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  • 14.07.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 16 "TEN-V: Kieler Hafen und weitere Bahnstrecken aufnehmen"

    In seiner Rede zu TOP 16 (TEN-V: Kieler Hafen und weitere Bahnstrecken aufnehmen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Man kann nie etwas dagegen haben, wenn in den transeuropäischen Verkehrsnetzen mehr schleswig-holsteinische Destinationen und Häfen mit auftauchen. Es wurde bereits zu Recht darauf hingewiesen, welche Bedeutung diese Häfen haben und wie wenig die Häfen in Schleswig-Holstein oft wertgeschätzt werden.

    Die Koalition kommt mit dem Antrag allerdings recht spät. Denn es geht um die Einstufung im Rahmen der Revision der Verordnung des transeuropäischen Verkehrsnetzes, die bereits im Jahr 2022 lief. Und es haben sich ja auch alle Beteiligten dafür eingesetzt, dass da der Kieler Hafen mit reinkommt. Es hat auch ein entsprechendes Votum des Verkehrsausschusses des EU-Parlaments gegeben.

    Leider ist es dann aber dazu gekommen, dass – trotz der Unterstützung des Ministerpräsidenten und der Bundesregierung – die Kommission diesem Vorschlag nicht gefolgt ist. Und daher ist man jetzt im Trilogverfahren an der Stelle, dass man das Votum der Kommission gegen den Kieler Hafen gegen sich hat.

    Die Bundesregierung unterstützt die Aufnahme des Kieler Hafens. Das Thema ist nur, dass die Umschlagszahlen des Kieler Hafens trotz der wachsenden strategischen Bedeutung der letzten Jahre, insbesondere im Hinblick auf die militärische Situation und die Transporte von militärischen Gütern über den Kieler Hafen, für die Einstufung als TEN-V-Vorhaben eigentlich nicht reichen. Wir unterstützen das natürlich trotzdem und wollen Kiel bei diesem Anliegen unter die Arme greifen, zumal wir den Hafen auch bereits in der vergangenen Legislaturperiode immer unterstützt haben.

    Den zweiten Teil des Antrags finde ich etwas schwierig. Eine Resilienzstrecke zwischen Neumünster und Bad Oldesloe ist vollkommen richtig und steht auch im Landesweiten Nahverkehrsplan ganz oben. Aber die kann man nicht einfach als TEN-V-Strecke anmelden, wenn man sie noch nicht einmal für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet hat.

    Es wäre jetzt zunächst einmal die Aufgabe des zuständigen Ministers, dafür zu sorgen, dass man die Strecke für den Bundesverkehrswegeplan anmeldet. Das ist bisher nicht erfolgt. Und so kann man jetzt nicht einfach sagen, dass man diese Strecke als transeuropäische Resilienzachse aufbauen möchte. Natürlich erhofft man sich daraus zusätzliche Fördermittel. Aber das wird nicht funktionieren. Diese Aufnahme werden Sie nicht hinbekommen. Denn wenn in Europa künftig für jede TEN-V-Strecke auch noch diverse Resilienzstrecken angemeldet und aufgenommen werden, ist im transeuropäischen Verkehrsnetz bald alles enthalten. Das ist nicht Sinn der Sache und daher auch nicht unterstützenswert.

    Diese Strecke zwischen Neumünster und Bad Oldesloe muss zwingend ausgebaut werden. Aber Sie werden dafür keine europäischen Mittel bekommen. Das muss aus dem Bundesverkehrswegeplan oder in anderer Form finanziert werden. Da werden Sie nicht drum herumkommen.

    Und auch beim dritten Punkt ist der Antrag aus meiner Sicht nicht ganz auf der Höhe der Zeit. Denn die Einstufung des letzten Restes der Strecke zum Skandinavienkai in Lübeck soll, wenn er an einem TEN-V-Korridor liegt, mit erfasst werden. Das war jedenfalls mir gegenüber immer die Auskunft.

    Wenn man wie Lübeck an einem TEN-V-Korridor liegt, dann gilt die Hafenstruktur vom Korridor als mit erfasst. Und deshalb ist auch die Anbindung der multimodalen Fähigkeit des Hafens davon mit erfasst. Das ist also nicht extra zu beantragen, sondern das steht schon fest. Insoweit ergibt in Ihrem Antrag einiges Sinn, doch manches eben leider auch nicht.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 23.02.2017

    Anita Klahn: Die Partizipation von Menschen mit Behinderung muss im Mittelpunkt stehen

    „Zunächst danke ich an dieser Stelle den beteiligten Mitarbeitern und den verantwortlichen Ministern für die Erstellung des ausführlichen Berichts.

     

    Ganz besonderen Dank möchte ich aber an den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen richten, Prof. Dr. Ulrich Hase. Ohne seine Hartnäckigkeit und sein Engagement läge dieser Aktionsplan heute nicht vor.

     

    Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein findet parteiübergreifend Konsens und wird von uns allen unterstützend begleitet.

     

    Viele in diesem Bereich tätige Menschen bestätigen mir immer wieder in persönlichen Gesprächen, wie wichtig eine fundierte und umfassende Inklusionsdebatte im Sinne der Betroffenen ist.

     

    Festzustellen ist aber, dass der Umgang mit Menschen mit Behinderung häufig noch von gegenseitiger Unsicherheit geprägt ist. Eine beständige Öffentlichkeitsarbeit ist also nötig, um proaktiv einen respektvollen Umgang zu vermitteln.

     

    Der vorliegende Bericht ist dazu ein erster Schritt auf Herausforderungen hinzuweisen und auch Handlungsempfehlungen für eine bessere Inklusion zu liefern – darauf kann dieses Parlament meiner Ansicht nach stolz sein. Die Kritik von Prof. Dr. Hase, dass es keine klaren Konzepte gäbe und eine Aussage zur Evaluation fehle, teile ich allerdings.

     

    Trotz der vorbildlichen Befassung des Parlaments mit der Thematik fehlt mir im Bereich Arbeit und Beschäftigung eine intensive Auseinandersetzung mit dem Zukunftsthema unserer Arbeitswelt: der Digitalisierung.

     

    Die Digitalisierung ist der prägende Faktor für die Arbeitswelt von morgen: Zahlreiche Jobs werden sich stark verändern, viele Berufe wird es in Zukunft nicht mehr geben – genauso werden aber viele neue Berufsfelder entstehen, die wir heute noch gar nicht kennen.

     

    Ein Thema, dass bei der Partizipation von Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt stehen und worauf sich unsere Anstrengungen stärker konzentrieren sollten.

