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  • 09.06.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Abwicklung des Bremer Niederdeutsch-Instituts schafft Spielräume

    „Der Bericht zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen bietet in jeder Legislaturperiode eine willkommene Gelegenheit, sich der besonderen Vielfalt Schleswig-Holsteins bewusst zu machen.

     

    Wie in der Präambel der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen treffend beschrieben, trägt die Verwirklichung ihrer Vorgaben zur ‚Erhaltung und Entwicklung der Traditionen und des kulturellen Reichtums Europas‘ bei.

     

    Schleswig-Holstein hat im Bereich der Förderung von Sprache und Kultur von nationalen Minderheiten früh Pionierarbeit geleistet und ein Bewusstsein für diese politischen Aufgaben etabliert. Dazu gehört insbesondere das Verständnis dafür, dass kulturelle und sprachliche Unterschiedlichkeit nicht ein Hemmnis darstellt, sondern vielmehr einen Gewinn für Gesellschaft und Politik bedeutet.

     

    Der Sprachenchartabericht 2016 bietet auch die Gelegenheit, an die besondere Stärke einer multikulturellen Gesellschaft zu erinnern und die daraus resultierende Fülle an unterschiedlichen Erfahrungen auf der ‚Habenseite‘ unseres demokratischen Gemeinwesens zu verbuchen.

     

    Bei aller grundsätzlichen Übereinstimmung ‚hakt‘ es bisweilen vor allem dann, wenn es um konkrete Fragen der Umsetzung minderheitensprachlicher Ziele geht.

     

    Aktuell zeigt die öffentliche Diskussion über die Kündigung des Vertrages über das Institut für niederdeutsche Sprache in Bremen, die alle vier norddeutschen Trägerländer ausgesprochen haben.

     

    So, wie sich die Situation mittlerweile darstellt, ist das Vertrauensverhältnis zu maßgeblichen Personen im INS seitens der vier Bundesländer, die die Arbeit des Instituts ja finanzieren, offenbar vollständig zerrüttet.

     

    Dies hängt anscheinend vor allem damit zusammen, dass sich die Länder wegen fehlender Information und Einbeziehung bei wesentlichen finanziellen und personellen Entscheidungen in den letzten beiden Jahren quasi ‚ausgebootet‘ gefühlt haben. Allem Anschein nach ist die Sache auch nicht mehr auf einfache Art und Weise zu reparieren.

     

    Ich begrüße es sehr nachdrücklich, dass Frau Ministerin Spoorendonk in dieser verfahrenen Lage die Initiative ergreifen und alle schleswig-holsteinsichen Akteure im Bereich Niederdeutsch an einen ‚Runden Tisch‘ einladen will. Dabei wird es auch um die Frage gehen, wie die schleswig-holsteinischen Landesmittel ab 2018 sinnvoll im Sinne einer guten/möglichst besseren Förderung der niederdeutschen Sprache eingesetzt werden können, wenn sie – nach Ablauf der INS-Förderung – für neue Zwecke verfügbar sein werden.

     

    Ich denke, wir sollten diese Diskussion seitens des Landtages konstruktiv begleiten.

     

    Ich kann mir zum Beispiel gut vorstellen, dass die beiden Niederdeutsch-Zentren in Ratzeburg und Leck in Zukunft durch erhöhte Landesmittel in die Lage versetzt werden, noch mehr als bisher für die Förderung der niederdeutschen Sprache in unserem Bundesland tun zu können.

     

    Die Liste der Aktivitäten, die das Bremer Institut beispielsweise nach seinem Jahresbericht 2015 speziell in Schleswig-Holstein durchgeführt hat, ist ja vergleichsweise überschaubar. Insofern bietet die nun anstehende Neu-Konzeptionierung der Niederdeutsch-Förderung auch eine Chance, einen größeren Nutzen für unser eigenes Bundesland zu erreichen.“

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  • 09.06.2016

    Wolfgang Kubicki: Wir sollten eine sachliche Debatte zur Ausweisung als Nebenstrafe führen

    „Deutschland ist ein Einwanderungsland und da sollte sich die Politik auch die Frage stellen, ob der Umgang mit Ausländern in einer  Einwanderungsgesellschaft auf der Grundlage des Gefahrenabwehrrechts nicht überholt ist.

     

    Ein Fremdenpolizeirecht, das bei der Entscheidung über eine Ausweisung schematisch die privaten Migrationsinteressen des Ausländers gegen die öffentlichen Interessen ausspielt, die für die Beendigung des Aufenthalts sprechen, erscheint jedenfalls nicht mehr zeitgemäß.

     

    In den allermeisten Fällen ist das Strafrecht das geeignete und auch ausreichende Instrument, um mit dem Sachverhalt, der Anlass für die Ausweisung ist, in angemessener Weise umzugehen – vor allem wenn man bedenkt, dass das Gesetz ohnehin bei bestimmten Delikten oder ab einer bestimmten Freiheitsstrafe als Regelfolge die Ausweisung vorsieht.

     

    Wenn das so ist, sollte man auch darüber nachdenken, es den Strafgerichten zu ermöglichen, in diesen Fällen die Ausweisung als Nebenstrafe anzuordnen. Auf einen zweiten Prozess vor dem Verwaltungsgericht könnte man dann verzichten. 

     

    Das ist eine Forderung, die kann man teilen oder ablehnen. In jedem Fall sollte man sie aber sachlich diskutieren und nicht, lieber Kollege Peters, bewusst völlig abwegige Zusammenhänge konstruieren, um so politisch Andersdenkenden unlautere Motive zu unterstellen.

     

    Diese Strategie, Forderungen anderer zu kontaminieren und diese so schon allein durch die Verwendung bestimmter Begriffe ins Unrecht zu setzen, ist nicht nur perfide, sie ist auch schädlich für unser demokratisches Klima, weil eine solche Haltung von der Notwendigkeit befreit, einen sachlichen Diskurs zu führen.

     

    Es ist deshalb auch absurd und scheinheilig, sehr geehrte Ministerin Spoorendonk, eine Versachlichung der Debatte zu fordern, aber gleichzeitig den Gegenüber als Populisten zu etikettieren, um ihn so von vornherein als gleichberechtigten Diskussionspartner zu diskreditieren.

     

    Gerade von den Menschen, die sich andauernd in den Stand des moralischen Urteils erheben und dabei dem Anschein nach immer wissen, was Gut und was Böse ist, darf man ein bisschen mehr Differenzierung und Reflexion erwarten können.

     

    Was wir vorschlagen, ist die Verlagerung der Entscheidung über die Ausweisung auf den Strafrichter.

     

    Was wir gerade nicht fordern, ist eine Verschärfung des Ausweisungsrechts.

    Die drastischen Verschärfungen des Ausweisungsrechts der letzten Monate, welche in wesentlichen Teilen im deutlichen Widerspruch zu den Genfer Flüchtlingskonventionen stehen, kommen aus Berlin – im Übrigen mitgetragen von der SPD.

     

    Was spricht für eine Verlagerung der Ausweisungsentscheidung?

     

    a) Der Strafrichter, dessen Urteil der Ausländerbehörde ja zugrunde liegt, muss ohnehin eine Sozialprognose unter Berücksichtigung der Gefährdung der Rechtsordnung durch den Täter anstellen – das ist seine gesetzliche Aufgabe.

     

    b) Und aufgrund seiner weitreichenden Erkenntnismöglichkeiten in einer Hauptverhandlung ist er dafür auch besser geeignet als die Ausländerbehörde, die ja nichts anderes macht, als das öffentliche Interesse gegen das private Interesse des Betroffenen abzuwägen.

     

    c) Insofern wäre es nicht nur sachgerechter, den Strafrichter entscheiden zu lassen, sondern würde auch zu einer Entlastung der Ausländerbehörden führen und damit der Verfahrensbeschleunigung dienen, weil wir dann eben kein zweites Verwaltungsverfahren mehr brauchen.

     

    Der Betroffene würde durch die Verlagerung der Entscheidung auch nicht benachteiligt. Ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung, wie es der Kollege Peters in seiner bereits erwähnten Pressemitteilung insinuiert hat, scheidet denknotwendig aus, da die Nebenstrafe eine Folge der Verteilung ist und die Ausweisung damit auch erst vollstreckt werden kann, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Mit der rechtskräftigen Verurteilung endet die Unschuldsvermutung aber.“

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  • 09.06.2016

    Anita Klahn: Zur flächendeckenden Umsetzung brauchen wir Fachlehrer

    „Eingebettet in die größere Thematik der MINT-Förderung ist der Antrag der Piraten durchaus zu begrüßen. Er verdeutlicht noch einmal, dass wir in der Informatik, genau wie in der Mathematik, Physik und Chemie Nachholbedarf haben.

