Direkt zum Inhalt
Logo Freie Demokraten Landtagsfraktion Schleswig-Holstein FDP

Main navigation

  • Aktuelles
    • Landtagssitzungen
    • Newsletter
  • Themen
  • Positionspapiere
  • Fraktion
    • Abgeordnete
    • Mitarbeiter
    • Organigramm
    • Stellenangebote
  • Presse
  • Termine
    • Fraktion
    • Landtagssitzungen
    • Veranstaltungsrückblicke
  • Mediathek

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche
  • 27.01.2023

    Christopher Vogt zu TOP 25 "Ganztagsbetreuung im Grundschulalter früher umsetzen"

    In seiner Rede zu TOP 25 (Ganztagsbetreuung im Grundschulalter früher umsetzen – Betreuungslücken schließen) erklärt der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die Umsetzung des flächendeckenden Ganztagsangebotes für die Kinder im Grundschulalter ist eine der wichtigsten bildungspolitischen Aufgaben der nächsten Jahre. Und die Landesregierung muss sich hier jetzt wirklich beeilen. Das Jahr 2026 ist ja nun wirklich nicht mehr weit weg. Es braucht vielerorts noch immer erhebliche Investitionen in geeignete Räumlichkeiten, die jetzt geplant werden müssen, damit sie rechtzeitig fertiggestellt werden.

    Aber die größte Sorge bereitet mir, dass wir jetzt schon mit einem großen Fachkräftemangel in den benötigten Berufen zu kämpfen haben, so dass man sich konzeptionell ehrlicherweise auf dieses Problem einstellen muss. Wir hatten in der Zeit der Jamaika-Koalition auf Bundesebene erfolgreich darauf hinwirken können, dass sich der Bund umfangreicher, als zunächst geplant, finanziell beim Ganztagsangebot beteiligt. Wir kennen das finanzielle Problem bei der Umsetzung eines solchen Rechtsanspruchs für die Länder und die Kommunen ja schließlich alle noch sehr gut von der U3-Betreuung, also der Betreuung in der Krippe.

    Mit Blick auf das, was wir vom Bildungsministerium bisher zu den Vorbereitungen beim Thema Ganztagsausbau gehört und gesehen haben bzw. noch nicht gehört und gesehen haben, habe ich große Zweifel, dass wir in Schleswig-Holstein in ausreichendem Maße vorbereitet sind. Ich kann nicht beurteilen, ob wir hier im Zeitplan liegen oder nicht, da mir ein transparenter Zeitplan gar nicht bekannt ist. Angesichts der beschriebenen Herausforderungen müsste das Bildungsministerium eigentlich in hektische Betriebsamkeit verfallen, um in der wenigen verbliebenen Zeit den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2026 zumindest einigermaßen flächendeckend erfüllen zu können.

    Stattdessen hören wir im Bildungsausschuss von der Ministerin, dass die inhaltliche Ausgestaltung des Ganztages erst erfolgen könne, wenn der Bund seine Anforderungen weiter konkretisiert habe. Bei einem ersten Treffen der nicht gerade ganz kleinen Arbeitsgruppe Ganztag im Juni 2021 wurde sich darauf verständigt, eine ‚Sachstandserhebung durchzuführen‘. Das ist ja noch nachvollziehbar. Ministerin Prien hatte dann im November zugesagt, dass diese Arbeitsgruppe wieder ‚spätestens zu Beginn des ersten Quartals 2023 tagen‘ solle, was also irgendwann jetzt der Fall sein müsste. Ich bin jetzt sehr gespannt, was anderthalb Jahre Sachstandserhebung ergeben haben.

    Es ist doch allen klar: Schleswig-Holstein steht beim Ausbau des Ganztagsangebotes im Vergleich zu anderen Bundesländern noch nicht gut da. Da passt es leider auch ins Bild, dass Schleswig-Holstein auf dem drittletzten Platz bei der Mittelabrufung beim Ganztag gelandet ist und nicht einmal zwei Drittel der Mittel abrufen konnte. Es fällt doch auf, dass diese Landesregierung auch im Bildungsbereich immer gern und sehr dynamisch finanzielle Forderungen an den Bund richtet, die vorhandenen Mittel aber gleichzeitig zu langsam abruft und dann dafür schlechte Ausreden präsentiert.

    Auch in dieser Phase ist es völlig unzureichend, mit dem Finger auf den Bund zu zeigen. Man hätte schon längst viel aktiver sein und sich auch mit den möglichen Partnern z.B. aus dem Musik- und Kulturbereich an einen Tisch setzen müssen, um Pläne zu schmieden. Meinetwegen auch an einen Runden Tisch. Dass der Ganztag auch ohne langes Abwarten vorangetrieben werden kann, sehen wir in direkter Nachbarschaft, nämlich in Hamburg: Dort wird der Ganztag seit Jahren kontinuierlich ausgebaut und wird heute für alle Kinder bis 14 Jahre kostenlos angeboten und steht aktuell bei einer bemerkenswerten Teilnahmequote von 85 Prozent. Nun kann man einen Stadtstaat bei solchen Themen nicht eins zu eins mit Schleswig-Holstein vergleichen, aber es zeigt ja sehr deutlich die völlig unterschiedlichen Herangehensweisen der zuständigen Ministerien bzw. Behörden.

    Den SPD-Antrag finde ich zwar nicht komplett unsympathisch, aber mit Blick auf den aktuellen Stand erscheint mir eine Umsetzung leider nicht realistisch. Wir sollten uns jedoch so oder so im nächsten Bildungsausschuss vertiefend mit diesem wichtigen Thema beschäftigen, damit es endlich schneller vorangeht."

     

    Rede zu Protokoll gegeben!

    Weiterlesen
  • 27.01.2023

    Annabell Krämer zu TOP 33 "Gesicherte und bundeseinheitliche Frauenhausfinanzierung"

    In ihrer Rede zu TOP 33 (Über 25 Jahre Frauenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein – Gesicherte und bundeseinheitliche Frauenhausfinanzierung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Wir sprechen so oft über dieses wichtige Thema. Der Antrag der anderen Fraktionen geht mir nicht weit genug. Wir haben alle Gespräche geführt mit den Einrichtungen und Verbänden und wir haben alle erfahren, woran es eigentlich hakt. Was mich am vorliegenden Antrag enttäuscht hat, ist, dass der Antrag das nochmal in warme Worte fasst, was wir eigentlich schon im November beschlossen haben. Nämlich die Forderung, dass wir die Landesregierung bitten sich für eine bundeseinheitliche Förderung einzusetzen. Genau das haben wir bereits beschlossen. Das einzige was neu bei Ihrem Antrag ist, ist, dass man sich für eine Pauschalfinanzierung einsetzen soll.

    Mich haben die Gespräche berührt, die ich mit den Verbänden geführt habe. Wir waren damals alle froh, dass wir eine Dynamisierung der Mittel im Finanzausgleichsgesetz (FAG) durchgesetzt haben und auf 7,5 Millionen Euro erhöht haben. Das war ein signifikantes Plus. Damals  wussten wir aber noch nicht, dass 2,5 Prozent Dynamisierung im Jahr nicht auskömmlich sein werden.

