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  • 13.12.2022

    Annabell Krämer: Der Haushaltsentwurf ist verfassungsrechtlich bedenklicher als befürchtet

    Zum heute von der Landesregierung vorgestellten Haushaltsentwurf 2023 erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Wie wir schon befürchtet haben, werden die Mittel für den Ukraine-Notkredit zum größten Teil nicht benötigt. Stand Ende November hat die Landesregierung von den bereits genehmigten 400 Millionen Euro lediglich 27 Millionen Euro ausgegeben. Die vorliegenden Eckwerte des Haushaltsentwurfes zeigen, dass in 2023 lediglich weitere rund 125 Millionen Euro des Notkredits in Anspruch genommen werden sollen.

    Die Steuereinnahmen sind fantastisch, sodass Monika Heinold heute offenbart, dass sie den Notkredit von zusätzlich 1 Milliarde Euro, den sich Schwarz-Grün morgen genehmigen will, nicht benötigt. Die verbleibenden rund 1,25 Milliarden Euro stehen wie befürchtet unter anderem dafür zur Verfügung, um Projekte zu bezahlen, die den Koalitionsfrieden wahren sollen. Das müsste bis zum Ende der Legislatur mehr als auskömmlich sein.

    Mit diesem Haushaltsentwurf ist der Nachtragshaushalt noch verfassungsrechtlich bedenklicher, als wir in unseren kühnsten Träumen befürchtet haben. Bereits jetzt zeigt sich, dass die Zinslast 2023 um 100 Millionen Euro höher liegt als in diesem Jahr. Die dadurch eingeschränkte Handlungsfähigkeit haben zukünftige Generationen der Schuldenpolitik der grünen GroKo zu verdanken."

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  • 23.03.2017

    Christopher Vogt: Wir müssen das maritime Erbe in Schleswig-Holstein bewahren und schützen

    „Die vorliegenden Anträge verfolgen ja dasselbe Ziel –  nämlich das maritime Erbe in Schleswig-Holstein zu bewahren und zu schützen. Aus Berlin, genauer gesagt aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, droht noch immer Ungemach in Form eines Verordnungsentwurfes.

     

    Die FDP-Fraktion hat – wie offenbar auch die anderen Fraktionen mit Ausnahme der Piraten – die Gefahr, die mit den geplanten Änderungen bei den schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften für die Traditionsschifffahrt einhergehen, erkannt und will diese deshalb verhindern. Denn mit der neuen geplanten Richtlinie sollen Standards aus der Berufsschifffahrt auf Traditionsschiffe übertragen werden – obwohl die historischen Schiffe diese kaum erfüllen können.

     

    Mir haben Experten versichert, dass dies nicht zu mehr Sicherheit an Bord führen würde, sondern nur zu deutlich mehr Bürokratie. Es sollen unnötig Besatzungsvorschriften und bürokratische Hürden in ungeahnte Höhen geschraubt werden, so dass viele Betreiber aufgeben müssten. Oder sie würden gezwungen, unter anderer Flagge zu segeln. Vielleicht ist Ihnen bei der Kieler Woche schon einmal aufgefallen, dass viele Traditionssegler bereits mit niederländischer Flagge unterwegs sind. Das kann es doch auch nicht sein.

     

    In der Regel werden Traditionsschiffe gemeinnützig und aus ideellen Gründen betrieben. Viele hundert ehrenamtlich Tätige bemühen sich um den Erhalt der Traditionsschiffe, um Freunden der Schifffahrt, Interessierten und gerade auch der jüngeren Generation diese Technik zugänglich zu machen. Man sollte deren Engagement würdigen und unterstützen und ihnen nicht ohne jede Not Knüppel zwischen die Beine werfen.

     

    Es sollen nun aber die Anforderungen bei der baulichen und technischen Ausstattung, bei der Ausbildung der Besatzung und bei der Dokumentation derart verschärft werden, dass dies für viele Betreiber schlichtweg nicht mehr zu leisten ist.

     

    Bekanntermaßen haben die norddeutschen Bundesländer im Bundesrat immerhin schon einen Antrag verabschieden lassen, wonach diese Richtlinie nochmals überarbeitet werden soll. Dass die Bundesregierung dieses Ansinnen bisher ignoriert, finde ich unerhört. Dies zeugt abermals von einer Sichtweise im zuständigen Ministerium auf die Schifffahrt, die mehr als eindeutig im süddeutschen Raum beheimatet ist.

     

    Dass Herr Dobrindt die historischen Ausflugsdampfer auf dem Königssee bei Berchtesgaden für die Touristen sicherer machen will – geschenkt.

    Soll er meinetwegen gern machen. Aber das eigentliche maritime Erbe ist an Nord- und Ostsee beheimatet – und das gilt es zu bewahren und nicht zu zerstören.

     

    Meiner Fraktion liegt die Traditionsschifffahrt sehr am Herzen. Sie ist nicht zuletzt auch ein Tourismusfaktor. Traditionsschiffe begeistern Jung und Alt -  nicht nur zu den Großereignissen in Kiel und Lübeck.

     

    Nur ungern möchte ich das Ansinnen des Antrages der regierungstragenden Fraktionen schmälern, aber lediglich zu begrüßen, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene für die maritime Tradition in Schleswig-Holstein einsetzt, ist dann doch ein wenig dünn, um damit etwas bewegen zu können.

     

    Die Sozialdemokraten, allen voran Ministerpräsident Albig, sollten sich von der Union – mit der die SPD ja angeblich zusammen die Bundesregierung stellt –sollten nun endlich einmal aus dem Schatten des anscheinend allmächtigen Ministers Dobrindt hervortreten.

     

    Es fehlt mir aber auch an  anderer Stelle an Verständnis: Es ist mir völlig schleierhaft, warum die Landes-CDU, die ja kurz nach uns einen ganz ähnlichen Antrag hierzu eingereicht hat, offenkundig keinerlei Einfluss auf das unionsgeführte Bundesverkehrsministerium hat. Wie auch immer.

     

    Lassen Sie uns heute mit einem einstimmigen Beschluss deutlich machen, dass der Verordnungsentwurf von Herrn Dobrindt in die Tonne gehört und setzen Sie sich jeweils bei Ihren Parteifreunden in Berlin mit Nachdruck dafür ein, dass  dieser Murks beendet wird.

     

    Im Wahlkampf kann das doch nicht so schwierig sein. Es wäre wirklich wichtig für unser maritimes Erbe.“

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  • 14.12.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 24 "Potenziale der Geothermie in Schleswig-Holstein nutzen"

    In seiner Rede zu TOP 24 (Potenziale der Geothermie in Schleswig-Holstein nutzen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Geothermie kann einen großen Beitrag zur Wärmewende leisten. Sie ist ein riesiger Schatz, der endlich gehoben werden sollte.

    Es wird immer vergessen, dass wir nicht nur den Strom erneuerbar machen müssen, sondern auch die Versorgung mit Wärme zum Heizen und für Industrieprozesse. Die Energiewende ist nicht nur die Grundlage für eine klimaneutrale Zukunft, sondern auch für die Wirtschaft von Morgen. Die Energiewende kann allerdings nur durch die Erfüllung der drei Oberziele Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Bezahlbarkeit gelingen.

    Jeder in diesem Saal hat bereits begriffen, dass die erneuerbaren Freiheitsenergien eine Schlüsselkomponente für eine unabhängige Energieversorgung sind. Geothermie hat hier einen besonderen Stellenwert, der bisher nicht so deutlich diskutiert wurde, wie er eigentlich hätte diskutiert werden müssen. Deswegen danke ich auch der grünen GroKo, dass das Thema noch einmal aufgegriffen wurde und meine Kleine Anfrage dazu offenbar als Grundlage diente. Diese ist nun in einen für Schwarz-Grün typischen vierfachen Prüfauftrag gemündet.

    Der Antrag von CDU und Grünen lässt jedoch einige Fragen offen, die der Minister uns bestimmt gleich beantworten kann. Welche Instrumente kann und will die Landesregierung entwickeln, um das finanzielle Ausfallrisiko einzelner Bohrungen für Geothermie zu verringern? Denn in der von mir gestellten Kleinen Anfrage sagen Sie in Ihrer Antwort, dass das finanzielle Risiko von Probebohrungen über die entsprechenden Instrumente der Investitionsbank Schleswig-Holstein aufgefangen werden soll. Das erwähnen Sie allerdings in keinem Satz in Ihrem Antrag. Welche anderen Instrumente meinen Sie hier? Oder wollte man sich hier wieder mal nicht festlegen und prüft noch?

    Nun zu den im Antrag geforderten bürokratiearmen Genehmigungsverfahren und zum Prüfauftrag bezüglich der genehmigungsrechtlichen Hemmnisse. Auf meine Frage hin, welche konkreten Pläne die Landesregierung verfolgt, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, hieß es: ‚Die genannten Verfahrensdauern werden nicht als zu lang angesehen.' Also schließe ich daraus, dass es sich bei der Forderung in Ihrem Antrag lediglich um eine Vereinfachung des Verfahrens und damit keiner Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens handelt.

    Laut Bundesverband der Geothermie gibt es vor allem Probleme mit den Unteren Wasserschutzbehörden. Gerade bei der Genehmigung von Erdwärmesonden, sprich oberflächennahen Geothermie-Anlagen, bedarf es offenbar noch Nachbesserungen.

    Nun zum Alternativantrag der FDP-Fraktion, der sehr konkret ist und nicht aus Prüfaufträgen besteht. Wir fordern die Landesregierung auf, ein Landesprogramm zur Förderung von Machbarkeitsstudien zur Wärmeversorgung mittels tiefer Geothermie zu entwickeln. Zudem sprechen wir uns dafür aus, die Schaffung von Weiterbildungsangeboten für Heizungsinstallateure zu unterstützen. Zusätzlich fordern wir, das Genehmigungsverfahren von Geothermie-Anlagen zu entbürokratisieren und eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten, um das Ausfallrisiko zu verringern.

    Abschließend will ich noch darauf hinweisen, dass die Bundesregierung plant, eine bundesweit einheitliche Datenbank zur Darstellung von lokal geothermischen Potenzialen zu schaffen. Das ist sehr zu begrüßen, ebenso wie der vorliegende FDP-Antrag, für den ich um Zustimmung werbe.
    "

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 14.12.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 38 "Schnelle Lösung beim Thema Hafenschlick"

    In seiner Rede zu TOP 38 (Schnelle Lösung beim Thema Hafenschlick) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Das Thema Hamburger Hafenschlick erinnert ein bisschen an den Film ‚Und täglich grüßt das Murmeltier‘. Denn regelmäßig – und zwar immer dann, wenn die vereinbarten Mengen fast ausgereizt sind – entfacht die Debatte neu. Wohin mit dem Schlick? Hamburg hat es bis heute nicht gebacken bekommen, ein nachhaltiges Sedimentmanagement zu entwickeln. Das ist das eigentliche Problem! Es ist viel zu viel Zeit verplempert worden.

    Es bleibt bei der immer selben Kreislaufbaggerei. Der Großteil des Schlicks wird vor der Hamburger Insel Neßsand unweit des Hafens abgekippt und kommt mit den nächsten Tiden zurück. Ein anderer Teil wird an Tonne E3 bei Helgoland verklappt und dafür zahlt Hamburg fünf Euro pro Tonne an Schleswig-Holstein. Nun, Ende 2022, ist wieder ein Vertragsende erreicht. Und in der Freien und Hansestadt Hamburg hofft man, dass sich dieser wie ein Handyvertrag einfach stillschweigend automatisch um ein paar Jahre bzw. ein paar Millionen Tonnen verlängert.

