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  • 22.09.2021

    Anita Klahn zu TOP 45 „Jugendberufsagenturen“

    In ihrer Rede zu TOP 45 (Jugendberufsagenturen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Mit der Gründung der Jugendberufsagenturen in Schleswig-Holstein haben wir uns auf den Weg gemacht, für die Jugendlichen einen ganzheitlichen Ansatz für den Übergang zwischen Schule und Beruf zu schaffen. Ziel war und ist es, eine zentrale Anlaufstelle für die Jugendlichen zu schaffen und über kurze Wege und direkten Zugang schnelle und Individuelle Hilfe anbieten zu können. Wir haben uns bereits bei der Festlegung der Eckpunkte 2015 ganz klar zum Ziel gesetzt, dass keine Jugendliche und kein Jugendlicher bis zum Alter von 25 Jahren auf ihrem oder seinem Weg in den Beruf und damit dem Arbeitsmarkt alleine gelassen wird, insbesondere, wenn Beratungs- und Betreuungsbedarfe erkennbar sind.

    Wir können es uns als Gesellschaft nicht leisten, Jugendliche auf dem Weg in die Erwerbstätigkeit zurückzulassen und sie beim Übergang in den Arbeitsmarkt im schlimmsten Fall verlieren. Die Folgen sind Perspektiv- und Arbeitslosigkeit und geringere Einkommen aufgrund abgebrochener oder nicht begonnener Ausbildungen, was für den weiteren Lebens­weg junger Menschen gravierende Auswirkungen hat.

    Aber auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht können wir es uns nicht leisten, jemanden zurückzulassen. Bereits heute sind viele Branchen – Schule, Kinderbetreuung, der gesamte Pflegebereich, IT und technische Berufe – vom Fachkräftemangel betroffen und es ist zu erwarten, dass sich diese Situation in Zukunft deutlich verschärfen wird. Ein seit Jahren zunehmender Fachkräftemangel aufgrund demographischer Entwicklungen zeigt, wie wichtig jede einzelne Arbeitskraft ist.

    Aber auch neue oder veränderte Berufsfelder bieten unseren Schulabgängerinnen und Schulabgängern eigentliche gute berufliche Perspektiven.

    Umso wichtiger ist es, dass wir jeden Jugendlichen entlang seiner Stärken und Veranlagungen fördern und in die passenden Berufe bringen, damit es zu erfolgreichen Erwerbsbiografien kommt.

    Die Jugendberufsagenturen helfen auf diesem Weg: Sie bündeln die Kräfte, um Jugendliche auf ihrem Weg zu begleiten und zu beraten und einen guten Übergang ins Berufsleben zu gewährleisten. Dies beginnt bereits mit der Berufsorientierung in den allgemeinbildenden Schulen, wo frühzeitig aufgezeigt werden kann, welche Perspektiven es gibt. Mit der Oberstufenreform haben wir einen wichtigen Beitrag geleistet, indem wir die Berufsorientierung dort gezielt gestärkt haben. Die Jungendberufsagenturen sind mittlerweile an zwanzig Standorten vertreten und arbeiten dort Hand in Hand mit den örtlichen Institutionen und Schulen, sowie dem Arbeitsministerium und den kommunalen Landesverbänden zusammen. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit sichert schnelle Hilfe zu, indem der Informationsaustausch zeitnah und reibungslos sichergestellt wird. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten wurde rechtssicher in der Schuldatenschutzverordnung geregelt. Wobei es regional noch Entwicklungspotentiale in der frühzeitigen und präventiven Kommunikation zwischen Schulen und Jugendberufsagenturen gibt.

    Mit der Gründung des SHIBB und der Zusammenlegung der beruflichen Bildung unter einem Dach werden auch die Jugendberufsagenturen nochmals profitieren, indem alle relevanten Informationen und Beratungsleistungen unter einem Dach zusammengeführt werden. Daher begrüßen wir auch den Aufbau des landesweit einheitlichen Monitorings der Jugendberufsagenturen. Gleichzeitig stellen wir damit sicher, dass wir keine Doppelstrukturen schaffen, die einer effektiven Förderung der Jugendlichen im Wege stehen würden. In Anbetracht der aktuellen Haushaltsberatungen sei auch noch ein Hinweis gestattet: Für die nach Hamburger Vorbild eingerichteten Jugendberufsagenturen wurde in 2015 ein Finanzbedarf von 200.000 Euro formuliert.

    Aktuell haben wir knapp 470.000 Euro investiert. Das ist ein Zeichen von Wertschätzung gegenüber den jungen Menschen und eine Unterstützung unserer Wirtschaft. Eine finanzielle Unabhängigkeit durch eigene Erwerbstätigkeit ist am Ende beste Sozialpolitik.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 22.09.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 25 „Digitale Grundausstattung verankern“

    In seiner Rede zu TOP 25 (Digitale Grundausstattung verankern) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Kinder und Jugendliche können für die finanzielle Situation ihrer Eltern oder ihres Elternteils nichts. Dennoch tut der Staat so, als seien die jungen Menschen voll in der Verantwortung. Viele junge Menschen gehen einem Minijob nach oder gar einer Ausbildung. In jungen Jahren wird beispielsweise Zeitung ausgetragen und ab 16 Jahren suchen sich viele einen Job im Einzelhandel, um bis zu 450 Euro zu verdienen. Damit kann man sich in jungen Jahren schon gut selbst etwas leisten und man erfährt, dass es in der Regel einen Unterschied macht, ob man einem Job nachgeht oder nicht. Eigenes Geld verdienen stärkt die Möglichkeit, eigene Entscheidungen zu treffen.

    Für Jugendliche, deren Eltern Hartz IV beziehen, stellt es sich aber ganz anders dar. Von den 450 Euro darf der junge Mensch nur 170 Euro behalten, nämlich 100 Euro ohne Abzüge und alles darüber hinaus nur zu 20 Prozent. Der Rest zieht ihm der Staat zur Refinanzierung der staatlichen Zuschüsse ab. Dieser junge Mensch zahlt bereits jetzt den Spitzensteuersatz von dem Rot-Rot-Grün schon so lange träumt: 80 Prozent des Einkommens bleibt beim Staat. Was macht das mit einem jungen Menschen, wenn er merkt, dass von dem Lohn kaum etwas übrig bleibt? Es sich kaum lohnt, mehr Stunden als für 100 Euro im Monat zu arbeiten? Was macht das mit einem jungen Menschen, wenn er merkt, dass die Schulkameradin, deren Eltern Durchschnittsverdiener sind und die im gleichen Supermarkt arbeitet, von ihren 450 Euro Lohn auch tatsächlich 450 Euro behalten darf?

    Rechtlich mag es Sinn machen, dass sämtliche Einkommen zur Senkung der staatlichen Kosten herangezogen werden. Ich sage aber, die paar Euros, die der Staat einspart an dieser Stelle, erzeugen andererseits einen viel größeren und länger anhaltenden Schaden bei jungen Menschen. Diese Refinanzierung auf Kosten von Kindern ist nicht nur leistungsfeindlich und demotivierend, es drängt junge Menschen regelrecht dazu, im Sozialleistungsbezug zu verbleiben – was den Staat auch wieder Geld kostet und zwar deutlich mehr als der Staat früher auf Kosten des jungen Menschen eingespart hat. Diese fatale Situation entsteht dadurch, dass Kinder nicht als eigenständige Rechtssubjekte oder Anspruchsberechtigte gesehen werden. Eine Leistung, die das Kind in den Mittelpunkt stellt, wir Freie Demokraten nennen es Kinderchancengeld, würde viel bringen. Als FDP unterstützen wir ausdrücklich dieses auf den einzelnen Menschen zentrierte Leistungssystem. Es wird Zeit, dass Kinder endlich richtig unterstützt werden – egal aus welchen familiären Verhältnissen sie kommen! Schade, dass es das SPD-geführte Bundessozialministerium in vier Jahren nicht geschafft hat, einen solchen Vorschlag für eine Kindergrundsicherung vorzulegen.

    Ich weiß aber auch, welche Begründung dafür geliefert wird: Mit der Union war das nicht zu machen. Es ist dabei immer sehr leicht, alles auf den Koalitionspartner zu schieben. Fakt ist aber auch, dass uns durch die Große Koalition ein Digitalpakt mit über fünf Milliarden Euro vorgelegt wurde, von dem kaum etwas bei den Schulen und Kindern ankam. Umso perfider, dass Sie dann auch noch behaupten, man müsse für eine digitale Grundausstattung zunächst die Steuern erhöhen. Das Geld liegt doch bereits vor, es muss aber bei den Menschen ankommen. Doch egal, ob es um den kleinen Handwerkerbetrieb, die Familie in der Sozialhilfe oder die Bildung geht: Fast alle Lebensbereiche in diesem Land sind lähmend bürokratisch, mit zu vielen, viel zu aufwendigen Gesetzen und Verfahren. Und daran tragen Sie als Sozialdemokraten eine große Mitverantwortung, schließlich regieren Sie dieses Land annähernd ununterbrochen seit einem Vierteljahrhundert. Immer mehr Regularien lähmen Land und Gesellschaft. Mit der Einbehaltung des Einkommens junger Menschen lähmen Sie den Anreiz, einer Arbeit nachzugehen. Wer eine wirkliche digitale Grundausstattung will, der braucht nicht neue Wahlkampfparolen, der braucht schlicht und ergreifend schnellstmögliche Verfahren. Das vorhandene Geld muss dort ankommen und verwendet werden, wo es wirklich gebraucht wird – für die Tablets an Schulen und für sozial benachteiligte Kinder, für bestes WLAN. All das wurde in den letzten Jahren auf Bundesebene leider versäumt. Nie gab es mehr zu tun. Insofern hoffe ich auf eine neue Bundesregierung, die nicht nur sich und der Bevölkerung viel verspricht, sondern dies auch umsetzt.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 22.09.2021

    Anita Klahn zu TOP 30 „Frauenfacheinrichtungen bedarfsgerecht finanzieren“

    In ihrer Rede zu TOP 30 (Frauenfacheinrichtungen bedarfsgerecht finanzieren) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wir haben zuletzt in der 48. Tagung über Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen und Kinder in Schleswig-Holstein debattiert. Hierbei wurde klar, dass unser Hilfe- und Unterstützungssystem im Land, bestehend aus Frauenberatungsstellen, dem KIK-Netzwerk und den Frauenhäusern, grundsätzlich gut aufgestellt ist. Auch im Vergleich zu den übrigen Bundesländern stehen wir gut da. Insbesondere unsere Platzkostenpauschale und die Finanzierung über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) werden bundesweit als vorbildlich bezeichnet. Mit der Novellierung des FAG erhöht sich die faktische Förderung in 2021 von bisher 5,6 Millionen Euro auf 7,5 Millionen Euro. Zur Erinnerung: In 2009 standen für die Frauenhausarbeit und die Vernetzungsaufgaben bei häuslicher Gewalt 4,3 Millionen Euro zur Verfügung, davon 3,25 Millionen Euro für Personal- und Sachkosten in den Frauenhäusern. Zusätzlich greift ab 2022 eine Kostendynamisierung von jährlich 2,5 Prozent. Wir verstetigen die zunächst für 2019 und 2020 geschaffenen 30 Sofortplätze und gerade weil wir auf Basis der Bedarfsanalyse arbeiten, schaffen wir endlich Plätze im Raum Schleswig-Flensburg und Nordfriesland. Wir stärken die Frauenberatungsstellen. Damit werden wir die Erreichbarkeit von Hilfe- und Unterstützungssystemen auch im ländlichen Raum sicherstellen. Hier besteht immer noch ein Mangelangebot, das wir schnellstmöglich auflösen müssen. Denn die Problematik der häuslichen Gewalt ist auf dem Land nicht weniger stark ausgeprägt als in der Stadt.

    Als Freie Demokratin habe ich allerdings auch den Anspruch auf eine effiziente Gesamtstrategie. Eine Strategie, die sich klarer Zuständigkeiten und ebenso klarer Aufgabendefinitionen der inzwischen vielfältigen Hilfsangebote bedient. Denn nur so lässt sich die Finanzierung transparenter und nachvollziehbarer machen und lassen sich etwaige Lücken aufdecken. So kann ein Frauenhaus heute als erste Anlaufstelle, als Akuthilfe und vorübergehender Rückzugsort für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder dienen. Die Beratungs- und Präventionsarbeit muss heute doch zum Ziel haben, dass die unterschiedlichen Frauen, wenn sie Hilfe benötigen, ein ihrer individuellen Bedarfslage entsprechendes, differenziertes Unterstützungsangebot erreichen können. Damit sie schnellstmöglich wieder zu einem selbstständigen Leben zurückfinden. Und genau dieser Aspekt geht im SPD-Antrag unter. Wo schwerpunktmäßig auf noch mehr Personal und noch mehr Geld gesetzt wird, wo wir nachweislich heute schon einen guten Personalschlüssel aufweisen und umfassend Mittel zur Verfügung stellen, wird in einem Nebensatz auch die Präventionsarbeit erwähnt. Aber wiederum in sich beschränkt, denn gefördert werden sollen nur Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit bei den Frauenhäusern.

