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  • 27.08.2026

    Annabell Krämer zu TOP 24 "Entlastung des Ehrenamtes – Ehrenamtspauschale anheben"

    In ihrer Rede zu TOP 24 (Entlastung des Ehrenamtes – Ehrenamtspauschale anheben) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Über eine Million Bürgerinnen und Bürger engagieren ich in Schleswig-Holstein ehrenamtlich – in Sport und Kultur, Bildung und Erziehung, in sozialen Einrichtungen, im Gesundheitswesen, im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, in den Feuerwehren und in den Gemeinden vor Ort. Über die Bedeutung des Ehrenamtes herrscht in diesem Haus vermutlich große Einigkeit. Häufig wird betont, wie wichtig Vereine, Feuerwehren, Kulturinitiativen, soziale Einrichtungen oder die Jugendarbeit für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Und das stimmt auch. Denn ohne die vielen Menschen, die freiwillig Verantwortung übernehmen, würde vieles in unserem Land schlicht nicht funktionieren. 

    Aber zwischen den Sonntagsreden über das Ehrenamt und den tatsächlichen Rahmenbedingungen klafft inzwischen eine immer größere Lücke. Denn die Anforderungen an ehrenamtlich Tätige steigen seit Jahren kontinuierlich an. Wer heute Verantwortung in einem Verein oder Verband übernimmt, organisiert längst nicht mehr nur Veranstaltungen oder kümmert sich um das Vereinsleben. Datenschutzrechtliche Vorgaben müssen eingehalten werden. Fördermittel müssen beantragt und abgerechnet werden. Haftungsfragen müssen geklärt werden. Dokumentationspflichten müssen erfüllt werden. Und immer neue bürokratische Anforderungen kommen hinzu. Mit anderen Worten: Viele Ehrenamtliche übernehmen heute Aufgaben, die früher nicht notwendig waren. Sie investieren nicht nur Zeit, sondern tragen auch erhebliche Verantwortung.

    Genau deshalb brauchen wir mehr als warme Worte. Wir brauchen konkrete Maßnahmen, die ehrenamtliches Engagement stärken und wertschätzen. Eine solche Maßnahme ist die Anhebung der Ehrenamtspauschale. Und ich möchte ausdrücklich betonen: Die Ehrenamtspauschale ist keine Bezahlung des Ehrenamtes. Niemand engagiert sich bei der Freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein oder in der Jugendarbeit, um Geld zu verdienen. Aber das Geld, das sie verdienen, müssen sie noch versteuern. Die Ehrenamtspauschale ist vielmehr ein steuerliches Anerkennungsinstrument. Anerkennung der Arbeit, die Menschen dort ehrenamtlich leisten. Anerkennung der Zeit, die sie investieren. Und eine Anerkennung auch der Aufwendungen, die sie durch das Ehrenamt haben.

    Die letzte Anhebung der Ehrenamtspauschale war zwar richtig. Sie wird den tatsächlichen Belastungen vieler Ehrenamtlicher inzwischen aber nicht mehr gerecht. Denn auch Ehrenamtliche spüren die Folgen der Inflation. Fahrtkosten sind gestiegen. Kommunikations- und Sachkosten sind gestiegen. Und gleichzeitig nimmt der organisatorische Aufwand weiter zu. Die reale Entlastungswirkung der Ehrenamtspauschale ist dadurch deutlich gesunken.

    Gleichzeitig stehen viele Vereine und Organisationen vor einem weiteren Problem. Es wird zunehmend schwieriger, Menschen für verantwortungsvolle Funktionen zu gewinnen. Vorstände, Kassenwarte, Jugendleiter oder andere Funktionsträger zu finden, wird vielerorts immer schwieriger. Wer Verantwortung übernimmt, übernimmt heute oft nicht nur eine ehrenamtliche Aufgabe. Er übernimmt auch einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Deshalb müssen wir uns die Frage stellen: Was können wir tun, um diejenigen zu unterstützen, die bereit sind, diese Verantwortung zu tragen? Eine höhere Ehrenamtspauschale allein wird dieses Problem nicht vollständig lösen. Aber sie kann ein wichtiges Signal sein. Ein Signal der Anerkennung. Ein Signal der Wertschätzung. Und ein Signal dafür, dass Politik die Herausforderungen des Ehrenamtes ernst nimmt. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Anhebung der Ehrenamtspauschale auf mindestens 2.400 Euro jährlich einzusetzen. Das entspricht 200 Euro im Monat. Das wäre eine spürbare Verbesserung für viele Menschen, die sich Tag für Tag für andere einsetzen.

    Wenn wir wollen, dass sich auch künftig Menschen engagieren, dann dürfen wir ihre Leistungen nicht nur loben. Wir müssen die Rahmenbedingungen verbessern. Wer die Bedeutung des Ehrenamts immer wieder betont, muss sich deshalb auch daran messen lassen, wie ernst die tatsächliche Entlastung der Engagierten genommen wird. 

    Der SSW ergänzt unsere Forderung um einen sehr umfangreichen Forderungskatalog. Auch wenn wir die Forderungen grundsätzlich unterstützen, bleiben sie noch zu unkonkret. Wir haben unseren Antrag bewusst präzise gehalten: Wir wollen eine konkrete Verbesserung erreichen, die auch eine realistische Chance auf eine Mehrheit hat.

    Die von der SPD vorgeschlagene Dynamisierung halte ich dagegen für sinnvoll. Sie ersetzt aus unserer Sicht aber nicht die notwendige Anhebung des Betrags. Lassen Sie daher gerne im Ausschuss über einen gemeinsamen Weg sprechen um das Ehrenamt tatsächlich zu stärken.

    Ich bitte daher um Ausschussüberweisung."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 27.08.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 22 "Opt-Out-Option Bezahlkarte"

    In seiner Rede zu TOP 22 (Opt-Out-Option Bezahlkarte) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Wir als FDP unterstützen die Bezahlkarte, das ist nichts Neues. Denn es geht bei ihrer Einführung nicht darum, Menschen zu schikanieren. Es geht darum, sicherzustellen, dass staatliche Unterstützungsleistungen ihrem eigentlichen Zweck dienen: dem Lebensunterhalt hier in Deutschland. Dazu gehört auch, Anreize zu reduzieren, die unser Sozialsystem im europäischen Vergleich besonders attraktiv machen können. Und dazu gehört aus unserer Sicht auch, die Möglichkeit zu begrenzen, staatliche Leistungen in größerem Umfang ins Ausland zu transferieren. Genau deshalb ist eine möglichst einheitliche Anwendung entscheidend. Wenn die Bezahlkarte in einer Kommune gilt und in der Nachbarkommune nicht, entstehen neue Ausweichmöglichkeiten. Dann wird genau der Effekt abgeschwächt, den wir mit der Bezahlkarte erreichen wollen.

    Die Landesregierung hat sich für eine einheitliche Umsetzung entschieden und ausdrücklich keine Opt-Out-Regelung vorgesehen. Das halten wir für richtig. Aber – und das gehört genauso zur Wahrheit – die Landesregierung muss dann auch dafür sorgen, dass dieses Instrument funktioniert. Denn beim Rollout der Bezahlkarte läuft längst nicht alles rund. Trotz mehrfacher Fristverlängerungen ist die flächendeckende Umsetzung nach unserer Kenntnis bis heute nicht abgeschlossen. Das wirft die Frage auf, wie ernst die Landesregierung die eigene Entscheidung eigentlich nimmt.

    Die Erfahrungen zeigen auch, dass die praktische Umsetzung bislang nicht überzeugt. Das Sozialministerium hat die Einführung nicht mit der notwendigen Konsequenz begleitet. Dadurch sind Probleme entstanden, die weder im Interesse der Kommunen noch der Betroffenen liegen. Besonders die Schwierigkeiten bei Lastschriftverfahren und einzelnen alltäglichen Zahlungsvorgängen zeigen, dass technische und organisatorische Nachbesserungen erforderlich sind. Eine funktionierende Bezahlkarte muss selbstverständlich die Teilnahme am gesellschaftlichen Alltag ermöglichen.

    Diese Mängel sprechen aus unserer Sicht jedoch nicht gegen die Bezahlkarte als Instrument, sondern dafür, ihre Umsetzung zu verbessern. Statt den Kommunen den Ausstieg zu ermöglichen, sollte das Land die bestehenden Probleme zügig beheben und für einheitliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen sorgen. Wir wollen eine einheitliche Regelung, klare Regeln und eine praxistaugliche Umsetzung. Und wir erwarten von der Landesregierung, dass sie dies endlich mit dem notwendigen politischen Willen angeht. Denn die Bezahlkarte kann ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie konsequent und einheitlich umgesetzt wird."

