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  • 28.09.2022

    Annabell Krämer zu TOP 37 "Automatische Inflationsanpassung auch bei Lohn- und Einkommenssteuer"

    In ihrer Rede zu TOP 37 (Automatische Inflationsanpassung auch bei Lohn- und Einkommenssteuer) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Vergangenen Donnerstag wurde im Bundestag mit dem Inflationsausgleichsgesetz eine ganz wichtige Maßnahme für die hart arbeitende Mitte unserer Gesellschaft behandelt. Der Staat darf nicht zum Profiteur der Inflation werden. Der vorgesehene Ausgleich der sogenannten Kalten Progression, also das Verhindern schleichender Steuererhöhungen, ist keine Wohltat des Staates, sondern er ist zwingend geboten!

    Die Inflation und die hohen Energiepreise machen es zweifelsohne notwendig, Menschen in Notlage und mit geringen Einkommen zu unterstützen. Die drei Entlastungspakete, die der Bund bisher geschnürt hat, zeigen die große Handlungsbereitschaft der Bundesregierung. Und es ist gut, dass es den parteiübergreifenden Willen gibt, soziale Härten abzufedern.

    Wir dürfen aber nicht vergessen, dass es auch die arbeitende Mitte der Gesellschaft gibt, die ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützungsleistungen finanzieren. Auch diese Menschen sehen sich steigenden Preisen und höheren Kosten gegenüber. In der Debatte um Entlastungen und Inflationsbekämpfung dürfen wir diesen Teil der Gesellschaft nicht außer Acht lassen. Daher ist der Ausgleich der Kalten Progression, das Verhindern schleichender Steuererhöhungen für die arbeitende Mitte, so richtig.

    Der ein oder andere tut leider so, als würde es sich beim Ausgleich der Kalten Progression um die reine Barmherzigkeit des Staates handeln. Als würde es sich um ein unnötiges Geschenk handeln, das die betroffenen Menschen doch eigentlich gar nicht nötig hätten. Mit Verlaub: Solche Einstellungen sind respektlos gegenüber den arbeitenden Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihren Steuern unseren Sozialstaat überhaupt erst möglich machen und finanzieren. Ich freue mich daher sehr, dass die FDP im Bund SPD und Grüne überzeugen konnte, dass der Ausgleich der Kalten Progression überfällig und alles andere als bloße Gutmütigkeit ist.

    Die Diskussion der letzten Wochen über diesen Inflationsausgleich war teils gespenstisch und absurd. Es wurde von einigen Vertretern des linken Parteienspektrums der Eindruck erweckt, als seien schleichende Steuererhöhungen gerechtfertigt – als sei es okay, dass sich der Staat durch die Inflation auch noch an den Arbeitnehmern bereichert. Es ist doch irre, dass ernsthaft darüber gestritten werden muss, ob schleichende Steuererhöhung verhindert werden müssen. Dis Diskussion zeigt, dass wir den Ausgleich der Kalten Progression nicht nur für die kommenden beiden Jahre brauchen. Mehr war mit den rot-grünen Koalitionspartnern im Bund bisher leider nicht zu machen. Wir brauchen stattdessen einen Automatismus, wie es ihn auch bei Sozialleistungen gibt, wie er zum Beispiel auch für das neue Bürgergeld vorgesehen ist. Wir brauchen auch bei der Lohn- und Einkommenssteuer einen automatischen Inflationsausgleich. Das hat auch nichts mit Klientelpolitik oder sonst was zu tun. Es ist schlicht eine Frage der Gerechtigkeit. Eine Frage der Fairness gegenüber der arbeitenden Mitte unserer Gesellschaft. Als Land des Mittelstands sollten wir daher heute ein klares Zeichen senden: Dass Schleswig-Holstein nicht nur das vorliegende Inflationsausgleichsgesetz im Bundesrat unterstützt. Sondern dass Schleswig-Holstein für Gerechtigkeit und ein Ende heimlicher Steuererhöhungen steht.“

     

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    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 28.09.2022

    Christopher Vogt zu TOP 2 u.a. "3. Nachtragshaushaltsgesetz 2022"

    In seiner Rede zu TOP 2+15+33 (3. Nachtragshaushaltsgesetz 2022 sowie Bericht Ergebnisse der Energie-Spitzengespräches und Antrag Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft sowie soziale und kulturelle Einrichtungen müssen dringend entlastet werden) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Frieden, Freiheit und Wohlstand sind in Europa so bedroht, wie seit Generationen nicht mehr. Die Lage im Land ist angesichts der Energiekrise und der damit zusammenhängenden Inflation und Rezession zunehmend angespannt. Viele Menschen machen sich große Sorgen oder haben sogar Angst vor dem bevorstehenden Winter. Einige Unternehmen haben bereits die Produktion eingestellt, viele weitere haben zunehmend Probleme. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, wer dafür verantwortlich ist: Es ist der russische Präsident Wladimir Putin mit seinem verbrecherischen und sinnlosen Krieg, auch wenn AfD und Linke den Menschen etwas anderes vorlügen. Und er eskaliert ja weiter mit den Scheinreferenden in den besetzten Gebieten in der Ukraine und vermutlich auch bei den Pipelines. Putins Aggression gilt eben nicht allein der Ukraine. Und er schüchtert uns auch nicht ein: Wir werden die Ukraine weiterhin unterstützen!

    Die Regierungen in Bund und Ländern müssen auf die wirtschaftliche Lage reagieren. Der Bund hat bei der Entlastung von Bürgern und Unternehmen bereits in erheblichem Umfang Maßnahmen auf den Weg gebracht. 65 Milliarden Euro weitere Entlastungen mit dem dritten Entlastungspaket. Das sind insgesamt dann 95 Milliarden Euro, die der Bund auf den Weg gebracht hat. Die Landesregierung muss dies unterstützen und auch ihren Teil der Verantwortung übernehmen. Es geht bei dem Paket um viele wichtige Bereiche: Verbesserungen beim Wohngeld, Abbau der Kalten Progression, also die Vermeidung von Steuererhöhungen, die jetzt Gift wären, die Strompreisbremse, die Senkung der Umsatzsteuer auf Gas, Wirtschaftshilfen oder auch Direktzahlungen an bestimmte Gruppen.

    Es muss aber auch weiterhin um die Sicherung der Energieversorgung und um bezahlbare Energie gehen. Deshalb muss das Angebot an verfügbarer Energie erhöht und auf gar keinen Fall verringert werden. Die Potenziale bei den Erneuerbaren Energien müssen genutzt werden. Die Kohlekraftwerke müssen kurzfristig hochgefahren werden. Und auch die drei verbliebenen Kernkraftwerke müssen in dieser Situation selbstverständlich – auch über Silvester hinaus – weiter am Netz bleiben. Zudem sollte man das Wiederanfahren der drei gerade erst vom Netz genommenen Kernkraftwerke in Erwägung ziehen – das ist letztlich eine politische Frage. Uns können CDU und Grüne da ja meinetwegen ‚Populismus‘ vorwerfen. Dem Deutschen Landkreistag um den ostholsteinischen CDU-Landrat Reinhard Sager, der dies ebenfalls fordert, sollten sie dies besser nicht vorwerfen. Und auch der Wirtschaftsrat der CDU fordert dies ja mittlerweile. Immerhin: Gestern hat Robert Habeck, dessen größter Fan ja unser Ministerpräsident ist, hier einen ersten Schritt in die richtige Richtung unternommen: Mit der Ankündigung, dass die beiden noch laufenden süddeutschen Kernkraftwerke einige Monate weiter in Betrieb bleiben sollen, aber das reicht in dieser Situation nicht aus. Bemerkenswert finde ich seine Begründung: Dies sei notwendig, weil die französischen Kernkraftwerke, die gewartet werden müssen, nicht so viel an uns liefern könnten, das beschreibt ganz gut das Problem der Energiewende, wie sie derzeit geplant ist.

    Die umstrittene Gasumlage, mit der die Lieferanten gestützt werden sollten, sollte umgehend gestoppt werden. Der Bund hat bei den wichtigsten Lieferanten ja mittlerweile das Sagen und der Gaspreis sollte nicht durch staatliche Maßnahmen erhöht, sondern stattdessen gesenkt werden. Es braucht neben der Strompreisbremse jetzt auch eine Gaspreisbremse, um die privaten Haushalte und die Unternehmen spürbar zu entlasten. Die Umsatzsteuersenkung ist ein wichtiger Schritt, aber das Gas aus den gut gefüllten Speichern sollte möglichst günstig abgegeben werden. Es ist gut, dass da an Lösungen gearbeitet wird, aber diese müssen auch bald vorgestellt werden.

    Die Maßnahmen der Bundesregierung müssen also unterstützt werden. Es braucht aber auch noch weitere Maßnahmen, um Schaden von unserem Land abzuwenden. Ich warne aber auch davor, das Ziel der soliden Staatsfinanzen aufzugeben, wie es einige jetzt fordern. Nicht nur, weil mir die große soziale Bedeutung der Generationengerechtigkeit in einer älter werdenden Gesellschaft sehr bewusst ist. Wir müssen auch die zutiefst unsoziale Inflation eindämmen und in Zeiten steigender Zinsen die Stabilität der Euro-Zone beachten, siehe Italien und andere hochverschuldete Länder. Die Zinslast für den Bund ist bereits massiv gestiegen von vier auf 30 Milliarden Euro pro Jahr! Der stark schwächelnde Euro ist gerade auch beim Einkauf von Öl und Gas, der ja in Dollar gehandelt wird, ein Problem. Auch ein Land wie Großbritannien mit einer noch stärker abstürzenden Währung und einer hohen Verschuldung ist ein Warnsignal.

    Die Schuldenbremse ist für uns nun wahrlich kein Fetisch, sondern ein wichtiges Instrument, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern. Sie sollte deshalb zumindest für den Kernhaushalt eingehalten werden. Die Grünen um Herrn Petersdotter predigen eine höhere Verschuldung, aber interessanterweise immer nur, wenn es um den Bundeshaushalt geht. Im Land werden die Hausaufgaben bei den Entlastungen nicht gemacht, sondern vor allem die eigene Klientel bedient. Der Wirtschaft und den jungen Familien wird leider nicht vernünftig geholfen. Monika Heinold und die Koalition müssen raus aus ihrer Komfortzone, selbst mehr Verantwortung übernehmen und auch Schwerpunkte bilden.

    Bei den Netzentgelten bzw. bei der Diskussion über verschiedene Strompreiszonen in Deutschland teilen wir die Auffassung der Landesregierung. Das bisherige System ist unfair, weil es Leistung bestraft und ‚nichts tun‘ belohnt. Da muss die Landesregierung sich auf Bundesebene jetzt aber auch mal durchsetzen!

    Es muss um weitere Wirtschaftshilfen gehen und das ist eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern. Denn es geht unter anderem um die Finanzierung der Krankenhäuser, die Sicherung der Stadtwerke und die Finanzierung des ÖPNV – also alles wichtige Themen. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie sich konstruktiv im Sinne unseres Bundeslandes einbringt.

    Zum Energiegipfel der Landesregierung möchte ich sagen: Sie hatten dazu ja sehr breit eingeladen, aber wollten die Opposition in dieser Krise leider nicht einbinden. Das ist Ihre Entscheidung – frühere Landesregierungen waren da souveräner. Es gab sehr viele Teilnehmer, aber leider nur wenige handfeste Ergebnisse. Ich frage mich, was nach knapp 100 Tagen von dieser Landesregierung eigentlich zu sehen ist. Nichts kann diese neue Landesregierung so gut wie Forderungen an den Bund zu stellen. Was sie leider überhaupt nicht kann, ist das Liefern von vernünftigen eigenen Beiträgen bei der Entlastung der Menschen.

