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  • 10.05.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 15 "Gesundheit schützen – nationaler Aktions- und Handlungsplan gegen PFAS"

    In seiner Rede zu TOP 15 (Gesundheit schützen - nationaler Aktions- und Handlungsplan gegen PFAS) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Eine deutliche Beschränkung der Verwendung von PFAS ist sinnvoll und richtig. 'Ewigkeitschemikalien', die uns schaden und in vielen Fällen vermeidbar sind, sollten bestenfalls in Zukunft gar nicht mehr produziert werden. Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass diese Chemikalien eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen, müssen wir unbedingt die notwendigen Schritte einleiten und dagegen vorgehen.

    Mit vier anderen EU-Ländern hat sich der Bund jetzt bereits schon auf den Weg gemacht, bei der europäischen Chemikalienagentur eine Beschränkung der Verwendung von PFAS zu erwirken. Der SSW will jetzt einen nationalen Aktionsplan. Das klingt nett, aber im Ergebnis bin ich da bei der Koalition: Wichtig ist, dass gemeinsam europaweit gehandelt wird, um ganzheitliche Lösungen zu finden, Wettbewerbsverzerrung und Verlagerung von Umweltschäden zu verhindern.

    Eine EU-weite Lösung ist zudem deutlich effektiver. Die Europäische Union hat bereits einige Schritte unternommen, um den Einsatz von PFAS zu regulieren. Zum Beispiel hat die EU im Jahr 2020 den Einsatz von PFAS in Papier- und Kartonverpackungen verboten. Das nun angestoßene REACH-Beschränkungsverfahren ist nun erstmal abzuwarten, ehe gegebenenfalls weitere nationale Maßnahmen zu ergreifen sind."

     

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  • 10.05.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 13 u.a. "Dringlichkeitsantrag Gebäudeenergiegesetz"

    In seiner Rede zu TOP 13+31+43A (Berichtsantrag Stromverteilnetzplanung, Landesbürgschaften für kommunale Stadt- und Gemeindewerke sowie Dringlichkeitsantrag Gebäudeenergiegesetz ) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Ich danke Minister Tobias Goldschmidt für seinen Bericht zu unserem Dringlichkeitsantrag. Und vor allem danke ich dem Ministerpräsidenten dafür, dass er seinen Umweltminister zurückgepfiffen hat. Bei einem klaren Abseits wird gepfiffen. Und hier stand Tobias Goldschmidt sogar so weit im Abseits, dass nicht einmal ein Videobeweis nötig war.

    Dass die Landesregierung nun im Bundesrat dem eigenen Antrag nicht zustimmen wird, klingt nach einem Stück aus dem Tollhaus, scheint in der schwarz-grünen Liebesbeziehung aber ein normaler Vorgang zu sein. Was allerdings schwer verwundert, ist die Tatsache, dass der designierte CDU-Generalsekretär Lukas Kilian per Pressemitteilung verlauten ließ, dass die CDU nichts von den Bundesratsaktivitäten des MEKUN gewusst habe. Gibt es bei Schwarz-Grün keine Bundesratskoordinierung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die CDU von den Anträgen nichts wusste. Das können Sie vielleicht ihrer Parteibasis so verkaufen, aber uns nicht.

    Zur Sache lässt sich sagen, dass das Gebäudeenergiegesetz schon in seiner jetzigen Fassung für die Bürger nicht stemmbar wäre und dringend abgeändert werden muss. Wer den vorliegenden Gesetzentwurf dann noch verschärfen und vorziehen will, der ist wirklich weit weit weg von den Menschen. 
    Im weiteren parlamentarischen Verfahren muss nun alles dafür getan werden, das Gesetz realistisch und gangbar zu machen. Die FDP hat dazu einen klaren Beschluss auf dem jüngsten Bundesparteitag gefasst. Die Transformation der Energieversorgung in Deutschland hin zur Klimaneutralität ist uns Freien Demokraten wichtig. Sie muss aber bezahlbar bleiben und durch Anreize und Hilfen erreicht werden. Bevor der Staat den Bürgerinnen und Bürgern detaillierte Vorgaben für ihre Heizungskeller macht, muss er Erfolgsbedingungen einer klimafreundlichen technischen Infrastruktur schaffen. Städte und Gemeinden müssen in die Lage versetzt werden, jetzt schnell eine kommunale Wärmeplanung entwickeln zu können. Deswegen ist es auch grundsätzlich richtig, dass die Landesregierung Bürgschaften bereitstellen will. Zudem brauchen wir einen Gesamtplan für das breitflächige Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft. Dieser muss jetzt ebenfalls schnell entwickelt werden. Und bevor der Bundeswirtschaftsminister den Menschen Wärmepumpen verordnet, muss das Netz deren Anschluss vertragen.

    Das bringt mich zum nächsten Thema, der Stromverteilnetzplanung. Der Strombedarf wird in den kommenden Jahren drastisch steigen. Wärmepumpen können gerade im Neubau eine sehr effiziente Heizungsform sein, allerdings wird ihr Ausbau in Deutschland schon heute durch den schleichenden Verteilnetzausbau limitiert. Der ganze Ausbau der Erneuerbaren Energien wird uns nichts bringen, wenn die Netze die notwendigen Lasten nicht von A nach B leiten. Es ist erschreckend zu lesen, dass ein großes Wohnungsunternehmen nach einer Offensive, mehr Wärmepumpen zu verbauen, diese aufgrund des zu schwachen Netzes nicht anschalten kann. Solche Meldungen bringen den Klimaschutz keinen Zentimeter voran.

    Wenn der Wunsch der Grünen in Erfüllung gehen würde und wir nur auf E-Mobilität setzen würden, hätte das noch weitere Auswirkungen auf den benötigten Netzausbau. Ein massiver Ausbau von Wärmepumpen durch ein Verbot des Einbaues neuer Öl- und Gasheizungen wird die Verteilnetze immens belasten. Dieser Punkt verbindet auch die beiden SPD-Anträge in gewisser Weise. Die Netze, die wir haben und für die unsere Bürger in Schleswig-Holstein bereits jetzt die höchsten Netzentgelte zahlen, sind nicht darauf ausgelegt, dass sich jeder eine Wärmepumpe einbaut. Die Reform der Netzentgelte, für die von allen Bundesländern nun gemeinsame Vorschläge erarbeitet werden, muss Minister Goldschmidt dringend voranbringen. Sonst bringt uns jeglicher Ausbau der Verteilnetze nur noch höhere Netzentgelte, die keiner mehr zahlen möchte bzw. zahlen kann.

    Der Ausbau der Verteilnetzwerke ist deswegen ein zentrales Thema für die Energieversorgung in Schleswig-Holstein. Eine flächendeckende Versorgung mit erneuerbaren Energien kann nur dann erreicht werden, wenn die Netze den Anforderungen an die Schwankungen der Einspeisung von erneuerbaren Energien gerecht werden können. Dafür braucht es eine kontinuierliche Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Infrastruktur. Die seit Anfang dieses Jahres mögliche unbegrenzte Einspeisung von privaten PV-Anlagen ist ein wichtiger Faktor für die Energiewende. Dadurch wird allerdings zusätzlicher Strom in die Netze geleitet, die dann transportiert werden müssen. Die Bundesregierung hat die BNetzA und damit auch Tennet beauftragt, erstmals von einer größeren Menge an Strombedarf auszugehen und die Netze so zu planen. Von dieser Annahme wurde bislang gar nicht ausgegangen. 

    Beim Abschlussdatum des fertigen Ausbaus der Stromnetze gibt es allerdings ein weiteres Problem. Und zwar strebt die Bundesrepublik Klimaneutralität bis 2045 an und die Landesregierung will dieses Ziel bereits 2040 erreichen. Dadurch müssen die Netze hier bereits früher fertiggestellt werden. Zum Antrag der SPD-Fraktion: Nachdem die Landesbürgschaften verkündet wurden, bleibt als einzige Forderung des Antrags übrig, dass sich die Landesregierung dafür einsetzen soll, dass überall da, wo die kommunale Wärmeplanung ein Wärmenetz vorsieht, kein Verbot von Öl- und Gasheizungen greift. Das ist sinnvoll, damit nicht unnötigerweise Wärmepumpen gekauft und installiert werden, obwohl das Haus in naher Zukunft an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann. Die Frage ist allerdings, inwieweit das möglich ist und ab wann diese Ausnahmeregelung greifen soll: Das Ampelsystem, welches Ministerpräsident Günther in der PK am Dienstag angesprochen hatte, wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, ab wann so eine Ausnahmereglung greifen könnte.

    Nicht alle Gemeinden können bereits jetzt sagen, ob ein Wärmenetz für das Quartier oder den Wohnort eine Lösung ist. Diese Ausgangssituation muss auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren erörtert werden. Nur weil eine Gemeinde noch nicht aussagekräftige Pläne hat, darf den Bürgern dort kein teurer Wärmepumpenausbau aufgezwungen werden.

    Und das führt mich zurück an den Beginn meiner Rede: Das Gebäudeenergiegesetz muss deutlich verbessert werden. Der ursprüngliche Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck steht exemplarisch für die falsche Klima- und Energiepolitik der Grünen: Dogmatische Vorfestlegungen auf einzelne Technologien, planwirtschaftliche Regelungswut bis ins Detail und ignorante Überforderung der Betroffenen. Eine solche Politik erzeugt unnötig hohe volkswirtschaftliche Kosten der CO2-Vermeidung und fehlende Akzeptanz bei den Menschen. So wird aus Deutschland kein Vorbild beim Klimaschutz, sondern ein abschreckendes Beispiel. Gut, dass Habeck und Goldschmidt zurückgepfiffen wurden."

     

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  • 10.05.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 8 u.a. "Herausforderungen für den Wohnungsbau gemeinsam meistern"

    In seiner Rede zu TOP 8+11+24+28 (Schleswig-Holsteinisches Wohnraumschutzgesetz sowie "Junges Wohnen" in Schleswig-Holstein umsetzen, Herausforderungen für den Wohnungsbau gemeinsam meistern und EU-Gebäuderichtlinie sozial gerecht ausgestalten) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "In der Tat: Die Wohnungsmarktsituation in Deutschland und in Schleswig-Holstein macht große Sorgen. Und ehrlich gesagt im Hinblick auf die Zukunft und auf die nächsten Jahre noch viel größere Sorgen, als wir sie aktuell schon sehen. Eines ist absehbar: Wir erleben einen drastischen Rückgang von Beantragungen von Baugenehmigungen für Projekte. Wir erleben, dass sich das Investieren in den Wohnungsmarkt nicht mehr lohnt, und dass man sich zurückzieht. Und das ist übrigens völlig unabhängig von der Frage, wer das tut, aber letztlich kann auch eine Kommune als Eigentümer von Wohnungen oder als Bauherr von Wohnungen es sich nicht leisten, dauerhaft defizitär zu arbeiten.

    Und da bin ich dem Kollegen Deckmann ganz dankbar, weil er an einer Stelle das gesagt hat, woran es tatsächlich liegt: Über die letzten Jahre haben wir alle in allen Parlamenten mit dafür gesorgt, dass die Standards für das Bauen in Deutschland immer weiter verteuert worden sind. Das ist, lieber Kollege Petersdotter, nicht der gierige Vermieter. Und auch die Nebenkosten sind nicht das Problem. Das Problem sind Standards, die wir immer weiter hochgesetzt haben und die dazu führen, dass ich heute eine ganz normale Wohnraumsituation für unter 16 Euro nicht mehr herstellen kann, wenn ich sie neu baue. Da suche ich mir andere Investitionsmöglichkeiten, wenn ich das Geld irgendwo investieren kann. Das ist die reale, ganz simple marktwirtschaftliche Situation, in der wir uns befinden.

    Die Konklusio daraus müsste dann sein, dass wir die Standards senken müssen. Und da schaue ich jetzt mal auf Sie alle. Sie haben nachher gleich eine der Möglichkeiten, wenn es um die Abwasserdichtheitsprüfung für Eigentümerinnen und Eigentümer geht. Eine völlig unsinnige Maßnahme, die einfach nur Geld kostet, können Sie locker sofort abschaffen. Eines dieser Standardthemen, lieber Kollege Petersdotter, ist auch leider aus meiner Sicht etwas fälschlich dargestellte EU-Gebäuderichtlinie, denn es geht in Wahrheit nicht darum, wieviel Prozent des Gebäudebestandes saniert werden muss, sondern innerhalb welchen Zeitraums zu welchen Standards. Und wenn ich das, was da im EU-Parlament beschlossen worden ist, umrechne auf das, was ich für ein Wohnungsbauunternehmen in Schleswig-Holstein annehme oder für so manchen Privathaushalt, dann sage ich Ihnen voraus: Wird das so umgesetzt, droht die Insolvenz oder die Privatinsolvenz. Es ist schlicht unrealistisch, was da aufgeschrieben worden ist. Und zwar technisch und wirtschaftlich unrealistisch, weil alles ökonomisch einfach nicht darstellbar ist für die Menschen, die das machen sollen und technisch auch gar nicht umsetzbar. Deshalb geht es bei der EU-Gebäuderichtlinie nicht darum, etwas sozialer zu gestalten. Diese EU-Gebäuderichtlinie muss, weil sie völlig irrational ist, komplett überarbeitet werden.

    Und deshalb unterscheiden wir uns dann eben auch in den Lösungen, die für das Problem am Wohnungsmarkt bestehen. Die Landesregierung will jetzt eine Landesentwicklungsgesellschaft einsetzen. Was soll diese Landesentwicklungsgesellschaft machen? Kann die für geringere Kosten als für 16 Euro pro Quadratmeter bauen? Wenn ja, warum? Kann sie nicht, im Gegenteil: Das ist ein zusätzlicher Verwaltungsapparat, den man aufbaut. Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft kann es auch nicht anders. Das sind doch alles keine Lösungen, sondern die Lösungen liegen schlicht und ergreifend im Zusammenhang zwischen dem, was es kostet und was ich für Auflagen mache, und ob die Auflagen tatsächlich hochfahre oder absenke. Und da muss man dann eben sagen: Ja, der Klimaschutz ist ein wichtiges Thema, der Lärmschutz ist ein wichtiges Thema, all diese schützenswerten Themen sind ein wichtiges Thema und in Wahrheit führen sie natürlich zu Kosten. Und diese Kosten sorgen dafür, dass man sich das in bestimmten Bereichen schlicht nicht mehr leisten kann.

    Es ist der richtige Ansatz, zu diesem Zeitpunkt über die Förderung des sozialen Wohnungsbaus heranzugehen. Das macht die Bundesregierung mit 14,5 Milliarden Euro. Und das setzt auch jetzt die Landesregierung aus meiner Sicht in vorbildlicher Art und Weise um. Den Impuls zu nutzen, dass vielleicht der sozial geförderte Wohnungsbau ein wenig zum Treiber der Baukonjunktur werden könnte. Denn hier droht noch was ganz anderes, was zurzeit nicht beleuchtet wird: Wenn das Bauhauptgewerbe in Deutschland konjunkturell in den Knick geht, dann geht die Konjunktur insgesamt in die Delle. Das Bauhauptgewerbe hat uns in der Corona-Zeit gerettet, weil es neben den vielen anderen Bereichen der Volkswirtschaft, die wir haben, so stabil und mit Wachstum unterwegs war. Wenn jetzt der Einbruch des Bauhauptgewerbes droht, dann droht konjunkturell für Deutschland eine extrem schwierige Phase. Deshalb ist es richtig, mit sozialen Wohnraumförderungen anzusetzen. Ich sage es noch mal, wir sollten da nicht gegeneinander spielten. Die 14,5 Milliarden Euro in Berlin sind genauso richtig wie die Umsetzung hier auf diese Art und Weise. Und es richtig dann unter sozialen Gesichtspunkten die individuelle Förderung einzusteigen, damit diejenigen, die am wenigsten haben, sich diesen Wohnraum leisten könnte. Deshalb ist die Wohngelderhöhung goldrichtig gewesen und deshalb ist es auch der richtige Ansatz, hier individuell zu fördern und nicht mit der Gießkanne anzusetzen.

    Und es ist richtig, auch für die Studentinnen und Studenten etwas mehr zu tun und das gilt in diesem Bundesland vielleicht auch ganz besonders, denn die 17 Millionen Euro, die jetzt über das Programm 'Junges Wohnen' nach Schleswig-Holstein fließen können und die hier kofinanziert werden, bringen uns aus einer Situation, dass bei uns in Schleswig-Holstein theoretisch nur jeder 19. einen Anspruch auf einen studentischen Wohnheimplatz haben könnte. Im Bundesdurchschnitt ist das jeder 13. Das Wohnheimangebot für Studentinnen und Studenten in Schleswig-Holstein liegt bei 5,5 % und ist damit auf dem vorletzten Platz des bundesdeutschen Rankings. Ich würde mir wünschen, wenn auch da die Landesregierung nicht nur mit der Kofinanzierung der Bundesmittel, sondern auch mit anderen Mitteln etwas stärker hineingehen würde.

    Und dann sind wir bei den Bildern, die der Kollege Petersdotter gerade erzeugt hat und bei denen wir uns natürlich sofort alle versammeln und sagen: Wir kennen sie alle, die vergammelten Zimmer, die verschimmelten Bäder, die Duschkabinen, die kaputten Treppenhäuser und sagen alle 'Katastrophe, sowas darf man doch nicht zulassen. Die Verwahrlosung von Mietwohnungen muss dringend unterbunden werden.' Aber, Herr Petersdotter, das schreibt selbst die Landesregierung im Gesetzentwurf. Es handelt sich um durchaus gravierende, aber es handelt sich um Einzelfälle. Deshalb stellt sich doch die Frage: Ist eine solche staatlich regulierte Wohnraumbewirtschaftung tatsächlich notwendig und sinnvoll, wenn es darum geht, Einzelfälle zu behandeln. In jeder Legislaturperiode der letzten 20 Jahre haben entweder die Piraten oder der SSW und die SPD immer wieder Wohnraumbewirtschaftungsgesetze vorgelegt. Ich zitiere mal aus der Debatte des Jahres 2018 den leider jetzt nicht anwesenden Kollegen Peter Lehnert von der CDU-Fraktion: 'Ich halte einen Gesetzentwurf, der eine umfangreiche staatlich regulierte Wohnraumbewirtschaftung fordert, weder inhaltlich für zielführend noch für hilfreich, die komplexen Problemstellungen für unsere Wohnungsmärkte zu lösen. Eine nennenswerte Wohnungsverwahrlosung ist für mich nicht erkennbar. Auch weil Vermieter ein Interesse daran haben, dass ihre Wohnungen erhalten werden und dauerhaft vermietet werden können. Ein solches Gesetz würde nur viel zu viel Bürokratie verursachen und einen erheblichen zulässigen Verwaltungsaufwand schaffen.' Sie werden uns im Ausschuss diese völlig veränderte Situation, was die Wohnungsverwahrlosung angeht, aufzeigen müssen. Denn ehrlich gesagt, als Begründung dafür reicht mir das derzeit nicht.

    Lassen Sie mich zu einem letzten Punkt kommen und das ist das Zweckentfremdungsthema. Es ist in einer angespannten Wohnungsmarktsituation sicherlich richtig, dafür zu sorgen, dass Dinge, die für andere Zwecke geschaffen worden sind, nicht umgewidmet werden sollen. Trotzdem ist jede Zweckentfremdungssatzung ein erheblicher Eingriff in die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Und der muss begründet sein und der muss wirklich gut begründet sein, denn wer Zweckentfremdung behauptet, der muss sagen, dass eine gewisse Notlage vorliegt. Deshalb warne ich davor, von dem Begriff einer angespannten Wohnungsmarktlage wegzukommen. Im Gegenteil, ich erwarte eigentlich, dass wir während der Ausschussberaterin zu einer klareren Definition kommen, wann denn Zweckentfremdung vorliegt, weil wir sonst zu relativ schnellen Darlegungen von Umwandlungsfragen kommen, die die Gemeinde in die Lage versetzen, Eigentumseingriffe zu machen, die sie in dieser Weise nicht machen dürften.

    Und lassen Sie mich einen letzten Hinweis geben. Insbesondere ein touristisches Land wie Schleswig-Holstein lebt von Ferienhäusern und Ferienwohnungen. Und wir alle wissen, dass der Bestandsschutz für diejenigen, die Ferienhäuser und Ferienwohnungen betreiben auch gerade bei solchen Zweckentfremdungssatzungen ein wichtiges Thema ist. Wer hat denn alles für seine Ferienwohnung eine Genehmigung als Ferienwohnung in diesem Land? Wir der Bestandsschutz tatsächlich gewährleistet? Das werden wir im Ausschuss zu besprechen haben. Denn diese Satzungen wären in der Lage, auch touristisch ein erhebliches Loch zu reißen.“

     

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  • 10.05.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 18 "Abwasserdichtheitsprüfung nur in begründeten Verdachtsfällen"

    In seiner Rede zu TOP 18 (Abwasserdichtheitsprüfung nur in begründeten Verdachtsfällen) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich hatte es vorhin schon angekündigt: Sie haben jetzt die einmalige Möglichkeit, tatsächlich etwas für die Grundeigentümerin und Grundeigentümer und für die Entbürokratisierung in Schleswig-Holstein zu tun. Denn es geht um die Abwasserdichtheitsprüfung. Ein sprödes, ein sperriges Thema, das allerdings 1,3 Millionen Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen in diesem Land betrifft und das in Paragraf 61 des Wasserhaushaltsgesetzes geregelt ist, wonach natürlich jeder, der eine Abwasseranlage betreibt, diese auch irgendwie zu überprüfen hat.

    Das es ja auch alles ganz schön und ganz richtig, aber muss man das nach starren Fristen machen und muss man dafür jedes Mal immer wieder Geld ausgeben? Man muss es nach unserer Überzeugung nicht. Denn, wie sagte schon das Ministerium selbst mal in einer Antwort auf eine Frage, die durch den Verband 'Haus und Grund' gestellt worden ist: Massive Schadensbilder, zum Beispiel durch Rohrbrüche, bilden im privaten Bereich die ganz große Ausnahme. Kann Abwasser nicht abgeleitet werden, zum Beispiel durch den Einbruch in die Leitungen, werden die Schäden durch die Eigentümer aufgrund der hohen eigenen Betroffenheit umgehend beseitigt. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Man hat ein eigenes Interesse, denn man will ja nicht auf einer verstopften Abwasserleitung sitzen. Deshalb wird man dafür sorgen, dass das Ganze auch ordentlich überprüft wird.

