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  • 26.09.2025

    Annabell Krämer zu TOP 31 "Verwendung von Ausschüttungen der Investitionsbank Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 31 (Beschlussvorschlag der Landesregierung zur Verwendung von Ausschüttungen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) an das Land) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Wir haben erhebliche Lücken bei der Finanzierung unserer Krankenhausinfrastruktur und der Wohnraumförderung. Die IB.SH hat in der Vergangenheit jährlich Gewinne im mittleren zweistelligen Millionenbereich erwirtschaftet, die dauerhaft im Unternehmen thesauriert wurden. Die Gewährträgerversammlung und somit die Landesregierung hat über Jahre dabei zugesehen, wie jährlich hohe Millionenbeträge der Verfügungsgewalt des Landes entzogen wurden. Gleichzeitig steigt aber der Investitionsbedarf der Krankenhäuser – ausweislich ihres Infrastrukturberichts – auf rund drei Milliarden Euro. Bis 2040 besteht dabei eine immense Finanzierungslücke.

    Wir haben uns im Frühjahr gemeinsam darauf verständigt, dass uns zukünftige Überschüsse der IB.SH maßgeblich helfen sollen, die hohen Investitionsbedarfe zu schließen. Frau Ministerin, Sie selbst haben noch in Ihrer Rede darauf hingewiesen. Ich zitiere: 'Wir alle wissen, wie hoch der Investitionsbedarf im Land ist. Es wurde schon mehrfach genannt; ich will einen Teil aufzählen: Insbesondere für die Krankenhausfinanzierung und die soziale Wohnraumförderung wird der Förderfonds eine wichtige Unterstützung sein.' Es verwundert daher schon sehr, dass mit diesem Beschlussvorschlag die Gewinne der IB.SH nicht genutzt werden sollen, um die Investitionen in diese Bereiche zu erhöhen – nein, sondern um bisher veranschlagte Landesmittel zu kompensieren.

    Machen wir es ganz deutlich: Weder die soziale Wohnraumförderung noch die Krankenhausfinanzierung hat dadurch einen Mehrwert. Es wird nicht mehr Geld investiert. Unser Ansatz bei dem ersten Aufschlag der Gesetzesänderung im Haushaltsbegleitgesetz zum Haushalt 2025 war der, dass ausschüttbare Jahresüberschüsse als zusätzliche Haushaltsmittel für Investitionen herangezogen werden sollen. Denn auch der Kollege Plambeck hat in seiner Rede auf die 'enormen' Investitionsbedarfe in der Krankenhausfinanzierung und im Bereich Wohnraum hingewiesen. Unser gemeinsames Ziel in diesem Haus war es doch, insgesamt mehr zu investieren.

    Und was machen Sie ein paar Monate später? Sie nutzen die Ausschüttung, um längst bestehende Verbindlichkeiten bei der IB.SH zu tilgen und streichen die hierfür eingeplanten Haushaltsansätze im Haushaltsentwurf, setzen die freigewordenen Mittel für andere konsumtive Zwecke ein und stopfen das entstandene Haushaltsloch mit den Gewinnen der IB.SH! Ganz konkret: Das entspricht nicht dem, was wir damit bezweckt haben. Umso wichtiger war es, die Rechtsänderung zu beschließen, dass die Mittelverwendung nicht mehr von der Regierung, sondern vom Parlament bestimmt wird. Also schauen wir uns das mal genauer an – der Teufel steckt ja häufig im Detail: Sie wollen nicht nur bestehende Zinslasten der IB.SH – zu deren Erstattung sich das Land in der Vergangenheit verpflichtet hat – aus der Gewinnausschüttung finanzieren deren Tilgung bisher aus der Zweckrücklage erfolgte. Nein, sie wollen auch noch Landesmittel für das Zweckvermögen Wohnraumförderung und Krankenhausfinanzierung kompensieren. Mit dem Haushalt 2026 wurden diese im Landeshaushalt jetzt auf null gesetzt. Sie kompensieren also mit den Gewinnen der IB.SH lediglich die bisher bereitgestellten Landesmittel. Kein einziger Cent für zusätzliche Investitionen! Das war definitiv nicht unsere gemeinsame Intention. Und die Begründung für dieses Vorgehen setzt dem noch die Krone auf. Ich zitiere aus der Begründung der Landesregierung: 'Anderenfalls würde das Land in eine schwierige Finanzierungssituation geraten, wenn es stattdessen Haushaltsmittel zur Verfügung stellen müsste.' Frau Ministerin, das ist doch wohl nicht ihr Ernst?

    Sie nehmen eine dreiviertel Milliarde Schulden im nächsten Jahr auf – davon über eine halbe Milliarde strukturell und behaupten tatsächlich, die Gewinne der IB.SH – wie politisch im Frühjahr noch konsensual – für zusätzliche Investitionen zur Verfügung zu stellen, würde das Land in eine 'schwierige Finanzsituation' bringen? Das Einzige, was eine schwierige Finanzsituation manifestiert, ist Ihre grundsätzliche Haushaltspolitik. Konsum um jeden Preis – keine Fokussierung auf die drei wichtigen Themen: Bildung, Sicherheit und Infrastruktur! Wenn Ihnen die Infrastruktur so wichtig ist, wie Sie immer tun, dann nutzen Sie solche Chancen und investieren mehr.

    Wir lehnen Ihren Vorschlag zur Verwendung der Ausschüttung des Jahresüberschusses der IB.SH ab!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 29.09.2025

    Christopher Vogt: Die Befreiung vom Schulunterricht aus religiösen Gründen ist der falsche Weg

    Zum Vertrag der Landesregierung mit dem Verband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschland (VIKZ) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Menschen mit muslimischem Glauben sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft und die Stärkung der Religionsfreiheit ist ein wichtiges Anliegen. Es braucht dafür aber mehr Trennung von Staat und Religion und nicht weniger.

    Wir haben großen Respekt vor den verschiedenen Religionen und ihren Feiertagen, aber wir sind der Meinung, dass Schulunterricht nicht aus religiösen Gründen verpasst werden sollte. Das ist das völlig falsche Signal. Wir fragen uns auch, wie dies im Schulalltag vernünftig umgesetzt und kompensiert werden soll. Der Unterrichtsausfall ist in Schleswig-Holstein eh schon ein massives Problem und die Integrationsbemühungen müssen verstärkt und dürfen nicht geschwächt werden. Die Befreiung von Schülerinnen und Schülern vom Schulunterricht aus religiösen Gründen ist der falsche Weg.

    Anstatt einen weiteren konfessionsgebunden Religionsunterricht einzuführen, sollte dieses Schulfach in einen Ethik- und Religionskundeunterricht umgewandelt werden, der einen neutralen und offenen Blick in verschiedene Weltanschauungs- und Religionsmodelle eröffnet.

    Ein wichtiger Punkt ist auch die Imam-Ausbildung, die wir nicht weiterhin ausländischen Regierungen überlassen sollten. Wir sind daher sehr gespannt, wie der VIKZ die Ausbildung von Imamen konkret umsetzen will."

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  • 14.11.2018 | 07:00 |

    Kiel

    | Termine

    Wolf neu denken - Von Wolfsgebieten lernen.

    Wo immer der Wolf gesichtet wird, wächst die Furcht vor Angriffen. Auch in Schleswig-Holstein streifen Wölfe umher. Noch sind es einzelne
    Tiere und keine Rudel. Aber auch sie reißen Weidetiere und nähern sich Spaziergängern. Im Dialog mit Betroffenen und Experten wollen wir aktuelle Daten einordnen und Erfahrungen über den richtigen Umgang mit der Rückkehr des Wolfs austauschen.

    Podiumsdiskussion mit:

    • Jan Philipp Albrecht (Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung)
    • Janine Buser (Geschäftsführerin Landesverband Schleswig-Holsteinischer Schaf- und Ziegenzüchter e.V.)
    • Melf Melfsen (Vorsitzender Kreisbauernverband Husum-Eiderstedt)

    Moderation: Andreas Otto, R.SH

    Ablauf:

    • Begrüßung durch Oliver Kumbartzky, MdL
       
    • Impulse aus Wolfsgebieten:
      Gregor Beyer (Geschäftsführer Forum Natur Brandenburg)
      Friedrich Noltenius (Wildtierbeauftragter in Sachsen)
       
    • Podiumsdiskussion
       
    • Fragen aus dem Publikum
       
    • Ausklang mit Imbiss

    Bitte legen Sie am Eingang des Landeshauses Ihren Ausweis vor.

    Anmeldung:

    Eine Anmeldung ist erforderlich.

    Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis
    Mittwoch, 07. November 2018, an:

    FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
    Düsternbrooker Weg 70
    24105 Kiel

    Telefon: 0431/9881480

    Email: anmeldung@fdp.ltsh.de

    mehr
  • 19.07.2018

    Stephan Holowaty: Digitalisierung der Verwaltung birgt enorme Potenziale

    Zur gemeinsamen Absichtserklärung zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Die gemeinsame Absichtserklärung, die das Land, die Kommunalen Landesverbände, IHK und Handwerkskammer unterzeichnet haben, ist ein wichtiger Schritt hin zur Modernisierung und Entbürokratisierung Schleswig-Holsteins. Das gemeinsame Vorgehen macht deutlich, dass die Digitalisierung alle Lebensbereiche betrifft. E-Government bringt dabei große Vorteile mit sich. Diese gilt es gemeinsam zügig zu nutzen, damit Bürger und Unternehmen davon profitieren können.

    Die Digitalisierung von Verwaltungsleistung hält dabei insbesondere für die Wirtschaft enorme Potenziale bereit. Schnelle und schlanke Onlineprozesse können die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Schleswig-Holsteins stärken. Denn bürokratiearme und einfache Verfahren sind ein wichtiger Standortvorteil.

    Wichtig ist bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes selbstverständlich der enge Austausch mit allen Akteuren, insbesondere mit den Kommunen, die vielfach der direkte Ansprechpartner für Bürger und Unternehmen sind. Zudem sollte sich bei der Digitalisierung der Verwaltung auch an Erfahrungen und Lösungen aus dem In- und Ausland, wo Verwaltungsleistungen bereits online verfügbar sind, orientiert werden.

    Wichtig ist weiterhin, dass neue technologische Entwicklungen wie zum Beispiel Blockchains für digitale Prozesse in Betracht gezogen werden, um sich effizient und zukunftsgerichtet aufzustellen.“

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  • 01.10.2025

    Christopher Vogt: Drohnenüberflüge erfordern eine klare Reaktion der Abwehrbereitschaft

    Anlässlich der Berichterstattung über die Drohnensichtungen in Schleswig-Holstein erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Die FDP-Landtagsfraktion fordert von der Bundes- und der Landesregierung mehr Engagement und mehr Tempo bei der Verteidigung unserer Freiheit und der Gewährleistung unserer Sicherheit. Die aktuell sehr zahlreichen Drohnenüberflüge in Dänemark und auch in Schleswig-Holstein sind äußerst beunruhigend, aber leider auch längst nicht mehr überraschend. Unser Land und seine Verbündeten sind zunehmend perfiden hybriden Angriffen aus Russland ausgesetzt, die nicht mehr unterschätzt werden dürfen. Unsere geografische Lage an der Ostsee fordert uns im Umgang mit Russland besonders heraus. Spionage, Sabotage, Desinformationskampagnen und massive Drohneneinsätze in unserem Luftraum nehmen immer mehr zu. Es sind längst nicht mehr nur militärische Einrichtungen betroffen, sondern zunehmend auch unsere kritische Infrastruktur.

    Diese Aktionen sollen uns alle verunsichern und erfordern eine klare Reaktion der Abwehrbereitschaft: Es wird höchste Zeit, dass man sich sehr viel konsequenter dagegen wehrt, ohne dass man dabei überreagiert. Bund und Land haben sich bisher leider noch nicht ausreichend auf die neuen hybriden Gefahren eingestellt. Dies muss sich dringend ändern: Bundeswehr, Bundespolizei und Landespolizei müssen jetzt sehr schnell gemeinsame Lösungen finden, um solche Drohnenüberflüge zukünftig unterbinden zu können. Das darf nicht an Zuständigkeitsfragen scheitern. Die Kompetenzen des Bundes und der Länder müssen an dieser Stelle gebündelt und ausgebaut werden. Es braucht schnellstmöglich sehr schlagkräftige Anti-Drohnen-Einheiten von Bund und Land. Für die Abwehr solcher hybrider Angriffe braucht es zudem die geeigneten rechtlichen Grundlagen: Der Bund sollte sehr zügig eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes und auch ein geeignetes Seesicherheitsgesetz beschließen. Sinnvoll wäre es auch, enger mit Dänemark zusammenzuarbeiten und eine grenzüberschreitende Drohnenabwehr zu etablieren.

    Die kürzlich stattgefundene Razzia in der Kieler Kanal-Schleuse auf einem Schiff, das der russischen Schattenflotte zugerechnet werden muss, war ein wichtiger erster Erfolg, kann aber auch nur ein Anfang sein. Wir hatten als FDP-Landtagsfraktion bereits im vergangenen Februar davor gewarnt, dass die Schattenflotte auch als mobile Drohnenbasis der Russen eingesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund fehlt mir auch jedes Verständnis dafür, dass es derzeit auf Kieler Werften leere Docks gibt, weil sich das Verteidigungsministerium bei der Vergabe des Fregatten-Neubaus an eine niederländische Werft verzettelt hat. Dies muss schnellstmöglich korrigiert werden. Der Bau der neuen Fregatten sollte jetzt nachträglich nach Kiel vergeben werden, damit die Marine schnellstmöglich gestärkt werden kann."

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  • 02.10.2025

    Anne Riecke: Kartierungspraxis gefährdet Vertrauen der Landwirte

    Zu den Ergebnissen ihrer Kleinen Anfrage "Kartierung von Biotopen in Schleswig-Holstein" erklärt die agrar- und umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die fortlaufenden Kartierungen von Biotopen in Schleswig-Holstein bringen nicht nur ökologische Fragestellungen mit sich, sondern stellen auch eine ernsthafte Bedrohung für die Planungssicherheit unserer Landwirte dar. Es ist besorgniserregend, dass immer mehr Flächen den Landwirten durch die Hintertür weggenommen werden. Dass sie im Vorfeld entsprechender Entscheidungen oftmals nicht ausreichend informiert und von den Behörden mit einbezogen werden, wiegt da besonders schwer.

    Die gesetzlichen Vorgaben zur Kartierung, die im Rahmen des Naturschutzes durchgeführt werden, sind unverzichtbar. Doch die Art und Weise, wie dies geschieht, wirft erhebliche Fragen auf. Private Flächen werden einfach inspiziert, was nicht nur als Eingriff in die Eigentumsrechte der Landwirte wahrgenommen wird, sondern auch einem Gefühl der Enteignung und Ohnmacht im Hinblick auf die auferlegten Gesetze gleichkommt.

    Eine Veröffentlichung im Bauernblatt mag aus Sicht des Ministeriums zwar eine Form der Information darstellen. Doch das reicht nicht aus. Es gibt nicht nur eine Holschuld der Landwirte, die als Unternehmer tätig sind, sondern auch eine klare Bringschuld des Umweltministeriums. Zumal doch jedem klar sein sollte: Erfolgreicher Umwelt-, Klima- und Artenschutz kann nur mit den Landwirtinnen und Landwirten funktionieren - nicht gegen sie. Wenn Landwirte inzwischen das Gefühl haben, den Überblick zu verlieren, ist das nachvollziehbar. Sie stehen vor einem unübersichtlichen Dschungel von Strategien und Vorschriften, die oft nur schwer verständlich sind. Planungssicherheit sieht anders aus!

    Es wird höchste Zeit für einen Kurswechsel im Umgang mit unseren Landwirten. Sie verdienen das Vertrauen der Politik - kein ständiges Misstrauen. Deshalb fordern wir als FDP eine klare und transparente Kommunikation seitens des Ministeriums. Die betroffenen Landwirte müssen rechtzeitig und umfassend informiert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Landwirte nicht nur als Akteure in der Landwirtschaft, sondern als gleichwertige Partner im Naturschutz wahrgenommen werden. Nur so können wir eine zukunftsfähige und nachhaltige Landwirtschaft in Schleswig-Holstein gewährleisten, die sowohl den Bedürfnissen der Natur als auch der Menschen Rechnung trägt."

     

    Anlage: KA Kartierung von Biotopen in Schleswig-Holstein

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  • 02.10.2025

    Annabell Krämer: Wir bauen Hürden für Alleinerziehende im Alltag ab

    Zum Beschluss des Bundesrates und der erfolgreichen Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zur erleichterten Kontoeröffnung für Kinder von Alleinerziehenden erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: 

    "Alleinerziehende stehen im Alltag noch immer vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Künftig könnte es eine weniger sein. Der Bundesrat hat sich nämlich dafür ausgesprochen, die Kontoeröffnung für Kinder von getrennten Eltern zu erleichtern. Das war in der Vergangenheit für Alleinerziehende ein Problem, weil dieser normalerweise einfache Vorgang der Einwilligung beider Elternteile bedurfte.

    Das könnte sich nach dem Willen des Bundesrates jetzt ändern.

    Der Bundesratsbeschluss geht auf eine Initiative von Schleswig-Holstein zurück, die wir als Freie Demokraten auf den Weg gebracht haben. Mich freut die Entscheidung des Bunderates besonders, weil er zeigt, wie auch Opposition ganz konkret dazu beitragen kann, den Alltag der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

    Nun erwarte ich von der Bundesregierung, dass sie sich des Themas annimmt. Wir stehen jedenfalls an der Seite der Alleinerziehenden – die erleichterte Kontoeröffnung ist, wenn es nach uns geht, nur ein erster Schritt, dem hoffentlich weitere Schritte folgen."

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  • 07.10.2025

    Christopher Vogt: Wir verurteilen den Farbanschlag auf das Landeshaus auf das Schärfste

    Zur Farbattacke auf das Landeshaus erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Die FDP-Fraktion verurteilt diesen Farbanschlag auf das Schärfste. Es ist einfach nur widerwärtig, am zweiten Jahrestag des brutalen Hamas-Überfalls auf der Fassade des Landeshauses die Auslöschung Israels zu fordern. Es ist völlig inakzeptabel, dass das Landeshaus erneut von Extremisten für ihre Aktionen missbraucht wird. Darauf wird das Parlament reagieren müssen. Wir hoffen sehr, dass die Täter schnell ermittelt werden können. 

    Wir gedenken heute der Opfer des Überfalls vom 7. Oktober und fordern die umgehende Freilassung der im Gaza-Streifen verbliebenen Geiseln. Am 7. Oktober 2023 überfielen palästinensische Terroristen unter der Führung der radikal-islamischen Hamas den Süden Israels und verübten den größten Massenmord an Juden seit dem Holocaust. Rund 1200 Menschen wurden an diesem Tag ermordet, rund 5400 Menschen verletzt und 250 Personen wurden in den Gaza-Streifen verschleppt. Es gab Massaker in 21 Kibbuzim. Allein beim Supernova-Festival wurden fast 400 Menschen von den Terroristen getötet. Wir hoffen auf eine baldige Friedenslösung im Nahen Osten, für die die Hamas jedoch ihre Waffen niederlegen muss."

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  • 07.10.2025

    FDP-Landtagsfraktion und soziale Vermieter: Landesregierung muss sich vom Ziel Klimaneutralität 2040 verabschieden

    Große Sorge vor zusätzlichen finanziellen Lasten und deutlich steigenden Mieten.

    Kiel. Die FDP-Landtagsfraktion und die sozialen Vermieter Schleswig-Holsteins fordern die schwarz-grüne Landesregierung auf, das Ziel „Klimaneutralität 2040“ aufzugeben.

    „Mehrere wissenschaftliche Institute verweisen darauf, dass ein Vorziehen von Klimaneutralität die Menschen finanziell spürbar belasten und unwägbare Auswirkungen auf den sozialen Frieden im Land haben wird“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Christopher Vogt, Vorsitzender der FDP-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, und Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW).

    „Die Landesregierung steuert sehenden Auges in eine gefährliche finanzielle und soziale Lage. Wissenschaftler haben ausgerechnet, dass es mindestens 100 Milliarden Euro kosten wird, alle Wohngebäude im Land bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu machen. Wird dieses Ziel fünf Jahre vorgezogen, werden die Kosten noch einmal deutlich steigen.“

    Vogt und Breitner verweisen auf den angespannten Landeshaushalt. „Die Kieler Regierung muss schon jetzt an allen Ecken und Ende kürzen und weiß dennoch nicht, wie künftig Einnahmen und Ausgaben in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden sollen. In so einer Situation weitere Kostensteigerungen in Milliardenhöhe zu verursachen, ist fahrlässig.“

    Anlass der gemeinsamen Erklärung von FDP-Fraktion und VNW ist der für das kommenden Wochenende in Hamburg angesetzte Volksentscheid. In der Hansestadt werden die Menschen darüber abstimmen, ob die Klimaneutralität der Stadt fünf Jahre von 2045 auf 2040 vorgezogen werden soll. Führende Politikerinnen und Politiker des rot-grünen Senats haben sich dagegen ausgesprochen. Sie fürchten um die Handlungsfähigkeit der Regierungen in den kommenden 15 Jahren, weil alle Investitionen in ineffiziente, aber teure Klimaschutzmaßnahmen fließen müssten.

    Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt sagt:

    „Ein funktionierender Klimaschutz braucht realistische Ziele und die richtigen Instrumente. Der europäische Emissionshandel wird ab 2027 auf die Sektoren Verkehr und Gebäude ausgedehnt werden. Es ist der richtige Weg, beim Klimaschutz auf marktwirtschaftliche Instrumente zu setzen, um mit Angebot und Nachfrage die richtigen Anreize zu schaffen. Dadurch wird auf Kosteneffizienz geachtet und Innovationen werden gefördert.

    Das schwarz-grüne Mantra vom ‚ersten klimaneutralen Industrieland‘ wirkt zunehmend absurder. Während das Land seine Klimaziele verfehlt, können nennenswerte Industrieansiedlungen bisher nicht umgesetzt werden. Die Landesregierung kann bisher nicht ansatzweise nachvollziehbar darlegen, wie sie ihre ambitionierten Ziele überhaupt erreichen will.

    Regionale Alleingänge sind bei einem europäischen Emissionshandel brandgefährlich. Während die Europäische Union im Jahr 2050 klimaneutral werden will, will Deutschland dies bereits 2045 erreichen und Schleswig-Holstein sogar schon 2040. Am Ende sorgen dann unsere frei gewordenen Zertifikate dafür, dass andere Länder diese deutlich billiger in Anspruch nehmen können. Statt EU-weit die Klimaneutralität schneller zu erreichen, verlagern sich die Treibhausemissionen lediglich in andere Länder. Die Situation unserer Volkswirtschaft ist bereits prekär. Die De-Industrialisierung droht nicht, sie findet längst statt. Die Politik in Bund und Land muss die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schnellstmöglich spürbar verbessern und darf nicht noch mehr gut bezahlte Industriearbeitsplätze aufs Spiel setzen.

    Durch den schwarz-grünen Sonderweg drohen in Schleswig-Holstein erhebliche wirtschaftliche und soziale Verwerfungen. Bis 2040 müssten alle Öl- und Gasheizungen abgestellt werden und alle Verbrennungsmotoren von der Straße verschwinden. Die Industrie wird bis dahin wohl kaum genügend und bezahlbaren Wasserstoff zur Verfügung haben, um klimaneutral und wettbewerbsfähig produzieren zu können.

    Es sollte der Landesregierung zu denken geben, dass der rot-grüne Senat in Hamburg den Volksentscheid zur Klimaneutralität nicht unterstützt. Von den politischen Parteien sind nur die Linken uneingeschränkt dafür. Während die Hamburger Grünen in dieser Frage gespalten sind, sprechen sich SPD, CDU und FDP dagegen aus.

    Die schwarz-grüne Landesregierung sollte ihre verfehlte Klimapolitik überdenken und sich wieder auf einen realistischen und funktionierenden Pfad begeben. Gefährliche Sonderwege kosten nicht nur Vertrauen und gefährden unseren Wohlstand, sie stärken am Ende nur die politischen Ränder.“

    VNW-Direktor Andreas Breitner fordert die Landesregierung auf, zumindest ein Gutachten über die Auswirkungen des Erreichens von Klimaneutralität bereits im Jahr 2040 in Auftrag zu geben. „Alles andere wäre ein gefährlicher Blindflug mit ungewissem Ausgang – vor allem aber zu Lasten der Menschen im Land.“

    Der VNW-Direktor warnt davor, zu glauben, dass Klimaneutralität im Jahr 2040 keine Auswirkungen auf die Mieten in Schleswig-Holstein haben werde. „Unsere Unternehmen gehen davon aus, dass Klimaneutralität fünf Jahre früher mindestens zu einer Steigerung der Miete um bis zu vier Euro pro Quadratmeter Wohnfläche führen wird. Bei einer durchschnittlichen 80-Quadratmeter-Wohnung wären das monatlich 320 Euro mehr – und zwar ab sofort.“

    Ein vorgezogener Termin von Klimaneutralität bedeute, dass weniger Zeit zur Verfügung stehe. „Damit steigt die Zahl der vorfälligen Sanierungen“, so Breitner. „Es müssen Dächer erneuert sowie Heizungen und Fenster ausgetauscht werden, obwohl sie das Ende ihrer technischen Lebensdauer noch gar nicht erreicht haben. Abgesehen davon, dass das nicht im Sinne des Klimas sein kann, erhöht sich der Anteil der Modernisierungskosten, die auf die Mieter umgelegt werden dürfen.“

    Zu guter Letzt: Für alle notwendigen Beratungen, Untersuchungen, Planungen und Finanzierungen blieben fünf Jahre weniger Zeit, so der VNW-Verbandsdirektor. „Woher die dafür notwendigen zusätzlichen Fachkräfte in Schleswig-Holstein kommen sollen, ist unklar.“

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  • 07.10.2025

    Heiner Garg: Schwarz-Grün tritt bei der Bildungsgerechtigkeit auf die Bremse

    Zur heutigen ersten Auftaktbilanz der Landesregierung zum Programm "Entwicklungsfokus Viereinhalb" (EVi) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Bei mehr als 60 Prozent der Kinder, die am EVi-Verfahren teilgenommen haben, wurde ein zusätzlicher Förderbedarf im sprachlichen Bereich festgestellt. Das ist ein alarmierendes Ergebnis! Aber noch alarmierender ist, dass Schwarz-Grün bei der landesweiten verbindlichen Umsetzung des Programms auf die Bremse getreten hat. Im vergangenen Herbst hat Schwarz-Grün noch geplant, EVi bis zum Kita-/Schuljahr 2027/28 flächendeckend auszurollen. Jetzt soll das Programm aber erst zum Kita-/Schuljahr 2028/29 landesweit verbindlich eingeführt werden. Das ist verantwortungslos! Denn bis dahin fallen jede Menge Kinder durchs Raster, die aufgrund einer fehlenden Förderung schlechtere Startchancen haben. Diese Kinder werden wahrscheinlich über ihre gesamte Bildungskarriere hinweg Probleme haben. 

    Die Grundidee von EVi ist richtig. Aber die Ministerinnen Touré und Stenke müssen das Tempo deutlich erhöhen und Phase 3 ihres Programms streichen."

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  • 08.10.2025

    Heiner Garg: Mehr Zuwanderung von Fachkräften statt Zuwanderung in die Sozialsysteme

    Zur Abstimmung heute im Bundestag, bei der die sogenannte Turboeinbürgerung abgeschafft werden soll, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:  

    "Eine beschleunigte Einbürgerung kann nur beantragen, wer ganz besondere Integrationsleistungen nachweisen, seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann und über exzellente Deutschkenntnisse verfügt. Das betrifft also genau die Menschen, die wir dringend im Land brauchen. Warum soll jemand, der in Deutschland als Ärztin oder Ingenieur arbeitet, sich zusätzlich ehrenamtlich in die Gesellschaft einbringt und die Sprache sehr gut spricht, nicht schneller eingebürgert werden? Der Fachkräftemangel ist kein abstraktes Problem, sondern längst da. Es sollte in unserem Interesse sein, jede gut integrierte Fachkraft in Deutschland zu halten. Und wenn man sich die Zahlen anschaut, wie viele Menschen über das beschleunigte Verfahren bislang eingebürgert wurden, dann bewegt sich das in einem extrem niedrigen Bereich. Die heutige Entscheidung ist kein Kurswechsel in der Zuwanderungspolitik, sondern reine Symbolpolitik, die einzig und allein Deutschland schadet.

    Vom Ministerpräsidenten erwarte ich, dass er zumindest über den Bundesrat versucht, hier Einfluss zu nehmen – gegebenenfalls über den Vermittlungsausschuss. Wir brauchen einen Kurswechsel in der Zuwanderungspolitik – und zwar hin zu mehr Fachkräften und zu weniger Zuwanderung in die Sozialen Sicherungssysteme. Die schwarze-rote Koalition in Berlin ist dabei, genau das Gegenteil zu beschließen."

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  • 09.10.2025

    Christopher Vogt: Schwarz-Grün gefährdet die Akzeptanz der Windenergie

    Zum Fristende für die Stellungnahmen im ersten Beteiligungsverfahren zu den neuen Regionalplänen Windenergie erklärt der Vorsitzende und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Schwarz-Grün gefährdet mit den Regionalplänen Windenergie in verschiedenen Regionen des Landes die Akzeptanz der Windenergie. Anders als die Jamaika-Koalition nimmt Schwarz-Grün mit den geänderten Kriterien zu wenig Rücksicht auf die berechtigten Belange von Anwohnern und Natur. Die teilweise zu geringen Abstände zu Wohnsiedlungen und die Abschaffung der Höhenbegrenzungen halten wir für falsch. Es ist ein unfreundlicher Akt gegenüber den Kommunen und Anwohnern, dass man den Anhörungszeitraum verkürzt und teilweise in die Sommerferien gelegt hat.

    Die Landesregierung sollte die über 3300 Stellungnahmen jetzt sehr genau prüfen und auf die örtlichen Belange angemessen Rücksicht nehmen. Der Ausbau der Windenergie muss mit Maß und Mitte betrieben und viel stärker mit dem Ausbau der Netze und Speicher synchronisiert werden. Die Landesregierung muss auf der Bundesebene auch dafür sorgen, dass unser Bundesland durch bessere Rahmenbedingungen viel stärker wirtschaftlich vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren kann. Wenn nur wenige Menschen wirtschaftlich profitieren, während andere die Lasten stemmen müssen, wird der Ausbau auf Dauer keine ausreichende Akzeptanz erfahren."

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  • 09.10.2025

    Anne Riecke: Musikschulen brauchen Planungssicherheit

    Zur Anhörung heute im Bildungsausschuss zu einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Förderung von Musikschulen erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "In Schleswig-Holstein ist es dringend erforderlich, ein Musikschulfördergesetz zu verabschieden, das echte Planungssicherheit für unsere Musikschulen schafft. Es kann nicht länger bei bloßen Willensbekundungen bleiben; vielmehr benötigt es konkrete gesetzliche Regelungen, die den Stellenwert der musikalischen Bildung in unserer Gesellschaft unterstreichen.

    Musikschulen sind nicht nur kulturelle Bildungseinrichtungen, sondern auch Orte der sozialen Integration und Persönlichkeitsentwicklung. Sie bieten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Talente zu entfalten, Teamgeist zu entwickeln und kreative Ausdrucksformen zu erlernen. Die Expertise und das breite Angebot an musikalischer Bildung sind unverzichtbar für die ganzheitliche Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler..

    Es ist von großer Bedeutung, dass die Koalition nicht nur ihre Großzügigkeit betont, sondern vielmehr konkrete Schritte zur Umsetzung der Förderung unternimmt. Darüber hinaus verdienen Kommunen es, dass das Land ihnen die notwendigen Ressourcen und Unterstützung bereitstellt, um die kulturelle Bildung vor Ort nachhaltig zu stärken.

    Ein solches Gesetz würde nicht nur die Arbeit der Musikschulen unterstützen, sondern auch die kulturelle Landschaft Schleswig-Holsteins bereichern und zugleich dafür sorgen, dass die Musikschulen die Anerkennung und Förderung erhalten, die sie verdienen. Es ist an der Zeit, dass wir in die Umsetzung kommen und die Weichen für eine erfolgreiche musikalische Zukunft stellen.

    Schließlich hat die mündliche Anhörung gezeigt, dass ein Kulturfördergesetz die bessere Alternative gewesen wäre. Ein Antrag, der durch die Koalition in Vergangenheit abgelehnt wurde."

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  • 09.10.2018

    Christopher Vogt: Kiel ist in der Lehrerausbildung herausragend

    Anlässlich der Auszeichnung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für ihr Konzept in der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ und deren Förderung mit 3,8 Millionen Euro erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Herzlichen Glückwunsch an die Verantwortlichen an der CAU! Diese Entscheidung belegt noch einmal die hervorragende Arbeit der Kieler Universität im Bereich der Lehrerausbildung und wird diese noch besser machen.

    Nach der bevorstehenden Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes wird es in Kiel eine qualitativ hochwertige Ausbildung zum Gymnasiallehramt geben. Das wird die Bildung im Land stärken.

    Der Bund sollte in die Qualität der Lehrerausbildung endlich flächendeckend und dauerhaft investieren, denn Bildung muss eine gesamtstaatliche Aufgabe werden. Nur so wird es große Fortschritte im Bildungsbereich geben können.“

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  • 10.10.2025

    Christopher Vogt: Die schwarz-roten Schulden dürfen nicht schwarz-grüne Haushaltslöcher stopfen

    Zum heute von der Landesregierung vorgestellten Investitionspaket erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Wenn man schon so viele neue Schulden macht, muss das Geld auch in zusätzliche Investitionen fließen. Daran haben wir allerdings auf Bundes- und auch auf Landesebene erhebliche Zweifel. Wenn nun 120 Millionen Euro jährlich für die Landesstraßen ausgegeben werden sollen, entspricht dies zwar unserem Vorschlag. Diese Summe ist notwendig, damit sich der Zustand der Landesstraßen verbessert und nicht weiter verschlechtert. Schwarz-Grün hatte die Mittel zuvor jedoch von 90 auf 80 Millionen Euro gekürzt. Es ist aber nicht Sinn der Sache, dass die schwarz-roten Schulden schwarz-grüne Haushaltslöcher stopfen.

    Die verkündeten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung, aber ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass der stark unterfinanzierte Hochschulbau offenbar gar nicht profitieren soll. Die Wissenschaft ist eine wichtige Kernaufgabe des Landes und von großer strategischer Bedeutung für die Entwicklung unseres Bundeslandes. Es ist ein großer Fehler, dass Schwarz-Grün die Hochschulen erneut stiefmütterlich behandelt, denn beim Hochschulbau fehlt in den nächsten Jahren insgesamt ein Milliardenbetrag.

    Man sollte angesichts des Geldregens aus Berlin jetzt auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Investitionsbedarf bei der Infrastruktur größer ist als dieses Paket. Die Landesregierung wird nicht darum herumkommen, die eigenen Hausaufgaben zu machen. Wir werden sehr genau darauf achten, dass das Geld zielgerichtet und effizient ausgegeben wird. Es bleibt dabei, dass das Land aus eigenen Mitteln mindestens zehn Prozent der Landesausgaben in die Infrastruktur investieren sollte. Die Landesregierung muss auch sicherstellen, dass es im Land ausreichend Planungskapazitäten geben wird und dass die Planung in allen Bereichen vereinfacht und beschleunigt wird. Ansonsten droht ein Teil des Geldes in Kostensteigerungen zu versickern.“

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  • 14.10.2025

    Annabell Krämer: Und wieder wächst der Schuldenberg

    Zum Beschluss der Landesregierung über den Entwurf für den zweiten Nachtragshaushalt 2025 erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: 

    "Die Landesregierung kann aufatmen: Die strukturellen Neuverschuldungsmöglichkeiten ermöglichen ihr, die verfassungswidrig aufgenommenen Notkredite aus dem Vorjahr abzulösen, ohne Konsolidierungsmaßnahem in Angriff nehmen zu müssen. 

    Das ist aber kein Grund zur Freude, denn letztlich werden dadurch Schulden durch andere Schulden ersetzt. Hätte Schwarz-Grün in der Vergangenheit besser gehaushaltet, dann würde das Land nicht in diesem tiefen Schuldenloch sitzen. Wer diese utopisch hohen Summen irgendwann einmal bezahlen soll, spielt für Schwarz-Grün anscheinend keine Rolle: Für unsere nachfolgenden Generationen wird das aber immer mehr zu einer existenziellen Frage. Durch die faktische Abschaffung der Schuldenbremse beschließt die Landesregierung bereits in diesem Jahr mit dem Haushaltsentwurf 2026 und dem nun vorliegenden Nachtragshaushalt 2025 insgesamt über 1 Milliarde Euro strukturelle Neuverschuldung. Die Büchse der Pandora ist also endgültig geöffnet. 

    Jahr für Jahr haben wir zudem die fragwürdige Praxis der schuldenfinanzierten Rücklagenbildung der Landesregierung kritisiert. Jetzt zeigt sich, dass unsere Kritik berechtigt war. Denn plötzlich werden dreistellige Millionenbeträge überhaupt nicht benötigt und dafür genutzt, die noch darüber hinausgehende Haushaltslücke zu schließen."

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  • 14.10.2025

    Christopher Vogt: Wir brauchen einen starken und unabhängigen Landesrechnungshof

    Zum Vorschlag der Landesregierung, dass Dr. Silke Torp zur Präsidentin des Landesrechnungshofs gewählt werden soll, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Für die FDP-Fraktion ist ein schlagkräftiger und unabhängiger Landesrechnungshof sehr wichtig, der als Kontrollinstanz auf eine möglichst effiziente und sinnvolle Verwendung des Steuergeldes achtet. Wir haben uns heute mit Dr. Silke Torp sehr intensiv über ihre Vorstellungen dazu ausgetauscht. Frau Dr. Torp ist eine erfahrende und fachlich kompetente Juristin, der eine funktionierende und auch effiziente Verwaltung sehr wichtig ist.

    Wir finden es zwar nicht besonders glücklich, dass die Grünen derzeit die Finanzministerin stellen und dennoch innerhalb der Koalition das Vorschlagsrecht für das Präsidentenamt beim Landesrechnungshof bekommen haben. Wir trauen Frau Dr. Torp jedoch zu, die Aufgabe als parteilose Rechnungshofpräsidentin gut wahrzunehmen und werden dem Wahlvorschlag deshalb zustimmen." 

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  • 15.10.2025

    Christopher Vogt zu TOP 1+19 "Regierungserklärung 'Gemeinsam stark für morgen'"

    In seiner Rede zu TOP 1+19 (Gemeinsame Beratung a) Regierungserklärung "Gemeinsam stark für morgen - Schleswig-Holstein investiert in Wachstum, Klimaschutz, Sicherheit und Zusammenhalt", b) Kreditfinanziertes Sondervermögen des Bundes ausschließlich für zusätzliche Investitionen einsetzen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Diese Landesregierung hat derzeit das politische Glück, dass das Land zum einen ab jetzt Jahr für Jahr deutlich höhere Schulden aufnehmen darf und dass sie zum anderen auch noch ‚on top‘ viel Geld aus der Sonderverschuldung des Bundes in unserem Bundesland verteilen darf.

    Der Titel der Regierungserklärung ist zwar gewohnt blumig, aber leider nicht ganz zutreffend: Nachdem Schwarz-Grün bisher mehrere verfassungswidrige Haushalte verabschiedet hatte, investiert nicht Schleswig-Holstein deutlich mehr, sondern man darf jetzt lediglich Geld verteilen, für das andere politisch haften. Das ist deshalb auch nicht dazu geeignet, um sich selbst abzufeiern. Mit dieser gewagten Wette auf die Zukunft geht eine große Verantwortung einher, denn es handelt sich ja um das Geld der jungen und der nachfolgenden Generation, für das nun auch noch Zinsen gezahlt werden müssen.

    Und zu der nun stark wachsenden direkten Staatsverschuldung kommt ja schließlich auch noch die sehr hohe indirekte Staatsverschuldung in den Sozialversicherungen und Pensionskassen hinzu.

    Es ist angemessen, dass der Ministerpräsident zu diesem Paket eine Regierungserklärung abgegeben hat. Wir freuen uns immer, wenn Sie hier im Parlament sprechen – und dann auch noch unaufgefordert. Vergangene Woche wurde ja eine laotische Höhlenkrabbe nach Ihnen benannt. Herzlichen Glückwunsch! Der Hintergrund dieser Benennung ist mir noch nicht ganz klar geworden, aber Gerüchten zufolge soll diese Krabbe bei guten Nachrichten sehr präsent sein, während sie bei schlechten Nachrichten in ihrer Höhle verschwindet.

    Aus unserer Sicht sind zwei Punkte bei dem Paket besonders wichtig:

    1. Wenn man schon so viele neue Schulden macht, dann muss das Geld auch komplett in zusätzliche Investitionen fließen.
    2. Bei den Investitionen muss genau darauf geachtet werden, dass sie die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes spürbar verbessern.

    Wir haben auf allen drei Ebenen – bei Bund, Land und Kommunen – allerdings erhebliche Zweifel daran, dass das Geld komplett in zusätzliche Investitionen fließen wird. Ein Beispiel, das jetzt schon sichtbar wird: Wenn nun 120 Millionen Euro jährlich für die Landesstraßen ausgegeben werden sollen, entspricht dies als Summe zwar unserem Vorschlag. Diese Summe ist notwendig, damit sich der Zustand der Landesstraßen verbessert und nicht weiter verschlechtert. Wenn die Landesstraßenstrategie bei 80 Millionen pro Jahr nur zu zwei Dritteln ausfinanziert ist, ergibt ein einfacher Dreisatz, dass es jährlich 120 Millionen Euro braucht und dass da somit 40 Millionen Euro fehlten. Und Schwarz-Grün hatte die Mittel zuvor eben auch von 90 auf nur noch 80 Millionen Euro gekürzt. Diese Lücke bzw. die Kürzung soll jetzt mit Bundesmitteln kompensiert werden. Es ist aber nicht Sinn der Sache, dass die schwarz-roten Schulden dafür missbraucht werden, um schwarz-grüne Haushaltslöcher stopfen. Das passt nicht zur treuherzigen Erklärung des Ministerpräsidenten, dass die Bundesmittel in zusätzliche Investitionen fließen werden!

    Die meisten der nun von Ihnen verkündeten Maßnahmen sind grundsätzlich nachvollziehbar oder gehen zumindest in die richtige Richtung, aber ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass der stark unterfinanzierte Hochschulbau offenbar gar nicht profitieren soll. Die Wissenschaft ist eine wichtige Kernaufgabe des Landes und von großer strategischer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung unseres Bundeslandes. Es ist ein schwerer Fehler, dass Schwarz-Grün die Hochschulen erneut stiefmütterlich behandelt, denn in der Finanzplanung fehlen beim Hochschulbau schließlich rund zwei Milliarden Euro. Das Signal an die junge Generation finde ich verheerend: ‚Es ist zwar Euer Geld, dass wir hier ausgeben, aber die Hochschulen erhalten davon keinen Cent!‘ Erst am vergangenen Donnerstag hatten wir im Bildungsausschuss mit den verschiedenen Hochschulen über den Hochschulvertrag und die Ziel- und Leistungsvereinbarungen diskutiert. Die finanzielle Situation der Hochschulen ist wirklich schwierig und wird in wenigen Jahren, wenn die noch verbliebenen Rücklagen aufgezehrt sein werden, absolut prekär werden. Es werden nicht wenige Studiengänge geschlossen werden müssen und viele Arbeitsverträge werden die Hochschulen nicht mehr verlängern können.  Und jetzt kommen Sie mit Ihrem Paket und lassen die Hochschulen bei den Investitionen komplett leer ausgehen. Das können wir in dieser Form überhaupt nicht nachvollziehen. Das muss unbedingt noch korrigiert werden!

    Wir werden sehr genau darauf achten, dass das Geld zielgerichtet und effizient ausgegeben wird. Man sollte angesichts des warmen Geldregens aus Berlin jetzt auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Investitionsbedarf bei der Infrastruktur des Landes natürlich deutlich größer ist als dieses Paket. Und die Landesregierung wird deshalb auch nicht darum herumkommen, die eigenen Hausaufgaben zu machen. Es bleibt für uns dabei, dass das Land aus eigenen Mitteln mindestens zehn Prozent der Landesausgaben in seine Infrastruktur investieren sollte. Deshalb schlagen wir dies nicht nur in dem vorliegenden Antrag, sondern auch als Änderung für unsere Landesverfassung vor. Die Neuverschuldung des Landes darf nicht in die Infrastruktur verlagert werden, so dass durch die Vernachlässigung quasi die Betonschulden ansteigen, die man zwar im Haushalt nicht sofort sieht, aber natürlich im Alltag spürt.

    Unsere mittelständisch geprägte Baubranche soll von den Investitionen profitieren können. Die Auftragsvergabe sollte deshalb möglichst unkompliziert und mittelstandsfreundlich erfolgen. Die Landesregierung muss auch sicherstellen, dass es beim Land ausreichend Planungskapazitäten geben wird und dass die Planung in allen Bereichen vereinfacht und beschleunigt wird. Wo bleibt eigentlich der angekündigte Bürokratieabbau und die angekündigte Planungsbeschleunigung? Hier ist auch nicht nur der Bund gefragt, sondern auch das Land, das seine Möglichkeiten zur Planungsbeschleunigung bisher leider auch noch nicht ausgeschöpft hat, weil sich CDU und Grüne darauf offenbar nicht einigen können. Dies sollte aber schleunigst nachgeholt werden, denn ansonsten droht ein gehöriger Teil des Geldes in Kostensteigerungen zu versickern. Die Baukapazitäten im Land sind ja begrenzt. Viele Unternehmen werden sich über die Aufträge freuen, aber man darf nicht aus dem Auge verlieren, dass das Geld möglichst effizient verbaut werden muss und dass auch der private Wohnungsbau nicht noch weiter abgewürgt werden darf.

    Der LBV – also der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr – muss auch personell besser ausgestattet werden, damit er die geplanten Projekte auch tatsächlich umsetzen kann. Noch größeren Handlungsbedarf sehen wir allerdings bei der landeseigenen GM.SH: Nicht nur die Hochschulen beschweren sich über lange, teure und unflexible Bauverfahren und wollen jetzt die Verantwortung für ihre Bauprojekte zukünftig in die eigene Hand nehmen – auch auf eigenes finanzielles Risiko. Die Landesregierung sollte dies zügig ermöglichen, denn die GM.SH ist ja schließlich auch für die vielen Liegenschaften der Bundeswehr in unserem Bundesland zuständig. Wenn die Bundeswehr mit den geplanten Milliardeninvestitionen in unserem Bundesland erstmal loslegt, wird die GM.SH damit mehr als ausgelastet sein. Hier braucht es also erhebliche Anstrengungen bei der Aufstellung der GM.SH, aber auch mehr Pragmatismus bei deren Zuständigkeitsbereichen.

    Wenn die öffentlichen Finanzen absehbar wieder gesunden sollen, braucht es wieder eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Ohne gesundes Wirtschaftswachstum verlieren wir schleichend unseren Wohlstand und die Verteilungskämpfe werden weiter zunehmen. Staatliche Investitionen können zum Wirtschaftswachstum beitragen, aber sie reichen dafür nicht aus. Es braucht auch wieder mehr private Investitionen in unserem Land, von den privaten Haushalten, aber insbesondere von den Unternehmen. Die Landesregierung muss deshalb in der Wirtschaftspolitik deutlich mehr Anstrengungen unternehmen: Da muss es aus unserer Sicht um einen spürbaren Bürokratieabbau, über die Erschließung und Vermarktung von größeren Industrie- und Gewerbeflächen durch die landeseigene WT.SH oder auch um ein Net Zero Valley an der Westküste gehen, wo sich die Landesregierung – wie andere Landesregierungen es auch tun – aktiv darum bemühen muss.

    Und: Schleswig-Holstein sollte bei den Klimazielen realistisch sein und auf funktionierende Instrumente setzen. Hamburg folgt Schleswig-Holstein jetzt beim Ziel der Klimaneutralität bereits im Jahr 2040. Ich halte dies für einen Fehler, denn im Jahr 2027 wird der europäische Emissionshandel auf die Sektoren Verkehr und Wärme ausgeweitet werden. Dieses marktwirtschaftliche Instrument mit der Verknappung von handelbaren CO2-Zertifikaten ist viel besser und effizienter als die ganzen planwirtschaftlichen Maßnahmen, die es so gibt, aber es macht keinen Sinn, national und vor allem regional davon abzuweichen. Dies führt nur zu erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen, während es dem Klima nicht hilft.

    Was uns ebenfalls Sorge bereitet, ist die Realisierung der dringend benötigten Infrastrukturmaßnahmen des Bundes in Schleswig-Holstein. Ich verstehe bis heute nicht, wie man 500 Milliarden Euro zusätzliche Schulen für die Infrastruktur machen kann, um dann einen Großteil der Neubauprojekte öffentlich in Zweifel zu ziehen. Bundesverkehrsminister Schnieder hatte von Bundesfinanzminister Klingbeil für die kommenden vier Jahre 15 Milliarden Euro mehr gefordert, um die geplanten Neu- und Ausbauprojekte realisieren zu können. Geeinigt haben sich Union und SPD jetzt aber lediglich auf drei Milliarden Euro für die kommenden vier Jahre. Was heißt dies denn jetzt konkret für den Ausbau der Marschbahn oder für den Weiterbau der A20? Ich vermisse da klare Aussagen und konkrete Zahlen. Die Liste der in Zweifel gezogenen Projekte ist ja lang: B5, A21, A25, A23 usw. Hierfür braucht es eine verlässliche Finanzierung und auch eine schnellere Planung. Die Projekte müssen – angesichts der ganzen Schulden für die Infrastruktur – schneller umgesetzt werden und nicht langsamer. Und es müssen mehr Projekte umgesetzt werden und nicht weniger.

    Die geplanten fünf statt der möglichen zwölf Jahre Umsetzungszeitraum sind äußerst ambitioniert, wenn man auf die bisherige Bilanz dieser Landesregierung schaut. Beispiel Krankenhäuser: Wo bleiben die Investitionsentscheidungen dieser Landesregierung – bisher hat Schwarz-Grün keine getroffen, und das nach dreieinhalb Jahren im Amt! Es sollen offenbar möglichst viele Förderbescheide im Wahlkampf verteilt werden. Man fragt sich deshalb: Was soll danach folgen? Und: Soll dieser Zeitraum auch für die Kommunen gelten, die ja den größeren Anteil am Paket haben? Wie geht es jetzt eigentlich weiter mit den Bundesmitteln für die Kommunen? Das ist ja schließlich die größere Summe und für den Alltag der Menschen noch einmal wichtiger. Die kommunalen Finanzen sind derzeit extrem angespannt, das hat verschiedene Gründe: kein Wachstum, hohe Kosten für die Eingliederungshilfe, die Jugendhilfe, die Inklusion usw. Die Kommunalaufsicht des Landes streicht deshalb die Investitionen der Kommunen zusammen. Wir schlagen vor, das Geld für die Kommunen vor allem in den Schulbau und in die Sport- und Schwimmstätten zu investieren, um die Bildung und den Sport zu unterstützen.

    Das Extra-Geld des Bundes muss unbedingt in wirklich zusätzliche Maßnahmen investiert werden. Es darf nicht dazu genutzt werden, um Haushaltslöcher zu stopfen. Das wäre nicht nur mit Blick auf unser Grundgesetz problematisch, sondern auch zutiefst unfair gegenüber der jungen Generation. Das Land muss sich mit Blick auf den Hochschulbau korrigieren. Auch hier sehen wir eine ganz klare Verpflichtung gegenüber der jüngeren Generation. Und es muss auf allen Ebenen eine deutliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen und einen massiven Bürokratieabbau geben. Das ganze Programm ist eine Wette auf die Zukunft, die gelingen muss! Der Schuss muss sitzen! Nutzen Sie diese Gelegenheit sinnvoll!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 15.10.2025

    Christopher Vogt zu TOP 29 "Drohnenabwehr stärken"

    In seiner Rede zu TOP 29 (Auf hybride Attacken besonnen und konsequent reagieren – Drohnenabwehr stärken) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Unser Land und seine Verbündeten sind zunehmend perfiden hybriden Bedrohungen ausgesetzt, die nicht unterschätzt werden dürfen. Die zuletzt sehr zahlreich stattgefundenen Drohnenüberflüge in Deutschland, den benachbarten Staaten und eben auch hier bei uns in Schleswig-Holstein sind äußerst beunruhigend, aber leider auch längst nicht mehr überraschend. Wenn selbst der Bundeskanzler davon spricht, dass wir uns nicht mehr im Frieden befinden, ist die Lage wirklich ernst.

    Die geografische Lage an der Nord- und Ostsee und mit der Nähe zu Skandinavien fordert uns in Schleswig-Holstein im Umgang mit Russland besonders heraus. Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, Desinformationskampagnen und eben auch solche Drohneneinsätze in unserem Luftraum nehmen auch bei uns immer mehr zu. Natürlich gibt es bei den jüngsten Drohnensichtungen sicherlich auch Trittbrettfahrer und Falschmeldungen, aber es sind hier eben auch größere Drohnen im Einsatz, die ganz klar auf einen militärischen Hintergrund schließen lassen. Und es sind längst nicht mehr nur militärische Einrichtungen betroffen, sondern zunehmend auch unsere kritische Infrastruktur und ganz bestimmte Unternehmen, die strategisch von großer Bedeutung sind. Diese Operationen sollen dazu dienen, uns auszutesten, uns zu verunsichern und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Staates weiter zu untergraben. Und mit Sicherheit geht es auch darum, bestimmte Daten zu sammeln.

    Diese Aktionen erfordern deshalb eine klare Reaktion der Abwehrbereitschaft: Es wird höchste Zeit, dass man sich sehr viel konsequenter dagegen wehrt, ohne dass man dabei überreagiert. Es braucht eine besonnene, aber auch konsequente Reaktion. Wir fordern noch mehr Engagement und mehr Tempo bei der Verteidigung unserer Freiheit und der Gewährleistung unserer Sicherheit. Bund und Land haben sich bisher erkennbar noch nicht ausreichend auf die neuen hybriden Gefahren eingestellt. Dies muss sich schnellstmöglich ändern: Landespolizei, Bundespolizei und auch Bundeswehr müssen sehr schnell – und ggf. auch gemeinsame – Lösungen finden, um solche Drohnenüberflüge zukünftig nicht nur aufzuklären, sondern auch unterbinden zu können. Das darf nicht an Zuständigkeitsfragen scheitern. Die Kompetenzen des Bundes und der Länder müssen an dieser Stelle sinnvoll gebündelt und auch ausgebaut werden. Es braucht schnellstmöglich sehr schlagkräftige Anti-Drohnen-Einheiten von Bund und Land. Es braucht jetzt politische Einigkeit bei dem Thema, keinen unnötigen Streit um Zuständigkeiten, den schnellen Aufbau von Fähigkeiten und eine zügige Anpassung der rechtlichen Grundlagen. Bundesregierung und Bundestag sollten sehr zügig eine geeignete Änderung des Luftsicherheitsgesetzes und auch ein geeignetes Seesicherheitsgesetz auf den Weg bringen. Wir müssen bei Letzterem nicht nur die zunehmenden Aktivitäten der russischen Marine in der Nähe unserer Küsten im Auge haben, sondern auch die der Schattenflotte und der russischen Forschungsschiffe – und auch Unterwasserdrohnen könnten irgendwann eine Rolle spielen, denn auch hier ist der technologische Fortschritt enorm. Ein Seesicherheitsgesetz wird schon seit einigen Jahren diskutiert und hatte bei einer Anhörung im Bundestag vor einigen Monaten sehr viel Zustimmung erfahren. Es könnte klare Zuständigkeiten zwischen Polizei und Marine und auch entsprechende Handlungsmöglichkeiten in Akutfällen regeln.

    Ich danke der SPD-Fraktion, insbesondere dem Kollegen Niclas Dürbrook, für den Input zu diesem nun gemeinsamen Antrag und ich danke auch den Koalitionsfraktionen dafür, dass sie sich unserem Antrag angeschlossen haben. Das ist ein wichtiges Zeichen! Die bisherigen Bemühungen der Landesregierung erkennen wir durchaus an und wir sind – im Sinne der wichtigen Sache – auch dem Wunsch der Koalitionsfraktionen nachgekommen, in den mittlerweile gemeinsamen Antrag auch ein umfangreiches Lob für die Landesregierung aufzunehmen. Das ist nicht falsch, richtig ist aber auch Folgendes: In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage zu dem Thema hatte die Landesregierung im Februar 2024 zwar erste Anstrengungen im Bereich der Drohnenabwehr angekündigt, aber auch davon gesprochen, dass von Drohnen grundsätzlich ‚keine besonders erhöhten Gefahren‘ ausgehen würden und dass sie keine rechtlichen Hürden beim Aufbau und Einsatz von Drohnenabwehreinheiten sehen würde.

    Ich will damit sagen: Die zwischenzeitlichen Erkenntnisgewinne müssen auch unmittelbare Folgen beim weiteren Aufbau von Fähigkeiten und Ausstattung haben. Hier lohnt es sich meines Erachtens auch einen Blick nach Hessen zu werfen. Dort ist man in diesem Bereich in Sachen Ausstattung und auch Gesetzgebung offenbar schon deutlich weiter als Schleswig-Holstein. In bestimmten sensiblen Bereichen – wie zum Beispiel den Flughäfen – sollte die Bundespolizei eine echte Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr bekommen. Und ein schlüssiges und einheitliches Konzept einer effektiven und effizienten Drohnenabwehr braucht nicht nur mehr präventive Maßnahmen, sondern auch repressive Maßnahmen gegen Tatverdächtige.

    Wir spüren gerade schmerzlich, dass unsere Sicherheitsarchitektur in den letzten Jahrzehnten in bestimmten Bereichen nicht nur heruntergefahren wurde, sondern dass sie auch für solche hybriden Attacken nicht wirklich ausgelegt ist. Die hybriden Attacken erfordern neue Antworten: Der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist nach dem Grundgesetz und gerade für uns Liberale als Rechtsstaatspartei bisher weitestgehend tabu. Eine effektive Drohnenabwehr wird ohne die geeignete Einbindung der Bundeswehr aber schwierig werden. Deshalb sollte sie im Rahmen des Möglichen auch unbedingt stattfinden. Bund und Länder sollen nach unserem Willen schnellstmöglich ein schlagkräftiges Drohnenabwehrzentrum aufbauen, dass perspektivisch zu einem Abwehrzentrum für hybride Bedrohungen ausgebaut werden sollte. Es muss um den Austausch von Informationen und Know-how gehen, aber auch um gemeinsames Handeln. In einem weiteren Schritt wäre es aus schleswig-holsteinischer Sicht sicherlich auch sinnvoll, enger mit Dänemark zusammenzuarbeiten, um auch eine grenzüberschreitende Drohnenabwehr etablieren zu können. Soweit sind wir aber natürlich noch nicht. Es muss erst einmal darum gehen, dass Bund und Land ihre Hausaufgaben erledigen.

    Die große politische Einigkeit in diesem Hohen Hause ist ein gutes Zeichen! Jetzt müssen konsequent und zügig weitere Schritte folgen, damit wir unsere Freiheit verteidigen und unsere Sicherheit gewährleisten können!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 15.10.2025

    Christopher Vogt zu TOP 31 "AfD verfassungsrechtlich überprüfen lassen"

    In seiner Rede zu TOP 31 (AfD verfassungsrechtlich überprüfen lassen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Bei der politischen Einschätzung der AfD sind wir uns weitgehend einig. Die Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz hat unterstrichen, was schon seit Längerem klar war: Die AfD hat sich in den letzten Jahren immer weiter radikalisiert, wird längst bundesweit vom völkischen Flügel dominiert und vergiftet ganz bewusst die politische Debatte in Deutschland. Angesichts dieser Entwicklung verstehe ich zwar den politischen Impuls und auch die Ungeduld vor allem bei SPD und Grünen, aber die zentrale Frage ist doch: Wie werden die politischen Ränder – rechts wie links – wieder kleiner und die demokratische Mitte wieder stärker?

    Der bisherige Umgang mit der AfD hat erkennbar nicht dazu geführt, dass diese Partei wieder schwächer würde – ganz im Gegenteil: Sie ist in aktuellen Umfragen derzeit erschreckenderweise bundesweit die stärkste Partei – trotz aller Warnungen. Der Trend der erstarkenden politischen Ränder und vor allem der Aufstieg der Rechtspopulisten ist ein Phänomen, das wir seit Jahren in nahezu allen westlichen Demokratien beobachten. Den Westen Deutschlands hat diese Entwicklung – sicherlich wegen der vergleichsweise hohen Stabilität und der Geschichte – jedoch als Letztes erreicht. Und diese Entwicklung hat verschiedene Gründe.

    Ein gewisser Anteil der Menschen, die zur AfD tendieren, ist politisch klar am rechten Rand einzuordnen. Aber der größte Teil ihrer Wählerinnen und Wähler sind nach meiner Einschätzung Menschen, die von den etablierten Parteien enttäuscht sind und damit ihren Unmut zum Ausdruck bringen wollen – ob man das nun nachvollziehen kann oder nicht. Der größte Treiber für die politischen Ränder sind meines Erachtens derzeit die Abstiegsängste in der breiten Mittelschicht und das abnehmende Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates.

    Wer Extremisten kleinmachen will, muss deshalb vor allem die Probleme im Land kleinmachen. Dänemark könnte dabei ein Stück weit ein Vorbild für uns sein. Die etablierten Parteien müssen sich wieder viel konsequenter und wahrnehmbarer um die zentralen Probleme kümmern, die die Menschen in ihrem Alltag berühren. Da geht es zum Beispiel um die Lebenshaltungskosten und die konsequente Erfüllung der staatlichen Kernaufgaben wie Bildung, Sicherheit oder Infrastruktur. Die Verwaltung muss funktionieren, die Wirtschaft gestärkt, der Klimaschutz mit Vernunft und Realismus vorangetrieben und die Migration sinnvoll gesteuert werden. Extremismus und Desinformation muss man konsequent entgegentreten. Man muss die AfD aber vor allem auch endlich konsequent politisch stellen! Das passiert leider viel zu wenig. Wir haben den Umgang mit der AfD hier im Landtag in der letzten Wahlperiode – wie ich finde – insgesamt sehr souverän hinbekommen. Daran sollte man meines Erachtens wieder anschließen.

    Was die juristische Auseinandersetzung mit der AfD angeht, ist die Lage doch eigentlich ganz klar: Die Verfassungsschutzbehörden machen da ihren Job. In mehreren Bundesländern wurde die AfD bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Jetzt liegt es am Verwaltungsgericht Köln, ob die Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren Bestand haben wird. Sollte dies der Fall sein – und das hoffe ich –, kann die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln genauer überwacht werden. Und nachrichtendienstliche Mittel kann in einem Rechtsstaat aus guten Gründen eben nur ein Nachrichtendienst einsetzen – und keine neue Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Auch deshalb konnten wir bei diesem Antrag nicht mitmachen und können wir diesem auch nicht zustimmen.

    Wenn es dann nach einer intensiveren Überwachung ausreichend gerichtsfeste Beweise dafür geben sollte, dass die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung quasi ‚aggressiv-kämpferisch‘ beeinträchtigen oder beseitigen will, kann und sollte sie in einer wehrhaften Demokratie auch verboten werden. Aber auch nur dann geht dies auch tatsächlich, denn es gibt für ein Verbotsverfahren sehr hohe Hürden!

    Bisher gab es in Deutschland bei fünf Parteiverbotsverfahren. Die letzten drei waren aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich, die beiden erfolgreichen Verfahren datieren aus der Nachkriegszeit. Wir sollten die Verfassungsschutzbehörden deshalb ihre Arbeit machen lassen und auch nicht ungewollt den für die AfD wichtigen Opfermythos stärken. Das beste Konzept gegen Populisten und Extremisten ist und bleibt die Lösung von Problemen!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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