Zu den Äußerungen der Grünen in der Kieler Ratsfraktion, die das NATO-Manöver in der Kieler Förde aus Umweltschutzgründen infrage stellen, weil die Landeshauptstadt Kiel den Klimanotstand beschlossen hat, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Ich sehe die Ausrufung eines vermeintlichen Klimanotstandes sehr kritisch. Mit diesem Begriff sollten politisch Verantwortliche meines Erachtens sehr zurückhaltend umgehen. Wohin solche symbolischen Aktionen im Ergebnis führen, kann man nun zunehmend beobachten. In Konstanz, wo erstmals eine deutsche Stadt einen solchen Beschluss gefasst hatte, wird ein beliebtes Stadtfest infrage gestellt und in Kiel sogar gleich ein NATO-Manöver. Ich befürchte, dass im nächsten Schritt die Absage der Kieler Woche gefordert wird.
Was wohl unsere Verbündeten im Baltikum darüber denken, dass hier notwendige Manöver allen Ernstes aus Klimaschutzgründen infrage gestellt werden? Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es Naivität oder Ablehnung von Bundeswehr und NATO ist, aber die FDP-Landtagsfraktion steht hinter unserer Bundeswehr, der NATO-Mitgliedschaft Deutschlands und entsprechen-den Manövern am Marinestandort Kiel.“
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05.06.2019
Christopher Vogt: Wir stehen hinter der Bundeswehr und den Manövern am Marinestandort Kiel
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21.06.2018
Annabell Krämer: Der Weg ist frei für erste Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer
Anlässlich der heutigen Berichterstattung über die Einigung der Landesfinanzminister zur Schließung von Schlupflöchern bei der Grunderwerbsteuer erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Mit den Vorschlägen zur Eindämmung der Share Deals sind wir mit der seit langem von der FDP geforderten Reform der Grunderwerbsteuer einen großen Schritt vorangekommen. Wichtig ist es, dass wir eine rechtssichere Lösung präsentieren können, die eine Umsetzung auch realistisch macht. Nun hoffe ich auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren und eine breite politische Mehrheit. Schließlich muss die Politik ein großes Interesse daran haben, ungewollte Steuerschlupflöcher zu schließen und mehr Steuergerechtigkeit herzustellen.
Wir hätten uns noch einen größeren Wurf gewünscht und erwarten, dass weiterhin nach verfassungskonformen Möglichkeiten gesucht wird, die Steuerschlupflöcher vollständig zu schließen. Denn alle Mehreinnahmen wollen wir konsequent nutzen, um die Bürger spürbar bei der Grunderwerbsteuer zu entlasten. Dieses ist ein wichtiges von uns verankertes Ziel im Koalitionsvertrag.
Insbesondere für junge Familien ist die hohe Grunderwerbsteuer ein großes Problem, weil sie die Bildung von Wohneigentum erschwert. Wohneigentum ist aber ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge. Wir Freie Demokraten werden uns weiterhin dafür einsetzen, den Ersterwerb einer eigengenutzten Wohnimmobilie steuerlich zu privilegieren. Auch dafür gilt es nun zügig die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Traum von den eigenen vier Wänden darf nicht an der Grunderwerbsteuer scheitern.“
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06.06.2019
Dennys Bornhöft: Gutes gehört nicht in die Tonne
Zur Diskussion um die Lebensmittelrettung und die Legalisierung des sogenannten Containerns heute auf der Justizministerkonferenz erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
,,Wir sind für jede Maßnahme, die dazu führt, dass gute Lebensmittel nicht in der Tonne landen. Dass im Einzelhandel täglich Lebensmittel weggeworfen werden müssen, weil zum Beispiel deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, ist bedrückend.
Die noch offenen rechtlichen Aspekte wie Eigentums- und Haftungsfragen müssen geklärt werden. Es dürfen natürlich auch keine neuen Gesundheitsgefahren bestehen, wenn Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, weitergegeben werden. Die praktische Umsetzung der Weitergabe muss diesem Ziel gerecht werden. Ein eigener kleiner Bereich auf dem Gelände der Supermärkte, wo Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, zur Abholung bereitgelegt werden, wäre eine Überlegung wert. Teilweise macht der Handel dies bereits, denn auch gute Lebensmittel werden in einer Mülltonne schnell schlecht."
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12.06.2019
Anita Klahn: Wir unterstützen Kommunen weiter beim Kita-Ausbau
Zum heute vom Sozialministerium vorgestellten Kita-Investitionsprogramm, im Rahmen dessen das Land mehr als 25 Millionen Euro für den weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen bereitstellt, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und familienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Die Kommunen haben beim Kita-Ausbau bereits einen gewaltigen finanziellen Kraftakt geleistet. Trotzdem hören wir immer wieder, dass Eltern mit langen Wartezeiten konfrontiert werden und damit ihre persönliche, familiäre und berufliche Planung nicht umsetzen können. Wenn wir uns als Gesellschaft weiterentwickeln wollen, brauchen wir Familien. Dann sind wir in der Verantwortung die Rahmenbedingungen zu schaffen, die jungen Menschen Mut machen eine Familie zu gründen. Eine gute und verlässliche Kinderbetreuung ist dabei ein wichtiger Baustein.
Aus diesem Grund ist es uns sehr wichtig, dass wir die Kommunen bei dem zügigen Ausbau weiterer Kinderbetreuungsplätze unterstützen und sind stolz darauf, dass wir ein weiteres Investitionsprogramm des Landes mit über insgesamt 25 Millionen Euro für den Ausbau schaffen konnten.
Besonders freue ich mich, dass wir in das Investitionsprogramm auch die Tagespflege einbeziehen konnten. Die Kita-Träger und auch Tagespflegepersonen sollten sich zügig um die Fördermittel bemühen und entsprechende Anträge bei ihren Kommunen stellen.“
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12.06.2019
Christopher Vogt: Das finanziell Machbare mit dem personalpolitisch Notwendigen verbinden
Zu den heute vorgestellten Eckpunkten der Landesregierung zur Verbesserung der Besoldungsstruktur erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Wir begrüßen sehr, dass nun ein konkreter Vorschlag zur Verbesserung der Besoldungsstruktur vorliegt. Schleswig-Holstein kann damit im Landesvergleich ein Stück weit aufholen und immerhin wieder den Anschluss an das Mittelfeld finden. Die Jamaika-Koalition löst zudem ihr Versprechen ein, für eine bessere Einstiegsbesoldung zu sorgen. Das Land will und muss bei zunehmendem Wettbewerb um Fachkräfte ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Dabei spielt die Besoldung naturgemäß eine wichtige Rolle. Es geht hierbei aber auch um die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen. Mit den vorliegenden Eckpunkten verbinden wir das finanziell Machbare mit dem personalpolitisch Notwendigen. Wir hatten bei der Besoldung bereits einige Verbesserungen vorgenommen und auch den hohen Tarifabschluss übertragen. Die Erwartungen der Gewerkschaften gehen mit Sicherheit darüber hinaus, aber uns war und ist sehr wichtig, dass das Besoldungspaket dauerhaft finanzierbar ist. Wir sind sehr gespannt, wie die Opposition ihre großspurigen Versprechen auch bei diesem Thema gegenfinanzieren will.“
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14.06.2019
Jan Marcus Rossa: Innenminister entscheiden gegen den Gläsernen Bürger
Zu den Beschlüssen der Innenministerkonferenz erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Ich begrüße, dass die unsägliche Diskussion um die Auswertung von digitalen Spuren zunächst ein Ende gefunden hat, das den Bürgerrechten zugutekommt. Auch wenn ‚Alexa‘ ihre Augen und Ohren überall hat, der Staat darf das nicht ohne weiteres. Ich freue mich, dass insbesondere die Kritik der Freien Demokraten dazu geführt hat, dass nunmehr die bestehenden Regelungen über die Auswertung digitaler Spuren einen grundsätzlichen Aktualitätscheck unterzogen werden. Die Freien Demokraten werden dafür eintreten, dass der digitale Fortschritt nicht eine umfassende staatliche Überwachung durch die Hintertür ermöglicht.
Auch bei den Flüchtlingsfragen haben sich Vernunft und Rechtsstaatlichkeit durchgesetzt. Wir begrüßen es außerordentlich, dass sich die Bundesregierung bei Abschiebungen nach Afghanistan nicht durchsetzen konnte. Ferner ist es richtig, den Abschiebestopp für Flüchtlinge nach Syrien bis Ende des Jahres zu verlängern. Unabhängig davon werden wir jetzt diskutieren müssen, wie wir künftig mit Menschen umgehen, die sich nicht in unsere Gesellschaft integrieren wollen, insbesondere mit Straftätern und Gefährdern.“
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14.06.2019
Annabell Krämer: Wir wollen die Öffnungsklausel für eine bessere Grundsteuer nutzen
Zur Annäherung der Bundesregierung und der Länder bei der Grundsteuerreform erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Auf der einen Seite begrüßen wir, dass sich die Bundesregierung offenbar auf eine Öffnungsklausel bei der Grundsteuer verständigt hat und somit den Ländern die Möglichkeit gibt, auf die Umsetzung des teuren und komplizierten Reformmodells des Bundesfinanzministers zu verzichten. Auf der anderen Seite hängt das Damoklesschwert dieses Bürokratiemonsters nun direkt über Schleswig-Holstein.
Die Länder haben nun grundsätzlich die Chance, ein besseres und einfacheres Grundsteuermodell zu verwirklichen. Wir Freie Demokraten werden uns dafür einsetzen, dass auch Schleswig-Holstein von der Öffnungsklausel Gebrauch macht und hierbei die Zusammenarbeit mit anderen Ländern sucht. Ziel muss es sein, das Scholz-Modell substanziell zu vereinfachen und insbesondere auf die Einbeziehung der Mieten zu verzichten. Wir werben weiterhin für das einfache Flächenmodell, weil es transparent und rechtssicher ist, den Erhebungsaufwand gering hält und die Bürger vor automatischen Steuererhöhungen schützt.“
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13.06.2019
Anita Klahn: Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit
Zur Forderung der GEW, die Besoldung der Grundschullehrer auf A13 anzupassen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Mit der Reform der Lehrkräfteausbildung 2009 ist eine unterschiedliche Bezahlung zwischen Gymnasial- und Grundschullehrern nicht mehr zu rechtfertigen. Die FDP unterstützt daher das Anliegen der GEW nach einer Angleichung der Bezahlung der Grundschullehrer und damit einer einheitlichen Besoldung der Lehrkräfte – unabhängig von der Schulform. Für die gleiche Arbeit muss auch das gleiche Gehalt gezahlt werden.
Jamaika hat bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Lücke schließt, die unter der SPD-geführten Vorgängerregierung jahrelang ignoriert wurde. Die Angleichung ist ein wichtiger Schritt, mit dem wir deutlich machen, dass wir bei uns im Norden die besten Voraussetzungen für Lehrerinnen und Lehrer in Schleswig-Holstein schaffen. Und gerade an den Grundschulen werden die entscheidenden Weichen für den weiteren Bildungsweg unserer Kinder gestellt. Dabei leistet die hervorragende Arbeit unserer Lehrkräfte einen entscheidenden Beitrag, der mit der höheren Besoldung die angemessene Wertschätzung erhält. Mit der Anpassung wird nicht nur eine Gerechtigkeitslücke geschlossen, sondern auch Schleswig-Holstein im Wettbewerb um die besten Lehrkräfte gestärkt.
Damit tun wir etwas gegen den spürbaren Fachkräftemangel im Land. Mit der schrittweisen Anpassung stellen wir zudem sicher, dass wir die Ausgaben seriös in die Haushaltsplanungen einbinden können und so die finanzielle Belastung gleichmäßig verteilen.“
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13.06.2019
Jan Marcus Rossa: Es wird in Schleswig-Holstein kein Ankerzentrum geben Jan Marcus Rossa: Es wird in Schleswig-Holstein kein Ankerzentrum geben
Zur Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Innenminister Joachim Grote und Bundesinnenminister Horst Seehofer für den Aufbau eines Landeskompetenzzentrums erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Ein Ankerzentrum à la Seehofer gibt es bei uns nicht und war auch nie geplant. Die Diskussion um ein mögliches Ankerzentren in Schleswig-Holstein ist daher längst beendet. Sie wird auch nicht dadurch wiederbelebt, dass Horst Seehofer anscheinend nicht verstanden hat, dass uns nicht der Titel der Unterkunft wichtig ist, sondern die Ausgestaltung einer solchen. Die Bündelung der Kompetenzen ist sinnvoll und schon jetzt Teil der Praxis in Schleswig-Holstein, um schnellere und effizientere Asylverfahren zu erreichen. Das ist auch im Sinne der Flüchtlinge, da sie zügiger Gewissheit über ihren Status erhalten.