    Jetzt bekommen wir neue Frauenhäuser und die eingestellten Mittel reichen nicht. Deswegen beantragen wir, dass die FAG-Mittel landesseitig um 1,25 Millionen Euro aufgestockt werden. Damit die Frauenberatungsstellen endlich wieder nach TVöD bezahlen und unbefristete Arbeitsverträge ausstellen können, wollen wir auch, dass die Zuwendungen für die Frauenberatungsstellen mit ins FAG übernommen und dynamisiert werden. Das ist notwendig, damit wir unsere Frauenberatungsstellen endlich auf sichere Füße stellen können. Deshalb lassen Sie uns doch diesen Flickenteppich endlich auflösen. Alle haben gesagt, dass die Finanzierung über das FAG vorbildlich ist. Deswegen lassen Sie uns das doch jetzt ganzheitlich machen. Auch für die neu dazukommenden Frauenhäuser müssen wir sicherstellen, dass wir diese zuverlässig finanzieren. Wir haben Geld für Wärmepumpenprogramme, für alles ist Geld da. Die 1,25 Millionen Euro sollte uns der Schutz der Frauen wirklich wert sein. Auch die Richtlinie muss noch einmal überarbeitet werden. Dort ist nicht verlässlich geregelt, dass unsere neuen Frauenhäuser, die wir dringend brauchen, mit zwölf Plätzen verlässlich finanziert werden.

    Eine Sache hat mich schockiert. Wir haben uns mal die Mühe gemacht, die Frauenhäuser in unserem Land abzutelefonieren. Wir haben hier ganz oft warme Worte gehört, die sagen wie vorbildlich wir die Finanzierung in Schleswig-Holstein ausgestaltet haben. Ist Ihnen allen bewusst, dass die Frauenhäuser in diesem Jahr noch gar kein Geld bekommen haben? Mich hat ein Hilfeschrei aus meinem Kreis erreicht, dass der Förderverein dieses Jahr für die Löhne und Gehälter einspringen muss. Ja, die Mittel kommen irgendwann. Aber die Mittel kommen jedes Jahr verspätet und dafür müssen ehrenamtliche Dritte einspringen. Ich bitte die Ministerin deswegen, dass es dieses Jahr das letzte Mal war, dass die Mittel zu spät bei den Frauenhäusern ankommen. Es darf nicht sein, dass Ehrenamtliche hier einspringen!"

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 27.01.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 33A "Kein CCS in Schleswig-Holstein und deutschen Küstengewässern"

    In seiner Rede zu TOP 33A (Kein CCS in Schleswig-Holstein und deutschen Küstengewässern in der ausschließlichen Wirtschaftszone) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Eine technologieoffene, ideologiefreie Debatte darüber, wie wir die Klimaziele erreichen können, ist längst überfällig. Ich habe bereits in der Debatte im Juni letzten Jahres auf die Evaluierung des Kohlendioxid-Speichergesetzes auf Bundesebene und auf den jüngsten Bericht des Weltklimarates hingewiesen. In diesem Bericht lese ich übrigens nicht, dass man sich auf Straßen festkleben soll. Sondern ich lese dort, dass man neue Technologien nutzen möge.

    Wir haben – wie wohl alle Fraktionen hier – ein großes Interesse daran, den IPCC-Bericht auch umzusetzen. Gerade deshalb sollte man sich der technologieoffenen Forschung nicht verschließen, wie beispielsweise neben CCS auch zum Thema CCU (Carbon Capture and Utilization), sprich die Abscheidung von Kohlenstoffdioxid und dessen angeschlossene Verwendung bei weiteren chemischen Prozessen. Und genau diesen Weg gehen Robert Habeck und die Bundesregierung seit einiger Zeit.

    Selbstverständlich nehmen wir die Sorgen der Bevölkerung und mögliche Umweltrisiken sehr ernst. Gegen die gesellschaftliche Akzeptanz soll es auch kein CCS geben. Es geht in der aktuellen Debatte auch nicht um CCS an Land, sondern um die Möglichkeiten der Speicherung unter der Nordsee, außerhalb der 12-Seemeilen-Grenze.
    Es ist sinnvoll, bei der CCS-Speicherung nicht nur auf Kooperationen mit Skandinavien zu setzen, sondern man sollte auch die Möglichkeiten der Speicherung unter dem eigenen Meer prüfen.

    Ich möchte aber noch mal betonen, welche möglichen Vorteile CCS haben kann. Die Technologie kann uns dabei helfen, unsere CO2-Einsparziele schneller zu erreichen und die Emissionen zu reduzieren. Niemand streitet ab, dass es sinnvoll ist, die Emissionen zu reduzieren. Und CCS soll auch kein Deckmantel dafür sein, die Einsparziele aus den Augen zu verlieren. Aber wir müssen uns auch die Frage stellen, ob es nicht sinnvoll ist, zweigleisig zu fahren. Den Vorstoß von Ministerpräsident Daniel Günther letzte Woche fand und finde ich daher begrüßenswert. Überhaupt ist es tendenziell gut, dass der Ministerpräsident bei den großen Fragen der Energiepolitik des Öfteren andere Wege als Energieminister Tobias Goldschmidt einschlägt.

    Bedauerlich ist, dass sich die schwarz-grüne Koalition in der Energie- und Klimapolitik immer mehr voneinander entfernt und nur noch den kleinsten gemeinsamen Nenner zu Papier bringt. Der vorliegende Antrag der Koalition ist deutlich weniger als das, was der Ministerpräsident noch vollmundig letzte Woche im deutschen Farbfernsehen verkündet hat. Natürlich halten auch wir Freie Demokraten eine Expertenanhörung im Landtag für sinnvoll. Viel mehr als diese Anhörung sagt der Koalitionsantrag allerdings leider nicht aus. Ich will gar nicht wissen, wie viele Stunden die ungleichen Partner für diesen Antrag im Koalitionsarbeitskreis verbracht haben. Die Handschrift aus dem grün geführten MEKUN ist allerdings klar erkennbar: So wird in die CCS-Debatte zum Beispiel mit eingeführt, dass die Renaturierung von Mooren ‚mit aller Kraft‘ forciert werden soll. Die Stiftung Naturschutz wird’s freuen, die Landwirte in den Niederungsgebieten weniger.

    Ganz figelinsch ist der erste Satz im Antrag der Koalition. Man bekennt sich zum Beschluss aus dem Juni 2022, aber interpretiert diesen wohl unterschiedlich. Auch darüber sollten wir im Ausschuss sprechen. Und ganz im Ernst: Eine Expertenanhörung halten wir für eine prima Idee. Wir sollten uns wirklich unvoreingenommen mit der Thematik auseinandersetzen.

