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  • 27.02.2019

    Stephan Holowaty: Eingriffe in die Meinungsfreiheit sind nicht hinnehmbar

    Zur Debatte um Upload-Filter und den dazu eingebrachten Antrag der Jamaika-Koalition erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Artikel 13 der geplanten EU-Richtlinie für das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt sorgt verständlicherweise für eine anhaltende Diskussion. Denn der Einsatz von Instrumenten wie Upload-Filtern kann einen erheblichen Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellen. Das ist nicht hinnehmbar.

    Wir wollen ein gutes und modernes Urheberrecht, das die Rechte von Urhebern wie auch die Meinungsfreiheit gleichermaßen schützt. Upload-Filter bergen jedoch ganz klar die Gefahr des Overblockings. Jedes Risiko der Zensur oder der Einschränkung von Meinungen und Informationen muss verhindert werden.

    Daher ist es ein wichtiges und richtiges Zeichen, dass die Jamaika-Koalition einen entsprechenden Antrag ins kommende Landtagsplenum einbringt und sich klar gegen die Beschneidung der Meinungsfreiheit positioniert. Diesem Antrag sollten sich alle Parteien anschließen. Auch wenn die Entscheidung letztlich auf europäischer Ebene fällt, ist es wichtig, dass wir im Land Flagge zeigen.

    Wir Freie Demokraten unterstützen daher auch die europaweiten Demonstrationen gegen Upload-Filter, die für den 23. März 2019 in vielen europäischen Städten geplant sind, unter anderem auch in Kiel.“

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  • 04.07.2018

    Oliver Kumbartzky zu TOP 15 u.a. „Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes“

    In seiner Rede zu TOP 15+33+34 (Anträge zur Reduktion des Pflanzenschutzmittel- und Glyphosateinsatzes und zum Grundwasserschutz) erklärt der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Diskussion scheint sich zu einem Rundumschlag über so ziemlich alle prominenten Landwirtschaftsthemen zu entwickeln. Bei allem, was von meinen Vorrednern gesagt wurde, möchte ich daher etwas Grundsätzliches besonders betonen: Wir brauchen mehr Freiheit und Anerkennung für die Landwirte. Wir als Politiker haben die Verantwortung, die Aufgabe und die Pflicht gute, verlässliche und durchdachte Rahmenbedingungen zu schaffen.

    Wenn der Landwirt sich nicht darauf verlassen kann, dass der Rechtsrahmen, in dem man sich bewegt, in der Zukunft so bleibt, wie er ist, macht das den Wirtschaftsalltag auf dem Hof unplanbar. Und die Landwirte und ihre Familien bekommen außerdem ein Gefühl, durch die Politik gegängelt zu werden.

    Landwirte sind keine Giftmischer und Umweltzerstörer – das behauptet auch niemand in diesem Hause. Woanders aber leider schon. Diesem Eindruck, den so manch einer zu haben scheint, müssen wir mit guter Politik entgegentreten. Landwirte kultivieren die Natur zum Wohl der Gemeinschaft. Landwirte sind Menschen mit Familien, die Planungssicherheit brauchen. Wir Freie Demokraten sind deswegen für eine Politik ohne Aktionismus und für eine Politik, die frei ist von Ideologie. Das ist auch das Credo unserer Jamaika-Koalition. Wir verbinden Ökologie und Ökonomie.

    Wir begrüßen daher den Ansatz, zu dem der Minister heute berichtet hat. Wir haben reale Probleme bei der Artenvielfalt und in der Belastung der Ökosysteme. Die Artenvielfalt schrumpft – auch wenn das nicht so schlimm ist, wie manche es scheinen lassen. Und die Belastung der Gewässer ist ein Problem – auch wenn nicht der Tod unserer Gewässer bevorsteht, wie manche Kampagne suggeriert. Es sind aber reale Probleme vorhanden. Probleme, für die wir Lösungen finden müssen. Bei der Lösungsfindung müssen wir einige Grundsätze beachten, damit wir nicht kontraproduktiv handeln. Gut gemeinte Lösungen sind oft nicht gut gemacht. Eine gute Lösung muss das Problem angehen, ohne ein neues Problem zu schaffen. Und die Lösung darf nicht gegen die Menschen gewählt werden.

    Deshalb brauchen wir eine Strategie, die die Probleme wissenschaftlich belegbar beschreibt, Maßnahmen zur Lösung der Probleme durchdenkt und sich auf das Problem bezieht. Nur durch eine kohärente Strategie können wir dazu kommen, dass wir sicherstellen, durch wohlmeinende Politik keine neuen Sorgen zu erzeugen. Um das anschaulich zu machen: Jede Auflage, die wir aus der Politik an die Landwirte geben, erzeugt für die Landwirte Zusatzkosten. Jede Auflage, auch jede gut gemeinte Auflage, macht es für einen Landwirt mit einem kleineren Betrieb schwerer, sich über Wasser zu halten. Wenn wir so weitermachen, wie manch andere Regierungen es leider tun und die Auflagen immer weiter verschärfen, dann werden die kleineren Betriebe aufgeben. Das würde die wirtschaftliche Struktur der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein ändern.


    Wir müssen uns daher auch Gedanken machen, wie wir die Ansprüche, die wir an eine moderne Landwirtschaft stellen, miteinander vereinbaren. Wir müssen Zielkonflikte vermeiden. Im Zusammenhang mit der Landesdüngeverordnung ist uns das gelungen. Wir freuen uns darüber, dass der Minister hier über die Förderung von alternativen Verfahren geredet hat. Für uns gilt der Grundsatz, konventionelle Mittel in der Landwirtschaft nicht zu verbieten, wenn nicht eine effiziente Alternative zur Verfügung steht. Eine effiziente Alternative muss zum Einsatz bereitstehen. Wir Freie Demokraten sind für Innovation und Fortschritt auch in der Landwirtschaft.

    Wir sollten auch den größeren Kontext nicht aus den Augen verlieren. Es gibt einen enormen Rückstau bei der Genehmigung von neuen, besseren Pflanzenschutzmitteln. Die Bürokratie zementiert hier oftmals den Status Quo. Wir müssen auch auf Bundes- und auf europäischer Ebene die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft schaffen. Während moderne Pflanzenschutzmittel im Zulassungsstau stehen, müssen wir hier im Land sehen, wie wir das Beste aus der Lage machen können. Auch für die Landwirte. Alternative, mechanische Bodenbearbeitung wird zu Recht in der angekündigten Strategie eine große Rolle spielen. Denn nur so können wir den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden effektiv mindern.

    Wir machen in der Jamaika-Koalition das Beste aus den teilweise schwierigen Rahmenbedingungen, die uns die EU und der Bund auferlegen. So auch in Bezug auf die Düngeverordnung. Schleswig-Holstein ist das erste Land, das, wie in der Düngeverordnung des Bundes vorgesehen, eine Landesdüngeverordnung aufgelegt hat. Es ist unstrittig, dass die Nitratwerte in einigen Landesteilen sinken müssen, um die Gewässer zu schützen. Schleswig-Holstein geht mit den in der Landesdüngeverordnung gewählten Maßnahmen einen guten Weg. Wir werden abwarten und evaluieren, welche Wirkung die Maßnahmen zeigen. Wir sind für eine wissenschaftsbasierte Agrarpolitik. Auch das ist Jamaika-Politik. Ich bitte Sie daher, den Beschlussempfehlungen des Ausschusses zu folgen.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 27.02.2019

    Annabell Krämer: Kein Bedarf für unnötige Regulierungen

    Zur mündlichen Anhörung heute in der gemeinsamen Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Vermietung von Ferienunterkünften über Buchungsportale erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die mündliche Anhörung zur Vermietung von Ferienunterkünften über Buchungsportale hat eindrucksvoll belegt, dass neue Gesetze und Regulierungen völlig unangebracht sind. Das Baurecht gibt den Kommunen bereits genügend Instrumente an die Hand, um die Nutzung von Wohnraum in ihrem Sinne zu steuern. Zudem konnte eine signifikante Verdrängung von Wohnraum durch touristische Nutzungen in der Anhörung nicht belegt werden. Die Probleme auf dem Wohnungsmarkt müssen letztlich durch mehr Wohnungsbau gelöst werden.

    Auch die Besteuerung ist eindeutig geregelt. Es gibt keine Belege dafür, dass Vermieter ihre Steuer- und Abgabenpflicht im großen Stil unterlaufen. Bei Verdachtsmomenten obliegt es der Finanzverwaltung, den bestehenden Rechtsrahmen zu nutzen und Verstöße zu ahnden.

    Schleswig-Holstein ist ein attraktives Urlaubsland. Gerade die Vielfalt der Übernachtungsmöglichkeiten stärkt den für unser Land so wichtigen Tourismus. Wir sollten uns davor hüten, der Branche durch unnötige Regulierung Knüppel zwischen die Beine zu werfen.“

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  • 27.02.2019

    Dennys Bornhöft: Konversions- und Reparationstherapien sind Scharlatanerie

    Anlässlich des Landtagsantrags zum Verbot der sogenannten Homo-Heilung erklärt der queerpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Mit der Bundesratsinitiative zum Verbot von sogenannten Konversions- und Reparationstherapien wollen wir ein für alle Mal feststellen, dass Homosexualität keine Krankheit ist und die von einigen Ärzten durchgeführten unseriösen Behandlungen zur ‚Heilung‘ von Homosexualität eine absolute Scharlatanerie darstellen.

    Uns Freien Demokraten war schon immer bewusst, dass nicht Homosexualität, sondern Zurückweisung, Diskriminierung, Stigmatisierung und Mobbing zu Erkrankungen führen. Homosexualität, Heterosexualität oder welche Ausprägung von Sexualität auch immer ist Teil der Persönlichkeit eines jeden Menschen. Sie ist individuell und ganz gleich wie sie ausfällt, sie ist niemals falsch oder gar krankhaft. Krank sind nicht homosexuelle Menschen, sondern diejenigen, die meinen sie ‚heilen‘ zu können.

    Mit dem Vorstoß zum Verbot von Konversions- und Reparationstherapien geht Jamaika nun einen längst überfälligen Weg, der die Rechte einer jeden und eines jeden Betroffenen stärken und die Würde eines jeden Menschen bewahren wird.“

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  • 01.03.2019

    Stephan Holowaty: Kein Internet-Pranger für Restaurants und Supermärkte

    Zur Initiative für mehr Transparenz bei Lebensmittelkontrollen von Verbraucherschutzministerin Sütterlin-Waack erklärt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die Hygienestandards bei Lebensmittelbetrieben regelmäßig geprüft und dokumentiert werden. Selbstverständlich müssen Kunden diese Ergebnisse auch einsehen dürfen. Deshalb ist die Initiative von Sabine Sütterlin-Waack ein guter Aufschlag, um Verbraucherschutz und Datenschutz unter einen Hut zu bringen.

    Allerdings ist eine papierlose Verbraucherinformation aus unserer Sicht zeitgemäßer. Diese müsste dann allerdings auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen.

    Einen Internet-Pranger wie ihn das Portal ,,Topf Secret" betreibt, unterstützen wir ausdrücklich nicht. Betriebe, die nach einem negativen Prüfbericht Maßnahmen ergreifen, um die Hygienestandards einzuhalten, haben praktisch keine Chance, ihr Schmuddel-Image wieder loszuwerden. Das Internet vergisst nicht, negative Prüfberichte und Kommentare würden potentielle Kunden für sehr lange Zeit abschrecken. Das würde letztlich den finanziellen Ruin des Unternehmens bedeuten.

    Selbstverständlich können Lebensmittelbetriebe schon heute mit ihren Prüfberichten im Internet werben. Allerdings sollten wir diese Entscheidung den Betreibern überlassen und nicht als Zwang vorschreiben."

     

     

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  • 04.03.2019

    Jan Marcus Rossa: Personalbedarf in den JVA wird bereits ermittelt

    Anlässlich der Berichterstattung über überbelegte Gefängnisse in Schleswig-Holstein erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Wir Freie Demokraten haben bereits bei der Novellierung des Justizvollzugsgesetzes die Befürchtung geäußert, dass wir die Justizvollzugsbeamten überfordern könnten. Diese Befürchtungen scheinen sich zu bewahrheiten und wir hatten auf das drohende Personalproblem bereits im Sommer letzten Jahres hingewiesen.

    Landesregierung und Koalition sind sich der Problematik durchaus bewusst und haben deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Personalsituation analysiert und der Personalbedarf fachkundig ermittelt wird. Wir Freie Demokraten wissen, dass das Justizministerium an dem Thema arbeitet.

    Justizministerin Sütterlin-Waack hat bereits angekündigt, dass sie bis Ende 2019 den Personalbedarf berechnet haben wird. Wir gehen davon aus, dass anschließend zeitnah ein Personalkonzept vorgelegt werden wird, mit dem auf die seit langem bekannten Herausforderungen schnell reagiert werden kann.

    Wir dürfen aber auch nicht verkennen, dass es besonders schwierig ist, geeignetes Personal für den Justizvollzugsdienst zu gewinnen, da die Anforderungen an potentielle Bewerber hoch sind und die Bezahlung gerade in der Anfangszeit nicht wirklich attraktiv ist."

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  • 04.03.2019

    Christopher Vogt: Das Land muss ein attraktiver Arbeitgeber bleiben

    Zum Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Das ist ein ordentlicher Kompromiss, der hier erzielt wurde. Die Gewerkschaften sind mit hohen Forderungen in die Verhandlungen gegangen und der Abschluss ist ohne Frage eine Herausforderung für das Land.

    Wir wollen aber auch, dass die Arbeit der Landesbeschäftigten anerkannt und entsprechend vergütet wird. Das Land muss ein attraktiver Arbeitgeber und auf dem zunehmend umkämpften Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben. Wir können das Ergebnis auch zeitgleich auf die Landesbeamten übertragen, da wir im Haushalt entsprechend Vorsorge getroffen haben. Jetzt wird es in weiteren Gesprächen um sinnvolle Verbesserungen in der Besoldungsstruktur gehen, auch wenn die Spielräume des Landes natürlich überschaubar sind."

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  • 28.03.2019 | 09:30 |

    Kiel

    | Termine

    Girls´Day 2019

    Einen Tag Politikerin sein - wir möchten, dass ihr hautnah erlebt, wie der politische Alltag aussieht. Hier werden die Weichen für eure Zukunft gestellt. Gestaltet mit und sprecht mit denjenigen, die euch vertreten. 💬 Außerdem sind wir gespannt, wie euer Blick auf die Politik aussieht. 👀 Gebt uns Anregungen und freut euch auf einen spannenden Tag mit Gesprächen mit Abgeordneten, seid im Plenarsaal live dabei, wenn Entscheidungen fallen und begleitet das Presseteam bei ihrer Arbeit. 👩‍💻👩‍💻

    Meldet euch an zum Girls`Day bei uns in der FDP-Landtagsfraktion:
    Ruft an unter 0431/ 9881480 oder schreibt eine Email an birgit.paustian@fdp.ltsh.de.

    Wir freuen uns auf euch! 🤗💛

    Quelle Logo Girls Day: kompetenzz

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  • 04.03.2019

    Dennys Bornhöft: Pflege darf nicht zum Armutsrisiko werden

    Zur Bundesratsinitiative von Hamburg, Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein zur Eindämmung von Pflegekosten erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:


    „Pflege darf nicht zu einem Armutsrisiko werden! Bundesgesundheitsminister Jens Spahn treibt mit seinem Pflegepersonalstärkungsgesetz die Kosten für die Pflege enorm in die Höhe, die Eins-zu-Eins auf pflegebedürftige Menschen umgelegt werden. Das dürfen wir nicht zulassen!
    Deshalb unterstützen wir die Bundesratsinitiative u.a. von Hamburg und Schleswig-Holstein, die eine Deckelung der Pflegekosten vorsieht. Kosten-steigerungen von bis zu 300 Euro monatlich stellen nämlich aus unserer Sicht eine unzumutbare Belastung für die Bürgerinnen und Bürger dar. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll zukünftig gedeckelt und der darüber hinausgehende Betrag durch Steuermittel finanziert werden. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden. Wir wollen sie vor Altersarmut durch zu hohe Pflegekosten schützen und wir wollen eine unbürokratischere Beantragung der Leistungen.
    Wir hoffen, dass andere Bundesländer dies ebenso sehen und unsere Bun-desratsinitiative unterstützen.“

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  • 04.03.2019

    Jörg Hansen: Unfallprävention durch Verkehrserziehung

    Zur Vorstellung des Verkehrssicherheitsberichts 2018 erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Keine gute Nachricht ist, dass die Zahl der Verkehrstoten im vergangenen Jahr gestiegen ist. Jeder tödlich Verunglückte im Straßenverkehr ist einer zu viel. Bedenklich sind aber auch die zunehmenden schweren Unfälle in den Städten.

    Es zeigt sich einmal mehr, dass die Koalition mit ihrer Entscheidung, die Landespolizei personell deutlich zu stärken, einen richtigen Schwerpunkt gesetzt hat. Die 20 zusätzlichen Planstellen für die Verkehrsüberwachung sind ein wichtiger Baustein für die Erhöhung der Verkehrssicherheit in unserem Land. Die Verkehrssicherheit bleibt eine der wichtigsten Aufgaben unserer Landespolizei.

    Leider können unsere Polizisten oft erst eingreifen, wenn es zu spät ist. Darum ist es umso wichtiger, dass wir unsere Bemühungen um die Verkehrserziehung als wichtigen Bestandteil der Unfallprävention weiter verstärken. Verkehrssicherheit ist nicht zuletzt ein Bildungsthema. Unsere Polizei leistet hier im gesamten Land nicht nur mit dem sogenannten ‚Verkehrskasper‘ wertvolle Unterstützung. Aber auch Kitas, Schulen und vor allem die Eltern sind hier gefragt.

    Dass die Zahl der Unfälle mit Beteiligung junger Fahrer zurückgegangen ist freut uns. Hier zeigt sich, dass das sogenannte ‚begleitete Fahren‘ ab 17 Jahren ein voller Erfolg war. Wir Freie Demokraten sind der Meinung, dass wir hier noch deutlich mehr erreichen könnten, indem wir das ‚Begleitete Fahren‘ schon ab 16 ermöglichen.“

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  • 04.07.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 6 „Änderung des Wassergesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 6 (Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Es ist davon auszugehen, dass man bei der Fassung des §15 Landeswassergesetz wahrscheinlich darauf abgezielt hat, die Verwendung von Verbrennungsmotoren auf geschützten Gewässern zu begrenzen. 2007 waren Elektromotoren eher unüblich, nicht weil es die Motoren nicht gegeben hat, sondern weil die benötigten Akkumulatoren nicht das entsprechende Leistungsspektrum hatten.

    Die Emissionsunterschiede bei Schall und Abgasen zwischen einem handelsüblichen 5 PS Benzin-Außenborder und einem 70lbs bzw. knapp 900 Watt Elektromotor sind enorm. Daher sollten diese Antriebsformen auch materiell differenziert betrachtet werden. Eine völlige Freigabe von Elektromotoren für jede Person würde sich unter anderem in einer höheren Nutzung niederschlagen. Eine höhere Nutzung hat einen stärkeren Umwelteinfluss auf das Gewässer.

    Die Beeinträchtigung der Natur durch Bootsfahrten ist jedoch jetzt schon auf einigen Gewässern enorm hoch. Ich bin Anwohner der Schwentine, welches bis auf die Mündung ein Fließgewässer zweiter Ordnung und zudem fünftgrößter Fluss in unserem Land ist. Hier werden regelmäßig Trainingsfahrten für Drachen- und Achter-Ruderbootrennen abgehalten. So ein Boot ist gerne mal 17 Meter lang und in der Breite stoßen die Riemen an einigen Stellen an die Uferschilfkanten.

    Da wird der eine oder andere Anwohner mit Elektromotor nicht den größten Unterschied machen. Ich gehe von Anwohnern aus, da zum Elektromotor auch eine entsprechend dimensionierte Batterie gehört – mit Eigengewicht sind das oft gut 20 Kilogramm. Zumindest wenn man größere Strecken fahren will, die man mit Muskelkraft nicht schafft.

    Der Hinweis auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen ist hier richtig. Das Freizeitangeln und die dahinter liegende Vereinstätigkeit ist ein inklusives und generationenübergreifendes Hobby. Diesem Personenkreis wäre ein entsprechender Antrag schwer zu versagen. Wobei ein hohes Alter nicht automatisch bedeutet, auf einen Elektromotor angewiesen zu sein. Das älteste Vereinsmitglied an der Schwentine ist 92 Jahre alt und rudert regelmäßig bis nach Flüggendorf.

    Ob die völlige Freigabe landesweit für alle auf Gewässern der zweiten Ordnung und nicht schiffbaren der ersten Ordnung der Weisheit letzter Schluss ist oder nicht doch wie bisher die Ebene der Kreise eine bessere Einschätzung der örtlichen Gegebenheiten der Gewässer haben, ist zu klären.

    Der Gesetzesentwurf sollte daher in den Umweltausschuss verwiesen werden und ggf. in das Verfahren der geplanten Novelle des Landeswassergesetzes überführt werden.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 05.03.2019

    Annabell Krämer: Grundsteuermodell der SPD treibt Mieten in die Höhe

    Zur Forderung der SPD im Bund, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    ,,Der Vorschlag der SPD, die Umlage der Grundsteuer auf die Mieter zukünftig zu untersagen, ist an Populismus nicht zu überbieten. Jedem Mieter ist bewusst, dass der Vermieter zusätzliche, nicht über die Nebenkosten abrechenbare Kosten in die Nettokaltmiete einpreisen wird ­ sofort oder aber mit der nächsten Mieterhöhung.

    Die Erkenntnis der SPD, dass ihr Grundsteuermodell zu automatischen Steuererhöhungen führt, die letztlich die Mieter bezahlen müssen, kommt erstaunlich spät. Deshalb schlagen wir ein einfaches, transparentes und faires Modell vor, das unabhängig von den Mieten berechnet wird, unnötige Bürokratie vermeidet und die Steuerfestsetzung für den Steuerzahler nachvollziehbar macht. Wir Freie Demokraten haben hierzu Vorschläge auf den Tisch gelegt. Nun liegt es an den Finanzministern, diese aufzugreifen und verfassungskonform umzusetzen. Wir favorisieren weiterhin das einfache Flächenmodell. Sollte dieses nicht konsensfähig sein, sollte mit den Bodenrichtwerten lediglich eine Wertkomponente berücksichtigt werden."

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  • 05.03.2019

    Christopher Vogt: Jamaika setzt neue Impulse bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

    Zur Vorstellung des Maßnahmenpakets für bezahlbaren Wohnraum durch Wohnungsbauminister Hans-Joachim Grote erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Die steigenden Immobilien- und Mietpreise und das Zwangspendeln vieler Menschen können wir effektiv nur durch mehr Wohnungsbau in den nachgefragten Regionen ausbremsen. Es ist deshalb der richtige Weg, dass die Landesregierung mit einem durchdachten Maßnahmenpaket neue Impulse für den Wohnungsbau setzen wird. Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzenverordnung, die ohnehin nur in 12 bzw. 15 Gemeinden des Landes gelten, können damit durch geeignete Instrument ersetzt werden. Wir brauchen echte Lösungen und keine Beruhigungspillen, die die Probleme nicht lösen und teilweise sogar kontraproduktiv wirken. Wir wollen beim Mietwucher die schwarzen Schafe treffen und keine Investitionsbremsen und kontraproduktiven Fehlanreize unterstützen.

    Es ist absolut richtig, nicht nur den Gemeinden die Schaffung von mehr Wohnraum zu ermöglichen, sondern auch in Städten mit einer entrümpelten Landesbauordnung die Potenziale besser zu nutzen. Wir wollen die Nachverdichtung erleichtern, um mehr innerstädtischen Wohnraum zu ermöglichen. Allein durch die Aufstockung von Gebäuden könnten in Schleswig-Holstein absehbar bis zu 48.000 neue Wohnungen entstehen. Dieses enorme Potenzial dürfen und wollen wir nicht weiter liegen lassen. Deutschland hat eine der niedrigsten Wohneigentumsquoten Europas. Ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer würde Familien den Weg ins Eigenheim deutlich erleichtern. Das stärkt die private Altersvorsorge und entspannt zugleich den Mietwohnungsmarkt. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass die Mittel aus dem Schließen der Steuerschlupflöcher bei Share Deals für eine Entlastung beim Ersterwerb einer Immobilie verwendet werden. Der Bund muss dafür den Weg endlich freimachen."

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  • 06.03.2019

    Christopher Vogt zu TOP 1 "Aktuelle Stunde zu den Ergebnissen des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zu den Ergebnissen des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes) erklärt der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Die erzielte Tarifeinigung ist ein ordentlicher Kompromiss und ich bin froh, dass es keine langen Streiks gab. Zehntausende Menschen in Schleswig-Holstein und ihre Familien profitieren direkt von diesem Tarifabschluss. Es handelt sich um einen der höchsten Tarifabschlüsse seit vielen Jahren. Das konnte auch niemanden so richtig überraschen. Die öffentlichen Kassen standen in ihrer Gesamtheit schon einmal deutlich schlechter da.

    Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und die Beamten machen einen guten Job. Das verdient nicht nur Anerkennung in Form von verbalem Schulterklopfen, sondern auch eine entsprechende Bezahlung. Es ist auch schlichtweg eine Notwendigkeit geworden, dass die Länder insgesamt und damit auch das Land Schleswig-Holstein ein attraktiver Arbeitgeber bleiben, die konkurrenzfähig auf dem immer härter umkämpften Arbeitsmarkt sind.

    In vielen Bereichen ist es in den letzten Jahren nicht gerade einfacher geworden, junge Menschen für eine Tätigkeit im Landesdienst zu gewinnen ­ und da hilft uns dieser Abschluss. Die Attraktivitätssteigerung ist auch deshalb dringend notwendig, weil die altersbedingten Abgänge in den nächsten Jahren enorme Ausmaße annehmen werden und es zunehmend eine Herausforderung wird, die erfahrenen Staatsdiener adäquat durch junge Menschen zu ersetzen. Es geht dabei also um eine sehr elementare Sache: die Leistungsfähigkeit unseres Staatswesens.

    Die Jamaika-Koalition wird die Einigung zeit- und wirkungsgleich auf die Landesbeamten übertragen. Die notwendige Gesetzesänderung werden wir

    entsprechend zügig auf den Weg bringen. Dass die Übertragung keine Selbstverständlichkeit ist, haben wir in den letzten Jahren erlebt. In der Vergangenheit gab es durchaus heftige Auseinandersetzungen um diese Frage.

    Wir können den Tarifabschluss und die Übertragung auf unsere Beamten schultern, weil wir eine entsprechende Vorsorge im Haushalt bzw. in der Finanzplanung mit dreimal drei Prozent getroffen haben. Zuvor waren nur jeweils zwei Prozent oder sogar noch weniger vorgesehen. Die hohe Vorsorge war eine kluge Entscheidung, weil wir dadurch jetzt nicht großartig nachsteuern müssen. Wir beobachten nun in anderen Bundesländern ­ auch in der direkten Nachbarschaft ­ dass mangelnde Vorsorge zum Problem werden kann. Ein Prozentpunkt kostet unser Land immerhin 40 Millionen Euro pro Jahr.

    Es ist sehr gut, dass die Finanzministerin noch in dieser Woche mit den Gewerkschaften Gespräche über die konkrete Umsetzung führen wird. Für dieses Jahr ist auch eine Besoldungsstrukturreform angekündigt, worüber ebenfalls vertiefende Gespräche geführt werden. Ich kann viele Forderungen der Gewerkschaften verstehen und ich hoffe, dass man auch da zu guten Ergebnissen kommen wird. Klar ist aber, dass die Spielräume im Haushalt durch diesen hohen Tarifabschluss nicht größer geworden sind und klar ist auch, dass die Steuereinnahmen nicht mehr so sprudeln werden, wie wir es die letzten Jahre erlebt haben. Daran hätte man sich gewöhnen können, doch die konjunkturellen Risikofaktoren machen sich langsam, aber sicher in der Landeskasse bemerkbar.

    Das gemeinsame Ziel muss es nun sein, weiter an einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst zu arbeiten und Problembereiche ­ etwa im Justizvollzugsbereich ­ zu identifizieren und anzupacken. Aber das Ganze muss auch dauerhaft finanzierbar sein. Nicht zuletzt müssen wir an die steigenden Pensionslasten denken.

    Ich wünsche der Landesregierung viel Erfolg für die anstehenden Gespräche und bin mir sicher, dass wir zu vernünftigen Ergebnissen kommen werden."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 06.03.2019

    Christopher Vogt zu TOP 4 "Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 4 (Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Wenn wir über so etwas Wichtiges und Ernstes wie unsere Landesverfassung sprechen, dann ist es meines Erachtens angebracht, zuerst einmal das Gemeinsame herauszustellen: Deshalb möchte ich für die Freien Demokraten hier nochmal ausdrücklich erklären, dass wir die Ziele eines effektiven Klimaschutzes ausdrücklich teilen.

    Das gilt insbesondere für das Pariser Klimaschutzabkommen, auf das sich die SPD-Fraktion ja auch bezieht und hinter dem wir Freie Demokraten stehen. Dieses Klimaschutzabkommen setzt ziemlich klare Zielmarken. Wir haben also schon ein sehr konkret ausformuliertes Ziel, hinter dem sich ­ soweit ich das erkennen kann ­ alle staatstragenden Parteien versammeln.

    Wir streiten also lediglich ­ und das ist auch unsere Aufgabe ­ über den richtigen Weg zu diesem Ziel. Und es wäre meines Erachtens besser und vor allem zielführender auch heute über konkrete Ideen für einen wirksamen Klimaschutz zu streiten als über ein weiteres Lippenbekenntnis zu diesem.

    Wir sind doch eigentlich schon viel weiter ­ dachte ich zumindest.

    Nun haben wir aber den SPD-Entwurf für die Verfassungsänderung auf dem Tisch. Ich möchte deutlich machen, warum wir so unsere Probleme mit diesem Vorstoß haben: Aus meiner Sicht ist es offensichtlich, dass es der SPD-Fraktion in erster Linie darum geht, dem recht einseitig geführten Rosenkrieg mit den Grünen ein weiteres Kapitel hinzu zu fügen: Das könnte uns ziemlich egal sein. Ich sage aber ganz deutlich: Mit unserer Verfassung spielt man nicht. Wir haben aber auch erhebliche inhaltliche Bedenken: Der Vorschlag sieht in Artikel 11 die Ergänzung der Worte ,insbesondere das Klima` vor. Das ,insbesondere` bezieht sich auf ,die natürlichen Lebensgrundlagen`, deren Schutz schon jetzt in unserer Verfassung verankert ist und das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die anderen Träger der öffentlichen Verwaltung entsprechend bindet. Es geht Ihnen also nicht um die Ergänzung von etwas Neuem ­ bisher nicht Erwähntem ­ sondern um die Hervorhebung von etwas, was bereits durch die Landesverfassung geschützt ist. Es geht Ihnen um einen bisher nicht ausdrücklich erwähnten Teil von etwas Größerem und Umfassenderem als ,nur` den Klimaschutz, der ja letztlich Teil des Umweltschutzes ist. Die Hervorhebung des Klimaschutzes wird im Gesetzesentwurf damit gerechtfertigt, dass damit die besondere Verantwortung aller Träger der öffentlichen Verwaltung des Landes zur Einhaltung der durch internationale Verträge eingegangenen Verpflichtung zum Klimaschutz unterstrichen würde. Mit dieser Begründung wird deutlich, dass überhaupt nicht der Anspruch besteht, etwas über einen reinen Schaufensterantrag hinaus zu regeln.

    Schauen wir uns die bestehende Regelung noch einmal näher an. Die Über- arbeitung der Landesverfassung ist übrigens auch noch nicht allzu lange her. Der Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens findet nicht nur Erwähnung in Artikel 11 der Landesverfassung, sondern ist auch in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert, in dem es heißt: ,Der Staat schützt auch in Verantwortung für die zukünftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung [...].` Landesverfassung und Grundgesetz haben damit einen glasklaren Handlungsauftrag an den Staat formuliert, die Umwelt zu schützen. Es ist dabei anerkannt und nicht ernsthaft bestritten, dass dies vor allem auch den Schutz des Klimas betrifft. Insbesondere aus dem Grundgesetz wird daher die Verpflichtung hergeleitet, sich auch international für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen, und zwar unabhängig davon, ob die Auswirkungen Mitteleuropa weniger stark treffen als andere Länder. Wenn die Bundesrepublik Deutschland sich also auf internationaler Bühne für verbindliche Klimaziele eingesetzt hat ­ etwa bei der UN-Klimakonferenz von Paris ­ so ist dies auch Ausfluss des in Artikel 20a des Grundgesetzes formulierten Staatszieles und dem darin enthaltenen Handlungsauftrag.

    Sowohl Grundgesetz als auch Landesverfassung haben mit den Formulierungen ,natürliche Grundlagen des Lebens` und ,natürliche Lebensgrundlagen` universale Formulierungen zum Staatsziel Umweltschutz formuliert.

    Teilaspekte sind hier bisher nicht vorgehoben. Es war immer eine Stärke des Grundgesetzes mit diesen kurzen und prägnanten Formulierungen ein erfolgreiches und gut funktionierendes Verfassungsleben zu etablieren. Die selektive Hervorhebung von Einzelaspekten und damit die Durchbrechung des universellen Ansatzes sind daher eher ungewöhnlich und haben, wenn sie passieren, einen Sinn, mit dem ggf. auch eine Wertung einhergeht. Dabei kann die explizite Nennung durchaus sinnvoll sein. Etwa als Mitte der 1990er Jahre der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Aufnahme in das Grundgesetz fand. Der Staat war aus der Verantwortung für Büger schon vorher in der Pflicht, die Lebensgrundlagen zu erhalten. Dennoch war es gut und wichtig, diese Pflicht zu konkretisieren und auszudehnen.

    Der vorhin von mir geschilderte Handlungsauftrag war eben tatsächlich umfassender als die bloße Pflicht die ,ökologische Minimalexistenz` zu sichern.

    Was wäre also die Folge der Aufnahme einer vermeintlich harmlosen Konkretisierung?

    Kann Symbolpolitik auch unerwünschte Nebenwirkungen haben? Ja, das kann der Fall sein! Denn wie verhielte sich etwa zukünftig der Klimaschutz zu anderen Aspekten des Umweltschutzes? So würde beispielsweise der Schutz des Wassers keine extra Erwähnung finden.

    Die Frage lautet dann: Ist hier eine unterschiedliche Wertung gewollt oder ist diese einfach nur aus Versehen passiert? Die Rufe würden dann vermutlich irgendwann ­ nicht ganz unberechtigt ­ laut werden, in der Verfassung klarzustellen, dass der Schutz des Wassers und der Schutz des Klimas eine ähnliche bis gleich große Bedeutung haben.

    In der Bundestagsdebatte um die Aufnahme des Klimaschutzes ins Grundgesetz wies die SPD-Abgeordnete Dr. Nina Scheer zurecht darauf hin, dass es noch mehr wünschenswerte Änderungen des Grundgesetzes gäbe (Zitat):

    ,,Wenn es etwas Grundgesetzliches gibt, dann sollten wir übrigens auch überlegen: Sind die Ressourcen nicht auch zu schützen? Sind Kinderrechte nicht auch mit aufzunehmen?" Das alles müsse man sehr sorgsam und umfassend abwägen und diskutieren.

    Die Verfassung ist nicht der Ort für Schnellschüsse. Auch nicht wenn man meint, dass man nur Offensichtliches klarstellen würde.

    In Bayern wurde die Aufnahme des Klimaschutzes interessanterweise durch CSU und Freie Wähler angestrebt und ist inzwischen gescheitert. Die FDP stimmte dem Ansinnen dort zu. SPD und Grüne stimmten dem hingegen nicht zu. Kritisiert wurde etwa von SPD und Grünen, es handle sich um reine Symbol -und Alibipolitik, für die man sich nicht hergebe. Statt diesem Sym- bol wurden konkrete Schritte zum Klimaschutz gefordert. Ich halte diesen Ansatz der bayerischen Sozialdemokraten für sehr vernünftig.

    Statt an unserer Verfassung herumzudoktern, sollten wir die Zeit nutzen, um für konkrete Lösungen zu sorgen. Etwa durch das weitere Voranbringen einer Energiewende mit Sinn und Verstand oder bei der Diskussion um die richtige Mobilität der Zukunft. Lassen sie uns da lieber konkret werden, als dass wir uns in einer verfassungsrechtlichen Diskussion verzetteln, obwohl wir uns über das Ziel schon seit Jahren einig sind."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 06.03.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 25 "Upload-Filter sind ein Risiko für die Meinungsfreiheit"

    In seiner Rede zu TOP 25 (Upload-Filter sind ein Risiko für die Meinungs- und Informationsfreiheit) erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,Heute erleben Sie hier im Landtag eine Jungfernrede. Ich bin der erste Bot, der in diesem Parlament zu Ihnen spricht. Ich bin auch Teil eines Mobs, der ,Eigentumsrechte in den Dreck tritt`. Ich bin auch Teil einer Fake-Kampagne, automatisch gesteuert von Google. Jedenfalls ist das so, wenn es nach so manchem Befürworter des Artikels 13 der Urheberrechtsrichtlinie geht.

    Das gemeinsame Europa steckt heute in einer tiefen Krise. Als Freier Demokrat will ich ein Europa, das Frieden, Freiheit und Grundrechte für alle Europäer sichert und schützt. Genau darum geht es uns Kritikern des Artikel 13, die abwertend als ,bots` und ,fakes` bezeichnet werden: Um das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Nicht mehr und nicht weniger. Denn genau diese wird durch Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform massiv eingeschränkt.

    Dieser Artikel legt einen Nebel über das Internet wie wir es heute kennen.

    Das Internet lebt davon, dass jeder Inhalte teilen kann, dass jeder sich äußern kann. Statt einer für alle offenen Plattform wird das Internet durch Artikel 13 zu einem Werkzeug der automatisierten Überwachung der Nutzer.

    Diese Zensurinfrastruktur können sie nicht nur einsetzen, um Urheberrechte durchzusetzen. Sie sind auch die passende Infrastruktur für gezielte und konsequente Meinungskontrolle und Überwachung. Bei Regierungen in Ungarn oder Polen sorgt das natürlich für Freude.

    Ich will kein chinesisches Internet, in dem streng reglementiert ist, welche Meinung akzeptabel ist und welche nicht. Manch einer wird sagen: ,Wir zensieren doch nur Urheberrechtsverletzungen`. Upload-Filter können aber noch weitergehen und auch Zitate, Satire oder Parodien blockieren, da sie diese nicht als solche erkennen. Solch eine Zensur ist inakzeptabel! Vielleicht sagen einige: ,Aber in der Richtlinie steht nichts von Upload-Filtern`.

    Nein, tut es nicht. Aber die Richtlinie ist unmissverständlich: Ohne Upload-Filter funktioniert sie nicht, können die Vorschriften von den Anbietern gar nicht umgesetzt werden. Ich habe übrigens auch in keiner EU-Verordnung den Begriff ,Dieselfahrverbot` gelesen.

    Es heißt, Start-ups und kleine Anbieter seien nicht betroffen. Lesen Sie sich die Definitionen genau durch. ,Schwammig` ist dazu noch das Beste. Viele Anbieter laufen Gefahr, doch in die Haftung genommen zu werden. Und sie haben keine Chance, die Anforderungen zu erfüllen ­ das können nur die ganz Großen wie YouTube. Und die würden durch die Upload-Filter im Übrigen noch größer werden: Automatisierte Verfahren ­ also Upload-Filter ­ zu programmieren, das ist nicht einfach ein Mausklick. Das ist sehr teuer, aufwändig und fehleranfällig. Das Ergebnis wird sein: Kleinere Anbieter müssen alle ihre Uploads über große Anbieter wie YouTube leiten und zentrale Filterdienste nutzen. Und sie müssen im Zweifel über YouTube und Co. unterlizenzieren. Sie wissen was das heißt: Weniger Chancen für neue Kreative, eine Zementierung der Marktmacht der ganz Großen. Da hilft auch eine dreijährige Ausnahmefrist für Start-ups nicht. Das ist Augenwischerei und verhindert neue Wettbewerber, neue Ideen und neue Kreativität.

    Ich bin sehr gespannt, wie sich heute die SPD positioniert. Von Ralf Stegner habe ich zuletzt nur einen sehr ambivalenten Tweet zur Urheberrechtsreform gelesen, keine klare Aussage. Werden Sie Ihre Bundesjustizministerin und Europaspitzenkandidatin Katarina Barley heute stützen, die den Filtern zugestimmt hat! Oder werden Sie sich auf die Seite der Meinungsfreiheit, auf die Seite des freien Internets stellen? Ich freue mich, dass alle 3 Jamaika-Partner hier und heute ganz klar Position beziehen für ein freies und offenes Internet. Ein funktionierendes Urheberrecht ist wichtig. Das gibt es.

    Bisher gilt der Grundsatz ,Notice-and-take-down`, das könnte man auch noch etwas verfeinern. Aber mit diesem Artikel 13 eine monströse Sperr- und Zensurinfrastruktur aufzubauen, das geht nicht.

    Am 26. Mai ist Europawahl. Das gemeinsame Europa steckt heute in einer tiefen Krise. Als Freier Demokrat will ich ein Europa, das Frieden, Freiheit und Grundrechte für alle Europäer sichert und schützt. Europa braucht mehr Glaubwürdigkeit, nicht weniger. Mehr Meinungsfreiheit, nicht weniger. Eu- ropa braucht Begeisterung und keine Upload-Filter."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 06.03.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 30 "Extremisten entwaffnen"

    In seiner Rede zu TOP 30 (Extremisten entwaffnen) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Die Anträge von SSW und SPD sind ja wirklich nichts Neues. Entsprechende Gesetzesinitiativen der Länder gab es bereits 2012, 2016 und nun vor Kurzem auch wieder in 2018. Zuletzt haben die Bundesländer Hessen und Niedersachsen eine entsprechende Bundesratsinitiative unternommen und vielleicht hätten Sie sich, liebe Kollegen des SSW, dieser Initiative schlicht anschließen können, zumal dann auch klarer gewesen wäre, welche Regelung Ihnen konkret vorschwebt.

    Das Ziel Ihrer Anträge, ,Extremisten entwaffnen`, unterstützen wir vorbehaltlos. Extremisten, die sich gegen unsere freiheitliche, rechtsstaatliche und demokratische Ordnung stellen, dürfen keine Waffen besitzen. Und es ist nicht akzeptabel, wenn wir feststellen müssen, dass Reichsbürger und sonstige Extremisten legal Waffen besitzen. Niemand will, dass Menschen, die erklärtermaßen unseren Rechtsstaat und unsere verfassungsmäßige Ordnung nicht anerkennen und diese bekämpfen wollen, mit Schusswaffen ausgerüstet durch unser Land laufen. Die Tatsache, dass diese Menschen sogar behördenbekannt sind, aber trotzdem noch legal bewaffnet sein können, ist schwer erträglich und hier besteht Handlungsbedarf.

    Der Lösungsansatz des SSW überzeugt aber nicht. Er ist rechtsstaatlich schwierig, denn künftig soll es ausreichend sein, wenn ein Bürger als potentieller Extremist bei einer Behörde erfasst ist. Ob dies wirklich zutrifft, da- rauf soll es dann nicht mehr ankommen. Das ist rechtsstaatlich schwierig, zumal die Sicherheitsbehörden berechtigt sind, Informationen, die zu einer entsprechenden Einschätzung als Extremist geführt haben, nicht vollständig offenzulegen. Das würde im Extremfall dazu führen können, dass die Einstufung als Extremist bestehen bleibt und erhebliche Tatsachen bei der Entscheidung über die Unzuverlässigkeit eines Antragstellers nicht berücksichtigt werden können. Das ist ein äußerst fragwürdiger Lösungsansatz der SSW hier verfolgt und der mich ­ ehrlich gesagt ­ überrascht. Dass ich mit meiner Einschätzung nicht ganz allein dastehe, macht auch der SPD- Antrag deutlich.

    Lediglich die Erfassung als Extremist kann nicht ausreichen. Auch ich halte es für besser, wenn die zuständige Behörde verpflichtet wird, vor Erteilung eines Waffenscheins entsprechende Auskünfte von den Verfassungsschutz- behörden einzuholen. Dieser Ansatz ist rechtlich jedenfalls weniger problematisch, bleibt es doch im Prinzip dabei, dass bei Verweigerung eines Waffenscheins der Nachweis der Unzuverlässigkeit zu führen ist. Aber auch der Antrag der SPD springt zu kurz! Sie übersehen, dass eine entsprechende Auskunftspflicht die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden behindern kann, wenn in sensiblen Bereichen Auskünfte erteilt werden müssen. Nicht ohne Grund sind die Auskunftspflichten unserer Sicherheitsbehörden durch Gesetz eingeschränkt. Wollen Sie das ändern? Das könnte unseren Sicherheitsinteressen durchaus zuwiderlaufen.

    Zudem lassen Sie unberücksichtigt, dass Daten über Extremisten nicht nur bei den Verfassungsschutzbehörden gesammelt werden, sondern auch bei anderen Sicherheitsbehörden. Die Bundesrepublik Deutschland hat ja mit der Rechtsextremismusdatei und der Antiterrordatei durchaus die Rechtsgrundlage für die Erfassung von Extremisten geschaffen. Allerdings werden hier die Auskunftspflichten der Sicherheitsbehörden aus gutem Grund eingeschränkt. Denn gerade geheime und verdeckte Ermittlungen können erforderlich und auch verhältnismäßig sein, um frühzeitig Gefahren für unseren Staat und unsere Gesellschaft erkennen und wirksam abwehren zu können. Der Lösungsansatz der SPD wirft daher sofort die Frage auf, ob und in welchem Umfang die Sicherheitsbehörden verpflichtet werden sollen oder müssen, Auskünfte zu erteilen. Eines müssen wir uns dabei stets klar machen: Diese Informationen werden auch demjenigen gegenüber offengelegt, der als Extremist gilt. Das muss aber auch unter sicherheitspolitischen Aspekten wohl überlegt werden.

    Einig sind wir uns im Ziel: Extremisten und Feinde unseres Staates dürfen keine Waffen besitzen. Wer sich als Feind unseres Landes erweist, soll sich nicht mit Erlaubnis des Landes bewaffnen können. Das regelt das Waffengesetz schon heute. Ob die bestehenden Regelungen wirklich verschärft werden müssen, und welche Fernwirkungen solche Lösungsansätze haben, das müssen wir gemeinsam im Innen- und Rechtsausschuss diskutieren und klären. Ich befürworte daher die Ausschussüberweisung."

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  • 06.03.2019

    Jörg Hansen zu TOP 15 "Bericht zur Lage Terrorismus in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 15 (Bericht zur Lage Terrorismus in Schleswig-Holstein) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    ,,Kürzlich war ich beim Europäischen Polizeikongress, der sich unter anderem auch der Terrorismusbekämpfung widmete. Zum Thema ,Fokus Vorfeldaufklärung: Der Bundesverfassungsschutz in Zeiten von Migration, Digitalisierung und Radikalisierung` stellte Thomas Haldenwang, Präsident, des Bundesamt für Verfassungsschutz, fest: Die Festnahme von drei Irakern in Dithmarschen belegt die anhaltend hohe Bedrohungslage in Deutschland.

    Und ich füge hinzu: auch in Schleswig-Holstein.

    Mir kam persönlich der ,Deutsche Herbst` 1977 in Erinnerung. Das Jahr 1977 mit der Entführung der Landshut und der Entführung und Ermordung von Hanns Martin Schleyer war der Grund dafür, dass mein politisches Interesse geweckt wurde. Und bis heute treibt mich die Frage um: Wieso zwingen Menschen anderen Menschen mit brutaler Gewalt ihren Willen auf, bzw. versuchen es? Damals standen unser Land und unsere Demokratie, die immer beanspruchte, eine wehrhafte Demokratie zu sein, vor großen Herausforderungen. Nachhaltig beeindruckt hat mich damals Bundeskanzler Helmut Schmidt, der schonungslose Worte fand. Sein nüchternes wie ehrliches Urteil: ,Jeder weiß, dass es eine absolute Sicherheit nicht gibt`. Und weiter führte er aus: ,Der Terrorismus hat auf Dauer keine Chance. Denn gegen den Terrorismus steht nicht nur der Wille der staatlichen Organe, sondern der Wille des ganzen Volkes`. Zuletzt richtete sich Helmut Schmidt mit einem Appell an seine Zuschauer, der aktueller nicht sein könnte: ,Dabei müssen wir alle, trotz unseres Zornes, einen kühlen Kopf behalten`.

    Auch vor dem Hintergrund der heutigen Bedrohungsszenarien bleibt die Erkenntnis aktuell und kann nicht oft genug wiederholt werden: Es gibt keine absolute Sicherheit ­ aber auf Dauer wird der Terrorismus keine Chance haben! Der Terrorismus, das legt schon die eigentliche Bedeutung des Wortes nahe, zielt auf unsere Angst. Den Terroristen geht es also nicht nur um die eigentliche Gewalthandlung, sondern um deren psychologische Wirkung.

    Nicht die besondere Brutalität, sondern der intensive Schrecken bildet den inhaltlichen Kern. Es ist daher immer richtig und angemessen, wachsam zu sein. Wer aber Panik und irrationale Ängste schürt, der hilft nicht uns und unserem Gemeinwesen, sondern nur den Terroristen selbst. Unsere Aufgabe ist es, wie damals, im Kampf gegen den Terrorismus parteiübergreifend fest zusammenzustehen und dieses Thema nicht für dumpfe, politische Parolen zu missbrauchen. Die Grundlage für einen effektiven Kampf gegen den Terrorismus ist ein starker Rechtsstaat. Daher danke ich Minister Grote für seinen Bericht und seine ehrliche und ausgewogene Einschätzung.

    Die Zeiten haben sich gewandelt. Die Bedrohungslagen sind viel komplexer geworden.

    Es entwickeln sich neue Kommunikationsmöglichkeiten, neue Geschwindigkeiten und neue, viel schnellere Handlungsmuster.

    Der Minister hat berichtet, wie verantwortungsvoll aber auch entschlossen wir darauf reagieren.

    So haben zahlreiche Sicherheitsbehörden und Ansprechstellen eng und zielgerichtet miteinander kooperiert, was zur Festnahme der Iraker in Dithmarschen führte.

    Ich bringe es auf die Formel, vernetzte Kriminalität werden wir vernetzt erfolgreich bekämpfen. Und wir werden uns stetig weiterentwickeln müssen, denn das Gegenüber macht nicht halt. Gerade die Bedrohung im Cyber-Raum stellt uns große Aufgaben. Die Kommunikation im Zeitalter der Digita- lisierung hat Ländergrenzen und Distanzen ein Stück weit egalisiert, wovon wir alle profitieren, aber eben auch Terroristen, die sich ganz anders organisieren können als zu Zeiten des Deutschen Herbstes. Hierauf gilt es zu reagieren. Strukturen sind zu überprüfen und zu überdenken.

    Der Satz ,Unsere Polizei muss besser organisiert sein als das Verbrechen` war für uns Freie Demokraten immer mehr als ein Wahlkampfslogan. Es entspricht unserer Überzeugung, dass wir versuchen müssen, Schritt zu halten mit den technologischen Entwicklungen. Wir haben mit unseren Koalitionspartnern schon sehr früh wichtige Weichenstellungen setzen können, aber wir wissen, dass wir es uns nicht erlauben können nachzulassen. Vor allem mit mehr Ausstattung und fachkundigem Personal senden wir das

    Signal: Unsere Demokratie wird auch im 21. Jahrhundert ­ auch im Cyber-Raum ­ wehrhaft sein!"

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  • 04.07.2018

    Kay Richert: Marschbahn durch Legalplanung voranbringen

    Zur Initiative der Jamaika-Fraktionen, für den zweigleisigen Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll die Legalplanung anzuwenden, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Mit der Initiative zur Legalplanung auf der Marschbahn zeigt Jamaika einmal mehr, dass wir die Probleme im Land an der Wurzel packen und zügig verbessern wollen. Denn mit dem Instrument der Legalplanung (Planfeststellung per Gesetz) wollen wir das Planungs- und Bauverfahren deutlich beschleunigen.

    Die fehlende Zweigleisigkeit zwischen Niebüll und Klanxbüll ist im Zusammenspiel mit der mittlerweile arg in die Jahre gekommenen Schieneninfrastruktur eine der Ursachen für die anhaltend katastrophalen Zustände auf der Marschbahn. Um die zuverlässige verkehrliche Anbindung Sylts langfristig sicherzustellen, darf der zweigleisige Ausbau nicht weiter aufgeschoben werden. Mit dem Antrag auf Legalplanung sendet Jamaika ein klares politisches Bekenntnis, dass schnelles Handeln notwendig ist. Jetzt ist der Bund an der Reihe, alles daran zu setzen, die Situation auf der Marschbahn schnellstmöglich zu verbessern – für den Tourismusstandort Sylt, für die Reisenden und insbesondere für die vielen Pendlerinnen und Pendler.

    Planungsverfahren für Infrastruktur sind in den vergangenen Jahren immer umfangreicher, langwieriger und klageanfälliger geworden. Das bestehende Planungsrecht muss daher deutlich vereinfacht und entschlackt werden, z.B. durch die Anwendung von Legalplanung für zentrale Infrastrukturvorhaben. Modernisierung und Fortschritt dürfen nicht durch unnötige Bürokratie ausgebremst werden.“

     

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  • 06.03.2019

    Christopher Vogt zu TOP 6+29 "Antrag zum Thema Gesichtsschleier"

    In seiner Rede zu TOP 6+29 (Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und Antrag zum Thema Gesichtsschleier) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Der Fall Katharina K. und ihr Bestehen darauf, bei ihrem Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel einen Niqab tragen zu dürfen, erhitzt wenig überraschend seit einigen Wochen die Gemüter. Natürlich kann man jetzt meinen, dass dies ja nur ein Einzelfall sei, und dass die junge Frau doch einfach herumlaufen solle, wie sie es möchte.

    Auch in unserer Fraktion und Partei gehen die Meinungen dazu ­ zumindest zum Teil ­ auseinander. Und auch wenn ich der Meinung bin, dass man sich als Landespolitik von einer ­ nach meiner Wahrnehmung ­ jungen Provokateurin, die sich erst vor wenigen Jahren religiös noch ganz woanders verortet sah, nicht allzu sehr auf die Palme jagen lassen sollte, halte ich es für absolut nachvollziehbar, dass das Uni-Präsidium ihr das Tragen des Niqab an der Universität untersagt hat. Es geht doch im Kern um die Frage, wie wir das Zusammenleben in unserer Gesellschaft organisieren, und wie wir uns an einem öffentlichen Ort wie der größten und ältesten Universität unseres Landes begegnen wollen. Es haben sich Dozenten daran gestört, dass sie der Studentin in ihren Veranstaltungen nicht ins Gesicht sehen konnten. Natürlich schränkt das die Kommunikation miteinander ein. Das kann ich abso- lut nachvollziehen. Gerade an einem Ort der Aufklärung wie der Universität halte ich es für zumutbar, dass erwartet wird, dass man sich bei der Kommunikation ins Gesicht schauen kann.

    Das Tragen von Burka oder Niqab ist in meinen Augen nun wahrlich kein Ausdruck von Weltoffenheit, sondern vor allem ein Symbol für die Unterdrückung von Frauen. Wir wollen bei der Gleichberechtigung der Geschlechter aber Fort- und keine Rückschritte. Wir müssen in der Debatte um interkulturelle Toleranz im wahrsten Sinne des Wortes Gesicht zeigen und deutlich machen, wo wir Grenzen ziehen müssen. Ich sage ganz deutlich, bei einer Vollverschleierung endet zumindest meine Liberalität. Vor einigen Jahren hat das generelle Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum in Frankreich und weit darüber hinaus hohe Wellen geschlagen. Wir haben hier in Schleswig-Holstein bisher kaum Frauen, die Burka oder Niqab tragen und deshalb betreten wir ein Stück weit ja nicht nur politisches, sondern auch rechtliches Neuland. Es ist offensichtlich, dass hier viele Rechtsgüter miteinander abgewogen werden müssen. Deshalb ist es auch richtig, dass wir hierzu eine umfassende Anhörung machen werden, wo all diese Aspekte sehr fachkundig miteinander abgewogen werden. Eine interessante Frage wird dabei natürlich auch sein, ob die junge Frau die Vollverschleierung freiwillig trägt. Man muss bei ihr wohl davon ausgehen, da sie eine deutsche Konvertitin ist. Das Neutralitätsgebot des Staates, das zum Beispiel bei kopftuchtragenden Lehrerinnen eine Rolle gespielt hat, wird hier wohl auch nicht greifen, da es sich um eine Privatperson und keine Amtsträgerin handelt.

    Wir sind uns in der Koalition bisher noch nicht einig, wie man mit diesem Thema umgehen sollte. Das ist dem einen oder anderen interessierten Beobachter ja auch aufgefallen. Es kommt mit der Zeit immer öfter vor, dass neue Themen auftauchen, zu denen wir im Koalitionsvertrag keine Einigung haben, da diese Themen vor anderthalb Jahren eben noch keine Rolle gespielt haben. Das ist aber auch kein Drama, sondern völlig normal in einer Demokratie und in einem solchen Bündnis. Ich gehe davon aus, dass wir auch hier einen gemeinsamen Weg finden können.

    Ich bin leider ­ oder vielleicht auch zum Glück ­ kein Jurist. Es erscheint mir aber plausibel, dass man eine gesetzliche Grundlage braucht, damit das Verbot der Uni vor Gericht Bestand haben kann. Ich gehe davon aus, dass es nicht tragfähig wäre, wenn sich Katharina K. dort auf die Religionsfreiheit berufen würde. Die Mehrheit der Islamwissenschaftler scheint der Meinung zu sein, dass sich eine Vollverschleierung aus dem Islam bzw. aus dem Koran nicht ableiten lässt, sondern eher kulturellen Ursprungs ist aus bestimmten Regionen und auch bereits viel länger als der Islam besteht. In meinen Augen ist eine Vollverschleierung aber zu einem Symbol für einen radikalen Islam geworden, was die Unterstützer aus der Salafisten-Szene, die Katharina K. um sich versammelt hat, ja auch zu bestätigen scheinen.

    Und wir kennen auch alle die Bilder aus Afghanistan, wo die Taliban eine Burka vorgeschrieben haben oder aus dem sogenannten Islamischen Staat, der mittlerweile ­ zumindest militärisch ­ weitestgehend niedergerungen werden konnte.

    Als Anhänger der Hochschulautonomie schlagen wir als FDP-Fraktion vor, dass man in unserem Hochschulgesetz eine Regelung schafft, mit der die Hochschulen die Möglichkeit erhalten, eine Vollverschleierung in ihren Veranstaltungen rechtssicher zu untersagen. So habe ich auch die Bitte des Uni-Präsidiums an die Landesregierung verstanden, von dem zuletzt zu hören war. Die Hochschulen könnten dann über das Ob und Wie entscheiden. Das würde ich für sachgerecht halten. Bei den Schulen haben wir diese Diskussion zum Glück bisher nicht. Der Bereich wird hier aber natürlich gleich mitdiskutiert. Hier sind die Voraussetzungen und die Rolle des Landes natürlich etwas anders gelagert. Deshalb würden wir empfehlen, dass

    wir bei der nächsten Schulgesetznovelle ein entsprechendes Verbot aufnehmen, damit wir keiner Schule zumuten, solche Diskussionen womöglich führen zu müssen.

    Ich hoffe, dass wir im zuständigen Ausschuss eine breite und eben auch sehr ernsthafte Anhörung durchführen können und ich bin zuversichtlich, dass wir zu einer vernünftigen Lösung kommen können, die ein gutes Miteinander an unseren Hochschulen ermöglicht."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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