     

    Dies gilt insbesondere für die Anwendung der Digitalisierung im Bereich der Inklusion. Durch technische Hilfsmittel, sogenannte assistive Technologien (ATs), können Berufsfelder für  Menschen mit Behinderung neu erschlossen werden. Dadurch können wir sie besser in den Arbeitsalltag einbeziehen und damit auch den objektiven, aber auch persönlichen (Selbst-)Wert als Arbeitskraft für diese Menschen erhöhen.

     

    Gleichzeitig gibt es Unternehmen die Chance, eine neue, qualifizierte und hoch motivierte Arbeitnehmergruppe zu erschließen. In diesem Zusammenhang müssen wir auch viel mehr für die Förderung von flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie Fort- bzw. Weiterbildungen im Sinne einer ortsunabhängigen Arbeitsgestaltung tun und das Recht für Tätigkeiten im Home-Office für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich stärken.

     

    Wir  können auch nicht nachvollziehen, dass dieser wichtige Bereich der heutigen und zukünftigen Arbeitswelt laut Foresight-Studie im nationalen Aktionsplan der Bundesregierung sowie in einzelnen Förderprogrammen der SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles kein Schwerpunktthema ist. Der Apfel fällt bekanntlich nicht weit vom Stamm, denn dieser Trend setzt sich leider auf Landesebene fort.

     

    Gerade diese Landesregierung, die das Thema Inklusion mantramäßig vor sich herträgt, hätte längst mit ihren Ministerien mit bestem Beispiel vorangehen können.

     

    Im Bildungsbereich fordern wir nicht zuletzt seit unserer digitalen Agenda ein landesweit abgestimmtes E-Learning-Format und die Digitalisierung von Arbeitsmaterialen. Wir sollten hier nicht nur auf die Erfahrungen anderer Bundesländer oder gar anderer Nationen warten, sondern selbst das Potential, das sich hier bietet ausschöpfen und eigene Pilotprojekte wie bspw. ein ‚E-Learning für Inklusion‘ auf den Weg bringen.

     

    Bei den Auswertungen vieler Projekte unter dem Titel ‚Inklusion durch Digitalisierung‘ lässt sich feststellen, dass wir keine Speziallösung brauchen, sondern dass der Ausbau digitalen Lernens und Arbeitens bereits Verbesserungen für die Inklusion nach sich zieht. D.h. je besser wir uns für den digitalen Wandel rüsten, desto besser ist es um die Inklusion im Land bestellt.

     

    Der gemeinsame parteiübergreifende Weg ist mit dem vorliegenden Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch einmal bekräftigt worden, das möchte ich nochmal ausdrücklich hervorheben.“ 
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  • 14.07.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 5 "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Vorschriften"

    In seiner Rede zu TOP 5 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Vorschriften) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Der Wolf muss in Jagdrecht und es ist gut, dass der Gesetzentwurf dazu endlich vorliegt. Die FDP-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf und steht einer zügigen Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss sehr wohlwollend gegenüber.

    Das Gesetz schafft Rechtssicherheit bei der Erlegung von schwerkranken Wölfen. Und es erleichtert die Entnahme auffälliger, sich gefährlich verhaltender Wölfe. Damit ist diese Änderung des Landesjagdgesetzes ein erster Schritt hin zu einem Bestandsmanagement, was der nächste Schritt sein muss. Dafür muss der sogenannte ‚günstige Erhaltungszustand‘ des Wolfes auf Bundes- und EU-Ebene endlich festgestellt werden.

    Wir brauchen eine Abkehr von der romantisierenden Wolfsschutzpolitik hin zu einem echten Weidetierschutz.
    Damit verbunden ist ein klares Bekenntnis für Artenvielfalt, für die Pflege der Kulturlandschaft und für den Küstenschutz.

    Zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf: Es ist schon bemerkenswert, dass die Landesregierung fast ein Jahr gebraucht hat, um das Gesetz endlich vorzulegen. Das sagt viel über das Innenleben der schwarz-grünen Koalition aus, wo sicherlich über jedes Wort gerungen wurde. Aber das Ergebnis zählt und ich freue mich ausdrücklich darüber, dass die Grünen ihre Meinung um 180 Grad geändert haben. Als ich im Mai 2015 bereits die Aufnahme ins Jagdrecht gefordert habe, hieß es in der Landtagsdebatte dazu von Maries Fritzen noch, dass dies nicht nur geltendem EU-Artenschutzrecht widerspräche, sondern auch verfassungswidrig sei. Diese Bedenken scheinen ja nun ausgeräumt zu sein.

    In der besagten Debatte vom Mai 2015 war auch Hauke Göttsch noch nicht von einer Aufnahme ins Jagdrecht überzeugt, sagte aber folgenden, legendären Satz zum damaligen Landwirtschaftsminister: ‚Herr Habeck, Sie haben den Wolf verpennt.‘

    Und das führt mich zur Landesregierung. Ich hoffe sehr, dass hier künftig nichts verpennt oder zwischen bürokratischen Mühlen zerrieben wird. Denn entscheidend wird sein, wie das neue Gesetz zum Thema Problemwolf angewendet wird. Für das Jagdrecht ist das MLLEV zuständig, aber für das Wolfsmanagement das grün geführte MEKUN. Wir werden das genau im Auge behalten.

    Die weiteren Punkte aus dem Gesetzentwurf wie die Regelungen zu den Wolfshybriden, den Nutrias und den Gruppenabschussplänen werden von der FDP-Fraktion ausdrücklich begrüßt und unterstützt.

    Abschließend und zusammenfassend: Wir sind für eine zügige Beratung und Beschlussfassung. Es ist keine Zeit zu verlieren. Und um auch das klar zu sagen: Es geht uns nicht darum, den Wolf auszurotten, sondern um eine ausgewogene Politik, die auch die Weidetierhaltung und den Küstenschutz nicht außer Acht lässt. Dafür ist das vorliegende Gesetz als erster Schritt geeignet
    ."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 14.07.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 37 "Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken"

    In seiner Rede zu TOP 37 (Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Ich finde an dem Antrag vieles richtig, aber auch einiges falsch. Kommen wir doch erst mal zu den richtigen Punkten. Ja, es ist richtig, dass wir an die staatlich induzierten Preisbestandteile endlich konsequenter herangehen. Das wollen wir seit sechs Jahren in diesem Land.

    Dass man die Steuern im Energiebereich senken kann, um den Wettbewerbsnachteil der deutschen Wirtschaft aufzuheben, ist nicht neu. Aber deshalb wäre es gut, wenn Sie erwähnt hätten, dass Christian Lindners Vorschlag für ein Wachstumschancengesetz ein wirklich gutes Paket ist, weil das das Steuersenkungsanreizthema einmal richtig nach vorne bringt. Die Superabschreibung ist eines der Instrumente, das neu ist, mit denen wir nach vorne kommen.