    Wir unterstützen zudem auch die Aufforderung an die Landesregierung, die Erarbeitung der Carbon Management-Strategie der Bundesregierung konstruktiv zu begleiten. Forschung und Entwicklung in Deutschland müssen gefördert, nicht blockiert werden.
    Herausfordernde Zeiten brauchen innovative Lösungen und Fortschritt durch technologische Innovationen. Nur mit Technologiefreiheit bleibt Deutschland dauerhaft zukunftsfähig.
    "

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 27.01.2023

    Annabell Krämer zu TOP 20 "Mündlicher Bericht zum Sachstand der Grundsteuererklärung"

    In ihrer Rede zu TOP 20 (Mündlicher Bericht zum Sachstand der Grundsteuererklärung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Frau Ministerin Heinold, Sie haben uns ja gerade ausführlich dargelegt, wie es um die Durchführung der Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein steht. Wir stellen gemeinsam fest, da ist viel Luft nach oben. Bemerkenswert ist, dass selbst das Land seiner Vorbildrolle nicht gerecht geworden ist. Die Frist zur Abgabe wird voraussichtlich auch für die landeseigenen Liegenschaften gerissen. Ohne den Vorschlag des Bundesfinanzministers, die Abgabefrist vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 zu verlängern, hätte es noch viel düstererer ausgesehen. Denn wie unsere Kleine Anfrage offengelegt hat, war dem Land im Dezember teilweise nicht einmal klar, für welche Liegenschaften überhaupt Grundsteuer gezahlt werden muss.

    Aber anstatt sich in Demut zu üben, geht die Ministerin vor die Presse und erklärt 'Eigentum verpflichtet' oder empfiehlt beim Ausfüllen der Erklärung, immer daran zu denken – ich zitiere Ministerin Heinold -– „Schön, dass ich zu denjenigen gehöre, die Wohneigentum haben“. Wie solche Aussagen die Eigentümerinnen und Eigentümer motivieren sollen, sich an die Abgabe der Erklärung zu setzen, bleibt mir persönlich schleierhaft. Um die Motivation anzukurbeln, drohen Sie mit Erinnerungsschreiben und Bußgeldern. Ich bin sehr gespannt, ob dann auch bei den bald säumigen Ministerien die Erinnerungsschreiben sowie die Bußgelder eintrudeln.

    Wir Freie Demokraten haben uns von Anfang an für ein anderes, unbürokratischeres und somit bürgerfreundliches – ich sollte vielleicht auch sagen ministerienfreundliches – Grundsteuersystem für Schleswig-Holstein eingesetzt. Dies war aber schon in der Jamaika-Koalition mit dem grün geführten Finanzministerium nicht mehrheitsfähig. Aber anstatt sich einzugestehen, dass diese Art der Grundsteuererklärung zu kompliziert und bürokratisch ist, machen Sie die Eigentümerinnen und Eigentümer zu Gehilfen in der Datenerhebung. Wohlgemerkt von Daten, welche der Landesregierung schon lange vorliegen. Digital und bürgerfreundlich sieht anders aus.

    Hätten Sie sich doch Mal ein Beispiel an anderen Bundesländern genommen. Nordrhein-Westfalen zum Beispiel stellt den Eigentümerinnen und Eigentümern Werte wie den Bodenrichtwert, Flurbezeichnung oder die Grundstücksgröße vorausgefüllt zur Verfügung. Argumente wie ein zu hoher Verwaltungsaufwand und den damit verbundenen Kosten überzeugen nicht. Vielmehr steht die Vermutung im Raum, dass Sie Angst vor einer Welle von Einsprüchen haben. Denn hat der Eigentümer oder die Eigentümerin die Werte selbst ermittelt, wirkt der Einspruch weniger überzeugend. Bodenrichtwerte, die das Land vorgibt, sind hingegen angreifbarer. Ein Schelm, wer Böses denkt. Soll sich doch der Bürger mit den Gutachterausschüssen herumschlagen, sofern Bodenrichtwerte nicht kleinteilig genug ermittelt wurden. Schauen wir auf die Flurkarten, erschließt sich auf den ersten Blick, dass viele Clusterungen mit der heißen Nadel gestrickt wurden. Aber auf unsere andauernde konstruktive Kritik ist das Finanzministerium nicht eingegangen. Nun endet die Frist nächste Woche und das Chaos ist groß. Aber das Pleiten-, Pech- und Pannenthema Grundsteuerreform ist noch längst nicht zu Ende!

    Nach der Abgabe der Erklärung durch die Grundstückseigentümerrinnen und Grundstückseigentümern kommt die Bearbeitung und die Erstellung der Feststellungsbescheide durch die Finanzämter. Von den zu erwartenden Einsprüchen will ich gar nicht reden. Nicht erst jetzt rächt sich, dass die Finanzverwaltung im Land einen seit Jahren bekannten Personalmangel hat. Auch an digitalen Prozessen hapert es, nicht nur bei der Grundsteuer. Ich bin sehr gespannt, wie sich die Erstellung der Feststellungsbescheide in diesem Jahr auf die Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen auswirkt. Dank der Kollegin Raudies haben wir schwarz auf weiß, dass die gesetzten Bearbeitungszeiträume bereits dieses Jahr aufgrund der Arbeitsüberlastung nicht eingehalten werden konnten – und das ist noch vorsichtig ausgedrückt. Die Verantwortung für die Überlastung der Finanzämter trägt das Finanzministerium, das muss man so klar benennen.

    Liebe Frau Ministerin, lernen Sie aus Ihren Fehlern, machen Sie die Finanzämter im Land fit für Ihre Aufgaben und stellen Sie sicher, dass das Land Schleswig-Holstein endlich seiner Vorbildrolle gerecht wird! Und unseren Bürgerinnen und Bürgern verspreche ich, dass wir Freie Demokraten fordern werden, dass das Land für die nächste Hauptfeststellung auf das einfache Flächenmodell umschwenkt. Sämtliche Daten hierfür hat die Finanzbehörde ja nun vorliegen."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 01.02.2023

    Annabell Krämer: Finanzpolitisches Versagen bei der Grundsteuer

    Zum Fristende für die Abgabe der Grundsteuererklärung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Bilanz von Ministerin Heinold bei der Grundsteuer ist verheerend: zu kompliziert, zu aufwändig, zu personalintensiv. Ein Viertel der Bürgerinnen und Bürger hat überhaupt keine Grundsteuererklärung abgegeben und auch das Land selbst versäumt die Frist in einigen Bereichen. Dieses Versagen muss sich Monika Heinold auf die Fahnen schreiben, denn sie hat gegen den massiven Widerstand das bürokratische und ungerechte Grundsteuermodell des Bundes durchgesetzt. Sie hat die Bürgerinnen und Bürger zu Erfüllungsgehilfen der Finanzämter gemacht, indem sie sie hat Daten sammeln lassen, die den Finanzämtern eigentlich vorliegen. Wenn der Rat aller Steuerexperten pauschal lautet, dass die Bürgerinnen und Bürger gegen die Bescheide Einspruch einlegen sollen, dann ist die Grundsteuerreform eigentlich schon gescheitert. Schon jetzt beschäftigen die zahlreich eingegangenen Einsprüche die Finanzämter und Gerichte im Land zusätzlich. Wir appellieren an die Finanzministerin, die Bescheide als vorläufig auszustellen, um die Arbeitsbelastung in den Behörden nicht weiter unnötigerweise zu erhöhen. 

    Neben den Bürgerinnen und Bürgern ächzen aber auch die Mitarbeiter in den Finanzbehörden unter der enormen Zusatzbelastung. Von vornherein war klar, dass für das Bundesmodell der Grundsteuerreform äußerst viel Personal benötigt werden würde. Dieses ist nach wie vor nicht vorhanden, sodass die sowieso schon hohe Arbeitsbelastung in den Behörden deutlich gestiegen ist. Die Finanzministerin treibt also nicht nur die Bürgerinnen und Bürger in den Wahnsinn, sie nimmt auch ihre eigenen Behördenmitarbeiter in die Pflicht. Schleswig-Holstein befindet sich schon bei der Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärung in der Schlussgruppe. Es war vorhersehbar, dass das sehr bürokratische Scholz-Modell der Grundsteuer kaum gestemmt werden kann. 

