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  • 19.02.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 9 „Änderung des Rettungsdienstgesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 9 (Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Der Rechtskreis rund um das Rettungsdienstwesen ist sehr komplex und umfasst Regelungen sowohl auf Landes-, Bundes- als auch auf europäischer Ebene. So kommt es, dass durch Rechtsprechung auf europäischer Ebene letztlich die Länder gefragt sind, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um bei dem Vergabeverfahren die heimischen Hilfsorganisationen unterstützen zu können und gleichzeitig die erfolgreiche Arbeit der Kreise und kreisfreien Städte weitestgehend weiter erfolgreich laufen zu lassen.

    In Ostholstein oder Rendsburg-Eckernförde ist für diese so wichtige Arbeitbeispielsweise der Rettungsdienst Holstein AöR zuständig, in Kiel die Feuerwehr zusammen mit dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Deutschen Roten Kreuz und den Johannitern. Es gibt viele Möglichkeiten, den Rettungsdienst auszugestalten. Oberste Priorität hat hierbei aber immer die schnelle und professionelle Hilfe vor Ort. Diesen hohen Ansprüchen genügen wir in Schleswig-Holstein und darauf können wir stolz, aber vor allem den Beschäftigten im Rettungsdienst vor Ort ausdrücklich dankbar sein.

    Nun gibt es mit der Frage der Bereichsausnahme eine juristisch ebenfalls interessante, aber auch praktisch relevante Frage, welche durch den EuGH nunmehr beantwortet wurde. Reduzieren lässt sie sich dabei auf wenige Fragen. Handelt es sich bei dem Rettungsdienst um eine Gefahrenabwehr oder nicht? Diese Frage bejahte der EuGH. Ist der Krankentransport Gefahrenabwehr? Nach Auffassung des EuGH unterfällt der Krankentransport nicht unbedingt der Bereichsausnahme, dies sei nur dann der Fall, wenn Notfallpatienten versorgt werden würden. Auch die Frage nach der Gemeinnützigkeit von Hilfsorganisationen wurde durch den EuGH entschieden. In der Diskussion auf Landesebene hatten wir die Frage zu entscheiden, wollen wir die Bereichsausnahme in Schleswig-Holstein einführen oder nicht. Letztes Jahr haben wir uns hierzu klar positioniert. Demnach sollte sie eingeführt werden, soweit EU-Recht der Bereichsausnahme nicht entgegen-steht.

    Nachdem der EuGH die entscheidenden Fragen nunmehr geklärt hat, schaffen wir nun landesrechtlich Klarheit und ermöglichen den Trägern, die Vergabe von Leistungen für den Regelrettungsdienst ohne eine europaweite Ausschreibung vorzunehmen. Von besonderer Bedeutung für mich ist, dass sich die Helfer und Träger vor Ort nicht unnötigen Verkomplizierungen undneuen Bürokratiehürden hingeben müssen, sondern dass wir als Jamaika-Regierung mit dem nun vorliegenden Vorschlag eine möglichst einfache, aber effektive Lösung schaffen, um das Vergabeverfahren auch in Zukunft simpel und fair zu gestalten. In den Ländern gibt es bereits seit Langem unterschiedliche Regelungen, welche das Auswahlverfahren betreffen. Das wir im Norden, insbesondere mit Bremen und Mecklenburg-Vorpommern und andere Länder wie NRW oder Sachsen, auf das Submissionsmodell setzen, erweist sich einmal mehr als richtig. Die hier aufgestellten Regelungen des Systems sind zielführend. Dieses Modell, bei dem die Kreise und kreisfreien Städte Träger und damit verantwortlich für die Rettungsdienste und die Vergabe sind, ist richtig und soll daher auch beibehalten werden.

    Mit der heutigen Gesetzesänderung, welche die Möglichkeit der Beauftra-gung nach § 5 RDG-SH zur operativen Erfüllung der rettungsdienstlichen Leistung konkretisiert, werden wir als Jamaika-Koalition Rechtssicherheit schaffen. So wollen wir dem Rettungsdienstträger EU- und bundeskonform die Möglichkeit geben, ohne europaweite Ausschreibung die Vergabe von Leistungen vorzunehmen. Wir betonen hier aber die Möglichkeit, dass jeder Kreis die Bereichsausnahme anwenden kann, nicht jedoch muss. Mit dieser Anpassung an aktuelle europäische Rechtsprechung festigen wir die bisher gut arbeitenden Strukturen im Land. Ansonsten setzen wir weiterhin auf Bewährtes. Auch in Zukunft bedarf es eines transparenten Auswahlverfahrens, das Wettbewerbsprinzip gilt und auch Nichtdiskriminierung bezie-hungsweise Gleichbehandlung bleiben Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Insoweit schaffen wir es, effizient und zielgenau notwendige Regelungen umzusetzen und die Jamaika-Koalition zeigt sich in diesem Sinne wieder einmal pragmatisch und vor allem schaffen wir Sicherheit für die vielen Rettungskräfte in unserem Land, die anderen Menschen in Notlagen helfen.“

     

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  • 19.02.2020

    Stephan Holowaty zu TOP 15 ,,Kommunalen Klimaschutz stärken

    In seiner Rede zu TOP 15 (Kommunalen Klimaschutz stärken) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,Für den Klimaschutz müssen wir handeln und dürfen nicht abwarten. Da sind wir uns in diesem Haus weitgehend einig. Natürlich wissen wir alle, dass beispielsweise der CO2-Emissionshandel in der Energiewirtschaft auf europäischer Ebene in den vergangenen Jahren eine Menge bewegt hat.

    Aber wir wissen auch, dass sich viele Kommunen im Land fragen: ,Was können wir vor Ort und im Kleinen tun, um CO2 zu sparen?` Der Kommunale Klimaschutz braucht Projekte. Und genau hier ist die Hilfe des Landes gefragt. Wir wollen, dass mehr Projekte vor Ort realisiert werden. Wir wollen die Kommunen deshalb dabei unterstützen, professionelles Klimaschutzmanagement zu etablieren. Damit kann die Taktrate kommunaler Projekte hoffentlich deutlich erhöht werden, damit können vor Ort erfolgreich Maßnahmen geplant und umgesetzt werden.

    Klimaschutz braucht Projekte, braucht Innovation, braucht technische Lösungen und deren konkrete Umsetzung. Durch die Ausrufung eines Klimanotstandes wird kein Kilogramm CO2 eingespart. Durch gutgemeinte lokale Klimaschutzmanager mit dem Ziel, informieren und Demo organisieren` oder gar durch teure Konzepte ohne Umsetzung wird kein Kilogramm CO2 eingespart. Eingespart wird nur dann, wenn Projekte umgesetzt werden. Dafür kann die Information der Bürgerinnen und Bürger vor Ort durch die Klimaschutzmanager nur ein erster Schritt sein. Ich will Ihnen ein Beispiel aus meiner Heimatgemeinde Henstedt-Ulzburg schildern. Dort hat die Gemeindevertretung erst in diesen Tagen beschlossen, ein aufwändiges, integriertes Klimaschutzkonzept erstellen zu lassen. 200.000 Euro, umfangreiche Bürgerworkshops, umfangreiche Berechnung einer formalen Klimabilanz, eine Laufzeit von zwei Jahren ­ und am Ende ein Berg Papier. Alles gut und ir- gendwann auch spannend, aber damit sparen wir in Henstedt-Ulzburg in zwei Jahre nicht ein Kilogramm CO2 ein. Der Alternativantrag meiner Frakti- on, den wir im Umweltausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg gestellt haben, hatte stattdessen die Idee, einen Quadratkilometer Waldpotentialflä- che in der Gemeinde zu identifizieren und sofort aufzuforsten. Leider wurde er nicht beschlossen. Die Begründung für die Ablehnung: Dafür gäbe es keine Kapazitäten, darüber müsse man noch mal nachdenken. Welche der Vorgehensweisen ist für den Klimaschutz besser? Ein abstraktes Konzept in Auftrag geben, ist nur Beschäftigungstherapie für Berater. Konkret zu handeln, das erfordert Fachwissen, das erfordert Planungskapazität, das erfordert einen ,Macher`, der ein Projekt umsetzt. Solche Macher sollen Klimaschutzmanager sein.

    Hier setzt Jamaika mit diesem Antrag an. Wir brauchen den Stadtplaner, der sich gemeinsam mit dem Investor um die optimale Energieversorgung des neuen Wohnquartiers kümmert. Den Hochbauer, der das Fahrradparkhaus bei der Bahnstation auch baut und damit den Radverkehr attraktiver macht.

    Den Verkehrsplaner, der mit guten Ideen Staus abbaut und Parkplatzsuchverkehre endlich vermeidet. Den Landschaftsplaner, der ein Moor wieder vernässt oder einen Wald biologisch wertvoll anpflanzt. Das sind Projekte, die kein Papier, sondern Ergebnisse liefern. Um solche Projekte anzuschieben und voranzutreiben, um zu unterstützen und Netzwerke zu bilden, dafür brauchen wir die Klimaschutzmanager vor Ort. Wir brauchen sie als Katalysatoren für konkrete Klimaschutzprojekte vor Ort.

    Bitte stimmen Sie daher unserem Antrag zu und kommen Sie auf die Seite der Macher!"

