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  • 24.09.2025

    Anne Riecke zu TOP 18 "Die Ziele der Minority Safe-Pack Initiative weiterverfolgen"

    In ihrer Rede zu TOP 18 (Die Ziele der Minority Safe-Pack Initiative weiterverfolgen – Schleswig-Holstein steht fest an der Seite der Minderheiten in Europa) erklärt die minderheitenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Schleswig-Holstein steht fest an der Seite unserer Minderheiten – der dänischen, der friesischen Volksgruppe und der deutschen Sinti und Roma. Dieses Miteinander ist mehr als nur ein Teil unserer Identität; es ist das Herzstück unserer Gemeinschaft. Unsere gelebte Vielfalt ist ein Geschenk, das uns verbindet und stärkt.

    Die Minority Safe-Pack Initiative, die 2013 ins Leben gerufen wurde, hat eine Welle der Solidarität ausgelöst. Sie hat mehr als 1,1 Millionen Stimmen für den Schutz unserer Minderheiten mobilisiert und ihnen Gehör verschafft. Diese Initiative ist ein kraftvoller Ausdruck unseres Wunsches nach Gleichheit und Respekt.

    Doch kürzlich hat der Europäische Gerichtshof die Klage gegen die EU-Kommission in letzter Instanz abgewiesen, was uns vor eine Herausforderung stellt. Wie der Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands feststellte, ist die Entscheidung ein Rückschlag für die Anerkennung und Förderung der Vielfalt in Europa. Doch keinesfalls ist dies als Endpunkt für das Engagement in dieser wichtigen Angelegenheit zu sehen, was unser gemeinsamer Antrag verdeutlicht. Es ist ein Ansporn, die Ziele dieser Initiative weiterhin leidenschaftlich zu verfolgen.

    Der Schutz der Minderheitenrechte ist nicht verhandelbar. Unsere kulturelle Vielfalt ist eine Stärke, die uns von Intoleranz und Nationalismus unterscheidet. Wir dürfen die Debatte nicht aufgeben, denn jeder von uns trägt Verantwortung. Auf europäischer Ebene müssen wir weiterhin Druck machen. Sei es durch die Forderung nach einem EU-Kommissar für Minderheitenangelegenheiten oder die Schaffung eines europäischen Zentrums für Sprachenvielfalt – idealerweise hier in Schleswig-Holstein.

    National müssen wir auch Fortschritte erzielen. Wir begrüßen die Initiative, den Minderheitenschutz im Grundgesetz zu verankern und sind gespannt auf die kommenden Beratungen im Bundesrat. Minderheitenpolitik ist Sicherheitspolitik für unsere offene Gesellschaft. Wo Vorurteile wachsen, schrumpft die Freiheit. Deshalb ist es unerlässlich, Vorfälle gegen Sinti und Roma klar zu benennen und mit Dialog und Rechtsstaatlichkeit zu begegnen. Formate, die den Austausch fördern, sind wichtig. Bei den Stadtteilfrühstücken im Djido Kher in Kiel sehen wir, wie Begegnungen Brücken bauen. 

    Die Verantwortung für Minderheitenpolitik endet nicht mit einem Gerichtsurteil. Sie beginnt dort, wo wir mit Überzeugung handeln – in Bildung, Kultur und Förderung. Schleswig-Holstein kann und muss ein Vorreiter für ein harmonisches Zusammenleben von Mehrheits- und Minderheitengesellschaft sein. Lasst uns gemeinsam mutig vorangehen und für eine Zukunft kämpfen, in der jeder Mensch, unabhängig von Herkunft oder Identität, in Würde und Respekt leben kann."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 12.12.2018 | 10:00 |

    Kiel

    | Termine

    17. Landtagssitzung

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  • 24.09.2025

    Anne Riecke zu TOP 32 "Landesaktionstag Bevölkerungs- und Katastrophenschutz an Schulen"

    In ihrer Rede zu TOP 32 (Landesaktionstag Bevölkerungs- und Katastrophenschutz an Schulen) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die Sicherheitslage in Europa hat sich verändert. Das erfordert gesamtgesellschaftliche Anpassungen. Und dazu gehört es, wirklich alle Teile der Gesellschaft mitzunehmen – auch die Jüngsten.

    Es freut mich daher, dass offenbar auch die CDU endlich begriffen hat, wie wichtig dieses Thema ist. Guten Morgen! Bereits vor über einem Jahr hat die damalige Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger von der FDP vorgeschlagen, Zivilschutzübungen an Schulen einzuführen. Damals wurde sie von Frau Prien noch der Angstmacherei bezichtigt. Auch wir haben uns bereits Anfang des Jahres dafür ausgesprochen, endlich auch die Schulen beim Zivilschutz zu involvieren. Kinder und Jugendliche wachsen in einer Welt auf, in der Nachrichten über Krieg, Krisen und Katastrophen zum Alltag gehören. Sie spüren Unsicherheiten, sie stellen Fragen – und sie verdienen Antworten. Nicht in Form von Angstmacherei, sondern durch altersgerechte, professionelle Aufklärung und Vorbereitung.

    Niemand will Schulen militarisieren – das ist nicht das Ziel. Vielmehr geht es darum, Schülerinnen und Schüler altersgerecht, verantwortungsvoll und auf Augenhöhe auf mögliche Gefahrenlagen vorzubereiten. Und zwar unter Einbindung von geschultem Fachpersonal, das pädagogisch wie fachlich entsprechend qualifiziert ist. Die zu betrachtenden Gefahrenlagen reichen von Hochwasser über Waldbrände bis zum Verteidigungsfall. Bevölkerungsschutz muss immer ganzheitlich betrachtet werden.

    Ein Blick in andere Länder zeigt, wie so etwas gelingen kann: In der Schweiz werden an den Schulen beispielsweise sogenannte 'Sicherheitswochen' angeboten, in denen Schülerinnen und Schüler selbstständig eine Krisensituation bewältigen und Lösungen erarbeiten. So kann ihnen zwanglos, aber ohne den Ernst der Lage zu verkennen, gezeigt werden, wie sie sich am besten verhalten. Das stärkt im Übrigen auch das Selbstbewusstsein.

    Auch in Österreich ist man da weiter: Die Initiative 'Gemeinsam.Sicher.Feuerwehr' stellt geeignete Lernmaterialien rund um die Themen Brand- und Katastrophenschutz für Kindergärten und Schulen bereit. Solche Formate fördern nicht nur Wissen, sondern auch Vertrauen in unsere Blaulichtfamilie – also in Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste und weitere Einsatzkräfte. Diese könnten auch hier aktiv eingebunden werden. Auch die Einbindung von Jugendoffizieren ist denkbar – wobei wir darüber am Freitag sicherlich noch ausführlicher sprechen werden

    All diese Konzepte verfolgen gerade nicht das Ziel, Ängste zu schüren, sondern darum, sie zu nehmen. Wer gut vorbereitet ist, muss sich weniger fürchten und kann angemessen auf Krisen reagieren. Das geforderte 'Konzept zur landesweiten Stärkung des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes an Schulen' stellt daher sicherlich einen ersten Schritt in Richtung guter Vorbereitung dar. Wir hoffen, dass dem weitere folgen werden.

    Etwas überrascht hat uns allerdings Ihre Fristsetzung: Bereits im 4. Quartal dieses Jahres soll ein entsprechendes Konzept vorgelegt werden. Wenn ich richtig rechne, beginnt dieses bereits nächste Woche und beinhaltet auch noch mehrere Feiertage und Ferienzeiten. Das ist sportlich. Darf man Ihre Formulierung so verstehen, dass im Ministerium ab sofort im 24-Stunden-Schichtbetrieb gearbeitet wird? Oder liegt da etwa schon ein fertiger Entwurf in der Schublade? So oder so – wir sind gespannt. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 24.09.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 39A "Die Verantwortung für die Open Source-Umstellung liegt bei der Landesregierung"

    In seiner Rede zu TOP 39A (Die Verantwortung für die Open Source-Umstellung liegt bei der Landesregierung) erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Digitale Souveränität zu erzeugen, ist vom Grundsatz her richtig ist, weil es schlau ist, sich nicht abhängig zu machen von großen amerikanischen Konzernen und weil es in der Tat auch die geopolitische Situation erfordert, dass man Unabhängigkeit dabei erreicht. Deshalb haben wir schon zu Jamaika -Zeiten einer Open Source-Strategie zugestimmt und wir finden sie nach wie vor richtig. 

    Aber funktionieren muss es. Und umstellen kann man nur dann etwas, wenn man soweit ist, dass man weiß, dass diese Umstellung auch funktionieren wird und insbesondere nicht sicherheitsrelevante Bereiche des Landes lahmlegt. Und genau das ist passiert. Und das passiert auch heute noch. Und deshalb ist es nicht damit getan, das als Kinderkrankheiten abzutun, sondern wir haben es mit einer Umstellung zu tun, die ein Desaster geworden ist, um es ganz deutlich zu sagen.   Und als die Opposition das mal thematisiert hat, hat der zuständige Minister in seiner unnachahmlichen Art und Weise, das gemacht, was er immer macht, das ist nämlich ein bestimmtes Verhaltensmuster, das wir auch aus anderen Themen kennen: Erst wird geleugnet, dass es überhaupt ein Problem gibt. Dann wird das Problem klein geredet, dann werden anschließend andere dafür verantwortlich gemacht, bevor man nach Wochen eingesteht, dass man auch einen kleinen, klitzekleinen eigenen Verantwortungsanteil haben könnte.

    Das ist übrigens dieselbe Verhaltensweise wie bei Northvolt. Erst leugnen, dann verniedlichen, dann mit dem Finger auf andere Zeigen, so macht man das. Und so ist es hier auch passiert. Und ehrlich gesagt, noch bis zur Innen - und Rechtsausschusssitzung in der letzten Woche hat der Minister mit kraftvollen Briefen an den Innen - und Rechtsausschuss erklärt, dass doch gar nichts passiert sei. Also da sei ein Problem bei ein paar Kalendereinträge passiert, die waren dann am Ende doch ein bisschen mehr. Und dann hat es Verschiebungen in den Kalendereinträgen gegeben. Und das sei ja alles nicht so schlimm. Den Brief können Sie nachlesen, der ist an den Innen - und Rechtsausschuss vom letzten Dienstag gegangen. Es mussten erst die Oberpräsidenten der Gerichte in einem Brandbrief sagen, dass es permanent und regelmäßigen zu Serverausfällen kommt, dass die Performanceprobleme gigantisch sind und dass Richter über Tage nicht auf ihre Bereitschaftsdienstpostfächer zugreifen können. Bei der Polizei sagt die GdP, dass über Tage hinweg die Einsatzstellen vom digitalen Verkehr abgeschnitten waren. Zwischen dem Ermittlungsrichter und dem Staatsanwalt findet keine Kommunikation statt. An den Amtsgerichten werden WhatsApp-Gruppen eingerichtet, damit man sich wechselseitig unterrichten kann, dass man sich vielleicht was geschickt hat. Das Faxgerät wird wieder in Amtsgerichten reaktiviert, damit man erreichbar ist. Das ist kein Open Source, das ist Dilettantismus.  

    Damit Sie nicht gleich ans Rednerpult gehen, Herr Minister, und sagen, das habe sich alles erledigt, das sei doch alles längst vorbei, lese Ihnen mal vor, was am Sonntagabend um 19 Uhr zwischen bestimmten Kollegen von Amtsgerichten hin - und hergereicht worden ist: ‚Sorry für die sonntägliche Störung. Ich wollte nur mitteilen, dass es auch mit Thunderbird arge Probleme im Bereitschaftsdienst gibt. Während Anträge, die gestern Abend übersandt wurden, erst heute im Laufe des Vormittags bei mir erscheinen, kann ich nunmehr nach dem Öffnen und Lesen nicht mehr darauf zugreifen. Sie sind aus dem Posteingang verschwunden. Ist das normal? Ich kann Betreuungssachen so nicht bearbeiten.‘   Da ruft dann im Bereitschaftsdienst eine Amtsrichterin alle möglichen Stellen an und sagt: ‚Haben Sie mir einen Antrag gestellt?‘ Damit sie herausfindet, wer jetzt tatsächlich eine Unterbringungsmaßnahme anordnen muss. Da rufen Staatsanwälte bei Richtern an und fragen: ‚Ist mein Antrag auf Unterbringung, auf Haftbefehl eingegangen?‘ Das ist noch heute der Standard, der leider stattfindet. Und deshalb, liebe Frau Wentzel, wenn Sie gleich reden, halten Sie uns keinen Vortrag über Open Source und wie wichtig das ist. Halten Sie uns einen Vortrag darüber, wie man Verantwortung übernimmt.

