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  • 22.02.2023

    Annabell Krämer zu TOP 24 "Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung"

    In ihrer Rede zu TOP 24 (Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Der Schleswig-Holsteinische Landtag verurteilt heute gemeinsam die Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen. Man kann eine solche Tat nur als schlimmste Kindesmisshandlung und Menschenrechtsverletzung bezeichnen. Deswegen begrüßen wir, dass der SSW dieses wichtige Thema in die heutige Plenardebatte eingebracht hat. Für uns Freie Demokraten war es von Anfang an selbstverständlich, dass wir diesen Antrag mitzeichnen.

    Etwa 200 Millionen Frauen und Mädchen sind weltweit davon betroffen, eine halbe Million Frauen und Mädchen, die in der EU leben und rund 70.000 wohnhaft in Deutschland. Bis 2030 sind weitere knapp 70 Millionen Mädchen von einer Genitalverstümmelung bedroht. Hiervon alleine rund 180.000 Mädchen, die in der EU leben und somit eigentlich geschützt sein sollten. Dass so eine grausame Tat im 21. Jahrhundert noch praktiziert wird, ist für mich unverständlich. In über 30 Ländern, überwiegend in Afrika und im Nahen Osten, werden diese unmenschlichen Verbrechen begangen.

    Die Begründungen für diese Straftat treten sämtliche Menschenrechte mit Füßen. So wird sich bei der weiblichen Genitalverstümmelung auf soziale Normen und Tradition berufen. Außerdem soll dies ästhetisch der Vorstellung von Schönheit und Reinheit entsprechen. Dabei werden kurzfristige Folgen wie das Sterben durch diese unmenschliche Tat oder langfristige Folgen wie heftige Schmerzen, starker Blutverlust, Infektionen, psychische Probleme und eine mögliche Unfruchtbarkeit einfach in Kauf genommen. Jede Frau und jedes Mädchen hat das Recht auf Sicherheit und körperliche Unversehrtheit. Deswegen ist es auch so wichtig, dass diese Tat in der EU strafbar ist. Auch wenn eine solche Tat im Ausland ausgeführt wurde, sollte diese strafrechtlich verfolgt werden können. Allen Betroffenen und ihren Angehörigen sollte psychologische Hilfe zur Unterstützung angeboten werden. Für die Prävention solcher Gräueltaten sollte es niedrigschwellige Aufklärungsangebote geben. Prävention muss hier an erster Stelle stehen.

    Der im vergangenen Jahr von der Bundesregierung herausgegebene Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit. Den Tätern drohen bis zu 15 Jahren Haft. Eltern, die ihre Töchter nicht vor der Durchführung einer Genitalverstümmelung im In- oder Ausland beschützen, machen sich strafbar. Allerdings sind Mädchen, die in den Sommerferien in die Herkunftsländer geschickt oder dorthin mitgenommen werden, um beschnitten zu werden, kein Einzelfall. Denken wir an die 68.000 Frauen die in Deutschland leben und eine weibliche Genitalverstümmelung erlitten haben. Viele kamen ursprünglich unversehrt zu uns. Deswegen ist ein europäisches Netzwerk mit spezialisierter Beratung und psychosozialen Hilfsangeboten wichtig, um die betroffenen Mädchen, Frauen und Angehörige zu unterstützen.

    In Schleswig-Holstein haben wir hier mit TABU in Altholstein bereits ein Leuchtturmprojekt. Diese Anlaufstelle hat den Schwerpunkt bei Beratung von Frauen, die durch verschiedene Formen der Beschneidung betroffen sind. Ich freue mich, dass der Bund für 2023 die Förderung der TABU-Beratungsstelle mit 300.000 Euro übernommen hat. Ein so spezialisiertes Beratungsangebot muss auch in den kommenden Jahren finanziert werden; da sind wir uns hier hoffentlich alle einig.

    Durch dieses Projekt werden Weiterbildungen an Schulen gegeben und andere Beratungsstellen geschult. Die Sensibilisierung von Lehrkräften ist hier ein wichtiger Schritt um Betroffene zu erreichen und ihnen Hilfe anzubieten."

     

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  • 22.02.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 27 "Sicherheit im ÖPNV erhöhen"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Sicherheit im ÖPNV erhöhen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Das bleibt dann übrig von Ihrem 10-Punkte-Papier, das man ja irgendwie versteht. Jeder möchte nach dieser Tat in Brokstedt irgendwie etwas aufschreiben, irgendwie handeln und die Konsequenzen daraus ziehen. Und doch merken wir daran, was dann passiert, wenn man nach einer Woche so ein 10-Punkte-Papier aufschreibt. Sie haben den einzigen konkreten Punkt herausgegriffen und zu einem eigenständigen Antrag gemacht. Bei allen anderen neun haben Sie sich zurecht nicht getraut, weil es Allgemeinplätze sind, die da drinstehen. Die nichts anderes sind als entweder Appelle an den Bund oder Forderungen nach Personalerhöhungen oder ähnliches. Und aus dem einzigen konkreten Punkt wird jetzt auch keine konkrete Handlungsempfehlung gemacht, sondern es soll eine Konferenz einberufen werden, in der wir darüber sprechen. Das ist wirklich gut gemeint. Lassen Sie uns das machen. Aber in Wahrheit zeigt das doch ein bisschen die Hilflosigkeit der Regierungsfraktionen im Umgang mit dem, was in Brokstedt eigentlich passiert ist.

    Es ist immer gut und richtig, die Sicherheit im ÖPNV zu erhöhen. Dazu muss man übrigens gar nicht Brokstedt heranziehen. Die Anzahl der Messerattacken im öffentlichen Personennahverkehr hat sich im letzten Jahr in Gesamtdeutschland fast verdoppelt. Das ist erschreckend und insoweit ist es richtig, im ÖPNV darüber nachzudenken, wie wir ihn sicherer machen. Und dass dabei Videoüberwachung vielleicht keine Straftaten verhindert, aber doch irgendwo eine gewisse subjektive Wirkung hat, ist, glaube ich, unbestritten. Und das gilt natürlich nicht nur in den Zügen, sondern es gilt auch auf den Bahnhöfen selbst und gegebenenfalls auf den Bahnhofsvorplätzen. Obwohl mein Herz da blutet, weil man als Mensch in diesem Land ja auch mal unerkannt durch die Gegend gehen möchte. Da schlagen wirklich viele Herzen in meiner Brust, aber es geht auch um Sicherheitsbedürfnisse.

    Dass wir den Polizisten, die in Zivil unterwegs sind und eine Schusswaffe tragen, erlauben, sich anzumelden und dann auch kostenlos im ÖPNV unterwegs zu sein, kann man alles machen. Die Einrichtung von Waffenverbotszonen auf Bahnhofsvorplätzen wirft allerdings die Frage auf, wer das eigentlich kontrollieren soll. Außer der Tatsache, dass dort Schilder aufgehängt werden mit dem Hinweis, dass hier ein Waffenverbot gilt, wird sich ja nicht automatisch jeder daran halten. Das muss jemand kontrollieren, aber die Frage ist doch, wer das leisten kann und soll. Wenn es tatsächlich Anhaltspunkte dafür gibt, dass jemand, der im Bahnhofsumfeld unterwegs ist, eine Waffe bei sich trägt, dann ist doch heute schon die Polizei präventiv in der Lage zuzugreifen. Eine Waffenverbotszone ist gut gemeint, aber die Wirkung ist relativ gering.

    Und ja, die Sicherstellung und Ausrichtung von einer Station zur Meidung von Angsträumen ist immer richtig, hat aber auch mit der Tat von Brokstedt nichts zu tun. Denn es ging nicht um Angsträume, sondern es ist leider, und das ist das Schlimme an dieser Tat, völlig willkürlich gewesen, wo der Tatort ist. Er hätte genauso gut im Rathaus in Kiel sein können. Er hätte genauso gut in einem Geschäft in Kiel Wik sein können. Er hätte genauso gut auf dem Bahnhofsvorplatz sein können. Er hat dann in einem bestimmten Zug stattgefunden, er hätte auch in jedem anderen stattfinden können. Genauso willkürlich wie die Auswahl der Opfer war, war auch die Auswahl des Tatorts. Und deshalb ist es schwierig, mit solchen Anträgen auf dieses Verbrechen zu reagieren. Wir unterstützen den Antrag trotzdem, weil es immer richtig ist, die Sicherheit im ÖPNV zu erhöhen. Aber als Antwort auf das, was in Brokstedt geschehen ist, ist er eigentlich eine Farce."

     

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  • 22.02.2023

    Christopher Vogt zu TOP 36 "Gestaltungsräume für Schulen durch Experimentierklausel vergrößern"

    In seiner Rede zu TOP36 (Gestaltungsräume für Schulen durch Experimentierklausel vergrößern) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die Koalitionsfraktionen legen uns heute erneut einen Antrag vor, mit dem ein Konzept des Bildungsministeriums gefordert wird, das bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurde und an dem das Ministerium vermutlich auch schon längst arbeitet. Mein geschätzter Parlamentarischer Geschäftsführer würde hier von einem klassischen ‚Schaufensterantrag‘ sprechen.

    Mit diesem Antrag fordert die schwarz-grüne Mehrheit – nach gerade einmal acht Monaten Wahlperiode – nun schon mindestens das siebte Konzept des Bildungsministeriums, wenn ich richtig mitgezählt habe. Denn es gibt schon

    • das Rahmenkonzept zur Etablierung von Campusklassen,
    • das Konzept zur Verbraucherbildung,
    • das Rahmenkonzept zur Erprobung von Verwaltungsleitungen – der Antrag wurde allerdings wieder zurückgezogen, weil das Ministerium es dann schon selbst verkündet hatte –,
    • das Konzept zur Verbesserung der Leistungen von Grundschülern,
    • die Strategie zur Lehrkräftegewinnung,
    • das Konzept zur landesrechtlichen Umsetzung des Rechtsanspruches Ganztag in der Grundschule ab 2026/27,
    • und nun das Konzept zur Experimentierklausel.

    Man kann wirklich nur hoffen, dass die Bildungsministerin da nicht langsam den Überblick verliert und dem Landtag vielleicht demnächst auch endlich einmal eines davon vorlegt, denn die ersten Konzepte werden ja demnächst auch fällig, z.B. das Konzept zur Verbraucherbildung und die Strategie zur Lehrkräftegewinnung im ersten Quartal 2023.