    An dieser Stelle möchte ich zwei Dinge noch einmal hervorheben:

    1. Deutschland – und dazu gehört Schleswig-Holstein – hat sich mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention verpflichtet, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern und gegen Täter und Täterinnen vorzugehen.
    2. Die Istanbul-Konvention ist aber nicht allein auf die Ausstattung von Frauenhäusern und Frauenfacheinrichtungen beschränkt. Vielmehr fordert sie mit ihren 81 Artikeln ein umfassendes Schutzkonzept, das auch die kulturell und gesellschaftlich wirksame Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit mitdenkt.

    Die Konvention will damit auch die Gleichstellung von Mann und Frau und das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben stärken.

    Die Frage sollte also nicht sein: Wie schaffen wir immer mehr Frauenhausplätze und Beratungsangebote? Die Frage muss doch viel eher lauten: Wie gehen wir mit dem wachsenden Bedarf an Frauenfachberatung um? Welche Antworten finden wir gemeinsam, um Gewalt zu verhindern? Und hier sind wir mit unseren Konzepten an Kitas und Schulen bereits viel weiter als der SPD-Antrag suggerieren will.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 22.09.2021

    Annabell Krämer zu TOP 8 u.a. „Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2022“

    In ihrer Rede zu TOP 8+9+32 (Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2022) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Corona-Pandemie wirft immer noch ihren langen Schatten auf unsere Haushaltslage. Wir haben uns diese Herausforderung nicht ausgesucht, aber wir nehmen sie weiterhin tatkräftig an. Der Haushaltsentwurf 2022 zeigt es ganz deutlich – trotz der finanziell herausfordernden Zeiten halten wir an unseren Jamaika-Schwerpunkten Bildung, innere Sicherheit, Digitalisierung und Sanierung unserer Infrastruktur fest. Aber eines ist wichtiger als je zuvor: Eine Abkehr von der Schuldenbremse kommt für uns Freie Demokraten nicht in Frage. Auch haushaltspolitisch schwierige Jahre bieten Chancen. Die Schuldenbremse ist ausdrücklich kein Hindernis für ein effizientes Krisenmanagement! Sie ist der verfassungsrechtliche Zwang, in Zeiten belasteter Haushalte Prioritäten zu setzen. Und diese Prioritäten brauchen wir unweigerlich auch unabhängig von der Haushaltslage, in einer Krise aber umso mehr.

    Es gilt die Verpflichtung, jede Investition dahingehend zu überprüfen, ob sie geeignet ist, den Motor unseres Landes am Laufen zu halten – das bedeutet schlicht und ergreifend, Prioritäten zu setzen. Auch wenn die finanziellen Möglichkeiten nicht in den Himmel wachsen. Und weil es die Finanzministerin bereits so schön vorgelegt hat, möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen: Es ist dem hartnäckigen Einsatz von uns Freien Demokraten zu verdanken, dass Steuermehreinnahmen zwingend in die Reduzierung der Inanspruchnahme von Mitteln aus den Corona-Notkrediten fließen. Für uns stand außer Frage, dass die Mittel aus Corona-Notkrediten zweckgebunden sind und eine Umwidmung dieser Mittel nur mit einer verfassungsändernden Mehrheit überhaupt möglich sein darf. Und aus diesen beiden Gründen werden wir in der Lage sein, die Inanspruchnahme der Notkredite so gering wie nur möglich zu halten.

    Die Fokussierung auf Zukunftsinvestitionen in diesem Haushalt macht Mut, dass Wirtschaftswachstum wieder als ein zentrales Politikziel zählt. Mit dem Rückenwind eines kräftigen Wirtschaftswachstums haben wir Kraft und Mittel, um unseren Haushalt wieder ins Lot zu bringen und drängende Probleme wie den demographischen Wandel oder den Klimawandel anzugehen. Jedem hier in diesem Hause sollte bewusst sein, dass wir unsere sozialen und ökologischen Standards und Ziele auf Dauer nur mit Wachstum erhalten beziehungsweise erreichen können.

    Blicken wir nun konkret auf den Haushaltsentwurf 2022. Selbstredend sind keine großen Sprünge zu erwarten. Wir fühlen uns in unserer Position bestärkt, dass sich der Staat auf seine Kernaufgaben konzentrieren sollte, anstatt sich für alles zuständig zu fühlen und den eigenverantwortlichen Bürger zu entmündigen. Diese spiegelt sich auch in diesem Haushalt in Form einer klaren Priorisierung auf Bildung, Infrastruktur, Polizei und Justiz wider. Umso erfreulicher ist es, dass wir den Ansatz für Investitionen nochmals auf nun knapp 1,6 Milliarden Euro und somit um 10,8 Millionen Euro erhöhen. Damit haben wir Freien Demokraten Wort gehalten: Eine Investitionsquote von über 10 Prozent ist verlässlich möglich. Wir halten das Versprechen, das wir unseren Bürgern gegeben haben.

    Die Sanierung und Modernisierung unseres Landes schreiten voran. Wir modernisieren die Hochschulen und bei Ausbau des Glasfasernetzes bleiben wir führend und geben weiter Gas. Nie zuvor wurde in die Straßen unseres Landes so viel investiert wie im letzten Jahr. Mit 115 Millionen Euro Sanierungsvolumen und 157 Kilometer sanierten Landesstraßen sowie 58 Kilometer Radwegen wurden die Erwartungen bei Weitem übertroffen. Hier machen wir weiter! Wirtschafts- und Verkehrsminister Buchholz erfüllt oder übererfüllt in sämtlichen Jahren dieser Regierung seine Planzahlen. Verlässlich werden Jahr für Jahr mehr als 100 Millionen Euro für Sanierungen in die Hand genommen, während die Küstenkoalition selbst im besten Jahr nicht einmal die Hälfte verbaut hat. Dieser Erfolg ist im Übrigen auch ein Beleg dafür, dass unser Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr eine schlagkräftige und effiziente Truppe ist. Hier sieht man, was bei guter Unternehmensführung möglich ist, zumal der LBV noch Umstrukturierungsmaßnahmen wegen der Abgabe der Autobahnen an die Autobahn GmbH zu verkraften hatte.

    Den Haushaltsansatz für die Sanierung von Landesstraßen erhalten wir, der für Radwege wird in 2022 mehr als verdoppelt! Damit stellen wir sicher, dass bei Bedarf sämtliche Radwege zeitgleich mitsaniert werden. Von dem Sanierungsstau, der 2017 bei rund einer Milliarde Euro lag, wurde bereits ein gutes Stück abgebaut. Im ganzen Land verschwinden Schlaglöcher und Straßen erscheinen nach ihrer Sanierung in neuem Glanz. Dieses Investitionsniveau muss aber zwingend hochgehalten werden. Jedoch sind Sanierungsstau und Zustand etlicher Straßen noch desolater als zu befürchten war. Ich wage gar nicht daran zu denken, wie es wäre, wenn wir die Sanierung nicht seit 2017 konsequent angegangen wären. Um die Verkehrsteilnehmer nicht zu überfordern, gilt es jedoch bei der Anzahl der Baustellen Maß zu halten. Wir brauchen somit nicht nur in der kommenden Legislatur ebenfalls 90 Millionen Euro pro Jahr für unser Sanierungsprogramm. Die Investitionen in die Landesstraßen, in die verkehrlichen Lebensadern unseres Landes, müssen auch über das Jahr 2030 anständig ausfinanziert werden. Neben den Investitionen in die Infrastruktur ist es essentiell wichtig, Unternehmensgründungen und somit die Entstehung von Arbeitsplätzen mit den richtigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen zu flankieren. Aus- und Existenzgründungen, Nachfolge- und Übernahmefinanzierungen gestalten sich oft schwierig, hier unterstützen wir bei der Bereitstellung von Risikokapital durch Gewährleistungszusagen und Beteiligungen. Wir erhöhen die Landeszuschüsse für die WT.SH, die ein wichtiger Akteur bei der Gewinnung neuer Unternehmen und Unterstützer beim Technologietransfer ist. In Zeiten des Fachkräftemangels und dauerhaften technologischen Wandels können wir es uns nicht leisten, einen einzigen zukunftsfähigen Arbeitsplatz oder eine zukunftsträchtige Idee zu verlieren.

    Wie bereits erwähnt müssen wir die Selbstheilungskräfte unserer Wirtschaft stärken, damit diese uns wichtige finanzielle Handlungsspielräume in Folgejahren ermöglichen. Insofern ist es wichtig, dass wir die erfolgreiche Politik der letzten Jahre fortsetzen. Die ‚Meistergründungsprämie‘ ist ein weiteres Instrument zur Sicherung des Fortbestands oder der Gründung kleiner und mittelständischer Unternehmen in Schleswig-Holstein. Diese und andere wirtschaftspolitischen Maßnahmen haben Schleswig-Holsteins Arbeitsmarkt in der Pandemie gestärkt. Tatsächlich hatten wir in unserem Land nie mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze als jetzt. Diese erfolgreiche Politik setzen wir fort. Wir sehen also, dass die richtige Wirtschaftspolitik ein wichtiger Stabilisator in Krisen war und bleibt.

    Mit Hilfe unserer Investitionen und Programme stärken wir unsere Unternehmen, die mit ihrer Innovationskraft unsere Wirtschaft und somit Finanzkraft wieder ins Lot bringen. Nicht Verbote – wie vom politischen Mitbewerber angenommen – sind der Innovationstreiber in unserem Land, sondern der Wettbewerb um die besten Ideen und der Forschergeist unserer Unternehmen. Jede Investition, die das Wirtschaftswachstum fördert, hilft uns, die finanziellen Folgen von Corona zu bewältigen. Der Staat ernährt sich aus der Substanz der Wirtschaft. Das dürfen wir nie vergessen. Daher ist es auch genau der richtige Weg, dass unser Wirtschaftsminister Bernd Buchholz den Seed-und-Startup-Fonds des Landes mehrfach aufgestockt hat und den kreativen Gründern in unserem Land somit mehr Risikokapital zur Verfügung steht. Genau das brauchen wir nämlich: Mutige, innovative und kluge Köpfe, die sich etwas trauen und das Land durch neue Ideen voranbringen wollen. Unterstützen wir diesen Mut und die vielen Gründer und Start-Ups. Wir leben in einem relativ ressourcenarmen Land. Die wichtigste Ressource, die wir haben, ist Humankapital – also Bildung, Bildung und noch einmal Bildung!

    Wie wichtig die Digitalisierung für die Bildung unserer Schulkinder ist, hat uns die Pandemie schmerzhaft vor Augen geführt. Nicht nur deshalb erhöhen wir den Ansatz für den Breitband- und Mobilfunkausbau um 50 Prozent.

    Aber Bildung beginnt nicht erst in der Schule. Deshalb legen wir auch bei der frühkindlichen Bildung noch einmal kräftig zu. Insgesamt mehr Qualität, ein verlässliches und faires Finanzierungssystem sowie ein bezahlbarer Beitragsdeckel – dies war und ist der Dreiklang, der unsere Kita-Reform von Anfang an bestimmte. Für diese Reform stellt das Land bis 2022 bereits rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. In 2022 nehmen wir weitere Mittel in die Hand. Wir richten Inklusionszentren ein, senken erneut den Gemeindeanteil an den Kitakosten und verringern den Elternbeitragsdeckel im Krippenbereich von den bereits abgesenkten 288 Euro auf 232 Euro. Das ist eine fantastische Nachricht für alle Eltern, denen die Küstenkoalition die höchsten Elternbeiträge bundesweit vermacht hat. Unsere Kinder sind unsere Zukunft. Wir investieren weiterhin in Bildung, Digitalisierung und unsere Infrastruktur. Nie gab es mehr zu tun!“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 22.09.2021

    Anita Klahn zu TOP 15 „Schuljahr des Ehrenamtes 2021/2022“

    In ihrer Rede zu TOP 15 (Schuljahr des Ehrenamtes 2021/2022 für Schülerinnen und Schüler) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „In Deutschland engagieren sich über 30 Millionen Menschen im Ehrenamt. Ein gewaltiger Einsatz, ohne den unsere Gesellschaft nicht funktionieren würde. Feuerwehr, Notfallrettung, THW, Sport, Musik, Integrationsangebote und Nachbarschaftshilfe sind nur einige der bekanntesten Ehrenämter, aber auch im schulischen Kontext geht es nicht ohne Ehrenamt. Lesepaten, Nachhilfe von Schülern für Schüler, die Partizipation der Eltern und Schüler braucht das Ehrenamt. Angebote im offenen Ganztag werden durch die ehrenamtliche Arbeit der Vereine nicht nur bereichert, sondern auch gesichert. Und eines ist auch klar: Trotz aller staatlichen Unterstützung, Projektförderung und Zuschüsse: Am Ende sind es die Bürgerinnen und Bürger, die über das Ehrenamt die Lücken ausfüllen, ohne die unsere Gesellschaft nicht nur bedeutend ärmer wäre, sondern in dieser Form auch gar nicht funktionieren würde. Bevor ich also mit meiner Rede fortfahre, möchte ich mich daher zuerst im Namen meiner Fraktion bei allen bedanken, die sich ehrenamtlich engagieren und dabei viel auf sich nehmen, um den dringender denn je benötigten Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.