    Es ist unbestritten, dass die Erreichbarkeit des Hamburger Hafens von nationaler Bedeutung ist und der Hamburger Hafen gerade auch für die schleswig-holsteinische Wirtschaft eine immens wichtige Rolle spielt. Sowohl der Hafen als auch die Elbe müssen dementsprechend nachhaltig von Schlick befreit werden, wobei die Verbringung des Hafenschlicks selbstverständlich umweltverträglich erfolgen muss.

    Unbestritten ist auch, dass nach der vollzogenen Elbvertiefung die benötigte Wassertiefe schnellstmöglich flächendeckend herzustellen ist. Nicht nur im Hamburger Hafen selbst, sondern entlang der gesamten Unterelbe. Aktuelle Berichte über Versandungen beispielsweise vor den Brunsbütteler Schleusen lassen aufhorchen und bereiten Sorge. 
    Es bedarf endlich einer schnellen und langfristigen Lösung bezüglich der Verbringung des Hafen- und Elbschlicks. Diese muss im gemeinsamen Interesse von Wirtschaft und Umwelt getroffen werden. Und um es ganz klar zu adressieren: Eine Verklappung vor der Vogelschutzinsel Scharhörn lehnen wir ab. Hier ist man mit dem Koalitionsvertrag in Niedersachsen deutlicher als in Schleswig-Holstein und droht sogar mit einer Klage.

    Warum prüft man Seitens der Freien und Hansestadt Hamburg nicht eine Nutzung des Schlicks zum Beispiel für den Deichbau? Das wäre eine nachhaltige und kostengünstige Lösung für zumindest Teile des Gesamtproblems. 
    Stattdessen liefern sich Hamburgs Erster Bürgermeister und sein grüner Umweltsenator eine Schlammschlacht im wahrsten Sinne des Wortes.

    Unsere Landesregierung ist aufgefordert, schnellstmöglich mit Hamburg und allen weiteren Beteiligten eine vernünftige Lösung zu finden, die sowohl die wirtschaftlichen, umweltpolitischen wie auch finanziellen Interessen des Landes berücksichtigt. Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag ist die Rede davon, eine Anschlussgenehmigung für die Sedimentverbringung bei Tonne E3 zu prüfen. Einig ist man sich aber schon, dass es im Fall der Fälle dann wieder Zahlungen geben soll. Jetzt endlich transparent in ein Sondervermögen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode auch schon bereits darüber debattiert. Die Fischerei kam uns bei den Zahlungen deutlich zu kurz und der sogenannte Krabbenbeitrat konnte seine ursprünglich geplante Wirkung nicht entfalten. Es ging dem grün geführten Umwelt- und Fischereiministerium nur um dessen Naturschutzprojekte. Die Hoffnungen liegen jetzt bei Fischereiminister Werner Schwarz. Hier macht die Trennung der Ministerien endlich einen Sinn.

    Und natürlich ist der Landtag gefragt und am Zug. Unser Vorschlag ist, dass nicht nur der Nationalpark und die grün-blaue Infrastruktur bedacht werden, sondern auch die Hafen- und küstennahe Infrastruktur – wie beispielsweise auch die Fährverbindungen – sowie eben auch die Küstenfischerei.

    Für uns Freie Demokraten und hoffentlich auch den anderen Fraktionen hier im Landtag ist klar: Die Funktionsfähigkeit des Hamburger Hafens darf nicht ideologischen Ansichten geopfert und durch Inaktivität und mangelndes Engagement der Beteiligten aufs Spiel gesetzt werden!"

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 14.12.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 2 "Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022"

    In seiner Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 (4. Nachtragshaushaltsgesetz 2022)) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Heute wird dieses Plenum wohl mit breiter Mehrheit einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2022 beschließen, der noch über Jahre nachwirken wird. Gemeinsam haben wir richtigerweise Anfang des Jahres eine Umwidmung von 400 Millionen Euro aus dem Corona-Notkredit in einen Notkredit zur Unterstützung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen und zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen des Krieges für unsere Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen beschlossen.  

    Wie bereits im letzten Plenum von uns betont, sind wir uns einig, dass allen Menschen, die Zuflucht in Schleswig-Holstein gesucht haben oder noch suchen werden, Schutz und bestmögliche Integration in unsere Gesellschaft gewährleistet werden muss. Zudem darf kein Unternehmen in Schleswig-Holstein aufgrund einer nicht selbst verursachten temporären Notlage Konkurs gehen und auch unseren Bürgerinnen und Bürgern in Notlage muss geholfen werden.

    Was hat das Land jedoch bis Ende November von den 400 Millionen Euro verausgabt? Es sind 27 Millionen Euro. Die Beratungsoffensive und der Härtefallfonds für Bürger und Vereine sind richtig. Auch das Unterstützungsprogramm für Bildungseinrichtungen ist gerade durch die gestiegenen Energiepreise und die geflüchteten Kinder aus der Ukraine notwendig. Bei diesen Maßnahmen ist ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg vorhanden und die Entnahme der Mittel aus den jetzt schon zur Verfügung stehenden 400 Millionen Euro Kreditermächtigung gerechtfertigt.

    Im Novemberplenum haben wir Freie Demokraten zudem erneut einen vernünftigen Mittelstandssicherungsfonds ohne Zinsbelastung für die Unternehmen angemahnt. Der jetzt entstehende Zinsaufwand sorgt jetzt zusätzlich auch noch für eine Belastung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Überschuldung ist schließlich der zweite Insolvenztatbestand neben fehlender Liquidität. Aber warum erzähle ich das eigentlich? Sage und schreibe ein einziges Unternehmen hat bis heute überhaupt Mittel beantragt. Herr Minister, Ihr ‚Mittelstandssicherungsfonds Energie‘ ist ein Rohrkrepierer!

    Dass die beantragte Erweiterung des Notkredits um eine Milliarde Euro nicht auf den Säulen unserer Verfassung steht, hat meine Kollegin Annabell Krämer im letzten Plenum hinlänglich erläutert. Die Möglichkeit zur Klage vor dem Landesverfassungsgericht haben wir leider nicht, da hierzu zwei Fraktionen erforderlich sind. Wir werden die von uns angenommene Verfassungswidrigkeit jedoch anderweitig überprüfen lassen. Jeder von Ihnen, der heute dieser Erweiterung des Notkredits auf 1,4 Milliarden Euro bei bisher erfolgter Inanspruchnahme von lediglich 27 Millionen Euro zustimmt, muss dieses mit seinem eigenen Gewissen, vor sich selbst und den zukünftigen Generationen verantworten.

    Zur Finanzierung von Koalitionswünschen ist der ordentliche Haushalt vorgesehen. Das sieht die grüne GroKo allerdings gänzlich anders. Der zur Verfügung stehende Kreditrahmen und die geplante Erweiterung werden einfach zweckentfremdet. Anders kann man es nach der gestrigen Vorlage der Haushaltsdaten nicht betiteln. Sage und schreibe 125,5 Millionen Euro von den zur Verfügung stehenden 1,4 Milliarden Euro werden im Haushalt 2023 in Anspruch genommen.

    Unser anfänglicher Verdacht hat sich mehr als bestätigt. Die Landesregierung benutzt den Ukraine-Notkredit, um allen voran grüne Projekte dauerhaft finanziell in trockenen Tüchern zu wissen. Die langfristige Finanzierung von Klimaschutzprogrammen und Investitionen in die Wärmewende, welche zur Befriedigung der gutverdienenden grünen Wählerklientel dienen, müssen aus einem ordentlichen Haushalt finanziert werden. Notkredite dürfen dafür nicht herhalten.

    Dem Parlament liegt noch nicht einmal der Haushaltsentwurf für 2023 vor, aber es gibt prognostizierte Steuermehreinnahmen, von denen wir nie zu träumen wagten, und das bestehende Kreditvolumen in Höhe von 400 Millionen Euro ist noch nicht einmal in Höhe von zehn Prozent ausgeschöpft – und Sie wollen allen Ernstes heute und hier einen Nachtrag für 2022 in Höhe von einer Milliarde Euro beschließen? Sollten wir tatsächlich 2023 oder später mehr als die genehmigten 400 Millionen Euro für sachlich und zeitlich im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg bestehende Maßnahmen benötigen, sind wir Freie Demokraten die Letzten, die denen nicht zustimmen würden. Begründen Sie mir aber bitte glaubhaft einen Zusammenhang mit erforderlichen Aufwendungen in den letzten zwei Wochen dieses Jahres über eine Milliarde Euro oder ziehen Sie Ihren Gesetzesentwurf zurück. Wir werden diese unseriöse Haushaltsführung zu Lasten nachfolgender Generationen jedenfalls nicht unterstützen!

    Die CDU hat sich zur Wahrung des Koalitionsfriedens und der Finanzierung grüner Wunschprojekte endgültig von der Schuldenbremse verabschiedet. Das ist selbst der Jungen Union aufgefallen, bei denen einige von Ihnen ja auch noch Mitglied sind. Ich wünsche Ihnen persönlich viel Erfolg bei der Erklärung ihrer Haushaltspolitik an der Basis. Selbst der von uns Freien Demokraten beim Corona-Notkredit verhandelte Passus, dass strukturelle Steuermehreinnahmen vorrangig vor Inanspruchnahme von Notkrediten verwendet werden müssen, ist dem Wunsch ungehemmter Mittelverwendung zum Opfer gefallen.

    Heute ist ein schwarzer, beziehungsweise ein schwarz-grüner Tag für Schleswig-Holstein!"

     

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  • 14.12.2022

    Heiner Garg zu TOP 1 "Aktuelle Stunde"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde "Absicherung der Finanzierung notwendiger Investitionen in Krankenhausneubauprojekte") erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Es geht heute schlicht und ergreifend darum, sich mit der langfristigen Situation der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein intensiv auseinanderzusetzen. Dazu gehören die Krankenhäuser und dazu gehört die akutstationäre Versorgung in Schleswig-Holstein, wie die Rehakliniken.

    Die Krankenhäuser haben ganz besonders durch Corona, aber auch durch die rasant steigenden Energiepreise und durch eine exorbitant steigende Inflationsrate zu kämpfen. Dem gegenüber stehen Erhöhungen bei den sogenannten Fallpauschalen von gerade mal knapp zweieinhalb Prozent. Ich muss mich schon sehr wundern, insbesondere über die Beiträge von Herrn Koch und Herrn Petersdotter. Herr Petersdotter, wenn Ihnen die Situation der Krankenhäuser so unglaublich wichtig gewesen wäre als schwarz-grüne Regierungskoalition, dann hätten Sie das, was ich übrigens seit Wochen fordere, ja längst tun können: nämlich entweder eine Garantieerklärung abzugeben oder in die Vorfinanzierung zu gehen, aber das haben Sie wochenlang abgelehnt. Also tun Sie heute nicht so, als wenn Sie die Retter der Kliniklandschaft wären. Das sind Sie nämlich nicht.

    In Wahrheit hat diese Landesregierung die Krankenhäuser wochenlang hängen lassen. Und ein Schelm, der Böses dabei denkt, dass just am Nachmittag vor dieser Aktuellen Stunde die Landesregierung jetzt mit einer Vorfinanzierungsregelung um die Ecke kommt. Ich finde das in der Sache richtig, aber Sie haben wahrscheinlich nur zufällig so lange gebraucht, bis die Opposition eine Aktuellen Stunde beantragt, um den Krankenhäusern hier unter die Arme greifen.