    Wir erwarten, dass Monika Heinold bis mindestens Ende April garantiert, dass keine Verzugszinsen oder Strafgebühren für diejenigen erhoben werden, die ihre Anträge nicht fristgerecht eingereicht haben. Gleichzeitig muss sie sich dafür einsetzen, dass die Kommunen ihre Hebesätze nicht schon jetzt vorsorglich erhöhen. Unsere Kleine Anfrage hat ergeben, dass ein Drittel aller Gemeinden hier bereits kräftig zugelangt hat. Ziel darf nicht sein, dass sich die Gemeinden bis 2024 möglichst hohe Hebesätze genehmigen, denn auf diesen Wert bezieht sich die Aufkommensneutralität. Wenn jetzt bereits die Preisspirale nach oben gedreht wird, dann wird es für Eigentümer und Mieter ab 2025 richtig teuer. Monika Heinold ist jetzt in der Pflicht, das Schlimmste zu verhindern.

    Die Behauptung von Monika Heinold, die FDP habe die Abschaffung der Grundsteuer gefordert, ist übrigens falsch! Wir haben stets betont, dass die Erhebung der Grundsteuer eine wichtige Einkommensquelle für die Kommunen ist. Die FDP-Fraktion hat allerdings ein wesentlich einfacheres und vor allem für die Menschen gerechteres Flächenmodell zur Erhebung der Grundsteuer gefordert, das Monika Heinold abgelehnt hat. Möglicherweise verwechselt Monika Heinold die Grundsteuer mit der Grunderwerbsteuer. Letztere wollen wir tatsächliche für die erste selbstgenutzte Immobilie abschaffen, damit sich insbesondere junge Familien wieder ein Eigenheim leisten können. Leider scheitert unser Vorschlag an der Blockade von Monika Heinold, sodass das Land weiterhin mit 6,5 Prozent die bundesweit höchste Grunderwerbsteuer erhebt, was insbesondere zu Lasten junger Familien geht." 

    Weiterlesen
  • 22.03.2017

    Wolfgang Kubicki: In einem Rechtsstaat macht der politische Wille nicht alles möglich

    „Die Behauptung des Fraktionsvorsitzenden der SPD, die rechtliche Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags widerspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, ist ein schwerwiegender Vorwurf und muss unverzüglich belegt werden.

     

    Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1977 deutlich geurteilt, dass Öffentlichkeitsarbeit unzulässig ist, die darauf abzielt, die Regierung als von bestimmten Parteien getragen darzustellen. Dies gilt vor allem dann, wenn diese Information auf ihre Wiederwahl als Regierung ausgerichtet ist. Wenn ein ‚von der Sache her gerechtfertigtes Informationsbedürfnis der Bürger‘ fehlt, ausgedrückt durch die Verbreitung von Bilanzen unter Verweis auf während der Amtszeit erbrachte positive Leistungen, ist dies nicht zulässig. 

     

    Dass die Landesregierung trotz dieser Rechtslage und des eindeutigen Gutachtens des unabhängigen Wissenschaftlichen Dienstes auch noch darauf beharrt, richtig gehandelt zu haben, macht den Gang vor das Landesverfassungsgericht unabdingbar.

     

    Wer glaubt, das Land gehöre einem, wer glaubt, die schleswig-holsteinischen Steuerzahler arbeiten nur für ihn, dem müssen Grenzen gesetzt werden. In einem Rechtsstaat macht der politische Wille nicht alles möglich.“

    Weiterlesen
  • 01.02.2023

    Bernd Buchholz: Der E-Governmentgesetzentwurf war großer Mist

    Als Konsequenz der vergangene Landtagsdebatte hat die Landesregierung heute ihren Gesetzentwurf zum E-Government zurückgezogen. Dazu erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Bernd Buchholz:

    „Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung. Der Gesetzentwurf zum E-Government war großer Mist und es ist daher richtig, dass Minister Schrödter meinem Appell gefolgt ist und ihn jetzt zurückgezogen hat. Das geplante Gesetz hätte Dataport bei der Vergabe von öffentlichen IT-Aufträgen eine Monopolstellung verschafft und ein Steuerschlupfloch für das Land geschaffen. Die Digitalwirtschaft hätte bei öffentlichen Aufträgen keine Chance mehr gehabt. Ausgerechnet ein CDU-Minister hätte sich damit von der freien Marktwirtschaft verabschiedet. Alle Stellungnahmen mit Ausnahme der von Dataport haben den Irrsinn dieses desaströsen Gesetzentwurfes mehr als deutlich herausgearbeitet."

    Landtagsrede von Bernd Buchholz

    Link zu den Stellungnahmen

    Weiterlesen
  • 01.02.2023

    Bernd Buchholz: Schwere Versäumnisse der Behörden

    Zum heutigen Bericht der Landesregierung zur Messerattacke im Regionalexpress von Kiel nach Hamburg im Innen- und Rechtsausschuss erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Bernd Buchholz:

    „Eine Woche nach der Messerattacke in einem Regionalzug ist es beklemmend zu erfahren, dass anscheinend notwendige Informationen zwischen Justizbehörden und BAMF nicht geflossen sind. Weder die Justizbehörden in Nordrhein-Westfalen noch die in Hamburg haben die Ausländerbehörden über die Straftaten des Täters unterrichtet. Zwar kann auch nach den heutigen Berichten im Ausschuss nicht geklärt werden, ob die Messerattacke hätte verhindert werden können. Allerdings muss man feststellen, dass es zu einem nicht unerheblichen Behördenversagen gekommen ist. Hier sind schwere Versäumnisse passiert, die dringend abgestellt werden müssen."

    Weiterlesen
  • 02.02.2023

    Gemeinsames Statement von Christopher Vogt und Wolfgang Kubicki zur A20-Debatte

    Anlässlich der Berichterstattung heute im shz, dass die A20 angeblich nicht mehr im Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich enthalten sei, erklären der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt, und der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Wolfgang Kubicki:

    „Die Gegner der A20 wollen ihren schwindenden Einfluss offensichtlich dadurch kaschieren, dass sie nun eine irreführende Berichterstattung initiieren. Darum zur Klarstellung: Die Liste, über die berichtet wurde, ist längst abgeräumt. Die FDP-Position zur Planungsbeschleunigung ist in Bund und Land unverändert: Im überragenden öffentlichen Interesse sind alle Projekte des Vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan, wozu selbstverständlich auch der Weiterbau der A20 zählt. Im letzten Koalitionsausschuss wurde auch nichts anderes vereinbart.

    Der Koalitionsvertrag, der eine deutliche Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren in allen Infrastrukturbereichen vorsieht, muss jetzt umgesetzt werden. Grüne Rosinenpickerei wird es jedenfalls nicht geben können.

    Es gibt viele gute Gründe dafür, die Planungen auch für Straßenbauprojekte deutlich zu beschleunigen: Demokratische Beschlüsse dürfen nicht mehr durch ein zu kompliziertes Planungsrecht unnötig verzögert werden. Das können wir uns auch volkswirtschaftlich nicht mehr leisten. Und man kann den berechtigten Interessen des Umwelt- und Tierschutzes eben auch bei schnelleren Verfahren gerecht werden.

