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  • 19.05.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 14 „Luftrettung auf Inseln und Halligen innovativ weiterentwickeln“

    In seiner Rede zu TOP 14 (Luftrettung auf Inseln und Halligen innovativ weiterentwickeln) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Während in den vergangenen Wochen Hagel, Wind und Dauerregen kurzzeitig das Wetter übernommen haben, scheint hoffentlich bald häufiger die Sonne. Für den Rettungsdienst auf dem Festland spielt das Wetter weitgehend keine Rolle, denn er kann bei Regen oder Sturm für angemessene Rettungsdienstleistungen sorgen. Das liegt zum einen an der hervorragenden Qualifikation der Rettungskräfte, aber auch vor allem daran, dass Rettungskräfte auf dem Land eher selten auf Hubschrauber zurückgreifen müssen, was wiederum auf den Inseln und Halligen der Regelfall ist. Diesen Hubschraubern ist es bei schlechtem Wetter, insbesondere bei Nebel, nicht möglich, zu starten oder zu landen, sowohl aus technischen, aber auch aus rechtlichen Gründen. Im Kampf um jede Sekunde ist das jedoch eine verheerende Situation. Und so braucht es eine innovative und zukunftsfähige Lösung, um die Rettungswege für die Hubschrauber auf den Inseln und Halligen unabhängig vom Wetter einfacher und sicherer zu gestalten und Menschenleben zu retten.

    Als FDP-Fraktion und Jamaika-Koalition freuen wir uns sehr, dass wir einen Schritt in Richtung des ‚Point in Space‘-Systems in Schleswig-Holstein ermöglichen. Insbesondere freut mich, dass wir ein konkretes Umsetzungskonzept erarbeiten und dies im Sozialausschuss besprechen werden. Im besten Fall wird dieses Konzept auch auf Regionen außerhalb von Schleswig-Holstein ausstrahlen, sodass zukünftig mehr Menschen über den Luftweg eine schnelle Rettung erfahren. Die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. steht hierfür schon sprichwörtlich in den Startlöchern.

    Auch für die ländlich besiedelten Gebiete in unserem Land schafft das ‚Point in Space‘-System einen Zeitvorteil bei der Versorgung und Rettung Menschen und ermöglicht eine entsprechende und wichtige Gesundheitsversorgung in Notfällen. Ein weiterer positiver Nebeneffekt zeigen Erfahrungen aus dem Ausland: So geht mit dem Einsatz des PinS-System eine deutliche Reduktion der Lärmbelastung an den an Landungsplätze angrenzenden Gebieten einher.

    Mit einem Blick nach Norwegen oder in die Schweiz zeigt sich, dass das ‚Point in Space‘-System sich bereits seit 2006 bzw. 2011 etabliert und bewährt hat. Für Luftretter bietet dieses System gerade in der Nacht einen entscheidenden und zeitrettenden Vorteil. Denn bei Wolken in einer Höhe von weniger als 400 Meter dürfen Rettungshelikopter nach aktueller deutschen Rechtslage bei Nacht nicht starten. Das ‚Point in Space‘-System kann diese Grenze erhöhen und das ist im Kampf um Menschenleben und um jede Sekunde eine erhebliche Erleichterung. Mit dem System werden vom Helikopter aus fest definierte Punkte angesteuert, die ein sicheres und einfacheres Anfliegen auf das Dach eines Krankenhauses oder auf einen Flugplatz ermöglichen.

    Es ist sehr erfreulich, dass die Planungen zur Umsetzung dieses innovativen Verfahrens durch das Land vorangetrieben werden. Wir wollen gemeinsam mit allen Partnern, der Luftrettung, der Deutschen Flugsicherung, den Forschern beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt und selbstverständlich auch den Krankenhäusern, den Luftraum sicherer machen und den Helikoptern ermöglichen, häufiger Menschen zu retten. Der eine oder andere kennt sicherlich auch die gelben Hubschrauber des ADAC, der ebenfalls ein großer Luftretter in Deutschland ist. Auch sie werden sicherlich von diesen Erkenntnissen profitieren.

    Wenn es um einen medizinischen Notfall geht, dann sind die Schleswig-Holsteiner und Schleswig-Holsteinerinnen auf den Inseln und auf den Halligen auf die Luftrettung angewiesen. Hierfür bieten Innovationen und neue Ideen mehr Sicherheit. Allein der Rettungshubschrauber ‚Christoph 42‘ am Flugplatz Schachtholm bei Rendsburg startete im Jahr 2020 1.783 Mal. Jedes Menschenleben, das er retten könnte, weil ihm neue technische Systeme ermöglichen, bei schwierigen Wetterlagen oder Sichtverhältnissen aufzusteigen, rechtfertigt die Investitionen, die wir als Jamaika-Koalitionen hier vorantreiben wollen. Wir hoffen, dass die technischen und rechtlichen Regularien dann schnell angepasst werden und möglichst in ganz Deutschland Menschen und auch Hubschrauberbesatzungen noch mehr Sicherheit erhalten.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

     

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  • 19.05.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 21 „Erstellung eines Glücksspielsucht-Hilfsplans für Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 21 (Erstellung eines Glücksspielsucht-Hilfsplans für Schleswig-Holstein) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der NDR meldete gestern, am 18. Mai 2021, dass in Schleswig-Holstein die Zahl der Online-Glücksspielsüchtigen in der Corona-Pandemie zugenommen habe und dieser Trend überrascht niemanden. Die Kontaktbeschränkungen, die zum Schutz vor Infektionsrisiken verhängt werden mussten, die zum Teil existentiellen Nöte vieler Menschen durch die Pandemie und ihre Folgewirken dürften ursächlich für diesen Trend gewesen sein. Da sind sich die Experten einig. Ich befürchte aber auch, dass nun die Kritik der SPD am Glücksspielstaatsvertrag, der ja endlich auch das Online-Glücksspiel in Deutschland legalisiert und reguliert, wieder lauter wird. Doch das wäre ein voreiliger Schluss. Im Gegenteil müssen wir froh sein, dass nun auch das Online-Glücksspiel deutschlandweit legal sein und damit unter einer strengen staatlichen Aufsicht stehen wird.

    Suchtprävention und Suchthilfen können nur effektiv sein, wenn wir wissen, wo Suchtgefahren lauern und wenn wir individuelle Suchtrisiken beim Spieler selbst frühzeitig erkennen können. Das erfordert aber eine Kanalisierung des Online-Glücksspiels und eine strenge staatliche Kontrolle, die nur beim legalen Glücksspiel gewährleistet ist. Wir sind uns der Risiken des Glücksspiels ja durchaus bewusst und ich verwahre mich gegen den Vorwurf, dass diejenigen, die sich für eine Legalisierung des Online-Glücksspiels eingesetzt haben, nur die Interessen der Anbieter im Blick hätten und nicht die Schutzbedürfnisse der Spielerinnen und Spieler. Das ist nicht richtig. Wir werden Online-Glücksspiel nicht aus unserer Lebenswirklichkeit verbannen können. Trotz des Verbotes war in allen anderen Bundeländern Online-Glücksspiel möglich, dort allerdings unreguliert und unkontrolliert. Die Gefahren der Spielsucht sind aber beim legalen wie beim illegalen Glücksspiel gleichermaßen gegeben. Im legalen Glücksspiel kann der Staat jedoch Gefährdungen einzelner viel früher erkennen und diesen Gefahren mit präventiven und reaktiven Schutzmaßnahmen begegnen.

    In Schleswig-Holstein haben wir die Suchtprävention und die Suchthilfe schon in der Vergangenheit ernst genommen. Es kann nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden, dass im Zuge der Legalisierung des Online-Glückspiels auch der Spielerschutz im Vergleich zu allen anderen Bundesländern deutlich verbessert wurde. So nutzen wir in Schleswig-Holstein bereits seit Jahren mit dem sogenannten Safeserver ein zentrales Erfassungssystem, um den Spielerinnen- und Spielerschutz zu verbessern und frühzeitig Warnsignale zu erfassen, wenn Hinweise auf eine Spielsucht festgestellt werden. Wir verfügen in Schleswig-Holstein auch über ein enges Netz an Suchtpräventions- und Suchtberatungsstellen, die einschlägige Expertise bei der Online-Glücksspielsucht haben. Und selbstverständlich werden wir uns mit dem Status quo nicht zufrieden geben, sondern den Spielerschutz mit Fachleuten evaluieren und laufend verbessern.

    Der SPD-Antrag erweckt den Eindruck, als müssten wir in Schleswig-Holstein bei Null anfangen. Das ist aber gerade nicht der Fall. Und aufgrund der Sonderrolle, die Schleswig-Holstein seit 2012 beim Online-Glücksspiel hatte, haben wir auch einschlägige Erfahrungen und entsprechende Expertise, wie der Suchtgefahr beim Online-Glücksspiel begegnet werden muss. Dass wir uns hier weiterentwickeln können und wollen, ist eine Selbstverständlichkeit. Denn auch hier gilt: Stillstand ist der Anfang von Rückschritt. Wo wir Entwicklungsmöglichkeiten sehen und wie wir die Suchthilfe und -prävention evaluieren wollen, haben wir in unserem Antrag dargestellt. Wir müssen nicht bei Null starten, aber wir müssen uns stetig weiterentwickeln und das wollen wir gemeinsam mit der Landesregierung umsetzen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

     

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  • 19.05.2021

    Oliver Kumbartzky zu TOP 22 „Freiwilliger Lieferverzicht als Kriseninstrument in der EU verankern“

    In seiner Rede zu TOP 22 (Freiwilliger Lieferverzicht als Kriseninstrument in der EU verankern) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Nie zuvor in der bundesdeutschen Geschichte gab es Lebensmittel in einer so hohen Qualität und Vielfalt zu erwerben wie heute. Aber gleichzeitig sind die Ausgaben für Lebensmittel historisch niedrig. Gerade einmal rund zehn Prozent des durchschnittlichen Einkommens geben die Deutschen für Nahrungsmittel aus. Parallel zu dieser Entwicklung hat sich die Anzahl der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe drastisch reduziert. Und obwohl rein rechnerisch jeder Landwirt mittlerweile 140 Menschen in Deutschland ernährt, ist das durchschnittliche Einkommen in der Landwirtschaft nicht signifikant gestiegen. Hinzu kommt, dass viele Landwirte durch die steigenden Erwartungen einer saturierten Gesellschaft immer stärker unter Druck gesetzt werden.

    Immer häufiger ist dabei zu beobachten, dass die Politik – aktuell die Bundesregierung – diese Stimmungslage gerne aufnimmt, um zusätzliche Auflagen und Verbote umzusetzen. Beispiele sind hier das Insektenschutzpaket oder die Düngeverordnung. Zur Beschwichtigung eines zurecht aufgebrachten Berufsstandes sah man sich in Berlin dann gezwungen, kurzerhand Hilfsgelder wie die sogenannte Bauernmilliarde in Aussicht zu stellen. Im vermeintlich ruhiggestellten Berufsstand folgt spätestens die Ernüchterung, wenn die Auflagen für die Inanspruchnahme der Hilfsgelder bekannt werden.