    Die Corona-Pandemie hat in nahezu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens tiefe Spuren hinterlassen. Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens hat dazu geführt, dass viele über Jahre und Jahrzehnte gewachsenen Strukturen unter Druck geraten – oder bereits unwiederbringlich verloren sind. Das gilt insbesondere für die Bereiche, die vom freiwilligen Engagement einer Gesellschaft leben, in der sich uneigennützig für Projekte eingesetzt wird. Ausgangssperren, Kontaktverbote und Mindestabstände haben insbesondere hier ihre verheerende Wirkung gezeigt. Aber nicht nur Lockdown, Masken und Abstände haben dafür gesorgt, dass der freiwillige Einsatz in den letzten anderthalb Jahren zurückgegangen ist.

    Vielen Menschen hat die Krise und die damit verbundenen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Sorgen eine Menge abverlangt. Unterrichtsausfall, fehlende Betreuung und Kurzarbeit kosteten Aufmerksamkeit, Disziplin und eine gehörige Extraportion Kraft. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn hinter diesem gewaltigen Berg an Zusatzbelastungen für die Bürger ehrenamtliche Tätigkeiten zurückstehen mussten. Umso wichtiger ist es also, dass wir das Ehrenamt im Blick behalten und an dieser Stelle sozusagen einen kleinen Neustart auf den Weg bringen. Dazu gehört auch, dass wir in der Schule den Wert des Ehrenamtes neu vermitteln, wieder in den Fokus rücken und aufzeigen, welche vielfältigen Möglichkeiten es gibt, etwas für andere zu tun und zu erleben und wie sich der Einsatz für andere positiv auf das eigene Leben auswirkt.

    Ich bin überzeugt davon, dass viele gesellschaftliche Entwicklungen zu Selbstbezogenheit und Individualisierung führen. Gerade deshalb müssen wir den Wert des Ehrenamtes bewerben und herausstellen, bei dem es ja genau darum geht, das persönliche Interesse in den Hintergrund zu stellen. Ich glaube, dass wir gut beraten sind, unseren Kindern das an dieser Stelle mit auf den Weg zu geben. Gleichzeitig müssen wir aber auch aufpassen, wie wir das Ganze in den Schulen umsetzen. Wir sind gerade erst dabei, die Auswirkungen von Unterrichtsausfall und fehlendem Präsenzunterricht vollständig zu erfassen. Der Aufholprozess wird wiederum viel Energie von allen Beteiligten fordern. Insofern sollten wir jedes Zusatzprogramm und jede neue Belastung von Lehrern und Schülern genau im Blick haben, denn das Ehrenamt und die Vermittlung seiner Aufgaben und Werte hat es verdient, in einem angemessenen Rahmen bedacht zu werden.“

    Rede zu Protokoll gegeben!

     

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  • 23.09.2021

    Christopher Vogt zu TOP 1 u.a. „Regierungserklärung: Gemeinsam erfolgreich gegen die Pandemie“

    In seiner Rede zu TOP 1+4+29+31 (Regierungserklärung „Gemeinsam erfolgreich gegen die Pandemie – Schleswig-Holsteins Weg zurück in die Normalität“, Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Schleswig-Holsteinischen Landtages beim Erlass von Rechtsverordnungen nach §32 Infektionsschutzgesetz sowie weiteren Corona-Anträgen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Diese Pandemie hat auch unser Bundesland seit März 2020 in erheblichem Maße herausgefordert. Ich hätte nie gedacht, dass wir jemals zu solch drastischen Mitteln würden greifen müssen. Für uns Freie Demokraten kann ich sagen, dass uns diese Abwägungen oft auch alles andere als leicht gefallen sind. Wobei ich auch sagen muss: Besonders schwierig waren für uns vor allem die bundesweiten Absprachen, die zu der Situation bei uns in Schleswig-Holstein gelegentlich nur bedingt passten. Die handwerklich schlecht gemacht Bundesnotbremse war zumindest hier nicht notwendig und hat Akzeptanz gekostet. Die Horrorszenarien des Bundes wurden zunehmend weniger ernst genommen.

    Wir können jedoch konstatieren: Schleswig-Holstein ist sowohl gesundheitlich als auch wirtschaftlich und als Gesellschaft bisher so gut durch diese Krise gekommen wie nur wenige andere Regionen. Das war kein Zufall; wir hatten natürlich auch Glück, aber das hat ganz wesentlich mit der besonnenen Reaktion der Bürgerinnen und Bürger zu tun und auch mit einigen richtigen Entscheidungen der Verantwortlichen. Und dafür bin ich sehr dankbar. Viele Menschen haben sich solidarisch gezeigt – vor allem mit den Älteren, die ja besonders gefährdet sind. Vor allem die Familien mit Kindern und Jugendlichen haben viel Solidarität gezeigt – auch zeigen müssen, aber eben auch die vielen kleinen Unternehmer wie Gastronomen, Kulturschaffende, Einzelhändler und viele andere. Dies sollten wir nicht vergessen. Ganz im Gegenteil: Wir brauchen gerade hier bestmögliche Perspektiven. Vor allem die Interessen von Kindern und Jugendlichen sollten jetzt ganz besonders im Fokus stehen. Das ist die Gesellschaft ihnen schuldig. Das Thema Masken in Schulen ist immer wieder ein Punkt, auf den wir alle häufig angesprochen werden. Ich finde, das ist eine schwierige Entscheidung und das wird mit der 3G-Regel, bei der die Maskenpflicht weitestgehend wegfällt, auch nicht einfacher. In Schulen wird ja regelmäßig getestet du das sollte auch noch eine Weile beibehalten werden. Und ich finde, man muss darüber sprechen, ob die Maskenpflicht nicht zumindest am Platz entfallen könnte, es muss jetzt nur der richtige Zeitpunkt dafür gefunden werden. Und es ist gut, dass auch in unseren Hochschulen, zumindest an den Fachhochschulen, bereits wieder Leben eingekehrt ist. Denn auch für viele junge Erwachsene waren die Maßnahmen oftmals eine große Belastung.

    Schleswig-Holstein geht jetzt mit der aktuellen Verordnung erneut bundesweit voran. Wir sprechen vom Paradigmenwechsel, der NDR sprach gar vom ‚kleinen Freiheitstag‘. Wir machen allerdings wieder einmal das, was in dieser Phase der Pandemie sinnvoll, notwendig und verhältnismäßig ist. Bisher haben wir ein sehr erfolgreiches Pandemiemanagement des Landes erlebt – das wird auch so bleiben. Mein Dank geht vor allem an Heiner Garg und sein Team im Gesundheitsministerium, aber auch in den Gesundheitsämtern der Kreise.

    Wir haben verschiedene Modellprojekte durchgeführt, beispielsweise im Tourismus, Sport, im Bereich Kultur und in Diskotheken. Dies wurde bundesweit beachtet und gelegentlich auch mit kritischer Distanz beobachtet. Dieser Mut wurde stets belohnt. Uns war und ist die enge Einbindung der Wissenschaft sehr wichtig. Aber: Das müssen eben auch verschiedene Fachrichtungen sein.

    Beim Impfen belegen wir im bundesweiten Vergleich den sehr ordentlichen dritten Platz. Das ist überhaupt nicht selbstverständlich, wenn wir zum Beispiel nach Ostdeutschland, aber auch nach Bayern schauen, wo angeblich immer alles besser läuft. Ich kann das zumindest bei Corona überhaupt nicht erkennen. Unsere Impfquote sollte natürlich dennoch weiter steigen, aber das sollten wir durch Aufklärung und verschiedene, einfache Angebote tun und nicht durch Druck und Zwang. Politisch ist nämlich entschieden: Es soll keine Impfpflicht eingeführt werden, also darf es auch keine Impfpflicht durch die Hintertür geben.  Es muss gelten: Werben, statt einfach nur unter Druck setzen. Das Impfen bleibt weltweit eine Herausforderung, wenn ich an Asien, Afrika oder auch Südamerika denke. Das liegt auch in unserem eigenen Interesse.

    Wir werden auch die Forschung weiter intensivieren müssen: Bei der Behandlung von Patienten in den Krankenhäusern hat man bereits sehr dazugelernt, es fehlen aber noch viele Erkenntnisse zu Medikamenten und zu Long Covid. Und es darf auch keinen erneuten Lockdown geben. Das öffentliche Leben ist weitgehend geöffnet unter 3G-Bedingungen und wir sind der Überzeugung, dass dies funktionieren wird. Unser Weg mit 3G ist ehrlich, sinnvoll und angemessen. Hamburg und andere Bundesländer arbeiten jetzt mit der 2G-Option, die ich in dieser Phase problematisch finde. Denn der Druck wird dort auf die Betriebe verlagert. Wir müssen sehr aufpassen, dass unsere Gesellschaft nicht tief gespalten wird. Und: 2G dürfte für eine erneute Verlagerung von Treffen ins Private sorgen, da vor allem auch viele junge Menschen noch nicht geimpft sind. Insofern halte ich das für kontraproduktiv. Wir sollten ganz genau die Erfahrungen aus dem benachbarten Ausland im Blick behalten, z.B. Dänemark, Großbritannien, Schweiz etc.

    Die Tests würde ich persönlich erst etwas später kostenpflichtig machen. Und ich bin auch bei der Abschaffung der Lohnfortzahlung im Quarantänefall von Ungeimpften eher skeptisch. Das Land muss hier Bundesrecht umsetzen, aber auch dies könnte kontraproduktiv bei der Pandemiebekämpfung sein. Es droht absehbar keine Überlastung des Gesundheitssystems. Wir brauchen an vielen Stellen aber auch immer noch eine bessere Datenlage, zum Beispiel bei den Menschen mit Corona in den Krankenhäusern. Es gibt ja Medienberichte, nach denen nicht immer ganz klar zu sein scheint, wie dies gemeldet werden soll. Denn gerade jüngere Menschen, die im Krankenhaus positiv getestet wurden, sind aber mit anderen Beschwerden eingeliefert worden. Da sollte man dann schon unterscheiden.

    Die Eigenverantwortung ist nicht abgeschafft, wir stärken sie jetzt ganz massiv. Wir müssen weiterhin sehr aufpassen, dass das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit, zwischen Staat und Bürger sich nicht dauerhaft verschiebt. Da muss die richtige Balance gehalten werden. Der Staat darf nichts, was ihm nicht erlaubt ist. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen alles, was ihnen nicht verboten ist. Man muss aber auch nicht alles machen, was nicht verboten ist. Wir haben es jetzt mit einer ‚Pandemie der Ungeimpften‘ zu tun. Es gibt aber natürlich auch Impfdurchbrüche, solche Restrisiken wird man nicht vermeiden können, schon gar nicht im Herbst und Winter. Wir müssen den Ausstieg aus den Maßnahmen weiter vorbereiten. Da wird ja immer wieder das Frühjahr genannt, aber das muss der späteste Termin sein. Es gilt jetzt, Optimismus zu verbreiten, vorsichtig zu bleiben, Eigenverantwortung zu stärken und mit klarem Kopf zu handeln. Wir werden mit diesem Virus leider leben müssen. Und wir sehen ja auch, dass ZeroCovid/NoCovid, wie es beispielsweise Australien verfolgt hat, gescheitert sind.

    Ich weiß nicht, wer sich von Ihnen vielleicht auch mit Hannah Arendt beschäftigt: Sie hat einmal – in ganz anderen Zeiten – den schönen Satz geprägt: ‚Der Sinn von Politik ist Freiheit‘. Ich finde, dies sollte mit Blick auf das Ende der Pandemie auch unsere Richtschnur sein.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

     

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  • 23.09.2021

    Anita Klahn zu TOP 17+51 „Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen“

    In ihrer Rede zu TOP 17+51 (Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Zuerst möchte ich meinen Dank für den vorliegenden Bericht an das Ministerium aussprechen. Meine Hoffnung ist, dass dieser Bericht zu einer sachlichen Diskussion beiträgt. Denn der wiederkehrende Vorwurf, dass Kinder und Jugendliche aus Einrichtungen der Erziehungshilfen pauschal benachteiligt werden, wird mit diesem Bericht entkräftet. Ein Vorwurf, der einem Schreiben der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände an das Sozialministerium aus dem Jahr 2013 entstammt. Statistische Daten zur Bewertung dieses Vorwurfes lagen damals aber nicht vor. Eine Abfrage der Schulämter und Schulräte hat aber auch ergeben, dass diese die Sorgen der LAG nicht teilten und angaben, ‚keine erheblichen Probleme bei der Beschulung‘ zu sehen.

    In den Folgejahren wurden unterschiedlichste Wahrnehmungen problematisiert. Mit dem Erlass aus dem Jahr 2017 wurden einheitliche Verfahrens­vorgaben geschaffen, damit eine verlässliche Beschulung gewährleistet ist. Zur Kontrolle der Wirksamkeit dieses Erlasses wurden 2019 und jetzt im Mai Abfragen durchgeführt. Bedauerlicherweise haben von den 306 abgefragten schleswig-holsteinischen Einrichtungsträgern gerade einmal 17 Prozent eine Rückmeldung gegeben. Dennoch halte ich die Datenlage für repräsentativ. Es zeichnet sich ein Bild ab, das auch den damaligen Einschätzungen der Schulräte entspricht: Bei weniger als zwei Prozent der jungen Menschen wird keine Beschulung durchgeführt. Auch zu der Sorge, dass Kinder aus anderen Bundesländern durchs Raster fallen ist Folgendes anzumerken: Da nach §20 Abs. 1 SchulG ‚jedes nach Alter schulpflichtige Kind, unabhängig von seinem Wohnsitz in einer Schule aufzunehmen‘ ist, wird gewährleistet, dass jedem Kind die Beschulung an jedem Ort ermöglicht wird. Zusätzlich müssen die Träger von Erziehungshilfeeinrichtungen gemäß Landesverordnung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen anzeigen, sobald ein Kind im schulfähigen Alter aufgenommen wird und eine Konzeption vorlegen, die aufzeigt, wie eine möglichst zügige Beschulung der Kinder angestrebt wird. Und nach §43 Jugendfördergesetz sind, falls nötig, Übergangsmaßnahmen durchzuführen, die eine anschließende Regelbeschulung ermöglichen. Und das ist der springende Punkt. Es braucht nicht, wie hier von verschiedenen Parteien gefordert, eine gesetzliche Schulverpflichtung, sondern jedem in Schleswig-Holstein lebenden Kind wird eine Beschulung ermöglicht. Und ich sage ganz deutlich, dass ich das auch für richtig halte. Denn es gibt Gründe, die allein in dem Kind liegen, dass es nicht bzw. noch nicht in einer Regelschule beschulbar ist. Eine gesetzliche Schulpflicht, die diesem Umstand nicht Rechnung trägt, hilft weder dem Kind noch kann die Schule dies leisten. Aus liberaler Sicht ist daher die bestehende Regelung, die die Träger zu einer Übergangsmaßnahme verpflichten, die es wiederum ermöglicht, das Kind nach seinen Bedürfnissen auf eine Beschulung vorzubereiten, absolut richtig.

    Kinder, die in den Einrichtungen der Jugendhilfe leben, haben unterschiedlichste, auch traumatische Erlebnisse zu verarbeiten. Sie müssen häufig erst einen Zugang zum Lernen und vor allem zu einem strukturierten Alltag erlernen. Sie haben unter Umständen immense Lerndefizite aufgebaut, die ihnen den Anschluss an eine altersgerechte Beschulung erschweren. Wenn wir das Kind, bzw. den Jugendlichen in der gesamten Entwicklung betrachten und unterstützen wollen, müssen auch individuelle Lösungen gefunden werden können und das bedeutet im Einzelfall auch heiminterne Beschulung. Ansonsten wird man einen negativen Kreis nicht durchbrechen können.

    Hinschauen müssen wir natürlich hinsichtlich der Qualität der heiminternen Beschulung. Aber ein pauschales Misstrauen gegenüber den Einrichtungen ist genau so wenig angebracht wie das Vorurteil gegenüber den Regelschulen. Es gibt für beide Seiten hervorragende Beispiele. Regelschulen, die verlässliche Kooperationen mit Einrichtungen getroffen haben, genauso wie Einrichtungen, die mit sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkräften  gute Unterrichtskonzepte umsetzen. Und bei allem ist immer eine Überprüfung der Behörden gewährleistet.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 21.03.2018

    Christopher Vogt zu TOP 1 „Aktuelle Stunde zum öffentlichen Wohnungsbau“

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zum öffentlichen Wohnungsbau) erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Diese Aktuelle Stunde hat sich schon allein deshalb gelohnt, weil die SPD-Fraktion uns zeigt, dass sie ganze neun Tage braucht, um festzustellen, dass der Ministerpräsident im Fernsehen etwas völlig Unspektakuläres gesagt hat: Seine Einschätzung, dass der Staat sich nun wirklich nicht als guter Unternehmer erwiesen hat, teilt meine Fraktion ganz ausdrücklich. Beispiele dafür gibt es reichlich und der öffentliche Wohnungsbau der siebziger Jahre ist nun wahrlich nicht das, wonach man sich zurücksehnen sollte. Zudem hat der Ministerpräsident angeregt, anstatt die unwirksame und im Zweifel sogar kontraproduktive Mietpreisbremse fortzuführen den sogenannten "Wucherparagraphen" auch auf Mieten auszuweiten. Das ist ein durchaus diskussionswürdiger Ansatz, um ungerechtfertigten Mieterhöhungen zu begegnen.

    Bemerkenswert finde ich auch, dass die SPD-Fraktion unserem Bundesland sehr drastisch einen "Wohnungsnotstand" attestiert – eindrucksvoller kann man das Scheitern der eigenen Wohnungsbaupolitik in den letzten Jahren nicht dokumentieren! Ganz Unrecht hat die SPD-Fraktion mit ihrer Wirklichkeitsbeschreibung leider nicht: Die Wohnungssituation ist in vielen Regionen des Landes zweifellos sehr angespannt und das gilt bei weitem nicht mehr nur für die großen Städte. Ich fürchte, die SPD wird uns deshalb nachsehen müssen, dass wir eine andere – und zwar deutlich bessere – Wohnungsbaupolitik machen wollen als die SPD in der Vergangenheit.

    Die sozialdemokratische Wohnungsbaupolitik hat in den letzten Jahren viele Entwicklungen verschlafen oder sogar verschärft. Wenn ich es richtig sehe, wurden die öffentlichen Wohnungen der Landeshauptstadt Kiel übrigens vom damaligen SPD-Oberbürgermeister Norbert Gansel verkauft und die öffentlichen Wohnungen des Landes von Heide Simonis und ihrem damaligen Finanzminister Ralf Stegner!

    Der Mangel an Wohnungen hat verschiedene Ursachen: Es gibt den anhaltenden Drang in die Zentren und Ballungsräume, es gibt mehr Single-Haushalte und gestiegene Ansprüche, es leben auch schlichtweg mehr Menschen in unserem Land und die Hochschulentwicklung spielt ebenfalls eine Rolle. Hinzu kommt noch, dass Immobilien aufgrund des aktuellen Niedrigzinsniveaus verstärkt als Kapitalanlage genutzt werden. All dies lässt die Immobilienpreise und Mieten steigen und verteuert so das Wohnen für viele Menschen in erheblichem Maße.

    Die SPD setzt nun sehr einseitig auf den sozialen – also den öffentlich geförderten – Wohnungsbau und ergänzend nun auch auf den öffentlichen Wohnungsbau. Dabei hat sie die vielen privaten Vermieter nicht im Blick, die für die Wohnraumversorgung im Land existenziell wichtig sind.

    Sie wollen nun heute die Position der Koalition zum öffentlichen Wohnungsbau klären – hätten Sie besser mal bei der Debatte zu Ihrem Antrag in der Januar-Tagung aufgepasst! Da haben wir zu Ihrem Antrag zum öffentlichen Wohnungsbau eine Alternative vorgelegt, die genau dies eben nicht beinhaltet. Damit ist die Frage klar beantwortet! Die Anträge befinden sich übrigens noch immer im Anhörungsverfahren im Innen- und Rechtsausschuss. Es ist schon interessant, dass wir mittlerweile Aktuelle Stunden zu Themen machen, die sich mitten im Anhörungsverfahren befinden.

    Wir müssen aus unserer Sicht an vielen Stellschrauben drehen, um zu mehr Wohnraum und damit günstigeren Preisen zu kommen. Wir müssen die Probleme an der Wurzel packen und nicht nur an den Symptomen herumdoktern. Die Rahmenbedingungen müssen an verschiedenen Stellen verbessert werden.

    Wir müssen die unsinnigen Bauverbote im Landesentwicklungsplan endlich aufheben. Es macht keinen Sinn, mehr Wohnraum zu fordern und ihn gleichzeitig zu untersagen, wo er nachgefragt wird. Viel zu lange hat man sich an unsinnigen Bevölkerungsprognosen festgehalten! Ich erinnere an den Beschluss des Landtages im Jahr 2010, die Grenzen der wohnbaulichen Entwicklung komplett aufzuheben. Damals hatten wir viel Gegenwind bekommen, es gab Warnungen vor Leerständen ohne Ende. Jetzt beklagen dieselben Leute, dass wir keine Wohnungen haben!

    Wir müssen zudem die Landesbauordnung überarbeiten und die Nachverdichtung in bestehenden Quartieren erleichtern. Wir brauchen insgesamt weniger bürokratische Auflagen. Auch die Kommunen sind gefragt, indem sie mehr Bauland bereitstellen und Baugenehmigungen schneller erteilen. Bestehende Wohnungsbauprogramme werden wir konsequent fortführen. Auch das Wohngeld muss angemessen angepasst werden, denn mit diesem Instrument helfen wir bedürftigen Menschen zielgerichtet, um sich auf dem umkämpften Wohnungsmarkt zu behaupten. Nicht zuletzt muss die Eigentumsbildung erleichtert werden, anstatt sie durch die im Bundesvergleich höchste Grunderwerbsteuer zu hemmen. Wir hoffen deshalb, dass wir bestehende Steuerschlupflöcher bald schließen können, um im Gegenzug insbesondere Familien zu entlasten. Eine Förderung von Wohneigentum ist zudem ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut!“

    (Es gilt das gesprochene Wort.)

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  • 23.09.2021

    Stephan Holowaty zu TOP12 „Digitalisierungsgesetz“

    In seiner Rede zu TOP 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Digitalisierung und Bereitstellung von offenen Daten und zur Ermöglichung des Einsatzes von datengetriebenen Informationstechnologien in der Verwaltung (Digitalisierungsgesetz)) erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Unser Land muss – auch im internationalen Vergleich – in die digitale Champions League, nicht in die zweite oder gar dritte Liga. Dafür gehen wir als Jamaika-Koalition mit dem Entwurf des Digitalisierungsgesetzes den nächsten wichtigen Schritt. Digitalisierung ist für unsere Gesellschaft ein Überlebensthema. Digitalisierung hebt Gesundheit, Bildung, Klimaschutz, Mobilität genauso wie die öffentliche, die bürgerfreundliche Verwaltung auf ein ganz neues Level.

    Sie können heute Waren und Dienstleistungen aller Art per Mausklick bestellen, Börsen- und Bankgeschäfte tätigen, Versicherungen abschließen, Flüge und Reisen buchen und gar Visa bei fremden Staaten beantragen. Die Welt ist einen Mausklick entfernt und wird oftmals unmittelbar geliefert. Wenn Sie aber von einem deutschen Amt etwas wollen, dann ist es viel zu oft nicht ein Mausklick, sondern das Ziehen einer Nummer. Deshalb ist es genau richtig, mit dem Digitalisierungsgesetz dafür zu sorgen, dass die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung vorangetrieben wird. Das Streichen von Schriftformerfordernissen ist Ihnen, liebe Kollegen, nicht spektakulär genug? Dann ziehen Sie bitte eine Nummer und stellen sich weiter hinten an. Tatsächlich ist das die Grundlage für Verwaltung per Mausklick.