    Kommen wir zu diesem 500 Million Euro Darlehensprogramm - Sie reden ja davon, dass da Darlehen herauskommen sollen - erstmal sind das Bürgschaften. Die wurden auf Druck der Kommunen bei dem Energiegipfel verdoppelt, die Stadtwerke haben gleich am nächsten Tag gesagt, das reicht nicht. Es ist aus meiner Sicht keine seriöse Finanzierung, es ist noch kein nachvollziehbares Programm. Der Auftritt der Landesregierung im Finanzausschuss war so, dass man schon Mitleid hatte, weil die Fragen nicht vernünftig beantwortet wurden und auch im Nachgang nicht schriftlich. Also machen sie endlich Ihre Hausaufgaben. Die Frage ist, was ist mit der Ausfallrisikovorsorge, was ist mit Kapitalmarktkosten für die Banken, was ist mit den Konditionen, was ist mit der Abwicklung - all das ist noch unklar, deswegen können wir dem heute nicht zustimmen.

    Zu ihren 180 Millionen Euro aus dem Ukraine-Kredit: Davon sollen allein 75 Millionen Euro, statt 50 wie im Koalitionsvertrag vereinbart, für ein vermeintliches Klimaschutzprogramm aufgelegt werden. Es ist nicht klar, was hier passieren soll. Hat sich mal jemand damit befasst, wer Wärmepumpen gerade liefern kann und wer sie sich leisten kann? Das ist doch nicht ernsthaft ein Ansatz, um den Menschen in dieser Krise zu helfen. Das sind die falschen Prioritäten und die falschen Maßnahmen.

    Wir machen Alternativvorschläge und fordern beispielswiese statt dieser halbseidenen Bürgschaft eine Wiederauflage des Mittelstandssicherungsfonds. Dieser hat sich in der Corona-Krise wirklich bewährt. Das ist echtes Geld, das in Form von attraktiven Darlehen den Unternehmen schnelle Liquidität bringen könnte.

    Und wir müssen auch über Entlastungen für die vielen jungen Familien im Land, die besonders hart von der Krise getroffen werden, sprechen. Für sie ist das Land finanziell originär zuständig. In der vergangenen Landtagssitzung hat Ministerin Touré unseren Vorschlag, 34 Millionen Euro für die Absenkung des Kita-Beitragsdeckels bereitzustellen noch als ‚hart unrealistisch‘ bezeichnet. Alleine mit ihrem Wärmepumpen-Programm könnte man das zwei Jahre lang finanzieren, wenn man wollte. Das Geld ist da und wir brauchen keine bürokratische Lösung, die neue Ungerechtigkeiten schafft und nur lediglich dafür sorgt, dass sie den politischen Druck auf sich selbst etwas abfedert.

    Zum Nachtragshaushalt von 170 Millionen Euro möchte ich sagen: Die 115 Millionen Euro für die Baukostensteigerungen machen Sinn – Investitionen in das Land sind wichtig. Kaum haben wir den Antrag gestellt, tauchen nun auch 30 Millionen Euro für Landesgebäude und Photovoltaikanlagen in Haushalt auf. Aber zehn Millionen Euro, um die Büroflächen um 20 Prozent zu reduzieren, finde ich hochinteressant. Ich gebe Ihnen einen Hinweis, wie man das auch besser machen kann: weniger Posten für Regierung schaffen, weniger neue Ministerien, dann haben Sie schon mal weniger Büroflächen, aber Sie schaffen ja gerade neue. 

    Wir haben wirklich sehr ernste Zeiten. Man macht sich auch als politisch Verantwortlicher große Sorgen. Und ich sage Ihnen: Wenn Sie sinnvolle Maßnahme machen, sind wir gesprächsbereit und sind auch an Ihrer Seite. Wenn Sie Murks machen wie bisher, kleine Tricksereien, unlautere Rechnungen, dann sind wir nicht an Ihrer Seite. Wir müssen in diesen Zeiten dort, wo es Sinn macht, zusammenhalten."

     

     

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  • 28.09.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 10+39 "Erhöhung der Regionalisierungsmittel"

    In seiner Rede zu TOP 10+39 (Anträge zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Die Situation des öffentlichen Personennahverkehrs ist in diesem Winter durchaus dramatisch. Denn das, was gerade eben angeklungen ist – steigende Personalkosten, steigende Energiekosten – werden die Verkehrsunternehmen schlicht und ergreifend in die Situation bringen, die bedeutet, dass man nicht mehr weiß, wie man mit den bisher zur Verfügung gestellten Leistungen klarkommen soll. Und wenn etwas in der Diskussion heute aus meiner Sicht völlig richtig dargestellt wurde, dann ist es, dass wir jetzt alles tun müssen, damit das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr nicht kleiner wird, als es bisher ist. Die oberste Priorität muss es sein, dass wir nicht zu Abbestellungen im ÖPNV kommen. Die Preissteigerungen belasten im Übrigen nicht nur die Verkehrsunternehmen der Kommunen, sondern auch den Schienenverkehr. Deshalb sind solche Diskussionen über Blütenträume nach dem Motto ‚Lass uns doch 365-Euro-Jahrestickets veranstalten‘ ganz hübsch. Aber ehrlich gesagt: Die erste und wichtigste Priorität muss es sein, das Angebot zu erhalten.

    Zweitens zu diesem Thema: Bei dieser Anstrengung ist der Bund natürlich in der Pflicht, auch was die Regionalisierungsmittel angeht. Aber er ist es nicht allein. Und ich muss jetzt an der Stelle auch mal sagen: Solange ich die Verantwortung für diesen Bereich getragen habe, haben wir natürlich immer gesagt: Wenn die Bundesmittel ausreichend sind, dann werden wir die Bundesmittel in Anspruch nehmen und dann brauchen wir auch keine Landesmittel hinzunehmen. Aber in einem Augenblick, in dem die Mittel nicht mehr ausreichend sind, kann das Land Schleswig-Holstein nicht einfach sagen: Nee, das ist alleinige Sache des Bundes. In diesem Augenblick, das muss man schlicht und ergreifend einmal sagen, ist es die Aufgabe des Landes. Der Artikel 106a des Grundgesetzes sagt, dass dafür den Ländern ein Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes zur Verfügung gestellt wird. Da steht nicht drin, dass einhundert Prozent der ÖPNV-Mittel vom Bund getragen werden müssen. Und gucken wir einmal durch die Länder, welches Land welche Anteile trägt: Ungefähr 35 bis 40 Prozent der ÖPNV-Kosten trägt in Berlin das Land. In Hamburg sind es etwas über 35 Prozent, in Niedersachsen beträgt der Landesanteil etwa 25 Prozent der Mittel für den ÖPNV. Und das Land Schleswig-Holstein trägt keine zehn Prozent der Ausgaben für den öffentlichen Nahverkehr aus eigenen Landesmitteln. Das ist die Wahrheit der Kostenverteilung. Und daher muss man an dieser Stelle auch sagen: Hier wird das Land, wenn es darauf ankommt, dass die Mittel nicht ausreichend sind, seiner Verantwortung bisher nicht gerecht. Darüber ist zu reden.

    Dritter Punkt: Der Landesnahverkehrsplan, den wir in der letzten Legislaturperiode hier aufgestellt haben, macht ganz deutlich, was als nächste Projekte eigentlich priorisiert abgearbeitet werden müsste. Und ich bitte darum zu beachten, dass in diesem landesweiten Nahverkehrsplan auch was zum Thema Tarifpolitik steht. Wir haben nämlich in der letzten Legislaturperiode gesagt, dass wir in bestimmten Bereichen, mit dem Semesterticket, mit dem Jobticket, etwas machen wollen. Wir wollen gerade in diesen Bereichen auch bessere tarifliche Angebote machen. Ein 49- oder 69-Euro-Ticket, das zur Hälfte aus den Mitteln der Länder finanziert werden müsste, wird uns die Möglichkeit zum Ausbau der Infrastruktur in diesem Land nehmen. Und es wäre deshalb aus meiner Sicht falsch, Tarifangebote für eine Region wie das Land Schleswig-Holstein, das als Flächenland ein bisher unzureichendes Angebot übers gesamte Land liefert, zu machen. Es gilt jetzt, das Angebot auszubauen. Tarifpolitik müssen und können wir dann später machen. 

    Diese Prioritäten werden im Alternativantrag der FDP ausdrücklich in dieser Reihenfolge abgearbeitet. Und ich wäre dankbar, wenn wir im Ausschuss darüber weiter diskutieren. Und ich wäre auch dankbar, wenn der Verkehrsminister dann im Ausschuss auch mal einen Bericht über die Arbeit der von Bund und Ländern eingesetzten Arbeitsgruppe für den Ausbau- und Modernisierungspakt im ÖPNV geben könnte. Auch vor dem Hintergrund, dass die Erhöhung der Regionalisierungsmittel ja stattfinden soll. Aber das kann nicht dann erfolgen, wenn in bestimmten Ländern der Republik Ineffizienzen beim ÖPNV ganz augenscheinlich sind. 22 verschiedene Tarifverbünde in einem Bundesland, die jeweils als eigene Organisation Geld kosten, die dazu führen, dass man mit einem Ticket nicht durchs ganze Land kommt, sind in Deutschland leider Gang und Gebe, jedenfalls im Süden der Republik. Wir haben das anders gelöst. Ich kann den Bund daher verstehen, wenn er nicht einfach Geld in ein System geben möchte, das wie ein löchriger Eimer nach unten auch Geld rausschmeißt. Die Bund-Länder-AG ist deshalb wichtig und das Land hat eine Verpflichtung, da mitzuwirken.“

     

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  • 18.04.2017

    Christopher Vogt: Außer Spesen nichts gewesen

    „Grundsätzlich ist es ja gut, wenn sich der Verkehrsminister von den dänischen Kollegen einmal erklären lässt, wie man große Verkehrsprojekte vernünftig plant und realisiert. Schließlich dauern die Planungen für derartige Projekte in Deutschland – und leider ganz besonders in Schleswig-Holstein – auch im europäischen Vergleich geradezu skandalös lange. Vor allem mit Blick auf die peinlichen Planungspannen bei der A20 ist sehr deutlich geworden, dass diese Landesregierung verkehrspolitische Nachhilfestunden benötigt. Aus der angekündigten Vereinfachung ist nichts geworden und die Planungskapazitäten wurden trotz stark zunehmender Aufgaben im Vergleich zu 2012 sogar noch verringert.

     

    Diese regierungsamtliche Informationsreise kommt für die Verkehrsinfrastruktur in Schleswig-Holstein allerdings viel zu spät. Mehr als ein untauglicher Wahlkampfauftritt eines gescheiterten Verkehrsministers war das nicht. Es sind mittlerweile schließlich fast fünf Jahre verstrichen, ohne dass wir von greifbaren Fortschritten für die Verkehrswege im Land sprechen können. Für Herrn Meyer war der Trip wenig gewinnbringend, weil er nach dem 7. Mai ohnehin nicht mehr viel zu sagen haben wird. Außer Spesen also nichts gewesen.“
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  • 28.09.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 8 "Auswirkungen eines durch Corona geränderten Freizeitverhaltens auf die Natur"

    In seiner Rede zu TOP 8 (Bericht über die Auswirkungen eines durch Corona geränderten Freizeitverhaltens auf die Natur) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Es gibt Anträge und Themen, die einen staunen lassen. Bisher war der CDU-Antrag zur Schweinefleischpflicht in öffentlichen Kantinen mein Highlight. Wir erinnern uns: Der Antrag hat sich damals, im März 2016, für die Union im Schweinsgalopp zum Wurst-Case-Szenario entwickelt. Der Berichtsantrag heute über die Auswirkungen eines durch Corona geänderten Freizeitverhaltens auf die Natur kommt in seiner Originalität dem eben erwähnten Antrag allerdings recht nah.