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  • 20.02.2020

    Kay Richert zu TOP 13 „Gute Löhne und Arbeitsstandards sichern“

    In seiner Rede zu TOP 13 (Mit verstärkter Tarifbindung gute Löhne und Arbeitsstandards sichern!) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Als ich Ihren Antrag gelesen habe, habe ich mich gefragt: Warum stellt der Kollege diesen Antrag? Man könnte diesen Antrag ja auch umformulieren in ‚Wiedereinführung des gescheiterten Tariftreue- und Vergabegesetzes TTG‘. Haben Sie vielleicht gar nicht mitbekommen, dass dieses Gesetz Murks war? Und dass es ein Aufatmen im Land gab, als wir dieses Gesetz beendet haben? Warum bescheren Sie uns hier diesen Wiedergänger-Antrag?

    Ich möchte Ihnen das gerne noch einmal ins Gedächtnis rufen: Das TTG ist gescheitert, niemand hat sich an die Regelungen gehalten – und zwar nicht, weil es niemand wollte, sondern weil es faktisch nicht möglich war. Kleine und mittlere Unternehmen waren benachteiligt, weil sie aufgrund der komplexen und unübersichtlichen Anforderungen oft gar nicht erst an öffentlichen Ausschreibungen teilgenommen haben. Das war übrigens das ernüchternde Ergebnis Ihrer eigenen Evaluation, die als einzigen logischen umsetzbaren Schluss die Abschaffung des Gesetzes ließ.

    Schleswig-Holstein ist ein Land des Mittelstandes und wir wollen es zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland machen. Es gibt rund 123.000 Betriebe, davon sind über 99 Prozent kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. In Schleswig-Holstein gibt es rund eine Million sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, drei Viertel davon arbeiten im Mittelstand. Der Mittelstand bietet die meisten Ausbildungsplätze an, hier findet die Integration junger Menschen in das Arbeitsleben statt. Wir wollen doch die heimische, mittelständische Wirtschaft fördern – warum sollten wir mit Werkzeugen wie dem TTG Großunternehmen und Konzerne privilegieren?

    Das TTG hat auch die selbstgesteckten Ziele nicht erreicht. 2013 bis 2019 galt dieses Gesetz in Schleswig-Holstein: Hat sich in dieser Zeit die Tarifbindung erhöht? Nein, hat sie nicht. Nach Untersuchung der Böckler-Stiftung ist die Tarifbindung unter den Beschäftigten von 2013 bis 2017 von 29 auf 28 Prozent gesunken, die der Betriebe von 55 auf 52 Prozent. Die Böckler-Stiftung ist nicht verdächtig, gegen Gewerkschafts- oder Arbeitnehmerinteressen zu argumentieren. Das TTG hat die mittelständischen Betriebe im Land benachteiligt. Das TTG hat die öffentliche Vergabe gelähmt. Das TTG war ein Misserfolg. Wir haben die Situation für die mittel-ständischen Betriebe in Schleswig-Holstein merklich verbessert. Das TTG mit seinen vielen Regelungen und noch mehr Formblättern haben wir durch ein einfaches und gerechtes Gesetz ersetzt, das in 6 Paragrafen die Vergabe öffentlicher Aufträge regelt. Und weitere Anforderungen sind nicht aus-geschlossen, die Vergabestellen können zu den jeweiligen Verfahren passende Bedingungen hinzuformulieren. Im Koalitionsvertrag haben wir Jamaikaner vereinbart, auf umweltbezogene und innovative Aspekte zu setzen und soziale Standards und Nachhaltigkeitskriterien einzuhalten. Selbst den vergaberechtlichen Mindestlohn – über dessen Sinnhaftigkeit man ja nun wirklich streiten kann – haben wir belassen. Da wissen die Unternehmen, woran sie sind. Und gerade für kleine und mittlere Unternehmen, für den Mittelstand gilt: Nur dann, wenn die Unternehmen erfolgreich sind, können die Mitarbeiter an diesem Erfolg teilhaben.

    Die SPD versucht hier auf allen möglichen Wegen, die Tarifbindung zu er-höhen. Auch das ist irgendwie ein Wiedergänger. Und – ich habe das hier bereits mehrfach gesagt – dieses Ziel teile ich ausdrücklich. Für mich sind starke Gewerkschaften der Garant dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg angemessen teilhaben und das wiederum ist eine Frage des sozialen Friedens. Nicht einig bin ich mir in der Art der Umsetzung. Nicht eine Abschaffung der Tarifautonomie oder eine generelle Überstülpung von Regelwerken sind das Mittel der Wahl, den Gewerkschaften ihre Größe wiederzugeben. Diese Aufgabe können die Gewerkschaften nur aus sich selbst heraus erledigen: Die Beschäftigten müssen in der Mitgliedschaft einen Mehrwert erkennen. Sie müssen wissen, was sie von einer Mitgliedschaft haben. Ich biete hier gerne noch ein-mal ausdrücklich unsere Hilfe an. Aber Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie durch staatliche Regelung zu ersetzen – das machen wir nicht mit.

    In der volkstümlichen Literatur gibt es viele Rezepte, wie mit Wiedergängern umzugehen ist. Bei dem Wiedergänger-Antrag der SPD setze ich hier auf das Mittel des Arguments und die aus der Erfahrung gewonnenen Ein-sicht, dass die Abschaffung des TTG zugunsten eines einfachen und gerechten Vergabegesetzes für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, also für die gesamte Wirtschaft ein Segen war.“

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  • 20.02.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP16 „Neuregulierung des Glücksspiels“

    In seiner Rede zu TOP 16 (Neuregulierung des Glücksspiels) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Rede des Kollegen Dr. Dolgner war ja ein Musterbeispiel für Frustbewältigung. Die Erkenntnis, dass die SPD-Fraktion in Schleswig-Holstein mit ihrer Verbotsstrategie beim Online-Glücksspiel auf verlorenem Posten steht und mittlerweile völlig isoliert ist, muss sehr schmerzhaft sein. Das rechtfertigt aber nicht den Vorwurf, Jamaika würde parlamentarische Gepflogenheiten missachten.

    Der Kollege Dolgner verkennt den Hintergrund des heutigen Antrags. Wir wollen uns nicht mit dem Staatsvertrag inhaltlich beschäftigen, sondern der Landesregierung den Handlungsspielraum verschaffen, um am 05. März 2020 den Staatsvertrag unterzeichnen zu können, ohne gegen einen Landtagsbeschluss verstoßen zu müssen. Dieses Parlament hat am 22. September 2017 einen Beschluss gefasst, mit dem sehr klare Bedingungen für die künftige Glücksspielregulierung aufgestellt wurden. Der jetzt vorliegende Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags erfüllt zwar viele unserer Forderungen, die Gegenstand des damaligen Parlamentsbeschlusses waren, aber eben nicht alle. Sinn und Zweck des heutigen Antrags ist daher ausschließlich die Modifizierung des damaligen Beschlusses, um so für den Ministerpräsidenten den Weg freizumachen, damit er den Staatsvertrag am 05. März 2020 unterzeichnen kann. Nicht mehr und nicht weniger. Mit dem Staatsvertrag selbst werden wir uns erst beschäftigen, wenn dieser ins übliche Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden ist und das kann nicht vor Unterzeichnung durch die Landesregierung geschehen.

    Und nun zum eigentlichen Gegenstand unseres Antrages: Wir werden in Kürze ein einheitliches Glücksspielrecht haben, dass in allen Bundesländern gleichermaßen gelten wird. Aus Sicht Schleswig-Holsteins ist es noch viel erfreulicher, dass das generelle Verbot des Online-Glücksspiels dann der Vergangenheit angehören wird. Wir können stolz auf die Arbeit unserer Landesregierung sein, dass es ihr in zähen Verhandlungen gelungen ist, legales Online-Glücksspiel in ganz Deutschland zu ermöglichen. Hier gebührt in besonderer Weise Dank dem Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, dem es gelungen ist, vieles von dem durchzusetzen, was wir in Schleswig-Holstein schon in der Vergangenheit richtig gemacht haben.

    Und ich muss einräumen, dass wir, die fachpolitischen Sprecher der Jamaika-Koalition und des SSW, ihm das Leben in den vergangenen Monaten nicht immer ganz leicht gemacht haben. Wir hatten ja klare Vorstellungen, wie ein modernes Glücksspielrecht aussehen soll, das dem Spielerschutz, dem Jugendschutz und auch der Suchtprävention hinreichend Rechnung trägt und trotzdem dazu beitragen wird, dass illegales Glücksspiel möglichst unattraktiv werden wird. Entsprechend statteten wir unseren CdS mit einem klar umrissenen Verhandlungsmandat aus und ich kann wohl für uns alle sprechen: Er hat mehr in den Verhandlungen herausgeholt als wir zu Beginn erwarten durften. Dafür im Namen aller, die wir die Verhandlungen eher passiv begleitet haben, unseren aufrichtigen Dank.

    Bis gestern lief ja noch die Expertenanhörung und es werden jetzt die Stellungnahmen auszuwerten sein, um festzustellen, ob es noch Anpassungs- oder Ergänzungsbedarfe gibt. Und auch wir sehen sicherlich an der einen oder anderen Stelle Verbesserungsbedarf, gestützt auf unsere Erfahrungen hier in Schleswig-Holstein. Wenn wir illegales Glücksspiel wirksam bekämpfen wollen, dann muss das legale Angebot eine attraktive Alternative zum Schwarzmarkt sein. Zu hohe bürokratische Hürden gefährden dieses Ziel.Eine flexiblere Limitregelung wäre hier z.B. ein bedenkenswerter Schritt gewesen, für den wir auch nach Abschluss des Staatsvertrages weiter werben sollten.