    Die Ebene der Umstellung ist es das eine, die Ebene der Funktionalitäten ist das zweite. Wenn man als Ministerium vorher nicht mit den Leuten darüber redet, welche Funktionalitäten man alle haben will, dann muss man sich nicht wundern, wenn alle hinterher unzufrieden sind. Das gilt jedenfalls für die Polizei. Dass der Herr Minister den Oberpräsidenten alle Funktionalitäten von Outlook versprochen hat, die dann nicht einzuhalten sind, zeigt das Zweite. Und dass heute die deutsche Steuergewerkschaft sagt, mit diesen Funktionalitäten bomben wir uns zurück in die Steinzeit – das ist auch Teil der Realität. Also stellen Sie sicher, dass die Funktionalitäten auch gewährt werden können. Und das Dritte, und das ist das Allerschlimmste, das ist die Art und Weise, Herr Minister, wie Sie mit den Bediensteten und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes umgehen. Dass Sie ein Mitbestimmungsverfahren, zu dem Sie aus meiner Sicht rechtlich verpflichtet gewesen wären, nicht angestrebt haben, das kann man hinterher nachprüfen. Aber den Menschen zu sagen, sie sollen sich mal zusammenreißen, sie sollen sich ein bisschen hinsetzen und damit arbeiten und uns im Ausschuss zu sagen, Radfahren lerne man nicht vom Zusehen, sondern Radfahren lerne man nur vom Machen, also so hat man vor 100 Jahren vielleicht Führung ausgeübt. Das ist lange vorbei, Herr Minister. Entschuldigen Sie sich heute für dieses Verhalten bei den Landesbediensteten. Entschuldigen Sie sich für Ihre Art und Weise des Umgangs."

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  • 24.09.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 2 "Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge"

    In seiner Rede zu TOP 2 (Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge) erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Auch die Freien Demokraten stehen zur Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und selbstverständlich auch zu dessen Entwicklungsgarantie. Wir brauchen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir wollen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

    Aber der Anlass für diesen Reformstaatsvertrag war, dass wir uns in Deutschland das weltweit teuerste System öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten weltweit leisten. Neun Milliarden Euro jährlich beitragsfinanziert und mit zusätzlichen Werbeeinnahmen ausgestattet. So teuer ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk nirgends auf der Welt. Und deshalb war der Ausgangspunkt des Reformstaatsvertrages, dass über die Präzisierung des Auftrages auch klargestellt werden sollte, wie die Kosten in diesem Riesenapparat gesenkt werden.

    Und genau das, lieber Herr Minister Schröter, genau das gelingt mit diesem Reformstaatsvertrag leider nicht. Und zum wiederholten Male – schon mit dem dritten Medienrechtsstaatsvertrag haben wir ja eine Reformdebatte über den Auftrag geführt, das ist ganze zwei Jahre her – da haben Sie auch schon gesagt, dass diese Schärfung des Auftrages jetzt sicher bewirken wird, dass da dann auch ganz viel dabei rausfällt. Und was ist passiert? Nichts ist passiert. Deshalb jetzt der siebte Medienrechtsstaatsvertrag und ja, es wird der Versuch unternommen, noch schärfer am Auftrag zu präzisieren.  Die Versuche sind alle in Ordnung, das kann man ja verstehen.

    Aber in Wahrheit kommt dabei leider nichts raus, was es so präzise macht wie etwa im Bereich der Sportberichterstattung. Da traut man sich mal wirklich etwas. Und das ist auch gut, denn man sagt: Mehr als fünf Prozent eures Gesamtaufkommens dürft ihr für Sportrechte nicht ausgeben. Warum trauen wir uns nicht zu sagen, wir wollen einen bestimmten Informationsanteil am Gesamtsendeaufkommen haben, der heißt zum Beispiel 40 Prozent, 50 Prozent Informationsanteil muss es aber bitte schön sein. Warum trauen wir uns das nicht? Das ist das, was fehlt in diesem Reformstaatsvertrag: klare Vorgaben, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk etwas an die Hand geben zu sagen, jetzt müsst ihr euch wirklich auf den Auftrag auf Information, auf Regionalisierung und auf bestimmte digitale Themen fokussieren und dadurch den Auftrag auch viel enger fassen. Bildungsthemen, Kulturthemen, Informationsthemen und die Regionalisierung.  Das sollten die Schwerpunkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Überall mit den privatrechtlichen Rundfunkanstalten zu konkurrieren und Quizformate zu kopieren oder Dudelfunk im Radio zu machen, dafür ist das Beitragsaufkommen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eben gerade nicht da.

    Und die Tatsache, dass die Reformfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks selbst aus sich heraus aktiv, dauerhaft und konstruktiv an der Überprüfung auch der eigenen Strukturen mitzuhalten, dass das gerade nicht vorhanden ist, das können Sie schon in den Auswirkungen auf diesen Rundfunkstaatsvertrag, auf diese Änderung sehen. Denn am letzten Mittwoch hat der Vertreter der privaten Medien bildhaft dargestellt, was es bedeutet, wenn zum Beispiel die Rundfunkanstalten aufgefordert werden, ihre Programme, ihre Rundfunkprogramme einzuschränken und nur noch vier auszustrahlen. Das passiert anders. Indem man die Programme als Kooperationsprogramme mit einer anderen Sendeanstalt einführt, zählen sie nur noch die Hälfte.   Also, was machen die Sender? Der NDR macht das genauso wie der Saarländische Rundfunk. Man macht die Formate, die man bisher gemacht hat, nunmehr in Kooperation mit den anderen. Dann zählt das nur noch die Hälfte und die Anzahl der Sendungsleistungen und die Anzahl der Programme bleibt absolut gleich. Wunderbare Umgehung dessen, was gewollt ist, weil nichts passiert. Genau das ist das Problem. Es passiert nichts, was dann tatsächlich zu den Kosteneinsparungen führen soll, die man damit bewirken soll.  

    Lassen Sie mich auch was zu dem Thema mehr Aufsicht und mehr Gremienarbeit sagen. Ja, da wird etwas geschärft.  Da wird jetzt ein Medienrat eingesetzt. Übrigens nicht so, wie sich das der Zukunftsrat, den die Länder eingesetzt haben, vorgestellt hat. Der hatte sich vorgestellt, dieser Medienrat ersetzt die anderen Gremien. Nun wird der Medienrat zusätzlich geschaffen. Übrigens, der Medienrat zusätzlich geschaffen auf Vorschlag sechs Mitglieder. Vier davon werden von wem vorgeschlagen? Von den Sendern selbst. Und nur zwei werden von anderen Unabhängigen vorgeschlagen. Was soll denn dabei rauskommen, wenn die Sender selbst die Experten vorschlagen, die sie überwachen sollen? Ich glaube nicht daran, dass das die richtige Herangehensweise ist, um mehr Aufsicht zu erzeugen. 

    Und wenn ich mir dann ansehe, dass auch bei den restlichen Gremien zwar die gesellschaftliche Parität wunderbar dargestellt wird und die Gewerkschaften dabei sind und die Kirchen dabei sind und alle sind dabei in den Medienräten. Aber Fachleute, die einen Wirtschaftsprüfungsbericht auch tatsächlich lesen können, die sind nicht dabei. Und das soll Aufsicht bedeuten über das, was solche Riesenapparate gerade in finanzieller Hinsicht bewirken. Ich habe da meine Zweifel.

    Und deshalb werden wir diesem Reformstaatsvertrag nicht zustimmen, weil er keine Reform ist, sondern weil er ein Reförmchen ist. Weil es mehr bedürfte, um tatsächlich zu einer echten Reform zu kommen. Lassen Sie mich zum Schluss nur noch ein Wort sagen zu der Diskussion, die in den letzten Wochen auch zum Thema Medienvielfalt auch beim Norddeutschen Rundfunk stattgefunden hat. Ich bin ganz dabei zu sagen, der Staat, die Politik sollte die Finger aus der Programmgestaltung halten. Keine Frage. Deshalb muss man sich nicht dazu äußern, wie eine Moderatorin ein bestimmtes Format macht und wie man das dann einsetzt.  Aber dass sich ein Sender selbst im Hinblick auf seine Akzeptanz in der Bevölkerung keinen Gefallen damit tut, wenn ein Format richtig positiv läuft, aber das politisch von einem Teil innerhalb des Senders nicht gewollt ist, dann die Moderation absetzt, das muss klar sein. Dass der Norddeutsche Rundfunk seine interne Pluralität zum Ausdruck gebracht hätte, indem er sagt, ja, auch diese Formate lassen wir zu.

    Ich jedenfalls hoffe, dass das im öffentlich-rechtlichen Rundfunk möglich ist.  Diesem Staatsvertrag stimmen wir nicht zu. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen wir durch Reformen stärken. Eine richtige Reform ist das leider nicht."

     

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  • 25.09.2025

    Christopher Vogt zu TOP 1 "Aktuelle Stunde"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde „Folgen des 10-Punkte-Plans der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie zur Energiewende für Schleswig-Holstein“) erklärt der Vorsitzende und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Es ist doch offenkundig, dass es in der deutschen Energiepolitik erheblichen Korrekturbedarf gibt – vor allem mit Blick auf die Kosteneffizienz und auch auf die mittelfristige Versorgungssicherheit. Die Deindustrialisierung unseres Landes droht nicht, sie findet längst statt. Die hohen Energiekosten sind da nicht das einzige Problem, aber eben doch ein ganz entscheidendes. Der Abbau von Industriearbeitsplätzen ist eine große Gefahr für den Wohlstand unseres Landes. Die Energiewende hat in den letzten 20 Jahren sehr viel Geld gekostet und für den Klimaschutz zu wenig gebracht. 

    Ich sage ganz deutlich: Der Ausbau von Erneuerbaren Energien ist richtig, aber er muss mit Sinn und Verstand erfolgen und ist eben auch kein Selbstzweck. Viele Menschen verdienen damit – gerade auch in Schleswig-Holstein – ihr Geld und das ist gut so. Aber die Energiewende wird nur dann erfolgreich sein, wenn es in der Energiepolitik mehr Realismus, mehr Pragmatismus und Marktwirtschaft statt Planwirtschaft geben wird.

    Korrekturen in der Energiepolitik sind also überfällig. Der 10-Punkte-Plan des Bundeswirtschaftsministeriums geht deshalb auch weitestgehend in die richtige Richtung. Ich kann mich nur darüber wundern, dass die Landesregierung dies nicht erkennen will. Sie sollte die Reformankündigungen der Bundesregierung konstruktiv begleiten. Das wäre auch im Sinne Schleswig-Holsteins. Übrigens auch beim Thema Heizungsgesetz, gegen das der Ministerpräsident doch Wahlkampf gemacht hatte. Die sehr reflexhafte und deutliche Kritik seitens der Landesregierung und insbesondere der Grünen an den Plänen der Bundeswirtschaftsministerin rührt sicherlich auch daher, dass sie mit ihrem Plan auch den Finger in die Wunde der schwarz-grünen Energiepolitik in Schleswig- Holstein legt. Was ist denn Ihre Vorstellung? Dass eine CDU-Wirtschaftsministerin die Fehler von Herrn Habeck einfach wiederholt?

    Wenn ich mir die Punkte von Ministerin Reiche anschaue, finde ich davon viele grundsätzlich richtig:

    • mehr Realismus
    • marktwirtschaftliche Lösungen
    • synchronisieren des Ausbaus der Erneuerbaren und der Netze
    • Technologieoffenheit
    • Flexibilität und Digitalisierung des Stromsystems voranbringen
    • Förderregime überprüfen, Subventionen systematisch senken
    • Forschung vorantreiben, Innovationen fördern
    • Wasserstoff-Hochlauf pragmatisch fördern, überkomplexe Vorgaben abbauen
    • CCS etablieren

    Da sind mehrere Punkte dabei, bei denen ich grundsätzlich einen Haken dahinter machen würde. Beim Thema CCS würde ich allerdings zwischen der Lagerung unter dem Meer und dem Festland ganz klar differenzieren. Das Thema ist nicht populär, aber ich kann nicht erkennen, wie Klimaneutralität ohne die Speicherung von C02 in den nächsten Jahrzehnten realistisch sein sollte. Was ich ebenfalls kritisch sehe: Die Ministerin will an der bundeseinheitlichen Strompreiszone festhalten. Das ist aus schleswig-holsteinischer Sicht der falsche Weg. Es bräuchte bundeseinheitliche Netzentgelte und regional differenzierte Strompreiszonen und nicht – wie jetzt – genau andersherum, weil Norddeutschland darunter in unfairer Form benachteiligt wird. Beim Wasserstoff gibt es aktuell zu viele regulatorische Hemmnisse, da gibt es sehr großen Handlungsbedarf.

    Die hohen Stromkosten in Deutschland sind unsozial und gefährden unseren Wirtschaftsstandort. Die hohen Kosten für das EEG und den Netzausbau sind ein massives Problem. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss deshalb selbstverständlich mit dem Ausbau der Stromnetze und Speicherkapazitäten sinnvoll synchronisiert werden. Es kann nicht sein, dass durch den aktuell in Schleswig-Holstein geplanten Ausbau von erneuerbaren Energien demnächst wieder im ganz großen Stil Anlagen abgeschaltet werden müssen, die dann aber dennoch Subventionen erhalten, so dass der Strom quasi doppelt bezahlt werden muss – einmal der gelieferte Strom und einmal der nicht gelieferte Strom. In den letzten Jahren wurden die Stromnetze bereits massiv ausgebaut und auch digitalisiert. Da ist sehr viel gute Arbeit geleistet worden, so dass deutlich weniger Anlagen regelmäßig abgeschaltet werden mussten. Da sollte es keine Rückschritte in frühere Zeiten geben.

    Das Thema Grundlastfähigkeit wird mir bei energiepolitischen Diskussionen zu oft außer Acht gelassen. Wir haben bei Weitem nicht die Netze, Speicher und Energieträger wie Wasserstoff, um auf grundlastfähige Kraftwerke zu verzichten, die den Strom auch zuverlässig liefern, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Die physikalischen Gesetze lassen sich nicht außer Kraft setzen. Wenn man die klimafreundlichen Kernkraftwerke in Deutschland nicht mehr will und auch die klimaschädlichen Kohlekraftwerke nicht mehr, dann braucht man eben Gaskraftwerke. Ich wundere mich da über die heftige Kritik der Grünen an Ministerin Reiche. Als Robert Habeck die gleichen Pläne verfolgt hat, war das aus grüner Sicht pragmatisch. Wenn eine CDU-Ministerin dies macht, dann ist das für die Grünen ideologisch. Das ist sehr durchschaubar und überhaupt nicht glaubwürdig. Ich finde es auch bemerkenswert, dass einige Grüne nun die neue Ministerin als 'Gas-Kathi' verhöhnen. Man wird neue Gaskraftwerke brauchen, wenn man die Kohlekraft tatsächlich abschalten will. Ich sehe zwar noch nicht, wer diese vielen neuen Gaskraftwerke in relativ kurzer Zeit bauen will und wer dies tun soll, denn es ist ja auch nicht wirklich klar, wie deren Geschäftsmodell am Ende aussehen soll.

    Es braucht in der energiepolitischen Debatte mehr Differenzierung: Man kann für den Ausbau von erneuerbaren Energien sein, aber gegen ineffiziente Subventionspolitik. Man muss dringend daran arbeiten, dass die Strompreise nicht immer weiter steigen, sondern eher gesenkt werden. Und das ist bei den massiven Infrastrukturkosten beim Ausbau der Netze natürlich schwierig. Der Wortbruch der Bundesregierung bei der Senkung der Stromsteuer für alle war da leider auch ein verheerendes Signal. Es braucht regional differenzierte Strompreiszonen und endlich mehr Fairness bei den Netzentgelten. Es braucht marktwirtschaftliche und keine planwirtschaftlichen Lösungen. Es braucht deutlich mehr Kosteneffizienz, denn die Kosten für das EEG sind auch eine zunehmende Belastung für den Bundeshaushalt.

    Schauen wir auch auf die Energiepolitik der schwarz-grünen Landesregierung: Schleswig-Holstein verfehlt aktuell seine Klimaziele und die Landesregierung kann nicht ansatzweise überzeugend erklären, wie sie Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2040 klimaneutral machen will – ohne dass es dabei zu erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen kommen würde. Während Schwarz-Grün privaten Bauherren, von denen es aktuell eh viel zu wenige gibt, Auflagen zur Installation von PV-Anlagen macht, bekommt sie dies auf den landeseigenen Gebäuden seit Jahren nicht hin, obwohl die Landesregierung sogar eine gesetzliche Vorbildfunktion hat.

    Mit den Plänen zum Ausbau der Windenergie gefährdet die Landesregierung die benötigte Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Akzeptanz der Windenergie ist in Schleswig-Holstein regional ja durchaus unterschiedlich ausgeprägt: In Nordfriesland schaut man da ganz anders drauf als zum Beispiel im Herzogtum Lauenburg. Das hat aus meiner Sicht historische Gründe und natürlich auch mit dem unterschiedlichen Landschaftsbild zu tun. Aber ich halte es für falsch, was Sie derzeit planen und der Widerstand dagegen wird zunehmend größer. Die deutlich verkürzte Anhörungsfrist ist für viele Gemeinden und Anwohner ein Affront. Die Abschaffung der Höhenbegrenzungen und die teilweise auch verringerten Abstände zu Wohnsiedlungen sind falsch. Nicht wenige Orte sollen de facto von Anlagen umzingelt werden. Wenn Sie diese Pläne nicht umfangreich korrigieren, wird die Akzeptanz in vielen Orten verloren gehen. Das sollten Sie nicht zulassen! Und ich finde auch, dass die Standortgemeinden und die Anwohner stärker profitieren sollten! Auch das wäre ein Beitrag für mehr Akzeptanz vor Ort."

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  • 25.09.2025

    Christopher Vogt zu TOP 26 "Verkehrspolitische Irrfahrt der Bundesregierung"

    In seiner Rede zu TOP 26 (Verkehrspolitische Irrfahrt der Bundesregierung – Schleswig-Holsteins Verkehrsinfrastruktur darf nicht vernachlässigt werden) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Was bisher von der schwarz-roten Bundesregierung zur Verkehrsinfrastruktur in Schleswig-Holstein erklärt wurde, ist eine echte Horror-Show. Ich bin deshalb sehr dankbar dafür, dass sich alle anderen Fraktionen – also auch die Koalitionsfraktionen – unserem Antrag angeschlossen haben. Das ist ein wichtiges Signal, denn es geht hier um sehr viel für unser Bundesland und wir dürfen es gemeinsam nicht zulassen, dass der Norden abgehängt wird. 

    Die verkehrspolitische Irrfahrt der Bundesregierung muss gestoppt werden. Der vorliegende Antrag wurde übrigens bereits von uns eingereicht, als das ganze Ausmaß der Katastrophe noch gar nicht bekannt war. Dass eine ganze Reihe von Neu- und Ausbaumaßnahmen im Bereich der Autobahnen und Bundesstraßen gestrichen werden sollen, wussten wir beim Formulieren des Antrags noch gar nicht, macht diesen Antrag aber umso wichtiger. Wir sind in der Verkehrspolitik ja wirklich schon Kummer gewohnt, aber das ist wirklich eine ganz andere Dimension, der wir uns entschlossen entgegenstellen müssen. Denn der Aufholbedarf bei der Verkehrsinfrastruktur ist in Schleswig-Holstein auch einfach besonders groß. Das Bahnnetz in Schleswig-Holstein ist völlig veraltet und an verschiedenen Stellen auch unzureichend. Und auch bei den Autobahnen und Bundesstraßen gibt es erheblichen Handlungsbedarf.

    Unsere größeren Städte dürfen bei den ICE- und IC-Verbindungen nicht schlechter gestellt werden. Wichtige Bahnprojekte wie die Marschbahn, die vierte Bahnsteigkante in Elmshorn sowie die Elektrifizierung der Strecken Wilster-Brunsbüttel und Lübeck-Lüneburg dürfen nicht auf den St. Nimmerleinstag verschoben werden. Das ist völlig inakzeptabel. Diese Projekte müssen schneller umgesetzt werden und nicht langsamer. Die Planung muss beschleunigt werden – durch mehr Planer und ein reformiertes Planungsrecht. Es mangelt nicht an Vorschlägen, sondern an der Umsetzung. Mein Eindruck ist, dass man in Berlin bei der Priorisierung auf Analysen schaut, bei denen allein auf die Fahrgastzahlen geschaut wird. Es gibt in Deutschland natürlich sehr viel größere Ballungsgebiete als bei uns. Aber es gibt bundesweit eben keine weitere Sondersituation wie bei der Insel Sylt, die eben fast nur über die Bahn erreicht werden kann, wenn man mal die Fähre und das Flugzeug außer Acht lässt. Diese Sondersituation muss endlich auch in Berlin erkannt und entsprechend berücksichtigt werden. Erst vor wenigen Tagen ist auf Sylt wegen der maroden Infrastruktur wieder das Chaos ausgebrochen. Das muss dringend abgestellt werden und darf nicht 20 Jahre so weitergehen. Das Land ist während der Jamaika-Zeit bei der Planung sogar in Vorleistung gegangen. Das muss belohnt und nicht bestraft werden.

    Ich kann auch überhaupt nicht nachvollziehen und akzeptieren, dass man das Grundgesetz ändert, um 500 Milliarden Euro zusätzliche Schulden für die Infrastruktur aufzunehmen und dann angeblich kein Geld mehr hat für wichtige Autobahnprojekte. Das ist wirklich völlig verrückt! Genau dafür sollen diese ganzen Schulden doch gemacht werden! Das Geld darf nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern und für die Mütterrente verwendet werden, sondern muss in die Zukunftsfähigkeit des Landes investiert werden. Bundesverkehrsminister Schnieder und Bundesfinanzminister Klingbeil haben sich bei diesem Thema offenbar völlig verhakt und der Kanzler scheint derzeit etwas hilflos nach Lösungen zu suchen

    Mir ist mittlerweile völlig egal, ob im Etat des Bundesverkehrsministers bis 2029 nun fünf, zehn oder 15 Milliarden Euro fehlen. Ich erwarte, dass das benötigte Geld für Schleswig-Holstein bereitgestellt wird. Der Bund muss mit dem vielen Geld aus dem Infrastruktur-Sondervermögen mehr Projekte finanzieren und nicht weniger. Sie müssen allesamt schneller realisiert werden und nicht langsamer. Die A20 ist das wichtigste Verkehrsprojekt für unser Bundesland und muss nach der Farce der jahrzehntelangen Planung schnellstmöglich realisiert werden. Wenn Baurecht vorliegt, muss sofort gebaut werden. Alles andere wäre keinem Menschen mehr zu erklären. Vor allem die Menschen in Bad Segeberg, aber auch in vielen anderen Orten der Region warten wie die Wirtschaft, die Bundeswehr und die Westküste händeringend auf diese Verbindung, die in unserem Verkehrsnetz schlichtweg fehlt. Es gibt schon länger Zweifel an der ausreichenden Finanzierung des A20-Weiterbaus durch den Bund. Bad Segebergs Bürgermeister Toni Köppen hat deshalb erst vor wenigen Wochen einen Brandbrief geschrieben. Verkehrsminister Madsen hatte jedoch wiederholt darauf hingewiesen, dass er diese Sorge nicht habe. So kann man sich täuschen, Herr Madsen! Bei den weiteren Gesprächen mit dem BUND wünsche ich Ihnen Erfolg! Und wie gesagt: Nichts gegen Bierzelte, aber der Ministerpräsident und der Verkehrsminister müssen jetzt alle Hebel in Bewegung setzen und in Berlin dafür sorgen, dass nicht nur der A20-Weiterbau irgendwie doch noch finanziert wird, sondern dass alle Projekte in Schleswig-Holstein schnellstmöglich umgesetzt werden."