    Als ich den Antrag zum ersten Mal sah, fragte ich mich, was uns die Koalition damit sagen will. Soll Kritik am Coronamanagement von Heiner Garg und Bernd Buchholz ausgedrückt werden? Dafür gäbe es schlicht keinen Grund. Schleswig-Holstein ist sehr gut durch die Pandemie gekommen und das ist maßgeblich den beiden eben genannten ehemaligen Ministern zu verdanken. So war auch das Modellprojekt Tourismus ein voller Erfolg für den echten Norden!

    Oder wollen CDU und Grüne es jetzt den Menschen übelnehmen, dass sie im Lockdown in den heimischen Wäldern oder im Watt wandern waren? Es ist doch erfreulich, dass unsere Natur wertgeschätzt und besucht wird. Natürlich sind auch beim Wandern oder Radfahren Regeln einzuhalten, aber die Koalition tut hier so, als seien Menschenmassen marodierend durch die Naturschutzgebiete gezogen.


    Die Grünen machen den Menschen seit Jahren Flug- und Urlaubsreisen madig und jetzt, wo die Menschen das eigene Bundesland als Erholungsort entdecken, ist ihnen das auch wieder nicht recht!? Das Haus mit eigenem Garten, Autos und Flugzeuge sind böse, aber in der Nähe in der Natur unterwegs sein offenbar auch. Was bleibt dann noch? Urlaub auf Balkonien oder Schließzeiten für Stadtbewohner?

    Und wenn sich jetzt die Stiftung Naturschutz beklagt, dass auf ihren Flächen viel los ist und man das alles nicht mehr richtig managen kann, könnte das vielleicht einfach daran liegen, dass sie zu viele Flächen hat. Auch deshalb muss das Vorkaufsrecht weg.

    In Wahrheit – und das zeigten die Redebeiträge von CDU und Grünen eben – soll der eben gehörte Bericht folgendes: Er soll ein Türöffner sein für zusätzliche Stellen. Es sollen nach dem Willen von Schwarz-Grün zusätzliche hauptamtliche Ranger eingestellt werden. Aber brauchen wir wirklich eine Waldpolizei? Oder soll es Naturerlebnisse nur noch gegen Gebühr geben? Nichts gegen Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung, aber Geld für zusätzliche Ranger ausgeben macht wenig Sinn und ist aufgrund der finanziellen Lage des Landes nicht drin."

     

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  • 28.09.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 11 u.a. "Mehr Solaranlagen auf den Dächern der landeseigenen Gebäude und Stromversorgung sicherstellen"

    In seiner Rede zu TOP 11+13+25 (Bericht zur Gasmangellage sowie Anträge zu mehr Solaranlagen auf den Dächern der landeseigenen Gebäude und Stromversorgung sicherstellen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Ich danke für den Bericht und begrüße die Einrichtung eines Interministeriellen Leitungsstabs zur Bewältigung einer möglichen Gasmangellage. Es ist richtig, alle Informationen zu bündeln, die mit der Versorgungslage, der Auslastung der Netze, der Nachfrage, aber auch der Preisentwicklung zu tun haben. Es gilt, bei einer möglichen Gasmangellage kurzfristig arbeits- und reaktionsfähig zu sein.

    Die Füllstände bei den Gasspeichern sowie die Energieeinsparanstrengungen auf allen Ebenen lassen die Vermutung zu, dass wir ohne Versorgungsunterbrechung durch den Winter kommen. Dennoch darf eine mögliche Gasmangellage nicht ausgeblendet werden. Und ebenfalls nicht ausblenden darf man, dass wir nach wie vor eine schwere Preiskrise haben.

    Bemerkenswert finde ich den Sinneswandel der Grünen zum Thema LNG-Import. Insbesondere Energiewendeminister Tobias Goldschmidt hat sich ganz schnell vom LNG-Chefkritiker zum LNG-Fanboy gewandelt. Das begrüße ich sehr, denn Brunsbüttel war, ist und bleibt der ideale Standort für eine LNG-Importinfrastruktur. Und dass wir unseren Gasimport diversifizieren müssen, steht außer Frage. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass das Floating-LNG-Terminal zum Jahreswechsel in Betrieb genommen werden kann. Zudem sollte die Landesregierung dafür sorgen, dass jede Art der Energieerzeugung genutzt wird.

    Und das führt mich zu den hier vorliegenden Anträgen der FDP-Fraktion. Jede Kilowattstunde und jedes Kilowatt zählen. Und deswegen brauchen wir auch die Kernenergie. Gestern wurde immerhin von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gesagt, dass die beiden Kernkraftwerke im Süden über den Winter im Streckbetrieb weiterlaufen sollen. Die beiden Kernkraftwerke allerdings nur über den Winter zu nutzen bedeutet, dass Robert Habeck das Ausmaß der Energiekrise nicht begreift. Die Sorgen um die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Strom gelten nicht nur für diesen Winter. Die FDP-Fraktion bleibt daher bei ihrer Forderung, die Kernenergie bis 2024 weiter zu nutzen. Eine temporäre Laufzeitverlängerung ist pragmatisch und würde uns krisensicherer aufstellen.

    Das Thema Kernenergie nach Veröffentlichung des Stresstestes nochmal hier im Landtag aufzugreifen, fand ich sehr charmant.
    Der Stresstest hat gezeigt, dass wir  die Kernenergie diesen und aller Voraussicht nach auch nächsten Winter benötigen. Die Erneuerbaren Energien liefern noch keinen grundlastfähigen Strom. Dafür müssten wir die Speicherkapazitäten erheblich steigern und die Netze ausbauen.
    Die gestrige Entscheidung von Robert Habeck hat noch einmal gezeigt, dass das Problem der Stromversorgung ein gesamteuropäisches Problem ist. Deswegen muss jedes Land seinen Beitrag leisten. Mit dem Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke und einem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren kann Deutschland hier seinen wichtigen Beitrag leisten.

    Ich halte es für einen schweren Fehler, das Kernkraftwerk Emsland komplett auszublenden. Der wahre Grund für das Ausblenden liegt in der Landtagswahl in Niedersachsen. Robert Habeck plant lieber mit Lastenabwürfen, also Stromabschaltungen, als alle verfügbaren Kraftwerke zu nutzen. Eine unideologische und faktenbasierte Strategie für die temporäre Weiternutzung der Kernenergie bis 2024 würde Versorgungssicherheit bringen und die Strompreise senken.

    Auch hier im Land sind von der Landesregierung noch Hausaufgaben zu erledigen. Lediglich auf vier Prozent der Landesliegenschaften sind PV-Anlagen installiert. Das ist peinlich und beschämend! Man könnte meinen, die grünen Mitglieder der Landesregierung haben in ihrem Eifer bei der von ihnen gewollten Verpflichtung von Privatpersonen ihre eigene Rolle vergessen. Vom hohen Ross herunterzuschauen und sich selbst nicht in die Pflicht zu nehmen, ist doppelzüngig und falsch.

    Eine Solaranlagenpflicht für private Wohngebäude lehnt die FDP-Fraktion weiterhin klar ab. Vielmehr sollte auf stärkere freiwillige Anreize gesetzt werden. Die Bundesregierung hat hier letzte Woche geliefert. So folgte das Kabinett einem Vorschlag von Bundesfinanzminister Christian Lindner, steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen abzubauen. Künftig sollen Einnahmen aus der Solarenergie bis zu einer bestimmten Leistung nun von der Ertragsteuer befreit werden. Auf Lieferung und Installation soll unter bestimmten Umständen auch keine Mehrwertsteuer mehr anfallen.

    Zurück zum Land: Wir fordern, dass sich private Investoren bei der Installation von Solaranlagen auf landeseigenen Dächern beteiligen können. Die Beteiligung von privaten Investoren kann nicht nur den finanziellen Anteil des Landeshaushaltes schmälern, sondern ermöglicht auch Privaten, ihr Kapital für lokale erneuerbare Energieproduktion einzusetzen. Vor unserer Kleinen Anfrage wurden die installierten Solaranlagen nie richtig veröffentlicht. Deswegen fordern wir ein Solarkataster, welches das Solarenergiepotenzial aller landeseigenen Dächern systematisch erfasst. Und siehe da: Die Koalition hat in ihrem Alternativantrag unsere Forderungen aufgenommen.

    Eine weitere Hausaufgabe, die die Landesregierung erledigen muss, ist der Bürokratieabbau bei den Erneuerbaren Energie. Der Ausbau der Freiheitsenergien stockt leider. Der Denkmalschutz zum Beispiel bremst in vielen Fällen die Erneuerbaren aus. Und in Flintbek stapeln sich die Genehmigungsanträge für Windkraftanlagen. Und das im Energiewendeland Schleswig-Holstein. Da gebe ich Wirtschaftsminister Robert Habeck ausnahmsweise mal recht, wenn er sagt: ‚Länder, macht euren Job!‘

    Wir brauchen beispielsweise längst eine typoffene Genehmigung für Windanlagen. Eine Genehmigung für eine Anlage, die so nicht mehr gebaut wird, ist überflüssig. Der Prozess der Änderungsgenehmigung ist immer noch zu bürokratisch und zu langsam. Die Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt werden und Unsicherheiten bei der Finanzierung müssen abgesichert werden.

    Zusammenfassend stelle ich fest: Die Lage an den Energiemärkten ist dramatisch. Die um ein Vielfaches gestiegenen Preise sind weder für private Haushalte, noch für Unternehmen tragbar. Deswegen muss das Angebot an Energie jetzt ausgeweitet werden. Die Kernkraftwerke müssen länger am Netz bleiben, LNG muss zügig kommen und die Erneuerbaren müssen ausgebaut werden. Denn die geplante Gaspreisbremse kann nur dann gut funktionieren, wenn die Kapazitäten für Energiegewinnung ausgeweitet werden. Es muss alles ans Netz, was Existenzen sichert. Hoffen hilft den Menschen nicht.
    "

     

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  • 28.09.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 12 "Nord-Ostsee-Kanal stärken"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Nord-Ostsee-Kanal stärken) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Es kann kein Zweifel daran bestehen, die wirtschaftliche Bedeutung des Nord-Ostsee-Kanals ist in diesem Hause allen Beteiligten klar. Die wirtschaftliche Bedeutung, nicht nur für die Gütertransporte – 80 Millionen Gütertonnen jedes Jahr gehen durch den Kanal, in Spitzenzeiten  sogar bis zu 100 Millionen –, auch die Bedeutung für die deutschen Seehäfen sowie die Bedeutung für unseren größten Hafen Hamburg und für alle weiteren, die ist überhaupt nicht zu leugnen. Deshalb ist es wichtig, dass der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals, die Modernisierung dieser wichtigen Wasserstraße stattfindet und das findet auch unsere volle Überunterstützung.

    Ich habe nicht umsonst deshalb als Verkehrsminister noch im April dafür gesorgt, dass Volker Wissing nach Schleswig-Holstein kommt und am Kanal steht und ein klares Bekenntnis zu dieser Infrastrukturmaßnahme ausspricht. Auch zu all den Maßnahmen, die notwendig sind und die sind nicht wenig. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Es geht um den Neubau der fünften Schleusenkammer in Brunsbüttel – Gesamtvolumen ungefähr 1,2 Milliarden Euro –, den Ersatzneubau der kleinen Schleuse in Holtenau – nochmal zusätzlich ungefähr 520 Millionen Euro, den Ersatz der Levensauer Hochbrücke – 215 Millionen, den Ausbau der Strecken in den drei Abschnitten in der Oststrecke – auch das gigantische Investitionsmaßnahmen. Der Neubau der Torinstandsetzungsstocks, der Torliegeplätze, das Thema Instandsetzungsbedarf an den Fähranlegern und dann im nächsten Schritt die Begradigung der Saatseekurve und die Vertiefung des Kanals um einen Meter bis hin zu den Erosionsschäden, die jetzt an den Unterwasserböschungen festgestellt worden sind – all das ist zwingend zu bearbeiten und da bedarf es in der Tat keines Aufschubs, sondern einer klaren Investitionsentscheidung aus Berlin. Deshalb ist ganz klar: Was richtig ist, unterstützen wir auch. Wir unterstützen beide Anträge, den der CDU und auch den der SPD.

    Aber wir sollten dann auch in die Hand nehmen, was wir tun können. Und seien Sie mir nicht böse, aber bevor Frau Hagedorn in der Öffentlichkeit darauf hingewiesen hat, habe ich, nachdem ich gehört habe, dass es solche Bestrebungen im Bereich des Bundeskabinetts gibt, versucht, massiv Einfluss darauf zu nehmen, damit diese 300 Millionen zusätzlich da reinkommen. Ich würde mir wünschen, dass alle Beteiligten jetzt, auch aus der SPD, auf ihre Bundestagsabgeordneten entsprechenden Einfluss nehmen. Nicht nur bei der SPD, auch bei den Grünen, auch über die CDU im Haushaltsausschuss, bei allen Beteiligten. Denn noch habe ich die Hoffnung nicht verloren, dass es an dieser Stelle sehr wohl noch möglich ist, dass die zusätzlichen 300 Millionen Euro zur Fortsetzung bereitgestellt werden. Und wenn wir alle hier ein gemeinsames Signal setzen, dass dies wirklich wichtig ist, dann müssen wir nicht nur die Landesregierung, sondern auch als Fraktionen alle gemeinsam dafür sorgen, dass der Bundesverkehrsminister von diesem Hause die Unterstützung bekommt, um diese Maßnahme auch umsetzen zu können. Denn in Wahrheit geht es hier darum, dass wir gemeinsam dafür sorgen wollen, dass die Bundesregierung, die angekündigt hat, alles tun zu wollen, um diese Infrastrukturprojekte voranzubringen, dass die auch die entsprechenden Mittel dafür bereitstellt. Unterstützung kriegen Sie von uns, Unterstützung erwarte ich aber auch von allen anderen. Der Nord-Ostsee-Kanal von seiner Bedeutung her hat es verdient, dass wir ein einheitliches Signal in Richtung Berlin senden.“

     

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  • 29.09.2022

    Christopher Vogt zu TOP 17 u.a. "Bericht zur Ministerpräsidentenkonferenz"

    In seiner Rede zu TOP 17+22+36+45A (Anträge zu Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft sichern und ein Pakt mit dem Handwerk für niedrigschwellige Energiesparmaßnahmen sowie KiTa-Gebühren jetzt senken! und Bericht zur Ministerpräsidentenkonferenz am 28. September 2022) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Ich danke dem Ministerpräsidenten für seinen Bericht von der MPK, bei der die Länder gemeinsam ihre Forderungen an den Bund formuliert haben. Wir haben gern zugestimmt, dass wir diesen Bericht heute gemeinsam mit unseren Anträgen beraten, mit denen wir ganz konkret vorschlagen, was das Land jetzt tun sollte. Denn die Lage ist sehr ernst und Bund und Länder haben die gemeinsame Verantwortung, unser Land durch diese schwere Krise zu steuern.

    Unsere Gesellschaft ist durch den Krieg in Europa so sehr herausgefordert wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Und es ist nicht weniger als eine echte Bewährungsprobe für unsere Gesellschaft – und das meint ausdrücklich auch für unser Wirtschaftsmodell, das unseren Wohlstand bisher garantiert hat und für unsere Demokratie, wie wir sie kennen und bewahren wollen.

    Es beunruhigt uns als Opposition schon ein bisschen, dass Schwarz-Grün in den ersten 100 Tagen im Amt eigentlich nur durch die Aufteilung der Macht im Land und durch die gemeinsame Kritik an der Bundesregierung geeint wird. Und bei Letzterem bröckelte die Front gestern schon erheblich, wenn ich mich an die Auseinandersetzung zwischen den Kollegen Koch und Petersdotter gestern erinnere. Forderungen an andere stellen können Sie ja wirklich gut, aber mit eigenen nennenswerten Beiträgen zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen halten Sie sich bisher sehr vornehm zurück. Ihre Performance ist bestenfalls mangelhaft.

    Viele Forderungen der Länder können wir nachvollziehen oder sogar teilen: Die Krankenhäuser sind belastet, die Reform der Krankenhausfinanzierung ist überfällig. Über das Thema ÖPNV, hohe Energiekosten, Infrastruktur, Betrieb und Ticket haben wir bereits gestern debattiert. Zu den Wirtschaftshilfen komme ich gleich noch, denn natürlich müssen die Stadtwerke geschützt werden, sie dürfen nicht in die Insolvenz schlittern, aber auch bei diesen Themen ist nicht nur der Bund gefordert, sondern auch die Länder. Und was Sie hier zeigen, Herr Ministerpräsident, ist lediglich Gratis-Mut.

    Das Wichtigste ist jetzt natürlich für alle eine sichere und bezahlbare Energieversorgung: Russland wird als Lieferant wohl mindestens die nächsten Jahre ausfallen. Wir brauchen mehr neue Lieferanten und sollten auch eigene Möglichkeiten nutzen. Für parteipolitisches Klein-Klein und entsprechende Befindlichkeiten ist da derzeit einfach kein Platz, dazu ist die Krise viel zu ernst! Wir müssen verhindern, dass unsere wirtschaftliche Substanz verloren geht und viele Menschen ihre wirtschaftliche Existenz verlieren, obwohl sie in einem eigentlich gesunden Unternehmen arbeiten.

    Beim Thema LNG besteht zum Glück mittlerweile Konsens. Die Kohlekraftwerke müssen verstärkt ans Netz. Und auch beim Thema Kernkraft, Herr Ministerpräsident, ist sich Schwarz-Grün nicht einig. Sie, Frau Prien und Herr Madsen sprechen sich für das Weiterlaufen der Kernkraftwerke aus. Herr Sager und ihr Wirtschaftsrat sagen, dass auch die drei vom Netz gegangene Kernkraftwerke wieder in Betrieb genommen werden müssen. Die Union muss sich mit ihrem Koalitionspartner auch intern nochmal auseinandersetzen.

    Neben der Strompreisbremse brauchen wir auch eine Gaspreisbremse. ‚Zufallsgewinne‘ müssen genutzt werden. Das Strommarktdesign muss sinnvoller gestaltet werden und die Gasumlage muss gestoppt werden. Weitere Senkungen der Steuern auf Energie sind auch sinnvoll. Der ‚Gaspreisdeckel‘ ist eine sehr populäre Forderung, aber niemand, der dies fordert, spricht über die Kosten und will sich daran beteiligen. Denn auch Minister Goldschmidt hat hier gestern noch einmal sehr deutlich gesagt, dass die Gaspreise so oder so erstmal höher bleiben werden als vor dem Krieg. Klar ist, der Gaspreis muss runter.

    Wir müssen aber auch die zutiefst unsoziale Inflation bekämpfen und die Solidität unserer Staatsfinanzen nicht aus dem Blick verlieren. Die jungen Menschen werden zunehmend belastet und man fragt sich immer mehr, wer das eigentlich irgendwann alles bezahlen soll. Die Bundesregierung liefert bisher bei den Entlastungen in erheblichem Umfang. Die Landesregierung muss ihren Teil der Verantwortung übernehmen. Ihre bisherigen Beschlüsse sind zu einem Großteil Luftnummern – wie bei den 500 Millionen Euro Bürgschaften, die Sie gestern beschlossen haben, oder Alibi-Maßnahmen, bei der die aktuelle Krise nur als Vorwand für die Umsetzung ihrer Absprachen genutzt wird – wie bei den 75 Millionen Euro für das Wärmepumpen-Programm. Konkrete Hilfen haben Sie bisher fast gar nicht auf den Weg gebracht. Wir machen deshalb ganz konkrete und zielgerichtete Vorschläge: Wir wollen zum einen alle Eltern bei den Kita-Gebühren entlasten – diese sollten schrittweise immer weiter abgesenkt werden. Und wir wollen zum anderen die bewährten Hilfen des Mittelstandssicherungsfonds wieder auflegen, die sich in der Corona-Krise absolut bewährt haben.

    Wir haben zu den Kita-Gebühren ganz bewusst einen sehr moderaten Vorschlag gemacht. Die Senkung der Gebühren um weitere zehn Prozent ist mit Blick auf die Inflation absolut geboten. Es kann auch niemand ernsthaft behaupten, dass dies nicht finanzierbar wäre, denn die Kosten lägen bei maximal 34 Millionen Euro pro Jahr. Wer 75 Millionen Euro für ein Wärmepumpen-Programm oder zehn Millionen Euro für weniger Büros in der Landesverwaltung ausgeben will, hat dafür ausreichend Spielräume. Gerade die zigtausend jungen Familien, für die das Land bei den Kita-Gebühren originär zuständig ist, können dieses Geld jetzt ganz besonders gut gebrauchen. Familien mit Kindern haben bekanntermaßen hohe Kosten, oft kann aber zumindest ein Elternteil nicht voll arbeiten, so dass es am Monatsende oft knapp ist, was jetzt leider bei immer mehr Familien der Fall ist. Ministerin Touré hat jetzt mit einem Vorschlag reagiert. Dieser hilft jedoch nur einem kleinen Teil der jungen Familien und ist auch zeitlich befristet. Es ist auch fraglich, ob diese Maßnahme zum Beispiel in Lübeck, wo es bereits ähnliche Regelungen gibt, überhaupt Wirkung entfalten würde. Und uns stört vor allem der hohe bürokratische Aufwand für Verwaltung und Familien, die eigentlich in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen. Der Alternativantrag der Koalition feiert den Vorschlag der Ministerin natürlich ordentlich ab. Er liest sich mehr wie eine Pressemitteilung des Ministeriums als ein Landtagsantrag. Ich habe in der verschickten Datei dann mal nach dem Verfasser geschaut und siehe da: Da steht doch tatsächlich ‚Touré, Aminata (Sozialministerium)‘. Ich meine es wirklich ernst: Ich fordere die Koalition auf, diesen Weg noch einmal zu überdenken und sich unserem konstruktiven Vorschlag zu nähern. Vielleicht kann man ja auch beides miteinander verbinden.

    Ebenso wichtig sind schnelle Hilfen für die kleinen und mittleren Unternehmen: Es tut mir leid, aber ihre 500 Millionen Euro für Bürgschaften überzeugen einfach nicht. Ihr Energiegipfel ist jetzt über drei Wochen her, Herr Ministerpräsident, und Sie haben noch immer kein Programm vorlegen können. Der Auftritt der Landesregierung im Finanzausschuss war erschreckend ahnungslos. Das kann so nicht weitergehen. Und man fragt sich auch: Wo ist eigentlich das Wirtschaftsministerium in dieser Krise? Herr Madsen, nur zu erklären, dass Sie keinen Meter A20 bauen wollen in den nächsten fünf Jahren, reicht nicht als Wirtschaftspolitik für Schleswig-Holstein, Sie müssen jetzt auch mal liefern.  

    Es braucht den Einsatz auch von echtem Geld: für die Ausfallrisikovorsorge, für die Kapitalmarktkosten, die den Banken ja entstehen und damit man eine lange Laufzeit hat mit günstigen Konditionen und erst später getilgt werden kann.  

    Die Landesregierung braucht schnell einen Plan. Leisten Sie Ihren Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung. Unterstützen Sie das erneute Entlastungspaket der Bundesregierung! Tragen Sie Ihren Teil der Verantwortung und ergänzen Sie die Entlastungen sinnvoll! Man kann nicht im Bund eine sehr expansive Ausgabenpolitik fordern und dann selbst nur tricksen und bremsen. Die jungen Familien warten auf Unterstützung! Lassen Sie diese nicht allein! Und machen Sie dem Mittelstand ein echtes Angebot, um schnell an Liquidität zu kommen, damit an sich gesunde Unternehmen über diesen Winter kommen! Unsere Hand bleibt in der Krise ausgestreckt."

     

     

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  • 28.09.2022

    Heiner Garg zu TOP 38 "Anhebung des Landesblindengeldes"

    In seiner Rede zu TOP 38 (Anhebung des Landesblindengeldes und Einführung eines Gehörlosengeldes) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Als Sozialpolitiker möchte man sofort sagen, man stimmt dem SSW-Antrag zu, weil man die Erhöhung des Landesblindengeldes richtig findet. Und im Übrigen finde ich eine Erhöhung schon alleine vor dem Hintergrund richtig, dass Menschen mit Handikap, in diesem Fall blinde Menschen, mindestens so betroffen sind von der allgemeinen Preissteigerung, die sich ja auch unmittelbar auf die benötigte Assistenz und die Zusatzbedarf auswirken.

    Ich finde es in dem Zusammenhang auch nur richtig und folgerichtig, dass Sie auch die gehörlosen Menschen mit aufgenommen haben. Neun von 16 Bundesländern zahlen zwar bislang kein Gehörlosengeld, aber diese mitzudenken, finde ich konsequent. Ich bin aber trotzdem sehr dankbar, dass der SSW die Ausschussüberweisung vorgeschlagen hat. Ich möchte nicht aufgeben, den Grundgedanken des Bundesteilhabegeldes (BTHG) weiterzuentwickeln. Ich bin und ich war immer ein großer Anhänger des BTHG gewesen, weil diese Differenzierung dann einfach entfällt. Denn wenn wir ehrlich sind, dann stecken wir Menschen mit Handikap wieder in eine Art Schublade und arbeiten mit einem Blinden- oder Gehörlosengeld geradezu heraus, dass sie irgendwie anders seien. Denn jeder weiß, wie das Blindengeld historisch entstanden ist. Ich habe jedenfalls die Fantasie noch nicht aufgegeben, dass es uns gelingt, Weg von der Denkweise zu kommen, dass Menschen sich irgendwie an ihre Umgebung anpassen müssen, anstatt eine Umgebung zu schaffen, die für alle Menschen geeignet ist. Das ist ja der Kerngedanke des Bundesteilhabegeldes. Und deswegen fang ich jetzt gar nicht an lange zu lamentieren. Ich finde gut, dass Sie eine Ausschussberatung beantragt haben, wir werden selbstverständlich engagiert miteinander diskutieren müssen, auch wie schnell bestimmte Prozesse gehen.

    Ich hätte mir von der Union gewünscht, dass sie sich als regierungstragende Fraktion, wenn sie schon nach dem Bund ruft, sich das alles einmal anguckt. Die Abgeordnete Pauls hat ja richtigerweise schon alles dazu gesagt. Sie schreiben im Antrag, der Bund soll die Einführung eines Sehbehindertengeldes als Nachteilsausgleich für Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen einsetzen. Klingt wunderschön! Wenn sie schon nach dem Bund rufen, hätte ich mir wenigstens gewünscht, dass Sie dem Bund Beine machen, dass das mit der Durchsetzung eines einheitlichen Bundesteilhabegeldes schneller geht. Dafür hätte ich noch Verständnis gehabt, aber für diese Forderung hier bleibt mir auch nur das süffisante Schmunzeln, dass Ihnen hier an dieser Stelle wirklich nichts Besseres eingefallen ist. Und dass Sie dann einfach auch noch ignorieren, dass die Kollegen vom SSW explizit die Einführung eines Gehörlosengeldes fordern, unabhängig davon, ob Sie es richtig finden oder nicht, aber dass Sie das ignorieren mit so einem Antrag, das finde ich schon merkwürdig. Deswegen freue ich mich auf die Ausschussberatung. Und ich hoffe wirklich, dass wir einfach einen Schritt weiterkommen und aufhören, Menschen mit Handikap in irgendwelche Schubladen stecken zu wollen oder zu stecken. Und ich sage es nochmal: Ich würde mir wünschen, dass von diesem Landtag ein Signal ausgeht, auch wenn das dann am Ende nicht das Ergebnis hätte, was Sie beantragt haben, dass wir ein Bundesteilhabegeld für alle Menschen mit Handikap bekommen, denn dass ist in Wahrheit die gerechteste Antwort eines Nachteilsausgleichs.“

     

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  • 29.09.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 34 "Mieterhöhungen bremsen"

    In seiner Rede zu TOP 34 (Mieterinnen und Mieter vorausschauend schützen – Mieterhöhungen bremsen!) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Die Situation – und das ist der Gegenstand der letzten Debatte gewesen – hat sich auch gerade für Mieterinnen und Mieter durch das Energiethema dramatisch verschärft. Nebenkostenabrechnungen, die teilweise höher sind als die eigentliche Miete, sind natürlich eine extreme Belastung. Wir reden, glaube ich, aneinander vorbei, wenn wir so tun, als ob es nicht darum ginge, genau diese Belastungen abzusenken. Das wollen wir alle. Die Frage ist, mit welchem Instrument man am besten diese Belastungen absenken kann und was kurzfristig am wirksamsten dabei ist.

    Ich bin gespannt auf diesen Energiepreisdeckel, auf diesen Gaspreisdeckel, der in Berlin vereinbart wird, weil ich mich frage, wie er funktionieren soll. Wer legt fest, welchen Bedarf eine vierköpfige Familie, in welchen Wohnräumen hat? Wer legt fest, ob dabei das ungedämmte, mit einer schlechten Heizung ausgestattete Haus oder die Wohnung vielleicht mehr subventioniert werden muss, als das bombastisch gut gedämmte Haus mit einer absolut funktionstüchtigen modernen Heizung? Oder kriege ich  mehr Geld dafür, weil ich so viel investieren konnte und die anderen, die aufgrund ihrer sozialen Lage in einem Altbau, der schlecht saniert ist und über eine schlechte Heizung verfügt, bekommen deutlich weniger? Ich bin gespannt, wie das alles aussehen wird.

    Wir haben ein riesengroßes Problem an dieser Stelle, das in der Tat zu einer sozialen Verwerfung in diesem Lande führen kann, von der wir alle zu Recht annehmen, dass in dieser wirklichen Notsituation vielen geholfen werden muss. Die Instrumente dazu sind unterschiedliche, wir haben vorhin darüber diskutiert. Mein Ansatz ist, die Energiesteuern zu senken und dabei Marktmechanismen wirken zu lassen. Ich glaube immer noch daran, dass das der beste Weg ist, wenn es dann aber zu Preisdeckeln kommt, die kurzfristig wirksam sein sollen, werden wir sehen müssen, wie sie unbürokratisch ausgestaltet werden können.

    Was mit Sicherheit in dieser Phase kein geeignetes Instrument ist, um die Situation zu verbessern, ist die Einführung einer Mietpreisbremse, bei der genau folgendes passieren dürfte: Sie würde zu einem Anstieg der Mieten führen. Damit würde diese Regelung zum Inflationstreiber und einen Inflationstreiber in dieser Phase halte ich wirklich für ausgesprochen schwierig. Deshalb sind Ihre Anträge insgesamt nicht zustimmungsfähig. Ich sage jetzt auch mal in Richtung der Union, die ja jetzt begeistert für die Kappungsgrenzenverordnung eintritt, weil es im Koalitionsvertrag mit ihren Partner vereinbart ist. Lesen Sie mal die Reden nach, die Ihr ehemaliger Innenminister in diesem Landtag zum Thema Kappungsgrenze gehalten hat.

    Die Kappungsgrenzenverordnung kam insgesamt für 15 Kommunen in Schleswig-Holstein zur Anwendung. Dabei waren ausschließlich Gemeinden im Hamburger Umland und auf den ostfriesischen Inseln betroffen. Dass dieses Instrument der Kappungsgrenzenverordnung jetzt plötzlich zum wichtigsten Instrument wird, um in Lübeck, Kiel, Neumünster und Flensburg für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, wage ich zu bezweifeln. Der Hauptansatz heißt bauen, bauen, bauen. Auch bei einer großen Nachfrage muss man dafür sorgen, dass das Angebot ausgeweitet wird. 15.000 Wohnungen haben Sie sich jedes Jahr vorgenommen. Wir sind gespannt, wie weit sie heute schon vom eigentlichen Plan entfernt sind.

    Aber richtig ist es, Bedingungen zu schaffen, die das Vermieten von Wohnraum auch tatsächlich interessant machen. Das Einschränken dieser Dinge führt zu einem Investitionsrückschritt, wie wir in Berlin und an vielen anderen Orten gesehen haben. Wenn Sie mit Ihrem Antrag Recht hätten, dann müsste überall, wo in Deutschland Mietpreisbremsen eingezogen worden sind, die Mieten dramatisch viel besser sein als in anderen Bereichen. Das Gegenteil ist der Fall. Gerade in diesen Bereichen haben sich die Mietsituationen deutlich stärker verschärft als in anderen Bereichen.

    Das Instrumentarium muss unterschiedlich sein. Die Problematik allerdings soll uns und muss uns alle beschäftigen. Kreative Lösungen für die Deckelung und für die Anpassung der Kosten für die meisten Mieterinnen und Mieter sind erforderlich. Wir stehen zu marktwirtschaftlichen Instrumenten und machen wir es auch den Vermietern nicht zu schwer, um an dieser Stelle dafür zu sorgen, dass neuer Wohnraum entsteht."

     

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  • 18.04.2017

    Wolfgang Kubicki: Menschen haben ein Anrecht auf Informationen über die Gefährdungslage

    „Es ist erklärungsbedürftig, dass das Innenministerium den aktuellen Verfassungsschutzbericht erst Wochen nach der Landtagswahl vorstellen will, obwohl dieser – sollten die Informationen stimmen – offenbar schon längst vorliegt. Die Menschen in Schleswig-Holstein haben nicht nur ein Interesse daran, sondern ein Anrecht darauf, zu erfahren, wie es um die Gefährdungslage im Land steht – unabhängig davon, ob am 7. Mai die Landtagswahl stattfindet oder nicht.“

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  • 29.09.2022

    Christopher Vogt: Die Gaspreisbremse muss Bürger und Unternehmen schnell entlasten

    Zum heute von der Bundesregierung vorgestellten Abwehrschirm für eine Gaspreisbremse erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Soziale Verwerfungen und ein erheblicher Verlust der wirtschaftlichen Substanz unseres Landes müssen verhindert werden. Die Gaspreisbremse der Bundesregierung muss die Bürger und die Unternehmen jetzt schnell massiv entlasten. Es geht um sehr viel Steuergeld, aber der Sonderfonds ist das beste Instrument, um an der finanzpolitischen Stabilität Deutschlands keine Zweifel aufkommen zu lassen. Die Inflation muss effektiv gebremst, unsere Wirtschaft am Laufen gehalten und der Euro stabilisiert werden. Russland muss mit seinem perfiden Plan zur Schwächung Europas scheitern. Robert Habeck und die Grünen müssen aber auch endlich ihren ideologischen Widerstand gegen längere Laufzeiten aller bestehenden Kernkraftwerke aufgeben. Es versteht doch kein Mensch mehr, warum der Import französischen Atomstroms besser sein soll als die Produktion im eigenen Land. Die beste Preisbremse ist schließlich die schnelle Erhöhung des Angebotes.“

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  • 29.09.2022

    Heiner Garg zu TOP 45 "Ankauf von Praxen und Medizinischen Versorgungszentren stoppen"

    In seiner Rede zu TOP 45 (Fortlaufenden Ankauf von Praxen und Medizinischen Versorgungszentren stoppen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Ich hätte gedacht, wir gucken uns noch mal den Antrag genauer an, den Sie eingebracht haben als Koalition. Als ich den gesehen habe, habe ich gedacht: Da möchte ich gerne noch ein bisschen nachhelfen, denn da steht ja nicht drin, wie sie es machen wollen. Wir helfen gerne mal ein bisschen mit ein paar Ideen für die Frau Ministerin, denn das Thema muss ja weiter bewegt werden. Das Transparenzregister beispielsweise ist so eine Idee.

    Das Beispiel Büsum ist genannt worden. Also warum, liebe Frau Gesundheitsministerin von der Decken, nimmt man nicht zumindest mal die Idee mit? Wäre es nicht eine Möglichkeit, dass MVZ-Neugründungen in Zukunft nur noch als gGmbH möglich sind? Ich will Ihnen auch erklären, warum. Es ist völlig legitim und völlig in Ordnung, dass Rendite erzielt wird mit ärztlichen Leistungen. Auch der niedergelassene Hausarzt, die niedergelassene Hausärztin muss Rendite erzielen, um das Praxisteam finanzieren zu können und um selbst davon leben zu können. Aber den entscheidenden Unterschieden hat der Kollege Balke herausgearbeitet. Es geht hier nicht darum, irgendwelche Autos zu bauen und zu verkaufen und irgendwie werden Nachfrage und Angebot den Marktpreis schon bestimmen, sondern es geht um Daseinsvorsorge. Es geht um die Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung. Deswegen bin ich der Auffassung, dass das Hauptziel eines MVZ eben nicht die Gewinnerzielung sein darf, sondern die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung darstellt. 

    Es gibt einen Sektor unserer Volkswirtschaft, der weit entfernt ist ein Markt zu sein oder nach Marktregulierung oder nach Marktmechanismen zu funktionieren. Wir haben massive Finanzbedarfe und da müssen wir uns einfach ehrlich machen. Wir haben massive milliardenschwere Finanzbedarfe im Gesundheits- und im Pflegebereich. Und niemand von uns kann ehrlicherweise sagen, dass die öffentliche Hand in der Lage sein wird in den kommenden Jahren in die Langzeitpflegeinfrastruktur ausreichend Geld zu investieren, in den Krankenhaussektor ausreichend alleine öffentliche Gelder zu investieren und eben auch nicht in den niedergelassenen Bereich.

    Wir brauchen Fremdkapital, um ein dauerhaft leistungsfähiges Gesundheits- und Pflegesystem für eine älter werdende Bevölkerung anbieten zu können bzw. aufrechterhalten und weiterentwickeln zu können, um die Chancen des medizinisch-technischen Fortschritts auch nutzen zu können. Weil das so ist, braucht es an dieser Stelle klare Regeln, die dem Schutz der Patientinnen und Patienten, aber auch dem Erhalt der Freiberuflichkeit des Arztes und des ärztlichen Berufes dienen. Und hier haben sich ehrlicherweise in den letzten 15 Jahren viele nicht mit Ruhm bekleckert, wenn es darum geht, genau diese Freiberuflichkeit auszuhöhlen und somit auch die Lust, als Ärztin oder Arzt mit und für die Patientinnen und Patienten zu arbeiten. Das sieht man schon daran, dass von denjenigen, die erfolgreich eines der schwierigsten Studien, die es überhaupt gibt, nämlich ein Medizinstudium, abgeschlossen haben, viele davon am Ende eben nicht kurativ am Bett oder in der eigenen Arztpraxis arbeiten. Und das hat eben auch was damit zu tun, dass die Freiberuflichkeit über zwei Jahrzehnte inzwischen politisch untergraben und ausgehöhlt wurde.

    Deswegen unser konkreter Vorschlag für Sie: Stärken Sie oder unterstützen Sie sämtliche Maßnahmen, um die Freiberuflichkeit des Arztberufes zu stärken. Zweitens: Bringen Sie die Idee mit ein, MVZ-Neugründungen nur noch als gGmbH zu ermöglichen. Und das Transparenzregister sollte eigentlich schon fast ein Selbstläufer sein. Patientinnen und Patienten sollten nämlich wissen, in welche Behandlung sie sich begeben.“

     

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  • 29.09.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 16 "Finanzierung der Wehrtechnik verbessern"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Finanzierung der Wehrtechnik verbessern) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Die Bedeutung der wehrtechnischen Unternehmen für dieses Land mit ihren etwa knapp 7.000 Arbeitsplätzen ist in diesem Hause ja in der letzten Sitzung thematisiert worden. Und es gab eine große Übereinstimmung darüber, dass diese Branche von immenser Bedeutung für die Wirtschaft ist. Die Finanzierung dieser Unternehmen, so habe ich das beim letzten Mal hier vorgetragen, ist aber durch Regelungen gefährdet, die auf europäischer Ebene angestrebt wurden und auch weiterhin angestrebt werden. Auch wenn die aktuelle Kommission möglicherweise bis 2024 keinen neuen Vorstoß dafür unternehmen wird. Der Abgeordnete Vöge hat mir in der letzten Sitzung vehement widersprochen. Das sei alles Schnee von gestern. Das Thema Taxonomie auf EU-Ebene sei längst anders, als ich es in meinem Antrag glauben machen wollte und dass sich alles weiterentwickelt hätte. Ich habe dem widersprochen und gesagt, ich glaube, Sie sollten sich schlau machen. Bei einem wehrtechnischen Gipfel haben Sie dafür ja die Möglichkeit und die Landesregierung hat dankenswerterweise diese auch aufgegriffen und den Gipfel dann auch gemacht. Mit großem Erstaunen haben dann wahrscheinlich Kollege Vöge und ich die Presse dazu gelesen und wahrgenommen, wie Staatssekretärin Carstens auf diesem Wehrgipfel kritisierte, dass – ich zitiere aus den Kieler Nachrichten – 'Rüstungsbetriebe in Zeiten militärischer Bedrohung Schwierigkeiten hätten, an Kreditfinanzierungen zu gelangen. Auslöser seien die ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) und die EU-Taxonomie.' Wörtliches Zitat: 'Wir wenden uns da an die Bundesebene, um unsere Ansicht deutlich zu machen.' 'Wehrtechnik solle in die nachhaltige Kategorie kommen, um Finanzierungen zu erleichtern.'

    Diesen Sinneswandel auf Ihrer Seite habe ich ausdrücklich begrüßt und begrüße ihn noch heute, wenn es diesen Sinneswandel denn gibt. Allerdings hat es nur zwei Stunden vorgehalten, bis die Kollegin von Kalben und der Kollege Brandt dann per Pressemitteilung erklärt haben, dass das alles Unsinn sei. Eine Einstufung als nachhaltig käme überhaupt nicht infrage. Das führt schlicht und ergreifend zur Klarstellung zu dem jetzt vorliegenden Antrag. Denn der vorliegende Antrag sagt nichts anderes, als dass Sie jetzt die Chance haben, dass, was für das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus hier gefordert und gesagt worden ist, dieses nachhaltig zu unterstützen. Sie haben jetzt die Gelegenheit, das, was für die Landesregierung gegenüber der wehrtechnischen Industrie und den Unternehmen gesagt worden ist, zu bestätigen. Oder aber Sie haben die Gelegenheit, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Dann allerdings müssen wir uns fragen, was diese ganze Show dann Wert ist. Denn dann läuft das nach folgendem Spiel: Auf der Seite des Ministeriums darf eine CDU-Staatssekretärin der Wehrindustrie erklären, dass man sie nachhaltig unterstützen will. Und auf der anderen Seite darf die grüne Landtagsabgeordnete Frau von Kalben für die pazifistischen Organisationen sagen, dass man das alles ablehnt.

    Und das bringen wir in einer Landesregierung gemeinsam unter und fragen uns jetzt: Was ist denn jetzt eigentlich die Haltung dieser Landesregierung? Wollen wir jetzt an dieser Stelle tatsächlich mit Ihrem aktiven Handeln dafür sorgen, dass diese so wichtige Branche in Schleswig-Holstein Unterstützung findet? Oder wollen wir es nicht? Und ich ahne, Kollege Vöge, dass Sie diesem Antrag der FDP nicht zustimmen werden. Es würde mich nicht irritieren. Aber dann halten wir bitte fest, dass es eine bewusste Entscheidung von Ihnen war, in einer solchen Konstellation, wie Sie das Land regieren, regieren zu wollen. Das ist dann bewusst gewählt, dass Sie die wehrtechnische Industrie in dieser Frage eben nicht unterstützen. Dass es bewusst und gewollt ist, dass Sie die 7.000 Arbeitsplätze riskieren, die Ihnen der Kollege Hanel auch auf dem wehrtechnischen Gipfel einmal mehr ins Stammbuch geschrieben hat. Er hat nämlich gesagt, es würden aktuell Unternehmen begünstigt, die als sozial oder nachhaltig eingestuft sind. Diese existenzbedrohende Stigmatisierung verkennt, insbesondere angesichts der militärpolitischen Lage, die Bedeutung der Rüstung- und der Verteilungsindustrie für die Sicherheit und widerspricht unseren außen- und sicherheitspolitischen Interessen. Dem ist nichts hinzuzufügen."

     

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  • 29.09.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 19 "Kein Demokratieabbau in unseren Kommunen"

    In seiner Rede zu TOP 19 (Kein Demokratieabbau in unseren Kommunen) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Wir sind alle zurzeit in der Situation als politische Parteien direkt vor einer Kommunalwahl, dafür zu sorgen, dass wir möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten finden, die sich für die Kommunalwahl für unsere Gemeindevertretungen bzw. für die Stadtparlamente zur Verfügung stellen. Dafür brauchen wir Menschen, die bereit sind, in der Demokratie aktiv zu werden. Und wir stellen alle fest, über alle Grenzen der politischen Parteien hinweg, dass das schwieriger wird; viel schwieriger wird. 

    Da mutet es etwas merkwürdig an, dass gerade zu diesem Zeitpunkt die Koalition in diesem Land auf die Idee kommt, den Menschen, die sich aktiv an der Demokratie beteiligen wollen, bei ihrer Tätigkeit in Gemeindevertretungen Recht abzusprechen. Denn seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 gibt es für die Kommunalparlamente keine Fünf-Prozent-Hürde mehr. Übrigens ist das damals von den Grünen erstritten worden. Die Abgeordnete Fritzen hat in diesem Haus, und dann auch auf dem kleinen Parteitag der Grünen am 23. Februar 2008 die Abschaffung und den Fall der Fünf-Prozent-Hürde als einen wesentlichen Schritt für mehr Demokratie, einen Gewinn für die Demokratie postuliert. Und sie hat mit Sicherheit nicht daran gedacht, dass ungefähr 14 Jahre später eine grüne Landtagsfraktion dafür sorgen will, dass diejenigen, die dann in die Parlamente einziehen, keine Fraktion mehr bilden können, weil sie leider nur noch zu zweit sind. Hier findet etwas statt, was ein echter Anschlag auf die Demokratie in unseren Kommunalparlamenten ist. Hier findet Demokratieabbau statt.

    Sie alle wissen, welche Auswirkungen das hätte. Ich sag jetzt mal, im Kreistag von Schleswig-Flensburg würden aus acht Fraktion vier werden, dazu hätte man neun fraktionslose Abgeordnete. In der Bürgerschaft in Lübeck würden ungefähr 25 Prozent der gewählten Mandatsträger zu fraktionslosen Abgeordneten werden. Das ist das Ziel Ihrer Initiative und das wird mit einem Euphemismus bei Ihnen im Antrag umschrieben, der seinesgleichen sucht. Damit sie wissen, was gemeint ist, wenn ich von Euphemismus spreche. Euphemismus bezeichnet beschönigende, verhüllende, mildernde Umschreibungen für ein anstößiges oder unangenehmes Ansinnen. Und genau das steht in Ihrem Antrag drin, wenn Sie da reinschreiben, dass das zur Funktionsfähigkeit und stabilen Mehrheitsfindung in den Kommunalparlamenten erforderlich sei. Die Begründung liegt darin, ich zitiere aus Ihrer Begründung: 'Eine hohe Zahl an Fraktionen führt oftmals zu einer zunehmenden Belastung des kommunalen Ehrenamtes, zum Beispiel im Hinblick auf eine lange Sitzungsdauer der Vertretungen.' 

    Demokratie kostet Zeit. Ja, Demokratie kostet auch Auseinandersetzungen und Demokratie kann auch wechselnde Mehrheiten bedeuten, insbesondere in kommunalen Vertretungen. Was Sie hier wollen, ist schlicht und ergreifend nichts, was mit der Funktionsfähigkeit von Kommunalvertretungen zu tun hat. Es ist schlicht die blanke Ausübung von Macht, die Sie in diesen Gremien ausüben wollen. Dass wir uns natürlich auch verfassungsrechtlich mit dieser Frage, liebe Frau Innenministerin, auseinandersetzen werden, das ist Ihnen glaube ich völlig klar. Und wir sind uns einig, dass es nach den vielen Rechtsprechungsthemen, die es dazu gibt, auch verfassungsrechtlich erhebliche Zweifel gibt, ob sowas überhaupt zulässig ist, nachdem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Fünf-Prozent-Hürde ja für ungültig erklärt hat. Die Gleichwertigkeit der Mandat, die gleiche Ausübungsfähigkeit in den Kommunalparlamenten hat Verfassungsrang. Und da kann man nicht einfach daherkommen und sagen, die Fünf-Prozent-Hürde ist zwar gefallen, aber ab wann wir zulassen, dass man über Ausschüsse, über Gemeindevorsteher oder sonstiges mitentscheiden kann, das entscheidet der Landesgesetzgeber möglichst mit einfacher Mehrheit. So einfach werden wir es Ihnen nicht machen. Und das Schlimmste an der ganzen Nummer ist noch, dass Sie jetzt noch auf die Idee kommen, in einem gesetzgeberischen Verfahren, das noch vor der Kommunalwahl im Frühjahr des nächsten Jahres zu einem Ergebnis kommen soll, dieses Ding auch noch durchzupeitschen in einer Art und Weise, wie Sie Ihre Macht ausnutzen wollen. Mit Verlaub, so viel geschmacklose Machtanmaßung habe ich schon lange nicht mehr gesehen. Ich wünsche mir, dass das nicht stattfindet."

     

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  • 29.09.2022

    Heiner Garg zu TOP 20 "Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel"

    In seiner Rede zu TOP 20 (Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Die gesetzliche Krankenversicherung läuft dieses Jahr und Anfang nächstes Jahr in ein Defizit von über 17 Milliarden Euro. Das Defizit wird sich in den nächsten Jahren jeweils um rund 20 bis 25 Milliarden Euro erhöhen, wenn nicht gegengesteuert wird. Und dazu, das muss ich leider in dieser Deutlichkeit sagen, hat bislang die amtierende Bundesregierung, der Bundesgesundheitsminister, ein Paket vorgelegt, um die Finanzen der GKV zu stabilisieren, was ein kunterbuntes Sammelsurium an Einzelmaßnahmen ist, die teilweise bedauerlicherweise noch nicht mal strukturell wirken.

    Deswegen kommen wir heute mit dem Vorschlag, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent abzusenken, und zwar aus zwei Gründen: Einmal, um einen Beitrag zu leisten, um dauerhaft die GKV-Finanzen zu stabilisieren. Man könnte nämlich mit drei einfachen Maßnahmen auf Jahre die GKV-Finanzen stabilisieren, und dazu gehört eben das Absenken der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. Und zweitens geht es darum, die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter zu belasten. Deutschland ist neben Dänemark und der Slowakischen Republik das einzige Land, das lebenswichtige Arzneimittel mit dem vollen Mehrwertsteuersatz besteuert. Katzenfutter, Austern oder Konzerttickets werden mit sieben Prozent Mehrwertsteuer erfasst, aber überlebenswichtige Arzneimittel mit 19 Prozent. Diesen Widerspruch konnte mir bislang in den letzten 20 Jahren noch niemand erklären. Und ganz offensichtlich ganz offensichtlich in den übrigen EU-Ländern auch nicht. Häufig werden Arzneimittel gar nicht besteuert, meistens aber nur mit einem erniedrigten oder sogar einem sehr niedrigen Steuersatz.

    Die GKV steht vor riesigen finanziellen Herausforderung, um dauerhaft solide Finanzen für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, für die Patientinnen und Patienten aufrechterhalten zu können. Diese Unterfinanzierung der GKV könnte man mit drei einfachen und klaren, strukturell wirkenden Maßnahmen für die kommenden Jahre stabilisieren. Nämlich endlich die Unterfinanzierung der GKV-Beiträge durch die Pauschale, die für Arbeitslosengeld II-Empfänger bislang gezahlt wird, ausgleichen. Das sind etwas über 100 Euro, da klafft eine Lücke von 212 Euro, Wenn also die ALG II-Empfänger ordentlich verbeitragt würden und das aus Steuermitteln finanziert würde, dann hätten wir bereits eine erste Säule für dauerhaft stabile GKV-Beiträge.

    Zweitens: Die Arzneimittel müssen endlich, wie bei fast allen europäischen Ländern auch, mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert werden. Das brächte weitere bis zu neun Milliarden Euro. Und drittens brauchen wir einen dauerhaft auskömmlich bemessenen Bundeszuschuss, der anständig dynamisiert wird und dann hätten wir solide GKV-Finanzen. Und deswegen haben wir heute mit diesem Antrag ein Vorschlag gemacht, wie man einen soliden Beitrag dazu leisten kann. Der Alternativantrag von Schwarz-Grün ist keine Alternative. Warum ist der keine Alternative? Sie lassen zunächst einmal zu, dass der Zusatzbeitrag angehoben werden muss im nächsten Jahr, um dann über Ihre Einzelkompensation im Zweifel irgendetwas wieder aufzufangen. Wenn Sie unserer Initiative zustimmen würden, dann würde sich die Gesundheitsministerin nämlich dafür einsetzen können, dass das, was in anderen Ländern ohnehin die Regel ist, in Deutschland auch endlich der Fall wäre. Dass nämlich lebensnotwendige Arzneimittel, Zellwachstumshemmer beispielsweise oder antivirale Therapeutika, dass die mit sieben Prozent besteuert werden, genauso wie die eben erwähnte Auster, das Katzenfutter oder das Konzertticket. Ich glaube, es ist höchste Zeit, dass wir unsere Arzneimittel so behandeln und bitte deswegen um Zustimmung zu unserer Initiative.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 13.04.2017

    Christopher Vogt: Straßenausbaubeiträge sind unfair und müssen endlich abgeschafft werden

    „Es war für uns schon zu Beginn der auslaufenden Wahlperiode vollkommen unverständlich, dass SPD, Grünen und SSW die Kommunen wieder per Gesetz dazu gezwungen haben, Straßenausbaubeiträge von den Anwohnern zu erheben – selbst dann, wenn diese die Anwohner von den Beiträgen freihalten wollten. In den Koalitionsparteien denkt man offensichtlich immer noch, dass jeder Hauseigentümer wohlhabend wäre und über ausreichend Kapital verfüge. Diese Vorstellung hat mit der Realität allerdings nicht viel zu tun. Wir haben immer davor gewarnt, dass es bei dieser Regelung allzu oft zu unzumutbaren Härten kommt, die gerade für junge Familien oder Rentner zum Teil existenzgefährdend sein kann. Soziale Politik sieht anders aus.

     

    Aus unserer Sicht ist es dringend notwendig, dass die Straßenausbaubeiträge grundsätzlich abgeschafft werden. Der Erhalt und der Ausbau der kommunalen Straßen ist Bestandteil der Daseinsvorsorge und muss deshalb steuerfinanziert werden. Der Erwerb von Wohneigentum in unserem Land muss wieder attraktiver werden. Wer nicht kalkulieren kann, ob ihm in naher Zukunft ungefragt vielleicht eine Rechnung in vier- oder fünfstelliger Höhe präsentiert wird, wird möglicherweise von einem Immobilienerwerb absehen. Von daher begrüßen wir die Unterstützung durch den VNW und Haus & Grund für unsere Forderung. Wir schlagen allerdings vor, die Finanzierung über den Kommunalen Finanzausgleich und nicht über eine höhere Grundsteuer vorzunehmen. Wir hoffen, dass auch unsere politische Mitbewerber nach der Wahl einsehen werden, dass die Abschaffung dieser unfairen Beiträge der richtige Weg ist.“

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  • 29.09.2022

    Annabell Krämer zu TOP 24 "Die GemHVO-Doppik zukunftsfest weiterentwickeln"

    In ihrer Rede zu TOP 24 (Die GemHVO-Doppik zukunftsfest weiterentwickeln) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Die Finanzsituation unserer elf Kreise hat sich in den letzten Jahren erfreulicherweise stark verbessert. Fehlbeträge wurden abgebaut und es konnten zum Teil erhebliche Ergebnisrücklagen gebildet werden. Hierzu hat übrigens auch die Neuordnung des Finanzausgleichsgesetzes beigetragen.

    Im Gegensatz zu den Grünen und der CDU hätten wir uns eine stärkere Verteilung der Mittel zugunsten der Gemeinden und Städte anstatt zu den Kreisen gewünscht. Auch der von Schwarz-grün gewünschte Anstieg der Nivellierungshebesätze hat zu einer erheblichen Umverteilung von Mitteln zugunsten der Kreise geführt, da die erhöhte fiktive Finanzkraft der Gemeinden mit einem Anstieg der Kreisumlage einherging. Dieses hat leider damals weder die CDU noch die Grünen interessiert.

    Bei den Kreisen handelt es sich um umlagefinanzierte Gebietskörperschaften. Die Kreisumlage ist das wesentliche Finanzierungsinstrument. Sofern in der mittelfristigen Planung nicht verlässlich gewährleistet ist, dass sämtliche Haushalte ausgeglichen sind, scheuen viele Kreise die Senkung der Umlage, obwohl sich die Eigenkapitalquote durch hohe eintretende Überschüsse Jahr für Jahr verbessert. Unsere Kreise verbuchen Jahr für Jahr erhebliche Jahresüberschüsse, die zu einem großen Anteil durch die Kreisumlagen finanziert werden. Dem gegenüber ist die finanzielle Situation bei vielen zugehörigen Kommunen – vorsichtig ausgedrückt – mehr und mehr angespannt.

    Warum scheuen sich nun viele Kreistage, die Kreisumlage in einem Umfang zu senken, wie es aufgrund des finanziellen Ungleichgewichts zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Städten und Kreis angezeigt wäre? Das Eigenkapital der Gemeinde ergibt sich aus der Summe der Allgemeinen
    Rücklage, der Sonderrücklage, der Ergebnisrücklage, eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages und des Jahresüberschusses oder des Jahresfehlbetrages. 
    Nach §26 Absatz 3 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik soll ein festgestellter Jahresfehlbetrag durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Eine planerische Entnahme aus der Ergebnisrücklage zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages in der Haushaltsplanung ist hingegen bisher unzulässig. Dieses hat zur Folge, dass Kreistage eine angezeigte Senkung der Kreisumlage gegebenenfalls scheuen, sofern in der mittelfristigen Finanzplanung ein Jahr mit einem Defizit ausgewiesen wird.

    Nordrhein-Westfalen hat den Weg für eine Lösung aufgezeigt. Hier wurde eine Ausgleichsrücklage eingeführt, die neben den bestehenden Rücklagen Bestandteil des ausgewiesenen Eigenkapitals ausweist. Jahresüberschüsse füllen die Ausgleichsrücklage, die zum einen eingetretene Jahresfehlbeträge ausgleichen kann und zum anderen – und das ist der wichtige Punkt – genutzt werden kann, um Fehlbeträge im Haushaltsentwurf auszugleichen. Der Haushalt gilt als rechtlich ausgeglichen. Erhöhungen der Kreisumlage sind somit bei hohen Ergebnisrücklagen und auskömmlicher Eigenkapitalquote nicht mehr erforderlich. Senkungen der Kreisumlagen können mutiger angegangen werden.

    Auch auf gemeindlicher Ebene ist die Einführung dieser Ausgleichsrücklage zu begrüßen. Insbesondere konjunkturelle Schwankungen bei den Gewerbesteuererträgen können durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage bei der Haushaltsaufstellung ausgeglichen werden. Konjunkturell bedingte Steuererhöhungen zum Ausgleich des Haushaltes können vermieden werden. Bisher darf nicht auf bestehende Ergebnisrücklagen bei der Haushaltsaufstellung zurückgegriffen werden. Steuer- oder Umlageerhöhungen müssen vorgenommen werden, obwohl unter Umständen hohe Reserven bestehen. Jeder Kaufmann kann hingegen bei Bedarf Gewinnausschüttungen vornehmen. Die neue Ausgleichsrücklage hat die Funktion analog zu dem Gewinnvortrag im Handelsrecht. Die Zuführungsmöglichkeit muss selbstverständlich an Voraussetzungen geknüpft werden. Die allgemeine Rücklage bedarf einer angemessenen Höhe, damit eine hinreichende Eigenkapitalquote sichergestellt bleibt.

    Sorgen wir für mehr planerische Sicherheit und ermutigen wir unsere Kreise zur Senkung der Kreisumlagen, wenn die Rücklagen es hergeben. Bei der Evaluierung des FAGs sollte zudem endlich eine gerechtere Mittelverteilung zwischen den Gemeinden und den Kreisen sichergestellt werden. Hohe Ergebnisrücklagen der Kreise zeigen, dass es hier eine Schieflage gibt.“

     

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 30.09.2022

    Heiner Garg zu TOP 18 "Schließungen von Geburtskliniken sofort stoppen"

    In seiner Rede zu TOP 18 (Schließungen von Geburtskliniken sofort stoppen – Unhaltbare Zustände beenden) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Ganz so einfach, wie die SPD es in ihrem Antrag beschreibt, ist es nicht. Seit Anfang der 2000er werden in Schleswig-Holstein Geburtshilfen geschlossen, ganz egal, ob die zuständigen Ministerinnen Trauernicht, Garg oder Alheit oder nochmal Garg oder jetzt von der Decken heißen. Der Einfluss des Landes ist extrem begrenzt, wenn Versorgungsverträge zurückgegeben werden und das muss man einfach sehen, so ärgerlich das im Einzelfall auch ist. Und ich finde, so ehrlich muss man dann auch sein und das offen sagen.

    Ich will am Anfang einmal Abschichten, weil den Ärger über Henstedt-Ulzburg teile ich ohne jede Einschränkung. Denn die Schließung der dortigen Geburtsstation hat gerade nichts, aber auch gar nichts mit Qualität zu tun. Die Probleme, das wissen Sie auch, liegen natürlich bei den Geburtskliniken Level vier. Wenn noch nicht mal eine Geburt pro Tag durchgeführt wird, gibt es Probleme, insbesondere wenn Kooperationspartnerschaften dann gekündigt werden oder abspringen. Ich sage aber auch, Kooperation funktioniert in beide Richtungen und es gab sehr wohl immer wieder Fälle, wo eben bis zum Schluss versucht wurde, Probleme selbst lösen zu wollen, obwohl der Kooperationspartner, in der Regel ja des UKSH in Schleswig-Holstein, längst hätte kontaktiert werden müssen. Und dass da der Kooperationspartner nicht begeistert ist, um es mal freundlich zu sagen, das verstehe ich auch.

    Aber Henstedt-Ulzburg ist ein Paradebeispiel dafür, wie es eben nicht laufen darf. Da wird eine Geburtshilfe tatsächlich ausschließlich unter betriebswirtschaftlichen Aspekten eines privaten Klinikträgers geschlossen. Da wird der Versorgungsvertrag zurückgegeben und ich sage noch einmal: Das Land kann sich überhaupt nicht wehren dagegen, dass der Versorgungsvertrag zurückgegeben wird. Man kann jetzt versuchen, Maßnahmen zu ergreifen, wir haben die in unserem Antrag einmal skizziert. Selbstverständlich und vermutlich auch unstrittig ist, dass die Geburtshilfe an den beiden Standorten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein gestärkt werden müssen. Auch, um in Zukunft dem Anspruch gerecht zu werden, eine gute und qualitativ sichere Versorgung mit geburtshilflichen Leistungen zu garantieren.

    Sehr schön fand ich, dass die Argumentation für Henstedt-Ulzburg gewesen ist, es würde sich ja für die schwangeren Frauen gar nichts ändern. Die Fahrzeit würde sich höchstens um eine halbe Minute erhöhen. Da wirft man dann den sogenannten GKV-Simulator an und blendet vollkommen aus, dass die meisten Kapazitäten auf Hamburger Gebiet liegen. Das ist ein strukturelles Problem Schleswig-Holsteins, dass der größte Versorger für den südlichen Bereich Schleswig-Holsteins, und zwar nicht nur bei der Geburtshilfe, die Freie und Hansestadt Hamburg ist. Wenn man das akzeptiert, und es gibt gute Gründe, das zu akzeptieren, dann muss es aber in Zukunft eine institutionalisierte Zusammenarbeit geben mit klaren Verabredungen. Dann muss es im Zweifel am Ende auf eine gemeinsame Krankenhausplanung zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg hinauslaufen.

    Was kann also eine Landesgesundheitsministerin Frau von der Decken tun, gerade um auch ein Zeichen zu setzen in Henstedt-Ulzburg? In dem Fall wurde der Versorgungsvertrag zurückgegeben, also da werden sollen nicht Betten umgewidmet werden, sondern es wird ein Versorgungsvertrag zurückgegeben. Ich glaube, man muss kein Hellseher sein, um zu vermuten, dass der Träger aber andere Kapazitäten aufbauen möchte. Vielleicht profitablere, vielleicht im Bereich der Chirurgie, vielleicht im Bereich der Geriatrie, da könnte die Landeskrankenhausplanung dann zum Beispiel sagen 'Gibt es nicht!', um tatsächlich ein Exempel zu statuieren. In diesem Fall würde ich in der Tat so vorgehen, denn das darf man den Trägern nicht durchgehen lassen.

    Der Kern der Lösung liegt in der von uns vorgeschlagenen grundsätzlichen Änderung der Krankenhausvergütung mit einer erlösunabhängigen Basisfinanzierung, übrigens nicht nur für die Geburtshilfe, sondern für alle Bereiche. Der Vorschlag liegt nicht nur vor, den haben wir uns in den Ampel-Koalitionsvertrag reingeschrieben. Das ist ein Kernpunkt, der muss umgesetzt werden, und zwar jetzt und nicht in irgendwelchen Arbeitsgruppen weiter besprochen werden."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 30.09.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 27 "Änderung der Vogelschutzrichtlinie bezüglich der Nonnengans"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Änderung der Vogelschutzrichtlinie bezüglich der Nonnengans) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Die ersten Gänse sind wieder da, Abertausende weitere werden folgen und es sind einfach zu viele. Die durch Gänse verursachten Schäden, bis hin zum Totalausfall auf Acker- und Weideflächen, sind schlicht nicht hinnehmbar. Wir dürfen unsere Landwirte an der Westküste nicht im Stich lassen. Die Regulierung der Bestände zum Schutz der Landwirtschaft ist notwendig, zulässig und geboten. Und um es ganz klar zu sagen: Ohne Schießen wird es nicht gehen.

    Die FDP-Fraktion begrüßt, dass die Landesregierung endlich bei der EU beantragt hat, den Schutzstatuts der Nonnengans zu ändern. Das war längst überfällig. Wir hatten das schon lange gefordert. Ich freue mich insbesondere, dass auch die Grünen endlich zu der Einsicht gekommen sind, dass die Gänse bejagt werden müssen. Als wir das letzte Mal hier im Landtag über das Thema gesprochen haben (27. Oktober 2021), hieß es von Marlies Fritzen noch, dass die Frage der Bejagung eine Nebelkerze sei. Und der damalige Minister Jan Philipp Albrecht versuchte, auf Zeit zu spielen, indem er sagte, dass er angesichts des Klimawandels davon ausgehe, dass sich die Bestände hierzulande zurückentwickeln würden, etwa weil in Sibirien die Permafrostböden, einem Nistgebiet der Nonnengänse, abtauen würden. Gut, dass es hier endlich zu einem Sinneswandel bei den Grünen kam.

    Den vorliegenden Antrag der Koalition begrüßen wir grundsätzlich, wenngleich wir einen Alternativantrag eingereicht haben, der sämtliche Punkte aus dem Antrag der Koalition übernimmt, diesen aber durch entscheidende Erweiterungen noch besser und konkreter macht. Entscheidend ist Folgendes: Es darf sich jetzt nicht zurückgelehnt werden! Wer weiß, wie lange die EU für eine Antwort braucht und wie die überhaupt aussieht? Auch das Land hat Handlungsmöglichkeiten – und diese sollten jetzt genutzt werden. Ich erinnere an eine Anfrage des CDU-Europaabgeordneten Niclas Herbst an die EU-Kommission aus dem Jahr 2020. In einem Pressegespräch darüber am 28. November 2020 sagte Herbst folgende Sätze: ‚Die Politik versteckt sich leider viel zu oft hinter der EU. In Schleswig-Holstein ist der politische Wille das Problem, nicht die EU.' Diese beiden Sätze sind leider immer noch aktuell. CDU und Grüne verstecken sich jetzt hinter einem Brief, den der Umweltminister und der Landwirtschaftsminister Richtung Brüssel geschickt haben. Aber die Möglichkeiten, die das Land selbst hat, werden fast komplett ausgeblendet.

    Der damalige Landesbauernpräsident Werner Schwarz sagte ebenfalls am 28. November 2020: ‚Die Landesregierung kann nach deutschem Naturschutzrecht allgemeine Ausnahmen von den Artenschutzverboten durch Rechtsverordnung zulassen.‘ Warum ändern Sie dann nicht schon heute die Jagd- und Schonzeitenverordnung? Warum verlängern Sie die Jagdzeit für die Nonnengans nicht bis mindestens 31. Januar? Auch die Vorlandbeweidung sollte zwingend ausgeweitet werden! Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen findet sich leider gegenteiliges. Da scheint die CDU in den Verhandlungen gepennt zu haben.

    Abschließend möchte ich die CDU an ihr eigenes Wahlprogramm erinnern. Darin hieß es: ‚Ein bestandsorientiertes Gänsemanagement ist für uns unabdingbar. Das schließt auch deren Bejagung mit ein. Wir werden die Verfahren für den kontrollierten Abschuss und die Verwertung der Tiere weiter vereinfachen und eine Ergänzung der Schonzeitenverordnung prüfen.‘ Wenn Sie Ihr eigenes Wahlprogramm, Ihren Europaabgeordneten und Werner Schwarz also ernst nehmen, sollten Sie unserem Alternativantrag zustimmen.
    "

     

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