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  • 17.04.2023

    Annabell Krämer: Gutachten bestätigt unsere Bedenken gegen den Ukraine-Notkredit

    Zum von der FDP-Fraktion beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegebenen Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung des Ukraine-Notkredites erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Das Gutachten deckt sich mit unserer Kritik, die wir am Ukraine-Notkredit geübt haben und weswegen wir ihn auch nicht mitgetragen haben. Der Wissenschaftliche Dienst bestätigt, dass es erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Notkredits gibt. Es bleibt zum Beispiel völlig unklar, ob der Landeshaushalt vom Ukraine-Krieg überhaupt belastet wird und wie stark. Inflationsbedingt hat Finanzministerin Monika Heinold sogar hohe Mehreinnahmen erzielt. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage hat es also nicht gegeben. Problematisch ist auch, dass Schwarz-Grün das Geld für Maßnahmen nutzen möchte, die mit dem Ukraine-Krieg nichts zu tun haben. Klimaschutzmaßnahmen oder auch die Finanzierung der Wohngeldreform hätten aus dem normalen Landeshaushalt gestemmt werden müssen. Die Landesregierung versucht mit dem Notkredit vielmehr, die Schuldenbremse auszuhebeln und das auf dem Rücken der kommenden Generationen, die den Schuldenberg erben werden.

    Wir haben immer signalisiert, dass wir Notkrediten zustimmen, aber nur, wenn sie wirklich notwendig sind und im direkten Zusammenhang mit der Notlage stehen. Das ist hier nicht der Fall. Hätten wir vor dem Landesverfassungsgericht klagen können, hätten wir dies gemacht und nach dem Gutachten auch gute Aussichten auf Erfolg gehabt. Da dies aufgrund der Regelungen in der Landesverfassung nicht möglich war, sollte die Landesregierung den Notkredit jetzt zügig zurückführen, um weiteren Schaden für den Landeshaushalt abzuwenden.“

    Anlage: 

    Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes: 

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung des Ukraine-Notkredites_1.pdf

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  • 18.04.2023

    Annabell Krämer: Frau Heinold, das ist kompletter Murks!

    Zum von Haus & Grund und dem Steuerzahlerbund in Auftrag gegebenen Gutachten, das zu der Einschätzung kommt, dass das Grundsteuergesetz verfassungswidrig ist, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die Warnglocken schrillen schon länger sehr laut, was ein Rechtsgutachten jetzt anscheinend bestätigt: Das Bundesmodell der Grundsteuer ist hochproblematisch und steht auf mehr als wackeligen Beinen. Die FDP-Fraktion hat schon unter Jamaika stets davor gewarnt, dass Bundesmodell umzusetzen und sich immer für eine einfaches Flächenmodell stark gemacht. Die grüne Finanzministerin Monika Heinold hat das vehement abgelehnt und auch Kompromisslösungen nicht zugelassen. Leider hat sich Frau Heinold für das bürokratische und ungerechte Grundsteuermodell entschieden, das auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzbehörden an ihre Kapazitätsgrenzen bringt. Denn selbst für den Laien ist erkennbar, dass die Bodenrichtwertzonen mit der heißen Nadel gestrickt worden sind. Gleiches gilt auch für die Mietniveaustufen, die über den Rohertrag schließlich Einfluss auf den Grundsteuerwert nehmen. Es ist nur schwer vermittelbar, dass die Stadt Pinneberg drei Stufen höher eingruppiert wurde als die Gemeinde Kampen auf Sylt.  

    Ihr Versprechen, dass die Grundsteuerreform für die Bürgerinnen und Bürger aufkommensneutral sein wird, wird sie wahrscheinlich nicht halten können, denn über die Höhe der Hebesätze entscheiden alleine die Kommunen und nicht die grüne Finanzministerin. Solange sie hier keine verbindliche Vereinbarung mit den Kommunen schließt, wird es für die Menschen am Ende vermutlich teurer werden.

    Und um den Irrsinn komplett zu machen, erhalten die Menschen nun Grundsteuerbescheide, die ohne Einspruch rechtskräftig werden, obwohl man die Höhe der Grundsteuer aktuell noch gar nicht kennen kann. Die Bürgerinnen und Bürger sind quasi gezwungen, Einspruch einzulegen, damit sie in zwei Jahren überhaupt eine Chance haben, gegen einen fehlerhaften Bescheid vorzugehen. Frau Heinold, das ist kompletter Murks!"

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  • 20.02.2023

    Heiner Garg: Die Gesundheitsministerin muss konstruktive Vorschläge zur Krankenhausreform einbringen

    Zum heute von den Gesundheitsministern von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vorgestellten Rechtsgutachten zur Krankenhausreform erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Es ist schön, dass jetzt alle nochmal schwarz auf weiß haben, dass die Länder für die Krankenhausplanung zuständig sind. Das war aber vorher schon klar und macht die Pflicht der schleswig-holsteinischen Landesregierung, endlich ihre Hausaufgaben zu machen und die Krankenhausstrukturreform intensiv zu begleiten, nur noch deutlicher. Gleichzeitig muss der Bund die dringend erforderliche Krankenhausfinanzierungsreform auf den Weg bringen. 

    Es war unklug von Karl Lauterbach, ein Verfahren ins Spiel zu bringen, dass die Planungshoheit der Länder ignoriert. Das darf jetzt aber nicht dazu führen, dass eines der wichtigsten Vorhaben zur Sicherung der Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland nicht umgesetzt wird. Vor diesem Hintergrund sollte der begonnene Prozess zur Umsetzung der Reform unverzüglich in zwei gleichbedeutende und parallellaufende Prozesse aufgegliedert werden:

    1. Der Bund muss umgehend den bereits erarbeiteten Vorschlag zur Finanzierungsreform endabstimmen und dessen operative Umsetzung vorbereiten.

    2. Die Länder wiederum müssen ihre Hausaufgaben im Hinblick auf eine versorgungsrelevante, zukunftsfeste Krankenhausinfrastruktur machen – und entsprechend ihre Krankenhausplanungen überarbeiten.

    Am Ende müssen beide Prozesse wieder zusammengebunden werden – und zwar gemeinsam von Bund und Ländern. Umsteuerungsbedingter Mehraufwand – z.B. wenn ein nicht versorgungsrelevantes Krankenhaus in ein für die Versorgung der Bevölkerung wirklich notwendiges Medizinisches Versorgungszentrum umgewidmet wird – muss mithilfe einer weiteren Auflage des Krankenhausstrukturfonds finanziert werden.

    Die Länder ihrerseits müssen dauerhaft ausreichend Investitionsmittel für die versorgungsrelevante Krankenhausinfrastruktur bereitstellen. Von der Gesundheitsministerin erwarte ich, dass sie sich nicht damit begnügt, im Hinblick auf die Zuständigkeit der Länder bei der Krankenhausplanung Recht gehabt zu haben, sondern dass sie sich mit einem konstruktiven Verfahrensvorschlag zur Umsetzung der dringend erforderlichen Reform einbringt."

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  • 09.03.2017

    Wolfgang Kubicki: FDP fordert Aufklärung über die Postkontrolle in den Justizvollzugsanstalten

    „Die gestrige Befassung des Innen- und Rechtsausschusses mit der Postkontrolle in den Justizvollzugsanstalten hat mehr Fragen aufgeworfen als Antworten geliefert. Denn der Eindruck, den Justizstaatssekretär Dr. Schmidt-Elsaeßer vermittelte, dass die Öffnung von Briefen in den Justizvollzugsanstalten nach dem Landesstrafvollzugsgesetz auch anlasslos geschehen dürfe, ist schlicht falsch. Wäre dies richtig, gäbe es hiermit die einfachgesetzliche Grundlage dafür, das verfassungsrechtlich verankerte Briefgeheimnis verletzen zu dürfen. Auch einem Nicht-Juristen dürfte einleuchten, dass dies nicht möglich ist.

     

    Dass Briefe von Verteidigern oder Abgeordneten in den JVAs nach dem Landesstrafvollzugsgesetz von Vollzugsbediensteten grundsätzlich geöffnet werden dürfen, wenn es einen konkreten Anlass dafür gibt – dies könnten zum Beispiel Gegenstände in dem Briefumschlag sein, die man durch den Umschlag erfühlen kann –, ist unstrittig. Gibt es diesen Anlass nicht, ist die Brieföffnung definitiv rechtswidrig.

     

    Da von der Landesregierung jedoch der Verdacht nicht ausgeräumt werden konnte, dass entsprechende Briefe auch ohne Anlass geöffnet wurden, verlangt die FDP-Fraktion jetzt von der Justizministerin im Landtag Aufklärung. Wir wollen wissen, ob die Landesregierung die Rechtsauffassung vertritt, dass Schreiben von Verteidigern und Abgeordneten grundsätzlich und anlasslos geöffnet werden dürfen und ob es in der Vergangenheit zur anlasslosen bzw. anlassbezogenen Öffnung dieser Schreiben gekommen ist.“

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  • 25.04.2023

    Annabell Krämer: Landesregierung muss zügig ein klares Ja zum beschleunigten A23-Ausbau abgeben

    Zum noch ausstehenden Bekenntnis der Landesregierung, ob sie den vom Bund vorgeschlagenen beschleunigten Ausbau der A23 unterstützt, erklärt die stellvertretene Vorsitzende und Pinneberger Abgeordnete, Annabell Krämer:

    "CDU und Grüne müssen dringend Farbe bekennen, wie sie zum Ausbau der A23 stehen. Alles andere als ein klares Ja zum von der Bundesregierung vorgeschlagenen beschleunigten Ausbau wäre für Schleswig-Holstein fatal. Die A23 ist eine der wichtigsten Pendlerstrecken des Landes. Tagtäglich stehen tausende Menschen im Stau. Deshalb ist es richtig, dass der Bund diese Autobahn besonders beschleunigt ausbauen möchte. Es gibt keinen vernünftigen Grund, diese wichtige Entscheidung bis Freitag vor sich herzuschieben.

    Ich bin gespannt, ob sich Daniel Günther und seine CDU diesmal gegen ihre grünen Partner durchsetzen können. Bei der A20 macht die Grüne Jugend ja schon wieder massiv Stimmung gegen die Landesregierung."

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  • 25.04.2023

    Annabell Krämer: Die Verschuldungspolitik der Finanzministerin rächt sich immer mehr

    Zu den heute vorgestellten Haushaltseckwerten für 2024 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die Eckwerte für den Landeshaushalt für 2024 bestätigen, was wir schon lange befürchtet haben: Die Zinsaufwendungen gehen durch die Decke. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es nahezu eine Verdopplung. Obwohl die Finanzministerin reich gefüllte Schatullen an Sondervermögen und Rücklagen zur Verfügung hat, die zum gewissen Teil aus verfassungsrechtlich bedenklichen Notkrediten gefüllt wurden, geht die Verschuldung fröhlich weiter. Monika Heinold sollte endlich aus der Vergangenheit lernen und dem Ausgabenwahn ihrer schwarz-grünen Ministerkollegen Einhalt gebieten."

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  • 25.04.2023

    Heiner Garg: Krankenhäuser brauchen eine vollständige Refinanzierung für den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst!

    Anlässlich der Mitteilung der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein zur massiven Kostenbelastung der Kliniken aufgrund der erzielten Einigung über einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Die Einigung zum Tarifabschluss im öffentlichen Dienst begrüße ich auch und gerade im Hinblick auf die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich ausdrücklich. Die Krankenhäuser sind allerdings durch diesen Tarifabschluss mit erheblich gestiegenen Personalkosten konfrontiert und stehen unter Druck, weil die Leistungen der Krankenhäuser über das System der Fallpauschalen vergütet werden. Das heißt, die Krankenhäuser können nicht einfach mal so die Preise erhöhen. Es ist daher richtig und notwendig, dass die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein auf die massive Kostenbelastung hinweist. Karl Lauterbach und Nancy Faeser stehen nun in der Verantwortung, zeitnah für die notwendige und vollständige Refinanzierung für den Tarifabschluss zu sorgen. Nur so können der Stellenabbau von wichtigen Fachkräften und unnötige Insolvenzen von Krankenhäusern vermieden werden."

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  • 27.04.2023

    Annabell Krämer: Land muss mehr Mittel für Katzenkastration bereitstellen

    Zur frühzeitig abgebrochenen Frühjahrsaktion zur Kastration von freilebenden Katzen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „In Schleswig-Holstein wurden in den letzten beiden Jahren 2.245 streunende Katzen erschossen. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet § 21 des Landesjagdgesetzes, welches es gestattet, Katzen, die sich mehr als 200 Meter vom nächsten Wohnhaus aufhalten, zu erschießen. Oft wird dies auch mit dem Schutz von Wildtieren begründet. Wir fordern die Landesregierung auf, weitere Maßnahmen zu unternehmen, die die Anzahl der Katzenabschüsse reduzieren. Insbesondere herrenlose Katzen wildern außerhalb von Wohngebieten und vermehren sich stark. Deshalb ist die seit Jahren durchgeführte Landesaktion zur Katzenkastration eine wichtige Maßnahme, um das Katzenleid zu reduzieren und die Abschüsse zu minimieren.

    Meine Kleine Anfrage an die Landesregierung hat ergeben, dass die diesjährige Frühjahrsaktion zur Kastration von freilebenden Katzen bereits nach neun statt der ursprünglich geplanten 28 Tagen abgebrochen wurde, da die Mittel vollständig ausgeschöpft waren. Diese hohe Nachfrage zeigt deutlich, dass der Bedarf an Kastrationen erheblich gestiegen ist. Es darf nicht sein, dass unnötig Katzen erschossen werden, nur weil nicht genügend finanzielle Mittel des Landes zur Kastration zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern die Landesregierung daher auf, die Herbstaktion auskömmlich zu finanzieren, damit die Population wirkungsvoll eingegrenzt und die Notwendigkeit des Abschusses seitens der Jäger langfristig verringert werden kann. Für viele Familien ist es ein großes Unglück, dauerhaft darüber in Unwissenheit zu bleiben, was aus dem eigenen Haustier geworden ist."

    Anlage:

    Kleine Anfrage_Aktion zur Kastration von freilebenden Katzen 2023.pdf

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  • 27.04.2023

    Annabell Krämer: Koalition will im Eilverfahren ein verfassungsrechtlich bedenkliches Gesetz auf den Weg bringen

    Zur heute im Finanzausschuss beschlossenen mündlichen Anhörung zum geplanten Paritätsgesetz von CDU und Grünen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „CDU und Grüne wollen ein Paritätsgesetz im Eilverfahren auf den Weg bringen, obwohl die schriftliche Anhörung massive verfassungsrechtliche Bedenken aufgeworfen hat. Mal wieder scheint die Verfassung nur eine untergeordnete Rolle bei einem Gesetzesvorhaben der Koalition zu spielen. Schon der Ukraine-Notkredit und die Grundsteuerreform stehen auf wackeligen Beinen.

    Wir haben heute im Finanzausschuss eine mündliche Anhörung zum Paritätsgesetz beantragt, der zwar zugestimmt wurde, allerdings statt der üblichen Fristen einzuhalten soll nun ein Hau-Ruck-Verfahren durchgezogen werden. Die Benennung von Experten kann nur noch heute erfolgen, weil die Anhörung noch vor dem Mai-Plenum durchgeführt werden soll. Ein sauberes parlamentarische Verfahren sieht anders aus. Das geplante Paritätsgesetz von Schwarz-Grün erschwert die Bestenauslese bei Bestellungen von Geschäftsführern, Aufsichts- und Verwaltungsräten bei öffentlichen Unternehmen und Sparkassen. Wir fordern, dass Leitungsfunktionen weiterhin unabhängig vom Geschlecht und von der Person mit der besten Qualifikation besetzt werden. 

    Wir wundern uns immer mehr, wie wenig das Interesse von Schwarz-Grün an rechtlich einwandfreien Gesetzen ist. Stattdessen bringt man lieber bedenklichen Murks auf den Weg und läuft sehenden Auges mal wieder in eine Klagewelle. Sollte das Paritätsgesetz in dieser Form beschlossen werden, werden wir auch dieses vom Wissenschaftlichen Dienst überprüfen lassen.“

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  • 07.03.2017

    Christopher Vogt: Im internationalen Vergleich hinkt S-H beim Breitbandausbau hinterher

    „Es ist schön, dass es der zuständige Wirtschaftsminister nach knapp fünf Jahren im Amt immerhin noch kurz vor der Wahl geschafft hat, endlich eine breit getragene Breitbandstrategie zu präsentieren. Es ist aus meiner Sicht richtig, sich dabei nicht auf planwirtschaftliche Zielmarken festzulegen, die im Zweifel schon in einigen Monaten wieder veraltet sind. Ich vermisse bei dieser Landesregierung aber den notwendigen Ehrgeiz, um den Breitbandausbau im Land deutlich zu beschleunigen.

     

    Wie schon bei der Digitalen Agenda, die die Landesregierung erst Ende letzten Jahres präsentiert hat, wird erneut deutlich, dass Rot-Grün-Blau noch weitestgehend im analogen Zeitalter festhängt. Natürlich steht Schleswig-Holstein bei den Breitbandanschlüssen im bundesweiten Vergleich gut da, was aber nicht das Verdienst der Landesregierung ist, sondern auf das Engagement der vielen kleinen Anbieter zurückzuführen ist. Für Selbstzufriedenheit besteht deshalb überhaupt kein Anlass. Im internationalen Vergleich hinkt unser Bundesland nämlich weit hinterher. Dies kann nicht unser Anspruch sein.

     

    Von dem Ziel der FDP, Schleswig-Holstein zu einer digitalen Vorzeigeregion in Europa zu machen, ist das Land noch immer Lichtjahre entfernt. Dies liegt vor allem an den fehlenden Investitionen. Die schönste Strategie bringt nichts, wenn Bund und Land nicht auch endlich ihrer Verantwortung nachkommen und den Breitbandausbau auch mit öffentlichen Mitteln massiv vorantreiben. Dies gilt insbesondere für die Regionen, wo das privatwirtschaftliche Interesse nicht vorhanden ist. Diese Regionen dürfen nicht abgehängt werden.“

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  • 27.04.2023

    Christopher Vogt: Schwarz-Grün gibt bei der Verkehrspolitik ein peinliches Bild ab

    Zur heutigen Einigung von CDU und Grünen zum beschleunigten Ausbau der A23 erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die schwarz-grüne Koalition gibt in der Verkehrspolitik ein peinliches Bild ab. Dank der Bundes-FDP kann der notwendige Ausbau der A23 jetzt beschleunigt vorangetrieben werden. Selbst dieses Projekt muss die CDU den Grünen nach wochenlangem Ringen mühsam abverhandeln. Das ‚Mobilitätspaket’, das die Koalition nun als großartiges Verhandlungsergebnis verkaufen will, ist lediglich ein Placebo für die grüne Basis, mehr nicht. Denn die genannten Schienenprojekte sind auch nichts Neues.

    Von der A20 ist plötzlich gar keine Rede mehr. Dabei hatten der Ministerpräsident und sein Verkehrsminister allen Ernstes Bundesverkehrsminister Wissing dafür verantwortlich machen wollen, dass die A20 nicht in die Liste der Autobahnprojekte im überragenden öffentlichen Interesse aufgenommen wurde. Der Grund dafür ist jedoch offensichtlich: Eine weitere Beschleunigung der A20 wird bisher von den Grünen in Bund und Land blockiert. Daniel Günther sollte deshalb damit aufhören, Nebelkerzen zu werfen und lieber das Gespräch mit Robert Habeck suchen. Habeck und seine Grünen blockieren bisher sogar die von der FDP vorgeschlagenen Beschleunigungsmaßnahmen bei den Bundeswasserstraßen, wovon vor allem der Nord-Ostsee-Kanal sehr profitieren würde. Es ist deshalb lächerlich, dass die CDU die schwarz-grüne Koalition als ‚Infrastrukturkoalition‘ zu framen versucht. Sie ist vielmehr eine Stillstandskoalition."

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  • 28.04.2023

    Oliver Kumbartzky: Mit pauschalen Verboten gelingt der Schutz der Ostsee nicht

    Zur Debatte um die Einrichtung eines Nationalparks Ostsee und zum eingereichten Landtagsantrag der FDP-Fraktion (Drs. 20/961) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Die Maßnahmen zum Schutz der Nordsee lassen sich nur bedingt mit denen der Ostsee vergleichen. Das Ostseegebiet umfasst viel mehr Akteure und vor allem auch viel größere Interessengruppen, die mitgenommen werden müssen. Pauschale Verbote sind daher keine Option, vielmehr muss es darum gehen, innerhalb der Nutzung zu schauen, an welchen Stellschrauben zum Schutz der Ostsee gedreht werden kann. Für uns ist beispielsweise keine Option, ganze Küstenabschnitte für den Tourismus zu sperren. Gleiches gilt für Angler, Fischer, Freizeitsportler und alle anderen Interessengruppen. Die jüngste Diskussion um die Krabbenfischerei an der Westküste hat gezeigt, dass ein Nationalpark ein Einfallstor für europäische Überregulierung sein kann.

    Ich habe den Eindruck, dass nicht alle Beteiligten in der Koalition überzeugt sind von den starken Einschnitten, die der grüne Umweltminister Tobias Goldschmidt mit seinem Nationalpark plant. Erste Absetzbewegungen der CDU sind bereits öffentlich erkennbar. Denn auch die CDU merkt so langsam, dass die von den Grünen angezettelte Nationalpark-Diskussion die ganze Region verunsichert und von den eigentlich wichtigen Aufgaben ablenkt. Grüne Symbolpolitik rettet die Ostsee nicht. Umweltschutz geht nur mit den Menschen und nicht gegen sie. Uns ist wichtig, dass das Thema im Landtag diskutiert wird, nur so haben die Betroffenen die Möglichkeit, sich transparent zu informieren." 

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  • 28.04.2023

    Christopher Vogt: Bildungsministerin Prien muss das Mobbing-Problem umfassend anpacken

    Zum Berichtsantrag der FDP-Landtagsfraktion für den kommenden Bildungsausschuss über die weiteren Konsequenzen aus dem Fall Heide (Umdruck 20/1348) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Mobbing und Gewalt unter Jugendlichen und insbesondere in Schulen sind nicht erst seit dem schlimmen Vorfall in Heide ein sehr großes Problem. Die Landesregierung muss diesen Vorfall jetzt jedoch zum Anlass nehmen, die bisherigen Präventionskonzepte umfassend auf den Prüfstand zu stellen und die Maßnahmen gegen Mobbing und Gewalt flächendeckend an allen Schulen auszuweiten. Kinder, Eltern und Lehrkräfte müssen noch besser sensibilisiert und vorbereitet werden, um möglichst frühzeitig gegensteuern zu können. Wir wollen von Bildungsministerin Prien jetzt wissen, welche Maßnahmen gegen Mobbing und Gewalt an unseren Schulen wie genau weiterentwickelt werden sollen und welche Rolle das Thema Cybermobbing dabei spielt.

    Die Ministerin Prien hatte nach Bekanntwerden des Vorfalls in Heide sehr schnell eine einzelfallbezogene Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre ins Spiel gebracht, dabei allerdings offengelassen, wie dies in der Praxis genau funktionieren und auch helfen soll. Mobbing beginnt schon mit der Ausgrenzung und verbaler Demütigung von Menschen. Schläge und Gewalt stehen oft am Ende einer langen Leidenszeit der Betroffenen. Mobbing muss frühzeitig bekämpft werden und nicht erst, wenn es bereits strafrechtsrelevante Dimensionen angenommen hat. Denn dann ist der Schaden für die Opfer bereits immens. Die Bildungsministerin muss das Problem umfassend anpacken, anstatt nur über populäre Maßnahmen zu sinnieren, die dann nicht konkretisiert werden und am Kern des Problems vorbeigehen."

    Anlage: 

    Anmeldung eines Tagesordnungspunktes für den Bildungsausschuss am 4. Mai 2023: Bericht der Landesregierung über die weiteren Konsequenzen aus dem Fall Heide.pdf

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  • 02.05.2023

    Christopher Vogt: Ist das tatsächlich die migrationspolitische Positionierung dieser Landesregierung?

    Zur migrationspolitischen Positionierung der Landesregierung vor dem Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Ministerin Touré hat sich vor dem Flüchtlingsgipfel in bemerkenswerter Form zur Migrationspolitik geäußert und für die schwarz-grüne Landesregierung verschiedene Festlegungen vorgenommen. Ich kann nicht glauben, dass dies tatsächlich die migrationspolitische Positionierung dieser Landesregierung sein soll. Wo ist hier die Handschrift der CDU?

    Der ‚Spurwechsel‘ für gut integrierte Menschen ist natürlich richtig, wird von der FDP seit vielen Jahren gefordert und ja auch vom Bund längst vertreten. Ich halte es aber für höchstproblematisch, dass die Ministerin offenbar nicht mehr zwischen der Zuwanderung von Fachkräften und Asylverfahren differenzieren will. Natürlich ist dies ein entscheidender Unterschied und muss dementsprechend auch unterschiedlich behandelt werden. Alles andere würde unsere Gesellschaft noch weiter spalten und auch überfordern. Es ist zudem ein großer Fehler, dass Schwarz-Grün die Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten und die diskutierten Maßnahmen an den EU-Außengrenzen pauschal ablehnt. Und anders als Schwarz-Grün sind wir auch der Meinung, dass Rückführungen ein sehr entscheidender Baustein für eine geordnete und gesellschaftlich akzeptierte Migrationspolitik sein müssen.

    Man ist ja schon daran gewöhnt, dass sich CDU und Grüne vor allem darin einig sind, in allen Bereichen mehr Geld vom Bund zu fordern. Das liegt daran, dass die CDU im Bund in der Opposition ist und die Grünen sich von einer soliden Finanzpolitik verabschiedet haben. Daniel Günther darf jedoch nicht zulassen, dass Schleswig-Holstein unter seiner Führung eine rein grüne Migrationspolitik vertritt, die völlig realitätsfern ist und auch innerhalb der EU keine Verbündeten mehr hat. Wir erwarten, dass der Ministerpräsident nun umgehend erklärt, wie denn jetzt die Migrationspolitik seiner Landesregierung genau aussieht."

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  • 07.03.2017

    Anita Klahn: Bildungsbericht deckt sozialdemokratisches Versagen in der Bildungspolitik auf

    „Grundsätzlich ist der Bildungsbericht ein guter Gradmesser für den Erfolg der Bildungsarbeit im Lande. In diesem Zusammenhang ist es sehr schön, dass die objektiven Daten auch mit bildungspolitischen Legendenbildungen der rot-grün-blauen Koalition aufräumen.

     

    Gleichwohl ist es erstaunlich, wie auch die Landesregierung ihre eigene Definitionswelt kreiert. So stellt das Bildungsministerium freudig fest, dass sich die Zahl der Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen erhöht habe. Die vom selben Ministerium mitgelieferten Zahlen sagen jedoch das Gegenteil: Unter Schwarz-Gelb gab es im Schuljahr 2011/12 sogar 66 Lehrer im Land mehr als im Schuljahr 2015/16 – obwohl diese Koalition zwei Milliarden Euro im Landesetat mehr zur Verfügung hat.

     

    Dass Schulministerin Britta Ernst in ihrer Erklärung zudem den Bundesvergleich scheut, wenn es darum geht, Schülerinnen und Schüler ohne Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss einzuordnen, liegt auf der Hand. Schleswig-Holstein hat es seit 1988 in gut 26 Jahren sozialdemokratischer Bildungsverantwortung nicht geschafft, das eigene Ziel der ‚sozialen Gerechtigkeit‘ auch wirklich politisch umzusetzen. Wenn es in Schleswig-Holstein noch immer eine große Korrelation zwischen Herkunft und Schulabschluss gibt, dann muss es an den falschen politischen Weichenstellungen liegen.

     

    Durchhalteparolen, dass es in Zukunft bestimmt besser werde, helfen den Schülerinnen und Schülern nicht. Eine grundlegende Änderung der schleswig-holsteinischen Bildungspolitik ist dringend notwendig, damit junge Menschen wieder mehr Chancen bekommen – unabhängig von ihrer Herkunft.“

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  • 08.05.2023 | 07:00 |

    | Termine

    SprechZEIT mit Heiner Garg und Hendrik Streeck: Lehren aus dem Pandemiemanagement

    LIVE auf unserem YouTube-Kanal am Montag, den 08. Mai 2023, um 19 Uhr.

    3G, 2G, 2G+: Was lief gut im Pandemiemanagement, was war weniger gut und wo haben Regierung und Parlament Fehler gemacht? Welche Maßnahmen haben das Infektionsgeschehen tatsächlich beeinflusst – und welche nicht? Waren die wochenlangen Ausgangssperren einiger Bundesländer – auch mit dem Wissen von damals – gerechtfertigt? Was lernen wir aus drei Jahren Pandemiemanagement für die Zukunft?

    Diesen Fragen möchte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Dr. Heiner Garg, gemeinsam mit Prof. Dr. Hendrik Streeck, Leiter des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn und Mitglied im Expertenrat der Bundesregierung, auf den Grund gehen.

    Sie können das Gespräch am Montag, den 08. Mai 2023, um 19 Uhr live auf unserem YouTube-Kanal verfolgen, Fragen stellen und Anmerkungen machen.

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  • 03.05.2023

    PRESSEINFORMATION: Der Demokratieabbau muss gestoppt werden!

    KIEL Die Landtagsfraktionen von FDP und SSW werden gemeinsam ein abstraktes Normenkontrollverfahren gegen das Gesetz zur Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften beim Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein einleiten.

    Die Klage richtet sich gegen folgende Punkte des Gesetzes:

    1. Hochsetzung der Fraktionsgrenze 
    Für die Bildung einer Fraktion in einer großen Kommunalvertretung bedarf es nach dem neuen Gesetz mindestens drei statt wie bisher zwei Mitglieder. Insbesondere die landeseinheitliche Regelung bei der Mindestfraktionsgrenze ist aus Sicht der Kläger unzulässig. Rechnerisch sind nach dem neuen Gesetz neun Prozent der Wählerstimmen notwendig, um Mitglieder einer Fraktion zu wählen. Damit legt das Gesetz von Schwarz-Grün eine deutlich höhere Hürde für die politische Mitwirkung fest als die Fünf-Prozent-Hürde, die vor 2008 bei Kommunalwahlen galt. Die Kläger sehen hier den Minderheitenschutz als nicht gewahrt an. Gleichzeitig wird der Grundsatz verletzt, dass jede Stimme die Wirkungsmöglichkeiten in den kommunalen Vertretungen in gleicher Weise beeinflussen muss. Das Gesetz rüttelt somit an den Grundfesten der Erfolgswertgleichheit von Wählerstimmen. Gegen die Hochsetzung der Fraktionsgrenze soll ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt werden. Damit soll die Anhebung der Mindestfraktionsgrenze ausgesetzt werden, bis das Landesverfassungsgericht in der Hauptsache entschieden hat. 

    2. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
    Das Gesetz ermächtigt Gemeinden mit einer 2/3 Mehrheit den Aufstellungsbeschluss von Bauleitplänen sowie dessen Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bürgerbegehren auszunehmen. Dadurch wird faktisch die Bauleitplanung aus den zulässigen Bürgerbegehren herausgenommen, sodass mehr als der Hälfte der derzeitigen Bürgerentscheide der Boden entzogen wird. Der Gesetzgeber begründet zudem nicht, warum es bei Bürgerbegehren und
    -entscheiden Einschränkungen geben soll. Eine Begründung dürfte auch schwierig werden, da es keine Erkenntnisse darüber gibt, dass Verwaltungshandeln in der Vergangenheit durch Bürgerbegehren gelähmt wurde. 

     

    Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Christopher Vogt, erklärt dazu:

    „Die schwarz-grüne Koalition hat mit diesem Gesetz kurz vor der Kommunalwahl einen fatalen Demokratieabbau betrieben. Insbesondere kleinere Parteien und Wählergemeinschaften werden durch die neue Regelung zur Fraktionsstärke in ihren Mitwirkungsrechten massiv beschnitten. Besonders bemerkenswert ist, dass CDU und Grüne in ihrer ursprünglichen Gesetzesbegründung noch selbst festgestellt hatten, dass eine solche Regelung von Teilen der Rechtsprechung als rechtswidrig eingestuft wird. Dieses Gesetz wird einen Großteil der Bürgerbegehren zur Bauleitplanung verhindern, denn es sieht vor, dass Bürgerbegehren bei einer Zweidrittelmehrheit zum Aufstellungsbeschluss als unzulässig erklärt werden können. Hierdurch wird mehr als der Hälfte der derzeitigen Bürgerentscheide der Boden entzogen.

    CDU und Grünen geht es mit ihrem Gesetz darum, die Einflussmöglichkeiten ihrer Parteifreunde vor Ort zu vergrößern, indem sie andere Mitbewerberinnen und Mitbewerber sowie die Bürgerinnen und Bürger per Gesetz kleinmachen wollen. Damit läuten sie bundesweit eine Trendumkehr ein: Über Jahrzehnte wurden die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten immer größer, in Schleswig-Holstein sollen diese nun erheblich beschnitten werden. Schwarz-Grün will ‚Weniger Demokratie wagen‘. Es ist wenig überraschend, dass die CDU dies gut findet, aber dass die Grünen das mitmachen, ist erstaunlich. Immerhin haben sie 2008 vor dem Bundesverfassungsgericht den Fall der Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen erstritten. Jetzt führen sie allerdings eine Neun-plus-X-Prozent-Hürde für die Bildung von Fraktionen in kommunalen Vertretungen ein. Das ist das völlig falsche Signal – gerade in diesen bewegten Zeiten!“

     

    Lars Harms, der Vorsitzende der SSW-Fraktion, sagt: 

    "Wenn CDU und Grüne argumentieren, viele Fraktionen würden die parlamentarische Arbeit in den Gemeindevertretungen erschweren, dann stellen sie die Diskussion von den Füßen auf den Kopf. Denn das Gegenteil ist der Fall. Als Zusammenschluss von Mandatsträgern tragen Fraktionen erheblich zu einem disziplinierten Sitzungsablauf bei und erleichtern so die Entscheidungsfindung in den Kommunalparlamenten. Eine Anhebung der Mindestfraktionsstärke wird zu mehr politischer Fragmentierung führen, zu mehr fraktionslosen Mandatsträgern und zu erhöhtem Beratungs- und Koordinationsbedarf, weil nicht alle Strömungen schon in den Ausschüssen voll beteiligt werden.

    Die politische Mitwirkung nationaler Minderheiten ist als Staatsziel in Art. 6 der Landesverfassung verankert und ausdrücklich unter den Schutz von Land und Kommunen gestellt. Es liegt auf der Hand, dass der SSW als Partei der dänischen und der friesischen Minderheit von der Anhebung der Mindestfraktionsgröße betroffen sein kann, da wir in der Natur der Sache in der Minderheit sind. Dabei ist die politische Mitwirkung der Minderheiten gerade auf kommunaler Ebene so wichtig. Denn vor allem hier kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen über die finanzielle und kulturelle Gleichstellung der Minderheiten. Das Land ist seiner Schutzpflicht hier schlicht nicht nachgekommen. Und das ist verfassungsrechtlich zu beanstanden.

    Schon in der Landtagssitzung habe ich ausgeführt, dass wir bei einer Kommunalvertretung von 31 Mitgliedern faktisch eine Sperrklausel von fast 10% haben, um eine Fraktion bilden und voll am politischen Meinungsbildungsprozess teilhaben zu können. Es ist denkbar, dass Wählerinnen und Wähler dies bei ihrer Wahlentscheidung berücksichtigen - zulasten der betreffenden Parteien. Im Vorwege sind also die Erfolgsaussichten unterschiedlich groß und danach sind die Beteiligungsmöglichkeiten willkürlich beschnitten. Auch hier sehen wir einen Verstoß; nämlich gegen die Regelungen aus Artikel 4 Landesverfassung.

    Und auch bei den Einschränkungen der Bürgerbeteiligungen sehen wir Regelungen, die gegen höherrangiges Recht verstoßen. Dass die Bauleitplanung nicht per Bürgerentscheid hinterfragt werden kann, wenn vorher in der Gemeindevertretung eine 2/3 Mehrheit für diese Planung vorhanden war, gleichzeitig aber bei einer Mehrheit von unter 66,7% alle Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger weiterbestehen, führt zu unterschiedlichen Situationen in Kommunen. Diese Kommunen befinden sich aber in ein und demselben Bundesland und da haben in den Kommunen auch die gleichen rechtlichen Grundlagen zu gelten. Das ist hier faktisch nicht der Fall.

    Das, was Schwarz-Grün hier geschaffen hat, führt zu Chaos in der Kommunalpolitik, widerspricht Bestimmungen unserer Landesverfassung und richtet sich direkt gegen die Interessen der Bevölkerung. Deshalb lassen wir diese Regelungen nun überprüfen!"
     

    Dr. Moritz von Rochow, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, einsteineins rechtsanwälte, ergänzt:

    „Die Heraufsetzung der Mindestfraktionsgröße in den Gemeinden und Kreisen schränkt das kommunale Selbstverwaltungsrecht in unzulässiger Weise ein. Funktionsbeeinträchtigungen in der Lübecker Bürgerschaft rechtfertigen es nicht, pauschal die Organisationshoheit aller Kreise und Gemeinden im Lande zu beschränken. Dazu sind die Verhältnisse und Funktionen der kommunalen Vertretungen zu unterschiedlich.

    Die Fraktionsgrößenregelung ist überdies mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar: In den betroffenen Gemeinden und Kreisen bewirkt die Heraufsetzung der Mindestfraktionsstärke eine faktische 9%-Sperrklausel, da fraktionslose Vertreter von einer Reihe von Mitwirkungsrechten und finanziellen Zuschüssen ausgeschlossen werden. Zudem ist die Regelung mit dem in der Landesverfassung verankerten Minderheitenschutz nicht vereinbar.

    Auch die Neuregelungen zu Bürgerbegehren auf Gemeinde- und Kreisebene halten der verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht stand: Es widerspricht dem Grundsatz der Normenklarheit, dass eine Zweidrittelmehrheit im Bauausschuss einen Bürgerentscheid verhindern können soll, obwohl dieser Ausschuss nach der Gemeindeordnung allenfalls beratende Funktion hat. Durch unklare Rechtsbegriffe wird ferner einer Aushöhlung des Bürgerentscheids Tür und Tor geöffnet. Unter dem Vorwand, ein Bürgerbegehren sei „offensichtlich unzulässig“ und eine Zulässigkeitsprüfung „missbräuchlich“, kann eine Gemeinde- oder Kreisverwaltung dessen grundsätzliche Sperrwirkung umgehen und so, z.B. durch den Abriss eines Gebäudes, vollendete Tatsachen schaffen, die dann das Bürgerbegehren obsolet machen.

    Mit der Heraufsetzung der Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sollte eigentlich die Verwaltung vereinfacht werden. Nur, das Gesetz erreicht das genaue Gegenteil: Je höher ein Quorum ist, desto mehr Unterschriften muss die Verwaltung mit den Melderegistern abgleichen. Darüber hinaus sind die für die Quoren gewählten Anknüpfungspunkte weder sach- noch realitätsgerecht. Damit verstößt das Gesetz gegen das verfassungsrechtliche Gebot der sach- und realitätsgerechten Typisierung. Hier wird z.B. auf Stadtgrößen Bezug genommen, die in Schleswig-Holstein gar nicht existieren. Letztlich ist der Gesetzgeber nach dem interkommunalen Gleichbehandlungsgebot gehalten, nicht ungleiche Sachverhalte willkürlich gleich zu behandeln. Städte wie Flensburg und Bad Schwartau hinsichtlich der Quoren in einen Topf zu werfen, ist nur erlaubt, wenn es hierfür eine stichhaltige Begründung gibt. Eine solche ist der Landesgesetzgeber schuldig geblieben.“

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  • 03.05.2023

    Christopher Vogt: Robert Habecks erneute Blockade bei der Planungsbeschleunigung schadet Schleswig-Holstein

    Zur Blockade des beschleunigten A23-Ausbaus durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Wir sind entsetzt, dass Robert Habeck erneut seine Ideologie über die Interessen des eigenen Bundeslandes stellt. Nach der Planungsbeschleunigung bei der A20 und den Bundeswasserstraßen blockiert er jetzt auch noch den beschleunigten Ausbau der A23. Das ist eine schlechte Nachricht für die Anbindung der Westküste, die jetzt viele wirtschaftliche Chancen hat, und den Kreis Pinneberg. Damit missachtet er auch ganz klar die Beschlüsse des Koalitionsausschusses auf Bundesebene. Die Koalition hatte vereinbart, dass die Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs mit Engpassbeseitigung, zu der auch die A23 zwischen Hamburg und Tornesch zählt, beschleunigt werden sollen.

    Ich finde es mittlerweile skandalös, dass sich ein Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister aus Schleswig-Holstein wiederholt gegen wichtige Verkehrsprojekte seines Bundeslandes stellt, auf die sich selbst die schwarz-grüne Landesregierung nach zähem Ringen geeinigt hat. Das ist auch ein Schlag ins Gesicht des Ministerpräsidenten, der mit Habecks Grünen ja ganz bewusst eine Koalition gebildet hat. Ich bin gespannt, ob Habecks erneute Positionierung gegen die schleswig-holsteinischen Interessen dem Ministerpräsidenten nun endlich die Augen öffnet, so dass dieser mit seinem ehemaligen Minister endlich ein ernstes Gespräch führt. Es ist wohl auch nicht davon auszugehen, dass die Landes-Grünen in der vergangenen Woche bei der Einigung mit der CDU zur Beschleunigung der A23 nicht wussten, dass ihr Vertreter in Berlin dieses Vorhaben sowieso wieder hintertreiben wird."

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  • 04.05.2023

    Annabell Krämer: Schwarz-Grün will mit der Brechstange verfassungsrechtlich bedenkliches Paritätsgesetz durchbringen

    Anlässlich der mündlichen Anhörung heute im Finanzausschuss zum geplanten Paritätsgesetz von CDU und Grünen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die breite Kritik der Experten an verschiedensten Punkten des Paritätsgesetzes zeigt, dass der Entwurf der Koalition handwerklich schlecht gemacht ist und dringend überarbeitet werden muss. 

    Aus unserer Sicht ist das geplante Paritätsgesetz sogar verfassungsrechtlich bedenklich. Das Land hat überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz zur Änderung des Sparkassenrechts. Dafür ist überwiegend der Bund zuständig.

    Außerdem steht das geplante Paritätsgesetz bei der Besetzung von Aufsichtsorganen von Landesunternehmen unter dem Motto 'Geschlecht schlägt Expertise'. Die Bestenauslese spielt keine Rolle mehr, denn fehlendes Fachwissen soll im Zweifel durch Schulungen nachgeholt werden.

    Schwarz-Grün erweist Frauen mit einem solchen Gesetz einen Bärendienst. Es ist ein richtiges Ziel, den Anteil von Frauen in Führungsfunktionen zu erhöhen und diese zu fördern. Aber eine weniger qualifizierte Frau einem besser qualifizierten Mann per Gesetz vorzuziehen, ist falsch verstandenen Frauenförderung. 

    Wir hätten das geplante Paritätsgesetz gerne in einem sorgfältigen parlamentarischen Verfahren beraten, damit die vielen Kritikpunkte behoben werden können. Schwarz-Grün hat dies abgelehnt und peitscht das Gesetz lieber am kommenden Mittwoch durchs Plenum. Leider bringt die Koalition damit ein weiteres verfassungsrechtlich bedenkliches Gesetz auf den Weg."

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  • 06.03.2017

    Wolfgang Kubicki: Es geht nicht um die Aussetzung rechtsstaatlicher Verfahren

    „Dass die Landesregierung nicht in der Lage ist, eine Position zur Frage sicherer Herkunftsländer zu beziehen, ist – bei der politischen Reichweite dieser Thematik – schon erstaunlich. Jedoch sind hier nicht die Sozialdemokraten das Problem, sondern vielmehr der grüne Koalitionspartner, der sich je nach Opportunität mal auf ihren Superstar Winfried Kretschmann beruft, oder seine Position – wie in diesem Falle – als inhuman brandmarkt.

     

    Klar sollte sein, dass es bei der Ausweisung der Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer nicht um eine Aussetzung rechtsstaatlicher Verfahren geht. Es geht darum, die Verfahren zu beschleunigen.

     

    Tunesien, Marokko und Algerien sind sichere Herkunftsländer mit extrem niedrigen Anerkennungsquoten, in denen tausende von Deutschen jedes Jahr Urlaub machen und die in Reisekatalogen in schönsten Farben angepriesen werden. Wer glaubt, Deutsche könnten dort problemlos urlauben, Einheimische könnten aber nicht dorthin abgeschoben werden, der offenbart eine sehr verschobene und verschrobene Weltsicht.“

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