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  • 18.03.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 31 "Mit klaren Regeln im Onlinehandel die Eigenverantwortung stärken"

    In seiner Rede zu TOP 31 (Mit klaren Regeln im Onlinehandel die Eigenverantwortung stärken) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    "Der Online-Versandhandel besteht nicht nur aus global agierenden Unternehmen aus China, sondern auch aus mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein, denen wir durchaus einen Gefallen tun, wenn wir auch darüber nachdenken, dass der Onlinehandel auch für diese Unternehmen ein wichtiger Bereich ist. Und ich sage mal, da gibt es viele, bei denen man deshalb nicht grundsätzlich ausschließen sollte, auch mal im Online-Shopping unterwegs zu sein. Aber dieses Online-Shopping schafft in der Tat auch für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Vielzahl von Problemen. Und Sie haben eine ganze Menge aufgelistet, bei dem wir ein bisschen abstufen müssen, was wirklich zusätzlich noch regelungsbedürftig ist und was nicht.

    Wir werden bei Plattformen wie Temu oder Shein oder ähnlichen, wo viele Leute sofort an den Preisen und an der Art und Weise der Präsentation der Produkte sehen, um was für Produkte es sich handeln könnte, nicht verhindern können, dass Menschen minderwertige Waren kaufen. Das ist die Eigenverantwortung der Menschen, darüber nachzudenken, ob es schlau ist, ein technisches Gerät zu kaufen, bei dem man schon am Preis erkennen kann, dass es wahrscheinlich keine deutsche Norm einhält, weil für diesen Preis nicht produziert werden kann.

    Das zweite ist, dass wir auch innerhalb des Rahmens der EU Punkte haben, wo man Transparenz schaffen kann, etwa wenn es um Rücksendekosten geht für große Geräte wie Waschmaschinen und ähnlichem. Da würde man sich in der Tat im Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches an einigen Stellen etwas mehr Transparenz wünschen und vielleicht müssen da verbraucherschützende Regelungen auch tatsächlich etwas angehen. Der Antrag der CDU benennt dann, und das finde ich ist ein wirklich wichtiger Regelungsbereich, aber einen Punkt, der heißt, wenn aus Drittanbieterstaaten, also von außerhalb der EU, Waren angeboten werden, dann ist dies in der Tat oft intransparent und das hat dann schon damit zu tun, dass, selbst wenn die Waren hochwertig sind und wenn die Waren auch ankommen und wenn es ein reales Unternehmen ist, dann da manchmal Zollgebühren anfallen, die höher sind als der Warenwert selbst. Und deshalb ist es wichtig, dass Käuferinnen und Käufer, Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz darüber bekommen, woher diese Ware eigentlich kommt. Und deshalb ist das, was in dem Antrag drinsteht, goldrichtig, dass die Absenderadresse außerhalb der EU und die entsprechenden Hinweise transparent gemacht werden müssen. Ich glaube, das soll ja auch der Digital Service Act der Europäischen Union bewirken. Und das gilt es dann auch durchzusetzen.

    Insoweit habe ich große Sympathie für Ihren Antrag, der mich allerdings dann im Hinblick auf Ihr Regierungshandeln etwas umtreibt. Sie fordern ja eine Bundesratsinitiative von Ihrer Landesregierung mit der Forderung, dass die Rücksendeadressen offengelegt werden sollen, Zollgebühren sollen transparent gemacht werden und so weiter. Nun guckt man einfach mal schlicht und ergreifend, was der Deutsche Bundesrat auf Initiative des Landes Baden-Württemberg im Sommer des Jahres 2025 vorliegen hatte. Nämlich eine entsprechende Entschließung des Bundesrates, genau zu diesem Thema, mit einer Ziffer 2 der Entschließung, die fast wortgleich Ihrem Antrag entspricht. Da steht nämlich drin: Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Onlineplattformen und Onlineshops verpflichtet werden, Verbraucherinnen und Verbraucher klar und gut sichtbar über den Sitz des anbietenden und Unternehmens, die Rücksendeadresse, etwaige Zollgebühren sowie Rücksendekosten zu informieren.‘ Das war ja ein hoch sinnvoller Antrag von Baden-Württemberg. Und dann guckt man sich das Abstimmungsverhalten des Landes Schleswig-Holstein an und stellt mit Erstaunen fest, dass es in der Abstimmung heißt: ‚Fassen der Drucksache ohne Ziffer 2‘. Also auf Deutsch: Die Landesregierung hat sich bei Ziffer 2, also genau zu dem Punkt den Sie jetzt beantragen, enthalten. Plötzlich steckt hinter dem Antrag doch etwas ganz anderes. Ist die versteckte Kritik am Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat der Auslöser für diesen Antrag der Regierungskoalition? Vielleicht kann eine Verbraucherschutzministerin darüber Aufklärung geben, die selbst zu dem Zeitpunkt allerdings noch gar nicht verantwortlich war.

    Aber wie so oft beantragen Sie hier Dinge, die leider als Entschließungsantrag im Deutschen Bundesrat schon stattgefunden haben. Sie hätten da die Chance gehabt, auch kraftvoll zuzustimmen. Das haben Sie leider nicht gemacht. Insoweit unterstützen wir Sie durch Zustimmung zu Ihrem Antrag bei dem neuerlichen Versuch, es endlich durchzubringen"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 18.03.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 6 "Gesetz zur Erprobung der Befreiung der Kommunen von landesrechtlichen Standards"

    In seiner Rede zu TOP 6 (Entwurf eines Gesetzes zur Erprobung der Befreiung der Kommunen von landesrechtlichen Standards) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    "Die Idee ist schlicht und ergreifend mal etwas zu tun, was man ansonsten bei Bürokratieabbau in der Regel nicht tut. Denn Bürokratieabbau soll ja in der Regel von denen ausgehen, die Bürokratie geschaffen haben. Also die Landesparlamente, die die Gesetze gemacht haben, die so kompliziert sind, dass man sie kaum anwenden kann, machen dann eine Antibürokratiekommission, die dann regeln soll, dass das, was sie selbst geschaffen haben, zurückgedreht wird. In der Regel führt das zu solchen wunderbaren Dingen, wie wir sie zurzeit gerade aktuell in der hiesigen Beratung eines ersten Entlastungsgesetzes der Kommunen besichtigen können. Da werden Berichtspflichten für Kommunen abgeschafft. Das ist auch gut, da sind auch alle dafür. Parallel dazu wird durch einen komischen Umstand im Gesetzgebungsverfahren allerdings deutlich, dass man damit die Dokumentationspflicht für den Jahresabschluss plötzlich nicht mehr für 300 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit Rechnungsprüfungsämtern erzeugt, sondern für 850 Gemeinden mehr, weil man plötzlich eine Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses für alle Gemeinden konstatiert hat. Und deshalb mutiert dieses Gesetz plötzlich zu einem Bürokratieaufbaugesetz, obwohl die Entlastung geplant ist. War bestimmt nicht gewollt, aber ist einer der Effekte.

    Die Idee dieses Gesetzentwurfes ist es, dass nicht diejenigen, die die Bürokratie schaffen, versuchen, Abbaumaßnahmen einzuleiten, sondern diejenigen, die aus der Anwenderperspektive kommen, also insbesondere aus der kommunalen Perspektive. Und die dürfen nicht nur Vorschläge machen, was denn abgeschafft werden könnte, sondern die dürfen mit Anträgen, die nur begründet abgelehnt werden dürfen, Probephasen schaffen, in denen sie ohne die entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen auch gut auskommen. Das ist nichts, was alleine der Kreativität der FDP-Fraktion entsprungen ist. Das will ich gerne zugeben, sondern dafür gibt es Vorläufergesetze, beispielsweise ein schon seit 20 Jahren existierendes Gesetz in Brandenburg etwa, in dem dieses Gesetz angewendet wird und bei dem 139 Erprobungsverfahren dazu geführt haben, dass immerhin 56 Regelungen im Lande dann tatsächlich endgültig abgeschafft worden sind.

    Und wir erleben zurzeit, dass nicht nur in Hessen und in Baden-Württemberg, sondern auch in Bayern und in anderen Landesparlamenten genau dieser Weg versucht wird zu bestreiten, dass von unten, also von den Kommunen her, von den exekutiven Anwendern her, Vorschläge gemacht werden, dass man diese oder jene Vorschrift doch mal aussetzen könnte, temporär jedenfalls. Wir glauben als Kommune, dass wir gut darauf verzichten können. Wenn nichts dagegenspricht, wird es ausprobiert und dann ist die Frage der Übertragbarkeit auf die anderen Kommunen gewährleistet. Wir wollen, dass das Verfahren dafür eine erprobungsfreundliche Genehmigungspraxis ausmacht. Ich will sagen, wenn eine Kommune oder die Kommunalen Spitzenverbände, die wir auch in der Möglichkeit sehen, hier Anträge zu stellen, diesen Antrag bei dem jeweiligen Fachministerium des Landes stellt, dann muss entweder innerhalb von drei Monaten erklärt werden, dass im überbordenden Gemeinwohlsinn an der Regelung zwingend festgehalten werden muss. Und das ist dann auch wirklich exakt zu begründen oder dass Gefahren für Leib oder Leben existieren. Man denke an Brandschutzvorschriften oder ähnliche Dinge, die man natürlich nicht aussetzen kann. Aber wenn das nicht der Fall ist, dann gilt der Antrag automatisch als genehmigt und für einen temporären abgesteckten Zeitraum muss eine landesrechtliche Norm in der jeweiligen Region, im Kreisgebiet, im Gemeindegebiet nicht angewendet werden.

    Ehrlicherweise sind die Anwendungsbeispiele dafür vielfältig. Das gilt in der Tat für ganz unterschiedliche Bereiche, die man sich denken kann. Das können wir gerne innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens dann auch im Ausschuss mal erörtern, aber den Kommunen fällt viel ein, denn gerade beim Denkmalschutz und bei vielen anderen Sachen gibt es Regelungen, wo man sagen kann, die sind alle ganz nett, aber in Wahrheit überflüssig, weil das ist x-mal geprüft worden und jetzt kommt noch einer, der es noch mal prüfen will. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf mit der Bitte, ihn auch wirklich wohlwollend zu prüfen, denn es ist jetzt nicht so, dass wir uns wechselseitig darin übertreffen, dass das, was wir an Endbürokratisierung machen, überbordend erfolgreich war bisher. Also auch ich habe als Minister Entbürokratisierungskommissionen geleitet, die viel produziert haben. Aber ehrlicherweise auch nicht so rasend erfolgreich waren, indem man es tatsächlich abgebaut wird.

    Wenn die Kommunen als Anwender tatsächlich sagen können, wir wollen mit einem Antrag dafür sorgen, dass die Norm mal nicht angewendet werden soll, halten wir das für einen neuen, zeitgemäßen, interessanten Ansatz. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und andere Länder verfolgen den auch. Schleswig-Holstein sollte das auch tun. Ich bitte herzlich um Überweisung in den Ausschuss. Aber ich bitte auch um wohlwollende Zustimmung des Gesamtparlaments zu dieser Idee der Freien Demokraten."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 18.03.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 29 "Deutsch-Dänische Grenzregion"

    In seiner Rede zu TOP 29 (Deutsch-Dänische Grenzregion: Impulse für einen erfolgreichen gemeinsamen Ansiedlungs- und Wirtschaftsraum) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    "Ich verstehe die Intention sehr wohl zu sagen, wir wollen einen Impuls, wir wollen einen zusätzlichen Anschub für eine Region, die Sie als die Grenzregion bezeichnen. Eine Region, in der in der Tat viele Anstrengungen der vergangenen Jahre noch nicht dazu geführt haben, dass dort verarbeitendes Gewerbe in nennenswerter Größenordnung, Dienstleistungsgeschäfte oder anderes, in der Form entstanden ist, dass die Strukturschwäche der Region überwunden wurde. Deshalb ist es richtig zu gucken, welche Chancen man hat, um eine solche Region weiterzuentwickeln. Deshalb bin ich dankbar für Ihren Antrag.

    Lassen Sie uns mal schauen, welche Möglichkeiten es da gibt. Aber ich sage auch, die bisherige Politik beruht auf Freiwilligkeit und wir brauchen mehr Verbindlichkeit. Ja, die bisherige Politik beruht auf Freiwilligkeit, auch in der letzten Legislaturperiode, weil Wirtschaftspolitik nicht anordnen kann, wo sich Unternehmen ansiedeln. Ja, man kann Gewerbegebiete schaffen, das hat man in diesem Land aber auch schon festgestellt, in bestimmten Regionen, wo dann gar keiner hinwill. Und das ist noch ein klitzekleines Problem. Die Definition, dass man in einer bestimmten Region etwas machen will, heißt noch nicht, dass man dafür einen genügenden Impuls gibt, sondern dann wäre es wichtig zu sagen, was ist denn der spezielle Vorteil der Ansiedlung in einer solchen Region? Was ist der unique selling point, den die Grenzregion im Norden von Schleswig-Holstein anzubieten hat, um ein Ansiedlungsleckerli für Unternehmen aus Baden-Württemberg, aus Malmö oder Kopenhagen zu sein? Und ehrlicherweise fehlt diese Definition sowohl in der Dänemark-Strategie der Landesregierung als auch in ihrem Antrag.

