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  • 24.11.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 33 „Bericht über die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Alevitischen Gemeinde“

    In seiner Rede zu TOP 33 (Bericht über die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Alevitischen Gemeinde) erklärt der religionspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ich habe mit einem gewissen Schmunzeln in der Vorberichterstattung des Landtags gelesen, dass die Verhandlungen mit der Alevitischen Gemeinde im Land erst ‚auf Druck der Koalitionsfraktionen‘ aufgenommen wurden. Das ist nicht so ganz richtig. Mein Eindruck aus zahlreichen Gesprächsrunden mit dem Ministerium und teilweise auch mit Vertretern der Alevitischen Gemeinde war ein anderer. Die Landesregierung selbst wollte auch diese Vereinbarung. Aber vielleicht war unser kleines Anstubsen im vergangenen Jahr doch hilfreich, dass dieses Projekt heute zum Abschluss kommt. 

    Richtig ist, dass der Versuch, mit der Alevitischen Gemeinde eine vertragliche Vereinbarung schon in der vergangenen Legislaturperiode abzuschließen, nicht von Erfolg gekrönt war. Das wurde insbesondere von meiner Kollegin Eka von Kalben ausdrücklich bedauert. Und wenn man heute den Bericht der Bildungsministerin gehört hat, dann versteht man immer weniger, warum das eigentlich so lange gedauert hat.

    Wir hatten uns bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass wir versuchen wollten, auch mit muslimischen Vertretungen Vereinbarungen abzuschließen, wie es sie bereits mit der Nordkirche, dem Heiligen Stuhl und der jüdischen Gemeinde in Schleswig-Holstein gab. Das gestaltete sich allerdings schwieriger als erwartet, denn es fehlten zum Teil interessierte Verhandlungspartner, zum Teil konnten Verbände selbst nur einen verhältnismäßig kleinen Teil der Religionsangehörigen repräsentieren.

    Diese Schwierigkeiten bestanden bei der Alevitischen Gemeinde nicht. Sie waren nicht nur interessiert, sondern repräsentierten auch alle Aleviten in unserem Land. Auch die Regelungsgegenstände für den Vertrag mit den Aleviten waren im Grundsatz schnell geeint.

    Und es ist wichtig, dass uns heute der Abschluss dieses Vorhabens gelungen ist. Die Verträge mit Religionsgemeinschaft sind die sichtbarste Bestätigung dafür, dass sich der Staat in besonderer Weise verpflichtet fühlt, Religionsfreiheit und das Recht zu gewährleisten, diese Religion auch nach den eigenen Grundsätzen und Grundwerten auszuüben.

    Natürlich obliegt dem Staat eine Neutralitätspflicht. Allerdings muss er aufgrund seiner Verpflichtung aus Artikel 4 GG eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung einnehmen. Mit dem jetzt vorliegenden Vertrag leistet unser Land einen wichtigen Beitrag bei der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags bei der Religionsfreiheit.

    Das wir heute mit der Alevitischen Gemeinde diesen Vertrag förmlich abschließen, erfüllt mich mit Freude, denn die Aleviten stehen unseren Grundüberzeugungen sehr nahe. Das Alevitentum versteht sich als humanistische, naturverbundene, tolerante, weltoffene, Bescheidenheit und Nächstenliebe ausstrahlende Glaubenslehre.

    Das sind für uns durchaus vertraute Grundwerte und so fällt es leicht, sich in einem Vertrag gemeinsam zu diesen und weiteren Grundwerten zu bekennen.

    Der heutige Vertrag ist nicht nur ein Symbol für die Religionsfreiheit in unserem Land. Er ist auch die Anerkennung dafür, dass die Aleviten Integrationsvorbilder in Deutschland sind, wie es die Zeitung WELT schon im Jahr 2011 beschrieb. Diese Aussage ist bis heute richtig. Aleviten sind in unserer Gesellschaft angekommen, sie haben sich integriert, ohne sich zu assimilieren. Sie haben ihre Kultur, ihre Religion und ihre Lebensweise bewahrt und damit auch unsere Gesellschaft und Kultur insgesamt bereichert. Aber nicht nur die Menschen sind Teil unserer Gesellschaft geworden, sondern auch ihr Glaube ist Ausdruck der religiösen Vielfalt in unserem Land. Das zu dokumentieren und für die Zukunft festzuschreiben, das ist auch Aufgabe der vertraglichen Vereinbarung mit der Alevitischen Gemeinde. Ich freue mich, dass ich als Abgeordneter und religionspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion hieran ein wenig mitwirken durfte.“

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  • 25.11.2021

    Jörg Hansen zu TOP 17 „Ergebnisse des Kulturdialogs in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 17 (Mündlicher Bericht zu den Ergebnissen des Kulturdialogs in Schleswig-Holstein) erklärt der Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Die Corona-Krise hat zu vielen Einschränkungen und Zumutungen für uns alle geführt. Viele Menschen konnte ihren Beruf nicht mehr ausüben, hatten mit Einnahmeausfällen zu kämpfen und litten unter  Auftrittsverboten und Absagen ihrer Veranstaltungen. Und viele der Auswirkungen sind zurzeit noch gar nicht sichtbar. Das gilt vor allem im Bildungsbereich aber auch für viele Branchen, die unter den Lockdowns, Schließungen und Auflagen kaum in der Lage waren, ihren Geschäften nachzugehen.

    Die Kulturbranche war und ist von diesen Entwicklungen besonders gebeutelt: Die Auftritts- und Veranstaltungsverbote haben die Künstler und mit ihnen die gesamte Veranstaltungsbranche in eine existenzbedrohende Notlage gebracht. Wenn wir jetzt darüber sprechen, wie wir diese Branchen unterstützen können, dann reden wir nicht nur über Einnahmeausfälle: Es geht auch und vor allem darum, dass wir Strukturen erhalten. Strukturen, die über Jahre und Jahrzehnte gewachsen sind und die unter Umständen dauerhaft verloren sein könnten, wenn wir  nicht aktiv gegensteuern. Ein Kinobetreiber macht vielleicht sein Kino nie wieder auf, ein Künstler wird sich unter Umständen dauerhaft einer anderen Aufgabe widmen und sich nicht weiter künstlerisch engagieren, wenn über ein Jahr lang keine Verdienst- oder Auftrittsmöglichkeiten mehr bestehen.

    Es steht zu befürchten, dass angesichts leerer Kassen und der gewaltigen Zusatzbelastungen durch die Krise sich die Fördermöglichkeiten zukünftig noch schwieriger gestalten werden als es bisher der Fall war. Daher ist es umso wichtiger, dass wir mit dem Kulturdialog eine partnerschaftliche Zusammenarbeit erreichen konnten, damit wir der Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein nicht nur wieder zu alter Stärke verhelfen können, sondern damit auch eine stetige Weiterentwicklung stattfindet. Eine bessere Vernetzung der kulturellen Angebote wird unerlässlich sein. Wir brauchen mehr und bessere regionale Zusammenarbeit und kluge Vernetzungen zwischen den einzelnen Kommunen. Nur so können wir Kultur und kulturelle Angebote in Zeiten knapper Ressourcen auch abseits der Zentren für alle zugänglich machen und dafür sorgen, dass die Kultur als Teil der Daseinsvorsorge für jedermann erlebbar gemacht werden kann. Niederschwellige Angebote und niedrige Einstiegshürden tragen dazu bei, dass wir niemanden ausschließen und kulturelle Angebote als das verstehen, was sie sind: Als Teil der Daseinsvorsorge, bei der alle gleichermaßen Anspruch darauf haben, daran teilhaben zu können. Es gilt, neue Formate auszuprobieren und mit Flexibilität und Kreativität die Lücken zu füllen, die durch die Krise entstanden sind. Auch vermehrte digitale Angebote können Distanzen überwinden helfen und die Reichweite und Verfügbarkeit des kulturellen Angebots erweitern.

    Der Kulturdialog begründet eine neue Verantwortungsgemeinschaft: Das Land bekennt sich gemeinsamen mit den Kulturschaffenden, die Kultur als Daseinsvorsorge zu begreifen und sich entsprechend dafür einzusetzen, kulturelle Angebote im Rahmen der gleichwertigen Lebensverhältnisse zu fördern und zu erhalten. Ich finde, dass es in diesen Zeiten ein gutes Signal ist, dass wir uns klar zur Kultur bekennen und dass es unserer Aufgabe als Politik und Land ist, die Kultur zu erhalten und zu fördern.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 25.11.2021

    Kay Richert zu TOP 18 „Technologieoffenheit in der Verkehrspolitik realisieren“

    In seiner Rede zu TOP 18 (Technologieoffenheit in der Verkehrspolitik realisieren – synthetische Kraftstoffe stärker berücksichtigen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wird im Alltag von Elektromobilität gesprochen, wird zumeist an batteriebetriebene Fahrzeuge gedacht. In einer anonymen KPMG-Umfrage von 2017 unter Managern der Automobilindustrie geben allerdings 72 Prozent der Befragten an, dass rein batteriebetriebene Autos scheitern werden. Dies ist einer der Gründe, weshalb der Fokus auf die Technologieoffenheit so wichtig ist! Nun werden die meisten E-Fuels nicht auf den ersten Blick der Elektromobilität zuordnen. Aber jeder von uns kennt die Binsenweisheit, dass bei Autos mit Batteriebetrieb der Auspuff aktuell nur woanders steht – nämlich am Kraftwerk. Dann kann man von Autos mit E-Fuel-Betrieb ebenso sagen, dass hier der Generator woanders steht – nämlich an der Windmühle.

    E-Fuels sind eine faszinierende Technologie und sie bieten viele Vorteile: Nirgendwo ist Energie so dicht speicherbar wie in Flüssigkeiten und Feststoffen. Die Verbrennung von E-Fuels ist CO2-neutral, weil nur die Menge an CO2 freigesetzt wird, die vorher aus der Atmosphäre entnommen wurde. E-Fuels können problemlos gelagert und transportiert werden. Die Infrastruktur für Distribution und Vertrieb gibt es schon, es sind hier keine Investitionen nötig. Und E-Fuels sind sozialverträglich: Sie erlauben die Weiterverwendung der Gebrauchtwagen, die es jetzt schon gibt. Nur durch die Nutzung von E-Fuels können wir umweltneutrale Mobilität garantieren, ohne dass der Kleinwagen von Oma Erna oder der alte Mercedes von Opa Heinz wertlos werden. Batteriebetriebene Autos sind aktuell noch etwas für die Reichen und Besserverdiener, die sich Neuwagen und eine private Lademöglichkeit leisten können. Und selbst wenn sich das irgendwann ändern sollte – E-Fuels könnten schon heute dafür sorgen, dass sich die Emissionen der Bestandsflotte reduzieren.

