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  • 17.11.2022

    Heiner Garg: Grundrechte dürfen nicht eingeschränkt werden, nur um einen Flickenteppich zu vermeiden

    Zur Debatte um das unterschiedliche Vorgehen der Länder bei der Abschaffung der Isolations- und der Maskenpflicht im ÖPNV erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus hat vor dem Hintergrund einer hohen Immunisierung der Bevölkerung, ausreichend verfügbarer Impfstoffe und zugelassener antiviraler Therapien ihre Sonderstellung verloren. Aus diesem Grund sind Grundrechtseinschränkungen wie die Isolationspflicht oder Maskenpflichten im ÖPNV nicht mehr verhältnismäßig. Es ist daher richtig, dass Schleswig-Holstein gemeinsam mit drei weiteren Bundesländern die Isolationspflicht aufhebt, was im Übrigen auch die breite Empfehlung der Experten bei der Anhörung im Landtag war.

    Die Länder, die jetzt aus falscher Solidarität mit Karl Lauterbach an der Isolationspflicht festhalten, handeln gegen die Grundsätze des Rechtsstaats. Es wäre die Aufgabe von Karl Lauterbach, den Weg aus der Pandemie in den endemischen Zustand zu gestalten. Damit einher gingen bundeseinheitliche Regelungen zur Abschaffung der Isolationspflicht und zu Maskenempfehlungen. Aber genau dieser Herausforderung stellt sich der Bundesgesundheitsminister bislang nicht. Aus diesem Grund müssen die Bundesländer handeln. Grundrechte der Menschen weiterhin einzuschränken, nur um einen Flickenteppich zu vermeiden, darf in einem freiheitlich-demokratisch verfassten Rechtsstaat keine Option sein."

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  • 17.11.2022

    Annabell Krämer: Der Notkredit soll den Koalitionsfrieden absichern

    Zum gemeinsamen Antrag von CDU, Grünen, SPD und SSW zum Notkredit erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Landesregierung macht sich die Taschen voll, bevor sie überhaupt einen Haushalt vorgelegt hat. Von den Bürgern verlangt der Staat, dass sie in der Krise kürzer treten sollen, aber CDU und Grüne setzen keine Schwerpunkte in der Finanzpolitik. Dieser Notkredit steht nicht auf den Säulen der Verfassung. Wir wären für eine Klage beim Landesverfassungsgericht bereit gewesen, leider haben sich SPD und SSW anders entschieden. Mit dem Notkredit werden zum Teil Projekte finanziert, die nichts mit der Lösung der aktuellen Probleme und Sorgen der Menschen zu tun haben. Für die Absicherung schwarz-grüner Projekte zur Wahrung des Koalitionsfriedens stehen wir nicht zur Verfügung."

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  • 23.11.2022

    Christopher Vogt zu TOP 47 "Beschleunigung statt Moratorium – Tempo für die A20!

    In seiner Rede zu TOP 47 (Beschleunigung statt Moratorium – Tempo für die A20!) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Der Weiterbau der A20 sollte für jede Regierungskoalition, die das Land voranbringen will, ein Top-Thema sein. Schleswig-Holstein wartet schon viel zu lange auf die Vollendung der Küstenautobahn, die eine große Lücke in unserer Verkehrsinfrastruktur schließen und vor allem die Westküste des Landes endlich vernünftig mit dem Rest des Landes verbinden wird.

    Man kommt sich ja schon etwas komisch vor, wenn man als Opposition im Jahr 2022 von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen wieder ein klares Bekenntnis zum Weiterbau der A20 einfordern muss. Die Vorteile für die Wirtschaft und auch die dringend erforderliche Entlastung für die Menschen in Bad Segeberg, in Hamburg und vielen anderen Orten liegen ja schließlich auf der Hand. Es ist auch nicht besonders glaubwürdig, die hohen Kosten zu kritisieren, wenn man selbst viele Jahre dazu beigetragen hat, dass sich dieses Projekt verzögert.

    Nun liegt die politische Entscheidungshoheit für das Autobahnnetz mittlerweile nahezu komplett beim Bund, aber eine glaubwürdige Geschlossenheit der Landesregierung in dieser Frage wäre dennoch ausgesprochen wichtig. Es geht hier um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, die den Weiterbau immer mit großer Mehrheit unterstützt haben, in diese Landesregierung und es geht um das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein. Dies wird in den kommenden Jahren für unser Bundesland so wichtig sein wie seit Jahrzehnten nicht mehr.

    Es war deshalb ein fataler Fehler von Verkehrsminister Madsen, gleich zu Beginn seiner Amtszeit zu sagen, dass er in den kommenden fünf Jahren gar nicht mit einem Weiterbau rechnet. Was ist das bitte für eine Anspruchshaltung? Welcher Unternehmer soll sich für Schleswig-Holstein begeistern, wenn der Wirtschaftsminister mit einer solchen Haltung an sein Amt herangeht? Und wer soll Daniel Günther und seinen Verkehrsminister eigentlich in Berlin noch ernst nehmen, wenn sie in der eigenen Wunschkoalition keinen glaubwürdigen Rückhalt für das wichtigste Verkehrsprojekt in Schleswig-Holstein organisieren können?

    Der Fraktionsvorsitzende der Grünen hat nur wenige Monate nach dem Start der schwarz-grünen Koalition das wichtigste Verkehrsprojekt des Landes offen in Frage gestellt und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft in den Koalitionsvertrag mal eben – quasi im Vorbeigehen – hart auf die Probe gestellt. Und aus den Reihen der CDU folgte daraufhin nur ein leichtes Murren. Der Koalitionsvertrag scheint nur noch für die Projekte der Grünen zu gelten, die dann auch noch übererfüllt werden, wie z.B. beim Wärmepumpen-Programm.

    Nachdem der Weiterbau der A20 in der Vergangenheit allzu oft politisch blockiert wurde, hatten wir in der Jamaika-Koalition die Experten von der DEGES mit der Planung der A20 beauftragt. Das war die richtige Entscheidung. Seitdem ist die Planung erheblich vorangekommen. Dennoch bleibt das Problem, dass das deutsche Planungsrecht bisher leider ein Verhinderungsrecht ist, das in Teilen wirklich absurde Züge angenommen hat und dazu führt, das Vertrauen der Menschen in demokratische Entscheidungen und die Verwaltung in erheblichem Maße zu untergraben. Ich bin sehr froh und dankbar, dass die Bundesregierung das Planungsrecht jetzt deutlich vereinfachen wird. Die Koalition hat sich gerade darauf geeinigt! Die Prozesse sollen erheblich verkürzt werden. 'Zeitenwende' bedeutet eben auch, dass wir uns diesen Wahnsinn nicht mehr länger leisten können.

    Ich finde es auch richtig, dass die Bundesregierung zum Thema Infrastruktur einen breit angelegten Dialogprozess starten wird. Daran werden übrigens nicht nur die Umweltverbände, die sich in Schleswig-Holstein leider nicht konstruktiv einbringen wollten, dabei sein. Es werden auch die Verkehrs- und Wirtschaftsverbände dabei sein und die Bedeutung für die Wirtschaft und den Verkehr wird eine sehr wichtige Rolle spielen. Und da spricht nun einmal alles für die A20. Aber dieses Projekt steht ja ohnehin längst im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans und die verbindliche Umsetzung ist im 'Fernstraßenausbaugesetz' klar geregelt.

    Der Ministerpräsident will am Freitag mit Bundesverkehrsminister Wissing über die A20 sprechen. Das begrüßen wir. Ich habe dies bereits in der vergangenen Woche noch einmal getan und deshalb bin ich mit Blick auf den angekündigten Dialogprozess und die klare Haltung der Bundesregierung zum Weiterbau der A20 auch völlig entspannt. Die A20 wird kommen. Ein Planungsmoratorium kann und wird es nicht geben. Dass die Investitionen in die Schiene und der Erhalt gestärkt werden sollen, ist ja richtig und heißt ausdrücklich nicht, dass es keine Neubauten mehr geben wird, wo diese dringend gebraucht werden. Auch klimafreundliche und klimaneutrale Antriebe werden Straßen brauchen. Wenn aber in Berlin noch jemand diese Landesregierung ernst nehmen soll, dann machen Sie hier heute zweifelsfrei deutlich, dass sich diese Koalition glasklar zum Weiterbau der A20 bekennt und diesen auch geschlossen offensiv einfordert. Anders als in Berlin ist das hier ja schließlich eine Wunschkoalition und Sie sollten Ihren Ministerpräsidenten nicht völlig blamiert zum Bundesverkehrsminister und zu möglichen Investoren wie Northvolt schicken.

    Unterstützen Sie auch die Pläne der Bundesregierung zur Planungsbeschleunigung! Dann wird es auch was mit dem Weiterbau in dieser Wahlperiode, Herr Madsen! Schleswig-Holstein soll zwar klimaneutral werden, aber bitte nicht frei von Wirtschaftsunternehmen! Wir brauchen die ökologische Transformation, aber unser Bundesland darf kein grünes Freilichtmuseum werden!"

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 30.03.2017

    Wolfgang Kubicki: HSH steht deutlich schlechter da, als es die Bank uns glauben machen will

    „Wir kennen die Jubelmeldungen der Bank leider zur Genüge. Es hat sich gezeigt, dass die goldenen Prognosen der Bank seit 2008 nicht mit der Wirklichkeit in Einklang zu bringen waren.

     

    Die heute präsentierten Zahlen belegen das eigentliche Problem der HSH: Trotz erheblicher Entlastungen im Bereich der Garantiezahlungen ist das Ergebnis für das Jahr 2016 um 73 Prozent gegenüber 2015 eingebrochen. Damit steht die HSH Nordbank deutlich schlechter da, als es die Verantwortlichen der Bank im Rahmen des Verkaufsprozesses uns tatsächlich glauben machen wollen.

     

    Die FDP-Fraktion wird darauf drängen, dass dem Finanzausschuss in der kommenden Woche die konkrete Bieterzahl vonseiten der Bank genannt wird. Die Nennung der bloßen Zahl kann kein Verrat von Geschäftsgeheimnissen sein. Mit vagen Aussagen – wie wir sie bisher hören konnten – werden wir uns nicht zufrieden geben.“
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  • 23.11.2022

    Heiner Garg: Die Krankenhäuser brauchen einen Rettungsanker

    Zur Berichterstattung über die Insolvenz der DIAKO-Klinik in Flensburg und den drohenden Konsequenzen für die Kliniklandschaft insgesamt aufgrund steigender Kosten erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Das Beispiel DIAKO-Klinik in Flensburg zeigt, wie wichtig gerade jetzt auch die Unterstützung durch das Land ist, um die Kliniken in Schleswig-Holstein durch diese schwierige Zeit zu bringen. Die Ampelkoalition im Bund hat den Ernst der Lage erkannt und gehandelt – es soll ein Schutzschirm von acht Milliarden Euro aufgespannt werden. Das ist notwendig und richtig. Das Land aber muss den Krankenhäusern einen rettenden Anker zuwerfen und drohende Insolvenzen kurzfristig abwenden, bis die Hilfen aus dem Bund abgerufen werden können. Allein der Ruf nach Berlin ist kein politisches Handeln, man muss auch ausloten, was man als Land selbst machen kann und in einer solchen Situation tun muss. Hier geht es um nicht weniger, als die Gewährleistung der Stabilität der stationären Versorgung. Die Gesundheitsministerin ist gefordert, umgehend zu handeln."

