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  • 23.11.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 36+59 "Wärmenetze als Rückgrat einer bezahlbaren Wärmeversorgung"

    In seiner Rede zu TOP 36+59 (Wärmenetze als Rückgrat einer bezahlbaren Wärmeversorgung in Schleswig-Holstein sowie Förderprogramm für Nah- und Fernwärmenetze auf den Weg bringen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Während CDU, Grüne und SPD mit dem Geld aus dem Ukraine-Notkredit nur so um sich schmeißt, legen wir Freie Demokraten mit unserem Alternativantrag eine seriöse Antwort auf das Thema Wärmenetze auf den Tisch. Auf ein kostspieliges ‚Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger‘ wollen wir ganz verzichten – aber dazu später mehr.

    Zunächst zu den Wärmenetzen. Sie stellen die leistungsgebundene Versorgung mit thermischer Energie dar. Sie bieten eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit, um die Wärmewende in kleineren Siedlungen oder ganzen Stadtvierteln umzusetzen. Das EWKG haben wir Ende 2021 mit beschlossen und Wärmenetze mit dem Paragrafen 7 ins Gesetz aufgenommen. Das war wohlgemerkt vor dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Auch deshalb sind wir dafür, die 75 Millionen nicht aus einem Notkredit, sondern über den regulären Haushalt bereitzustellen.

    Der Ausbau der Wärmenetze – und da sind wir uns alle einig – ist ein großer und wichtiger Baustein für die Energiewende. Die Kommunen in Schleswig-Holstein entwickeln bereits seit Jahren erfolgreiche Quartierskonzepte zur integrierten kommunalen Wärmeplanung. Das EWKG verpflichtet bereits 70 Kommunen in Schleswig-Holstein, diese kommunalen Wärmepläne aufzustellen. Den anderen Kommunen ist es freigestellt, diesen Prozess zu starten und das Land gibt hier über eine Förderung finanzielle Anreize. Als Flächenland muss jede Kommune ihre Besonderheiten mit einplanen können. 

    Die CO2-Reduktionen im Wärmebereich können wir nicht erzwingen. Die richtigen Anreize und die richtigen Förderprogramme können uns hier aber weiterbringen. Dahingehend bin ich gespannt, was die Landesregierung da in petto hat. Ob es eine von der SPD geforderte Landesinfrastrukturgesellschaft braucht, um den Kommunen bei der Planung von Wärmenetzen zu helfen, kann der Minister uns ja gleich einmal erzählen. Sowas sollten wir dann auch nicht nur im Plenum, sondern auch im dafür zuständigen Ausschuss diskutieren. Ich fordere Sie auf, Herr Minister Goldschmidt, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen dabei unterstützt werden, die Wärmepläne zu erstellen. Wer immer sagt, dass Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle hat und schon so weit ist auf dem Weg der Klimaneutralität, sollte die Ziele aus dem Bund locker erreichen und eigentlich auch übertreffen. 

    Jetzt komme ich zum schwarz-grünen Wünsch-dir-was-Klimaschutzprogramm. Sie wollen für Balkonanlagen und Wärmepumpen genauso viel Geld bereitstellen wie für den Ausbau der Wärmenetze! Alleine das ist schon ziemlich schräg und eine falsche Prioritätensetzung.

    Das neue Programm ‚Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger‘ lässt sich kurz zusammenfassen: Es ist teuer, erzielt so gut wie keine Wirkung und fördert Menschen, die sich all die schönen Geschenke des Landes auch selbst kaufen könnten. Die Landesregierung will 75 Millionen Euro für ihre besserverdienende grüne Wählerklientel bereitstellen – und ein Drittel davon aus einem Notkredit! Und während sich der künftige Ostseenationalpark-Ranger seine Wallbox vom Land fördern lässt, schaut jemand mit einem geringen Einkommen in die Röhre.

    Und so schön das mit den Balkonsolaranlagen klingt: Es gibt doch einige Risiken. Andreas Breitner vom VNW hat es auf den Punkt gebracht. Ich zitiere: ‚Deutschland ist auch ein Land der Bastler und Tüftler. Sogenannte Balkonkraftwerke gehören nur in die Steckdose und nirgends woanders angeschlossen. Gerade da, wo ‚wilde Leitungen‘ gelegt werden, steigen die Brandgefahr und das Risiko technischer Defekte. Kein Wildwest in Balkonien!‘

    Der Ausbau der kommunalen Wärmenetze ist nicht nur wirksamer Klimaschutz, sondern auch ein aktiver Beitrag, damit die Energiekosten langfristig für alle Bürgerinnen und Bürger sinken. Das kostspielige ‚Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger‘ lehnen wir ab. Und im Übrigen hätte schon die Hälfte des Fördergeldes gereicht, um die Kita-Beiträge für alle Eltern schrittweise abzusenken.

    Leider werden vom geplanten Gießkannenprogramm von Schwarz-Grün wieder mal nur wenige Menschen profitieren. Etwas für die Breite der Bevölkerung zu tun, sollte immer priorisiert werden und genau das tun Sie hier nicht, liebe grüne GroKo!
    "

     

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  • 30.03.2017

    Dr. Heiner Garg und Wolfgang Kubicki: Demografiefonds errichten – flächendeckende Versorgung sichern

    „Die flächendeckende Versorgung mit hochqualitativen ambulanten und stationären Leistungen in Schleswig-Holstein ist für die Freien Demokraten eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge. Bereits zum Haushaltsentwurf 2017 hatte die FDP-Landtagsfraktion einen Innovationsfonds zur Förderung neuer Versorgungs- und Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der ambulanten Versorgung vorgeschlagen.

     

    Um in Zukunft versorgungspolitisch sinnvolle und politisch gewollte stationäre Angebote – zum Beispiel im Bereich der Kinderheilkunde – aufrecht erhalten zu können, wird nach der Landtagswahl am 7. Mai 2017 eine neue Landesregierung unter Beteiligung der Freien Demokraten einen sogenannten Demografiefonds errichten. Dieser Fonds soll in Fällen, in denen versorgungspolitisch sinnvolle und politisch gewollte Versorgungsangebote, die nicht durch Sicherstellungszuschläge der Gesetzlichen Krankenversicherungen aufrechterhalten werden können, die zur Aufrechterhaltung notwendigen ergänzenden Zahlungen leisten.

     

    So könnte zum Beispiel ein solcher Fonds ganz konkret die Aufrechterhaltung und den dauerhaften Betrieb der Geburtshilfe- und Kinderstation in Eckernförde gewährleisten.

     

    Wir Freien Demokraten sind überzeugt davon, dass das Land vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ganz besonders in der Pflicht steht, einen konkreten Beitrag zur Sicherstellung einer guten medizinischen Versorgung für alle Altersgruppen zu gewährleisten – unabhängig davon, ob sie in der Stadt oder im ländlichen Raum leben. Mit einem solchen Demografiefonds stärken wir auch ganz gezielt die Attraktivität des ländlichen Raums.“

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  • Presse

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  • 23.11.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 51 "Planungssicherheit für die Breitbandförderung"

    In seiner Rede zu TOP 51 (Planungssicherheit für die Breitbandförderung) erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Der Versuch, dem FDP-Bundesverkehrsminister in die Schuhe zu schieben, dass er die Digitalisierung nicht vorantreiben würde, zeugt davon, dass die CDU den Faktencheck vergessen hat. Die Bundesregierung unter schwarzer Führung mit Angela Merkel und unter einem schwarzen Digitalisierungsminister Andreas Scheuer hat 2018 genau 0,6 Milliarden Euro für die Breitbandförderung zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2019 1,6 Milliarden Euro und 2020 sind tatsächlich 2,4 Milliarden Euro abgeflossen und 2021 wieder 1,5 Milliarden Euro. Die gedeckelte Fördersumme für das Jahr 2022, also dem ersten Jahr der Ampel, liegt bei 3,1 Milliarden Euro, die in der Tat schon am 17. Oktober 2022 ausgeschöpft waren. Das ist echte Förderung, die realisierbar ist. Die Bundesregierung hat die Mittel verdoppelt, die dann auch noch abgeschöpft wurden. 

    Zur Wahrheit gehört dann auch, dass der Bund uns in der Tat im Frühjahr dieses Jahres gesagt hat: Freunde, wir machen das jetzt einfacher. Dafür, das müsst ihr aber auch wissen, werden die Mittel dann auch abrufbar sein und dann wird das ein Rennen. Und dann kann das sein, dass der Topf irgendwann im Laufe des Jahres leer ist. Und deshalb hat der Bund gesagt: Wir wollen das mit der Potenzialanalyse. Da haben wir gesagt: Das wollen wir aber nicht. Denn wir wollen in der Tat eines nicht: Wir wollen nicht bestraft werden dafür, dass wir so gut sind in Schleswig-Holstein. Und das wollen wir auch heute noch nicht. Aber damit war eines klar: Dass diejenigen, die jetzt den Schreibtisch voller Förderanträge haben und die Realisierung auch möglich machen können, dass die zum Zuge kommen werden. Baden-Württemberg hatte am 17. Oktober über 1 Milliarde Euro aus dem Fördertopf abgerufen, Sachsen 480 Millionen Euro genauso wie Nordrhein-Westfalen. Und in Schleswig-Holstein waren die Projekte leider verzögert. Dafür haben wir aber schon vorher sehr viel abgegriffen, und zwar deutlich oberhalb des Königsteiner Schlüssels. Das haben wir gut gemacht, dass wir so früh dran waren.

    Aber klar ist auch eines: Wer die Projekte hatte, der konnte abrufen. Der Bund hat zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass er nicht im nächsten Jahr in derselben Größenordnung weiterfördern wird, sondern die 3,1 Milliarden Euro stehen auch im nächsten Jahr wieder zur Verfügung. D. h. auch, jetzt müssen die Anträge beschleunigt eingehen, denn in Wahrheit ist meiner Kenntnis nach nur ein einziges Projekt abgelehnt worden und das ist Pellworm. Alle anderen Dinge sind nur Planungsthemen, die zur Zeit nicht bearbeitet werden können, aber es wurde kein weiteres konkretes Projekt abgelehnt. Wir haben ganz andere Probleme im Breitbandausbau in diesem Land zur Zeit. Wir finden keine Tiefbaufirmen, die dafür in einem angemessenen Kostenrahmen unterwegs sind. Wir haben eine Materialknappheit, sogar bei den Glasfaserleitungen inzwischen, die die Lieferketten problematisiert. Das ist das Thema, das zur Zeit unsere Projekte im Wesentlichen behindert. Und nun fällt ab 1. Januar 2023 die Aufgreifschwelle weg, die verhindert hat, dass dort, wo schon 100 Mbit im Download vorhanden sind, dass darüber gar nicht mehr gefördert werden darf. Diese Grenze fällt künftig weg, d. h. auch, selbst oberhalb von 500 Mbit im Download kann, wenn ein Gigabit-Sprung geschafft wird, gefördert werden und es soll auch gefördert werden. Es gibt die Zusage des Bundes, dass in diesem Bereich gefördert werden wird, wenn allerdings kein eigenwirtschaftlicher Ausbau betrieben wird. Ein Markterkundungsverfahren wird erforderlich sein. 

    Einen Punkt gibt es, weswegen wir Ihrem Antrag zustimmen: Es darf nicht sein, dass diejenigen, die gut unterwegs waren, benachteiligt werden, darauf ist zu achten in Berlin. Der Bund hat die Verhandlungen über diese Förderrichtlinie zugesagt. Ich mit meinem Einfluss werde alles tun dafür, dass diejenigen Bundesländer, die noch nicht so weit sind beim Glasfaserausbau, dass die jetzt nicht einen Vorteil bekommen, weil sie so einen riesengroßen Nachholbedarf haben. Da kämpfen wir gemeinsam, aber ansonsten gilt es, die Kirche im Dorf zu lassen, liebe CDU, Digitalisierung ist bei den Freien Demokraten in guten Händen."

     

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  • 24.11.2022

    Annabell Krämer zu TOP 24 "Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Energiemärkte sind eine außergewöhnliche Notsituation"

    In ihrer Rede zu TOP 24 (Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Energiemärkte sind eine außergewöhnliche Notsituation) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Wir sind uns einig, dass allen Menschen, die Zuflucht in Schleswig-Holstein gesucht haben oder noch suchen werden, Schutz und bestmögliche Integration in unsere Gesellschaft gewährleistet werden müssen. Des Weiteren sind wir uns einig, dass kein Unternehmen in Schleswig-Holstein aufgrund einer nicht selbst verursachten temporären Notlage Konkurs gehen darf und unseren Bürgerinnen und Bürgern in Notlagen geholfen werden muss. Deswegen haben wir interfraktionell 400 Millionen Euro aus dem Corona-Notkredit für erforderliche Maßnahmen umgewidmet. Das war wichtig und richtig!

    Die Einrichtung eines Mittelstandssicherungsfonds für unsere Wirtschaft sowie Härtefallfonds für unsere Bürger, Schulen, Kitas, Vereine und Verbände sind die richtigen Maßnahmen. Schauen wir uns einmal an, was das Land bis Ende September wirklich von den 400 Millionen Euro verausgabt hat – es sind 30 Millionen Euro. Wofür werden die Kreditermächtigungen noch bereitgestellt? Jeweils 20 Millionen Euro für einen Härtefallfonds für Bürger und Bürgerinnen sowie für Vereine und Verbände, 15 Millionen Euro für ein Unterstützungsprogramm für Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen sowie 10 Millionen Euro für eine Beratungsprogrammoffensive zur Verhinderung von Überschuldung. Bei diesen Maßnahmen ist ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg vorhanden und die Entnahme der Mittel aus der 400 Millionen Euro Kreditermächtigung gerechtfertigt und richtig. Richtig wäre allerdings auch, ein vernünftiger Mittelstandssicherungsfonds ohne Zinsbelastung für die Unternehmen.

    Fassen wir zusammen: 30 Millionen Euro sind verausgabt, weitere 65 Millionen Euro mit direkter Kausalität zum Ukraine-Krieg geplant. Rund 300 Millionen Euro Restkreditermächtigung stehen der Landesregierung somit noch zur Verfügung, um weitere unerwartete Härten abzufedern, unsere Bürger sicher durch den Winter zu bringen, unseren mittelständischen Unternehmen zu helfen oder geflüchtete Ukrainer unterzubringen und zu integrieren. 300 Millionen Euro weitere Kreditermächtigung, um auf zusätzliche Risiken und Bedarfe reagieren zu können und deren Erhöhung wir bei Bedarf selbstverständlich auch zustimmen würden.

    Das sieht die grüne GroKo allerdings gänzlich anders. Der zur Verfügung stehende Kreditrahmen wird einfach zur Finanzierung von Koalitionsprojekten zweckentfremdet. So sollen Kostensteigerungen bei Hochbaumaßnahmen in Höhe von mindestens 115 Millionen Euro aus Notkrediten finanziert werden. Dass diese Kostensteigerungen überwiegend aus der inflationären Geldpolitik der europäischen Zentralbank resultieren und diese Kostensteigerungen auch zu immensen inflationsbedingten Steuermehreinnahmen führen – geschenkt! Die Chance ist da, also greift man in den Topf von Notkrediten.

    Die Sanierung des Schlosses Gottorf? Energetische Sanierungen von Landesliegenschaften und Maßnahmen für IT- und sonstige Dienstleistungsmaßnahmen? Alles richtig und wichtig, aber bitte aus dem ordentlichen Haushalt zu finanzieren. Wie geht es weiter im Potpourri der grünen GroKo? Kommen wir zu den grünen Wunschprojekten, die nun ungehemmt aus Notkrediten finanziert werden sollen: 45 Millionen Euro für die Dekarbonisierung der Wirtschaft, 75 Millionen Euro für ein Wärmepumpen- und Speicherprogramm für das gutverdienende Wählerklientel und 75 Millionen Euro für kommunale Investitionen in die Wärmenetze. Wow – wer kann, der kann!

    Nicht nur, dass Sie Mittel aus der bestehenden Kreditermächtigung für Ihre Wunschprojekte zweckentfremden, Sie haben auch keine Skrupel, sich auf Vorrat eine weitere Milliarde Euro zu genehmigen. Es darf nicht sein, dass der fürchterliche Krieg in der Ukraine als Deckmantel herhalten muss, um den von den Grünen geforderten Klimanotkredit durchzudrücken. Sie wollen hier gemeinsam beschließen, dass die außergewöhnliche Notlage nach Artikel 61 Absatz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein weiter fortbesteht. Sie rechtfertigen auf der Grundlage dieser Notlage eine weitere Erhöhung des Ukraine-Kreditrahmens um eine Milliarde Euro. Was sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Notlage?

    Um eine außerordentliche Notlage durch unsere Verfassung zu begründen, müssen folgende drei Punkte gleichzeitig erfüllt werden. Die Notsituation muss außergewöhnlich sein und sich der Kontrolle des Staates entziehen. Darüber hinaus muss die kurzfristige finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates gefährdet sein. Und genau bei dem letzten Punkt der erheblichen Beeinträchtigung der finanziellen Handlungsfähigkeit, bestehen doch erhebliche Zweifel. Ministerin Heinold, Sie bitten uns um eine Verschiebung des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2023, wissen aber schon jetzt, dass dieser nicht auskömmlich finanzierbar ist? Das hat mit finanzpolitischer Seriosität nichts mehr zu tun, aber auch gar nichts! Denn es gilt zu beachten, dass dem Land neben dem bestehenden Kreditrahmen in Höhe von 400 Millionen Euro zusätzlich erhebliche inflationsbedingte Steuermehreinnahmen zur Verfügung stehen. So sieht die aktuelle Steuerschätzung für das Land Schleswig-Holstein im Zeitraum von 2023 bis 2026 nahezu 2,5 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen vor. Die prognostizierten Steuermehreinnahmen 2023 decken übrigens vollends den Anteil Schleswig-Holsteins für das Entlastungspaket III.

    Warum nenne ich gerade den Zeitraum 2023 bis 2026? Die Antwort darauf ist ganz einfach. Sie, Frau Heinold, missbrauchen mal wieder das Instrument der Notkreditermächtigung. Sie nennen es verklärend 'Rücklage', um sich auch in Zukunft die Finanzierung von grünen Traumprojekten zu sichern. Mit einem Nachtragshaushalt, der Mitte Dezember 2022 verabschiedet werden soll, wollen Sie den Notkredit um sage und schreibe eine Milliarde Euro erhöhen. Einen Notkredit in Höhe von bisher 400 Millionen Euro, der Ende September erst zu 30 Millionen Euro ausgeschöpft war. Wollen Sie uns allen Ernstes verkaufen, dass die Mittel in 2022 nicht auskömmlich sind? Es gibt in 2022 keine Gefährdung der finanziellen Handlungsfähigkeit. Sie verstoßen auch gegen das Gebot der Jährlichkeit. Obwohl kein Bedarf für einen Nachtragshaushalt in 2022 besteht, genehmigen Sie sich Kreditermächtigungen für die Jahre 2023-2026. Kreditermächtigungen auf Vorrat, deren Mittelabfluss teilweise erst in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen sollen, stehen definitiv nicht im zeitlichen Zusammenhang zum Ukraine-Krieg.

    Schaut man sich dann genauer an, wofür diese Mittel bereitgestellt werden sollen, sieht man schon auf den ersten Blick den fehlenden inhaltlichen Zusammenhang. Ja, Klimaschutz ist wichtig und auch die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist ein vertretbares Ziel. Aber um diese Frage geht es hier nicht! Es geht darum, dass ein Notkredit zur Abmilderung einer akuten, zeitlich begrenzten außerordentlichen Notlage dient. Der Klimawandel kann unter anderem aufgrund der fehlenden zeitlichen Begrenztheit nicht durch Notkredite bekämpft werden.

    Eine langfristige Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen über Notkredite ist nicht mit der Schuldenbremse vereinbar. Dies widerspricht auch dem Grundsatz, dass die Kredite nur in dem Umfang aufgenommen werden dürfen, welcher zur Bewältigung und Überwindung der außergewöhnlichen Notlage notwendig ist. Sparanstrengungen sind auch nicht ersichtlich. Denn auch die aktuelle Generation hat im Sinne der Generationengerechtigkeit ihren Beitrag zur Überwindung der Krise zu leisten. Die Generationengerechtigkeit ist es nämlich, welche der Schuldenbremse eine so essenzielle Bedeutung gibt. Ich zitiere dazu aus der Rede vom 29. Mai 2009 des ehemaligen Bundesfinanzministers der SPD, Peer Steinbrück, zur Einführung der Schuldenbremse. Dieser spricht von einer '[…] Entscheidung, […], die die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit sichern und nicht einschränken soll.'
    Die Schulden von heute schränken den Handlungsspielraum zukünftiger Generationen erheblich ein.
    Dabei geht es nicht nur um die Tilgung der Schulden.

    Die Zeiten des billigen, zinslosen Geldes sind nun endgültig vorbei. Alleine die von Ihnen angestrebte zusätzlich Nettokreditaufnahme von einer Milliarde Euro bedeuten Zinszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Geld, welches in zukünftigen Haushalten für Investitionen fehlen wird. Dass die SPD heute zustimmt ist nur schlüssig, denn der Fraktionsvorsitzende fordert ebenfalls einen Klima-Notkredit. Der heutige Beschluss verstößt aus unserer Sicht eindeutig gegen die Verfassung unseres Landes. Leider wird uns durch die Zustimmung der SPD und des SSW eine Klage vorm Landesverfassungsgerichts verwehrt.

    Der Blick in das CDU-Landtagswahlprogramm lohnt sich da doch viel eher. Dort ist geschrieben: 'Die von uns in die Landesverfassung aufgenommene Schuldenbremse ist eine Erfolgsgeschichte.' Die CDU hat sich zur Wahrung des Koalitionsfriedens der Finanzierung grüner Wunschprojekte endgültig von der Schuldenbremse verabschiedet. Ich richte mich jetzt an die Kollegen in der CDU-Fraktion. Ich wünsche Ihnen starke Nerven und gute Argumente, wenn Sie ihre heutige Zustimmung zu dieser finanzpolitischen Irrfahrt in Ihren Wahlkreisen vertreten müssen.

    Ihnen, Frau Ministerin Heinold, möchte ich Folgendes in aller Deutlichkeit sagen. Mit Ihrem geplanten Nachtragshaushalt zur Erhöhung des Notkredits um eine Milliarde Euro treten Sie unserer Landesverfassung gegen das Schienbein – und das mit Anlauf. Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Die FDP bleibt somit die letzte Bastion gegen ausufernde Staatsfinanzen und steht somit alleine an der Seite zukünftiger Generationen.“

     

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  • 24.11.2022

    Christopher Vogt zu TOP 45 "Umsetzung des Digitalpakts Schule vereinfachen und beschleunigen"

    In seiner Rede zu TOP 45 (Umsetzung des Digitalpakts Schule vereinfachen und beschleunigen) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Deutschland hinkt bei der Digitalisierung in vielen Bereichen bekanntermaßen hinterher und das stellt ein zunehmendes Problem mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit unseres Landes dar. Bei der Digitalisierung des Bildungswesens sieht es leider nicht besser aus – ganz im Gegenteil. Erst wurden mehrere Jahre damit verschwendet, darüber zu diskutieren, ob es einen Digitalpakt überhaupt braucht. Als das dann irgendwann geklärt war, dauerte es viel zu lange, bis man sich darauf einigen konnte, wie dieser denn aussehen soll.

    Nun gibt es den Digitalpakt mittlerweile auch schon rund vier Jahre und die fünf Milliarden Euro liegen noch immer weitestgehend ungenutzt herum. Auch Schleswig-Holstein bekleckert sich da nicht gerade mit Ruhm. Hier ist bisher sogar besonders wenig auf den Weg gebracht worden. Natürlich war die Pandemie ein gewisser Booster für die Digitalisierung der Schulen, allerdings ist dies oft aus anderen Töpfen und nicht aus dem eigentlichen Digitalpakt finanziert worden. Die Vorgaben des Bundes – genauer gesagt der früheren schwarz-roten Bundesregierung – waren für eine schnelle Abwicklung nicht besonders hilfreich, sondern vielmehr von Misstrauen gegenüber den Ländern und Kommunen geprägt.

    Die Umsetzung durch das Land ist aber leider ebenfalls viel zu kompliziert aufgesetzt worden. Man muss es sich einmal vor Augen führen. Die Verwendung von über 100 der rund 170 Millionen Euro für Schleswig-Holstein waren vor wenigen Wochen noch völlig unklar. Ein Drittel der Schulträger in Schleswig-Holstein – nämlich 88 von 263 – hatte zum 24. Oktober noch nicht einmal einen Antrag auf Mittel aus dem Digitalpakt gestellt. Dabei soll die Antragsfrist des Bildungsministeriums bereits an Silvester – also in rund fünf Wochen enden. Mittlerweile gibt es laut dem Antrag der Koalitionsfraktionen für gerade einmal für die Hälfte des Budgets (also rund 85 von 170 Millionen Euro) Förderanträge der Schulträger. Diese erschreckende Bilanz wird zu meinem großen Erstaunen von CDU und Grünen auch noch begrüßt und die Regierung soll aufgefordert werden, diesen Weg weiterzugehen. Glauben Sie mir, ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass man sich hinter der eigenen Regierung versammelt, auch wenn es nicht gut läuft. Man kann es aber auch wirklich übertreiben.

    Ich will die Schulträger gar nicht aus ihrer Verantwortung entlassen und ich kann verstehen, dass man ungern frühzeitig Fristen verlängert, weil man den Druck hochhalten will, aber hier droht eine fatale Fehlentwicklung und das Bildungsministerium trägt dafür eine große Verantwortung. Das dämmerte auch dem Ministerium selbst schon, als man im Mai und Juni die vielen Schulträger, die bis dahin noch keinen Förderantrag gestellt hatten, telefonisch kontaktiert hat. Ich dachte zunächst, ich hätte mich verlesen, aber das Ministerium hat mir auf eine Kleine Anfrage zu dem Thema doch tatsächlich geantwortet, dass viele Schulträger diesen Anruf zur 'Erstberatung' genutzt hätten. Die Probleme sind doch offenkundig: Es gibt zu viele Vorgaben, zu wenig Beratung und zu wenig Unterstützung. Da muss man jetzt ansetzen und dafür muss auch die Antragsfrist verlängert werden, damit auch tatsächlich alle Schulen bzw. alle Schülerinnen und Schüler vom Digitalpakt profitieren können.

    Es hängt eh schon viel zu sehr vom Zufall – also vom Elternhaus oder Wohnort – ab, wie erfolgreich die Bildungskarriere verläuft. Die sogenannten Fast-Track-Anträge waren eine gute Maßnahme, reichen aber erkennbar nicht aus. Man wollte durch die vielen Vorgaben sicherlich verhindern, dass das wertvolle Steuergeld umsonst ausgegeben wird. Dies ist aber gerade durch die langen Verfahren passiert: Die Geräte des Landes liegen leider allzu oft bei den Lehrkräften zu Hause oder in der Schule ungenutzt herum, weil diese bereits die Geräte des Schulträgers nutzen und diese oft praktikabler sind.

    Sie wollen hier doch gleich tatsächlich beschließen lassen, dass 'die möglichst vollständige Ausschöpfung der DigitalPakt-Mittel bis zum 16.05.2024 (…) im Interesse alle(r) politischen Parteien des Schleswig-Holsteinischen Landtags (ist).' Das finde ich wirklich kreativ. Sie täuschen sich aber und deshalb können Sie sowas auch nicht beschließen: Wir wollen, dass sichergestellt wird, dass Schleswig-Holstein alle Mittel abrufen wird und wir wollen, dass alle Schülerinnen und Schüler vom Digitalpakt profitieren werden. Deshalb fordern wir Sie auf: Vereinfachen Sie die Verfahren, weiten Sie die Beratung der Schulträger aus und verlängern Sie die Antragsfrist um drei Monate."

     

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  • 24.11.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 33 "Northvoltansiedlung bestmöglich unterstützen"

    In seiner Rede zu TOP 33 (Northvoltansiedlung bestmöglich unterstützen) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die Ansiedlung von Northvolt an der Westküste Schleswig-Holsteins wäre mit Sicherheit das wichtigste industriepolitische Projekt des Landes seit der Schaffung des Industriegebietes in Brunsbüttel. Eine riesengroße Chance, eine riesengroße Entwicklung für dieses Land, nicht nur im Hinblick auf Arbeitsplätze, sondern auch auf die technologische Weiterentwicklung. Ich habe großes Verständnis, dass wir heute über dieses Thema debattieren, aber ob sich die CDU mit dieser Debatte und diesem Antrag einen Gefallen getan hat, das wage ich zu bezweifeln. Vor drei Wochen habe ich im Wirtschaftsausschuss die Frage gestellt: ‚Was hat das Interview von Peter Carlsson zu bedeuten?‘ Und da hat mir der Staatssekretär aus dem Wirtschaftsministerium vollmundig erklärt: 'Die Ansiedlung von Northvolt ist nicht gefährdet.'

    Wenn das so ist, was macht dann Ihr Antrag hier? Klar ist doch, dass gerade das, was Sie eben hier alle vorgetragen haben, zeigt, wie gefährdet diese Ansiedlung ist. Und das gilt es dann auch auszusprechen. Dann gehört auch auf den Tisch, was diese Ansiedlung derzeit gefährdet und welche Punkte dabei wirklich eine Rolle spielen. Und jetzt kommen Sie mir nicht mit dem Thema der Netzentgelte. Die Höhe der Netzentgelte stand schon bei der Unterzeichnung des Memorandums of Understanding mit Northvolt fest. Bestimmte Strompreise haben sich zwar anders entwickelt, aber selbst wenn Sie die Netzentgelte jetzt senken, glauben Sie, dass das dafür verantwortlich ist, dass Northvolt ernsthafte Zweifel an diesem Standort hat? Es ist ja richtig, an die Netzentgelte rangehen zu wollen. Übrigens, liebe Grüne, ist das die Aufgabe des Bundeswirtschaftsministers. Es ist die Aufgabe des Bundeswirtschaftsministers, die im Koalitionsvertrag festgelegten Regelungen zur Reduzierung des regulatorischen Rahmens gerade für erneuerbaren Energien auf die Reise zu schicken. Seit einem Jahr warten wir vergeblich auf irgendeine Vorlage aus dem Hause von Robert Habeck.

    Große Gemeinsamkeit bei diesem Thema ist wichtig, aber ein Punkt hat uns dazu veranlasst, einen Alternativantrag zu schreiben. Denn in Ihrem Antrag adressieren Sie nur, was andere bitte tun müssen, schreiben aber nicht in einer Zeile auf, was im Land passieren muss. Sie schieben die Verantwortung vollständig ab auf andere. Wissen Sie, wie das aussieht? Das erweckt den Eindruck, als ob Sie hier den Schwarzen Peter vorbereiten für die Tage, wenn es dann nicht klappt. Nichts anderes ist dieser Antrag. Dass ein Verkehrsstaatssekretär, der im Wirtschaftsausschuss erkennbar überfordert mit der Thematik war, dass der im Wirtschaftsausschuss über der Problematik um Hochdonn nicht ein Wort gesagt hat, Sie das jetzt aber in den Antrag reinschreiben, mutet schon erstaunlich an. Immerhin mussten wir im Wirtschaftsausschuss erfahren, dass die Sicherung der Grundstücksflächen für das eigentliche Fabrikationsgelände nicht gelungen ist. Northvolt musste aufgefordert werden, umzuplanen. Das ist kein echte Förderung der Investitionsbereitschaft. Der Anschluss der B5 an das Werksgelände konnte bis heute nicht klar dargelegt werden. Auch das kann man mit den Northvolt-Vertretern einfach besprechen. Und auch die Frage, wie die Schienenanschlusssituation an das DB Netz sein soll, eine Frage, die überhaupt nichts mit dem Bund zu tun hat, weil hier ein Industriegleis von einem Hauptgleis abzweigt, ist nicht beantwortet worden. Das sind Ihre Hausaufgaben, die Hausaufgaben des Wirtschaftsministers.

    Ich möchte aber keinen Hehl daraus machen: All diese Punkte mögen nicht der Showstopper sein. Der Showstopper ist mit Sicherheit der Inflation Reduction Act aus den Vereinigten Staaten, wenn es denn so kommt. Allerdings muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, was man mit Northvolt besprochen hat und weiterhin auch besprechen kann. Northvolt suchte ja nicht den Zugang auf den amerikanischen Markt. Northvolt sucht den Zugang auf den europäischen Markt. Northvolt weiß ganz genau, dass die europäische Automobilindustrie nicht Batteriezellen aus den USA wird importieren lassen, sondern dass die hier produziert werden müssen. Northvolt hat nach wie vor ein hohes Interesse, auf dem europäischen Kontinent einen Standort aufzubauen. Und dann ist es doch jetzt allerhöchste Zeit, dass der Ministerpräsident und der Wirtschaftsminister mit Robert Habeck und Christian Lindner Peter Carlsson einladen und darüber reden, wie es gehen kann, wie man es hinbekommen kann. Ich habe versucht, solche Termine zu vermitteln. Das hätte ich mir von Ihnen gewünscht, Herr Koch, statt solche Anträge zu formulieren.

    Es darf aber nicht auf einen Subventionswettlauf mit den Vereinigten Staaten hinauslaufen. Wir können nicht in eine Situation eintreten, bei dem die Amerikaner 600 bis 800 Millionen US-Dollar anbieten. Aber wir können zu veränderten Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten kommen. Wir müssen die Handelsabkommen wiederbeleben. Das ist eine Grundvoraussetzung für Northvolt hier. Machen Sie Ihre Hausaufgaben. Wir machen unsere."

     

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  • 24.11.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 5 "Änderung des Integrations- und Teilhabegesetzes für Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 5 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Integrations- und Teilhabegesetzes für Schleswig-Holstein) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Das Integrations- und Teilhabegesetz ist im Sommer des Jahres 2021 beschlossen worden und damals hat mein Kollege Rossa hier auch gesagt, dass er es gerne an einigen Stellen etwas Konkreter gehabt hätte. Jetzt kommt der Kollege Harms mit seinem Gesetzentwurf um die Ecke, in dem all das drinsteht, dass er damals auch schon beantragt hat. Und ich reibe mir verwundert die Augen, weil die Vertreterin der CDU-Fraktion plötzlich sagte, dass das alles spannende Vorschläge seien, obwohl genau an dieser Stelle bei den Beratungen in der letzten Legislaturperiode immer die CDU an diesen Stellen gesagt hat: Kommt überhaupt nicht infrage, ist alles finanzintensiv, können wir nicht machen. Übrigens waren das nicht nur Argumente der CDU, sondern auch von Ihrer Finanzministerin ist hin und wieder mal gesagt worden, dass das alles finanzwirksame Dinge seien, die beobachtet werden müssten.

    Denn in Wahrheit hat natürlich die Kollegin Midyatli total recht: An ganz vielen Stellen ist dieses Gesetz deklaratorische und hat ganz viel mit Symbolen zu tun. Manchmal allerdings sind Symbole auch wichtig. Und Integration und Teilhabe und der Wille zur Integration und Teilhabe hat schon auch unter symbolischen Gesichtspunkten finde ich einen Wert. Dass wir das tatsächlich auch in so ein Gesetz gegossen haben, finde ich nicht falsch. Es stehen im Übrigen einige Dinge darin, die in der Tat der Umsetzung harren, weshalb ich es ein bisschen früh finde, mit diesem Gesetzentwurf nun noch zusätzliche Dinge draufzusatteln. Weil in der Tat, ich hätte gerne gesehen, wie der Zugang zu Sprachförderung, zu frühkindlicher Bildung, zu Schule und in allen anderen Bereich zur Ausbildung gewährleistet ist. Ist er hundertprozentig für alle Menschen mit Migrationshintergrund gewährleistet? Haben wir die interkulturelle Öffnung ohne Zugangsbarrieren und abgrenzende Mechanismen geschafft? Bei all diesen Themen bis hin zur Einrichtung des Beirats, der bis jetzt noch nicht mal etabliert wurde, muss ich sagen, ich warte ganz gerne einmal ab, bis man tatsächlich sehen kann, was aus dem Gesetz rauskommt, bevor man es anfasst und überarbeitet. Zumal es sich bei den Aussagen an ganz vielen Stellen um wirklich sehr symbolische Formulierungen handelt, die wenig inhaltsschwer sind.

    Für einige Punkte, die inhaltsschwer sind, habe ich Sympathien und darüber können wir gerne im Ausschuss reden, wenn es zum Beispiel um den Zugang zum Gesundheitssystem geht. Aber dann muss man da bitte auch ein Preisschild dran machen und sagen, was das kostet. Und wenn einem das dann wert ist, dann können wir das gerne machen. Ich habe große Sympathien für den Passus, die Möglichkeit zu schaffen, bis zum 27. Lebensjahr die berufsbildenden Schulen besuchen zu können. Weil das gut wäre für diejenigen, die hier als Migranten herkommen. Das sind die zwei, drei konkreten Punkte. Vor allem aber enthält der Gesetzentwurf etwas, was mir so gar nicht gefällt: Das sind die Stellen, an denen ignoriert wird, dass Integration nicht auch eine Aktivität desjenigen sein muss, der sich integrieren will. In Paragraf 4 bei der Sprachförderung gibt es den Satz, den ich gut finde: ‚Zugleich ist das eigene Engagement der Menschen mit Migrationshintergrund im Sparspracherwerb unerlässlich.‘ Warum sollte man den Satz streichen? Die Diskussion um den Paragrafen 7 dieses Gesetzes, um die Frage, ob es bei der Integration nicht auch darum geht, dass Menschen, die zu uns kommen und sich integrieren wollen, unsere Werte achten müssen, diese Diskussion, finde ich, sollte nicht noch mal geführt werden. Denn Integration bedeutet definitionsgemäß die ‚Einbeziehung oder Eingliederung in ein größeres Ganzes‘. Es reicht nicht, einfach nur zu sagen, es komme nur darauf an, dass die Leute von unserem Grundgesetz mal gehört haben. Das reicht nicht. Es reicht nicht, dass man nur die Werte des Landes kennt, in das man kommt. Integration in ein größeres Ganzes bedeutet auch, die Werte des Landes zu achten, in das man kommt. Das muss man in aller Deutlichkeit sagen.

    Und wenn der Kollege Harms jetzt sagt, dass vieles nur deklaratorisch wäre, muss man im Übrigen mal genau hingucken: Wenn der SSW in Paragraf 3 Abs. 1 in den Satz ‚Ziel dieses Gesetzes ist es, die Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, insbesondere in der lokalen Gemeinschaft, zu ermöglichen, zu fördern und zu gestalten‘ jetzt ‚in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens unter Wahrung ihrer Selbstbestimmung‘ ergänzen will, da muss man sich fragen: Ja was denn sonst? Das steht doch so auch in Artikel 1 des Grundgesetzes: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar.‘ Das ist doch genauso deklaratorisch. Und das ist ja auch nicht schlecht, man kann den Halbsatz ja auch gerne mit hineinschreiben. Man muss nur feststellen, dass der Gesetzentwurf vieles enthält, das rein deklaratorisch ist. Aber es gibt auch einiges, das im Kern gut ist und darüber sollte im Ausschuss weiter gesprochen werden. Und es gibt eine Grundsatzdiskussion, die sollte in diesem Hause noch einmal geführt werden, auch mit den Sachverständigen von draußen: Ist Integration tatsächlich nur etwas, was der Staat den zu integrierenden Menschen gewährleisten muss? Oder bedarf es nicht auch eines aktiven Einbringens desjenigen, der mit Migrationshintergrund zu uns kommt? Ich sage, Letzteres ist richtig. Deshalb sollten die bestehenden Vorschriften auch so bleiben."

     

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  • 24.11.2022

    Heiner Garg zu TOP 35+54 "Modellprojekt zur integrierten Versorgung von Patientinnen und Patienten mit längerfristigen gesundheitlichen Folgen einer SARS-CoV-2 Infektion"

    In seiner Rede zu TOP 35+54 (Modellprojekt zur integrierten Versorgung von Patientinnen und Patienten mit längerfristigen gesundheitlichen Folgen einer SARS-CoV-2 Infektion) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Wir haben hier eine ganz zentrale Aufgabe und wir haben sie bundesweit, nicht nur in Schleswig-Holstein, Bayern, Hessen oder Baden-Württemberg. Wir müssen den Weg aus der Pandemie in den endemischen Zustand politisch gestalten und politisch begleiten. Und dazu gehört vor allem auch eine gelungene Kommunikation, denn es gibt nach wie vor sehr viele Menschen, die Angst haben vor dem, was möglicherweise noch kommt. Ich hab nicht aufgegeben, diese Menschen mitzunehmen auf dem Weg, der da heißt: Wir müssen lernen, mit diesem Erreger umzugehen, genauso wie wir mit jedem anderen schwerwiegenden Atemwegserreger umgehen müssen.

    Ich will in aller Deutlichkeit eines sagen, weil ich es heute Morgen schon wieder im Bayerischen Rundfunk erlebt habe: Ich rate sehr dazu, dass Karl Lauterbach statt die vier Bundesländer zu kritisieren, die genau das tun, was notwendig ist, sich endlich selbstkritisch fragen sollte, warum er glaubt, mit den Mitteln von letztem Jahr in einer völlig neuen Situation auf dem richtigen Weg beim Pandemiemanagement zu sein. Dem Antrag der Koalition werden wir selbstverständlich zustimmen, weil Sie mit diesem Antrag in Wahrheit das umsetzen, was SSW und FDP am 1. September 2022 gefordert haben in diesem Plenarsaal. Und Sie haben das mit richtigen Forderung ergänzt. Ich gehe davon aus, dass Sie auch unsere beiden Änderungen mittragen können, weil das an den beiden Stellen lediglich das, was Sie eigentlich wollen, präzisiert.

    Dann kommen wir zu dem Modellprojekt zur integrierten Versorgung, also die Bündelung der Kompetenzen, die wir im Land haben, und zwar sowohl im ambulanten Bereich als auch im stationären, im rehabilitativen, im somatischen und psychosomatischen Bereich, das FDP, SPD und SSW beantragt haben. Diese Bündelung von Kompetenzen ist wichtig für Patientinnen und Patienten, die an langfristigen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch eine SARS-CoV-2-Infektion leiden. Dies wissenschaftlich zu begleiten und auch mit einer landesseitigen Finanzierung durch den Versorgungssicherungsfonds abzudecken, halte ich für richtig. Ich hab einfach die Bitte, auch nach den Erfahrungen, die sie gemacht haben, nicht reflexartig in eine Verteidigungshaltung zu gehen und zu sagen: Das machen wir schon alles und die KVSH bietet mit uns schon gemeinsam ganz viele neue Sprechstunden an. Nein, das gibt es alles so noch nicht. Deswegen wäre es gut und es wäre richtig, wenn Sie an dieser Stelle das nicht einfach ablehnen, nur weil es von der Opposition kommt. 

    Und ein Drittes: Bei aller Einigkeit in der Sache, es ist der richtige Weg, den Schleswig-Holstein geht. Es wäre übrigens sehr viel besser, wenn wir diesen Flickenteppich nicht hätten. Aber in diesem Fall ist der Flickenteppich allemal die bessere Variante, weil eine freiheitsentziehende Maßnahme, und die Isolation ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, die hält man nicht aufrecht aus Solidarität. Was ich kritisiere, ist die Kommunikation. Wir haben am 1. September 2022 hier den Antrag von SSW und FDP debattiert, am 3. November 2022 fand eine bemerkenswerte Expertinnen- und Expertenanhörung hier in diesem Landtag statt mit einem klaren und eindeutigen Votum, und zwar nicht nur von Virologinnen und Virologen, von Infektiologinnen und Infektiologen, sondern auch von Rechtswissenschaftlern. Es gab eine klare Positionierung und am 5. November 2022, Frau Ministerin, lesen wir, dass sich die Regeln nicht so schnell ändern sollen. Am 11. November 2022 gibt es dann die Pressekonferenz der Staatskanzlei, bei der das Ende der Isolationspflicht angekündigt wird. In einer solch sensiblen Situation erwarte ich eine professionellere Kommunikation und lieber Dirk Schrödter, wir haben das zweieinhalb Jahre lang erlebt, wie wichtig Kommunikation ist. Und sechs Tage später genau das Gegenteil zu machen, was man vor sechs Tagen gesagt hat, ist nicht professionell und das zerstört im Zweifel die Akzeptanz der Bevölkerung, gerade in diesem sensiblen Bereich. Machen Sie das besser, dann ist Schleswig-Holstein auch nach wie vor auf einem besseren Weg aus der Pandemie in den endemischen Zustand. Die Bevölkerung hier in Schleswig-Holstein wird diesen Weg mitgehen."

     

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  • 24.11.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 30 "Weideprämie einführen"

    In seiner Rede zu TOP 30 (Weideprämie einführen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Wir wollen die Weidetierhaltung erhalten und sicherstellen. Deswegen fordern wir gemeinsam als Opposition die Einführung einer wirksamen Weideprämie. Eine Weideprämie kann die Landwirte entlasten, die bereits jetzt einen großen Beitrag zur Biodiversität, sowie zum Klima- und Artenschutz leisten. Die vom Bundestag bereits beschlossene Einführung einer gekoppelten Weidetierprämie ab 2023 für Schafe, Ziegen und Mutterkühe begrüße ich sehr. In der EU koppeln bereits 22 Länder Zahlungen für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen.

    Die Landwirte sorgen hier bereits für eine produktive und nachhaltige Nutzung, die auch in Zukunft immer wichtiger werden wird. Diese Weideprämie hat das Potenzial, vor allem kleinere und mittelgroße landwirtschaftliche Unternehmen zu unterstützen und einen Ausgleich für die geleistete Arbeit darzustellen. Diese ökonomische Unterstützung sind wir den Landwirten schuldig. 
    Eine gekoppelte Stützung für die Weidetierhaltung war bereits 2019 und 2020 im Bundesrat, es ist jedoch nie zu einer Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes gekommen, wodurch keine Weidetierprämie auf nationaler Ebene eingeführt werden konnte.

    Ich werbe um Zustimmung zu unserem Antrag. Es ist wirklich bedauerlich, dass Schleswig-Holstein als eines der wenigen Bundesländer keine wirksame Prämie in der Zweiten Säule vorsieht. Dabei gilt es gerade jetzt, die Weidehaltung in der Fläche zu halten und zu stärken. Es braucht eine echte und wirksame Weideprämie.

    Jetzt komme ich zum Antrag von CDU und Grünen, der mal wieder unter dem Prüfungsmotto der grünen GroKo läuft. Sicherlich war man sich hier mal wieder nicht einig und muss erstmal überlegen, wie man den Koalitionsfrieden erhalten kann. Was genau wollen Sie denn noch mitgestalten im Bund? Die neue Förderperiode der GAP wurde doch bereits beschlossen. Eine Änderung ist nicht mehr möglich, um auch eine Weideprämie für Milchkühe über die erste Säule nächstes Jahr zu finanzieren. Dafür hätten Sie sich bereits vorher einsetzen und sich in den Verhandlungen mit dem BMEL und den anderen Bundesländern stärker für eine solche Einbindung der Milchkühe in der ersten Säule aussprechen können. Wenn Sie jetzt erst bis zur nächsten Förderperiode warten, setzen Sie eindeutig das falsche Signal! Ich lade Sie herzlich ein, unserem Antrag zuzustimmen und nicht noch zwei weitere Prüfaufträge auf die 194 in ihrem Koalitionsvertrag draufzusetzen.

    Der letzte Absatz im Antrag von CDU und Grünen ist wirklich peinlich. Bürokratische Hürden ‚sollten‘ nicht nur abgebaut werden, sondern müssen abgebaut werden! Hier erwarte ich insbesondere von Minister Werner Schwarz mal konkrete Vorschläge – und zwar kurzfristig und nicht erst, wenn das neue Ministerium alle Möbel beisammen hat."

     

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  • 29.03.2017

    Dr. Heiner Garg: Küstenkoalition kann keinen Haushalt

    „Die Küstenkoalition behauptete fünf Jahre von sich selbst, sie könne Haushalt. Das ist schlicht falsch. Die Bürgerinnen und Bürger lassen sich durch solch ebenso einfältige wie falsche Behauptungen nicht täuschen.

     

    Fakt ist, der Schuldenberg Schleswig-Holsteins ist von 2015 bis Ende 2016 um 6,1 Prozent auf 29,35 Milliarden Euro gewachsen.

     

    Die Misere um die HSH Nordbank und der Ankauf der notleidenden Kredite durch die Länder ist maßgeblich verantwortlich für diese desaströse Entwicklung. Bei der Behauptung der Finanzministerin, dies solle der Schonung des Landesvermögens dienen, handelt es sich um ‚alternative Fakten‘. Tatsächlich ist diese Rekordsumme der Verschuldung des Landes das wahre politische Erbe der Küstenkoalition."

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  • 25.11.2022

    Annabell Krämer zu TOP 37+49 "Gewalt gegen Frauen entschieden entgegentreten"

    In ihrer Rede zu TOP 37+49 (Gewalt gegen Frauen entschieden entgegentreten - Frauenfacheinrichtungen bedarfsgerecht finanzieren sowie Frauen schützen – Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Jeder hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Trotzdem ist jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von psychischer oder physischer – oft sexueller – Gewalt betroffen. Jeder nimmt Gewalt anders wahr. Was zwischen Partnern und Eheleuten passiert, dringt oft erst ans Tageslicht, wenn die Grenzüberschreitung für die Außenwelt nicht mehr zu übersehen ist. Dieses Grenzüberschreiten fängt in der Regel jedoch viel früher an.

    Es braucht im Schnitt sieben Jahre, bis sich eine Frau aus einer Partnerschaft löst, in der sie Gewalt erfahren hat. In diesen sieben Jahren hat sie zum Teil Unerträgliches erlebt und nicht selten verdrängt. Erst nach diesen durchschnittlich sieben Jahren ist der Leidensdruck so groß, dass externe Hilfe niedrigschwellig genug ist. Scham, irrtümlich eigene Schuld suchend und Unkenntnis über Hilfsangebote führen dazu, dass die Leidenszeit unerträglich lange ist.

    Wie sieht es jedoch aus mit den tatsächlichen Hilfsangeboten in unserem Land?  Die dringend notwendige Hilfe, sei es eine Beratungsstelle oder ein Platz in einem Frauenhaus oder beides, bekommt eine Frau nur dann schnell, wenn sie sich in einer akuten Notsituation befindet. Eine Frau, die hingegen jahrelang geschlagen oder psychisch missbraucht wurde, muss nicht selten mehrere Wochen warten, bis die dringend notwendige Hilfe erfolgen kann. Die Frauenberatungsstellen wollen jegliche Hilfe zeitnah zukommen lassen, sind jedoch hoffnungslos überlaufen. Es darf in unserem Land nicht passieren, dass Frauen, die Hilfe benötigen, diese aufgrund eines zu niedrigen Angebots nicht sofort erhalten.

    Wir brauchen mehr Beratungsstellen und eine Finanzierungsstruktur, die sicherstellt, dass die Menschen, die in der Beratungsstelle arbeiten, nicht jährlich um ihren Job fürchten müssen. Aus diesem Grund beantragen wir heute, dass die jährlich erneut zu bewilligenden Zuwendungsmittel für die Frauenberatung um 150.000 Euro aufgestockt und in den regulären Vorwegabzug des FAG überführt und somit dynamisiert werden. Hier können wir mit einer Umschichtung ins FAG auch Bürokratieabbau für das Ministerium und die Facheinrichtungen bewirken. Schleswig-Holstein ist bei der Finanzierung der Frauenfacheinrichtungen vorbildlich, weil bereits Mittel über das Finanzausgleichsgesetz geregelt sind. Die Finanzierung sollte somit einheitlich – abgesehen von temporären Zuwendungen und Projektzuschüssen – hierüber erfolgen.

    Auch die Frauenberatungsstellen haben das Problem des Fachkräftemangels. Hier kann das Land durch Verstetigung der Mittel über das FAG Abhilfe schaffen, indem die zusätzlichen Stellen, die momentan jährlich beantragt werden müssen, endlich entfristet werden. Der Bedarf wird sich schließlich kaum reduzieren. Gleichzeitig haben wir jedoch einen Flickenteppich bei Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern. Es fehlt eine ganzheitliche Koordinierung. Wie in den Empfehlungen der AG 35 des Landespräventionsrates vorgeschlagen, werden wir nun ein Kompetenzzentrum einrichten. Das Kompetenzzentrum soll die Frauenfacheinrichtungen vernetzen und als Anlaufstelle für all diejenigen dienen, die Konzepte zur Prävention und Sensibilisierung erstellen und in die Breite bringen wollen. Ehrenamtliche Einrichtungen, wie zum Beispiel die des Sports, hätten so eine gezielte Anlaufstelle.

    Es ist zudem an der Zeit, eine landesweite Kampagne ins Leben zu rufen. Von Gewalt betroffene Frauen müssen einen niedrigschwelligeren Zugang zu den Hilfs- und Beratungsangeboten bekommen. Jede gewaltbetroffene oder bedrohte Frau muss wissen, dass ihr Unrecht widerfährt und Schleswig-Holstein nicht tatenlos zusieht, sondern Hilfe anbietet. Du bist nicht alleine – wir helfen dir! Nur durch mehr Angebote und Sensibilisierung werden wir es schaffen, dass das durchschnittliche Martyrium zukünftig keine durchschnittlich sieben Jahre mehr dauert. Jedes Jahr, jeder Monat, jeder Tag ist hier zu viel. Frauenrechte müssen überall auf der Welt gelten! Wir stehen in Solidarität mit den Frauen, die im Iran gegen das frauenverachtende Mullah-Regime auf die Straße gehen!“

     

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  • 25.11.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 10 "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften"

    In seiner Rede zu TOP 10 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Schon vor der Einbringung dieses Gesetzes ist dieses Verfahren bemerkenswert. Bemerkenswert insoweit, als dass der gröbste Anschlag auf die Demokratie durch die Opposition verhindert werden konnte. Denn die von Ihnen im Koalitionsvertrag festgelegte Generalklausel, mit der sie quasi nach obrigkeitsstaatlicher Anordnung darüber entscheiden wollten, was denn einem Bürgerbegehren zugänglich ist oder nicht, haben Sie gleich von vornherein kassiert. Frau Innenministerin, ich danke Ihnen dafür

    Die Einbringung des Gesetzentwurfs ist nicht frei von Kritik, das will ich an dieser Stelle mal ganz deutlich sagen. Denn Formulierungshilfen sind in der Tat zwar üblich, aber sie sind dann, wenn es zu einem Beschluss im Kabinett kommt und dieser Kabinettsbeschluss auch noch durch die Innenministerin in einer Pressekonferenz verkündet wird, nach dem Parlamentsinformationsgesetz nach § 1 Abs. 1 Ziffer 1 Gesetzgebungsvorhaben, über die das Parlament zu informieren ist. Und ich sehe das als einen klaren Verstoß gegen § 1 Abs. 1 des Parlamentsinformationsgesetzes. Deshalb werden wir uns darüber auch noch unterhalten müssen.

    Nicht alles, was in diesem Gesetzentwurf drinsteht, ist schlecht. Ich finde sehr wohl, dass man über die Anhebung der Quoren in der hier gemachten Art und Weise nicht nur reden kann, sondern dass die sehr moderat dafür sorgen, dass es aber zu anderen Hürden kommt, die wir in der Tat aus meiner Sicht durchaus im Lande brauchen. Insoweit hab ich durchaus Verständnis dafür, dass man hier an die Quoren rangeht und dass man mit Fristen arbeitet bei Bürgerbegehren, dass man zum Beispiel bei kassatorischen nur noch innerhalb von drei Monaten damit arbeitet - das finde ich durchaus diskutierbar und auch nicht falsch.

    Die CDU scheint den eigenen Gesetzentwurf aber nicht verstandenen zu haben, denn  sie argumentiert damit, dass die Generalklausel zur grundsätzlichen Aufhebung der Bürgerbegehren gegen Bauleitplanung überführt worden sei, sie sei also noch weitergehender als das, was es vorher gab. Das ist aber nicht der Fall. § 16g Abs. 2 Gemeindeordnung besagt schon heute, dass ein Bürgerbegehren nur gegen den Aufstellungsbeschluss und seine Abänderung zulässig ist. Und hier führen Sie jetzt einzig und allein eine Zweidrittelmehrheit ein, mit der Sie sagen, ein Bürgerbegehren ist nur noch zulässig, wenn zwei Drittel der Gemeindevertretung es beschlossen haben. Das ist die einzige Änderung. Und an der Stelle sage ich Ihnen: Die innere Logik, warum sich das nur auf die Ziffer 6 in diesem Absatz beschränkt, erschließt sich mir nicht, das werden wir im Ausschuss zu beraten haben.

    Der eigentliche Punkt der zeigt, dass der Gesetzentwurf ein Anschlag auf die Beteiligungsrechte von kleinen Fraktionen und kleinen Gruppierungen in Kommunalparlamenten ist, ist die Regelung zu der Fraktionsstärke. Sie wissen ganz genau, dass das Bundesverfassungsgericht Ihnen aufgibt, dass solche Beschränkungen nur zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Gemeindevertretungen möglich sind, wenn diese erforderlich sind. In keinem Satz wird begründet, warum das der Fall ist. Und ich sage Ihnen auch, warum das nicht begründet werden kann: Weil es gar nicht möglich ist. Was erreichen Sie in der Stadtvertretung von Lübeck, wenn Sie die Fraktionsstärke auf drei hochsetzen oder sogar auf vier? Erreichen Sie damit, dass von den sechs Fraktion, die davon betroffen sind und keine Fraktion mehr bilden, dass die dann in der Stadtvertretung nicht mehr reden? Im Gegenteil, es reden doppelt so viele Leute, weil jeder einzelne Stadtvertreter dann das Wort ergreift, statt für seine Fraktion zu sprechen. Sie sorgen damit dafür, dass die Reden deutlich länger und mehr werden. Was Sie aber erreichen wollen, und das tun sie auch, ist, dass die Mitarbeit in den Ausschüssen für die Menschen nicht mehr ermöglicht wird, die sich an der aktiven Kommunalarbeit beteiligen wollen. Und das ist ein Anschlag auf die Demokratie. Denn in Wahrheit erreichen Sie nichts zur besseren Funktionsfähigkeit.

    Sie zitieren aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die sich allerdings auf eine Gemeindeordnung bezieht, die völlig anders ist als unsere. Unsere Gemeindeordnung hat viel mehr Übertragungsmöglichkeiten, in der auch Letztentscheidungen auf die Ausschüsse übertragen werden können. Das ist in Baden-Württemberg ganz anders geregelt. Da muss alles wieder zurück in die Gemeindevertretung. Bei uns führt das dazu, dass es demnächst Parlamentarier erster und zweiter Klasse gibt, nämlich solche, die zwar gewählt sind, aber an bestimmten Entscheidungen nicht mehr beteiligt werden können durch die Übertragung der Letztentscheidung in die Ausschüsse. Und liebe Grüne, Sie selbst haben mal ein Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten. Da ging es um die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen und das hat zum Weghauen der Fünf-Prozent-Hürde geführt. Es führt übrigens bei Ihnen dazu, dass im Kreis Rendsburg-Eckernförde und in vielen anderen Kreistagen inzwischen von Ihren Grünen auch Resolutionen mit abgestimmt werden, die sagen: 'Nein, das machen wir nicht mit.' Machen Sie hier auch nicht mit.

    Selbst die kommunalen Landesverbände bemängeln, dass eine solche Kann-Regelung, die Sie vorsehen, das Problem in die Kreistage, in die Gemeindevertretung verschiebt. Sie sorgt für Zwist und die kommunalen Landesverbände warnen davor, diese Regelung in Kraft zu setzen, weil sie zur Kommunalwahl für die meisten Kommunen gar nicht mehr umsetzbar ist. Ich freue mich auf die Ausschussberatung, in der Ihre Eingriffe am demokratischen Gemeinwesen verhindert werden und ich hoffe auf die Vernunft und Einsicht während dieser Gesetzesberatung."

     

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  • 25.11.2022

    Bernd Buchholz: Besser spät als gar nicht – Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage kommt

    Zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Es ist gut, dass die Ruhegehaltsfähigkeit wieder eingeführt wird. Allerdings hat die CDU ihr Wahlversprechen, sie bereits zum 1. Januar 2023 eingeführt werden soll, nicht eingehalten, denn sie kommt erst zum 1. Juli 2023. Auch wenn die Ruhegehaltsfähigkeit erst nach der Debatte im August auf Druck der Opposition eingeführt wurde, ist sie in der Sache richtig und eine gute Botschaft für die schleswig-holsteinische Polizei. Auch hier gilt: Besser spät als gar nicht."

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  • 25.11.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 34 "Gemeinsamer Bevölkerungsschutz durch Land und Bund"

    In seiner Rede zu TOP 34 (Gemeinsamer Bevölkerungsschutz durch Land und Bund) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Auch von mir gilt als erstes der Dank den unzähligen freiwilligen Menschen, die im Katastrophen-, im Zivil- und im Bevölkerungsschutz insgesamt tätig sind und dabei in den Strukturen dafür arbeiten, dass wir alle geschützt werden.

    Ihr Antrag, liebe CDU und Grüne, hinterlässt mich ein kleines bisschen ratlos, gerade vor dem Hintergrund dessen, dass wir nämlich eigentlich schon mal sehr viel konkreter waren. Nicht nur im Fall selbst geht es um klare Kompetenzabgrenzungen, auch für Ihren Antrag würde ich mir manchmal schon eine klare Zuordnung der Kompetenzen wünschen. Denn Bevölkerungsschutz insgesamt teilt sich in zwei Bereiche: in Katastrophenschutz und in Zivilschutz. Und der Katastrophenschutz ist eindeutig und ausschließlich Länderangelegenheit. Er hat nichts damit zu tun, dass man in diesen Fragen nach Berlin rufen und Milliarden fordern kann, sondern er ist durch das Land zu finanzieren. Liebe Frau Innenministerin, Sie haben ja in der Tat bei der Vorstellung des 10- Punkteplans für den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein am 10. August 2021 erklärt, dass die Landesregierung für 5000 neue Sirenen im Land sorgen und diese montieren lassen will. Und da ist dann die Erklärung der Staatssekretärin über ein Jahr später, dass wir am Warntag am 8. Dezember davon nichts hören werden, weil nichts montiert oder installiert worden ist, schon ernüchternd. Im gleichen Atemzug mit dieser Erklärung dann eine Presseerklärungen herauszugeben, die adressiert, dass der Bund stärker in die Sirenen investieren müsse, ist dann auch schon ein kleines bisschen dreist, denn Katastrophenschutz ist Länderaufgabe. Es gibt natürlich auch Verantwortlichkeiten im Land, die Sie übrigens auch in Ihrem Antrag in diesem Falle mal wieder nicht thematisieren. Was eigentlich trägt das Land jetzt an erhöhten Leistungen dazu bei, dass dieser Katastrophenschutz tatsächlich gewährleistet ist?

    Natürlich sind die Grenzen zwischen dem, was heute Katastrophen- und Zivilschutz ist, an vielen Stellen fließend. Natürlich ist das heute nicht mehr so einfach voneinander abzugrenzen und das ist ja auch in der Strategie zum Ausdruck gekommen. Nur es bleibt dabei: Auch das Land hat hier Verantwortlichkeiten und diese Verantwortlichkeiten müssen wahrgenommen werden. Denn gerade in diesem Jahr haben wir gesehen, dass sich auch gerade im Bereich des Bevölkerungsschutzes die Herausforderungen deutlich verändert haben. Unmittelbar nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs, gab es einen Cyberangriff auf die Mobilfunknetze in der Bundesrepublik Deutschland. Und der hat im Lande Schleswig-Holstein übrigens dazu geführt, dass die Remotesteuerung von Windkraftanlagen an Land und auf See außer Betrieb gesetzt worden waren. Welche fatalen Konsequenzen so etwas auf eine dann entstehende Notsituation haben kann, dass man bei starken Winden plötzlich keinen Einfluss mehr auf Rotorblätter hat, das muss ich Ihnen genauso wenig erzählen wie die Frage, was es eigentlich bedeutet, wenn ein Cyberangriff heute die Stadtwerke, ob in Neumünster oder sonst wo, die Elektrizitätsversorgung in Teilen des Landes bedroht. Diese Bedrohungen sind leider im Jahr 2022 im Herbst viel konkreter und viel größer als sie es in der Vergangenheit waren. Deshalb sind die Anstrengungen auch zu verbessern. Die Anstrengungen beinhalten dann auch das, was das Land tun kann hinsichtlich der Ausstattung der Fahrzeuge, der Ausrüstung und natürlich auch mit einem Kompetenzzentrum. Wir werden uns im Ausschuss sicherlich darüber unterhalten und wir werden uns dann auch darüber unterhalten müssen, ob denn für solche Fälle die notwendige Ausstattung mit entsprechenden Rüstfahrzeugen bei den Feuerwehren heute gewährleistet ist, oder ob die nicht aus der Brandschutzeinheitenbestimmung rausgefallen sind. Ich bin gespannt auf die Beratungen dazu, denn ein verstärkter Bevölkerungsschutz muss uns alle umtreiben."

     

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  • 25.11.2022

    Heiner Garg zu TOP 38 "Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen verbessern"

    In seiner Rede zu TOP 34 (Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen verbessern) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Ich finde die Initiative gut und ich finde sie auch richtig, wenn man sich mal vor Augen führt, dass sich der Blick auf Einschränkungen wirklich extrem langsam verändert. Denn wenn Sie mal einen Blick in die Märzausgabe 2022 des Journal of health monitoring werfen, werden Sie dort das von der WHO 1980 etablierte internationale Klassifikationssystem, also das ICIDH, finden. Das beschrieb damals Krankheiten und Gesundheitsschädigungen, Behinderungen und deren soziale Folgen in Form einer sogenannten Kausalkette. So, als wären dies ganz zwangsläufige Abfolgen. Erst um die Jahrtausendwende, also zwei Jahrzehnte später, leitete die WHO durch die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, der Behinderung und Gesundheit, also das als ICF, ein zentral wichtiges Umdenken ein, in dem das dynamische Gleichgewicht stärker in den Mittelpunkt gerückt wurde.

    Vor diesem Hintergrund können wir jetzt zwei Dinge unternehmen. Entweder kritisieren wir weiter, dass es das bei uns nicht gibt in Schleswig-Holstein. Ich glaube, das hilft allerdings den Betroffenen wenig bis gar nicht. Oder wir machen das, was die Sozialdemokraten vorschlagen und überlegen in diesem Zusammenhang, ob wir das, was es in anderen Bundesländern ja schon gibt, auf Schleswig-Holstein übertragen. Ich glaube aber, wenn ich so die Entwicklung der letzten zehn Jahre sehe, was es an modernen, innovativen Möglichkeiten gibt, könnten wir überlegen, ob wir das für Schleswig-Holstein noch weiterentwickeln können, und zwar als Versorgungsangebot für ein Land mit Inseln und Halligen. Wir müssten also Kompetenzen identifizieren, Kompetenzen gemeinsam nutzbar machen und Kompetenzen bündeln. Wir müssen uns aus meiner Sicht an dieser Stelle auch genau überlegen, wie wir das angehen, denn wir werden das nicht landesweit flächendeckend umsetzen können. Das ist auch nicht gefordert, aber wir können uns ja überlegen, wie man mit dem intelligenten Einsatz von Telematik in der Medizin beispielsweise Kompetenzen überall nutzbar macht. Auch dort, wo man im Zweifel kein Zentrum aus Stein oder Zement aufbaut.

    Ich finde ein solches Zentrum muss sektorenverbinden sein. Es muss intra- und interprofessionell sein, es soll interdisziplinär sein, es muss in jedem Fall die Frage der Diagnostik, der Therapie, der Kommunikation und der Ausbildung berücksichtigen. Da wird auch interministerielle Zusammenarbeit notwendig sein, aber ich glaube, es gibt zumindest zwei vorhandene Möglichkeiten, wie man auch von Landesseite aus finanziell so etwas unterstützt. Und einen Punkt will ich herausgreifen. Die Frage der Zeit, die eine Ärztin oder ein Arzt oder eine Therapeutin oder ein Therapeut für Menschen mit Behinderung aufwendet, ist nochmal ganz anders zu betrachten, als die Zeit, die Patientinnen und Patienten ohne Handikap beanspruchen, obwohl auch dort mehr Zeit für die Medizin notwendig wäre und mehr Zeit bezahlt werden müsste. Aber hier dieses Delta auszugleichen, auch in einem Versuch, dafür beispielsweise wäre der Versorgungssicherungsfonds eine ganz wunderbare Sache. Wie man mit dem Fonds für Barrierefreiheit an anderer Stelle hier etwas auf die Beine stellen kann, das überlasse ich gerne anderen. Aber ich glaube, wenn man das will, dann kriegt man das relativ schnell mit einem überzeugenden Versuch in Schleswig-Holstein für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner hin, denn hier arbeiten Kostenträger, kassenärztliche Vereinigung, Ärztekammer, Zahnärztekammer oder auch die Ärztegenossenschaft innovativer und besser zusammen als in vielen anderen Bundesländern."

     

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  • 25.11.2022

    Annabell Krämer zu TOP 23 "Sportliche Großveranstaltungen in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 23 (Sportliche Großveranstaltungen in Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und sportpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Große internationale und nationale Sportwettbewerbe können bei vielen Menschen eine besondere Begeisterung auslösen. Das Mitfiebern mit den Athletinnen und Athleten und die Atmosphäre drum herum können einen als Zuschauer richtig mitreißen. Auf manche Wettbewerbe fiebern einige richtig hin. Insofern können sich vermutlich zunächst einmal alle hinter dem grundsätzlichen Anliegen des Antrages versammeln, dass sportliche Großveranstaltungen, die in Schleswig-Holstein stattfinden, eine Bereicherung für das Land sein können. Ob man die Landesregierung aber künftig für jede verabschiedete Förderrichtlinie mit einem eigenen Landtagsantrag bejubeln muss, sei dahingestellt. Und ob klimaneutral in diesem Zusammenhang bedeutet, dass internationale Sportler, zum Beispiel im Segeln, nur noch klimaneutral anreisen dürfen, oder ob das Wort einfach nur als Modebegriff eingebaut wurde, müsste uns die Koalition noch einmal genauer erläutern.

    Schleswig-Holstein ist ein sportbegeistertes Land. Das kann man nicht nur bei den erfolgreichen Handball-Teams des Landes sehen. Auch zu den vermeintlich 'kleineren' Sportarten wie Surfen oder Segeln kommen jedes Jahr viele Zuschauer zu den Wettbewerben. Und auch bei den Referenden, ob sich Kiel an einer Bewerbung um Olympische Sommerspiele in Deutschland beteiligen sollte, fiel das Ergebnis hier im Gegensatz zu anderen Orten wie Hamburg stets positiv aus. Sollten daher in der Zukunft weitere Sportevents bei uns im Land Station machen wollen, dann sollte man das selbstverständlich wohlwollend prüfen und gegebenenfalls unterstützen. Dabei muss aber alles im Rahmen bleiben und authentisch sein.

    Die Fußball-WM in Katar führt uns aktuell ja mehr als deutlich vor Augen, wie absurd sportliche Großveranstaltungen sind, wenn es lediglich um Prestige, Inszenierung und Kommerz geht. Der Sport, um den es ja eigentlich gehen sollte, gerät da leider in den Hintergrund. Die Leichtathletikwettbewerbe der European Championships diesen Sommer in München waren da ein schönes Gegenbeispiel: Unter den Zuschauern war eine richtige Begeisterung für den Sport zu spüren. Es muss beim Drumherum nicht immer alles neuer, größer, rekordverdächtiger sein; es braucht keine Megastadien in der Wüste, die nach einer WM nie wieder voll sein werden. Wenn wir also bei uns im Land so wie München im Sommer zeigen können, dass auch alles eine Nummer bescheidener und dafür emotionaler geht, dann unterstützen wir das gerne."

     

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 05.12.2022

    Bernd Buchholz: Lippenbekenntnisse reichen nicht aus

    Zum heutigen Gespräch der Landesregierung mit Vertretern der Wehrtechnik erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Bei der Ausstattung der Bundeswehr gibt es massiven Nachholbedarf. Das liegt vor allem an den Versäumnissen der zahlreichen Verteidigungsministerinnen und -ministern der Union in den vergangenen Jahren. Es ist daher richtig, dass auf Vorschlag von Olaf Scholz und Christian Lindner das Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro für die Ausstattung unserer Bundeswehr beschlossen wurde. Die schleswig-holsteinische Wehrtechnik kann mit ihrem Know-How und ihrer Innovationskraft einen erheblichen Beitrag zur Modernisierung der Bundeswehr beitragen. Hier ist jetzt aber auch die Verteidigungsministerin dringend gefordert, die bereitgestellten Mittel endlich in konkrete Aufträge fließen zu lassen.
    Für die Wehrtechnik bleiben aber auch die allgemeinen Finanzierungsbedingungen eine große Herausforderung. Die schriftliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss hat gerade erst wieder mehr als deutlich vor Augen geführt, wie sehr die sogenannten Nachhaltigkeitskriterien die Finanzierung von Projekten gefährden können. Es freut mich, dass Ministerpräsident Daniel Günther und Wirtschaftsminister Claus Madsen diese Bedrohung ebenfalls erkennen. Ich hoffe daher sehr, dass die beiden dafür sorgen werden, dass CDU und Grüne unserem entsprechenden FDP-Antrag am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss zustimmen werden, sodass ein klares Signal an die Wehrtechnikbranche gesendet wird. Reine Lippenbekenntnisse, nur um den Grünen Koalitionspartner ruhigzustellen, reichen nicht aus.“

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  • 29.03.2017

    Christopher Vogt: Mit SPD und Grünen bleibt es beim verkehrspolitischen Stillstand

    „Man muss nun wahrlich kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass es mit SPD und Grünen beim verkehrspolitischen Stillstand bleiben wird. Da reicht ein kurzer Blick in deren Wahlprogramme. Das einzige große Verkehrsprojekt, das in dieser Wahlperiode vorangekommen ist, ist der A7-Ausbau, den die Vorgängerregierung als ÖPP-Projekt mit der DEGES auf den Weg gebracht hatte. Und dafür lässt sich der Ministerpräsident auch noch bei jedem frei gegebenen Abschnitt feiern.

     

    Das Problem bei der Beltquerung und der A20 ist der fehlende politische Wille bei SPD und Grünen, der in viel zu geringen Planungskapazitäten und vermeintlichen Kommunikationspannen zum Ausdruck kommt. Minister Meyer hat es geschafft, die Planungskapazitäten in seinem Hause in den vergangenen fünf Jahren zu verringern – und dies vor dem Hintergrund erheblich gestiegener Aufgaben. Aus diesem Grund kommen diese Projekte nicht voran. Die Bürgerinnen und Bürger verlieren dadurch zunehmend den Glauben an die Umsetzung von parlamentarischen Beschlüssen, was der parlamentarischen Demokratie insgesamt schadet.

     

    Während man in Dänemark über uns nur noch den Kopf schüttelt, gibt es für die ‚Beltretter‘ und die grünen Verbände Grund zur Freude. Wenn Frau Heinold nun behauptet, dass der Weiterbau der A20 in Berlin entschieden werde, irrt sie oder täuscht bewusst die Öffentlichkeit. Das Verkehrsministerium in Kiel muss endlich die einzelnen Bauabschnitte fertig planen und anfangen zu bauen. Darüber werden die Bürgerinnen und Bürger am 7. Mai abstimmen.“

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  • 06.12.2022

    Christopher Vogt: Robert Habeck darf die Planungsbeschleunigung nicht weiter blockieren - jetzt ist Günther gefordert

    Zur aktuellen Berichterstattung über die Planungsbeschleunigung bei Infrastrukturprojekten erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wir unterstützen die Pläne des Bundesverkehrsministers zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vollumfänglich und fordern die Grünen auf, diese nicht weiter im Bundeskabinett zu blockieren. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass die Grünen darin einen Verstoß gegen den Koalitionsvertrag erkennen wollen, denn das genaue Gegenteil ist richtig: SPD, Grüne und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren ‚mindestens zu halbieren‘. Dies gilt für alle Infrastrukturprojekte und nicht nur für die Bahn. Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass es dem Klimaschutz dienen würde, wenn gesetzlich festgeschriebene und dringend benötigte Infrastrukturprojekte durch überbordende Bürokratie weiter verzögert und verteuert werden sollen. Das ist wirklich abstrus, würde das Vertrauen in demokratische Entscheidungen untergraben und kostbares Steuergeld verschwenden. Wenn die Grünen wirklich etwas für die Erreichung der Klimaziele tun wollen, sollten sie zunächst damit aufhören, Kernkraftwerke durch Kohlekraftwerke zu ersetzen.

    Es ist gut, dass Landesverkehrsminister Madsen die Pläne des Bundesverkehrsministers öffentlich unterstützt. Wir erwarten aber auch, dass sich der Ministerpräsident jetzt bei seinem ehemaligen Stellvertreter Robert Habeck persönlich dafür einsetzt, dass die Planungsbeschleunigung von ihm und seinen Grünen nicht weiter blockiert wird. Daniel Günther hatte zum Antritt seiner schwarz-grünen Koalition den Einsatz für Planungsbeschleunigung versprochen. Jetzt kann und muss er liefern. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet ein Bundeswirtschaftsminister aus Schleswig-Holstein hier den Koalitionsvertrag einfach uminterpretiert und die alten Befindlichkeiten seiner Partei über die Interessen seines Bundeslandes stellt.“

     

     

     

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