    Die Power-Purchase-Agreements werden viel zu wenig genutzt. Wir brauchen mehr davon, denn die Direktbelieferung ist richtig an der Stelle. Die Nutzung von abgeregelten Strommengen für flexible Verbraucher fordern wir seit 2017. Die zuschaltbaren Lasten kommen einfach nicht in dem Maße. Hier kann Berlin in der Tat mehr tun.

    Die Ausgestaltung der Netzentgelte haben Robert Habeck und ich gemeinsam 2017 im Bundesrat beantragt. Wir sind aber ehrlicherweise auch an allen grün-mitgeführten Bundesländern südlich der Elbe komplett gescheitert. Auch das gehört zur Wahrheit, dass an der Stelle keine Einigkeit ist.

    Dass die Netzplanung vorangetrieben werden muss, das stimmt übrigens auch im Land, Herr Minister Goldschmidt. Eine Netzplanung ist nämlich auch für das, was hier an Photovoltaikanlagen irgendwo aufgestellt wird, elementar. Ohne Netzplanung führt dies zum Chaos. Also kann man auch im Land etwas machen.

    Was nicht passt in Ihrem Antrag, ist auf der einen Seite ,Carbon Contracts for Difference‘ zu schaffen, während Sie die Direktstrombelieferung einführen wollen. Warum soll ich auf eigene Kosten investieren, um mich direkt mit Strom beliefern zu lassen, wenn der Staat mir eine Risikoabnahme gibt, falls die Energie viel zu teuer wird? Diese ,Carbon Contracts for Difference‘ sind Markteingriffe, die falsch sind.

    Der zweite richtig große falsche Punkt sind Strompreisermäßigungen für die Industrie. So steht es in Ihrem Antrag. Strompreisermäßigungen für die Industrie sind immer Diskriminierung der anderen Marktteilnehmer. Strompreisermäßigungen bedeuten immer Diskriminierung all derjenigen, die nicht zur Industrie gehören. Sie sind damit eine Wettbewerbsverzerrung. Außerdem wäre ein solcher Industriestrompreis lediglich ein Subventionsprogramm für den deutschen Süden, wo der Großteil der deutschen Industrie ansässig ist. 98 Prozent der Unternehmen in Schleswig-Holstein bringt das nichts. Der ermäßigte Strompreis für die Industrie ist ein Irrweg – gehen Sie den nicht.

    Ich möchte an der Stelle auch mal klar machen, worüber wir hier in Schleswig-Holstein eigentlich reden, und ein bisschen auch mit Ihrer Vision vom klimaneutralen Industrieland aufräumen. Sagen wir doch erst einmal, wie es ist: In Schleswig-Holsteins Wirtschaft spielt die Industrie eine geringe Rolle und hat nur einen Anteil von zwei Prozent am Bruttoinlandsprodukt.

    Und lieber Herr Ministerpräsident, da wir das jetzt wieder drei Tage lang erlebt haben: Ich finde es gut, wenn man Ziele hat. Mehr Industriearbeitsplätze in Schleswig-Holstein zu schaffen, ist wichtig und richtig. Und dass man eine Vision hat, ganz fern am Horizont, ist auch wichtig. Man will Industrieland werden. Das ist auch gut.

    Aber bevor Sie sich alle über die Sommerpause besoffen reden, da Sie denken, wir seien dem Industrieland in irgendeiner Form nahe: Der Anteil der Industrie-Wertschöpfung am Bruttoinlandsprodukt Schleswig-Holsteins beträgt rund 14 Milliarden Euro. Der Anteil der Industrieproduktion Baden-Württembergs am Bruttoinlandsprodukt beträgt 190 Milliarden Euro. Der Anteil von Bayerns Industrie am Bruttoinlandsprodukt beträgt 170 Milliarden Euro. Nun können Sie sagen: Die haben auch ein viel größeres Bruttoinlandsprodukt. Stimmt! Aber selbst wenn Sie prozentual auf das Bruttoinlandsprodukt schauen, dann macht der Industrieanteil in Schleswig-Holstein nur rund 14 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt aus. In Baden-Württemberg sind es 33 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Auf dem Weg, ein wirkliches Industrieland werden zu wollen, müssten Sie den Anteil der Industrie in diesem Land also deutlich vervielfachen.

    Aber dafür brauchen Sie Flächen, die in einem Maße ungefähr 20-mal Northvolt ausmachen würden. Wenn ich mir die Regionalpläne der Frau Innenministerin ansehe, dann sind wir in diesem Land nicht einmal in der Lage, ein einziges weiteres Northvolt anzusiedeln, weil dafür keine Flächen vorgesehen sind. Sie sind meilenweit entfernt davon, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass dieses Land wirklich Industrieland werden könnte.

    Seien Sie vorsichtig mit dem Begriff vom klimaneutralen Industrieland. Der Weg dahin wäre sehr weit. Bleiben wir realistisch, schaffen wir mehr Industriearbeitsplätze. Einige Dinge sind richtig, aber Strompreisreduzierungen nur für Industrie lehnen wir ab.“

     

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  • 14.07.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 25 "Mündlicher Bericht zur Umsetzung des 8-Punkte-Entlastungspaketes"

    In seiner Rede zu TOP 25 (Mündlicher Bericht zur Umsetzung des 8-Punkte-Entlastungspakets) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Im Kieler Sommertheater läuft gerade ein Musical, das auf einer Komödie von William Shakespeare basiert. Die Komödie trägt den Titel ,Viel Lärm um nichts‘.

    ,Viel Lärm um nichts‘ – so könnte man auch das 8-Punkte-Entlastungspaket der Landesregierung nennen. Oder, um es in Anlehnung an die Worte des Kollegen Koch aus der 7. Tagung zu sagen: Das Entlastungspaket der schwarz-grünen Landesregierung bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Das Land hat nicht geliefert!

    Bevor wir das Drama aber gemeinsam aufarbeiten, gehört der Dank erstmal der Kollegin Raudies, die mit ihren zahlreichen Kleinen Anfragen die Landesregierung ihren eigenen PR-Gag hat verschriftlichen lassen.

    Denn man muss schon sehr aufmerksam lesen, um umgesetzte Maßnahmen zu finden. Fangen wir mal mit der so wichtigen Beratungsprogrammoffensive an. Von den fünf Maßnahmen in diesem Punkt ist bisher eine umgesetzt. Die anderen werden finalisiert, befinden sich in der Erarbeitung oder werden noch überarbeitet. Von zehn Millionen Euro sind also erst 800.000 Euro verausgabt worden.

    Gleiches gilt für den Härtefallfonds für Vereine und Verbände. Die Richtlinie zur Unterstützung sozialer Vereine und Verbände ist noch in Bearbeitung. Die Richtlinie für die Frauenfacheinrichtungen ist auch noch nicht fertig.