    Open Data ist der zweite Baustein des Digitalisierungsgesetzes. Daten sind, daran besteht kein Zweifel, das Gold, das Öl des 21. Jahrhunderts. Schleswig-Holstein legt die Grundlagen dafür, dieses Gold auch zu nutzen. Das kann Softwareentwicklern zum Beispiel dabei helfen, Anwendungen für ganz bestimmte Fragestellungen zu entwickeln. Oder mit neuen Auswertemethoden Daten aus verschiedenen Quellen zu kombinieren, um neue Erkenntnisse zu gewinnen.

    Künstliche Intelligenz (KI) ist der dritte wichtige Baustein. Dieses Gesetz lässt keine Zweifel daran: KI-basierte Anwendungen können bei uns im Norden auch in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden. Und gleichzeitig bekommt auch der Bürger durch die Möglichkeit der KI-Rüge eine große Sicherheit: Am Ende entscheidet nicht ein Computer, sondern ein Mensch.  Aber KI ist fundamental dafür, große Datenmengen besser und schneller auswerten zu können, Muster zu erkennen und auch Bilder und Audio in öffentlichen Anwendungen besser nutzen zu können.

    Schleswig-Holstein räumt mit dem Digitalisierungsgesetz zahlreiche Hürden beiseite, die den einen oder anderen bisher daran gehindert haben, digital Vollgas zu geben. Zugegebenermaßen, wir Freie Demokraten hätten uns an der einen oder anderen Stelle einen noch größeren Sprung vorstellen können. Ich freue mich darauf, im weiteren parlamentarischen Verfahren zum Beispiel darüber zu sprechen,

    • ob wir bei Schriftformerfordernissen noch weiter aufräumen können;
    • wie wir die Datenschätze, die bei den Kommunen liegen, bei den Zweckverbänden, bei den öffentlichen Unternehmen, aber auch bei privaten Unternehmen oder Institutionen noch einfacher und direkter nutzbar machen können, beispielsweise durch einen deutlich breiteren Fokus des OpenData-Portals;
    • wie wir in Digitalen Freiheitszonen die Zusammenarbeit zwischen Behörden und zum Beispiel Softwareentwicklern noch besser, schneller und direkter machen können;
    • und wie wir Unternehmen, gerade kleine und mittlere Unternehmer und freie Entwickler aus unserem Land, dazu motivieren können, in unternehmerischer Eigeninitiative Lösungen für zum Beispiel kommunale Themen zu entwickeln.

    Ich setze hier vor allem auch auf die Kommunalen Spitzenverbände, dass sie diese Gelegenheit ergreifen, mit dem Digitalisierungsgesetz auch in der kommunalen Familie einen weiteren Digitalisierungsschub zu entfesseln. Und ich setze auf die Digitalwirtschaft im Lande, ob groß oder klein, dass wir gemeinsam deren Fähigkeiten und Kapazitäten noch besser für den digitalen Fortschritt im Lande nutzbar machen können.

    Lassen Sie mich aber eines an dieser Stelle auch ganz klar sagen: Voraussetzung für die weitere Entfesselung des Landes ist aber eine erstklassige digitale Infrastruktur. Ohne Glasfaser, 4G und 5G, kommt die Digitalisierung nicht an. Schleswig-Holstein ist da in der Bundesrepublik in der Poleposition. Da müssen wir aber auch international hin. Und deshalb freue ich mich genauso darüber, wenn Bernd Buchholz auch weiterhin für ordentlich Glasfaserkabel sorgt, also dafür sorgt, dass weiße und graue Flecken im Land systematisch weiter verschwinden.“

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  • 23.09.2021

    Annabell Krämer zu TOP 5+20 „Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte“

    In ihrer Rede zu TOP 5+20 (Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte, b) Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte schaffen und Arbeitszeit der Landesbeamtinnen und –beamten lebensphasenorientierter und familienfreundlicher gestalten) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:                               

    „Der Antrag des SSW erschließt sich mir nicht. Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren um eine Stunde kann zwei Ziele haben: Erstens eine faktische Besoldungserhöhung für Familien mit jungen Kindern oder aber zweitens familienfreundlichere Arbeitszeiten. Zu erstens: Rückwirkend für 2020 erhöht die Landesregierung den Familienzuschlag um 40 Euro pauschal pro Kind; der Beihilfebemessungssatz für Ehegatten steigt für Familien ab zwei Kindern von 70 Prozent auf 90 Prozent und bei mehr als zwei Kindern von 80 Prozent auf 90 Prozent. Zudem gibt es Familienergänzungszuschläge, die bei geringem Nettohaushaltseinkommen gewährt werden.

    Betrachten wir nun den Aspekt der familienfreundlichen Arbeitszeiten. Auch unter diesem Aspekt ist das Land bereits familienfreundlicher als es der Antrag des SSW vermuten lässt. Teilzeit wird ab einem Umfang von 25 Prozent der Wochenarbeitszeit gewährt, es gibt die Möglichkeit eines erweiterten Arbeitszeitkontos. Hier bewegt sich Schleswig-Holstein im Rahmen der Guthabenansparung auf dem Zeitkonto im oberen Bereich. Natürlich müssen wir uns weiter verbessern. Die durch Corona erzwungenen Anpassungen haben uns gezeigt, dass familienfreundliche Arbeitsbedingungen wichtig, aber auch möglich sind. Nun zum Antrag der SPD zur Einführung der pauschalen Beihilfe: Dieser Antrag hat mir vor Augen geführt, wie wichtig der Input aus Expertenanhörungen ist und wie essentiell notwendig es ist, dass wir alle neuen Erkenntnissen gegenüber aufgeschlossen sind und bereit sind, unsere Einstellungen zu ändern, um nicht in alten Strukturen zu verharren und wichtige Entwicklungen hin zu einem modernen Land zu verpassen. Jenes moderne Land, das sich ein Koalitionspartner ganz besonders auf die Fahnen beziehungsweise Plakate geschrieben hat. Gerne hätten wir Freie Demokraten die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe auch unseren Beamten in Schleswig-Holstein eröffnet.

    Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir Freie Demokraten sehen sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen als gleichwertige systemnotwendige Säulen eines funktionierenden Gesundheitssystems. Eine Einheitsversicherung, im Volksmund verklärend ‚Bürgerversicherung‘ genannt, lehnen wir ab! Durch die höheren Honorare in der privaten Krankenversicherung erfolgt letztlich auch eine Quersubventionierung der gesetzlich Versicherten und medizinische Innovationen werden gefördert. In Deutschland bleibt einem Großteil der arbeitenden Bevölkerung die Möglichkeit verwehrt, zwischen einer gesetzlichen und privaten Vollversicherung zu wählen. Wir fordern deshalb seit langem einen fairen Marktzugang zu den privaten Krankenversicherungen für alle Versicherten.

    Wettbewerb ist jedoch keine Einbahnstraße. Deshalb sollte das Land seinen neuen Beamten einen fairen einmaligen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung zugestehen, indem der Dienstherr in Form einer pauschalen Beihilfe den hälftigen Beitrag übernimmt. Bisher muss ein neuer Beamter, der sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, die volle Versicherungssumme alleine tragen. Die pauschale Beihilfe würde Schleswig-Holstein beim Werben um die besten Fachkräfte unweigerlich stärken. Ein weiterer – für mich als Finanzpolitikerin nicht ganz unwesentlicher – Aspekt ist, dass die pauschale Beihilfe für den Staat wesentlich günstiger ist. Selbst die Vertreter der privaten Krankenversicherungen haben in der schriftlichen Anhörung bestätigt dass für den Dienstherren die jährlichen Kosten ab dem 57. Lebensjahr niedriger sind. Berücksichtigt man, dass die Krankheitskosten mit zunehmendem Alter steigen und der Staat im aktiven Dienstalter fünfzig und im Pensionsalter siebzig Prozent der Beihilfekosten übernimmt, zeigt sich deutlich, dass wir mit einer pauschalen Beihilfe nicht nur dem Wunsch vieler Beamten entsprächen, sondern auf lange Sicht den Staatshaushalt massiv entlasten würden. Die Entlastung je Beamter auf die Gesamtlaufzeit summiert sich nach Ermittlung des Finanzministeriums auf über 25.000 Euro.

    Auch wenn der Verband der privaten Krankenversicherungen mich im Nachgang zur mündlichen Anhörung mittels eines eindringlichen Briefes vom Gegenteil überzeugen wollte und diesen Brief auch per Kopie an unseren Bundesvorsitzenden verschickte, verbleiben wir Freien Demokraten in Schleswig-Holstein bei unserer Einschätzung – Wettbewerb ist keine Einbahnstraße. Die pauschale Beihilfe ist ein familienfreundliches und kostengünstiges Instrument für einen konkurrenzfähigen und modernen Arbeitgeber. Diese Chance verpassen wir heute leider aufgrund unseres Koalitionspartners CDU. Wir werden dieses Thema jedoch weiterverfolgen – nie gab es mehr zu tun!“

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  • 23.09.2021

    Christopher Vogt zu TOP 18+33 „Anträge zum Thema ‚Gendersprache‘“

    In seiner Rede zu TOP 18+33 (Anträge zum Thema „Gendersprache“) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Diskussion über das Gendern wird zunehmend hitzig geführt – teilweise auch innerhalb von Koalitionen. Als Freier Demokrat bin ich der Meinung, dass jede und jeder – abgesehen von Beleidigungen – grundsätzlich so sprechen sollte, wie sie oder er es für richtig hält – auch wenn mich dies beim Verschwinden des Genetivs offen gestanden manchmal schmerzt. Ich persönlich verwende in der Regel die weibliche und die männliche Form und ich finde es auch richtig, dass man darauf achtet, bestimmte Begriffe zu vermeiden, die heutzutage von vielen Menschen als beleidigend wahrgenommen werden. Unsere Sprache entwickelt sich eben ständig weiter, aber bitte nicht auf Anordnung.

    Ich kann nachvollziehen, dass die Bildungsministerin angesichts der zunehmenden Diskussionen an den Schulen noch einmal auf die seit Jahren gültige Erlasslage zur Rechtschreibung hinweisen wollte. Dass man für die Schulen eine einheitliche Rechtschreibung hat, finde ich absolut sinnvoll. Nach einem Volksentscheid in den Neunzigern konnte meine Generation über viele Jahre sowohl die neue als auch die alte Rechtschreibung in der Schule verwenden. Ich bin ja grundsätzlich sehr für Wahlfreiheit, aber das war für viele letztlich einfach nur verwirrend, auch wenn man es mit der aktuellen Debatte natürlich nicht komplett gleichsetzen kann. Gerade in der Oberstufe wird heutzutage auch beim Sprechen sehr häufig gegendert. Durch den Erlass der Ministerin zur Rechtschreibung wird das Thema sensible Sprache aber eben auch nicht aus den Schulen verbannt. Hochschulen sind bekanntermaßen etwas anderes als Schulen. Hier sollte meines Erachtens niemandem Punkte abgezogen werden, wenn nicht gegendert wird oder eben doch.

    Sprache hat sehr viel mit der kulturellen Identität zu tun. Ich kann deshalb zumindest nachvollziehen, dass viele Menschen da sehr leidenschaftlich werden. Gendern soll unsere Sprache ja inklusiver machen, aber genau dies sieht eine große Mehrheit eben auch anders. Und auch das sollte man respektieren. Wenn ein Fernsehmoderator gendern will, soll er dies meinetwegen machen, auch wenn  das nicht meins ist. Er sollte das dann aber auch frei entscheiden können und so ist es meines Wissens beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch geregelt. Ich empfehle uns allen etwas mehr Toleranz und weniger Empfindlichkeit – gerade in diesen besonderen Zeiten. Nach meiner Wahrnehmung hat man vor allem an unseren Schulen und Hochschulen derzeit ganz andere Sorgen: Da wäre man schon froh, wenn überall das WLAN richtig funktionieren würde und immer ausreichend Personal vorhanden wäre. Auch in einer Koalition wird man manchmal überrascht: Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Die CDU entdeckt beim Thema Gendern jetzt die Basisdemokratie und die Grünen wittern Bevormundung. Wir sagen: Klare Regeln bei der Rechtschreibung in den Schulen, ansonsten bitte etwas mehr Toleranz und Gelassenheit und keine Vorgaben, wie erwachsene Menschen zu sprechen und zu schreiben haben.“

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  • 23.09.2021

    Oliver Kumbartzky zu TOP 21 „Dialogprozess ‚Zukunft der Landwirtschaft‘

    In seiner Rede zu TOP 21 (Bericht über die Ergebnisse des Dialogprozesses „Zukunft der Landwirtschaft“) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Zurzeit finden die Dithmarscher Kohltage statt. Die Metrokohlregion Dithmarschen steht Kopf und feiert das gesunde Gemüse und die Landwirtschaft. Zudem wurde gestern hier im Landeshaus eine Erntekrone überreicht und die Erntedankfeste stehen kurz bevor. Eine Debatte über die Zukunft der Landwirtschaft hier und heute im Landtag passt also ausgezeichnet. Und die heutige Debatte ist auch eine ausgezeichnete Gelegenheit, denjenigen zu danken, die uns tagtäglich mit hochwertigen Lebensmitteln versorgen.

