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  • 11.05.2023

    Heiner Garg zu TOP 32+33 "Betriebsrenten stärken – Ausnahmen vom Anpassungsverfahren streichen"

    In seiner Rede zu TOP 32+33 (Betriebsrenten stärken – Ausnahmen vom Anpassungsverfahren streichen sowie Bundesratsinitiative für einen armutsfesten Mindestlohn – damit das Leben bezahlbar bleibt) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Ich komme zunächst mal auf den Antrag zum Mindestlohn zu sprechen. Lieber Kollege, Dirschauer, als ich zum ersten Mal Ihren Antrag – und zwar nur die Überschrift – gesehen habe, bin ich ein bisschen zusammengezuckt, weil ich mich an die ewig lange Debatte zur Einführung eines Mindestlohns erinnert habe. Nun mache ich aus meinem Herzen keine Mördergrube, ich habe 2011 auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz versucht, einen Vorstoß zu wagen. Das Ding hieß damals nicht Mindestlohn, sondern feste verbindliche Lohnuntergrenze. Die Republik war damals offensichtlich nicht so weit. Ich sage übrigens auch, dass meine eigene Partei damals auch nicht so weit war.

    Ich finde es gut, dass es heute einen Mindestlohn gibt und ich finde auch das Verfahren der Mindestlohnkommission richtig. Ich sage ganz ehrlich, wenn die Zahl, die die Kollegin Midyatli genannt hat, richtig ist, woran ich eigentlich keinen Zweifel habe, und mehr als 20 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt vom erhöhten Mindestlohn profitieren, dann sollten wir uns beim Fachkräftemangel ernsthaft Gedanken machen, was da eigentlich los ist. Weil wir beide Anträge in den Ausschuss verweisen, hoffe ich, dass wir uns darüber nicht nur austauschen, sondern zu bestimmten Punkten auch eine Anhörung stattfindet. Wenn es darum geht, Intervalle zu überprüfen, bin ich voll bei Ihnen. Man sollte zumindest auch das Intervall der Anpassung beim Mindestlohn überprüfen. Man sollte sich auch den Sachverstand sowohl auf Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerseite als auch auf Arbeitgeberinnen und Arbeitgeberseite im Hinblick auf die Ausnahmeregelung genau angucken und hinterfragen, ob die heute tatsächlich noch in dieser Form weiter gelten soll. Bei den Betriebsrenten hat die Ampel schon eine ganze Menge auf den Weg gebracht.

    Ich würde mir übrigens auch wünschen, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches schon die Vorgängerregierung auf den Weg gebracht hat, endlich konsequent umgesetzt würde. Die Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten ist ein Ärgernis, und zwar schon seit Jahren. Das diese durch die Ampel abgeschafft werden soll, ist genau der richtige Schritt. Ich habe einfach mal ein paar Zahlen zusammengetragen. In Deutschland haben rund 18,5 Millionen Menschen eine Betriebsrente bzw. einen Anspruch darauf. Das ist in Ordnung. Was mir Bauchschmerzen bereitet, ist, dass die Betriebsrente sehr unterschiedlich eingesetzt wird von Unternehmen. Bei den großen Unternehmen mit 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind es 88 Prozent und bei den kleinen Unternehmen sind es dann weniger als 50 Prozent. Da ist also noch Luft nach oben. Ich glaube, da müssen wir bei der Ausnahmesituation, auch wenn wir über die Abschaffung reden wollen, darauf gucken, wie sich das eigentlich auf die Unternehmerinnen und Unternehmer auswirkt. Wenn man sich die Deckungssummen im internationalen Vergleich anschaut, fällt auf, dass die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland bei 8000 Euro pro Kopf liegt und in den Niederlanden bei 88.000 Euro pro Kopf. Ich glaube, das macht eine Befassung im Wirtschafts- und/oder Sozialausschuss mit den entsprechenden Anzuhörenden noch wichtiger.

    Um tatsächlich eine armutsfeste Alterssicherung zu ermöglichen, bei einem Rentenniveau, welches ohnehin unterhalb des europäischen Durchschnitts liegt, macht es Sinn, sich darüber zu unterhalten, ob und wie an Ausnahmeregelungen weitergearbeitet werden soll, oder ob sie abgeschafft werden sollen. Ich glaube mal, Wahlkampf hin oder her, der SSW hat mit beiden Themen jedenfalls einen wichtigen Impuls gesetzt und ich freue mich, auch im Namen des Kollegen Buchholz, auf die Ausschussbefassung."

     

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    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 24.02.2017

    Dr. Ekkehard Klug: Bei der Entschädigung von Verbrechensopfern gibt es noch Verbesserungsbedarf

    „Seit Mitte der 1970er Jahren begann ein Wandel des rechtlichen Status des Opfers, weg vom passiven Zeugen, hin zum aktiven Verfahrensbeteiligten der Nebenklage und des Adhäsionsverfahrens.

     

    Und das – das sage ich ausdrücklich – ist auch gut so.

     

    Das sage ich gerade auch vor dem Hintergrund, dass in Deutschland zuletzt auch wieder vermehrt Stimmen zu hören waren, die meinen, für den Opferschutz sei inzwischen genug getan worden.

     

    Denn es ist doch völlig klar, dass die Hinwendung zum Opfer keinen Selbstzweck darstellt. Wenn ein Verletzter nach einer Straftat befürchtet, durch ein Strafverfahren weiter geschädigt zu werden, wird er keine Strafanzeige stellen. Dies bedeutet in letzter Konsequenz, dass eine Politik, die Opferbelange nicht ausreichend berücksichtigt, ein hohes Dunkelfeld produziert und Selbstjustiz oder Selbsthilfe fördert. Und der Bericht zeigt vor allem, an welcher Stelle wir uns heute befinden.

     

    Ich will hier vor allem auf zwei Punkte besonders eingehen.

     

    Erstens: Die Entwicklung im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs ist sehr erfreulich. Gerade die bessere Förderung des Jugend- Täter-Opfer-Ausgleichs wird von uns ausdrücklich begrüßt. Das Ziel muss hier eine flächendeckende Struktur sein. Davon sind wir noch eine erhebliche Wegstrecke entfernt, aber die Entwicklung hier macht optimistisch.

     

    Zweitens: Die Kollegin Skalski hat es in Ihrer Pressemitteilung vom 17. Februar 2017 bereits deutlich gemacht. ‚Der Ruf nach härteren Strafen und schärferen Gesetzen hilft Opfern von Straftaten nicht.‘

     

    Auch das sollte eine Erkenntnis aus dem Bericht heute sein. Wir dürfen das Strafrecht nicht als kostengünstige Lösung mit großer Außenwirkung instrumentalisieren.

     

    Die Politik sollte nicht handwerklich fragwürdige Gesetze produzieren und abwarten, ob die Justiz damit etwas im Sinne des Gesetzgebers anfangen kann. Das sind Scheinlösungen, die dem Opfer überhaupt nicht helfen.

     

    Der Bericht selbst weist daraufhin, dass natürlich noch immer Handlungsbedarf besteht. Das betrifft natürlich auch die Opferrechte. Hier werden wir in Zukunft schauen müssen, wo Änderungsbedarf besteht. Richtig ist nämlich leider, dass bestimmte Opferrechte noch immer nicht richtig funktionieren.

     

    Das Recht, Entschädigung vom Staat nach dem Opferrechtsentschädigungsgesetz zu verlangen, ist kaum genutztes Gesetz. Die Diskussion nach dem Berliner Attentat hat hier beschämende Schwachstellen aufgezeigt; es gibt hier dringenden Verbesserungsbedarf!

     

    Auch das Recht des Opfers, seine aus der Straftat erwachsenen zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter im Strafverfahren zu verfolgen, wird teilweise noch nicht ausreichend genug angewandt.

     

    Die Möglichkeiten, das Opfer bei seiner gerichtlichen Vernehmung zu entlasten, werden in der Praxis ebenfalls wenig genutzt.

     

    Auch eine Harmonisierung des prozessualen Opferrechts vor dem Hintergrund des fortwährenden Reformprozesses in der EU und in Deutschland sollte weiter in Angriff genommen werden.

     

    Und wir brauchen eine wissenschaftliche Evaluation der geltenden Opfergesetzgebung, weil noch immer Unklarheit über die tatsächlichen Effekte der Gesetze auf den und der Abwendung einer sekundären ‚Viktimisierung‘ besteht.

     

    Abschließend möchte ich mich im Namen meiner Fraktion noch bei den vielen ehrenamtlich geführten Vereinigungen und Verbänden wie beispielsweise dem Weißen Ring bedanken, die eine wertvolle Arbeit leisten, um Opfern zu helfen, mit den traumatisierenden Erfahrungen eines Verbrechens zurechtzukommen.

     

    Auf eines möchte ich zuletzt auch noch hinweisen: Wir müssen selbstverständlich auch weiter das Augenmerk auf die Täter legen.

     

    Und wir müssen weiterhin das Augenmerk auf die Resozialisierung des Täters richten. Das neue Landesstrafvollzugsgesetz ist hier durchaus der richtige Schritt. Nur muss das Gesetz auch mit Leben gefüllt werden können.

