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  • 8. Landtagssitzung

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  • 17.02.2023

    Annabell Krämer: Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich zügig nachbessern

    Zum Urteil des Landesverfassungsgerichtes zum Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Das Landesverfassungsgericht hat die grundlegende Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von zentralen Orten bestätigt. Die Jamaika-Regierung hatte mit ihrer Reform des Finanzausgleichsgesetzes die groben Fehler der SPD-geführten Küstenkoalition behoben.

    Das Landesverfassungsgericht hat nun geurteilt, dass die tatsächlichen Bedarfe der zentralen Orte neu ermittelt werden müssen. Dies muss jetzt zügig und auch schon vor 2024 geschehen. Die FDP-Fraktion ist gerne bereit, sich an dem Reformprozess, wie in der Vergangenheit auch, konstruktiv zu beteiligen. Unser aller Ziel muss es sein, dass wir den Kommunen im Land, die das unmittelbare Lebensumfeld unserer Bürgerinnen und Bürger prägen, auskömmlich mit Mitteln ausstatten. Dabei muss auch der Vorwegabzug für die kommunalen Lehrschwimmstätten und die Frauenhäuser an die gestiegenen Bedarfe angepasst werden." 

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  • 20.02.2023

    Christopher Vogt: Grenzkontrollen passen nicht zu einem vereinten Europa

    Zum Gutachten der Europa-Universität Flensburg, das die Grenzkontrollen Dänemarks als unverhältnismäßig einstuft, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Das Gutachten stützt unsere Rechtsauffassung, die wir ja schon länger vertreten. Die mit wechselnden Begründungen immer wieder verlängerten dänischen Grenzkontrollen sind nicht nur rechtswidrig, sondern vor allem ein großes Ärgernis für viele Pendler und Touristen. Das Zusammenwachsen der gemeinsamen Grenzregion wird dadurch unnötig erschwert. Es geht der dänischen Regierung ganz offenkundig um das politische Symbol, das allerdings nicht zu einem vereinten Europa passt. Um dem Sicherheitsbedürfnis der dänischen Bevölkerung effektiv nachzukommen, wäre es meines Erachtens deutlich sinnvoller, die Kooperation von dänischer und deutscher Polizei auszubauen. Die EU muss aber auch endlich ihre Außengrenzen besser kontrollieren und die Flüchtlingspolitik ihrer Mitgliedstaaten enger abstimmen. Die EU-Kommission unter dem Vorsitz von Ursula von der Leyen ist jetzt in der Pflicht, für ein Ende nutzloser und rechtswidriger Kontrollen an den Binnengrenzen zu sorgen. Ich erwarte in dieser Frage aber auch deutlich mehr Engagement von Außenministerin Baerbock und Ministerpräsident Günther. Schließlich hat der Landtag im vergangenen Jahr auf Initiative der FDP-Fraktion einstimmig ein Ende der Grenzkontrollen gefordert."

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  • 20.02.2023

    Christopher Vogt: Nach dem Ende der Corona-Maßnahmen muss die Evaluation kommen

    Zum Ende der Corona-Maßnahmen erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Das Pandemiemanagement war für alle Beteiligten eine große Herausforderung, vor allem weil es an Erfahrung dafür fehlte und leider auch bundesweit an geeigneten Daten mangelte. Dennoch haben wir in Schleswig-Holstein im Rückblick viele richtige Entscheidungen getroffen und vieles besser gemacht als anderswo. Wir hatten zu Beginn schnell und konsequent reagiert, uns später durch ein breit aufgestellten Expertenrat beraten lassen und stets darauf geachtet, dass die Maßnahmen sinnvoll und verhältnismäßig sind. Schleswig-Holstein ist deshalb gesundheitlich, gesellschaftlich und auch wirtschaftlich besser durch diese Pandemie gekommen als andere Regionen. Es war richtig, stärker auf Aufklärung und Überzeugung zu setzen, anstatt auf immer drastischere Maßnahmen, wie dies zum Beispiel in Bayern der Fall war. Auch die Maßnahmen, die auf Bundesebene beschlossen wurden, waren zum Teil problematisch und eher kontraproduktiv, wenn ich zum Beispiel an die sogenannte Bundesnotbremse denke. Anders als in den meisten Bundesländern mussten die Maßnahmen des Landes nur sehr selten von Gerichten korrigiert werden. Mein besonderer Dank gilt Heiner Garg und Matthias Badenhop, die wirklich einen herausragenden Job gemacht haben! 

    Der Expertenrat war ein wichtiger Baustein für ein erfolgreiches Pandemiemanagement: Wir haben uns hier von Vertretern verschiedener Fachrichtungen beraten lassen, um die Auswirkungen der oft einschneidenden Maßnahmen auf möglichst viele Lebensbereiche abwägen zu können. Ich möchte mich im Namen der FDP-Fraktion bei allen Mitgliedern sehr herzlich für Ihr Engagement bedanken! Mein ganz besonderer Dank gilt aber vor allem den Bürgerinnen und Bürgern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheits- und Pflegebereich. Ohne das breite Verständnis für die Maßnahmen in der Bevölkerung und dem außerordentlich hohen Einsatz der Pflegekräfte wäre unsere Bilanz heute nicht so, wie sie ist. 

    Auch wenn wir nun auf ein vergleichsweise erfolgreiches Pandemiemanagement zurückblicken können: Vor uns steht die notwendige Nachbereitung der Pandemie. Es müssen jetzt unter wissenschaftlicher Begleitung unaufgeregt Lehren gezogen werden, damit man auch bei einem möglichen nächsten Mal besser vorbereitet sein kann. Unter anderem sollte geklärt werden, wie wir eine bessere Datengrundlage schaffen können, um schneller und konkreter auf mögliche Gefahren reagieren zu können. Und es muss eine Enquete-Kommission auf Bundesebene gebildet werden, die sich unter Beteiligung der Akteure auf Landesebene mit dem Pandemiemanagement der vergangenen Jahre intensiv beschäftigt."

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  • 21.02.2023

    Annabell Krämer: Nicht notwendige Kredite müssen sofort zurückgeführt werden

    Zum heute von der Landesregierung vorgestellten Entwurf eines Tilgungsgesetzes für Notkredite erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Ermächtigungen für nicht notwendige Kredite sollten sofort zurückgeführt werden und nicht erst final in 30 Jahren. Von den 1,4 Milliarden Euro Ukraine-Notkrediten betrug die Inanspruchnahme Ende 2022 lediglich 70 Millionen Euro. Bleibt zu hoffen, dass es der Finanzministerin vor diesem Hintergrund selbst unangenehm war, der zukünftigen Generation 30 Jahre Zins- und Tilgungslast zuzumuten.

    Wir erwarten, dass die von Schwarz-Grün erst im Dezember beschlossene Erhöhung der Notkreditermächtigung um eine Milliarde Euro zeitnah zurückgeführt wird, anstatt hieraus weiterhin Koalitionsprojekte für Besserverdiener zu finanzieren." 

