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  • 26.01.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 8 "Die EU muss Vorbild bei der Asyl- und Migrationspolitik sein"

    In seiner Rede zu TOP 8 (Die EU muss Vorbild bei der Asyl- und Migrationspolitik sein) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Beiden Anträgen wird die FDP-Fraktion zustimmen, weil es natürlich die Basis sein muss, dass unsere Asyl- und Migrationspolitik auf dem Fundament des humanitären Grundgerüstes unserer Gesellschaft aufsetzt. Wir wollen ein Wertesystem verkörpern, bei dem Menschen, die in Not geraten, nicht einfach sich selbst überlassen werden können und in dem wir selbstverständlich auch nicht zulassen dürfen, dass die Genfer Flüchtlingskonvention von eigenen Verantwortlichen am Rande unserer Außengrenze mit Füßen getreten werden. Insoweit zeigt der Bericht der EU-Kommission schon ziemlich nachdrücklich, vor welcher Herausforderung die Europäische Union in den nächsten Jahren und Jahrzehnten, was das Thema Asylpolitik angeht, stehen wird.

    Aber ich muss doch ein kleines bisschen Wasser in den Wein gießen, weil wir natürlich in beiden Anträgen zu Recht betonen, dass es uns nur gelingen wird, zu einer vernünftigen europäischen Asylpolitik zu kommen, wenn wir das auf den Schultern aller europäischen Länder tun. Wir brauchen also Einigkeit in Europa. Und Einigkeit in Europa bedeutet auch, dass nicht Deutschland mit seinen Vorstellungen in Europa sagen kann, wo es langgeht, um anschließend zu sagen, dass alle danach agieren müssen. D. h. auch, dass man kompromissbereit sein muss und sich einmal anhören muss, was die anderen darüber denken. Und liebe Frau Midyatli, seien Sie mir nicht böse, aber Frau von der Leyen kommt ja nicht auf die Idee, ein Paket auf den Tisch des Hauses der Europäischen Union zu legen, weil sie es so schön findet. Sondern sie macht das, weil es der Versuch eines Kompromisses ist. Und der Kollege Harms weiß selbst, was in Dänemark in den letzten Jahren im Bereich der Ausländer- und Asylpolitik passiert ist und wie Sozialdemokraten mit ihrem Wahlkampf in Dänemark gerade eine deutlich veränderte und restriktive Ausländerpolitik betrieben haben.

    Und deshalb glaube ich schon, dass es uns Veranlassung geben sollte, gerade weil wir vor diesem Paket stehen, einmal zu schauen, was realistisch in Europa vereinbar ist und wie wir eine wirklich gleichmäßige Lastenverteilung hinbekommen. Wir werden sie zum einen nur dann hinbekommen, wenn es innerhalb Europas keine Anreize gibt, in bestimmte Staaten Europas weiterzureisen. Das heißt, wir müssen nicht nur an den Außengrenzen klare humanitäre Standards setzen, sondern wir müssen auch bei den Bedingungen, zu denen man nach Europa kommt, einheitliche Standards setzen. Das ist eine Herausforderung. Denn diese Standards haben wir zurzeit nicht. Aber ansonsten werden wir natürlich keine Lastengleichheit haben, sondern eine Lastenverteilung zugunsten derjenigen, die in ihren Ländern deutlich mehr machen als andere. Und ist das dann noch die faire Lastenverteilung?

    Was auch dazugehört, ist die Sicherung unserer Außengrenzen. Das steht als ein wichtiges Kapitel im Koalitionsvertrag der Ampel. Und die Sicherung unserer Außengrenzen bedeutet dann auch nicht, lediglich den ungehinderten Zugang von außen in die Europäische Union zu begrenzen. Das wird auch mit allen Partnern am südlichen Rand der Europäischen Union nicht zu vereinbaren sein. Und deshalb ist der Ausbau von Frontex zu einer echten Agentur, die die Außengrenzen schützt, zwingend notwendig. Und es gibt einen dritten Punkt, der ebenfalls im Koalitionsvertrag steht und über den sich beide Anträge hier ausschweigen: Es bedarf eines wirksamen und gemeinsamen Rückkehrsystems. Das steht im übrigens auch deutlich im Bericht der Europäischen Kommission. Ich lese nur die ersten Sätze vor: 'Die EU-Migrationsvorschriften sind nur dann glaubwürdig, wenn diejenigen, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben, auch tatsächlich rückgeführt werden. Derzeit verlässt nur etwa ein Drittel der Personen, die eine Rückkehranordnung erhalten haben, die EU. Dies untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger an das gesamte Asyl- und Migrationssystem.' Das muss dann auch Verpflichtung für uns sein. Denn wenn wir einheitlich mit allen und auf allen Schultern unterwegs sein wollen, dann können wir nicht sagen, dass wir Dinge nur machen, wenn es um humanitäre Fragen geht. Sondern das machen wir dann auch auf humanitäre Art und Weise, aber in der Konsequenz, dass alle in Europa auch dieses Asylrecht akzeptieren."

     

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  • 26.01.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 18 "Kompetenzzentrum für klimaneutrale Wärmeerzeugung"

    In seiner Rede zu TOP 18 (Einrichtung eines Kompetenzzentrums für klimaneutrale Wärmeerzeugung in Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Kommunale Wärmeplanung ist eines der wichtigsten Instrumente für die Wärmwende in Schleswig-Holstein. Die Entwicklung dieser Wärmepläne bilden somit die Grundlage, um eine Gemeinde langfristig klimaneutral auszurichten. Als wir im November-Plenum über Wärmenetze gesprochen haben, wurde Dänemark als positives Beispiel für eine erfolgreiche Wärmewende hervorgehoben. Dort wird die Wärmeplanung lokal vorgenommen und mit Wissensaustausch unterstützt. Den gleichen Weg werden wir jetzt auch gehen müssen. Ein Kompetenzzentrum, das genau das tut, unterstützt die FDP-Fraktion deswegen gerne.

    Auf dem Weg zur Klimaneutralität brauchen die Kommunen in unserem Land selbstverständlich – und da sind wir uns alle einig – Unterstützung. Auch die Beschleunigung des Vorganges ist hier besonders wichtig. Vor allem die rund 70 bereits über das EWKG verpflichteten Gemeinden können hiervon profitieren. Da, wie im Antrag beschrieben, das Kompetenzzentrum innerhalb der bereits vorhandenen Strukturen entstehen soll, bin ich guter Hoffnung, dass die Gemeinden hier schon sehr bald auf Unterstützung hoffen können. Aber über den genauen Zeitplan wird uns der Minister bestimmt gleich in seiner Rede informieren.

    Die Wärmepläne, die in den Kommunen erarbeitet werden, sind zunächst auch nur der erste Schritt und enthalten keine genauen Ortsplanungen. Bei der Erstellung eines solchen Kompetenzzentrums sollte die Landesregierung deswegen auch genau im Blick haben, dass Kommunen dann auch später Unterstützung bei der Umsetzung bekommen. Auch sollte die Frage beantwortet werden, wie Wärmeversorgung in Quartieren, die nicht an ein Wärmenetz angeschlossen werden können, ausgestaltet werden sollen.

    Damit das Kompetenzzentrum ein Erfolg wird, sollten auch die Kommunikation mit den beteiligten Kommunen und die Vernetzung der Kommunen bei ähnlichen Problem- und Fragestellungen im Fokus stehen. Der richtige Wissensaustausch kann hier im Vergleich zu anderen Förderprogrammen zu geringen Kosten eine hohe CO2-Reduktion erwirken. Diese Wärmepläne, die die Kommunen erstellen, bringen jeden Bürger der Gemeinde ein Stück näher zu klimaneutraler Energieversorgung. Dazu möchte ich noch einmal die Forderung der SPD- und SSW-Fraktion im vergangenen November-Plenum, erstmal einen Überblick darüber zu geben wo welche Wärmenetze und Wärmepläne bereits bestehen, aufgreifen. Ein solches Kompetenzzentrum sollte dann auch den Überblick über die geschaffenen Wärmenetze geben können. 

    Nur mit Hilfe der kommunalen Wärmepläne kann die Energiewende gelingen. Deswegen bin ich gespannt, wieviel Geld für die Erstellung dieses Kompetenzzentrums eingeplant wird. Vor allem im Vergleich zu den 177 Millionen Euro, die für die private Wärmewende vorgesehen sind. Beträge in Höhe der Zuwendungen, Projektförderungen und die Kofinanzierung der EFRE-Projekte, die im Haushaltsentwurf für Wärmeversorgungsprojekte vorgesehen sind, werden da nicht ausreichen.

    Dieses Kompetenzzentrum brauchen wir, ansonsten stehen die Kommunen bei der Erstellung der Wärmepläne alleine da. Zusätzliche Kompetenzen zu schaffen, ist im Bereich der Energiewende, zumindest wenn sie für alle gedacht ist, nie falsch. Ich hätte mir nur gewünscht, dass so ein Antrag anstelle ihres Klimaschutzprogrammes für Bürgerinnen und Bürger bereits im November-Plenum gekommen wäre. Mein Tipp: Vielleicht beim nächsten Mal erst alle Bürger in Schleswig-Holstein in den Blick nehmen und erst danach dann die Wähler der Grünen."