    Und Herr Koch, wissen Sie, ganz besonders bemerkenswert finde ich Ihre Logik: Hätte es eine Zusage gegeben, dann hätte ich drei Wochen vor der Landtagswahl Bewilligungsbescheide verteilen können. Das zeigt Ihre tiefe Unkenntnis über Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung. Es läuft nämlich mitnichten so, dass die Finanzministerin 500 Millionen Euro zusätzlich für Krankenhausinvestitionen zulässt und drei Wochen später geht der Gesundheitsminister los und verteilt Zuwendungsbescheide. Krankenhäuser können nicht innerhalb von drei Wochen planen und die Finanzierung auf die Beine stellen. Glauben Sie eigentlich wirklich, was Sie da gerade der Öffentlichkeit erzählt haben?

    Was an Ihren Ausführungen durchaus richtig war, ist, dass wir trotz Corona die Finanzministerin damit nerven mussten, dass die Finanzierungsbedarfe noch größer sind, als das im letzten Infrastrukturbericht ausgewiesen war. Wir haben unzählige Runden gedreht und zwei der großen Runden haben Sie erwähnt: einmal die der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die daran beteiligt waren, um zu schauen, wie man IMPULS-Mittel umschichten kann. Und es gab einen gemeinsamen GAK, Herr Petersdotter, Sie waren damals finanzpolitischer Sprecher, wo umfänglich die Systematik der Krankenhausfinanzierung dargestellt wurde und umfänglich die Bedarfe miteinander besprochen wurden. Und ja, es ist richtig, es gab dann eine erste Tranche, die nicht nur verabredet, sondern fest zugesagt wurde und die auch entsprechend gleich mit Geld hinterlegt wurde, sodass es auch die entsprechenden Zusagen und Bescheide gab. Und selbstverständlich gab es eine politische Verständigung darauf, dass man in der kommenden Legislaturperiode alle Anstrengungen unternehmen wird, um die Lücke zu schließen. Herr Koch, selbstverständlich gab es diese Verständigung.

    Es macht übrigens auch gar keinen Sinn, von einer ersten Tranche zusprechen, wenn man eine zweite nicht verabredet hat. Ich empfehle Ihnen: Lesen Sie doch das Protokoll der Sozialausschusssitzung vom 8. Dezember 2022. Ich räume übrigens ein, dass ich einen Fehler gemacht habe in dieser Sozialausschusssitzung: Es sind keine 840 Millionen Euro verabredet worden, sondern es sind tatsächlich nur 800 Millionen Euro, die im Sozialausschuss übrigens niemand bestritten hat, übrigens auch nicht Ihre Regierungsvertreter. Und auf die Frage, und das ist meine Hauptkritik heute in der Aktuellen Stunde, auf die Frage, ob erneut etwas miteinander verhandelt werden muss, nämlich dieser grundsätzliche Bedarf, gab es ein klares Ja und das kritisiere ich. Ich kritisiere, dass das, was miteinander schon verhandelt und verabredet wurde, nochmal miteinander verhandelt und verabredet werden soll.

    Bei allem Verständnis für die Haushaltslage – und ich weiß ganz genau, wie schwierig das ist und ich weiß, um welche Summen es da geht und ich weiß, dass man sich die nicht einfach aus den Rippen schneiden kann – aber dass man gerade deshalb eine so grundsätzliche politische Verabredung, wie man eine solche Lücke in der kommenden Legislaturperiode schließen will, wieder in Frage stellt, dafür habe ich kein Verständnis. Warum lassen Sie denn die Gesundheitsministerin noch mal antanzen, um genau das, was wir miteinander besprochen haben, noch mal zu besprechen? Was soll das denn? Das ist doch keine Art und Weise, mit einer Kabinettskollegin umzugehen. Und das ist vor allem ein ganz schlechtes Signal in die Kliniklandschaft, die sich gerade alle Mühe gibt, strukturverändernde Prozesse auf den Weg zu bringen.

    Und dieser ewige Ruf nach dem Bund. Der Bund legt jetzt tatsächlich eine der größten Finanzreformen bei den Betriebskosten vor. Und Sie werden sich noch wundern, was das an strukturverändernden Prozessen mit sich bringt. Da wird es Strukturveränderungen geben und diese Strukturveränderungen kosten Geld. Diese Strukturveränderungen erfordern Investitionsmittel. Und wissen Sie, wer für die Investitionsmittel zuständig ist? Das Land ist dafür zuständig und in Schleswig-Holstein sind die Kommunen mit 50 Prozent an Bord. Die Kommunen, jedenfalls die, mit denen ich spreche, sind sehr wohl – manche zähneknirschend, manche auch ohne mit den Zähnen zu knirschen – bereit, sich daran zu beteiligen, weil sie wissen, dass es um etwas ganz Zentrales geht: nämlich die Sicherung der Gesundheitsversorgung einer älter werdenden schleswig-holsteinischen Bevölkerung für die nächsten 10-20 Jahre und damit spielt man nicht. Da hält man sich auch an grundsätzliche politische Verabredungen.

    Sie haben ja jetzt noch mal Zeit, darüber nachzudenken, ob Sie ernsthaft einen Prozess in Frage stellen wollen, wie ihn die Kollegin Raudies für den Kreis Pinneberg, dem bevölkerungsreichsten Kreis in Schleswig-Holstein, wo es gelungen ist, zu einen Zentralklinikum zu kommen, das von allen Beteiligten akzeptiert wird. Das ist doch keine zukunftsweisende Finanz- und Gesundheitspolitik. Und vor diesem Hintergrund fordere ich Sie auf, die notwendigen Klinikfinanzen bereitzustellen und hier nicht weiter die Gesundheitsministerin antanzen zu lassen, damit sie das, was alles schon erklärt wurde, noch ein zweites Mal erklärt."

     

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  • 14.12.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 10 "Entwicklung einer Klimaanpassungsstrategie"

    In seiner Rede zu TOP 10 (Entwicklung einer Klimaanpassungsstrategie sowie Übergreifende Kostenbetrachtung der Auswirkungen des Klimawandels in Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und klimaschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Als Bewohner des Landes zwischen den Meeren haben die Menschen an den Küsten gelernt, Sturmfluten zu begegnen. Dieser Lernprozess hat über Jahrhunderte hinweg gedauert. Jetzt sind wir weitestgehend gut für aktuelle Wettereignisse aufgestellt. Küstenschutz und Katastrophenschutz retten Leben.

    Dürren, Sturmfluten und andere Wetterextreme werden durch den Klimawandel jedoch zunehmen – und das nicht über Jahrhunderte hinweg in einem langsamen Prozess. Vielmehr stehen uns in den nächsten 100 Jahren Veränderungen bevor, für die man sich wappnen muss. Wie diese Veränderungen genau aussehen und welche Anpassungen notwendig sind, muss mit der Bevölkerung und der Wissenschaft gemeinsam diskutiert und vereinbart werden. Ein effektiver Küstenschutz reicht alleine nicht aus, denn der Klimawandel wird sich auf weit mehr Bereiche auswirken. Allen voran auch auf die Landwirtschaft.

    Eine übergreifende Kostenbetrachtung der Auswirkungen des Klimawandels auf Schleswig-Holstein könnte die Grundlage für Klimaanpassungsstrategien legen. Mit einer Kostenbetrachtung könnten auch Maßnahmen für Klimaschutz gerechtfertigt und gegengerechnet werden. Allerdings stellt sich schon die Frage, wer die Kostenbetrachtung aufstellen soll und wie lange das dauern wird. Ganz trivial ist das Ganze sicherlich nicht. Das sollte im Ausschuss vertieft werden.

    In dem 2017 veröffentlichten Fahrplan sind bereits zukünftige Arbeitsschritte auf dem Weg zu Landesanpassungsstrategien aufgeführt. Der Fokus lag hier aber vor allem auf dem Monitoring. Strategien sind zwar gut und Monitoring wichtig, eine Klimaanpassungsstrategie muss allerdings vor allem konkrete Handlungsvorschläge beinhalten. Nur zu beobachten reicht bei einem solchen Thema nicht. Passivität und bloßes Monitoring anstelle von aktiven Maßnahmen führen uns nirgendwo hin.

    Eine Klimaanpassungsstrategie darf ganz klar nicht ohne die Berücksichtigung von Klimaschutz erstellt werden. Themen, die Auswirkungen auf den Klimaschutz bzw. den Klimawandel haben, müssen zusammen behandelt werden. Deswegen sind hierzu auch die Pläne der Koalition im Bund noch zu berücksichtigen. Eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern zur Klimaanpassung legen eine finanzielle Grundlage, auf der weiter aufgebaut werden sollte. Auch privatwirtschaftlichen Initiativen für Klimaanpassung will die Koalition mehr Raum geben. Die Landesregierung sollte sich bei der Erstellung eines Klimaanpassungsgesetzes aktiv beteiligen und für Schleswig-Holstein spezifische Aspekte einarbeiten.

    Dazu muss allerdings auch die Energiewende zählen. In einer Klimaanpassungsstrategie muss berücksichtigt werden, wie mit Wetterextremen umgegangen wird, und ob diese Auswirkungen auf die Energieversorgung in diesem Land haben werden. Eine Abhängigkeit von Wind und Sonne darf nicht den Wohlstand im Land gefährden. Das Konzept sollte also vollumfänglich sein und sich nicht nur auf die Anpassung konzentrieren. Auch ein Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft sollte mit einbezogen werden, da auch die Landwirtschaft an die Wetterereignisse angepasst werden muss. Bei der Planung von Projekten sollte bereits jetzt der Klimawandel berücksichtigt werden, denn alles, was vom Klimawandel beeinflusst werden wird, und wo in der Planung der Klimawandel außer Acht gelassen wird, ist nicht auf Dauer ausgelegt.

    Die Auswirkungen, die der Klimawandel auf Schleswig-Holstein haben wird, müssen für eine Anpassungsstrategie genau spezifiziert werden, um eine ideologiefreie Strategie auf die Beine zu stellen. Hierzu gehört auch, dass sich bereits bei dem Erstellen einer Strategie Gedanken gemacht werden muss, wie Schäden am Klima verhindert werden können, um das Ausmaß das Klimawandels zu begrenzen. Wir Freie Demokraten sind davon überzeugt, dass eine Strategie nur im Dialog mit allen Stakeholdern zielführend sein kann. Deswegen werden wir dem Antrag auch zustimmen und die Erstellung der Strategie kritisch-konstruktiv begleiten."

     

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  • 14.12.2022

    Christopher Vogt zu TOP 26 "Mathe stark machen"

    In seiner Rede zu TOP 26 (Mathe stark machen) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die jüngste IQB-Studie hat bundesweit bei den untersuchten Dritt- und Viertklässlern in der Tat eine verheerende Entwicklung aufgezeigt – beim Lesen und Schreiben, aber gerade auch im Fach Mathematik. Rund 20 Prozent der Kinder schaffen nicht einmal mehr die Mindeststandards und das ist eine wirklich problematische Grundlage für deren weitere Schullaufbahn. Die Pandemie war dabei mit Sicherheit alles andere als förderlich, aber der Trend zeigt ja schon länger nach unten und es gibt eine Reihe von weiteren Ursachen. So kann und darf es nicht weitergehen.

    Es muss jetzt alles dafür getan werden, um diesen fatalen Trend endlich umzukehren. Dabei kommt dem wichtigen Fach Mathematik eine ganz zentrale Rolle zu. Die Qualität des Mathematik-Unterrichts muss flächendeckend besser werden und da ist die Landesregierung gefordert, dafür die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen: Mathematik ist bekanntermaßen besonders angstbehaftet. Das muss aber nicht so sein und dem muss man meines Erachtens viel stärker als bisher begegnen. Ich habe da leider auch so meine Erfahrungen gemacht, wobei ich letztendlich immerhin noch Wirtschaftsingenieur geworden bin.