    Der Landtag Schleswig-Holstein hatte zuletzt auch entsprechende Anträge der FDP-Fraktion und der schwarz-grünen Koalition (Drs.: 20/406) ohne Gegenstimmen beschlossen. Die FDP setzt sich dafür ein, dass dies jetzt auch auf Bundesebene umgesetzt wird. Wir erwarten insbesondere von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, dass er seine Blockade endlich aufgibt und sich für die Umsetzung des Koalitionsvertrages und die Interessen seines Bundeslandes einsetzt."

    Weiterlesen
  • 03.02.2023

    Bernd Buchholz: Behördenversagen muss aufgeklärt werden

    Zum heute für den Innen- und Rechtsausschuss eingereichten Antrag zur Übersendung der Korrespondenz der Hamburger Behörden mit Kiel und dem BAMF in Sachen Ibrahim A. erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Bernd Buchholz:

    „Zwischen der grünen Justizsenatorin aus Hamburg und der grünen Sozialministerin aus Schleswig-Holstein steht es Aussage gegen Aussage bei der Frage, ob es eine Kommunikation zwischen den Behörden gegeben hat oder nicht. Die Hamburger Justizsenatorin hat im Ausschuss eine Aktenlage betont, die die mehrfache Kontaktaufnahme mit den Kieler Behörden und dem BAMF belegen soll. Wir bitten daher darum, dass uns Hamburg diese Akten und sämtlichen Mailverkehr zwischen den beteiligten Behörden zur Einsicht übersendet. Es wäre erstaunlich, wenn BAMF und Kieler Behörde nicht erhalten hätten, was Hamburg angeblich geschickt haben will. Klar ist, dass es ein Behördenversagen gab. Jetzt müssen wir klären, an welcher Stelle es stattgefunden hat.“

    Anlage: 

    Antrag der Übersendung der Korrespondenz Hamburg Kiel BAMF.pdf

    Weiterlesen
  • 03.02.2023

    Annabell Krämer: Der Ukraine-Notkredit war nicht notwendig

    Zum vorläufigen Haushaltsabschluss 2022 erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Der Haushaltsabschluss macht deutlich, was wir von Anfang an vorhergesagt haben: Der Ukraine-Notkredit war nicht notwendig. Das macht Monika Heinolds Haushaltsüberschuss von 920 Millionen Euro mehr als deutlich. Trotzdem hat sich die Koalition noch im Dezember großzügig mit einer weiteren Milliarde Euro Ukraine-Notkredit einen Puffer zugelegt, um Koalitionswünsche wie Klimaprogramme zu finanzieren. Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten, zumal die Landesregierung bis Ende November lediglich 29 Millionen Euro aus eigenen Landesmitteln für die Ukraine-Krise verausgabt hatte. Die Schatzkiste zur Erfüllung von Koalitionswünschen ist somit kreditfinanziert für Folgejahre prall gefüllt. Sollte die Finanzministerin im Dezember noch nichts von diesem hohen Haushaltsüberschuss geahnt haben, muss man sich fragen, ob das Ministerium richtig geführt wird. Wusste sie es, ist es noch unglaublicher, dass sich Schwarz-Grün im Dezember eine weitere Milliarde Euro Notkredite genehmigt hat.

    Besonders bemerkenswert ist es, dass CDU und Grüne noch immer den Unterschied zwischen Tilgung und Nichtinanspruchnahme eines Kreditrahmens nicht kennen. Wer keine weiteren Schulden macht, hat noch lange nichts getilgt. Wer auf den Kauf zusätzlicher Schokolade verzichtet, hat ja auch nicht automatisch abgenommen.

    Wir Freie Demokraten haben in der Jamaika-Koalition immer dafür gekämpft, dass unerwartete strukturelle Steuermehreinnahmen zu weniger Schulden durch Kredite führen müssen. Den Bruch dieser nur mit Zweidrittelmehrheit aufzuhebenden finanzpolitischen Vereinbarung hat die grüne Finanzministerin bereits im Sommer angekündigt. Trotz Steuermehreinnahmen von 1,3 Milliarden Euro und eines positiven Haushaltsergebnisses, wird zum Jahresende noch einmal eine halbe Milliarde Euro Corona-Notkredit aufgenommen, um zukünftige Investitionen nicht aus ordentlichen Haushaltseinnahmen bezahlen zu müssen. Ich bin mehr als entsetzt über dieses finanzpolitische Gebaren der schwarz-grünen Koalition, zumal für eine auskömmliche Finanzierung unserer Krankenhäuser angeblich kein Geld da ist." 

    Weiterlesen
  • 03.02.2023

    Bernd Buchholz: 10-Punkte-Papier geht am Problem vorbei

    Zum heute von CDU und Grünen vorgestellten 10-Punkte-Papier mit Schlussfolgerungen nach dem tödlichen Angriff im RE70 erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Bernd Buchholz:

    „Die meisten dieser Punkte gehen am Problem vorbei. Entscheidend ist ein konsequentes Rückkehrmanagement. Es müssen Regelungen geschaffen werden, wie man Straftäter schneller abschieben kann, und zwar sowohl vollziehbar ausreisepflichtige als auch diejenigen mit einem Schutzstatus. Dass die Landesregierung im aktuellen Haushalt allerdings weniger Geld für das Rückkehrmanagement eingestellt hat als noch 2022, zeigt, dass Rückführungen keine hohe Priorität bei Schwarz-Grün haben.“

    Weiterlesen
  • 22.03.2017

    Dr. Ekkehard Klug: Fehlende Schwimmausbildung bringt Menschenleben in Gefahr

    „Der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband (SHSV) und die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) Schleswig-Holstein gehen davon aus, dass beide Verbände zusammen rund einem Drittel aller Kinder und Jugendlichen in unserem Bundesland eine Schwimmausbildung ermöglichen.

     

    Auch unter Einbeziehung anderer Angebote – insbesondere jener der Schulen und der Badbetreiber – wird nach Einschätzung bei der beiden Verbände das Ziel, allen Menschen den angstfreien und sicheren Umgang im Bewegungsraum Wasser zu ermöglichen, deutlich verfehlt.

     

    Deshalb heißt es auch in der Stellungnahme des SHSV,

     

    ‚dass die Bemühungen zur Ausbildung der Schwimmfähigkeit verstärkt werden müssen, um mehr Kindern das Schwimmenlernen zu ermöglichen.‘

     

    Dass diese Herausforderung sich in einem Bundesland mit zwei Meeresküsten und zahlreichen Binnengewässern in besonderer Weise stellt, liegt auf der Hand.

     

    Lücken in der Schwimmausbildung bringen Menschenleben in Gefahr.

     

    Sehr verdienstvoll – das möchte ich an dieser Stelle hervorheben – sind Aktionen wie das Projekt ‚Schleswig-Holstein lernt schwimmen!‘, das die DLRG, der Kinderschutzbund und R.SH (durch eine im Radio gestartete Spendenkampagne) aufgelegt haben.