    Nun habe ich mit einer Kleinen Anfrage das Ministerium gefragt, wie es denn eigentlich mit diesen Überprüfungen ist und wir wissen jetzt, lieber Kollege Goldschmidt, aus Ihrer Antwort, dass das Ministerium gar nichts weiß, weil es gar nichts darüber erhebt, weil es gar keine Leute gibt, die das alles überprüfen und aufarbeiten können und dementsprechend haben anschließend alle gesagt: Dann schafft doch diese Prüfung ab. Das wäre ja auch folgerichtig. Die Behauptung ist nun im Umweltausschuss vom zuständigen Minister, das ginge nicht, das sei bundesgesetzlich vorgegeben. Und zwar, weil nach Paragraf 61 des Wasserhaushaltsgesetzes eine DIN-Norm in Bezug gesetzt wird. Da fragt sich der geneigte Leser, warum in Schleswig-Holstein nicht möglich ist, was in Nordrhein-Westfalen offensichtlich unproblematisch ist. Denn in Nordrhein-Westfalen hat es zu diesen Dichtigkeitsprüfungen eine Landesverordnung gegeben und über diese Landesverordnung, die übrigens explizit in Paragraf 61 Abs. 3 angeteasert wird, weil man in dieser Regelung dann auch ganz klar sagen kann, wie man es umsetzen will. Und man braucht nicht nur die DIN-Norm in Bezug setzen, sondern man kann sagen, dass die nur in Verdachtsfällen umgesetzt wird. Und genauso hat es der nordrhein-westfälische Landtag geregelt und damit, ohne gegen Bundesrecht zu verstoßen, eine Regelung geschaffen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer im Land entlastet und die trotzdem nicht Gefahr läuft, das Abwasser und das Grundwasser in irgendeiner Form drastisch zu verunreinigen. Es ist eine Auflage, die man sinnigerweise schlicht und ergreifend anders verordnungstechnisch regeln kann. Meine herzliche Bitte ist: Reden wir doch nicht immer nur darüber, dass für diejenigen, die Eigentum in diesem Land besitzen, die Kosten nicht so hochgetrieben werden sollten, machen wir etwas Praktisches schaffen, wir die Abwasserdichtheitsprüfung nach festen Fristen ab und regeln sie nur noch im Verdachtsfall. Stimmen Sie dem Antrag der FDP zu.“

     

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  • 24.02.2017

    Anita Klahn: Die Begabtenförderung wird von Rot-Grün-Blau stiefmütterlich behandelt

    „Der erste MINT-Bericht ist lediglich eine Zusammenstellung verschiedener Initiativen. Eine echte Reflektion fehlt. So verwundert es auch nicht, dass die Präsidentin der Fachhochschule Lübeck zum Thema MINT erklärt: ‚Wir beobachten mit Sorge, dass die Schulbildung in Mathematik, Naturwissenschaften und Technik vernachlässigt wird. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in den MINT-Disziplinen gibt es hier erheblichen Nachholbedarf.’

     

    Das war zwei Tage nachdem die Landesregierung ihren Bericht vorgelegt hatte. Meine Fraktion fordert seit Jahren eine echte MINT-Offensive. Passiert ist nur leider nur wenig.

     

    Ein paar Fakten: Sie rühmen sich 60.000 Euro für den MINT-Bereich zur Verfügung gestellt zu haben. Sie verschweigen aber, dass sie genau diese Summe bei der Begabtenförderung gekürzt haben.

     

    Welchen Wert die MINT-Fächer für die Koalition haben, erkennt man am Haushalt: 500.000 Euro stehen für die Förderung von Regional- und Minderheitensprachen an Kitas bereit.

     

    Plattdeutsch in Kindergärten ist ihnen mehr als achtmal so viel wert als die MINT-Förderung.

     

    Es gab eine große Ankündigung von Ministerpräsident Albig im Jahre 2014: Die Landesregierung wolle das MINT-Lehramt an der Uni in Flensburg stärken.

     

    Ergebnis: Flensburg bekam einen weiteren Studiengang, den man wirklich nicht dem MINT-Bereich zurechnen kann und den es in ähnlicher Form schon in Sonderburg gibt. Null Komma Null Gewinn für MINT.

     

    Und noch ein Faktencheck: 20 MINT-freundliche Schulen bei fast 800 Schulen im Land. Müssten nicht  alle unsere Schulen ‚MINT-freundlich’ sein?

     

    Die technischen Berufe bieten doch unseren jungen Menschen eine Perspektive, weltweit, und diese Landesregierung verschenkt Potentiale.

     

    Und noch ein ganz gravierender Systemfehler: Mathematik wird in der Grundschule am häufigsten fachfremd unterrichtet. Studien belegen, dass sich Defizite aus der Grundschule durch die ganze Schullaufbahn ziehen können.

     

    Was muss geschehen?

     

    Erstens: Der fachfremde Unterricht muss beendet werden. Zweitens: Das Fach ‚NaWi’ ist praxisuntauglich. Chemie, Physik, Biologie und Informatik müssen von Fachlehrern unterrichtet werden. Drittens: Wir brauchen mehr Fachlehrer.

     

    Lösung: Grundschullehrkräfte sollten als eines der zu studierenden Fächer Deutsch oder Mathematik wählen müssen.

     

    Grundschullehrkräfte werden ihrer Ausbildung entsprechend mit A 13 besoldet, wir brauchen attraktive Stellenangebote für MINT-Lehrkräfte und zusätzliche Ausbildungskapazitäten in den berufsbildenden Schulen für technische Berufe. In den Bereichen Elektro- und Maschinenbautechnik kann der Lehrermangel über eine Erweiterung von Studienmöglichkeiten an den Fachhochschulen entschärft werden.

     

    Auch der Bericht zur Begabtenförderung ist mehr als dünn.

     

    Erfreulich ist, dass der Bericht noch einmal zeigt, was Dr. Klug als Bildungsminister alles in der Begabtenförderung angeschoben hat. So wurden die SHiB-Schulen von uns eingeführt, damit die Begabtenförderung möglichst breit in der Unterrichtskultur aller Schulen verankert wird und entsprechende Kompetenzzentren aufgebaut werden. Der Bericht zeigt aber deutlich, dass seit 2012 da nicht mehr viel gelaufen ist.

     

    Die ganze Begabtenförderung wird von Rot-Grün-Blau stiefmütterlich behandelt, weil es wohl nicht in das eigene bildungspolitische Konzept passt. Anstatt eigene Initiativen anzustoßen, hat die Koalition lieber den Titel zur Begabungsförderung um ein Drittel abgeschmolzen. Ersatzschulen und Begabungsförderung sind die einzigen Zuschusstitel, die sie im Bildungsbereich ordentlich zusammengestrichen haben.

     

    Auch zu der gemeinsamen Bund-Länder-Initiative zur Förderung leistungsstarker Schüler ist mir nicht bekannt, dass Ministerin Ernst irgendetwas im November letzten Jahres gesagt hätte. Man macht halt mit, weil man muss, aber wirklich wollen tut man das nicht, was die KMK beschlossen hat.

     

    Das sind keine guten Voraussetzungen für die Begabungsförderung in Schleswig-Holstein.

     

    Wir wollen, dass jedes Kind die bestmögliche Förderung bekommt. Eine Stärkung der Begabungsförderung wäre das richtige Signal und nicht schon wieder ein Runder Tisch.

     

    Der CDU-Antrag ist von unserer Seite aus zustimmungsfähig.“

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  • 11.05.2023

    Annabell Krämer zu TOP 2 "Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Besetzung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Landesunternehmen"

    In ihrer Rede zu TOP 2 (Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Besetzung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Landesunternehmen und -beteiligungen sowie von Verwaltungsräten der öffentlich-rechtlichen Sparkassen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Liebe Mitglieder der Koalitionsfraktion: Ihr Gesetzesentwurf ist verfassungsrechtlich bedenklich, handwerklicher Murks und erweist dem Ziel der Gleichberechtigung von Frauen einen Bärendienst. die erste Lesung ohne Aussprache im Landtag, die uns zugestandene Frist zur Benennung von Anzuhörenden betrug sechs Stunden, die Anhörung erfolgte bereits eine Woche später. Werte Koalition, ein anständiges Gesetzgebungsverfahren sieht anders aus.

    Fangen wir an mit dem Status Quo: §4 Absatz 2 unseres bestehenden Gleichstellungsgesetzes regelt Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst abschließend und richtig. Bei der Einstellung sind Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig zu berücksichtigen, sofern sie in der entsprechenden Fallgruppe unterrepräsentiert sind. Hier wird der Bestenauslese entsprochen. Es besteht kein Handlungsbedarf, aber Schwarz-Grün möchte keine Gleichberechtigung, sondern Gleichstellung um jeden Preis. Geschäftsführungsorgane von Landesunternehmen sollen zukünftig paritätisch besetzt werden. Erreicht werden soll dieses dadurch, dass gemäß § 4 Absatz 1 des Entwurfes auf die gleiche Anzahl von männlichen und weiblichen Personen im Bewerbungsverfahren hingewirkt werden soll. Nicht nur, dass es verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist – das verhindert übrigens auch nicht der Verweis darauf, dass das Grundgesetz weiterhin seine Gültigkeit behält – es führt auch zu kuriosen Absurditäten. Sollte in einem bisher überwiegend männlich besetzten Vorstand ein Posten nachzubesetzen sein, muss bei Überhang an weiblichen Kandidaten dafür gesorgt werden, dass auch gleich viele männliche Kandidaten für das Auswahlverfahren angeworben werden. Und das, obwohl die Stelle grundsätzlich mit einer Frau besetzt werden soll. Da bei Bewerberüberhang eines Geschlechts niemand im Verfahren ausgeschlossen werden darf, müsse durch 'persönliche Ansprache' oder dem zusätzlichen Einsatz von Headhuntern dafür gesorgt werden, dass sich ein paritätischer Bewerberkreis ergibt. Das erinnert ein wenig an grüne Parteitage, bei denen männliche Mitglieder nur dann ein Rederecht haben, wenn sich auch weibliche Mitglieder zu Wort melden. Nur in Ausnahmesituationen dürfen Verträge mit kompetenten und bewährten Geschäftsführungsorganen oder Vorständen in Zukunft verlängert werden, wenn die auferlegte Parität diesem entgegensteht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass erst der Vertrag mit dem geschätzten männlichen Vorstandsvorsitzenden des UKSH verlängert wurde, bevor dieses Gesetz im Eiltempo durch das Parlament gewinkt wird, obwohl es bereits seit 1,5 Jahren fertig in der Schublade der Finanzministerin liegt. 

    Warum ist dieses Gesetz ein Bärendienst für die Gleichberechtigung von uns Frauen? Nur in Ausnahmegründen darf der nächste Geschäftsführer des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr – der Ende des Jahres benannt werden muss – ein Mann sein, da dieses Geschäftsführungsorgan alternierend besetzt werden soll. Wie, glauben Sie, wirkt sich dieses auf die Akzeptanz einer zukünftigen weiblichen Geschäftsführerin aus?  Da kann die neue Geschäftsführerin noch so kompetent und fachlich geeignet sein, sie wird trotzdem immer mit dem Stigma der 'Quotenfrau' konfrontiert sein. Komplett von der Bestenauslese verabschiedet man sich mit der Besetzung der Aufsichtsorgane. Dort muss zwingend eine paritätische Besetzung erfolgen. Fachliche Eignung spielt somit zukünftig keine Rolle mehr. Fortbildungen sollen tatsächlich jahrelange berufliche Expertise ersetzen. Mit diesem Gesetz schlägt Parität die Qualität von Aufsichtsorganen.

    Die vernichtende Kritik an der den geplanten Gesetzesänderungen zum Sparkassengesetz hat zumindest dazu geführt, dass konkurrierende Gesetzgebung reduziert wurde. Für die verpflichtende paritätische Besetzung des Verwaltungsrats gibt es eine Übergangsfrist bis 2028. Dann schlägt auch hier eine starre Quote die demokratische Legitimation. Wie urteilte doch das Thüringer Landesverfassungsgericht? 'Die Freiheit der Wahl verlangt, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck von staatlicher Seite beeinflusst werden und dass der Prozess der Willensbildung des Volkes 'staatsfrei' verläuft. Das Paritätsgesetz schränkt hingegen die Freiheit der Wählerinnen und Wähler ein.' Nichts anderes geschieht jedoch, wenn 'Hinterzimmerpolitik' zukünftig erforderlich wird, um eine gesetzeskonforme Geschäftsorganisation der Sparkassen sicherzustellen."

     

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  • 11.05.2023

    Bernd Buchholz und Lars Harms zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts im einstweiligen Verfahren

    Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein, den von den Fraktionen von FDP und SSW gestellten Antrag auf einstweilige Anordnung abzulehnen, erklären die Fraktionen wie folgt: 

    Bernd Buchholz, kommunal- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion: 

    "Der Beschluss des Landesverfassungsgerichts überrascht uns, denn wir sehen - unabhängig vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens - deutlich mehr Nachteile, wenn die Regelungen zur Fraktionsgröße zunächst in Kraft träten und dann gegebenenfalls wieder aufgehoben werden müssten. Ich hätte mir gewünscht, dass für die kommunalpolitische Arbeit vor Ort Rechtssicherheit geschaffen werden würde. Nach Vorlage der Begründung des Beschlusses werden wir über die Einlegung eines Widerspruchs entscheiden.