    Was kann man tun? Zunächst einmal müssen sich die Lehrkräfte gerade in den Grundschulen wieder stärker auf den Unterricht und hier vor allem auf die Kernfächer konzentrieren können. Und wir brauchen auch mehr Unterrichtsstunden in den Grundschulen. Wir hatten da in der Jamaika-Koalition bereits Fortschritte gemacht, diesen Weg muss man weitergehen. Der Bildungsausschuss empfiehlt dem Landtag ja in dieser Tagung die Annahme unseres FDP-Antrages für eine Qualitätsoffensive für die Grundschulen. Das freut uns sehr, allerdings soll dies ja in etwas abgeänderter Fassung passieren. Die Koalition hatte für ihre Zustimmung darauf bestanden, dass bei dem Punkt ‚eine Stunde Unterrichtszeit mehr für die Grundschulen‘ das Wort ‚schnellstmöglich‘ gestrichen wird und dass auch die von uns und von den Wissenschaftlern, die die Kultusministerkonferenz beraten, geforderten frühzeitigen Untersuchungen der Kinder ab drei Jahren gestrichen werden sollen. Ich habe nicht ganz verstanden, warum die Koalition diese beiden wichtigen Punkte streichen wollte.

    CDU und Grüne wollen nun interessanterweise jeweils eine zusätzliche Unterrichtsstunde Deutsch und Mathe in den Klassenstufen 1 und 2 prüfen. Ich finde die Idee ja grundsätzlich sympathisch. Der Kollege Balasus hatte sich ja auch schon kürzlich für mehr Unterricht im Fach Mathematik eingesetzt. Ich denke aber, im Fach Mathematik wäre es erst einmal sehr wichtig, dass dieses Fach auch tatsächlich von ausgebildeten Fachlehrkräften unterrichtet wird. Das ist leider nicht mehr selbstverständlich. Und wo ausreichend Personal vorhanden ist, finde ich den Vorschlag von SPD und SSW gut, auf eine Doppel-Besetzung zu setzen, um mehr individuelle Förderung zu ermöglichen

    Es braucht für besseren Mathematik-Unterricht ohne Frage mehr Ressourcen. Das sehen wir z.B. auch in Hamburg, das bei der IQB-Studie immerhin eine bemerkenswerte, positive Überraschung war, wofür man dort allerdings auch viel getan hat – das muss man wirklich anerkennen. Wir müssen den Unterrichtsausfall gerade in den Grundschulen noch viel engagierter bekämpfen. Man muss den Ganztag auch hier als Chance sehen. Man kann auch Apps einsetzen, damit Kinder spielerisch lernen können, gerne auch schon in den Kitas!

    Man sollte das Projekt ‚Mathe macht stark‘ und andere Programme ausweiten. Die lehrkräftebildenden Hochschulen müssen finanziell besser ausgestattet werden. Die Lehrerausbildung und -fortbildung müssen insgesamt verbessert und sinnvoll ausgeweitet werden. Man sollte die Lernmaterialien überprüfen. Und meiner Meinung nach sollte man auch viel stärker – ähnlich wie in Hamburg – auf systematische Datenerhebungen setzen und mit diesen Daten dann auch etwas Sinnvolles anfangen, um den Unterricht qualitativ zu verbessern und Ressourcen möglichst sinnvoll einzusetzen. Herr Balasus schrieb kürzlich in seiner wirklich bemerkenswerten Pressemitteilung zu diesem Thema: ‚Eine gute und zielführende Bildungspolitik muss praxistauglich sein und sich an den wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren.‘ Da sind wir uns einig! Deshalb stimmen Sie heute unserem Antrag zu! Es geht uns nicht um markige Worte, sondern um konkrete Maßnahmen und die Weiterentwicklung und Ausweitung eines wichtigen Programms des Landes. Dem Koalitionsantrag, der sehr kurzfristig vorgelegt wurde, könnten wir auch unsere Zustimmung geben, aber ich denke, es würde wirklich Sinn machen, beide Anträge noch einmal im Ausschuss weiter zu beraten."

     

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  • 14.12.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 8 "Änderung des Landesbeamtengesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 8 (Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Das Jahr 2022 wird das teuerste 'Tankjahr' aller Zeiten werden. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus resultierende Energieknappheit schlägt sich nicht zuletzt auch an der Zapfsäule nieder. Der Liter Super E10 kostete im Dezember 2021 noch durchschnittlich 1,23 Euro. Im Dezember dieses Jahres bewegen wir uns im Bereich von 1,70 Euro und aufwärts. Bei den Dieselpreisen ist die Entwicklung sogar noch dramatischer.

    Die hier vorliegende Änderung des Paragrafen 84 des Landesbeamtengesetzes trägt dieser Entwicklung Rechnung. Beamtinnen und Beamten, die ihr privates Fahrzeug für dienstliche Zwecke nutzen, sind dafür ordnungsgemäß und kostendeckend zu entschädigen. Eine Entfristung der erhöhten Wegstreckenentschädigung ist dabei genau der richtige Weg.

    Ich möchte diese Gelegenheit außerdem nutzen, um auf eine weitere zwingend erforderliche Entlastungsmaßnahme aufmerksam zu machen. Auch die sogenannte Pendlerpauschale gehört angehoben und zwar ab dem ersten Kilometer. Es war richtig, dass die Ampelregierung durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer erhöht hat. Die gestiegenen Energiepreise belasten aber auch Pendlerrinnen und Pendler mit kürzerem Arbeitsweg.

    Ich will aber zuallererst mit einer Fehlannahme aufräumen, die insbesondere durch das fehlende Fachwissen des Bundeswirtschaftsministers Habeck weit verbreitet ist. Die Pendlerpauschale kommt nämlich keineswegs nur den Autofahrerinnen und Autofahrern zugute. Das zu versteuernde Einkommen wird unabhängig davon, ob der Arbeitsweg mit dem Bus, mit dem Rad oder mit dem Auto bestritten wird, durch die Pendlerpauschale gemindert.

    Schaut man sich dann an, welche Folgen die Energiekrise neben einer Erhöhung der Spritpreise hat, stellt man fest: Die gestiegenen Energiepreise sorgen auch für einen Preisanstieg im öffentlichen Nahverkehr. Gerade für Menschen, die im Umland der Städte wohnen, wäre die Anhebung der Pauschale ab dem ersten Kilometer eine spürbare Entlastung. Es sind gerade diese Menschen, die sich für ein Leben abseits der Innenstädte entscheiden und durch Zuzug das Leben auf dem Land lebenswert machen, indem sie die Verödung verhindern und die Wohnungsknappheit in den Innenstädten reduzieren. Eine weitere Entlastung gerade dieser Bürgerinnen und Bürger ist daher ein logischer und wichtiger Schritt. Das Leben abseits der Innenstädte muss dauerhaft attraktiv bleiben.

    Es wird Zeit, dass auch die regierungstragenden Fraktionen bereit wären, eine Bundesratsinitiative zur Anhebung der Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab dem ersten gefahrenen Kilometer in die Wege zu leiten.
    "

     

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  • 14.12.2022

    Bernd Buchholz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Fehmarnbeltplanungen

    Zur Abweisung weitere Klagen gegen die Feste Fehmarnbeltquerung heute durch des Bundesverwaltungsgericht erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Das Gericht hat heute bestätigt, was ich von Anfang an vertreten habe. Ich freue mich, dass erneut klargestellt wurde, dass sämtliche Planungen rechtmäßig sind. Die Feste Fehmarnbeltquerung hat eine herausragende Bedeutung für die Anbindung Skandinaviens an Zentral- und Mitteleuropa. Das sieht auch das Gericht so und hat das heute noch einmal deutlich bestätigt.“

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  • 23.03.2017

    Anita Klahn: Wir müssen die Kitafinanzierung grundsätzlich neu ordnen

    „Gerade erst am Wochenende wurden wir wieder daran erinnert, dass wir auf der Zielgeraden des Wahlkampfes sind. Fünf Jahre Dornröschenschlaf der Landesregierung im Bereich der Kitafinanzierung und jetzt 50 Tage vor der Landtagswahl wacht die Ministerin auf und schafft es eine allgemeine Willensbekundung abzusetzen.

     

    Meine Fraktion hat bei jeder Debatte zum Thema Kita gefordert, dass sich die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammensetzt und auf einem Kita-Gipfel, die Eckpunkte für ein neues Finanzierungssystem festzurrt. Insofern bewerte ich es als positiv, dass die Landesregierung endlich auf uns gehört und zumindest den ersten Schritt unternommen hat. Auch die grundsätzlichen inhaltlichen Eckpunkte sind in der Sache richtig.

     

    Die Landesregierung muss sich aber schon fragen lassen, warum sie erst jetzt dazu kommt? Richtig wäre doch gewesen, wenn die Landesregierung 50 Tage nach der Wahl, anstatt 50 Tage vor der Wahl zu dieser Erkenntnis gekommen wäre. Denn dass das System der Kitafinanzierung grundlegend reformbedürftig ist, ist vielleicht für die Landesregierung neu, für den Rest von uns aber nicht. Diese Problematik besteht schon die gesamte Legislatur. Die Kommunen ächzen schon seit Jahren unter der Last, dass die Betriebskostenfinanzierung mit dem Ausbau und der Teuerungsrate nicht Schritt hält.

     

    Ich sage ihnen ganz deutlich: Gemessen wird man an seinen Taten, nicht an seinen Versprechungen – und die Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode nichts geschafft. Mit ihrem Endspurt kurz vor Torschluss machen sie sich vollkommen unglaubwürdig. Wenn die Landesregierung es wirklich ernst gemeint hätte, hätte sie diese Thematik schon lange aufgegriffen.

     

    Die Bilanz der letzten Jahre ist mehr als dürftig. Anstatt wirklich eine grundlegende Finanzreform im Kitabereich durchzuführen, die auch das wichtige Thema frühkindliche Bildung mit berücksichtigt, haben sie das System auch noch verschlimmbessert.

     

    Das zu Jahresbeginn eingeführte Krippengeld hat keine Entlastung gebracht, sondern nur für Unmut gesorgt. Eltern zahlen heute höhere Beiträge als zuvor. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel ist unverändert, das Personal erhält keine angepassten Vor- und Nachbereitungszeiten, besondere Förderbedarfe müssen aufwändig beantragt werden, die Betriebskosten belasten die kommunalen Haushalte immens.

     

    Das ist ihre Bilanz. Gekrönt wird diese ganze Farce, dann noch von dem Onkel-Albig-Brief, mit dem direkt aus der Staatskanzlei Wahlwerbung betrieben wurde. Die Sozialdemokratie spricht immer hochtrabend, wie wichtig ihnen die politische Kultur sei. Sobald sie aber an den Schalthebeln der Macht sitzen, sind sie sich für nichts zu schade. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit hätte das zuständige Sozialministerium politisch neutral zur Sache informieren können. Aber diesen Weg haben sie nicht gewählt, stattdessen musste es ein Brief aus der Staatskanzlei direkt vom Ministerpräsidenten sein. Das war politisch völlig instinktlos. Selbst ihre Koalitionspartner haben sich mehr als irritiert über diesen Vorgang gezeigt.

     

    Ich komme jetzt zum Gesetzentwurf der Union. Die CDU steht der SPD der Konzeptlosigkeit in der Kita-Politik in nichts nach. Seit der Ersten Lesung hat sich nichts geändert.

     

    Ich versuche ihnen das noch mal zu erklären. Ja, die Kitaprämie der Koalition ist Quatsch, da sind wir einer Meinung. Aber die Prämie jetzt ohne Entlastung für die Eltern einfach abzuschaffen, hilft den Eltern auch nicht. Die Kitaprämie hat doch eine Beitragslawine nach sich gezogen. Weil die Kommunen alle finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, haben sie sich einen Anteil an der Prämie gesichert und die Elternbeiträge erhöht.

     

    Wenn man die Prämie jetzt einfach streicht, dann wären die Eltern doppelt die Dummen. Das ist nicht unsere Politik. Auch die 45 Millionen Euro, die die Gemeinden zusätzlich bekommen, helfen da nichts. Denn zu glauben, die Kommunen würden sofort die Beitragserhöhung zurücknehmen, ist doch etwas weltfremd.

     

    Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

     

    Wir machen einen anderen Vorschlag. Wir wollen die Kitafinanzierung grundsätzlich neu ordnen. Einer der Kernpunkte ist die Entlastung der Eltern – eine wirkliche Entlastung der Eltern. Unser Vorschlag ist eine Deckelung einzuziehen. Eltern sollen maximal 200 Euro für den U3 und 150 Euro für Ü3-Bereich zahlen. Das ist der Zwischenschritt zur völligen Gebührenfreiheit. Das Land gleicht diese Kosten dann aus.

     

    Daneben wollen wir die frühkindliche Bildung stärken. Beides kann nur gelingen, wenn wir einen Kita-Gipfel mit den Kommunen durchführen – wir bleiben bei dieser Forderung. Auf diesem Gipfel müssen wir klären, wie wir die frühkindliche Bildung stärken und eine qualitative Verbesserung der Betreuung sicherstellen. Und wir müssen klären, wie wir das Finanzierungssystem unter der Maßgabe der von mir skizzierten Deckelung neu aufstellen.

     

    Das ist unser Fahrplan für eine umfassende Novellierung des Kita-Gesetzes.“

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  • 14.12.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 14 "Nutzung von Recycling- und nachhaltigen Baustoffen stärken"

    In seiner Rede zu TOP 14 (Nutzung von Recycling- und nachhaltigen Baustoffen stärken) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Der Antrag des neuen wirtschaftspolitischen Traumduos Kilian-Täck ist wirklich bemerkenswert. Bemerkenswert inhaltsleer. Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich! Im Prinzip wird der Antrag Drucksache 19/2343 aus der letzten Legislaturperiode schlicht recycelt und erneut eingebracht. Das kann man natürlich machen. Erst recht, wenn es um das Thema Recycling geht. Aber wirklich Neues beschließen Sie mit diesem Antrag nicht.

    Schauen wir uns den Text einmal an: ‚Der Landtag bittet die Landesregierung weiterhin bei Baumaßnahmen und deren Ausschreibungen ein Verfahren zu implementieren, das die Verwendung von Recycling-Baustoffen (RC-Baustoffe) und Holz aus nachhaltig zertifizierter Produktion stärkt.‘ Ich wüsste nicht, warum der Landtag die Regierung dazu auffordern sollte, etwas ‚weiterhin‘ zu tun. Oder Stand die Frage im Raum, von dem Kurs abzuweichen und die Koalitionsfraktionen wollen dem einen Riegel vorschieben? Ich glaube kaum, denn Kurs halten war ja angesagt.

    Der zweite Absatz ist allerdings noch interessanter: ‚Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung gemäß des EWKG vor dem Abriss von landeseigenen Gebäuden prüft, ob die Bestandserhaltung und Sanierung nachhaltiger ist als der Neubau.‘ Der Landtag soll also begrüßen, dass sich die Regierung an Gesetze hält. Herzlichen Glückwunsch! Man fragt sich wirklich, was dieser Satz in diesem Landtagsantrag soll. Aber ich glaube, ich kenne die Lösung: Das Wort ‚prüfen‘ sollte unbedingt mit in den Antrag. Wie halt in jeden Antrag von CDU und Grünen, der Prüf-Koalition. Aber wie sagte Friedrich Schiller schon – und jetzt hören Sie genau zu Frau Täck und Herr Kilian: ‚Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet. Der Wahn ist kurz, die Reu‘ ist lang.‘

    Da man so einen Antrag nicht ablehnen kann, stimmen wir zu. ‚Eine nachhaltige und langfristige Sicherung von Rohstoffen ist zwingend notwendig, wenn der Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie weiterhin gewährleistet werden soll. Neben der verantwortungsvollen Neugewinnung wertvoller Baustoffe sind das Recycling mineralischer Bau- und Abbruchabfälle sowie der Einsatz von Recyclingbaustoffen unser Antrieb. Dies kann kostengünstigeres und umweltschonenderes Bauen ermöglichen.‘ Diese Sätze stammen aus der Begründung zum eben erwähnten Antrag Drucksache 19/2343 und haben heute auch noch Gültigkeit. Ich wollte halt auch mal, wie CDU und Grüne, aus diesem Antrag etwas recyceln und in meine Rede aufnehmen."

     

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  • 14.12.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 7 "Änderung medienrechtlicher Staatsverträge"

    In seiner Rede zu TOP 7 (Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge) erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ja, das duale Mediensystem in Deutschland ist Garant für Qualität und Vielfalt. Und dazu gehört als unverzichtbarer Bestandteil der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Ich will das ganz deutlich auch als FDP-Abgeordneter in diesem Hause hier sagen, weil es manchmal den Eindruck gibt, als würde da jemand aus der FDP einen Feldzug gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreiben. Das ist mitnichten so. Die Bestandsgarantie, die auch das Bundesverfassungsgericht dem öffentlich rechtlichen Rundfunk gegeben hat, die ist nicht nur anzuerkennen, sondern gerade die Vielfaltssicherung in einem so pluralen Mediensystem ist wichtig, da spielt der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine gewichtige Rolle.

    Aber der Reformbedarf dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist augenscheinlich. Und er ist augenscheinlicher mehr als je zuvor in diesem Jahr geworden. Und es geht nicht nur um die Dinge beim RBB und es geht nicht nur um die Frage, was darf eigentlich ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk dann in Zeiten des Internets und der Digitalisierung, sondern es geht um viel, viel mehr Fragen, denen man sich in der Tat zuwenden muss. Und da, lieber Kollege Schrödter, ist das Ziel in den drei Säulen richtig ausgegeben. Wir brauchen in Wahrheit einer Schärfung des Programmauftrages. Wir brauchen eine Verschlankung des ganzen öffentlich-rechtlichen Systems – das ist alles richtig. Wir brauchen in Wahrheit auch eine Flexibilisierung, damit man auch reagieren kann und nicht nur linear unterwegs ist und wir brauchen eine Stärkung der Gremien. Aber in allen drei Bereichen, Herr Minister Schrödter, in allen drei Bereichen kommt dieser Medienstaatsvertrag hinter den Anforderungen überhaupt nicht hinterher.

    Ich will das an drei Beispielen deutlich machen: Die Schärfung des Auftrages Im §26 des Medienstaatsvertrags wird zur Schärfung des Auftrags vollmundig erklärt, dies sei hier die ultimative Schärfung. In ihrem Begründungsteil heißt es: 'Der Programmauftrag wird nachhaltig reformiert. Es ist das Ziel, hier wirklich intensiv zu schärfen.' Darf ich mal verlesen, was in diesem neuen §26 unter anderem als Programmauftrag drinsteht? Es kommt ein neuer Satz da rein, der heißt: 'Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Aufgabe, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten.' Das fokussiert natürlich total. Ein Gesamtangebot für alle - jeder, der wie ich das Vergnügen hatte als privater Medienunternehmer mal mit einem Intendanten einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt darüber zu diskutieren, ob es nicht eine Konzentration seines Angebotes geben sollte, der weiß, wovon ich rede, denn mit diesem Satz wird alles gerechtfertigt.

    Und wenn Sie dann weiter lesen und dann sagen, nein, wir konzentrieren den Programmauftrag jetzt ja insbesondere bei der Unterhaltung auf Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht. Bisher hieß es im Staatsvertrag: 'Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.' Das stand schon bisher da drin. Und erklären Sie mir doch mal, was sagt denn dieser neue Staatsvertrag zur Schärfung des Unterhaltungsangebotes? Heißt das, dass Dudelfunk à la N-Joy-Radio demnächst nicht mehr vom Auftrag erfasst ist? Das heißt es natürlich nicht! Welches Angebot wird denn begrenzt? Welches Unterhaltungsangebot soll durch diesen Staatsvertrag stärker justiert werden? Gibt es die Rateshows nicht mehr, die die Privaten viel besser können? Die Schärfung des Programmauftrages findet durch diesen Staatsvertrag absolut überhaupt nicht statt. Im Gegenteil: Der Staatsvertrag gibt allen Medienanstalten die Chance, jedes kopierte Angebot aus den Privaten jetzt auch noch unter dem Programmauftrag zu subsumieren. Und das ist grundfalsch. Die Konzentration, die Sie sich selbst aufschreiben auf ein Bildungs-, Kultur- und ein Informationsangebot, das müsste man fixieren und in den Auftrag auch hineinschreiben. Hier steht es nicht.

    Zweiter Teil: Die Flexibilisierung von der der Kollege Schrödter gesprochen hat, ist ja gut und richtig. Nicht alles muss linear ausgestrahlt werden. Aber Sie müssen mir erklären, warum es dann dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk demnächst erlaubt ist, dass er zum Beispiel bei Spielfilmen und Serien Dinge einkaufen und nur noch in Mediatheken oder online abspielen darf, wo es eine eindeutige private Konkurrenz dazu gibt. Warum muss man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk plötzlich als Konkurrenz zu Netflix aufbauen? Sie haben selbst gesagt, das soll nicht on top gehen, aber der Staatsvertrag schafft genau diese Möglichkeit. Und er schafft auch noch den Drei-Stufentest, den der alte Staatsvertrag enthalten, ab, sodass nicht mehr geprüft wird, ob es nicht ein entsprechendes Privatangebot gibt, das hier durch ein öffentliches ersetzt wird.

    Dritter Teil: Die Stärkung der Gremien ist wirklich wichtig, das haben wir nur alle gesehen, wobei aus meiner Sicht bei den Vorfällen hier in Kiel viel heiße Luft dabei war und wir haben keine politische Beeinflussung gesehen. Das ist auch gut, dass das alles festgestellt wurde. Aber die Stärkung der Gremien muss doch gerade im Hinblick auf die Kontrolle des Programmauftrages und die Wirtschaftlichkeit stattfinden. Und dann müssen wir nicht nur darüber reden, dass wir das da reinschreiben, sondern auch mal fragen, wie wir denn diese Gremien zusammensetzen. Und dass wir ihnen, und das wäre entscheidend, die Möglichkeit geben, nicht mit ehrenamtlich besetzten Gremien, bei denen der Landesbauernverband genauso beteiligt ist wie die Kirchen und noch vielen weiteren, sondern dass wir Leute da reinsetzen, die in der Tat auch etwas von dem Geschäft verstehen. Da gehören Controller rein, die auch mal sagen können, was macht ihr da eigentlich. Da gehören Menschen rein, die auch den Programmauftrag tatsächlich ernsthaft überprüfen können und nicht dasitzen und sagen: Alles, was mir da vorgelebt wird, wird im Zweifel übernommen.

