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  • 24.03.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 17 "Arbeitszeitgesetz zeitgemäß weiterentwickeln"

    In seiner Rede zu TOP 17 ("Arbeitszeitgesetz zeitgemäß weiterentwickeln") erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Wir sprechen heute über zwei wichtige Themen. Das erste ist die Notwendigkeit flexiblerer Arbeitszeitmodelle, da wir nicht nur einen Fachkräftemangel haben, sondern allgemein einen Arbeitskräftemangel. Und das zweite Thema ist die Tarifbindung und die mangelnde Tarifbindung in unserem Land. Wir versuchen, mit diesem Antrag einmal ein Thema zu behandeln, bei dem ich weiß, dass der eine oder andere gleich reflexartig reagieren wird und sagen wird: 'Oh Gott, was die FDP will, ist mit der Arbeitszeitverlängerung schlechtere Arbeitszeiten zu schaffen.' Aber in Wahrheit, und das will ich gleich am Anfang einmal sagen, ist genau das nicht der Fall. Denn heute erleben wir, dass gerade jüngere Leute sagen, sie wollen mit ihrer Arbeitszeit anders umgehen. Sie wollen zum Beispiel auch in Handwerksbetrieben mit einem anderen Arbeitszeitmodell die Vier-Tage-Woche realisieren. Und das könnten sie, wenn unser Arbeitszeitgesetz nicht so starre Regelungen vorgeben würde. Und genau in diese Richtung geht daher unser Antrag und deshalb bitte ich Sie, wenigstens einmal intensiv über unseren Vorschlag nachzudenken.

    Es geht im Kern bei dieser Initiative, die auch aus dem Bereich der Hoteliers und Gastronomen in Schleswig-Holstein kommt, ja darum, dass wir Menschen suchen und Menschen finden müssen, die sagen, das ist ein attraktives Arbeitsumfeld, das mir da geboten wird. Und dieses attraktive Arbeitsumfeld hat eben oft etwas damit zu tun, dass man sagt, wenn ich sechs Tage in der Woche abends irgendwo an der Theke oder im Service arbeiten muss, dann ist das für mich unattraktiv. Das europäische Arbeitszeitrecht schafft viel mehr Möglichkeiten, als es das deutsche Arbeitszeitgesetz zulässt. Und die Frage ist doch, warum eigentlich in anderen europäischen Ländern viel mehr Flexibilität möglich ist als bei uns? Obwohl doch niemand das Gefühl hat, das bei denen jetzt irgendwie eine kühle, neoliberale Marktwirtschaft ausgebrochen ist.

    Sondern Arbeitszeitgesetze schaffen dort mehr Flexibilität. Und damit auch der Vorwurf, wir würden das jetzt alles verpflichtend machen wollen, gar nicht erst aufkommt, haben wir gesagt, wir wollen dabei in zwei Stufen vorgehen: Das eine ist, wenn die Tarifparteien es entscheiden – und nur wenn die Tarifparteien es entscheiden – dann kann eine solche Abweichung von dem alten Arbeitszeitgesetz eingeführt werden. Es ist also ein Anreiz für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, über eine andere starre Regelung im Gesetz durch Tarifvertrag auch etwas Positives für sich mit zu erreichen. Es ist ein Anreiz, in die Tarifbindung zu gehen. Diese Anreize vermissen wir ja sonst immer. Immer nur zu kritisieren, dass es keine oder zu wenig Tarifbindung gebe, ist das eine. Aber Anreize dafür zu schaffen, sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch eben für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wieder in eine Tarifbindung zu gehen, die schafft man nur dadurch, dass man eben auch ein Vorteil daraus hat.

    Und die zweite wichtige Stellschraube in unserem Antrag ist, dass es natürlich nicht ohne die Zustimmung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers geht. Früher hat man an der Stelle gesagt, wenn man so etwas da reinschreibt, dann sei das doch völlig ausgeschlossen. Die Position der Arbeitnehmer sei doch so schwach im Verhältnis zum Arbeitgeber, das werde doch gar nicht angenommen. Aber das hat sich komplett verkehrt in den letzten Jahren. Dadurch, dass wir in einem Nachfragemarkt am Arbeitsmarkt sind, kann heute jedermann doch bei vielen Verhandlungen sagen, dass man zu gewissen Bedingungen nicht bereit ist, und Forderungen stellen. Und wenn das so ist, dann ist die Position der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer doch viel stärker.

    Ich will jetzt gar nicht nur auf die hinaus, die zum Beispiel im Bereich der IT-Branche gerne mit ganz anderen Arbeitszeitmodellen arbeiten möchten. Hier entsteht eine völlig neue Art und Weise, arbeiten zu wollen. Und es soll ja auch überhaupt nichts an den Schutzrechten von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern gerüttelt werden. Die Ruhezeiten bleiben erhalten. Die Zeiten insgesamt einer Gesamtarbeitszeit pro Woche bleiben erhalten. Niemand soll irgendwie in gesundheitsmäßiger Art und Weise überfordert werden. Das Einzige, was gewollt es, ist mehr Flexibilität zu schaffen, damit wir auch auf diese Art und Weise den Menschen Anreize bieten, bestimmte Arbeitszeitmodelle als attraktive Modelle im Rahmen ihrer Tätigkeiten ausleben zu können. Und ich bin ganz dankbar für, dass die Regierungsfraktionen dazu wenigstens einen Dialog in Aussicht gestellt haben, den sie angehen wollen, und damit ja zeigen, dass sie unsere Idee gar nicht so schlecht finden. Ich finde, wir sollten in diesem Dialog gerade auch mit den Tarifparteien eintreten, denn es wird in der Tat ja auch an anderer Stelle darum gehen, mit denen darüber zu reden, wie wir mehr Tarifbindung schaffen und wie wir aus dem Fachkräftedilemma insgesamt herauskommen. Mit immer nur demselben werden wir es nicht schaffen. Es braucht neue Ideen, eine flexiblere Gestaltung von Arbeitszeit ist eine solche.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 14.03.2017

    Anita Klahn: Das Unterlaufen von Vergleichsarbeiten ist nicht Sinn der Übung

    „Wenn die Aufgaben der Vergleichsarbeit VERA identisch sind mit den dazugehörigen Testaufgaben, dann kann das nicht Sinn der ganzen Übung sein. Vergleichsarbeiten dienen zur Lernstandserhebung, die komplett unterlaufen wird, wenn Übungsaufgaben gleich sind mit den tatsächlichen Aufgaben. In dieser Form können wir uns die Erhebung auch sparen, wenn es nur darum geht, schlechte Noten zu vermeiden. Davon haben die Schüler auch nichts.