    Ich habe für Sie auch noch weitere Ideen für Konzepte, die das Ministerium entwickeln könnte: Nämlich zum Umgang in den Schulen mit Künstlicher Intelligenz – Stichwort ChatGPT –, zum Umgang mit sehr hartnäckiger Schulverweigerung aus weltanschaulichen Gründen –Stichwort Reichsbürger, da stößt das bisherige Konzept gegen Schulabsentismus nämlich offensichtlich an Grenzen – und – last but not least – zum flächendeckenden Schwimmunterricht, wo sich die Koalition durch die Verweigerung einer mündlichen Anhörung und einen wirklich peinlichen Alternativantrag im Bildungsausschuss nun wirklich nicht mit Ruhm bekleckert hat.

    Innovationen zu fördern, findet die FDP-Fraktion grundsätzlich immer sinnvoll. Und es macht nicht nur Sinn, sondern es ist auch dringend notwendig, unseren Schulen mehr Freiräume zu geben, damit sie sich besser entwickeln und ihre Stärken ausspielen können. Ich weiß allerdings nicht so recht, ob man dafür jetzt wirklich erst einmal Regionalkonferenzen durchführen muss, um Best-Practice-Beispiele zu sammeln. Schaden können sie sicherlich nicht, aber die Bereiche, wo mehr Freiräume für die Schulen absolut Sinn machen, liegen meines Erachtens eigentlich schon relativ klar auf der Hand:

    Man sollte den Schulen zum Beispiel einen eigenen angemessenen Etat zur Verfügung stellen, damit spezifische, an den Gegebenheiten der Schule orientierte Fortbildungsmaßnahmen finanziert werden können. Oder man sollte bilingualen Unterricht ermöglichen, also z.B. Fachunterricht in einer modernen Fremdsprache. Oder es könnte auch mehr Möglichkeiten geben, in Unternehmensplanspielen und anderen Formen des Projektunterrichts – im Rahmen der Berufsorientierung – die Bereitschaft zu fördern, eigene innovative Geschäftsideen zu entwickeln und somit den Gründergeist zu stärken. Wenn Sie den Schulen wirklich mehr Freiheiten verschaffen wollen, dann können und sollten Sie jetzt schon mal damit anfangen. Ansonsten bleibt der Verdacht, dass es Ihnen vor allem darum geht, politisch gewollte Konzepte zu implementieren.

    Viel interessanter als das, was Sie in Ihren Antrag geschrieben haben, finde ich das, was Sie nicht hereingeschrieben haben. Denn in Ihrem Koalitionsvertrag hatten Sie zu diesem Thema ja noch einen ‚Innovationsfonds‘ bzw. ein ‚Innovationsbudget‘ angekündigt. Warum ist von diesem ‚Innovationsfonds‘ bzw. diesem ‚Innovationsbudget‘ in Ihrem Antrag jetzt gar keine Rede mehr? Haben Sie die angekündigten Mittel bereits gestrichen? Falls ja, wie sollen die Schulen das denn ohne zusätzliches Geld sinnvoll umsetzen? Falls nein, welche Summe wollen Sie dafür aufwenden und wie soll das Geld an die teilnehmenden Schulen verteilt werden? Diese Informationen brauchen wir jetzt schon, wenn wir Ihren Antrag halbwegs ernst nehmen sollen.

    Wir sind dabei, wenn Sie den Schulen wirklich mehr Freiräume verschaffen wollen. Dafür muss man aber nicht erst lange warten und Konzepte schreiben. Und man sollte dann auch das angekündigte Geld zur Verfügung stellen und es nicht gleich heimlich, still und leise wieder wegkürzen."

     

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  • 22.02.2023

    Annabell Krämer zu TOP 8 "Erhöhung und Entfristung der Entfernungspauschale"

    In ihrer Rede zu TOP 8 (Erhöhung und Entfristung der Entfernungspauschale ab dem ersten zurückgelegten Kilometer) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Schleswig-Holstein ist ein Flächenland. Die meisten Bürgerinnen und Bürger leben abseits der großen Städte und müssen einen nicht unerheblichen Weg zu ihrer Arbeitsstätte zurücklegen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Der eine lebt gerne auf dem Land. Die andere muss aus Mangel an bezahlbarem oder verfügbarem Wohnraum den größeren Städten den Rücken kehren oder zieht gar nicht erst dort hin.

    Unabhängig von den Beweggründen nehmen diese Menschen den Druck vom Wohnungsmarkt, aber auch einen weiteren Weg zur Arbeit in Kauf. Die Arbeitsorte in unserer Dienstleistungsgesellschaft liegen aber nun mal überwiegend in den Metropolen. Aber nicht erst seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine entsprechen die steuerlich ansetzbaren Wegekosten nicht mehr den tatsächlichen Aufwendungen, die unsere Bürgerinnen und Bürger tragen müssen, um ihre Arbeitsstätte zu erreichen. Trotzdem sind die Kostensteigerungen seit dem letzten Jahr besonders erheblich. Aus diesem Grunde fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene für eine Erhöhung und Entfristung der Entfernungspauschale – auch Pendlerpauschale genannt – auf mindestens 38 Cent pro Kilometer einzusetzen. Und dieses ab dem ersten Kilometer und somit unabhängig von der Gesamtstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke. Denn grundsätzlich sind die Kosten je Kilometer, die Pendlerinnen und Pendler auf ihrem täglichen Arbeitsweg zu tragen haben, gleich, unabhängig davon, ob es sich um den 21. Kilometer oder den ersten zurückgelegten Kilometer handelt. Die steuerliche Ungleichbehandlung der ersten 20 Kilometer ist völlig willkürlich und politisch motiviert.

    Ich befürchte, dieses Beharren auf die Ungleichbehandlung resultiert aus der Unkenntnis, die unter anderem auch der grüne Wirtschaftsministers Robert Habeck schon demonstriert hat, der tatsächlich verlautbarte, dass die Pendlerpauschale die Mobilitätswende verhindere, da sie nur den Autofahrern zu Gute käme. Nein, Herr Minister Habeck, die Pendlerpauschale steht allen Bürgerinnen und Bürgern zu – unabhängig von der Wahl der Mobilitätsform. Deshalb heißt sie ja auch Entfernungs- und nicht KFZ-Pauschale.

    Ganz nebenbei: Auch wer seinen Arbeitsweg mit dem öffentlichen Personennahverkehr oder mit dem Fahrrad zurücklegt, hat Kosten zu tragen, die zudem in letzter Zeit erheblich gestiegen sind. Gestiegene Anschaffungs- und Wartungskosten von Kraftfahrzeugen, E-Bikes, konventionellen Rädern, erhöhte Kraftstoffpreise und gestiegene Ausgaben für Monatskarten des ÖPNV sorgen dafür, dass die anrechenbare Entfernungspauschale bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten des Arbeitsweges deckt. Andere Werbungskosten sind in Höhe der tatsächlichen Entstehung in der Steuererklärung ansetzbar – nur die Entfernungspauschale verkommt aufgrund von sachlicher Unkenntnis zum Politikum.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/ die Grünen, geben Sie endlich Ihre Blockadehaltung gegen die zwingend gebotene Erhöhung der Entfernungspauschale auf. Wir alle wollen doch den Druck auf den Wohnungsmarkt in unseren Städten reduzieren. Dann sorgen Sie nicht weiterhin dafür, dass es sich Bürger – trotz niedrigerer Mieten auf dem Land – nicht leisten können, dort hinzuziehen. Es muss auch in der heutigen Zeit bezahlbar sein, tägliche Wegstrecken von oft über 100 Kilometern am Tag zu bewältigen. Bei aller falschen Ideologie – auch das gehört zu gerechter Sozialpolitik dazu!

    Kommen wir noch kurz zum auf den letzten Drücker eingereichten Alternativantrag von Schwarz-Grün. Er ist ein phantastisches Symbol für die fehlenden Gemeinsamkeiten in dieser Koalition – er strahlt vor Uneinigkeit. Ein auf den letzten Metern erwirkter Kompromiss. Nein, im Ernst, da heißt es: 'Die Entfernungspauschale und die Mobilitätsprämie sollen soziale und ökologische Belange der Mobilität besser berücksichtigen'. Herrlich – es lebe die Bürokratie und das Revival des Fahrtenbuches – jetzt allerdings für sämtliche Mobilitätsformen! Unsere jetzt schon überlasteten Finanzämter werden sicher begeistert sein ob der zukünftig zu überprüfenden Wahl der genutzten Fortbewegungsmittel. Ich freue mich auf die gleich erfolgende Darstellung der Praktikabilität durch meine Kollegen von Schwarz-Grün."

     

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  • 22.02.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 9 "Modernisierung unserer Landespolizei weiter vorantreiben"

    In seiner Rede zu TOP 9 (Modernisierung unserer Landespolizei weiter vorantreiben) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Vielen Dank, Frau Ministerin, für diesen Bericht. Wir sind alle sehr viel schlauer dadurch, dass wir wissen, dass der zukünftige Dienstausweis der Polizei im bayerischen Design sein wird und dass er auch inklusiv ist, weil er Blindenschrift enthält – das wussten wir alles bisher nicht. Dass er nicht elektronisch lesbar sein wird, geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dürbrook hervor. Es handelt sich schlicht um eine Plastikkarte mit einem RFID-Chip, auf den man bestimmte Funktionen hinterlegen kann.

    Aber für die Beschäftigung in diesem Haus, liebe Frau Glißmann, ist das wirklich ein Thema der Modernisierung der Landespolizei? Ich habe gerade eben einen sicherlich nicht repräsentativen Test gemacht bei den 40 Anwärterinnen und Anwärtern der Landespolizei, die eben noch oben auf der Tribüne gesessen haben. Wir haben sie gefragt: Was glaubt ihr, ist das Thema der Modernisierung der Landespolizei, mit dem sich gleich dieser Landtag beschäftigen wird? Und als ich dann gesagt habe: Es ist der digitale Dienstausweis! Da haben alle gesagt: Nein, das war noch nie unser Problem! Es kann doch nicht ernsthaft sein, dass der Landtag über die Digitalisierung des Dienstausweises redet, wo wir doch völlig andere Themen bei der Landespolizei haben. Liebe Frau Glißmann, ich muss Ihren Antrag gar nicht ins Lächerliche ziehen, da ist er schon. 

    Die jungen Kolleginnen und Kollegen aus der Landespolizei haben gesagt, wo wirklich der Schuh drückt, wo tatsächlich Digitalisierung vorangetrieben werden müsste. Einer hat gerade zu mir gesagt: Wenn ich wie ein normaler Handelsvertreter, der draußen zum Kundenbesuch unterwegs ist, ein Tablett hätte, bei dem ich einen Vorgang einfach eingeben, auf senden drücken und so einen Vorfall dokumentieren kann, das wäre eine Arbeitserleichterung. Das wäre Modernisierung der Landespolizei. Da ist der Dienstausweis ehrlich gesagt nachrangig. 