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und wir als Parlament müssen uns im Übrigen auch mal die Frage stellen, ob das, was wir uns da in Deutschland in der Gesamtgrößenordnung leisten, eigentlich noch zeitgemäß ist. Und diese Debatte habe ja nicht ich angeschoben, sondern die hat nach Vorlage dieses dritten Medienrechtsstaatsvertrages der Intendant der größten Sendeanstalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Tom Buhrow, angestoßen. Indem er sich gefragt hat, ob es nicht Zeit wäre, eine zeitgemäße Anpassung des Gesamtsystems vorzunehmen. Brauchen wir wirklich 20 Fernsehsender in Deutschland, 70 Radiosender, 900 Podcasts, 100 Apps mit 28.000 festen Mitarbeitern und 18.000 freien als öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Brauchen wir das in dieser Größenordnung wirklich? Brauchen wir einen mit neun Milliarden Euro europaweit am weitaus größten ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der über ein Vielfaches des Budgets der BBC in Großbritannien verfügt, brauchen wir das in dieser Größenordnung? Wenn wir sagen, dass das auch mit weniger gehen müsste, dann müssen wir zuallererst an den Programmauftrag ran, ihn schärfer fassen, da dann sagen, was wir haben wollen und was wir nicht haben wollen und dann müssen wir das entsprechend mit den Finanzmittel unterlegen. Das schafft dieser Medienrechtstaatsvertrag leider nicht. Ich erwarte, dass es dann der nächste oder der übernächste auf die Reihe kriegt. Ich jedenfalls habe viele Wünsche zur Änderung dieses Staatsvertrags, die natürlich bei 16 Bundesländern alle nicht mehr einfließen können. Ich sagen aber voraus, dass diese Diskussion zum Sommer, wenn es um das Inkrafttreten dieses Medienstaatsvertrag gehen wird, einmal noch richtig groß aufgedreht wird und es werden die Intendanten der Sender selbst sein, die darüber philosophieren, dass man viel weitergehende Reformen angehen muss."

     

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  • 15.12.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 22 "Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Windenergie an Land"

    In seiner Rede zu TOP 22 (Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Windenergie an Land) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Berichte darüber, dass aktuell 360 Windkraftanlagen auf ihre Genehmigung warten, lassen aufhorchen. In den ersten drei Quartalen wurden 46 Prozent weniger Genehmigungen erteilt als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Verbände fordern, dass die Landesregierung den Turbo für den Ausbau der erneuerbaren Energien zünden müsse. Zudem fordern sie Verlässlichkeit und Planbarkeit. Insofern bin ich den Fraktionen von SPD und SSW dankbar, dass sie das Thema in den Landtag gezogen haben. Und die FDP-Fraktion wird dem Antrag auch gerne zustimmen. Für uns steht fest: Die Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt werden.

    Den Alternativantrag von CDU und Grünen finde ich in Teilen recht ambitionslos. Man scheint sich damit zufrieden zu geben, dass Schleswig-Holstein bei der durchschnittlichen Genehmigungsdauer von Windkraftanlagen schneller sei als der Bundesdurchschnitt. Das kann doch nicht unser Anspruch sein! Und dann fordert die Koalition, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren einsetzen möge. Das ist doch reichlich unkonkret und ideenlos.

    Ich will der Landesregierung aber mal helfen und einen konkreten Vorschlag machen: Wer wirklich eine durchgreifende Beschleunigung der Genehmigungsprozesse erreichen will, muss vor allem für bundesweit einheitliche Leitlinien und Standards für die Bewertung umweltfachlicher Fragestellungen sorgen. Heute müssen immer noch viel zu häufig Fachgutachten in jedem Einzelfall beigebracht werden, die dann schlimmstenfalls vor Gericht mit Gegengutachten wieder angegriffen werden. Hier braucht es endlich bundeseinheitliche Standards, beispielsweise für die Frage, wann im Hinblick auf den Artenschutz bei einer Windkraftanlage für Großvögel ‚die Tötungsgefahr signifikant erhöht ist‘. Hier ist der Umweltminister gefordert, das Thema so schnell wie möglich auf die Tagesordnung der nächsten Umweltministerkonferenz zu setzen!

    Zurück zum Antrag von CDU und Grünen. Sie schreiben dort, dass die Landesregierung Vorschläge für ein typenunabhängiges Genehmigungsverfahren ausarbeiten möge. Nur zu! Das steht ja bereits im Koalitionsvertrag. Ich hätte erwartet, dass das längst angegangen worden wäre. Erledigt hat sich seit gestern übrigens die Forderung nach einer Anhebung der EEG-Höchstwerte. So wurde gestern im Bundestag beschlossen, dass die Bundesnetzagentur bei Wind und Photovoltaik sowie Innovationsausschreibungen die Höchstwerte für Gebote um bis zu 25 Prozent erhöhen kann. Bisher wären nur zehn Prozent Veränderung möglich gewesen, was jedoch die realen Kostensteigerungen nicht decken kann.

    Verwunderlich finde ich am Antrag der Koalition, dass man zwar viele Themen anspricht – auch solche, die nichts mit dem Thema Genehmigungsbeschleunigung zu tun haben – aber dann das Thema Repowering gänzlich ausspart. Im Koalitionsvertrag steht dazu etwas. Man wolle prüfen, ob und wie ein nichtflächengleiches und zeitversetztes Repowering ermöglicht werden kann, sodass zu repowernde Windkraftanlagen noch länger in Betrieb bleiben können. Hat die Prüfung denn schon stattgefunden? Eine längere Nutzung von zu repowernden Anlagen macht nämlich gerade in der Energiekrise Sinn. Jede Kilowattstunde zählt!

    Nicht locker lassen dürfen wir übrigens bei der Reform der Netzentgelte und bei der Nutzbarmachung von so genanntem Abschaltstrom. Es muss schleunigst – wie im Ampel-Koalitionsvertrag im Bund vereinbart – dafür gesorgt werden, dass erneuerbarer Strom wirtschaftlich für die Sektorenkopplung genutzt werden kann, anstatt die Anlagen wegen Netzengpässen abzuschalten. Hier sollte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck endlich liefern!
    "

     

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  • 15.12.2022

    Christopher Vogt zu TOP 30 "Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer anheben"

    In seiner Rede zu TOP 30 (Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer anheben) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die steuerliche Bewertung von Immobilien muss im Jahressteuergesetz des Bundes angepasst werden, da – angesichts einer schon älteren verfassungsgerichtlichen Entscheidung – im vergangenen Jahr durch die schwarz-rote Koalition bzw. durch den damaligen CSU-Bundesbauminister Horst Seehofer die Immobilienverordnung des Bundes entsprechend geändert wurde. Dies sollte aus unserer Sicht unbedingt auch eine Anpassung der entsprechenden Freibeträge nach sich ziehen, damit eine reale Steuererhöhung vermieden wird. Und die Freibeträge sollten zukünftig generell automatisch an die Inflation angepasst werden, was ein Gebot der Fairness wäre.

    Der Erwerb von Wohneigentum ist von immenser Bedeutung für den Aufbau eines privaten Vermögens und insbesondere für die Absicherung im Alter. Wir müssen – gerade in diesen Zeiten der hohen Immobilien- und Baupreise sowie der steigenden Zinsen – auch dafür sorgen, dass es sich wieder viel mehr Menschen als aktuell leisten können, überhaupt Wohneigentum zu erwerben. Die im europäischen Vergleich niedrige Quote an Eigentümern in Deutschland ist im Zusammenspiel mit unserem umlage- und zunehmend auch steuerfinanzierten Rentensystem ein echtes Problem. Deshalb sollte es auch entsprechende Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für junge Familien geben. Die Landesregierung plant ja die Wiedereinführung der Eigenheimzulage – auch dies könnte helfen und sollte nun schnellstmöglich durch CDU und Grüne konkretisiert werden.

    Ein in der Familie vorhandenes Eigenheim wurde bereits umfangreich versteuert. Wenn es dann in der Familie weitergegeben wird, ist das aus unserer Sicht eine gute Sache. Wir setzen uns deshalb mit unserem Antrag dafür ein, eine angemessene Anpassung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer vorzunehmen. Die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer wurden seit 13 Jahren nicht mehr erhöht. Allein seit 2017 sind die Immobilienwerte in Schleswig-Holstein aber um fast 60 Prozent gestiegen. Und hinzu kommt jetzt noch die rechtlich notwendige veränderte steuerliche Bewertung. Die aktuellen Freibeträge berücksichtigen diese Entwicklungen leider noch nicht.

    SPD und Grüne sind bei der Anhebung der Freibeträge bekanntermaßen sehr zurückhaltend. Die CDU/CSU im Deutschen Bundestag setzt sich wie die FDP für eine Anpassung der Freibeträge ein. Und ausgerechnet Bayern bzw. die CSU – schönen Gruß nochmal an Herrn Seehofer – macht nun im Bundesrat besonders ehrgeizige Vorschläge. 

    Wie Sie alle wissen, stehen die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungssteuer allein den Ländern zur Verfügung. Deshalb ist es auch richtig, diese Debatte hier im Landtag zu führen. Es war eine äußerst schwere Geburt, aber ich begrüße es sehr, dass sich die Ampel-Koalition vorgestern darauf verständigt hat, einer Initiative des Bundesrates zur Erhöhung der Freibeträge folgen zu wollen.

    Wir schlagen eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer um 25 Prozent und eine regelmäßige Anpassung an die Inflation vor. Ich möchte heute vor allem an die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion und an den Herrn Ministerpräsidenten appellieren: Lassen Sie Ihre Bundestagsfraktion hier nicht im Stich und stimmen Sie unserem Antrag zu. Setzen Sie sich gemeinsam mit Ihren Kollegen aus anderen Bundesländern für eine angemessene Erhöhung der Freibeträge ein."

     

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  • 15.12.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 18 "Neujustierung und gezielte Weiterentwicklung der Beziehungen zu China"

    In seiner Rede zu TOP 18 (Neujustierung und gezielte Weiterentwicklung der Beziehungen des Landes Schleswig-Holstein zu China) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die Diskussion um die Beteiligung des chinesischen Staatsreedereibetriebes Cosco an einem Hafenbetreiberterminal im Hamburger Hafen hat zu einer, wie ich finde, kontroversen, teilweise sehr undifferenzierten und zugespitzten Diskussion über die Beziehungen Chinas an wirtschaftlichen Bereichen geführt. Ich glaube, wir müssen wieder zu einer rationaleren Debatte kommen. Denn die Diskussion hatte auch zu ganz merkwürdigen Konstellationen geführt. Der Ministerpräsident findet sich eng an der Seite des ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg wieder, der eine Drittelbeteiligung befürwortet hat. Diese wird dann gemeinsam mit Olaf Scholz auf eine 24,9 Prozent-Beteiligung reduziert, die der Kollege Koch öffentlich begrüßt, während der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion, Johann Wadephul, das alles für vom Teufel hält. Da sieht man, es braucht offensichtlich ein bisschen Sortierung.

    Ja, es geht nicht nur um eine Beteiligung an kritischer Infrastruktur in Deutschland, sondern es geht auch darum, dass man angesichts einer immer aggressiveren Wirtschaftspolitik, die eingesetzt wird, um staatliche Vorherrschaft durch chinesische Unternehmen zu bewirken, darüber nachdenken muss, wie wir in unseren Beziehungen mit China umgehen und das auch als Land Schleswig-Holstein. Dabei ist auf der einen Seite ebenso wenig zielführend, dass wir zulassen, dass Beteiligungen zum Beispiel am Hamburger Hafen stattfinden, wie die Tatsache, dass zwei grüne Bundesminister, ein Bundeswirtschaftsminister und eine Bundesaußenministerin, sich quasi in Papieren überbieten, die den Anschein haben, als sollten wir die Handelsbeziehungen zu China komplett kappen oder jedenfalls sanktionieren. Beides halte ich für grundfalsch.