    Das heißt, wir werden nicht dadurch etwas erreichen, indem wir den Fördermitteltopf in irgendeiner Form aufmachen und anfangen zu gießen, sondern wir werden vorhersagen müssen, was wir denn tatsächlich positiv anschieben können, um Dinge umzusetzen. Erstmal geht es darum, die Hindernisse, die bestehen, zu beseitigen. Wenn man sieht, dass im Arbeitsmarkt zahlreiche Themen vorhanden sind, die geregelt werden müssen, dann muss man zuerst da rangehen, um Grenzpendlern das Leben zu erleichtern und damit auch ein übergreifendes Wirtschaften überhaupt besser möglich zu machen. Das ist der erste Ansatz.

    Der zweite Ansatz ist: Zwischen Deutschland und Dänemark verbindet uns sehr viel. Aber wenn in Ihrem Antrag die Grenzregion nur als der Bereich um Süderjütland beschrieben wird, dann ist das eine etwas einseitige Sichtweise auf das, was uns mit Dänemark verbindet. Das Wort Fehmarnbeltquerung kommt in dem Antrag nicht vor. Denn die größte Chance für Schleswig-Holstein – auch in der Zusammenarbeit mit Dänemark – bietet derzeit die Region, die wir Hansebelt nennen und die im Osten liegt und die in der Tat in der Verbindung der großen Ballungszentren Kopenhagen, Malmö und Hamburg eine Entwicklungsperspektive hat, die deutlich stärker ist als die Entwicklungsperspektive in der nördlichen Region. Und dort die Dinge nicht zu realisieren, die wir eigentlich realisieren müssten in der Landesplanung und in der Regionalplanung, nämlich nicht vorzusehen, dass wir eine genügende Anzahl von Gewerbegebieten dort haben, nicht vorzusehen, dass das, was auf dänischer Seite in einem Vielfachen passiert, auch in Schleswig-Holstein gemacht wird, nämlich die Möglichkeiten zu schaffen, dass dort Ansiedlung stattfindet, das ist das wahre Versäumnis dieser Landesregierung, wenn sie in der Dänemarkpolitik unterwegs ist. Da liegen die riesengroßen Chancen derzeit.

    Für die nördliche Region gilt: Die Rahmenbedingungen schaffen. Und die Rahmenbedingungen heißt vor allem, Infrastruktur schaffen. Und da ist in der Tat das Thema Autoverkehre und Schienennetze ein wichtiges Thema. Dann müssen Sie da groß rangehen, lassen Sie uns beispielsweise in der Verkehrskommission mit Dänemark vereinbaren, dass nicht nur die Achse der A7, sondern die westliche Achse der B5 auch auf unserer Seite bedeutet, dass die B5 und ihr Ausbau zur A23 bis hin weit in den Norden hinaus eine Chance bieten könnte und würde. Aber dann braucht es dazu ein Bekenntnis an dieser Stelle. In dieser Landesregierung gibt es dazu jedenfalls kein Bekenntnis, weil alle weiteren Autobahnen ja irgendwie vom Teufel sind. Was daran liegt, dass Sie einen Koalitionspartner haben, mit dem Sie die Dinge halt nicht realisieren können.

    Das Beste, was wir tun können, wäre, wenn wir beide Anträge nehmen und nochmal im Ausschuss versuchen, auf den Punkt zu bringen und zu beraten, was dann an konkreten Dingen umgesetzt werden soll. Sonst verpufft das beides hier, ähnlich wie eine Hafenstrategie, die wir am Freitag dann beraten, in der aber auch nicht drinsteht, was man machen könnte, aber viel Papier beschrieben wird."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 18.03.2026

    Anne Riecke zu TOP 13 "Abschaffung der 'Roten Gebiete'"

    In ihrer Rede zu TOP 13 (Abschaffung der „Roten Gebiete“ – mehr Rechtssicherheit und Bürokratieabbau für die Landwirtschaft) erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die 'Roten Gebiete' sind ein Paradebeispiel dafür, wie gut gemeinte Politik an der Realität vorbeigeht. Dabei ist das Ziel eigentlich unstrittig: Wir wollen unser Grundwasser schützen und die Nitratbelastung reduzieren. Dafür wurden diese Roten Gebiete ausgewiesen – also Flächen, in denen das Grundwasser besonders stark mit Nitrat belastet ist. In diesen Gebieten gelten strengere Regeln für die Düngung. Landwirte müssen dort zum Beispiel 20 Prozent unter dem eigentlichen Nährstoffbedarf der Pflanzen düngen. Das führt in der Praxis häufig zu geringeren Erträgen und erheblichen wirtschaftlichen Belastungen für die Betriebe.

    Doch das eigentliche Problem liegt an anderer Stelle. Denn die Grundlage für die Ausweisung dieser Gebiete ist inzwischen juristisch höchst fragwürdig. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Oktober 2025 die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Bayern für unwirksam erklärt und klargestellt, dass der Bund eine neue, verfassungskonforme Grundlage für die Gebietsausweisung schaffen muss. Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber hat nicht klar genug geregelt, nach welchen Kriterien überhaupt entschieden wird, welche Flächen als 'belastet' gelten und welche nicht. Das Gericht stellte fest: Diese Regelungen greifen erheblich in die Eigentumsrechte und die Berufsfreiheit der Landwirte ein.

    Die Folge ist eine Situation, die wir derzeit bundesweit beobachten: Rechtsunsicherheit. Viele Bundesländer haben darauf bereits reagiert. Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben die Roten Gebiete aufgehoben und ihre Landesregelungen außer Kraft gesetzt. Damit entfallen dort die zusätzlichen Düngeauflagen in den Roten Gebieten. Diese Länder sagen deutlich: Solange die rechtliche Grundlage unklar ist, können wir Landwirte nicht weiter mit pauschalen Einschränkungen belasten. Und genau diese Debatte wird innerhalb dieser Tage auch noch einmal bundesweit geführt. Seit heute bis Freitag findet die Agrarministerkonferenz (AMK) in Bayern statt und dort liegt ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch. Die Bundesländer Bayern, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen schlagen einen grundlegenden Systemwechsel im Düngerecht vor. Das Konzept lautet wie folgt: Statt große Regionen pauschal als Rote Gebiete auszuweisen, soll der Gewässerschutz künftig betriebsbezogen organisiert werden. Konkret heißt das: eine betriebliche Obergrenze für Stickstoff und Phosphat, eine konsequente Kontrolle dieser Nährstoffbilanzen und ein begleitendes Monitoring der Gewässerbelastung. Damit würde der Fokus endlich dahin verlagert werden, wo er hingehört: weg vom pauschalen Flächenansatz hin zur tatsächlichen Verantwortung der einzelnen Betriebe.

    Und genau das ist der Kern der Kritik an den Roten Gebieten. Denn das aktuelle System stellt ganze Regionen unter Generalverdacht. Ein System, das von Gerichten bereits infrage gestellt wurde. Deshalb ist für uns klar: Die Roten Gebiete sind kein Zukunftsmodell, sie sind ein Auslaufmodell! Wir fordern mit unserem Antrag heute die ersatzlose Abschaffung der Roten Gebiete in Schleswig-Holstein. Die AMK ist sich mit ihrem Umlaufbeschluss übrigens auch 'einig, dass bis zur Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage keine wirksame Ermächtigungsgrundlage für die zielgerichtete Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete und den Vollzug der dort geltenden zusätzlichen Maßnahmen besteht.' Wir halten hier also an einem System fest, das Gerichte bereits kassiert haben! Wir stellen nicht den Gewässerschutz infrage. Wir sind überzeugt, dass ein pauschales und rechtlich nicht haltbares System nicht der richtige Weg ist. Wenn mehrere Bundesländer bereits neue Wege gehen, wenn auf der AMK über einen grundlegenden Systemwechsel diskutiert wird, dann sollte auch Schleswig-Holstein den Mut haben, diesen Schritt zu gehen.

    Liebe Koalition, schieben Sie nicht ständig alles auf den Bund. Übernehmen Sie endlich Verantwortung. Große Aufrufe für Bürokratieabbau bringen nichts, wenn Sie anschließend die Verantwortung an den Bund übertragen. Unsere Landwirtschaft braucht keine dauerhafte Unsicherheit. Sie braucht Rechtssicherheit, Planungssicherheit und Vertrauen."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 18.03.2026

    Heiner Garg zu TOP 35 "Tätigkeitsbericht 2022/23 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten"

    In seiner Rede zu TOP 35 (Tätigkeitsbericht 2022/23 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Manchmal sind es nicht die lauten Stimmen, die uns am meisten sagen, sondern die leisen, die zögerlichen. Und zwar diejenigen, die lange gezögert haben, überhaupt gehört zu werden. Kinder und Jugendliche wenden sich an die Beschwerdestelle nicht, weil es ihnen gut geht. Sie tun es, weil etwas aus dem Gleichgewicht geraten ist, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen, übersehen, nicht gehört, nicht ernst genommen und ganz oft allein oder alleingelassen. Jede einzelne Beschwerde ist dabei viel mehr als ein Vorgang. Sie ist Ausdruck von Vertrauen und zugleich ein stiller Hilferuf. Übrigens Vertrauen, das man sicher bei den Kindern und Jugendlichen erst mal erarbeiten muss. Ein Zeichen dafür, dass junge Menschen den Mut aufbringen, sich mitzuteilen, obwohl sie viel zu häufig mitbekommen und gelernt haben, dass ihre Stimme selten oder jedenfalls nicht immer zählt.

    Samiah El Samadoni ist unbequem, hartnäckig und parteiisch. Und zwar parteiisch, wenn es darum geht, Partei für genau diese Kinder und Jugendlichen zu ergreifen. Und ich glaube, es ist gut, wenn wir uns alle nochmal daran erinnern, unabhängig davon, wer seit wann diesem Landtag angehört, wie diese Beschwerdestelle entstanden ist. Sie ist entstanden nach einem der unrühmlichsten Kapitel der schleswig-holsteinischen Neuzeit, hätte ich beinahe gesagt. Sie ist entstanden 2016 nach den Vorfällen im sogenannten Friesenhof, einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche, wo Kinder und Jugendliche eigentlich beschützt hätten werden sollen und mit ihnen genau das Gegenteil geschehen ist. Und ich will mal aus dem Abschlussbericht einen Satz zitieren, der heute immer noch nachdenklich stimmen muss: ‚Häufig empfinden die Kinder und Jugendlichen sich nicht mehr als wirksam, sondern nur noch als Objekt von Entscheidungen anderer. Es geht letztlich darum, diesen Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben und sicherzustellen, dass sie sich wirksam für ihre Belange einsetzen können und nicht nur Objekt von Maßnahmen sind.‘

    Liebe Samiah El Samadoni, genau Sie haben diesen Kindern und Jugendlichen wieder eine Stimme gegeben und dafür sage ich danke.

    Und jetzt hat die Kollegin Schiebe schon genau die drei Punkte aus dem Bericht genannt, die ich sonst angesprochen hätte. Deswegen will ich nur noch ein einziges Mal in Ihrer Amtszeit den einen Punkt herausgreifen, an dem wir wirklich arbeiten müssen und der vielleicht ja in dieser Legislaturperiode noch erledigt werden kann. Es geht nämlich um eine Änderung im Schulgesetz, damit die Schulpflicht selbstverständlich auch in Schleswig-Holstein wie inzwischen in 13 anderen Bundesländern auch für die Kinder und Jugendlichen gilt, die aus anderen Bundesländern hier in diesem Land sind.

    Dieses Ping-Pong-Spiel zwischen Sozialministerium und Bildungsministerium, das sich bislang immer darauf beruht, ein Erlass würde es tun, muss aufhören. Lassen Sie uns gemeinsam das Schulgesetz entsprechend ändern.

    Liebe Samiah, ich möchte dir im Namen meiner Fraktion für diese 14 Jahre, die du für das Land gearbeitet hast, für die Bürgerinnen und Bürger, für die du die Bürgerbeauftragte angesiedelt am Landtag gewesen bist, von Herzen danken. Dir ganz persönlich sage ich von Herzen Dank, auch für die vielen unbequemen Stunden, die es im Zweifel mal im Sozialministerium gegeben hat. Aber das ist genau deine Aufgabe. Und ich wünsche dir und deiner Familie von Herzen alles Gute. Du wirst fehlen. Deine Stimme wird fehlen. Danke."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 18.03.2026

    Christopher Vogt zu TOP 19 "Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land"

    In seiner Rede zu TOP 19 (Zustimmung des Landtags zum Entwurf der „Landesverordnung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land“) erklärt der Vorsitzende und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Zunächst möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung bedanken, die diese komplexen und mühsamen Planungen umsetzen müssen – diese große Arbeitsleistung möchte ich ausdrücklich anerkennen!

    Zum Grundsätzlichen: Schleswig-Holstein ist in vielen Bereichen prädestiniert für die Nutzung der Windenergie. Wo viel Wind weht, sollte man diesen auch in angemessenen Rahmen zur Stromerzeugung nutzen. Das ist unterm Strich umweltfreundlich, bringt Wirtschaftskraft in die Regionen und macht unser Land unabhängiger von Energieimporten. Damit kein Wildwuchs entsteht, braucht man eine Planung von Seiten des Landes. Der Ausbau der Windenergie muss allerdings insgesamt mit Sinn und Verstand erfolgen. Das gilt mit Blick auf die staatliche Förderung der Anlagen und das gilt mit Blick auf die Ausweisung der Gebiete – ansonsten geht die notwendige Akzeptanz der Stromkunden, der Steuerzahler und vor allem der Anwohner verloren, auch weil die Anlagen durch die fehlenden Höhenbeschränkungen ja immer größer werden.

    Ich finde, wir hatten in der Jamaika-Koalition einen ordentlichen Kompromiss gefunden. Uns war dabei besonders wichtig, dass die Abstände zu Wohnsiedlungen auf 1000 Meter vergrößert wurden. Die Bundesvorgaben, die man sehr kontrovers diskutieren kann und die ich kritisch sehe, haben sich seitdem geändert und deshalb muss sich auch die Planung des Landes ändern. Sie gehen allerdings an einigen Stellen – vor allem beim Faktor Zeit – wegen Ihres Koalitionsvertrages und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 unnötigerweise über die Bundesvorgaben hinaus. Dabei wissen doch mittlerweile fast alle Beteiligten, dass dieses Ziel ohne größere wirtschaftliche und soziale Verwerfungen realistischerweise gar nicht zu erreichen ist.

    Es ist auch ein Problem, dass der Ausbau der Windenergie viel zu wenig mit dem Ausbau der Netze und der Speicher synchronisiert wird. Das Problem mit dem Strom, der nicht geliefert werden kann, aber dennoch bezahlt werden muss, wird also wieder mit Wucht zurückkehren. Wobei es ja noch sehr interessant werden wird, was die Bundesregierung dazu vereinbaren wird. Meine Sorge ist, dass damit die notwendige Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel gesetzt wird und das ist ja auch in verschiedenen Regionen des Landes derzeit wieder zu spüren. Wobei die Akzeptanz der Windenergie in Nordfriesland selbstverständlich eine ganz andere ist als zum Beispiel im Herzogtum Lauenburg. Das hat sicherlich etwas mit der Struktur der Eigentümer von Windparks zu tun, mit der Siedlungsdichte und auch mit dem Landschaftsbild. Es ist aber auch problematisch, dass Sie nun auch größere Vorrangflächen in Landschaftsschutzgebieten und auch in Naturparks ausweisen wollen, zum Beispiel im Naturpark Lauenburgische Seen. Das stößt vor Ort wenig überraschend auf Protest, den ich nachvollziehen kann.

    Das Problem mit den Planungsverfahren ist, dass diese auch bei der Windenergie durchaus langwierig sein können. Wo die Windkraft vor Ort gewollt ist, dauert es also mitunter sehr lange. Wo sie vor Ort nicht gewollt ist, ist sie kaum zu verhindern. In Schleswig-Holstein können die Planungsverfahren für Windparks derzeit ohne Klage rund fünfeinhalb Jahre dauern und mit Klage sogar rund achteinhalb Jahre.

    Zum dritten Entwurf LEP Windenergie: Hier geht es um eine sehr kleine Änderung, die eine erneute Beteiligung ausgelöst hat. Mit der Änderung wollen sie einerseits herkömmliche Gewerbegebiete schützen, andererseits die Kombination von Windenergie, Biogas und Solarenergie möglich machen. Gerade Letzteres ist sinnvoll und richtig. Wir sollten Anlagen der erneuerbaren Energie möglichst bündeln und konzentrieren. Solche multifunktionalen Gebiete sparen Flächenverbrauch und sind auch mit Blick auf das Landschaftsbild und die Belastungen durch die Anlagen oft sinnvoll. Einige Dinge wirken hierbei jedoch widersprüchlich und inkonsequent: Sie machen jetzt als Plangeber den Weg frei für diese kombinierten Gebiete. Auf den ersten Blick. Schaut man ein bisschen genauer hin, stimmt das nur zur Hälfte. Schaut man in Ihren LEP und Ihren Solar-Erlass, dann fällt auf: Photovoltaik ist in ihren regionalen Grünzügen verboten – anders als die Windenergie! Das ist schon interessant, denn eigentlich sollen regionale Grünzüge gar nicht planmäßig besiedelt werden – es sei denn, ein Vorhaben liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse. Da die Energiewende bei Ihnen offenbar immer im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, stellt sich schon die Frage, warum Sie Windenergie anders behandeln als Photovoltaik. Schaut man in Ihre Pläne für den Planungsraum III, dann erkennt man: Fast der gesamte Hamburger Rand, inklusive des Korridors bis Lübeck ist voll mit regionalen Grünzügen! Was heißt das jetzt in diesem Zusammenhang? Soll also ausgerechnet dort, wo die Flächenkonkurrenz am größten ist, die Kombination von Wind und Photovoltaik nicht möglich sein? Das wäre meines Erachtens kontraproduktiv. Hierzu wären wir – Frau Innenministerin - für Aufklärung sehr dankbar!

    Ich denke, es macht Sinn, das Thema noch einmal im Ausschuss zu vertiefen."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 06.11.2018

    Kay Richert: Einsatz für Zweigleisigkeit der Marschbahn zahlt sich aus

    Zur Hochstufung von Schienenprojekten in Schleswig-Holstein in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Diese Weichenstellung war lange überfällig. Der Bund hat endlich erkannt, dass er in der Vergangenheit wichtige Schienenprojekte im Land schlichtweg vernachlässigt hat. Unser Dank gilt dem großen Engagement von Verkehrsminister Bernd Buchholz, der sich seit Amtsantritt wie kein anderer für die schleswig-holsteinische Infrastruktur einsetzt.

    Neben der Elektrifizierung der Strecke Brunsbüttel-Wilster, der vierten Bahnsteigkante in Elmshorn und der S4 nach Ahrensburg wurde auch endlich der zweigleisige Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll in den vordringlichen Bedarf hochgestuft. Das ist eine erfreuliche Nachricht für das ganze Land. Hier ist auch der unermüdliche Einsatz der Pendlerinitiative hervorzuheben. Die lang ersehnte Zweigleisigkeit ist ein wichtiges Stück näher gekommen.

    Jetzt heißt es aber auch, die Infrastrukturmaßnahmen schnellstmöglich zu realisieren und nicht auf die lange Bank zu schieben. Bund und Bahn müssen die Ärmel hochkrempeln und alle Möglichkeiten ausloten, die Planungen zu beschleunigen. Dabei muss auch die Legalplanung für die Marschbahn eine Option sein.“

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  • 19.03.2026

    Christopher Vogt zu TOP 3+27 "Zukunftspakt II vom 04. März 2026"

    In seiner Rede zu TOP 3+27 (Gemeinsame Beratung: a) Nachtragshaushaltsgesetz 2026; b) Zukunftspakt II vom 04. März 2026) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Solche interfraktionellen Vereinbarungen sind auch in Schleswig-Holstein recht selten – zumindest mit Blick auf die finanzielle Dimension. Wir haben diese Vereinbarung mit der Landesregierung und anderen Fraktionen nicht leichtfertig geschlossen. Es geht uns hierbei nicht darum, der Landesregierung bzw. der Koalition irgendwie zu helfen. Die FDP-Fraktion beteiligt sich auch als Oppositionsfraktion erneut am Zukunftspakt, weil es beim UKSH um eine ganz zentrale Infrastruktur unseres Landes geht, für die wir letztendlich alle Verantwortung tragen. Und dieser Pakt hat natürlich Auswirkungen weit über diese Wahlperiode hinaus.

    Wir Freie Demokraten stehen ganz klar zum Universitätsklinikum Schleswig-Holstein und es war überfällig, dass das Land hier jetzt entschlossen handelt. Es geht darum, Verantwortung zu übernehmen und sich ehrlich zu machen. Als einziger Maximalversorger in unserem Bundesland und als zweitgrößtes Universitätsklinikum in Deutschland ist das UKSH mit seinen beiden Standorten Kiel und Lübeck unverzichtbar für eine gute medizinische Versorgung in Schleswig-Holstein. Das haben wir nicht zuletzt in der EHEC-Krise und vor allem während der Corona-Pandemie gesehen.

    Die Bedeutung für die medizinische Versorgung wird gerade in den Regionen Kiel und Lübeck in Zukunft wohl noch größer werden als bisher schon. Das UKSH ist in Zusammenarbeit mit den Universitäten in Kiel und Lübeck natürlich auch ein wichtiger Innovationsfaktor und ganz entscheidend für die Forschung und Lehre im Bereich der Universitätsmedizin. Und es ist mit über 16.000 Beschäftigten auch einer der wichtigsten Arbeitgeber in unserem Bundesland.

    Im Jahr 2019 hatten wir mit dem ersten Zukunftspakt für das UKSH bereits wichtige Weichen gestellt: Es wurde damit damals weiter investiert und modernisiert und für mehr Klarheit gesorgt. Damals ist man noch davon ausgegangen, dass das UKSH zumindest perspektivisch irgendwann positive Jahresergebnisse aus eigener Kraft erzielen könnte. Das wurde jedenfalls so erklärt. Es haben nicht alle Beteiligten wirklich daran geglaubt. Heute wissen jedoch alle Beteiligten, dass dies bei einem Universitätsklinikum dieser Größe absehbar nicht realistisch ist, weil sich die Rahmenbedingungen im Krankenhaussektor, was die rechtlichen Vorgaben und die Vergütung der Leistungen betrifft, seitdem auch noch einmal deutlich verschlechtert haben. Die sehr optimistischen wirtschaftlichen Annahmen der Vergangenheit sind unter diesen veränderten Umständen endgültig nicht haltbar.

    Die wirtschaftliche Schieflage vieler Kliniken im Land ist längst kein abstraktes Risiko mehr: Sie ist real und sie reicht von kleineren Kliniken bis hin zum Maximalversorger und sie wirkt sich zunehmend auch unmittelbar auf die Versorgung im Land aus. Die Verantwortung dafür liegt selbstverständlich ganz wesentlich auch beim Bund. Die allzu holprige Krankenhausreform ist für die Kliniken in Schleswig-Holstein keine Entwarnung, sondern bedeutet eine anhaltende Unsicherheit bei Investitionen, Planung und Versorgung.

    Wir machen mit dem Zukunftspakt II als Haushaltsgesetzgeber jetzt unseren Job und ziehen aus der Lage des UKSH gemeinsam eine konsequente und ehrliche Schlussfolgerung. Die Übertragung der ÖPP-Kredite auf das Land schafft Klarheit: Verpflichtungen, für die das Land als Gewährträger ohnehin einstehen muss, gehören transparent in den Landeshaushalt. Hier wird also ein großer Schattenhaushalt aufgelöst. Das ist übrigens auch keine neue Idee oder Forderung: Die FDP-Fraktion hatte dies in ganz ähnlicher Form bereits im Jahr 2014 durch den damaligen finanzpolitischer Sprecher Dr. Heiner Garg dem Landtag vorgeschlagen. Es war übrigens der richtige Schritt, damals mit der Modernisierung zu starten. Würde dies wie in anderen Bundesländern erst jetzt losgehen, wären die Baukosten noch einmal deutlich höher.

    Die Übernahme der Kredite ist natürlich eine erhebliche Belastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Aber diese Belastung ist eben nicht neu, sondern war längst vorhanden. Es ist besser, jetzt strukturiert zu handeln, als später erneut vor unkalkulierbaren Risiken zu stehen. Denn für das Land sind die Kredite natürlich auch deutlich günstiger als für das Klinikum. Es geht also nicht nur um Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Dieser Schritt spart den Steuerzahlern unterm Strich also immerhin auch Geld bei den Zinskosten.

    Gleichzeitig bleibt der UKSH-Vorstand in der Verantwortung. Ich sagte es bereits: Prognosen und Ankündigungen der Vergangenheit sind so nicht eingetreten und auch nach diesem Maßnahmenpaket muss man leider weiterhin von sehr hohen Defiziten des Klinikums ausgehen. Wir erwarten deshalb ganz klar, dass die im Projekt ‚Audit & Strategie‘ identifizierten Effizienzpotenziale auch konsequent umgesetzt werden. Dies allein wird das strukturelle Defizit aber eben auch nicht auflösen können. Deshalb muss ergänzend ein Mechanismus geschaffen werden, um nicht vermeidbare strukturelle Belastungen künftig über das Land auszugleichen. Damit beenden wir dauerhafte Unsicherheit – für das Klinikum, für das Land, für die Steuerzahler, aber gerade auch für die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKSH, die jeden Tag eine sehr wichtige Arbeit leisten, für die wir sehr dankbar sind!

    Zugleich stärken wir die Krisenfestigkeit Schleswig-Holsteins. In geopolitisch herausfordernden Zeiten müssen wir unsere medizinische Infrastruktur resilienter aufstellen – organisatorisch, baulich und energetisch. Da stehen wir in Wahrheit erst am Anfang. Ich sehe übrigens auch hier sehr stark die Bundesregierung in der Pflicht, endlich geeignete Konzepte für die kritische Infrastruktur auch im Gesundheitsbereich auf den Weg zu bringen. Da passiert bisher viel zu wenig.

    Für uns Freie Demokraten bleibt klar: Wir wollen ein modernes und ein krisenfestes Universitätsklinikum mit einer hervorragenden Krankenversorgung und Spitzenmedizin. Auch hier gibt es für den Vorstand noch viel zu tun: In der ‚Stern-Klinikliste‘ landet das UKSH hinter der Berliner Charité zwar auf dem zweiten Platz, aber im Ranking von Newsweek und Statista liegt das UKSH aktuell im nationalen Vergleich nur auf Platz 22 und im weltweiten Vergleich lediglich auf Platz 241.

    Wir dürfen das UKSH mit den großen Herausforderungen nicht allein lassen und wir dürfen nicht zulassen, dass es wieder in eine solche wirtschaftliche Schieflage gerät. Das kostet sehr viel Geld, aber es ist am Ende richtig: Für die Patientinnen und Patienten, für die vielen Beschäftigten, für die Studierenden und Auszubildenden in den medizinischen Berufen und für die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes. Der Zukunftspakt II ist deshalb eine notwendige Weiterentwicklung unter veränderten Bedingungen. Ich danke der Landesregierung – insbesondere der Finanzministerin Silke Schneider und ihrem Team – und den anderen Fraktionen für die sehr offenen, konstruktiven und vertrauensvollen Gespräche! Dieser Schritt ist richtig, auch wenn sehr viel zu tun bleibt, um das UKSH finanziell auf einen besseren Weg zu bringen."

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  • 19.03.2026

    Annabell Krämer zu TOP 8+26 "Bingo Fördermittel zielgerichtet einsetzen"

    In ihrer Rede zu TOP 8+26 (Gemeinsame Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag; b) Bingo Fördermittel zielgerichtet einsetzen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "‚Wer BINGO! spielt, tut Gutes für die Umwelt.‘ Der Slogan der Umweltlotterie. Und tatsächlich: 25 Prozent des Lospreises fließt in Projekte. Aber wofür genau wird dieses Geld eigentlich eingesetzt? Die Förderrichtlinie umfasst zahlreiche Bereiche – nicht nur Natur- und Umweltschutz, sondern auch Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit und Globales Lernen. Rund 13 Prozent der Mittel fließen dabei sogar in Projekte im Ausland, Förderquote durchschnittlich 53 Prozent.

    Man kann es für richtig halten, aus den Bingo-Mitteln eine Bibliothek im Iran mit 80.000 Euro und 62 Prozent Förderquote zu finanzieren oder ein Näh- und Modezentrum in Ghana mit 70 Prozent, sprich rund 35.000 Euro. Aber eines erschließt sich dann nicht: Warum wird gleichzeitig der Tierschutz im eigenen Land gedeckelt? In der Förderrichtlinie taucht der Tierschutz zwar auf – allerdings nur im Zusammenhang mit Natur- und Umweltschutz. Diese Konstruktion lässt die Auslegung zu, dass Tierschutz nur dann gefördert wird, wenn er zugleich naturschutzfachlich notwendig ist. Der Schutz des Tieres tritt damit in den Hintergrund. Dass Landwirte und Ehrenamtliche zum Beispiel mit Wärmebildtechnik Rehkitze vor dem Mähtod retten, ist gelebter Tierschutz. Naturschutzfachlich zwingend notwendig ist es jedoch nicht – und genau deshalb werden solche Projekte bislang nur sehr begrenzt mit einem Höchstbetrag gefördert. Auch Stallumbauten oder Erweiterungen von Tierheimen liegen deutlich unterhalb des Durchschnitts. So erhielt die Arche Warder im Jahr 2025 für den Mufflon-Bezoarziegenstall und den Ziegenturm lediglich 6.500 Euro, eine Förderquote von 27 Prozent. Es zeigt sich: Der konkrete Tierschutz bleibt in der Förderung bislang deutlich hinter den Möglichkeiten zurück. Das wollen wir ändern.

    Deshalb schlagen wir vor, den Tierschutz als eigenständigen Fördergegenstand zu verankern und ihn somit den anderen Förderbereichen gleichzustellen. Darüber hinaus geht es uns um eine grundsätzliche Frage der Mittelverwendung: Wenn Bürgerinnen und Bürger Lose kaufen, dann tun sie das in der Erwartung, dass ihr Geld konkrete Verbesserungen für Umwelt und Natur ermöglicht. Was sie sicher nicht erwarten, ist, dass davon Parlamentarische Abende, Dialogveranstaltungen oder Netzwerkformate finanziert werden. Erst vorgestern fand hier im Landeshaus ein Parlamentarischer Abend zum Thema Alleenschutz statt. Gefördert mit 4.000 Euro, einer Förderquote von stolzen 67 Prozent.

    So wichtig das Thema auch sein mag, erklären Sie bitte den BINGO-Spielern, dass sie mit ihren Losen Lobbyarbeit finanzieren. Und ebenso wenig erwarten sie Publikationen, die am Ende nicht einmal frei als Lehrmaterial zur Verfügung stehen, sondern im Fachhandel zu erwerben sind. Kurz gesagt: BINGO-Mittel sollten nicht in Papier, Veranstaltungen oder Konzepte fließen – sondern in konkrete Projekte. Denn genau solche Projekte gibt es reichlich: Seegraszucht, Brutflöße für Seeschwalben, die ökologische Aufwertung von Gewässern, Schulgärten, Baumpflanzungen, und viele mehr. Projekte also, die tatsächlich etwas verändern – für Artenvielfalt, Lebensräume und Umweltqualität in unserem Land.

    Deshalb wollen wir investive Maßnahmen künftig zusätzlich als besonders berücksichtigungswürdiges Kriterium verankern. Denn bislang werden Bildungsprojekte deutlich überproportional gefördert. In den letzten zwei Jahren flossen rund 50 Prozent der BINGO-Mittel im Bereich Umwelt- und Naturschutz in allgemeine Bildungsarbeit. Und noch etwas ist uns wichtig: Wer Fördermittel beantragt, muss bereits ein fertiges Projektkonzept vorlegen. Die Konzeption selbst darf nicht Teil der Förderung sein. Ein Beispiel: Im Jahr 2025 erhalten die Heinrich-Böll-Stiftung und der BUND für die Evaluierung und Konzeptentwicklung neuer Meeresschutzprojekte 13.500 Euro, Förderquote 75 Prozent. Es darf nicht sein, dass bereits die bloße Absicht, möglicherweise förderfähige Projekte zu entwickeln, finanziert wird. Hier wird am Ende kein Projekt gefördert – sondern das Personal. Solche Fehlanreize sollten künftig vermieden werden. Denn ohne klare Projektplanung gibt es auch keine seriöse Erfolgskontrolle – und auch keine transparente Verwendung der Mittel.

    Die BINGO-Lotterie hat das Potenzial, viel Gutes für Umwelt, Natur und Tierschutz in Schleswig-Holstein zu bewirken. Aber dafür müssen die Mittel klarer, zielgerichteter und wirkungsorientierter eingesetzt werden. Setzen wir die Schwerpunkte anders – damit der Slogan ‚Wer BINGO! spielt, tut Gutes für die Umwelt‘ am Ende auch wirklich stimmt."

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  • 19.03.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 18 "Aufstieg im Justizvollzugsdienst erleichtern"

    In seiner Rede zu TOP 18 (Aufstieg im Justizvollzugsdienst erleichtern – Laufbahnverordnung den Bedürfnissen der Praxis anpassen) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    "Ich bin dem Kollegen Kürschner für den ersten Teil seiner Rede ausgesprochen dankbar, um noch einmal darauf hinzuweisen, was das eigentlich für ein Dienst ist, über den wir hier reden. ‚Allgemeiner Vollzugsdienst‘ ist eine herausfordernde und schwierige Aufgabe, der sich Menschen stellen, die für Besoldungsgruppen wie A8 oder A9 täglich sich auch einem Risiko aussetzen, das durchaus nicht klein ist. Und die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes sind in den letzten Jahren ja nicht kleiner geworden.

    Wir reden hier ganz oft hier darüber, wie viele psychisch erkrankte Menschen wir in Haftanstalten unterbringen und auch aus ihnen wieder entlassen haben, mit denen während ihres Vollzugsdienstes die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes zu tun haben. Und die sollen sie nicht nur hinter Schloss und Riegel halten, sondern die sollen für ihre Resozialisierung sorgen und dafür, dass sie wieder ein geordnetes Leben auch in Freiheit hinterher führen können. Das ist mehr Herausforderung als nur zu sagen, ja, da macht man ein bisschen Vollzugsausbildung und dann geht das so.

    Ich bin auch dem Kollegen Timmer außerordentlich dankbar dafür, dass er, ich sag jetzt mal, diesen einen Aspekt, der so ein bisschen für beamtenrechtliche Feinschmecker, nämlich der Einstieg in eine höhere Laufbahngruppe. Aber die Wahrheit, die dahintersteckt, ist doch: Da herrscht im Vollzug und im Allgemeinen Vollzugdienst, wo wir nur sehr schwer Bewerberinnen und Bewerber finden, eine Schwierigkeit, die eigentlich vorgesehenen Aufstiegsmöglichkeiten tatsächlich auch zu realisieren. Ich will nur mal aus dem Fachgespräch, das wir nach der Großen Anfrage zur Lage der Justiz im Innen - und Rechtsausschuss geführt haben, eine Passage zitieren, die ein Vertreter einer dieser Berufsgruppen gesagt hat. Er sagt, in der Praxis stellt sich der Schnellaufstieg gemäß § 26 der Allgemeinen Laufbahnverordnung als komplett zahnloser Tiger dar. Verschiedene fachgebundene Hochschulabschlüsse werden vom Ministerium für Justiz nicht anerkannt, sodass eine Hochschulzulassung zur Absolvierung des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes nur bei Anerkennung dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung erfolgen kann. Der Schnellaufstieg ist aber vor Ablauf von drei Jahren ab dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes nach § 26 Absatz 1 ausgeschlossen. Die Vorschrift geht also ins Leere.

    Ich hatte in der Sitzung, Frau Ministerin, übrigens am 10. September 2025 im Rahmen dieses Fachgesprächs das Ministerium gebeten, schriftlich darüber zu informieren, wie das Justizministerium das sieht. Dazu habe ich bis heute keine Antwort bekommen, aber die können wir ja im Zuge der Diskussion dann nachholen.

    Und mir geht es darum, dass an der Stelle nicht nur diese feinschmeckerischen Laufbahnfragen erörtert werden, sondern in Wahrheit haben wir im Vollzug auch das Problem der Gewinnung von Kräften, aber auch der Frage, was ist mit den Kräften dort, warum haben wir es mit extrem hohen Krankenständen zu tun in diesem Bereich? Das erleben wir übrigens als Antwort auf die Große Anfrage zur Lage der Justiz. Und warum haben wir es da auch sehr oft mit frühzeitiger Pensionierung zu tun und mit Menschen, die sagen, da will ich nicht mehr weitermachen? Ich lese Ihnen mal aus einer Mail eines Mitarbeiters des Allgemeinen Vollzugsdienstes etwas vor, das mich erreicht hat: ‚Ich bin selbst seit über 20 Jahren im Vollzug tätig‘, schreibt er. ‚Was ich feststellen muss: Das Beamtentum wirkt sich in unserem Bereich wie eine Geiselhaft aus. Die Ausbildung im Vollzugsdienst führt in eine berufliche Sackgasse mit einer Spezialisierung, die im öffentlichen Dienst außerhalb des Vollzuges nicht anerkannt oder kaum verwertbar ist. Ein Wechsel in andere Bereiche ist praktisch ausgeschlossen, besonders für Kolleginnen und Kollegen, die bereits viele Jahre im Dienst sind. Während Abteilungsleiter, Psychologen oder Ärzte den Vollzug nach einigen Jahren wieder verlassen und ihre Karriere anderenorts fortsetzen können, bleibt der Allgemeine Vollzugsdienst dauerhaft ohne Perspektive. Viele Kolleginnen und Kollegen leiden unter Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Problemen, verursacht durch den Schichtdienst und die hohe psychische Belastung. Hausärzte raten zu einem Berufswechsel. Doch wohin? Eine Alternative außerhalb des Strafvollzugs gibt es kaum. Das Beamtentum aufzugeben bedeutet soziale Sicherheit und jahrelange Pensionsansprüche zu verlieren. Ein Risiko, das niemand eingehen will. Konsequenz des Ganzen:  Wer einmal ins System will, muss bleiben bis zum sprichwörtlichen Umfallen.‘

    Ich finde, das soll uns Anlass geben, im Ausschuss auch mit denjenigen zu sprechen, die tatsächlich dort tätig sind. Nicht nur mit den Interessenverbänden und nicht nur mit den Ministerien. Ich würde gerne das zum Anlass nehmen, auch mal als Ausschuss in eine Vollzugsanstalt zu fahren und dort gerade mit denjenigen, die für uns diesen Dienst machen, in ein unmittelbares Gespräch zu treten. Das würde ich mir wünschen."

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  • 19.03.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 9 "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung"

    In seiner Rede zu TOP 9 (Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung) erklärt der Sprecher für Digitalisierung der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    "Ich will mal damit anfangen, dass ich vollkommen überzeugt davon bin, dass die Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs komplett richtig ist. Es muss uns darum gehen, Verwaltung zu digitalisieren und das zu beschleunigen. Da sind wir, glaube ich, alle hier einer Meinung und machen einen Haken dran. Und im Gegensatz zu einigen anderen im Hause sage ich auch, Digital-Only-Prinzipien sind richtig. Denn Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung werden wir nur erzeugen, wenn wir nicht Parallelprozesse laufen lassen, nämlich dass analog neben digital weiterexistiert. Und das heißt, diejenigen, die eben nicht an dem Digitalprozess sofort teilnehmen können, müssen befähigt werden, und zwar komplett diskriminierungsfrei und ohne Nachteile, in den Digitalprozess überführt zu werden mit Lotsen, die ihnen dabei helfen. Das ist etwas anderes als analoge Parallelprozesse, denn das ist die Befähigung und die Ermöglichung des Prozesses, um ‚digital only‘ als Verwaltungsverfahren durchführen zu können. Alles andere wird überhaupt keine Effizienzgewinne bringen.

    Wenn Sie bei all den Prinzipien, die Sie hier machen, sagen, es bleibt weiterhin möglich per Post oder per Brief oder sonst wie an die Verwaltung heranzutreten oder an die Amtsgerichte, dann können Sie Digitalisierung vergessen, dann werden Sie parallel dazu denselben Verwaltungsaufwand wie bisher nochmal darstellen müssen, neben den zusätzlichen Aufwänden, die es parallel im digitalen Prozess gibt. Und so leid mir das tut, dann muss es eben darum gehen, die entsprechenden Lotsenfunktionen auch tatsächlich zu erbringen. Und da, Herr Minister, wird es dann darum gehen, wie das organisiert werden soll, wer das bezahlen soll und woher das Geld dafür kommt. Und da wird es dann auch um so nette Kleinigkeiten gehen, die auch in den Eckpunkten für Ihr Gesetz auftauchen: ‚Um eine Arbeitsüberbelastung der Verwaltungsassistenz wie auch eine übermäßige Beanspruchung der betroffenen Personengruppen, etwa durch lange Wartezeiten bei dem Ersuchen um Hilfe, zu mindern, erscheint eine vorherige digitale oder telefonische Terminkoordinierung zielführend.‘ Also wenn ich mit den digitalen Voraussetzungen nicht umgehen kann, darf ich mir den Termin digital irgendwie mitteilen lassen und die Telefonnummer kriege ich nur im Web-Angebot raus. Sorry. Das ist nicht die Assistenz, die man braucht an dieser Stelle.

    Und ‚digital only‘ heißt dann aber auch, Herr Minister, Sie haben Verantwortungsbereiche in Ihrer Landesregierung und wir sind alle Betroffene von dem, was ‚digital only‘ bedeutet. Wir wollen dann bitte auch, dass bei der Beihilfe beim Dienstleistungszentrum Personal, bei dem ich voll elektronisch über die App, die Dataport gebaut hat, alle meine Belege hochladen darf, aber den Bescheid, den kriege ich bitteschön per Post. Digital kann ich ihn aktuell nicht bekommen und ich kann ihn auch nicht digital verarbeiten und kann nicht gucken, was damit ist, wenn ich das gegen meine Software laufen lasse. Ich kriege ihn per Post. Bei Elster kriegen Sie inzwischen in der Finanzverwaltung auch Ihren Steuerbescheid digital. Aber legen Sie nicht dagegen Widerspruch ein, wie das viele Abgeordnete ja ab und an mal tun müssen, weil die Finanzbehörden immer noch nicht verstanden haben, dass es zwei Arten von Fahrtkosten gibt in diesem Hause. Die eine, die steuerfrei ist und deshalb nicht zu den Einkünften gehört und die andere nicht. Also haben Sie den Widerspruch mal wieder eingelegt und dann kriegen Sie einen Widerspruchsbescheid, der aber nicht digital zugestellt wird. Und elektronisch kriegen Sie ihn auch nicht. Der wird nicht mal in Elster verarbeitet, den kriegen Sie per Post und den dürfen Sie per Hand einarbeiten. Das ist nicht ‚digital only‘.

    Übrigens, wenn Sie noch ein Beispiel von mir wollen, lieber Herr Schrödter, die Einreichung der Belege beim Beihilfeprozess – das müssen wir ja alle machen, nicht nur die Verwaltungsbehörden, die Beamtinnen und Beamten des Landes oder die Angestellten, sondern wir hier auch – da ist für die Landtagsabgeordneten, ‚Once-Only-Prinzip‘, bei jedem Mal erforderlich, ein Beiblatt für persönliche Daten hinzuzufügen. Auf diesem Beiblatt für persönliche Daten steht nichts. Nichts, außer dem Antragsdatum und der Personalnummer. Alles andere ist vorhanden. Erklärt mir mal einer, warum ich dieses Beiblatt ausfüllen muss und mit einreichen muss. Habe ich noch nicht verstanden. Könnt ihr sofort ändern. Im Übrigen: Wenn Dataport die entsprechende App neu baut, mit der man die Belege einreicht, dann sollte es zu Verbesserungen kommen. Die Verbesserung besteht jetzt darin, dass ich durch diese App die eingereichten Belege nicht mehr von dort unmittelbar an die private Krankenversicherung schicken kann, sondern sie alle nochmal einscannen muss, um sie dann der privaten Krankenversicherung zuzuschicken. Lieber Herr Minister, ein Zeichen für das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Und gut gemeint reicht nicht, sondern es muss auch gut gemacht werden. Und deshalb sind Ihre Prinzipien alle richtig an dieser Stelle und wir befürworten sie ausdrücklich, aber sie müssen auch so umgesetzt werden.

    Und darauf hat der Kollege Stender schon hingewiesen. Ich nehme jetzt noch ein weiteres Beispiel. Digitalität alleine sorgt nicht unbedingt für Effizienzsteigerung. Wir haben in dem Prozess der Digitalisierung der E-Akte im Bereich der Justiz entgegennehmen dürfen, und zwar aus berufenem Munde, dass ein Amtsrichter in diesem Lande durch die Digitalisierung der E-Akte rund 25 Prozent mehr Arbeitsaufwand hat als vorher, weil die entsprechenden Prozesse im Digitalen abgebildet für ihn 25 Prozent mehr Zeit kosten. Das würde ein Viertel des Personalaufwands bedeuten. Das hat der OLG-Präsident in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses zu Protokoll gegeben, weil es aus allen Bereichen der Amtsgerichte zu hören ist. Das heißt, Digitalisierungsprozesse kann man auch zur Effizienzverschlechterung benutzen. Und das darf uns nicht passieren. Und deshalb muss es darum gehen, mit den Betroffenen gemeinsam die entsprechenden Prozesse auch zu durchdringen. Change-Management-Prozesse macht man mit den Betroffenen und nicht ohne sie. Das hoffe ich in diesem Gesetz."

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  • 19.03.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 7 "Gesetz zur Integration und Teilhabe"

    In seiner Rede zu TOP 7 (Entwurf eines Gesetzes zur Integration und Teilhabe) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    "Ganz so harsch wie die Kollegin Midyatli, würde ich das nicht ausdrücken. Da ist Licht und Schatten in diesem Gesetzentwurf. Aber eins finde ich am Anfang solcher Debatten schon immer wichtig. Integrations- und Teilhabegesetze sind oft mit viel Symbolik ausgestattet. Sie markieren Ziele und Wünsche. Aber sie markieren eben keine Ansprüche und deshalb auch keine klaren Handlungsoptionen. Und das macht sie schwierig, weil man auch heute sagen muss, wir haben damals gemeinsam in der Koalition 2021 dieses bisher gültige Integrations- und Teilhabegesetz gemacht. Und in Wahrheit, Frau Ministerin, machen wir jetzt ein paar kosmetische Änderungen daran. So richtig viel ändern wir in Wahrheit nicht.

    Vor allem lassen wir es bei dem Satz, den die Finanzministerinnen damals wie heute ganz wichtig finden, § 17 Absatz 1: ‚Subjektiv-öffentliche Rechte, insbesondere Ansprüche auf finanzielle Förderung, werden durch dieses Gesetz nicht begründet.‘ Das war immer allen Beteiligten wichtig und bei der Debatte um den SSW-Gesetzentwurf ja auch noch so ein Thema, wo wir gesagt haben, da stehen jetzt tatsächlich ein paar Sachen drin, die würden im Zweifel Geld kosten. Sieht man hier, das machen wir jetzt alles nicht. Und deshalb ist natürlich schon immer die Frage zu stellen mit diesen Gesetzen, was erreichen wir eigentlich tatsächlich als Integrationsleistung. Ich habe da meine Zweifel. Sie haben damals, Frau Ministerin Touré, 2021 gesagt, das Gesetz sei in Wahrheit so okay. Sie hätten sich viel mehr erwartet. Wenn wir das heute betrachten, müssen wir sagen, so viel mehr ist es dann auch heute nicht geworden unter Ihrer Verantwortung. Jedenfalls der große Schritt auf dem Weg zu einem neuen Integrationsgesetz ist es aus meiner Sicht nicht.

    Was aber noch in 2021 eine Riesendiskussion zwischen drei Koalitionären ausmachte, ist jetzt auf andere Art und Weise und aus meiner Sicht sehr gut gelungen, nämlich Integration zu definieren und Ziele klarzumachen. Ziele, die nun auch messbar sind und an denen sich bitte die Landesregierung dann wird messen lassen müssen. Der neue § 3 Absatz 2 Satz 2 heißt jetzt: ‚Ziel einer gelungenen Integration und Teilhabe ist es, dass die Menschen, die in Schleswig-Holstein bleiben, finanziell eigenständig leben können. Voraussetzung dafür ist nicht nur der Spracherwerb, sondern auch die Ausübung eines Berufs.‘ Das finde ich gut, dass es da steht. Und ich finde auch gut, dass da steht, dass dazu auch eine Eigenleistung derjenigen, die zu uns kommen, notwendig ist, weil es in vielen Diskussionen immer die Frage gab, ist das eine Sache der aufnehmenden Gesellschaft oder ist Integration nicht ein wechselseitiges Spiel zwischen denjenigen, die aufnehmen wollen und sollen und denjenigen, die aufgenommen und integriert werden sollen. Das finde ich, machen Sie gut. Aber das wirkt dann natürlich auch darauf, dass wir jetzt echtes Monitoring machen können und uns nicht mehr darauf hinausreden, was denn mit denjenigen ist, die zum Beispiel 2022 aus der Ukraine zu uns gekommen sind, heute in Sachen Integration ist. Wie viele leben denn heute eigenständig auf eigenen finanziellen Füßen? Wie viele sind denn real integriert in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse? Die Antwort ist schlicht: Wir wissen es nicht. Wir wissen es nicht, wir wissen es nur aus Daten der Arbeitsagentur und können im Zweifel ein bisschen gucken, dass diejenige, die zu uns gekommen sind – wenn sie denn überhaupt noch da sind – sind zu den und den Teilen vielleicht irgendwie in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

    Und ehrlicherweise, das muss sich dann auch bitteschön am Monitoring dazu ändern: Das Anliegen, volljährigen Geflüchteten einen Schulabschluss zu ermöglichen, teilen wir komplett. Dazu gehört aber auch, die notwendigen Kapazitäten an den berufsbildenden Schulen zu schaffen. Wer will, dass diejenigen, die älter als 18 Jahre sind, weiter einen Anspruch auf Schulbildung haben, der kann an den berufsbildenden Schulen des Landes nicht die Lehrerstellen kürzen. Das passt einfach nicht zusammen. Und lassen Sie mich einen Satz zum Schluss noch sagen. In der Begründung zu § 5 Absatz 4 heißt es: ‚Der neue Absatz 4 stellt klar, dass auch Kinder von Asylsuchenden sowie unbegleitete minderjährige Geflüchtete der Schulpflicht unterliegen. Dies gewährleistet ihre schnelle Einbindung in das Bildungssystem […].‘ Mit Verlaub, das ist eine rein deklaratorische Regelung. Schon jetzt gilt die Schulpflicht gemäß § 20 Absatz 1 des Schulgesetzes und zwar ab Zuzug. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern gilt bei uns die Schulpflicht völlig unabhängig vom Aufenthaltsstatus nach dem Ort, wo man sich befindet. Und deshalb galt sie schon immer. Das ist rein deklaratorisch, wie vieles andere auch. Trotzdem ist es kein falsches oder schlechtes Gesetz, sondern es ist eins, mit dem wir uns weiterentwickeln müssen. Denn Integration ist noch nicht da, wo sie sein soll. Daran müssen wir alle noch gemeinsam arbeiten."

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  • 19.03.2026

    Anne Riecke zu TOP 12 "Aufarbeitung der Geschichte der deutschen Sinti und Roma"

    In ihrer Rede zu TOP 12 (Aufarbeitung der Geschichte der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein) erklärt die minderheitenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Mit der vorgelegten Studie zur Geschichte der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein liegt ein wegweisendes Werk vor, das eine zentrale Forschungslücke schließt und die Wirkung und ebenso die Nachwirkung von Verfolgung, Behördenhandeln und Vorurteilen sichtbar macht. Mein ausdrücklicher Dank gilt dem Forschungsteam um Herrn Prof. Muggeln, dem Beirat, den Minderheitenverbänden und besonders den Interviewpartnerinnen und Interviewpartnern, die diese Studie mit ihren Erfahrungen möglich gemacht haben.

    Die Studie zeigt einmal mehr: Die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft – geprägt durch Tyrannei, Verfolgung und Mord – war kein abstraktes Geschehen. Die Gräueltaten gegen Sinti und Roma wurden vor Ort vorbereitet und von staatlichen Stellen umgesetzt. Erstmals hat die Studie hierzu Täterrollen in Polizeistrukturen in Schleswig-Holstein systematisch rekonstruiert. 

    Zugleich verdeutlicht die Studie für den Zeitraum nach 1945, wie schwer der Weg der Überlebenden war – auch dort, wo es um Anerkennung und Entschädigung ging. Die Interviews führen uns vor Augen, dass Diskriminierung nicht mit dem Ende des Nationalsozialismus verschwunden ist. Besonders eindrücklich zeigt das Interview mit Ryan die Wirkung bis in unsere Zeitgeschichte: Seine frühe Kindheit erinnert Ryan als unbeschwert und glücklich. Mit der Einschulung aber endet dieser Schutzraum. Was dann folgt, beschreibt er in einem Satz, der nachhallt: 'Ich bin SEHR gerne zur Schule gegangen. Wirklich GERNE zur Schule gegangen. Ich habe es geliebt, Dinge zu lernen. […] Aber ich musste immer kämpfen. Ich musste IMMER kämpfen. Immer. Immer kämpfen. Das ist so irgendwie mein Schulmotto. Kampf. Ich musste IMMER MEHR leisten als die anderen, um die gleiche, GLEICHE Anerkennung zu bekommen.' Dieser Auszug zeigt, wie früh Ausgrenzung beginnt und wie tief sie sich in Biografien verfestigt.

    Genau deshalb erfüllt die Aufarbeitung keinen Selbstzweck. Sie ordnet Narrative ein und ist Ausgangspunkt dafür, um das gesellschaftliche Miteinander weiter zu verbessern. Denn unsere Minderheiten – ich spreche dabei explizit die deutschen Sinti und Roma an – sind kein Rand der Gesellschaft. Im Gegenteil, sie tragen entscheidend zu unserem kulturellen Reichtum bei. Wo Minderheiten ausgegrenzt werden, ist immer auch unsere demokratische Kultur herausgefordert. Unser Auftrag endet daher nicht mit der heutigen Würdigung dieser Ergebnisse. Wir sollten an die Desiderate der Studie anknüpfen. Dazu gehört erstens, eine Fortsetzung der Forschung zu ermöglichen – etwa zur Rolle der kommunalen Verwaltungen und kirchlichen Akteuren sowie zu bislang unzureichend erforschten Wohnorten der verschleppten Menschen. Zweitens braucht es vertiefende Untersuchungen zu antiziganistischen Datenerhebungen und institutionellen Strukturen bis in die Gegenwart. Drittens sollten partizipative Forschungs- und Bildungsansätze gestärkt werden, damit die Betroffenen-Perspektiven noch stärker einbezogen werden.

    Es liegt an uns, die Erkenntnisse nicht in der Schublade verschwinden zu lassen. Sie müssen Eingang finden in unsere Erinnerungskultur, die politische Bildung und in konkreten Maßnahmen zum Diskriminierungsschutz. Dass wir diesen Weg interfraktionell begonnen haben, ist ein gutes Zeichen. Wir sollten uns vornehmen, diesen Weg ebenso fortzusetzen. Die Beauftragung der Studie war ein gemeinsames Signal demokratischer Verantwortung. Jetzt braucht es dasselbe Engagement bei der weiteren Auswertung der Ergebnisse und bei der Einleitung von Folgeschritten. Denn Minderheitenpolitik ist kein Randthema. Sie ist Ausdruck unseres Verständnisses von Würde, Respekt und demokratischem Zusammenhalt."

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  • 19.03.2026

    Anne Riecke zu TOP 11 "Effiziente datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung sicherstellen"

    In ihrer Rede zu TOP 11 (Effiziente datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung sicherstellen) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Der Antrag der SPD-Fraktion greift ein Thema auf, das in der Bildungspolitik seit einigen Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnt. Es geht um Lernstandserhebungen, um Bildungsmonitoring, um Verlaufsdaten – und letztlich um die Frage, wie wir aus den vielen Informationen über das Lernen unserer Schülerinnen und Schüler tatsächlich bessere Bildung machen können. Denn eines ist unbestreitbar: Im Bildungswesen stehen heute deutlich mehr Daten zur Verfügung als noch vor einigen Jahren. Digitale Lernplattformen, Vergleichsarbeiten, zentrale Prüfungen oder Bildungsberichte liefern eine Vielzahl von Informationen über Lernstände, Kompetenzen und Bildungsbiografien.

    Der entscheidende Punkt ist jedoch nicht, ob wir Daten haben. Der entscheidende Punkt ist, ob wir sie sinnvoll nutzen. Und genau an dieser Stelle beginnt die eigentliche Herausforderung. Ein viel zu häufiges Problem in unseren Bildungseinrichtungen – nicht nur in Schleswig-Holstein – ist leider, dass Konzepte und Lehrmethoden ohne hinreichenden Wirknachweis in den Schulen ausgerollt werden. Die dafür notwendigen Datenerhebungen und wissenschaftliche Erkenntnisse werden in unseren Schulsystemen zwar in Teilen erhoben oder bereitgestellt, aber leider nicht oft genug konsequent ausgewertet und erst recht nicht angewendet. Das Experiment an Hamburger Grundschulen mit der – mittlerweile verbotenen Methode – 'Schreiben nach Gehör' ist erst wieder abgeschafft worden, nachdem Studien nachweislich ihre Schwächen aufgedeckt haben und das Programm schon eine Zeitlang gelaufen war. Das Ziel müsste es aber sein, dass ungeeignete Methoden gar nicht erst zugelassen werden, weil entsprechende Daten frühzeitig zeigen, dass sie nicht funktionieren. Dazu muss es aber den Willen geben, Daten auch entsprechend zu nutzen.

    Sie zu erheben nützt nämlich erst einmal niemanden, im Gegenteil: Sie kosten Zeit und Ressourcen, die im schulischen Umfeld ohnehin knapp sind. Und diese Daten, die mit viel Aufwand erhoben werden, verschwinden viel zu häufig in der Schublade oder aber werden genau dann rausgeholt, wenn sie die eigene Sichtweise stützen. Wir müssen den Schritt dahin unternehmen, dass wir die Daten ehrlich, sachlich und vorbehaltlos analysieren und daraus ideologiefrei unsere Schlüsse ziehen. Nur dann haben Daten tatsächlich auch einen Zweck. Es geht nicht darum, jemanden und seine Methoden zu brandmarken oder einen Wettbewerb zu entfachen. Wir müssen einfach viel besser wissen, wie wir unsere Kinder erreichen können. Wenn 20 Prozent der Grundschüler die Mindestanforderungen im Lesen, Rechnen und Schreiben nicht erreichen, dann können wir es uns nicht länger leisten, Zeit zu vergeuden.

    Der zweite wichtige Schritt ist, dass wir von dem Gedanken wegkommen müssen, dass das Aufzeigen von Schwächen oder einer Lehrmethode durch Datenerhebung zu einer Stigmatisierung oder Ausgrenzung führen, die unter allen Umständen vermieden werden muss. Wenn bei einem Kind Sprachdefizite festgestellt werden und daraus eine Förderung abgeleitet wird, dann hat das nichts mit Stigmatisierung zu tun, sondern mit Verantwortung und Fürsorge. Es ist absolut nichts gewonnen, wenn wir Kinder einschulen, die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse dem Unterricht nicht folgen können und die von Anfang an keinerlei Chance auf eine funktionierende Bildungskarriere haben. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir den SPD-Antrag und freuen uns über die weiteren Diskussionen zu dem Thema."

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  • 19.03.2026

    Anne Riecke zu TOP 14 "Einrichtung einer Deutsch-Dänischen Förde-Agentur"

    In ihrer Rede zu TOP 14 (Einrichtung einer Deutsch-Dänischen Förde-Agentur und eines Sonderprogramms zur ökologischen Gesundung der Flensburger Förde) erklärt die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die Flensburger Förde ist ein besonderer Naturraum. Sie verbindet Deutschland und Dänemark, sie ist Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten und sie ist ein wichtiger Erholungsraum für die Menschen in der Region. Deshalb ist es selbstverständlich richtig, dass wir über ihren ökologischen Zustand sprechen. Denn dieser Zustand ist seit Jahren problematisch. Zu hohe Nährstoffeinträge führen immer wieder zu Algenblüten und Sauerstoffmangel – mit spürbaren Folgen für das empfindliche Ökosystem der Ostsee. Dass der SSW dieses Thema aufgreift, ist daher nachvollziehbar.

    Aber die entscheidende Frage lautet nicht nur, ob wir handeln müssen, sondern auch wie wir handeln. Der Antrag des SSW fordert die Einrichtung einer deutsch-dänischen Förde-Agentur sowie ein Sonderprogramm zur ökologischen Gesundung der Förde. Ich frage mich dabei zunächst ganz grundsätzlich: Ist das überhaupt eine Aufgabe für das Land? Die Förde liegt unmittelbar im Verantwortungsbereich der Region – der Stadt Flensburg, des Kreises Schleswig-Flensburg und der Kommunen auf deutscher und dänischer Seite. Gerade in der Grenzregion gibt es seit Jahrzehnten funktionierende Kooperationen zwischen Kommunen, Behörden und Institutionen beider Länder. Warum sollten diese Akteure nicht selbst gemeinsam Projekte entwickeln und Maßnahmen voranbringen? Warum braucht es dafür zwingend eine neue landesweite Agentur?

    Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte sollten wir sehr genau überlegen, welche neuen Strukturen wir aufbauen. Neue Behörden sind schnell gefordert. Aber sie lösen noch kein Umweltproblem. Entscheidend ist, dass Maßnahmen umgesetzt werden. Und genau deshalb lohnt sich ein Blick auf das, was aktuell bereits passiert. Minister Goldschmidt hat sich kürzlich in einem Schreiben an seinen dänischen Amtskollegen Jeppe Bruus für eine intensivere Zusammenarbeit beim Schutz der Flensburger Förde ausgesprochen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Interessant ist jedoch der vorgeschlagene Weg. Der Minister schlägt zunächst die Einrichtung einer temporären deutsch-dänischen Arbeitsgruppe vor. Erst auf dieser Grundlage soll geprüft werden, ob daraus langfristig eine dauerhafte Struktur entstehen kann. Mit anderen Worten: Selbst der zuständige Umweltminister sagt: Erst zusammenarbeiten, erst Maßnahmen entwickeln, erst Erfahrungen sammeln. Und erst dann stellt sich die Frage nach neuen institutionellen Strukturen. Der Antrag des SSW geht dagegen sofort den nächsten Schritt. Er fordert direkt eine neue Agentur.

    Das ist aus unserer Sicht die falsche Reihenfolge. Wenn wir die ökologische Situation der Förde wirklich verbessern wollen, müssen wir vor allem die Ursachen der Belastung angehen. Wir müssen Nährstoffeinträge reduzieren, Ökosysteme schützen und die Zusammenarbeit über die Grenze hinweg weiter stärken. All das passiert bereits in Teilen. Und genau daran sollten wir anknüpfen. Natürlich verdient die Flensburger Förde unsere besondere Aufmerksamkeit.
    Sie ist ein einzigartiger Naturraum und ein wichtiges Bindeglied zwischen Deutschland und Dänemark. 
    Aber wir sollten aufpassen, dass wir bei wichtigen Themen nicht reflexartig neue Institutionen schaffen. Denn gute Umweltpolitik erkennt man nicht daran, wie viele Behörden gegründet werden. Gute Umweltpolitik erkennt man daran, ob sich der Zustand der Natur tatsächlich verbessert. Und genau darauf sollten wir unseren Fokus legen."

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  • 20.03.2026

    Christopher Vogt zu TOP 33+34 "Qualität von Forschung, Lehre und Transfer sichern"

    In seiner Rede zu TOP 33+34 (Gemeinsame Beratung: a) Qualität von Forschung, Lehre und Transfer sichern; b) Mündlicher Bericht zur Lage an den Hochschulen) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Die Hochschulen sind von enormer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes. Dies gilt nicht nur für die wirtschaftliche Entwicklung, aber eben auch ganz besonders. Es ist ja schön, wenn Minister Madsen in bundesweiten Talkshows mehr Innovationen fordert, aber die Regierung, in der er für die Wirtschaft verantwortlich ist, bewirkt das genaue Gegenteil.

    Wir machen uns große Sorgen um den Hochschulstandort Schleswig-Holstein, den CDU und Grüne durch ihre falsche Schwerpunktsetzung massiv gefährden. Die Uni Flensburg hatte bereits Mitte des letzten Jahres eine Wiederbesetzungssperre beim Personal verhängen müssen. Die einzige Volluniversität des Landes – die Kieler Christian-Albrechts-Universität – musste dies nun Ende Februar auch tun. Die Uni will damit in den nächsten neun Monaten rund 150 bis 200 Stellen und rund acht Millionen Euro einsparen, weil die Koalition bei ihr kürzt, obwohl ihre Betriebskosten ständig steigen. Die vielen alten Gebäude verursachen eben hohe Energiekosten.

    Sie versprechen, unser Bundesland bis 2040 klimaneutral machen zu wollen. Dabei gibt es allein schon an der Christian-Albrechts-Universität einen Sanierungsstau von bald einer Milliarde Euro. Und wenn man sich dann die immensen Kostensteigerungen bei den aktuellen Sanierungsmaßnahmen in der Kieler Leibnizstraße und beim Flensburger Audimax anschaut, dann ist das wirklich bitter. Es war ein großer Fehler, dass Sie entschieden haben, dass der Hochschulbau von den Infrastruktur-Sonderschulden des Bundes kaum profitieren soll.

    Der Qualitätsverlust bei Forschung, Lehre und Transfer droht nicht, sondern findet längst statt. Der Personalabbau an diesen beiden wichtigen Unis folgt keinem irgendwie gearteten Konzept – eine Wiederbesetzungssperre bedeutet, dass der Personalabbau nach dem Zufallsprinzip stattfindet. Auch die Verwaltung der Hochschulen ist vom Personalabbau betroffen, für die die Studierenden ja neuerdings Gebühren zahlen müssen, um eine 7-Millionen-Euro-Kürzung der Landesregierung zu kompensieren. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wie die Ministerin und die Koalition angesichts dieser dramatischen Entwicklung von ‚Planungssicherheit‘ und ‚verlässlichen Rahmenbedingungen‘ sprechen können. Das schwankt doch zwischen Realitätsverlust und Zynismus.

    Hintergrund dieser dramatischen Entwicklung sind die Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2026 bis 2029. Der völlig planlose Abbau von Personal geschieht nicht zufällig, sondern ist eine politische Entscheidung der Koalition. Die Opposition und die Hochschulen hatten Ende des letzten Jahres davor gewarnt. Es hat Sie nicht interessiert. Sie haben nicht nur faktische Kürzungen beschlossen, sondern die Mittelverteilung innerhalb der Hochschullandschaft auch noch ausgerechnet zu Lasten der lehramtsbildenden Universitäten in Kiel und Flensburg verändert. Es ist also auch kein Zufall, dass diese beiden Unis als Erstes in ernste Schwierigkeiten geraten. Darunter leidet nun auch die für das Land selbst elementar wichtige Lehrkräfteausbildung, die im bundesweiten Vergleich eh schon unterfinanziert war und bekanntermaßen nicht gerade für das Einwerben von Drittmitteln geeignet ist. Damit vollbringen Sie das Kunststück, gleich zwei Kernaufgaben des Landes – die Schulbildung und die Wissenschaft – mit einer Maßnahme zu beschädigen.

    Meine Damen und Herren von der Koalition: Sie verkennen die Bedeutung der Hochschulen für das Land völlig. Die Hochschulen haben in dieser Koalition leider keine starke Lobby. Die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten im vergangenen Monat war da wirklich bezeichnend. Wir fordern Sie mit unserem Antrag auf, diese hochschulpolitische Irrfahrt schnellstmöglich zu beenden und unsere Hochschulen nicht weiter zu beschädigen. Der Ruf des Standortes leidet und der ‚Braindrain‘ wirkt verstärkt, wenn immer mehr kluge Köpfe abwandern. ‚Kurs halten‘ ist der falsche Weg: Wie im Februar bei den Lehrerstellen, müssen Sie Ihren Kurs auch hier dringend korrigieren. Das Geld ist im Landeshaushalt vorhanden, wenn man es denn will.

    Der Bericht der Ministerin und der Alternativantrag der Koalition zeigen, dass Sie die Zeichen der Zeit nicht erkannt haben. Das ist wirklich eine hochschulpolitische Bankrotterklärung, die Sie hier vorlegen: Von April bis Juni wird die Uni Kiel im Zuge der Exzellenzstrategie begutachtet. Sollte die Uni trotz des aktuellen Chaos erfolgreich sein, würde sie in den nächsten sieben Jahren jährlich zwischen zehn und 15 Millionen Euro erhalten. Dass Sie dies mit Ihren Kürzungen gefährden, macht mich fassungslos. Die Uni ist in diesem Wettbewerb schon mehrfach gescheitert. Sollte dies nun erneut der Fall sein, hat die Landesregierung diesen Misserfolg zu verantworten.

    In Ihrem Antrag betonen Sie, dass das Land weiterhin die Kosten für Tarifsteigerungen übernimmt. Alles andere wäre ja auch noch schöner. Wie sollten die Hochschulen dies bei ihrer Finanzierung auch stemmen können? Ihre Rücklagen sind zunehmend aufgebraucht. Sie hatten übrigens bereits vor zwei Jahren mit Verweis auf diese Rücklagen erste Kürzungen vorgenommen. Die ZSL-Mittel (Zukunftsvertrag Studium und Lehre) machen an der Uni Flensburg übrigens ein Drittel des Etats aus und in diesem Bereich werden die Tarifsteigerungen nicht übernommen – auch das ist ein Problem. Während Sie nun die Landesfinanzierung kürzen, fordern Sie interessanterweise den Bund auf, die ZSL-Mittel über 2027 hinaus zu dynamisieren. Der Bund soll es also mal wieder richten! So wird das nicht funktionieren! Kümmern Sie sich endlich angemessen um die Hochschulen. Die Wissenschaft ist schließlich eine elementare Kernaufgabe des Landes!

    Es spricht leider auch Bände, dass Sie noch immer keine Novelle des Hochschulgesetzes präsentieren konnten. Und wie man hört, wird auch diese wieder eine herbe Enttäuschung für die Hochschulen werden, weil sie Ihren Herausforderungen nicht ansatzweise gerecht wird. Unsere Hochschulen müssen arbeitsfähig bleiben und brauchen wieder eine gute Perspektive!"

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  • 20.03.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 43 "Landeshafenstrategie Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 43 (Landeshafenstrategie Schleswig-Holstein) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    "In dem letzten Punkt, Herr Kollege Hölck, widerspreche ich Ihnen, eine Überweisung in den Ausschuss halte ich für absolut überflüssig, weil das Zeitverschwendung wäre. Was wollen wir da jetzt noch beraten zu einem Thema, von dem Sie selbst gesagt haben, dass da nichts drinsteht? Insoweit wüsste ich nicht, was wir dazu reden sollten.

    Und jetzt soll ich ja ganz im Sinne der Kollegin Redmann mit dem Positiven anfangen. Die besondere Bedeutung der Häfen in Schleswig-Holstein, die ist uns allen klar. Dass diese besondere Bedeutung der Häfen auch Investitionen in die Hafeninfrastruktur bedeuten, ist auch richtig. Und dass die Landesregierung von den Sonderschulden 140 Millionen Euro nimmt, um in die Hafeninfrastruktur zu investieren, ist gut und richtig. Diese Botschaft hat der zuständige Minister jetzt dreimal verkauft, schöne Grüße an Ihren Pressesprecher. Wenn man den Teebeutel zum vierten Mal reinhält und immer noch Druckerschwärze draus macht, dann ist das schon eine besondere Leistung.

    Und auch bei den 38 Millionen Euro aus dem Bund sind wir uns total einig, das ist zu wenig. Und die nationale Hafenstrategie, die ja zum wiederholten Mal ein Thema einer nationalen Maritimen Konferenz ist, die verabschiedet ist, aber nicht mit Finanzmitteln hinterlegt war, wird nur dann umsetzbar sein oder in die Umsetzung gehen können, wenn der Bund diese Mittel deutlich aufstockt. Bis dahin herrscht Einigkeit.

    Und dann ist es ehrlich gesagt gut, dass Sie in Ihrer Rede, Herr Minister, über das Papier, das Sie Hafenstrategie nennen, eben nicht geredet haben. Denn ehrlicherweise, und das ist nun auch selten so, aber, dass sich in einem Ausschuss DGB und IHK einig sind oder der Chef der Vereinigung der landesweiten Häfen sagt, das wissen wir alles schon, da steht nichts drin, das ist besonders. Wenn Sie wenigstens etwas dazu getan hätten, über das Zusammenspiel der Häfen untereinander irgendetwas auszuführen. Denn jeden einzelnen Hafen für sich isoliert zu betrachten, mag ja schön sein, aber es geht doch gerade darum, dass eine Strategie, die das Land betrachtet, sagen muss, okay, was macht eigentlich Lübeck, was macht Kiel, was macht Büsum, was macht Brunsbüttel, was machen alle Beteiligten so miteinander und wo können wir Schwerpunkte setzen? Nichts davon in diesem Papier setzt sich damit auseinander oder differenziert, wie das Zusammenspiel dieser Häfen aussehen könnte. Der Hamburger Hafen kommt bei Ihnen gar nicht vor. Das ist allerdings der größte Hafen Norddeutschlands und dementsprechend auch Teil unserer eigentlichen Hafenphilosophie.

    Dass Sie, das sagt die IHK, überhaupt keine konkreten Vorhaben mit überhaupt keinem konkreten Zeitplan, wann Sie was wie realisieren wollen, vorgelegt haben, entspricht ja dann dem Motto, wer nichts weiß, der macht auch erstmal nichts. Die Bedeutung des Hafens endet auch nicht an der Kaikante, sondern die Frage, was ist eigentlich mit dem Hinterlandausbau der jeweiligen Häfen, was tut sich da, spielt eine Riesenrolle und muss deshalb Teil einer Hafenstrategie sein. Dazu findet man aber nichts. Tote Hose auch an dieser Stelle! Und ehrlicherweise können Sie überall reinschreiben, dass Sie die Resilienz erhöhen wollen, aber sie beantworten nicht die Frage, was bedeutet es denn eigentlich, wenn die Häfen des Landes mehr unter KRITIS -Gesichtspunkten betrachtet werden müssen? Und welche Schwerpunkte müsste man dann bilden, um welchen Hafen wie resilient auszustatten? Das wäre der Inhalt einer Hafenstrategie. Die allgemeine Aussage, wir müssen uns resilienter aufstellen, dazu braucht es keine Strategie.

    Meine Kritik geht noch ein Stückchen weiter und ist auch ein bisschen fundamentaler. Weil ehrlicherweise eine Strategie, und da habe ich nun auch in meiner alten unternehmerischen Tätigkeit und auch sonst früher im Ministerium immer Wert darauf gelegt, sollte ein Ziel definieren und dann die Wege zum Ziel beschreiben, die man gehen will. Und Taktik bedeutet, kurzfristig unterschiedliche Wege einzuschlagen, aber langfristige Zielstellungen zu verfolgen, darum geht es. Und jetzt gucken wir uns mal Ihr Papier darauf an, was da drinsteht. Da werden drei Ziele formuliert. Erstens, die Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung. Gekauft. Das ist die eigentliche Aufgabe der Häfen. Bruttoinlandsprodukt produzieren und die wirtschaftliche Stärke des Landes zu befolgen. Das ist das Thema. Zweites Ziel: Verbesserung der Resilienz von Versorgung und Absatz. Sorry. Resilienz sagt Sicherheit. Das ist ein Unterziel zur Erreichung des Oberziels. Wenn ich Resilienz erhöhe, um ein anderes Thema abzusichern, ist das nie ein eigenes Ziel. Das ist ein Unterziel davon. Das dritte ist die Förderung der Nachhaltigkeit als Zielsetzung. Die Nachhaltigkeit übrigens, die Sie meinen, ist nur eine ökologische Nachhaltigkeit, die ist nicht eigenständiges Ziel des Betreibens von Häfen, sondern die ist ein Unterziel der Klimaschutzstrategie. Sorry, insgesamt bleibt es bei einem Ziel.

    Ein wichtiges strategisches Ziel schleswig-holsteinischer Häfen fehlt bei Ihnen komplett. Es kommt dann nur unter Kapitel ‚Touristische Funktion der Häfen sichern‘, weil es in Wahrheit ein strategisches Ziel noch gibt, das schleswig-holsteinische Häfen haben: Nämlich die ganzjährige Erreichbarkeit und Daseinsvorsorge für diejenigen Orte, die man ansonsten im Lande überhaupt nicht erreicht. Das ist ein zweites strategisches Ziel. Das heißt auf Deutsch: Es gibt in diesem ganzen Papier nur zwei strategische Ziele. Das eine ist, den wirtschaftlichen Ausbau zu sichern und das zweite ist, wir müssen sicherstellen, dass die Halligen und Inseln an der Westseite ganzjährig erreichbar sind. Das sind die beiden strategischen Ziele. Mehr gibt es nicht. Alles andere sind Unterziele oder Ziele anderer Strategien.

    Und deshalb ist es ja auch nicht verwunderlich, wenn man jetzt guckt, wie erreichen wir denn das Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung zu stärken? Und dann gucken wir in die Handlungsmaßnahmen. Und da lesen wir: ‚die Energiewende in den Häfen strategisch vorantreiben‘. Unterziel der Klimaschutzstrategie. Dann gucken wir auf die Clusterstrukturen: ‚Hafenenergiecluster vorantreiben‘, Unterziel der Klimaschutzstrategie. ‚Dekarbonisierung in den Häfen konsequent vorantreiben‘, Unterziel der Klimaschutzstrategie. ‚Land, Strom und Ladeinfrastruktur‘, Unterziel der Klimaschutzstrategie. Da hat die grüne Partei das Programm geschrieben, wäre ja für Sie ein großer Erfolg. Es gibt keine einzige Handlungsempfehlung dazu, die die Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung der schleswig-holsteinischen Häfen betrifft. Keine einzige Handlungsempfehlung und kein Weg dahin.

    Warum? Weil Sie dafür auch gar keine Idee haben. Sie machen nichts anderes, als die Anträge der Häfen zu bewilligen, wenn die sagen, dass sie irgendwas ausbauen wollen. Das ist Ihre ganze Hafenpolitik. Eine eigene Idee dazu, was Sie mit den Häfen wollen, haben Sie nicht. Und das ist der Vorwurf, den ich Ihnen mache. Die schleswig-holsteinischen Häfen machen mir keine Sorge. Die sind gut unterwegs, aber nicht dank Ihrer Hafenstrategie, sondern trotz ihrer Hafenstrategie."

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  • 06.11.2018

    Annabell Krämer: Der Staat muss sorgsam mit Steuergeldern umgehen

    Anlässlich des heute vom Bund der Steuerzahler vorgestellten Schwarzbuchs erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    ,,Dass die HSH Nordbank Eingang ins Schwarzbuch gefunden hat, dürfte niemanden überraschen. Die fusionierte Bank hätte bereits im Jahr 2003 veräußert werden müssen. Dieses Urteil des Bundes der Steuerzahler teilen wir vollumfänglich. Wir Freie Demokraten waren schon damals überzeugt, dass es keine Aufgabe des Landes sein kann, eine internationale Geschäftsbank zu betreiben. Auch in späten Jahren hat einzig die FDP-Fraktion eine Veräußerung der HSH Nordbank im Landtag gefordert. Damals hätte Schleswig-Holstein einen beachtlichen Verkaufserlös erzielen können. Heute wissen wir, welches Milliardengrab uns die Träumereien vom großen Geld beschert haben.

    Das Beispiel mahnt uns: Das Land sollte sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und unnötige Risiken aus unternehmerischer Tätigkeit vermeiden. Die Bürger erwarten zu Recht, dass der Staat sorgsam mit ihren Steuergeldern umgeht. Das alljährliche Schwarzbuch erinnert alle Verantwortungsträger in Politik und Verwaltung an ihre Pflichten. Was die HSH Nordbank angeht, sind wir zuversichtlich, dass die Privatisierung bis zum Jahresende über die Bühne geht. Damit wären noch größere Belastungen für die Steuerzahler abgewendet."

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  • 20.03.2026

    Heiner Garg zu TOP 16 "Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen zukunftsfest gestalten"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Schulgeldfreiheit und Finanzierungssystematik in den Gesundheitsfachberufen zukunftsfest gestalten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Schleswig-Holstein war 2019 sehr mutig. Wir haben nämlich im Jahr 2019 die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen eingeführt, und zwar als erstes Bundesland. Wir haben damit ein klares Signal gesetzt, dass der Weg in einen Beruf, der unsere Gesellschaft trägt, nicht vom Geldbeutel abhängen darf. Und heute müssen wir, finde ich, uns alle die unbequeme Frage stellen, was ist ein solches Signal wert, wenn es nicht verlässlich abgesichert wird?

    Denn Schulgeldfreiheit auf Zeit ist keine echte Schulgeldfreiheit. Sie wäre ein Versprechen auf Widerruf. Und genau das können und sollten wir uns nicht leisten, schon gar nicht in einer älter werdenden Gesellschaft. Und zwar nicht nur wegen der Patientinnen und Patienten, sondern auch, weil wir in Konkurrenz um die besten Köpfe stehen. Und wenn wir uns diese jungen Köpfe oder diese besten Köpfe angucken, dann stehen wir vor allem vor jungen Menschen, die vor der Entscheidung stehen, welchen Weg sie beruflich eigentlich einschlagen wollen. Wer sich heute für einen Gesundheitsfachberuf entscheidet, trifft in der Regel eine Entscheidung fürs Leben. Diese Menschen brauchen keine Unsicherheit, sie brauchen Klarheit. Klarheit darüber, dass ihre Ausbildung dauerhaft frei von finanziellen Hürden ist. Klarheit darüber, dass dieses Land zu ihnen steht. Alles andere würde ein fatales Signal senden, nämlich dass wir zwar über Versorgungssicherheit reden, aber nicht bereit sind, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, also auch die notwendigen finanziellen Konsequenzen.

    Sie mögen jetzt sagen, was redet der da eigentlich? Das passiert doch alles schon. Die Richtlinie wird doch verlängert. Das begrüßen wir doch im Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Ich will Ihnen jetzt mal sagen, worin die Unklarheit besteht. Die Kollegin Pauls hat dankenswerterweise eine kleine Anfrage gestellt mit der Drucksachennummer 20/4116. Die Frage 6 lautet: ‚Müssen die Auszubildenden sich verpflichten, die Ausbildungskosten gegebenenfalls selber zu finanzieren?‘ Die Antwort der Landesregierung lautet: ‚Nein.‘ Und das ist falsch. Uns sind zumindest Fälle auch in Schleswig-Holstein bekannt, in denen Auszubildende Folgendes unterschreiben müssen: ‚Hinweise zur Schulgeldfreiheit bei Förderung durch das jeweilige Bundesland. In Höhe der durch das Bundesland gewährten Zuwendung entfallen derzeitige Schulausbildungsgebühren im Rahmen der landesspezifischen Regelung und Verordnung zur Schulgeldfreiheit der jeweiligen Länder. Sollte das Bundesland die Förderung der Bezuschussung der Schulausbildungsgebühren in einem sehr unwahrscheinlichen Fall ganz oder teilweise nicht mehr übernehmen oder einstellen, entfällt die Schulgeldfreiheit gemäß § 8 Absatz 1. Die Schulgeldgebühren sind dann nach § 8 Absatz 2 von den Schülerinnen und Schülern gemäß diesem Vertrag ab dem Zeitpunkt der Reduzierung bzw. des Wegfalls der Förderung der Bezuschussung jeweils in der nicht mehr bezuschussten Höhe zu entrichten. Hiermit bestätige ich, dass ich diesen Hinweis gelesen habe, welcher Bestandteil der Vereinbarung ist.‘ Das bedeutet auf Deutsch übersetzt: Wenn die Schulgeldfreiheit wegfallen würde, dann zahlen es die Schülerinnen und Schüler wieder selbst. Und das verursacht die Verunsicherung.

    Und das hat die Opposition dazu veranlasst, diesen Antrag zu stellen, um Klarheit zu schaffen. Und ich sage Ihnen, lieber Kollege Hansen, weil Sie mich so angucken, wenn das alles längst geregelt sein sollte, dann hätten Sie das längst kommunizieren müssen, damit diese Verunsicherung erst überhaupt nicht entsteht. Aber möglicherweise ist es auch einfach so: Opposition fordert und Sie kommen der Forderung endlich nach. Und wenn Sie sich dann auch noch unserer Forderung nach einer Bundesratsinitiative anschließen würden, dann wäre das noch besser. Dann braucht uns niemand einladen, Ihrer Initiative beizutreten. Wir laden Sie herzlich ein, den vernünftigen Oppositionsantrag anzunehmen."

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  • 20.03.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 17 "Brückenstrategie zeitnah vorlegen"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Brückenstrategie zeitnah vorlegen – Klarheit beim Sanierungsstau der Landesbrücken schaffen!) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich habe nie eine Brückenstrategie des Landes gefordert, weil ich immer gesagt habe, eigentlich muss die Brückenstrategie Teil der Landesstraßenstrategie sein und das war sie auch bislang. Ich will sagen, in der Jamaika-Koalition haben wir als Teil der Landesstraßen natürlich auch die Brücken mit definiert. Und diese dann entsprechend in dem Erhaltungsplan, der bis zum Jahr 2030 aufgestellt wurde, mit aufgenommen. Deshalb hat mich überrascht, dass die Landesregierung angekündigt hat, eine eigenständige Brückenstrategie zu machen. Wenn sie das aber ankündigt, dann ist das erstmal in Ordnung.  

    Frau Kollegin Waldeck, Sie haben völlig recht, in den Jahren vor 2017 ist in die Landesstraßen eine Größenordnung von 35 Millionen Euro investiert worden. Wir haben dann mit Jamaika das Ganze dramatisch nach oben geführt, 90 Millionen Euro als Ansatz in den Jahren 2020 und 2021, aber dann teilweise 110 Millionen Euro ausgegeben, weil wir 2017 und 2018 gar nicht so viel ausgeben konnten und das geschoben haben. Dann haben Sie gekürzt, das gehört ja auch zur Wahrheit, und dann haben Sie intern auch umpriorisiert im Hinblick auf Radwege. Und ehrlicherweise ist es spannend, wie sich das auf den Erhaltungsplan für die Brücken auswirkt.

    Der Antrag der SPD hat ja nun schon auch deshalb seine Berechtigung, weil man sagen muss, wir sehen die Landesstraßen alle insgesamt und wir sehen, das Geld ist insgesamt knapp gewesen. Jetzt könnt ihr das aufstocken mit Schulden aus dem Bund. Okay, fein, machen wir jetzt auch, finde ich auch in Ordnung. Jetzt sind wir bei den 120 Millionen Euro, die wir eigentlich schon viele Jahre dafür hätten ausgeben müssen. Aber dann müssen wir ja sagen, Brücken sind offenbar etwas Besonderes, weil sie eine besondere Sensibilität haben. Denn wenn die Straße zu tiefe Löcher hat, dann stelle ich ein Schild auf und schreibe dran, entweder Tempo 30 oder fahren Sie bitte woanders lang. Wenn die Brücke ihre Tragfähigkeit nicht mehr darstellt, dann kann ich sie kurzfristig ablasten und dementsprechend die Verkehre einschränken und danach muss ich sie sperren, weil sie aus Sicherheitsgründen nicht mehr befahrbar ist. Die Sensibilität des Infrastrukturbestands ‚Brücke‘ ist deshalb eine höhere als die Sensibilität einer normalen Straße und da ist es schon wichtig, dass wir einfach Klarheit darüber haben, wann kann denn welches Bauwerk tatsächlich realisiert werden.

    Ich will jetzt nicht überdramatisieren und wir haben das alles im Griff. Jetzt nehmen wir aber einfach mal die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dürbrook zu den Maßnahmen, die im Rahmen der Brückenerhaltung notwendig sind und dem aktuellen Aktionsprogramm, das der Minister vorgestellt hat in der Öffentlichkeit als das Programm, das der LBV jetzt umsetzt. Und da erkennt der geneigte Leser etwas Interessantes. Die Landesregierung erklärt, dass bis zum Jahr 2030 voraussichtlich folgende Ersatzneubauten erforderlich werden. Und dann nimmt man den Plan der Umsetzung, was der LBV bis 2030 machen will. Und da stellt man mit Erstaunen fest, dass acht Brückenbauwerke, die die Landesregierung selbst für einen Ersatzneubau notwendig hält, in der Planung des LBV bis 2030 gar nicht vorkommen. Was heißt denn das? Und ich kann sie aufzählen: Schleusenau bei Barmstedt, Humsterdorfer Wettern bei Wewelsfleeth, die L245 bei Ladelund, L268 bei Mittelangeln, Giekau, Kleiritt, Hafenbrücke Neustadt, alles in der Planung des LBV bisher nicht enthalten bis 2030. Ich glaube, wir sollten hier alle beschließen, dass der Minister, dem LBV eine klare Vorgabe gibt, und zwar, dass die Brückenstrategie bis zum Herbst vorliegen muss, damit wir hier seriös darüber beraten können. Ihr Antrag reicht dafür nicht. Dafür braucht es die Zustimmung von Ihnen auch zu unserem Antrag, zu dem Antrag der SPD, denn wir brauchen Klarheit. Sonst gehen Sie in einen Landtagswahlkampf, das sage ich Ihnen, in dem wir einfach nur sagen können, diese Regierung hat für den Bau der Brücken allein an den Landesstraßen keine genügende Vorsorge getroffen. Das wollen Sie nicht, das wollen wir nicht, das wollen wir alle für das Land nicht."

     

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