    Und dass wir, um zur digitalen Strafakte zu kommen, natürlich eine digitale Vorgangsbearbeitung bei der Polizei brauchen, dass wir zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, dass wir zur Bekämpfung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche massenweise Menschen brauchen, die mit digitalem Equipment ausgestattet sind, ist selbstverständlich. Der Kollege Dürbrook hat es gesagt: Wir haben ein Gebäudeproblem, es müsste dringend modernisiert werden in der Landespolizei, und zwar nicht nur bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei, sondern in den Revieren in Itzehoe, in Rendsburg, in Neumünster, überall. Wir haben Modernisierungsthemen noch und nöcher und Sie beschäftigen uns an diesem Aschermittwoch nachmittags mit dem Dienstausweis der Polizei. Das ist einer der Anträge, der sich nahtlos in diese großen und wichtigen Anträge einreiht, die wir seit der letzten Landtagssitzung hier erlebt haben. Verschonen Sie uns mit Ausschussüberweisung, lassen Sie uns in der Sache abstimmen."

     

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  • 20.03.2017

    Christopher Vogt: Schleswig-Holstein muss zu einer digitalen Vorzeigeregion in Europa werden

    „Wir begrüßen diese Initiative ausdrücklich, mit der Gebäude der Landesverwaltung mit offenem W-LAN ausgestattet werden sollen. Die Landesregierung setzt damit eine Initiative der FDP-Fraktion um (Drs. 18/4850).

     

    Jetzt gilt es aber, bei der politischen Begleitung der Digitalisierung weiter voranzuschreiten. Wir brauchen dringend ein Gesamtkonzept zum Ausbau digitaler Netze unter Berücksichtigung verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten auf EU-, Bundes- und Landesebene. Letztlich muss es unser Ziel und Anspruch sein, Schleswig-Holstein zu einer digitalen Vorzeigeregion in ganz Europa zu machen. Diese Landesregierung hat leider viel zu lange im Dämmerschlaf verharrt und Chancen verpasst, unser Land zukunftsfähig zu machen.“

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  • 23.02.2023

    Heiner Garg zu TOP 10+32 "Auskömmliche Investitionsmittel für Krankenhäuser bereitstellen"

    In seiner Rede zu TOP 10+32 (Auskömmliche Investitionsmittel für Krankenhäuser bereitstellen sowie Stabile und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sektorenübergreifend weiter entwickeln) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Sicherung einer zukunftsfesten, einer guten Versorgung, und zwar sowohl in der Stadt als auch auf dem Land für unsere Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner. Und das im Übrigen vor dem Hintergrund der steigenden Herausforderungen im Hinblick auf die Versorgungsbedarfe im Gesundheits- und Pflegebereich und vor dem Hintergrund der zunehmend schwieriger werdenden Situation bei denjenigen, die diese Versorgung erbringen.

    Der zentrale Ansatz hierfür ist nicht neu. Das ist nämlich die Überlegung, vom Patienten oder der Patientin her zu denken. Das ist die sogenannte patientenzentrierte Versorgung, damit der jeweils individuelle Versorgungsbedarf eines Menschen erfüllt werden kann, und zwar völlig unabhängig davon, ob das in einem Krankenhaus, von einer niedergelassenen Ärztin oder von einem Physiotherapeuten geschieht. Und damit man zu so einer patientenzentrierten Versorgung, von der wir übrigens in Deutschland noch meilenweit entfernt sind, kommen kann, sind gut vernetzte Sektoren, zum Beispiel durch eine funktionierende Digitalisierung, essentiell. Übrigens: Manche mögen sich daran erinnern, da war mal was mit E-Akte und E-Rezept, die Gematik ist im Ausland inzwischen auch zum Branding für das Nichtfunktionieren von Digitalisierung im Gesundheitswesen Deutschlands geworden. Damit das also funktioniert, damit wir eine Zukunftsvision von einer künftig sicheren Versorgung haben, muss das Ziel eine sektorenverbindende Versorgung sein.

    Das ist etwas, was es in vielen OECD-Ländern längst gibt. Es ist nichts, was wir hier irgendwie mal am Rande erfunden hätten. Die Voraussetzung dafür sind gute Rahmenbedingungen für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, für die Gesundheitsfachberufe, für die Menschen, die in der Pflege tätig sind, für sämtliche Leistungserbringer, im Übrigen auch für solche, die man vielleicht nicht als erstes auf dem Schirm hat. Dazu gehört zum Beispiel auch die Präsenzapotheke vor Ort. Zweitens gehören zukunftsfähige und leistungsstarke Krankenhäuser dazu, die gute Arbeitsbedingungen bieten, die gut ausgestattet sind und die vor allem Planungssicherheit haben. Und es gehört dazu, dass wir Vergütungssystem haben, die zueinander passen. DRGs (Diagnosis Related Groups) und EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) passen nicht zueinander. Es ist kein Wunder, dass die sektorenverbindende Versorgung in Deutschland bisher unter anderem an den Vergütungssystemen gescheitert ist.

    Der Bund hat mit der Krankenhausfinanzierungsreform einen Reformvorschlag gemacht, den es so seit über zwei Jahrzehnten nicht gegeben hat. Die Grundidee der sogenannten Vorhaltekosten ist gut und richtig. Auch der Anspruch, dass damit Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft einhergehen müssen, ist genauso richtig. Und ich sage auch: Da ist noch Luft nach oben, was die Umsetzung anbelangt. Denn ohne die Länder und ohne einen neuen Strukturanpassungsfonds, in den auch der Bund Geld einspeisen muss, wird es nicht gehen. Aber die Länder haben eben auch ihre Verpflichtungen. Und eine ganz zentrale Verpflichtung ist die Bereitstellung auskömmlicher Investitionen für die Krankenhäuser. Es reicht nicht, was Sie tun, was Sie bisher verabredet haben. Zwei Millionen Euro zusätzlich in diesem Jahr – das reicht nicht für eine zukunftsfeste Infrastruktur.

    Lassen Sie mich kurz noch auf den zweiten Teil, nämlich auf die patientenzentrierte Versorgung eingehen. Sie haben eine Zweidrittelmehrheit in diesem Parlament, aber Sie geben jeden Gestaltungsanspruch in dieser Frage auf. Sie formulieren eine Grußadresse, dass Sie sektorenübergreifenden Versorgung gut finden. Das finde ich auch. Und was ist die Konsequenz daraus, was machen Sie jetzt? Sie haben keinen einzigen Vorschlag unterbreitet. Die Opposition erledigt gerne die Arbeit, wir machen Ihnen einen konkreten Vorschlag, den es unter anderem in Spanien und der Schweiz so schon gibt. Den können Sie gut oder schlecht finden, aber ersparen Sie uns doch bitte in Zukunft solche Konteranträge, wo absolut nichts drinsteht. Unsere Aufgabe als Parlamentarierin und Parlamentarier ist, Ideen zu entwickeln, wie wir die Versorgung weiterentwickeln und zukunftsfähig machen. Und da haben Sie leider, jedenfalls bei diesem Thema, komplett versagt. Sie können sich unsere Initiative gerne anschließen."

     

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  • 23.02.2023

    Annabell Krämer zu TOP 11 u.a. "Tierschutz bei Schlachtungen sicherstellen"

    In ihrer Rede zu TOP 11+29+41 (Tierschutz bei Schlachtungen sicherstellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Alle, die die Videos der SOKO-Tierschutz aus einem Schlachtbetrieb bei Flintbek mit den eklatanten Verstößen gegen den Tierschutz gesehen haben, können diese nicht vergessen. Das Fachgespräch im Umweltausschuss hat auch gezeigt, es lag nicht an zu wenigen Stellen der Veterinärbehörde. Vielmehr lag es daran, dass die Aspekte des Tierschutzes nach Ermessen der handelnden Personen einfach willentlich missachtet wurden.

    Die Veterinärämter in Schleswig-Holstein überprüfen die Einhaltung von Gesetzen bei Schlachtungen. Vor allem die Einhaltung des Tierschutzgesetzes stellt die Behörden bei der Überprüfung vor eine immense Herausforderung, wie es die zuständige Kreis-Veterinärin beim Fachgespräch im letzten Umweltausschuss dargestellt hat. Sobald sich die Veterinärbehörde für die Überprüfung ankündigt, wird der Betreiber eines Schlachthofes, der den Tierschutz ansonsten nicht ernst nimmt, ordnungsgemäße Schlachtungen sicherstellen. Deswegen fordern wir, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative startet, um eine Gesetzesgrundlage für eine datenschutzkonforme und verpflichtende Videoüberwachung von Schlachthöfen zu starten.

    Ob eine Bundesratsinitiative in ein Gesetz mündet, ist aber nicht sicher, auf jeden Fall vergeht viel Zeit. Schleswig-Holstein sollte deshalb dem vorbildlichen Handeln Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens folgen und die Einhaltung des Tierschutzes unabhängig von der Bundesgesetzgebung gewährleisten. Aus diesem Grund fordern wir die Landesregierung auf, jetzt zu handeln und eine Richtlinie zu entwickeln, die eine nach Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung freiwillige Videoüberwachung in den Schlachthöfen ermöglicht. Wir wollen, dass allen Schlachtbetriebe, die bereits jetzt eine Videoüberwachung einführen möchten, ein rechtssicherer Weg aufgezeigt wird.

    Die Mehrzahl unserer Schlachtbetriebe versteht ihr Handwerk, hält die Tierschutzgesetze ein und darf somit nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Die vielen kleinen schleswig-holsteinischen Schlachthöfe tragen zum Tierwohl bei, indem sie tierschutzgerecht schlachten und – was wir immer wieder fordern – dazu beitragen, dass die Transportwege für die Tiere so kurz wie möglich gehalten werden. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat ein Videoüberwachungs-Projekt gestartet, dem sich alle kreisansässigen Schlachthöfe angeschlossen haben. Dieses zeigt auch das Interesse der Branche und belegt, dass es lediglich einige schwarze Schafe gibt, die dafür sorgen, dass eine ganze Branche in Verruf gerät. Die Betreiber möchten zeigen: Wir handeln tierschutzkonform und haben nichts zu verstecken. Der Verband der Fleischerwirtschaft unterstützt den Einsatz von Kameras zur Tierschutzüberwachung ausdrücklich und fordert zudem auch noch weitere Schulungsmaßnahmen für den Erhalt und die Weiterentwicklung der erforderlichen Fähigkeiten im Umgang mit den Schlachttieren. Sie sehen, die Branche ist bereit, das ihrige dazu beizutragen, damit sich Geschehnisse wie in Flintbek nicht wiederholen.

