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  • 02.06.2021

    Oliver Kumbartzky: Mit gutem Beispiel voran beim Klimaschutz

    Zu dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (EWKG) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Es ist gut, dass das eher symbolische Gesetz der Vorgängerregierung jetzt mit konkreten Maßnahmen hinterlegt wird. Die Regelungen und Zielsetzungen im neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetz sind ein Kompromiss, stellen aber richtige Weichen. Wie alle Regelungen und Ziele müssen auch diese regelmäßig auf ihre Wirkung und ihren Sinn hin überprüft werden. Gerade vor dem Hintergrund der Reformen, die die EU bei der CO2-Bepreisung plant und noch im Juni vorstellen will, könnte manche Regelung obsolet oder anpassungswürdig werden. Wir wollen unbedingt vermeiden, dass die Menschen mit einem Regelungschaos überzogen werden oder sich Maßnahmen am Ende konterkarieren. Wir setzen uns dafür ein, dass Klimaschutz sozial verträglich bleibt und das erreichen wir nur, wenn wir Technologieoffenheit wahren und eine Energie- und Klimapolitik machen, die rechnen kann.

    Die wichtige Botschaft im Gesetz der Landesregierung ist aus unserer Sicht, dass das Land beim Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangehen will. Mit der energetischen Sanierung der Landesliegenschaften und der kommunalen Wärmeplanung geht der Regierungsentwurf einen großen Schritt in die richtige Richtung. Der nächste Schritt sollte sein, konkrete Projekte zu benennen und eine sinnvolle und nachhaltige Strategie für die Sanierung landeseigener und kommunaler Gebäude zu erarbeiten, damit auch die öffentlichen Hand Energiewendevorreiter wird.

    Wir werden uns jetzt im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit den beteiligten Akteuren intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen.“

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  • 02.06.2021

    Jan Marcus Rossa: Wir müssen Gefahren frühzeitig erkennen, um Morde möglichst zu verhindern

    Zum heutigen Innenausschuss, in dem die Morde in Dänischenhagen und Kiel beraten wurden, erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Morde in Dänischenhagen zeigen, dass wir gemeinsam, Politik und Sicherheitsbehörden, weiter daran arbeiten müssen, Gefahren frühzeitig zu erkennen, um Kapitalverbrechen nach Möglichkeit zu verhindern. Die tragischen Ereignisse von Dänischenhagen müssen wir nutzen, um unsere heutigen Schutz- und Gefahrabwehrkonzepte zu evaluieren.

    So tragisch die Morde in Dänischenhagen und Kiel gewesen sind, unter denen die Angehörigen, Freunde und insbesondere die Kinder des Opfers ihr Leben lang leiden werden, ist es dem Staat nicht möglich, solche Taten immer zu verhindern. Aber wir müssen es Tätern so schwer wie möglich machen und jedes Alarmzeichen ernst nehmen.“

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  • 02.06.2021

    Kay Richert: Wirksame Maßnahmen statt Aktionismus!

    Zur heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschuss zur Sicherheit auf der A7 und technischen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Es ist wieder sehr klar geworden, dass ein Tempolimit auf der A7 fehl am Platz ist und die Unfallzahlen nicht noch weiter verringern würde. Das haben die Experten nach Auswertung der Unfalldaten bestätigt. Deshalb bin ich froh, dass sogar die SPD am Ende der Debatte eingesehen hat, dass Tempolimits allenfalls Nebelkerzen sind, die keinen realen Einfluss auf die Unfallhäufigkeit haben.

    Für Aktionismus ist die Sache zu ernst. Stattdessen braucht es wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der eigentlichen Unfallursachen. Dazu gehört zum einen die bestmögliche Ausrüstung der Polizei, wie die beispielsweise heute schon im Einsatz befindlichen Polizei-Vans zur gut sichtbaren Absicherung von Unfallstellen. Zum anderen sollten neue, innovative Lösungen ausprobiert werden. Wir werden uns daher beim Bund als Eigentümer und Verantwortlicher der Autobahnen dafür stark machen, dass Schleswig-Holsteins Autobahnen zu einer Testregion für neue Technologien und digitale Ansätze werden.“

     

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  • 02.06.2021

    Anita Klahn: Frauenhausinfrastruktur in Schleswig-Flensburg und Nordfriesland zügig aufbauen

    Anlässlich der Einreichung des Antrags „Ausbau der Frauenhäuser und Frauenhausplätze im Land weiter fördern“ (Umdruck 19/5916) für die morgige Sozialausschusssitzung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Der zügige Ausbau der Frauenhausinfrastruktur in Schleswig-Flensburg und Nordfriesland hat für uns Priorität. Es ist höchste Zeit, die hier immer noch bestehenden weißen Flecken aufzulösen, um so unserem Ziel einer gut erreichbaren und dem Bedarf angemessenen Frauenhausinfrastruktur im ganzen Land Rechnung zu tragen.

