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  • 15.12.2016

    Oliver Kumbartzky: Die Pläne der Landesregierung sind alles andere als alternativlos

    „Über 900.000 Euro am Tag bezahlen die Stromkunden für Strom aus Schleswig-Holstein, der gar nicht produziert wird. 64 Prozent der bundesweiten Abregelungen entfällt auf Schleswig-Holstein – der Mutter aller Netzengpassgebiete. Im Jahr 2015 waren das 2.934 GWh. 90 Prozent davon betrifft Windstrom.

     

    Und was macht die Landesregierung? – Sie schreibt planwirtschaftlich fest, dass aus aktuell knapp 3.100 Windkraftanlagen bis 2025 etwa 3.600 werden sollen.

     

    Dabei wird schon heute Strom in einer Größenordnung abgeregelt, die die Landesregierung bis zum Jahr 2020 an Windenergie Onshore zubauen will. Die Landesregierung plant darüber hinaus an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei und mit viel zu kurzen Abstandsregelungen. Gesundheitsschäden und Wertverluste von Immobilien werden billigend in Kauf genommen.

     

    Blicken wir nochmal knapp zwei Jahre zurück. Das OVG-Urteil vom Januar 2015 hat uns alle überrascht und es musste gehandelt werden. In Windeseile – ohne eine richtige Anhörung – wurde eine Änderung des Landesplanungsgesetzes herbeigeführt. Besonders bemerkenswert daran war, dass die CDU-Fraktion die Gesetzesänderung zusammen mit der Koalition eingebracht hat. Die Mitübernahme einer Regierungsvorlage durch die größte Oppositionsfraktion, ohne dass sie daran auch nur ein Wort mitgearbeitet hat, war sicherlich ein Novum in diesem Hohen Hause. Aber Daniel Günther hatte damals eine schlüssige Erklärung parat: Ausweislich seiner Pressemitteilung vom 28. April 2015 vertraue er Ministerpräsident Torsten Albig. Dieser hätte ein Telefonat mit ihm geführt, das eine ‚ausreichende Grundlage für diesen gemeinsamen Weg‘ sei.


    Der vertrauensvolle, gemeinsame Weg wird inzwischen schon länger nicht mehr beschritten. Offenbar telefonieren die Herren Albig und Günther nicht mehr so häufig miteinander.

     

    Aber im Ernst: Herr Ministerpräsident, dass Sie jetzt ein Anhörungsverfahren machen, ist sicher gut und richtig. Aber in Wahrheit ist es auch eine Selbstverständlichkeit.

     

    Problematisch ist aber, – und das haben Sie, Herr Günther, vor lauter Vertrauen in den Ministerpräsidenten so mitbeschlossen, – dass trotz landesplanerischer Veränderungssperre eine Ausnahmegenehmigung nach der anderen erteilt wird. Es gibt de facto kein Windkraftmoratorium. Es werden weiterhin Windkraftanlagen (WKA) vom Land genehmigt. Und zwar über die Ausnahmeregelung des § 18a Landesplanungsgesetz. Bisher sind so über 200 WKA-Genehmigungen erteilt worden und derzeit liegen Anträge für 229 weitere WKA vor, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Regionalpläne genehmigt werden könnten.


    Also auch während des bald laufenden Anhörungsverfahrens können WKA gebaut werden.

     

    Den Bürgerinnen und Bürgern wird der Eindruck vermittelt, sie könnten an den Plänen noch etwas ändern, während zugleich quasi durch die Hintertür intensiv Ausnahmegenehmigungen erteilt werden – und zwar theoretisch auch in Gebieten, die derzeit gar nicht als Vorranggebiet ausgewiesen sind oder Stand heute Vorranggebiet sind und nach der Anhörung vielleicht wegfallen. So wird das Beteiligungsverfahren ja mehr oder weniger torpediert.

     

    Wir Freie Demokraten fordern, dass vor dem Hintergrund möglicher Planungsänderungen der bisher von der Landesregierung betriebene Ausbau der Windenergie an der Bevölkerung vorbei über die Ausnahmegenehmigungen während des Anhörungsverfahrens so weit wie möglich eingeschränkt wird. Es kann nämlich nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern Einflussmöglichkeiten suggeriert werden, während gleichzeitig mithilfe von Ausnahmegenehmigungen oder Sonderregelungen Fakten geschaffen werden.

     

    Hinzu kommt: In Wahrheit stellt das Anhörungsverfahren ohnehin nur ein Minimum der Mitwirkung dar. Denn einwenden dürfen die Bürger nur abwägungserhebliche Belange. Die hat die Landesplanung von Gesetzes wegen aber ohnehin schon geprüft. Im Anhörungsverfahren können also faktisch nur fachliche Fehler der Landesplanung korrigiert werden.

     

    Ja, es ist gut, dass diese Möglichkeit besteht und hoffentlich auch intensiv von den Menschen im Land in Anspruch genommen wird. Es ist aber nicht genug. Demokratische Entscheidungen sollten akzeptiert und berücksichtigt werden – ob raumordnungsrechtlich begründet oder nicht. Es ist kein guter Zustand, wenn der Wille der Bürgerinnen und Bürger einfach als unfachlich abgetan wird.

     

    Wir alle hier wissen, dass uns die Rechtslage da wenig Spielraum gibt. Und, Herr Ministerpräsident, da trifft Sie keine Schuld und es wäre unredlich, Sie dafür in Verantwortung zu nehmen.

     

    Wahr ist aber auch, dass Ihre Bemühungen dies zu ändern, auf niedrigstem Niveau stecken geblieben sind. Tatsache ist, es hätte Wege gegeben und diese sind nicht beschritten worden.

     

    Sie haben Recht, der Gesetzentwurf der Union, den wir heute diskutieren, gehört ganz sicher nicht dazu. Das hat die Anhörung in großer Deutlichkeit ergeben. Es handelt sich nicht, Herr Günther, um juristische Kunst, sondern mehr oder weniger um die Manifestierung des Status quo. Insofern – und das sollte man an dieser Stelle auch mal sagen dürfen – ist die öffentliche Darstellung Ihres Gesetzentwurfs auch ein wenig irreführend gewesen. Zumal es gar nicht um Mitbestimmung, sondern nur um eine Form der Beteiligung geht.

     

    Fakt ist und bleibt aber, Herr Ministerpräsident: Sie haben Ihren Ankündigungen keine Taten folgen lassen.

     

    Und die mangelnde Berücksichtigung des Bürgerwillens bei der Ausweisung der Vorrangflächen ist einer der entscheidenden Makel, an dem Ihre gesamten Pläne leiden und der letztlich das Gelingen der Energiewende nachhaltig zu gefährden droht.

     

    Der andere Punkt: Ihre Pläne sind – anders als Sie es immer darstellen – keineswegs alternativlos. Sie weisen zwei Prozent der Landesfläche aus.

     

    Dabei ist das erstens rechtlich nicht notwendig: In der Rechtsprechung wurden recht kleine Flächenanteile als ausreichend angesehen – sogar weniger als ein Prozent. Jedenfalls wurden Konzentrationsflächenplanungen nur höchst selten für unwirksam erklärt, weil die ausgewiesenen Flächen flächenmäßig zu klein waren.

     

    Zweitens wissen Sie in Wahrheit gar nicht, wie viel Prozent der Landesfläche heute schon beansprucht wird (siehe Drs. 18/4419). Wenn Sie also immer sagen, Sie halten 98 Prozent des Landes frei, dann ist das eine ziemlich kühne Behauptung.

     

    Und drittens, der wichtigste Punkt: Ihre Pläne sind auch aus energie- und klimapolitischen Gründen nicht alternativlos.

     

    Sie ignorieren das Potenzial von Repowering. Wir haben hier schon mehrfach hingewiesen, dass ein Mehr an Repowering ein Weniger an neuem Zubau ausgleichen kann. Wir haben deshalb erweiterten Bestandsschutz für alle Bestandsanlagen gefordert, nach dem Repowering grundsätzlich immer zulässig sein soll, wenn dafür mindestens zwei Anlagen abgebaut werden.

     

    So schützt man die wirtschaftlichen Interessen der Anlagenbetreiber, ältere Anlagen durch effizientere neue Anlagen zu ersetzen.

     

    Und noch viel wichtiger: So wird die Möglichkeit einer umfassenden Flurbereinigung geschaffen. Wir würden Wildwuchs abbauen und die Verspargelung reduzieren.

     

    Die Landesregierung will dies offensichtlich ausdrücklich nicht.

     

    Genauso ignoriert die Landesregierung die Chancen durch Offshore-Anlagen. Es ist ja richtig, dass Offshore-Windenergie heute oft teuer ist als Windkraft Onshore. Klar ist aber auch, dass sich dies schon sehr bald ändern könnte. Und Fakt ist, dass Windkraftanlagen in Nord- und Ostsee effizienter und bürgerverträglicher sind als Anlagen an Land.

     

    Sie sehen also, es geht anders. Dafür steht die FDP. Ein moderater, ein flexibler Ausbau an Land, der sich an den tatsächlichen Netz- und Speicherkapazitäten orientiert.

     

    Und bevor Sie jetzt alle hyperventilieren und uns mit Ihrem beliebten Vorwurf belegen, wer den Ausbau an der Windenergie an Land einschränken will, spricht sich automatisch dafür aus, das die Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein länger laufen, will ich Ihnen eines sagen: Wir sagen nicht, dass wir keinen Ausbau an Land mehr wollen. Wir sagen, dass wir einen anderen, klügeren Ausbau wollen. Einen synchronisierten Ausbau mit Augenmaß und kein Ausbau ins Blaue hinein. Das ist der feine Unterschied.

     

    Also hören Sie auf, andere Meinungen mit solchen Anwürfen als umweltfeindlich und damit quasi unmoralisch zu ächten.

     

    Machen Sie sich lieber ehrlich. Sie alle hier wissen genau, das jede neue Windkraftanlage keinen Einfluss auf den CO2-Ausstoß hat, solange dieser durch den Emissionshandel über noch geltende Zertifikate geregelt ist. Das hat die Landesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage selber zugegeben. In dem Moment, in dem die Ausgabenmenge verknappt ist, – was aus Klimaschutzgründen zweifelsohne der richtige Weg ist – können wir gerne wieder reden. Jetzt müssen wir uns aber an den heutigen Rahmenbedingungen orientieren.

     

    Und Sie wissen auch alle um das Problem der Volatilität des Windstroms. Die installierte Nennleistung aller WKA in Schleswig-Holstein beträgt zwar 6,5 GW, die tatsächlich eingespeiste Leitung aufgrund der Abhängigkeit vom Wind ist aber viel niedriger. Deshalb kann man 27,6 TWh Windstrom übers Jahr nicht mit 27,6 TWh Atomstrom vergleichen. Das Problem der Volatilität des Windstroms würde übrigens durch den Netzausbau nur verteilt, nicht aber gelöst. Fakt ist deshalb, dass jedenfalls in einer Übergangszeit noch regelbare Gaskraftwerke notwendig sind, um das Stromsystem zu stabilisieren.

     

    Hören Sie also mit Ihrer strategischen Etikettierung auf, um alle Kritiker Ihrer Pläne schon als Person zu diskreditieren, sondern entwickeln Sie Argumente. Dann bin ich mir sicher, dass wir auch gemeinsame Wege finden können. 


    Um es zusammenzufassen: Statt einer Energiewende mit der Brechstange und an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei, brauchen wir eine Windenergiepolitik, die sich an den vorhandenen Netzkapazitäten orientiert, auf Bestandsflächen Repowering erlaubt und so eine längst überfällige Flurbereinigung ermöglicht. So lassen sich auch größere Abstände von bis zu 7 x H realisieren.


    Größere Abstände und echte Bürgermitbestimmung sind nämlich unerlässlich. Die Tatsache, dass es immer mehr Bürgerinitiativen gibt und jetzt sogar zwei Volksinitiativen am Start sind, zeigt, dass Sie, Herr Ministerpräsident, in den letzten Monaten Windkraftbefürworter zu Windkraftkritikern gemacht haben. Und dass Sie mit ihren Repowering-Regeln auch noch die Regionen, in denen die Windenergie sehr akzeptiert ist, gegen sich aufbringen, dokumentiert das Totalversagen Ihrer Landesregierung in der Energiepolitik. Dieses Trauerspiel muss im Mai 2017 beendet werden.“

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  • 15.12.2016

    Christopher Vogt: Das rot-grüne Versagen in der Verkehrspolitik schadet unserem Bundesland

    „Trotz der anderslautenden Beteuerungen des Verkehrsministers wurde erneut sehr deutlich, dass die Zusammenarbeit zwischen Robert Habeck und ihm überhaupt nicht funktioniert. Hier ziehen zwei Minister am selben Strang – allerdings in die entgegengesetzte Richtung. Mir sind die persönlichen Animositäten innerhalb des Kabinetts herzlich egal, aber mich ärgert, dass das rot-grüne Versagen in der Verkehrspolitik unserem Bundesland schadet. Das ist nicht hinnehmbar und wird hoffentlich am 7. Mai ein Ende finden.

     

    Ich finde es wirklich dreist, dass Minister Meyer fast zwei Monate abwartet, bis er es für nötig erachtet, den Landtag und die Öffentlichkeit über die erneuten Verzögerungen zu unterrichten. Bei dieser Landesregierung passieren ständig vermeidbare Fehler bei der Planung der Verkehrsprojekte und dann will es hinterher immer niemand gewesen sein. Wenn der Ministerpräsident die Verzögerungen für ‚geringfügig‘ erklärt und der Verkehrsminister darauf verweist, dass die von ihm genannten Termine ja eh immer nur ‚best case‘-Szenarien seien, muss sich diese Landesregierung nicht wundern, wenn man sie in der Verkehrspolitik nicht mehr ernstnimmt.

     

    Habecks Ministerium muss sich vorwerfen lassen, dass es zu lange für die benötigte Stellungnahme gebraucht hat. Immerhin wurde dies auch an das Verkehrsministerium kommuniziert. Der Verkehrsminister hatte dies lediglich zur Kenntnis genommen, um dann später zu versuchen, Habeck die gesamte politische Verantwortung zuzuschieben. Das ist schon ein erstaunlicher Umgang miteinander.

     

    Bereits im vergangenen Jahr hatte es bei der Verzögerung der A20-Realisierung durch einen verlassenen Adlerhorst zwischen Habeck und Meyer mächtig geknallt. Damals hatte der Ministerpräsident seine Minister zur Gründung eines ‚Ad-hoc-Lenkungsausschuss‘ verdonnert, damit solche Kommunikationspannen nicht mehr vorkommen. Jetzt ist endgültig klar geworden, dass dies überhaupt nichts gebracht hat. Mit diesen beiden Ministern kommen die großen Verkehrsprojekte des Landes einfach nicht voran.“

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  • 15.12.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Reform stärkt die Unabhängigkeit der Verfassungsrichter

    „Die Einführung einer zwölfjährigen Amtszeit ohne Wiederwahlmöglichkeit stärkt die Unabhängigkeit der Verfassungsrichter. Das ist exakt die Regelung, die es auch beim Bundesverfassungsgericht gibt. Dort hat sie sich seit langem bewährt. Es ist nur folgerichtig, dass wir sie auch für unser Landesverfassungsgericht übernehmen.

     

    Die Reform nimmt den Richterinnen und Richtern die Ungewissheit, ob ihr Handeln in einer ersten, kürzeren Wahlperiode Einfluss auf ihre Chancen zur Wiederwahl haben könnte.

     

    Die geplante Änderung kann so einer – möglicherweise lediglich unbewussten – Beeinflussung der Entscheidungsfindung entgegenwirken.

     

    Daneben enthält der vorliegende Gesetzentwurf weitere sinnvolle Änderungsvorschläge.

     

    Das Nachrücken des Stellvertreters eines Verfassungsrichters bei dessen Ausscheiden wird künftig auch ohne erneute Wahl durch den Landtag möglich sein. Dies dient der Kontinuität der Arbeit des Landesverfassungsgerichts und stärkt damit die Unabhängigkeit des Gerichts.

     

    Als dritte Änderung wird nach dieser Reform schließlich auch die Wahl von Nichtrichtern zum Gerichtspräsidenten ermöglicht. Auch das ist nach meiner Auffassung ein sinnvoller Vorschlag. Auch dafür gibt es übrigens Beispiele und Vorbilder aus anderen Verfassungsgerichten, nicht zuletzt beim Karlsruher Bundesverfassungsgericht.

     

    Den Gesetzentwurf der Piraten-Fraktion halten wir nicht für sinnvoll. Eine öffentliche Ausschreibung für die Richterämter im Landesverfassungsgericht würde zwangsläufig zu einer Art Wahlkampfsituation führen, und das halte ich nicht für angemessen.

     

    Ich halte es auch für wenig wahrscheinlich, dass sich geeignete Bewerberinnen oder Bewerber allein durch eine öffentliche Ausschreibung ausfindig machen ließen – erst recht nicht angesichts der im Grunde doch ‚überschaubaren‘ schleswig-holsteinischen Verhältnisse.

     

    Die Initiative der Piraten erweckt den Anschein besonderer Transparenz, ist in dieser Hinsicht aber nicht mehr als das, was der Kinderbuchautor Michael Ende einmal in seinen Bilderbüchern über Jim Knopf und Lukas, den Lokomotivführer, geschildert hat: ein ‚Schein-Riese‘: Je näher man bei der Betrachtung an ihn herankommt, desto stärker schrumpft er zusammen.“

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  • 15.12.2016

    Christopher Vogt: Schleswig-Holstein muss zur digitalen Vorzeigeregion werden

    „Es ist gut, dass die Landesregierung nun auch ihre Vorstellungen zur Digitalen Agenda für unser Bundesland vorgelegt hat. Es ist allerdings sehr bedauerlich, dass dies so lange gedauert hat und nun erst kurz vor Ende der Wahlperiode geschieht.

     

    Sei es drum. Ende 2016 ist zwar sehr spät, aber es muss ja auch nicht schaden, dass dieses wichtige Thema dadurch im Wahlkampf noch einmal erheblich an Bedeutung gewinnen wird. Es ist ja schließlich auch ein ganz entscheidendes Zukunftsthema, wie wir diesen Prozess politisch begleiten. Aus meiner Sicht hat die Landesregierung grundsätzlich die richtigen Handlungsfelder identifiziert. Es gibt viele Überschneidungen mit unseren Vorschlägen, über die wir im November an dieser Stelle debattiert haben.

     

    Wie immer im Leben geht es um Chancen und Risiken. Für Schleswig-Holstein sieht meine Fraktion bei der zunehmenden Digitalisierung mehr Chancen als Risiken. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Land endlich in die Puschen kommt und die große Herausforderung auch tatsächlich annimmt, den unaufhaltbaren Digitalisierungsprozess politisch zu gestalten.

     

    Meine Fraktion wünscht sich mehr politischen Ehrgeiz beim Thema Digitalisierung. Der Landesregierung mangelt es an Mut und Engagement. Wir möchten Schleswig-Holstein zu einer digitalen Vorzeigeregion in Europa machen. Auch wenn bisher nicht alles schlecht ist, ist unser Bundesland davon noch sehr entfernt. Wenn das Land so wenig investiert wie aktuell, wird das auch nichts werden. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, bedarf es aber natürlich nicht nur deutlich mehr Investitionen, z.B. in die Bildungsinfrastruktur, in die Wissenschaft, die Fort- und Weiterbildung und die digitalen Netze. Es muss auch um einen Kulturwandel gehen, den man nicht einfach politisch verordnen kann. Das geht nur im Zusammenspiel mit den verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren. Das Land sollte der Entwicklung aber nicht hinterherlaufen, sondern versuchen voranzugehen.

     

    Wenn wir sagen, dass wir Schleswig-Holstein zu einer Vorzeigeregion machen wollen, dann tun wir das nicht, weil das Thema einen vielleicht irgendwie modern wirken lässt oder weil die Digitalisierung ein Selbstzweck wäre. Man muss die konkreten Vorteile für die Menschen sehen und natürlich die Risiken minimieren. Wir sehen einfach die Chance, dass unser Bundesland dadurch zu anderen, bisher erfolgreicheren Regionen aufschließen könnte und das Leben der Bürgerinnen und Bürger an vielen Stellen besser werden kann.

     

    Ich kann aber auch verstehen, dass die Geschwindigkeit, mit der die Digitalisierung mittlerweile voranschreitet, vielen Menschen schon fast Angst macht. Vor allem die Sorge vieler Menschen um den Arbeitsplatz muss man sehr ernst nehmen. Es werden mit Sicherheit Jobs wegfallen und auch Berufe verschwinden. Es werden aber auch viele neue Berufe und auch viele neue Jobs entstehen. Die Aufgabe der Landesregierung ist es, für möglichst gute Rahmenbedingungen zu sorgen, dass diese Jobs hier bei uns und nicht in Asien oder Nordamerika entstehen.

     

    Und ich verstehe deshalb z.B. auch nicht, dass das Industriebündnis nicht vorankommt und auch hier kurz vor der Wahl noch nichts Konkretes vorliegt. Herr Wirtschaftsminister, man hat leider nicht den Eindruck, dass sie das ernsthaft vorantreiben. Das Thema ist aus meiner Sicht viel zu wichtig, um daraus nur ein Feigenblatt für den Wahlkampf zu machen.

     

    Wir haben zwar mittlerweile eine Ahnung, wohin die Reise bei der Digitalisierung gehen könnte, aber in Wahrheit wissen wir das ja alle nicht so richtig. Ich bin mir aber zumindest relativ sicher, dass die hohe Lebensqualität in Schleswig-Holstein ein immer bedeutenderer Standortfaktor wird. Man kann durch die technischen Möglichkeiten zukünftig immer einfacher hier leben, auch wenn die Kollegen oder die Kunden ganz woanders sitzen.

     

    Voraussetzung dafür ist allerdings ein beschleunigter Ausbau der digitalen Netze. Wie schon im November geklärt: Die Koalition klopft sich hier gern selbst für etwas auf die Schulter, wofür sie eigentlich kaum etwas kann. Es ist richtig, Schleswig-Holstein steht im bundesweiten Vergleich beim Breitbandausbau gut da. Den regionalen Versorgern sei Dank! Im internationalen Vergleich hinken wir aber leider extrem hinterher. Das Back-Bone-Konzept der Landesregierung für die Gegenden, in denen der privatwirtschaftliche Breitbandausbau nicht attraktiv ist, finde ich grundsätzlich richtig. Entscheidend ist aber, dass man sich da tatsächlich nicht mit privaten Anbietern ins Gehege kommt. Für diesen Bereich sind auch deutlich mehr Bundes- und Landesmittel erforderlich, damit ländliche Gegenden in den nächsten Jahren nicht abgehängt werden.

     

    Beim mobilen Surfen mangelt es in Deutschland an Wettbewerb. Deshalb muss man hierzulande viel Geld für wenig Datenvolumen zahlen. Das Land sehen wir aber vor allem in der Verantwortung, dass Thema öffentliches WLAN voranzubringen. Aus diesem Grund hatten wir Ihnen 2,5 Millionen Euro für öffentlich zugängliches WLAN an allen Gebäuden und Liegenschaften des Landes und zur Unterstützung von Freifunk-Initiativen vorgeschlagen. Leider hat die Mehrheit diesen Vorschlag abgelehnt. Die Landesregierung will jetzt erst einmal ein Konzept erarbeiten. Dies macht deutlich, dass die Landesregierung hier bisher geschlafen hat. Nahezu flächendeckendes WLAN wird erst kommen, wenn endlich das Problem der sogenannten Störerhaftung zufriedenstellend gelöst wird. Das muss endlich passieren. Ich denke, da sind wir uns weitestgehend einig.

     

    Die Digitalisierung bietet auch viele Chancen bei den Themen Bildung, Verwaltung, Mobilität oder auch bei der öffentlichen Sicherheit. Für Schleswig-Holstein von besonderer Bedeutung ist das Thema Gesundheit: Die medizinische Versorgung im ländlichen Raum kann durch den technischen Fortschritt wohl schon in wenigen Jahren deutlich verbessert werden. Hier sollte das Land dem Universitätsklinikum zusätzliche Gelder zur Verfügung stellen, um dies gezielter voranzutreiben.

     

    Die Digitalisierung sorgt für sehr viel gesetzgeberischen Handlungsbedarf: Da ist z.B. beim Thema europäischer Binnenmarkt noch sehr viel Luft nach oben. Wir sprechen uns auch konsequent für die Gewährleistung der Netzneutralität aus und klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die die schwarz-rote Bundesregierung beschlossen hat. Den besten Datenschutz hat man ja, wenn Daten gar nicht erst gesammelt und gespeichert werden. Es bereitet uns große Sorgen, dass mit diesen von uns allen gesammelten Vorratsdaten Missbrauch betrieben werden könnte – und da meine ich nicht in erster Linie unsere staatlichen Institutionen, sondern Kriminelle, die sich Zugang zu diesen sensiblen Daten verschaffen könnten. Ich sehe die aktuelle Bundesregierung da auf dem völlig falschen Weg. Sie schützt nicht die Privatheit der Bürger. Sie gefährdet sie.

     

    Wie reformbedürftig unser bisheriges Recht ist, zeigt z.B. auch die Digitalisierung der Hochschulen. Da gibt es datenschutzrechtliche Probleme bei der Übertragung von Veranstaltungen im Internet. Da gibt es urheberrechtliche Probleme bei den digitalen Medien. Da gibt es verfassungsrechtliche und auch personalrechtliche Probleme, wenn man meint, man könnte die Digitalisierung der Lehre verordnen. All diese rechtlichen Herausforderungen wird man in den nächsten Jahren anpacken müssen.

     

    Wenn wir die Arbeitsplätze der Zukunft in Schleswig-Holstein haben wollen, dann brauchen wir auch neue Unternehmen, die diese schaffen können. Es gibt eine aktive Gründerszene an verschiedenen Orten in Schleswig-Holstein. Das ist sehr erfreulich. Dennoch ist Schleswig-Holstein im Bereich der Startups noch immer ein Entwicklungsland. Die Zahl der Existenzgründungen ist in den letzten Jahren insgesamt viel zu niedrig.

     

    Wir haben Ihnen eine Reihe an Vorschlägen vorgelegt, wie man dies ändern könnte. Leider konnten wir sie damit nicht überzeugen. Wir bleiben aber dabei: Wir wollen Schleswig-Holstein zum Gründerland Nr. 1 machen. Es muss z.B. um bessere Finanzierungsmöglichkeiten gehen, mehr Vernetzung und Technologietransfer, weniger Bürokratie und insgesamt ein sehr gründerfreundliches Klima. Dazu muss auch gehören, in den Schulen die Themen Wirtschaft, Selbständigkeit und Unternehmertum durch eine stärkere Einbindung von Menschen aus der Praxis besser zu vermitteln.

     

    Apropos Schulen: Die Vermittlung von Medienkompetenz wird immer wichtiger – nicht nur in den Schulen, aber dort natürlich ganz besonders. Wir wollen auch, dass die Schülerinnen und Schüler bereits in den Grundschulen spielerisch an Programmiersprachen herangeführt werden. Eine große Herausforderung wird dabei die Aus- und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer darstellen. Ich bin der Meinung, dass die zunehmende Digitalisierung uns sehr deutlich vor Augen führt, dass eine der wichtigsten bildungspolitischen Projekte der nächsten Wahlperiode eine umfangreiche MINT-Offensive sein muss!

     

    Das Ende der Wahlperiode ist quasi schon in Sichtweite. Dennoch sollten wir die vorliegenden Vorschläge in einer Anhörung näher beleuchten lassen und uns sehr ernsthaft damit beschäftigen. Ich finde, eine möglichst breite gesellschaftliche Diskussion ist bei diesem wichtigen Thema absolut angemessen.“
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  • 14.12.2016

    Dr. Heiner Garg: Wir müssen den Substanzverzehr in unserer Infrastruktur endlich stoppen

    „Die jetzt veröffentlichte Landesentwicklungsstrategie der Staatskanzlei ist ein leuchtendes Beispiel für die verschrobene Selbstwahrnehmung dieser Landesregierung. Es wird ein zukünftiges Schleswig-Holstein beschrieben, dass es jedenfalls mit der Finanzpolitik dieser Landesregierung niemals geben wird. Wer den Substanzverzehr der Infrastruktur so energisch vorantreibt wie Rot-Grün-Blau, der sorgt dafür, dass den kommenden Generationen ein riesiger Schuldenberg in unseren Straßen, Brücken, Schulen und Krankenhäusern hinterlassen wird, der kaum mehr politische Handlungsmöglichkeiten zulässt. So geht man nicht mit seinem ‚Lieblingsland‘ um!

     

    Wir wollen den Substanzverzehr in der Infrastruktur endlich stoppen. Wir wollen die Landesstraßen innerhalb von zehn Jahren vollständig sanieren. Wir wollen Sonderprogramme für den Erhalt von Brücken, Schulen und Krankenhäusern auflegen. Nur durch eine engagierte Infrastrukturpolitik wird es gelingen, für Wachstum zu sorgen und künftigen Wohlstand zu sichern.

     

    Im Bereich der frühkindlichen Bildung wollen wir die Eltern durch eine Deckelung der Beiträge vor zu hohen Kosten bewahren. So wollen wir diesen Betrag im U3-Bereich bei maximal 200 Euro, im Ü3-Bereich bei maximal 150 Euro festschreiben. Das ist ein fairer Einstieg in das über die Fraktionsgrenzen hinweg ausgerufene Ziel, schrittweise in die Beitragsfreiheit zu kommen – und nicht das 100-Euro-Geschenk von Grüßonkel Albig, das aus systematischen Gründen irgendwann wieder zurückgenommen werden muss.

     

    Wir wollen den Rechtsstaat stärken. Deshalb brauchen wir mehr Polizeibeamtinnen und -beamte. Wie brauchen eine Verbesserung der sächlichen Ausstattung – vor allem wollen wir der Landespolizei mobile Endgeräte zur Verfügung stellen, die Erschwerniszulage erhöhen.

     

    Wir wollen die Anwohnerinnen und Anwohner von den Straßenausbaubeiträgen entlasten. Offensichtlich scheitert die von dieser Koalition eingeführte Zwangsbeteiligung an der Akzeptanz der Anwohnerinnen und Anwohner, die durch diese Regelung zum Teil finanziell überfordert werden. Wir wollen diese hierfür zusätzlich erforderlichen Mittel über den Finanzausgleich den Kommunen zukommen lassen. Die Menschen vor Ort haben es nicht verdient, dass sie durch falsche landespolitische Entscheidungen in finanzielle Nöte kommen.

     

    Der Landesrechnungshof erklärte jüngst, diese Landesregierung habe den höchsten Ausgabenanstieg in 20 Jahren zu verantworten. Es muss endlich Schluss damit sein, dass Geld kommender Generationen schlicht verpulvert und nicht in die Sanierung der Infrastruktur gesteckt wird.“

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  • 13.12.2016

    Dr. Heiner Garg: Bloßes Beschreiben genügt nicht

    „Die Hunderttausenden Euro Steuermittel, die insbesondere der Chef der Staatskanzlei in sein literarisches Lebenswerk gesteckt hat, wären in unsere Schulen, Straßen oder digitale Infrastruktur besser investiert gewesen. Wer glaubt, durch bloßes Beschreiben des eigenen Wollens könne die Welt verändert werden, der hat sich in einer beängstigenden Art und Weise von der Lebenswirklichkeit entfernt.

     

    Diese Landesregierung beschreibt mit dieser Landesentwicklungsstrategie das zukünftige Schleswig-Holstein, das es unter dieser Landesregierung niemals geben wird.“

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  • 13.12.2016

    Heiner Garg: Krankenhausplan offenbart neuen Tiefpunkt in der Gesundheitspolitik

    „Die nicht vorhandene Gesundheitspolitik der amtierenden Landesregierung durch die völlig unsichtbar gebliebene Gesundheitsministerin findet einen erneuten Tiefpunkt in dem heute vorgestellten ‚neuen’ Krankenhausplan. Es wäre die Aufgabe von Ministerin Alheit gewesen, den Krankenhausplan auf aktuelle Entwicklungen hin anzupassen. Dieser Aufgabe kommt die Ministerin nicht nach, obwohl sie sich schon ein Jahr länger Zeit genommen hat, den Plan zu überarbeiten, als eigentlich vorgesehen war. Ministerin Alheit hat ganz offensichtlich keine Vorstellung davon, wie sie die Krankenhausstruktur zukunftsfähig gestalten will und zeigt damit ihr Desinteresse an medizinischen Versorgungsfragen.

    Wo bleiben konsequente Antworten auf die zentralen Fragen - wie viel Zentralisierung und Spezialisierung braucht Schleswig-Holstein? Welche besonderen Bedürfnisse haben Menschen im ländlichen Raum? Wie versorgen wir eine älterwerdende Bevölkerung? Wie soll dauerhaft eine gut strukturierte und vernetzte Versorgung bei zurückgehenden Arztzahlen gesichert werden?

     

    Aber wahrscheinlich ist es besser, dass Ministerin Alheit ernstzunehmende Antworten auf diese Fragen schuldig bleibt. So kann sie immerhin nichts kaputtmachen. In der kommenden Legislaturperiode wird Gesundheitspolitik wieder eine zentrale Rolle spielen damit die dauerhafte Sicherung der Bevölkerung mit medizinischen Leistungen gelingt. Dass hierbei das UKSH eine besondere Rolle einnimmt, steht außer Frage. Der Rahmen der medizinischen Leistungserbringung ist jedoch ausschließlich unter versorgungspolitischen Aspekten zu definieren. Hierbei schließt Versorgungspolitik insbesondere die besonderen Herausforderungen an ein Universitätsklinikum ein, wie die Ausbildung oder Diagnostik und Behandlung sehr seltener Erkrankungen.“

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  • 12.09.2018

    Kay Richert: Große Mehrheit für die Legalplanung

    Anlässlich der mehrheitlichen Zustimmung zum Jamaika-Antrag zur Legal-planung im Wirtschaftsausschuss erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:


    „Schleswig-Holstein sendet ein klares Signal nach Berlin: Die Zweigleisigkeit zwischen Niebüll und Klanxbüll muss schnellstmöglich realisiert werden. Um Planung und Bau zu beschleunigen, hat die Jamaika-Koalition den zweiglei-sigen Ausbau daher als Projekt zur Erprobung der Legalplanung durch den Bund vorgeschlagen. Der entsprechende Antrag fand heute im Wirtschafts-ausschuss eine breite Mehrheit und wurde dem Landtag zur Annahme emp-fohlen. Wir freuen uns dabei, dass die Legalplanung parteiübergreifend un-terstützt wird.
    Die Zustände auf der Marschbahn sind schon viel zu lange ein Desaster. Jetzt muss der Bund endlich aufwachen und den zweigleisigen Ausbau in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans hochstufen. Alles andere wäre unverständlich.“

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  • 12.12.2016

    Christopher Vogt: Verkehrsprojekte kommen mit dieser Landesregierung nicht voran

    „Kein relevantes Verkehrsprojekt kommt bei dieser Landesregierung richtig voran. Die Verzögerungen bei der Fehmarnbeltquerung sind peinlich für die Landesregierung und schädlich für die Entwicklung unseres Bundeslandes. Planungspannen und verschleppte Verfahren sind ja mittlerweile schon feste Bestandteile des Markenkerns von Rot-Grün-Blau. Zum Glück wird dieser Koalition am 07. Mai durch den Souverän wohl das Vertrauen entzogen. Die Koalition hat es über viereinhalb Jahre nicht geschafft, bei diesem wichtigen Projekt eine gemeinsame Linie zu finden. Nicht einmal innerhalb der SPD-Landtagsfraktion ist dies der Fall. Da muss sich niemand wundern, wenn Minister Meyer einmal mehr mit schlechten Ausreden an die Öffentlichkeit geht.

     

    Wir erneuern auch unsere Forderung nach einer Reform des Planungsrechts. Die extrem hohe Zahl an Einwendungen auf der deutschen Seite ist absolut aberwitzig. Gegen berechtigte Einwendungen von betroffenen Anwohnern ist überhaupt nichts einzuwenden. Deren Interessen müssen bestmöglich berücksichtigt werden. Die konzertierte Aktion der Projektgegner macht aber sehr deutlich, dass unser Planungsrecht ein Verhinderungsrecht ist. Bei den allermeisten Einwendungen geht es ja nicht darum, das Projekt zu verbessern, sondern darum, es zu verzögern und am Ende zu verhindern.“

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  • 09.12.2016

    Oliver Kumbartzky: Mitbestimmung und größere Abstände sind unerlässlich

    „Die Forderung nach verbindlicher Bürgermitbestimmung ist zweifelsohne richtig und wird von der FDP-Fraktion auch ausdrücklich unterstützt. Die Landesregierung ist leider entgegen den Ankündigungen von Ministerpräsident Albig bis heute untätig geblieben. Der Bürgerwille wird von Rot-Grün-Blau bei der Umsetzung selbstbestimmter politischer Zielvorgaben offensichtlich als hinderlich angesehen.

     

    Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die in der Volksinitiative niedergeschriebenen Regelungen erheblichen rechtlichen Bedenken begegnen, die man nicht einfach ignorieren kann. Besser wäre es aus unser Sicht, alle Vorschläge zur Bürgerbeteiligung bei der Ausweisung von Windvorrangflächen vorab dem Landesverfassungsgereicht zur Begutachtung vorzulegen. So würde man keine Erwartungen wecken, die man später enttäuschen müsste.

     

    Neben einer verbindlichen Bürgerbeteiligung spricht sich die FDP-Landtagsfraktion für größere Abstande zwischen Wohnhäusern und Windkraftanlagen aus. So haben wir im Landtag schon mehrfach einen Abstand von 7H zum Innenbereich gefordert.“

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  • 08.12.2016

    Christopher Vogt: Union will den Autofahrern noch tiefer in die Tasche greifen

    „Es wird immer deutlicher, was für einen Murks die Regierungschefs mit ihrem Beschluss zur Gründung einer Bundesautobahngesellschaft fabriziert haben. Es ist offensichtlich, dass für die Union dabei gar nicht die Effizienz bei der Verkehrsverwaltung im Vordergrund steht. CDU und CSU geht es in erster Linie darum, mit dem neuen System aus PKW-Maut und Autobahngesellschaft den Autofahrern noch tiefer in die Tasche greifen zu können als bisher schon. Es steht zu befürchten, dass wichtige Verkehrsprojekte wie die A20 durch das Bund-Länder-Gerangel um Zuständigkeiten und Personal in den nächsten Jahren noch weiter verzögert werden. Das darf auf gar keinen Fall passieren.

     

    Entweder kommt man nun gemeinsam zu der Einsicht, dass dieses Modell nicht zielführend ist, oder Bund und Länder einigen sich zügig auf eine halbwegs vertretbare Lösung, die dann auch möglichst schnell umgesetzt werden muss. Alles andere wäre mit Blick auf die ohnehin schon verunsicherten Mitarbeiter des Landesbetriebes und die zügige Realisierung von A20 und anderen Projekten verantwortungslos.“

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  • 06.12.2016

    Christopher Vogt: Wir brauchen eine Kostenbremse und ein Beschleunigungsprogramm beim Wohnungsbau

    „In den Ballungsgebieten des Landes brauchen wir dringend mehr bezahlbaren Wohnraum. Es kann aber nur ein kleiner Baustein in einem Gesamtkonzept sein, Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau an die Wohnungswirtschaft durchzuleiten. Die Wohnungsbaupolitik der Landesregierung springt leider wieder einmal viel zu kurz und wirkt unter dem Strich sogar kontraproduktiv. Die Landesregierung muss endlich begreifen, dass sie vor allem die privaten Vermieter und Bauherren unterstützen muss, weil man nur so das eigentliche Problem lösen kann. Nur deutlich mehr Wohnraum in den stark nachgefragten Regionen wird die Wohnkosten dort bezahlbar machen.

     

    Anstatt vollmundig Geld des Bundes zu verteilen, sollte das Land damit aufhören, das Bauen und Wohnen immer teurer zu machen. Der größte Kostentreiber beim Wohnungsbau ist durch immer höhere Steuern und Abgaben sowie bürokratische Auflagen schließlich der Staat. Rot-Grün-Blau hat z.B. die Grunderwerbsteuer auf ein bundesweites Rekordniveau erhöht und damit das Problem massiv verschärft. Deshalb schlagen wir vor, die Grunderwerbsteuer in einem ersten Schrift für den erstmaligen Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie bis 500.000 Euro abzuschaffen. Das würde jungen Familien sehr helfen und dazu beitragen, dass sich die Situation in den stark nachgefragten Gegenden entspannt.

     

    Zudem fordern wir bei der Förderung die Gleichstellung von Neu- und Bestandsbauten, um auch für Privatpersonen Anreize zu schaffen. Sinnvoll wäre es zudem, die Wohnraumförderung für eine Umnutzung des Gebäudebestands auszudehnen. So könnten vor allem Dachgeschosse oder Büroräume in Wohnraum umgewandelt werden. Dies hätte nicht nur den Vorteil, dass der Leerstand in Innenstädten verringert würde, sondern würde auch innerhalb gut erschlossener Lagen zusätzlichen Wohnraum schaffen.

     

    Statt einer Mietpreisbremse, die Investoren abschreckt und im Zweifel vor allem den solventen Mietern hilft, braucht das Land eine Kostenbremse und ein Beschleunigungsprogramm beim Wohnungsbau. In einem breiten Bündnis mit den Kommunen, den Wohnungsunternehmen und -verbänden sollte die Landesregierung dafür sorgen, dass vor allem im Bereich der Zentren deutlich mehr Gebiete zur Schaffung neuen Wohnraums ausgewiesen, Baugenehmigungen schneller erteilt und unnötige Bürokratie konsequent abgebaut werden. Hohe Immobilienpreise und hohe Mieten entstehen in Bereichen mit hoher Nachfrage und geringem Angebot. Aus diesem Grund muss klar sein, dass nur zusätzliches Angebot für den benötigten bezahlbaren Wohnraum sorgen kann. Wir erwarten von der Landesregierung auch, dass sie sich auf der Bundesebene gegen unnötige Bürokratie einsetzt und Anreize zur Stimulierung des Wohnungsbaus anregt, z.B. die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung auf Wohnimmobilien.“

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  • 06.12.2016

    Wolfgang Kubicki: Rechtsstaat darf nicht durch politische Opportunität ausgehebelt werden

    „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist so richtig, wie es erwartbar war. Auch wenn der Atomausstieg in der Sache zweifelsohne notwendig war, darf der Rechtsstaat nicht durch politische Opportunität ausgehebelt werden. Wir haben daher schon 2011 darauf hingewiesen, dass ein Atomausstieg ohne Entschädigungsregelungen nicht gehen wird.

     

    Demokratisch legitimierte Politikwechsel müssen unbestritten jederzeit möglich sein und dürfen auch nicht durch das rechtsstaatliche Kontinuitätsgebot oder private Dispositionen verhindert werden. Wer aber abrupt, wenn auch richtigerweise, die Rahmenbedingungen verändert, so nun auch das Bundesverfassungsgericht, muss eben auch die schutzwürdigen Interessen der Eigentümer ausreichend beachten und entsprechende Übergangs- und Entschädigungsregelungen schaffen.

     

    Investitions- und Vertrauensschutz sind hohe Güter in einem Rechtsstaat. Insofern ist diese Entscheidung sicherlich auch wegweisend für die Energiewende.“

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  • 06.12.2016

    Oliver Kumbartzky: Windenergie an Netzkapazitäten orientieren + nicht an planwirtschaftlichen Zielen

    „Wir erwarten von der Landesregierung, dass die Prüfung der Einwände im Anhörungsverfahren gründlich und vor allem ergebnisoffen erfolgt.

     

    Vor dem Hintergrund erwartbarer Planungsänderungen muss der bisher von der Landesregierung betriebene Ausbau der Windenergie an der Bevölkerung vorbei über die Ausnahmegenehmigungen während des Anhörungsverfahrens auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. Es kann nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern Einflussmöglichkeiten suggeriert werden, während gleichzeitig mithilfe von Ausnahmegenehmigungen oder Sonderregelungen Fakten geschaffen werden.

     

    Angesichts der Tatsache, dass in Schleswig-Holstein im Jahr 2016 Wegwerfstrom im Wert von über 300 Millionen Euro produziert wird, muss auch endlich ernsthaft über die Sinnhaftigkeit von planwirtschaftlichen Ausbauzielen nachgedacht werden. Stand heute bedeutet die Ausweisung von zwei Prozent der Landesfläche einen intensiven Ausbau ins Blaue hinein, der jedenfalls weder rechtlich noch sachlich notwendig ist.

     

    Statt einer Energiewende mit der Brechstange und an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei, brauchen wir eine Windenergiepolitik, die sich an den vorhandenen Netzkapazitäten orientiert, auf Bestandsflächen Repowering erlaubt und so eine längst überfällige Flurbereinigung ermöglicht. So lassen sich auch größere Abstände von bis zu 7 x H realisieren.“
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  • 06.12.2016

    Anita Klahn: Unser Land braucht eine Offensive im Bereich der Naturwissenschaften und Mathematik

    „Wie viele Studien müssen eigentlich noch ins Land gehen, bis diese Landesregierung endlich aufwacht? Mathematik und Naturwissenschaften sind die größten fachlichen Baustellen, die wir an unseren Schulen haben – und das nicht erst seit gestern. Sowohl IQB- als auch TIMSS-Studien haben uns genau die gleiche Problemlage aufgeführt. Trotzdem handelt die Landesregierung nicht. Sie macht keinerlei Anstalten, um die Abwärtsspirale in den MINT-Fächern aufzuhalten. Es ist vielmehr erschreckend, mit welch einer Leichtfertigkeit Ministerin Ernst das Thema herunterspielt. Die Landesregierung ist dabei die Zukunftschancen unseres Landes zu verspielen.

     

    Schleswig-Holstein braucht eine echte MINT-Offensive. Wir müssen bereits in den Grundschulen ansetzen. Die FDP hat deswegen vorgeschlagen, dass angehende Grundschullehrkräfte verpflichtend entweder Mathematik oder Deutsch als Fach wählen müssen. Der IQB-Ländervergleich von 2012 für Mathematik hat bereits die wenig überrachende Tatsache zutage gebracht, dass Grundschüler, die fachfremd unterrichtet werden, wenig überraschend deutlich schlechtere Leistungen zeigen, als Schüler, die von Fachlehrkräften unterrichtet werden. Der fachfremd erteilte Unterricht, gerade in Mathematik und den anderen Hauptfächern muss beendet werden. Die FDP fordert weiterhin, dass auch das Sparmodell ‚NaWi’ beendet wird und wieder Physik, Chemie und Biologie unterrichtet werden. Wir brauchen eine hochwertige, fachspezifische Lehramtsausbildung.”

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  • 02.12.2016

    Christopher Vogt: Es wird Zeit, dass auch die Kultusministerkonferenz im digitalen Zeitalter ankommt

    „Die Kultusministerkonferenz ist in der Pflicht, schnellstmöglich für eine neue Vereinbarung mit der VG Wort zu sorgen, die dann auch praktikabel sein muss. Mit der aktuellen Vereinbarung haben die Kultusminister den Hochschulen und den Studierenden unter Beteiligung der rot-grün-blauen Landesregierung einen echten Bärendienst erwiesen.

     

    Die Hochschulen des Landes und ihre Mitarbeiter und Studierenden müssen von Bürokratie entlastet und nicht durch solche Bürokratiemonster behindert werden. Es wird Zeit, dass auch die Kultusministerkonferenz endlich im digitalen Zeitalter ankommt.“

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  • 01.12.2016

    Christopher Vogt: Man kann nicht dänische Grenzkontrollen kritisieren + dann Eintrittsgeld kassieren

    „Die Einführung der PKW-Maut ist die traurige Geschichte vom krassen Wortbruch der Bundeskanzlerin und der Sozialdemokratie. Bei CDU und SPD sollte man sich noch einmal das Fernsehduell zwischen Angela Merkel und Peer Steinbrück zur letzten Bundestagswahl anschauen. Peer Steinbrück freute sich diebisch darüber, dass er die Bundeskanzlerin zu der Aussage bringen konnte, dass es mit ihr keine Maut geben werde. Drei Jahre später wird jetzt endgültig klar, dass sich CDU und SPD von einer bayerischen Regionalpartei zu einem unfassbaren Murks haben hinreißen lassen. Ich fordere die Landesregierung auf, sich zumindest dieses Mal im Bundesrat gegen diesen Unsinn zu stemmen. Eine Mautbarriere zu unseren dänischen Nachbarn würde Schleswig-Holstein schaden. Man kann nicht wiederholt dänische Grenzkontrollen kritisieren und dann von den dänischen Autofahrern an der Grenze Eintrittsgeld kassieren wollen.

     

    Union und SPD sollte keine Krokodilstränen über das zunehmende Auseinanderbrechen der Europäischen Union mehr vergießen, wenn sie selbst einen solchen populistischen Unsinn in Gesetzesform gießen, um die Stimmung im Bierzelt zu bedienen. Die Maut ist kleinkariert, bürokratisch und schränkt die Mobilität in Europa ein. Sie löst keine Probleme, schafft dafür aber gleich mehrere neue. Dass der Bundestag die PKW-Maut beschlossen hat, war ein glatter Bruch des schwarz-roten Koalitionsvertrages, der dafür drei Bedingungen formuliert hatte. Denn europarechtskonform wird die PKW-Maut jetzt erst im Nachhinein und deutsche Autofahrer werden früher oder später eben doch mehr bezahlen. Zudem bringt die Maut relativ wenig Geld ein und ein großer Teil davon wird für Bürokratiekosten draufgehen.

     

    Union und SPD bauen – mit freundlicher Unterstützung der Grünen – auf ziemlich plumpe Art und Weise ein System aus Maut und Bundesautobahngesellschaft auf, dass die Autofahrer immer stärker abkassieren soll. Die Autofahrer bezahlen über diverse Steuern und Abgaben bereits Jahr für Jahr ein Vielfaches von dem, was aus den öffentlichen Haushalten in die Verkehrsinfrastruktur zurückfließt. Das Problem sind nicht zu geringe Einnahmen, sondern die falsche politische Schwerpunktsetzung von Union, SPD und Grünen, die das Geld lieber für andere Dinge ausgeben.“
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  • 30.11.2016

    FDP-Landtagsfraktion setzt haushaltspolitische Schwerpunkte

    „Wir legen mit unseren Vorschlägen eine klare Alternative zur Haushaltspolitik von Rot-Grün-Blau vor und machen deutlich, dass durch Umschichtungen eine spürbare Erhöhung der Investitionsquote bei gleichzeitiger Tilgung von Altschulden möglich ist. Mit der so erarbeiteten Investitionsquote von 8,5 Prozent liegen wir 1,3 Prozent (rund 148 Millionen Euro) über dem Regierungsansatz aus der Nachschiebeliste. Dies ist ein erster Schritt zu unserem Ziel, ab 2020 wieder eine Investitionsquote von mindestens zehn und ab 2025 von mindestens 12,5 Prozent zu erreichen und damit dem weit fortgeschrittenen Substanzverzehr in unseren Straßen, Brücken, Krankenhäusern und Schulen entgegenzuwirken. Wir wollen den Abbau von Schulden auch in unserer Infrastruktur betreiben und auf diese Weise zu einer generationengerechteren Politik kommen. Die Vernachlässigung der Infrastruktur ist der Kardinalfehler dieser Landesregierung.

     

    Die schulische Infrastruktur hat dringend Investitionen nötig. Aus diesem Grund legen wir ein Schulinvestitionsprogramm in Höhe von 15 Millionen Euro auf. Hiermit wollen wir vor allem im Bereich der Barrierefreiheit sowie bei den sanierungsbedürftigen Sportstätten für Abhilfe sorgen. Zudem wollen wir die Fördersätze der Schulen in freier Trägerschaft um vier Millionen Euro erhöhen und setzen einen Kontrapunkt zu den Streichungsplänen der rot-grün-blauen Koalition.

     

    Die FDP-Fraktion will ferner das misslungene rot-grün-blaue Projekt zur Einführung von Schulassistenten auflösen – gleichzeitig aber die Schulsozialarbeit mit gut 13,5 Millionen Euro stärken. Fünf Millionen sind für 100 zusätzliche Sonderpädagogen zur Umsetzung der Inklusion an allgemein- und berufsbildenden Schulen vorgesehen.

     

    Um auch zukünftig unser Wohlstandsniveau halten und wirtschaftliches Wachstum generieren zu können, ist eine Abkehr von der rot-grün-blauen Verkehrspolitik unausweichlich. Der Straßenzustandsbericht hat offenbart, dass für zehn Jahre jeweils 90 Millionen Euro vom Land bereitgestellt werden müssen, um den Sanierungsstau bei den Landestraßen aufzulösen. Aus diesem Grund stellen wir 51 Millionen Euro zusätzlich für die Sanierung der Landesstraßen plus fünf Millionen Euro für die Erhöhung der Planungskapazitäten bereit. Außerdem wollen wir die Sanierung der vielfach maroden Brückenbauwerke im Land mit weiteren zehn Millionen Euro fördern. Zum Zwecke des Küstenschutzes investieren wir darüber hinaus ebenfalls zehn Millionen Euro.

     

    Das Land Schleswig-Holstein muss größere Anstrengungen unternehmen, um mit der Digitalisierung Schritt halten zu können. Dies ist natürlich eine zunehmende und langfristige Herausforderung. Die FDP-Fraktion unternimmt hier einen ersten Schritt und veranschlagt in ihrem Haushaltsantrag zur Förderung des öffentlich zugänglichen W-LAN 2,5 Millionen Euro.

     

    Zur Förderung des Tourismus in Schleswig-Holstein hat die FDP-Fraktion weitere 769.000 Euro für die TASH in ihren Änderungsantrag eingestellt.

     

    Viele Eltern müssen feststellen, dass die von der Landesregierung mit großem Pomp gefeierte 100-Euro-Krippengeld-Bezuschussung oftmals wirkungslos verpufft, weil die Kommunen wegen steigender Kosten die Beiträge um die gleiche Summe nach oben anpassen. Aus diesem Grund fordert die FDP-Landtagsfraktion eine Deckelung der Elternbeiträge auf maximal 200 Euro pro Monat im U3-Bereich bzw. auf maximal 150 Euro im Ü3-Bereich. Für diesen Zweck stellen wir für das im August 2017 beginnende Schuljahr 20 Millionen Euro in unseren Haushaltsantrag.

     

    Die Anforderungen an die Landespolizei steigen. Um bei besonderen Gefährdungslagen schneller reagieren zu können, ist es notwendig, eine zusätzliche Einsatzhundertschaft, möglichst in zentraler Lage, zu installieren. Hierfür haben wir in unserem Änderungsantrag fünf Millionen Euro veranschlagt. Weitere 250.000 Euro benötigt die Landespolizei in einem ersten Schritt zur Ausstattung ihrer Einsatzkräfte mit mobilen Endgeräten.

     

    Die FDP-Landtagsfraktion setzt sich außerdem dafür ein, die Erschwerniszulage für die Polizeibeamtinnen und -beamten um 2,5 Millionen Euro anzuheben. Es ist ein notwendiges Signal der Wertschätzung an die Polizistinnen und Polizisten, die tagtäglich unter zum Teil schwierigsten Bedingungen ihren Dienst für das Land tun.

     

    Wir wollen den gestiegenen und weiter steigenden Anforderungen an die schleswig-holsteinische Richterschaft Rechnung tragen. Für die Erhöhung der Richterzulage haben wir deshalb rund 200.000 Euro bereitgestellt.

     

    Die Krankenhäuser im Land sind zum Teil in einem erbärmlichen baulichen Zustand. Die finanziell ohnehin schon arg strapazierten Kommunen dürfen in dieser Frage nicht vom Land im Stich gelassen werden. Die FDP-Fraktion spricht sich deshalb gegen die von Rot-Grün-Blau veranlasste Kofinanzierung aus und stellt, neben den bereits vorhandenen IMPULS-Mitteln, zusätzlich 15 Millionen Euro für einen beschleunigten Sanierungsabbau zur Verfügung.

     

    Die von Rot-Grün-Blau beschlossene Pflichterhebung von Straßenausbaubeiträgen ist für viele Menschen in Schleswig-Holstein nicht nur ein großes Ärgernis, sondern auch eine große finanzielle Belastung. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen führt zu Ungleichbehandlungen, weil manche Kommunen gar keine Straßenausbaubeitragssatzungen haben oder bestehende Satzungen entweder gar nicht oder unterschiedlich angewendet werden. Zudem zeigt sich, dass einige Kommunen die aus Haushaltsmitteln zu bestreitende Instandhaltung von Straßen vernachlässigen, um dann die anfallenden Kosten durch eine so vorzeitig erforderliche Grundsanierung auf die beitragspflichtigen Anlieger abzuwälzen. Die FDP ist der Auffassung, dass die Anwohnerinnen und Anwohner von diesen Kosten grundsätzlich befreit werden müssen und stellt hierfür 40 Millionen Euro als Kompensation zur Verfügung.“
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  • 29.11.2016

    Anita Klahn: Schleswig-Holstein braucht eine echte MINT-Offensive

    „Egal, wie niederschmetternd ein Studienergebnis ist, diese Landesregierung findet immer wieder beschönigende Worte für ihre desaströse Bildungspolitik. Wir müssen die Begabtenförderung genauso intensivieren, wie wir lernschwache Schülerinnen und Schüler unterstützen. Das Thema Dyskalkulie gehört auf die Tagesordnung, genauso wie wir über eine Flexibilisierung des Einschulungsalters diskutieren müssen. Damit Kinder erfolgreich in der Schule starten können, müssen sie schulreif und schulfähig sein. Das Jahrgangsübergreifende Lernen (JüL) in Klasse 1 und 2 ist nicht für jeden das richtige Instrument.

     

    Dass die Landesregierung das Thema Digitalisierung in diesem Zusammenhang als Lösungsansatz anführt, kann nicht überzeugen. Die Digitalisierung ist auch im Bereich der schulischen Bildung zweifellos wichtig – aber sie ist nicht die Antwort auf alle Probleme in der Schule.

     

    Das größte und seit langem bekannte Problem sind aber fehlende Fachlehrer. Der IQB-Ländervergleich von 2012 für Mathematik hat bereits gezeigt, dass Grundschüler, die fachfremd unterrichtet werden, deutlich schlechtere Leistungen zeigen, als Schülerinnen und Schüler, die von Fachlehrkräften unterrichtet werden. Diese Erkenntnis ist wenig überraschend, doch die Landesregierung handelt nicht. Der fachfremd erteilte Unterricht, gerade in Mathematik, muss beendet werden.

     

    Wenn wir keine ausgebildeten Mathematiklehrer in der Grundschule haben, dann helfen auch die schönsten Tablets und Whiteboards nichts. Die FDP hat deswegen vorgeschlagen, dass angehende Grundschullehrkräfte verpflichtend entweder Mathematik oder Deutsch als Fach wählen müssen. Auch das gehört zu einer echten MINT-Offensive.“
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  • 28.11.2016

    Anita Klahn: Wir gehen davon aus, dass die Heimaufsicht heute anders handelt

    „Der heute vom Untersuchungsausschuss angehörte Gutachter hat zum vorläufigen Abschluss der Beweisaufnahme deutlich gemacht, dass schon die vom Friesenhof vorgelegten Konzepte zu vielfältigen Zweifeln und Nachfragen der Heimaufsicht hätten führen müssen.

     

    Schon aus den Konzepten habe sich ergeben, dass es zu Gewaltausbrüchen kommen musste. Der Gutachter erklärte hier, dass dies absehbar gewesen sei. Und zur Personalausstattung machte er klar:

     

    ‚Aus der halbwegs aufmerksamen und kritischen Lektüre der Konzeption und der Leistungsbeschreibung hätte auch für die mit der Einrichtung vertrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialministeriums hervorgehen müssen, dass der Personalschlüssel strukturell zu niedrig für die Vielfalt der Aufgaben und die Höhe der Ansprüche angesetzt ist.‘

     

    Spätestens nachdem die Beschwerden und besonderen Vorkommnisse im Jahr 2013 dramatisch zugenommen hatten, hätte es zu einer intensiven Überprüfung der Konzepte und einer verschärften Kontrolle der Einrichtung kommen müssen. Angesichts der Erkenntnisse rund um den Friesenhof gehe ich davon aus, dass die Heimaufsicht heute anders handelt. Und dafür hat sie auch unsere Rückendeckung.“

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