     

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  • 26.01.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 28 "Stärkung der Tarifbindung in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 8 (Mündlicher Bericht zur Stärkung der Tarifbindung in Schleswig-Holstein) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Man darf am Anfang zwei Sachen festhalten: Der Minister hat in seinem Bericht zu Recht gesagt, dass er sich in die Tarifdiskussion bei Vestas nicht einmischt. Und das ist auch gut so. Denn Tarifautonomie bedeutet nun mal eben auch die Freiheit der Tarifparteien, Verträge abzuschließen oder eben auch nicht. Das wissen die Kollegen genauso wie die Kollegen von der IG-Metall, dass es das Recht von Vestas ist zu sagen, dass sie keinen Tarifvertrag wollen. Das ist Artikel 9 unseres Grundgesetzes und enthält die negative Koalitionsfreiheit. Und ein Minister tut gut daran, sich daran auch zu halten, wenn man auf dem Boden der Verfassung steht. Das heißt natürlich nicht, dass es von der Geschäftsleitung von Vestas schlau ist, keinen Tarifvertrag abschließen zu wollen. Ich würde sagen, dass es in der Tat viele gute Argumente für einen Tarifvertrag gibt, von denen auch Vestas etwas hätte. Gerade in Zeiten, in denen ein solcher Fachkräftemangel herrscht, in denen ein Arbeitskräftemangel herrscht, in denen man sich auch für die Zukunft seine Arbeitskräfte sichern sollte, gibt es gute Gründe, einen vernünftigen Tarifvertrag abzuschließen. Ich stehe hier als jemand, der in seinen Managementzeiten immer in einem Unternehmen gewesen ist, das in der Tarifbindung war und auch einen Betriebsrat hatte. Und auch wenn ich die Vorteile dieses Tarifbindungsthemas und der Betriebsräte immer gesehen habe, so muss ich trotzdem sagen, dass es keine Pflicht dazu gibt. Deshalb sind all diese zwanghaften Versuche und die Frage, wie man Unternehmen in Tarifverträge zwängt, ob durch ein Tariftreue- und Vergabegesetz oder durch andere Sachen, die sind zum Scheitern verurteilt. Das wird so nicht funktionieren.

    Was das zweite Thema angeht, so hatte auch ich den Eindruck, dass der Minister keinen einzigen Vorschlag gemacht hat, wie man die Tarifbindung stärken kann. Dabei ist die Idee relativ einfach, wie man so etwas hinbekommen könnte. Dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwas von einem Tarifvertrag haben, wurde hier ausgeführt. Wie wäre es denn, wenn man auch für die Arbeitgeber einen Anreiz setzt, dass auch sie etwas von einem Tarifvertrag haben und daher einen abschließen. Ich mache da auch gerne einen Vorschlag: Deutschland verfügt über ein extrem starres Arbeitszeitgesetz. Wie wäre es denn, wenn der Bundesgesetzgeber in dieses Arbeitszeitgesetz flexiblere Regelungen reinschreiben würde, die man über einen Tarifvertrag möglich machen könnte. Das wäre also eine sogenannte Öffnungsklausel im Bundesgesetz und erleichtert genau die Tarifabschlüsse, die Sie hier fordern.

    Lassen Sie uns doch in der Tat in dem anstehenden Fachgespräch mit den Tarifparteien darüber nachdenken, was sowohl für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Anreiz sein könnte, in einen Tarifvertrag hineinzugehen. Das ist ein Weg, mit dem man Menschen zum Abschluss von Tarifverträgen bringt. Mit Zwang wird das, das kann ich Ihnen sagen, aus meiner Sicht definitiv nicht gelingen.

    Ich will an dieser Stelle aber auch mal ganz deutlich etwas in Richtung der Arbeitgeberverbände sagen: Ich habe schon in meiner Zeit als Wirtschaftsminister angesichts der völlig veränderten Situation am Arbeitsmarkt relativ schwer verstanden, warum so viele Arbeitgeberverbände sich damit schwertun, ihre OT-Stellung aufzugeben. In Wahrheit ist dies doch vor dem Hintergrund eines Nachfragemarktes am Arbeitsmarkt heutzutage für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überhaupt nicht mehr möglich. Unter Tarif zu bezahlen, und das wird jeder kleine und mittelständische Unternehmer Ihnen erzählen, bekommt man wirklich keine Leute mehr. Wenn das bei unserer kleinteiligen Wirtschaftsstruktur so ist, dann geht mein Appell dahin, dass sich die Arbeitgeberverbände im Vorgriff auf unser Fachgespräch noch mal ernsthaft hinsetzen und sagen, was sie eigentlich davon abhält, die Tarifbindung stärker anzubieten. In diesen Zeiten gibt es eigentlich keine Gründe mehr dafür, Tarifverträge vom Grundsatz her abzulehnen. Sondern es gibt gute Gründe, solche einzugehen.

    Allerdings, und das muss man jetzt auch in Richtung der Gewerkschaften sagen, wird das nur zu fairen wechselseitigen Bedingungen gehen. Das heißt auf Deutsch: Es gibt Wege, die Tarifbindung zu stärken, aber dazu müssen auch beide Tarifparteien bereit sein. Insbesondere würde das auch bedeuten, dass man auf das eine oder andere möglicherweise im gesetzlichen Rahmen liegende Thema einmal mit flexiblen Öffnungsklauseln reagiert und es den Tarifparteien wieder überlässt, gemeinsam Lösungen zu finde und auch über die Rahmengesetzgebung hinauszugehen. Dann schafft man auch Anreize für mehr Tarifverträge."

     

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  • 26.01.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 19+32 "Einführung eines Digitalchecks"

    In seiner Rede zu TOP 19+32 (Einführung eines Digitalchecks sowie Green-IT-Strategie entwickeln) erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die Einführung eines Digitalchecks, der man mal überprüft, ob das, was man da per Gesetz oder Verordnung macht, der Digitalisierung nützt oder schädlich ist, den brauchen wir dringend! Vor allem auch, weil diese Landesregierung ihn dringend braucht.

    In einer Stellungnahme, die zu einem aktuellen Gesetzesvorhaben der Landesregierung, dem E-Government-Gesetz, eingegangen ist, schreibt ein nicht unwichtiger Verband: ‚Dieses Gesetz wird daher die Digitalisierung der Kommunen verschlechtern, verlangsamen und verteuern.‘ Was für eine Stellungnahme? Wo kommt sie her? Der Absender ist: Der Wirtschaftsrat der CDU e.V.! Das E-Government-Gesetz der Landesregierung ist beim Digitalcheck durchgefallen!

    Also, der Digitalcheck ist notwendig, das haben wir jetzt gesehen. Ihr E-Government-Gesetzentwurf, das dürfen wir sagen, ist bei allen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, durchgefallen. An dieser Stelle appelliere ich dafür, dass Sie mit dem Digitalcheck den Gesetzentwurf prüfen und dann ganz schnell zurückziehen.

    Ich war davon überrascht, dass die Landesregierung beim Thema Green-IT bereits eine führende Rolle einnimmt. Nur um dann anschließend zu sagen, dass man jetzt mal messen müsse, wieviel Energie wir verbrauchen und wie hoch der CO2-Wert eigentlich ist. Das ist doch irre: Weil wir bis jetzt gar nichts wissen, sind wir führend.

    Es gibt noch mehr Fragestellungen, die sich aus Ihrem Antrag ergeben. So heißt es unter Punkt sechs: ‚Die Landesregierung wird gebeten, Softwarelösungen zu designen und gegebenenfalls anzupassen, dass diese einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten oder möglichst energieeffizient funktionieren‘. Wer in der Landesregierung von Ihnen, meine Damen und Herren, kann Softwarelösungen designen?

    Darüber hinaus soll ‚die Green-IT-Strategie auf Unternehmen ausgerichtet und geprüft werden, mit welchen Bedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten eine Ausweitung der Abwärmenutzung auch in privaten Rechenzentren erfolgen kann.‘ Glauben Sie ernsthaft, dass Sie bei der Frage der Energieeffizienz den Privatunternehmen draußen im Land als Landesregierung eine Fibel an die Hand geben müssen, wie die das machen sollen? Ich glaube ehrlich gesagt, die Landesregierung braucht diese Fibel für sich selbst."

     

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  • 22.03.2017

    Dr. Ekkehard Klug: Minderheitenpolitik bleibt ein schleswig-holsteinisches Vorzeigethema

    „Die Minderheitenpolitik beiderseits der deutsch-dänischen Grenze ist bemerkenswert vorbildlich. Schutz und Förderung nationaler Minderheiten und Volksgruppen haben hierzulande einen Standard, von dem andere – auch in Europa – nur träumen können.

     

    In diesem Zusammenhang sei etwa daran erinnert, dass Minderheitenprobleme wesentlich zur Entstehung der nach wie vor nicht entschärften Bürgerkriegssituation in der östlichen Ukraine beigetragen haben, die die Kämpfe der letzten Jahre einige tausend Menschenleben gefordert haben.