    Aber man muss auch realistisch bleiben, denn mit dem jetzigen Staatsvertrag haben wir einigen anderen Ländern schon einiges abverlangt. Und vor dem Hintergrund, dass jede auch noch so kleine Änderung der Zustimmung aller 16 Bundesländer bedarf, wird es wohl schwierig werden, nun noch einmal am Text selbst Änderungen vorzunehmen. Wir können mit dem jetzigen Verhandlungsergebnis gut leben. Ein Schleswig-Holsteinischer Sonderweg, wie wir ihn 2012 eingeschlagen haben, verbietet sich heute. Dieser Sonderweg war damals nur möglich, weil wir beim Online-Glücksspiel ein Alleinstellungsmerkmal hatten. Nur in unserem Bundesland war legales Online-Glücksspiel möglich und das machte unsere Lizenzen attraktiv. Diese Attraktivität aber verlieren wir, sobald der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten wird. Der Markt bei uns ist nicht so groß und ertragsstark, dass die großen Anbieter auch künftig zu uns kommen werden. Da sind die großen Länder viel attraktiver. Deshalb sprechen auch rein ökonomische Gründe dafür, dass wir Teil des gesamtdeutschen Glücksspielmarktes werden. Nur so werden wir die Einnahmen aus dem Glücksspiel auch künftig auf einem guten Niveau sichern.

    Zwei Bitten für die Abschlussverhandlungen haben wir dann aber dochnoch: Zum einen bitten wir darum, dass Schleswig-Holstein in die Regelung über sogenannte Verbundspielhallen aufgenommen wird, um uns hier einen größeren Gestaltungsspielraum zu sichern. Zum anderen wäre es wünschenswert, wenn die geplante zentrale Glücksspielbehörde in unserem Bundesland angesiedelt wird. Ich glaube, dass Schleswig-Holstein hierfür prädestiniert ist, denn kein anderes Bundesland hat gerade beim Online-Glücksspiel so viel Erfahrung wie wir. Und hier sollten wir als Schleswig-Holsteiner ruhig selbstbewusst auftreten.

    Heute wünsche ich unserer Landesregierung in den Schlussverhandlungen viel Erfolg. Der jetzt vorliegende Entwurf des Staatsvertrages macht den Weg frei für eine gesamtdeutsche Glücksspielregulierung und das ist das eigentlich Bemerkenswerte.“

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  • 20.02.2020

    Anita Klahn zu TOP 21 „Förderung der praxisintegrierten Ausbildung (PiA)“

    In ihrer Rede zu TOP 21 (Förderung der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) für angehende Erzieherinnen und Erzieher fortsetzen) erklärt die stellvertretende Vorsitzenden und kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die Fortsetzung der Förderung der praxisintegrierten Ausbildung ist ein absolutes Muss für Schleswig-Holstein. Denn sie trägt maßgeblich dazu bei, den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers attraktiver zu gestalten – und dies ist, wie wir hier bereits mehrfach gehörten haben, dringend erforderlich. Dazu gehört es, die Ausbildung so zu gestalten, dass sie eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis enthält. Ebenso wichtiger Bestandteil des PiA-Modells ist es, den angehenden Erzieherinnen und Erziehern bereits während der Ausbildung Gehalt zu zahlen. Denn eine jahrelange Ausbildung ohne die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, wird weder junge Leute noch ältere Berufswechsler dazu bringen, sich in Scharen für den Erzieherberuf zu entscheiden.

    Dass wir uns das nicht leisten können, liegt auf der Hand! Denn der Fachkräftemangel im Bereich der Erzieher nimmt bereits heute bedrohliche Ausmaße an und es ist zu erwarten, dass sich dies zukünftig noch massiv zuspitzen wird. Alleine bis 2025 werden uns voraussichtlich rund 10.000 Er-zieherinnen und Erzieher fehlen. Und als wären diese Zahlen nicht schon alarmierend genug, werden zwei weitere Faktoren diese Zahlen absehbar noch weiter in die Höhe treiben. Zum einen wird der demografische Wandel und die damit einhergehende Verrentung der Baby-Boomer uns ab spätestens 2025 vor noch größere Herausforderungen stellen – dies gilt im Übrigen nicht nur für den Erzieherberuf. Zum anderen haben wir mit der Kita-Reform, dem gewollten verbesserten Fachkraft-Kind-Schlüssel und der Steigerung der Attraktivität der Kitas allgemein mit einem nochmals gesteigerten Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern zu rechnen.

    Wenn wir diese Zahlen und Entwicklungen im Hinterkopf behalten und uns gleichzeitig die Bedeutung einer guten Kita-Betreuung vor Augen führen, dann wird nochmals deutlich, wie wichtig es ist, dass wir eine ausreichende Versorgung mit Fachkräften sicherstellen. Es ist bekanntermaßen erwiesen, dass die frühkindliche Bildung den Grundstein für Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit legt. Alles, was wir in diesem Bereich versäumen, können wir später nur mit hohen finanziellen und personalintensiven Aufwendungen korrigieren – wenn überhaupt. Daher ist jede Investition in diesem Bereich mehr als gut angelegt und buchstäblich eine Zukunftsinvestition.

    Allerdings ist auch klar, dass wir in Schleswig-Holstein nicht allein für die Kosten der praxisintegrierten Ausbildung aufkommen können. Natürlich verweigern wir uns nicht unserer Verantwortung und wir sind bereit, uns auf einen sinnvollen Beitrag zu einigen. Doch ohne eine Mitfinanzierung durch den Bund wird es nicht gehen. Daher haben wir mit Unverständnis auf die Entscheidung des Bundes reagiert, dass dieser die Förderung der praxisintegrierten Ausbildung eingestellt hat. Und das unter dem Gesichtspunkt, dass das Programm ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein war. Es ist mir einigermaßen schleierhaft, wie Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu seinen Einsparentscheidungen kommt. Schon die geplante Kürzung des Bildungsetats war eine kolossale Fehlentscheidung und auch jetzt verhält es sich bei der PiA-Ausbildung ähnlich unsinnig. Ich weiß nicht, ob Frau Giffey sich der Tragweite der Entscheidung bewusst war, auf jeden Fall scheint sie sich nicht vehement gegen die Entscheidung ihres Finanzministers gestemmt zu haben.

    Wir werden uns daher für einsetzen, dass der Bund die Wichtigkeit der Unterstützung der praxisintegrierten Ausbildung anerkennt und einsieht, dass die Länder mit dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe nicht alleingelassen werden dürfen. Ich hoffe, dass wir es schaffen werden, eine tragfähige Lösung dafür zu finden und ich lade sie alle herzlich dazu ein, sich konstruktiv an einer Kompromissfindung zu beteiligen.“

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  • 20.02.2020

    Jörg Hansen zu TOP 24 "Brandschutz in Garagen und Parkhäusern"

    In seiner Rede zu TOP 24 (Für effektiven Brandschutz in Garagen und Parkhäusern – Brandrisiken von elektrisch oder durch Gas betriebenen Kraftfahrzeugen in der Neufassung der Garagenverordnung berücksichtigen) erklärt der stellvertretende innenpolitische Sprecherder FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Brennt ein E-Auto, ist es schwierig, das Feuer zu löschen. ‚Das Problem ist, die Dinger brennen zu lang‘, so sagte mir einmal ein Praktiker, mit dem ich mich über das Problem unterhalten habe. Wasser darauf, Feuer aus – das funktioniert hier nicht. Aber es reicht nicht aus, die Garagenverordnung zu ändern, um das Problem zu lösen.

    Man muss sich schon näher mit dem Thema beschäftigen als es der Antrag macht. Nach den bisherigen Erfahrungen brennen Elektroautos nicht häufi-ger als Verbrenner, tendenziell sogar seltener. Sowohl Elektro- als auch Hybridfahrzeuge werden zertifiziert und unter strenger Kontrolle produziert, um mögliche Fehler weitestgehend auszuschließen. Trotzdem ist es richtig, sich mit den Folgen eines eher unwahrscheinlichen Brandfalles zu befassen. Und das wird getan.

    Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) und der Deutsche Feuerwehrverband stellen hierzu fest, dass von zertifizierten Elektrofahrzeugen in etwa vergleichbare Gefahren ausgehen wie von Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten. Im Brandfall ist auch bei Elektroautos das Löschen mit Wasser das Mittel der Wahl. Wenn das Feuer gelöscht ist, sollte die Temperaturentwicklung im Bereich der Batterie mittels Wärmebildkamera beobachtet werden, um einer eventuellen Wiederentzündung der Batterie rechtzeitig entgegenzuwirken. Das sind die offiziellen Empfehlungen der Experten und ich weiß, dass wir uns auf unsere bestens ausgebildeten Feuerwehrleute im Land verlassen können. Und sie sind sogar besser als der Antrag es vermuten lässt: Die Feuerwehr in Neustadt hat jetzt den Ernstfall trainiert. Dafür wurde extra ein Container angefertigt, in dem ein Auto versenkt werden kann.