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  • 23.11.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 58 "Gedenken an den Brandanschlag in Mölln vor 30 Jahren"

    In seiner Rede zu TOP 58 (Gedenken an den Brandanschlag in Mölln vor 30 Jahren) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Der 23 November 1992 ist ein schwarzer Tag in der Geschichte dieses Bundeslandes. Und natürlich gelten auch meine Gedanken zuallererst den Opfern. Zwei junge Mädchen, die völlig sinnlos durch rechtsextremen Terror sterben mussten. Eine Mutter, die noch ihren Sohn dadurch rettet, dass sie ihn in nasse Tücher einwickelt und der dann später gerettet werden kann, während sie selbst durch den versperrten Weg im Flur durch das Treppenhaus nicht mehr herauskommt und an einer Rauchvergiftung stirbt. Aber auch die vielen Verletzten rundherum und auch das, was die Familien nach diesen Attentaten noch erleiden mussten, muss uns veranlassen, heute im Nachhinein zu sagen: Dem können wir nicht nur gedenken, sondern da haben wir einiges aufzuarbeiten und zu verbessern. 

    Es gehört aber auch, sich zu erinnern an diese Zeit. Und ich erinnere mich gut – der Kollege Lehnert und ich, wir beide waren gerade ein halbes Jahr Abgeordnete des schleswig-holsteinischen Landtags – wir waren das in einer Zeit, in der eine Stimmungslage in diesem Land herrschte, die bedrückend war. Im Herbst des Jahres 1991 stand hinter Hoyerswerda das erste Mal eine sichtbare Verrohung gegenüber Ausländerinnen und Ausländer. Der Sommer des Jahres 1992 war mit dem Begriff 'Rostock Lichtenhagen' verbunden. Und in diesem schleswig-holsteinischen Landtag saß eine Deutsche Volksunion, die mit ihren rassistischen und ausländerfeindlichen Hetzparolen den Nährboden dafür legte, dass manche sich angespornt fühlten, das in Taten umzusetzen. Es sind die geistigen Brandstifter, die mit ihren Parolen dafür gesorgt haben, dass es zu solchen Taten auch kommt. 

    Und natürlich waren wir erschrocken und hätten es in Wahrheit doch auch nicht sein dürfen, weil wir schon gesehen hatten, in welcher Entwicklung sich dieses Land befand. Im Juni 1992 hat es eine Debatte in diesem Landtag gegeben, bei der über die zunehmende Kriminalität, die zunehmenden Übergriffe gerade auch rechtsextremer Skinheads in Schleswig-Holstein, geredet worden ist. Ich hab in dieser Debatte damals für die FDP gesprochen und habe mir trotzdem nicht vorstellen können, dass es ein halbes Jahr später dann zu einer so grausamen Tat in Schleswig-Holstein kommen konnte. 

    Und heute stehen wir wieder an einem Punkt, auf den meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits hingewiesen haben. Namen wie Bautzen, Krumbach, Groß Strömkendorf oder Leipzig stehen allein in diesem Jahr für Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte. 65 Angriffe auf Geflüchtetenunterkünfte zählt die Polizei in den ersten drei Quartalen dieses Jahres – fast so viele wie im gesamten Vorjahr. Sachbeschädigungen, Schmierereien, aber eben auch Brandanschläge. Dazu kommen 711 Straftaten gegen Geflüchtete außerhalb von Unterkünften.

    Der 23. November 1992 ist uns eine beständige Mahnung, dass wir jeden Tag, auch in der Mitte der Gesellschaft und nicht nur am rechten Rand, alles dafür tun müssen, dass unterschwelliger Rassismus, dass Feindlichkeit gegenüber Fremdem, dass Ausländerfeindlichkeit, dass Intoleranz gegen Andersdenkende in unserem Land keinen Platz haben dürfen, dass mahnt uns dieser Tag."

     

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    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 23.11.2022

    Annabell Krämer zu TOP 12 "Änderung des Kommunalabgabengesetzes"

    In ihrer Rede zu TOP 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Sie alle wissen: Wir Freie Demokraten setzen uns für die grundlegende Abschaffung der Hundesteuer ein. Wir wissen, dass dieser Wunsch hier von den politischen Mitbewerbern nicht geteilt wird. Deshalb möchte ich nur kurz auf unsere Argumente eingehen. Der Hund ist das einzige Tier, das in Schleswig-Holstein besteuert wird. Die Erhebung einer Pferdesteuer haben wir zum Beispiel per Gesetz ausgeschlossen. Vergessen Sie bitte nicht: Steuern sind nicht zweckgebunden, sondern dienen der Deckung der gesamten Aufwendungen eines Haushaltes. Hinterlassene Hundehaufen sind eine Ordnungswidrigkeit, die es zu ahnden gilt. Meines Erachtens konsequenter und härter, als es bisher überwiegend der Fall ist. Dies ist aber von der Hundesteuer getrennt zu betrachten.

    Die Hundesteuer wurde in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Luxussteuer eingeführt. Der Hund ist gerade für ältere und alleinstehende Menschen ein treuer Begleiter und trägt oftmals zur sozialen Teilhabe bei. In diesem Zusammenhang von einem Luxusgut zu sprechen, ist nun wirklich überholt. Heute werben wir Freie Demokraten dafür, zumindest die Hundesteuer für den ersten Hund in einem Haushalt zu erlassen, der aus einem Tierheim vermittelt wurde. Ebenso für brauchbare Jagdhunde, die einen großen Beitrag für unser Gemeinwohl und den Naturschutz leisten.

    Der Verzicht auf die Steuer und die einhergehende Änderung des Kommunalabgabegesetzes ist ein Gewinn für alle Seiten. Obwohl wir in der letzten Legislaturperiode die Fundtierrichtlinie dahingehend geändert haben, dass die Kommunen gegenüber den Tierheimen für sechs Monate für Fundtiere versorgungspflichtig sind, haben wir damit noch lange nicht alle Nöte unserer Tierheime beseitigt. Unsere Tierheime platzen aus allen Nähten! Corona hat diesbezüglich wie ein Brennglas gewirkt. Unüberlegt wurden Tiere – insbesondere Hunde – angeschafft. Als der reguläre Alltag zurückkam, war für das Haustier plötzlich keine Zeit mehr.Jetzt steigen zusätzlich auch die Behandlungskosten erheblich. Dies wird von einigen Halterinnen und Haltern nicht mehr zu stemmen sein und die Tierheime weiter belasten.

    Sofern vermittelte Hunde steuerbefreit werden, reduzieren sich die monatlichen Kosten für den Hundehalter. Für viele wäre es eine nicht unerhebliche finanzielle Erleichterung, wenn die Steuer entfiele. Die Vermittlung von Tieren fiele leichter. Ein nicht unerheblicher Kostenfaktor würde entfallen und es ist davon auszugehen, dass sich die Dauer der Vermittlung in den Tierheimen in nicht unerheblichem Maße reduziert. Unsere Tierheime würden somit erheblich entlastet werden. Jeder Tag, den ein Hund früher ein Zuhause findet, entlastet unsere ehrenamtlichen Helfer.

    Wie sieht es nun bei der dritten betroffenen Seite aus – unseren Kommunen? Immerhin sind sie die Nutznießer der Hundesteuer. Mit der Novellierung der Fundtierrichtlinie wurde manifestiert, dass eine Kommune das Eigentum an seinem Fundtier nicht aufgeben und die Fürsorgepflicht nicht einfach an das Tierheim übertragen kann. Grundsätzlich ist die Kommune bis zur Vermittlung des Fundtieres an einen neuen Eigentümer versorgungspflichtig. An einem runden Tisch haben sich die Tierheime und kommunalen Spitzenverbände auf eine Versorgung seitens der Kommunen von 180 Tagen geeinigt. Es gibt somit zwei Vorteile, die Kommunen aus dem Verzicht der Hundesteuer bei Tierheimvermittlung haben. Auf der einen Seite reduzieren sie die Unterbringungskosten für die Tierheime. Auf der anderen Seite verhindern wir, dass unsere Kommunen durch überfüllte Tierheime auf ein immenses Problem zusteuern. Der Zeitpunkt naht, an dem sie keine Fundtiere mehr werden aufnehmen können. Was wäre die Konsequenz? Unsere Kommunen kommen in die Selbstversorgungspflicht und können sich nicht mehr auf die Arbeit der ehrenamtlichen Tierheime berufen. Die erforderliche Infrastruktur hierfür ist jedoch vor Ort nicht gegeben. Das bedeutet, dass hier ein großes und zudem administratives Risiko besteht. Somit haben auch die Kommunen ein gesteigertes Interesse daran, dass ihre Fundtiere so früh wie möglich vermittelt werden.

    Liebe Kollegen der CDU, ich würde mich freuen, wenn Sie diese Argumente in Ihre Entscheidung einbeziehen würden. Gleiches gilt für die brauchbaren Jagdhunde. Diese Tiere werden unter erheblichem finanziellen Aufwand ausgebildet. Diese Hunde helfen beim Wildunfall, dienen dem Naturschutz und der Seuchenprävention. Einige Kommunen in Schleswig-Holstein haben diesen Beitrag zum Allgemeinwohl mittlerweile anerkannt und verzichten auf die Hundesteuer. Auch hier ist das Ehrenamt aktiv. Hören wir endlich damit auf, die Lasten auf den Schultern unserer Ehrenamtler weiter zu erhöhen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.“

     

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  • 23.11.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 8+39 "Änderung des E-Government-Gesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 8+39 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes sowie Bericht zur Task Force Digitalisierung) erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Man kann nur boostern, was man schon gezündet hat, aber an einer Stelle bin ich doch ein Stückchen weg von der Fundamentalopposition. Ich glaube, es eint uns alle, dass wir die Beschleunigung bei der Digitalisierung tatsächlich wollen. Und diese Beschleunigung zu wollen, heißt dann natürlich auch, Digitalisierungshemmnisse zu identifizieren. Ich erwarte jetzt nur vom Digitalisierungsminister, dass er uns im Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss die Liste mit diesen 200 Hemmnissen auch mal zukommen lässt, damit man mal gucken kann, was sind das für Hemmnisse und was kann ganz schnell abgebaut werden und was nicht. Und dann arbeiten wir daran. 

    Ich muss ehrlicherweise sagen: Klar ist es ein Desaster, wenn wir alle sehen müssen, dass Ende 2022 das OZG nicht umgesetzt wird. Da ist der Kollege Minister auch ziemlich ehrlich gewesen im Wirtschaftsausschuss in seinem Bedauern, auch was alle anderen Bundesländer angeht, da ist Schleswig-Holstein nämlich nicht ganz alleine. Und wenn ich gestatten darf, ich muss ja auch mal was Lobendes sagen, bevor ich zur Fundamentalkritik übergehe: Im Verhältnis zum Digitalisierungsminister der letzten Legislaturperiode entwickelt dieser Digitalisierungsminister eine gewisse Grundgeschwindigkeit. Es tut sich jedenfalls mehr, als ich in der letzten Legislaturperiode bei dem Thema wirklich richtig sehen konnte. 

    Wofür ich überhaupt kein Verständnis habe, ist, dass hier mit einem E-Government-Gesetz getarnt etwas stattfinden soll, was schlicht und ergreifend ein Steuervermeidungs- oder Steuerumgehungsgesetz ist. Das ist nämlich der ganze Kern des E-Government-Gesetzes. Es geht darum, die öffentliche Hand von der eigentlich selbst gesetzten Regel, dass sie, wenn sie Dritte beauftragt und das auch am Privatmarkt einkaufen könnte, dann muss sie auch bei öffentlichen Trägern Umsatzsteuer bezahlen. Deshalb ist ein Vorgang, bei dem man jemanden von draußen beauftragt, umsatzsteuerpflichtig, wenn man genauso gut ein privates Unternehmen beauftragen könnte. Deshalb ist die Dienstleistung, die bei DataPort eingekauft wird, zukünftig umsatzsteuerpflichtig, es sei denn, man schafft einen Umgehungstatbestand. Und genau das macht das E-Government-Gesetz. Man schafft nämlich einen Umgehungstatbestand, indem man die Verpflichtung reinschreibt, dass diese öffentliche Anstalt beauftragt werden muss, weil dann Paragraf 2b des Umsatzsteuergesetzes ausgelöst wird, der da in Absatz 3 lautet: 'Sofern eine Leistung an eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeführt wird, liegen größere Wettbewerbsverzerrungen insbesondere nicht vor, wenn die Leistung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden dürfen.' Genau darum geht es. Es geht darum, mit dem E-Government-Gesetz ein Steuerschlupfloch zu schaffen, um DataPort-Leistungen steuerfrei einkaufen zu können. Das für sich ist, gelinde gesagt, ein Skandal. Denn wenn der Staat für die öffentliche Hand seine eigenen Gesetze nutzt, um sie dann mit solchen Bestimmungen zu umgehen, dann ist das genau die Wettbewerbsverzerrung, die ja auf europäischer und auf deutscher Ebene genau durch das Recht verhindert werden soll. Das ist der erste Teil des Skandals.

    Der zweite Teil des Skandals ist: Was passiert dadurch eigentlich? Man muss sich jetzt eine Begründung einfallen lassen, warum denn die Beauftragung von DataPort zwingend erfolgen muss. Und was da kommt, ist ein Angriff auf so manches intellektuelle Niveau. Denn jetzt steht im Gesetz drin, man müsse einen Träger der öffentlichen Verwaltung beauftragen, weil man ja ansonsten Abhängigkeiten von der Privatwirtschaft hätte. Früher mal stand die CDU für Marktwirtschaft. Dass ein solches Gesetz in einem Land wie Bremen, wo Rot-Grün regiert, beschlossen wird, wundert mich nicht. Was mich wundert, ist, dass in einem CDU-geführten Land Sätze in einer Begründung drinstehen, die wie folgt lauten: 'Auch wenn die öffentliche Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein im Hinblick auf ihre Informations- und Kommunikationstechnik nicht vollständig auf die Einbeziehung von privatrechtlichen Unternehmen wird verzichten können.' Herr Schrödter, haben Sie sich das auf der Zunge zergehen lassen? Haben Sie sich das auch für das Energiesystem der Bundesrepublik Deutschland überlegt oder für die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland? Das geht alles nicht mit Privaten? Das muss alles die öffentliche Hand machen? Was für ein hanebüchener Unsinn! Und vor allem, was für eine intellektuelle Kränkung ist das für die Privatwirtschaft in diesem Land! Mit Verlaub, das werden wir in diesem Land nicht durchgehen lassen. 

    Der Kollege Digitalisierungsminister war schon in der letzten Legislaturperiode mit diesen Bestrebungen unterwegs, da ist er aber am liberalen Wirtschaftsminister gescheitert. Jetzt hat er offenbar keine Gegenwehr mehr durch das Wirtschaftsministerium und das werden wir zu besprechen haben. Wenn die zwingende Monopolstellung eines öffentlichen Trägers im Verhältnis zur privatrechtlichen Digitalwirtschaft eine Wettbewerbsverzerrung der besonderen Art ist, die letztlich unsere Leistungen im Digitalbereich sogar verteuern wird, was man ja schon heute erkennen kann, denn DataPort-Leistungen sind mitnichten günstiger als Leistungen, die die Privatwirtschaft anbietet. Wenn wir DataPort jetzt zwingend beauftragen müssen, führt das schlicht und ergreifend dazu, dass diese Großunternehmung DataPort, die ja, wie wir vom Minister gehört haben, mit 700 Millionen Euro Umsatz, von dem sie freundlicherweise sogar 40 Millionen an die Privatwirtschaft gegeben hat, teurer wird. Es ist doch ein Unding, dass Marktwirtschaft von der Landesregierung jetzt als Staatswirtschaft definiert wird.

    Die Anhörung wird vieles davon auf den Tisch legen. Ich bin gespannt darauf, denn dieses Gesetz ist ein Angriff auf die digitale mittelständische Wirtschaft des Landes Schleswig-Holstein und darüber hinaus. Das sehen übrigens die Vorstandsvorsitzenden vieler Unternehmen in der Digitalwirtschaft ganz genauso. Ich habe mit mehreren Unternehmen telefoniert, um zu fragen: 'Regt euch das nicht auf?' Sehr wohl ist das ein Riesenaufreger im Land. Und das werden wir dann bei der Anhörung auch erleben. 

    Hinzu kommt noch eins, Kollege Schrödter: Dass DataPort mit dieser Monopolstellung jetzt auch noch in die Lage versetzt wird, sich weiter aufzupusten, führt in der Landesverwaltung zu ganz besonders tollen Sachen. Denn DataPort ist ja nicht an Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gebunden. Und das führt dazu, dass bei der Polizei in diesem Land, Frau Innenministerin, aktiv die IT-Experten, die für das Aufbauen der Cyberhundertschaft eigentlich gebraucht würden, dass die aktiv von DataPort abgeworben werden. Weil DataPort besser bezahlen kann. DataPort geriert sich wie eine Krake in diesem Land und deshalb werden wir dieses Gesetz ablehnen. Ich freue mich auf die Beratungen im Wirtschaftsausschuss dazu, denn sie werden zeigen, dass dies hier mit Marktwirtschaft nichts, aber auch gar nichts zu tun hat."

     

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  • 23.11.2022

    Christopher Vogt zu TOP 21 u.a. "Absturz von Grundschulleistungen aufarbeiten"

    In seiner Rede zu TOP 21+25+42+63 (Rahmenkonzept zur Etablierung von Campusklassen erstellen und Konzept zur Verbesserung der Leistungen von Grundschülerinnen und -schülern sowie Berichte zu Absturz von Grundschulleistungen aufarbeiten und über die Unterrichtssituation 2021/2022) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die Ergebnisse der jüngsten IQB-Studie sind wirklich verheerend, aber leider auch nicht allzu überraschend, wenn man ganz ehrlich ist. Dieser negative Trend ist ja keine ganz neue Entwicklung. Dramatisch ist dieser natürlich dennoch.

    Bei der Qualität der Grundschulen hat die Landespolitik meines Erachtens eine ganz besondere Verantwortung, weil hier der Grundstein für die weitere Bildungslaufbahn gelegt wird. Und nicht nur die lernschwächeren Kinder sind bei den Leistungen abgerutscht, sondern auch die lernstarken, was die Landesregierung ebenfalls zum Handeln drängen sollten. Niemand kann sich darüber wundern, dass die pandemiebedingten Schulschließungen und -einschränkungen erhebliche negative Auswirkungen auf den Lernerfolg der Kinder hatten. Corona ist aber sicherlich nur ein Teil des Problems.

    Die Integrationsbemühungen bei Kindern mit Migrationshintergrund reichen nicht aus und die Umsetzung der Inklusion ist oftmals alles andere als zufriedenstellend, um es sehr zurückhaltend auszudrücken. Eine Reihe an gesellschaftlichen Entwicklungen begünstigen nicht gerade den Lernerfolg der Kinder. Eines muss klar sein: Die Schulen können und werden nie alles auffangen können, was in den Familien versäumt wird. Dass viele Eltern zum Beispiel kaum noch oder gar nicht mit ihren Kindern zu Hause lesen, ist ein echtes Problem. Aber es kann auch nicht sein, dass der Lernerfolg so stark vom Elternhaus oder vom Wohnort abhängt, wie dies aktuell der Fall ist. Von Bildungsgerechtigkeit – also fairen Chancen für alle Kinder – sind wir leider weit entfernt. Da gibt es noch unglaublich viel zu tun.

    Auch die enormen Unterschiede zwischen den Bundesländern sind wirklich hochproblematisch und ziehen die Sinnhaftigkeit des Bildungsföderalismus in seiner bisherigen Form massiv in Zweifel. Schleswig-Holstein sollte sich bei der Bildung vor allem an Bayern und Sachsen und nicht an Brandenburg, Berlin oder Bremen orientieren. Aber vor allem die recht positive Entwicklung in den letzten Jahren in Hamburg ist wirklich bemerkenswert, auch wenn ich nie gedacht hätte, dass ich dies einmal sagen werde.

    Wie sollte man jetzt mit den Ergebnissen dieser Studie konkret umgehen? 'Kurs halten' reicht hier jedenfalls bei weitem nicht aus. Und völlig unnötig sind auch Ausflüchte und Nebelkerzen, mit denen man so tut, als läge das Problem vor allem in einem anderen Ressort. Der Vorschlag der Bildungsministerin für eine Kita-Pflicht mag bei der eigenen bundesweiten Profilierung geholfen haben. Ein sinnvoller Beitrag zur Lösung der Misere war es aber nicht – und deshalb ist dieser Vorstoß auch zu Recht sehr schnell beerdigt worden. Es fehlen vielerorts leider noch immer Kita-Plätze. Da ist die Forderung nach einer Pflicht schon ziemlich schräg. Was sollen eigentlich die Eltern denken, die seit Monaten auf einen Kita-Platz warten? Für diese Familien sind solche unausgegorenen Vorstöße doch ein blanker Hohn. Man kann auch nicht die moderate Senkung der Kita-Gebühren wiederholt ablehnen und dann ernsthaft das letzte Jahr komplett kostenfrei stellen wollen, was bei einer Pflicht ja die logische Konsequenz wäre. Die weitere Senkung der Kita-Gebühren, die die Landesregierung so vehement ablehnt, würde den Kita-Besuch für einige Familien jedenfalls attraktiver machen.

    Beim Erhalt der Sprach-Kitas hat die Landesregierung leider erst recht spät die Kurve bekommen und es braucht für eine Ausbildungsoffensive aus unserer Sicht auch eine Ausbildungsreform, um den Erzieherberuf noch interessanter für junge Menschen zu machen. Die Übergriffigkeit der Bildungsministerin bei ihrem öffentlichen Ablenkungsmanöver hat leider zu einem völlig unsinnigen schwarz-grünen Machtkampf geführt, der das Vertrauen der Eltern in die Handlungsfähigkeit der Landesregierung nicht gerade gestärkt hat. 

    Aus unserer Sicht sollte man die Studienergebnisse zunächst einmal äußerst ernst nehmen, sie sehr zügig – auch mit Experten – analysieren und dann die Probleme schnellstmöglich sehr entschlossen angehen. So einiges liegt aber auch auf der Hand: Die bisherigen Corona-Aufholprogramme reichen einfach nicht aus. Die Schülergeneration, die diese Zeit vor allem in der Grundschule bewältigen musste, wird es nicht leicht haben, die Lerndefizite komplett wieder aufzuholen. Sie braucht durch entsprechende Förderangebote mehr Unterstützung, als bislang vorgesehen. Die Schuleingangsuntersuchungen müssen wieder flächendeckend durchgeführt werden. Es ist verständlich, dass die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte während der Pandemie damit Probleme hatten. Jetzt sollte die Landesregierung darauf drängen, dass diese überall wieder stattfinden, weil sie wichtige Hinweise auf Förderbedarfe geben. Es sollten frühzeitig Sprachtests eingeführt werden, die dann bei einem Förderbedarf zu einer entsprechenden Beratung und einem passenden Angebot führen sollten. Die Stundenzahl in den Grundschulen sollte weiter erhöht werden. Es muss mehr und bessere Förderangebote – auch in den Gemeinschaftsschulen – geben. Die Lehrkräfte sollten sich vor allem in den Grundschulen wieder stärker auf den Unterricht und hier auf die Kernfächer konzentrieren können. Die Fortbildung der Lehrkräfte sollte strategischer ausgerichtet, die Förderschulen gestärkt und der Ganztagsausbau als Chance begriffen werden.Alle Schulen und somit alle Schülerinnen und Schüler sollten vom Digitalpakt profitieren. Ansonsten werden die Bildungschancen noch stärker davon abhängen, wo ein Kind zufällig wohnt und zur Schule geht.

    Die Idee der Perspektiv-Kitas finden wir richtig. Auch Grundschulen mit sozial schwierigem Umfeld brauchen mehr Unterstützung. Es braucht wie in Hamburg gezielte Mathematik-, Rechtschreib- und Leseoffensiven. Der Lehrerberuf muss attraktiver werden, weil sich der immer weiter verschärfende Fachkräftemangel ansonsten nicht effektiv bekämpfen lassen wird. Ohne noch stärkeren Ressourceneinsatz wird es insgesamt mit Sicherheit nicht gehen. Für uns ist klar: Die Landesregierung muss mehr tun, um unsere Schulen und insbesondere die Grundschulen zu stärken.

    Die IQB-Studienergebnisse erfordern ein erhebliches Gegensteuern der Landesregierungen, damit der negative Trend in den kommenden Jahren umgekehrt werden kann. Die Unterrichtsversorgung muss insbesondere an den Grundschulen dauerhaft verbessert werden. Dem Koalitionsantrag zur Erarbeitung eines Rahmenkonzepts zur Etablierung von Campusklassen können wir gern zustimmen. Das schauen wir uns dann an, wenn es vorgelegt wird.

    Die Anträge zu den Grundschulen sollten meines Erachtens in den Bildungsausschuss überwiesen werden, wo wir uns ja sowieso weiterhin intensiv damit beschäftigen und u.a. mit dem Bildungsexperten Prof. Köller sprechen werden."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 23.11.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 36+59 "Wärmenetze als Rückgrat einer bezahlbaren Wärmeversorgung"

    In seiner Rede zu TOP 36+59 (Wärmenetze als Rückgrat einer bezahlbaren Wärmeversorgung in Schleswig-Holstein sowie Förderprogramm für Nah- und Fernwärmenetze auf den Weg bringen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Während CDU, Grüne und SPD mit dem Geld aus dem Ukraine-Notkredit nur so um sich schmeißt, legen wir Freie Demokraten mit unserem Alternativantrag eine seriöse Antwort auf das Thema Wärmenetze auf den Tisch. Auf ein kostspieliges ‚Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger‘ wollen wir ganz verzichten – aber dazu später mehr.

    Zunächst zu den Wärmenetzen. Sie stellen die leistungsgebundene Versorgung mit thermischer Energie dar. Sie bieten eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit, um die Wärmewende in kleineren Siedlungen oder ganzen Stadtvierteln umzusetzen. Das EWKG haben wir Ende 2021 mit beschlossen und Wärmenetze mit dem Paragrafen 7 ins Gesetz aufgenommen. Das war wohlgemerkt vor dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Auch deshalb sind wir dafür, die 75 Millionen nicht aus einem Notkredit, sondern über den regulären Haushalt bereitzustellen.

    Der Ausbau der Wärmenetze – und da sind wir uns alle einig – ist ein großer und wichtiger Baustein für die Energiewende. Die Kommunen in Schleswig-Holstein entwickeln bereits seit Jahren erfolgreiche Quartierskonzepte zur integrierten kommunalen Wärmeplanung. Das EWKG verpflichtet bereits 70 Kommunen in Schleswig-Holstein, diese kommunalen Wärmepläne aufzustellen. Den anderen Kommunen ist es freigestellt, diesen Prozess zu starten und das Land gibt hier über eine Förderung finanzielle Anreize. Als Flächenland muss jede Kommune ihre Besonderheiten mit einplanen können. 

    Die CO2-Reduktionen im Wärmebereich können wir nicht erzwingen. Die richtigen Anreize und die richtigen Förderprogramme können uns hier aber weiterbringen. Dahingehend bin ich gespannt, was die Landesregierung da in petto hat. Ob es eine von der SPD geforderte Landesinfrastrukturgesellschaft braucht, um den Kommunen bei der Planung von Wärmenetzen zu helfen, kann der Minister uns ja gleich einmal erzählen. Sowas sollten wir dann auch nicht nur im Plenum, sondern auch im dafür zuständigen Ausschuss diskutieren. Ich fordere Sie auf, Herr Minister Goldschmidt, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen dabei unterstützt werden, die Wärmepläne zu erstellen. Wer immer sagt, dass Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle hat und schon so weit ist auf dem Weg der Klimaneutralität, sollte die Ziele aus dem Bund locker erreichen und eigentlich auch übertreffen. 

    Jetzt komme ich zum schwarz-grünen Wünsch-dir-was-Klimaschutzprogramm. Sie wollen für Balkonanlagen und Wärmepumpen genauso viel Geld bereitstellen wie für den Ausbau der Wärmenetze! Alleine das ist schon ziemlich schräg und eine falsche Prioritätensetzung.

    Das neue Programm ‚Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger‘ lässt sich kurz zusammenfassen: Es ist teuer, erzielt so gut wie keine Wirkung und fördert Menschen, die sich all die schönen Geschenke des Landes auch selbst kaufen könnten. Die Landesregierung will 75 Millionen Euro für ihre besserverdienende grüne Wählerklientel bereitstellen – und ein Drittel davon aus einem Notkredit! Und während sich der künftige Ostseenationalpark-Ranger seine Wallbox vom Land fördern lässt, schaut jemand mit einem geringen Einkommen in die Röhre.

    Und so schön das mit den Balkonsolaranlagen klingt: Es gibt doch einige Risiken. Andreas Breitner vom VNW hat es auf den Punkt gebracht. Ich zitiere: ‚Deutschland ist auch ein Land der Bastler und Tüftler. Sogenannte Balkonkraftwerke gehören nur in die Steckdose und nirgends woanders angeschlossen. Gerade da, wo ‚wilde Leitungen‘ gelegt werden, steigen die Brandgefahr und das Risiko technischer Defekte. Kein Wildwest in Balkonien!‘

    Der Ausbau der kommunalen Wärmenetze ist nicht nur wirksamer Klimaschutz, sondern auch ein aktiver Beitrag, damit die Energiekosten langfristig für alle Bürgerinnen und Bürger sinken. Das kostspielige ‚Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger‘ lehnen wir ab. Und im Übrigen hätte schon die Hälfte des Fördergeldes gereicht, um die Kita-Beiträge für alle Eltern schrittweise abzusenken.

    Leider werden vom geplanten Gießkannenprogramm von Schwarz-Grün wieder mal nur wenige Menschen profitieren. Etwas für die Breite der Bevölkerung zu tun, sollte immer priorisiert werden und genau das tun Sie hier nicht, liebe grüne GroKo!
    "

     

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  • 30.03.2017

    Dr. Heiner Garg und Wolfgang Kubicki: Demografiefonds errichten – flächendeckende Versorgung sichern

    „Die flächendeckende Versorgung mit hochqualitativen ambulanten und stationären Leistungen in Schleswig-Holstein ist für die Freien Demokraten eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge. Bereits zum Haushaltsentwurf 2017 hatte die FDP-Landtagsfraktion einen Innovationsfonds zur Förderung neuer Versorgungs- und Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der ambulanten Versorgung vorgeschlagen.

     

    Um in Zukunft versorgungspolitisch sinnvolle und politisch gewollte stationäre Angebote – zum Beispiel im Bereich der Kinderheilkunde – aufrecht erhalten zu können, wird nach der Landtagswahl am 7. Mai 2017 eine neue Landesregierung unter Beteiligung der Freien Demokraten einen sogenannten Demografiefonds errichten. Dieser Fonds soll in Fällen, in denen versorgungspolitisch sinnvolle und politisch gewollte Versorgungsangebote, die nicht durch Sicherstellungszuschläge der Gesetzlichen Krankenversicherungen aufrechterhalten werden können, die zur Aufrechterhaltung notwendigen ergänzenden Zahlungen leisten.

     

    So könnte zum Beispiel ein solcher Fonds ganz konkret die Aufrechterhaltung und den dauerhaften Betrieb der Geburtshilfe- und Kinderstation in Eckernförde gewährleisten.

     

    Wir Freien Demokraten sind überzeugt davon, dass das Land vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ganz besonders in der Pflicht steht, einen konkreten Beitrag zur Sicherstellung einer guten medizinischen Versorgung für alle Altersgruppen zu gewährleisten – unabhängig davon, ob sie in der Stadt oder im ländlichen Raum leben. Mit einem solchen Demografiefonds stärken wir auch ganz gezielt die Attraktivität des ländlichen Raums.“

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  • Presse

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  • 23.11.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 51 "Planungssicherheit für die Breitbandförderung"

    In seiner Rede zu TOP 51 (Planungssicherheit für die Breitbandförderung) erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Der Versuch, dem FDP-Bundesverkehrsminister in die Schuhe zu schieben, dass er die Digitalisierung nicht vorantreiben würde, zeugt davon, dass die CDU den Faktencheck vergessen hat. Die Bundesregierung unter schwarzer Führung mit Angela Merkel und unter einem schwarzen Digitalisierungsminister Andreas Scheuer hat 2018 genau 0,6 Milliarden Euro für die Breitbandförderung zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2019 1,6 Milliarden Euro und 2020 sind tatsächlich 2,4 Milliarden Euro abgeflossen und 2021 wieder 1,5 Milliarden Euro. Die gedeckelte Fördersumme für das Jahr 2022, also dem ersten Jahr der Ampel, liegt bei 3,1 Milliarden Euro, die in der Tat schon am 17. Oktober 2022 ausgeschöpft waren. Das ist echte Förderung, die realisierbar ist. Die Bundesregierung hat die Mittel verdoppelt, die dann auch noch abgeschöpft wurden. 

    Zur Wahrheit gehört dann auch, dass der Bund uns in der Tat im Frühjahr dieses Jahres gesagt hat: Freunde, wir machen das jetzt einfacher. Dafür, das müsst ihr aber auch wissen, werden die Mittel dann auch abrufbar sein und dann wird das ein Rennen. Und dann kann das sein, dass der Topf irgendwann im Laufe des Jahres leer ist. Und deshalb hat der Bund gesagt: Wir wollen das mit der Potenzialanalyse. Da haben wir gesagt: Das wollen wir aber nicht. Denn wir wollen in der Tat eines nicht: Wir wollen nicht bestraft werden dafür, dass wir so gut sind in Schleswig-Holstein. Und das wollen wir auch heute noch nicht. Aber damit war eines klar: Dass diejenigen, die jetzt den Schreibtisch voller Förderanträge haben und die Realisierung auch möglich machen können, dass die zum Zuge kommen werden. Baden-Württemberg hatte am 17. Oktober über 1 Milliarde Euro aus dem Fördertopf abgerufen, Sachsen 480 Millionen Euro genauso wie Nordrhein-Westfalen. Und in Schleswig-Holstein waren die Projekte leider verzögert. Dafür haben wir aber schon vorher sehr viel abgegriffen, und zwar deutlich oberhalb des Königsteiner Schlüssels. Das haben wir gut gemacht, dass wir so früh dran waren.

    Aber klar ist auch eines: Wer die Projekte hatte, der konnte abrufen. Der Bund hat zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass er nicht im nächsten Jahr in derselben Größenordnung weiterfördern wird, sondern die 3,1 Milliarden Euro stehen auch im nächsten Jahr wieder zur Verfügung. D. h. auch, jetzt müssen die Anträge beschleunigt eingehen, denn in Wahrheit ist meiner Kenntnis nach nur ein einziges Projekt abgelehnt worden und das ist Pellworm. Alle anderen Dinge sind nur Planungsthemen, die zur Zeit nicht bearbeitet werden können, aber es wurde kein weiteres konkretes Projekt abgelehnt. Wir haben ganz andere Probleme im Breitbandausbau in diesem Land zur Zeit. Wir finden keine Tiefbaufirmen, die dafür in einem angemessenen Kostenrahmen unterwegs sind. Wir haben eine Materialknappheit, sogar bei den Glasfaserleitungen inzwischen, die die Lieferketten problematisiert. Das ist das Thema, das zur Zeit unsere Projekte im Wesentlichen behindert. Und nun fällt ab 1. Januar 2023 die Aufgreifschwelle weg, die verhindert hat, dass dort, wo schon 100 Mbit im Download vorhanden sind, dass darüber gar nicht mehr gefördert werden darf. Diese Grenze fällt künftig weg, d. h. auch, selbst oberhalb von 500 Mbit im Download kann, wenn ein Gigabit-Sprung geschafft wird, gefördert werden und es soll auch gefördert werden. Es gibt die Zusage des Bundes, dass in diesem Bereich gefördert werden wird, wenn allerdings kein eigenwirtschaftlicher Ausbau betrieben wird. Ein Markterkundungsverfahren wird erforderlich sein. 

    Einen Punkt gibt es, weswegen wir Ihrem Antrag zustimmen: Es darf nicht sein, dass diejenigen, die gut unterwegs waren, benachteiligt werden, darauf ist zu achten in Berlin. Der Bund hat die Verhandlungen über diese Förderrichtlinie zugesagt. Ich mit meinem Einfluss werde alles tun dafür, dass diejenigen Bundesländer, die noch nicht so weit sind beim Glasfaserausbau, dass die jetzt nicht einen Vorteil bekommen, weil sie so einen riesengroßen Nachholbedarf haben. Da kämpfen wir gemeinsam, aber ansonsten gilt es, die Kirche im Dorf zu lassen, liebe CDU, Digitalisierung ist bei den Freien Demokraten in guten Händen."

     

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  • 24.11.2022

    Annabell Krämer zu TOP 24 "Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Energiemärkte sind eine außergewöhnliche Notsituation"

    In ihrer Rede zu TOP 24 (Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Energiemärkte sind eine außergewöhnliche Notsituation) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Wir sind uns einig, dass allen Menschen, die Zuflucht in Schleswig-Holstein gesucht haben oder noch suchen werden, Schutz und bestmögliche Integration in unsere Gesellschaft gewährleistet werden müssen. Des Weiteren sind wir uns einig, dass kein Unternehmen in Schleswig-Holstein aufgrund einer nicht selbst verursachten temporären Notlage Konkurs gehen darf und unseren Bürgerinnen und Bürgern in Notlagen geholfen werden muss. Deswegen haben wir interfraktionell 400 Millionen Euro aus dem Corona-Notkredit für erforderliche Maßnahmen umgewidmet. Das war wichtig und richtig!

    Die Einrichtung eines Mittelstandssicherungsfonds für unsere Wirtschaft sowie Härtefallfonds für unsere Bürger, Schulen, Kitas, Vereine und Verbände sind die richtigen Maßnahmen. Schauen wir uns einmal an, was das Land bis Ende September wirklich von den 400 Millionen Euro verausgabt hat – es sind 30 Millionen Euro. Wofür werden die Kreditermächtigungen noch bereitgestellt? Jeweils 20 Millionen Euro für einen Härtefallfonds für Bürger und Bürgerinnen sowie für Vereine und Verbände, 15 Millionen Euro für ein Unterstützungsprogramm für Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen sowie 10 Millionen Euro für eine Beratungsprogrammoffensive zur Verhinderung von Überschuldung. Bei diesen Maßnahmen ist ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg vorhanden und die Entnahme der Mittel aus der 400 Millionen Euro Kreditermächtigung gerechtfertigt und richtig. Richtig wäre allerdings auch, ein vernünftiger Mittelstandssicherungsfonds ohne Zinsbelastung für die Unternehmen.

    Fassen wir zusammen: 30 Millionen Euro sind verausgabt, weitere 65 Millionen Euro mit direkter Kausalität zum Ukraine-Krieg geplant. Rund 300 Millionen Euro Restkreditermächtigung stehen der Landesregierung somit noch zur Verfügung, um weitere unerwartete Härten abzufedern, unsere Bürger sicher durch den Winter zu bringen, unseren mittelständischen Unternehmen zu helfen oder geflüchtete Ukrainer unterzubringen und zu integrieren. 300 Millionen Euro weitere Kreditermächtigung, um auf zusätzliche Risiken und Bedarfe reagieren zu können und deren Erhöhung wir bei Bedarf selbstverständlich auch zustimmen würden.

    Das sieht die grüne GroKo allerdings gänzlich anders. Der zur Verfügung stehende Kreditrahmen wird einfach zur Finanzierung von Koalitionsprojekten zweckentfremdet. So sollen Kostensteigerungen bei Hochbaumaßnahmen in Höhe von mindestens 115 Millionen Euro aus Notkrediten finanziert werden. Dass diese Kostensteigerungen überwiegend aus der inflationären Geldpolitik der europäischen Zentralbank resultieren und diese Kostensteigerungen auch zu immensen inflationsbedingten Steuermehreinnahmen führen – geschenkt! Die Chance ist da, also greift man in den Topf von Notkrediten.

    Die Sanierung des Schlosses Gottorf? Energetische Sanierungen von Landesliegenschaften und Maßnahmen für IT- und sonstige Dienstleistungsmaßnahmen? Alles richtig und wichtig, aber bitte aus dem ordentlichen Haushalt zu finanzieren. Wie geht es weiter im Potpourri der grünen GroKo? Kommen wir zu den grünen Wunschprojekten, die nun ungehemmt aus Notkrediten finanziert werden sollen: 45 Millionen Euro für die Dekarbonisierung der Wirtschaft, 75 Millionen Euro für ein Wärmepumpen- und Speicherprogramm für das gutverdienende Wählerklientel und 75 Millionen Euro für kommunale Investitionen in die Wärmenetze. Wow – wer kann, der kann!

    Nicht nur, dass Sie Mittel aus der bestehenden Kreditermächtigung für Ihre Wunschprojekte zweckentfremden, Sie haben auch keine Skrupel, sich auf Vorrat eine weitere Milliarde Euro zu genehmigen. Es darf nicht sein, dass der fürchterliche Krieg in der Ukraine als Deckmantel herhalten muss, um den von den Grünen geforderten Klimanotkredit durchzudrücken. Sie wollen hier gemeinsam beschließen, dass die außergewöhnliche Notlage nach Artikel 61 Absatz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein weiter fortbesteht. Sie rechtfertigen auf der Grundlage dieser Notlage eine weitere Erhöhung des Ukraine-Kreditrahmens um eine Milliarde Euro. Was sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Notlage?

    Um eine außerordentliche Notlage durch unsere Verfassung zu begründen, müssen folgende drei Punkte gleichzeitig erfüllt werden. Die Notsituation muss außergewöhnlich sein und sich der Kontrolle des Staates entziehen. Darüber hinaus muss die kurzfristige finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates gefährdet sein. Und genau bei dem letzten Punkt der erheblichen Beeinträchtigung der finanziellen Handlungsfähigkeit, bestehen doch erhebliche Zweifel. Ministerin Heinold, Sie bitten uns um eine Verschiebung des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2023, wissen aber schon jetzt, dass dieser nicht auskömmlich finanzierbar ist? Das hat mit finanzpolitischer Seriosität nichts mehr zu tun, aber auch gar nichts! Denn es gilt zu beachten, dass dem Land neben dem bestehenden Kreditrahmen in Höhe von 400 Millionen Euro zusätzlich erhebliche inflationsbedingte Steuermehreinnahmen zur Verfügung stehen. So sieht die aktuelle Steuerschätzung für das Land Schleswig-Holstein im Zeitraum von 2023 bis 2026 nahezu 2,5 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen vor. Die prognostizierten Steuermehreinnahmen 2023 decken übrigens vollends den Anteil Schleswig-Holsteins für das Entlastungspaket III.

    Warum nenne ich gerade den Zeitraum 2023 bis 2026? Die Antwort darauf ist ganz einfach. Sie, Frau Heinold, missbrauchen mal wieder das Instrument der Notkreditermächtigung. Sie nennen es verklärend 'Rücklage', um sich auch in Zukunft die Finanzierung von grünen Traumprojekten zu sichern. Mit einem Nachtragshaushalt, der Mitte Dezember 2022 verabschiedet werden soll, wollen Sie den Notkredit um sage und schreibe eine Milliarde Euro erhöhen. Einen Notkredit in Höhe von bisher 400 Millionen Euro, der Ende September erst zu 30 Millionen Euro ausgeschöpft war. Wollen Sie uns allen Ernstes verkaufen, dass die Mittel in 2022 nicht auskömmlich sind? Es gibt in 2022 keine Gefährdung der finanziellen Handlungsfähigkeit. Sie verstoßen auch gegen das Gebot der Jährlichkeit. Obwohl kein Bedarf für einen Nachtragshaushalt in 2022 besteht, genehmigen Sie sich Kreditermächtigungen für die Jahre 2023-2026. Kreditermächtigungen auf Vorrat, deren Mittelabfluss teilweise erst in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen sollen, stehen definitiv nicht im zeitlichen Zusammenhang zum Ukraine-Krieg.

    Schaut man sich dann genauer an, wofür diese Mittel bereitgestellt werden sollen, sieht man schon auf den ersten Blick den fehlenden inhaltlichen Zusammenhang. Ja, Klimaschutz ist wichtig und auch die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist ein vertretbares Ziel. Aber um diese Frage geht es hier nicht! Es geht darum, dass ein Notkredit zur Abmilderung einer akuten, zeitlich begrenzten außerordentlichen Notlage dient. Der Klimawandel kann unter anderem aufgrund der fehlenden zeitlichen Begrenztheit nicht durch Notkredite bekämpft werden.

    Eine langfristige Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen über Notkredite ist nicht mit der Schuldenbremse vereinbar. Dies widerspricht auch dem Grundsatz, dass die Kredite nur in dem Umfang aufgenommen werden dürfen, welcher zur Bewältigung und Überwindung der außergewöhnlichen Notlage notwendig ist. Sparanstrengungen sind auch nicht ersichtlich. Denn auch die aktuelle Generation hat im Sinne der Generationengerechtigkeit ihren Beitrag zur Überwindung der Krise zu leisten. Die Generationengerechtigkeit ist es nämlich, welche der Schuldenbremse eine so essenzielle Bedeutung gibt. Ich zitiere dazu aus der Rede vom 29. Mai 2009 des ehemaligen Bundesfinanzministers der SPD, Peer Steinbrück, zur Einführung der Schuldenbremse. Dieser spricht von einer '[…] Entscheidung, […], die die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit sichern und nicht einschränken soll.'
    Die Schulden von heute schränken den Handlungsspielraum zukünftiger Generationen erheblich ein.
    Dabei geht es nicht nur um die Tilgung der Schulden.

    Die Zeiten des billigen, zinslosen Geldes sind nun endgültig vorbei. Alleine die von Ihnen angestrebte zusätzlich Nettokreditaufnahme von einer Milliarde Euro bedeuten Zinszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Geld, welches in zukünftigen Haushalten für Investitionen fehlen wird. Dass die SPD heute zustimmt ist nur schlüssig, denn der Fraktionsvorsitzende fordert ebenfalls einen Klima-Notkredit. Der heutige Beschluss verstößt aus unserer Sicht eindeutig gegen die Verfassung unseres Landes. Leider wird uns durch die Zustimmung der SPD und des SSW eine Klage vorm Landesverfassungsgerichts verwehrt.

    Der Blick in das CDU-Landtagswahlprogramm lohnt sich da doch viel eher. Dort ist geschrieben: 'Die von uns in die Landesverfassung aufgenommene Schuldenbremse ist eine Erfolgsgeschichte.' Die CDU hat sich zur Wahrung des Koalitionsfriedens der Finanzierung grüner Wunschprojekte endgültig von der Schuldenbremse verabschiedet. Ich richte mich jetzt an die Kollegen in der CDU-Fraktion. Ich wünsche Ihnen starke Nerven und gute Argumente, wenn Sie ihre heutige Zustimmung zu dieser finanzpolitischen Irrfahrt in Ihren Wahlkreisen vertreten müssen.

    Ihnen, Frau Ministerin Heinold, möchte ich Folgendes in aller Deutlichkeit sagen. Mit Ihrem geplanten Nachtragshaushalt zur Erhöhung des Notkredits um eine Milliarde Euro treten Sie unserer Landesverfassung gegen das Schienbein – und das mit Anlauf. Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Die FDP bleibt somit die letzte Bastion gegen ausufernde Staatsfinanzen und steht somit alleine an der Seite zukünftiger Generationen.“

     

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  • 24.11.2022

    Christopher Vogt zu TOP 45 "Umsetzung des Digitalpakts Schule vereinfachen und beschleunigen"

    In seiner Rede zu TOP 45 (Umsetzung des Digitalpakts Schule vereinfachen und beschleunigen) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Deutschland hinkt bei der Digitalisierung in vielen Bereichen bekanntermaßen hinterher und das stellt ein zunehmendes Problem mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit unseres Landes dar. Bei der Digitalisierung des Bildungswesens sieht es leider nicht besser aus – ganz im Gegenteil. Erst wurden mehrere Jahre damit verschwendet, darüber zu diskutieren, ob es einen Digitalpakt überhaupt braucht. Als das dann irgendwann geklärt war, dauerte es viel zu lange, bis man sich darauf einigen konnte, wie dieser denn aussehen soll.

    Nun gibt es den Digitalpakt mittlerweile auch schon rund vier Jahre und die fünf Milliarden Euro liegen noch immer weitestgehend ungenutzt herum. Auch Schleswig-Holstein bekleckert sich da nicht gerade mit Ruhm. Hier ist bisher sogar besonders wenig auf den Weg gebracht worden. Natürlich war die Pandemie ein gewisser Booster für die Digitalisierung der Schulen, allerdings ist dies oft aus anderen Töpfen und nicht aus dem eigentlichen Digitalpakt finanziert worden. Die Vorgaben des Bundes – genauer gesagt der früheren schwarz-roten Bundesregierung – waren für eine schnelle Abwicklung nicht besonders hilfreich, sondern vielmehr von Misstrauen gegenüber den Ländern und Kommunen geprägt.

    Die Umsetzung durch das Land ist aber leider ebenfalls viel zu kompliziert aufgesetzt worden. Man muss es sich einmal vor Augen führen. Die Verwendung von über 100 der rund 170 Millionen Euro für Schleswig-Holstein waren vor wenigen Wochen noch völlig unklar. Ein Drittel der Schulträger in Schleswig-Holstein – nämlich 88 von 263 – hatte zum 24. Oktober noch nicht einmal einen Antrag auf Mittel aus dem Digitalpakt gestellt. Dabei soll die Antragsfrist des Bildungsministeriums bereits an Silvester – also in rund fünf Wochen enden. Mittlerweile gibt es laut dem Antrag der Koalitionsfraktionen für gerade einmal für die Hälfte des Budgets (also rund 85 von 170 Millionen Euro) Förderanträge der Schulträger. Diese erschreckende Bilanz wird zu meinem großen Erstaunen von CDU und Grünen auch noch begrüßt und die Regierung soll aufgefordert werden, diesen Weg weiterzugehen. Glauben Sie mir, ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass man sich hinter der eigenen Regierung versammelt, auch wenn es nicht gut läuft. Man kann es aber auch wirklich übertreiben.

    Ich will die Schulträger gar nicht aus ihrer Verantwortung entlassen und ich kann verstehen, dass man ungern frühzeitig Fristen verlängert, weil man den Druck hochhalten will, aber hier droht eine fatale Fehlentwicklung und das Bildungsministerium trägt dafür eine große Verantwortung. Das dämmerte auch dem Ministerium selbst schon, als man im Mai und Juni die vielen Schulträger, die bis dahin noch keinen Förderantrag gestellt hatten, telefonisch kontaktiert hat. Ich dachte zunächst, ich hätte mich verlesen, aber das Ministerium hat mir auf eine Kleine Anfrage zu dem Thema doch tatsächlich geantwortet, dass viele Schulträger diesen Anruf zur 'Erstberatung' genutzt hätten. Die Probleme sind doch offenkundig: Es gibt zu viele Vorgaben, zu wenig Beratung und zu wenig Unterstützung. Da muss man jetzt ansetzen und dafür muss auch die Antragsfrist verlängert werden, damit auch tatsächlich alle Schulen bzw. alle Schülerinnen und Schüler vom Digitalpakt profitieren können.

    Es hängt eh schon viel zu sehr vom Zufall – also vom Elternhaus oder Wohnort – ab, wie erfolgreich die Bildungskarriere verläuft. Die sogenannten Fast-Track-Anträge waren eine gute Maßnahme, reichen aber erkennbar nicht aus. Man wollte durch die vielen Vorgaben sicherlich verhindern, dass das wertvolle Steuergeld umsonst ausgegeben wird. Dies ist aber gerade durch die langen Verfahren passiert: Die Geräte des Landes liegen leider allzu oft bei den Lehrkräften zu Hause oder in der Schule ungenutzt herum, weil diese bereits die Geräte des Schulträgers nutzen und diese oft praktikabler sind.

    Sie wollen hier doch gleich tatsächlich beschließen lassen, dass 'die möglichst vollständige Ausschöpfung der DigitalPakt-Mittel bis zum 16.05.2024 (…) im Interesse alle(r) politischen Parteien des Schleswig-Holsteinischen Landtags (ist).' Das finde ich wirklich kreativ. Sie täuschen sich aber und deshalb können Sie sowas auch nicht beschließen: Wir wollen, dass sichergestellt wird, dass Schleswig-Holstein alle Mittel abrufen wird und wir wollen, dass alle Schülerinnen und Schüler vom Digitalpakt profitieren werden. Deshalb fordern wir Sie auf: Vereinfachen Sie die Verfahren, weiten Sie die Beratung der Schulträger aus und verlängern Sie die Antragsfrist um drei Monate."

     

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  • 24.11.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 33 "Northvoltansiedlung bestmöglich unterstützen"

    In seiner Rede zu TOP 33 (Northvoltansiedlung bestmöglich unterstützen) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die Ansiedlung von Northvolt an der Westküste Schleswig-Holsteins wäre mit Sicherheit das wichtigste industriepolitische Projekt des Landes seit der Schaffung des Industriegebietes in Brunsbüttel. Eine riesengroße Chance, eine riesengroße Entwicklung für dieses Land, nicht nur im Hinblick auf Arbeitsplätze, sondern auch auf die technologische Weiterentwicklung. Ich habe großes Verständnis, dass wir heute über dieses Thema debattieren, aber ob sich die CDU mit dieser Debatte und diesem Antrag einen Gefallen getan hat, das wage ich zu bezweifeln. Vor drei Wochen habe ich im Wirtschaftsausschuss die Frage gestellt: ‚Was hat das Interview von Peter Carlsson zu bedeuten?‘ Und da hat mir der Staatssekretär aus dem Wirtschaftsministerium vollmundig erklärt: 'Die Ansiedlung von Northvolt ist nicht gefährdet.'

    Wenn das so ist, was macht dann Ihr Antrag hier? Klar ist doch, dass gerade das, was Sie eben hier alle vorgetragen haben, zeigt, wie gefährdet diese Ansiedlung ist. Und das gilt es dann auch auszusprechen. Dann gehört auch auf den Tisch, was diese Ansiedlung derzeit gefährdet und welche Punkte dabei wirklich eine Rolle spielen. Und jetzt kommen Sie mir nicht mit dem Thema der Netzentgelte. Die Höhe der Netzentgelte stand schon bei der Unterzeichnung des Memorandums of Understanding mit Northvolt fest. Bestimmte Strompreise haben sich zwar anders entwickelt, aber selbst wenn Sie die Netzentgelte jetzt senken, glauben Sie, dass das dafür verantwortlich ist, dass Northvolt ernsthafte Zweifel an diesem Standort hat? Es ist ja richtig, an die Netzentgelte rangehen zu wollen. Übrigens, liebe Grüne, ist das die Aufgabe des Bundeswirtschaftsministers. Es ist die Aufgabe des Bundeswirtschaftsministers, die im Koalitionsvertrag festgelegten Regelungen zur Reduzierung des regulatorischen Rahmens gerade für erneuerbaren Energien auf die Reise zu schicken. Seit einem Jahr warten wir vergeblich auf irgendeine Vorlage aus dem Hause von Robert Habeck.

    Große Gemeinsamkeit bei diesem Thema ist wichtig, aber ein Punkt hat uns dazu veranlasst, einen Alternativantrag zu schreiben. Denn in Ihrem Antrag adressieren Sie nur, was andere bitte tun müssen, schreiben aber nicht in einer Zeile auf, was im Land passieren muss. Sie schieben die Verantwortung vollständig ab auf andere. Wissen Sie, wie das aussieht? Das erweckt den Eindruck, als ob Sie hier den Schwarzen Peter vorbereiten für die Tage, wenn es dann nicht klappt. Nichts anderes ist dieser Antrag. Dass ein Verkehrsstaatssekretär, der im Wirtschaftsausschuss erkennbar überfordert mit der Thematik war, dass der im Wirtschaftsausschuss über der Problematik um Hochdonn nicht ein Wort gesagt hat, Sie das jetzt aber in den Antrag reinschreiben, mutet schon erstaunlich an. Immerhin mussten wir im Wirtschaftsausschuss erfahren, dass die Sicherung der Grundstücksflächen für das eigentliche Fabrikationsgelände nicht gelungen ist. Northvolt musste aufgefordert werden, umzuplanen. Das ist kein echte Förderung der Investitionsbereitschaft. Der Anschluss der B5 an das Werksgelände konnte bis heute nicht klar dargelegt werden. Auch das kann man mit den Northvolt-Vertretern einfach besprechen. Und auch die Frage, wie die Schienenanschlusssituation an das DB Netz sein soll, eine Frage, die überhaupt nichts mit dem Bund zu tun hat, weil hier ein Industriegleis von einem Hauptgleis abzweigt, ist nicht beantwortet worden. Das sind Ihre Hausaufgaben, die Hausaufgaben des Wirtschaftsministers.

    Ich möchte aber keinen Hehl daraus machen: All diese Punkte mögen nicht der Showstopper sein. Der Showstopper ist mit Sicherheit der Inflation Reduction Act aus den Vereinigten Staaten, wenn es denn so kommt. Allerdings muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, was man mit Northvolt besprochen hat und weiterhin auch besprechen kann. Northvolt suchte ja nicht den Zugang auf den amerikanischen Markt. Northvolt sucht den Zugang auf den europäischen Markt. Northvolt weiß ganz genau, dass die europäische Automobilindustrie nicht Batteriezellen aus den USA wird importieren lassen, sondern dass die hier produziert werden müssen. Northvolt hat nach wie vor ein hohes Interesse, auf dem europäischen Kontinent einen Standort aufzubauen. Und dann ist es doch jetzt allerhöchste Zeit, dass der Ministerpräsident und der Wirtschaftsminister mit Robert Habeck und Christian Lindner Peter Carlsson einladen und darüber reden, wie es gehen kann, wie man es hinbekommen kann. Ich habe versucht, solche Termine zu vermitteln. Das hätte ich mir von Ihnen gewünscht, Herr Koch, statt solche Anträge zu formulieren.

    Es darf aber nicht auf einen Subventionswettlauf mit den Vereinigten Staaten hinauslaufen. Wir können nicht in eine Situation eintreten, bei dem die Amerikaner 600 bis 800 Millionen US-Dollar anbieten. Aber wir können zu veränderten Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten kommen. Wir müssen die Handelsabkommen wiederbeleben. Das ist eine Grundvoraussetzung für Northvolt hier. Machen Sie Ihre Hausaufgaben. Wir machen unsere."

     

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  • 24.11.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 5 "Änderung des Integrations- und Teilhabegesetzes für Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 5 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Integrations- und Teilhabegesetzes für Schleswig-Holstein) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Das Integrations- und Teilhabegesetz ist im Sommer des Jahres 2021 beschlossen worden und damals hat mein Kollege Rossa hier auch gesagt, dass er es gerne an einigen Stellen etwas Konkreter gehabt hätte. Jetzt kommt der Kollege Harms mit seinem Gesetzentwurf um die Ecke, in dem all das drinsteht, dass er damals auch schon beantragt hat. Und ich reibe mir verwundert die Augen, weil die Vertreterin der CDU-Fraktion plötzlich sagte, dass das alles spannende Vorschläge seien, obwohl genau an dieser Stelle bei den Beratungen in der letzten Legislaturperiode immer die CDU an diesen Stellen gesagt hat: Kommt überhaupt nicht infrage, ist alles finanzintensiv, können wir nicht machen. Übrigens waren das nicht nur Argumente der CDU, sondern auch von Ihrer Finanzministerin ist hin und wieder mal gesagt worden, dass das alles finanzwirksame Dinge seien, die beobachtet werden müssten.

    Denn in Wahrheit hat natürlich die Kollegin Midyatli total recht: An ganz vielen Stellen ist dieses Gesetz deklaratorische und hat ganz viel mit Symbolen zu tun. Manchmal allerdings sind Symbole auch wichtig. Und Integration und Teilhabe und der Wille zur Integration und Teilhabe hat schon auch unter symbolischen Gesichtspunkten finde ich einen Wert. Dass wir das tatsächlich auch in so ein Gesetz gegossen haben, finde ich nicht falsch. Es stehen im Übrigen einige Dinge darin, die in der Tat der Umsetzung harren, weshalb ich es ein bisschen früh finde, mit diesem Gesetzentwurf nun noch zusätzliche Dinge draufzusatteln. Weil in der Tat, ich hätte gerne gesehen, wie der Zugang zu Sprachförderung, zu frühkindlicher Bildung, zu Schule und in allen anderen Bereich zur Ausbildung gewährleistet ist. Ist er hundertprozentig für alle Menschen mit Migrationshintergrund gewährleistet? Haben wir die interkulturelle Öffnung ohne Zugangsbarrieren und abgrenzende Mechanismen geschafft? Bei all diesen Themen bis hin zur Einrichtung des Beirats, der bis jetzt noch nicht mal etabliert wurde, muss ich sagen, ich warte ganz gerne einmal ab, bis man tatsächlich sehen kann, was aus dem Gesetz rauskommt, bevor man es anfasst und überarbeitet. Zumal es sich bei den Aussagen an ganz vielen Stellen um wirklich sehr symbolische Formulierungen handelt, die wenig inhaltsschwer sind.

    Für einige Punkte, die inhaltsschwer sind, habe ich Sympathien und darüber können wir gerne im Ausschuss reden, wenn es zum Beispiel um den Zugang zum Gesundheitssystem geht. Aber dann muss man da bitte auch ein Preisschild dran machen und sagen, was das kostet. Und wenn einem das dann wert ist, dann können wir das gerne machen. Ich habe große Sympathien für den Passus, die Möglichkeit zu schaffen, bis zum 27. Lebensjahr die berufsbildenden Schulen besuchen zu können. Weil das gut wäre für diejenigen, die hier als Migranten herkommen. Das sind die zwei, drei konkreten Punkte. Vor allem aber enthält der Gesetzentwurf etwas, was mir so gar nicht gefällt: Das sind die Stellen, an denen ignoriert wird, dass Integration nicht auch eine Aktivität desjenigen sein muss, der sich integrieren will. In Paragraf 4 bei der Sprachförderung gibt es den Satz, den ich gut finde: ‚Zugleich ist das eigene Engagement der Menschen mit Migrationshintergrund im Sparspracherwerb unerlässlich.‘ Warum sollte man den Satz streichen? Die Diskussion um den Paragrafen 7 dieses Gesetzes, um die Frage, ob es bei der Integration nicht auch darum geht, dass Menschen, die zu uns kommen und sich integrieren wollen, unsere Werte achten müssen, diese Diskussion, finde ich, sollte nicht noch mal geführt werden. Denn Integration bedeutet definitionsgemäß die ‚Einbeziehung oder Eingliederung in ein größeres Ganzes‘. Es reicht nicht, einfach nur zu sagen, es komme nur darauf an, dass die Leute von unserem Grundgesetz mal gehört haben. Das reicht nicht. Es reicht nicht, dass man nur die Werte des Landes kennt, in das man kommt. Integration in ein größeres Ganzes bedeutet auch, die Werte des Landes zu achten, in das man kommt. Das muss man in aller Deutlichkeit sagen.

    Und wenn der Kollege Harms jetzt sagt, dass vieles nur deklaratorisch wäre, muss man im Übrigen mal genau hingucken: Wenn der SSW in Paragraf 3 Abs. 1 in den Satz ‚Ziel dieses Gesetzes ist es, die Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, insbesondere in der lokalen Gemeinschaft, zu ermöglichen, zu fördern und zu gestalten‘ jetzt ‚in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens unter Wahrung ihrer Selbstbestimmung‘ ergänzen will, da muss man sich fragen: Ja was denn sonst? Das steht doch so auch in Artikel 1 des Grundgesetzes: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar.‘ Das ist doch genauso deklaratorisch. Und das ist ja auch nicht schlecht, man kann den Halbsatz ja auch gerne mit hineinschreiben. Man muss nur feststellen, dass der Gesetzentwurf vieles enthält, das rein deklaratorisch ist. Aber es gibt auch einiges, das im Kern gut ist und darüber sollte im Ausschuss weiter gesprochen werden. Und es gibt eine Grundsatzdiskussion, die sollte in diesem Hause noch einmal geführt werden, auch mit den Sachverständigen von draußen: Ist Integration tatsächlich nur etwas, was der Staat den zu integrierenden Menschen gewährleisten muss? Oder bedarf es nicht auch eines aktiven Einbringens desjenigen, der mit Migrationshintergrund zu uns kommt? Ich sage, Letzteres ist richtig. Deshalb sollten die bestehenden Vorschriften auch so bleiben."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 24.11.2022

    Heiner Garg zu TOP 35+54 "Modellprojekt zur integrierten Versorgung von Patientinnen und Patienten mit längerfristigen gesundheitlichen Folgen einer SARS-CoV-2 Infektion"

    In seiner Rede zu TOP 35+54 (Modellprojekt zur integrierten Versorgung von Patientinnen und Patienten mit längerfristigen gesundheitlichen Folgen einer SARS-CoV-2 Infektion) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Wir haben hier eine ganz zentrale Aufgabe und wir haben sie bundesweit, nicht nur in Schleswig-Holstein, Bayern, Hessen oder Baden-Württemberg. Wir müssen den Weg aus der Pandemie in den endemischen Zustand politisch gestalten und politisch begleiten. Und dazu gehört vor allem auch eine gelungene Kommunikation, denn es gibt nach wie vor sehr viele Menschen, die Angst haben vor dem, was möglicherweise noch kommt. Ich hab nicht aufgegeben, diese Menschen mitzunehmen auf dem Weg, der da heißt: Wir müssen lernen, mit diesem Erreger umzugehen, genauso wie wir mit jedem anderen schwerwiegenden Atemwegserreger umgehen müssen.

    Ich will in aller Deutlichkeit eines sagen, weil ich es heute Morgen schon wieder im Bayerischen Rundfunk erlebt habe: Ich rate sehr dazu, dass Karl Lauterbach statt die vier Bundesländer zu kritisieren, die genau das tun, was notwendig ist, sich endlich selbstkritisch fragen sollte, warum er glaubt, mit den Mitteln von letztem Jahr in einer völlig neuen Situation auf dem richtigen Weg beim Pandemiemanagement zu sein. Dem Antrag der Koalition werden wir selbstverständlich zustimmen, weil Sie mit diesem Antrag in Wahrheit das umsetzen, was SSW und FDP am 1. September 2022 gefordert haben in diesem Plenarsaal. Und Sie haben das mit richtigen Forderung ergänzt. Ich gehe davon aus, dass Sie auch unsere beiden Änderungen mittragen können, weil das an den beiden Stellen lediglich das, was Sie eigentlich wollen, präzisiert.

    Dann kommen wir zu dem Modellprojekt zur integrierten Versorgung, also die Bündelung der Kompetenzen, die wir im Land haben, und zwar sowohl im ambulanten Bereich als auch im stationären, im rehabilitativen, im somatischen und psychosomatischen Bereich, das FDP, SPD und SSW beantragt haben. Diese Bündelung von Kompetenzen ist wichtig für Patientinnen und Patienten, die an langfristigen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch eine SARS-CoV-2-Infektion leiden. Dies wissenschaftlich zu begleiten und auch mit einer landesseitigen Finanzierung durch den Versorgungssicherungsfonds abzudecken, halte ich für richtig. Ich hab einfach die Bitte, auch nach den Erfahrungen, die sie gemacht haben, nicht reflexartig in eine Verteidigungshaltung zu gehen und zu sagen: Das machen wir schon alles und die KVSH bietet mit uns schon gemeinsam ganz viele neue Sprechstunden an. Nein, das gibt es alles so noch nicht. Deswegen wäre es gut und es wäre richtig, wenn Sie an dieser Stelle das nicht einfach ablehnen, nur weil es von der Opposition kommt. 

    Und ein Drittes: Bei aller Einigkeit in der Sache, es ist der richtige Weg, den Schleswig-Holstein geht. Es wäre übrigens sehr viel besser, wenn wir diesen Flickenteppich nicht hätten. Aber in diesem Fall ist der Flickenteppich allemal die bessere Variante, weil eine freiheitsentziehende Maßnahme, und die Isolation ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, die hält man nicht aufrecht aus Solidarität. Was ich kritisiere, ist die Kommunikation. Wir haben am 1. September 2022 hier den Antrag von SSW und FDP debattiert, am 3. November 2022 fand eine bemerkenswerte Expertinnen- und Expertenanhörung hier in diesem Landtag statt mit einem klaren und eindeutigen Votum, und zwar nicht nur von Virologinnen und Virologen, von Infektiologinnen und Infektiologen, sondern auch von Rechtswissenschaftlern. Es gab eine klare Positionierung und am 5. November 2022, Frau Ministerin, lesen wir, dass sich die Regeln nicht so schnell ändern sollen. Am 11. November 2022 gibt es dann die Pressekonferenz der Staatskanzlei, bei der das Ende der Isolationspflicht angekündigt wird. In einer solch sensiblen Situation erwarte ich eine professionellere Kommunikation und lieber Dirk Schrödter, wir haben das zweieinhalb Jahre lang erlebt, wie wichtig Kommunikation ist. Und sechs Tage später genau das Gegenteil zu machen, was man vor sechs Tagen gesagt hat, ist nicht professionell und das zerstört im Zweifel die Akzeptanz der Bevölkerung, gerade in diesem sensiblen Bereich. Machen Sie das besser, dann ist Schleswig-Holstein auch nach wie vor auf einem besseren Weg aus der Pandemie in den endemischen Zustand. Die Bevölkerung hier in Schleswig-Holstein wird diesen Weg mitgehen."

     

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  • 24.11.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 30 "Weideprämie einführen"

    In seiner Rede zu TOP 30 (Weideprämie einführen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Wir wollen die Weidetierhaltung erhalten und sicherstellen. Deswegen fordern wir gemeinsam als Opposition die Einführung einer wirksamen Weideprämie. Eine Weideprämie kann die Landwirte entlasten, die bereits jetzt einen großen Beitrag zur Biodiversität, sowie zum Klima- und Artenschutz leisten. Die vom Bundestag bereits beschlossene Einführung einer gekoppelten Weidetierprämie ab 2023 für Schafe, Ziegen und Mutterkühe begrüße ich sehr. In der EU koppeln bereits 22 Länder Zahlungen für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen.

    Die Landwirte sorgen hier bereits für eine produktive und nachhaltige Nutzung, die auch in Zukunft immer wichtiger werden wird. Diese Weideprämie hat das Potenzial, vor allem kleinere und mittelgroße landwirtschaftliche Unternehmen zu unterstützen und einen Ausgleich für die geleistete Arbeit darzustellen. Diese ökonomische Unterstützung sind wir den Landwirten schuldig. 
    Eine gekoppelte Stützung für die Weidetierhaltung war bereits 2019 und 2020 im Bundesrat, es ist jedoch nie zu einer Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes gekommen, wodurch keine Weidetierprämie auf nationaler Ebene eingeführt werden konnte.

    Ich werbe um Zustimmung zu unserem Antrag. Es ist wirklich bedauerlich, dass Schleswig-Holstein als eines der wenigen Bundesländer keine wirksame Prämie in der Zweiten Säule vorsieht. Dabei gilt es gerade jetzt, die Weidehaltung in der Fläche zu halten und zu stärken. Es braucht eine echte und wirksame Weideprämie.

    Jetzt komme ich zum Antrag von CDU und Grünen, der mal wieder unter dem Prüfungsmotto der grünen GroKo läuft. Sicherlich war man sich hier mal wieder nicht einig und muss erstmal überlegen, wie man den Koalitionsfrieden erhalten kann. Was genau wollen Sie denn noch mitgestalten im Bund? Die neue Förderperiode der GAP wurde doch bereits beschlossen. Eine Änderung ist nicht mehr möglich, um auch eine Weideprämie für Milchkühe über die erste Säule nächstes Jahr zu finanzieren. Dafür hätten Sie sich bereits vorher einsetzen und sich in den Verhandlungen mit dem BMEL und den anderen Bundesländern stärker für eine solche Einbindung der Milchkühe in der ersten Säule aussprechen können. Wenn Sie jetzt erst bis zur nächsten Förderperiode warten, setzen Sie eindeutig das falsche Signal! Ich lade Sie herzlich ein, unserem Antrag zuzustimmen und nicht noch zwei weitere Prüfaufträge auf die 194 in ihrem Koalitionsvertrag draufzusetzen.

    Der letzte Absatz im Antrag von CDU und Grünen ist wirklich peinlich. Bürokratische Hürden ‚sollten‘ nicht nur abgebaut werden, sondern müssen abgebaut werden! Hier erwarte ich insbesondere von Minister Werner Schwarz mal konkrete Vorschläge – und zwar kurzfristig und nicht erst, wenn das neue Ministerium alle Möbel beisammen hat."

     

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 29.03.2017

    Dr. Heiner Garg: Küstenkoalition kann keinen Haushalt

    „Die Küstenkoalition behauptete fünf Jahre von sich selbst, sie könne Haushalt. Das ist schlicht falsch. Die Bürgerinnen und Bürger lassen sich durch solch ebenso einfältige wie falsche Behauptungen nicht täuschen.

     

    Fakt ist, der Schuldenberg Schleswig-Holsteins ist von 2015 bis Ende 2016 um 6,1 Prozent auf 29,35 Milliarden Euro gewachsen.

     

    Die Misere um die HSH Nordbank und der Ankauf der notleidenden Kredite durch die Länder ist maßgeblich verantwortlich für diese desaströse Entwicklung. Bei der Behauptung der Finanzministerin, dies solle der Schonung des Landesvermögens dienen, handelt es sich um ‚alternative Fakten‘. Tatsächlich ist diese Rekordsumme der Verschuldung des Landes das wahre politische Erbe der Küstenkoalition."

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