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  • 30.09.2022

    Annabell Krämer zu TOP 7 "Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen"

    In ihrer Rede zu TOP 7 (Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Schwimmen zu lernen und es sicher zu beherrschen, sollte für jedes Kind möglich sein. Aber wenn wir uns die Zahlen angucken, dann müssen wir feststellen, dass wir weit davon entfernt sind: Laut DLRG sind fast 60 Prozent der Zehnjährigen keine sicheren Schwimmer, gleiches gilt für 20 Prozent der Schüler am Ende der sechsten Klasse. Niemand will das – am wenigstens die Eltern selbst: Die Eltern suchen händeringend nach Möglichkeiten, ihr Kind 'schwimmfähig' zu bekommen.

    Es ist meines Erachtens der falsche Weg, das Erlernen der Schwimmfähigkeit an externe Organisationen quasi 'auszulagern' und sich darauf zu verlassen, dass das Ehrenamt oder kommerzielle Anbieter diese Aufgabe übernehmen. Vor allem angesichts der Tatsache, dass das Erlernen der Schwimmfähigkeit verbindlich in den Fachanforderungen vorgesehen ist und – zumindest formell – integraler Bestandteil des Lehrplans ist. Wir fordern daher, dass diese Fachanforderungen endlich verbindlich umgesetzt werden und der Schwimmunterricht als Teil des Sportunterrichts den Stellenwert erhält, den er verdient.

    Der Mangel an qualifizierten Lehrkräften und das Fehlen von geeigneten Schwimmhallen wird oft als Grund vorgeschoben, aber ist der gerechtfertigt? Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Im Bericht des Bildungsministeriums von 2018 wurde angekündigt, dass mittelfristig jedes Kind das Schwimmen erlernt. Es wird Zeit, dass diesen Worten endlich Taten folgen. Schwimmunterricht wird angeblich in den meisten Schulen erteilt. Die Aussage, dass im Schuljahr 2018/2019 'in mindestens einer Klassenstufe Schwimmunterricht' erteilt wurde, lässt keinen Rückschluss darauf zu, ob hinreichend Unterrichtsstunden gegeben wurden. Ferner fehlt die Aussage, ob es sich auf sämtliche Klassen einer Jahrgangsstufe bezieht. Hieran gibt es erhebliche Zweifel!

    Der Bedarf an privaten Schwimmkursen ist vielerorts größer als das Angebot und es gibt lange Wartelisten. Die Schwimmfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein sind nicht erst seit der Coronapandemie unbefriedigend. Aus diesem Grund ist eine verpflichtende Umsetzung des Schwimmunterrichts an den Grundschulen und eine Überprüfung zur Sicherstellung der erfolgreichen Erlangung der Schwimmfähigkeit ab dem Schuljahr 2023/2024 überfällig. Die Fachanforderung Sport muss für den Bereich Schwimmen sicherstellen, dass grundsätzlich alle Schüler die vorgesehenen Schwimmkompetenzen erreichen können. Damit der vorgesehene Schwimmunterricht endlich verlässlich umgesetzt und seiner Relevanz gerecht wird, soll der Sachstand der Schwimmfähigkeit im Übergangszeugnis zur weiterführenden Schule vermerkt werden. Ferner sollen die Kooperationen der Schulen untereinander und mit Vereinen und Verbänden gefördert werden

    Welche Argumente sprechen vermeintlich gegen verlässlichen Schwimmunterricht? Zum einen sei oftmals kein Hallenbad erreichbar und es gäbe nicht genügend schwimmlehrbefähigte Lehrer. Bei Blockunterricht ist die Sommerperiode lang genug, um trotz Sommerferien hinreichend Schwimmunterricht in den Sommermonaten zu geben. Sollte kein Freibad im Umland vorhanden sein, ist eine Kostenerstattung seitens des Landes für Beförderungsunternehmen oder Klassenreisen angebracht, um in Kompaktkursen in weiter entfernten Standorten Schwimmkurse zu ermöglichen. Auch in Badeseen kann man das Schwimmen erlernen!

    Kommen wir zu dem Mangel an schwimmlehrbefähigten Lehrern. Hier erinnere ich die Landesregierung gerne daran, dass sämtliche in Schleswig-Holstein ausgebildeten Sportlehrer schwimmlehrbefähigt sind. Zum Erhalt der Schwimmlehrbefähigung ist alle vier Jahre ein Auffrischungskurs zu belegen. Wir fordern die Landesregierung auf, diese Einhaltung zu überprüfen. Fehlende staatliche Kursplätze sind kein Argument – die DLRG zum Beispiel bietet diese Kurse vielerorts als Wochenendkurse an. Und wieder heilt das private Ehrenamt Versäumnisse der Regierung! Der Schwimmunterricht in den Schulen muss so organisiert sein, dass 100 Prozent der Schülerinnen und Schüler als Schwimmer von den Schulen gehen – dauerhaft! Wir fordern die Landesregierung auf, sich hier stärker als bisher bei der Finanzierung einzubringen.

    Genau das war der Grund, warum wir Freie Demokraten durchgesetzt haben, dass kommunale Schwimmstätten mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs seit 2021 endlich Betriebskostenunterstützung für ihre Schwimmstätten erhalten. Diese soll anteilig auf die Kommunen nach bereitgestellten Schwimmzeiten für Schwimmunterricht verteilt werden. Meine Kleine Anfrage hierzu hat jedoch ergeben, dass diese Verteilung bis heute nicht auf diesem Wege vorgenommen wird. Die Mittel werden nicht gesetzeskonform verteilt, obwohl es keine coronabedingten Einschränkungen mehr gibt.

    Wir fordern die Landesregierung auf, dass Gesetz endlich umzusetzen. Dann werden wir sehen, wieviel Schwimmunterricht seitens der Schulen wirklich gegeben wird. Ein Schelm, wer vermutet, dass diese Transparenz nicht gewünscht ist!“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 30.09.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 26 "Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht"

    In seiner Rede zu TOP 26 (Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Die Wölfe breiten sich unkontrolliert in Deutschland aus. Selbst im waldarmen Schleswig-Holstein gibt es nun zwei residente Paare. Schon heute leiden viele Weidetierhalter unter den Wölfen. Herdenschutzmaßnahmen nach den staatlichen Empfehlungen sind oft wirkungslos oder führen zu unverhältnismäßigen Aufwendungen und Nachteilen. Ich sage daher klar und deutlich: Wir dürfen nicht tatenlos zusehen. Wir brauchen dringend gesetzliche Vorgaben für bestandsregulierende Maßnahmen – das heißt: Abschüsse. Wir brauchen wolfsfreie Zonen an den Küsten. Es wird daher Zeit, dass das so genannte Wolfsmanagement zu einem Bestandsmanagement weiterentwickelt wird. Die Zeit für romantisierende Märchenstunden und dem bloßen Sammeln von Fotonachweisen und Wolfslosung muss ein Ende haben.

    Der Wolf muss ins Jagdrecht. Ich begrüße, dass die schon lange bestehende FDP-Forderung Einzug in den Koalitionsvertrag von CDU und Grünen gefunden hat. Und auch im 100-Tage-Programm wird dieser Punkt erwähnt. Peinlich, dass die Landesregierung bis heute noch nicht einmal einen Entwurf präsentiert hat. Und deswegen kann ich es sehr gut nachvollziehen, dass die Fraktionen von CDU und Grünen von der Untätigkeit der Landesregierung genervt sind und einen Landtagsantrag eingebracht haben.

    Eine bloße Aufnahme ins Jagdrecht bringt allerdings herzlich wenig. Das weiß die CDU auch sehr genau. Wir laden Sie mit unserem Alternativantrag ein, ein wirksames Wolfsmanagement auf den Weg zu bringen. Der Schutzstatus des Wolfes muss geändert werden. Der so genannte günstige Erhaltungszustand ist längst erreicht. Ich freue mich, dass immerhin die CDU-Bundestagsfraktion das auch erkannt hat und sie wie die FDP im Bund und hier im Land fordert, den Wolf von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie zu überführen. Wir brauchen einen ideologiefreien Umgang mit dem Schutzstatus der Wölfe. Dazu gehört auch anzuerkennen, dass der Wolf nicht vom Aussterben bedroht ist. Europaweit gibt es heute bereits zehntausende Tiere. Entsprechend unnötig ist die Aufrechterhaltung des höchsten Schutzstatus nach der FFH-Richtlinie.

    Das heißt übrigens nicht, dass jeder Jäger Wölfe jagen könnte. Auch bei Anhang-V-Arten muss der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleiben. Aber wir müssen der derzeitigen sehr schnell verlaufenden Ausbreitung Rechnung tragen. Es bedarf eines regional differenzierten Bestandsmanagements und einer wildökologischen Raumplanung mit drei Kategorien: Wolfsschutzarealen, Wolfsmanagementarealen und Wolfsausschlussarealen. 
    Von der SPD hier im Landtag würde ich mir übrigens mehr Olaf Lies wünschen und weniger NABU-Sprech von Ihnen, Frau Redmann.

    Und zurück zur CDU und Ihrem schwachen Antrag heute. Sie wissen selbst, dass die reine Aufnahme ins Jagdrecht nur sehr, sehr wenig bringt. Ich erinnere Sie gerne an Ihr Wahlprogramm, in dem es heißt: ‚Wir wollen die rechtlichen Grundlagen für eine Ausweisung von wolfsfreien Zonen insbesondere an den Küsten- und Deichlinien schaffen.‘ Dann mal los!

    Und Ihnen, Minister Schwarz, will ich abschließend das hier ins Stammbuch schreiben: Jeden Tag, an dem Sie und die Landesregierung sich nicht für ein ausgewogenes Bestandsmanagement entscheiden, entscheiden Sie sich gegen die Weidetierhaltung, gegen den naturnahen Erhalt von Kulturlandschaften und gegen die Deichsicherung durch Schafherden."

     

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  • 30.09.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 31 "Afghanistan nicht vergessen!"

    In seiner Rede zu TOP 31 (Afghanistan nicht vergessen!) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Seit dem Krieg in der Ukraine, der medial alles bei uns überstrahlt, hat man ein bisschen den Eindruck, als gäbe es keine anderen Krisenherde auf der Welt. Dabei ist Afghanistan einer davon. Der Iran ist ein zweiter und es gibt viele weitere. Und in der Tat ist es unsere humanitäre Verpflichtung, auf alle diese Krisenherde zu gucken. Wenn auch, und das sage ich jetzt, ohne dass ich falsch verstanden werden möchte, wenn auch klar sein muss, dass wir nicht alle Probleme der Welt in der Bundesrepublik Deutschland werden lösen können.

    Afghanistan ist dabei ein besonderes Thema. Und Afghanistan ist aufgrund unseres Engagements über die NATO und der Vereinigten Staaten und der Übernahme der Macht am 15. August im letzten Jahr ein besonderes Thema, weil wir eine besondere Verantwortung gerade für diejenigen haben, die als besonders gefährdet eingestuft worden sind und das sind insbesondere die Ortskräfte Afghanistan. Vor dem Hintergrund, dass Menschen für die Bundesrepublik Deutschland und für die NATO dort vor Ort gearbeitet haben, sich in Gefahr gebracht haben, besondere Gefährdungslagen eingegangen sind, die nach dem Abzug der NATO und der USA dazu geführt haben, dass sie in besonderem Maße der Verfolgung ausgesetzt sind, muss uns das dazu veranlassen, alles dafür zu tun, um diese Menschen aus Afghanistan herauszubekommen und zu unterstützen.

    Meine Vorredner haben diese Situation sehr gut beschrieben. Ich sage aber sehr selbstkritisch auch in Richtung der eigenen Bundesregierung, dass seit dem 15.8.2021 dieses Bundesaufnahmeprogramm bisher nicht zustande gekommen ist. Und ich finde das beschämend vor dem Hintergrund, dass wir gerade in dieser besonderen Verpflichtung gegenüber Menschen stehen, die uns mal geholfen haben. Und dass wir es nicht hinbekommen, Aufnahmemöglichkeiten für mehr als für 5.000 Menschen in diesem Jahr finanziell zu stemmen. Was bedeutet, dass es in Wahrheit nur 1.000 Menschen sind, die mit ihren Familien kommen können, wir aber wissen, dass es eine viel größere Anzahl ist, denen gegenüber wir verpflichtet sind. Da empfinde ich es als ein gutes und als wichtiges Zeichen, dass wir hier in diesem Haus mal klarmachen, dass wir in Schleswig-Holstein diese besondere humanitäre Verpflichtung gerade für die Menschen in Afghanistan sehen und dass ein Bundesaufnahmeprogramm kommen muss und dass auch umgesetzt werden muss. Und dass wir auch darüber hinaus bereit sind, Menschen bei uns aufzunehmen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag dokumentiert damit seine besondere Verantwortung gegenüber den Menschen in Afghanistan und das ist gut so und deswegen wird die FDP-Fraktion zustimmen."

     

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  • 13.04.2017

    Christopher Vogt: DGB-Hochschulreport ist eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung

    „Der DGB-Hochschulreport macht noch einmal sehr deutlich, dass es bei den Arbeitsbedingungen für den akademischen Mittelbau in Schleswig-Holstein noch sehr Luft nach oben gibt. Es geht hier wohlgemerkt nicht um die Arbeitsbedingungen in privaten Unternehmen, sondern an den Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein. Die Verantwortung dafür trägt die Landesregierung. Was wohl als Wahlkampfhilfe für die SPD gedacht war, wird somit zum Bumerang. Der DGB-Hochschulreport ist keine Bestätigung für die Landesregierung, sondern eine schallende Ohrfeige, die sie auch verdient hat. Der DGB liegt nämlich völlig richtig mit der Aussage, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die Hochschulen des Landes müssen endlich attraktiver für talentierte Wissenschaftler werden.

     

    Es fällt auf, dass der DGB zu den Ursachen für die hohe Zahl an befristeten Arbeitsverträgen kaum etwas gesagt hat. Das liegt wohl daran, dass die Verantwortung für diese Entwicklung nicht in erster Linie bei den Hochschulen selbst liegt, sondern bei der Landesregierung. Die SPD ist in den letzten 29 Jahren über 26 Jahre an der Landesregierung beteiligt gewesen. Insofern dokumentiert der DGB Nord hier eindrucksvoll das Versagen der Sozialdemokratie.

     

    Die SPD ist immer vorne mit dabei, wenn es gilt, Arbeitgeber an den Pranger zu stellen. Wenn die Sozialdemokraten aber selbst als Arbeitgeber Verantwortung tragen, sind sie ganz kleinlaut und verweisen auf Placebos wie den Verhaltenskodex. Die Hochschulen des Landes brauchen aber keinen Verhaltenskodex, sondern bessere finanzielle Rahmenbedingungen, um mehr unbefristete Jobs anbieten zu können.

     

    Der Anteil des Wissenschaftsetats an den Gesamtausgaben des Landes ist in dieser Wahlperiode gesunken. Insofern kann man nicht ernsthaft davon sprechen, dass die Wissenschaft ein Schwerpunkt dieser Landesregierung gewesen ist. Die Grundfinanzierung im Hochschuletat muss deutlich angehoben werden und die Landesregierung muss sich auch auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Mittel aus entsprechenden Bundesprogrammen dauerhaft an die Hochschulen fließen. Die Hochschulen brauchen eine bessere und verlässliche Finanzierung, um bessere Arbeitgeber sein zu können.“

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  • 30.09.2022

    Annabell Krämer zu TOP 29 "Dispositionszinsen gesetzlich begrenzen"

    In ihrer Rede zu TOP 29 (Dispositionszinsen gesetzlich begrenzen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Erneut fordert die SPD uns auf, uns auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Höhe der Dispositionszinsen gedeckelt wird. Seit dem letzten Antrag in der letzten Legislatur hat sich an den Rahmenbedingungen jedoch nichts geändert. Der Dispositionskredit ist eine Kreditlinie, die der Verbraucher – beziehungsweise Darlehensnehmer – flexibel nutzen kann. Zum einen ist ein Dispositionskredit mit vergleichsweise hohen Verwaltungs-, Risiko- und Personalkosten verbunden. Insbesondere die Risikokosten schlagen hier zu Buche. Klassische Rahmen- oder Ratenkredite binden den Kunden an regelmäßige Tilgungsleistungen. Diese gibt es beim Dispositionskredit nicht.

    Warum ist der Dispokredit im Konkreten für ein Kreditinstitut so teuer? Eine zugesagte Kreditlinie muss seitens der Bank vorgehalten werden und zwar unerheblich davon, ob der Kunde den Kreditrahmen in Anspruch nimmt. Nicht nur, dass die Bank mit den zugesagten Mitteln nicht anderweitig arbeiten kann, die zugesagten Mittel müssen zudem vollständig mit Eigenkapital unterlegt werden.

    Was heißt das konkret? Sofern ein Kreditunternehmen Linien für Dispositionskredite einräumt, stehen ihr diese Mittel nicht mehr für sonstige Kreditvergabe zur Verfügung. Bei Dispositionskrediten ist die Ausfallwahrscheinlichkeit höher als bei allen anderen Formen des Darlehens. Der angebotene Dispozins ist für alle Kunden einer Bank einheitlich. Somit muss er die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit abbilden. Genau aus diesem Grunde sind die Konditionen bei einem Ratenkredit niedriger – hier wird der Zinssatz individuell ermittelt. Ein Dispositionskredit steht variabel zur Verfügung und bindet das Eigenkapital der Bank in Höhe von acht Prozent des Kreditrahmens – unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme.

    Es gibt sinnvollere Mechanismen, um den Verbraucher zu schützen. Sofern ein Kunde seinen Dispo über einen Zeitraum von sechs Monaten durchgehend in Höhe von 75 Prozent oder mehr in Anspruch nimmt, ist das Kreditinstitut verpflichtet, aktiv kostengünstigere Alternativen anzubieten. Gemäß SPD-Antrag dürfte der Zinssatz für Dispositionskredite aktuell maximal 5,12 Prozent betragen. Bei der erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeit wäre dieses Angebotsprodukt für die Banken defizitär. Es ist davon auszugehen, dass Kreditinstitute das Angebot stark einschränken würden. Hiermit wäre niemanden geholfen.

    Ich betone noch einmal: Der gesamte Kreditrahmen eines Dispositionskredites muss unabhängig von der Inanspruchnahme mit Eigenkapital unterlegt werden. Eigenkapitalbindung, die für Unternehmenskredite nicht mehr zur Verfügung steht. Dispositionskredite und Investitionskredite für Unternehmen stehen aufgrund des begrenzten Eigenkapitals der Banken im Wettbewerb zueinander – das verlieren Sie hier völlig aus den Augen!

    Verlassen wir die Ebene der Unternehmen, die gerade in der heutigen Zeit händeringend auf Investitionskredite angewiesen sind und wenden wir den Blick auf den Verbraucher, der Ihnen auf den ersten Blick so wichtig erscheint. Ein Dispositionskredit soll kurzfristige Liquiditätsprobleme überbrücken. Er ist nicht für die dauerhafte Inanspruchnahme gedacht. Deshalb ist es richtig, dass Banken verpflichtet sind, ihren Kunden nach einer gewissen Zeit günstigere Alternativen mit festen Rückzahlungsfristen anzubieten. Es ist doch gerade der Dispositionskredit, der viele Menschen in die Verschuldung stürzt. Was passiert denn, wenn wir den Zinssatz gesetzlich senken und defizitär für den Anbieter gestalten? Je günstiger der Kredit wird, desto mehr wird er in Anspruch genommen. Dieses Verständnis von Angebot und Nachfrage fehlt mir hier leider öfter. Diese erhöhte Inanspruchnahme als Einstieg in die Verschuldungsfalle wollen wir gerade nicht. Dispositionskredite können quasi dauerhaft in Anspruch genommen werden. Je günstiger Sie diesen Kredit machen, desto teurer wird er am Ende.

    Lassen Sie uns den Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten vernünftig helfen – stärken Sie mit uns die Angebote und den niedrigschwelligen Zugang zur Schuldnerberatung!“

     

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  • 30.09.2022

    Annabell Krämer zu TOP 45B "Dringlichkeitsantrag 'Frauenrechte stärken'"

    In ihrer Rede zu TOP 45B (Dringlichkeitsantrag „Frauenrechte stärken - Wir stehen solidarisch an der Seite der Demonstrantinnen und Demonstranten im Iran und weltweit“) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Die 22-jährige Mahsa (Jina) Amini ist am 16. September in Teheran gestorben. Sie wurde von der iranischen Sittenpolizei drei Tage vorher festgenommen, weil sie ihren Hijab in der Öffentlichkeit nicht richtig getragen habe. Seitdem gehen weltweit Frauen, Männer und Kinder auf die Straße, um für Frauenrechte zu kämpfen und sie werden immer lauter. Und bei der Demonstration am Mittwoch, bei der ich mit vielen Kolleginnen und Kollegen teilgenommen habe, hörten wir immer mehr, dass die Frauen sagten: 'Wir werden immer lauter. Und diesmal lassen wir uns nicht einschüchtern. Wir werden so lange laut bleiben, bis dieses Regime gestürzt ist.' Die Aufforderung unserer ehemaligen Ausschussvorsitzende für Menschenrechte im Bundestag, Gyde Jensen, an den iranischen Botschafter möchte ich hier noch einmal in aller Deutlichkeit bekräftigen. Sie sagte: 'Setzen Sie sich dafür ein, dass in Ihrem Land Veränderung möglich ist. Dass das archaische Hijab-Gesetz und die Bevormundung der Frau der Vergangenheit angehören. Setzen Sie sich dafür ein, dass Mut endlich belohnt und nicht bestraft wird.'

    Ich denke, das muss der Botschafter in Deutschland eigentlich täglich zu hören bekommen. Und es kann nicht angehen, dass täglich immer mehr Frauen, auch Männer, im Iran zu Tode kommen, weil sie für ihre Rechte kämpfen, für ihre Freiheitsrechte, für Frauenrechte, für Menschenrechte. Femizide machen 20 Prozent der Morde im Iran aus - jedes Jahr 2000 Frauen, 2000-mal Mahsa (Jina) Amini. Weltweit sind es täglich 137 Frauen. Das macht 87.000 Femizide pro Jahr. Ich möchte einmal einen rumänische Schriftsteller, Elie Wiesel, zitieren: 'Man muss immer Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.' Wir unterstützen auch insbesondere die Forderung von Omid Nouripour nach Sanktionen und ebenso dem Islamischen Zentrum Hamburg, dem IZH, endlich das Handwerk zu legen. Dieses Zentrum ist das wichtigste Spionagenest des Regimes in Deutschland, sagt er, und bedrängt zudem viele Iranerinnen und Iraner, die hier bei uns Zuflucht gesucht haben. Das möchte ich nur bestärken. Frauenrechte sind Menschenrechte. Frauenrechte sind auch ein Maßstab für den Zustand, in dem sich eine Gesellschaft befindet. Trotz der Fortschritte im Bildungsbereich, passieren im Iran immer noch so viele legitimierte Femizide. Wir stehen hier an der Seite derjenigen, die gegen die staatliche Unterdrückung von Frauen und die legitimierten Femizide im Iran demonstrieren. Wir solidarisieren uns vor allem auch mit denjenigen, die nicht wie in Deutschland das Recht haben zu demonstrieren, ihre Meinung frei zu äußern. So auch mit den Demonstrantinnen in Afghanistan, deren Demonstration gestern erneut gewaltsam von den Taliban aufgelöst wurde. Der iranische Ebrahim Raisi spricht von einer Verschwörung gegen die politische Führung des Landes. Wir hingegen unterstützen ausdrücklich die Freiheits- und Demokratiebewegung im Iran und überall in einer Welt. Deswegen ist es gut, dass wir heute in diesem Haus uns einigen konnten auf diesen Dringlichkeitsantrag. Zan zedegi azadi – Frau, Leben, Freiheit.“

     

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  • 30.09.2022

    Annabell Krämer zu TOP 30 "Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Schlachtung erfassen"

    In ihrer Rede zu TOP 30 (Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Schlachtung von Tieren erfassen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Die Vorwürfe gegen den Schlachthof in Flintbek und das veröffentlichte Videomaterial zeigen eins: erhebliche Lücken in der Überprüfung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes. Unsere hierzu erfolgte Kleine Anfrage hat eines deutlich offengelegt: Bisher hat Tierschutz im zuständigen Ministerium keine Rolle gespielt. Folgende drei Referate müssten eigentlich mit der Kontrolle der Schlachthöfe befasst sein: Referat Tiergesundheit, Referat Lebensmittelsicherheit und Referat für Tierschutz.

    Das einzige Referat in Ihrem Haus, dass sich mit der Schlachtung von Tieren beschäftigt, ist bisher das Referat der Lebensmittelsicherheit! Herr Minister, Sie sind nicht nur für Lebensmittel zuständig, sondern auch für den Tierschutz! Tierschutzrechtliche Verstöße wurden in der Vergangenheit bei den Kreisveterinärämtern nicht einmal angefragt! Es sollte doch selbstverständlich sein, dass das immer mit eingebunden sein muss, wenn es um die Schlachtung von Tieren geht! Wieso ist genau dieses Referat unter grüner Führung in den letzten zehn Jahren nicht aufgetreten?

    Vor vielen Jahren hat das Agrarministerium noch einen echten Kontakt mit den Kreisveterinärämtern vor Ort gepflegt und ist seiner Fachaufsichtspflicht nachgekommen. In der von uns gestellten Kleinen Anfrage kam heraus, dass das Verbraucherschutzministerium in den letzten fünf Jahren 14-mal in Kontakt mit den Kreisen stand, um über die Wirksamkeit der Lebensmittelkontrollen zu sprechen. Wo war die Fachaufsicht des Referats Tierschutz, das bisher im grünen Umwelt- und Agrarministerium angesiedelt war? Tierschutz hat offensichtlich in den letzten zehn Jahren im grünen Ministerium keine Rolle gespielt.

    Verstehen Sie mich richtig, Herr Minister. Sie tragen keine Verantwortung für die Versäumnisse durch Ihre grünen Vorgänger. Sehr wohl sind Sie jedoch dafür verantwortlich, die Vorkommnisse lückenlos aufzuklären und abzustellen. Tierschutz ist als Staatsziel verankert. Der Artikel 11 unserer Landesverfassung besagt, dass Tiere unter dem besonderen Schutz des Landes stehen. Das Land muss dementsprechend auch die Gewährleistung dieses Schutzes kontrollieren. Das besagte Videomaterial aus dem Schlachthof zeigt, dass der Schutz nicht gewährleistet ist. Das Videomaterial aus dem Schlachthof zeigt, wie Tiere qualvoll sterben müssen. Dazu kommt, dass das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium als oberste Veterinäramtsbehörde mit Aufsichtspflicht am gleichen Tag von den Missständen erfahren hat wie die allgemeine Öffentlichkeit. Da fragt man sich schon, welche Funktion hat diese Behörde? Ja, die Überprüfung von Schlachthöfen obliegt den Kreisen, aber wie kann die Funktion der obersten Behörde erfüllt werden, wenn diese keine Informationen von den Kreisen einfordert? Deswegen muss es zu einer stärkeren Kontrolle und Unterstützung der Kreise kommen.

    Erstens: Kontrollberichte müssen regelmäßig angefordert werden – und das auch über die Einhaltung des Tierschutzes. Nur so kann die Aufgabe der Fachaufsicht, die ordnungsgemäße Kontrollausübung der Kreise zu überprüfen, doch überhaupt funktionieren! Zweitens teile ich Ihre Aussage, es greife zu kurz, dass mehr Personal zu mehr Kontrollen und mehr Kontrollen bessere Qualität nach sich zöge, eindeutig nicht. Wenn in den Kreisen beklagt wird, dass es zu wenig Amtstierärzte gibt, ist es Aufgabe des Ministeriums, gemeinsam mit den Kreisen Lösungen zu erarbeiten und somit unterstützend tätig zu werden.

    Bevor das Ministerium in grüner Hand war, war es auch Usus, dass sich die Fachaufsicht mit den Kreisveterinären vor Ort ein Bild von der Lage gemacht hat. Die Fachaufsicht sollte wieder ein Miteinander mit den Kreisveterinärämtern sicherstellen. Wie funktionieren die Betriebe, wie laufen die Kontrollen vor Ort? Ein echter Austausch über Verbesserungsmöglichkeiten ist dringend erforderlich. Wir stehen vor einem strukturellen Problem, das endlich vernünftig angegangen werden muss.

    Unsere kleine Anfrage hat gezeigt, dass tierschutzrechtliche Verstöße nicht einmal angefragt wurden! Wir als FDP-Fraktion fordern, dass die Aufsichtspflicht zum Wohle der Tiere endlich ernst genommen wird. Tierschutz als Staatsziel muss auch die dafür notwendige Aufmerksamkeit aus dem Ministerium bekommen! Herr Minister, unser erstes Zusammentreffen war vor einigen Jahren beim Pinneberger Kreisbauernverband. Mir ist beindruckend sinngemäß folgende Aussage von Ihnen in Erinnerung geblieben: Wir Landwirte brauchen uns nicht wundern, wenn Tierschützer uns aufs Dach steigen, wenn wir immer noch nicht sicherstellen, dass jedes Schwein zumindest mit Tageslicht gehalten wird.'

    Herr Minister, dort haben Sie deutliche Worte zum Thema Tierschutz gefunden. Wenn Sie nun auch aktiv zum Wohle des Tieres in den Schlachthöfen Taten folgen lassen, haben Sie uns an Ihrer Seite!“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 30.09.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 14 "Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln deutlich korrigieren"

    In seiner Rede zu TOP 14 (Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln deutlich korrigieren) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Der Entwurf zur EU-Pflanzenschutzmittelverordnung ist völlig weltfremd. Eine solche Verbotspolitik ist inakzeptabel und bedarf dringend einer deutlichen Anpassung.

    Die von der EU geplante pauschale Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes um 50 Prozent sowie ein Komplettverbot in FFH-Gebieten halte ich für grundsätzlich falsch. Das geplante Totalverbot der Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten kommt einem Berufsverbot gleich. Das dürfen wir nicht zulassen. Insbesondere in Zeiten eines Krieges in Europa muss die Nahrungsmittelversorgung Vorrang haben. Deswegen muss der Verordnungsentwurf deutlich überarbeitet oder sogar komplett zurückgezogen werden.

    Landwirte müssen den Pflanzenschutzmitteleinsatz entsprechend der herrschenden Bedingungen wie Wetter und Schädlingsdruck gemäß guter fachlicher Praxis planen können. Pauschale Verbote wären nach den Einschränkungen durch die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ein weiterer Vertrauensbruch für die Landwirte und Eigentümer in den FFH-Gebieten, denen eine uneingeschränkte Bewirtschaftung ihrer Flächen immer zugesichert worden ist.

    Ein vollständiges Verbot von chemischem Pflanzenschutz hätte übrigens auch katastrophale Folgen für die Ökobilanz. Jedes Mal, wenn der Landwirt wieder über den Acker pflügen muss, wird CO2 emittiert. Wir müssen hier auf die Wissenschaft hören und eine Folgenabschätzung vornehmen.

    Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, um ein klares Signal zu setzen. Der Alternativantrag von CDU und Grünen ist seinen Namen nicht wert. Vielmehr ist der grün gefärbte Alternativantrag ein agrarpolitischer Offenbarungseid der Union.
    "

     

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 30.09.2022

    Heiner Garg zu TOP 32 "Unterstützung des Landes für die Tafeln"

    In seiner Rede zu TOP 32 (Unterstützung des Landes für die Tafeln) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Zunächst einmal möchte ich mich auch sehr herzlich im Namen der FDP-Fraktion bei sämtlichen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich jeden Tag für die Tafeln einsetzen, für die Menschen einsetzen, die auf die Tafeln angewiesen sind, von Herzen für ihre Arbeit bedanken.

    Was mich auch in den letzten fünf Jahren immer wieder beinahe hat verzweifeln lassen, ist, dass wir es nicht schaffen, den Personenkreis, der auf diese notwendigen Unterstützungsangebote angewiesen ist, immer kleiner werden zu lassen. Sondern ganz im Gegenteil: In kurzer Zeit hat sich beispielsweise in Berlin die Nachfrage bei manchen Tafeln verdoppelt. Insgesamt gab es deutschlandweit 2021 rund 1,65 Millionen Menschen, die auf die Tafeln angewiesen waren. Im Jahr 2022 waren es schon über zwei Millionen. 61 Prozent der Tafeln in Deutschland verzeichnen einen Zuwachs der Kundinnen und Kunden um rund 50 Prozent, also fast zwei Drittel der Tafeln in Deutschland. Neun Prozent der Tafeln haben inzwischen doppelt so viele Kundinnen und Kunden. Etwa die Hälfte der Tafeln muss länger öffnen. 62 Prozent der Tafeln müssen inzwischen kleinere Mengen an jeden Haushalt abgeben und fast ein Drittel der Tafeln verhängt einen sogenannten Aufnahmestopp, weil sie nicht mehr in der Lage sind, die drastisch gestiegene Nachfrage zu befriedigen. Und gleichzeitig haben es die Tafeln mit einem Rückgang der Lebensmittelspenden zu tun.

    Ich bin deswegen Frau Midyatli ausgesprochen dankbar, dass sie zunächst mal auf zwei grundsätzliche Punkte hingewiesen hat. Nämlich in der Tat auf das, was die Ampel in Berlin beschlossen hat und was jetzt umgesetzt wird. Das ist das Bürgergeld. Ich finde, diese Maßnahme war überfällig und sie ist richtig, weil unser Ziel sein muss, dass Menschen selbstbestimmt leben können und nicht auf Hilfe und Unterstützung in Form von Lebensmittelspenden angewiesen sein dürfen, in einem Land wie der Bundesrepublik Deutschland. Es ist doch vollkommen richtig, das haben wir auch in der letzten Legislaturperiode getan aufgrund der Coronapandemie, dass die Tafeln vom Land unterstützt werden. Die Richtlinie über die halbe Million Euro ist ja noch in der vergangenen Legislaturperiode freigezeichnet worden, die 500.000 Euro stehen bereit. Das hat meine Nachfolgerin angekündigt. Die Zuschüsse können vom Sozialministerium entsprechend bewilligt werden. Das gilt für die Erweiterung von Lager- und Kühlkapazitäten, für erhöhte Transport- und Energiekosten, auch für Übersetzungskosten und für die Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer. Das ist alles richtig und niemand wird das hier kritisieren.

    Was mich ein wenig gewundert hat, ist, dass von den beiden regierungstragenden Fraktionen ein Antrag kommt, der aus dem Satz besteht: 'Der Landtag spricht sich dafür aus, die Tafeln in Schleswig-Holstein zu unterstützen.' Ich hätte zumindest erwartet, dass irgendwo steht, wie das eigentlich in diesen Zeiten funktionieren soll. Sei's drum. Dem Antrag wird ja niemand nicht zustimmen und insofern wünsche ich mir, dass es in den nächsten Jahren trotzdem gelingt, dass die Tafeln weniger Menschen versorgen müssen und dass sie irgendwann ganz verschwinden können."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 04.10.2022

    Oliver Kumbartzky: Landesregierung tappt beim Ausbau der Speicherkapazitäten im Dunkeln

    Zu den Antworten der Landesregierung auf eine Kleinen Anfrage zu den Speicherkapazitäten in Schleswig-Holstein erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Statt klarer und konkreter Konzepte, wie die Landesregierung die Speicherkapazitäten ausbauen will, verliert sie sich im Unkonkreten und in theoretischen Erklärungen auf Grundschulniveau. Das bedeutet: Die Landesregierung hat keinen Plan, wie sie die Speicherkapazitäten für elektrische Energie ausbauen will. Und dabei wäre das dringend nötig!

    Die aktuellen Speicherkapazitäten reichen längst nicht, um sich unabhängig zu machen von fossilen Energieträgern. Schleswig-Holstein ist eines der Vorzeigeländer beim Ausbau und der Erzeugung Erneuerbarer Energien. Es ist ein Armutszeugnis, dass ein Energiewendeministerium, das seit zehn Jahren in grüner Hand ist, sich nicht längst Gedanken darüber gemacht hat, wie man diesen Standortvorteil auch in Zukunft weiterentwickeln möchte. Abgesehen von der schon fast mantraartig angepriesenen Wasserstoffstrategie, ist der Energiewendeminister nämlich erstaunlich ideenlos.

    Es ist bitter, dass das Land nicht mal weiß, wie hoch die Grundlast in Schleswig-Holstein sein muss, um unabhängig von Energieimporten zu werden. Dass jede Kilowattstunde tauglich ist, um die Grundlast abzudecken ist ungefähr genauso logisch, wie jeder in Dithmarschen erzeugte Kohlkopf geeignet ist, den weltweiten Bedarf nach Kohl zu erfüllen. Wenn man die Zielmarken nicht kennt, kann man auch keine sinnvollen Konzepte auflegen. Da hätten wir von einer Koalition, die sich Klimaneutralität und Energiewende besonders groß auf die Fahne geschrieben hat, mehr erwartet."

     

    Anlage: 

    Kleine Anfrage_Speicherkapazitäten in Schleswig-Holstein.pdf

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  • 04.10.2022

    Annabell Krämer: Bestenauslese statt starre Quote

    Zur heute von der Landesregierung beschlossenen Frauenquote von 50 Prozent für Landesunternehmen und Sparkassen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Wir haben bereits in der letzten Legislatur große Zweifel an einer Frauenquote von 50 Prozent für Landesunternehmen und Sparkassen angemeldet. Die Praxis zeigt, dass sich in einigen Branchen unglaublich wenige Frauen für Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane bewerben. Wenn man per Gesetz eine Quote vorschreibt, droht, dass die Posten unnötig lange unbesetzt bleiben. Bedenklich ist auch, dass die Qualifikation keine Rolle mehr spielen soll, da im Zweifel ein besser qualifizierter Mann aufgrund der Frauenquote nicht zum Zuge kommt. Für uns gilt das Prinzip der Bestenauslese, d.h. sollte es mehr qualifizierte Frauen als Männer geben, muss auch ein Frauenanteil von mehr als 50 Prozent möglich sein.“

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  • 11.04.2017

    Christopher Vogt: Höchste Zeit für eine mittelstandsfreundliche Wirtschafts- und Verkehrspolitik

    „Da haben die Sozialdemokraten ein klassisches Eigentor mitten im Wahlkampf geschossen. Meyers Wahlkampftermin in Lauenburg unterstreicht eindrucksvoll, dass es höchste Zeit wird für eine mittelstandsfreundliche Wirtschafts- und Verkehrspolitik in Schleswig-Holstein. Mit Reinhard Meyer wird das nichts mehr werden.

     

    Mit seinem Versagen bei der Planung von dringend benötigten Verkehrsprojekten und dem Bürokratiemonster Tariftreue- und Vergabegesetz hat Minister Meyer dem Wirtschaftsstandort massiv geschadet. Die gespielte Ahnungslosigkeit über die Auswirkungen ihrer Wirtschaftspolitik wird den Sozialdemokraten nicht mehr weiterhelfen. Das ist völlig unglaubwürdig und einfach nur noch peinlich. Die von der Koalition weitgehend ignorierte Kritik der Wirtschaft am Vergabegesetz und die durchgeführte Evaluation sind schließlich eindeutig: Dieses Gesetz schadet gerade den kleinen Unternehmen und hilft niemandem weiter.

     

    Die FDP wird im Falle einer Regierungsbeteiligung das Wirtschaftsministerium beanspruchen, um den Mittelstand von unnötiger Bürokratie zu entlasten und um die Verkehrsprojekte endlich voranzubringen. Dafür sind mehr Investitionen und Planungskapazitäten, eine Reform des Planungsrechts und ein Ende der politischen Blockaden erforderlich.“

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  • 05.10.2022

    Christopher Vogt: 100 Tage Schwarz-Grün in Schleswig-Holstein - Ein Fehlstart in Zeiten der Krise

    Morgen (6.10.) ist die schwarz-grüne Koalition 100 Tage im Amt. Zur Bilanz der neuen Landesregierung erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die neue Landesregierung wirkt seltsam kraft- und mutlos und ist auch nach 100 Tagen im Amt noch immer nicht wirklich aus den Startlöchern gekommen. Sie hat einen Fehlstart hingelegt. Das wäre in normalen Zeiten problematisch, in diesen Zeiten ist es fatal. Schwarz-Grün wird vor allem durch die Aufteilung der Macht im Land und durch engagierte Kritik an der Bundesregierung zusammengehalten. Nur Robert Habeck finden interessanterweise sowohl Grüne als auch die CDU richtig gut, obwohl er bei der Sicherung der Energieversorgung und als Bundeswirtschaftsminister leider nicht viel auf die Reihe bekommt.

    Daniel Günther erkennen wir politisch schon nach wenigen Monaten kaum wieder. Anstatt seinen eigenen Job zu machen, absolviert er vor allem Wohlfühltermine und assistiert ansonsten Friedrich Merz bei der Oppositionsarbeit im Bund. So verspielt er auf Dauer seine Glaubwürdigkeit. Während Günther und Heinold von der Bundesregierung immer wieder neues Steuergeld fordern, als wäre der Bundeshaushalt eine schier unerschöpfliche Geldquelle, hält sich die Landesregierung mit eigenen Entlastungen vornehm zurück: Für den Mittelstand soll es lediglich Bürgschaften geben und den jungen Familien wird selbst eine moderate Senkung der Kita-Gebühren verweigert. Das ist unterlassene Hilfeleistung und wirklich armselig. Anstatt Krisenmanagement zu betreiben, sorgt sich Schwarz-Grün erkennbar um die Finanzierung des sehr umfangreichen, aber wenig konkreten Koalitionsvertrages, den jetzt offenbar Christian Lindner retten soll. Da werden Spielwiesenprojekte, mit denen grüne Besserverdiener bezuschusst werden sollen, mal eben als Hilfe in der Not umgelabelt. Dass die CDU dies mitmacht, hat nichts mit Klimaschutz zu tun, sondern ist reine Wählertäuschung.

    Die Landesregierung leidet unter einer unsinnigen Ressortaufteilung und der Tatsache, dass beim Kabinett vor allem auf Quantität und weniger auf Qualität geachtet wurde. Der von Daniel Günther angekündigte Bürokratieabbau fällt nicht nur aus, sondern wird wie bei der Grundsteuer sogar ins Gegenteil verkehrt. CDU und Grüne können sich bisher nur auf einen Demokratieabbau zulasten der Bürgerinnen und Bürger und der kleineren Parteien einigen. Dies halten wir gerade in diesen Zeiten für ein katastrophales Signal. Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium sollte wieder aus der Versenkung auftauchen. Es reicht nicht aus, nur zu verkünden, dass man die der A20 in den nächsten fünf Jahren nicht weiterbauen wird.

    Wir hoffen sehr, dass die Landesregierung absehbar zur Souveränität zurückfindet und dann auch auf die konstruktiven Vorschläge der Opposition eingeht. Nicht nur die Probleme der aktuellen Krise fordern unser Bundesland heraus, sondern auch die strukturellen: Bei der Bildung, bei der Digitalisierung, bei der Gesundheitsversorgung, beim Klimaschutz und beim Fachkräftemangel braucht es überzeugende Konzepte und echte Lösungen. Die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erwarten jetzt verantwortungsbewusste Lösungen. Wir haben der Landesregierung dafür in der letzten Landtagssitzung die Hand gereicht, die jedoch leider nicht angenommen wurde. Daniel Günther muss angesichts seines schwachen Kabinetts und der fehlenden Projekte seiner Koalition die Rolle des Moderators ablegen und Führung zeigen. Ansonsten drohen Schleswig-Holstein mit Schwarz-Grün fünf verlorene Jahre, die sich unser Bundesland nicht leisten kann.“

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  • 05.10.2022

    Heiner Garg: Das Lauterbach'sche Sammelsurium ist überflüssig

    Zu den Protesten der Kassenärzte gegen die Sparpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen dauerhaft stabilisiert werden. Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hierzu vorgestellte Sammelsurium unzähliger Einzelmaßnahmen taugt hierzu allerdings nicht. Zum Teil wirken diese Maßnahmen nicht strukturell und teilweise gefährden manche Maßnahmen wie die Rücknahme der Vergütungsregelungen für Neupatientinnen und -patienten oder die Wiedereinführung der Budgetierung in der Zahnmedizin sogar die Patientenversorgung.

    Mit drei grundlegenden, strukturell wirkenden Maßnahmen könnten die GKV-Finanzen für die kommenden Jahre stabilisiert werden – ohne die oben erwähnten Nachteile:

    1. die richtige – das heißt auskömmliche – Verbeitragung von ALG II-Empfängerinnen und -Empfängern, wie im Ampel Koalitionsvertrag vereinbart – die Bunderegierung müsste die Maßnahme nur endlich umsetzen,
    2. die Besteuerung von Arzneimitteln mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent – wie es in der EU üblich ist,
    3. ein ausreichend kalkulierter Steuerzuschuss, der jährlich zu dynamisieren ist.

    Es wird Zeit, dass der Bundesgesundheitsminister damit beginnt, den Koalitionsvertrag, den er selbst mit verhandelt hat, auch zielführend umzusetzen."

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  • 07.10.2022

    Oliver Kumbartzky: Noch ist der Nationalpark Ostsee ein ungelegtes Ei

    Zu den Plänen von Umweltminister Tobias Goldschmidt für einen Nationalpark Ostsee erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Wenn man sich erinnert, wie die damalige rot-grüne Landesregierung die Menschen vor Ort übergangen hat bei der Erweiterung des Nationalparks Wattenmeer, habe ich große Befürchtungen, was den Nationalpark Ostsee angeht. Insbesondere bei dem sehr sportlichen Zeitplan von Minister Goldschmidt wage ich zu bezweifeln, dass es gelingt, die Betroffenen umfassend in seine Pläne einzuweihen und mitzunehmen. Schlechte Kommunikation und ein Überstülpen von Parteiprojekten bergen eine Menge Sprengstoff. Das A und O ist die Akzeptanz der Menschen. Die wird davon abhängen, mit welchen Lösungen der Minister die großen Einschnitte kompensieren möchte, die ein Nationalpark Ostsee unweigerlich für viele Menschen vor Ort mit sich bringen würden. Noch ist der Nationalpark Ostsee ein ungelegtes Ei. Wir sind gespannt, ob die CDU den grünen Parteitagsbeschluss stillschweigend mitmacht."

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  • 07.10.2022

    Christopher Vogt: Die Schulleitungen brauchen mehr Unterstützung

    Zum Modellvorhaben der Landesregierung mit Schulverwaltungskräften an Schulen erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die FDP-Fraktion hält es für dringend geboten, die Lehrkräfte und insbesondere die Schulleitungen von organisatorischen Aufgaben zu entlasten, damit die Qualität des Unterrichts wieder stärker in den Fokus rücken kann. Der Einsatz von Schulverwaltungskräften kann ein Baustein zur Entlastung der Schulleitungen sein, weshalb wir es als grundsätzlich sinnvoll erachten, deren Einsatz mit einem Modellvorhaben zu erproben.

    Wir sind allerdings irritiert, dass die Bildungsministerin kein Wort dazu sagt, an wie vielen Schulen dies geschehen und wie viel Geld dafür bereitgestellt werden soll. Insofern scheint es sich hier lediglich um die Ankündigung eines noch nicht vorliegenden Konzepts zu handeln. Wir erwarten, dass die Ministerin dieses Konzept nun schnellstmöglich dem Parlament präsentieren wird, damit es auch fachlich bewertet werden kann. Unsere Schulleitungen brauchen allerdings mehr als dieses Modellvorhaben. Die FDP-Fraktion schlägt zu ihrer Unterstützung unter anderem vor, den Stundenausgleich und die Fortbildungen zu verbessern sowie das eigene Budget für Lehr- und Lernmittel zu erhöhen.“

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  • 10.10.2022

    Annabell Krämer: Den Bürgern darf nichts aufgehalst werden, was der Staat selbst nicht schafft

    Zu den von einzelnen Kommunen beantragten Fristverlängerungen für die Grundsteuererklärung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Überforderung der öffentlichen Hand sollte Ministerin Heinold endlich zum Anlass nehmen, den Bürgerinnen und Bürgern eine Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung um sechs Monate zu gewähren. Ein Staat, der dem Bürger zumutet, was er selbst nicht bewältigen kann, verspielt die Akzeptanz in der Bevölkerung. Für uns ist klar, es muss eine Fristverlängerung geben und zwar sowohl für die öffentlich Hand als auch die Bürgerinnen und Bürger. Sonderregelungen für staatliche Institutionen darf es bei der Grundsteuer nicht geben."

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  • 05.04.2017

    Christopher Vogt: Die regelmäßige A7-Show des Ministerpräsidenten kann uns nicht täuschen

    „Es ist schon sehr vielsagend, dass jeder einzelne Bauabschnitt vom Ministerpräsident abgefeiert wird. Diese Baumaßnahme ist schließlich das einzige große Verkehrsprojekt, das in unserem Bundesland in dieser Wahlperiode richtig vorangekommen ist. Zu verdanken hat der Ministerpräsident dies vor allem der schwarz-gelben Vorgängerregierung, die dieses Paket aus Investor und DEGES auf den Weg gebracht hatte. Die damalige Opposition aus SPD, Grünen und SSW war übrigens dagegen.

     

    Die regelmäßige A7-Show des Ministerpräsidenten ist nichts anderes als eine peinliche Wahlkampfaktion und kann nicht über das verkehrspolitische Versagen seiner Regierung hinwegtäuschen. Alle anderen großen Verkehrsprojekte wie die A20, der B5-Ausbau oder die Fehmarnbeltquerung haben SPD, Grüne und SSW die letzten fünf Jahre nicht vorangebracht, sondern nur verzögert und blockiert. Bei der S21 hat man den Hamburgern nicht genug Dampf gemacht, bei der Sechsspurigkeit der Rader Hochbrücke kann man sich nicht gegen Herrn Dobrindt durchsetzen und bei der A21 geht es gerade einmal in Zeitlupe voran. So darf es die nächsten fünf Jahre nicht weitergehen, ansonsten wird unser Bundesland wirtschaftlich immer weiter vom Bundesdurchschnitt abgekoppelt.

     

    Es lässt tief blicken, dass Verkehrsminister Meyer bei der B5 jetzt auch wieder auf die DEGES setzt. Da er die eigenen Planungskapazitäten trotz gewaltiger bevorstehender Aufgaben sogar noch verringert hat, bleibt ihm auch gar nichts anderes übrig. Schleswig-Holstein hat eine deutlich bessere Verkehrspolitik mit mehr Investitionen und Planungskapazitäten, einem besseren Management und ohne Blockaden verdient.“

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  • 06.10.2022

    Heiner Garg: Um die Zukunft der Kinderbetreuung muss man sich Sorgen machen

    Zum Bericht der Landesregierung zur Zukunft der Sprach-Kitas heute im Sozialausschuss und den Plänen der Sozialministerin, Quereinsteiger und Hilfskräfte gegen den Fachkräftemangel in Kitas einsetzen zu wollen, erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Schade, dass das Kita-Ministerium große Zweifel an der Zukunft der Sprach-Kitas hat aufkommen lassen. Das ist ein völlig falsches Signal in Zeiten, in denen Integration und Sprachförderung besonders zentrale Aufgaben in den Kitas sind. Frau Touré hat es bis heute versäumt, den Trägern die notwendige Sicherheit zu geben, damit das qualifizierte Personal in den Sprach-Kitas erhalten bleiben kann. Genau diese Sicherheit ist aber dringend notwendig und wäre selbst finanziell darstellbar. Statt zu handeln, bleibt Frau Touré lieber der Regierungslinie treu und zeigt in Richtung Bund. Erstaunlich ist, dass für fehlgesteuerte Förderprogramme, wie beispielsweise für Lastenfahrräder, Geld im Haushalt vorhanden ist, während Familien mit Kindern nicht umfassend entlastet werden sollen.

    Um die Zukunft der Kinderbetreuung muss man sich ernsthaft Sorgen machen. Denn dem Fachkräftemangel in den Kitas will die grüne Sozialministerin durch die Absenkung von Qualitätsstandards begegnen. Quereinsteiger und Hilfskräfte sind zwar eine wichtige Unterstützung, aber sie sind kein Ersatz für gut ausgebildetes Personal. Wer die anspruchsvollen Qualitätssziele der Kita-Reform schon nach ein paar Monaten im Amt über Bord wirft, muss aufpassen, dass mit solchen Manövern nicht die letzten engagierten hochqualifizierten Erzieherinnen und Erzieher das Handtuch werfen. Frau Touré ist mit dem Anspruch angetreten, Sozialpolitik gestalten zu wollen. So langsam sollte sie auch mal anfangen zu liefern." 

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  • 12.10.2022

    Heiner Garg: Die Grippe-Impfung sollte auch in Impfzentren angeboten werden

    Anlässlich steigender Patientenzahlen in den Krankenhäusern auch aufgrund von Atemwegserkrankungen erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Schon jetzt sind die Stationen und Notaufnahmen am Limit auch wegen Atemwegserkrankungen. Die kommende Wintersaison stellt somit die Funktionsfähigkeit unserer Gesundheitsversorgung vor besondere Herausforderungen, die besonderen Antworten bedürfen. Nicht nur das Coronavirus, sondern auch andere Virusinfektionen wie z.B. die Influenza steigen schon jetzt deutlich an. Um hier Druck aus dem Kessel zu nehmen, sollte die Grippeimpfung künftig auch in den Impfzentren angeboten werden. Die Landesregierung sollte daher zügig Gespräche mit der KVSH aufnehmen, damit die Organisation in den Impfzentren entsprechend angepasst werden kann.

    Durch Corona ist die Influenza ein bisschen in den Hintergrund gedrängt worden, aber wir dürfen nicht vergessen, dass auch diese Erkrankung besonders gefährlich ist für ältere und vorerkrankte Menschen. Die Landesregierung sollte die Warnung der Experten, dass Influenza in diesem Winter heftiger zuschlagen könnte als in den vergangenen Jahren, ernst nehmen. Die Krankenhäuser ächzen schon jetzt unter der steigenden Zahl von Corona-Patienten und Atemwegserkrankten. Unser Gesundheitssystem droht, seine Belastungsgrenze zu erreichen, wenn das Land nicht alle Hebel in Bewegung setzt und Maßnahmen ergreift, damit so wenig Menschen wie möglich ernsthaft erkranken. Eine Möglichkeit ist ein niedrigschwelliges Grippe-Impfangebot nicht nur in den Arztpraxen, sondern auch in den Impfzentren. Das wäre ein Beitrag zur Entlastung von Krankenhäusern und Arztpraxen." 

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