    Das Gericht trifft mit seiner Entscheidung im einstweiligen Verfahren noch keine Aussage über die beklagten Themen im Hauptsacheverfahren. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass das Gesetz von Schwarz-Grün insbesondere bei der Hochsetzung der Fraktionsgrößen als auch bei den Bürgerbegehren erhebliche Mängel aufweist."

     

    Lars Harms, Vorsitzender der SSW-Fraktion: 

    "Das Landesverfassungsgericht schätzt die Auswirkungen einer möglicherweise rechtswidrigen Zusammensetzung von Ausschüssen offensichtlich als nicht so gravierend ein. Sollten Beschlüsse, die trotz zunächst unklarer Rechtslage entstehen, demzufolge dennoch ihre Gültigkeit behalten, würde das den Kommunen immerhin Rechtsicherheit bieten. 

    Gleichwohl ist in der Hauptsache noch nicht entschieden worden. Ob also die neuen Regelungen rechtswidrig sind, ist weiterhin offen. Den Minderheiten wird trotz des Schutzes aus Artikel 6 unserer Landesverfassung die Mitwirkung in den Ausschüssen erschwert, das ist Fakt. Und deshalb halten wir die Neuregelungen weiterhin für verfassungswidrig.“

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  • 11.05.2023

    Christopher Vogt zu TOP 17 "Rolle der Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, von Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma lückenlos aufklären"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Rolle der Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, von Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma lückenlos aufklären) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Wir möchten – in gewisser Weise nach Hamburger Vorbild – auch in Schleswig-Holstein die Rolle der Finanzverwaltung bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Juden sowie Sinti und Roma während der Nazi-Zeit umfassend aufklären, denn vor der physischen Vernichtung erfolgte in der Regel die finanzielle durch den NS-Staat. Ich möchte mich – auch im Namen meiner Fraktion – dafür bedanken, dass wir zu diesem wichtigen Thema nun einen interfraktionellen Antrag stellen, den wir dann nachher sicherlich einstimmig beschließen werden. Es ist ein klares und wichtiges Signal, dass es der Landtag mit der Aufarbeitung der NS-Verbrechen nach wie vor sehr ernst meint.

    Diese Aufarbeitung ist nach über 78 Jahren – gerade auch in Schleswig-Holstein, das ja leider eine braune Hochburg war – immer noch nicht abgeschlossen. Und es gibt mittlerweile auch kaum noch Zeitzeugen, die selbst von dem Unrecht berichten und uns alle entsprechend mahnen können. Die Verbrechen an der Menschlichkeit, die durch das NS-Regime und den damaligen Staatsapparat begangen wurden, sind sicherlich zu groß gewesen, als dass eine Aufarbeitung jemals vollständig abgeschlossen sein könnte. Doch wir sehen es als die Pflicht unserer Generation an, dabei nicht nachzulassen und auch die Verbrechen, die durch die Verwaltung begangen wurden, noch stärker aufzuarbeiten. Gerade die Rolle der Finanzverwaltung bei der systematischen Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Juden sowie Sinti und Roma ist in Schleswig-Holstein bisher nicht wirklich oder zumindest nur lückenhaft aufgearbeitet worden. Dies sollten und wollen wir jetzt ändern. Das sind wir den Opfern und ihren Angehörigen schuldig. Und mit der Durchführung eines Forschungsprojektes schaffen wir auch den nötigen öffentlichen Raum und dadurch ein noch größeres Bewusstsein in der Bevölkerung. Aber auch innerhalb der Verwaltung kann das Bewusstsein über die eigene Vergangenheit für das Thema noch stärker sensibilisieren. Denn die Entmenschlichung und Perversion des NS-Regimes zeigt sich auch im Zusammenspiel von Steuergesetzgebung und Finanzverwaltung.

    Die NS-Ideologie fand dabei schon 1934 im Rahmen des ‚Steueranpassungsgesetzes‘ ihren direkten Weg in die Steuergesetzgebung. In § 1 Absatz 1 dieses Gesetzes hieß es: ‚Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen‘. So nutzte das NS-Regime zuerst die schon bestehende Steuergesetzgebung, um unter anderem über die Reichsfluchtsteuer – ein Relikt aus der Weimarer Republik – schon bei bloßem Verdacht auf eine Ausreiseabsicht das Vermögen der Betroffenen zu besteuern. Der den Finanzämtern ansonsten zugestandene Ermessensspielraum wurde bei ‚der Volksgemeinschaft nicht Zugehörigen‘ – so nannten die Nationalsozialisten unter anderem die Menschen jüdischen Glaubsens – nicht angewandt. Die Nationalsozialisten definierten aber auch Gemeinnützigkeit um, um diese an ihr Weltbild anzupassen. Gemeinnützig war fortan nur noch, was dem ‚Wohl der deutschen Volkgemeinschaft auf materiellem oder geistlichem Gebiet nutzt‘, wie es formuliert wurde. Die Folge daraus war unter anderem, dass Spenden an jüdische Vereine von da an schenkungssteuerpflichtig waren. Dies haben unter anderem die Finanzbehörden in Berlin genutzt, um jüdische Vereine und gemeinnützige Organisationen systematisch unter massiven Druck zu setzen. Die daraus resultierenden Steuernachforderungen führten schlussendlich häufig zur Zahlungsunfähigkeit der Vereine und Verbände.

    Die vollständige, systematische Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung begann mit der Einführung der sogenannten ‚Judenvermögensabgabe‘. Durch die ‚Verordnung über Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit‘ wurden insgesamt 25 Prozent des Vermögens der jüdischen Bürgerinnen und Bürger durch unsere Finanzverwaltung eingezogen. Mit dem Beginn der flächendeckenden Deportation im Oktober 1941 begann die vollständige Enteignung des Vermögens. Denn wer sich im Ausland aufhielt, verlor nach November 1941 die deutsche Staatsangehörigkeit und das Vermögen dieser Menschen wurde zum Staatseigentum. Dies zeigt, mit welcher perfiden Präzision die Nationalsozialisten die Menschenwürde angriffen. Menschen, für die Deutschland seit zig Generationen Heimat war und die Teil der Gesellschaft waren, wurden zunächst enteignet, dann deportiert und letztendlich kaltblütig ermordet. Auch Menschen, die aus dem Deutschen Reich fliehen konnten, wurden meistens vollständig enteignet. Ihr Vermögen wurde durch die Finanzbehörden systematisch liquidiert. Die Besitztümer der Deportierten wurden oft noch in ihren Häusern bzw. Wohnungen durch Mitarbeiter der Finanzbehörden versteigert. Viele Mitarbeiter bereicherten sich aber auch selbst am Leid der Opfer. So wurden enteignete Gegenstände zum Beispiel für die eigene Büroausstattung genutzt, oder es wurde versucht, die dann leerstehende Wohnung für sich selbst zu sichern.

    Diese Beispiele zeigen, wie tief die NS-Ideologie in der Finanzverwaltung verwurzelt war. Schleswig-Holstein war da mit sehr großer Wahrscheinlichkeit keine Ausnahme. Doch dies umfassend unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten aufzuklären, sollte jetzt unser gemeinsames Ziel sein. Wir haben uns ja nun darauf verständigt, dass sich das Finanzministerium um diese wissenschaftliche Aufarbeitung kümmern soll. Über das Budget, die Vergabe und den Zeitplan sollte sich das Finanzministerium dann aber demnächst mit den Fraktionen abstimmen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag!"

     

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  • 11.05.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 51 "Strategie zur Entwicklung der Landesstraßen in Schleswig-Holstein 2023-2035"

    In seiner Rede zu TOP 51 (Strategie zur Entwicklung der Landesstraßen in Schleswig-Holstein 2023-2035) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es gibt heute in der Tat eine gute und eine schlechte Botschaft. Die gute Botschaft ist, dass diese Landesregierung an der ursprünglichen Landesstraßenstrategie, die wir vor vier, fünf Jahren erstellt haben, festhält und auf Basis der dortigen Eckpunkte weiter versucht, den Sanierungsstau abzubauen. Mit der Strategie gibt es das erste Mal eine wirkliche Strategie zur Sanierung der Landesstraßen. Davor hat Reinhard Meyer nach dem Prinzip der Springprozession agiert: Mal machte man hier was, mal machte man dort was drauf. Und alles war in der Tat abhängig von der Haushaltslage. Eine wirkliche Strategie aufzusetzen, war deshalb in der letzten Wahlperiode eine wichtige Entscheidung. Man soll sich ja nicht selbst auf die Schulter klopfen, aber ich bin einigermaßen stolz darauf, erstens diese Strategie entwickelt zu haben. Und zweitens, dass wir sie auch so erfüllt haben, dass sie umgesetzt worden ist. Und ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LBV, die wirklich hart an der Umsetzung gearbeitet haben.

    Es gibt aber auch eine schlechte Nachricht, insbesondere für die Finanzministerin Monika Heinold und die jetzige Landesregierung. Wenn Sie die Mittel für die Landesstraßenstrategie in den nächsten Jahren nicht dynamisieren, werden Sie die eigentlichen Ziele der Strategie niemals erreichen. Das ist die Erkenntnis aus dem Bericht, den Sie selbst vorgelegt haben. Denn in Wahrheit haben Sie die Ziele der Strategie angepasst – und zwar nach unten. Das ursprüngliche Ziel der Landesstraßenstrategie war, im Jahr 2030 80 Prozent der Landesstraßen in einem guten oder sehr guten Zustand zu haben. Das Ziel, das jetzt in der Landesstraßenstrategie drinsteht, dass man im Jahre 2035 bis 2038 etwa 60 Prozent in diesem Gebrauchszustand haben möchte, das ist eine deutliche Absenkung, was theoretisch auch noch okay ist. Aber wenn auch das nicht gelingt, dann kann es passieren, dass mehr als 50 Prozent der Straßen in einem schlechten Zustand sein werden und Sie wissen das. Wir haben dann vom Erhaltungsaufwand einen massiv höheren Bedarf, als wir es in der Vergangenheit gehabt haben. Deshalb bleibt Ihnen aus meiner Sicht, wenn man die Ziele der Strategie ernsthaft irgendwann erreichen will, gar nichts anderes übrig, als jedes Jahr zehn Millionen Euro mehr in den Topf zu geben, von 90 auf 100 Millionen, von 110 auf 110, dann von 110 auf 120. Das ist auch nichts, was das Land überfordert. Sondern das ist etwas, was angesichts der Baukostenentwicklung geradezu logisch ist – unabhängig von den anderen limitierenden Faktoren, die es natürlich auch gibt. Und da haben wir in den letzten Jahren ja blöderweise feststellen müssen, dass die Straßen leider in einem schlechteren Erhaltungszustand waren, als wir es gutachterlich vorher angenommen haben. Sonst hätten wir die 800 bis 900 Kilometer geschafft. Aber wir haben deshalb nur 550 Kilometer knapp irgendwie geschafft.

    Dieses Delta, das liegt in der Tat am Zustand der Straßen. Den kann man nicht einfach verändern. Den kann man nur durch Sanierungsmaßnahmen verändern. Das Geld, das man einsetzt, kann man hingegen verändern. Und die Personalkapazitäten, die muss man verändern. Denn in der Tat sind wir derzeit in der Situation, dass wir seit Jahren einen nicht besetzten Stellenbereich von immer so 70 bis 80 Stellen haben. Und das wächst auf. Das sind jetzt 90, und wenn es im nächsten Jahr hundert sind und wenn dann die Altersabgänge beim LBV noch weiter zunehmen, dann ist bald überhaupt keiner mehr da, der noch etwas umsetzen kann.

    Deshalb ist die Anstrengung an dieser Stelle wichtig und erforderlich, beim LBV nicht nur die Fachabiturjahrgänge anzupacken und zu sagen, wir haben da Ingenieursausbildungen gemacht, sondern mit deutlich stärkerem Einsatz auch dafür zu sorgen, dass Menschen dort hingehen. Das werden Sie nur schaffen, wenn Sie attraktive Bedingungen schaffen, gegebenenfalls auch in ausgelagerten Gesellschaften. Die DEGES ist ein Beispiel dafür, wie man Menschen auch zu anderen Konditionen in bestimmte Bereiche bekommt, damit das tatsächlich gemacht wird. Alles in allem sage ich, wir waren in der Vergangenheit auf einem guten Weg und wir können auf einem guten Weg bleiben. Aber Sie sind jetzt in der Verantwortung, die Weichen so zu stellen, dass der Weg auch weiter gut begehbar ist. Einfach nur das fortzusetzen, was in der Vergangenheit war, wird zur Erreichung der Ziele nicht ausreichen. Deshalb erwarte ich Anstrengungen, damit das eigentliche Ziel, dass wir 70, 80 Prozent unserer Landesstraßen tatsächlich mal in einen guten oder sehr guten Erhaltungszustand bringen, auch erreicht wird.“

     

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  • 11.05.2023

    Annabell Krämer zu TOP 35 "Klares Zeichen für mehr Eigentum: Den Bund bei der Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer unterstützen"

    In ihrer Rede zu TOP 35 (Klares Zeichen für mehr Eigentum: Den Bund bei der Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer unterstützen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Der Kern der sozialen Marktwirtschaft ist das Aufstiegsversprechen. Für viele, gerade auch junge Menschen, ist der persönliche Aufstieg dabei zentral mit dem Traum der eigenen 'vier Wände' verbunden. Doch dieser Traum ist für viele Bürgerinnen und Bürger bis tief in die Mitte unserer Gesellschaft in weite Ferne gerückt. Denn gerade einmal 49 Prozent besitzen in Deutschland Eigentum. Bei Haushalten mit weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens liegt die Eigentumsquote sogar nur bei 31 Prozent. Damit liegen wir im europäischen Vergleich auf einem der letzten Plätze. Das kann doch nun wirklich nicht unser Anspruch sein. Rumänien zum Beispiel hat eine Eigentumsquote von 90 Prozent.

    Schaut man sich dann noch die Preisdynamik auf dem Immobilienmarkt an, stellt man fest: Seit 2017 sind die Quadratmeterpreise für Immobilien in Schleswig-Holstein im Mittel um über 50 Prozent gestiegen. Hinzu kommt dann noch, dass das Land hier kräftig mitverdient. Mit einer Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5 Prozent sind wir zumindest hier einmal Tabellenführer und nicht wie bei der Bildung auf einem Abstiegsplatz. Umgekehrt wäre es mir nun wirklich lieber!

    Man muss nun wirklich kein Finanzexperte sein, um festzustellen, dass das Land in der Vergangenheit von der Preisentwicklung massiv profitiert hat. Das gestiegene Zinsumfeld kommt beim Eigentumserwerb erschwerend dazu und macht es für viele junge Familien zu einer finanziellen, oft nicht mehr zu bewältigenden Belastungsprobe. Damit aber die Verwirklichung des Traums vom selbstgenutzten Eigentum, gerade für junge Familien, wieder realistischer wird, haben sich die Ampel-Koalitionäre im Bund gemeinsam darauf verständigt, die Grunderwerbsteuer zu flexibilisieren. Den Ländern soll dabei ermöglicht werden, einen ermäßigten Steuersatz einzuführen. Dieser Steuersatz kann dann unter länderspezifischen Kriterien wie zum Beispiel einer Selbstnutzung gewährt werden. Damit würde den Ländern eine einfache, auf regionale Unterschiede eingehende und bürokratiearme Möglichkeit an die Hand gegeben, seinen Bürgern den Eigentumserwerb zu erleichtern.

    Neueste Studien zeigen darüber hinaus, dass ein reduzierter Grunderwerbsteuersatz sogar die Bautätigkeit ankurbeln würden, die wegen der Zinswende bekanntermaßen erheblich ins Stocken geraten ist. Auch hiervon würde der Landeshaushalt massiv profitieren. Leider wollen einige Protagonisten nicht verstehen, dass die Höhe der Steuereinnahmen nicht nur vom Steuersatz abhängig ist, sondern ein Ertrag immer das Produkt von Preis mal Menge ist.

    Leider hat die schwarz-grüne GroKo schon im Vorwege entschieden, eine potentielle Länderöffnungsklausel nicht nutzen zu wollen. Dabei stand noch im CDU-Landtagswahlprogramm : 'Wir wollen [...] Schleswig-Holsteiner beim Ersterwerb einer eigengenutzten Wohnimmobilie komplett von der Grunderwerbsteuer befreien'. Stattdessen haben die Koalitionsfraktionen sich für den Trostpreis einer bürokratischen nur einem kleinen Anteil der Bevölkerung zustehenden geringen Eigenheimzulage entschieden. Eine vollständige Befreiung sieht anders aus. Setzen wir also zusammen ein klares Zeichen für mehr Eigentum im Land und zeigen unsere Unterstützung für dieses wichtige finanzpolitisches Entlastungsvorhaben des Bundes. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag."

     

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  • 11.05.2023

    Christopher Vogt zu TOP 9 u.a. "Änderung des Schulgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 9+23+36 (Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes sowie Senkung von Bildungskosten und PerspektivSchul-Programm weiterentwickeln) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Nicht erst durch die Inflation ist die Frage nach der Bezahlbarkeit des Alltags für viele Familien ein großes Thema und vielfach auch wirklich ein Problem. Deshalb brauchen wir auch bei den schulischen Kosten angemessene Lösungen.

    Es ist meines Erachtens zum Beispiel eine staatliche Aufgabe, ein geeignetes digitales Endgerät für den Unterricht bereit zu stellen, da hierfür ja besonders hohe Kosten anfallen, die viele Familien nicht mal eben so stemmen können. Der Digitalpakt war da leider auch nicht immer hilfreich. Er ist vor allem viel zu kompliziert konzipiert, was die Endgeräte betrifft. Hier müssen bei der nächsten Runde dringend Vereinfachungen her. Die Digitalisierung der Bildung sollte unbedingt dazu beitragen, für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen und nicht für weniger!

    Allerdings glaube ich auch, dass die staatliche Unterstützung bei den Bildungskosten ansonsten schon möglichst zielgerichtet sein muss – nämlich für diejenigen Familien, die diese Hilfe auch benötigen. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, den Eltern sämtliche Kosten abzunehmen. So sollten Hefte, Mappen, Stifte und ähnliche Utensilien der Grundausstattung von den Eltern weiterhin getragen werden. Das halten wir für zumutbar.

    Gleichwohl treten wir natürlich für eine steuerliche Entlastungen von Familien mit Kindern ein – gerade auch von Alleinerziehenden, bei denen es finanziell natürlich besonders oft sehr eng ist. Die Bundesregierung hat die Familien in Deutschland in diesem Jahr bereits um sieben Milliarden Euro entlastet und damit vor allem auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten reagiert.  Auch wenn es finanziell für den Bund alles schwierig bleibt, sollte dieser Weg nach Möglichkeit weitergegangen werden.

    Mit dem Startchancen-Programm wird ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung getan. 4.000 Schulen, die mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen haben, werden bundesweit über zehn Jahre hinweg vom Bund unterstützt. Einen ähnlichen Ansatz haben wir ja bereits in Jamaika-Zeiten mit dem Perspektivschul-Programm verfolgt. Das hat sich nach meiner Einschätzung bewährt und sollte daher auch fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Daher können wir den Koalitionsantrag auch unterstützen. Er ist ja wieder angenehm unkonkret gehalten und enthält natürlich auch den bei Schwarz-Grün fast schon obligatorischen Prüfauftrag. Auch dem SPD-Antrag können wir zustimmen.

    Kein Verständnis habe ich für die erneute Attacke der Bildungsministerin auf ihre Kollegin im Bund. Ich empfinde das Verhalten der Ministerin da erneut als destruktiv. Sie ist ja nicht bildungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sondern sie sollte die Interessen von Schleswig-Holstein vertreten. Der Ansatz des Startchancen-Programms ist aus unserer Sicht völlig richtig, er passt gut zu Schleswig-Holstein, da wir hier in den letzten Jahren bereits ganz Ähnliches auf den Weg gebracht haben. Wenn der Bund dies unterstützt, sollten wir das positiv begleiten und nicht zum Gegenstand einer sehr durchschaubaren und parteipolitisch motivierter Kampagne machen.

    Karin Prien ist jetzt bald sechs Jahre im Amt und muss sich endlich deutlich engagierter um ihre verschiedenen Großbaustellen wie die notwendige Lehrkräftegewinnung, den Ganztagsausbau, neue Präventionskonzepte gegen Mobbing und Gewalt, die Digitalisierung oder auch eine MINT-Offensive kümmern. Auch bei der notwendigen Stärkung der Grundschulen warten wir seit der schockierenden IQB-Studie vergebens auf überzeugende Konzepte."

     

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  • 11.05.2023

    Heiner Garg zu TOP 32+33 "Betriebsrenten stärken – Ausnahmen vom Anpassungsverfahren streichen"

    In seiner Rede zu TOP 32+33 (Betriebsrenten stärken – Ausnahmen vom Anpassungsverfahren streichen sowie Bundesratsinitiative für einen armutsfesten Mindestlohn – damit das Leben bezahlbar bleibt) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Ich komme zunächst mal auf den Antrag zum Mindestlohn zu sprechen. Lieber Kollege, Dirschauer, als ich zum ersten Mal Ihren Antrag – und zwar nur die Überschrift – gesehen habe, bin ich ein bisschen zusammengezuckt, weil ich mich an die ewig lange Debatte zur Einführung eines Mindestlohns erinnert habe. Nun mache ich aus meinem Herzen keine Mördergrube, ich habe 2011 auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz versucht, einen Vorstoß zu wagen. Das Ding hieß damals nicht Mindestlohn, sondern feste verbindliche Lohnuntergrenze. Die Republik war damals offensichtlich nicht so weit. Ich sage übrigens auch, dass meine eigene Partei damals auch nicht so weit war.

    Ich finde es gut, dass es heute einen Mindestlohn gibt und ich finde auch das Verfahren der Mindestlohnkommission richtig. Ich sage ganz ehrlich, wenn die Zahl, die die Kollegin Midyatli genannt hat, richtig ist, woran ich eigentlich keinen Zweifel habe, und mehr als 20 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt vom erhöhten Mindestlohn profitieren, dann sollten wir uns beim Fachkräftemangel ernsthaft Gedanken machen, was da eigentlich los ist. Weil wir beide Anträge in den Ausschuss verweisen, hoffe ich, dass wir uns darüber nicht nur austauschen, sondern zu bestimmten Punkten auch eine Anhörung stattfindet. Wenn es darum geht, Intervalle zu überprüfen, bin ich voll bei Ihnen. Man sollte zumindest auch das Intervall der Anpassung beim Mindestlohn überprüfen. Man sollte sich auch den Sachverstand sowohl auf Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerseite als auch auf Arbeitgeberinnen und Arbeitgeberseite im Hinblick auf die Ausnahmeregelung genau angucken und hinterfragen, ob die heute tatsächlich noch in dieser Form weiter gelten soll. Bei den Betriebsrenten hat die Ampel schon eine ganze Menge auf den Weg gebracht.

    Ich würde mir übrigens auch wünschen, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches schon die Vorgängerregierung auf den Weg gebracht hat, endlich konsequent umgesetzt würde. Die Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten ist ein Ärgernis, und zwar schon seit Jahren. Das diese durch die Ampel abgeschafft werden soll, ist genau der richtige Schritt. Ich habe einfach mal ein paar Zahlen zusammengetragen. In Deutschland haben rund 18,5 Millionen Menschen eine Betriebsrente bzw. einen Anspruch darauf. Das ist in Ordnung. Was mir Bauchschmerzen bereitet, ist, dass die Betriebsrente sehr unterschiedlich eingesetzt wird von Unternehmen. Bei den großen Unternehmen mit 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind es 88 Prozent und bei den kleinen Unternehmen sind es dann weniger als 50 Prozent. Da ist also noch Luft nach oben. Ich glaube, da müssen wir bei der Ausnahmesituation, auch wenn wir über die Abschaffung reden wollen, darauf gucken, wie sich das eigentlich auf die Unternehmerinnen und Unternehmer auswirkt. Wenn man sich die Deckungssummen im internationalen Vergleich anschaut, fällt auf, dass die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland bei 8000 Euro pro Kopf liegt und in den Niederlanden bei 88.000 Euro pro Kopf. Ich glaube, das macht eine Befassung im Wirtschafts- und/oder Sozialausschuss mit den entsprechenden Anzuhörenden noch wichtiger.

    Um tatsächlich eine armutsfeste Alterssicherung zu ermöglichen, bei einem Rentenniveau, welches ohnehin unterhalb des europäischen Durchschnitts liegt, macht es Sinn, sich darüber zu unterhalten, ob und wie an Ausnahmeregelungen weitergearbeitet werden soll, oder ob sie abgeschafft werden sollen. Ich glaube mal, Wahlkampf hin oder her, der SSW hat mit beiden Themen jedenfalls einen wichtigen Impuls gesetzt und ich freue mich, auch im Namen des Kollegen Buchholz, auf die Ausschussbefassung."

     

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  • 24.02.2017

    Dr. Ekkehard Klug: Bei der Entschädigung von Verbrechensopfern gibt es noch Verbesserungsbedarf

    „Seit Mitte der 1970er Jahren begann ein Wandel des rechtlichen Status des Opfers, weg vom passiven Zeugen, hin zum aktiven Verfahrensbeteiligten der Nebenklage und des Adhäsionsverfahrens.

     

    Und das – das sage ich ausdrücklich – ist auch gut so.

     

    Das sage ich gerade auch vor dem Hintergrund, dass in Deutschland zuletzt auch wieder vermehrt Stimmen zu hören waren, die meinen, für den Opferschutz sei inzwischen genug getan worden.

     

    Denn es ist doch völlig klar, dass die Hinwendung zum Opfer keinen Selbstzweck darstellt. Wenn ein Verletzter nach einer Straftat befürchtet, durch ein Strafverfahren weiter geschädigt zu werden, wird er keine Strafanzeige stellen. Dies bedeutet in letzter Konsequenz, dass eine Politik, die Opferbelange nicht ausreichend berücksichtigt, ein hohes Dunkelfeld produziert und Selbstjustiz oder Selbsthilfe fördert. Und der Bericht zeigt vor allem, an welcher Stelle wir uns heute befinden.

     

    Ich will hier vor allem auf zwei Punkte besonders eingehen.

     

    Erstens: Die Entwicklung im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs ist sehr erfreulich. Gerade die bessere Förderung des Jugend- Täter-Opfer-Ausgleichs wird von uns ausdrücklich begrüßt. Das Ziel muss hier eine flächendeckende Struktur sein. Davon sind wir noch eine erhebliche Wegstrecke entfernt, aber die Entwicklung hier macht optimistisch.

     

    Zweitens: Die Kollegin Skalski hat es in Ihrer Pressemitteilung vom 17. Februar 2017 bereits deutlich gemacht. ‚Der Ruf nach härteren Strafen und schärferen Gesetzen hilft Opfern von Straftaten nicht.‘

     

    Auch das sollte eine Erkenntnis aus dem Bericht heute sein. Wir dürfen das Strafrecht nicht als kostengünstige Lösung mit großer Außenwirkung instrumentalisieren.

     

    Die Politik sollte nicht handwerklich fragwürdige Gesetze produzieren und abwarten, ob die Justiz damit etwas im Sinne des Gesetzgebers anfangen kann. Das sind Scheinlösungen, die dem Opfer überhaupt nicht helfen.

     

    Der Bericht selbst weist daraufhin, dass natürlich noch immer Handlungsbedarf besteht. Das betrifft natürlich auch die Opferrechte. Hier werden wir in Zukunft schauen müssen, wo Änderungsbedarf besteht. Richtig ist nämlich leider, dass bestimmte Opferrechte noch immer nicht richtig funktionieren.

     

    Das Recht, Entschädigung vom Staat nach dem Opferrechtsentschädigungsgesetz zu verlangen, ist kaum genutztes Gesetz. Die Diskussion nach dem Berliner Attentat hat hier beschämende Schwachstellen aufgezeigt; es gibt hier dringenden Verbesserungsbedarf!

     

    Auch das Recht des Opfers, seine aus der Straftat erwachsenen zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter im Strafverfahren zu verfolgen, wird teilweise noch nicht ausreichend genug angewandt.

     

    Die Möglichkeiten, das Opfer bei seiner gerichtlichen Vernehmung zu entlasten, werden in der Praxis ebenfalls wenig genutzt.

     

    Auch eine Harmonisierung des prozessualen Opferrechts vor dem Hintergrund des fortwährenden Reformprozesses in der EU und in Deutschland sollte weiter in Angriff genommen werden.

     

    Und wir brauchen eine wissenschaftliche Evaluation der geltenden Opfergesetzgebung, weil noch immer Unklarheit über die tatsächlichen Effekte der Gesetze auf den und der Abwendung einer sekundären ‚Viktimisierung‘ besteht.

     

    Abschließend möchte ich mich im Namen meiner Fraktion noch bei den vielen ehrenamtlich geführten Vereinigungen und Verbänden wie beispielsweise dem Weißen Ring bedanken, die eine wertvolle Arbeit leisten, um Opfern zu helfen, mit den traumatisierenden Erfahrungen eines Verbrechens zurechtzukommen.

     

    Auf eines möchte ich zuletzt auch noch hinweisen: Wir müssen selbstverständlich auch weiter das Augenmerk auf die Täter legen.

     

    Und wir müssen weiterhin das Augenmerk auf die Resozialisierung des Täters richten. Das neue Landesstrafvollzugsgesetz ist hier durchaus der richtige Schritt. Nur muss das Gesetz auch mit Leben gefüllt werden können.

     

    Dafür sind die Vollzuganstalten endlich so auszustatten, wie es zur Wahrung der grundrechtlich begründeten Ansprüche der Inhaftierten erforderlich wäre. Mit faktisch nicht umsetzbaren Scheinansprüchen schafft man keine besseren Haftbedingungen, sondern schadet der Resozialisierung der Gefangenen. Und damit auch dem Opferschutz.“

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  • 11.05.2023

    Christopher Vogt zu TOP 16 "Förderung von Musikschulen durch ein Musikschulfördergesetz"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Förderung von Musikschulen durch ein Musikschulfördergesetz) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Ich war ja zunächst ganz froh, als ich die Überschrift des Koalitionsantrages gelesen hatte. Es ist zwar etwas komisch, wenn Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf bei der Regierung bestellen. Man könnte ja auch auf die Idee kommen, selbst einen zu schreiben und einzubringen, aber das traut man sich selbst hier offenbar nicht zu.

    Wie dem auch sei: Auch ich bin der Meinung, dass ein Musikschulfördergesetz aus mehreren Gründen eine sinnvolle Maßnahme wäre. Leider ist die Koalition mal wieder in den Ankündigungs- und Konzeptbestellungs-Modus verfallen. Man will ein Thema besetzen, aber erstmal ein Jahr Ruhe haben. Die Regierung hier allen Ernstes auffordern zu wollen, erst in rund einem Jahr überhaupt etwas vorzulegen, ist schon ziemlich dreist und auch wirklich schräg.

    Wenn Sie es wirklich ernst meinen und unbedingt wieder beim Ministerium eine Bestellung aufgeben wollen, dann muss das schon deutlich schneller gehen. Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag eingereicht, indem wir vorschlagen, aus dem ‚2. Quartal 2024‘ das ‚4. Quartal 2023‘ zu machen. Mir kann niemand erklären, dass dies das Ministerium ernsthaft überfordern würde. Wenn Sie diesen Weg schon so gehen wollen, dann muss noch in diesem Jahr das Gesetzgebungsverfahren starten, damit das Gesetz dann vielleicht Mitte des nächsten Jahres in Kraft treten kann. Die Ministerin ist immer stark darin, andere dafür zu kritisieren, dass sie angeblich zu spät zu wenig machen würden. Jetzt soll sie mal selbst liefern. SPD und SSW hatten ja schon mal einen diskutablen Gesetzentwurf dazu vorgelegt, an dem man sich meines Erachtens auch ganz gut orientieren könnte.

    Meiner Meinung nach sollten wir die finanzielle Förderung der Musikschulen verlässlicher regeln und verbessern, um ein möglichst flächendeckendes Musikschulangebot sicherstellen zu können. Gerade mit Hinblick auf den Ausbau des Ganztages gibt es hier eine Riesenchance, den Musikunterricht zu stärken und deutlich auch mehr Kinder und Jugendliche zu erreichen als bisher.

    Der mit Abstand wichtigste Vorteil der Einführung eines Musikschulfördergesetzes in Schleswig-Holstein wäre meiner Meinung nach die Gewinnung und Förderung von Nachwuchslehrkräften. Das muss zumindest das Ziel sein. Denn schon heute wird ein Großteil des Musikunterrichts in den Schulen gar nicht von Fachkräften erteilt. Wie das ja bei anderen Fächern wie z.B. Mathematik leider auch zunehmend der Fall ist. Ein Musikschulgesetz muss hier ansetzen. Wir brauchen motivierte und gut ausgebildete Lehrkräfte, um unseren Kindern und Jugendlichen qualitativ hochwertigen Musikunterricht bieten zu können. In der heutigen Zeit ist es oft schwierig, junge Menschen für den Beruf des Musiklehrers zu begeistern. Daher ist es wichtig, dass wir mehr Anreize schaffen, um junge Menschen für den Beruf des Musiklehrers zu begeistern.

    Und wir müssen daran arbeiten, dass die Musikschulen und -vereine genügend finanzielle Unterstützung erhalten, um eine gute Perspektive zu haben. Da geht es dann auch um die Ausstattung mit Instrumenten und Räumlichkeiten. Auch private Sponsoren und Förderer können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Musikschulen und -vereine dabei zu unterstützen. Ein Musikschulgesetz könnte entsprechende Rahmen setzen, damit dies unterstützt wird. Die Koalition sollte sich einen Ruck geben und unserem Änderungsantrag zustimmen. Es wäre sehr im Interesse der Musikszene in Schleswig-Holstein."

     

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  • 11.05.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 12 "Gesellschaft vor Verfassungsfeinden schützen"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Gesellschaft vor Verfassungsfeinden schützen) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es ist keine Frage, dass es zu den Kernaufgaben einer wehrhaften Demokratie gehört, dass man sich gegenüber verfassungsfeindlichen Elementen in all seinen Bereichen zur Wehr setzt. Man versucht sie zu identifizieren und gerade nicht an sicherheitsrelevante Stellen zu lassen. Und diese sicherheitsrelevanten Stellen sind nicht nur öffentliche Behörden, sondern sind Einrichtungen, die zum Schutz der kritischen Infrastruktur erheblichen Einfluss auf die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl der Menschen haben können. Das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz nimmt deshalb nicht nur Bezug auf sicherheitsrelevante behördliche Einrichtungen, sondern auch auf Einrichtungen, die für diese Infrastruktur von Bedeutung sind.

    Da ist Handlungsbedarf. Das ist keine Frage. Aber diesen Handlungsbedarf Ihrem Antrag zuzuordnen, fällt schwer. Frau Kollegin Glißmann spricht über die Reichsbürger, die vermehrt irgendwo auftreten und die in der Tat ein Phänomen sind, das verfassungsschutzrechtlich ja durchaus in der Überwachung ist. Der Kollege Kürschner lässt uns das, was in dem Antrag geschrieben ist, nämlich das Verbot der patriotischen Union, zum Thema machen. Alles in der Tat Dinge, die verfassungsfeindliche Aktivitäten sind, aber bei keinem dieser Themen habe ich bisher wahrgenommen, dass es den systematischen Versuch der Infiltration staatlicher Behörden oder Einrichtungen gegeben hätte.

    Und deshalb ist dieser Teil Ihres Antrages schwer in Einklang zu bringen mit dem, was tatsächlich richtig ist und was wir gemeinsam machen sollten. Deshalb bin ich ganz bei Herrn Dolgner, dass wir uns im Ausschuss darüber noch gewaltig zu unterhalten haben werden. Jedenfalls könnte ich dem Antrag so heute nicht zustimmen, denn es gibt an einigen Stellen einfach schlicht und ergreifend Dinge, über die man reden muss. Das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz sieht ja bestimmte Kategorien der Sicherheitsüberprüfungen und Maßnahmen dazu vor. Allerdings eben in abgestufter Art und Weise: die einfache Sicherheitsüberprüfung, die erweiterte Sicherheitsüberprüfung und dann die mit besonderen Auflagen usw. Dafür ist dann eben vorgesehen, dass man die zuständigen Behörden fragt. Die Auskunft beim Verfassungsschutz als ersten Schritt, die Auskunft bei den Staatsanwaltschaften als zweiten Schritt und gegebenenfalls noch die weitere Verarbeitung der Erkenntnisse.

    Eigene behördliche Erkenntnissammlungen, um die es jetzt offenbar geht, nämlich das Durchforsten von Internet und Social Media, ob es solche Aktivitäten gibt, sind da nicht vorgesehen gewesen. Und das mit gutem Grund nicht, denn wer soll das dann leisten? Ist es nicht die Aufgabe des Verfassungsschutzes, diese Dinge auch tatsächlich zur Erkenntnis zu erheben und dann gegebenenfalls auskunftsfähig zu sein? Oder wollen wir allen Ernstes den Behörden sagen, die eine solche sicherheitsrelevante Thematik haben, dass sie selbst in die Prüfung eintreten und gegebenenfalls das Web und Social Media durchkämmen sollten. Das ist total unausgegoren. Aus meiner Sicht geht es hier ganz stark um einen ganz wichtigen Bereich der Ausweitung der Tätigkeit des Landesverfassungsschutzes und nicht so sehr darum, das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz anzufassen.

    Natürlich ist es uns ein Dorn im Auge, dass Menschen, die sich als verfassungsfeindlich aktiv erwiesen haben, oft mit den rechtsstaatlichen Möglichkeiten im Beamtenrecht dagegen vorgehen und längere Zeit darin verbleiben. Aber jetzt mal allen Ernstes. Sagen Sie mir konkret, wie wir da rangehen wollen. Sagen Sie mir konkret, wie wir das beschleunigen wollen, denn Art. 19 IV des Grundgesetzes und die Rechtsstaatsgarantie wollen wir ja nicht anpacken. Das heißt, dass dagegen Vorgehen ist eine normale rechtsstaatliche Art und Weise. Die Personen wehren sich dagegen, dass sie schlicht und ergreifend mit diesen verfassungsfeindlichen Aktivitäten in Zusammenhang gebracht werden. Mir fehlt bei aller Liebe, Frau Glißmann, ein bisschen die Fantasie, wie diese Beschleunigung im Beamtenrecht stattfinden soll. Das Ziel ist klar. Aber wie soll das vor sich gehen? Denn die gesicherte Erkenntnis und die rechtskräftige Feststellung, dass jemand verfassungsfeindlich ist, muss Voraussetzung dafür sein, dass ich ihn aus dem Beamtenverhältnis tatsächlich entferne.

    Zum Waffenrecht haben meine Vorgänger vieles gesagt, das halte ich alles für richtig und deshalb sollten wir dringend über all diese Themen nachdenken. Eine Verschärfung des Waffenrechtes halte ich auch nicht für falsch. Ich halte es im Übrigen auch im Gegensatz zu vielen Menschen meiner Partei und meiner Bundespartei für nicht unbedingt zwingend, dass Sportwaffenbesitzer diese Sportwaffen bei sich zu Hause haben müssen. Ich glaube, dass es durchaus möglich ist, auch im Waffenrecht bestimmte Dinge anders zu machen. Das führt jetzt aber sehr weit. Das alles ist ein bisschen Konvolut von Vielem, das unter der Überschrift steht ‚Gut gemeint‘. Jetzt kommt es darauf an, dass es auch gut gemacht wird und deshalb sollten wir das im Ausschuss besprechen.“

     

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  • 12.05.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 37 "Zahlungspflicht bei Polizeieinsätzen"

    In seiner Rede zu TOP 37 (Zahlungspflicht bei Polizeieinsätzen) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Seine Meinung frei und offen zu sagen, gehört in einer Demokratie zu den Grundrechten, genauso wie sich zu versammeln und gegebenenfalls für seine Meinung zu demonstrieren. Dafür treten alle Demokraten ein und verteidigen das Demonstrationsrecht auch notfalls mit der Polizei, wenn es darum geht, das Demonstrationsrecht durchzusetzen. Wer aber das Demonstrationsrecht überschreitet und wer meint, dass seine Ziele so moralisch sind, dass man sich über die Regeln des Demonstrationsrechtes hinwegsetzen darf und sich an Straßen ankleben und andere blockieren darf, der nutzt nicht mehr das Versammlungs- oder Demonstrationsrecht, sondern der wird selbst schlicht und ergreifend zum Straftäter.

    Er wird zum Straftäter, weil das eben eine Nötigung ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Rechtsprechung zum Gewaltbegriff ja sehr deutlich gemacht, dass der erste Autofahrer nicht von physischer Gewalt, sondern nur von psychischer Gewalt beeinträchtigt sei. Aber spätestens der zweite Autofahrer ist physisch daran gehindert, sich weiter fortzubewegen. Deshalb ist der Gewaltbegriff ebenso wie die Verwerflichkeitsklausel des § 240 StGB gegeben, weil eben alle an der Weiterfahrt gehindert werden und nicht nur die, die mit irgendwelchen klimaschlechten Antrieben unterwegs sind.

    Nun hat uns gewundert, dass, anders als in anderen Bundesländern, bei uns in Schleswig-Holstein für das Wegtragen dieser Klimakleber von den Straßen die Polizeieinsätze nicht etwa per Gebühren abgerechnet werden. Mit Erstaunen habe ich gelesen, dass das Innenministerium der Auffassung ist, dass es dafür an einem Tatbestand, an einer Rechtsgrundlage fehle und habe mir dann nicht nur die Augen gerieben, sondern habe auch einfach mal schlicht in die Polizeigesetze der anderen Länder geguckt und festgestellt, die haben auch keine anderen Regelungen als wir.

    Weil es schlicht und ergreifend um die Ingewahrsamnahme von Menschen geht, gegen die ein Platzverweis ausgesprochen wird. In der Tat handelt es sich bei § 201 des LVwG um eine Norm, die bei uns gilt. § 204 LVwG ermöglicht die Ingewahrsamnahme und das Wegtragen von Menschen ist ja nichts anderes als die Einschränkung ihrer physischen Freiheitsfähigkeit und damit nichts anderes als die Ingewahrsamnahme. Und damit wird die Vollzugs- und Vollstreckungskostenverordnung komplett ausgelöst, und zwar sofort.

    Liebe Frau Innenministerin, wenn Sie anderer rechtlicher Auffassung sind, dann fordere ich Sie hiermit auf, uns schnellstmöglich etwas vorzulegen, damit wir eine entsprechende rechtliche Grundlage zum Kassieren dafür bekommen. Ich meine nicht, dass wir sie brauchen. Aber wenn Sie meinen, dass es sicherer ist, es anders zu machen, dann tun Sie das gerne, nur ehrlicherweise verstehe ich es nicht. Denn wenn Sie Menschen von der Straße holen, indem Sie sie ablösen, um anschließend ihre Personalien festzustellen und sicherlich als Polizei dafür Sorge tragen, dass sie sich nicht 30 Sekunden später wieder auf der Straße festkleben, dann müssen Sie sie hierfür an ihrer körperlichen Bewegungsfähigkeit hindern und damit ist das nichts anderes als eine polizeilichen Gewahrsamnahme und die ist schlicht und ergreifend über § 204 LVwG sofort abrechnungsfähig.

    Worauf kommt es uns an der Stelle an? Dass wir in einem Rechtsstaat mit allen fair umgehen. Derjenige, der fahrlässig dreimal seine Alarmanlage ausgelöst hat, wird zur Kasse gebeten, aber derjenige, der bewusst und vorsätzlich einen Polizeieinsatz provoziert, wird nicht zur Kasse gebeten. Das halten wir nicht für in Ordnung. Wir fordern, dass das in Schleswig-Holstein anders gemacht wird. Zehn andere Bundesländer machen uns das vor. In zehn anderen Bundesländern ist das üblich und ich freue mich gleich auf die Rede des Kollegen Brockmann, der seine letzte Landtagsrede hält und von dem wir wissen, dass er unserer Auffassung ist und deshalb die Zahlungspflicht auch befürwortet. Stimmen Sie unserem Antrag zu.“

     

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  • 11.05.2023

    Heiner Garg zu TOP 14 u.a. "Stationäre Geburtshilfe in Schleswig-Holstein absichern"

    In seiner Rede zu TOP 14+34+39+42 (Stationäre Geburtshilfe in Schleswig-Holstein absichern, Mündlicher Bericht zur Umsetzung der Krankenhausreform, Krankenhäuser unterstützen – Tarifabschlüsse refinanzieren und Gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung sichern) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Kommen wir zur Historie der Krankenhausreform, die ja in Wahrheit aus zwei Teilen besteht und im Übrigen auch aus zwei Teilen bestehen muss – einmal der Krankenhausfinanzierungsreform und auf der anderen Seite der ihr parallel folgenden Krankenhausstrukturreform. Es war im Sommer 2019, und es das war keinesfalls eine Selbstverständlichkeit, dass es einen 16-zu-Null-Beschluss der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister auf der GMK gab, dass sich grundlegend am Vergütungssystem etwas ändern muss. Das ist deshalb keine Selbstverständlichkeit, weil die Länder in den letzten 20 Jahren sehr unterschiedlich damit umgegangen sind oder umgehen konnten und auch unterschiedlich davon profitiert haben. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass das Land Rheinland-Pfalz, das deutlich weniger Probleme hatte als das Land Schleswig-Holstein, einer solchen Reform oder solchen Reformabsichten zugestimmt hat.

    Zu Beginn des Jahres 2020 hat Schleswig-Holstein ein Vorschlag gemacht, wie eine solche Krankenhausfinanzierungsreform grundsätzlich aussehen könnte. Die Kernidee ist dabei ja, die Vorhaltekosten in Zukunft zu finanzieren, d. h. eine erlösunabhängige Finanzierungskomponente einzuführen, damit die Grund- und Regelversorgung in der Fläche sichergestellt werden kann. Sie können in einem Flächenland mit Inseln und Halligen weder eine Notaufnahme, noch eine Geburtshilfe, noch andere Einrichtungen im Zweifel mit einer schwarzen Null betreiben, sie sind vermutlich immer defizitär. Und da gab es auch immer und überall und an allen Stellen großen Applaus für diese Überlegungen. Der Applaus flachte immer dann ab, wenn man gesagt hat: Aber dazu brauchen wir eine grundlegende Reform bzw. Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft, und zwar nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern in der gesamten Bundesrepublik.