     

    Dieser Vorgang erinnert doch stark an Vorgänge in Hamburg. Dort hat der Hamburger Senat eine Vorabi-Klausur um eine Note heraufgesetzt, weil die Arbeit zu schlecht ausgefallen ist. Soweit sollte es hier wohl nicht kommen. Trotzdem riecht dieses Vorgehen nach Schönfärberei.

     

    Schulministerin Ernst muss Stellung beziehen und den Vorgang aufklären. Insbesondere muss die Ministerin erklären, ob sie sich so die Leistungsorientierung und die Bildungsstandards in unseren Schulen vorstellt.“

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  • 24.03.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 6 "Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 6 ("Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes") erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Digitalisierung ist wichtig und die Digitalisierung ist in Deutschland eindeutig zu langsam und dass wir alle schneller werden wollen, ist kein Geheimnis. Wie wir schneller werden ist allerdings auch nicht so ganz einfach zu beantworten. Man kann natürlich im Gesetz einen Federstrich machen und aus einer Kann-Bestimmung eine Soll-Bestimmung machen, das heißt aber immer noch nicht, dass es ein Muss ist. Und damit bewegen sich dann manche eben doch gleichförmig langsam. Aber der Begründungszwang ändert sich. Deswegen bin ich nicht dagegen, ganz im Gegenteil, ich finde das richtig. Ich sage nur, wir sehen angesichts des Onlinezugangsgesetzes ja auch, dass wir bei der Digitalisierung in diesem Land allein in Schleswig-Holstein ein Land der völlig unterschiedlichen Geschwindigkeiten sind.

    Es gibt Kommunen, die sind quasi schon sehr gut im digitalen Fortschritt. Das beginnt in Norderstedt mit einem ausgebauten Glasfasernetz und Anwendungen, die im Bereich der Verwaltung sensationell sind. Das geht über so kleine Ämter wie das Amt Hüttener Berge, das alles digitalisiert hat, was irgendwo zu digitalisieren ist. Auf der anderen Seite stehen dann teilweise Städte, große Städte, wie meine Heimatstadt Ahrensburg, da hast du das Gefühl, du bist in der digitalen Diaspora. In Wahrheit ist das eben dieser Missklang, den wir im Land haben.

    Was ich durchaus anerkennenswert finde, das möchte ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich sagen, dass der Kollege Schrödter als Digitalminister hier eine andere Form von Geschwindigkeit an den Tag legt als wir sie bislang im Lande hatten. Das muss man einfach mal positiv anerkennen.

    Die Antworten auf die OZG-Fragen sind ja schon beeindruckend. Nach dem Motto: Verfahrensstufe zwei sind so und so viele Gemeinden. Dann guckt man sich das an und stellt fest, das ist das klassische Thema bei der Stufe zwei: Wir haben den Antrag digital entgegengenommen, ihn dann anschließend ausgedruckt, gelocht und in einem Leitzordner geheftet. Dann haben wir ihn anschließend bearbeitet, ihn unterschrieben, wieder eingescannt und tatsächlich wieder digital rausgeschossen. Ein digitales Fachverfahren ist etwas anderes. Aber Porto wurde dann gespart. Dann ist dieses Stufe-Zwei-Verfahren in Wahrheit nicht im digitalen Fachverfahren umgesetzt worden. Also bleibt die Frage, was wir tun müssen? In der Tat mehr Geld zur Verfügung zu haben, ist ein guter Schritt.

    Wir wissen, in Wahrheit aber auch – und das gilt auch für die Kommunen – dass auch bei den Kommunen ohne mehr Personal die Umstellung aufs Digitale zunächst einmal nicht möglich sein wird. Jeder, der mal ein Digitalprojekt gemacht hat, weiß, dass die Effizienzgewinne, die hinterher zu den vielen Einsparungen führen sollen, zunächst einmal damit erkauft werden müssen, dass mit mehr Menschen dafür gesorgt wird, dass es erst zur Umstellung kommt. Diesen Schritt müssen wir den Kommunen auch tatsächlich mit erleichtern und all das ist aus meiner Sicht richtig und deshalb ist es auch richtig hier die Initiative mal im Rahmen des Landesverwaltungsgesetzes zu ergreifen. Wir warten immer auf das Bundesgesetz und machen erst dann etwas. Das ist nicht ganz konsequent in der Argumentation.

    Im Bund ist es so, dass alle anderen Bundesländer diese Optionsregelung, die wir derzeit haben, auch haben, aber sehr unterschiedlich. Einige Bundesländer verweisen ausdrücklich direkt auf das Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes und schließen sich deshalb quasi automatisch an die Regelung des Bundes an. Das macht Schleswig-Holstein nicht. Schleswig-Holstein hat eine eigenständige Regelung und hat deshalb auch die Hoheit eigenständig zu sagen, lass uns doch durchaus einmal vorangehen. Ich habe nichts dagegen, wenn dieses Land im digitalen Driverseat sitzt. Ich habe nichts dagegen, wenn wir einmal Vorreiter sind. Deshalb habe ich nicht nur nichts gegen diesen Gesetzentwurf der SPD, sondern ich bin ausdrücklich dafür, dass wir uns einmal in den Driverseat bewegen und voranpreschen. “

     

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  • 24.03.2023

    Heiner Garg zu TOP 11+12 "Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 11+12 ("Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes") erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Ich finde beide Pakete müssen sehr differenziert voneinander betrachtet werden. Ich will mich zunächst zu dem März-Paket wie folgt einlassen: Man könnte kritisieren, dass auch das März-Paket keine Elternentlastung vorsieht. Nicht ein einziger Cent an Elternentlastung. Zum Teil werden diese Mittel für Selbstverständlichkeiten ausgegeben. Nichts desto weniger trotz, wenn man nur das März-Paket betrachtet, habe ich meiner Fraktion vorgeschlagen, dass wir diesem Paket zustimmen werden. Es wird die notwendige Tarifanpassung nachvollzogen. Ich sage hier sehr deutlich, als das Kita-Gesetz entstanden ist, hat niemand von uns damit gerechnet und es hat niemand von uns damit rechnen können, dass es mal Inflationsraten von sieben und mehr Prozent geben könnte. Deshalb, Frau Ministerin, wird man gucken müssen, ob man daraus einen Automatismus macht.