    Rechtssichere Videoüberwachungen im Vorwege zu einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage sind jedoch an die Einhaltung wichtiger datenschutzrechtlicher Bedingungen geknüpft. Die Datenschutzgrundverordnung setzt voraus, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben stellen ein solches berechtigtes Interesse dar. Die Videoüberwachung als Mittel muss zudem erforderlich und angemessen sein. Insofern ist eine Tonaufzeichnung auszuschließen, Verpixelungen von Gesichtern sind zu prüfen und die Speicherdauer von Aufzeichnungen ist auf das erforderliche Minimum von einigen Tagen zu begrenzen.

    Wir wollen, dass unsere Schlachthöfe eine Richtlinie als Handreichung bekommen, die es ihnen ermöglicht, durch freiwillige Videoüberwachung zu belegen, dass tierschutzkonform gehandelt wird. Wir wollen die Schlachtbetriebe auch bei der Finanzierung dieser Videosysteme nicht alleine lassen, sondern bitten die Landesregierung, die erforderlichen Investitionen durch Fördermittel zu unterstützen. Das Handwerk möchte transparent handeln – unterstützen wir es dabei!

    Wir tragen auch Verantwortung für unsere Schlachttiere – denn gemäß Artikel 11 unserer Landesverfassung stehen die Tiere unter dem besonderen Schutz des Landes!"

     

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  • 23.02.2023

    Heiner Garg zu TOP 12 "Kostenloses Essen in Kita und Kindertagespflege umsetzen"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Kostenloses Essen in Kita und Kindertagespflege umsetzen – Eltern entlasten) erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Es ist jetzt das zweite Mal, dass Sie heute Morgen in einer Debatte sagen, dass Sie in der letzten Legislaturperiode nichts gehört hätten zum Thema Verpflegungskosten in den Kitas. Also im Gegensatz zu Ihnen habe ich da ganz viel gehört im Verhandlungsprozess um die Kita-Reform. Unter anderem hat die Landeselternvertretung sehr vehement diesen Punkt immer zum Vortrage gebracht und die Kollegen von Kalben im Übrigen auch. Und wir haben unsererseits damals gesagt, dass wir mit der Finanzministerin, worüber ich mich auch nie beschweren würde, auch nicht heute, ein bestimmtes Budget an zusätzlichen Mitteln für die Erreichung der Ziele der Kitareform ausgehandelt. Das war weniger als eine Milliarde Euro, das waren 560 Millionen Euro. Dazu kamen dann noch Konnexitätsausgleichskosten und es kamen 188 Million Euro vom Bund aus dem Gute-Kita-Gesetz von Franziska Giffey dazu. Und das summierte sich dann auf knapp eine Milliarde Euro zusätzliches Geld für die Kita in der Legislaturperiode. Wir haben damals in einem fairen und anstrengenden Verhandlungsprozess mit allen Beteiligten gesagt, dass das in der vergangenen Legislaturperiode schlicht und ergreifend nicht abbildbar war. So ist es dazu gekommen, dass wir die Verpflegungskosten nicht mitgedeckelt haben.

    Ich glaube, die erweiterte Sozialstaffelregelung, die Sie auch heute wieder gefeiert haben, ist keine gute Antwort. Ich will Ihnen die Ergebnisse der Abfrage aus zwei Kommunen präsentieren. Die haben nicht wir gemacht. Sie wissen, auf die Kleine Anfrage von mir, wieviel denn die erweiterte Sozialstaffelregelung gebracht hat, wie viele Familien erreicht wurden, sagte die Landesregierung, das wisse man nicht. Der shz hat sich dann auf den Weg gemacht und das recherchiert: Es gab 20 Anträge im ganzen Kreis Nordfriesland und 30 Anträge in Neumünster. Ich habe Ihnen schon vorher gesagt, dass das eine ziemlich unsinnige Maßnahme ist, die ganz wenige Menschen erreichen wird, weil durch 'Wohngeld plus' zum Glück viel mehr Menschen Zugang zum Wohngeld haben. Damit sind sie aber von den Kitagebühren gänzlich befreit und brauchen die erweiterte Sozialstaffelregelung nicht. 

    Und wenn man hier eine Maßnahme an den Start bringt, von der noch nicht einmal ein nennenswerter zweistelliger Anteil von Eltern in einem Kreis profitiert, finde ich, muss man doch selbstkritisch fragen: Was können wir denn jetzt schnell auf den Weg bringen, damit wir in dieser Situation wirklich Menschen entlasten? Und da finde ich den Vorschlag richtig, den die SPD-Fraktion hier federführend gemacht hat. Das sieht ja nicht nur die Opposition geschlossen so. Ich will mal den Geschäftsführer des DRK in Lübeck zitieren, Herrn Krause. Er ist übrigens der CDU-Vertreter im Jugendhilfeausschuss der Stadt Lübeck. Er hat gesagt, dass die Eltern entlastet werden müssen. Als Kita-Träger sehe man sich auch als Anwalt der Eltern. Und er stellt sehr schön dar, wie das Verhältnis des Deckels versus immer weiter steigender Verpflegungskostenanteile wirkt. 

    Also vor dem Hintergrund hilft es ja vielleicht auch nochmal, wenn Sie in Ihre eigenen Wahlprogramme schauen. Bei den Grünen wäre das die Seite neun, wo Sie den Gebührendeckel schrittweise weiter senken wollen, inklusive der Verpflegungskosten und bei der CDU wäre das die Seite drei, wo steht: 'Jede und jeder muss sich Kinderbetreuung leisten können. Die Elternbeträge werden wir weiter reduzieren. Dabei wollen wir insbesondere weitere Verbesserungen für Familien mit geringem Einkommen für Familie mit vielen Kindern vorantreiben.' Auch hier gilt: Einfach machen. Sie haben den Antrag von SPD, FDP und SSW gelesen. Die Kollegin hat ganz klar beantragt, das zunächst mal für das Jahr 2023 zu machen und vor diesem Hintergrund finde ich es unredlich so zu tun, als ob das eine Maßnahme für die nächsten zehn Jahre werden sollte.

    Ich bin auch über die Verwunderung der Union wirklich erstaunt. Was sonst als eigene Vorschläge, wie wir uns vorstellen, Eltern zu entlasten sollten wir denn in den Haushaltsberatungen präsentieren? Ganz neu sind diese übrigens nicht, schließlich haben wir schon zweimal den Anlauf hier vergeblich unternommen und wir werden ihn auch ein drittes Mal unternehmen. Und natürlich werden wir diese auch mit Finanzmitteln unterlegen und insofern werden Sie sich ganz entspannt auf den März freuen können, Herr Koch und Herr Kalinka. Und ich freue mich auf die erneute Debatte, wer hier die besten Ideen hat, um die Eltern wirklich zu entlasten und wer hier nur so tut, als ob er Sozialpolitik macht."

     

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  • 23.02.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 34+37 "Entschlossene Industriepolitik"

    In seiner Rede zu TOP 34+37 (In wirtschaftlich schwierigen Zeiten braucht es eine entschlossene Industriepolitik sowie maritime Wirtschaft als Bestandteil der ökologischen Transformation fördern) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich bin zunächst dem Oppositionsführer dankbar für den Antrag, weil er eines der wichtigsten Themen für die Zukunftsfähigkeit dieses Landes betrifft. Und Kollege Losse-Müller hat ja Recht, dass die industriepolitische Strategie des Landes weiterentwickelt werden muss, weil wir auf der Basis veränderter Ausgangslagen stehen. Wir haben ganz andere Energiepreisniveaus und wir werden, gerade in dem für die Industrie wichtigen Bereich der Gaspreise, auf dem doppelten Niveau verbleiben, im Vergleich zu dem, was wir vorher hatten. Unser Geschäftsmodell in der Industrie war, mit billigem Gas aus dem Osten Wertschöpfung zu schaffen und teuer dem Westen zu verkaufen. Dieses Modell ist in sich zusammengeklappt. Jetzt braucht es dafür etwas anderes. 

    Die Analyse ist auch richtig, dass der Inflation Reduction Act (IRA) eine Rolle spielt. Aber die Analyse ist leider nicht breit genug. Denn nehmen wir dieses wunderbare Beispiel Northvolt und untersuchen, was das Unternehmen denn jetzt eigentlich daran hindert zu investieren, dann fehlt eine wichtige Komponente. Durch die Geschehnisse des letzten Jahres hat sich die Inflation und damit das Zinsniveau in Deutschland komplett verändert. Und ich sage mal, bei einer Investition von vier Milliarden Euro ist eine Veränderung des Zinsniveaus um einen Prozentpunkt bezogen auf zehn Jahre eine Veränderung des Businessplans um 400 Millionen Euro. Oder anders ausgedrückt: Die Veränderung im letzten Jahr von mehr als drei Prozent heißen für den Businessplan von Northvolt 1,2 Milliarden Euro Veränderung, und zwar negativ in Bezug auf ihren Businessplan. Das darf man nicht ignorieren, denn wenn man möchte, dass auf der Basis von Staatsverschuldung zusätzliche Fördertöpfe aufgemacht werden, dann muss man den Zusammenhang zwischen Staatsverschuldung und weitergetriebener Inflation dabei sehen. 

    Und auch wenn das jetzt wie ein Proseminar klingt: In dem Buch von Mehnert und Nastansky, 'Staatsverschuldung und Inflation' heißt es: 'Die Übertragungswege von der Staatsverschuldung hin zur Inflation gehen mithilfe des Ankaufs von Staatsschuldtiteln durch die Zentralbank oder durch die Nachfrage nach Staatsschuldtiteln der Bevölkerung mittels Kreditaufnahme. Wenn die Schuldtitel durch eine Kreditaufnahme finanziert werden, steigen die Zinsen. Höhere Zinsen verdrängen jedoch die privaten Investitionen und um dieser Entwicklung entgegenzuwirken muss die Zentralbank mit einer Ausweitung der Geldmenge reagieren. Als Folge steigen mittel- bis langfristig die Verbraucherpreise.' Das ist das, was marktwirtschaftlich passiert. Deshalb ist das Fixieren auf den IRA und die Ausweitung von Fördertöpfen falsch. Im Übrigen ein kleiner Hinweis: Wenn wir so auf die Größe von IRA gucken, dann reden wir über 370 Milliarden US-Dollar in zehn Jahren; jedes Jahr 37 Milliarden. 'NextGenerationEU', das Programm der Europäischen Union, umfasst 800 Milliarden Euro. 300 Milliarden Euro hat die Europäische Union zur Verfügung gestellt, um die Energieinfrastruktur und die erneuerbaren Energien auszubauen und sie stehen immer noch zur Verfügung. Wer behauptet, dass in Europa die Fördertöpfe nicht ausreichend wären, der sollte einmal gucken, wie IPCEI usw. finanziert werden. 