    Was die Garagenverordnung betrifft, die in Kürze wieder neu verkündet wird, gehe ich fest davon aus, dass sie sich erneut an der aktuell gültigen Muster-Garagenverordnung der Länder orientieren wird. Bei der Garagenverordnung handelt es sich um Gefahrenabwehrrecht. Selbstverständlich müssen die Regelungen auf der Höhe der Zeit sein und auch den Erfordernissen veränderter Antriebstechniken Rechnung tragen. Derzeit werden jedoch von Experten keine besonderen Anforderungen im Baurecht gesehen. Anforderun-gen grundlos zu erhöhen, würde die Neubaukosten nur unnötig in die Höhe treiben. Fest steht für uns aber auch: Sobald es neue Erkenntnisse in Forschung und Praxis geben sollte, wie der Brandschutz in Garagen und Parkhäusern weiter optimiert werden könnte, sollten diese Erkenntnisse selbst-verständlich zügig in die Rechtspraxis umgesetzt werden. Einer Aufforderung des Landtages an die Landesregierung bedarf es dazu aber nicht.

    Die AfD versucht, eine fachliche Kompetenz zu vermitteln, die sie einfach nicht hat. Es fehlen zum Beispiel konkrete Vorschläge zur Verkleinerung der Rauchabschnitte. Sollen es Trennmauern oder Stellwände sein? Deshalb können wir den vorliegenden Antrag der AfD guten Gewissens ablehnen. Er ist schlichtweg überflüssig. Es scheint mir, dass es der AfD in erster Linie auch nicht um den Brandschutz geht, sondern nach einem Thema gesucht wurde, um neue Antriebstechniken zu diskreditieren. Technischer Fortschritt ist nicht ihr Thema. Übrigens: Wenn die Brandrisiken wirklich so groß sind, wie die AfD zu wissen meint, müsste sie eigentlich ein Parkverbot für Elektroautos in Garagen und Parkhäusern fordern. Das wäre immerhin kon-sequent. Denn die geforderte Verschärfung der Garagenverordnung hätte aufgrund des Bestandsschutzes lediglich Auswirkungen auf Neubauten und würde für vorhandene Garagen oder Parkhäuser nicht gelten.

    Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ich also keinen Handlungsbedarf erkennen. Die brandschutzrechtlichen Anforderungen sind bereits hoch und werden laufend überprüft. Im unwahrscheinlichen Brandfall können wir uns auf unsere gut ausgebildeten und ausgestatteten Feuerwehren verlassen. Wir sollten daher zwei Dinge im Blick behalten: Erstens Hinweise und Empfehlungen von Experten aufnehmen und dort regeln, wo es einen Regelungsbedarf gibt und zweitens den Weg einer guten und professionellen Ausstattung der Feuerwehren im Lande konsequent fortsetzen.

    Die Feuerwehren sind es nämlich, die sich alltäglich in schwierigen Einsätzen bewähren.“

     

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  • 20.02.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 19 "Krankengeld bei Kinderbetreuung"

    In seiner Rede zu TOP 19 (Altersgrenze für die Zahlung von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes anheben) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Fast alle kennen es: Man ist so krank, dass man sich nicht zur Arbeit quälen will oder die Kolleginnen und Kollegen nicht anstecken möchte. Auf dem Gehaltszettel ändert sich dann in der Regel nichts, sofern man nicht mehr als sechs Wochen ausfällt.

    Aber was ist, wenn man nicht selbst krank ist, sondern das eigene kleine Kind mit über 40 Grad Fieber zu Hause bleiben muss und daher definitiv auch nicht alleine bleiben darf? Die Entgeltfortzahlung greift hier vielfach nicht, schließlich ist man nicht selbst als Arbeitnehmer erkrankt. Nun ist es so, dass man über § 616 BGB die Möglichkeit hat, aus persönlichen Gründen, also beispielsweise aufgrund der Erkrankung des eigenen Kindes, zu Hause zu bleiben. Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen eine Lohnfortzahlung für bis zu fünf Tagen leisten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits 1978 festgestellt. In vielen Arbeits- und Tarifverträgen ist § 616 BGB aber inzwischen ausgeschlossen. Das heißt, man bekommt für die Tage, in dem das Kind von einem zu Hause betreut werden muss, kein Gehalt. Der Gesetzgeber hat schon lange erkannt, dass das ein finanzielles Risiko für Familien ist und daher eine Lohnersatzleistung im SGB V für gesetzlich Krankenversicherte verankert – das Kinderkrankengeld. Die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet hierüber dem Arbeitnehmer den überwiegenden Teil des Lohnausfalls, wenn ein paar Tage das kranke Kind zu Hause betreut werden muss – wenn dies auch ärztlich attestiert wurde.

    Soweit so gut, doch je mehr man in die Tiefe dieser Thematik geht, desto mehr Fragestellungen tun sich auf. Bei Minderjährigen in Deutschland gibt es verschiedene rechtliche Altersgrenzen. Sei es bei der Strafmündigkeit, wie lange man draußen bleiben darf, Kinobesuch, Alkoholkonsum und weiteres. Nach § 1 Jugendschutzgesetz ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Ab 14 ist man dann ein Jugendlicher. Dass die Altersgrenzziehung beim Kinderkrangengeld eher willkürlich gewesen ist, lässt sich schon daraus ableiten, dass es bis in die 90er Jahre nur bis zu einem Alter von acht Jahren galt, nun bis zwölf. Eine Anhebung auf 14 ist konsequent und familienpolitisch auch richtig.

    Die etwaige Bezugsdauer ist begrenzt auf in der Regel zehn Arbeitstage pro Kind bzw. 20, wenn man alleinerziehend ist. Maximal 25 Tage kann ein Arbeitnehmer dies pro Jahr beanspruchen, wenn mehrere Kinder vorhanden sind. Die Altersgrenze entfällt wiederrum, wenn es sich um ein behindertes Kind handelt. Wir fordern nunmehr eine Evaluierung der Inanspruchnahme, um zu sehen, ob es große Abweichungen zwischen der möglichen Bezugsdauer und dem tatsächlichen Bedarfs gibt. Des Weiteren gibt es viele Berichte, dass die Beantragung so kompliziert und zeitaufwändig sei, dass das Instrument Kinderkrangengeld kaum in der Lage ist, um ad hoc hierüber sein Kind zu Hause zu betreuen und eher der eigene Erholungsurlaub hierfür in Anspruch genommen wird. Eine Entbürokratisierung für Arbeitgeber, Ar-beitnehmer und für die Ärzteschaft ist daher zwingend erforderlich.

    Von einem Missbrauch bzw. einer übermäßigen Nutzung der Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes ist nicht auszugehen. Schließlich erfordert es ein ärztliches Attest, das bescheinigt, dass das Kind nicht alleine zu Hau-se genesen kann. Wer einen Tag ‚blau‘ machen will, würde sich im Zweifel eher selbst als Arbeitnehmer krank melden und dann im Zuge der Entgeltfortzahlung auch keine finanziellen Einbußen haben. Eine weitere Frage, die sich auftat, betraf Kinder und Arbeitnehmer, die privat versichert sind. Hier gibt es keine vergleichbare umfassende Regelung. Daher möchten wir auch hier prüfen, ob und wie das Kinderkrankengeld auch bei allen privaten Krankenversicherern als Angebot etabliert werden kann. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat sich in dieser Legislaturperiode ebenfalls mit der Altersgrenze befasst und einstimmig beschlossen, dass die Erhöhung auf 14 Jahre politisch weiter vorangetrieben werden sollte.

    Wir sollten aus Schleswig-Holstein heraus ein klares Signal senden, wonach die Ausweitung, als auch die Vereinfachung des Kinderkrankengeldes gute Instrumente sind, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland weiter zu stärken.“

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  • 05.06.2018

    Kay Richert: Der Bund muss auf der Marschbahn seiner Daseinsvorsorge nachkommen

    Anlässlich der Erhöhung des Sonder-Malus gegenüber DB Regio und der Weitergabe des Geldes als Entschädigung an die Pendler erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Die katastrophale Pünktlichkeit von 63,9 Prozent sowie die unfassbare Zugausfallquote von 6,5 Prozent im Monat Mai decken schonungslos auf, dass Bahn und Bund die Probleme auf der Marschbahn immer noch nicht mit dem notwendigen Engagement angehen. Hier vernachlässigen Bund und Bahn fast schon vorsätzlich ihre staatliche Daseinsvorsorge, eine belastbare und zuverlässige Anbindung Sylts an das Festland sicherzustellen.

    Die Erhöhung des Sonder-Malus auf 500.000 Euro ist daher ein angemessener Schritt. Die allmonatliche Weitergabe des Sonder-Malus als Entschädigung an die Pendler ist dabei der richtige Weg und spiegelt den Einsatz von Verkehrsminister Dr. Buchholz wider. Statt wie die SPD jahrelang die Probleme auf der Marschbahn zu ignorieren und sich jetzt per Landtagsantrag als Helden zu stilisieren, handelt Jamaika tatsächlich und bringt Schleswig-Holstein wieder vorwärts. So geht das Land bei den Planungen der längst überfälligen noch fehlenden Zweigleisigkeit zwischen Niebüll und Klanxbüll in Vorleistung und hat dabei unter anderem die fraktionsübergreifende Unterstützung des Kreistags Nordfriesland sicher.

    Wir Freie Demokraten begrüßen den Einsatz und den Druck von Verkehrsminister Dr. Buchholz, der alles in seiner Macht stehende tut, um die Situation zu verbessern und die Bahn sowie den Bund zum Tätigwerden zu bewegen. Leider sind die Einflussmöglichkeiten des Landes jedoch begrenzt. Daher ist es auch Aufgabe der schleswig-holsteinischen CDU- und SPD-Bundestagsabgeordneten, die Aufnahme des zweigleisigen Ausbaus der Marschbahn in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes gegenüber Bundesverkehrsminister Scheuer durchzusetzen.

    Jamaika geht voran – doch jetzt muss auch der Bund liefern und beweisen, dass er es mit dem heute von Minister Scheuer angekündigten ‚Wow-Effekt beim Bahnfahren‘ ernst meint!“

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  • 20.02.2020

    Kay Richert zu TOP 22 "Eine starke Industrie für Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 22 (Eine starke Industrie für Schleswig-Holstein, vor-handene Arbeitsplätze sichern und neue Beschäftigte schaffen) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Warum brauchen wir Industrie? Wozu ist Industrie gut? Schleswig-Holstein ist ein Land des Mittelstandes. Von unseren rund 123.000 Betrieben sind über 99 Prozent kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Drei Viertel der rund eine Million sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten im Mittelstand. Wozu also Industrie? Die Industrie ist von großer Bedeutung für eine ausgewogene und zukunftsfähige Wirtschaftsstruktur. Arbeitsplätze in der Industrie sind qualifiziert und oft besser entlohnt, eine laufende Industrie sorgt für höhere Steuereinnahmen und eine gute Auftragslage im Mittelstand. Außerdem ist die Industrie ein besonders innovativer Wirtschaftsbereich. Wir wollen die Chancen nutzen, die sich uns gerade bieten, damit Schleswig-Holstein zu einem gewichtigeren Wirtschaftsstandort wird. Wenn das gelingt, wird das den Wohlstand für alle in unserem schönen Land spürbar heben.

    Herr Hölck, Sie haben ja Recht, dass Schleswig-Holstein hier einen enormen Nachholbedarf hat. Das liegt aber nicht an dieser Regierung, die seit zweieinhalb Jahren im Amt ist, das liegt an der wirtschaftspolitischen Orientierungslosigkeit der letzten 30 Jahre. Wir Jamaikaner haben seither mächtig aufgedreht und Dinge angeschoben, für die andere Jahrzehnte gebraucht haben. Dieses ist eine erfolgreiche Koalition und es macht Spaß und Freude, mit den Partnern von CDU und Grünen dieses Land zu entwickeln! Wo sind nun die Chancen? Zum einen erleben wir gerade eine Revolution der wirtschaftlichen Prozesse durch die Digitalisierung. Den daraus entstehenden Innovationsschub und die Dynamik können wir wahrscheinlich noch gar nicht voll überblicken. Was aber ganz deutlich wird, ist: Eine flächendeckende, ausreichende Versorgung mit Glasfaser-Breitband ist schon jetzt ein der zentraler Standortfaktor. Deshalb pushen wir mit einem Bündnis für den Glasfaserausbau genau das. Die zweite große Chance sind die erneuerbaren Energien, da haben wir als Energiewendeland Nr. 1 die Nase vorne. Und dabei geht es nicht nur um die Fertigung von Windmühlen. Das ist nicht der große Vorteil, den wir haben. Industrieschwerpunkte entstehen dort, wo die Infrastruktur gut und die Energie kurzfristig verfügbar sind. Deswegen sind die Industriezentren etwa im Ruhrgebiet oder im Donbas entstanden. Die Energie ist hier vor Ort vorhanden. Und anstatt unseren Windstrom 1000 km bis in die industrialisierten Zentren zu transportieren, würde ich ehrlicherweise lieber die weitere Wertschöpfung hierherholen.

    Die notwendige Infrastruktur besteht aus Transportwegen und digitaler Infrastruktur. Die digitale Infrastruktur, den erforderlichen Ausbau des Breit-bandnetzes, bringen wir mit unserem Bündnis für den Glasfaserausbau voran. Den Ausbau der Wege-Infrastruktur müssen wir weiter energisch vorantreiben und dürfen uns von den teils erheblichen Herausforderungen nicht entmutigen lassen. Wir brauchen den Ausbau der B5, den Ersatzbau für die Rader Hochbrücke, die A20, die Ertüchtigung der Querachsen und eine Instandsetzung und Elektrifizierung des Schienennetzes. Hier steht uns vor allem das deutsche Planungsrecht im Weg, das zu langwierig ist und zu viele Unsicherheiten beinhaltet. Wir treten deshalb klar für eine Reform des Planungsrechts ein und wir befürworten es auch, dass Großprojekte von nationaler Bedeutung durch Maßnahmengesetze ermöglicht werden.

    Ein weit verbreitetes Vorurteil gegenüber Industriebetrieben ist, dass die Gebäude dieser Betriebe abstoßend hässlich seien. Wer heute noch so denkt, dem empfehle ich eine Fahrt mit dem Auto entlang der Jütland- und der Seeland-Route in Dänemark. Dabei werden sie durch einen der industriellen Kerne unserer Nachbarn fahren, ohne das als Industrie wahrzunehmen. De Gebäude und Anlagen sind modern bis futuristisch, ästhetisch schön. Industrie heute stinkt nicht mehr und ist auch nicht mehr hässlich. Die Industriepolitik in diesem Land war ja schon länger eine Angelegenheit von fraktionsübergreifendem Interesse. Wenn ich das richtig gelesen habe, war es in der 18. Wahlperiode mein Kollege Christopher Vogt, der mit seinem Antrag – der von DGB und SPD aufgegriffen wurde – einen industriepolitischen Aufschlag der Küstenkoalition angeregt hat. Wir sind also gar nicht weit auseinander. Und das hat ja auch einen Grund: Heute Vormittag haben wir über Tarifbindung und Gewerkschaften gesprochen. Wir haben auch darüber gesprochen, dass die gewerkschaftliche Bindung in kleinen Unternehmen eher schwach ausgeprägt ist. Industrieunternehmen sind da tradi-tionell anders aufgestellt, hier wirken die Gewerkschaften noch mit und die Tarifbindung ist relativ hoch.

    Das Industriepapier der Landesregierung ist umfassend abgestimmt. Abgestimmt mit Wirtschaft, Verbänden und Gewerkschaften. Da steht genau das drin, was wir für eine starke industrielle Entwicklung brauchen. Deshalb wollen wir auch bei genau diesem Papier bleiben. Ich sehe also keinen Grund, warum Sie unserem guten Antrag nicht zustimmen sollten und bitte Sie herzlich um Unterstützung.“

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  • 20.02.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 31 "Erhalt seltener Nutztierrassen und Kulturpflanzen"

    In seiner Rede zu TOP 31 (Förderung zum Erhalt seltener Nutztierrassen und Kulturpflanzen) erklärt der Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Erhaltung unserer seltenen Nutztierrassen und seltenen Kulturpflanzen liegt uns Freien Demokraten am Herzen. Deren Erhaltung ist notwendig, um die Vielfalt unserer genetischen Ressourcen zu sichern. Sie sind wichtig, wenn sich unsere Zucht auf immer weniger Arten und Sorten konzentriert.

    Der Drang zu immer mehr Leistung auf dem Acker und im Stall ist prinzipiell nichts Verwerfliches. Schließlich setzen unsere Züchter und Saatgutunternehmer alles daran, um Schädlingsbefall zu vermindern und um die Leistung der Rassetiere und des Saatgutes zu optimieren. Das führt wiederum zu einem höheren Flächenertrag, es kann mehr Nahrung aus weniger Fläche erzeugt werden. Dieser Optimierungsprozess – dieses Streben nach Effizienz – ist daher ein Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Verbraucherschutz. Denn wenn eine neue Sorte weniger anfällig ist für Pilzbefall oder Krebs, dann müssen weniger Pflanzenschutzmittel oder weniger Medizin eingesetzt werden. Wir dürfen aber die Nutztierrassen und die Kulturpflanzen, die aus der aktiven Bewirtschaftung fallen, nicht in Vergessenheit geraten lassen. Der Erhalt alter Rassen und Sorten ist mehr als ein Hobby, mehr als eine Leidenschaft wie z.B. der Erhalt alter Landmaschinen. Lanz Bulldog und Angler Sattelschwein sind zwar beide ‚alt‘ – die alten Rassen und Sorten sind aber weitaus anspruchsvoller als ein 80 Jahre alter Schlepper. Und sie haben auch heute noch einen potentiellen und realen wirtschaftlichen Wert. Deshalb ist auch die Arche Warder mehr als ein Tierpark.

    Der vorgelegte Bericht macht deutlich, dass die Haltung und Zucht von alten Nutztierrassen, aber auch der Anbau alter Kulturpflanzen nicht selbstverständlich sind. Der Erhalt der Biodiversität liegt in den Händen vieler Initiativen und Landwirte, die sich freiwillig um den Fortbestand der selten gewordenen Arten und Sorten kümmern. Das ist ein unschätzbarer Dienst für den Erhalt der über Jahrhunderte gewachsenen genetischen Vielfalt der Nutztiere und Nutzpflanzen. Diese genetische Diversität sollten wir nicht nur aus nostalgischen Gründen erhalten. In der genetischen Vielfalt von Pflanzen und Tieren liegt ein wertvoller Schatz, ein natürliches Erbe, das es zu erhalten gilt. So wie wir versuchen zu verhindern, dass Arten unwiderruflich aus-sterben, müssen wir dies auch bei den jeweiligen Unterarten der Tiere und Pflanzen im Fokus haben.

    Der erwähnte Drang zu mehr Effizienz auf dem Acker und im Stall führt dazu, dass sich die Zucht auf immer weniger Rassen und Sorten beschränkt. Das führt mit der Zeit zu Inzucht und zur Degeneration, woraus wiederum Leistungsverlust und erhöhter Einsatz von Ressourcen resultieren. Dann ist der Punkt gekommen, dass wieder alte Rassen und Sorten eingekreuzt werden müssen. Dafür kann die Geschichte des Schwäbisch-Hällischen Landschweins aus Baden-Württemberg als Beispiel dienen. Gerade die kleineren landwirtschaftlichen Betriebe haben von dieser Züchtung profitiert. Der Erhalt der alten Nutztierrassen und Sorten kann und wird sich somit auch ökonomisch auszahlen. So eine Erfolgsgeschichte kann eines Tages auch aus Schleswig-Holstein kommen!Wir danken den Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein, die sich für den Erhalt seltener Nutztierrassen und seltener Kulturpflanzen engagiert einsetzen.

    Wir danken auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Mi-nisteriums für die Erstellung des Berichts und die Darstellung der Strategie des Landes. Das Land wird die regionalen Akteure weiter stärken. Wir werden die Stiftung Naturschutz und Arche Warder bei ihren Aufgaben zum Er-halt seltener Nutztiere und –pflanzen weiterhin unterstützen. Und unsere Landesregierung wird sich weiter auf Bundes- und Europaebene für den Fortbestand der genetischen Diversität unserer Nutztiere und –pflanzen einsetzen. Die Vielfalt in unserer schleswig-holsteinischen Landwirtschaft muss erhalten werden.“

     

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  • 20.02.2020

    Christopher Vogt: Hanau ist ein weiterer massiver Angriff auf unsere freie Gesellschaft

    Zu den Gewaltverbrechen mit vermutlich fremdenfeindlichem und rechtsextremem Hintergrund, bei dem elf Menschen ums Leben gekommen sind, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Dieses unfassbare Attentat ist ein weiterer massiver Angriff auf unsere freie Gesellschaft. Den Familien und Freunden der Opfer möchten wir unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme ausdrücken.

    Die zunehmende Radikalisierung in Teilen unserer Gesellschaft, die zu diesem rechtsextremen Terror führt, ist mehr als besorgniserregend. Wir Demokraten müssen dieser gefährlichen Entwicklung noch viel entschiedener entgegenwirken. Die Stimmung im Land darf nicht von denjenigen gesteuert werden, die Misstrauen und Hass schüren.“

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  • 21.02.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP 17+27 „Personalstrategie für den Justizvollzug“

    In seiner Rede zu TOP 17+27 (Langfristige Personalstrategie für den Justizvollzug und Funktionelle Zuständigkeiten in der Justiz neu regeln) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Vorgängerregierung hat uns ja die eine oder andere Baustelle hinter-lassen, um die wir uns kümmern müssen. Eine der herausforderndsten Auf-gaben ist die Personalsituation in unseren Justizvollzugsanstalten gewesen.

    Erinnern wir uns: Die sogenannte Küstenkoalition hatte mit großem Eifer eine Reform des Justizvollzugsgesetzes vorgenommen. Viele neue, zusätzliche Aufgaben wurden gesetzlich geschaffen, um den Justizvollzug zu verbessern, um insbesondere für eine bessere Reintegration und Resozialisierung von Strafgefangenen zu sorgen. Die Ziele waren durchaus nobel und richtig. Allerdings wollte man sich nicht mit den Folgen der Justizvollzugsreform ernsthaft befassen. Mehr Aufgaben im Strafvollzug führen natürlich zu einem höheren Personalbedarf. Das ist ignoriert worden, obwohl in den damaligen Debatten auf genau dieses Personalproblem immer wieder hin-gewiesen wurde. Es ist schon erstaunlich, dass eine Landesregierung die Aufgaben im Justizvollzug deutlich ausweitet, aber kein Konzept hat, mit welchem Personal diese Aufgaben erfüllt werden sollen. Eine Personalbedarfsanalyse hätte schon damals 2015/2016 nahegelegen! Fehlanzeige. Ein entsprechender Antrag meines Vorgängers Dr. Ekkehard Klug wurde mit den Stimmen der Küstenkoalition abgelehnt und die Begründung der damaligen Justizministerin ist ein deutlicher Beleg für die Ignoranz gegenüber den zusätzlichen Belastungen, die man dem Personal in den Justizvollzugs-anstalten zumutete, weil man den Personalbestand nicht erhöhte.

    Das Ergebnis der Personalbedarfsanalyse, die uns heute vorliegt, bestätigt die Befürchtungen, auf die unsere Fraktion schon in der letzten Legislaturperiode mit Nachdruck hingewiesen hatte. Zusätzliche Aufgaben schaffen, ohne für das notwendige Personal zu sorgen, ohne das erforderliche Personal überhaupt zu ermitteln, das ist in hohem Maße verantwortungs- und sogar rücksichtslos. Insofern war der Regierungswechsel im Mai 2017 auch für die Vollzugsbeamten ein Segen. Wir schrieben die Notwendigkeit einer Personalbedarfsanalyse im Koalitionsvertrag fest und wissen seit Anfang des Jahres: In unserem Land fehlen tatsächlich 85 Stellen, damit unsere Justizvollzugsanstalten die an sie gestellten Aufgaben auch wirklich erfüllen können. Wir danken der Justizministerin, dass mit großer Sorgfalt der tatsächliche Personalbedarf ermittelt wurde. Wir danken aber auch der Landesregierung insgesamt, dass sie dem Stellenaufbau zustimmte und umgehend entschieden hat, dass diese Stellen in die Eckwerte für 2021 einfließen werden. Das ist ein großartiges Signal für unsere Vollzugsbeamten, denn damit ist sichergestellt, dass der zusätzliche Stellenbedarf am Ende nicht an den Finanzen scheitern wird. Jamaika ergreift also die seit langem notwendigen Maßnahmen, um die überobligatorische Inanspruchnahme von Beamten im Justizvollzug zu beenden.

    Aber damit sind die Personalprobleme im Justizvollzug keineswegs gelöst. Das Justizministerium steht vor der großen Herausforderung, auch für das Personal zu sorgen, um die Stellen dauerhaft zu besetzen. Die Personalgewinnung im Justizvollzug ist ja schon heute nicht trivial. Es braucht Menschen mit einer gestandenen Persönlichkeit und einem hohen Maß an Lebenserfahrung. In der Regel sollen Anwärter bereits eine Ausbildung abgeschlossen und Berufserfahrung haben. Es müssen also Menschen zu einem Berufswechsel und zu einer weiteren Ausbildung bewegt werden, die bereits erfolgreich im Berufsleben stehen. Das war schon in der Vergangenheit nicht einfach und wird vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des damit verbundenen Fachkräftemangels noch viel schwieriger. Ein erster richtiger Schritt ist gewesen, dass unsere Landesregierung in Boostedt zusätzliche Ausbildungskapazitäten geschaffen hat.

    Wir brauchen aber auch eine darüber hinausgehende, langfristige Personal-strategie, die insbesondere die Personalgewinnung in den Blick nimmt. Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, dürfen nicht unterschätzt werden und deshalb bitten wir die Landesregierung, schon heute mit der Entwicklung einer langfristigen Personalstrategie zu beginnen, um die Herausforderungen der Zukunft bewältigen zu können. Denn was nützen uns ausfinanzierte Stellen, wenn wir nicht das Personal haben, um sie zu besetzen. Aber auch hier gilt: Problem erkannt – Problem gebannt. Anders als die Vorgängerregierung wird unsere Landesregierung ihre Augen vor diesen Herausforderungen nicht verschließen, sondern für Lösungen sorgen.“

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  • 21.02.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 20 „Bürgerbeteiligung an der Windkraft sicherstellen“

    In seiner Rede zu TOP 20 (Bürgerbeteiligung an der Windkraft sicherstellen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir sind offen für eine Neuregelung der finanziellen Beteiligung an Wind-kraftanlagen der Kommunen und Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Die Lösung muss nach unserem Dafürhalten aber drei Kriterien erfüllen: Die finanzielle Beteiligung sollte erstens bundeseinheitlich erfolgen, sie darf zweitens nicht zu weiter steigenden Strompreisen führen und drittens sollte sie Windenergieanlagen nicht komplett wirtschaftlich unmöglich machen. Das schließt schon eine Reihe von Modellen aus. Rein regionale Ansätze zur Erhöhung der finanziellen Beteiligung an Windkraftanlagen lehnen wir ab. Das hätte nämlich zur Folge, dass unterschiedliche Anforderungen an die finanzielle Beteiligung von Anwohnern und Kommunen zu unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen für die Windparkprojektierer führen würden. Die Ausschreibung für den Erhalt einer EEG-Förderung ist aber bundesweit konzipiert und setzt ein ‚level playing field‘ voraus. Daher streben wir eine bundeseinheitliche Regelung an. Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz wie in Mecklenburg-Vorpommern lehnen wir daher ab.

    Unserer Ansicht nach, und das schreiben wir auch in unserem Jamaika-Antrag, sollte eine Reform des Gewerbesteuerrechts vorangebracht wer-den. Durch eine veränderte Verteilung oder ‚Zerlegung‘ der Gewerbesteuer könnte eine teilweise Verlagerung der Besteuerung erreicht werden. Nämlich weg vom Sitz des Windanlagenbetreibers und mehr hin zum Standort der Windräder. Für diskutabel halten wir den Vorschlag des BWE, ein bis zwei Prozent des jährlichen Umsatzes der Windenergieanlagen für Maß-nahmen zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung im Sinne regionalwirtschaftlicher Effekte im Gebiet der Standort- und den angrenzenden Gemeinden zu verwenden.

    Natürlich will ich nicht versäumen, die sehr erfolgreichen Bürgerwindparks ‚Made in Schleswig-Holstein‘ zu erwähnen. Bürgerwindparks in Eigeninitiative sind echte Akzeptanzheber und bringen durch die Wertschöpfung ganze Regionen voran. Die Einrichtung einer Servicestelle auf Bundesebene für Bürgerwindparks wäre sehr zu begrüßen. Es sollte aber auch klar sein, dass sich Akzeptanz für Windkraftanlagen nicht pauschal erkaufen lässt. Akzeptanzsteigernde Maßnahmen sollten daher nicht ausschließlich über die finanzielle Beteiligung von Anwohnern gedacht werden. Daher sind die um-fassenden öffentlichen Anhörungen zur Regionalplanung Wind absolut richtig. Daneben müssen das Land und die Vorhabenträger weiter frühzeitig in-formieren. Sie müssen die Beteiligung der Kommunen und Bürgerinnen und Bürger vor Ort an Planungsvorhaben sicherstellen. Denn je früher schutz-würdige Aspekte wie Schallschutz, Denkmalschutz, Naturschutz und so weiter berücksichtigt werden können, desto eher können Konflikte vermieden, und desto eher kann die Akzeptanz vor Ort gesteigert werden. Wir fordern daher, dass die Informations- und Beteiligungspflichten bereits in den ersten Planungsphasen der Vorhabenträger bundesweit einheitlich geschaffen werden.

    Wir haben hier im Landtag darüber hinaus gemeinsam im Haushalt die Ein-richtung einer unabhängigen Clearingstelle für Fragen des Windkraftausbaus ermöglicht. Die Stelle soll bei Konflikten moderieren und vermitteln. Sie soll Kommunen und Bürgerinnen und Bürger beraten. Die Stelle soll parallel zur Festsetzung der Regionalpläne Wind ihre Arbeit aufnehmen. Dann ist ein weiterer Schritt getan, mehr Bürger beim Thema Windenergie mitzunehmen.“

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  • 21.02.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 23 „Einträge früher messen – Verursacherprinzip beim Nitrateintrag durchsetzen“

    In seiner Rede zu TOP 23 (Einträge früher messen – Verursacherprinzip beim Nitrateintrag durchsetzen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Diskussion um die Düngeverordnung steht gemeinsam mit dem sogenannten Agrarpaket der Bundesregierung im Zentrum der Bauernproteste. Wir nehmen die Proteste sehr ernst. Und wenn wir die Proteste ernst nehmen wollen, sind wir selbstverständlich auch zur Ehrlichkeit verpflichtet. Das heißt: Wenn wir nicht Strafzahlungen in Millionenhöhe riskieren wollen, brauchen wir eine neue Düngeverordnung. Das EuGH-Urteil liegt der Bundesregierung seit fast zwei Jahren vor. Die EU-Kommission wird Deutschland wohl nicht länger Aufschub gewähren. Die Strafzahlungen drohen und wir müssen sie abwehren.

    An der Entstehungsgeschichte der Düngeverordnung kann man sich zu Recht abarbeiten. Hier ist vieles schiefgelaufen. Die rechtzeitige Anpassung des Messstellennetzes und somit eine sinnvolle einheitliche Regelung für ein bundesweites Messnetz hätten bereits viel früher Eingang finden müssen. Der pauschale 20-Prozent-Abschlag hätte gestrichen werden müssen, weil er effektiv kaum etwas für den Gewässerschutz bringen wird. Jetzt ist es für diese Änderungen wohl leider zu spät. Zwar kommt wahrscheinlich die Binnendifferenzierung für rote Gebiete – aber nur für das Monitoring. Und die Messstellen sollen im Nachgang der Düngeverordnung vereinheitlicht werden. Das macht alles nicht den Eindruck, dass hinter der Düngeverordnung wirklich ein effektives Gesamtkonzept steckt. Das muss sich Bundesministerin Klöckner anhören. Wir können aber nicht suggerieren, dass wir zu diesem Zeitpunkt als Land noch große Verbesserungen in der Düngeverordnung erreichen können. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Hier führt der Antrag der AfD in die Irre.

    Die AfD macht sich einen Vorschlag der niedersächsischen Landesregierung zu Eigen. Die AfD kopiert wieder einmal eine eigentlich alte Forderung und macht sie zu ihrem Spielzeug. Nach dem Motto: ‚Wenn ihr dem nicht zustimmen könnt, dann habt ihr eure eigenen Positionierungen verraten.‘ Das ist ein durchschaubares Spiel. Und das machen wir nicht mit. Auch wir sind für das Verursacherprinzip, wie wahrscheinlich prinzipiell alle Fraktionen hier im Saal. Die Einträge müssen an der Quelle, also beim Verursacher minimiert werden. Wer kann schon dagegen sein. Nur der Weg dahin ist problembehaftet. Wie können wir das Verursacherprinzip erreichen, vor allem auch aus der Perspektive der Länder, wenn die Bundesregierung das Verfahren zur Düngeverordnung schon so lange verschleppt? Hier warten die Länder schon lange auf eine Einigung zwischen EU-Kommission und Bundesregierung und haben selbst viele Vorschläge gemacht.

    Wie gehen wir nun im Kontext dieser drei Ebenen – EU, Bund und Land – vor? Darauf gibt uns die AfD keine Antwort. Die AfD kann uns auch keine Antwort liefern, weil es der AfD gar nicht um die Lösung der konkreten Probleme der Landwirte und des Gewässerschutzes geht. Es geht der AfD nur darum, auf einer Protestwelle mitzusurfen, ohne sich an der Problemlösung wirklich zu beteiligen. Wie sich der Presseberichterstattung entnehmen lässt, wird sich der Bundesrat Anfang April mit der Düngeverordnung beschäftigen müssen. Wir bitten unsere Landesregierung mit unserem Alternativantrag darum, sich dafür einzusetzen, dass die Regelungen der Verordnung so gut wie möglich angepasst werden. Nährstoffeinträge in die Gewässer müssen zielgerichtet minimiert werden. Und vor allem dürfen nicht diejenigen Betriebe, die bereits in der Vergangenheit gewässerschonend gewirtschaftet haben, zusätzlich belastet werden. Die Düngeverordnung darf gutes Verhalten nicht bestrafen. Das wäre widersinnig und der Protest gegen solche Regelungen ist absolut legitim.

    Wir wollen ein bundesweit einheitliches Verfahren für die Ermittlung der Belastungsgebiete. Außerdem wollen wir, dass die Erfassung der Nährstoffströme in den landwirtschaftlichen Betrieben bundesweit einheitlich erfolgt. Wir sind der Ansicht: Der Bund muss die Voraussetzungen schaffen, dass gewässerschonend wirtschaftende Betriebe entlastet werden. Was der Bund aufgrund eigener Versäumnisse nicht mehr kann, ist, ein einheitliches Berechnungsverfahren für Einträge an der Oberfläche zu schaffen. Das muss nach unserem Dafürhalten zusammen mit einer bundesweiten Verbesserung des Messnetzes im Nachgang der Düngeverordnung dringend angefasst werden. Die Bundesregierung muss auf dieser Basis den Spiel-raum für Ausnahmen für gewässerschonende Betriebe schaffen. Das kann der Bund im Rahmen der jetzigen Düngeverordnung wahrscheinlich nicht mehr erreichen. Die Bundesregierung hat sich in eine Zwangslage begeben. Das ist schlecht für die Bauern und eine verpasste Chance für einen effektiven Schutz der Gewässer. Wir und unsere Landesregierung werden sich dafür einsetzen, dass alles im Rahmen des Möglichen getan wird, um die Düngeverordnung im Bundesratsbeteiligungsverfahren noch zu verbessern. Unsere Landesregierung wird sich dafür einsetzen, bei der Umsetzung der Düngeverordnung für nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe zugeschnittene Lösungen und Ausnahmen zu ermöglichen. Klar ist aber auch: Die Diskussion um die Zukunft der Landwirtschaft wird nicht mit dem Beschluss einer Düngeverordnung erledigt sein. Wir werden uns weiter für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein einsetzen.“

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  • 21.02.2020

    Anita Klahn zu TOP 32 „Inklusion im schulischen Bereich“

    In ihrer Rede zu TOP 32 (Bericht zum Stand der Inklusion im schulischen Bereich) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wir haben hier bereits einiges an Zahlen und Fakten zu dem Bericht gehört. Und wir haben auch gehört, dass Schleswig-Holstein im Vergleich zu den anderen Bundesländern sehr gut dasteht. Dem positiven Tenor des Berichts will ich auch gar nicht widersprechen, ich wünsche mir aber, dass wir uns der Sache ein wenig differenzierter nähern. Denn während wir mit technischen Zahlen, Inklusions- und Förderquoten hantieren, bedeutet Inklusion für die Betroffenen weit mehr als das. Bevor wir dazu kommen, möchte ich mich an dieser Stelle bei all jenen bedanken, die sich engagiert und unter Aufbietung aller Kräfte dafür einsetzen, dass die Inklusion trotz manch mangelnder Rahmenbedingungen überhaupt erst möglich gemacht wird. Ihnen allen gilt mein Dank.

    Kommen wir zurück zu dem Bericht. Dazu zunächst etwas Allgemeines vor-weg: Ich störe mich ein wenig an den Begrifflichkeiten der Inklusion und der Inklusionsquote, denn sie implizieren automatisch, dass es eine Exklusionsquote geben muss. Exkludiert, also sozusagen ‚ausgeschlossen‘ wären dann alle Kinder, die nicht in Regelklassen unterrichtet werden würden. Diese Sichtweise halte ich für unglücklich. Denn damit wird den Förderschulen pauschal unterstellt, dass dort Kinder lediglich ‚geparkt‘ werden und keinen adäquaten Unterricht erhalten. Das Gegenteil ist aber der Fall! Die Wirklichkeit ist so, dass die Förderschule der bessere Lernort für manche Kinder ist. Dort gibt es den bestmöglichen Förderunterricht, weil es dort Möglichkeiten gibt, die wir an den Regelschulen nicht haben und auch nicht herstellen können. Ich plädiere dafür, die Förderschulen zu erhalten, da sie erstens von betroffenen Eltern gewünscht werden und zweitens für viele Eltern und Kinder eine absolut sinnvolle Alternative zu den Regelschulen sind. Auch das gehört für mich zu einer echten Schulwahlfreiheit dazu. In diesem Zusammenhang können wir auch gerne diskutieren, inwiefern eine hundertprozentige Inklusion ein erreichbares und erstrebenswertes Ziel ist. Dann müssen wir aber auch ehrlich darüber sprechen, welche Konsequenzen dies nicht nur für die Regelschulen hat, sondern auch insgesamt für die Bildungspolitik und auch die Finanzpolitik, die nur begrenzte Haushaltsmittel zur Verfügung hat.

    Ich sagte ja bereits, dass sich das Thema Inklusion für die Betroffenen durchaus anders anlässt, als für uns, die wir mit etwas mehr Distanz über das Thema diskutieren. Ich habe daher erst kürzlich aus einer Veranstaltung und Diskussionen mit Betroffenen zu dem Thema wertvolle Erkenntnisse ziehen können. Es gibt eine allgemein große Unzufriedenheit und Frustration, wie die Inklusion bisher umgesetzt worden ist. In den Kollegien ist eine zu hohe Arbeitsbelastung Alltag, welche sich wiederum stark auf die Lehrergesundheit niederschlägt. Hauptgründe sind fehlendes Personal, fehlende Zeit und fehlende Räumlichkeiten. Natürlich waren diese Nennungen nicht allzu überraschend und auch nicht neu, aber wir müssen sie uns dennoch immer wieder vor Augen führen. Leider ist ebenso klar, dass es keine einfachen Lösungen gibt.

    Wir blicken in Schleswig-Holstein stolz auf eine Inklusionsquote von fast 70 Prozent. Allerdings ist diese Zahl kein Grund, sich zurückzulehnen. Denn über eines sagt diese Zahl gar nichts aus: Die Qualität der Inklusion. Und daher ist es mir wichtig, dass wir den Fokus etwas von dieser Zahl nehmen und der Qualität der Inklusion eine viel größere Beachtung schenken. Insgesamt möchte ich feststellen, dass wir noch viel Arbeit vor uns haben und die Thematik rund um die Inklusion den Betroffenen stark auf den Nägeln brennt. Daher kann es für uns alle fraktionsübergreifend nur Ansporn sein, uns weiter intensiv mit dem Thema im Bildungs- und Sozialausschuss auseinanderzusetzen. Alle Beteiligten haben es verdient, dass wir sie in ihrer Arbeit unterstützen!“

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  • 25.02.2020

    Annabell Krämer: Wir modernisieren Schleswig-Holstein

    Zum heute vom Kabinett beschlossenen Nachtragshaushalt erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Jamaika investiert weiter in die Bereiche, die dringend finanzielle Mittel benötigen: Unsere Infrastruktur wurde über Jahrzehnte sträflich vernachlässigt – hier haben wir bereits viel angepackt, aber noch stehen zahlreiche Projekte auf der Agenda. Beim Breitbandausbau sind wir bundesweit Spitzenreiter, aber bei der Digitalisierung gibt es noch einiges zu tun. Bildung, Verwaltung, Landwirtschaft – der digitale Wandel ist bereits da, aber wir dürfen den Anschluss nicht verlieren. Unsere Kinder brauchen Kitaplätze, auch hier unterstützen wir die Träger beim Neubau und der Sanierung von Gebäuden. Und wir investieren in Maßnahmen für den Klimaschutz. Mit einer Investitionsquote von 10 Prozent sind wir auf dem guten Weg, Schleswig-Holstein zu modernisieren und voranzubringen. Wir Freie Demokraten haben dies immer gefordert und jetzt beweisen wir, dass es möglich ist.

    Wir bauen Betonschulden ab und tätigen keine strukturellen Ausgaben, die unser Land über Jahrzehnte finanziell belasten würden. Denn unser Ziel ist und bleibt: Wir investieren in das Land, für die Menschen und vor allem nachhaltig für die kommenden Generationen.

    Dass wir gleichzeitig wie geplant Altschulden tilgen, kommt als i-Tüpfelchen noch obendrauf.“  

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  • 30.05.2018

    Kay Richert: Bahn muss endlich Lösungen präsentieren

    Zu den anhaltenden Problemen auf der Marschbahn erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    "Die immer neu auftretenden Probleme auf der Marschbahnstrecke machen fassungslos. Wer hätte gedacht, dass die Bahn nach den seit über einem Jahr anhaltenden katastrophalen Zuständen mit immer neuen Hiobsbotschaften um die Ecke kommt. Man fragt sich langsam, ob die Bahn ein ernsthaftes Interesse an der Lösung der Probleme hat. Man fragt sich langsam, ob wir uns noch im Technologieland Deutschland befinden. Wie kann es sein, dass unsere Schieneninfrastruktur in den letzten Jahrzehnten derart heruntergewirtschaftet wurde?

    Wir sind es leid, dass sich im Bahnkonzern gegenseitig die Verantwortung zugeschoben wird. Wir von der FDP wollen neben unserem Vertragspartner DB Regio deswegen einen sprechfähigen Vertreter der DB Netz hier im Ausschuss haben, der uns verlässlich aufzeigt, wie die Deutsche Bahn diese Peinlichkeiten endlich in den Griff bekommen will."

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  • 25.02.2020

    Jörg Hansen: Bodycams haben sich im Test bewährt

    Zur Veröffentlichung des Innenministeriums, dass die Landespolizei mit dem Testlauf der Bodycams zufrieden ist, erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Dass der Testlauf der Bodycams aus den Reihen der Polizei positiv bewertet wurde, ist ein gutes Signal. Denn wir sind überzeugt davon, dass sie die beweiskräftige Strafverfolgung verbessern werden und freuen uns, dass dies von der Landespolizei bestätigt wird. Gleichzeitig hoffen wir, dass Bodycams deeskalierend wirken und somit unseren Polizeibeamtinnen und –beamten zusätzlichen Schutz vor Attacken bieten. Der Testlauf wurde eng vom ULD begleitet, sodass wir neben dem Schutz der Kolleginnen und Kol-legen auch den Datenschutz der Bürger im Blick haben.

    Der Rahmen für den zukünftigen Einsatz wird mit der laufenden Polizeirechtsreform abgesteckt werden. Unserem Kernanliegen für eine effektive und zeitgemäße Ausstattung der Landespolizei sind wir damit einen großen Schritt näher gekommen.“  

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  • 25.02.2020

    Christopher Vogt: Der Kampf gegen Antisemitismus muss engagierter denn je geführt werden

    Zur Ernennung von Peter Harry Carstensen zum Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wir begrüßen die Ernennung von Peter Harry Carstensen zum Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus in Schleswig-Holstein. Es ist absolut richtig, dass es diese Einrichtung jetzt auch in Schleswig-Holstein gibt. Prominenter hätte man diese Position in Schleswig-Holstein kaum besetzen können. Das bringt zum Ausdruck, wie wichtig uns die Förderung des aktiven jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein ist.

    75 Jahre nach Auschwitz muss der Kampf gegen den Antisemitismus in unserer Gesellschaft engagierter denn je geführt werden. Es ist unser Ziel, dass Menschen jüdischen Glaubens hier endlich völlig frei und ohne Angst leben können. Die Beauftragtenstelle ist auf diesem Weg zumindest ein weiterer Meilenstein. In anderen Bundesländern werden im Rahmen dieser Stelle verschiedene Projekte vor allem mit jungen Menschen durchgeführt. Das sollten wir uns genau anschauen und ggf. ebenso machen.“  

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  • 21.02.2020

    Anita Klahn: Wir bleiben dran bei der Unterrichtsversorgung

    Zur Vorstellung des Bildungsministeriums heute zum Thema Lehrerstellen und Unterrichtsversorgung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die Steigerung bei der Unterrichtsversorgung ist ein großer Erfolg dieser Landesregierung. Erst Recht, wenn man bedenkt, welche Ausgangssituation wir vorgefunden haben. Durch zusätzliche Planstellen, Erhöhung der Ausbildungs- und Studierendenkapazitäten leisten wir einen wichtigen Beitrag für guten Unterricht.

    Die Rückmeldungen aus den Schulen zeigen uns aber, dass wir von einem flächendeckenden qualifizierten Unterricht durch die entsprechenden Fach-lehrer leider weiterhin ein gutes Stück entfernt sind. Teilweise dramatisch ist die Situation in einzelnen Schulen und Regionen, die als Arbeitsort weniger attraktiv gelten. Hier müssen wir besonders schauen, welche Maß-nahmen Wirkung zeigen, und wo nachgebessert werden muss, damit es zu möglichst wenig Unterrichtsausfall kommt.“  

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