Die Vereinbarung die Innenminister Grote heute mit dem Bundesinnenministerium geschlossen hat, stellt lediglich sicher, dass sich der Bund am Landeskompetenzzentrum nicht nur mit dem BAMF, sondern insgesamt finanziell beteiligt. Somit spart das Land Geld, aber zu einem Abschiebelager, in dem Flüchtlinge kaserniert werden, wie es Horst Seehofer damals kommuniziert hat, wird das Ankunftszentrum in Schleswig-Holstein dadurch nicht. Wir gehen daher weiterhin davon aus, dass die Verwaltungsgerichte nicht Teil des Ankunftszentrums werden.“
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13.06.2019
Dennys Bornhöft: Das Kükenschreddern muss europaweit verboten werden
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das das Töten von männlichen Eintagsküken vorerst erlaubt, erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Das Schreddern von männlichen Küken ist und bleibt ein Skandal und muss verboten werden. Allerdings reicht ein deutschlandweites Verbot nicht aus. Die Brütereien mit der zweifelhaften Praxis des Kükenschredderns würden ins europäische Ausland abwandern – Eier aus deren Produktion würden weiterhin auf unseren Tischen landen.
Neben dem europaweiten Verbot braucht es eine weitere Maßnahme, um das Töten von Küken zu beenden: Wir müssen zügig eine marktreife Methode zur frühzeitigen Geschlechtsbestimmung im Ei entwickeln und festschreiben. Im Sinne des Tierwohls brauchen wir diesen Fortschritt und diese Innovation unbedingt.“
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18.06.2019
Christopher Vogt: PKW-Maut gehört endlich aus dem Verkehr gezogen
Zum heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass die PKW-Maut gegen Unionsrecht verstößt, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Wenig überraschend bestätigt der Europäische Gerichtshof, worauf wir seit Jahren hinweisen: Die von der CSU durchgedrückte PKW-Maut ist eine Diskriminierung unserer EU-Mitbürger und verstößt gegen den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr. Diese Maut braucht nun wirklich kein Mensch. Im Gegenteil: Sie tritt den europäischen Gedanken mit Füßen. Unsere Grenzregionen sollten enger zusammenwachsen und nicht durch populistischen Irrsinn gespalten werden. Es ist auch wirklich ein Stück aus dem Tollhaus, dass eine neue Abgabe mehr Aufwand als zusätzliche Einnahmen bringen würde. Die volkswirtschaftlichen Schäden würden noch hinzukommen.
Die bereits vor vier Jahren beschlossene Maut gehört endlich aus dem Verkehr gezogen. Die Bundesregierung sollte sich und unser Land damit nicht weiter blamieren und die Maut jetzt beerdigen. Sollte die CSU weiter darauf drängen, dass das Konzept an das Urteil angepasst werden soll, muss sich die Landesregierung auf Bundesebene konsequent dagegen stellen.“
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19.06.2019
Christopher Vogt zu TOP 1 „Aktuelle Stunde“
In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zum Thema „Rechtswidrige Blockade des Kreuzfahrtschiffes Zuiderdamm am 9. Juni 2019 im Kieler Hafen“) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Bevor ich zu den Antragstellern komme, möchte ich mich zu dem Vorfall im Kieler Hafen äußern. Der Protest gegen den hohen Schadstoffausstoß von Schiffen ist völlig legitim. Aber die Aktion, bei der hier in Kiel ein Schiff blockiert und am Auslaufen gehindert wurde, fand ich völlig daneben. Genauso wie schon die Blockade des Theodor-Heuss-Rings, die sich ebenfalls an eine Demonstration angeschlossen hat. In beiden Fällen wurde das Versammlungsrecht missbraucht. Ich muss ganz klar sagen: Auch edle Motive heiligen nicht solche Mittel. Im Ergebnis haben übrigens beide Aktionen zu mehr Emissionen geführt, aber das nur am Rande.
Straftaten können kein legitimes Mittel in der politischen Auseinandersetzung sein. Allerdings haben die Aktivisten bereits weitere Aktionen angekündigt, d.h. die Polizei wird sich darauf einstellen müssen. Ich finde, dass solche Aktionen dem durchaus berechtigten Anliegen letztlich schaden. Es ist schließlich alles andere als sympathisch, wenn Polizeibeamte gefährdet und respektlos behandelt werden. Das finde ich wirklich problematisch. Es war übrigens richtig, dass die Beamten besonnen reagiert haben, um niemanden zu gefährden. Mein ausdrückliches Lob geht daher an die eingesetzten Beamten! Außerdem werden solche Aktionen im Zweifel auch zu mehr Auflagen für entsprechende Demos in Kiel führen. Das sollten die Organisatoren solcher Aktionen vielleicht auch bedenken. Ich fordere deshalb dazu auf, sich zukünftig an die Regeln zu halten.
Der Imageschaden für den Kieler Hafen soll offenbar bewusst herbeigeführt werden. Das finde ich bedauerlich für den Standort. In Rostock schaut man mittlerweile neidisch nach Kiel auf die positive Entwicklung des Hafens. Der Tourismus ist für uns ein sehr wichtiger Wirtschaftszweig, von dem viele Menschen leben. Es geht also ganz konkret um Arbeitsplätze. Deshalb müssen wir über Lösungen in der Sache sprechen. Wir müssen endlich dafür sorgen, dass Landstrom nutzbar gemacht wird! Die Reedereien zeigen die Bereitschaft dazu, deshalb fordern wir, dass die EEG-Umlage für Landstrom abgeschafft wird. Die Bundesregierung und die EU-Kommission sind hier gefordert, endlich den Weg frei zu machen.
Jetzt komme ich zur AfD. Das Letzte, was meine Fraktion benötigt, sind Belehrungen von der AfD-Fraktion. Erst recht nicht in Sachen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Pressemitteilung in Richtung CDU und FDP war an Absurdität nicht zu überbieten. Wenn wir uns nicht sofort äußern würden, würde dies den Rechtsstaat gefährden und sei quasi stillschweigende Zustimmung. Das ist ehrlich gesagt eine Frechheit. Und im Übrigen habe ich noch nie erlebt, dass jemand meinte, er müsse Bernd Buchholz auffordern, sich zu irgendetwas zu äußern. Dafür braucht man sie wirklich nicht. Hans-Joachim Grote hat als Innenminister für die Landesregierung zu dem Thema genau das Richtige gesagt. Dahinter können wir uns ohne Wenn und Aber versammeln. Das Gleiche gilt für die Einordnung des Vorfalls durch den Kieler Oberbürgermeister.
Es ist doch vielmehr so: Die AfD – auch hier in Schleswig-Holstein – muss dringend ihr Verhältnis zum Extremismus und zur Gewalt klären. Das widerliche Verhalten der AfD Dithmarschen nach dem Mord an Walter Lübcke macht dies noch einmal besonders deutlich. Diese Menschenverachtung, die da wieder einmal zu Tage getreten ist, ist ja auch kein Ausrutscher eines Einzelnen. Es ist ein weiteres Symptom des strukturellen Problems dieser Partei und des Abgrundes an Demokratie- und Rechtsstaatsfeindlichkeit. Das ist in der AfD eben eindeutig keine Randerscheinung.
Wir müssen feststellen, dass die Provokationen durch die AfD auch in Schleswig-Holstein zunehmen. Davon lebt diese Truppe ja, weil es ihr an Substanz und an Werten fehlt. Dass Herr Nobis mir persönlich kürzlich – trotz einer glasklaren Erklärung – allen Ernstes vorgeworfen hat, ich hätte den Brandanschlag auf das Auto von Herrn Schaffer verharmlost, ist wirklich verrückt. Entweder beherrscht Herr Nobis seine eigene Muttersprache nicht oder er will das politische Klima in diesem Land vergiften. Beides halte ich für ausgesprochen problematisch, aber ich tippe, Letzteres ist zutreffend! Und solche Aktionen lassen wir Ihnen nicht durchgehen! Nicht heute und auch nicht in Zukunft!“
Es gilt das gesprochene Wort!
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21.06.2018
Jan Marcus Rossa: Lückenlose und transparente Aufklärung noch immer notwendig
Anlässlich der heute vorgestellten Jahresbilanz des Weißen Rings erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Wir nehmen die Bemühungen des "Weißen Ring" die Vorkommnisse in Lübeck lückenlos und transparent aufzuklären zur Kenntnis und begrüßen sie. Die Freien Demokraten werden diesen Prozess konstruktiv und kritisch begleiten. Das Ziel muss sein, das verlorene Vertrauen in den „Weißen Ring“ wieder herzustellen, damit ein effizienter Opferschutz in unserem Land gewährleistet ist. Der „Weiße Ring“ ist aufgefordert alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um einer Wiederholung eines solchen Skandals vorzubeugen.
Das volle Ausmaß der Affäre ist bis jetzt, angesichts immer neuer Berichte, noch nicht absehbar. Hinzu kommen die Vorermittlungen gegen Beamte der Polizei, die dem Ex-Chef des Lübecker "Weißen Rings" einen Dienstwagen überlassen haben sollen, ohne dass es dafür eine Rechtsgrundlage gab. Wir halten Frau Söller-Winkler für eine sehr respektable Persönlichkeit, aber in Anbetracht dieser Verquickung von Verein und Polizei, scheint die Personalie, die ehemalige Innenstaatssekretärin zur neuen Vorstandvorsitzenden zu machen, fragwürdig. Zumal Frau Söller-Winkler sich schon bei der Aufarbeitung der Mobbingvorwürfe im Zusammenhang mit der „Rocker-Affäre“ nicht als große Aufklärerin hervorgetan hat.“
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19.06.2019
Christopher Vogt zu TOP 32 u.a. „Anträge zu erneuerbaren Energien und Klimaschutz“
In seiner Rede zu TOP 32, 40 + 51 (Anträge und Berichterstattung zu erneuerbaren Energien und Klimaschutz) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Der Klimaschutz ist eine gewaltige globale Herausforderung und erfordert viel mehr gemeinsames internationales Handeln als es bisher der Fall war. Aber: Deutschland sollte Vorreiter sein. Und Schleswig-Holstein mit seinen guten Voraussetzungen ganz besonders. Wir sehen darin viele Chancen, die wir nutzen sollten und nicht nur die Probleme. Wir haben in vielen Bereichen einen technologischen Vorsprung, den wir ausbauen sollten. Und den wir nicht wieder wie in früheren Jahrzehnten verschlafen sollten, wie z.B. im IT-Bereich, in dem Europa den USA und China leider hinterherhinkt.
Wir werden dem Klimawandel nur dann ansatzweise begegnen können, wenn wir Nachahmer finden. Deutschland sorgt für rund zwei Prozent des weltweiten Ausstoßes von Treibhausgasen, das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Die Weltbevölkerung wächst weiterhin rasant, der Wohlstand steigt in vielen Ländern und das und weckt natürlich auch entsprechende Begehrlichkeiten. Die Menschen in China, Indien oder auch in Afrika wollen auch gerne Auto fahren und ein Smartphone haben und das ist mit einem hohen CO2-Ausstoß verbunden. Unsere Anstrengungen machen also nur dann wirklich Sinn, wenn andere uns folgen. Das wird nur der Fall sein, wenn wir es richtig machen. Der produktive Streit unter Demokraten über den besten Weg beim Klimaschutz ist deshalb dringend erforderlich.
Umwelt- und Klimaschutz sind eine Frage der Generationengerechtigkeit, denn jede Generation hat das Recht, eine lebenswerte Umwelt zu erben. Ich werde seit der Europawahl gelegentlich gefragt, ob die FDP nun grüner werden muss. Ich bin der Meinung, dass die Grünen die Grünen und die Liberalen die Liberalen bleiben sollten. Umwelt- und Klimaschutz sind viel zu wichtig, um Themen für nur eine Partei zu sein, das hat auch kürzlich Robert Habeck gesagt und damit hat er Recht. Wir müssen aber auch alle an unseren Konzepten zum Klimaschutz arbeiten, damit unser Land hier erfolgreich sein kann. Den Königsweg hat von uns allerdings noch niemand gefunden. Ich bin der Überzeugung, dass wir mit dem Jamaika-Koalitionsvertrag zumindest schon auf dem richtigen Weg sind. Es muss um die Versöhnung von Ökonomie und Ökologie gehen. Oder besser gesagt: Das dürfen keine Gegenpole mehr sein, sondern sie müssen miteinander verbunden werden.
Es muss um neue Speicher, um moderne Mobilität, um Sektorenkopplung, Wasserstoff und den Netzausbau gehen, aber auch um Brückentechnologien wie LNG, also beispielsweise um Flüssiggas in der Schifffahrt. Hierzu haben wir uns gemeinsam in der Jamaika-Koalition ja auch dafür ausgesprochen. Bei all diesen Themen wünsche ich mir deutlich mehr Engagement der Bundesregierung, denn ohne sie geht es nun einmal nicht. Landespolitisch können wir hier leider nur in begrenztem Umfang tätig werden. Ich meine, Klimaschutzpolitik kann nur erfolgreich sein, wenn man mit Taten Zuversicht und Aufbruchsstimmung verbreitet. Klimaschutz muss also insgesamt positiv besetzt werden. Mit Angst- und Panikmache wird man meines Erachtens nicht erfolgreich sein. Anstatt auf Verbote, Zwang und neue Steuern, sollte man auf Anreize, Innovationen und Aufklärung setzen. Ich halte deshalb auch das symbolische Ausrufen eines Klimanotstandes für den völlig falschen Weg. Ich sehe das sehr kritisch, weil der Notstandsbegriff, durch den ggf. Regeln außer Kraft gesetzt und Diskussionen nicht mehr geführt werden, wirklich problematisch ist. Stattdessen muss es doch um sinnvolle Maßnahmen vor Ort gehen: bei Gebäuden, bei der Mobilität oder auch bei der Müllvermeidung. Wir haben in Deutschland bisher zwar sehr hohe CO2-Vermeidungskosten, aber trotzdem nur einen geringen positiven Effekt. Ich finde, dass uns diese Tatsache zu denken geben muss. Ich halte eine CO2-Bepreisung, wie Schleswig-Holstein sie im Bundesrat vorgeschlagen hat, für sehr sinnvoll, aber es kommt auf das richtige Modell an. Deshalb hat die Landesregierung ja auch erst einmal Eckpunkte zur Diskussion gestellt.
Was nicht eintreten darf, ist ein wirtschaftlicher Abstieg oder soziale Verwerfungen innerhalb der Gesellschaft. Wir dürfen die Gegensätze Stadt/Land, West/Ost, Wohlhabend/Nicht-Wohlhabend nicht weiter anheizen. Es muss doch darum gehen, den Zusammenhalt zu stärken und umweltfreundliches Handeln zu belohnen und nicht zu bestrafen. Wir dürfen Bezahlbarkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit nicht aus den Augen verlieren. Eine Verlagerung des Problems ins Ausland macht keinen Sinn und ist auch beim Klimaschutz kontraproduktiv. Das hat auch Professor Felbermayr, der Präsident des Instituts für Weltwirtschaft, sehr deutlich gemacht. Es mag an mir liegen, aber ich habe noch nicht abschließend verstanden, wie der bundesweite Kohleausstieg bis 2038 genau funktionieren soll, ohne dass wir noch mehr auf Kapazitäten aus unseren Nachbarländern zurückgreifen müssen. Das müsste man der Bevölkerung erklären. Nur zu sagen, dass es jetzt Zeit sei zu handeln, sonst wäre es zu spät, reicht meiner Meinung nach nicht und stellt auch keine Lösung dar. Denn der Stromverbrauch wird ja absehbar deutlich steigen, wenn wir im Verkehrssektor auf Elektroautos setzen oder durch die zunehmende Digitalisierung.
Es muss also um die richtigen Anreize gehen. Als sinnvoller Weg erscheinen mir die Ausweitung und die Schärfung des Emissionshandels über Zertifikate. Das würde den Innovationsdruck in allen Bereichen massiv erhöhen. Man würde sich die Mechanismen des Marktes zunutze machen. Leistung muss sich auch beim Klimaschutz lohnen. Sektorenspezifische Klimaziele, wie sie auch die Bundesregierung immer noch vorsieht, sind meines Erachtens ein Irrweg: Wir sollten CO2 dort einsparen, wo es günstig ist. Und das wäre bei einem solchen Modell wie dem Emissionshandel der Fall.
Wir müssen uns auch die Wirkung der vielen Subventionen anschauen, die es in Deutschland gibt. Beim Steuersystem sollten wir statt über die Einführung einer weiteren Ökosteuer, denn das droht die CO2-Steuer zu werden, auch über Erleichterungen sprechen, zum Beispiel bei der Nutzung von Bus und Bahn und anderen umweltfreundlichen Verkehrsträgern. Ich habe dazu kürzlich einen Vorschlag gemacht, nämlich auf die Mehrwertsteuer zu verzichten. Das würde einen mittleren einstelligen Milliardenbetrag kosten, aber zum Nulltarif wird Klimaschutz wohl nicht zu haben sein.
Es gibt ja auch mit Blick auf den Klimaschutz teilweise Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Schuldenbremse. Ich halte die Schuldenbremse für absolut notwendig. Und ich finde, wir sollten finanzpolitische und umweltpolitische Generationengerechtigkeit nicht derart gegeneinanderstellen. Wir sollten uns genau anschauen, welche Mittel wir für den Klimaschutz bereits bereitstellen. Und wie diese genutzt werden. Und wir sollten uns die Umwelt- und Klimafreundlichkeit von Förderprogrammen anschauen. Aus diesem Grund haben wir heute auch einen entsprechenden Antrag zur Städtebauförderung vorgelegt, der dazu führen soll, dass hier zukünftig sinnvolle Anreize gesetzt werden.
Auch wir sehen das Erneuerbare-Energien-Gesetz kritisch, aber es macht keinen Sinn, die ersatzlose Streichung zu beantragen. Das ist einfach nur destruktive Problembeschreibung! Es muss um bessere Lösungen gehen. Und es muss darum gehen, auch bei der dezentralen Energieversorgung durch Erneuerbare Energien auf die Akzeptanz zu achten. Das sage ich auch in Richtung der SPD, die größere Abstände verteufelt und gleichzeitig übersieht, welche Rolle die von der SPD mitverantwortete EEG-Reform auf den Ausbau der Windenergie hat. Windenergie hat für uns eine große Bedeutung: wir wollen damit auch nach dem Ende der Kernenergie Stromexportbundesland bleiben, aber wir wollen auch eine Energiewende mit Sinn und Verstand.
Abschließend möchte ich sagen: Setzen wir in allen Bereichen die richtigen Anreize. Lassen Sie uns umweltfreundliches Handeln belohnen und nicht bestrafen. Innovationen und Technologie haben dieses Land stark gemacht. Damit können wir unseren Beitrag leisten und neue Exportschlager entwickeln.“
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19.06.2019
Kay Richert: Schienenverkehr wird sauberer, wirtschaftlicher und attraktiver
Zum heutigen Beschluss des Finanzausschusses, der Vergabe zur Beschaffung von Triebwagen mit alternativen Antrieben zuzustimmen, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:
„Schleswig-Holstein setzt in Sachen umweltfreundliche Mobilität ein dickes Ausrufezeichen. Mit dem heute von allen Fraktionen einstimmig gefassten Beschluss, über 50 batterieelektrisch betriebene Triebwagen für den Schienenverkehr zu beschaffen, geht Schleswig-Holstein mit großen Schritten vorbildlich voran. Wir machen den Schienenverkehr sauberer, wirtschaftlicher und qualitativ attraktiver und setzen auf technologischen Fortschritt. Wir freuen uns, dass Verkehrsminister Dr. Buchholz jetzt die notwendigen Schritte zur Zuschlagserteilung einleiten kann.
Im Gegensatz zu Scheindebatten und falschem Aktionismus leistet die heutige Vergabe einen echten und vor allem wirkungsstarken Beitrag zum Klimaschutz. Mit Inbetriebnahme der neuen Züge werden jedes Jahr zehn Millionen Liter Diesel und somit 26.000 Tonnen CO2 eingespart. Darauf können wir alle im Land stolz sein. Mobilität, ob als Individual- oder Kollektivverkehr, und Klimaschutz schließen sich nämlich keineswegs aus. Die FDP setzt sich daher auch weiterhin technologieoffen für saubere Mobilität in allen Lebensbereichen ein.“
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19.06.2019
Kay Richert zu TOP 34 „Steuerliche Forschungsförderung auch für KMU und Start-Ups ermöglichen“
In seiner Rede zu TOP 34 (Steuerliche Forschungsförderung auch für KMU und Start-Ups ermöglichen – Antragsforschung fördern) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:
„Innovationen aus Forschung und Entwicklung haben Deutschland zu einer wohlhabenden Nation gemacht. Sehr viele Entwicklungen können wir uns heute gar nicht mehr aus unserem Alltag wegdenken, sie erleichtern uns die Arbeit und machen uns das Leben sicherer und angenehmer. Viele Innovationen stammen aus dem akademischen Forschungsbetrieb, mindestens ebenso viele kommen aus Betrieben. Es ist wohl nicht übertrieben zu sagen: Wissen und Neugier sind die deutschen Rohstoffe, Forschung und Entwicklung sind die Fördermethoden.
Innovationen bringen die Gesellschaft voran und schaffen neuen Wohlstand. Deshalb ist es unsere Aufgabe als Staat, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen: Wir müssen Neugier bestärken. Wir müssen Wissen vermitteln. Und wir müssen den Rahmen schaffen, in dem Akademiker und Unternehmer, Tüftler, Techniker, Doktoren und Meister neue Innovationen schaffen können. Die Erkenntnis, dass Innovationen gut sind für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit, haben auch andere gehabt. In vielen Staaten gibt es deshalb steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung – bei uns bislang noch nicht. Wir von der FDP in Jamaika begrüßen es daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung eine steuerliche Forschungsförderung schaffen möchte. Hier sollen Anreize für Unternehmen gesetzt werden, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Das ist gut und richtig.
Diesen guten und richtigen Ansatz möchten wir noch optimieren. Denn der vorliegende Gesetzentwurf zielt vor allem auf größere Unternehmen mit eigener Forschungsabteilung. Die immense Innovationskraft des kleinteiligen Mittelstands lassen wir damit ungenutzt. Das Gesetzgebungsverfahren sieht in vielen Fällen vor, dass Gesetze des Bundestages auch in der Länderkammer, dem Bundesrat, beraten werden. Das ist ein sehr kluges Verfahren, denn dort können die Länder ihre Erfahrungen und ihr ganz spezielles Wissen einbringen. Wir Schleswig-Holsteiner mit unserer kleinteiligen, mittelständisch geprägten Wirtschaft wissen um die Innovationskraft mittelständischer Betriebe. Wer, wenn nicht wir, sollte dieses spezielle Wissen in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Wir möchten, dass kleine und mittlere Betriebe forschen und entwickeln. Wir möchten, dass Start-Ups forschen und entwickeln. Aber welches Start-Up, welcher mittelständische Betrieb kann sich eine eigene Forschungsabteilung leisten? Das sind nicht viele. Deshalb möchten wir, dass sich die steuerliche Forschungsförderung insbesondere auf diese Unternehmen konzentriert. Innovationen werden als Problemlösungen geboren. Es ist ein großer Vorteil kleinteiliger Strukturen, dass hier sehr viele Menschen über sehr viele Probleme stolpern und sehr viele Lösungsideen haben. Wir wollen den Rahmen bieten, diese Ideen zu entwickeln, aus diesen Ideen Innovationen reifen zu lassen. Wenn Betriebe keine eigenen Forscher haben, sollen sie mit externen Forschern zusammenarbeiten. Wir möchten daher erreichen, dass auch die sogenannte Auftragsforschung förderfähig wird.
Unsere Gesellschaft steht vor großen und vielfältigen Herausforderungen. Umwelt- und Klimaschutz sind in aller Munde, Energieversorgung und Mobilität genauso. Das sind auch wichtige Themen. Genauso wichtig – aber weniger präsent – sind Fragen der Ernährung der Weltbevölkerung, die Versorgung mit gesundem Trinkwasser, Ressourcenschutz, medizinische Fragestellungen und vieles mehr. Wissen und Neugier, Innovationen, Forschung und Entwicklung können uns Antworten liefern. Und ganz bestimmt machen Innovationen das Leben der Menschheit sicherer und angenehmer, sichern unseren Wohlstand und machen uns international wettbewerbsfähig. Auf dem Weg in eine gute Zukunft wollen wir die Ideen aller, wir wollen alle Kräfte entfesseln und den guten Vorschlag der Bundesregierung noch ein klein wenig besser machen.“
Es gilt das gesprochene Wort!
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19.06.2019
Dennys Bornhöft zu TOP 10 „Zweites Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“
In seiner Rede zu TOP 10 („Zweites Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“/2. Teilhabestärkungsgesetz) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein Grundrecht für jeden Menschen, gleich welcher Herkunft, welchen Geschlechts, welchen Bildungsstandes, welcher Weltanschauung und gleich ob mit oder ohne Beeinträchtigungen. Dieses Welt- und Menschenbild, das uns in Deutschland ausmacht, ist verfassungsrechtlich verbrieft und ein fester Bestandteil unserer Kultur.
Trotzdem müssen wir sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich noch besser darin werden, Hürden und Barrieren für benachteiligte Menschen abzubauen, damit diese sich frei entfalten und ihr Leben so gestalten können, wie sie es möchten. Der Bundesgesetzgeber hat sich vorgenommen, die Eingliederungshilfe von Menschen mit Handicaps anders zu denken. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, das einen großen Systemwechsel einleitet, stellt den einzelnen Menschen selbst mehr in den Mittelpunkt. Die Eingliederungshilfe wird herausgelöst aus dem z.T. bevormundenden Fürsorgewesen, z.B. aus der Grundsicherung. Die Eingliederungshilfe erhält eine eigenständigere Systematik. Die Zentrierung auf die jeweilige Person soll sich z.B. so ausgestalten, dass die Leistungen mehr auf den individuellen Bedarf der Einzelperson abgestimmt werden, oder dass auch die Auswahl bei den Leistungserbringern deutlich verbreitert wird. In Betrachtung dieser Aspekte leistet der von Sozialminister Dr. Heiner Garg vorgelegte Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes einen wichtigen Beitrag. Und das auch in finanzieller Hinsicht, da das Land den Kreisen und kreisfreien Städten jährlich mehrere Millionen Euro zur Unterstützung als Träger der Eingliederungshilfe zukommen lässt.
Bereits mit dem Teilhabestärkungsgesetz 1 sind vielerlei landesgesetzliche Bestimmungen zur Durchführung der neuen Systematik aus dem Bundesteilhabegesetz festgeschrieben worden. Die Träger der Eingliederungshilfe wurden festgelegt, die kommunale Verwurzelung bekräftigt und auch die Mitwirkung von Menschen mit Behinderung bei der Beratung und auch Beschlussfassung über die Rahmenverträge gestärkt. Neu hinzugekommen ist auch ein Prüfrecht der Träger, wie es in anderen Bereichen der Sozialleistung schon üblich ist. Nun, wer Teilhabestärkungsgesetz 1 sagt, muss unweigerlich auch Teilhabestärkungsgesetz 2 sagen. Da das Bundesteilhabegesetz in Stufen in Kraft tritt, müssen auch landesrechtliche Vorgaben und Ausführungsbestimmungen in Stufen erfolgen bzw. nachgezogen werden. Insbesondere rechtstechnische Anpassungen sind erforderlich.
Wir werden mit dem Weg fortfahren, Leistungen zur Teilhabe fachorientiert und personenzentrierter zu gestalten. Inklusion ist im schleswig-holsteinischen Landtag immer ein Thema mit hoher Priorität gewesen, dies bisher auch stets parteiübergreifend. Einen hohen Stellenwert hat bei unseren landesrechtlichen Vorgaben die Partizipation der betroffenen Menschen.
Anders als beispielsweise in Niedersachsen wollen wir gewährleisten, dass die ‚Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe‘ möglichst eigenständig arbeiten kann – weswegen wir ihr weitgehende Autonomie bei Zusammensetzung und Verfahren geben wollen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass wir mit dieser offenen, möglichst individuell gerechten Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes den bisherigen Weg weiter beschreiten und dem Grundsatz ‚Nicht ohne uns über uns‘ als Zielmarke immer dabei haben. So wurde z.B. die Funktion des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen im Rahmen dieser Gesetzesvorhaben gestärkt.
Der Zeitplan ist eng bis zum Geltungsbeginn in 2020. Schleswig-Holstein ist im Konzert der Bundesländer aber was die landesrechtlichen Umsetzungen betrifft weit vorne dabei. Das darf aus Landessicht natürlich auch gerne so bleiben. Das vom Bund beschlossene Bundesteilhabegesetz muss im Land zwischen den Meeren folgendes leisten: Das Leben von vielen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern, genauer das Leben von über 30.000 Menschen in diesem Land, die alle ein Anrecht auf Teilhabe und ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechende Leistungen haben, wollen wir ein weiteres Stück besser machen.
Wir danken dem Sozialministerium und allen Beteiligten für diesen Entwurf, der sich dieses Zieles annimmt. Ich freue mich auf die weitere Debatte im Sozialausschuss.“
Es gilt das gesprochene Wort!
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19.06.2019
Anita Klahn zu TOP 18 u.a. „Förderung begabter Schüler“
In ihrer Rede zu TOP 18, 21 und 47 (Förderung begabter Schüler/ Mathematik-Unterricht und MINT-Unterricht) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Die vorliegenden Berichte stellen klar, dass wir unser Engagement im Bereich der MINT-Förderung weiter verstärken müssen. So zeigt der IQB-Bildungstrend 2016, dass sich die mathematischen Kompetenzen der schleswig-holsteinischen Schülerinnen und Schüler in den fünf davor liegenden Jahren nicht bedeutsam verbessert haben und davor lagen diese unter bis maximal im Bundesdurchschnitt.
Welche Auswirkungen das mit sich bringt, erkennt man mit einem Blick auf weitere Zahlen. Aktuell sind bundesweit eine halbe Million Stellen im MINT-Bereich unbesetzt. Betrachtet man darüber hinaus noch die Altersstruktur der aktuell Beschäftigten und die absehbar steigende Nachfrage nach Fachkräften in allen technischen Berufsfeldern in der Zukunft, spätestens dann wird jedem klar, dass wir hier in wenigen Jahren vor einer gewaltigen Herausforderung stehen.
Die Ergebnisse der Modellschulen belegen, dass in den Schulen der Grundstein für das Interesse für die Mathematik gelegt wird. Wir wissen alle, dass bereits im vorschulischen Bereich die natürliche Neugierde eines Kindes gefördert werden muss, um einerseits auf spielerische Art und Weise Verständnis für das eigene Umfeld zu entwickeln und andererseits Grundkenntnisse naturwissenschaftlicher-technischer Zusammenhänge zu erkennen. Projekte wie das Haus der kleinen Forscher sind von daher so wertvoll.
Zurück zur Schule: Wie schaffen wir es, dem Mathematikunterricht seinen so angstmachenden Ruf zu nehmen? Wie schaffen wir es, dass sich auch mehr Mädchen für mathematisch-naturwissenschaftliche Kompetenzen öffnen? Denn nach wie vor sind es überwiegend die Jungen, die hier Interesse zeigen und daraus resultierend dann später auch eher einen technischen Beruf wählen. Mit der Erkenntnis, dass es immer auf den Lehrer ankommt, ob die Schülerinnen und Schüler erreicht werden, sollten wir in der weiteren Diskussion auch darüber sprechen, ob das Klassenlehrerprinzip in der Grundschule unter diesem Aspekt richtig ist. Denn aus dem Bericht ist zu entnehmen, dass gerade in der Grundschule dadurch Mathematik fachfremd unterrichtet wird mit den entsprechenden Folgen.
In den weiterführenden Schulen haben wir diese Problematik dann auch in den naturwissenschaftlichen Bereichen. Nicht ohne Grund sind Physik und Chemie Mangelfächer. Daher gilt es, diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Die vorhandenen Programme und Projekte zur Förderung der MINT-Fächer wirken. Die Mathe-Olympiade oder auch das Projekt ‚Schüler experimentieren‘ sorgen dafür, auch außerhalb der Schule möglichst viele Schülerinnen und Schüler für die Mathematik zu begeistern.
Aber es reicht nicht, einfach nur mehr Schülerinnen und Schüler zu begeistern. Wir müssen sie ebenso erfolgreich ausbilden. Ein Ziel, welches durch die erschreckend hohen Abbrecherquoten an den Universitäten und Hochschulen zu einem Großteil konterkariert wird.Um beim Thema Mathematik und MINT erfolgreich zu sein, reicht es nicht, wenn wir nur an einer Stellschraube drehen. Wir müssen sicherstellen, dass alle Beteiligten nicht nur ein gemeinsames Ziel vor Augen haben, sondern ihre Maßnahmen auch aufeinander abstimmen. Wir brauchen einen Mix aus früher Förderung von Mathematik in der Schule, über flexible Unterrichtsgestaltung, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, außerschulische Projekte und vorbereitenden Maßnahmen vor der Aufnahme eines MINT-Studienganges.