     

    Der Antrag betont ebenfalls, dass Informatik nicht das gleiche ist wie Medienbildung. Bei Informatik geht es – so wie es auch der Fachlehrplan vorsieht – um Algorithmen, um Modellieren und Strukturieren, um Information und Daten und natürlich auch um Systeme und das Programmieren.

     

    In der Sache ist der Antrag aber nichts Neues und er hilft auch nicht weiter.  Es gibt einen Fachlernplan Angewandte Informatik. In der Sekundarstufe kann Informatik im Rahmen der Kontingentstundentafel als eigenständiges Fach oder auch als Wahlpflichtfach angeboten werden.

     

    Was zur flächendeckenden Umsetzung fehlt, sind Fachlehrer!

     

    Und wie katastrophal sich gerade die Personalsituation im Bereich Informatik darstellt, müsste den Piraten aus ihrer eigenen Kleinen Anfrage bestens bekannt sein.

     

    Im Schuljahr 2013/14 gab für die 187 Gemeinschaftsschulen nur drei Lehrer mit Fakultas Informatik, dazu 43 Lehrer mit entsprechender Unterrichtsgenehmigung durch Fortbildung.

     

    Das reicht nicht aus, um an allen Gemeinschaftsschulen fachlich qualifizierten Informatikunterricht verpflichtend zu erteilen.

     

    Bei den Gymnasien sieht es geringfügig besser aus, weil ein etwas höherer Anteil der dort tätigen Lehrkräfte die Qualifizierungsmaßnahmen des IQSH genutzt hat.

     

    Grundsätzlich ist aber deutlich erkennbar, dass wir einen erheblichen Bedarf an Fachlehrern für den Bereich Informatik haben. Dieser Bedarf würde sich noch erhöhen, wenn Informatik im Primarbereich eingeführt wird.

     

    Also ist doch die viel wichtigere Frage zu klären, wie wir mehr junge Menschen für ein entsprechendes Lehramtsstudium gewinnen, bevor wir Konzepte einfordern, die Informatik zum Pflichtfach zu machen.

     

    Natürlich verändert sich die Arbeitswelt durch die digitalen Möglichkeiten – und Ziel einer guten schulischen Bildung sollte die Vorbereitung darauf sein.

     

    Wir reden alle immer wieder darüber, welche Bedeutung die Mathematik, die Naturwissenschaften, die Technik, aber eben auch die Informatik für die Zukunftsentwicklung unseres Landes haben. Welche beruflichen Perspektiven für unsere Kinder in diesem Bereich liegen, wurde Anfang Juni auf dem übrigens vierten MINT-Gipfel von der Kanzlerin betont.

     

    Das Problembewusstsein ist also auf allen Ebenen vorhanden, es fehlen also nur noch gute Lösungen, aber nicht nur für den Teilbereich Informatik. Es geht um die grundsätzlichen strukturellen Probleme im MINT-Bereich.

     

    Um die Neugierde der Kinder für naturwissenschaftliche Zusammenhänge frühzeitig zu wecken, sind Projekte wie das ‚Haus der kleinen Forscher‘ oder die ‚Phänomenta‘ zu fördern. In den Grundschulen wäre eine Mathematik-Offensive zu initiieren, die u. a. eine Fortbildung für  Mathematik-Grundschullehrkräfte beinhaltet, um Rechenschwächen entgegenzuwirken.

     

    Stimmt die Basis, kann in der Sekundarstufe darauf aufgebaut  werden.

     

    Wir befinden uns seit Jahren bei den MINT-Fächern in einer Abwärtsspirale. So halten wir Liberale die Zusammenlegung der naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie und Physik für falsch. Ebenso den Piraten-Vorschlag, Informatik in den Lernbereich der Naturwissenschaften einzugliedern.

     

    Denn das würde bedeuten, dass den Fachbereichen Biologie, Chemie und Physik noch weniger Unterrichtsstunden zur Verfügung stehen und das lehnt meine Fraktion ganz deutlich ab. Wir wollen den MINT-Bereich stärken und nicht noch weiter aufgliedern.

     

    Nur Schülerinnen und Schüler, die erfolgreichen Zugang zu den MINT-Fächern durch gut ausgebildete Fachlehrer gefunden haben, werden MINT-Berufe oder  entsprechende Studiengänge wählen.

     

    Wir begrüßen die grundsätzliche Zielrichtung des Piraten-Antrages. Aus unserer Sicht sind aber die gemachten Vorschläge keine wirklichen Lösungsansätze. Wir sollten den Antrag zum Anlass nehmen, uns im Ausschuss noch mal ganz gezielt mit dem Thema Lehrkräftegewinnung, nicht nur im Bereich Informatik, sondern im gesamten MINT-Bereich auseinanderzusetzen.

     

    Kann z.B. eine frühzeitige und bessere Information zu den MINT- Lehramtsstudiengängen bereits in den gymnasialen Abschlussklassen ein Baustein sein, um gegenzusteuern?

     

    Wie können wir eine echte Mathematik-Offensive an den Grundschulen gestalten, um eine bessere Basis zu schaffen? Welche weiteren Wege können beschritten werden? All das sollten wir im Ausschuss besprechen.“

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  • 09.06.2016

    Dr. Heiner Garg: Schleswig-Holsteins Finanzpolitik erhält eine Ohrfeige aus Berlin

    „Es ist fraglich, ob die Kollegen Lars Winter (SPD) und Rasmus Andresen (Grüne) den aktuellen Bericht des Stabilitätsrates vor dem Verfassen ihrer jeweiligen Pressemitteilung überhaupt gelesen haben. Denn der tatsächliche Wortlaut des Berichtes rechtfertigt nicht die gestrigen Jubelstürme der finanzpolitischen Sprecher von Rot und Grün.

     

    Wer genau hinsieht, stellt nämlich fest, dass Finanzministerin Monika Heinold zu einer Kurskorrektur gezwungen wurde. Denn sie gibt in ihrer Pressemitteilung zu, dass sie erst jetzt die ‚Anzahl der [1.001] Stellen im Bereich Asyl/Flüchtlinge auf ihre Erforderlichkeit hin überprüfen‘ werde. Einen nachvollziehbaren Nachweis einer wirklichen Bedarfsanalyse – wie es FDP-Fraktion und Landesrechnungshof unlängst gefordert haben – hat es offensichtlich bei ihr nie gegeben.

     

    Ferner stellen wir fest, dass der Stabilitätsrat gerade nicht der Auffassung ist – anders als es der Kollege Winter erklärt hat – ‚dass die Küstenkoalition bei der Konsolidierung des Haushaltes weiterhin auf dem richtigen Kurs ist’. Vielmehr analysiert der Rat im Fazit: ‚Das Land sollte einem strikten Konsolidierungskurs folgen‘ – was bedeutet, dass das Land dies derzeit nicht tut.

     

    Abgesehen davon, dass diese Koalition (zu) viel Geld auf eine immerwährende gute konjunkturelle Lage und günstige Zinsentwicklung setzt, verschweigt die knappe Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgabe die ungebremste Neuverschuldung des Landes in seiner Infrastruktur. Die viel zu geringe Investitionsquote und die wachsenden Betonschulden werden das Land wahrscheinlich teurer zu stehen kommen als die Schulden auf dem Papier.“

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  • 09.06.2016

    Wolfgang Kubicki: Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung

    „Wir haben es an dieser Stelle schon mehrfach gefordert: Wir brauchen dringend eine Beschleunigung der Asylverfahren. Und genau darum geht es auch bei der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer.

     

    Tatsache ist doch: Die allermeisten Antragsteller aus diesen Ländern erhalten weder grundrechtliches Asyl noch den Status als Flüchtling oder subsidiären Schutz. Das belegen die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: Während die Gesamtschutzquote für Menschen aus diesen Ländern 2015 noch 2,1 Prozent betrug, liegt sie im ersten Quartal dieses Jahres nur noch bei 0,7 Prozent.

     

    Und diese wenigen, die hier Schutz suchen, weil sie verfolgt oder diskriminiert werden, – auch oder gerade wegen ihrer sexuellen Identität – haben auch in Zukunft die Chance, einen Schutzstatus zu bekommen – und zwar in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Die Einstufung als sichere Herkunftsländer ändert daran überhaupt nichts.