    Die Regelung, dass die Tarifanpassung jetzt nachvollzogen wird, kam zu spät, jedoch ist es in Ordnung soweit. Bei den Sprach-Kitas können wir uns auch lange darüber streiten, wer hat wen dazu gebracht. Ich will die Diskussion vom letzten Jahr nicht nochmal wiederholen. Fakt ist, dass die Sprach-Kitas erhalten bleiben. Fakt ist auch, und das erkenne ich sehr wohl an, dass nach vielen Runden, auch nach einer Anhörung, die geäußerte Kritik aufgenommen wurde. Im Übrigen habe ich die Argumentation Ihres Staatssekretärs nachvollziehen können. Ich habe das verstanden, dass Herr Albrecht in der letzten Sozialausschusssitzung gesagt hat, dass man möglichst viele erreichen wolle und deswegen ein doppelter Deckel gezogen wurde. Ich kann aber auch die Kritik daran verstehen und ich kann auch verstehen, wenn man nicht mehr Geld in die Hand nehmen will in dieser Runde. Das war eine Entscheidung. Das ist eine politische Entscheidung, dass die Deckel dann immer zu knapp sind. Fakt bleibt, dass die Sprach-Kitas zunächst einmal auf dem Stand erhalten bleiben und dass sich vermutlich keine Sprach-Kita um ihren Fortbestand Sorgen machen muss. Insofern muss man auch nicht zu kleinlich sein. Dem März-Paket stimmen wir aus den genannten Gründen zu.

    Anders, und ich werde das heute nicht ausführlich machen, bin ich schon der Meinung, dass das Mai-Paket mit ganz anderen Regelungen daherkommt. Mit einem Blumenstrauß an Regelungen, von denen ich viele extrem kritische sehe. Ich würde das sehr ernst nehmen, was die Trägerverbände im Detail zu den Einzelregelungen ausgeführt haben. Wir haben eine lange Anhörung im Sozialausschuss dazu vereinbart. Deswegen werde ich heute dazu nicht reden, weil ich davon ausgehe, dass wir selbstverständlich über das Mai-Paket im Anschluss an die erfolgte Anhörung, noch einmal eine intensive Befassung im Landtag haben werden. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir heute in erster Lesung die Vorschläge für Mai in den Ausschuss überweisen und uns dort damit auseinandersetzen. Den Vorschlägen für März, meine Damen und Herren, stimmen wir zu. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 24.03.2023

    Christopher Vogt zu TOP 41+42 "KI-Strategie des Landes aktualisieren sowie Handlungsempfehlungen für die Schulen im Umgang mit ChatGPT"

    In seiner Rede zu TOP 41+42 ("KI-Strategie des Landes aktualisieren sowie Handlungsempfehlungen für die Schulen im Umgang mit ChatGPT") erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Intelligenz ist eine schöne Sache – vor allem für die von der natürlichen Intelligenz betroffenen Menschen. Das Thema Künstliche Intelligenz – vor allem das Maschinelle oder auch das Tiefe Lernen – und deren Potenzial ist ja nun schon sehr lange kein Nischenthema mehr, sondern dürfte mittlerweile fast jeder und jedem ein relativ klarer Begriff sein – und treibt nachvollziehbarerweise viele Menschen auch zunehmend um. Die relevanten Anwendungsbereiche werden immer vielfältiger, die Software immer schneller immer besser.

    Diese Entwicklung bedeutet für immer mehr Lebensbereiche neue Chancen, aber wirft natürlich auch immer mehr sehr grundlegende Fragen auf, zum Beispiel was dies für den Arbeitsmarkt bedeutet. Auch bei der Verteidigung der Ukraine – also im militärischen Bereich – spielen KI-Anwendungen offenbar eine wichtige Rolle.

    Mit der Veröffentlichung von ChatGPT wird derzeit vor allem der Bildungs- und der Wissenschaftsbereich 'umgekrempelt' bzw. in gewisser Weise wirklich revolutioniert, ob wir es wollen oder nicht. Und dies geschieht in einer rasanten Geschwindigkeit: Die neueste Version ChatGPT-4 schlägt mittlerweile zuverlässig den Menschen in Standard-Vergleichstests. In dem naturwissenschaftlichen Test schlug die 3er-Variante rund 31 Prozent der menschlichen Teilnehmer, die 4er-Variante liegt jetzt schon bei unglaublichen 99 Prozent.

    KI-basierte Software kann mittlerweile sogar auf sehr erstaunlichem Niveau in ganz bestimmten Stilrichtungen Bilder malen und Lieder komponieren. Wenn man sich dies alles vor Augen führt, braucht man dann auch nicht mehr allzu viel Phantasie, um sich vorzustellen, zu welchen Leistungen KI-basierte Software bereits in wenigen Jahren in der Lage sein dürfte und was dies u.a. auch für unsere Schulen und Hochschulen bedeutet.

    Ich erkenne an, dass der Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, bereits seit Jahren sehr engagiert auf die zunehmende Bedeutung von KI hinweist und auch immer wieder dafür geworben hat, viel Landesgeld in die entsprechende Forschung und Entwicklung zu investieren. Da ist in Schleswig-Holstein immerhin schon so einiges Wertvolles entstanden, auch wenn die Musik international natürlich ganz woanders spielt.

    Aber es hatte ja seinen Grund, warum es mit Doris Weßels eine Kieler Professorin war, die in der letzten Zeit in bundesweiten Medien als fachkundige Expertin die jüngsten KI-Entwicklungen erklärt hat. Die Jamaika-Regierung hatte ja bereits im Juni 2019 eine Strategie zum Umgang mit KI beschlossen – den 'KI-Handlungsrahmen'. Die Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zu diesem Thema mit Blick auf Schulen und Hochschulen aus dem Februar zeugen dann auch von einer gewissen KI-Begeisterung: Die Landesregierung meint, KI sei eine bedeutende kulturelle (!) Errungenschaft, die zunehmend die moderne Gesellschaft präge. Im Zentrum stehe für die Landesregierung der Nutzen für die Menschen, was aus unserer Sicht natürlich immer das Ziel sein muss.

    Ich bin als Liberaler ja ein großer Freund des technischen Fortschritts und immer optimistisch, ich finde aber auch, dass eine Regierung sich bei diesem entscheidenden Zukunftsthema nicht nur auf die Schulter klopfen sollte, sondern auch die großen Herausforderungen und Risiken sehen sollte und darauf reagieren muss. Einige Aussagen der aktuellen Landesregierung auf meine Fragen muten nämlich auch etwas skurril an: So erklärte mir die beispielsweise, dass die Nutzung von ChatGPT den jungen Menschen auch bei 'Schreibblockaden' helfen könne. Das mag sicherlich sein, aber klar ist doch, dass unsere Schulen und Hochschulen sich sehr schnell umfassend darauf einstellen müssen, dass man an bestimmte Leistungen wie z.B. Hausaufgaben, Referate und ein Stück weit auch Hausarbeiten anders herangehen muss.

    Besonders interessant fand ich auch die Aussage, dass 'bereits in der Schule in allen (!) Unterrichtsfächern ein wesentlicher Beitrag zum Verständnis von Informatik und KI geleistet und KI damit als bedeutendes Feld der Allgemeinbildung bearbeitet' würde. Das ist sicherlich – mal wieder – ein bisschen hoch ins Regal gegriffen.

    Wir fordern mit unserem Antrag die Landesregierung erneut dazu auf, den Schulen im Land schnellstmöglich geeignete Handlungsempfehlungen zum Umgang mit ChatGPT und vergleichbarer KI-Software zur Verfügung zu stellen, damit diese den damit verbundenen Chancen und Herausforderungen angemessen begegnet können. Es darf nicht sein, dass die Schulen mit dieser Entwicklung allein gelassen werden. Erfreulicherweise hat die Bildungsministerin zwischenzeitlich öffentlich erklärt, dass sie dies umsetzen wird. Die Koalition spricht zwar nicht von 'Handlungsempfehlungen', sondern von einer 'Handreichung', aber ich gehe mal davon aus, dass sie das Gleiche meint wie wir. Darüber hinaus sind wir aber auch der Meinung, dass die KI-Strategie des Landes aus dem Jahr 2019 insgesamt überarbeitet und an die jüngsten Entwicklungen angepasst werden muss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!“

     

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  • 24.03.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 47A "Klimaindustrie im Land stärken und Strommarktdesgin aktiv mitgestalten"

    In seiner Rede zu TOP 47A ("Klimaindustrie im Land stärken und Strommarktdesgin aktiv mitgestalten") erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Dass wir per Dringlichkeitsantrag zu einer bereits eingereichten Bundesratsinitiative debattieren, ist eine Besonderheit und nicht mehr als eine nette Geste bzw. Begleitmusik der Koalition für ihre Landesregierung. Aber sei es drum.
    Für Schleswig-Holstein ist die Reform der Netzentgelte dringender denn je. Wer den Ausbau der Erneuerbaren vorantreibt und damit Strom exportiert, sollte nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Im Fall der Netzentgelte sind es die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, die die hohen Netzentgelte bezahlen müssen. Das ist nicht fair und deswegen ist der Punkt im Antrag auch passend.

    Aktuell machen Steuern, Abgaben und Umlagen rund ein Viertel des Strompreises aus. Deswegen ist es auch richtig, dass alle staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor unter die Lupe genommen werden müssen. Durch die Abschaffung der EEG-Umlage und die Finanzierung der Produktion aus dem Bundeshaushalt ist die Ampel in Berlin hier schon einen wichtigen Schritt gegangen. Auch den Abbau von Hemmnissen im deutschen Energiewirtschaftsrecht brauchen wir unbedingt.

    Bei der Gebotszonenkonfiguration hat der Übertragungsnetzbetreiber TenneT bereits drei Alternativen für Deutschland vorgeschlagen. Die Studie des Übertragungsnetzbetreibers beinhaltet positive und negative Auswirkungen auf Aspekte wie Markteffizienz und Netzsicherheit. Diese müssen in die Entscheidung über eine mögliche neue Gebotszonenkonfiguration am Ende mit einfließen. Egal, für welches man sich am Ende jedoch entscheiden wird: Die Investitionen in die Netzinfrastruktur dürfen nicht vergessen werden. Ohne eine gute Netzinfrastruktur können wir möglichen strukturellen Engpässen nicht langfristig vorbeugen.

    Den Antrag unterstützen wir sehr gerne, weil er für das Land Schleswig-Holstein wichtig ist. Abgeschalteter Strom muss endlich beispielsweise zur Erzeugung von Wasserstoff genutzt werden können. Insofern stimmen wir heute zu und wünschen der Landesregierung viel Erfolg dabei, Robert Habeck endlich auf die richtige Spur zu bringen."

     

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  • 28.03.2023

    Christopher Vogt: Parkscheiben sind sicherlich wichtig, aber was macht die Landesregierung eigentlich zur Aufhebung der dänischen Grenzkontrollen?

    Zu den Plänen von Verkehrsminister Madsen, ausländische Führerscheine und Parkscheiben anzuerkennen, um das Pendeln im deutsch-dänischen Grenzverkehr zu erleichtern, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die FDP-Fraktion unterstützt die Landesregierung, wenn durch den Abbau von Bürokratie und weitere Maßnahmen der Grenzverkehr mit Dänemark erleichtert werden soll. Parkscheiben sind da sicherlich wichtig, ich wundere mich aber sehr darüber, dass das größte Hindernis für den Grenzverkehr – nämlich die dänischen Grenzkontrollen – für die Landesregierung gar kein Thema mehr ist. Der Landtag hatte im vergangenen Jahr auf unsere Initiative hin einstimmig ein schnelles Ende der anhaltenden Grenzkontrollen Dänemarks gefordert. Die Grenzkontrollen sind rechtswidrig, widerstreben dem europäischen Gedanken und sind nicht nur eine nervige Störung des Alltags vieler Menschen, sondern beeinträchtigen auch den Tourismus und das weitere Zusammenwachsen der Grenzregion. Wir vermissen das wahrnehmbare Engagement der Landesregierung bei diesem wichtigen Thema, die hier ja auch einen Parlamentsauftrag zu erfüllen hat und ich hoffe sehr, dass der Ministerpräsident dieses Problem auch gerade in Brüssel bei EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen sehr deutlich adressiert hat. Minister Madsen sollte seine Kontakte nach Dänemark ebenfalls nutzen, um eine weitere Verlängerung der dänischen Grenzkontrollen zu verhindern."

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  • 30.03.2023

    Christopher Vogt: Anstatt dem Kanzler einen Brief zu schreiben, sollte der Ministerpräsident mit Robert Habeck sprechen

    Zur Pressemitteilung von Ministerpräsident Daniel Günther heute am Rande der Konferenz der Norddeutschen Länder erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Es ist überfällig, dass sich endlich auch der Ministerpräsident in Berlin wahrnehmbar für die Beschleunigung der A20-Planung einsetzt. Ich bin allerdings entsetzt, dass die Landesregierung nun offenbar versucht, Stimmung gegen die Bundesregierung zu machen, indem sie behauptet, dass es eine ‚Entscheidung zur Herabstufung des Bedarfs der A 20’ geben würde. Das wäre mir neu, denn der Weiterbau der A20 steht selbstverständlich weiterhin im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans und die Planung wird vom Bund weiter vorangetrieben. 

    Obwohl es auf Druck der FDP nun weitere Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung geben wird, sind auch wir mit Blick auf die wichtigen Projekte in Norddeutschland noch nicht zufrieden. Daniel Günther adressiert seine Kritik aber leider sehr konsequent an die Falschen. Auf der Bremse stehen hier die Grünen. Der Ministerpräsident sollte deshalb nicht versuchen, aus Rücksicht auf seinen Koalitionspartner die schleswig-holsteinische Öffentlichkeit in die Irre zu führen: Anstatt dem Kanzler einen Brief zu schreiben, sollte der Ministerpräsident ein ernstes Gespräch mit Vizekanzler Robert Habeck führen, damit dieser endlich seine Blockadehaltung aufgibt. Ich finde es erschreckend, dass mit Robert Habeck ausgerechnet ein Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister aus Schleswig-Holstein neue Chancen für unser Bundesland aus ideologischen Gründen verhindert. Nur weil Günther mit Habecks Landesverband aus strategischen Gründen eine Koalition der inhaltlichen Gegensätze eingegangen ist, muss er ihn und seine Leute jetzt nicht schonen. Dafür ist das Thema viel zu wichtig. Günthers grüne Koalitionspartner im Land haben es ja jetzt auch öffentlich begrüßt, dass die A20 noch nicht in die Liste der Projekte des überragenden öffentlichen Interesses aufgenommen wurde. Der FDP-Landtagsantrag zur A20 (Drucksache 20/406) wurde übrigens im November-Plenum mit den Stimmen von FDP, SPD und SSW angenommen, weil sich die Koalition auf Druck der Grünen enthalten musste – inklusive des Abgeordneten Günther."

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  • 05.04.2023

    Bernd Buchholz: Die Absenkung der Kanalgebühren ist eine gute Nachricht

    Zur angekündigten Absenkung der Befahrungsabgabe für den Nord-Ostsee-Kanal erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Die deutliche Absenkung der Befahrungsabgabe um 50 Prozent ist eine sehr gute Nachricht für die Schifffahrt. Ich freue mich, dass das Bundesverkehrsministerium dieses wichtige Zeichen setzt und die Attraktivität des Nord-Ostsee-Kanals gegenüber dem Umweg durchs Skagerrak spürbar erhöht. Denn die Nutzung des Nord-Ostsee-Kanals spart nicht nur Zeit, sondern auch eine Menge CO2."

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  • 08.03.2017

    Anita Klahn zum Weltfrauentag

    „Der Weltfrauentag erinnert daran, dass Gleichberechtigung keine Selbstverständlichkeit ist. Frauenquoten oder Entgeltgleichheitsgesetz lösen aber keine Probleme, sie schaffen eher Benachteiligung von Frauen. Gleiche Bezahlung bei gleicher Eignung und Tätigkeit ist heutzutage geschlechtsunabhängig durch Tarifverträge bzw. im öffentlichen Dienst durch die Beamtenbesoldungsgesetze sichergestellt. Der Grundsatz lautet ‚Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit.‘

     

    Die Verdienstunterschiede liegen aber in der gesellschaftlichen Wertschätzung einzelner Berufe. Gerade Frauen wählen Berufe in sozialen Bereichen – und die werden geringer entlohnt. Es ist wichtig, Frauen durch eine gute Schulbildung auch für technisch-naturwissenschaftliche Berufe zu begeistern. Nicht jede Frau muss Mechatronikerin werden, aber sie sollte frei entscheiden können. Darüber hinaus sollen sich Frauen und Männer auch ohne Nachteile für Familienzeit entscheiden können. Wir haben die Aufgabe, sie dabei zu unterstützen und gezielt für die Teilhabe von Frauen in Bildungsgängen und Berufen zu werben, die eine entsprechend gute Verdienstmöglichkeit wie bei Männern gewährleisten wie es z.B. in den technischen Berufen der Fall ist. Betreuungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind auszubauen.“

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  • 13.04.2023

    Christopher Vogt: Straftäter gehören vor Gericht und nicht in unsere Schulen

    Zu den Plänen der „Letzten Generation“, Werbe- und Rekrutierungsveranstaltungen an Schulen durchführen zu wollen, erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Diese Gruppe erweist sowohl dem Klimaschutz als auch dem politischen Diskurs in unserem Land einen echten Bärendienst. Wer meint, mit strafbaren Aktionen andere Menschen erpressen, nötigen oder einschüchtern zu können und wer unsere Demokratie und den Rechtsstaat regelrecht mit Füßen tritt, indem Partei- und Firmengebäude beschädigt oder unser Grundgesetz und Kunstwerke beschmiert werden, gehört vor Gericht und nicht in unsere Schulen.

    Es ist daher richtig, dass Bildungsministerin Prien der Aufforderung von Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger folgt und sich nun ebenfalls gegen Werbeaktionen der 'Letzten Generation' an unseren Schulen ausspricht. Karin Prien muss nun aber auch dafür sorgen, dass dies tatsächlich nicht stattfinden wird. In diesem Zusammenhang sollte Frau Prien insbesondere die Gruppe ‚Teachers for Future’ in den Blick nehmen, die ja – anders als mittlerweile ‚Fridays for Future’ – noch Sympathien für die zweifelhaften Veranstaltungen der Radikalen zu haben scheint. Wir fordern mehr Politikunterricht und auch kontroverse Debatten an unseren Schulen. Diese müssen aber von den Lehrkräften begleitet und pädagogisch aufbereitet werden und es braucht auch rote Linien: Wer unsere Demokratie und den Rechtsstaat ablehnt – egal ob von rechts oder links – darf in den Schulen keine Bühne bekommen. Das Bildungsministerium muss jetzt sicherstellen, dass dies nach den Osterferien an keiner schleswig-holsteinischen Schule der Fall sein wird."

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  • 17.04.2023

    Annabell Krämer: Gutachten bestätigt unsere Bedenken gegen den Ukraine-Notkredit

    Zum von der FDP-Fraktion beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegebenen Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung des Ukraine-Notkredites erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Das Gutachten deckt sich mit unserer Kritik, die wir am Ukraine-Notkredit geübt haben und weswegen wir ihn auch nicht mitgetragen haben. Der Wissenschaftliche Dienst bestätigt, dass es erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Notkredits gibt. Es bleibt zum Beispiel völlig unklar, ob der Landeshaushalt vom Ukraine-Krieg überhaupt belastet wird und wie stark. Inflationsbedingt hat Finanzministerin Monika Heinold sogar hohe Mehreinnahmen erzielt. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage hat es also nicht gegeben. Problematisch ist auch, dass Schwarz-Grün das Geld für Maßnahmen nutzen möchte, die mit dem Ukraine-Krieg nichts zu tun haben. Klimaschutzmaßnahmen oder auch die Finanzierung der Wohngeldreform hätten aus dem normalen Landeshaushalt gestemmt werden müssen. Die Landesregierung versucht mit dem Notkredit vielmehr, die Schuldenbremse auszuhebeln und das auf dem Rücken der kommenden Generationen, die den Schuldenberg erben werden.

    Wir haben immer signalisiert, dass wir Notkrediten zustimmen, aber nur, wenn sie wirklich notwendig sind und im direkten Zusammenhang mit der Notlage stehen. Das ist hier nicht der Fall. Hätten wir vor dem Landesverfassungsgericht klagen können, hätten wir dies gemacht und nach dem Gutachten auch gute Aussichten auf Erfolg gehabt. Da dies aufgrund der Regelungen in der Landesverfassung nicht möglich war, sollte die Landesregierung den Notkredit jetzt zügig zurückführen, um weiteren Schaden für den Landeshaushalt abzuwenden.“

    Anlage: 

    Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes: 

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung des Ukraine-Notkredites_1.pdf

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  • 18.04.2023

    Annabell Krämer: Frau Heinold, das ist kompletter Murks!

    Zum von Haus & Grund und dem Steuerzahlerbund in Auftrag gegebenen Gutachten, das zu der Einschätzung kommt, dass das Grundsteuergesetz verfassungswidrig ist, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die Warnglocken schrillen schon länger sehr laut, was ein Rechtsgutachten jetzt anscheinend bestätigt: Das Bundesmodell der Grundsteuer ist hochproblematisch und steht auf mehr als wackeligen Beinen. Die FDP-Fraktion hat schon unter Jamaika stets davor gewarnt, dass Bundesmodell umzusetzen und sich immer für eine einfaches Flächenmodell stark gemacht. Die grüne Finanzministerin Monika Heinold hat das vehement abgelehnt und auch Kompromisslösungen nicht zugelassen. Leider hat sich Frau Heinold für das bürokratische und ungerechte Grundsteuermodell entschieden, das auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzbehörden an ihre Kapazitätsgrenzen bringt. Denn selbst für den Laien ist erkennbar, dass die Bodenrichtwertzonen mit der heißen Nadel gestrickt worden sind. Gleiches gilt auch für die Mietniveaustufen, die über den Rohertrag schließlich Einfluss auf den Grundsteuerwert nehmen. Es ist nur schwer vermittelbar, dass die Stadt Pinneberg drei Stufen höher eingruppiert wurde als die Gemeinde Kampen auf Sylt.  

    Ihr Versprechen, dass die Grundsteuerreform für die Bürgerinnen und Bürger aufkommensneutral sein wird, wird sie wahrscheinlich nicht halten können, denn über die Höhe der Hebesätze entscheiden alleine die Kommunen und nicht die grüne Finanzministerin. Solange sie hier keine verbindliche Vereinbarung mit den Kommunen schließt, wird es für die Menschen am Ende vermutlich teurer werden.

    Und um den Irrsinn komplett zu machen, erhalten die Menschen nun Grundsteuerbescheide, die ohne Einspruch rechtskräftig werden, obwohl man die Höhe der Grundsteuer aktuell noch gar nicht kennen kann. Die Bürgerinnen und Bürger sind quasi gezwungen, Einspruch einzulegen, damit sie in zwei Jahren überhaupt eine Chance haben, gegen einen fehlerhaften Bescheid vorzugehen. Frau Heinold, das ist kompletter Murks!"

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  • 20.02.2023

    Heiner Garg: Die Gesundheitsministerin muss konstruktive Vorschläge zur Krankenhausreform einbringen

    Zum heute von den Gesundheitsministern von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vorgestellten Rechtsgutachten zur Krankenhausreform erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Es ist schön, dass jetzt alle nochmal schwarz auf weiß haben, dass die Länder für die Krankenhausplanung zuständig sind. Das war aber vorher schon klar und macht die Pflicht der schleswig-holsteinischen Landesregierung, endlich ihre Hausaufgaben zu machen und die Krankenhausstrukturreform intensiv zu begleiten, nur noch deutlicher. Gleichzeitig muss der Bund die dringend erforderliche Krankenhausfinanzierungsreform auf den Weg bringen. 

    Es war unklug von Karl Lauterbach, ein Verfahren ins Spiel zu bringen, dass die Planungshoheit der Länder ignoriert. Das darf jetzt aber nicht dazu führen, dass eines der wichtigsten Vorhaben zur Sicherung der Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland nicht umgesetzt wird. Vor diesem Hintergrund sollte der begonnene Prozess zur Umsetzung der Reform unverzüglich in zwei gleichbedeutende und parallellaufende Prozesse aufgegliedert werden:

    1. Der Bund muss umgehend den bereits erarbeiteten Vorschlag zur Finanzierungsreform endabstimmen und dessen operative Umsetzung vorbereiten.

    2. Die Länder wiederum müssen ihre Hausaufgaben im Hinblick auf eine versorgungsrelevante, zukunftsfeste Krankenhausinfrastruktur machen – und entsprechend ihre Krankenhausplanungen überarbeiten.

    Am Ende müssen beide Prozesse wieder zusammengebunden werden – und zwar gemeinsam von Bund und Ländern. Umsteuerungsbedingter Mehraufwand – z.B. wenn ein nicht versorgungsrelevantes Krankenhaus in ein für die Versorgung der Bevölkerung wirklich notwendiges Medizinisches Versorgungszentrum umgewidmet wird – muss mithilfe einer weiteren Auflage des Krankenhausstrukturfonds finanziert werden.

    Die Länder ihrerseits müssen dauerhaft ausreichend Investitionsmittel für die versorgungsrelevante Krankenhausinfrastruktur bereitstellen. Von der Gesundheitsministerin erwarte ich, dass sie sich nicht damit begnügt, im Hinblick auf die Zuständigkeit der Länder bei der Krankenhausplanung Recht gehabt zu haben, sondern dass sie sich mit einem konstruktiven Verfahrensvorschlag zur Umsetzung der dringend erforderlichen Reform einbringt."

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  • 09.03.2017

    Wolfgang Kubicki: FDP fordert Aufklärung über die Postkontrolle in den Justizvollzugsanstalten

    „Die gestrige Befassung des Innen- und Rechtsausschusses mit der Postkontrolle in den Justizvollzugsanstalten hat mehr Fragen aufgeworfen als Antworten geliefert. Denn der Eindruck, den Justizstaatssekretär Dr. Schmidt-Elsaeßer vermittelte, dass die Öffnung von Briefen in den Justizvollzugsanstalten nach dem Landesstrafvollzugsgesetz auch anlasslos geschehen dürfe, ist schlicht falsch. Wäre dies richtig, gäbe es hiermit die einfachgesetzliche Grundlage dafür, das verfassungsrechtlich verankerte Briefgeheimnis verletzen zu dürfen. Auch einem Nicht-Juristen dürfte einleuchten, dass dies nicht möglich ist.

     

    Dass Briefe von Verteidigern oder Abgeordneten in den JVAs nach dem Landesstrafvollzugsgesetz von Vollzugsbediensteten grundsätzlich geöffnet werden dürfen, wenn es einen konkreten Anlass dafür gibt – dies könnten zum Beispiel Gegenstände in dem Briefumschlag sein, die man durch den Umschlag erfühlen kann –, ist unstrittig. Gibt es diesen Anlass nicht, ist die Brieföffnung definitiv rechtswidrig.

     

    Da von der Landesregierung jedoch der Verdacht nicht ausgeräumt werden konnte, dass entsprechende Briefe auch ohne Anlass geöffnet wurden, verlangt die FDP-Fraktion jetzt von der Justizministerin im Landtag Aufklärung. Wir wollen wissen, ob die Landesregierung die Rechtsauffassung vertritt, dass Schreiben von Verteidigern und Abgeordneten grundsätzlich und anlasslos geöffnet werden dürfen und ob es in der Vergangenheit zur anlasslosen bzw. anlassbezogenen Öffnung dieser Schreiben gekommen ist.“

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  • 25.04.2023

    Annabell Krämer: Landesregierung muss zügig ein klares Ja zum beschleunigten A23-Ausbau abgeben

    Zum noch ausstehenden Bekenntnis der Landesregierung, ob sie den vom Bund vorgeschlagenen beschleunigten Ausbau der A23 unterstützt, erklärt die stellvertretene Vorsitzende und Pinneberger Abgeordnete, Annabell Krämer:

    "CDU und Grüne müssen dringend Farbe bekennen, wie sie zum Ausbau der A23 stehen. Alles andere als ein klares Ja zum von der Bundesregierung vorgeschlagenen beschleunigten Ausbau wäre für Schleswig-Holstein fatal. Die A23 ist eine der wichtigsten Pendlerstrecken des Landes. Tagtäglich stehen tausende Menschen im Stau. Deshalb ist es richtig, dass der Bund diese Autobahn besonders beschleunigt ausbauen möchte. Es gibt keinen vernünftigen Grund, diese wichtige Entscheidung bis Freitag vor sich herzuschieben.

    Ich bin gespannt, ob sich Daniel Günther und seine CDU diesmal gegen ihre grünen Partner durchsetzen können. Bei der A20 macht die Grüne Jugend ja schon wieder massiv Stimmung gegen die Landesregierung."