    Deutschland ist mit 80 Betten pro 100.000 Einwohner einsame Spitze aller OECD-Länder. Frankreich folgt auf Platz zwei mit 59 Betten pro 100.000 Einwohnern und alle anderen, die hier immer wieder als leuchtende Beispiele für Gesundheitsversorgung genannt werden, ich will von den USA also gar nicht reden, aber alle skandinavischen Länder, die Schweiz, Kanada und Niederlande liegen alle im Bereich 30 und darunter. Und weder die Lebenserwartung noch die Qualität der letzten Lebensjahre ist in diesen Ländern geringer. Also natürlich brauchen wir eine parallel dazu begleitende Krankenhausstrukturreform. Ich habe mich gefreut, dass es gelungen ist, und auch das war keine Selbstverständlichkeit, auf Länderebene mit der Kollegin Behrens aus Niedersachsen und mit dem Kollegen Manne Lucha aus Baden-Württemberg bei den Koalitionsverhandlungen zum Ampel-Koalitionsvertrag genau diese Krankenhausfinanzierungsform und die Krankenhausstrukturreform miteinander zu vereinbaren. Ich sehe das Problem, dass der Kollege Lauterbach in Berlin aus meiner Sicht den grundsätzlichen Fehler gemacht hat, aus zwei notwendigen Prozessen einen zu machen. Natürlich ist die Krankenhausplanung Ländersache, dafür hätte es auch kein Rechtsgutachten gebraucht. Ich hätte es wesentlich besser gefunden, wenn sich Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sich das nicht nochmal hätten aufschreiben lassen, sondern wenn sie sehr früh einen innovativen Vorschlag gemacht hätten, nämlich diesen einen Prozess wieder in zwei Prozesse zu teilen. Krankenhausstrukturplanung ist Ländersache. Der Bundesminister soll und er wird, davon bin ich überzeugt, einen vernünftigen Vorschlag zur Krankenhausfinanzierungsreform machen. Dieser liegt in weiten Teilen vor. Und das gemeinsame verbindende Element wäre am Ende, und da kommt dann auch der Bundesfinanzminister ins Spiel, eine Neuauflage des Krankenhausstrukturfonds, von dem dann selbstverständlich nur die Länder profitieren, die ihre Hausaufgaben auch gemacht haben. Aber dass es umsteuerungsbedingten Mehraufwand gibt, und zwar vermutlich in Milliardenhöhe in den Ländern, das ist sonnenklar. Im Übrigen darf der auch nicht beim stationären Sektor Halt machen, denn die Kunst wird ja gerade sein, das ein oder andere Krankenhaus, also das ein oder andere stationäre Angebot, auch in ambulante Angebote zu transferieren, weil erst dann eine wirklich zukunftssichere Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden kann und diese Kosten müssen natürlich auch mit übertragen werden.  

    Ich habe die Anträge alle gelesen, in den Anträgen der Koalitionsfraktionen steht nichts Falsches drin, da steht auch nichts Neues drin. Da steht nichts Überraschendes drin. Ich will mal vorsichtig sagen, wir sollten insgesamt ein bisschen vorsichtig sein, was wir Menschen eigentlich ständig versprechen. Die Gesundheitslandschaft, die Gesundheitsversorgung steht in Deutschland vor einem riesigen Umbruch. Und jetzt kann man natürlich weiterhin irgendwelche Luftschlösser bauen wollen und alles Mögliche fordern, oder wie schauen uns mal genau an, was wir haben, auch an Personalkapazitäten in Deutschland und überlegen uns, wie wir diese Personalkapazitäten halten. Ein Drittel der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Schleswig-Holstein wird in den nächsten fünf Jahren nicht mehr an der Versorgung beteiligt sein. Um dieses Drittel zu ersetzen, brauchen wir für jede und jeden, der geht, drei neue Köpfe. Glaubt eigentlich ernsthaft von uns irgendjemand hier, dass wir das schaffen? Natürlich wird Versorgung in Zukunft anders aussehen und sie wird anders aussehen müssen. Wir werden sie sicherstellen können. Aber wir sollten, und das, Frau Ministerin von der Decken, ist eigentlich die große Aufgabe, vor der Sie stehen, wir sollten den Menschen sehr klar sagen, wie diese Versorgung aussehen wird. Und da wird es nicht nur frohe Botschaften geben und es wird auch nicht nur frohe Botschaften geben können.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, schmunzeln musste ich so ein bisschen über den Antrag, dass die Tarifabschlüsse refinanziert werden müssen. Das ist eine Selbstverständlichkeit und das ist ja auch im Gesundheitsbereich so mit der erste Antrag, der sehr konkret ist von Ihnen. Der kann auch nur konkret sein, denn der kostet weder die Finanzministerin noch die Gesundheitsministerin etwas. Das muss in der Tat mit den Kostenträgern auf Bundesebene gestemmt werden.

    Lassen Sie mich noch mal zur Krankenhausfinanzierungsreform und dem Prozess auf Bundesebene zurückkommen, weil mir das schon ein Herzensanliegen ist, das diese Reform gelingt, weil ich glaube, dass das das Kernstück der Versorgungssicherung für die Zukunft sein wird. Karl Lauterbach hat aus meiner Sicht vollkommen zu Recht am 8. Mai 2023 folgendes gesagt: Mehr Geld kann es ohne Reform nicht geben. Das ist richtig, die Strukturreform muss die Finanzierungsreform begleiten. Ich bin fest davon überzeugt, dass nach anfänglichen Ruckeleien mit den Bundesländern bis zum Sommer eine Einigung hergestellt werden muss. Und, Frau von der Decken, ich glaube auch, dass man das kann, wenn man das möchte. Wenn man natürlich politische Machtspiele spielen will, dann kann man sich auch in eine Phalanx derjenigen begeben, die das unbedingt verhindern wollen. Ich glaube aber, dass mit den Vorarbeiten gelingen kann und deswegen fordere ich Sie auf, sich konstruktiv in diesen Prozess einzubringen. Ich weiß, dass der Kollege Lauterbach manchmal schwierig ist, aber mit viel Charme und viel Wissen kann man ihn, glaube ich, dazu bringen, dass diese Reform wirklich ein Erfolg wird.

    Und eines will ich am Ende auch noch sagen, es rächt sich, dass der Gesundheitsministerin für die Umsetzung dieses Mammutprojektes kein zusätzliches Personal zugestanden wurde. Die Aufgaben, die das Gesundheitsministerium hat, sind riesengroß und es sind immer dieselben Leute, die zuständig sind, egal, ob für Akteneinsichtsverfahren, für die Fortschreibung der Krankenhausplanung oder für die Umsetzung der Krankenhausstrukturreform. Glaubt denn irgendjemand von uns, dass diese Handvoll hochqualifizierter, unglaublich engagierte Leute es alleine schaffen kann? Nein, natürlich nicht und da sage ich, es rächt sich, dass man nicht rechtzeitig zusätzliches Personal schon für den Haushalt 2023 eingestellt hat. Ich wünsche uns allen, dass diese Krankenhausstrukturreform gelingt und in diesem Sinne und das meine ich ernst, Frau Ministerin, wünsche ich Ihnen das Durchsetzungsvermögen, aber auch den Willen, diese Reform für Schleswig-Holstein, und zwar für die Patientinnen und Patienten in Schleswig-Holstein, zum Erfolg zu bringen. Daran werden wir Sie messen."

     

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  • 12.05.2023

    Oliver Kumbartzky: Northvolt-Entscheidung ist mega Nachricht für das ganze Land

    Zur Entscheidung von Northvolt, die Pläne zum Bau einer Batteriezellenfabrik in der Region Heide wie geplant umsetzen zu wollen, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Dithmarscher Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Es sind ausgezeichnete Nachrichten für Dithmarschen und das ganze Land, dass Northvolt seine Ansiedlungspläne für Schleswig-Holstein bestätigt hat. Dieses wegweisende Projekt wurde in Zeiten der Jamaika-Koalition mit ihrer Ansiedlungsstrategie in die Wege geleitet und die intensive Vorarbeit zahlt sich jetzt aus. Northvolt und seine Unternehmensphilosophie passen hervorragend in die Region und ich bin mir sicher, dass hier eine großartige Partnerschaft entstehen wird. Die Ansiedlung stärkt Dithmarschen zudem auf dem Weg zum Green Energy Valley. Mein besonderer Dank gilt den vielen haupt- und ehrenamtlichen Akteuren in der Region, die diese Ansiedlung intensiv und mit sehr großem Engagement vorbereitet haben und weiterhin eng begleiten werden.

    Ich hoffe, dass sich auch die EU schnellstmöglich zu dem Projekt bekennt und einen Haken hinter die beihilferechtliche Genehmigung setzt. Und dann geht die Arbeit erst richtig los: Damit die Northvolt-Ansiedlung gut gelingt und die Region nicht überfordert, muss die Landesregierung bei den erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen endlich Tempo machen und schnell den Rahmen für einen Zuzug von Arbeitskräften schaffen! Und Robert Habeck muss sein neu entdecktes Interesse für Schleswig-Holstein beibehalten und sich jetzt auch deutlich für den A20-Weiterbau und den A23-Ausbau aussprechen. Denn beides brauchen wir auch für Northvolt!"

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  • 12.05.2023

    Heiner Garg zu TOP 26 "EU-Binnengrenzkontrollen weitestgehend einschränken"

    Zum Ende der dänischen Grenzkontrollen und seiner Rede zu TOP 26 (Überarbeitung der Schengen-Regelungen: EU-Binnengrenzkontrollen weitestgehend einschränken) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Dänemark reagiert endlich auf die anhaltende Kritik an den längst rechtswidrigen Dauerkontrollen. Die Situation an der Grenze wird für die vielen Pendler, Touristen und Logistikunternehmen jetzt hoffentlich tatsächlich besser werden. Landes- und Bundesregierung müssen aber weitere Gespräche mit Dänemark führen, damit die stationären Grenzkontrollen absehbar ganz enden und durch geeignete Maßnahmen der polizeilichen Zusammenarbeit ersetzt werden. Die Grenzkontrollen an den europäischen Binnengrenzen sollten auf absolute Ausnahmesituationen beschränkt bleiben und müssen sehr gut begründet sein. Sie sind ansonsten eher symbolische Alibimaßnahmen, die für unnötige Einschränkungen des Alltags vieler Menschen sorgen. Grenzschutz muss in der Europäischen Union vor allem an der Außengrenze stattfinden. Alles andere beschädigt die europäische Idee. Die Sicherung der europäischen Außengrenzen muss aber deutlich verbessert werden, um endlich die Steuerung der Zuwanderung zu gewährleisten."

     

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 24.02.2017

    Christopher Vogt: Elektronische Fußfesseln haben nur eine sehr begrenzte Wirksamkeit

    „Es ist sicher richtig, die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz elektronischer Fußfesseln gegen Gefährder zu schaffen.

     

    Die in diesem Zusammenhang zum Teil erweckte Vorstellung, man könne auf diese Weise einen Meilenstein bei der Terrorismusbekämpfung in die deutsche Sicherheitsarchitektur einfügen, ist jedoch völlig haltlos. Da wird den Bürgern wieder einmal etwas vorgemacht.

     

    Fußfesseln verhindern im Zweifelsfall auch keine Terrorakte – was man zum Beispiel in Frankreich feststellen musste, als ein Terrorist, der eine solche Vorrichtung trug, einen katholischen Priester auf brutale Weise ermordete.

     

    Den Begriff ‚Gefährder‘, bei dem es sich ja bislang nur um einen Arbeitsbegriff der Sicherheitsorgane handelt, rechtlich klar zu definieren und damit auch juristisch belastbar zu machen, ist auch sicher kein einfaches Unterfangen. Am Ende wird dies wohl nur als ‚mildere Lösung‘ in jenen Fällen greifen, in denen ansonsten auch die Voraussetzungen für eine Inhaftierung gegeben wären. Jemanden allein aufgrund eines vagen Verdachts oder unbestimmter Besorgnisse in seiner Freiheit einzuschränken, steht nun einmal nicht in Einklang mit den grundlegenden Prinzipien eines freiheitlichen Rechtsstaats.

     

    Zum Antrag der Piraten möchte ich nur kurz folgendes sagen:

     

    Es handelt sich um einen bunten Strauß unterschiedlicher Punkte, wobei wir Freie Demokraten die im Antrag formulierten Aussagen teils unterstützen, teils jedoch ablehnen. Deshalb werden wir uns in der Abstimmung enthalten.

     

    Hinsichtlich des Einsatzes von ‚Body-Cams‘ für Polizeibeamte sind wir offen für eine probeweise Einführung, sofern dies mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten abgestimmt wird.

     

    Der Punkt 5 des Piratenantrages (besonderer Datenschutz für Internetnutzer im Telemediengesetz) bedarf nach unserer Auffassung vor einer abschließenden Meinungsbildung noch einer gründlichen Prüfung und Erörterung.“

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