Aus diesem Grund war es richtig, dass das Ministerium im letzten September mit allen Beteiligten erarbeitet hat, wie Absolventen zukünftig besser auf ein Studium im MINT-Bereich vorbereitet werden können. Wenn wir es darüber hinaus schaffen, den Anteil der Frauen an den Studierenden signifikant zu steigern, hätte dies darüber hinaus noch den Charme, den Gender Pay Gap zu verringern. Denn die MINT-Berufe zeichnen sich durch geringe Arbeitslosenquoten, überdurchschnittlich gute Bezahlung und weitestgehend sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen aus. Jeder investierte Euro an dieser Stelle würde sich also mehr als auszahlen. Wenn wir es schaffen, alle diese Aktivitäten zu bündeln, sind wir gut gerüstet für die Zukunft in Schleswig Holstein.“
Es gilt das gesprochene Wort!
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19.06.2019
Jan Marcus Rossa: Umfassende und gründliche Aufarbeitung nötig
Zum Bericht von Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack heute im Innen- und Rechtsausschuss zur Geiselnahme in der JVA Lübeck erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Ich danke Frau Ministerin Sütterlin-Waack für den umfassenden Bericht heute im Ausschuss. Wir haben vollstes Vertrauen, dass der Vorfall jetzt umfassend und gründlich aufgearbeitet wird, um solche Vorfälle bestmöglich zu verhindern. Genau das hat die Ministerin heute angekündigt und dafür hat sie unsere vollste Unterstützung.
Ein besonderes Augenmerk werden wir bei der Aufarbeitung auf die Frage legen müssen, ob es wirklich notwendig ist, Strafgefangenen im sozialtherapeutischen Vollzug Zugang zu Küchenmessern zu gewähren. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über Messerverbote für Jedermann im öffentlichen Raum, sollten wir diese Praxis in der Sozialtherapie der Justizvollzugsanstalten noch einmal überdenken.
Wir wissen, dass es eine hundertprozentige Sicherheit nicht geben wird, aber wo wir unnötige Gefahren für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Strafvollzugsanstalten vermeiden können und gleichzeitig Therapiezwecke nicht gefährden, sollten wir das tun.“
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19.06.2019
Jan Marcus Rossa zu TOP 13 + 42 „Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum“
In seiner Rede zu TOP 13 + 42 (Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum: Zulässigkeit und Gesetzentwurf) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Es besteht kein Zweifel daran, dass wir in Schleswig-Holstein ein Problem auf dem Wohnungsmarkt haben. Es gibt zu wenig bezahlbaren Wohnraum und es ist absehbar, dass sich die Lage verschärfen wird. Und es liegt in unserer Verantwortung, Lösungen zu entwickeln, um diesem Problem entgegenzuwirken. Es ist auch für unsere Gesellschaft hochbrisant, wenn immer mehr Menschen mit geringen und mittleren Einkommen Schwierigkeiten haben, für sich und ihre Familien angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Mit dem Thema Wohnungspolitik haben wir uns in den letzten Monaten mehrfach beschäftigt und wir werden noch in diesem Jahr mit einer Novellierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften dafür sorgen, dass der Bau neuer Wohnungen erleichtert wird. So schaffen wir Rahmenbedingungen, damit der in Schleswig-Holstein dringend benötigte neue Wohnraum geschaffen werden kann. Und wir werden weitere Anstrengungen unternehmen, um noch mehr Wohnraum in Schleswig-Holstein zu schaffen, den die Menschen brauchen. Dabei werden wir insbesondere den Bedarf an angemessenen und auch für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen bezahlbaren Wohnraum in den Fokus nehmen.
Wir werden uns auch dem sozialen Wohnungsbau zuwenden, ohne den es nicht gehen wird. Hier hat es in den letzten Jahrzehnten in erschreckendem Ausmaß Versäumnisse gegeben. Ich erinnere an den Ausverkauf kommunaler Wohnungsbestände und an die Vernachlässigung des sozialen Wohnungsbaus. Dies ist verantwortungslos gewesen und wir werden den Flurschaden einer solchen Politik peu à peu beseitigen.
Ich frage mich aber auch, ob eine Änderung der Verfassung die richtige Antwort auf das erkannte Wohnraumproblem ist. Ja, es ist richtig, dass das Recht auf Wohnen zu den Menschenrechten gehört. Das allein rechtfertigt aber nicht, ein Recht auf Wohnen in deutsche Verfassungen aufzunehmen! Denn eine Verfassungsänderung würde tatsächlich nichts an der aktuellen Rechtslage ändern und hätte überhaupt keinen positiven Effekt auf den Wohnungsmarkt. Das Menschenrecht auf Wohnen wird schon heute durch das Grundgesetz und auch durch unsere Landesverfassung hinreichend geschützt. Die Aufnahme eines Staatsziels, wie von der Volksinitiative angestrebt, wird die Rechtslage tatsächlich nicht verändern und auch nicht verbessern, denn die sozialen Menschenrechte werden in Deutschland auch durch die bestehenden Vorschriften in unseren Verfassungen geschützt. Dieser Schutz ergibt sich unmittelbar aus der Menschenwürdegarantie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Hieraus ergibt sich für den Bundes- und auch die Landesgesetzgeber ein Regelungs- und Gestaltungsauftrag. Der Staat ist verpflichtet, die Grundlagen für ein menschenwürdiges Leben zu schaffen und zu sichern. Deshalb muss der Staat das sogenannte Existenzminimum garantieren und hierzu gehört eben auch das Wohnen. Diese Verpflichtungen sind heute vor allem im Sozialrecht, aber auch in den Mieterschutzrechten und in vielen anderen gesetzlichen Regelungen verankert.
Die zentrale Frage bleibt also: Verbessern wir die Lage der Menschen, die der Wohnraummangel in besonderem Maße trifft, mit einer Verfassungsänderung? Nein, das tun wir nicht! Es wäre reine Symbolpolitik ohne spürbare Wirkung für den Wohnungsmarkt und für die Wohnungssuchenden. Dann macht die Verfassungsänderung aber keinen Sinn. Und noch ein Gedanke, der gegen eine Verfassungsänderung spricht. Wir haben vor kurzem den 70. Geburtstag des Grundgesetzes gefeiert und deshalb sollten wir uns auch fragen, warum die Mütter und Väter unserer Verfassung ein Recht auf Wohnen weder als Staatsziel noch als Grundrecht aufgenommen haben. Sie waren der Ansicht, dass soziale Menschenrechte in erster Linie Leistungsrechte wären und es dem demokratischen Gesetzgeber vorbehalten sei, die Sozialpolitik auszugestalten. Dieser Verpflichtung müssen wir allerdings nachkommen und daran arbeiten wir in der Jamaika-Koalition intensiv. Unsere Ziele aber, für ausreichenden angemessenen Wohnraum in unserem Land zu sorgen, werden durch eine Verfassungsänderung eben nicht befördert. Eine Verfassungsbestimmung, die keine konkrete Wirkung entfaltet, hat meines Erachtens keine Existenzberechtigung.“
Es gilt das gesprochene Wort!