    Immerhin, die Richtlinie für den Energiekosten-Härtefallfonds Kultur ist vor kurzem veröffentlicht worden. Es droht aber hier genau der gleiche Fehler zu passieren, wie beim Härtefallfonds Energie Sport. Dort ist sogar schon Geld geflossen, sage und schreibe 45.000 Euro von den neun Millionen Euro. Dies ist die Folge, wenn Sie die Förderung daran knüpfen, dass die Vereine kurz vor der Bankrotterklärung stehen.

    Auch Ihr groß angekündigtes Darlehensprogramm ging in großen Teilen an den Bedürfnissen der Unternehmen vorbei. Der Schutzschirm für Vermieterinnen und Vermieter wurde überhaupt nicht in Anspruch genommen. Von den 200 Millionen Euro für den Mittelstandssicherungsfonds Energie sind 720.000 Euro abgerufen worden. Das sind 0,36 Prozent.

    Ihre Begründung, dass alles doch gar nicht so schlimm gewesen sei, ist, ich muss es in aller Deutlichkeit sagen, peinlich. Denn die Energiepreise haben sehr wohl viele Unternehmen in Bedrängnis gebracht. Wenn die Unternehmen aber in Ihren Programmen die volle Zinslast zahlen müssen, können diese auch einfach zu ihrer Hausbank gehen. Wirtschaftspolitische Kompetenz sieht anders aus.

    Aber, meine Damen und Herren, eine Komödie endet ja meist glücklich für den Helden. Wenn Sie die Rolle des Helden übernehmen wollen, sollten Sie konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu verbessern. Sie sollten Ihre Förderrichtlinien anpassen, damit das Geld auch bei den Menschen ankommen kann, oder, wenn das nicht gelingt, führen Sie die Mittel des Ukraine-Notkredits wieder zurück. Anderenfalls wird die Komödie schnell zu einer kompletten Tragödie."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 14.07.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 27 "GAK als tragende Säule vollständig erhalten"

    In seiner Rede zu TOP 25 (GAK als tragende Säule vollständig erhalten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Ich könnte mir jetzt einen schlanken Fuß machen und sagen: Der Antrag von CDU und Grünen ist ein Appell an die Bundestagsfraktionen. Wir stimmen zu und wünschen gute Reise. Oder ich könnte sagen: Rufen Sie Cem Özdemir an!

    Aber ganz so einfach will ich es mir und vor allem der schwarz-grünen Koalition nicht machen. Denn der Antrag an sich und die Hintergründe sind wirklich bemerkenswert.

    Es fängt schon mit dem Datum der Einreichung an. Das war der 28. Juni 2023. Also bevor das Bundeskabinett seinen Haushaltsentwurf beschlossen und veröffentlicht hat. Der Haushaltsbeschluss des Kabinetts erfolgte am 5. Juli 2023. Und vor diesem Beschluss war nur klar, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner darauf drängt, endlich wieder die Schuldenbremse einzuhalten. Das ist ja auch der große Unterschied zwischen Christian Lindner und Monika Heinold. Christian Lindner steht für eine solide Haushaltspolitik und Monika Heinold steht für Chaos.

    Vor dem 5. Juli lag der Haushaltsentwurf übrigens ausschließlich regierungsintern vor. Und es ist keineswegs so, dass der Bundesfinanzminister jeden einzelnen Haushaltstitel verantwortet, sondern das obliegt den jeweiligen Fachministern. Und dann ist es schon ein ziemlich starkes Stück, dass diese Interna – gemeint sind die Zahlen zur GAK – aus dem Hause Özdemir an die Presse gelangen, und dass ausgerechnet Monika Heinold hier Lunte gerochen hat und Alarm schlägt. Aber eines ist klar: Diese Lunte führt am Ende unter Ihren eigenen Tisch, Frau Heinold. Denn schon bald wird die GAK (Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘) ein Thema im GAK (Gemeinsamer Arbeitskreis der schwarz-grünen Koalition).

    Und damit zu den aktuellen Zahlen im Haushaltsentwurf: Den Unkenrufen zum Trotz steigen nämlich die Mittel ohne Zweckbindung. Und genau darüber wird in der Koalition und unbedingt auch im Umwelt- und Agrarausschuss zu sprechen sein. Wie werden diese Mittel verteilt? Und wie wird kofinanziert? Verteilungskämpfe zwischen Tobias Goldschmidt und Werner Schwarz sind vorprogrammiert. Die FDP vermittelt aber gerne.

    Und liebe CDU: Tun Sie nicht so, als sei der ‚Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung‘ einfach so verschwunden. Wer mal genau in den Haushaltsentwurf schaut, wird feststellen, dass der Titel ‚Bundesanteil zur Finanzierung des Sonderrahmenplans Förderung der ländlichen Entwicklung‘ mit dem Titel ‚Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans, der Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität‘ zusammengeführt wurde. Dieser Titel steigt von 119.923 Millionen auf 237.303 Millionen Euro.

    Der Sonderrahmenplan Küstenschutz wird übrigens von 48 Millionen auf 120 Millionen erhöht. Das ist eine sehr gute Nachricht für das Land zwischen den Meeren.

    Ich beantrage Ausschussüberweisung und bitte die Landesregierung dort einmal darzustellen, welche Programme überhaupt wie abgerufen wurden. Auch das könnte spannend werden, denn Fakt ist, dass Schleswig-Holstein eben nicht alle Mittel vollständig abgerufen hat.

    Ich will gar nicht verschweigen, dass es insgesamt zu einer Kürzung bei der GAK kommt. Aber diese ist bei Weitem nicht so, wie CDU und Grüne suggerieren. Und wenn im Zuge der Haushaltsberatungen diese Mittel wieder aufgestockt werden sollen, muss man woanders im selben Ministerium kürzen. Hier bin ich auf die Vorschläge von CDU und Grünen gespannt! Wenn Sie beispielsweise beim Agrardiesel kürzen wollen – wovon ich abraten würde –, sagen Sie es ruhig!

    Abschließend mein Rat an die Koalition: Mit Kritik an der Finanzpolitik der Ampel sollte man sparsam umgehen. Und wenn man schon keine eigenen Ideen für Anträge hat und einfach von irgendwelchen Positionspapieren einzelner Verbände etwas kopiert – hier war es von der Akademie für die ländlichen Räume –, sollte man sich vorher schon etwas genauer informieren."

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  • 16.07.2023

    Oliver Kumbartzky: Konsultation Nationalpark Ostsee ist eine Farce

    Zur Berichterstattung des shz „Daniel Günther wirbt für Nationalpark Ostsee“ (15. Juli) sagt der parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die jüngsten Äußerungen des Ministerpräsidenten sind ein weiterer Beleg dafür, was diese Landesregierung unter ‚ergebnisoffen‘ versteht: Einmal mehr wird deutlich, dass der so genannte ‚Konsultationsprozess‘ eine Farce ist und das Ergebnis der angetäuschten Bürgerbeteiligung auch für die CDU längst feststeht. Ich kann die schwarz-grüne Koalition nur davor warnen, gravierende Einschnitte über die Köpfe der Betroffenen vor Ort durchzusetzen.

    Die Ostsee wird nicht besser geschützt, indem man die Menschen verprellt. Und alte Kriegsmunition am Grund der Ostsee verschwindet nicht dadurch, dass man Wassersportlern neue Verbote auferlegt.

    Ich erwarte, dass die Landesregierung jetzt die Karten auf den Tisch legt und den Menschen nicht weiterhin Beteiligungsmöglichkeiten vorgaukelt. Daniel Günther selbst sollte den Sommer nutzen, um sich vor Ort ein Bild zu machen und den Betroffenen aus Tourismus, Wassersport und Fischerei zu erklären, was auf sie zukommt.“

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  • 18.07.2023

    Bernd Buchholz: Landesregierung sorgt für eine unsinnige Mehrbelastung für die Jurastudierenden

    Zu der heute vom Kabinett beschlossenen Reform der Juristenausbildungsverordnung erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Bernd Buchholz:  

    „Anstatt auf die Proteste der Juristischen Fakultät zu hören, zieht das Justizministerium die unsinnige Mehrbelastung der Studierenden durch  und verabschiedet eine Reform der Juristenausbildungsverordnung ohne die berechtigte und faktenbasierte Kritik der Professorinnen und Professoren sowie der Studierenden zu berücksichtigen. Das nenne ich unsouveräne Politik.

    Ein guter Jurist zeichnet sich nicht durch das Schreiben von nunmehr sieben Klausuren in einem Zeitraum von zehn Tagen aus, sondern durch die Anwendung der Grundlagen der Juristerei und der juristischen Methodenlehre. Damit verliert der Ausbildungsplatz Schleswig-Holstein an Attraktivität.“

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  • 22.02.2017

    Christopher Vogt: Bauen muss unbürokratischer, flexibler und vor allem kostengünstiger werden

    „In den vergangenen Jahren ist in mehreren Regionen unseres Bundeslandes ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum entstanden. Dies betrifft natürlich vor allem die Hochschulstandorte und die großen Zentren, also in erster Linie das Hamburger Umland, Kiel und Lübeck, aber auch touristische Zentren.

     

    Wo die Nachfrage deutlich größer ist als das Angebot, steigen die Preise für Immobilien und eben auch die Mietpreise. So ist das in einer Marktwirtschaft. Deshalb muss politisch für entsprechende Rahmenbedingungen gesorgt werden, damit das Angebot schnellstmöglich größer wird. Anders wird man die Situation nicht entspannen können. Wir wissen ja auch, dass der Bedarf – trotz aller Bemühungen in Hamburg selbst – vor allem im Hamburger Umland wohl noch bis zum Jahr 2030 weiter ansteigen wird.

     

    Mit Zweckentfremdungsverboten, liebe Kollegen von den Piraten, wird das mit Sicherheit nicht gelingen. Sie schaffen ein Mehr an Bürokratie, greifen sehr weit in das Eigentumsrecht von Vermietern ein – und was noch entscheidender ist, Sie schaffen so nicht eine einzige neue Wohnung.

     

    Ganz im Gegenteil, mit solchen Maßnahmen gefährden Sie sogar den Neubau und die Modernisierung des Wohnungsbestands. Nicht umsonst wurde die Zweckentfremdungsverordnung im Jahr 2000 auf Wunsch der Kommunen auch wieder abgeschafft. Was auch keinen Sinn ergibt, ist, die Gemeinden bei der Schaffung von neuem Wohnraum landesplanerisch einzuschränken. Schon aus grundsätzlichen Erwägungen sind wir der Meinung, dass die Gemeinden am besten selbst entscheiden können, ob sie neue Wohngebiete ausweisen sollten oder nicht. Der Landesentwicklungsplan kann also mit einer gewissen Flexibilität ein Hebel sein, um der steigenden Nachfrage nach Wohnraum in unserem Bundesland Herr zu werden.

     

    Deshalb freue ich mich über den Antrag der CDU-Fraktion. Wir hatten übrigens in der vergangenen Legislaturperiode genau dies schon einmal in einer umfangreichen Initiative zur Flexibilisierung der Landesplanung beschlossen. Leider wurde der damalige Landtagsbeschluss vom zuständigen CDU-geführten Innenministerium an diesem Punkt nicht in der letzten Konsequenz umgesetzt.

     

    Diese Maßnahme allein wird aber natürlich nicht ausreichen, um dem Problem wirksam zu begegnen. Dies kann nur ein Baustein in einem benötigten Gesamtkonzept zur Schaffung von mehr Wohnraum in stark nachgefragten Gebieten sein. Ebenso wichtig ist es, dass wir das Bauen durch bessere Rahmenbedingungen wieder attraktiver machen. Und hier ist vor allem die Politik gefragt. Denn der größte Kostentreiber beim Wohnungsbau ist durch immer höhere Steuern und Abgaben sowie immer mehr bürokratische Auflagen ausgerechnet der Staat. Vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2016 sind die Baukosten in Deutschland um ganze 49 Prozent angestiegen.

     

    Die letzte Stufe der EnEV – der Energieeinsparverordnung – hat das Bauen erneut verteuert, obwohl der Nutzen der Auflagen höchst zweifelhaft ist. Nach jüngsten Forschungen des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik haben die aufwendigsten Maßnahmen für Energieeinsparung und Klimaschutz weniger gebracht als die einfachsten. Zudem hat die Bürokratie Überhand genommen. Seit 1990 ist die Zahl der von der Bauwirtschaft zu beachtenden Normen von 5.000 auf 20.000 angestiegen.

     

    Wenn wir also wollen, dass mehr gebaut wird, muss das Bauen wieder einfacher, unbürokratischer, flexibler und vor allem kostengünstiger werden. Man sollte deshalb nicht auf unbrauchbare Mietpreisbremsen setzen, die solvente Mieter privilegieren und zu keinem einzigen Neubau führt. Wir brauchen vielmehr eine Kostenbremse durch eine moderate Steuer- und Abgabenpolitik und weniger gesetzliche Vorgaben setzen sollte. Wir brauchen mehr Marktwirtschaft und nicht weniger, wenn schnell mehr Wohnraum entstehen soll.