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 27.08.2026

    Annabell Krämer zu TOP 26 "Steuerkriminalität den Kampf ansagen"

    In ihrer Rede zu TOP 26 (Steuerkriminalität den Kampf ansagen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Wer Steuern hinterzieht, greift am Ende in die Tasche all jener Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen, die ehrlich ihre Steuern zahlen. Deshalb ist für uns Freie Demokraten klar: Steuerbetrug, Finanzkriminalität und Schwarzarbeit müssen konsequent bekämpft werden. Wir brauchen dafür leistungsfähige Strukturen und Behörden, die personell und technisch in der Lage sind, auch komplexe Finanzkriminalität aufzudecken. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den ehrlichen Steuerzahlern.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, über das Ziel Ihres Antrags müssen wir deshalb nicht streiten. Aber ein richtiger Kompass schützt noch nicht davor, auf dem falschen Weg zu landen. Und bei einigen der Wege, die Sie hier einschlagen wollen, habe ich erhebliche Bedenken. Die Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige halten wir für den falschen Weg. Denn die Selbstanzeige ist kein Geschenk an Steuerhinterzieher. Sie ist ein Instrument, um bislang unentdeckte Steuerhinterziehung ans Licht zu bringen und hinterzogenes Geld zurückzuholen. Deshalb sollten wir uns nicht davon leiten lassen, was besonders hart klingt, sondern davon, was tatsächlich wirkt.

    Auch beim zentralen Ankauf von Steuerdatensätzen durch den Bund werden wir nicht übereinkommen. Denn wir reden hier nicht über Informationen, die einer Behörde einfach zugespielt werden. Wir reden über den staatlichen Kauf von Daten, die möglicherweise zuvor rechtswidrig beschafft wurden. Damit schafft der Staat im Zweifel einen finanziellen Anreiz dafür, sich rechtswidrig Zugang zu hochsensiblen Daten anderer Menschen zu verschaffen. Der Rechtsstaat wird nicht dadurch glaubwürdiger, dass er zur Verfolgung von Steuerkriminalität einen Markt für rechtswidrig beschaffte Daten schafft. Der Zweck heiligt auch bei der Steuerfahndung nicht jedes Mittel. 

    Und auch das anonyme Hinweisgeberportal sehe ich mit gemischten Gefühlen. Natürlich können Hinweisgeber einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Steuerkriminalität aufzudecken. Und selbstverständlich müssen Menschen geschützt werden, die tatsächliche Missstände oder Straftaten offenlegen. Aber wenn der Staat eine zentrale Infrastruktur schafft, über die Bürger ihre Mitbürger anonym bei den Finanzbehörden melden können, müssen bei uns Liberalen auch die Alarmglocken angehen. Whistleblowing zum Schutz vor persönlichen Konsequenzen ist das eine. Eine Kultur des anonymen Denunziantentums ist etwas völlig anderes. Mir ist bewusst, dass es dieses Instrument in Schleswig-Holstein bereits gibt. Ich bin auch da kein Freund von. Denn ein liberaler Rechtsstaat lebt nicht davon, dass jeder jeden beobachtet und im Zweifel anonym beim Staat meldet. Er lebt zunächst vom Vertrauen in seine Bürger – und von starken Behörden, die dort konsequent handeln, wo es konkrete Anhaltspunkte für Straftaten gibt.

    Anders bewerte ich dagegen den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Steuerfahndung. Hier liegen erhebliche Chancen. Den Steuerbehörden liegen bereits heute zahlreiche Daten vor, die sich für eine automatisierte Mustererkennung eignen. KI kann große Datenmengen analysieren, Auffälligkeiten erkennen und unseren Steuerfahnderinnen und Steuerfahndern damit ein zusätzliches Werkzeug an die Hand geben, um Steuerhinterziehung schneller und gezielter aufzudecken. KI soll den Steuerfahnder unterstützen – nicht ersetzen. Und genau so sollten wir sie auch verstehen. Klar ist aber auch: Gerade weil wir über sensible Steuer- und Finanzdaten sprechen, braucht der Einsatz klare gesetzliche Leitplanken. Es muss nachvollziehbar sein, welche Daten ausgewertet werden, wie die Algorithmen arbeiten und wie deren Kontrolle sichergestellt wird. Wir sollten die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz nutzen, um Steuerhinterziehung gezielter aufzudecken – aber in einem klaren rechtsstaatlichen Rahmen. 

    Und auch bei Ihren weiteren Forderungen gilt: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist automatisch politisch sinnvoll. Ein elektronisches Meldesystem für Umsatzsteuerdaten in Echtzeit, eine Registrierkassenpflicht und zusätzliche Speicherpflichten bedeuten eben auch neue Pflichten und Bürokratie für Unternehmen – auch für kleine und mittelständische Unternehmen. Wer auf der einen Seite verspricht, ehrliche Steuerzahler durch Vereinfachungen und Pauschalisierungen zu entlasten, sollte auf der anderen Seite sehr genau hinschauen, welche neue Bürokratie er ihnen gleichzeitig aufbürdet.

    Wir wollen Steuerbetrug konsequent bekämpfen. Dafür brauchen wir moderne Technik, eine bessere Zusammenarbeit der Behörden und eine Finanzverwaltung, die ihre Ressourcen dort konzentriert, wo tatsächlich Risiken bestehen. Aber wir dürfen dabei nicht jeden Bürger und jedes Unternehmen gleich mit ins Fahndungsnetz ziehen. Konsequenz gegenüber denjenigen, die betrügen – Vertrauen gegenüber denjenigen, die sich an die Regeln halten. Beides gehört zu einem starken Rechtsstaat. Denn ein Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht nur dadurch, dass er Recht durchsetzt. Er beweist sie auch dadurch, dass er selbst seine Grenzen achtet."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 27.08.2026

    Christopher Vogt zu TOP 28 "Für faire Strompreise und effiziente Netznutzung"

    In seiner Rede zu TOP 28 (Für faire Strompreise und effiziente Netznutzung: Reform der deutsch luxemburgischen Stromgebotszone voranbringen) erklärt der Vorsitzende und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Bisher ist der deutsche Strommarkt – vor allem aus norddeutscher Sicht – überhaupt nicht sinnvoll reguliert: Es gibt regionalisierte Netzentgelte, aber eine bundesweite Strompreiszone. Das ist absolut kontraproduktiv. Andersherum wäre es deutlich sinnvoller. Skandinavien macht es uns vor.

    Die einheitliche deutsch-luxemburgische Stromgebotszone bildet regionale Unterschiede bei Stromerzeugung, Verbrauch und Netzengpässen nur unzureichend ab. Schleswig-Holstein profitiert deshalb preislich und wirtschaftlich nur sehr begrenzt von seinem hohen Anteil an erneuerbaren Energien. Wir müssen den hohen Anteil an erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung viel stärker wirtschaftlich nutzen und unsere Interessen auf der Bundesebene und auch auf der europäischen Ebene selbstbewusster vertreten.

    Die Änderung unserer Stromgebotszone hin zu einer 'Nordic Twin Sea Zone' mit Dänemark würde zur besseren Verknüpfung von erneuerbaren Energien, der Wasserstoffproduktion und unser industriellen Wertschöpfung beitragen. Das zeigen auch die bereits bekannten Publikationen der IHK Schleswig-Holstein und der FH Westküste. Die Landesregierung muss sich deshalb nun sehr aktiv und auch sehr selbstbewusst auf der Bundes- und der EU-Ebene für diese regionale Strompreiszone einsetzen. Das fordern wir als FDP-Fraktion ja schon lange.

    Wir freuen uns, dass dies nun auch die Koalitionsfraktionen sehr offensiv einfordern. Es ist ein gutes Zeichen, dass es dazu jetzt sogar einen gemeinsamen Antrag aller fünf Fraktionen zu diesem sinnvollen Vorschlag gibt und dass es somit gleich – aller Wahrscheinlichkeit nach – zu einem einstimmigen Beschluss des Landtages kommen wird. Ich freue mich auch deshalb darüber, weil man die Energiewende mit diesem Konzept deutlich marktwirtschaftlicher gestaltet. Gestern hat die Kollegin von Kalben von den Grünen noch bedauert, dass wir hier keinen Sozialismus haben – wobei man bei einer Staatsquote von über 50 Prozent ja trefflich darüber streiten kann, ob wir diesen nicht fast schon erreicht haben. Heute gehen die Grünen mit diesem Antrag immerhin einen Schritt in Richtung Marktwirtschaft mit. Gut so, liebe Grüne! Machen Sie bitte weiter so! Es wird auch höchste Zeit! Denn eine planwirtschaftlich organisierte Energiewende, die Leistung nicht belohnt, sondern bestraft, wird absehbar scheitern.

