Direkt zum Inhalt
Logo Freie Demokraten Landtagsfraktion Schleswig-Holstein FDP

Main navigation

  • Aktuelles
    • Newsletter
  • Themen
  • Positionspapiere
  • Fraktion
    • Abgeordnete
    • Mitarbeiter
    • Organigramm
    • Stellenangebote
  • Presse
  • Termine
    • Fraktion
    • Landtagssitzungen
    • Veranstaltungsrückblicke
  • Mediathek

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche
  • 16.12.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 14 "Institutionalisierte Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche"

    In seiner Rede zu TOP 14 (Institutionalisierte Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in den stationären Hilfen zur Erziehung) erklärt der jugendpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „'Für sich selbst sprechen – andere stärken und vertreten – mitbestimmen und entscheiden.' Mit diesen kurzen Sätzen hat die Lebenshilfe im Jahr 2020 ihre Sonderausgabe zum Thema 'Selbstvertretung? Na klar.' überschrieben. 'Klar' war genau das aber lange Zeit nicht. Weder für Menschen mit Behinderungen im Allgemeinen, noch für Kinder und Jugendliche in den stationären Hilfen zur Erziehung, über die wir heute sprechen. Offensichtlich sah man bei einigen Mitgliedern unserer Gesellschaft nicht den Bedarf oder man traute ihnen nicht zu, für sich selbst zu sprechen; aktiv an den Entscheidungen zu partizipieren, die vor allem Auswirkungen auf sie selbst haben. Kinder und Jugendliche in den stationären Hilfen haben ein Recht auf Selbstvertretung. Nur sie wissen, was für sie wichtig ist. Nur sie können sagen, was sie bewegt. Aber es geht hier um mehr als nur das Vorbringen von Forderungen. Es geht um einen Dialog auf Augenhöhe.

    Formalisierte Formen der Interessensvertretung wurden lange Zeit skeptisch betrachtet. Beteiligungsformen der Kinder und Jugendlichen, die in möglichst familiennah strukturierten Settings betreut werden sollen, seien der Situation unangemessen und im Betreuungsalltag kontraproduktiv – so die Argumentation. Von einer breiten Ablehnungsfront gegenüber der Beteiligung ist heute nichts mehr zu spüren. Nein, wir sind einen großen Schritt weitergekommen: Bei der Reform des SGB VIII wurde § 4a SGB VIII neu eingeführt. Dies hebt nicht nur das Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung noch einmal explizit hervor. Es schafft vor allem eine Rechtsgrundlage für selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung. Es geht heute also nicht mehr um das 'ob', sondern um das 'wie'.

    Dieses 'wie' sollte direkt von den Menschen gestaltet werden, um die es schließlich auch geht. Beim 5. Landes Jugend Kongress der Stationären Einrichtungen der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein am 10. August dieses Jahres hat man sich die Gründung einer landesweiten Interessenvertretung gewünscht. Mit dem heute vorliegenden Antrag kommen wir dem Wunsch der Kinder und Jugendlichen nach. Wir setzen uns dafür ein, dass Beteiligungsrechte nicht nur formal gesetzlich verankert sind, sondern, dass sie kontinuierlich im Hilfeprozess und im alltäglichen Leben von Kindern und Jugendlichen stattfinden. Beteiligung auf dem Papier reicht nicht, sie muss beispielsweise in den stationären Einrichtungen auch ankommen.

    Dafür braucht es personelle, finanzielle und materielle Ressourcen sowie fachliche Kompetenzen. Von Seiten des Landes sehe ich Unterstützung für Personal- und Sachkosten. Es müssen aber auch finanzielle Mittel bereitgestellt werden für die Ausbildung von begleitenden Fachkräften, aber vor allem, und es ist wichtig, dass auch dieser Punkt nicht vergessen wird, auch für die Mitglieder in diesem Gremium. Dies hat sich in der Vergangenheit als ein wichtiger Faktor für die echte Beteiligung am Alltag in den stationären Hilfen erwiesen.

    Der Austausch mit Kindern und Jugendlichen bereits bestehender Interessenvertretungen in anderen Bundesländern sollte unterstützt werden. Gerade zu Beginn könnten wir von bereits bestehenden institutionalisierten Selbstvertretungen lernen. Kinder und Jugendliche könnten hier beispielsweise im Rahmen von Bundesnetzwerktreffen Erfahrungen austauschen.

    Ich möchte zum Schluss kommen: Demokratische Grundrechte sind unteilbar – alle in der Gesellschaft wachen darüber, damit Ausgrenzung keine Chance hat. Wir tun heute einen wichtigen Schritt und sorgen dafür, dass Kinder und Jugendliche in den stationären Einrichtungen und aus Pflegefamilien ihr Recht auf Selbstvertretung besser wahrnehmen können."

     

    Rede zu Protokoll gegeben!

    Weiterlesen
  • 16.12.2021

    Stephan Holowaty zu TOP 15 "Europäisches Jahr der Jugend 2022"

    In seiner Rede zu TOP 15 (Europäisches Jahr der Jugend 2022 zur Chance für junge Menschen in Schleswig-Holstein und im gesamten Ostseeraum machen) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Das Europäische Jahr der Jugend 2022 ist das Jahr der Chancen für junge Menschen in Schleswig-Holstein und im gesamten Ostseeraum! Dafür sorgt Schleswig-Holstein nicht erst 2022, sodass es dazu diesen Antrag von SPD und SSW nicht braucht. Ich verstehe auch Ihre Strategie nicht, Dinge zu beantragen, die längst erledigt oder auf den Weg gebracht worden sind und dann quasi durch den Antrag zu unterstellen, es hätte an Ihnen gelegen. Das ist in etwa so, als wenn Sie im Landtag in der kommenden Dezember-Sitzung beantragen wollten, dass die Landesregierung dafür sorgen möge, dass am 24. Dezember im ganzen Ostseeraum Heiligabend ist und sich nachher dafür rühmen, dass nur Ihretwegen Weihnachten gefeiert werden kann. Ja, das Europäische Jahr der Jugend 2022 wird zur Chance für junge Menschen in Schleswig-Holstein und im gesamten Ostseeraum. Aber auch darüber hinaus: Der Ostseeraum ist schon lange ein Chancenraum für die Menschen, auch und gerade für die jungen Menschen. Das lassen wir uns von Ihnen nicht schlechtreden!

    Schleswig-Holstein wird im Februar das Baltic Sea Reagion Future Forum in Lübeck ausrichten und dabei mit der Baltic Sea Youth Platform kooperieren. Schleswig-Holstein wird 2022 internationale Jugendbegegnungen weiter fördern. Schleswig-Holstein fördert und unterstützt kommunale Kinder- und Jugendvertretungen und fördert auch dieses Jahr bereits Beteiligungsprojekte in den Kommunen. Schleswig-Holstein fördert und unterstützt die 47 Europaschulen im Lande – auch das lassen wir uns von Ihnen nicht schlechtreden – und die Arbeit der Europaschulen wurde auch dieses Jahr bereits personell aufgestockt. Und noch etwas will ich erwähnen: Nicht nur die Europaschulen, auch viele andere Schulen haben hochinteressante und wichtige Schwerpunkte, und wir werden auch hier nicht die eine Schule gegen die andere ausspielen. Die gute Arbeit der Europaschulen wie auch die gute Arbeit beispielsweise von MINT-Schulen und vielen anderen sind Zeichen von Exzellenz und von besonderem Engagement. Und genau diese Arbeit fördert Jamaika bereits entschlossen.

    Aber die Lage für junge Menschen wird auch noch durch andere Dinge beeinflusst. Ein Zusammenwachsen der Ostseeregion und gegenseitiges Verständnis für die vielseitigen Themen und Herausforderungen werden vor allem durch persönlichen Austausch erreicht. Ob es Corona oder die sich verschlechternde Sicherheitslage und daraus folgend nationale Sorgen und Befindlichkeiten im Ostseeraum sind, ob es Sorgen vor Arbeitslosigkeit oder einer sich verschlechternden Wirtschaftslage sind – ganz viele Ideen und Aktivitäten hängen entscheidend von den Rahmenbedingungen ab. Und da stehen die Zeichen derzeit nicht auf heile Welt. Viele Jugendliche haben ganz andere Probleme – nämlich ausgefallenen Schulstoff nachzuholen, überhaupt wieder einen Präsenzbetrieb in den Hochschulen zu erfahren oder sich auch mal schlicht sorgenfrei zu einer einfachen Party oder auf einem Festival zu treffen. Auch Wacken ist ein Ausdruck von Chancen, ein Ausdruck von internationaler Begegnung.

    Schleswig-Holstein hat mit Jamaika eine Koalition der Chancen und der Ideen – bei der Bildung wie bei der Partizipation, beim Jugendaustausch wie bei grenzübergreifenden Projekten. Dazu braucht es Ihren Antrag wirklich nicht."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 11.01.2018

    Christopher Vogt: Wir setzen auf starke Kommunen und mehr Chancen für Kinder und Jugendliche

    Zur Einigung zwischen der Landesregierung und den Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Das millionenschwere Paket zur spürbaren finanziellen Entlastung der Kommunen ist ein ganz wichtiges Signal vor allem an die Bürgerinnen und Bürger. Wir setzen auf starke Kommunen, denn nur so sorgen wir im ganzen Bundesland für gute Lebensverhältnisse für alle und mehr Chancen für Kinder und Jugendliche. Es ist absolut richtig, dass wir den Kommunen durch diese große finanzielle Stärkung mehr Handlungs- und Gestaltungsspielräume einräumen.

    Für die FDP-Fraktion ist es ein besonderes Anliegen, den Kommunen im Bereich der frühkindlichen Bildung noch einmal deutlich stärker unter die Arme zu greifen als ohnehin schon. Mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich in diesem Bereich machen dies sehr deutlich. Es lässt sehr tief blicken, dass die SPD-Fraktion nur kleinkariert rumnörgelt, anstatt die großen Fortschritte im Vergleich zu ihrer Regierungszeit anzuerkennen. Gerade angesichts der Einigung für den U3-Konnexitätsausgleich (80 Millionen Euro im Jahr 2018 und 95 Millionen im Jahr 2019 im Vergleich zu 50,4 Millionen Euro im Jahr 2017) sollten die Sozialdemokraten lieber vor Scham im Boden versinken. Die Mittel für Infrastrukturmaßnahmen wurden nochmals deutlich um 15 Millionen Euro aufgestockt, damit die Kommunen ihren Verpflichtungen beim Ausbau besser nachkommen können.

    Es ist auch richtig, dass das Land die Kommunen bei einem etwaigen Mehrbedarf durch die Umstellung von G8 zu G9 unterstützen wird. Die Unterstützung der Kommunen beim Schulbau und bei der Sanierung ihrer Sportstätten ist ein großer Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit."

    Weiterlesen
  • 23.12.2021

    Christopher Vogt: FDP-Fraktion begrüßt Sinneswandel der Sozialdemokraten in der Steuer- und Wohnungsbaupolitik

    Zum Vorstoß der Nord-SPD, die Grunderwerbsteuer für den Erstkauf auf 3,0 Prozent senken zu wollen, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wir begrüßen diesen Sinneswandel der Sozialdemokraten in der Steuer- und Wohnungsbaupolitik. Schließlich war die SPD dafür verantwortlich, dass die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein auf den bundesweit höchsten Satz erhöht wurde. Ich bedaure es sehr, dass es in dieser Wahlperiode nicht gelungen ist, hierfür eine Lösung zu finden. Der Staat darf nicht der große Kostentreiber in der Wohnungsbaupolitik bleiben. Wenn sich jetzt sogar die SPD für Steuersenkungen stark macht, stimmt mich das zuversichtlich, dass es im nächsten Landtag eine breite Mehrheit für eine Entlastung geben wird.

    Der SPD-Vorschlag geht in die richtige Richtung und kommt unserer Idee eines Freibetrags für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie zumindest nahe. Sollte dies bundesrechtlich nicht möglich sein, können wir uns auch eine Absenkung des Steuersatzes gut vorstellen, von der alle profitieren würden. Die eigenen vier Wände für alle Menschen mit solidem Einkommen ist ein Aufstiegsversprechen der Sozialen Marktwirtschaft, das wieder mit Leben gefüllt werden muss. Angesichts der stark gestiegenen Immobilien- und Baupreise ist der Haus- oder Wohnungskauf trotz der niedrigen Zinsen für viele Menschen wieder deutlich schwieriger geworden, auch weil die Grunderwerbsteuer in der Regel aus dem Eigenkapital finanziert werden muss. Dabei sind die eigenen vier Wände gerade für die Jüngeren ein sehr wichtiger Baustein für eine funktionierende Altersversorgung geworden.

    Das Land wird wohl bald fast 1 Milliarde Euro Einnahmen pro Jahr aus dieser Steuer generieren. In der nächsten Wahlperiode werden hohe Investitionen in Bildung, Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz der finanzpolitische Schwerpunkt des Landes bleiben müssen. Hinzukommen muss aber die gezielte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Das gilt für eine möglichst einfache Grundsteuer, die landesweite Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, die weitere Absenkung der Kita-Elternbeiträge und eben für eine faire Grunderwerbsteuer.“

    Weiterlesen
  • 06.01.2022

    Dennys Bornhöft: Änderung des Quarantänemanagements in Schleswig-Holstein

    Anlässlich der heutigen Mitteilung des Gesundheitsministeriums Schleswig-Holsteins, über eine sofortige Anpassung des Quarantänemanagements, aufgrund der zunehmenden Ausbreitung der Omikron-Variante, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    Mit der sofortigen Anpassung des Quarantänemanagements im Land setzt die Landesregierung ein klares Zeichen für die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Landes und damit gegen die sich ausbreitende Omikron-Variante. Andernfalls droht das Szenario, dass mittelfristig aufgrund Quarantäneanordnung ein großer Teil der Bevölkerung Schleswig-Holsteins zeitgleich zuhause bleiben muss. Omikron stellt inzwischen einen Großteil der SARS-COV-2 Infektionen im Land dar und wird zudem zeitnah in ganz Deutschland zur beherrschenden Virusvariante werden. Die neuen Regelungen werden zunächst bis zum Zeitpunkt einer bundesweiten Neuregelung gelten, um so schon heute auf die steigenden Fallzahlen und Quarantänemaßnahmen zu reagieren.

    Durch die Anpassungen im Quarantänemanagement soll sichergestellt werden, dass die Berufsvertreter der kritischen Infrastruktur, darunter Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Lehr- und Betreuungskräfte aber auch Energie- und Wasserversorger handlungsfähig bleiben. Für sie wird im Falle eines Ansteckungsverdachts die Möglichkeit einer Quarantäneverkürzung auf fünf Tage zusammen mit einem negativen PCR-Test ermöglicht.

    Die morgige MPK wird auf die neuen Herausforderungen im Umgang mit der Omikron-Variante reagieren müssen. Wir hoffen, dass der Beschluss der gestrigen Gesundheitsministerkonferenz zur Verkürzung von Isolation und Quarantäne hierbei schnell und bundeseinheitlich umgesetzt wird.

     

    Weiterlesen
  • 55. Landtagssitzung

    Weiterlesen
  • 10.01.2022

    Christopher Vogt zu TOP 1+2+3 „Regierungserklärung sowie Anträge zur aktuellen Lage der Pandemie"

    In seiner Rede zu TOP 1+2+3 (Regierungserklärung sowie Anträge zur aktuellen Lage der Pandemie) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die Omikron-Variante des Corona-Virus hat sich in Deutschland später ausgebreitet als in vielen anderen westlichen Staaten. Dafür ist hier dieses Mal der Norden erkennbar zuerst dran. Schleswig-Holstein ist durch Omikron nach Bremen und Berlin und neben Hamburg und Brandenburg zu einem der Bundesländer mit der höchsten Inzidenz geworden. Das ist mit Blick auf die Lage z.B. durch die Nähe zu Dänemark sicherlich auch nicht besonders überraschend.

    Die Disko-Veranstaltungen rund um Weihnachten haben die Omikron-Ausbreitung in Schleswig-Holstein aber leider beschleunigt. Deshalb ist klar: Es war ein Fehler, diese nicht schon einige Tage vorher zu unterbinden. Ich bedaure dies sehr und es tut mir leid für die Betroffenen, die dadurch über den Jahreswechsel entsprechende Unannehmlichkeiten hatten. Das würde man mit dem Wissen von heute mit Sicherheit anders entscheiden. Den MPK-Beschluss hatte Schleswig-Holstein jedoch zum 28. Dezember 2021 umgesetzt. Der Lübecker Bürgermeister liegt hier also falsch. Es gab hier allerdings die rechtlichen Hürden zur Schließung der Diskotheken, so dass wir mit entsprechenden Auflagen lediglich eine De-facto-Schließung vornehmen konnten. In diesen Party-Settings schützt bei Omikron offensichtlich leider auch 2G+ nicht vor zahlreichen Ansteckungen, was vermutlich auch an der Zuverlässigkeit einiger Schnelltests bei dieser Variante liegen wird. Darüber muss jetzt auf Bundesebene sehr schnell Klarheit geschaffen werden. Diese Entwicklung haben leider auch unsere Experten unterschätzt. Dass Partys in einer Pandemie grundsätzlich das Risiko mit sich bringen, dass man sich ansteckt, war aber hoffentlich immer allen Beteiligten klar. Bei der Delta-Variante hatten die vielen Veranstaltungen mit 3G, später 2G und dann 2G+ jedoch noch gut funktioniert. Es war dort meines Wissens jedenfalls zu keinem nennenswerten Ausbruchsgeschehen in Schleswig-Holstein gekommen. Es war deshalb auch völlig richtig, im Sommer einen entsprechenden Modellversuch durchführen zu lassen. Jetzt steht die arg gebeutelte Branche allerdings vor ganz neuen Herausforderungen.