     

    Wir brauchen verbesserte Möglichkeiten zur Nachverdichtung durch flexiblere Regelungen zur Gebäudehöhe, zu Baugrenzlinien und zu Stellplatzvorgaben. Wir brauchen eine Wohnraumförderung, die auch die Umnutzung des Gebäudebestands fördert. Auf der Bundesebene sollte die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung auf Wohnimmobilien angeregt werden. Auch dies wäre ein zusätzlicher Anreiz zur Stimulierung des Wohnungsbaus.

     

    Die aktuelle Wohnungsbaupolitik führt leider mehr denn je dazu, dass viele Menschen weite Wege in Kauf nehmen, um sich ein Eigenheim leisten zu können. Das ist zwar gut für den ländlichen Raum, aber ich frage mich, wie das eigentlich zur Klimaschutzpolitik der Grünen passen soll.

     

    Wie auch immer: Auch aus wohnungsbaupolitischer Perspektive macht es aus unserer Sicht Sinn, eine gemeinsame Landesplanung mit Hamburg anzustreben oder sie zumindest stärker zu synchronisieren.

     

    Und ich glaube auch, dass man darüber reden muss, dass Schleswig-Holstein mittlerweile eine Grunderwerbsteuer auf einem bundesweiten Rekordniveau hat. Die Einnahmen der Länder aus der Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten zehn Jahren fast verdreifacht. Das ist vor allem für junge Familien ein Problem und wir wollen in den nächsten Jahren deshalb dafür sorgen, dass Erstzahler bei Vorhaben bis zu 500.000 Euro von der Grunderwerbsteuer befreit werden können.“
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  • 18.09.2023 | 07:00 |

    Kiel

    | Termine

    Eine offene Diskussion zum Ostseeschutz und einem möglichen Nationalpark

    Der Zustand der Ostsee verschlechtert sich mit jedem Jahr. Die Ursachen sind bekannt. Zum einen die Eutrophierung, also die zu hohe Nährstoffeinleitung in die Ostsee. Aber auch der Klimawandel trägt dazu bei, dass sich der Zustand weiter verschlechtert. Als Folge stiegen die Wassertemperaturen in den zurückliegenden 30 Jahren im Durchschnitt um 0,6 Grad Celsius. Außerdem sinkt der  Sauerstoffgehalt der Ostsee. Die Folge sind Zonen am Grund der Ostsee, in denen es keinen Sauerstoff mehr gibt und alles Leben abstirbt. Zusätzlich steht in den nächsten Jahrzehnten die Bergung von rund 1,6 Millionen Tonnen Munition aus den Weltkriegen an.

    Diese Veranstaltung soll eine offene Diskussion über das Instrument eines Nationalparks und möglicherweise anderer zielgerichteter Lösungen sein. 

    Begrüßung durch den Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion Christopher Vogt

    Es diskutieren u.a.:

    1. Umweltminister Tobias Goldschmidt
    2. Oliver Kumbartzky (umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion)
    3. Stefanie Sudhaus (Meeresschutzreferentin beim BUND Schleswig-Holstein)
    4. Björn Brüggemann (Initiative Freie Ostsee Schleswig-Holstein)
    5. Jörg Weber (Bürgermeister von Fehmarn, Vorsitzender Ostsee-Holstein-Tourismus)
    6. Klaus-Peter Lucht (Landesbauerverband)
    7. Peter Heldt (Landessportfischerverband Schleswig-Holstein)

    Moderation: Kristin Recke

    Schlusswort durch den parlamentarischen Geschäftsführer und umweltpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Oliver Kumbartzky

    Sollten die Sitzplatzkapazitäten erschöpft sein, wird es eine Live-Übertragung in die Nebenräume geben.

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  • 24.07.2023

    Annabell Krämer: Steigender Schuldenberg der Kommunen darf nicht zur Schließung von Schwimmbädern führen

    Zu den steigenden Schulden der Kommunen und den notwendigen Haushaltskonsolidierungen sagt die stellvertretende Vorsitzende sowie finanz- und sportpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Annabell Krämer:

    „Immer seltener lernen unsere Kinder richtig Schwimmen. Das ist alarmierend. Schätzungen zufolge können bereits aktuell 50.000 Kinder im Land nicht schwimmen. Reihenweise fällt der Schwimmunterricht aufgrund mangelnder Schwimmstätten aus.

    Die angespannte Haushaltslage der Kommunen und die notwendigen Haushaltskonsolidierungen dürfen daher unter keinen Umständen zu weiteren Schließungen der Schwimmbäder führen. Denn die langfristige Finanzierung der Schwimmsportstätten steht aufgrund der hohen Betriebskosten bereits jetzt auf wackeligen Beinen. Hier ist das Land in der Pflicht, finanziell zu unterstützen. Nur so lässt sich gewährleisten, dass der Lehrauftrag weiter erfüllt werden kann.

    Wir Freien Demokraten haben daher bereits im März einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Mittel für kommunale Schwimmsportstätten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zunächst auf jährlich 10 Millionen Euro erhöht und danach dynamisiert.

    Denn das Ziel muss sein, dass jedes Kind im Land schwimmen kann. Das rettet sie im Zweifelsfall vor dem Ertrinken. Beim Erhalt der Lehrschwimmbecken darf das Land die Kommunen daher nicht im Regen stehen lassen.“

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  • 31.07.2023

    Oliver Kumbartzky: Schleswig-Holstein braucht keine Wald- und Wiesenpolizei ohne Befugnisse

    Zu den zwölf neuen Stellen für Naturschutzranger, die die Landesregierung ausgeschrieben hat, sagt der parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Minister Goldschmidt hat ein gefühlt verändertes Freizeitverhalten der Menschen in der Natur ausgemacht. Belegt ist das nicht. Dennoch hat es ihn dazu bewogen, zwölf zusätzliche Stellen für eine Wald- und Wiesenpolizei zu schaffen, die keinerlei Befugnisse haben. Die Ranger dürfen lediglich die Schutzgebiete betreten und Menschen auf mögliche Verstöße hinweisen. Das geht aus den Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage hervor. 

    Bemerkenswert ist auch, wie kurz der umfassende Entscheidungsprozess zu den möglichen Strukturen und der Organisation nach Angaben des Ministeriums ausgefallen ist und das all das nichts gekostet haben soll. Zumal das Haus von Minister Goldschmidt zusätzlich noch eine eigene Projektgruppe mit bereits vorhandenem Personal geschaffen hat. Das klingt eher nach interner Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

    Der Minister wäre gut beraten, im Zuge der aktuellen schwierigen Haushaltslage diese zwölf Stellen gar nicht erst zu besetzen, zumal Belege für die Notwendigkeit der Ranger fehlen. Wer dem Naturschutz im Land helfen möchte, sollte die Arbeit des Ehrenamtes stärken – und keine Wald- und Wiesenpolizei auf Streife schicken.“

    Anlage:

    Kleine Anfrage „Aufgaben der Naturschutzranger“

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  • 01.08.2023

    Christopher Vogt: Schleswig-Holstein braucht den Weiterbau der A20

    Zur erneuten Diskussion über den Weiterbau der Küstenautobahn A20 erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Schleswig-Holstein braucht den Weiterbau der A20, um endlich eine leistungsfähige Ost-West-Straßenverbindung zu bekommen, die Hamburg und viele kleinere Orte in unserem Bundesland entlasten und vor allem unsere Westküste deutlich besser anbinden wird. Es ist bedauerlich, dass neben den Grünen nun auch die SPD als Partei des aktuellen Bundeskanzlers Zweifel an einer absehbaren Realisierung sät. Unsere Westküste hat mit ihrer grünen Energie in den nächsten Jahren große wirtschaftliche Chancen, die es unbedingt zu nutzen gilt. Insofern wäre es besser, wenn sich die SPD und auch die Grünen dafür einsetzen würden, dass für die A20 weitere Beschleunigungsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden, die die Grünen im Bund mit Unterstützung ihrer Landespartei bisher leider blockieren.

    Der Landtag hatte erst im vergangenen November gleich zwei eindeutige Beschlüsse (Drucksachen 20/406 und 20/447) zum schnellstmöglichen Weiterbau der A20 inklusive des Elbtunnels gefasst – unter anderem auf Antrag der Grünen. Es untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik, wenn man die eigenen Beschlüsse selbst nicht ernstnimmt oder sogar aktiv hintertreibt. Für die wirtschaftliche Entwicklung der Westküste und die angestrebte klimaneutrale Transformation der Industrie braucht es jetzt klare Signale der Politik, dass auch die dafür benötigte Verkehrsinfrastruktur endlich realisiert wird. Es spricht natürlich nichts dagegen, wenn die bestehende Fährverbindung verbessert werden könnte, sie kann aber keine ernstzunehmende Alternative zu einem Elbtunnel sein.“

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  • 04.08.2023

    Christopher Vogt: Endlich die EU-Außengrenzen gemeinsam besser schützen

    Zu den Berichten über die verschärften dänischen Grenzkontrollen erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Es ist bedauerlich, dass Dänemark seit Jahren ständig neue Begründungen für die Grenzkontrollen findet und diese nun auch wieder verschärft. Das wird wohl leider wieder zu unnötigen Staus für die Logistikbranche, Pendler und Touristen führen. Es wäre deutlich sinnvoller, endlich die EU-Außengrenzen gemeinsam besser zu schützen und die polizeiliche Zusammenarbeit in der Grenzregion zu intensivieren.

    Es gibt ja erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der anhaltenden dänischen Grenzkontrollen, so dass die EU-Kommission aufgefordert ist, die Maßnahmen ernsthaft zu prüfen. Auch die Bundes- und die Landesregierung sind in der Verantwortung, mit Kopenhagen an Lösungen zu arbeiten. Dauerhafte Grenzkontrollen beschädigen den europäischen Gedanken und erschweren das Zusammenwachsen der Grenzregion.“

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  • 22.02.2017

    Wolfgang Kubicki: Die Krise der HSH Nordbank könnte weiter reichen, als es viele glauben wollten

    „Es zeigt sich immer mehr, dass es zwischen den Anteilseignern unterschiedliche Auffassungen gibt, was die Zukunft der HSH Nordbank angeht. Während Schleswig-Holstein einen Gesamtverkauf bevorzugt, geht Hamburg eher in Richtung eines Verkaufs von einzelnen Teilen der Bank. Es wäre schön, wenn wir alle wüssten, wohin die beiden Landesregierungen die Geschicke der HSH lenken wollen.

     

    Nicht erst seit dem Bericht der Wirtschaftswoche vom 3. Februar ist klar, dass die Abwicklung der Bank zu einer schweren Belastung des deutschen Sparkassenwesens führen kann. Unter Rückgriff auf interne Dokumente der Bankenaufsicht wird dort ein Szenario dargestellt, das wirklich beunruhigend ist – nicht nur für Schleswig-Holstein.

     

    Wir lesen also:

     

    ‚Sollte der Verkauf der HSH scheitern (…) (müssten) die Sparkassen (…) prüfen, ob sie sich an einer Stabilisierung der HSH beteiligen können. Das brächte sie in eine Zwickmühle. Hilfe für die HSH würde teuer, ein Verzicht aber hätte mindestens ebenso gravierende Folgen. Denn: ‚Durch die Anwendung jeglicher Abwicklungsinstrumente würde die Nicht-Leistungsfähigkeit der Institutssicherung der Landesbanken bzw. der Sparkassen evident‘, haben die Aufseher in ihrem Plan festgehalten.‘

     

    Und weiter:

     

    ‚Sollte die HSH fallen, dürfte der Haftungsverbund der Sparkassen ein Ende haben.‘

     

    Und dies hätte weitere Folgen: Die Mitgliedschaft im Haftungsverbund garantiert eine bessere Bonität. Und für die Mitglieder des Verbundes fiele ein Privileg: Sie müssten ab diesem Zeitpunkt gekaufte Papiere mit Eigenkapital unterlegen – etwas, was sie heute noch nicht machen müssen.

     

    Dies hätte, so geht es aus den internen Unterlagen hervor, die Folge, dass ‚bei den angeschlossenen Mitgliedern des Verbunds ein erheblicher Rekapitalisierungsbedarf ausgelöst‘ wird.

     

    Wir wollen mit unserem Berichtsantrag keinen Popanz aufbauen. Die Deutlichkeit des Berichtes der Wirtschaftswoche sollte uns alle wachrütteln, dass die Krise der HSH Nordbank nicht nur extrem teuer für den schleswig-holsteinischen Steuerzahler werden könnte, sondern noch weiter reichen könnte, als es viele in diesem Hohen Hause vorher glauben wollten.“

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  • 14.08.2023

    Annabell Krämer: Landesregierung muss sich stärker gegen weibliche Genitalverstümmelung engagieren

    Im Februar 2023 hat der Landtag den Antrag "Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung!" einstimmig beschlossen. Zu den Antworten auf ihre Kleine Anfrage zum Stand der Umsetzung sagt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Der vor einem halben Jahr einstimmig beschlossene Landtagsantrag zum Straftatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung wird von der Landesregierung in wesentlichen Teilen nicht so umgesetzt, wie es im Februar vom Parlament beschlossen wurde. Entgegen der Forderung, durch Aufklärung und Schulung das gesamte Umfeld potentiell gefährdeter oder betroffener Mädchen und Frauen zu sensibilisieren und zum Thema Genitalverstümmelung zu schulen, sieht Sozialministerin Touré, nur Handlungsbedarf bei Berufsgruppen, die im Ministerium Justiz und Gesundheit ihrer Kollegin von der Decken angesiedelt sind. 

    Die Ministerin hat den Bereich der Integration, den sie verantwortet, komplett außen vorgelassen. Insbesondere Berufsgruppen im Bereich der Integration sind jedoch maßgeblich dafür verantwortlich, über den Straftatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung aufzuklären. 

    Insbesondere Pädagogen und soziale Beratungsstellen müssen zudem – wie vom Landtag gefordert – einbezogen werden.

    Es gibt weiterhin nur eine einzige Anlaufstelle in Schleswig-Holstein, in der die fachlichen Kompetenzen für diese grausame Straftat vorhanden sind – eine Finanzierungsunterstützung seitens des Landes gibt es nicht. 

    Bis heute hat das Sozialministerium nicht einmal mit der Erarbeitung einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul Konvention begonnen.

    Es ist unglaublich, dass ein einstimmiger Landtagsbeschluss ein halbes Jahr später nahezu keine konkreten Umsetzungsansätze durch die Landesregierung zur Folge hat. Im Gegensatz zum Parlament, scheint das Ministerium von Sozialministerin Touré wenig Handlungsbedarf im eigenen Hause zu sehen.“

     

    Anlage:

    Kleine Anfrage Weibliche Genitalverstümmelung

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  • 15.08.2023

    Heiner Garg: Budgetierung der grundversorgenden Fächer endlich abschaffen

    Zum Alarm der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holsteins bezüglich der Gefährdung der flächendeckenden Versorgung erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

    „Die Gesundheitsversorgung im Land darf nicht gefährdet werden. Es ist richtig und notwendig, dass die Kassenärztliche Vereinigung heute auf die akute Gefährdung der ambulanten Versorgung mit Nachdruck hinweist. Die Budgetierung führt zu Fehlanreizen und gefährdet die medizinische Versorgung. Die Abschaffung der Budgetierung im hausärztlichen Bereich ist Bestandteil des Ampel-Koalitionsvertrages. Karl Lauterbach steht in der Verantwortung, den Koalitionsvertrag umzusetzen. Idealerweise sollte sich die Abschaffung der Budgetierung nicht nur auf den hausärztlichen Bereich beschränken, sondern alle gesundheitsversorgenden Fächer umfassen.

    Ein Inflationsausgleich ist für den Moment angebracht und das richtige Mittel. Jedoch kann dieser nicht vollständig auf die Krankenkassen abgewälzt werden. Beitragserhöhungen für die gesetzlich Krankenversicherten sind unbedingt zu begrenzen. Es müssen jetzt endlich sinnvolle strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und zur Stabilisierung der GKV-Finanzen ergriffen werden. Hierzu gehören:

    • Arzneimittel sollten mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden – wie es in der EU üblich ist.
    • Die Verbeitragung von ALG-II-Empfängerinnen und -Empfängern muss auskömmlich sein. Hier entsteht aktuell eine Unterdeckung von 212 Euro je Monat und Person.
    • Es muss eine ausreichende Bemessung und jährliche Dynamisierung des Bundeszuschusses geben.

    Auf diesem Weg lassen sich Beitragserhöhungen vermeiden und die medizinische Versorgung aufrechterhalten.“

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  • 21.08.2023

    Bernd Buchholz: Schleswig-Holstein fehlt ein geordnetes Rückführungsmanagement

    Zu den Antworten der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage zu Ausreiseeinrichtungen in Schleswig-Holstein sagt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

     „Die Landesregierung betont immer wieder, dass die freiwillige Ausreise Vorrang hat vor der zwangsweisen Rückführung. Doch die Ausreiseeinrichtung für vollziehbar Ausreisepflichtige kommt kaum zum Einsatz.

    Und selbst bei einer Nutzung verbleiben die Personen über 7,5 Monate im Durchschnitt in der Einrichtung, obwohl der Landesregierung die Gründe für die Einweisung unbekannt sind und sie gar nicht gezielt Beratungen und Betreuungen anbieten kann. Freiwillige Ausreisen finden so gut wie gar nicht von dort statt.

    Insgesamt zeigt das einmal mehr, dass es in Schleswig-Holstein kein geordnetes Rückführungsmanagement gibt. Die gesetzlich gegebenen Möglichkeiten werden jedenfalls erkennbar nicht genutzt.“

    Anlage:

    Kleine Anfrage - Ausreiseeinrichtungen in Schleswig-Holstein

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  • 21.08.2023

    Bernd Buchholz: Landesregierung ist kein Heilsbringer für die Kommunen und den Brandschutz

    Zur Pressemitteilung der Landesregierung zu den finanziellen Hilfen für den Aus- und Umbau von Feuerwehrhäusern sagt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    „Erst kürzt die Landesregierung die Mittel für die Feuerwehren im Land um 1,5 Millionen Euro, jetzt inszeniert sie sich als Heilsbringer für die Kommunen und den Brandschutz. Das ist bitter.

    Dass die Umbauten in vielen Kommunen dringend und wichtig sind, hat Ministerin Sütterlin-Waack richtig erkannt. Doch warum sie mit dieser Einsicht nicht bei der Kollegin Heinold durchdringen konnte, bleibt unklar.

    Die Pressemeldung der Landesregierung zum Aus- und Umbau der Feuerwehrhäuser hat daher einen äußerst bitteren Beigeschmack und belegt einmal mehr den irrlichternden Kurs dieser Landesregierung."

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  • 23.08.2023

    Heiner Garg: Eine Lockerung der Grenzkontrollen kann nur der Anfang sein

    Anlässlich der weiterhin anhaltenden Grenzkontrollen Dänemarks an der Grenze zu Deutschland erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

    „Es ist nur schwer nachvollziehbar, warum Dänemark die Grenzkontrollen zu Schweden und an den Fähren zu Norwegen abschafft, aber die Grenzkontrollen zu Deutschland weiterhin aufrechterhält.

    Die Lockerung der Grenzkontrollen zu Deutschland können daher nur der Anfang sein, um wieder zurück zur Normalität ohne Grenzkontrollen zu kommen. Auch die gelockerten Grenzkontrollen sind weiterhin nicht mit den Schengenregeln vereinbar.

    Die temporären Grenzkontrollen, welche nunmehr seit 2016 bestehen, wurden mit gleichen Begründungen und teilweise wechselnder Rechtsgrundlage immer wieder verlängert. Innereuropäische Grenzkontrollen stehen der europäischen Integration entgegen und dürfen kein Dauerzustand sein.“

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