     

    Dabei geht es um die Durchführung von Ausbildungswochen speziell für solche Grundschulen, die keine erreichbare Schwimmhalle in ihrer Nähe haben und so keinen regulären Schwimmunterricht anbieten können.

     

    Indem man Kindern auf diese Weise qualifizierten Anfängerschwimmunterricht ermöglicht, wird eine potenziell lebensrettende Fähigkeit vermittelt.

     

    Seit 2006 sind in Schleswig-Holstein aber 21 Schwimmstätten geschlossen worden.

     

    Von den heute landesweit bestehenden 293 Schwimmstätten weist nahezu jede zweite Sanierungsbedarfe auf (rund 47½ Prozent aller Schwimmstätten – in absoluten Zahlen: 139).

     

    Wenn man bedenkt, dass im Zeitraum zwischen 2006 und 2015 bereits 97 Sanierungen oder Modernisierung durchgeführt worden sind, so wird deutlich, dass es bei diesem Tempo mehr als ein Jahrzehnt dauern wird, allein den angehäuften Sanierungs-Rückstand auszugleichen.

     

    Bei Landesmitteln in Höhe von jährlich 2 Millionen Euro, von diesem Jahr an erfreulicherweise aufgestockt auf 2,75 Millionen Euro, liegt der Löwenanteil der erforderlichen Aufwendungen bei den Betreibern. Und das sind in den allermeisten Fällen Kommunen oder kommunale Unternehmen (in privater Trägerschaft befinden sich zwölf Einrichtungen (von 293); in der Regie von Vereinen oder anderen gemeinnützigen Trägern: 27.

     

    Eine noch weiter erhöhte Unterstützung durch das Land ist dringend erforderlich, um den Sanierungsstau in überschaubarer Zeit abzubauen.

     

    Ich möchte noch kurz auf den zweiten Punkt dieser verbundenen Debatte eingehen – TOP 60.

     

    Rund ein Drittel der 3.800 Sportstätten im Land sind laut Zahlen des Statistischen Landesamtes sanierungsbedürftig.

     

    Der Sanierungsstau beträgt laut Landesregierung 55 Millionen Euro.

     

    Die Forderung der CDU-Fraktion, die dem Land Schleswig-Holstein vom Bund über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen zur Verfügung gestellten rund 100 Millionen Euro auch für die Sanierung kommunaler Sportstätten frei zu geben, ist meines Erachtens deshalb richtig.

     

    Die Antragsteller verweisen dazu auf ähnliche Entscheidungen in anderen Bundesländern wie­ beispielsweise Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Wir Freie Demokraten haben übrigens bereits in unseren Haushaltsanträgen der letzten Jahre immer wieder darauf hingewirkt, zwischen 15 und 20 Millionen Euro (Haushaltsantrag 2016: 15 Millionen Euro) für die Sanierung von Schulen und Schulsportstätten bereitzustellen.

     

    In dieser Legislaturperiode wären also nach den FDP-Anträgen schon über 70 Millionen Euro an Fördermitteln zusammengekommen.“

    Weiterlesen
  • 06.02.2023

    Oliver Kumbartzky: Planungsbeschleunigung à la LNG-Terminal darf keine Ausnahme sein

    Zur Ankunft der letzten Röhren für die LNG-Leitung heute in Brunsbüttel erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Mit der Anbindung des LNG-Terminals an das deutsche Netz wird Brunsbüttel eine zentrale Drehscheibe für die Energieversorgung Deutschlands. Von der Planung bis zur Umsetzung konnten die Prozesse in einem hohen Tempo in Gang und umgesetzt werden – Brunsbüttel ist ein Leuchtturm für die Planungsbeschleunigung. 

    Irritierend ist, dass Umweltminister Tobias Goldschmidt das LNG-Terminal als Paradebeispiel für den beschleunigten Infrastrukturausbau rühmt. Schließlich legen seine Grünen seit Monaten bei der Planungsbeschleunigung im Bund den Rückwärtsgang ein und wollen sich nicht mehr an die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag halten. Sollten die Grünen weiterhin den Gesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung im Bund blockieren, setzen sie nicht nur den Wirtschaftsstandort Deutschland aufs Spiel, sie schaden vor allem den Menschen in diesem Land. Von unserer Infrastruktur hängen Transportwege ab, ohne die weder Windkraftanlagen noch Lebensmittel von A nach B gelangen würden. Wer glaubt, wir könnten dies ausschließlich per Bahn und Lastenfahrrad bewältigen, der führt eine realitätsferne ideologische Hinterzimmerdebatte."

    Weiterlesen
  • 08.02.2023

    Heiner Garg: Die Abschaffung der Neupatientenregelung war und ist ein Fehler

    Die Ärztegenossenschaft Nord hat heute erneut zu einer Protestaktion der niedergelassenen Ärzte aufgerufen, um gegen die Streichung der Neupatientenregelung zu protestieren. Bislang hatten Praxen eine Vergütung erhalten, wenn sie Patienten behandeln, die erstmals in der Praxis aufgenommen wurden oder mindestens zwei Jahre lang dort nicht in Behandlung gewesen waren. Diese extrabudgetäre Vergütung ist mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zum Januar 2023 abgeschafft worden. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Der Protest der Ärztegenossenschaft Nord zum Wegfall der Neupatientenregelung sowie die zunehmende Bürokratie, unter anderem durch überflüssige Aufgaben im Hausarzt-Facharzt-Vermittlungsfall, ist nur konsequent. Politik kann auf der einen Seite nicht in Sonntagsreden eine bessere Patientenversorgung versprechen und gleichzeitig eine hierzu gut funktionierende Regelung durch eine nicht funktionierende ersetzen.

    Es war und ist ein Fehler, dass die funktionierende Neupatientenregelung mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz abgeschafft wurde. Das stabilisiert auf Dauer nicht die GKV-Finanzen, sondern verschlechtert die Patientenversorgung. Ärztinnen und Ärzte brauchen weniger, nicht mehr Bürokratie. Ein Anfang wäre die sofortige Rückkehr zur bewährten Neupatientenregelung.

    Zur dauerhaften Stabilisierung der GKV-Finanzen liegen die richtigen Vorschläge auf dem Tisch – und sind zum Teil Bestandteil des Koalitionsvertrages der Ampel. Hierzu gehört vor allem die auskömmliche Verbeitragung von ALG II-Empfängerinnen und ALG II-Empfängern. Daher erwarte ich jetzt die umgehende Umsetzung zu Gunsten der Versicherten, der Patientinnen und Patienten sowie der Ärztinnen und Ärzte. Hoffentlich wirkt der heutige Protesttag."

    Weiterlesen
  • 10.02.2023

    Annabell Krämer: Finanzministerin will noch mehr neue Schulden machen

    Zu den Äußerungen von Finanzministerin Monika Heinold anlässlich der Nord-Finanzministerkonferenz, dass die Länder genauso wie der Bund im Rahmen der Schuldenbremse eine begrenzte Verschuldungsmöglichkeit erhalten sollen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Es ist gerade mal zwei Monate her, dass sich das Land eine Milliarde Euro Notkredit bewilligt hat und schon wieder träumt die Finanzministerin von der Möglichkeit, neue Schulden aufzunehmen. Während letztes Mal der Ukraine-Krieg dafür herhalten musste, um Schulden für grüne Wunschprojekte aufnehmen zu können, will Frau Heinold jetzt die Spielregeln der Schuldenbremse generell aufweichen. Die dafür notwendige Änderung des Grundgesetzes lehnen wir Freie Demokraten aber gerade wegen der Generationengerechtigkeit kategorisch ab. Die Aufnahme von strukturellen Schulden ist den Ländern nämlich nicht gestattet. 

    Warum die Finanzministerin gerade jetzt, wo doch der vorläufige Haushaltsvollzug unübersehbar dargelegt hat, dass Schleswig-Holstein rund 210 Millionen Euro weniger investiert hat als geplant, mit diesem Vorschlag um die Ecke kommt, bleibt mehr als schleierhaft. Man kann den Vorschlag wohl nur unter der Kategorie Nebelkerze ablegen.

    Es wird Zeit, dass die CDU endlich wieder einen Blick in ihr Wahlprogram wirft und der Ministerpräsident die grünen Verschuldungsträume ein für alle Mal abräumt." 

    Weiterlesen
  • 13.02.2023

    Heiner Garg: Auch das Land muss sich viel mehr einbringen bei der Zukunft der Krankenhäuser

    Zum heute von Gesundheitsministerin von der Decken vorgestellten Start der Ausarbeitung der Krankenhausreform des Bundes erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Krankenhäuser haben hohe Vorhaltekosten, die sie unabhängig vom Behandlungsaufkommen vorhalten müssen. Es ist daher richtig, dass die Finanzierung der Krankenhausvergütung im Rahmen der Krankenhausreform des Bundes dieses Problem lösen soll. Erlösunabhängige Komponenten sollen das System der DRGs ergänzen. Insbesondere hohe Vorhaltekosten – z.B. bei Notaufnahmen oder der Geburtshilfe – müssen dann künftig nicht mehr über Fallpauschalen erwirtschaftet werden. Leider verpasst der Bund bislang die Chance, die Finanzierung gleichzeitig für den ambulanten Bereich synchron zu überarbeiten und beide Finanzierungssysteme kompatibel zu gestalten. Das wäre ein Meilenstein zur sektorenverbindenden Versorgung und wichtig für das zweite Teilstück der Krankenhausreform – der Optimierung der akut stationären Versorgungsstrukturen in Deutschland.

    Und genau hier überzeugt der Vorschlag des Bundes bislang nicht. Den unterschiedlichen Versorgungsstrukturen in den Ländern muss Rechnung getragen werden – ohne das generelle Ziel zu vernachlässigen: eine zukunftsfähige Versorgungsstruktur, ambulant wie stationär. Hierzu gehört eine verlässliche Grundversorgung in der Fläche ebenso wie die künftig stärkere Konzentration und Spezialisierung insbesondere hochkomplexer Krankenhausleistungen. Hier muss nachgebessert werden und hier müssen die Länder stärker als bislang ins Boot genommen werden.

    Die Länder ihrerseits müssen allerdings ebenfalls erheblich zum Gelingen der Versorgungssicherung beitragen – und zwar indem sie die erforderlichen Investitionsmittel für strukturverbessernde Krankenhausinvestitionen bereitstellen. Da können die großartig angekündigten 110 Millionen Euro nur der Anfang sein. Dass, was die Landesregierung derzeit liefert, reicht bei weitem nicht, um die Gesundheitsversorgung langfristig zukunftsfest aufzustellen."

    Weiterlesen
  • 15.02.2023

    Christopher Vogt und Bernd Buchholz: FDP-Fraktion beantragt Aktuelle Stunde zur Messerattacke in Brokstedt - Behördenkommunikation verbessern und ein konsequentes Rückführungsmanagement etablieren

    Zu der von der FDP-Fraktion beantragten Aktuelle Stunde anlässlich der Äußerungen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zur Messerattacke in einem Regionalzug bei Brokstedt erklären der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt, und der innenpolitische Sprecher Bernd Buchholz:

    „Die jüngsten öffentlichen Äußerungen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu diesem Fall sind überraschend und verwirrend. Sie benennt die Verantwortung der Kieler Behörde, die wichtige Informationen nicht weitergegeben habe, so dass eine Abschiebung nicht erfolgt ist. Laut Faeser hätte man Ibrahim A. möglicherweise abschieben können, wenn das BAMF von der U-Haft Kenntnis gehabt hätte. Das sind harte Vorwürfe, zumal die zuständigen Behörden das Gegenteil behaupten. Die Bundesinnenministerin unterstreicht mit solchen Äußerungen noch einmal, dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass aus diesem Fall zügig konkrete Lehren gezogen werden. Die Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden muss klarer strukturiert, schneller und auch dokumentiert werden. Es muss klare Zuständigkeiten und funktionierende Aufsichten geben.

    In Schleswig-Holstein sind für die Themen Migration, Integration und Rückführungsmanagement derzeit drei Ministerien zuständig. Hier drohen enorme Reibungs- und Zuständigkeitsverluste zwischen den Häusern. Der Ministerpräsident sollte deshalb in Betracht ziehen, die Kompetenzen innerhalb der Landesregierung wieder stärker zu bündeln, um ein koordiniertes Vorgehen der zuständigen Behörden zu erleichtern.

    Wir nehmen den Ministerpräsidenten auch beim Thema Abschiebungen beim Wort und werden seine Koalition an den Taten messen. Schleswig-Holstein ist ein weltoffenes Bundesland und ist auf Zuwanderung angewiesen, aber wenn es keine Bleibeperspektive gibt, muss sich der Rechtsstaat auch konsequent durchsetzen. Eine verschärfte Rhetorik reicht nicht aus. Wir haben große Zweifel, ob CDU und Grüne wirklich bereit sind, ihren Kurs bei den Rückführungen zu ändern. Die Zahlen bei der Nutzung der Abschiebehafteinrichtung und im Haushaltsentwurf sprechen bisher nämlich eine andere Sprache: Die Einrichtung in Glückstadt wird vor allem von Hamburg genutzt und die Landesregierung will bei der finanziellen Ausstattung für das Rückführungsmanagement erstaunlicherweise kürzen. Die Landesregierung muss sich zudem auf der Bundesebene konstruktiv einbringen, damit notwendige Abschiebungen insbesondere von Straftätern auch tatsächlich umgesetzt werden können.“

    Anlage: Aktuelle Stunde "Lehren aus dem Fall Brokstedt: Behördenkommunikation verbessern und ein konsequentes Rückführungsmanagement etablieren"

    Weiterlesen
  • 22.03.2017

    Christopher Vogt: Industriepolitisch hat diese Landesregierung in den vergangenen Jahren geschlafen

    „In der vergangenen Woche hat uns eine ausgesprochen schlechte Nachricht erreicht. Die Firma Senvion plant einen erheblichen Abbau von Arbeitsplätzen an ihren deutschen Standorten. Besonders betroffen davon ist Schleswig-Holstein – allein in Husum sollen über 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sein, rund 100 von ihnen droht eine betriebsbedingte Kündigung. Dabei geht es aber auch um den vom Land erheblich geförderten Standort in Osterrönfeld. Das ist schon wirklich ein heftiger Schlag ins Kontor für den Wirtschaftsstandort Husum, für den Kreis Nordfriesland und auch für unser Bundesland insgesamt.

     

    Die Landespolitik sollte im Rahmen ihrer Möglichkeiten und im Rahmen dessen, was ordnungspolitisch verantwortbar ist, versuchen, diese Entwicklung zu verhindern. Die Beschäftigen wollen kämpfen und machen – wie ich finde – sehr konstruktive und sinnvolle Vorschläge zum Erhalt des Standortes. Es verkennt auch dort niemand, dass diese Branche derzeit im Umbruch ist. Husum könnte demnach ein zentraler Standort für Reparatur, Wartung und Service werden – und auch für die Produktion von 3-Megawatt-Anlagen werden.

     

    Die Stadt Husum ist eine Wiege der Windenergie und damit der Energiewende. Senvion in Husum ist hier mit Blick auf die Vorgängerfirmen nicht irgendein Unternehmen. Die Landespolitik darf nicht dabei zusehen, wie im Energiewendeland Schleswig-Holstein wirtschaftspolitisch die Lichter ausgehen. Man darf nicht zulassen, dass hier nur noch Windkraftanlagen abgestellt werden, die großen Finanzinvestoren von außerhalb gehören und die im Ausland oder anderen Regionen Deutschlands hergestellt wurden. Das ist zumindest nicht unsere Vorstellung, wie die Energiewende für Schleswig-Holstein aussehen sollte: Die Wertschöpfung sollte hier stattfinden und nicht anderswo.

     

    Insofern fordern wir von der Landesregierung eine klare Ansage, dass sie die Beschäftigten von Senvion dabei unterstützt, dem Standort Husum doch noch eine Zukunft zu geben – nicht durch Subventionen an das Unternehmen, sondern durch eine politische Unterstützung, die vor allem in der Unterstützung des Wirtschaftsstandortes Husum und Nordfriesland deutlich wird. Ich sage ganz deutlich: Wir würden nicht auf die Idee kommen und diese unternehmerische Entscheidung der Landesregierung anlasten, aber es muss endlich jedem klar werden, dass die Industriepolitik ein landespolitischer Schwerpunkt werden muss. Da hat diese Landesregierung in den vergangenen Jahren leider geschlafen.

     

    Eine effektive Industriepolitik ist vor allem für Nordfriesland und die Westküste von elementarer Bedeutung. In Nordfriesland sind mittlerweile nur noch rund sechs Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe tätig. Das sind erschreckend wenige! Vor nunmehr knapp drei Jahren hatte die FDP-Fraktion ein industriepolitisches Konzept für unser Bundesland gefordert. Unser Bundesland ist natürlich kein klassisches Industrieland, aber wir haben eben auch industrielle Kerne, die viel zu schnell abschmelzen und die deshalb wieder gestärkt werden müssen. Unser Vorschlag wurde damals von der Mehrheit zunächst zurückgewiesen. Erst als der DGB Nord kurz danach ebenfalls diese Forderung erhob, ist die Landesregierung dann irgendwann tätig geworden. In den vergangenen Jahren ist dann aber leider nicht wirklich viel vorangekommen.

     

    Man hat – mit den entsprechenden Partnern – nun erst kurz vor der Landtagswahl 29 Handlungsempfehlungen präsentiert, die man selbst nicht mehr umsetzen muss. Das Ganze wurde sang- und klanglos am Freitagnachmittag versendet. Wenn man wirklich daran glauben würde, hätte man dies heute in einer Regierungserklärung verkündet und nicht der Opposition die Initiative überlassen.

     

    Was muss also passieren, damit es besser wird und damit vor allem für die wirtschaftlich gebeutelte Westküste wieder eine reelle industriepolitische Perspektive bekommt, damit an der Westküste wieder ausgebildet und investiert wird? Wir sind der Überzeugung, dass vor allem bei der Verkehrsanbindung – also beim Weiterbau der A20 und der B5-Ausbau – deutlich mehr Engagement und eine klare Perspektive geben muss, damit wieder an den Standort geglaubt wird. Dafür müssen die Planungskapazitäten deutlich erhöht und das Planungsrecht vereinfacht werden. Die politischen Blockaden bei der Infrastruktur müssen ein Ende haben, da müssen endlich verlässliche politische Ansagen aus Kiel kommen. Es war auch ein großer Fehler, dass man bei der Windenergiemesse den Hamburgern nicht auf die Finger gehauen hat. So etwas darf sich nicht wiederholen. Es muss endlich einen klaren und auch ambitionierteren Fahrplan bei der Digitalisierung geben. Zudem braucht unser Bundesland auch endlich eine geeignete Ansiedlungsstrategie.

     

    Schleswig-Holstein braucht mehr Gründergeist – darüber debattieren wir morgen. Die Zahl der Unternehmensgründungen ist seit Jahren stark rückläufig. Es reicht einfach nicht aus, unternehmerische Entscheidungen zu beklagen. Die Landesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, was sie die letzten fünf Jahre gemacht hat, um unseren Wirtschaftsstandort und insbesondere die Westküste attraktiv zu machen. Das ist nicht allein Aufgabe eines einzelnen Ministers, sondern des gesamten Kabinetts und vor allem des Ministerpräsidenten deshalb sage ich: Der nächste Ministerpräsident muss die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes zu seiner wichtigsten Aufgabe machen.

     

    Zunächst einmal sollte der Ministerpräsident mit der Senvion-Geschäftsführung in Hamburg sprechen und nicht den Wirtschaftsminister mit deren Abgesandten in Husum, die keine Vollmacht und keine Ahnung haben.“

    Weiterlesen
  • 17.02.2023

    Christopher Vogt: Die Landesregierung darf vor hartnäckigen Fällen der Schulverweigerung nicht kapitulieren

    Zum Bericht der Bildungsministerin gestern im Bildungsausschuss zu einem Fall von Schulabsentismus in Ostholstein erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der aus Ostholstein bekannt gewordene Fall, wo ein Jugendlicher offenbar seit Jahren von seinen Eltern nicht mehr in die Schule gelassen wird, ist wirklich schockierend und darf von der Landesregierung nicht achselzuckend hingenommen werden. Der Staat darf sich von Reichsbürgern nicht in dieser krassen Form auf der Nase herumtanzen lassen. Das Bildungsministerium hat sich in den letzten Jahren mit dem Phänomen des Schulabsentismus zu Recht intensiv beschäftigt und ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Schulabsentismus hat verschiedene Ursachen und kommt nach der Coronapandemie offenbar noch häufiger vor, aber bei diesem Fall wird deutlich, dass Priens Konzept leider an Grenzen stößt.

    Eine dauerhafte Verweigerung der Eltern, ein Kind in die Schule zu schicken, halte ich für kindeswohlgefährdend, insbesondere wenn dies aus weltanschaulichen Gründen passiert. Meine Sorge ist, dass dieser Fall weiteren Reichsbürgern und anderen Extremisten als Vorbild dienen könnte. Die Landesregierung darf angesichts dieses extremen Falls nicht einfach kapitulieren. Das Bildungsministerium muss jetzt gemeinsam mit dem Sozialministerium und mit den Kreisen sowie kreisfreien Städten an geeigneten und verhältnismäßigen Maßnahmen für solche hartnäckigen Fälle der Schulverweigerung arbeiten. Daran fehlt es bisher offenkundig.“

    Weiterlesen
  • Mehr laden

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche

Footer menu

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz