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  • 28.10.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 26 „Gemeinsam Verantwortung zur Endlagersuche wahrnehmen“

    In seiner Rede zu TOP 26 (Gemeinsam Verantwortung zur Endlagersuche wahrnehmen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
     
    „Vor neun Jahren, nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima, wurde der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie in Deutschland beschlossen. Bis Ende nächsten Jahres darf noch Strom aus Kernenergie erzeugt werden, dann ist Schluss. Die Kernkraftwerke werden zurückgebaut. Von ihnen übrig bleiben soll am Ende nur eine so genannte grüne Wiese. Allerdings ist mit dem Atomausstieg ein wesentliches Problem der Kernkraft noch nicht gelöst. Im Jahr 2022 werden rund 1.900 Castoren mit hochradioaktiven Abfällen in Zwischenlagern an den Kraftwerkstandorten stehen.  
     
    Die Zwischenlager dürfen nicht schleichend zu Endlagern werden. Deswegen wurde mit breiter Mehrheit ein Standortauswahlgesetz beschlossen. Die Suche nach und die Schaffung eines Endlagerstandortes sind enorme Herausforderungen. Diese Suche nach einem geeigneten Standort muss gemeinsam, über alle Parteigrenzen hinweg, mit wissenschaftlicher Expertise und in größtmöglicher Transparenz gestalten werden. Ich begrüße den überparteilichen Konsens, den wir für diese verantwortungsvolle Aufgabe gefunden haben. Die Zustimmung zu unserem fraktionsübergreifenden Antrag ist ein Bekenntnis zur gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten. Wir unterstützen ausdrücklich das im Standortauswahlgesetz festgeschriebene Vorgehen. Die Endlagersuche muss wissenschaftlich sein, sie muss offen für Beteiligung und transparent sein. Vorfestlegungen lehnen wir klar ab. Es muss allein die wissenschaftliche Erkenntnis zählen. Politik hat nicht dazwischen zu funken. Es ist daher höchst verstörend, wenn der bayerische Ministerpräsident Markus Söder aus regionaltaktischen Beweggründen eine Vorfestlegung nach dem Motto ‚überall, aber nicht bei uns in Bayern‘ versucht. Er wird sich damit nicht durchsetzen. Aber allein schon, dass Söder Bayern von der Endlagersuche ausschließen will, ist eine verantwortungslose Art, Politik zu machen. Und zwar auf dem Rücken zukünftiger Generationen. Herr Söder und seine Koalition sollten mehr Verantwortungsbewusstsein zeigen, wie wir es hier in diesem hohen Hause tun. Transparenz ist der große Schlüssel bei der Endlagersuche. Jeder muss nachvollziehen können, was passiert und wie welche Entscheidung zustande gekommen ist. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zeigt sich sehr offen und engagiert, größtmögliche Transparenz in Sachen Endlagersuche herzustellen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal BGE-Geschäftsführer Stefan Studt dafür zu danken, dass er letzte Woche hier im Umweltausschuss so umfassend und informativ über die Endlagersuche berichtet hat.
     
    Eine tiefengeologische Einlagerung zu schaffen, ist der Auftrag der BGE. Wichtig ist aber auch, dass im Standortauswahlgesetz die Vorgabe der Rückholbarkeit festgeschrieben ist. Die Möglichkeit einer Bergung für 500 Jahre nach dem geplanten Verschluss des Endlagers ist vorzusehen, heißt es dort. Das ist unter anderem auch deswegen sinnvoll, weil es in Zukunft durchaus andere, technische Lösungen im Umgang mit radioaktiven Abfällen geben könnte. Viele EU-Staaten setzen zum Beispiel auf das Thema Transmutation, sprich die Zersetzung der Abfälle in deutlich kürzere und/oder gar nicht mehr strahlende Elemente. Dieses Verfahren ist noch in den Anfängen und wird noch erforscht. Aber wenn es tatsächlich gelingen sollte, andere Verfahren, als die tiefengeologische Lagerung zu ermöglichen, wird man wegen der festgeschriebenen Rückholbarkeit damit umgehen können. Die Suche nach einem Endlager ist nötig und sie ist eine große Aufgabe, für die wir alle Verantwortung übernehmen müssen. Bis man einen endgültigen Standort für ein Endlager irgendwo in Deutschland gefunden hat, wird es mit Sicherheit noch viele Fragen geben.  
     
    Deshalb ist es richtig, dass von Anfang an alle Phasen der Endlagersuche öffentlich dargestellt und erklärt werden. Transparenz ist der große Schlüssel, um bei den Bürgerinnen und Bürgern die größtmögliche Akzeptanz für das Verfahren zu erhalten. Die Online-Infoplattform der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist höchst informativ, hier kann man alles finden. Auch unabhängig von der Teilnahme an Veranstaltungen der Bundesgesellschaft können online Kommentare und Stellungnahmen abgeben werden. Die Beteiligungsformate werden ihren Teil dazu beitragen, dass größtmögliche Transparenz hergestellt wird. Die Endlagersuche zwingt uns zur gemeinsamen Verantwortung. Wir stehen dazu und stimmen dem vorliegenden Antrag selbstverständlich zu.“  
     

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  • 29.10.2020

    Christopher Vogt zu TOP 1 u.a. „Regierungserklärung zum Thema ‚In der Krise zusammenhalten‘“

    In seiner Rede zu TOP 1+37+44 (Regierungserklärung zum Thema “In der Krise zusammenhalten – Corona-Pandemie erfolgreich bewältigen“ und Anträge zur Corona-Pandemie) erklärt der Vorsitzende der FDP Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
     
    „Die zweite Welle der Corona-Pandemie fordert weite Teile Europas und zunehmend auch Deutschland heraus. In Schleswig-Holstein stehen wir dank des entschlossenen Handelns immer noch deutlich besser da als die allermeisten anderen Regionen, aber auch bei uns gibt es nun dringenden Handlungsbedarf. Es war ja allen Realisten immer klar, dass die Infektionszahlen im Herbst wieder ansteigen würden. Die Zahlen steigen aber leider viel zu schnell an und sind zu früh zu hoch. Es geht mittlerweile ganz einfach wieder darum, ob die Krankenhauskapazitäten und vor allem die Intensivbetten auch noch in einigen Wochen ausreichen werden und ob wir dort katastrophale Zustände verhindern können. Niemand möchte dort Zustände haben, wie wir sie teilweise in anderen Ländern sehen mussten. Das sollte man auch sehr offen und deutlich kommunizieren, dass dies das Problem ist. Wir merken es seit Tagen auch in Schleswig-Holstein: Die Infiziertenzahlen steigen erheblich an und die Einschläge kommen spürbar näher. Und der Altersdurchschnitt der Infizierten steigt, was besonders problematisch ist. Der großen Dynamik beim Infektionsgeschehen müssen wir wirksam begegnen.  Wir müssen jetzt dringend auf die Bremse treten.  
     
    Entscheidend für das Brechen der Welle ist, dass wir alle die nicht wirklich notwendigen sozialen Kontakte wieder für eine gewisse Zeit deutlich zurückfahren. Und das ist natürlich immer schmerzhaft. Wir plädieren seit Monaten für Maßnahmen, die möglichst zielgenau, verhältnismäßig, logisch und rechtssicher sind. Das ist keine einfache Übung, aber das muss die Richtschnur sein. Ich kann und will es nicht verhehlen: Einen erneuten Lockdown wollten wir unbedingt verhindern. Und ich habe es am Dienstag sehr deutlich gesagt: Einen Lockdown verhindert man nicht, indem man diesen verhängt. Wir hatten Anfang der Woche bereits Maßnahmen für SchleswigHolstein beschlossen, die als hart wahrgenommen wurden. Nun hat man sich auf Bundesebene auf einen teilweisen Lockdown verständigt. Eine bundesweite Abstimmung halten wir für erforderlich, aber es hätte unseres Erachtens auch durchaus andere Möglichkeiten zur klaren bundesweiten Reaktion gegeben, z.B. mit einem erneuten Stufenmodell, das regionale Unterschiede beim Infektionsgeschehen angemessen berücksichtigt und zum Beispiel Hotels und Gaststätten zumindest im Norden aktuell verschont hätte.
     
    Alle Experten sagen uns, dass die Pandemiebekämpfung trotz der Lichtblicke bei der Entwicklung von Impfstoffen ein Marathonlauf bleiben wird. Deshalb ist ein zweiter Lockdown wirklich hart. Viele Menschen – darunter auch ich – hatten gehofft, dass dies nicht notwendig sein würde. Und in der dunklen Jahreszeit ist dies natürlich auch noch einmal etwas anderes als im Frühling. Besonders wichtig ist uns, dass Schulen und Kitas dieses Mal geöffnet bleiben sollen. Das ist von elementarer Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen und auch ihre Eltern. Auch der Einzelhandel soll geöffnet bleiben. Und man sollte auch verschiedene Fehler aus dem Frühjahr vermeiden, z.B. was Beerdigungen, Geburten oder einsame Menschen in Heimen angeht.
     
    Was mich wirklich verärgert, ist die Tatsache, dass diese sehr harte bundesweite Reaktion letztlich die Folge vieler Versäumnisse ist. Viele Bundesländer haben die letzten Monate und teilweise bis zuletzt Veranstaltungen und Feiern zugelassen, die ganz klar als Infektionstreiber identifiziert sind. Die Infektionszahlen in den verschiedenen Regionen sind also kein Zufall, auch wenn manch einer versucht, diesen Eindruck zu erwecken. Wenn ich sehe, dass in Berlin Mitte Partys mit mehreren Hundert Menschen stattfinden, die auch noch genehmigt wurden oder in Sachsen ein Jazzfestival, ebenfalls von den Behörden genehmigt, dann habe ich dafür wirklich kein Verständnis!
     
    Wir haben gestern in der FDP-Fraktion sehr intensiv beraten, wie wir mit dem bundesweiten Paket umgehen. Wir haben da teils erhebliche inhaltliche und rechtliche Bedenken und sind damit ja auch offenkundig nicht alleine, wenn man auch heute wieder namhafte Virologen dazu hört. Wir haben uns letztlich dazu entschieden, dass wir das bundesweite Vorgehen aus Verantwortung für unser Land mittragen werden. Ich sage aber auch ganz deutlich:  Das fällt uns an dieser Stelle alles andere als leicht. Die Vorbereitung der Ministerpräsidentenkonferenz durch die Bundesregierung war kein Ruhmesblatt, um es freundlich auszudrücken. Ich hoffe sehr, dass man die Rechtssicherheit des bundesweiten touristischen Beherbergungsverbots, das ja nun tatsächlich eines ist, genau geprüft hat. Und gestern Mittag war auch noch nicht klar, welche Ausgleichszahlungen es für die Betroffenen geben soll. Die Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die versprochenen Hilfen für Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen schnell und unbürokratisch fließen. Es darf da jetzt nicht zu unnötigen Liquiditätsproblemen kommen. Die Abwicklung muss schnell geklärt werden. Und bis zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes sind für viele Betriebe natürlich eine gute Lösung, für viele Unternehmen – z.B. für die ausgebuchten Hotels in Schleswig-Holstein – aber eben auch nicht. Es muss klargestellt werden, dass die genannten zehn Milliarden Euro keine Obergrenze sind, denn nicht nur ich wage zu bezweifeln, dass diese Summe ausreichend sein wird. Schleswig-Holstein hatte in diesem schwierigen Jahr bisher noch die geringsten wirtschaftlichen Einbußen zu verzeichnen, was ganz wesentlich auch am Tourismus lag. Das wird sich in den nächsten Wochen nun mit Sicherheit ändern und das ist bitter.
     
    Wir müssen nun mehr denn je hart daran arbeiten, dass unsere Gesellschaft nicht weiter auseinanderdriftet. Ein Auseinanderfallen in den Teil, der sein Geld jeden Monat automatisch überwiesen bekommt und in diejenigen, die auf Umsatz angewiesen sind, darf nicht passieren. Wir können uns glücklich schätzen, dass unser Land noch solche großen wirtschaftlichen Möglichkeiten hat, um Umsätze zu erstatten. Es muss aber auch allen klar sein, dass unsere Möglichkeiten endlich sind und dass viele Selbständige und Unternehmer keine Rücklagen mehr haben. Und es geht jetzt um unseren gesellschaftlichen Wohlstand insgesamt. Es wird am Ende kaum jemanden geben, den die Verluste nicht irgendwie betreffen werden.
     
    Es muss jetzt also mehr denn je um Akzeptanz geworben werden. Ohne breite Akzeptanz der Maßnahmen und ein gewisses Maß an Eigenverantwortung geht es einfach nicht. Deshalb appelliere ich auch an alle: Reduzieren Sie Ihre Kontakte so gut es geht. Wer es kann, sollte zumindest für einige Wochen wieder ins Homeoffice wechseln, denn viele Ansteckungen entstehen natürlich auch am Arbeitsplatz. Die Wirksamkeit des Abstandhaltens und Maskentragens ist mittlerweile zum Glück nahezu unumstritten. Achten wir jetzt alle noch mehr als sonst schon darauf.
     
    Wo genau ein Großteil der Ansteckungen entsteht, weiß man trotz der großen Anstrengungen der Gesundheitsämter leider nicht genau. Klar ist: Es kann trotz aller Vorsicht jede und jeden treffen. Man sieht seinem Gegenüber ja schließlich nicht an, ob es infiziert ist. Wir dürfen jetzt aber nicht nur mit Verboten arbeiten, sondern müssen auch weitere Maßnahmen ergreifen. Die Gesundheitsämter müssen trotz allem weiter gestärkt werden – mit Personal, aber auch mit moderner Technik. Ich kenne Faxgeräte eigentlich nur noch als Erinnerung aus meiner Kindheit. Was man da teilweise aus den Behörden hört, geht einfach nicht mehr. Die Corona-App muss dringend verbessert werden. Da gab es zuletzt offenbar immerhin Fortschritte. Es muss weiterhin überall genug Schutzausrüstung geben und wir müssen uns auf das Impfen vor allem der besonders gefährdeten Gruppen vorbereiten. Wir brauchen auch noch bessere Strategien vor allem für ältere Menschen. Schnelltests können da jetzt eine große Hilfe sein. Viele Konzepte funktionieren – auch in den Schulen, aber auch dort müssen wir mehr tun: Wir müssen Lüftungsanlagen für Räume besorgen. Außerdem sollten bestimmte Schulbuslinien entlastet werden. Wir haben viele Reisebusunternehmen, deren Busse derzeit in den Garagen stehen. Hier könnte man ein gemeinsames Konzept erstellen. Und wir brauchen eine deutliche schnellere Umsetzung des Digitalpakts, damit v.a. ältere Schüler besser zu Hause lernen können.
     
    Alle politisch Verantwortlichen sollten meines Erachtens bei der Kommunikation jetzt besonders aufpassen. Ich ärgere mich massiv darüber, wenn davon gesprochen wird, dass ‚die Zügel‘ oder ‚die Daumenschrauben‘ jetzt angezogen werden müssen. In unserer Demokratie gibt es keine Untertanen, sondern mündige Bürger und deshalb sind solche Bilder mehr als nur unangemessen. Die allermeisten Menschen handeln nach wie vor sehr diszipliniert. Wo die Regeln missachtet werden, müssen sie natürlich durchgesetzt werden. Was wir alle aber nicht befördern sollten, ist das Denunziantentum. Auch im privaten Raum werden wir die Treffen auf zehn Personen begrenzen, aber nicht auf zwei Hausstände, weil das dort auch niemand kontrollieren kann oder will. Es wird da bei uns keine anlasslosen Kontrollen geben. Die private Wohnung ist in unserem Staat aus guten Gründen besonders geschützt. Das hat uns die Vergangenheit gelehrt und das muss auch in der Pandemie so bleiben. Es ist aber nicht die Zeit für Partys, auch wenn ich da gerade für die Bedürfnisse der jungen Menschen großes Verständnis habe. Die Bewegungsfreiheit wird im Inland nicht grundsätzlich eingeschränkt, das hat sich auch in den vergangenen Monaten nicht bewährt. Wir sollten meines Erachtens aber auch die Quarantäne-Regelungen innerhalb Europas ständig überprüfen und vor allem die Grenzen nicht wieder schließen. Dass die Schleierfahndung im MPK-Papier auftaucht, finde ich befremdlich. Natürlich kann man sagen, wir haben Dänemark als Nachbarn mit eher geringen Zahlen im Vergleich zu fast allen anderen Bundesländern, die an der Bundesgrenze liegen. Aber ich finde, wir sollten dem Bund sehr deutlich machen, dass das zumindest bei uns nicht notwendig ist und entsprechend auch nicht von der Bundespolizei umgesetzt werden sollte. Es bleibt für uns dabei: Demokratie, Rechtsstaat und Soziale Marktwirtschaft dürfen auch in der Pandemie keine nachhaltigen Schäden nehmen. Es gibt zurecht eine Debatte über eine Parlamentsbeteiligung. Ich finde es absolut richtig, dass man darüber debattiert, aber auch dort deckt die Pandemie lediglich strukturelle Schwächen auf. In den letzten Jahrzehnten waren die Parlamente insgesamt viel zu wenig selbstbewusst und unsere Verfassung ordnet den Parlamenten eigentlich eine andere Rolle zu, als es teilweise gelebt wird. Deswegen sage ich, die Hauptaufgabe des Parlaments ist die Kontrolle, das haben wir in Schleswig-Holstein bisher gut gemacht, aber wir brauchen auch Verordnungen, damit man schnell handeln kann.  
     
    Wir haben wenig Vorlaufzeit. Es müssen die Abreisen von den Inseln organisiert werden. Wir haben zeitliche Begrenzung der Maßnahmen, eine Evaluation nach zwei Wochen muss sehr ernsthaft betrieben werden. Die Menschen brauchen jetzt Ziele und Perspektiven für die kommenden Monate. Auch andere gesundheitliche Faktoren müssen jetzt Beachtung finden. Wir sollten da auch alle gesundheitlichen Faktoren beachten. Lassen Sie uns alle die Nerven bewahren und alle unseren Beitrag dafür leisten, damit das jetzt ein Erfolg wird. Bleiben Sie gesund!“ 
     

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  • 29.10.2020

    Anita Klahn zu TOP 31+33 „Lage an den Schulen im Corona-Herbst und –Winter“

    In ihrer Rede zu TOP 31+33 (Lage an den Schulen im Corona-Herbst und – Winter) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
     
    „Wir stehen ohne Frage vor einem sehr schwierigen Herbst. Das gilt nicht nur für unsere Schulen, sondern für alle Menschen über alle gesellschaftlichen Bereiche hinweg. Es wird jetzt darum gehen, wie wir die Infektionszahlen drücken können ohne weiteren verheerenden Schaden anzurichten.   Und nach meinem Verständnis und nach allem, was wir bisher über die Folgen von Unterrichtsausfall, geschlossenen Schulen und geschlossenen Kitas wissen, wäre eine erneute Schließung dieser Einrichtungen absolut fatal:  Es wäre ein verheerender Schaden, den besonders die Kinder, die es ohnehin schon schwer haben, ausbaden müssten.  
     
    Die Rückmeldungen aus den Schulen, die am Lernsommer teilgenommen haben, haben häufig bestätigt, dass der Schulausfall gravierende Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder hatten. All das zeigt: Schulschließungen können nur das letzte Mittel der Wahl sein.
     
    Natürlich können wir nicht wissen, wie sich das Infektionsgeschehen entwickeln wird und es kann uns passieren, dass wir punktuell an Schulschließungen nicht vorbei kommen werden. Aber: Ich halte klar daran fest, dass wir keine vorbeugenden flächendeckenden Schulschließungen zulassen sollten. Im Moment haben wir, sowohl bei Schülern als auch Lehrern, eine Quote von 0,04% an positiven Corona-Test. Das zeigt: Die Schulen sind keine Treiber der Infektionen. Wir haben die Maßnahmen getroffen, damit dies so bleibt und wenn wir doch höhere Zahlen sehen, dann greift der Reaktionsplan.  

    Wir alle kennen die Diskussion um die Maskenpflicht in Schulen und das Tragen von Masken im Allgemeinen. Wir kennen auch die Bedenken und Probleme, wenn es um das korrekte Durchführen des Lüftens geht und das konsequente Einhalten von Abständen. Nicht immer ist das alles umsetzbar. Ich kann nur an alle Beteiligten appellieren: Denken Sie mit, versuchen Sie, die Maßnahmen so gut es geht umzusetzen. Wir können nicht alles im Detail regeln, sondern sind auf das Engagement der Beteiligten vor Ort angewiesen: Sie tragen den Großteil zum Gelingen bei.
     
    Ich möchte an dieser Stelle nochmal ganz klar betonen: Ich befürworte die Maßnahmen und auch die verschärfte Maskenpflicht an den Schulen, so schwer ich mich damit auch tue. Ich weiß, es behindert den Unterricht, es ist nicht förderlich für das gegenseitige Verständnis und es ist auch nicht angenehm. Aber wir wissen eben auch: So lange dies die einzigen Nachteile sind und so lange diese Nachteile keine gesundheitlichen Schäden mit sich bringen, sind diese Maßnahmen sinnvoll und die Nachteile davon in Kauf zu nehmen.
     
    Wir müssen jetzt zusehen, dass wir mit der Digitalisierung der Schulen zügig weiter vorankommen. Der Anschluss der Schulen an schnelles Internet, die Ausstattung mit Endgeräten, eine einheitliche Lernsoftware, zusätzliche Haushaltsmittel - all das ist in die Wege geleitet. Wir sehen bereits Verbesserungen. Wir sehen aber auch, dass noch eine Menge zu tun ist und es wird seine Zeit dauern. Fakt ist, bis diesen Herbst wird nicht alles zufriedenstellend gelöst sein.  
     
    In diesem Zusammenhang wissen wir, dass es in den Schulen sehr unterschiedlich aussieht, wenn es um die digitale Ausstattung geht. Mir ist es wichtig, den Schulen und Schulträgern nochmals mitzugeben: Rufen sie die Gelder ab, sprechen sie mit dem Ministerium, wenn bei der Beantragung mögliche Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden müssen. Das Beste, was wir tun können, ist, uns besser auf den Fernunterricht vorzubereiten, damit wir im Fall der Fälle einen Plan B haben.
     
    Wenn jeder ein wenig Verantwortung übernimmt, den gesunden Menschenverstand walten lässt und ein Stück weit Verständnis für die Zwänge des anderen aufbringt, dann werden wir uns gemeinsam durch die kommende Zeit kämpfen, die für niemanden leicht sein wird.“
     

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  • 29.10.2020

    Christopher Vogt zu TOP 32+34 „Studieren in CoronaZeiten und BAföG überarbeiten“

    In seiner Rede zu TOP 32+34 (Studieren in Corona-Zeiten und BAföG schnell und grundsätzlich überarbeiten) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
     
    „Auch unsere Hochschulen sind von der Pandemie besonders betroffen. In kürzester Zeit mussten neue Konzepte für Online-Veranstaltungen entworfen und umgesetzt werden. Nach den Rückmeldungen, die mich erreicht haben, war das nicht einfach, hat aber oft auch besser funktioniert als gedacht, weil sich viele Beteiligte kreativ, flexibel und engagiert gezeigt haben. Die Hochschulen hatten es da natürlich sehr viel einfacher als die Schulen. Das kann man einfach nicht miteinander vergleichen.
     
    Nach dem Online-Semester folgt nun das Hybridsemester. Ich halte es für absolut richtig, dass insbesondere für die Studienanfänger eine Reihe von Präsenzveranstaltungen angeboten werden, auch wenn diese natürlich unter besonderen Schutzmaßnahmen stattfinden müssen. Ein erfolgreicher Start ins Studium ist schließlich sehr wichtig für den Erfolg des gesamten Studiums. Hochschulen sind Orte der Begegnung, des Austausches, der gegenseitigen Motivation und des Diskurses, deshalb muss es für möglichst viele Studentinnen und Studenten eine schnelle Rückkehr in die Hörsäle geben, insofern dies verantwortbar ist. Die Studierendenzahlen entwickeln sich aktuell interessanterweise sehr positiv. Die Pandemie hat auch bei den Hochschulen eine strukturelle Schwäche offengelegt, nämlich bei der digitalen Ausstattung. Da wurde jetzt einiges schon nachgeholt. Wir stellen weitere zusätzliche Mittel bereit, um dies weiter zu verbessern.
     
    Viele Studentinnen und Studenten haben zu Beginn der Pandemie ihren Nebenjob verloren und hatten damit handfeste Finanzierungsprobleme. Die Bundesregierung hat darauf sehr zögerlich reagiert. Nicht nur deshalb halte ich die Diskussion um das BAföG für sehr wichtig. Da gibt es schlichtweg seit Jahren Reformbedarf. Natürlich muss nicht jeder studieren. Wir haben in Deutschland zum Glück ein attraktives duales Ausbildungssystem, das für viele Fachkräfte der Zukunft optimal ist. Aber jeder in Deutschland, der studieren möchte und dafür die Voraussetzungen mitbringt, soll dies tun können. Die entscheidende Voraussetzung soll eben nicht das Elternhaus sein, sondern die Befähigung. Das ist eine Frage der Chancengerechtigkeit, die für uns Liberale elementar ist. Schon seit Jahren fordern wir, das BAföG grundsätzlich zu reformieren, um es zu dem Instrument zu machen, für das es ursprünglich einmal gedacht war. Ich finde es bedenklich und bezeichnend, dass wir erst eine Pandemie brauchten, bis das Thema im BundesBildungsministerium überhaupt in nennenswerter Form auf der Agenda erschien. Ich habe aber nach wie vor nicht den Eindruck, dass dies bei Frau Karliczek zu einer Herzensangelegenheit geworden ist. Die Förderquoten sind mit nicht einmal jedem fünften Anspruchsberechtigten nicht nur insgesamt sehr niedrig, sie sinken auch seit 2013 kontinuierlich und sind allein im letzten ‚vor-Corona-Jahr‘ 2019 um weitere 6,4 Prozent gesunken. Parallel dazu haben sich auch die ausgezahlten Leistungen verringert und von den zur Verfügung stehenden Mitteln sind 2019 rund 900 Millionen oder ein Drittel der Leistungen gar nicht erst abgerufen worden.  
     
    Was ist also zu tun? Der wichtigste Schritt wird sein, das BAföG von der Bereitschaft der Eltern zu entkoppeln, das Studium ihrer Kinder zu finanzieren. Eine Förderung, die darauf setzt, dass die Eltern dem Studienwunsch der erwachsenen Töchter und Söhne schon irgendwie nachkommen werden, ist zwar nachvollziehbar, scheitert aber oft an der Realität. Und dies geht dann nicht nur zu Lasten der Betroffenen, sondern ist im Zweifel auch nicht gut für die Gesellschaft, wenn Talente nicht gefördert werden. Denn gerade für diejenigen, die aus Nicht-Akademiker-Haushalten kommen, werden hiermit unnötige Hürden aufgebaut, ein Studium zu beginnen oder fortzusetzen. Durch das elternunabhängige BAföG würden die bürokratischen Hürden erheblich gesenkt und jeder wüsste, noch bevor er sich für oder womöglich gegen ein Studium entscheidet, dass die Finanzierung nicht der entscheidende Hinderungsgrund sein wird. Herkunft und Familiensituation dürfen nicht der ausschlaggebende Faktor für eine Förderung sein. Und das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Ich werde mich jedenfalls mit meiner Fraktion weiterhin dafür einsetzen.“  
     
     
     

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  • 29.10.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 38 „Sorgen der Landwirtschaft ernst nehmen“

    In seiner Rede zu TOP 38 (Sorgen der Landwirtschaft ernst nehmen – Wildgänse in Schleswig-Holstein auf erträglichen Bestand reduzieren) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDPLandtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
     
    „Dauerproblem Gänsefraß. So wie die Zugvögel jedes Jahr wiederkommen, beschäftigt sich auch der Landtag immer wieder mit den Schäden, die auf unseren Flächen hinterlassen werden.  
     
    Heute nun springt der AfD-Abgeordnete Volker Schnurrbusch auf das Thema auf, ohne aber etwas Wesentliches zur Lösung der Problematik beizutragen. Im Antrag des AfD-Abgeordneten finden sich keine konstruktiven Punkte. Eine Lösung der Gänsefraßproblematik bietet er nicht an. Wir lehnen den Antrag daher ab.
     
    Die Interessen des Artenschutzes und der Landwirtschaft müssen zu einem Ausgleich gebracht werden. Viele Tierarten – auch die Nonnengans – sind durch die EU-Artenschutzregeln streng geschützt. Bedrohte Arten müssen auch geschützt werden, daran besteht in diesem Hause, denke ich, kein Zweifel. Man muss aber auch beachten, was passiert, wenn die Zahl der Gänse immer weiter zunimmt.
     
    Schleswig-Holstein ist Drehscheibe und Rastplatz für den internationalen Gänsezug. Auf der Durchreise fressen sich die Gänse auf den Feldern in Schleswig-Holstein fett, trampeln den Boden kaputt und koten ihn voll. Spezialisierte Gemüsebauern können dadurch schwer betroffen sein, wenn ihre relativ kleinen Flächen von Gänsen besucht werden. Aber auch weitläufige Grünlandstandorte müssen mit großen Einbußen besonders beim ersten Schnitt umgehen. Die Interessen des Artenschutzes und die der Landwirtschaft stehen hier gegeneinander. Das Konfliktpotential zwischen Arten schutz und Landwirtschaft ist erkannt. Dass die Bundesregierung sich des Themas stärker annehmen sollte, liegt auf der Hand – das gilt übrigens auch für das Thema Wolf.  
     
    Bei Zugvögeln handelt es sich naturgemäß um ein internationales Problem. Eingriffe nur in Schleswig-Holstein zu fordern, das bringt nicht viel. Trotzdem sollten wir prüfen, ob wir unsere Jagdzeitenverordnung für Gänse nicht rechtskonform anpassen könnten, um den Landwirten vor Ort etwas an die Hand zu geben. Der Hase liegt aber woanders im Pfeffer. Was wirklich helfen würde, das wäre eine Neufassung der Artenschutzlisten und der Artenschutzinstrumente auf EU-Ebene. Jetzt ist es so, dass jedes Tier, das auf den EU-Artenschutzlisten steht, mit klaren Vorgaben geschützt wird – und zwar prinzipiell für immer, egal wie sich die Population der Art entwickelt.  
     
    Es ist prinzipiell gut und richtig so, dass wir strenge Artenschutzlisten haben. Vom Aussterben bedrohte Arten müssen geschützt werden. Daran besteht gar kein Zweifel. Die Artenschutzlisten sind allerdings starr, es fehlt eine Möglichkeit zur dynamischen Anpassung der Liste an die tatsächliche Populationsentwicklung. Die Bestände haben sich deutlich erhöht. Wir merken es bei den Nonnengänsen. Und auch dem Wolf. Von Artenrückgang kann da keine Rede sein. Der Druck auf den ländlichen Raum erhöht sich. Auf EU-Ebene gibt es aber derzeit keinen dynamischen Mechanismus im Artenschutz, der so ein Monitoring und eine Bewertung der Populationsentwicklung mit einer Anpassung der Artenschutzlisten verknüpft. Wir sprechen uns für ein Monitoring auf EU-Ebene und einen dynamischen Mechanismus zur Anpassung der Artenschutzlisten aus. Da muss die EUKommission ran.  
     
    Zusammenfassend stelle ich fest: Die Schäden bis hin zum Totalausfall auf Acker- und Weideflächen sind nicht hinnehmbar. Der wirtschaftliche Fortbestand der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe darf nicht in Frage gestellt werden. Dafür bedarf es Maßnahmen: Ran an die Artenschutzlisten und hin zu einem wirksamen Bestandsmanagement und damit einer räumlich und zeitlich erweiterten Bejagung. Auch wirksame, volle Entschädigungsregelungen sind wichtig – wobei die Schadensvermeidung Vorrang haben sollte.
     
    Wir werden uns am 11. November 2020 im Umwelt- und Agrarausschuss intensiv mit dem Thema Gänsemonitoring befassen.“
     

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  • 29.10.2020

    Jörg Hansen zu TOP 39 „Polizei besser schützen“

    In seiner Rede zu TOP 39 (Polizei besser schützen – Tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte konsequent verfolgen und bestrafen) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:
     
    „Heute wollen wir eine auf Schleswig-Holstein zugeschnittene Respektkampagne für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst auf den Weg bringen. Sie haben unser aller Respekt für ihren täglichen Einsatz verdient.
     
    Aber worüber reden wir eigentlich? Wir reden über Beschimpfungen wie das Akronym A.C.A.B., also ‚All Cops are bastards‘. Wir reden über das sogenannte ‚Bullenklatschen‘, also gezielte tätliche Angriffe auf Polizeikräfte, wir reden über große Stahlkugeln, die auf Verkehrskräfte abgefeuert werden und die zu einem Schulterdurchschuss führen können, wir reden über das Werfen von Kot und Urin auf Polizeikräfte und wir reden über widerliche Spuckattacken mit dem Hinweis: ‚Übrigens habe ich Aids.‘ Das sind alltägliche Beschimpfungen und Widerstandshandlungen, die einen Mangel an Respekt belegen.
     
    Und die Liste an Beschimpfungen geht noch weiter: ‚Na Bullenhure, willst du mal einen richtigen Mann haben? Ach nein, du bist viel zu hässlich‘, müssen sich weibliche Einsatzkräfte oft anhören. Wir reden über den berühmten ‚Müllartikel‘. Und wenn sich die Autorin durch den Shitstorm bedroht fühlt, ist es genau diese Polizei, die sie beschützt. Und die Gaffer an der Unfallstelle oder das Wenden in der Rettungsgasse, aufgebrachte Menschenmengen, die Rettungseinsätze unmöglich machen, über die tägliche zermürbende Erfahrung, dass gute Ermittlungsarbeit nicht zur Anklage führt und wir reden über Stuttgart, wo aus dem Nichts eine Randale entsteht.
     
    Dies sind nur wenige Beispiele aus dem polizeilichen Alltag. Nun kann man sagen: It‘s part of the job. Ja, es gehört zur Realität. Aber das heißt noch lange nicht, dass man das akzeptieren muss. Nein, wir wollen und dürfen dies nicht akzeptieren. Wir haben das Problem erkannt und im Koalitionsvertrag festgeschrieben, denn dieses Problem zu lösen ist unser aller Ziel. Und ich glaube, Sie nehmen mir ab, dass es eine besondere Herzensangelegenheit von mir ist.  
     
    Wie können wir dieses Ziel erreichen? Eine einfache Strafmaßerhöhung, wie uns der Antrag von Herrn Schaffer suggerieren will, ist nicht zielführend. Abschrecken lassen sich mögliche Täter in erster Linie durch das Risiko, überführt und zeitnah bestraft zu werden, das belegen empirische Studien. Deswegen finde ich den Antrag des AfD-Abgeordneten fahrlässig, weil er viel zu kurz gedacht ist.
     
    Ein Augenmerk muss aber vor allem auf der Präventionsarbeit liegen. Und wir wollen das Thema zielgerichtet in die Öffentlichkeit holen und die Diskussion am Leben erhalten. Jamaika setzt das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag konsequent um. Wir wollen wissen und untersuchen lassen, wie, warum und wo diese Entwicklungen geschehen. Der richtige Weg sind unabhängige Studien und Untersuchungen, auf deren Grundlage eine sachliche und faktenbasierte Diskussion ermöglicht wird. Wir halten daher die jüngsten Initiativen der Landesregierung und aus der Landespolizei heraus für richtig und werden sie unterstützen.  
     
    Ich halte diesen Antrag für außerordentlich wichtig. Lehnen Sie den Antrag des Abgeordneten Schaffer ab und stimmen Sie bitte unserem Antrag zu.“
     

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  • 29.10.2020

    Jörg Hansen zu TOP 42 „Sportland Schleswig-Holstein mit Leben füllen“

    In seiner Rede zu TOP 42 (Sportland Schleswig-Holstein mit Leben füllen) erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:
     
    „Corona hat es gezeigt: Sport ist wichtig für die Menschen. Können sie keinen Sport treiben, fehlt ihnen etwas. Vor den jetzigen Beschränkungen wurde deutlich, dass der Sport mit seinen verantwortungsvollen Hygienekonzepten vorbildlich unterwegs ist. Dafür danke ich der großen Familie des Sportes. Die aktuellen Beschränkungen sind hart und sie sind sicherlich nicht leicht zu tragen. Und es schmerzt mich sehr.
     
    Aber trotz oder gerade wegen Corona dürfen wir das gerade beschlossene Ziel nicht aus den Augen verlieren. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag, wenn ich sage: ‚Wir bekennen uns dazu, die landesverfassungsrechtliche Staatszielbestimmung der Förderung des Sports ernst zu nehmen […]‘. Mit dem Sportentwicklungsplan haben wir einen entscheidenden Wegweiser zur Sportentwicklung an die Hand bekommen. Vollkommen zurecht wird er als Meilenstein auf dem Weg zum ‚Sportland Schleswig-Holstein‘ bezeichnet. Damit haben wir ein Etappenziel erreicht. Aber an Rast ist jetzt nicht zu denken – es ist nun unerlässlich, den Schwung, die Dynamik und die gefasste Motivation mit Blick auf das Ziel aufrechtzuerhalten. Die Ergebnisse des Sportentwicklungsplanes zeigen sehr genau auf, was zu tun ist und wo wir anpacken müssen. Das Spiel muss am Laufen gehalten werden. Denn die Entwicklung im Bereich Sport ist dynamisch. Wir dürfen deshalb den Zeitpunkt nicht verpassen, die gewonnenen Erkenntnisse zügig in die Umsetzung zu bringen, damit es zu bedarfsorientierten Lösungen kommt.
     
    Der alte Spruch ‚Tue Gutes und rede darüber!‘ ist genau jetzt richtig und notwendig. Wir wollen nicht, dass sich der Sport in seiner eigenen Blase entwickelt. Dazu gibt es zu viele Facetten. Wir wollen den Sport entwickeln und unterstützen. Damit möchten wir unter anderem auch das Ziel verfolgen, jede Frau, jeden Mann und auch die Kinder und Jugendlichen für den Sport zu gewinnen. Jede und jeden, nach seinen Interessen, wollen wir in diese große Familie aufnehmen.
     
    Deshalb gilt es jetzt, ein strategisches Marketingkonzept für die Marke ‚Sportland Schleswig-Holstein‘ auf die Beine zu stellen. Schleswig-Holstein wird Sportland. Das haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt und mit dem Sportentwicklungsplan den entscheidenden Startschuss abgegeben. Dieser Optimismus muss jetzt genutzt und die Stärken und Chancen des ‚Sportland Schleswig-Holstein‘ in die breite Fläche kommuniziert werden, zum Beispiel durch die Unterstützung von Starterprojekten im Leistungs- und Breitensport. Wir können stolz sein auf dieses Produkt und das sollten wir auch präsentieren.
     
    Konsequenterweise müssen auf Worte auch Taten folgen. Es sollen konkrete Maßnahmen durchgeführt werden. Dabei wollen wir alle Zielgruppen ansprechen. Im Rahmen des Zukunftsplans wollen wir unseren Blick zu gleichen Teilen sowohl auf den Breiten- und Gesundheitssport als auch auf den Leistungs- und Spitzensport, insbesondere aber auch auf den inklusiven Sport richten. Denn Sport ist mehr als Wettbewerb, Erfolg und Gesundheitsförderung. Er ist vor allem ein ideales Instrument zur Förderung sozialen Zusammenhalts und der Teilhabe. Die Ausrichtung der Special Olympics Landesspiele 2021 ist ein klares Signal für die positive Entwicklung der sportlichen Inklusion in der Gesellschaft und in der Region.“  
     

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  • 29.10.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 59 „Palliativ- und Hospizsituation in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 59 (Palliativ- und Hospizsituation in SchleswigHolstein) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDPLandtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
     
    „Die Palliativmedizin erfährt selten eine offene Debatte in der breiten Bevölkerung, denn über das Sterben, so unvermeidlich es ist, wird in Deutschland ungerne geredet. Häufig wird die palliative Arbeit verkürzt nur als Sterbebegleitung verstanden. Dabei ist sie viel mehr als das. Sie ist vielmehr eine Medizin des Lebens: Denn Palliativmedizin hat das Ziel, die Schmerzen und Einschränkungen einer unheilbaren Erkrankung zu lindern.
     
    Hospize sind ganz besondere Orte, mit hohem Engagement, hoher Empathie und ebenso hoher Kompetenz. Für Familien und Freunde ist es gut zu wissen, dass sich um die Liebsten gekümmert wird, dass alles getan wird, um ihnen die Schmerzen zu nehmen und die letzten Wünsche zu erfüllen. Wenn man selbst hilflos ist, mit der eigenen Trauer überfordert, tut es gut zu wissen, wenn der Angehörige professionell umsorgt wird. Es ist eine Erleichterung in einer sonst schweren, traurigen Zeit. Gute Pflege führt häufig dazu, dass Menschen länger leben und es ihnen über eine gewisse Zeit wieder besser geht. Sie erleben das, was Palliativmedizin erreichen will: leben statt leiden.  
     
    Um eine solche Betreuung zu gewährleisten brauchen wir eine gut ausgebaute und flächendeckende Versorgung mit Hospiz- und Palliativangeboten. Nicht nur im Sinne einer stationären und ambulanten Versorgung, sondern auch von mobilen Angeboten. Die 83 in Schleswig-Holstein zum derzeitigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Plätze in stationären Einrichtungen reichen nicht aus. Kürzlich ist Gettorf mit zehn Plätzen hinzugekommen, Norderstedt wird mit weiteren 14 Plätzen folgen. Itzehoe und Schleswig sind im Bau. Im nördlichen Ostholstein hat sich gerade ein Förderverein gegründet.

    Auch der VPHSH geht davon aus, dass wir voraussichtlich Ende 2024 die von der Bertelsmann-Studie empfohlenen Ziele erreichen.  
     
    Viele Fortschritte hat es in den vergangenen Jahren gegeben: neue Formen der Zusammenarbeit von ambulanter und stationärer Begleitung, der ehrenamtlichen und professionellen Kooperation wurden erprobt und etabliert. Die Koordinierungsstelle hat erfolgreich ihren Dienst aufgenommen. Ganz ausdrücklich soll ich von der Koordinierungsstelle Dank für die Räumlichkeiten, in denen sie nunmehr arbeiten, ausrichten. Modellprojekte wurden auf den Weg gebracht, weitere sind geplant. So wird derzeit an einem Tageshospiz, wie es sie in Österreich bereits gibt, gearbeitet – als Bindeglied zwischen vollstationärer und ambulanter Versorgung.
     
    Gestern sprachen wir im Landtag über ein digitales Kurzzeitpflegeportal. Digitalisierung ist ein Instrument, welches – mal im Kleinen, mal im Großen – in allen Lebenslagen helfen kann. So hatte sich, ein stückweit aus der Not entstanden, von März bis Mai eine digitale Sterbebegleitung entwickelt. Der Gedanke hierbei war, dass man natürlich auch Abschied nehmen möchte, am besten natürlich von Angesicht zu Angesicht. Wenn die persönliche Nähe aber nicht möglich ist, ist es aber wohl immer noch besser, dies über eine Videoschalte und Tablet machen zu können als gar nicht. Es ist ein hochsensibles Thema und natürlich auch mit Diskussionen in den Einrichtungen begleitet, aber überwiegend wurde es als positive Ergänzung gesehen. Zahlreiche Spenden und Unterstützung von Institutionen und Unternehmen hat es hierfür gegeben, u.a. von der Informatik der CAU Kiel, dem Sparkassen- Giroverband oder der Vater Unternehmensgruppe.
     
    Die Zeiten im Frühjahr, wo alle Einrichtungen für Besucher geschlossen waren, waren besonders schwer. Vom VPHSH kam aber die Rückmeldung, dass die Absprachen zwischen der Landesregierung und den Hospizen sehr eng und vertraut gewesen sind, was auch dazu geführt hat, dass in Schleswig-Holstein früher als in den meisten anderen Bundesländern wieder Besuch möglich war. Es gab meines Wissens keinerlei Corona-Fälle in stationären Hospizen, weder bei Bewohnern, noch bei Angehörigen oder Personal. Laut Aussagen der Koordinierungsstelle hat die Beschaffung von Persönlicher Schutzausrichtung entgegen der Befürchtungen gut geklappt. Ebenso konnte durch das landeseigene Pflegebonusprogramm dafür gesorgt werden, dass die Teams der SAPV (Spezielle Ambulante Palliative Versorgung) auch eine Geldleistung erhalten.
     
    Einen Menschen in den Tod zu begleiten ist eine anspruchsvolle und schwierige Aufgabe, die Kraft kostet und die Anerkennung verdient. Daher möchte ich zum Abschluss denjenigen herzlich danken, die all dies möglich machen: zum einen den Menschen, die in den Hospizen- und in der Palliativmedizin arbeiten. Das gilt auch für die über 2.000 ehrenamtlich Tätigen, ohne die diese Arbeit so nicht möglich wäre. Dazu gehören auch die Familien, die Angehörigen und die Freundinnen und Freunde der Schwerstkranken. Sie alle helfen, ein Sterben in Würde zu ermöglichen – sei es zu Hause oder in einem Hospiz. Danke für ihre Kraft und ihr Engagement.“
     
     

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  • 29.10.2020

    Annabell Krämer zu TOP 60 ,,Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht beim Finanzministerium"

    In ihrer Rede zu TOP 60 (Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht beim Finanzministerium für den Zeitraum 09/2017 bis 03/2020) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
     
    „Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind kriminelle Akte, die auch bei uns in Schleswig-Holstein stattfinden. Aufgrund seiner Stabilität und wirtschaftlichen Stärke wird Deutschland als idealer Dreh- und Angelpunkt für die international organisierte Kriminalität angesehen, um sogenannte inkriminierte Vermögenswerte zu platzieren. Das ist ein durchaus erschreckender Befund, der vielfach unbekannt sein mag, weil die Handlungen – anders, als dies bei der Gewaltkriminalität der Fall ist – im Verborgenen stattfinden. Für unsere Sicherheitsbehörden bedeutet dies einen hohen Aufwand zur Ahndung und Verfolgung dieser Straftaten. Deshalb ist es bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umso wichtiger, der Prävention einen hohen Stellenwert beizumessen.
     
    Als wichtiger Präventionsbaustein verpflichtet das Geldwäschegesetz privatrechtliche Unternehmen dazu, bei der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mitzuwirken. Die für den Finanzsektor wichtigste Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein ist das Finanzministerium. Seitdem das Finanzministerium die Aufgabe im Jahr 2017 übernommen hat, ist es als Aufsichtsbehörde zuständig für die Einhaltung der Rechtsvorgaben zur Geldwäschebekämpfung. Durch verstärkte Kontrollen und Aufklärungsarbeit muss es das Ziel sein zu verhindern, dass Banken und andere privatrechtliche Akteure für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Wichtig ist es hier, darauf hinzuweisen, dass nach § 43 Abs. 1 GwG in vielen Fällen die Verpflichtung zur Abgabe einer Verdachtsmeldung gegenüber der beim Zoll angesiedelten Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes – der FIU – besteht.  

    Zur Veranschaulichung: Bei der FIU wurden beispielsweise mehr als 2.000 Verdachtsmeldungen in Zusammenhang mit der inzwischen insolventen Wirecard AG verzeichnet. Der Bundesrechnungshof attestiert der AntiGeldwäsche-Einheit des Bundes allerdings ‚erheblichen Verbesserungsbedarf‘. Immer wieder würden Meldungen von der FIU nicht schnell genug an die zuständigen Behörden in den Ländern weitergeleitet. Die internationale Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche, kurz FATF, hat für dieses Jahr eine sogenannte Deutschlandprüfung angekündigt. Unsere Landesbehörde wird ihren Teil dazu beitragen und notwendige Zuarbeiten für diese Prüfung leisten. Vom Prüfungsergebnis wird abhängig sein, ob Deutschland als Staat eingestuft wird, der seine Verpflichtung zur Geldwäscheverfolgung ernstnimmt oder nicht.
     
    Seit 2018 wurden die Vor-Ort-Kontrollen sukzessive ausgedehnt. Durch Erstellung eines Risikoprofils von Unternehmen lassen sich diese Kontrollen gezielt durchführen. Der vorliegende Präventionsbericht der Landesregierung führt Beispiele für Verstöße gegen das Geldwäschegesetz in SchleswigHolstein an. Solche Verstöße geschehen in der Praxis etwa durch nicht zuordenbare Immobilienerwerbe oder durch Stückelung von Geldbeträgen, um unter der meldepflichtigen Grenze von zehntausend Euro zu bleiben. Geldwäsche wird zu Recht streng geahndet. Es ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar von bis zu zehn Jahren möglich. 69 Vor-Ort-Kontrollen allein im letzten Jahr haben verschiedene Verstöße ans Licht gebracht. Viele Verstöße ließen sich vermutlich verhindern, wenn die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Verhinderung von Geldwäsche noch bekannter und nachdrücklicher verlautbart würde. Aus diesem Grund ist die Aufklärungsarbeit der Behörde ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit. Ich danke der Finanzministerin und ihren Mitarbeitern für die Erstellung dieses wichtigen Berichts.“  
     
     

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  • 09.05.2018

    Anita Klahn: Die SPD hätte die Mahnungen der FDP beachten sollen

    Zum Einsatz von Vertretungslehrkräften an schleswig-holsteinischen Schulen erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    "Die SPD empört sich über eine Situation im Einstellungs- und Ausbildungswesen von Lehrkräften, für die sie selbst verantwortlich ist. Die Freien Demokraten haben die Küstenkoalition schon damals aufgefordert, das Problem bei der Wurzel anzupacken. Stattdessen hat die SPD Möglichkeiten geschaffen, Lehrer ohne abgeschlossene Ausbildung einzustellen. Entschieden haben wir darauf hingewiesen, dass die Verringerung der Kapazitäten für die Lehrerausbildung zu einem Personalnotstand führen werde. Dass jetzt Vertretungslehrkräfte in größerer Zahl an den allgemeinbildenden Schulen eingesetzt werden, ist das Ergebnis einer sozialdemokratischen Bildungspolitik, die vor den Problemen der Zukunft die Augen verschlossen hat. Die Jamaika-Koalition überwindet nun diese schweren Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit."

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  • 30.10.2020

    Annabell Krämer zu TOP 4 u.a. ,,4. Nachtrag zum Haushaltsplan, Nothilfeprogramm Corona"

    In ihrer Rede zu TOP 4+13+14+16 (Beratungen über den 4. Nachtrag zum Haushaltsplan 2020, Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, Nothilfeprogramm Corona, Finanzanlagenstrategie und Schuldentilgungsplan) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    ,,Die Corona-Pandemie wirft ihren Schatten auf unser wirtschaftliches und gesellschaftliches Leben. Das kann auch an den öffentlichen Kassen nicht spurlos vorbeigehen. Es ist die bittere Ironie, dass wir im ersten Jahr der Schuldenbremse ihre temporäre Aussetzung beschließen müssen. Es ist bitteres Schicksal, dass wir nach jahrelanger Rosskur wieder in die roten Zahlen rutschen, weil uns hohe Steuerausfälle und finanzielle Verpflichtungen treffen. Wir haben uns diese Herausforderung nicht ausgesucht, aber wir nehmen sie an. Mit der vorliegenden Fassung zur Erweiterung des Nothilfe- programms Corona stellen wir die haushaltspolitischen Weichen für die nächsten Jahre.

    Wir stellen erstens die Weichen dafür, dass Land und Kommunen in dieser Krise handlungsfähig bleiben. Wir stellen zweitens die Weichen für einen verbindlichen Einsparpfad, der sich über mehrere Jahre erstreckt und brachiale Haushaltskürzungen vermeidet. Und drittens stellen wir die Weichen, dass der Abbau des Sanierungsstaus planmäßig voranschreiten kann und unsere Infrastrukturinvestitionen gesichert sind. Diese elementaren Ziele erkaufen wir uns mit weiteren Notkrediten von bis zu 4,5 Milliarden Euro.

    Hinzu kommen noch die erste Corona-Milliarde, die wir bereits vor dem Sommer beschlossen hatten, sowie konjunkturelle Kredite bis 2024 in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro, wenn sich die September-Steuerschätzung bewahrheiten sollte. In der Summe wird sich unser Schuldenberg also um

    7,2 Milliarden Euro erhöhen. Das sind umgerechnet etwa 2.500 Euro für jeden Schleswig-Holsteiner.

    Damit hat die Corona-Krise für unser Land die finanzielle Dimension des Ka- pitels HSH Nordbank erreicht. Das ist eine weitere bittere Erkenntnis und doch unterscheiden sich die beiden Sachverhalte grundlegend. Mit den HSH-Milliarden mussten die Steuerzahler für Größenwahn und Inkompetenz bluten. Kein Cent dieses Geldes ist bei den Menschen in Schleswig-Holstein gelandet. Ganz anders bei den Corona-Milliarden, die wir heute beschließen:

    Dieses Geld kommt unseren Bürgern tatsächlich zugute, denn es stärkt die Konjunktur, sichert Arbeitsplätze und ermöglicht, weiter in Bildung und Inf- rastruktur zu investieren. Und doch hoffen wir, dass am Ende so wenige Kredite wie möglich gebraucht werden. Dieses Ziel hat auch den vorliegen- den Antrag mitgeprägt. Der Beschlusstext beschränkt die Kreditaufnahme auf bestimmte Zeiträume und für konkrete Zwecke.

     

    Wir Parlamentarier erteilen heute dieser und folgenden Regierungen ­ das möchte ich betonen ­ keinen Blankoscheck über 4,5 Milliarden Euro! Das gäbe bereits unsere Landesverfassung nicht her, denn die Verwendung von Notkrediten muss in Bezug zur außergewöhnlichen Notsituation stehen.

    Deshalb bin ich froh, dass wir präzise Regelungen gefunden haben, die einer Inanspruchnahme der Notkredite wirksam Grenzen setzen: Wie sehen diese Regelungen konkret aus? Die 1,425 Milliarden Euro zur Abfederung der Steuermindereinnahmen dienen ausschließlich dazu, die strukturellen Defi- zite der Jahre 2021 und 2022 vollständig und die der beiden Folgejahre hälf- tig zu finanzieren. Dies hat zwangsläufig zur Folge, dass die andere Hälfte der strukturellen Defizite 2023 und 2024 durch Einsparungen ausgeglichen werden muss.

     

    Außerdem legen wir heute verbindlich fest, ­ und das ist noch nicht deutlich genug zutage getreten ­ dass strukturelle Verbesserungen zukünftiger Steuerschätzungen die erlaubte Inanspruchnahme der Notkredite in dersel- ben Höhe reduzieren. Einfacher ausgedrückt: Sind die Steuereinnahmen besser als geplant, stehen entsprechend weniger Kreditmittel zur Verfü- gung. Strukturelle Mehreinnahmen, die sich in den Jahren 2021 bis 2024 ergeben sollten, verringern somit die erlaubte Kreditaufnahme. Folglich kann der Landeshaushalt nicht kreditfinanziert aufgebläht werden, wenn sich die Einnahmesituation aufhellen sollte. Etwaige Mehreinnahmen fließen zwingend in die Haushaltskonsolidierung.

     

    Kommen wir zu den 2,5 Milliarden Euro zur Absicherung unserer geplanten Investitionen bis 2030. Wofür stehen diese Mittel konkret zur Verfügung?

    Diese Mittel dürfen ausschließlich zur Absicherung des IMPULS-Programms sowie für die im Umdruck 16/4606 festgestellten zusätzlichen Investitions- bedarfe in Anspruch genommen werden. Um auch hier deutlich zu werden, diese Mittel sind eindeutig zweckgebunden. Selbstverständlich steht es zukünftigen Parlamenten frei, auf die Umsetzung dieser geplanten Investitionen zu verzichten. Sollte aber darauf verzichtet werden, erlischt die Kreditermächtigung in der Höhe, in der sie für die gestrichenen Maßnahmen vor- gesehen war. Ferner stellen wir 150 Millionen Euro für den Infektions- und Gesundheitsschutz zur Verfügung. Diese Mittel dienen überwiegend der Sicherstellung ausreichender Impf- und Testkapazitäten sowie der Finanzierung weiterer Herausforderungen im Gesundheitswesen. Die 425 Millionen Euro für den Stabilitätspakt mit unseren Kommunen sind unser Beitrag, da- mit auch unsere Städte und Gemeinden in der Krise leistungsfähig bleiben.

    Dass Jamaika gut mit Geld umgehen kann, hat es bereits in den letzten drei Jahren bewiesen. Dank der genannten Regelungen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den riesigen Kreditermächtigungen auch rechtlich abge- sichert. Dafür haben wir uns als Freie Demokraten im Vorfeld ganz beson- ders eingesetzt. Mit dem Beschluss über die Notkredite schlagen wir einen verbindlichen Einsparpfad ein. Dieser Einsparpfad erstreckt sich vernünftigerweise über mehrere Jahre, um die konjunkturelle Erholung nicht abzuwürgen. Spätestens 2025 wollen wir wieder zu strukturell ausgeglichenen Haushalten zurückkehren. Durch die ab 2024 einsetzende Tilgung der Not- kredite wird das Land sogar wieder im Plus sein. Doch so einfach auch die Theorie ist, so schwierig wird die Umsetzung. Mittelfristig werden wir rund eine halbe Milliarde Euro im Landeshaushalt einsparen müssen ­ trotz aller Notkredite! Der Konsolidierungsdruck bleibt also hoch und der Spielraum für zusätzliche Wünsche ist praktisch nicht vorhanden. Daraus ziehen wir Freie Demokraten zwei Schlüsse: Erstens fühlen wir uns in unserer Position bestärkt, dass sich der Staat auf seine Kernaufgaben konzentrieren sollte, anstatt sich allzuständig zu fühlen und den eigenverantwortlichen Bürger zu entmündigen. Das muss sich dann auch im Haushalt in Form einer klaren Priorisierung auf Bildung und Infrastruktur, Polizei und Justiz widerspiegeln.

    Zweitens müssen wir Wirtschaftswachstum wieder als ein zentrales Politikziel definieren, zumal wir nur dann Kraft und Mittel haben werden, um drängende Probleme wie Altersarmut oder den Klimawandel anzugehen. Mittlerweile sollten auch alle die, die Wachstum verteufelt haben, erkannt ha- ben, dass wir unsere sozialen und ökologischen Standards auf Dauer ohne Wachstum nicht erhalten können. Umverteilungskämpfe würden zwangsläufig gesellschaftliche Gräben in unserem Land vertiefen. Der wirtschaftliche Einbruch in diesem Jahr ist unmittelbare Folge der Pandemie, daran besteht kein Zweifel. Als Mitglied einer optimistischen Partei bin ich überzeugt: Sobald wir die Einschränkungen unseres Alltags und die große Unsicherheit überwunden haben, wird sich die Wirtschaft schnell wieder erholen. Das sagen uns auch die Wirtschaftsforschungsinstitute. Aber wir dürfen nicht verdrängen, dass die deutsche Industrie bereits vor Corona in der Rezession steckte, was mit strukturellen Problemen zu tun hat, die sich jetzt nicht in Luft aufgelöst haben.

    Ich nehme Kritik unserer Wirtschaft wahr, die zu Recht eine ,aberwitzige Regulierungswut` der Großen Koalition beklagt und Vorhaben wie beispielsweise das Lieferkettengesetz anführt, das an sich schon ein Irrweg ist, aber jetzt wirklich zur Unzeit kommt. Was unsere mittelständischen Unternehmen brauchen, sind keine weiteren Knüppel zwischen den Beinen, sondern mehr Freiheiten, damit sie die Kraft darauf verwenden können, im Wettbewerb zu bestehen und ihre Beschäftigten in Lohn und Brot zu halten. Das ist eine Forderung, die weit über die hier einmütig beschlossene Stabilisierung in Not geratener Betriebe und Branchen hinausgeht. Nur eine wachstumsfreundliche Politik sichert auf Dauer gute Steuereinnahmen und kann unsere Einsparzwänge in den Folgejahren lindern.

    Blicken wir auf den Haushaltsentwurf 2021. Selbstredend sind keine großen Sprünge zu erwarten. Umso erfreulicher ist es, dass wir den Ansatz für Investitionen nochmals auf knapp 1,4 Milliarden Euro erhöhen. Bereits im IST des Jahres 2018 haben die Investitionen die Marke von einer Milliarde Euro überschritten. Wir halten also unsere Versprechen und gehen den Abbau

    des Sanierungsstaus tatkräftig an. Noch liegt eine lange Wegstrecke vor uns. Viele Verkehrsprojekte, aber auch andere Infrastrukturvorhaben benö- tigen eine jahrelange Vorlaufzeit, was unsere Geduld immer wieder auf die Probe stellt. Deshalb bleibt die Vereinfachung des Planungsrechts eine drängende Aufgabe, der sich die Bundesregierung endlich stellen muss.

    Auch dem Letzten sollte bewusst sein, dass unser Planungsrecht mittlerwei- le zu einem Planungsverhinderungsrecht mutiert ist. An der Mittelbereitstel- lung auf Landesebene wird die Modernisierung unserer Infrastruktur aber nicht mehr scheitern. Denn mit dem Beschluss über die Notkredite stellen wir bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Absicherung des IMPULS-Programms und für weitere Investitionen bereit. Wie wichtig dieser Beschluss ist, zeigt sich daran, dass sich IMPULS in den letzten Jahren aus Haushaltsüberschüssen speiste, die uns in absehbarer Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen werden.

    Dank der Notkredite sind die heute festgestellten Sanierungsbedarfe bis zum Jahr 2030 auch ohne Haushaltsüberschüsse in der Zukunft ausfinan- ziert. Dies ist ein starkes Signal für die Bürger und Unternehmen in Schleswig-Holstein: Corona tut der Modernisierung unseres Landes keinen Abbruch!

    In den letzten Jahrzehnten haben Bund, Länder und Kommunen viel zu we- nig investiert. Während unsere europäischen Nachbarn im Durchschnitt rund drei Prozent ihrer jährlichen Wirtschaftskraft für öffentliche Investitionen aufwenden, investiert Deutschland nur etwas mehr als zwei Prozent und damit rund ein Drittel weniger als international üblich. Diese Investitionslücke bestand übrigens schon vor Einführung der Schuldenbremse und hat sich danach ­ wenn überhaupt ­ eher leicht verringert. Die Schuldenbremse war und ist somit nicht das Problem, sondern eine falsche Prioritätenset- zung der Politik, die viel zu lange und teilweise bis heute Konsumausgaben den Vorzug gegeben hat. Aber den Verschleiß unserer Infrastruktur und ei- nen wachsenden Modernisierungsrückstand können und dürfen wir uns nicht länger erlauben. Jamaika hat das Problem erkannt und steuert in Schleswig-Holstein seit dem ersten Tag der Koalition dagegen an. Die ers- ten Erfolge dieser kontinuierlichen Arbeit werden sichtbar, etwa bei den Landesstraßen, die schrittweise wieder in einen guten Zustand gebracht werden, auch wenn die vielen Baustellen im Land manche Nerven strapazie- ren. Es geht vorwärts! Auch die Modernisierung der Hochschulen oder der Ausbau des Glasfasernetzes schreiten voran. Die Kommunen unterstützen wir übrigens mit 275 Millionen Euro zur Kompensation von Steuerausfällen auch deshalb, damit sie an ihren geplanten Investitionsvorhaben festhalten.

    Denn auch für unsere Städte und Gemeinden ist der Abbau des Sanierungsstaus eine drängende Aufgabe, um funktionsfähig und lebenswert zu bleiben. Wir dürfen uns keinen Stillstand erlauben! Deshalb begrüßen wir es, dass den Kommunen zusätzliche 150 Millionen Euro Infrastrukturmittel für Investitionen im Bereich Schule, Klimaschutz und Mobilität bereitgestellt werden. Hieraus finanzieren wir auch den bisherigen Gemeindeanteil am Bundesprogramm für Ganztagsbetreuung in Schulen. Auch von Umschichtungen innerhalb der ersten Corona-Milliarde profitieren unsere Kommunen.

    So stehen 2021 bis 2023 insgesamt 120 Millionen Euro Landesmittel für den Schulbau zur Verfügung.

    Der Haushaltsentwurf 2021 knüpft im Übrigen nahtlos an den Haushalt des laufenden Jahres an. So setzen wir den geplanten Stellenaufwuchs in der Justiz und bei der Polizei fort. Bei der Polizei investieren wir weiter konsequent in die Verbesserung der Aus- und Fortbildung, insbesondere, um die Anwärterinnen und Anwärter angemessen und zeitgemäß auf den Polizeidienst vorzubereiten. Denn eine gut ausgebildete Polizei ist eine Grundvoraussetzung für die Gewährleistung von Sicherheit und den Erhalt des Vertrauens in die Schutzfunktion des Staates. Insgesamt mehr Qualität, ein verlässliches und faires Finanzierungssystem sowie ein bezahlbarer Beitrags- deckel ­ dies war und ist der Dreiklang, der unsere Kita-Reform von Anfang an bestimmte. Mit dem Haushalt 2021 werden wir nun auch hier Fakten schaffen und die Reform trotz der pandemiebedingten Verzögerung vollständig umsetzen. Allein zur Umsetzung des Standard-Qualitäts-Kosten- Modells stellen wir im Haushalt über eine halbe Milliarde Euro bereit.

    Mit dem Beschluss über die Notkredite geben wir haushaltspolitisch den Weg für die nächsten Jahre vor. Es ist gut, dass wir einen fraktionsübergreifenden Konsens gefunden haben, ja finden mussten, weil der heutige Beschluss eine Bindungswirkung über die aktuelle Legislaturperiode hinaus entfaltet: sowohl, was die Verfügbarkeit der Kreditmittel betrifft als auch hinsichtlich der Ausgestaltung des unvermeidlichen Einsparpfades und der verpflichtenden Tilgung, die sich über maximal 40 Jahre erstrecken wird.

    Der heutige Beschluss fällt uns nicht leicht, denn wir schränken künftige Haushaltsgesetzgeber durch Zins und Tilgung in ihren Gestaltungsmöglichkeiten erheblich ein. Das sollte uns allen bewusst sein! Doch auch wenn wir uns über einzelne Maßnahmen streiten können, die wir aus der Nothilfe finanzieren wollen oder bereits finanziert haben ­ im Großen und Ganzen ist das Paket aus meiner Sicht notwendig, sinnvoll und verantwortbar.

    Es ist zwingend erforderlich, Land und Kommunen in dieser Krise hand- lungsfähig zu halten. Und wir verschaffen uns die erforderlichen Mittel, um die Infrastruktur auch weiterhin auf Vordermann zu bringen, damit Schles- wig-Holstein lebenswert bleibt und wirtschaftlich aufholen kann. Wir setzen uns allen ein klares Ziel, um die Haushaltsdefizite nach der Krise wieder abzubauen und sorgen vor, dass Steuermehreinnahmen nicht verfrühstückt werden, sondern die Neuverschuldung reduzieren. Das ist ein vernünftiger Kurs, den wir heute gemeinsam einschlagen. Hoffen wir, dass sich die wirt- schaftliche Erholung fortsetzen kann und im nächsten Jahr verstärkt. Und vertrauen wir auf die Stärke und Innovationskraft unserer Unternehmen, sich aus der Krise wieder herauszuarbeiten, neue Chancen zu ergreifen und Arbeitsplätze zu schaffen. Wenn die Politik unsere Unternehmen darin bestärkt, anstatt ihnen ständig neue Steine in den Weg zu legen, bin ich mir sicher, dass unsere Steuerquellen bald schon wieder sprudeln werden."

     

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  • 30.10.2020

    Annabell Krämer zu TOP 7+8 ,,Änderung des Finanzausgleichs"

    In ihrer Rede zu TOP 7+8 (Gesetzentwürfe zur Änderung des Finanzausgleichs) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    ,,Am heutigen Tag beschließen wir eine faire und bedarfsgerechte Neuord- nung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Der neue Finanzausgleich wird die Finanzausstattung unserer Kommunen strukturell verbessern, aber die aktuellen Herausforderungen durch die Pandemie nicht lösen können. Deshalb unterstützt das Land seine Kommunen im Rahmen des Stabilitätspakts mit finanziellen Hilfen in einem Gesamtumfang von 425 Millionen Euro. Wir werden damit unserer Verantwortung gerecht und halten die Kommunen auch in dieser Krise handlungsfähig!

    Zum Finanzausgleich: Die vom Landesverfassungsgericht kritisierten Bestandteile des bisherigen Gesetzes wurden vollständig überarbeitet. Erstmals wird bei der Verteilung der Finanzmittel auf die tatsächlichen Bedarfe abgestellt. Die Gleichrangigkeit der Aufgaben von Land und Kommunen wird durch die Beachtung des Symmetriegebots sichergestellt. Jährliche Mittelaufstockungen ab 2021 führen zu einer vollständigen Symmetrie. Der neue Finanzausgleich enthält insbesondere einen Kinderbonus, der die besonderen Infrastrukturbedarfe der minderjährigen Bevölkerung berücksichtigt, sowie einen Flächenbonus, der die höheren Pro-Kopf-Ausgaben in dünnbesiedelten Gebieten würdigt. Durch den Erhalt der Teilschlüsselmasse für die Zentralörtlichkeit tragen wir den besonderen Aufgaben Rechnung, die viele Gemeinden für ihr Umland erfüllen.

    Weiterhin waren uns folgende Punkte im neuen Gesetz besonders wichtig.

    Erstens: Nach einer zweijährigen Übergangsphase werden ab 2023 die tat- sächlichen Investitionskosten pro Schüler in die Berechnung der Schulkos- tenbeiträge einbezogen werden. Damit beenden wir die finanziellen Nachteile für Städte und Gemeinden, die in Schulen investieren und Schulplätze für Kinder anderer Kommunen bereitstellen.

    Zweitens: Die vom Landesverfassungsgericht geforderte Einbeziehung der kreisfreien Städte in die Berechnung der Nivellierungshebesätze führt zu de- ren flächendeckenden Anstieg. Um diesen Anstieg zu dämpfen, war es uns wichtig, zukünftig nur noch 90 Prozent statt 92 Prozent der gewogenen Durchschnittshebesätze zugrunde zu legen. Diese Dämpfung sollte den Druck vieler Gemeinden, ihre Grund- und Gewerbesteuern zu erhöhen, ver- ringern. Bei den Grundsteuern erreichen wir dieses Ziel. Bei der Gewerbe- steuer haben wir jedoch zusätzlich das Problem, dass die durch die Ausfi- nanzierung der deutschen Einheit gesunkene Gewerbesteuerumlage im Jahr

    2022 zu einem sprunghaften Anstieg des Nivellierungssatzes bei der Gewerbesteuer führen wird. Wir Freie Demokraten befürchten, dass in vielen Städten und Gemeinden der Druck steigen wird, die Gewerbesteuer zu er- höhen. Eine höhere Gewerbesteuer behindert Gewerbeansiedlungen und führt schlimmstenfalls sogar zur Abwanderung von Unternehmen. Wir ver- muten, dass vielen Kämmerern zudem noch gar nicht bewusst ist, wie stark die Kreisumlage aufgrund der bestehenden Nivellierungssystematik steigen wird. Dass der Nivellierungssatz im übernächsten Jahr stark ansteigen wird, liegt nicht an uns Freien Demokraten. Wir hätten diese Nivellierungssystematik gerne geändert. Leider konnten wir unsere Koalitionspartner CDU und Grüne nicht davon überzeugen, diesen Weg einzuschlagen.

    Drittens: Uns Freien Demokraten lag die Unterstützung von Gemeinden am Herzen, die Lehrschwimmbecken unterhalten und damit ein wichtiges Leis- tungsangebot zum Wohle aller bereitstellen. Durch einen neuen Vorwegabzug in Höhe von 7,5 Millionen Euro wird nun der Betrieb kommunaler Hallen- und Freibäder erstmalig und dauerhaft unterstützt. Wir erhoffen uns damit einen Impuls für den Erhalt von Schwimmstätten in der Fläche und wollen dazu beitragen, dass möglichst jeder in unserem Land zwischen den Meeren schwimmen lernt.

    Viertens: Durch den neuen Vorwegabzug zur Stärkung der Investitionskraft für Infrastruktur und Straßenbau werden die Kommunen aus Sicht der Freien Demokraten mit der Erhöhung der unbefristeten Investitionsmittel von 30 auf 68 Millionen Euro flächendeckend in die Lage versetzt, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. Wir freuen uns, dass das Land den Betrag gegenüber dem ersten Gesetzentwurf nochmals um neun Millionen Euro aufgestockt hat. Als Freie Demokraten hatten wir uns zudem dafür eingesetzt, den bisherigen Verteilungsmodus, der einen höheren Anteil für die Gemeindeebene vorsieht, beizubehalten. Ich bedanke mich bei den Koalitionspartnern, dass hier unserem Wunsch nachgekommen wurde.

    An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Beteiligten und insbesondere bei der Fachabteilung des Innenministeriums bedanken, hier namentlich bei Herrn Nowotny. Genauso danke ich meinen Koalitionskollegen Ole Plambeck, Lasse Petersdotter, Ines Strehlau und meinem Fraktionsfreund Ste- phan Holowaty. Es war eine ausgesprochen nette und konstruktive Teamarbeit, die auf Fachpolitikerebene bereits eine sehr frühe Einigung zur Folge hatte."

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  • 30.10.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP 35 ,,Öffentliches Zeigen von Reichskriegsflaggen unterbinden"

    In seiner Rede zu TOP 35 (Öffentliches Zeigen von Reichskriegsflaggen unterbinden) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDPLandtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
     
    „Ich habe durchaus Verständnis für den Antrag der SPD. Es ist mir zuwider, dass Menschen in unserem Land leben, die eine Staatsordnung, ein Regime, eine Gesellschaftsordnung fordern, die wir glücklicherweise seit 1949 überwunden haben. Die Bundesrepublik Deutschland, das will ich hier einmal ganz deutlich zum Ausdruck bringen, ist einmalig auf deutschem Boden. Nie zuvor gab es hier einen Staat, der demokratischer und gerechter war als die Bundesrepublik. Und kein deutscher Staat hat den Menschen mehr Freiheiten gewährt als die Bundesrepublik. Diese Tatsache in Frage zu stellen, ist geschichtsvergessen und revisionistisch oder auch schlicht dumm. Und die Personen, die heute die Reichskriegsflagge zeigen, sollten sich einmal bewusst machen, dass auch sie von dem Schutz, den ein Rechtsstaat bietet, profitieren. In einem autoritären Staat wären solche Meinungsäußerungen verboten und würden verfolgt und unterbunden werden.  
     
    Ich habe durchaus Verständnis für die Motive, die hinter dem Antrag der SPD stehen. Er schießt aber über das Ziel hinaus. Drei Aspekte will ich hier herausstellen: 

    1. Der Antrag berücksichtigt nicht hinreichend, dass die Forderungen der SPD empfindlich in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingreifen. Wir sollten uns nicht dem Verdacht aussetzen, dass wir versuchen, unliebsame Meinungen durch gesetzgeberische Maßnahmen zu unterdrücken. Das wäre fatal und stärkt diejenigen, gegen die wir vorgehen wollen.  

    2. Der SPD-Antrag berücksichtigt ferner nicht, dass das Zeigen der Reichskriegsflagge schon heute verboten und auch bestraft werden kann, wenn weitere Umstände hinzutreten. Ich halte es für sinnvoller, wenn wir zunächst die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die uns bereits zur Verfügung stehen. Wir können für Versammlungen Auflagen erteilen, die das Zeigen der Flagge im Einzelfall untersagen. Die Anforderungen für solche Verbote sind bekannt und durch die Rechtsprechung anerkannt. Dasselbe gilt für die Verhängung von Bußgeldern nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. 

    3. Schließlich ist zu bedenken, dass es den Gruppierungen, gegen die wir vorgehen wollen, ein Leichtes ist, die Symbole beliebig auszutauschen. Es wäre dann wie bei Hase und Igel. Ein Rennen, das der Rechtsstaat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht gewinnen kann. Und bedenken wir auch, dass wir mit solchen Maßnahmen die Gegner unseres Rechtsstaats im Zweifel aufwerten. Auch das wäre nicht in unserem Sinne.      

    Und obwohl die Diskussion, die die SPD hier angestoßen hat, durchaus ihre Berechtigung hat, weil es eben um die Frage, wie ein freiheitlicher und demokratischer Rechtsstaat mit solchen geschichtsvergessenen, revisionistischen und nationalistischen Gruppierungen umgehen soll, finde ich Ihren Lösungsansatz falsch. Er wirkt hilflos und er ist wirkungslos. Die Diskussion erinnert mich an die Debatte um das Verbot bestimmter Zahlen- und Buchstabenkombinationen auf Kfz-Kennzeichen. Mit Verboten erreichen wir nicht das, was unser Ziel sein sollte, nämlich dass Menschen, die solche Symbole verwenden, keinen Einfluss in unserer Gesellschaft gewinnen sollen. Um das zu erreichen, müssen wir die vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen und nicht neue Instrumente schaffen, mit denen wir zugleich hochrangige Freiheitsrechte übereilt einschränken würden. Deshalb werbe ich für den Jamaika-Antrag.“  
     
     

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  • 03.11.2020

    Christopher Vogt und Kay Richert: Ein guter Tag für die Verkehrsinfrastruktur in Nordeuropa

    Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über den Bau der Fehmarnbeltquerung erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Mit Blick auf das hochkomplexe deutsche Planungsrecht hatten wir es kaum zu hoffen gewagt, dass alle Klagen vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen werden. Wir freuen uns sehr darüber, dass der Bau dieses wichtigen Infrastrukturprojektes nun endlich starten kann. Das ist ein guter Tag für die Verkehrsinfrastruktur und die Vernetzung in Nordeuropa.

    Während es anderswo immer mehr um Abschottung geht, bauen wir hier neue Verbindungen, die die Menschen und ihre Regionen noch näher zusammenbringen. Ich gratuliere der Projektgesellschaft und den zuständigen Planern zu diesem Erfolg! Jetzt muss es darum gehen, die großen Chancen, die uns dieses Projekt bieten wird, auch konsequent zu nutzen. Wir laden auch alle Gegner und Kritiker dazu ein, sich über die konkrete Umsetzung weiterhin konstruktiv auszutauschen. Eine gelingende Realisierung muss in unser aller Interesse liegen. Für Schleswig-Holstein wird bereits die Bauphase neue wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnen. Trotz des Urteils muss das deutsche Planungsrecht dringend reformiert werden, damit demokratisch legitimierte Großprojekte wieder in einem angemessenen Zeitraum geplant werden können. Die Welt wartet nicht auf uns und Länder wie Dänemark machen es uns vor, wie es gehen kann.“

    Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert, ergänzt:

    „Das Urteil bestätigt uns auf ganzer Linie – der Ostseetunnel kann gebaut werden! Das Land hat seine Hausaufgaben gemacht und sauber geplant. Unser Dank gilt Verkehrsminister Bernd Buchholz und seinen Mitarbeitern, der das Dialogforum beim Planungsverfahren vorbildlich eingebunden hat.
    Endlich hat die 20 Jahre währende Verhinderungsdebatte ein Ende.

    Ab heute geht es nicht mehr um das Ob des Tunnelbaus, sondern um das Wie. Es ist ein gutes Signal, dass sich diejenigen, die nicht an einem konstruktiven Dialog sondern lediglich an der Verhinderung des Projekts interessiert waren, vor Gericht nicht durchsetzen konnten. Wir werden die Fehmarnbeltquerung jetzt gemeinsam mit unseren dänischen Partnern weiter voranbringen.“

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  • 04.11.2020

    Anita Klahn: Sich zu Lasten der Kinder zu sanieren, ist unredlich

    Zur heutigen Pressemitteilung der Wohlfahrtsverbände erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Dass die Kommunen Geld einnehmen wollen auf Kosten von Kita-Kindern, ist einfach unglaublich. Schon seit Monaten macht der Gemeindetag bei seinen Mitgliedern Stimmung gegen die Kita-Reform, indem er empfiehlt, Qualitätsstandards oberhalb des vom Land definierten Mindestmaßes abzusenken. Wir halten das für ein äußerst fragwürdiges Vorgehen und wir sind sehr irritiert, dass es tatsächlich Kommunen gibt, die sich auf diese schmutzigen Taschenspielertricks einlassen.

    Keine Kommune wird durch die Kita-Reform schlechter gestellt. Wenn sie dennoch höhere Qualitätsstandards absenkt, dann ist das eine kommunalpolitische Entscheidung, um das vom Land erhaltene Geld teilweise in den eigenen kommunalen Haushalt zu stecken und nicht vollständig an die Kita-Träger weiterzugeben. Das kann man machen, aber dann sollte man das den Eltern auch genau so erklären und nicht behaupten, die Kita-Reform würde einen dazu zwingen. Sich zu Lasten der Kinder zu sanieren, ist unredlich. Wir erwarten, dass nicht nur das Land, sondern auch die Kommunen bei der Kinderbetreuung Verantwortung übernehmen.“   

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  • 05.11.2020

    Kay Richert: Bund darf Soloselbständigen nicht nur einmalig helfen

    Zur Diskussion um die „Novemberhilfen“ des Bundes erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Dass der Bund soloselbständigen Kulturschaffenden jetzt anscheinend 5.000 Euro Corona-Hilfen zahlen will, ist ein Anfang. Der Fokus auf Soloselbständige einer bestimmten Branche greift aber viel zu kurz. Was nun kommen muss, ist vielmehr eine umfassende Überlebenshilfe für alle Soloselbständige – und sie muss schnell kommen. Denn viele Soloselbständige kämpfen bereits seit März ums Überleben, lange Zeit für theoretische Betrachtungen oder Einzelmaßnahmen bleibt nicht mehr. Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie für die Soloselbständigen einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 1.500 Euro vorsieht, der rückwirkend ab März 2020 beantragt werden kann. Die Abwicklung kann über die Finanzverwaltung erfolgen, dort liegen bereits alle erforderlichen Daten der Soloselbständigen vor. Unsere Vorschläge dazu liegen seit zwei Wochen auf dem Tisch.

    Ein weiteres Ärgernis sind die weiterhin bestehenden Unklarheiten zur im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz versprochenen ‚Novemberhilfe‘, mit der 75 Prozent der Umsätze des November 2019 als außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt werden sollen. Das sollte explizit auch für Selbständige, zum Beispiel aus der Veranstaltungsbranche, gelten. Diese Hilfe ist ein maßgeblicher Punkt für uns in Schleswig-Holstein gewesen, den bundesweiten Maßnahmen insgesamt zuzustimmen. Leider braucht der Bund viel zu lange, um seine vagen Ankündigungen umzusetzen. Das ist ärgerlich und unverständlich. Bis heute sind nur einige der vielen Fragen zu dieser Finanzhilfe, die auch von den Soloselbständigen dringend gebraucht wird, transparent und eindeutig beantwortet. Antworten und Auszahlung müssen aber zügig kommen, sonst wird es für viele zu spät sein. Dann würde die ‚Novemberhilfe‘ zum Bestattungszuschuss.“

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  • 06.11.2020

    Jan Marcus Rossa: Wir müssen Islamisten die Rekrutierung neuer Mitglieder erschweren

    Zu den Durchsuchungen anlässlich der Terroranschläge in den vergangenen Wochen und dem heute von der Jamaika-Koalition eingereichten Antrag gegen Islamismus und religiös motivierten Extremismus erklärt der extremismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die verabscheuungswürdigen Terroranschlägen in Wien, Lyon, Dresden, Nizza und Wien verurteilen die wir auf das Schärfste. Leider müssen wir erkennen, dass der extremistische Islamismus überall in Europa eine konkrete Gefahr ist und wir jederzeit mit Anschlägen rechnen müssen. Die polizeilichen Razzien unter anderem in Pinneberg sind ein Beleg, dass auch Schleswig-Holstein betroffen sein kann.

    Deshalb haben wir heute gemeinsam mit CDU und Grünen einen Antrag eingereicht, der die Landesregierung bittet, die Maßnahmen gegen religiös motivierten Extremismus zu überprüfen und gegebenenfalls weitere zu ergreifen. Wir müssen unsere Sicherheitsbehörden so ausstatten, dass sie effektiv dieser Gefahr, die vom extremistischen Islamismus ausgeht, entgegentreten können. Dazu gehört auch, dass wir islamistische Gefährder konsequent überwachen und ihr Umfeld beobachten. Gleichzeitig müssen Präventionsprogramme weiter ausgebaut werden. Es geht darum, den Islamisten die Rekrutierung wirksam zu erschweren.

    Schleswig-Holstein ist hier auf dem richtigen Weg. Wir stärken den Verfassungsschutz und die Landesregierung hat für die Bekämpfung des religiös motivierten Extremismus und Terrorismus ein eigenes Dezernat geschaffen. Wir warnen aber davor, dass vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse wieder nach einer Verschärfung der Sicherheitsgesetze gerufen und der Föderalismus in Frage gestellt wird. Wir haben in Deutschland nicht ohne Grund eine föderale Struktur und verfügen schon heute über die Instrumente, mit denen wir unseren Staat und seine Bevölkerung wirksam schützen können. Diese Instrumente müssen allerdings konsequent angewendet werden, damit Pannen mit fatalen Folgen wie in Österreich vermieden werden.“   

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  • 10.11.2020

    Annabell Krämer: Die Investitionen in die Kernaufgaben bleiben gesichert

    Anlässlich der Verabschiedung der Finanzplanung von 2020 bis 2029 heute durch die Landesregierung erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Finanzplanung ist ein Abbild der neuen haushaltspolitischen Realität. Vor uns stehen magere Jahre, in denen wir uns mehr denn je auf die Kernaufgaben des Landes fokussieren müssen. Es fehlen die Spielräume, um dem Landeshaushalt neue Aufgaben aufzubürden. Stattdessen gilt es weiterhin, die Zukunftsfähigkeit des Landes durch gezielte Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Digitalisierung zu sichern. Nichts wäre teurer für unser Land als die Infrastruktur wieder schleifen zu lassen. Deshalb haben wir als Freie Demokraten zugestimmt, die geplanten Investitionen durch Notkredite abzusichern.

    Mit den getroffenen Regelungen halten wir die Balance zwischen neuen Krediten und unvermeidlicher Konsolidierung. Sollten sich die Einnahmen in den nächsten Jahren besser entwickeln als geplant, sinkt die erlaubte Neuverschuldung entsprechend. Die Schuldenbremse bleibt ein scharfes Schwert im Kampf gegen eine überbordende Staatsverschuldung, ohne uns die Handlungsfähigkeit im Krisenfall zu nehmen.“

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  • 11.11.2020

    Kay Richert: Wir haben ein offenes Ohr für die Betroffenen

    Zu den Planungen des Wirtschaftsausschusses, in einer Sondersitzung die von der Corona-Pandemie Betroffenen anzuhören, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Viel zu viele Betriebe und Selbständige sind von der Corona-Pandemie betroffen. Es ist daher wichtig, dass der Wirtschaftsausschuss ein offenes Ohr für die Betroffenen hat und eine Sondersitzung ansetzen will, in der von der Corona-Pandemie betroffene Branchen angehört werden. Dies ist umso wichtiger, als der Bund die Wirtschaft entgegen seiner Ankündigungen weiter im Regen stehen lässt.

    Dass die vom Bund versprochenen Novemberhilfen noch immer auf sich warten lassen und nicht dem zu entsprechen scheinen, was den Ländern auf der Ministerpräsidentenkonferenz verkauft wurde, ist enttäuschend und inakzeptabel! Insbesondere mittelbar Betroffene werden nach den bisherigen Vorstellungen der Bundesregierung stiefmütterlich behandelt. Auch Soloselbständige, die schon seit Beginn der Pandemie durch das Raster fallen, werden in großer Mehrzahl wieder leer ausgehen. Die Minister Altmaier und Scholz sollten dringend die seit Tagen vorliegenden Verbesserungsvorschläge aufgreifen und umsetzen.“

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  • 12.11.2020

    Kay Richert: Erst ködern, dann aus der Verantwortung stehlen – der Bund muss endlich liefern

    Zur anhaltenden Diskussion um die vom Bund versprochene Entschädigung von Unternehmen, die vom Lockdown betroffen sind, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Bäckerei-Cafés müssen zwar schließen, bekommen aber keine Entschädigung für ihren Umsatzausfall. Nach dem faktischen Ausschluss der mittelbar betroffenen Betriebe und der Soloselbständigen ist das die nächste Kröte, die sich hinter den schönen Plänen der Bundesregierung verbirgt. Die versprochenen Umsatzentschädigungen sollen offenbar doch nicht alle erhalten. Erst ködern und sich dann aus der Verantwortung stehlen – für die Unternehmer in diesem Land hat das Handeln der Bundesregierung fatale Folgen.

    Es ist allgemein bekannt, dass moderne Bäckereibetriebe einen beachtlichen Teil ihres Gesamtumsatzes mit Bäckerei-Cafés machen. Wie diese Betriebe einfach so den Wegfall eines so großen Umsatzanteils stemmen sollen, ist uns ein Rätsel. Dazu kommt, dass gerade der Café-Bereich besonders personalintensiv ist. Es sind also negative Folgen für die Beschäftigten zu erwarten, wenn die Entschädigungen nicht endlich gezahlt werden.

    Wie immer wieder zu hören ist, hapert es an der Verständigung zwischen den Ministern Altmaier von der CDU und Scholz von der SPD. Wir appellieren an beide, ihren Zwist ruhen zu lassen und zügig ein funktionierendes Hilfsprogramm auf die Beine zu stellen, mit dem auch Soloselbständigen, mittelbar Betroffenen, aber auch unmittelbar betroffenen Betrieben, die die Bundesregierung derzeit außer Acht lässt, geholfen wird!“  

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