    Wir sehen in anderen Ländern mittlerweile sehr deutlich, dass sich Omikron rasend schnell ausbreitet, aber auch im Durchschnitt eindeutig zu milderen Verläufen führt. Das bedeutet also eine ganz neue Phase in dieser Pandemie. Omikron lässt sich nicht aufhalten, sondern nur ausbremsen. Wir sind deshalb gut beraten, die verschiedenen Maßnahmen weiter darauf einzustellen, damit unser Gesundheitssystem auch diese Herausforderung bewältigen kann. Deshalb stellen wir heute – befristet auf drei Monate – die epidemische Lage für Schleswig-Holstein fest. Das hätten wir gerne vermieden, es ist aber leider notwendig, um zum Beispiel die Diskotheken rechtssicher schließen zu können. Ich halte es für richtig, dass die Bundesländer nach §28a des Infektionsschutzgesetzes diesen Schritt zur Ermöglichung bestimmter Maßnahmen gehen können, die Bund und Länder in den letzten Tagen gemeinsam angekündigt haben. Wer darüber hinaus immer wieder die Wiederfeststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite fordert, sollte auch offen sagen, welche Maßnahmen damit denn konkret umgesetzt werden sollen. Dabei geht es ja nicht um ein politisches Symbol, wie oft behauptet wird, sondern ganz konkret um die Ermächtigung der Regierungen, die Kitas und die Schulen, den Einzelhandel, die Restaurants, die Hotels oder auch Sportanlagen zu schließen. Zudem kann man damit Reisen und Versammlungen verbieten oder auch Ausgangssperren beschließen. Ich höre derzeit aber kaum jemanden, der ernsthaft etwas davon machen will. Solange dies nicht gewollt bzw. nicht mehrheitsfähig ist, macht es auch wenig Sinn, diese Notlage zu erklären, denn sie würde die Rückkehr zum pauschalen Lockdown bedeuten.

    Die nächsten Wochen werden uns alle noch einmal erheblich herausfordern. Ich denke dabei vor allem an die Kritische Infrastruktur, an die Familien mit Kindern in Kitas und Schulen, aber auch an die vielen kleinen und mittleren Unternehmen oder auch an die älteren Menschen. Krankenhäuser und auch die Organisationen des Katastrophenschutzes arbeiten längst an Notfallplänen oder haben diese bereits in der Umsetzung. Die aktuelle Situation erinnert einige Menschen ja zumindest teilweise an den Beginn der Pandemie, aber wir fangen zum Glück nicht mehr bei Null an. Bei weitem nicht. Die Sterblichkeitsrate bei Covid-19 sinkt immer weiter – gerade bei den besonders gefährdeten Hochbetagten. Die Impfungen helfen massiv. Und auch die Behandlungsmethoden sind deutlich besser geworden. Das sind richtig gute Nachrichten! Bald werden sicherlich auch Medikamente zum Einsatz kommen, um bei besonders gefährdeten Infizierten schwere Verläufe zu verhindern – auch wenn der Kollege Dr. Dolgner davor im Dezember-Plenum noch gewarnt hat. Die Bundesregierung hat jedenfalls entsprechende Bestellungen vorgenommen.

    Es muss jetzt einmal mehr vor allem um den Schutz der besonders gefährdeten Menschen, z.B. in den Pflegeheimen, gehen. Schleswig-Holstein hat dazu bereits wieder sehr umfassende Schutzmaßnahmen getroffen und das ist auch genau richtig so. Es muss aber auch um unsere Kinder und Jugendlichen gehen, die trotz sehr geringer Gefährdung leider immer wieder eine Hauptlast bei der Pandemiebekämpfung tragen mussten. Das sollten wir auch in dieser Phase nicht vergessen und Schulen und Kitas mit guten Sicherheitskonzepten möglichst geöffnet lassen. Das wird in den nächsten Wochen während der Omikron-Ausbreitung eine große Herausforderung werden, aber in meinen Augen eben notwendig sein. Es geht hier aber auch um das Recht auf Bildung. Und Kinder brauchen andere Kinder. Das Thema der psychischen Gesundheit wurde uns ja gerade erst wieder durch eine Studie vor Augen geführt, nach der die Suizidversuche bei Kindern im Lockdown erschreckend zugenommen haben. Mich lässt das jedenfalls nicht kalt. Was man bei den Testungen ggf. weiter verbessern kann, sollte man tun. Ich bin auch nach wie vor für den Einsatz von Luftfiltern, die auch nach der Pandemie der Luftqualität nicht schaden würden.

    Die Hochschulen haben überwiegend wieder auf digitale Lehrveranstaltungen umgestellt. Das ist natürlich deutlich einfacher als an den Schulen und hat in den letzten Semestern auch besser geklappt als befürchtet. Ideal ist es natürlich trotzdem nicht. Deshalb sollte dieses Semester wieder ein Freisemester mit entsprechenden Freiversuchen bei den Prüfungen sein. Das wäre nur fair gegenüber den Studierenden, die während der Pandemie nicht allzu sehr im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit standen, die aber auch viel Verantwortung übernommen haben und diese Flexibilität absolut verdient haben.

    Wenn wir derzeit ins Ausland schauen, dann gibt es Grund zur Hoffnung, dass die Omikron-Ausbreitung unser Gesundheitssystem stark belasten, aber nicht überlasten wird. Zumal wir hier strengere Maßnahmen haben als z.B. in Großbritannien oder Dänemark. In Dänemark ist die Impfquote höher, in Großbritannien die der Genesenen. Insofern bleibt natürlich auch die Frage, was passieren wird, wenn Omikron deutsche Regionen mit weniger Geimpften stärker erreichen wird, was ja nur eine Frage der Zeit ist. Das betrifft ja vor allem den Osten und den Süden der Republik. Ich finde es vor diesem Hintergrund auch bemerkenswert, dass die Union die MPK-Vereinbarungen als unzureichend kritisiert, gleichzeitig aber Unions-geführte Bundesländer wie Sachsen-Anhalt und auch Bayern nicht alle Maßnahmen umsetzen wollen. Herr Söder meint, er bliebe 'im Team Vorsicht mit Augenmaß'. Das Augenmaß ist bei Herrn Söder jedoch neu. Hier will sich wieder jemand an die Spitze der Bewegung setzen, ohne zuzugeben, dass er dafür die Richtung gewechselt hat. Ich halte Söders Verhalten zunehmend für ein Problem bei der Pandemiebekämpfung. Wie Hamburg hat auch Bayern nachweislich mit falschen Zahlen – nämlich bei den Inzidenzwerten für Geimpfte und Ungeimpfte – argumentiert und damit leider für einen massiven Vertrauensverlust in der Bevölkerung gesorgt. Noch schlimmer finde ich, dass dieser Fehler bisher auf öffentlichen Druck hin sehr kleinlaut von den zuständigen Behörden korrigiert wurde und von Herrn Söder und Herrn Tschentscher nicht öffentlich erklärt wird.

    Auch bei der Pandemiebekämpfung passieren Fehler und ich habe den Eindruck, dass die Bürgerinnen und Bürger dafür auch nach wie vor Verständnis haben, wenn diese erkannt, erklärt und abgestellt werden. Der Frust und das Unverständnis in der Bevölkerung nehmen allerdings spürbar zu. Deshalb ist es nach rund zwei Jahren Pandemie umso wichtiger, die Maßnahmen sinnvoll zu gestalten und entsprechend verständlich zu begründen. Es mangelt in Deutschland ja nun wahrlich nicht an Bürokratie. Das ist auch durch die Pandemie nicht besser geworden – eher im Gegenteil. Es werden zwar so viele Daten gesammelt wie wohl noch nie, aber diese werden dann bei uns leider nicht so verarbeitet, dass wir einen richtig guten Überblick über das Geschehen haben, um möglichst zielgenau reagieren zu können. Es werden meines Erachtens auch bundesweit noch immer zu wenig Studien durchgeführt, so dass allzu oft auf Erkenntnisse aus anderen Staaten zurückgegriffen werden muss. Das ist also weiterhin verbesserungsbedürftig. Jetzt wird ja offenkundig wohl wieder stärker auf die Hospitalisierungsrate geachtet werden. Auch hier gilt: Wenn diese aussagekräftig sein soll, sollte klar getrennt werden nach Covid-19 als Hauptdiagnose und als Nebendiagnose.

    Die pandemiebedingten Belastungen sind für viele Menschen sehr hoch und ich höre immer öfter, dass sich nicht Wenige die permanent schlechten Nachrichten gar nicht mehr richtig anhören, weil sie es kaum noch ertragen können. Das muss uns als Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Parteien bewegen und es macht auch wenig Sinn, ständig neue Maßnahmen anzukündigen, bevor die verabredeten überhaupt beschlossen sind. So wie aktuell wieder. Viele Menschen z.B. in der Gastronomie oder im Kulturbereich bangen erneut um ihre wirtschaftliche Existenz. Aber auch in anderen Bereichen sind viele Menschen stark belastet – auch psychisch. Es ist wirklich beeindruckend, was viele Menschen dennoch jeden Tag für unsere Gesellschaft leisten. Als Beschäftigte im Gesundheits- und im Bildungswesen, aber auch bei den Ordnungsämtern oder bei der Polizei, die sich auf den zahlreichen Demonstrationen oft ganz schön was bieten lassen müssen. Das gilt aber z.B. auch für Menschen, die in den Testzentren arbeiten. Wir müssen deshalb meines Erachtens sehr aufpassen, dass wir nicht in eine Art gesellschaftlichen Burnout schlittern. Deshalb ist aus meiner Sicht ganz wichtig, dass wir den Menschen, die den Laden hier am Laufen halten – so gut es geht – den Rücken stärken. Denjenigen, die gezielt Unsinn verbreiten, Hass schüren und Gewalt anwenden, müssen wir entschieden entgegentreten. Und mit denjenigen, die verunsichert, genervt oder schlichtweg nicht einverstanden sind mit verschiedenen Maßnahmen, sollten wir unbedingt im Dialog bleiben.

    Und wir dürfen uns den Diskurs nicht weiter vergiften lassen. Das ist in diesen Zeiten nicht ganz einfach. Auch unsere Parteien können ja leider seit zwei Jahren nicht mehr so arbeiten, wie sie es gewohnt sind. Videokonferenzen können eben nicht alle Veranstaltungsformen ersetzen und das hat natürlich – neben dem hohen Tempo der Entscheidungen – auch negative Auswirkungen auf den Prozess der politischen Willensbildung. Es nützt aber nichts. Wir müssen uns stets um Verhältnismäßigkeit bemühen, für Akzeptanz werben und dazu beitragen, dass sich die demokratische Diskussionskultur in unserem Land wieder verbessert. Dazu gehört natürlich auch eine entsprechende Rhetorik. Und in einem Land, in dem Zuckerkügelchen von der Krankenkasse bezahlt werden, darf man sich auch nicht allzu sehr über weit verbreitete Esoterik und Wissenschaftsskepsis wundern. Schließlich ist diese ja auch in der etablierten Politik nicht ganz unbekannt.

    Trotz der Herausforderungen müssen wir die Belastungen für unsere Wirtschaft möglichst gering halten. Deshalb ist es richtig, dass bei den Wirtschaftshilfen für die betroffenen Unternehmen noch einmal nachgebessert wurde – wir sind ja bei der Überbrückungshilfe IV angekommen – und dass auch die Quarantäne-Regeln sinnvoll an die Erkenntnisse über Omikron angepasst werden. Dies muss bundesweit so schnell wie möglich umgesetzt werden. Wir dürfen uns aber auch nichts vormachen: Für viele gastronomische Betriebe werden die kommenden Wochen existenzgefährdend, weil auch die Fachkräfte zunehmend in andere Bereiche wechseln, wenn sie können. Ansonsten ist die Ausweitung der Maskenpflicht als mildestes Mittel der richtige Weg für die kommenden Wochen. Die Booster-Kampagne war in Deutschland – und vor allem auch in Schleswig-Holstein – bisher ziemlich erfolgreich. Dies gilt es fortzusetzen. Dafür wäre es auch hilfreich, mehr Klarheit über die Impfstofflieferungen zu bekommen, denn das hat für unnötige Verunsicherung gesorgt. Und es ist natürlich wichtig, dass trotz der aktuellen Situation alle Parteien in den nächsten Wochen ihre Bewerberinnen und Bewerber für den kommenden Landtag rechtssicher aufstellen können.

    Einige Experten haben vorausgesagt, dass die Omikron-Welle den Übergang in die endemische Lage bringen wird. Das hoffe ich auch, wobei ich einräumen muss, dass ich da noch gewisse Zweifel habe. Klar ist aber, dass wir auf den nächsten Winter besser vorbereitet sein sollten. Wir müssen jedenfalls aus dieser Dauerschleife raus und wir werden lernen müssen, mit diesem Virus zu leben. Deshalb brauchen wir so oder so eine Strategie auf dem Weg in die endemische Lage. Die Debatte über eine mögliche allgemeine Impfpflicht bewegt viele Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch die Politik. Das liegt nicht nur daran, dass sie lange Zeit von nahezu allen Parteien ausgeschlossen wurde, sondern auch an den schwierigen Fragestellungen, die damit verbunden sind.

    Anders als Herr Söder finde es richtig, dass der Bundestag bald in einer ersten Runde offen darüber debattieren wird und dass dabei alle Argumente Pro und Contra auf den Tisch kommen werden. Es ist in meinen Augen ganz klar eine ethische Frage. Und es ist eben epidemiologisch und juristisch ziemlich komplex. Deshalb tun sich ja auch viele Staaten bisher schwer damit. Die Impfstoffe werden sicherlich – so oder so – erst einmal an die neue Variante angepasst werden müssen und die Umsetzung würde auf jeden Fall alles andere als einfach werden. Es wird sich meines Erachtens auch die Frage stellen, welcher Personenkreis überhaupt in Frage kommen könnte. Italien hat jetzt ja eine Impfpflicht für alle Menschen über 50 Jahre beschlossen. Insofern dürfen wir hier gespannt bleiben.

    Anders als eine Jury von Sprachkritikern kürzlich meinte, ist Eigenverantwortung keine Floskel, sondern nach unserer Auffassung nach wie vor ein entscheidender Bestandteil des Fundaments unserer Gesellschaft. Ohne den großen Sinn der Bürgerinnen und Bürger für die Eigenverantwortung wären wir bisher nicht so glimpflich durch diese Pandemie gekommen. Auch das große Wort der Freiheit dürfen wir nicht denen überlassen, die diese in Wahrheit mit Füßen treten. Wir werden zunehmend lernen müssen, mit diesem Virus, das sich weiter verändern wird, zu leben. Das wird uns noch einiges abverlangen. Es gibt keinen Grund zur Panik, aber zur Vorsicht und es gibt auch Anlass für Optimismus, dass wir in diesem Jahr das Schlimmste hinter uns haben werden.

    Wir sollten aber auch nicht vergessen, dass eine Pandemie ein globales Ereignis ist, das eben auch global bekämpft werden muss. Deutschland hat nach den USA bisher am meisten Impfdosen gespendet, aber vor allem für die Menschen in Afrika müssen die Industrienationen meines Erachtens noch viel mehr Unterstützung leisten, auch weil die chinesischen Impfstoffe offenbar nicht mehr weiterhelfen.

    Behalten wir weiterhin die Nerven, bleiben wir konzentriert, konsequent, offen und dialogbereit. Dann werden wir gemeinsam auch diese Krise absehbar bewältigen."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 12.01.2022

    Stephan Holowaty: Wer die Bahn will, der muss auch 'Ja' zur Schieneninfrastruktur sagen

    Anlässlich des heute gegründeten Bündnisses "Zukunft Schiene Nord" zwischen der Deutschen Bahn und den fünf norddeutschen Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    "Das starke Bündnis zwischen der Bahn und den norddeutschen Bundesländern wird einen richtigen Schub für modernes Bahnfahren in Schleswig-Holstein auslösen.

    Die Deutsche Bahn wird in den kommenden Jahren 30 Milliarden Euro in die Schieneninfrastruktur in Norddeutschland investieren. Damit wird es möglich, nicht nur die ambitionierten Pläne des neuen Landesnahverkehrsplanes umzusetzen, sondern es wird auch möglich, die bestehende Infrastruktur auszubauen und zu modernisieren. Endlich können dann auch noch existierende schleswig-holsteinischen Bahn-Skurrilitäten angegangen werden, wie zum Beispiel manuell betriebene Bahnübergänge oder Weichen.

    Gleichzeitig sind in Schleswig-Holstein dringend Investitionen in die Elektrifizierung sowie in den Ausbau bestehender Verbindungen und Bahnhöfe erforderlich. Und es müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Bahn auch bei widrigen Wetterbedingungen zuverlässig fahren kann. Wer mehr Bahnfahren will, der muss auch die Infrastruktur entsprechend anpassen.

    Gleichzeitig müssen aber auch die Kommunen und die Bürger vor Ort mitmachen: 'Mehr Bahn' bedeutet auch zeitweise 'mehr Baustellen' und eben auch den ein oder anderen Eingriff in die Natur. Naturschutz und Bahnausbau dürfen nicht zum Widerspruch werden oder sich gar gegenseitig blockieren und verzögern. Langfristig sind leistungsstarke und zuverlässige Bahnverbindungen ein wichtiger Beitrag zum Klima- und Naturschutz."

    Weiterlesen
  • 08.01.2018

    Dennys Bornhöft: Keine Videoüberwachung auf Fischkuttern

    Zum Vorschlag des Direktors des Rostocker Thünen-Instituts für Ostseefischerei, Christopher Zimmermann, das Rückwurfverbot mit Hilfe von Videokameras auf Fischkuttern zu kontrollieren, erklärt der fachpolitische Sprecher für Fischerei der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Der Vorschlag, Kutterfischer mit Hilfe von Videokameras zu überwachen ist völlig absurd. Herr Zimmermann vom Thünen-Institut unterstellt damit erst einmal jedem Fischer kriminell zu sein. Soweit darf es auf keinen Fall kommen. Die Beweislast würde umgekehrt, die Unschuldsvermutung über Bord geworfen werden. Die Freien Demokraten sind gegen eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Eine Zwangsüberwachung  auf dem Fischkutter, also im nicht-öffentlichen Raum, ist völlig indiskutabel.

    Wir sprechen uns auch in anderen Berufsbereichen gegen eine generelle Videoüberwachung aus, dies muss auch für die Fischerei und Freizeitangler gelten.“

    Weiterlesen
  • 12.01.2022

    Anita Klahn: Die SPD sollte den Schulfrieden nicht noch einmal gefährden

    Zur Forderung der SPD, die Digitalisierung von Schule zu vereinheitlichen und zentralisieren erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    "Die Forderung der SPD ist überholt und beweist, dass die Sozialdemokraten den Anschluss an die aktuelle Bildungspolitik längst verloren haben. Wir haben bereits ein zentrales Angebot zum Ausbau der Digitalisierung geschaffen. Keine Schule wird alleine gelassen, sondern erhält Unterstützung, sofern der Bedarf besteht. Denn die SPD übersieht völlig, dass viele Schulen eigenständig kluge, individuelle Konzepte zur Umsetzung der Digitalisierung entwickelt haben. Wer jetzt eine einheitliche Digitalisierung fordert, der macht alle Fortschritte in diesem Bereich zunichte. Die SPD macht mal wieder mit wenig Kompetenz Wahlkampf auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler. Dabei hat sie den Schulfrieden mit der Entscheidung für G8 schon einmal nachhaltig gestört. Sie sollte die Schulen nicht wieder mit unausgegorenen Ideen ins Chaos stürzen."

    Weiterlesen
  • 18.01.2022

    Stephan Holowaty: Baugenehmigung für die Rader Hochbrücke ist ein wichtiger Meilenstein

    Zum Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Rader Hochbrück erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    "Die neue Brücke über den Nord-Ostseekanal kommt, und zwar schnell! Das ist eine großartige Nachricht, denn die Rader Hochbrücke spielt eine zentrale Rolle nicht nur als Verbindungsstück zwischen dem nördlichen und südlichen Schleswig-Holstein, sondern auch zwischen Deutschland und Dänemark. Die jetzt vorliegende Baugenehmigung ist dafür ein wichtiger Meilenstein, denn mit dem Neubau der Rader Hochbrücke modernisieren wir erneut unsere Infrastruktur. Damit auch andere Projekte im Land zügig vorankommen und beschleunigt werden, brauchen wir zeitnah eine Modernisierung des Planungsrechts. Die Zeit der Verzögerungstaktiken und dadurch steigenden Planungs- und Baukosten muss endlich der Vergangenheit angehören."

    Weiterlesen
  • 19.01.2022

    Stephan Holowaty: Das Digitalisierungsgesetz beseitigt Hürden – aber es gibt noch Luft nach oben

    Anlässlich der mündliche Anhörung heute im Digitalisierungsausschuss zum Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Digitalisierung und Bereitstellung von offenen Daten und zur Ermöglichung des Einsatzes von datengetriebenen Informationstechnologien in der Verwaltung erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    "Das Digitalisierungsgesetz hat das Potential dazu, in Schleswig-Holstein einen Innovationsschub auszulösen und unser Land zu einem Vorreiter im Bereich der Digitalisierung zu machen. Wir brauchen mehr Digitalisierung in unserem Land, um die öffentliche Verwaltung in Schleswig-Holstein noch besser zu machen und nicht, um Kosten zu senken.

    Die Anhörung hat gezeigt, dass mit dem Digitalisierungsgesetz die Möglichkeiten der Digitalisierung in unserem Land viel umfassender genutzt werden können. Das Gesetz bietet zwar nicht die Lösung für alle Probleme, aber es beseitigt Hürden auf dem Weg zur Digitalisierung. Der Entwurf geht in Teilen über die E-Government-Regelungen anderer Länder hinaus, dennoch gibt es weiterhin Luft nach oben. Zunächst ist das Digitalisierungsgesetz in erster Linie ein Ermöglichungsgesetz, das für die Verwaltung jedoch an vielen Stellen nicht verpflichtend ist. Wer aber den Abstand in der Digitalisierung des Staates aufholen will, muss auch zunehmend eine Verpflichtung einführen – und mittelfristig hierzu auch die nötigen Finanzmittel zur Verfügung stellen.

    Aus Sicht der FDP-Fraktion reicht es nicht, nur Möglichkeiten zu eröffnen, sondern wir müssen Fakten schaffen. Die Digitalisierung muss für die Bürger in den Kommunen erlebbar werden. Die Menschen in Schleswig-Holstein sind im Handel, im Umgang mit Medien und bei Banken digitale Prozesse auf höchstem Niveau gewöhnt. Warum soll das nicht auch endlich beim Staat funktionieren?

    Ein Anfang ist gemacht, doch es bleibt noch viel zu tun bei der Digitalisierung. Die FDP-Fraktion wird die guten Ergebnisse der Anhörung nunmehr auswerten, um das Digitalisierungsgesetz noch besser zu machen."

    Weiterlesen
  • 20.01.2022

    Stephan Holowaty: Der Staat verdient kräftig mit

    Anlässlich der stark steigenden Energiepreise und der Mitteilung der Verbraucherzentrale, dass einige Anbieter bereits Lieferverträge kündigen erklärt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    "Eine warme Wohnung, warmes Wasser und Licht gehören zu den Grundbedürfnissen des Lebens. Wer ständig an der Energiepreisschraube dreht, riskiert massive soziale Verwerfungen. Wir Freie Demokraten nehmen die Probleme durch ständig steigende Energiepreise sehr ernst. Doch nicht nur die Lage auf dem Weltmarkt verursacht diese Mehrkosten. Vielmehr ist auch weiterhin der Staat der wichtigste Preistreiber für Energie.

    Wer unter Energiewende versteht, dass teurer werden muss, hat keine Ahnung von der Lebenswirklichkeit der Menschen im Lande. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein beklagt zu Recht zunehmende Probleme durch die hohen Energiepreise. Insbesondere Gas steht im Winter als wichtigster Heizstoff im Fokus. Tatsächlich verdient gerade aber der Staat prächtig an steigenden Energiepreisen. Es ist deshalb schon merkwürdig, wenn Politiker einerseits neue Energieabgaben fordern und andererseits dann steigende Energiepreise monieren.

    Wir Freie Demokraten erteilen deshalb der staatlichen Preistreiberei eine klare Absage. Energie muss für jeden Menschen in unserem Lande bezahlbar bleiben – auch für diejenigen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Wir stehen schon lange dafür ein, dass die EEG-Umlage abgeschafft wird, dies wird bis 2023 der Fall sein. Bis dahin muss der Staat kurzfristig die Sozialleistungen prüfen, sodass die Energiepreissteigerungen aufgefangen werden können. Es kann nicht sein, dass private Vermieter oder Energieversorger am Ende auf den Kosten sitzenbleiben, wenn Mieter ihre Rechnungen nicht bezahlen können oder wollen.

    Wir Freie Demokraten wollen in jedem Fall vermeiden, dass gerade einkommensschwache Menschen durch die Abwälzung des Energie- und Nebenkostenrisikos noch weniger Chancen auf bereits angespannten Wohnungsmärkten bekommen."

    Weiterlesen
  • 56. Landtagssitzung

    Weiterlesen
  • 25.01.2022

    Anita Klahn: Der Bildungsbereich braucht mehr Personal

    Der Bildungsverband VBE hat heute einen deutlich höheren Lehrkräftemangel in den kommenden Jahren bemängelt als von der KMK angenommen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    "Wir sehen bereits heute einen Mangel an Lehrkräften in Deutschland und Schleswig-Holstein, der sich in Zukunft noch verstärken wird. Die Zahlen des VBE zeigen deutlich, dass es ohne eine vorausschauende Planung und Verbesserungen bei der Attraktivität des Lehrerberufes nicht mehr geht. Gerade im MINT-Bereich steuern wir in den nächsten zehn Jahren auf einen dramatischen Fehlbedarf hin. Gleichzeitig beobachten wir vor allem an den Grundschulen, dass ohne Quer-, Direkt- und Seiteneinstiege in bestimmten Fächern gar kein Unterricht mehr angeboten werden könnte. Inklusion, Digitalisierung und der kommende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung werden hier die Bedarfe zukünftig noch weiter ansteigen lassen.

    In Schleswig-Holstein können wir über die Lehrerbedarfsprognose erstmals verlässlich sagen, welche Schulart und welche Fächerkombinationen besonders vom Lehrkräftemangel betroffen sein werden. Mit der geplanten Allianz für Lehrkräftebildung müssen wir jetzt zusammen mit allen Beteiligten dafür sorgen, dass wir zielgerichteter als bisher den Personalmangel im Bildungsbereich angehen und frühzeitig gegensteuern.

    Klar ist aber auch, dass das ohne eine bessere finanzielle Ausstattung nicht gehen wird. Gerade bei der Ganztagsbetreuung wird der Bund vor allem bei den Betriebskosten den Ländern konkrete Unterstützung zukommen lassen."

    Weiterlesen
  • 10.01.2018

    Jörg Hansen: Polizeiberuf attraktiver gestalten

    Zu den rückläufigen Bewerberzahlen für den Polizeidienst erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Fraktion Jörg Hansen:

    „Die Jamaika-Koalition wird die Polizei durch eine Erhöhung der Einstellungszahlen besser personell ausstatten.

    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der Polizeiberuf ein attraktiver und anspruchsvoller Beruf ist. Unser Anspruch bleibt es, die besten Köpfe für den Polizeidienst zu gewinnen. Dafür muss der Beruf attraktiv gestaltet sein. Die rückläufigen Zahlen zeigen, dass die Maßnahmen, die Jamaika zur Erhöhung der Attraktivität der Polizei verabredet hat, absolut geboten sind. Genannt seien hier nur die Erhöhung der Erschwerniszulage, sowie die Entwicklung moderner und gesundheitsschonender Schichtmodelle.

    Zusätzlich müssen sich aber Politik und Gesellschaft die Frage stellen, ob die zunehmende Respektlosigkeit sowie die Berichterstattung über Tätlichkeiten gegenüber Polizeibeamten junge Bewerber abschrecken den Polizeiberuf zu ergreifen.“

    Weiterlesen
  • 26.01.2022

    Anita Klahn zu TOP 14 u.a. „Änderung des Schulgesetzes"

    In ihrer Rede zu TOP 14+19+24+25 (Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes sowie Anträge zu Coronamaßnahmen für Kinder und Jugendliche und Datenerfassung des Landes) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wir alle hoffen, dass wir unseren Alltag endlich wieder ohne Sorge vor einer Corona-Infektion gestalten können. Das gilt auch in besonderem Maße für die Menschen, die Bildungseinrichtungen und Angebote der Kinderbetreuung nutzen. Schülerinnen und Schüler mit ihren Familien, Schulleitungen und Lehrkräfte, Betreuungskräfte – alle wünschen sich ein Ende der Pandemie, ein Ende der Einschränkungen. 

    Die Realität ist aber aktuell leider noch eine andere. Das Coronavirus ist da, es verändert sich und bringt neue Fragen mit möglicherweise neuen Herausforderungen mit sich. Wir brauchen also weiterhin ein Pandemie-Management, welches mit größter Sorgfalt eine Risikobewertung vornimmt und unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit sowie Abwägung aller Interessen angemessene Maßnahmen gestaltet. Unser Alltag heute ist ein anderer als vor Corona, aber unser Ziel ist die Rückkehr zur Normalität, sobald es die Pandemieentwicklung zulässt. 

    Studien zeigen uns aber, wie belastet Schülerinnen und Schüler durch Unterrichtsausfälle, Distanzunterricht und fehlende soziale Kontakte in den letzten zwei Jahren waren. Bislang hatte ich auch den Eindruck, dass diese Erkenntnisse für uns Mahnungen sind und wir uns fraktionsübergreifend einig waren, dass Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen – soweit es mit den Infektionsschutzmaßnahmen vertretbar ist – zum Wohle der Kinder offenbleiben sollen. Wenn die SPD-Fraktion jetzt den Präsenzunterricht in Frage stellt, und nichts anderes beinhaltet ihr Antrag, dann erschweren sie Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung. Damit verschärfen sich Bildungsungerechtigkeiten.

    Wir müssen uns darauf konzentrieren, wie wir den Schulen, den Eltern, den Kindern und Jugendlichen eine Perspektive aufzeigen, wie ein Weg aussehen kann, in absehbarer Zeit zur Normalität zurückzukehren. Wir müssen schauen, wie wir Ausnahmen und Verordnungen wieder zurückfahren, anstatt in das Muster zu verfallen, steigende Inzidenzen führten automatisch zu einer Verschärfungsspirale. Die Omikron-Variante lässt die Inzidenzen zwar steigen, nicht aber die Zahl der schweren Erkrankungen. Vielmehr sorgt diese Variante erstmals dafür, dass eine Aussicht auf den Übergang von einer pandemischen in eine endemische Lage besteht. Dafür spricht auch, dass wir in Schleswig-Holstein mit hohen Impfquoten in die Lage versetzt werden, diese Option auch guten Gewissens ins Auge fassen zu können.

    Die Impfquote der Lehrer liegt bei weit über 95 Prozent und auch die Quote bei den 12-17-jährigen ist mit fast 79% Prozent sehr hoch. Dazu kommen die regelmäßigen Testungen an den Schulen. Auch schwere Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bilden die absolute Ausnahme. Von daher lehnen wir Freie Demokraten den SPD-Antrag entschieden ab, der eine Form von Sicherheit suggerieren soll, aber praktisch nur dafür sorgen würde, dass sich Ausnahmezustand und Einschränkungen verfestigen und verstetigen und Kindern und Jugendlichen erneut eine gesellschaftliche Last aufgebürdet wird, die den aktuellen Entwicklungen nicht gerecht wird.

    Wir sind uns aber der Sorgen der Eltern, der Fachkräfte in den Einrichtungen und der jungen Menschen bewusst und übernehmen Verantwortung. Deshalb haben wir die Testfrequenz an Schulen erhöht, und zwar auch für alle dort Beschäftigten unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Das sorgt für ein schnelles Erkennen von infizierten Menschen und es folgen angemessene Schutzmaßnahmen durch die regionalen Gesundheitsämter. Wir halten das derzeit für die beste Lösung, denn all die anderen derzeit diskutierten Maßnahmen bergen zahlreiche Nachteile. Die PCR-Pool-Tests sind ungeeignet für eine schnelle Infektionserkennung. Tritt in dem Pool ein positiver Fall auf, müssten alle Kinder aus dieser Gruppe noch einmal einzeln getestet werden. Neben dem hohen Aufwand für das Kita-Personal kostet die Laborauswertung vor allem Zeit, in der das Virus weiterverbreitet werden kann. Wir halten daher eine Umfeldtestung wie Mecklenburg-Vorpommern das macht, für sinnvoller. Wenn jemand aus dem Umfeld des Kindes, in der Regel ein Elternteil, positiv getestet wurde, dann sollte man vorsichtig sein. Das Ministeriums hat die Eltern bereits erneut über die Möglichkeit einer Beurlaubung informiert. Zu den Klassenfahrten ist anzumerken, dass ein generelles Verbot im 1. Quartal 2022 unverhältnismäßig ist. 

    Die vorliegende Schulgesetzänderung ist, so wie ich das hier wahrgenommen habe, weitestgehend Konsens. Die Erleichterungen bei der Durchführung von Prüfungen oder das Heranziehen von Noten, falls Prüfungen nicht durchgeführt werden können, sind wir den Schülerinnen und Schülern schuldig. Oberstes Ziel muss es sein, dass wir allen Schülerinnen und Schülern der Abschlussjahrgänge einen Abschluss ermöglichen. Nicht auszudenken wäre, wenn zu den erschwerten Corona-Lernbedingungen der letzten Jahre und den entstandenen Lernlücken noch ein fehlender Abschluss hinzukommen würde.

    Lassen Sie mich noch kurz etwas zu den AfD-Anträgen sagen. Das Märchen von den fehlenden Datengrundlagen hören wir heute ja nicht zum ersten und wahrscheinlich auch nicht zum letzten Mal. Unbestritten gibt es Verzögerungen, beispielsweise bei den Infektions-Meldedaten, aber dies ist auch der Fülle an neuen Omikron-Fällen geschuldet, welche aktuell unsere Gesundheitsämter erheblich beschäftigen. Unser gesamtes Gesundheitssystem, angefangen von den Arztpraxen, über die Kliniken bis hin zu den Gesundheitsämtern, sind seit nunmehr fast zwei Jahren hauptsächlich mit der Bewältigung der Pandemie beschäftigt. Und sie machen es in Anbetracht der schwierigen Lage und den hohen Inzidenzen ausgesprochen gut. Dafür möchte ich im Namen der Freien Demokraten allen Beschäftigten im Gesundheitsbereich, aber auch jenen in den Gesundheitsämtern und natürlich dem Gesundheitsministerium danken.

    Die Jamaika-Fraktionen setzen sich für gute Arbeitsbedingungen im gesamten Gesundheitsbereich ein. Hierzu gehören auch Investitionen in die notwendige Infrastruktur, welche jedoch in Anbetracht einer aktuell sehr hohen Arbeitsbelastung durch die laufende Pandemie nicht zu noch mehr Belastungen führen sollten. Gerade bei neuen Software-Lösungen muss das mit guter Vorbereitung und ausreichendem zeitlichen Vorlauf erfolgen. Als Freie Demokraten setzen wir uns immer wieder für den Abbau von Bürokratie ein und fordern Innovationen. Dieses Ziel werden wir auch weiterhin im Land verfolgen, um so die Arbeitsbedingungen in der gesamten Wirtschaft sowie in den Verwaltungen zu verbessern und diese Berufe zukunftsfähig zu machen.

    Die Herstellung und langfristige Etablierung einer möglichst umfangreichen Normalität für alle Kinder und Jugendlichen im Land ist Ziel dieser Landesregierung und auch Ziel der Jamaika-Fraktionen. Denn wie schon oft dargestellt, sind auch unsere Kinder und Jugendlichen im Land von der Pandemie betroffen und haben Einschränkungen zu schultern. Das hieraus wenig Positives für sie erwachsen ist, ist bekannt. Umso positiver ist es, dass das durch die Landesregierung in den Schulen etablierte Testregime gleich einen doppelten Nutzen für alle Schülerinnen und Schüler mit sich bringt. Erstens wird der Gesundheitsschutz hier großgeschrieben, indem Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich auf eine Ansteckung mit dem Corona-Virus getestet werden. Zweitens können Schülerinnen und Schüler bei außerschulischen Aktivitäten auf dieses Testregime verweisen, wodurch sie keine zusätzlichen Tests machen müssen. Wir geben unseren Kindern hierdurch Sicherheit und zugleich Normalität abseits des Schulbesuches. Damit sind wir in der aktuellen Situation gut aufgestellt, aber wir werden uns auch auf die zukünftigen Herausforderungen einstellen. Ganz gleich wie es kommt, Kinder und Jugendliche brauchen Perspektiven und wir machen alles dafür, damit sie nicht zu Verlierern dieser Pandemie werden.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 26.01.2022

    Annabell Krämer zu TOP 12+16 „Einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie"

    In ihrer Rede zu TOP 12+16 (Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie Antrag Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Corona-Pandemie stellt uns anhaltend vor nie dagewesene Herausforderungen. Weltweit haben wir mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen. Trotzdem konnten und können sich die Menschen darauf verlassen, dass der Staat auch unter diesen Umständen weitestgehend funktioniert. Das ist dem unermüdlichen Einsatz derjenigen zu verdanken, die in diesem Land rund um die Uhr ihr Bestes geben und das Land am Laufen halten. Das sind selbstverständlich die vielen Menschen im Dienst von Gesundheit und Pflege, Sicherheit und Bildung. Aber auch jene im Handel oder Handwerk und selbstverständlich die Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, die unsere Daseinsvorsorge sicherstellen. Ihnen allen möchte ich heute noch einmal ausdrücklich danken!

    Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die im November erzielte Tarifeinigung über eine Corona-Sonderzahlung für den öffentlichen Dienst auch für die Beamtinnen und Beamten des Landes Schleswig-Holstein umsetzen. Ob als Angestellte oder Angestellter im Öffentlichen Dienst oder als Beamtin bzw. Beamter – der Staat und die dahinterstehenden Arbeitskräfte mussten während der Pandemie mehr denn je in all ihren Facetten funktionieren. Die Erfüllung staatlicher Aufgaben wurde auch im letzten Jahr sichergestellt – sofern es irgendwie möglich war aus dem Homeoffice heraus. Wer vom Arbeitsplatz aus gearbeitet hat, tat dies unter teils mehr, teils weniger strengen infektionsschutzkonformen Auflagen.

    So oder so war auch das zweite Jahr der Pandemie geprägt von einer Andersartigkeit des Arbeitsalltags und in so manchen Fällen ist damit eine erhebliche und spürbare Mehrbelastung einhergegangen. Während manch einer im Homeoffice den idealen Rückzugsort und Arbeitsplatz gefunden hat, hat ein anderer im Homeoffice seine Arbeit vom Küchentisch aus verrichtet, während die Kinder im 'Home-Schooling' waren oder die Kita-Betreuung ausgefallen ist und die Kinder zu Hause herumtobten. Wieder andere konnten ihre Arbeit nicht von zu Hause aus erledigen, wie zum Beispiel die Menschen im Dienst des öffentlichen Gesundheitswesens oder aber unsere Polizistinnen und Polizisten und Lehrkräfte. Sie und viele weitere haben die Erfüllung ihres staatlichen Auftrages unter extremer Unsicherheit, Anspannung und Mehrbelastung vorgenommen. Auch unsere Auszubildenden im Staatsdienst haben im letzten Jahr erneut ein pandemiegeprägtes Ausbildungsjahr mit vielen Einschränkungen erlebt. 

    Zur Abmilderung der zusätzlichen mit der Corona-Pandemie einhergegangenen Belastungen sollen auch unsere Beamtinnen und Beamten eine einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2021 erhalten. Damit wollen wir all die Menschen, die im Dienste unseres Landes jeden Tag wertvolle Arbeit leisten, honorieren. Mir ist bewusst, dass wir mit einer pauschalen Prämie für alle nicht bloß diejenigen entlasten, denen während der Pandemie am Arbeitsplatz besonders viel abverlangt wurde. Die Prämie erhält auch, wen die Pandemie im Arbeitsalltag nicht sonderlich tangiert hat. Aber eines haben sie alle gemeinsam: Sie haben während des letzten Jahres im Dienst des Landes ihren staatlichen Auftrag erfüllt. 

    Vor diesem Hintergrund ist die Forderung der SPD nach einer zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifabschlusses für die Versorgungsempfänger des Landes nicht bloß nicht durchdacht, sondern argumentativ auch nicht vertretbar. Die geforderte Übernahme würde bereits in steuerrechtlicher Hinsicht scheitern. Nach § 3 Nr. 11a EStG werden Arbeitgeberleistungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei gestellt, sofern diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufgrund der Corona-Krise an die Mitarbeiter geleistet werden. Maßgeblich ist, was in Bezug auf die Zielrichtung der Sonderzahlung  im geschlossenen Tarifvertrag steht. Diese liegt in der Anerkennung der durch Arbeitsleistung erzeugten zusätzlichen Belastung. Deshalb fehlt auch die Fantasie dafür, wie man das gegenüber denjenigen, die diese Kosten tragen werden, rechtfertigen sollte. Das sind auf der einen Seite unsere Kinder und deren Kinder, die die finanziellen Auswirkungen der Pandemie nahezu vollständig alleine zu tragen haben. Andererseits sind das aber auch alle anderen Beschäftigten, die täglich im Feuer stehen und – je nach Arbeitgeber –  nicht in den Genuss einer Sonderzahlung kommen. Hier denke ich an unseren gesamten Gesundheitsbereich, die Busfahrer, Erzieher, Müllwerker, Paketzusteller oder auch Verkäufer im Einzelhandel und viele weitere Menschen, die sich weiterhin jeden zusätzlichen emotionalen Belastungen und Arbeitsbelastungen aussetzen müssen.

    Die Auszahlung der  Sonderzahlung dient der Abmilderung von mit der Corona-Pandemie einhergegangenen Belastungen bei der Erbringung der Arbeitsleistung. Eine Auszahlung auch an Pensionäre widerspräche somit auch klar dem Sinn dieser Sonderzahlung. Der Verweis auf die allgemeine Rentenentwicklung ist nicht zielführend. In 2021 fiel die Rentenerhöhung in den alten Bundesländern aufgrund der gesunkenen Reallöhne aus. Die Pensionen hingegen wurden in 2021 zweimal angepasst: Zum 1. Januar stieg die Versorgung um 1,29 Prozent und zum 1. Juni nochmals um 0,4 Prozent. Die heute zu beschließende Sonderzahlung für aktive Staatsdiener dient der Würdigung der erbrachten zusätzlichen Leistungen während der Pandemie und stellt keine allgemeine Einkommenskomponente dar.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 26.01.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 17 "Bericht zur Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Bericht zur Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Den echten Norden macht aus, dass er als Land zwischen den Meeren wie kein anderes Bundesland vom Wasser geprägt ist. Ein Fünftel der Landesfläche liegt unter 2,5 Meter Normalhöhennull. Über Jahrhunderte wurde dem Meer durch Eindeichungen Land abgerungen. Diese so erschaffenen Wirtschafts- und Siedlungsstrukturen gilt es jetzt – gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels – zu erhalten. Es gilt – abgewandelt – der alte Grundsatz: ‚Wer nicht will deichen, der muss weichen.‘ Die Deiche sind zu pflegen und zu erhalten. Und sie müssen fit für die Zukunft gemacht werden. Aber auch die Entwässerung spielte und spielt eine ganz besondere Rolle. Und es geht auch um Planungssicherheit für die vielen Landwirte in den Niederungen, denn ungefähr 80 Prozent der betroffenen Flächen werden landwirtschaftlich genutzt.

    Gerade die Westküste wird durch eine sich verändernde Tidedynamik hohe Investitionen brauchen. Höhere Sturmfluten stellen eine Gefahr für das dem Meer abgerungene Land dar. Mehr denn je brauchen die Landnutzer in diesen Niederungsgebieten Planungssicherheit, um angesichts der bevorstehenden Umweltveränderungen möglichem Höfesterben vorzubeugen. Die entstehenden Nachteile und Kosten für Landwirte sowie anderer Betroffene müssen ausgeglichen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Außerdem müssen Siel- und Schöpfwerke erhalten und ausgebaut werden. Das alles kostet natürlich Geld.

    Die Finanzierung der Aktivitäten der Wasser- und Bodenverbände ist zu überprüfen. Es geht um Zuschüsse, Förderprogramme und die Beiträge an die Verbände. Minister Albrecht hat es angesprochen. Aktuell nicht zur Debatte steht eine Küstenschutzabgabe. Und das ist auch gut so. Für die FDP-Fraktion möchte ich rein vorsorglich bereits an dieser Stelle gerne schon erwähnen, dass die Schaffung einer neuen Küstenschutzabgabe von uns auch nach wie vor klar abgelehnt wird.

    Die komplette Entwässerung der Niederungen wird an den Klimawandel angepasst werden müssen. Durch innovative Technik und Forschung können die verschiedenen Bereiche – Landwirtschaft, Klimawandel und Umweltschutz – miteinander verknüpft werden, um mögliche Synergien zu nutzen. In die Strategie der Landesregierung werden alle regionalen Akteure einbezogen. Es wird auch zwischen Wasserwirtschaft, der Landwirtschaft und dem Naturschutz zu vermitteln sein. Zu betonen ist, dass die Landesregierung in ihrer Strategie auch auf die Verantwortung der Beteiligten zählen kann und wird. An der Westküste gibt es jahrhundertelange Erfahrungen in der Wasserwirtschaft. Genau auf dieses Wissen, diese Verantwortung und die Initiativen muss die Strategie aufbauen. Der Bauernverband spricht sich bereits jetzt für eine freiwillige kooperative Lösungssetzung aus, denn keiner kennt einen Landabschnitt so gut wie der Bauer, der ihn bestellt. Wenn eine Wasserwirtschaft der Zukunft perfekt laufen soll, müssen alle Informationsquellen miteinander verknüpft werden.

    Um zu erreichen, dass Moorböden optimal vernässt werden, müssen Landwirte und Zuständige die besten Informationen erhalten, die vorhanden sind. Mit einer kostenfreien Naturschutzberatung wird eine wichtige Stütze aufgebaut, die die Eigenständigkeit und den Handlungsspielraum für landwirtschaftliche Betriebe aufzeigen wird. Moore speichern mehr CO2 als der gesamte Wald der Erde und machen dabei nur drei Prozent der Erdoberfläche aus. Weitere Entwässerung von Mooren sollte genauestens abgewogen werden. Vielmehr kann die Wiedervernässung solcher Moore ein großes Potential für den Klimaschutz darstellen. Es ist gut und richtig, dass das Landesprogramm biologischer Klimaschutz fortgesetzt werden soll.

    Die Strategie der Niederungen wird eine gemeinsame Aufgabe werden, die das Potential hat, viele Umweltziele miteinander zu verknüpfen. Durch regionale Zusammenarbeit und die Integration aller ländlichen Strukturen kann die Entwicklung beispielsweise einer Paludikultur die notwendige an den Klimawandel angepasste Landwirtschaft darstellen.
    Um der Landwirtschaft und allen Betroffenen in den Niederungen eine sichere Zukunft zu bieten, wird diese Strategie eine Grundlage für weiteres Handeln bieten. Um die Maßnahmen, die die Niederungen schützen sollen, optimal zu implementieren, sollte die Basis die Verantwortung der Beteiligten sein. Es geht nur miteinander.

    Die Veränderung des Klimas und der damit einhergehende Anstieg des Meeresspiegels werden eine Herausforderung darstellen. Aber das Land Schleswig-Holstein ist das beste Beispiel für dahingehende kontinuierliche Arbeit und Bemühungen über Generationen hinweg. Die FDP-Fraktion wird die Erstellung der Strategie, die bis Ende 2023 fertig sein soll, wie gewohnt konstruktiv begleiten."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 26.01.2022

    Dennys Bornhöft zu TOP 10+18 "Änderung des Jugendförderungsgesetzes und des Kinderschutzgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 10+18 (Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes und des Kinderschutzgesetzes sowie Antrag Einführung eines Jugend-Checks für Gesetze und Verordnungen in Schleswig-Holstein) erklärt der jugendpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Zunächst einmal möchte ich der Landesregierung, speziell dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, für die Erarbeitung des uns heute vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes und des Kinderschutzgesetzes danken.

    Der uns vorliegende Gesetzesentwurf zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes sowie des Kinderschutzgesetzes greift bundesgesetzliche Rechtsänderungen auf, die Anpassungen im Landesrecht notwendig machen. Es geht aber nicht nur um eine redaktionelle Anpassung. Wir nutzen die Rechtsänderungen, um einen noch besseren Kinder- und Jugendschutz zu ermöglichen. Hilfen für Kinder mit und ohne Behinderung werden gebündelt, zudem unterstützen wir bei der Prävention vor Ort. Des Weiteren werden die Möglichkeit für mehr Beteiligung junger Menschen, wie sie beispielsweise durch die Reform des § 4a SGB VIII nunmehr möglich ist, erweitert.

    An dieser Stelle möchte ich mich auch nochmal bei meinen Kollegen der SPD und des SSW für den gemeinsamen Antrag 'Institutionalisierte Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in den stationären Hilfen zur Erziehung' bedanken. Hierdurch konnten sehr rasch die Leitplanken für eine rasche Umsetzung des Leitgedankens des neuen § 4a SGB VIII in Landesrecht erfolgen und auch die hierzu notwendigen Haushaltsmittel für den Landeshaushalt 2022 bereitgestellt werden. Diese Initiative wird maßgeblich bei der Gründung einer landesweiten Interessenvertretung für junge Menschen, die in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien leben, helfen.

    Um die Beteiligung der jungen Menschen zu erleichtern, ist es nun verpflichtend, eine Form zu wählen, die verständlich und nachvollziehbar ist und die auch von den Betroffenen wahrgenommen werden kann. Das Aushängen von Hinweisen am schwarzen Brett des Rathauses wäre somit, auch formell, nicht mehr angemessen.

    Ein äußerst wichtiger Aspekt ist der Schutz vor Vernachlässigung, sexueller, körperlicher und psychischer Gewalterfahrung sowie Machtmissbrauch. Diese strukturell unterschiedlichen Formen von Gewalt brauchen auch unterschiedliche Hilfsangebote, weswegen die Begrifflichkeiten detaillierter zur Abgrenzung gefasst wurden. Ein weiterer Aspekt, der gesellschaftspolitisch geboten ist, ist die geschlechtsspezifische Formulierung. Trans- und intersexuelle Kinder und Jugendliche können natürlich genauso hilfsbedürftig sein wie Jungen und Mädchen und müssen sich natürlich im Gesetzestext wiederfinden können. Das Ziel eines umfänglichen Kinder- und Jugendschutzes sollten wir in diesem Hause alle teilen. Deswegen bitte ich um Überweisung des vorliegenden Gesetzesentwurfes in den Sozialausschuss, um diesen hier zeitnah abschließend beraten zu können.

    Mit dem Tagesordnungspunkt 18 wollen wir uns heute zudem zur Einführung eines 'Jugend-Checks' innerhalb Schleswig-Holsteins unterhalten. Aufgabe der Politik ist es, die Interessen der Bevölkerung als auch der jeweiligen Wählerinnen und Wähler umzusetzen. Hierbei muss auch berücksichtigt werden, dass nicht alle, die ein berechtigtes Anliegen haben, dies auch selbst einbringen oder gar umsetzen dürfen. Das gilt häufig für Minderjährige, die kein Wahlrecht haben. Deren Belange zu bedenken ist insofern besonders wichtig, als dass die jüngeren Menschen am Längsten mit den Auswirkungen der Entscheidungen leben müssen und sie keinen direkten Einfluss haben, wie die Entscheidung ausfällt. Ein möglichst zielgenauer Jugend-Check könnte ein Mittel sein, Politik und Verwaltung bei Gesetzesfolgenabschätzungen für junge Menschen zu unterstützen. Wichtig ist aber auch, dass die Perspektive und Ziele, die hinter dem Jugend-Check stehen, wirklich auch die richtigen sind.

    Wir müssen aber auch aufpassen, dass wir hieraus kein Bürokratiemonster machen. Die öffentliche Verwaltung muss handlungsfähig sein und bleiben. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig zügiges Handeln ist und wie dramatisch es andererseits ist, wenn der Staat und die Verwaltung nicht zügig handeln können. Dies soll kein pauschales Argument gegen die Einführung eines Jugend-Checks auf Landesebene sein. Es soll jedoch klarstellen, dass wir uns im Ausschuss hierzu intensiv mit diesem Thema auseinander setzen müssen, ob und am besten wie dieser Jugend-Check zielorientiert, aber auch pragmatisch umsetzbar sein kann. Ich beantrage daher Ausschussüberweisung in den Innen- und Rechtsausschuss."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • Mehr laden

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche

Footer menu

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz