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  • 03.02.2019

    Wolf neu denken - Ein aktueller Sachstandsbericht von Oliver Kumbartzky

    "Die am 31. Januar 2019 erteilte Genehmigung zum Abschuss vom so genannten Problemwolf GW924m ist ein richtiges Signal. Die täglichen Meldungen über Schafsrisse bereiten nicht nur uns Sorgen. Die zahlreichen Risse verdeutlichen, dass sich das Problem weiter verschärfen wird. Wir brauchen ein neues Denken im Umgang mit dem Wolf und ein verbessertes Wolfsmanagement in Schleswig-Holstein.

    Allein in Dithmarschen gibt es insgesamt rund 40.000 Schafe. Die Winterweiden der Deichschafe liegen hauptsächlich östlich der B5. Das so genannte Restfutter auf den Winterweiden, das nicht einfach so geerntet werden kann, ist existenzwichtig für die Schäfereien – erst recht nach dem Dürresommer 2018. Die Winterweiden sind für Wölfe ein gedeckter Tisch. Sollte sich der Verdacht erhärten, dass die jüngsten Risse allesamt durch einen Wolf verursacht wurden, müssen wir zügig prüfen, ob das Tier entnommen werden muss. Das aktuell laufende Verfahren zum Wolf GW924m im Kreis Pinneberg, der so genannte wolfssichere Herdenschutzzäune überwunden und Schafe gerissen hat, kann dabei als Vorbild dienen.

    Das Land mit kilometerlangen Herdenschutzzäunen zu zerschneiden, kann nicht die Lösung sein, zumal in Steinburg und Pinneberg diese Zäunungen mehrfach von einem Wolf überwunden worden sind. Umfangreiche Zäunungsmaßnahmen für den Herdenschutz hätten darüber hinaus massive Auswirkungen auf die Nahrungssuche und Wanderrouten anderer Wildtiere. Klar ist auch: Die Weidewirtschaft, der naturnahe Tourismus und der Küstenschutz müssen sichergestellt werden.

    Wir werden vor dem Hintergrund der stark steigenden Wolfspopulation in Deutschland an der Debatte über eine Bestandsregulierung, eine wildökologische Raumplanung für den Wolf und die von der FDP schon länger geforderte Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdrecht daher nicht vorbeikommen."

    Oliver Kumbartzky, agrarpolitischer Sprecher

    Oliver Kumbartzky
    Unser Positionspapier zum Thema Wolf

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  • 04.02.2019

    Christopher Vogt: Grundsteuer muss rechtssicher, transparent und unbürokratisch sein

    Zu den Plänen der Länderfinanzminister zur Reform der Grundsteuer erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:


    „Wir begrüßen, dass es zur notwendigen Reform der Grundsteuer nun Gespräche auf Ministerebene gegeben hat, aber die ersten Ergebnisse sorgen bei uns noch nicht für Begeisterungsstürme. Die Eckpunkte werden wir jetzt in der Jamaika-Koalition weiter diskutieren und dann sollten zeitnah weitere Gespräche zwischen Bund und Ländern stattfinden, um sich weiter anzunähern.
    Es ist ja bekannt, dass die FDP ein aufkommensneutrales flächenbasiertes Modell favorisiert, bei dem die Grundstücks- und Gebäudefläche sowie die Art der Nutzung herangezogen würden. Dieses Modell wäre rechtssicher, transparent und unbüro-kratisch. Es würde auch dem Zweck der Grundsteuer am ehesten gerecht werden. Natürlich ist klar, dass man zu einem bundesweiten Kompromiss kommen muss. Im Gegensatz zu dem absurd bürokratischen Vorschlag des Bundesfinanzministers ist das vorliegende Gesprächsergebnis der Finanzminister auch schon ein Schritt in die richtige Richtung, aber zufriedenstellend ist es für uns noch nicht. Eine Vermögensteuer für die Mittelschicht durch die Hintertür wollen wir nicht. Was die Rechtssicherheit des aktuellen Vorschlags angeht, müssen noch einige Zweifel ausgeräumt werden. Ich bin auch davon überzeugt, dass man mit weniger bürokratischem Aufwand auskommen kann. Das Ergebnis sollte jedenfalls nicht sein, dass es zu einer weiteren Verteuerung des Wohnraums in den Ballungsgebie-ten kommt. Dort können sich immer weniger Menschen eine Wohnung oder ein Haus leisten. Die Politik sollte deshalb für Entspannung sorgen und darf nicht als Preistreiber fungieren. Dass das Baujahr für den Wert einer Immobilie nur sehr be-dingt aussagekräftig ist, sollte auch weiter diskutiert werden. Man muss auch auf-passen, dass Neubauten nicht weiter verteuert werden. Das wäre Gift für den drin-gend benötigten Neubau von Wohnhäusern.“

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  • 05.02.2019

    Kay Richert: Die Entscheidung liegt bei den Studierenden

    Zur Entscheidung des Studierendenparlaments der CAU Kiel, die Abstimmung über das landesweite Semesterticket zu vertagen, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:


    „Wir stehen hinter der Idee eines landesweiten Semestertickets. Allerdings haben wir Freie Demokraten immer betont, dass es die Entscheidung der Studierenden sein muss, ob sie dieses Angebot annehmen wollen oder nicht. Deshalb werden wir uns nicht an den Versuchen beteiligen, Einfluss auf den demokratischen Prozess der Studierendenparlamente zu nehmen.
    Die Verhandlungen werden ausschließlich zwischen den Studierendenvertretern und den Nahverkehrsbetrieben geführt. Nur diese beiden Parteien entscheiden, ob es Nachverhandlungen geben wird oder nicht.
    Das Land steht jedenfalls zu seiner Zusage, eine Anschubfinanzierung von insgesamt neun Millionen Euro zu leisten, auch bei einer Verschiebung des Beginns in das Sommerssemester 2020. Aber wenn sich die Studierenden gegen das landesweite Semesterticket entscheiden, ist das ihr gutes Recht und wir werden diese Entscheidung akzeptieren.“

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  • 08.02.2019

    Jörg Hansen: Ergebnis des Testlaufs abwarten

    Zur Berichterstattung über den Einsatz von Body-Cams erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    ,,Uns Freien Demokraten war eine seriöse Erprobung der Body-Cams im Einsatz immer enorm wichtig. Nicht zuletzt deswegen, weil wir nicht meinen, dass sich aus den Erfahrungen anderer Bundesländer schon allgemeine Schlussfolgerungen ableiten lassen. Der schleswig-holsteinische Testlauf ist für uns darum die Voraussetzung, um zu einer abschließenden Meinungsbildung über den Einsatz der Body-Cams zu kommen. Ich habe mich persönlich davon überzeugen können, dass das Pilotprojekt mit großer Gründlichkeit und hochprofessionell umgesetzt wird. Wir sind jetzt sehr gespannt auf das Gesamtergebnis, das wir dann in aller Ruhe auswerten und bewerten werden. Wir sollten dem Ergebnis zu diesem Zeitpunkt nicht vorgreifen.

    Das Innenministerium hat zurecht darauf verwiesen, dass wir erst am Ende des Testlaufs zu einer Schlussfolgerung kommen können. Das ist richtig und verantwortungsvoll, denn der flächendeckende Einsatz von Body-Cams lässt sich erst dann rechtfertigen, wenn wir belastbare Erkenntnisse über den Nutzen haben. Mit dem Einsatz der Body-Cams geht auch ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung einher. Wir wären gut beraten, hier keine Entscheidung aus dem Bauch heraus zu treffen. Ob der Einsatz von Body-Cams eine Erfolgsgeschichte wird, wird sich zeigen. Die Entscheidung zu einem eigenen Testlauf war es schon jetzt."

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  • 08.02.2019

    Anita Klahn: Wir nehmen die Sorgen der Familien ernst

    Zur heutigen Sitzung des Sozialausschuss erklärt die familienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Die Kita-Reform beinhaltet eine Umstrukturierung der Finanzierung, deutliche Qualitätsverbesserungen und eben auch eine Klarstellung zum Wunsch- und Wahlrecht. Dieses, sowie das zeitliche Verfahren wurden mehrfach im Landtag und im Sozialausschuss dargestellt. So sollte also dem SSW bekannt sein, dass spätestens zum Sommer 2019 ein Gesetzentwurf vorgestellt wird und eine Umsetzung ab Januar 2020 geplant ist. Konkret wurde dem SSW vorgeschlagen, seinen Gesetzentwurf zum Wunsch- und Wahlrecht mit in das Gesetzgebungsverfahren aufzunehmen. Die heutige Empörung des SSW kann also nicht ganz ernst gemeint sein, da sie diesem Verfahren vor vier Wochen uneingeschränkt zugestimmt haben.

    Dazu ist anzumerken, dass das Wunsch- und Wahlrecht den Eltern grundsätzlich bereits heute zusteht. Die Kommunen können diesem allerdings nur in einem aufwändigeren Genehmigungsverfahren entsprechen. Das werden wir ab 2020 vereinfachen, denn wir nehmen die Sorgen der Familien ernst.

    Wir wollen vermeiden, dass kleinteilige Einzeländerungen aus dem Reformprozess herausgelöst werden. Nur so schaffen wir ein transparentes, faires und nachvollziehbares Kita-Gesetz."

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  • 08.02.2019

    Christopher Vogt: Die Zusammenarbeit mit Extremisten ist ein fatales Signal

    Anlässlich einer gemeinsamen Filmvorführung des AStA Kiel und dem Verein Rote Hilfe heute in Kiel erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Man kann nicht als Demokrat wahr- und ernstgenommen werden, wenn man mit Extremisten zusammenarbeitet. Die Einschätzung des Verfassungsschutzes zur sogenannten Roten Hilfe ist seit Jahrzehnten eindeutig.

    Das ist eben keine harmlose Beratungsstelle, sondern eine der wichtigsten Organisationen im linksextremistischen Spektrum, die unseren Rechtsstaat verunglimpft, Gewalt verharmlost und Gewalttäter unterstützt.

    Die Zusammenarbeit des Kieler Uni-AStA mit der Roten Hilfe ist ein fatales Signal in politisch sehr bewegten Zeiten, in denen sich alle Demokraten klar gegen jede Form von Extremismus stellen sollten. Die Beratungsresistenz des Kieler Uni-AStA ist wirklich besorgniserregend."

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  • 08.02.2019

    Jörg Hansen: Mehr Sicherheit durch mehr Polizisten und nicht durch schärfere Gesetze

    Zur Bekanntgabe der Verteilung der zusätzlichen Planstellen für die Landespolizei erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    ,,Nachdem wir den Rückzug aus der Fläche gleich nach Regierungsübernahme gestoppt haben, markieren die konkreten Planungen des Innenministers bei der Personalausstattung einen weiteren Meilenstein einer verantwortungsvollen Sicherheitspolitik in Schleswig-Holstein. Wir haben mit einem Kraftakt die Kehrtwende eingeläutet und das war auch bitter nötig.

    Die Präsenz unserer Polizei ist ein bestimmender Faktor für das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung. Und dieses Empfinden deckt sich auch mit der Realität: Nicht durch letztendlich wirkungslose Verschärfungen von Gesetzen, sondern durch die sachliche und personelle Stärkung unserer Polizei selbst erreichen wir tatsächlich mehr Sicherheit. Die Bürger sollen sich nicht nur sicher fühlen, sondern auch sicher sein. Darum war es wichtig und richtig, dass der Löwenanteil der neuen Stelle in die Polizeiarbeit vor Ort geht. Damit schaffen wir auch die Voraussetzung, um mittelfristig die Präsenz in der Fläche mit neuen Polizeistationen wieder auszubauen. Dass nun auch bei der Wasserschutzpolizei mit zusätzlichen Stellen die Fehlentscheidungen der Vergangenheit korrigiert werden, freut uns besonders. Unsere Kriminalpolizei wird bei ihren immer komplexer werdenden Aufgaben zudem spürbar gestärkt.

    Die zusätzlichen Stellen bedeuten vor allem auch mehr Ausbildungsbedarf.

    Dies ist eine Herausforderung, der wir uns nun gerne stellen, und die wir zusammen mit unserer Landespolizei meistern werden."

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  • 11.02.2019

    Dennys Bornhöft: Südumfahrung Kiel muss vorangetrieben werden

    Anlässlich der Forderungen der IHK zu Kiel zum Bau einer Südspange in Kiel erklärt der Kieler Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:


    „Wer wirklich etwas an der verkehrlichen Situation in Kiel verbessern möchte, der muss auch die entsprechende Infrastruktur schaffen. Ich begrüße es daher sehr, dass die IHK erneut die Südspange ins Gespräch bringt. Die FDP unterstützt die Forderung nach einer zügigen Entscheidung zur Südumfahrung und somit zur Entlastung des Theodor-Heuss-Rings. Damit würde es auch für die A 21 einen vernünftigen Anschluss geben. Eine wachsende Landeshauptstadt wie Kiel muss leistungsfähig und vorausschauend an das nationale Straßennetz angeschlossen sein. Ein stauarmer Verkehr ist ebenfalls ein Beitrag für saubere Luft und Umwelt.


    Die Situation am Theodor-Heuss-Ring ist ein wiederkehrendes Thema und erfordert eine Vielzahl an Maßnahmen. Ausbau und Anpassung der Straßeninfrastruktur im Kieler Stadtgebiet gehören mit Sicherheit auch dazu. Daher sollten jetzt alle, die die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger langfristig sicherstellen wollen und gegen die kalte Enteignung von Dieselbesitzern sind, Farbe bekennen und die Südumfahrung vorantreiben. Die FDP ist auf jeden Fall dabei.“

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  • 05.07.2018

    Anita Klahn zu TOP 17 „Wertevermittlung stärken – Kopfnoten einführen“

    In ihrer Rede zu TOP 17 (Wertevermittlung stärken – Kopfnoten einführen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Vor uns liegt ein AfD-Antrag aus der bildungspolitischen Steinzeit. Dass Kopfnoten ein Anachronismus sind und dem individuellen Entwicklungsstand eines Schülers nicht gerecht werden, ist offensichtlich und bedarf eigentlich keiner weiteren Worte. Die eigentliche Absurdität des Antrags liegt darin, dass sie glauben, mit Kopfnoten Werte vermitteln zu können. Ich weiß nicht, wie das geschehen kann und welche Werte das sein sollen? Was man mit Kopfnoten erreichen kann, sind in schlimmsten Fall Unterwürfigkeit und ein Ende des kritischen Denkens. Allzu leicht ließen sich Schüler mit unbequemen Meinungen mit schlechten Noten abstrafen. Das können wir nicht wollen.

    Werte vermittelt man, indem man sie lebt und als Vorbild dient. Die AfD zeigt jeden Tag aufs Neue, dass sie für diese Form der Wertevermittlung nicht in Frage kommt. Intoleranz und Ignoranz sind die Leitmotive ihres Handelns. Im Gegensatz dazu leben jeden Tag tausende Schüler die Werte der Toleranz, des Respekts und des Miteinanders. Das machen sie ganz ohne schulmeisterliche Belehrungen und ohne, dass sie mit Sanktionen zu konformen Verhalten gezwungen werden. Wir wollen kritische Schüler. Auch damit sie den Populismus à la AfD durchschauen und befähigt werden, für die eigenen, positiven Werte einzustehen.

    Es ist ja auch keineswegs so, als würde das Verhalten der Schüler in Schleswig-Holstein keine Rolle spielen. Die Schulen und Lehrer wissen um ihre Verantwortung für eine umfassende, auch soziale Bildung junger Menschen. Sie wissen, dass es um mehr geht als um das Eintrichtern von Lernstoff. Diese Verantwortung schlägt sich auch in den Zeugnissen nieder. Bis zum Ende der Sekundarstufe 1 wird erwähnt, wie teamfähig Schüler sind oder wie sie sich in Konfliktsituationen verhalten. Punkte also, die im klassischen Kopfnotensystem, wo es etwa um das „Betragen“ geht, keine Rolle spielen. Das Sozialverhalten der Schüler wird übrigens in Textform eingeschätzt. Dadurch wird dem individuellen Entwicklungsstand eines jeden genüge getan. Diejenigen, deren Sozialverhalten ausbaufähig ist, müssen Unterstützung und Orientierung bekommen. Die Gründe, warum sich Kinder und Jugendliche verhaltensauffällig zeigen können, sind schließlich vielfältig. Mit engagierten Lehrern und multiprofessionellen Teams erreicht man in jedem Fall mehr als mit schlechten Kopfnoten.

    Eine der Zukunft zugewandte, konstruktive und lösungsorientierte Bildungspolitik sieht anders aus als das, was die AfD hier anbietet. Wir wollen für Schleswig-Holstein mehr und sollten daher den Antrag ablehnen.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 12.02.2019

    Dennys Bornhöft: Jamaika entlastet Auszubildende

    Zu Jamaikas Schulgeldfreiheit und der heute veröffentlichten Förderrichtlinie erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Schulgeldfreiheit ist ein großer Erfolg von Jamaika. Wir entlasten die Auszubildenden und steigern die Attraktivität der Gesundheitsfachberufe.

    Die zusätzlichen 3,3 Millionen Euro sind ein starkes Zeichen, für die wir uns mit großer Leidenschaft stark gemacht haben. Damit geht Schleswig-Holstein voran und wird zum bundesweiten Vorbild. Jetzt ist der Bund an der Reihe: Die GroKo muss nachziehen und ihren Koalitionsvertrag in Sachen Schulgeldfreiheit zügig umsetzen.“

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  • 12.02.2019

    Oliver Kumbartzky: Zeichen stehen auf LNG

    Anlässlich der LNG-Konferenz in Berlin und den von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgestellten Eckpunkten für LNG-Infrastrukturprojekte in Deutschland erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Zeichen aus dem Bundeswirtschaftsministerium stehen klar auf LNG. Das ist eine gute industriepolitische Nachricht für Schleswig-Holstein und Brunsbüttel.

    Wir Freie Demokraten unterstützen daher Peter Altmaiers Bestrebungen zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts. Die Leitungsanbindung gehört ganz klar in die Verantwortung der Fernleitungsnetzbetreiber, um eine Gleichbehandlung mit Pipelinegas sicherzustellen. Es ist gut, dass die neuen Rahmenbedingungen bereits bis zur Sommerpause in trockenen Tüchern sein sollen.

    Schleswig-Holstein ist ideal für ein LNG-Terminal geeignet. Die Nachfrage und das Interesse an einem LNG-Standort Brunsbüttel sind groß und wachsen kontinuierlich. Es wäre daher nur konsequent, wenn der Bund sich für eine Förderung Brunsbüttels ausspricht. Nach den Äußerungen Peter Altmaiers, dass es mindestens zwei LNG-Terminals in Deutschland geben werde, setzen wir daher auf eine zeitnahe entsprechende Entscheidung.“

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  • 12.02.2019

    Jan Marcus Rossa: Wir müssen Asylverfahren beschleunigen

    Zur Ankündigung des Innenministeriums, bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber künftig wieder eigene Charterflüge zu organisieren, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:


    „Es ist seit langem bekannt, dass wir uns in Deutschland und nicht nur in Schleswig-Holstein bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber deutlich verbessern müssen. Die Erfahrung zeigt, dass wir das bestehende Vollzugsproblem mit freiwilligen Ausreisen allein nicht lösen können. Es ist deshalb richtig, wenn die Landesregierung über Maßnahmen nachdenkt, um die sehr niedrigen Rückführungsquoten deutlich zu steigern.
    Wir dürfen aber auch die Augen nicht davor verschließen, dass eine Rückführung umso schwieriger wird, je länger sich ein Ausreisepflichtiger in unserem Land aufhält. Ich halte es daher für richtig und sogar für geboten, dass wir die Verfahren über Asylanträge deutlich beschleunigen, um so zu gewährleisten, dass möglichst schnell die Ausreisepflicht begründet wird. Wir unterstützen daher das Vorhaben der Bundesregierung ausdrücklich, weitere sichere Herkunftsstaaten zu bestimmen, um Asylverfahren zeitlich zu straffen, ohne damit den Antragstellern den gebotenen Rechtsschutz zu verwehren.“

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  • 13.02.2019

    Christopher Vogt zu TOP 1 "Aktuelle Stunde zum Online-Glücksspiel"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zum Online-Glücksspiel) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Der Oppositionsführer hat die Regierung aufgefordert, hier heute zu erklären, welche Glücksspielpolitik sie in Zukunft betreiben will. Dem kommt die Regierung ­ wie auch meine Fraktion als Teil der Koalition ­ zum wiederholten Male sehr gern nach. Wir haben in unserem Koalitionsvertrag bereits sehr deutlich gemacht, wohin die Reise gehen wird und auch schon sehr früh nach der Regierungsübernahme hier im Parlament mit großer Mehrheit einen entsprechenden Beschluss gefasst. Das war bereits im September 2017. Wir haben eine Annahme des damaligen Glücksspieländerungsstaatsvertrags ausgeschlossen und die Leitplanken für eine neue Glücksspielpolitik definiert. Da dies bei der SPD-Fraktion irgendwie schon wieder in Vergessenheit geraten scheint, wiederhole ich diese Leitplanken, zu denen sich meine Fraktion nach wie vor uneingeschränkt bekennt, gern noch einmal:

    1. Das Lotteriemonopol der Länder soll erhalten bleiben.

    2. Das Totalverbot des Online-Casinospiels im jetzigen Glücksspielstaatsvertag wird aufgehoben.

    3. Konzessionen werden nicht nach starren Obergrenzen vergeben. Maßgeblich sind für uns die Ziele des Spieler- und Jugendschutzes, die Bekämpfung des Schwarzmarktes sowie die Bekämpfung der Spielsucht. Also qualitative Ziele und nicht quantitative sollen darüber entscheiden, ob ein Anbieter eine Konzession erhält oder nicht.

    Mit anderen Wort kann man sagen: Tragfähig, europarechtskonform, trans- parent und an einem effektiven Jugend- und Spielerschutz orientiert. Das sind die Ziele der schleswig-holsteinischen Glücksspielpolitik unter Beteiligung der Freien Demokraten.

    Was sind eigentlich die Ziele der sozialdemokratischen Glücksspielpolitik?

    Ich hoffe doch auch: Jugend- und Spielerschutz, Bekämpfung der Spielsucht und Eindämmung des Schwarzmarktes! Wenn Sie das wollen, und wenn Sie dies ernst meinen, dann müssen Sie zur Kenntnis nehmen, was ausnahms- los alle Fraktionen in diesem Haus, außer Ihnen, erkannt haben: Die Glücks- spielregulierung, wie sie derzeit im Glücksspielstaatsvertrag festgelegt ist, ist an der Realität gescheitert! Sie ist grundlegend gescheitert und nicht mehr zu retten. Wem es ernst ist mit den gerade genannten Zielen, erkennt, dass der Systemwechsel zu einem liberalisierten, wirksam kontrollierten Glücksspielmarkt unausweichlich ist.

    Diese Erkenntnis eint in diesem Haus FDP, Grüne, SSW und CDU. Wir haben im Koalitionsvertrag klar gemacht, wie unserer Meinung nach der Weg zu effektiverem Spielerschutz und Eindämmung des Schwarz- und Graumarktes aussehen soll. Wir wollen uns dabei an dem früheren Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein orientieren. Beschritten werden soll dieser Weg mit möglichst vielen weiteren Bundesländern zusammen. Dieser Weg, den wir damals mit dem Glücksspielgesetz gegangen waren, war erfolgreich, europarechtskonform und wegweisend. Die SPD wollte diesen Weg aus rein ideologischen Gründen beenden.

    In der Glücksspielpolitik agiert und argumentiert die SPD wie andere beim Cannabis: Ein Verbot soll auch dann noch das beste Mittel sein, wenn es sich nicht durchsetzen lässt. Das ist ­ wenig überraschend ­ nicht der Ansatz liberaler Politik! Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit!

    Und die Wirklichkeit des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages, der von manchen Landesregierungen in der Republik noch immer eisern verteidigt wird, ist eindeutig und sollte nicht weiter ignoriert werden. Wir haben in Deutschland inzwischen einen stark wachsenden und milliardenschweren nicht-regulierten Markt. In diesem Markt findet weder staatlich kontrollierter Jugendschutz noch Spielsuchtprävention statt. Trotz der Verbotspolitik des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages wächst der nicht-regulierte Markt rasant. Und der Staat steht daneben und sagt: ,Aber eigentlich ist das doch verboten.` Den ,rechtsfreien Raum`, den Herr Dr. Stegner in seiner Pressemitteilung Jamaika in die Schuhe schieben will, gibt es wirklich. Er besteht seit vielen Jahren. Er wurde aber nicht von uns, sondern von den Verfechtern der gescheiterten Verbotspolitik befördert. In Zeiten des Internets und der EU funktioniert die alte Verbotspolitik eben nicht mehr.

    Wir müssen die Spielerströme in einen legalen und kontrollierten Markt len- ken und kanalisieren und den Schwarzmarkt wirkungsvoll bekämpfen. Wir brauchen endlich eine Regulierung, die auch einer europarechtlichen Überprüfung standhält. Die EU-Kommission hat bei dem gescheiterten zweiten Änderungsstaatsvertrag erhebliche Zweifel angemeldet. Erinnern wir uns daran, was die Kommission uns ins Stammbuch geschrieben hat: Die Regulierung muss kohärent ­ also aus einem Guss und in sich schlüssig ­ sein.

    Das muss man hier aber bezweifeln, wenn einerseits Online-Wetten teilwei- se erlaubt werden, aber andere Online-Spiele pauschal ausgeschlossen sind. Das ist eben nicht aus einem Guss und nicht in sich schlüssig. Genauso wenig ist es kohärent oder systematisch nachvollziehbar, wenn sich ein Glücksspielstaatsvertrag zwar dem Spielerschutz und der Bekämpfung des Schwarzmarktes verschreibt, aber dann so offensichtlich dabei scheitert, wie es hier der Fall ist.

    Es wäre noch viel zu sagen über die fiskalischen und volkswirtschaftlichen Aspekte der Glücksspielregulierung: Über die entgangenen Einnahmen oder auch die Arbeitsplätze, die in einem legalen Glücksspielmarkt geschaffen werden könnten. Aber diese Argumente treten hinter die anderen Erwägun- gen zurück. Wir haben einen Weg, wie wir Glücksspiel wirksam regulieren, Schwarzmarkt eindämmen und Spielerschutz kontrollieren wollen, be- schrieben. Wer diese Ziele teilt, ist herzlich eingeladen mit uns über die nä- here Ausgestaltung eines wirksam kontrollierten Glücksspielmarkts zu reden. Die anderen Bundesländer hatten wenige Probleme damit, von den Steuer- und Werbeeinnahmen zu profitieren. Jetzt gilt es, auch gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Aber eines werden wir bestimmt nicht tun: Zu der krachend gescheiterten Verbotspolitik der Sozialdemokratie zurückkehren!"

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 13.02.2019

    Christopher Vogt: Vollverschleierung ist kein Ausdruck von Weltoffenheit

    Zur Diskussion um das Vollverschleierungsverbot an der Universität Kiel und einer dahingehenden gesetzlichen Regelung an Schulen erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Die Entscheidung der Kieler Uni, die Vollverschleierung im Hörsaal nicht zu erlauben, kann ich sehr gut nachvollziehen und nur unterstützen.

    Das Tragen von Burka oder Niqab ist kein Ausdruck von Weltoffenheit, sondern ein Zeichen der Unterdrückung von Frauen. Wir wollen bei der Gleichberechtigung der Geschlechter Fort- und keine Rückschritte. Wir müssen in der Debatte um interkulturelle Toleranz Gesicht zeigen und deutlich machen, wo wir Grenzen ziehen müssen.

    Bei den Hochschulen halte ich es für richtig, dass die entsprechenden Gremien über diese Fragen diskutieren und entscheiden. Bei den Schulen sollten wir eine gesetzgeberische Klarstellung vornehmen, dass wir das Tragen von Burka und Niqab nicht zulassen."

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  • 13.02.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 7 "Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Brexit"

    In seiner Rede zu TOP 7 (Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Aus- tritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,Kennen Sie Ian Macnab? Die Lauenburger unter Ihnen kennen ihn sicher.

    Er ist der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Brunsmark, ein beliebter zudem, wie die LN Online berichteten. Ian Macnab kann beim Brexit nicht mehr ehrenamtlich in dieser Funktion tätig werden, weil er dann kein EU-Bürger mehr ist. Das ist eine der Folgen des Brexits. Vielleicht nur eine Randnotiz. Aber ich warne davor, den Briten jetzt lediglich ein ,selbst schuld` zuzurufen und all die Probleme des Brexit lediglich mit einem Schulterzucken zu kommentieren.

    Für einen geregelten Brexit sind wir in Schleswig-Holstein mit dem Brexit-Übergangsgesetz gut aufgestellt ­ im Falle eines geregelten Brexit. Leider wird aber Tag für Tag die Wahrscheinlichkeit eines ungeregelten Brexits immer größer. Es geht hier nicht nur um eine abstrakte Wirtschaftsleistung, um Steuern und Zinsen, um Zölle oder Verkehrsstaus. Es geht um Men- schen, um Lebensplanungen, um Schicksale. Wenn Großbritannien zum Beispiel keine Möglichkeit hat, Insulin herzustellen, dann ist das für Betroffene ein persönliches Drama. 3,5 Millionen EU-Bürger leben in Großbritannien, viele arbeiten übrigens im Gesundheits- und Pflegebereich. Millionen Briten wie Ian Macnab leben und arbeiten dagegen in einem anderen EU-Land. Ein ungeregelter Brexit lässt Lebenspläne platzen, hat Einfluss auf das Leben eines jeden einzelnen ­ auch des Briten, der feststellen muss, dass seine Ärztin oder sein Pfleger das Land verlässt.

    Wir haben kein Interesse daran, dass die britische Wirtschaft schweren Schaden nimmt. Wir haben kein Interesse daran, dass ein Nordirlandkonflikt

    wieder aufflackert. Wir haben kein Interesse daran, dass Großbritannien de- stabilisiert und die Gesellschaft weiter gespalten wird. Wir haben aber ein großes Interesse daran, dass Europa weiter eng zusammenarbeitet und eine kraftvolle Rolle in der Welt spielt. Aber der Brexit ist für Europa auch eine Chance, gerade im Jahr der Wahl zum Europäischen Parlament im Mai. Eine Chance, um sehr gut zu verstehen, wo der konkrete tägliche Nutzen der EU, des gemeinsamen Europas liegt. Menschen können frei entscheiden, wo sie leben, arbeiten und reisen. Sie können überall ihre Meinung frei sagen. Sie können sich darauf verlassen, dass Lebensmittel überall gut kontrolliert werden, dass bei einer Reise in ein anderes europäisches Land keine Roaminggebühren anfallen, und dass ihre Daten geschützt sind. Gut, Sie können sich auch darauf verlassen, dass das Innere der Pizza Napoletana über- all 0,4cm dick ist. Wir sehen auch, dass es in der EU immer noch neue Chancen gibt, Dinge besser zu machen. Das sollten wir auch tun statt die großen Erfolge Europas schlechtzureden und zurückzudrehen. Die Zukunft Europas liegt in einem starken Europäischen Parlament. Einem Parlament mit Initiativrecht, einem Parlament, das Europa voranbringen kann.

    Populisten und Nationalisten fordern die Entrechtung, gar die Auflösung des Europaparlaments. Populisten und Nationalisten sind per Definition Egoisten. Sie arbeiten nicht zusammen. Lediglich beim ,Dagegen` sind sie sich ei- nig. Und danach? Sie werden bei Konflikten keine Kompromisse, keine gemeinsamen Positionen suchen, sondern sie sind Gegner, Feinde, Egoisten.

    Ist das die Zukunft? Im letzten Jahrhundert wurden europäische Konflikte nur zu oft auf dem Schlachtfeld ausgetragen. Heute tragen Europäer diese Konflikte in Konferenzräumen, im Parlament aus. Der drohende Brexit führt uns Tag für Tag vor, was Europa alles geschafft hat, was wir ohne ein gemeinsames Europa verlieren können."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 13.02.2019

    Kay Richert zu TOP 3 „Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes“

     

    In seiner Rede zu TOP 3 („Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes“) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

     

    „Mobilität ist ein menschliches Grundbedürfnis. Das sieht man an der Bewunderung, mit der etwa über die Wasserstraßen der Ägypter, das Postsystem der Fugger, das Straßennetz der Römer oder technische Revolutionen wie Eisenbahn oder Flugzeug gesprochen wird. Man sieht es auch an der Emotionalität, mit der wir über die verschiedenen Mobilitätsformen diskutieren, Bahn, Bus, Auto, E-Mobilität, Fahrrad oder fossile Kraftstoffe – die Mobilität an sich stellt dabei niemand in Frage. Mobilität ist modern, ist Fortschritt und Optimismus, Mobilität finden wir gut.

     

    Was man für Mobilität aber zwingend braucht, sind Straßen und Wege. Und da müssen wir erkennen, dass – anders als bei den Straßen der Römer, die auch nach 2000 Jahren noch wenigstens teilweise passierbar sind (z.B. Via Claudia Augusta) – unser Straßen- und Wegenetz in vielen Bereichen in einem sanierungsbedürftigen Zustand ist.

    Die Zuständigkeit für Straßen und Wege ist in Deutschland nicht immer übersichtlich. Da gibt es Straßen des Bundes, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Auf den ersten Blick erkennbar sind eigentlich nur die Unterschiede zwischen Autobahnen und allen anderen Straßen. Genauso wenig übersichtlich ist für den Uneingeweihten die Finanzierung all dieser Straßen.

    Über die Sanierung der Landesstraßen haben wir im Dezember ausführlich gesprochen, da hat Jamaika eine Strategie vorgelegt, wie die Landesstraßen in den nächsten Jahren wieder hergerichtet werden. Dafür nehmen wir jedes Jahr mindestens 90 Millionen Euro in die Hand.

    Bei den Gemeindewegen ist es so, dass der Bund den Ländern bislang zweckgebunden Mittel für die Finanzierung zuweist – also für Erhalt, Bau und Ausbau verkehrswichtiger Straßen, ÖPNV-Einrichtungen, Verkehrsleitsystemen, Radwegebau und Kreuzungsmaßnahmen und den Abbau eines massiven Sanierungs- und Investitionsstaus. Diese Mittel werden Entflechtungs- oder GVFG-Mittel genannt (GVFG = Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz). Bislang ist das so, denn ab 2020 wird das nicht mehr so sein, da enden diese zweckgebundenen Zuweisungen.

    Natürlich ist uns klar, dass die Finanzkraft vieler Kommunen nicht ausreicht, um die Gemeindestraßen und -wege zu erhalten, geschweige denn den Sanierungsstau zu beheben. Deswegen haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Kommunen weiterhin zu unterstützen. Wenn 2020 die Mittel des Bundes nach dem bisherigen Entflechtungsgesetz nicht mehr fließen, werden wir für die bisherige Zweckbindung in mindestens gleicher Höhe Landesmittel geben. Wir lassen die Kommunen nicht alleine.

    Unser Gesetzentwurf ist da glasklar:

    ‚Ab dem ersten Januar 2020 werden für diesen Zweck Landesmittel in Höhe von mindestens 43.253.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.‘ Und: ‚Ab dem Jahr 2021 bis einschließlich dem Jahr 2035 steigt der Vorjahresbetrag jährlich um jeweils 2 vom Hundert.‘ Um künftigen Teuerungen und Kostensteigerungen bei den Zuweisungen an die Kreise zu begegnen, haben wir nämlich auch eine Dynamisierung der Mittel gleich mitgedacht.

    Durch unser neues GVFG erreichen wir:

    Die Finanzunterstützung der Kommunen bei Erhalt, Bau und Ausbau verkehrswichtiger Straßen, Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsleitsystemen, bei Radwegebau und Kreuzungsmaßnahmen bleibt. Wir lassen die Kommunen nicht alleine.

    Wir erhalten den Kommunen die Möglichkeit, den immensen Sanierungs- und Investitionsstau anzugehen. Wir schaffen Planungssicherheit, da das bestehende Förderprogramm mit Landesmitteln fortgeführt wird.

    Wir helfen bei der Sicherung eines funktionalen, leistungsfähigen, sicheren, umweltverträglichen und auch barrierefreien Verkehrsnetzes. Das ist gut für die regionale Wirtschaft, das stärkt aber auch die Mobilität der Bürger, insbesondere auf dem Land.

    Zusammengefasst: Wir tun etwas für die Gemeinden, wir sorgen für Mobilität und Lebensqualität, wir lassen die Bürger nicht im Regen stehen! Natürlich: Wir Freie Demokraten hätten uns auch mehr vorstellen können. Wir hätten die Mittel gerne von 43 Millionen Euro auf 60 Millionen Euro erhöht, denn wir finden, 43 Millionen sind angesichts des Sanierungsstaus auch bei den Gemeindestraßen knapp kalkuliert und wir wollen die Kommunen ja möglichst stark unterstützen. Aber eine Koalition bedeutet Kompromisse und die Formulierung ‚mindestens 43 Millionen‘ schließt eine Aufstockung zum späteren Zeitpunkt ja nicht aus.

    Aber auch so ist dieses Gesetz eine große Hilfe für die Kommunen, wir lassen Sie bei der Straßenfinanzierung nicht alleine. Wir wollen ein modernes, vorwärtsgewandtes und optimistisches Schleswig-Holstein, und dazu gehören auch funktionierende Straßen und Wege. Wir wollen den Bürgern ihre Mobilität erhalten oder zurückgeben, auch auf dem Land. Deswegen helfen wir mit Landesmitteln, wenn den Kommunen keine Bundesmittel mehr zugewiesen werden, und tun auch so etwas für die Infrastruktur und die Zukunft im Land."

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 13.02.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 10 „Unabhängige Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen“

    In seiner Rede zu TOP 10 (Unabhängige Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige stehen ein Leben lang vor großen und schwierigen Herausforderungen. Auch wenn wir als Gesellschaft in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht haben und die Lebensqualität der Betroffenen verbessert werden konnte, sehen sich diese leider immer noch in vielen Bereichen mit teils großen Benachteiligungen und Einschränkungen konfrontiert. Unser aller Ziel muss es sein, diesen Umstand zu bekämpfen und alle Menschen mit Behinderung in diesem Land dabei zu unterstützen, ein möglichst selbstbestimmtes und autonomes Leben zu führen.

    Der primäre Ansprechpartner und Ratgeber für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein ist der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Dr. Ulrich Hase, und dessen Team. Sie leisten seit Jahren herausragende Arbeit, für die ich mich an dieser Stelle auch nochmals bedanken möchte. Ungefähr 1000 Menschen wenden sich jedes Jahr an Herrn Dr. Hase und die Kontinuität dieser Zahlen belegt deutlich die breite Akzeptanz und Bekanntheit dieses Angebotes. Ziel ist es daher, dieses Angebot noch weiter auszubauen und zu stärken, sodass der Landesbeauftragte und sein Team jedem helfen können.

    Neben der hauptamtlichen und durch den Landtag finanzierten Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen leisten auch ehrenamtliche Institutionen in den unabhängigen Selbstvertretungsorganisationen einen wertvollen Beitrag. So hat das gerade in der Umsetzungsphase befindliche Bundesteilhabegesetz einen Fokus auf das ‚peer counseling‘ gelegt, also auf die Beratung für Betroffene von Betroffenen, was dem Grundsatz ‚Nicht ohne uns über uns‘ der Partizipation und Inklusion entspricht. Eine solche ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung erhalten Ratsuchende kostenlos in ihrer Nähe. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit 21 solcher privater oder gemeinnütziger Angebote – mit einer guten Abdeckung, wobei Nordfriesland und Dithmarschen etwas dünner besetzt sind als zum Beispiel Kiel oder Lübeck. Mit diesen Strukturen erfüllt Schleswig-Holstein auch eine Forderung des Deutschen Behindertenrates nach Etablierung einer für Betroffene kostenlosen Beratungsmöglichkeit durch Betroffene auf regionaler Ebene.

    Zunächst sollten wir uns darauf konzentrieren, die Zusammenarbeit von Ehrenamtlichen mit dem Landesbeauftragten zu intensivieren. Dies ist der erfolgversprechende Weg, den Menschen zu helfen und die Ehrenamtlichen in ihrer Arbeit zu entlasten. Der steigende fachliche Austausch zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen führt regelmäßig dazu, dass beide Seiten stärker werden. Natürlich muss auch die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verwaltungsebenen konsequent verbessert und die Vernetzung mit lokalen Angeboten vor Ort ausgebaut werden. Die Arbeit von allen Seiten besser zu koordinieren und so die bestmögliche Hilfe für die Betroffenen anzubieten, wird ein dauerhaftes Ziel sein, da die Anforderungen und Ansprüche hieran stetig und zu Recht steigen.

    Um das vermeintliche Ansinnen des AfD-Antrages aufzugreifen: Die Landesregierung ist für die Belange von Menschen mit Behinderungen als auch deren Selbstvertretungsorganisationen sehr aktiv, natürlich auch finanziell. Dies teils seit bereits mehreren Jahrzehnten. Aber auch in dieser noch jungen Legislaturperiode sind bereits Maßnahmen wie die Einrichtung eines Fonds für Barrierefreiheit oder der Ausbau der Förderung von wohlfahrtsverbandsunabhängigen Trägern ergriffen worden. Vor allem der zweite Punkt kommt den in den Anträgen erwähnten Selbstvertretungsorganisationen zu Gute.

    Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Menschen mit Behinderung ein so selbstbestimmtes Leben wie möglich führen können. Wir haben im letzten Jahr das Teilhabestärkungsgesetz 1 verabschiedet. Wer eins sagt, wird auch zwei sagen müssen, sodass wir wiederkehrend Möglichkeiten haben, über Verbesserungsvorschläge zu debattieren und diese am Ende auch zu beschließen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 04.07.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 8 u.a. „Recht auf angemessenen Wohnraum in der Landesverfassung“

    In seiner Rede zu TOP 8+9+39 (Recht auf angemessenen Wohnraum in der Landesverfassung und Bericht zum Programm Sozialer Wohnungsbau) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Opposition scheint offenbar eine Tradition begründen zu wollen, wenn sie dieses Parlament in schöner Regelmäßigkeit mit ihren Anträgen zur Wohnungspolitik beschäftigt. Das Problem dieser Anträge ist allerdings, dass vermeintliche Patentrezepte vorgeschlagen werden, die bei genauer Betrachtung nicht einen Quadratmeter mehr Wohnraum in diesem Land schaffen und in der Regel den gegenteiligen Effekt haben, also den Neubau von Wohnungen sogar hemmen.

    Wir haben für die Jamaika-Koalition bereits in der Debatte im Januar, aber auch jetzt zuletzt im Juni hier im Plenum erläutert, mit welchen konkreten Maßnahmen Anreize auf dem Wohnungsmarkt geschaffen werden können, damit die Wohnungen tatsächlich gebaut werden, die wir hier in Schleswig-Holstein brauchen. In diesen Debatten ist auch deutlich geworden, dass die Lösungsansätze, die die Oppositionsfraktionen vorgeschlagen haben, zahn- und wirkungslos sind. Sie sind schlicht nicht geeignet, einen Beitrag für den notwendigen Neubau von Wohnungen zu leisten. Das gilt gleichermaßen für den Vorschlag, ein Wohnraumschutzgesetz nach Hamburger Modell zu schaffen, wie für die Idee, kommunale Wohnungsgesellschaften zu fördern. Das ist weder kreativ noch wird sich mit solchen Maßnahmen die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein verbessern.
    Nun bemühen AfD und SPD in eigenartiger Übereinstimmung sogar die Verfassung, um der vermeintlichen Wohnraumkrise Herr zu werden. Aber eine Krise, die eine Verfassungsänderung rechtfertigen könnte, haben wir überhaupt nicht in Schleswig-Holstein und das macht der Bericht der Landesregierung auch deutlich.

    Ja, wir haben den Bedarf, dass jährlich 15.000 Wohnungen gebaut werden. Allerdings, und das ist von zentraler Bedeutung, wenn ein Recht auf Wohnen in der Landesverfassung gefordert wird, liegt der Bedarf an neuen Wohnungen im Bereich des geförderten (sozialen) Wohnungsbaus bei lediglich 1.600 Einheiten pro Jahr. Der Handlungsbedarf wird von uns nicht in Abrede gestellt. Dass die Regierung für solche Baumaßnahmen auch Geld in die Hand nehmen muss, weil sozialer Wohnungsbau ohne staatliche Förderung nicht funktioniert, ist eine Selbstverständlichkeit. Eine Verfassungsänderung brauchen wir aber sicherlich nicht, um diesen Bedarf zu decken.

    Ich finde die Überdramatisierung der Lage am Wohnungsmarkt ärgerlich. Sie machen damit Politik auf dem Rücken der Menschen, die unsere Hilfe brauchen. Wohnungs- und Obdachlosen helfen aber keine verfassungsrechtlichen Bestimmungen. Schon heute bestehen gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass jedem in Not geratenen Menschen in diesem Land Wohnung oder Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Ein ganz entscheidendes Problem ist aber, dass diese Menschen häufig diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen, welche Gründe auch immer hierfür ursächlich sind. Hier müssen wir aber ansetzen, wenn wir diesen notleidenden Menschen helfen wollen und nicht mit einer Verfassungsänderung.

    Ich finde es daher auch unwürdig, wenn die SPD den Eindruck zu erwecken versucht, dass die Menschen in diesem Land nur dann Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum haben, wenn der Staat Immobilienspekulanten mit restriktiven Maßnahmen Einhalt gebietet, indem er regulierend in den Wohnungsmarkt eingreift. Es ist ein fataler Irrglaube, dass wir auf Missstände mit einer Generalverurteilung reagieren. Das ist gegenüber solchen Vermietern respektlos, die sich gegenüber ihren Mieterinnen und Mietern stets an Recht und Gesetz halten. Und das dürfte der Regelfall sein.

    Das Recht auf Wohnen in die Landesverfassung aufzunehmen, ist ja kein neuer Gedanke und beinahe so alt wie die Bundesrepublik Deutschland. Genauso alt ist aber auch die Erkenntnis, dass die Wirkung einer solchen verfassungsrechtlichen Regelung auf dem Wohnungsmarkt nicht spürbar ist. Die Maßnahme ist schlicht wirkungslos! Dann sollten wir es aber unterlassen, unsere Verfassung für Feigenblätter und Placebos zu missbrauchen. Das entwertet unsere Verfassung und macht sie nicht stärker.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 13.02.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 1A „Regierungserklärung zu den Küstenschutzmaßnahmen des Landes“

    In seiner Rede zu TOP 1A (Regierungserklärung zu den Küstenschutzmaßnahmen des Landes und einer Strategie für die Ostküste) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Ich danke Minister Albrecht für die heutige Regierungserklärung. Besonders hervorheben möchte ich die Unterstützung der FDP-Fraktion für die von Herrn Minister Albrecht angekündigte Strategie für die schleswig-holsteinische Ostküste. Es ist Zeit, dass wir uns über Anpassungsmaßnahmen unterhalten anstatt rund jedes zweite Jahr, wenn es wieder eine schwerere Sturmflut gibt, erneut bloß die Schäden zu beklagen und Sonderfonds für deren Ausbesserung aufzulegen. Es ist daher Zeit für eine kluge Strategie für den Schutz der schleswig-holsteinischen Ostküste. Eine Strategie, die mit wissenschaftlicher Begleitung entwickelt wird, und die auch die touristischen Belange berücksichtigt. Schließlich ist der Küstenschutz in Schleswig-Holstein systemrelevant und ein prioritäres Handlungsfeld.
    Und dass die SPD jetzt groß behauptet, dass die finanziellen Soforthilfen auf ihren Druck hin bereitgestellt werden, ist an Lächerlichkeit echt nicht mehr zu überbieten. Tourismusminister Bernd Buchholz hat sich in den letzten Wochen persönlich an mehreren Orten ein Bild von der Lage gemacht und dann hat das Kabinett entschieden. Wohlgemerkt: richtig entschieden.
     
    Noch skurriler ist folgender Satz aus der gestrigen Pressemitteilung der SPD-Fraktion: ‚Tourismusminister Meyer hat zur Zeit der SPD-geführten Küstenkoalition von vornherein einen doppelt so hohen Betrag bereitgestellt.‘ Haben Sie vielleicht schon einmal darüber nachgedacht, dass die Stürme unterschiedlich hohen Schaden angerichtet haben, weil sie schlicht unterschiedlich intensiv waren? Axel ist nicht Benjamin. Und wo ist das Geld von Minister Meyer eigentlich hin? Der davon finanzierte Sand ist wahrscheinlich wie der ehemalige Minister mittlerweile in Mecklenburg-Vorpommern angespült worden. In den ersten Januarwochen dieses Jahres haben wir die Kraft der Meere wieder erlebt. Zwei Sturmfluten krachten kurz hintereinander an unsere Küsten. Erst das Sturmtief ‚Zeetje‘ kurz nach Neujahr und dann kam ein paar Tage darauf das Sturmtief ‚Benjamin‘. Die Sturmtiefs hinterließen beträchtliche Schäden, vor allem in den Kreisen Ostholstein und Plön, aber auch in Strande im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

    Und mit der heutigen Regierungserklärung und dem Kabinettsbeschluss von gestern wird ganz klar: Jamaika lässt die Kommunen mit ihren Schäden, die vor allem auch die touristische Infrastruktur betreffen, nicht allein. Im Kreis Ostholstein sind Heiligenhafen und Weißenhäuser Strand betroffen. Im Kreis Plön Hohwacht und Laboe. Dort hat die See Sand und Sedimente abgetragen. In Laboe sind wohl um die 20.000 Kubikmeter Sand förmlich über Nacht verschwunden. Vielerorts sind Wanderwege weggebrochen. Wanderwege, die jahrelang von Anwohnern und Touristen gerne begangen wurden. Wanderwege, die bekannt waren. Mit der einen Million Euro, die die Regierung nun bereitstellt, werden die Gemeinden in die Lage versetzt, ein Stück weit Altbekanntes und Geliebtes wieder herzustellen. Die Sturmfluten zeigen uns, wie kraftvoll das Meer ist, ja auch welche Zerstörungskraft die See birgt. Das ist die Macht der Meere. Die Meere bestimmen schon immer, wie es an den Küsten aussieht. Wir haben uns darauf eingestellt. Seit tausend Jahren schützen wir uns mit Deichen vor der See. Mit über 1.000 Kilometer Küstenlinie bleibt uns hier oben im Norden auch kaum etwas anderes übrig. Aktuell schützen Schleswig-Holstein 433 Kilometer Landesschutzdeiche – vorwiegend an der Nordseeküste. Der Landesbetrieb für Küstenschutz (LKN) leistet hier ganze Arbeit – danke dafür.

    Wir Schleswig-Holsteiner haben uns auf die Kraft der Meere eingestellt. Auch an der Ostküste. Hier stellt das Meer andere Herausforderungen an den Küstenschutz als die Nordsee an die dortige Küste. Deswegen gibt es hier keine riesigen Deichanlagen wie im Westen. In Lübeck setzt man Schotts ein und baut Barrieren mit Sandsäcken auf, um die Häuser zu schützen. An anderer Stelle muss der Abbruch der Steilküste hingenommen werden. Minister Albrecht hat die naturgesetzlichen Zusammenhänge eben noch einmal dargestellt. Die Ostküste ist, anders als die Nordseeküste, eine Ausgleichsküste. Die Sedimente werden an einer Stelle, nämlich an den Steilküsten, vom Meer abgetragen und an anderer Stelle in ruhigeren Zonen wieder angespült. Es gibt eine ständige Umlagerung. Deswegen können wir nicht jede Stelle mit Deichen schützen. Zugespitzt könnte man sagen: Ohne den Abbruch der Steilküste gäbe es keinen Strand an der Ostsee. Das heißt natürlich nicht, dass wir uns alles gefallen lassen müssen, was die Natur uns aufbürdet. Wir müssen uns und unsere Landschaft nicht den Urgewalten ausliefern. Das machen wir an der Nordseeküste schließlich auch nicht.

    Es sind aber nicht nur die wirtschaftlichen Kosten, die uns umtreiben. Nein, es ist auch der Landschaftsschutz und der Naturschutz. Selbstverständlich müssen wir natürliche Dynamiken zulassen. Das macht ja auch die Faszination der Steilküste aus. Aber wenn Sie sehen, wie jahrelang genutzte Wanderwege einfach wegbrechen und dann neu angelegt werden müssen, kann man sich doch fragen, wie man mit relativ kleinen, verhältnismäßigen Eingriffen an der ein oder anderen Stelle größere Sedimentverlagerungen verhindern könnte. Auch natürliche Biotope können nämlich unter den Fluten leiden. Wir müssen – das ist ganz richtig, was Minister Albrecht gesagt hat – Strategien für eine nachhaltige Nutzung der gefährdeten Küsten entwickeln.

    Es ist, wie schon gesagt, richtig, jetzt nach den Sturmfluten ‚Zeetje‘ und ‚Benjamin‘ eine Soforthilfe von einer Million Euro für die betroffenen Gemeinden bereitzustellen. Wir greifen den Gemeinden damit unter die Arme, die die beschädigte touristische Infrastruktur wie Wanderwege, aber auch Unterstände und DLRG-Rettungstürme wieder aufbauen wollen. Ähnlich hat es das Land Schleswig-Holstein vor zwei Jahren auch getan, als das Sturmtief ‚Axel‘ vergleichbare Schäden anrichtete. Hier erkennen wir aber schon eine Regelmäßigkeit, der wir vielleicht entgegenwirken könnten. Wenn wir mehr auf Prävention setzen könnten, müssten wir nicht alle paar Jahre so flächendeckend den Verlust von Wanderwegen und ganzen Stränden beklagen. Wir müssen gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels aus dem bisherigen Rhythmus herauskommen und nach vorne denken. Deshalb begrüße ich ausdrücklich noch einmal die von Minister Albrecht angesprochene Anpassungsstrategie. Wir müssen, können und werden eine Lösung finden, wie wir die natürlichen Gegebenheiten respektieren können, ohne dass unsere wertvollen Tourismusstandorte über Gebühr belastet werden. Wir müssen eine Lösung finden, um die nachhaltige Verbindung von Naturschutz, Küstenschutz und Tourismus herzustellen. Das ist die Verbindung zwischen Ökonomie und Ökologie. Das ist unsere Jamaika-Koalition.

    Die Arbeitsgemeinschaft Küstenschutz Ostsee bittet das Land darum, dabei zu helfen, die Strömungslinien an der Ostsee zu modellieren. Eine Übersicht über die Strömungslinien ist notwendig, um zu sehen, wo vor Ort welche Maßnahmen genau ergriffen werden müssen. In welchen Regionen kann man das Meer machen lassen, Land nehmen und Land geben lassen? In welchen Regionen müssen Maßnahmen zum Küstenschutz ergriffen werden? Wie sieht es mit Wechselwirkungen aus? Wir müssen schließlich Wechselwirkungen vermeiden wie sie bei Sylt auftauchen. Oder wir müssen zumindest wissen, auf welche Folgewirkungen wir uns einstellen müssen, wenn wir an einer bestimmten Stelle eingreifen. Deswegen ist so ein Strömungsmodell wichtig. Und ich möchte gerne anregen, dass das Land eine entsprechende Modellierung in Auftrag gibt. Erst wenn wir wissen, wo die Strömungen an der Ostküste entlanggehen, erst dann können die Gemeinden auch in ihrer Zuständigkeit tätig werden. Erst dann können sie auch wissen, an welchen oder welche Nachbarn sie sich wenden müssen, um zum Schutz der eigenen Küste, Infrastruktur und auch ihrer Natur zusammenzuarbeiten. Das Land sollte die Kommunen an dieser Stelle nicht alleinlassen. Gemäß des Subsidiaritätsprinzips fände ich es richtig, wenn wir den Gemeinden diese für sie nicht individuell leistbare Aufgabe, nämlich die Modellierung der Strömungen an der Ostküste, abnehmen würden.

    Zusammenfassend stelle ich fest: Die eine Million Euro Soforthilfe für betroffene Tourismusstandorte sind heute die richtige Maßnahme. Wir müssen aber auch in die Zukunft schauen. Es gilt, Küstenschutz, Naturschutz und Tourismus nachhaltig zu verbinden. Jamaika setzt das nun in Gang.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 13.02.2019

    Christopher Vogt: Wir hoffen auf einen schnellen Durchbruch beim Digitalpakt

    Zum angekündigten Kompromiss beim Digitalpakt Schule erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die FDP-Fraktion hofft sehr, dass die angekündigte Nachbesserung bei der Grundgesetzänderung nun endlich der Durchbruch bei der Umsetzung des Digitalpakts ist. Wir danken Ministerpräsident Daniel Günther für seinen Einsatz innerhalb seiner Partei. Und wir sind optimistisch, dass man sich unionsintern zügig darauf einigen wird, die völlig unsinnige 50-prozentige Ko-Finanzierung für Bundesprogramme wieder aus dem Paket herauszunehmen. Andernfalls hätte dies für die finanzschwächeren Bundesländer, zu denen auch Schleswig-Holstein gehört, inakzeptable Nachteile bedeutet.

    Die Kommunen warten schon viel zu lange auf den Digitalpakt. Uns war und ist wichtig, dass die Bundesmittel auch in die Wartung der IT-Infrastruktur und die Fortbildung von Lehrern fließen können. Dies ist wichtig, damit der Digitalpakt auch flächendeckend zu einem Erfolg wird.“

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