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  • 25.09.2025

    Anne Riecke zu TOP 12 "Besoldungsstruktur der Schulleitungen an den Förderzentren jetzt neu aufstellen"

    In ihrer Rede zu TOP 12 (Besoldungsstruktur der Schulleitungen an den Förderzentren jetzt neu aufstellen) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Dieser Antrag trifft einen Nerv in unserer Bildungsdiskussion. Die Faktenlage ist eindeutig: Es besteht ein klarer Handlungsbedarf im Hinblick auf die Besoldungsstruktur der Schulleitungen an den Förderzentren und das bereits seit über fünf Jahren! In Schleswig-Holstein gibt es 86 Förderzentren und 17 Verbundsysteme, die neun Förderschwerpunkte bieten. An diesen Förderzentren werden rund 17.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet und gefördert.

    Dennoch ist seit über einem halben Jahrzehnt klar: Die derzeitige Regelung der Besoldungsstruktur der Schulleitungen an den Förderzentren ist nicht mehr zeitgemäß. Sie ist an die Schülerzahl mit sonderpädagogischem Förderbedarf gekoppelt – obwohl die Verantwortung einer Schulleitung nicht kleiner wird, nur weil es weniger Kinder sind. Genau das ist der Punkt: Wer eine Schule führt, trägt unter anderem Verantwortung für Personal, Organisation, Elternarbeit und Schulentwicklung. Diese Verantwortung muss sich in der Besoldung widerspiegeln – unabhängig von Schülerzahlen.

    Schauen wir uns die Realität einmal an. Seit 2019/2020 gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Neuordnung der Besoldung befassen soll. Getagt hat sie nach dem dreijährigen Bestehen im Jahr 2023 genau ein einziges Mal. Wenn seitdem geprüft wird, aber nur sporadisch getagt wird, dann entsteht eine Planungsunsicherheit für alle Beteiligten — für die Schulleitungen, für die Schulen, aber auch für das Land. Diese Unsicherheit kostet nicht nur Motivation, sondern vor allem Vertrauen und gutes Personal. Und das ist einfach zu wenig für ein Problem, das 17.000 Schülerinnen und Schüler betrifft.

    Aber mal ehrlich. Eine Schulleitung, die für 1.200 Kinder im Einzugsgebiet zuständig ist, hat doch nicht weniger Verantwortung, nur weil weniger Gutachten in Bezug auf sonderpädagogische Förderungen geschrieben wurden. Das ist so, als würden wir Feuerwehrleute nur nach Zahl der Brände bezahlen – nicht nach der Größe des Gebiets, das sie absichern. Ein Beispiel: Förderzentrum A in einer ländlichen Region hat vielleicht 'nur' 200 Kinder mit festgestelltem Förderbedarf. Aber im Einzugsgebiet sind 1.000 Schülerinnen und Schüler, die Beratung und Unterstützung benötigen. Förderzentrum B in einer Stadt hat ähnliche Aufgaben, aber durch mehr festgestellte Bedarfe eine höhere Besoldung. Gleiche Verantwortung – ungleiche Bezahlung. Das versteht niemand. Und das ist auch nicht fair.

    Die Landesregierung weiß das übrigens selbst. In den Antworten auf Kleine Anfragen steht schwarz auf weiß: Die Zahl der festgestellten Förderbedarfe reicht nicht mehr als Grundlage. Vorgeschlagen sind längst bessere Kriterien. Was fordern wir nun? Legen Sie endlich verbindliche Kriterien fest. Besoldung muss sich an der Realität orientieren – an Schülerzahlen im Einzugsgebiet, Lehrerwochenstunden und Aufgabenvielfalt. Legen Sie außerdem endlich einen Zeitplan vor. Der Forderung aus dem Antrag, mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2025/2026 die Anpassung der Besoldungsstruktur vorzunehmen, sind Sie jedenfalls bereits entkommen.

    Schulleitungen an Förderzentren halten unser inklusives System am Laufen. Sie sind Lotsen, Brückenbauer, Krisenmanager. Wer diesen Job macht, verdient nicht nur Respekt, sondern auch eine Besoldung, die der Verantwortung gerecht wird. Also Schluss mit dem Warten, Schluss mit dem Klein-Klein. Besoldung ist keine Frage von Luxus, Besoldung ist Vorsorge für ein Bildungssystem, das funktioniert."

     

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  • 25.09.2025

    Anne Riecke zu TOP 13 "Gute Bildung braucht genügend Lehrkräfte"

    In ihrer Rede zu TOP 13 (Gute Bildung braucht genügend Lehrkräfte) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Wenn wir den Lehrkräftemangel in Schleswig-Holstein wirksam bekämpfen wollen, müssen wir die Ursachen systematisch angehen – und genau das tut dieser Antrag. Zum einen ist das die Finanzierung der Hochschulen. Das derzeitige Hochschulfinanzierungsmodell setzt falsche Anreize. Es benachteiligt Lehramtsstudierende, obwohl wir in diesem Bereich den größten Bedarf haben. Für das Schuljahr 2025/26 stehen in Schleswig-Holstein bei steigender Schülerzahl längst nicht genug Lehrkräfte zur Verfügung. Vor allem wenn man bedenkt, dass rund 400 Stellen gestrichen werden! Angesichts dieser Situation ist es absurd, dass Lehramtsstudiengänge im Wettbewerb um Hochschulmittel strukturell schlechter gestellt sind. Wir sagen klar: Hochschulfinanzierung muss Bedarfe abbilden – und die liegen eindeutig in der Lehrkräftebildung.

    Zweitens: das Lehramtsstudium selbst. Viele junge Menschen schrecken bereits vor Beginn des Studiums zurück, weil die Perspektiven unsicher erscheinen oder – sofern sie denn mit dem Studium begonnen haben – sie brechen ab, weil die Rahmenbedingungen unfair sind und echte Perspektiven fehlen. Die Folge: eine hohe Abbruchquote und die können wir uns in Zeiten massiven Unterrichtsausfalls schlicht nicht leisten. Wir fordern deswegen bereits seit Monaten eine Reform des Lehramtsstudiums zugunsten eines dualen Modells mit frühem Praxisbezug. Wir müssen die Studienbedingungen attraktiver gestalten durch bspw. gezielte Praxisphasen, mehr Durchlässigkeit, klares Aufzeigen von Karriereperspektiven, Mentoring-Angebote und Investitionen in mehr Digitalisierung. Denn wenn wir im Studium nicht die Realität der Schule erlebbar machen, verlieren wir Potenzial und damit künftige Lehrkräfte.

    Drittens: das nicht vorhandene Controlling der Lehrkräftegewinnungspakete. Seit Jahren werden Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung gestartet – Seiteneinstieg, Quereinstieg, neue Masterangebote. Aber wir wissen zu wenig darüber, welche Programme tatsächlich wirken und welche nicht. Ohne belastbares Controlling können wir nicht beurteilen, ob diese Maßnahmen langfristig tragen oder nur kurzfristig Lücken zu füllen scheinen. Es fehlt an einer datenbasierten Steuerung und auch an Durchschlagskraft einzelner Maßnahmen. Auch der Landesrechnungshof sagt: 'Die Reaktion des Bildungsministeriums ist noch nicht ausreichend.' Unser Antrag setzt hier folgerichtig an: ein Controlling, das alle geplanten Maßnahmen des Handlungsplans einheitlich nach den Kriterien wie 'Aufwand für die Umsetzung der Maßnahme' und 'Wirkung der Maßnahme im Hinblick auf die Minderung des Lehrkräftemangels' bewertet und die Umsetzung entsprechend danach steuert. Genau so, wie es der Landesrechnungshof vorschlägt.

    Und zu guter Letzt: eine gezielte Werbeoffensive. Es reicht nicht, Stellen auszuschreiben und auf Bewerbungen zu hoffen. Schleswig-Holstein muss aktiv um Talente werben. Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg investieren längst gezielt in Kampagnen, um Nachwuchs zu gewinnen. Wir hingegen setzen bisher eher auf Zufall. Wir brauchen eine professionelle Offensive, die das Lehramt als attraktiven Beruf ins Schaufenster stellt und keinen zweiseitigen Flyer, der den Lehrerberuf beschreibt.

    Wenn wir die Lehrkräfteversorgung nachhaltig sichern wollen, brauchen wir genau diese vier Schritte: eine faire Hochschulfinanzierung, ein attraktives Studium, klare Erfolgskontrollen und eine mutige Werbestrategie. Gute Bildung braucht nicht nur genügend Lehrkräfte, sondern auch richtige Rahmenbedingungen, damit Lehrkräfte gern und dauerhaft bei uns arbeiten. Und die gewinnen wir nur mit klaren Konzepten statt mit einem Flickwerk."

     

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  • 25.09.2025

    Anne Riecke zu TOP 39 "Schutz von Kindern und Jugendlichen vor negativen Auswirkungen sozialer Medien"

    In ihrer Rede zu TOP 39 (Schutz von Kindern und Jugendlichen vor negativen Auswirkungen sozialer Medien) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Soziale Medien sind ein fester Bestandteil im Alltag vieler – wenn nicht der meisten – Kinder und Jugendlicher. Auf Plattformen wie TikTok, Instagram und anderen werden junge Menschen immer früher mit problematischen Inhalten konfrontiert. Cybermobbing, Gewalt und Extremismus laufen den jungen Menschen dort inzwischen fast zwangsläufig über den Weg.

    Ein Blick in die aktuelle 'JIM-Studie' zum Medienverhalten Jugendlicher aus dem Jahr 2024 liefert hierzu alarmierende Zahlen:

    • 61 % der Jugendlichen berichten, im letzten Monat mit Fake News konfrontiert worden zu sein,
    • 43 % sind auf Verschwörungstheorien gestoßen,
    • 25 % gaben an, unfreiwillig pornografische Inhalte gesehen zu haben,
    • und 40 % hatten Kontakt mit sogenannter 'Hate Speech', also öffentlichen Äußerungen, die sich gegen bestimmte gesellschaftliche Gruppen richten oder zur Gewalt gegen diese aufrufen.

    Jede dieser Zahlen ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das zeigt deutlich: Es besteht akuter Handlungsbedarf. Politik, Eltern und Schule sind gleichermaßen gefordert, hier endlich aktiv zu werden. Dass diese Aspekte auch beim Anstieg psychischer Erkrankungen unter Kindern und Jugendlichen eine Rolle spielen, liegt nahe. Eine gemeinsame Anhörung der zuständigen Ausschüsse kann dabei ein sinnvoller Schritt sein. Dennoch möchte ich anmerken, dass ich es zumindest kritisch sehe, wenn das Parlament einen solchen Beschluss für den Ausschuss trifft – darüber hinaus liefert der Antrag selbst kaum Substanz.

    Zudem warne ich eindringlich davor, unter dem Deckmantel einer Anhörung im Nachhinein auf ein pauschales Social-Media-Verbot hinzuarbeiten. Wir wissen ja, dass es in der Landesregierung durchaus Sympathien für solche Verbote gibt und auch in der Begründung Ihres Antrags weisen Sie auf Länder hin, die derartige Verbote bereits eingeführt haben. Bevormundung und Verbotspolitik sind aber nicht der richtige Weg.

    Ein solches Verbot ist in der Praxis ohnehin kaum umsetzbar: Schon heute wird bei der Anmeldung meist auf eine Selbstauskunft der Nutzerinnen und Nutzer zu ihrem Alter gesetzt. Und wenn ein Ausweis verlangt wird, greifen Jugendliche eben zum Ausweis der Eltern. Außerdem: Ein Verbot ist keine Problemlösung, sondern verschiebt das Problem nur auf einen späteren Zeitpunkt. Das ist doch Realitätsverweigerung.

    Wir haben das hier bereits mehrfach gefordert, und ich betone es gerne noch einmal: Es braucht stattdessen konkrete und wirksame Maßnahmen zur Förderung von Medienkompetenz. Ein Handyverbot oder das Verbot sozialer Medien schützt Kinder und Jugendliche nicht vor den Gefahren von Fake News, Desinformation, Gewaltinhalten oder Online-Mobbing. Im Gegenteil: Wer soziale Medien verbietet, verhindert, dass junge Menschen frühzeitig lernen, reflektiert und kritisch mit ihnen umzugehen. Aber nur so können sie sich zu mündigen Mitgliedern einer aufgeklärten Gesellschaft entwickeln.

    Und wir können nicht ernsthaft in Erwägung ziehen, Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr die Teilnahme an sozialen Medien zu verwehren und ihnen dann an ihrem Geburtstag plötzlich den vollen Zugang zu gewähren – ohne sie jemals darauf vorbereitet zu haben. Mit 16 Jahren dürfen Jugendliche in diesem Land das Parlament wählen. Und wir wissen alle: Demokratie und Meinungsbildung finden längst auch im digitalen Raum statt. Wir müssen jungen Menschen Vertrauen entgegenbringen und sie befähigen, digitale Ressourcen zu ihrem Vorteil zu nutzen und Inhalte kritisch zu hinterfragen. Auch andere Maßnahmen wie eine Klarnamenpflicht oder Beschränkungen der Algorithmen könnten durchaus sinnvoll sein.

    Lassen Sie uns also in einer Anhörung gemeinsam mit Expertinnen und Experten beraten, wie wir Jugendliche bestmöglich unterstützen können. Ein Verbot ist der falsche Weg. Was unsere Kinder und Jugendlichen stattdessen brauchen, ist Begleitung, Aufklärung und echte Bildung im digitalen Raum."

     

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  • 25.09.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 34 "Schulwege sicher gestalten"

    In seiner Rede zu TOP 34 (Schulwege sicher gestalten) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Seit wann ist der Schleswig-Holsteinische Landtag dafür da, die Regierung aufzufordern, das zu machen, was ihre Aufgabe ist? Mit Verlaub, also Ihr Antrag ist voller Selbstverständlichkeiten und voller Dinge, die sich alle selbst ergeben. Lassen Sie uns eins vorausschieben: Schulwegsicherung ist ein wichtiges Thema. Und es gibt in der Tat in ganz vielen Kommunen durchaus Unsicherheit darüber, was sie eigentlich können und dürfen. Vor allem deshalb, weil wir innerhalb der letzten Jahre zweimal die Straßenverkehrsordnung, insbesondere mit Hinblick auf Tempo-30 -Zonen und die Einrichtung von Fußgängerüberwegen, verändert haben.

    Und deshalb ist diese Veränderung der Rechtslage vielleicht etwas, was man dem einen oder anderen etwas näherbringen kann. Da bin ich dabei, das kann man machen und dabei sollten die Kommunen vielleicht auch unterstützt werden. Aber dafür, und jetzt kommen wir mal zu Ihrem Antrag, Herr Kilian, das Tool der KielRegion zu übernehmen und das Rad.SH zur Verfügung zu stellen, um die Schulwegplanung voranzubringen? Waren Sie mal auf der Website von Rad.SH? Unter ‚Service‘ können Sie da ein Tool finden, das heißt ‚Schulwegplanung‘. Das gibt es. Und ehrlich gesagt, Sie finden dasselbe auch unter dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, der haufenweise Infomaterial zur Planung von Schulwegen liefert. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum ich jetzt die KielRegion dazu auffordern soll, die übrigens selbst Mitglied bei Rad.SH ist, das, was sie gebaut hat, Rad.SH zu überlassen, also mit Verlaub, da stellen sich mir die Nackenhaare auf.

    Das Zweite ist, dass die unteren Verkehrsbehörden über die neuen Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung niedrigschwellig informieren sollen. Also, dass man die Schülerinnen und Schüler niedrigschwellig informiert, das leuchtet mir ein. Aber dass die Kreisverwaltungen in Schleswig-Holstein niedrigschwellig informiert werden müssen, damit sie es verstehen, das ist wirklich hanebüchen. Dafür gibt es einen Schulwegerlass. Der ist in der Tat ein bisschen alt, den kann und muss man überarbeiten. Das hat das Verkehrsministerium schon eingeräumt. Aber jetzt sage ich mal zu deren Gunsten: Die Veränderung der Novelle der Straßenverkehrsordnung war im Herbst des letzten Jahres. Und die Ausführungsbestimmungen dazu sind im April 2025 das erste Mal herausgekommen. Also zwischen April und heute ist jetzt vielleicht ein bisschen zu viel Zeit vergangen. Aber ehrlich gesagt erwarte ich, dass diese punktuellen Veränderungen am Schulwegerlass auch gemacht werden können.

    Und dann, lieber Kollege Kilian, finde ich, müssen wir an dieser Stelle auch mal darüber reden, wie wir in einer Gesellschaft mit dem Thema Eigenverantwortung umgehen. Ich frage mich bei all dem immer, wie ich eigentlich sicher zur Schule gekommen bin? Ich bin in West-Berlin groß geworden, da war nicht wenig Verkehr, da war kräftig was los. Und ehrlich gesagt, haben mich meine Eltern an die Hand genommen und mir gezeigt, wie mein sicherer Schulweg aussieht. Und ich finde, dass wir auch mal sagen müssen, dass diese Verantwortung von Eltern für ihre Kinder auch weiter besteht und nicht alles auf staatliche Institutionen verlagert wird. Wir sind nicht der fürsorgende Staat, der an allen Stellen alles machen muss, sondern wir sind eine Gesellschaft, in der man auch erwarten darf, dass Menschen weitergeben, was man intuitiv irgendwo aufgreift. Da kann man nämlich sagen ‚Pass mal auf, über eine vielbefahrene Straße solltest du nicht rübergehen‘ oder ‚Beim Fahrradfahren die Radwege benutzen‘. Das ist nicht unbedingt eine staatliche Aufgabe, die auf 16 Seiten im Schulwegerlass ausformuliert werden muss. Und deshalb ärgert mich es, wenn ich so einen Schaufensterantrag zu Schuljahresbeginn lese. Das kann man alles machen, Kollege Kilian, aber in Wahrheit müssen wir doch auch mal sagen: Mit der Sicherung der Schulwege muss auch ein Appell an die Eltern in diesem Land einhergehen, ihren Erziehungsauftrag ernst zu nehmen. Und dazu gehört nicht nur die staatliche Verantwortung für die Schulwege, sondern dazu gehört auch ein ganz normaler, gesunder Menschenverstand.

    Ich kann Ihnen mal aus dem Schulwegerlass vorlesen, nur damit wir auch mal über das Thema Bürokratie und Bürokratieabbau reden. Im Schulwegerlass heißt das vorne: ‚Im Rahmen der Schulwegsicherung sind insbesondere folgende Dinge zu berücksichtigen: die Richtlinie für integrierte Netzgestaltung, die Richtlinie für Anlagen von Landesstraßen, die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, die Empfehlung für die Anlagen des ruhenden Verkehrs, die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, die Richtlinie für die Anlage der Ausstattung der Fußgängerübergänge, die Richtlinie für die Nichtsignalanlagen, die Richtlinie für die Markierung von Straßen, die Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen‘ und, und, und, und, und.

    Und jetzt fragen Sie mich mal, warum hat Deutschland so viel Bürokratie? Ja, genau, deshalb.  Deshalb, Kollege Kilian, Sie haben das sehr richtig verstanden: Wir reduzieren das Ganze auf das, was wirklich was bringt. Und in der Tat, ich erwarte vom Verkehrsministerium, dass der Schulwegerlass aktuell überarbeitet wird, weil durch das Wegfallen der drohenden Gefahrenlage, die die Kommunen früher nachweisen mussten, um Fußgängerüberwege oder Tempo-30-Zonen einzurichten, sich das etwas verändert hat. Aber ansonsten finde ich, gilt aus diesem Hause auch mal: Der Eigenverantwortung eine Chance."

     

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  • 02.10.2018

    Christopher Vogt: Die Schulbauprogramme sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu bester Bildung

    Zu den Fördermitteln des Bundes und des Landes für den Schulbau erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Christopher Vogt:

    „Es ist eine sehr gute Nachricht, dass das Ministerium die Bundes- und Landesmittel für den Schulbau jetzt verteilt. Uns war wichtig, dass alle Regionen des Landes davon profitieren und die Mittel nun zügig abfließen können. Hier sind nun die Kommunen als Schulträger gefragt.

    Die Schulbauprogramme sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu bester Bildung. Der Bedarf ist natürlich deutlich größer als diese Programme. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass der Bund die Schulen endlich dauerhaft und in deutlich größerem Umfang unterstützt. Wenn es entsprechende finanzielle Spielräume geben sollte, wird das Land in dieser Wahlperiode sicherlich auch noch ein weiteres Programm auflegen. Das bedeutet allerdings nicht, dass man die Schulträger aus ihrer Verantwortung für den Schulbau entlässt. Wir lassen die Kommunen mit dieser Aufgabe aber auch nicht allein.

    Bildung muss endlich eine gesamtstaatliche Aufgabe werden. Wir wollen die weltbeste Bildung für alle jungen Menschen und dieses große Ziel werden wir nur erreichen, wenn wir alle Schulen deutlich besser ausstatten als bisher. Der Bildungsföderalismus ist auch mit Blick auf den Schulbau reformbedürftig. Es konkurrieren ja nicht mehr die einzelnen Schulstandorte oder Bundesländer miteinander, sondern unser Land konkurriert zunehmend mit Asien oder Nordamerika.“

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  • 25.09.2025

    Anne Riecke zu TOP 15 " Lernstandserhebungen einführen"

    In ihrer Rede zu TOP 15 (Lernstandserhebungen einführen – Lernlücken erkennen und gezielt schließen) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Mit unserem gemeinsamen Antrag verfolgen wir ein klares Ziel: Lernstandserhebungen flächendeckend einführen, um Lernrückstände frühzeitig zu erkennen und gezielt zu schließen. Denn die Ergebnisse der letzten Bildungsrankings sind nicht nur alarmierend, sie spiegeln außerdem wider, dass wir als Gesellschaft in der Verantwortung stehen, unsere Kinder und deren Zukunft nicht im Stich zu lassen. Es ist also an der Zeit – oder eher längst überfällig –, dass wir die Herausforderungen in unserem Bildungssystem nicht nur erkennen, sondern aktiv angehen.

    Zur Einordnung: Wir wissen sehr wohl, dass es in Schleswig-Holstein bereits VERA 3 und VERA 8 gibt – bundesweit etablierte Vergleichsarbeiten. Und seit diesem Schuljahr gibt es mit LeA.SH auch bei uns ein Instrument, das die Lernausgangslage in den Jahrgängen 1 und 5 erfassen soll. Das ist richtig, das ist wichtig – aber es reicht nicht. Warum? Weil diese Instrumente punktuell sind. Sie sind nicht systematisch miteinander verzahnt, sie schaffen keine durchgehende Linie über die gesamte Schullaufbahn hinweg.

    Was fordern wir also konkret? In unserer Pressemitteilung haben wir es klar benannt: Wir brauchen ein landesweites Verfahren nach dem Hamburger Modell KERMIT. Das bedeutet:

    • jährliche, standardisierte Lernstandserhebungen digital gestützt und wissenschaftlich fundiert
    • verbindliche Mindeststandards, deren Erreichung regelmäßig überprüft wird
    • transparente Rückmeldungen an Schulen, Lehrkräfte und Eltern, damit Lernrückstände nicht erst im Abschlusszeugnis auffallen
    • verpflichtende Fördermaßnahmen, wenn Defizite erkennbar sind – begleitet durch Fortbildungen für Lehrkräfte und durch gezielte Unterstützung für Schulen

    Damit erreichen wir, dass Lernrückstände nicht verwaltet, sondern gezielt abgebaut werden. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen sollen nicht einfach in einer Schublade abgelegt werden, sondern Transparenz schaffen und Eltern sowie Schülerinnen und Schülern klare Rückmeldungen zum Lernstand geben, damit unsere Kinder gezielte Unterstützung erhalten, um ihre Potenziale zu entfalten. 

    Warum ist das dringend notwendig? Die Corona-Pandemie hat Lernlücken vergrößert. Studien zeigen, dass Kinder mit ohnehin schwächerem Hintergrund besonders betroffen sind. Wenn wir diesen Kindern nicht systematisch helfen, verfestigen sich Bildungsungerechtigkeiten. Standardisierte Erhebungen sind deshalb kein Selbstzweck – sie sind ein Frühwarnsystem. Nur wenn wir regelmäßig und verbindlich messen, können wir zielgerichtet fördern. Alles andere bleibt Stückwerk. Ein Blick nach Hamburg zeigt seit Jahren, dass es funktioniert. Mit KERMIT gibt es dort ein Verfahren, das wissenschaftlich begleitet ist, digital abläuft und konkrete Rückmeldungen liefert. Wenn Hamburg das kann, dann kann Schleswig-Holstein das auch. Es ist schlicht ein Gebot der Fairness gegenüber unseren Schülerinnen und Schülern, dass auch hier niemand durchs Raster fällt.

    Wir wollen keine Prüfungsbürokratie, wir wollen keine zusätzliche Belastung ohne Mehrwert. Was wir wollen, ist ein kluges System, das Lernerfolg sichtbar und Förderung möglich macht. Unser Antrag setzt genau darauf. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung – für mehr Transparenz, für mehr Verbindlichkeit und für mehr Bildungsgerechtigkeit in Schleswig-Holstein."

     

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  • 25.09.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 28 "Tarifbindung darf nicht gesetzlich erzwungen werden"

    In seiner Rede zu TOP 28 (Tarifbindung darf nicht gesetzlich erzwungen werden) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Wir haben in diesem Hohen Haus mehrfach über Tariftreue und Vergabegesetze gesprochen. Wir haben hier in der Jamaika-Koalition gemeinsam mit den Grünen und der CDU das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein aufgehoben, weil wir es als ein Bürokratiemonster erkannt haben, das für die mittelständische Wirtschaft nichts bringt und auch keine höhere Tarifbindung erzeugt. Wir haben daran auch festgehalten und diese neue Landesregierung, Schwarz-Grün, hat daran festgehalten, und das hat mich sehr gefreut, weil die Erkenntnisse dazu heute keine anderen sind, als sie es vor vielen Jahren war.

    Tarifbindung lässt sich nicht durch ein Tariftreue- und Vergabegesetz verbessern. Das ist nicht nur meine Auffassung, sondern das hat die Landesregierung zum Beispiel in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dirschauer am 24. Juni dieses Jahres noch mal ausdrücklich bestätigt. Dort heißt es: 'Es gibt aus Sicht der Landesregierung außerdem keine effektiven und rechtssicheren Mittel des Vergaberechts, um die Tarifbindung unmittelbar oder mittelbar zu steigern. Ein unmittelbares Einwirken auf die originäre Tarifbindung verbietet sich bereits aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie. Aber auch ein versuchtes mittelbares Einwirken auf die Tarifbindungen begegnet erheblichen rechtlichen und praktischen Bedenken und erzeugt mindestens bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Vergabestellen.‘  Das ist, Herr Minister, genau auch meine Rechtsauffassung.

    Nun hat es im Koalitionsvertrag des Bundes zwischen CDU und SPD eine Vereinbarung gegeben, ein Bundestariftreuegesetz einzuführen. Dieses Bundestariftreuegesetz auf Initiative der SPD hat auch schon den Weg in den letzten Koalitionsvertrag der Ampelregierung gefunden. Aber es hat niemals einen Gesetzentwurf gegeben. Das ist in der Tat ein großer Erfolg. Und wenn ich zitieren darf, dann hat der Chef des UV Nord, Philipp Murmann, im September 2024 auf einer Veranstaltung dazu gesagt, dass die norddeutsche Wirtschaft den FDP-Ministern der Ampelkoalition in Berlin dankt, dass das Gesetzesvorhaben zur Tariftreue von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einstweilen gestoppt wurde.

    Der bürokratische Irrsinn zur Tariftreue in Gestalt des Bundestariftreuegesetzes ist grundsätzlich abzulehnen. Denn, das darf ich noch mal auch in die Richtung der Kolleginnen und Kollegen von SSW und SPD sagen, wir alle wünschen uns mehr Tarifbindung. Und wir wollen etwas dafür tun, dass die Unternehmen, aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich dann in Form von Gewerkschaften dazu versammeln müssen, dass die mehr Tarifbindung erzeugt. Aber Tarifbindung können Sie nicht erzwingen. Und schon gar nicht durch ein solches Gesetz.

    Und ansonsten wären die Zahlen überall in Deutschland anders. Die Tarifbindung im Land Nordrhein-Westfalen, das ein Tariftreuegesetz seit 2011 hat, ist zwischen den Jahren 2021 und 2024 um sieben Prozent zurückgegangen. Die Tarifbindung in allen anderen Bundesländern nur um vier.  Das Tariftreuegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat nicht bewirkt, dass es mehr Tarifbindung gegeben hätte, sondern trotz dieses Gesetzes ist die Tarifbindung schneller gesunken. Das gilt übrigens auch für Rheinland-Pfalz. Dort ist sie um fünf Prozent gesunken. Also der Zusammenhang ist erkennbar nicht vorhanden. Deshalb wird übrigens auf Bundesebene jetzt auch nicht mehr behauptet, dass die Tarifbindung durch dieses Gesetz gesteigert werden soll, sondern man schreibt da jetzt rein, dass man die Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen will, denn das würde die Unternehmen benachteiligen, die einem Tarifvertrag angehören. Das ist nun der größte Blödsinn.  Denn ein Unternehmen, das sich selbst entscheidet, in die Tarifbindung zu gehen, erwartet davon Vorteile, keine Nachteile. Und das ist ja auch gut so an dieser Stelle. 

    Lassen Sie mich zum Abschluss eines sagen. Dass das keine Bürokratie wäre, die da aufgebaut wird, kann man schon dadurch widerlegen, welche Kosten dieses Gesetz erzeugt. Die jährlichen Kosten beim Personal des Bundesministeriums für Arbeit betragen knapp 600.000 Euro. Die Einrichtung einer Prüfstelle 1,4 Millionen Euro pro Jahr plus einmalige Kosten von 160.000 Euro. Die Einmalkosten für die technische Anwendung 6,5 Millionen Euro, Personalkosten 500.000, jährliche Sach- und Personalkosten 700.000 Euro. Wer sagt, dass das kein Bürokratieaufbau ist, der irrt. Machen Sie einen erneuten Rückzieher. Entschließen Sie sich im Bundesrat."

     

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  • 26.09.2025

    Heiner Garg zu TOP 16 "Ambulante medizinische Versorgung in Schleswig-Holstein für die Zukunft sichern"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Ambulante medizinische Versorgung in Schleswig-Holstein für die Zukunft sichern) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Die schlechte Nachricht ist: Das deutsche Gesundheitssystem ist das drittteuerste Gesundheitssystem der Welt. Die Ergebnisse, die inzwischen abgeliefert werden, liegen eher im Mittelfeld. Das heißt, da ist wirklich noch Luft nach oben, und zwar mit gegebenen Ressourcen und gegebenen Kapazitäten. 

    Zweitens: Ein Drittel der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein werden in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. Und wir werden nicht in der Lage sein, eins zu eins jede und jeden zu ersetzen. Soweit die schlechte Nachricht. Die gute Nachricht ist, und davon bin ich überzeugt: Wir könnten Versorgung sicherstellen. Und zwar die nächsten Jahre oder sogar die nächsten zwei Jahrzehnte, wenn wir den Mut haben, den Menschen zu sagen, und zwar gerade auch den Menschen, die im ländlichen Raum leben, wir wären in der Lage, eure Versorgung sicherzustellen, wenn wir uns alle zusammensetzen, uns ehrlich sagen, dass diese Versorgung allerdings etwas anders aussehen wird als in den vergangenen Jahrzehnten. Aber es ist unsere Pflicht, genau so mit den Menschen zu kommunizieren und ihnen nicht ständig nur Angst zu machen und dann die Hände in den Schoß zu legen.

    Warum sage ich das? Weil Politik dazu da ist, Dinge zu verändern, und zwar zum Positiven. Und ich will das anhand von zwei Beispielen festmachen. Das erste Beispiel ist, dass sich diese Landesregierung zu Beginn zu Recht auf die Fahne geschrieben hat, dass sie insbesondere die ambulante Versorgung stärken will. Da ist bislang außer der Streichung der Mittel für den Versorgungssicherungsfonds allerdings wenig bei rumgekommen. Zweitens bringt mich genauso auf die Palme, denn das ist die aktuelle Diskussion in Berlin, bestimmte Tätigkeiten zu delegieren. Also etwas die Frage, wie viele Impfungen sollen eigentlich in einer Apotheke angeboten werden? Ich wäre übrigens von dem Konzept der Bundesgesundheitsministerin noch überzeugter, wenn da echter Reformwille dahinter stünde und nicht nur der Gedanke, wie beruhigen wir die Apotheker, die gerade auf der Zinne sind. Aber grundsätzlich brauchen wir uns keiner Diskussion über die Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen mehr zu stellen, wenn sofort dieser Reflex einsetzt.

    Ich habe gestern Abend auf dem parlamentarischen Abend des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes etwas Wunderbares gelernt, nämlich den Begriff Logofriedhof, also wenn sämtliche Vereinigungen in einer ersten Reaktion protestieren, und sagen, das geht alles nicht. Über Substitution theoretisch diskutieren auf Gesundheitskongressen, ja, aber wenn es dann wirklich Vorschläge gibt, dann wird alles pauschal abgelehnt. Genauso übrigens der Reflex der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein auf den Antrag von SPD, FDP und SSW. Genau der gleiche Reflex. Also so nicht. Ja, wie dann? 

    Ich sage Ihnen ganz deutlich: Das ist ein Angebot, das hier gemacht werden soll. Und zwar ein Angebot an die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, die in unterversorgten Regionen leben, die zum Teil monatelang auf einen Hausarzttermin warten müssen. Und es ist ein Angebot an sämtliche Leistungserbringende, an die Ärztinnen und Ärzte, an das medizinische Fachpersonal. Das kommunale Medizinische Versorgungszentrum kann auch nur ein Impulsgeber sein. In Büsum haben es die Kolleginnen und Kollegen jetzt in die eigene Hand genommen. Das ist doch wunderbar,

    Der Genossenschaftsgedanke, da steckt das Wort Genossin oder Genosse dahinter. Aber nicht zu früh freuen. Das ist ein äußerst liberaler Ansatz. Menschen organisieren sich selbst und lösen Probleme. Das ist eine richtige Idee. Weil hier Angebote gemacht werden, weil hier Möglichkeiten zur Versorgungssicherung geschaffen werden, wäre das Allererste, das die regierungstragenden Fraktionen tun könnten, endlich der Gesundheitsministerin wieder die Möglichkeit zu geben, in Schleswig-Holstein zu gestalten. Sie müssten endlich davon absehen, den Versorgungssicherungsfonds überall zu loben und zu erzählen, alle finden ihn toll.  Wenn der so toll ist, dann geben Sie der Gesundheitsministerin endlich das Geld, damit sie wieder Versorgung sichern kann in Schleswig-Holstein."

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  • 26.09.2025

    Christopher Vogt zu TOP 35 "Reform des Denkmalschutzgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 35 (Reform des Denkmalschutzgesetzes – Mehr Transparenz, Fairness und Akzeptanz) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Ein funktionierender Denkmalschutz ist sehr wichtig, um unser kulturelles Erbe erhalten zu können. Über den Denkmalschutz wird vermutlich leidenschaftlich diskutiert, seitdem es ihn gibt. Das ist auch wenig überraschend, denn hier stoßen das öffentliche Interesse und die berechtigten Interessen der oft privaten Eigentümerinnen und Eigentümer direkt aufeinander. Es geht um staatliche Einschränkungen am eigenen Haus und eben auch oft um Kosten, die dabei zu schultern sind.

    Wir sind der Meinung, dass es mehr Transparenz und Fairness gegenüber den Eigentümerinnen und Eigentümern braucht, damit auch die notwendige Akzeptanz entstehen kann. Und daran mangelt es leider. Denn nicht nur mit Blick auf die aktuellen Diskussionen in Lübeck und auch Flensburg muss man leider feststellen, dass die Akzeptanz des geltenden Denkmalschutzgesetzes und seiner Anwendung nicht so groß ist, wie gleich andere Kolleginnen und Kollegen behaupten werden. Viele Entscheidungen werden von den Eigentümerinnen und Eigentümern als recht willkürliche Bevormundung wahrgenommen und das hilft auch nicht dem Denkmalschutz. Auch vor dem Hintergrund der notwendigen energetischen Sanierung vieler Gebäude ist es nicht förderlich, wenn der Denkmalschutz von interessierten Käufern als großer Makel gesehen wird.

    Aus unserer Sicht ist der Reformbedarf beim Denkmalschutzgesetz offenkundig: Es braucht eine faire und verhältnismäßige Balance zwischen dem öffentlichen Interesse und dem berechtigten Interesse der Eigentümer, vor allem der privaten. Es braucht sehr transparente und gut begründete Entscheidungen der zuständigen Behörden. Die Mitwirkungsrechte der Eigentümer müssen spürbar gestärkt werden: Es braucht geeignete Einspruchs- und Klagemöglichkeiten, die es in anderen Bundesländern ja gibt – zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Während Schleswig-Holstein seit 2014 auf das deklaratorische Verfahren setzt, setzen andere Bundesländer auf das konstitutive Verfahren, bei dem es einen Verwaltungsakt gibt, gegen den dann ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann. Und das sollte ausdrücklich nicht nur für den Beurteilungsspielraum bei der Unterschutzstellung, sondern auch für den Ermessensspielraum bei Auflagen und Genehmigungen gelten. Das wäre ein rechtsstaatlich faires und sauberes Verfahren. Und ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass man auch in Sachen Bedeutung des Denkmals wieder stärker differenziert.

    Nicht alles am aktuellen Gesetz ist schlecht, aber auch die Evaluation im Jahr 2021, die gleich angeführt werden wird, hat verschiedene Schwachstellen des Gesetzes beleuchtet. Ich finde es zum Beispiel bedauerlich, dass die darin festgeschriebene Möglichkeit von öffentlich-rechtlichen Verträgen zwischen den Denkmalschutzbehörden und den Eigentümern offenbar keine Anwendung findet. Das sollte sich aus unserer Sicht unbedingt ändern.

    Der Kollege Junghans hatte mit Blick auf die Aufregung in Lübeck Ende August eine – wie ich finde – sehr kluge Pressemitteilung herausgegeben, in der die CDU-Fraktion ebenfalls eine Reform des Denkmalschutzes fordert. Unsere Fraktionen sind bei dieser Frage offenbar so nah beieinander, dass ich eine politische Mehrheit in diesem Hohen Hause für eine sinnvolle Reform des Denkmalschutzgesetzes sehe. Nur Mut, liebe CDU! Lassen Sie sich nicht wieder vom Koalitionspartner ausbremsen, wenn Sie schon einen richtigen Impuls haben.

    Abschließend will ich noch einmal darauf eingehen, dass die gesetzliche Grundlage natürlich immer das eine ist, die Anwendung im Alltag das andere. Haus & Grund hat da zum Beispiel auf einen wichtigen Punkt hingewiesen: Die Denkmalschutzbehörden müssen für ihre Aufgaben auch angemessen ausgestattet sein. Mein Eindruck ist, dass es nicht nur bei der Ausstattung, sondern auch mit Blick auf die Kommunikation zwischen den kommunalen Denkmalschutzbehörden gewisse Unterschiede gibt. Und es stellt sich auch die Frage, ob die Kosten des Denkmalschutzes wirklich fair verteilt sind. Ich habe da erhebliche Zweifel, gerade auch mit Blick auf die junge Generation und die stark gestiegenen Baukosten.

    Wir schlagen vor, dass die Landesregierung im zweiten Quartal 2026 eine Novelle des Denkmalschutzgesetzes vorlegen sollte. Wir sind aber auch gern bereit, dieses wichtige Thema auch noch einmal gemeinsam im Ausschuss zu vertiefen."

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  • 26.09.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 17+48 "Die Landesstraßensanierung muss wieder Priorität haben"

    In seiner Rede zu TOP17+48 (Gemeinsame Beratung a) Die Landesstraßensanierung muss wieder Priorität haben, b) Schriftlicher Bericht über das „Erhaltungsprogramm Landesstraßen 2023-2027“) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Gestern waren wir uns in diesem Hohen Hause einig und haben einstimmig einen Antrag beschlossen, die verkehrspolitische Irrfahrt des Bundesverkehrsministers zu stoppen. Einstimmig.  Diese verkehrspolitische Irrfahrt besteht darin, die notwendigen Ausgaben in die Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere im Lande Schleswig-Holstein, so zu reduzieren, dass die Projekte für Schleswig-Holstein alle verzögert werden oder überhaupt nicht stattfinden. Das galt gestern für die Bundesstraßen und Bundesautobahnen und für die Bundesschienen.

    Und heute gilt es, die verkehrspolitische Irrfahrt der Landesregierung zu stoppen, weil genau dasselbe für die Landesstraßen in Schleswig-Holstein passiert. Und was diesen zehnseitigen Bericht angeht, gehe ich fest davon aus, Herr Minister, dass das nicht das Problem des LBV war, sondern eher ein Problem innerhalb des Ministeriums oder die Frage, ob das Ministerium was vorlegen wollte oder noch weiter verzögern wollte. Ich bin mir ganz sicher, dass der LBV in der Lage gewesen wäre, sehr schnell diesen Bericht zur Verfügung zu stellen. Aber aus diesen zehn Seiten geht eines sehr deutlich hervor: In den letzten Jahren haben Sie, sicher, wie wir in der letzten Legislaturperiode auch, das Problem gehabt zu sehen, dass die Schäden an den Straßen in vielen Bereichen heftiger waren, als wir ursprünglich auch angenommen haben. Das hat schon zu meiner Zeit dazu geführt, dass wir Maßnahmen intensiver strecken mussten oder mehr Geld ausgeben mussten, um die entsprechenden Projekte wirklich zu erreichen. Deshalb mussten wir vom Ziel der Landesstraßenstrategie abweichen und nicht sagen, wir werden das bis 2030 oder 2031 schaffen, sondern sagen, dass wir bis 2033 oder 2034 brauchen, um den Erhaltungszustand so hinzukriegen, wie wir uns das vorgestellt haben. Das ist dann zwar eine Verzögerung, aber auch einsehbar. 

    Sie haben dann Anfang 2022 erleben müssen, dass die Baupreise explodieren nach der Ukraine -Krise, dass also das geplante Geld, das Sie einsetzen wollten, weniger wert wird und Sie weniger Maßnahmen damit machen können. Im Jahr 2025 haben Sie dann aber den Etatansatz für die Landesstraßen nochmal um zehn Millionen Euro abgesenkt.  Das Ergebnis ist, dass von den Mitteln, die wir eigentlich in 2017, 2018, 2019 für die Straßenstrategie zur Verfügung stellen wollten, heute nur noch zwei Drittel überhaupt zur Verfügung stehen. Deshalb sind Sie nicht auf dem richtigen Weg.

    Mit zwei Dritteln, das haben wir schon damals in den Simulationen gezeigt, mit zwei Dritteln des Geldes erreichen Sie nicht mehr, dass Sie über die Dauer den Gesamtzustand der Straßen verbessern, sondern Sie rutschen unter einen Kipppunkt, in dem die Substanz sich verschlechtert. Und das bedeutet in Wahrheit, neben den vielen Schulden, die Sie machen, machen Sie mit diesem Projekt jetzt auch noch Betonschulden, weil Sie das Geld nicht richtig ausgeben. Das ist ein für die Landesstraßen verheerendes Signal, denn wir reden hier nicht über das untergeordnete Straßensystem, auf dem sonst niemand unterwegs ist. Wir reden darüber, dass gerade im nördlichen Landesteil die Verbindungen zum Kindergarten, die Wege der Schulbusse und Rettungsfahrzeuge alle auf Landesstraßen stattfinden müssen. Und Ihre Strategie ist jetzt zu sagen, na ja, dann setzen wir vor allem auch auf Deckenanlagen. Das führt ja zu einem bestimmten interessanten Phänomen. In der Statistik tauchen die Straßen, die sowieso schlecht sind, nun nicht mehr als schlechter auf, weil sie ja sowieso schon schlecht sind. Aber Sie lassen diese systematisch liegen bis zum Verrottungszustand, um Deckenerneuerungen in bestimmten Bereichen zu machen, die natürlich den unschätzbaren Vorteil haben, dass eine Deckenerneuerung pro Kilometer 500.000 Euro kostet, eine Grunderneuerung einer Straße für den Kilometer aber das Doppelte, also etwa eine Million.

    So schaffen Sie es überhaupt noch, kilometermäßig ein bisschen was zu realisieren. Aber in Wahrheit führt es dazu, dass die Gesamtsubstanz der Straßen leidet und dass deshalb insgesamt das Straßennetz in Schleswig -Holstein wieder nach 2017 ein gutes Stück verrotten. Wir hatten ab 2017 eine Situation, wo wir auf dem Weg waren, den Gesamtzustand der Straßen wieder in einen besseren Zustand zu bringen.  Das machen wir jetzt rückgängig. Und ich sage Ihnen, damit ist das Ziel der Landesstraßenstrategie, so wie sie 2019 aufgestellt wurde, nun nicht mehr zu erreichen, wenn es dabei bleibt. Deshalb können Sie nicht sagen, Herr Minister, wir machen da weiter oder wir sind weiter auf einem guten Weg. Das Ziel, das beschrieben worden ist, ist mit dem Mitteleinsatz, den Sie jetzt haben, schlicht und ergreifend nicht mehr zu erreichen.

    Sie haben jetzt die Chance mit den Mitteln, die Ihnen der Bund aus diesen zusätzlichen Schulden schenkt, tatsächlich zu sagen, jetzt setzen wir die richtigen Prioritäten. Und das heißt, nehmen Sie aus diesen Mitteln 40 Millionen Euro und platzieren Sie sie in das Landesstraßenprogramm. Dann erreichen Sie die 120 Millionen Euro, die Sie brauchen, um tatsächlich wieder auf den Pfad zu kommen, den Sie eigentlich gehen müssten.  Wenn Sie das nicht tun, bleiben Sie unter jedem dieser Mittelansätze zurück. Wenn es Ihnen gelingt, das zu machen, und das fordern wir von Ihnen, dann erreichen Sie wieder das, was notwendig ist, um in Schleswig-Holstein die Infrastruktur wenigstens in einen vernünftigen Zustand zu bekommen. Ihr bisheriger Weg ist nur dazu geeignet, die Infrastruktur verfallen zu lassen. Das kann nicht das Ziel einer Landesregierung sein."

     

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  • 26.09.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 19 "Städtebauförderung modernisieren statt Investitionen abwürgen"

    In seiner Rede zu TOP 19 (Für lebenswerte Städte und Gemeinden: Städtebauförderung modernisieren statt Investitionen abwürgen) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich will das hier nicht unnötig in die Länge ziehen, weil die Bedeutung der Städtebauförderung uns allen gleich wichtig ist. Hier sind die Projekte in Kiel genannt worden, es gibt aber noch viele andere Projekte, die man nennen könnte. Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument. Und dass der Bund die Mittel erhöht, ist eine gute Sache. Jetzt müssten die Mittel auch noch so in den Kommunen in Schleswig-Holstein ankommen, wie das wünschenswert wäre. Denn, Frau Kollegin Waldeck, aufgrund der Deckelung durch Obergrenzen wäre das, was Sie als Beispiel mit dem Kleinen Kiel in Kiel genannt haben, nicht mehr möglich. Und zwar durch die Obergrenzen, die in der Richtlinie stehen.  Und das hat die Stadt Kiel hier auch in der Anhörung vorgetragen. Wenn es zum Beispiel um die Kiellinie geht, führt die Obergrenze dazu, dass eine solche Maßnahme nicht mehr umgesetzt werden kann.

    Vorneweg möchte ich sagen, viele Dinge, die da drinstehen, finde ich auch gut, weil sie zur Entbürokratisierung beitragen, weil es der Verzicht auf viele Prüfungen, Anträge und Konzepte und so weiter ist und das ist durchaus sinnvoll. Also da ist viel Richtiges drin und das hat jeder anerkannt, auch die Kommunen. Aber zwei Punkt monieren wir als Opposition und ehrlich gesagt sollten Sie da noch mal in sich gehen. Das eine ist, wenn Sie den Kommunen erst das Geld wegnehmen und das dann aus dem kommunalen Finanzausgleich finanzieren müssen, dann sind die Kommunen erst mal geschädigt. Und das ist etwas, was nachhaltig bleibt. Und deshalb fordern wir, dass das Geld da wieder zurückkommt. Und ehrlicherweise, Frau Kollegin Waldeck, wenn Sie sagen, wir sollen einen Gegenfinanzierungsvorschlag machen, Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das sich in dieser Art und Weise als Land aus der Städtebauförderung zurückzieht. Und das geht nicht. Das muss man auch mal sagen. Das ist aus unserer Sicht nicht in Ordnung.

    Und das Zweite ist die Deckelung der Höchstbeträge. Wir reden über viele Dinge, wo die Richtlinie jetzt angepasst werden soll. Da haben ja auch die Kommunen viel moniert und Sie haben viel aufgegriffen. Aber auch die kleinen Gemeinden haben erklärt, dass die Deckelung der Höchstbeträge für sie schlecht ist. Die Deckelung der Höchstbeträge wollen die gar nicht. Die Idee, dass man das deckelt und lieber über mehr Projekte streut, führt auch bei den kleinen Kommunen dazu, dass sie sagen, nee, dann ist das auch für uns nicht mehr machbar, wir haben auch Dinge, die größer sind. Und deshalb ist mein herzlicher Appell bei der Überarbeitung der Richtlinie, diese zwei Dinge noch mal mitzunehmen. Ich weiß, dass Sie jetzt sagen werden, das mit dem Vorwegabzug, das kriegen wir nicht hin. Und der Kollege Kilian hat vorhin zu Recht gesagt, man soll aus den strukturellen Mitteln, die aus dem Sondervermögen kommen, nicht alles mehrfach ausgeben. Aber ich glaube, dass es notwendig ist, dass die Kommunen insgesamt über mehr Mittel verfügen, wenn die Erhöhung der Städtebauförderungsmittel tatsächlich kommt. Und dazu gehört auch, dass man über den Landesanteil nachdenkt. Und das Zweite ist, gehen Sie noch mal an die Obergrenzen ran.

    Ich habe Ihren ersten Stellungnahmen, Frau Innenministerin, vom 2. Juni dieses Jahres entnommen, dass das eigentlich nicht ausgeschlossen ist, denn Sie haben zu Papier gegeben und auch zu Protokoll des Innenausschusses: ‚Gleichwohl, und das habe ich eingangs erwähnt, werden wir natürlich gerade den letzten Punkt der Pauschalierungen und Obergrenzen in der Richtlinie anpassen, wenn sich die öffentlich geäußerte Kritik auch in den Stellungnahmen der kommunalen Ebenen widerspiegelt. Wir machen diese Novellierung ja gerade für die Kommunen und dementsprechend wollen wir auch deren Wünschen nachkommen.‘ Frau Innenministerin, dann handeln Sie auch danach."

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  • 26.09.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 27 "Regionalpläne zukunftsfit neu aufstellen"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Regionalpläne zukunftsfit neu aufstellen - Entwicklungen möglich machen) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Was die Regionalpläne angeht, haben wir schon im Dezember des Jahres 2023 hier über einen Antrag der FDP beraten, und zwar über die Regionalpläne, die sich mit den Gewerbegebieten, mit den Wohnungsbaugebieten und anderen auseinandersetzen, dass wir die bitte nochmal überarbeiten. Sie haben damals mit großer Mehrheit gesagt, um Gottes Willen, nein, das wollen wir nicht, wir wollen den Prozess weiterlaufen lassen. Und dann haben Sie in Ihrem Alternativantrag geschrieben, wir wollen aber bitte schön die Einwendungen, die jetzt von den Kommunen kommen, die wollen wir wohlwollend berücksichtigen. Zwischen 2023 und 2025 hat das dergestalt stattgefunden, dass die Kommunen ihre Anregungen zahlreich eingereicht haben. Und der Gemeindetag lässt uns mit dem Schreiben vom 7. Juli 2025 dann wissen, dass ‚zahlreiche Rückmeldungen von Gemeinden erreicht, die darüber enttäuscht sind, dass ihre Anliegen weit überwiegend überhaupt keine Berücksichtigung gefunden haben oder jedenfalls nur rudimentär.‘

    Und genau darum geht es. Regionalpläne sind ein wichtiges Mittel, um die Zukunft, die nächsten 15 Jahre für Kommunen zu gestalten und ihnen Entwicklungsperspektiven zu geben. Deshalb sollten Regionalpläne möglichst flexibel sein, um auf Dinge reagieren zu können, die sich noch mal verändern, und nicht starre Vorgaben zu machen, die dann zu hohem bürokratischen Aufwand führen, wenn man von diesen Regeln abweichen will. Die jetzt ausgelegten und in den Einwendungen befindlichen Regionalpläne erfüllen genau dieses Kriterium nicht. Sie schränken die Kommunen in weiten Teilen ganz massiv in ihren Entwicklungsmöglichkeiten ein, und das gilt insbesondere für den Planungsraum III, für den Hamburger Rand, wo sich viele Kommunen genau darüber erregen, trotz ihrer Einwendungen, gerade im Hinblick auf die großzügige Ausweitung von Grünzügen, nunmehr nach ihren Einwendungen und auch Bitten, die etwas klarer und zurücknehmender zu behandeln, damit man überhaupt noch eine Chance hat, irgendwas zu entwickeln in der Gemeinde. 

    Stattdessen erleben wir insbesondere mit dem jetzt vorgelegten Regionalplan für den Planungsraum III mehr oder weniger das Gegenteil. Entweder hat sich gar nichts verändert oder man ist sogar noch ein Stückchen näher an bestimmte Siedlungsgebiete herangegangen. Jedenfalls haben die Kommunen diesen Eindruck. Die Kollegin Täck und die Kollegin Röpcke haben an einer Veranstaltung in Itzstedt teilgenommen, in denen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Amtes mal zum Ausdruck gebracht haben, was das für sie bedeutet. Und das bedeutet für Sie, dass sie nicht mal mehr die Erweiterung des eigenen Handwerksbetriebes auf dem Grund und Boden der Gemeinde planen können, weil es die Regionalpläne nicht mehr zulassen, dass sie überhaupt in irgendeiner Weise expandieren. Und das ist schädlich für die Entwicklungspotenziale des Landes.

    Und deshalb, Frau Innenministerin, bitte ich Sie, kriegen Sie die Landesplanung in den Griff. Das hatten wir am Anfang der letzten Legislaturperiode schon, dass das notwendig war. Kriegen Sie die Landesplanung in den Griff und sorgen Sie dafür, dass die Entwicklungschancen des Landes Schleswig-Holstein hier nicht nachhaltig geschädigt und eingeschränkt werden. Ich empfehle dringend, die Stellungnahmen des Gemeindetages noch mal genau anzusehen. In unserem Antrag finden sich die wesentlichen Punkte daraus wieder.

    Und dann lassen Sie mich zum Schluss, auch weil ich es kurz machen will, noch eine Anmerkung zu der Debatte gestern oder vorgestern machen. Wenn man hier immer wieder die Parole ausgibt, dass man das erste klimaneutrale Industrieland wird, dann muss man wenigstens in seinen eigenen Planungen eine Idee davon entwickeln, wo das denn stattfinden soll. In Ihren Regionalplänen gibt es kein einziges Gebiet außer dem in Heide, das heute als Industriefläche ausweisbar wäre. Kein einziges! Jetzt können Sie wieder sagen, der Buchholz ist wieder schlecht informiert, in Neumünster-Süd gibt es noch eine klitzekleine Ecke oder so. Nein, diese Regionalpläne sind nicht geeignet, die zukünftigen Entwicklungschancen von Schleswig-Holstein positiv wahrzunehmen. Im Gegenteil, Sie tun das Gegenteil. Ändern Sie daran etwas, Sie haben noch die Chance."

     

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  • 26.09.2025

    Annabell Krämer zu TOP 29 "Transparenzregister weiterentwickeln"

    In ihrer Rede zu TOP 29 (Transparenzregister weiterentwickeln - Kommunale Steuern sichtbar machen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Gemeinsam mit den Kollegen vom SSW haben wir im Rahmen der Grundsteuerreform ein Transparenzregister gefordert und auch durchsetzen können. Dieses Transparenzregister hat es Bürgern und Kommunalpolitikern ermöglicht zu überprüfen, ob beziehungsweise wie, die Grundsteuerreform vor Ort aufkommensneutral umgesetzt wird. Denn genau dieses Versprechen hatte die Landesregierung gegeben!

    Die Umstellung des Grundsteuermodells ist nun erfolgt, und die Regierung sieht vor, das Register jetzt wieder abzuschalten. Es habe für die Grundsteuerreform sein Soll erfüllt. Aber: Dieses Transparenzregister hat eines sehr deutlich gezeigt – es besteht ein klares Interesse der Bürgerinnen und Bürger, der Gewerbetreibenden und Institutionen an der Höhe und der Entwicklung kommunaler Steuern. Daher wollen wir dieses Register nicht beenden, sondern beibehalten und vor allem weiterentwickeln – zu einem umfassenden Transparenzregister über alle kommunalen Steuern.

    Ich erkläre auch gerne warum: Eine zentrale Übersicht über die kommunalen Steuern schafft Transparenz, sie erhöht die Nachvollziehbarkeit und stärkt die Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibenden und der Institutionen – auch durch einen Vergleich mit anderen Kommunen. Dadurch wird gewährleistet, dass interessierte Bürger eine Übersicht auf einen Blick erhalten – ohne sich durch etliche Satzungen auf den einzelnen Websites wühlen zu müssen. Dass ein Bedarf besteht, zeigt die IHK, die jährlich den Realsteueratlas veröffentlicht – zumindest zur Grund- und Gewerbesteuer.

    Aber darüber hinaus gibt es viele weitere Steuern, die relevant sind: die Zweitwohnungssteuer, die Hundesteuer, die Jagd- oder Fischereisteuer, die Tourismussteuern, wie beispielsweise die Bettensteuer, und weitere. Es muss doch staatliche Aufgabe sein, diese Steuern transparent und für jeden auf einen Blick nachvollziehbar zu veröffentlichen. Transparenz der Steuerpolitik ist zugleich Standortpolitik. Wer als Unternehmen in Schleswig-Holstein investieren will, muss Klarheit über die Steuerlast haben. Familien, die überlegen ein Haus zu kaufen, müssen wissen, welche Abgaben sie zukünftig erwarten. Ein solches Register schafft Planungssicherheit – im Großen wie im Kleinen.

    Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass dies auch einen gewissen Druck auf die Gemeinden ausüben kann. Aber dieser Druck kann auch entlastend wirken. Denn die Kommunen können dadurch deutlich machen, wo sie im Vergleich stehen und welche Lasten die Bürger bereits tragen. In Zeiten, in denen Kommunen Brandbriefe an die Landespolitik schreiben, dass sie am Limit ihrer Möglichkeiten sind, und Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende – zu Recht – nicht mehr bereit und in der Lage sind, die Mehrkosten zu tragen, schafft eine Übersicht über die kommunalen Steuern nicht nur eine Transparenz für jeden einzelnen. Das Transparenzregister macht deutlich, wo neue Aufgaben ohne Gegenfinanzierung nicht mehr tragbar sind und unterstreicht die Frage, wieviel den Menschen und den Kommunen in diesem Land noch zugemutet werden soll. Dabei will ich auf eines ganz deutlich hinweisen: Wir wollen kein Bürokratiemonster schaffen. Im Gegenteil: Ein schlankes Register reduziert Bürokratie, indem es Informationen zentral bündelt, statt sie dezentral zu verstecken. Eine einfache Meldung bei Veränderung der Werte sollte einen vertretbaren Aufwand darstellen.

    Ein solches Transparenzregister ist kein Selbstzweck. Es ist ein Werkzeug für mehr Vertrauen in Politik und Verwaltung. Es ist ein Instrument für faire Lastenverteilung und für eine moderne Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt. Deshalb: Lassen Sie uns dieses Instrument nicht abschaffen, sondern zu dem machen, was es sein kann – ein echtes Register für demokratische Kontrolle, Standortpolitik und Planungssicherheit in Schleswig-Holstein."

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