     

    Und dennoch: Es verbleiben über 99 Prozent der Antragsteller aus diesen Staaten, die eben kein Recht auf Asyl haben.

     

    Mit der Aufnahme der Maghreb-Länder in die Liste der sicheren Herkunftsländer wird deshalb der Zeitaufwand gestrafft, der mit der Prüfung dieser Anträge verbunden ist. Und zwar angepasst an die tatsächlichen Erfolgsaussichten dieser Anträge.

     

    Bisher dauert etwa das Asylverfahren eines Marokkaners im Schnitt zehn Monate. Zukünftig wird das erheblich schneller gehen. Das zeigt die Erfahrung mit den Ländern des Westbalkans.

     

    Und dass das jetzt auch für die Maghreb-Staaten Sinn macht, zeigt doch die Prognosen der Bundesregierung, die von einem erheblichen Anstieg von Asylantragstellungen von Staatsangehörigen dieser drei Staaten ausgeht. Über 24.000 Schutzsuchende aus diesen Ländern wurden allein 2015 registriert, aber nur 4900 Anträge gestellt.

     

    Und wenn Sie jetzt einwenden, dass das ganze natürlich nur Sinn hat, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch genügend Mitarbeiter hat, um überhaupt schnelle Verfahren durchzuführen, dann haben Sie völlig Recht. Das BAMF muss endlich personell besser ausgestattet werden – da sind wir uns hier alle einig.

     

    Es ist doch aber absurd, auf Verfahrensvereinfachungen zu verzichten, weil deren Effekt bei mehr Mitarbeitern noch größer sein würde.

     

    In der Flüchtlingspolitik fahren Bundes- und auch Landesregierung seit dem letzten Jahr immer nur auf Sicht. Es wird Zeit, dass sich das ändert. 

     

    Wenn der Ministerpräsident aber seine Ablehnung des Asylpaktes II im Februar hier im Landtag damit erklärt, das bringt alles nichts, weil wir in ‚einer verrückt gewordenen zusammenbrechenden Welt‘ leben, dann ist das doch die völlige Aufgabe jeglichen Gestaltungsanspruchs. 

     

    Ja, Herr Albig, wir alle hier wissen, dass sich ein Großteil der Probleme nur in Syrien oder im Irak lösen lässt.

     

    Die Aufgabe von Migrationsgesetzgebung ist doch aber auch, Regelungen für die Menschen zu schaffen, die sich bereits im Land aufhalten. Das darf man doch nicht verkennen. Wie klein wollen Sie sich denn noch machen?

     

    Es ist auch völliger Unsinn, zu sagen, wir verschließen uns dem, weil man mit solchen Maßnahmen dem Druck von Rechtspopulisten nachgebe. Was ist denn das für ein Signal?

     

    Wir werden die Flüchtlingskrise nicht durch moralische Selbstüberhöhung lösen.

     

    Machen Sie deshalb nicht immer den gleichen Fehler und verzichten auf Maßnahmen, die bei der Bewältigung der Krise helfen können.

     

    Niemand behauptet doch, dass die Einstufung dieser Länder gleich zur Lösung der Flüchtlingsproblematik führen wird.

     

    Wir haben deshalb auch gleich ein ganzes Paket von Maßnahmen vorgeschlagen. Summarische Anerkennungsverfahren zur Entlastung des BAMF beispielsweise.

     

    Die Einstufung der Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten wäre ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.

     

    Es würde deshalb von einer vorausschauenden und verantwortungsvollen Flüchtlingspolitik zeugen, wenn die Landesregierung der Einstufung im Bundesrat zustimmt. Es reicht nämlich nicht aus, immer nur darauf zu hoffen, dass die anderen Länder schon zustimmen werden.“

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  • 08.06.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Regelungen zum Polizeibeauftragten sind verfassungsrechtlicher Murks

    „Wir Freie Demokraten lehnen die Schaffung einer ‚Polizeibeauftragten‘ ab.

    Dies ist nichts anderes als eine von der Küstenkoalition Rot-Grün-SSW verfügte Misstrauenserklärung gegen die Landespolizei.

     

    Genauso gut könnte man einen ‚Umweltbehördenbeauftragten‘ einrichten, der Beschwerden gegen fehlerhafte oder die Bürger störende Handlungen der Umweltbürokratie aufgreift, oder vielleicht auch gleich einen ‚Regierungsbeauftragten‘ – als Beschwerdestelle bei fragwürdigen Aktivitäten der Landesregierung.

     

    Rot-Grün-SSW wählt exklusiv Polizei als Zielscheibe ihres Misstrauens. Damit demonstrieren die Regierenden nichts anderes als ein gestörtes Verhältnis zur schleswig-holsteinischen Landespolizei.

     

    Zu diesen politischen Einwänden kommen noch rechtliche bzw. verfassungsrechtliche Bedenken hinzu. Diese Bedenken beruhen auf einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes, die vom 6. Juni datiert und die uns gestern erreicht hat.

     

    Zum einen ist die Reichweite der Befugnisse des Polizeibeauftragten mit Blick darauf, dass er seine Befugnisse der gesetzgeberischen Konzeption nach nicht vom Petitionsausschuss ableitet, aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch.

     

    Laut § 17 des Bürgerbeauftragtengesetzes hat die oder der Beauftragte für die Landespolizei auf eine einvernehmliche Erledigung der Angelegenheit hinzuwirken.

     

    Hierzu kann sie oder er eine mit Gründen zu versehende Empfehlung aussprechen oder der zuständigen Stelle Gelegenheit zur Abhilfe geben.

     

    Jedenfalls in einem laufenden gerichtlichen Verfahren wären Empfehlungen des Polizeibeauftragten an das Gericht, welches das jeweilige Verfahren führt, jedoch unzulässig.

     

    Dies entspricht ja im Übrigen auch der Praxis parlamentarischer Petitionsausschüsse: Wann immer bereits bei einem Gericht ein laufendes Verfahren vorliegt, hat sich ein Gesetzgebungsorgan da herauszuhalten. Es darf keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung konkreter Fälle in laufenden Gerichtsverfahren nehmen.

     

    Als problematisch stellen sich nach Ansicht der WD-Stellungnahme auch Empfehlungen an die Staatsanwaltschaften in laufenden Ermittlungsverfahren sowie an die Disziplinarbehörde in laufenden Disziplinarverfahren dar.

     

    Und ebenso problematisch ist außerdem auch die Absicht der Antragsteller, das Beschwerderecht auch auf ein persönliches Fehlverhalten von Polizisten des Bundes oder anderer Bundesländer auszuweiten.

     

    Diese auswärtigen Polizeibeamtinnen und -beamten stehen aber in keiner dienstrechtlichen Beziehung zum Land Schleswig-Holstein und sind insofern hinsichtlich individueller Verfehlungen auch nicht dem Kontrollrecht des Landtages Schleswig-Holstein unterworfen.

     

    Zusammenfassend lässt sich sagen: Die von Rot-Grün-Blau angestrebten gesetzlichen Regelungen zur Einführung eines ‚Polizeibeauftragten‘ sind eine politische Ohrfeige und eine Misstrauenserklärung gegen die Landespolizei – und darüber hinaus sind sie auch noch in rechtlicher bzw. verfassungsrechtlicher Hinsicht ziemlicher Murks!“

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  • 08.06.2016

    Anita Klahn: Ziel des Gesetzes soll eine gute Versorgung und nachhaltige Integration sein

    „Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Folge des seit 1. November 2015 gültigen länderübergreifenden Verteilverfahrens nach § 42 SGB VIII zur Unterbringung und Versorgung von minderjährigen unbegleiteten Ausländern.

    Bis dahin war allein die Kommune für die Unterbringung und Versorgung von minderjährigen unbegleiteten Ausländern zuständig, in deren Einzugsbereich die Jugendlichen aufgegriffen wurden.

     

    Dieses führte zu einer erheblichen Belastung einzelner Regionen, denn bundesweit konzentrierten sich die Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die zehn größten Städte in Deutschland, wie zum Beispiel Hamburg, Berlin, Frankfurt und München.

     

    Dass diese bei bundesweit mehr als 67.000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in 2015 auf eine Entlastung und gleichmäßige Verteilung über das gesamte Bundesgebiet drängten, ist nachvollziehbar und auch im Sinne einer besseren Integration dieser Jugendlichen.