    Wir bitten dazu die Landesregierung, zusammen mit den zuständigen Landräten sowie den in der Gewaltprävention und Beratung tätigen Vereinen und Organisationen ein Umsetzungskonzept für den Aufbau einer kreisübergreifenden Frauenhausinfrastruktur in den genannten Landkreisen zu erarbeiten und zügig umzusetzen. Die ersten positiven Gespräche fanden bereits statt. Nun ist es aber Zeit, den Turbo zu starten, sodass es zügig zu einem Spatenstich kommen kann. Zudem hat uns die Bedarfsanalyse aufgezeigt, wo wir an der Finanzierungssystematik nachschärfen müssen, damit die bestehenden Einrichtungen handlungsfähig bleiben. Dies betrifft beispielsweise die laufenden Betriebskosten. Dabei soll darauf hingewirkt werden, dass es für keine der bisherigen Fördergeldempfänger zu einer Reduzierung der vom Land gewährten Fördermittel kommt.“

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  • 19.04.2018

    Anita Klahn: Die richtigen Rahmenbedingungen für den späteren Unterrichtsbeginn schaffen

    Zum Vorschlag, den Schulbeginn später anzusetzen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    "Ein späterer Unterrichtsbeginn steigert die Aufmerksamkeit der Schüler und den Lernerfolg. Das haben Bildungsforscher bereits mehrfach bestätigt. In Schleswig-Holstein, wo auch weite Schulwege keine Seltenheit sind, müssen jedoch viele Schüler sehr früh aufstehen.

    Die Schulkonferenz kann bereits jetzt frei über den Unterrichtsbeginn entscheiden, doch müssen dafür aus unserer Sicht auch die richtigen Rahmenbedingungen geschaffenen werden, damit mehr Schulen später beginnen können. Hier sind vor allem die Schulträger in der Pflicht, welche die Schülerbeförderung soweit wie möglich flexibilisieren sollten. Die Schulen könnten wiederum durch ein Betreuungsangebot für Schüler, die schon früher in die Schule kommen, dazu beitragen, dass neue Unterrichtszeiten nicht zu einem Problem für Eltern werden, die früh zur Arbeit müssen."

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  • 04.06.2021

    Jan Marcus Rossa: Das gegenwärtige System der Richterwahl muss nachgebessert werden

    Zum heute eingereichten Jamaika-Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Eine unabhängige Justiz mit den besten Köpfen dieses Landes ist ein wesentlicher Pfeiler unserer Demokratie. Bei der Auswahl unserer Richterinnen und Richter haben wir uns im Richterwahlausschuss schon immer vom Prinzip der Bestenauslese leiten lassen und den Auswahlprozess mit besonderer Sorgfalt durchgeführt. 

    Allerdings muss das gegenwärtige System der Richterwahl nachgebessert werden, wenn wir verhindern wollen, dass der Richterwahlausschuss am Ende nur noch die Beurteilungen der Kandidaten durch die Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte unseres Landes abnicken soll. Diese Gefahr wurde in den vergangenen Monaten durch eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts und eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig evident. In beiden Verfahren wurde die Wahlentscheidung des Richterwahlausschusses aufgehoben, ohne dass diesem rechtliches Gehör gewährt wurde. Die Gründe und Erwägungen, die seiner Auswahlentscheidung zugrunde lagen, fanden nur unzureichend Eingang in die verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Die Konsequenz ist, dass die Entscheidungen über Beförderungen tatsächlich nicht durch den Richterwahlausschuss getroffen werden, sondern faktisch durch die Beurteilenden, die mit ihren Beurteilungen das Auswahlergebnis vorgeben, aber tatsächlich keiner effektiven Kontrolle mehr unterliegen. Ob die Beurteilungen ordnungsgemäß sind, ob es sich wirklich um faire Beurteilungen handelt oder ob sie ergebnisgetrieben sind, das sind Fragen, die bei der Richterwahl dann keine Rolle mehr spielen. Genauso ist es praktisch kaum möglich, neben den Beurteilungen andere Erkenntnisse aus den Personalakten heranzuziehen, um auf dieser Grundlage die Bestenauslese vorzunehmen. Hier sehen wir Freie Demokraten eine erhebliche Schwäche im System der Richterbeförderung, die beseitigt werden muss.

    Für die Überwindung dieser Problematik stehen verschiedene Lösungswege offen. Denkbar wäre, das Beurteilungswesen insgesamt zu reformieren und bereits durch Beteiligung der Richterräte eine Kontrolle der Beurteilungen einzuziehen. Möglich wäre auch, die Beurteiler im Richterwahlausschuss im Einzelfall anzuhören, damit sie ihre Beurteilungen gegenüber dem Ausschuss rechtfertigen und weiter begründen können. Schließlich kann man dem Richterwahlausschuss aber auch einen größeren Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum einräumen, ohne dass dadurch das Bestenausleseprinzip unterminiert werden würde. Dass dies rechtlich möglich und zulässig ist, darauf hat zum Beispiel auch das Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung hingewiesen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat aufgezeigt, welcher Beurteilungsspielraum einem Richterwahlausschuss eingeräumt werden kann, ohne verfassungsrechtliche Grundsätze zu verletzen.

    Die Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben sich nach zunächst nur internen Debatten, einer umfassenden Expertenanhörung und einer intensiven Erörterung der Ergebnisse dieser Anhörung für den letztgenannten Lösungsweg entschieden und wollen den Beurteilungsspielraum des Richterwahlausschusses im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen ausgestalten. Wir hätten uns dabei gewünscht, wenn wir uns für die Formulierung entschieden hätten, dass der Richterwahlausschuss bei seiner Wahlentscheidung zu berücksichtigen hat, dass die zuständige Ministerin bzw. der zuständige Minister für Justiz an den Grundsatz der Bestenauslese gem. Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz gebunden ist. Das ist unseres Erachtens klarer als die Formulierung, dass sich der Ausschuss von diesem Grundsatz leiten lasse. Sollten beide Formulierungen gleichermaßen verfassungsgemäß sein und uns unserem Ziel näher bringen, dass der Richterwahlausschuss nicht nur der ‚Abnicker‘ von Beurteilungen Dritter ist, können wir auch mit der jetzigen Formulierung gut leben.

