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  • 10.06.2021

    Dennys Bornhöft: Eine verlässliche Stimme für alle Schleswig-Holsteiner

    Anlässlich der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2020 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Mein Dank für den heute vorgestellten Tätigkeitsbericht für das Corona-Jahr 2020 geht an die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni und ihr Team, die sich unermüdlich, auch in schwierigen Zeiten, für die sozialrechtlichen Belange unserer Bevölkerung einsetzen.

    Mit 3.519 Petitionen zeigte sich dabei erneut die Wichtigkeit dieser Institution für unsere Bevölkerung sowie die gute Annahme dieses Unterstützungs- und Beratungsangebotes. Mit ihrer wichtigen Arbeit unterstützt die Bürgerbeauftragte nicht nur die vielen Petentinnen und Petenten, beispielsweise in Fragen der Grundsicherung, der Sozial- oder Eingliederungshilfe, sondern sie leistet auch einen unschätzbaren Beitrag für Politik und Verwaltung, ihre Arbeit zu hinterfragen, Fehler zu erkennen und diese bei Bedarf schnellstmöglich zu korrigieren. Einer Vielzahl von Bürgern konnte so auch in 2020 geholfen werden.

    Wir Freie Demokraten unterstützen die Arbeit der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten ausdrücklich und werden daher auch ihre im Tätigkeitsbericht vorgestellten Anregungen und Vorschläge in unsere weitere politische und parlamentarische Arbeit einfließen lassen.“

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  • 09.06.2021

    Jan Marcus Rossa: Großer Dank an die Mitarbeiter des Landesaufnahmeprogramms in Kairo

    Zum heutigen Innen- und Rechtsausschuss ist der Leiter der Mission Landesaufnahmeprogramm 500, Frank Matthiesen, direkt aus Kairo zugeschaltet worden. Er berichtete, dass 2019 bereits 85 Flüchtlinge in Schleswig-Holstein aufgenommen worden sind, das Landesaufnahmeprogramm dann allerdings coronabedingt zunächst gestoppt werden musste. Seit April 2021 würden aber wieder Auswahlgespräche mit Flüchtlingen geführt, um ihnen eine Einreise nach Schleswig-Holstein zu ermöglichen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der Bericht von Frank Matthiesen hat sehr eindrucksvoll aufgezeigt, unter welchen Bedingungen die Arbeit vor Ort für das Landesaufnahmeprogramm vonstattengeht. Die hohen Sicherheitsanforderungen, um den Schutz der Menschen zu gewährleisten, die vor Ort in der Regel traumatisierende Gewalt und Verfolgung erfahren, erschweren die Auswahlgespräche enorm. Umso mehr begrüßen wir, dass wahrscheinlich bereits ab August wieder Flüge möglich sein werden und somit eine Ausreise dieser besonders schutzbedürftigen Menschen nach Schleswig-Holstein erfolgen kann. 

    Die erfolgreiche Arbeit des Landesaufnahmeprogramms zeigt, dass es möglich ist, humanitäre Hilfe vor Ort zu leisten. Deshalb gilt mein großer Dank auch allen Mitarbeitern des Landesaufnahmeprogramms in Kairo. Ich freue mich, dass sich Schleswig-Holstein hier besonders engagiert und mehr unternimmt als andere Bundesländer.“ 

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  • 11.06.2021

    Kay Richert: Lieferkettengesetz ist der falsche Weg

    Zur Verabschiedung des Lieferkettengesetzes im Bundestag erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Die Menschenrechte sind ein hohes Gut und müssen selbstverständlich von allen respektiert und eingehalten werden. Die Wahrung der Menschenrechte ist allerdings eine ureigene Aufgabe der Staaten. Diese Verantwortung kann nicht einfach auf die Wirtschaft abgewälzt werden. Insofern ist ein Lieferkettengesetz der falsche Weg und führt auch durch polarisierende Parolen nicht zur Lösung von Problemen. Der zielführendere Ansatz ist die Verankerung von klaren Menschenrechts- und Umweltstandards inklusive dazugehöriger Kontroll- und Sanktionsmechanismen in Freihandelsabkommen. Statt die Globalisierung und damit die Quelle unseres Wohlstands zu verteufeln, sollten sich alle proeuropäischen Akteure viel stärker für Handelsabkommen der EU einsetzen.

    Die Corona-Pandemie ist bereits eine enorme Belastung für die Unternehmen und ihre Beschäftigten. Um die Wirtschaft zu entfesseln und wieder in Schwung zu bekommen, benötigen wir daher ein echtes Belastungsmoratorium statt die wirkungslose Bürokratie des Lieferkettengesetzes, das im Zweifel sogar zu einem rückläufigen Engagement von Unternehmen in Entwicklungsländern führen kann. Ein nationaler Alleingang ist zudem doppelt widersinnig, da die EU bereits einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt hat. Im Sinne des gemeinsamen Binnenmarktes sollte man daher – wenn überhaupt – auf europäischer Ebene aktiv werden.“

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  • 11.06.2021

    Jan Marcus Rossa: Die Bestenauslese gilt auch für die Richterwahl

    Zur heutigen Presseerklärung des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes anlässlich der Änderung des Landesrichtergesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ich habe Verständnis dafür, dass die Richterverbände die geplanten Änderungen im Richtergesetz kritisch sehen. Wir haben stets deutlich gemacht, dass wir, die Freien Demokraten, auf das Prinzip der Bestenauslese nicht verzichten werden. Es ist ein tragendes Grundprinzip unserer Verfassung und es dient auch dem Ziel, die Unabhängigkeit der Justiz zu sichern. Wir Freie Demokraten haben Verständnis, dass die jetzt vorliegende Formulierung, dass sich der Richterwahlausschuss vom Prinzip der Bestenauslese nur ‚leiten‘ lassen soll, bei den Richterverbänden auf Bedenken stößt. Allerdings hat sich das bisherige System auch nicht als Garant dafür erwiesen, immer den Besten oder die Beste für ein Richteramt auszuwählen. Zu sehr wurde die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten von einem Beurteilungswesen beherrscht, bei dem der Richterwahlausschuss nicht überprüfen konnte, ob auf der Grundlage dieser Beurteilungen tatsächlich eine Bestenauswahl sichergestellt war. Allerdings ist es unser Anspruch als Teil der Gesetzgebung, dass die künftige Regelung keinen Zweifel daran zulässt, dass wir in Schleswig-Holstein für unsere Gerichtsbarkeit nur die Besten haben wollen. Hier könnte sich eine noch stärkere Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts empfehlen. Danach muss der Richterwahlausschuss bei seiner Wahlentscheidung ‚die Bindung des zuständigen Ministers an Art. 33 Abs. 2 GG beachten‘. Mit einer solchen Formulierung könnte betont werden, dass die Bestenauslese für den Richterwahlausschuss nicht nur ein ‚Leitgedanke‘, sondern unmittelbar Teil der Auswahlentscheidung ist. Wir werden weiter für eine Reform des Richterwahlverfahrens werben und hoffen, dass wir auf der Grundlage der durchzuführenden Anhörung am Ende eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Formulierung finden werden, die auch für die Richterverbände tragbar sein wird.“

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  • 10.06.2021

    Oliver Kumbartzky: Mit der Landwirtschaft im Dialog bleiben

    Zum vorläufigen Abschluss des Dialog-Prozesses zur Zukunft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Mit- statt übereinander reden ist ein erster und sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die Forderung, die Landwirte in die politische Diskussion besser einzubinden, im Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein umgesetzt wurde. Nichtsdestotrotz sind die 24 Punkte, die aus dem Dialog hervorgehen, bislang lediglich Thesen. Sie sind weder rechtskräftig noch anderweitig verpflichtend. Damit die Zusammenarbeit kein Lippenbekenntnis bleibt, müssen die sinnvollen Thesen in die Praxis übertragen und umgesetzt werden.

    Zudem ist aus unserer Sicht in der nächsten Wahlperiode des Landtages eine Enquete-Kommission nach dem Vorbild derer in Nordrhein-Westfalen notwendig. Landwirte brauchen vor allem Planungssicherheit und politische Verbindlichkeit. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn es einen solchen fraktionsübergreifenden Prozess gibt, der enger an die parlamentarische Arbeit gebunden ist und die Zukunft der Landwirtschaft nicht alle fünf Jahre neu ausgelegt wird. Auch in Zukunft sollte mit- statt übereinander geredet werden. Die Landwirtschaft braucht Wertschätzung, Wertschöpfung und verbindliche, planbare Rahmenbedingungen.“

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  • 10.06.2021

    Stephan Holowaty: Privatsphäre ist kein Verbrechen

    Zum Beschluss der GroKo heute im Bundestag, künftig Staatstrojaner gegen Menschen einzusetzen, die noch keine Straftaten begangen haben, erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Für uns Freien Demokraten sind die verfassungsrechtlich verankerten Freiheitsrechte und der Schutz der Privatsphäre unverhandelbar. Wer anlasslos und ‚auf Vorrat‘ Handys und Computer infiltrieren und überwachen will, ebnet den Weg zu einem ‚gläsernen Bürger‘ ohne Privatsphäre.

    Die Sicherheit und die Integrität digitaler Kommunikation sind nicht bloß ein Verfassungsrecht, sondern ganz zentral für die notwendigen Fortschritte im Bereich der Digitalisierung und das dafür notwendige Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in digitale Dienste. Dies gilt auch für die von der EU geplanten Bestrebungen zur Aushebelung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der Kommunikation.

    Dies darf nicht durch eine massive Ausweitung digitaler Überwachung gefährdet werden. Die heute durch die Große Koalition eingebrachte und beschlossene Ausweitung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung verpflichtet die Anbieter von Kommunikationsdiensten, bei der Überwachung mitzuwirken. Das ist die Grundlage für einen massiven Vertrauensverlust in unseren freiheitlichen Rechtsstaat. Die Große Koalition hat die Bedenken von Providern, den Betreibern sozialer Netzwerke und auch juristischer Sachverständiger ignoriert und am heutigen Tag eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Das Ziel sollte eigentlich sein, IT-Sicherheitslücken zu schließen und nicht das Ausnutzen von Sicherheitslücken staatlicherseits zu legitimieren – denn der beste Schutz vor Cyberkriminalität ist eine integre IT-Sicherheitsstruktur.

    Die Große Koalition und die EU öffnen damit nicht nur Sicherheitsbehörden, sondern auch Kriminellen und ausländischen Geheimdiensten Tür und Tor. Die Sicherheit im Internet wird deutlich geschwächt, Cyberkriminelle ermutigt und Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in unserem Lande unter Generalverdacht gestellt. Privatsphäre ist kein Verbrechen!“

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  • 49. Landtagssitzung

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  • 15.06.2021

    Kay Richert: Kostengünstig und klimaschonend pendeln mit dem Jobticket

    Zur heute von der Landesregierung beschlossenen Einführung des Jobtickets für die Beschäftigten des Landes erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Jamaika hat mit dem Jobticket die Nutzung von Bus und Bahn für Pendlerinnen und Pendler deutlich reizvoller gemacht. Es sind daher fantastische Nachrichten, dass die Landesregierung das Jobticket jetzt auch den Beschäftigten des Landes anbietet und so zu einem noch attraktiveren Arbeitgeber wird. Denn mit dem Jobticket können sich viele weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land kostengünstiger und klimaschonender auf ihren Weg zur Arbeit machen.

    Ich hoffe, dass sich noch viele weitere Unternehmen für das Jobticket entscheiden. Die FDP-Landtagsfraktion ist bereits an Bord und bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Jobticket direkt seit der Einführung an.“

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  • 15.06.2021

    Anita Klahn: Lernlücken müssen schnell wieder aufgeholt werden

    Zum heute von Bildungsministerin Karin Prien vorgestellten „Rahmenkonzept für das Schuljahr 2021/22 – Lernen aus der Pandemie“ erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Mit dem Abflachen der Infektionskurven und der schrittweisen Rückkehr zum regulären Unterricht, werden die Lernrückstände vermehrt in den Fokus rücken. Unterrichtsausfall und Distanzunterricht wurden unterschiedlich umgesetzt und aufgenommen, daher ist es wichtig, dass wir genau schauen, auf welchem Stand die Schülerinnen und Schüler sind. Vor allem den Übergang ins nächste Schuljahr müssen wir im Blick haben, sonst laufen wir Gefahr, dass uns die Corona-Krise im Bildungsbereich auch dann noch nachhängt, wenn der reguläre Schulbetrieb längst wieder Alltag ist. Für das Schuljahr 2021/2022 und darüber hinaus werden wir daher die Lernangebote und Fördermaßnahmen ausweiten, damit Lernlücken schnell wieder aufgeholt werden. Für diesen Kraftakt werden wir nicht nur bestehende Angebote wie Lernchancen.SH ausweiten, sondern auch erneut Angebote in den Ferien bereitstellen und über Bildungsgutscheine externe Anbieter hinzuziehen. Gleichzeitig müssen wir den Blick nach vorne richten und die Fortschritte aber auch bestehende Herausforderungen beim digitalen Unterricht weiter angehen. Auch ohne pandemische Lage werden digitale Lerninhalte und Unterrichtsmethoden verstärkt Einzug in den Unterricht halten.“

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  • 03.04.2018

    Anita Klahn: Jamaika wirkt – Kita-Reform läuft an

    Zur heutigen Pressemitteilung des Sozialministeriums, dass ab heute 110 Millionen zusätzlich für Schleswig-Holsteins Kita-Finanzierung abgerufen werden können, erklärt die kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die Jamaika-Koalition übernimmt Verantwortung und entlastet die Kommunen deutlich mit den zusätzlichen 110 Millionen Euro für die Kita-Finanzierung. Diese zusätzlichen Mittel machen es möglich, dass Kita-Beiträge nicht erhöht werden müssen, im Idealfall kürzlich erfolgte Erhöhungen zurückgenommen und Eltern somit entlastet werden können.

    Es ist unseriös, wenn die SPD versucht, diese zusätzlichen Finanzmittel zu skandalisieren.  Es ist außerdem absurd, wenn die SPD jetzt eine schnelle Kita-Reform fordert, wo sie diese doch fünf Jahre lang unangetastet gelassen hat. Statt einer gründlichen, dringend notwendigen Reform hat die SPD lieber kurz vor der letzten Landtagswahl die Albig-Prämie von 100 Euro eingeführt. Eine Prämie, die die Eltern besänftigten sollte, dort aber nie angekommen ist, weil viele Kommunen gleichzeitig die Kita-Beiträge erhöht haben.

    Wir werden die Kita-Reform gründlich angehen und eine gerechte und transparente Kostenverteilung schaffen, Kommunen entlasten und die Elternbeiträge deckeln.“

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  • 15.06.2021

    Oliver Kumbartzky: Landesgartenschauen haben eine Zukunft

    Zum Kabinettsbeschluss heute, dass ab 2025 die Landesgartenschauen in Schleswig-Holstein fortgesetzt werden, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir begrüßen, dass die Rahmenbedingungen für eine Landesgartenschau ab 2025 geklärt sind und die Städte und Kommunen sich ab Ende Juni mit ihren Konzepten bewerben können.

    Die Landesgartenschauen sind nicht nur für Gartenfreunde schön anzusehen, sondern sie sind vor allem das Schaufenster der grünen Berufe. Wir freuen uns, dass wir mit der Fortsetzung der Landesgartenschauen dem heimischen Gartenbau eine Perspektive bieten können. Gleichzeitig sind sie ein wichtiger Impuls für die jeweils ausrichtende Region. Sie beleben die öffentlichen Erholungs- und Erlebnisbereiche und fördern einen naturverträglichen Tourismus. All das ist wichtig für unser Land und deshalb war es uns wichtig, dass wir die Fortsetzung der Landesgartenschauen auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Jamaika hat kein Gras darüber wachsen lassen, sondern jetzt den Startschuss gegeben und freut sich auf innovative Konzepte für künftige Landesgartenschauen.“

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  • 16.06.2021

    Anita Klahn zu TOP 6 u.a. „Änderung des Schulgesetzes“

    In ihrer Rede zu TOP 6+24+38+39+59 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes mit weiteren Anträgen und einem Bericht) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Mit der Änderung des Schulgesetzes gehen wir viele wichtige Dinge an. Und ich möchte mich zuerst bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bildungsministeriums bedanken, dass das dazugehörige aufwändige Verfahren auch vor dem Hintergrund der seit einem Jahr hohen Arbeitsbelastung möglich war. Uns ist es trotz vieler unterschiedlicher Interessen gelungen, mit einer breiten Anhörung zu einem guten Ergebnis zu kommen – das ist in diesen Zeiten nicht selbstverständlich. Ich möchte nicht im Einzelnen auf alle Punkte eingehen, vieles ist in den Reden bereits deutlich geworden. Vier Dinge möchte ich allerdings doch nochmal hervorheben, die mir besonders wichtig sind: Wir erweitern das Schulgesetz um einen Passus, der die Schulen anhält, zukünftig, mit Unterstützung des Bildungsministeriums, ein Präventions- und Interventionskonzept zu entwickeln und auch zu leben, um Schülerinnen und Schüler vor sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt zu schützen. Es ist als Unterstützungsangebot für alle Akteure in der Schule zu verstehen. Wir wollen Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte gleichermaßen für die Problematik sensibilisieren und zum Handeln ermutigen.

    Es hat viele kontroverse Beiträge zum Thema der zuständigen Schule gegeben. Es gab Befürchtungen, dass hier willkürlich eingegriffen werden kann und das Recht der Eltern auf freie Schulwahl beschnitten werden soll. Ich möchte nochmal betonen, dass das nicht der Fall ist. Es geht einzig darum, dass wir einen Mechanismus finden wollten, bei dem nur nach Abstimmung mit dem Schulträger und der Schulaufsicht eine sinnvolle Regelung getroffen werden kann, wenn die Kapazitäten einzelner Schulen gleicher Schulform überschritten werden. Und ich halte es in der Tat für sinnvoll, an dieser Stelle auch auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Schulträgers zu schauen. Eigenverantwortung der Schulen bedeutet auch, dass Schulleitungen sich Gedanken machen müssen, wenn die Anmeldezahlen an ihrer Schule rückläufig sind. Schulträger haben die Verantwortung, ihre Schulen gleichermaßen gut auszustatten. Aufgenommen haben wir den Wunsch der Elternvertretung, für die Oberstufe eine andere Regelung als die vom Ministerium favorisierte umzusetzen.

    Der letzte Punkt betrifft die digitale Lehre. Wir nehmen in das Schulgesetz eine Regelung zur digitalen Lehre auf, die es erlaubt, neben dem Präsenzunterricht auch digitale Lerninhalte zuzulassen und den Umgang mit den dafür nötigen Daten zu regeln. Aus liberaler Sicht hätte das alles schon deutlich früher geschehen können und nicht erst einer so umfassenden Krise wie der Corona-Pandemie bedurft, aber letztendlich zählt das Ergebnis.

    Im Prinzip bildet das Schulgesetz jetzt eine Entwicklung nach, die seit einem Jahr in zunehmenden Maße in unsere Schulen Einzug erhalten hat: Der Auftakt zum digitalen Unterricht und der Einführung digitaler Lernmethoden. Es ist dabei sicher nicht alles richtig gelaufen, das konnte ein solches Mammutprojekt in der Krise auch gar nicht, und wir haben weiterhin noch viel Arbeit vor uns. Aber: Wir haben mit viel Geld und Personal einen guten Weg eingeschlagen, der auch nach Corona fortgeführt werden kann. Es wird noch viele Jahre weitere Anstrengungen brauchen, bis wir auf dem Stand sind, den wir uns wünschen. Daher ist es wichtig, dass wir uns frühzeitig mit allen Entscheidungsträgern vor Ort zusammensetzen und nach dem Auslaufen des Digitalpaktes eine Regelung finden, wie wir bei der Ausstattung der Schulen mit digitaler Infrastruktur und Endgeräten für Lehrer und Schüler zu einem befriedigenden Standard kommen. Wir werden es uns nicht leisten können, abzuwarten oder nur auf den Bund zu schauen und darauf zu warten, bis es eine Einigung für einen neuen Digitalpakt geben wird. Die Digitalisierung ist ein Prozess, der nie abgeschlossen sein, sondern uns dauerhaft beschäftigen wird.

    An dieser Stelle möchte ich auch nochmal betonen, dass der Informatikunterricht an Schulen hierbei eine sehr sinnvolle Ergänzung ist. Allerdings braucht er gute Konzepte und ausreichende Ressourcen, personell und sächlich. Denn es ist ja nicht so, dass die Digitalisierung nur in den Betrieben und am Arbeitsplatz eine Rolle spielt, indem man die Anwendung von Word, Power Point oder Excel beherrscht. Informatikunterricht bedeutet auch, Medienkompetenzen zu erwerben, kritisch mit sensiblen Daten im Netz umzugehen, nicht nur mit den eigenen, oder sich gegen unangemessene digitale Angriffe wehren zu können. Trotz aller Betonung und der Wichtigkeit der digitalen Lehre – der Präsenzunterricht bleibt nach wie vor die mit Abstand wichtigste Lernform. Eltern sind keine Lehrer und Lehrkräfte sind keine Kinderbetreuer. Schulen sind vielmehr Orte, an denen Wissensvermittlung und soziales Miteinander stattfindet. Wir haben in der Corona-Krise gesehen, welche fatalen Auswirkungen es haben kann, wenn Kinder nicht mehr mit ihren gleichaltrigen Freunden zusammenkommen. Und wir dürfen bei aller Digitalisierung und allem Fortschritt nicht vergessen, dass unsere Lehrkräfte am Ende immer noch die Inhalte bereitstellen und für den Lernerfolg maßgeblich verantwortlich sind, gleich ob ein neuer Buchstabe mit Kreide an die Tafel oder auf dem Tablett gezeichnet wird. Und ein Lernmanagement-System ist nur so gut, wie es mit Leben und Kompetenz ausgefüllt wird. Mit unserem Leitungszeiterlass tragen wir der Wichtigkeit der Lehrkraft Rechnung. Mit über 160 zusätzlichen Stellen bis zum Schuljahr 2022 werden die Belastungs- und Aufgabenzuwächse kompensiert, die somit für eine weitere Entlastung der Lehrkräfte sorgen.

    Wir werden also im Bereich der Investitionen nicht nachlassen dürfen. Weder bei der Sanierung der Gebäude noch bei der Ausweitung des Ganztages. Beides wird erhebliche finanzielle Mittel bedürfen, die ohne den Bund nicht werden realisiert werden können. Mit fallenden Inzidenzwerten und wieder anlaufendem Präsenzunterricht werden wir sehen, welche Folgen der Unterrichtsausfall für die Schüler hatte. Es bleibt zu hoffen, dass wir keine Häufung von Schulabsentismus feststellen werden oder allgemeine Anlaufproblemen, wenn es wieder in den regulären Schulbetrieb geht.

    Unser vorliegender Antrag zum Schulabsentismus wird dieses Problem angehen. Mit der Entwicklung eines Rahmenkonzeptes wollen wir sicherstellen, dass wir gemeinsam mit den Schulen, vor allem den Lehrkräften und Schulleitungen, und außerschulischen Institutionen ein gemeinsames Konzept entwickeln, Schulabsentismus besser zu erkennen und wirksam einzudämmen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

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  • 16.06.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 2 „Gesetz zur Integration und Teilhabe“

    In seiner Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Integration und Teilhabe) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Was lange währt, wird endlich gut – das könnte das Motto sein, unter dem auch dieses Gesetzesvorhaben steht. Aber ist es wirklich gut geworden? Diese Frage muss nach den intensiven Debatten und Diskussionen hier im Parlament aber auch mit den angehörten Fachkreisen durchaus gestellt werden. Zu Beginn standen interne Diskussionen und es ist kein Geheimnis, dass wir uns ein Artikel-Gesetz gewünscht hätten mit ganz konkreten Maßnahmen, mit denen wir zielgenau die Integrationsbemühungen hätten verbessern können. Allerdings wurde schnell deutlich, dass es bereits eine kaum zu überschauende Vielzahl an Maßnahmen und Programmen gab, die alle auf Integration ausgerichtet waren. Deshalb entschieden wir uns, zunächst in einem allgemeinen Gesetz die Ziele und Grundsätze für Integration und Teilhabe zu bestimmen.

    Überrascht hat mich dann die durchaus heftige Kritik an der Regelung in § 7 Abs. 1 des Gesetzentwurfs. Geregelt war die allgemeine Erwartung, dass von allen Menschen Gesetze einzuhalten und die verfassungsrechtlich geschützten gemeinsamen Grundwerte anzuerkennen sind. Von einigen Experten wurde diese Regelung dahingehend missverstanden, dass Menschen mit Migrationshintergrund daran erinnert werden müssten, gesetzestreu zu handeln und unsere verfassungsmäßigen Grundwerte zu akzeptieren. Das war und ist nicht unsere Intention gewesen! Unserer Rechtsordnung ist ein solches Bekenntnis auch keineswegs fremd. In § 10 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz heißt es, dass eine Einbürgerung unter anderem voraussetzt, dass sich der oder die Einzubürgernde ‚zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt […]‘. Was also war neu an unserem Gesetz, dass es diese Kritik hervorrief? Bedenken wir, dass am Ende einer erfolgreichen Integration die Einbürgerung stehen kann und vielleicht auch sollte. Es ist schon verwunderlich, dass das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zwar für eine Einbürgerung unerlässlich sein soll, nicht aber für eine erfolgreiche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in unsere Gesellschaft.

    Nur der Vollständigkeit halber: Wir erwarten von allen Menschen, die in Deutschland leben wollen, dass sie die rechtsstaatlichen und demokratischen Errungenschaften und Grundprinzipien nicht nur anerkennen, sondern ihr Leben und Handeln danach ausrichten. Das Bekenntnis zu den verfassungsmäßigen Grundwerten verlangen wir also von allen Menschen und wir differenzieren bewusst nicht danach, ob ein Mensch einen Migrationshintergrund hat oder nicht. Diese Grundwerte sind die Basis unserer Gesellschaft, unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Wer in diesem Land leben will, hat das zu akzeptieren, nicht nur, aber auch wenn er aus einem anderen Kulturkreis kommt, in dem andere Regeln gelten. Das ist auch für eine erfolgreiche Integration notwendig. Sie bedeutet nichts anderes als die Einbeziehung, die Einbindung eines Einzelnen in ein größeres Ganzes. Das größere Ganze ist unsere bundesdeutsche Gesellschaft, wie sie sich in den Jahrzehnten nach dem 2. Weltkrieg entwickelt hat. Und in diese Gesellschaft möchten wir Menschen, die zu uns kommen, also einen Migrationshintergrund haben, einbeziehen bzw. einbinden. Integration setzt deshalb auch die Anerkennung unserer Grundwerte voraus. Ich bin froh, dass dieser Aspekt trotz aller Kritik in unserem Integrations- und Teilhabegesetz klar zum Ausdruck kommt.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 16.06.2021

    Kay Richert zu TOP 25 „Investitions- und Ertüchtigungsplan für Radwege“

    In seiner Rede zu TOP 25 (Investitions- und Ertüchtigungsplan für Radwege) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Als wir in 2017 gestartet sind, war ich ehrlicherweise skeptisch. Schließlich waren viele überzeugt davon, dass vor allem grüne Politik und freidemokratische Politik nicht zusammen funktionieren würden. Ich war auch skeptisch und wir haben ja auch ein unterschiedliches Verhältnis zum Beispiel zu Verboten. Aber heute, vier Jahre später, haben wir das Leben für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner tatsächlich besser gemacht. Für den Themenbereich Wirtschaft und Verkehr kann ich sagen: Natürlich ist es so, dass Erfolg teambildend ist, aber den Erfolg hatten und haben wir auch. Nehmen wir den Bereich Straße: Bei der A20 haben wir außer heißer Luft und leeren Versprechungen nichts übernommen – keine brauchbare Planung, keine brauchbare Kartierung, kein Baurecht. Mittlerweile holen wir den Rückstand wieder auf.

    2017 haben wir Landesstraßen übernommen, die von Kennern als das wahrscheinlich größte zusammenhängende System von Schlaglöchern Nordeuropas bezeichnet wurden. Die Priorisierung in der Instandsetzung wechselte ständig, nach welchen Gesichtspunkten auch immer. Auf alle Fälle war das Handeln nicht zuverlässig und eine stringente Planung konnte so auch nicht gemacht werden. Wir in der Jamaika-Koalition haben schon 2018 eine Landesstraßenstrategie aufgestellt, in der festgelegt ist, welche Straßen in welcher Reihenfolge saniert werden. Zehn Jahre lang wollen wir 90 Millionen Euro pro Jahr in ein funktionierendes, gut ausgebautes Landesstraßennetz investieren – und bislang haben wir diese Marke nicht nur eingehalten, sondern sogar übertroffen. Im Bereich Schiene haben wir mit dem Gutachten zur Optimierung des Schienenverkehrs erstmals die Grundlage dafür geschaffen, den Schienenverkehr in Schleswig-Holstein attraktiver zu machen. Reaktivierungen, Ertüchtigungen, Taktverdichtungen, erstmals sind alle Möglichkeiten einer Verbesserung im Zusammenhang betrachtet worden. Und dann noch die Radstrategie, die wir im Herbst 2020 veröffentlicht haben, mit der wir auch die Entwicklung des Radverkehrs planvoll voranbringen – für fundierte Kritik bleibt da wenig Platz.

    Da kann ich schon verstehen, dass Sie sich mit Verve und aller geballten Macht der Opposition auf zwei Kilometer Radweg an der L107 stürzen. Mit dieser Radstrategie werden wir mehr Menschen auf das Rad bringen, weil wir das Radeln attraktiver machen. Natürlich durch attraktive Verbindungen, durch ausgebaute Radwege und Lückenschlüsse. Aber auch durch Sofortmaßnahmen wie 10.000 Fahrradbügel an Bushaltestellen und öffentlichen Einrichtungen oder 100 Selbstservicestationen an besonders hoch frequentierten Radwegen.

    Nun bitten wir die Landesregierung um einen Investitions- und Ertüchtigungsplan für die Radwege in Schleswig-Holstein. Genau wie bei den Landesstraßen war die Priorisierung der Instandsetzungsmaßnahmen in der Vergangenheit – nennen wir es: undurchsichtig. Das ändern wir. Unser Plan wird aufzeigen, welche Radwege in welcher Reihenfolge ertüchtigt werden. Und genau wie bei den Landesstraßen wird dieser Investitions- und Ertüchtigungsplan allen Beteiligten eine Sicherheit geben, die sie die letzten 20 Jahre nicht hatten.

    Zwei Dinge müssen dazu noch gesagt werden: Erstens: Das Land hat seit 2018 bei jeder Straßensanierung den Radweg gleich mitgemacht, wenn der Zustand das erfordert hat. Und zweitens: Es gibt eine besondere Herausforderung bei der Radwegeinstandsetzung, nämlich die sehr heterogene Baulastträgerschaft, also die Frage: Wer ist verantwortlich für den Radweg (Gemeinde, Kreis, Land)? Der Prozess wird deshalb etwas komplizierter als bei Straßen; aber gerade wenn es kompliziert wird: Wer, wenn nicht wir sollte hier eine funktionierende Strategie aufstellen? Wir verfolgen mit der Radstrategie drei Hauptziele: Erhöhung des Anteils des Radverkehrs bei der Verkehrsmittelwahl, insbesondere bei kurzen Wegen; Halbierung der Anzahl der Unfälle, in die Radfahrer verwickelt sind (2019 fast 4.600), innerhalb der nächsten zehn Jahre; Schleswig-Holstein im Radtourismus unter die Top-3-Länder bringen. Dafür brauchen wir ein dauerhaft funktionierendes Radwegenetz und dafür schaffen wir hier eine weitere Voraussetzung. Damit wir Jamaikaner weiterhin viel Gutes für die Menschen in Schleswig-Holstein voranbringen können.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 16.06.2021

    Stephan Holowaty zu TOP 26 „Weitere Sanktionen gegen Belarus notwendig“

    In seiner Rede zu TOP 26 (Weitere Sanktionen gegen Belarus notwendig) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Am 23. Mai dieses Jahres haben wir einen beispiellosen Akt staatlicher Luftpiraterie mitten in Europa erlebt. Das Abfangen des Ryanair-Fluges von Athen nach Vilnius durch Weißrussland, auf dem Flug von einer EU-Hauptstadt in eine andere, und die Entführung der Regimekritiker Roman Protassewitsch und Sofia Sapega stellen einen neuen Tiefpunkt in den Beziehungen innerhalb Europas dar.

    Europa, Deutschland, auch wir in Schleswig-Holstein können jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen. Roman Protassewitsch und Sofia Sapega müssen sofort und ohne jede Vorbedingungen freigelassen werden. Der weißrussische Präsident Alexander Lukaschenko ist persönlich und unmittelbar verantwortlich für die Sicherheit, das Leben und die Gesundheit nicht nur von Roman Protassewitsch und Sofia Sapega, sondern von allen Regimekritikern, die gegen den Machthaber demonstrieren. Amnesty International stellte erst im April dieses Jahres in ihrem Report fest, dass die weißrussischen Behörden auch 2020 ‚systematisch Folter und andere Misshandlungen gegen Menschen‘ einsetzten, ‚die bei Protesten festgenommen wurden, seien es Demonstrierende, Journalist_innen oder Umstehende. Örtliche und internationale Gruppen dokumentierten Hunderte solcher Fälle im ganzen Land‘. Das zeigt nochmals sehr deutlich, wie wenig Angebote zur Zusammenarbeit, zur Kooperation, zur Vertrauensbildung nutzen, wenn der andere auf Konfrontation und Eskalation setzt. Es braucht daher eine klare, unmissverständliche und vor allem auch nachhaltige Antwort auf diesen Akt der Piraterie. Dies umfasst stringente Sanktionen, wie zum Beispiel ein dauerhaftes Überflug- und Landeverbot für die weißrussische BELAVIA, aber auch ganz gezielte persönliche Sanktionen gegen den Machthaber Lukaschenko und sein Umfeld.

    Nur wenige Tage nach dem Kidnapping von Roman Protassewitsch und Sofia Sapega hat Wladimir Putin den weißrussischen Präsidenten wie seinen besten Freund empfangen. Weißrussland hätte, so sagen viele Analysten, diese gesamte Aktion nicht ohne Rückendeckung aus Moskau umsetzen können. Die Bestätigung durch diesen Empfang kam prompt. Daher betrifft die Krise keineswegs nur Weißrussland. Sie betrifft auch Russland, auch Wladimir Putin. Sie betrifft auch unser Verhältnis zu Russland. Die Region Kaliningrad ist Partnerregion in der Ostseeregion, in der BSPC. Jeder von uns, der Delegierter des Landtags zur BSPC ist, kennt die immer wieder problematischen Situationen, die sich im Verhältnis zwischen Kaliningrad und gerade unseren Partnern in den baltischen Staaten und Polen ergeben haben.

    Der Landtag hat seit 1999 eine Partnerschaft mit der Gebietsduma Kaliningrad begründet. Anlässlich des 20-jährigen Bestehens dieser Partnerschaft plant der Landtag für den Herbst eine Reise nach Kaliningrad. Es ist wichtig, darüber sind wir uns sicher alle einig, Gesprächsfäden, auf welchen Ebenen auch immer, nicht abreißen zu lassen, also weiter Gespräche zu führen. Aber in den letzten 20 Jahren hat sich die Situation in der Zusammenarbeit nicht nur zum Besseren verändert. Wir stehen auch als Partnerregion vor neuen Herausforderungen. Daher wird es wichtig sein, nicht nur 20 Jahre Partnerschaft feierlich zu begehen, sondern auch aktiv über diese Herausforderungen zu sprechen, die mir jedenfalls zunehmend Sorgen bereiten – über Menschenrechte, über den Umgang mit Andersdenkenden, über Fragen der Sicherheit im Ostseeraum. Und natürlich betrifft dies im Weiteren auch Projekte wie Nord Stream 2. Das Projekt war zwar von Beginn an problematisch, spätestens jedoch nach der Causa Nawalny hätte ein sofortiger Baustopp durch ein Moratorium veranlasst werden müssen. Ob Nawalny oder nun Roman Protassewitsch und Sofia Sapega – ich sage klipp und klar in Richtung der Bundeskanzlerin, in Richtung des Bundesaußenministers: Nord Stream 2 kann keine Zukunft haben.

    Manch einer mag sich fragen, welche Rolle unsere heutige gemeinsame Resolution der demokratischen Abgeordneten spielen soll. Ich will Ihnen darauf eine einfache Antwort geben: Wir in diesem Haus können frei und ungehindert debattieren. Keiner von uns muss damit rechnen, für seine Äußerungen verhaftet, gefoltert, verbannt oder inhaftiert zu werden. Es sind Menschen wie Roman Protassewitsch und Sofia Sapega in Weißrussland, Alexej Nawalny in Russland, Joshua Wong und Alex Chow in Hongkong und die vielen anderen nicht so bekannten Menschen, die unter Einsatz ihrer Freiheit, ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens den Mut haben, gegen aggressive und despotische Regime in aller Welt aufzustehen und das zu fordern, was für uns selbstverständlich ist. Und dabei ist es eine ihrer wichtigsten Waffen, dass ihnen die frei gewählten demokratischen Parlamente den Rücken stärken, zu ihnen stehen, diejenigen anprangern, die Unfreiheit, Folter und Unterdrückung zu ihrer Politik machen. Es ist unsere Verpflichtung als frei gewählte Abgeordnete, aggressiven Regimen entgegenzutreten, die internationales Recht, Bürgerrechte, Demokratie oder die Unversehrtheit von Andersdenkenden mit Füssen treten.

    Ich danke daher allen demokratischen Abgeordneten dieses Hauses, dass wir heute diese starke gemeinsame Resolution beschließen können.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 16.06.2021

    Anita Klahn zu TOP 15 „Gedenken an die Opfer der Corona-Pandemie“

    In ihrer Rede zu TOP 15 (Gedenken an die Opfer der Corona-Pandemie) erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die Corona-Pandemie ist ohne Zweifel ein Jahrhundertereignis und von einem Ausmaß geprägt, das sich keiner von uns hätte je vorstellen können. Wir können nur hoffen, dass sie bald endemisch werden wird und dass auch die globale Pandemiebekämpfung erfolgreich sein wird.

    Mit sehr hohem Aufwand und unter – in der Geschichte der Bundesrepublik beispielloser – Einschränkung unserer Grundrechte, konnten wir Situationen wie zum Beispiel in Italien vermeiden. Trotz aller Tragik sind viele Menschen froh, dass sie diese Pandemie hier in einem guten Gesundheitssystem erleben; in einer Zeit des medizinischen und technischen Fortschritts, einer Zeit des schnellen Informationsaustausches. Dennoch sind auch in Schleswig-Holstein bisher etwa 1.600 Menschen an bzw. mit Corona verstorben, deren Angehörigen ich an dieser Stelle unser tiefes Mitgefühl aussprechen möchte.

    Eine der schwersten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ist für jeden von uns, auf das soziale Miteinander, den persönlichen Kontakt zu Freunden, Arbeitskollegen, Nachbarn zu verzichten. Aus Sorge um unsere insbesondere älteren Angehörigen reduzierten wir unsere Kontakte auf die engste Familie. Das bedeutete leider lange Zeit auch, dass Schwersterkrankte und Sterbende in den letzten Stunden ihres Lebens oft alleine waren. Angehörige konnten aus Infektionsschutzgründen nicht in die Nähe ihrer Liebsten gelassen werden. Das ist eine schlimme Erfahrung, die niemand auf seinem letzten Lebensweg erleben sollte. Aber auch die Trauerarbeit in den Familien, ob bei den Beerdigungen, den Trauergottesdiensten oder begleitenden Gesprächen, fand entweder kaum statt oder wurde durch Masken- und Abstandsgebote erschwert. Das Trauern wurde auf diese Weise leider nicht selten zu einem wenig würdigen Ereignis für die Hinterbliebenen. Auch sie sind Opfer der Pandemie. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Insofern ist es ein richtiger Gedanke, dass wir als Gesellschaft einen Weg finden, wie wir den Opfern der Pandemie angemessen und würdig gedenken können – auch in dem Bewusstsein, dass damit natürlich in keiner Weise etwas zurückgebracht oder nachgeholt werden kann.

    Die SPD-Fraktion gab den Anstoß, einen Ort des Erinnerns an die Opfer der Pandemie zu schaffen. Und ich bin froh, dass wir dieses gemeinsam gestalten wollen. Wir Freie Demokraten werden diesen Prozess von unserer Seite angemessen begleiten. Für uns ist es wichtig, dass wir in einen intensiven Austausch kommen, in welcher Form ein Gedenken auch von den Betroffenen als ethisch angemessen und würdig betrachtet wird und wie es sich am Passendsten umsetzen lässt. Denn die Größe eines Denkmals ist nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit dem dahinterliegenden Ausdruck der Anteilnahme.

    Ich appelliere auch an alle Beteiligten, dass wir den Zeitpunkt für diese Diskussion sehr sorgfältig auswählen. Denn wir dürfen keinesfalls den Eindruck erwecken, dass die Pandemie jetzt ‚vorbei‘ ist. Aktuell stehen wir als Politik und Gesellschaft weiter in der Verantwortung, Covid-19 zu bekämpfen. Das schaffen wir nur, indem wir weiter besonnen vorgehen, unsere Kräfte vor allem auf die Impfkampagne konzentrieren, eine Durchimpfung der Bevölkerung konsequent voranbringen und uns bestmöglich auf den nächsten Herbst vorbereiten. Außerdem wollen wir Freie Demokraten aus einem weiteren Grund sensibel mit der Planung umgehen: Trauer, Anteilnahme und Gedenken sind Zeiten des Innehaltens, für die es angemessene Umstände und vor allem Ruhe braucht – die haben wir in der aktuell andauernden Pandemie noch nicht. Auch wenn es bereits in einigen Staaten, wie zum Beispiel in Italien, Gedenkorte für die Todesopfer der Pandemie gibt, wünscht sich meine Fraktion, dass wir mit einem sinnvollen, nachhaltigen und vor allem würdigen Konzept den Opfern der Pandemie gedenken.“

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  • 16.06.2021

    Stephan Holowaty zu TOP 58 „Lücken schließen – aktueller Stand des Breitband- und Mobilfunkausbaus“

    In seiner Rede zu TOP 58 (Lücken schließen – Bericht zum aktuellen Stand des Breitband- und Mobilfunkausbaus) erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Der Norden ist und bleibt Spitze beim Breitband, bei der Glasfaser – Spitze in Deutschland. Vielen Dank, Herr Minister, für den ausführlichen und glasklaren Bericht. Es ist gut, dass Schleswig-Holstein schon seit langem Vorreiter im Breitband- und Glasfaserausbau ist. Es ist besonders gut, dass Bernd Buchholz auch in dieser Legislaturperiode nochmal eine ordentliche Schippe draufgelegt hat.

    Ich werde jetzt nicht die Zahlen vortragen. Wir alle wissen, dass Schleswig-Holstein im Bundesvergleich ganz oben steht, wir alle sehen den großen Fortschritt und wir alle wissen aber auch, dass noch einiges bis zur Weltspitze zu tun bleibt. Aber gerade seit Beginn der Corona-Pandemie ist hoffentlich auch dem Letzten klar geworden, dass Glasfaser kein digitales nice-to-have-Feature ist, sondern wie Straßen, Strom und Wasser zu den fundamentalen Versorgungsgütern zählt. Sowohl digitale Arbeit als auch digitale Schule zu Hause brauchen eben nicht nur eine gute Internetanbindung der Schule oder der Firma, sondern in jedem einzelnen Wohn- und Kinderzimmer. Homeoffice steht und fällt damit, nahtlos auf die Firmen-, Schul- oder auch Universitäts-IT zugreifen zu können. Homeoffice oder ein digitales Klassenzimmer stehen und fallen damit, dass Videokonferenzen schnell und ruckelfrei mit hochauflösenden Bildern möglich sind. Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeit in den Sitzungen demokratischer Gremien vom Landtag bis zum örtlichen Kleingartenausschuss brauchen leistungsfähiges Streaming – und das nicht nur beim Sender, sondern auch beim Empfänger. Diese Aufzählung lässt sich fortführen – vom digitalen Online-Kursangebot des kleinen Fitnesscenters bis hin zu vielfältigen Kulturangeboten: Wer in den letzten anderthalb Jahren wirklich Gas gegeben hat, brauchte dafür vor allem eines: eine zeitgemäße, eine schnelle, eine stabile Internetverbindung für jeden, im ganzen Land, in jedem Haus und jeder Wohnung. Deshalb bin ich so froh, dass gerade hier in Schleswig-Holstein der Glasfaserausbau vorankommt, dass klare Ziele und klare messbare Ergebnisse da sind.

    Ich komme, wie Sie alle wissen, aus dem Kreis Segeberg. Und ich freue mich, dass auch und gerade mein Kreis wiederum mit an der Spitze im Land steht und bereits an das Schließen der letzten Lücken geht. Es ist auch Sache der Kommunen, Geld, Ideen und Engagement in die Hand zu nehmen. Breitbandausbau braucht nicht nur eine große Gießkanne, sondern auch den Willen vor Ort. Und wenn eine Dorfgemeinschaft sagt, wir baggern selbst, damit das Kabel verlegt werden kann, dann zeigt das, wie Breitbandausbau auf dem Land gehen muss: Alle müssen Hand in Hand dafür arbeiten.

    Auch in guten Wein wird allerdings zuweilen Wasser gegossen. Und da müssen wir natürlich feststellen, dass Deutschland nach wie vor beim Breitband- und Glasfaserausbau der internationalen Spitze hinterherhinkt. Wir müssen auch erkennen, dass die auf den ersten Blick guten Mobilfunkzahlen zu 4G und 5G nicht ganz so viel wert sind wie sie scheinen. Sie sind die Summe der abgedeckten Gebiete aller Anbieter. Aber wer hat schon mehrere SIM-Karten in seinem Handy installiert? Wo Sie mit dem einen Anbieter in dem einen Dorf gutes 4G haben, haben Sie im Nachbardorf oder auch nur auf der anderen Straßenseite plötzlich gar nichts mehr – weil dort nur der andere Anbieter eine Netzabdeckung hat. Ich freue mich, dass unser Minister auch solche kritischen Dinge im Blick hat und diese an die Mobilfunkanbieter adressiert.

    Wir müssen auch erkennen, dass an ganz vielen Stellen von Breitband gesprochen wird, es sich aber nicht um zeitgemäßes Breitband handelt. Wer 30 oder 50 Mbit im Download toll findet, der lebt noch lange nicht im Informationszeitalter, sondern höchstens in der digitalen Bronzezeit. 100 Mbit müssen heute das absolute Minimum sein – darunter stolz von Breitband zu sprechen, ist unseriös. Tatsächlich aber ist der der Gigabit-Anschluss das Maß der Dinge – im Download, wie im Upload. Wer von zu Hause aus arbeitet oder lernt, der konsumiert nicht nur Inhalte, der erstellt auch Inhalte – Bilder, Videos und Dokumente. Darum muss der Internetanschluss zunehmend in beide Richtungen schnell sein.

    Ich mache mir Sorgen darum, dass in vielen Mehrfamilienhäusern bereits ein Glasfaseranschluss im Keller liegt, es aber innerhalb des Hauses, also in die Wohnungen, mit altem Kupferkabel weitergeht. Und wenn dann in der Wohnung zwei Kinder an digitalem Unterricht per Videokonferenz teilnehmen und vielleicht ein Elternteil auch eine Videokonferenz im Homeoffice macht, dann hilft der Glasfaser-Hausanschluss im Keller nicht viel. Der schwächste Teil der Verbindung bestimmt die wirkliche Geschwindigkeit. Gigabit-Leitungen bis ins Kinderzimmer, bis in die Wohnung – das muss das Ziel sein. Hier muss an vielen Stellen noch mehr passieren und es sind dringend weitere, auch bundesgesetzliche Initiativen, zum Beispiel zum Nebenkostenprivileg, nötig. wilhelm.tel in Norderstedt schließt mittlerweile nicht mehr nur Häuser, sondern Wohnungen an Glasfaser an. Am Ende wird es darauf ankommen, dass Eigentümer, Vermieter, Wohnungswirtschaft und Breitbandanbieter gemeinsam tätig werden, gemeinsam erkennen, dass Gigabit im Kinderzimmer nicht nur die Zukunft, sondern schon heute notwendig ist.

    Schleswig-Holstein ist auf dem richtigen Weg. Schleswig-Holstein gibt Gas beim schnellen Internet. ‚Buchholz baut‘ gilt nicht nur für Landesstraßen, sondern auch für Glasfaserkabel. Ich beantrage, auch diesen Bericht zur abschließenden Beratung durch die Digitalisierungsexperten der Fraktionen in den Digitalisierungsausschuss zu überweisen.“

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  • 16.06.2021

    Jörg Hansen zu TOP 8+65 „Bericht der Beauftragten für die Landespolizei“

    In seiner Rede zu TOP 8+65 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und Bericht der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Eins haben wir beim gestrigen Länderspiel gelernt: Man sollte nie gefangen im eigenen System sein. Häufig hilft da ein Blick von außen. Für die Landespolizei liegt dieser Blick von außen nun vor. Im Namen der FDP-Landtagsfraktion darf ich mich herzlich bei Frau El Samadoni und ihrem Team für ihren nunmehr zweiten Tätigkeitsbericht bedanken. Das Ziel, ‚das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürgern und Polizei zu stärken‘, ist gut. Unsere Landespolizei als unsere Bürgerpolizei dokumentiert tagtäglich, dass sie diesem Anspruch gerecht wird. Das belegen auch die nunmehr vorgelegten Zahlen und Bewertungen.

    Wir können auch feststellen, dass offen, aber auch unterschwellig formulierte Vorwürfe wie zum Beispiel Polizeigewalt oder übermäßige polizeiliche Übergriffe durch diesen Bericht nicht belegt werden. Das spricht für unsere Landespolizei. Und allein diese Erkenntnis ist viel Wert. Die Beauftragte für die Landespolizei ist eine Institution, die sich über die Jahre mehr und mehr etabliert hat. In dem Berichtszeitraum 2019-2020 erreichten Frau El Samadoni 120 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern und damit mehr als in den Jahren zuvor. Das mag den Anschein erwecken, es habe vermehrt den Grund zur Beschwerde durch die Bürgerinnen und Bürger gegeben. Wenn man allerdings genauer hinschaut, relativiert sich das glücklicherweise. 14 Mal missglückte Kommunikation, wobei immer noch genauer betrachtet werden muss, wo nun eigentlich der Knackpunkt liegt – beim Sender oder beim Empfänger? 19 Mal wurde sich in fachlicher Hinsicht an die Polizeibeauftragte gewandt – überwiegend unbegründet, wie es auf Seite 15 des Berichts heißt. 14 Mal wurde die Rechtmäßigkeit von polizeilichen Maßnahmen angezweifelt, davon waren acht Beratungshandlungen, zwei stellten sich als rechtmäßig heraus, 2zwei waren nicht aufklärbar, bei einem wurde der Kontakt abgebrochen. Lediglich in einem Sachverhalt wurde die Unrechtmäßigkeit angenommen. Die Zahlen und die Substanz der Beschwerden ‚von außen‘ sind also gering und belegen, dass unser Vertrauen in unsere Landespolizei gerechtfertigt ist. Das ist eine gute Botschaft. Gut ist auch, dass jede Eingabe ernst genommen wird und damit Akzeptanz und Transparenz bei den Bürgerinnen und Bürgern geschaffen wird. Die Beauftragte ist damit zu einem Großteil eine Ansprechstelle, vielleicht auch Kummerkasten und Sprachrohr für die Bürgerinnen und Bürger.

    Aber auch an dieser Stelle lohnt sich ein genauer Blick. Ich finde es problematisch, wenn die Polizeibeauftragte im Vorwort ihres Berichts auf Seite vier problematisiert, dass ‚von Seiten der Polizei vorrangig aufgeklärt werden soll, wer sich an die Polizeibeauftragte gewandt hat‘. Was der Bericht als ein Vertrauensproblem zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten diagnostiziert, kann man auch als pauschale Überbewertung der Faktenlage deuten. Jedenfalls war dies mein erster Gedanke. Ich hätte mir durchaus mehr sachliche Distanz gewünscht. Wir wollen doch Vorgesetzte, die aktiv auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugehen. Ja, diese Führungskultur will ich.

    Ein weiterer Aspekt, der mich beschäftigt ist: Welche Rolle spielt der Personalrat? Er ist frei gewählt. Wird er mittelbar über eine Polizeidirektion oder unmittelbar in den Prozess eingebunden? Entstehen hier Konkurrenzen? Dies sind nur zwei Beispiele, die wir noch einmal genau betrachten sollten und werden. Aber das soll nicht ausblenden, dass wir den Tätigkeitsbericht selbstverständlich als Orientierungshilfe sehen. Daher werden wir auch die darin enthaltenen Empfehlungen beraten. Damit komme ich zu dem SPD-Antrag, für den ich ausnahmsweise einmal, liebe Frau Raudies, Sympathie hege. Auch mit ihm werden wir uns sorgfältig auseinandersetzen. Wenn wir die Lage für die Polizei verbessern können, unterstützen wir das. Abschließend will ich gerne feststellen, dass ich anders als unsere Nationalmannschaft unsere Landespolizei nicht als im eigenen System gefangen, sondern als ‚lernende Organisation‘ wahrnehme. Ihre parallel veranlassten Maßnahmen belegen dies eindrucksvoll.“

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  • 17.06.2021

    Jan Marcus Rossa: Demokratiefeindliche Äußerungen in Chats müssen über das Dienstrecht sanktioniert werden

    Anlässlich der Innenministerkonferenz, auf der u.a. eine schärfere Strafverfolgung von demokratiefeindlichen Äußerungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes in Chatgruppen diskutiert wird, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Demokratiefeindliche Aussagen in Chatgruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes sind nicht nur moralisch zu verurteilen, sondern müssen sanktioniert werden. Der Ruf nach einer Verschärfung des Strafrechts ist zwar öffentlichkeitswirksam und scheint schnelle Problemlösungen zu versprechen. Rechtspolitisch ist dies aber durchaus fragwürdig. Das Strafrecht muss das letzte Mittel sein, um auf ein solches Fehlverhalten zu reagieren.

    Warum wird nicht über eine Verschärfung des Dienst- und Disziplinarrechts diskutiert? Es reicht doch nicht aus, eine Strafe zu verhängen. Wir müssen doch vielmehr Maßnahmen ergreifen und Strategien entwickeln, um solchen Fehlentwicklungen wirksam entgegen zu wirken. Das ist natürlich komplexer und aufwändiger als die schnelle Erweiterung eines Straftatbestandes. Der Vorschlag ignoriert aber die Personalführungs- und Personalentwicklungsverantwortung der Behördenleitungen. Ich hätte mir daher andere Vorschläge gewünscht, um ‚rechten Chats‘ von Angehörigen des öffentlichen Dienstes entgegenzuwirken.“

     

     

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  • 17.06.2021

    Oliver Kumbartzky zu TOP 27+56 „Landesprogramm zum Schutz der Böden“

    In seiner Rede zu TOP 27+56 (Ansiedlungsperspektive für Unternehmen stärken – Vorrang der gewerblichen Nutzung sicherstellen und Landesprogramm zum Schutz der Böden und zum nachhaltigen Flächenmanagement) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Landesplanung der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Unsere Böden sind ein hohes Gut. Sie haben mehrere wichtige biologische Funktionen. Sie sind nicht nur ein wichtiger Lebensraum für unsere heimische Flora und Fauna, sondern auch ein Garant für die hochwertigen Lebensmittel, die unsere Landwirtschaft produziert. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem der Einfluss, den unsere Böden auf unser Klima haben.

    Damit die Böden auch den Generationen nach uns eine Lebensgrundlage bieten, müssen wir besonders umsichtig mit der Ressource umgehen. Noch immer sind viele Altlasten aus vergangenen Zeiten in den Böden, die es zu beseitigen gilt. Der heute hier vorliegende Bericht schlägt für den Bodenschutz zahlreiche Ziele und Maßnahmen vor. Es geht um Vorsorge, Nachsorge und um einen sparsamen Umgang mit dem Boden. Es ist erfreulich, dass dabei das Spannungsfeld zwischen Bodenschutz und Bodennutzung beachtet wurde.

    Uns Freien Demokraten ist besonders wichtig, dass neue Regelungen die Planung von Projekten nicht so beeinträchtigen, dass eine wirtschaftliche Umsetzung an fehlender Flexibilität oder zu starren Auflagen scheitert. Das gilt insbesondere auch bei Ansiedlungen. Darauf werden wir bei der Ausgestaltung und Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen genau achten und hinwirken. Schließlich sind bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen – so steht es auch im vorliegenden Programm – Ökonomie und Ökologie im Interesse des Landes, aber auch im Interesse einzelner Regionen des Landes in Einklang zu bringen.

    Ein gutes Beispiel ist die Bodenversiegelung. Wir müssen diese reduzieren, aber sollten sie nicht vollends stoppen. Generationengerechtigkeit heißt, unseren Kindern und Enkeln eine intakte Umwelt zu übergeben. Generationengerechtigkeit heißt aber auch, ihnen eine funktionierende Infrastruktur und Wohnraum zu bieten.

    Auch und besonders im Bereich der Forstwirtschaft ist der Schutz des Bodens wichtig. Kaum etwas schützt den Boden so wirkungsvoll vor Erosion wie eine tiefe Durchwurzelung. Hier setzt der Bericht richtige Akzente. Während Maßnahmen wie Kahlschlag, die Entnahme von Schlagabraum und der Einsatz von Pflanzenschutzmittel auf ein Minimum reduziert werden, sollten zwingend nötige Maßnahmen – wie beispielsweise bei Schädlingsbefall – weiterhin grundsätzlich möglich sein.

    Und auch die Landwirtschaft trägt für den Schutz der Böden eine besondere Verantwortung. Es bleibt beim Ziel, die gute fachliche Praxis in der Landbewirtschaftung zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit sicherzustellen. Beratung und Vertragsnaturschutzprogramme sind hier ganz zentrale Maßnahmen aus dem vorliegenden Programm.

    Ich will jedoch nicht unerwähnt lassen, dass ich einen Aspekt im Bodenschutzprogramm vermisse. Und zwar meine ich die Grüne Gentechnik. Sie eröffnet neue Möglichkeiten, um Böden zu schonen, Biodiversität zu fördern und die Effizienz des Betriebsmitteleinsatzes zu erhöhen. Daher sollten für gentechnisch veränderte Nutzpflanzen unserer Meinung nach aktuelle und wissenschaftlich basierte Zulassungskriterien gelten. Technologieoffenheit hilft der nachhaltigen Landwirtschaft der Zukunft und schont die Böden.

    Mit dem vorliegenden Programm ist ein bedeutender Schritt für den Bodenschutz und ein nachhaltiges Flächenmanagement getan. Damit ist die Arbeit aber noch lange nicht abgeschlossen. Den entscheidenden Teil des Programms, nämlich dessen Umsetzung, werden wir kritisch-konstruktiv begleiten.

    Ich beantrage Überweisung des Bodenschutzprogrammes in den Umwelt- und Agrarausschuss und freue mich auf eine vertiefende Beratung dort.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

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