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  • 14.03.2017

    Christopher Vogt: Die industriepolitische Bilanz dokumentiert die Arbeitsverweigerung der Regierung

    „Die angekündigten Stellenstreichungen bei der Firma Senvion sind eine ganz schlechte Nachricht für unser Bundesland, aber vor allem für den Wirtschaftsstandort Husum. Jetzt gilt es, möglichst viele Arbeitsplätze in der Region zu erhalten und neue Perspektiven für den Standort zu schaffen. Das Land muss die Stadt Husum und den Kreis Nordfriesland dabei bestmöglich unterstützen.

     

    Von dieser Landesregierung und insbesondere Wirtschaftsminister Meyer erwarten wir in dieser Hinsicht allerdings nicht mehr viel. Es ist schon extrem bitter und vielsagend, dass der Wirtschaftsminister von der schlechten Nachricht aus der Hamburger Senvion-Zentrale kalt erwischt wurde und ihm dazu nicht viel mehr einfällt, als sich über die Unternehmensführung zu empören.

     

    Das kann nicht davon ablenken, dass die Landesregierung bei der Aufstellung des Wirtschaftsstandortes ihren Job nicht erledigt hat. Die Landesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, was sie in den  fünf Jahren ihrer Amtszeit eigentlich real vorangebracht hat, um den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein attraktiver zu machen. Minister Meyer hat es in den vergangenen fünf Jahren verpennt, industriepolitische Perspektiven für Schleswig-Holstein – und insbesondere für die Westküste – auf den Weg zu bringen.

     

    Es grenzt schon an Arbeitsverweigerung, was die Landesregierung in dieser Wahlperiode an den Tag gelegt hat: Bis heute gibt es keine geeignete Ansiedlungsstrategie, keine durchgreifende infrastrukturpolitische Agenda und keinen stichhaltigen Plan bei der Digitalisierung des Landes. Hinzu kommen die anhaltenden verkehrspolitischen Blockaden und das offensichtliche Desinteresse der Landesregierung am Ausbau der B5, der gerade für den Standort Husum von elementarer Bedeutung ist.

     

    Alle Maßnahmen, die das Wirtschaftsministerium jetzt im Wahlkampf vorlegt, werden definitiv nicht mehr von dieser Landesregierung umgesetzt werden können. Es wird Zeit, dass eine neue Landesregierung unserem Bundesland in der Industriepolitik wieder neuen Schwung bringt. Rot-Grün-Blau hat den wirtschaftlichen Abstand zu den anderen Bundesländern vergrößert.“

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  • 23.03.2023

    Christopher Vogt zu TOP 13 "Anteile der Eltern an den schulischen Bildungskosten ihrer Kinder sowie Kostenanteile der Schulträger"

    In seiner Rede zu TOP 13 ("Anteile der Eltern an den schulischen Bildungskosten ihrer Kinder sowie Kostenanteile der Schulträger") erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Ich möchte zunächst den Fraktionen von SPD und SSW für die Große Anfrage zu diesem wichtigen Thema danken. Sie wollten ja ursprünglich eine aktuelle Studie dazu haben, was absolut sinnvoll gewesen wäre, um dem Problem am besten begegnen zu können. Ich habe überhaupt nicht verstanden, warum dies von CDU und Grünen abgelehnt wurde.

    Ich habe allerdings auch immer noch nicht verstanden, warum CDU und Grüne trotz anders lautender Versprechen und hoher Inflation junge Familien bei den Kita-Kosten nicht entlasten wollen. Auch das schwarz-grüne Desinteresse beim Thema Schwimmunterricht finde ich wirklich problematisch. In Anlehnung an den Ministerpräsidenten ist deshalb klar: Wer vielleicht irgendwann mal Interesse an einer Zusammenarbeit mit uns hat, muss sich ernsthaft für das Thema Chancengerechtigkeit und für die Entlastung von jungen Familien interessieren und einsetzen. Die hohe finanzielle Belastung der Familien hört ja eben nicht schlagartig auf, wenn die Kinder von der Kita in die Schule wechseln.

    Meine Schlussfolgerung aus den Antworten der Landesregierung, für die ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bildungsministeriums bedanken möchte, ist, dass vor allem die teils sehr hohen Kosten für Klassenfahrten ein Problem darstellen. Man liest ja teilweise sogar von Fahrten nach Übersee, was pädagogisch nun wirklich nicht sein muss. Hier könnte eine sinnvolle Vorgabe oder zumindest neue Handlungsempfehlung sicherlich Sinn machen, um die Eltern nicht zu überfordern.

    Wirklich überhaupt kein Verständnis habe ich dafür, dass die Eltern an einigen Schulen die digitalen Endgeräte für den Schulunterricht teuer bezahlen müssen. Es ist meines Erachtens eine staatliche Aufgabe, ein geeignetes Gerät für den Unterricht bereit zu stellen. Dafür ist im Rahmen des Digitalpakts, der leider viel zu kompliziert aufgezogen wurde – gerade was die Endgeräte betrifft – derzeit eigentlich auch ausreichend Geld vorhanden. Da muss das Bildungsministerium unbedingt handeln und dieses Problem lösen. Die Digitalisierung der Bildung soll dazu beitragen, für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen und nicht für weniger!

    Erschreckenderweise sind fast drei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland auf die Unterstützung durch staatliche Leistungen angewiesen. 1,6 Millionen davon sogar trotz Arbeit der Eltern. Und wir müssen davon ausgehen, dass sich diese Situation durch die Inflation noch weiter verschlechtert haben dürfte.

    Uns geht es zum einen darum, die Bildungskosten für die breite Mitte der Gesellschaft in einem angemessenen Rahmen zu halten. Wir müssen aber den Fokus auch ganz besonders auf die Kinder und Jugendlichen richten, denen es wirtschaftlich leider nicht so gut geht wie der großen Mehrheit und für die wir endlich echte Chancengerechtigkeit erreichen wollen.

    Die Bundesregierung hat schon bereits viel zur Entlastung von Familien mit Kindern auf den Weg gebracht, zum Beispiel durch ein höheres Kindergeld ( plus 31 Euro), höhere Regelsätze in SGB II und XII (plus 44 Euro max.), den Kindersofortzuschlag (plus 20 Euro) und den erhöhten Kinderzuschlag (plus 21 Euro). Allein die Erhöhungen dieser Leistungen entlasten die Familien in Deutschland im Jahr 2023 mit 7 Milliarden Euro.

    Die Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche in Deutschland sollten reformiert werden: Die Kindergrundsicherung soll kindesbezogene Sozialleistungen für Familien sinnvoll zusammenführen. Und der Prozess soll und muss auch digitaler gestaltet werden. Alle Parteien der Ampel-Koalition auf Bundesebene wollen die Einführung der Kindergrundsicherung, auch wenn die Gewichtung der verschiedenen Säulen noch nicht abschließend geklärt ist. Dafür wäre es sinnvoll, wenn das zuständige Bundesfamilienministerium zeitnah ein geeignetes Konzept vorlegen würde. Es reicht ja nicht aus, einfach nur 12 Milliarden Euro zu fordern. Das muss natürlich schon inhaltlich entsprechend hinterlegt und gestaltet werden.

    Bundesfamilienministerin Paus hatte ja kürzlich eine Absenkung der Kinderfreibeträge vorgeschlagen: Das sehe ich sehr kritisch. Der Kinderfreibetrag, der auch gerade erst erhöht wurde, ist die notwendige steuerliche Freistellung des kindlichen Existenzminimums. Das ist keine freiwillige Maßnahme des Staates, sondern eine Steuerrückzahlung!

    Die Kosten für Lernmittel sind ein sehr wichtiges Thema. Mehr Chancengerechtigkeit werden wir aber auch nur dann erreichen können, wenn die Investitionen in die Bildung insgesamt ausgeweitet werden. Dafür braucht es meines Erachtens eine dauerhafte Mitfinanzierung der Bildungslandschaft durch den Bund, der dann aber auch bei den Rahmenbedingungen mitreden muss. Alles andere ist einfach nicht realistisch.

    Wir brauchen moderne Gebäude, eine bessere Lehrkräfteaus- und Fortbildung und vor allem Unterstützung bei Inklusion und Integration. Die IQB-Bildungsstudie zu den Leistungen der Grundschulkinder hat jüngst wirklich katastrophale Ergebnisse geliefert und gezeigt, dass hier dringend umgesteuert werden muss. Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss!“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 23.03.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 3 "Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften"

    In seiner Rede zu TOP 3 ("Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften") erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die wirklich nicht linksliberale Zeitschrift 'Die Welt' schreibt, ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin: 'Es sollte der große schwarz-grüne Wurf werden. Mit einer sogenannten Generalklausel in Landesgesetzen wollte die schwarz-grüne Koalition dafür sorgen, dass wichtige Infrastrukturen und Investitionsvorhaben künftig nicht mehr durch Bürgerbegehren verzögert werden. Daraus, das lässt sich ein gutes halbes Jahr später deutlich erkennen, wird erst einmal nichts. Selbst einem gegenüber Günthers ursprünglichen Plänen bereits deutlich abgespeckten Gesetzentwurf mit dem völlig unscheinbaren Titel Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften erlitt bei einer Expertenanhörung im Landeshaus an der Kieler Förde Schiffbruch.'

    Das ist die Wahrnehmung, die Sie hätten auch wahrnehmen sollen. Weiter heißt es bei dem Kollegen von diesem wirklich nicht sozialliberalen Blatt: 'Es ist die erste größere Pleite für den im Norden populären Ministerpräsidenten seit dem Amtsantritt im Jahr 2017.' Das ist in der Tat falsch, denn es ist nicht die erste. Die erste hat ihm sein Digitalminister mit dem Rückzug beim eGovernment-Gesetz schon zugeführt.

    In der Sache selbst: Es gibt bei diesem Gesetzentwurf – und da habe ich nie ein Hehl daraus gemacht – einige kleinere Regelungen, die durchaus sinnvoll umgesetzt sind. Das beginnt bei der Frage zu den Regeln zum Alterspräsidenten und es geht tatsächlich aus meiner Sicht durchaus um bestimmte Quoren, die man heraufsetzen kann, um auch an dieser Stelle etwas zu verändern. Und selbst bei der Zweijahresfrist gegen einen Bürgerentscheid habe ich nicht nur große Sympathien – das halte für richtig, dass man diese Regelungen verändert.

    Aber das sind kleine Regelungen, die wir in einem kurzen Verfahren mit wenig Aussprache hätten regeln können. In Wahrheit geht es um etwas anderes. Neben diesen kleinen Regelungen macht diese Landesregierung etwas mit den Elementen der unmittelbaren Demokratie, die zu einem massiven Eingriff und zu einer massiven Einschränkung der Bürgerbeteiligung in diesem Land führen und das ist, wie Karl Martin Henschel, der ehemalige Fraktionsvorsitzende der Grünen gesagt hat, in der Tat eine Trendumkehr mit bundesweiter Signalkraft und sie ist unnötig. Sie ist unnötig deshalb, weil diese Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen zu keiner Zeit auch nur irgendeinen empirischen Nachweis für die Notwendigkeit dieser Maßnahme vorlegten.

    Ich muss ehrlich sagen: Es hat mich auch selbst überrascht, weil auch ich mit den Wahrnehmungen unterwegs war, die Hotelprojekte in Schleswig-Holstein scheitern immer an Bürgerbegehren und da muss man doch etwas dagegen machen. Der Verein 'Mehr Demokratie' hat jedes einzelne Bürgerbegehren und jeden einzelnen Bürgerentscheid aufgelistet, in seiner Datenbank abrufbar niedergelegt. Hier wird aufgezeigt, wie viele Bürgerbegehren wirklich, zum Beispiel gegen Klimaschutzbelange, gemacht worden sind und wie viele tatsächlich dafür gesorgt haben, dass Wirtschaftsprojekte positiv durchgesetzt worden sind. Und das hält sich in der Tat, und es ist die Leistung dieses Vereins 'Mehr Demokratie', der diese empirische Basis gelegt hat, die Waage und ist nicht Ausdruck eines von Bürgerinnen und Bürgern maßlos benutzten Instrument zum Anhalten bestimmter Dinge. Deshalb gibt es keinen Grund für diese massiven Einschränkungen unmittelbarer Demokratie in diesem Land.

    Und neben den Eingriffen, die dann dazu führen, dass in kleineren Gemeinden, in denen nur eine Fraktion existiert, wegen Bauleitplanung nämlich gar keine Bürgerentscheidungen möglich sein werden, kommen Sie an der anderen Stelle bei den Themen mit Fraktionsstärken um die Ecke. Statt dafür zu sorgen, dass sich mehr Menschen aktiv in unsere Demokratie einbringen wollen, schaffen Sie etwas, dass man, selbst wenn man als gewählter Kommunalvertreter demnächst in den Kommunalvertretungen sitzt, an der Ausschussarbeit nicht mehr teilnehmen darf, weil Sie die Fraktionsgrenze hoch setzen.

    Das rüttelt an den Grundfesten der Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen. Eine Entscheidung, die die Grünen 2008 erstritten haben. Wenn Sie das heute hier beschließen, dann werden wir alles dafür tun, in den Gesprächen mit dem SSW und auch mit der SPD dafür zu sorgen, dass wir das vom Landesverfassungsgericht überprüfen lassen.

    Angesicht dieser Lage sind solche Einschränkungen genau das, was wir von dieser Landesregierung nicht wollten. Wir hatten gehofft, dass hier Bürokratieabbau im Kern entstehen würde. Demokratieabbau hatten wir uns nicht erhofft, doch der passiert hier heute.“

     

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  • 23.03.2023

    Heiner Garg zu TOP 20+45 "Kinderarmut beenden"

    In seiner Rede zu TOP 20+45 ("Kinderarmut beeanden") erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Ich möchte zunächst einmal auf Ihren Bericht eingehen. Sie haben über die Sozialberichterstattung berichtet. Die Koalitionsfraktionen haben beantragt, die Sozialberichterstattung weiter auszudifferenzieren. Das finde ich grundsätzlich auch gut, wenn man die richtigen Konsequenzen daraus zieht und Maßnahmen ergreift und umsetzt.

    Bei dem Thema Armutskonferenz bin ich anderer Meinung als meine Vorrednerinnen und Vorredner. Man kann das sicher tun. Ich glaube, dass wir beim Thema Kinderarmut kein Erkenntnisdefizit sondern ein Umsetzungsdefizit haben. Sie haben sich darauf verständigt, eine Armutskonferenz durchzuführen. Ich würde an Ihrer Stelle noch einmal mit dem Kinderschutzbund sprechen, was die von der Armutskonferenz halten. Ich glaube, dass konkrete Maßnahmen wichtiger wären.

    Ich will an eine konkrete Maßnahme erinnern, weil hier so ein flammendes Plädoyer gekommen ist – unter anderem von der Kollegin Eka von Kalben, dass auch die regierungstragenden Fraktionen Bildung kostenfrei machen würden, wenn sie könnten. Wir haben gestern einen Haushalt beraten – den ersten Haushalt in dieser Legislaturperiode. Frau Ministerin, Sie wissen ja, dass die Folgehaushalte eher schwieriger werden, nachdem die Finanzministerin gestern die Lücken in der mittelfristigen Finanzplanung erwähnt hat. Vor dem Hintergrund, dass Sie gestern im Haushalt nicht einen einzigen Euro zur Entlastung von Familien und ihren Kindern im Hinblick auf die Kita-Beiträge verabschiedet haben, wäre ich an Ihrer Stelle ein bisschen bescheidener.

    Dass die Tarifanpassungen im Kitagesetz nachvollzogen werden, halte ich für eine pure Selbstverständlichkeit. Es bleibt ein purer Fakt, dass Sie nicht einen müden Euro in die Hand genommen haben, um Beiträge für Familien mit Kitakindern zu senken. Nicht einen Euro.

    Ich habe jahrelang für eine eigenständige Kindergrundsicherung gekämpft. Das habe ich auch in der letzten Legislaturperiode getan und ich durfte in Berlin an Koalitionsverhandlungen teilnehmen. Selbstverständlich ist die Kindergrundsicherung der Kernbestandteil, um Kinderarmut in Zukunft wirksamer begegnen zu können.

    Schöner als die Kollegin Midyatli, die es vorhin sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat, kann man da nicht drauf reagieren. Ich hätte das normalerweise gar nicht gemacht, aber da Sie diese Zwischenfragen gestellt haben und die Frau Sozialministerin wieder nicht drauf verzichtet hat, zum Finanzminister nach Berlin zu zeigen, mache ich es jetzt doch:

    Man darf auch von einer grünen Ministerin erwarten, dass sie mal ins Arbeiten kommt. Diese Koalition in Berlin und darauf bin ich stolz, um das auch deutlich zu sagen, weil ich mich nicht ständig von der eigenen Regierung distanziere, hat alleine für dieses Jahr dafür gesorgt, dass Familien um 7 Milliarden Euro entlastet werden. Sie wissen vermutlich genauso gut wie ich, dass das Bundesfinanzministerium seit Wochen einfordert, welches Finanztableau denn unter Berücksichtigung der Leistung, die gerade erhöht wurden, tatsächlich gebraucht werden. Da kommen immer nur die 12 Milliarden Euro. Nach Wochen und Monaten kann man erwarten, dass ein tatsächlich umsetzungsfähiges Konzept vorgelegt wird, mit Finanztableau.

    Die Kindergrundsicherung besteht aus drei Säulen. Darauf haben wir uns verständigt und ich bin im Übrigen auch sehr zuversichtlich, dass die kommt. Die Kindergrundsicherung besteht aus dem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, einem abhängig gestaffelten Zusatzbeitrag, der gestaffelt ist am Elterneinkommen, und sie besteht aus einem sogenannten Kinderchancenportal. Das ist etwas, was ein bisschen zu wenig in den Fokus genommen wird, um bestehende Leistung endlich einfacher abrufen zu können. Ich erinnere mich noch gut an die Auseinandersetzung, die Manuela Schwesig und ich mit der damaligen bayerischen Kollegin geführt haben, als wir das Bildung- und Teilhabepaket auf den Weg gebracht haben.

    Man darf von einer Bundesfamilienministerin auch erwarten, dass sie sich darum bemüht, die Sozialbehörden entsprechend fit zu machen, sodass Leistungen mehr in Anspruch genommen werden. Der Kinderzuschlag wird nur zu 30 Prozent in Anspruch genommen. Warum? Weil die Prozesse nicht automatisiert und nicht digitalisiert sind. Grundvoraussetzung für ein zukünftig funktionierendes Transfersystem sind automatisierte und digitalisierte Prozesse damit Leistungen, die es bereits gibt, auch tatsächlich von allen abgerufen werden können.

    Wenn man sich dafür entscheidet, eine Konferenz im nächsten Jahr abhalten zu wollen, dann sollte man sich vielmehr darüber austauschen, wie man das, was man auf Landesebene schon hat, mit dem synchronisiert, was im Bund in Kraft gesetzt wird. Nur dann können die Systeme ineinandergreifen und führen nicht wahllos aneinander vorbei ins Leere. Eine solche Sicherungskonferenz würde mehr Sinn machen, als eine – ich weiß gar nicht wievielte – Armutskonferenz, mit welchem Schwerpunkt auch immer das werden soll. Vielleicht, Frau Ministerin, denken Sie darüber nochmal nach. Ich glaube schon, dass man mit den Beteiligten, mit den Betroffenen, aber auch mit den Wohlfahrtsverbänden noch einmal darüber sprechen kann und darüber sprechen sollte, wie man das hinbekommt, um tatsächlich in Zukunft ein einheitliches Sicherungspaket für Kinder auf den Weg zu bringen, damit wirklich Kinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern beste Startchancen in Schleswig-Holstein haben. Da hat der Bund etwas dazu beizutragen. Da haben aber auch die Länder und Kommunen etwas dazu zu leisten."

     

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  • 23.03.2023

    Christopher Vogt zu TOP 9+19 "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Denkmale sowie Kulturdenkmale schützen"

    In seiner Rede zu TOP 9+19 ("Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Denkmale sowie Kulturdenkmale schützen") erklärt der Vorsitzende und kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Ich kann den Unmut vieler Sylter und auch Gäste über den offenbar ungenehmigten Abriss des „Alten Gasthofs“ in List gut nachvollziehen. Viele Menschen haben ja auch Erinnerungen an Feste dort. Als jemand, der diese wunderschöne Insel gern besucht, kannte ich dieses historische Reetdachgebäude auch. Sylt ist ja überregional bekannt und die Lage auf dem Sylter Immobilienmarkt ist bekanntermaßen nicht nur landesweit, sondern auch bundes- und sogar europaweit eine ganz besondere. Rein rechtlich betrachtet scheint es sich hier um einen nicht genehmigten Abriss eines Hauses zu handeln. Der „Alte Gasthof“ stand nämlich nicht unter Denkmalschutz und war auch kein Kulturdenkmal mehr, was an der bekannten Gesetzesänderung im Jahr 2015 liegt. 2016 wurde das Gebäude von Mitarbeitern des Landesamtes für Denkmalpflege nochmals überprüft und es wurde dann kein Denkmal, obwohl das Gebäude zwar sehr alt, aber eben nicht mehr im historischen Zustand war und offenbar vor allem deshalb auch keinen ausreichenden Denkmalwert aufwies. Der nun kürzlich erfolgte Abriss könnte mit einer angekündigten erneuten Begehung zu tun haben, bei der auch der Innenbereich überprüft werden sollte. Es ist aber zweifelhaft, ob dies am Status tatsächlich etwas verändert hätte, wie man zumindest den Medien entnehmen kann.

    Der SSW schlägt jetzt eine Verschärfung des Denkmalschutzgesetzes vor: Wir sind da äußerst skeptisch, denn dieser Vorschlag könnte auch Probleme auslösen, die vielleicht auch gar nicht gewollt sind.  Ich verstehe zwar gerade mit Blick auf Sylt und die dort noch immer vorhandenen vielen historischen Gebäude Ihre Sorge, aber Ihr Vorschlag würde wohl landesweit zu vielen zusätzlichen Rechtsunsicherheiten führen, denn ein vorläufiger Status als Kulturdenkmal erscheint mir schon sehr willkürlich zu sein. Denkmalschutz ist ein wichtiges Instrument, um denkmalwürdige Bauten vor dem Rückbau oder der Zerstörung zu bewahren. Der FDP ist ein angemessener Denkmalschutz sehr wichtig und wir wollen den Denkmalschutz in Schleswig-Holstein dadurch stärken, indem wir für mehr Transparenz gegenüber den Eigentümern und für faire Bedingungen für den Erhalt sorgen. Die steuerliche Entlastung der Eigentümer muss einfacher werden.

    Die von den Denkmalschutzbehörden verlangten Maßnahmen müssen stets verhältnismäßig sein, woran ich zumindest bei einigen Beispielen, die einem so geschildert werden, durchaus Zweifel habe. Das haben wir ja auch bei den neuen Fenstern des Landeshauses gesehen. Die waren nicht nur unfassbar teuer. Man kann sie auch nicht mehr auf Kipp stellen, was energetisch auch etwas fragwürdig ist. Der Denkmalschutz darf sich jedenfalls nicht dahingehend kontraproduktiv auswirken, dass vor allem Privateigentümer diesen als nicht zu bewältigendes Problem wahrnehmen.

    Und wir wollen, dass sich Denkmalschutz und Energieeffizienz oder auch die Nutzung von erneuerbaren Energien nicht ausschließen. Deshalb muss die Landesregierung endlich dafür sorgen, dass es hierfür geeignete Lösungen gibt. Warum gibt es hierzu immer noch keine Vorlage der Landesregierung? Was macht die selbsternannte Klimaschutzkoalition hier? Warum stehen Sie bei dieser Klimaschutzmaßnahme auf der Bremse? Die Vorlagen des SSW sollten wir im Ausschuss weiter beraten.“

     

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  • 23.03.2023

    Annabell Krämer zu TOP 10 "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 10 ("Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein") erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich bis Ende 2024 nachjustiert werden muss. Der Gesetzgeber muss die zentralörtlichen Bedarfe und somit die resultierende Teilschlüsselmasse für die Zentralen Orte gemäß verfassungsrechtlicher Anforderungen substantiell ermitteln.

    Der Erhalt einer Teilschlüsselmasse für Zentrale Orte wird als begründbar angesehen; es wird lediglich moniert, dass die Teilschlüsselmassenquote der Vorgängerregelung einfach übernommen und fortgeschrieben wurde. Hier gilt es, die konkreten Bedarfe zu ermitteln. Hier geht es jedoch nicht um die horizontale Verteilung der Schlüsselzuweisungen, sondern um die Vorwegabzüge, die für bestimmte Aufgaben dotiert werden.

    Auch hier werden Einrichtungen auf kommunalem Gebiet gefördert, von denen auch Einwohner anderer Kommunen beziehungsweise umliegende Gemeinden partizipieren. Dieses sind Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, kommunale Lehrschwimmbecken und Mitglieder des Büchereivereins Schleswig-Holsteins.

    Konkret geht es heute um die Erhöhung der Finanzmittel von zwei bestehenden Vorwegabzügen und die Einführung eines neuen Vorwegabzuges.

    Erstens: Schleswig-Holstein hat zu wenig Frauenhausplätze, dieses hat das Innenministerium bereits 2019 festgestellt. Selbst nach Aufstockung der Plätze im Norden unseres Landes, wird nicht einmal der festgestellte Bedarf von vor drei Jahren gedeckt. Nirgendwo müssen mehr schutzsuchende Frauen abgewiesen werden als in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Ein Rechtsstaat muss in der Lage sein, seine Bürgerinnen vor Gewalt zu schützen. Insofern ist es dringend geboten, die Mittel sofort aufzustocken.

    Zudem sollen die Mittel für die Frauenberatungsstellen einheitlich in den kommunalen Finanzausgleich überführt werden, damit die Mittelzuweisung unbürokratischer und planungssicherer erfolgen kann. In Zeiten des Fachkräftemangels müssen die Frauenberatungsstellen in die Lage versetzt werden, ihre Personalstellen unbefristet ausschreiben zu können und besetzte Stellen zu entfristen.

    Mobile Frauenberatungen wie zum Beispiel die 'Landgrazien' sollen ebenfalls über das FAG förderfähig werden. Es darf nicht sein, dass diese Landesregierung Zuschussprogramme für Balkonkraftanlagen und Wärmepumpen mit über 75 Millionen Euro auflegt, aber Schwarz-Grün nicht bereit ist, jährlich 1,5 Millionen Euro zusätzlich bereitzustellen, um seine Bürgerinnen vor Gewalt zu schützen. 'Gewalt in Beziehungen geschieht oftmals im Verborgenen. Die Dunkelziffer solcher Fälle ist enorm hoch. Wir brauchen mehr Prävention, mehr Schutzräume und mehr Aufklärung.' Diese richtige Aussage stammt nicht von mir, sondern vom Ministerpräsidenten. Insofern wird es Zeit, dass wir diese Forderung auch mit finanziellen Mitteln realisieren.

    Zweitens: Ungefähr fünfzehn Prozent unserer Kommunen stellen flächendeckend die Infrastruktur zur Verfügung, die die Schwimmerziehung der Menschen in unserem Küstenland überhaupt erst ermöglicht. In den letzten Jahren haben zu viele Bäder aufgrund hoher finanzieller Defizite geschlossen. Das Erlernen der Schwimmfähigkeit wird aufgrund fehlender Bäder zunehmend zu einer Herausforderung. Wir dürfen keine weiteren Lehrschwimmbecken in unserem Land verlieren. 15 Prozent der Kommunen schultern die Defizite der Bäder, die allen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern zur Verfügung stehen. Immens gestiegene Betriebskosten erfordern eine Mittelerhöhung des Vorwegabzugs um mindestens 2,5 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro in 2023 und eine Dynamisierung der Mittel um 2,5 Prozent jährlich analog zum Büchereiwesen und den Frauenhäusern.

    Drittens: Die Unterbringung der Fund- und Sicherstellungstiere durch die Kommunen ist keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe. Insofern ist die institutionalisierte Unterstützung der Tierheime bei den Betriebskosten überfällig. Die Kommunen sind für die Unterbringung der Tiere verantwortlich. Eine anteilige Finanzierung der Tierheime über den kommunalen Finanzausgleich sichert die Bereitstellung des Versorgungsangebots seitens der Tierheime und verhindert das Risiko der Selbstversorgungspflicht durch die Kommunen, die erheblich teurer ist als die Bereitstellung der Versorgung durch das Ehrenamt.

    Für die Tierheime hat die Mittelbereitstellung über das FAG den Vorteil, dass nicht mehr bürokratieüberbordende Verhandlungen mit jeder einzelnen Kommune geführt werden müssen. Alleine im Kreis Pinneberg muss das Tierheim Elmshorn mit über 20 Kommunen Einzelverhandlungen führen. Ein erheblicher Bürokratieaufwand, der nicht erforderlich sein sollte. Prospektiv könnte auch sichergestellt werden, dass die Kommunen ihrer Versorgungspflicht über 180 Tage für das Fundtier auch wirklich nachkommen. Dieses kann durch die halbe Million Euro nicht sichergestellt werden. Es ist jedoch ein Einstieg, um die Tierheimfinanzierung endlich auf verlässliche Säulen zu stellen. Es sollte auch im Sinne der Kommunen sein, zu wissen, dass die Tierheime verlässliche Partner bleiben und nicht wie in Hamburg die Versorgungsverträge aufkündigen.

    Wir sollten als Land unseren Beitrag leisten und die bisher im Einzelplan hinterlegten Mittel als verlässliche wiederkehrende Unterstützung zur Verfügung stellen."

     

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  • 23.03.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 23 "Vorkaufsrecht abschaffen und einen Runden Tisch zum Thema Flächentausch einrichten"

    In seiner Rede zu TOP 23 ("Vorkaufsrecht abschaffen und einen Runden Tisch zum Thema Flächentausch einrichten") erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Das Vorkaufsrecht im Landesnaturschutzgesetz muss abgeschafft werden. Es stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Landwirten wird hier durch das Land ordnungsrechtlich das eigene ökologische Bewusstsein und die Verantwortung abgesprochen.

    Das habe ich schon 2016 gesagt, als die damalige Küstenkoalition das Naturschutzgesetz geändert hat. Und das habe ich auch 2017 in den Koalitionsverhandlungen gesagt. Wir haben uns damals mit Jamaika als Kompromiss darauf verständigt, das frisch eingeführte Vorkaufsrecht erstmal nicht anzufassen, solange 100 Hektar im Jahr nicht überschritten werden. Es überrascht nicht, dass das Umweltministerium in den Folgejahren sehr genau darauf geachtet hat, die Vorkaufsbremse nicht zu überziehen.

    Nun, sechs Jahre später, hat sich die Situation aber verschärft. Denn nicht nur das Vorkaufsrecht wurde mehr und mehr ausgeübt, sondern darüber hinaus hat die Stiftung Naturschutz pro Jahr rund 500 bis 700 Hektar Land auf dem freien Markt gekauft. Dieser massive Zukauf sorgt für Konflikte. Wer das nicht sieht und erkennt, hat die ländlichen Räume nicht im Blick!

    Die Akzeptanz für den Naturschutz gerät in Gefahr. Mit der Schaffung immer neuer Naturschutzflächen erhöht sich nämlich der Flächenanteil, für den das Vorkaufsrecht gilt. In dieser Spirale droht Schleswig-Holstein irgendwann zu einem Freilichtmuseum ohne Landwirtschaft zu werden. Man muss sich doch mal ernsthaft fragen: Wann ist Schluss mit dem massiven Zukauf?

    Die Antworten auf meine zahlreichen Kleine Anfragen in den letzten Wochen zeigen, dass das Land sich mittels der Stiftung Naturschutz und Steuergeldern offenbar jede mögliche Fläche krallt. In vielen Fällen hat das übrigens lange und für alle Seiten kostspielige Gerichtsverfahren zur Folge. Auch davor hatte ich 2016 gewarnt und die Antworten auf meine Kleine Anfrage dazu geben mir Recht.

    Um es klar zu stellen – denn ich weiß, was gleich wieder von Tobias Goldschmidt und Sandra Redmann gesagt wird: Ich zündele nicht und ich reiße auch keine Gräben auf. Ich hatte übrigens auch nichts mit der sinnlosen Trennung der Ministerien zu tun. Aber ich benenne Fakten. Und wenn Herr Goldschmidt im SHZ sagt, ich würde die Stiftung zum Sündenbock machen, muss ich entgegnen: Die Stiftung ist nicht der Sündenbock. Sie macht vielerorts sehr gute Projekte. Die politische Verantwortung für den von mir kritisierten Flächenaufwuchs trägt der Umweltminister! Herr Minister, hören Sie auf, sich hinter der Stiftung zu verstecken!

    Der Flächenfraß des Landes drängt die Landwirte zunehmend an den Rand und nimmt ihnen ihre Existenzgrundlage. Im Gegensatz zu Tobias Goldschmidt hat Landwirtschaftsminister Werner Schwarz das Problem erkannt und spricht es auch an. Ich zitiere ihn aus einem SHZ-Bericht vom 18. März 2023: „Die zunehmende Flächenkonkurrenz bringt die Landwirtschaft in Bedrängnis. Schleswig-Holstein ist eine Gunstregion, die es für die agrarische Produktion zu erhalten gilt.“

    Übrigens: Auch für unsere zertifizierten Naturschützer, die Jäger, birgt das Handeln des Landes Probleme. Es kann doch nicht sein, dass durch den Flächenaufkauf Eigenjagden der Stiftung gebildet und dadurch dann Reviere und Jagdgenossenschaften zersplittert werden.

    Ich weiß natürlich, dass die CDU eine Abschaffung des Vorkaufsrechtes nicht mitmachen wird bzw. mitmachen darf. Und die Abschaffung des Vorkaufsrechts alleine ist nicht die komplette Lösung des Problems. Deswegen haben wir mit dem zweiten Teil unseres Antrags vorgeschlagen, dass es einen Runden Tisch zum Thema Flächentausch geben soll.

    Und schon vor der Abstimmung des Antrags hat die Landesregierung geliefert. Da darf ich diese auch mal loben. Denn mit Freude habe ich in dem eben erwähnten SHZ-Artikel zur Kenntnis genommen, dass der Umweltminister jetzt zeitnah Bauern und Naturschützer an einen Tisch bringen will, um die Probleme Vorkaufsrecht und Flächenverbrauch zu diskutieren. Insofern hatte die FDP-Initiative schon jetzt Erfolg, egal wie Sie gleich darüber abstimmen. Wir erwarten von dem Gespräch allerdings auch Ergebnisse!
    "

     

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  • 23.03.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 26+47 "Flexiblere Umsetzung der Abbauverpflichtung von zwei Windenergieanlagen beim Repowering sowie mehr Windleistung in Schleswig-Holstein ermöglichen"

    In seiner Rede zu TOP 26+47 ("Flexiblere Umsetzung der Abbauverpflichtung von zwei Windenergieanlagen beim Repowering sowie mehr Windleistung in Schleswig-Holstein ermöglichen") erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Das gestrige Urteil ist schon ein ziemlicher Hammer. Es gab offensichtlich seitens des Innenministeriums handwerkliche Fehler bei der Erstellung des Regionalplans. Das zuständige Innenministerium und die Landesregierung insgesamt sind jetzt gefordert, Wildwuchs zu verhindern sowie schnellstmöglich einen fehlerfreien Regionalplan vorzulegen, um die nötige Planungssicherheit wieder herzustellen. Falls Gesetze zu beschließen sind, der Landtag also gefragt ist, bietet die FDP-Fraktion gerne ihre Unterstützung an.

    Zu den beiden vorliegenden Anträgen: Dem Antrag der SPD werden wir sehr gerne zustimmen. Die Regelung des gleichzeitigen Rückbaus zweier Windkraftanlagen für eine neu errichtete Anlage passt nicht in diese Zeit und auch nicht zu Schleswig-Holstein als Windenergieland. Wir müssen Repowering nicht nur ermöglichen, sondern auch die Vorschriften dafür realistisch und zielorientiert formulieren. Das Wort gleichzeitig muss also aus der aktuellen Regelung definitiv raus. Zum Antrag der Koalition: Hier haben sich CDU und Grüne richtig ins Zeug gelegt und zumindest versucht, mal alles, was Windenergieausbau und Repowering angeht, in einen Antrag zu quetschen. Ich war erst beeindruckt, was da für ein inhaltsvoller Antrag von der Koalition kam. Das kennt man sonst so gar nicht. Dann habe ich aber gesehen, dass man lieber wieder einfach den Koalitionsvertrag abgeschrieben hat. Mich wundert, dass die zahlreichen sehr aktuellen Themen aus dem Koalitionsvertrag zum Thema Windkraft offenbar noch gar nicht von der Landesregierung angepackt worden sind. Insofern kann ich den Unmut und den Antrag der Fraktionen schon verstehen. Der einzige Punkt im Antrag von CDU und Grünen, der nicht schon im Koalitionsvertrag stand, ist der, dass die Kommunen weiterhin Unterstützung bei der Planung bekommen sollen. Bravo! Bemerkenswert ist, dass Sie gar nicht alles aus dem Koalitionsvertrag, was ‚mehr Windleistung ermöglicht‘, in den Antrag mit aufgenommen haben. Was ist denn aus den Kleinstwindparks geworden? Hier hört und liest man gar nichts mehr von.

    Die Evaluation der Kriterien begrüße ich. Alle Kriterien, die nachweislich überflüssig oder zu detailliert sind, stehen der Windenergie nur im Weg. Dass landesrechtliche Vorgaben geprüft werden, begrüße ich sehr. Auch bundesrechtliche Vorgaben kann man mal prüfen. Vielleicht fällt der Landesregierung dann ja auf, dass das Windflächenbedarfsgesetz des Bundes schon jetzt ein Repowering außerhalb der ausgewiesenen Flächen erlaubt. Dagegen sperrt sich in Schleswig-Holstein aber die Landesplanung. Daher müssen Windkraftanlagen, die aktuell gültige Abstände zur Wohnbebauung einhalten, außerhalb der Flächen zurückgebaut werden. Warum folgt die Landesregierung hier nicht den Bundesvorgaben?

    Zusammenfassend stelle ich fest: CDU und Grüne haben sich im Koalitionsvertrag sehr viel in Sachen Windenergie vorgenommen. Umgesetzt ist aber noch so gut wie gar nichts. Und durch das gestrige OVG-Urteil haben Sie nun richtig Druck. Wir werden das weitere Vorgehen gewohnt konstruktiv begleiten."

     

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  • 24.03.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 39 "Vertrauen in den Rechtsstaat stärken"

    In seiner Rede zu TOP 39 ("Vertrauen in den Rechtsstaat stärken") erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es ist gut und richtig, dass wir erneut über die Konsequenzen aus dem Messerangriff in Brokstedt reden. Es ist richtig, dass wir darüber reden, wo wir konkret Schwachpunkte sehen und an den Schwachpunkten auch ansetzen, um sie auszumerzen. Denn für die Zukunft, auch wenn man bei dieser Tat sagen muss, dass diese wohl nicht hätte verhindert werden können, ist es wichtig, alle Regeln so aufzustellen, dass so etwas möglichst eben nicht passiert.

    Umso wichtiger ist mir, dass wir an den Dingen ansetzen, die wirklich schiefgegangen sind. Schiefgegangen ist vor allem die Kommunikation zwischen den Behörden. Diese Kommunikation zwischen den Behörden ist nicht etwa nur schiefgegangen, weil die Hamburger falsch gesendet haben. Die Kommunikation ist natürlich auch schiefgegangen, weil eine Ausländerbehörde in Kiel ins Ausländerzentralregister eine Funktionsmail eingestellt hat, an die man sich wenden soll, aber auf die E-Mails seitens Hamburg dann nicht reagiert wurde. Es ist eben nicht so, dass die Hamburger böswillig die E-Mails an die Funktionsmail geschickt haben, sondern dass von Seiten der Kieler Behörden diese Funktionsmail nicht genügend überwacht und kontrolliert wurde. Das ist bitter, aber so ist es nun einmal.

    Deshalb finde ich es schon interessant, wenn man auf die Forderung, darauf zu schauen, was die Hamburger besser machen, von Seiten der Ministerin sofort die Antwort bekommt 'Das, was die Hamburger machen, das haben wir alles schon, es hat nur einen anderen Namen'. Im Ausschuss wird aber dann anschließend dargelegt, dass wir das eben nicht haben. Es ist etwas völlig anderes. Die AGASA ist eine nicht-operative Truppe, die Ausländerbehörden berät.

    Und GERAS in Hamburg heißt nicht umsonst 'Gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Rückführung ausländischer Straftäter'. Im Zentrum steht in der Tat das Wort Rückführung. Weil es darum geht, wie wir Menschen, die sich hier nicht an die Regeln halten, dann auch aus der Bundesrepublik Deutschland heraus bekommen.

    Das Rückführungsmanagement immer nur zu betonen, Herr Ministerpräsident, ist das eine, aber wir müssen dann auch konkret werden, wie wir damit umgehen. Jetzt kann man in der Tat natürlich sagen, Strukturen, die für einen Stadtstaat gelten, sind nicht eins zu eins auf ein Flächenland zu übertragen. Aber die Frage ist doch: Muss man nicht eine solche zentrale Einrichtung schaffen, damit es zum Beispiel auch für die Hamburger einen zentralen Ansprechpartner bei uns gibt. Es wäre eine zentrale Stelle, die die Ausländerbehörden genau von dem entlastet, was sie offenbar derzeit nicht leisten können, nämlich sich intensiv mit einzelnen Tätern zu beschäftigen, die eben straffällig geworden sind. Nichts anderes habe ich beantragt und das beantragen wir weiter und ich wäre dankbar dafür, wenn Sie argumentativ darauf eingehen und nicht einfach nur sagen 'Ja, was in einem Stadtstaat gilt passt bei einem Flächenland nicht.' Immerhin haben wir auch die Strukturen für ein Schleswig-Holsteinisches Institut für berufliche Bildung, aus einem Stadtstaat übernommen.

    Im Übrigen ist die grundsätzliche Idee, Kompetenzen in einem Land zu konzentrieren, damit sie nicht jede einzelne Behörde haben muss, überhaupt nichts Neues. Das machen wir überall, zum Beispiel beim Breitbandkompetenzzentrum.

    Das zweite Wichtige ist, das, was die Sozialdemokraten beantragen: Denn genau das hätte in der Tat ja noch tatsächlich Einfluss auf die Tat von Brokstedt gehabt. Nämlich wenn die Beurteilung von Ibrahim A., die psychologische Betreuung anders gewesen wäre und man zu einem anderen Schluss gekommen wäre. Dass das nicht der Fall gewesen ist, kann man bedauern, aber in der Tat, da anzusetzen, scheint mir richtig.

    Dass Menschen, die auf diese Art und Weise unterhalb der Straffälligkeitsgrenze durch ihr Verhalten auffällig werden, weil sie irgendwie nicht anpassungsfähig sind, beobachtet, betreut oder ihnen eine Betreuung anbietet, ist völlig richtig.

    Sie haben in ihrem Antrag, dieses Pilotprojekt multiprofessioneller Gewaltpräventionsambulanzen in Bayern thematisiert. In der Tat, habe nichts dazu gefunden. Ich habe etwas über Gewaltschutzambulanzen gefunden, die setzen aber ganz woanders an. Gewaltpräventionsambulanzen müssten ja Anlaufstellen für Menschen sein, die selbst das Gefühl haben, gewalttätig werden zu können und dann muss man sich natürlich schon die Frage stellen, wäre Ibrahim A. einer von denen gewesen, der von sich aus in eine solche Gewaltpräventionsambulanz geht. Das glaube ich nicht.

    Der letzten Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft das Thema 'Schwere Straftat und ihre Regelungen im Bund'. Das sind alles Dinge, die wir im Land machen können. Sie müssen auch hier nicht immer nur auf den Bund verweisen, wir können auch viele Dinge im Land machen und in unseren Kompetenzen etwas ändern. Aber wenn es um schwere Straftaten geht, dann will ich darauf hinweisen, dass jemand mit einer Verurteilung von drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung nicht den subsidiären Schutzstatus verloren hat. In derselben Statistik, die Sie alle auch vom BAMF bekommen haben, finden sich andere Fälle, in denen Leute nicht einmal zu einem Jahr und auf Bewährung verurteilt worden sind und trotzdem den subsidiären Schutzstatus verloren haben. Das heißt, dass eine individuelle Beurteilung wichtig ist. Das sind alles Themen, die wir im Innen und Rechtsausschuss behandeln können. Ihr Antrag wäre ansonsten hier heute nicht zustimmungsfähig.“

     

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  • 24.03.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 17 "Arbeitszeitgesetz zeitgemäß weiterentwickeln"

    In seiner Rede zu TOP 17 ("Arbeitszeitgesetz zeitgemäß weiterentwickeln") erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Wir sprechen heute über zwei wichtige Themen. Das erste ist die Notwendigkeit flexiblerer Arbeitszeitmodelle, da wir nicht nur einen Fachkräftemangel haben, sondern allgemein einen Arbeitskräftemangel. Und das zweite Thema ist die Tarifbindung und die mangelnde Tarifbindung in unserem Land. Wir versuchen, mit diesem Antrag einmal ein Thema zu behandeln, bei dem ich weiß, dass der eine oder andere gleich reflexartig reagieren wird und sagen wird: 'Oh Gott, was die FDP will, ist mit der Arbeitszeitverlängerung schlechtere Arbeitszeiten zu schaffen.' Aber in Wahrheit, und das will ich gleich am Anfang einmal sagen, ist genau das nicht der Fall. Denn heute erleben wir, dass gerade jüngere Leute sagen, sie wollen mit ihrer Arbeitszeit anders umgehen. Sie wollen zum Beispiel auch in Handwerksbetrieben mit einem anderen Arbeitszeitmodell die Vier-Tage-Woche realisieren. Und das könnten sie, wenn unser Arbeitszeitgesetz nicht so starre Regelungen vorgeben würde. Und genau in diese Richtung geht daher unser Antrag und deshalb bitte ich Sie, wenigstens einmal intensiv über unseren Vorschlag nachzudenken.

    Es geht im Kern bei dieser Initiative, die auch aus dem Bereich der Hoteliers und Gastronomen in Schleswig-Holstein kommt, ja darum, dass wir Menschen suchen und Menschen finden müssen, die sagen, das ist ein attraktives Arbeitsumfeld, das mir da geboten wird. Und dieses attraktive Arbeitsumfeld hat eben oft etwas damit zu tun, dass man sagt, wenn ich sechs Tage in der Woche abends irgendwo an der Theke oder im Service arbeiten muss, dann ist das für mich unattraktiv. Das europäische Arbeitszeitrecht schafft viel mehr Möglichkeiten, als es das deutsche Arbeitszeitgesetz zulässt. Und die Frage ist doch, warum eigentlich in anderen europäischen Ländern viel mehr Flexibilität möglich ist als bei uns? Obwohl doch niemand das Gefühl hat, das bei denen jetzt irgendwie eine kühle, neoliberale Marktwirtschaft ausgebrochen ist.

    Sondern Arbeitszeitgesetze schaffen dort mehr Flexibilität. Und damit auch der Vorwurf, wir würden das jetzt alles verpflichtend machen wollen, gar nicht erst aufkommt, haben wir gesagt, wir wollen dabei in zwei Stufen vorgehen: Das eine ist, wenn die Tarifparteien es entscheiden – und nur wenn die Tarifparteien es entscheiden – dann kann eine solche Abweichung von dem alten Arbeitszeitgesetz eingeführt werden. Es ist also ein Anreiz für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, über eine andere starre Regelung im Gesetz durch Tarifvertrag auch etwas Positives für sich mit zu erreichen. Es ist ein Anreiz, in die Tarifbindung zu gehen. Diese Anreize vermissen wir ja sonst immer. Immer nur zu kritisieren, dass es keine oder zu wenig Tarifbindung gebe, ist das eine. Aber Anreize dafür zu schaffen, sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch eben für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wieder in eine Tarifbindung zu gehen, die schafft man nur dadurch, dass man eben auch ein Vorteil daraus hat.

    Und die zweite wichtige Stellschraube in unserem Antrag ist, dass es natürlich nicht ohne die Zustimmung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers geht. Früher hat man an der Stelle gesagt, wenn man so etwas da reinschreibt, dann sei das doch völlig ausgeschlossen. Die Position der Arbeitnehmer sei doch so schwach im Verhältnis zum Arbeitgeber, das werde doch gar nicht angenommen. Aber das hat sich komplett verkehrt in den letzten Jahren. Dadurch, dass wir in einem Nachfragemarkt am Arbeitsmarkt sind, kann heute jedermann doch bei vielen Verhandlungen sagen, dass man zu gewissen Bedingungen nicht bereit ist, und Forderungen stellen. Und wenn das so ist, dann ist die Position der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer doch viel stärker.

    Ich will jetzt gar nicht nur auf die hinaus, die zum Beispiel im Bereich der IT-Branche gerne mit ganz anderen Arbeitszeitmodellen arbeiten möchten. Hier entsteht eine völlig neue Art und Weise, arbeiten zu wollen. Und es soll ja auch überhaupt nichts an den Schutzrechten von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern gerüttelt werden. Die Ruhezeiten bleiben erhalten. Die Zeiten insgesamt einer Gesamtarbeitszeit pro Woche bleiben erhalten. Niemand soll irgendwie in gesundheitsmäßiger Art und Weise überfordert werden. Das Einzige, was gewollt es, ist mehr Flexibilität zu schaffen, damit wir auch auf diese Art und Weise den Menschen Anreize bieten, bestimmte Arbeitszeitmodelle als attraktive Modelle im Rahmen ihrer Tätigkeiten ausleben zu können. Und ich bin ganz dankbar für, dass die Regierungsfraktionen dazu wenigstens einen Dialog in Aussicht gestellt haben, den sie angehen wollen, und damit ja zeigen, dass sie unsere Idee gar nicht so schlecht finden. Ich finde, wir sollten in diesem Dialog gerade auch mit den Tarifparteien eintreten, denn es wird in der Tat ja auch an anderer Stelle darum gehen, mit denen darüber zu reden, wie wir mehr Tarifbindung schaffen und wie wir aus dem Fachkräftedilemma insgesamt herauskommen. Mit immer nur demselben werden wir es nicht schaffen. Es braucht neue Ideen, eine flexiblere Gestaltung von Arbeitszeit ist eine solche.“

     

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  • 14.03.2017

    Anita Klahn: Das Unterlaufen von Vergleichsarbeiten ist nicht Sinn der Übung

    „Wenn die Aufgaben der Vergleichsarbeit VERA identisch sind mit den dazugehörigen Testaufgaben, dann kann das nicht Sinn der ganzen Übung sein. Vergleichsarbeiten dienen zur Lernstandserhebung, die komplett unterlaufen wird, wenn Übungsaufgaben gleich sind mit den tatsächlichen Aufgaben. In dieser Form können wir uns die Erhebung auch sparen, wenn es nur darum geht, schlechte Noten zu vermeiden. Davon haben die Schüler auch nichts.

     

    Dieser Vorgang erinnert doch stark an Vorgänge in Hamburg. Dort hat der Hamburger Senat eine Vorabi-Klausur um eine Note heraufgesetzt, weil die Arbeit zu schlecht ausgefallen ist. Soweit sollte es hier wohl nicht kommen. Trotzdem riecht dieses Vorgehen nach Schönfärberei.

     

    Schulministerin Ernst muss Stellung beziehen und den Vorgang aufklären. Insbesondere muss die Ministerin erklären, ob sie sich so die Leistungsorientierung und die Bildungsstandards in unseren Schulen vorstellt.“

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  • 24.03.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 6 "Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 6 ("Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes") erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Digitalisierung ist wichtig und die Digitalisierung ist in Deutschland eindeutig zu langsam und dass wir alle schneller werden wollen, ist kein Geheimnis. Wie wir schneller werden ist allerdings auch nicht so ganz einfach zu beantworten. Man kann natürlich im Gesetz einen Federstrich machen und aus einer Kann-Bestimmung eine Soll-Bestimmung machen, das heißt aber immer noch nicht, dass es ein Muss ist. Und damit bewegen sich dann manche eben doch gleichförmig langsam. Aber der Begründungszwang ändert sich. Deswegen bin ich nicht dagegen, ganz im Gegenteil, ich finde das richtig. Ich sage nur, wir sehen angesichts des Onlinezugangsgesetzes ja auch, dass wir bei der Digitalisierung in diesem Land allein in Schleswig-Holstein ein Land der völlig unterschiedlichen Geschwindigkeiten sind.

    Es gibt Kommunen, die sind quasi schon sehr gut im digitalen Fortschritt. Das beginnt in Norderstedt mit einem ausgebauten Glasfasernetz und Anwendungen, die im Bereich der Verwaltung sensationell sind. Das geht über so kleine Ämter wie das Amt Hüttener Berge, das alles digitalisiert hat, was irgendwo zu digitalisieren ist. Auf der anderen Seite stehen dann teilweise Städte, große Städte, wie meine Heimatstadt Ahrensburg, da hast du das Gefühl, du bist in der digitalen Diaspora. In Wahrheit ist das eben dieser Missklang, den wir im Land haben.

    Was ich durchaus anerkennenswert finde, das möchte ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich sagen, dass der Kollege Schrödter als Digitalminister hier eine andere Form von Geschwindigkeit an den Tag legt als wir sie bislang im Lande hatten. Das muss man einfach mal positiv anerkennen.

    Die Antworten auf die OZG-Fragen sind ja schon beeindruckend. Nach dem Motto: Verfahrensstufe zwei sind so und so viele Gemeinden. Dann guckt man sich das an und stellt fest, das ist das klassische Thema bei der Stufe zwei: Wir haben den Antrag digital entgegengenommen, ihn dann anschließend ausgedruckt, gelocht und in einem Leitzordner geheftet. Dann haben wir ihn anschließend bearbeitet, ihn unterschrieben, wieder eingescannt und tatsächlich wieder digital rausgeschossen. Ein digitales Fachverfahren ist etwas anderes. Aber Porto wurde dann gespart. Dann ist dieses Stufe-Zwei-Verfahren in Wahrheit nicht im digitalen Fachverfahren umgesetzt worden. Also bleibt die Frage, was wir tun müssen? In der Tat mehr Geld zur Verfügung zu haben, ist ein guter Schritt.

    Wir wissen, in Wahrheit aber auch – und das gilt auch für die Kommunen – dass auch bei den Kommunen ohne mehr Personal die Umstellung aufs Digitale zunächst einmal nicht möglich sein wird. Jeder, der mal ein Digitalprojekt gemacht hat, weiß, dass die Effizienzgewinne, die hinterher zu den vielen Einsparungen führen sollen, zunächst einmal damit erkauft werden müssen, dass mit mehr Menschen dafür gesorgt wird, dass es erst zur Umstellung kommt. Diesen Schritt müssen wir den Kommunen auch tatsächlich mit erleichtern und all das ist aus meiner Sicht richtig und deshalb ist es auch richtig hier die Initiative mal im Rahmen des Landesverwaltungsgesetzes zu ergreifen. Wir warten immer auf das Bundesgesetz und machen erst dann etwas. Das ist nicht ganz konsequent in der Argumentation.

    Im Bund ist es so, dass alle anderen Bundesländer diese Optionsregelung, die wir derzeit haben, auch haben, aber sehr unterschiedlich. Einige Bundesländer verweisen ausdrücklich direkt auf das Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes und schließen sich deshalb quasi automatisch an die Regelung des Bundes an. Das macht Schleswig-Holstein nicht. Schleswig-Holstein hat eine eigenständige Regelung und hat deshalb auch die Hoheit eigenständig zu sagen, lass uns doch durchaus einmal vorangehen. Ich habe nichts dagegen, wenn dieses Land im digitalen Driverseat sitzt. Ich habe nichts dagegen, wenn wir einmal Vorreiter sind. Deshalb habe ich nicht nur nichts gegen diesen Gesetzentwurf der SPD, sondern ich bin ausdrücklich dafür, dass wir uns einmal in den Driverseat bewegen und voranpreschen. “

     

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  • 24.03.2023

    Heiner Garg zu TOP 11+12 "Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 11+12 ("Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes") erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Ich finde beide Pakete müssen sehr differenziert voneinander betrachtet werden. Ich will mich zunächst zu dem März-Paket wie folgt einlassen: Man könnte kritisieren, dass auch das März-Paket keine Elternentlastung vorsieht. Nicht ein einziger Cent an Elternentlastung. Zum Teil werden diese Mittel für Selbstverständlichkeiten ausgegeben. Nichts desto weniger trotz, wenn man nur das März-Paket betrachtet, habe ich meiner Fraktion vorgeschlagen, dass wir diesem Paket zustimmen werden. Es wird die notwendige Tarifanpassung nachvollzogen. Ich sage hier sehr deutlich, als das Kita-Gesetz entstanden ist, hat niemand von uns damit gerechnet und es hat niemand von uns damit rechnen können, dass es mal Inflationsraten von sieben und mehr Prozent geben könnte. Deshalb, Frau Ministerin, wird man gucken müssen, ob man daraus einen Automatismus macht.

    Die Regelung, dass die Tarifanpassung jetzt nachvollzogen wird, kam zu spät, jedoch ist es in Ordnung soweit. Bei den Sprach-Kitas können wir uns auch lange darüber streiten, wer hat wen dazu gebracht. Ich will die Diskussion vom letzten Jahr nicht nochmal wiederholen. Fakt ist, dass die Sprach-Kitas erhalten bleiben. Fakt ist auch, und das erkenne ich sehr wohl an, dass nach vielen Runden, auch nach einer Anhörung, die geäußerte Kritik aufgenommen wurde. Im Übrigen habe ich die Argumentation Ihres Staatssekretärs nachvollziehen können. Ich habe das verstanden, dass Herr Albrecht in der letzten Sozialausschusssitzung gesagt hat, dass man möglichst viele erreichen wolle und deswegen ein doppelter Deckel gezogen wurde. Ich kann aber auch die Kritik daran verstehen und ich kann auch verstehen, wenn man nicht mehr Geld in die Hand nehmen will in dieser Runde. Das war eine Entscheidung. Das ist eine politische Entscheidung, dass die Deckel dann immer zu knapp sind. Fakt bleibt, dass die Sprach-Kitas zunächst einmal auf dem Stand erhalten bleiben und dass sich vermutlich keine Sprach-Kita um ihren Fortbestand Sorgen machen muss. Insofern muss man auch nicht zu kleinlich sein. Dem März-Paket stimmen wir aus den genannten Gründen zu.

    Anders, und ich werde das heute nicht ausführlich machen, bin ich schon der Meinung, dass das Mai-Paket mit ganz anderen Regelungen daherkommt. Mit einem Blumenstrauß an Regelungen, von denen ich viele extrem kritische sehe. Ich würde das sehr ernst nehmen, was die Trägerverbände im Detail zu den Einzelregelungen ausgeführt haben. Wir haben eine lange Anhörung im Sozialausschuss dazu vereinbart. Deswegen werde ich heute dazu nicht reden, weil ich davon ausgehe, dass wir selbstverständlich über das Mai-Paket im Anschluss an die erfolgte Anhörung, noch einmal eine intensive Befassung im Landtag haben werden. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir heute in erster Lesung die Vorschläge für Mai in den Ausschuss überweisen und uns dort damit auseinandersetzen. Den Vorschlägen für März, meine Damen und Herren, stimmen wir zu. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit."

     

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  • 24.03.2023

    Christopher Vogt zu TOP 41+42 "KI-Strategie des Landes aktualisieren sowie Handlungsempfehlungen für die Schulen im Umgang mit ChatGPT"

    In seiner Rede zu TOP 41+42 ("KI-Strategie des Landes aktualisieren sowie Handlungsempfehlungen für die Schulen im Umgang mit ChatGPT") erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Intelligenz ist eine schöne Sache – vor allem für die von der natürlichen Intelligenz betroffenen Menschen. Das Thema Künstliche Intelligenz – vor allem das Maschinelle oder auch das Tiefe Lernen – und deren Potenzial ist ja nun schon sehr lange kein Nischenthema mehr, sondern dürfte mittlerweile fast jeder und jedem ein relativ klarer Begriff sein – und treibt nachvollziehbarerweise viele Menschen auch zunehmend um. Die relevanten Anwendungsbereiche werden immer vielfältiger, die Software immer schneller immer besser.

    Diese Entwicklung bedeutet für immer mehr Lebensbereiche neue Chancen, aber wirft natürlich auch immer mehr sehr grundlegende Fragen auf, zum Beispiel was dies für den Arbeitsmarkt bedeutet. Auch bei der Verteidigung der Ukraine – also im militärischen Bereich – spielen KI-Anwendungen offenbar eine wichtige Rolle.

    Mit der Veröffentlichung von ChatGPT wird derzeit vor allem der Bildungs- und der Wissenschaftsbereich 'umgekrempelt' bzw. in gewisser Weise wirklich revolutioniert, ob wir es wollen oder nicht. Und dies geschieht in einer rasanten Geschwindigkeit: Die neueste Version ChatGPT-4 schlägt mittlerweile zuverlässig den Menschen in Standard-Vergleichstests. In dem naturwissenschaftlichen Test schlug die 3er-Variante rund 31 Prozent der menschlichen Teilnehmer, die 4er-Variante liegt jetzt schon bei unglaublichen 99 Prozent.

    KI-basierte Software kann mittlerweile sogar auf sehr erstaunlichem Niveau in ganz bestimmten Stilrichtungen Bilder malen und Lieder komponieren. Wenn man sich dies alles vor Augen führt, braucht man dann auch nicht mehr allzu viel Phantasie, um sich vorzustellen, zu welchen Leistungen KI-basierte Software bereits in wenigen Jahren in der Lage sein dürfte und was dies u.a. auch für unsere Schulen und Hochschulen bedeutet.

    Ich erkenne an, dass der Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, bereits seit Jahren sehr engagiert auf die zunehmende Bedeutung von KI hinweist und auch immer wieder dafür geworben hat, viel Landesgeld in die entsprechende Forschung und Entwicklung zu investieren. Da ist in Schleswig-Holstein immerhin schon so einiges Wertvolles entstanden, auch wenn die Musik international natürlich ganz woanders spielt.

    Aber es hatte ja seinen Grund, warum es mit Doris Weßels eine Kieler Professorin war, die in der letzten Zeit in bundesweiten Medien als fachkundige Expertin die jüngsten KI-Entwicklungen erklärt hat. Die Jamaika-Regierung hatte ja bereits im Juni 2019 eine Strategie zum Umgang mit KI beschlossen – den 'KI-Handlungsrahmen'. Die Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zu diesem Thema mit Blick auf Schulen und Hochschulen aus dem Februar zeugen dann auch von einer gewissen KI-Begeisterung: Die Landesregierung meint, KI sei eine bedeutende kulturelle (!) Errungenschaft, die zunehmend die moderne Gesellschaft präge. Im Zentrum stehe für die Landesregierung der Nutzen für die Menschen, was aus unserer Sicht natürlich immer das Ziel sein muss.

    Ich bin als Liberaler ja ein großer Freund des technischen Fortschritts und immer optimistisch, ich finde aber auch, dass eine Regierung sich bei diesem entscheidenden Zukunftsthema nicht nur auf die Schulter klopfen sollte, sondern auch die großen Herausforderungen und Risiken sehen sollte und darauf reagieren muss. Einige Aussagen der aktuellen Landesregierung auf meine Fragen muten nämlich auch etwas skurril an: So erklärte mir die beispielsweise, dass die Nutzung von ChatGPT den jungen Menschen auch bei 'Schreibblockaden' helfen könne. Das mag sicherlich sein, aber klar ist doch, dass unsere Schulen und Hochschulen sich sehr schnell umfassend darauf einstellen müssen, dass man an bestimmte Leistungen wie z.B. Hausaufgaben, Referate und ein Stück weit auch Hausarbeiten anders herangehen muss.

    Besonders interessant fand ich auch die Aussage, dass 'bereits in der Schule in allen (!) Unterrichtsfächern ein wesentlicher Beitrag zum Verständnis von Informatik und KI geleistet und KI damit als bedeutendes Feld der Allgemeinbildung bearbeitet' würde. Das ist sicherlich – mal wieder – ein bisschen hoch ins Regal gegriffen.

    Wir fordern mit unserem Antrag die Landesregierung erneut dazu auf, den Schulen im Land schnellstmöglich geeignete Handlungsempfehlungen zum Umgang mit ChatGPT und vergleichbarer KI-Software zur Verfügung zu stellen, damit diese den damit verbundenen Chancen und Herausforderungen angemessen begegnet können. Es darf nicht sein, dass die Schulen mit dieser Entwicklung allein gelassen werden. Erfreulicherweise hat die Bildungsministerin zwischenzeitlich öffentlich erklärt, dass sie dies umsetzen wird. Die Koalition spricht zwar nicht von 'Handlungsempfehlungen', sondern von einer 'Handreichung', aber ich gehe mal davon aus, dass sie das Gleiche meint wie wir. Darüber hinaus sind wir aber auch der Meinung, dass die KI-Strategie des Landes aus dem Jahr 2019 insgesamt überarbeitet und an die jüngsten Entwicklungen angepasst werden muss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!“

     

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  • 24.03.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 47A "Klimaindustrie im Land stärken und Strommarktdesgin aktiv mitgestalten"

    In seiner Rede zu TOP 47A ("Klimaindustrie im Land stärken und Strommarktdesgin aktiv mitgestalten") erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Dass wir per Dringlichkeitsantrag zu einer bereits eingereichten Bundesratsinitiative debattieren, ist eine Besonderheit und nicht mehr als eine nette Geste bzw. Begleitmusik der Koalition für ihre Landesregierung. Aber sei es drum.
    Für Schleswig-Holstein ist die Reform der Netzentgelte dringender denn je. Wer den Ausbau der Erneuerbaren vorantreibt und damit Strom exportiert, sollte nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Im Fall der Netzentgelte sind es die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, die die hohen Netzentgelte bezahlen müssen. Das ist nicht fair und deswegen ist der Punkt im Antrag auch passend.

    Aktuell machen Steuern, Abgaben und Umlagen rund ein Viertel des Strompreises aus. Deswegen ist es auch richtig, dass alle staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor unter die Lupe genommen werden müssen. Durch die Abschaffung der EEG-Umlage und die Finanzierung der Produktion aus dem Bundeshaushalt ist die Ampel in Berlin hier schon einen wichtigen Schritt gegangen. Auch den Abbau von Hemmnissen im deutschen Energiewirtschaftsrecht brauchen wir unbedingt.

    Bei der Gebotszonenkonfiguration hat der Übertragungsnetzbetreiber TenneT bereits drei Alternativen für Deutschland vorgeschlagen. Die Studie des Übertragungsnetzbetreibers beinhaltet positive und negative Auswirkungen auf Aspekte wie Markteffizienz und Netzsicherheit. Diese müssen in die Entscheidung über eine mögliche neue Gebotszonenkonfiguration am Ende mit einfließen. Egal, für welches man sich am Ende jedoch entscheiden wird: Die Investitionen in die Netzinfrastruktur dürfen nicht vergessen werden. Ohne eine gute Netzinfrastruktur können wir möglichen strukturellen Engpässen nicht langfristig vorbeugen.

    Den Antrag unterstützen wir sehr gerne, weil er für das Land Schleswig-Holstein wichtig ist. Abgeschalteter Strom muss endlich beispielsweise zur Erzeugung von Wasserstoff genutzt werden können. Insofern stimmen wir heute zu und wünschen der Landesregierung viel Erfolg dabei, Robert Habeck endlich auf die richtige Spur zu bringen."

     

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  • 28.03.2023

    Christopher Vogt: Parkscheiben sind sicherlich wichtig, aber was macht die Landesregierung eigentlich zur Aufhebung der dänischen Grenzkontrollen?

    Zu den Plänen von Verkehrsminister Madsen, ausländische Führerscheine und Parkscheiben anzuerkennen, um das Pendeln im deutsch-dänischen Grenzverkehr zu erleichtern, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die FDP-Fraktion unterstützt die Landesregierung, wenn durch den Abbau von Bürokratie und weitere Maßnahmen der Grenzverkehr mit Dänemark erleichtert werden soll. Parkscheiben sind da sicherlich wichtig, ich wundere mich aber sehr darüber, dass das größte Hindernis für den Grenzverkehr – nämlich die dänischen Grenzkontrollen – für die Landesregierung gar kein Thema mehr ist. Der Landtag hatte im vergangenen Jahr auf unsere Initiative hin einstimmig ein schnelles Ende der anhaltenden Grenzkontrollen Dänemarks gefordert. Die Grenzkontrollen sind rechtswidrig, widerstreben dem europäischen Gedanken und sind nicht nur eine nervige Störung des Alltags vieler Menschen, sondern beeinträchtigen auch den Tourismus und das weitere Zusammenwachsen der Grenzregion. Wir vermissen das wahrnehmbare Engagement der Landesregierung bei diesem wichtigen Thema, die hier ja auch einen Parlamentsauftrag zu erfüllen hat und ich hoffe sehr, dass der Ministerpräsident dieses Problem auch gerade in Brüssel bei EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen sehr deutlich adressiert hat. Minister Madsen sollte seine Kontakte nach Dänemark ebenfalls nutzen, um eine weitere Verlängerung der dänischen Grenzkontrollen zu verhindern."

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  • 30.03.2023

    Christopher Vogt: Anstatt dem Kanzler einen Brief zu schreiben, sollte der Ministerpräsident mit Robert Habeck sprechen

    Zur Pressemitteilung von Ministerpräsident Daniel Günther heute am Rande der Konferenz der Norddeutschen Länder erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Es ist überfällig, dass sich endlich auch der Ministerpräsident in Berlin wahrnehmbar für die Beschleunigung der A20-Planung einsetzt. Ich bin allerdings entsetzt, dass die Landesregierung nun offenbar versucht, Stimmung gegen die Bundesregierung zu machen, indem sie behauptet, dass es eine ‚Entscheidung zur Herabstufung des Bedarfs der A 20’ geben würde. Das wäre mir neu, denn der Weiterbau der A20 steht selbstverständlich weiterhin im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans und die Planung wird vom Bund weiter vorangetrieben. 

    Obwohl es auf Druck der FDP nun weitere Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung geben wird, sind auch wir mit Blick auf die wichtigen Projekte in Norddeutschland noch nicht zufrieden. Daniel Günther adressiert seine Kritik aber leider sehr konsequent an die Falschen. Auf der Bremse stehen hier die Grünen. Der Ministerpräsident sollte deshalb nicht versuchen, aus Rücksicht auf seinen Koalitionspartner die schleswig-holsteinische Öffentlichkeit in die Irre zu führen: Anstatt dem Kanzler einen Brief zu schreiben, sollte der Ministerpräsident ein ernstes Gespräch mit Vizekanzler Robert Habeck führen, damit dieser endlich seine Blockadehaltung aufgibt. Ich finde es erschreckend, dass mit Robert Habeck ausgerechnet ein Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister aus Schleswig-Holstein neue Chancen für unser Bundesland aus ideologischen Gründen verhindert. Nur weil Günther mit Habecks Landesverband aus strategischen Gründen eine Koalition der inhaltlichen Gegensätze eingegangen ist, muss er ihn und seine Leute jetzt nicht schonen. Dafür ist das Thema viel zu wichtig. Günthers grüne Koalitionspartner im Land haben es ja jetzt auch öffentlich begrüßt, dass die A20 noch nicht in die Liste der Projekte des überragenden öffentlichen Interesses aufgenommen wurde. Der FDP-Landtagsantrag zur A20 (Drucksache 20/406) wurde übrigens im November-Plenum mit den Stimmen von FDP, SPD und SSW angenommen, weil sich die Koalition auf Druck der Grünen enthalten musste – inklusive des Abgeordneten Günther."

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  • 05.04.2023

    Bernd Buchholz: Die Absenkung der Kanalgebühren ist eine gute Nachricht

    Zur angekündigten Absenkung der Befahrungsabgabe für den Nord-Ostsee-Kanal erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Die deutliche Absenkung der Befahrungsabgabe um 50 Prozent ist eine sehr gute Nachricht für die Schifffahrt. Ich freue mich, dass das Bundesverkehrsministerium dieses wichtige Zeichen setzt und die Attraktivität des Nord-Ostsee-Kanals gegenüber dem Umweg durchs Skagerrak spürbar erhöht. Denn die Nutzung des Nord-Ostsee-Kanals spart nicht nur Zeit, sondern auch eine Menge CO2."

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  • 08.03.2017

    Anita Klahn zum Weltfrauentag

    „Der Weltfrauentag erinnert daran, dass Gleichberechtigung keine Selbstverständlichkeit ist. Frauenquoten oder Entgeltgleichheitsgesetz lösen aber keine Probleme, sie schaffen eher Benachteiligung von Frauen. Gleiche Bezahlung bei gleicher Eignung und Tätigkeit ist heutzutage geschlechtsunabhängig durch Tarifverträge bzw. im öffentlichen Dienst durch die Beamtenbesoldungsgesetze sichergestellt. Der Grundsatz lautet ‚Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit.‘

     

    Die Verdienstunterschiede liegen aber in der gesellschaftlichen Wertschätzung einzelner Berufe. Gerade Frauen wählen Berufe in sozialen Bereichen – und die werden geringer entlohnt. Es ist wichtig, Frauen durch eine gute Schulbildung auch für technisch-naturwissenschaftliche Berufe zu begeistern. Nicht jede Frau muss Mechatronikerin werden, aber sie sollte frei entscheiden können. Darüber hinaus sollen sich Frauen und Männer auch ohne Nachteile für Familienzeit entscheiden können. Wir haben die Aufgabe, sie dabei zu unterstützen und gezielt für die Teilhabe von Frauen in Bildungsgängen und Berufen zu werben, die eine entsprechend gute Verdienstmöglichkeit wie bei Männern gewährleisten wie es z.B. in den technischen Berufen der Fall ist. Betreuungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind auszubauen.“

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  • 13.04.2023

    Christopher Vogt: Straftäter gehören vor Gericht und nicht in unsere Schulen

    Zu den Plänen der „Letzten Generation“, Werbe- und Rekrutierungsveranstaltungen an Schulen durchführen zu wollen, erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Diese Gruppe erweist sowohl dem Klimaschutz als auch dem politischen Diskurs in unserem Land einen echten Bärendienst. Wer meint, mit strafbaren Aktionen andere Menschen erpressen, nötigen oder einschüchtern zu können und wer unsere Demokratie und den Rechtsstaat regelrecht mit Füßen tritt, indem Partei- und Firmengebäude beschädigt oder unser Grundgesetz und Kunstwerke beschmiert werden, gehört vor Gericht und nicht in unsere Schulen.

    Es ist daher richtig, dass Bildungsministerin Prien der Aufforderung von Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger folgt und sich nun ebenfalls gegen Werbeaktionen der 'Letzten Generation' an unseren Schulen ausspricht. Karin Prien muss nun aber auch dafür sorgen, dass dies tatsächlich nicht stattfinden wird. In diesem Zusammenhang sollte Frau Prien insbesondere die Gruppe ‚Teachers for Future’ in den Blick nehmen, die ja – anders als mittlerweile ‚Fridays for Future’ – noch Sympathien für die zweifelhaften Veranstaltungen der Radikalen zu haben scheint. Wir fordern mehr Politikunterricht und auch kontroverse Debatten an unseren Schulen. Diese müssen aber von den Lehrkräften begleitet und pädagogisch aufbereitet werden und es braucht auch rote Linien: Wer unsere Demokratie und den Rechtsstaat ablehnt – egal ob von rechts oder links – darf in den Schulen keine Bühne bekommen. Das Bildungsministerium muss jetzt sicherstellen, dass dies nach den Osterferien an keiner schleswig-holsteinischen Schule der Fall sein wird."

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