     

    Zu solchen Schrecken bildet unser Teil Europas den stärkstmöglichen Kontrast.

     

    Auch bei uns in Schleswig-Holstein sind aber weiterhin Wünsche offen, und es gibt Anliegen, über die sich der Landtag auch in den kommenden Jahren wird kümmern müssen.

     

    Bei der Minderheit der Sinti und Roma ist es zum Beispiel wichtig, das mit der Einstellung von ‚Bildungsberatern‘ aus den Reihen dieser Volksgruppe in Angriff genommene Ziel, jungen Sinti und Roma durch gute Bildung bessere Lebensperspektive zu vermitteln, weiter zu verfolgen.

     

    Der Sprachunterricht in Dänisch und Friesisch muss weiter gestärkt werden. Es ist zu hoffen, dass unser Land aus den Reihen der heutigen Flensburger Studenten künftig Lehrkräfte gewinnen wird, die Friesisch auch unterrichten können, statt nur einen vergleichsweise einfachen Einführungskurs besucht zu haben.

     

    Und für friesische Sprache und Kultur sollte auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk mehr Interesse zeigen, als das bislang der Fall ist.

     

    Wir hoffen, dass die südlich der deutsch-dänischen Grenze, d.h. also in unserem Bundesland, mittlerweile eingeführten zweisprachigen Ortsnamenschilder ein Beispiel abgeben wird, das in absehbarer Zeit auch die Praxis auf der dänischen Seite – in Nordschleswig – inspirieren mögen.

     

    Gewisse Störfaktoren für das Miteinander im Grenzland ergeben sich in letzter Zeit tendenziell aus der ‚großen‘, sprich nationalen Politik. Leider.

     

    Die von der CSU und ihrem Bundesverkehrsminister durchgesetzte deutsche Pkw-Maut veranlasst neuerdings Kopenhagener Regierungspolitiker, auch über die Einführung einer solchen Pkw-Maut in Dänemark nachzudenken.

     

    Für die grenzüberscheitenden Verbindungen – die ja auch für die Minderheiten so wichtig sind - ist das keine gute Entwicklung.

     

    Auch der deutliche Abbau im Bereich der deutsch-dänischen Studiengänge (Flensburg/Sonderburg) ist ein bedauerlicher Rückschritt.

     

    Und die spinnerten Grenzrevisions-Träume rechtspopulistischer Politiker wie Soren Espersen seien hier nur am Rande erwähnt.

     

    All dies zeigt aber, dass wir es vermehrt mit Störfaktoren zu tun haben, die die Grenzregion mit ihren Minderheiten belasten, Faktoren, die von außen durch die jeweilige nationale Politik-Szene einer Region aufgenötigt und zugemutet werden, die all dies überhaupt nicht will – und zwar praktisch einhellig auf Seiten aller Beteiligter.

     

    Insofern ist es ein Lichtblick, wenn Hans Heinrich Hansen, der ehemalige Chef der ‚Nordschleswiger‘ und der EU-Minderheitenorganisation FUEN, nach einem Gespräch mit der EU-Kommission kürzlich davon berichten konnte, dass Brüssel nun in Sachen Minderheitenpolitik – nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes – einzulenken scheint in Hinsicht auf die Berücksichtigung entsprechender Initiativen auch auf der Ebene der Europäischen Union.

     

    Damit stellt Brüssel die minderheitenpolitischen Signale auf ‚freie Fahrt‘ – in einer Zeit, da es aus der nationalen Politik, wie gesagt, zum Teil unerfreuliche Hindernisse zu beklagen gibt.

     

    Ministerpräsident Albig begann seine Regierungserklärung zu Beginn der Wahlperiode, am 13. Juni 2013 mit dem Satz:

     

    ‚Hohes Haus! Europa schaut heute auf uns und auf das, was wir miteinander auf den Weg bringen.‘

     

    Dieser Anspruch mag etwas überdimensioniert gewesen sein. Ich habe durchaus Zweifel, ob Europa tatsächlich damals oder auch später auf Schleswig-Holstein geschaut hat. In Sachen Minderheitenpolitik hätte es das aber durchaus tun können, ohne dass uns dies peinlich gewesen wäre.

     

    Und es gibt wahrlich viele andere Politikfelder, bei denen wir froh sein können, wenn Europa (und Deutschland) nicht so genau hinschauen...

     

    Wenigstens die Minderheitenpolitik bleibt ein schleswig-holsteinisches Vorzeigethema.“

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  • 27.01.2023

    Christopher Vogt zu TOP 10+30 "Konzept zur leistungsbezogenen Besoldung von Lehrkräften erarbeiten"

    In seiner Rede zu TOP 10+30 (Lehrkräftegewinnung durch umfassende Strategie zukunftsfähig aufstellen sowie Leistung muss sich lohnen – Konzept zur leistungsbezogenen Besoldung von Lehrkräften erarbeiten) erklärt der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Lehrkräfte haben einen der wichtigsten Berufe in unserer Gesellschaft. Wie in so vielen Bereichen ist auch hier der Fachkräftemangel ein zunehmendes Problem. Das Nachwuchsproblem betrifft ja vor allem die MINT-Fächer, also den mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich, und die künstlerischen Fächer. Das Problem droht sich in den nächsten Jahren – mit Blick auf die Altersabgänge und auf die Studierendenzahlen in den verschiedenen Fächern – erheblich zu verschärfen. Es muss also deutlich gegengesteuert werden. Es muss umfassend daran gearbeitet werden, dass dieser Beruf wieder attraktiver und beliebter wird, damit mehr junge Menschen Interesse daran haben, Kinder und Jugendliche zu unterrichten. Gleichzeitig muss die Qualität der Ausbildung möglichst hoch bleiben.

    Ein entsprechender Handlungsplan ist überfällig. Wir werden dem Koalitionsantrag deshalb auch zustimmen. Die beschriebenen Punkte müssen sicherlich alle beleuchtet werden. Wir haben aber Zweifel, dass sie für wirklich nennenswerte Fortschritte beim Fachkräftemangel sorgen können. Es muss aber auch darum gehen, dass unsere aktuellen Lehrkräfte möglichst motiviert bleiben bzw. noch stärker motiviert werden. Die Pandemie war eine enorme Herausforderung für die Lehrerinnen und Lehrer, von denen sehr viele Außerordentliches geleistet haben. Die vielen Lehrkräfte, die hochmotiviert sind, sollen es auch bleiben. Da gibt es viele Baustellen: Es werden vernünftige Gebäude und Ausstattung benötigt und es bedarf mehr Unterstützung bei Inklusion und Integration. Außerdem müssen sich die Lehrkräfte wieder stärker auf den Unterricht konzentrieren können – vor allem auf die Kernfächer.

    Und besondere Leistungen sollten zukünftig – wenn es nach uns geht – auch stärker honoriert werden. Leistung muss sich auch hier lohnen. Da geht es uns zum einen um eine entsprechende Berücksichtigung bei Beförderungen. Und es gibt ja bereits vielerorts Ausgleichsstunden, wenn Lehrkräfte z.B. eine AG leiten oder Vergleichbares tun. Das ist auch gut und sinnvoll. Wir finden aber, dass dies mit Blick auf den Fachkräftemangel nicht die einzige Möglichkeit der Anerkennung bleiben sollte. In sehr vielen Bereichen ist es ja völlig normal, dass überdurchschnittlicher Einsatz auch entsprechend honoriert wird. Ich denke, dies sollte auch im öffentlichen Dienst und ausdrücklich auch bei den Lehrkräften nicht mehr weiter verpönt sein.

    Der Bund und viele Bundesländer – so auch Schleswig-Holstein – haben dafür auch schon längst gesetzliche Grundlagen, die aber bisher in der Regel – vor allem aus Kostengründen – nicht angewendet werden. In Bayern und Sachsen ist dies anders. Immerhin gehören diese Länder in bundesweiten Bildungsrankings regelmäßig zu den erfolgreichsten Bundesländern. Herr Söder will ja jetzt auch verstärkt Lehrkräfte aus anderen Bundesländern abwerben – dem sollten wir etwas entgegensetzen. Wir schlagen deshalb vor, dass das zuständige Bildungsministerium ein Konzept mit klaren, transparenten und sinnvollen Kriterien für die Zahlung von leistungsbezogenen Zulagen entwickeln sollte. Beim Schreiben von Konzepten im Auftrag des Landtages sollte man dort ja mittlerweile sehr geübt sein.

    Ein Punkt, der mit Sicherheit der schwierigste und kontroversteste ist, ist das Thema besondere Leistungen von Lehrkräften, die auch bei Schülerleistungen messbar sind. Das soll natürlich ausdrücklich kein Fehlanreiz bei der Benotung sein, es gibt ja Vergleichsarbeiten und andere Maßstäbe, die man dort ansetzen könnte, aber da verkämpfen wir uns auch nicht.

    Ich finde, die GEW sollte ihren Mitgliedern auch mehr zutrauen. Und man muss auch über die Belastung von Schulleitungen sprechen, sie brauchen auch mehr Unterstützung und Entlastung. Wir beantragen die Überweisung unseres Alternativantrages in den Ausschuss."

     

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  • 27.01.2023

    Heiner Garg zu TOP 27 "Mit der Vor-Ort-für-dich-Kraft den Zusammenhalt stärken"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Mit der Vor-Ort-für-dich-Kraft den Zusammenhalt in Schleswig-Holstein stärken) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Ich bin zunächst einmal der Kollegin von Kalben für ihren Beitrag ausgesprochen dankbar, weil sie ein paar Dinge klargestellt hat. Ich habe mich bei beiden Anträgen gefragt, wo es hingehen soll. Reden wir eher, wenn man in den angelsächsischen Bereich guckt, über den Home Attendend oder reden wir über die Community Health Nurse? Es gibt viele Begriffe, aber die machen nicht alle dasselbe. Wenn wir über die Community Health Nurse, die übrigens im Koalitionsvertrag der Ampel explizit drinsteht, reden, dann reden wir mit Blick ins Ausland über hochprofessionalisierte Pflegekräfte, die einen Masterabschluss haben. Und deswegen ist es notwendig, sich darüber klar zu werden, was wir wollen. Im angelsächsischen Bereich ist die Aufgabendefinition sehr klar. Die hat der Oppositionsführer skizziert als das Schließen von Lücken im bestehenden System. Dazu braucht man dann aber auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, dazu braucht man die Pflegestützpunkte, dazu braucht man die gesamte Struktur.

    Deswegen bin ich froh über die Ausschussberatung. Ich hätte mal vorgeschlagen, dass wir uns das System in New York City angucken, weil es dort sehr spezialisierte Community Health Nurses gibt. Da gibt es die Home Care Nurse, da gibt es die Community Children Nurse, da gibt es die Community Mental Health Nurse und da gibt es die Community Learning Disability Nurse mit klar definierten Aufgaben. Da gibt es auch ergänzende Home Attendend. Ich verstehe bisher den Antrag der Koalition eher in Richtung Home Attendend von der Aufgabenbeschreibung. In Deutschland ist die Diskussion relativ jung. Ein paar Publikationen der Robert-Bosch-Stiftung helfen weiter zu verstehen, wo wir stehen und wo es eigentlich hingehen soll.

    Aber man braucht gar nicht über den großen Teich gucken. Gucken wir einfach mal nach Österreich. In Österreich laufen derzeit über 100 Pilotprojekte zur Community Health Nurse. Übrigens finanziert mit 54 Millionen Euro durch die Europäische Union. Man kann sehr schön beispielsweise bei Pflege-online sehen, worum es da geht. Es geht beispielsweise um präventive Hausbesuche bei über 75-jährigen. Da geht es um die Entlastung von pflegenden Angehörigen. Da geht es um die Begleitung von Menschen mit chronisch somatischen Erkrankungen. Da geht es von der Behandlung von Schlafstörungen ohne Medikamente über die Einsamkeit bis hin zum Verbandswechsel. Da gehört es dazu, Angehörige in pflegerischen Fragen zu beraten. Vom Haltegriff im Bad bis zur nicht-medikamentösen Schmerzlinderung – die Community Health Nurse in Österreich soll vor allem eins machen, nämlich Patienten gesundheitskompetent. Auch hier gilt die typische Qualifikation einer guten Pflegeausbildung bis hin zum Masterabschluss.

    Deswegen brauchen wir eine abgeschichtete Diskussion darüber, welche Lücken in unserem System gefüllt werden sollen. Ich glaube auch, Herr Oppositionsführer, dass es keine Frage des Brandings ist, auch wenn ich keine Berührungsängste mit Anglizismen habe, weil inzwischen fast jeder weiß, was man sich unter einer Community Health Nurse vorstellt. Ich finde auch die Bezeichnung Gemeindeschwesterplus in Rheinland-Pfalz gut. Menschen in meinem Alter kennen die Gemeindeschwester und die Sozialstation noch. Ich bin noch vor Inkrafttreten der Pflegeversicherung sozialisiert worden.

    Ich möchte wirklich bei dieser zentralen Frage, bei der es um die Versorgungssicherung unserer Bevölkerung geht, dazu aufrufen, genau das zu machen, wozu die Kollegin von Kalben angeregt hat: nämlich mal zu versuchen, unideologisch und ohne Scheuklappen darüber nachzudenken, wie wir die existierenden Lücken, und die sind beschrieben worden, tatsächlich schließen können. Aber bitte nicht entprofessionalisiert, sondern selbstverständlich so, dass sie dauerhaft in eine professionelle Struktur hineinpassen. Und ich glaube, dann findet man auch genügend Menschen, die bereit sind, eine so anspruchsvolle Tätigkeit, die ja viel Fachwissen, aber auch Empathie und Menschenfreundlichkeit braucht, zu übernehmen und bei dem Thema zu einer Lösung zu kommen. Mir wäre es zum Beispiel sehr recht, wenn dafür auf Landesebene der Versorgungssicherungsfonds nochmal aufgestockt werden würde, um gerne auch gemeinsam mit dem Bund an den Start zu gehen. Ich wiederhole noch mal zum Schluss, dass der Bund sich die Einführung der Community Health Nurse bereits in den Koalitionsvertrag geschrieben hat. Wenn wir es schaffen, bis zum Ende der Legislaturperiode ein Netz zu spannen, damit Menschen nicht in diese Versorgungslücken fallen, haben jedenfalls alle etwas zur Versorgungssicherheit beigetragen."

     

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  • 27.01.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 24 "Sanierung des Wikingecks"

    In seiner Rede zu TOP 24 (Der Bund muss seinen Beitrag zur Sanierung des Wikingecks leisten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Die Gewässerqualität der Schlei ist in einem schlechten Zustand. Die Unterstützungen der Modellregion Schlei, die wir in der vergangenen Legislatur gemeinsam auf den Weg gebracht haben, sind hier ein erster großer Schritt in die richtige Richtung gewesen. Das Projekt hat bisher einen großen Mehrwert für die Region gebracht.

    Jetzt müssen aber auch die großen Altlasten am Wikingeck beseitigt werden. Die Sanierung ist zwingend und dringend notwendig. Dabei werden die Sanierungskosten auf über 30 Millionen Euro geschätzt. Natürlich sind wir dafür, dass der Bund sich mindestens in Höhe der Eigentumsverhältnisse an der Sanierung des Wikingecks beteiligt. Aber unser aller Ziel muss es doch sein, dass die Sanierung endlich beginnen kann und der Sanierungsplan, der nach langjährigen Prüfungen erstellt wurde, endlich umgesetzt wird. Streitereien um Eigentumsanteile verbessern den Gewässerzustand kein bisschen.

    Ich möchte zunächst einmal darüber informieren, dass zwischen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und dem Kreis Schleswig-Flensburg bereits eine Vereinbarung für eine vorzeitige Zahlung getroffen wurde. Das scheint nicht jeder hier im Saal mitbekommen zu haben. Der Bund hat bereits die Zahlung von 2,8 Millionen Euro an den Kreis Schleswig-Flensburg angewiesen und kommt so vorzeitig seiner anteiligen Verpflichtung als Eigentümer nach.

    Da das Bundesverkehrsministerium nicht für Umweltbelange oder Bodenschutz zuständig ist, ist eine Übernahme der Kosten von mehr als dem Eigentumsanteil nicht möglich. Der Bund ist aufgrund der konstitutionellen Aufgabenverteilung ohnehin nicht zuständig, sondern die Landesbehörden in Schleswig-Holstein. Die Darstellung, ‚die Zusage des Bundes habe sich über Nacht verringert‘, oder dass man einen ‚Rückzieher gemacht‘ hat, wie man es teilweise in der Presse lesen konnte, ist so nicht richtig. Das Bundesverkehrsministerium hatte bereits im Mai letzten Jahres darauf hingewiesen, dass man sich nur entsprechend des Eigentumsanteils an den Flächen beteiligen würde. Und die Prüfung des Grundbuchs durch das Bundesverkehrsministerium hat nunmehr nur einen Anteil von rund zwölf Prozent an der Sanierungsfläche ergeben.

    Ich hätte mir auch einen höheren Anteil des Bundes gewünscht und ich kann den Frust und Ärger der Betroffenen vor Ort verstehen. Es liegt jetzt aber an der Landesregierung zu beweisen, dass der Bund einen höheren Eigentumsanteil an den Flächen hält. Nur den mahnenden Finger erheben, reicht nicht! Wenn die Anteilsverhältnisse geklärt sind, wird der Bund den Zahlungen in der anteiligen Höhe nachkommen, da bin ich mir sicher! Wenn es zusätzlicher Mittel über die Anteile hinaus bedarf, müssen wir auch nach anderen Wegen suchen. Vielleicht sagt uns Minister Goldschmidt ja gleich einmal, was sein Ministerium eigentlich beisteuern will.

    Da es sich bei der Sanierung des Wikingecks um Umweltbelange und Bodenschutz handelt, können jederzeit auch andere zuständige Ministerien finanzielle Beiträge leisten. Daher beantragen wir auch, dass die Landesregierung hier auf die zuständigen Landes- und Bundesministerien zugeht, um eine zusätzliche Förderung zu ermöglichen. Am Ende ist es wichtig, dass die Sanierung des Wikingecks vorangebracht wird und endlich losgelegt werden kann. Schwarz-grüne Schaufensterdebatten helfen dem Wikingeck kein Stück."

     

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  • 27.01.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 22 "Die Funktionalität der Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbank verbessern"

    In seiner Rede zu TOP 22 (Die Funktionalität der Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbank in Schleswig-Holstein verbessern) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Trotz der Tatsache, dass der Antrag inhaltlich wenig zu bieten hat, möchte ich dennoch mit der nötigen Ernsthaftigkeit auf das Thema eingehen. Das erste Problem ist, dass der Inhalt des Antrages nicht klar macht, welches Ministerium für die Umsetzung genau zuständig sein soll. Es wird gefordert, dass die Suchfunktion im Juris-System so verbessert wird, dass man Gesetze auch finden kann.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte mich nicht getraut, den Antrag in dieser Form im Ausschuss zu stellen. Dies wäre nämlich etwas, was man im Ministerium auf interner Arbeitsebene selber klärt und für das es daher keinen Landtagsantrag braucht. Aber dieser Antrag ist anscheinend nötig, weil die Landesregierung nicht über Begriffe wie Kundenorientierung, Bürgerfreundlichkeit und Nutzerfreundlichkeit nachdenkt, sondern Verträge mit Juris abschließt, die dazu führen, dass man Gesetze nicht finden kann. Wenn das die Aufforderung in Richtung der Landesregierung mit Hilfe dieses Antrages ist, dann bin ich dafür, dann sollte man das unbedingt machen. Aber ehrlich gesagt, dass es dieser Aufforderung bedarf, das finde ich erschreckend.

    Das zweite ist, dass Sie in Ihrem Antrag jetzt auch noch schreiben, dass man Gesetze, Verordnungsblätter und Amtsblätter jetzt auch noch digital veröffentlichen kann. Und in der Begründung lesen wir, dass mit dem Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens der Bund die Voraussetzung bereits im vorletzten Jahr geschaffen hat und dass das Bundesgesetzblatt ab 1. Januar 2023 auf diese einzige Art und Weise veröffentlicht werden darf. Die Landesregierung hat es jedoch nicht geschafft, das umzusetzen. An dieser Stelle wird es in der Tat Zeit, dass die Landeregierung in die Umsetzung kommt. Es ist gut, dass Sie einen eigentlich für heute Nachmittag vorgesehenen Antrag nun doch nicht mehr stellen, der sich nicht etwa auf die Weiterentwicklung der Landespolizei bezogen hatte und bei dem es nicht um die Frage von Einsatzhundertschaften oder Cyberhundertschaften ging, sondern lediglich um digitale Dienstausweise. Es wäre schön, wenn die kommenden Landtagsdebatten die drängenden Themen der Menschen in Schleswig-Holstein wieder stärker in den Mittelpunkt rücken würden und diejenigen Punkte besprochen werden, bei denen sich dringend was verändern muss."

     

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  • 27.01.2023

    Christopher Vogt zu TOP 25 "Ganztagsbetreuung im Grundschulalter früher umsetzen"

    In seiner Rede zu TOP 25 (Ganztagsbetreuung im Grundschulalter früher umsetzen – Betreuungslücken schließen) erklärt der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die Umsetzung des flächendeckenden Ganztagsangebotes für die Kinder im Grundschulalter ist eine der wichtigsten bildungspolitischen Aufgaben der nächsten Jahre. Und die Landesregierung muss sich hier jetzt wirklich beeilen. Das Jahr 2026 ist ja nun wirklich nicht mehr weit weg. Es braucht vielerorts noch immer erhebliche Investitionen in geeignete Räumlichkeiten, die jetzt geplant werden müssen, damit sie rechtzeitig fertiggestellt werden.

    Aber die größte Sorge bereitet mir, dass wir jetzt schon mit einem großen Fachkräftemangel in den benötigten Berufen zu kämpfen haben, so dass man sich konzeptionell ehrlicherweise auf dieses Problem einstellen muss. Wir hatten in der Zeit der Jamaika-Koalition auf Bundesebene erfolgreich darauf hinwirken können, dass sich der Bund umfangreicher, als zunächst geplant, finanziell beim Ganztagsangebot beteiligt. Wir kennen das finanzielle Problem bei der Umsetzung eines solchen Rechtsanspruchs für die Länder und die Kommunen ja schließlich alle noch sehr gut von der U3-Betreuung, also der Betreuung in der Krippe.

    Mit Blick auf das, was wir vom Bildungsministerium bisher zu den Vorbereitungen beim Thema Ganztagsausbau gehört und gesehen haben bzw. noch nicht gehört und gesehen haben, habe ich große Zweifel, dass wir in Schleswig-Holstein in ausreichendem Maße vorbereitet sind. Ich kann nicht beurteilen, ob wir hier im Zeitplan liegen oder nicht, da mir ein transparenter Zeitplan gar nicht bekannt ist. Angesichts der beschriebenen Herausforderungen müsste das Bildungsministerium eigentlich in hektische Betriebsamkeit verfallen, um in der wenigen verbliebenen Zeit den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2026 zumindest einigermaßen flächendeckend erfüllen zu können.

    Stattdessen hören wir im Bildungsausschuss von der Ministerin, dass die inhaltliche Ausgestaltung des Ganztages erst erfolgen könne, wenn der Bund seine Anforderungen weiter konkretisiert habe. Bei einem ersten Treffen der nicht gerade ganz kleinen Arbeitsgruppe Ganztag im Juni 2021 wurde sich darauf verständigt, eine ‚Sachstandserhebung durchzuführen‘. Das ist ja noch nachvollziehbar. Ministerin Prien hatte dann im November zugesagt, dass diese Arbeitsgruppe wieder ‚spätestens zu Beginn des ersten Quartals 2023 tagen‘ solle, was also irgendwann jetzt der Fall sein müsste. Ich bin jetzt sehr gespannt, was anderthalb Jahre Sachstandserhebung ergeben haben.

    Es ist doch allen klar: Schleswig-Holstein steht beim Ausbau des Ganztagsangebotes im Vergleich zu anderen Bundesländern noch nicht gut da. Da passt es leider auch ins Bild, dass Schleswig-Holstein auf dem drittletzten Platz bei der Mittelabrufung beim Ganztag gelandet ist und nicht einmal zwei Drittel der Mittel abrufen konnte. Es fällt doch auf, dass diese Landesregierung auch im Bildungsbereich immer gern und sehr dynamisch finanzielle Forderungen an den Bund richtet, die vorhandenen Mittel aber gleichzeitig zu langsam abruft und dann dafür schlechte Ausreden präsentiert.

    Auch in dieser Phase ist es völlig unzureichend, mit dem Finger auf den Bund zu zeigen. Man hätte schon längst viel aktiver sein und sich auch mit den möglichen Partnern z.B. aus dem Musik- und Kulturbereich an einen Tisch setzen müssen, um Pläne zu schmieden. Meinetwegen auch an einen Runden Tisch. Dass der Ganztag auch ohne langes Abwarten vorangetrieben werden kann, sehen wir in direkter Nachbarschaft, nämlich in Hamburg: Dort wird der Ganztag seit Jahren kontinuierlich ausgebaut und wird heute für alle Kinder bis 14 Jahre kostenlos angeboten und steht aktuell bei einer bemerkenswerten Teilnahmequote von 85 Prozent. Nun kann man einen Stadtstaat bei solchen Themen nicht eins zu eins mit Schleswig-Holstein vergleichen, aber es zeigt ja sehr deutlich die völlig unterschiedlichen Herangehensweisen der zuständigen Ministerien bzw. Behörden.

    Den SPD-Antrag finde ich zwar nicht komplett unsympathisch, aber mit Blick auf den aktuellen Stand erscheint mir eine Umsetzung leider nicht realistisch. Wir sollten uns jedoch so oder so im nächsten Bildungsausschuss vertiefend mit diesem wichtigen Thema beschäftigen, damit es endlich schneller vorangeht."

     

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 27.01.2023

    Annabell Krämer zu TOP 33 "Gesicherte und bundeseinheitliche Frauenhausfinanzierung"

    In ihrer Rede zu TOP 33 (Über 25 Jahre Frauenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein – Gesicherte und bundeseinheitliche Frauenhausfinanzierung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Wir sprechen so oft über dieses wichtige Thema. Der Antrag der anderen Fraktionen geht mir nicht weit genug. Wir haben alle Gespräche geführt mit den Einrichtungen und Verbänden und wir haben alle erfahren, woran es eigentlich hakt. Was mich am vorliegenden Antrag enttäuscht hat, ist, dass der Antrag das nochmal in warme Worte fasst, was wir eigentlich schon im November beschlossen haben. Nämlich die Forderung, dass wir die Landesregierung bitten sich für eine bundeseinheitliche Förderung einzusetzen. Genau das haben wir bereits beschlossen. Das einzige was neu bei Ihrem Antrag ist, ist, dass man sich für eine Pauschalfinanzierung einsetzen soll.

    Mich haben die Gespräche berührt, die ich mit den Verbänden geführt habe. Wir waren damals alle froh, dass wir eine Dynamisierung der Mittel im Finanzausgleichsgesetz (FAG) durchgesetzt haben und auf 7,5 Millionen Euro erhöht haben. Das war ein signifikantes Plus. Damals  wussten wir aber noch nicht, dass 2,5 Prozent Dynamisierung im Jahr nicht auskömmlich sein werden.

    Jetzt bekommen wir neue Frauenhäuser und die eingestellten Mittel reichen nicht. Deswegen beantragen wir, dass die FAG-Mittel landesseitig um 1,25 Millionen Euro aufgestockt werden. Damit die Frauenberatungsstellen endlich wieder nach TVöD bezahlen und unbefristete Arbeitsverträge ausstellen können, wollen wir auch, dass die Zuwendungen für die Frauenberatungsstellen mit ins FAG übernommen und dynamisiert werden. Das ist notwendig, damit wir unsere Frauenberatungsstellen endlich auf sichere Füße stellen können. Deshalb lassen Sie uns doch diesen Flickenteppich endlich auflösen. Alle haben gesagt, dass die Finanzierung über das FAG vorbildlich ist. Deswegen lassen Sie uns das doch jetzt ganzheitlich machen. Auch für die neu dazukommenden Frauenhäuser müssen wir sicherstellen, dass wir diese zuverlässig finanzieren. Wir haben Geld für Wärmepumpenprogramme, für alles ist Geld da. Die 1,25 Millionen Euro sollte uns der Schutz der Frauen wirklich wert sein. Auch die Richtlinie muss noch einmal überarbeitet werden. Dort ist nicht verlässlich geregelt, dass unsere neuen Frauenhäuser, die wir dringend brauchen, mit zwölf Plätzen verlässlich finanziert werden.

    Eine Sache hat mich schockiert. Wir haben uns mal die Mühe gemacht, die Frauenhäuser in unserem Land abzutelefonieren. Wir haben hier ganz oft warme Worte gehört, die sagen wie vorbildlich wir die Finanzierung in Schleswig-Holstein ausgestaltet haben. Ist Ihnen allen bewusst, dass die Frauenhäuser in diesem Jahr noch gar kein Geld bekommen haben? Mich hat ein Hilfeschrei aus meinem Kreis erreicht, dass der Förderverein dieses Jahr für die Löhne und Gehälter einspringen muss. Ja, die Mittel kommen irgendwann. Aber die Mittel kommen jedes Jahr verspätet und dafür müssen ehrenamtliche Dritte einspringen. Ich bitte die Ministerin deswegen, dass es dieses Jahr das letzte Mal war, dass die Mittel zu spät bei den Frauenhäusern ankommen. Es darf nicht sein, dass Ehrenamtliche hier einspringen!"

     

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  • 27.01.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 33A "Kein CCS in Schleswig-Holstein und deutschen Küstengewässern"

    In seiner Rede zu TOP 33A (Kein CCS in Schleswig-Holstein und deutschen Küstengewässern in der ausschließlichen Wirtschaftszone) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Eine technologieoffene, ideologiefreie Debatte darüber, wie wir die Klimaziele erreichen können, ist längst überfällig. Ich habe bereits in der Debatte im Juni letzten Jahres auf die Evaluierung des Kohlendioxid-Speichergesetzes auf Bundesebene und auf den jüngsten Bericht des Weltklimarates hingewiesen. In diesem Bericht lese ich übrigens nicht, dass man sich auf Straßen festkleben soll. Sondern ich lese dort, dass man neue Technologien nutzen möge.

    Wir haben – wie wohl alle Fraktionen hier – ein großes Interesse daran, den IPCC-Bericht auch umzusetzen. Gerade deshalb sollte man sich der technologieoffenen Forschung nicht verschließen, wie beispielsweise neben CCS auch zum Thema CCU (Carbon Capture and Utilization), sprich die Abscheidung von Kohlenstoffdioxid und dessen angeschlossene Verwendung bei weiteren chemischen Prozessen. Und genau diesen Weg gehen Robert Habeck und die Bundesregierung seit einiger Zeit.

    Selbstverständlich nehmen wir die Sorgen der Bevölkerung und mögliche Umweltrisiken sehr ernst. Gegen die gesellschaftliche Akzeptanz soll es auch kein CCS geben. Es geht in der aktuellen Debatte auch nicht um CCS an Land, sondern um die Möglichkeiten der Speicherung unter der Nordsee, außerhalb der 12-Seemeilen-Grenze.
    Es ist sinnvoll, bei der CCS-Speicherung nicht nur auf Kooperationen mit Skandinavien zu setzen, sondern man sollte auch die Möglichkeiten der Speicherung unter dem eigenen Meer prüfen.

    Ich möchte aber noch mal betonen, welche möglichen Vorteile CCS haben kann. Die Technologie kann uns dabei helfen, unsere CO2-Einsparziele schneller zu erreichen und die Emissionen zu reduzieren. Niemand streitet ab, dass es sinnvoll ist, die Emissionen zu reduzieren. Und CCS soll auch kein Deckmantel dafür sein, die Einsparziele aus den Augen zu verlieren. Aber wir müssen uns auch die Frage stellen, ob es nicht sinnvoll ist, zweigleisig zu fahren. Den Vorstoß von Ministerpräsident Daniel Günther letzte Woche fand und finde ich daher begrüßenswert. Überhaupt ist es tendenziell gut, dass der Ministerpräsident bei den großen Fragen der Energiepolitik des Öfteren andere Wege als Energieminister Tobias Goldschmidt einschlägt.

    Bedauerlich ist, dass sich die schwarz-grüne Koalition in der Energie- und Klimapolitik immer mehr voneinander entfernt und nur noch den kleinsten gemeinsamen Nenner zu Papier bringt. Der vorliegende Antrag der Koalition ist deutlich weniger als das, was der Ministerpräsident noch vollmundig letzte Woche im deutschen Farbfernsehen verkündet hat. Natürlich halten auch wir Freie Demokraten eine Expertenanhörung im Landtag für sinnvoll. Viel mehr als diese Anhörung sagt der Koalitionsantrag allerdings leider nicht aus. Ich will gar nicht wissen, wie viele Stunden die ungleichen Partner für diesen Antrag im Koalitionsarbeitskreis verbracht haben. Die Handschrift aus dem grün geführten MEKUN ist allerdings klar erkennbar: So wird in die CCS-Debatte zum Beispiel mit eingeführt, dass die Renaturierung von Mooren ‚mit aller Kraft‘ forciert werden soll. Die Stiftung Naturschutz wird’s freuen, die Landwirte in den Niederungsgebieten weniger.

    Ganz figelinsch ist der erste Satz im Antrag der Koalition. Man bekennt sich zum Beschluss aus dem Juni 2022, aber interpretiert diesen wohl unterschiedlich. Auch darüber sollten wir im Ausschuss sprechen. Und ganz im Ernst: Eine Expertenanhörung halten wir für eine prima Idee. Wir sollten uns wirklich unvoreingenommen mit der Thematik auseinandersetzen.

    Wir unterstützen zudem auch die Aufforderung an die Landesregierung, die Erarbeitung der Carbon Management-Strategie der Bundesregierung konstruktiv zu begleiten. Forschung und Entwicklung in Deutschland müssen gefördert, nicht blockiert werden.
    Herausfordernde Zeiten brauchen innovative Lösungen und Fortschritt durch technologische Innovationen. Nur mit Technologiefreiheit bleibt Deutschland dauerhaft zukunftsfähig.
    "

     

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  • 27.01.2023

    Annabell Krämer zu TOP 20 "Mündlicher Bericht zum Sachstand der Grundsteuererklärung"

    In ihrer Rede zu TOP 20 (Mündlicher Bericht zum Sachstand der Grundsteuererklärung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Frau Ministerin Heinold, Sie haben uns ja gerade ausführlich dargelegt, wie es um die Durchführung der Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein steht. Wir stellen gemeinsam fest, da ist viel Luft nach oben. Bemerkenswert ist, dass selbst das Land seiner Vorbildrolle nicht gerecht geworden ist. Die Frist zur Abgabe wird voraussichtlich auch für die landeseigenen Liegenschaften gerissen. Ohne den Vorschlag des Bundesfinanzministers, die Abgabefrist vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 zu verlängern, hätte es noch viel düstererer ausgesehen. Denn wie unsere Kleine Anfrage offengelegt hat, war dem Land im Dezember teilweise nicht einmal klar, für welche Liegenschaften überhaupt Grundsteuer gezahlt werden muss.

    Aber anstatt sich in Demut zu üben, geht die Ministerin vor die Presse und erklärt 'Eigentum verpflichtet' oder empfiehlt beim Ausfüllen der Erklärung, immer daran zu denken – ich zitiere Ministerin Heinold -– „Schön, dass ich zu denjenigen gehöre, die Wohneigentum haben“. Wie solche Aussagen die Eigentümerinnen und Eigentümer motivieren sollen, sich an die Abgabe der Erklärung zu setzen, bleibt mir persönlich schleierhaft. Um die Motivation anzukurbeln, drohen Sie mit Erinnerungsschreiben und Bußgeldern. Ich bin sehr gespannt, ob dann auch bei den bald säumigen Ministerien die Erinnerungsschreiben sowie die Bußgelder eintrudeln.

    Wir Freie Demokraten haben uns von Anfang an für ein anderes, unbürokratischeres und somit bürgerfreundliches – ich sollte vielleicht auch sagen ministerienfreundliches – Grundsteuersystem für Schleswig-Holstein eingesetzt. Dies war aber schon in der Jamaika-Koalition mit dem grün geführten Finanzministerium nicht mehrheitsfähig. Aber anstatt sich einzugestehen, dass diese Art der Grundsteuererklärung zu kompliziert und bürokratisch ist, machen Sie die Eigentümerinnen und Eigentümer zu Gehilfen in der Datenerhebung. Wohlgemerkt von Daten, welche der Landesregierung schon lange vorliegen. Digital und bürgerfreundlich sieht anders aus.

    Hätten Sie sich doch Mal ein Beispiel an anderen Bundesländern genommen. Nordrhein-Westfalen zum Beispiel stellt den Eigentümerinnen und Eigentümern Werte wie den Bodenrichtwert, Flurbezeichnung oder die Grundstücksgröße vorausgefüllt zur Verfügung. Argumente wie ein zu hoher Verwaltungsaufwand und den damit verbundenen Kosten überzeugen nicht. Vielmehr steht die Vermutung im Raum, dass Sie Angst vor einer Welle von Einsprüchen haben. Denn hat der Eigentümer oder die Eigentümerin die Werte selbst ermittelt, wirkt der Einspruch weniger überzeugend. Bodenrichtwerte, die das Land vorgibt, sind hingegen angreifbarer. Ein Schelm, wer Böses denkt. Soll sich doch der Bürger mit den Gutachterausschüssen herumschlagen, sofern Bodenrichtwerte nicht kleinteilig genug ermittelt wurden. Schauen wir auf die Flurkarten, erschließt sich auf den ersten Blick, dass viele Clusterungen mit der heißen Nadel gestrickt wurden. Aber auf unsere andauernde konstruktive Kritik ist das Finanzministerium nicht eingegangen. Nun endet die Frist nächste Woche und das Chaos ist groß. Aber das Pleiten-, Pech- und Pannenthema Grundsteuerreform ist noch längst nicht zu Ende!

    Nach der Abgabe der Erklärung durch die Grundstückseigentümerrinnen und Grundstückseigentümern kommt die Bearbeitung und die Erstellung der Feststellungsbescheide durch die Finanzämter. Von den zu erwartenden Einsprüchen will ich gar nicht reden. Nicht erst jetzt rächt sich, dass die Finanzverwaltung im Land einen seit Jahren bekannten Personalmangel hat. Auch an digitalen Prozessen hapert es, nicht nur bei der Grundsteuer. Ich bin sehr gespannt, wie sich die Erstellung der Feststellungsbescheide in diesem Jahr auf die Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen auswirkt. Dank der Kollegin Raudies haben wir schwarz auf weiß, dass die gesetzten Bearbeitungszeiträume bereits dieses Jahr aufgrund der Arbeitsüberlastung nicht eingehalten werden konnten – und das ist noch vorsichtig ausgedrückt. Die Verantwortung für die Überlastung der Finanzämter trägt das Finanzministerium, das muss man so klar benennen.

    Liebe Frau Ministerin, lernen Sie aus Ihren Fehlern, machen Sie die Finanzämter im Land fit für Ihre Aufgaben und stellen Sie sicher, dass das Land Schleswig-Holstein endlich seiner Vorbildrolle gerecht wird! Und unseren Bürgerinnen und Bürgern verspreche ich, dass wir Freie Demokraten fordern werden, dass das Land für die nächste Hauptfeststellung auf das einfache Flächenmodell umschwenkt. Sämtliche Daten hierfür hat die Finanzbehörde ja nun vorliegen."

     

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  • 01.02.2023

    Annabell Krämer: Finanzpolitisches Versagen bei der Grundsteuer

    Zum Fristende für die Abgabe der Grundsteuererklärung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Bilanz von Ministerin Heinold bei der Grundsteuer ist verheerend: zu kompliziert, zu aufwändig, zu personalintensiv. Ein Viertel der Bürgerinnen und Bürger hat überhaupt keine Grundsteuererklärung abgegeben und auch das Land selbst versäumt die Frist in einigen Bereichen. Dieses Versagen muss sich Monika Heinold auf die Fahnen schreiben, denn sie hat gegen den massiven Widerstand das bürokratische und ungerechte Grundsteuermodell des Bundes durchgesetzt. Sie hat die Bürgerinnen und Bürger zu Erfüllungsgehilfen der Finanzämter gemacht, indem sie sie hat Daten sammeln lassen, die den Finanzämtern eigentlich vorliegen. Wenn der Rat aller Steuerexperten pauschal lautet, dass die Bürgerinnen und Bürger gegen die Bescheide Einspruch einlegen sollen, dann ist die Grundsteuerreform eigentlich schon gescheitert. Schon jetzt beschäftigen die zahlreich eingegangenen Einsprüche die Finanzämter und Gerichte im Land zusätzlich. Wir appellieren an die Finanzministerin, die Bescheide als vorläufig auszustellen, um die Arbeitsbelastung in den Behörden nicht weiter unnötigerweise zu erhöhen. 

    Neben den Bürgerinnen und Bürgern ächzen aber auch die Mitarbeiter in den Finanzbehörden unter der enormen Zusatzbelastung. Von vornherein war klar, dass für das Bundesmodell der Grundsteuerreform äußerst viel Personal benötigt werden würde. Dieses ist nach wie vor nicht vorhanden, sodass die sowieso schon hohe Arbeitsbelastung in den Behörden deutlich gestiegen ist. Die Finanzministerin treibt also nicht nur die Bürgerinnen und Bürger in den Wahnsinn, sie nimmt auch ihre eigenen Behördenmitarbeiter in die Pflicht. Schleswig-Holstein befindet sich schon bei der Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärung in der Schlussgruppe. Es war vorhersehbar, dass das sehr bürokratische Scholz-Modell der Grundsteuer kaum gestemmt werden kann. 

    Wir erwarten, dass Monika Heinold bis mindestens Ende April garantiert, dass keine Verzugszinsen oder Strafgebühren für diejenigen erhoben werden, die ihre Anträge nicht fristgerecht eingereicht haben. Gleichzeitig muss sie sich dafür einsetzen, dass die Kommunen ihre Hebesätze nicht schon jetzt vorsorglich erhöhen. Unsere Kleine Anfrage hat ergeben, dass ein Drittel aller Gemeinden hier bereits kräftig zugelangt hat. Ziel darf nicht sein, dass sich die Gemeinden bis 2024 möglichst hohe Hebesätze genehmigen, denn auf diesen Wert bezieht sich die Aufkommensneutralität. Wenn jetzt bereits die Preisspirale nach oben gedreht wird, dann wird es für Eigentümer und Mieter ab 2025 richtig teuer. Monika Heinold ist jetzt in der Pflicht, das Schlimmste zu verhindern.

    Die Behauptung von Monika Heinold, die FDP habe die Abschaffung der Grundsteuer gefordert, ist übrigens falsch! Wir haben stets betont, dass die Erhebung der Grundsteuer eine wichtige Einkommensquelle für die Kommunen ist. Die FDP-Fraktion hat allerdings ein wesentlich einfacheres und vor allem für die Menschen gerechteres Flächenmodell zur Erhebung der Grundsteuer gefordert, das Monika Heinold abgelehnt hat. Möglicherweise verwechselt Monika Heinold die Grundsteuer mit der Grunderwerbsteuer. Letztere wollen wir tatsächliche für die erste selbstgenutzte Immobilie abschaffen, damit sich insbesondere junge Familien wieder ein Eigenheim leisten können. Leider scheitert unser Vorschlag an der Blockade von Monika Heinold, sodass das Land weiterhin mit 6,5 Prozent die bundesweit höchste Grunderwerbsteuer erhebt, was insbesondere zu Lasten junger Familien geht." 

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  • 22.03.2017

    Wolfgang Kubicki: In einem Rechtsstaat macht der politische Wille nicht alles möglich

    „Die Behauptung des Fraktionsvorsitzenden der SPD, die rechtliche Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags widerspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, ist ein schwerwiegender Vorwurf und muss unverzüglich belegt werden.