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  • 22.02.2023

    Christopher Vogt zu TOP 1 "Aktuelle Stunde zu 'Lehren aus dem Fall Brokstedt'"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zu "Lehren aus dem Fall Brokstedt: Behördenkommunikation verbessern und ein konsequentes Rückführungsmanagement etablieren") erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die unfassbar grausame Messerattacke auf einer Zugfahrt bei Brokstedt bewegt uns alle seit mehreren Wochen. Zwei – offenbar zufällig ausgewählte – junge Menschen wurden völlig sinnlos und auf brutale Weise aus ihrem Leben gerissen. Und mehrere Menschen wurden zum Teil sehr schwer verletzt. Sie alle hatten offenbar keinerlei Beziehung zum Täter. Es hätte quasi jeden von uns treffen können und das treibt die Menschen nachvollziehbarerweise um.

    Im Bundestag, in Nordrhein-Westfalen, in Hamburg und natürlich auch hier bei uns haben sich die zuständigen Ausschüsse richtigerweise mit diesem Fall und seinen möglichen politischen Folgen bereits umfangreich befasst. Zuletzt hatte sich auch Bundesinnenministerin Faeser wieder mit – offenbar nicht nur für uns – ziemlich überraschenden Äußerungen dazu zu Wort gemeldet.

    Mit Blick auf die anhaltende bundesweite politische Diskussion sind wir als FDP-Fraktion der Meinung, dass wir über diesen schrecklichen Fall und seine Folgen auch hier im Plenum des Landtages sehr ernsthaft debattieren müssen: Es reicht aus unserer Sicht jedenfalls nicht aus, sich jetzt hier lediglich mit der Sicherheit im ÖPNV zu beschäftigen. In dem Fall wird ja noch weiter ermittelt, aber es scheint doch ziemlich sicher so zu sein, dass auch der Regionalzug als Tatort eher zufällig ausgewählt wurde.

    Die entscheidenden Fragen sind aus unserer Sicht jedenfalls andere als die, die die Koalition hier aufwirft. Zum Beispiel: Wie konnte es dazu kommen, dass dieser Mensch eine solche unfassbare Tat überhaupt begangen hat? Gab es eine falsche Einschätzung bezüglich der Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit und muss jemand, der in der U-Haft so auffällig geworden ist, nicht im Anschluss anders betreut werden? Warum gab es an gleich mehreren Stellen ein solch eklatantes Versagen der zuständigen Behörden und vor allem fehlende oder fehlerhafte Kommunikation? Und nicht zuletzt: Warum war der Täter überhaupt noch in unserem Land?

    Die jüngsten öffentlichen Äußerungen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu diesem Fall waren für uns dahingehend überraschend, dass sie die Verantwortung der Kieler Behörde benannt hat, die wichtige Informationen nicht weitergegeben habe, so dass eine Abschiebung nicht erfolgen konnte. Laut Nancy Faeser hätte man Ibrahim A. möglicherweise abschieben können, wenn das BAMF von der U-Haft Kenntnis gehabt hätte. Das sind harte Vorwürfe, zumal die zuständigen Behörden ja das Gegenteil behaupten und auch wir sind der Auffassung, dass dies so nicht zutreffend ist. Frau Faeser sollte keine steilen Thesen aufstellen, sondern sich lieber um die bestehenden Probleme kümmern. Und da stand sie bisher allzu oft auf der Bremse.

    Die Bundesinnenministerin unterstreicht mit solchen Äußerungen auch noch einmal sehr deutlich, dass bisher die linke Hand oftmals nicht so recht weiß, was die rechte tut. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass aus diesem Fall zügig konkrete Lehren gezogen werden. So muss zum Beispiel die Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden dringend klarer strukturiert, schneller und auch verlässlicher dokumentiert werden. Es muss klare Zuständigkeiten und funktionierende Aufsichten geben. Und wenn eine Abschiebung des Täters bisher nicht möglich ist, muss man darüber sprechen, wie man dies zukünftig hinbekommen kann. Es kann auch nicht sein, dass einige Länder ihre hier straffällig gewordenen Staatsbürger nicht mehr bei sich aufnehmen wollen. Hierfür Lösungen zu finden, ist natürlich nicht einfach, aber wir sollten den jetzigen Zustand nicht länger tolerieren. Das ist auch nicht nur eine wichtige Aufgabe für die Bundesregierung: Auch die Landesregierung muss sich fragen, ob sie hier richtig aufgestellt ist.

    In Schleswig-Holstein sind für diesen Themenkomplex ja mittlerweile drei Ministerien zuständig. Hier drohen enorme Reibungs- und Zuständigkeitsverluste zwischen den Häusern. Der Ministerpräsident sollte deshalb in Betracht ziehen, die Kompetenzen innerhalb der Landesregierung wieder stärker zu bündeln, um ein koordiniertes Vorgehen der zuständigen Behörden innerhalb des Landes zu erleichtern. Es muss darum gehen, dass Menschen, die hier keine Bleibeperspektive haben und die womöglich auch noch straffällig geworden sind, unser Land auch wieder verlassen. Wir haben allerdings große Zweifel, ob CDU und Grüne wirklich bereit sind, ihren aktuellen Kurs bei den Rückführungen zu ändern. Ich kann mich noch sehr gut an die Debatte über die sicheren Herkunftsstaaten erinnern. Und die Zahlen zur Abschiebehafteinrichtung zeigen, dass diese bisher vor allem vom rot-grünen Hamburg dazu genutzt wird, Rückführungen auch tatsächlich durchzusetzen. Hamburg hat übrigens auch zielführendere Strukturen (Stichwort: GERAS) und bereits angekündigt, zukünftig noch konsequenter sein zu wollen. Die Landesregierung will dagegen jetzt mit ihrem Haushaltsentwurf beim Rückführungsmanagement erstaunlicherweise sogar kürzen. Hier müssen Sie sich umgehend korrigieren, Herr Ministerpräsident. Und Sie müssen sich zudem auch wahrnehmbar auf Bundesebene entsprechend einbringen, damit notwendige Abschiebungen insbesondere von Straftätern auch tatsächlich umgesetzt werden können.

    Diese schreckliche Tat und ihre Vorgeschichte müssen weiter aufgearbeitet werden. Und es muss auch darum gehen, alles dafür zu tun, dass sich solche Attacken nach Möglichkeit nicht mehr wiederholen können. Wir geben der Landesregierung heute die Gelegenheit, sich klar zu positionieren. Wir werden Sie als Landesregierung aber nicht an ihren Worten, sondern an ihren Taten messen."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 21.03.2017

    Wolfgang Kubicki: Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt unsere Rechtsauffassung

    „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zur Wahlwerbung durch Regierungsmitglieder, das die FDP-Fraktion in Auftrag gegeben hat, belegt ausgesprochen deutlich, dass unsere Rechtsauffassung durchgreifend ist. Das Gutachten zeigt, dass es sich bei den in Rede stehenden Briefen des Innenministers Stefan Studt und von Bildungsministerin Britta Ernst (beide SPD) um unzulässige Wahlwerbung handelt und damit unter anderem gegen das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit verstoßen wurde. Wenn Herr Dr. Stegner in dieser Frage von ‚Popeln‘ spricht, dann sagt das leider sehr viel über sein Rechtsstaatsverständnis aus.