    Sollte der oben geschilderte Lösungsansatz aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein, dann werden wir die Frage erörtern müssen, ob wir einen Richterwahlausschuss überhaupt brauchen. Die gewünschte demokratische Legitimation geht von einer Richterwahl durch den Ausschuss nicht mehr aus, wenn lediglich der Wille der Beurteilenden vollzogen werden darf, ohne dass die Beurteilungen auf den Prüfstand gestellt werden.“

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  • 10.06.2021

    Dennys Bornhöft: Eine verlässliche Stimme für alle Schleswig-Holsteiner

    Anlässlich der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2020 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Mein Dank für den heute vorgestellten Tätigkeitsbericht für das Corona-Jahr 2020 geht an die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni und ihr Team, die sich unermüdlich, auch in schwierigen Zeiten, für die sozialrechtlichen Belange unserer Bevölkerung einsetzen.

    Mit 3.519 Petitionen zeigte sich dabei erneut die Wichtigkeit dieser Institution für unsere Bevölkerung sowie die gute Annahme dieses Unterstützungs- und Beratungsangebotes. Mit ihrer wichtigen Arbeit unterstützt die Bürgerbeauftragte nicht nur die vielen Petentinnen und Petenten, beispielsweise in Fragen der Grundsicherung, der Sozial- oder Eingliederungshilfe, sondern sie leistet auch einen unschätzbaren Beitrag für Politik und Verwaltung, ihre Arbeit zu hinterfragen, Fehler zu erkennen und diese bei Bedarf schnellstmöglich zu korrigieren. Einer Vielzahl von Bürgern konnte so auch in 2020 geholfen werden.

    Wir Freie Demokraten unterstützen die Arbeit der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten ausdrücklich und werden daher auch ihre im Tätigkeitsbericht vorgestellten Anregungen und Vorschläge in unsere weitere politische und parlamentarische Arbeit einfließen lassen.“

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  • 09.06.2021

    Jan Marcus Rossa: Großer Dank an die Mitarbeiter des Landesaufnahmeprogramms in Kairo

    Zum heutigen Innen- und Rechtsausschuss ist der Leiter der Mission Landesaufnahmeprogramm 500, Frank Matthiesen, direkt aus Kairo zugeschaltet worden. Er berichtete, dass 2019 bereits 85 Flüchtlinge in Schleswig-Holstein aufgenommen worden sind, das Landesaufnahmeprogramm dann allerdings coronabedingt zunächst gestoppt werden musste. Seit April 2021 würden aber wieder Auswahlgespräche mit Flüchtlingen geführt, um ihnen eine Einreise nach Schleswig-Holstein zu ermöglichen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der Bericht von Frank Matthiesen hat sehr eindrucksvoll aufgezeigt, unter welchen Bedingungen die Arbeit vor Ort für das Landesaufnahmeprogramm vonstattengeht. Die hohen Sicherheitsanforderungen, um den Schutz der Menschen zu gewährleisten, die vor Ort in der Regel traumatisierende Gewalt und Verfolgung erfahren, erschweren die Auswahlgespräche enorm. Umso mehr begrüßen wir, dass wahrscheinlich bereits ab August wieder Flüge möglich sein werden und somit eine Ausreise dieser besonders schutzbedürftigen Menschen nach Schleswig-Holstein erfolgen kann. 

    Die erfolgreiche Arbeit des Landesaufnahmeprogramms zeigt, dass es möglich ist, humanitäre Hilfe vor Ort zu leisten. Deshalb gilt mein großer Dank auch allen Mitarbeitern des Landesaufnahmeprogramms in Kairo. Ich freue mich, dass sich Schleswig-Holstein hier besonders engagiert und mehr unternimmt als andere Bundesländer.“ 

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  • 11.06.2021

    Kay Richert: Lieferkettengesetz ist der falsche Weg

    Zur Verabschiedung des Lieferkettengesetzes im Bundestag erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Die Menschenrechte sind ein hohes Gut und müssen selbstverständlich von allen respektiert und eingehalten werden. Die Wahrung der Menschenrechte ist allerdings eine ureigene Aufgabe der Staaten. Diese Verantwortung kann nicht einfach auf die Wirtschaft abgewälzt werden. Insofern ist ein Lieferkettengesetz der falsche Weg und führt auch durch polarisierende Parolen nicht zur Lösung von Problemen. Der zielführendere Ansatz ist die Verankerung von klaren Menschenrechts- und Umweltstandards inklusive dazugehöriger Kontroll- und Sanktionsmechanismen in Freihandelsabkommen. Statt die Globalisierung und damit die Quelle unseres Wohlstands zu verteufeln, sollten sich alle proeuropäischen Akteure viel stärker für Handelsabkommen der EU einsetzen.

