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  • 29.03.2017

    Dr. Heiner Garg: Küstenkoalition kann keinen Haushalt

    „Die Küstenkoalition behauptete fünf Jahre von sich selbst, sie könne Haushalt. Das ist schlicht falsch. Die Bürgerinnen und Bürger lassen sich durch solch ebenso einfältige wie falsche Behauptungen nicht täuschen.

     

    Fakt ist, der Schuldenberg Schleswig-Holsteins ist von 2015 bis Ende 2016 um 6,1 Prozent auf 29,35 Milliarden Euro gewachsen.

     

    Die Misere um die HSH Nordbank und der Ankauf der notleidenden Kredite durch die Länder ist maßgeblich verantwortlich für diese desaströse Entwicklung. Bei der Behauptung der Finanzministerin, dies solle der Schonung des Landesvermögens dienen, handelt es sich um ‚alternative Fakten‘. Tatsächlich ist diese Rekordsumme der Verschuldung des Landes das wahre politische Erbe der Küstenkoalition."

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  • 25.11.2022

    Annabell Krämer zu TOP 37+49 "Gewalt gegen Frauen entschieden entgegentreten"

    In ihrer Rede zu TOP 37+49 (Gewalt gegen Frauen entschieden entgegentreten - Frauenfacheinrichtungen bedarfsgerecht finanzieren sowie Frauen schützen – Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Jeder hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Trotzdem ist jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von psychischer oder physischer – oft sexueller – Gewalt betroffen. Jeder nimmt Gewalt anders wahr. Was zwischen Partnern und Eheleuten passiert, dringt oft erst ans Tageslicht, wenn die Grenzüberschreitung für die Außenwelt nicht mehr zu übersehen ist. Dieses Grenzüberschreiten fängt in der Regel jedoch viel früher an.

    Es braucht im Schnitt sieben Jahre, bis sich eine Frau aus einer Partnerschaft löst, in der sie Gewalt erfahren hat. In diesen sieben Jahren hat sie zum Teil Unerträgliches erlebt und nicht selten verdrängt. Erst nach diesen durchschnittlich sieben Jahren ist der Leidensdruck so groß, dass externe Hilfe niedrigschwellig genug ist. Scham, irrtümlich eigene Schuld suchend und Unkenntnis über Hilfsangebote führen dazu, dass die Leidenszeit unerträglich lange ist.

    Wie sieht es jedoch aus mit den tatsächlichen Hilfsangeboten in unserem Land?  Die dringend notwendige Hilfe, sei es eine Beratungsstelle oder ein Platz in einem Frauenhaus oder beides, bekommt eine Frau nur dann schnell, wenn sie sich in einer akuten Notsituation befindet. Eine Frau, die hingegen jahrelang geschlagen oder psychisch missbraucht wurde, muss nicht selten mehrere Wochen warten, bis die dringend notwendige Hilfe erfolgen kann. Die Frauenberatungsstellen wollen jegliche Hilfe zeitnah zukommen lassen, sind jedoch hoffnungslos überlaufen. Es darf in unserem Land nicht passieren, dass Frauen, die Hilfe benötigen, diese aufgrund eines zu niedrigen Angebots nicht sofort erhalten.

    Wir brauchen mehr Beratungsstellen und eine Finanzierungsstruktur, die sicherstellt, dass die Menschen, die in der Beratungsstelle arbeiten, nicht jährlich um ihren Job fürchten müssen. Aus diesem Grund beantragen wir heute, dass die jährlich erneut zu bewilligenden Zuwendungsmittel für die Frauenberatung um 150.000 Euro aufgestockt und in den regulären Vorwegabzug des FAG überführt und somit dynamisiert werden. Hier können wir mit einer Umschichtung ins FAG auch Bürokratieabbau für das Ministerium und die Facheinrichtungen bewirken. Schleswig-Holstein ist bei der Finanzierung der Frauenfacheinrichtungen vorbildlich, weil bereits Mittel über das Finanzausgleichsgesetz geregelt sind. Die Finanzierung sollte somit einheitlich – abgesehen von temporären Zuwendungen und Projektzuschüssen – hierüber erfolgen.

    Auch die Frauenberatungsstellen haben das Problem des Fachkräftemangels. Hier kann das Land durch Verstetigung der Mittel über das FAG Abhilfe schaffen, indem die zusätzlichen Stellen, die momentan jährlich beantragt werden müssen, endlich entfristet werden. Der Bedarf wird sich schließlich kaum reduzieren. Gleichzeitig haben wir jedoch einen Flickenteppich bei Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern. Es fehlt eine ganzheitliche Koordinierung. Wie in den Empfehlungen der AG 35 des Landespräventionsrates vorgeschlagen, werden wir nun ein Kompetenzzentrum einrichten. Das Kompetenzzentrum soll die Frauenfacheinrichtungen vernetzen und als Anlaufstelle für all diejenigen dienen, die Konzepte zur Prävention und Sensibilisierung erstellen und in die Breite bringen wollen. Ehrenamtliche Einrichtungen, wie zum Beispiel die des Sports, hätten so eine gezielte Anlaufstelle.

    Es ist zudem an der Zeit, eine landesweite Kampagne ins Leben zu rufen. Von Gewalt betroffene Frauen müssen einen niedrigschwelligeren Zugang zu den Hilfs- und Beratungsangeboten bekommen. Jede gewaltbetroffene oder bedrohte Frau muss wissen, dass ihr Unrecht widerfährt und Schleswig-Holstein nicht tatenlos zusieht, sondern Hilfe anbietet. Du bist nicht alleine – wir helfen dir! Nur durch mehr Angebote und Sensibilisierung werden wir es schaffen, dass das durchschnittliche Martyrium zukünftig keine durchschnittlich sieben Jahre mehr dauert. Jedes Jahr, jeder Monat, jeder Tag ist hier zu viel. Frauenrechte müssen überall auf der Welt gelten! Wir stehen in Solidarität mit den Frauen, die im Iran gegen das frauenverachtende Mullah-Regime auf die Straße gehen!“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 25.11.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 10 "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften"

    In seiner Rede zu TOP 10 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Schon vor der Einbringung dieses Gesetzes ist dieses Verfahren bemerkenswert. Bemerkenswert insoweit, als dass der gröbste Anschlag auf die Demokratie durch die Opposition verhindert werden konnte. Denn die von Ihnen im Koalitionsvertrag festgelegte Generalklausel, mit der sie quasi nach obrigkeitsstaatlicher Anordnung darüber entscheiden wollten, was denn einem Bürgerbegehren zugänglich ist oder nicht, haben Sie gleich von vornherein kassiert. Frau Innenministerin, ich danke Ihnen dafür

    Die Einbringung des Gesetzentwurfs ist nicht frei von Kritik, das will ich an dieser Stelle mal ganz deutlich sagen. Denn Formulierungshilfen sind in der Tat zwar üblich, aber sie sind dann, wenn es zu einem Beschluss im Kabinett kommt und dieser Kabinettsbeschluss auch noch durch die Innenministerin in einer Pressekonferenz verkündet wird, nach dem Parlamentsinformationsgesetz nach § 1 Abs. 1 Ziffer 1 Gesetzgebungsvorhaben, über die das Parlament zu informieren ist. Und ich sehe das als einen klaren Verstoß gegen § 1 Abs. 1 des Parlamentsinformationsgesetzes. Deshalb werden wir uns darüber auch noch unterhalten müssen.

    Nicht alles, was in diesem Gesetzentwurf drinsteht, ist schlecht. Ich finde sehr wohl, dass man über die Anhebung der Quoren in der hier gemachten Art und Weise nicht nur reden kann, sondern dass die sehr moderat dafür sorgen, dass es aber zu anderen Hürden kommt, die wir in der Tat aus meiner Sicht durchaus im Lande brauchen. Insoweit hab ich durchaus Verständnis dafür, dass man hier an die Quoren rangeht und dass man mit Fristen arbeitet bei Bürgerbegehren, dass man zum Beispiel bei kassatorischen nur noch innerhalb von drei Monaten damit arbeitet - das finde ich durchaus diskutierbar und auch nicht falsch.

    Die CDU scheint den eigenen Gesetzentwurf aber nicht verstandenen zu haben, denn  sie argumentiert damit, dass die Generalklausel zur grundsätzlichen Aufhebung der Bürgerbegehren gegen Bauleitplanung überführt worden sei, sie sei also noch weitergehender als das, was es vorher gab. Das ist aber nicht der Fall. § 16g Abs. 2 Gemeindeordnung besagt schon heute, dass ein Bürgerbegehren nur gegen den Aufstellungsbeschluss und seine Abänderung zulässig ist. Und hier führen Sie jetzt einzig und allein eine Zweidrittelmehrheit ein, mit der Sie sagen, ein Bürgerbegehren ist nur noch zulässig, wenn zwei Drittel der Gemeindevertretung es beschlossen haben. Das ist die einzige Änderung. Und an der Stelle sage ich Ihnen: Die innere Logik, warum sich das nur auf die Ziffer 6 in diesem Absatz beschränkt, erschließt sich mir nicht, das werden wir im Ausschuss zu beraten haben.

    Der eigentliche Punkt der zeigt, dass der Gesetzentwurf ein Anschlag auf die Beteiligungsrechte von kleinen Fraktionen und kleinen Gruppierungen in Kommunalparlamenten ist, ist die Regelung zu der Fraktionsstärke. Sie wissen ganz genau, dass das Bundesverfassungsgericht Ihnen aufgibt, dass solche Beschränkungen nur zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Gemeindevertretungen möglich sind, wenn diese erforderlich sind. In keinem Satz wird begründet, warum das der Fall ist. Und ich sage Ihnen auch, warum das nicht begründet werden kann: Weil es gar nicht möglich ist. Was erreichen Sie in der Stadtvertretung von Lübeck, wenn Sie die Fraktionsstärke auf drei hochsetzen oder sogar auf vier? Erreichen Sie damit, dass von den sechs Fraktion, die davon betroffen sind und keine Fraktion mehr bilden, dass die dann in der Stadtvertretung nicht mehr reden? Im Gegenteil, es reden doppelt so viele Leute, weil jeder einzelne Stadtvertreter dann das Wort ergreift, statt für seine Fraktion zu sprechen. Sie sorgen damit dafür, dass die Reden deutlich länger und mehr werden. Was Sie aber erreichen wollen, und das tun sie auch, ist, dass die Mitarbeit in den Ausschüssen für die Menschen nicht mehr ermöglicht wird, die sich an der aktiven Kommunalarbeit beteiligen wollen. Und das ist ein Anschlag auf die Demokratie. Denn in Wahrheit erreichen Sie nichts zur besseren Funktionsfähigkeit.

    Sie zitieren aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die sich allerdings auf eine Gemeindeordnung bezieht, die völlig anders ist als unsere. Unsere Gemeindeordnung hat viel mehr Übertragungsmöglichkeiten, in der auch Letztentscheidungen auf die Ausschüsse übertragen werden können. Das ist in Baden-Württemberg ganz anders geregelt. Da muss alles wieder zurück in die Gemeindevertretung. Bei uns führt das dazu, dass es demnächst Parlamentarier erster und zweiter Klasse gibt, nämlich solche, die zwar gewählt sind, aber an bestimmten Entscheidungen nicht mehr beteiligt werden können durch die Übertragung der Letztentscheidung in die Ausschüsse. Und liebe Grüne, Sie selbst haben mal ein Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten. Da ging es um die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen und das hat zum Weghauen der Fünf-Prozent-Hürde geführt. Es führt übrigens bei Ihnen dazu, dass im Kreis Rendsburg-Eckernförde und in vielen anderen Kreistagen inzwischen von Ihren Grünen auch Resolutionen mit abgestimmt werden, die sagen: 'Nein, das machen wir nicht mit.' Machen Sie hier auch nicht mit.

    Selbst die kommunalen Landesverbände bemängeln, dass eine solche Kann-Regelung, die Sie vorsehen, das Problem in die Kreistage, in die Gemeindevertretung verschiebt. Sie sorgt für Zwist und die kommunalen Landesverbände warnen davor, diese Regelung in Kraft zu setzen, weil sie zur Kommunalwahl für die meisten Kommunen gar nicht mehr umsetzbar ist. Ich freue mich auf die Ausschussberatung, in der Ihre Eingriffe am demokratischen Gemeinwesen verhindert werden und ich hoffe auf die Vernunft und Einsicht während dieser Gesetzesberatung."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 25.11.2022

    Bernd Buchholz: Besser spät als gar nicht – Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage kommt

    Zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Es ist gut, dass die Ruhegehaltsfähigkeit wieder eingeführt wird. Allerdings hat die CDU ihr Wahlversprechen, sie bereits zum 1. Januar 2023 eingeführt werden soll, nicht eingehalten, denn sie kommt erst zum 1. Juli 2023. Auch wenn die Ruhegehaltsfähigkeit erst nach der Debatte im August auf Druck der Opposition eingeführt wurde, ist sie in der Sache richtig und eine gute Botschaft für die schleswig-holsteinische Polizei. Auch hier gilt: Besser spät als gar nicht."

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  • 25.11.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 34 "Gemeinsamer Bevölkerungsschutz durch Land und Bund"

    In seiner Rede zu TOP 34 (Gemeinsamer Bevölkerungsschutz durch Land und Bund) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Auch von mir gilt als erstes der Dank den unzähligen freiwilligen Menschen, die im Katastrophen-, im Zivil- und im Bevölkerungsschutz insgesamt tätig sind und dabei in den Strukturen dafür arbeiten, dass wir alle geschützt werden.

    Ihr Antrag, liebe CDU und Grüne, hinterlässt mich ein kleines bisschen ratlos, gerade vor dem Hintergrund dessen, dass wir nämlich eigentlich schon mal sehr viel konkreter waren. Nicht nur im Fall selbst geht es um klare Kompetenzabgrenzungen, auch für Ihren Antrag würde ich mir manchmal schon eine klare Zuordnung der Kompetenzen wünschen. Denn Bevölkerungsschutz insgesamt teilt sich in zwei Bereiche: in Katastrophenschutz und in Zivilschutz. Und der Katastrophenschutz ist eindeutig und ausschließlich Länderangelegenheit. Er hat nichts damit zu tun, dass man in diesen Fragen nach Berlin rufen und Milliarden fordern kann, sondern er ist durch das Land zu finanzieren. Liebe Frau Innenministerin, Sie haben ja in der Tat bei der Vorstellung des 10- Punkteplans für den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein am 10. August 2021 erklärt, dass die Landesregierung für 5000 neue Sirenen im Land sorgen und diese montieren lassen will. Und da ist dann die Erklärung der Staatssekretärin über ein Jahr später, dass wir am Warntag am 8. Dezember davon nichts hören werden, weil nichts montiert oder installiert worden ist, schon ernüchternd. Im gleichen Atemzug mit dieser Erklärung dann eine Presseerklärungen herauszugeben, die adressiert, dass der Bund stärker in die Sirenen investieren müsse, ist dann auch schon ein kleines bisschen dreist, denn Katastrophenschutz ist Länderaufgabe. Es gibt natürlich auch Verantwortlichkeiten im Land, die Sie übrigens auch in Ihrem Antrag in diesem Falle mal wieder nicht thematisieren. Was eigentlich trägt das Land jetzt an erhöhten Leistungen dazu bei, dass dieser Katastrophenschutz tatsächlich gewährleistet ist?

    Natürlich sind die Grenzen zwischen dem, was heute Katastrophen- und Zivilschutz ist, an vielen Stellen fließend. Natürlich ist das heute nicht mehr so einfach voneinander abzugrenzen und das ist ja auch in der Strategie zum Ausdruck gekommen. Nur es bleibt dabei: Auch das Land hat hier Verantwortlichkeiten und diese Verantwortlichkeiten müssen wahrgenommen werden. Denn gerade in diesem Jahr haben wir gesehen, dass sich auch gerade im Bereich des Bevölkerungsschutzes die Herausforderungen deutlich verändert haben. Unmittelbar nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs, gab es einen Cyberangriff auf die Mobilfunknetze in der Bundesrepublik Deutschland. Und der hat im Lande Schleswig-Holstein übrigens dazu geführt, dass die Remotesteuerung von Windkraftanlagen an Land und auf See außer Betrieb gesetzt worden waren. Welche fatalen Konsequenzen so etwas auf eine dann entstehende Notsituation haben kann, dass man bei starken Winden plötzlich keinen Einfluss mehr auf Rotorblätter hat, das muss ich Ihnen genauso wenig erzählen wie die Frage, was es eigentlich bedeutet, wenn ein Cyberangriff heute die Stadtwerke, ob in Neumünster oder sonst wo, die Elektrizitätsversorgung in Teilen des Landes bedroht. Diese Bedrohungen sind leider im Jahr 2022 im Herbst viel konkreter und viel größer als sie es in der Vergangenheit waren. Deshalb sind die Anstrengungen auch zu verbessern. Die Anstrengungen beinhalten dann auch das, was das Land tun kann hinsichtlich der Ausstattung der Fahrzeuge, der Ausrüstung und natürlich auch mit einem Kompetenzzentrum. Wir werden uns im Ausschuss sicherlich darüber unterhalten und wir werden uns dann auch darüber unterhalten müssen, ob denn für solche Fälle die notwendige Ausstattung mit entsprechenden Rüstfahrzeugen bei den Feuerwehren heute gewährleistet ist, oder ob die nicht aus der Brandschutzeinheitenbestimmung rausgefallen sind. Ich bin gespannt auf die Beratungen dazu, denn ein verstärkter Bevölkerungsschutz muss uns alle umtreiben."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 25.11.2022

    Heiner Garg zu TOP 38 "Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen verbessern"

    In seiner Rede zu TOP 34 (Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen verbessern) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Ich finde die Initiative gut und ich finde sie auch richtig, wenn man sich mal vor Augen führt, dass sich der Blick auf Einschränkungen wirklich extrem langsam verändert. Denn wenn Sie mal einen Blick in die Märzausgabe 2022 des Journal of health monitoring werfen, werden Sie dort das von der WHO 1980 etablierte internationale Klassifikationssystem, also das ICIDH, finden. Das beschrieb damals Krankheiten und Gesundheitsschädigungen, Behinderungen und deren soziale Folgen in Form einer sogenannten Kausalkette. So, als wären dies ganz zwangsläufige Abfolgen. Erst um die Jahrtausendwende, also zwei Jahrzehnte später, leitete die WHO durch die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, der Behinderung und Gesundheit, also das als ICF, ein zentral wichtiges Umdenken ein, in dem das dynamische Gleichgewicht stärker in den Mittelpunkt gerückt wurde.

    Vor diesem Hintergrund können wir jetzt zwei Dinge unternehmen. Entweder kritisieren wir weiter, dass es das bei uns nicht gibt in Schleswig-Holstein. Ich glaube, das hilft allerdings den Betroffenen wenig bis gar nicht. Oder wir machen das, was die Sozialdemokraten vorschlagen und überlegen in diesem Zusammenhang, ob wir das, was es in anderen Bundesländern ja schon gibt, auf Schleswig-Holstein übertragen. Ich glaube aber, wenn ich so die Entwicklung der letzten zehn Jahre sehe, was es an modernen, innovativen Möglichkeiten gibt, könnten wir überlegen, ob wir das für Schleswig-Holstein noch weiterentwickeln können, und zwar als Versorgungsangebot für ein Land mit Inseln und Halligen. Wir müssten also Kompetenzen identifizieren, Kompetenzen gemeinsam nutzbar machen und Kompetenzen bündeln. Wir müssen uns aus meiner Sicht an dieser Stelle auch genau überlegen, wie wir das angehen, denn wir werden das nicht landesweit flächendeckend umsetzen können. Das ist auch nicht gefordert, aber wir können uns ja überlegen, wie man mit dem intelligenten Einsatz von Telematik in der Medizin beispielsweise Kompetenzen überall nutzbar macht. Auch dort, wo man im Zweifel kein Zentrum aus Stein oder Zement aufbaut.

    Ich finde ein solches Zentrum muss sektorenverbinden sein. Es muss intra- und interprofessionell sein, es soll interdisziplinär sein, es muss in jedem Fall die Frage der Diagnostik, der Therapie, der Kommunikation und der Ausbildung berücksichtigen. Da wird auch interministerielle Zusammenarbeit notwendig sein, aber ich glaube, es gibt zumindest zwei vorhandene Möglichkeiten, wie man auch von Landesseite aus finanziell so etwas unterstützt. Und einen Punkt will ich herausgreifen. Die Frage der Zeit, die eine Ärztin oder ein Arzt oder eine Therapeutin oder ein Therapeut für Menschen mit Behinderung aufwendet, ist nochmal ganz anders zu betrachten, als die Zeit, die Patientinnen und Patienten ohne Handikap beanspruchen, obwohl auch dort mehr Zeit für die Medizin notwendig wäre und mehr Zeit bezahlt werden müsste. Aber hier dieses Delta auszugleichen, auch in einem Versuch, dafür beispielsweise wäre der Versorgungssicherungsfonds eine ganz wunderbare Sache. Wie man mit dem Fonds für Barrierefreiheit an anderer Stelle hier etwas auf die Beine stellen kann, das überlasse ich gerne anderen. Aber ich glaube, wenn man das will, dann kriegt man das relativ schnell mit einem überzeugenden Versuch in Schleswig-Holstein für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner hin, denn hier arbeiten Kostenträger, kassenärztliche Vereinigung, Ärztekammer, Zahnärztekammer oder auch die Ärztegenossenschaft innovativer und besser zusammen als in vielen anderen Bundesländern."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 25.11.2022

    Annabell Krämer zu TOP 23 "Sportliche Großveranstaltungen in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 23 (Sportliche Großveranstaltungen in Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und sportpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Große internationale und nationale Sportwettbewerbe können bei vielen Menschen eine besondere Begeisterung auslösen. Das Mitfiebern mit den Athletinnen und Athleten und die Atmosphäre drum herum können einen als Zuschauer richtig mitreißen. Auf manche Wettbewerbe fiebern einige richtig hin. Insofern können sich vermutlich zunächst einmal alle hinter dem grundsätzlichen Anliegen des Antrages versammeln, dass sportliche Großveranstaltungen, die in Schleswig-Holstein stattfinden, eine Bereicherung für das Land sein können. Ob man die Landesregierung aber künftig für jede verabschiedete Förderrichtlinie mit einem eigenen Landtagsantrag bejubeln muss, sei dahingestellt. Und ob klimaneutral in diesem Zusammenhang bedeutet, dass internationale Sportler, zum Beispiel im Segeln, nur noch klimaneutral anreisen dürfen, oder ob das Wort einfach nur als Modebegriff eingebaut wurde, müsste uns die Koalition noch einmal genauer erläutern.

    Schleswig-Holstein ist ein sportbegeistertes Land. Das kann man nicht nur bei den erfolgreichen Handball-Teams des Landes sehen. Auch zu den vermeintlich 'kleineren' Sportarten wie Surfen oder Segeln kommen jedes Jahr viele Zuschauer zu den Wettbewerben. Und auch bei den Referenden, ob sich Kiel an einer Bewerbung um Olympische Sommerspiele in Deutschland beteiligen sollte, fiel das Ergebnis hier im Gegensatz zu anderen Orten wie Hamburg stets positiv aus. Sollten daher in der Zukunft weitere Sportevents bei uns im Land Station machen wollen, dann sollte man das selbstverständlich wohlwollend prüfen und gegebenenfalls unterstützen. Dabei muss aber alles im Rahmen bleiben und authentisch sein.

    Die Fußball-WM in Katar führt uns aktuell ja mehr als deutlich vor Augen, wie absurd sportliche Großveranstaltungen sind, wenn es lediglich um Prestige, Inszenierung und Kommerz geht. Der Sport, um den es ja eigentlich gehen sollte, gerät da leider in den Hintergrund. Die Leichtathletikwettbewerbe der European Championships diesen Sommer in München waren da ein schönes Gegenbeispiel: Unter den Zuschauern war eine richtige Begeisterung für den Sport zu spüren. Es muss beim Drumherum nicht immer alles neuer, größer, rekordverdächtiger sein; es braucht keine Megastadien in der Wüste, die nach einer WM nie wieder voll sein werden. Wenn wir also bei uns im Land so wie München im Sommer zeigen können, dass auch alles eine Nummer bescheidener und dafür emotionaler geht, dann unterstützen wir das gerne."

     

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 05.12.2022

    Bernd Buchholz: Lippenbekenntnisse reichen nicht aus

    Zum heutigen Gespräch der Landesregierung mit Vertretern der Wehrtechnik erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Bei der Ausstattung der Bundeswehr gibt es massiven Nachholbedarf. Das liegt vor allem an den Versäumnissen der zahlreichen Verteidigungsministerinnen und -ministern der Union in den vergangenen Jahren. Es ist daher richtig, dass auf Vorschlag von Olaf Scholz und Christian Lindner das Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro für die Ausstattung unserer Bundeswehr beschlossen wurde. Die schleswig-holsteinische Wehrtechnik kann mit ihrem Know-How und ihrer Innovationskraft einen erheblichen Beitrag zur Modernisierung der Bundeswehr beitragen. Hier ist jetzt aber auch die Verteidigungsministerin dringend gefordert, die bereitgestellten Mittel endlich in konkrete Aufträge fließen zu lassen.
    Für die Wehrtechnik bleiben aber auch die allgemeinen Finanzierungsbedingungen eine große Herausforderung. Die schriftliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss hat gerade erst wieder mehr als deutlich vor Augen geführt, wie sehr die sogenannten Nachhaltigkeitskriterien die Finanzierung von Projekten gefährden können. Es freut mich, dass Ministerpräsident Daniel Günther und Wirtschaftsminister Claus Madsen diese Bedrohung ebenfalls erkennen. Ich hoffe daher sehr, dass die beiden dafür sorgen werden, dass CDU und Grüne unserem entsprechenden FDP-Antrag am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss zustimmen werden, sodass ein klares Signal an die Wehrtechnikbranche gesendet wird. Reine Lippenbekenntnisse, nur um den Grünen Koalitionspartner ruhigzustellen, reichen nicht aus.“

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  • 29.03.2017

    Christopher Vogt: Mit SPD und Grünen bleibt es beim verkehrspolitischen Stillstand

    „Man muss nun wahrlich kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass es mit SPD und Grünen beim verkehrspolitischen Stillstand bleiben wird. Da reicht ein kurzer Blick in deren Wahlprogramme. Das einzige große Verkehrsprojekt, das in dieser Wahlperiode vorangekommen ist, ist der A7-Ausbau, den die Vorgängerregierung als ÖPP-Projekt mit der DEGES auf den Weg gebracht hatte. Und dafür lässt sich der Ministerpräsident auch noch bei jedem frei gegebenen Abschnitt feiern.

     

    Das Problem bei der Beltquerung und der A20 ist der fehlende politische Wille bei SPD und Grünen, der in viel zu geringen Planungskapazitäten und vermeintlichen Kommunikationspannen zum Ausdruck kommt. Minister Meyer hat es geschafft, die Planungskapazitäten in seinem Hause in den vergangenen fünf Jahren zu verringern – und dies vor dem Hintergrund erheblich gestiegener Aufgaben. Aus diesem Grund kommen diese Projekte nicht voran. Die Bürgerinnen und Bürger verlieren dadurch zunehmend den Glauben an die Umsetzung von parlamentarischen Beschlüssen, was der parlamentarischen Demokratie insgesamt schadet.

     

    Während man in Dänemark über uns nur noch den Kopf schüttelt, gibt es für die ‚Beltretter‘ und die grünen Verbände Grund zur Freude. Wenn Frau Heinold nun behauptet, dass der Weiterbau der A20 in Berlin entschieden werde, irrt sie oder täuscht bewusst die Öffentlichkeit. Das Verkehrsministerium in Kiel muss endlich die einzelnen Bauabschnitte fertig planen und anfangen zu bauen. Darüber werden die Bürgerinnen und Bürger am 7. Mai abstimmen.“

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  • 06.12.2022

    Christopher Vogt: Robert Habeck darf die Planungsbeschleunigung nicht weiter blockieren - jetzt ist Günther gefordert

    Zur aktuellen Berichterstattung über die Planungsbeschleunigung bei Infrastrukturprojekten erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wir unterstützen die Pläne des Bundesverkehrsministers zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vollumfänglich und fordern die Grünen auf, diese nicht weiter im Bundeskabinett zu blockieren. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass die Grünen darin einen Verstoß gegen den Koalitionsvertrag erkennen wollen, denn das genaue Gegenteil ist richtig: SPD, Grüne und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren ‚mindestens zu halbieren‘. Dies gilt für alle Infrastrukturprojekte und nicht nur für die Bahn. Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass es dem Klimaschutz dienen würde, wenn gesetzlich festgeschriebene und dringend benötigte Infrastrukturprojekte durch überbordende Bürokratie weiter verzögert und verteuert werden sollen. Das ist wirklich abstrus, würde das Vertrauen in demokratische Entscheidungen untergraben und kostbares Steuergeld verschwenden. Wenn die Grünen wirklich etwas für die Erreichung der Klimaziele tun wollen, sollten sie zunächst damit aufhören, Kernkraftwerke durch Kohlekraftwerke zu ersetzen.

    Es ist gut, dass Landesverkehrsminister Madsen die Pläne des Bundesverkehrsministers öffentlich unterstützt. Wir erwarten aber auch, dass sich der Ministerpräsident jetzt bei seinem ehemaligen Stellvertreter Robert Habeck persönlich dafür einsetzt, dass die Planungsbeschleunigung von ihm und seinen Grünen nicht weiter blockiert wird. Daniel Günther hatte zum Antritt seiner schwarz-grünen Koalition den Einsatz für Planungsbeschleunigung versprochen. Jetzt kann und muss er liefern. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet ein Bundeswirtschaftsminister aus Schleswig-Holstein hier den Koalitionsvertrag einfach uminterpretiert und die alten Befindlichkeiten seiner Partei über die Interessen seines Bundeslandes stellt.“

     

     

     

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  • 06.12.2022

    Heiner Garg: Die Ampel ist auf dem richtigen Weg

    Zur heute in Berlin vorgestellten Reform der Krankenhausfinanzierung erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Mit dem heute vorgestellten Konzept zur Reform der Krankenhausfinanzierung ist die Ampel-Koalition auf einem guten Weg zu einer zukunftssicheren Versorgung. Ich freue mich sehr, dass dieses zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag jetzt in die Umsetzung geht. Entscheidend für den Erfolg wird dabei vor allem auch sein, ob es gelingt, dass sich alle Akteure ihrer Verantwortung bewusst sind und neben der Finanzierungsreform auch die Struktur der Versorgung in ganz Deutschland zukunftsfest weiterentwickelt wird. Nicht jedes Krankenhausbett in einem Landeskrankenhausplan eines Bundeslandes ist nämlich ein Indikator für bedarfsgerechte Versorgung. Insofern ist der Ansatz der Bundesregierung gut und richtig.

    Schleswig-Holsteins Landesregierung ist jetzt vor allem gefordert, weiterhin die notwendigen Investitionen für die dringend erforderliche Weiterentwicklung der schleswig-holsteinischen Versorgungsstruktur aufzubringen. Hier darf sich die Gesundheitsministerin keinesfalls von der Finanzministerin ausbremsen lassen. Frau von der Decken muss vielmehr mit vollem Einsatz die bereits in der letzten Legislaturperiode vereinbarten zusätzlichen Mittel für die Krankenhausinvestitionen sichern und gezielt in eine zukunftsfähige Versorgungsstruktur investieren. Für das Land zentrale Klinikneubauprojekte sowie die Versorgungsstruktur verbessernde Maßnahmen müssen politisch begleitet und finanziell abgesichert werden. Der Bund hat heute vorgelegt – jetzt ist die Landesregierung am Zug!"

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  • 07.12.2022

    Bernd Buchholz: Keine systematischen Verstöße gegen Programmgrundsätze, aber Schwachstellen, die behoben werden müssen

    Zu den heute vorgestellten Ergebnissen der Sonderuntersuchung im NDR Landesfunkhaus in Kiel erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Die Prüfungs- und Beratungsfirma Deloitte hat in ihrer Untersuchung festgestellt, dass im Landesfunkhaus nach journalistischen Kriterien und überwiegend ausgewogen berichtet wird. Laut Abschlussbericht liegen keine systematischen oder bewussten Verstöße gegen die Programmgrundsätze des NDR vor. Das ist beruhigend.

    Gleichwohl sind die aufgezählten Schwachstellen, wie unklare Funktionen, mangelnde Transparenz, fehlerhafte interne Kommunikation und mangelnde Sensibilität im Kontext politischer Berichterstattung, schnellstmöglich aufzuarbeiten. Der NDR muss jetzt dafür sorgen, dass Compliance-Regeln klar und deutlich formuliert und vor allen Dingen im eigenen Haus bekannt gemacht und auch gelebt werden.“

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  • 09.12.2022

    Christopher Vogt: Landesregierung muss Grundschulen erheblich stärken

    Zu dem heute vorgestellten Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „In der Grundschule werden die Grundlagen für einen erfolgreichen Bildungsweg gelegt und die jüngste IQB-Studie hat sehr deutlich aufgezeigt, wie groß der Handlungsbedarf für die Landesregierung hier ist. Die Lage ist mittlerweile leider dramatisch und dies liegt bei weitem nicht nur an den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Landesregierung muss dringend handeln und die Grundschulen erheblich stärken. Ausgerechnet Hamburg hat in den letzten Jahren gezeigt, wie dies funktionieren kann. Die wissenschaftlichen Berater um den Kieler Professor Köller zeigen der Landesregierung mit ihrem Gutachten nun sehr genau auf, was jetzt zu tun ist: Die Vermittlung der basalen Kompetenzen – also Lesen, Schreiben und Rechnen – muss im Vordergrund stehen. Die Lehrkräfte müssen sich wieder stärker auf den Unterricht und vor allem auf die Kernfächer konzentrieren können. 

    Die Zahl der Unterrichtsstunden in unseren Grundschulen muss weiter erhöht werden. Da hatten wir zu Jamaika-Zeiten bereits Fortschritte erzielt und ich begrüße es sehr, dass der Bildungsausschuss jetzt dem Landtag empfiehlt, unserem entsprechenden Antrag zuzustimmen. Ein möglicher Förderbedarf muss flächendeckend frühzeitig diagnostiziert werden. Die Schuleingangsuntersuchungen müssen wieder flächendeckend stattfinden, aber man sollte zukünftig schon deutlich früher mit der Diagnostik ansetzen, um bessere Förderangebote vorbereiten zu können. 

    Aus unserer Sicht muss der notwendige Ganztagsausbau als große Chance begriffen werden. Hier muss das Bildungsministerium endlich Tempo aufnehmen, damit es überall gute Angebote geben wird. Zudem sollten die Schulleitungen entlastet, die Förderzentren gestärkt und die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte verbessert werden. Die Eltern müssen verstärkt in den Blick und auch wieder in die Pflicht genommen werden.“

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  • 12.12.2022

    GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG VON SPD, FDP UND SSW: Die Landesregierung darf die vereinbarten Finanzmittel für die Krankenhäuser nicht in Frage stellen

    In der vergangenen Legislatur hatten sich die Regierungsfraktionen auf zusätzliche Mittel für Krankenhausinvestitionen von mehr als 800 Millionen Euro verständigt. Mit der ersten Tranche in Höhe von rund 230 Millionen Euro konnten bereits in der letzten Legislaturperiode erste zentrale Investitionsvorhaben abgesichert werden.

    Nun stellt offenbar insbesondere die grüne Finanzministerin die zweite Tranche in Frage. Anders ist die Antwort der Gesundheitsministerin auf mehrfache Nachfrage im Sozialausschuss am 8. Dezember 2022 nicht zu interpretieren. Ministerin von der Decken sprach dabei von "Verhandlungen mit dem Finanzministerium", die noch geführt werden müssten. Aus diesem Grund haben die Fraktionen von SPD, FDP und SSW heute eine Aktuelle Stunde „Absicherung der Finanzierung notwendiger Investitionen in Krankenhausneubauprojekte“ für die kommende Landtagssitzung beantrag. Dazu erklären die Abgeordneten von SPD, FDP und SSW:

    Die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Beate Raudies, sagt: 

    „Für uns zählen Krankenhäuser zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir brauchen eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft zur Versorgung der Bevölkerung. Die Krankenhäuser müssen sich auf die Zusagen der Landesregierung verlassen können. Es kann nicht sein, dass über zugesagte Mittel erneut verhandelt werden soll. Das ist schlechter politischer Stil. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie die zugesagten Mittel bereitstellt.“

    Heiner Garg, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, erklärt:

    "Ich frage mich, was die Gesundheitsministerin noch verhandeln muss, nachdem sich die damalige Koalition in einem umfangreichen Verhandlungsprozess im vergangenen Herbst und Winter auf die zwingend notwendigen Mehrbedarfe für versorgungsrelevante Investitionen geeinigt hatte. Es wäre ein verheerendes Zeichen für die ohnehin finanziell extrem unter Druck stehenden Kliniken, wenn die Landesregierung von dieser grundsätzlichen Vereinbarung jetzt abrücken würde."  

    Der gesundheitspolitische Sprecher der SSW-Fraktion, Christian Dirschauer, fügt hinzu: 

    „Nicht zuletzt die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur sind. Dass nun offenbar bereits zugesagte Finanzmittel für dringend erforderliche Neubauprojekte zum Spielball schwarz-grüner Finanzpolitik werden soll, ist nicht nur anachronistisch, sondern macht schlichtweg sprachlos.“

     

    Anlage: 

    Antrag für eine Aktuelle Stunde: 2022-12-12_Antrag Aktuelle Stunde_0.pdf

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  • 12.12.2022

    Heiner Garg: Die Maskenpflicht im ÖPNV muss bundesweit fallen

    Zum heute von der Landesregierung verkündeten Auslaufen der Maskenpflicht im ÖPNV zum 31. Dezember 2022 erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Die Ablösung der Maskenpflicht durch eine Maskenempfehlung ist der richtige und v.a. logische nächste Schritt beim Übergang von der Pandemie zur Endemie. Konsequent wäre allerdings gewesen, wenn die Landesregierung die Maskenpflicht im ÖPNV sofort und nicht erst zum 31.12.2022 hätte auslaufen lassen. Das Coronavirus spielt bei der aktuellen Erkrankungswelle nur noch eine untergeordnete Rolle, sodass diese freiheitseinschränkende Maßnahme schon jetzt nicht mehr gerechtfertigt ist.

    Der Ministerpräsident und die Gesundheitsministerin müssen jetzt im Bund darauf drängen, dass auch die Länder zügig nachziehen, die die Maskenpflicht im ÖPNV noch nicht abgeschafft haben. Es gibt keine infektionsmedizinische Notwendigkeit mehr für eine Maskenpflicht im ÖPNV, sodass diese auch bundesweit einheitlich abgeschafft werden muss. Die aktuelle Situation sorgt für großes Unverständnis bei den Menschen, wenn sie auf derselben Bahnstrecke im ICE Maske und in der Regionalbahn keine Maske tragen müssen. Maßnahmen müssen nicht nur angemessen, sondern auch logisch sein."

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  • 13.12.2022

    Annabell Krämer: Der Haushaltsentwurf ist verfassungsrechtlich bedenklicher als befürchtet

    Zum heute von der Landesregierung vorgestellten Haushaltsentwurf 2023 erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Wie wir schon befürchtet haben, werden die Mittel für den Ukraine-Notkredit zum größten Teil nicht benötigt. Stand Ende November hat die Landesregierung von den bereits genehmigten 400 Millionen Euro lediglich 27 Millionen Euro ausgegeben. Die vorliegenden Eckwerte des Haushaltsentwurfes zeigen, dass in 2023 lediglich weitere rund 125 Millionen Euro des Notkredits in Anspruch genommen werden sollen.

    Die Steuereinnahmen sind fantastisch, sodass Monika Heinold heute offenbart, dass sie den Notkredit von zusätzlich 1 Milliarde Euro, den sich Schwarz-Grün morgen genehmigen will, nicht benötigt. Die verbleibenden rund 1,25 Milliarden Euro stehen wie befürchtet unter anderem dafür zur Verfügung, um Projekte zu bezahlen, die den Koalitionsfrieden wahren sollen. Das müsste bis zum Ende der Legislatur mehr als auskömmlich sein.

    Mit diesem Haushaltsentwurf ist der Nachtragshaushalt noch verfassungsrechtlich bedenklicher, als wir in unseren kühnsten Träumen befürchtet haben. Bereits jetzt zeigt sich, dass die Zinslast 2023 um 100 Millionen Euro höher liegt als in diesem Jahr. Die dadurch eingeschränkte Handlungsfähigkeit haben zukünftige Generationen der Schuldenpolitik der grünen GroKo zu verdanken."

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  • 23.03.2017

    Christopher Vogt: Wir müssen das maritime Erbe in Schleswig-Holstein bewahren und schützen

    „Die vorliegenden Anträge verfolgen ja dasselbe Ziel –  nämlich das maritime Erbe in Schleswig-Holstein zu bewahren und zu schützen. Aus Berlin, genauer gesagt aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, droht noch immer Ungemach in Form eines Verordnungsentwurfes.

     

    Die FDP-Fraktion hat – wie offenbar auch die anderen Fraktionen mit Ausnahme der Piraten – die Gefahr, die mit den geplanten Änderungen bei den schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften für die Traditionsschifffahrt einhergehen, erkannt und will diese deshalb verhindern. Denn mit der neuen geplanten Richtlinie sollen Standards aus der Berufsschifffahrt auf Traditionsschiffe übertragen werden – obwohl die historischen Schiffe diese kaum erfüllen können.

     

    Mir haben Experten versichert, dass dies nicht zu mehr Sicherheit an Bord führen würde, sondern nur zu deutlich mehr Bürokratie. Es sollen unnötig Besatzungsvorschriften und bürokratische Hürden in ungeahnte Höhen geschraubt werden, so dass viele Betreiber aufgeben müssten. Oder sie würden gezwungen, unter anderer Flagge zu segeln. Vielleicht ist Ihnen bei der Kieler Woche schon einmal aufgefallen, dass viele Traditionssegler bereits mit niederländischer Flagge unterwegs sind. Das kann es doch auch nicht sein.

     

    In der Regel werden Traditionsschiffe gemeinnützig und aus ideellen Gründen betrieben. Viele hundert ehrenamtlich Tätige bemühen sich um den Erhalt der Traditionsschiffe, um Freunden der Schifffahrt, Interessierten und gerade auch der jüngeren Generation diese Technik zugänglich zu machen. Man sollte deren Engagement würdigen und unterstützen und ihnen nicht ohne jede Not Knüppel zwischen die Beine werfen.

     

    Es sollen nun aber die Anforderungen bei der baulichen und technischen Ausstattung, bei der Ausbildung der Besatzung und bei der Dokumentation derart verschärft werden, dass dies für viele Betreiber schlichtweg nicht mehr zu leisten ist.

     

    Bekanntermaßen haben die norddeutschen Bundesländer im Bundesrat immerhin schon einen Antrag verabschieden lassen, wonach diese Richtlinie nochmals überarbeitet werden soll. Dass die Bundesregierung dieses Ansinnen bisher ignoriert, finde ich unerhört. Dies zeugt abermals von einer Sichtweise im zuständigen Ministerium auf die Schifffahrt, die mehr als eindeutig im süddeutschen Raum beheimatet ist.

     

    Dass Herr Dobrindt die historischen Ausflugsdampfer auf dem Königssee bei Berchtesgaden für die Touristen sicherer machen will – geschenkt.

    Soll er meinetwegen gern machen. Aber das eigentliche maritime Erbe ist an Nord- und Ostsee beheimatet – und das gilt es zu bewahren und nicht zu zerstören.

     

    Meiner Fraktion liegt die Traditionsschifffahrt sehr am Herzen. Sie ist nicht zuletzt auch ein Tourismusfaktor. Traditionsschiffe begeistern Jung und Alt -  nicht nur zu den Großereignissen in Kiel und Lübeck.

     

    Nur ungern möchte ich das Ansinnen des Antrages der regierungstragenden Fraktionen schmälern, aber lediglich zu begrüßen, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene für die maritime Tradition in Schleswig-Holstein einsetzt, ist dann doch ein wenig dünn, um damit etwas bewegen zu können.

     

    Die Sozialdemokraten, allen voran Ministerpräsident Albig, sollten sich von der Union – mit der die SPD ja angeblich zusammen die Bundesregierung stellt –sollten nun endlich einmal aus dem Schatten des anscheinend allmächtigen Ministers Dobrindt hervortreten.

     

    Es fehlt mir aber auch an  anderer Stelle an Verständnis: Es ist mir völlig schleierhaft, warum die Landes-CDU, die ja kurz nach uns einen ganz ähnlichen Antrag hierzu eingereicht hat, offenkundig keinerlei Einfluss auf das unionsgeführte Bundesverkehrsministerium hat. Wie auch immer.

     

    Lassen Sie uns heute mit einem einstimmigen Beschluss deutlich machen, dass der Verordnungsentwurf von Herrn Dobrindt in die Tonne gehört und setzen Sie sich jeweils bei Ihren Parteifreunden in Berlin mit Nachdruck dafür ein, dass  dieser Murks beendet wird.

     

    Im Wahlkampf kann das doch nicht so schwierig sein. Es wäre wirklich wichtig für unser maritimes Erbe.“

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  • 14.12.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 24 "Potenziale der Geothermie in Schleswig-Holstein nutzen"

    In seiner Rede zu TOP 24 (Potenziale der Geothermie in Schleswig-Holstein nutzen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Geothermie kann einen großen Beitrag zur Wärmewende leisten. Sie ist ein riesiger Schatz, der endlich gehoben werden sollte.

    Es wird immer vergessen, dass wir nicht nur den Strom erneuerbar machen müssen, sondern auch die Versorgung mit Wärme zum Heizen und für Industrieprozesse. Die Energiewende ist nicht nur die Grundlage für eine klimaneutrale Zukunft, sondern auch für die Wirtschaft von Morgen. Die Energiewende kann allerdings nur durch die Erfüllung der drei Oberziele Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Bezahlbarkeit gelingen.

    Jeder in diesem Saal hat bereits begriffen, dass die erneuerbaren Freiheitsenergien eine Schlüsselkomponente für eine unabhängige Energieversorgung sind. Geothermie hat hier einen besonderen Stellenwert, der bisher nicht so deutlich diskutiert wurde, wie er eigentlich hätte diskutiert werden müssen. Deswegen danke ich auch der grünen GroKo, dass das Thema noch einmal aufgegriffen wurde und meine Kleine Anfrage dazu offenbar als Grundlage diente. Diese ist nun in einen für Schwarz-Grün typischen vierfachen Prüfauftrag gemündet.

    Der Antrag von CDU und Grünen lässt jedoch einige Fragen offen, die der Minister uns bestimmt gleich beantworten kann. Welche Instrumente kann und will die Landesregierung entwickeln, um das finanzielle Ausfallrisiko einzelner Bohrungen für Geothermie zu verringern? Denn in der von mir gestellten Kleinen Anfrage sagen Sie in Ihrer Antwort, dass das finanzielle Risiko von Probebohrungen über die entsprechenden Instrumente der Investitionsbank Schleswig-Holstein aufgefangen werden soll. Das erwähnen Sie allerdings in keinem Satz in Ihrem Antrag. Welche anderen Instrumente meinen Sie hier? Oder wollte man sich hier wieder mal nicht festlegen und prüft noch?

    Nun zu den im Antrag geforderten bürokratiearmen Genehmigungsverfahren und zum Prüfauftrag bezüglich der genehmigungsrechtlichen Hemmnisse. Auf meine Frage hin, welche konkreten Pläne die Landesregierung verfolgt, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, hieß es: ‚Die genannten Verfahrensdauern werden nicht als zu lang angesehen.' Also schließe ich daraus, dass es sich bei der Forderung in Ihrem Antrag lediglich um eine Vereinfachung des Verfahrens und damit keiner Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens handelt.

    Laut Bundesverband der Geothermie gibt es vor allem Probleme mit den Unteren Wasserschutzbehörden. Gerade bei der Genehmigung von Erdwärmesonden, sprich oberflächennahen Geothermie-Anlagen, bedarf es offenbar noch Nachbesserungen.

    Nun zum Alternativantrag der FDP-Fraktion, der sehr konkret ist und nicht aus Prüfaufträgen besteht. Wir fordern die Landesregierung auf, ein Landesprogramm zur Förderung von Machbarkeitsstudien zur Wärmeversorgung mittels tiefer Geothermie zu entwickeln. Zudem sprechen wir uns dafür aus, die Schaffung von Weiterbildungsangeboten für Heizungsinstallateure zu unterstützen. Zusätzlich fordern wir, das Genehmigungsverfahren von Geothermie-Anlagen zu entbürokratisieren und eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten, um das Ausfallrisiko zu verringern.

    Abschließend will ich noch darauf hinweisen, dass die Bundesregierung plant, eine bundesweit einheitliche Datenbank zur Darstellung von lokal geothermischen Potenzialen zu schaffen. Das ist sehr zu begrüßen, ebenso wie der vorliegende FDP-Antrag, für den ich um Zustimmung werbe.
    "

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 14.12.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 38 "Schnelle Lösung beim Thema Hafenschlick"

    In seiner Rede zu TOP 38 (Schnelle Lösung beim Thema Hafenschlick) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Das Thema Hamburger Hafenschlick erinnert ein bisschen an den Film ‚Und täglich grüßt das Murmeltier‘. Denn regelmäßig – und zwar immer dann, wenn die vereinbarten Mengen fast ausgereizt sind – entfacht die Debatte neu. Wohin mit dem Schlick? Hamburg hat es bis heute nicht gebacken bekommen, ein nachhaltiges Sedimentmanagement zu entwickeln. Das ist das eigentliche Problem! Es ist viel zu viel Zeit verplempert worden.

    Es bleibt bei der immer selben Kreislaufbaggerei. Der Großteil des Schlicks wird vor der Hamburger Insel Neßsand unweit des Hafens abgekippt und kommt mit den nächsten Tiden zurück. Ein anderer Teil wird an Tonne E3 bei Helgoland verklappt und dafür zahlt Hamburg fünf Euro pro Tonne an Schleswig-Holstein. Nun, Ende 2022, ist wieder ein Vertragsende erreicht. Und in der Freien und Hansestadt Hamburg hofft man, dass sich dieser wie ein Handyvertrag einfach stillschweigend automatisch um ein paar Jahre bzw. ein paar Millionen Tonnen verlängert.

    Es ist unbestritten, dass die Erreichbarkeit des Hamburger Hafens von nationaler Bedeutung ist und der Hamburger Hafen gerade auch für die schleswig-holsteinische Wirtschaft eine immens wichtige Rolle spielt. Sowohl der Hafen als auch die Elbe müssen dementsprechend nachhaltig von Schlick befreit werden, wobei die Verbringung des Hafenschlicks selbstverständlich umweltverträglich erfolgen muss.

    Unbestritten ist auch, dass nach der vollzogenen Elbvertiefung die benötigte Wassertiefe schnellstmöglich flächendeckend herzustellen ist. Nicht nur im Hamburger Hafen selbst, sondern entlang der gesamten Unterelbe. Aktuelle Berichte über Versandungen beispielsweise vor den Brunsbütteler Schleusen lassen aufhorchen und bereiten Sorge. 
    Es bedarf endlich einer schnellen und langfristigen Lösung bezüglich der Verbringung des Hafen- und Elbschlicks. Diese muss im gemeinsamen Interesse von Wirtschaft und Umwelt getroffen werden. Und um es ganz klar zu adressieren: Eine Verklappung vor der Vogelschutzinsel Scharhörn lehnen wir ab. Hier ist man mit dem Koalitionsvertrag in Niedersachsen deutlicher als in Schleswig-Holstein und droht sogar mit einer Klage.

    Warum prüft man Seitens der Freien und Hansestadt Hamburg nicht eine Nutzung des Schlicks zum Beispiel für den Deichbau? Das wäre eine nachhaltige und kostengünstige Lösung für zumindest Teile des Gesamtproblems. 
    Stattdessen liefern sich Hamburgs Erster Bürgermeister und sein grüner Umweltsenator eine Schlammschlacht im wahrsten Sinne des Wortes.

    Unsere Landesregierung ist aufgefordert, schnellstmöglich mit Hamburg und allen weiteren Beteiligten eine vernünftige Lösung zu finden, die sowohl die wirtschaftlichen, umweltpolitischen wie auch finanziellen Interessen des Landes berücksichtigt. Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag ist die Rede davon, eine Anschlussgenehmigung für die Sedimentverbringung bei Tonne E3 zu prüfen. Einig ist man sich aber schon, dass es im Fall der Fälle dann wieder Zahlungen geben soll. Jetzt endlich transparent in ein Sondervermögen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode auch schon bereits darüber debattiert. Die Fischerei kam uns bei den Zahlungen deutlich zu kurz und der sogenannte Krabbenbeitrat konnte seine ursprünglich geplante Wirkung nicht entfalten. Es ging dem grün geführten Umwelt- und Fischereiministerium nur um dessen Naturschutzprojekte. Die Hoffnungen liegen jetzt bei Fischereiminister Werner Schwarz. Hier macht die Trennung der Ministerien endlich einen Sinn.

    Und natürlich ist der Landtag gefragt und am Zug. Unser Vorschlag ist, dass nicht nur der Nationalpark und die grün-blaue Infrastruktur bedacht werden, sondern auch die Hafen- und küstennahe Infrastruktur – wie beispielsweise auch die Fährverbindungen – sowie eben auch die Küstenfischerei.

    Für uns Freie Demokraten und hoffentlich auch den anderen Fraktionen hier im Landtag ist klar: Die Funktionsfähigkeit des Hamburger Hafens darf nicht ideologischen Ansichten geopfert und durch Inaktivität und mangelndes Engagement der Beteiligten aufs Spiel gesetzt werden!"

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 14.12.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 2 "Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022"

    In seiner Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 (4. Nachtragshaushaltsgesetz 2022)) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Heute wird dieses Plenum wohl mit breiter Mehrheit einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2022 beschließen, der noch über Jahre nachwirken wird. Gemeinsam haben wir richtigerweise Anfang des Jahres eine Umwidmung von 400 Millionen Euro aus dem Corona-Notkredit in einen Notkredit zur Unterstützung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen und zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen des Krieges für unsere Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen beschlossen.  

    Wie bereits im letzten Plenum von uns betont, sind wir uns einig, dass allen Menschen, die Zuflucht in Schleswig-Holstein gesucht haben oder noch suchen werden, Schutz und bestmögliche Integration in unsere Gesellschaft gewährleistet werden muss. Zudem darf kein Unternehmen in Schleswig-Holstein aufgrund einer nicht selbst verursachten temporären Notlage Konkurs gehen und auch unseren Bürgerinnen und Bürgern in Notlage muss geholfen werden.

    Was hat das Land jedoch bis Ende November von den 400 Millionen Euro verausgabt? Es sind 27 Millionen Euro. Die Beratungsoffensive und der Härtefallfonds für Bürger und Vereine sind richtig. Auch das Unterstützungsprogramm für Bildungseinrichtungen ist gerade durch die gestiegenen Energiepreise und die geflüchteten Kinder aus der Ukraine notwendig. Bei diesen Maßnahmen ist ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg vorhanden und die Entnahme der Mittel aus den jetzt schon zur Verfügung stehenden 400 Millionen Euro Kreditermächtigung gerechtfertigt.

    Im Novemberplenum haben wir Freie Demokraten zudem erneut einen vernünftigen Mittelstandssicherungsfonds ohne Zinsbelastung für die Unternehmen angemahnt. Der jetzt entstehende Zinsaufwand sorgt jetzt zusätzlich auch noch für eine Belastung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Überschuldung ist schließlich der zweite Insolvenztatbestand neben fehlender Liquidität. Aber warum erzähle ich das eigentlich? Sage und schreibe ein einziges Unternehmen hat bis heute überhaupt Mittel beantragt. Herr Minister, Ihr ‚Mittelstandssicherungsfonds Energie‘ ist ein Rohrkrepierer!

    Dass die beantragte Erweiterung des Notkredits um eine Milliarde Euro nicht auf den Säulen unserer Verfassung steht, hat meine Kollegin Annabell Krämer im letzten Plenum hinlänglich erläutert. Die Möglichkeit zur Klage vor dem Landesverfassungsgericht haben wir leider nicht, da hierzu zwei Fraktionen erforderlich sind. Wir werden die von uns angenommene Verfassungswidrigkeit jedoch anderweitig überprüfen lassen. Jeder von Ihnen, der heute dieser Erweiterung des Notkredits auf 1,4 Milliarden Euro bei bisher erfolgter Inanspruchnahme von lediglich 27 Millionen Euro zustimmt, muss dieses mit seinem eigenen Gewissen, vor sich selbst und den zukünftigen Generationen verantworten.

    Zur Finanzierung von Koalitionswünschen ist der ordentliche Haushalt vorgesehen. Das sieht die grüne GroKo allerdings gänzlich anders. Der zur Verfügung stehende Kreditrahmen und die geplante Erweiterung werden einfach zweckentfremdet. Anders kann man es nach der gestrigen Vorlage der Haushaltsdaten nicht betiteln. Sage und schreibe 125,5 Millionen Euro von den zur Verfügung stehenden 1,4 Milliarden Euro werden im Haushalt 2023 in Anspruch genommen.

    Unser anfänglicher Verdacht hat sich mehr als bestätigt. Die Landesregierung benutzt den Ukraine-Notkredit, um allen voran grüne Projekte dauerhaft finanziell in trockenen Tüchern zu wissen. Die langfristige Finanzierung von Klimaschutzprogrammen und Investitionen in die Wärmewende, welche zur Befriedigung der gutverdienenden grünen Wählerklientel dienen, müssen aus einem ordentlichen Haushalt finanziert werden. Notkredite dürfen dafür nicht herhalten.

    Dem Parlament liegt noch nicht einmal der Haushaltsentwurf für 2023 vor, aber es gibt prognostizierte Steuermehreinnahmen, von denen wir nie zu träumen wagten, und das bestehende Kreditvolumen in Höhe von 400 Millionen Euro ist noch nicht einmal in Höhe von zehn Prozent ausgeschöpft – und Sie wollen allen Ernstes heute und hier einen Nachtrag für 2022 in Höhe von einer Milliarde Euro beschließen? Sollten wir tatsächlich 2023 oder später mehr als die genehmigten 400 Millionen Euro für sachlich und zeitlich im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg bestehende Maßnahmen benötigen, sind wir Freie Demokraten die Letzten, die denen nicht zustimmen würden. Begründen Sie mir aber bitte glaubhaft einen Zusammenhang mit erforderlichen Aufwendungen in den letzten zwei Wochen dieses Jahres über eine Milliarde Euro oder ziehen Sie Ihren Gesetzesentwurf zurück. Wir werden diese unseriöse Haushaltsführung zu Lasten nachfolgender Generationen jedenfalls nicht unterstützen!

    Die CDU hat sich zur Wahrung des Koalitionsfriedens und der Finanzierung grüner Wunschprojekte endgültig von der Schuldenbremse verabschiedet. Das ist selbst der Jungen Union aufgefallen, bei denen einige von Ihnen ja auch noch Mitglied sind. Ich wünsche Ihnen persönlich viel Erfolg bei der Erklärung ihrer Haushaltspolitik an der Basis. Selbst der von uns Freien Demokraten beim Corona-Notkredit verhandelte Passus, dass strukturelle Steuermehreinnahmen vorrangig vor Inanspruchnahme von Notkrediten verwendet werden müssen, ist dem Wunsch ungehemmter Mittelverwendung zum Opfer gefallen.

    Heute ist ein schwarzer, beziehungsweise ein schwarz-grüner Tag für Schleswig-Holstein!"

     

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