     

    Wir hätten selbst kein Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht angestrengt. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die CDU ein solches Verfahren jedoch anstrebt, werden wir uns daran beteiligen.“

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  • 22.02.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 1 "Aktuelle Stunde zu 'Lehren aus dem Fall Brokstedt'"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zu "Lehren aus dem Fall Brokstedt: Behördenkommunikation verbessern und ein konsequentes Rückführungsmanagement etablieren") erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Meine Gedanken waren in den letzten Wochen ganz oft bei den Eltern und Angehörigen der beiden Getöteten aus dem Zug in Brokstedt. Was müssen sie eigentlich gedacht haben angesichts dieser Schlagzeilen, dass die Behörden hier versagt haben und ein Behörden-Pingpong stattfand? Was müssen sie gedacht haben, nachdem Frau Faeser sich geäußert hat, als ob man diesen Täter hätte ausweisen können?

    In Wahrheit kann man sich bei diesen Menschen nur entschuldigen, auch dafür, wie hier kommuniziert worden ist. Denn ich sage auch mal an dieser Stelle: Das, was wir im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages hier und was wir im Justizausschuss der Bürgerschaft in Hamburg erlebt haben, war schon ein beschämendes Schauspiel des 'wir haben alles richtig gemacht' und 'die Fehler sind immer woanders gemacht worden'. Und Herr Kollege Koch: Leider sortieren Sie sich genau in diese Reihe heute ein, indem Sie sagen, dass es auch auf der Ebene des Landes überhaupt kein Behördenversagen gibt. Ich finde das unzureichend, denn leider gibt es auch auf Landesebene Möglichkeiten, um einzugreifen. Behördenversagen hat es hier auch allen möglichen Bereichen gegeben. Das beginnt in Nordrhein-Westfalen mit fehlenden Pflichtmitteilungen an das BAMF. Das geht in Hamburg weiter mit einem Staatsrat, der bei uns in der Innenausschusssitzung sagte, man habe die Information immer an die örtliche zuständige Ausländerbehörde gegeben. Und das sei nach Nummer 42 der Mitteilungen in Strafsachen auch so vorgesehen. Er vergisst aber, der Öffentlichkeit zu erklären, dass nach §87 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland die zuständige Behörde auch zu informieren ist. Das wird dann im Rahmen einer Protokollerklärung der Hamburger Bürgerschaft angefügt. Und in Kiel werden Mails nicht gelesen, weil sie auch ehrlicherweise in Funktionspostfächer gelangen, wo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alles bis zum Ende durchlesen und sofort richtig einsortieren und schalten müssen.

    Wir haben etwas zu verändern und das können wir auch auf Landesebene. Und einer der Vorschläge, den wir gestern gemacht haben, ist: Konzentrieren wir uns doch auf diejenigen, die ausreisepflichtig sind oder gemacht werden müssen und straffällig geworden sind in diesem Land. Konzentrieren wir uns eben nicht auf diejenigen, die eine Ausbildungsduldung oder ähnliches haben. Konzentrieren wir uns also nicht auf diejenigen, die wir eigentlich hierbehalten sollten, sondern auf die, die straffällig geworden sind. Und dafür gibt es in Hamburg eine sehr sinnvolle Struktur: die gemeinsame Ermittlungs- und Rückführungsgruppe für ausländische Straftäter (GERAS). Dort sitzen Vertreter aus der Innenbehörde mit Vertretern aus der Ausländerbehörde zusammen. Diese müssen nicht auf einen Server zugreifen, sondern sie behandeln die Fälle gemeinsam. Bei uns müsste noch jemand aus dem Justizministerium dazukommen, weil das für Rückführungen zuständig ist. Denn bei uns ist ja die Zuständigkeitskomplexität noch größer, weil wir drei verschiedene Behörden haben, die Sie geschaffen haben, Herr Kollege Koch, weil die Integrationsministerin mit Rückführungen nichts zu tun haben wollte.

    Aber wenn man diese Behörden zusammenfasst und diese Stelle dann auch als Anlaufpunkt für zum Beispiel GERAS in Hamburg macht, dann hat man eine Struktur geschaffen, mit der man niemanden zusätzlich informieren muss, sondern sich sofort schnell um die Sache selbst kümmern kann. Ich appelliere an Sie, darüber nachzudenken, solche Strukturen im Land zu schaffen und da können Sie unterhalb der Aufsichtsbehörden sowohl im Integrationsministerium, Innenministerium und Justizministerium eine solche schlagkräftige Einheit schaffen. Der Ministerpräsidenten lässt sich vernehmen, wer hier straffällig wird, der habe sein Gastrecht verwirkt. Herr Ministerpräsident, bitte sagen Sie auch, wo das Recht verändert werden soll. Sagen Sie, an welchen Stellen das Ausländerrecht zu verschärfen ist. Und Herr Koch, gucken Sie nicht immer nur nach Berlin, sondern machen Sie Ihre Vorschläge dazu. Ich glaube, Sie werden keinen einzigen gemeinsamen Vorschlag zustande bekommen, bei dem Sie sich einig sind darüber, wie Sie das Recht tatsächlich verschärfen wollen. Denn in Wahrheit sind Sie uneinig darüber, wie Sie Rückführungen tatsächlich handhaben wollen.

    Rückführungen lassen sich dann doch, wenn sie intelligent gemanagt werden, in einem deutlich größeren Maße realisieren. Und genau das zeigt Hamburg durch GERAS. Die 195 im letzten Jahr in der Abschiebehaftanstalt befindlichen Menschen waren mit 120 aus Hamburg und nur 48 waren aus Schleswig-Holstein. Und das ist, bezogen auf die Einwohnerzahl und auch bezogen auf die Flüchtlingszahl, eine erstaunliche Größenordnung von Hamburg. Warum ist das so? Weil Hamburg extrem viel konsequenter mit dem Rückführungsmanagement umgeht. Und ich erwarte, dass nach den Worten jetzt auch diese Landesregierung beim Rückführungsmanagement deutlich konsequenter wird, das auch im Haushalt hinterlegt und real in Taten zeigt, was sie in Reden ständig äußert."

     

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  • 22.02.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 6 "Für eine längere Laufzeit der Kernkraftwerke"

    In seiner Rede zu TOP 6 (Für eine längere Laufzeit der Kernkraftwerke) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "In der aktuellen Energiekrise muss Deutschland alle zur Verfügung stehenden Energiekapazitäten nutzen. Ich bleibe dabei: Jede Kilowattstunde zählt. Zur Sicherung einer Energieversorgung, die für die Menschen bezahlbar ist und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gewährleistet, gehört meiner Meinung nach kurzfristig auch die Kernkraft.

    Kein Land der Welt würde in einer so schweren Energiekrise ohne Not funktionierende Kraftwerke vom Netz nehmen. Deutschland steht ziemlich alleine da. Belgien hat gerade die Laufzeit von zwei Reaktoren um zehn Jahre verlängert. Diese werden jetzt renoviert und erneuert. Frankreich – das wieder Atomstrom nach Deutschland exportiert – baut sogar bürokratische Hürden ab, um den Ausbau der Kernkraft zu beschleunigen. Und auch Japan möchte neue Kernkraftwerke bauen und so das Land auf mögliche Krisenszenarien einstellen.

    Die Energiekrise wird nicht im April beendet sein und wir müssen uns mit der Frage beschäftigen: Was ist mit nächstem Winter? Das Machtwort des Bundeskanzlers, dass die drei Kernkraftwerke bis April weiterbetrieben werden sollen, muss auf den Prüfstand! Das sehen nicht nur ich und die FDP so, sondern mittlerweile auch die CDU. Und das nicht nur im Bundestag, sondern auch hier im Land. Daniel Günther hat mit einem entsprechendem Pressestatement Mitte Dezember seinem grünen Koalitionspartner ein Geschenk unter den Weihnachtsbaum gelegt. Und weil man Geschenke annehmen sollte, geben wir Ihnen mit unserem Antrag heute die Möglichkeit dazu.

