Direkt zum Inhalt
Logo Freie Demokraten Landtagsfraktion Schleswig-Holstein FDP

Main navigation

  • Aktuelles
    • Newsletter
  • Themen
  • Positionspapiere
  • Fraktion
    • Abgeordnete
    • Mitarbeiter
    • Organigramm
    • Stellenangebote
  • Presse
  • Termine
    • Fraktion
    • Landtagssitzungen
    • Veranstaltungsrückblicke
  • Mediathek

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche
  • 49. Landtagssitzung

    Weiterlesen
  • 15.06.2021

    Kay Richert: Kostengünstig und klimaschonend pendeln mit dem Jobticket

    Zur heute von der Landesregierung beschlossenen Einführung des Jobtickets für die Beschäftigten des Landes erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Jamaika hat mit dem Jobticket die Nutzung von Bus und Bahn für Pendlerinnen und Pendler deutlich reizvoller gemacht. Es sind daher fantastische Nachrichten, dass die Landesregierung das Jobticket jetzt auch den Beschäftigten des Landes anbietet und so zu einem noch attraktiveren Arbeitgeber wird. Denn mit dem Jobticket können sich viele weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land kostengünstiger und klimaschonender auf ihren Weg zur Arbeit machen.

    Ich hoffe, dass sich noch viele weitere Unternehmen für das Jobticket entscheiden. Die FDP-Landtagsfraktion ist bereits an Bord und bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Jobticket direkt seit der Einführung an.“

    Weiterlesen
  • 15.06.2021

    Anita Klahn: Lernlücken müssen schnell wieder aufgeholt werden

    Zum heute von Bildungsministerin Karin Prien vorgestellten „Rahmenkonzept für das Schuljahr 2021/22 – Lernen aus der Pandemie“ erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Mit dem Abflachen der Infektionskurven und der schrittweisen Rückkehr zum regulären Unterricht, werden die Lernrückstände vermehrt in den Fokus rücken. Unterrichtsausfall und Distanzunterricht wurden unterschiedlich umgesetzt und aufgenommen, daher ist es wichtig, dass wir genau schauen, auf welchem Stand die Schülerinnen und Schüler sind. Vor allem den Übergang ins nächste Schuljahr müssen wir im Blick haben, sonst laufen wir Gefahr, dass uns die Corona-Krise im Bildungsbereich auch dann noch nachhängt, wenn der reguläre Schulbetrieb längst wieder Alltag ist. Für das Schuljahr 2021/2022 und darüber hinaus werden wir daher die Lernangebote und Fördermaßnahmen ausweiten, damit Lernlücken schnell wieder aufgeholt werden. Für diesen Kraftakt werden wir nicht nur bestehende Angebote wie Lernchancen.SH ausweiten, sondern auch erneut Angebote in den Ferien bereitstellen und über Bildungsgutscheine externe Anbieter hinzuziehen. Gleichzeitig müssen wir den Blick nach vorne richten und die Fortschritte aber auch bestehende Herausforderungen beim digitalen Unterricht weiter angehen. Auch ohne pandemische Lage werden digitale Lerninhalte und Unterrichtsmethoden verstärkt Einzug in den Unterricht halten.“

    Weiterlesen
  • 03.04.2018

    Anita Klahn: Jamaika wirkt – Kita-Reform läuft an

    Zur heutigen Pressemitteilung des Sozialministeriums, dass ab heute 110 Millionen zusätzlich für Schleswig-Holsteins Kita-Finanzierung abgerufen werden können, erklärt die kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die Jamaika-Koalition übernimmt Verantwortung und entlastet die Kommunen deutlich mit den zusätzlichen 110 Millionen Euro für die Kita-Finanzierung. Diese zusätzlichen Mittel machen es möglich, dass Kita-Beiträge nicht erhöht werden müssen, im Idealfall kürzlich erfolgte Erhöhungen zurückgenommen und Eltern somit entlastet werden können.

    Es ist unseriös, wenn die SPD versucht, diese zusätzlichen Finanzmittel zu skandalisieren.  Es ist außerdem absurd, wenn die SPD jetzt eine schnelle Kita-Reform fordert, wo sie diese doch fünf Jahre lang unangetastet gelassen hat. Statt einer gründlichen, dringend notwendigen Reform hat die SPD lieber kurz vor der letzten Landtagswahl die Albig-Prämie von 100 Euro eingeführt. Eine Prämie, die die Eltern besänftigten sollte, dort aber nie angekommen ist, weil viele Kommunen gleichzeitig die Kita-Beiträge erhöht haben.

    Wir werden die Kita-Reform gründlich angehen und eine gerechte und transparente Kostenverteilung schaffen, Kommunen entlasten und die Elternbeiträge deckeln.“

    Weiterlesen
  • 15.06.2021

    Oliver Kumbartzky: Landesgartenschauen haben eine Zukunft

    Zum Kabinettsbeschluss heute, dass ab 2025 die Landesgartenschauen in Schleswig-Holstein fortgesetzt werden, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir begrüßen, dass die Rahmenbedingungen für eine Landesgartenschau ab 2025 geklärt sind und die Städte und Kommunen sich ab Ende Juni mit ihren Konzepten bewerben können.

    Die Landesgartenschauen sind nicht nur für Gartenfreunde schön anzusehen, sondern sie sind vor allem das Schaufenster der grünen Berufe. Wir freuen uns, dass wir mit der Fortsetzung der Landesgartenschauen dem heimischen Gartenbau eine Perspektive bieten können. Gleichzeitig sind sie ein wichtiger Impuls für die jeweils ausrichtende Region. Sie beleben die öffentlichen Erholungs- und Erlebnisbereiche und fördern einen naturverträglichen Tourismus. All das ist wichtig für unser Land und deshalb war es uns wichtig, dass wir die Fortsetzung der Landesgartenschauen auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Jamaika hat kein Gras darüber wachsen lassen, sondern jetzt den Startschuss gegeben und freut sich auf innovative Konzepte für künftige Landesgartenschauen.“

    Weiterlesen
  • 16.06.2021

    Anita Klahn zu TOP 6 u.a. „Änderung des Schulgesetzes“

    In ihrer Rede zu TOP 6+24+38+39+59 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes mit weiteren Anträgen und einem Bericht) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Mit der Änderung des Schulgesetzes gehen wir viele wichtige Dinge an. Und ich möchte mich zuerst bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bildungsministeriums bedanken, dass das dazugehörige aufwändige Verfahren auch vor dem Hintergrund der seit einem Jahr hohen Arbeitsbelastung möglich war. Uns ist es trotz vieler unterschiedlicher Interessen gelungen, mit einer breiten Anhörung zu einem guten Ergebnis zu kommen – das ist in diesen Zeiten nicht selbstverständlich. Ich möchte nicht im Einzelnen auf alle Punkte eingehen, vieles ist in den Reden bereits deutlich geworden. Vier Dinge möchte ich allerdings doch nochmal hervorheben, die mir besonders wichtig sind: Wir erweitern das Schulgesetz um einen Passus, der die Schulen anhält, zukünftig, mit Unterstützung des Bildungsministeriums, ein Präventions- und Interventionskonzept zu entwickeln und auch zu leben, um Schülerinnen und Schüler vor sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt zu schützen. Es ist als Unterstützungsangebot für alle Akteure in der Schule zu verstehen. Wir wollen Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte gleichermaßen für die Problematik sensibilisieren und zum Handeln ermutigen.

    Es hat viele kontroverse Beiträge zum Thema der zuständigen Schule gegeben. Es gab Befürchtungen, dass hier willkürlich eingegriffen werden kann und das Recht der Eltern auf freie Schulwahl beschnitten werden soll. Ich möchte nochmal betonen, dass das nicht der Fall ist. Es geht einzig darum, dass wir einen Mechanismus finden wollten, bei dem nur nach Abstimmung mit dem Schulträger und der Schulaufsicht eine sinnvolle Regelung getroffen werden kann, wenn die Kapazitäten einzelner Schulen gleicher Schulform überschritten werden. Und ich halte es in der Tat für sinnvoll, an dieser Stelle auch auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Schulträgers zu schauen. Eigenverantwortung der Schulen bedeutet auch, dass Schulleitungen sich Gedanken machen müssen, wenn die Anmeldezahlen an ihrer Schule rückläufig sind. Schulträger haben die Verantwortung, ihre Schulen gleichermaßen gut auszustatten. Aufgenommen haben wir den Wunsch der Elternvertretung, für die Oberstufe eine andere Regelung als die vom Ministerium favorisierte umzusetzen.

    Der letzte Punkt betrifft die digitale Lehre. Wir nehmen in das Schulgesetz eine Regelung zur digitalen Lehre auf, die es erlaubt, neben dem Präsenzunterricht auch digitale Lerninhalte zuzulassen und den Umgang mit den dafür nötigen Daten zu regeln. Aus liberaler Sicht hätte das alles schon deutlich früher geschehen können und nicht erst einer so umfassenden Krise wie der Corona-Pandemie bedurft, aber letztendlich zählt das Ergebnis.

    Im Prinzip bildet das Schulgesetz jetzt eine Entwicklung nach, die seit einem Jahr in zunehmenden Maße in unsere Schulen Einzug erhalten hat: Der Auftakt zum digitalen Unterricht und der Einführung digitaler Lernmethoden. Es ist dabei sicher nicht alles richtig gelaufen, das konnte ein solches Mammutprojekt in der Krise auch gar nicht, und wir haben weiterhin noch viel Arbeit vor uns. Aber: Wir haben mit viel Geld und Personal einen guten Weg eingeschlagen, der auch nach Corona fortgeführt werden kann. Es wird noch viele Jahre weitere Anstrengungen brauchen, bis wir auf dem Stand sind, den wir uns wünschen. Daher ist es wichtig, dass wir uns frühzeitig mit allen Entscheidungsträgern vor Ort zusammensetzen und nach dem Auslaufen des Digitalpaktes eine Regelung finden, wie wir bei der Ausstattung der Schulen mit digitaler Infrastruktur und Endgeräten für Lehrer und Schüler zu einem befriedigenden Standard kommen. Wir werden es uns nicht leisten können, abzuwarten oder nur auf den Bund zu schauen und darauf zu warten, bis es eine Einigung für einen neuen Digitalpakt geben wird. Die Digitalisierung ist ein Prozess, der nie abgeschlossen sein, sondern uns dauerhaft beschäftigen wird.