    Die Abschaltungen von Windrädern und anderen Anlagen müssen weiter reduziert und der hier erzeugte Strom bei uns im Norden verbraucht werden. Ich sagte es gestern bereits: Die Northvolt-Ansiedlung und auch das Wasserstoff-Großprojekt 'HyScale 100' sind gescheitert. Es braucht jetzt gerade für die Westküste neue Projekte, die die viele grüne Energie vor Ort nutzen und echte Wertschöpfung hier in Schleswig-Holstein schaffen! Es ist unseren Bürgern auch nicht mehr zuzumuten, dass sie über höhere Netzentgelte finanziell benachteiligt werden, weil man hier den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreibt – und sie im Gegenzug über den Strompreis nicht profitieren. Mit dem IHK-Konzept einer neuen 'Nordic Twin Sea Zone' haben wir einen entscheidenden – marktwirtschaftlichen – Hebel, damit die Strompreise sinken können. Auch aus der Kurzstudie der FH Westküste wissen wir, dass dies nicht nur rechtlich möglich wäre, sondern sich auch finanziell lohnt: Mit mindestens drei Gigawatt flexibler Elektrolyse kann der durchschnittliche Strompreis um rund vier Prozent sinken. Die Abregelungen von Anlagen könnte in Schleswig-Holstein um 75 Prozent zurückgehen. Zudem würden wir mit dem neuen Marktdesign auch die Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung der grünen Wasserstoffproduktion in Schleswig-Holstein stärken. Durch einen Erneuerbaren-Anteil von dauerhaft über 90 Prozent können Elektrolyseure perspektivisch mehr als 5.000 Volllaststunden erreichen. Die Studie der FH-Westküste hält ein Preisniveau für heimischen grünen Wasserstoff von etwa drei bis fünf Euro pro Kilogramm für möglich.

    Insgesamt wäre die Reform der Strompreiszone ein extrem wichtiger Schritt, damit die Energiewende gelingen kann und damit die Wirtschaft und die privaten Haushalte endlich entlastet werden können. Dafür müssen jedoch noch sehr dicke Bretter gebohrt werden. Die schwarz-rote Bundesregierung will bisher an einer einheitlichen deutschen Strompreiszone festhalten. Die Landesregierung muss deshalb viel lauter werden. Es reicht nicht aus, wenn der Ministerpräsident auf jeder Veranstaltung bedauert, dass der hier erzeugte Strom zu wenig auch hier vor Ort genutzt werden kann. CDU und Grüne müssen jetzt vor allem in Süddeutschland Überzeugungsarbeit leisten. Die Grünen müssen also vor allem Cem Özdemir davon überzeugen. Daniel Günther muss seinen besonderen Freund Markus Söder davon überzeugen. Schleswig-Holstein darf nicht unter einer zerstrittenen Union leiden.

    Aber im Ernst: Auf Dauer wäre ein marktwirtschaftliches Design für alle sinnvoll. Für meine Fraktion ist klar: Energie muss bezahlbar bleiben bzw. wieder werden. Wir müssen auf marktwirtschaftliche Anreize und auf mehr Innovationen setzen, wenn die Energiewende denn tatsächlich gelingen soll. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen für den gemeinsamen Antrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit!"

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 27.08.2026

    Annabell Krämer zu TOP 31 "Zusagen beim Ganztagsausbau einhalten"

    In ihrer Rede zu TOP 31 (Verlässlichkeit statt Vertrauensbruch – Zusagen beim Ganztagsausbau einhalten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Wer als Land von seinen Kommunen erwartet, dass sie Millionen investieren, Ganztagsbetreuungen organisieren und damit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Rechtsanspruch erfüllt werden kann, der muss ihnen vor allem eines bieten: Verlässlichkeit. Und genau daran fehlt es beim Ganztagsausbau inzwischen erheblich. 

    Zum Ende der Antragsfrist für das Förderprogramm Ganztagsausbau lagen 633 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 890 Millionen Euro vor. Nach wie vor besteht eine Finanzierungslücke von mehr als 170 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund muss man sich sehr genau anschauen, was seit Ende der Antragsfrist passiert ist. Bis Januar waren bereits rund 200 Anträge bewilligt. Danach kam die Bewilligung der verbliebenen mehr als 400 Anträge praktisch zum Erliegen. Von Januar bis Mai wurden gerade einmal sechs weitere Anträge bewilligt. Sechs Anträge in vier Monaten. Als Erklärung für die Verzögerungen wurde darauf verwiesen, dass Antworten der Kommunen auf Rückfragen der IB.SH noch ausstünden. 

    Die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage aus dem Juli zeichnet allerdings ein anderes Bild: Viele dieser Rückfragen wurden erst Ende Juni oder Anfang Juli gestellt. Bei 165 Anträgen waren zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Rückfragen erfolgt. Man kann den Kommunen aber schlecht im Mai vorhalten, sie hätten Fragen noch nicht beantwortet, wenn ein erheblicher Teil dieser Fragen erst Wochen später gestellt wird. Auffällig ist, dass genau in diesem Zeitraum auch die FAQs zur Förderrichtlinie überarbeitet wurden. Auch in den Nachfragen der IB.SH an die Kommunen heißt es ausdrücklich: 'Wir weisen darauf hin, dass das Land zum 24.06.2026 neue FAQ veröffentlicht hat, die die Anforderungen an die Antragstellung in Teilen konkretisieren.'

    Die Landesregierung hält gleichzeitig an der Darstellung fest, dass die Förderrichtlinie selbst und damit auch die Prüfpraxis nicht verändert worden seien. Dabei hat sie noch im Januar auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Habersaat selbst dargelegt, dass die FAQs für die tatsächliche Antragsbearbeitung relevant sind. Damals schreibt sie: Die IB.SH werde sich bei der Auswertung an den Rahmenbedingungen orientieren, die in der Förderrichtlinie und in den FAQs hinterlegt seien. 

    Was sich durch die neuen FAQs geändert hat, macht ein Beispiel besonders deutlich: Nach den ursprünglichen Vorgaben musste ein Schulträger darlegen, warum eine Doppelnutzung von Unterricht und Ganztag im konkreten Fall nicht möglich ist. Ohne weitere Anforderungen. Auf dieser Grundlage haben die Kommunen geplant und ihre Förderanträge eingereicht. Und unter Geltung dieser Vorgaben sind bereits mehr als 200 Anträge bewilligt worden. In den neuen FAQs wird nun wesentlich konkreter vorgegeben, in welcher Form und mit welchen Inhalten diese Darlegung zu erfolgen hat und anhand welcher Nutzungsquoten die Bewilligungsstelle sie nachvollziehen können soll.

    Wenn plötzlich zusätzliche Angaben und Nachweise verlangt werden, die vorher so nicht gefordert waren, dann ist das für die betroffenen Kommunen eben mehr als eine bloße redaktionelle Klarstellung. Und man muss schon sehr viel Vertrauen in Zufälle haben, um die Finanzierungslücke von mehr als 160 Millionen Euro und diese nachträgliche Verschärfung der Anforderungen völlig unabhängig voneinander zu betrachten. Man kann diese Anforderungen fachlich für sinnvoll halten oder nicht. Darum geht es heute gar nicht. Die entscheidende Frage lautet: Welche Maßstäbe gelten für einen Antrag, der fristgerecht unter den damals veröffentlichten Bedingungen gestellt worden ist? Die Kommunen müssen sich darauf verlassen können, dass für alle dieselben Spielregeln gelten. Wenn mehr als 200 Anträge bereits nach einer bestimmten Auslegung und Verwaltungspraxis bewilligt worden sind, darf man die verbliebenen Antragsteller nicht Monate später mit zusätzlichen Konkretisierungen konfrontieren und anschließend behaupten, für sie habe sich eigentlich nichts verändert.

    Deshalb fordern wir die Landesregierung auf: Halten Sie die gegenüber den Kommunen gemachten Zusagen ein und prüfen Sie die Anträge nach den Bedingungen und der Prüfpraxis, die zum Zeitpunkt der Antragstellung galten. Sorgen Sie dafür, dass den Schulträgern aus Verzögerungen oder Änderungen, die in der Verantwortung des Landes oder der Bewilligungsstelle liegen, keine finanziellen Nachteile entstehen. Und bringen Sie die offenen Verfahren endlich zur Bescheidreife und sorgen Sie für zeitnahe Entscheidungen.

    Die Kommunen haben ihren Teil geleistet. Jetzt ist das Land am Zug. Förderbedingungen dürfen kein bewegliches Ziel sein. Wer Verlässlichkeit von seinen Kommunen erwartet, muss selbst verlässlich handeln. Und wer Förderungen in Aussicht stellt, darf nach Antragstellung nicht die Spielregeln verändern."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 28.08.2026

    Christopher Vogt zu TOP 45 "Drohnenabwehr stärker vorantreiben"

    In seiner Rede zu TOP 45 (Drohnenabwehr stärker vorantreiben – maritime und kritische Infrastruktur wirksam schützen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Unsere Sicherheit ist durch die hybriden Angriffe auf unser Land zunehmend gefährdet. Das dürfen wir nicht zulassen! Wir müssen unsere Freiheit sehr konsequent und sehr geschlossen verteidigen! In den letzten Jahren haben verschiedene Formen der hybriden Angriffe auf unser Land spürbar zugenommen: Vor allem Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, aber auch Desinformationskampagnen.

    Drohnen sind eine besondere Herausforderung. Der jüngste Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle zeigt erneut: Die Bedrohung ist nicht abstrakt, sondern sehr real! Und dieser Vorfall hat eine neue Dimension: Drohnen werden nicht mehr zur Spionage eingesetzt, sondern als Waffe. Ich will die Bemühungen der Landesregierung zum Aufbau einer Drohnenabwehreinheit beim Landeskriminalamt ausdrücklich anerkennen! Ich sage aber auch: Angesichts der Geschwindigkeit, mit der sich die Bedrohungslage und die Technologie entwickeln, werden die bisherigen Bemühungen erkennbar nicht ausreichen. Es braucht weitere Schutzmaßnahmen: klare und sinnvolle Zuständigkeiten, eine bessere Ausstattung, angemessene Befugnisse – und eben auch eine höhere Geschwindigkeit.

    Schleswig-Holstein ist durch die Lage an der Ostsee und durch die russische Marine und Schattenflotte vor unserer Küste besonders herausgefordert. Es ist deshalb gut und eigentlich auch überfällig, dass sich die Innenminister der Ostseeanrainerstaaten heute in Mürwik treffen und über weitere Maßnahmen beraten.

    Bereits im vergangenen Jahr hatten wir in einem gemeinsamen Antrag festgestellt, dass hybride Angriffe und insbesondere Drohnenüberflüge eine zunehmende Herausforderung darstellen und dass der maritime Raum dabei einen besonderen Schwerpunkt bildet. Jetzt ist es Zeit für ein Update: Die Drohnenabwehreinheit des LKA muss wie angekündigt bis Ende dieses Jahres voll einsatzbereit sein. Und sie muss dauerhaft technisch auf dem neuesten Stand gehalten werden. Denn die Bedrohung entwickelt sich weiter und mit ihr müssen sich auch unsere Abwehrmöglichkeiten weiterentwickeln. Was gestern vielleicht noch ausreichend war, kann morgen schon überholt sein. Gleichzeitig dürfen wir die Verantwortung nicht allein bei einer einzelnen Behörde abladen. Die Drohnenabwehr darf nicht an einem Zuständigkeitswirrwarr scheitern. Es ist schwer zu vermitteln, dass die Drohnenabwehr streng genommen an bestimmten örtlichen Grenzen an eine andere Behörde übergeben werden müsste. Das ist ineffizient und kostet Zeit. Und der Faktor Zeit spielt eine entscheidende Rolle.

    Bei einer Drohne ist schwer zu erkennen, ob hinter ihr Spionage oder ein physischer Angriff steht. Wir haben uns mit den Koalitionsfraktionen darauf verständigt, dass die Landesregierung den Schutz der kritischen Infrastruktur in Schleswig-Holstein weiter verstärken und dabei unterstützen soll, Schutzkonzepte für Flughäfen, Häfen, Unternehmen im Bereich der kritischen Infrastruktur sowie Anlagen der Energie- und Wasserversorgung zu schaffen, die auch die besonderen Gefahrenlagen im maritimen Raum berücksichtigen. Die Koalition will ja der Landespolizei mehr Kompetenzen bei der Drohnenabwehr einräumen. Darüber muss man in der Tat sprechen. Mecklenburg-Vorpommern hat kürzlich in seinem Polizeirecht eine Möglichkeit für die Betreiber von kritischer Infrastruktur geschaffen, um selbst Drohnenabwehrmaßnahmen vorzunehmen, wenn polizeiliche Maßnahmen nicht rechtzeitig zu erreichen sind. Bei Drohnensichtungen muss schnell gehandelt werden können. Es geht ja nicht nur darum, Drohnen erkennen zu können, sondern im Zweifel auch darum, sie abwehren zu können. Die Aufnahme einer solchen Regelung sollte deshalb auch für Schleswig-Holstein sehr ernsthaft geprüft werden.

    Besonders unsere Häfen und Wasserstraßen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe hat einen Zehn-Punkte-Plan zur Drohnenabwehr in Häfen vorgelegt, in dem viele gute Punkte enthalten sind. Schleswig-Holstein darf bei dieser Entwicklung nicht hinterherlaufen. In Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt man sich bereits auch intensiv mit dem Thema Unterwasserdrohnen. Das muss in Schleswig-Holstein ebenfalls passieren, um unsere Häfen und Wasserstraßen schützen zu können. Eine länder- und behördenübergreifende Zusammenarbeit muss ein zentraler Baustein für eine effektive Drohnenabwehr sein. Um vor und an unserer Küste gegen hybride Angriffe besser gewappnet zu sein, brauchen wir außerdem eine schlagkräftige und zeitgemäße nationale Küstenwache. Nicht nur an den Küsten, sondern auch auf See brauchen wir endlich klare Zuständigkeiten: Der Bund sollte deshalb endlich ein zeitgemäßes Seesicherheitsgesetz schaffen. Die Landesregierung muss sich auf der Bundesebene mit Nachdruck für die Schaffung eines solchen Gesetzes einsetzen.

    Wir dürfen der Bedrohungslage nicht hinterherlaufen. Wir wollen die Sicherheit in unserem Land gewährleisten und unsere Freiheit gemeinsam verteidigen. Ich freue mich, dass es erneut einen gemeinsamen Antrag dazu gibt und bitte um Zustimmung!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 28.08.2026

    Christopher Vogt zu TOP 38+63 "Zukunft der Bäderbahn jetzt absichern!"

    In seiner Rede zu TOP 38+63 (Gemeinsame Beratung: a) Zukunft der Bäderbahn jetzt absichern!; b) Sechster Landesweiter Nahverkehrsplan (LNVP 2027 bis 2031)) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Die Vorstellung des Landesweiten Nahverkehrsplan wird immer mit großem Interesse verfolgt. Viele Menschen sind gespannt, welche Schwerpunkte bei der Entwicklung des Nahverkehrs geplant sind. Auch der jetzt vorgelegte neue LNVP für den Zeitraum von 2027 bis 2031 enthält viele sinnvolle Maßnahmen, die den Nahverkehr in Schleswig-Holstein spürbar verbessern könnten. Das ist ein wirklich schöner Wunschzettel geworden!

    Der LNVP zeigt allerdings auch, dass die schwarz-grüne Landesregierung in den vergangenen Jahren in diesem Bereich nur sehr wenig auf die Reise gebracht hat. In dem Kapitel zur Bearbeitung des bisherigen LNVP listen Sie zwar einige Vorhaben auf. Den großen Erfolg der Emissionsreduzierung durch die Einführung der Akku-Züge haben allerdings nicht Sie zu verantworten, sondern die Vorgängerregierung und der ehemalige Verkehrsminister Buchholz, der diese Züge bestellt hatte. Sie haben die Umsetzung also lediglich geerbt. Und die Angebotsausweitungen, die Sie anführen, sind grundsätzlich auch etwas Gutes. Wenn man hier aber Ihre gleichzeitig vorgenommenen Streckenstreichungen gegenüberstellt, dann relativiert sich diese Bilanz massiv.

    Was die Infrastrukturprojekte angeht, können Sie außer 'Hein Schönberg' nichts Weiteres anbringen. Da wundert es nicht, dass die Projektlisten des neuen LNVP denen des bisherigen Plans sehr stark ähneln. Passiert ist unter Schwarz-Grün kaum etwas! Sie hatten ganz viel versprochen und haben ganz wenig geliefert! Dieser LNVP ist deshalb auch ein Dokument des schwarz-grünen Scheiterns! Sie wollen jetzt mit dem Haushaltsentwurf 2027 die Ausgaben für Schienenverkehrsleistungen um rund 20 Millionen Euro kürzen und sich vor jeglicher Priorisierung der genannten Vorhaben drücken. Das ist wirklich ein verkehrspolitisches Armutszeugnis!

    Ein sehr wichtiges Thema ist im neuen LNVP gar nicht enthalten: Die 'Bäderbahn' entlang der Lübecker Bucht. Das ist ziemlich merkwürdig, denn Staatssekretärin Henckel hatte noch wenige Tage, bevor Sie diesen LNVP im Kabinett beschlossen haben, etwas überraschend den Erhalt und die Elektrifizierung der Bäderbahn verkündet. Da sollte man doch erwarten, dass sich dies auch im LNVP wiederfindet – zumindest, wenn man es mit der Bäderbahn denn ernst meint. Diese – nicht nur touristisch – wichtige Region braucht eine gute Bahnanbindung! Ich unterstütze deshalb den Erhalt der Bäderbahn ausdrücklich! Ich habe dies übrigens auch schon im Jahr 2015 getan, nachdem die Landesregierung von Herrn Albig mit dem Unterschreiben des 'Letter of Intent' im Jahr 2014 eigentlich das Ende der Bäderbahn besiegelt hatte. Wir hatten dann zu Beginn der Jamaika-Regierung versucht, die Bäderbahn zu retten. Doch die damaligen Rahmenbedingungen hatten dies verhindert.

    Wir können uns deshalb glücklich schätzen, dass sich diese Rahmenbedingungen so verändert haben, dass eine Stilllegung der Bäderbahn vom Tisch ist. Und diese Chance sollten wir als Land nutzen! Das Land muss umgehend mit der DB und den Kommunen vor Ort in den engen Austausch gehen, um den 'Letter of intent' aufzuheben und die Planungen rund um die Strecke sinnvoll anzupassen. Es braucht jetzt ein stimmiges Konzept, einen Zeitplan und eine seriöse Kostenschätzung: Es muss vor allem vermieden werden, dass zum Beispiel die Einfädelung scheitert oder dass auf beiden Strecken direkt nebeneinander Bahnhöfe entstehen. Und das Land muss endlich auch selbst Verantwortung übernehmen: Wer die Elektrifizierung ankündigt, sie dann aber im vorliegenden Alternativantrag unter den Finanzierungsvorbehalt des Bundes stellt, der macht sich selbst gleich wieder klein und verunsichert die Menschen in der Lübecker Bucht. Wenn Sie es ernst meinen und die Bäderbahn wirklich auf einer elektrifizierten Strecke weiterbetreiben wollen, dann müssen Sie auch so handeln:

    Nehmen Sie die Planungen in die Hand und bekennen Sie sich dazu, dass es auch künftig Verkehre auf der Strecke geben wird. Und unterlassen Sie das, was Sie sonst immer tun: Medienwirksam etwas ankündigen, um es dann doch nicht umzusetzen – so wie bei der 'Mobilitätsgarantie'."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 28.08.2026

    Anne Riecke zu TOP 44 "Steuerliche Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe einführen"

    In ihrer Rede zu TOP 44 (Steuerliche Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe einführen) erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Landwirtschaft ist kein Wirtschaftszweig wie jeder andere. Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, kann nicht mit Sicherheit planen, was im nächsten Jahr produziert wird und zu welchem Preis es verkauft werden kann. Landwirtschaft arbeitet mit einem entscheidenden Faktor, den kein Unternehmer vollständig kontrollieren kann: der Natur. 

    Genau deshalb fordern wir als FDP-Fraktion in unserem Antrag die steuerliche Risikoausgleichsrücklage für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Landesregierung sollte sich schnellstmöglich für die Einführung auf Bundesebene einsetzen. Unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen endlich ein Instrument, mit dem sie selbst vorsorgen können. Die vergangenen Monate haben erneut gezeigt, wie groß die Risiken sind. Wetterextreme, Trockenheit, Ernteausfälle und gleichzeitig schwankende Erzeugerpreise treffen unsere Betriebe mit voller Wucht. Dazu kommen hohe Kosten für Betriebsmittel wie Diesel und Dünger. Der Deutsche Bauernverband beschreibt die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft deshalb als massiv angespannt.

    Und dann passiert häufig Folgendes: In einem guten Jahr erwirtschaftet ein Betrieb einen höheren Gewinn. Darauf fallen Steuern an. Im darauffolgenden Jahr kommt vielleicht ein massiver Ertragsausfall – aber das Geld, das vorher für solche Risiken hätte zurückgelegt werden können, fehlt. Das ist doch nicht sinnvoll. Wir müssen den Landwirtinnen und Landwirten ermöglichen, in guten Jahren selbst ein finanzielles Polster aufzubauen – steuerbegünstigt und für genau die Jahre, in denen es schwierig wird. In einem Krisenjahr soll diese Rücklage dann genutzt werden können, um den Betrieb zu stabilisieren. Genau dieses Prinzip verfolgt unser Antrag. Das ist Eigenverantwortung. Und es ist ein Unterschied, ob wir einem Betrieb im Nachhinein mit einem staatlichen Hilfsprogramm aus einer Krise helfen müssen, oder ob wir ihm vorher die Möglichkeit geben, selbst vorzusorgen. Wir wollen weniger Abhängigkeit von staatlichen Nothilfen und mehr unternehmerische Freiheit.

    Besonders wichtig ist: Die Bundesregierung hat eine solche Risikoausgleichsrücklage bereits im Koalitionsvertrag angekündigt. Dort ist ausdrücklich von einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft die Rede. Doch während die Bundesregierung noch 'im Austausch' ist, warten unsere Betriebe nicht auf bessere Zeiten. Die Risiken sind jetzt da. Und auch Schleswig-Holstein muss hier eine klare Haltung zeigen. Denn im März dieses Jahres hat sich Schleswig-Holstein im Bundesrat bei der entsprechenden Frage enthalten.

    Eine Enthaltung hilft keinem Betrieb. Wer unsere Landwirtschaft erhalten will, muss ihr auch die Werkzeuge geben, mit denen sie wirtschaftlich überleben kann. Es gibt bereits eine Tarifglättung für land- und forstwirtschaftliche Einkommen. Sie kann schwankende Gewinne über mehrere Jahre steuerlich ausgleichen. Aber sie schafft keine echte Rücklagenmöglichkeit und damit auch keinen vergleichbaren Liquiditätspuffer für Krisenzeiten. Genau diese Lücke wollen wir schließen. Wir wollen eine Regelung, die einfach, praktikabel und unbürokratisch ist. Entscheidend ist nicht, in welchen Paragraphen sie am Ende steht. Entscheidend ist, dass sie funktioniert und den Betrieben tatsächlich hilft.

    Denn eines muss doch klar sein: Wenn wir regionale Landwirtschaft wollen, wenn wir Versorgungssicherheit wollen, wenn wir wollen, dass Höfe auch an die nächste Generation übergeben werden können, dann dürfen wir die Betriebe nicht erst dann unterstützen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Wir brauchen Vorsorge statt Krisenverwaltung. Wir brauchen Eigenverantwortung statt immer neuer staatlicher Rettungspakete. Und wir brauchen jetzt endlich eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die schnellstmögliche Einführung einzusetzen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich weiß: Ein grüner Umweltminister in Schleswig-Holstein und ein SPD-Finanzminister im Bund – das ist alles nicht so einfach. Nach den Debatten zur Mehrbelastung über Wassercent und Zuckersteuer würde es mich aber freuen, wenn wir uns hier im Land endlich wieder dem Erwirtschaften zuwenden können. Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten jeden Tag ihren Beitrag für unser Land. Jetzt ist es an der Politik, ihnen die Möglichkeit zu geben, ihren eigenen Beitrag zur Krisenvorsorge zu leisten."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 28.08.2026

    Annabell Krämer zu TOP 34 "Gemeinsam Verantwortung für den Tierschutz übernehmen"

    In ihrer Rede zu TOP 34 (Gemeinsam Verantwortung für den Tierschutz übernehmen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Tierschutz ist kein Luxus, kein 'Nice to have' – er ist unsere Pflicht und zwar verankert in unserer Landesverfassung. Artikel 11 schreibt es uns ins Stammbuch: 'Die natürlichen Grundlagen des Lebens sowie die Tiere stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.' Und treibende Kraft für die Aufnahme des Tierschutzes in unsere Landesverfassung war mein FDP-Fraktionskollege Heiner Garg.

    Und dennoch erleben wir seit Jahren politisches Handeln, das diesem Anspruch meistens nicht gerecht wird. Liebe Kollegen der SPD – ich finde nahezu alles in diesem Antrag richtig und wichtig. Fast alle der enthaltenen Punkte haben wir – überwiegend gemeinsam – in den letzten Jahren in einzelnen Anträgen gefordert. Einige Punkte wurden abgelehnt, aber für die ein oder andere Bundesratsinitiative haben wir Mehrheiten erreicht. Es wäre daher gut, wenn der Landtag heute eine klare Zustimmung für diese wichtigen Vorschläge aussenden würde – nur leider glaube ich bei dieser Koalition nicht daran, da Sie ja einen eigenen Alternativantrag vorgelegt haben. Die genannten Punkte sind alle nicht verkehrt, allerdings recht ambitionslos. Insofern finde ich es schade, dass dieser Antrag nahezu sämtliche unserer in der Vergangenheit bereits geäußerten Forderungen gesammelt enthält und somit voraussichtlich keine Chance auf Zustimmung hat. Deshalb bitte ich die Fraktionen von CDU und Grünen, zumindest meinem jetzt ausgesprochenen Antrag auf Ausschussüberweisung zuzustimmen, damit wir vielleicht einen Konsens finden, der gegebenenfalls nicht alle Punkte umfasst, uns aber zumindest ein bisschen beim Thema Tierschutz nach vorne bringt.

    Kommen wir zu den einzelnen Punkten in diesem Antrag:

    1. Die landesweite Tierschutzkonferenz halte ich grundsätzlich für eine gute Sache. Ich fürchte allerdings, dass sie in dieser Legislaturperiode nicht mehr umsetzbar ist. Insofern plädiere ich gerade deshalb für eine Ausschussüberweisung, sodass wir dort zumindest noch zeitnah ein Fachgespräch mit den relevanten Akteuren durchführen können und das Thema bis zur Landtagswahl nicht völlig versandet.
    2. Die Finanzierungskonzepte für Tierheime und Wildtierstationen beschäftigen mich schon lange. Hier bleibt es bei unserer FDP-Position: Wildtiere sind keiner Kommune zuordenbar. Wenn es Minister Goldschmidt ernst ist mit seiner Biodiversität, muss das Land hier seiner Verantwortung gerecht werden. Während der Jamaika-Koalition haben wir das aufgrund unserer FDP-Initiative hinbekommen. Schwarz-Grün hat es sofort wieder gestrichen. Tierheime müssen auskömmlich finanziert werden. Das ist eine pflichtige kommunale Aufgabe. Dennoch weigern sich einige Kommunen, ihrer Finanzierungspflicht nachzukommen. Ich erhalte daher meinen Vorschlag aufrecht, hier eine Finanzierung mit einem pro-Kopf-Betrag je Bürger über den kommunalen Finanzausgleich einzuführen. Das reduziert den Bürokratieaufwand für Tierheime und Kommunen und bewahrt die Kommunen vor der Selbstversorgungspflicht. Eine anteilige Kostenübernahme durch den Bund wäre hier selbstverständlich auch sinnvoll – wir wissen aber alle, dass dies mit einer CDU nicht realistisch ist.
    3. Haustiere werden leider immer noch leichtfertig angeschafft. Insofern ist die Forderung richtig, gemeinsam mit Tierschutzvereinen Maßnahmen zu entwickeln, die hier für mehr Sensibilität sorgen.
    4. Das Verbot von Qualzucht ist ein wichtiges Projekt für uns Freie Demokraten. Aus diesem Grund haben wir dieses im Frühjahr im Parlament angestoßen. Weiter Maßnahmen hierzu unterstützen wir ausdrücklich.
    5. Die Positivliste für Tierarten, die privat gehalten werden dürfen, fordern wir Freie Demokraten genauso wie das Verbot der Haltung und Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkussen seit langem. Leider kommen wir hier bisher nicht wirklich voran. Insofern ist die Ausschussüberweisung mit anschließendem Fachgespräch auch hier geeignet, um voranzukommen.
    6. Strengere Vorgaben für den Onlinehandel von Tieren sind ebenfalls zwingend erforderlich. Leider hat unsere Bundesratsinitiative hier noch nicht zu Ergebnissen geführt. Hier ist definitiv mehr Engagement notwendig.

    Lassen Sie uns diese Themen gemeinsam im Ausschuss behandeln – für das in der Landesverfassung verankerte Wohl unserer Tiere!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 28.08.2026

    Christopher Vogt: Die berufliche Bildung muss mit sinnvollen Maßnahmen gestärkt werden

    Zu den heute vorgestellten Positionen von IHK Schleswig-Holstein und Handwerkskammer Schleswig-Holstein zum von der Landesregierung geplanten Azubiwerk erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Vor einem halben Jahr hat die schwarz-grüne Landesregierung vollmundig angekündigt, dass sie die berufliche Bildung mit einem Azubiwerk stärken möchte. Man will damit bezahlbaren Wohnraum und wichtige Beratungsangebote für Azubis schaffen. Bis heute wurde diese Ankündigung allerdings weder konkretisiert, geschweige denn ein Konzept vorgelegt.

    Umso interessanter ist, dass IHK und HWK nun festgestellt haben, dass ein zentralisiertes Azubiwerk völlig am Bedarf vorbeigeht. Ich hoffe, dass die Landesregierung diese Erkenntnis in ihrer Planung berücksichtigt. Statt Leerstand und neue Verwaltungsstrukturen zu schaffen, müssen CDU und Grüne ein am Bedarf orientiertes Angebot entwickeln. Und wenn dies bedeutet, dass dezentrale Lösungen geeigneter sind, dann muss das in ein Landes-Konzept einfließen.

    Die berufliche Bildung muss gestärkt werden. Allerdings nicht durch teure Placebo-Maßnahmen, sondern mit Angeboten, die von den Azubis auch gebraucht werden."

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  • 28.08.2026

    Anne Riecke zu TOP 37 "Leistungsansprüche beim Unterhaltsvorschuss sichern und Unterhaltsrückgriff konsequent stärken"

    In ihrer Rede zu TOP 37 (Leistungsansprüche beim Unterhaltsvorschuss sichern und Unterhaltsrückgriff konsequent stärken) erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Unser Sozialstaat braucht Reformen. Er ist an vielen Stellen zu kompliziert, Verfahren dauern zu lange und die Digitalisierung kommt nur schleppend voran. Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat deshalb im Januar 2026 konkrete Empfehlungen vorgelegt. Der Sozialstaat soll einfacher, digitaler und gerechter werden. Zugleich ging es ausdrücklich darum, das soziale Schutzniveau zu bewahren. Parallel haben Bund und Länder über einen effizienteren Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen beraten und damit erhebliche Verunsicherung über mögliche Leistungskürzungen ausgelöst. Auch das Unterhaltsvorschussgesetz steht seitdem wieder im Fokus.

    Schleswig-Holstein war über die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Prozess beteiligt. Dass die Sorge vor Leistungskürzungen nicht unbegründet war, zeigt der Vorstoß von Bundesfamilienministerin Karin Prien zur Einschränkung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss. Die Bundesregierung erwägt, die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss von 18 auf 16 Jahre abzusenken. In Schleswig-Holstein wären davon rund 4.500 Jugendliche betroffen. Für einen 16- oder 17-Jährigen geht es um bis zu 394 Euro im Monat, sodass bis zur Volljährigkeit bis zu 9.456 Euro fehlen können. Das ist keine Strukturreform. Das ist eine Leistungskürzung. Und die lehnen wir ab.

    Bemerkenswert ist dabei, dass sich inzwischen selbst die SPD als Koalitionspartner im Bund gegen diese Kürzungspläne stellt. Aber die SPD trägt Verantwortung in dieser Bundesregierung und muss ihren Worten nun politisches Handeln folgen lassen. Doch auch und gerade die schwarz-grüne Landesregierung kann sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen. Am 17. Juni haben wir den Alternativantrag 'Für starke Familien in einem familienfreundlichen Schleswig-Holstein – Mehrkindfamilien, Alleinerziehende und armutsbetroffene Familien weiterhin im Blick behalten' beschlossen. Nur acht Tage später saß Ministerpräsident Daniel Günther mit Bundeskanzler Friedrich Merz und den anderen Regierungschefinnen und Regierungschefs in Berlin zusammen. In ihrem gemeinsamen MPK-Beschluss wurden Änderungen unter anderem beim Unterhaltsvorschuss ausdrücklich für geboten erklärt, um Einsparungen und Effizienzen zu erreichen. Konkret lag – ich zitiere – die 'Neujustierung der Kinderaltersgrenze' auf dem Tisch. 

    Andere Länder haben deutlich gemacht, wo für sie die rote Linie verläuft. Bremen hat ausdrücklich zu Protokoll erklärt: 'Die Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss wird vom Land Bremen abgelehnt.' Und Schleswig-Holstein? Keine Protokollerklärung. Kein Vorbehalt. Das ist eine große Enttäuschung. Denn was wir hier acht Tage zuvor für den Erhalt des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss beschlossen hatten, muss als Auftrag für das Handeln des Ministerpräsidenten gegenüber dem Bund gelten. Die schwarz-grüne Landesregierung muss spätestens jetzt unmissverständlich klarstellen, dass Schleswig-Holstein eine Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss nicht länger mitträgt. 

    Zudem besteht auf Landesebene insbesondere bei der Rückforderung des Unterhaltsvorschusses bei säumigen Unterhaltspflichtigen Handlungsbedarf. Die Rückgriffquote ist von 21 Prozent im Jahr 2022 auf nur noch 17,7 Prozent im Jahr 2024 gesunken. Der Verweis auf die ebenfalls niedrige Rückgriffquote im Bund, den die Fraktionen von CDU und Grünen in ihrem heute Vormittag kurzfristig vorgelegten Alternativantrag bemühen, ist da wenig hilfreich. Denn dass es auch anderswo nicht gut läuft, bringt uns nicht voran. Bund und Länder beschäftigen sich schon seit Jahren mit genau dieser Frage. Bereits 2022 befasste sich die JFMK mit einem besseren Forderungsmanagement und einer stärkeren Bündelung der Rückgriffsbearbeitung. Bundesweit sind dennoch mehr als 2.000 staatliche Stellen mit der Durchsetzung von Unterhaltsforderungen befasst. Die Sozialstaatskommission schlägt deshalb vor, den Rückgriff bei spezialisierten Stellen zu bündeln. 

    Genau das ist der richtige Reformgedanke. Wir müssen Strukturen vereinfachen und unterhaltspflichtige Elternteile konsequenter in die Verantwortung nehmen. Bei all diesen Fragen zum Rückgriff dürfen wir eines nicht vergessen. Ausbleibender Unterhalt kann für Familien weit mehr als ein finanzielles Problem sein. Gerade nach einer Trennung kann Gewalt in Form von Kontrolle und wirtschaftlichem Druck fortgesetzt oder verschärft werden. Dazu zählt, dass Unterhaltszahlungen bewusst zurückgehalten, verzögert oder an Bedingungen geknüpft werden. Für Alleinerziehende kann das Abhängigkeit und Kontrolle bedeuten. Der Unterhaltsvorschuss stellt sicher, dass Kinder ihren Lebensunterhalt bekommen, auch wenn ein Elternteil seiner Verantwortung nicht ausreichend nachkommt. Er verhindert zugleich, dass der betreuende Elternteil wegen ausbleibender Zahlungen immer wieder in direkte Auseinandersetzungen gezwungen wird. Nicht die Kinder dürfen für ausbleibenden Unterhalt bezahlen. Der Sozialstaat muss verlässlich einspringen, wenn Unterhalt ausbleibt, und anschließend diejenigen konsequent heranziehen, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Dazu fordern wir die Landesregierung mit unserem Antrag auf."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • Veranstaltungsrückblick 14. November 2018

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  • 28.08.2026

    Heiner Garg zu TOP 47 "Konsequenzen aus dem Anschlag auf den CSD in Berlin"

    In seiner Rede zu TOP 47 (Freiheit schützen – Hass bekämpfen – Vielfalt verteidigen: Konsequenzen aus dem Anschlag auf den CSD in Berlin) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und queerpolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Der Anschlag auf den CSD in Berlin ist der bisherige Gipfel einer gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in Deutschland, die übrigens bis hin zur Entmenschlichung von einzelnen Gruppen reicht, und zwar von queeren Menschen. Es ist der Gipfel, weil die Welt, wie wir sie uns alle wünschen würden, bunt, lustig, vielfältig und davon profitieren alle, so nicht ist, wobei ich nicht weiß, ob es die Welt jemals so gegeben hat in Deutschland. Aber die Welt 2026 ist in Wahrheit eine, in der queere Menschen beschimpft, bespuckt, verprügelt und krankenhausreif geschlagen werden mit gebrochenen Kiefern, mit gebrochenen Nasen, mit geschwollenen Augen.

    Und was queere Menschen jeden Tag, zigtausendfach, auf Social Media inzwischen ertragen müssen – ich zitiere, und zwar auch mit Erlaubnis desjenigen, aus dessen Social-Media -Account das stammt: ‚Menschen wie du gehören ins Lager. Kack-LGBTQ+-Dreck.‘ Weitere Kostprobe: ‚Wenn wir regieren, wird endlich mit dir und deiner Sippe aufgeräumt. Wir werden jeden Einzelnen von euch finden.‘ Das sind nur zwei Beispiele von Zehntausenden, jeden Tag in den sozialen Medien. Schamlos und eine Entmenschlichung der schlimmsten Art und Weise, die sich dann im realen Leben in Gewalt gegen queere Menschen niederschlägt.

    Ich will mit etwas Positivem weitermachen, weil ich oft und gerne und laut diese Landesregierung kritisiere. Ich finde es richtig, und ich habe mich darüber gefreut, dass Daniel Günther, der Ministerpräsident dieses Landes, die Schirmherrschaft für alle CSDs übernommen hat. Das ist das richtige Signal in einer verdammt schwierigen Zeit. Ich will aber auch sehr deutlich sagen, ich hätte mir ein solches Signal, ein so starkes Signal auch von unserem Bundeskanzler gewünscht. Der Bundeskanzler Friedrich Merz bringt es nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin, bei dem eine Mutter eines queeren Menschen ihr Leben verloren hat, umgebracht worden ist, nicht fertig, zunächst mal zu sagen, was tatsächlich passiert ist. Es war ein Anschlag auf die queere Community. Ja, es war auch ein Anschlag auf die freie Gesellschaft. Aber zunächst einmal war es ein Anschlag auf queere Menschen. Das kann, soll und darf man ruhig in einem solchen Moment auch sagen.

    Aber wer auf die Frage, ob er sich einen schwulen Bundeskanzler vorstellen könnte, antwortet, solange sich das im Rahmen der Gesetze bewegt, sagt das doch viel darüber aus, wie über diese Menschen, wie über uns in Wahrheit gedacht wird, nach wie vor an der Spitze der Politik. Ja, ich hoffe, dass sich jede Bundeskanzlerin und jeder Bundeskanzler im Rahmen der Gesetze bewegt, der noch folgen wird in dieser Republik.

    Der interfraktionelle Antrag ist deswegen so wichtig, weil Demokratie stirbt, wenn wir leise bleiben. Demokratie stirbt, wenn wir wegschauen. Demokratie stirbt, wenn wir denken, es wird schon nicht so schlimm kommen. Und Demokratie stirbt, wenn wir denken, na ja, mich wird es ja schon nicht treffen. Rechtsextreme und Islamisten im Geiste vereint sind dabei, unsere liberale Demokratie zu zerstören. Und es macht mich immer noch fassungslos, wie eine Parteivorsitzende einer rechtsradikalen Partei sich dann hinstellt und sagt, sie ist nicht queer. Das wird sie im Zweifel vor Verfolgung nicht schützen, diese Aussage. Was uns schützt, was die liberale Demokratie schützt, ist das, was Justin Trudeau, der ehemalige liberale Premierminister in Kanada, schon vor zehn Jahren gesagt hat: ‚Vielfalt ist unsere Stärke.‘"

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 02.09.2026

    Bernd Buchholz: Die Unternehmen brauchen dringend wirtschaftspolitische Impulse

    Zur Mitteilung des Statistikamtes Nord über steigende Unternehmensinsolvenzen in Schleswig-Holstein erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die steigende Zahl der Insolvenzen ist ein weiteres Alarmsignal. Auch die mittelständischen Wirtschaft in Schleswig-Holstein leidet unter fehlenden Wachstumsimpulsen und der insgesamt angespannten Lage. Es reicht eben im Land nicht, ständig Optimismus zu verbreiten, aber inhaltlich keine wirtschaftspolitisch positiven Akzente zu setzen. Vorgezogene Klimaziele und eine Reduzierung des Flächenangebots durch restriktive Regionalplanung schaffen eher Standortnachteile."

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  • 02.09.2026

    Bernd Buchholz: Schleswig-Holstein hinkt bei den digitalen Examensklausuren für Juristen hinterher

    Zur heute von der Landesregierung verkündeten Möglichkeit, dass ab Mitte 2027 das Erste juristisches Staatsexamen elektronisch möglich werden soll, erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es ist ein Armutszeugnis für dieses Bundesland, dass die Digitalisierung in der juristischen Ausbildung so langsam vorangeht. In anderen Bundesländern gibt es schon lange die Möglichkeit, Examensklausuren auch im ersten Staatsexamen elektronisch anzufertigen. Mir erklärt sich nicht, warum eine Absprache mit Hamburg nicht schon zum Examensdurchgang im kommenden Januar erfolgen kann, sondern dies erst ab Mitte 2027 möglich sein soll, in Kiel sogar erst ab 2028."

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  • 03.09.2026

    Anne Riecke: Durchbruch bei der Heimkinderbeschulung, Bild- und Tonaufnahmen bleiben problematisch

    Zum heute für den Bildungsausschuss eingereichte Änderungsantrag von CDU und Grünen hinsichtlich der Beschulung von Kindern in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie den geplanten Bild- und Tonaufnahmen im Schulgesetz erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke: 

    „Es ist gut, dass CDU und Grüne endlich unserem Vorschlag zur gesetzlichen Regelung zur Heimkinder-Beschulung gefolgt sind. Mit der neuen Formulierung im Gesetz wird die Schulpflicht auf alle Kinder ausgeweitet, die in Schleswig-Holstein ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Nach jahrelangem Drängen geht Schwarz-Grün nun den Weg, den fast alle anderen Bundesländer auch gehen. Wir hoffen, dass mit dieser gesetzlichen Klarstellung auch eine erhebliche Verbesserung bei der Beschulung von Kindern in den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen einher geht. Insbesondere die CDU hat sich jahrelang einer solchen Lösung versperrt und damit vielen Kindern den wichtigen Zugang zu Bildung verwehrt. Ich erwarte, dass die Landesregierung diesen Kindern jetzt zügig und unbürokratisch diesen Zugang zur Schule ermöglicht."

    Nicht nachvollziehen können wir die von CDU und Grünen erklärte Klarstellung bei den Film- und Tonaufnahmen in den Schulen. Mit dem Gesetz versucht die Koalition, die Einwilligung durch die Eltern oder Schüler zu umgehen. Das ist für uns der absolut falsche Ansatz, der obendrein von Schwarz-Grün in keinster Weise ausreichend begründet wird. Film- und Tonaufnahmen in der Schule sind zurecht enge Grenzen gesetzt. Gerade deshalb muss sich die Koalition in ihren Entwürfen auf rechtssichere Begründungen berufen, die nicht der DSGVO widersprechen. Wir werden im Ausschuss daher eine Anhörung beantragen, die sowohl klären soll, wie der Datenschutz wirksam und rechtssicher eingehalten werden kann und welche pädagogischen Notwendigkeiten Aufnahmen in der Schule überhaupt begründen.“

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  • 03.09.2026

    Annabell Krämer: CDU und Grüne machen sich selbst ein Wahlgeschenk, die Rechnung zahlen die Bürger

    Zum Gesetzentwurf von CDU und Grünen zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: 

    "Mit diesem Gesetz tun CDU und Grüne den Kommunen nichts Gutes, sondern sie machen sich selbst ein vorgezogenes Wahlgeschenk. Denn sollte dieses Gesetz kommen, werden die Rufe der Kommunen nach mehr Geld verstummen. Das beschert Daniel Günther und Aminata Touré einen angenehmen Wahlkampf.

    Hochproblematisch wird es erst später. Denn statt die Kommunen strukturell und damit dauerhaft besser zu stellen, wollen CDU und Grüne das Problem anders lösen: Künftig sollen die Kommunen einfach so viele Schulden machen dürfen wie sie wollen, ohne dass die Kommunalaufsicht diese genehmigen muss. Eine Kommune, der das Wasser finanziell schon heute bis zum Hals steht, kann nach Vorstellung von CDU und Grüne einfach immer weiter neue Schulden machen, ohne begründen zu müssen, wo an anderer Stelle gespart werden soll. Das Wahlgeschenk von CDU und Grünen an sich selbst bezahlen am Ende die Menschen, die in den Kommunen leben und arbeiten. Und zwar über stark steigende Gewerbe- und Grundsteuern, Straßenausbaubeiträge und zahlreiche andere Umlagen, über die Gemeinde sich dann irgendwie konsolidieren muss. 

    Dieses Gesetz von CDU und Grünen flexibilisiert nicht, sondern es verschiebt die Finanzierung kommunaler Haushalte vom Land auf die Bürger und beschleunigt die Verschuldungsspirale enorm. Das ist ein Armutszeugnis und das werden wir nicht mitmachen. Unstrittig ist, dass jede Kommune die Grundlagen der kommunalen Daseinsvorsorge wie medizinische Infrastruktur, Straßen, Rettungswesen und ähnliches stemmen können muss. Aber der Gesetzentwurf ermöglicht ein Fass ohne Boden, indem jegliche Kontrollmechanismen außer Kraft gesetzt werden. Damit macht es sich die Landesregierung zu einfach und sie stiehlt sich aus der finanziellen Verantwortung.

    Nach der heutigen Sitzung im Finanzausschuss erwarte ich, dass dieses Gesetz nicht übers Knie gebrochen wird, sondern dass die mündliche Anhörung mit dem notwendigen zeitlichen Vorlauf stattfindet."

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  • 04.09.2026

    Heiner Garg: 96 Prozent Personalbudgetauslastung sind keine Garantie für eine verlässliche Betreuung

    Zur Veröffentlichung des Kita-Berichts 2026 des Paritätischen Gesamtverbandes und der dazugehörigen Presseberichterstattung erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    „Mehr als 10.000 gemeldete Betreuungseinschränkungen und Schließungen im ersten Halbjahr 2026 hat meine Kleine Anfrage kürzlich offengelegt – trotz enormer Lücken in der Erfassung. Der neue Kita-Bericht des Paritätischen ist nun ein weiteres alarmierendes Indiz dafür, dass die Lage in unseren Kitas nicht schöngeredet werden darf.

    Wenn Kita-Ministerin Touré aus einer Personalbudgetauslastung von rund 96 Prozent ableitet, die Situation habe sich ‚also an vielen Stellen verbessert‘, geht das an der Realität vieler Familien vorbei. Denn 96 Prozent Personalbudgetauslastung sind keine Garantie für eine verlässliche Betreuung.

    Nahezu jede zweite befragte Einrichtung berichtet, Familien innerhalb von vier Wochen wegen Personalmangels gebeten zu haben, ihre Kinder nicht zu bringen oder früher abzuholen. Besonders bemerkenswert ist, dass die Befragung im Mai und Juni und damit außerhalb der üblichen Erkältungssaison stattfand.

    Gleichzeitig berichten in Schleswig-Holstein mit 39,3 Prozent überdurchschnittlich viele Einrichtungen von mehr Abgängen als Zugängen bei den Fachkräften. Das passt nicht zum Bild einer sich entspannenden Personalsituation. Entscheidend ist nicht allein, wie viel Personalbudget ausgeschöpft wird, sondern ob es gelingt, Fachkräfte dauerhaft zu gewinnen und zu halten. Wir müssen deshalb stärker darüber sprechen, wie wir die Arbeitsbedingungen verbessern und dem Berufsbild eine attraktivere Perspektive geben.

    Bereits die Evaluation des Kita-Gesetzes hat mit rund 22 Krankheitstagen je pädagogischer Fachkraft gerechnet. Nach mehrfachem Drängen wurde die Berücksichtigung zwar auf 19 Krankheitstage verbessert. Von einer realistischen Abbildung der tatsächlichen Ausfälle sind wir damit aber weiterhin entfernt.

    Für Familien ist jeder Betreuungsausfall einer zu viel. Eine zuverlässige Kinderbetreuung ist keine statistische Größe, sondern eine Grundvoraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ebenso für faire Startchancen unserer Jüngsten. Und für die Fachkräfte entscheidet sich an den Rahmenbedingungen, ob sie ihren Beruf dauerhaft unter guten Bedingungen ausüben können und wollen. Wer die tatsächliche Lage in den Kitas beurteilen will, darf deshalb nicht allein auf Personalbudgets und Belegungsquoten schauen, sondern muss darauf schauen, was jeden Tag tatsächlich in den Einrichtungen ankommt.“

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  • Veranstaltungsrückblick 13. November 2018

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  • 12.07.2018

    Stephan Holowaty: Funklöcher bleiben – Modernisierung Deutschlands muss schneller vorangehen!

    Zum Mobilfunkgipfel der Bundesregierung erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Die Ergebnisse des Mobilfunkgipfels sind enttäuschend. Deutschland wird im internationalen Vergleich durch das Ziel der Bundesregierung, erst bis 2021 eine 99-prozentige Abdeckung mit 4G-Mobilfunk zu erreichen, weiter zurückfallen. Offenbar haben die Bundesregierung, Minister Scheuer und die beteiligten Mobilfunkunternehmen nicht gänzlich verstanden, welche besondere Bedeutung der Ausbau der Datennetze für die Wirtschaftskraft und Innovationsfähigkeit unseres Landes haben.

    Auch für Schleswig-Holstein besteht damit die Gefahr, dass die vielerorts bekannten Funklöcher sowohl auf dem Lande wie auch entlang der Autobahnen und Verkehrsachsen vorerst weiter bestehen bleiben. Ein hochentwickeltes Land wie die Bundesrepublik kann es sich nicht leisten, in der Daten-Infrastruktur weiter zurückzufallen.

    Während sich der schleswig-holsteinische Landtag bereits vor 2 Wochen mit dem künftigen Mobilfunkstandard 5G befasst und die großen Zukunftspotentiale dieser Technik – zum Beispiel beim autonomen Fahren oder dem Einsatz von Telemedizin – erkannt hat, schweigt die Bundesregierung hierzu gleich ganz.

    Wir Freie Demokraten fordern daher eine zügige Vergabe der 5G-Frequenzen und einfache Regularien. Um alle Ressourcen der beteiligten Unternehmen auf den Netzausbau konzentrieren zu können, sollten die Lizenzgebühren aus der Frequenzversteigerung erst bei der tatsächlichen Nutzung fällig werden, und nicht bereits bei der Ersteigerung. Ebenso ist es wichtig, dass auch leistungsstarke regionale und lokale Anbieter sich beim 5G-Ausbau engagieren können.“

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