    Minister Tobias Goldschmidt kanzelte die Aussagen seines Ministerpräsidenten übrigens mit den Worten ab, das sei eine Debatte von gestern. Tobias Goldschmidt setzt wie seine grünen Amtskollegen aus den Ländern und dem Bund wohl offenbar lieber auf die klimaschädliche Braunkohle. Wir alle haben die Proteste in Lützerath und die grüne Schizophrenie in den letzten Wochen verfolgen können. Ich finde ja, dass wir die großen Proteste in NRW zum Anlass nehmen sollten, die Ausstiegsreihenfolge bei der Kern- und Kohlekraft neu zu diskutieren. Denn klar ist: Die Kernkraft kann als Übergangstechnologie kurzfristig helfen, den deutschen CO2-Ausstoß drastisch zu reduzieren und vor allem die dreckige Braunkohle schneller vom Netz zu nehmen.

    Die schwarz-grüne Koalition hat jetzt wie gesagt die Chance, den Worten ihres Ministerpräsidenten Taten folgen zu lassen. Der vorliegende FDP-Antrag betont die Notwendigkeit einer sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen Energieversorgung und spricht sich für eine Verlängerung der Laufzeit der drei verbliebenen Kernkraftwerke über den 15. April 2023 hinaus aus. Und damit sich Daniel Günther nicht nur via Interview, sondern auch im Bundesrat für die Kernenergie stark machen kann, beantragen wir, dass sich die Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative für eine Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke einsetzen möge. Wir brauchen eine Laufzeitverlängerung. Wir sollten dafür jetzt keine Zeit verlieren. Jede Kilowattstunde zählt!"

     

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  • 22.02.2023

    Annabell Krämer zu TOP 24 "Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung"

    In ihrer Rede zu TOP 24 (Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Der Schleswig-Holsteinische Landtag verurteilt heute gemeinsam die Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen. Man kann eine solche Tat nur als schlimmste Kindesmisshandlung und Menschenrechtsverletzung bezeichnen. Deswegen begrüßen wir, dass der SSW dieses wichtige Thema in die heutige Plenardebatte eingebracht hat. Für uns Freie Demokraten war es von Anfang an selbstverständlich, dass wir diesen Antrag mitzeichnen.

    Etwa 200 Millionen Frauen und Mädchen sind weltweit davon betroffen, eine halbe Million Frauen und Mädchen, die in der EU leben und rund 70.000 wohnhaft in Deutschland. Bis 2030 sind weitere knapp 70 Millionen Mädchen von einer Genitalverstümmelung bedroht. Hiervon alleine rund 180.000 Mädchen, die in der EU leben und somit eigentlich geschützt sein sollten. Dass so eine grausame Tat im 21. Jahrhundert noch praktiziert wird, ist für mich unverständlich. In über 30 Ländern, überwiegend in Afrika und im Nahen Osten, werden diese unmenschlichen Verbrechen begangen.

    Die Begründungen für diese Straftat treten sämtliche Menschenrechte mit Füßen. So wird sich bei der weiblichen Genitalverstümmelung auf soziale Normen und Tradition berufen. Außerdem soll dies ästhetisch der Vorstellung von Schönheit und Reinheit entsprechen. Dabei werden kurzfristige Folgen wie das Sterben durch diese unmenschliche Tat oder langfristige Folgen wie heftige Schmerzen, starker Blutverlust, Infektionen, psychische Probleme und eine mögliche Unfruchtbarkeit einfach in Kauf genommen. Jede Frau und jedes Mädchen hat das Recht auf Sicherheit und körperliche Unversehrtheit. Deswegen ist es auch so wichtig, dass diese Tat in der EU strafbar ist. Auch wenn eine solche Tat im Ausland ausgeführt wurde, sollte diese strafrechtlich verfolgt werden können. Allen Betroffenen und ihren Angehörigen sollte psychologische Hilfe zur Unterstützung angeboten werden. Für die Prävention solcher Gräueltaten sollte es niedrigschwellige Aufklärungsangebote geben. Prävention muss hier an erster Stelle stehen.

    Der im vergangenen Jahr von der Bundesregierung herausgegebene Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit. Den Tätern drohen bis zu 15 Jahren Haft. Eltern, die ihre Töchter nicht vor der Durchführung einer Genitalverstümmelung im In- oder Ausland beschützen, machen sich strafbar. Allerdings sind Mädchen, die in den Sommerferien in die Herkunftsländer geschickt oder dorthin mitgenommen werden, um beschnitten zu werden, kein Einzelfall. Denken wir an die 68.000 Frauen die in Deutschland leben und eine weibliche Genitalverstümmelung erlitten haben. Viele kamen ursprünglich unversehrt zu uns. Deswegen ist ein europäisches Netzwerk mit spezialisierter Beratung und psychosozialen Hilfsangeboten wichtig, um die betroffenen Mädchen, Frauen und Angehörige zu unterstützen.

    In Schleswig-Holstein haben wir hier mit TABU in Altholstein bereits ein Leuchtturmprojekt. Diese Anlaufstelle hat den Schwerpunkt bei Beratung von Frauen, die durch verschiedene Formen der Beschneidung betroffen sind. Ich freue mich, dass der Bund für 2023 die Förderung der TABU-Beratungsstelle mit 300.000 Euro übernommen hat. Ein so spezialisiertes Beratungsangebot muss auch in den kommenden Jahren finanziert werden; da sind wir uns hier hoffentlich alle einig.

    Durch dieses Projekt werden Weiterbildungen an Schulen gegeben und andere Beratungsstellen geschult. Die Sensibilisierung von Lehrkräften ist hier ein wichtiger Schritt um Betroffene zu erreichen und ihnen Hilfe anzubieten."

     

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  • 22.02.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 27 "Sicherheit im ÖPNV erhöhen"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Sicherheit im ÖPNV erhöhen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Das bleibt dann übrig von Ihrem 10-Punkte-Papier, das man ja irgendwie versteht. Jeder möchte nach dieser Tat in Brokstedt irgendwie etwas aufschreiben, irgendwie handeln und die Konsequenzen daraus ziehen. Und doch merken wir daran, was dann passiert, wenn man nach einer Woche so ein 10-Punkte-Papier aufschreibt. Sie haben den einzigen konkreten Punkt herausgegriffen und zu einem eigenständigen Antrag gemacht. Bei allen anderen neun haben Sie sich zurecht nicht getraut, weil es Allgemeinplätze sind, die da drinstehen. Die nichts anderes sind als entweder Appelle an den Bund oder Forderungen nach Personalerhöhungen oder ähnliches. Und aus dem einzigen konkreten Punkt wird jetzt auch keine konkrete Handlungsempfehlung gemacht, sondern es soll eine Konferenz einberufen werden, in der wir darüber sprechen. Das ist wirklich gut gemeint. Lassen Sie uns das machen. Aber in Wahrheit zeigt das doch ein bisschen die Hilflosigkeit der Regierungsfraktionen im Umgang mit dem, was in Brokstedt eigentlich passiert ist.

    Es ist immer gut und richtig, die Sicherheit im ÖPNV zu erhöhen. Dazu muss man übrigens gar nicht Brokstedt heranziehen. Die Anzahl der Messerattacken im öffentlichen Personennahverkehr hat sich im letzten Jahr in Gesamtdeutschland fast verdoppelt. Das ist erschreckend und insoweit ist es richtig, im ÖPNV darüber nachzudenken, wie wir ihn sicherer machen. Und dass dabei Videoüberwachung vielleicht keine Straftaten verhindert, aber doch irgendwo eine gewisse subjektive Wirkung hat, ist, glaube ich, unbestritten. Und das gilt natürlich nicht nur in den Zügen, sondern es gilt auch auf den Bahnhöfen selbst und gegebenenfalls auf den Bahnhofsvorplätzen. Obwohl mein Herz da blutet, weil man als Mensch in diesem Land ja auch mal unerkannt durch die Gegend gehen möchte. Da schlagen wirklich viele Herzen in meiner Brust, aber es geht auch um Sicherheitsbedürfnisse.

    Dass wir den Polizisten, die in Zivil unterwegs sind und eine Schusswaffe tragen, erlauben, sich anzumelden und dann auch kostenlos im ÖPNV unterwegs zu sein, kann man alles machen. Die Einrichtung von Waffenverbotszonen auf Bahnhofsvorplätzen wirft allerdings die Frage auf, wer das eigentlich kontrollieren soll. Außer der Tatsache, dass dort Schilder aufgehängt werden mit dem Hinweis, dass hier ein Waffenverbot gilt, wird sich ja nicht automatisch jeder daran halten. Das muss jemand kontrollieren, aber die Frage ist doch, wer das leisten kann und soll. Wenn es tatsächlich Anhaltspunkte dafür gibt, dass jemand, der im Bahnhofsumfeld unterwegs ist, eine Waffe bei sich trägt, dann ist doch heute schon die Polizei präventiv in der Lage zuzugreifen. Eine Waffenverbotszone ist gut gemeint, aber die Wirkung ist relativ gering.

    Und ja, die Sicherstellung und Ausrichtung von einer Station zur Meidung von Angsträumen ist immer richtig, hat aber auch mit der Tat von Brokstedt nichts zu tun. Denn es ging nicht um Angsträume, sondern es ist leider, und das ist das Schlimme an dieser Tat, völlig willkürlich gewesen, wo der Tatort ist. Er hätte genauso gut im Rathaus in Kiel sein können. Er hätte genauso gut in einem Geschäft in Kiel Wik sein können. Er hätte genauso gut auf dem Bahnhofsvorplatz sein können. Er hat dann in einem bestimmten Zug stattgefunden, er hätte auch in jedem anderen stattfinden können. Genauso willkürlich wie die Auswahl der Opfer war, war auch die Auswahl des Tatorts. Und deshalb ist es schwierig, mit solchen Anträgen auf dieses Verbrechen zu reagieren. Wir unterstützen den Antrag trotzdem, weil es immer richtig ist, die Sicherheit im ÖPNV zu erhöhen. Aber als Antwort auf das, was in Brokstedt geschehen ist, ist er eigentlich eine Farce."

     

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    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 22.02.2023

    Christopher Vogt zu TOP 36 "Gestaltungsräume für Schulen durch Experimentierklausel vergrößern"

    In seiner Rede zu TOP36 (Gestaltungsräume für Schulen durch Experimentierklausel vergrößern) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die Koalitionsfraktionen legen uns heute erneut einen Antrag vor, mit dem ein Konzept des Bildungsministeriums gefordert wird, das bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurde und an dem das Ministerium vermutlich auch schon längst arbeitet. Mein geschätzter Parlamentarischer Geschäftsführer würde hier von einem klassischen ‚Schaufensterantrag‘ sprechen.

    Mit diesem Antrag fordert die schwarz-grüne Mehrheit – nach gerade einmal acht Monaten Wahlperiode – nun schon mindestens das siebte Konzept des Bildungsministeriums, wenn ich richtig mitgezählt habe. Denn es gibt schon

    • das Rahmenkonzept zur Etablierung von Campusklassen,
    • das Konzept zur Verbraucherbildung,
    • das Rahmenkonzept zur Erprobung von Verwaltungsleitungen – der Antrag wurde allerdings wieder zurückgezogen, weil das Ministerium es dann schon selbst verkündet hatte –,
    • das Konzept zur Verbesserung der Leistungen von Grundschülern,
    • die Strategie zur Lehrkräftegewinnung,
    • das Konzept zur landesrechtlichen Umsetzung des Rechtsanspruches Ganztag in der Grundschule ab 2026/27,
    • und nun das Konzept zur Experimentierklausel.

    Man kann wirklich nur hoffen, dass die Bildungsministerin da nicht langsam den Überblick verliert und dem Landtag vielleicht demnächst auch endlich einmal eines davon vorlegt, denn die ersten Konzepte werden ja demnächst auch fällig, z.B. das Konzept zur Verbraucherbildung und die Strategie zur Lehrkräftegewinnung im ersten Quartal 2023.

    Ich habe für Sie auch noch weitere Ideen für Konzepte, die das Ministerium entwickeln könnte: Nämlich zum Umgang in den Schulen mit Künstlicher Intelligenz – Stichwort ChatGPT –, zum Umgang mit sehr hartnäckiger Schulverweigerung aus weltanschaulichen Gründen –Stichwort Reichsbürger, da stößt das bisherige Konzept gegen Schulabsentismus nämlich offensichtlich an Grenzen – und – last but not least – zum flächendeckenden Schwimmunterricht, wo sich die Koalition durch die Verweigerung einer mündlichen Anhörung und einen wirklich peinlichen Alternativantrag im Bildungsausschuss nun wirklich nicht mit Ruhm bekleckert hat.

    Innovationen zu fördern, findet die FDP-Fraktion grundsätzlich immer sinnvoll. Und es macht nicht nur Sinn, sondern es ist auch dringend notwendig, unseren Schulen mehr Freiräume zu geben, damit sie sich besser entwickeln und ihre Stärken ausspielen können. Ich weiß allerdings nicht so recht, ob man dafür jetzt wirklich erst einmal Regionalkonferenzen durchführen muss, um Best-Practice-Beispiele zu sammeln. Schaden können sie sicherlich nicht, aber die Bereiche, wo mehr Freiräume für die Schulen absolut Sinn machen, liegen meines Erachtens eigentlich schon relativ klar auf der Hand:

    Man sollte den Schulen zum Beispiel einen eigenen angemessenen Etat zur Verfügung stellen, damit spezifische, an den Gegebenheiten der Schule orientierte Fortbildungsmaßnahmen finanziert werden können. Oder man sollte bilingualen Unterricht ermöglichen, also z.B. Fachunterricht in einer modernen Fremdsprache. Oder es könnte auch mehr Möglichkeiten geben, in Unternehmensplanspielen und anderen Formen des Projektunterrichts – im Rahmen der Berufsorientierung – die Bereitschaft zu fördern, eigene innovative Geschäftsideen zu entwickeln und somit den Gründergeist zu stärken. Wenn Sie den Schulen wirklich mehr Freiheiten verschaffen wollen, dann können und sollten Sie jetzt schon mal damit anfangen. Ansonsten bleibt der Verdacht, dass es Ihnen vor allem darum geht, politisch gewollte Konzepte zu implementieren.

    Viel interessanter als das, was Sie in Ihren Antrag geschrieben haben, finde ich das, was Sie nicht hereingeschrieben haben. Denn in Ihrem Koalitionsvertrag hatten Sie zu diesem Thema ja noch einen ‚Innovationsfonds‘ bzw. ein ‚Innovationsbudget‘ angekündigt. Warum ist von diesem ‚Innovationsfonds‘ bzw. diesem ‚Innovationsbudget‘ in Ihrem Antrag jetzt gar keine Rede mehr? Haben Sie die angekündigten Mittel bereits gestrichen? Falls ja, wie sollen die Schulen das denn ohne zusätzliches Geld sinnvoll umsetzen? Falls nein, welche Summe wollen Sie dafür aufwenden und wie soll das Geld an die teilnehmenden Schulen verteilt werden? Diese Informationen brauchen wir jetzt schon, wenn wir Ihren Antrag halbwegs ernst nehmen sollen.

    Wir sind dabei, wenn Sie den Schulen wirklich mehr Freiräume verschaffen wollen. Dafür muss man aber nicht erst lange warten und Konzepte schreiben. Und man sollte dann auch das angekündigte Geld zur Verfügung stellen und es nicht gleich heimlich, still und leise wieder wegkürzen."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 22.02.2023

    Annabell Krämer zu TOP 8 "Erhöhung und Entfristung der Entfernungspauschale"

    In ihrer Rede zu TOP 8 (Erhöhung und Entfristung der Entfernungspauschale ab dem ersten zurückgelegten Kilometer) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Schleswig-Holstein ist ein Flächenland. Die meisten Bürgerinnen und Bürger leben abseits der großen Städte und müssen einen nicht unerheblichen Weg zu ihrer Arbeitsstätte zurücklegen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Der eine lebt gerne auf dem Land. Die andere muss aus Mangel an bezahlbarem oder verfügbarem Wohnraum den größeren Städten den Rücken kehren oder zieht gar nicht erst dort hin.

    Unabhängig von den Beweggründen nehmen diese Menschen den Druck vom Wohnungsmarkt, aber auch einen weiteren Weg zur Arbeit in Kauf. Die Arbeitsorte in unserer Dienstleistungsgesellschaft liegen aber nun mal überwiegend in den Metropolen. Aber nicht erst seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine entsprechen die steuerlich ansetzbaren Wegekosten nicht mehr den tatsächlichen Aufwendungen, die unsere Bürgerinnen und Bürger tragen müssen, um ihre Arbeitsstätte zu erreichen. Trotzdem sind die Kostensteigerungen seit dem letzten Jahr besonders erheblich. Aus diesem Grunde fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene für eine Erhöhung und Entfristung der Entfernungspauschale – auch Pendlerpauschale genannt – auf mindestens 38 Cent pro Kilometer einzusetzen. Und dieses ab dem ersten Kilometer und somit unabhängig von der Gesamtstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke. Denn grundsätzlich sind die Kosten je Kilometer, die Pendlerinnen und Pendler auf ihrem täglichen Arbeitsweg zu tragen haben, gleich, unabhängig davon, ob es sich um den 21. Kilometer oder den ersten zurückgelegten Kilometer handelt. Die steuerliche Ungleichbehandlung der ersten 20 Kilometer ist völlig willkürlich und politisch motiviert.

    Ich befürchte, dieses Beharren auf die Ungleichbehandlung resultiert aus der Unkenntnis, die unter anderem auch der grüne Wirtschaftsministers Robert Habeck schon demonstriert hat, der tatsächlich verlautbarte, dass die Pendlerpauschale die Mobilitätswende verhindere, da sie nur den Autofahrern zu Gute käme. Nein, Herr Minister Habeck, die Pendlerpauschale steht allen Bürgerinnen und Bürgern zu – unabhängig von der Wahl der Mobilitätsform. Deshalb heißt sie ja auch Entfernungs- und nicht KFZ-Pauschale.

    Ganz nebenbei: Auch wer seinen Arbeitsweg mit dem öffentlichen Personennahverkehr oder mit dem Fahrrad zurücklegt, hat Kosten zu tragen, die zudem in letzter Zeit erheblich gestiegen sind. Gestiegene Anschaffungs- und Wartungskosten von Kraftfahrzeugen, E-Bikes, konventionellen Rädern, erhöhte Kraftstoffpreise und gestiegene Ausgaben für Monatskarten des ÖPNV sorgen dafür, dass die anrechenbare Entfernungspauschale bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten des Arbeitsweges deckt. Andere Werbungskosten sind in Höhe der tatsächlichen Entstehung in der Steuererklärung ansetzbar – nur die Entfernungspauschale verkommt aufgrund von sachlicher Unkenntnis zum Politikum.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/ die Grünen, geben Sie endlich Ihre Blockadehaltung gegen die zwingend gebotene Erhöhung der Entfernungspauschale auf. Wir alle wollen doch den Druck auf den Wohnungsmarkt in unseren Städten reduzieren. Dann sorgen Sie nicht weiterhin dafür, dass es sich Bürger – trotz niedrigerer Mieten auf dem Land – nicht leisten können, dort hinzuziehen. Es muss auch in der heutigen Zeit bezahlbar sein, tägliche Wegstrecken von oft über 100 Kilometern am Tag zu bewältigen. Bei aller falschen Ideologie – auch das gehört zu gerechter Sozialpolitik dazu!

    Kommen wir noch kurz zum auf den letzten Drücker eingereichten Alternativantrag von Schwarz-Grün. Er ist ein phantastisches Symbol für die fehlenden Gemeinsamkeiten in dieser Koalition – er strahlt vor Uneinigkeit. Ein auf den letzten Metern erwirkter Kompromiss. Nein, im Ernst, da heißt es: 'Die Entfernungspauschale und die Mobilitätsprämie sollen soziale und ökologische Belange der Mobilität besser berücksichtigen'. Herrlich – es lebe die Bürokratie und das Revival des Fahrtenbuches – jetzt allerdings für sämtliche Mobilitätsformen! Unsere jetzt schon überlasteten Finanzämter werden sicher begeistert sein ob der zukünftig zu überprüfenden Wahl der genutzten Fortbewegungsmittel. Ich freue mich auf die gleich erfolgende Darstellung der Praktikabilität durch meine Kollegen von Schwarz-Grün."

     

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  • 22.02.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 9 "Modernisierung unserer Landespolizei weiter vorantreiben"

    In seiner Rede zu TOP 9 (Modernisierung unserer Landespolizei weiter vorantreiben) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Vielen Dank, Frau Ministerin, für diesen Bericht. Wir sind alle sehr viel schlauer dadurch, dass wir wissen, dass der zukünftige Dienstausweis der Polizei im bayerischen Design sein wird und dass er auch inklusiv ist, weil er Blindenschrift enthält – das wussten wir alles bisher nicht. Dass er nicht elektronisch lesbar sein wird, geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dürbrook hervor. Es handelt sich schlicht um eine Plastikkarte mit einem RFID-Chip, auf den man bestimmte Funktionen hinterlegen kann.

    Aber für die Beschäftigung in diesem Haus, liebe Frau Glißmann, ist das wirklich ein Thema der Modernisierung der Landespolizei? Ich habe gerade eben einen sicherlich nicht repräsentativen Test gemacht bei den 40 Anwärterinnen und Anwärtern der Landespolizei, die eben noch oben auf der Tribüne gesessen haben. Wir haben sie gefragt: Was glaubt ihr, ist das Thema der Modernisierung der Landespolizei, mit dem sich gleich dieser Landtag beschäftigen wird? Und als ich dann gesagt habe: Es ist der digitale Dienstausweis! Da haben alle gesagt: Nein, das war noch nie unser Problem! Es kann doch nicht ernsthaft sein, dass der Landtag über die Digitalisierung des Dienstausweises redet, wo wir doch völlig andere Themen bei der Landespolizei haben. Liebe Frau Glißmann, ich muss Ihren Antrag gar nicht ins Lächerliche ziehen, da ist er schon. 

    Die jungen Kolleginnen und Kollegen aus der Landespolizei haben gesagt, wo wirklich der Schuh drückt, wo tatsächlich Digitalisierung vorangetrieben werden müsste. Einer hat gerade zu mir gesagt: Wenn ich wie ein normaler Handelsvertreter, der draußen zum Kundenbesuch unterwegs ist, ein Tablett hätte, bei dem ich einen Vorgang einfach eingeben, auf senden drücken und so einen Vorfall dokumentieren kann, das wäre eine Arbeitserleichterung. Das wäre Modernisierung der Landespolizei. Da ist der Dienstausweis ehrlich gesagt nachrangig. 

    Und dass wir, um zur digitalen Strafakte zu kommen, natürlich eine digitale Vorgangsbearbeitung bei der Polizei brauchen, dass wir zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, dass wir zur Bekämpfung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche massenweise Menschen brauchen, die mit digitalem Equipment ausgestattet sind, ist selbstverständlich. Der Kollege Dürbrook hat es gesagt: Wir haben ein Gebäudeproblem, es müsste dringend modernisiert werden in der Landespolizei, und zwar nicht nur bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei, sondern in den Revieren in Itzehoe, in Rendsburg, in Neumünster, überall. Wir haben Modernisierungsthemen noch und nöcher und Sie beschäftigen uns an diesem Aschermittwoch nachmittags mit dem Dienstausweis der Polizei. Das ist einer der Anträge, der sich nahtlos in diese großen und wichtigen Anträge einreiht, die wir seit der letzten Landtagssitzung hier erlebt haben. Verschonen Sie uns mit Ausschussüberweisung, lassen Sie uns in der Sache abstimmen."

     

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  • 20.03.2017

    Christopher Vogt: Schleswig-Holstein muss zu einer digitalen Vorzeigeregion in Europa werden

    „Wir begrüßen diese Initiative ausdrücklich, mit der Gebäude der Landesverwaltung mit offenem W-LAN ausgestattet werden sollen. Die Landesregierung setzt damit eine Initiative der FDP-Fraktion um (Drs. 18/4850).

     

    Jetzt gilt es aber, bei der politischen Begleitung der Digitalisierung weiter voranzuschreiten. Wir brauchen dringend ein Gesamtkonzept zum Ausbau digitaler Netze unter Berücksichtigung verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten auf EU-, Bundes- und Landesebene. Letztlich muss es unser Ziel und Anspruch sein, Schleswig-Holstein zu einer digitalen Vorzeigeregion in ganz Europa zu machen. Diese Landesregierung hat leider viel zu lange im Dämmerschlaf verharrt und Chancen verpasst, unser Land zukunftsfähig zu machen.“

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  • 23.02.2023

    Heiner Garg zu TOP 10+32 "Auskömmliche Investitionsmittel für Krankenhäuser bereitstellen"

    In seiner Rede zu TOP 10+32 (Auskömmliche Investitionsmittel für Krankenhäuser bereitstellen sowie Stabile und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sektorenübergreifend weiter entwickeln) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Sicherung einer zukunftsfesten, einer guten Versorgung, und zwar sowohl in der Stadt als auch auf dem Land für unsere Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner. Und das im Übrigen vor dem Hintergrund der steigenden Herausforderungen im Hinblick auf die Versorgungsbedarfe im Gesundheits- und Pflegebereich und vor dem Hintergrund der zunehmend schwieriger werdenden Situation bei denjenigen, die diese Versorgung erbringen.

    Der zentrale Ansatz hierfür ist nicht neu. Das ist nämlich die Überlegung, vom Patienten oder der Patientin her zu denken. Das ist die sogenannte patientenzentrierte Versorgung, damit der jeweils individuelle Versorgungsbedarf eines Menschen erfüllt werden kann, und zwar völlig unabhängig davon, ob das in einem Krankenhaus, von einer niedergelassenen Ärztin oder von einem Physiotherapeuten geschieht. Und damit man zu so einer patientenzentrierten Versorgung, von der wir übrigens in Deutschland noch meilenweit entfernt sind, kommen kann, sind gut vernetzte Sektoren, zum Beispiel durch eine funktionierende Digitalisierung, essentiell. Übrigens: Manche mögen sich daran erinnern, da war mal was mit E-Akte und E-Rezept, die Gematik ist im Ausland inzwischen auch zum Branding für das Nichtfunktionieren von Digitalisierung im Gesundheitswesen Deutschlands geworden. Damit das also funktioniert, damit wir eine Zukunftsvision von einer künftig sicheren Versorgung haben, muss das Ziel eine sektorenverbindende Versorgung sein.

    Das ist etwas, was es in vielen OECD-Ländern längst gibt. Es ist nichts, was wir hier irgendwie mal am Rande erfunden hätten. Die Voraussetzung dafür sind gute Rahmenbedingungen für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, für die Gesundheitsfachberufe, für die Menschen, die in der Pflege tätig sind, für sämtliche Leistungserbringer, im Übrigen auch für solche, die man vielleicht nicht als erstes auf dem Schirm hat. Dazu gehört zum Beispiel auch die Präsenzapotheke vor Ort. Zweitens gehören zukunftsfähige und leistungsstarke Krankenhäuser dazu, die gute Arbeitsbedingungen bieten, die gut ausgestattet sind und die vor allem Planungssicherheit haben. Und es gehört dazu, dass wir Vergütungssystem haben, die zueinander passen. DRGs (Diagnosis Related Groups) und EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) passen nicht zueinander. Es ist kein Wunder, dass die sektorenverbindende Versorgung in Deutschland bisher unter anderem an den Vergütungssystemen gescheitert ist.

    Der Bund hat mit der Krankenhausfinanzierungsreform einen Reformvorschlag gemacht, den es so seit über zwei Jahrzehnten nicht gegeben hat. Die Grundidee der sogenannten Vorhaltekosten ist gut und richtig. Auch der Anspruch, dass damit Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft einhergehen müssen, ist genauso richtig. Und ich sage auch: Da ist noch Luft nach oben, was die Umsetzung anbelangt. Denn ohne die Länder und ohne einen neuen Strukturanpassungsfonds, in den auch der Bund Geld einspeisen muss, wird es nicht gehen. Aber die Länder haben eben auch ihre Verpflichtungen. Und eine ganz zentrale Verpflichtung ist die Bereitstellung auskömmlicher Investitionen für die Krankenhäuser. Es reicht nicht, was Sie tun, was Sie bisher verabredet haben. Zwei Millionen Euro zusätzlich in diesem Jahr – das reicht nicht für eine zukunftsfeste Infrastruktur.

