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  • 17.06.2021

    Oliver Kumbartzky zu TOP 27+56 „Landesprogramm zum Schutz der Böden“

    In seiner Rede zu TOP 27+56 (Ansiedlungsperspektive für Unternehmen stärken – Vorrang der gewerblichen Nutzung sicherstellen und Landesprogramm zum Schutz der Böden und zum nachhaltigen Flächenmanagement) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Landesplanung der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Unsere Böden sind ein hohes Gut. Sie haben mehrere wichtige biologische Funktionen. Sie sind nicht nur ein wichtiger Lebensraum für unsere heimische Flora und Fauna, sondern auch ein Garant für die hochwertigen Lebensmittel, die unsere Landwirtschaft produziert. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem der Einfluss, den unsere Böden auf unser Klima haben.

    Damit die Böden auch den Generationen nach uns eine Lebensgrundlage bieten, müssen wir besonders umsichtig mit der Ressource umgehen. Noch immer sind viele Altlasten aus vergangenen Zeiten in den Böden, die es zu beseitigen gilt. Der heute hier vorliegende Bericht schlägt für den Bodenschutz zahlreiche Ziele und Maßnahmen vor. Es geht um Vorsorge, Nachsorge und um einen sparsamen Umgang mit dem Boden. Es ist erfreulich, dass dabei das Spannungsfeld zwischen Bodenschutz und Bodennutzung beachtet wurde.

    Uns Freien Demokraten ist besonders wichtig, dass neue Regelungen die Planung von Projekten nicht so beeinträchtigen, dass eine wirtschaftliche Umsetzung an fehlender Flexibilität oder zu starren Auflagen scheitert. Das gilt insbesondere auch bei Ansiedlungen. Darauf werden wir bei der Ausgestaltung und Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen genau achten und hinwirken. Schließlich sind bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen – so steht es auch im vorliegenden Programm – Ökonomie und Ökologie im Interesse des Landes, aber auch im Interesse einzelner Regionen des Landes in Einklang zu bringen.

    Ein gutes Beispiel ist die Bodenversiegelung. Wir müssen diese reduzieren, aber sollten sie nicht vollends stoppen. Generationengerechtigkeit heißt, unseren Kindern und Enkeln eine intakte Umwelt zu übergeben. Generationengerechtigkeit heißt aber auch, ihnen eine funktionierende Infrastruktur und Wohnraum zu bieten.

    Auch und besonders im Bereich der Forstwirtschaft ist der Schutz des Bodens wichtig. Kaum etwas schützt den Boden so wirkungsvoll vor Erosion wie eine tiefe Durchwurzelung. Hier setzt der Bericht richtige Akzente. Während Maßnahmen wie Kahlschlag, die Entnahme von Schlagabraum und der Einsatz von Pflanzenschutzmittel auf ein Minimum reduziert werden, sollten zwingend nötige Maßnahmen – wie beispielsweise bei Schädlingsbefall – weiterhin grundsätzlich möglich sein.

    Und auch die Landwirtschaft trägt für den Schutz der Böden eine besondere Verantwortung. Es bleibt beim Ziel, die gute fachliche Praxis in der Landbewirtschaftung zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit sicherzustellen. Beratung und Vertragsnaturschutzprogramme sind hier ganz zentrale Maßnahmen aus dem vorliegenden Programm.

    Ich will jedoch nicht unerwähnt lassen, dass ich einen Aspekt im Bodenschutzprogramm vermisse. Und zwar meine ich die Grüne Gentechnik. Sie eröffnet neue Möglichkeiten, um Böden zu schonen, Biodiversität zu fördern und die Effizienz des Betriebsmitteleinsatzes zu erhöhen. Daher sollten für gentechnisch veränderte Nutzpflanzen unserer Meinung nach aktuelle und wissenschaftlich basierte Zulassungskriterien gelten. Technologieoffenheit hilft der nachhaltigen Landwirtschaft der Zukunft und schont die Böden.

    Mit dem vorliegenden Programm ist ein bedeutender Schritt für den Bodenschutz und ein nachhaltiges Flächenmanagement getan. Damit ist die Arbeit aber noch lange nicht abgeschlossen. Den entscheidenden Teil des Programms, nämlich dessen Umsetzung, werden wir kritisch-konstruktiv begleiten.

    Ich beantrage Überweisung des Bodenschutzprogrammes in den Umwelt- und Agrarausschuss und freue mich auf eine vertiefende Beratung dort.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

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  • 26.03.2018

    Christopher Vogt: Keinen politischen Druck auf die Justiz ausüben

    Anlässlich der Festnahme des katalanischen Politikers Carles Puigdemont in Schleswig-Holstein, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

     „Die Frage nach einer möglichen Auslieferung von Herrn Puigdemont an Spanien hat zweifelsohne politische Auswirkungen, wird aber nicht politisch entschieden. Diese Entscheidung obliegt in unserem Rechtsstaat aus guten Gründen der unabhängigen Justiz. Wem an der Unabhängigkeit der Justiz gelegen ist, sollte sich in diesem juristischen Verfahren mit politisch motivierten Forderungen an die Verantwortlichen zurückhalten.

    Es ist wichtig, dass dieses hochsensible Verfahren nach den geltenden Regeln durchgeführt wird. Wer das Instrument des EU-Haftbefehls als solches in Frage stellt, trägt zur schleichenden Erosion des Vertrauens in die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union und unseres Rechtsstaates bei. Ich werbe daher eindringlich dafür, die Justiz ihre Arbeit frei und ohne Druck ausüben zu lassen.

    Unabhängig von diesem Verfahren betrachten wir den Katalonien-Konflikt mit zunehmender Sorge. Wir hoffen, dass dieser innerspanische Konflikt nicht weiter eskaliert und dass die Europäische Union zwischen den Parteien vermitteln kann. Diese Auseinandersetzung kann letztlich nur politisch gelöst werden.“

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  • 17.06.2021

    Oliver Kumbartzky zu TOP 9 u.a. „Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 9+35+44+61 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein mit weiteren Anträgen und einem Bericht) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

     

    „Was uns alle – mit Ausnahme der AfD – eint, ist der Wille, den Klimawandel aufhalten zu wollen. Wir wollen die Lebensbedingungen für künftige Generationen so gut halten wie für die heutigen Generationen.

    Das führt mich zum vorliegenden Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG). Das bestehende EWKG der SPD-geführten Küstenkoalition aus dem Jahr 2017 hatte leider außer Symbolik nicht viel zu bieten und half dem Klimaschutz nicht wirklich weiter. Bestes Beispiel ist Paragraf 4, der von der Vorbildfunktion der Landesverwaltung spricht und eine Senkung des CO2-Ausstoßes von 40 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 fordert. Nur leider hat die Küstenkoalition bei der Schaffung dieses Ziels nicht im Blick gehabt, dass es zum Referenzjahr 1990 gar keine Zahlen gibt! Für den Bereich der Landesverwaltung wurden erstmalig Daten für die Jahre 2015 bis 2017 erhoben. Diesen handwerklichen Murks werden wir mit der Novelle beenden und wirkliche, messbare Ziele für die Landesverwaltung im Gesetz verankern. Für uns Freie Demokraten ist von zentraler Bedeutung, dass auch das Land Schleswig-Holstein seinen Beitrag zu der Herkulesaufgabe Klimaschutz leisten muss und leisten wird. Denn wer Private verpflichten will, der sollte sich nicht wegducken, sondern mit gutem Beispiel vorangehen. Wir begrüßen daher, dass die Regierung mit der energetischen Sanierung und Photovoltaik-Belegung der Landesliegenschaften konzentrierter und verbindlicher vorangehen will. Es ist gut, dass mit dem neuen EWKG nicht nur andere mit Anforderungen belegt werden, sondern wir auch vor der eigenen Haustür bzw. auf dem eigenen Dach kehren.

    Wo Licht ist, ist auch Schatten. Die vorgeschlagenen Anforderungen und Auflagen für Private und Gewerbetreibende sind ein Kompromiss. Gut ist, dass private Häuslebauer bzw. Dachsanierer durch das EWKG nicht Photovoltaik-zwangsverpflichtet werden. Beim Neubau und der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden sowie auf neuen Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen sieht der Gesetzentwurf eine PV-Pflicht vor. Hiervon kann man sich im Falle einer Unwirtschaftlichkeit befreien lassen. PV-Pflichten sehen wir Freie Demokraten grundsätzlich kritisch. Sie ist auch schlicht nicht nötig, um die Solarenergie voranzubringen. Es gibt kein Nachfrageproblem. Der Präsident der deutschen Solarwirtschaft, Jörg Ebel, hat es in einem Gastbeitrag im PV-Magazine am 31. März 2021 auf den Punkt gebracht: ‚Beliebter wird Solarenergie durch die Solarpflicht nicht. [...] Pflichten sind etwas für Verzweifelte. Wenn ich etwas loswerden will, das so unbeliebt ist, dass es partout niemand machen will, dann greife ich als Staat zur Pflicht. [...] Aber ist das so bei der Solarenergie? Haben die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger, die Investorinnen und Investoren keinen Bock auf Solar? Das Gegenteil ist doch der Fall! Solarenergie bricht seit Jahren alle Beliebtheitsrekorde und kann es in den Umfragen locker mit Katzenbabys, Mutter Theresa oder Lady Gaga aufnehmen.‘

    Es gibt im EWGK-Entwurf noch eine weitere Pflicht. Beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage bei Gebäuden, die vor 2009 errichtet worden sind, sollen mindestens 15 Prozent des Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Hier lautet die Gefahr, dass die Immobilieneigentümer die Erneuerung ihrer alten Heizungsanlage herauszögern, um dem gesetzlichen Zwang zu entgehen. So würden dann alte Heizungen mit hohem Energieverbrauch länger in Betrieb bleiben als notwendig. Wir werden uns jetzt im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit den beteiligten Akteuren intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen.

    Abschließend sei nochmal Folgendes angemerkt: Wie alle Regelungen und Ziele müssen auch die im EWKG regelmäßig auf ihre Wirkung und ihren Sinn hin überprüft werden. Gerade vor dem Hintergrund der Reformen, die die EU bei der CO2-Bepreisung plant und noch im Juni vorstellen will, könnte manche Regelung obsolet oder anpassungswürdig werden. Wir wollen unbedingt vermeiden, dass die Menschen mit einem Regelungschaos überzogen werden oder sich Maßnahmen am Ende konterkarieren. Die Energiewende ist stärker innovativ, technologieoffen, international und als Gesamtsystem zu denken. Und auch die Bezahlbarkeit von Energie muss künftig mehr in den Fokus rücken.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 18.06.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 36 „Daseinsvorsorge in der Gesundheitsversorgung und Pflege sichern“

    In seiner Rede zu TOP 36 (Daseinsvorsorge in der Gesundheitsversorgung und Pflege sichern) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Lieber Herr Stegner, liebe SPD, fangen wir mit den Punkten Ihrer vorgelegten Greatest Hits dieser Wahlperiode an, hinter denen prinzipiell einen Haken gesetzt werden kann: Gesundheitsversorgung ist Daseinsvorsorge – d’accord. Gesundheitsversorgung sichert gesellschaftlichen Zusammenhalt – d’accord. Die Betriebskostenfinanzierung über das DRG-Fallpauschalensystem sorgt teilweise für Fehlanreize bzw. verhindert eine auskömmliche Versorgung, wie bei den solitären Kurzzeitpflegeplätzen – d’accord. Dann hören die Gemeinsamkeiten überwiegend auf.

    In Teilen ist Ihr Antrag sogar widersprüchlich. So fordern Sie, dass die Rechte der demokratischen Selbstverwaltung gewahrt bleiben müssen, wohingegen Sie einen Teil der Selbstverwaltung, die deutsche Krankenhausgesellschaft, mit Ihrer einseitigen Fokussierung auf öffentliche Krankenhäuser theoretisch schwächen könnten.

    Dass die SPD nun nach fast 1,5 Jahren Corona-Pandemie gerade die Lehre zieht, man müsse das Private mehr rausdrängen und fast nur auf den Staat setzen, erstaunt. Diese Lehre ziehen wir Freie Demokraten nicht. Es hat sich beispielsweise im Hinblick auf Maskenbeschaffung und -verteilung gezeigt, dass wir froh sein können, dass wir nicht nur den Staat als Akteur haben. Man musste schon staunen, dass der Bund für die Verteilung von FFP2-Masken sechs Euro pro Stück zahlte, während einige Tage später diese für nur einen Euro flächendeckend bei Discountern im Angebot waren. Ein etwaiges staatliches Monopol ist prinzipiell genauso risikobehaftet für die Versorgung in der Fläche wie ein Monopol durch private Konzerne. Es ist gut, dass wir einen Mix aus öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Akteuren im Gesundheitssektor im Land haben.

    Von Ihrer Maximalforderung, alle Krankenhäuser wieder zu verstaatlichen, haben Sie sich zumindest in diesem Antrag ja schon entfernt. Die Privatisierung kommunaler Krankenhäuser war um die Jahrtausendwende sehr en vogue, wie zum Beispiel der Verkauf der Lübecker Kliniken durch SPD und Grüne 2002 an den Sana-Konzern.

    Es bleibt bis heute schleierhaft, warum Sie von der Sozialdemokratie in der Abschaffung des privaten Versicherungssektors bei Kranken- und Pflegekassen die Lösung aller finanziellen Sorgen sehen – das wäre ja die Folge aus der Bürgerversicherung, die sie fordern. Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, nicht nur in den Städten, sondern insbesondere auf dem Land, könnten ohne die höheren Abrechnungsmodalitäten gegenüber der privaten Krankenversicherung finanziell nicht bestehen. Die Abschaffung der privaten Krankenversicherung würde die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum somit gefährden – das wollen wir Freien Demokraten nicht!

    Dieses Vorhaben wäre auch rechtsstaatlich sehr schwierig. Eine einfache Gesetzgebung im Bundestag würde vermutlich im Hinblick auf geschützte Grundrechte nicht ausreichen, ggf. ist eine Grundgesetzänderung erforderlich.

    Im derzeitigen System zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung ist nicht alles rosig, das stimmt. Manche sprechen auch von Zweiklassen-Medizin, da angeblich die privat Krankenversicherten bevorzugt würden oder eine bessere Behandlung bekämen. Wäre das so und man möchte eine Zweiklassengesellschaft verhindern, dann gibt es Optionen. Um es plastischer darzustellen: Wer den Menschen einen Mehrwert schaffen will, der sollte nicht die vermeintliche erste Klasse verbieten – vielmehr sollte dann die zweite Klasse aufgewertet werden: Mehr Leistung und Komfort für alle.

    Manche Forderungen sind ja sympathisch, woran es meistens mangelt, sind seriöse Finanzierungsvorschläge, die auch rechtskonform umsetzbar sind.

    Da möchte ich eine Pressemitteilung Ihrer Fraktion vom 11. Mai 2021 zitieren: ‚Wir fordern eine 30-Stunden-Woche als Vollzeit, […] und ein Einstiegsgehalt von mindestens 4.000 Euro. […] Das sind u.a. die starken Antworten der SPD, um den Pflegenotstand nachhaltig zu beenden.‘

    Das sind auf jeden Fall ‚starke‘ Forderungen, wie ‚stark‘ haben Sie dies mit ihrem SPD-Bundesminister für Arbeit und Soziales besprochen, wann wird das umgesetzt?

    Als Jamaika-Koalition besinnen wir uns darauf, was wir als Bundesland in unserer Kompetenz machen können und welche Reformen es auf Bundesebene bedarf. Deswegen stellen wir Ihrer Drucksache einen Antrag gegenüber, der noch einmal für alle klar macht, welche Schritte wir in dieser Wahlperiode zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung getan haben – nicht wenige sogar gemeinsam als demokratische Fraktionen.

    Wir werden daher heute direkt über die beiden Anträge abstimmen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 17.06.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 4 „Entwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Erneut beschäftigt uns der Justizvollzug in dieser Legislaturperiode. Nachdem sich das Ministerium zunächst mit einer Personalbedarfsanalyse und einer darauf fußenden Personalstrategie befasst hat, ist es nun an der Zeit, dass wir in unserem modernen Justizvollzugsrecht die jüngsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Wissenschaft unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Strafvollzugspraxis nachvollziehen.

    Dieses Gesetzesvorhaben hat ein monströses Ausmaß angenommen. 594 Seiten umfasste der Regierungsentwurf inklusive Begründung. 302 Seiten stark ist die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses und dazu kommen noch die Stellungnahmen der Experten. Es ist daher nicht möglich, das Gesetz in allen Einzelheiten im Parlament zu debattieren. Auf einige Punkte muss aber eingegangen werden: Im Zentrum jeden Strafvollzugs müssen Resozialisierung und Eingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft stehen. Das ist die Kernaufgabe eines modernen Strafvollzugs. Es ist daher zu begrüßen, dass die sogenannte Legalprognose verbessert wird, indem die Vollzugsmaßnahmen individuell auf den jeweiligen Gefangenen ausgerichtet ausgestaltet werden. Grundlage für den Vollzugsplan ist eine Delinquenzhypothese, die zu Beginn des Vollzugs erstellt werden muss. Darauf beruhende Maßnahmen sind regelmäßig auf ihre Wirksamkeit sowie die Möglichkeit von Verbesserungen zu überprüfen. Nur so wird man Resozialisierung wirklich erreichen können. 

    Ein anderer sehr wichtiger Aspekt ist der Opferschutz, der künftig verstärkt berücksichtigt wird. Ziel ist es, dass Gefangene befähigt werden, Empathie zu entwickeln und Verantwortung für die von ihnen zu vertretenen Folgen für die Opfer zu übernehmen. Das ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Resozialisierung. Wir waren aber auch gefordert, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Fixierung umzusetzen. Obwohl mit der Unterbringung im Justizvollzug die Freiheit bereits genommen worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht keinen Zweifel daran gelassen, dass bei nicht nur kurzfristigen Fixierungen von Gefangenen eine Kontrolle durch die Gerichte notwendig ist. Unser Strafvollzugsgesetz wird künftig diese Anforderungen erfüllen. Diese und alle Änderungen sind folgerichtig wortgleich auch in den anderen Justizvollzugsgesetzen (Jugendstrafvollzugsgesetz, Untersuchungshaftvollzugsgesetz, Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und Jugendarrestgesetz) übernommen worden.

    Mein Fazit ist: Wir sichern heute ab, dass wir in Schleswig-Holstein auch weiterhin einen modernen Justizvollzug haben werden, bei dem Resozialisierung und Opferschutz die zentrale Rolle spielen werden. Schließlich musste aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben auch das Justizvollzugsdatenschutzgesetz novelliert werden. Hier will ich nur einen Aspekt herausgreifen, mit dem wir uns in der Koalition besonders intensiv auseinandergesetzt haben, nämlich mit dem Begriff der drohenden Gefahr. Im Polizeirecht ist es durchaus umstritten, ob mit dem Begriff der drohenden Gefahr die Eingriffsbefugnis der Gefahrabwehrbehörde in unzulässiger Weise vorverlagert wird. Das Bundesverfassungsgericht hat für terroristische Straftaten entschieden, dass Überwachungsmaßnahmen auch auf eine drohende Gefahr gestützt werden dürfen. Ob damit die drohende Gefahr auch im allgemeinen Polizeirecht zulässig ist, hat es nicht entschieden, hier bestehen aber doch erhebliche rechtliche Bedenken. Trotzdem haben wir uns nach intensiven Diskussionen dafür entschieden, dass bereits bei einer drohenden Gefahr durch die Justizvollzugsbehörde Daten erhoben, übermittelt und verarbeitet werden dürfen. Anders als im ‚normalen‘ Leben trifft den Staat im Justizvollzug eine besondere Schutzpflicht, die es erfordert, frühzeitig Gefahren erkennen zu können, um sie entweder überhaupt nicht entstehen zu lassen oder rechtzeitig abwenden zu können. Diese besonderen Schutzpflichten im Justizvollzug rechtfertigen es, Ermittlungsmaßnahmen bereits bei einer drohenden Gefahr einzuleiten.“

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  • 17.06.2021

    Anita Klahn zu TOP 14 u.a. „Leseförderung weiterentwickeln“

    In ihrer Rede zu TOP 14+21+22+23+31+40+49 (Leseförderung weiterentwickeln und weitere Anträge zum Thema Schule und Impfen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die wiederholten Schulschließungen seit letztem Jahr und der eingeschränkte Präsenzunterricht haben uns schmerzhaft aufgezeigt, was passiert, wenn der Staat seinem Bildungsauftrag nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann. Lernen auf Distanz war und ist für viele der Beteiligten eine Herausforderung.

    Auch wenn wir uns aktuell sehr intensiv bemühen, dass unsere Schulen verstärkt digitale Kompetenzen an die Kinder und Jugendlichen vermitteln, so sind Lesen, Schreiben, Rechnen nach wie vor die elementaren Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie, für ein selbständiges Leben. Trotz aller Technisierung und Digitalisierung gilt: Wer nicht richtig lesen kann, wird sich auch im digital gestützten Unterricht bei Textrecherchen schwer tun, die Mathematiktextaufgabe nicht erfassen. Ohne gute Lesekompetenz wird man keine App programmieren können.

    Die Stiftung Lesen stellte in einer Studie fest, dass 32 Prozent aller Eltern in Deutschland ihren zwei- bis achtjährigen Kindern zu selten oder nie vorlesen. Besonders betroffen sind Familien aus prekären sozialen Lagen. Kita und Schulen übernehmen hier einen wichtigen Teil der Förderung. Aus diesem Grund wollen wir die verschiedensten außerschulischen und oft ehrenamtlich angebotenen Leseförderangebote unterstützen und weiterentwickeln. Dafür stocken wir die Leseförderung um 100.000 Euro auf. Damit wollen wir Lesepaten, Bücherkisten zum Ausleihen, Ferienangebote, Vereine wie die Lesepiraten in Lübeck, aber auch Angebote der Bibliotheken fördern.

    Die Anträge der Abgeordneten der AfD und des Abgeordneten Brodehl zum Thema Impfen zeigen einmal mehr das politische Kalkül. Es wird suggeriert, dass ein willkürlicher Impfzwang seitens des Staates geplant sei, dem man sich entgegen stellen müsse. Dem ist aber nicht so. Die AfD möchte lediglich staatliches Handeln diskreditieren und Ängste schüren, um damit ein diffuses Unwohlsein gegenüber staatlichem Handeln im Allgemeinen zu bedienen oder zu erzeugen. Das ist angesichts der Pandemie, und vor allem im Angesicht der bisherigen Impferfolge, hochgradig unethisch, irreführend und verantwortungslos.

    Im Zuge der Bildungsdebatten wurde mehrfach dargestellt, wie unerlässlich die Rückkehr zum regelmäßigen Präsenzunterricht ist. Damit verbunden sind natürlich Fragen, wie der Präsenzunterricht möglichst sicher gestaltet werden kann. In erster Linie sind das natürlich Testungen, Abstands- und Hygieneregeln. Aber irgendwann wird es hoffentlich möglich und vor allem sicher sein, auch Kinder und Jugendliche zu impfen. Damit eröffnet sich dann eine weitere Option, um den Präsenzunterricht sicher zu gestalten.

    Wir sehen doch, was Impfungen bewirken: Schleswig-Holstein steht sowohl bei den Inzidenzen als auch den Impfungen hervorragend da. Ja, wir sehen ganz vereinzelt Nebenwirkungen und Komplikationen. Insgesamt kann die Impfkampagne aber als Erfolg bezeichnet werden. Und nur über die Impfungen schaffen wir den Weg aus der Pandemie. Natürlich wird zu prüfen sein, wie die Gefährdungen bei jüngeren Menschen sind. Natürlich braucht es eine gute Aufklärung und individuelle ärztliche Beratung, damit Eltern und ihre Kinder eine eigene Entscheidung für oder auch gegen eine Impfung treffen können.

    Das Schuljahr 2021/2022 steht vor gewaltigen Herausforderungen: Der Präsenzunterricht unter Corona-Bedingungen und die unterschiedlichen Lernstände und sozialen Entwicklungen im abgelaufenen Jahr werden die Schulen vor viele Herausforderungen stellen. Mit dem Rahmenkonzept wollen wir den Schulen dabei Leitlinien an die Hand geben, mit denen sie den Herausforderungen besser begegnen können. Lernrückstände müssen erfasst und so weit wie möglich aufgeholt werden. Gleichzeitig müssen wir den Blick nach vorne richten und die Fortschritte, aber auch bestehende Herausforderungen beim digitalen Unterricht weiter angehen. Auch ohne pandemische Lage werden digitale Lerninhalte und Unterrichtsmethoden verstärkt Einzug in den Unterricht halten. All diese Maßnahmen werden große Anstrengungen erfordern. Deswegen wollen wir die zusätzlichen Angebote bis weit ins nächste Jahr anbieten, wie zum Beispiel die Lernangebote in den Ferien mit weitreichenden Kooperationsangeboten.

    Mit der schrittweisen Rückkehr zum regulären Unterricht werden auch die entstandenen Lernrückstände sichtbar werden. Mit dem Aufholprogramm des Bundes werden wir auf Landesebene unsere bestehenden Programme ausweiten und weitere Maßnahmen auf den Weg bringen können. Uns eint das Ziel, dass wir die Maßnahmen mit möglichst vielen und unterschiedlichen Akteuren auf den Weg bringen werden. Schon jetzt stehen die Schulen unter einem enormen Stress und einer hohen Arbeitsbelastung. Die Einbindung von externen Akteuren wird also eine vordringliche Aufgabe sein. Ziel muss es sein, dass die Schülerinnen und Schüler wieder den Anschluss an den Schulalltag finden und das kommende Schuljahr ohne dauerhafte Wissenslücken – vor allem in den Kernfächern – oder fehlende Kompetenzen erfolgreich absolvieren können. Dabei werden wir genau schauen müssen, auf welchem Stand die Schülerinnen und Schüler sind und welche Hilfsangebote nötig sein werden.

    Ich bin zuversichtlich, dass wir das alles schaffen können. Natürlich wird es kein ‚normales‘ Schuljahr werden können, aber mit den weiteren Impfungen, flächendeckendem Präsenzunterricht, dem weiteren Engagement der Schulen und den Unterstützungsmaßnahmen werden wir weit davon entfernt sein, ein ähnliches Corona-Schuljahr wie 2020 erleben zum müssen, das so weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten hatte.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 17.06.2021

    Stephan Holowaty zu TOP 28 „Kommunalwahlrecht für alle einführen"

    In seiner Rede zu TOP 28 (Kommunalwahlrecht für alle einführen) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Vielleicht sollten wir mal gleich am Anfang ein Missverständnis ausräumen: Das Wahlrecht in unserem Land ist kein Give-Away-Artikel und darf das auch nicht werden. Ich denke, wir dürfen in unserem Land schon sehr klar sagen, dass aktive politische Partizipation und Mitbestimmung drei wichtige Komponenten erfordert: das klare Bekenntnis zu den Werten und zum Recht unseres Landes, eine erfolgreiche Integration und einen langfristigen Bleibewillen.

    Das aktive und passive Wahlrecht sind nach dem Grundgesetz dem Volk und damit dem deutschen Staatsvolk, also den Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, vorbehalten. Mit einer Ausnahme, nämlich dem Kommunalwahlrecht für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Und das geschieht, weil die Europäische Union eben nicht lediglich eine Wirtschaftsunion ist, sondern vor allem eine Wertegemeinschaft. Demokratie, persönliche Freiheit, Rechtsstaatlichkeit – diese gemeinsamen Werte machen Europa aus und deshalb – und nur deshalb – gewähren sich die Staaten der EU gegenseitig das Kommunalwahlrecht. Dies ist auch Ausdruck der Personenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union.

    Wer jedoch politische Partizipation zum undifferenzierten Mitnahmeartikel macht, darf nicht mehr von unserem Land, unserem Europa als Wertegemeinschaft sprechen. Wir Freie Demokraten wollen gelungene Integration. Wir wollen ein Land, das offen ist für Menschen, die sich zu unseren gemeinsamen Werten bekennen. Aber wir werden nicht die Verhältnisse umdrehen und Partizipation vor Integration stellen. Wir werden nicht Partizipation vor das Bekenntnis zu unseren Werten stellen. Das sieht übrigens auch das Bundesverfassungsgericht so und hat bereits im Jahr 1991 geurteilt: ‚Dem demokratischen Postulat, allen dauerhaft im Gebiet einer Gebietskörperschaft ansässigen, ihrer Hoheitsgewalt unterworfenen Personen auch demokratische Teilhabe zu gewähren, kann nicht durch Erstreckung des Wahlrechts auf Ausländer, sondern nur durch ein auf Veränderungen in der Zusammensetzung der Einwohnerschaft reagierendes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung getragen werden.‘ Und deshalb fordern wir Freie Demokraten seit unzähligen Jahren immer und immer wieder: Es muss ein modernes Einwanderungs- und Einbürgerungsrecht geben, das Chancen eröffnet, aber auch gleichzeitig deutlich macht, dass gleiche Werte die Basis für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben sind. Und dazu kann man sich bekennen – eben zum Beispiel durch einen Antrag auf Einbürgerung.

    Wer Wahlrecht zum undifferenzierten Mitnahmeartikel macht, höhlt die Grundsätze unserer Staatsbürgerschaft aus. Und wenn die Sozialdemokraten in ihrer Begründung ausführen, dass genau deshalb eine Bundesratsinitiative notwendig sei, um ‚die bestehende Diskrepanz zwischen dem Wahlrecht deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Drittstaatsangehörigen aufzuheben‘, dann sage ich ihnen: Genau wegen des Urteils des Bundeverfassungsgerichts, genau wegen unseres Staatbürgerrechts, ist diese Diskrepanz gewollt. Das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger ist eben deshalb möglich, weil wir innerhalb der EU gewissermaßen davon ausgehen können, dass wir gleiche Grundwerte teilen und darüber hinaus die EU nicht mehr in Teilen betrachtet werden kann, da wir Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Warenverkehrsfreiheit und Personenverkehrsfreiheit haben.

    Wenn wir nämlich auf der einen Seite durch eben diese Freiheiten EU-Bürgern die dauerhafte Wohnsitznahme ohne weiteres ermöglichen, soll damit auch die politische Partizipation und Mitbestimmung einhergehen können. Die Voraussetzungen für Drittstaatsangehörige sind bekanntermaßen ganz andere. Wir stehen in der humanitären Verpflichtung, Verfolgten und Geflüchteten Schutz zu gewähren. Wir Freie Demokraten stehen zu einem modernen Einwanderungsrecht beispielsweise nach kanadischem Vorbild. Genau das liefert die SPD als Teil der Bundesregierung seit Jahrzehnten nicht. Aber wir Freie Demokraten stehen auch genauso zum Wert unserer Staatsbürgerschaft, einer wertebasierten Europäischen Union und zum Grundsatz: Erst Integration, dann Partizipation.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 17.06.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 9 u.a. „Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 9+35+44+61 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein mit weiteren Anträgen und einem Bericht) erklärt der klimaschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Das Klima macht nicht an Landesgrenzen halt, weder an den von Schleswig-Holstein, noch an denen der Bundesrepublik. Klimapolitik muss daher natürlich immer international gedacht werden. Wir Freie Demokraten betonen dies immer wieder. Um es mit den Worten meines FDP-Bundestagskollegen Dr. Lukas Köhler zu sagen: Wir Freie Demokraten streiten für den härtesten Klimaschutz. Denn der Zertifikatehandel der FDP kennt ein Limit. So kann mit Rückwärtsrechnung vorgegeben werden, was in Deutschland noch jährlich sinkend ausgestoßen werden kann, um das Pariser Abkommen zu erfüllen.

    Große Anstrengungen haben wir noch im Wärmesektor vor uns. Wärme ist sehr energieintensiv. Die Klimaziele schaffen wir hier nur, wenn der Wechsel der Energieträger von Öl und Gas auf erneuerbares Holz oder Strom erfolgt. Wobei Heizen mit Holz ja von manchen politischen Ebenen auch schon abgelehnt wird, weil es Feinstaub erzeugt. Irgendwie muss man aber Wohnung und Wasser warm kriegen – der Tipp der Kanzlerin, man möge einen Pullover tragen und Kniebeugen machen, ist wenig hilfreich. Wenn Klimawandel das größte Problem ist, dann sollte man sich mal entscheiden müssen. Heizen mit Holz und Pellets ist nachhaltig und klimaschonend. Gänzlich erneuerbar und klimaneutral werden wir als Volkswirtschaft nur werden können, wenn erneuerbarer Strom den größten Anteil als genutzter Energieträger hat, auch bei Wärme oder Mobilität. Das geht aber auch nicht von einem auf den anderen Tag. Wir brauchen Lösungen, die auch im Übergang schon Emissionen reduzieren. Hier müssen e-Fuels auch mehr in den Fokus geraten und nicht durch rechtliche und steuerliche Benachteiligungen verhindert werden.

    Aber bleiben wir mal beim Strom: Kaum andernorts in der Welt ist Strom so teuer ist wie in Deutschland. Das liegt nicht daran, dass die Erzeugung hier so kostenintensiv ist, sondern weil 75 Prozent des Preises sich aus Steuern und Abgaben zusammensetzen. Strom ist somit überwiegend politisch motiviert teuer. Eine Kilowattstunde kostet rund 30 Cent. Ein Liter Diesel hat knapp zehn Kilowattstunden Energiewert. Das heißt, dass Strom als Primärenergie deutlich teurer ist als fossile Brennstoffe. Das soll keinesfalls ein Plädoyer sein, sich nun Notstromaggregate zu holen und darüber zuhause Elektrizität zu erzeugen, sondern dass die Strompreise günstiger werden müssen. Der Ansatz, dass Benzin, Diesel und Co. eher zu verteuern sind (in diesem Fall Diesel/Heizöl auf bis zu drei Euro) ist nicht der Vorschlag der Freien Demokraten – so würde Heizen, Warmwasser und Mobilität zur sozialen Frage werden und das führt zur sozialen Spaltung.

    Das Bundesverfassungsgericht hat vor kurzem der Bundesregierung den Auftrag gegeben, den Klimaschutz mehr europäisch und international anzugehen. Dass die Bundesregierung nun einseitig die Klimaschutzziele für Deutschland auf 2045 vorzieht – ohne Rückkoppelung mit den EU-Staaten– könnte nach hinten losgehen. Es birgt das Risiko, dass das hart zu erkämpfende CO2-Guthaben, das wir bis 2045 erreichen, dann bis 2050 innerhalb der Europäischen Union verbraucht sein wird. Hier muss dringend nachgearbeitet werden.

    Als Freier Demokrat bin ich auch der Meinung, dass bevor man der Bevölkerung Pflichten und Gebote auferlegt, erstmal als öffentliche Hand in Vorleistung des gewünschten Verhaltens geht. Das heißt, bevor man Privatpersonen eine Solardach-Pflicht auf ihr Eigenheim auferlegt, sollten erstmal alle staatlichen Gebäude hiermit ausgestattet werden. Der Staat sollte immer mit gutem Beispiel vorangehen!“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

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  • 18.06.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 12 „Änderung des Landesrichtergesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Eine unabhängige Justiz mit den besten Köpfen dieses Landes ist ein wesentlicher Pfeiler unserer Demokratie. Bei der Auswahl unserer Richterinnen und Richter haben wir uns im Richterwahlausschuss schon immer vom Prinzip der Bestenauslese leiten lassen und den Auswahlprozess mit großer Sorgfalt durchgeführt. Wir wollen nur die Besten für unsere Justiz!

    Allerdings muss das gegenwärtige System der Richterwahl nachgebessert werden, wenn wir verhindern wollen, dass der Richterwahlausschuss am Ende nur noch die Beurteilungen der Kandidaten durch die Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte unseres Landes abnicken soll. In verschiedenen gerichtlichen Verfahren wurden Wahlentscheidungen des Richterwahlausschusses für rechtswidrig erklärt. Rechtliches Gehör wurde nicht gewährt und die Erwägungen, die der Ausschuss seiner Auswahlentscheidung zugrunde legte, fanden keinen hinreichenden Eingang in die verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Das ist nicht nur unbefriedigend für die Ausschussmitglieder, sondern auch für die betroffenen Kandidaten. Die Konsequenz ist, dass die Entscheidungen über Beförderungen tatsächlich nicht durch den Richterwahlausschuss getroffen werden, sondern durch die Beurteilenden, die mit ihren Beurteilungen das Auswahlergebnis vorgeben, aber tatsächlich keiner effektiven Kontrolle unterliegen. Ob die Beurteilungen ordnungsgemäß sind, ob es sich wirklich um faire Beurteilungen handelt, oder ob sie ergebnisgetrieben sind, das sind Fragen, die bei der Richterwahl heute keine Rolle spielen.

    Hier sehen wir eine erhebliche Schwäche im System der Richterbeförderung. Für die Überwindung dieser Problematik stehen verschiedene Lösungswege offen. Ein erster Schritt zur Problemlösung ist, dass wir das Recht der Richterwahl in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln. Und genau an dieser Stelle überrascht der Sturm der Entrüstung, der von den Richterverbänden in diesem Land ausgeht. Da wird behauptet, dass das Ansinnen der Landtagsfraktionen vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Diagnose eine ‚politische Realitätsverweigerung‘ wäre. Das ist schon ein heftiger Vorwurf und spricht weder für Besonnenheit noch für professionelle Ausgewogenheit, zumal die Landtagsfraktionen sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch zahlreiche renommierte Verfassungsrechtler an ihrer Seite wissen, die im Rahmen einer vorausgegangenen Expertenanhörung das Gesetzesvorhaben durchaus als verfassungskonform eingeordnet haben.

    Auch wir Freie Demokraten haben das Vorhaben durchaus kritisch begleitet und haben Schwierigkeiten mit der Formulierung, dass sich der Richterwahlausschuss vom Prinzip der Bestenauslese nur ‚leiten‘ lassen soll. Allerdings hat sich das bisherige System auch nicht als Garant dafür erwiesen, immer den Besten oder die Beste für ein Richteramt auszuwählen. Zu sehr wurde die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten von einem Beurteilungswesen beherrscht, bei dem weder der Richterwahlausschuss noch die Gerichte wirksam überprüfen können, ob auf der Grundlage dieser Beurteilungen tatsächlich eine Bestenauswahl sichergestellt war.

    Wir wollen die Bestenauslese nicht als Leitgedanken verstanden wissen und würden uns im künftigen Richtergesetz lieber an anderen Formulierungen des Bundesverfassungsgerichts orientieren. Verfassungsrechtlich abgesegnet wäre eine Regelung, dass der Richterwahlausschuss bei seiner Wahlentscheidung die Bindung des zuständigen Ministers an Art. 33 Abs. 2 GG beachten muss. Dass eine solche Regelung einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung standhalten würde, scheint den lautesten Kritikern des Reformvorhabens bei ihrer ‚verfassungsrechtlichen Analyse‘ durchgerutscht zu sein oder passte einfach nicht in ihre Argumentationslinie. Schade, wenn hier individuelle Partikularinteressen einer ausgewogenen Bewertung entgegenstehen. Wir sind aber entschlossen, die Richterwahl zu novellieren und im nächsten Schritt werden wir uns dann dem Beurteilungswesen zuwenden, das in den letzten Jahren viele Schwächen offenbarte.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 18.06.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 18 „§108e StGB verschärfen

    In seiner Rede zu TOP 18 (§108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) verschärfen) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Wir haben am 20. Mai 2021 hier im Landtag beschlossen, dass wir eine Änderung des Straftatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gem. §108e StGB unterstützen. Wir halten es für sinnvoll, dass für die Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit die Kausalität zwischen Leistungen an Abgeordnete und deren Abstimmungsverhalten ausreichen muss. Es muss also ein ‚einfaches‘ Gegenseitigkeitsverhältnis aufgrund einer Unrechtsvereinbarung bestehen.

    Der SSW weist in seinem Antrag richtigerweise darauf hin, dass heute eine Bestrafung wegen Bestechlichkeit häufig nicht möglich ist, weil der Nachweis nicht geführt werden kann, ob ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete im Auftrag oder auf Weisung gehandelt hat. Schon bei der Novellierung des §108e StGB war in der Fachwelt intensiv die Frage diskutiert worden, ob diese beiden Tatbestandsmerkmale wirklich erforderlich sind. Für den Unrechtsgehalt der Bestechlichkeit, der auch eine Strafbarkeit zur Folge haben soll, ist meines Erachtens eine qualifizierte Unrechtsvereinbarung und insbesondere ein besonderes Auftrags- oder Weisungsverhältnis nicht erforderlich. Es reicht bereits eine einfache Unrechtsvereinbarung mit einem Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Zu sanktionieren ist bereits die Entgegennahme einer Leistung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen. Es bedarf keines ausdrücklichen Auftrags und auch keiner Weisung. Soweit sind wir uns fraktionsübergreifend einig und der vorliegende Antrag des SSW ist die logische Konsequenz der Beschlussfassung des Landtags vom 20. Mai 2021.

    Schwieriger ist allerdings die Forderung, dass der Tatbestand entsprechend den Regelungen zur Amtsträgerbestechung erweitert werden soll, so dass auch die Entgegennahme nachträglicher Zuwendungen für ein bestimmtes Verhalten des Mandatsträgers unter Strafe gestellt werden soll, ohne dass diese Gegenleistung kausal für das Tun oder Unterlassen des Mandatsträgers gewesen ist. Hier bestehen bereits verfassungsrechtliche Bedenken. Mandatsträger und Amtsträger sind miteinander nicht vergleichbar. Strafrechtlich verboten ist ja nicht die Entgegennahme von Zuwendungen oder Leistungen durch einen Abgeordneten, sondern das Sich-kaufen-Lassen. Der Antrag des SSW ignoriert den Unterschied zwischen einem Amtsträger und einem Mandatsträger. Beim Amtsträger ist die Vorteilsannahme für vergangene Handlungen nur dann strafbar, wenn er mit der Diensthandlung seine Dienstpflicht verletzt hat, wenn sich also die Leistung als Belohnung für rechtswidriges Verwaltungshandeln erweist. Diese Situation ist mit der der Mandatsträger nicht vergleichbar. Wo ist die Dienstpflicht des Mandatsträgers, die verletzt werden muss? Wenn das Abstimmungsverhalten eines Abgeordneten nicht durch eine Unrechtsvereinbarung beeinflusst ist, ist der Abgeordnete in seiner Entscheidung grundsätzlich frei. Wo ist also das strafwürdige Unrecht bei der Mandatsausübung, wenn die ‚Belohnung‘ erst hinterher und ohne Vorankündigung oder vorheriger Vereinbarung gewährt wird?

    Ich glaube, dass der Antrag des SSW an dieser Stelle über das Ziel hinausschießt. Die Frage des Umgangs mit Dankeschön-Zuwendungen und anderen Zuwendungen an Abgeordnete sollte meines Erachtens nicht im Strafrecht geregelt werden, sondern Gegenstand der Verhaltensregeln sein. Ein Bedürfnis, auch nachträgliche Zuwendungen ohne Unrechtsvereinbarung unter Strafe zu stellen, ist rechtspolitisch jedenfalls nicht erkennbar.“

     

     

     

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  • 22.03.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 2 „Erstes Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 2 (Erstes Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Knapp 10 Prozent der Menschen in Schleswig-Holstein haben eine Schwerbehinderung, knapp ein Prozent also rund 30.000 beziehen derzeit Eingliederungshilfe. Die Teilhabe bei Bildung, Arbeit, Kultur, in Gesellschaft als Ganzes, ist eine Aufgabe, die sämtliche Akteure, öffentlich wie private, verpflichtet.

    Um die Umsetzung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern und zu verstetigen hat sich der Bundesgesetzgeber für große rechtliche Änderungen entschieden. Diese wurden zunächst von großen Protesten von Betroffenen und Verbänden begleitet.

    Vor gut einem Jahr, am 29.12.2016, wurde dann das Bundesteilhabegesetz verkündet – der Startschuss für das neue Reha- und Teilhaberecht, welches stufenweise bis zum 01. Januar 2023 in Kraft tritt. Heute wollen wir die erste Stufe zur Umsetzung auf Landesebene nehmen.

    Der größte Paradigmenwechsel beim Bundesteilhabegesetz ist sicherlich die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem des SGB XII und die Überführung als neuer zweiter Teil in das SGB IX, das Sozialgesetzbuch über Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Dieser Wechsel soll ein modernes, personenzentriertes Teilhaberecht schaffen, welches sich zum einen stärker an den individuellen Bedarf einer Person richtet und zum anderen dem Träger der Eingliederungshilfe mehr Steuerungsmöglichkeiten bietet. Konkret bedeutet dies, dass die Leistung z. B. weniger auf die Wohnform (ambulant, teilstationär, stationär) und mehr auf den individuellen Bedarf abzielt.

    Damit die Neuerungen und Verbesserungen auch bei den Menschen vor Ort ankommen können, muss das Landesrecht dem neuen Gedanken des Bundesteilhabegesetzes angepasst werden. Dies legt die Landesregierung nun mit dem ersten Teilhabestärkungsgesetz vor.

    Mit Beginn 2018 sind organisationsrechtliche Entscheidungen zu treffen, wie zum Beispiel die Benennung des Trägers der Eingliederungshilfe – in Schleswig-Holstein zuerst die Kreisebene. Als örtlicher Träger der Sozialhilfe aus dem bisherigen SGB XII haben die Kreisverwaltungen und die kreisfreien Stadtverwaltungen Erfahrungen bezüglich passgenauer lokaler Angebote für Menschen mit Behinderung. Der Aufbau einer neuen Verwaltungsstruktur wird hierdurch vermieden.

    Ich freue mich ausdrücklich, dass in der Beratung im Sozialausschuss allen Fraktionen klar wurde, dass die Kreise hier im Rahmen der Selbstverwaltungsaufgabe in der Verantwortung stehen.

    Das Land wird für übergeordnete Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben auch als Träger der Eingliederungshilfe benannt. Aufgaben des Landes drehen sich hier beispielsweise um die Landesrahmenvereinbarungen für die Eingliederungshilfe. Das Land führt des Weiteren die Geschäfte des Steuerungskreises der Eingliederungshilfeträger, sodass die Landesebene ebenfalls maßgeblich an der Ausgestaltung der Rahmenbedingung der Eingliederungshilfe mitwirkt.

    Wir hatten eine sehr ausgiebige und intensive mündliche Anhörung  zum ersten Teilhabestärkungsgesetz. Im Ergebnis sind wir mehrheitlich übereingekommen, dass beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ein Beirat hinzugefügt wird und dass die Landesarbeitsgemeinschaft – stärker als im Gesetzesentwurf geplant – in die Verhandlungen des Steuerungskreises einbezogen wird.

    Die Stellung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen als zentrale und maßgebliche Interessensvertretung haben wir somit gestärkt.  Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erfordert mehrere Stufen. Wir diskutieren heute über die erste Stufe, bis 2023 werden noch weitere kommen. Ich bitte um positives Votum für den von CDU, Grünen und FDP geänderten Gesetzesentwurf der Landesregierung.“

    (Es gilt das gesprochene Wort.)

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  • 18.06.2021

    Anita Klahn zu TOP 51 „Ausbau der Frauenhäuser“

    In ihrer Rede zu TOP 51 (Ausbau der Frauenhäuser und Frauenhausplätze im Land weiter fördern) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Über den Bericht zur Bedarfsanalyse des Hilfeangebotes für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein haben wir erst in der vergangenen 48. Tagung des Landtages debattiert. Hierbei wurde klar, dass unser Hilfe- und Unterstützungssystem im Land, bestehend aus Frauenberatungsstellen, dem Angebot Contra und Mixed Pickles, dem KIK-Netzwerk, aber auch den Frauenhäusern grundsätzlich gut aufgestellt ist. Auch im Vergleich zu den übrigen Bundesländern stehen wir gut dar. Vor allem die bei uns seit 1996 praktizierte Finanzierung über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) wird allgemein als vorbildlich bezeichnet. Mit der Novellierung des FAG erhöht sich die faktische Förderung in 2021 von bisher 5,6 Millionen Euro auf 7,5 Millionen Euro. Zur Erinnerung: In 2009 standen für die Frauenhausarbeit und die Vernetzungsaufgaben bei häuslicher Gewalt 4,3 Millionen Euro zur Verfügung, davon 3,25 Millionen Euro für Personal- und Sachkosten in den Frauenhäusern. Zusätzlich greift ab 2022 eine Kostendynamisierung von jährlich 2,5 Prozent. Von 1997-2006 war eine jährliche Steigerung von durchschnittlich1,5 Prozent zu verzeichnen, 2007 bis 2009 keine Erhöhungen. Wir verstetigen die zunächst für 2019 und 2020 geschaffenen 30 Sofortplätze. Damit stehen nunmehr regulär 349 statt 319 Frauenhausplätze bereit.

    Der Beschlussempfehlung ist zu entnehmen, dass wir es anerkennen, dass die Anzahl von Frauenhausplätzen noch nicht auskömmlich ist. Auch in Fragen der Finanzierung verschiedener Einrichtungen, beispielsweise in Punkto Mietnebenkosten, wollen wir noch einmal genauer hinsehen. Feststeht, dass wir trotz guter Ausgangslage und vieler guter Ansätze, unser Hilfe- und Unterstützungssystem weiterentwickeln und den Bedarfen entsprechend anpassen müssen. Fälle von Häuslicher Gewalt werden uns weiter begleiten. Und auch wenn ich hoffe, dass die Anzahl der Fälle abnimmt, so zeigt die Realität doch, dass dies absehbar wohl nicht der Fall sein wird. Daher müssen wir die Erreichbarkeit von Hilfe- und Unterstützungssystemen wie Frauenberatungsstellen und auch Frauenhäusern sicherstellen. Dies ist besonders in unseren Flächenkreisen notwendig, wo die Wege meist lang und die verschiedenen Hilfeangebote teils weit entfernt sind.

    Schleswig-Flensburg und Nordfriesland stellen solche Kreise dar. Hier bestehen noch immer weiße Flecken, die schnellstmöglich aufgelöst werden müssen. Die hier bestehenden Bedarfe müssen in einem zügigen und für alle Parteien transparenten Verfahren befriedigt werden. Um den Weg hierhin zu unterstützen, bitten wir die Landesregierung, zeitnah zusammen mit den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie den in der Gewaltprävention und Beratung tätigen Vereine und Organisationen ein Umsetzungskonzept für den Aufbau einer kreisübergreifenden Frauenhausinfrastruktur in den genannten Landkreisen zu erarbeiten und umzusetzen. Für uns Freie Demokraten steht fest, dass wir die weißen Flecken schnellstmöglich auflösen müssen. Dies sind wir allen hilfebedürftigen Frauen sowie ihren Kindern schuldig.

    Situationen, in denen Hilfesuchende aufgrund der Entfernung in ihrer misslichen Lage zu Hause verbleiben müssen, darf es im 21. Jahrhundert einfach nicht mehr geben. Die Schaffung neuer Plätze stellt jedoch nur einen Teil unserer Weiterentwicklungsbemühungen dar. Neben der Schaffung muss nämlich auch immer die Finanzierung der Hilfesysteme gelingen. Ja, auch wir haben die Rufe einzelner Frauenhäuser vernommen, nachdem die Landesmittel für die Mietnebenkosten nicht auskömmlich sein sollen. Auch diesem Problem wird sich Jamaika stellen und eine gerechte und nachhaltige Lösung finden.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 18.06.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 33 „Covid-19 wirkungsvoll eindämmen – Impfungen weltweit ermöglichen“

    In seiner Rede zu TOP 33 (Covid-19 wirkungsvoll eindämmen – Impfungen weltweit ermöglichen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Das Corona-Virus hat uns gezeigt, wie fragil unsere Gesellschaft und Volkswirtschaft sein können. Es hat den Wert von Gesundheit und den Wert eines gut ausgestatteten Gesundheitssystems ganz deutlich gemacht. Es hat uns gezeigt, dass Wirtschaft, Bildung und Entwicklung zum Erliegen kommen können.

    Das Virus hat uns aber noch etwas anderes gezeigt. Es hat uns gezeigt, wie es um den Multilateralismus bestellt ist, wenn es um Existenzen geht. Das Virus hat Gräben zwischen den Länder aufgerissen, selbst innerhalb der Europäischen Union, teils sogar innerhalb der Bundesrepublik oder gar innerhalb eines Bundeslandes. Das solidarische Verhalten, dass wir im Kleinen vor Ort erlebt haben – Einkaufshilfen für ältere Menschen oder Angehörige des Gesundheitssystems, zwei Familien, die sich bei der Beaufsichtigung ihrer Kinder abwechseln und Unterstützungsaktionen für Gastronomie und Kultur – ist im Großen, also im internationalen Kontext, zumindest zeitweise gescheitert. Impf-Nationalismus ist ein treffender Begriff, der sich unter Gesundheitsexperten hierfür etabliert hat. Frei nach dem Motto ‚Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an jeden gedacht‘ haben sich die Länder zunächst mit der Bekämpfung im eigenen Land beschäftigt.

    Ich bin überzeugter Europäer und träume davon, dass die europäische Union irgendwann zu einem europäischen Bundesstaat wird. In der Pandemie hat sich doch leider gezeigt, wie weit wir davon noch entfernt sind. Grenzkontrollen, Paare, die sich monatelang nicht gesehen haben, Güter, die beim Transfer durch die EU beschlagnahmt wurden – die Liste der Dinge, die nicht funktioniert haben, ist lang. Umso mehr freut es mich, dass die EU nun langsam wieder auf einen gemeinsamen Weg zurückfindet. Eine globale Pandemie kann nur global bekämpft werden. Oder anders: Niemand ist sicher, bis alle sicher sind. Was Experten der WHO sagen, klingt nicht nur nachvollziehbar, sondern ist auch epidemiologisches Grundlagenwissen. Solange wir es nicht gemeinsam schaffen, die Welt flächendeckend zu immunisieren, indem wir eine länderübergreifende Herdenimmunität aufbauen, wird das Virus weiter in der globalen Bevölkerung zirkulieren und weiter mutieren. Dem müssen wir gemeinschaftlich, von der Nord- bis zur Südhalbkugel, entgegenwirken.

    Wir begrüßen daher in diesem Antrag ganz ausdrücklich, alle europäischen Initiativen, die dazu beitragen, das Virus überall zu bekämpfen. Dazu gehören die Beschaffung von Impfdosen und deren Verteilung. Wir erleben es durch sinkende Inzidenzen trotz der generellen Lockerungen vor Ort: Impfungen sind der Weg aus der Pandemie. Deswegen brauchen wir ausreichend Impfdosen nicht nur in Deutschland, sondern überall auf der Welt. Zum einen geht es hierbei natürlich um Produktionskapazitäten. Hier sind wir auf einem guten Weg und werden auch immer besser. Wie wichtig beim Impfen aber auch eine entsprechende Verteilung ist, erleben wir in Schleswig-Holstein mit den Impfdosen von AstraZeneca, die wir aus Dänemark bekommen haben. Ein gutes Verteilsystem ist unabdingbar, um dafür zu sorgen, dass Impfdosen auch in den Arm eines ‚Noch-nicht-Geimpften‘ kommen, bevor die Haltbarkeit abläuft. Wir müssen uns daher schon jetzt überlegen, was wir mit Dosen machen, die in Deutschland am Ende vielleicht übrig sind.

    Was wir brauchen, ist ein Vorgehen mit Weitsicht: Was passiert mit dem ACT-Accelerator-Programm? Wie verteilen wir Dosen von Europa in die Welt? Wie können wir auch in Zukunft Pandemien verhindern? Diese Fragen sollten wir als Europäische Union, eigentlich sogar als Weltgemeinschaft gemeinsam beantworten. Der Antrag ist hier ein erster Schritt in diese Richtung, denn er fordert die Bundesregierung dazu auf, global Verantwortung zu übernehmen. Lassen wir unsere europäischen Partner nicht im Stich oder verlieren sie an autokratische Staaten wie China oder Russland, die an den unterschiedlichsten Stellen versucht haben und weiterhin versuchen sich – erst mit Masken- und jetzt mit Impfstofflieferungen – die Solidarität anderer Länder zu erkaufen. Medizinische Forschung und Produktion muss mehr nach Europa zurückverlagert werden, zum einen damit Ausfälle globaler Lieferketten ausgeglichen werden können, zum anderen damit die Verantwortung, die wir als Europäer global haben, auch gerechter werden können.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 18.06.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 32 „Covid-19 Medikamentenforschung weiter ausbauen“

    In seiner Rede zu TOP 32 (Covid-19 Medikamentenforschung in Deutschland und Europa weiter ausbauen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Vor über einem halben Jahr ist ein Wunder geschehen: Nach weniger als einem Jahr wurden gleich mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus entwickelt. Ein Rekordtempo. Mittlerweile haben wir mit den Impfstoffen von BionTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson ganze vier Impfstoffe in der EU zugelassen. Weitere Impfstoffe befinden sich in unterschiedlichen Phasen der Entwicklung und Prüfung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). Dieses Wunder haben wir engagierten Unternehmen und der modernen Wissenschaft zu verdanken, welche wir weiter stärken müssen. Wir haben diesen Erfolg weltweiter Migration und dem Wissensaustausch zu verdanken. Wir haben mit den Impfungen ein gutes Mittel zur Eindämmung der Pandemie zur Hand, das bereits jetzt wirkt und ohne Zweifel in seiner Konsequenz zu den niedrigen Inzidenzzahlen geführt hat und damit einen großen Beitrag für den Weg aus der Pandemie leistet.

    Dennoch sind Impfungen zur Bekämpfung einer Krankheit immer nur ein Teil der Lösung, wenn auch ein großer. Auf einen weiteren Aspekt haben wir zeitgleich gewartet: Medikamente gegen Covid-19. Hier besteht Nachholbedarf, erst recht bei der Behandlung von schweren Corona-Verläufen. Zahlreiche Medikamente befinden sich in der Entwicklung oder werden bereits getestet. Auch damit könnten wir einen großen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten. Wir wollen uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die besten Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Medikamentenentwicklung staatlich sinnvoll zu begleiten, sie dabei aber nicht zu bremsen. Dazu setzen wir natürlich bei der Bürokratie an. Aus meiner Sicht muss unverständlich klar sein: Nicht ein zusätzlicher Tag darf bei der Medikamentenzulassung durch unnötige Bürokratie verschwendet werden.

    Wir wollen zudem für eine vernünftige Verteilung innerhalb der EU sorgen. An der Verteilung des Impfstoffs in der EU gab es viel Kritik: Den meisten dauerte es zu lange, zu Beginn war sowieso zu wenig Impfstoff gekauft worden. Deswegen sollte schon im Vorhinein klar und transparent sein, wie mögliche Medikamente innerhalb der EU zu den Leuten gebracht werden sollen. Nur so können wir garantieren, dass frühestmöglich das optimale Verfahren entwickelt wird und mögliche Fehler behoben werden, bevor es zu spät ist.

    Und natürlich gilt weiterhin: Deutschland muss wieder stärker im Bereich der Medizin- und Medikamentenforschung auftreten. Unser Anspruch sollte nicht weniger sein, als dort weltweit wieder eine Führungsrolle zu übernehmen. Nicht nur, damit Fachkräfte nicht mehr ins Ausland abwandern, sondern damit wir auch in Zukunft entscheidende Beiträge zur Bekämpfung von Pandemien leisten können. Denn eines sollte klar sein: Pandemien wird es in unterschiedlichen Stärken und Verläufen immer geben. Ich erinnere an dieser Stelle gerne an eine andere Pandemie, welche uns schon seit Jahrzehnten begleitet: die HIV-Pandemie.

    Natürlich sind wir realistisch: Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird keinen entscheidenden Einfluss auf die EU-Politik nehmen können. Dennoch wollen wir mit dem vorliegenden Beschluss Impulse liefern für den Bund, der mit einem starken Gewicht Forderungen auf EU-Ebene umsetzen kann. Darauf setzen wir und wir sind zutiefst überzeugt davon, dass wir zügig bessere Leitlinien bei der Medikamentenentwicklung setzen sollten, um schlicht und ergreifend vorbereitet zu sein. Denn zumindest das sind alle staatlichen Akteure nach diesen monatelangen harten Einschränkungen den Menschen schuldig.“

    Rede zu Protokoll gegeben.

     

     

     

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  • 18.06.2021

    Anita Klahn zu TOP 29+42 „Anträge zur S-Bahn-Taktung“

    In ihrer Rede zu TOP 29+42 (Anträge zur S-Bahn-Taktung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Im Bereich Verkehr machen wir viel, um das Leben für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner fühlbar und ganz konkret zu verbessern: Wir setzen die Landesstraßen instand, wir fördern den Radverkehr und wir wollen auch die Mobilität auf der Schiene so attraktiv wie möglich machen. Wir haben dafür sogar einmal begutachten lassen, welche Hebel wir bewegen müssen, um das Optimum aus den bestehenden Möglichkeiten herauszuholen. Die bestehenden Möglichkeiten, das ist die vorhandene Infrastruktur und das sind die verfügbaren Mittel. Wir wollen pro eingesetztem Euro das Maximum an attraktiver Mobilität für die Menschen in Schleswig-Holstein herausholen und das möglichst schnell. Ich bin schließlich von der FDP und wir stehen für Effektivität, Effizienz und Ungeduld.

    Gerade im Umland der Städte ist das Potential hoch, möglichst viele Pendlerinnen und Pendler dazu zu bewegen, mit dem Zug anstatt mit dem Auto zu fahren. Die Menschen nutzen Mobilitätsangebote, wenn sie attraktiv sind. Ich persönlich fahre am liebsten mit dem Zug, wenn ich mich nicht drängeln muss und die Abfahrtzeiten in meinen Alltag passen. Und damit bin ich ganz Durchschnittsmensch, das geht nämlich allen so. Um auf die vielen verschiedenen Alltagswirklichkeiten in einer Großstadt antworten zu können, brauchen wir bei regelmäßig verkehrenden Verkehrsmitteln engere Taktungen. Im Hamburger Rand können wir sehr schnell Verbesserungen für viele Menschen erreichen – und zwar ganz ohne Bauarbeiten durch eine Verdichtung der Takte auch in den abendlichen Hauptverkehrszeiten auf zehn Minuten sowie einen nächtlichen Stundentakt auch auf der S21. Das sind ‚Quick Wins‘, und zwar für die Pendlerinnen und Pendler auf S1, S3 und S21. Eine Verdichtung ab der Fahrplanumstellung 2021/22 scheint realistisch.

    Ich freue mich für die Menschen im Hamburger Umland über die Verbesserung ihrer Mobilität. Und ich freue mich auch, dass durch den Umstieg auf umweltfreundliche, attraktive Mobilitätsangebote die Luft in und um Hamburg besser wird. Und ich freue mich, dass sich die Maßnahmen zur Verbesserung des Schienenverkehrs nicht auf den Süden des Landes beschränken werden. Auch in meiner Heimatstadt Flensburg gibt es mit der Reaktivierung Flensburg-Niebüll und einem Innenstadthaltepunkt ein Projekt, das den Menschen in der gesamten Region große Vorteile bringen würde. Leider gibt es vor Ort politische Vorbehalte, die eine Umsetzung verhindern. Ich würde mich freuen, wenn wir gemeinsam dafür sorgen, dass wir den Schienenverkehr für alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner verbessern.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

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  • 22.06.2021

    Jan Marcus Rossa: GroKo macht das Wohnen für Mieter noch teurer

    Vor einigen Wochen hatte die Bundesregierung einen Kompromiss verkündet, nach dem Vermieter und Mieter je die Hälfte der Kosten des seit Januar 2021 geltende CO2-Preises auf Öl und Gas tragen sollten. Diese Einigung ist heute gescheitert. Dazu erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Klimapolitik der Großen Koalition ist nichts anderes als ein Trauerspiel. Ein ganzheitlicher Lösungsansatz ist nicht zu erkennen und betroffen ist natürlich auch der Wohnungsmarkt. Opfer sind die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Mieterinnen und Mieter, für die Wohnen durch die CO2-Bepreisung noch teurer wird. Die sozialen Folgen des gestiegenen CO2-Preises auf Öl und Gas sind offenbar nicht abschließend bedacht worden, anderenfalls lassen sich die aktuelle Diskussion und der Streit innerhalb der Großen Koalition in dieser Frage nicht erklären. Hätte man sich schon im Vorfeld Gedanken gemacht, wäre uns die unwürdige Diskussion über die Umverteilung von Verbrauchskosten erspart geblieben.

    Im Ergebnis ist es richtig, dass die Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung nicht ‚umverteilt‘ werden. Das löst aber das Problem auf dem Wohnungsmarkt nicht, das durch die nicht zu Ende gedachte Klimapolitik verursacht wurde. Wir brauchen in ganz Deutschland bezahlbaren Wohnraum und dazu gehören natürlich auch bezahlbare, sozial angemessene Nebenkosten. Eine Umverteilung solcher Kosten zu Lasten der Vermieter wird sich kurz- bis mittelfristig auf die Miethöhe zu Lasten der Mieterinnen und Mieter auswirken. Es wäre schön gewesen, wenn sich die Große Koalition schon im Vorfeld bei der CO2-Bepreisung über diese Folgen Gedanken gemacht hätte. Jetzt haben wir einen hohen CO2-Preis und völlige Unklarheit, wie dies im Wohnungsmarkt sozialverträglich umgesetzt werden kann.“

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  • 22.06.2021

    Kay Richert: Schienennetz erhält einen wahren Modernisierungsschub

    Zum heute vorgestellten neuen Landesweiten Nahverkehrsplan (LNVP) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Dieser LNVP strahlt Ehrgeiz und Tatendrang aus. Die geplanten Maßnahmen werden in allen Landesteilen zu spürbaren Verbesserungen von Angebot, Qualität und Komfort führen, sodass alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner davon profitieren können. Das kürzlich vorgestellte Schienengutachten zu den Optimierungsmöglichkeiten im schleswig-holsteinischen Schienennetz war dabei eine extrem wichtige Grundlage für diesen LNVP, da es einen umfassenden Blick auf die Potenziale im ganzen Land geworfen hat.

    Mit dem neuen LNVP beweist unser Verkehrsminister Bernd Buchholz einen richtigen Investitions- und Gestaltungswillen. Denn mit der Elektrifizierung der Marschbahn, dem Vorantreiben der S4 West zwischen Pinneberg und Elmshorn sowie dem zweigleisigen elektrifizierten Ausbau der Strecke Neumünster - Bad Oldesloe erfährt das Schienennetz im Land einen wahren Modernisierungsschub, der den Schienenverkehr sauberer macht, neue Angebote schafft und das bisher anfällige Schienennetz deutlich widerstandsfähiger macht. Ebenso stellt der LNVP die Weichen für die Reaktivierung der Strecke Niebüll-Flensburg mit Anbindung an die Flensburger Innenstadt. Dieses Projekt ist eines der vielversprechendsten in ganz Deutschland mit großem Nutzen für Mobilität, Umwelt, Wirtschaft und Wohnungsmarkt in der gesamten Region. Ich werde mich daher weiterhin in Flensburg dafür stark machen, die Vorbehalte vor Ort zu entkräften, damit dieses Projekt umgesetzt werden kann und den Menschen im Norden zugutekommt.

    Jetzt gilt es, so schnell es geht alle Maßnahmen auf den Weg zu bringen und so die Modernisierung unseres Schienenverkehrs aufzugleisen.“

     

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  • 22.06.2021

    Jan Marcus Rossa: Die Bekämpfung von Rassismus ist eine dauerhafte Verpflichtung für uns alle

    Zum heute von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack vorgestellten Landesaktionsplan gegen Rassismus erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Bekämpfung rassistisch motivierter Diskriminierung darf keine leere Versprechung sein, sondern gut gemeinten Worten müssen auch Taten folgen. Es reicht eben nicht, nur den Begriff ‚Rasse‘ aus dem Grundgesetz streichen zu wollen. Deshalb haben wir mit dem Landesaktionsplan gegen Rassismus eine Grundlage geschaffen, auf der sich ressortübergreifend Maßnahmen planen und umsetzen lassen, um dem Rassismus in unserer Gesellschaft frühzeitig entgegenzuwirken.

    Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sind eine Bedrohung für viele Menschen, die in unserem Land leben. Aber sie sind auch ein Verstoß gegen die Grundsätze von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Beides dürfen wir nicht tolerieren. Die Bekämpfung jeglicher ideologischen Diskriminierung ist eine dauerhafte Verpflichtung für uns alle – als Staat, aber insbesondere auch als Gesellschaft. Wir müssen auf allen gesellschaftlichen Ebenen das Bewusstsein für Alltagsrassismus schärfen, indem wir aufklären, sensibilisieren und Verständnis schaffen, ohne aber zu bevormunden und zu moralisieren.

    Unser Wunsch ist, dass wir in Schleswig-Holstein mit dem Landesaktionsplan gegen Rassismus hierzu einen wichtigen und spürbaren Beitrag leisten werden. Das Ziel muss über gegenseitige Akzeptanz des Anderen hinausgehen. Wir wollen ein wirkliches Zusammenleben in der Einheit der Vielfalt bei aller Unterschiedlichkeit der Menschen erreichen.“

     

     

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  • 23.06.2021

    Christopher Vogt: Wir schaffen verantwortbare Regelungen für den Kinobesuch

    Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt hat sich bei einem Ortstermin in Ratzeburg bei Vorstandsmitgliedern des Kinoverbunds Schleswig-Holstein über die Situation der mittelständisch geprägten Kinobranche in Schleswig-Holstein informiert und mit ihnen über weitere Erleichterungen gesprochen:

    „Die Kinobranche gehört zu den durch die Corona-Krise am meisten gebeutelten Bereichen. Wie alle Unternehmen, die Veranstaltungen ausrichten, leiden sie besonders unter den hohen Auflagen, die ihnen zum Schutz der Menschen auferlegt werden mussten. Deshalb freut es mich umso mehr, dass wir den Kinobetreibern heute eine große Last von den Schultern nehmen können.“ Mit der neuen Corona-Verordnung, die die Landesregierung heute vorgestellt hat, wird die Testpflicht für Veranstaltungen mit Sitzungscharakter entfallen. Außerdem gilt die Maskenpflicht nur noch auf den Verkehrsflächen, am Platz darf die Maske abgenommen werden. Künftig dürfen die Säle wieder mit 50 Prozent der Kapazität belegt werden. „Das sind verantwortbare Regelungen für die Kinobesucher, aber auch eine gute Lösung für die Kinobetreiber. Die Kinosäle verfügen über gute Lüftungsanlagen, so dass das Ansteckungsrisiko dort sehr viel geringer ist als an anderen Orten. Es ist natürlich noch nicht der Normalbetrieb, aber die Betreiber können damit zumindest wieder in die Nähe der Wirtschaftlichkeit kommen.“

    Erleichtert zeigte man sich auch beim Kinoverbund Schleswig-Holstein: Dessen Vorstandsmitglieder Meike Peemöller und Martin Turowski berichteten von der schwierigen Zeit der Schließung, die auch durch kreative Lösungen wie Autokinos und Freiluftfilmvorführungen finanziell nur unzureichend abgefedert werden konnte. „Für uns ist es eine große Erleichterung, dass wir endlich wieder mehr Besucherinnen und Besucher einlassen dürfen. Jeder Sitzplatz, den wir nicht besetzen dürfen, bedeutet Einbußen, aber die 50 Prozent-Belegung ist ein guter Anfang, sodass wir hoffentlich bald wieder auf eigenen Beinen stehen können“, sagt Meike Peemöller. Annika Tonn, Theaterleiterin des Burgtheater Ratzeburg und des Eulenspiegelkino in Mölln, ergänzt: „Auch die Kontrolle der drei Gs – getestet, genesen oder geimpft – war im Alltag nicht immer leicht. Gerade Familien mit Kindern waren durch die Testpflicht häufig abgeschreckt, so dass ein Kinobesuch für sie oft gar nicht in Frage kam. Dabei möchten wir insbesondere für die Kinder ein großartiges Programm bieten, das nun auch hürdenfrei wahrgenommen werden kann. Wir freuen uns auf einen tollen Kinosommer.“ Und der wird laut Martin Turowski besonders vielfältig: „Wir haben einen riesigen Filmstau und somit wird es ab Juli viele neue großartige Filme geben. Wir freuen uns, dass wir nun die passenden Rahmenbedingungen dafür bekommen. Wir danken dem Land sehr, dass man uns erhört hat.“ Nach fast 15 Monaten der Schließung bzw. einem Alternativbetrieb können die Kinos im Land den Betrieb wieder hochfahren.

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  • 23.06.2021

    Christopher Vogt: Ein großer Schritt in Richtung Normalität

    Zu den heute von der Landesregierung vorgestellten Eckpunkten der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die weitere Rücknahme von Corona-Maßnahmen ist angesichts der sehr erfreulichen Entwicklung in den letzten Wochen absolut richtig und auch rechtlich geboten. Schleswig-Holstein ist bisher sowohl gesundheitlich als auch wirtschaftlich so gut wie kaum eine andere Region durch diese Krise gekommen. Wir stehen bei der Impfkampagne aber auch bei den Wirtschaftshilfen im bundesweiten Vergleich sehr gut da. Dabei soll es auch bleiben.

    Für die Kulturszene und die Veranstaltungsbranche ist die neue Verordnung ein existenziell wichtiger Schritt. Die neue Verordnung bedeutet aber letztlich für uns alle einen großen Schritt in Richtung Normalität und es wird mit Sicherheit ein richtig guter Sommer werden. Wir wollen jedoch auch einen guten Herbst und einen guten Winter haben. Deshalb ist vor allem die Impfkampagne weiterhin so elementar wichtig. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, ihre folgenschweren Fehler des letzten Sommers auf gar keinen Fall zu wiederholen. Das gilt insbesondere mit Blick auf die vielen Reiserückkehrer. Wir wollen vor allem keine weiteren Schulschließungen bzw. keine Rückkehr zum Wechselunterricht und die Studentinnen und Studenten müssen im nächsten Semester endlich wieder in die Hochschulen zurückkehren können. Aus diesem Grund halte ich es auch für dringend geboten, dass man in Berlin trotz Sommerpause und Bundestagswahlkampf über eine zügige Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes nachdenkt.“

     

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