     

    Dafür sind die Vollzuganstalten endlich so auszustatten, wie es zur Wahrung der grundrechtlich begründeten Ansprüche der Inhaftierten erforderlich wäre. Mit faktisch nicht umsetzbaren Scheinansprüchen schafft man keine besseren Haftbedingungen, sondern schadet der Resozialisierung der Gefangenen. Und damit auch dem Opferschutz.“

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  • 11.05.2023

    Christopher Vogt zu TOP 16 "Förderung von Musikschulen durch ein Musikschulfördergesetz"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Förderung von Musikschulen durch ein Musikschulfördergesetz) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Ich war ja zunächst ganz froh, als ich die Überschrift des Koalitionsantrages gelesen hatte. Es ist zwar etwas komisch, wenn Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf bei der Regierung bestellen. Man könnte ja auch auf die Idee kommen, selbst einen zu schreiben und einzubringen, aber das traut man sich selbst hier offenbar nicht zu.

    Wie dem auch sei: Auch ich bin der Meinung, dass ein Musikschulfördergesetz aus mehreren Gründen eine sinnvolle Maßnahme wäre. Leider ist die Koalition mal wieder in den Ankündigungs- und Konzeptbestellungs-Modus verfallen. Man will ein Thema besetzen, aber erstmal ein Jahr Ruhe haben. Die Regierung hier allen Ernstes auffordern zu wollen, erst in rund einem Jahr überhaupt etwas vorzulegen, ist schon ziemlich dreist und auch wirklich schräg.

    Wenn Sie es wirklich ernst meinen und unbedingt wieder beim Ministerium eine Bestellung aufgeben wollen, dann muss das schon deutlich schneller gehen. Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag eingereicht, indem wir vorschlagen, aus dem ‚2. Quartal 2024‘ das ‚4. Quartal 2023‘ zu machen. Mir kann niemand erklären, dass dies das Ministerium ernsthaft überfordern würde. Wenn Sie diesen Weg schon so gehen wollen, dann muss noch in diesem Jahr das Gesetzgebungsverfahren starten, damit das Gesetz dann vielleicht Mitte des nächsten Jahres in Kraft treten kann. Die Ministerin ist immer stark darin, andere dafür zu kritisieren, dass sie angeblich zu spät zu wenig machen würden. Jetzt soll sie mal selbst liefern. SPD und SSW hatten ja schon mal einen diskutablen Gesetzentwurf dazu vorgelegt, an dem man sich meines Erachtens auch ganz gut orientieren könnte.

    Meiner Meinung nach sollten wir die finanzielle Förderung der Musikschulen verlässlicher regeln und verbessern, um ein möglichst flächendeckendes Musikschulangebot sicherstellen zu können. Gerade mit Hinblick auf den Ausbau des Ganztages gibt es hier eine Riesenchance, den Musikunterricht zu stärken und deutlich auch mehr Kinder und Jugendliche zu erreichen als bisher.

    Der mit Abstand wichtigste Vorteil der Einführung eines Musikschulfördergesetzes in Schleswig-Holstein wäre meiner Meinung nach die Gewinnung und Förderung von Nachwuchslehrkräften. Das muss zumindest das Ziel sein. Denn schon heute wird ein Großteil des Musikunterrichts in den Schulen gar nicht von Fachkräften erteilt. Wie das ja bei anderen Fächern wie z.B. Mathematik leider auch zunehmend der Fall ist. Ein Musikschulgesetz muss hier ansetzen. Wir brauchen motivierte und gut ausgebildete Lehrkräfte, um unseren Kindern und Jugendlichen qualitativ hochwertigen Musikunterricht bieten zu können. In der heutigen Zeit ist es oft schwierig, junge Menschen für den Beruf des Musiklehrers zu begeistern. Daher ist es wichtig, dass wir mehr Anreize schaffen, um junge Menschen für den Beruf des Musiklehrers zu begeistern.

    Und wir müssen daran arbeiten, dass die Musikschulen und -vereine genügend finanzielle Unterstützung erhalten, um eine gute Perspektive zu haben. Da geht es dann auch um die Ausstattung mit Instrumenten und Räumlichkeiten. Auch private Sponsoren und Förderer können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Musikschulen und -vereine dabei zu unterstützen. Ein Musikschulgesetz könnte entsprechende Rahmen setzen, damit dies unterstützt wird. Die Koalition sollte sich einen Ruck geben und unserem Änderungsantrag zustimmen. Es wäre sehr im Interesse der Musikszene in Schleswig-Holstein."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 11.05.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 12 "Gesellschaft vor Verfassungsfeinden schützen"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Gesellschaft vor Verfassungsfeinden schützen) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es ist keine Frage, dass es zu den Kernaufgaben einer wehrhaften Demokratie gehört, dass man sich gegenüber verfassungsfeindlichen Elementen in all seinen Bereichen zur Wehr setzt. Man versucht sie zu identifizieren und gerade nicht an sicherheitsrelevante Stellen zu lassen. Und diese sicherheitsrelevanten Stellen sind nicht nur öffentliche Behörden, sondern sind Einrichtungen, die zum Schutz der kritischen Infrastruktur erheblichen Einfluss auf die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl der Menschen haben können. Das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz nimmt deshalb nicht nur Bezug auf sicherheitsrelevante behördliche Einrichtungen, sondern auch auf Einrichtungen, die für diese Infrastruktur von Bedeutung sind.

    Da ist Handlungsbedarf. Das ist keine Frage. Aber diesen Handlungsbedarf Ihrem Antrag zuzuordnen, fällt schwer. Frau Kollegin Glißmann spricht über die Reichsbürger, die vermehrt irgendwo auftreten und die in der Tat ein Phänomen sind, das verfassungsschutzrechtlich ja durchaus in der Überwachung ist. Der Kollege Kürschner lässt uns das, was in dem Antrag geschrieben ist, nämlich das Verbot der patriotischen Union, zum Thema machen. Alles in der Tat Dinge, die verfassungsfeindliche Aktivitäten sind, aber bei keinem dieser Themen habe ich bisher wahrgenommen, dass es den systematischen Versuch der Infiltration staatlicher Behörden oder Einrichtungen gegeben hätte.

    Und deshalb ist dieser Teil Ihres Antrages schwer in Einklang zu bringen mit dem, was tatsächlich richtig ist und was wir gemeinsam machen sollten. Deshalb bin ich ganz bei Herrn Dolgner, dass wir uns im Ausschuss darüber noch gewaltig zu unterhalten haben werden. Jedenfalls könnte ich dem Antrag so heute nicht zustimmen, denn es gibt an einigen Stellen einfach schlicht und ergreifend Dinge, über die man reden muss. Das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz sieht ja bestimmte Kategorien der Sicherheitsüberprüfungen und Maßnahmen dazu vor. Allerdings eben in abgestufter Art und Weise: die einfache Sicherheitsüberprüfung, die erweiterte Sicherheitsüberprüfung und dann die mit besonderen Auflagen usw. Dafür ist dann eben vorgesehen, dass man die zuständigen Behörden fragt. Die Auskunft beim Verfassungsschutz als ersten Schritt, die Auskunft bei den Staatsanwaltschaften als zweiten Schritt und gegebenenfalls noch die weitere Verarbeitung der Erkenntnisse.

    Eigene behördliche Erkenntnissammlungen, um die es jetzt offenbar geht, nämlich das Durchforsten von Internet und Social Media, ob es solche Aktivitäten gibt, sind da nicht vorgesehen gewesen. Und das mit gutem Grund nicht, denn wer soll das dann leisten? Ist es nicht die Aufgabe des Verfassungsschutzes, diese Dinge auch tatsächlich zur Erkenntnis zu erheben und dann gegebenenfalls auskunftsfähig zu sein? Oder wollen wir allen Ernstes den Behörden sagen, die eine solche sicherheitsrelevante Thematik haben, dass sie selbst in die Prüfung eintreten und gegebenenfalls das Web und Social Media durchkämmen sollten. Das ist total unausgegoren. Aus meiner Sicht geht es hier ganz stark um einen ganz wichtigen Bereich der Ausweitung der Tätigkeit des Landesverfassungsschutzes und nicht so sehr darum, das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz anzufassen.

    Natürlich ist es uns ein Dorn im Auge, dass Menschen, die sich als verfassungsfeindlich aktiv erwiesen haben, oft mit den rechtsstaatlichen Möglichkeiten im Beamtenrecht dagegen vorgehen und längere Zeit darin verbleiben. Aber jetzt mal allen Ernstes. Sagen Sie mir konkret, wie wir da rangehen wollen. Sagen Sie mir konkret, wie wir das beschleunigen wollen, denn Art. 19 IV des Grundgesetzes und die Rechtsstaatsgarantie wollen wir ja nicht anpacken. Das heißt, dass dagegen Vorgehen ist eine normale rechtsstaatliche Art und Weise. Die Personen wehren sich dagegen, dass sie schlicht und ergreifend mit diesen verfassungsfeindlichen Aktivitäten in Zusammenhang gebracht werden. Mir fehlt bei aller Liebe, Frau Glißmann, ein bisschen die Fantasie, wie diese Beschleunigung im Beamtenrecht stattfinden soll. Das Ziel ist klar. Aber wie soll das vor sich gehen? Denn die gesicherte Erkenntnis und die rechtskräftige Feststellung, dass jemand verfassungsfeindlich ist, muss Voraussetzung dafür sein, dass ich ihn aus dem Beamtenverhältnis tatsächlich entferne.