    Die Corona-Pandemie ist bereits eine enorme Belastung für die Unternehmen und ihre Beschäftigten. Um die Wirtschaft zu entfesseln und wieder in Schwung zu bekommen, benötigen wir daher ein echtes Belastungsmoratorium statt die wirkungslose Bürokratie des Lieferkettengesetzes, das im Zweifel sogar zu einem rückläufigen Engagement von Unternehmen in Entwicklungsländern führen kann. Ein nationaler Alleingang ist zudem doppelt widersinnig, da die EU bereits einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt hat. Im Sinne des gemeinsamen Binnenmarktes sollte man daher – wenn überhaupt – auf europäischer Ebene aktiv werden.“

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  • 11.06.2021

    Jan Marcus Rossa: Die Bestenauslese gilt auch für die Richterwahl

    Zur heutigen Presseerklärung des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes anlässlich der Änderung des Landesrichtergesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ich habe Verständnis dafür, dass die Richterverbände die geplanten Änderungen im Richtergesetz kritisch sehen. Wir haben stets deutlich gemacht, dass wir, die Freien Demokraten, auf das Prinzip der Bestenauslese nicht verzichten werden. Es ist ein tragendes Grundprinzip unserer Verfassung und es dient auch dem Ziel, die Unabhängigkeit der Justiz zu sichern. Wir Freie Demokraten haben Verständnis, dass die jetzt vorliegende Formulierung, dass sich der Richterwahlausschuss vom Prinzip der Bestenauslese nur ‚leiten‘ lassen soll, bei den Richterverbänden auf Bedenken stößt. Allerdings hat sich das bisherige System auch nicht als Garant dafür erwiesen, immer den Besten oder die Beste für ein Richteramt auszuwählen. Zu sehr wurde die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten von einem Beurteilungswesen beherrscht, bei dem der Richterwahlausschuss nicht überprüfen konnte, ob auf der Grundlage dieser Beurteilungen tatsächlich eine Bestenauswahl sichergestellt war. Allerdings ist es unser Anspruch als Teil der Gesetzgebung, dass die künftige Regelung keinen Zweifel daran zulässt, dass wir in Schleswig-Holstein für unsere Gerichtsbarkeit nur die Besten haben wollen. Hier könnte sich eine noch stärkere Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts empfehlen. Danach muss der Richterwahlausschuss bei seiner Wahlentscheidung ‚die Bindung des zuständigen Ministers an Art. 33 Abs. 2 GG beachten‘. Mit einer solchen Formulierung könnte betont werden, dass die Bestenauslese für den Richterwahlausschuss nicht nur ein ‚Leitgedanke‘, sondern unmittelbar Teil der Auswahlentscheidung ist. Wir werden weiter für eine Reform des Richterwahlverfahrens werben und hoffen, dass wir auf der Grundlage der durchzuführenden Anhörung am Ende eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Formulierung finden werden, die auch für die Richterverbände tragbar sein wird.“

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  • 10.06.2021

    Oliver Kumbartzky: Mit der Landwirtschaft im Dialog bleiben

    Zum vorläufigen Abschluss des Dialog-Prozesses zur Zukunft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Mit- statt übereinander reden ist ein erster und sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die Forderung, die Landwirte in die politische Diskussion besser einzubinden, im Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein umgesetzt wurde. Nichtsdestotrotz sind die 24 Punkte, die aus dem Dialog hervorgehen, bislang lediglich Thesen. Sie sind weder rechtskräftig noch anderweitig verpflichtend. Damit die Zusammenarbeit kein Lippenbekenntnis bleibt, müssen die sinnvollen Thesen in die Praxis übertragen und umgesetzt werden.

    Zudem ist aus unserer Sicht in der nächsten Wahlperiode des Landtages eine Enquete-Kommission nach dem Vorbild derer in Nordrhein-Westfalen notwendig. Landwirte brauchen vor allem Planungssicherheit und politische Verbindlichkeit. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn es einen solchen fraktionsübergreifenden Prozess gibt, der enger an die parlamentarische Arbeit gebunden ist und die Zukunft der Landwirtschaft nicht alle fünf Jahre neu ausgelegt wird. Auch in Zukunft sollte mit- statt übereinander geredet werden. Die Landwirtschaft braucht Wertschätzung, Wertschöpfung und verbindliche, planbare Rahmenbedingungen.“

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  • 10.06.2021

    Stephan Holowaty: Privatsphäre ist kein Verbrechen

    Zum Beschluss der GroKo heute im Bundestag, künftig Staatstrojaner gegen Menschen einzusetzen, die noch keine Straftaten begangen haben, erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Für uns Freien Demokraten sind die verfassungsrechtlich verankerten Freiheitsrechte und der Schutz der Privatsphäre unverhandelbar. Wer anlasslos und ‚auf Vorrat‘ Handys und Computer infiltrieren und überwachen will, ebnet den Weg zu einem ‚gläsernen Bürger‘ ohne Privatsphäre.

    Die Sicherheit und die Integrität digitaler Kommunikation sind nicht bloß ein Verfassungsrecht, sondern ganz zentral für die notwendigen Fortschritte im Bereich der Digitalisierung und das dafür notwendige Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in digitale Dienste. Dies gilt auch für die von der EU geplanten Bestrebungen zur Aushebelung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der Kommunikation.

    Dies darf nicht durch eine massive Ausweitung digitaler Überwachung gefährdet werden. Die heute durch die Große Koalition eingebrachte und beschlossene Ausweitung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung verpflichtet die Anbieter von Kommunikationsdiensten, bei der Überwachung mitzuwirken. Das ist die Grundlage für einen massiven Vertrauensverlust in unseren freiheitlichen Rechtsstaat. Die Große Koalition hat die Bedenken von Providern, den Betreibern sozialer Netzwerke und auch juristischer Sachverständiger ignoriert und am heutigen Tag eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Das Ziel sollte eigentlich sein, IT-Sicherheitslücken zu schließen und nicht das Ausnutzen von Sicherheitslücken staatlicherseits zu legitimieren – denn der beste Schutz vor Cyberkriminalität ist eine integre IT-Sicherheitsstruktur.

