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  • 24.11.2016

    Dr. Ekkehard Klug: SPD-Forderung dient eher der Profilierung als der Problemlösung

    „Die Forderung der SPD-Innenminister dienen eher der Profilierung als der Problemlösung. Zum einen gibt es einkommensabhängige Strafen im Verkehrsbereich bereits. Bei besonders groben Verstößen landet der Fahrer nämlich ohnehin vor Gericht, wo sich die Geldstrafe dann bereits nach der Höhe des Einkommens richte.

     

    Zum anderen sind die Vorschläge in der Praxis kaum umsetzbar. Schließlich wäre die Erweiterung der standardisierten Bußgeldverfahren, in denen bisher nur der Fahrer ermittelt werden muss, um die Feststellung des Einkommens nur mithilfe eines wesentlich erhöhten Verwaltungsaufwandes möglich. So würden unverhältnismäßige Kosten verursacht, die die erwarteten Mehreinnahmen übersteigen dürften. 

     

    Anstatt das Thema Verkehrssicherheit für Wahlkampfzwecke zu instrumentalisieren, sollten sich die SPD-Innenminister in ihren Ländern lieber für eine bessere personelle und sächliche Ausstattung der Verkehrssicherheitsarbeit einsetzen.“

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  • 24.11.2016

    Dr. Heiner Garg: IMPULS ist eine Handreichung zur Autosuggestion

    „Die Überschrift der aktuellen Pressemitteilung des Finanzministeriums, in der sich Monika Heinold für den eigenen Mut zur Wahrheit über die miserable Infrastruktur des Landes lobt, ist mindestens irreführend: Mit dem sogenannten IMPULS-Programm wird das Land nicht ausschließlich saniert. Denn aus diesem groß gefeierten rot-grün-blauen 15-Jahresplan werden zum Beispiel auch der Aufbau des Digitalfunks, ‚flexible Arbeitsformen‘ oder ‚eGovernment‘ finanziert, die den enormen Sanierungsstau des Landes nicht einmal ansatzweise abbauen helfen. So ist IMPULS in weiten Teilen eine Handreichung zur Autosuggestion, in der nur so getan wird, die Infrastrukturschulden in voller Höhe sukzessive zurückzuzahlen.

     

    Das Einzige, was helfen würde, den Sanierungsstau zu beseitigen, wären schlicht mehr finanzielle Mittel. Die von der Landesregierung vorgelegten Investitionsquoten von zum Teil unter sieben Prozent im kommenden Haushaltsjahrzehnt zeigen jedoch deutlich, dass Sozialdemokraten, Grüne und SSW an einer wirklichen Sanierung des Landes kein Interesse haben.“
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  • 24.11.2016

    Dr. Heiner Garg: Es wird Zeit, dass dieses finanzpolitische Trauerspiel ein Ende findet

    „Es ist bemerkenswert und offenbar ein Markenzeichen von SPD, Grünen und SSW, dass bei derart geringen Umschichtungen in Höhe von knapp 7,4 Millionen Euro bei einem 11 Milliarden-Etat trotzdem so viel Schaden angerichtet werden kann. Nachdem die Landesregierung bereits in der Nachschiebeliste die Zuschüsse an die privaten allgemeinbildenden Schulen um 400.000 Euro zurückgefahren hat, streichen die Koalitionäre hier noch einmal munter weiter um immerhin 855.000 Euro. Wer glaubt, dies könnte von den Schulen ohne Probleme weggesteckt werden, glaubt sicherlich auch, er könne Haushalt.

     

    Mit diesen Pepita-Niveau-Umschichtungen bleibt die Investitionsquote auf einem substanzverzehrenden Niveau kleben. Deshalb wird es höchste Zeit, dass dieses finanzpolitische Trauerspiel ein Ende findet.“

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  • 23.11.2016

    Wolfgang Kubicki: FDP begrüßt Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts

    „Die FDP-Fraktion begrüßt das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts.

     

    Es ist richtig, dass unverfolgt ausgereisten Syrern nur subsidiärer Schutz gewährt wird. Ausreise und Stellung eines Asylantrages sollten nicht generell als Grund für eine individuelle Verfolgung gewertet werden.

     

    Selbstverständlich können in Einzelfällen auch die Voraussetzungen für den Flüchtlingsschutz gegeben sein. Wenn Menschen aber wegen Kriegs- oder Bürgerkriegsgefahren aus ihrem Heimatland fliehen, was auf die meisten Flüchtenden aus Syrien zutrifft, gilt dies aber gerade nicht.

     

    Genauso richtig und rechtlich zulässig ist, dass hier dann auch der Familiennachzug begrenzt wird, um die Zuwanderung zu steuern. Dafür hat sich letztlich auch der Landtag mit den Stimmen der Koalition ausgesprochen, als er die von der FDP-Fraktion vorgeschlagenen Einführung eines vorübergehenden Schutzes für syrische Flüchtlinge, der gleichermaßen zu einer Beschränkung des Familiennachzugs führt, zugestimmt hat.

     

    Dass die rot-grün-blaue Koalition im Landtag zuletzt in einer beachtlichen Kehrtwende – ohne die Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte abzuwarten – von den Behörden gefordert hat, von dieser rechtmäßigen Praxis ‚unverzüglich Abstand‘ zu nehmen, ist vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidung mehr als bedenklich.

     

    So wird Verwaltungshandeln, das auf geltendem Recht und rechtsstaatlichen Verfahren basiert, als etwas Inhumanes bloßgestellt.“

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  • 18.11.2016

    Oliver Kumbartzky: Landesregierung darf die Pendler nicht hängen lassen

    „Seit letzter Woche Freitag herrscht so etwas wie ein Ausnahmezustand auf einigen Bahnhöfen Schleswig-Holsteins, in den Pendlerzügen auf dem Weg von und nach Sylt sowie auf der Insel selbst.

     

    Was die Pendler seit einer Woche aufgrund der Einschränkungen durchmachen müssen, lässt sich unter anderem anhand der Einträge in der Facebook-Gruppe ‚NOB Pendler Husum-Westerland‘ – immerhin 2.978 Mitglieder – nachvollziehen.

     

    Eine Facebook-Nutzerin schilderte heute Morgen ihre Erlebnisse auf dem Weg zur Arbeit: ‚Niebüll: Der Zug, Abfahrt 5:31 Uhr, war noch nicht da, dafür der Zug für 6:01 Uhr. Dort sollten erst mal alle einsteigen bis der andere Zug kommt. Im Zug kam die Durchsage, dass das Zugpersonal um 2:00 Uhr nachts geweckt wurde, um den Zug für 6:01 Uhr bereitzustellen, da der für 5:31 nicht da sei und somit ausfällt. In Langenhorn wusste keiner Bescheid, da war plötzlich ein Bus erschienen und hat alle Zugreisenden nach Niebüll gebracht. Vorab gab es keine Informationen. In Niebüll gab es dann wie aus dem Nichts reichlich Kaffee umsonst. Katastrophe.‘

     

    Die Menschen drängen sich auf den Bahnsteigen – es gibt großes Gedränge, beinahe tumultartige Szenen, wenn die Menschen in die Züge einsteigen wollen. Einige Fahrgäste kollabieren in den Zügen.

     

    Eine weitere Facebook-Nutzerin schildert ihre Eindrücke von heute Morgen wie folgt: ‚Zug 7:00 ab Husum hat einen Wagen. In Worten: Ein! Kurzzug! Das ist wirklich unverschämt – dann lieber kein Zug.‘

     

    Ein andere Facebook-Nutzer schreibt: ‚6:12 ab Klanxbüll in Doppelreihen in den Gängen. Hut ab NOB.‘

     

    Der Schienenpersonennahverkehr ist aus den bekannten Gründen stark eingeschränkt – die Entscheidung, dass die Wagen der NOB aus sicherheitsrelevanten Gründen aus dem Verkehr gezogen worden sind, ist nachvollziehbar.

     

    Die NOB ist dabei, die Kapazitäten zu erhöhen, dass es nicht einfach ist, 90 Reisezugwagen zu ersetzen, ist ebenfalls nachvollziehbar. Aber nichts desto trotz sind die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend. Für die Fahrgäste – die Pendlerinnen und Pendler - wie auch für das Zugpersonal ist die Situation katastrophal.

     

    Dass damit auch das Leben und Arbeiten auf der Insel betroffen ist, ist logisch. Kindergärten, der Schulbetrieb sowie der Dienstleistungssektor – der Personalmangel beeinträchtig alle Bereiche.

     

    Wir fordern die Landesregierung auf, tätig zu werden. Lassen Sie die Menschen an der Westküste nicht hängen!

     

    SPD, Grüne und SSW schreiben in ihrem Änderungsantrag, dass sie erwarten, dass die beteiligten Bahnunternehmen die Verkehre in Kürze so organisieren, dass es zu einer spürbaren Verbesserung der Abläufe im Bahnverkehr nach Sylt kommt. Ja, natürlich sind die beteiligen Bahnunternehmen gefordert. Aber auch hier gilt: Lassen Sie die Unternehmen nicht im Stich, sondern unterstützen Sie sie. Ziehen Sie sich nicht aus der Verantwortung. Zeitnahe und wirksame Lösungen müssen her. Die Pendler brauchen endlich ein vernünftiges und effektives Krisenmanagement.

     

    Wir wollen, dass der Wirtschaftsminister über die eingeleiteten Maßnahmen im nächsten Wirtschaftsausschuss am kommenden Mittwoch berichtet.“

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  • 18.11.2016

    Christopher Vogt: Schleswig-Holstein braucht ein mittelstandsfreundliches Vergabegesetz

    „Das teure externe Gutachten hätte man aus meiner Sicht gar nicht gebraucht, um festzustellen, dass das Vergabegesetz den Unternehmen und Verwaltungen im Land in erheblichem Umfang unnötige Bürokratie beschert hat, die niemandem nützt. Während das Gesetz in der Sache weitestgehend wirkungslos ist, belastet es den Mittelstand durch viele unsinnige Vorgaben und sorgt für weniger Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen.

    Das Handwerk ist derzeit vor allem durch die gute Konjunktur und die anhaltend niedrigen Zinsen nicht so sehr auf öffentliche Aufträge angewiesen. Dies kann sich aber sehr schnell wieder ändern. Dann wird das Gesetz vor allem für die vielen kleinen Betriebe, die keinen großen ‚Overhead‘ haben, zu einem erheblichen Problem. Das Gesetz hat also kaum Ungerechtigkeiten beseitigt, aber dafür viele neue Ungerechtigkeiten geschaffen.

    Hätten die Koalitionäre in der parlamentarischen Anhörung vor der Einführung des Gesetzes die zahlreichen Kritikpunkte nicht einfach ignoriert, wären die nun angekündigten Korrekturen gar nicht notwendig gewesen. Es lässt schon sehr tief blicken, dass Wirtschaftsminister Meyer diese Novellierung in die nächste Legislaturperiode verschiebt, in der er gar nicht mehr zuständig sein wird.