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  • 25.04.2023

    Annabell Krämer: Die Verschuldungspolitik der Finanzministerin rächt sich immer mehr

    Zu den heute vorgestellten Haushaltseckwerten für 2024 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die Eckwerte für den Landeshaushalt für 2024 bestätigen, was wir schon lange befürchtet haben: Die Zinsaufwendungen gehen durch die Decke. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es nahezu eine Verdopplung. Obwohl die Finanzministerin reich gefüllte Schatullen an Sondervermögen und Rücklagen zur Verfügung hat, die zum gewissen Teil aus verfassungsrechtlich bedenklichen Notkrediten gefüllt wurden, geht die Verschuldung fröhlich weiter. Monika Heinold sollte endlich aus der Vergangenheit lernen und dem Ausgabenwahn ihrer schwarz-grünen Ministerkollegen Einhalt gebieten."

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  • 25.04.2023

    Heiner Garg: Krankenhäuser brauchen eine vollständige Refinanzierung für den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst!

    Anlässlich der Mitteilung der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein zur massiven Kostenbelastung der Kliniken aufgrund der erzielten Einigung über einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Die Einigung zum Tarifabschluss im öffentlichen Dienst begrüße ich auch und gerade im Hinblick auf die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich ausdrücklich. Die Krankenhäuser sind allerdings durch diesen Tarifabschluss mit erheblich gestiegenen Personalkosten konfrontiert und stehen unter Druck, weil die Leistungen der Krankenhäuser über das System der Fallpauschalen vergütet werden. Das heißt, die Krankenhäuser können nicht einfach mal so die Preise erhöhen. Es ist daher richtig und notwendig, dass die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein auf die massive Kostenbelastung hinweist. Karl Lauterbach und Nancy Faeser stehen nun in der Verantwortung, zeitnah für die notwendige und vollständige Refinanzierung für den Tarifabschluss zu sorgen. Nur so können der Stellenabbau von wichtigen Fachkräften und unnötige Insolvenzen von Krankenhäusern vermieden werden."

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  • 27.04.2023

    Annabell Krämer: Land muss mehr Mittel für Katzenkastration bereitstellen

    Zur frühzeitig abgebrochenen Frühjahrsaktion zur Kastration von freilebenden Katzen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „In Schleswig-Holstein wurden in den letzten beiden Jahren 2.245 streunende Katzen erschossen. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet § 21 des Landesjagdgesetzes, welches es gestattet, Katzen, die sich mehr als 200 Meter vom nächsten Wohnhaus aufhalten, zu erschießen. Oft wird dies auch mit dem Schutz von Wildtieren begründet. Wir fordern die Landesregierung auf, weitere Maßnahmen zu unternehmen, die die Anzahl der Katzenabschüsse reduzieren. Insbesondere herrenlose Katzen wildern außerhalb von Wohngebieten und vermehren sich stark. Deshalb ist die seit Jahren durchgeführte Landesaktion zur Katzenkastration eine wichtige Maßnahme, um das Katzenleid zu reduzieren und die Abschüsse zu minimieren.

    Meine Kleine Anfrage an die Landesregierung hat ergeben, dass die diesjährige Frühjahrsaktion zur Kastration von freilebenden Katzen bereits nach neun statt der ursprünglich geplanten 28 Tagen abgebrochen wurde, da die Mittel vollständig ausgeschöpft waren. Diese hohe Nachfrage zeigt deutlich, dass der Bedarf an Kastrationen erheblich gestiegen ist. Es darf nicht sein, dass unnötig Katzen erschossen werden, nur weil nicht genügend finanzielle Mittel des Landes zur Kastration zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern die Landesregierung daher auf, die Herbstaktion auskömmlich zu finanzieren, damit die Population wirkungsvoll eingegrenzt und die Notwendigkeit des Abschusses seitens der Jäger langfristig verringert werden kann. Für viele Familien ist es ein großes Unglück, dauerhaft darüber in Unwissenheit zu bleiben, was aus dem eigenen Haustier geworden ist."

    Anlage:

    Kleine Anfrage_Aktion zur Kastration von freilebenden Katzen 2023.pdf

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  • 27.04.2023

    Annabell Krämer: Koalition will im Eilverfahren ein verfassungsrechtlich bedenkliches Gesetz auf den Weg bringen

    Zur heute im Finanzausschuss beschlossenen mündlichen Anhörung zum geplanten Paritätsgesetz von CDU und Grünen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „CDU und Grüne wollen ein Paritätsgesetz im Eilverfahren auf den Weg bringen, obwohl die schriftliche Anhörung massive verfassungsrechtliche Bedenken aufgeworfen hat. Mal wieder scheint die Verfassung nur eine untergeordnete Rolle bei einem Gesetzesvorhaben der Koalition zu spielen. Schon der Ukraine-Notkredit und die Grundsteuerreform stehen auf wackeligen Beinen.

    Wir haben heute im Finanzausschuss eine mündliche Anhörung zum Paritätsgesetz beantragt, der zwar zugestimmt wurde, allerdings statt der üblichen Fristen einzuhalten soll nun ein Hau-Ruck-Verfahren durchgezogen werden. Die Benennung von Experten kann nur noch heute erfolgen, weil die Anhörung noch vor dem Mai-Plenum durchgeführt werden soll. Ein sauberes parlamentarische Verfahren sieht anders aus. Das geplante Paritätsgesetz von Schwarz-Grün erschwert die Bestenauslese bei Bestellungen von Geschäftsführern, Aufsichts- und Verwaltungsräten bei öffentlichen Unternehmen und Sparkassen. Wir fordern, dass Leitungsfunktionen weiterhin unabhängig vom Geschlecht und von der Person mit der besten Qualifikation besetzt werden. 

    Wir wundern uns immer mehr, wie wenig das Interesse von Schwarz-Grün an rechtlich einwandfreien Gesetzen ist. Stattdessen bringt man lieber bedenklichen Murks auf den Weg und läuft sehenden Auges mal wieder in eine Klagewelle. Sollte das Paritätsgesetz in dieser Form beschlossen werden, werden wir auch dieses vom Wissenschaftlichen Dienst überprüfen lassen.“

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