    ‚Umweltschutz hat Vorrang vor Gewinnstreben und persönlichem Nutzen. Umweltschädigung ist kriminelles Unrecht.‘ – Wer weiß, woher dieses Zitat stammt? Es stammt aus dem Grundsatzprogramm der FDP aus dem Oktober 1971, den sogenannten Freiburger Thesen. Genau wie in den Bereichen betriebliche Mitbestimmung, Eigentum oder Gleichberechtigung finden sich hier viele Forderungen, die für uns heute selbstverständlich sind, die in den 1970er Jahren aber visionär waren. Zum Glück für unsere deutsche Gesellschaft haben sich in den Jahren nach 1971 – und besonders in den 1980er Jahren – viele politische Akteure fleißig bei den Freiburger Thesen bedient. Und auch Sie haben sich mit Ihrem Antrag bedient: Und zwar bei der Jamaika-Koalition, bei den guten Dingen, die wir bereits auf den Weg gebracht haben: Technologieoffenheit ist ein Markenzeichen dieser Koalition. Bereits 2017 haben wir den Grundstein gelegt und mit einem klaren Bekenntnis zu Wasserstoff und Sektorenkopplung auch unseren Einsatz für synthetische Kraftstoffe dokumentiert. Die Wasserstoffstrategie des Landes erkennt ebenfalls die Potenziale von E-Fuels für Land und Leute. Synthetisches Kerosin wird zum Beispiel in Schleswig-Holstein bald hergestellt. Der Bedarf ist da, Lufthansa hat sich erst kürzlich synthetisches Kerosin für 250 Millionen US-Dollar auf dem Markt gesichert. Die Dinge, die Sie in Ihrem Antrag fordern, passieren hier bereits. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen und unserem Original zustimmen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 25.11.2021

    Kay Richert zu TOP 45 „Radinfrastruktur in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 45 (Radinfrastruktur in Schleswig-Holstein, Radwegenetz, Finanzierung, Investitionsplan) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wir werden ja immer gefragt: Warum funktioniert die Jamaika-Koalition im Bereich der Verkehrspolitik so gut? Ihr seid doch drei recht unterschiedliche Parteien. Nun, eines der Grundprinzipien bei uns lautete: ‚miteinander statt gegeneinander‘. Das gilt für den zwischenmenschlichen Umgang und es gilt auch in unserer Verkehrspolitik. Und weil wir alle Verkehrsträger gleich behandeln, keinen bevorzugen oder benachteiligen, haben wir auch den Radverkehr von Anfang an mit im Blick gehabt.

    Man kann einen Prozess von mehreren Seiten aus angehen: Man kann Fakten schaffen und hoffen, dass die getroffenen Maßnahmen bedarfsgerecht sind. Oder aber man plant vom Bedarfsträger, vom Nutzer aus, das sind hier die Rad fahrenden Menschen. Wir haben uns dazu entschieden, die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt zu stellen und haben dazu das BYPAD-Verfahren aufgesetzt, aus dem die Ihnen bekannte Radstrategie 2030 entwickelt wurde. Regelmäßig trifft sich der ‚Runde Tisch Radverkehr‘ und berät über die Entwicklung des Radverkehrs in unserem Land. Das ist Verkehrspolitik von Menschen mit Menschen für Menschen. Ich finde das gut so, denn schließlich soll unsere Politik ja ganz konkret den Alltag der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner besser machen.

    Es gibt Menschen, die fahren in ihrer Freizeit gerne mit dem Fahrrad. Es gibt Menschen, die radeln zur Arbeit. Und es gibt Menschen, die in ihrem Urlaub Rad fahren. Alle brauchen attraktive Radwege, auf denen man sicher vorankommt. Und alle haben ganz individuelle Bedürfnisse. Touristische Gäste möchten etwas zu sehen bekommen. Für Pendlerinnen und Pendler ist es oft wichtig, dass sie intermodal zwischen den Verkehrsmitteln wechseln können, zum Beispiel zwischen Rad und Bus oder zwischen Rad und Bahn. Es ist deswegen eine Erfolgsmeldung, dass bereits über 200 km Radwege an Landesstraßen saniert wurden. Es ist eine Erfolgsmeldung, dass sogenannte Lückenschlüsse in den kommenden Jahren vom Land Schleswig-Holstein mit bis zu 75 Prozent gefördert werden. Es ist eine Erfolgsmeldung, dass 35 Bike-and-Ride-Anlagen bereits umgesetzt wurden und weitere 15 in Planung sind. Es ist eine Erfolgsmeldung, dass die touristischen Routen im Land zu Qualitätsrouten werden sollen. Und es ist eine Erfolgsmeldung, dass das Landesweite Radverkehrsnetz fortgeschrieben wird.

    Jetzt kann man natürlich immer sagen ‚zu spät‘ und ‚warum erst jetzt‘. Aber ob Sie es glauben oder nicht: Wer zum Zeitpunkt der Regierungsübernahme 2017 einen dermaßen großen Sanierungsstau übernehmen musste wie wir, kann das nicht alles gleichzeitig auflösen. Und selbst wenn das nicht so gewesen wäre: Die Fortschreibung des Landesweiten Radverkehrsnetzes ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die sich nicht über Nacht machen lässt. Jedenfalls dann nicht, wenn sich die Bedürfnisse aller wiederfinden sollen. Das ist aufwändig. Der Aufwand wird sich aber lohnen. Denn es ist wichtig, nicht jeden Radweg nur für sich zu betrachten, sondern eine umfassende Netzhierarchie zu erstellen. Das dauert natürlich seine Zeit, na klar. Aber lieber gründlich, als hingeschludert.

    Natürlich sind wir noch nicht am Ziel – unsere Radstrategie heißt ja nicht umsonst Radstrategie 2030. Und es gibt auch noch Herausforderungen, die zu meistern sind. Die größte Herausforderung für Rad fahrende Menschen sind – wer weiß es? – Wurzelaufbrüche. Wurzelaufbrüche sind diese scharf profilierten, querverlaufenden Aufwerfungen, die als Felgenkiller jeden Radler wahnsinnig machen. Ist ein Radweg neu asphaltiert, sind die ersten Aufbrüche oft schon nach einem Jahr zu sehen, nach drei Jahren werden sie störend, nach fünf Jahren unfallträchtig und nach zehn Jahren machen sie den Weg unpassierbar. Aber wie wollen wir damit umgehen? Hier kollidieren ja quasi Klimaschutz und Umweltschutz. Da bekommt man bei verschiedenen Verbänden verschiedene Antworten. Wollen wir sichere Radwege ohne das Risiko erneut durchbrechender Baumwurzeln? Oder muss der Schutz der Baumwurzeln Priorität haben und das Risiko erneuter Radwegeschäden in den Kauf genommen werden? Hier brauchen wir Pragmatismus und eine klares, gemeinsames Vorgehen, quasi einen Wurzelkompromiss, damit den Wünschen nach besseren Radwegen auch Taten folgen können.

    Die FDP-Fraktion bedankt sich bei der Landesregierung und besonders beim Verkehrsminister Dr. Buchholz für den Bericht. Es ist deutlich zu erkennen, dass Radverkehr dieser Koalition und diesem Minister wichtig ist. Ich bedanke mich bei den Koalitionsfreunden der Jamaika-Koalition: Es macht Spaß, mit euch zusammen erfolgreich daran zu arbeiten, den Alltag für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner mit jedem Projekt, mit jedem Beschluss, mit jeder Maßnahme etwas besser zu machen.“

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  • 25.11.2021

    Christopher Vogt zu TOP 28 „Fachkräfte sichern – Moratorium für die Berufliche Bildung“

    In seiner Rede zu TOP 28 (Fachkräfte sichern – Moratorium für die Berufliche Bildung in Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der Anlass für diese Debatte hat sich ja eigentlich erledigt: Die 60 Stellen für die Beruflichen Schulen, um die es hier ging, sind vorerst gesichert – im Sinne eines Moratoriums. Das war unser Wunsch und ich bin froh und dankbar, dass wir uns in der Koalition darauf verständigen konnten. Das ist eine wichtige Maßnahme und auch ein wichtiges Signal an die Beruflichen Schulen, ihre Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler und natürlich auch an die Wirtschaft in unserem Bundesland.

    Auch wenn hier die Kuh vorerst vom Eis ist, lohnt es sich natürlich dennoch immer, an prominenter Stelle über die Zukunft der Beruflichen Bildung in Schleswig-Holstein zu debattieren. Sie hat schließlich eine enorme Bedeutung für unsere Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt. Der zunehmende Fachkräftemangel ist mittlerweile einer der größten Risikofaktoren für unseren Wirtschaftsstandort und damit für unseren Wohlstand – und die Berufliche Bildung hat bei der Fachkräftesicherung eine ganz besondere Bedeutung. Der anhaltende Rückgang der Schülerzahlen an den Beruflichen Schulen hat verschiedene Gründe: den demographischen Faktor, bei uns im Südosten des Landes auch das Ausbleiben der Bewerberinnen und Bewerber aus Mecklenburg-Vorpommern, weil man dort mittlerweile auch ausreichend Ausbildungsplätze hat, den Trend zum Abitur und die zunehmende Akademisierung. Diesen Trend wird man leider kaum kurzfristig stoppen können.

    Die Sicherung der Angebote in der Fläche ist jedoch wichtig, da wir ja wissen, dass das vorhandene Angebot vor Ort dazu führt, dass diese dort angebotenen Berufsausbildungen von den Bewerberinnen und Bewerbern bei der Berufsorientierung am Ende auch tatsächlich ausgewählt werden. Ein Wegfall von Angeboten würde also relativ schnell die Nachwuchsgewinnung in den betroffenen Bereichen erheblich erschweren. Es gibt noch weitere Herausforderungen für die Beruflichen Schulen: immer speziellere Ausbildungen, die nachlassende Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen – auch wegen der mangelnden Ausbildungsreife vieler Schulabgänger –, die Lehrkräftegewinnung, die Digitalisierung und auch der Optimierungsbedarf bei der Beruflichen Orientierung.

    Auch wenn man kurzfristig ein Problem gelöst hat, muss man sich um die mittelfristige Perspektive kümmern. Und da braucht es in der Tat eine landesweite Schulentwicklungsplanung, die dem demographischen Wandel und den weiteren Herausforderungen Rechnung trägt, Angebote entsprechend angemessen sichert und gleichzeitig die Attraktivität wieder steigert. Wir wollen die Berufliche Bildung und die verschiedenen Bildungsangebote dauerhaft stärken. Die Gründung des SHIBB Anfang des Jahres war dafür eine wichtige Weichenstellung.“

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  • 25.11.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 47 „Situation pflegender Angehöriger in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 47 (Bericht zur Situation pflegender Angehöriger in Schleswig-Holstein) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Ich danke Minister Garg zunächst für seinen ausführlichen Bericht zur Lage von pflegenden Angehörigen. Ich möchte zudem im Namen der FDP-Fraktion allen danken, die sich mit unglaublichem Einsatz um ihre hilfs- und pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Ihre Arbeit, insbesondere in den vergangenen fast schon zwei Jahren, gestaltete sich weitaus schwieriger und aufwändiger als jemals zuvor. Ihre Hingabe zur Pflege ihrer Angehörigen und Liebsten in so schwierigen Zeiten wird zu selten, auch von diesem Haus, in den Vordergrund gestellt. Ihr beispielhafter und doch häufig für die Gesellschaft nicht öffentlich erkennbarer Einsatz im Privaten verdient Anerkennung und Tribut.

    Der Bericht der Landesregierung zeigt vor allem den Einfluss der Corona-Pandemie auf die häusliche Pflege. Studien belegen die Auswirkungen, die wir bereits vermutet haben. Glückliche Momente werden seltener, die emotionale Belastung der Pflege wurde durch die Pandemie nochmals verschärft und besonders besorgniserregend: Die allgemeine Lebensqualität hat sich durch die COVID-19-Pandemie erheblich verschlechtert.

    Wenn wir mit Corona-Maßnahmen das Leben anderer einschränken, dann trifft es vor allem auch diejenigen, die eben nicht die größte Lobby in unserer Gesellschaft haben und dazu zählen neben Kindern u.a. auch zweifellos die pflegenden Angehörigen. Berichte, dass die Vereinbarkeit von Familie, Arbeit und Pflege durch die Corona-Krise auf eine harte Probe gestellt wurde und wird, nehmen zu und all das führt zu negativem Stress und gesundheitlichen Problemen bei den pflegenden Personen, die bereits andere Sorgen haben.

    Der Bericht weist auch aus, dass die Digitalisierung und die in der Pandemie geschaffenen digitalen Angebote im Bereich der häuslichen Pflege oftmals noch nicht den gewünschten Erfolg erzielt haben. Hier sehen wir als FDP-Fraktion eine zukünftige Kernaufgabe, die digitale Unterstützung weiter voranzutreiben, sodass diese mittelfristig unabhängig von den Maßnahmen, die wir zum Schutz vor Corona treffen, auch die pflegenden Menschen entlasten können.

    Klar ist aber auch, dass digitale Angebote nur einen kleinen Teil der Lösung darstellen können. Nähe und Zuneigung, die gerade bei der häuslichen Pflege in den eigenen vier Wänden im Vordergrund stehen, können nur wenig oder gar nicht durch digitale Angebote ersetzt werden. Daher muss es unser Anspruch sein, mit weiteren Maßnahmen, wie den verstärkten Ausbau von Kurzzeitpflegestellen zur Entlastung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen zu kommen. Die Instrumente der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind prinzipiell die richtigen, sie brauchen aber noch große Unterstützung. Die Ampel-Koalition auf Bundesebene wird dies angehen, wodurch direkt die häusliche Pflege als auch die Angehörigen entlastet werden. Das war der FDP ein wichtiges Anliegen in den Verhandlungen.

    Neben allen negativen Ereignissen, die die Corona-Pandemie mit sich gebracht hat, zeigt der Bericht jedoch eindrucksvoll, wie umfangreich die Unterstützung der Landesregierung, der Kreise und Kommunen und der Pflegekasse für pflegende Angehörige mittlerweile ist. Alle genannten Institutionen sind sich ihrer Verantwortung bewusst und sie handeln danach, das ist wichtig und richtig! Er zeigt auch, wie die anerkannten Angebote der Alltagsförderung jährlich steigen.

    Abschließend möchte ich eine weitere Note hinzufügen, auf die der Bericht der Landesregierung ebenfalls kurz eingeht. Der Alterungsprozess in unserer Gesellschaft schreitet voran und die steigenden Pflegeangebote in der Alltagspflege sind auch eine Reaktion auf die steigende Nachfrage danach. Die Fragen der Versorgung steigender Zahlen hilfs- und pflegebedürftiger Personen und deren Finanzierung sind brandaktuell. In dem Ampel-Koalitionsvertrag sind Entscheidungen getroffen, die die Finanzierung der Pflegekassen und der Pflegenden verbessern. Der mittelfristige Ausblick für pflegende Angehörige stimmt mich optimistischer.“

     

     

     

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  • 25.11.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 21 u.a. „Schlaganfallversorgung schnell und qualitativ hochwertig sicherstellen"

    In seiner Rede zu TOP 21+32+41 (Schlaganfallversorgung schnell und qualitativ hochwertig sicherstellen sowie Krankenhäuser und Universitätskliniken besser unterstützen, finanzieren und nachhaltig stärken) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Dass die Fläche und Weite unseres wunderschönen Landes teils Fluch und Segen zugleich sind, das hören wir bei bestimmten Themen doch immer mal wieder in diesem Hause. Insbesondere die medizinische Versorgung auf dem Land war schon mehrfach Thema in diversen Debatten. In Fällen, in denen es um jede Minute geht, sind weite Flächen und große zurückzulegende Strecken ein Hindernis und damit lange Rettungswege zur entsprechenden Behandlung ein großes Ärgernis.

    So ist es auch in der Schlaganfallbehandlung. Jede Sekunde mit einer Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff stellt eine Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gehirns, wenn nicht sogar für das Leben insgesamt dar. Die schnelle und zielgerichtete Behandlung von Schlaganfällen in sogenannten Stroke Units, also spezialisierten und durch die Deutsche Schlaganfall Gesellschaft zertifizierten Kliniken, bzw. Klinikstationen steigert nicht nur die Überlebenschancen, sondern verringert die Wahrscheinlichkeit einer eintretenden dauerhaften Schädigung des Gehirns, damit also auch Folgeerscheinungen wie Bettlägerigkeit oder eine Pflegebedürftigkeit. Bereits im Krankenhausplan 2017 wurde eine Schwerpunktsetzung auf Stroke Units und die Schlaganfallbehandlung gelegt. Nun gilt es, diese Schwerpunktsetzung und die erfolgreiche Etablierung der Zentren in den Krankenhäusern weiterzuentwickeln. Grundlage hierfür bietet unser noch neues Landeskrankenhausgesetz.

    Um also die Qualität im Bereich der Schlaganfallversorgung im ganzen Land zu verbessern und damit die Überlebenschancen zukünftiger Schlaganfallpatienten maßgeblich zu erhöhen, wollen wir nunmehr auf Grundlage von §8 unseres Landeskrankenhausgesetzes den Bereich der Schlaganfallversorgung als Versorgungsauftrag regeln. Schlaganfälle sollen demnach zukünftig ausschließlich von den Krankenhäusern behandelt werden, welche hierfür einen Versorgungsauftrag durch die Krankenhausplanungsbehörde erhalten haben und damit über eine Stroke Unit verfügen. Andere Krankenhäuser sollen zukünftig nur noch in absoluten Notfällen angefahren werden. Durch diese Neuregelung erreichen wir eine schnellere und hochspezialisiertere Behandlung als zuvor. Wir verhindern Sekundärtransporte und schaffen dadurch Zeit, welche dem Patienten und seiner zeitkritischen Behandlung zugutekommt.

    Neben einer Neuregelung der Schlaganfallversorgung im Bereich der Versorgungsaufträge wollen wir auch prüfen lassen, ob nicht auch Mobile Stroke Units für den ländlichen Raum realisierbar sind und eine Verbesserung der Versorgung darstellen können. Mobile Stroke Units sind modifizierte Rettungswagen, die mit einer CT-Ausstattung bereits therapierelevante Untersuchungen im Rettungswagen durchführen können. Erste Studien zeigen, dass Mobile Stroke Units die Überlebenschancen erhöhen und das Risiko für eine Behinderung senken können. Insoweit könnten gerade die dünn besiedelten Gebiete an der Westküste ein möglicher Einsatzort sein, um so einerseits eventuelle Sekundärtransporte zu verhindern und andererseits die Zeiten bis zur ersten CT-Behandlung erheblich zu reduzieren.

    Am Universitätsklinikum in Lübeck gibt es für die Fehmarnbelt-Region ebenfalls ein interregionales Forschungsprojekt mit dem Universitätshospital Seeland in Dänemark. Nutzen wir die Erkenntnisse, die unsere Fachleute in Forschungsprojekten gewinnen und geben wir mehr Schlaganfallpatienten die Möglichkeit ihre Überlebenschance zu erhöhen und die Einschränkungen nach einem Schlaganfall möglichst gering zu halten.

    Wir als Schleswig-Holsteinischer Landtag sind dafür verantwortlich, dass den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes eine möglichst optimale medizinische Versorgung zukommt. Hierzu bedarf es intelligenter Regelungen, zu denen die Prüfung einer Aufnahme Mobiler Stroke Units gehört, die Nutzung von Tele Stroke Units, sowie die schwerpunktmäßige Nutzung spezialisierter Kliniken in diesem so wichtigen Versorgungsbereich.“

     

     

     

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  • 25.11.2021

    Christopher Vogt zu TOP 19 u.a. „Anträge zu Hochschulen und Hochschulgesetz"

    In seiner Rede zu TOP 19+22+31 (Bericht und Anträge zu Hochschulen und Hochschulgesetz) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Auch ich danke der Ministerin und ihrem Team für die beiden Berichte! Ich möchte vorwegschicken: Die Studierenden und auch die Beschäftigten der Hochschulen sind sehr wohl im Blickfeld der Landespolitik, auch wenn dies medial vielleicht nicht immer so deutlich wird. Sie werden nicht vergessen. Angesichts der Herausforderungen, vor denen sie alle stehen, sind sie allerdings auch erstaunlich ruhig – vielleicht auch manchmal zu ruhig. Nach drei Online-Semestern, die insbesondere – aber eben nicht nur – für die Studienanfänger eine große Belastung waren, war ich sehr erleichtert, als vor einigen Wochen die Präsenzlehre wieder angelaufen ist. Bei meinem Besuch an der Fachhochschule Kiel vor wenigen Wochen und auch in anderen Gesprächen mit Hochschulvertretern wurde mir davon berichtet, wie gut alles wieder – trotz der Auflagen – angelaufen ist. Dafür an dieser Stelle mein herzlicher Dank an alle Organisatoren und auch an die Studierenden, die alle gemeinsam dafür gesorgt haben, dass dies so möglich war.

    Die Hochschulen fliegen in der politischen Wahrnehmung ja leider tatsächlich immer etwas unter dem Radar. Dabei darf hier nicht vergessen werden, dass die Präsenzlehre einen fast so hohen Stellenwert hat wie der Präsenzunterricht an den Schulen – nicht nur aus sozialen Gründen. Gerade für die beiden künstlerischen Hochschulen und auch für die Fachhochschulen ist es sehr wichtig, die Lehre vor Ort wieder möglich zu machen. Die fachpraktischen Anteile, das Arbeiten mit der Technik – all dies kann mit noch so gut organisiertem Fernunterricht nicht wirklich ausgeglichen werden. Ich hoffe deshalb sehr, dass es gelingen wird, die Präsenzlehre über den Winter weiter aufrecht zu erhalten. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Deshalb ist es auch richtig, dass bei den Sicherheitsmaßnahmen bereits nachgeschärft wurde. Einige Veranstaltungen finden ja auch weiterhin online statt.

    Es zeigt sich aber auch: Bei der Digitalisierung haben wir weiterhin sehr viel zu tun. In der mündlichen Anhörung zum Hochschulgesetz in der vorvergangenen Woche wurde uns zum Beispiel berichtet, dass das WLAN in stark beanspruchten Zeiten selbst in neuen Gebäuden nicht selten komplett ausfällt. Das darf es einfach nicht mehr geben. Und auch beim Impfen gibt es noch Luft nach oben, auch wenn die Impfquote bei den Studierenden bei über 90 Prozent zu liegen scheint. Dennoch erscheinen mir weitere Impfaktionen an den Hochschulen als sinnvoll.

    Bei der Vergütung der Lehrbeauftragten sehen auch wir Handlungsbedarf, da es hier seit 20 Jahren keine Anpassung gegeben hat. Allein der Inflationsausgleich in diesem Zeitraum hätte eine rund 30-prozentige Anpassung gerechtfertigt. Wir werden auch prüfen müssen, ob eine Angleichung der Vergütungssätze zwischen den Hochschulen sinnvoll ist. Ansonsten sehe ich hier die Gefahr, dass das Gefälle zwischen den Hochschulen noch größer zu werden droht.

    Der Koalitionsvertrag der Ampel auf Bundesebene beinhaltet auch im Wissenschaftskapitel einige sehr hoffnungsvolle Punkte, wenn ich z.B. an das Bundesprogramm ‚Digitale Hochschule‘ und an das Thema Beschäftigung denke. Dass das Jobticket auch an der Universität zu Lübeck ermöglicht werden soll, begrüßen wir sehr, deshalb werden wir dem selbstverständlich zustimmen. Wir halten das Jobticket insgesamt für ein sinnvolles Instrument und es wird auch der Uni Lübeck gut tun.“

     

     

     

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  • 25.11.2021

    Oliver Kumbartzky zu TOP 23+30 ,,Ausbildungsoffensive im Berufsfeld Erziehung starten"

    In seiner Rede zu TOP 23+30 (Ausbildungsoffensive im Berufsfeld Erziehung starten – PiA-Ausbildung unterstützen sowie Rahmenbedingungen für Erzieherberufe zukunftssicher und attraktiv gestalten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Mein Dank geht zunächst an unsere Erzieherinnen und Erzieher und die Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten im Land, die Tag für Tag mehr leisten als nur auf unsere Kinder aufzupassen. Sie bereiten sie auf die Zukunft vor, sie bilden und fördern sie. Mit viel Herz und Kreativität leisten sie ihre wichtige Arbeit, sodass wir Eltern unserer eigenen Arbeit nachgehen können. Und alles, ohne dass sich bei uns ein schlechtes Gewissen meldet, weil wir unsere Liebsten in die Hände Dritter gegeben haben. Dafür vielen Dank.

    Für uns Freie Demokraten ist Kinderbetreuung keine zeitlich befristete Aufbewahrungsmöglichkeit unserer Kinder. Es ist frühkindliche Bildung und somit der erste Schritt in ein selbstbestimmtes Leben. Den Schritt in die Eigenständigkeit zu gehen ist menschlich und für jeden Menschen unumgänglich. Damit dieser möglichst gut funktioniert, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Hierzu gehören liebevolle Eltern, mithin also ein intaktes Elternhaus und – da wir heute immer mehr Doppelverdiener-Haushalte haben – eben auch eine gut ausgestattete Kita oder Kindertagespflege mit hochqualifizierten Personal.

    Heute, wollen wir uns schwerpunkmäßig zur Personalfrage austauschen. Der Fachkräftemangel ist über die Jahre in vielen Wirtschaftsbereichen angekommen. Die frühkindliche Bildung ist hier leider keine Ausnahme. Ja, wir brauchen mehr Erzieherinnen und Erzieher und ja, wir brauchen mehr Menschen, die sich für eine PiA-Ausbildung begeistern lassen. Mit der Kita-Reform haben wir den ersten Schritt hin zu mehr Qualität durch bessere Personalschlüssel und damit auch mehr Entlastung der vielen fleißigen Personen in den Kindertagesstätten sowie in der Tagespflege gemacht. Sehr geehrte SPD, was haben Sie in den Jahren ihrer Regierungszeit im Bereich Kita vorzuweisen – außer die bundesweit höchsten Elternbeiträge? Notwendig war schon damals eine weitreichende Reform der Kitalandschaft. In Erinnerung geblieben ist mir nur der sogenannte ‚Kitahunderter‘, der kurz vor der Landtagswahl ja vielfach nur zu Kostensteigerungen im Bereich der Kitas im Land führte. Jamaika hingegen hat zusammen mit allen am Kitasystem beteiligten einen Neuanfang gewagt und von Qualitätsverbesserungen nicht nur gesprochen, sondern diese in einem Gesetz verankert, beispielsweise den Fachkraftschlüssel von 2,0, wobei hier Ausnahmeregelungen möglich sind,  eine maximale Regelgruppengröße von 20, in Ausnahmen 22, die Vor- und Nachbereitungszeiten und erstmals verlässliche Schließzeitenregelungen. Anders als die SPD vielfach suggeriert, stellt die Kita-Reform ein Qualitätsgesetz dar, dessen Anspruch es ist, die Kitalandschaft im Land zu ordnen und aufzuwerten.

    Profitieren tun direkt die Eltern, die Kommunen, last but not least aber auch die Erzieherinnen und Erzieher sowie die PiA-Kräfte in den Einrichtungen. Ihre Arbeitsbelastungen wurden durch die Reform endlich definiert und damit auch begrenzt. Maßnahmen, wie die schon genannten, machen den Beruf dadurch attraktiver als je zuvor. Anders gesagt: Das neue Kitagesetz sorgt für eine Attraktivitätssteigerung der hier arbeitenden Berufsgruppen. Auch wenn wir unsere Bemühungen, weitere Fachkräfte anzuwerben, in den kommenden Monaten und Jahren weiter steigern müssen, so ist doch klar, dass Jamaika begonnen hat, diesen Weg ernsthaft zu gehen. Ganz im Gegensatz zur Vorgängerregierung.

    Noch ein Wort zur PiA-Ausbildung: Die Förderung der praxisintegrierten Ausbildung war uns bereits bei der Konzeption des neuen Kitagesetzes ein hohes Anliegen. So auch heute. Daher bekräftige ich hiermit nochmal die Aussagen des Antrags zur weiteren Förderung dieser Form der Ausbildung. Klar sollte jedoch auch sein, dass der Fachkräftemangel bundesweit besteht. Es bedarf daher auch bundesweiter Bemühungen. Was wir nicht brauchen, sind engagierte Bundesministerrinnen, die vielerlei Gutes ankündigen, dann jedoch durch ein vorzeitiges Aufkündigen von Programmen enttäuschen.“

     

     

     

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  • 28.02.2018

    Christopher Vogt: Dies ist heute kein Freudentag

    Anlässlich des möglichen Verkaufs der Landesanteile der HSH Nordbank erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Mit der Schließung des Kaufvertrages ist die Privatisierung der HSH Nordbank nun zum Greifen nah, auch wenn es noch einige Hürden gibt, bis der Verkauf dann auch tatsächlich vollzogen werden kann. Die FDP-Fraktion hätte die Bank gerne schon im Jahr 2005 zu einem nennenswerten Preis veräußert. Dann wäre den schleswig-holsteinischen Steuerzahlern und kommenden Generationen sehr viel erspart geblieben. Dafür können wir uns jetzt allerdings auch nichts mehr kaufen. Es geht nur noch darum, den immensen Schaden, der durch den Größenwahn einiger norddeutscher Landespolitiker entstanden ist, zu begrenzen. Fest steht jedenfalls, dass es nie die Aufgabe von zwei auch noch vergleichsweise kleinen Bundesländern war, eine internationale Geschäftsbank zu betreiben. Das war immer Wahnsinn. Zudem hat man 2009 völlig falsch auf die Finanz- und Schifffahrtskrise reagiert.
     
    Noch vor einigen Monaten hätten wir es kaum für möglich gehalten, dass sich tatsächlich ein Interessent finden würde, der unter den vereinbarten Bedingungen einen Kaufvertrag unterschreibt. Dennoch ist dies für uns kein Freudentag, da nun die in der Vergangenheit verursachten Verluste in Milliardenhöhe sehr bald realisiert werden müssen. Dies wird den Landeshaushalt über Jahrzehnte zusätzlich belasten.
     
    Wir hatten uns dafür eingesetzt, dass der gesamte Landtag und nicht nur der Finanzausschuss über den Verkauf entscheidet. Alle Abgeordneten werden  deshalb in den nächsten Wochen Einsicht in die Vertragsdetails nehmen können. Die Abgeordneten der FDP-Fraktion werden die Unterlagen intensiv prüfen. Ohne Bauchschmerzen wird wohl keiner unserer Abgeordneten in die Abstimmung gehen. Uns geht es dabei allein darum, den Schaden für unser Bundesland  so gering wie möglich zu halten.  

    Nach unserer jetzigen Einschätzung wäre die Abwicklung der Bank als Alternative zum Verkauf die schlechtere Lösung. Wenn die Parlamente von Schleswig-Holstein und Hamburg dem Verkauf der HSH zustimmen werden, müssen im weiteren Verkaufsprozess noch einige Hürden genommen werden. Wir hoffen, dass man sich dabei auch beim deutschen Giro- und Sparkassenverband (DSGV) seiner Verantwortung bewusst ist.   Es gilt nun auch für die Landespolitik, aus dem HSH-Debakel die richtigen Lehren ziehen: Nie wieder darf mit Steuergeld derart spekuliert werden. Der Staat muss unternehmerische Risiken weitestgehend vermeiden und sich endlich besser vor allem auf seine Kernaufgaben konzentrieren, anstatt gierig nach privatwirtschaftlichen Gewinnen zu schielen, an denen er ohnehin schon durch Steuereinnahmen partizipiert.“
     

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  • 26.11.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 5 "Änderung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 5 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    "Zu den wichtigen und oft debattierten Themen in dieser Legislaturperiode gehörte die Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Schleswig-Holstein. Wir sind uns fraktionsübergreifend darüber einig, dass die Landespolitik die Aufgabe hat, für Rahmenbedingungen zu sorgen, die die Schaffung neuen und auch bezahlbaren Wohnraums fördert. Und wir haben gemeinsam festgestellt, dass auch in Schleswig-Holstein bezahlbarer Wohnraum immer knapper geworden ist, auch weil kommunale Wohnungsunternehmen privatisiert wurden, um angespannte Haushaltslagen zu sanieren. Unter den Folgen dieser Fehlentscheidungen leiden die Menschen, die auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind, bis heute.

    Wir haben in Schleswig-Holstein ein gutes System, um sozialen Wohnungsbau attraktiv zu machen. Mit den Förderungen, die zur Verfügung stehen, kann auch mit gefördertem Wohnraum eine ansehnliche Rendite erwirtschaftet werden, so dass die Hoffnung bestand, dass der so dringend benötigte bezahlbare Wohnraum auch tatsächlich entstehen wird. Hier gibt es aber noch einiges zu tun und wir werden auch abwarten müssen, wie die Instrumente, die wir auf den Weg gebracht haben, in den nächsten Jahren wirken werden.

    In diesem Zusammenhang wurde –  wieder einmal, muss man wohl sagen – die Fehlbelegungsabgabe aus der Mottenkiste hervorgeholt, die wir in Schleswig-Holstein nicht zu Unrecht abgeschafft hatten. Ich will die Diskussion, die wir zu diesem Thema geführt haben, nicht wiederholen. Das Ziel, das der SSW mit seinem Antrag verfolgte, ist ja verständlich. Geförderter Wohnraum soll den Menschen zur Verfügung stehen, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt keine oder nur unter sehr schwierigen Bedingungen mit Wohnraum versorgen können. Ja, und wir wissen auch alle, dass es vielen Menschen gelingt, ihr Einkommen so zu verbessern, dass sie aus der Förderfähigkeit herausfallen, also eigentlich nicht mehr in gefördertem Wohnraum leben dürften. Mit einer Fehlbelegungsabgabe erreiche ich aber diese Ziele nicht. Die Anzahl der Wohnungen, die einkommensschwachen Menschen zur Verfügung steht, verringert sich ja trotzdem.

    Und damit bin ich beim Wohnraumförderungsgesetz, das heute in zweiter Lesung verabschiedet werden soll und das einen weitaus innovativeren Lösungsansatz bietet als die Fehlbelegungsabgabe. Und vielleicht setzt sich diese Erkenntnis auch beim SSW durch und er stimmt heute diesem Gesetz zu.  

    Das Gesetz sieht mit einer Experimentierklausel vor, dass Wohnungen, die von besser verdienenden Haushalten belegt sind, aus der Sozialbindung herausgenommen werden können, um die Bindung auf andere Wohnungen zu übertragen. Eine solche Lösung hat den großen Vorteil, dass Menschen aus ihrem angestammten Quartier nicht verdrängt werden und geförderter Wohnraum im geförderten Umfang erhalten bleibt.

    Natürlich dürfen wir nicht übersehen, dass eine solche Übertragung der Sozialbindung dazu führt, dass die Mieteinnahmen eines Wohnungsunternehmens sinken können, denn die Mieten für Wohnungen, die aus der Sozialbindung herausgenommen werden, steigen ja nicht automatisch auf ein marktübliches Niveau an und das wiederum kann erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit von Wohnungsbauprojekten haben.

    Deshalb ist es gut und richtig, dass wir uns für eine Experimentierklausel entschieden haben, um zu prüfen, ob unser Lösungsansatz die gewünschte Wirkung hat, ob er praxistauglich ist und den gewünschten Effekt auf dem Wohnungsmarkt hat. Ich halte solche kooperativen Lösungen zwischen Fördergeber und Wohnungsunternehmen für besser als Zwangsmaßnahmen, zumal solche Lösungen auch den Menschen zugute kommen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind.

    Ich bitte daher um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.    

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  • 26.11.2021

    Christopher Vogt zu TOP 43 „Unterrichtssituation im Schuljahr 2020/21"

    In seiner Rede zu TOP 43 (Gemeinsame Beratung a) Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2020/21 und b) Mündlicher Bericht zur Personalversorgung der Grundschulen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Eine Bewertung der Unterrichtssituation im abgelaufenen Schuljahr ist aufgrund der Corona-Pandemie schwierig und lässt sich mit den Vorjahren nicht wirklich vergleichen. Viele der vorliegenden Daten, wie beispielsweise der Unterrichtsausfall, beziehen sich auf den Präsenzunterricht des Schuljahres 2020/21, der lediglich von August bis Anfang Dezember durchgeführt wurde.

    Wir sehen in der Pandemie, wie schwer Unterrichtsausfall wiegt, denn nach den Erfahrungen mit dem Distanzunterricht wissen wir, dass Unterricht vor Ort durch nichts wirklich adäquat ersetzt werden kann und bereits wenige Wochen fehlender Unterricht zu großen Lernlücken führt. Insofern hoffe ich, dass wir trotz der sich verschärfenden Corona-Lage weiter den Präsenzunterricht verantworten können.

    Wir haben im letzten Schuljahr trotz der Pandemie unter schwierigsten Bedingungen in den Schulen vieles auf den Weg bringen können. Vor allem die viel zu lang verschlafene Digitalisierung hat notgedrungen endlich einen Schub bekommen, digitale Endgeräte für Schüler und Lehrkräfte wurden angeschafft und ein einheitliches Lernmanagement-System (its.learning) bereitgestellt. Und es ist eine gute Nachricht, dass wir die Unterrichtsversorgung nicht nur bei den Grundschulen, sondern vor allem auch bei den Berufsbildenden Schulen über die Jahre immer weiter steigern konnten.

    Klar ist aber auch: Die Unterrichtsversorgung allein sagt noch nicht viel über erteilten Unterricht aus. Und wir sehen gerade im Grundschulbereich noch immer zu viel Unterrichtsausfall und zu viel fachfremd erteilten Unterricht. Wir werden also verstärkt daran arbeiten müssen, mehr junge Menschen als bisher für den Lehrerberuf zu begeistern. Dazu gehören auch finanzielle Anreize, die wir mit der Anhebung der Besoldung auf A13 bereits umgesetzt haben. Allerdings brauchen wir nicht nur mehr junge Lehrkräfte. Wir brauchen auch eine sinnvolle Möglichkeit, die Fächerkombination der Mangelfächer zu fördern. Es hilft nicht viel, wenn sich dreißig Deutschlehrer auf dreißig Stellen im MINT-Bereich bewerben und am Ende Mathematik oder Physik unterrichten müssen. Die Zusammenarbeit mit der Kieler Universität im MINT-Bereich zeigt auf, wie gemeinsam mit den Hochschulen gezielt Lücken geschlossen werden können.

    Durch den demographischen Wandel und sinkende Absolventenzahlen bei gleichzeitig steigenden Schülerzahlen werden wir um erleichterte Quer- und Seiteneinstiege, finanzielle Anreize für bereits pensionierte Lehrkräfte oder auch umfassende Qualifizierungen und Fortbildungen nicht herumkommen. Mit der Lehrkräftegewinnungsstrategie haben wir in diesen Bereichen bereits einiges auf den Weg gebracht. Und wir werden deutlich mehr als die eine Bildungsmilliarde investieren müssen. Der Koalitionsvertrag der Ampel auf Bundesebene gibt da viele Gründe zur Hoffnung, z.B. mit dem Kooperationsgebot von Bund, Ländern und Kommunen, das einen echten Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik unseres Landes bedeuten würde.“

     

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 26.11.2021

    Annabell Krämer zu TOP 2 „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein“

    In ihrer Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Mit dem hier und heute vorliegenden Gesetzentwurf für eine nachhaltige Finanzanlagestrategie für das Land Schleswig-Holstein setzen wir ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Schleswig-Holstein soll zukünftig Finanzanlagen wählen, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, ohne hierbei Abstriche bei der Wirtschaftlichkeit zu machen. Es ist durch repräsentative Studien belegt, dass die Sicherheit und Rendite von Finanzanlagen nicht unter der Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien leiden müssen. Und genau das ist für uns Freie Demokraten heute auch die zentrale Botschaft, da für uns bei Finanzanlagen die finanzielle Nachhaltigkeit unverzichtbar ist.

    Worauf wir aber verzichten wollen, ist unnötiger bürokratischer Aufwand. Denn auch ein erhöhter Bürokratieaufwand gefährdet die Wirtschaftlichkeit. Aus diesem Grund ist es uns Freien Demokraten wichtig, dass das neue Gesetz nur für Finanzanlagen von Landesbeteiligungen greift, sofern deren Anlagen eine Mindestgrößenordnung von wenigstens einer Million Euro überschreiten. Durch die Beschränkung der Vorschriften auf hundertprozentige Landesbeteiligungen gewährleisten wir zudem, dass keine Einflussnahme auf unsere im Wettbewerb stehenden Sparkassen erfolgt. Wir oktroyieren keine politisch gewollten Anlagekriterien für im freien Markt agierende Unternehmen.

    Dass Politik sich bei Finanzstrategien von Kreditinstituten lieber heraushalten sollte, hat die Vergangenheit mit der ehemaligen HSH Nordbank hinlänglich bewiesen. Bei jeder Art der Finanzanlage, bei der wir steuernd eingreifen – und das tun wir mit diesem Gesetz zwangsläufig – bleibt für uns eines maßgeblich: Finanzanlagen von Landesbeteiligungen sind öffentliche Mittel und somit Gelder unserer Bürger. Mit diesen haben wir verantwortungsvoll umzugehen. Das bedeutet für uns: Abstriche bei der Rendite sind zu vermeiden.

    Der hier heute vorliegende Gesetzentwurf ist durchweg ein Kompromiss aus verschiedenen finanzpolitischen Schwerpunkten – ein Kompromiss mit dem am Ende alle beteiligten Fraktionen aber gut leben können, denke ich. Für uns Freie Demokraten waren mit Blick auf das Ergebnis zuletzt drei Punkte besonders wichtig: Erstens: Eine verbindliche Verankerung der Beachtung von Wirtschaftlichkeitsaspekten. Wir unterstützen nachhaltige Finanzanlagen dort, wo wir es verantworten können und müssen – und zwar ohne, dass die Rendite leidet. Es ist das liberale Herzstück in diesem Gesetzentwurf, dass wir in § 1 die zwingende Beachtung der Wirtschaftlichkeit gesetzlich verankern konnten. Damit haben wir dem gesamten Gesetzentwurf eine liberale Handschrift verpasst. Zweitens: Von vornherein kritisiert haben wir den Umfang der ursprünglichen Negativliste der Staaten, in die das Land Schleswig-Holstein nach dem Ursprungsentwurf nicht mehr hätte investieren dürfen. Dass der erste Gesetzentwurf Finanzanlagen in EU-Staaten wie Frankreich verboten hätte, war für uns nicht akzeptabel. Leider ist der grüne Koalitionspartner unserem Wunsch, sämtliche EU-Staaten vor die Klammer zu ziehen, nicht gefolgt. Der vorliegende finale Gesetzesentwurf reduziert jedoch die verbleibenden EU-Staaten auf der sogenannten ‚Negativliste‘ auf einige wenige Staaten. Drittens: Für den Wunsch des grünen Koalitionspartners auf direkte Einflussnahme auf Hauptversammlungen, musste eine gangbare Alternative her. Wir wollten keinesfalls, dass sich die Landesregierung auf Aktionärsversammlungen aktiv in die Unternehmensphilosophie einmischt, zumal die Art und Weise der Einmischung viel zu unbestimmt war. Dass sie nun über Ausübung ihrer Stimmrechte den Interessen im Sinne dieses Gesetzes Gewicht verleiht, ist ein vernünftiger Kompromiss, der jedem privaten Aktionär ebenso zusteht.

    Wir bringen ein zähes Verfahren zu Ende und beweisen, dass Ökonomie und Ökologie sich sinnvoll ergänzen können. Damit können wir heute einmal mehr und guten Gewissens festhalten, dass ein intensiver und zu Teilen auch kontrovers geführter Gesetzgebungsprozess dazu geführt hat, dass die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und ethischen Aspekten erfolgen kann, ohne, dass das Kernziel der Finanzanlage – die Erzielung der bestmöglichen Rendite – in den Hintergrund gerät. Wieder einmal hat sich gezeigt, dass Jamaika in der Lage ist, wichtige unterschiedliche Aspekte zu einem neuen Ganzen zusammenzuführen.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 26.11.2021

    Kay Richert zu TOP 46 „Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch"

    In seiner Rede zu TOP 46 (Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch) erklärt der minderheitenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Nachdem wir uns in der letzten Sitzung ausführlich mit dem Minderheitenbericht beschäftigt haben, liegt uns heute der Bericht zur Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch vor. Ebenso wie der Minderheitenbericht wird der Bericht zur Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch einmal in der Legislaturperiode dem Landtag zur Befassung vorgelegt und ebenso wie in Teilen des Minderheitenberichts geht es hier um eines der wertvollsten Kulturgüter unserer Heimat: unsere Vielsprachigkeit.

    Und das ist auch der Link zwischen diesen Themen, denn Niederdeutsch ist ja eigentlich kein Minderheitenthema, sondern eine Sprache der Mehrheitsbevölkerung. Der Bericht zum Landesplan Niederdeutsch gibt uns einen Stand der plattdeutschen Sprache. Er beschreibt, wie stark diese Sprache in der Lebenswirklichkeit der Menschen verankert ist. Nun gucken wir ja als Staat auf die Situation und beim Thema Sprachgebrauch hat der Staat nur begrenzten Einfluss – zum Glück, wie ich als Liberaler hinzufügen möchte. Wir können Einfluss nehmen über das staatliche, bzw. staatlich geförderte Bildungsangebot, über öffentlich finanzierte Kultur- und Sozialangebote und über die öffentliche Verwaltung und das Gerichtswesen. Diese Bereiche finden sich dann auch – etwas weiter ausdifferenziert – im Bericht über den Landesplan Niederdeutsch wieder.

    Im Bereich der Bildung fördert das Land vor allem den Spracherwerb, zum Beispiel durch mittlerweile jährlich 575.000 Euro für die Kreise und kreisfreien Städte zur Förderung der Minderheiten- und Regionalsprachen im vorschulischen Bereich. An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel kann man Niederdeutsch am Germanistischen Seminar als Ergänzungsfach zum Lehramtsstudiengang an Gymnasien belegen, an der Europauniversität Flensburg besteht ein vergleichbares Angebot. In der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte ist Niederdeutsch verankert und es gibt inzwischen 44 Modelschulen, an denen es Niederdeutsch als freiwilliges Unterrichtsangebot gibt.

    In sozialen und therapeutischen Einrichtungen ist Platt oft ein wichtiges Element, besonders in der Seniorenarbeit und in der Altenpflege. Und hier zeigt sich auch, dass Sprache eben nicht nur dem Transport von Nachrichten dient, sondern Träger von Kultur, Tradition und Gefühl ist. Es ist nämlich die vertraute plattdeutsche Sprache, die etwa einen niederschwelligen Zugang zu zu Pflegenden oder deren Angehörigen schafft. Durch Sprache transportieren wir eben Heimat, Vertrautheit und Geborgenheit. Und das ist auch der große Vorteil der niederdeutschen Kulturangebote und das kann jeder bestätigen, der mal dabei war. Zu Vorträgen, Musikveranstaltungen, Preisverleihungen oder dem plattdeutschen Theater kommt man natürlich wegen des Kulturerlebens. Aber man hat auch immer das Gefühl, irgendwie dazuzugehören. Und das ist für mich der große Mehrwert.

    Im Bericht ist zu lesen, dass in vielen Gemeindevertretungen Platt entweder neben Hochdeutsch oder gar ausschließlich gesprochen wird. Auch wir als Landtag sind hier genannt – allerdings muss ich sagen, dass ich selbst zwar schon einzelne Redebeiträge, aber noch keine Debatte auf Platt erlebt habe. In der Verwaltung wurde Plattdeutsch dem Hochdeutschen als Amtssprache de facto gleichgestellt. Das ist aus Sprachensicht zweifellos richtig, denn dass der erzwungene Gebrauch einer bestimmten Sprache 'kulturell stark durchfärbt' ist zwingend einleuchtend. Als Mann der Verwaltung muss ich allerdings sagen, dass das in der Praxis nicht nur Vorteile haben muss.

    Ein weiterer Bereich ist überschrieben mit 'Niederdeutsch in den Medien'. Und wenn man wie ich Kinder im Gaming-fähigen Alter hat, weiß man: Das ist mit Sicherheit einer der wichtigsten Bereiche, wenn es um den niederschwelligen, gebrauchssicheren Erwerb einer Sprache geht. Mit dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag sh:z und dem Norddeutschen Rundfunk NDR haben wir zwei große und reichweitenstarke Förderer des Plattdeutschen im Land, denen ich auch ausgesprochen dankbar bin für ihr Engagement. Es ist schon gut, wenn sich zwei so starke Player committen. Allerdings: Um das Plattdeutsche wieder richtig ins Bewusstsein aller zu bringen, brauchen wir noch deutlich mehr Präsenz, vor allem im Rundfunk und im Fernsehen. Der Schleswig-Holsteinische Heimatbund fordert das und er hat Recht damit. Natürlich sehe auch ich das Spannungsfeld der Medienschaffenden, die an anderen Parametern gemessen werden. Aber in der Abwägung zwischen wirtschaftlichen und kulturellen Zielsetzungen denke ich, dass gerade im öffentlich-rechtlichen Bereich mehr Spielräume bestehen müssten.

    Ich selbst gehöre zur 'verlorenen Generation'. Meine Mutter stammt aus dem ländlichen Steinburg und ist noch mit Platt als Muttersprache aufgewachsen. In meiner Generation war Platt nicht mehr schick, es war die Sprache der einfachen Leute. Und wer wollte, dass sein Sohn oder seine Tochter es mal besser haben sollte, brachte seinem Kind das richtige Deutsch bei. Platt habe ich gelernt auf dem Bau und in der Dithmarscher Landwirtschaft, allerdings nur ein paar Brocken und sehr eingeschränkt von der Themenbreite her. Für mehr gab es einfach keinen Anlass in meinem Leben. Und so wie mir geht es vielen.

    Die zentralen Schwerpunkte im Handlungsplan Sprachenpolitik für die 19. Legislaturperiode sind: Bildung, Medien und Mehrwert. Und dieser Mehrwert, der ist der zentrale Punkt für den Weg aus dem Sprachverlust. Medien bringen die Sprache nah, Bildung ist Spracherwerb. Der Mehrwert aber sagt aus, warum die Menschen eine Sprache sprechen wollen. Für mich ist der Mehrwert das Gefühl von Heimat, das Gefühl von Gemeinsamkeit und das Gefühl, irgendwie dazuzugehören.

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 26.11.2021

    Christopher Vogt zu TOP 34+35 „Stärkung der politischen Bildung in der Schule"

    In seiner Rede zu TOP 34+35 (Bericht zur Stärkung der politischen Bildung in der Schule und Bericht des Landesbeauftragten für politische Bildung) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in den letzten Jahren haben uns deutlich vor Augen geführt, dass Demokratie und demokratische Werte viel weniger in der Gesellschaft verankert sind, als viele geglaubt hatten. Auch das Wissen um unser politisches System und unsere demokratischen Strukturen ist in allen Altersgruppen ausbaufähig. Unsere westlichen Demokratien stehen auch durch autoritäre Kräfte von außen unter Druck, z.B. durch gezielte Desinformationskampagnen. Innerhalb der Europäischen Union driften einzelne Staaten in Sachen Rechtsstaatlichkeit, Medienfreiheit und Demokratie ab, was uns große Sorge bereitet. Und ich befürchte, dass wir bei dieser Entwicklung noch lange nicht am Ende sind, wenn ich an Rechtsextreme, Linksextreme, Islamisten, Querdenker und Reichsbürger denke. Es gibt auch immer mehr Menschen, die den Staat an sich einfach nicht anerkennen, aber nicht einmal mehr ein Reich haben wollen. Studien zeigen, dass ein gutes Drittel der Bevölkerung autokratischen Herrschaftsformen zuneigt.

    Wir müssen daher deutlich machen, dass wir bereit sind, mehr Zeit, Energie und Überzeugung aufzuwenden, um die Werte unseres großartigen Grundgesetzes zu vermitteln und zu verteidigen. Dazu gehören vor allem demokratischer Diskurs mit entsprechender Meinungsvielfalt und das Austarieren unterschiedlicher Interessen. Und da sollte sich auch jeder selbstkritisch hinterfragen, was die Debattenkultur angeht. Mir bereitet es auch Sorge, wenn ich teilweise die Verengung des Meinungskorridors in einzelnen Medien oder auch an Hochschulen beobachte. Dem sollten wir entschiedener entgegentreten. Was Demokratie und Meinungsvielfalt bedeuten, muss aktiv und intensiv in der Schule thematisiert werden. Das kann eigentlich nicht früh genug geschehen. Unseren Kindern sollte von klein auf aufgezeigt werden, dass nur Pluralismus die Garantie dafür ist, dass in einer Gesellschaft ein jeder Gehör findet.

    Den Grad der Entwicklung einer Gesellschaft kann man am besten daran erkennen, wie diese Gesellschaft es schafft, mit ihren Minderheiten umzugehen. Wichtig ist dabei aber auch: Pluralismus heißt auch Streit und Kompromiss. Und er heißt, dass alle Meinungen zählen, so lange sie in einem demokratischen Umfeld geäußert werden. Es geht darum, die oder den anderen und seine Meinung zu respektieren und sie bei überzeugenden Argumenten vielleicht sogar auch mal anzunehmen. Das zu vermitteln, sehe ich als primäre Aufgabe der politischen Bildung.

    Die FDP-Fraktion unterstützt die Stärkung von politischer und ökonomischer Bildung in den Schulen. Es ist aber nicht allein Aufgabe der Schulen, politische Bildung zu betreiben. Auch die verschiedenen Jugendverbände im Land leisten dabei eine sehr wichtige Arbeit – nicht nur die politischen, sondern auch die des Landesjugendrings, so unter anderem die Jugendfeuerwehren. Und ich sehe auch die demokratischen Parteien und uns als Abgeordnete in der Pflicht, noch mehr für die politische Bildung zu tun – innerhalb, aber auch außerhalb der Schulen. Dazu gehört auch ein angemessener Umgang untereinander, der gerne hart in der Sache sein kann, aber der immer auch die Meinung des Anderen anhört und sie respektiert, ohne in Beleidigungen und Diffamierungen abzugleiten."

     

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  • 29.11.2021

    Christopher Vogt: Der Bau der Festen Fehmarnbeltquerung wird jetzt richtig Fahrt aufnehmen

    Zum heutigen offiziellen Spatenstich für die Feste Fehmarnbeltquerung auf deutscher Seite erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der gemeinsame offizielle Spatenstich ist ein großartiges Zeichen europäischer Zusammenarbeit in schwierigen Zeiten. Herzlichen Glückwunsch an unsere dänischen Nachbarn und an unseren Verkehrsminister Bernd Buchholz und sein Team! Es ist tausendmal besser, wenn innerhalb der EU neue Verbindungen gebaut werden als dass neue Schlagbäume aufgestellt werden. Mitteleuropa und Skandinavien werden durch den neuen Ostseetunnel noch stärker zusammenwachsen. Für Schleswig-Holstein ergeben sich enorme wirtschaftliche und kulturelle Chancen, die wir auch nutzen müssen. Bei den neuen Regionalplänen muss deshalb auch von der neuen Experimentierklausel Gebrauch gemacht werden, um ausreichend überregionale Gewerbeflächen entlang der Trasse und somit neue Arbeitsplätze im Land zu ermöglichen.

    Der Bau der Festen Fehmarnbeltquerung wird jetzt endlich richtig Fahrt aufnehmen. Ich hätte mir gewünscht, dass man auf deutscher Seite von Beginn an offensiver und engagierter mit dem Projekt umgegangen wäre und sich auch an der Projektgesellschaft beteiligt hätte. Das ist nun allerdings Schnee von gestern. Wir müssen jetzt eine leistungsfähige Hinterlandanbindung schaffen, die auf Anwohner und Umwelt angemessen Rücksicht nimmt. Die jahrelangen Diskussionen über die Querung haben aber sehr deutlich gemacht, dass man auf dänischer Seite in dieser Frage nicht nur entschlossener und geschlossener ist, sondern auch über moderne demokratische Planungsverfahren verfügt, die wir hier jetzt auch zügig entwickeln müssen. Im Koalitionsvertrag der zukünftigen Ampel-Koalition auf Bundesebene wird mit frühen Öffentlichkeitsbeteiligungen, Mitwirkungspflichten und Stichtagsregeln genau der richtige Weg eingeschlagen, den wir Freie Demokraten schon lange vorschlagen.“

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  • 01.12.2021

    Gemeinsame Medieninformation: Jamaika-Koalition setzt Akzente für den Haushalt 2022

    In einer gemeinsamen Pressemitteilung äußern sich die finanzpolitische Sprecherin und die finanzpolitischen Sprecher der Jamaika-Fraktionen ergänzend zu ihrem heutigen (1. Dezember 2021) Pressegespräch.


    Ole Plambeck, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
    "Gemeinsam haben wir es als Jamaika-Fraktionen geschafft, einen Haushalt in einer weiterhin schwierigen Situation aufzustellen, der uns trotz aller Widrigkeiten solide und ausgeglichen durch das kommende Jahr bringen wird. Als CDU-Fraktion konnten wir für unsere Themen werben und somit besondere Schwerpunkte im Haushalt setzen.

    Unsere Kitas im Land suchen händeringend gut ausgebildetes Personal. Als Jamaika-Koalition wollen wir hier unterstützen, in dem wir erstmalig Landesmittel für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) für 350 PiA-Ausbildungsplätzen und zusätzliche Mittel für Anleiterstunden bereitstellen. Damit wollen wir dem Fachkräftemangel in den Kitas konsequent begegnen.

    Auch im Bereich der Pflege sind wir stark engagiert und werden einen Pflegestudiengang  einrichten, sodass die Pflegeberufe weiter gefördert werden. Für die Einrichtung des  Pflegestudienganges stellen wir zunächst 500.000 Euro bereit, welches ab 2023 dauerhaft auf 1,5 Mio. Euro anwachsen wird.

    Um ein Thema, über das wenig gesprochen und wenig bekannt ist, kümmert sich der Verein für verwaiste Eltern und trauernde Geschwister. Wir wollen diese wichtige Arbeit unterstützen, indem wir 60.000 Euro für die Finanzierung eines Bildungsreferenten bereitstellen. Mit dieser Stelle soll die Arbeit des Vereins qualifiziert unterstützt werden.

    Neben der Bildung ist uns das Thema  Erinnerung sehr wichtig. Daher wird die Gedenkstätte Springhirsch bei Kaltenkirchen einen  Investitionszuschuss von 75.000 € erhalten, um insbesondere im Altbau eine professionelle Infrastruktur für eine zeitgemäße Bildungs- und Vermittlungsarbeit einrichten zu können.

    Weiter unterstützen wir die Landwirtschaft und den Tierschutz, in dem wir ein Förderprogramm mit 100.000 Euro aufsetzen, in dem alte Stacheldrahtzäune gegen moderne Einzäunungsmethoden getauscht werden können, in dem kein Wild qualvoll verenden muss. Wichtig für unsere Landwirte, aber auch für den Tourismus und für die Erholung, ist der ländliche Wegebau. Bei der Sanierung dieser ländlichen Wege wollen wir unsere Kommunen bei der Sanierung mit 1 Mio. Euro  unterstützen.

    Die CDU steht für Tradition und Moderne. Wir werden die traditionellen Angelkutter im Land mit 200.000 Euro unterstützen und somit auch die Tradition dieses Handwerks und den Tourismus stärken.

    Trotz der nicht einfachen Zeiten unterstützen wir mit unseren Haushaltsanträgen weitere Bereiche sowie Themenfelder und setzen die richtigen Schwerpunkte im Land. Die Jamaika- Koalition tut Schleswig-Holstein gut."

    Lasse Petersdotter, finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
    „Ich bin sehr froh, dass wir es auch im letzten Regierungsjahr dieser Wahlperiode geschafft haben, mit dem Haushaltsantrag der Fraktionen noch sehr wichtige Vorhaben gemeinsam auf den Weg zu bringen. Mit unseren Anträgen reagieren wir auf einige der Krisen unserer Zeit: dem Artensterben, dem Pflegenotstand und auf den Fachkräftemangel in Kitas.

    Um den Fachkräftemangel in den Kitas zu bekämpfen, müssen wir die Erzieher*innen-Ausbildung attraktiver machen. Nachdem sich der Bund aus der Finanzierung der praxisintegrierten Ausbildung (PiA), bei der die Auszubildenden eine Vergütung ausgezahlt bekommen,  zurückgezogen hat, steigen wir als Land künftig noch stärker ein. Für 350 (anstatt bisher 250) PiA-Auszubildende wird das Land die Kosten übernehmen und den Kitas, die Erzieher*innen ausbilden, darüber hinaus eine zusätzliche Anleitungsstunde pro Woche zur Verfügung stellen.

    Der Schutz der Biodiversität ist eine Zukunftsaufgabe, die dem Klimaschutz in nichts nachsteht. Darum erhöhen wir die Zuwendungen an Naturschutzverbände zur Betreuung von Schutzgebieten und für die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie. Die Verbände leisten eine unschätzbar wertvolle Arbeit, mit der sie für uns und kommende Generationen die Vielfalt und Schönheit von Natur und Landschaft bewahren helfen. Vieles davon geschieht ehrenamtlich. Indem wir die Strukturen in den Verbänden stärken, mobilisieren und stärken wir auch das ehrenamtliche Engagement.

    Gesundheit ist ein hohes Gut. Menschen, die in den Gesundheitsfachberufen arbeiten, machen einen wichtigen Job. Wir haben davon viel zu wenige. Dass sie für ihre Ausbildung selbst Geld mitbringen müssen, ist ein Unding. Deshalb nehmen wir in Schleswig-Holstein mehr als vier  Millionen Euro pro Jahr in die Hand, um die Schulgeldfreiheit für diese Berufe in unserem Bundesland umzusetzen. Jetzt gehen wir in die Verlängerung und setzen noch einen drauf. Der  Landeszuschuss pro Ausbildungsplatz wird um 50 Euro erhöht und wir stocken zusätzlich die  Fördersumme insgesamt mit 426.700 Euro um zehn Prozent auf.“

    Annabell Krämer, finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion:
    „Mit den Änderungsanträgen zum Haushaltsentwurf setzen wir auch in Pandemiezeiten wichtige  gestalterische Akzente. Dabei war für uns Freie Demokraten besonders wichtig, dass aus unserer Sicht nur strukturelle Aufwüchse bei den Jamaika-Kernzielen erfolgen sollten.

    Wir haben ein  großes Bildungspaket geschnürt, indem wir die frühkindliche und die Erwachsenenbildung stärken. Um dem steigenden Fachkräftemangel in unseren Kindertagesstätten im Land entgegenzuwirken, werden wir die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) attraktiver ausgestalten, indem wir erstmalig  Landesmittel für eine weitergehende Ausbildungsförderung von zunächst insgesamt 350  PiA-Ausbildungsplätzen bereitstellen werden. Auszubildende brauchen aber auch Ausbilder und diese benötigen Zeit für ihre Lehrtätigkeit. Daher investieren wir auch hier, indem wir Mittel für zusätzliche Anleiterstunden bereitstellen. Die außerschulische Bildung stärken wir durch zusätzliche Mittel für die Musik- und Volkshochschulen. Einmalig und investiv unterstützen wir unsere Kultur im ländlichen Raum. Kinos erhalten 200 Tausend Euro zur Attraktivitätssteigerung; für die Sanierung des Ratzeburger Doms, als bedeutendes kulturelles Denkmal, stellen wir 600 Tausend Euro zur Verfügung.

    Für uns Freie Demokraten ist der Klimaschutz von gewichtiger Bedeutung. Ein Moorbrand  verursacht katastrophale und irreparable Klimaschäden, die kein teures Klimaschutzprogramm des Landes auch nur annähernd kompensieren kann. Deshalb erhält die zuständige Freiwillige  Feuerwehr Quickborn die erforderlichen Mittel um mit einem geeigneten Amphibienfahrzeug die effektive und effiziente Brandbekämpfung und die Personenrettung im Himmelmoor als Schleswig-Holsteins größtes Hochmoor sicherzustellen.“

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  • 01.12.2021

    Dennys Bornhöft: Frauenmilchbank macht Start in ein gesundes Leben möglich

    Zur Gründung einer Frauenmilchbank am Campus Kiel des UKSH erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Muttermilch ist die beste Ernährung für Säuglinge in den ersten Lebensmonaten. Für Frühgeborene ist Muttermilch aber besonders wichtig, weil sie entscheidend sein kann für die Entwicklung und den Start in ein gesundes Leben. Dass das UKSH Kiel jetzt eine Frauenmilchbank gegründet hat, ist einen tolle Nachricht für Eltern, deren Kind zu früh auf die Welt kommt und Mütter, die selbst noch keine Milch haben.

    Wir haben dieses Projekt im Landtag mit einem gemeinsamen Antrag aller demokratischen Fraktionen vorangetrieben und freuen uns, dass die Frauenmilchbank so zügig an den Start gehen konnte." 

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  • 31.01.2018

    Anita Klahn: Wir brauchen pädagogische Vollprofis an den Grundschulen

    Zur heute veröffentlichten Bertelsmann-Studie zum Lehrkräftebedarf an den Grundschulen erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    "Schon vor Veröffentlichung der Bertelsmann-Studie war klar, dass an den Grundschulen ein erheblicher Personalmangel besteht, der sich wohl noch vergrößern wird. Die FDP trat deshalb schon im letzten Wahlkampf entschieden für eine Erhöhung der Planstellen ein. Es ist sehr erfreulich, dass uns die Koalitionspartner nun bei der Umsetzung dieses Vorhabens unterstützen.

    Im diesjährigen Haushalt sind 40 zusätzliche Grundschullehrerstellen vorgesehen. Im nächsten Jahr kommt noch einmal dieselbe Zahl hinzu. Allerdings ist es nur ein erster Schritt, diese Stellen in den Haushalt einzustellen. Wir müssen vor allem die Attraktivität des Grundschullehrerberufs steigern. Mangelnde öffentliche Anerkennung und eine geringere Bezahlung als die mancher Berufskollegen sind zwei wesentliche Gründe, warum sich nicht so viele Studienanfänger für das Grundschullehramt entscheiden. Diese geringere Wertschätzung ist absurd,  wenn man bedenkt, dass in der Grundschule das Fundament für eine erfolgreiche Bildungsbiographie gelegt wird. Aufgrund dieser großen Bedeutung der Grundschulausbildung hat sich die Jamaika-Koalition dazu bekannt, die Besoldung auf das A13-Niveau anheben zu wollen.

    Ob die Einstellung von Seiteneinsteigern eine wirkliche Lösung zur Behebung des Lehrermangels ist, so wie es die Studie vorschlägt, ist zweifelhaft. Denn gerade in der Grundschule braucht es pädagogische Vollprofis."

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  • 02.12.2021

    Christopher Vogt: Ein bundesweiter Lockdown für alle konnte verhindert werden

    Zu den Ergebnissen der Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz und den weiteren Maßnahmen für Schleswig-Holstein erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Es war unser erklärter Wille, dass es keinen bundesweiten Lockdown für alle Bürgerinnen und Bürger geben wird, der von mehreren konservativen Ministerpräsidenten aus dem Süden gefordert wurde. Es gibt in Schleswig-Holstein aktuell keine Notwendigkeit dafür, Kitas, Schulen und Hochschulen sowie Hotels, Gastronomie und Freizeitangebote für alle Menschen zu schließen. Die Experten bestätigen unsere Haltung und es ist eine gute Nachricht, dass sich dies durchgesetzt hat. Angesichts der sehr schwierigen Lage im Südosten der Republik wird man vor allem dort endlich konsequenter handeln müssen, um die Krankenhäuser nicht flächendeckend zu überlasten. Herr Söder sollte die kommenden Wochen dringend für ein besseres Krisenmanagement in Bayern nutzen und uns mit ungebetenen Ratschlägen via Fernsehsendung verschonen.

    Es gibt erste Anzeichen dafür, dass die Infektionszahlen in mehreren Bundesländern stagnieren oder sogar wieder sinken. Dieser Trend wird sich jetzt hoffentlich bestätigen und verstärken. Jetzt gilt es, bundesweit die Impfkampagne zu beschleunigen und vor allem das schnelle Boostern flächendeckend zu gewährleisten. Dass es jetzt teilweise wieder zu Engpässen bei den Impfstofflieferungen kommt, macht mich wirklich fassungslos. Es ist richtig, dass über Impfpflichten der Bundestag entscheiden muss. Da gibt es noch einige Fragezeichen, so dass ich gespannt bin, welche Wege dort aufgezeigt werden sollen.

    Für die meisten Menschen wird sich in Schleswig-Holstein in den kommenden Wochen nicht viel ändern. So sehr ich eine bundesweite Abstimmung begrüße, bleibt meine Skepsis hinsichtlich des Gremiums der MPK. Einige Maßnahmen hätten wir in Schleswig-Holstein schlichtweg nicht gebraucht: Das bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerk halte ich für die Wiederholung einer eher symbolischen Maßnahme. Die bundesweite Einführung der 2G-Regel im Einzelhandel war ausdrücklich nicht unser Wunsch. Es ist gut, dass wir uns hierzu in Schleswig-Holstein auf sinnvolle Ausnahmen und praktikable Kontrollen verständigen konnten. Uns war auch wichtig, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich von den verschärften Maßnahmen ausgenommen werden.

    Ich begrüße es sehr, dass der Bund die finanziellen Hilfen für die von den Maßnahmen betroffenen Unternehmen verlängern wird. Es ist auch überfällig, dass im Kanzleramt nach dem Regierungswechsel ein richtiger Krisenstab für die Logistik sowie ein breiter aufgestelltes Expertengremium eingerichtet werden sollen. Die Versäumnisse der scheidenden Bundesregierung sind hier ja allzu offensichtlich.“

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