    An dieser Stelle möchte ich auch nochmal betonen, dass der Informatikunterricht an Schulen hierbei eine sehr sinnvolle Ergänzung ist. Allerdings braucht er gute Konzepte und ausreichende Ressourcen, personell und sächlich. Denn es ist ja nicht so, dass die Digitalisierung nur in den Betrieben und am Arbeitsplatz eine Rolle spielt, indem man die Anwendung von Word, Power Point oder Excel beherrscht. Informatikunterricht bedeutet auch, Medienkompetenzen zu erwerben, kritisch mit sensiblen Daten im Netz umzugehen, nicht nur mit den eigenen, oder sich gegen unangemessene digitale Angriffe wehren zu können. Trotz aller Betonung und der Wichtigkeit der digitalen Lehre – der Präsenzunterricht bleibt nach wie vor die mit Abstand wichtigste Lernform. Eltern sind keine Lehrer und Lehrkräfte sind keine Kinderbetreuer. Schulen sind vielmehr Orte, an denen Wissensvermittlung und soziales Miteinander stattfindet. Wir haben in der Corona-Krise gesehen, welche fatalen Auswirkungen es haben kann, wenn Kinder nicht mehr mit ihren gleichaltrigen Freunden zusammenkommen. Und wir dürfen bei aller Digitalisierung und allem Fortschritt nicht vergessen, dass unsere Lehrkräfte am Ende immer noch die Inhalte bereitstellen und für den Lernerfolg maßgeblich verantwortlich sind, gleich ob ein neuer Buchstabe mit Kreide an die Tafel oder auf dem Tablett gezeichnet wird. Und ein Lernmanagement-System ist nur so gut, wie es mit Leben und Kompetenz ausgefüllt wird. Mit unserem Leitungszeiterlass tragen wir der Wichtigkeit der Lehrkraft Rechnung. Mit über 160 zusätzlichen Stellen bis zum Schuljahr 2022 werden die Belastungs- und Aufgabenzuwächse kompensiert, die somit für eine weitere Entlastung der Lehrkräfte sorgen.

    Wir werden also im Bereich der Investitionen nicht nachlassen dürfen. Weder bei der Sanierung der Gebäude noch bei der Ausweitung des Ganztages. Beides wird erhebliche finanzielle Mittel bedürfen, die ohne den Bund nicht werden realisiert werden können. Mit fallenden Inzidenzwerten und wieder anlaufendem Präsenzunterricht werden wir sehen, welche Folgen der Unterrichtsausfall für die Schüler hatte. Es bleibt zu hoffen, dass wir keine Häufung von Schulabsentismus feststellen werden oder allgemeine Anlaufproblemen, wenn es wieder in den regulären Schulbetrieb geht.

    Unser vorliegender Antrag zum Schulabsentismus wird dieses Problem angehen. Mit der Entwicklung eines Rahmenkonzeptes wollen wir sicherstellen, dass wir gemeinsam mit den Schulen, vor allem den Lehrkräften und Schulleitungen, und außerschulischen Institutionen ein gemeinsames Konzept entwickeln, Schulabsentismus besser zu erkennen und wirksam einzudämmen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

    Weiterlesen
  • 16.06.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 2 „Gesetz zur Integration und Teilhabe“

    In seiner Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Integration und Teilhabe) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Was lange währt, wird endlich gut – das könnte das Motto sein, unter dem auch dieses Gesetzesvorhaben steht. Aber ist es wirklich gut geworden? Diese Frage muss nach den intensiven Debatten und Diskussionen hier im Parlament aber auch mit den angehörten Fachkreisen durchaus gestellt werden. Zu Beginn standen interne Diskussionen und es ist kein Geheimnis, dass wir uns ein Artikel-Gesetz gewünscht hätten mit ganz konkreten Maßnahmen, mit denen wir zielgenau die Integrationsbemühungen hätten verbessern können. Allerdings wurde schnell deutlich, dass es bereits eine kaum zu überschauende Vielzahl an Maßnahmen und Programmen gab, die alle auf Integration ausgerichtet waren. Deshalb entschieden wir uns, zunächst in einem allgemeinen Gesetz die Ziele und Grundsätze für Integration und Teilhabe zu bestimmen.

    Überrascht hat mich dann die durchaus heftige Kritik an der Regelung in § 7 Abs. 1 des Gesetzentwurfs. Geregelt war die allgemeine Erwartung, dass von allen Menschen Gesetze einzuhalten und die verfassungsrechtlich geschützten gemeinsamen Grundwerte anzuerkennen sind. Von einigen Experten wurde diese Regelung dahingehend missverstanden, dass Menschen mit Migrationshintergrund daran erinnert werden müssten, gesetzestreu zu handeln und unsere verfassungsmäßigen Grundwerte zu akzeptieren. Das war und ist nicht unsere Intention gewesen! Unserer Rechtsordnung ist ein solches Bekenntnis auch keineswegs fremd. In § 10 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz heißt es, dass eine Einbürgerung unter anderem voraussetzt, dass sich der oder die Einzubürgernde ‚zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt […]‘. Was also war neu an unserem Gesetz, dass es diese Kritik hervorrief? Bedenken wir, dass am Ende einer erfolgreichen Integration die Einbürgerung stehen kann und vielleicht auch sollte. Es ist schon verwunderlich, dass das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zwar für eine Einbürgerung unerlässlich sein soll, nicht aber für eine erfolgreiche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in unsere Gesellschaft.

    Nur der Vollständigkeit halber: Wir erwarten von allen Menschen, die in Deutschland leben wollen, dass sie die rechtsstaatlichen und demokratischen Errungenschaften und Grundprinzipien nicht nur anerkennen, sondern ihr Leben und Handeln danach ausrichten. Das Bekenntnis zu den verfassungsmäßigen Grundwerten verlangen wir also von allen Menschen und wir differenzieren bewusst nicht danach, ob ein Mensch einen Migrationshintergrund hat oder nicht. Diese Grundwerte sind die Basis unserer Gesellschaft, unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Wer in diesem Land leben will, hat das zu akzeptieren, nicht nur, aber auch wenn er aus einem anderen Kulturkreis kommt, in dem andere Regeln gelten. Das ist auch für eine erfolgreiche Integration notwendig. Sie bedeutet nichts anderes als die Einbeziehung, die Einbindung eines Einzelnen in ein größeres Ganzes. Das größere Ganze ist unsere bundesdeutsche Gesellschaft, wie sie sich in den Jahrzehnten nach dem 2. Weltkrieg entwickelt hat. Und in diese Gesellschaft möchten wir Menschen, die zu uns kommen, also einen Migrationshintergrund haben, einbeziehen bzw. einbinden. Integration setzt deshalb auch die Anerkennung unserer Grundwerte voraus. Ich bin froh, dass dieser Aspekt trotz aller Kritik in unserem Integrations- und Teilhabegesetz klar zum Ausdruck kommt.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

    Weiterlesen
  • 16.06.2021

    Kay Richert zu TOP 25 „Investitions- und Ertüchtigungsplan für Radwege“

    In seiner Rede zu TOP 25 (Investitions- und Ertüchtigungsplan für Radwege) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Als wir in 2017 gestartet sind, war ich ehrlicherweise skeptisch. Schließlich waren viele überzeugt davon, dass vor allem grüne Politik und freidemokratische Politik nicht zusammen funktionieren würden. Ich war auch skeptisch und wir haben ja auch ein unterschiedliches Verhältnis zum Beispiel zu Verboten. Aber heute, vier Jahre später, haben wir das Leben für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner tatsächlich besser gemacht. Für den Themenbereich Wirtschaft und Verkehr kann ich sagen: Natürlich ist es so, dass Erfolg teambildend ist, aber den Erfolg hatten und haben wir auch. Nehmen wir den Bereich Straße: Bei der A20 haben wir außer heißer Luft und leeren Versprechungen nichts übernommen – keine brauchbare Planung, keine brauchbare Kartierung, kein Baurecht. Mittlerweile holen wir den Rückstand wieder auf.

    2017 haben wir Landesstraßen übernommen, die von Kennern als das wahrscheinlich größte zusammenhängende System von Schlaglöchern Nordeuropas bezeichnet wurden. Die Priorisierung in der Instandsetzung wechselte ständig, nach welchen Gesichtspunkten auch immer. Auf alle Fälle war das Handeln nicht zuverlässig und eine stringente Planung konnte so auch nicht gemacht werden. Wir in der Jamaika-Koalition haben schon 2018 eine Landesstraßenstrategie aufgestellt, in der festgelegt ist, welche Straßen in welcher Reihenfolge saniert werden. Zehn Jahre lang wollen wir 90 Millionen Euro pro Jahr in ein funktionierendes, gut ausgebautes Landesstraßennetz investieren – und bislang haben wir diese Marke nicht nur eingehalten, sondern sogar übertroffen. Im Bereich Schiene haben wir mit dem Gutachten zur Optimierung des Schienenverkehrs erstmals die Grundlage dafür geschaffen, den Schienenverkehr in Schleswig-Holstein attraktiver zu machen. Reaktivierungen, Ertüchtigungen, Taktverdichtungen, erstmals sind alle Möglichkeiten einer Verbesserung im Zusammenhang betrachtet worden. Und dann noch die Radstrategie, die wir im Herbst 2020 veröffentlicht haben, mit der wir auch die Entwicklung des Radverkehrs planvoll voranbringen – für fundierte Kritik bleibt da wenig Platz.

    Da kann ich schon verstehen, dass Sie sich mit Verve und aller geballten Macht der Opposition auf zwei Kilometer Radweg an der L107 stürzen. Mit dieser Radstrategie werden wir mehr Menschen auf das Rad bringen, weil wir das Radeln attraktiver machen. Natürlich durch attraktive Verbindungen, durch ausgebaute Radwege und Lückenschlüsse. Aber auch durch Sofortmaßnahmen wie 10.000 Fahrradbügel an Bushaltestellen und öffentlichen Einrichtungen oder 100 Selbstservicestationen an besonders hoch frequentierten Radwegen.

    Nun bitten wir die Landesregierung um einen Investitions- und Ertüchtigungsplan für die Radwege in Schleswig-Holstein. Genau wie bei den Landesstraßen war die Priorisierung der Instandsetzungsmaßnahmen in der Vergangenheit – nennen wir es: undurchsichtig. Das ändern wir. Unser Plan wird aufzeigen, welche Radwege in welcher Reihenfolge ertüchtigt werden. Und genau wie bei den Landesstraßen wird dieser Investitions- und Ertüchtigungsplan allen Beteiligten eine Sicherheit geben, die sie die letzten 20 Jahre nicht hatten.

    Zwei Dinge müssen dazu noch gesagt werden: Erstens: Das Land hat seit 2018 bei jeder Straßensanierung den Radweg gleich mitgemacht, wenn der Zustand das erfordert hat. Und zweitens: Es gibt eine besondere Herausforderung bei der Radwegeinstandsetzung, nämlich die sehr heterogene Baulastträgerschaft, also die Frage: Wer ist verantwortlich für den Radweg (Gemeinde, Kreis, Land)? Der Prozess wird deshalb etwas komplizierter als bei Straßen; aber gerade wenn es kompliziert wird: Wer, wenn nicht wir sollte hier eine funktionierende Strategie aufstellen? Wir verfolgen mit der Radstrategie drei Hauptziele: Erhöhung des Anteils des Radverkehrs bei der Verkehrsmittelwahl, insbesondere bei kurzen Wegen; Halbierung der Anzahl der Unfälle, in die Radfahrer verwickelt sind (2019 fast 4.600), innerhalb der nächsten zehn Jahre; Schleswig-Holstein im Radtourismus unter die Top-3-Länder bringen. Dafür brauchen wir ein dauerhaft funktionierendes Radwegenetz und dafür schaffen wir hier eine weitere Voraussetzung. Damit wir Jamaikaner weiterhin viel Gutes für die Menschen in Schleswig-Holstein voranbringen können.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Weiterlesen
  • 16.06.2021

    Stephan Holowaty zu TOP 26 „Weitere Sanktionen gegen Belarus notwendig“

    In seiner Rede zu TOP 26 (Weitere Sanktionen gegen Belarus notwendig) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Am 23. Mai dieses Jahres haben wir einen beispiellosen Akt staatlicher Luftpiraterie mitten in Europa erlebt. Das Abfangen des Ryanair-Fluges von Athen nach Vilnius durch Weißrussland, auf dem Flug von einer EU-Hauptstadt in eine andere, und die Entführung der Regimekritiker Roman Protassewitsch und Sofia Sapega stellen einen neuen Tiefpunkt in den Beziehungen innerhalb Europas dar.

    Europa, Deutschland, auch wir in Schleswig-Holstein können jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen. Roman Protassewitsch und Sofia Sapega müssen sofort und ohne jede Vorbedingungen freigelassen werden. Der weißrussische Präsident Alexander Lukaschenko ist persönlich und unmittelbar verantwortlich für die Sicherheit, das Leben und die Gesundheit nicht nur von Roman Protassewitsch und Sofia Sapega, sondern von allen Regimekritikern, die gegen den Machthaber demonstrieren. Amnesty International stellte erst im April dieses Jahres in ihrem Report fest, dass die weißrussischen Behörden auch 2020 ‚systematisch Folter und andere Misshandlungen gegen Menschen‘ einsetzten, ‚die bei Protesten festgenommen wurden, seien es Demonstrierende, Journalist_innen oder Umstehende. Örtliche und internationale Gruppen dokumentierten Hunderte solcher Fälle im ganzen Land‘. Das zeigt nochmals sehr deutlich, wie wenig Angebote zur Zusammenarbeit, zur Kooperation, zur Vertrauensbildung nutzen, wenn der andere auf Konfrontation und Eskalation setzt. Es braucht daher eine klare, unmissverständliche und vor allem auch nachhaltige Antwort auf diesen Akt der Piraterie. Dies umfasst stringente Sanktionen, wie zum Beispiel ein dauerhaftes Überflug- und Landeverbot für die weißrussische BELAVIA, aber auch ganz gezielte persönliche Sanktionen gegen den Machthaber Lukaschenko und sein Umfeld.

    Nur wenige Tage nach dem Kidnapping von Roman Protassewitsch und Sofia Sapega hat Wladimir Putin den weißrussischen Präsidenten wie seinen besten Freund empfangen. Weißrussland hätte, so sagen viele Analysten, diese gesamte Aktion nicht ohne Rückendeckung aus Moskau umsetzen können. Die Bestätigung durch diesen Empfang kam prompt. Daher betrifft die Krise keineswegs nur Weißrussland. Sie betrifft auch Russland, auch Wladimir Putin. Sie betrifft auch unser Verhältnis zu Russland. Die Region Kaliningrad ist Partnerregion in der Ostseeregion, in der BSPC. Jeder von uns, der Delegierter des Landtags zur BSPC ist, kennt die immer wieder problematischen Situationen, die sich im Verhältnis zwischen Kaliningrad und gerade unseren Partnern in den baltischen Staaten und Polen ergeben haben.

    Der Landtag hat seit 1999 eine Partnerschaft mit der Gebietsduma Kaliningrad begründet. Anlässlich des 20-jährigen Bestehens dieser Partnerschaft plant der Landtag für den Herbst eine Reise nach Kaliningrad. Es ist wichtig, darüber sind wir uns sicher alle einig, Gesprächsfäden, auf welchen Ebenen auch immer, nicht abreißen zu lassen, also weiter Gespräche zu führen. Aber in den letzten 20 Jahren hat sich die Situation in der Zusammenarbeit nicht nur zum Besseren verändert. Wir stehen auch als Partnerregion vor neuen Herausforderungen. Daher wird es wichtig sein, nicht nur 20 Jahre Partnerschaft feierlich zu begehen, sondern auch aktiv über diese Herausforderungen zu sprechen, die mir jedenfalls zunehmend Sorgen bereiten – über Menschenrechte, über den Umgang mit Andersdenkenden, über Fragen der Sicherheit im Ostseeraum. Und natürlich betrifft dies im Weiteren auch Projekte wie Nord Stream 2. Das Projekt war zwar von Beginn an problematisch, spätestens jedoch nach der Causa Nawalny hätte ein sofortiger Baustopp durch ein Moratorium veranlasst werden müssen. Ob Nawalny oder nun Roman Protassewitsch und Sofia Sapega – ich sage klipp und klar in Richtung der Bundeskanzlerin, in Richtung des Bundesaußenministers: Nord Stream 2 kann keine Zukunft haben.

    Manch einer mag sich fragen, welche Rolle unsere heutige gemeinsame Resolution der demokratischen Abgeordneten spielen soll. Ich will Ihnen darauf eine einfache Antwort geben: Wir in diesem Haus können frei und ungehindert debattieren. Keiner von uns muss damit rechnen, für seine Äußerungen verhaftet, gefoltert, verbannt oder inhaftiert zu werden. Es sind Menschen wie Roman Protassewitsch und Sofia Sapega in Weißrussland, Alexej Nawalny in Russland, Joshua Wong und Alex Chow in Hongkong und die vielen anderen nicht so bekannten Menschen, die unter Einsatz ihrer Freiheit, ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens den Mut haben, gegen aggressive und despotische Regime in aller Welt aufzustehen und das zu fordern, was für uns selbstverständlich ist. Und dabei ist es eine ihrer wichtigsten Waffen, dass ihnen die frei gewählten demokratischen Parlamente den Rücken stärken, zu ihnen stehen, diejenigen anprangern, die Unfreiheit, Folter und Unterdrückung zu ihrer Politik machen. Es ist unsere Verpflichtung als frei gewählte Abgeordnete, aggressiven Regimen entgegenzutreten, die internationales Recht, Bürgerrechte, Demokratie oder die Unversehrtheit von Andersdenkenden mit Füssen treten.

    Ich danke daher allen demokratischen Abgeordneten dieses Hauses, dass wir heute diese starke gemeinsame Resolution beschließen können.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Weiterlesen
  • 16.06.2021

    Anita Klahn zu TOP 15 „Gedenken an die Opfer der Corona-Pandemie“

    In ihrer Rede zu TOP 15 (Gedenken an die Opfer der Corona-Pandemie) erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die Corona-Pandemie ist ohne Zweifel ein Jahrhundertereignis und von einem Ausmaß geprägt, das sich keiner von uns hätte je vorstellen können. Wir können nur hoffen, dass sie bald endemisch werden wird und dass auch die globale Pandemiebekämpfung erfolgreich sein wird.

    Mit sehr hohem Aufwand und unter – in der Geschichte der Bundesrepublik beispielloser – Einschränkung unserer Grundrechte, konnten wir Situationen wie zum Beispiel in Italien vermeiden. Trotz aller Tragik sind viele Menschen froh, dass sie diese Pandemie hier in einem guten Gesundheitssystem erleben; in einer Zeit des medizinischen und technischen Fortschritts, einer Zeit des schnellen Informationsaustausches. Dennoch sind auch in Schleswig-Holstein bisher etwa 1.600 Menschen an bzw. mit Corona verstorben, deren Angehörigen ich an dieser Stelle unser tiefes Mitgefühl aussprechen möchte.

    Eine der schwersten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ist für jeden von uns, auf das soziale Miteinander, den persönlichen Kontakt zu Freunden, Arbeitskollegen, Nachbarn zu verzichten. Aus Sorge um unsere insbesondere älteren Angehörigen reduzierten wir unsere Kontakte auf die engste Familie. Das bedeutete leider lange Zeit auch, dass Schwersterkrankte und Sterbende in den letzten Stunden ihres Lebens oft alleine waren. Angehörige konnten aus Infektionsschutzgründen nicht in die Nähe ihrer Liebsten gelassen werden. Das ist eine schlimme Erfahrung, die niemand auf seinem letzten Lebensweg erleben sollte. Aber auch die Trauerarbeit in den Familien, ob bei den Beerdigungen, den Trauergottesdiensten oder begleitenden Gesprächen, fand entweder kaum statt oder wurde durch Masken- und Abstandsgebote erschwert. Das Trauern wurde auf diese Weise leider nicht selten zu einem wenig würdigen Ereignis für die Hinterbliebenen. Auch sie sind Opfer der Pandemie. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Insofern ist es ein richtiger Gedanke, dass wir als Gesellschaft einen Weg finden, wie wir den Opfern der Pandemie angemessen und würdig gedenken können – auch in dem Bewusstsein, dass damit natürlich in keiner Weise etwas zurückgebracht oder nachgeholt werden kann.

    Die SPD-Fraktion gab den Anstoß, einen Ort des Erinnerns an die Opfer der Pandemie zu schaffen. Und ich bin froh, dass wir dieses gemeinsam gestalten wollen. Wir Freie Demokraten werden diesen Prozess von unserer Seite angemessen begleiten. Für uns ist es wichtig, dass wir in einen intensiven Austausch kommen, in welcher Form ein Gedenken auch von den Betroffenen als ethisch angemessen und würdig betrachtet wird und wie es sich am Passendsten umsetzen lässt. Denn die Größe eines Denkmals ist nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit dem dahinterliegenden Ausdruck der Anteilnahme.

    Ich appelliere auch an alle Beteiligten, dass wir den Zeitpunkt für diese Diskussion sehr sorgfältig auswählen. Denn wir dürfen keinesfalls den Eindruck erwecken, dass die Pandemie jetzt ‚vorbei‘ ist. Aktuell stehen wir als Politik und Gesellschaft weiter in der Verantwortung, Covid-19 zu bekämpfen. Das schaffen wir nur, indem wir weiter besonnen vorgehen, unsere Kräfte vor allem auf die Impfkampagne konzentrieren, eine Durchimpfung der Bevölkerung konsequent voranbringen und uns bestmöglich auf den nächsten Herbst vorbereiten. Außerdem wollen wir Freie Demokraten aus einem weiteren Grund sensibel mit der Planung umgehen: Trauer, Anteilnahme und Gedenken sind Zeiten des Innehaltens, für die es angemessene Umstände und vor allem Ruhe braucht – die haben wir in der aktuell andauernden Pandemie noch nicht. Auch wenn es bereits in einigen Staaten, wie zum Beispiel in Italien, Gedenkorte für die Todesopfer der Pandemie gibt, wünscht sich meine Fraktion, dass wir mit einem sinnvollen, nachhaltigen und vor allem würdigen Konzept den Opfern der Pandemie gedenken.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Weiterlesen
  • 16.06.2021

    Stephan Holowaty zu TOP 58 „Lücken schließen – aktueller Stand des Breitband- und Mobilfunkausbaus“

    In seiner Rede zu TOP 58 (Lücken schließen – Bericht zum aktuellen Stand des Breitband- und Mobilfunkausbaus) erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Der Norden ist und bleibt Spitze beim Breitband, bei der Glasfaser – Spitze in Deutschland. Vielen Dank, Herr Minister, für den ausführlichen und glasklaren Bericht. Es ist gut, dass Schleswig-Holstein schon seit langem Vorreiter im Breitband- und Glasfaserausbau ist. Es ist besonders gut, dass Bernd Buchholz auch in dieser Legislaturperiode nochmal eine ordentliche Schippe draufgelegt hat.

    Ich werde jetzt nicht die Zahlen vortragen. Wir alle wissen, dass Schleswig-Holstein im Bundesvergleich ganz oben steht, wir alle sehen den großen Fortschritt und wir alle wissen aber auch, dass noch einiges bis zur Weltspitze zu tun bleibt. Aber gerade seit Beginn der Corona-Pandemie ist hoffentlich auch dem Letzten klar geworden, dass Glasfaser kein digitales nice-to-have-Feature ist, sondern wie Straßen, Strom und Wasser zu den fundamentalen Versorgungsgütern zählt. Sowohl digitale Arbeit als auch digitale Schule zu Hause brauchen eben nicht nur eine gute Internetanbindung der Schule oder der Firma, sondern in jedem einzelnen Wohn- und Kinderzimmer. Homeoffice steht und fällt damit, nahtlos auf die Firmen-, Schul- oder auch Universitäts-IT zugreifen zu können. Homeoffice oder ein digitales Klassenzimmer stehen und fallen damit, dass Videokonferenzen schnell und ruckelfrei mit hochauflösenden Bildern möglich sind. Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeit in den Sitzungen demokratischer Gremien vom Landtag bis zum örtlichen Kleingartenausschuss brauchen leistungsfähiges Streaming – und das nicht nur beim Sender, sondern auch beim Empfänger. Diese Aufzählung lässt sich fortführen – vom digitalen Online-Kursangebot des kleinen Fitnesscenters bis hin zu vielfältigen Kulturangeboten: Wer in den letzten anderthalb Jahren wirklich Gas gegeben hat, brauchte dafür vor allem eines: eine zeitgemäße, eine schnelle, eine stabile Internetverbindung für jeden, im ganzen Land, in jedem Haus und jeder Wohnung. Deshalb bin ich so froh, dass gerade hier in Schleswig-Holstein der Glasfaserausbau vorankommt, dass klare Ziele und klare messbare Ergebnisse da sind.

    Ich komme, wie Sie alle wissen, aus dem Kreis Segeberg. Und ich freue mich, dass auch und gerade mein Kreis wiederum mit an der Spitze im Land steht und bereits an das Schließen der letzten Lücken geht. Es ist auch Sache der Kommunen, Geld, Ideen und Engagement in die Hand zu nehmen. Breitbandausbau braucht nicht nur eine große Gießkanne, sondern auch den Willen vor Ort. Und wenn eine Dorfgemeinschaft sagt, wir baggern selbst, damit das Kabel verlegt werden kann, dann zeigt das, wie Breitbandausbau auf dem Land gehen muss: Alle müssen Hand in Hand dafür arbeiten.

    Auch in guten Wein wird allerdings zuweilen Wasser gegossen. Und da müssen wir natürlich feststellen, dass Deutschland nach wie vor beim Breitband- und Glasfaserausbau der internationalen Spitze hinterherhinkt. Wir müssen auch erkennen, dass die auf den ersten Blick guten Mobilfunkzahlen zu 4G und 5G nicht ganz so viel wert sind wie sie scheinen. Sie sind die Summe der abgedeckten Gebiete aller Anbieter. Aber wer hat schon mehrere SIM-Karten in seinem Handy installiert? Wo Sie mit dem einen Anbieter in dem einen Dorf gutes 4G haben, haben Sie im Nachbardorf oder auch nur auf der anderen Straßenseite plötzlich gar nichts mehr – weil dort nur der andere Anbieter eine Netzabdeckung hat. Ich freue mich, dass unser Minister auch solche kritischen Dinge im Blick hat und diese an die Mobilfunkanbieter adressiert.

    Wir müssen auch erkennen, dass an ganz vielen Stellen von Breitband gesprochen wird, es sich aber nicht um zeitgemäßes Breitband handelt. Wer 30 oder 50 Mbit im Download toll findet, der lebt noch lange nicht im Informationszeitalter, sondern höchstens in der digitalen Bronzezeit. 100 Mbit müssen heute das absolute Minimum sein – darunter stolz von Breitband zu sprechen, ist unseriös. Tatsächlich aber ist der der Gigabit-Anschluss das Maß der Dinge – im Download, wie im Upload. Wer von zu Hause aus arbeitet oder lernt, der konsumiert nicht nur Inhalte, der erstellt auch Inhalte – Bilder, Videos und Dokumente. Darum muss der Internetanschluss zunehmend in beide Richtungen schnell sein.

    Ich mache mir Sorgen darum, dass in vielen Mehrfamilienhäusern bereits ein Glasfaseranschluss im Keller liegt, es aber innerhalb des Hauses, also in die Wohnungen, mit altem Kupferkabel weitergeht. Und wenn dann in der Wohnung zwei Kinder an digitalem Unterricht per Videokonferenz teilnehmen und vielleicht ein Elternteil auch eine Videokonferenz im Homeoffice macht, dann hilft der Glasfaser-Hausanschluss im Keller nicht viel. Der schwächste Teil der Verbindung bestimmt die wirkliche Geschwindigkeit. Gigabit-Leitungen bis ins Kinderzimmer, bis in die Wohnung – das muss das Ziel sein. Hier muss an vielen Stellen noch mehr passieren und es sind dringend weitere, auch bundesgesetzliche Initiativen, zum Beispiel zum Nebenkostenprivileg, nötig. wilhelm.tel in Norderstedt schließt mittlerweile nicht mehr nur Häuser, sondern Wohnungen an Glasfaser an. Am Ende wird es darauf ankommen, dass Eigentümer, Vermieter, Wohnungswirtschaft und Breitbandanbieter gemeinsam tätig werden, gemeinsam erkennen, dass Gigabit im Kinderzimmer nicht nur die Zukunft, sondern schon heute notwendig ist.

    Schleswig-Holstein ist auf dem richtigen Weg. Schleswig-Holstein gibt Gas beim schnellen Internet. ‚Buchholz baut‘ gilt nicht nur für Landesstraßen, sondern auch für Glasfaserkabel. Ich beantrage, auch diesen Bericht zur abschließenden Beratung durch die Digitalisierungsexperten der Fraktionen in den Digitalisierungsausschuss zu überweisen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

    Weiterlesen
  • 16.06.2021

    Jörg Hansen zu TOP 8+65 „Bericht der Beauftragten für die Landespolizei“

    In seiner Rede zu TOP 8+65 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und Bericht der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Eins haben wir beim gestrigen Länderspiel gelernt: Man sollte nie gefangen im eigenen System sein. Häufig hilft da ein Blick von außen. Für die Landespolizei liegt dieser Blick von außen nun vor. Im Namen der FDP-Landtagsfraktion darf ich mich herzlich bei Frau El Samadoni und ihrem Team für ihren nunmehr zweiten Tätigkeitsbericht bedanken. Das Ziel, ‚das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürgern und Polizei zu stärken‘, ist gut. Unsere Landespolizei als unsere Bürgerpolizei dokumentiert tagtäglich, dass sie diesem Anspruch gerecht wird. Das belegen auch die nunmehr vorgelegten Zahlen und Bewertungen.

    Wir können auch feststellen, dass offen, aber auch unterschwellig formulierte Vorwürfe wie zum Beispiel Polizeigewalt oder übermäßige polizeiliche Übergriffe durch diesen Bericht nicht belegt werden. Das spricht für unsere Landespolizei. Und allein diese Erkenntnis ist viel Wert. Die Beauftragte für die Landespolizei ist eine Institution, die sich über die Jahre mehr und mehr etabliert hat. In dem Berichtszeitraum 2019-2020 erreichten Frau El Samadoni 120 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern und damit mehr als in den Jahren zuvor. Das mag den Anschein erwecken, es habe vermehrt den Grund zur Beschwerde durch die Bürgerinnen und Bürger gegeben. Wenn man allerdings genauer hinschaut, relativiert sich das glücklicherweise. 14 Mal missglückte Kommunikation, wobei immer noch genauer betrachtet werden muss, wo nun eigentlich der Knackpunkt liegt – beim Sender oder beim Empfänger? 19 Mal wurde sich in fachlicher Hinsicht an die Polizeibeauftragte gewandt – überwiegend unbegründet, wie es auf Seite 15 des Berichts heißt. 14 Mal wurde die Rechtmäßigkeit von polizeilichen Maßnahmen angezweifelt, davon waren acht Beratungshandlungen, zwei stellten sich als rechtmäßig heraus, 2zwei waren nicht aufklärbar, bei einem wurde der Kontakt abgebrochen. Lediglich in einem Sachverhalt wurde die Unrechtmäßigkeit angenommen. Die Zahlen und die Substanz der Beschwerden ‚von außen‘ sind also gering und belegen, dass unser Vertrauen in unsere Landespolizei gerechtfertigt ist. Das ist eine gute Botschaft. Gut ist auch, dass jede Eingabe ernst genommen wird und damit Akzeptanz und Transparenz bei den Bürgerinnen und Bürgern geschaffen wird. Die Beauftragte ist damit zu einem Großteil eine Ansprechstelle, vielleicht auch Kummerkasten und Sprachrohr für die Bürgerinnen und Bürger.

    Aber auch an dieser Stelle lohnt sich ein genauer Blick. Ich finde es problematisch, wenn die Polizeibeauftragte im Vorwort ihres Berichts auf Seite vier problematisiert, dass ‚von Seiten der Polizei vorrangig aufgeklärt werden soll, wer sich an die Polizeibeauftragte gewandt hat‘. Was der Bericht als ein Vertrauensproblem zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten diagnostiziert, kann man auch als pauschale Überbewertung der Faktenlage deuten. Jedenfalls war dies mein erster Gedanke. Ich hätte mir durchaus mehr sachliche Distanz gewünscht. Wir wollen doch Vorgesetzte, die aktiv auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugehen. Ja, diese Führungskultur will ich.

    Ein weiterer Aspekt, der mich beschäftigt ist: Welche Rolle spielt der Personalrat? Er ist frei gewählt. Wird er mittelbar über eine Polizeidirektion oder unmittelbar in den Prozess eingebunden? Entstehen hier Konkurrenzen? Dies sind nur zwei Beispiele, die wir noch einmal genau betrachten sollten und werden. Aber das soll nicht ausblenden, dass wir den Tätigkeitsbericht selbstverständlich als Orientierungshilfe sehen. Daher werden wir auch die darin enthaltenen Empfehlungen beraten. Damit komme ich zu dem SPD-Antrag, für den ich ausnahmsweise einmal, liebe Frau Raudies, Sympathie hege. Auch mit ihm werden wir uns sorgfältig auseinandersetzen. Wenn wir die Lage für die Polizei verbessern können, unterstützen wir das. Abschließend will ich gerne feststellen, dass ich anders als unsere Nationalmannschaft unsere Landespolizei nicht als im eigenen System gefangen, sondern als ‚lernende Organisation‘ wahrnehme. Ihre parallel veranlassten Maßnahmen belegen dies eindrucksvoll.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Weiterlesen
  • 17.06.2021

    Jan Marcus Rossa: Demokratiefeindliche Äußerungen in Chats müssen über das Dienstrecht sanktioniert werden

    Anlässlich der Innenministerkonferenz, auf der u.a. eine schärfere Strafverfolgung von demokratiefeindlichen Äußerungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes in Chatgruppen diskutiert wird, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Demokratiefeindliche Aussagen in Chatgruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes sind nicht nur moralisch zu verurteilen, sondern müssen sanktioniert werden. Der Ruf nach einer Verschärfung des Strafrechts ist zwar öffentlichkeitswirksam und scheint schnelle Problemlösungen zu versprechen. Rechtspolitisch ist dies aber durchaus fragwürdig. Das Strafrecht muss das letzte Mittel sein, um auf ein solches Fehlverhalten zu reagieren.

    Warum wird nicht über eine Verschärfung des Dienst- und Disziplinarrechts diskutiert? Es reicht doch nicht aus, eine Strafe zu verhängen. Wir müssen doch vielmehr Maßnahmen ergreifen und Strategien entwickeln, um solchen Fehlentwicklungen wirksam entgegen zu wirken. Das ist natürlich komplexer und aufwändiger als die schnelle Erweiterung eines Straftatbestandes. Der Vorschlag ignoriert aber die Personalführungs- und Personalentwicklungsverantwortung der Behördenleitungen. Ich hätte mir daher andere Vorschläge gewünscht, um ‚rechten Chats‘ von Angehörigen des öffentlichen Dienstes entgegenzuwirken.“

     

     

    Weiterlesen
  • 17.06.2021

    Oliver Kumbartzky zu TOP 27+56 „Landesprogramm zum Schutz der Böden“

    In seiner Rede zu TOP 27+56 (Ansiedlungsperspektive für Unternehmen stärken – Vorrang der gewerblichen Nutzung sicherstellen und Landesprogramm zum Schutz der Böden und zum nachhaltigen Flächenmanagement) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Landesplanung der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Unsere Böden sind ein hohes Gut. Sie haben mehrere wichtige biologische Funktionen. Sie sind nicht nur ein wichtiger Lebensraum für unsere heimische Flora und Fauna, sondern auch ein Garant für die hochwertigen Lebensmittel, die unsere Landwirtschaft produziert. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem der Einfluss, den unsere Böden auf unser Klima haben.

    Damit die Böden auch den Generationen nach uns eine Lebensgrundlage bieten, müssen wir besonders umsichtig mit der Ressource umgehen. Noch immer sind viele Altlasten aus vergangenen Zeiten in den Böden, die es zu beseitigen gilt. Der heute hier vorliegende Bericht schlägt für den Bodenschutz zahlreiche Ziele und Maßnahmen vor. Es geht um Vorsorge, Nachsorge und um einen sparsamen Umgang mit dem Boden. Es ist erfreulich, dass dabei das Spannungsfeld zwischen Bodenschutz und Bodennutzung beachtet wurde.

    Uns Freien Demokraten ist besonders wichtig, dass neue Regelungen die Planung von Projekten nicht so beeinträchtigen, dass eine wirtschaftliche Umsetzung an fehlender Flexibilität oder zu starren Auflagen scheitert. Das gilt insbesondere auch bei Ansiedlungen. Darauf werden wir bei der Ausgestaltung und Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen genau achten und hinwirken. Schließlich sind bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen – so steht es auch im vorliegenden Programm – Ökonomie und Ökologie im Interesse des Landes, aber auch im Interesse einzelner Regionen des Landes in Einklang zu bringen.

    Ein gutes Beispiel ist die Bodenversiegelung. Wir müssen diese reduzieren, aber sollten sie nicht vollends stoppen. Generationengerechtigkeit heißt, unseren Kindern und Enkeln eine intakte Umwelt zu übergeben. Generationengerechtigkeit heißt aber auch, ihnen eine funktionierende Infrastruktur und Wohnraum zu bieten.

    Auch und besonders im Bereich der Forstwirtschaft ist der Schutz des Bodens wichtig. Kaum etwas schützt den Boden so wirkungsvoll vor Erosion wie eine tiefe Durchwurzelung. Hier setzt der Bericht richtige Akzente. Während Maßnahmen wie Kahlschlag, die Entnahme von Schlagabraum und der Einsatz von Pflanzenschutzmittel auf ein Minimum reduziert werden, sollten zwingend nötige Maßnahmen – wie beispielsweise bei Schädlingsbefall – weiterhin grundsätzlich möglich sein.

    Und auch die Landwirtschaft trägt für den Schutz der Böden eine besondere Verantwortung. Es bleibt beim Ziel, die gute fachliche Praxis in der Landbewirtschaftung zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit sicherzustellen. Beratung und Vertragsnaturschutzprogramme sind hier ganz zentrale Maßnahmen aus dem vorliegenden Programm.

    Ich will jedoch nicht unerwähnt lassen, dass ich einen Aspekt im Bodenschutzprogramm vermisse. Und zwar meine ich die Grüne Gentechnik. Sie eröffnet neue Möglichkeiten, um Böden zu schonen, Biodiversität zu fördern und die Effizienz des Betriebsmitteleinsatzes zu erhöhen. Daher sollten für gentechnisch veränderte Nutzpflanzen unserer Meinung nach aktuelle und wissenschaftlich basierte Zulassungskriterien gelten. Technologieoffenheit hilft der nachhaltigen Landwirtschaft der Zukunft und schont die Böden.

    Mit dem vorliegenden Programm ist ein bedeutender Schritt für den Bodenschutz und ein nachhaltiges Flächenmanagement getan. Damit ist die Arbeit aber noch lange nicht abgeschlossen. Den entscheidenden Teil des Programms, nämlich dessen Umsetzung, werden wir kritisch-konstruktiv begleiten.

    Ich beantrage Überweisung des Bodenschutzprogrammes in den Umwelt- und Agrarausschuss und freue mich auf eine vertiefende Beratung dort.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

    Weiterlesen
  • 26.03.2018

    Christopher Vogt: Keinen politischen Druck auf die Justiz ausüben

    Anlässlich der Festnahme des katalanischen Politikers Carles Puigdemont in Schleswig-Holstein, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

     „Die Frage nach einer möglichen Auslieferung von Herrn Puigdemont an Spanien hat zweifelsohne politische Auswirkungen, wird aber nicht politisch entschieden. Diese Entscheidung obliegt in unserem Rechtsstaat aus guten Gründen der unabhängigen Justiz. Wem an der Unabhängigkeit der Justiz gelegen ist, sollte sich in diesem juristischen Verfahren mit politisch motivierten Forderungen an die Verantwortlichen zurückhalten.

    Es ist wichtig, dass dieses hochsensible Verfahren nach den geltenden Regeln durchgeführt wird. Wer das Instrument des EU-Haftbefehls als solches in Frage stellt, trägt zur schleichenden Erosion des Vertrauens in die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union und unseres Rechtsstaates bei. Ich werbe daher eindringlich dafür, die Justiz ihre Arbeit frei und ohne Druck ausüben zu lassen.

    Unabhängig von diesem Verfahren betrachten wir den Katalonien-Konflikt mit zunehmender Sorge. Wir hoffen, dass dieser innerspanische Konflikt nicht weiter eskaliert und dass die Europäische Union zwischen den Parteien vermitteln kann. Diese Auseinandersetzung kann letztlich nur politisch gelöst werden.“

    Weiterlesen
  • 17.06.2021

    Oliver Kumbartzky zu TOP 9 u.a. „Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 9+35+44+61 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein mit weiteren Anträgen und einem Bericht) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

     

    „Was uns alle – mit Ausnahme der AfD – eint, ist der Wille, den Klimawandel aufhalten zu wollen. Wir wollen die Lebensbedingungen für künftige Generationen so gut halten wie für die heutigen Generationen.

    Das führt mich zum vorliegenden Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG). Das bestehende EWKG der SPD-geführten Küstenkoalition aus dem Jahr 2017 hatte leider außer Symbolik nicht viel zu bieten und half dem Klimaschutz nicht wirklich weiter. Bestes Beispiel ist Paragraf 4, der von der Vorbildfunktion der Landesverwaltung spricht und eine Senkung des CO2-Ausstoßes von 40 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 fordert. Nur leider hat die Küstenkoalition bei der Schaffung dieses Ziels nicht im Blick gehabt, dass es zum Referenzjahr 1990 gar keine Zahlen gibt! Für den Bereich der Landesverwaltung wurden erstmalig Daten für die Jahre 2015 bis 2017 erhoben. Diesen handwerklichen Murks werden wir mit der Novelle beenden und wirkliche, messbare Ziele für die Landesverwaltung im Gesetz verankern. Für uns Freie Demokraten ist von zentraler Bedeutung, dass auch das Land Schleswig-Holstein seinen Beitrag zu der Herkulesaufgabe Klimaschutz leisten muss und leisten wird. Denn wer Private verpflichten will, der sollte sich nicht wegducken, sondern mit gutem Beispiel vorangehen. Wir begrüßen daher, dass die Regierung mit der energetischen Sanierung und Photovoltaik-Belegung der Landesliegenschaften konzentrierter und verbindlicher vorangehen will. Es ist gut, dass mit dem neuen EWKG nicht nur andere mit Anforderungen belegt werden, sondern wir auch vor der eigenen Haustür bzw. auf dem eigenen Dach kehren.

    Wo Licht ist, ist auch Schatten. Die vorgeschlagenen Anforderungen und Auflagen für Private und Gewerbetreibende sind ein Kompromiss. Gut ist, dass private Häuslebauer bzw. Dachsanierer durch das EWKG nicht Photovoltaik-zwangsverpflichtet werden. Beim Neubau und der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden sowie auf neuen Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen sieht der Gesetzentwurf eine PV-Pflicht vor. Hiervon kann man sich im Falle einer Unwirtschaftlichkeit befreien lassen. PV-Pflichten sehen wir Freie Demokraten grundsätzlich kritisch. Sie ist auch schlicht nicht nötig, um die Solarenergie voranzubringen. Es gibt kein Nachfrageproblem. Der Präsident der deutschen Solarwirtschaft, Jörg Ebel, hat es in einem Gastbeitrag im PV-Magazine am 31. März 2021 auf den Punkt gebracht: ‚Beliebter wird Solarenergie durch die Solarpflicht nicht. [...] Pflichten sind etwas für Verzweifelte. Wenn ich etwas loswerden will, das so unbeliebt ist, dass es partout niemand machen will, dann greife ich als Staat zur Pflicht. [...] Aber ist das so bei der Solarenergie? Haben die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger, die Investorinnen und Investoren keinen Bock auf Solar? Das Gegenteil ist doch der Fall! Solarenergie bricht seit Jahren alle Beliebtheitsrekorde und kann es in den Umfragen locker mit Katzenbabys, Mutter Theresa oder Lady Gaga aufnehmen.‘

    Es gibt im EWGK-Entwurf noch eine weitere Pflicht. Beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage bei Gebäuden, die vor 2009 errichtet worden sind, sollen mindestens 15 Prozent des Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Hier lautet die Gefahr, dass die Immobilieneigentümer die Erneuerung ihrer alten Heizungsanlage herauszögern, um dem gesetzlichen Zwang zu entgehen. So würden dann alte Heizungen mit hohem Energieverbrauch länger in Betrieb bleiben als notwendig. Wir werden uns jetzt im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit den beteiligten Akteuren intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen.

    Abschließend sei nochmal Folgendes angemerkt: Wie alle Regelungen und Ziele müssen auch die im EWKG regelmäßig auf ihre Wirkung und ihren Sinn hin überprüft werden. Gerade vor dem Hintergrund der Reformen, die die EU bei der CO2-Bepreisung plant und noch im Juni vorstellen will, könnte manche Regelung obsolet oder anpassungswürdig werden. Wir wollen unbedingt vermeiden, dass die Menschen mit einem Regelungschaos überzogen werden oder sich Maßnahmen am Ende konterkarieren. Die Energiewende ist stärker innovativ, technologieoffen, international und als Gesamtsystem zu denken. Und auch die Bezahlbarkeit von Energie muss künftig mehr in den Fokus rücken.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Weiterlesen
  • 18.06.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 36 „Daseinsvorsorge in der Gesundheitsversorgung und Pflege sichern“

    In seiner Rede zu TOP 36 (Daseinsvorsorge in der Gesundheitsversorgung und Pflege sichern) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Lieber Herr Stegner, liebe SPD, fangen wir mit den Punkten Ihrer vorgelegten Greatest Hits dieser Wahlperiode an, hinter denen prinzipiell einen Haken gesetzt werden kann: Gesundheitsversorgung ist Daseinsvorsorge – d’accord. Gesundheitsversorgung sichert gesellschaftlichen Zusammenhalt – d’accord. Die Betriebskostenfinanzierung über das DRG-Fallpauschalensystem sorgt teilweise für Fehlanreize bzw. verhindert eine auskömmliche Versorgung, wie bei den solitären Kurzzeitpflegeplätzen – d’accord. Dann hören die Gemeinsamkeiten überwiegend auf.

    In Teilen ist Ihr Antrag sogar widersprüchlich. So fordern Sie, dass die Rechte der demokratischen Selbstverwaltung gewahrt bleiben müssen, wohingegen Sie einen Teil der Selbstverwaltung, die deutsche Krankenhausgesellschaft, mit Ihrer einseitigen Fokussierung auf öffentliche Krankenhäuser theoretisch schwächen könnten.

    Dass die SPD nun nach fast 1,5 Jahren Corona-Pandemie gerade die Lehre zieht, man müsse das Private mehr rausdrängen und fast nur auf den Staat setzen, erstaunt. Diese Lehre ziehen wir Freie Demokraten nicht. Es hat sich beispielsweise im Hinblick auf Maskenbeschaffung und -verteilung gezeigt, dass wir froh sein können, dass wir nicht nur den Staat als Akteur haben. Man musste schon staunen, dass der Bund für die Verteilung von FFP2-Masken sechs Euro pro Stück zahlte, während einige Tage später diese für nur einen Euro flächendeckend bei Discountern im Angebot waren. Ein etwaiges staatliches Monopol ist prinzipiell genauso risikobehaftet für die Versorgung in der Fläche wie ein Monopol durch private Konzerne. Es ist gut, dass wir einen Mix aus öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Akteuren im Gesundheitssektor im Land haben.

    Von Ihrer Maximalforderung, alle Krankenhäuser wieder zu verstaatlichen, haben Sie sich zumindest in diesem Antrag ja schon entfernt. Die Privatisierung kommunaler Krankenhäuser war um die Jahrtausendwende sehr en vogue, wie zum Beispiel der Verkauf der Lübecker Kliniken durch SPD und Grüne 2002 an den Sana-Konzern.

    Es bleibt bis heute schleierhaft, warum Sie von der Sozialdemokratie in der Abschaffung des privaten Versicherungssektors bei Kranken- und Pflegekassen die Lösung aller finanziellen Sorgen sehen – das wäre ja die Folge aus der Bürgerversicherung, die sie fordern. Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, nicht nur in den Städten, sondern insbesondere auf dem Land, könnten ohne die höheren Abrechnungsmodalitäten gegenüber der privaten Krankenversicherung finanziell nicht bestehen. Die Abschaffung der privaten Krankenversicherung würde die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum somit gefährden – das wollen wir Freien Demokraten nicht!

    Dieses Vorhaben wäre auch rechtsstaatlich sehr schwierig. Eine einfache Gesetzgebung im Bundestag würde vermutlich im Hinblick auf geschützte Grundrechte nicht ausreichen, ggf. ist eine Grundgesetzänderung erforderlich.

    Im derzeitigen System zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung ist nicht alles rosig, das stimmt. Manche sprechen auch von Zweiklassen-Medizin, da angeblich die privat Krankenversicherten bevorzugt würden oder eine bessere Behandlung bekämen. Wäre das so und man möchte eine Zweiklassengesellschaft verhindern, dann gibt es Optionen. Um es plastischer darzustellen: Wer den Menschen einen Mehrwert schaffen will, der sollte nicht die vermeintliche erste Klasse verbieten – vielmehr sollte dann die zweite Klasse aufgewertet werden: Mehr Leistung und Komfort für alle.

    Manche Forderungen sind ja sympathisch, woran es meistens mangelt, sind seriöse Finanzierungsvorschläge, die auch rechtskonform umsetzbar sind.

    Da möchte ich eine Pressemitteilung Ihrer Fraktion vom 11. Mai 2021 zitieren: ‚Wir fordern eine 30-Stunden-Woche als Vollzeit, […] und ein Einstiegsgehalt von mindestens 4.000 Euro. […] Das sind u.a. die starken Antworten der SPD, um den Pflegenotstand nachhaltig zu beenden.‘

    Das sind auf jeden Fall ‚starke‘ Forderungen, wie ‚stark‘ haben Sie dies mit ihrem SPD-Bundesminister für Arbeit und Soziales besprochen, wann wird das umgesetzt?

    Als Jamaika-Koalition besinnen wir uns darauf, was wir als Bundesland in unserer Kompetenz machen können und welche Reformen es auf Bundesebene bedarf. Deswegen stellen wir Ihrer Drucksache einen Antrag gegenüber, der noch einmal für alle klar macht, welche Schritte wir in dieser Wahlperiode zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung getan haben – nicht wenige sogar gemeinsam als demokratische Fraktionen.

    Wir werden daher heute direkt über die beiden Anträge abstimmen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Weiterlesen
  • 17.06.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 4 „Entwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Erneut beschäftigt uns der Justizvollzug in dieser Legislaturperiode. Nachdem sich das Ministerium zunächst mit einer Personalbedarfsanalyse und einer darauf fußenden Personalstrategie befasst hat, ist es nun an der Zeit, dass wir in unserem modernen Justizvollzugsrecht die jüngsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Wissenschaft unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Strafvollzugspraxis nachvollziehen.

    Dieses Gesetzesvorhaben hat ein monströses Ausmaß angenommen. 594 Seiten umfasste der Regierungsentwurf inklusive Begründung. 302 Seiten stark ist die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses und dazu kommen noch die Stellungnahmen der Experten. Es ist daher nicht möglich, das Gesetz in allen Einzelheiten im Parlament zu debattieren. Auf einige Punkte muss aber eingegangen werden: Im Zentrum jeden Strafvollzugs müssen Resozialisierung und Eingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft stehen. Das ist die Kernaufgabe eines modernen Strafvollzugs. Es ist daher zu begrüßen, dass die sogenannte Legalprognose verbessert wird, indem die Vollzugsmaßnahmen individuell auf den jeweiligen Gefangenen ausgerichtet ausgestaltet werden. Grundlage für den Vollzugsplan ist eine Delinquenzhypothese, die zu Beginn des Vollzugs erstellt werden muss. Darauf beruhende Maßnahmen sind regelmäßig auf ihre Wirksamkeit sowie die Möglichkeit von Verbesserungen zu überprüfen. Nur so wird man Resozialisierung wirklich erreichen können. 

    Ein anderer sehr wichtiger Aspekt ist der Opferschutz, der künftig verstärkt berücksichtigt wird. Ziel ist es, dass Gefangene befähigt werden, Empathie zu entwickeln und Verantwortung für die von ihnen zu vertretenen Folgen für die Opfer zu übernehmen. Das ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Resozialisierung. Wir waren aber auch gefordert, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Fixierung umzusetzen. Obwohl mit der Unterbringung im Justizvollzug die Freiheit bereits genommen worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht keinen Zweifel daran gelassen, dass bei nicht nur kurzfristigen Fixierungen von Gefangenen eine Kontrolle durch die Gerichte notwendig ist. Unser Strafvollzugsgesetz wird künftig diese Anforderungen erfüllen. Diese und alle Änderungen sind folgerichtig wortgleich auch in den anderen Justizvollzugsgesetzen (Jugendstrafvollzugsgesetz, Untersuchungshaftvollzugsgesetz, Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und Jugendarrestgesetz) übernommen worden.

    Mein Fazit ist: Wir sichern heute ab, dass wir in Schleswig-Holstein auch weiterhin einen modernen Justizvollzug haben werden, bei dem Resozialisierung und Opferschutz die zentrale Rolle spielen werden. Schließlich musste aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben auch das Justizvollzugsdatenschutzgesetz novelliert werden. Hier will ich nur einen Aspekt herausgreifen, mit dem wir uns in der Koalition besonders intensiv auseinandergesetzt haben, nämlich mit dem Begriff der drohenden Gefahr. Im Polizeirecht ist es durchaus umstritten, ob mit dem Begriff der drohenden Gefahr die Eingriffsbefugnis der Gefahrabwehrbehörde in unzulässiger Weise vorverlagert wird. Das Bundesverfassungsgericht hat für terroristische Straftaten entschieden, dass Überwachungsmaßnahmen auch auf eine drohende Gefahr gestützt werden dürfen. Ob damit die drohende Gefahr auch im allgemeinen Polizeirecht zulässig ist, hat es nicht entschieden, hier bestehen aber doch erhebliche rechtliche Bedenken. Trotzdem haben wir uns nach intensiven Diskussionen dafür entschieden, dass bereits bei einer drohenden Gefahr durch die Justizvollzugsbehörde Daten erhoben, übermittelt und verarbeitet werden dürfen. Anders als im ‚normalen‘ Leben trifft den Staat im Justizvollzug eine besondere Schutzpflicht, die es erfordert, frühzeitig Gefahren erkennen zu können, um sie entweder überhaupt nicht entstehen zu lassen oder rechtzeitig abwenden zu können. Diese besonderen Schutzpflichten im Justizvollzug rechtfertigen es, Ermittlungsmaßnahmen bereits bei einer drohenden Gefahr einzuleiten.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Weiterlesen
  • 17.06.2021

    Anita Klahn zu TOP 14 u.a. „Leseförderung weiterentwickeln“

    In ihrer Rede zu TOP 14+21+22+23+31+40+49 (Leseförderung weiterentwickeln und weitere Anträge zum Thema Schule und Impfen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die wiederholten Schulschließungen seit letztem Jahr und der eingeschränkte Präsenzunterricht haben uns schmerzhaft aufgezeigt, was passiert, wenn der Staat seinem Bildungsauftrag nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann. Lernen auf Distanz war und ist für viele der Beteiligten eine Herausforderung.

    Auch wenn wir uns aktuell sehr intensiv bemühen, dass unsere Schulen verstärkt digitale Kompetenzen an die Kinder und Jugendlichen vermitteln, so sind Lesen, Schreiben, Rechnen nach wie vor die elementaren Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie, für ein selbständiges Leben. Trotz aller Technisierung und Digitalisierung gilt: Wer nicht richtig lesen kann, wird sich auch im digital gestützten Unterricht bei Textrecherchen schwer tun, die Mathematiktextaufgabe nicht erfassen. Ohne gute Lesekompetenz wird man keine App programmieren können.

    Die Stiftung Lesen stellte in einer Studie fest, dass 32 Prozent aller Eltern in Deutschland ihren zwei- bis achtjährigen Kindern zu selten oder nie vorlesen. Besonders betroffen sind Familien aus prekären sozialen Lagen. Kita und Schulen übernehmen hier einen wichtigen Teil der Förderung. Aus diesem Grund wollen wir die verschiedensten außerschulischen und oft ehrenamtlich angebotenen Leseförderangebote unterstützen und weiterentwickeln. Dafür stocken wir die Leseförderung um 100.000 Euro auf. Damit wollen wir Lesepaten, Bücherkisten zum Ausleihen, Ferienangebote, Vereine wie die Lesepiraten in Lübeck, aber auch Angebote der Bibliotheken fördern.

    Die Anträge der Abgeordneten der AfD und des Abgeordneten Brodehl zum Thema Impfen zeigen einmal mehr das politische Kalkül. Es wird suggeriert, dass ein willkürlicher Impfzwang seitens des Staates geplant sei, dem man sich entgegen stellen müsse. Dem ist aber nicht so. Die AfD möchte lediglich staatliches Handeln diskreditieren und Ängste schüren, um damit ein diffuses Unwohlsein gegenüber staatlichem Handeln im Allgemeinen zu bedienen oder zu erzeugen. Das ist angesichts der Pandemie, und vor allem im Angesicht der bisherigen Impferfolge, hochgradig unethisch, irreführend und verantwortungslos.

    Im Zuge der Bildungsdebatten wurde mehrfach dargestellt, wie unerlässlich die Rückkehr zum regelmäßigen Präsenzunterricht ist. Damit verbunden sind natürlich Fragen, wie der Präsenzunterricht möglichst sicher gestaltet werden kann. In erster Linie sind das natürlich Testungen, Abstands- und Hygieneregeln. Aber irgendwann wird es hoffentlich möglich und vor allem sicher sein, auch Kinder und Jugendliche zu impfen. Damit eröffnet sich dann eine weitere Option, um den Präsenzunterricht sicher zu gestalten.

    Wir sehen doch, was Impfungen bewirken: Schleswig-Holstein steht sowohl bei den Inzidenzen als auch den Impfungen hervorragend da. Ja, wir sehen ganz vereinzelt Nebenwirkungen und Komplikationen. Insgesamt kann die Impfkampagne aber als Erfolg bezeichnet werden. Und nur über die Impfungen schaffen wir den Weg aus der Pandemie. Natürlich wird zu prüfen sein, wie die Gefährdungen bei jüngeren Menschen sind. Natürlich braucht es eine gute Aufklärung und individuelle ärztliche Beratung, damit Eltern und ihre Kinder eine eigene Entscheidung für oder auch gegen eine Impfung treffen können.

    Das Schuljahr 2021/2022 steht vor gewaltigen Herausforderungen: Der Präsenzunterricht unter Corona-Bedingungen und die unterschiedlichen Lernstände und sozialen Entwicklungen im abgelaufenen Jahr werden die Schulen vor viele Herausforderungen stellen. Mit dem Rahmenkonzept wollen wir den Schulen dabei Leitlinien an die Hand geben, mit denen sie den Herausforderungen besser begegnen können. Lernrückstände müssen erfasst und so weit wie möglich aufgeholt werden. Gleichzeitig müssen wir den Blick nach vorne richten und die Fortschritte, aber auch bestehende Herausforderungen beim digitalen Unterricht weiter angehen. Auch ohne pandemische Lage werden digitale Lerninhalte und Unterrichtsmethoden verstärkt Einzug in den Unterricht halten. All diese Maßnahmen werden große Anstrengungen erfordern. Deswegen wollen wir die zusätzlichen Angebote bis weit ins nächste Jahr anbieten, wie zum Beispiel die Lernangebote in den Ferien mit weitreichenden Kooperationsangeboten.

    Mit der schrittweisen Rückkehr zum regulären Unterricht werden auch die entstandenen Lernrückstände sichtbar werden. Mit dem Aufholprogramm des Bundes werden wir auf Landesebene unsere bestehenden Programme ausweiten und weitere Maßnahmen auf den Weg bringen können. Uns eint das Ziel, dass wir die Maßnahmen mit möglichst vielen und unterschiedlichen Akteuren auf den Weg bringen werden. Schon jetzt stehen die Schulen unter einem enormen Stress und einer hohen Arbeitsbelastung. Die Einbindung von externen Akteuren wird also eine vordringliche Aufgabe sein. Ziel muss es sein, dass die Schülerinnen und Schüler wieder den Anschluss an den Schulalltag finden und das kommende Schuljahr ohne dauerhafte Wissenslücken – vor allem in den Kernfächern – oder fehlende Kompetenzen erfolgreich absolvieren können. Dabei werden wir genau schauen müssen, auf welchem Stand die Schülerinnen und Schüler sind und welche Hilfsangebote nötig sein werden.

    Ich bin zuversichtlich, dass wir das alles schaffen können. Natürlich wird es kein ‚normales‘ Schuljahr werden können, aber mit den weiteren Impfungen, flächendeckendem Präsenzunterricht, dem weiteren Engagement der Schulen und den Unterstützungsmaßnahmen werden wir weit davon entfernt sein, ein ähnliches Corona-Schuljahr wie 2020 erleben zum müssen, das so weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten hatte.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Weiterlesen
  • 17.06.2021

    Stephan Holowaty zu TOP 28 „Kommunalwahlrecht für alle einführen"

    In seiner Rede zu TOP 28 (Kommunalwahlrecht für alle einführen) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Vielleicht sollten wir mal gleich am Anfang ein Missverständnis ausräumen: Das Wahlrecht in unserem Land ist kein Give-Away-Artikel und darf das auch nicht werden. Ich denke, wir dürfen in unserem Land schon sehr klar sagen, dass aktive politische Partizipation und Mitbestimmung drei wichtige Komponenten erfordert: das klare Bekenntnis zu den Werten und zum Recht unseres Landes, eine erfolgreiche Integration und einen langfristigen Bleibewillen.

    Das aktive und passive Wahlrecht sind nach dem Grundgesetz dem Volk und damit dem deutschen Staatsvolk, also den Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, vorbehalten. Mit einer Ausnahme, nämlich dem Kommunalwahlrecht für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Und das geschieht, weil die Europäische Union eben nicht lediglich eine Wirtschaftsunion ist, sondern vor allem eine Wertegemeinschaft. Demokratie, persönliche Freiheit, Rechtsstaatlichkeit – diese gemeinsamen Werte machen Europa aus und deshalb – und nur deshalb – gewähren sich die Staaten der EU gegenseitig das Kommunalwahlrecht. Dies ist auch Ausdruck der Personenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union.

    Wer jedoch politische Partizipation zum undifferenzierten Mitnahmeartikel macht, darf nicht mehr von unserem Land, unserem Europa als Wertegemeinschaft sprechen. Wir Freie Demokraten wollen gelungene Integration. Wir wollen ein Land, das offen ist für Menschen, die sich zu unseren gemeinsamen Werten bekennen. Aber wir werden nicht die Verhältnisse umdrehen und Partizipation vor Integration stellen. Wir werden nicht Partizipation vor das Bekenntnis zu unseren Werten stellen. Das sieht übrigens auch das Bundesverfassungsgericht so und hat bereits im Jahr 1991 geurteilt: ‚Dem demokratischen Postulat, allen dauerhaft im Gebiet einer Gebietskörperschaft ansässigen, ihrer Hoheitsgewalt unterworfenen Personen auch demokratische Teilhabe zu gewähren, kann nicht durch Erstreckung des Wahlrechts auf Ausländer, sondern nur durch ein auf Veränderungen in der Zusammensetzung der Einwohnerschaft reagierendes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung getragen werden.‘ Und deshalb fordern wir Freie Demokraten seit unzähligen Jahren immer und immer wieder: Es muss ein modernes Einwanderungs- und Einbürgerungsrecht geben, das Chancen eröffnet, aber auch gleichzeitig deutlich macht, dass gleiche Werte die Basis für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben sind. Und dazu kann man sich bekennen – eben zum Beispiel durch einen Antrag auf Einbürgerung.

    Wer Wahlrecht zum undifferenzierten Mitnahmeartikel macht, höhlt die Grundsätze unserer Staatsbürgerschaft aus. Und wenn die Sozialdemokraten in ihrer Begründung ausführen, dass genau deshalb eine Bundesratsinitiative notwendig sei, um ‚die bestehende Diskrepanz zwischen dem Wahlrecht deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Drittstaatsangehörigen aufzuheben‘, dann sage ich ihnen: Genau wegen des Urteils des Bundeverfassungsgerichts, genau wegen unseres Staatbürgerrechts, ist diese Diskrepanz gewollt. Das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger ist eben deshalb möglich, weil wir innerhalb der EU gewissermaßen davon ausgehen können, dass wir gleiche Grundwerte teilen und darüber hinaus die EU nicht mehr in Teilen betrachtet werden kann, da wir Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Warenverkehrsfreiheit und Personenverkehrsfreiheit haben.

    Wenn wir nämlich auf der einen Seite durch eben diese Freiheiten EU-Bürgern die dauerhafte Wohnsitznahme ohne weiteres ermöglichen, soll damit auch die politische Partizipation und Mitbestimmung einhergehen können. Die Voraussetzungen für Drittstaatsangehörige sind bekanntermaßen ganz andere. Wir stehen in der humanitären Verpflichtung, Verfolgten und Geflüchteten Schutz zu gewähren. Wir Freie Demokraten stehen zu einem modernen Einwanderungsrecht beispielsweise nach kanadischem Vorbild. Genau das liefert die SPD als Teil der Bundesregierung seit Jahrzehnten nicht. Aber wir Freie Demokraten stehen auch genauso zum Wert unserer Staatsbürgerschaft, einer wertebasierten Europäischen Union und zum Grundsatz: Erst Integration, dann Partizipation.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

    Weiterlesen
  • Mehr laden

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche

Footer menu

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz