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  • 10.08.2021

    Jörg Hansen: Bevölkerungsschutz darf nicht an der personellen und technischen Ausstattung scheitern

    Zum heute von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack vorgestellten 10-Punkte-Plan zur Stärkung des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Die Unwetterkatastrophe in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westphalen, Sachsen und Bayern hat uns einmal mehr vor Augen geführt, dass wir ein größeres Augenmerk auf den Bevölkerungsschutz richten müssen. Die bestehenden und neuen Herausforderungen müssen wir ernst nehmen und begrüßen daher die heute von der Innenministerin vorgestellte Bevölkerungsschutzstrategie.

    Es ist ausgesprochen wichtig, dass der Bevölkerungsschutz im Ernstfall nicht an der personellen und technischen Ausstattung scheitert und dass alle mit dem Bevölkerungsschutz betrauten Akteure, und damit auch der Rettungsdienst, in diese Gesamtstrategie einbezogen werden. Mit der Umsetzung eines Cell-Broadcast-Systems wird die schnelle Warnung aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger sichergestellt. Darüber hinaus ist es wichtig und richtig, dass sich die Ausbildung und Ausstattung der jeweiligen Akteure am Puls der Zeit orientieren. 

    Frühzeitig haben wir uns im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung der Thematik auch für ein Klimafolgenmanagement eingesetzt. Um langfristig Naturkatastrophen und damit den Eintritt eines Katastrophenfalls in Art und Umfang zu reduzieren, ist eine getrennte Betrachtung von Bevölkerungsschutz und Klimafolgenmanagement nicht geboten.“

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  • 16.08.2021

    Jan Marcus Rossa: In Abschiebehaft muss nur, wer sich beharrlich seiner Ausreisepflicht widersetzt

    Zur Eröffnung der Abschiebehaftanstalt in Glückstadt erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ein Koalitionsvertrag muss sich in der Praxis bewähren und migrationspolitisch hat er das getan. Mit der Abschiebehaft in Glückstadt wird eine Vollzugspraxis der Küstenkoalition beendet, die mehr als fragwürdig gewesen ist. Migranten, die nicht freiwillig ihrer Ausreisepflicht nachkamen, wurden durch die Republik gefahren, um sie in Hafteinrichtungen anderer Bundesländer unterzubringen, auf deren Bedingungen Schleswig-Holstein keinen Einfluss nehmen konnte. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind in einem freiheitlichen Rechtsstaat immer hoch sensibel. Allerdings muss geltendes Recht auch durchgesetzt werden und das ist in Extremfällen manchmal nur mit Zwangsmitteln zu erreichen. Auch künftig wird die Abschiebehaft nicht der Regelfall sein, sondern trifft Menschen, die sich beharrlich weigern und sich wiederholt ihrer Ausreisepflicht entzogen haben. Jeder kann die Inhaftierung vermeiden oder auch beenden, wenn er freiwillig und ohne Widerstand seiner gesetzlichen Ausreisepflicht nachkommt.

    Auch im Hinblick auf Abschiebungen nach Afghanistan hat sich der Jamaika-Koalitionsvertrag bewährt. Schon im Frühsommer 2017 haben wir mit unseren Koalitionspartnern vereinbart, dass in Länder mit einer unübersichtlichen Sicherheitslage – Afghanistan war ausdrücklich als Beispiel genannt – nur nach einer sorgfältigen Einzelfallprüfung abgeschoben werden darf. Nach meinem Kenntnisstand hat unsere Landesregierung in den vergangenen Jahren Abschiebungen nach Afghanistan nur nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall veranlasst. Jetzt aber brauchen  wir keine Einzelfallprüfung mehr, denn die Lage in Afghanistan ist so unsicher, dass Abschiebungen in dieses Land nicht in Betracht gezogen werden dürfen. Wir begrüßen, dass das nicht nur unsere Landesregierung, sondern auch der Bundesinnenminister so sieht.“

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  • 16.08.2021

    Dennys Bornhöft: STIKO-Empfehlung stärkt das Vertrauen in eine Impfung

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine neue Einschätzung für die Corona-Impfung von Kindern und Jugendlichen abgegeben. Sie empfiehlt jetzt eine Impfung gegen Corona ab zwölf Jahren. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die neue Einschätzung der STIKO stärkt das Vertrauen in eine Impfung gegen Corona. Und sie sorgt für mehr Sicherheit bei den Eltern und Jugendlichen, die von den Debatten über das Für und Wider einer solchen Impfung verunsichert worden sind.

    Die STIKO-Empfehlung ändert jedoch nichts daran, dass das Impfen eine individuelle Entscheidung bleibt und zwar in beide Richtungen. Weder dürfen Lehrerinnen und Lehrer bedroht werden, weil es ein niederschwelliges Impfangebot an Schulen gibt, noch dürfen Kinder und Jugendliche stigmatisiert werden, weil sie sich gegen eine Impfung entscheiden.

    In Schleswig-Holstein haben sich bereits mehr als 30 Prozent aller Schülerinnen und Schüler zwischen zwölf und 17 Jahren freiwillig impfen lassen. Damit sind wir bundesweit Spitzenreiter, was uns sehr freut. Eine hohe Impfquote an Schulen bietet eine Chance für einen reibungslosen Schulbetrieb. Allerdings haben auch unsere bisherigen Schutzmaßnahmen Wirkung gezeigt, sodass wir auch weiterhin auf einen Mix aus Impfung und AHA+L-Regeln setzen.“

     

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  • 17.08.2021

    Jan Marcus Rossa: Die deutsche Politik trägt Verantwortung dafür, dass Menschen in Afghanistan hoch gefährdet sind

    Zum heute vom Kabinett beschlossenen Landesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Unsere Solidarität und unsere Schutzpflichten gegenüber den friedlichen Menschen in Afghanistan dürfen nicht mit dem blamablen Scheitern der Afghanistan-Mission enden. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass die Landesregierung sich zu einem weiteren Landesaufnahmeprogramm bekannt hat, mit dem wir nicht nur den sogenannten Ortskräften, sondern auch anderen in Not geratenen Menschen humanitären Schutz und Hilfe gewähren.

    Dass diese Menschen in Afghanistan hoch gefährdet sind, dafür trägt auch die deutsche Politik Verantwortung. Zu keinem Zeitpunkt hat die Bundesregierung eine Exit-Strategie für Afghanistan entwickelt, um die jetzt bevorstehende humanitäre Katastrophe im Land abzuwehren. Nicht nur dieser Fall macht deutlich, dass unser Land einen Regierungswechsel dringend braucht. Das Angebot humanitärer Hilfen macht das Politikversagen nicht ungeschehen.“

     

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  • 50. Landtagssitzung

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  • 24.08.2021

    Annabell Krämer: Trotz finanzieller Herausforderungen halten wir das Land am Laufen

    Zum heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten Haushaltsentwurf 2022 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Der heute vorgestellte Haushaltsentwurf zeigt es deutlich auf: Trotz finanziell herausfordernder Zeiten halten wir an unseren Jamaika-Schwerpunkten und damit an unseren investiven Maßnahmen fest. Die Sanierung des Landes schreitet weiter voran.

    Mit dem Infrastrukturmodernisierungsprogramm für unser Land Schleswig-Holstein haben wir unseren Bürgerinnen und Bürgern ein Versprechen gegeben, an das wir uns nach wie vor gebunden fühlen. Dieses Versprechen werden wir trotz angespannter Haushaltslage einlösen. Es bleibt darüber hinaus aber wichtig, dass wir auch an der Schuldenbremse festhalten und uns auf die wesentlichen Kernaufgaben konzentrieren. Vor diesem Hintergrund werden wir jeden Euro, den wir ausgeben, daraufhin überprüfen, ob er langfristig geeignet ist, den Motor unseres Landes am Laufen zu halten.“

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  • 25.08.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 18 „Sofortiger Abschiebestopp nach Afghanistan“

    In seiner Rede zu TOP 18 (Sofortiger Abschiebestopp nach Afghanistan) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Es ist eine Tragödie, was sich seit Jahrzehnten in Afghanistan, diesem geschundenen Land ereignet. Der überstürzte Rückzug der NATO-Truppen ist nur ein weiteres Kapitel in der Geschichte des hunderttausendfachen Leids der Menschen, von denen die Mehrheit nie ein Leben in Frieden und Sicherheit kennengelernt hat.

    Man muss sich das einmal vor Augen führen. Seit Dezember 1979 befindet sich dieses Land im Kriegszustand, sei es durch die Invasion der Russen, sei es der Bürgerkrieg, sei es die Intervention der USA und ihrer Verbündeten, die 2001 mit militärischen Aktionen den Kriegszustand verlängerten. Und nun, im Jahr 2021, ein offenkundig übereilter, ungeplanter und unkoordinierter Rückzug der ausländischen Truppen. Es gibt keine erkennbare Strategie, wie dieses Land befriedet werden kann; keine Idee, wie den Menschen, die in Afghanistan auch in Zukunft leben müssen, geholfen werden kann. Auch die Afghaninnen und Afghanen haben ein Recht auf Frieden. Es wird aufzuarbeiten sein, unter welchen Voraussetzungen die Bundesrepublik Deutschland sich an derartigen Missionen beteiligen darf. Darf ohne klare Zielvorstellungen und ohne eine Exitstrategie überhaupt eine solche Mission gestartet werden? Muss der Bundestag Out-of-Area-Einsätzen seine Zustimmung verweigern, wenn nicht ein Mindestmaß an Planung bereits vor Beginn einer Mission feststeht und eine dezidierte Risikobewertung vorliegt?

    Für diese Aufarbeitung ist heute sicherlich nicht der richtige Zeitpunkt. Heute gilt es nur noch, Menschen in Not zu helfen, die auch durch unser Land in diese Notlage geraten sind.

    Bestürzend ist aber auch, dass selbst die Hilfs- und Rettungsmaßnahmen beschämend schlecht sind. Mit Entsetzen sehen wir, wie hilflos die Bundesregierung agiert. Auch hier stellen sich Fragen über Fragen: Wieso wurden wir überrascht, dass die Taliban so schnell die Macht übernommen haben? Warum ist das Staatswesen, das wir stützen und aufbauen wollten, so schnell und ohne spürbaren Widerstand zusammengebrochen? Und dann die unwürdige Diskussion der letzten Tage, welche Menschen wir retten wollen und müssen. In Anbetracht der Lage ist die Antwort einfach: Jeden, der sich auf den Kabuler Flughafen retten kann. Es werden aber künstliche Hürden aufgebaut. So erklärte die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit allen Ernstes, dass sie Menschen, die nicht in den letzten zwei Jahren für sie gearbeitet haben, nicht als Ortskräfte behandeln will. Was für eine menschenverachtende Haltung, die Gott sei Dank kurzfristig korrigiert wurde.

    Es geht gegenwärtig nur darum, so viele Menschen wie nur irgend möglich, die in akuter Lebensgefahr schweben, aus Afghanistan herauszuholen, bevor das Land endgültig abgeriegelt wird. Das Zeitfenster ist denkbar eng. Nach aktuellen Berichten beenden die US-Truppen ihre Evakuierungsmaßnahmen am 31. August 2021. Danach dürfte auch der Flughafen in Kabul dicht sein. Und kein anderes Land als die USA sind militärisch in der Lage, weitere Evakuierungen sicherzustellen. Auch das ist ein Offenbarungseid – und nun rächt sich, dass die Bundesregierung in den letzten 16 Jahren die Bundeswehr so sträflich vernachlässigt hat, wie nie zuvor.

    Wir müssen in der kurzen verbleibenden Zeit so viele in akuter Not befindliche Menschen wie irgend möglich aus Afghanistan retten und ihnen Schutz gewähren. Die Landesregierung hat sofort ihre Hilfe angeboten und dafür danke ich ausdrücklich. Das Angebot humanitärer Hilfen macht aber das Politikversagen der letzten Jahrzehnte nicht ungeschehen. Und das wird aufzuarbeiten sein.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 25.08.2021

    Jörg Hansen zu TOP 20+37 „Lehren aus Pandemie und Flutkatastrophe ziehen“

    In seiner Rede zu TOP 20+37 (Lehren aus Pandemie und Flutkatastrophe ziehen – den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein optimal aufstellen und gewährleisten) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Die Katastrophenlage hat viel Leid über Menschen gebracht, sie hat tiefe Spuren hinterlassen. Einer der eingesetzten Helfer meinte zu mir: ‚Es ist unser Selbstverständnis, dass wir diese Einsätze wahrnehmen und helfen. Das müssen und können Sie als Parlament von uns erwarten.‘ Die Art und Weise, mit welchem Engagement und Einsatzwillen die Frauen und Männer im Katastrophengebiet trotz schwierigster Umstände geholfen haben, verdient unseren Respekt und unseren Dank.

    Aber: Es ist dieses herausragende Selbstverständnis, das uns als Parlament in die Pflicht nimmt. Und unsere Verpflichtung wurde durch die Unwetterkatastrophe unterstrichen. Im Koalitionsvertrag haben wir bereits unsere Ziele zu diesem Thema formuliert. Die Frage ist, ob der Katastrophenschutz noch zeitgemäß ist. Diese Frage haben wir intensiv diskutiert. Die Antworten auf die Herausforderungen gibt der nun vorliegende Zehn-Punkte-Plan, den ich ausdrücklich begrüße.

    Die zentrale Botschaft muss sein: Wir müssen ihn als ‚lernende Organisation‘ betrachten und ihn entsprechend ausstatten. Es ist daher gut, dass in diesem Konzept auch die fachliche Ebene eng mit eingebunden wurde. Es ist auch zu begrüßen, dass sich die SPD an diesem Prozess beteiligen will. Sie stellt in ihrem Antrag wichtige Fragen, die wir bereits beantworten. Einer Aufforderung bedarf es daher nicht. Es bedarf auch nicht der Aufforderung, die ‚Unteren Katastrophenschutzbehörden‘ einzubinden. Ja, wen denn sonst? Das Standesamt?

    Abgesehen davon, dass es in Ihrer Begründung in Ihrem Antrag etwas durcheinander gegangen ist, möchte ich auf einen Widerspruch aufmerksam machen. Zum einen schreiben Sie: ‚Ziel ist dabei, keine umfassende Kompetenzneuverteilung‘. Einen Satz später schreiben Sie: ‚Die Kompetenzzuordnung zwischen Bund und Ländern ist kritisch zu überprüfen und ggf. neu zu ordnen.‘ Vielleicht sollten Sie hier noch Ihre Gedanken neu ordnen und die Frage beantworten, ob sie mehr Kompetenzen in Richtung Bund verschieben wollen. Für mich ist in dieser Frage relevant, dass der Bund unterstützt, damit vor Ort agiert werden kann. Nicht andersherum. Die wichtigste Lehre aus diesem Sommer muss sein, dass die Lehren von der Basis heraus gezogen werden. Der Einsatz zeigte leider schmerzlich, dass ungeübte Stäbe im Zweifelsfall nicht einer größeren Lage gewachsen sind. Daher ist der Aufbau einer stehenden Organisation mit regelmäßigen Trainings aller Player notwendig. Der Bau eines integrativen Lage- und Kompetenzzentrums inklusive einer Lehrleitstelle ist eine dringende Notwendigkeit, um effektiv im Krisenfall handeln zu können. Grundlage ist hier selbstverständlich auch die moderne und vorausschauende personelle und sachliche Ausstattung, die wir nicht infrage stellen dürfen. Dies sind Themen, die wir im Innenverhältnis lösen werden.

    Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, dass wir Vorsorge treffen, beispielsweise durch Hinweise über Starkregen- oder Hochwassergebiete oder auch Schaffung von Kapazitäten in den Krankenhäusern. Eine effektive Schutzstrategie muss den heutigen technischen Standards entsprechen. Daher begrüßen wir die Idee App-basierter Ersthelfersysteme und wollen die erforderliche Weiterentwicklung der Rettungs-dienste konstruktiv begleiten. Auch die Umsetzung von Cell-Broadcast als ein Puzzleteil einer funktionierenden Warninfrastruktur darf für uns heute kein Problem mehr sein. All diese Punkte finden wir in unserem Antrag.

    Besonderes Augenmerk möchte ich auf Menschen mit einem Handicap richten. Sie finden in der Bevölkerungsschutzstrategie besondere Beachtung. Eine Lagebeurteilung beinhaltet Wahrscheinlichkeiten. Und die Wahrscheinlichkeit einer durch den Klimawandel verursachten Unwetterkatastrophe steigt. Das führt uns auch die jüngst veröffentlichte Studie der World Weather Attribution und dem Deutschen Wetterdienst, die einen klaren Zusammenhang zwischen Klimawandel und Unwetterkatastrophe herstellt, vor Augen. Darauf müssen wir uns vorbereiten.

    Wie Sie wissen, habe ich gerade bei diesem Thema umfangreiche Erfahrungen und daher bin ich dem Innenministerium außerordentlich dankbar, dass mit diesem Zehn-Punkte-Plan ein wichtiger Schritt für den Bevölkerungsschutz vorliegt.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 25.08.2021

    Christopher Vogt zu TOP 10+46 „Änderung des Hochschulgesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 10+46 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes sowie des Gesetzes über die Stiftungsuniversität zu Lübeck und Bericht über Änderung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Wissenschaft hat eine enorme Bedeutung für unsere moderne Gesellschaft und für die weitere Entwicklung unseres Bundeslandes. Deshalb ist das Hochschulgesetz in meinen Augen auch eines der wichtigsten Landesgesetze, das wir haben. Neben der finanziellen Ausstattung, die wir schrittweise weiter verbessern, und einzelnen Standortentscheidungen, stellt dieses Gesetz die wesentlichen Weichen für die Entwicklung unserer Hochschullandschaft. Diese Novelle im ‚Spätherbst dieser Wahlperiode‘ ist recht umfangreich, aber sicherlich auch keine Revolution, sondern unter dem Strich eher eine sinnvolle Modernisierung an verschiedenen Stellen.

    Es wurden schon viele Punkte angesprochen, deshalb möchte ich nur auf die Dinge eingehen, die wir für besonders wichtig erachten: Mehr Möglichkeiten für mehr Autonomie bei Bau, Finanzen und Personal finden wir natürlich gut. Auch mehr Flexibilität, wie zum Beispiel beim Hochschuljahr. Das war ja schließlich auch unser Wunsch. Ich sage aber auch ganz offen: Wir könnten uns auch noch etwas mutigere Schritte vorstellen. Wir sind da ganz bei der neuen Präsidentin der Kieler Christian-Albrechts-Universität, Frau Prof. Fulda – oder sie halt bei uns – je nachdem. Wenn man bei der finanziellen Ausstattung absehbar nicht ganz vorne mitspielen kann, macht es Sinn, durch mehr Freiräume mehr Potenzial zur Entfaltung zu bringen. Wir haben da aber offenbar auch noch weitere Überzeugungsarbeit zu leisten.

    Was ich ebenfalls als sehr positiv betonen möchte: Mehr Digitalisierung, die Verankerung eines Gründungssemesters, um sich da besser ausprobieren zu können, die Tenure-Track-Professuren, die hoffentlich auch mehr weibliche Karrieren in der Wissenschaft befördern werden oder auch das Thema ‚Ph.D.‘ bei bestimmten Promotionsprogrammen. Die stärkere Betonung des Technologie- und Wissenstransfers und der Ausgründungen ist genau richtig, weil es da – bei allen Erfolgen – auch noch viel Luft nach oben gibt. Gemäß dem Struckschen Gesetz können wir uns auch noch einige weitere Verbesserungen vorstellen: Wir haben eine sehr vielfältige Hochschullandschaft, zu der auch die privaten Hochschulen gehören. Ob deren Rahmenbedingungen optimal sind, werden wir uns anschauen müssen. Beim Thema Freiheit und Hochschulen denke ich nicht nur an die Hochschulautonomie, sondern auch an die Stärkung der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit, an das Unterbinden des Einflusses von ausländischen Regimen auf unsere Hochschulen – Stichwort Konfuzius-Institute – oder auch an die Stärkung der Cybersicherheit.

    Für sinnvoll halten wir auch die Einführung einer institutionalisierten Landesstudierendenvertretung und eines Vorsemesters bzw. eines Orientierungsstudiums. Letzteres wäre vor allem mit Blick auf die technischen Studiengänge interessant, die viel mehr Nachfrage verdienen und wo es allzu oft Unsicherheiten gibt, ob diese wirklich die richtige Wahl wären. Wir wünschen uns zumindest Modellversuche. Wir wollen die Wissenschaftsabteilung des Landes weiter stärken. Am einfachsten könnte man dies tun, indem man sie von Aufgaben im Bereich der Detailsteuerung entlastet. Wenn es da kluge Vorschläge zum Bürokratieabbau geben sollte, werden wir uns diese sehr interessiert anschauen. Es wird niemanden überraschen, dass wir uns auch die Abschaffung des Erweiterten Senats sehr gut vorstellen können, da sich dieser offenkundig nicht bewährt hat. Beim viel diskutierten Thema Vollverschleierung bleiben wir dabei, dass wir den Hochschulen erlauben wollen, diese zu unterbinden. Hier sind wir uns bekanntermaßen innerhalb der Koalition nicht einig, so dass dies leider nicht möglich sein wird. Unter dem Strich liegt uns ein guter Entwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes vor, für den ich mich beim Ministerium herzlich bedanke. Wir werden diesen sehr intensiv beraten und an der einen oder anderen Stelle auch noch weiter verbessern.

    Die notwendigen Lehren aus der Zeit der Corona-Pandemie werden bei der Anhörung mit Sicherheit eine große Rolle spielen. Die digitale Lehre hat dadurch quasi zwangsläufig einen gewaltigen Schub bekommen. Jetzt wird es wieder ein Praxissemester geben, aber die Digitalisierung der Hochschulen sollten wir dennoch weiter vorantreiben, um Forschung und Lehre zu verbessern.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 22.03.2018

    Oliver Kumbartzky zu TOP 12 „Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 12 (Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes) erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Mit dem Urteil des OVG Schleswig vom 20. Januar 2015 wurde die Teilfortschreibung der Regionalpläne Wind für unwirksam erklärt. Die Folgen wurden hier vielfach diskutiert und sie beschäftigen uns noch immer.

    Wir alle wissen um die Notwendigkeit, endlich zu wirksamen und gerichtsfesten Regionalplänen Wind zu kommen. Deswegen arbeiten wir bei der Windplanung gründlich und beharrlich weiter. Wir führen das in der letzten Legislaturperiode begonnene Verfahren modifiziert fort. Der in dieser Woche vom Innenminister vorgestellte Zeitplan zeigt, dass wir allen Unkenrufen zum Trotz auf Kurs sind. Es passiert etwas und Schleswig-Holstein hat die Chance den Planungs- und Investitionsstau endlich aufzulösen.

    Damit die Planung nicht konterkariert wird, ist es notwendig diese abzusichern. Diese grundsätzliche Notwendigkeit hat auch die Vorgängerregierung erkannt und aus diesem Grund seinerzeit ein Moratorium auf den Weg gebracht. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen und daher muss das Moratorium nun folgerichtig verlängert werden.

    Übrigens wären die Planungen auch dann heute nicht abgeschlossen, wenn es keinen Regierungswechsel gegeben hätte. Auch wenn die SPD hier hin und wieder einen anderen Eindruck vermitteln will.

    Die Dauer des Moratoriums ist dabei keineswegs willkürlich gewählt. Das Moratorium, dessen grundsätzliche Zulässigkeit bereits gerichtlich geklärt ist, wird mit Auslaufen der Verlängerung vier Jahre betragen haben. Es wird damit genau so lange dauern, wie eine baurechtliche Veränderungssperre zulässig ist. Wir bewegen uns also in einem Rahmen, den der Bundesgesetzgeber für die Absicherung der Bebauungspläne für zulässig erachtet. Den gleichen Zeitrahmen für die deutlich komplexeren und langwierigeren Regionalpläne zum Maßstab zu nehmen, ist daher keinesfalls überzogen.

    Der von uns vorgelegte Gesetzesentwurf beinhaltet aber mehr als die Verlängerung des Moratoriums. Wir wollen das Landesplanungsgesetz an die moderne Wirklichkeit anpassen und werden das Beteiligungsverfahren nicht nur transparenter und zugänglicher machen, sondern auch günstiger und schneller.

    Wir sichern etwa die möglichst frühzeitige Information der Öffentlichkeit gesetzlich ab. Und zwar schon dann, wenn die Aufstellung eines Raumordnungsplanes geplant ist. Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit gegeben, sich mit den wesentlichen Inhalten einer Planung möglichst frühzeitig auseinanderzusetzen.

    Mit der unverzüglichen Bereitstellung der Planungsunterlagen im Internet, noch vor der Auslegung in Papierform, passen wir das Landesplanungsgesetz an die Bedürfnisse und Arbeitsweisen des 21. Jahrhunderts an.

    Jamaika bringt auch hier dem echten Norden die notwendige Digitalisierung.

    Die Informationen werden den Beteiligten und der gesamten Öffentlichkeit dadurch nicht nur einfacher, sondern vor allem auch deutlich frühzeitiger zur Verfügung gestellt. Damit geben wir allen mehr Zeit, sich mit den Planungen auseinanderzusetzen, ohne dabei insgesamt Zeit zu verlieren. Eine Auslegung der Unterlagen in traditioneller, analoger Form wird weiterhin in angemessener Form bei den Kreisen und kreisfreien Städten erfolgen, aber eine Übersendung von Plänen in Papierform an die Beteiligten wird darüber hinaus nicht mehr stattfinden. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld.

    Das wird nicht nur die Windplanung positiv beeinflussen.

    Es mag manchmal untergehen, aber Landesplanung betrifft mehr als die Windenergie. Wir haben zum Beispiel gestern hier im Landtag über den Wohnungsbau gesprochen. Um den bestehenden Problemen auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen, benötigt man auch hier zukunftsweisende, moderne landesplanerische Grundlagen.

    Schleswig-Holstein braucht also insgesamt eine Landesplanung, die den veränderten Gegebenheiten Rechnung trägt. Wir können es uns einfach nicht leisten Ressourcen der Landesplanung zu verschwenden, wo dies vermeidbar wäre. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir die Möglichkeit die Planungen zu vereinfachen und zu straffen und gleichzeitig die Bürgerbeteiligung zu stärken. Davon wird nicht nur die Windplanung profitieren, sondern alle betroffenen Bereiche.

    Wir wollen die Gelegenheit nutzen das Verfahren zu modernisieren, Hürden abzubauen und Bürgerbeteiligung zu stärken. Das wäre für sich genommen Grund genug unser Vorhaben zu unterstützen. Die Dringlichkeit der Fortführung der laufenden Planungen verstärkt dies nur.“

     

    (Es gilt das gesprochene Wort.)

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  • 25.08.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 11 „Erhöhung der parlamentarischen Transparenz“

    In seiner Rede zu TOP 11 (Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Parlamentarische Transparenz ist wichtig. Da kann es überhaupt keinen Zweifel geben. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf zu erfahren, durch welche Umstände Abgeordnete in ihren Entscheidungen beeinflusst werden könnten. Die Transparenz kann also durchaus einen Beitrag dazu leisten, dass Abgeordnete private Interessen bei ihrem Abstimmungsverhalten hintanstellen und sich ausschließlich von Sachargumenten leiten lassen, wenn sie sich anderenfalls der Gefahr ausgesetzt sehen, ihr Mandat für eigene Interessen zu missbrauchen. Denn dafür sind wir nicht gewählt worden. Wir haben zwar ein freies Mandat erworben. Dieses haben wir aber im Interesse unserer Wählerinnen und Wähler und nicht für Eigeninteressen einzusetzen. Aus diesem Grund bin ich ein Befürworter der parlamentarischen Transparenz.

    Es ist richtig, dass wir Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in die Liste anzeigepflichtiger Einkünfte aufnehmen, denn auch hier bestehen persönliche wirtschaftliche Interessen, die offengelegt werden sollten. Gleiches gilt für die Herabsetzung von Beteiligungsquoten an Unternehmen. Und richtig ist, dass das individuelle Einkommen vor Steuern anzuzeigen ist und nicht etwa Umsatzerlöse oder Unternehmensgewinne, die einem Abgeordneten nur anteilig zufließen, was hier im Haus ja auch schon einmal diskutiert wurde. Schwierig ist der Umgang mit Vortragstätigkeiten und Medienauftritten. Wann liegt ein überwiegender Bezug zum Mandat vor und wann nicht? Hier hätte ich mir mehr Bestimmtheit und Klarheit gewünscht. Aber, vielleicht helfen uns hier ja die Experten in der Anhörung mit konstruktiven Vorschlägen.

    Insgesamt halte ich das Gesetz für eine sinnvolle Weiterentwicklung unserer Verhaltensregeln. Ob diese in Gesetzesform gegossen werden mussten und damit auch künftige Abgeordnete binden, ist diskutiert worden. Am Ende haben wir uns für ein Gesetz entschieden, weil es eben doch mehr Gewicht hat als die von Abgeordneten verabschiedeten Verhaltensregeln. Aber als Gesetzgeber müssen wir uns auch stets fragen, ob wir mit unseren Gesetzesinitiativen nicht doch im Einzelfall über das gut gemeinte Ziel hinaus preschen. Auslöser war ja ein Skandal außerhalb des Landes Schleswig-Holstein, weil sich Bundestagsabgeordnete Einkünfte verschafft haben, die sie wohl nicht ohne ihr Abgeordnetenmandat hätten erzielen können und die auch die Notlage in Deutschland zu Beginn der Corona-Pandemie ausnutzten. Ob das rechtswidrig oder sogar strafbar war, will ich hier nicht entscheiden. Fest steht aber, dass ein solches Verhalten moralisch und ethisch nicht zu rechtfertigen ist.

    Doch dürfen wir nicht die Augen davor verschließen, dass Transparenz auch missbraucht werden kann. Ich erinnere an eine Presseberichterstattung, in der nach Veröffentlichung der Nebeneinkünfte öffentlich die Frage aufgeworfen wurde, ob Abgeordnete mit höheren Nebeneinkünften ihr Abgeordnetenmandat überhaupt seriös ausüben würden. Der Gedanke, dass die Höhe der Nebeneinkünfte nichts darüber sagt, wie intensiv ein Abgeordneter sein Mandat wahrnimmt, ist überhaupt nicht in Erwägung gezogen worden. Ohne weitere Überprüfung der Einkommensart und Einkommensquelle wurden Unterstellungen publiziert, die bei näherer Befassung nicht haltbar gewesen sein dürften. Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen stehen in der Regel nicht in Relation zum Arbeitsaufwand, sondern sind abhängig von den Beteiligungsverhältnissen. Die damalige Berichterstattung – ausgelöst durch unbedachte Äußerungen des Präsidenten des Bundes der Steuerzahler – macht deutlich, wie sehr eine gut gemeinte Transparenz auch den Missbrauch solcher Daten ermöglichen kann. Es ist nicht nur unseriös, sondern auch schlicht nicht zulässig, aus der Höhe von Nebeneinkünften auf die Intensität der Abgeordnetentätigkeit zu schließen.

    Solche Berichterstattungen gefährden am Ende sogar die Vielfalt in unseren Parlamenten, denn welcher Unternehmer, welcher Selbständige will sich solchen Verdächtigungen ausgesetzt sehen, wie wir sie lesen mussten. Das wäre keine gute Entwicklung, denn unsere Parlamente brauchen Vielfalt.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 25.08.2021

    Annabell Krämer zu TOP 28 „Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerberinnen und Ersterwerber“

    In ihrer Rede zu TOP 28 (Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerberinnen und Ersterwerber) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Für uns Freie Demokraten ist es ein Herzensthema, mehr Bürgerinnen und Bürgern den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Deutschland in Europa die zweitniedrigste Eigenheimquote hat. Wir fordern deshalb vehement, den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie steuerlich zu entlasten. Im Koalitionsvertrag haben wir uns deshalb darauf geeinigt, dass wir das Steuerschlupfloch der sogenannten Share Deals schließen. Wir haben uns auch grundlegend darauf geeinigt, den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie – unabhängig von den aktuellen Lebensumständen – zu unterstützen. Hierbei darf nicht nach dem Familienstand differenziert werden. Einige möchten ein Eigenheim vor der Familiengründung erwerben, anderen ist es erst nach Auszug der Kinder finanziell möglich, viele müssen einen Erwerb getrennt lebend schultern und andere wiederum bekommen gewollt oder ungewollt keine Kinder. Für die Koalition soll die einzige Voraussetzung deshalb der Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie durch eine natürliche Person sein.

    Derzeit zahlt ein Immobilienkäufer eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5 Prozent des Kaufpreises. Dass Großinvestoren die Grunderwerbsteuer umgehen können, indem sie eine Immobilie nicht direkt, sondern über eine Gesellschaft kaufen und für mindestens fünf Jahre lediglich 95 Prozent an dieser erwerben, wollen wir nicht länger hinnehmen. Steuergerechtigkeit bedeutet für uns Freie Demokraten, Steuerschlupflöcher bei Immobiliengeschäften konsequent zu schließen. Das Ergebnis jahrelanger Diskussion von Union und SPD über die Senkung der Beteiligungsschwelle, ab der Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, ist ebenso bedauerlich wie lächerlich. Die aberwitzige Senkung um lediglich fünf Prozent hat dieses Steuerschlupfloch so minimal verkleinert, dass die meisten noch immer hindurch passen. Ich spreche hier auch für die FDP-Bundestagsfraktion, wenn ich sage: Wir hätten uns zur Auflösung dieser Ungerechtigkeit definitiv mehr gewünscht! Einen entsprechenden Antrag der FDP-Bundestagsfraktion hat die Große Koalition abgelehnt. Die einfache Idee, die Grunderwerbsteuer prozentual bei einem Anteilserwerb von über 50 Prozent zu erheben, d.h. erwerbe ich 70 Prozent, zahle ich 70 Prozent der Grunderwerbsteuer, war wahrscheinlich zu einfach, einleuchtend und logisch.

    Die Bundesregierung hat unnötig viel Zeit für eine bloß halbherzige Lösung verstreichen lassen. Nichtsdestotrotz werden immer noch zusätzliche Millionenbeträge in den Landeshaushalt gespült. Die Immobilienpreise kennen seit Jahren nur eine Richtung – sie steigen. Auch dieser Tatbestand lässt die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer verlässlich steigen. Auch aus diesem Grund sollten wir uns jetzt gemeinsam zügig für eine Entlastung unserer Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Eine Übergangslösung könnten Steuerrückerstattungen sein, die das Finanzamt anordnen könnte, sofern der Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie nachgewiesen wird. Denn was unsere Bürgerinnen und Bürger statt dieser Kleinteiligkeit der Großen Koalition jetzt brauchen, ist endlich eine finanzielle Entlastung auf dem Weg zum Eigenheim.

    Als Freie Demokraten setzen wir weiterhin auf das Instrument des Freibetrages. Wir sehen aber auch, dass die Bundesregierung bislang nicht bereit war, den Ländern die Möglichkeit für einen solchen Schritt einzuräumen. Mit unserer Bundesratsinitiative wollen wir die Bundesregierung in diese richtige Richtung bewegen. Im Sinne unseres Koalitionsvertrages und unserer Bürgerinnen und Bürger sehen wir die beste Alternativlösung in der Senkung des Steuersatzes. Schleswig-Holstein sollte ein positives Signal senden und das erste Bundesland sein, das die jahrelange Erhöhungsspirale bei der Grunderwerbsteuer durchbricht und – von der Spitze mit 6,5 Prozent grüßend – endlich auf eine Entlastung setzt. Ich freue mich, dass wir heute gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern unserer Bundesratsinitiative Nachdruck verleihen. Denn auch die CDU hat sich dafür ausgesprochen, dass idealerweise ‚die Möglichkeit von Freibeträgen beim Grunderwerb im Gesetz verankert‘ werden sollte. Wir freuen uns, dass sich auch unsere Finanzministerin dafür ausgesprochen hat, die Steuer für alle zu senken, sofern der Bund das Steuerrecht für eine Freibetragsregelung nicht ändern würde. Dieses entspräche dem Geist des Koalitionsvertrages.

    Liebe Frau Ministerin Heinold, noch sind wir frohen Mutes, dass wir in Berlin bald erfolgreich für eine Länderöffnungklausel werben werden. Viele Vorschläge zur Entlastung der Bürger liegen nun auf dem Tisch. Während die Kollegin Raudies von der SPD vor zwei Jahren noch der Meinung war: ‚Eine Senkung der Grunderwerbsteuer um 0,5 Prozent wäre nichts anderes als teure Symbolpolitik‘ und somit eine Senkung der Grunderwerbsteuer noch grundlegend abgelehnt hat, freue ich mich aufrichtig über das Umdenken bei der SPD, auch wenn wir ein anderes Entlastungsmodell bevorzugen. Aus diesem Grund beantragen wir, beide Anträge in den Ausschuss zu überweisen – damit wir es endlich gemeinsam schaffen, unsere Bürger zu entlasten!“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 25.08.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 12 „Kinderwunschbehandlung bundesweit einheitlich gestalten“

    In seiner Rede zu TOP 12 (Kinderwunschbehandlung bundesweit einheitlich gestalten) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „In vielen Bereichen haben wir es in den letzten Jahren geschafft, Ungleichbehandlungen aufzulösen, beispielsweise mit der Einführung der Ehe für alle, durch welche auch gleichgeschlechtliche Paare endlich heiraten können. Doch auch in Deutschland im Jahre 2021 gibt es weiterhin Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen, teils durch Gesetz, teils durch unterschiedliches Verwaltungshandeln oder Finanzierungsmöglichkeiten. So ein Fall ist leider die Kinderwunschbehandlung und deren Finanzierung durch die Krankenversicherungen; denn viel weniger Paare müssten ungewollt kinderlos sein als es heute der Fall ist.

    Nach aktueller Studienlage stieg der Anteil an ungewollt kinderlosen Frauen und Männern im Alter zwischen 20 und 50 Jahren von 25 Prozent in 2013 auf nunmehr 32 Prozent in 2020 an. Dabei ist zu beobachten, dass Männer und Frauen in etwa gleich gewollt bzw. ungewollt kinderlos sind. Die ungewollte Kinderlosigkeit, ob sie nun medizinisch indiziert oder aber an anderen Faktoren scheitert, ist damit ein wachsendes gesellschaftliches Problem, das neben volkswirtschaftlichen Implikationen vor allem auch die Alltagswirklichkeit und damit die individuellen Lebensentwürfe vieler Menschen betrifft. Nicht nur gesellschaftlich ist das ein Problem, es ist insbesondere für die Betroffenen massiv belastend. Eine Novellierung der Förderkriterien für Kinderwunschbehandlungen ist aus Sicht der FDP überfällig. In diesem Zusammenhang müssen wir bestehende Diskriminierungen dringend beenden. Selbst im Jahr 2021 sind Alleinstehende oder homosexuelle Paare von einer finanziellen Förderung gänzlich ausgeschlossen. Der hier einschlägige § 27a SGB V erwähnt sie weiterhin nicht. Daraus spricht ein aus meiner Sicht völlig veraltetes Weltbild. Denn wer glaubt, die Fähigkeit, Verantwortung für ein Kind zu übernehmen, sich zu kümmern, liebevoll – oder ganz einfach ein gutes Elternteil zu sein – hänge von der sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung oder dem Familienstand ab, der irrt in dieser Pauschalität völlig. Deswegen gibt es keine Rechtfertigung mehr für eine solche Unterscheidung. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass diese Faktoren nicht mehr zu einem Ausschluss der Förderung für eine Kinderwunschbehandlung führen.

    Es gibt jedoch auch weitere Diskriminierungen, die ähnlich fatal wirken können. Hiermit meine ich die teils hohen Kosten, welche nicht durch die Krankenkassen erstattet werden, abhängig vom Wohnort. Dadurch, dass es keine bundesweit einheitliche Lösung staatlicher Zuschüsse gibt, kommt es zur faktischen Familienplanung nach Postleitzahl. Warum nun beispielsweise ein Paar aus Norderstedt bei der Unterstützung des Kinderwunsches anders behandelt wird als in Hamburg-Schnelsen, München oder Berlin, erklärt sich nicht. Diese Kinderwunschbehandlung nach Postleitzahl, diesen Flickenteppich, wollen wir dringend vereinheitlichen, zusammen mit der Abschaffung der Diskriminierung von Homosexuellen und Alleinstehenden.

    Zuletzt möchte ich noch ein Problem benennen, das in diesem Zuge oft unterschätzt wird: die starren Altersgrenzen. Natürlich ist mir das medizinische Risiko bei steigendem Alter bewusst; und auch über die Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung kann man bis zu einem bestimmten Alter diskutieren. Dass dies aber so starr rechtlich festgelegt wird, ohne jegliche Möglichkeit zur Abweichung, empfinde ich als mindestens schwierig. Wer mit 16 einen mittleren Schulabschluss macht und danach eine dreijährige Ausbildung abschließt, kann mit 19 voll berufstätig sein und Verantwortung übernehmen. Warum es dieser Person pauschal verboten sein soll, bspw. mit 23 Jahren – aus Gründen, das macht man ja nicht aus Spaß – eine Kinderwunschbehandlung in Erwägung zu ziehen, ist mir schleierhaft. Das gleiche gilt für die Altersgrenze nach oben bei Frauen ab 40 Jahren. Die Orientierung an starren Altersgrenzen jedenfalls ist nicht mehr zeitgemäß, sie ist in Teilen auch schlichtweg realitätsfremd und diskriminierend.“

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  • 25.08.2021

    Kay Richert zu TOP 13+56 „Baubranche stärken“

    In seiner Rede zu TOP 13+56 (Baubranche stärken - Potentiale öffentlicher Auftragsabwicklung nutzen und Schriftlicher Bericht zur Rohstoff- und Baumaterialversorgung in der Bauindustrie und dem Bauhandwerk und Auswirkungen auf die schleswig-holsteinische Wirtschaft) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Das waren schon beunruhigende Zahlen: 46 Prozent der Unternehmen der Wohnungswirtschaft melden Verzögerungen bei ihren Bauvorhaben, knapp 20 Prozent stellen sogar geplante Bauvorhaben zurück. Es fehlt vor allem an Bauholz, aber auch Dämmmaterial, Buntmetalle wie Kupfer sind knapp geworden, Stahl oder Gips auch. Als Ursache gilt, dass unsere Wirtschaft erst erheblich später als in China oder den USA wieder angelaufen ist und diese großen Märkte unsere Rohstoffe absaugen. Tatsächlich sind die Rohholzexporte von 2019 auf 2020 um über 42 Prozent angewachsen. Und ziemlich schnell kam der Ruf nach Abschottung auf: Kein Holz, kein Metall, kein Kunststoff sollte Deutschland mehr verlassen.

    Ich gebe zu: Auf den ersten Blick wirkt das ja durchaus logisch. Je weniger wir weggeben, desto mehr bleibt hier. Aber: Ist das Problem wirklich so groß, wie es beschrieben wurde? Und ist Protektionismus wirklich die Lösung? Ich habe natürlich sofort meine engen Verbindungen ins Handwerk genutzt und nachgefragt: Was können wir tun, um euch zu unterstützen? Und da habe ich schon sehr früh die Rückmeldung bekommen: Nein, wir wollen keine staatlichen Eingriffe. Ja, Rohstoffe sind aktuell knapper. Ja, die Lieferzeiten haben sich verlängert. Aber die Baubranche sieht keine Arbeitsplätze in Gefahr. Kurzarbeit aufgrund des Engpasses wird die absolute Ausnahme bleiben. Im Gegenteil: Von den Materialengpässen betroffene Unternehmen planen sogar, ihre Beschäftigung mehr auszuweiten als nicht betroffene. Und spätestens zum Jahresende hin rechnet das Handwerk mit einer Stabilisierung der Preise auf erhöhtem Niveau und einer Normalisierung der Lieferzeiten.

    Ich will nicht verschweigen, dass es auch Betriebe gibt, die durch die gestiegenen Preise in Schwierigkeiten geraten sind; nämlich dann, wenn in den Bauwerksverträgen Festpreise für Materialien vereinbart wurden. Da die Verträge teilweise schon mehrere Monate alt sind, kann die Marge die Steigerungen dann nicht mehr auffangen. In neuen Verträgen werden daher nun Preisgleitklauseln verwendet oder Tagespreise vereinbart. Das gilt auch für den Bereich des öffentlichen Bauwesens. Ich will nicht bestreiten, dass die Situation für einige Betriebe krisenhaft ist. Und immer dann, wenn es um Menschen und ihre Schicksale geht, ist politisches Handeln nicht nur legitim, sondern angezeigt. Schließlich ist Wirtschaftspolitik immer auch Sozialpolitik. Aber unter den vorliegenden Bedingungen wäre es schädlicher, als Staat in die Marktmechanismen einzugreifen, als eben diese Mechanismen wirken zu lassen.

    Wer durch die Verteuerung von Baumaterial dauerhaft schlechter gestellt wird, das sind kleine Häuslebauer, das sind Familien, die sich ein bescheidenes Eigenheim bauen möchten. Und da können wir tatsächlich etwas tun. Wir wollen deshalb großzügige Freibeträge für Häuslebauer. Und auch Planungsvorgänge und Bauvorschriften würden wir gerne vereinfachen und dadurch auch billiger machen. Ich würde mich freuen, wenn wir dazu eines Tages die politischen Mehrheiten finden würden. Krisen sollten immer dazu genutzt werden, Bestehendes zu hinterfragen und Lehren zu ziehen. Eine Lehre wird in dem Bericht der Landesregierung genannt, nämlich der vermehrte Einsatz von recycelten Baustoffen. Das macht uns unabhängiger und ist nebenbei auch schonender für die Umwelt. Wenn das mal keine gute Nachricht ist! Eine weitere könnte sein, dass wir in der Forstwirtschaft mehr Sukzessionsflächen zulassen. Denn neben der erhöhten Nachfrage aus Übersee ist das Holz auch deshalb knapp, weil aufgrund Trockenheit, Windbruch und Schädlingsbefall sehr viel Kalamitätsholz produziert wurde. Flächen mit natürlich nachgewachsenem Bestand speichern große Mengen Wasser, sind widerstandsfähiger gegen Schädlinge und Windwurf. Ein weiteres Beispiel dafür, wie richtig gemachter Naturschutz ein Vorteil für alle sein kann.

    Unsere Betriebe in Handwerk und Bauindustrie stehen stark da und geben selbst an, dass sie gut durch die Lieferengpässe kommen werden. Arbeitsplätze sind nicht in Gefahr. Es besteht also kein Grund zu intervenieren. Ich bedanke mich bei den Handwerkskammern in Flensburg und Lübeck sowie bei den Innungen für die ausführlichen Gespräche und das große Vertrauen. Wenn diese Situation eines gezeigt hat, dann das: Der Draht zwischen Politik und Wirtschaft, zwischen Abgeordneten und Handwerk ist kurz und wir können uns aufeinander verlassen.“

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  • 25.08.2021

    Anita Klahn zu TOP 17 u.a. „Infektionsschutzmaßnahmen u.a. an Schulen“

    In ihrer Rede zu TOP 17+22+27+36 (Infektionsschutzmaßnahmen, Impfkampagnen, Gesundheit und Wege zu mehr Normalität an Schulen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Auch wenn in vielen gesellschaftlichen Bereichen Grundrechte und Freiheiten wieder genutzt werden können, so sind wir in vielen anderen Bereichen noch weit von der Normalität entfernt. Leider gehört der Schulbereich dazu. Der fehlende Kontakt zu Lehrkräften und Mitschülern hat die Ungleichheit der Bildungschancen verschärft. Kinder und Jugendliche brauchen jetzt dringend verlässliche Normalität. Und das Recht auf Bildung kann am besten im Präsenzunterricht verwirklicht werden. Kinder und Jugendliche haben in dieser Pandemie einen überdurchschnittlichen Teil der Lasten getragen. Sie mussten auf eigene Bedürfnisse verzichten, um unsere älteren Mitmenschen zu schützen.

    Auch wenn wir heute nicht genau sagen können, welche Auswirkungen Kita- und Schulschließungen und Distanzunterricht bei den jungen Menschen langfristig haben werden, so müssen wir doch heute alles tun, um so viel wie möglich abzufedern. Umso wichtiger ist es jetzt, dass wir Maßnahmen ergreifen, mit denen der Präsenzunterricht verlässlich stattfinden kann und wir zugleich gewährleisten, dass der Ort Schule von den Lehrkräften und unseren Schülerinnen und Schülern mit ihren Familien als ein unbedenklicher Ort hinsichtlich des Infektionsgeschehen wahrgenommen wird. Alle Maßnahmen, die wir aktuell treffen, sind diesem Ziel untergeordnet. Und auch, wenn es eine Belastung bedeutet: Hygieneregeln, Schnupfenpläne, Tests, Abstand und Lüften werden erstmal weiter Bestand haben. Die Masken bieten einen hohen verlässlichen Schutz, sie sind aber auch eine Belastung für die Schüler.

    Wir werden also genau darauf achten müssen, welche Maßnahmen für den Präsenzunterricht nötig sein werden und ob die Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen gegeben ist. Das Recht auf Bildung, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit aller Maßnahmen zum Gesundheitsschutz waren und sind für uns Liberale immer Grundlage aller Diskussionen und Entscheidungen. Der sicherste Weg zu einer Rückkehr zur Normalität sind die Impfungen. Je mehr Bevölkerungsteile immunisiert sind, desto größer ist der Schutz auch für all diejenigen, die sich nicht impfen lassen können.

    Ich halte es daher für richtig, dass wir die Impfkampagne an den Schulen gestartet haben. Und die positive Resonanz und die Inanspruchnahme des Angebotes haben gezeigt, dass es einen großen Bedarf gibt. Und vor allem gibt es große Einsicht darüber, dass eine Impfung sinnvoll ist und den sichersten Schutz für einen selbst und für die Mitmenschen darstellt. In Schleswig-Holstein sind bereits mehr als 30 Prozent der unter 18-Jährigen geimpft – ein bundesweiter Spitzenwert. Er trägt ebenso dazu bei, dass wir an den Schulen weiter unterrichten können und auch für den Herbst in eine Lage versetzt werden, dass auch ein Ansteigen der Inzidenzen beherrschbar bleibt.

    Zum Abschluss möchte ich noch eines sagen: Ich halte nichts davon, einen düsteren Herbst an unseren Schulen zu prognostizieren und Schulen als kommende ‚Hochinzidenzgebiete‘ zu bezeichnen. Ich kann in solchen Äußerungen weniger einen Ausdruck der Besorgnis erkennen, sondern vielmehr das Schüren von Verunsicherung, die in dieser Situation niemandem weiterhilft. Wir wollen Mut und Zuversicht für die jungen Menschen, sie brauchen Perspektiven. Unsere Aufgabe ist es, diesen Rahmen zu schaffen.“

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  • 26.08.2021

    Anita Klahn zu TOP 34 „Kinder in Kita und Kindertagespflege nach Corona stärken“

    In ihrer Rede zu TOP 34 (Kinder in Kita und Kindertagespflege nach Corona stärken, Eltern und Kommunen weiter entlasten, Inklusion in der frühkindlichen Bildung voranbringen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Eine der wichtigsten Reformen in dieser Koalition ist die Kita-Reform. Familien brauchen ein verlässliches Betreuungsangebot. Es ist unsere Aufgabe als Politik, gesellschaftliche Veränderungen nicht nur wahrzunehmen, sondern auch zu prognostizieren und entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen. Unsere gemeinsamen Bemühungen, mehr Jugendliche zu guten Bildungsabschlüssen zu bringen und so berufliche Perspektiven zu öffnen, führen auch dazu, dass es heute selbstverständlich ist, dass Frauen berufstätig bleiben wollen, mehr noch, immer mehr Frauen berufstätig werden. So waren 2009 knapp 67 Prozent der Mütter mit einem Kind unter 18 Jahren berufstätig, in 2019 bereits 75 Prozent. Wir brauchen für unsere Zukunftsgestaltung Familien und Kinder. Ich leite daraus unsere Pflicht ab, Familien bei der Gestaltung ihres Alltags zu unterstützen. Es war richtig im Jamaika-Koalitionsvertrag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als eine zentrale Aufgabe dieser Landesregierung zu definieren.

    Dafür haben wir gut eine Milliarde Euro zusätzlicher Finanzmittel bereitgestellt. Damit finanzieren wir den verbesserten Fachkraft-Kind-Schlüssel, Verfügungs- und Leitungszeiten sind erstmals normiert. Kommunen, die vorher klagten, dass sie teils weit über 50 Prozent der Kinderbetreuungskosten, mit steigender Tendenz, stemmen mussten, werden entlastet. Und wir haben den Einstieg zur Beitragsfreiheit mit einem gedeckelten Elternbeitrag geschafft, wobei aktuell für Krippenkinder ein höherer Beitrag gefordert wird als bei den Ü3-Kindern. Wie inzwischen bekannt ist, hat unser Sozial- und Gesundheitsministerium bei der Erarbeitung des neuen Finanzierungssystems nicht nur sehr vorsichtig, sondern auch mit höheren Platzzuwächsen und Tarifsteigerungen gerechnet, die so nicht eingetreten sind. Dadurch sind wir heute in der guten Situation mit 35 Millionen Euro in 2021 und 45 Millionen Euro ab 2022 in einzelnen Bereichen nachsteuern zu können. Dass nun jeder am Kitasystem Beteiligte so viel wie möglich davon für seinen Bereich abbekommen möchte, ist verständlich. Uns Freien Demokraten ist es aber wichtig, dass wir den immer beachteten Dreiklang aus Entlastung der Eltern, Entlastung der Kommunen und Qualitätsverbesserung fortführen. Wir reduzieren daher nunmehr den kommunalen Finanzierungsanteil durch zusätzliche Konnexitätsmittel von 39,01 auf 37,76 Prozent ab 2022. Wir senken den Elterndeckel im U3-Bereich für eine achtstündige Betreuung von 288 auf 232 Euro. Für Eltern mit einem Krippenkind bedeutet das eine Ersparnis von bis zu 670 Euro im Jahr. Diese Absenkung sorgt auch dafür, dass sich die Spanne zwischen U3 und Ü3 deutlich verringert. Wenn das nichts sei, wie es eine Abgeordnete der SPD formulierte, dann fehlt anscheinend der Bezug zu den Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen. Betroffene Eltern, auch die Kitaträger, befürworten diese Absenkung jedenfalls.

    Das mit 20 Millionen Euro hinterlegte Aufholprogramm soll Sport- und Bewegungsangebote, psychosoziale Unterstützungs- aber auch Freizeit- und Ferienangebote finanzieren, um den Auswirkungen der Pandemie entgegenzuwirken! Das sind qualitativ verbessernde Maßnahmen. Insbesondere die ab 2022 geplanten Inklusionszentren in allen Kreisen sollen dazu beitragen, die Qualität in unseren Kindertagesstätten insgesamt nachhaltig zu verbessern. Multiprofessionelle Teams sollen als kompetente Ansprechpartner die Betreuungsarbeit qualitativ weiter verbessern. Dazu gehören Weiterbildungen, Beratungsangebote für die Träger bei strukturellen Neuerungen wie zum Beispiel der Barrierefreiheit. Zur weiteren Ausgestaltung und Umsetzung der Inklusionszentren, aber auch der Inklusion als Ganzes müssen Gespräche mit den Beteiligten geführt werden. Nur gemeinsam mit Verwaltung, Trägern und Kitaleitungen können wir diese Aufgabe bewältigen. Von dem Ergebnis werden unsere Kinder, aber auch Erzieherinnen und Erzieher nachhaltig profitieren.“

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  • 26.08.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 19 „Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige direkt auszahlen“

    In seiner Rede zu TOP 19 (Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige direkt auszahlen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Der Pflegeentlastungsbetrag, der mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführt wurde, soll ein Instrument sein, allen Pflegebedürftigen den Alltag zuhause selbstständiger und abwechslungsreicher zu gestalten. Bis zu 125 Euro monatlich stehen allen, die einen anerkannten Pflegegrad haben und zuhause betreut werden, zu. Es soll die Inanspruchnahme niedrigschwelliger Angebote ermöglichen und so pflegende Angehörige oder vergleichbar nahestehende Personen entlasten. In der Realität schaut es bisher aber leider in weiten Teilen nicht so einfach aus, wie es sich der Gesetzgeber gedacht hat. Die pflegebedürftige Person geht zunächst in Vorleistung und kriegt im Nachgang das Geld von der Pflegekasse erstattet. Das ist der Punkt, auf den der SSW-Antrag konkret abzielt. Eine direkte pauschale Auszahlung der 125 Euro an jeden Pflegebedürftigen wäre natürlich extrem niederschwellig, gleichzeitig aber auch nicht ganz ohne Folgeprobleme abzuwickeln.

    Zuerst müsste für dieses Anliegen das Bundesgesetz, also SGB XI, geändert werden. Schließlich kommen bei der Auszahlung des Entlastungsbetrags gemäß Paragraf 45a und b SGB XI Bundesvorgaben den Landesvorgaben zuvor. Es wäre dann auch die Frage, die sich der SSW stellen muss, ob es nicht der bürokratieärmste Weg wäre, das Pflegegeld in der häuslichen Pflege um 125 Euro zu erhöhen. Das wäre zumindest der konsequenteste Weg, um die Forderung des SSW-Antrages umzusetzen. Dann müsste der SSW aber natürlich auch beantworten, wie sie diese Leistung dann gegenfinanzieren wollen. Auch ist fraglich, ob diese de facto Abschaffung des Entlastungsbetrages tatsächlich im Sinne der pflegebedürftigen Menschen ist. Hier kann man durchaus geteilter Meinung sein. Die formalen Anforderungen, die Leistungserbringer erfüllen müssen, sind in Teilen recht hoch. So hoch, dass das Angebot nicht für die große Nachfrage ausreicht, da manche Dienstleister es scheuen, das Angebot zur Verfügung zu stellen. Diese Rückmeldungen haben uns sicherlich in letzter Zeit alle erreicht. Hier sollten wir darüber reden, wie man im Sinne der Bedürftigen als auch derjenigen Menschen, die gerne unterstützen wollen, die Regularien anpasst – ohne jedoch qualitative Erfordernisse in den Wind zu schlagen oder theoretische Probleme gegenüber den Sozialversicherungen etc. zu bekommen. Ich finde es sinnvoll, dass man z.B. einen Erste-Hilfe-Kurs belegt haben muss, wenn man regelmäßig für pflegebedürftige Menschen tätig ist. Die Antragsstellung erzeugt natürlich Aufwand bei den meist älteren Menschen. Diese müssen hierzu Leistungen dokumentieren, Rechnungen und Formulare sammeln und an die Pflegekasse senden, damit sie monatlich die bis zu 125 Euro ihrer Aufwendungen rückwirkend erstattet bekommen.

    Daher teile ich gemeinsam mit der FDP-Fraktion die Grundintention, den Entlastungsbetrag leichter zugänglich zu machen. Schließlich dient der Entlastungsbetrag einem wichtigen Zweck und ist ein förderndes Instrument, um die Pflege in der eigenen Wohnung möglichst lange gewährleisten zu können. Möglichst lange im eigenen Umfeld verbleiben zu können, ist auch der mehrheitliche Wunsch der Pflegebedürftigen. Das, was landesseitig beim Entlastungsbetrag sinnvoll verbessert und angepasst werden kann, das werden wir daher auch angehen. Ich weiß, dass die Jamaika-Landesregierung stets konstruktiv-kritisch auch die eigenen Normen betrachtet und daher auch die landesrechtlichen Vorgaben wiederkehrend überprüft und anpasst – sicherlich auch im vorliegenden Bereich.“

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  • 23.03.2018

    Annabell Krämer zu TOP 26 „Generationengerechtigkeit leben – Schuldentilgungsplan entwickeln“

    In ihrer Rede zu TOP 26 (Generationengerechtigkeit leben – Schuldentilgungsplan entwickeln) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDPLandtagsfraktion, Annabell Krämer:
     
    „Schleswig-Holstein war lange Haushaltsnotlageland, und trotzdem – oder gerade deshalb – hat es die Schuldenbremse im Jahr 2010 unter SchwarzGelb als erstes Bundesland überhaupt in der Landesverfassung verankert.  
     
    Eine ausgesprochen robuste Konjunktur und historische Niedrigzinsen ermöglichen uns bereits seit einigen Jahren Nettotilgungen. Das hat den Landtag schon im Jahr 2014 dazu bewogen, eine Tilgung der aufgelaufenen Altschulden ins Auge zu fassen und eine entsprechende Lösung einzufordern.  
     
    Sowohl die Verankerung der Schuldenbremse als auch die Formulierung des Tilgungsziels sind fraktionsübergreifend zustande gekommen. Nun, weitere vier Jahre später, ist es unserer Meinung nach an der Zeit, endlich an konkreten Regelungen zu arbeiten, wie ein stetiger und planvoller Schuldenabbau verbindlich festgeschrieben werden kann.
     
    Wie notwendig eine rechtlich verbindliche Regelung ist, lässt sich bereits an folgender Tatsache ablesen: In diesem Jahr werden die Zinsausgaben bei einer halben Milliarde Euro liegen. Schon das ist eine gewaltige Summe, die uns politische Handlungsspielräume raubt. Doch das ist nur die Hälfte dessen, was wir noch im Jahr 2010 an Zinsen ausgeben mussten – und das bei einem annähernd identischen Schuldenstand von rund 26 Milliarden Euro!
     
    2010 ging man zudem von einer Zinslast für das Haushaltsjahr 2018 von rund 1,5 Milliarden Euro aus. Eine Milliarde mehr, als wir im heutigen historisch niedrigen Zinsumfeld tatsächlich bezahlen.

    Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass wir den positiven Haushaltsüberschuss 2017 vor allem den niedrigen Marktzinsen zu verdanken haben. Wären die Zinsprognosen von 2010 auch nur annähernd eingetroffen, hätten wir in 2017 wie auch  in den Vorjahren ein Haushaltsdefizit gehabt.  
     
    Die Zinswende wird kommen, auch wenn der Zeitpunkt ungewiss ist. Die gebeutelten Sparer sehnen diese Wende herbei, denn ihre Einlagen schmelzen unter negativen Realzinsen seit Jahren dahin; wir Finanzpolitiker hingegen müssen diese Aussicht fürchten und die öffentlichen Haushalte deshalb bestmöglich vor steigenden Zinsausgaben wappnen.
     
    Das ist für uns eine Frage der Generationengerechtigkeit. Wir müssen die Haushaltsrisiken bändigen und dürfen nicht zulassen, dass uns die Zinslasten jene Investitionsmittel entziehen, die wir brauchen, um unsere Infrastruktur funktionsfähig zu halten. Wir bändigen die Haushaltsrisiken zwar kurzfristig, indem wir uns unseres hervorragenden Zinsmanagements sowie der Absicherung durch Derivate bedienen, doch langfristig hilft nur ein konsequentes Abtragen des Schuldenbergs.
     
    Dieser Schuldenberg wächst durch die unvermeidliche Übernahme der HSHAltlasten um mindestens 5,5 Milliarden Euro auf die unfassbare Summe von über 30 Milliarden Euro an. Das ist unglaublich bitter und eine schwere Hypothek für die Zukunft, mit der wir jetzt umgehen müssen. Das HSHDebakel muss für uns Ansporn sein, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die zukünftigen Belastungen zu begrenzen. Die Politik steht tief in der Schuld künftiger Generationen. Das haben wir uns bei all unserem Handeln immer wieder vor Augen zu führen.
     
    Der vorliegende Antrag ist somit eine erste Antwort dieser Koalition auf die schwere Entscheidung, die wir alle im nächsten Plenum zu treffen haben: Wir fegen den Scherbenhaufen zusammen und suchen den richtigen Umgang mit den finanziellen Folgen schwerer Fehlentscheidungen der Vergangenheit.
     
    Ein stetiger, planvoller und verbindlicher Schuldenabbau ist unser Ziel. Zwar sind auch in den letzten Jahren schon Nettotilgungen vorgenommen worden, doch hingen diese Tilgungen vor allem mit konjunkturellen Mehreinnahmen zusammen. Nettotilgungen werden durch das Haushaltsgesetz begünstigt, indem etwaige Haushaltsüberschüsse am Jahresende ausschließlich für Tilgungen oder für Zuführungen zu Sondervermögen verwendet werden dürfen. Diese Regel ist sinnvoll und trägt einer generationengerechten Haushaltspolitik Rechnung.
     
    Doch wenn wir unser strategisches Ziel der Schuldentilgung ernst nehmen wollen, dürfen wir uns nicht auf konjunkturelle Sondereffekte verlassen. Wir wollen und wir müssen auch strukturell tilgen, und zwar nach einem mit unserem Zinsmanagement abgestimmten Plan, der dem Landeshaushalt zugleich auch weiterhin ein konjunkturelles Atmen ermöglicht.
     
    Ich freue mich auf die Diskussionen im Finanzausschuss, auf die Vorschläge auch aus der Finanzwissenschaft und hoffe auf breite Unterstützung in diesem Haus.“

    (Es gilt das gesprochene Wort.)
     
     

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  • 26.08.2021

    Annabell Krämer zu TOP 21 „Sparerpauschbetrag deutlich erhöhen“

    In ihrer Rede zu TOP 21 (Sparerpauschbetrag deutlich erhöhen) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Der SSW spricht sich in seinem Antrag dafür aus, den Sparerpauschbetrag erhöhen zu wollen. Da reibt man sich verwundert die Augen. Noch vor gut neun Monaten forderte der SSW die Besteuerung sämtlicher Umsätze am Wertpapiermarkt. Auch der private Anleger sollte hiervon nicht verschont werden – gerade einmal eine steuerfreie Bagatellgrenze in Höhe von einem jährlichen Wertpapierumsatz in Höhe von 3000 Euro wollte der SSW dem privaten Sparer zubilligen. Und das vor dem Hintergrund, dass das durchschnittliche Ordervolumen heute bereits 4500 Euro beträgt. Es freut mich außerordentlich, dass wir den SSW davon überzeugen konnten, dass es den Privatsparer von Investitionen am Aktienmarkt eher abhält, wenn er nicht nur eine Transaktionssteuer zu entrichten hat, sondern auch noch ein Großteil der Gewinne der Besteuerung unterworfen wird.

    Wir Freie Demokraten haben bereits bei der Debatte über eine von uns abzulehnende Finanztransaktionssteuer den dringenden Handlungsbedarf betont, den privaten Vermögensaufbau zu stärken, um einer wachsenden Altersarmut entgegenzuwirken. Bereits in der Drucksache 19/16794 hat die FDP-Bundestagsfraktion unter anderem gefordert, den Sparerpauschbetrag an die allgemeine Preiserhöhung anzupassen, indem der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 auf 920 Euro erhöht wird. Des Weiteren wurde jedoch ein weitaus wichtigerer Schritt gefordert, der wirklich geeignet wäre, um die private Vorsorge attraktiver zu machen. Kursgewinne von Wertpapieren sollen nach einer Haltefrist von fünf Jahren von der Kapitalertragsteuer freigestellt werden. Diese Wiedereinführung der Spekulationsfrist wäre der richtige Weg, um die private Wertpapieranlage für einen breiten Anteil der Bevölkerung attraktiv zu machen. Die Spekulationsfrist wurde in Deutschland 2009 zeitgleich mit der Einführung der Abgeltungssteuer abgeschafft. Bei der Veräußerung von Gold oder sogar Bitcoins gibt es übrigens noch eine Spekulationsfrist. Hier bleiben Veräußerungsgewinne steuerfrei, sobald die Haltefrist von einem Jahr überschritten wird. Die Anlage in Aktien, in Produktivkapital, das Arbeitsplätze sichert beziehungsweise schafft, wird steuerlich schlechter gestellt als die Anlage in Kryptowährungen – was für ein steuerlicher Irrsinn! Mit der Wiedereinführung der Spekulationsfrist könnten wir diejenigen Bürger belohnen, die langfristig anlegen und eben nicht an den Finanzmärkten zocken.

    Die Deutschen haben im internationalen Vergleich relativ hohe Einkommen und relativ kleine Vermögen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ein Grund für das niedrige Vermögen der Deutschen ist die geringe Aktienquote. Das Geldvermögen der Deutschen schmilzt in Zeiten negativer Realzinsen unaufhörlich Jahr für Jahr. Konstant negative Nominalverzinsung und nunmehr zunehmend steigende Inflation lassen die negativen Realzinsen weiter ansteigen. Nicht einmal 15 Prozent der Deutschen besitzen Aktien, obwohl eine langfristige und breit gestreute Aktienanlage zu den rentabelsten Anlageformen gehört, die es gibt. Nicht umsonst fordern die Freien Demokraten in ihrem Bundestagswahlprogramm die Einführung einer gesetzlichen Aktienrente nach schwedischem Vorbild. Eine gesetzliche Aktienrente ermöglicht es insbesondere auch Geringverdienern, am wirtschaftlichen Erfolg teilzuhaben und Vermögen für die Altersvorsorge aufzubauen.

    Liebe Kollegen vom SSW – Ihr Antrag geht in die richtige Richtung. Was für eine wunderbare Kehrtwende zu Ihrer Forderung aus dem November, nahezu jeden privaten Aktienkauf mit einer zusätzlichen Transaktionssteuer belasten zu wollen. Der Sparerpauschbetrag kann in Zeiten von Niedrigzinsen eigentlich nur noch durch Kursgewinne und nicht durch Zinserträge ausgeschöpft werden. Sie wollen die Anlageform ‚Aktien‘ attraktiver machen. Die Erhöhung des Sparerpauschbetrages wäre ein erster guter kleiner Schritt. Lassen Sie uns zudem im Finanzausschuss über die weiteren wichtigen Schritte sprechen: die Wiedereinführung der Spekulationsfrist, um langfristigen Vermögensaufbau steuerfrei zu stellen und die Verhinderung einer Finanztransaktionssteuer. Damit die Bürger endlich beim privaten Vermögensaufbau durch Aktien unterstützt werden und nicht weiter zusehen müssen, wie ihr mühsam Erspartes durch falsche Finanzmarkt- und Steuerpolitik auf dem Sparbuch entwertet wird.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 26.08.2021

    Jörg Hansen zu TOP 23 „Bericht des UN-Sonderberichterstatters abwarten“

    In seiner Rede zu TOP 23 (Bericht des UN-Sonderberichterstatters abwarten – bis dahin keine Polizeikräfte zu Demonstrationen nach Berlin entsenden) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Ich rede eigentlich gerne zum Thema Polizei, aber heute kann ich es kurz machen: Natürlich unterstützen wir andere Bundesländer, wenn sie unsere Unterstützung brauchen.

    Worum geht es? Der UN-Sonderberichterstatter Melzer geht Hinweisen zu Polizeigewalt bei den Berliner Corona-Demonstrationen nach. Melzer wird in den Medien mit dem Hinweis auf die Verhältnismäßigkeit und Deeskalationsstrategien bei der Polizei zitiert. Solchen Beschwerden muss ein UN-Sonderberichterstatter nachgehen.

    Der Vorwurf: Der unmittelbare Zwang zur Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr sei eingesetzt worden wegen fehlender Kommunikationsbereitschaft, der fortwährenden Verstöße gegen die Versammlungsverbote und die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Weisungen der Polizei seien missachtet und Beamte angegriffen worden. Wir sprechen hier von über 60 verletzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.

    Es ist aber auch in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit und ggf. geboten, die Anwendung unmittelbaren Zwanges im Zweifelsfall juristisch überprüfen zu lassen. So auch in diesem Sachverhalt. Zwischenzeitlich gab es auch ein Treffen zwischen Herrn Melzer, dem Berliner Innensenator sowie der Polizeiführung. Herr Melzer bezeichnete das Treffen im Anschluss als ausgesprochen positiv. Er sagte der Berliner Zeitung: ‚Der Innensenator und die Polizeiführung waren sehr offen und haben sich spontan bereiterklärt, mit mir Material zu teilen, um die Vorwürfe aufzuklären und, sollten sich die Vorwürfe erhärten, Konsequenzen ziehen zu können. Ich habe den Eindruck, dass Senat und Polizei wirklich Interesse an der Aufklärung haben.‘ So viel zum Sachverhalt in Kurzform. Dem AfD-Antrag fehlt also jegliche Grundlage.

    Die FDP hat vor einem Jahr gefordert, die Klarstellung einer Rechtsgrundlage herzustellen, sonst könne man die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nicht nach Berlin entsenden – Stichwort: Antidiskriminierungsgesetz. Das ist der entscheidende Unterschied: Wir hatten eine Grundlage für unsere Position und Sie nicht. Im Gegenteil: Sie geben die gegenseitige Unterstützung der Polizeien auf, auf die wir zwingend angewiesen sind. Das lehnen wir ab!“

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