    Zum Waffenrecht haben meine Vorgänger vieles gesagt, das halte ich alles für richtig und deshalb sollten wir dringend über all diese Themen nachdenken. Eine Verschärfung des Waffenrechtes halte ich auch nicht für falsch. Ich halte es im Übrigen auch im Gegensatz zu vielen Menschen meiner Partei und meiner Bundespartei für nicht unbedingt zwingend, dass Sportwaffenbesitzer diese Sportwaffen bei sich zu Hause haben müssen. Ich glaube, dass es durchaus möglich ist, auch im Waffenrecht bestimmte Dinge anders zu machen. Das führt jetzt aber sehr weit. Das alles ist ein bisschen Konvolut von Vielem, das unter der Überschrift steht ‚Gut gemeint‘. Jetzt kommt es darauf an, dass es auch gut gemacht wird und deshalb sollten wir das im Ausschuss besprechen.“

     

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  • 12.05.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 37 "Zahlungspflicht bei Polizeieinsätzen"

    In seiner Rede zu TOP 37 (Zahlungspflicht bei Polizeieinsätzen) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Seine Meinung frei und offen zu sagen, gehört in einer Demokratie zu den Grundrechten, genauso wie sich zu versammeln und gegebenenfalls für seine Meinung zu demonstrieren. Dafür treten alle Demokraten ein und verteidigen das Demonstrationsrecht auch notfalls mit der Polizei, wenn es darum geht, das Demonstrationsrecht durchzusetzen. Wer aber das Demonstrationsrecht überschreitet und wer meint, dass seine Ziele so moralisch sind, dass man sich über die Regeln des Demonstrationsrechtes hinwegsetzen darf und sich an Straßen ankleben und andere blockieren darf, der nutzt nicht mehr das Versammlungs- oder Demonstrationsrecht, sondern der wird selbst schlicht und ergreifend zum Straftäter.

    Er wird zum Straftäter, weil das eben eine Nötigung ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Rechtsprechung zum Gewaltbegriff ja sehr deutlich gemacht, dass der erste Autofahrer nicht von physischer Gewalt, sondern nur von psychischer Gewalt beeinträchtigt sei. Aber spätestens der zweite Autofahrer ist physisch daran gehindert, sich weiter fortzubewegen. Deshalb ist der Gewaltbegriff ebenso wie die Verwerflichkeitsklausel des § 240 StGB gegeben, weil eben alle an der Weiterfahrt gehindert werden und nicht nur die, die mit irgendwelchen klimaschlechten Antrieben unterwegs sind.

    Nun hat uns gewundert, dass, anders als in anderen Bundesländern, bei uns in Schleswig-Holstein für das Wegtragen dieser Klimakleber von den Straßen die Polizeieinsätze nicht etwa per Gebühren abgerechnet werden. Mit Erstaunen habe ich gelesen, dass das Innenministerium der Auffassung ist, dass es dafür an einem Tatbestand, an einer Rechtsgrundlage fehle und habe mir dann nicht nur die Augen gerieben, sondern habe auch einfach mal schlicht in die Polizeigesetze der anderen Länder geguckt und festgestellt, die haben auch keine anderen Regelungen als wir.

    Weil es schlicht und ergreifend um die Ingewahrsamnahme von Menschen geht, gegen die ein Platzverweis ausgesprochen wird. In der Tat handelt es sich bei § 201 des LVwG um eine Norm, die bei uns gilt. § 204 LVwG ermöglicht die Ingewahrsamnahme und das Wegtragen von Menschen ist ja nichts anderes als die Einschränkung ihrer physischen Freiheitsfähigkeit und damit nichts anderes als die Ingewahrsamnahme. Und damit wird die Vollzugs- und Vollstreckungskostenverordnung komplett ausgelöst, und zwar sofort.

    Liebe Frau Innenministerin, wenn Sie anderer rechtlicher Auffassung sind, dann fordere ich Sie hiermit auf, uns schnellstmöglich etwas vorzulegen, damit wir eine entsprechende rechtliche Grundlage zum Kassieren dafür bekommen. Ich meine nicht, dass wir sie brauchen. Aber wenn Sie meinen, dass es sicherer ist, es anders zu machen, dann tun Sie das gerne, nur ehrlicherweise verstehe ich es nicht. Denn wenn Sie Menschen von der Straße holen, indem Sie sie ablösen, um anschließend ihre Personalien festzustellen und sicherlich als Polizei dafür Sorge tragen, dass sie sich nicht 30 Sekunden später wieder auf der Straße festkleben, dann müssen Sie sie hierfür an ihrer körperlichen Bewegungsfähigkeit hindern und damit ist das nichts anderes als eine polizeilichen Gewahrsamnahme und die ist schlicht und ergreifend über § 204 LVwG sofort abrechnungsfähig.

    Worauf kommt es uns an der Stelle an? Dass wir in einem Rechtsstaat mit allen fair umgehen. Derjenige, der fahrlässig dreimal seine Alarmanlage ausgelöst hat, wird zur Kasse gebeten, aber derjenige, der bewusst und vorsätzlich einen Polizeieinsatz provoziert, wird nicht zur Kasse gebeten. Das halten wir nicht für in Ordnung. Wir fordern, dass das in Schleswig-Holstein anders gemacht wird. Zehn andere Bundesländer machen uns das vor. In zehn anderen Bundesländern ist das üblich und ich freue mich gleich auf die Rede des Kollegen Brockmann, der seine letzte Landtagsrede hält und von dem wir wissen, dass er unserer Auffassung ist und deshalb die Zahlungspflicht auch befürwortet. Stimmen Sie unserem Antrag zu.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 11.05.2023

    Heiner Garg zu TOP 14 u.a. "Stationäre Geburtshilfe in Schleswig-Holstein absichern"

    In seiner Rede zu TOP 14+34+39+42 (Stationäre Geburtshilfe in Schleswig-Holstein absichern, Mündlicher Bericht zur Umsetzung der Krankenhausreform, Krankenhäuser unterstützen – Tarifabschlüsse refinanzieren und Gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung sichern) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Kommen wir zur Historie der Krankenhausreform, die ja in Wahrheit aus zwei Teilen besteht und im Übrigen auch aus zwei Teilen bestehen muss – einmal der Krankenhausfinanzierungsreform und auf der anderen Seite der ihr parallel folgenden Krankenhausstrukturreform. Es war im Sommer 2019, und es das war keinesfalls eine Selbstverständlichkeit, dass es einen 16-zu-Null-Beschluss der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister auf der GMK gab, dass sich grundlegend am Vergütungssystem etwas ändern muss. Das ist deshalb keine Selbstverständlichkeit, weil die Länder in den letzten 20 Jahren sehr unterschiedlich damit umgegangen sind oder umgehen konnten und auch unterschiedlich davon profitiert haben. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass das Land Rheinland-Pfalz, das deutlich weniger Probleme hatte als das Land Schleswig-Holstein, einer solchen Reform oder solchen Reformabsichten zugestimmt hat.

    Zu Beginn des Jahres 2020 hat Schleswig-Holstein ein Vorschlag gemacht, wie eine solche Krankenhausfinanzierungsreform grundsätzlich aussehen könnte. Die Kernidee ist dabei ja, die Vorhaltekosten in Zukunft zu finanzieren, d. h. eine erlösunabhängige Finanzierungskomponente einzuführen, damit die Grund- und Regelversorgung in der Fläche sichergestellt werden kann. Sie können in einem Flächenland mit Inseln und Halligen weder eine Notaufnahme, noch eine Geburtshilfe, noch andere Einrichtungen im Zweifel mit einer schwarzen Null betreiben, sie sind vermutlich immer defizitär. Und da gab es auch immer und überall und an allen Stellen großen Applaus für diese Überlegungen. Der Applaus flachte immer dann ab, wenn man gesagt hat: Aber dazu brauchen wir eine grundlegende Reform bzw. Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft, und zwar nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern in der gesamten Bundesrepublik.

    Deutschland ist mit 80 Betten pro 100.000 Einwohner einsame Spitze aller OECD-Länder. Frankreich folgt auf Platz zwei mit 59 Betten pro 100.000 Einwohnern und alle anderen, die hier immer wieder als leuchtende Beispiele für Gesundheitsversorgung genannt werden, ich will von den USA also gar nicht reden, aber alle skandinavischen Länder, die Schweiz, Kanada und Niederlande liegen alle im Bereich 30 und darunter. Und weder die Lebenserwartung noch die Qualität der letzten Lebensjahre ist in diesen Ländern geringer. Also natürlich brauchen wir eine parallel dazu begleitende Krankenhausstrukturreform. Ich habe mich gefreut, dass es gelungen ist, und auch das war keine Selbstverständlichkeit, auf Länderebene mit der Kollegin Behrens aus Niedersachsen und mit dem Kollegen Manne Lucha aus Baden-Württemberg bei den Koalitionsverhandlungen zum Ampel-Koalitionsvertrag genau diese Krankenhausfinanzierungsform und die Krankenhausstrukturreform miteinander zu vereinbaren. Ich sehe das Problem, dass der Kollege Lauterbach in Berlin aus meiner Sicht den grundsätzlichen Fehler gemacht hat, aus zwei notwendigen Prozessen einen zu machen. Natürlich ist die Krankenhausplanung Ländersache, dafür hätte es auch kein Rechtsgutachten gebraucht. Ich hätte es wesentlich besser gefunden, wenn sich Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sich das nicht nochmal hätten aufschreiben lassen, sondern wenn sie sehr früh einen innovativen Vorschlag gemacht hätten, nämlich diesen einen Prozess wieder in zwei Prozesse zu teilen. Krankenhausstrukturplanung ist Ländersache. Der Bundesminister soll und er wird, davon bin ich überzeugt, einen vernünftigen Vorschlag zur Krankenhausfinanzierungsreform machen. Dieser liegt in weiten Teilen vor. Und das gemeinsame verbindende Element wäre am Ende, und da kommt dann auch der Bundesfinanzminister ins Spiel, eine Neuauflage des Krankenhausstrukturfonds, von dem dann selbstverständlich nur die Länder profitieren, die ihre Hausaufgaben auch gemacht haben. Aber dass es umsteuerungsbedingten Mehraufwand gibt, und zwar vermutlich in Milliardenhöhe in den Ländern, das ist sonnenklar. Im Übrigen darf der auch nicht beim stationären Sektor Halt machen, denn die Kunst wird ja gerade sein, das ein oder andere Krankenhaus, also das ein oder andere stationäre Angebot, auch in ambulante Angebote zu transferieren, weil erst dann eine wirklich zukunftssichere Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden kann und diese Kosten müssen natürlich auch mit übertragen werden.  

    Ich habe die Anträge alle gelesen, in den Anträgen der Koalitionsfraktionen steht nichts Falsches drin, da steht auch nichts Neues drin. Da steht nichts Überraschendes drin. Ich will mal vorsichtig sagen, wir sollten insgesamt ein bisschen vorsichtig sein, was wir Menschen eigentlich ständig versprechen. Die Gesundheitslandschaft, die Gesundheitsversorgung steht in Deutschland vor einem riesigen Umbruch. Und jetzt kann man natürlich weiterhin irgendwelche Luftschlösser bauen wollen und alles Mögliche fordern, oder wie schauen uns mal genau an, was wir haben, auch an Personalkapazitäten in Deutschland und überlegen uns, wie wir diese Personalkapazitäten halten. Ein Drittel der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Schleswig-Holstein wird in den nächsten fünf Jahren nicht mehr an der Versorgung beteiligt sein. Um dieses Drittel zu ersetzen, brauchen wir für jede und jeden, der geht, drei neue Köpfe. Glaubt eigentlich ernsthaft von uns irgendjemand hier, dass wir das schaffen? Natürlich wird Versorgung in Zukunft anders aussehen und sie wird anders aussehen müssen. Wir werden sie sicherstellen können. Aber wir sollten, und das, Frau Ministerin von der Decken, ist eigentlich die große Aufgabe, vor der Sie stehen, wir sollten den Menschen sehr klar sagen, wie diese Versorgung aussehen wird. Und da wird es nicht nur frohe Botschaften geben und es wird auch nicht nur frohe Botschaften geben können.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, schmunzeln musste ich so ein bisschen über den Antrag, dass die Tarifabschlüsse refinanziert werden müssen. Das ist eine Selbstverständlichkeit und das ist ja auch im Gesundheitsbereich so mit der erste Antrag, der sehr konkret ist von Ihnen. Der kann auch nur konkret sein, denn der kostet weder die Finanzministerin noch die Gesundheitsministerin etwas. Das muss in der Tat mit den Kostenträgern auf Bundesebene gestemmt werden.

    Lassen Sie mich noch mal zur Krankenhausfinanzierungsreform und dem Prozess auf Bundesebene zurückkommen, weil mir das schon ein Herzensanliegen ist, das diese Reform gelingt, weil ich glaube, dass das das Kernstück der Versorgungssicherung für die Zukunft sein wird. Karl Lauterbach hat aus meiner Sicht vollkommen zu Recht am 8. Mai 2023 folgendes gesagt: Mehr Geld kann es ohne Reform nicht geben. Das ist richtig, die Strukturreform muss die Finanzierungsreform begleiten. Ich bin fest davon überzeugt, dass nach anfänglichen Ruckeleien mit den Bundesländern bis zum Sommer eine Einigung hergestellt werden muss. Und, Frau von der Decken, ich glaube auch, dass man das kann, wenn man das möchte. Wenn man natürlich politische Machtspiele spielen will, dann kann man sich auch in eine Phalanx derjenigen begeben, die das unbedingt verhindern wollen. Ich glaube aber, dass mit den Vorarbeiten gelingen kann und deswegen fordere ich Sie auf, sich konstruktiv in diesen Prozess einzubringen. Ich weiß, dass der Kollege Lauterbach manchmal schwierig ist, aber mit viel Charme und viel Wissen kann man ihn, glaube ich, dazu bringen, dass diese Reform wirklich ein Erfolg wird.

    Und eines will ich am Ende auch noch sagen, es rächt sich, dass der Gesundheitsministerin für die Umsetzung dieses Mammutprojektes kein zusätzliches Personal zugestanden wurde. Die Aufgaben, die das Gesundheitsministerium hat, sind riesengroß und es sind immer dieselben Leute, die zuständig sind, egal, ob für Akteneinsichtsverfahren, für die Fortschreibung der Krankenhausplanung oder für die Umsetzung der Krankenhausstrukturreform. Glaubt denn irgendjemand von uns, dass diese Handvoll hochqualifizierter, unglaublich engagierte Leute es alleine schaffen kann? Nein, natürlich nicht und da sage ich, es rächt sich, dass man nicht rechtzeitig zusätzliches Personal schon für den Haushalt 2023 eingestellt hat. Ich wünsche uns allen, dass diese Krankenhausstrukturreform gelingt und in diesem Sinne und das meine ich ernst, Frau Ministerin, wünsche ich Ihnen das Durchsetzungsvermögen, aber auch den Willen, diese Reform für Schleswig-Holstein, und zwar für die Patientinnen und Patienten in Schleswig-Holstein, zum Erfolg zu bringen. Daran werden wir Sie messen."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 12.05.2023

    Oliver Kumbartzky: Northvolt-Entscheidung ist mega Nachricht für das ganze Land

    Zur Entscheidung von Northvolt, die Pläne zum Bau einer Batteriezellenfabrik in der Region Heide wie geplant umsetzen zu wollen, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Dithmarscher Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Es sind ausgezeichnete Nachrichten für Dithmarschen und das ganze Land, dass Northvolt seine Ansiedlungspläne für Schleswig-Holstein bestätigt hat. Dieses wegweisende Projekt wurde in Zeiten der Jamaika-Koalition mit ihrer Ansiedlungsstrategie in die Wege geleitet und die intensive Vorarbeit zahlt sich jetzt aus. Northvolt und seine Unternehmensphilosophie passen hervorragend in die Region und ich bin mir sicher, dass hier eine großartige Partnerschaft entstehen wird. Die Ansiedlung stärkt Dithmarschen zudem auf dem Weg zum Green Energy Valley. Mein besonderer Dank gilt den vielen haupt- und ehrenamtlichen Akteuren in der Region, die diese Ansiedlung intensiv und mit sehr großem Engagement vorbereitet haben und weiterhin eng begleiten werden.

    Ich hoffe, dass sich auch die EU schnellstmöglich zu dem Projekt bekennt und einen Haken hinter die beihilferechtliche Genehmigung setzt. Und dann geht die Arbeit erst richtig los: Damit die Northvolt-Ansiedlung gut gelingt und die Region nicht überfordert, muss die Landesregierung bei den erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen endlich Tempo machen und schnell den Rahmen für einen Zuzug von Arbeitskräften schaffen! Und Robert Habeck muss sein neu entdecktes Interesse für Schleswig-Holstein beibehalten und sich jetzt auch deutlich für den A20-Weiterbau und den A23-Ausbau aussprechen. Denn beides brauchen wir auch für Northvolt!"

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  • 12.05.2023

    Heiner Garg zu TOP 26 "EU-Binnengrenzkontrollen weitestgehend einschränken"

    Zum Ende der dänischen Grenzkontrollen und seiner Rede zu TOP 26 (Überarbeitung der Schengen-Regelungen: EU-Binnengrenzkontrollen weitestgehend einschränken) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Dänemark reagiert endlich auf die anhaltende Kritik an den längst rechtswidrigen Dauerkontrollen. Die Situation an der Grenze wird für die vielen Pendler, Touristen und Logistikunternehmen jetzt hoffentlich tatsächlich besser werden. Landes- und Bundesregierung müssen aber weitere Gespräche mit Dänemark führen, damit die stationären Grenzkontrollen absehbar ganz enden und durch geeignete Maßnahmen der polizeilichen Zusammenarbeit ersetzt werden. Die Grenzkontrollen an den europäischen Binnengrenzen sollten auf absolute Ausnahmesituationen beschränkt bleiben und müssen sehr gut begründet sein. Sie sind ansonsten eher symbolische Alibimaßnahmen, die für unnötige Einschränkungen des Alltags vieler Menschen sorgen. Grenzschutz muss in der Europäischen Union vor allem an der Außengrenze stattfinden. Alles andere beschädigt die europäische Idee. Die Sicherung der europäischen Außengrenzen muss aber deutlich verbessert werden, um endlich die Steuerung der Zuwanderung zu gewährleisten."

     

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 24.02.2017

    Christopher Vogt: Elektronische Fußfesseln haben nur eine sehr begrenzte Wirksamkeit

    „Es ist sicher richtig, die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz elektronischer Fußfesseln gegen Gefährder zu schaffen.

     

    Die in diesem Zusammenhang zum Teil erweckte Vorstellung, man könne auf diese Weise einen Meilenstein bei der Terrorismusbekämpfung in die deutsche Sicherheitsarchitektur einfügen, ist jedoch völlig haltlos. Da wird den Bürgern wieder einmal etwas vorgemacht.

     

    Fußfesseln verhindern im Zweifelsfall auch keine Terrorakte – was man zum Beispiel in Frankreich feststellen musste, als ein Terrorist, der eine solche Vorrichtung trug, einen katholischen Priester auf brutale Weise ermordete.

     

    Den Begriff ‚Gefährder‘, bei dem es sich ja bislang nur um einen Arbeitsbegriff der Sicherheitsorgane handelt, rechtlich klar zu definieren und damit auch juristisch belastbar zu machen, ist auch sicher kein einfaches Unterfangen. Am Ende wird dies wohl nur als ‚mildere Lösung‘ in jenen Fällen greifen, in denen ansonsten auch die Voraussetzungen für eine Inhaftierung gegeben wären. Jemanden allein aufgrund eines vagen Verdachts oder unbestimmter Besorgnisse in seiner Freiheit einzuschränken, steht nun einmal nicht in Einklang mit den grundlegenden Prinzipien eines freiheitlichen Rechtsstaats.

     

    Zum Antrag der Piraten möchte ich nur kurz folgendes sagen:

     

    Es handelt sich um einen bunten Strauß unterschiedlicher Punkte, wobei wir Freie Demokraten die im Antrag formulierten Aussagen teils unterstützen, teils jedoch ablehnen. Deshalb werden wir uns in der Abstimmung enthalten.

     

    Hinsichtlich des Einsatzes von ‚Body-Cams‘ für Polizeibeamte sind wir offen für eine probeweise Einführung, sofern dies mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten abgestimmt wird.

     

    Der Punkt 5 des Piratenantrages (besonderer Datenschutz für Internetnutzer im Telemediengesetz) bedarf nach unserer Auffassung vor einer abschließenden Meinungsbildung noch einer gründlichen Prüfung und Erörterung.“

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  • 12.05.2023

    Annabell Krämer zu TOP 19 "Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen"

    In ihrer Rede zu TOP 19 (Gemeinsame Beratung a) Sofortprogramm: Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen b) Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und sportpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Erneut reden wir über das Thema Schwimmunterricht. Nachdem die grüne GroKo zunächst eine Beratung im Fachausschuss abgelehnt hat, hat nun doch eine umfangreiche Anhörung stattgefunden, die unsere Forderungen umfänglich bestätigt hat und dem Bildungsministerium zum Status Quo des Schwimmunterrichts in Schulen ein 'sechs setzen' ins Stammbuch geschrieben hat.  

    Fast 60 Prozent der Zehnjährigen sind keine sicheren Schwimmer. 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Ende der sechsten Klasse haben keine ausreichende Schwimmfähigkeit. Was möchte die Koalition nun unternehmen, um diesen desolaten Zustand zu ändern? Sie bittet die Landesregierung, sich auch zukünftig dafür einzusetzen, dass jedes Kind bis zum Ende seiner Grundschulzeit die Möglichkeit erhält, schwimmen zu lernen. Sie bittet darum, die Weiterqualifizierungsbemühungen von Lehrkräften und den Dialogprozess mit allen am Schwimmunterricht beteiligten Organisationen und Verbänden fortzusetzen, um auf dieser Grundlage bestehende Schwimmangebote im Land weiterzuentwickeln.

    Liebe Koalitionsfraktionen, das kann doch nicht ihr Ernst sein, dass Sie den jetzigen Zustand lediglich manifestieren wollen und das Ministerium für den erreichten Status Quo abfeiern? Sie haben es immer noch nicht begriffen oder wollen es nicht verstehen. Die Eltern suchen händeringend nach Möglichkeiten, ihr Kind 'schwimmfähig' zu bekommen. Die Bedarfe sine riesig und bei privaten Schwimmkursen gibt es lange Wartelisten. Die Schulen sind hier ein zentraler Akteur. Aber anstatt, dass sich die Landesregierung klar dazu bekennt und entsprechend handelt, ruft sie den Eltern zu, dass die Schulen am Ende dafür nicht zuständig sind und verlagert das Problem an externe Organisationen! Ehrenamt und kommerzielle Anbieter werden es schon richten. Die Schulen sind der erste Ansprechpartner. Auch wenn Sie es anscheinend nicht akzeptieren wollen, das Erlernen der Schwimmfähigkeit ist Bestandteil der Fachanforderungen des Sportunterrichts. Und diese Fachanforderungen setzt das Bildungsministerium in Schleswig-Holstein nicht im erforderlichen Maße um!

    Wir fordern, dass die Fachanforderungen beim Schwimmen endlich verbindlich umgesetzt werden und echte Schwimmfähigkeit in den Schulen vermittelt wird. Der Schwimmunterricht in den Schulen muss so organisiert sein, dass 100 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Chance erhalten, als sichere Schwimmer von den Schulen gehen – dauerhaft! Wir fordern die Landesregierung auf, sich hier stärker als bisher bei der Finanzierung einzubringen, die Rahmenbedingungen zu verbessern und die Erteilung des Schwimmunterrichtes endlich verlässlich zu überprüfen. Die erforderlichen Maßnahmen hierfür haben wir Ihnen aufgezeigt.

    Ich erinnere die Landesregierung erneut daran, dass sämtliche in Schleswig-Holstein ausgebildeten Sportlehrer schwimmlehrbefähigt sind. Sofern Schwimmstätten nicht in vertretbarer Umgebung erreichbar sind, sollte Blockunterricht im Rahmen von Projektwochen oder Klassenreisen gegeben werden. Eine Kostenerstattung der Reisekosten sollte anteilig oder umfänglich vom Land erfolgen. Insofern ist eine verpflichtende Umsetzung des Schwimmunterrichts an den Grundschulen und eine Überprüfung zur Sicherstellung der erfolgreichen Erlangung der Schwimmfähigkeit ab dem Schuljahr 2023/2024 überfällig.

    Damit der vorgesehene Schwimmunterricht endlich verlässlich umgesetzt und seiner Relevanz gerecht wird, soll der Sachstand der Schwimmfähigkeit im Übergangszeugnis zur weiterführenden Schule vermerkt werden. Ferner sollen die Kooperationen der Schulen untereinander und mit Vereinen und Verbänden gefördert werden. Zusätzlich dazu sollte es eine Fort- und Weiterbildungsoffensive geben, die es weiteren Lehrkräften vor Ort ermöglicht, sich zu einer qualifizierten Schwimmlehrkraft ausbilden zu lassen. Wir werden die Landesregierung an ihren kommenden Taten messen und werden das Thema wieder auf die Tagesordnung bringen."

     

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  • 12.05.2023

    Heiner Garg zu TOP 7+41 "Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 7+41 (Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes sowie Fachkräftemangel in Kitas) erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Liebe Kollegin Nieß, ich will Ihnen keinen Rat geben, aber ich fände es schön, wenn einem in künftigen Debatten, nur weil man in der Sache andere Auffassungen hat und andere Vorschläge einbringt, weder Engagement noch Sachkenntnis oder Qualifikation abgesprochen wird.

    Meine Beurteilung fällt anders aus, als die Rednerinnen der schwarz-grünen GroKo. Diese Landesregierung gibt es jetzt seit einem Jahr und es ist nicht das erste Mal, dass wir an der Kita-Reform nachjustieren und miteinander diskutieren. Ich sage Ihnen sehr ehrlich und sehr deutlich, Frau Ministerin, ich finde, dass wir bislang sehr freundlich und auch recht konstruktiv miteinander umgegangen sind. Nach der letzten Anhörung und nach dem, was Sie als Änderungspaket vorgelegt haben, habe ich mich allerdings gefragt, was machst du jetzt eigentlich? Wie sollst du mit einer Ministerin umgehen, die jetzt ein Jahr Zeit hatte, sich in das Thema einzuarbeiten, um auch ein Gefühl dafür zu bekommen, wie sowohl die Eltern die Kommunen, aber auch die Trägerverbände zu diesem Kitagesetz gekommen sind? Frau Ministerin, eine so vernichtende Bilanz einer Anhörung, wie zu dem vorgelegten Mai-Paket, habe ich selten erlebt. Es ist fein, dass Sie sich nach wie vor ganz selbstbewusst hier hinstellen und ihre Mai-Änderung verkaufen, als ob Sie damit die Probleme richtig anpacken. Ich sage Ihnen, Sie schaffen an anderer Stelle neue Probleme und bekannte Probleme lösen Sie nicht wirklich. Ich will das auch gerne begründen.

    Sie haben sehr vehement für Ihre Personalgewinnungsstrategie geworben. Nehmen wir die Sozialpädagogische Assistentin (SPA) nach zehn Jahren zur Erstkraft. Betrachten wir diese Regelung, Frau Kollegin Nieß, Ich finde es gut, dass Sozialpädagogische Assistenten eine Aufstiegschance bekommen. Ihnen kann man z.B. ein Weiterqualifizierungsangebot unterbreiten. Von mir aus auch ein verpflichtendes zur Leitung. Aber es ist doch kein Personalgewinnungsprogramm, sondern nur ein Personalverschiebungsprogramm. Damit gewinnen Sie noch keine einzige neue Kraft.

    Das gilt eben auch, Frau Ministerin, für Sie. Sie haben so getan, als sei das eine Personalgewinnungsstrategie. In Wahrheit ist es das Aufweichen einmal vereinbarter, gesetzlich normierter qualitativer Standards. Es hilft wenig, in andere Bundesländer zu gucken. Wir wussten alle, als wir die Kitareform miteinander, mit den Verbänden, auf den Weg gebracht haben, was wir uns an Qualitätsstandards vornehmen. Wir wussten, dass wir den Qualitätsstandard nicht von Anfang an personell hinterlegen konnten. Wenn Sie jetzt diesen Personal- und Qualitätsstandard ankratzen, dann sollten Sie das wenigstens auch genau so sagen und nicht so tun, als ob Qualität gehalten wird.

    Ich freue mich für die Erziehenden zu dem neuen Tarifabschluss. Frau Ministerin, das ist doch auch eine Selbstverständlichkeit. Der Punkt ist, und darauf muss man auch ganz deutlich hinweisen, welch große Summe Sie dafür hier ins Schaufenster stellen. Das ändert nichts daran, dass Sie für die Eltern und für die Elternentlastung kein bisschen weitergekommen sind. Es ändert nichts daran, dass an dieser Stelle von der Landesregierung nichts zusätzlich für die Qualität in die Hand genommen wird. Sie wollen sich hier für eine Selbstverständlichkeit abfeiern lassen und das lassen wir Ihnen nicht einfach so durchgehen.

    Jetzt komme ich zu dem absoluten Höhepunkt, der sich gestern schon andeutete bei der Debatte um die Brennpunktschulen. Sie haben ein neues Wording gefunden, wenn es darum geht, deutlich zu machen, dass es mit CDU und Grünen keine weitere Elternentlastung geben wird. Sie haben deutlich gemacht, dass Sie sich vom perspektivischen Ziel der Beitragsfreiheit für die frühkindlichen Bildungsangebote komplett verabschiedet haben. Man will jetzt nicht mehr mit der Gießkanne alle irgendwie gleich behandeln. Man will gezielt den Schwächsten helfen. Dann empfehle ich doch mal einen Blick ins Kita-Gesetz. Den Schwächsten wird bereits gezielt geholfen. Es gab einen klaren politischen Willen im gesamten demokratischen Spektrum dieses Hauses, der sich in Wahlprogrammen niedergeschlagen hat. Sogar im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün wurde vereinbart, Eltern weiter entlasten zu wollen – und zwar alle Eltern. Genau das tun Sie nicht. Die Verlängerung der sogenannten erweiterten Sozialstaffelregelung hat, jedenfalls ausweislich der Antwort auf meine kleine Anfrage, bis Ende Februar so gut wie niemandem etwas gebracht. Die kleine Anfrage habe ich wieder gestellt und gefragt, wie es denn bis Ende April gewesen ist und wie hoch der Mittelabfluss ist. Wahrscheinlich sind die meisten Mittel noch da. Deswegen simulieren Sie ein bisschen Sozialpolitik und verlängern die erweiterte Sozialstaffelregelung einfach bis 2024. Das heißt, auch 2024 wird es keine Beitragssenkung für Eltern geben.

    Ich sehe den §35 Abs.4 in der Tat sehr differenziert. Er war beabsichtigt, um vereinbarte Qualitätsstandards auch tatsächlich einzuhalten. Dies soll insbesondere den Kindern zugutekommen. Wir hatten eine sehr lebhafte Diskussion – auch in der Anhörung – miteinander geführt.

    Die Sozialdemokraten haben Regelungen in ihrem Änderungsantrag aufgegriffen, wie die Anforderungen an Kräfte, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben. Liebe Kollegin Schiebe da haben Sie ein bisschen bei uns abgeguckt. Die Regelung ist gut. Deswegen tragen wir Ihren Änderungsantrag in Gänze auch mit, weil wir glauben, dass es notwendig ist, gerade auch im Hinblick auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Abschlüsse in Dänemark erworben haben, hier eher pragmatische und auch in der Sache richtige Wege zu gehen.

    Was ich nicht verstehe, Frau Ministerin, dass sie nicht den Ansporn haben und den Drang verspüren, den Gesprächsfaden mit der Landeselternvertretung, mit den Trägerverbänden und mit den kommunalen Landesverbänden weiterzuführen, und zwar persönlich. Sie sollten das nicht den Staatssekretär, die Abteilungsleitung oder die Referatsleitung, übernehmen lassen. Das zeigt doch, wenn Sie die Fäden jetzt nicht selbst zusammenbinden, dann fahren Sie das Reformwerk an die Wand. Das wird dann einzig und allein ihr Verdienst bleiben, dass Sie einen eigentlich großartig angelegten Prozess, hinter dem jedenfalls drei Fraktionen in der letzten Legislaturperiode voll standen, an die Wand fahren. Wir werden sie daran messen, ob sie jetzt endlich das Ruder rumreißen und sich auch endlich mal persönlich um diese Kita-Reform kümmern."

     

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  • 10.05.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 27 "Stärkung des ländlichen Raumes"

    In seiner Rede zu TOP 27 Stärkung des ländlichen Raumes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Solche Anträge sind mir ja die liebsten: Anträge, die sich mit Themen auseinandersetzen, die wir alle hier im Hause gut finden. Hier sind es nun Fördermaßnahmen, um die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und vor allem Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Der Sonderrahmenplan ‚Ländliche Entwicklung‘ des Bundes gibt hierfür verschiedene Maßnahmen wie Dorfentwicklung, ländliche Infrastruktur, Breitbandversorgung, Kleinstunternehmen der Grundversorgung und lokale Basisdienstleistungen vor. Wir stimmen dem Antrag zu. Man kann ja auch gar nichts dagegen haben, den Rahmenplan fortzuführen und die Beratungstätigkeiten des Bundesprogrammes ‚Ländliche Entwicklung Plus (BuLE +) auszuweiten, um gerade sämtliche Maßnahmen und Projekte in diesem Bereich umzusetzen.

    Wir sprechen später noch über die Innenstädte und deren Weiterentwicklung und vor allem deren attraktive Gestaltung. Auch die Dörfer müssen attraktiv gestaltet sein und müssen attraktive Alternativen zum Stadtalltag bieten können. Und zwar gerade nicht nur zum Wohnen. Da setzt der Sonderrahmenplan ‚Ländliche Entwicklung‘ an und fördert als Maßnahme zur Dorfentwicklung zum Beispiel explizit Co-Working Spaces. Ich sage, dass das gut ist und weiterhin gefördert werden muss! Co-Working Spaces vereinen gerade die Vorteile des Homeoffice und die kollegiale Atmosphäre eines Büros. Hierzu sind Dorfentwicklungsprojekte wichtig und essenziell. Diese gilt es aber nicht nur zu fördern, sondern auch die Umsetzung zu überwachen und nachzubessern, sobald Handlungsbedarf gesehen wird.

    Kleinstunternehmen der Grundversorgung und lokale Basisdienstleistungen leisten zu attraktiven Dörfern einen großen Beitrag. Hierbei werden Menschen dazu ermuntert, unternehmerisch tätig zu werden. Der Unternehmergeist ist ein hohes Gut, da nur durch Innovationen und Weiterentwicklungen ein Stillstand vermieden wird.

    Fakt ist, dass mehr getan werden muss. Insbesondere im Bereich der Digitalisierung. Den Menschen muss schnelles und stabiles Internet überall – egal ob auf dem Land oder in der Stadt – zur Verfügung stehen. Die Digitalisierung ist der Wachstumsmotor der Zukunft. Hier gilt es, am Ball zu bleiben und den ländlichen Raum nicht hinter den Städten zurückbleiben zu lassen. 

    Es ist jedoch ein Leichtes, immer nur Geld zu fordern. Es müssen auch Taten folgen. Es müssen Konzepte erarbeitet werden, um die Dörfer attraktiver zu gestalten. Da ist auch die Landesregierung in der Pflicht. Es müssen Mobilitätskonzepte entstehen, um die Anbindung der Dörfer voranzutreiben und auszubauen, insgesamt mehr Wohnraum geschaffen und eine ambulante Versorgung vor Ort sichergestellt werden.

    Kurz und gut. Der Ansatz ist hier richtig. Der Sonderrahmenplan ‚Ländliche Entwicklung‘ muss natürlich weiter bestehen. Die Landes- und Bundesregierung dürfen hier nicht weggucken, sondern müssen aktiv weiter an den bestehenden Projekten festhalten und neue aufkommende Ideen fördern. Die Landesregierung ist nicht nur gehalten, sondern vor allem in der Pflicht, die Fördermittel aus dem Bundesprogramm ‚Ländliche Entwicklung Plus‘ einzuwerben, um den lokalen Akteuren ihre praxisnahe Erprobung von Lösungen zum Ausbau der ländlichen Regionen zu ermöglichen."

     

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  • 12.05.2023

    Christopher Vogt zu TOP 20+21 "Mündlicher Bericht zu jungen Menschen ohne Schulabschluss"

    In seiner Rede zu TOP 20+21 (Schulabschluss an Förderzentren anerkennen sowie Mündlicher Bericht zu jungen Menschen ohne Schulabschluss) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die Bertelsmann-Studie ‚Jugendliche ohne Hauptschulabschluss‘ hat uns kürzlich erneut vor Augen geführt, dass leider immer noch ein beträchtlicher Teil der Jugendlichen in Schleswig-Holstein die Schule Jahr für Jahr ohne Hauptschulabschluss – also den ESA – verlässt. Und das hat natürlich gravierende Auswirkungen auf die Zukunftschancen dieser jungen Menschen und letztlich auch für unsere Gesellschaft, die schon heute unter dem Fachkräftemangel leidet.

    In Schleswig-Holstein haben laut Studie 7,4 Prozent der Schüler 2021 keinen Hauptschulabschluss gemacht. Das sind rund 2.000 junge Menschen, die damit einen mehr als schwierigen Start in das Berufsleben haben. Ein fehlender Schulabschluss ist für alle Betroffenen eines der gravierendsten Hemmnisse, um das spätere Berufsleben erfolgreich zu meistern: 70 Prozent der jungen Menschen ohne Hauptschulabschluss erhalten im Anschluss an ihre Schulzeit keinen Ausbildungsplatz im dualen Berufsbildungssystem.

    Die Zahl an Schülerinnen und Schülern, die die Schule ohne Abschluss verlassen, ist einfach viel zu hoch. Deshalb muss deutlich mehr getan werden, damit es besser und nicht noch schlechter wird. Die jüngste IQB-Studie zu den Leistungen der Grundschüler hatte ja schließlich ergeben, dass rund 20 Prozent der Kinder mittlerweile nicht mehr die Mindeststandards erreichen, so dass man davon ausgehen muss, dass das Problem zukünftig eher noch größer werden wird, wenn nicht massiv gegengesteuert wird.

    Schleswig-Holstein muss deshalb seine Grundschulen erheblich stärken und dort mehr Unterricht erteilen, was andere Bundesländer ja längst tun. Jamaika hatte bereits die Wochenstundenzahl erhöht und dieser Weg muss fortgesetzt werden. Die Lehrkräfte müssen sich hier auch stärker auf den Unterricht und vor allem auf die Kernfächer konzentrieren können.

    Mit viereinhalb Jahren sollten alle Kinder einen Sprachtest machen müssen, sodass Defizite frühzeitig erkannt werden und dann noch rechtzeitig gegengesteuert werden kann. Denn wer schon mit Sprachdefiziten in die Schullaufbahn startet, hat es besonders schwer. Es fällt zudem auf, dass Jungen besonders oft betroffen sind. Oft fehlen den Jungs heutzutage männliche Vorbilder, sodass es auch wichtig ist, wieder mehr Männer für das Grundschullehramt zu begeistern.

    Ich sehe auch erhebliche Defizite bei der Ausstattung der Gemeinschaftsschulen: Die Lehrkräfte brauchen vor allem mehr Unterstützung bei der Inklusion und bei der Integration. Da gibt es in Schleswig-Holstein noch sehr viel Luft nach oben. Die Schulsozialarbeit muss landesweit gestärkt werden und insbesondere die ‚Perspektivschulen’ brauchen noch mehr personelle Unterstützung.

    Zudem muss man sich auch stärker um die Jugendlichen und jungen Erwachsenen kümmern, die keinen Schulabschluss haben: Sie brauchen eine zweite Chance und eine schnelle Ansprache durch die Bundesagentur für Arbeit, sodass sie zum Beispiel in Produktionsschulen oder ähnlichen Angeboten ihren Schulabschluss nachholen können und an den Arbeitsmarkt herangeführt werden.

    So sehr ich die Idee des SSW-Antrages nachvollziehen kann, fällt es mir dennoch schwer, ihm heute zuzustimmen. Auch der Alternativantrag der Koalition beschäftigt sich vor allem mit dem statistischen Problem. Das greift aber meines Erachtens viel zu kurz und es sollte auch nicht der Eindruck entstehen, dass hier ein sehr handfestes Problem irgendwie klein geredet oder beschönigt wird, indem man Statistiken anders führt. Wir sind schon lange in der Phase, in der es kein Erkenntnis-Problem mehr gibt, sondern ein Handlungs- und Umsetzungsproblem."

     

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  • 12.05.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 40 "Wie unsere Innenstädte zu Zentren zum Arbeiten, Wohnen und Erleben werden"

    In seiner Rede zu TOP 40 (Wie unsere Innenstädte zu Zentren zum Arbeiten, Wohnen und Erleben werden) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die Lebendigkeit unserer Innenstädte beschäftigt uns seit vielen, vielen Jahren und das zu Recht. Liebe Serpil Midyatli, so leid es mir tut, ich finde das, was die Landesregierung an der Stelle macht, völlig richtig. Ich finde auch ehrlich gesagt, dass sie das auch ganz gut macht im Dialog mit den Kommunen. Denn in Wahrheit merken wir doch im eigenen Land, wo es gut funktioniert und wo es nicht funktioniert und da brauchen wir auch keine Beispiele aus Barcelona usw.

    Gucken wir doch mal auf die Beispiele im Land – gucken sie zwischen Eckernförde und Schleswig, was da für ein Unterscheid ist. Zwischen Plön und Eutin, was da anders ist oder zwischen Rendsburg und Flensburg, was sich da unterscheidet. Und das ist ein wesentlicher Punkt. Deshalb hat Frau Waldeck an der Stelle sehr recht – die Kommunalwahl ist wichtig! Denn man bestimmt vor Ort wahnsinnig viel dafür, wie die eigene Innenstadt wirklich aussieht. Ob man ein Management hat, das sich aktiv darum bemüht, die Innenstadt lebendig zu erhalten. Das guckt, wo sind die Leerstände, das guckt, wie können wir hier eine gesunde Mischung reinbringen oder eben nicht.

    Das ist eben der entscheidende Unterschied an ganz vielen Stellen, der ausmacht, ob ich eine lebendige Innenstadt habe oder nicht und deshalb finde ich es gut, dass die Innenministerin mit den Kommunen im Dialog ist. Ich finde gut, dass in dem Antrag der Regierungsfraktionen, den ich leider besser finde als den der SPD, das Thema Innenstadtmanagement eine Rolle spielt und ich habe mich gefragt, wie es der CDU-Fraktion gelungen ist, den Passus in den Antrag einzubringen, dass auch die gute Erreichbarkeit mit dem Individualverkehr inklusive einer Parkraumbewirtschaftung eine wichtige Rolle spielt. Frau Waldeck, wie konnte Ihnen das passieren. Ich freue mich über diesen Antrag und wir stimmen ihm zu.“

     

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  • 12.05.2023

    Heiner Garg zu TOP 44+46 "Bericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche"

    In seiner Rede zu TOP 44+45 (Bericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche sowie Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Ich beginne mit einem ganz, ganz herzlichen Dank an Samiah El Samadoni und an ihr gesamtes Team. Wir debattieren ja heute den Bericht von 2021 und deswegen auch noch mal mein herzliches Dankeschön, dass Sie und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in dieser besonders schweren Zeit der Pandemie für die Menschen da gewesen sind. Das war bestimmt für das Team auch nicht immer ganz einfach, denn das Team konnte ja nicht immer so wie sonst zusammenarbeiten räumlich, sondern musste im Zweifel auch auf andere Mittel der Kommunikation zurückgreifen, die vielleicht auch nicht so geläufig früher gewesen sind.

    Ich will einen Punkt herausgreifen, der mir ganz besonders wichtig ist. Und er ist nicht nur uns besonders wichtig, sondern ich habe auch die Bürgerbeauftragte so verstanden, dass es auch ein Thema ist, welches ihr ganz besonders am Herzen liegt und das ist insbesondere tatsächlich die Schulpflicht für alle in Schleswig-Holstein lebenden Kinder und Jugendlichen, also auch für diejenigen, die in Einrichtungen leben und nicht aus Schleswig-Holstein kommen. Nun haben wir das miterlebt im Ausschuss und ich will das nicht weiter kommentieren, ich will nur sagen: Frau Ministerin Touré, Sie haben uns an Ihrer Seite bei der Frage, wenn es darum geht, auch für Schleswig-Holstein diese Schulpflicht einzuführen und deswegen wünsche ich Ihnen Glück und Durchsetzungsvermögen in dieser Frage, sollte es da mit der Bildungsministerin in der Sache noch die ein oder andere Diskussion geben. Ich glaube, das ist wichtig für die Kinder, und zwar für alle Kinder gleich aus welchem Bundesland sie hier nach Schleswig-Holstein hergekommen sind und beschult werden müssen."

     

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  • 02.03.2017

    Wolfgang Kubicki: Land sollte Container in Flüchtlingsgebiete bringen

    „Das Land sollte in der Flüchtlingspolitik mit leuchtendem Beispiel vorangehen und dafür sorgen, dass sich die Situation in den stark betroffenen Flüchtlingsgebieten im Libanon oder Jordanien verbessert. Konkret sollte die Landesregierung im Rahmen einer konzertierten Aktion von Bund und Ländern die überzähligen – und fast neuwertigen – Wohncontainer, die eigentlich für die Flüchtlingsaufnahme in Deutschland vorgesehen waren, in die betroffenen Gebiete im Mittleren Osten senden. Hiermit könnte die größte Not der Flüchtlinge vor Ort gelindert und praktische Flüchtlingshilfe geleistet werden.

     

    Wenn wir Flüchtlingshilfe ernst meinen, dann hilft es nichts, die Wohnkapazitäten, die wir mit diesen Containern haben, jetzt an Kommunen und Vereine zu verschenken. Es wäre eine wirklich humane Tat, wenn es uns gelänge, im Verbund mit Berlin und den übrigen Bundesländern die Lebenssituation in diesen von Elend betroffenen Flüchtlingsgebieten zu verbessern.“

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  • 16.05.2023

    Christopher Vogt: Die Bildungsministerin muss auf die Ergebnisse der Iglu-Studie mit geeigneten Maßnahmenpaket reagieren

    Zur heute vorgestellten internationalen Lese-Studie Iglu erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Spätestens seit dem IQB-Bildungstrend ist klar, was die Iglu-Studie jetzt erneut bestätigt: Erschreckend viele Kinder müssen am Ende der Grundschulzeit mit erheblichen Lerndefiziten in die weitere Schullaufbahn gehen, was ihre Chancen deutlich verschlechtert. Die soziale Herkunft ist in Deutschland und auch in Schleswig-Holstein noch immer viel zu entscheidend für den Lernerfolg. Das ist nicht nur ein großes Problem für die betroffenen Kinder, sondern für unsere Gesellschaft insgesamt.

    Um eine Trendwende zu erreichen, braucht es jetzt eine echte Offensive zur Stärkung der Grundschulen. Bildungsministerin Prien muss mit einem geeigneten Maßnahmenpaket reagieren. Wir schlagen dafür vor, die Stundenzahl in den Grundschulen schnellstmöglich weiter zu erhöhen und dies auf die Fächer Deutsch und Mathematik zu konzentrieren. Alle Kinder sollten mit viereinhalb Jahren einen Sprachtest machen müssen, um bei Defiziten dann gezielte Sprachfördermaßnahmen durchzuführen. Entsprechende Vorschulangebote müssen ausgebaut werden. Hamburg macht uns mittlerweile vor, was zu tun ist: Dort gibt es für Schülerinnen und Schüler mit Lerndefiziten zwei Stunden pro Woche schulische Nachhilfe, die auch verpflichtend ist. Es gibt dort zudem gezielte Lese- und Rechtsschreiboffensiven und es werden Lernferien angeboten.

    Der Ausbau der Ganztagsangebote muss auch bei diesen Themen als große Chance betrachtet werden. Leider ist das Bildungsministerium bei der notwendigen Vorbereitung der Schulen auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bisher viel zu langsam und zu wenig ambitioniert.

    Auch Lesepatenschaften und der Einsatz geeigneter digitaler Medien können Verbesserungen bringen. Es fällt ja auf, dass die Lesedefizite bei Jungs besonders groß sind. Die Lesebegeisterung der Jungs muss durch Vorbilder und Themen, die sie stärker interessieren, besser gefördert werden.

    Unsere Lehrkräfte müssen – gerade in den Grundschulen – von unterrichtsfremden Aufgaben entlastet werden, damit sie sich besser auf die Erteilung des Unterrichts in den Kernfächern konzentrieren können. Die Schulsozialarbeit muss deshalb weiter ausgebaut werden. Es ist auch notwendig, die Perspektivschulen noch besser zu unterstützen. Das Startchancenprogramm des Bundes ist hierfür die ideale Gelegenheit. Karin Prien sollte sich hier jetzt konstruktiv einbringen anstatt sich an einer durchschaubaren Kampagne der Union gegen die Bundesbildungsministerin zu beteiligen."

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  • 16.05.2023

    Annabell Krämer: Die Landesregierung muss jetzt langfristige Prioritäten festlegen

    Zu den heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten regionalisierten Ergebnissen der Steuerschätzung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die Mai-Steuerschätzung zeigt eines sehr deutlich: Es wird für die Finanzministerin sehr schwierig werden, die verschiedenen Wünsche von CDU und Grünen geräuschlos zusammenzubringen. Die Zeit für große Ausgabenwünsche ist jedenfalls erstmal vorbei. Es wird nicht mehr funktionieren, bei jedem Thema finanzielle Forderungen an den Bund zu richten und die eigenen Haushaltslöcher mit verfassungsrechtlich fragwürdigen Schuldentricksereien zu schließen. Zur Stabilisierung der Finanzlage kann die vorläufige Haushaltssperre nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Die Landesregierung muss sich jetzt endlich an einen Tisch setzen und ihre langfristigen Prioritäten festlegen."

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  • 16.05.2023

    Heiner Garg: Praxisgebühr ist ein Zombie

    Zum Vorschlag von Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken zur Wiedereinführung der Praxisgebühr erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Was reitet die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin, auf einmal die Praxisgebühr wieder aus der Gruft zu holen? An Langeweile dürfte Frau von der Decken angesichts der gesundheitspolitischen Herausforderungen nicht leiden. Statt Arztpraxen wieder zu Inkassostellen machen zu wollen, sollte sie stattdessen strukturell wirksame Instrumente zur dauerhaften Stabilisierung der GKV-Finanzen unterstützen. Wichtig wären die korrekte Verbeitragung von ALG II-Empfängerinnen und -Empfängern oder auch die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. Der Zombie Praxisgebühr sollte hingegen schnellstmöglich wieder in seiner Gruft versenkt werden."

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  • 19.05.2023

    Christopher Vogt: Monika Heinold muss darlegen, wie sie ihr selbstverschuldetes Haushaltsdesaster in den Griff bekommen will

    Zur für den 30. Mai 2023 angekündigten Sondersitzung des Finanzausschusses aufgrund der von der Landesregierung verhängten Haushaltssperre, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wer keine acht Wochen nach der Verabschiedung des Haushalts bereits eine Haushaltssperre verhängen muss, hat einfach grottenschlecht geplant. Diese Maßnahme ist ein Desaster für den Ministerpräsidenten und seine Finanzministerin, das absolut vermeidbar gewesen wäre und nun leider für große Verunsicherung im Land sorgt. Kein Mensch glaubt dieser Landesregierung, dass ihr das Haushaltsproblem nicht schon vor der Kommunalwahl bekannt war. Insofern nimmt die Glaubwürdigkeit von Günther und Heinold gerade erheblichen Schaden.

    Wir hatten bei der Haushaltsberatung sehr deutlich auf die verschiedenen Risiken hingewiesen, mehr Schwerpunktsetzung und weniger Spielwiesenprojekte gefordert und das Prinzip ‚tricksen, tarnen und täuschen‘ kritisiert. Das bittere Ergebnis des ersten schwarz-grünen Haushalts sehen wir jetzt bereits nach wenigen Wochen und man fragt sich, wie es in den nächsten Jahren weitergehen soll.

    Wir fordern jetzt eine schnelle Rückkehr zur seriösen Haushaltspolitik. CDU und Grüne müssen aufhören, die fehlenden inhaltlichen Schnittmengen mit Geld zu kaschieren, das man nicht hat. Es ist völlig absurd, wenn Monika Heinold jetzt behauptet, die ‚Steuersenkungen‘ des Bundes hätten zur Haushaltssperre geführt. Was sie meint, ist die notwendige Vermeidung von schleichenden Steuererhöhungen in Zeiten der Inflation, die ja längst bekannt war und von Schleswig-Holstein im Bundesrat ja auch unterstützt wurde. Wer trotz weiterhin guter Einnahmesituation nicht ohne Steuererhöhungen und neue Schulden einen vernünftigen Landeshaushalt hinbekommt, ist offensichtlich überfordert.

    Nach dem ebenfalls vermeidbaren Grundsteuer-Desaster ist dies nun schon die zweite große Blamage für die Finanzministerin in kürzester Zeit.

    Wir erwarten, dass Monika Heinold in der Sondersitzung des Finanzausschusses am 30. Mai nachvollziehbar darlegt, wie sie ihr selbstverschuldetes Haushaltsdesaster jetzt in den Griff bekommen will, damit die Haushaltssperre zügig wieder aufgehoben werden kann und keine weitere Verunsicherung entsteht.“

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