    Natürlich sage ich nicht, dass man das nicht noch ein Stückchen vergrößern kann. Aber eine pure Ausweitung der Fördertöpfe ist nicht die Lösung unseres Problems, sondern wir haben ein anderes Thema und das liegt am Standort. Der Standort hat hier im Land eigene Hausaufgaben. Diese Landesregierung hat dafür zu sorgen, dass Ansiedlungen an der Westküste möglich werden. Dafür steht im Kern, und das steht in Ihrem Antrag genauso richtig wie in meinem, der Ausbau der Infrastruktur. Und der Ausbau der Infrastruktur an der Westküste kann, muss und darf völlig unabhängig von der Ansiedlung von Northvolt passieren. Denn wenn es nicht Northvolt ist, dann ist es ein anderes Unternehmen. Aber immer wieder neue Strukturen zu schaffen, zum Beispiel eine Investitionsagentur, macht wenig Sinn, wir haben ja die WTSH. Und die WTSH soll das auch tun. Nur dann erwarte ich von der Landesregierung, dass sie sich bei solchen Ansiedlungsprojekten wie Northvolt auch um die Frage kümmert, wie die WTSH das denn schaffen soll. Mit wie im Haushalt vorgesehen einer Stelle mehr bei der WTSH wird das nicht gehen. Da werden Sie noch mal darüber nachdenken müssen bis zum Abschluss des Haushaltes, ob denn die Ansiedler, die die Ansiedlungsstrategie umsetzen sollen und die Sie in Ihrem Antrag so preisen, das mit einer Stelle mehr überhaupt machen können. 

    Grundsätzlich geht es um andere Themen in diesem Land und die gelten nicht nur für Schleswig-Holstein. Die Energiepreise in Deutschland sind einfach im internationalen Verhältnis zu hoch. Nochmal: Gas war bei uns billig, Strom war bei uns immer viel zu teuer. Wenn ich der Industrie jetzt sage, ihr müsst vom Gas weg und auf Strom gehen, dann hieße das für die Industrie die Verzehnfachung des Preises. Das geht einfach nicht. Und deshalb müssen wir von den hohen Energiepreisen runter und das geht auch, wenn wir schauen, warum unser Strom so teuer ist. Die staatlich induzierten Strombestandteile sind einfach viel zu hoch."

     

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  • 23.02.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 13 "Verbot von Einwegkunststoff-Elektrozigaretten unterstützen"

    In seiner Rede zu TOP 13 (Bundesratsinitiative für ein Verbot von Einwegkunststoff-Elektrozigaretten unterstützen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Pauschale Verbote sehen wir Freie Demokarten immer kritisch. Und so lehnen wir heute auch die SPD-Initiative zum Verbot von Einweg-E-Zigaretten ab. Das wird niemanden hier im Saal wundern. Gewundert hat mich allerdings, dass sich die Sozialdemokraten heute hinter eine Bundesratsinitiative aus Bayern, sprich hinter Ministerpräsident Markus Söder, stellen. Und noch mehr wundert mich, dass die Nord-CDU da mitgeht. So viel zu der vom CDU-Landesvorsitzenden oft betonten Liberalität. Die CDU in Schleswig-Holstein ist nicht liberal, sondern offenbar ‚redmannisiert‘.

    Ich will nicht verschweigen, dass es ein Problem mit den Einweg-E-Zigaretten gibt, und zwar mit den eingebauten Akkus und Batterien, die viel zu oft falsch entsorgt werden. Diese Problematik besteht aber für alle falsch entsorgten Batterien und Akkus und kann nicht auf E-Zigaretten reduziert werden.
    Hinweise und Tipps, wie angefallener Müll richtig entsorgt wird, gibt es im Internet zu Hauf. Außerdem droht bei nicht korrekt getrenntem Müll ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Bürger müssen ihren Elektroschrott sachgerecht entsorgen, das ist schon lange über das Elektrogesetz vorgeschrieben.

    Regelungen und Informationen sind also da. Vielleicht müssen wir uns fragen, ob es notwendig ist, Müllentsorgung grundsätzlich einfacher zu gestalten. Container für Elektroschrott würden den Weg zum Wertstoffhof verkürzen, aber auch arbeitnehmerfreundlichere Öffnungszeiten in Wertstoffhöfen würden den Bürgern erleichtern, eine fachgerechte Müllentsorgung vorzunehmen. Deswegen ist der dritte Punkt im Antrag aus Bayern auch richtig und wichtig. Überall, wo wir Ressourcen einsparen können, sollten wir prüfen, inwieweit das umsetzbar ist.

    Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, dass im Antrag aus Bayern erst das Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten auf EU-Ebene als Lösung dargestellt wird, um dann im dritten Punkt zu sagen, die Bundesregierung solle auch mal prüfen, ob man der nicht sachgerechten Entsorgung anders entgegenwirken könne. Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern muss wie bei jedem Produkt, welches im Elektroschrott entsorgt werden muss, an oberster Stelle stehen.

    Ein viel milderes Mittel als ein Verbot wäre ein Pfandsystem. Und was Pfand angeht, sind wir in Deutschland doch wirklich Weltklasse. Und Pfand aufs Herz: Dafür sollten sich doch gerade die Grünen begeistern lassen. Die Europäische Union könnte aber auch vorschreiben, dass der Akku abtrennbar sein muss. Genau dieser Punkt, dass die Möglichkeit zur Wiederaufbereitung fehlt, wird auch im Antrag aus Bayern aufgegriffen und bemängelt. Eine solche Vorschrift würde also bereits Teile des Problems lösen. Der Umsatz, der mit Einweg-E-Zigaretten gemacht wird, wird auf 575 Millionen Euro geschätzt. Offensichtlich ist die Nachfrage nach Einweg-E-Zigaretten also da. Ein Pfandsystem könnte die Abfallvermeidung als oberstes Ziel der Kreislaufwirtschaft erfüllen.

    Zusammenfassend: Die vorliegende Initiative aus Bayern ist kein ernsthafter Versuch eines ganzheitlichen und intelligenten Umweltschutzes. Der größte Ärger für die Menschen in Deutschland in Bezug auf unachtsam entsorgte Artikel sind übrigens die in die Umwelt geworfenen Zigarettenfilter. Eine Einweg-E-Zigarette ersetzt zwischen zwei und drei Schachteln ‚normale‘ Zigaretten. Ein Pfandsystem wäre für die Umwelt eine gute Lösung. Den Antrag der Verbotsparteien von CDU, Grünen und SPD lehnen wir ab und werben mit unserem Alternativantrag für ein Pfandsystem."

     

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  • 23.02.2023

    Christopher Vogt zu TOP 14 "Gute Arbeitsbedingungen für gute Lehrkräfte"

    In seiner Rede zu TOP 14 (Gute Arbeitsbedingungen für gute Lehrkräfte) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Lehrkräfte haben einen der wichtigsten und eigentlich auch einen der schönsten Berufe in unserer Gesellschaft. Letzteres wird jedoch leider von vielen Lehrkräften so nicht bzw. nicht mehr unterschrieben. Nicht wenige Lehrkräfte sind unzufrieden, überlastet und einige fühlen sich sogar ausgebrannt.

    Das Land ist hier als Arbeitgeber in der Verantwortung, aber auch mit Blick auf das Interesse unserer Gesellschaft an guter Bildung gefordert. Der Fachkräftemangel wird schließlich auch in diesem Bereich immer größer, vor allem in den mathematisch-naturwissenschaftlichen und in den künstlerischen Fächern ist die Lage zunehmend dramatisch, wenn wir auch auf die Zahl der bevorstehenden Altersabgänge und der Studierenden in diesen Fächern schauen.

    Der Wettbewerb um Fachkräfte wird auch zwischen den Bundesländern zunehmend härter werden. Es hilft aber nicht weiter, über die Maßnahmen anderer Bundesländer zu schimpfen wie z.B. über die von Bayern geplanten Lockprämien. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie deutlich mehr tut, damit Schleswig-Holstein für junge Lehrkräfte attraktiver wird. Die SPD-Fraktion fordert jetzt ‚Gute Arbeitsbedingungen für gute Lehrkräfte‘, wir fordern ‚Gute Arbeitsbedingungen für alle Lehrkräfte‘. Nein, im Ernst: Spezielle SPD-Semantik hin oder her – die Vorschläge der SPD-Fraktion sind sehr diskutabel, ich möchte aber auch zu bedenken geben, dass die ersten beiden Punkte natürlich auch erst einmal dazu führen würden, den Druck im System zu erhöhen. Und wir wollen nicht noch mehr Unterrichtsausfall.

    Wie gesagt: Unsere Gesellschaft ist auf ausreichend qualifizierte und auch motivierte Lehrkräfte dringend angewiesen. Allein schon deshalb ist es erforderlich, die Attraktivität des Lehrerberufes zu steigern. Dafür ist aus unserer Sicht ein ganzes Bündel an geeigneten Maßnahmen notwendig. Und wir sind da sehr gespannt auf das angekündigte Konzept der Bildungsministerin zur Lehrkräftegewinnung.

    Was sollte man aus unserer Sicht tun? Die Lehrkräfte müssen sich in erster Linie wieder viel stärker auf ihr ‚Kerngeschäft‘, also auf die Erteilung von Unterricht konzentrieren können. Dafür braucht es vor allem mehr Unterstützung bei der Inklusion und bei der Integration. Es braucht aber auch weniger Bürokratie, weniger überflüssige Konzepte, die geschrieben werden und weniger Konferenzen, die mitgemacht werden müssen. Und es gibt auch weitere unterrichtsfremde Aufgaben, z.B. im IT-Bereich, die nicht von Lehrkräften erledigt werden sollten.