    Aber es muss darum gehen, dass wir in unseren Beziehungen zu China einfach auch der Frage mal nachgehen, ob es eigentlich richtig ist, dass wir als Staat deutsche Unternehmen politisch flankierend begleiten, wenn sie in China Geschäfte machen oder auf unserer Seite chinesische Unternehmen bei uns Geschäfte machen. Meine Antwort ist und bleibt klar: Ja, das ist und bleibt richtig, weil es heute keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass Wandel durch Handel nicht positive Erfolge haben können. Die Tatsache, dass es Gegenbeispiele gibt, wie etwa in der Russlandpolitik, die dagegensprechen mögen, ist aber kein Beweis dafür, dass Abschottung gegenüber solchen Regimen in irgendeiner Form etwas Positives bewirkt. Im Übrigen ist eine Abschottung gegenüber chinesischen Wirtschaftsbeziehungen für die Bundesrepublik Deutschland inzwischen auch nahezu unmöglich. Und es macht auch gar keinen Sinn, deshalb finde ich es richtig, dass die WTSH auch weiterhin in Hangzhou deutsche Unternehmen begleitet. Ich finde es richtig, dass staatliche Unternehmen, auch staatliche Unternehmen aus China, in Deutschland investieren. Bei dem berühmten Lokomotivhersteller Vossloh wären viele hundert Arbeitsplätze weggefallen, wenn die Chinesen nicht eingestiegen wären. Und deshalb ist das eine durchaus positive wirtschaftliche Entwicklung.

    Es muss uns aber darum gehen, Abhängigkeiten zu reduzieren. Und Abhängigkeiten bestehen insbesondere dann, wenn wir solche Beteiligung an kritischer Infrastruktur in Deutschland zulassen. Und Herr Ministerpräsident, das gilt auch für Minderheitsbeteiligungen im Hamburger Hafen. Denn allein die Tatsache, wie diese Diskussion geführt worden ist, dass ein staatliches chinesisches Unternehmen sagen kann: ‚Wir wissen nicht, ob ihr in diesem Hafen ein präferierter Partner seid, wenn wir nicht eine Beteiligung an der Betreiberfirma bekommen, schließlich haben wir sie auch in Antwerpen und in Rotterdam.‘ Das ist doch in Wahrheit schon nichts anderes, als ein erster Schritt zur Erpressung. Und wir dürfen uns bei solchen Infrastrukturthemen nicht erpressen lassen.

    Auf der anderen Seite, das will ich auch mal kritisch in Richtung des CDU-Antrags sagen, der ja an dieser Stelle dann tatsächlich den Ministerpräsidenten auch ein bisschen wieder einsammelt, denn auch Beteiligungen unter 25 Prozent sollen zukünftig kritisch begleitet werden können, das ist eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, die diese Landesregierung dann im Bundesrat hoffentlich auch positiv unterstützt. Aber Abhängigkeiten gilt es dann auch in anderer Weise zu verhindern. Heute schon bestehen nicht unerhebliche Abhängigkeiten bei Rohstoffimporten aus China, und zwar in bestimmten Branchen, die man nicht unbedingt direkt auf dem Zettel hat. 65 Prozent der Rohstoffe für Elektromotoren und 53 Prozent der Rohstoffe für Photovoltaiktechnologien stammen aus China. Das allerdings muss dazu führen, dass wir mit Anreizmaßnahmen dafür sorgen, dass sich solche Industrien und solche Wirtschaftsthemen in Europa auch selbst bilden können. Das ist die Herausforderung. Keine Lösung ist aus meiner Sicht, dass wir den Unternehmern sagen, welche Risiken sie haben oder welche sie vermeiden sollten. Und ich bin überrascht, dass Robert Habeck Unternehmen sagt, Klumpenrisiken gilt es zu vermeiden. Wenn ein Unternehmen ein solches Klumpenrisiko eingeht, dann ist es das eigene unternehmerische Risiko. Das gilt für VW übrigens auch, wenn es über 50 Prozent seiner Absätze in China realisiert. Es geht nicht um betreutes Unternehmertum. Es geht um eine Nachjustierung der Beziehungen zu China."

     

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  • 15.12.2022

    Heiner Garg zu TOP 4+31 "Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein auch in der Krise weiterentwickeln"

    In seiner Rede zu TOP 4+31 (Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes sowie Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein auch in der Krise weiterentwickeln) erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Mit dem Kindertagesförderungsgesetz wurde die Grundlage für eine vollständige Neuordnung des Finanzierungssystems der frühkindlichen Bildung und Betreuung geschaffen. Exorbitant hohe Elternbeiträge gehören inzwischen infolge der Deckelung der Vergangenheit an. Ebenso wurden Mindeststandards u.a. beim Fachkraft-Kind-Schlüssel, den Verfügungszeiten oder der Leitungsfreistellung gesetzlich verankert.

    Das Land hat mehr als eine halbe Milliarde Euro zusätzliches Geld in der vergangenen Legislaturperiode in die Hand genommen, um dem Ziel bester Startchancen für die jüngsten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner einen guten Schritt näher zu kommen. Zugleich war allen Beteiligten von vornherein klar, dass eine solch umfassende Reform genauso umfassend evaluiert, angepasst und nachgesteuert werden muss – und zwar über Jahre. Jetzt hatte die neue schwarz-grüne Koalition zum ersten Mal die Chance, ihre Vorstellungen als Gesetzentwurf einzubringen, wie sie die Kita-Reform weiterentwickeln möchte. Und das ist gründlich in die Hose gegangen. Sie sind gerade dabei, die Kita-Reform an die Wand zu fahren. 

    Entstand die Kita Reform in einem über die Landesgrenzen hinweg viel beachteten Beteiligungsformat, soll die jetzt zu debattierende Anpassung ohne Anhörung durchgewunken werden. Statt eines Regierungsentwurfs gab es eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, u.a. damit die sogenannte Verbändeanhörung nach dem ersten Kabinettsdurchgang umgangen werden konnte. Die Opposition konnte zumindest eine mündliche Anhörung durchsetzen, in welcher genau diese fehlende Beteiligung immer wieder kritisiert wurde. Im Übrigen hätten sich die Regierung und die sie tragenden Fraktionen mit einer rechtzeitigen Einbindung der Beteiligten auch so manchen handwerklichen Fehler ersparen können.

    Kommen wir zunächst zur Elternentlastung über die Sozialstaffel. Die von Ihnen häufig kritisierte Bundesregierung hat mit dem Wohngeld Plus dafür Sorge getragen, dass in Zukunft sehr viel mehr Eltern mit Kindern gar keine Kita-Beiträge mehr bezahlen müssen. Insofern ist das, was Sie als großartige Entlastung anpreisen, schlicht ein Scheinriese. Eine der wenigen wirklich zielführenden Möglichkeiten, Menschen – in diesem Falle junge Familien mit Kindern – in der Krise zu entlasten wäre die von uns geforderte weitere Absenkung der Elternbeiträge, und zwar für alle. Damit würde man auch dem Ziel der Beitragsfreiheit ein weiteres Stück näherkommen. Stattdessen soll jetzt die Elternentlastung über eine Änderung der Sozialstaffel erfolgen. Ich bin sehr gespannt, ob das ab 1. Januar 2023 läuft. 

    Den nächsten Punkt finde ich bedenklich, das sind nämlich die sogenannten helfenden Hände. Die Landesregierung nimmt zurecht die Personalsituation in den Fokus und – ich unterstelle mal – differenziert zwischen kurzfristigen Sofortmaßnahmen und mittel- bis langfristiger Personalsicherung und -gewinnung. Als kurzfristige Sofortmaßnahme sind die helfenden Hände also grundsätzlich ein sinnvoller Ansatz. Man muss es dann aber auch richtig machen und nicht einen massiven Fehlanreiz zur Qualitätsabsenkung im Gesetzentwurf verankern. Warum das so ist? Weil die vorgesehene Personalentlastungsmaßnahme der Landesregierung genau für die 294 Gruppen gedacht ist, die von der Übergangsregelung des § 57 Absatz 4 KiTaG Gebrauch machen. Dadurch, dass helfende Hände nicht grundsätzlich für alle Kitas für klar abzugrenzende nicht-pädagogische Tätigkeiten vorgesehen sind, wird ein krasser Fehlanreiz geschaffen. Das heißt konkret: Um eine helfende Hand zu erhalten, müsste eine Kita, die den Fachkraft-Kind-Schlüssel von 2.0 erfüllt, diesen absenken – z.B. auf 1.75. Das ist pädagogisch falsch und hat mit echter Entlastung in den Kitas nur wenig zu tun.

    Wichtig ist auch der Erhalt der Sprachkitas. Dass das Land – nachdem es Träger und Eltern wochenlang im Ungewissen ließ – die Fortführung der Sprachkitas auf Druck der Opposition finanziell in der Regelfinanzierung absichert, ist grundsätzlich richtig. Wenn das allerdings das wichtigste gewesen wäre, dann hätten Sie getrennte Verfahren machen müssen und und uns den Murks bei den Elternentlastungen, die keine wirklichen Entlastungen sind, und bei der Qualitätssicherung, die eine Qualitätsverschlechterung ist, erspart. Sie hätten in einem ordentlichen Verfahren unter Beteiligung aller am Prozess Beteiligten uns im nächsten Jahr Ihre Reform für die Kita-Reform vorlegen können. Wenn Sie so weiter machen, Frau Ministerin, dann haben Sie das Kind an die Wand gefahren und dann wird die Weiterentwicklung der Kita-Reform, für die Sie bisher keinen Plan haben, krachend scheitern. Das wäre verheerend für Schleswig-Holstein."

     

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  • 15.12.2022

    Heiner Garg zu TOP 12 "Ungewollt Kinderlose besser unterstützen"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Ungewollt Kinderlose besser unterstützen – diskriminierungsfreie Kinderwunschbehandlung ermöglichen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Wenn ich sehe, wie Freunde und Bekannte, aber im Übrigen auch Kolleginnen und Kollegen Mütter und Väter von Kindern geworden sind, dann reden wir über etwas unglaublich Schönes, was aus Sicht der Freien Demokraten allen Menschen zuteilwerden sollte, die sich wünschen, Eltern zu werden.

    Sie haben ja den Koalitionsvertrag der Ampel in Berlin zitiert: In der Tat, dort haben wir miteinander vereinbart, uns auf genau diesen Weg zu begeben. Und ich habe mir dann nochmal den Check des Bundesfamilienministeriums angeguckt. Es ist schon frustrierend, wenn man gleich bei der ersten von elf Fragen aussortiert wird, weil man im falschen Bundesland lebt. Die Küstenkoalition hat sich genauso wie die Jamaika-Koalition sehr dezidiert und auch mit Nachdruck auf den unterschiedlichen Ebenen dafür eingesetzt, dies zu ermöglichen. Und vor dem Hintergrund, dass Menschen aus Schleswig-Holstein bereits bei der ersten von elf Fragen beim Fördercheck rausfliegen, weil sie im falschen Bundesland leben, finde ich, ist die Oppositionsinitiative für eine bundeseinheitliche Lösung, genau die richtige Antwort auf diese Herausforderung, um auch den Menschen in Schleswig-Holstein die Möglichkeit zu geben, an Bundesprogrammen zu partizipieren.

    Wir teilen im Übrigen auch den Ansatz aus dem schwarz-grünen Antrag, der nach wie vor auf eine bundeseinheitliche Lösung hinwirkt, denn das sieht auch der Ampel-Koalitionsvertrag vor. Die Ampel-Koalition ist gerade bei gesellschaftspolitischen Fragen dankenswerterweise ausgesprochen fortschrittlich, denn wir wollen nicht vergessen, woran das in der vergangenen Legislaturperiode unter Schwarz-Rot gescheitert ist – also nicht an den Sozialdemokraten, sondern eher an der Union. Vor diesem Hintergrund werden wir selbstverständlich dafür werben, sich der Initiative von SPD, SSW und FDP anzuschließen. Wir werden aber auch dem schwarz-grünen Antrag zustimmen, weil wir einfach wollen, dass in Zukunft allen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern mit Kinderwunsch diese Möglichkeit eröffnet wird."

     

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  • 23.03.2017

    Oliver Kumbartzky: Netzausbau und Energiespeicher statt atompolitisches Wahlkampfgetöse der Grünen

    „Kaum gehen die Umfragewerte der Bundes-Grünen in den Keller, wird ein altes Thema bemüht, um den Zusammenhalt zu stärken und die Kernklientel an sich zu erinnern: die Kernenergie. Unter dem Hashtag ‚wir drehen das‘ drehen Robert Habeck, Detlef Matthiessen und Co. richtig auf. So auch heute mit den vorliegenden Anträgen. Dass die SPD den Antrag, Drucksache 18/5317, mit unterzeichnet hat, verwundert mich. So handelt es sich hierbei doch um einen Dringlichkeitsantrag mit dem Titel ‚AKW Brokdorf abschalten – Sofort‘ vom Landesparteitag der Grünen vom 25. Februar. Die Passagen aus dem Landtagsantrag sind 1:1 auch in dem Landesparteitagsantrag wiederzufinden. Einige Sätze wurden aber herausgestrichen. Da man davon ausgehen muss, dass die Grünen dem sozialdemokratischen Koalitionspartner diese Sätze vorenthalten haben, zitiere ich sie gerne einmal: ‚Die Große Koalition in Berlin versagt beim Atomausstieg und bei der Energiewende. Die Störungen im Atomkraftwerk Brokdorf zeigen wieder einmal, wie absurd das Bestreben der Großen Koalition ist, die Laufzeit des  Atomkraftwerkes Brokdorf durch die Übertragung von Reststrommengen künstlich zu verlängern.‘


    Fazit: Die SPD-Landtagsfraktion fährt der eigenen Bundestagsfraktion mit diesem Antrag so richtig in die Parade. Vorbei ist es mit der sozialdemokratischen Einigkeit, die noch am vergangenen Wochenende demonstriert wurde.


    Zur Wahrheit gehört aber auch: Der vorliegende Antrag richtet sich nicht nur gegen die schwarz-rote Bundesregierung, sondern gegen die Atomausstiegsbeschlüsse von 2011. Also gegen das Gesetz, dass CDU, SPD, FDP und Grüne gemeinsam beschlossen haben! Wie verzweifelt müssen die Grünen sein?

     

    Wir werden dem Landesparteitagsbeschluss der Grünen heute nicht zustimmen. Wir halten die Beschlüsse aus 2011 nach wie vor für richtig. Laut dem von den Grünen mitbeschlossenen Atomgesetz muss die endgültige Abschaltung des Kernkraftwerks Brokdorf spätestens am 31. Dezember 2021 erfolgen.


    Die Argumentation der Grünen, dass das norddeutsche Netzengpassgebiet eine Erhöhung der Strommengen für das Kernkraftwerk Brokdorf verbiete, ist an den Haaren herbeigezogen. Offenbar haben die Grünen im Eifer des Gefechts vergessen, dass die Erneuerbaren Energien immer noch Einspeisevorrang haben – und dass sie nicht kontinuierlich in die Netze einspeisen. Das Kernkraftwerk Brokdorf trägt nun mal – auch wenn die Grünen das nicht hören wollen – zur Versorgungssicherheit bei. Es liefert dann Strom, wenn es nötig ist.

     

    Ein kurzer Faktencheck zu den Oxidbefunden: Und Fakt ist, dass es eine einzige Charge von Brennelementen war, die von den erhöhten Oxidschichten betroffen war. Für den nächsten Betriebszyklus wird kein Brennelement dieser Charge eingesetzt. Im Übrigen hatten die Oxidbefunde keine sicherheitstechnischen Beeinträchtigungen der Funktion der Brennstäbe zur Folge. Von über 5,5 Millionen gefertigten Brennstäben dieses Typs ist bisher aufgrund von Korrosionsprozessen kein einziger undicht geworden.


    Man darf also wirklich gespannt sein, wie die Atomaufsichtsbehörde nun weiter verfährt und ob man sich vom Parteitagsbeschluss der Grünen, von Pressemitteilungen der Initiative Brokdorf-akut und vom Wahlkampf treiben lässt. Eine Meldung vor dem 7. Mai, dass das Kernkraftwerk Brokdorf wieder anfährt, wäre für Robert Habeck und die Grünen sicherlich alles andere als erfreulich. Aber natürlich muss sich auch ein Atomaufsichtsminister an Fakten sowie an Recht und Gesetz halten.


    Natürlich muss untersucht werden, wie es zu den erhöhten Oxidschichten gekommen ist. Und natürlich muss die Sicherheit an erster Stelle stehen. Ich warne aber davor, mit diesem Thema nun Wahlkampf auf Kosten der Versorgungssicherheit zu machen und mit Ängsten zu spielen.


    Anstatt sämtliche politische Energie auf Brokdorf zu verwenden, sollte die Landesregierung besser die Themen Netzausbau und Energiespeicherung voranbringen.


    Der Netzausbau an der Westküste schreitet in der Tat gut voran. Das ist erfreulich! Hier hat die schwarz-gelbe Landesregierung hervorragende Vorarbeit geleistet.


    Bei der Energiespeicherung ist aber deutlich mehr zu tun. Es muss doch unser aller Ziel sein, dass wir den in unserem Bundesland anfallenden Wind- und Solarstrom künftig nicht mehr per Abschaltung der Anlagen ungenutzt lassen, sondern über neue praxisreife und kostengünstige Nutzungsmöglichkeiten einer Wertschöpfung für Schleswig-Holstein zuführen. Das sind zum Beispiel ‚Power to heat‘ oder die Wasserstoffproduktion aus Überschussstrom und die Einleitung des Wasserstoffes in das Erdgassystem.


    Das sind Verfahren, die in Schleswig-Holstein ohne große Investitionen schnell umgesetzt werden könnten. Dem stehen bisher aber bürokratische Hürden entgegen, die die Benutzung des vorhandenen Netzes nicht ermöglichen. Hinzu kommt, dass der Preis relativ hoch wäre, weil ihn eine Reihe an Umlagen doppelt belasten. Das muss sich ändern. Die Stromnetzentgeltverordnung ist daher an dieser Stelle zu ändern.

     

    Ich fasse zusammen: Der Netzausbau und mehr Engagement in Sachen Energiespeicher bringen die Energiewende besser voran als atompolitisches Wahlkampfgetöse von verzweifelten Grünen.“
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  • 15.12.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 13+37 "Sozialen Ausgleich auf dem Wohnungsmarkt herstellen"

    In seiner Rede zu TOP 13+37 (Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Initiative der Bundesregierung "Bündnis bezahlbarer Wohnraum"! sowie Mieterinnen und Mieter und Vermieterinnen und Vermieter in der Krise entlasten – Sozialen Ausgleich auf dem Wohnungsmarkt herstellen) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ja, die Lage ist durch steigende Baukosten und durch Inflationsdruck innerhalb des letzten halben Jahres in der Tat extrem viel schwieriger geworden. Aber sie ist auch davor schon schwierig gewesen. Und was mir an der Debatte hier in diesem Hause ehrlicherweise fehlt, ist, dass wir uns selbst mal eingestehen müssen, dass wir alle zur Verteuerung der Baukosten reichlich beigetragen haben. Immer neue Auflagen aus dem Umweltbereich, immer neue Auflagen in vielen anderen Bereichen haben dazu geführt, dass Baukosten schon lange vor der Pandemie in einem deutlichen Maße gestiegen sind. Die Verteuerung, die gerade jetzt das BFW zeigt, ist die Verteuerung durch die Neubauten, die dazukommen. Ich finde, wir dürfen an dieser Stelle auch mal sagen, das die Vermieterinnen und Vermieter von Bestandsimmobilien in diesem Land äußerst moderat mit ihren Mietpreisen umgehen und dementsprechend gerade nicht zur Erhöhung der Mieten beitragen.

    Bauen, bauen und bauen ist die einzige Chance. Deshalb ist es ganz vernünftig, dass wir uns alle hier einig sind, dass wir die Initiative der Bundesregierung, das Bündnis bezahlbarer Wohnraum, unterstützen. Wir werden nur die Ziele von 400.000 Wohnungen im Jahr definitiv nicht erreichen. Trotzdem finde ich es richtig, daran festzuhalten. Im Land ist die Situation dagegen so, dass ich erwarte, dass wir innerhalb des nächsten Jahres die 15.000 Wohnungen, die wir uns vorgenommen haben, erreichen. Nach meinen Kenntnissen und einem Gespräch mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein, also dem größten Wohnungsbaufinanzier im Lande sind, ist die Auftragslage derzeit eigentlich noch ganz gut vorhanden. Es liegen in der Tat aber weniger neue Aufträge und Planungen vor.

    Und das hat schlicht und ergreifend mit bestimmten Konstellationen zu tun. Die Förderung von sozialem Wohnungsbau ist beihilferechtlich am Anschlag. Mehr geht da nicht. Das wissen auch die Wohnungsbaugenossenschaften und -unternehmen, die gerne in diesem Bereich tätig werden wollen. Die jedoch aufgrund dieser gestiegenen Baukosten und dem Inflationsdruck, der die Finanzierung der Projekte extrem schwierig macht, an bestimmte Grenzen kommen und sagen, das lohnt nicht mehr. Hier bedarf es neuer Lösungen und kreativer Ansätze.

    Das sagen auch die Privaten, die bauen wollen. Wenn sie nicht wissen, wie hoch die Inflation in den nächsten Tagen sein wird und heute mit einem Annuitätendarlehen umgehen müssen, das inzwischen bei dreieinhalb, vielleicht vier Prozent liegt, während es noch vor einem Jahr bei 0,15 Prozent lag, dann warte ich doch vielleicht eine bestimmte Entwicklung ab. Das hemmt die Entwicklung insgesamt. Es wäre wichtig, hier mehr Druck und mehr Feuer zu machen. Die KfW-Förderung mal eben kurzfristig anzuhalten, war sicherlich nicht der geschickteste Schachzug.

    Ein Mietpreisdeckel oder die von der SPD vielgepriesene Mietpreisbremse führen nicht dazu, dass Mieten günstiger werden. Man sollte sich mal der Realität stellen und anschauen was in Ländern, die diese beiden Instrumente anwenden, eigentlich passiert. Da wird noch weniger gebaut, was nachvollziehbar ist, da die Investoren dann sagen: Ne, das lassen wir lieber. Berlin ist da ein schönes, aber leider offenbar didaktisch nicht so wertvolles Beispiel, weil immer noch nicht in den Köpfen angekommen ist, dass Eingriffe in Preisbildungssysteme, in eine Nachfrage- und Angebotssituation schlicht und ergreifend nicht zur Verbesserung führen. Ehrlich gesagt war ich überrascht, dass Sie sich im Koalitionsvertrag auf die Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft geeinigt haben. Aus meiner Sicht entsteht durch diese Landesentwicklungsgesellschaft keine einzige Wohnung mehr. Wir haben keinen zusätzlichen Bedarf an zusätzlichen Menschen, die dafür notwendig sind, um Wohnungen zu schaffen. Deshalb braucht es die Landesentwicklungsgesellschaft aus meiner Sicht überhaupt nicht. Was wir brauchen, sind kreative Anreize, damit tatsächlich gebaut wird. Daran fehlt es!"

     

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