     

    Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1977 deutlich geurteilt, dass Öffentlichkeitsarbeit unzulässig ist, die darauf abzielt, die Regierung als von bestimmten Parteien getragen darzustellen. Dies gilt vor allem dann, wenn diese Information auf ihre Wiederwahl als Regierung ausgerichtet ist. Wenn ein ‚von der Sache her gerechtfertigtes Informationsbedürfnis der Bürger‘ fehlt, ausgedrückt durch die Verbreitung von Bilanzen unter Verweis auf während der Amtszeit erbrachte positive Leistungen, ist dies nicht zulässig. 

     

    Dass die Landesregierung trotz dieser Rechtslage und des eindeutigen Gutachtens des unabhängigen Wissenschaftlichen Dienstes auch noch darauf beharrt, richtig gehandelt zu haben, macht den Gang vor das Landesverfassungsgericht unabdingbar.

     

    Wer glaubt, das Land gehöre einem, wer glaubt, die schleswig-holsteinischen Steuerzahler arbeiten nur für ihn, dem müssen Grenzen gesetzt werden. In einem Rechtsstaat macht der politische Wille nicht alles möglich.“

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  • 01.02.2023

    Bernd Buchholz: Der E-Governmentgesetzentwurf war großer Mist

    Als Konsequenz der vergangene Landtagsdebatte hat die Landesregierung heute ihren Gesetzentwurf zum E-Government zurückgezogen. Dazu erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Bernd Buchholz:

    „Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung. Der Gesetzentwurf zum E-Government war großer Mist und es ist daher richtig, dass Minister Schrödter meinem Appell gefolgt ist und ihn jetzt zurückgezogen hat. Das geplante Gesetz hätte Dataport bei der Vergabe von öffentlichen IT-Aufträgen eine Monopolstellung verschafft und ein Steuerschlupfloch für das Land geschaffen. Die Digitalwirtschaft hätte bei öffentlichen Aufträgen keine Chance mehr gehabt. Ausgerechnet ein CDU-Minister hätte sich damit von der freien Marktwirtschaft verabschiedet. Alle Stellungnahmen mit Ausnahme der von Dataport haben den Irrsinn dieses desaströsen Gesetzentwurfes mehr als deutlich herausgearbeitet."

    Landtagsrede von Bernd Buchholz

    Link zu den Stellungnahmen

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  • 01.02.2023

    Bernd Buchholz: Schwere Versäumnisse der Behörden

    Zum heutigen Bericht der Landesregierung zur Messerattacke im Regionalexpress von Kiel nach Hamburg im Innen- und Rechtsausschuss erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Bernd Buchholz:

    „Eine Woche nach der Messerattacke in einem Regionalzug ist es beklemmend zu erfahren, dass anscheinend notwendige Informationen zwischen Justizbehörden und BAMF nicht geflossen sind. Weder die Justizbehörden in Nordrhein-Westfalen noch die in Hamburg haben die Ausländerbehörden über die Straftaten des Täters unterrichtet. Zwar kann auch nach den heutigen Berichten im Ausschuss nicht geklärt werden, ob die Messerattacke hätte verhindert werden können. Allerdings muss man feststellen, dass es zu einem nicht unerheblichen Behördenversagen gekommen ist. Hier sind schwere Versäumnisse passiert, die dringend abgestellt werden müssen."

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  • 02.02.2023

    Gemeinsames Statement von Christopher Vogt und Wolfgang Kubicki zur A20-Debatte

    Anlässlich der Berichterstattung heute im shz, dass die A20 angeblich nicht mehr im Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich enthalten sei, erklären der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt, und der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Wolfgang Kubicki:

    „Die Gegner der A20 wollen ihren schwindenden Einfluss offensichtlich dadurch kaschieren, dass sie nun eine irreführende Berichterstattung initiieren. Darum zur Klarstellung: Die Liste, über die berichtet wurde, ist längst abgeräumt. Die FDP-Position zur Planungsbeschleunigung ist in Bund und Land unverändert: Im überragenden öffentlichen Interesse sind alle Projekte des Vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan, wozu selbstverständlich auch der Weiterbau der A20 zählt. Im letzten Koalitionsausschuss wurde auch nichts anderes vereinbart.

    Der Koalitionsvertrag, der eine deutliche Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren in allen Infrastrukturbereichen vorsieht, muss jetzt umgesetzt werden. Grüne Rosinenpickerei wird es jedenfalls nicht geben können.

    Es gibt viele gute Gründe dafür, die Planungen auch für Straßenbauprojekte deutlich zu beschleunigen: Demokratische Beschlüsse dürfen nicht mehr durch ein zu kompliziertes Planungsrecht unnötig verzögert werden. Das können wir uns auch volkswirtschaftlich nicht mehr leisten. Und man kann den berechtigten Interessen des Umwelt- und Tierschutzes eben auch bei schnelleren Verfahren gerecht werden.

    Der Landtag Schleswig-Holstein hatte zuletzt auch entsprechende Anträge der FDP-Fraktion und der schwarz-grünen Koalition (Drs.: 20/406) ohne Gegenstimmen beschlossen. Die FDP setzt sich dafür ein, dass dies jetzt auch auf Bundesebene umgesetzt wird. Wir erwarten insbesondere von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, dass er seine Blockade endlich aufgibt und sich für die Umsetzung des Koalitionsvertrages und die Interessen seines Bundeslandes einsetzt."

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  • 03.02.2023

    Bernd Buchholz: Behördenversagen muss aufgeklärt werden

    Zum heute für den Innen- und Rechtsausschuss eingereichten Antrag zur Übersendung der Korrespondenz der Hamburger Behörden mit Kiel und dem BAMF in Sachen Ibrahim A. erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Bernd Buchholz:

    „Zwischen der grünen Justizsenatorin aus Hamburg und der grünen Sozialministerin aus Schleswig-Holstein steht es Aussage gegen Aussage bei der Frage, ob es eine Kommunikation zwischen den Behörden gegeben hat oder nicht. Die Hamburger Justizsenatorin hat im Ausschuss eine Aktenlage betont, die die mehrfache Kontaktaufnahme mit den Kieler Behörden und dem BAMF belegen soll. Wir bitten daher darum, dass uns Hamburg diese Akten und sämtlichen Mailverkehr zwischen den beteiligten Behörden zur Einsicht übersendet. Es wäre erstaunlich, wenn BAMF und Kieler Behörde nicht erhalten hätten, was Hamburg angeblich geschickt haben will. Klar ist, dass es ein Behördenversagen gab. Jetzt müssen wir klären, an welcher Stelle es stattgefunden hat.“

    Anlage: 

    Antrag der Übersendung der Korrespondenz Hamburg Kiel BAMF.pdf

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  • 03.02.2023

    Annabell Krämer: Der Ukraine-Notkredit war nicht notwendig

    Zum vorläufigen Haushaltsabschluss 2022 erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Der Haushaltsabschluss macht deutlich, was wir von Anfang an vorhergesagt haben: Der Ukraine-Notkredit war nicht notwendig. Das macht Monika Heinolds Haushaltsüberschuss von 920 Millionen Euro mehr als deutlich. Trotzdem hat sich die Koalition noch im Dezember großzügig mit einer weiteren Milliarde Euro Ukraine-Notkredit einen Puffer zugelegt, um Koalitionswünsche wie Klimaprogramme zu finanzieren. Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten, zumal die Landesregierung bis Ende November lediglich 29 Millionen Euro aus eigenen Landesmitteln für die Ukraine-Krise verausgabt hatte. Die Schatzkiste zur Erfüllung von Koalitionswünschen ist somit kreditfinanziert für Folgejahre prall gefüllt. Sollte die Finanzministerin im Dezember noch nichts von diesem hohen Haushaltsüberschuss geahnt haben, muss man sich fragen, ob das Ministerium richtig geführt wird. Wusste sie es, ist es noch unglaublicher, dass sich Schwarz-Grün im Dezember eine weitere Milliarde Euro Notkredite genehmigt hat.

    Besonders bemerkenswert ist es, dass CDU und Grüne noch immer den Unterschied zwischen Tilgung und Nichtinanspruchnahme eines Kreditrahmens nicht kennen. Wer keine weiteren Schulden macht, hat noch lange nichts getilgt. Wer auf den Kauf zusätzlicher Schokolade verzichtet, hat ja auch nicht automatisch abgenommen.

    Wir Freie Demokraten haben in der Jamaika-Koalition immer dafür gekämpft, dass unerwartete strukturelle Steuermehreinnahmen zu weniger Schulden durch Kredite führen müssen. Den Bruch dieser nur mit Zweidrittelmehrheit aufzuhebenden finanzpolitischen Vereinbarung hat die grüne Finanzministerin bereits im Sommer angekündigt. Trotz Steuermehreinnahmen von 1,3 Milliarden Euro und eines positiven Haushaltsergebnisses, wird zum Jahresende noch einmal eine halbe Milliarde Euro Corona-Notkredit aufgenommen, um zukünftige Investitionen nicht aus ordentlichen Haushaltseinnahmen bezahlen zu müssen. Ich bin mehr als entsetzt über dieses finanzpolitische Gebaren der schwarz-grünen Koalition, zumal für eine auskömmliche Finanzierung unserer Krankenhäuser angeblich kein Geld da ist." 

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