    Die Große Koalition und die EU öffnen damit nicht nur Sicherheitsbehörden, sondern auch Kriminellen und ausländischen Geheimdiensten Tür und Tor. Die Sicherheit im Internet wird deutlich geschwächt, Cyberkriminelle ermutigt und Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in unserem Lande unter Generalverdacht gestellt. Privatsphäre ist kein Verbrechen!“

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  • 49. Landtagssitzung

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  • 15.06.2021

    Kay Richert: Kostengünstig und klimaschonend pendeln mit dem Jobticket

    Zur heute von der Landesregierung beschlossenen Einführung des Jobtickets für die Beschäftigten des Landes erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Jamaika hat mit dem Jobticket die Nutzung von Bus und Bahn für Pendlerinnen und Pendler deutlich reizvoller gemacht. Es sind daher fantastische Nachrichten, dass die Landesregierung das Jobticket jetzt auch den Beschäftigten des Landes anbietet und so zu einem noch attraktiveren Arbeitgeber wird. Denn mit dem Jobticket können sich viele weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land kostengünstiger und klimaschonender auf ihren Weg zur Arbeit machen.

    Ich hoffe, dass sich noch viele weitere Unternehmen für das Jobticket entscheiden. Die FDP-Landtagsfraktion ist bereits an Bord und bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Jobticket direkt seit der Einführung an.“

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  • 15.06.2021

    Anita Klahn: Lernlücken müssen schnell wieder aufgeholt werden

    Zum heute von Bildungsministerin Karin Prien vorgestellten „Rahmenkonzept für das Schuljahr 2021/22 – Lernen aus der Pandemie“ erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Mit dem Abflachen der Infektionskurven und der schrittweisen Rückkehr zum regulären Unterricht, werden die Lernrückstände vermehrt in den Fokus rücken. Unterrichtsausfall und Distanzunterricht wurden unterschiedlich umgesetzt und aufgenommen, daher ist es wichtig, dass wir genau schauen, auf welchem Stand die Schülerinnen und Schüler sind. Vor allem den Übergang ins nächste Schuljahr müssen wir im Blick haben, sonst laufen wir Gefahr, dass uns die Corona-Krise im Bildungsbereich auch dann noch nachhängt, wenn der reguläre Schulbetrieb längst wieder Alltag ist. Für das Schuljahr 2021/2022 und darüber hinaus werden wir daher die Lernangebote und Fördermaßnahmen ausweiten, damit Lernlücken schnell wieder aufgeholt werden. Für diesen Kraftakt werden wir nicht nur bestehende Angebote wie Lernchancen.SH ausweiten, sondern auch erneut Angebote in den Ferien bereitstellen und über Bildungsgutscheine externe Anbieter hinzuziehen. Gleichzeitig müssen wir den Blick nach vorne richten und die Fortschritte aber auch bestehende Herausforderungen beim digitalen Unterricht weiter angehen. Auch ohne pandemische Lage werden digitale Lerninhalte und Unterrichtsmethoden verstärkt Einzug in den Unterricht halten.“

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  • 03.04.2018

    Anita Klahn: Jamaika wirkt – Kita-Reform läuft an

    Zur heutigen Pressemitteilung des Sozialministeriums, dass ab heute 110 Millionen zusätzlich für Schleswig-Holsteins Kita-Finanzierung abgerufen werden können, erklärt die kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die Jamaika-Koalition übernimmt Verantwortung und entlastet die Kommunen deutlich mit den zusätzlichen 110 Millionen Euro für die Kita-Finanzierung. Diese zusätzlichen Mittel machen es möglich, dass Kita-Beiträge nicht erhöht werden müssen, im Idealfall kürzlich erfolgte Erhöhungen zurückgenommen und Eltern somit entlastet werden können.

    Es ist unseriös, wenn die SPD versucht, diese zusätzlichen Finanzmittel zu skandalisieren.  Es ist außerdem absurd, wenn die SPD jetzt eine schnelle Kita-Reform fordert, wo sie diese doch fünf Jahre lang unangetastet gelassen hat. Statt einer gründlichen, dringend notwendigen Reform hat die SPD lieber kurz vor der letzten Landtagswahl die Albig-Prämie von 100 Euro eingeführt. Eine Prämie, die die Eltern besänftigten sollte, dort aber nie angekommen ist, weil viele Kommunen gleichzeitig die Kita-Beiträge erhöht haben.

    Wir werden die Kita-Reform gründlich angehen und eine gerechte und transparente Kostenverteilung schaffen, Kommunen entlasten und die Elternbeiträge deckeln.“

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  • 15.06.2021

    Oliver Kumbartzky: Landesgartenschauen haben eine Zukunft

    Zum Kabinettsbeschluss heute, dass ab 2025 die Landesgartenschauen in Schleswig-Holstein fortgesetzt werden, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir begrüßen, dass die Rahmenbedingungen für eine Landesgartenschau ab 2025 geklärt sind und die Städte und Kommunen sich ab Ende Juni mit ihren Konzepten bewerben können.

    Die Landesgartenschauen sind nicht nur für Gartenfreunde schön anzusehen, sondern sie sind vor allem das Schaufenster der grünen Berufe. Wir freuen uns, dass wir mit der Fortsetzung der Landesgartenschauen dem heimischen Gartenbau eine Perspektive bieten können. Gleichzeitig sind sie ein wichtiger Impuls für die jeweils ausrichtende Region. Sie beleben die öffentlichen Erholungs- und Erlebnisbereiche und fördern einen naturverträglichen Tourismus. All das ist wichtig für unser Land und deshalb war es uns wichtig, dass wir die Fortsetzung der Landesgartenschauen auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Jamaika hat kein Gras darüber wachsen lassen, sondern jetzt den Startschuss gegeben und freut sich auf innovative Konzepte für künftige Landesgartenschauen.“

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  • 16.06.2021

    Anita Klahn zu TOP 6 u.a. „Änderung des Schulgesetzes“

    In ihrer Rede zu TOP 6+24+38+39+59 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes mit weiteren Anträgen und einem Bericht) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Mit der Änderung des Schulgesetzes gehen wir viele wichtige Dinge an. Und ich möchte mich zuerst bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bildungsministeriums bedanken, dass das dazugehörige aufwändige Verfahren auch vor dem Hintergrund der seit einem Jahr hohen Arbeitsbelastung möglich war. Uns ist es trotz vieler unterschiedlicher Interessen gelungen, mit einer breiten Anhörung zu einem guten Ergebnis zu kommen – das ist in diesen Zeiten nicht selbstverständlich. Ich möchte nicht im Einzelnen auf alle Punkte eingehen, vieles ist in den Reden bereits deutlich geworden. Vier Dinge möchte ich allerdings doch nochmal hervorheben, die mir besonders wichtig sind: Wir erweitern das Schulgesetz um einen Passus, der die Schulen anhält, zukünftig, mit Unterstützung des Bildungsministeriums, ein Präventions- und Interventionskonzept zu entwickeln und auch zu leben, um Schülerinnen und Schüler vor sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt zu schützen. Es ist als Unterstützungsangebot für alle Akteure in der Schule zu verstehen. Wir wollen Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte gleichermaßen für die Problematik sensibilisieren und zum Handeln ermutigen.

    Es hat viele kontroverse Beiträge zum Thema der zuständigen Schule gegeben. Es gab Befürchtungen, dass hier willkürlich eingegriffen werden kann und das Recht der Eltern auf freie Schulwahl beschnitten werden soll. Ich möchte nochmal betonen, dass das nicht der Fall ist. Es geht einzig darum, dass wir einen Mechanismus finden wollten, bei dem nur nach Abstimmung mit dem Schulträger und der Schulaufsicht eine sinnvolle Regelung getroffen werden kann, wenn die Kapazitäten einzelner Schulen gleicher Schulform überschritten werden. Und ich halte es in der Tat für sinnvoll, an dieser Stelle auch auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Schulträgers zu schauen. Eigenverantwortung der Schulen bedeutet auch, dass Schulleitungen sich Gedanken machen müssen, wenn die Anmeldezahlen an ihrer Schule rückläufig sind. Schulträger haben die Verantwortung, ihre Schulen gleichermaßen gut auszustatten. Aufgenommen haben wir den Wunsch der Elternvertretung, für die Oberstufe eine andere Regelung als die vom Ministerium favorisierte umzusetzen.

    Der letzte Punkt betrifft die digitale Lehre. Wir nehmen in das Schulgesetz eine Regelung zur digitalen Lehre auf, die es erlaubt, neben dem Präsenzunterricht auch digitale Lerninhalte zuzulassen und den Umgang mit den dafür nötigen Daten zu regeln. Aus liberaler Sicht hätte das alles schon deutlich früher geschehen können und nicht erst einer so umfassenden Krise wie der Corona-Pandemie bedurft, aber letztendlich zählt das Ergebnis.

    Im Prinzip bildet das Schulgesetz jetzt eine Entwicklung nach, die seit einem Jahr in zunehmenden Maße in unsere Schulen Einzug erhalten hat: Der Auftakt zum digitalen Unterricht und der Einführung digitaler Lernmethoden. Es ist dabei sicher nicht alles richtig gelaufen, das konnte ein solches Mammutprojekt in der Krise auch gar nicht, und wir haben weiterhin noch viel Arbeit vor uns. Aber: Wir haben mit viel Geld und Personal einen guten Weg eingeschlagen, der auch nach Corona fortgeführt werden kann. Es wird noch viele Jahre weitere Anstrengungen brauchen, bis wir auf dem Stand sind, den wir uns wünschen. Daher ist es wichtig, dass wir uns frühzeitig mit allen Entscheidungsträgern vor Ort zusammensetzen und nach dem Auslaufen des Digitalpaktes eine Regelung finden, wie wir bei der Ausstattung der Schulen mit digitaler Infrastruktur und Endgeräten für Lehrer und Schüler zu einem befriedigenden Standard kommen. Wir werden es uns nicht leisten können, abzuwarten oder nur auf den Bund zu schauen und darauf zu warten, bis es eine Einigung für einen neuen Digitalpakt geben wird. Die Digitalisierung ist ein Prozess, der nie abgeschlossen sein, sondern uns dauerhaft beschäftigen wird.

    An dieser Stelle möchte ich auch nochmal betonen, dass der Informatikunterricht an Schulen hierbei eine sehr sinnvolle Ergänzung ist. Allerdings braucht er gute Konzepte und ausreichende Ressourcen, personell und sächlich. Denn es ist ja nicht so, dass die Digitalisierung nur in den Betrieben und am Arbeitsplatz eine Rolle spielt, indem man die Anwendung von Word, Power Point oder Excel beherrscht. Informatikunterricht bedeutet auch, Medienkompetenzen zu erwerben, kritisch mit sensiblen Daten im Netz umzugehen, nicht nur mit den eigenen, oder sich gegen unangemessene digitale Angriffe wehren zu können. Trotz aller Betonung und der Wichtigkeit der digitalen Lehre – der Präsenzunterricht bleibt nach wie vor die mit Abstand wichtigste Lernform. Eltern sind keine Lehrer und Lehrkräfte sind keine Kinderbetreuer. Schulen sind vielmehr Orte, an denen Wissensvermittlung und soziales Miteinander stattfindet. Wir haben in der Corona-Krise gesehen, welche fatalen Auswirkungen es haben kann, wenn Kinder nicht mehr mit ihren gleichaltrigen Freunden zusammenkommen. Und wir dürfen bei aller Digitalisierung und allem Fortschritt nicht vergessen, dass unsere Lehrkräfte am Ende immer noch die Inhalte bereitstellen und für den Lernerfolg maßgeblich verantwortlich sind, gleich ob ein neuer Buchstabe mit Kreide an die Tafel oder auf dem Tablett gezeichnet wird. Und ein Lernmanagement-System ist nur so gut, wie es mit Leben und Kompetenz ausgefüllt wird. Mit unserem Leitungszeiterlass tragen wir der Wichtigkeit der Lehrkraft Rechnung. Mit über 160 zusätzlichen Stellen bis zum Schuljahr 2022 werden die Belastungs- und Aufgabenzuwächse kompensiert, die somit für eine weitere Entlastung der Lehrkräfte sorgen.

    Wir werden also im Bereich der Investitionen nicht nachlassen dürfen. Weder bei der Sanierung der Gebäude noch bei der Ausweitung des Ganztages. Beides wird erhebliche finanzielle Mittel bedürfen, die ohne den Bund nicht werden realisiert werden können. Mit fallenden Inzidenzwerten und wieder anlaufendem Präsenzunterricht werden wir sehen, welche Folgen der Unterrichtsausfall für die Schüler hatte. Es bleibt zu hoffen, dass wir keine Häufung von Schulabsentismus feststellen werden oder allgemeine Anlaufproblemen, wenn es wieder in den regulären Schulbetrieb geht.

    Unser vorliegender Antrag zum Schulabsentismus wird dieses Problem angehen. Mit der Entwicklung eines Rahmenkonzeptes wollen wir sicherstellen, dass wir gemeinsam mit den Schulen, vor allem den Lehrkräften und Schulleitungen, und außerschulischen Institutionen ein gemeinsames Konzept entwickeln, Schulabsentismus besser zu erkennen und wirksam einzudämmen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

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  • 16.06.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 2 „Gesetz zur Integration und Teilhabe“

    In seiner Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Integration und Teilhabe) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Was lange währt, wird endlich gut – das könnte das Motto sein, unter dem auch dieses Gesetzesvorhaben steht. Aber ist es wirklich gut geworden? Diese Frage muss nach den intensiven Debatten und Diskussionen hier im Parlament aber auch mit den angehörten Fachkreisen durchaus gestellt werden. Zu Beginn standen interne Diskussionen und es ist kein Geheimnis, dass wir uns ein Artikel-Gesetz gewünscht hätten mit ganz konkreten Maßnahmen, mit denen wir zielgenau die Integrationsbemühungen hätten verbessern können. Allerdings wurde schnell deutlich, dass es bereits eine kaum zu überschauende Vielzahl an Maßnahmen und Programmen gab, die alle auf Integration ausgerichtet waren. Deshalb entschieden wir uns, zunächst in einem allgemeinen Gesetz die Ziele und Grundsätze für Integration und Teilhabe zu bestimmen.

    Überrascht hat mich dann die durchaus heftige Kritik an der Regelung in § 7 Abs. 1 des Gesetzentwurfs. Geregelt war die allgemeine Erwartung, dass von allen Menschen Gesetze einzuhalten und die verfassungsrechtlich geschützten gemeinsamen Grundwerte anzuerkennen sind. Von einigen Experten wurde diese Regelung dahingehend missverstanden, dass Menschen mit Migrationshintergrund daran erinnert werden müssten, gesetzestreu zu handeln und unsere verfassungsmäßigen Grundwerte zu akzeptieren. Das war und ist nicht unsere Intention gewesen! Unserer Rechtsordnung ist ein solches Bekenntnis auch keineswegs fremd. In § 10 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz heißt es, dass eine Einbürgerung unter anderem voraussetzt, dass sich der oder die Einzubürgernde ‚zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt […]‘. Was also war neu an unserem Gesetz, dass es diese Kritik hervorrief? Bedenken wir, dass am Ende einer erfolgreichen Integration die Einbürgerung stehen kann und vielleicht auch sollte. Es ist schon verwunderlich, dass das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zwar für eine Einbürgerung unerlässlich sein soll, nicht aber für eine erfolgreiche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in unsere Gesellschaft.

    Nur der Vollständigkeit halber: Wir erwarten von allen Menschen, die in Deutschland leben wollen, dass sie die rechtsstaatlichen und demokratischen Errungenschaften und Grundprinzipien nicht nur anerkennen, sondern ihr Leben und Handeln danach ausrichten. Das Bekenntnis zu den verfassungsmäßigen Grundwerten verlangen wir also von allen Menschen und wir differenzieren bewusst nicht danach, ob ein Mensch einen Migrationshintergrund hat oder nicht. Diese Grundwerte sind die Basis unserer Gesellschaft, unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Wer in diesem Land leben will, hat das zu akzeptieren, nicht nur, aber auch wenn er aus einem anderen Kulturkreis kommt, in dem andere Regeln gelten. Das ist auch für eine erfolgreiche Integration notwendig. Sie bedeutet nichts anderes als die Einbeziehung, die Einbindung eines Einzelnen in ein größeres Ganzes. Das größere Ganze ist unsere bundesdeutsche Gesellschaft, wie sie sich in den Jahrzehnten nach dem 2. Weltkrieg entwickelt hat. Und in diese Gesellschaft möchten wir Menschen, die zu uns kommen, also einen Migrationshintergrund haben, einbeziehen bzw. einbinden. Integration setzt deshalb auch die Anerkennung unserer Grundwerte voraus. Ich bin froh, dass dieser Aspekt trotz aller Kritik in unserem Integrations- und Teilhabegesetz klar zum Ausdruck kommt.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 16.06.2021

    Kay Richert zu TOP 25 „Investitions- und Ertüchtigungsplan für Radwege“

    In seiner Rede zu TOP 25 (Investitions- und Ertüchtigungsplan für Radwege) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Als wir in 2017 gestartet sind, war ich ehrlicherweise skeptisch. Schließlich waren viele überzeugt davon, dass vor allem grüne Politik und freidemokratische Politik nicht zusammen funktionieren würden. Ich war auch skeptisch und wir haben ja auch ein unterschiedliches Verhältnis zum Beispiel zu Verboten. Aber heute, vier Jahre später, haben wir das Leben für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner tatsächlich besser gemacht. Für den Themenbereich Wirtschaft und Verkehr kann ich sagen: Natürlich ist es so, dass Erfolg teambildend ist, aber den Erfolg hatten und haben wir auch. Nehmen wir den Bereich Straße: Bei der A20 haben wir außer heißer Luft und leeren Versprechungen nichts übernommen – keine brauchbare Planung, keine brauchbare Kartierung, kein Baurecht. Mittlerweile holen wir den Rückstand wieder auf.

    2017 haben wir Landesstraßen übernommen, die von Kennern als das wahrscheinlich größte zusammenhängende System von Schlaglöchern Nordeuropas bezeichnet wurden. Die Priorisierung in der Instandsetzung wechselte ständig, nach welchen Gesichtspunkten auch immer. Auf alle Fälle war das Handeln nicht zuverlässig und eine stringente Planung konnte so auch nicht gemacht werden. Wir in der Jamaika-Koalition haben schon 2018 eine Landesstraßenstrategie aufgestellt, in der festgelegt ist, welche Straßen in welcher Reihenfolge saniert werden. Zehn Jahre lang wollen wir 90 Millionen Euro pro Jahr in ein funktionierendes, gut ausgebautes Landesstraßennetz investieren – und bislang haben wir diese Marke nicht nur eingehalten, sondern sogar übertroffen. Im Bereich Schiene haben wir mit dem Gutachten zur Optimierung des Schienenverkehrs erstmals die Grundlage dafür geschaffen, den Schienenverkehr in Schleswig-Holstein attraktiver zu machen. Reaktivierungen, Ertüchtigungen, Taktverdichtungen, erstmals sind alle Möglichkeiten einer Verbesserung im Zusammenhang betrachtet worden. Und dann noch die Radstrategie, die wir im Herbst 2020 veröffentlicht haben, mit der wir auch die Entwicklung des Radverkehrs planvoll voranbringen – für fundierte Kritik bleibt da wenig Platz.

    Da kann ich schon verstehen, dass Sie sich mit Verve und aller geballten Macht der Opposition auf zwei Kilometer Radweg an der L107 stürzen. Mit dieser Radstrategie werden wir mehr Menschen auf das Rad bringen, weil wir das Radeln attraktiver machen. Natürlich durch attraktive Verbindungen, durch ausgebaute Radwege und Lückenschlüsse. Aber auch durch Sofortmaßnahmen wie 10.000 Fahrradbügel an Bushaltestellen und öffentlichen Einrichtungen oder 100 Selbstservicestationen an besonders hoch frequentierten Radwegen.

    Nun bitten wir die Landesregierung um einen Investitions- und Ertüchtigungsplan für die Radwege in Schleswig-Holstein. Genau wie bei den Landesstraßen war die Priorisierung der Instandsetzungsmaßnahmen in der Vergangenheit – nennen wir es: undurchsichtig. Das ändern wir. Unser Plan wird aufzeigen, welche Radwege in welcher Reihenfolge ertüchtigt werden. Und genau wie bei den Landesstraßen wird dieser Investitions- und Ertüchtigungsplan allen Beteiligten eine Sicherheit geben, die sie die letzten 20 Jahre nicht hatten.

    Zwei Dinge müssen dazu noch gesagt werden: Erstens: Das Land hat seit 2018 bei jeder Straßensanierung den Radweg gleich mitgemacht, wenn der Zustand das erfordert hat. Und zweitens: Es gibt eine besondere Herausforderung bei der Radwegeinstandsetzung, nämlich die sehr heterogene Baulastträgerschaft, also die Frage: Wer ist verantwortlich für den Radweg (Gemeinde, Kreis, Land)? Der Prozess wird deshalb etwas komplizierter als bei Straßen; aber gerade wenn es kompliziert wird: Wer, wenn nicht wir sollte hier eine funktionierende Strategie aufstellen? Wir verfolgen mit der Radstrategie drei Hauptziele: Erhöhung des Anteils des Radverkehrs bei der Verkehrsmittelwahl, insbesondere bei kurzen Wegen; Halbierung der Anzahl der Unfälle, in die Radfahrer verwickelt sind (2019 fast 4.600), innerhalb der nächsten zehn Jahre; Schleswig-Holstein im Radtourismus unter die Top-3-Länder bringen. Dafür brauchen wir ein dauerhaft funktionierendes Radwegenetz und dafür schaffen wir hier eine weitere Voraussetzung. Damit wir Jamaikaner weiterhin viel Gutes für die Menschen in Schleswig-Holstein voranbringen können.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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