     

    Aber auch in Schleswig-Holstein wurden und werden überdurchschnittlich viele unbegleitete minderjährige Ausländer aufgegriffen. Da sind einige Kreise wie Ostholstein oder Schleswig-Flensburg, die auf der Transitstrecke nach Skandinavien liegen, aber auch die kreisfreien Städte stärker betroffen als andere Kommunen, wie das Ministerium das Problem richtig darstellt. Von daher wird der grundsätzliche Regelungsinhalt des Gesetzentwurfes von uns auch anerkannt. Aber wie so oft, geht es um das Detail.

     

    2.507 unbegleitete minderjährige Ausländer leben mit Stand vom 18. März 2016 laut Landesregierung in Schleswig-Holstein. Eine beachtliche Anzahl.

     

    Die Länder sind ermächtigt, und dazu dient ja auch der vorliegende Gesetzentwurf, die Verteilung auf die örtlichen Träger, also auf die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte, zu regeln. Hier ist für uns Liberale die zentrale Frage, wie die konkrete Ausgestaltung aus sieht.

     

    Durch das Bundesverwaltungsamt erfolgt die Zuweisung der aufzunehmenden minderjährigen unbegleiteten Ausländer nach dem Königsteiner Schlüssel (3,4 Prozent). Und an dieser Stelle haben wir bereits darüber diskutiert, dass Schleswig-Holstein eher ein abgebendes Land ist, während Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt zur Aufnahme verpflichtet sind. Zu dieser Erkenntnis ist die Ministerin zwar erst spät gekommen, aber diese Zahlen liegen ja jetzt vor.

     

    Der Gesetzentwurf sieht grundsätzliche Aufnahmequoten der Kreise und kreisfreien Städte vor, die sich an dem Einwohnerschlüssel orientieren. Aber reicht dieses Kriterium allein aus?

     

    Sind nicht andere Kriterien wichtiger, wie zum Beispiel der Anteil von Jugendlichen unter 18 Jahren in den aufnehmenden Jugendamtsregionen? Oder ist zu berücksichtigen, ob bestimmte Jugendämter schon jetzt erheblich mit auffälligen Jugendlichen belastet sind.

     

    Weitere Kriterien einer Verteilung könnten auch sein, ob es ausreichende Schulangebote oder Ausbildungsplatzangebote sowie Freizeitangebote für Jugendliche vor Ort gibt, um eine gute und schnelle Integration zu erreichen.

    Diese Details fehlen uns Liberalen im vorliegenden Gesetzentwurf und ich finde es den Kommunen gegenüber wenig fair, wenn diese erst später per Verordnung geregelt werden.

     

    Also, ich bin der Auffassung, dass diese wesentlichen Eckpunkte im Gesetz direkt geregelt werden sollten. Andere Bundesländer, wie zum Beispiel NRW, tun dieses.

     

    Auch ist die Frage hinsichtlich der Clearingstellen zu beantworten. In der letzten Legislaturperiode wurde seitens der kommunalen Verbände diese noch nicht als notwendig angesehen. Inzwischen ist aber aufgrund der großen Fallzahlen hier ein anderer Bedarf entstanden.


    Vordringliches Ziel des Gesetzes soll eine gute Versorgung und nachhaltige sprachliche, soziale Integration von minderjährigen unbegleiteten Ausländern sein.

     

    Die große Mehrheit dieser Kinder und Jugendlichen zeigen ein großes Interesse an einer Schul- und Berufsausbildung. Bei einer Verteilung müssen deshalb auch die Infrastruktur und die Leistungsfähigkeit einer Kommunen diesen Zielen entsprechen.

     

    Nutzen wir jetzt die Chance, die Rahmenbedingungen im Jugendfördergesetz zielführend und nachvollziehbar verträglich zu regeln.“

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  • 08.06.2016

    Anita Klahn: Platte Instrumentalisierung des deutschen Schulpreises durch die Sozialdemokratie

    „Beschämend eigentlich, dass sich der Abgeordnete Vogel heute zu einer solchen Pressemitteilung zum Deutschen Schulpreis hat hinreißen lassen. Eigentlich hatte ich den Kollegen immer als sehr ausgewogen und offen bei Bildungsfragen wahrgenommen, aber heute hat er sich wohl von den bildungspolitischen Hardlinern der SPD-Fraktion die Feder führen lassen. Die versuchte politische Vereinnahmung des Deutschen Schulpreises durch die SPD ist einfach nur platt und dem Preis nicht angemessen. Vielleicht hätte sich der Kollege zuerst mit den dem Preis zugrundeliegenden Kriterien auseinandersetzen sollen – Leistung, Umgang mit Vielfalt, Schulklima, Verantwortung, Schule als lernende Institution – bevor er seine ideologische Jubelarie auf das gemeinsame Lernen loslässt.

     

    Unter den Preisträgern sind mehre Gymnasien, denen die SPD ja unterstellt Schüler ‚auszusortieren’. Allein diese Unterstellung ist gegenüber der Arbeit dieser Schulen eine Frechheit. Bei der Schule auf Sylt handelt es sich zudem um eine Grundschule, aber das nur nebenbei.

     

    Mein Glückwunsch gilt allen Preisträgern, die sich durch hervorragende Arbeit vor Ort diesen Preis verdient haben.“

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  • 08.06.2016

    Oliver Kumbartzky: Marktwirtschaftliche Lösung und Bürokratieabbau statt Milchgipfelei und Gängelung

    „Dass ausgerechnet SPD, Grüne und SSW heute mit ihrem nichtssagenden Antrag die Lage der Landwirtschaft beklagen, ist ein Treppenwitz. Gerade die rot-grün-blaue Koalition hat doch mit ihren Gesetzen und Verordnungen die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein stark belastet und im Wettbewerb geschwächt. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Preiskrise kommt es deshalb reichlich scheinheilig daher, wenn Sie sich heute um das Wohlbefinden der Landwirte sorgen, gleichzeitig aber immer weiter an der Kostenschraube drehen. Sie gaukeln Engagement für die Bauern vor, schwächen sie aber hinterrücks immer weiter. Selbst wenn die Preise irgendwann wieder steigen, haben die Landwirte mit steigenden finanziellen Belastungen zu kämpfen.

     

    Bevor ich gleich noch einmal tiefer auf die Kosten und die Bürokratie eingehe, will ich zunächst mit Bedauern feststellen, dass das gestrige Treffen der Agrarminister von Bund und Ländern zur Milchkrise leider ohne konkretes Ergebnis zu Ende gegangen ist. Die ganze Milchgipfelei diente bisher nur der politischen Selbstdarstellung. Dabei brauchen wir dringend eine nachhaltige, marktwirtschaftliche Lösung, die es den Betrieben ermöglicht, mit ihren Produkten faire Preise am Markt zu erzielen.

     

    Die beim ersten Berliner Milchgipfel zugesagten 100 Millionen Euro Unterstützung für die Bauern sind lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein und belegen, wie wenig produktiv all die Gipfel sind. Hilfreiche Ergebnisse hat bislang kein Milchgipfel hervorgebracht. Auf hilfreiche Vorschläge oder Maßnahmen des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministers Dr. Robert Habeck warten die Bauern übrigens ebenfalls bisher vergeblich.

     

    Mehr Engagement der Politik zur Erschließung neuer Absatzmärkte für deutsche Milchbauern wäre ein richtiger Weg. Die deutschen Milchbauern brauchen Hilfe dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. China beispielsweise hat sein zurückhaltendes Kaufverhalten abgelegt und tritt wieder verstärkt als Käufer am Markt auf. Hier liegt eine Chance. Der Leiter des Institutes für Agrarökonomie der CAU, Professor Hess, schlug beispielsweise vor, unternehmerische Initiativen entlang der Wertschöpfungsketten zu fördern. Langfristig könne die Qualität deutscher Milch- und Molkereiprodukte sich dabei zu einem Alleinstellungsmerkmal entwickeln.

     

    Ein großes Problem für unsere Landwirtschaft ist das Russlandembargo. Mit diesem Embargo trägt die Politik zentrale Verantwortung für die Preiskrise auf dem Milchmarkt. Wie wäre es denn mit einem neuen Bürgschaftsprogramm, zumindest in der Höhe, die das Russlandembargo ausmacht? So ein Programm könnte dazu beitragen, dass zukunftsfähige Betriebe, die gerade investiert haben, am Markt bleiben.

     

    Das letzte, was die Bauern jetzt brauchen, ist rot-grün-blaue Gängelung gepaart mit Politik-Rezepten von Vorgestern. Dass einige grüne Akteure sich nun direkt oder indirekt die Rückkehr zur staatlichen Mengenregulierung auf dem Milchmarkt herbeiwünschen, kommt wirklich einem Rückfall in die agrarpolitische Steinzeit gleich.

     

    Die Agrarpolitik darf nicht bevormunden, sondern muss Freiräume für unternehmerisches Handeln eröffnen. Was die Politik nicht kann, ist Einfluss auf Preise nehmen. Was sie aber kann und unbedingt auch tun muss: Die Betriebe brauchen dringend eine Atempause von dem gigantischen Veränderungsdruck, dem sie seit Jahren unterliegen. Am schlimmsten betroffen sind doch genau jene, die im Vertrauen auf die Politik in höhere Standards und mehr Tierwohl investiert haben. Aber nicht nur Auflagen sind deutlich gestiegen, sondern auch Eingriffe in das Eigentum. Die Liste an Stichworten ist lang: Knickschutz, Gewässerrandstreifenbürokratie, Biotopverbund, Dauergrünlanderhaltungsgesetz, Filtererlass und Vorkaufsrecht.

     

    Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, bürokratische Belastungen zu überprüfen und überflüssige oder unnötig komplizierte Vorschriften abzuschaffen oder zu vereinfachen. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, sich des Problems anzunehmen und bürokratische Doppelbelastungen unverzüglich abzubauen. Der Bauernverband hat Ihnen vor kurzem eine umfangreiche Liste mit Vorschlägen überreicht – nutzen Sie sie.

     

    Aber es gibt noch weitere Baustellen. Die sozioökonomische Beratung sollte beispielsweise weiter ausgebaut werden. Außerdem sollte der Gesetzgeber schon jetzt für bessere Zeiten vorsorgen. Eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wäre beispielsweise ein sinnvolles Mittel, das die klassische Form der Eigenvorsorge wirksam unterstützen könnte.

     

    Ich komme nun noch kurz zum vorliegenden Bericht zur ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes‘. Die GAK-Mittel bilden auf Landesebene das wichtigste Kofinanzierungsinstrument zur Entwicklung ländlicher Räume. Etwas mehr als 6 Prozent der Bundesmittel in Höhe von 585 Millionen Euro entfallen auf Schleswig-Holstein.

     

    Die Mittel sind eine gute Grundlage, um die wirtschaftlichen, ökologischen und demografischen Herausforderungen der ländlichen Räume zu bewältigen und dessen Leistungsfähigkeit zu stärken.

     

    Durch die konzeptionelle Änderung des GAK-Gesetzes zu einem effektiveren Förderinstrument und der Investitionsinitiative der Bundesregierung für die Jahre 2016 bis 2019 erschließen sich für die Landesregierung weitere Möglichkeiten und finanzielle Mittel, die ländlichen Räume in ihrer Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

     

    Leider ist während dieser Legislaturperiode von Minister Dr. Habeck und der Küstenkoalition der ländliche Raum Schritt für Schritt zu einem Reservat und Naherholungsgebiet für die urbane Wählerschaft gemacht worden. Die Koalition hat absolut nichts zur wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume beigetragen.

     

    Die einseitige Beschränkung der Landesregierung auf die Vermarktung und Verarbeitung innerhalb regionaler Strukturen widerspricht zudem einer bedarfsgerechten Förderung und hilft eben nicht bei der Verbesserung der Entwicklung ländlicher Räume. Dies widerspricht übrigens auch der Antwort des MELURs in der Großen Anfrage zur Ernährungswirtschaft, wonach ‚die Ausweitung des überregionalen Exports [als] ein wichtiger Bestandteil zukünftiger Entwicklungsstrategien‘ deklariert wird.

     

    Dann helfen auch die bereitgestellten Mittel nicht, wenn die Schwerpunktsetzung grundsätzlich nicht stimmt. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse muss weiterhin als politisches Ziel festgeschrieben sein.

     

    Über die einzelnen Schwerpunkte wird demnach noch im Ausschuss zu sprechen sein – insbesondere auch was die Breitbandförderung und die Marktstrukturverbesserung angeht.“

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  • 06.06.2016

    Anita Klahn: Heimaufsicht hatte gravierende Vorgänge schon 2013 wahrgenommen

    Bereits im Herbst 2013 schätzten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht die Vorfälle im Friesenhof als gravierend und „weit über die übliche Art“ von Beschwerden hinausgehend ein. Das hat die heute vernommene Zeugin, die als Sachbearbeiterin im Sozialministerium tätig ist, in ihren Ausführungen eindrucksvoll verdeutlicht.

     

    Die Zeugin formulierte in der heutigen Ausschusssitzung klar, dass es im Sinne des Kindeswohls besser gewesen wäre, wenn man früher und konsequenter gegenüber dem Friesenhof aufgetreten wäre. So seien von der Zeugin für „notwendig erachtete Schritte“ damals unterblieben.

     

    Dazu erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Anita Klahn: „Es ist einerseits beruhigend, dass wenigstens einigen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr frühzeitig die Dimension und Handlungsnotwendigkeit in Sachen Friesenhof deutlich wurde. Es ist andererseits bedrückend, dass die Angst vor juristischen Auseinandersetzungen mit der Trägerin offensichtlich schwerer wog, als das Wohl der Kinder vor Ort!“
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  • 26.05.2016

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky zur 10 H-Regelung für Windkraftanlagen

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky zur 10 H-Regelung für Windkraftanlagen sowie Antwort der Staatskanzlei
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  • 08.06.2016

    Oliver Kumbartzky: Kollektive Selbsthypnose der Landesregierung bringt unser Land nicht voran

    „Herr Ministerpräsident, das, was Sie eben vorgetragen haben, war ein energiepolitischer Offenbarungseid. Sie scheinen jeden Gestaltungsanspruch verloren zu haben. Und als wenn das nicht schon schlimm genug wäre, fährt Ihnen Ihr Energiewendeminister Dr. Habeck permanent in die Parade und kritisiert das, was Sie kurz vorher noch begrüßt haben.

    Deutlich wird das an der aktuellen Diskussion über das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Das Ziel, eine Überförderung zukünftig auszuschließen, ist richtig. Hier teile ich Ihre Einschätzung Herr Ministerpräsident. Die Umstellung auf einen Mengenansatz verbunden mit einem Ausschreibungssystem ist ein Schritt in die richtige Richtung zu mehr Wettbewerb und damit zu mehr Marktwirtschaft. Das bisherige System der Einspeisevergütung war marktfeindlich und gehört zu Recht abgeschafft.  

    Zur Wahrheit gehört aber auch: Ausschreibungen werden den Teilnehmern natürlich einiges an bürokratischem Aufwand und wirtschaftlichem Risiko abverlangen – was gerade für die kleinen Marktakteure der dezentralen Energiewende ein Hindernis sein kann. Das Ganze kann schlimmstenfalls zu Oligopolbildung beitragen. Die vielgepriesene Akteursvielfalt der Energiewende steht damit zur Disposition. Hier erwarten wir gerade für die Zukunftsfähigkeit der Bürgerwindparks deutliche Nachbesserungen.

    Bedauerlich aus Sicht der FDP-Fraktion ist auch, dass die MP-Runde bei der Kanzlerin keinen Durchbruch beim Thema Strompreis erzielt hat. Offenbar war das nicht einmal Thema. Dabei belasten die seit Jahren immer weiter ansteigenden Strompreise Unternehmen und private Haushalte gleichermaßen. Aufgrund der permanent steigenden EEG-Umlage, der Stromsteuer und der auf beides zusätzlich erhobenen Mehrwertsteuer kommen die seit einigen Jahren wieder sinkenden Großhandelspreise bei den Stromkunden nicht an.

    Notwendig ist daher neben einer umfassenden EEG-Reform eine deutliche Senkung der Stromsteuer. Ein weiterer Kostenpunkt sind die unterschiedlichen Netzentgelte. Ein bundeseinheitliches Netzentgelt ist dringend geboten. Bei diesen Themen schweigen sich die Ministerpräsidenten leider aus.

    Ein weiterer Punkt, wo Sie sich, Herr Ministerpräsident, nicht durchsetzen konnten, sind die so genannten Netzengpassgebiete. Es macht überhaupt keinen Sinn, eine gerade Linie zwischen Nord- und Süddeutschland zu ziehen. Dass im Norden der Zubau von Windkraftanlagen auf 58 Prozent des jetzigen Niveaus sinken soll, führt doch dazu, dass windreiche Standorte bei Ausschreibungen den Kürzeren ziehen werden. Und das wird dann dazu führen, dass die Vergütungssätze im Süden steigen - und damit wieder die EEG-Umlage.

    Die eben genannte Regelung wird dazu führen, dass weniger als 150 Windenergieanlagen pro Jahr in Schleswig-Holstein zugebaut werden können. Zuletzt waren es rund 300.

    Dass Sie, Herr Minister Dr. Habeck, den Ausbau der Windenergie bzw. Ihre energiepolitischen Ziele nun strecken wollen, ist vor diesem Hintergrund weder verwunderlich noch eine gestalterische Glanzleistung. Sie haben ja keine andere Wahl. In der Energiewende sind Sie kein aktiver Faktor - Sie sind ein Getriebener. 

    Dass Sie nunmehr vom 300-Prozent-Ziel abrücken, ist zwar ausdrücklich zu begrüßen. Es ist aber nicht mutig und ganz sicher auch kein Entgegenkommen an all diejenigen, die Sorgen um ihre Gesundheit und den Wert ihres Eigentums haben. Es ist ganz allein ein Resultat des Kompromisses, den Ihr Ministerpräsident in Berlin mit ausgehandelt hat.

    Sie verabschieden sich von dieser planwirtschaftlichen Vorgabe, weil Sie wissen, dass Sie sie nicht mehr erreichen können. Diese Einsicht haben Sie immerhin der CDU voraus, die in ihrem heute vorliegenden Antrag noch starr am 300-Prozent-Ziel festhalten will.

    Auch wenn die Ergebnisse aus Berlin unterm Strich nicht gut für Schleswig-Holstein sind, sollten wir die aus der EEG-Reform resultierende Drosselung des Ausbaus zumindest nutzen, um Versäumnisse der letzten Zeit aufzuarbeiten.

    Wir Freie Demokraten haben es an dieser Stelle schon mehrfach gefordert: Die Menschen müssen besser vor Schatten und Lärm geschützt werden.

    Eine grundlegende wissenschaftliche Überprüfung der Prognosen und Bewertungen von Schallimmissionen für hohe Anlagen, die auch gesundheitsschädliche Auswirkungen durch übermäßige und vor allem niederfrequente Schallentwicklung und Infraschall untersucht, ist deshalb unerlässlich, um Wissensdefiziten abzuhelfen und die Rechte von Nachbarn von Beginn an wirkungsvoll zu schützen.

    Das wäre ein deutliches Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass ihre Belange beim Ausbau der Windenergie wieder stärker berücksichtigt werden. Damit könnte man die verlorengegangene Akzeptanz der Energiewende zurückgewinnen.

    Die  Ankündigung der LandesregierungHed, ein Messprogramm zur Schall-Belästigung durchzuführen, war insofern auch längst überfällig. Wir erwarten, dass es sich hier jetzt aber nicht nur um rhetorische Placebos handelt, sondern auch ergebnisoffen geprüft wird.

    Ihre bisherigen Signale sind ja einigermaßen irritierend. Einerseits halten Sie Infraschall für unbedenklich und die DIN-Normen für richtig, andererseits für nicht ganz präzise. Und es ist auch nicht gerade vertrauensfördernd, wenn man, wie Kollege Detlef Matthiessen von den Grünen es am 9. September 2015 im Umweltausschuss getan hat, die gesundheitlichen Bedenken der Menschen in Bezug auf Infraschall als Zitat 'Märchen' abkanzelt.

    Bis wir beim Thema Schall Ergebnisse haben, - und dass drückt unser Antrag aus - müssen die Abstände unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Immissionsschutz festgelegt werden.

    Es geht um die Menschen und da sollte das Vorsorgeprinzip gelten. Wir müssen frühzeitig und vorausschauend handeln, um Belästigungen der Menschen durch Windkraftanlagen zu vermeiden.

    Wenn künftig ohnehin nur noch weniger als 150 Windenergieanlagen pro Jahr in Schleswig-Holstein errichtet werden können, sollten für diese deshalb auch die größtmöglichen Abstandsregelungen gelten.

    Wir haben mit unserem vorliegen Antrag Vorschläge unterbreitet, wie das funktionieren könnte. Wir machen der Koalition hier einen konstruktiven Vorschlag und setzen auf eine ernsthafte Diskussion darüber in den zuständigen Ausschüssen. Wir lassen nicht wie die CDU einfach zwei neue, willkürliche Abstandszahlen in den Plenarsaal plumpsen, sondern wir fordern anlagenhöhenabhängige Abstände, differenziert nach der Schutzbedürftigkeit des benachbarten Gebiets.

    Das heißt: Für besonders geschützte Qualitäten des Wohnens sollte 7 mal Höhe, mindestens aber 1000 Meter, gelten. Für den Außenbereich 4 mal H und mindestens 500 Meter. Für den Fall, dass sich die Restfläche durch die Abstandsvorgaben signifikant verringern sollte, muss dieser Verlust eben durch eine Verschiebung von Tabukriterien in den Abwägungskatalog ausgeglichen werden. Hinzu kommt, dass ja die Möglichkeit verbleibt, die Windräder auch niedriger zu bauen. Dass sie dadurch weniger rentabel werden, ist verfassungsrechtlich nicht relevant, wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof vor Kurzem festgestellt hat.

    Klar ist aber auch: Wenn nach der Novellierung des EEG nunmehr noch größere Abstände möglich sind, sollten selbstverständlich diese gelten.

    Entscheidend ist, dass die Belange der Menschen wieder stärker in den Vordergrund rücken.

    Aus diesem Grund werden wir uns dem Vorschlag von Frau Staatssekretärin Nestle, den Gemeinden bei den Abständen zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern ein Mitbestimmungsrecht einzuräumen, auch nicht verschließen. Wir erwarten aber auch, dass den Worten hier schnellstmöglich Taten folgen.

    Wenn wir nämlich eines feststellen müssen, dann das, dass Sie sich immer erst dann bewegen, wenn entweder der Druck von außen zu groß wird, oder Sie ohnehin gar keine andere Wahl haben. Und die Erfahrung bei der Frage, wie wir die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes beim Windenergieausbau so gut wie eben rechtlich möglich beteiligen, hat doch vor allem eines gezeigt: In der Regel bleibt es bei bloßen Ankündigungen.

    Sie, Herr Ministerpräsident, haben vor über einem Jahr in diesem Hohen Haus gesagt: Es ist unsere Aufgabe nach dem Urteil des OVG Schleswig, Antworten zu finden, wie wir Bürgerbeteiligung nicht nur fakultativ, sondern wieder möglichst verbindlich hinbekommen.  Daran, das haben Sie, Herr Ministerpräsident, am 20. Mai 2015, gesagt, 'werden wir uns gemeinsam messen lassen müssen'.

    Und was hat die Landesregierung bisher gemacht: Nichts.

    Und jetzt - über ein Jahr später - wird ein 'Prüfauftrag' erteilt. Immerhin.

    Nur wenn ich mir ansehe, was Ihr Umweltminister uns immer vorwirft, - nämlich, dass wir politische Abstände fordern und dass unsere Forderungen zu einem faktischen Ausbaustopp führen würden - dann frage ich mich, wie dieses Mitbestimmungsrecht der Gemeinden denn aussehen soll.

    Einerseits sagen Sie uns, die Abstände können nicht vergrößert werden, weil dann nicht genug Restfläche verbleibt, andererseits sagen Sie nun, es würde zur Ihrem Konzept passen, wenn die Gemeinden eben doch größere Abstände festlegen können.

    Was sollen denn das dann für Abstandsregelungen sein?  Und wie wollen Sie diese abweichenden Abstände rechtssicher einführen? Das OVG Lüneburg hat im letzten Dezember klargestellt, dass solche Abstände grundsätzlich nicht als harte Tabukriterien festgelegt werden dürfen.

    Auf diese Fragen brauchen wir Antworten. Und zwar so schnell wie möglich. Ich hätte mir deshalb auch gewünscht, wenn Sie hierzu Stellung genommen hätten. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Planer und Kommunen, brauchen Rechtssicherheit. Hier sind Sie gefordert, Herr Ministerpräsident.