    Auch beim Thema Mindestlohn ist der argumentative Slalom des Wirtschaftsministers wirklich bemerkenswert: Hier bahnt sich ein glatter Wortbruch des Ministers an, denn es ist noch gar nicht so lange her, dass Herr Meyer erklärt hat, dass der Landesmindestlohn mit dem Bundesmindestlohn zusammengeführt werden soll. Wenn er nun verkündet, den vergaberechtlichen Landesmindestlohn auf die interessante Höhe von 9,99 Euro deutlich zu erhöhen und den Abstand damit sogar noch zu vergrößern, macht er das genaue Gegenteil. Die meisten Branchen sind davon zwar gar nicht betroffen, weil sie höhere Mindestlöhne haben, aber seriöse Wirtschaftspolitik sieht nun wirklich anders aus.

    Für die FDP-Fraktion steht fest, dass Schleswig-Holstein schnellstmöglich wieder ein mittelstandsfreundliches Vergaberecht braucht, von dem dann auch wieder die Inhaber und eben auch die Arbeitnehmer der kleinen Betriebe profitieren werden. Die massive Kritik aus dem Mittelstand darf nicht schon wieder vom Tisch gewischt werden.

    Dieses unsägliche Bürokratiemonster TTG muss umfassend und umgehend entrümpelt werden. Wenn der Koalition aus Gesichtswahrungsgründen oder wegen der - an diesem Punkt - falschen Rücksichtnahme auf die Gewerkschaften die Kraft dazu fehlt, werden wir dies eben gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode selbst erledigen.“
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  • 18.11.2016

    Christopher Vogt: Die Infrastrukturgesellschaft Verkehr ist ein großer Fehler

    „Im September 2015 haben wir in diesem Hohen Hause sehr lebhaft über das Thema Bundesautobahngesellschaft debattiert. Die FDP-Fraktion hatte sich damals schon mit einem entsprechenden Antrag für die Beibehaltung der Auftragsverwaltung im Bereich der Bundesstraßen und Bundesfernstraßen durch die Länder ausgesprochen. Wie gespalten die rot-grün-blaue Koalition in dieser wichtigen Frage ist, verdeutlicht die Tatsache, dass man sieben Monate gebraucht hat, um unseren Antrag schließlich abzulehnen. Im Nachhinein waren unsere Bemühungen - bei aller Bescheidenheit - absolut richtig, denn das Ergebnis bzw. die Kröte, die Schleswig-Holstein im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen schlucken musste, ist ziemlich unbekömmlich.

    Während das monetär überschaubare Ergebnis von der Staatskanzlei als großer Erfolg verkauft wurde, hat der Beschluss der Regierungschefs beim zuständigen Verkehrsministerium und ganz besonders beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr für blankes Entsetzen und große Verunsicherung gesorgt. Letzteres aus meiner Sicht völlig zu Recht.

    Im Rückblick auf die im September 2015 diskutierte Bundesautobahngesellschaft möchte ich aus der Rede des Verkehrsministers zitieren. Herr Minister Meyer sagte:

    ‚Wir müssen mehr föderales Selbstbewusstsein zeigen und deutlich machen, dass das nicht der richtige Vorschlag ist.

    Auch der geschätzte Kollege Kai Vogel von der SPD-Fraktion äußerte sich damals unmissverständlich:

    ‚Wir lehnen daher einen Wunsch einer Bundesfernstraßengesellschaft ab und wissen die Verkehrsminister der meisten Bundesländer an unserer Seite.‘

    Heute müssen wir feststellen, dass der Ministerpräsident seinen Verkehrsminister und auch seine eigene Fraktion sang- und klanglos im Regen stehen gelassen hat. Man kann es nicht anders sagen: Die strategisch wichtige Auftragsverwaltung wurde vom Ministerpräsidenten an den Bund verscherbelt. Dass dieser faule Kompromiss nicht nur föderales Selbstbewusstsein vermissen lässt, sondern auch voreilig und mit falschen Annahmen geschlossen wurde, lässt sich kaum bestreiten.

    ‚ZEIT Online‘ hat am 21. Oktober in einem bemerkenswerten Artikel mit dem Titel ‚Gabriel täuscht bei Autobahnprivatisierung‘ zu Recht darauf hingewiesen, dass es den vom Bundeswirtschaftsminister und SPD-Bundesvorsitzenden in einer Mail an alle SPD-Mitglieder behaupteten Ausschluss der Privatisierung von Bundesstraßen und Autobahnen gar nicht gibt. Dies bestätigt uns übrigens heute auch noch einmal der Änderungsantrag der Koalition. Denn ansonsten müssten SPD, Grüne und SSW dies ja gar nicht extra fordern.

    Der Ministerpräsident sprach nach der Einigung von einer ‚Garantie von Status und Arbeitsort‘ für die Beschäftigten der entsprechenden Landesbehörden, die man in den Verhandlungen mit dem Bund bereits durchgesetzt habe. Wenn ich mir den konkreten Beschluss anschaue, halte ich diese Aussage ebenfalls für sehr gewagt. Und auch sonst gehen die Interpretationen des Beschlusses sehr weit auseinander. Die Koalition spricht in ihrem Änderungsantrag heute lediglich von einer ‚möglichen Aufgabenübertragung‘.

    Die Ministerpräsidenten sind aus unserer Sicht dem alten Sparfuchs Wolfgang Schäuble, der die Privatisierung der Bundesautobahnen seit Jahren vorantreibt, gehörig auf den Leim gegangen. Es geht der Bundesregierung ja nicht um eine bessere Verkehrspolitik, sondern um neue Einnahmemöglichkeiten. Ich möchte noch einmal daran erinnern: Die Autofahrer in Deutschland zahlen schon jetzt über diverse Steuern und Abgaben Jahr für Jahr unfassbar viel Geld an den Staat, der nur einen Bruchteil davon wieder in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Und anders als die Union und die Grünen lehnt meine Fraktion eine Bundesautobahngesellschaft auch aus fachlichen Gründen ab. Verkehrsminister Meyer hat doch völlig Recht, wenn er darauf hinweist, dass eine Bundesverwaltung es nicht besser kann. Ich weise da ganz dezent auf den Nord-Ostsee-Kanal und den Rendsburger Kanaltunnel hin.

    Der schwammige Beschluss der Regierungschefs vom 14. Oktober war aus unserer Sicht also ein großer Fehler. Die Chefs der Staatskanzleien und die Amtschefs der Verkehrsministerien sind in diesen Tagen damit beschäftigt, die Scherben zusammenzukehren. Es hilft jedoch nichts, denn dieser Beschluss war einfach Murks. Wir geben den Sozialdemokraten heute die Chance, ihr Umfallen in dieser Frage zu korrigieren.“

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  • 18.11.2016

    Christopher Vogt: FDP fordert Baustellenkoordinator für Norddeutschland

    „In Anbetracht des enormen Sanierungsstaus ist ja jede Baustelle erst einmal eine gute Nachricht – eigentlich. Aber wir alle kennen das: Die Verkehrsmeldungen im Radio sind derzeit oft länger als die eigentlichen Nachrichtenmeldungen. Die Freude über kilometerlange Baustellenabschnitte mit Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Streckensperrungen aufgrund kleinerer und größerer Maßnahmen hält sich bei den Verkehrsteilnehmern erfahrungsgemäß in engen Grenzen. Gerade zu den täglichen Stoßzeiten, zu Ferienbeginn oder zum Bettenwechsel sind unsere Straßen ohnehin schon sehr stark belastet – Baustellen sorgen dann zusätzlich für lange Staus - und für Ärger und Frustration bei den Autofahrern. Es gilt also, die einzelnen Maßnahmen aufeinander abzustimmen und möglichst sinnvoll im Jahreskalender zu platzieren.

    Die FDP-Fraktion schlägt Ihnen deshalb heute vor, für Norddeutschland einen gemeinsamen Baustellenkoordinator zu installieren. Ich räume ein, dass ich nicht selbst auf diese - wie ich finde - sehr gute Idee gekommen bin. Wir greifen mit unserem Antrag eine Forderung des ADAC auf. Vorbild ist natürlich der A7-Baustellenkoordinator, aber es müssen nicht nur einzelne Mammutprojekte koordiniert werden, sondern auch die vielen kleineren Maßnahmen. Dies gilt natürlich besonders für den Großraum Hamburg, aber auch für den norddeutschen Raum insgesamt und übrigens auch innerhalb der einzelnen Landesgrenzen.

    Auch wenn der A7-Koordinator als Vorbild dient, schwebt uns hierbei kein pensionierter Staatsrat vor, sondern eher eine Art länderübergreifende Abteilung der einzelnen Landesstraßenbaubehörden. Es geht hierbei nicht darum, Kompetenzen abzutreten, sondern um eine gemeinsame Koordinierungsstelle mit Verkehrsexperten, die alle Baumaßnahmen in den norddeutschen Bundesländern, die in Bearbeitung oder in Planung sind, im Blick haben und entsprechend koordinieren sollen, um vermeidbare Staus dann eben auch tatsächlich zu vermeiden.

    Das würde kaum Geld kosten, aber viel Frustration und Abgase vermeiden, und natürlich Zeit und Geld sparen. Die volkswirtschaftlichen und umweltpolitischen Schäden durch unnötige Staus sind schließlich gewaltig.

    Den Änderungsantrag der Koalition finde ich sehr interessant. Ich habe ihn so verstanden, dass Sie uns in der Sache zwar irgendwie Recht geben, Sie aber unserem Antrag nicht so recht zustimmen mögen.

    Dass es um Gesichtswahrung geht, erkennt man insbesondere an der Stelle, wo Sie schreiben, dass man auch zukünftig eine enge Abstimmung im Baustellenmanagement als notwendig erachte und dass Sie das Baustellenmanagement mit Hamburg fortsetzen und weiterentwickeln wollen.

    Wer sich mit der Realität beschäftigt, wird unvermeidlich feststellen, dass es bereits innerhalb unserer Landesgrenzen beim Baustellenmanagement extrem viel Luft nach oben gibt. Ich nenne das Beispiel der Region Rendsburg, wo zeitweise gleich mehrere Maßnahmen des Landesbetriebes mit denen des Bundes (Kanaltunnel des WSV und kaputte Schwebefähre) und der Kommunen kollidiert sind und für reichlich Chaos gesorgt haben.

    Ich nenne das Beispiel Lübeck, wo marode Brücken saniert werden müssen und weitere Maßnahmen um die Brücken herum die Verkehrssituation chaotisieren. Derzeit werden beide Bundesstraßen im Norden von Kiel saniert: Zum einen die B 503 (Holtenau – Prinz-Heinrich-Brücke) und zum anderen die B 76 (Holsteinknoten – Levensauer Hochbrücke). Wer da allen Ernstes behauptet, dass das Baustellenmanagement im Land funktionieren würde, arbeitet wohl viel von zu Hause aus.

    Wie gesagt: Der Sanierungsstau ist gewaltig. Die Zahl der Baustellen wird in den nächsten Jahren - so oder so - noch weiter zunehmen. Gleichzeitig wird sich laut aller Prognosen das Verkehrsaufkommen noch weiter erhöhen. Das gilt insbesondere für den Großraum Hamburg. Die Wirtschaft des Landes, die vielen Pendler und auch die Touristen, die erfreulicherweise jedes Jahr zu uns kommen, sind jetzt schon ziemlich genervt. Helfen wir all diesen Menschen, indem wir durch eine bessere Koordinierung dazu beitragen, dass unnötige Staus zukünftig vermieden werden.

    Ich bin davon überzeugt, dass man hier mit wenig Aufwand viel erreichen kann!“

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  • 18.11.2016

    Heiner Garg: Ziel ist die Beitragsautonomie der Kassen und die Abschaffung des Gesundheitsfonds

    „Es gibt sie doch noch - eine gesundheitspolitische Initiative der Küstenkoalition - allerdings zielsicher am zentralen landespolitischem Problem vorbei. Die zentrale gesundheitspolitische Herausforderung auf Landesebene ist die dauerhafte Sicherung der Versorgung mit Gesundheits- und Pflegeleistungen. Keine einzige Idee und kein einziges Konzept hierzu in viereinhalb Jahren Küstenkoalition.

     

    Statt gesundheitspolitische Placebos in Richtung Bund zu verordnen, setzt die FDP konsequent auf die Abschaffung des Gesundheitsfonds und die komplette Rückübertragung der vollständigen Beitragsautonomie auf die gesetzlichen Krankenkassen.

     

    Und falls die Koalition wirklich glaubt, mit dieser Initiative für eine Entlastung von Familien zu sorgen, dann will ich daran erinnern, dass der typischen Durchschnittsfamilie – Frau, Mann, zwei Kinder – durch die Politik von SPD und CDU rund 500 Euro jedes Jahr allein durch die Kalte Progression weggenommen wird.“

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  • 18.11.2016

    Christopher Vogt: Wir wollen Schleswig-Holstein zu einer digitalen Vorzeigeregion machen

    „Der digitale Wandel ist schon lange keine Zukunftsmusik mehr. Der Wandel verändert nahezu alle Lebensbereiche und damit auch alle Politikbereiche bereits seit Jahren. Und er wird dies in den nächsten Jahren ganz sicher mit weiter zunehmender Geschwindigkeit tun. Das hat erhebliche Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und das bringt natürlich auch sehr viele politische Herausforderungen mit sich. Es muss also darum gehen, wie man Bürgerrechte schützen und wie man die Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen und Generationen und natürlich auch unseren Wohlstand sichern kann.

     

    Selbstverständlich beschäftigen sich alle politischen Kräfte schon seit geraumer Zeit mehr oder weniger intensiv mit dieser Entwicklung. Unser Ziel ist es, Schleswig-Holstein zu einer digitalen Vorzeigeregion in Europa zu machen. Bis dahin gibt es noch sehr viel zu tun. Es ist aber möglich. Wir sollten z.B. nach Estland schauen. Dort hat man sehr früh begriffen, dass die Digitalisierung die große Chance zur Modernisierung des Landes ist.

     

    Bei uns ist da noch viel Luft nach oben. Ich glaube, Schleswig-Holstein braucht sich in Sachen Digitalisierung aber auch nicht zu verstecken: In unserem Bundesland wurde ja bereits im Jahr 2009 eine Regierung auseinander getwittert. Das ist doch schon mal was.

     

    Aber im Ernst: Auch die aktuelle Landesregierung hat die Herausforderungen, die mit der Digitalisierung verbunden sind, offenbar auf dem Schirm. Meine Fraktion ist jedoch der Meinung, dass wir hier im Hohen Hause dieser Entwicklung nicht weiter im Schneckentempo hinterherkriechen sollten.

    Und wir sind auch der Meinung, dass es dem Parlament Ende des Jahres 2016 gut zu Gesicht steht, bei der Digitalen Agenda nicht weiter auf eine Regierungsvorlage zu warten, sondern sich mit Vorschlägen aus der Mitte des Parlaments auseinander zu setzen.

     

    Aus diesem Grund haben wir Ihnen heute einen entsprechenden Antrag vorgelegt, der im Wesentlichen die Kurzversion eines Positionspapiers darstellt, das unsere Fraktion in den letzten Monaten erarbeitet hat. Ich bekenne ganz offen, dass das eine gewisse Herausforderung für uns war. Die Digitalisierung ist zwar kein Neuland für uns, aber das Thema ist schon sehr komplex, um es mit unseren Mitteln sinnvoll aufzubereiten.

     

    Wenn in Deutschland politisch über die Digitalisierung diskutiert wird, dann geht es ja meistens um die Ängste, die damit verbunden sind: Um die Angst vor dem Arbeitsplatzverlust, um die Angst vor Entmenschlichung oder auch um die Angst vor dem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft. Meine Fraktion ist der Meinung, dass dies eine suboptimale Herangehensweise ist. Natürlich hat jede große Entwicklung nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile. Aber es bringt doch nichts, wie das Kaninchen vor der Schlange zu sitzen. Ich will Sie hier jetzt nicht zu „German Mut“ auffordern, aber ich bin der Meinung, dass man offensiv mit diesem Thema umgehen muss. Dann werden auch die Vorteile überwiegen.

     

    Wir haben insgesamt neun politische Handlungsfelder identifiziert und ich möchte Ihnen einige Beispiele nennen, wo wir zu dem Schluss gekommen sind, dass der Staat bzw. die Politik handeln sollte: Es muss aus unserer Sicht zunächst um einige grundsätzliche Dinge gehen: Der Staat muss Netzneutralität gewährleisten, Bürgerrechte schützen und z.B. Daten nur bei konkretem Anlass speichern. Wir plädieren für eine Klarstellung beim „Recht auf Vergessen werden“ und beim Thema digitaler Nachlass - also wenn jemand verstirbt. Die sogenannte „Störerhaftung“ muss endlich vollständig abgeschafft werden, denn ansonsten werden wir es in Deutschland nie schaffen, ein annähernd flächendeckendes WLAN-Netz zu spinnen.

     

    Der Staat muss seine Verwaltung in höherem Tempo als bisher digitalisieren: So sollte die Kommunikation mit dem Bürger zukünftig weitestgehend papierlos möglich sein und die Einrichtungen und Liegenschaften in der Zuständigkeit des Landes sollten offenes WLAN anbieten.

    Wir sprechen uns für Transparenzportale aus, auf denen Verwaltungsdaten, die keine personenbezogenen Daten oder Betriebsgeheimnisse beinhalten, den Bürgern und Unternehmen öffentlich zugänglich gemacht werden. Und wir sprechen uns für eine verstärkte Präsenz der Landesbehörden im Internet - insbesondere in den sozialen Netzwerken - aus, um die Bürger besser zu informieren.

     

    Die Digitalisierung ist aber auch eine Herausforderung für die öffentliche Sicherheit: Wir brauchen ein effektives Cyberabwehrzentrum auf Bundesebene, neue Verschlüsselungstechnologien und bessere Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten bei der Landespolizei im Bereich der digitalen Kriminalitätsbekämpfung. Über die Ausstattung von Dienststellen und Dienstfahrzeugen haben wir ja an dieser Stelle bereits mehrfach debattiert. Auch da haben wir nach wie vor großen Nachholbedarf.

    Der Bildungsbereich wird sich ebenfalls radikal verändern. Es ist keine Übertreibung, wenn man hier von einer Revolution spricht, die sich da anbahnt. In vielen schleswig-holsteinischen Schulen ist davon bisher aber noch wenig zu spüren. Ich erspare Ihnen an dieser Stelle die zum Teil wirklich erschreckenden Statistiken, aber viele Schulen befinden sich noch immer - im wahrsten Sinne des Wortes - in der „Kreidezeit“.

     

    Hier wird man sich unter anderem um die Digitalisierung von Lernmaterialien und um eine landesweite E-Learning-Plattform kümmern müssen. Das geplante milliardenschwere Investitionsprogramm des Bundes begrüßen wir ganz ausdrücklich. Das hatte meine Partei ja auch gefordert. Es muss dabei allerdings auch darum gehen, dass das für die Digitalisierung der Schulen benötigte Personal zur Verfügung gestellt wird.

    Es wird eine gewaltige Herausforderung sein, sehr viele Lehrkräfte möglichst schnell für die Vermittlung digitaler Kompetenzen fit zu machen. Wir plädieren dafür, dass bereits ab der Grundschule die digitale Medienkompetenz und - natürlich altersgerecht - auch bereits die Vermittlung von Programmiersprachen auf dem Lehrplan stehen sollten. Das wird in Zukunft quasi eine der ersten Fremdsprachen werden. Die Hochschulen des Landes sollten finanziell in die Lage versetzt werden, die Zahl der Online-Studiengänge sowie der online abrufbaren Vorlesungen und Seminare deutlich zu erhöhen.

     

    Auch unsere Wirtschaft verändert sich durch die Digitalisierung spürbar: Und das ist in mehrfacher Hinsicht eine große Herausforderung für unsere Wirtschaftsordnung. In der Sozialen Marktwirtschaft spielt ja das Kartellrecht eine wichtige Rolle. Apple und noch viel mehr Google und Facebook zeigen uns, dass es deutlich schwerer geworden ist, die Dominanz einzelner Konzerne einzugrenzen. Wir profitieren von den scheinbar kostenlosen Angeboten, zahlen aber mit unseren Daten, die zu einer Art neuen Weltwährung geworden sind.

     

    Das werden wir auf Landesebene nicht lösen können. Für das Land schlagen wir im Bereich der Wirtschaft eine Strategie zur Unternehmensgründung und -ansiedlung vor und die Einrichtung von sogenannten One-Stop-Shops - also echten zentralen Ansprechpartnern für Unternehmensgründer. Die Fort- und Weiterbildung wird man anpassen müssen und natürlich auch die berufliche Bildung.

     

    Was das Arbeitsleben angeht, fordern wir die gesetzliche Stärkung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und des Rechts auf Tätigkeit im Home-Office. Ich verweise da auf unsere niederländischen Nachbarn, die damit aus meiner Sicht sehr fortschrittlich umgehen. Ich glaube, die Digitalisierung kann vielen Arbeitnehmern das Leben erheblich erleichtern, wenn man es in den Unternehmen und eben auch gesetzgeberisch richtig anpackt. Die großen deutschen Gewerkschaften und auch Arbeitsministerin Nahles scheinen dies allerdings noch nicht erkannt zu haben.

     

    Meine Fraktion sieht auch große Chancen bei der medizinischen Versorgung. Wie auch beim Thema Arbeit bieten sich hier gerade für den ländlichen Raum ganz neue Perspektiven. Der Landarzt wird in Zukunft zwar trotzdem gebraucht, aber die Telemedizin wird gerade für die Menschen auf dem Land viele Dinge deutlich einfacher und auch kostengünstiger machen. Das gilt übrigens auch für das Thema Mobilität.

     

    Abschließend möchte ich zum Thema Infrastruktur kommen: Diese ist natürlich ganz elementar, wenn man von der Digitalisierung profitieren will.

    Hier sind auch die Telekommunikationsunternehmen gefragt: Ich verstehe nicht, warum man in Deutschland z.B. beim mobilen Surfen für wenig Datenvolumen so viel mehr zahlen muss als in unseren Nachbarländern. Noch entscheidender ist aber die Versorgung der Unternehmen und Haushalte mit einem Breitbandanschluss.

    Die Landesregierung klopft sich in letzter Zeit gern selbst dafür auf die Schultern, dass unser Bundesland bei den Glasfaseranschlüssen im bundesweiten Vergleich vorne liegt. Dies ist jedoch kein Verdienst der Landesregierung, sondern historisch begründet, weil die Telekom hier sehr lange auf Kupfer gesetzt hat. Der im bundesweiten Vergleich hohe Anteil an Glasfaseranschlüssen ist vor allem den engagierten lokalen Anbietern zu verdanken. Man sollte aber nicht vergessen, dass wir im internationalen Vergleich noch immer unheimlich hinterher hinken. Die Kritik von Minister Meyer an der fehlenden Sinnhaftigkeit der Ausbauziele des Bundes teilen wir übrigens ausdrücklich. Das ‚Backbone‘-Konzept des Landes ist im Grundsatz zu begrüßen, um den privatwirtschaftlich betriebenen Breitbandausbau in den nicht versorgten Gebieten sinnvoll zu ergänzen. Hierfür müssen Bund und Land aber deutlich mehr Mittel bereitstellen als bisher vorgesehen. Der Breitbandausbau muss aber auch durch den Abbau von bürokratischen Hemmnissen erleichtert werden.

     

    Die Digitalisierung ist also ein weites Feld. Ich möchte vorschlagen, dass wir die Vorlagen in den Ausschüssen weiter diskutieren und dabei auch mit vielen gesellschaftlichen Akteuren ins Gespräch kommen.“

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  • 17.11.2016

    Oliver Kumbartzky: Ein Tierschutzbeauftragter bringt uns nicht weiter

    „Es scheint bei einigen parlamentarischen Vertreterinnen und Vertretern mittlerweile zur politischen Selbstverwirklichung dazuzugehören, möglichst viele Beauftragtenstellen zu schaffen. Dabei haben wir doch bereits einen Tierschutzbeauftragten: Umweltminister Dr. Robert Habeck. Und er ist nicht allein, denn eine ganze Abteilung im Ministerium unterstützt ihn. Hinzu kommen runde Tische und das Ehrenamt. Und auch der Landtag kann sich durchaus als ein für den Tierschutz zuständiges Organ bezeichnen. Schließlich war es der Landtag, der 2012 einstimmig auf Initiative der FDP-Landtagsfraktion den Tierschutz in die Landesverfassung aufgenommen hat.

    Wir haben vor einem Monat über den aktuellen Tierschutzbericht debattiert und viele Gemeinsamkeiten festgestellt. Klar ist leider, dass der Schutz von Heimtieren in der öffentlichen Diskussion gegenüber der stetigen Änderung und Verschärfung des Rechtsrahmens in der Nutztierhaltung oftmals zu kurz kommt. Aber bringt uns ein Tierschutzbeauftragter da wirklich weiter?

    Aus unserer Sicht sollte auf eine Verstärkung der Tierschutzbildung und Sachkunde im Zoofachhandel sowie bei den Tierhaltern gesetzt werden. In Sachen Tierschutzbildung wäre aus meiner Sicht auch die Einbindung von Tierheimen und anderen Tierschutzzentren als außerschulische Lernorte denkbar. Auch ein Heimtierzuchtgesetz wäre sinnvoll. Die bestehenden Gesetzeslücken hinsichtlich Zucht, Haltung, Import und Handel mit Tieren könnten sich dadurch schließen lassen.

     

    Neben dem gesetzlichen Tierschutz setzen wir Freie Demokraten besonders auf die Selbstverantwortung von Tierhaltern und –nutzern und schätzen das ehrenamtliche Engagement für das Wohl unserer Mitgeschöpfe.

    Tierschutz ist und bleibt ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Aus unserer Sicht ist es vor allem Aufgabe des Landes, einen wirksamen Tierschutzvollzug durch die Veterinärämter sicherzustellen, die Sachkunde von Tierhaltern und Tierzüchtern zu stärken und die allgemeine Tierschutzbildung voranzubringen.

    Ein neuer Beauftragter wäre unterm Strich reine Symbolpolitik. Man würde damit nach außen signalisieren, auf den Tierschutz einen besonderen Fokus zu legen, rein praktisch würde aber nichts Neues durch diese Stelle passieren. Der Beauftragte wäre vor allem eines: teuer, aber wirkungslos – wir lehnen den Piraten-Antrag daher ab.“

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  • 17.11.2016

    Wolfgang Kubicki: Wir dürfen die Missachtung unserer Rechtsordnung nicht belohnen

    „Ich will es vorweg ganz deutlich sagen, das von Ihnen geplante Ausreisezentrum ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, und die FDP-Fraktion wird Sie in dieser Sache auch grundsätzlich unterstützen.

     

    Wir erwarten aber auch, dass die Pläne konsequent umgesetzt werden und das Ausreisezentrum praxisgerecht ausgestattet wird. Die bestehenden Vollzugsdefizite werden nämlich sicherlich nicht abgebaut, wenn es hier am politischen Willen fehlt. Und es ist zumindest bemerkenswert, dass beim Dezernat ‚Rückkehrmanagement‘ des LfA über ein Drittel der Stellen unbesetzt sind.

     

    Liebe Koalitionäre, zu Ihrem Änderungsantrag: Der Innenminister errichtet ein Ausreisezentrum - spät, aber immerhin - und Sie bekommen ein moralisches Dilemma und drehen hier Rechtfertigungspirouetten.

     

    Es entsteht ein bisschen der Eindruck, dass Sie solche Anträge vor allem für sich selbst, quasi zur Vergewisserung Ihrer moralischen Integrität, schreiben. Wir können uns hier gerne alle zu einer humanitäreren Flüchtlingspolitik bekennen. Das Problem scheint mir aber zu sein, dass wir unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was das ist. Für mich zählt dazu in erster Linie die konsequente Anwendung der Gesetze, rechtsstaatliche Verfahren und rechtmäßiges behördliches Handeln.

     

    Und wenn Sie schreiben, "dass Abschiebungshaft mit dem schleswig-holsteinischen Bekenntnis zu einer humanitären Flüchtlingspolitik grundsätzlich nicht vereinbar ist", die Abschiebehaft und auch die Ausübung von Zwang aber in unserem Rechtsstaat ausdrücklich erlaubt sind, dann desavouieren Sie rechtsstaatliches Verwaltungshandeln als inhuman.

     

    Ich will auch, dass jede Abschiebung so schonend wie möglich abläuft. Und natürlich sind freiwillige Ausreisen auch besser als zwangsweise Abschiebungen. Ich sage aber auch, dass wir letztere brauchen und konsequent durchsetzen müssen. Alles andere ist doch völlig naiv.

     

    Wenn wir wissen, dass sich abgelehnte Flüchtlinge immer wieder der Abschiebung entziehen, müssen wir darauf entsprechend reagieren. Machen wir das nicht, belohnen wir die Missachtung unserer Rechtsordnung. Wir dürfen aber keine Anreize zu rechtswidrigem Verhalten schaffen, weil wir dann diejenigen diskriminieren, die sich gesetzestreu verhalten.

     

    Wir brauchen daher dieses Ausreisezentrum genauso wie wir mehr Plätze im gemeinsamen Ausreisegewahrsam mit Hamburg brauchen.

     

    Zum Antrag der Koalition sei gesagt, dass wir immer gesagt haben, dass die Arbeitsmarktintegration von essentieller Bedeutung ist, weil Integration eben vor allem durch Arbeit gelingt.

     

    Und wir haben deshalb auch schon mehrfach kritisiert, dass das Land hier viel zu wenig tut.  Sie haben bisher nur ein Pilotprojekt für einige Auserwählte angestoßen, und das funktioniert nicht mal richtig. Was Sie bisher machen, ist eine Förderung ins Blaue hinein, und das ist sinnloser Aktionismus. 

     

    Die 3+2-Regelung ist aber ohne Zweifel ein Schritt in die richtige Richtung zu einer besseren Integration in den Arbeitsmarkt, der von uns ausdrücklich unterstützt wird.

     

    Wenn ein Flüchtling es schafft, hier einen Ausbildungsplatz zu bekommen, muss das auch entsprechend honoriert werden. Leistung muss sich lohnen. Wer selbst die Initiative ergreift, wer für sich und seine Zukunft Verantwortung übernimmt, der - und das ist eine urliberale Grundhaltung - der muss dann auch eine realistische Chance haben, hier bei uns zu bleiben.

     

    Ich bin deshalb auch der Auffassung, dass wir darüber nachdenken müssen, ob der § 60a Aufenthaltsgesetz in seiner jetzigen Form überhaupt ausreichend ist.  So erfreulich die Ausdehnung auf über 20-Jährige auch ist, die ‚Duldung‘ – also eigentlich ja nur die ‚Aussetzung der Abschiebung‘ – ist nicht das richtige Instrument, um dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Transparenz Rechnung zu tragen. Wollen wir echte Planungssicherheit für die Betriebe und ernsthafte Perspektiven für die Auszubildenden schaffen, sollten wir - solange wir noch kein Einwanderungsgesetz haben - über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für diese jungen Menschen nachdenken.

     

    Und wir sollten erwägen, die Aufnahmen eines Studiums der Ausbildung gleichzustellen.  Wir brauchen diese Menschen nämlich.

     

    Finden Flüchtlinge Arbeit, ist das nicht nur ein Gewinn für die Wirtschaft, sondern nützt auch der Aufnahmegesellschaft und damit uns allen.

    Ob und wenn ja, warum afghanischen Flüchtlingen in der Praxis die Erteilung einer Duldung verweigert wird, sollten wir deshalb im Ausschuss klären und dann gemeinsam eine sachgerechte Lösung finden.“
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  • 17.11.2016

    Dr. Heiner Garg: FDP will Straßenausbaubeiträge abschaffen

    In seiner Rede zu TOP 10 (Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

     

    „Es ist zweifelhaft, ob eine Kann-Regelung letztlich überhaupt einen inhaltlichen Mehrwert darstellt. Viele Verwaltungsgerichte machen keinen Unterschied zwischen den Soll-Regelungen oder den Kann-Regelungen in den Abgabengesetzen. Auch bei den Kann-Regelungen wird davon ausgegangen, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen immer dann geboten ist, wenn die sonstigen Einnahmen der Gemeinde nicht ausreichen, um die Erfüllung ihrer Aufgaben zu finanzieren.  

     

    Da die Kommunen in Schleswig-Holstein – bis auf wenige Ausnahmen abgesehen – nicht in der Lage sind, Straßenausbau aus bestehenden Rücklagen zu finanzieren, wobei im Falle des Bestehens von Rücklagen, diese wiederum ebenfalls durch den Steuerzahler finanziert worden sind, würde eine Änderung zumindest in der Praxis nahezu keine Auswirkungen haben. 

     

    Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ist schon die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen an sich weder erforderlich noch sinnvoll. Sie führt zu Ungleichbehandlungen, weil manche Kommunen gar keine Straßenausbaubeitragssatzungen haben oder bestehende Straßenausbaubeitragssatzungen entweder gar nicht oder unterschiedlich angewendet werden. Bei Vorliegen einer Satzung erfolgt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen außerdem regelmäßig nicht nur in intransparenter Weise, sondern führt auch oft zu sozialen Härtefällen und so zu großem Unmut in der Bevölkerung zu Lasten der Akzeptenz kommunalen Handelns. Zudem zeigt sich, dass manche Kommunen die aus Haushaltsmitteln zu bestreitende Instandhaltung von Straßen vernachlässigen, um dann die anfallenden Kosten durch eine so vorzeitig erforderliche Grundsanierung auf die beitragspflichtigen Anlieger abzuwälzen.

     

    Die FDP-Fraktion spricht sich deshalb für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus und plant, einen entsprechenden Gesetzentwurf im Dezember in den Landtag einzubringen.

     

    Um eine Erhöhung der Grundsteuer zu verhindern, sollten nach Ansicht der FDP-Fraktion etwaige Mindereinnahmen über den kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt werden.

     

    In Zeiten von Rekordsteuereinnahmen ist es jedenfalls nicht begründbar, wenn die Landesregierung den Kommunen nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung stellt, so dass diese bei Straßenbaumaßnahmen häufig gezwungen sind, 75-85 Prozent der Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger umzulegen.“

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  • 16.11.2016

    Oliver Kumbartzky: Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden

    „Festhalten möchte ich, dass die Maßnahmen, die nun im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bewältigung der Geflügelpest ergriffen werden, richtig und wichtig sind.

     

    Die Stallpflicht ist geboten – ohne Frage. Den betroffenen Geflügelbauern ist nun mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ich habe zur Kenntnis genommen und begrüße es, dass die Landesregierung über die aktuelle Nachschiebeliste den Titel „Erstattung für Tierverluste, insbesondere an den Tierseuchenfonds“ um 125.200 Euro erhöht hat. 

     

    Mein Dank und Respekt gilt den betroffenen Bauern, die keine Kosten und Mühen scheuen, die entsprechenden Schutzmaßnahmen umzusetzen, um die Geflügelpest einzudämmen.

     

    An dieser Stelle möchte ich mich aber auch bei den Anwohnern der betroffenen Gebiete bedanken – auch sie unterliegen nun Einschränkungen und müssen Anweisungen befolgen, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Es ist ebenso der Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung zu verdanken, dass Maßnahmen funktionieren können.

     

    Nicht zu unterschätzen ist vor allem der Einsatz der vielen Ansprechpartner und Helfer vor Ort. Allen Kräften von Polizei, Feuerwehr, Technischem Hilfswerk, Johannitern und Deutschem Rotem Kreuz, Hauptamt und Ehrenamt - vielen, vielen Dank.

     

    Tierseucheneinsätze sind immer lang andauernd, ressourcen- und personalintensiv. Der Einsatz im Zusammenhang mit der Keulung tausender Hühner ist belastend, selbst für Hartgesottene.

     

    Es bleibt abzuwarten, ob die Geflügelpest eingedämmt werden konnte – es müssen aber daneben Anstrengungen unternommen werden, um unsere vielen Helferinnen und Helfer zu unterstützen. Perspektivisch müssen wir die Feuerwehren in diesem Land, die diese organisatorisch höchst anspruchsvollen Aufgaben übernehmen, auf den entsprechenden Stand der Technik bringen. 

     

    Wir unterstützen und begrüßen den bisherigen Einsatz des Landes. Die Geflügelpest in Schleswig-Holstein verunsichert die Verbraucher und die Tierhalter – es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit wieder die Sicherheit für das Tierwohl hergestellt wird.“

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  • 17.11.2016

    Christopher Vogt: Der Gesetzgeber hat hier übertrieben, rumgemurkst und wieder einmal die Falschen g

    „Den Traum von den eigenen vier Wänden haben gerade angesichts der ordentlichen wirtschaftlichen Lage und der künstlich niedrigen Zinsen sehr viele Menschen in unserem Land. Das ist auch gut so.

     

    Leider ist die Erfüllung dieses Traums für viele Bürgerinnen und Bürgern seit einigen Monaten deutlich unwahrscheinlicher geworden. Nicht etwa, weil sich ihre wirtschaftliche Lage verschlechtert hätte, sondern weil der Gesetzgeber ihnen einen Strich durch die Rechnung macht. Wer sich derzeit mit dem Gedanken trägt, ein Eigenheim bauen oder kaufen zu wollen, muss damit rechnen, von seiner Bank trotz eigentlich solider wirtschaftlicher Situation keine Finanzierungszusage mehr zu erhalten. Der profane Grund lautet schlicht und ergreifend „Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung“ - dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist problematisch und hat die Ablehnungsquote erheblich steigen lassen.

     

    Der Reihe nach.

     

    Seit dem 21. März 2016 gilt in Deutschland ein Gesetz, das eine europäische Richtlinie zu Wohnimmobilienkreditverträgen umsetzt. Europaweit sollen neue Standards bei der Vergabe von Immobilienkrediten dazu dienen, Immobilienblasen zu verhindern. Das ist ja angesichts der Entwicklung auf dem Immobilienmarkt auch im Grundsatz irgendwie nachvollziehbar. Nun allerdings, nach etwa einem halben Jahr, zeigt sich jedoch, dass die Warnungen, die vor allem aus dem Sparkassenbereich kommen, zutreffend sind und der deutsche Gesetzgeber weit über das ursprüngliche Ziel hinausgeschossen ist.

    Obwohl man ja nicht immer alles glauben soll, was so in den Zeitungen geschrieben steht, sollte man Meldungen aus der jüngsten Vergangenheit zu diesem Thema ernstnehmen. So heißt es zum Beispiel auf "Focus online":

    ‚Wegen neuer EU-Richtlinie: Für Tausende Deutsche platzt jetzt der Traum vom Eigenheim‘.

     

    Im "Handelsblatt" titelte man etwas weniger reißerisch:

    ‚Kampf um den Traum vom Eigenheim‘.

     

    Daraus möchte ich einen kurzen Absatz zitieren:

    ‚Ein Rentnerehepaar, 72 und 78 Jahre, will sein schuldenfreies Haus altersgerecht umbauen. Dass der Kredit bewilligt wird, da sind sie sich sicher. Das Haus ist schließlich abbezahlt, sie sind ihr Leben lang allen vertraglichen Pflichten nachgekommen. Doch der Kredit wird abgelehnt. Die Gründe: zu niedrige Renten, eine geringe statistische (!) Lebenserwartung – im Ergebnis keine ausreichende Wahrscheinlichkeit, dass sie den Kredit zurückzahlen.‘

     

    In dem Artikel kommen auch Verbraucherschützer mit folgendem Satz zu Wort:

    ‚Junge Paare mit Kinderwunsch bekommen keine Finanzierung für ein größeres Eigenheim, da der anstehende Mutterschutz das Einkommen der Familie reduzieren würde.‘

     

    An dieser Stelle hat der Gesetzgeber bzw. der zuständige Bundesjustizminister Heiko Maas aus unserer Sicht schlicht und ergreifend einen großen Fehler begangen. Die EU wollte mit dieser Richtlinie Verbraucher vor der Überschuldung und Kreditinstitute vor zu großen Risiken schützen, aber leider hat man dann in Deutschland wieder einmal unnötig draufgesattelt und sich zudem auch noch unklar ausgedrückt, was im Ergebnis kurzerhand zu einer Diskriminierung von sehr vielen Menschen geführt hat. Das darf aus unserer Sicht nicht sein. Deshalb wollen wir die Landesregierung auffordern, sich der Bundesratsinitiative von Baden-Württemberg, Hessen und Bayern anzuschließen. Die darin unterbreiteten Lösungsvorschläge würden aus unserer Sicht dazu beitragen, die Defizite bei der bisherigen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu beseitigen. Neben der bereits erwähnten Unklarheit über den Begriff „Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung“, sollen weitere Bereiche korrigiert werden. Dazu gehört die erneute Kreditwürdigkeitsprüfung bei Anschlussfinanzierungen und die fehlende Ausnahmeregelung für Immobilienverzehrkredite.

     

    Das Land Schleswig-Holstein kann mit seinem Beitritt zu der Bundesratsinitiative dazu beitragen, dass diese Unsicherheiten und Unklarheiten beseitigt werden. Es sind schließlich nicht nur die Kreditinstitute in Schleswig-Holstein verunsichert, sondern auch viele Menschen, vor allem junge Familien, die der Staat - trotz der hohen Belastung durch Steuern und Abgaben - doch eigentlich immer dazu auffordert, Vermögen zu bilden. Und es sind auch viele ältere Menschen verunsichert, die sich z.B. mit dem Gedanken tragen, zu Hause bauliche Veränderungen durchführen zu lassen, um möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben zu können.

     

    Wir sind sehr dafür, den Finanzmarkt sinnvoll zu regulieren, und auch wir sind auch dafür, das Risiko von Immobilienblasen zu minimieren, aber hier hat der Gesetzgeber übertrieben, rumgemurkst und wieder einmal die Falschen getroffen.

     

    Unser Bundesland sollte dazu beitragen, dass dies schnellstmöglich korrigiert wird.“

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  • 17.11.2016

    Anita Klahn: Die berufsbildenden Schulen sind eine wichtige Säule unseres Bildungssystems

    „Das Berufsbildungssystem besteht aus fünf starken Säulen. Die zentrale Säule bildet die Berufsschule als Partner der dualen Ausbildung gemeinsam mit der betrieblichen Ausbildung. Beide Lernorte arbeiten kooperativ nach eigenen Zielen und curricularen Vorgaben, die bundesweit abgestimmt sind, zusammen.

     

    Die zweite Säule ist das Schulberufssystem, den Berufsfachschulen, die zu einem vollwertigen beruflichen Erstabschluss führen und/oder noch nicht erreichte Abschlüsse des allgemein bildenden Schulsystems vermitteln. Die dritte Säule sind die Bildungsgänge Berufliches Gymnasium, Fachoberschule und Berufsoberschule, die zu einer Studienberechtigung an einer Hochschule führen.

     

    Die seit einigen Jahren stetig anwachsende vierte Säule ist das Übergangssystem, das mit dem Ausbildungsvorbereitenden Jahr (AVJ) und den Berufseingangsklassen (BEK) primär das Ziel verfolgt, jungen Menschen den Übergang in eine Ausbildung zu ermöglichen. Mit seinen Fachschulen als fünfte Säule übernehmen die Berufsbildenden Schulen weiterhin eine wichtige Rolle in der Weiterbildung.

     

    Alle Bildungsabschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur werden an den beruflichen Schulen angeboten. Neben dem Abschluss am Beruflichen Gymnasium kann über eine Berufsfachschule, eine Fachoberschule, einer Berufsoberschule oder auch über die duale Ausbildung der Zugang zum Studium erreicht werden.

     

    An diesen Möglichkeiten sieht man die Stärken der berufsbildenden Schulen. Die berufsbildenden Schulen sind ein Paradebeispiel für die Durchlässigkeit in unserem Schulsystem – eine Durchlässigkeit, die sich international sehen lassen kann, aber leider viel zu wenig Anerkennung bekommt. Auch die Koalition sollte die Durchlässigkeit als Stärke unseres Bildungssystems endlich anerkennen und nicht alles dafür tun, Mauern zwischen den Schularten zu ziehen.

     

    Die Vielfalt der dualen Ausbildung, die damit verbundenen Berufschancen und die Möglichkeiten der Weiterbildung bis zur unternehmerischen Selbstständigkeit sind als Erfolgsmodell zu stärken. Die geringe Jugendarbeitslosigkeit über Jahrzehnte ist ein Beleg für diesen Erfolg. Unsere berufsbildenden Schulen sind Garant für diese Entwicklung.

     

    Die berufliche Bildung ist ein wichtiger Teil unseres Bildungssystems. Meine Fraktion setzt sich schon seit langer Zeit dafür ein, dass die berufliche Bildung gestärkt wird. Ich werte es deswegen als erfreulich, dass die Koalitionsfraktionen, jetzt wo ihre Zeit fast abgelaufen ist, auch endlich die berufliche Bildung entdecken. Lieber spät, als nie, kann man da nur sagen. Ich will auch positiv hervorheben, dass die Schaffung eines Instituts für Berufliche Bildung ein Weg sein kann, die berufliche Bildung zu stärken.

     

    Schließlich bewerte ich es als positiv, dass sie unsere Anregungen aufgegriffen haben, die Schulleitungen der berufsbildenden Schulen in die Organisationsentwicklung des SHIBB mit einzubeziehen. Bei den Schulleitungen liegt ein reicher Erfahrungsschatz vor, der aus unserer Sicht dringend genutzt werden muss. Die Schulleitungen müssen bei der Erarbeitung der Strukturen einbezogen werden, denn nur so kann sichergestellt werden, dass auch die Perspektive der Schulen berücksichtigt wird.

     

    Das ist das positive. Kritisch muss ich mich aber über die Zeitschiene äußern. Die Diskussion zu diesem Thema läuft seit langer Zeit. Die Landesregierung hat vor über einem Jahr einen schriftlichen Bericht zur Errichtung des SHIBB vorgelegt. Der Bericht war zwar ziemlich dünn, aber immerhin wurde dokumentiert, wie der aktuelle Stand ist.

     

    Seitdem ist aber offensichtlich wenig passiert. Die Schulministerin selbst hat offensichtlich kein Interesse an diesem Thema, wenn die eigenen Koalitionsfraktionen sie nach so langer Zeit endlich zum Handeln auffordern müssen. Wenn die Kolleginnen Strehlau und Waldinger-Thiering nach meiner Einschätzung nicht koalitionsintern Druck gemacht hätten, wäre wahrscheinlich gar nichts passiert.

     

    All das, was im Antrag steht, hätte schon lange durch die Landesregierung erfolgen können. Niemand hat die Landesregierung davon abgehalten, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Neben der Handlungsaufforderung bleibt der Antrag zudem dünn. Bis auf die Aufforderung ein Beratungsgremium zu schaffen, steht inhaltlich wenig drin. Die weitere Ausgestaltung wird dem Gesetzentwurf überlassen. Etwas mehr hätte es schon sein können.

     

    Die abschließende Bewertung behalten wir uns entsprechend vor, wenn die Landesregierung den Gesetzentwurf vorlegt – falls das überhaupt noch diese Legislaturperiode geschieht.“

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  • 17.11.2016

    Anita Klahn: Schleswig-Holstein ist mit diesen Ergebnissen der Gewinner unter den Verlierern

    „Es stimmt, Schleswig-Holstein findet sich beim Vergleich der Länder im oberen Drittel wieder. Schleswig-Holstein ist mit diesen Ergebnissen noch der Gewinner unter den Verlierern. Mehr aber auch nicht!

     

    Auch die Argumentation, die die Regierungskoalition zu den Ergebnissen des Ländervergleichs aufbaut, erscheint mir wirklich abenteuerlich. Die Zusammenhänge sind vielleicht doch ein bisschen komplizierter, und es spielen mehr Variable eine Rolle, als sie hier darstellen.

     

    Ich teile die Einschätzung des Direktors des IPN, Herrn Prof. Köller, dass die positive Trendentwicklung im Deutschunterricht, die seit längerer Zeit durchgeführte Kampagne "Lesen macht stark", eine wichtige Rolle spielt und die unternommenen Anstrengungen sich in der positiven Entwicklung der Ergebnisse wiederspiegeln.

     

    Trotzdem erreichen laut der Studie in der Disziplin "Leseverstehen" immer noch 17 Prozent der Schülerinnen und Schüler in unserem Land offensichtlich nicht einmal den Mindeststandard. Und ein genauerer Blick verrät auch, dass die Jungen deutlich schlechter abschneiden als die Mädchen.

     

    Verglichen mit den Ergebnissen aus Bremen, dort erfüllen 36 Prozent der Schüler nicht einmal den Mindeststandard beim Leseverstehen, stehen wir also noch gut da.

     

    Sie werden mir sicher recht geben, wenn ich hier sage, dass beide Werte nicht akzeptabel sind. Wer nicht richtig lesen kann, wird es auf dem Arbeitsmarkt schwer haben. Dazu ist lesen elementarer Bestandteil unserer Kultur.

    Für die Verbesserungen im Fach Englisch liefert die Studie auch Erklärungsansätze. So haben mehr als 80 Prozent der im Jahr 2015 befragten Schülerinnen und Schüler ab der dritten Klasse in der Grundschule Englischunterricht erhalten. 2009 waren das nur 35 Prozent bzw. ab der vierten Klasse schon 70 Prozent. Die Gesamtlernzeit für diese Schüler im Fach Englisch ist heute also länger, und man kann schon die nicht ganz unbegründete Hoffnung haben, dass eine längere Lernzeit sich auch in besseren Ergebnissen widerspiegelt.

     

    Aber beim Leseverstehen im Englischen erreichen knapp 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler nicht den Regelstandard und knapp über 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler nicht den Mindeststandard. Beim Hörverstehen im Englischen gilt ähnliches. Lediglich knapp die Hälfte der Schüler kann einem Vortrag auf englischer Sprache folgen und den Inhalt erfassen. Aus meiner Sicht ist das nichts, was wirklich zufriedenstellend ist.

    Und auch in diesem Gebiet liegen die Ergebnisse der Jungen deutlich hinter denen der Mädchen.

     

    Wir sollten daher dringend für die sprachlichen Fächer auf Lernmaterialen hinwirken, die Jungen ansprechen.

     

    Die Studie gibt uns aber auch einen weiteren wichtigen Hinweis zum Unterrichtserfolg. Vor allem an den nicht-gymnasialen Schulen wurde festgestellt, dass die Kompetenzstände der Schülerinnen und Schüler, die fachfremd unterrichtet wurden, deutlich niedriger sind, als bei denen deren Lehrkraft ein grundständiges Lehramtsstudium hatte.

     

    Ich halte diesen Hinweis für sehr wichtig, da wir gerade an den Gemeinschaftsschulen diese Situation vorfinden. Aus meinen Kleinen Anfragen geht hervor, dass gerade an den Gemeinschaftsschulen und dort vor allem in den neu geschaffenen Oberstufen nicht ausreichend Fachlehrer vorhanden sind. Und was für die sprachlichen Fächer gilt, wird sicher auch auf andere Fachgebiete übertragbar sein.

     

    Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, woran es liegt, dass das ehemals so erfolgreiche Baden-Württemberg jetzt so abgestürzt ist und Bayern mit seiner konstanten Bildungspolitik weiterhin an der Spitze steht.

     

    Bremen ist quasi das Vorzeigeland rot-grüner Bildungspolitik, da diese Stadt durchgängig von der SPD regiert wurde. Als Belohnung trägt Bremen dafür die rote Laterne bei jeder vergleichenden Bildungsstudie. Will Schleswig-Holstein genau diesem Bundesland jetzt nacheifern?

     

    Was bedeutet es für die Schülerinnen und Schüler, für ihren späteren beruflichen Lebensweg, wenn die Leistungsorientierung immer weiter aus den Schulen verbannt wird und Schulen immer weiter unter das Diktum einer falsch verstandenen sogenannten ,Bildungsgerechtigkeit` gestellt wird?

     

    Trotz der positiven Trendentwicklung kann Schleswig-Holstein mit den Ergebnissen der Studie nicht zufrieden sein. Vielleicht sollte man einfach mal bei der Wahrheit bleiben und aufhören, den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen zu streuen. Mit Sicherheit ist nicht alles schlecht, und eine positive Trendentwicklung ist besser als eine negative. Aber die Jubelarien der Koalition sind auch völlig unangemessen.

     

    Meistens hilft ein nüchterner Blick auf die Zahlen. In Bayern verlassen 3 Prozent der Jugendlichen die Schule ohne Abschluss, in Baden-Württemberg sind es 4,1 Prozent, in Hamburg 5,1 Prozent, in Bremen 6,4 Prozent und in Schleswig-Holstein 7 Prozent. Ein Wert, der sich im Vergleich zu 2009 übrigens verschlechtert hat. Damals waren es nur 6,2 Prozent. Das ist eigentlich ein Widerspruch zu dem, was sie den Menschen erzählen.

     

    Bundesweit erreichen durchschnittlich 20 Prozent den ersten allgemeinen Schulabschluss. Die Werte für den Mittleren Schulabschluss schwanken zwischen 35 - 50 Prozent, da liegen wir mit 42, 3 Prozent im guten Mittelfeld, auch ein Wert, der sich um gut 5 Prozent verbessert hat. Genauso wie die 5 prozentige Zunahme der Abiturienten.

     

    Also alles bestens?

     

    Der Philologenverband weist daraufhin, dass die Rechtschreibleistungen der getesteten Schülerinnen und Schüler bundesweit um neun Prozentpunkte schlechter geworden seien und fordert eine ehrliche Ursachenforschung, insbesondere was falsche Lernmethoden an Grundschulen angeht.

     

    Dass die Landesregierung nicht gegen veraltete Unterrichtsmethoden wie "Lesen durch Schreiben" und Methoden des Schreibenlernens nach Gehör unternimmt und die gesamte Problematik herunterspielt, ist einfach nur bitter. Zusammen mit der Union haben wir in einem Antrag auf das Problem aufmerksam gemacht. Die Koalition hat den Antrag aber einfach niedergestimmt und ignoriert das Problem vollständig.

     

    Bedauerlich ist auch, dass die Entwicklung an den Gymnasien stagniert. Bei der Förderung der Leistungsstärksten verbessert sich also nichts. Dadurch, dass die Koalition die Gymnasien immer weiter unter Druck setzt, eine Oberstufe nach der anderen aus dem Boden sprießen lässt, ohne die Qualität der gymnasialen Bildung zu sichern, sehe ich auch hier für die Zukunft schwarz.

    Schließlich möchte ich noch auf ein letztes Problem hinweisen. Die Studie nimmt in der Trendbetrachtung von 2009 zu 2015 die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf explizit aus. Es können also überhaupt keine Aussagen dazu getroffen werden, ob die Inklusion von Förderschülern an allgemein bildenden Schulen bezogen auf das Erreichen von Leistungsstandards gelingt.

     

    Damit fehlt Ihnen jeder Beleg zu Ergebnissen der inklusiven Beschulung. Das wäre aber ein ganz wichtiger Aspekt, denn gerade diese Schüler wollen wir richtig fördern.

     

    Das gilt insbesondere dann, wenn man das Niveau etwas genauer unter die Lupe nimmt. Der Ländervergleich an sich sagt nämlich noch gar nichts über das grundlegende Niveau aus. So kritisierte der Deutsche Lehrerverband, also der Dachverband aller Lehrerverbände, dass die standardisierten Vorgaben, an denen sich die Tests orientiert haben, nicht in allen Bereichen besonders anspruchsvoll gewesen seien. Die Messlatte hätte aus Sicht der Lehrerschaft also ruhig etwas höher liegen können. So ist es doch kaum verwunderlich, dass die Ergebnisse besser werden, wenn das Niveau gesenkt wird. Das rote Schulministerium macht doch genau das gleiche. Wenn die Landesregierung die Standards bei den Rechtschreibleistungen bei Abschlussprüfungen absenkt – Entschuldigung, im Sprech der Regierungskoalition heißt es natürlich nicht ‚absenken von Standards‘, sondern ‚Anpassung an den Bundesschnitt‘ – wenn die Landesregierung sich also mit ihrem Anspruch an den Bundesschnitt anpasst, dann wundert es natürlich nicht, wenn die Noten besser werden.

     

    Wenn verbale Leitungsproben höher bewertet werden, als schriftliche Leistungsproben, wird das Ergebnis auch besser. Ist damit irgendeiner Schülerin oder irgendeinem Schüler geholfen? Nein, natürlich nicht, aber es ist schön für die Statistik.

     

    Wir brauchen eine andere Bildungspolitik. Die falsche Schwerpunktsetzung von Rot-Grün-Blau muss endlich beendet werden. Die KMK kommt im Ergebnis der Studie zu der bestechenden Erkenntnis, dass Unterricht durch Fachlehrkräfte den Lernerfolg der Schüler besser fördert, als Unterricht von fachfremden Lehrkräften.

     

    Da kann ich nur sagen, vielen lieben Dank der KMK, diese Erkenntnis besteht schon seit langer Zeit. Wir haben hier kein Erkenntnisproblem. In Schleswig-Holstein besteht das Problem, dass die Landesregierung einfach keine Schlüsse aus dieser Erkenntnis zieht. Stattdessen schafft sie den Einheitslehrer für die geplante Einheitsschule, der als Alleskönner überall einsetzbar sein muss und zudem noch Experte in allen Feldern der Inklusion ist. Die Geringschätzung, die die Koalitionäre damit der Arbeit der Lehrer gegenüber zum Ausdruck bringt, speziell den Sonderpädagogen gegenüber, ist wirklich beschämend.

     

    Auch bleibt die Landesregierung fahrlässig bei der Bekämpfung des Unterrichtausfalls und der Erteilung des fachfremden Unterrichts. Wirkliche Initiativen sind da nicht bekannt, stattdessen wurde als erste Amtshandlung erst einmal der Vertretungsfonds zusammengekürzt.

     

    So haben wir vorgeschlagen, dass Grundschullehrer verpflichtend entweder Mathematik oder Deutsch als ein Fach studieren müssen, weil das die zentralen Fächer in der Grundschule sind und damit der fachfremde Unterricht reduziert werden würde. Aber die Koalition wollte die Lehrerbildung überhaupt nicht vernünftig diskutieren, sondern war nur darauf aus, ihr Einheitslehrergesetz durch den Landtag zu boxen.

     

    Auch in den Mängelfächern, speziell im MINT-Bereich, besteht akuter Handlungsbedarf. Wir brauchen eine echte Initiative, die die Mathematik und die Naturwissenschaften stärkt. Wir laufen da auf eine echte Katastrophe zu. Wir brauchen dringend Fachlehrer in diesem Bereich.

     

    Wir befinden uns bereits in einer Abwärtsspirale. Je weniger Fachlehrer wir in diesem Bereich haben, desto weniger Schüler können für diesen Bereich begeistert werden, desto weniger Schüler werden selbst wiederum Lehrer in diesem Bereich und so weiter.

     

    Das strahlt natürlich auf alle Bereiche aus. Wenn wir hier nicht endlich anfangen zu handeln, wird es zum Beispiel in Zukunft umso schwieriger für den Verkehrsminister werden, ausreichend Bauplaner für die Umsetzung von Verkehrsprojekten zu finden. Nicht, dass Minister Meyer dies aktuell ernsthaft versuchen würde.

     

    Auch die Inklusion müssen wir ganz anders angehen. Förderzentren als Schulen mit Schülern bleiben erhalten. Daneben wird ein Netzwerk von Inklusionsschulen aufgebaut, die unter einem Dach einen Förderschulteil und Gemeinschaftsschulteil beherbergen und in denen jeder Schüler individuell gefördert werden kann. Schließlich müssen wir zentrale Weichen im Schulgesetz stellen. G9 an Gymnasien muss wieder kommen. Noten in Grundschulen sind wieder verpflichtend ab der 3. Klasse einzuführen, und wir brauchen wieder eine Schulübergangsempfehlung. Auch müssen wir das einschulalter flexibilisieren und in Gemeinschaftsschulen muss wieder in abschlussbezogenen Klassen unterrichtet werden.

     

    Anstatt weitere überflüssige Oberstufen an Gemeinschaftsschulen zu schaffen, müssen wir die Grundschulen stärken und kleineren Grundschulstandorten Sicherstellungszuschläge geben, um die Schulen im ländlichen Raum zu halten. Und das Land muss wieder ein Schulinvestitionsprogramm auflegen, um die Schulträger auch in diesem Bereich zu unterstützen.

     

    Das ist unsere Politik! Das ist das, was wir wollen, und dafür wird die FDP kämpfen.“

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  • 16.11.2016

    Anita Klahn: Wirkliche zusätzliche Mittel gibt es nur an ganz wenigen Stellen

    „Ich würdige ausdrücklich das Engagement von Ministerin Anke Spoorendonk für den Kulturbereich. Dank der guten Haushaltslage stehen nun kurz vor Ende der Legislaturperiode hier auch zusätzliche Mittel zu Verfügung. Das, was diese Landesregierung allerdings als großen Erfolg für sich verbuchen möchte, ist in Wahrheit unendlich viel Glück. Hohe Steuereinnahmen durch eine gute Konjunktur, niedrige Zinsen und gute Vorarbeit der Vorgängerregierung, deren Lohn sie jetzt einfahren.

     

    Wenn sie jetzt ihre zusätzliche 20prozentige Förderung als große Errungenschaft loben, möchte ich ergänzen werden, dass sie damit letztendlich nur die Kürzungen aus der Legislaturperiode 2009-2012 wieder kompensieren. Wirkliche zusätzliche Mittel gibt es nur an ganz wenigen Stellen.

     

    Sie heben die Änderung des Denkmalschutzgesetzes hervor. Wir haben dieses kritisch begleitet, und die Auswirkungen werden wir wohl auch erst in den nächsten Jahren konkret erfahren. Bei mir gehen bereits erste Schreiben ein, in denen sich Eigentümer denkmalgeschützter Objekte durch Eingriffe in ihr Eigentumsrecht benachteiligt fühlen. Auch wurde die Inventarisierung nicht in dem von ihnen angekündigten Zeitraum umgesetzt.

     

    Die Einführung des neuen Bibliotheksgesetzes haben wir ebenfalls kritisch gesehen. Sie beschreiben dort den derzeitigen Zustand, setzen keine Standards. Die Bibliotheken selbst haben mehr von ihnen erwartet. Letztendlich hoffen diese jetzt, dass zu einem späteren Zeitpunkt nachgebessert wird. Im Klartext heißt das, dass andere die Verantwortung übernehmen müssen.

     

    Das Gedenkstättenkonzept fehlt. Wir brauchen dieses aber dringend, da geklärt werden muss, inwieweit hauptamtliche Strukturen das Ehrenamt unterstützen können.

     

    Außerdem halten wir es für notwendig, auch die Erinnerungsorte an das DDR-Regime, wie zum Beispiel Lübeck-Schlutup, im ersten Schritt finanziell abzusichern.

     

    Das Schleswig-Holstein Musikfestival wird nahezu unverändert unterstützt. Besonders freut mich, dass Jazz Baltica durch eine deutlich höhere Förderung und einem neuen Veranstaltungsort in Niendorf eine sehr gute Präsenz bekommen hat.

     

    Die Kulturknotenpunkte werden sich erst in Zukunft beweisen müssen, in welchem Umfang durch diese neue und bessere Vernetzung der Akteure und Angebote entstehen. Derzeit habe ich den Eindruck, dass es eher ein finanzieller Mitnahmeeffekt ist für bereits bestehende Angebote.

     

    Ohne die Stiftung Mercator wäre das Projekt „Kreativpotentiale im Dialog“ gar nicht möglich. Eine Förderung für die Jahre 2015 – 2017 in Höhe von 500.000 Euro aus dem Programm „Schule trifft Kultur, Kultur trifft Schule“ ist sicher ihrer guten Verhandlung geschuldet. Dafür spreche ich Ihnen auch meinen Dank aus. Nur bleibt die Frage offen, was kommt im Anschluss. Die Landesmittel reichen nicht dafür.

     

    Deutsch-dänische Kooperationen für ostseebezogene Projekte sind Dank der Kooperation mit Dänemark ermöglicht worden. Das Kulturministerium beteiligt sich mit wenigen 25.000 Euro. Dass diese Kooperationen möglich sind, ist sicher ein Ergebnis ihrer persönlichen Kontakte. Aber was kommt nach 2017, werden Sie sich weiterhin dafür engagieren?

     

    Die Neulandhalle ist nur möglich, wenn es Bundesmittel und Zuschüsse der Kirche gibt. Das Land kann es nicht allein stemmen.

     

    Sie heben die Kontraktförderung als neues wertvolles Instrument hervor.  Letztendlich sind es die altbekannten Zielvereinbarungen, und diese entsprechen nicht dem, was die Kulturschaffenden sich wünschen, nämlich eine institutionelle Absicherung.

     

    Und zum Schluss möchte ich einen mir wichtigen Bereich ansprechen: die Musikschulen. Diese sollten wir angesichts der guten Haushaltslage besser finanzieren. Musikschulen werden in hohem Maße von Kindern und Jugendlichen genutzt. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, finanzieren diese ihre Kosten zu 64 Prozent aus den Teilnehmerbeiträgen. Hier wünschte ich mir mehr Engagement.“

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  • 16.11.2016

    Christopher Vogt: Zu diesem Gesetzentwurf muss es ein normales parlamentarisches Verfahren geben

    „Die Hochschulmedizin - genauer gesagt - die beiden Medizinischen Fakultäten an den Universitäten in Kiel und Lübeck und das Universitätsklinikum an den beiden Standorten - haben eine ganz zentrale Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein und für unser Bundesland insgesamt. Sie ist ein entscheidender Motor in der Forschung und wichtiger Impulsgeber für Entwicklungen in der Gesundheitswirtschaft. Von daher macht es durchaus Sinn, die Rahmenbedingungen für die Hochschulmedizin in einem eigenen Landesgesetz zu regeln.

     

    Die Ministerin hatte im Vorfeld erklärt, dass dieses Gesetz nach der vermeintlichen Neuordnung der Hochschulfinanzen und der Novelle des Hochschulgesetzes der dritte wissenschaftspolitische Pfeiler ihrer Amtszeit sei. Man kann nur im Sinne unseres Hochschulstandortes hoffen, dass wenigstens dieser gelingt. Man kann jedenfalls nicht behaupten, dass sich die Ministerin bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes besonders gestresst hätte.

     

    Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatten wir über die Neuordnung der Hochschulmedizin diskutiert. Bereits im Jahr 2010 hatte der damalige Wissenschaftsminister de Jager ein erstes Konzept vorgelegt. Aufgrund der Verkürzung der Wahlperiode wurde das Vorhaben damals dann nicht mehr abgeschlossen. Die frühere Ministerin Wende wollte dann für das zweite Quartal 2013 einen Gesetzentwurf vorlegen und sah in der Novelle das ‚strategische Herzstück’ für die Neuordnung der Universitätsmedizin in unserem Land. Kurzum: Man wartet also an den beiden Universitäten, am Universitätsklinikum und auch im Landtag schon sehr lange auf den Vorschlag der Landesregierung.

    Vor etwa drei Jahren hatten die beiden Universitäten und das UKSH ja einen gemeinsamen Vorschlag vorgelegt. Ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, weshalb die Landesregierung den Entwurf so lange zurückgehalten hat und erst jetzt im beginnenden Wahlkampf damit ins Parlament geht. Dass trotz der extrem langen Vorbereitung erhebliche rechtliche Bedenken gegen den Entwurf bestehen, spricht nicht für die Arbeit der Ministerin. Und ich warne die Landesregierung davor, rechtliche Bedenken einfach vom Tisch zu wischen. Wir nehmen die Kritik des Marburger Bundes jedenfalls sehr ernst und sie müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch umfassend geprüft werden.

     

    Bemerkenswert finde ich, dass sich die Landesregierung mit der Neuordnung der Hochschulmedizin erst einmal [zwei] neue Stellen für das Ministerium gönnt. Das ist deswegen besonders interessant, weil Ministerin Alheit erst vor kurzem ihre Wissenschaftsabteilung um ein weiteres Referat erweitert hat. Dieses Referat ist zudem auch noch für den Klinikbau verantwortlich, gehört also direkt zum Themenfeld Hochschulmedizin. Als die Landesregierung vor zwei Jahren zu unserer Überraschung im Bereich der Hochschulmedizin 20 Mio. Euro kürzen wollte, hatte die Wissenschaftsministerin diesen Kürzungsvorschlag noch vehement mit dem Hinweis der notwendigen Konsolidierung verteidigt.

     

    Frau Ministerin, das müssen Sie uns genauer erklären: Anstatt neue Referate und neue Stellen zu schaffen, sollten Sie erst einmal eine vernünftige Aufgaben- und Personalentwicklung verfolgen, immerhin haben Sie einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dafür über 300.000 Euro bezahlt.

     

    Ich will kurz die Eckpunkte skizzieren, die aus Sicht meiner Fraktion bei der Neuordnung der Hochschulmedizin wichtig sind:

    1. Wir wollen eine weitere Stärkung der Hochschulautonomie. Dass bedeutet insbesondere eine Stärkung von Forschung und Lehre in den Strukturen des UKSH, so wie es der Wissenschaftsrat bereits 2011 formuliert hat. In diesem Zusammenhang wollen wir deshalb im weiteren Verfahren genau prüfen, welche Eingriffsrechte sich das Ministerium vorbehält.
    2. Die bessere Vernetzung von Forschung und Krankenversorgung muss vorangetrieben werden. Nur so lässt sich die Spitzenmedizin in Schleswig-Holstein sichern und weiter ausbauen. Das ist auch zum Wohl aller Patientinnen und Patienten. Denn dem UKSH als einzigem Maximalversorger in unserem Land kommt hier eine besondere Rolle zu.
    3. Schließlich müssen wir die Hochschulmedizin so aufstellen, dass das Medizinstudium in Lübeck und Kiel weiterhin und vor allem langfristig zur Spitzengruppe deutscher Universitäten zählt.

     

    Diese drei Punkte sind für uns entscheidend, und wir werden den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren daraufhin abklopfen, ob das ausreichend umgesetzt ist.

     

    Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass die Koalition gut beraten wäre, nicht schon wieder einen hochschulpolitischen Gesetzentwurf im Eilverfahren durch das Parlament zu bringen. Ich bin etwas irritiert über die Tatsache, dass die Landesregierung mehrere Jahre braucht, um uns diesen Gesetzentwurf vorzulegen und dann schon am nächsten Morgen nach der ersten Lesung im Bildungsausschuss im Rahmen einer Sondersitzung über das weitere Verfahren beraten werden muss. Meine Fraktion erwartet, dass zu diesem wichtigen Gesetzentwurf ein ganz normales parlamentarisches Verfahren durchgeführt wird – mit schriftlicher und mündlicher Anhörung und vernünftigen Fristen für die Anzuhörenden.

     

    Unsere Hochschulen und insbesondere die Medizinischen Fakultäten sind einfach zu wichtig für die weitere Entwicklung unseres Landes, um hier schon wieder im Schweinsgalopp irgendeinen rot-grün-blauen Murks zu beschließen.“

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  • 16.11.2016

    Oliver Kumbartzky: Piraten-Vorschlag hat wenig Substanz und ignoriert Fakten

    „Wir kennen das übliche Piraten-Schema: eine Bürgerinitiative oder Umweltschutzorganisation macht eine Protestaktion und schon bohrt Dr. Patrick Breyer mit einer Kleinen Anfrage nach. Anschließend, wenn die Antworten der Landesregierung vorliegen, kommen die Piraten dann mit einem Antrag oder einem Gesetzentwurf aus dem Knick bzw. aus dem Bohrloch. Dieses Mal war es eine Protestaktion von Greenpeace, und offenbar hatte es Dr. Breyer eilig mit seinem Gesetzentwurf – anders ist der Rechtschreibfehler in dem Ein-Satz-Gesetzentwurf nicht zu erklären. Das Wort 'Gewinnung' schreibt man groß, Herr Dr. Breyer, auch wenn man nichts mehr zu verlieren hat.

    Wie dem auch sei: Das populistische Manöver der Piraten hat inhaltlich wenig Substanz, ignoriert Fakten. Und es stellt sich die Frage, ob so eine Einzelfallgesetzgebung überhaupt tragbar ist.

    Umweltminister Dr. Habeck hat sich am Tage der Greenpeace-Aktion in einem dpa-Interview zu dem Satz hinreißen lassen: 'Es ist kein Geheimnis, dass ich weitere Ölbohrungen im Wattenmeer falsch finde.' Ich sage, Herr Dr. Habeck, es ist kein Geheimnis, dass ich solche Aussagen eines zuständigen Ministers falsch finde. Die zuständigen Behörden müssen sachlich und ideologiefrei nach Recht und Gesetz prüfen und entscheiden.

    Es findet derzeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine akribische Umweltverträglichkeits-Vorprüfung durch die Behörden statt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird, so DEA, das Projekt im Rahmen eines Dialogverfahrens mit allen relevanten Beteiligten diskutiert und erörtert. Dieses transparente Verfahren sollte doch ganz im Sinne der Piraten sein. Aber Transparenz ist wohl nur gut, wenn den Piraten das Thema passt.

     

    Es sind übrigens schon jetzt Verbesserungsvorschläge in die Antrags- und Planungsunterlagen eingeflossen. Durch eine Minimierung des Einflusses auf natürliche Schutzgüter sollen die beantragten Probebohrungen ökologisch verantwortlich durchgeführt werden. Und die Installationen für die Bohrungen werden keine bleibenden Einrichtungen im Wattenmeer sein. Sie werden in kurzen Zeitabschnitten von einem speziell gebauten und eingerichteten Ponton niedergebracht und im Anschluss an die Probebohrungen wieder entfernt. Enorm hohe Sicherheitsstandards sollen negative Auswirkungen auf das Wattenmeer vermeiden. Im Falle einer wirtschaftlichen Ölfündigkeit werden definitiv keine weiteren Fördereinrichtungen im Wattenmeer errichtet. Dazu hat sich DEA gegenüber den Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen selbst verpflichtet. Gefördert würde im Fall der Fälle durch weit abgelenkte Bohrungen von Land oder von der Förderinsel Mittelplate A.

    Ich halte es im Übrigen für absolut nachvollziehbar, das Feld Mittelplate zu erkunden. Die Mittelplate ist nicht nur die größte deutsche Erdöllagerstätte und das förderstärkste Ölfeld Deutschlands. Mit zwei Dritteln der nationalen Rohölreserven ist Mittelplate auch das einzige deutsche Ölfeld mit Zukunft. Die Förderung trägt nicht unerheblich zur Verringerung der Importabhängigkeit Deutschlands bei und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit.

    Die Bohr- und Förderinsel ,Mittelplate A' besitzt Bestandsschutz. Mit der Aufnahme der Förderinsel in das Nationalparkgesetz wurde seinerzeit die rechtliche Grundlage für den Bestandsschutz geschaffen, und selbst die Grünen haben das damals so akzeptiert. Was die technologiefeindlichen Grünen und Piraten außerdem immer wieder vergessen, ist die Tatsache, dass die Mittelplate einen volkswirtschaftlichen Wert von mehreren Milliarden Euro hat. Es geht nicht nur um Arbeitsplätze auf der Bohrinsel und in der Landstation, sondern auch um die in der Raffinerie in Hemmingstedt und im ChemCoast Park Brunsbüttel. Eigentlich müssten Piraten und Grüne es doch begrüßen, wenn Rohöl nicht um die halbe Welt verschifft werden muss, sondern direkt und komplett in der Nähe der Gewinnung weiterverarbeitet wird.

    Das Grundprinzip bei der Ölförderung der Mittelplate ist die zuverlässige Abschottung vom Wattenmeer. Nicht einmal Regenwasser versickert dort. Es gibt eine flüssigkeitsdichte Stahl- und Betonwanne sowie ein lückenloses Entsorgungssystem. Die Mittelplate gewährleistet also zuverlässigen Umweltschutz und seit Förderbeginn wird nachweisbar störungsfrei gearbeitet. Die 32 Millionen Tonnen Öl, die seit 1987 sicher, störungsfrei und unter Einhaltung höchster Umweltstandards gewonnen worden, dürften übrigens auch die grüne Finanzministerin freuen. Jahr für Jahr fließen erhebliche Summen im Rahmen der Feldes- und Förderabgaben für Erdöl dem Landeshaushalt zu – 2015 waren es knapp 76 Millionen Euro.

    Für einen Stopp der Ölförderung, wie die Piraten und die Grünen es am liebsten hätten, sehe ich keine politische Möglichkeit und vor allem keinen Sinn. Selbst Greenpeace sagte am 17. Februar 2008 in der ‚Welt‘ ‚Mittelplate ist eine der sichersten Bohrinseln  weltweit‘. Frei nach Dr. Habeck sage ich dazu: Es ist kein Geheimnis, dass ich diese Aussage von Greenpeace richtig finde.“

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