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  • 25.01.2024

    Oliver Kumbartzky zu TOP 26+27 "Gerechtere Strompreise für Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 26+27 (Mehr Akzeptanz durch Preistransparenz in der Fernwärme und Gerechtere Strompreise für Schleswig-Holstein) erklärt der energiepolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir müssen – leider – ganz nüchtern feststellen, dass die Strompreise in Schleswig-Holstein alles andere als gerecht und die Preise in der Fernwärme schon mal gar nicht transparent sind.

    Eine sichere und bezahlbare Energieversorgung ist unerlässlich. Dabei spielt Fernwärme eine wichtige Rolle. Es gibt jedoch immer wieder Probleme bezüglich der Preise für Fernwärme. Man könnte es fast ein hoch kompliziertes Konstrukt aus Preisvergleichen nennen, das für den Ottonormalverbraucher kaum zu erfassen ist.

    Genau hier setzt der SPD-Antrag an, dem wir selbstverständlich zustimmen werden. Auch wir fordern eine umfassende Preistransparenz für die Fernwärme. Denn Transparenz ist der Schlüssel zur Akzeptanz. Bürgerinnen und Bürger müssen verstehen können, ob Preise gerechtfertigt sind oder eben nicht. Wir setzen uns dafür ein, dass die Energieversorger verpflichtet werden, ihre Preisstrukturen offenzulegen und verständlich zu kommunizieren. Dazu zählt auch Transparenz in Form von interaktiven Karten der einzelnen Wärmenetze und Anbieter. Nur so können wir das Vertrauen der Menschen in die Fernwärme stärken und eine breite Akzeptanz erreichen.

    Uns allen ist wohl bewusst, dass der Ausbau von Wärmenetzen und die Umstellung auf Erneuerbare Energien von herausragender Bedeutung sind, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen. Entsprechend sehe ich ebenfalls einen großen Handlungsbedarf im Wärmenetzausbau. Die vollkommen unübersichtlichen Energiepreisanstiege der letzten Jahre von 2020 bis heute von knapp über 50 Prozent führen zu erheblichen finanziellen Auswirkungen auf alle Lebensbereiche. Ein Haushalt mit einem Nettoeinkommen von unter 1.300 Euro gibt im Schnitt laut Statistischem Bundesamt 9,5 Prozent seiner Konsumausgaben für Wohnenergie aus. Die finanziellen Spielräume und Reserven, um eben diese höheren Kosten ausgleichen zu können, sind bei den Haushalten mit geringem monatlichem Nettoeinkommen schlichtweg nicht vorhanden. Der Energiepreis wird in Zukunft eine erhebliche Rolle bei der Wohnortwahl spielen – und nicht nur die Immobilie selbst.

    Daher ist es uns ebenfalls ein Anliegen, gerechte Strompreise für Schleswig-Holstein zu gewährleisten. Als Land mit einem hohen Anteil an Erneuerbaren Energien haben wir die Möglichkeit, von selbst generiertem Strom zu profitieren. Doch leider spiegelt sich dies nicht in den Stromrechnungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Schleswig-Holstein wider.

    Wir setzen uns dafür ein, dass die Kosten für den Ausbau Erneuerbarer Energien fair auf alle Stromkunden verteilt werden. Es darf nicht sein, dass einige Haushalte überproportional belastet werden, während andere von den Vorteilen der Energiewende profitieren. Eine gerechte Verteilung der Kosten ist essentiell, um die Akzeptanz für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu stärken und den Menschen in Schleswig-Holstein faire Strompreise zu ermöglichen.

    Wir stimmen allen Anträgen zu, wenngleich der Antrag der Koalition zur Fernwärme deutlich weicher ist als der der SPD. Dem Koalitionsantrag zu den Strompreisen können wir sehr gerne zustimmen, zumal dort die sinnvollen Maßnahmen der Bundesregierung begrüßt und auf alte Jamaika-Programme und -Beschlüsse Bezug genommen wird."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 25.01.2024

    Oliver Kumbartzky zu TOP 43 "Strategiebericht 'Klimaneutrales Industrieland'"

    In seiner Rede zu TOP 43 (Strategiebericht "Klimaneutrales Industrieland") erklärt der klimaschutzpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir hatten der schwarz-grünen Koalition in den letzten anderthalb Jahren immer wieder vorgeworfen, dass ihr erklärtes Ziel, bis zum Jahr 2040 zum ersten klimaneutralen Industrieland werden zu wollen, vor allem ein PR-Slogan sei, der nicht ausreichend mit Maßnahmen hinterlegt sei.

    Als sehr konstruktive und selbstkritische Fraktion haben wir dann irgendwann gedacht: Vielleicht sind wir ja auch einfach zu misstrauisch und fragen mal konkreter nach. Heute muss ich für uns einräumen: Wir haben uns da ein Stück weit getäuscht. Es ist in Wahrheit… alles noch viel schlimmer als wir dachten. Wir hatten sie sogar noch überschätzt. Sie sind bei diesem zentralen Thema ihrer Koalition wirklich völlig blank – das ist das klare und erschreckende Ergebnis Ihres Strategieberichts!

    Wenn Schwarz-Grün in dieser Form weitermacht, wird Schleswig-Holstein im Jahr 2040 ganz sicher weder klimaneutral, noch Industrieland sein! Dass Sie uns hier heute eine solch dünne Soße aufgetischt haben, kann nicht daran liegen, dass unser Berichtswunsch irgendwie unklar gewesen wäre. In unserem Antrag heißt es: ‚In dem Bericht soll neben der klaren Definition des Ziels anhand von Kennzahlen auch die zugrundeliegende Strategie dargestellt werden, wobei im Einzelnen dazu berichtet werden soll, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden, welche sich aktuell konkret in Umsetzung oder Planung befinden und welche darüber hinaus jeweils in welchem Zeitrahmen vorgesehen sind. Gleichzeitig sind die vorgesehenen finanziell und personell einzusetzenden Ressourcen darzulegen.‘

    Also: Was genau möchte die Koalition eigentlich erreichen? Was sind die konkreten Ziele und anhand welcher Kriterien macht sie das Erreichen fest? Welche konkreten Maßnahmen sollen auf dem Weg zum Erreichen der eigenen Ziele umgesetzt werden und wie sollen diese rechtlich, personell und finanziell hinterlegt werden? Diese Fragen stellt sich ja nicht nur der FDP-Fraktion. Diese Fragen stellen auch immer mehr Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und deshalb hatten wir diesen schriftlichen Strategiebericht beantragt.

    Laut einer aktuellen Umfrage glaubt die Mehrheit der Menschen in Schleswig-Holstein eh nicht an Ihren Slogan vom klimaneutralen Industrieland bis 2040. Nach diesem Bericht auch völlig zu Recht. Der Bericht erfüllt nicht einmal die geringsten Erwartungen. Diese sieben Seiten sind ein Offenbarungseid. Von einer Strategie ist nicht einmal ansatzweise etwas zu erkennen. Bereits im ersten Absatz gibt die Landesregierung zu, dass bisher überhaupt nicht festgelegt ist, welches Ziel erreicht werden soll. Eine Definition soll erst die Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes liefern. Es folgt eine Aneinanderreihung von Allgemeinplätzen mit einem Informationsgehalt von nahezu null.

    Beim Thema Treibhausgasneutralität geben Sie sich zwar noch vergleichsweise Mühe, sehr allgemeine Klimaschutzmaßnahmen aneinanderzureihen. Strategischen Fragen wie zum möglichen Einsatz von CCS unter dem Meer weichen Sie komplett aus – dabei käme es bei einer tragfähigen Strategie gerade auf solche Themen an. Vielleicht ändert sich das ja jetzt, wo die Grünen ihre bisherige Position komplett geändert haben.

    Beim Thema Industrieland offenbaren Sie dann ein besorgniserregendes Desinteresse: Ich bin zwar mit Blick auf das bisherige Regierungshandeln schon halbwegs erleichtert, dass Sie bestehende Wertschöpfung im Land halten wollen. Aber was genau wollen Sie denn darüber hinaus machen, um mehr Industrie ins Land zu holen? Sie weisen viel zu wenig Flächen aus, betreiben keine wahrnehmbare Akquise und kürzen jetzt sogar bei der Wirtschaftsförderung. Den Landeszuschuss für die Northvolt-Ansiedlung finanzieren Sie leider in verfassungsrechtlich äußerst zweifelhafter Form. Und ich fürchte, dass Sie nach der jetzt vorliegenden Entscheidung Northvolts, tatsächlich nach Heide zu kommen, bequem die Hände in den Schoß legen und ihren Job als erledigt sehen.