    Den Landwirtinnen und Landwirten im Land geht es um etwas anderes, nämlich um faire Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus benötigen sie die richtigen Instrumente, um sich gegen schwankende Preise eigenständig abzusichern. So würde es zum Beispiel helfen, wenn die Ansparung einer liquiditätswirksamen Risikoausgleichsrücklage in der Land- und Forstwirtschaft steuerfrei ermöglicht werden würde, um die Eigenvorsorge der Betriebe hinsichtlich volatiler Preise anzuregen. Aber das ist nur ein Baustein. Wenn wir langfristig denken und handeln, ist klar, dass unsere Landwirte nur von verbesserten Einkommen profitieren, wenn die Politik für ein Level-Playing-Field in sämtlichen Rechtsbereichen der Lebensmittelerzeugung sorgt. Im Idealfall gar mit einheitlichen Regelungen auf europäischer Ebene. Konkret zum Milchmarkt: Hier ist vor einigen Jahren zwar eine Mengensteuerung, sprich die Milchquote, aufgegeben worden. Aber es wurde daraufhin eben auch nur ein sehr unvollkommener Wettbewerbsmechanismus eingeführt.

    Und da sind wir bei der Andienungs- und Abnahmepflicht. Ein Landwirt ist in der Regel daran gehalten, seine gesamte Milchmenge vollständig und unabhängig von der Marktsituation einer Molkerei anzubieten. Und diese Molkerei muss alles annehmen. Anschließend verhandelt diese mit dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) über den Preis nach der Weiterverarbeitung. Der Landwirt weiß also zu dem Zeitpunkt, zu dem er die Milch an die Molkerei abgibt, gar nicht, wie hoch sein Milchgeld ist. Nachdem LEH und Molkerei dann ihre jeweiligen Kosten abgezogen haben, bekommt der Landwirt das, was übrig bleibt. Hier sieht man doch auf den ersten Blick, dass der Erzeuger eine sehr schwache Position hat und quasi das erhält, was übrig bleibt. Deswegen könnte die Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen EU-Marktorganisation Sinn machen. Der Artikel ermöglicht seit 2018, verbindliche, schriftliche Lieferverträge – also ein Recht auf einen Vertrag, der unter anderem Preis und Menge regelt – festzuschreiben. Genossenschaften wären übrigens davon befreit, sofern deren Statuten diese Punkte bereits regeln. Mit einer Anwendung des Artikels 148 würde den milcherzeugenden Betrieben Verlässlichkeit hinsichtlich der Milchvermarktung geboten und die Milchpreisabsicherung seitens der verarbeitenden Unternehmen angereizt werden. Des Weiteren könnte mit der vertraglichen Erzeugung eine Produktion am Markt vorbei weitgehend ausgeschlossen werden.

    Ein weiterer Ansatz ist der in unserem Antrag genannte freiwillige Lieferverzicht, wobei wir uns hier klar für eine absolute Freiwilligkeit und gegen eine Quote light und gegen ein Bonus-Malus-System aussprechen. Was ist darüber hinaus noch zu tun? Das Bundeskartellamt ist personell und kompetenzseitig zu stärken, um der Entstehung marktbeherrschender Stellungen frühzeitig entgegen zu wirken. Ich erinnere an dieser Stelle an Sigmar Gabriel, der sich 2016 als Wirtschaftsminister über die Empfehlung des Bundeskartellamts hinweggesetzt hat und die Fusion von Kaisers-Tengelmann und Edeka durchgewinkt hat. So etwas darf sich nicht wiederholen.

    Entscheidend ist eben auch die tatsächliche Verhandlungsmacht der Erzeuger und ihrer Vermarktungsorganisationen gegenüber ihren Abnehmern. Auch diese gilt es zu stärken. Die kartellrechtlichen Möglichkeiten zur Bündelung auf Erzeugerebene auf alle von Landwirten getragenen Vermarktungs- und Verarbeitungsorganisationen sollten daher erweitert werden. Und auch auf Europaebene besteht Handlungsbedarf. Die Harmonisierung der Nutztierhaltungsstandards ist endlich mal zum Abschluss zu bringen. Außerdem bedarf es unverzüglich auf europäischer Ebene eines Konzeptes für die Einführung eines bindenden, mehrstufigen Tierwohl- und Herkunftskennzeichens für alle tierischen Erzeugnisse über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg.

    Zusammenfassend gesagt: Die Tatsache, dass ein Milchbauer zum Zeitpunkt, an dem seine Milch abgeholt wird, nicht weiß, welchen Preis er für einen Liter bekommt, sondern das erst einige Tage später per Bescheid erfährt, ließe sich ändern. Außerdem brauchen wir für schwere Krisen freiwillige Instrumente. Und: Das Ungleichgewicht der Marktkräfte zwischen Erzeugern auf der einen Seite und dem LEH auf der anderen Seite muss behoben werden.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

     

     

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  • 20.05.2021

    Anita Klahn zu TOP 23 „Pakt für mehr Schulsozialarbeit“

    In ihrer Rede zu TOP 23 (Pakt für mehr Schulsozialarbeit) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Durch fallende Infektionszahlen und fortschreitende Impfungen kommen wir langsam aber sicher in einen Bereich, wo wir allen Schülerinnen und Schülern wieder Präsenzunterricht in der Schule anbieten können. Das bedeutet aber leider nicht, dass wir nun einfach auf den Regelbetrieb zusteuern. Masken, Tests und Impfungen werden uns auch im Schulbetrieb leider noch weit in das nächste Schuljahr begleiten. Schülerinnen und Schüler werden auch weiterhin mit Hygieneregeln konfrontiert sein.

    Daher ist es umso wichtiger, dass wir klären, wie wir den Folgen des letzten Jahres begegnen wollen, wie wir weitere Folgen vermeiden können. Auch wenn wir heute noch nicht genau wissen, welche konkreten Auswirkungen wir bei den Lernrückständen und Entwicklungsverzögerungen bei den Schülerinnen und Schülern am Ende der Pandemie wirklich festgestellt werden. Aber viele Untersuchungen deuten heute bereits darauf hin, dass wir es hier flächendeckend mit gravierenden Auswirkungen über alle Jahrgänge hinweg zu tun haben werden.

    Insofern ist es natürlich begrüßenswert, wenn der Bund mit seinem ‚Aktionsprogramm Aufholen‘ zwei Milliarden Euro bereitstellt, damit in den Ländern unterstützende Maßnahmen ergriffen werden können. Ich sage aber vorweg: Mit einmalig 200 Euro pro Kind wird es nicht getan sein. Ich erwarte, dass der Bund hier seiner Verantwortung gerecht wird und mittelfristig weitere Mittel in Aussicht stellt.

    Die sogenannte Lernmilliarde muss mit Landesmitteln kofinanziert werden, die Sozialmilliarde nur bedingt. Das wird ein finanzieller Kraftakt für Schleswig-Holstein werden. Aber wir können damit zusätzlich zu den bereits laufenden Maßnahmen wie dem Vertretungsfonds, dem Lernchancen.SH-Programm, zusätzlichen Planstellen und Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte zum Aufbau von digital gestützten Unterrichtsangeboten nun eine Reihe von weiteren Maßnahmen im kommenden Schuljahr einführen. Wir wollen zügig einen Aufholprozess in Gang setzen, damit die Schülerinnen und Schüler die fachlichen Lücken schließen können und gleichzeitig bei sozial-emotionalen Belastungen wirksame Unterstützung erfahren. Die Maßnahmen müssen aus liberaler Sicht so konzipiert sein, dass individuelle Lösungen möglich sind, das Fördern und Fordern gleichermaßen im Fokus stehen.

    Auch wenn wir grundsätzlich der Meinung sind, dass es Aufgabe der Schule mit ihren Lehrkräften ist, dafür Sorge zu tragen, dass jedes Kind sein Lernziel erreicht, so sehen und erkennen wir die Belastungsgrenzen der Lehrkräfte in der Pandemie. Weitere FSJ-Stellen tragen zu einem Teil zur Entlastung bei. Denn eines ist auch klar: Für jede weitere Lernstunde oder jedes Zusatzangebot, nicht nur in den Ferien, brauchen wir Fachkräfte, die schon ohne Corona und ohne Krise die Schulen vor große Probleme gestellt haben. Insofern ist es gut, wenn wir auch private Anbieter einbinden.

    Nun fordert die SPD mit dem vorliegenden Antrag ja einen Pakt für die Schulsozialarbeit. Und ich will nicht verhehlen, dass ich durchaus Sympathie dafür habe. Aber bevor wir die Schulsozialarbeit ausweiten, müssen wir definieren, was wir von Schulsozialarbeit erwarten. Wir brauchen mittelfristig ein fachliches Profil, was Schulsozialarbeit leisten und was sie in Abgrenzung zu anderen Systemen nicht leisten soll. Erst dann können wir in einem zweiten Schritt über personelle, sachliche und räumliche Ressourcen entscheiden, um gute Schulsozialarbeit für unsere Schulen bereitzustellen.

    Als Freie Demokratin bin ich der Meinung, dass es alle Beteiligten und Betroffenen verdient haben, unabhängig von Corona, dass wir die Schulsozialarbeit ein Stück weit professionalisieren und wertschätzen und damit auch Finanzierungsverantwortung klarer gestalten. Diese Ansprüche formulieren wir in unserem Alternativantrag und werden den SPD –Antrag daher ablehnen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

     

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  • 20.05.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 16 „Wildtierimporte regulieren“

    In seiner Rede zu TOP 16 (Wildtierimporte regulieren – Wilderei, Wildfänge und Artensterben wirksam bekämpfen) erklärt der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Gesundheitsschutz – die Bedeutung dieses gut bekannten Wortes hat sich im vergangenen Jahr in den Köpfen einer ganzen Gesellschaft verankert. Einen bestmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten ist und bleibt eine zentrale Aufgabe des Staates. Weniger bekannt war bis zu Corona-Pandemie der Begriff ‚Zoonose‘, also Krankheiten, die sich von Mensch zu Tier und andersherum von Tier zu Menschen übertragen. Dabei kennen und leben wir mit Zoonosen schon lange: BSE, HIV, die Vogelgrippe in den 90ern, das SARS-Virus in 2003. Sars-Cov2 ist vermutlich über die Fledermaus auf die Menschheit übergesprungen, fallabschließend weiß man es noch nicht.

    Der Mensch lebt seit vielen Jahrhunderten weitestgehend problemlos mit Tieren, hauptsächlich Nutztieren zusammen. Übertragungen von Erregern sind bekannt und wir haben zunehmend gelernt, damit umzugehen. Wir haben Lösungen gefunden, die Gefahr dieser Erkrankungen einzudämmen und den Schaden für den Menschen möglichst gering zu halten. Zum Beispiel, indem Lebensmittel vor dem Verzehr geprüft werden oder durch Impfungen. In den letzten Jahrzehnten hat sich der Mensch aber zunehmend in Bereiche wild lebender Tiere ausgebreitet. So kommen wir Krankheitserregern, die sonst nur wenige Chancen hätten, aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten herauszukommen, immer näher. Forscher betonen aber auch, dass die Risiken der Übertragung einer Zoonose von unseren Heim- und Nutztieren auf uns Menschen ebenfalls gegeben sind. Die FDP-Bundestagsfraktion hat nicht zuletzt deswegen in einem Antrag auch die Schaffung wirksamer Maßnahmen zur Aufklärung der Bevölkerung über Übertragungswege von Zoonosen und vorbeugende Hygiene bei der Tierhaltung, insbesondere auch von Exoten und Wildtieren gefordert.

    Jetzt gibt es aber Personengruppen, wie zum Beispiel radikale Aktivisten von PETA, die die Pandemie und die Angst der Bevölkerung nutzen, um den Menschen wieder alte Forderungen unterzujubeln. Die Angst der Menschen vor einer weiteren Pandemie, um hierüber das Halten von Wildtieren zu verbieten. Das ist an Unverfrorenheit nicht zu überbieten. Dagegen stellen wir Freie Demokraten uns ganz klar.

    Erstens ist die Corona-Pandemie über den Menschen nach Deutschland gekommen und nicht über eine Schildkröte oder einen Zierfisch. Hier muss zwischen zwei Themen differenziert werden: Wildtierimporte auf der einen und Zoonosen auf der anderen Seite. Zweitens ist ‚Wildtier‘ ein weitreichender Begriff, da hierbei nicht nur Giraffe, Löwe oder Delfin gemeint sind. Wildtiere sind alle Tiere, die nicht als Nutztier dienen oder domestiziert sind – in Abgrenzung zu Hund und Katze. Dadurch fallen prinzipiell auch viele Fische, Amphibien, Reptilien, Insekten, Arachnoiden, Vögel und Kleinsäugetiere unter diesen Begriff. Primär sollte das vorliegende Ansinnen den Artenschutz im Blick haben und somit den Fokus auf die Modalitäten von Importen legen. Wildfänge sind in der Regel abzulehnen und Tiere aus Nachzucht zu bevorzugen. Als Aquarianer und ehemaliger Mitarbeiter einer Zoofachhandlung weiß ich aber, dass es z.B. Zierfischarten gibt, deren Populationen normalerweise regelmäßig wegen Austrocknung der Gewässer versterben, die zuvor aber abgefischt und verkauft werden und den Menschen vor Ort ein Einkommen sichern. Dieses Einkommen wiederum verhindert, dass das Land an Unternehmen verkauft wird, die daraus Nutzflächen machen Mit diesem kleinen, speziellen Beispiel möchte ich nur untermauern, dass Importe kein reines schwarz/weiß Thema sind.

    Nationale Alleingänge wiederum machen innerhalb der Europäischen Union wenig Sinn. Deswegen ist auf die EU-Verordnung Nr. 338/97 zum internationalen Handel mit gefährdeten Arten einzuwirken. Die Forderung, europäisch zu denken, wiederholen wir Liberale ja an vielen Stellen bei den unterschiedlichsten Themen, aber dadurch wird die Forderung nach europäischen Lösungen nicht weniger korrekt. Wie auch bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie gibt Schleswig-Holstein der Bundesregierung auch bei diesem Themenkomplex gerne Nachhilfe. Der hier vorliegende Antrag macht dezidierte Vorschläge, das Handeln von Wildtieren in Deutschland transparent zu machen und den Vollzug effektiv durchzusetzen. Er unterscheidet dabei zwischen illegalen Wildfängen und dem Import von Tieren, die aus in Nachzuchten stammen. Er berücksichtigt Tierbörsen im Internet, wo sich im

    Digitalzeitalter ein Großteil der Verkäufer und Käufer treffen. Und er nimmt auch das Thema Haltung mit auf. Zudem enthält er auch eine europäische Perspektive, wo das Thema verankert sein muss, um effektiv umgesetzt zu werden. Es hilft uns nicht, wenn Wildtiere am Ende über einen Zwischenstopp in Polen oder Rumänien nach Deutschland kommen.

    Lassen Sie mich das hier abschließend noch einmal ganz deutlich sagen: Was wir nicht wollen, ist, den ordnungsgemäßen Handel einzuschränken und generelle Importverbote zu verhängen, die letztlich dazu führen, dass Handel illegal betrieben wird. Die Möglichkeiten des Internets inklusive des Darknets sind mannigfaltig. Wir verhindern damit nicht, dass Menschen sich ein Wildtier anschaffen, sie führen letztlich nur dazu, dass die tier- und artenschutzrechtlichen Kontrollmöglichkeiten dadurch deutlich erschwert werden.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 20.05.2021

    Anita Klahn zu TOP 25 „Erasmus+ ab 2021“

    In ihrer Rede zu TOP 25 (Erasmus+ ab 2021: Eine zukunftsorientierte Programmausgestaltung während und nach der Pandemie ermöglichen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Erasmus+ als Austausch- und Bildungsprogramm der Europäischen Union erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei jungen Studierenden, bei Auszubildenden oder Jugendlichen in Freiwilligendiensten. Die finanzielle Unterstützung durch das Programm ermöglicht vielen jungen Menschen einen für ihre berufliche, aber auch persönliche Entwicklung wertvollen Auslandsaufenthalt.

    In unserer heutigen Arbeitswelt werden Sprachkenntnisse über die Muttersprache hinausgehend immer wichtiger. Aber auch die Erfahrung, in einem anderen Kulturkreis leben und arbeiten zu können, ist prägend. Darüber hinaus ist erwiesen, dass Mehrsprachigkeit auch hilfreich für andere Lernbereiche ist. Aus diesem Grund werden wir uns auch verstärkt für den bilingualen Unterricht einsetzen, um so früh wie möglich die interkulturelle Kompetenz zu steigern und so von den Vorteilen der Mehrsprachigkeit zu profitieren.

    Durch die Pandemie mussten leider viele geplante Veranstaltungen abgesagt werden. Manch einer stand vor der schwierigen persönlichen Entscheidung, den geplanten Auslandsaufenthalt aufgrund von Reisewarnungen zu verschieben oder sogar ganz absagen zu müssen. Uns Freien Demokraten ist es wichtig, dass diese wertvollen Austausch- und Bildungsprogramme auch im Rahmen der pandemiebedingten Einschränkungen angeboten werden. Ebenso wird es wichtig sein, Großbritannien nach dem Austritt aus der EU als Programmland weiter einzubinden, um so den Austausch miteinander zu erhalten. Die Möglichkeit, in digitalen Formaten teilzunehmen und, sobald es die Inzidenzzahlen, der Pandemieverlauf oder Impfungen es zulassen, physisch mobil zu sein, begrüßen wir. Die hierfür getroffenen finanziellen Unterstützungen sind für die jungen Menschen eine große Entlastung. Es ist für uns dabei selbstverständlich, dass die von der Europäischen Kommission formulierten Leitthemen angewendet werden – unabhängig von der Pandemie.

    Erasmus+ ist mehr als nur ein Austauschprogramm. Es trägt auch zum Verständnis von Europa bei. Den Gründungsvätern der EU ist klar gewesen, dass die wirtschaftliche Liberalisierung und der Zusammenhalt in Europa nur dann erfolgreich sein würden, wenn die Bürgerinnen und Bürger grenzüberschreitend leben und arbeiten könnten. Und wir in Deutschland haben in besonderer Weise davon profitiert: Die Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich nach zwei Weltkriegen über den organisierten Austausch und das gemeinsame Verständnis, hat wesentlich dazu beigetragen, dass die beiden Länder zur friedlichen Zusammenarbeit gefunden haben –und so überhaupt erst zum ‚Motor‘ der EU werden konnten.

    Erasmus+ muss aber noch mehr leisten als gegenseitiges Verständnis: Wir brauchen insgesamt eine verbesserte Durchlässigkeit. Denn auch wenn sich inzwischen jeder EU-Bürger aussuchen kann, in welchem Mitgliedsland man leben (Personenfreizügigkeit) beziehungsweise arbeiten (Arbeitnehmerfreizügigkeit) möchte, haben viele, vor allem Facharbeiter und Hochqualifizierte, in der Praxis noch immer große Probleme, sich in einem anderen EU-Mitgliedsland als ihrer Heimat einen Job zu suchen.

    Immer noch sind Abschlüsse aus unterschiedlichen europäischen Staaten einander nicht gleichgestellt, so dass qualifizierte Bewerber aus dem Ausland das Nachsehen haben. Deutschland hat in den letzten Jahren deutlich einen Fachkräftebedarf in vielen Branchen entwickelt. Weltweit werden insbesondere in den technischen Berufen gut qualifizierte Menschen gesucht. Für junge Menschen eigentlich gute Perspektiven. Geben wir ihnen die Chance mit Programmen wie Erasmus+ Europa zu entdecken, Sprache und Menschen kennenzulernen und darauf ihre berufliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit aufzubauen.“

    Rede zu Protokoll gegeben!

     

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  • 20.05.2021

    Annabell Krämer zu TOP 31 „Gender Budgeting“

    In ihrer Rede zu TOP 31 (Gender Budgeting – Kriterien bei der Umsetzung der EU-) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Als Liberale habe ich es nicht nötig, ein Bekenntnis zur Gleichberechtigung von Mann und Frau abzugeben oder ein flammendes Plädoyer gegen Geschlechterdiskriminierung zu halten. Diese Ziele und Werte sind für uns Freie Demokraten eine Selbstverständlichkeit und ganz nebenbei auch Verfassungsauftrag. Frauen und Mädchen sind heute ein selbstbewusster und gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft und mittlerweile auch in führenden Positionen in Politik und Wirtschaft vertreten. Natürlich bleibt gerade in islamisch dominierten Kulturen oft noch eine Menge zu tun, um der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung der Frau zum Durchbruch zu verhelfen. Hier müssen wir etwas tun.

    Die SPD meint nun in ihrem Antrag, dass Gender-Budgeting-Kriterien bei der Umsetzung der EU-Förderprogramme im Land stärker berücksichtigt werden müssen. Was bedeutet eigentlich ‚Gender Budgeting‘? Hierbei handelt es sich um die systematische Prüfung aller Einnahmen und Ausgaben auf die ökonomischen Effekte für Frauen und Männer. Wenn beispielsweise ein Fußballplatz errichtet wird, so dient diese Investition vermeintlich überwiegend Männern und ist entsprechend zu bilanzieren. Es müsste dann zum Ausgleich nach einer Investition gesucht werden, die überwiegend Frauen zugutekommt, um die Geschlechtergerechtigkeit der Ausgaben zu wahren. Und für uns Frauen soll es dann etwa Yoga-Schulen geben? Was für eine stereotype Einstellung! Ganz ehrlich: Eine Prüfung und Einteilung von Ausgaben primär nach gleichstellungsfördernd oder gleichstellungsgefährdend ist nicht sinnvoll.

    Haushaltspolitische Entscheidungen sind das Ergebnis einer komplexen Abwägung unterschiedlicher Ziele und Bedarfe bei knappen finanziellen Ressourcen. Viele Überlegungen spielen dabei eine Rolle. Warum sollten wir diese Entscheidungen einseitig einer Genderkontrolle unterziehen? Ist die Förderung eines Fußballplatzes automatisch frauenfeindlich? Sollten wir uns nicht freuen, wenn vermehrt auch Frauen kicken und nicht dem Geschlechterstereotyp zufolge Ballett tanzen? Warum unterziehen wir Ausgaben dann nicht auch einem Demographietest, damit Generationengerechtigkeit gewährleistet ist oder prüfen jede Ausgabe auf andere mögliche Diskriminierungen? Sie sehen, die Politik verheddert sich schnell, wenn sie versucht, Budgetentscheidungen in ein bürokratisches Raster zu zwängen, um vermeintliche Ungerechtigkeiten aufzuspüren und abzustellen. Um im Bild zu bleiben: Niemand fördert Fußballplätze, um Frauen zu schaden, sondern um der Bevölkerung eine bedarfsgerechte sportliche Infrastruktur anzubieten.

    Davon abgesehen fußt der SPD-Antrag auf einer falschen Wahrnehmung. Es ist keineswegs so, dass die Vorgaben für eine gleichstellungsorientierte Umsetzung der EU-Programme in Schleswig-Holstein unzureichend erfüllt werden, wie es in der Begründung heißt. Die EU-Kommission hat ‚Gender Mainstreaming‘ als ein Querschnittsziel ihrer Förderpolitik definiert. Die Querschnittsziele werden durch entsprechende Bewertungen aller Projekte, Sachberichte, jährliche Durchführungsberichte und begleitende Evaluierungen umgesetzt bzw. deren Einhaltung überwacht. Die EU-Kommission hat für die laufende Förderperiode in Schleswig-Holstein eine mehr als ausreichende Verfolgung der Querschnittsziele und somit auch der Gleichberechtigung attestiert. Der Landesrechnungshof tadelte in seinen Bemerkungen 2020 sogar das schlechte Nutzen-Kosten-Verhältnis dieser Bemühungen im EFRE-Programm wie folgt: ‚Um die voraussichtlichen Auswirkungen jedes Förderprojekts auf die Querschnittsziele zu ermitteln, wurde ein verwaltungsaufwendiges 9-seitiges Abfrageverfahren eingeführt. Dieses band Ressourcen bei Zuwendungsempfängern und Dienstleistern, ohne dass auch nur ein Projekt aufgrund der vorgenommenen Bewertungen nicht gefördert wurde. Bei den Dienstleistern wurden für das Verfahren 2 Vollzeitstellen neu geschaffen.‘

    Die überbordende Bürokratie ist ohnehin schon ein großes Problem bei den EU-Förderprogrammen. Anstatt durch zweifelhaftes ‚Gender Budgeting‘ die Abwicklung und Umsetzung der Programme noch komplizierter zu machen, sollten wir im Gegenteil alle Möglichkeiten nutzen, um Bürokratie zu reduzieren. Die EU-Mittel für die Technische Hilfe reichen schon jetzt nicht aus, um die Verwaltungskosten zu decken. Jeder weitere Aufwand müsste daher mit zusätzlichen Landesmitteln finanziert werden. Das ist weder in guten und schon gar nicht in schlechten Haushaltsjahren angemessen! Wir Freie Demokraten lehnen daher den vorliegenden Antrag als unbegründet ab. Schleswig-Holstein erfüllt bzw. übererfüllt schon heute alle Anforderungen ans ‚Gender Mainstreaming‘ als Querschnittsziel der EU. Die ergänzende Einführung eines ‚Gender Budgeting‘ ist weder erforderlich noch sinnvoll, sondern würde weitere finanzielle und personelle Ressourcen binden, ohne dass es nennenswerte Effekte auf die EU-Förderungen gäbe.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 18.04.2018

    Jan Marcus Rossa: EuGH schafft Klarheit bei Religionszugehörigkeit für Kirchenjobs

    Zum Urteil des EuGH, dass Kirchen die Konfessionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung nur aufstellen dürfen, wenn diese für die berufliche Tätigkeit notwendig und verhältnismäßig  ist, erklärt der rechts- und kirchenpolitische Sprecher  der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

     

    „Wir begrüßen die Entscheidung des EuGH, denn sie bestätigt unser Rechtsverständnis, dass kein Mensch und keine Institution in unserem Land außerhalb unserer Rechtsordnung stehen kann.

     

    Es bestätigt unsere feste Überzeugung, dass auch Kirchen und andere weltanschauliche Organisationen trotz ihrer besonderen rechtlichen Stellung das Diskriminierungsverbot grundsätzlich zu achten haben. Die Konfessionszugehörigkeit darf nur Einstellungsvoraussetzung sein, sofern dies für die zu besetzende Stelle notwendig, geboten und verhältnismäßig ist. Dies muss gerichtlich überprüfbar sein. Alles andere wäre für einen Rechtsstaat unerträglich, denn Kirchen und die mit ihr verbundenen Institutionen  bewegen sich schließlich nicht in einem rechtsfreien Raum, der der Justiz entzogen wäre.

     

    Die Entscheidung des EuGH schafft Klarheit, unter welchen Voraussetzungen eine Ungleichbehandlung von Bewerbern im  Hinblick auf ihre Religionszugehörigkeit gerechtfertigt ist. Die hier von EU und Bund aufgestellten Hürden gelten auch für Kirchen und sonstigen weltanschaulichen Organisationen.“

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  • 20.05.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 26 „Die repräsentative Demokratie lebt vom Vertrauen“

    In seiner Rede zu TOP 26 (Die repräsentative Demokratie lebt vom Vertrauen) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Seit Jahren zeigen Umfragen, dass das Vertrauen in die Politik und ihre Protagonisten erheblich sinkt. Man muss besorgt sein, wenn nur noch ca. 60 Prozent der Menschen Vertrauen in diese Institutionen und Organisationen haben. Erschreckend ist auch, dass 42 Prozent der Bürger die deutschen Politiker für ‚eher korrupt‘ halten. Vorherrschend ist die Meinung, dass Politiker ‚zu abgehoben‘ wären, nur Eigeninteressen verfolgten und zu wenig ‚normale Leute‘ Politik machten.

    Wie das passieren konnte, ist eine schon in den 80er Jahren häufig gestellte Frage und überzeugende Antworten gibt es nach wie vor nicht. Ich halte viele Vorwürfe, die den Politikern gemacht werden, für nicht berechtigt. Und trotzdem besteht akuter Handlungsbedarf, um diesen Vertrauensverlust zu stoppen. Um es aber auch ganz klar zu sagen: Wir gewinnen Vertrauen nicht allein dadurch zurück, dass wir mal wieder wegen des Fehlverhaltens Einzelner strengere Verhaltensregeln für schleswig-holsteinische Abgeordnete schaffen. Das wird dem Vertrauensverlust nicht entgegenwirken. Vertrauen schafft man nicht durch neue Gesetze, sondern durch anständiges, ethisches, transparentes, empathisches und vor allem verlässliches Handeln! Verlässlichkeit und Offenheit spielen dabei die zentrale Rolle, wenn man Vertrauen zurückgewinnen will. Das haben wir zu oft nicht hinreichend beachtet. Nehmen wir beispielsweise die letzte Europawahl. Es wurde versprochen, dass das Wahlvolk auf die Besetzung der Kommission mit der Wahl würde Einfluss nehmen können und plötzlich präsentiert man den Wählern Ursula von der Leyen und nicht einen der anderen Spitzenkandidaten.

    Oder ganz aktuell die Corona-Politik: Über Monate hinweg werden am Bundestag und allen Landtagen vorbei – wohlgemerkt der gewählten Vertreter des Volkes – im Verordnungsweg massive Grundrechtseinschränkungen beschlossen, was rechtsstaatlich und öffentlich hätte diskutiert werden müssen, wenn man dauerhaft Vertrauen gewinnen will.

    Was mich überrascht, ist eine andere Erkenntnis. Die Mehrzahl der Menschen sehen einer Umfrage zufolge Kompromisse als Aufgabe der eigenen Prinzipien an und werfen dies der Politik vor. Aber die Demokratie lebt von Kompromissen. Gegenseitiges Verstehen, aufeinander Zugehen und auch Nachgeben sind die Grundpfeiler zur Konfliktlösung von Problemen. Wenn dies von den Menschen als Schwäche der Politiker und Parteien angesehen wird, haben wir ein Problem. Unsere zukünftige Aufgabe als Politiker wird also auch darin bestehen, den Menschen deutlich zu machen, dass Kompromisse ein hohes Gut im menschlichen und damit auch im politischen Zusammenleben sind. Ein Kompromiss ist die Einigung durch gegenseitige Zugeständnisse, es ist eine freiwillige Vereinbarung ohne Kampfwaffen – es gibt im besten Falle keine Verlierer oder Gewinner, und genau das gewährleistet ein friedliches Zusammenleben und ist ein Zugewinn für unsere Demokratie.

    Wenn uns gelingt, politische Entscheidungsprozesse transparenter zu machen, politische Entscheidungen besser zu erklären und auch Sinn und Zweck von Kompromissen überzeugend darzulegen, dann werden wir verlorengegangenes Vertrauen zurückgewinnen. Verhaltensregeln können nur den Rahmen vorgeben. Mit Leben füllen müssen diese Regelungen wir selbst, die Politiker.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 20.05.2021

    Jörg Hansen zu TOP 24 „Jedes Kind muss schwimmen können“

    In seiner Rede zu TOP 24 (Jedes Kind muss schwimmen können) erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Wer erinnert sich nicht an die Anfänge des eigenen Schwimmunterrichts und die ersten Erfolge? Bei mir war es in Wassersleben in Flensburg. Zum ersten Mal im tiefen Wasser, 15 Minuten, dann hatte ich ihn: den ‚Freischwimmer‘. Das Abzeichen musste natürlich sofort auf die Badehose. Das machte nicht nur stolz, sondern auch sicher. Wer nicht schwimmen kann, dem bleibt vieles verwehrt oder man begibt sich in Lebensgefahr. Deswegen kann man gar nicht früh genug beginnen.

    Das vergangene Jahr ist ein verlorenes Jahr für die Schwimmausbildung, da die Schwimmbäder coronabedingt geschlossen hatten. Ein Jahr ohne Schwimmausbildung macht sich bemerkbar, denn in diesem Jahr hatten viele Kinder nicht die Chance, schwimmen zu lernen. Das Sportland Schleswig Holstein als Bundesland zwischen den Meeren kann es aber nicht zulassen, zu einem Land der Nichtschwimmer zu werden. Genauso wenig wollen wir zulassen, dass gesagt wird, wir hätten nichts dagegen getan. So wie es der Antrag der SPD suggerieren möchte.

    Wir Jamaika-Fraktionen haben immer verdeutlicht, dass uns der Schwimmunterricht wichtig ist. Dass nicht ausreichend Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer das schwimmen lernen, ist ein Problem, das wir nicht erst seit Corona kennen. Jedoch hat die Corona-Pandemie das Problem nicht unerheblich verschärft. Die Aerosole in den Hallenbädern waren das Problem. Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hat hierzu ein Projekt aufgelegt und ich gehe auch davon aus, dass uns das Modell-Projekt in Flensburg Erkenntnisse bringen wird, wie weit wir uns vorwagen können. Aber das hilft uns jetzt akut nicht weiter.

    Die Rettungsschwimmer haben bereits Befürchtungen in Bezug auf die anstehende Badesaison geäußert. Die körperliche Fitness vieler Menschen ist auf der Strecke geblieben und zahlreiche Kinder haben das Wasser und seine Gefahren noch nicht kennengelernt. Daher will ich an dieser Stelle deutlich loben, dass die Landesregierung bereits während der Pandemie auf die steigenden Nichtschwimmerzahlen reagiert hat. Mit der Corona-Bekämpfungsverordnung in der Fassung vom 26. März 2021 hat sie die rechtliche Grundlage für den Schwimmunterricht, insbesondere auch an den Grundschulen, geschaffen und im April dieses Jahres gemeinsam mit dem Schwimmverband, der DLRG, dem LSV und den kommunalen Landesverbänden zu einer gemeinsamen Schwimmlernoffensive aufgerufen.

    Darüber hinaus ist es seit dem 17. Mai möglich, den Schwimmunterricht in den Freibädern Schleswig-Holsteins abzuhalten. Das einfache Fordern nach Haushaltsmitteln durch die SPD löst das Problem nicht. Und es verschließt vor allem die Augen davor, dass den Kommunen seit diesem Jahr jährlich 7,5 Millionen Euro vom Land für kommunale Schwimmstätten zur Verfügung gestellt werden. Entweder ist das nicht sauber recherchiert oder aber bewusstes Weglassen. Die Argumentation der SPD gerät da aber ins Schwimmen. Denn: Der SPD-Antrag reduziert das Thema auf monetäre Aspekte. Er ist ein ‚Schaufenster-Antrag‘, der lediglich auf den ersten Blick als das erscheint, was wir gerade brauchen. Der SSW ist da zumindest etwas kreativer. Das Pech des SSW ist nur, dass er sich an den falschen Antrag angehängt hat.

    Wir Jamaika-Fraktionen sind über das bloße Fordern von Mitteln hinausgegangen. Weil es damit allein eben nicht getan ist. Es sollte uns vielmehr darum gehen, Konzepte zu entwickeln, um freie Wasserzeiten vermehrt für die Schwimmausbildung nutzen zu können. Damit einhergehen sollte eine Erhöhung der Angebote von Schwimmkursen im Freizeitbereich. Hierzu sollen die Restmittel aus dem 2019 beschlossenen Fonds ‚Schleswig-Holstein lernt Schwimmen‘ wie im Antrag beschrieben eingesetzt werden. Das fordern wir mit unserem gemeinsamen Antrag. Es erschließt sich mir auch nicht, warum die SPD pauschal die Schwimmausbildung bei gleichzeitiger Untersagung des allgemeinen Badebetriebes fordert. Dass der Infektionsschutz höchste Priorität haben muss, das ist selbstverständlich.

    Die Kinder sollen nicht bloß ‚schwimmen lernen‘. Sie sollen auch die Fähigkeit und das Selbstbewusstsein vermittelt bekommen, sich im Element ‚Wasser‘ so sicher wie möglich zu bewegen. Nur so haben sie eine erste Chance, in Gefahrensituationen oder bei Badeunfällen überhaupt zu reagieren. Ganz abgesehen von Erwachsenen oder Jugendlichen, die nach einem Jahr ohne Schwimmen ganz einfach aus der Übung gekommen sind oder sich überschätzen. Hier müssen wir ansetzen. Unser Ziel muss jetzt also sein, das Schwimmen insgesamt konkret zu fördern.

    Wir sind uns im Ziel also einig. Aber Geld allein macht nicht glücklich. Ganz abgesehen davon, dass wir bereits Dinge realisiert haben, stellt sich die Frage: Was ist, wenn wir den SPD-Antrag beschließen würden, aber die Hallen blieben leer? Fazit: Im Ziel sind wir uns einig. Jamaika wird konkret und der SPD-Antrag gehört also ins ‚Nichtschwimmerbecken‘. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung zum Jamaika-Antrag.“

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  • 20.05.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 62 „Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturelle Kontinuität“

    In seiner Rede zu TOP 62 (Folgestudie: Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturelle Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ich danke Ihnen und Ihrem Team für die geleistete Forschungsarbeit. Als Mitglied des Beirats durfte ich Ihre Arbeit mit Abstand begleiten und war fasziniert von Ihrer methodischen Herangehensweise und den Erkenntnissen, die Sie aus Ihrer Arbeit zogen. Sie leisten damit einen ganz wichtigen Beitrag für die Aufarbeitung unserer NS-Vergangenheit und weisen deren Kontinuität in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik Deutschland nach. Sie verfolgen einen methodischen Ansatz, der – soweit ich dies als Laie beurteilen kann – einzigartig ist. Die Datenmengen, die Sie ermittelt haben, um Lebensläufe zu durchleuchten und historisch einordnen zu können, und die die Grundlage dafür gewesen sind, dass Sie in der Lage waren, die für Ihre Forschung relevanten Personen nach Grundorientierungen zu sortieren und dann innerhalb dieser Grundorientierung eine verfeinernde Typisierung vorzunehmen, sind beeindruckend. Wir haben an Beispielen, die Sie uns auch heute vorgestellt haben, nachvollziehen können, mit welcher Akribie Sie vorgegangen sind und wie verantwortungsvoll Sie Lebensläufe bewertet und eingeordnet haben. Mein Dank gilt aber auch meinem Kollegen Burkhard Peters, dessen Initiative wir die erste und nun auch die zweite geschichtswissenschaftliche Kontinuitätsstudie zu verdanken haben.

    Wir haben eine besondere Aufarbeitungskultur in Deutschland. Wenn es um die Frage geht, wie stark die Eliten des Dritten Reichs auch in der Bundesrepublik Deutschland gewirkt haben, wenn wir herausfinden möchten, wie stark politische, gerichtliche oder behördliche Entscheidungen durch NS-Gedankengut beeinflusst oder sogar geprägt waren, dann muss man sich alle Protagonisten anschauen, die Schlüsselpositionen vor dem 08. Mai 1945 und danach inne hatten. Da sind wir nun mit dieser Studie einen großen Schritt vorangekommen. Ich will an dieser Stelle auf zwei Teilaspekte eingehen, die für mich wirklich bemerkenswert gewesen sind.
    Zum einen hat das Team um Professor Danker die Grundorientierung der Kommunalpolitiker in Süd-Dithmarschen untersucht und herausgearbeitet, dass im Jahr 1948 lediglich eine Person als ‚exponiert nationalsozialistisch‘ bewertet werden musste. Das ist aus Laiensicht erst einmal eine gute Nachricht. Offenbar gab es in der Kommunalpolitik zunächst keine besonders stark ausgeprägte Kontinuität. Erschreckend ist dann aber, dass sich dieser Trend nicht fortsetzte, sondern sich in sein Gegenteil verkehrte. 1955 waren zehn Akteure ‚exponiert nationalsozialistisch‘, eine Verzehnfachung gegenüber 1948! Hinzukommen vier Akteure, die als ‚systemtragend karrieristisch‘ eingeordnet wurden. Waren also 1948 in der Kommunalpolitik Süd-Dithmarschens nur 2,3 Prozent der Akteure nationalsozialistisch vorbelastet, stieg der Anteil in den folgenden sieben Jahren auf 35,9 Prozent an. Das spricht für sich.

    Zum anderen hat die Studie einen Themenbereich untersucht, der mich naturgemäß besonders interessiert und das war und ist die schleswig-holsteinische Justiz. Die Ergebnisse der Kontinuitätsstudie sind für meinen Berufsstand erschütternd: 80 Prozent der Akteure der Gruppe der sogenannten ‚Justizjuristen‘ waren Mitglieder der NSDAP und 50 Prozent waren SA-Angehörige. Ein Viertel der untersuchten Personengruppe wurde als Verfolgungsakteure eingeordnet und weiter haben die Forscher um Professor Danker festgestellt, dass sehr viele der untersuchten Justizjuristen einschlägige Erfahrungen als ehemalige Akteure an NS-Sondergerichten und/oder der NS-Wehrmachtsjustiz aufwiesen. Kein gutes Ergebnis für die Justiz und durchaus besorgniserregend für einen Rechtsstaat.

    Dass die einschlägige Prägung von Angehörigen der Justiz durch das NS-Regime erhebliche Bedeutung für die Rechtsprechung hatte und Unrecht perpetuiert hat, macht ein seit Jahrzehnten schwelender Meinungsstreit deutlich. Ich spreche von der zwischen Rechtsprechung und Schrifttum nach wie vor offenen Streitfrage, ob Mord im Verhältnis zum Totschlag ein eigenständiges Delikt oder nur ein Qualifizierungstatbestand ist. Dieser Meinungsstreit hat tatsächlich eine sehr bedeutsame Auswirkung auf die Strafbarkeit der sogenannten Schreibtischtäter, die aufgrund der Rechtsprechung des BGH oft nicht wegen Beihilfe oder Anstiftung zum Mord verurteilt werden konnten, obgleich der Unrechtsgehalt ihres Handelns eine entsprechende Bestrafung gerechtfertigt hätte. Erst spät im Zusammenhang mit der gerichtlichen Aufarbeitung der Mauer- und Grenztoten korrigierte sich die Rechtsprechung. Die frühere Rechtsprechung des BGH wurde aber nicht einfach aufgegeben, sondern der BGH entschied sich für das Instrument der Strafschärfung und verhinderte auch hier in vielen Fällen eine dem Unrechtsgehalt der Tat entsprechende Verurteilung.

    Mit Verlaub, ich empfinde das als Vertuschung der Tatsache, dass über Jahrzehnte hinweg die Gerichte Deutschlands die Schreibtischtäter des NS-Unrechtsregimes vor harten und gerechten Strafen geschützt haben. In zahllosen Fällen wurde so verhindert, dass die Schreibtischtäter, diejenigen also, die die Vernichtungsmaschinerie des NS-Regimes erdacht und dann administrativ umgesetzt hatten, nicht dem Unrechtsgehalt ihres Handelns entsprechend als Mörder verurteilt werden konnten. Auch das zeigt, wie wichtig eine umfassende Geschichtsaufarbeitung ist.“

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  • 21.05.2021

    Christopher Vogt zu TOP 39 „Chancen der Festen Fehmarnbeltquerung“

    In seiner Rede zu TOP 39 (Chancen der Festen Fehmarnbeltquerung für Schleswig-Holstein entwickeln und nutzen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Feste Fehmarnbeltquerung ist eines der größten Infrastrukturprojekte in der Geschichte unseres Bundeslandes und es hat auch eine europaweite Bedeutung. Es bringt nicht nur Schleswig-Holstein, sondern Deutschland und Mitteleuropa näher an Skandinavien. Ich finde das richtig und freue mich auf diese neue Verbindung.

    Gerade in Zeiten, wo in Europa wieder neue Grenzen entstehen und Grenzen geschlossen werden, sind neue Verbindungen die richtige Antwort. Wir haben dieses Projekt als FDP immer befürwortet und wir haben uns sehr über das Baurecht gefreut. Es geht jetzt also nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie. Es geht nun endlich los, aber es gibt noch viel zu tun. Man muss dieses Projekt natürlich nicht mögen und es gibt viele Punkte, die auch weiter diskutiert werden müssen. Ich habe davor großen Respekt und mich auch persönlich immer wieder mit verschiedenen Gegnern und Kritikern darüber ausgetauscht, aber das Projekt wird jetzt Realität werden und deshalb sollte man es auch gemeinsam bestmöglich gestalten. Deshalb sollten wir verstärkt daran arbeiten, dass wir die Chancen, die damit verbunden sind, auch nutzen können, und dass man die Nebenwirkungen abmildert, zum Beispiel durch eine gute Planung und durch Lärmschutzmaßnahmen.

    Die deutlich schnellere Verbindung nach Skandinavien bringt nicht nur wirtschaftliche Chancen, sondern auch kulturelle. Anders als im Grenzland ist das deutsch-dänische Bewusstsein im Südosten unseres Bundeslandes vielfach noch nicht besonders ausgeprägt. Wir halten es deshalb für eine gute Idee, den Dänischunterricht bestmöglich zu stärken, den Schüleraustausch zu befördern und auch die Beratung mit Blick auf den gemeinsamen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, der entstehen wird, weiter aufzubauen.

    Ich hätte es übrigens als das stärkere Signal empfunden, wenn Deutschland und Dänemark die Querung gemeinsam bauen würden. Etwas heidnisch möchte ich aber anfügen, dass es für den Bau aber wahrscheinlich besser ist, dass die Dänen dies alleine machen. Die dänische Seite hat mit solchen Infrastrukturprojekten Erfahrung, während man sich in Deutschland mit solchen Projekten derzeit irgendwie sehr schwertut. Ein zweiter Fehler auf deutscher Seite war es meines Erachtens, dass der Bund die Hinterlandanbindung zunächst zu klein geplant hat, vor allem mit Blick auf die Sundquerung, die Trassenführung der Bahnstrecke und den Lärmschutz. Mittlerweile wurde da zum Glück erheblich nachgebessert, aber die Diskussion darüber hat ein wenig verdeckt, welche großen Chancen mit dem Projekt verbunden sind.

    Es muss jetzt also weiterhin an der bestmöglichen Hinterlandanbindung gearbeitet werden, was die Infrastruktur angeht, aber man braucht auch entsprechende Gewerbegebiete in Ostholstein, Stormarn und Lübeck. Man braucht dafür nicht nur die landesplanerischen Grundlagen, sondern auch gute Konzepte. Schleswig-Holstein soll eben kein Transitland werden. Wir wollen den Flächenverbrauch grundsätzlich reduzieren und ich halte es für richtig, deshalb auch verstärkt das Thema Flächenrecycling in den Blick zu nehmen. Und das macht diese Koalition.

    Der Bahnverkehr wird durch dieses Projekt erheblich gestärkt werden. Wenn man weniger Kurzstreckenflüge will, dann ist es der richtige Weg, dass es mehr schnelle Bahnverbindungen gibt. Daran hapert es in Europa leider noch allzu oft. Ich bin dankbar für den gemeinsamen Antrag. Mir ist bewusst, dass dies für die Grünen nicht leicht war. Der Alternativantrag der SPD-Fraktion zeigt viele Gemeinsamkeiten bei diesem Thema, was mich wirklich freut. Das ist ein wichtiges Signal für Ostholstein und die gesamte Region, aber auch nach Dänemark. Ich erkenne auch einige Punkte wieder, die auch wir in der letzten Wahlperiode angesprochen haben, wie zum Beispiel die Bäderbahn oder die Einsetzung eines Verkehrskoordinators.

    Die Kritik von Herrn Vogel an den Grünen mit Blick auf unseren Antrag hat mich etwas überrascht, denn schließlich hat auch die SPD mit Frau Hagedorn eine große Kritikerin im Bundestag und sogar in der Bundesregierung. Das ist selbstverständlich auch das gute Recht von Frau Hagedorn, aber wie gesagt: Jetzt sollte man gemeinsam daran arbeiten, dass man die Chancen der festen Beltquerung nutzt.“

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  • 21.05.2021

    Stephan Holowaty zu TOP 57 „Landesweit kostenloses freies WLAN“

    In seiner Rede zu TOP 57 (Landesweit kostenloses freies WLAN) erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Im August 2018 stand ich als schleswig-holsteinischer Delegierter zur BSPC auf dem Marktplatz der Kleinstadt Marienhamn, knapp 12.000 Einwohner, mitten in der Ostsee, der Hauptort der finnischen Åland-Inseln. Mich irritierte ein Symbol auf meinem Smartphone, das ich nicht erwartet hatte. Ein WLAN-Symbol. Mitten auf dem Marktplatz. 80 Mbit Downloadrate. Also richtig schnell, nur damit Sie das einordnen können. Ohne Anmeldung, ohne Bürokratie, einfach so. Drei Tage später stand ich wieder auf dem Hamburger Flughafen. Hamburg, das Tor zur Welt, eine Metropole, über 17 Millionen Passagiere im Jahr. Ein flackerndes WLAN-Symbol. Noch nicht mal die Anmeldeseite war fehlerfrei zu öffnen. Komplizierte persönliche Registrierung, Daten eingeben, Häkchen setzen hier und da. Immer wieder Fehler, Verbindungsabbrüche. Ich habe aufgegeben. Bevor ich auch nur in die Nähe des HVV-Fahrplanes gekommen war, war mein Bus nach Hause schon lange weg. Tatsächlich sind öffentliche WLANs in Deutschland, aber auch bei uns im Norden, ausbaufähig, um es zurückhaltend zu sagen. Herr Minister, vielen Dank für Ihren klaren Bericht.

    Öffentliche WLANs und Mobilfunk sind zwei Technologien, die sich in ihren Möglichkeiten ergänzen. Wir brauchen sowohl das eine als auch das andere. Dies ist technisch aufgrund der unterschiedlichen Frequenznutzung sehr einfach darstellbar. Gerade die modernen 5G- und 6G-Mobilfunknetze versprechen noch höhere Geschwindigkeiten und – was besonders wichtig ist – geringe Latenzen, mit denen auch kritische Echtzeitanwendungen betrieben werden können. Sie übertreffen damit selbst den neuesten WiFi 6-Standard. Mobilfunk wird umso wichtiger, je mehr es auf Zuverlässigkeit oder auch auf IoT-Anbindungen ankommt.

    Minister Albrecht hat in seinem Bericht mit dem Hotspot 2.0 eine interessante technische Lösung für den übergreifend einfachen WLAN-Zugang dargestellt. Und der Minister hat vollkommen recht: WLAN muss bequem sein, kein ständiges neues Einloggen oder neues Registrieren. Ein technischer Standard einer Roaming-Kooperation allein baut aber noch keine WLANs. Im Übrigen gibt es hier keinen Gegensatz zwischen WLANs, die im öffentlichen Raum oder zum Beispiel in einem Hotel betrieben werden. Hotspot 2.0 muss als offene Schnittstelle verstanden werden und natürlich muss etwa ein Hotel sein WLAN hier anbinden können.

    Gutes WLAN braucht ein gutes Backbone, braucht Glasfaser. Schleswig-Holstein ist bereits heute bundesweit führend beim Glasfaserausbau. Wir haben das klare Ziel, bis 2025 Schleswig-Holstein flächendeckend und landesweit mit leistungsstarkem Breitband zu versorgen. Ich freue mich, dass Bernd Buchholz als Infrastrukturminister hier weiter richtig Tempo macht. Übrigens: Auch Kommunen sind hier führend. Der Kreis Segeberg wird zum Beispiel in den kommenden Jahren bis zu 60 Millionen Euro investieren, um auch wirklich jedes Haus an Glasfaser anzubinden. Das heißt aber auch: Wir haben das leistungsfähige Backbone, das wir für leistungsfähige WLANs im öffentlichen Raum brauchen! Das eigentliche Drama ist vielmehr, dass der Schwung beim Ausbau öffentlicher WLANs fehlt. Minister Albrecht hat dies in seinem Bericht deutlich herausgearbeitet. Dafür müssen die Akteure im Land, aber vor allem vor Ort zusammenarbeiten.

    WLAN ist keine große Glocke, die über das Land gestülpt wird, sondern viele kleine Zellen und Initiativen vor Ort, die zusammenwachsen. Erfolgreiche Digitalisierung ist nie ein Top-down-, sondern immer ein Bottom-up-Prozess gewesen. Ich wünsche mir daher deutlich mehr Engagement und auch mehr Commitment, gerade der Kommunen, der Bürgermeister und der Stadt- und Gemeindevertretungen. In vielen Orten werden ‚Radverkehrsbeauftragte‘ installiert, Beauftragte für eine Vielzahl von Themen, jedes für sich sehr wichtig. Warum gibt es aber keine ‚Innovationsbeauftragten‘? Keine ‚Digitalbeauftragten‘?

    Wir Freie Demokraten verstehen öffentliche WLANs und die digitale Infrastruktur, Smart Towns und Smart Regions als fundamentale Bestandteile von Integrierten Stadt- oder Gemeindeentwicklungskonzepten, als fundamentalen Bestandteil auch der Stadtentwicklungs- und Städtebauförderung.

    Wir Freie Demokraten wünschen uns in den Städten, in den Ämtern, den großen Gemeinden dieses Landes mehr kommunale CIOs, die die Digitalisierung vor Ort vorantreiben, die auch für öffentliche WLANs brennen und sie vor Ort möglich machen. Wir wünschen uns deutlich mehr Engagement der örtlichen Gewerbevereinigungen, die genau wissen, wie wichtig gute Infrastruktur gerade in den Innenstädten, den Gewerbegebieten ist. Wir wünschen uns aber auch Engagement zum Beispiel der örtlichen Sportvereine. WLAN in der Sporthalle, auf dem Sportplatz, dort wo sich hoffentlich nach Corona auch wieder viele Menschen treffen. Und die Sportvereine stehen stellvertretend für all die gesellschaftlichen Akteure, die vor Ort das Leben der Menschen mitgestalten. Wir Freie Demokraten wollen das Land entfesseln, wollen jeden dieser Akteure motivieren. Eine der wichtigsten Aufgaben des Landes ist es daher, diese Akteure zusammenzubringen, Chancen aufzuzeigen.

    Wir haben als Jamaika-Koalition und mit dem gesamten Landtag mit der Gründung des ITV.SH Ende 2018 eine wichtige organisatorische Grundlage dafür geschaffen. Der ITV.SH macht Digitalisierung für die Kommunen einfacher, hilft bei der Koordination, stellt Ressourcen zur Verfügung. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen und ausbauen.

    Herr Minister, vielen Dank für den klaren Bericht, der die nötigen Handlungsfelder aufzeigt. Ich beantrage die Überweisung dieses Berichtes in den Digitalisierungsausschuss dieses Landtags.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 21.05.2021

    Annabell Krämer zu TOP 58 „Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen“

    In ihrer Rede zu TOP 58 (Schriftlicher Bericht zur Bedarfsanalyse des Hilfsangebotes für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein) erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Haushaltsjahre ab 2010 waren für die frauenpolitischen Sprecherinnen aller Fraktionen von schweren Entscheidungen geprägt. Die damals nicht verhinderbaren Kürzungen im Bereich der Frauenberatung und Frauenhäuser mitzutragen, fiel allen Beteiligten schwer. Umso mehr freue ich mich, dass wir nun auf Basis der Bedarfsanalyse die Frauenfachberatungen und weitere Hilfesysteme neu ordnen und vor allem mit erheblichen zusätzlichen Finanzmitteln – trotz der aktuell angespannten Haushaltslage – stärken können. Dafür spreche ich im Namen der Freien Demokraten Ministerin Sütterlin-Waack und ihrem Team unseren Dank aus. Aber ohne die notwendigen Finanzmittel wären alle Analysen und unsere guten Ideen nichts wert. Von daher geht mein ganz besonderer Dank an Finanzministerin Monika Heinold.

    Mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleiches haben wir die Mittel für Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser von 6,4 Millionen Euro in 2020 auf 7,5 Millionen Euro pro Jahr seit 2021 aufgestockt. Dies bedeutet eine Erhöhung um über 15 Prozent. Zudem werden wir die Mittel jährlich um mindestens weitere 2,5 Prozent anheben. Festzuhalten ist jedoch, dass die Bedarfsanalyse aufzeigt, dass wir in Schleswig-Holstein grundsätzlich gut aufgestellt sind. Die Finanzierung über das Finanzausgleichsgesetz (FAG), unsere Platzkostenpauschale, wird bundesweit als vorbildlich anerkannt. Natürlich können und wollen wir noch besser werden. Wir verstetigen die zunächst für 2019 und 2020 geschaffenen 30 Sofortplätze. Damit stehen nunmehr regulär 349 statt 319 Frauenhausplätze bereit. Zusätzlich steigern wir die durch das FAG geförderten Frauenberatungsstellen bzw. landesweiten Einrichtungen und Angebote von 26 auf 27,5. Wir stärken das KIK-Netzwerk, indem wir die jährliche Förderung anheben und zusätzlich Mittel für eine Geschäftsstelle bereitstellen.

    Ein weiteres Problem betraf die bisher uneinheitlichen Mietkostenzuschüsse für unsere Frauenhäuser. Zukünftig wird die Höhe der Mietkosten nun individuell, aber nach klar definierten Maßstäben festgelegt. Dieses Verfahren wird nicht nur dem Land finanzielle Sicherheit, sondern auch den Einrichtungen Luft zum Atmen geben. Natürlich haben wir die Klagen über Betriebskostendefizite in einigen Frauenhäusern im Land vernommen. Um hier konkret Abhilfe schaffen zu können, benötigt das Ministerium jedoch noch Betriebskostenabrechnungen, um Fehlbedarfe im System erkennen zu können. Dann können die Finanzierungsströme schnell bedarfsgerecht angepasst werden.

    Die finanzpolitischen Sprecher der Jamaika-Koalition sind sich einig, dass wir schnell helfen wollen und müssen. Es besteht Konsens darüber, dass wir die dringendsten Mittelbedarfe bereits über den laufenden Haushaltsvollzug bereitstellen wollen. Für 2022 sind wir uns einig, dass wir uns dafür stark machen werden, die Mittel für die Frauenhäuser im Finanzausgleichsgesetz durch Landesmittel um diese Bedarfe zu erhöhen. Für diesen Konsens danke ich meinen Kollegen Ole Plambeck und Lasse Petersdotter. Unser Ziel war und ist, eine bedarfsgerechte Frauenhauslandschaft im Land sicherzustellen und zudem Präventions- und Beratungsangebote in unseren Frauenberatungsstellen weiter auszubauen. Und genau dies tun wir Hand in Hand mit den Kommunen, die sich ihrer kommunalen Verantwortung und Aufgabe im Kontext des Gewaltschutzes auch bewusst sind. Eben dies ist auch der Hintergrund, weshalb es keiner Vollfinanzierung durch das Land bedarf.

    Trotz dieser guten Nachrichten werden aber auch wir noch mehr leisten müssen, um den Bedarf an notwendigen Frauenhausplätzen gerecht zu werden. Die Bedarfsanalyse hat uns den klaren Auftrag erteilt, die weißen Flecken im Land aufzulösen. Denn diese gibt es derzeit noch in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland. Hier besteht Handlungsbedarf und ich begrüße, dass das Innenministerium zusammen mit den zuständigen Landräten an einer Lösung arbeitet. Ob nun ein gemeinsames Frauenhaus der beiden Kreise oder zwei separate Frauenhäuser geschaffen werden, ist nebensächlich. Wichtig ist, dass hier schnell etwas geschehen muss, damit von Gewalt betroffene Frauen Zugriff auf ausreichend und gut erreichbare Frauenhausplätze haben.

    Häuslicher Gewalt darf in unserem Land keinen Platz haben. Wir werden weiterhin alles Erdenkliche tun, um Frauen entweder präventiv zu schützen oder ihnen im Notfall Schutz zu gewähren.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 21.05.2021

    Christopher Vogt zu TOP 36 „Mehr Unternehmergeist in Schleswig-Holsteins Schulen“

    In seiner Rede zu TOP 36 (Berichtsantrag Mehr Unternehmergeist in Schleswig-Holsteins Schulen – Landeskonzept Entrepreneurship Education) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich danke der Ministerin für ihren Bericht! Das Landeskonzept Entrepreneurship Education sollte eigentlich schon im letzten Jahr vorliegen. Ich habe aber Verständnis dafür, dass dies wegen der Corona-Krise so nicht möglich war. Und ja, nicht nur das Ministerium, sondern jede einzelne Schule war und ist nach wie vor erheblich durch die Corona-Krise belastet. Dennoch halten wir es für richtig, dass man sich dieses Themas stärker annimmt. Denn um die ökonomische Bildung ist es in Deutschland leider nicht allzu gut bestellt. Dies hat auch eine Studie, die kürzlich erschienen ist, noch einmal sehr deutlich aufgezeigt.

    Von einem Schulfach Wirtschaft, das wir als FDP-Fraktion wollen, sind wir in nahezu allen Bundesländern noch ein ganzes Stück entfernt. Nordrhein-Westfalen hat sich da auf den Weg gemacht. Schleswig-Holstein sollte dies in der nächsten Wahlperiode unserer Auffassung nach ebenfalls machen. Wir sind übrigens auch für die Stärkung des Informatik-Unterrichts, aber dies sei hier nur am Rande erwähnt. Neue Schulfächer einzuführen, ist natürlich einfacher gesagt als getan. Man muss schließlich entscheiden, was dafür entfallen soll und man braucht selbstverständlich entsprechend ausgebildetes Personal – und dies möglichst flächendeckend. Ich denke, man kann schon mit einigen wenigen Maßnahmen die ökonomische Bildung stärken. Und das tun wir mit diesem Landeskonzept – durch entsprechende Planspiele und Projekte, durch lokale Bündnisse mit mehr Praktika und auch Diskussionen mit Unternehmern in den Schulen, die Vorbilder sein können.

    Natürlich soll nicht jede Schülerin und jeder Schüler später Unternehmerin bzw. Unternehmer werden. Aber jede und jeder sollte die Möglichkeit haben, wenn sie oder er daran Interesse hat. Und man sollte die Möglichkeit bieten, dass das Interesse geweckt wird und dass Kompetenzen gestärkt werden, von denen man sein ganzes Leben lang profitieren kann, indem man Zusammenhänge versteht, Basiswissen über Steuern, Kredite und Versicherungen hat oder Fertigkeiten besitzt, die man in vielen Berufen oder auch im Privatleben nutzen kann. Es geht also ums Ausprobieren und es geht darum, das Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten stärken. Und es geht darum, im Zweifel Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, indem man Arbeitsplätze schafft, Steuern zahlt und das Leben der Menschen verbessert. Ich finde, das ist etwas Positives, aber wenn man manchmal hört, wie einige über Unternehmer und Wirtschaft denken, irritiert mich das zunehmend. Gerade wenn wir auf das Beispiel BioNTech schauen, dann sehen wir doch, dass die Gründer Vorbilder sind für unsere gesamte Gesellschaft. Das sollten wir deutlicher herausstellen, auch in den Schulen. Zu viele gute Ideen werden in unserem Land nicht genutzt für neue Unternehmen, die unser Land nachhaltig stärken könnten.

    Deutsche Unternehmen sind im Schnitt relativ alt und kommen oft noch aus dem Zeitalter der Industrialisierung. Es gibt zu wenige Neugründungen und viele Erfindungen, die in Deutschland entstanden sind, werden nicht zu Geschäftsmodellen gemacht. Das sollten wir dringend ändern, wenn wir unseren Wohlstand erhalten wollen. 

    Wir müssen uns jetzt anschauen, wie die Finanzierung des Konzeptes anläuft, wir müssen sie gegebenenfalls schrittweise anheben. Unabhängig davon müssen wir die MINT-Begeisterung wecken und weiter stärken. Und wir sollten uns stärker Gedanken dazu machen, wie wir an Hochschulen das Thema Ausgründung voranbringen können. Ich freue mich über das Konzept und hoffe sehr, dass es ein Erfolg wird.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

     

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  • 21.05.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 45 „Gewalt in Schule wirkungsvoll vorbeugen“

    In seiner Rede zu TOP 45 (Gewalt in Schule wirkungsvoll thematisieren und vorbeugen – sexualisierte Gewalt im Fokus) erklärt der Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Nachdem wir in dieser Legislaturperiode erstmals eine statistische Erhebung von Gewaltvorfällen an Schulen vorgenommen und eine umfangreiche Anhörung vollzogen haben, freue ich mich nun, dass wir mit dem vorliegenden Antrag ein weiteres Zeichen gegen Gewalt setzen. Ich möchte betonen, dass wir uns mit diesem Antrag gegen jede Form von Gewalt, physisch oder psychisch, richten. Das gilt für verbale Gewalt genauso wie für Cybermobbing. Es ist absolut richtig, dass wir das Thema noch entschiedener als bisher in den Schulen angehen. Ziel muss es sein, Gewalt am ‚sicheren Ort Schule‘ so weit wie es eben möglich ist zu unterbinden. Daher wollen wir die Gewaltprävention als feste Aufgabe im Schulgesetz verankern. Diese Verankerung soll dafür sorgen, dass alle Beteiligten noch sensibler als bisher mit der Thematik umgehen und mehr Verantwortung übernehmen, aber auch mehr Unterstützung erhalten.


    Die Aufforderung an die Schulen, ein Präventions- und Schutzkonzept zu erstellen, soll sowohl den Schulen als auch den Schülern, Eltern und Schulleitungen klarer als bisher vor Augen führen, welche Formen von Gewalt es gibt, wie man sie frühzeitig erkennt und was dagegen unternommen werden kann. Und aus noch einem Grund ist die gesetzliche Verankerung wichtig: Wir wollen sichergehen, dass wir jede Schule mitnehmen. Das heißt explizit nicht, dass wir den Schulen unterstellen, dass sie das Thema nicht kennen oder gar ignorieren würden. Es geht vor allem darum, das Bewusstsein für Gewalt bei allen Beteiligten zu schärfen. Es soll Lehrkräfte motivieren, aber auch unterstützen, passende Fortbildungsangebote wahrzunehmen. Schulen sollen ermutigt werden, Kooperationen mit Hilfesystemen zu nutzen.

    Gerade verbale Gewalt oder auch Cybermobbing verschwinden oftmals vom Radar, weil sie in einem sehr begrenzten Raum sichtbar werden, schwer zu kontrollieren sind und weil die Grenzen fließend sind. Auch gibt es neue Formen der sexualisierten Gewalt wie das Drängen, intime Fotos zu machen und zu versenden, die dann gegen die Person verwendet werden oder das Grooming, bei der sich eine ältere Person über Social Media das Vertrauen eines Kindes erschleicht, um dann Missbrauch zu begehen. Es muss hier Schutzkonzepte und Leitfäden geben, Anleitungen, wie ein Missbrauch erkannt werden kann. Diese müssen dann jedoch auch regelmäßig aktualisiert und erweitert werden. Denn leider werden auch die Missbrauchsmethoden moderner.

    Wie bei fast allen Themen im letzten Jahr, tut sich auch bei diesem hier die Corona-Pandemie einmal mehr traurig hervor. Die Schülerinnen und Schüler haben die bisherigen Maßnahmen tapfer hingenommen und sich mit den älteren Mitbürgern solidarisch gezeigt, indem sie zu Hause geblieben sind und sich mit dem Homeschooling arrangiert haben. Das Mobben auf dem Schulhof mag weniger geworden sein, weil die Schule überwiegend geschlossen war. Das heißt aber leider nicht, dass das Mobbing dann auch verschwand – es hat sich verlagert, in die sozialen Medien, zu WhatsApp, Instagram, Snapchat, TikTok etc. Eine weitere erschütternde Kehrseite des Homeschoolings ist leider, dass es vermehrt häusliche Gewalt und Missbrauch gab. Gewalt präventiv zu begegnen ist auch deshalb so wichtig, weil die Schule mehr und mehr Begegnungsort wird und nicht mehr der reine Lernort von 8 Uhr bis 13 Uhr ist, wie das im letzten Jahrhundert noch der Fall war. Vor allem mit dem geplanten Ausbau der Ganztagsschule werden Schülerinnen und Schüler immer mehr Zeit in der Schule verbringen. Umso wichtiger wird es sein, dass Schule ein angstfreier Ort ist.

    Wir erhoffen uns, durch eine bessere Verzahnung mit bereits bestehenden Angeboten der Fachberatungsstellen wie beispielsweise Petze e.V., dem Kinderschutzbund, aber auch der Arbeitsgemeinschaft der Polizei (AGGAS), dass Lehrkräfte und andere im Schulsystem beschäftigte Menschen auf Diagnostik, Prävention und Intervention im Kontext von Gewalt gut vorbereitet werden. Durch den Austausch wird es noch besser möglich sein, angemessene Verhaltensregeln zu erlernen. In den Kitas haben wir bereits erfolgreich eine solche Verpflichtung eingeführt. Daher bin ich optimistisch, dass wir das im Schulbereich ebenso erfolgreich umsetzen können. Mit der Einbringung zu einer Verpflichtung über das Schulgesetz ist der erste erfolgreiche Schritt hierfür getan. Abschließend möchte ich mich für die konstruktive Beratung im Bildungsausschuss bedanken, sodass wir diesen Antrag fraktionsübergreifend auf den Weg bringen können.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 18.04.2018

    Jan Marcus Rossa: Ursachen für Massenschlägerei wirksam entgegentreten

    Anlässlich der Auseinandersetzungen zwischen Jemeniten und Somaliern in der Erstaufnahmeeinrichtung Boostedt heute Mittag, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „So muss transparente Kommunikation zwischen Polizei, Innenministerium und Parlament laufen. Wir danken dem Staatssekretär Torsten Geerdts und Landespolizeidirektor Joachim Gutt für den umgehenden Bericht über die Vorfälle in der Erstaufnahmeeinrichtung Boostedt anlässlich einer Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses. Sehr professionell und präzise wurden uns die ersten Erkenntnisse zu den Hintergründen der Auseinandersetzungen zwischen Somaliern und Jemeniten geschildert.

    Ein nicht zu unterschätzender Vorteil war mit Sicherheit die Präsenz der Polizei vor Ort in Boostedt. Sodass die Sicherheitskräfte schnell auf die Situation reagieren konnten.

    Die enge Abstimmung zwischen den Sicherheitsbehörden und dem Parlament schafft die Grundlage, dass wir jetzt gemeinsam an der Problemlösung arbeiten können. Wenn es sich tatsächlich um einen länger schwelenden Konflikt handelt, erwarten wir, dass umgehend Lösungskonzepte von den zuständigen Behörden erarbeitet werden, um die Situation in Boostedt dauerhaft zu befrieden.“

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  • 21.05.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 13 „Sterbende und ihre Angehörigen nicht im Stich lassen“

    In seiner Rede zu TOP 13 (Sterbende und ihre Angehörigen nicht im Stich lassen – Sterbenotruf unterstützen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Einsam sein ist nur in den seltensten Fällen schön. Meistens ist es eher bedrückend. Am schlimmsten aber muss es sein, wenn man an seinen letzten Tagen einsam ist. Wir alle haben noch die Berichte im Ohr von Menschen, die im ersten Lockdown verstorben sind, ohne noch mal ihre Angehörigen gesehen oder gehört zu haben. Die Pandemie brachte uns so in eine Ausnahmesituation, in der stationäre Einrichtungen so streng abgeriegelt werden mussten, dass selbst der letzte Abschied oft nicht möglich war. Wir sind uns alle einig, dass dieser Zustand in Schleswig-Holstein nie wieder eintreten darf.

    Es ist wiederum aber leider so, dass nicht nur ein kurzfristiger Lockdown der Grund dafür ist, dass Menschen in Einsamkeit von uns gehen. Ob während der Nachtzeit in einem Pflegeheim oder einer Klinik oder aber allein zu Hause – in vielen Fällen kann nicht immer gewährleistet werden, dass eine möglichst vertraute Person in den letzten Lebensstunden bei einem ist. In Zeiten, in denen Singlehaushalte zunehmen, vielfach die Mobilität aufgrund des steigenden Alters abnimmt, steigt auch die Einsamkeit und damit die Zahl an Personen, die einsam von uns gehen. Geschätzt sterben schon jetzt zehn Prozent aller Menschen ohne Angehörige oder Familie und unbegleitet. Dies muss aber nicht so bleiben! Sterbebegleitung erfolgt ehrenamtlich wie hauptamtlich überwiegend vor Ort, im direkten Austausch mit dem Menschen. Es gibt aber auch andere Formate wie die telefonische Seelsorge oder gänzlich digital. Diese Formate aus der Ferne sind keine ersetzende, sondern eine ergänzende Hilfe. Es kommt darauf an, wie der betroffene Mensch am besten mit dem dahinscheiden umgehen kann. Auch für jene, die kein Vieraugengespräch möchten, aber sich trotzdem austauschen wollen und Redebedarf haben, kann so eine Hilfestellung geleistet werden. Mit dem Sterbenotruf soll die Versorgungslücke zwischen der aktuellen Notfallhilfe mit dem medizinischen Notruf 112, dem Notarztwagen-System und der punktuellen Unterstützung durch Psychosoziale Notfallversorgung oder Telefon-Seelsorge geschlossen werden. Das betrifft sowohl die notfallhilfeorientierte Begleitung von sterbenden Menschen als auch die kurzfristige, konkrete und direkte Unterstützung von begleitenden und trauernden Angehörigen.

    Ich bin sehr erfreut, dass sich inzwischen eine Initiative gegründet hat, welche sich momentan noch im Aufbau befindet, die einen möglichst deutschlandweiten Sterbenotruf etablieren möchte und durch die Kampagne ‚WirVsVirus‘ unterstützt wird. Es macht Sinn, dass die Bundesländer hierbei ergänzen und unterstützen, um Engagement und Ressourcen zu bündeln und nicht Parallelstrukturen zu schaffen. Daher ist uns auch eine sehr enge Einbindung der vielen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen der Hospiz- und Palliativversorgung wichtig, insbesondere natürlich mit dem HPVSH. Die interdisziplinäre Zusammensetzung der Initiative Sterbenotruf ist außergewöhnlich. Sie setzt sich zusammen aus: Sterbebegleiterinnen und Sterbegleitern, Sterbeammen und Sterbegefährten, Koordinatorinnen und Koordinatoren ambulanter und stationärer Hospizdienste, Social Entrepreneurs, Künstlerinnen, Social-Media-Redakteurinnen und -Redakteuren, Philosophen, Theologinnen, Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern, Medizinerinnen und Medizinern, Gruppenführer des Katastrophenschutz, Krankenpflegekräfte, Psychologie-Studierenden, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Pädagoginnen und Pädagogen und Coaches. Mit ihrer Arbeit leisten sie zudem einen Beitrag bei der Umsetzung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen. Dieses Abkommen, welches in Deutschland durch die Träger der Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), des Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und durch die Bundesärztekammer (BÄK) vertreten wird, will die Aus-, Fort- und Weiterbildung, Forschung, Politik, Qualitätsmanagement, Arzneimittelversorgung und allgemeine Zugänglichkeit stärken. Der letzte Punk wird hier angesprochen mit einem niederschwelligem Zugang zur Hilfe – mit dem Sterbenotruf.

    Ich möchte mich ausdrücklich bei den über 2.000 ehrenamtlichen und hauptamtlichen Tätigen im Palliativ- und Hospizbereich in Schleswig-Holstein bedanken. Insbesondere möchte ich mich für die FDP-Fraktion bei Herrn Dr. Repp und Frau Ohlsen vom HPVSH und dem Sozialministerium und Minister Garg bedanken, die neue Ideen und Innovationen stets positiv aufnehmen bzw. vorantreiben, so nun auch bei der Initiative Sterbenotruf.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

     

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  • 21.05.2021

    Dennys Bornhöft: Wer Änderungswünsche zu einem Gesetz hegt, sollte nicht nur drüber reden, sondern einen Änderungsantrag stellen

    Anlässlich der Pressemitteilung der SPD-Abgeordneten Birte Pauls zum weiteren Vorgehen bei der Auflösung der Pflegeberufekammer erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die SPD hat in der vergangenen Legislatur überhaupt erst dafür gesorgt, dass die Pflegeberufekammer gegen den Willen der Pflegekräfte eingerichtet wurde. Für die in 2020 erhobenen Beiträge ist also die SPD verantwortlich. Die Jamaika-Koalition hat die eklatanten Fehler der SPD ausgebügelt, indem zum einen endlich der Wille aller Pflegekräfte zu einer Mitgliedschaft mit Zwangsgebühren abgefragt wurde und indem zum anderen geregelt wurde, dass keine Beiträge für 2021 erhoben werden.

    Dass sich Frau Pauls jetzt allen Ernstes als weiße Ritterin der Pflegekräfte generiert, lässt uns den Kopf schütteln. Die Jamaika-Fraktionen betreiben Schadensbegrenzung für einen Fehler der SPD. Denn nicht nur den Pflegekräften sind finanzielle Belastungen entstanden, auch das Land hat insgesamt drei Millionen Euro in die Anschubfinanzierung investieren müssen. Deshalb haben wir in unserem Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer geregelt, dass die Pflegekräfte für 2021 keine Kammerbeiträge zahlen müssen. Die Einnahmen der Kammer aus 2020 werden zur Reduktion des vom Steuerzahler zu tragenden Defizits verwendet. Denn auch wenn das Dilemma bald ein Ende hat, es werden noch weitere Millionen auf uns zukommen, beispielsweise durch die Übernahme von Kreditverbindlichkeiten der Kammer.

    Wenn die SPD-Fraktion Wert darauf gelegt hätte, dass mit den Beiträgen 2020 anders verfahren wird, dann hätte sie einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf einbringen müssen. Die SPD hat bei der Gesetzesverabschiedung allerdings dem Umgang mit den Beiträgen aus 2020 zugestimmt. Die Prioritäten der SPD lagen dann bei der Änderungsberatung nur bei Klarstellungen, z.B. dass die Presseerklärungen der Pflegeberufekammer dauerhaft erhalten bleiben. Hier passen parlamentarisches Verhalten und Pressearbeit überhaupt nicht zusammen.“

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  • 26.05.2021

    Annabell Krämer: Wir brauchen ein topmodernes UKSH

    Zur Vertragsänderung beim ÖPP-Projekt am UKSH, bei der die Sanierung im Altbestand geregelt wurde, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Wir begrüßen, dass die Streitigkeiten zwischen UKSH und Immobilienpartner nun beigelegt sind und die umfangreichen Sanierungsarbeiten im Altbestand zum Wohle der Patienten und Mitarbeiter fortgesetzt werden können. Es hat sich als nicht praktikabel erwiesen, die Finanzierungsverantwortung für die Brandschutz- und Schadstoffsanierung vom ÖPP-Projekt zu trennen. Mit der Vertragsänderung ist zügig auf dieses Problem reagiert worden, sodass die Investitionsbremse für die weitere Sanierung des UKSH hoffentlich nachhaltig gelöst ist. Wir brauchen ein topmodernes UKSH, deshalb müssen auch die Altgebäude zügig saniert werden.“

     

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