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  • 13.06.2019

    Dennys Bornhöft: Das Kükenschreddern muss europaweit verboten werden

    Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das das Töten von männlichen Eintagsküken vorerst erlaubt, erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Das Schreddern von männlichen Küken ist und bleibt ein Skandal und muss verboten werden. Allerdings reicht ein deutschlandweites Verbot nicht aus. Die Brütereien mit der zweifelhaften Praxis des Kükenschredderns würden ins europäische Ausland abwandern – Eier aus deren Produktion würden weiterhin auf unseren Tischen landen.

    Neben dem europaweiten Verbot braucht es eine weitere Maßnahme, um das Töten von Küken zu beenden:  Wir müssen zügig eine marktreife Methode zur frühzeitigen Geschlechtsbestimmung im Ei entwickeln und festschreiben. Im Sinne des Tierwohls brauchen wir diesen Fortschritt und diese Innovation unbedingt.“

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  • 18.06.2019

    Christopher Vogt: PKW-Maut gehört endlich aus dem Verkehr gezogen

    Zum heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass die PKW-Maut gegen Unionsrecht verstößt, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wenig überraschend bestätigt der Europäische Gerichtshof, worauf wir seit Jahren hinweisen: Die von der CSU durchgedrückte PKW-Maut ist eine Diskriminierung unserer EU-Mitbürger und verstößt gegen den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr. Diese Maut braucht nun wirklich kein Mensch. Im Gegenteil: Sie tritt den europäischen Gedanken mit Füßen. Unsere Grenzregionen sollten enger zusammenwachsen und nicht durch populistischen Irrsinn gespalten werden. Es ist auch wirklich ein Stück aus dem Tollhaus, dass eine neue Abgabe mehr Aufwand als zusätzliche Einnahmen bringen würde. Die volkswirtschaftlichen Schäden würden noch hinzukommen.

    Die bereits vor vier Jahren beschlossene Maut gehört endlich aus dem Verkehr gezogen. Die Bundesregierung sollte sich und unser Land damit nicht weiter blamieren und die Maut jetzt beerdigen. Sollte die CSU weiter darauf drängen, dass das Konzept an das Urteil angepasst werden soll, muss sich die Landesregierung auf Bundesebene konsequent dagegen stellen.“

     

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  • 19.06.2019

    Christopher Vogt zu TOP 1 „Aktuelle Stunde“

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zum Thema „Rechtswidrige Blockade des Kreuzfahrtschiffes Zuiderdamm am 9. Juni 2019 im Kieler Hafen“) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Bevor ich zu den Antragstellern komme, möchte ich mich zu dem Vorfall im Kieler Hafen äußern. Der Protest gegen den hohen Schadstoffausstoß von Schiffen ist völlig legitim. Aber die Aktion, bei der hier in Kiel ein Schiff blockiert und am Auslaufen gehindert wurde, fand ich völlig daneben. Genauso wie schon die Blockade des Theodor-Heuss-Rings, die sich ebenfalls an eine Demonstration angeschlossen hat. In beiden Fällen wurde das Versammlungsrecht missbraucht. Ich muss ganz klar sagen: Auch edle Motive heiligen nicht solche Mittel. Im Ergebnis haben übrigens beide Aktionen zu mehr Emissionen geführt, aber das nur am Rande.

    Straftaten können kein legitimes Mittel in der politischen Auseinandersetzung sein. Allerdings haben die Aktivisten bereits weitere Aktionen angekündigt, d.h. die Polizei wird sich darauf einstellen müssen. Ich finde, dass solche Aktionen dem durchaus berechtigten Anliegen letztlich schaden. Es ist schließlich alles andere als sympathisch, wenn Polizeibeamte gefährdet und respektlos behandelt werden. Das finde ich wirklich problematisch. Es war übrigens richtig, dass die Beamten besonnen reagiert haben, um niemanden zu gefährden. Mein ausdrückliches Lob geht daher an die eingesetzten Beamten! Außerdem werden solche Aktionen im Zweifel auch zu mehr Auflagen für entsprechende Demos in Kiel führen. Das sollten die Organisatoren solcher Aktionen vielleicht auch bedenken. Ich fordere deshalb dazu auf, sich zukünftig an die Regeln zu halten.

    Der Imageschaden für den Kieler Hafen soll offenbar bewusst herbeigeführt werden. Das finde ich bedauerlich für den Standort. In Rostock schaut man mittlerweile neidisch nach Kiel auf die positive Entwicklung des Hafens. Der Tourismus ist für uns ein sehr wichtiger Wirtschaftszweig, von dem viele Menschen leben. Es geht also ganz konkret um Arbeitsplätze. Deshalb müssen wir über Lösungen in der Sache sprechen. Wir müssen endlich dafür sorgen, dass Landstrom nutzbar gemacht wird! Die Reedereien zeigen die Bereitschaft dazu, deshalb fordern wir, dass die EEG-Umlage für Landstrom abgeschafft wird. Die Bundesregierung und die EU-Kommission sind hier gefordert, endlich den Weg frei zu machen.

    Jetzt komme ich zur AfD. Das Letzte, was meine Fraktion benötigt, sind Belehrungen von der AfD-Fraktion. Erst recht nicht in Sachen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Pressemitteilung in Richtung CDU und FDP war an Absurdität nicht zu überbieten. Wenn wir uns nicht sofort äußern würden, würde dies den Rechtsstaat gefährden und sei quasi stillschweigende Zustimmung. Das ist ehrlich gesagt eine Frechheit. Und im Übrigen habe ich noch nie erlebt, dass jemand meinte, er müsse Bernd Buchholz auffordern, sich zu irgendetwas zu äußern. Dafür braucht man sie wirklich nicht. Hans-Joachim Grote hat als Innenminister für die Landesregierung zu dem Thema genau das Richtige gesagt. Dahinter können wir uns ohne Wenn und Aber versammeln. Das Gleiche gilt für die Einordnung des Vorfalls durch den Kieler Oberbürgermeister.

    Es ist doch vielmehr so: Die AfD – auch hier in Schleswig-Holstein – muss dringend ihr Verhältnis zum Extremismus und zur Gewalt klären. Das widerliche Verhalten der AfD Dithmarschen nach dem Mord an Walter Lübcke macht dies noch einmal besonders deutlich. Diese Menschenverachtung, die da wieder einmal zu Tage getreten ist, ist ja auch kein Ausrutscher eines Einzelnen. Es ist ein weiteres Symptom des strukturellen Problems dieser Partei und des Abgrundes an Demokratie- und Rechtsstaatsfeindlichkeit. Das ist in der AfD eben eindeutig keine Randerscheinung.

    Wir müssen feststellen, dass die Provokationen durch die AfD auch in Schleswig-Holstein zunehmen. Davon lebt diese Truppe ja, weil es ihr an Substanz und an Werten fehlt. Dass Herr Nobis mir persönlich kürzlich – trotz einer glasklaren Erklärung – allen Ernstes vorgeworfen hat, ich hätte den Brandanschlag auf das Auto von Herrn Schaffer verharmlost, ist wirklich verrückt. Entweder beherrscht Herr Nobis seine eigene Muttersprache nicht oder er will das politische Klima in diesem Land vergiften. Beides halte ich für ausgesprochen problematisch, aber ich tippe, Letzteres ist zutreffend! Und solche Aktionen lassen wir Ihnen nicht durchgehen! Nicht heute und auch nicht in Zukunft!“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 21.06.2018

    Jan Marcus Rossa: Lückenlose und transparente Aufklärung noch immer notwendig

    Anlässlich der heute vorgestellten Jahresbilanz des Weißen Rings erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Wir nehmen die Bemühungen des "Weißen Ring" die Vorkommnisse in Lübeck lückenlos und transparent aufzuklären zur Kenntnis und begrüßen sie. Die Freien Demokraten werden diesen Prozess  konstruktiv und kritisch begleiten. Das Ziel muss sein, das verlorene Vertrauen in den „Weißen Ring“ wieder herzustellen, damit ein effizienter Opferschutz in unserem Land gewährleistet ist. Der „Weiße Ring“ ist aufgefordert alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um einer Wiederholung eines solchen Skandals vorzubeugen. 

    Das volle Ausmaß der Affäre ist bis jetzt, angesichts immer neuer Berichte, noch nicht absehbar. Hinzu kommen die Vorermittlungen gegen Beamte der Polizei, die dem Ex-Chef des Lübecker "Weißen Rings" einen Dienstwagen überlassen haben sollen, ohne dass es dafür eine Rechtsgrundlage gab. Wir halten Frau Söller-Winkler für eine sehr respektable Persönlichkeit, aber in Anbetracht dieser Verquickung von Verein und Polizei, scheint die Personalie, die ehemalige Innenstaatssekretärin zur neuen Vorstandvorsitzenden zu machen, fragwürdig.  Zumal Frau Söller-Winkler sich schon bei der Aufarbeitung der Mobbingvorwürfe im Zusammenhang mit der „Rocker-Affäre“ nicht als große Aufklärerin hervorgetan hat.“

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  • 19.06.2019

    Christopher Vogt zu TOP 32 u.a. „Anträge zu erneuerbaren Energien und Klimaschutz“

    In seiner Rede zu TOP 32, 40 + 51 (Anträge und Berichterstattung zu erneuerbaren Energien und Klimaschutz) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der Klimaschutz ist eine gewaltige globale Herausforderung und erfordert viel mehr gemeinsames internationales Handeln als es bisher der Fall war. Aber: Deutschland sollte Vorreiter sein. Und Schleswig-Holstein mit seinen guten Voraussetzungen ganz besonders. Wir sehen darin viele Chancen, die wir nutzen sollten und nicht nur die Probleme. Wir haben in vielen Bereichen einen technologischen Vorsprung, den wir ausbauen sollten. Und den wir nicht wieder wie in früheren Jahrzehnten verschlafen sollten, wie z.B. im IT-Bereich, in dem Europa den USA und China leider hinterherhinkt.

    Wir werden dem Klimawandel nur dann ansatzweise begegnen können, wenn wir Nachahmer finden. Deutschland sorgt für rund zwei Prozent des weltweiten Ausstoßes von Treibhausgasen, das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Die Weltbevölkerung wächst weiterhin rasant, der Wohlstand steigt in vielen Ländern und das und weckt natürlich auch entsprechende Begehrlichkeiten. Die Menschen in China, Indien oder auch in Afrika wollen auch gerne Auto fahren und ein Smartphone haben und das ist mit einem hohen CO2-Ausstoß verbunden. Unsere Anstrengungen machen also nur dann wirklich Sinn, wenn andere uns folgen. Das wird nur der Fall sein, wenn wir es richtig machen. Der produktive Streit unter Demokraten über den besten Weg beim Klimaschutz ist deshalb dringend erforderlich.

    Umwelt- und Klimaschutz sind eine Frage der Generationengerechtigkeit, denn jede Generation hat das Recht, eine lebenswerte Umwelt zu erben. Ich werde seit der Europawahl gelegentlich gefragt, ob die FDP nun grüner werden muss. Ich bin der Meinung, dass die Grünen die Grünen und die Liberalen die Liberalen bleiben sollten. Umwelt- und Klimaschutz sind viel zu wichtig, um Themen für nur eine Partei zu sein, das hat auch kürzlich Robert Habeck gesagt und damit hat er Recht. Wir müssen aber auch alle an unseren Konzepten zum Klimaschutz arbeiten, damit unser Land hier erfolgreich sein kann. Den Königsweg hat von uns allerdings noch niemand gefunden. Ich bin der Überzeugung, dass wir mit dem Jamaika-Koalitionsvertrag zumindest schon auf dem richtigen Weg sind. Es muss um die Versöhnung von Ökonomie und Ökologie gehen. Oder besser gesagt: Das dürfen keine Gegenpole mehr sein, sondern sie müssen miteinander verbunden werden.

    Es muss um neue Speicher, um moderne Mobilität, um Sektorenkopplung, Wasserstoff und den Netzausbau gehen, aber auch um Brückentechnologien wie LNG, also beispielsweise um Flüssiggas in der Schifffahrt. Hierzu haben wir uns gemeinsam in der Jamaika-Koalition ja auch dafür ausgesprochen. Bei all diesen Themen wünsche ich mir deutlich mehr Engagement der Bundesregierung, denn ohne sie geht es nun einmal nicht. Landespolitisch können wir hier leider nur in begrenztem Umfang tätig werden. Ich meine, Klimaschutzpolitik kann nur erfolgreich sein, wenn man mit Taten Zuversicht und Aufbruchsstimmung verbreitet. Klimaschutz muss also insgesamt positiv besetzt werden. Mit Angst- und Panikmache wird man meines Erachtens nicht erfolgreich sein. Anstatt auf Verbote, Zwang und neue Steuern, sollte man auf Anreize, Innovationen und Aufklärung setzen. Ich halte deshalb auch das symbolische Ausrufen eines Klimanotstandes für den völlig falschen Weg. Ich sehe das sehr kritisch, weil der Notstandsbegriff, durch den ggf. Regeln außer Kraft gesetzt und Diskussionen nicht mehr geführt werden, wirklich problematisch ist. Stattdessen muss es doch um sinnvolle Maßnahmen vor Ort gehen: bei Gebäuden, bei der Mobilität oder auch bei der Müllvermeidung. Wir haben in Deutschland bisher zwar sehr hohe CO2-Vermeidungskosten, aber trotzdem nur einen geringen positiven Effekt. Ich finde, dass uns diese Tatsache zu denken geben muss. Ich halte eine CO2-Bepreisung, wie Schleswig-Holstein sie im Bundesrat vorgeschlagen hat, für sehr sinnvoll, aber es kommt auf das richtige Modell an. Deshalb hat die Landesregierung ja auch erst einmal Eckpunkte zur Diskussion gestellt.

    Was nicht eintreten darf, ist ein wirtschaftlicher Abstieg oder soziale Verwerfungen innerhalb der Gesellschaft. Wir dürfen die Gegensätze Stadt/Land, West/Ost, Wohlhabend/Nicht-Wohlhabend nicht weiter anheizen. Es muss doch darum gehen, den Zusammenhalt zu stärken und umweltfreundliches Handeln zu belohnen und nicht zu bestrafen. Wir dürfen Bezahlbarkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit nicht aus den Augen verlieren. Eine Verlagerung des Problems ins Ausland macht keinen Sinn und ist auch beim Klimaschutz kontraproduktiv. Das hat auch Professor Felbermayr, der Präsident des Instituts für Weltwirtschaft, sehr deutlich gemacht. Es mag an mir liegen, aber ich habe noch nicht abschließend verstanden, wie der bundesweite Kohleausstieg bis 2038 genau funktionieren soll, ohne dass wir noch mehr auf Kapazitäten aus unseren Nachbarländern zurückgreifen müssen. Das müsste man der Bevölkerung erklären. Nur zu sagen, dass es jetzt Zeit sei zu handeln, sonst wäre es zu spät, reicht meiner Meinung nach nicht und stellt auch keine Lösung dar. Denn der Stromverbrauch wird ja absehbar deutlich steigen, wenn wir im Verkehrssektor auf Elektroautos setzen oder durch die zunehmende Digitalisierung.

    Es muss also um die richtigen Anreize gehen. Als sinnvoller Weg erscheinen mir die Ausweitung und die Schärfung des Emissionshandels über Zertifikate. Das würde den Innovationsdruck in allen Bereichen massiv erhöhen. Man würde sich die Mechanismen des Marktes zunutze machen. Leistung muss sich auch beim Klimaschutz lohnen. Sektorenspezifische Klimaziele, wie sie auch die Bundesregierung immer noch vorsieht, sind meines Erachtens ein Irrweg: Wir sollten CO2 dort einsparen, wo es günstig ist. Und das wäre bei einem solchen Modell wie dem Emissionshandel der Fall.

    Wir müssen uns auch die Wirkung der vielen Subventionen anschauen, die es in Deutschland gibt. Beim Steuersystem sollten wir statt über die Einführung einer weiteren Ökosteuer, denn das droht die CO2-Steuer zu werden, auch über Erleichterungen sprechen, zum Beispiel bei der Nutzung von Bus und Bahn und anderen umweltfreundlichen Verkehrsträgern. Ich habe dazu kürzlich einen Vorschlag gemacht, nämlich auf die Mehrwertsteuer zu verzichten. Das würde einen mittleren einstelligen Milliardenbetrag kosten, aber zum Nulltarif wird Klimaschutz wohl nicht zu haben sein.

    Es gibt ja auch mit Blick auf den Klimaschutz teilweise Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Schuldenbremse. Ich halte die Schuldenbremse für absolut notwendig. Und ich finde, wir sollten finanzpolitische und umweltpolitische Generationengerechtigkeit nicht derart gegeneinanderstellen. Wir sollten uns genau anschauen, welche Mittel wir für den Klimaschutz bereits bereitstellen. Und wie diese genutzt werden. Und wir sollten uns die Umwelt- und Klimafreundlichkeit von Förderprogrammen anschauen. Aus diesem Grund haben wir heute auch einen entsprechenden Antrag zur Städtebauförderung vorgelegt, der dazu führen soll, dass hier zukünftig sinnvolle Anreize gesetzt werden.

    Auch wir sehen das Erneuerbare-Energien-Gesetz kritisch, aber es macht keinen Sinn, die ersatzlose Streichung zu beantragen. Das ist einfach nur destruktive Problembeschreibung! Es muss um bessere Lösungen gehen. Und es muss darum gehen, auch bei der dezentralen Energieversorgung durch Erneuerbare Energien auf die Akzeptanz zu achten. Das sage ich auch in Richtung der SPD, die größere Abstände verteufelt und gleichzeitig übersieht, welche Rolle die von der SPD mitverantwortete EEG-Reform auf den Ausbau der Windenergie hat. Windenergie hat für uns eine große Bedeutung: wir wollen damit auch nach dem Ende der Kernenergie Stromexportbundesland bleiben, aber wir wollen auch eine Energiewende mit Sinn und Verstand.

    Abschließend möchte ich sagen: Setzen wir in allen Bereichen die richtigen Anreize. Lassen Sie uns umweltfreundliches Handeln belohnen und nicht bestrafen. Innovationen und Technologie haben dieses Land stark gemacht. Damit können wir unseren Beitrag leisten und neue Exportschlager entwickeln.“

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  • 19.06.2019

    Kay Richert: Schienenverkehr wird sauberer, wirtschaftlicher und attraktiver

    Zum heutigen Beschluss des Finanzausschusses, der Vergabe zur Beschaffung von Triebwagen mit alternativen Antrieben zuzustimmen, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Schleswig-Holstein setzt in Sachen umweltfreundliche Mobilität ein dickes Ausrufezeichen. Mit dem heute von allen Fraktionen einstimmig gefassten Beschluss, über 50 batterieelektrisch betriebene Triebwagen für den Schienenverkehr zu beschaffen, geht Schleswig-Holstein mit großen Schritten vorbildlich voran. Wir machen den Schienenverkehr sauberer, wirtschaftlicher und qualitativ attraktiver und setzen auf technologischen Fortschritt. Wir freuen uns, dass Verkehrsminister Dr. Buchholz jetzt die notwendigen Schritte zur Zuschlagserteilung einleiten kann.

    Im Gegensatz zu Scheindebatten und falschem Aktionismus leistet die heutige Vergabe einen echten und vor allem wirkungsstarken Beitrag zum Klimaschutz. Mit Inbetriebnahme der neuen Züge werden jedes Jahr zehn Millionen Liter Diesel und somit 26.000 Tonnen CO2 eingespart. Darauf können wir alle im Land stolz sein. Mobilität, ob als Individual- oder Kollektivverkehr, und Klimaschutz schließen sich nämlich keineswegs aus. Die FDP setzt sich daher auch weiterhin technologieoffen für saubere Mobilität in allen Lebensbereichen ein.“

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  • 19.06.2019

    Kay Richert zu TOP 34 „Steuerliche Forschungsförderung auch für KMU und Start-Ups ermöglichen“

    In seiner Rede zu TOP 34 (Steuerliche Forschungsförderung auch für KMU und Start-Ups ermöglichen – Antragsforschung fördern) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Innovationen aus Forschung und Entwicklung haben Deutschland zu einer wohlhabenden Nation gemacht. Sehr viele Entwicklungen können wir uns heute gar nicht mehr aus unserem Alltag wegdenken, sie erleichtern uns die Arbeit und machen uns das Leben sicherer und angenehmer. Viele Innovationen stammen aus dem akademischen Forschungsbetrieb, mindestens ebenso viele kommen aus Betrieben. Es ist wohl nicht übertrieben zu sagen: Wissen und Neugier sind die deutschen Rohstoffe, Forschung und Entwicklung sind die Fördermethoden.

    Innovationen bringen die Gesellschaft voran und schaffen neuen Wohlstand. Deshalb ist es unsere Aufgabe als Staat, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen: Wir müssen Neugier bestärken. Wir müssen Wissen vermitteln. Und wir müssen den Rahmen schaffen, in dem Akademiker und Unternehmer, Tüftler, Techniker, Doktoren und Meister neue Innovationen schaffen können. Die Erkenntnis, dass Innovationen gut sind für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit, haben auch andere gehabt. In vielen Staaten gibt es deshalb steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung – bei uns bislang noch nicht. Wir von der FDP in Jamaika begrüßen es daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung eine steuerliche Forschungsförderung schaffen möchte. Hier sollen Anreize für Unternehmen gesetzt werden, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Das ist gut und richtig.

    Diesen guten und richtigen Ansatz möchten wir noch optimieren. Denn der vorliegende Gesetzentwurf zielt vor allem auf größere Unternehmen mit eigener Forschungsabteilung. Die immense Innovationskraft des kleinteiligen Mittelstands lassen wir damit ungenutzt. Das Gesetzgebungsverfahren sieht in vielen Fällen vor, dass Gesetze des Bundestages auch in der Länderkammer, dem Bundesrat, beraten werden. Das ist ein sehr kluges Verfahren, denn dort können die Länder ihre Erfahrungen und ihr ganz spezielles Wissen einbringen. Wir Schleswig-Holsteiner mit unserer kleinteiligen, mittelständisch geprägten Wirtschaft wissen um die Innovationskraft mittelständischer Betriebe. Wer, wenn nicht wir, sollte dieses spezielle Wissen in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.

    Wir möchten, dass kleine und mittlere Betriebe forschen und entwickeln. Wir möchten, dass Start-Ups forschen und entwickeln. Aber welches Start-Up, welcher mittelständische Betrieb kann sich eine eigene Forschungsabteilung leisten? Das sind nicht viele. Deshalb möchten wir, dass sich die steuerliche Forschungsförderung insbesondere auf diese Unternehmen konzentriert. Innovationen werden als Problemlösungen geboren. Es ist ein großer Vorteil kleinteiliger Strukturen, dass hier sehr viele Menschen über sehr viele Probleme stolpern und sehr viele Lösungsideen haben. Wir wollen den Rahmen bieten, diese Ideen zu entwickeln, aus diesen Ideen Innovationen reifen zu lassen. Wenn Betriebe keine eigenen Forscher haben, sollen sie mit externen Forschern zusammenarbeiten. Wir möchten daher erreichen, dass auch die sogenannte Auftragsforschung förderfähig wird.

    Unsere Gesellschaft steht vor großen und vielfältigen Herausforderungen. Umwelt- und Klimaschutz sind in aller Munde, Energieversorgung und Mobilität genauso. Das sind auch wichtige Themen. Genauso wichtig – aber weniger präsent – sind Fragen der Ernährung der Weltbevölkerung, die Versorgung mit gesundem Trinkwasser, Ressourcenschutz, medizinische Fragestellungen und vieles mehr. Wissen und Neugier, Innovationen, Forschung und Entwicklung können uns Antworten liefern. Und ganz bestimmt machen Innovationen das Leben der Menschheit sicherer und angenehmer, sichern unseren Wohlstand und machen uns international wettbewerbsfähig. Auf dem Weg in eine gute Zukunft wollen wir die Ideen aller, wir wollen alle Kräfte entfesseln und den guten Vorschlag der Bundesregierung noch ein klein wenig besser machen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 19.06.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 10 „Zweites Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 10 („Zweites Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“/2. Teilhabestärkungsgesetz) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein Grundrecht für jeden Menschen, gleich welcher Herkunft, welchen Geschlechts, welchen Bildungsstandes, welcher Weltanschauung und gleich ob mit oder ohne Beeinträchtigungen. Dieses Welt- und Menschenbild, das uns in Deutschland ausmacht, ist verfassungsrechtlich verbrieft und ein fester Bestandteil unserer Kultur.

    Trotzdem müssen wir sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich noch besser darin werden, Hürden und Barrieren für benachteiligte Menschen abzubauen, damit diese sich frei entfalten und ihr Leben so gestalten können, wie sie es möchten. Der Bundesgesetzgeber hat sich vorgenommen, die Eingliederungshilfe von Menschen mit Handicaps anders zu denken. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, das einen großen Systemwechsel einleitet, stellt den einzelnen Menschen selbst mehr in den Mittelpunkt. Die Eingliederungshilfe wird herausgelöst aus dem z.T. bevormundenden Fürsorgewesen, z.B. aus der Grundsicherung. Die Eingliederungshilfe erhält eine eigenständigere Systematik. Die Zentrierung auf die jeweilige Person soll sich z.B. so ausgestalten, dass die Leistungen mehr auf den individuellen Bedarf der Einzelperson abgestimmt werden, oder dass auch die Auswahl bei den Leistungserbringern deutlich verbreitert wird. In Betrachtung dieser Aspekte leistet der von Sozialminister Dr. Heiner Garg vorgelegte Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes einen wichtigen Beitrag. Und das auch in finanzieller Hinsicht, da das Land den Kreisen und kreisfreien Städten jährlich mehrere Millionen Euro zur Unterstützung als Träger der Eingliederungshilfe zukommen lässt.

    Bereits mit dem Teilhabestärkungsgesetz 1 sind vielerlei landesgesetzliche Bestimmungen zur Durchführung der neuen Systematik aus dem Bundesteilhabegesetz festgeschrieben worden. Die Träger der Eingliederungshilfe wurden festgelegt, die kommunale Verwurzelung bekräftigt und auch die Mitwirkung von Menschen mit Behinderung bei der Beratung und auch Beschlussfassung über die Rahmenverträge gestärkt. Neu hinzugekommen ist auch ein Prüfrecht der Träger, wie es in anderen Bereichen der Sozialleistung schon üblich ist. Nun, wer Teilhabestärkungsgesetz 1 sagt, muss unweigerlich auch Teilhabestärkungsgesetz 2 sagen. Da das Bundesteilhabegesetz in Stufen in Kraft tritt, müssen auch landesrechtliche Vorgaben und Ausführungsbestimmungen in Stufen erfolgen bzw. nachgezogen werden. Insbesondere rechtstechnische Anpassungen sind erforderlich.

    Wir werden mit dem Weg fortfahren, Leistungen zur Teilhabe fachorientiert und personenzentrierter zu gestalten. Inklusion ist im schleswig-holsteinischen Landtag immer ein Thema mit hoher Priorität gewesen, dies bisher auch stets parteiübergreifend. Einen hohen Stellenwert hat bei unseren landesrechtlichen Vorgaben die Partizipation der betroffenen Menschen.

    Anders als beispielsweise in Niedersachsen wollen wir gewährleisten, dass die ‚Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe‘ möglichst eigenständig arbeiten kann – weswegen wir ihr weitgehende Autonomie bei Zusammensetzung und Verfahren geben wollen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass wir mit dieser offenen, möglichst individuell gerechten Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes den bisherigen Weg weiter beschreiten und dem Grundsatz ‚Nicht ohne uns über uns‘ als Zielmarke immer dabei haben. So wurde z.B. die Funktion des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen im Rahmen dieser Gesetzesvorhaben gestärkt.

    Der Zeitplan ist eng bis zum Geltungsbeginn in 2020. Schleswig-Holstein ist im Konzert der Bundesländer aber was die landesrechtlichen Umsetzungen betrifft weit vorne dabei. Das darf aus Landessicht natürlich auch gerne so bleiben. Das vom Bund beschlossene Bundesteilhabegesetz muss im Land zwischen den Meeren folgendes leisten: Das Leben von vielen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern, genauer das Leben von über 30.000 Menschen in diesem Land, die alle ein Anrecht auf Teilhabe und ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechende Leistungen haben, wollen wir ein weiteres Stück besser machen.

    Wir danken dem Sozialministerium und allen Beteiligten für diesen Entwurf, der sich dieses Zieles annimmt. Ich freue mich auf die weitere Debatte im Sozialausschuss.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 19.06.2019

    Anita Klahn zu TOP 18 u.a. „Förderung begabter Schüler“

    In ihrer Rede zu TOP 18, 21 und 47 (Förderung begabter Schüler/ Mathematik-Unterricht und MINT-Unterricht) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die vorliegenden Berichte stellen klar, dass wir unser Engagement im Bereich der MINT-Förderung weiter verstärken müssen. So zeigt der IQB-Bildungstrend 2016, dass sich die mathematischen Kompetenzen der schleswig-holsteinischen Schülerinnen und Schüler in den fünf davor liegenden Jahren nicht bedeutsam verbessert haben und davor lagen diese unter bis maximal im Bundesdurchschnitt.

    Welche Auswirkungen das mit sich bringt, erkennt man mit einem Blick auf weitere Zahlen. Aktuell sind bundesweit eine halbe Million Stellen im MINT-Bereich unbesetzt. Betrachtet man darüber hinaus noch die Altersstruktur der aktuell Beschäftigten und die absehbar steigende Nachfrage nach Fachkräften in allen technischen Berufsfeldern in der Zukunft, spätestens dann wird jedem klar, dass wir hier in wenigen Jahren vor einer gewaltigen Herausforderung stehen.

    Die Ergebnisse der Modellschulen belegen, dass in den Schulen der Grundstein für das Interesse für die Mathematik gelegt wird. Wir wissen alle, dass bereits im vorschulischen Bereich die natürliche Neugierde eines Kindes gefördert werden muss, um einerseits auf spielerische Art und Weise Verständnis für das eigene Umfeld zu entwickeln und andererseits Grundkenntnisse naturwissenschaftlicher-technischer Zusammenhänge zu erkennen. Projekte wie das Haus der kleinen Forscher sind von daher so wertvoll.

    Zurück zur Schule: Wie schaffen wir es, dem Mathematikunterricht seinen so angstmachenden Ruf zu nehmen? Wie schaffen wir es, dass sich auch mehr Mädchen für mathematisch-naturwissenschaftliche Kompetenzen öffnen? Denn nach wie vor sind es überwiegend die Jungen, die hier Interesse zeigen und daraus resultierend dann später auch eher einen technischen Beruf wählen. Mit der Erkenntnis, dass es immer auf den Lehrer ankommt, ob die Schülerinnen und Schüler erreicht werden, sollten wir in der weiteren Diskussion auch darüber sprechen, ob das Klassenlehrerprinzip in der Grundschule unter diesem Aspekt richtig ist. Denn aus dem Bericht ist zu entnehmen, dass gerade in der Grundschule dadurch Mathematik fachfremd unterrichtet wird mit den entsprechenden Folgen.

    In den weiterführenden Schulen haben wir diese Problematik dann auch in den naturwissenschaftlichen Bereichen. Nicht ohne Grund sind Physik und Chemie Mangelfächer. Daher gilt es, diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Die vorhandenen Programme und Projekte zur Förderung der MINT-Fächer wirken. Die Mathe-Olympiade oder auch das Projekt ‚Schüler experimentieren‘ sorgen dafür, auch außerhalb der Schule möglichst viele Schülerinnen und Schüler für die Mathematik zu begeistern.
    Aber es reicht nicht, einfach nur mehr Schülerinnen und Schüler zu begeistern. Wir müssen sie ebenso erfolgreich ausbilden. Ein Ziel, welches durch die erschreckend hohen Abbrecherquoten an den Universitäten und Hochschulen zu einem Großteil konterkariert wird.

    Um beim Thema Mathematik und MINT erfolgreich zu sein, reicht es nicht, wenn wir nur an einer Stellschraube drehen. Wir müssen sicherstellen, dass alle Beteiligten nicht nur ein gemeinsames Ziel vor Augen haben, sondern ihre Maßnahmen auch aufeinander abstimmen. Wir brauchen einen Mix aus früher Förderung von Mathematik in der Schule, über flexible Unterrichtsgestaltung, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, außerschulische Projekte und vorbereitenden Maßnahmen vor der Aufnahme eines MINT-Studienganges.

    Aus diesem Grund war es richtig, dass das Ministerium im letzten September mit allen Beteiligten erarbeitet hat, wie Absolventen zukünftig besser auf ein Studium im MINT-Bereich vorbereitet werden können. Wenn wir es darüber hinaus schaffen, den Anteil der Frauen an den Studierenden signifikant zu steigern, hätte dies darüber hinaus noch den Charme, den Gender Pay Gap zu verringern. Denn die MINT-Berufe zeichnen sich durch geringe Arbeitslosenquoten, überdurchschnittlich gute Bezahlung und weitestgehend sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen aus. Jeder investierte Euro an dieser Stelle würde sich also mehr als auszahlen. Wenn wir es schaffen, alle diese Aktivitäten zu bündeln, sind wir gut gerüstet für die Zukunft in Schleswig Holstein.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 19.06.2019

    Jan Marcus Rossa: Umfassende und gründliche Aufarbeitung nötig

    Zum Bericht von Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack heute im Innen- und Rechtsausschuss zur Geiselnahme in der JVA Lübeck erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ich danke Frau Ministerin Sütterlin-Waack für den umfassenden Bericht heute im Ausschuss. Wir haben vollstes Vertrauen, dass der Vorfall jetzt umfassend und gründlich aufgearbeitet wird, um solche Vorfälle bestmöglich zu verhindern. Genau das hat die Ministerin heute angekündigt und dafür hat sie unsere vollste Unterstützung.

    Ein besonderes Augenmerk werden wir bei der Aufarbeitung auf die Frage legen müssen, ob es wirklich notwendig ist, Strafgefangenen im sozialtherapeutischen Vollzug Zugang zu Küchenmessern zu gewähren. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über Messerverbote für Jedermann im öffentlichen Raum, sollten wir diese Praxis in der Sozialtherapie der Justizvollzugsanstalten noch einmal überdenken.

    Wir wissen, dass es eine hundertprozentige Sicherheit nicht geben wird, aber wo wir unnötige Gefahren für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Strafvollzugsanstalten vermeiden können und gleichzeitig Therapiezwecke nicht gefährden, sollten wir das tun.“

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  • 19.06.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 13 + 42 „Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum“

    In seiner Rede zu TOP 13 + 42 (Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum: Zulässigkeit und Gesetzentwurf) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Es besteht kein Zweifel daran, dass wir in Schleswig-Holstein ein Problem auf dem Wohnungsmarkt haben. Es gibt zu wenig bezahlbaren Wohnraum und es ist absehbar, dass sich die Lage verschärfen wird. Und es liegt in unserer Verantwortung, Lösungen zu entwickeln, um diesem Problem entgegenzuwirken. Es ist auch für unsere Gesellschaft hochbrisant, wenn immer mehr Menschen mit geringen und mittleren Einkommen Schwierigkeiten haben, für sich und ihre Familien angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden.

    Mit dem Thema Wohnungspolitik haben wir uns in den letzten Monaten mehrfach beschäftigt und wir werden noch in diesem Jahr mit einer Novellierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften dafür sorgen, dass der Bau neuer Wohnungen erleichtert wird. So schaffen wir Rahmenbedingungen, damit der in Schleswig-Holstein dringend benötigte neue Wohnraum geschaffen werden kann. Und wir werden weitere Anstrengungen unternehmen, um noch mehr Wohnraum in Schleswig-Holstein zu schaffen, den die Menschen brauchen. Dabei werden wir insbesondere den Bedarf an angemessenen und auch für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen bezahlbaren Wohnraum in den Fokus nehmen.

    Wir werden uns auch dem sozialen Wohnungsbau zuwenden, ohne den es nicht gehen wird. Hier hat es in den letzten Jahrzehnten in erschreckendem Ausmaß Versäumnisse gegeben. Ich erinnere an den Ausverkauf kommunaler Wohnungsbestände und an die Vernachlässigung des sozialen Wohnungsbaus. Dies ist verantwortungslos gewesen und wir werden den Flurschaden einer solchen Politik peu à peu beseitigen.

    Ich frage mich aber auch, ob eine Änderung der Verfassung die richtige Antwort auf das erkannte Wohnraumproblem ist. Ja, es ist richtig, dass das Recht auf Wohnen zu den Menschenrechten gehört. Das allein rechtfertigt aber nicht, ein Recht auf Wohnen in deutsche Verfassungen aufzunehmen! Denn eine Verfassungsänderung würde tatsächlich nichts an der aktuellen Rechtslage ändern und hätte überhaupt keinen positiven Effekt auf den Wohnungsmarkt. Das Menschenrecht auf Wohnen wird schon heute durch das Grundgesetz und auch durch unsere Landesverfassung hinreichend geschützt. Die Aufnahme eines Staatsziels, wie von der Volksinitiative angestrebt, wird die Rechtslage tatsächlich nicht verändern und auch nicht verbessern, denn die sozialen Menschenrechte werden in Deutschland auch durch die bestehenden Vorschriften in unseren Verfassungen geschützt. Dieser Schutz ergibt sich unmittelbar aus der Menschenwürdegarantie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Hieraus ergibt sich für den Bundes- und auch die Landesgesetzgeber ein Regelungs- und Gestaltungsauftrag. Der Staat ist verpflichtet, die Grundlagen für ein menschenwürdiges Leben zu schaffen und zu sichern. Deshalb muss der Staat das sogenannte Existenzminimum garantieren und hierzu gehört eben auch das Wohnen. Diese Verpflichtungen sind heute vor allem im Sozialrecht, aber auch in den Mieterschutzrechten und in vielen anderen gesetzlichen Regelungen verankert.

    Die zentrale Frage bleibt also: Verbessern wir die Lage der Menschen, die der Wohnraummangel in besonderem Maße trifft, mit einer Verfassungsänderung? Nein, das tun wir nicht! Es wäre reine Symbolpolitik ohne spürbare Wirkung für den Wohnungsmarkt und für die Wohnungssuchenden. Dann macht die Verfassungsänderung aber keinen Sinn. Und noch ein Gedanke, der gegen eine Verfassungsänderung spricht. Wir haben vor kurzem den 70. Geburtstag des Grundgesetzes gefeiert und deshalb sollten wir uns auch fragen, warum die Mütter und Väter unserer Verfassung ein Recht auf Wohnen weder als Staatsziel noch als Grundrecht aufgenommen haben. Sie waren der Ansicht, dass soziale Menschenrechte in erster Linie Leistungsrechte wären und es dem demokratischen Gesetzgeber vorbehalten sei, die Sozialpolitik auszugestalten. Dieser Verpflichtung müssen wir allerdings nachkommen und daran arbeiten wir in der Jamaika-Koalition intensiv. Unsere Ziele aber, für ausreichenden angemessenen Wohnraum in unserem Land zu sorgen, werden durch eine Verfassungsänderung eben nicht befördert. Eine Verfassungsbestimmung, die keine konkrete Wirkung entfaltet, hat meines Erachtens keine Existenzberechtigung.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 20.06.2019

    Jörg Hansen zu TOP 33 „Fahrverbot beim Wenden in der Rettungsgasse“

    In seiner Rede zu TOP 33 (Fahrverbot beim Wenden in der Rettungsgasse) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Wir streiten gerne um die Sache, aber über einen Punkt werden wir uns hier bestimmt nicht streiten: Das Wenden in der Rettungsgasse ist mehr als nur ein Ärgernis. Wer in einer Unfallsituation seinen Egoismus über das Wohl der Verletzten und über das der Rettungskräfte und ihren reibungslosen Einsatz stellt, handelt unverantwortlich. Und auch, dass das Bilden der Rettungsgasse oft schlicht nicht funktioniert, ist ein Problem, das lebensbedrohliche Auswirkungen haben kann. Die Frage ist aber, welche Schlussfolgerungen wir daraus ziehen. Konkret heißt die Frage, die wir uns stellen müssen: Sind die von der SPD vorgeschlagenen Maßnahmen wirklich sinnvoll? Ist durch die Umsetzung des Vorschlages der Sozialdemokraten wirklich mit einer Verbesserung zu rechnen? Wir werden das ja weiter diskutieren, aber ich darf zumindest meine Zweifel äußern, ob wir wirklich ein Problem mit zu geringen Sanktionen haben.

    Schon heute wird das Wenden in der Rettungsgasse bestraft. Wer heute in der Rettungsgasse wendet, hat nicht nur mit einem Bußgeld zu rechnen, sondern darüber hinaus mit einem Fahrverbot von einem Monat. Das ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der diese Strafe für das Wenden, Rückwärts- oder entgegen der Fahrtrichtung fahren vorsieht. Das gilt wohlgemerkt schon unabhängig von jedweder Gefährdung. Kommt zum Wenden in der Rettungsgasse noch eine Gefährdung von Leib oder Leben oder von Sachen von bedeutendem Wert hinzu, so droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren! Hinzu kommt noch die regelmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis, die das Strafgesetzbuch für diese Fälle vorsieht. Wenn man sich das, was heute schon an Strafen besteht, ansieht, drängt sich ein Handlungsbedarf bei den Strafen nicht unbedingt auf. Das Problem muss woanders liegen. Ich befürworte trotzdem die Ausschussüberweisung, denn natürlich macht es Sinn, dass wir darüber diskutieren, wo wir hier nachbessern müssen. Immer wieder auftretende Berichte von rücksichtslosen Fahrern, die auf Autobahnen wenden, sprechen für sich.

    Das Problem liegt natürlich zum einen in der Verfolgung solcher Vergehen. Dass dies nicht einfach ist, liegt meiner Meinung nach auf der Hand, denn Rettungsgassen werden für Unfälle benötigt und die Polizei ist gerade in diesen Situation gebunden und kann nicht die Einhaltung des Wendeverbots über die gesamte Staulänge kontrollieren. Wir werden diesen Konflikt schwerlich auflösen können, denn im Zweifel liegt die Priorität der polizeilichen Arbeit auf der Unfallstelle. Ein zweites Problem ist die weit verbreitete Unwissenheit. Gerade auf dreispurigen Autobahnen sind Autofahrer mit der korrekten Bildung der Rettungsgasse überfordert, was aus der Unwissenheit resultiert, wie diese korrekt zu bilden ist. Hier kommt die präventive Beschilderung aus dem Antrag der Sozialdemokraten ins Spiel. Dieser Vorschlag ist zwar löblich, aber doch zu pauschal. Denn grundsätzlich sollen nach der Straßenverkehrsordnung Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angebracht werden, wo diese aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich sind. Das kommt nicht von ungefähr, sondern hat einen Grund. Die Verkehrsteilnehmer sollen nicht unnötig überfrachtet und über Gebühr abgelenkt werden. Deswegen können Hinweisschilder trotzdem Sinn machen. Ob wir aber diese oder aber bessere Kampagnen benötigen, wird sich in den weiteren Beratungen zeigen.“

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  • 20.06.2019

    Kay Richert zu TOP 22 „Tarifautonomie stärken“

    In seiner Rede zu TOP 22 (Tarifautonomie stärken) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „In den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes stehen die Bürger- und die Menschenrechte, sie bilden quasi die Wertegrundlage unserer freiheitlichen Gesellschaft. Da stehen viele wichtige Sachen drin, ohne die wir uns unsere Gesellschaft gar nicht vorstellen können: Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, das Recht auf freie Entfaltung und körperliche Unversehrtheit. Bei all diesen Rechten geht das Grundgesetz davon aus, dass der Bürger selbst entscheiden kann und soll, wo er wohnen, mit wem er sich treffen, was er sagen und wie er selig werden will.

    Artikel 9 GG garantiert die Vereinigungsfreiheit. Jede und jeder Deutsche hat das Recht, mit anderen eine Gesellschaft oder eine Vereinigung zu gründen – oder sich auch dagegen zu entscheiden. Der Staat darf hier nur unter ganz restriktiven Bedingungen mitmischen. Eine besondere Form der Vereinigungsfreiheit ist in Absatz 3 normiert, das ist die Tarifautonomie. Und auch hier soll ausdrücklich ‚jedermann‘ entscheiden; oder anders: der Staat soll die Finger von der Tarifautonomie lassen. Das Prinzip der Tarifautonomie hat Deutschland sehr gut getan. Starke Gewerkschaften und Arbeitgeber konnten flexibel agieren, konnten auf Besonderheiten reagieren und so das Beste für Unternehmen und Beschäftigte herausholen. Die Interessen beider Seiten wurden abgewogen, keine Seite kam zu kurz, niemand konnte die Überhand gewinnen. Große Ungerechtigkeiten konnten so nicht passieren. Die Tarifautonomie war einer der Motoren des Wirtschaftswunders und ist über all die Jahre wichtig geblieben für den großen Erfolg unserer Unternehmen. 

    Damit dieses gute System funktioniert, sind starke Gewerkschaften erforderlich. Und da haben Sie ja einen richtigen Punkt aufgegriffen: Seit den 1990er Jahren ist die Bindung an Gewerkschaften kontinuierlich zurückgegangen. Ich unterstütze Ihren Gedanken, die Arbeits- und Wirtschaftskoalitionen zu stärken. Aber ich bezweifle, dass Ihr Weg der richtige ist. Es gibt anerkanntermaßen zwei Parameter, die eventuell die Relevanz tariflicher Bindung erhöhen könnten. Zum einen ist das die Stärkung des Tarifvertrags als Institut. Das könnte beispielsweise erreicht werden durch die Senkung der Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen oder die Möglichkeit, branchenspezifische Standards zu bestimmen und verbindlich zu machen. Genau das unterstützen Sie in Ihrem Antrag. Genau das ist 2014 mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie und durch Änderung des Tarifvertragsgesetzes auch schon passiert. Können Sie feststellen, dass diese Veränderungen den erwünschten Erfolg gebracht haben?

    Ihre Antwort kann nur ‚nein‘ sein. Und da frage ich mich, warum Sie glauben, eine Wiederholung der Fehler von 2014 würde jetzt irgendwelche Verbesserungen bringen.

    Die zweite Möglichkeit ist: Die Tarifpartner müssen wieder mehr Mitglieder gewinnen, sie müssen wieder eine relevante Größe erreichen. In meinen Augen kann nur das der Schlüssel sein, denn: Tarifverträge müssen auch legitimiert sein. Und legitimiert werden Tarifverträge dadurch, dass sie von allen, zumindest aber von der Mehrzahl der Vertragspartner geschlossen werden. Oder anders ausgedrückt: Dass sie von Verbänden geschlossen wurden, die die Mehrzahl der Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Mitglieder vertreten. Die Gewerkschaften müssen sich hier fragen, warum sie nicht mehr attraktiv für die Arbeitnehmer sind. Warum sind Männer mehr organisiert, Frauen weniger? Warum sind Ältere mehr organisiert, Jüngere weniger? Warum organisieren sich Teilzeitbeschäftigte nicht? Warum glauben die Arbeitnehmer, dass Gewerkschaften ihre Probleme nicht lösen? Diese Hausaufgaben können wir den Gewerkschaften nicht abnehmen. Und ich finde es ebenfalls nicht richtig, die schwindende Legitimation aufgrund schwindender Mitgliederzahlen durch Verstaatlichung des Tarifgeschehens zu kompensieren.

    Die Koalitionsfreiheit – auch im Bereich der Tarifautonomie – funktioniert in beide Richtungen: Man darf sich dafür entscheiden, sich zu organisieren. Man darf sich aber auch dafür entscheiden, sich nicht zu organisieren. Die Entscheidung vieler Arbeitnehmer, sich keiner Gewerkschaft anzuschließen, darf nicht durch staatlichen Druck ausgehebelt werden – Arbeitnehmer müssen einen Sinn darin sehen, einer Gewerkschaft beizutreten. Was ist mit dem Bereich des anderen Sozialpartners, dem Arbeitgeber? Arbeitgeber können Mitglieder eines Arbeitgeberverbandes sein und sich trotzdem ohne Tarifbindung stellen lassen. Das heißt, sie schließen die Anwendung der Tarifverträge dieses Verbandes aus. Man kann sicherlich darüber streiten, ob das dem Sinn der Tarifpartnerschaft entspricht. Ansonsten gilt heute wie vor hundert Jahren: Der Organisationsgrad der Arbeitgeber folgt dem der Arbeitnehmer oder mit anderen Worten: Starke Gewerkschaften erzeugen zwangsläufig mehr Mitglieder in den Arbeitgeberverbänden.

    Der Beschluss 212/19 des Bundesrats schlägt die Betrachtung mehrerer Handlungsansätze vor, um eine Stärkung der tariflichen Ordnung unter Wahrung der Tarifautonomie zu erreichen; unter anderem sind dies die Verbesserung der Rahmenbedingungen des Verfahrens zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen oder die Sicherung der Datenlage in Bezug auf die sogenannte ‚überwiegende Bedeutung‘ eines Tarifvertrags. Wir von der FDP unterstützen die Zielsetzung dieses Beschlusses ebenso wie das Ziel, die Tarifautonomie zu stärken. Im Einzelnen bin ich auf die Ergebnisse und Vorschläge gespannt.

    In Ihrer Begründung beziehen Sie sich auf aktuelle Studien der Hans-Böckler-Stiftung; ich nehme an, sie meinen damit den Aufsatz von Martin Franzen aus 2018. Der macht dort ziemlich revolutionäre, aber auch ambivalente steuerrechtliche Vorschläge. Aber er sagt auch: ‚Die Tarifautonomie ist eine staatsferne Veranstaltung und lebt von der Selbsthilfe der Betroffenen.‘ Genau so ist es.“

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  • 21.06.2018

    Oliver Kumbartzky: Erfahrungen durch neue Düngeverordnung abwarten

    Zum heutigen Urteil des EuGH  gegen Deutschland wegen der unzureichenden Umsetzung  der europäischen Nitratrichtlinie erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Das heutige Urteil bestätigt, was wir alle schon wussten, nämlich dass die alte Düngeverordnung nicht ausreichte, um alle Gewässer vor zu hohen Nitrateinträgen effektiv zu schützen. Wir werden sehen, welche Wirkung die neue Düngeverordnung zeigen wird. Sobald Erfahrungswerte vorliegen, die Verbesserungen nötig machen, werden wir diese angehen.

    Der Schutz unserer Gewässer ist uns wichtig. Wir vergessen aber auch unsere Landwirtschaft nicht. Schon heute sind viele Landwirte allein schon aufgrund komplexer, bürokratischer Auflagen in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Wir setzen uns für ein praxisgerechtes Düngerecht ein, das mit standortgerechten Auflagen die Umwelt schützt und keine unnötige Bürokratie aufbaut."

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  • 20.06.2019

    Kay Richert zu TOP 23 „Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben einführen"

    In seiner Rede zu TOP 23 (Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben einführen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wir von der FDP in Jamaika wollen alternative, emissionsarme Mobilität technologieoffen voranbringen. Wir glauben daran, dass der technische Fortschritt unser aller Leben einfacher und sicherer machen kann. Neue Technologien bergen viele neue Möglichkeiten. Aber natürlich bergen neue Technologien auch neue Risiken und Herausforderungen, auf die wir vorbereitet sein müssen. Eine dieser Herausforderungen ist das Brandverhalten von Elektroautos. Weil hier andere Bauteile verwendet werden, unterscheiden sich die Brände von Elektromobilen und von konventionellen Autos. Ein sensibles Bauteil scheint hier die Batterie zu sein, die aufgrund ihrer Größe und chemischen Zusammensetzung schwerer zu löschen ist.

    Diese Erkenntnis ist nicht neu und wird selbstverständlich bei der Ausbildung der Rettungskräfte berücksichtigt. In der Antwort auf eine kleine Anfrage zu diesem Thema stellt die Landesregierung hierzu fest: ‚Der Umgang mit Hybrid- und Elektrofahrzeugen wird sowohl in der Ausbildung freiwilliger wie auch beruflicher Feuerwehrkräfte berücksichtigt. Der grundsätzliche Einsatzablauf bei Bränden von Hybrid- und Elektrofahrzeugen unterscheidet sich nur in einigen Punkten von dem Vorgehen bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Bei einem Brandereignis mit einem betroffenen Elektrofahrzeug handelt es sich um eine durch die Feuerwehren in Schleswig-Holstein gut beherrschbare Lage.‘ Ich empfinde es als beruhigend zu wissen, dass unsere Feuerwehren gut ausgebildet sind und wissen, was sie tun – auch im Fall eines brennenden Elektroautos. Ein brennendes Elektroauto ist also kein Problem, solange man es als Elektroauto erkennt. Der vorliegende Antrag fordert aus diesem Grund, die Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben einzuführen und möchte dies vorrangig über eine Änderung des Elektromobilitätsgesetzes erreichen. Aber ist dieser Vorschlag zielführend?

    Natürlich: Das ‚E‘ auf dem Nummernschild gäbe den Rettungskräften schon einen wertvollen Hinweis, dass es sich um ein Elektromobil handelt. Aber wissen sie dadurch auch, wo die Batterie sitzt? Wissen sie, welche Teile der Karosse sie aufgrund von Elektroleitungen besser nicht durchtrennen? Alternative Antriebe müssen nicht batterieelektrisch sein – gibt es Unterschiede im Brandverhalten verschiedener alternativer Antriebe? Brennt ein Wasserstofftank anders als eine Lithium-Ionen-Batterie? Und was machen die Rettungskräfte, wenn das Kennzeichen aufgrund eines Unfalls unkenntlich ist oder fehlt? Wir von der FDP in Jamaika möchten die Einsatzkräfte umfassend unterstützen. Deswegen bitten wir die Landesregierung zu überprüfen, ob und in welchem Umfang die für die Rettungskräfte notwendigen Informationen im Fahrzeug vorgehalten werden können, bzw. abrufbar sein müssen. Im Bereich von Gebäuden gibt es hierfür sogenannte Rettungs- oder Feuerwehrkarten, die Besonderheiten und Gefahren verzeichnen. Solche Rettungskarten wären auch im Bereich der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben vorstellbar, entweder analog oder in digitaler Form abrufbar. So unterstützen wir unsere Einsatzkräfte umfassend und stellen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung. Darüber hinaus erwarten wir natürlich, dass mögliche Verbesserungen kontinuierlich eruiert werden und neue Erkenntnisse in die Ausbildung der Feuerwehren mit einfließen.

    Neue Technologien bringen neue Möglichkeiten und neue Herausforderungen. Wir wollen die Chancen mutig ergreifen und gleichzeitig dafür sorgen, dass unsere Einsatzkräfte auf die Risiken gut vorbereitet sind. Eine bloße Kennzeichnungspflicht erfüllt unsere Ansprüche hier nicht. Ich bitte Sie daher herzlich darum, unseren guten Alternativantrag zu unterstützen.“

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  • 20.06.2019

    Anita Klahn zu TOP 29 „Konzept Nachbarsprache Dänisch in öffentlichen Schulen“

    In ihrer Rede zu TOP 2 + 8 (Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2019 und Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Heute beschließen wir die Einrichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege. Dies ist ein wichtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg zur Neuordnung der Ausbildung im Pflegebereich. Der Dank gilt unserem Minister Dr. Garg, der sich nicht nur um die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen verdient gemacht hat, sondern der auch die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes energisch vorantreibt. Wir stärken damit den Pflegeberuf und stellen eine zukunftsfeste Pflegeausbildung in Schleswig-Holstein sicher.

    Mit dem Nachtragshaushalt 2019 reagieren wir auf aktuelle Bedarfe und stärken die Investitionen in unsere Infrastruktur. Wir bringen zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für die Landwirtschaft auf den Weg und investieren in unsere digitale Infrastruktur – und dies, ohne uns zusätzlich zu verschulden. Dieses gelingt, obwohl die aktuelle Steuerschätzung 15 Millionen Euro weniger Einnahmen in diesem Jahr erwartet als bei der Haushaltsaufstellung noch anzunehmen war. Insgesamt sieht der vorliegende Nachtragshaushalt Mehrausgaben in Höhe von 19,5 Millionen Euro vor. Der sich somit ergebende Finanzbedarf in Höhe von knapp 35 Millionen Euro kann durch geringere Zinsausgaben und steigende Einnahmen aus der Feld- und Förderabgabe gedeckt werden.

    Die erforderliche Anpassung der Dürrehilfe 2018 um zusätzliche 3,8 Millionen Euro ist bedauerlich, aber sie ist notwendig, um die Dürreschäden des vergangenen Jahres zu kompensieren. Wir dürfen unsere Landwirtschaft, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht in der Dürre stehen lassen. Ein Verzicht auf die Aufstockung und somit auch die Inanspruchnahme zusätzlicher Bundesmittel würde unsere Landwirte im Wettbewerb zurückfallen lassen.

    Sage und schreibe zwei Millionen Euro zusätzliche Mittel fürs Wolfsmanagement lassen einen dagegen nahezu fassungslos dastehen. Zwei Millionen Euro, um unsere Viehhalter vor wahrscheinlich drei Wölfen zu schützen. Ein aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen erforderlicher Irrsinn! Es wird Zeit, dass sich der Schutzstatus ändert, und dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird. Eine dreigliedrige Zonierung in Schutz-, Management- und Wolfausschlussareale, wie sie vom Deutschen Jagdverband gefordert wird, ist vernünftig. Wie unser agrarpolitischer Sprecher Oliver Kumbartzky bereits mehrfach betonte: Auf unseren Deichen findet der Wolf ein ‚All-you-can-eat-Buffet‘ vor. Mir fehlt die Phantasie für eingezäunte Deiche; eine Verdrahtung der Landschaft ist nicht im Sinne des Natur- und Artenschutzes.

    Weitere 13,7 Millionen Euro stellen wir zur Verfügung, um die Digitalisierung im Land weiter voranzutreiben. Dazu gehören die notwendigen Maßnahmen, um den Bürgern spätestens Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch zur Verfügung stellen zu können. Wir stellen zudem die Kofinanzierung für den im März endlich verabschiedeten ‚DigitalPakt Schule‘ sicher, damit noch in diesem Jahr mit den ersten Maßnahmen begonnen werden kann. Es ist unser Anspruch, dass wir unseren bundesweiten Vorsprung beim Breitbandausbau nicht nur halten, sondern weiter ausbauen. Diesen Wettbewerbsvorteil dürfen wir nicht verspielen! Wir stoßen mit dem Netzausbau zunehmend in dünner besiedelte Gebiete vor. Um den gestiegenen Förderbedarf in diesem Jahr zu decken, stellen wir mit dem Nachtragshaushalt zusätzliche 8,2 Millionen Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung. Dies ist ein erster Schritt, um die von 2019 bis 2023 bestehende Finanzierungslücke von 60 Millionen Euro zu schließen. Wir wollen Firmenansiedlungen und moderne Arbeitsplätze nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch in unseren ländlich geprägten Gebieten an Ost-und Westküste sowie im Binnenland. Dafür sind wir angetreten und dieses Ziel werden wir weiterhin mit aller Kraft verfolgen. Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Menschen auch dort arbeiten können, wo sie ihren Wohnsitz haben – und dafür brauchen wir ein leistungsfähiges Glasfasernetz im ganzen Land.

    Dieser Nachtragshaushalt umfasst auf der einen Seite erforderliche Unterstützungsleistungen für unsere Landwirtschaft und auf der anderen Seite Investitionen, mit denen wir die Digitalisierung hierzulande ohne weitere Neuverschuldung nach vorne bringen – und das ist eine gute Nachricht für unser Land!“

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  • 20.06.2019

    Anita Klahn zu TOP 29 „Konzept Nachbarsprache Dänisch in öffentlichen Schulen"

    In ihrer Rede zu TOP 29 (Konzept Nachbarsprache Dänisch in öffentlichen Schulen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wir Schleswig-Holsteiner wissen es zu schätzen, in einer Grenzregion friedvoll zu leben. Die kriegerischen Auseinandersetzungen haben die Regionen beiderseits der Grenze für eine lange Zeit geprägt und wir sind auch heute noch in der fortwährenden Verantwortung, solche Entwicklungen nicht wieder zuzulassen. Gute Beziehungen mit Dänemark haben auch für unsere Wirtschaft Priorität. Dänemark ist der wichtigste Handelspartner Schleswig-Holsteins, rund acht Prozent aller Exporte des Landes gehen in den Norden. Und auch bei den Nord- und Ostseekooperationen oder der geplanten Fehmarnbeltquerung sind wir auf gute Beziehungen nach Dänemark angewiesen. Ein wichtiger Baustein, um eine gute Verbindung herstellen und pflegen zu können, ist die sprachliche Verständigung, da sie Barrieren abbaut und das gegenseitige Verständnis fördert.
    Über die Sprachkompetenz werden Kenntnisse in den Bereichen Bildung, Kultur, Wirtschaft und Politik vermittelt. Übrigens gibt es auch Erkenntnisse, die zeigen, dass bilingual unterrichtete Schülerinnen und Schüler auch bessere Ergebnisse in Mathe erzielen.

    Bei dem Thema Minderheitensprachen und ihrer Förderung ist uns Freien Demokraten wichtig, dass sich die politisch Verantwortlichen auf beiden Seiten der Grenze dafür einsetzen, dass den jeweiligen Minderheiten jenseits ihrer Landesgrenzen eine angemessene Aufmerksamkeit und Unterstützung zuteilwird. Sowohl Deutschland als auch Dänemark sind dabei in der Verantwortung, Artikel 14 des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten Rechnung zu tragen. Denn Artikel 14 Absatz 1 des Rahmenübereinkommens betrifft das Recht von Angehörigen einer nationalen Minderheit, die Minderheitensprache zu erlernen. Die damit ausgesprochene Staatenverpflichtung, das Recht jeder Person, die einer nationalen Minderheit angehört, auf Erlernen ihrer Minderheitensprache anzuerkennen, betrifft eines der wichtigsten Mittel, durch welche diese Personen ihre Identität behaupten und bewahren können. Davon kann es keine Ausnahmen geben. Dies sollte auf beiden Seiten der Grenze gelten.

    Ich denke, dass man mit einigem Recht behaupten kann, dass wir hier in Schleswig-Holstein nicht nur von der Verantwortung reden, sondern uns auch beherzt für die Förderung von Minderheitensprachen einsetzen. Fast 100 Schulen im Land erteilen für 10.000 Schülerinnen und Schüler Dänischunterricht. Das sind Zahlen, hinter denen wir uns nicht zu verstecken brauchen. Aber wir sind nicht nur in den Schulen aktiv. Mit der Sprachförderung in Kindertagesstätten tragen wir bereits im frühkindlichen Alter zum Erhalt der Minderheitensprachen in der deutsch-dänischen Grenzregion bei. Da das schulische Sprachangebot vorrangig erst in den weiterführenden allgemeinbildenden und den beruflichen Schulen angeboten wird, wie wir aus der Antwort zur Kleinen Anfrage des SSW erkennen konnten, kommt es zu einem ungewollten Bruch in der Sprachentwicklung zwischen vorschulischer und schulischer Förderung.

    Diese Lücke wollen wir schließen. Aber um das sinnvoll zu können, ist es erst einmal wichtig, den tatsächlichen Bedarf abzufragen, um im Anschluss feststellen zu können, mit welchen Mitteln und Maßnahmen wir passend auf die Bedarfe reagieren können. In einem ersten Schritt sind Modellschulen ein gangbarer Weg, um dort mit individuellen Konzepten ein passgenaues Unterrichtsangebot anzubieten. Eine anschließende Evaluierung wird dann zeigen, ob wir weitere Maßnahmen benötigen.“

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  • 20.06.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 28 „Pflegekinder und Heimkinder finanziell entlasten“

    In seiner Rede zu TOP 28 (Pflegekinder und Heimkinder finanziell entlasten) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Kinder und Jugendliche gehören zu den schwächsten gesellschaftlichen Gruppen. Dies gilt noch stärker für jene, die in Pflegeeinrichtungen leben. Eine wohlbehütete Kindheit im elterlichen Haus ist leider nicht allen gegeben. Gerade junge Menschen, die sich vor ihrer Volljährigkeit Arbeit suchen oder eine Ausbildung beginnen und sich eine Grundlage für ein späteres Leben aufbauen wollen, bedürfen mehr finanzieller Unterstützung als Jugendliche, die im eigenen Elternhaus groß werden. Pflege- und Heimkindern können nämlich bis zu 75 Prozent ihres Einkommens abgenommen werden. Das sehen die derzeitigen Abgaberegeln leider vor, mit der Begründung, dass damit die – zugegebenermaßen nicht geringen – öffentlichen Kosten für ihre Unterbringung in Teilen gegenfinanziert werden sollen. In meinen Augen werden Pflege- und Heimkindern damit aber große Steine in den Weg gelegt, die wir aus dem Weg räumen sollten. Mit diesen Abgaberegeln behindern wir diese Jugendlichen in ihrem Weg zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensgestaltung

    Folgende Beispielrechnung führt das sehr deutlich vor Augen: Viele Aushilfsjobs für Minderjährige sind mit 6–10 Euro pro Stunde entlohnt. Nach Abzug von 75 Prozent bleiben somit noch 1,50 bis 2,50 Euro pro Stunde übrig. Wo bleibt hier der Anreiz arbeiten zu gehen? Das ist im höchsten Maße ungerecht und muss bei den Jugendlichen zwangsläufig einen Eindruck erwecken, der nicht förderlich ist. Da wird man sich als junger Mensch schon fragen, ob sich eigene Arbeit überhaupt lohnt. Man wird sich auch fragen, wie das bei anderen jungen Menschen vonstattengeht, ob anderen im gleichen Maße Steine in den Weg gelegt werden bei ihrer persönlichen Entwicklung.

    Ein weiteres unbehagliches Gefühl kann hinzukommen: Die finanzielle Heranziehung kann auch als eigene Verantwortlichkeit für die Situation der Kinder empfunden werden; sprich, dass die Kinder in den Pflegeeinrichtungen stets selbstverschuldet untergebracht sind. Dass dies eher selten der Fall ist, ist klar, aber trotzdem muss es für diejenigen Pflegekinder, die sich aus eigener Motivation einen Job suchen wie eine Bestrafung wirken. Daher freue ich mich, dass wir über dieses wichtige Thema diskutieren und an Verbesserungen arbeiten werden. Bestehende Hürden, die es einem schwer machen, Arbeit aufzunehmen, die den Einstieg ins Berufsleben erschweren, sind konsequent abzubauen. Ich werte finanzielle Heranziehungsregelungen demotivierend gegenüber der Aufnahme eines Jobs. Ich denke, die meisten hier können sich noch an ihre erste Gehaltszahlung erinnern, also die vor der Abgeordnetentätigkeit. Was für ein tolles Gefühl das war, nach einem Monat Arbeit, sei es Minijob, Ausbildung oder auch freiberuflich, die Wertschätzung für die geleistete Arbeit in Geld zu erfahren. Gerade in jungen Jahren ist es wichtig, früh zu erleben, dass sich eigene Leistung, eigene Arbeit lohnt und wichtig für die Gestaltung des eigenen Lebens ist. Sowohl die FDP-Bundestagsfraktion als auch die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein haben ähnliche Beschlusslagen wie die nun vorliegende Initiative. Und daher begrüße ich die grundsätzliche Ausrichtung des Antrags ausdrücklich.

    Ich möchte aber noch gerne im Sozialausschuss ein paar Fragen erörtern, so z.B. wie viele Personen in Schleswig-Holstein in den Kreisen und kreisfreien Städten in welchem Maße bisher von dieser Anrechnung betroffen sind und von welchen Summen wir am Ende konkret sprechen. Voraussichtlich wäre hier auch die Konnexität zu prüfen und wie dann die Gegenfinanzierung ausschauen müsste. Eine weitere Frage ist, ob eine vollständige Außerachtlassung des Einkommens überhaupt sinnhaft ist oder wir dadurch rechtlich und sozialpolitisch beispielsweise ein Ungleichgewicht mit jungen Menschen, die in SGB II-Bedarfsgemeinschaften leben, schaffen. Auch Kinder im familiären Hartz IV-Bezug werden zur Sozialbedarfsdeckung herangezogen. Eine vermeintliche Ungleichbehandlung haben wir hier bereits, da z.B. bei 200 Euro für das Einräumen von Regalen im Supermarkt dem Jugendlichen im SGB II-Bezug 120 Euro übrig bleiben, dem Pflegekind jedoch nur 50 Euro.

    Vor allem für junge Menschen in schwierigen Lebenssituationen ist es wichtig, dass wir untermauern, dass es sich immer lohnt, seinen eigenen Lebensunterhalt durch eine Beschäftigung zu bestreiten. Unser Ziel muss es daher sein, jedem Heranwachsenden den Einstieg ins Berufsleben so einfach wie möglich zu gestalten und ihm möglichst keine zusätzlichen Hemmnisse in den Weg zu legen.“

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  • 20.06.2019

    Kay Richert zu TOP 27 „Soziale Marktwirtschaft als wirtschaftspolitisches Leitbild stärken“

    In seiner Rede zu TOP 27 (Soziale Marktwirtschaft als wirtschaftspolitisches Leitbild stärken) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Unser Grundgesetz stammt aus einer Zeit, die durch große Umbrüche geprägt war: Traditionelle, sozialrevolutionäre und liberale Ideen für eine Gesellschaftsordnung begeisterten ihre Anhänger und führten zu großen Auseinandersetzungen um den richtigen Weg. Der Faschismus war gerade gescheitert. Trotzdem glaubten viele Menschen noch daran, dass autoritäre Staatsformen wie Kommunismus und Sozialismus mehrheitlich gut sein könnten. Andere wünschten sich das Klassensystem der Kaiserzeit zurück oder träumten von Anarchie. In dieser Situation verzichtete das Grundgesetz darauf, eine Wirtschaftsordnung festzuschreiben.

    Heute wissen wir, dass sich aus dem amerikanischen Kapitalismus eine deutsche Form entwickelt hat, die Leistungsgedanken und Fürsorge miteinander vereint: Die soziale Marktwirtschaft. Eine beispiellose Erfolgsgeschichte, die aus einem am Boden liegenden, zerstörten Land ein wohlhabendes Land mit einer gleichberechtigten Gesellschaft freier Bürgerinnen und Bürger machte. Vieles ist über die soziale Marktwirtschaft geschrieben und gesagt worden. Für mich gründet sie sich auf drei Prinzipien:

    1.     Freiheit

    2.     Verantwortung

    3.     Solidarität

    Das Verlangen nach Freiheit ist eine der stärksten menschlichen Triebfedern. Es gibt kaum etwas Bedrückenderes als das Gefühl der Unfreiheit, der Gängelung und Bevormundung. Eine freie Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn die Bürgerinnen und Bürger Verantwortung übernehmen. Verantwortung heißt, dass Menschen die Folgen des eigenen Tuns tragen müssen oder dürfen, im Guten wie im Schlechten. Solidarität bedeutet, dass Schwache von der starken Gemeinschaft getragen werden. Solidarität bedeutet auch, dass niemand die Gemeinschaft ausnutzt. Solidarität bedeutet gegenseitige Rücksichtnahme und Wertschätzung.

    Es hat in Deutschland sehr viele Wirtschafts- und Gesellschaftsordnungen gegeben: Feudalherrschaft, Großgrundbesitz und Agrarstaat, sozialisierte Wirtschaften verschiedenen Grades mit Planwirtschaft, Kapitalismus und die soziale Marktwirtschaft. Wir von der FDP bekennen uns zur sozialen Marktwirtschaft. Für uns und für unsere Koalitionspartner ist die soziale Marktwirtschaft der Kern allen wirtschaftspolitischen Handelns. Wir sind davon überzeugt, dass die soziale Marktwirtschaft nachhaltiges Wirtschaften fördert und Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Chancen für Männer und Frauen in unserem Land ermöglicht. Und wir glauben an den Dreiklang aus Ökonomie, Ökologie und sozialer Verantwortung. Von den drei vorliegenden Anträgen ist der Jamaika-Antrag der beste. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.“

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  • 21.06.2019

    Christopher Vogt zu TOP 17 „Bundeswehr in der Schule“

    In seiner Rede zu TOP 17 (Bundeswehr in der Schule) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Diese Debatte verdanken wir einem wirklich bemerkenswerten Parteitagsbeschluss des SPD-Landesverbandes in Berlin, bei dem man insgesamt auch nicht mehr so genau weiß, ob er nicht bereits weiter links steht als die Linkspartei dort, wenn man an den Mietendeckel oder die verwehrte Landeerlaubnis der Rosinenbomber denkt.

    Man könnte die Debatte über die Präsenz der Bundeswehr in unseren Schulen als Zeitverschwendung abtun, aber sie gibt einem doch die Möglichkeit, für ein paar Klarstellungen zu sorgen, was offenbar immer notwendiger wird.

    Und das sage ich als anerkannter Kriegsdienstverweigerer. Die Berliner SPD hatte nach ihrem Beschluss schnell mit Gegenwind zu kämpfen, der auch aus den eigenen Reihen kam. Mich stimmt es hoffnungsvoll, dass es auch in der SPD bei diesem Thema doch noch einen Rest Realismus und Pragmatismus zu geben scheint. Die Wortmeldungen aus der Nord-SPD fand ich dann allerdings ziemlich merkwürdig. Der Beschluss besagte ja, dass Jugendoffiziere nicht mehr an Schulen werben dürfen sollten. Eigentlich hätte man sich mit etwas mehr Interesse an dem Thema den ganzen Ärger ersparen können – denn Jugendoffiziere werben überhaupt nicht an Schulen. Jugendoffiziere setzen sich vielmehr dafür ein, im Sinne des Beutelsbacher Konsenses Aufklärung zu betreiben. Dazu gehören weder einseitige Darstellungen noch kriegsverherrlichende Anekdoten oder wie auch immer geartete Anwerbungsversuche.

    Ob nun einfach nur missverständlich formuliert oder nicht: Ich störe mich an dem generellen Tenor, der hinter solchen Anträgen steckt. Mir scheint nämlich, als wenn bei der SPD und weiten Teilen der Linken unseren Soldatinnen und Soldaten zunächst ein grundsätzliches Misstrauen entgegengebracht wird. Nun muss ja nicht jeder Sozialdemokrat auch ein Fan Helmut Schmidts sein, wie ich es sogar als Liberaler bin. Aber ich halte den teils doch sehr undifferenzierten und auch realitätsfernen Blick auf unsere Armee bei einigen Persönlichkeiten für problematisch. Denn es ist schlicht und ergreifend ein verheerendes Signal an die Menschen in Uniform, die für uns in gefährliche Einsätze ziehen. Die Bundeswehr ist fest in unsere gesellschaftlichen Werte und demokratischen Strukturen eingebunden und steht, im Gegensatz zu Weimarer Zeiten, auch ideell zu unserer parlamentarischen Demokratie. Was nicht vergessen werden darf: Es sind die Abgeordneten im Parlament, die über die im Wesentlichen friedenserhaltenden und humanitären Auslandseinsätze der Bundeswehr entscheiden. Auch die NATO-Mitgliedschaft war und ist eine rein politische Entscheidung, die erst durch die Bundeswehr ihre praktische Umsetzung erfährt. Sich dann hinzustellen und den nötigen politischen Rückhalt zu verweigern, ist aus meiner Sicht schwierig.

    Wir Freie Demokraten bekennen uns eindeutig zu unserer Bundeswehr und den Soldatinnen und Soldaten! Und ich wünsche mir sehr und fordere auch, dass die Bundeswehrangehörigen in den nächsten Jahren wieder die Ausstattung und Ausrüstung bekommen, die sie für ihren Einsatz brauchen und für ihren Schutz verdienen. Die derzeitige Ausrüstung macht unsere Bundeswehr immer wieder auch international zur Lachnummer. Ich halte das mittlerweile für gefährlich, denn die Bundeswehr ist kein Hobby des Bundestages, sondern ein wichtiger Garant dafür, dass wir in Frieden leben können.

    Donald Trump macht uns allen doch sehr deutlich, dass wir uns da auch nicht in alle Ewigkeit auf unsere amerikanischen Freunde verlassen können.

    Ich wünsche mir da auch mehr europäische Zusammenarbeit! Das hat auch nichts mit ‚Aufrüstung‘ zu tun.

    Wenn sie mich fragen, gehören Jugendoffiziere der Bundeswehr als wichtiger Teil der politischen Bildung in unsere Schulen. Jugendoffiziere vermitteln bei den Diskussionen mit Schülerinnen und Schüler Inhalte aus einer Perspektive, die sonst keiner bieten kann. Und wenn ich lese, dass ein Jugendoffizier (Hans Wachtel) im Spiegel äußert, dass maximal 50 Prozent der Schüler wüssten, dass über Auslandseinsätze das Parlament entscheidet, dann wird klar, wie wichtig der Beitrag der Bundeswehr an den Schulen ist. Es gibt da offensichtlich Informationslücken, die wir schließen sollten. Die Schüler sind doch auch kritisch und können reflektieren. Ich finde auch, dass in Schulen Menschen aus der Wirtschaft, aus der Politik und auch aus anderen Bereichen unserer Gesellschaft auftreten und mit den Schülerinnen und Schüler diskutieren sollten. Das erweitert im Idealfall schließlich den Horizont. Schaden kann es jedenfalls nicht. Diskursvermeidung und Diskursverweigerung sind in diesen bewegten Zeiten die völlig falsche Herangehensweise.

    Ich kann Ihnen daher guten Gewissens empfehlen, dem vorliegenden Antrag der Koalition, über den ich mich sehr freue, Ihre Zustimmung zu geben.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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