    Wer das Land ernährt, verdient Respekt und politische Verlässlichkeit. Die Ergebnisse des Dialogprozesses in Schleswig-Holstein wie auch die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft auf Bundesebene haben das Potential, eine gute Basis für eine Landwirtschaft zu bilden, die zukunftsfähig ist, uns weiterhin mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln versorgt und gleichzeitig hohe Wertschätzung in der Bevölkerung genießt.

    Schleswig-Holstein hat es mit dem fairen Dialog auf Augenhöhe richtig gemacht. In Schleswig-Holstein redet man miteinander, statt übereinander. Auf Bundesebene war man leider zu spät dran. Der Landwirtschaft wären durch einen frühzeitigen Dialog unsachliche Regelungen erspart geblieben. Die unzulängliche Agrarpolitik der Bundesregierung hat zu zahlreichen zusätzlichen Belastungen für die Landwirtschaft geführt, wie etwa das wissenschaftsferne Insektenschutzpaket und die Novelle der Düngeverordnung. Dass Bundesagrarministerin Julia Klöckner erst kürzlich eine positive Bilanz ihrer Amtszeit gezogen hat – Zitat in der Top Agrar: ‚Ich habe ordentlich was bewegt.‘ – macht fassungslos und ist ein Schlag ins Gesicht der Landwirte. Beispielsweise ging es den Schweinehaltern nie schlechter als momentan.

    Statt immer weitergehende ordnungsrechtliche Auflagen brauchen Landwirte zunächst verlässliche Rahmenbedingungen. Nur so können etwa notwendige Investitionsentscheidungen im Stallum- oder -neubau für mehr Tierwohl langfristig planbar sein. Widersprüche zwischen Tierwohl und Immissionsschutz müssen endlich über eine Novelle des Baurechts aufgelöst werden. Und um die Produktionsbedingungen in der Tierhaltung im gesamten EU-Binnenmarkt mit vielfältigen Warenströmen vergleichbar darzustellen, bedarf es eines einfachen, transparenten und verpflichtenden Tierwohllabels in der gesamten Europäischen Union und mittelfristig europaweit einheitliche Tierschutzstandards.

    Es gibt viel zu tun für eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Eine zukunftsfähige Landwirtschaft ist eine, die auch betriebswirtschaftlich attraktiv ist. Es geht um Wertschöpfung. Schließlich sind die grünen Berufe zwar ehrenhaft, aber keine Ehrenämter. Wir sollten uns gemeinsam stark machen für eine marktwirtschaftliche Preisbildung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der gesamten Wertschöpfungskette vom Acker bis zum Einzelhandel. Langfristig werden die deutschen Landwirte nur von verbesserten Einkommen profitieren, wenn die Politik für ein Level-Playing Field in sämtlichen Rechtsbereichen der Lebensmittelerzeugung auf europäischer Ebene sorgt, von nationalen Alleingängen absieht und die Einhaltung geltenden Rechts gewährleistet.

    Eine zukunftsfähige Landwirtschaft ist außerdem eine, die sich auf das Wirtschaften im Einklang mit der Umwelt konzentrieren kann und nicht von weiteren Vorgaben und Regularien erdrückt wird. Hier wäre ein entsprechendes Auflagenmoratorium angebracht. Wir brauchen einen ergebnisorientierten Insekten- und Artenschutz. Diesen erreichen wir nicht durch pauschale Bewirtschaftungsverbote, Auflagen und fachlich nicht nachvollziehbare Regulierung für die Landwirtschaft, sondern durch kooperative Ansätze wie Vertragsnaturschutzprogramme.

    Gut und richtig ist, dass man sich im Dialogprozess darauf verständigt hat, dass regional modellhaft Lösungsvorschläge erarbeitet werden sollen, um zu erproben, wie sich die Anforderungen des Gewässer-, Klima- und Biodiversitätsschutzes zukünftig besser mit der Wirtschaftlichkeit landwirtschaftlicher Betriebe vereinbaren lassen.

    Abschließend: Eine zukunftsfähige Landwirtschaft ist außerdem eine, die sich nicht alle fünf Jahre auf neue politische Bedingungen einstellen muss. Somit ist ein breiter überparteilicher Konsens entscheidend, weshalb der Dialog auf Landesebene unbedingt fortgesetzt werden muss. Wir Freie Demokraten schlagen darüber hinaus für die nächste Wahlperiode eine Enquete-Kommission im Landtag nach dem Vorbild derer in Nordrhein-Westfalen vor. Wie schon gesagt: In Schleswig-Holstein redet man nicht übereinander, sondern miteinander.“

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  • 24.09.2021

    Anita Klahn zu TOP 27 „Der Rechtsanspruch auf Ganztag kommt“

    In ihrer Rede zu TOP 27 (Der Rechtsanspruch auf Ganztag kommt – Umsetzung jetzt vorbereiten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und familienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wir wollen, dass sich junge Menschen für eine Familiengründung entscheiden. Gleichzeitig fordern wir von diesen jungen Menschen aber auch, mit ihrer beruflichen Expertise der Wirtschaft und der Gesellschaft als Fachkräfte zur Verfügung zu stehen. Wir erwarten, dass sie durch eine Berufstätigkeit ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit erlangen. Wenn wir also von Eltern fordern, dass sie gleich­berechtigt ihrer Berufstätigkeit nachgehen  sollen, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen stimmen. Denn die heutige Arbeits- und Berufswelt erwartet eine hohe Flexibilität der Berufstätigen und setzt voraus, dass es ausreichend Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gibt. Da gibt es sicher Entwicklungspotential, aber darum geht es hier nicht.

    Die Lebenswirklichkeit der Familien ist, dass zunehmend beide Elternteile arbeiten und im Fall der Allein­erziehenden steht es ohnehin außer Frage, dass in diesem Kontext eine außerfamiliäre Kinderbetreuung benötigt wird. Dabei geht es explizit nicht darum, möglichst jeden in den Arbeitsmarkt zu zwingen, sondern es geht darum, jedem eine Wahlmöglichkeit zu geben. Es ist auch erklärtermaßen nicht unser Ziel, alle Schülerinnen und Schüler im schulischen Ganztag in der Schule zu wissen. Kinder brauchen das familiäre Umfeld und haben eigene außerschulische Interessen. Zu glauben, der Ort Schule könne das ersetzen, überfordert das System Schule.

    Damit es aber die angesprochene Wahlmöglichkeit für berufstätige Elterngeben kann, muss es nach der Kitazeit mit ihren ganztägigen Angeboten in den Grundschulen ein vergleichbares Betreuungszeitfenster geben. Der Ganztag und die Ganztagsschule sind also wesentliche Elemente, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Daraus leite ich unseren gemeinsamen Anspruch ab, den Ganztag weiterzuentwickeln. Deshalb begrüßen wir die Entscheidung auf Bundesebene auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2025. Dass sich der Bund sowohl an den Investitions- als auch den Betreuungskosten beteiligt, ist dabei genauso folgerichtig wie dringend erforderlich: Denn so eindeutig positiv die Entscheidung auch ist: Die praktische Umsetzung wird sich deutlich schwieriger gestalten. Das gilt für die dafür benötigten finanziellen und personellen Ressourcen genauso wie für die Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung vor Ort.


    Es ist ja schön, wenn der Bund eine flächendeckende Ganztagsbetreuung beschließt. Es wäre aber auch in seiner Verantwortung gewesen, eine sinnvolle Finanzierung mit zu verantworten. Allein darauf zu setzen, dass der Rechtsanspruch den Druck der Eltern so erhöht, dass die Länder und auch die Kommunen gar nicht anders können, als die Finanzierung zu übernehmen, ist für mich unverantwortlich. Von daher war es richtig, den Vermittlungsausschuss in der Frage der Finanzierung anzurufen. Bei zu erwartenden dauerhaften Betriebskosten von rund 300 Millionen Euro in Schleswig-Holstein brauchen wir eine entsprechende Bundesbeteiligung. Und nicht nur die Finanzierung wird eine Herausforderung – auch das nötige Personal zu finden, dürfte sich ähnlich schwierig gestalten.

    Darüber hinaus müssen wir auch klären, ob wir über eine Ganztagsbetreuung oder eine Ganztagsschule sprechen. Für uns Freie Demokraten heißt Ganztag nicht allein, dass wir die Kinder einfach einer Beaufsichtigung überlassen. Ganztag soll auch eine Erweiterung des schulischen Angebotes sein.

    Dafür müssen wir über die Ausgestaltung der Curricula genauso wie über die Rhythmisierung des Schulalltags debattieren. Ein Blick in das europäische Ausland wird dabei hilfreich sein. Wir Freie Demokraten wollen ein gutes Konzept für den schulischen Ganztag auf den Weg bringen. Dazu sind Gespräche mit Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und den Schulträgern aufzunehmen, um ein gemeinsames und abgestimmtes Konzept für Ganztagsangebote zu entwickeln. Ich freue mich auf die gemeinsame Diskussion!“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 24.09.2021

    Kay Richert zu TOP 19+48 „Ansiedlungsstrategie Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 19+48 (Freie Gewerbeflächen landesweit und länderübergreifend auffindbar machen und Ansiedlungsstrategie Schleswig-Holstein) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Die Wirtschaftsleistung in Schleswig-Holstein ist kleiner als in den südlichen Bundesländern. Das ist nicht schön, aber es ist so. Und es liegt auch daran, dass unsere Unternehmenslandschaft kleinteilig ist, was verschiedene Gründe haben mag. An der wirtschaftlich-strategischen Lage kann es jedenfalls nicht gelegen haben. Die ist nach wie vor ziemlich gut und hat sich mit Entwicklung der Ostsee zum neuen ‚Mare Nostrum‘ eher noch verbessert. Dennoch: Gerade Industrieunternehmen – mit großer Wertschöpfung, großen wirtschaftlichen und kulturellen Effekten auf die Region, hohem Lohnniveau, tariflicher Bindung und hohem gewerkschaftlichen Organisationsgrad – solche Industrieunternehmen sind bei uns rarer als anderswo. Soweit zur Zustandsbeschreibung.

    Aber wir wären ja nicht Jamaika, wenn wir uns mit Defiziten zufriedengeben würden. Und wer sich mit der Situation auseinandergesetzt hat – und das haben wir – musste sehr schnell erkennen: Neben der Entwicklung des Bestands müssen wir für neue Unternehmen sorgen. Deswegen haben wir – und es war uns von der FDP ein wirklich wichtiges Anliegen – im Koalitionsvertrag einen ganzen Abschnitt mit dem Titel Ansiedlungsstrategie stehen, in dem wir zum Beispiel die bessere Vernetzung der Wirtschaftsförderer untereinander, die Erleichterung von Gewerbeflächenausweisungen für Kommunen, die Erleichterung der Entwicklung regional abgestimmter Gewerbeflächen und der Schaffung interkommunaler Gewerbegebiete, den Aufbau speziell deutsch-skandinavischer Wirtschaftsbeziehungen und den Abbau von regulatorischen Hemmnissen vereinbart haben. So werden wir unser Land im Wettbewerb mit anderen Standorten – besonders mit Standorten in Deutschlands Süden – stärken.

    Und machen wir uns nichts vor: Andere Bundesländer waren in den vergangenen 40 Jahren nicht erfolgreicher, weil sie geschlafen haben. Und das ist auch noch heute so: Nicht nur Hamburg, auch Baden-Württemberg, Hessen oder Bayern werben aktiv und direkt in den Herkunftsländern um Ansiedlungswillige. Auch wir haben da ja schon ein paar Dinge vorzuweisen: Seit 2016 vernetzt der Verein ‚The Bay Areas‘ Schleswig-Holstein und die Region San Francisco miteinander. Es gibt direkt in San Francisco den ‚German Accelerator‘ – ein Bundesprojekt – und das ‚Northern Germany Innovation Office‘, das wir mit Hamburg und Bremen zusammen betreiben. Das ist schon was. Das sind einzelne Initiativen, mit denen gezielt mögliche Chancen auf einem ganz bestimmten Quellmarkt eröffnet werden sollen.