    Aber nicht nur bei den Abständen sind Sie gefordert, sondern auch bei weiteren landesplanerischen Punkten. Es ist unfassbar, dass Empfehlungen der eigens eingesetzten Gutachter zum Thema 'charakteristische Landschaftsräume' ignoriert werden. Die Gutachter empfehlen eine Einstufung als weiches Tabukriterium - und was macht die Landesregierung? Sie stuft die charakteristischen Landschaftsräume als Abwägungskriterium ein. Da soll sich dann niemand wundern, wenn erste Kreise nun verständlicherweise dazu über gehen, großräumige Landschaftsschutzgebiete ausweisen, mit dem dortigen Verbotstatbestand in Sachen Windkraft-Nutzung.

    Wenn Sie, Herr Albig, im nächsten Jahr nicht mit einer völligen energiepolitischen Bankrotterklärung vor die Wähler treten wollen, ist noch einiges zu tun. Neben den schon genannten Punkten möchte ich hier abschließend noch die Energiespeicherung erwähnen. Hier ist beim Engagement der Landesregierung noch deutlich Luft nach oben. Das betrifft zum einen die Forschung und zum anderen den Einsatz dafür, bürokratische und netzkostentechnische Belastungen abzubauen. Aber nicht nur die Speicherung ist von zentraler Bedeutung, sondern auch der Stromverbrauch. Hier meine ich zum einen die Energieeffizienz, zum andern aber auch die Ansiedlung von Energieabnehmern. Wir brauchen endlich eine konsequente Ansiedlungsstrategie und ein konkretes Industriekonzept. Die Landesregierung kann nach über vier Jahren im Amt bedauerlicherweise noch immer kein konkretes Konzept vorweisen. 

    Weitere Punkte sind der Wärmemarkt und der Bereich der Mobilität. Auch hier ist außer Ankündigungen zu Beginn der Legislaturperiode nicht viel herausgekommen.

    Herr Albig, Herr Habeck, kommen Sie endlich in die Puschen. Ihre kollektive Selbsthypnose bei der Energiewende bringt unser Land nicht voran."
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  • 03.06.2016

    Christopher Vogt: Region braucht einen gemeinsamen Fahrplan von Bund, Land und Kommunen

    „Die Aktionen sind absolut nachvollziehbar und machen noch einmal eindrucksvoll den großen Handlungsbedarf in der Region deutlich. Die Zeit des Lamentierens muss endlich ein Ende haben. Die Bürger und Mittelständler in der Region brauchen jetzt einen gemeinsamen und verlässlichen Fahrplan von Bund, Land und Kommunen. Es reicht nicht aus, sich gelegentlich bei Kaffee und Keksen über die verschiedenen Baustellen zu unterhalten.

     

    In dem gemeinsamen Fahrplan sollten nicht nur die benötigten Maßnahmen bei der Rader Hochbrücke, beim Kanaltunnel, der Schwebefähre und weiteren sanierungsbedürftigen Brücken verlässlich aufgezeigt werden, sondern auch die benötigten Übergangslösungen, die die Situation in den nächsten Jahren spürbar entspannen könnten.

     

    Wir halten den Vorschlag, die kaputte Schwebefähre in der Reparaturphase durch eine Fähre zu setzen, für ausgesprochen sinnvoll. Es ist hier in erster Linie die schwarz-rote Bundesregierung gefordert, die das klare Signal geben muss, dass sie bereit ist, die Mittel für vorübergehende Ersatzlösungen und die Beschleunigung aller Maßnahmen bereitzustellen. Die Landesvorsitzenden von CDU und SPD sind aufgefordert, ihren Parteifreunden in Berlin endlich Beine zu machen. Die Verantwortlichen für das Desaster sitzen ja schließlich nicht bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Rendsburg, sondern in Berlin, wo schwarze und rote Verkehrsminister ihrer Behörde die benötigten Mittel für Ausstattung und Investitionen immer wieder verweigert haben.“

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  • 02.06.2016

    Christopher Vogt: FDP-Fraktion fordert Kosten- statt Mietpreisbremse

    „Der Wohnungsmarkt wird seit Jahren immer stärker dadurch geprägt, dass es einen Drang in die Zentren und immer kleinere Haushalte gibt. Dies erzeugt natürlich eine höhere Nachfrage, die durch ein größeres Angebot in den stark nachgefragten Regionen kompensiert werden muss. Ich kann kaum glauben, dass sich die Sozialdemokraten tatsächlich darüber wundern, dass gesetzliche Preisbremsen auf Märkten mit hoher Nachfrage nicht funktionieren und teilweise sogar kontraproduktiv wirken. Anstatt die Vermieter anzuprangern und ihnen mit Sanktionen zu drohen, sollten die Sozialdemokraten endlich ihre wohnungsbaupolitischen Hausaufgaben machen. Es bringt doch den Mietern überhaupt nichts, wenn Herr Maas und Herr Studt weiterhin mit unsinnigen Gesetzen und Verordnungen an Symptomen herumdoktern und die Ursachen dabei völlig außer Acht lassen.

     

    Die FDP-Fraktion hat für die anstehende Landtagssitzung einen Antrag (Drucksache 18/4250) vorgelegt, mit dem die Mietpreisbremse beerdigt und durch eine Kostenbremse ersetzt werden soll. Zudem fordern wir mehr Investitionsanreize anstatt immer weiterer Investitionsbremsen. Die Mietpreisbremse ist kein geeignetes Instrument, um in angespannten Wohnungsmärkten für ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Sie verhindert in den Bereichen mit hoher Nachfrage weder einen generellen Anstieg der Mieten noch entlastet sie einzelne finanzschwache Mieter. Das wird in Schleswig-Holstein nicht anders sein als in Berlin oder anderswo. In den Bereichen mit sehr hoher Nachfrage kann nur zusätzliches Angebot für den benötigten bezahlbaren Wohnraum sorgen. Wir fordern die Landesregierung deshalb dazu auf, gemeinsam mit den Kommunen dafür zu sorgen, dass insbesondere im Bereich der Zentren (wie z.B. in der Kieler und Lübecker Region und dem Hamburger Umland) schnellstmöglich mehr Gebiete zur Schaffung neuen Wohnraums ausgewiesen, Baugenehmigungen schneller erteilt und unnötige bürokratische Hemmnisse konsequent abgebaut werden. Insbesondere im städtischen Bereich kann durch Verdichtungen und Aufstockungen sowie Umnutzungen des Gebäudebestands sehr schnell zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden.

     

    Die Scheinheiligkeit der Wohnungsbaupolitik der letzten Jahre muss ein Ende haben, wenn den Mietern tatsächlich geholfen werden soll. Der größte Kostentreiber mit immer höheren Steuern und Abgaben und immer neuen Auflagen ist schließlich der Staat. Hinzu kommt die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank, die höhere Immobilienpreise gerade in beliebten Bereichen verursacht und damit die Mieten zusätzlich steigen lässt. Die beste Möglichkeit zur Stabilisierung von Mietpreisen wären Investitionen in den Neubau von Wohnraum und eine Kostenbremse bei Steuern, Abgaben und bürokratischen Auflagen im Bereich des Wohnens."

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  • 01.06.2016

    Oliver Kumbartzky und Christopher Vogt: Albig und Habeck müssen ihren Worten endlich auch Taten folg

    „Der Ministerpräsident und sein Umweltminister müssen beim Windenergieausbau endlich ihren Worten auch Taten folgen lassen. Bisher sieht es leider eher danach aus, dass es ihnen lediglich um ein rhetorisches Entgegenkommen gegenüber den Kritikern geht, die jeden Tag mehr werden.

     

    Wir brauchen endlich größere Abstände zu Wohnhäusern, mehr Bürgerbeteiligung und weitere Maßnahmen zur vernünftigen Steuerung des Windenergieausbaus. Wenn dies nicht geschieht, droht die Energiewende an mangelnder Akzeptanz zu scheitern. Dies können insbesondere die Grünen nicht wollen.

     

    Landesregierung und Koalitionsfraktionen müssen nicht für einen parteiübergreifenden Konsens bei der Umsetzung der Energiewende werben, solange sie sich nicht sehr ernsthaft mit den Vorschlägen der Opposition auseinandersetzen. Dass sich Minister Habeck von dem planwirtschaftlichen 300-Prozent-Ziel verabschiedet hat, ist zwar gut. Er tut dies aber nicht, um Anwohner zu entlasten, sondern weil dies auch durch die anstehende EEG-Novelle auf absehbare Zeit eh völlig illusorisch ist."

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  • 01.06.2016

    Christopher Vogt: Die volkswirtschaftlichen Schäden sind schon jetzt enorm

    „Die Wut der mittelständischen Wirtschaft und der Autofahrer in Rendsburg und Umgebung ist angesichts der erheblichen Verzögerungen beim Kanaltunnel absolut nachvollziehbar. Es ist niemandem mehr zu vermitteln, dass die zuständige WSV nach mehreren Jahren Bautätigkeit nicht sprechfähig ist, was den Termin der Fertigstellung angeht.

     

    Wenn jetzt zur Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen schon Menschenketten organisiert werden, muss doch auch dem Letzten klar werden, dass wir einen echten Neuanfang in der Infrastrukturpolitik brauchen, wenn wir unseren Wohlstand nicht weiter gefährden wollen. CDU und Grüne sollten einsehen, dass es bundeseigene Behörden nicht per se besser können als Landesbehörden. Eine Bundesinfrastrukturgesellschaft hätte vor allem zur Folge, dass das Land zukünftig bei allen größeren Maßnahmen komplett auf das Wohlwollen Berlins angewiesen wäre. Das Ergebnis einer solchen Politik kann jeder beim Kanaltunnel beobachten.

     

    Woran es offenbar komplett mangelt, ist ein geeignetes System zur regelmäßigen Bestandsaufnahme der Substanz der eigenen Bauwerke. Die WSV wurde im Zuge der Sanierungsarbeiten vom schlechten Zustand des Kanaltunnels kalt erwischt. Dies wurde unserem Bundesland schon bei der Rader Hochbrücke zum Verhängnis.

     

    Als wären die Verzögerungen beim Kanaltunnel nicht schon belastend genug, wird die schwierige Verkehrssituation in der Region ja auch noch durch die Probleme bei der Rader Hochbrücke und der Schwebefähre sowie weiteren Brücken weiter belastet. Es ist gut, dass jetzt auch die Landesregierung aufgewacht ist und beim Bund auf eine Beschleunigung der Sanierungsarbeiten drängt. Ich habe zwar erhebliche Zweifel, dass nun gerade diese Landesregierung der glaubwürdigste Anwalt des Mittelstandes und der Autofahrer bei Infrastrukturprojekten ist. Es ist jedoch in der Tat dringend notwendig, dass jetzt von der Bundesregierung das klare Signal kommt, dass alles Denkbare getan wird, um die Sanierung deutlich zu beschleunigen. Verkehrsminister Dobrindt muss sich des Kanaltunnels endlich annehmen, wenn dieser nicht zu seiner persönlichen Elbphilharmonie werden soll. Die Region braucht schnellstmöglich eine belastbare Ansage der Bundesregierung, wann die Sanierung beider Röhren abgeschlossen sein wird.

     

    Ich wünsche nicht zuletzt den nicht zu beneidenden Mitarbeitern der WSV, dass sie endlich die volle Unterstützung aus dem Berliner Verkehrsministerium bekommen, um zügig bei den notwendigen Verhandlungen mit dem Bauunternehmen voranzukommen. Die volkswirtschaftlichen Schäden sind schon jetzt enorm und erlauben keine weiteren vermeidbaren Verzögerungen. Die Infrastrukturmaßnahmen in der Region müssen auch zwischen Bund, Land und Kommunen besser koordiniert und dann auch besser kommuniziert werden."

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  • 01.06.2016

    Heiner Garg: Was lange währt, wird endlich gut

    „Die Einführung eines Prüfungsrechtes bei der Eingliederungshilfe für den Landesrechnungshof ist der richtige Weg. Mit der jetzt erklärten Annahme des Gesetzentwurf der FDP-Fraktion durch die Koalitionsfraktionen wird nach rund zwei Jahrzehnten politischer Debatte endlich ein solches Prüfrecht etabliert. Hierdurch wird es möglich sein, Leistungen für Menschen mit Behinderung besser zu steuern. Die Leistungen werden verbessert und dauerhaft gesichert. Zudem handelt es sich bei der Eingliederungshilfe neben Personal- und Schuldendienst um den mit Abstand größten Einzelposten des Landeshaushaltes.

     

    Der Steuerzahler hat einen Anspruch darauf, dass die Mittel ordnungsgemäß verwendet werden und eine Prüfung der Mittelverwendung erfolgt. Profitieren werden die Menschen mit Behinderung, da jetzt sichergestellt werden kann, dass das Geld auch dort ankommt, wo es gebraucht wird.

     

    Mein Dank gilt allen Beteiligten, die seit langer Zeit mit guten Argumenten für das Prüfungsrecht gestritten haben. Was lange währt, wird endlich gut.“

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  • 30.05.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Dr. Breyer sind grundlegende Inhalte politischer Bildung fremd

    „Mit seiner heutigen Pressemitteilung hat Herr Breyer betrüblicherweise nur gezeigt, dass ihm jenseits eines Weltbildes auf ‚Ekel-Alfred-Niveau‘ grundlegende Inhalte politischer Bildung absolut fremd sind.

     

    Hinsichtlich der von ihm bestrittenen Ableitung der Menschenrechte (auch) aus dem religiösen Erbe Europas sei hier nur auf den ersten Satz der von Thomas Jefferson verfassten Unabhängigkeitserklärung der USA (1776) verwiesen:

     

    ‚Folgende Wahrheiten erachten wir als selbstverständlich: dass alle Menschen gleich geschaffen sind; dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind; dass dazu Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören; dass zur Sicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingesetzt werden, die ihre rechtmäßige Macht aus der Zustimmung der Regierten herleiten...‘

     

    Vielleicht könnte sich Herr Breyer außerdem auch mit den Motiven vertraut machen, die dem im britischen Unterhaus achtzehn Jahre lang geführten Streit um das Verbot des Sklavenhandels zugrunde lagen – bis 1807 schließlich der vom Abgeordneten William Wilberforce eingebrachte ‚Slave Trade Act‘ mit großer Mehrheit verabschiedet wurde.

     

    Im Übrigen beginnt die Präambel des Europäischen Verfassungsvertragsentwurfs von 2004 wortwörtlich mit der von Herrn Dr. Breyer kritisierten Formulierung. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es sich bei dem in Rede stehenden Gesetzentwurf (Drs. 18/4264) nicht um einen ‚FDP-Vorschlag‘ handelt, sondern insgesamt neun Abgeordnete des Landtages diese Initiative stützen.“

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  • 27.05.2016

    Dr. Heiner Garg: Wir helfen dem Abgeordneten Winter gerne, die Wahrheit zu finden

    „Auch wenn manche meinen, dass Fakten oft nur stören, sind wir dem Kollegen Winter gerne zum Zwecke der Wahrheitsfindung behilflich. In den ‚Bemerkungen 2016‘ des Landesrechnungshofes lesen wir auf Seite 43 folgenden, in dieser Sache hilfreichen Satz:

     

    ‚Das schleswig-holsteinische Projekt KoPers nahm im Februar 2009 seine Arbeit auf.‘

     

    Herr Winter ist aufgerufen, selbst zu recherchieren, wer im Februar 2009 in Schleswig-Holstein regiert hat.“

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  • 27.05.2016

    Wolfgang Kubicki: Hamburg liegt näher an Kiel als Sylt

    „Die CDU hat ganz offensichtlich das Gespür für die relevanten Fragestellungen in Schleswig-Holstein verloren. Nicht anders ist zu erklären, dass sie nun eine Residenzpflicht für Ministerinnen und Minister fordert.

     

    Denn abgesehen davon, dass es ein Armutszeugnis für die SPD Schleswig-Holstein ist, dass sie anscheinend kein eigenes geeignetes Personal zur Besetzung von Spitzenpositionen in der Landesregierung aufbieten kann,  muss man sich schon fragen, wie sich die Union die konkrete Umsetzung ihrer inhaltslosen Initiative vorstellt. Soll den Ministerinnen und Ministern dann auch ein konkreter Wohnort zugewiesen werden? Und wie will die Union sicher stellen, dass sich alle Regionen Schleswig-Holsteins gleichwertig vertreten fühlen?

     

    Die Christdemokraten sollten sich auch selbst kritisch fragen, ob sie die Qualität der Arbeit einer Landesregierung ernsthaft an den Wohnsitzen der verantwortlichen Minister festmachen wollen. Anders formuliert: Die Union selbst liefert gerade ein gutes Beispiel dafür, dass ein Wohnsitz in Schleswig-Holstein allein noch nicht die Grundlage für politisches Gespür sein kann.

     

    Ein Blick auf die Landkarte und die Kenntnis der Fahrtzeiten im Land hätte der Union gezeigt: Hamburg liegt näher an Kiel und ist auch schneller zu erreichen als Sylt.“

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