    Und die sozialen Probleme in den Schulen nehmen leider spürbar zu. Die Respektlosigkeiten nehmen zu, es gibt mehr verhaltensauffällige Kinder und auch viele Eltern verhalten sich nicht gerade hilfreich. Deshalb braucht es mehr personelle Unterstützung und auch gute Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams. Den Lehrkräften muss auch der Rücken bei Konflikten gestärkt werden: Bei verbalen Attacken, bei Mobbing und bei Gewalt.

    Die ausbildenden Hochschulen in Flensburg und Kiel müssen aus unserer Sicht dauerhaft finanziell besser ausgestattet werden. Das Referendariat muss meines Erachtens reformiert werden. Es wird insgesamt mehr Pragmatismus brauchen: Das Problem der ‚Kettenverträge‘ muss gelöst werden. Hier müssen entsprechende Nachqualifizierungen erleichtert werden. Der oft gewünschte Wechsel zwischen den Schularten muss erleichtert werden. Es muss mehr Freiräume für die Schulen für eigene Projekte geben, weil die natürlich auch motivierend sind. Im MINT-Bereich machen Vorbereitungs- bzw. Orientierungssemester Sinn. Besonders heiß diskutiert wird ein Vorschlag zur Teilzeit. Ich verstehe das Problem, wenn zu viele Lehrkräfte zu wenige Stunden machen, aber man muss auch vorsichtig sein, wenn man die Vorgaben verschärft, dass man sich nicht ins eigene Fleisch schneidet und mit solchen Maßnahmen mehr Lehrkräfte hinausdrängt. Da sollte man sehr zurückhaltend sein. 

    Es gibt also viele Baustellen und mögliche Stellschrauben, an denen man drehen muss. Nächste Woche kommt das Konzept der Landesregierung, auf das wir alle gespannt sind. Ich möchte deshalb vorschlagen, den Antrag der SPD-Fraktion in den Bildungsausschuss zu überweisen und dort dann alle Vorschläge gemeinsam weiter zu diskutieren."

     

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  • 24.02.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 33 "Schleswig-Holsteinische Kulturinstitutionen umfassend unterstützen"

    In seiner Rede zu TOP 33 (Schleswig-Holsteinische Kulturinstitutionen umfassend unterstützen) erklärt der Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Die Lage der Kulturbranche ist nach den Corona-Jahren nach wie vor schwierig. Theater, Kinos oder Musik-Veranstaltungen: Vieles konnte über einen längeren Zeitraum hinweg nicht im normalen Umfang stattfinden und die Folgen sind teilweise bis heute zu spüren. Die Energiekrise hat diese schwierige Lage teilweise noch weiter verschärft und ist auf eine ohnehin angeschlagene Branche getroffen. Umso wichtiger ist es, dass man die Kulturbranche sinnvoll unterstützt und dafür sorgt, dass es Hilfen gibt, wo diese angezeigt sind.

    Wir unterstützen daher den vorliegenden Antrag. Die geplante Umschichtung im Programm des Landes erscheint sinnvoll, allerdings ist die Frage schon erlaubt, warum dazu bisher im 8-Punkte-Plan der Landesregierung nichts geregelt war. Unter Punkt 6 ('Härtefallfonds Vereine und Verbände': 20 Millionen Euro) heißt es bisher lediglich sehr bezeichnend 'Vorrangig in Anspruch zu nehmen sind dabei Bundesprogramme'. Diese fünf Millionen Euro sind ja richtig, aber man muss sich insgesamt überlegen, wie man das Land im Kulturbereich besser aufstellt: Schleswig-Holstein liegt bei den Ausgaben im Kulturbereich nämlich im bundesweiten Vergleich auf einem der hinteren Plätze: Das sehen wir zum Beispiel bei den Musikschulen. In diesem Zuge wäre deshalb auch die Diskussion über ein Musikschulgesetz interessant, um diesen Bereich endlich mit einer verlässlichen Finanzierung auszustatten. 

    Und wir brauchen im Kulturbereich insgesamt einen Modernisierungsschub bei den Angeboten. Das Personal wird auch in diesem Bereich knapper und es gilt eben auch, das Angebot auch in der Fläche zu sichern. Die Digitalisierung in der Kulturbranche muss vorangetrieben werden, um breite Bevölkerungsschichten, vor allem auf dem Land, zu erreichen. Denn wir halten die Medien- und Kulturbildung und den Zugang zu kulturellen Einrichtungen als einen wichtigen Teil der Daseinsvorsorge. Dazu gehören nach meinem Verständnis auch moderne Bibliotheken und Informationszentren, die wir auf dem Weg in die weitere Digitalisierung unterstützen und fördern müssen. All das wird aber nicht gehen, wenn es keine auskömmliche Finanzierung gibt. Da gibt es in den nächsten Jahren also noch sehr viel zu tun."

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  • 24.02.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 20 "Erreichung der Ziele des E-Government-Gesetzentwurfes"

    In seiner Rede zu TOP 20 (Bericht der Landesregierung zur Erreichung der Ziele des E-Government-Gesetzentwurfes) erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz unter anderem:

    "Ich habe mich auf diesen TOP besonders gefreut. Denn er steht unter der Überschrift: Opposition wirkt. Die Landesregierung musste ihren Gesetzentwurf zurückziehen, weil die Opposition und die Stellungnahmen in der Anhörung aufgezeigt haben, dass 'der Gesetzentwurf sich leider als reines Schutzgesetz entpuppt, das dem Land mit einem Federstrich die neue Umsatzsteuerpflicht ersparen soll und dazu als Kollateralschaden den gesamten Markt für behördliche IT-Bedarfe, soweit dies überhaupt möglich ist, schließt', wie es der Wirtschaftsrat der CDU ausgedrückt hat. Mit dem Gesetzentwurf, wird wie es der UV Nord in seiner Stellungnahme ausgedrückt hat, 'das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft vollständig ausgehebelt'. Der Gesetzentwurf stellt aber auch einen 'Grundrechtseingriff in die Berufsfreiheit am Markt agierender Softwarehersteller bzw. IT-Dienstleistern dar, der nicht einmal ausreichend begründet wurde', wie es Prof. Dr. Wilfried Bernhardt treffend ausgedrückt hat.

    Die Ziele des Gesetzes können nicht anders erfüllt werden, weil das einzige Ziel des Gesetzentwurfes war, Umsatzsteuer zu umgehen. Das ist eine Steuerumgehung, die sonst von der Finanzministerin immer moniert wurde. Wie soll einer Steuerzahlerin oder einem Steuerzahler etwas von Steuerehrlichkeit gepredigt werden, wenn der Gesetzgeber die Steuerpflicht durch solche Gesetze umgeht?

    Digitale Souveränität herzustellen ist tatsächlich wichtig. Das muss übrigens jedes private Unternehmen auch. Monopole sind immer gefährlich. Ein solches Monopol hätten Sie mit dem Entwurf geschaffen. Wie es der Verband Bitkom richtig dargelegt hat, ist es die Aufgabe des Staates, Standards für die Software zu setzen, Pflichtenhefte und Leistungsbeschreibungen herzustellen. Es ist nicht die Aufgabe diese Software selbst herzustellen oder nur durch öffentliche Anstalten herstellen oder beauftragen zu lassen. Für die private Digitalwirtschaft ist dies heute ein guter Tag, denn er verhindert die Aushebelung der Marktwirtschaft und ein staatliches Monopol."

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  • 24.02.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 17+18 "Unterbringungssituation von Geflüchteten in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 17+18 (Berichtsantrag zur Unterbringungssituation von Geflüchteten in Schleswig-Holstein sowie Forderung eines Flüchtlingspaktes für Schleswig-Holstein) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Im letzten Jahr sind so viele Flüchtlinge nach Deutschland gekommen wie im Jahr 2015 und das gilt auch für das Land Schleswig-Holstein. Diese Situation schafft für die Kommunen eine Herausforderung, die noch einmal eine besondere ist. Nachdem man 2015 die Kapazitäten vorgehalten und geschaffen hat, hat man nun das Gefühl, dass wir hier am Limit sind. Ob das so wirklich so ist, mag ich nicht zu bewerten. Aber egal wo man hinkommt und wo man mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, mit den Landrätinnen und Landräten spricht, hört man immer wieder, dass es 2015 nicht schlecht war, dass es einen Flüchtlingspakt gab.

    Die Funktionsträger sagen alle, dass es gut war, in einem unmittelbaren Austausch gewesen zu sein, dass es richtig war, einbezogen worden zu sein und mitteilen zu können, wie die Situation vor Ort wirklich ist und wo der Schuh tatsächlich drückt.

    Deshalb ist der Antrag der SPD zum Flüchtlingspakt gut und findet unsere Unterstützung. Weil er unabhängig von der Frage, wie viel Geld gerade zur Verfügung steht und wie viele Erstaufnahmeeinrichtungen es gibt, das Gefühl für die Kommunalpolitik schafft, in einen Dialog mit eingebunden zu sein.

    Und dieses Gefühl, Frau Ministerin, haben die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker aktuell nicht. Woran das liegt, kann ich gar nicht final sagen, aber in den Gesprächen, die ich führe, wird mir immer wieder mitgeteilt, wenn das Ministerium kommt, wird zu uns gesprochen, aber nicht mit uns. Es wird permanent referiert, aber das, was der Kommunalpolitik auf der Seele brennt, kommt einfach nicht an. Das sollte bei der Ministerin zum Nachdenken darüber führen, ob man einen Dialogprozess vielleicht anders ausgestalten sollte.

    Wenn dann die regierungstragenden Fraktionen in Ihren Antrag schreiben 'wirkungsvolle Maßnahmen statt Symbolpolitik', muss ich sagen, von Symbolpolitik kann hier wirklich keine Rede sein. In Ihrem Antrag tun sie nämlich so, als ob alles, was 2015 im Flüchtlingspakt dringestanden hat, heute realisiert worden wäre. Dass all das institutionell vorhanden wäre.

    Stellen Sie sich doch einmal die Frage, warum Ihre CDU-Landräte und -Landrätinnen das ganz anders sehen und Ihre CDU-Bürgermeisterrinnen und Bürgermeister vor Ort auch alle sagen 'Was ist da los?'. Darauf sollte man dann nicht, wie Sie antworten und sagen, dass man schon alles macht, sondern auf die Kritik eingehen. Ich empfehle der CDU eine Regionalkonferenz mit ihren kommunalen Mandatsträgern, denn vor Ort brodelt es.

    Ich will Sie auch noch auf einen anderen Aspekt aufmerksam machen: Wir haben eine Situation mit den Flüchtlingen, die zu uns kommen, wo wir im November noch dachten, der Winter wird ganz katastrophal. Diese Situation ist ausgeblieben. Nach ganz Deutschland sind im Dezember und im Januar gerade einmal 8000 Flüchtlinge gekommen. Der kalte Winter in der Ukraine hat so nicht stattgefunden und zu der befürchteten Flüchtlingswelle ist es so nicht gekommen. Und es freut mich für die Ukrainerinnen und Ukrainer, dass sie ihre Heimat nicht verlassen mussten.

    Wir werden uns aber darauf einstellen müssen, dass diese Menschen kommen könnten. Deswegen ist es wichtig, jetzt in dieser Zeit hoffentlich mit dem genügenden Abstand die entsprechenden Dialoge mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern zu führen, um eingestellt zu sein auf das, was tatsächlich passieren könnte. Wir werden auch unseren Part tun, dass es bei 2,7 Milliarden Euro, die der Bund ausgibt, nicht bleibt und dass diese aufgestockt werden, aber auch nur, wenn es notwendig ist. Suchen Sie den Dialog mit den Kommunen. Ich glaube, der Flüchtlingspakt wäre gerade jetzt eine sehr gute Sache."

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  • 24.02.2023

    Annabell Krämer zu TOP 30 "Mündlicher Bericht über den vorläufigen Haushaltsabschluss 2022"

    In ihrer Rede zu TOP 30 (Mündlicher Bericht über den vorläufigen Haushaltsabschluss 2022) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Beginnen möchte ich meine Rede mit Teilen der Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage mit der Drucksache 20/672. In dieser kritisiert die Landesregierung die Haushaltsplanungen der Kommunen wie folgt: 'Diesbezüglich sind deutliche Jahresüberschüsse mit regelmäßig (sehr hohen) positiven Abweichungen von den moderaten und z. T. sogar negativen Planungen auch mit dem Ziel einer generationengerechten Haushaltsführung nicht uneingeschränkt geboten.' Des Weiteren schreiben Sie: 'Gleichzeitig konnten vorhandene politische Spielräume […] nicht genutzt werden' zum Beispiel für 'notwendige Investitionsmaßnahmen'.

    Zugegebenermaßen sehr holprig formuliert, aber fassen wir doch einmal zusammen, was die Landesregierung uns hiermit sagen wollte: Sich ärmer rechnen als man ist, ist nicht mit einer generationengerechten Haushaltsführung vereinbar und sorgt dafür, dass man weniger Investitionen tätigt als eigentlich nötig und möglich wären. Verstehen Sie mich nicht falsch, natürlich ohne Kreditfinanzierung.

    Und jetzt schauen wir einmal, womit die Landesregierung beziehungsweise die Finanzministerin in ihrer Haushaltsplanung 2022 so geplant hat und wie die Lage tatsächlich war: Anfang des vergangenen Jahres rechnete die Landesregierung mit Steuereinnahmen von 11,6 Mrd. Euro. Die Oktober-Schätzung betrug dagegen schon 12,4 Mrd. Euro. Tatsächlich hat das Land Schleswig-Holstein 2022 sogar 12,9 Mrd. Euro durch Steuern eingenommen.

    Und trotzdem hat dieses hohe Haus mit einer breiten Mehrheit Ende Dezember in einem Nachtragshaushalt für das nahezu abgelaufene Haushaltsjahr eine Erweiterung des bestehenden Ukraine-Notkredites von bis dato 400 Millionen Euro um eine Milliarde Euro beschlossen. Ich erinnere nochmals daran: Für eine außerordentliche Notlage muss die staatliche Finanzlage erheblich beeinflusst sein. Die Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg standen, betrugen 2022 aber nur insgesamt 86 Millionen Euro. Hier von einer außerordentlichen Beeinflussung der Finanzlage zu sprechen, ist irrsinnig und mindestens verfassungsrechtlich bedenklich.

    Fassen wir also auch hier zusammen: Die Finanzministerin hat sich nicht nur ärmer gerechnet, als sie ist, nein, sie hat das auch noch genutzt, um sich eine zusätzliche Milliarde an Notkrediten zu genehmigen. Ich frage sie daher: 'Ist das mit einer generationengerechten Haushaltsführung vereinbar?'

    Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter, hätten wir Freien Demokraten uns nicht vehement in der letzten Legislaturperiode dafür eingesetzt, dass strukturelle Steuereinnahmen vorrangig vor der Inanspruchnahme von Notkrediten verwendet werden müssen, hätten wir uns 2022 noch weiter verschuldet. Dies wäre definitiv nicht mit einer generationengerechten Haushaltsführung vereinbar gewesen.

    Aber die Finanzministerin geht sogar noch einen Schritt weiter. Im Zuge der Nord-Finanzministerkonferenz fordert die Finanzministerin das Auflockern der Schuldenbremse, damit sich die Länder auch strukturell für grüne Investitionsmaßnahmen verschulden können. Liebe Frau Heinold, nutzen Sie doch lieber erst einmal die vorhandenen Mittel für Investitionen, die Ihnen dieses Parlament zur Verfügung gestellt hat. 2022 sind nämlich über 200 Millionen Euro weniger für Investitionen ausgegeben worden als geplant.

    Liebe Abgeordnete, gerade der regierungstragenden Fraktionen, seit ich Mitglied dieses Schleswig-Holsteiner Landtages bin, fällt der Haushaltsvollzug Jahr für Jahr besser aus als geplant. Eigentlich eine gute Sache – sofern man unterjährig nicht oder sich nur im erforderlichen Maße mit Notkrediten bevorratet.

    Ich appelliere an Sie, verlieren Sie zukünftige Generationen nicht erneut aus den Augen. Ihre geplanten Inanspruchnahmen des Notkredites – ob sachlich gerechtfertigt sei einmal dahingestellt – werden aller Wahrscheinlichkeit nicht erforderlich werden. Das sollte auch Sie die Erfahrung des Haushaltsvollzuges 2022 lehren. Bezahlen Sie Ihre Koalitionsprojekte aus Bordmitteln. Hinreichend Mittel hierzu werden auch dieses Jahr zur Verfügung stehen."

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  • 18.03.2017

    Anita Klahn: Gemessen wird man an seinen Taten, nicht an seinen Versprechungen, Frau Ministerin!

    „Ich freue mich, dass es die noch amtierende Sozialministerin – sozusagen im Endspurt – doch noch zu einer Willensbekundung in Sachen Kitafinanzierung geschafft hat. Gemessen wird man aber an seinen Taten, nicht an seinen Versprechungen.

     

    Und da ist die Bilanz der letzten fünf Jahre dürftig. Das zu Jahresbeginn eingeführte Krippengeld hat keine Entlastung gebracht, sondern nur für Unmut gesorgt. Eltern zahlen heute höhere Beiträge als zuvor. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel ist unverändert, das Personal erhält keine angepassten Vor- und Nachbereitungszeiten, besondere Förderbedarfe müssen aufwändig beantragt werden, die Betriebskosten belasten die kommunalen Haushalte immens.

     

    Diese Landesregierung hatte bis vor kurzem kein wirkliches Interesse, die Kitafinanzierung zu ordnen.“

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  • 24.02.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 7+19+28 "Mobilitätsgarantie und ein Bildungsticket für Schleswig-Holstein sowie grenzüberschreitenden Schienenverkehr"

    In seiner Rede zu TOP 7+19+28 ("Mobilitätsgarantie und ein Bildungsticket für Schleswig-Holstein sowie grenzüberschreitenden Schienenverkehr") erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Dies ist der erste Antrag in dieser Legislaturperiode von den Koalitionsfraktionen, der nicht die Bundesregierung adressiert hat. Der Verkehrsminister bekommt die Aufgabe, ein Konzept zur Umsetzung einer Mobilitätsgarantie zu erstellen mit dem Ziel, jeden Ort Schleswig-Holsteins zuverlässig und regelmäßig von früh bis spät an den öffentlichen Personennahverkehr anzubinden. Das finde ich als Vision völlig richtig und richtig gut. Aber das Konzept, das erwarte ich jetzt auch. Und ich wünsche beim Erstellen des Konzeptes viel Freude. Denn das Zusammenführen des öffentlichen Personennahverkehrs auf Kreisebene mit dem Schienenpersonennahverkehr auf Landesebene, das wird ein Akt. Insoweit sollten wir uns eine Frist setzen, wann wir Ihr Konzept hier erwarten dürfen. Denn nur etwas zu beschließen und im Anschluss zu sagen, das werde alles schwierig, reicht nicht aus. Sie greifen hier als Koalitionsfraktionen so hoch ins Regal, dass Sie dem Verkehrsminister eine Latte hinlegen, unter der er eigentlich nur unter durchlaufen kann. Ich wünsche Herrn Madsen viel Erfolg.

    Im Übrigen haben Sie in Ihrem Antrag zur Mobilitätsgarantie darauf hingewiesen, dass es im Land einige interessante Modellprojekte gibt, deren Ergebnisse man mal auswerten sollte. Wenn das Schleiprojekt tatsächlich richtig gut funktioniert, dann wäre ja das die Basis für ein entsprechendes Konzept. Den Minister jetzt aber das Konzept machen zu lassen, ohne dass man die Basis dafür hat, ist nicht rasend schlau. Das Konzept in Rendsburg-Eckernförde, dass wir angeschoben haben, zeigt jetzt erste Ergebnisse. Es zeigt vor allem auch, dass es mitnichten einfach ist, es in einer solchen Form auszugestalten, dass man tatsächlich sämtliche Orte anschließen kann. Und sie vernachlässigen zudem, dass es auch in anderen Kreisen ohne Zutun des Landes gute Modellprojekte gibt, wie etwa im Kreis Plön. Denn das dortige Anruf-Linien-Fahrt-Konzept ist durchaus modellhaft und könnte auch auf viele andere Bereiche auf Landesebene übertragen werden. Aus all diesen Konzepten die Ergebnisse zusammenzutragen, das Beste da herauszusuchen und zu einem Gesamtpaket zu machen, das ist wie gesagt ein richtiger Brocken. Aber vom Grundsatz her ist das richtig und deshalb auch zu unterstützen.