    Mit der Ansiedlungsstrategie wird der Ansatz ganzheitlicher. Es geht dabei nicht mehr um bestimmte Quellmärkte, sondern wir nehmen die Cluster in den Fokus. Wir stärken unsere Stärken. In der Ansiedlungsstrategie werden daher klare Ziele benannt: Es sollen qualitativ hochwertige Unternehmen gewonnen werden, mit möglichst hoher Wertschöpfung in Schleswig-Holstein und möglichst vielen Arbeitsplätzen. Es soll Unterstützung der bereits ansässigen Unternehmen in Bezug auf Entwicklung und Wachstum geben. Auch deswegen wollen wir Schwerpunktbranchen im Land, unsere Cluster, entwickeln. Es geht um die Stärkung von Forschung und Entwicklung, von Innovationskraft und Technologietransfers. Und Schleswig-Holstein soll mit einem klaren Profil wahrnehmbar im internationalen Wettbewerb um Unternehmen positioniert werden. Gerade der letzte Punkt ist ein ausgesprochen wichtiger.

    Ich bin oft nördlich unserer Grenze unterwegs. Ich komme oft in Kontakt mit Unternehmern, mit Ansiedlern und mit Politikerinnen und Politikern. Und da war es immer das größte Manko Schleswig-Holsteins, dass wir in der Wahrnehmung vieler Skandinavier nur das Stück Autobahn zwischen Dänemark und Hamburg sind. Ein klares Profil und die Wahrnehmbarkeit als relevanter Standort werden uns erst in die Lage versetzen, ernsthaft mit München, mit Hamburg, Frankfurt oder Stuttgart zu konkurrieren. Neben einer deutlich definierten Zielsetzung wäre es gut für uns, wenn wir auch im Bereich der Finanzverwaltung mehr für eine aktive Ansiedlungspolitik machen würden. Mit dem Internationalen Steuerzentrum in Bayern oder dem Zentrum für internationale Betriebsprüfungen in Stuttgart gibt es Best Practice in Deutschland. Ich habe mir das angesehen und die Resultate sind beeindruckend. Allein das Internationalen Steuerzentrum soll dem Freistaat Bayern zusätzlich 190 Millionen Euro an Steuereinnahmen jährlich bringen. Selbst wenn das übertrieben sein mag, schon Bruchteile dieser Summe würden für uns gewaltige Spielräume eröffnen.

    Die Frage von Flächen ist natürlich ebenfalls relevant, wenn produzierende und Handel treibende Betriebe angesiedelt werden sollen. Und natürlich ist es hochsinnvoll, wenn die bestehende Flächendatenbank um entsprechende Abfrageparameter ergänzt wird, damit verfügbare Flächen auch von allen Wirtschaftsförderern gefunden werden. Die statische, unflexible Festschreibung auf ein 1,3-ha-Ziel halte ich in diesem Zusammenhang allerdings für problematisch. Wir können nicht auf der einen Seite zu den reichen Bundesländern aufschließen, Arbeitsplätze schaffen und den Wohlstand für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner mehren wollen und auf der anderen Seite uns dazu verpflichten, lieber nichts zu tun und Entwicklungen zu behindern.

    Wir befinden uns infolge der Corona-Krise in Zeiten des wirtschaftlichen Aufbruchs. Das macht es uns möglich, uns neu zu positionieren und innerhalb einer sowieso dynamischen Situation unser Ranking zu verbessern. Dazu müssen Ansiedlungswillige und Investitionswillige in aller Welt wissen, welche Vorteile wir bieten: Eine strategisch günstige Lage zwischen Nord- und Ostsee, zwischen Skandinavien und Zentraleuropa. Hohe Lebensqualität. Gute infrastrukturelle Voraussetzungen, besonders im Bereich des Glasfaserausbaus. Ein innovatives und agiles Umfeld im Bereich der erneuerbaren Energien, der Maritimen Wirtschaft und der Medizintechnik. Wir sind das mittelstandsfreundlichste Bundesland: Wer sich bei uns ansiedelt, der hat schon einen großen Schritt in Richtung Erfolg gemacht. Und dank der Ansiedlungsstrategie wissen wir nun auch, welchen Adressaten wir das wie am besten sagen können.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 24.09.2021

    Annabell Krämer zu TOP 34 „Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung weiter voranbringen“

    In ihrer Rede zu TOP 34 (Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung weiter voranbringen) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die OECD und die G20-Staaten haben sich auf ein Zwei-Säulen-Modell zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung geeinigt. Bestandteil der ersten Säule ist es, dass die Besteuerung tendenziell vom Ort der Produktion zum Standort der Vermarktung gelenkt wird. Die zweite Säule beinhaltet eine globale effektive Mindestversteuerung in Höhe von 15 Prozent. Es ist richtig, die Besteuerung global handelnder Unternehmen in einer zunehmend digitalisierten Welt auf eine neue Grundlage zu stellen. Eine Trennung zwischen konventioneller und digitaler Wirtschaft wird zunehmend komplexer – wenn nicht gar unmöglich. Wir Freie Demokraten wollen eine faire Besteuerung für alle Unternehmen weltweit. Deshalb haben wir uns immer gegen einen nationalen Alleingang einer Digitalsteuer gewehrt. Ein Alleingang auf nationaler Ebene oder auf Ebene der EU hätte massive Wettbewerbsnachteile und vermutlich auch Arbeitsplatzverluste zur Folge gehabt. Uns war es immer wichtig, Steuerverluste durch Unternehmensverlagerungen genauso zu verhindern wie Doppelbesteuerungen.

    Nach optimistischen Schätzungen der OECD soll die jetzige Einigung den 130 Staaten insgesamt 127 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen bescheren. Ein großer Wurf sieht anders aus, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung und bringt die politischen Mitbewerber vielleicht endlich von dem Irrweg eines nationalen Alleingangs einer Digitalsteuer ab. Wir Freie Demokraten haben immer gesagt, dass nur eine gemeinsame Lösung der OECD und der G20-Staaten ein gangbarer Weg sein kann. Wie richtig unsere Haltung war, zeigt sich daran, dass einige europäische, die eine Digitalsteuer im nationalen Alleingang eingeführt haben Staaten – wie zum Beispiel Frankreich –, diese nun wieder abschaffen wollen.

    Die EU-Kommission hat die geplante Digitalsteuer nun endlich auch verworfen. Aber auch die jetzige Einigung ändert nichts an der Tatsache, dass deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich über Gebühr belastet werden. Dies gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen aufs Äußerste. Wir Freie Demokraten fordern deshalb aus gutem Grund, die steuerliche Belastung für Unternehmen in Deutschland auf den OECD-Durchschnitt von 25 Prozent zu senken. Deutschland ist Weltspitze – dieses jedoch mittlerweile nicht mehr zwingend bei Innovationen und Gründergeist, sondern bei Steuern und Sozialabgaben. Die Balance zwischen Privaten und dem Staat muss endlich wieder hergestellt werden. Nur hierdurch schaffen wir die notwendigen Impulse für den erforderlichen Aufschwung in unserem Land. Nur mit Wachstum werden wir die Folgen der Corona-Pandemie überwinden und hinreichend finanziellen Handlungsspielraum haben, um die wichtigen Aufgaben der gesellschaftlichen Transformation – wie zum Beispiel den Klimaschutz – angehen zu können.

    Die grundsätzliche internationale Einigung auf eine globale Mindeststeuer begrüßen wir sehr. Sie trägt dazu bei, Steueroasen trocken zu legen. Konzentrieren wir uns nun darauf, unsere deutsche, unsere schleswig-holsteinische Wirtschaft zukunftsfähig zu machen, indem wir die zu hohe und zu komplizierte Unternehmensbesteuerung in der nächsten Legislaturperiode endlich reformieren. Nie gab es mehr zu tun!“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 24.09.2021

    Jörg Hansen zu TOP 13 „Förderung des Sports im Land Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 13 (Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Sports im Land Schleswig-Holstein (SportFG SH)) erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Heute bringen wir das Sportfördergesetz auf den Weg. Damit geben wir den Ergebnissen und Empfehlungen aus dem umfassenden Sportentwicklungsplan die notwendige finanzielle Basis. Die Kollegin Beate Raudies hat Jamaika in der Haushaltsdebatte nicht vorhandenen Gestaltungswillen vorgeworfen. Und wenn ich auf die zurückliegenden beiden Plenarwochen und auf meine Themen ‚Katastrophenschutz‘ und ‚Sport‘ blicke, stelle ich fest: Mehr Gestaltung ist nicht möglich. Ich bitte, dies auch als Opposition einfach einmal anzuerkennen.

    Der Titel des Gesetzentwurfs ‚Sportfördergesetz‘ spricht unweigerlich für sich: Sport – fördern – Gesetz. Sprechen wir zunächst über den Sport. Die allgemeine Definition von Sport lautet: Eine nach bestimmten Regeln aus Freude an Bewegung und Spiel, zur körperlichen Ertüchtigung ausgeübte körperliche Betätigung. Anders hat es der griechische Arzt Hippokrates von Kos ausgedrückt: ‚Wenn wir jedem Individuum das richtige Maß an Nahrung und Bewegung zukommen lassen könnten, hätten wir den sichersten Weg zur Gesundheit gefunden.‘ Wir haben das erkannt. Ich will nicht unterschlagen, Herr Dr. Dolgner, dass sich die Küstenkoalition dem Thema bereits gewidmet hat. Jamaika wurde aber konkret. Mit dem Zukunftsplan ‚Sportland Schleswig-Holstein‘ haben wir den Turbo eingelegt.

    Förderung bedeutet finanzielle, moralische oder emotionale Unterstützung im Sinne von Ermutigung. Wenn man einen Sportentwicklungsplan auflegt, muss man ihn auch finanziell unterfüttern. Das tun wir. Es hat sich in Haushaltsverhandlungen, egal auf welcher Ebene, immer wieder gezeigt, dass Sport stets als Kostenfaktor betrachtet wird. Das zeigt sich spätestens dann, wenn es knapp wird und die Förderung für den Sport einmal wieder rausfällt. Aber wie ich bereits im ersten Punkt gesagt habe: Der Sport gibt so viel zurück. Nicht nur in der Gesundheit, sondern auch finanziell. Und das nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar. Ein Beispiel: Gute Sportprojekte holen die Kinder in die Sporthallen und ziehen sie aus der Langeweile oder Unterbeschäftigung von der Straße, wo sie im Zweifel auf weniger sinnvolle Gedanken kommen würden, oder aber aus schwierigen Situationen im häuslichen Umfeld. Hier lernen Kinder den Umgang mit Konflikten, er lehrt sie aber auch Fairness und den Umgang mit Regeln und Autoritätspersonen. Und vielmehr noch: Nicht wenigen liefert er Vorbilder. Nicht nur bei diesem Beispiel ist Sport unbezahlbar. Als Polizeibeamter weiß ich, wovon ich rede – aber auch als langjähriger Jugendtrainer. Wir Freie Demokraten stellen das ins Zentrum unserer Überlegungen. Und: Mit der bundesweit einzigartigen Studie des Landessportverbandes in Zusammenarbeit mit der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zum ‚Wert des Sport‘ gibt es nun auch einen eindrucksvollen Beleg dafür, dass sich eine Investition in den Sport eben auch finanziell lohnt.

    Es ist ein Gesetz, das wir heute für den Sport auf den Weg bringen wollen. Es steht für ‚Verbindlichkeit‘. Aber warum ein Sportfördergesetz? Da denke ich an Herrn Dr. Dolgners Worte aus der Debatte zum Sportentwicklungsplan zurück, der mir damals vorgeworfen hat, dass ich, als die Küstenkoalition so viel gemacht habe, wohl im Stadion Pommes gegessen hätte. Ich war damals Jugendtrainer im kleinen TSV Travemünde. Und eines Tages kam ein Riesentalent in die Halle, vielleicht zwölf Jahre alt. Ich ging zu unserem Herren-Coach und sagte: ‚Guck dir den einmal genauer an. So ein Talent hatte ich noch nie in der Halle, er hat die richtige Einstellung und ist charakterlich in Ordnung. In Travemünde werde ich ihm schnell nichts Weiteres mehr bieten können‘. Kurz erzählt: Ich habe ihn zum Landesauswahltraining gefahren, wo er schnell zum Spieler mit der besten Entwicklung eingeordnet wurde. Unser Verein hat ihn zu einer Sportschule in Mitteldeutschland vermittelt. Schließlich habe ich ihn auf YouTube im College-Basketball wiedergesehen.

    Es ist mein persönliches politisches Ziel, dass wir zukünftig verhindern, dass uns solche Talente verlassen. Ich will, dass wir unsere Talente in Schleswig-Holstein halten und ihnen etwas bieten können. Und nur mit einer finanziellen Verbindlichkeit bekommen wir den Spirit hin, den ich schon so oft angesprochen habe. Wie in Amerika möchte ich in Schleswig-Holstein einen German Spirit sehen und spüren, dass Sport Euphorie, Spannung, Leidenschaft – kurzum: etwas Gutes ist. Mit diesem Spirit bin ich in Flensburg aufgewachsen und er hat sich tief in mir verwurzelt.

    Ich fasse also zusammen: Sport hat einen immensen Wert. Förderung ist nicht nur ein Ausgabenfaktor, sondern eine Investition, die sich rechnet. Und ein Gesetz schafft Verbindlichkeit. Aus diesen Bausteinen ergibt sich das heute vorliegende Sportfördergesetz. Und Herr Dr. Dolgner: Wenn wir dies heute so in der 1. Lesung auf den Weg bringen, lade ich Sie zu einer Currywurst ins Stadion ein.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 20.03.2018

    Oliver Kumbartzky: Abstände vergrößern, Bürger bei der Windplanung mitnehmen

    Zur Zeitplanung in Sachen Windenergie sagt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Koalition arbeitet weiter an einer gründlichen Windplanung. Um den Fortgang des Planungsprozesses zu ermöglichen, ist eine Verlängerung des bestehenden Moratoriums erforderlich. Wir werden diese parlamentarisch auf den Weg bringen.

    Unser Ziel ist und war ein Ausbau der Windenergie mit Augenmaß. Akzeptanz vor Ort ist vor allem beim Thema Windenergie für uns ein ganz entscheidender Faktor. Die Erhöhung der Abstände zu Siedlungen ist dabei elementar.

    Wir sind zuversichtlich, dass das Innenministerium bei der Erarbeitung des Kriterienkatalogs zu einem guten Ergebnis kommen wird, damit hier ausreichend Spielraum für größere Abstände bei gleichzeitiger Einhaltung der Energieziele entsteht.

    Ebenso wichtig ist, dass die Planung mit den Bürgern und nicht an den Bürgern vorbei zu Ende gebracht wird. Nach dem Kabinettsbeschluss im Juli werden die überarbeiteten Pläne erneut ausgelegt. Dann wird es allen Schleswig-Holsteinern möglich sein, sich wieder mit Stellungnahmen in den Planungsprozess einzubringen und diese werden gründlich ausgewertet werden.“

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  • 24.09.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 23 „Dokumentation der Aufarbeitung des Themas Leid und Unrecht“

    In seiner Rede zu TOP 23 (Dokumentation der Aufarbeitung des Themas Leid und Unrecht) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Jugendhilfeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrien – an all diesen Orten haben Kinder und Jugendliche von 1945 bis weit in die siebziger Jahre hinein Leid und Unrecht erfahren. Sie wurden Opfer von Medikamentenversuchen, sie wurden misshandelt. Sie wurden für diese Grausamkeiten durch die Bundesrepublik geschickt. Wer die Grausamkeiten von damals überlebt hat, trug häufig körperliche, fast immer aber seelische Beeinträchtigungen davon. Es ist ein Verbrechen, was an den verwundbarsten und schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft verübt wurde – an Kindern und Jugendlichen, die anderen regelrecht ausgeliefert waren. Lange hat der Rest der Gesellschaft über dieses Unrecht geschwiegen. Man hat die Augen davor verschlossen. Betroffene wurden abgewiesen, man hat ihnen nicht zugehört. Viel zu lange.

    Erst vor rund neun Jahren hat die Aufarbeitung begonnen: 2012 wurden die Fonds zur Entschädigung ehemaliger Heimkinder der Kinder- und Jugendhilfe eingerichtet. Betroffene aus den Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrien bekamen erst 2017 mit der Errichtung der Stiftung ‚Anerkennung und Hilfe‘ einen Zugang zu einem Hilfesystem und das mit vielen Startschwierigkeiten und Hürden. Ich habe es bereits in meiner letzten Rede gesagt: Das Symposium ‚Vergangenheit im Kopf ­ Zukunft in der Hand‘ ist bis heute die Veranstaltung, die mich in meiner gesamten Zeit im Landtag am meisten bewegt hat. Das Land hat sich auch darum bemüht, das Leid und Unrecht, das Betroffene bei der Unterbringung in genannten Einrichtungen erlebt haben, wissenschaftlich, als Beispiel für die gesamte Bundesrepublik, aufzuarbeiten. Denn was hier passierte, geschah auch an anderen Orten in Deutschland. Für uns alle hier steht fest: Wer in der Vergangenheit in den Einrichtungen der Behindertenhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrien Leid und Unrecht erfahren hat, hat einen Anspruch auf eine Hilfeleistung, auf Beratung, auf Unterstützung.

    Das Thema Leid und Unrecht beschäftigte den Sozialausschuss, es wurden Veranstaltungen mit Herrn Jesumann, einem unabhängigen Ansprechpartner, organisiert und ein regionaler Fachbeirat eingesetzt. Seit 2020 wird der Praxispreis für Innovation und fortschrittliches Engagement an die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie der Eingliederungshilfe verliehen. Denn es geht nicht alleine darum, das Leid der Betroffenen anzuerkennen, sondern auch dafür zu sorgen, dass sich solche Grausamkeiten in Deutschland nicht wiederholen. Niemals darf der erste Satz des Grundgesetz ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar‘ wieder in Frage gestellt werden – erst Recht nicht in Institutionen, die staatlich sind oder unter staatlicher Aufsicht stehen.

    Ich habe in meiner letzten Rede gesagt, dass ich hoffe, dass andere Bundesländer und der Bund unserem Beispiel folgen werden. Das hoffe ich heute noch. Auch den kommenden Landtag wird das Leid und Unrecht der Betroffenen weiter beschäftigen. Deswegen wollen wir für all diejenigen, die in Zukunft dazu beitragen möchten, den Betroffenen zu helfen, eine bestmögliche Grundlage für ihre Arbeit mit auf den Weg geben. Deshalb beantragen wir heute eine ausführliche Dokumentation aller Anstrengungen, die bisher in Schleswig-Holstein unternommen wurden. Ich bedanke mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Sozialausschuss, insbesondere dem Vorsitzenden Werner Kalinka als auch bei Sozialminister Heiner Garg für den entschlossenen, sensiblen und empathischen Umgang mit dem Thema Leid und Unrecht.“

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  • 24.09.2021

    Stephan Holowaty zu TOP 35 „Schlepperei im Mittelmeer beenden“

    In seiner Rede zu TOP 35 (Schlepperei im Mittelmeer beenden) erklärt der Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich in seiner 70. Sitzung zu seiner humanitären Verpflichtung in Bezug auf die Seenotrettung bekannt. Und er bekennt sich auch heute noch zu seiner humanitären Verpflichtung, an einer Problemlösung des Dramas, das sich im Mittelmeer seit Jahren abspielt, aktiv mitzuwirken. Wir gewähren in Schleswig-Holstein in Not geratenen Menschen immer wieder humanitäre Hilfe. Wir haben uns verpflichtet, ein eigenes Landesaufnahmeprogramm aufzusetzen und im Rahmen des europäischen Hilfsprogramms einen zusätzlichen Beitrag zu leisten.

    Aber: Die Tragödien, die sich beinahe täglich im Mittelmeer abspielen, die Toten, die nicht gerettet werden konnten, die kriminellen Machenschaften von Schleuser- und Schlepperbanden, werden wir nicht beenden können, wenn wir uns darauf beschränken, nur den in Seenot geratenen Menschen Schutz zu gewähren. Das würde die Bereitschaft der Menschen, für eine Flucht nach Europa lebensgefährliche Risiken einzugehen, nur steigern und das wäre eine fatale Entwicklung. Doch wir können uns deswegen nicht von der AfD – gerade von der AfD! – diktieren lassen, wie humanitäre Flüchtlingspolitik zu laufen hat. Dieser Antrag ist scheinheilig. Es geht Ihnen nicht um Menschenleben. Der Antrag zeigt keine Alternative auf und ist in keinerlei Hinsicht konstruktiv. Er spricht schlicht dafür, dass die Menschen doch dort bleiben sollten, wo sie gerade sind.

    Was wir wirklich aktiv tun müssen, ist die Bekämpfung von Fluchtursachen. Wir brauchen endlich funktionierende europäische Mechanismen und was wir dafür vor allem brauchen: einen europäischen Konsens. Es ist unerträglich, dass sich in einem so empfindlichen Punkt, in dem es wortwörtlich um Leben und Tod geht, einige Staaten noch immer sperren, ihrer europäischen und humanitären Verpflichtung nachzukommen und eine gemeinsame Lösung zu finden, die für alle tragbar ist. Dass die Staaten in Europa seit 2015 dazu nicht in der Lage sind, ist eine zusätzliche Tragödie. Unser Einfluss aus der zweiten Reihe vermag bei diesem Thema nicht der stärkste sein. Aber wir können unsere Landesregierung bitten, ihren Einfluss, den sie in Berlin hat, geltend zu machen, wenn es darum geht, internationale Lösungen für diese humanitären Katastrophen zu entwickeln und umzusetzen. Deswegen müssen wir ran an Dublin III, wir müssen die Verordnung reformieren, wir brauchen ein Verfahren, das alle europäischen Nationen gleichermaßen in die Verantwortung nimmt. Und wir brauchen ein klares Einwanderungsgesetz, zum Beispiel nach kanadischem Vorbild, das auch denen Chancen gibt, die nicht einen speziellen Flucht- oder Asylgrund haben.

    Kommen wir nun zur Initiative der Kommunen, aus Seenot geretteten Menschen einen sicheren Hafen in Schleswig-Holstein zu gewähren. Wir begrüßen dieses Engagement ausdrücklich und werden es weiter aktiv unterstützen. Es ist gut zu wissen, dass unsere Kommunen in Schleswig-Holstein trotz aller ausländerfeindlichen Polemik am rechten Rand ein Zeichen für Humanität und Hilfsbereitschaft setzen. Es ist gut und wichtig zu wissen, dass auch die Kommunen ihren Teil zu unser aller menschlichen Verantwortung beitragen wollen. Ich spreche den Kommunen, die sich dem Bündnis ‚Städte Sichere Häfen‘ angeschlossen haben, im Namen meiner Fraktion ausdrücklich meinen Dank aus. Zu wissen, wo Flüchtlinge besonders willkommen sind, ist eine außerordentlich große Hilfe, wenn es darum geht, auf Notfallsituationen schnell, unbürokratisch und unkompliziert zu reagieren. Die Stärke des Bündnisses liegt darin, dass aus den Kommunen und der Gesellschaft heraus konkrete Hilfe geleistet wird. Das ist die wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Flüchtlingspolitik. Unsere Aufgabe als Land sehe ich darin, die freie Entscheidung der Kommunen zu unterstützen.

    Den AfD-Antrag lehnen wir daher ab.“

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  • 04.10.2021

    Anita Klahn: Kita-Aktionsprogramm unterstützt Kinder sowie Erzieherinnen und Erzieher

    Zur heute veröffentlichten Richtlinie zur Aufholung der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen in der frühkindlichen Entwicklung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und familienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die Corona-Pandemie hat insbesondere von den Kleinsten in unserer Gesellschaft viel zu viel abverlangt. Es ist daher Zeit, genau hier anzusetzen und den Belastungen entgegenzuwirken. Deshalb unterstützen wir zusätzliche Angebote in Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen, um Kindern im Alter bis sechs Jahren und Erzieherinnen und Erziehern bei der Aufarbeitung der negativen Folgen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, zu helfen. Deshalb fördern wir unter anderem zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote, aber auch Freizeit- und Ferienangebote für Kinder und ihre Familien. Für Erzieherinnen und Erzieher sind beispielsweise Coachings oder zusätzliche personelle Unterstützung wie sogenannte ‚Springer‘ förderfähig.

    Wir hoffen, dass möglichst viele von unserem Kita-Aktionsprogramm Gebrauch machen, sodass wir gestärkt in das weitere Kita-Jahr gehen kön

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