    Welche Indikatoren legen Sie Ihrer Zielsetzung zugrunde? Welche Ressourcen sind Sie bereit, dafür einzusetzen? Wie wollen Sie Ihren Erfolg messen? Das industriepolitische Papier und die Ansiedlungsstrategie aus Zeiten der Jamaika-Koalition machen konkrete Vorschläge und definieren konkrete Handlungsfelder. Wie wollen Sie dies mit Ihrem neuen Ziel verknüpfen und wie wollen Sie in die Umsetzung kommen? Welche Bedarfe gibt es beim Thema Infrastrukturausbau, um Schleswig-Holstein zum Industrieland zu machen? Welche Rolle spielen die Themen Kita, Schule und Wohnraum? Wo bleiben Ihre vorausschauenden Lösungen beim Thema Flächenbedarf? Wieso gibt es in diesem Bericht keinen einzigen wirtschaftspolitischen Impuls? Durfte das Wirtschaftsministerium in der Kabinettsbefassung nicht mitzeichnen? Oder hat es Sie nicht interessiert, Herr Minister Madsen? Ich weiß nicht, was für unser Land schlimmer ist.

    Dieser absurde Bericht ist leider sinnbildlich für das Regierungshandeln von Schwarz-Grün: Reden und Handeln passen überhaupt nicht zusammen. Damit verspielen Sie die Zukunftschancen unseres Bundeslandes. Ihr Nichtstun wird sich in der Zukunft rächen. Ich rate Ihnen daher dringend – auch im eigenen Interesse – den vorgelegten Bericht noch einmal umfassend zu überarbeiten und dem Parlament eine aktualisierte Fassung vorzulegen, die den Titel ‚Strategiebericht‘ auch tatsächlich verdient. Denn Schleswig-Holstein hat wirklich Besseres verdient und Sie sollten nicht weiter versuchen, den Menschen hier Sand in die Augen zu streuen!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 26.01.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 33 "Keine Kürzungen bei der Sanierung der Landesstraßen"

    In seiner Rede zu TOP 33 (Keine Kürzungen bei der Sanierung der Landesstraßen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "In der letzten Legislaturperiode unter Jamaika gab es wirtschaftspolitisch zwei große Schwerpunkte. Die bestanden übrigens nicht in der großartigen Subventionierung von Einzelunternehmen, sondern die bestanden darin, den Infrastrukturausbau in den Blick zu nehmen, und zwar auf allen möglichen Feldern: bei der Schiene, bei den Wasserstraßen, aber eben auch ganz besonders bei den Straßen. Der zweite große Aspekt, der uns im Laufe des heutigen Tages auch noch beschäftigen wird, war die Stärkung der Innovationskraft der Wirtschaft dieses Landes. Das waren mit dem Aufbau einer Start-up-Szene und vielen anderen Themen die beiden großen Schwerpunkte.

    Eines der Kernthemen dabei war es, auch gerade die Landesstraßen in den Blick zu nehmen und die über Jahre hinweg marode gewordene Infrastruktur mit einer Strategie auszustatten, so dass wir perspektivisch wieder in einen guten Ausbauzustand unserer Landesstraßen kommen sollten. Grundlage dafür waren die Berechnungen des Landesrechnungshofes, der 2015/16 gesagt hat, man braucht mindestens 90 Millionen Euro jedes Jahr für die Landesstraßen, um voranzukommen. Darauf aufbauend haben wir 2018 eine Strategie entwickelt, die dazu führen soll, dass viel mehr Straßen in einen besseren Zustand versetzt werden, als in einen schlechteren Zustand verfallen und wir es innerhalb von zehn Jahren, dass fast 80 Prozent der Straßen in einem guten oder sehr guten Ausbauzustand sind.

    Von diesem Pfad, den wir eingeschlagen hatten und der schwer genug zu gehen war, weil sich zeigte, dass die Straßen in einem deutlich schlechteren Zustand waren, als wir ursprünglich angenommen haben und die Preise außerdem gestiegen sind. Von diesem Pfad verabschiedet sich diese Landesregierung jetzt mit den Haushaltsgrundlagen, die sie hier vorlegt. Mit den Kürzungen verlassen Sie die Grundlage der Landesstraßenstrategie von 2018. Und ich weiß, der Ministerpräsident hat es auch vorgestern in seiner Haushaltsrede gesagt, die Opposition sagt doch immer, sie wolle noch da oder da kürzen. Bei den wirtschaftspolitischen Impulsen geht es immer noch darum, dass wir die Grundlagen für die Ertragskraft dieses Landes damit stärken und somit überhaupt die Haushaltsfähigkeit für viele andere Bereiche sichern. Deshalb ist ja die Infrastruktur so wichtig. Wer hier kürzt, der legt die Axt an die Grundlagen der Ertragskraft des Landes. Und das ist falsch. Schon im Sommer des letzten Jahres wurde bei der Frage der Fortsetzung dieser Landesstraßenstrategie eines deutlich: Wenn wir nach den Preissteigerungen der letzten Jahre die Mittel für die Landesstraßen nicht aufstocken, dann kommen wir kurzfristig an einen kritischen Kipppunkt, bei dem mehr Straßen in einen maroden Zustand kommen, als wir Verbesserungen für andere Straßen vornehmen können. Das heißt, dass wir gegen die Substanz arbeiten, wenn wir diesen Betrag von 90 Millionen unterstreiten. Und genau das tun sie jetzt. Sie führen uns zurück auf einen Weg, der dazu führt, dass wir im Landeshaushalt zu Lasten der Infrastruktur sparen, und zwar auf Kosten der Zukunftsfähigkeit des Landes.

    Nun habe ich mit großem Interesse das dpa-Interview von Verkehrsminister Madsen kürzlich gelesen. Und seine Argumentation ist ja witzig. Die Argumentation heißt nämlich: Ah, wir haben noch vor zwei Jahren mit dem Koalitionsvertrag die Mittel um 20 Millionen aufgestockt und waren deshalb nicht bei 90, sondern bei 110 Millionen Euro. Ja, das stimmt, aber das war für den Radwegebau. Und wenn der Herr Minister jetzt sagt: Na ja, wenn ich jetzt um zwölf Millionen kürze, dann habe ich ja immer noch 98 Millionen. Und das reicht ja dann, um im Rahmen der Landesstraßenstrategie zu bleiben. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder will dieser Minister die Grünen hinter die Fichte führen, weil er gar nicht vorhat, das Geld für den Radwegeausbau auszugeben. Das kann er nämlich, denn die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig. Oder aber der Herr Minister möchte gerne die Öffentlichkeit für dumm verkaufen, weil er die 90 Millionen Euro eben nicht hat.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 26.01.2017

    Christopher Vogt: Wir brauchen bessere ÖPNV-Angebote und keine neuen Zwangsabgaben

    „Als Verkehrspolitiker finde ich es zwar grundsätzlich immer erst einmal sympathisch, wenn Geld in den Bereich der Mobilität investiert werden soll.

    Das passiert ja viel zu selten.

     

    Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalition zu dem Sondervermögen mit dem bemerkenswerten Namen ‚MOIN.SH‘ ist jedoch sehr fragwürdig: Zum einen ist mir nicht klar, wer das Sondervermögen eigentlich kontrollieren soll und zum anderen frage ich mich, warum die Koalition ein Sondervermögen nach dem anderen auflegt. Ich stehe dem Instrument der Sondervermögen kritisch gegenüber, weil diese nichts anderes sind als Schattenhaushalte, die dazu dienen, die Mechanismen der Schuldenbremse zu umgehen.

     

    Letztendlich stimmt mich auch der Umgang der Landesregierung mit den bereits vorhandenen Sondervermögen des Landes nachdenklich. Nicht nur, dass vorhandene Mittel entweder nur teilweise abgerufen werden. Auch der Umstand, dass zum Beispiel Mittel aus dem Sondervermögen Hochschulbau von der jetzigen Landesregierung für andere Zwecke abgezweigt worden sind. Das hat nichts mit Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit zu tun. Dass die regierungstragenden Fraktionen dieses Sondervermögen kurz vor Ladenschluss – also der Landtagswahl – errichten wollen, ist bedenklich und bedarf einer kritischen Auseinandersetzung.

     

    Gestern hat uns Herr Dr. Stegner erklärt, dass es demokratisch unredlich wäre, wenn sich die aktuelle Mehrheit beim Thema CETA positionieren würde. Jetzt will Rot-Grün-Blau kurz vor der Abwahl noch schnell in der Verkehrspolitik Fakten schaffen. Das ist schlicht unredlich.

     

    Meine sehr geehrten Damen und Herren von der noch für kurze Zeit bestehenden Koalition, Sie haben dem Hohen Hause ja begleitend zu Ihrem Gesetzentwurf einen Antrag vorgelegt.

     

    Ich möchte auf die einzelnen Punkte Ihres Antrages näher eingehen: Die FDP-Fraktion unterstützt das Anliegen, den Nahverkehr durch Innovationen attraktiver zu gestalten. Wir wollen auch, dass künftig in allen Nahverkehrszügen in Schleswig-Holstein W-LAN verfügbar sein soll. Ebenso halten wir es für zielrichtig, dass mobile Ticketlösungen gefunden werden, die den Menschen den Zugang zum Nahverkehr deutlich erleichtern. Wir unterstützen auch die Forderung zum Ausbau der Barrierefreiheit von Haltestellen und Bahnhöfen sowie Fahrzeugen. Das zusätzliche Geld vom Bund sollte für Qualitätsverbesserungen verwendet werden. Allerdings muss man sich schon die Frage stellen, was da eigentlich die Aufgabe des Landes ist.

     

    Ich möchte Sie an dieser Stelle an die Diskussion erinnern, die wir im Zusammenhang mit der Streichung der Verpflichtungsermächtigungen der Vorgängerregierung in Höhe von 60 Millionen Euro für den Ausbau der Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbelt-Querung geführt haben. Die Koalition hat dieses Geld, das ja vor allem die Kommunen bei notwendigen Aus- und Umbaumaßnahmen entlasten sollte, ersatzlos gestrichen, weil vor allem die Grünen der Meinung waren, dass dies rechtlich unzulässig sei, dass das Land sich finanziell beteiligt. Wenn ich es richtig sehe, machen Sie aber nichts anderes.

     

    Wir lernen also: Wenn es politisch nicht passt, melden Sie rechtliche Bedenken an und streichen vorhandene Gelder. Wenn es politisch passt, spielen rechtliche Fragen für Sie offenbar keine Rolle mehr. Das ist alles andere als überzeugend. Das ist schlichtweg willkürlich.

     

    Dass es beim Ausbau und der Modernisierung des Streckennetzes des SPNV noch viel Luft nach oben gibt, ist wohl unstrittig. Ich wundere mich aber sehr darüber, dass regierungstragende Fraktionen über S-Bahn-Verbindungen von Lübeck und Kiel nach Eutin phantasieren, während die S-Bahn-Projekte im Hamburger Rand nicht wirklich vorankommen.

     

    Gerade bei der Planung der S21 mit Hamburg geht es nur im Schneckentempo voran und dann wird auch noch eine schlechte Informationspolitik gemacht, was die betroffenen Anwohner betrifft. Unabhängig von dem mangelnden Ehrgeiz bei der S21 versprechen die Grünen den Bürgern gleich mehrere neue S-Bahnen, wobei damit offenbar nur ein bestimmter Takt und keine wirklich S-Bahn gemeint ist.

     

    Unser Bundesland ist vergleichsweise ländlich geprägt und der ländliche Raum ist auf einen funktionierenden ÖPNV angewiesen. Einen flächendeckenden öffentlichen Nahverkehr sicherzustellen ist nahezu unmöglich. Und nur am Rande erwähnt, der ÖPNV arbeitet fast im gesamten Landesgebiet nicht kostendeckend, so dass massive Zuschüsse nötig sind, um das bisherige Angebot aufrechterhalten zu können. Die im Antrag angesprochenen Bürgerbusse sollten keine etablierten und bestehenden Linien ersetzen, sondern müssen stets eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden öffentlichen Nahverkehr darstellen.

     

    Sie sollten sich an den bestehenden Verbindungen orientieren und gute Umsteigemöglichkeiten zu den bestehenden Bus- oder Bahnlinien ermöglichen. Wo keine Bahnlinien bestehen, aber der Bedarf vorhanden ist, sollte meines Erachtens zukünftig auch verstärkt mit Schnellbussen gearbeitet werden – wie jetzt z.B. in zwischen Brunsbüttel und Itzehoe.

     

    Es ist richtig, dass der Landtag einstimmig dem Vorschlag nach einem Nordtarif zugestimmt hat. Ein halbes Jahr später wird die damalige Forderung nach einem Norddeutschen Tarifverbund nun erneut von der Mehrheit deskriptiv zu Papier gebracht. Was soll das eigentlich bringen? Die Antwort ist ganz einfach: Dies ist schlicht und ergreifend eine fette Nebelkerze der regierungstragenden Fraktionen und des Verkehrsministers, um von der Forderung des Kreises Steinburg nach einem HVV-Beitritt abzulenken, den Sie nicht bezahlen wollen.

     

    Ich erwarte von Minister Meyer, dass er dem Hohen Hause heute endlich einmal erklärt, was dieser Tarifverbund eigentlich im Einzelnen bedeuten soll.

     

    Hören Sie endlich auf, auf Zeit zu spielen! Berichten Sie uns, was seit einem halben Jahr von der Landesregierung in Sachen gemeinsamer Tarifverbund mit Niedersachsen und Hamburg unternommen wurde – und viel wichtiger –, was seitdem konkret erreicht worden ist. Nun mal ‚Butter bei die Fische‘.

     

    Dass Schleswig-Holstein zukünftig viele alle Bundesländer über deutlich mehr Regionalisierungsmittel verfügen kann, ist absolut zu begrüßen. Das eröffnet finanzpolitische Spielräume, um eine moderne und auch innovative Verkehrs- und auch Standortpolitik für das Land Schleswig-Holstein zu etablieren. Wir wollen vor allem zu Qualitätsverbesserungen kommen. Dies umfasst die bereits angesprochenen Maßnahmen, damit Menschen den ÖPNV oder SPNV nicht mehr als Zumutung oder letzten Ausweg betrachten, sondern als attraktives Angebot neben dem Auto.

     

    Wirklich sinnvoll wäre ein Semesterticket, am besten gemeinsam mit Hamburg und auch für Auszubildende.

     

    Gar nicht sinnvoll ist dagegen der Vorschlag der Grünen zur Finanzierung ihrer Vorstellungen: Sie wollen ja eine 99-Euro-Zwangsabgabe für jeden. Die Großmutter, die keine Möglichkeit zur Nutzung des ÖPNV hat, soll also von ihrer Rente der gut situierten grünen Klientel das Bahnticket finanzieren. Das ist unsozial und unverschämt.

     

    Wir brauchen bessere ÖPNV-Angebote und das Geld dafür ist ja zum Glück auch vorhanden. Was wir nicht brauchen sind neue Zwangsabgaben, Bevormundung und Umverteilung zugunsten der grünen Klientel!“

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  • 26.01.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 13A u.a. "Erprobung des Einsatzes von Distanz-Elektroimpulsgeräten"

    In seiner Rede zu TOP 13A+39+51 (Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der Rechtsgrundlage für den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten sowie Bericht zur Erprobung des Einsatzes von Distanz-Elektroimpulsgeräten und Bericht der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Auch ich war bei der Rede des Kollegen Kürschner ein bisschen im Zweifel. Sind die Grünen jetzt dafür, oder nicht? Die CDU hat mich aufgeklärt: Sie sind dafür.

    Distanz-Elektroimpulsgeräte (DEIG) in der Erprobung haben sich in der Tat bewährt, vor allem in ihrer abschreckenden Wirkung und damit in ihrer präventiven Wirkung. Das, finde ich, ist ein ganz wichtiger Aspekt dabei. Wer sich das selbst mal in einer der Dienststellen angeguckt hat, wie dieses DEIG tatsächlich funktioniert, der muss schon feststellen, dass der martialischte Eindruck entsteht beim Auslösen der Testtaste, wenn tatsächlich dieses Knistern erzeugt wird. Also das Ziehen dieser Waffe und das Knistern sorgt in der überwiegenden Zahl an Fällen dafür, dass eine Abschreckung auf den Täter oder die Täterin oder denjenigen, die es zu stellen gilt, ausgewirkt wird und dafür ist das ein gut geeignetes Mittel. Viel besser, als wenn in solchen Situationen eine Schusswaffe zum Einsatz gebracht werden müsste. Insoweit ist gerade zwischen dem Thema Schlagstock- und Pfefferspray auf der einen und der Schusswaffe auf der anderen Seite hier ein Mittel da, mit dem man tatsächlich anders umgehen kann.

    Ich widerspreche trotzdem einer Aussage aus Ihrem Bericht, und zwar in Ihren Schlussfolgerungen. Sie haben geschrieben, dass das DEIG in Einsatzlagen einfach zu handhaben sei. Da habe ich meine Zweifel, nachdem ich gesehen habe, wie DEIG funktioniert. Also die berühmten zwei Lichtpunkte, die innerhalb eines bestimmten Körperbereiches so ausgerichtet sein müssen, dass man auslösen kann. Das hat ja auch tatsächlich bei den insgesamt 35 Einsatzsituationen dazu geführt, dass bei den zwei Fällen, in denen die Schussabgabe erfolgt ist, das Ziel verfehlt wurde. Also so einfach ist es nicht, damit umzugehen. Nochmal: Die Hauptwirkung ist die präventive Wirkung und die ist gut.

    Wenn es tatsächlich zum Einsatz kommt, dann ist es kompliziert. Dann muss man schon sehr gut geschult sein als Beamter, um damit umgehen zu können und die beiden Lichtpunkte so auszurichten, dass wir ein genügend großes Feld haben, um tatsächlich einen Stromstoß auslösen zu können. Ich wünsche allen Beteiligten, dass dieses Gerät im Einsatz so wenig wie möglich real eingesetzt werden muss.

    Trotzdem, und das ist der nächste Punkt dabei, bedeutet das natürlich auch neben den erheblichen Anschaffungskosten, dass auch erhebliche Ausbildungskosten und Trainingskosten entstehen. Dieses Gerät, da müssen wir uns nichts vormachen, ist, wenn wir es in der Landespolizei einführen wollen, extrem teuer. 9,6 Millionen Euro, 50 Euro pro Schuss – das sind Dimensionen ist schon ein Riesenbetrag, wenn man davon ausgeht, dass die Geräte auf die ganze Landespolizei ausgedehnt werden sollen.

    Und deshalb, Frau Ministerin, glaube ich, sollten wir noch mal in die Überprüfung gehen. Wir haben ja im letzten Innen- und Rechtsausschuss einen überraschenden Bericht zu der Höhe der Kosten entgegengenommen. Und ich bin da ganz bei dem Kollegen Dürbrook. Vielleicht ist es angezeigt zu sagen, ja, wir wollen diese Geräte in der Landespolizei, aber ich habe so meine Zweifel, dass das Ausrollen innerhalb von fünf Jahren wirklich realistisch möglich ist.

    Es wäre ehrlicher, und dafür plädiere ich an dieser Stelle, wenn wir sagen, dass irgendwann in der Endausbaustufe alle Polizeidienststellen damit ausgestattet sein sollen. Aber wir müssen uns da über Schwerpunktreviere herantasten, um da hin zu kommen. Und diese Schwerpunktreviere müssen wir über die fünf Jahre definieren und dann sagen, was in den nächsten fünf Jahren passieren soll. Nicht jede ganz kleine Dienststelle des Landes muss ein DEIG haben, weil solche Einsatzsituationen bei vielen Dienststellen vielleicht nicht unbedingt zum Kerngeschehen des polizeilichen Alltags gehören.

    Also, an dieser Stelle muss man sich ehrlich machen. Deshalb wird die FDP-Fraktion der Entfristung der landesverwaltungsrechtlichen Bestimmung zustimmen, weil wir es für wichtig halten, dass diese Rechtsgrundlage auch nahtlos weiter existiert. Die Einführung unterstützen wir, aber mit Augenmaß und mit einer wirklich transparenten Kommunikation. Nichts wäre schlimmer, als wenn wir jetzt ankündigen, dass das DEIG für die Landespolizei flächendeckend kommt. Anschließend sind Polizistinnen und Polizisten im Lande enttäuscht, weil sie über Jahre hinweg nichts davon gehabt haben und nichts davon gesehen haben. Deshalb mein Appell: Überprüfen wir noch mal die Zeitpläne, gucken wir uns an, was realistisch ist. Dann sind wir auch dafür.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 26.01.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 16 "Rechtsstaatlicher Schutz unserer Kinder im Netz statt Chatkontrolle"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Rechtsstaatlicher Schutz unserer Kinder im Netz statt Chatkontrolle) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Selten hat es einen schwarz-grünen Antrag gegeben, dem ich so zustimmen kann wie diesem. Denn der Schutz der Privatsphäre, der Schutz des Briefgeheimnisses, das ins elektronische übersetzt nichts anderes ist als der Schutz von verschlüsselter Kommunikation, ist ein elementares Grund- und Freiheitsrecht, das es zu bewahren und zu schützen gilt. Das hätte auch die Europäische Kommission bei Vorlegen eines Vorschlags intensiver durchdenken müssen. Ich bin dankbar für diesen Antrag, den Sie hier gestellt haben.

    Die Kollegin Glissmann mit ihren Worten hat mich dann aber wieder zurück in die Realität geholt, weil ich gedacht habe, ah, da ist sie wieder: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung soll dann doch irgendwie ein Stückweit mit dabei sein. Aber das haben Sie zum Glück in Ihren Antrag nicht reingeschrieben, sondern sich im Antrag zum Quick Freeze-Verfahren bekannt. Das finde ich anständig, denn in der Tat kann man darüber reden, ab wann gefreezt werden darf. Natürlich nur nach dem Anlass, den es gibt. Im Hinblick darauf wird sicherlich auch einiges an Material, welches in Chatverläufen drinsteht, verloren gehen. Aber es ist eben der Preis der Freiheit, wenn wir auch bei jeder Form der Kriminalitätsbekämpfung immer wieder in dieser Abwägung dafür sorgen, dass unbescholtene Bürger in ihrem Kommunikationsverhalten nicht permanent überwacht werden. Das wäre nämlich eine andere Staatsform, die wir nicht wollen. Deshalb ist die uneingeschränkte Zustimmung zu Ihrem Antrag auch ohne Überweisung abstimmbar.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 26.01.2024

    Oliver Kumbartzky zu TOP 35 "Effektive Unterstützung bei Naturkatastrophen"

    In seiner Rede zu TOP 35 (Effektive Unterstützung bei Naturkatastrophen) erklärt der umweltpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Der Antrag der Koalition ist wieder einmal ein buntes Allerlei. Und es wird – wie fast immer – begrüßt und auf den Bund gezeigt. Dass der Bund hier in der Pflicht steht, sehen wir auch so. Doch sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass auch das Land bei der angesprochenen Thematik in der Verantwortung steht. Auch wenn wir als FDP-Fraktion die bisherigen Hilfen des Landes durchaus positiv bewerten, müssen vor allem die Hausaufgaben gemacht und weiterhin an einem wirksamen Küsten- und Hochwasserschutz gearbeitet werden.

    Es ist hinlänglich bekannt und diskutiert worden, dass wir mehr und besseren Küsten- und Hochwasserschutz brauchen. Ich bleibe gespannt, welche Antworten die von der Landesregierung angekündigte Strategie ‚Entwicklung Ostseeküste 2100‘ Ende dieses Jahres auf die Frage geben wird, was es bedeutet, wenn die Ostsee etwa 80 Zentimeter höher als heute sein wird. Das bedeutet große Herausforderungen. Wie wir dann damit und zukünftig mit Naturereignissen und Katastrophen umgehen, wird zu diskutieren sein.

    Natürlich braucht es auch Hilfen für die von Naturkatastrophen betroffenen Personen. Doch sollte es nicht vor allem das Ziel sein, dass es erst gar nicht zu einer Naturkatastrophe kommt? Prävention ist bekanntlich die beste Unterstützung, die wir der Gesellschaft geben können.

    Nun zu dem großen Problem Ihres Antrages. Sie fordern erneut den Einsatz der Landesregierung für eine bundesgesetzliche Pflicht für eine Elementarschadensversicherung. Wie mein Fraktionsvorsitzender Christopher Vogt im September 2023 in diesem hohen Hause bereits ausgeführt hat, geht eine solche Versicherung an der Lösung des Problems weit vorbei und schafft neue Probleme.

    Ich will hier seine Rede nicht wiederholen, aber einige Aspekte nochmal aufgreifen. Millionen von Eigentümern und Mietern würden finanzielle Mehrbelastungen aufgebürdet, obwohl die Wahrscheinlichkeit für eine individuelle Betroffenheit doch sehr gering ist. Man sollte auch zur Kenntnis nehmen, dass die Quote der Häuser mit einer solchen Versicherung immer höher wird. Warum also eine Pflicht einführen? Wir setzen auf die Eigenverantwortlichkeit. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
    "

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 26.01.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 29 "Umsetzung der Brokstedt-Beschlüsse"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Bericht zur Umsetzung der Brokstedt-Beschlüsse) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ein Jahr nach dieser Tat in Brokstedt sind wir alle, glaube ich, immer noch betroffen. Betroffen von der Sinnlosigkeit einer solchen Tat. Leider wird man eine solche schreckliche Tat niemals völlig verhindern können, egal welche Maßnahmen man ergreift.

    Trotzdem ist es die Pflicht, möglichst alles zu tun, um solche Taten zu verhindern und ich will an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen, und das gilt auch in die Richtung aller drei Ministerien, die dafür verantwortlich sind, niemand ist im Lande einfach nur so zur Tagesordnung übergegangen. Alle haben versucht, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Ich sage jetzt auch mal in Richtung der regierungstragenden Fraktionen: Manchmal auch schon ein bisschen in Richtung Aktionismus, da kam ganz schnell ein zehn Punkte Beschluss, das war‘s. Man wollte etwas tun. Aber die Frage, wo wir heute ein Jahr danach wirklich stehen, was wirklich konkret umgesetzt ist, die lässt uns dann doch eher ernüchtern. Viele Ideen lagen da im Papier vor und sind dann vorangetrieben worden. Aber beispielsweise bei den Polizisten in Zivil, die kostenlos mit dem ÖPNV fahren sollen, da unterhalten sich die Länder immer noch über die Frage, wie sie denn gekennzeichnet sein sollen.

    Der Informationsaustausch zwischen den Behörden war ein riesengroßes Problem. Bisher sind wir an keiner einzigen Stelle zur Veränderung der gesetzlichen Grundlagen gekommen. Alles liegt doch in irgendwelchen Verfahren. Waffenverbotszonen gerade an Bahnhöfen sollten eingerichtet sein. Die Ministerin hat gesagt, dass es einen gemeinsamen Antrag mit Hamburg dazu gegeben hat. Aber während Schleswig-Holstein weiter prüft, wo Waffenverbotszonen im Lande eingerichtet werden können, hat Hamburg das zum 1. Oktober 2023 rund um den Hauptbahnhof schon gemacht. Und ja, Gewaltpräventionsambulanzen hat man geschaffen, wobei, ich sehr daran zweifle, dass Ibrahim A. dahingegangen wäre oder davon erreicht worden wäre. Ich will das alles nicht kleinreden, aber es ist doch erkennbar, dass vieles im Klein-Klein geblieben ist und wenig Konkretes umgesetzt wurde.

    Und das, macht mich auch ein bisschen betroffen. Denn eines haben wir bei der Aufklärung der Tat von Brokstedt sehr klar gesehen: Wo lag der Hauptfehler in dem, was tatsächlich passiert ist? Es gab auf Ibrahim A. einen Hinweis. Dieser Hinweis ist aus Hamburg auch abgesandt worden. Er landete in einem Funktionspostfach bei einer Ausländerbehörde in Kiel und ist nicht gelesen worden.

    Und da ist es aus meiner Sicht auch mal an der Zeit zu sagen: Warum ist das denn so? Und die Antwort geben die Kommunen, geben die Kreise und die kreisfreien Städte alle übereinstimmend: Unsere Ausländerbehörden im Land sind alle dramatisch überlastet. Dem nachzugehen, was sie eigentlich tun müssen, das schaffen sie nicht, auch weil viele Menschen in unseren Verwaltungen nicht in den Ausländerbehörden arbeiten wollen.

    Und deshalb muss man doch zwingend darüber nachdenken, ob das Land nicht eine Kompetenz hat, die Ausländerbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten zu entlasten. Ob es nicht möglich ist, Dinge zu zentralisieren, und zwar gerade da, wo ein Kompetenzaufbau nicht in allen Kreisen und allen kreisfreien Städten sinnvoll erscheint. Und die Hamburger, die in ihrer Reaktion ein Jahr nach Brokstedt in alle ihre Presseerklärungen reinschreiben, dass sie zufrieden sind mit einem System, in dem sie eine Gemeinsame Ermittlungs- und Rückführungsgruppe für straffällig gewordene Ausländer (GERAS) eingerichtet haben, die sie stärken, und die in der Tat dazu führt, dass sie viel stärker kontrollieren, wenn tatsächlich jemand straffällig und auffällig geworden ist, die sollte uns doch zum Anlass geben, stärker über eine solche Maßnahme nachzudenken, als mit der lapidaren Antwort zu kommen, dass wir uns in einem Flächenland befinden und das ist einem Stadtstaat ganz anders ist. Ich bezweifle, dass das etwas ganz anderes ist. Warum kann man in diesem Land nicht auch in dieser Frage Kompetenzen zentralisieren und wirklich darüber nachdenken, dass man gerade für solche Fälle das Know-how bündelt, das dann auch dazu führt, dass man solche straffällig gewordenen Menschen besser unter Kontrolle hat und auch direkter rückführen kann.

    Ich appelliere an Sie, bei allem Willen, viele Dinge zu tun, noch mal auf die Wichtigkeit und Effizienz solcher Dinge zu achten. Denn wir werden auch in den nächsten Monaten erleben, dass der Zustrom von Flüchtlingen in unser Land nicht zurückgeht, sondern steigt. Unabhängig davon, wo wir sie unterbringen, müssen wir versuchen, unsere Ausländerbehörden zu entlasten. Das liegt meines Erachtens nach Brokstedt so deutlich auf der Hand wie nichts anderes. Ich bitte Sie, darüber nachzudenken, hier Initiativen zu ergreifen und tätig zu werden.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 26.01.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 36A "Schleswig-Holstein muss bei Innovationsagentur in Bord bleiben"

    In seiner Rede zu TOP 36A (Schleswig-Holstein muss bei Innovationsagentur in Bord bleiben) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es ist schon etwas ganz Besonderes, wenn der DGB Nord und der Unternehmensverband Nord gemeinsam eine Pressemitteilung herausgeben und darin eine FDP-Initiative in diesem Landtag beobachten. Wer hätte das gedacht? Dass der DGB einmal die FDP lobt, hätte ich mir kaum träumen lassen. Deshalb bin ich ganz dankbar für diese Unterstützung von beiden Seiten des Tarifsystems, von den Arbeitgeberverbänden wie von den Gewerkschaften.

    2019 hat eine OECD-Studie für die Metropolregion Hamburg dargelegt, wo die Schwachpunkte in unserer Metropolregion liegen. Und da gibt es einige. Im Kern natürlich, weil vier Bundesländer Teil einer Metropolregion sind und mit fast allen anderen europäischen Metropolregionen eine gemeinsame administrative Seite für die Metropolregion zuständig ist. Einer der wesentlichen Teile dieser OECD-Studie 2019 war allerdings auch zu sagen: Es gibt ein besonderes Defizit in eurer Wirtschaftsstruktur. Das ist das Innovationsthema. Die Wirtschaft selbst soll möglichst drei Prozent vom Bruttoinlandsprodukt für die Forschung und Entwicklung ausgeben. In Schleswig-Holstein sind es 0,8 Prozent, die die Wirtschaft vom Bruttoinlandsprodukt in Forschung und Entwicklung investiert. In Hamburg sind es 1,4 Prozent, das ist jetzt auch nicht so rasend viel, wenn man bedenkt, dass man in Baden-Württemberg auf Werte von deutlich über drei oder vier Prozent kommt und mit den staatlichen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung dann zu Anteilen von sechs Prozent am Bruttoinlandsprodukt insgesamt kommt.

    Deshalb hat die OECD darauf hingewiesen: Ihr müsst etwas für eure Innovationsseite in der Metropolregion tun und wir haben das aufgegriffen, damals in der Jamaika-Regierung und gesagt: Ja, wir wollen das auch annehmen, denn wir Schleswig-Holsteiner werden von Aktivitäten da am meisten profitieren. Denn wir sind das Bundesland in der Metropolregion, das die größten Defizite an der Stelle hat. Deshalb haben wir als Wirtschaftsministerium 2020 die Initiative übernommen, innerhalb der Metropolregion die Innovationsstrategie zu erarbeiten und Vorschläge zu machen, wie denn diese Innovationskraft gestärkt werden kann. 2022 war dann die Innovationsstrategie fertig und das Hauptthema hieß: Bündelt eure Kräfte in Form einer Innovationsagentur und Prognos legte dann tatsächlich auch noch den Fahrplan dafür mit auf den Tisch und sagte: So kann man es machen. Seitdem habe ich mehrfach danach gefragt, wie es denn mit der Umsetzung aussieht. Im gemeinsamen Zusammenarbeitsausschuss von Hamburg und Schleswig-Holstein, wo man gesagt hat, Buchholz sei nicht so ungeduldig, weil ich von Anfang an meine Zweifel hatte, dass Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern dabei so mitgehen würden. Denn Niedersachsen hat beispielsweise seine Schwerpunkte im Innovationsbereich ja noch in ganz anderen Teilen seines Bundeslandes. Für uns ist damit die Metropolregion viel idealer. Und deshalb habe ich damals sogar dafür plädiert: Lasst uns gemeinsam Hamburg und Schleswig-Holstein allein vorpreschen und da etwas machen.

    Letztes Jahr haben wir als FDP-Fraktion zum Haushalt Anträge gestellt, dass mit einer Million Euro die Gründung der Innovationsagentur vorangebracht werden soll. Da war die Aussage der Landesregierung: Wir wollen mal abwarten, was in der Metropolregion insgesamt passiert. Und am vergangenen Mittwoch hat uns dann die Staatssekretärin aus dem Wirtschaftsministerium mit der Botschaft überrascht, dass man sich aus der Finanzierung der Innovationsagentur heraushalten will. Ich halte das, für einen krassen Fehler, weil Schleswig-Holstein am meisten davon hätte, diese Agentur in der Metropolregion zu kriegen. Ich verstehe, wenn man sagt, dass man mit Blick auf die Haushaltssituation an vielen Stellen sparen müsse, aber dann muss man sich wirklich mal angucken, um was es hier tatsächlich geht. In den nächsten zwei Jahren wäre es pro Jahr um jeweils 120.000 Euro gegangen. 2024 und 2025 jeweils 120.000 Euro. Danach steigen die Beträge, wenn man es so macht, wie Prognos es tatsächlich vorgeschlagen hat, was man aber übrigens nicht machen muss. Man kann ja auch auf die Idee kommen, mit der Metropolregion noch mal darüber zu reden, dass man sagt, es ist uns im Best Case mit 8,5 Millionen Euro über fünf Jahre vielleicht etwas zu hoch dimensioniert. Ich glaube das zwar nicht, aber selbst das hätte man tun können. Stattdessen geht diese Landesregierung hin und sagt: Wir ziehen den Stecker und ziehen uns daraus zurück. So kann man die Innovationskraft des Landes jedenfalls nicht nach vorne bringen. Das ist kleingeistig und nicht zu verantworten. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie diese Entscheidung überdenkt. Wir erwarten, dass wir uns innerhalb des Prozesses gegenüber den Hamburgern, den Mecklenburg-Vorpommern und den Niedersachsen nicht lächerlich machen und die Innovationskraft dieses Landes zukünftig stärken.“

     

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  • 30.01.2024

    Oliver Kumbartzky: Dieses Klimaschutzprogramm ist eine Nebelkerze

    Zum heute von der Landesregierung vorgestellten Klimaschutzprogramm 2030 erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und klimaschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Allmählich beginnt das Gerede der Landesregierung vom ,klimaneutralen Industrieland Schleswig-Holstein‘ zu ermüden. Es ist und bleibt nichts weiter als ein PR-Slogan. Das sogenannte Klimaschutzprogramm ist eine Nebelkerze – zusammengebunden aus 34 Seiten – und geht in weiten Teilen kaum über das hinaus, was die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr mit den Maßnahmenfahrplänen dargelegt hatte.

    In vielen Fällen zeigt die Landesregierung schlichtweg auf andere, die es richten und vorangehen sollen – das sind wahlweise private Investoren, die Bundesregierung oder die EU-Kommission. So kommt ab 2025 die Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten von Wohngebäuden. Doch bei der Umrüstung der eigenen Liegenschaften kommt Schwarz-Grün nicht vom Fleck.

    Daneben schreibt die Landesregierung etliche bestehende Programme aus früheren Legislaturperioden fort. Das ist zwar nicht von vornherein zu kritisieren, doch wo sind die eigenen Initiativen?

    Auch interessant: Bei Themen wie CCS oder CCU gibt sich die Landesregierung auffällig schmallippig und legt die Hände in den Schoß. Unterm Strich: Das ist ambitionslos und wird den Herausforderungen der Klimakrise nicht einmal im Ansatz gerecht.“

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  • 25.01.2017

    Dr. Ekkehard Klug: Ein gut gemeinter, aber schlecht gemachter Gesetzentwurf

    „Der vorliegende Gesetzentwurf ist sicher gut gemeint; er ist aber leider auch schlecht gemacht.

     

    Die kommunalen Landesverbände haben in der Anhörung vor allem die erheblichen Kosten angesprochen, die ein solches Gesetz mit sich brächte.

     

    Es führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand. Erfahrungswerte und Daten über neue Genehmigungsverfahren lägen nicht vor; klar sei jedoch, dass dieser erhöhte Aufwand letzten Endes wegen des Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung vom Land zu tragen sei.

     

    Und darüber hinaus werde auch zusätzliches Personal für die Kontrolle der neuen Regelungen benötigt. Auch dafür müsste logischerweise am Ende das Land bezahlen, wenn es den Kommunen neue Pflichten auferlegt.

     

    Ich meine, in der Politik muss man bei neuen Maßnahmen auf den Unterschied zwischen ‚must be‘ und ‚nice to have‘ achten.

     

    Für die von den Piraten vorgeschlagenen Änderungen des Bestattungsgesetzes Landesgeld auszugeben, halte ich nicht für sinnvoll, solange wir dringendere Bedarfe in der Bildung und bei der inneren Sicherheit noch nicht durch die nötigen Investitionen befriedigt und abgesichert haben.

     

    Es geht bei den vorgeschlagenen Änderungen des Bestattungsgesetzes aber nicht nur um finanzielle Fragen.

     

    Der Leiter des Kieler Bürger- und Ordnungsamtes hat in der Anhörung durch den Innen- und Rechtsausschuss am 7. September auf nachbarschaftliche Probleme bei der Ausbringung von Asche auf Privatgrundstücken hingewiesen.

     

    Es ist in der Tat nicht auszuschließen, dass sich Anwohner in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt fühlen, wenn die Nachbarn die Asche verstorbener Angehörigen auf ihrem Grundstück ausstreuen und wenn dann der im Lande zwischen Nord- und Ostsee nicht zu knapp bemessene Wind diese Asche dann herüberweht.

     

    Schließlich sei darauf hingewiesen, dass der Gesetzesvorschlag die Möglichkeit zu missbräuchlichen Anwendungen eröffnet.

     

    Er könnte auch dazu führen, dass Angehörige sich einfach aus Kostengründen dazu entschließen, die Asche von Verstorbenen zu verstreuen, statt die Kosten für eine ‚normale‘ Beisetzung zu übernehmen.

     

    Alles in allem überwiegen die Nachteile aus meiner Sicht eindeutig die Vorteile. Deshalb wird die FDP-Fraktion gegen den Vorschlag stimmen.“

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  • 02.02.2024

    Bernd Buchholz: Bezahlkarten für Geflüchtete dürfen keine Bargeldabhebung ermöglichen

    Zur Debatte um die Einführung der Bezahlkarten für Geflüchtete und mögliche Auszahlfunktionen erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    „Eine Bezahlkarte für Geflüchtete, die am Ende Bargeldabhebungen oder Überweisungen in die Herkunftsländer erlaubt, braucht kein Mensch.

    Das Ministerium muss daher dafür Sorge tragen, dass die Bezahlkarten für Geflüchtete genau solche Funktionen nicht bieten. Nur so lassen sich Anreize für die Migration verringern und Überweisungen von Geldern ins Ausland – auch an Schlepperbanden – verhindern.

    Kein Verständnis habe ich in dem Zusammenhang für Aussagen des Flüchtlingsrates, wenn dieser mit der Einführung der Karten unter anderem eine ,Entwürdigung' der Menschen sieht."

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  • 02.02.2024

    Bernd Buchholz: Wir bedauern die heutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichts

    Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Schleswig zur Anhebung der Fraktionsmindestgrößen und Änderungen bei Bürgerbeteiligung erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz: 

    „Wir bedauern die heutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichts. Immerhin hat das Gericht jetzt aber Klarheit geschaffen. Das Urteil ist zu respektieren. Wegen einer anderslautenden Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in Brandenburg in einer ähnlichen Fragestellung werden wir jetzt prüfen, ob sich daraus Möglichkeiten für ein weiteres Vorgehen ergeben.“

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  • 02.02.2024

    Annabell Krämer: Bundesratsentscheidung zum Online-Tierhandel ist eine gute Nachricht

    Zur heutigen Entscheidung des Bundesrats zur schleswig-holsteinischen Initiative zur Bekämpfung des illegalen Online-Tierhandels erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Ich begrüße die Entscheidung des Bundesrates ausdrücklich! Sie hätte jedoch auch schon sehr viel früher Erfolge erzielen können, wenn Schleswig-Holstein sich nicht so viel Zeit damit gelassen hätte, die Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen.

    Gemeinsam mit der SPD haben wir uns erfolgreich genau dafür eingesetzt. Das zeigt: Opposition wirkt! 

    Der bislang weitestgehend unregulierte Online-Tierhandel sorgt für vielfachen Missbrauch der Tiere, der auch zu Lasten verantwortungsvoller Züchter, Händler und unserer Tierheime geht.“

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  • 02.02.2024

    Christopher Vogt: Startchancen-Programm leistet wichtigen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit

    Anlässlich der Einigung beim Startchancen-Programm erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Es ist eine sehr gute Nachricht, dass es mit dem Startchancen-Programm des Bundes jetzt losgehen kann. Dieses Programm wird einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit leisten, indem der Fokus vor allem auf Schulen in herausfordernder Lage gelegt wird.

    Die PISA-Studie und der IQB-Bildungstrend haben den großen Handlungsbedarf im Bildungsbereich zuletzt nochmal mehr als deutlich gemacht. Karin Prien und die Landesregierung können dankbar sein, dass der Bund den Ländern bei dieser Herausforderung unter die Arme greift.

    Sie müssen daher jetzt auch dafür sorgen, dass das Startchancen-Programm in Schleswig-Holstein schnellstmöglich in die Umsetzung kommen kann und das Land zügig die Haushaltsmittel für den verabredeten Landesanteil bereitstellt.“

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  • 05.02.2024

    Heiner Garg: Touré bricht Wahlversprechen und Koalitionsvertrag

    Zur Ankündigung von Kita-Ministerin Aminata Touré, eine "große Kita-Reform" auf den Weg bringen zu wollen, erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Nicht groß, sondern allenfalls dreist ist es, im Zuge der anstehenden Veröffentlichung der Evaluationsergebnisse der KiTa-Reform, die weitere Senkung des Beitragsdeckels zur Entlastung der Eltern auszuschließen. Die Kita-Ministerin bricht damit ganz klar mit einem großen Versprechen, mit dem die Koalition angetreten ist. Nun herrscht immerhin Klarheit – mit Schwarz-Grün wird es keine weitere Senkung der Elternbeiträge mehr geben – trotz anders lautender Ankündigungen im Koalitionsvertrag. Der Verweis auf die schwierige Haushaltslage überzeugt mich nicht. Bereits zu Beginn der schwarz-grünen Amtszeit hat Ministerin Touré keinerlei Anstalten gemacht, die Elternbeiträge zu senken.

    Wir teilen das Ziel, dass Kita verlässlich sein muss. Deshalb ist es richtig, wenn die Kita-Ministerin auf der Basis der Evaluierungsergebnisse Verbesserungen im System vornehmen will, die dem Ziel dienen, frühkindliche Bildung und Betreuung noch verlässlicher und flexibler zu machen. Flexibilität darf aber nicht mit dem Einkassieren notwendiger Qualitätsstandards gleichgesetzt werden. Nicht ohne Grund haben sich Trägerverbände, Kommunale Spitzenverbände, Landeselternvertretung sowie die ehemalige Landesregierung erstmalig auf verlässliche Qualitätsstandards geeinigt, um den frühkindlichen Bildungsauftrag erfüllen zu können. Die Erfüllung dieses Ziels braucht selbstverständlich vor dem Hintergrund der Personalknappheit einen langen politischen Atem. Die Arbeit in den Kitas wird aber durch eine Senkung der gesetzten Qualitätsstandards nicht attraktiver. Wenn stattdessen infolge eines solchen Manövers weitere Fachkräfte der Kita den Rücken kehren, wird auch das Ziel einer höheren Verlässlichkeit für die Eltern konterkariert.

    Frau Touré hat jetzt die große Chance, die richtigen Konsequenzen aus der Evaluation zu ziehen. Das erfordert eine klare Schwerpunktsetzung, politisches Rückgrat sowie Durchsetzungs- und Durchhaltevermögen. Genau das erwarten wir von ihr und wir werden ihre weiteren Schritte kritisch aber konstruktiv begleiten."

     

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  • 25.01.2017

    Wolfgang Kubicki: Am Ende werden die Steuerzahler für die massiven Verluste aufkommen müssen

    „Dass Ministerpräsident Albig nicht nur Landesvater ist, sondern sich auf der Ebene der Bundespolitik zuweilen recht beeindruckend in Szene zu setzen weiß, ist hinlänglich bekannt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an seine sehr konstruktiven Vorschläge hinsichtlich des Schlagloch-Soli aus dem Jahr 2014 oder auch den freundlich gemeinten Hinweis, dass die SPD bei der kommenden Bundestagswahl auf den Spitzenkandidaten verzichten möge.

     

    Dass Ministerpräsident Albig nun auch Sachverstand bei der Misere der HSH Nordbank an den Tag legen möchte, ist allerdings neu. Seine im ‚Hamburger Abendblatt‘ getätigten Aussagen vom 16. Januar sind entsprechend mutig.

     

    So überraschte er mit seinen wagemutigen Thesen nicht nur die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler des Landes sowie seine eigenen Koalitionäre, er sorgte auch für Irritationen bei seinen Hamburger Genossinnen und Genossen. Wenn sogar der Bund oder die EU aushelfen müssen, um die Milliardenkosten der HSH Nordbank abzufangen, dann heißt das eigentlich: Unser Land droht in die Insolvenz abzurutschen.

     

    In diesem Zusammenhang sei erwähnt: Wenn in Hamburg der Finanzsenator vorgeschickt wird, um den Ministerpräsidenten aus Schleswig-Holstein zu korrigieren, dann erahnen wir ungefähr, welches Kompetenzniveau man in der Hansestadt unserem Landesvater zurechnet.

     

    Wir können nur mutmaßen, ob Ministerpräsident Albig mit seinen Einlassungen eine sehr originelle PR-Strategie für die anstehende Landtagswahl verfolgt hat. Wie wir in den ‚Kieler Nachrichten‘ bei den Leserbriefen nachlesen konnten, hat er mit seiner Oppositionskritik jedenfalls einen Nerv getroffen. Wir können ihn jedenfalls nur ermuntern, seine Kritik in dieser Frage fortzusetzen.

     

    Im Finanzausschuss mussten wir von verschiedener Seite in vorwurfsvollem Ton hören, dass die Krise der HSH Nordbank nicht zu einem Wahlkampfthema für die Landtagswahl gemacht werden solle. Hierüber hat sich Ministerpräsident Albig mit seinem Abendblatt-Interview schon einmal recht nonchalant hinweggesetzt. Er sagte wörtlich, dass

     

    ‚jede negative Pressemitteilung zur HSH Nordbank dem Steuerzahler schadet‘.

     

    Weiter gedacht müsste das ja auch heißen, dass jede mediale Berichterstattung über die Bank unterlassen werden müsse.

     

    Apropos: Dass die Landesregierung mit Fake-News arbeitet und die Öffentlichkeit gezielt zu täuschen versucht, ist eine bodenlose Frechheit. In diesem Zusammenhang stelle ich fest, dass wir uns auch in Zukunft gegen Falschmeldungen und bewusste Fehlinformationen zur Wehr setzen werden.

     

    Die FDP-Fraktion hat seit 2005 ihren Standpunkt zur Zukunft der Bank zu dieser Bank immer deutlich gemacht – wir waren 2005 für einen Verkauf der Anteile, wir waren gegen die Rettung der Bank auf Kosten des Steuerzahlers, wir waren gegen die Wiedererhöhung der Garantie.

     

    Es stellte sich immer im Nachhinein heraus, dass wir mit unseren Annahmen richtig gelegen haben. Es ist unsere verfassungsmäßige Aufgabe als Opposition, unsere Vorschläge öffentlich und mit Nachdruck zu vertreten. Das hat mit Wahlkampf nichts zu tun.

     

    Und ich halte an dieser Stelle ausdrücklich fest: Es geht nicht um die Bank, es geht um das Land und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

     

    Ich möchte an dieser Stelle die Position der früheren finanzpolitischen Sprecherin der Grünen-Fraktion zur HSH Nordbank in Erinnerung rufen:

     

    Finanzministerin Heinold hat das im Jahr 2009 im Landtag diskutierte Geschäftsmodell der HSH Nordbank richtig eingeschätzt. Sie erklärte in diesem Hohen Hause am 25. März 2009:

     

    ‚Die HSH Nordbank hat sich in den letzten Jahren in unvorstellbarer Größenordnung verspekuliert, Zweckgesellschaft in Steueroasen gegründet und für steuergünstige Anlagefonds geworben.‘

     

    Und weiter:

     

    ‚Will man aus den Fehlern der Vergangenheit lernen, dann muss – ich betone – zeitgleich zur Neustrukturierung der Bank definitiv auch der mittelfristige Ausstieg des Landes aus der HSH Nordbank festgeschrieben werden. (…) Das vorliegende Modell basiert auf der Annahme, dass sich die einzelnen Geschäftsfelder, Schiffsfinanzierungen, Immobilien, Firmenkunden und Transport, so entwickeln, dass sich über die nächsten vier Jahre insgesamt ein Anstieg der Bilanzsumme in Höhe von 3 % jährlich ergibt. Woraus die HSH Nordbank diesen Optimismus ableitet, bleibt den Mitgliedern des Finanzausschusses auch nach mehreren Sitzungen verborgen.‘

     

    Beim Versuch, der FDP Mitverantwortung im Jahr 2011 nachzuweisen, wünsche ich den Kollegen viel Erfolg – Sie werden nämlich nur Ergebnisse vorfinden, die in der Garantiegestaltung begründet sind.

     

    Zur Erinnerung: Der Garantievertrag stammt aus dem Sommer 2009. Wenn also jemand Verantwortung für das Desaster rund um die HSH Nordbank trägt ist es Schwarz Rot.

     

    Die Genossen haben bereits in der Vergangenheit eindrucksvoll unter Beweis stellen können, wie weit ihr Verständnis der Zusammenhänge in der Bank reichten. Ich verzichte an dieser Stelle, die Einlassungen des Kollegen Dr. Stegner aus dem damaligen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, die erschreckend tief blicken ließen, noch einmal zu zitieren.

     

    Während ihre Aktenvorlage rückwärtsgewandt ist, versuchen wir Licht ins Dunkel der Auftragsvergabe an PwC zu bringen. Die Annahmen rund um die Bewertung des Portfolios sind für uns von entscheidender Bedeutung.

     

    Wenn sich bestätigen sollte, dass es im Zusammenhang mit der Auftragserteilung oder in der Zielsetzung der Bewertung um Falschberatung handelt, werden wir dafür Sorge tragen, dass das Beraterunternehmen in Regress genommen wird.

     

    Im Beschluss der EU-Kommission vom 2.5.2016 lesen wir:

     

    ‚Nach dem Einleitungsbeschluss blieben die Ergebnisse der HSH nicht nur weiterhin deutlich hinter dem Umstrukturierungsplan, der im Beschluss von 2011 die Grundlage für die Genehmigung der Umstrukturierungsbeihilfe gewesen war, sondern auch hinter den verschiedenen, den Dienststellen der Kommission vorgelegten aktualisierten Zwischenplänen zurück.‘

     

    Und weiter:

     

    ‚Als Begleitmaßnahme wird die OpCo berechtigt sein, ein Portfolio mit Vermögenswerten in Höhe von bis zu 6,2 Mrd. EUR EAD zu Marktpreisen an die Länder zu veräußern. Diese Übertragung kann in verschiedenen Tranchen erfolgen.‘

     

    Und weiter:

     

    ‚…in jedem Jahr seit Erlass des Einleitungsbeschlusses hat die HSH ihre eigenen Prognosen im Hinblick auf das Neugeschäftsvolumen, das in den einzelnen Plänen bereits erheblich nach unten korrigiert worden war, unterschritten; dies gilt insbesondere für die Geschäftsbereiche Schiffsfinanzierung und Firmenkunden.‘

     

    Am Montag, 23. Januar 2017, titelte ‚Die Welt‘: ‚Deutsche Frachtschiffe verlieren an Gewicht – Neuer Panamakanal verändert dramatisch die Nachfrage am Weltmarkt‘. Darin führt die Autorin aus:

     

    ‚Für deutsche Schifffahrtsunternehmer ist der neue Panamakanal aber ein Fluch – zumindest beim Blick auf ihre Schiffsflotten. Denn ein Teil ihrer Frachtschiffe, die früher einmal die Verbindung zwischen dem Atlantik und dem Pazifik beherrschten, weil sie die einzigen waren, die durchs Nadelöhr im Panamakanal passten, hat durch den Ausbau an Wert verloren.‘

     

    Damit ist das Dilemma um das Portfolio der hsh portfoliomanagement AöR in zwei Sätzen zusammengefasst.

     

    Dass man sich in der Anstalt nun auch auf das schwierige Marktumfeld einstellen muss, überrascht nicht.

     

    In dem von der Landesregierung vorgelegten Bericht heißt es auf Seite 16:

     

    ‚Die adverse Entwicklung der Schifffahrtsmärkte, insbesondere in den für die hsh portfoliomanagement AöR relevanten Schiffssegmenten, für zu signifikanten Wertberichtigungsbedarf auf das Kreditportfolio. Der Großteil des Portfolios ist akut ausfallgefährdet bzw. befindet sich bereits in laufender Restrukturierung. Weitere Wertberichtigungsbedarfe in der Zukunft sind dabei maßgeblich von der Entwicklung der Charterraten abhängig.‘

     

    Restrukturierung bedeutet nichts anderes als Schuldenerlasse. So dürfen sich die Steuerzahler auf weitere Schlagzeilen wie beispielsweise die der ‚Kieler Nachrichten‘ vom 7. Oktober 2016 ‚HSH erlässt Reedern 800 Millionen Euro‘ auch in Zukunft gefasst machen.

     

    Bemerkenswert ist hierzu die Einstellung von Ministerpräsident Albig, der eine geradezu beneidenswert optimistische Haltung an den Tag legt, wenn er mit sehr viel Sachverstand die Lage um die HSH Nordbank kommentiert. In dem Artikel der ‚Welt‘ vom 17. Januar 2017, ‚Wahlkampf mit der HSH‘, heißt es:

     

    ‚Was bleibt, ist Albigs Hoffnung, dass die Verluste der HSH mit ihrem Verkauf minimiert werden können. Die Reeder, sagt der Regierungschef, hätten den Landesregierungen gesagt: ‚Bitte behaltet bei der Bank Ruhe und Augenmaß. Irgendwann werden die Frachtraten wieder nach oben gehen.‘

     

    Wenn das so ist, dann ist ja alles fein, Herr Ministerpräsident – Sie lassen sich ausgerechnet von den Reedern, die wahrscheinlich ausfallgefährdete Kredite in Millionenhöhe entweder in der Bank oder im Landesportfolio haben, sagen, dass es irgendwann wieder besser wird.

     

    Was glauben Sie, Herr Ministerpräsident, bekommen Sie zu hören, wenn eine Bank einen säumigen Schuldner fragt, ob er irgendwann seine Schulden bedienen kann?

     

    Dass die Frachtraten irgendwann wieder nach oben gehen, ist gut möglich. Aber nur dann, wenn die Überkapazitäten am Markt abgebaut werden. Und diese Überkapazitäten befinden sich gerade im Eigentum der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. Auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen, können an einer Hand abzählen, wer am Ende die massiven Verluste tragen wird.

     

    Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass

     

    1. Weitere Wertberichtigungen infolge der Entwicklung auf den Schifffahrtsmärkten vonnöten sind,
    2. Für das Jahr 2017 keine Verbesserung bei den Charterraten zu erwarten sind,
    3. Die Aussagen des Ministerpräsidenten zu diesem Thema an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten sind.“
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  • 06.02.2024

    Christopher Vogt: Schwarz-Grün braucht endlich eine Strategie für unseren Wissenschaftsstandort

    Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ist am vergangenen Freitag mit drei ihrer fünf angemeldeten Exzellenzcluster bereits in der Vorauswahl gescheitert. Aus diesem Grund hat die FDP-Fraktion heute das Thema für den Bildungsausschuss angemeldet. Dazu erklärt der hochschulpolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Das ist ein herber Rückschlag für den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein. Dieses Ergebnis kommt allerdings auch nicht allzu überraschend, denn unsere Hochschulen werden von der Wissenschaftsministerin ziemlich stiefmütterlich behandelt. Wir wollen von Karin Prien im Ausschuss erfahren, was die Landesregierung nun konkret unternehmen will, damit die Kieler Bewerbung zur Exzellenzuni dieses Mal dennoch erfolgreich werden kann. Ein erneutes Scheitern wäre ein katastrophales Signal. Zumal schon 2019 die fehlende Unterstützung durch das Wissenschaftsministerium bemängelt wurde. 

    Wir haben u.a. mit dem UKSH und dem GEOMAR zwei große Institutionen im Land, die Spitzenforschung betreiben und deren wissenschaftliche Arbeit über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus eine hohe Reputation genießt. Die Hochschulen sind ein wesentlicher Pfeiler für die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes. Leider fehlt es der Landesregierung an einer umfassenden und stimmigen Strategie zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes. Das muss sich dringend ändern. 

    Während die Jamaika-Koalition die Hochschulen nachhaltig gestärkt hatte, geht es bei Schwarz-Grün in die andere Richtung. Obwohl Schwarz-Grün eine echte Haushaltskonsolidierung bisher nicht anpacken will, wird bei den Hochschulen schon einmal pauschal gekürzt. Von wissenschaftspolitischen Initiativen der aktuellen Landesregierung ist hingegen bisher nichts zu sehen. 

    Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates liegen auf dem Tisch. Es braucht jetzt nicht wieder zahllose Arbeitsgruppen, sondern endlich eine klare Aussage der Landesregierung, wohin die Reise gehen soll.“

     

    Anlage: Anmeldung des TOP Exzellenzcluster für den Bildungsausschuss

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  • 09.02.2024

    Bernd Buchholz: Die rassistischen Vorfälle bei der Polizei müssen aufgearbeitet werden

    Zur Pressekonferenz der Landespolizei, in der sie über Ermittlungen gegen Beamte der Polizeidienststelle Mölln wegen rassistischer Äußerungen informiert hat, erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Ich finde besonders erschreckend, dass sich ein Beamter der Landespolizei offenbar über sieben Jahre hinweg immer wieder rechtsextrem, ausländerfeindlich und menschenverachtend geäußert haben soll, ohne dass dies polizeiintern gemeldet wurde und frühzeitig zu Konsequenzen geführt hat. Auch die Anzahl von jetzt eingeleiteten Disziplinarverfahren macht betroffen.

    Die Führung der Landespolizei wird aufzuarbeiten haben, ob es ein Umfeld der Angst oder gar der latenten Zustimmung in der Dienststelle gab. Und es wird auch aufzuklären sein, ob es in der Landespolizei mehr solcher inakzeptabler Vorgänge gab und gibt.

    Die Innenministerin und die Polizeiführung nehmen die Vorfälle in der Dienststelle Mölln zu Recht sehr ernst. Es ist im Interesse des Vertrauens in die Landespolizei, dass die Aufklärung lückenlos erfolgt. Schwarze Schafe innerhalb der Landespolizei dürfen das Vertrauen in die Beamtinnen und Beamten nicht untergraben.“

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  • 09.02.2024

    Annabell Krämer: Ohne Transparenzregister wird es Steuererhöhungen geben

    Zum heute für die kommende Landtagssitzung eingereichten Antrag der FDP-Fraktion für die zügige Erstellung und Veröffentlichung des Transparenzregisters, damit die Kommunen die Hebesätze für die Grundsteuer fristgerecht und aufkommensneutral festsetzen können, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Annabell Krämer:

    „Man kann nicht Aufkommensneutralität fordern und dann die Kommunen im Regen stehen lassen. Die Finanzministerin muss jetzt zügig das von uns geforderte Transparenzregister liefern, damit die Kommunen den engen Zeitplan für eine aufkommensneutrale Festlegung der Hebesätze einhalten können.

    Wir haben immer davor gewarnt, dass das bürokratische Scholz-Modell zu schleichenden Steuererhöhungen führen wird. Sollte die Aufkommensneutralität kein fadenscheiniges Versprechen der Landesregierung bleiben, muss die Finanzministerin die Kommunen zügig mit dem versprochenen Transparenzregister unterstützen. Andernfalls wird es im ganzen Land zu Steuererhöhungen kommen.“

     

    Anlage: Aufkommensneutralität ermöglichen und unnötige Bürokratie bei der Grundsteuerreform vermeiden – Transparenzregister jetzt

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