    Der Antrag der Sozialdemokraten zum Bildungsticket klingt in der Tat super: Wir machen das jetzt für alle, für die Schülerinnen und Schüler und für die Auszubildenden und Studierenden und Freiwilligendienstleistenden. Und zwar alles mit dem Deutschlandticket. Gestatten Sie mir dazu eine kurze Frage: Warum reden wir dann eigentlich noch von öffentlichem Personennahverkehr? Wir reden hier über das Deutschlandticket und dann geht es darum, dass das deutschlandweit gilt. Das hat mit Nahverkehr nicht mehr viel zu tun. Was Sie hier machen, ist ein Ticket für alle Leute zu schaffen, das mit ihren täglichen Lebenswegen nichts mehr zu tun. Das Semesterticket für die Studierenden ermöglicht ihnen freie Fahrt in ganz Schleswig-Holstein und in Hamburg. Ins Allgäu zu fahren, hat mit ihrem realen täglichen Leben hingegen nichts zu tun. Wenn Sie meinen, dass wir einen subventioniertes Fernverkehrsticket für alle brauchen, dann sollten Sie das auch so beantragen. Lassen wir daher die Kirche im Dorf: Nur weil es jetzt ein deutschlandweit gültiges Ticket gibt, sollten wir das Modell des öffentlichen Personennahverkehrs nicht zu einem aufgebauschten Thema machen, bei dem alle nur noch für 49 Euro durch ganz Deutschland fahren werden.

    Wir sollten uns auch die Zahlen noch einmal auf der Zunge zergehen lassen. Ich komme genau wie die SPD auf eine Summe von rund neun Millionen Euro im Monat, also auf mehr als 100 Millionen Euro im Jahr, die es das Land kosten würde. Bei insgesamt 330 Millionen Euro Regionalisierungsmitteln und weiteren Landesmitteln von rund 60 Millionen Euro würde dieses Ticket ein Drittel bis ein Viertel des Gesamtbudgets verschlingen. Und da stellt sich die Frage, welche Verkehre wollen Sie abbestellen, um das zu finanzieren? Welche Verkehre wollen Sie abbestellen? Wenn Sie dieses Thema realisieren wollen, können Sie mit den Mitteln, und zwar auch bei massiver Aufstockung der Regionalisierungsmittel, nicht annähernd dahin kommen, dass wir tatsächlich ohne Abbestellungen von Verkehren unterwegs sein werden. Das Deutschlandticket zum Vehikel zu nehmen und in dieser Größenordnung hier alles aufzustocken, das halte ich für übertrieben und auch für nicht notwendig. Im Übrigen – ich traue mich vermutlich als einziger hier, die so zu sagen – ist es der falsche Ansatz, immer noch weiter in den Tarif zu investieren statt endlich erst mal dafür zu sorgen, dass die Infrastruktur auch vorhanden ist. Das ist einfach falsch. Denn es nützt der Frau in Nordfriesland oder dem Mann im Kreis Plön überhaupt nichts, wenn Sie so viel Geld für günstige Tarife ausgeben, dafür aber bei ihnen selber weiterhin kein Bus fährt.

    Die Chancen des Deutschlandtickets zu nutzen, liebe CDU, da bin ich auch dafür, auch wenn ich eine bestimmte Sache Ihres Antrages zum Jobticket nicht richtig verstehe. Im Koalitionsantrag steht: „Der Landtag kritisiert, dass der Arbeitgeberanteil mit lediglich 25% deutlich unter den Möglichkeiten des aktuellen schleswig-holsteinischen Modells liegt.“ Der Arbeitgeberanteil ist keinesfalls bei 25% gedeckelt. Sondern der Arbeitgeber hat selbstverständlich die Möglichkeit, wie bisher auch mehr dazu zu geben. Aber einen Rabatt gibt es erst ab 25%. Und wenn es in der Diskussion um das Jobticket in diesem Lande darum geht, das irgendjemand nach dem Motto sagt, das habe nicht funktioniert, dann kann ich nur sagen: Am besten funktioniert es offenbar dort, wo das Land der Arbeitgeber ist. Es funktioniert noch zu wenig bei denjenigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber draußen im Land. Dafür müssen wir massiv weiter werben. Und natürlich muss auch die Landesregierung weiter massiv bei Dritten dafür werben. Denn das Jobticket an sich ist ein sehr vernünftiges und durch den Arbeitgeberanteil auch sehr attraktives Angebot.

    Mein letzter Punkt ist der Antrag zum grenzüberschreitenden Schienenverkehr, dem wir uns auch angeschlossen haben. Denn es ist doch selbstverständlich, dass die Landesregierung dafür kämpfen soll, einen Haltepunkt für Fernverkehre in Schleswig-Holstein zu bekommen. Das war bisher die normale Aufgabenbeschreibung eines Verkehrsministers in diesem Land. Wenn Sie dazu einen extra Antrag wollen, dann können wir den gerne zusammen beschließen. Ich möchte nur auf Folgendes hinweisen: Fernverkehre in Deutschland sind eigenwirtschaftliche Verkehre.

    Und eigenwirtschaftliche Verkehre sind private Verkehre von bestimmten Verkehrsträgern. Und der bestimmt, was passiert, weil er das ganz alleine bezahlt, ohne irgendeinen staatlichen Zuschuss. Wenn Sie also auf irgendeinen Betreiber zugehen und mit ihm verhandeln wollen, dann müssen Sie dem auch einen Anreiz bieten. Ich bin gespannt."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 24.02.2023

    Annabell Krämer zu TOP 31 "Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zukünftig vorläufig erlassen"

    In ihrer Rede zu TOP 31 (Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zukünftig vorläufig erlassen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Nach der Abgabe der Erklärungen durch die Eigentümerinnen und Eigentümer kommt die Bearbeitung durch die Finanzämter vor Ort. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellen die Feststellungsbescheide und übermitteln den Steuermessbetrag an die Kommunen.

    Die Finanzministerin hat sich in der letzten Plenartagung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Steuerverwaltungen für ihren großartigen Job bedankt. Diesem Lob möchte ich mich ausdrücklich anschließen. Sie machen in der Tat einen klasse Job und das, obwohl ihre Bitten und Forderungen nach mehr Personal über Jahre im Ministerium auf taube Ohren gestoßen sind.

    Darüber hinaus richteten Sie, Frau Heinold, folgende Worte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
    Ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin: 'Sie haben eine große Arbeitsbelastung. Sie baden das aus, was Politik über Jahre versäumt hat.'

    Und genau um diese Arbeitsbelastung wenigstens etwas zu reduzieren, haben wir diesen Antrag in das Plenum eingebracht. Denn aktuell müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür herhalten, dass Frau Heinold sich für das komplizierte Bundesmodell entschieden hat, wohl wissend, dass die Steuerverwaltung gerade in der Abteilung Grundsteuer massiv unterbesetzt ist. Nein, sie sind jetzt sogar noch zusätzlich mit den zahlreichen Einsprüchen beschäftigt. Es ist schon bemerkenswert, dass die Finanzministerin jede Möglichkeit nutzt, um neue Schulden für grüne Projekte zu fordern, bei ihrem eigenen Personal aber die Sparsamkeit in Person ist.

    Deswegen fordern wir, dass die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes ab sofort vorläufig zu erlassen sind. So entlasten wir die Mitarbeiter in der Steuerverwaltung, wir ersparen den Eigentümern und Eigentümerinnen den bürokratisch aufwendigen Einspruch u. a. wegen etwaiger Verfassungswidrigkeit und sorgen dafür, dass die Finanzgerichte im Land sich nicht auch noch mit potenziellen Klagen beschäftigen müssen.

    Und für diejenigen, die jetzt sagen, das käme sowieso zu spät: Ihnen kann ich direkt den Wind aus den Segeln nehmen. Stand 13. Februar 2023 sind erst für rund 26 Prozent der Grundstücke Bescheide verschickt worden. Für die restlichen 74 Prozent der Bescheide wäre die Vorläufigkeit also noch möglich.

    Wir als FDP-Fraktion machen hier einen konkreten Vorschlag, wie man mit einfachsten Mitteln die bürgerunfreundliche Reform der Grundsteuer etwas bürger- und verwaltungsfreundlicher machen kann. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.
    "

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 28.02.2023

    Christopher Vogt: Das Herumdoktern an Symptomen reicht nicht aus – die Landesregierung muss deutlich mehr für die Lehrkräftegewinnung tun

    Zum heute von Bildungsministerin Karin Prien vorgestellten Februarpaket aus dem Handlungsplan zur Lehrkräftegewinnung erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Bei der Lehrkräftegewinnung geht es mittlerweile im Kern darum, ob die bisherige Unterrichtsqualität in den nächsten Jahren überhaupt flächendeckend beibehalten werden kann. Es ist deshalb überfällig, dass sich die Bildungsministerin nach bald sechs Jahren im Amt intensiver darum kümmert. Wir hatten deshalb die 'Allianz für Lehrkräftebildung' mit der Jamaika-Koalition gemeinsam auf den Weg gebracht. Die ersten Ergebnisse sind aber leider enttäuschend, weil der große Wurf bisher ausbleibt. Die Ministerin wagt sich vorerst nur an kleinere Maßnahmen, die zwar weitestgehend richtig sind, aber die Frage aufwerfen, warum sie nicht schon längst umgesetzt wurden.

    Die beiden großen Probleme sind doch, dass zu wenige angehende Lehrkräfte in den MINT- und den künstlerischen Fächern studieren und zu viele nach dem Studium in Kiel oder Flensburg wohnen bleiben wollen. Diese beiden Kernprobleme bleiben weiterhin ungelöst, da Karin Prien erst einmal nur an dem Symptomen herumdoktern will. Es wird noch deutlich mehr Anstrengungen und auch mehr Pragmatismus brauchen, wenn man diese Probleme absehbar in den Griff bekommen will. Es braucht stärkere Anreize, nach dem Lehramtsstudium in die Landkreise an der Westküste und im Hamburger Umland zu gehen und attraktive Studien- und Weiterbildungsangebote in den MINT-Fächern wie Mathematik und Physik sowie in Musik und Kunst. Die Landesregierung wagt sich nur sehr zaghaft an das Thema Zulagen heran, aber diese können aus unserer Sicht ein wichtiger Schlüssel sein, um mehr Anreize zu setzen. Um mehr Nachwuchskräfte für den MINT-Bereich zu begeistern, sollte die Ministerin auch auf Vorbereitungssemester setzen, die wir im Hochschulgesetz vor allem auf Bitte der Fachhochschulen für die technischen Studiengänge ermöglicht haben.

    Und für eine erfolgreiche Lehrkräftegewinnung braucht es auch bessere Arbeitsbedingungen: So muss die Landesregierung daran arbeiten, dass sich die Lehrkräfte wieder stärker auf ihr 'Kerngeschäft', also den Unterricht, konzentrieren können. Dafür braucht es in erster Linie mehr Unterstützung bei Inklusion und Integration, aber auch weniger unnötige Bürokratie und Konferenzen.“

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