    Lassen Sie mich kurz noch auf den zweiten Teil, nämlich auf die patientenzentrierte Versorgung eingehen. Sie haben eine Zweidrittelmehrheit in diesem Parlament, aber Sie geben jeden Gestaltungsanspruch in dieser Frage auf. Sie formulieren eine Grußadresse, dass Sie sektorenübergreifenden Versorgung gut finden. Das finde ich auch. Und was ist die Konsequenz daraus, was machen Sie jetzt? Sie haben keinen einzigen Vorschlag unterbreitet. Die Opposition erledigt gerne die Arbeit, wir machen Ihnen einen konkreten Vorschlag, den es unter anderem in Spanien und der Schweiz so schon gibt. Den können Sie gut oder schlecht finden, aber ersparen Sie uns doch bitte in Zukunft solche Konteranträge, wo absolut nichts drinsteht. Unsere Aufgabe als Parlamentarierin und Parlamentarier ist, Ideen zu entwickeln, wie wir die Versorgung weiterentwickeln und zukunftsfähig machen. Und da haben Sie leider, jedenfalls bei diesem Thema, komplett versagt. Sie können sich unsere Initiative gerne anschließen."

     

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  • 23.02.2023

    Annabell Krämer zu TOP 11 u.a. "Tierschutz bei Schlachtungen sicherstellen"

    In ihrer Rede zu TOP 11+29+41 (Tierschutz bei Schlachtungen sicherstellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Alle, die die Videos der SOKO-Tierschutz aus einem Schlachtbetrieb bei Flintbek mit den eklatanten Verstößen gegen den Tierschutz gesehen haben, können diese nicht vergessen. Das Fachgespräch im Umweltausschuss hat auch gezeigt, es lag nicht an zu wenigen Stellen der Veterinärbehörde. Vielmehr lag es daran, dass die Aspekte des Tierschutzes nach Ermessen der handelnden Personen einfach willentlich missachtet wurden.

    Die Veterinärämter in Schleswig-Holstein überprüfen die Einhaltung von Gesetzen bei Schlachtungen. Vor allem die Einhaltung des Tierschutzgesetzes stellt die Behörden bei der Überprüfung vor eine immense Herausforderung, wie es die zuständige Kreis-Veterinärin beim Fachgespräch im letzten Umweltausschuss dargestellt hat. Sobald sich die Veterinärbehörde für die Überprüfung ankündigt, wird der Betreiber eines Schlachthofes, der den Tierschutz ansonsten nicht ernst nimmt, ordnungsgemäße Schlachtungen sicherstellen. Deswegen fordern wir, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative startet, um eine Gesetzesgrundlage für eine datenschutzkonforme und verpflichtende Videoüberwachung von Schlachthöfen zu starten.

    Ob eine Bundesratsinitiative in ein Gesetz mündet, ist aber nicht sicher, auf jeden Fall vergeht viel Zeit. Schleswig-Holstein sollte deshalb dem vorbildlichen Handeln Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens folgen und die Einhaltung des Tierschutzes unabhängig von der Bundesgesetzgebung gewährleisten. Aus diesem Grund fordern wir die Landesregierung auf, jetzt zu handeln und eine Richtlinie zu entwickeln, die eine nach Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung freiwillige Videoüberwachung in den Schlachthöfen ermöglicht. Wir wollen, dass allen Schlachtbetriebe, die bereits jetzt eine Videoüberwachung einführen möchten, ein rechtssicherer Weg aufgezeigt wird.

    Die Mehrzahl unserer Schlachtbetriebe versteht ihr Handwerk, hält die Tierschutzgesetze ein und darf somit nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Die vielen kleinen schleswig-holsteinischen Schlachthöfe tragen zum Tierwohl bei, indem sie tierschutzgerecht schlachten und – was wir immer wieder fordern – dazu beitragen, dass die Transportwege für die Tiere so kurz wie möglich gehalten werden. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat ein Videoüberwachungs-Projekt gestartet, dem sich alle kreisansässigen Schlachthöfe angeschlossen haben. Dieses zeigt auch das Interesse der Branche und belegt, dass es lediglich einige schwarze Schafe gibt, die dafür sorgen, dass eine ganze Branche in Verruf gerät. Die Betreiber möchten zeigen: Wir handeln tierschutzkonform und haben nichts zu verstecken. Der Verband der Fleischerwirtschaft unterstützt den Einsatz von Kameras zur Tierschutzüberwachung ausdrücklich und fordert zudem auch noch weitere Schulungsmaßnahmen für den Erhalt und die Weiterentwicklung der erforderlichen Fähigkeiten im Umgang mit den Schlachttieren. Sie sehen, die Branche ist bereit, das ihrige dazu beizutragen, damit sich Geschehnisse wie in Flintbek nicht wiederholen.

    Rechtssichere Videoüberwachungen im Vorwege zu einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage sind jedoch an die Einhaltung wichtiger datenschutzrechtlicher Bedingungen geknüpft. Die Datenschutzgrundverordnung setzt voraus, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben stellen ein solches berechtigtes Interesse dar. Die Videoüberwachung als Mittel muss zudem erforderlich und angemessen sein. Insofern ist eine Tonaufzeichnung auszuschließen, Verpixelungen von Gesichtern sind zu prüfen und die Speicherdauer von Aufzeichnungen ist auf das erforderliche Minimum von einigen Tagen zu begrenzen.

    Wir wollen, dass unsere Schlachthöfe eine Richtlinie als Handreichung bekommen, die es ihnen ermöglicht, durch freiwillige Videoüberwachung zu belegen, dass tierschutzkonform gehandelt wird. Wir wollen die Schlachtbetriebe auch bei der Finanzierung dieser Videosysteme nicht alleine lassen, sondern bitten die Landesregierung, die erforderlichen Investitionen durch Fördermittel zu unterstützen. Das Handwerk möchte transparent handeln – unterstützen wir es dabei!

    Wir tragen auch Verantwortung für unsere Schlachttiere – denn gemäß Artikel 11 unserer Landesverfassung stehen die Tiere unter dem besonderen Schutz des Landes!"

     

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  • 23.02.2023

    Heiner Garg zu TOP 12 "Kostenloses Essen in Kita und Kindertagespflege umsetzen"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Kostenloses Essen in Kita und Kindertagespflege umsetzen – Eltern entlasten) erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Es ist jetzt das zweite Mal, dass Sie heute Morgen in einer Debatte sagen, dass Sie in der letzten Legislaturperiode nichts gehört hätten zum Thema Verpflegungskosten in den Kitas. Also im Gegensatz zu Ihnen habe ich da ganz viel gehört im Verhandlungsprozess um die Kita-Reform. Unter anderem hat die Landeselternvertretung sehr vehement diesen Punkt immer zum Vortrage gebracht und die Kollegen von Kalben im Übrigen auch. Und wir haben unsererseits damals gesagt, dass wir mit der Finanzministerin, worüber ich mich auch nie beschweren würde, auch nicht heute, ein bestimmtes Budget an zusätzlichen Mitteln für die Erreichung der Ziele der Kitareform ausgehandelt. Das war weniger als eine Milliarde Euro, das waren 560 Millionen Euro. Dazu kamen dann noch Konnexitätsausgleichskosten und es kamen 188 Million Euro vom Bund aus dem Gute-Kita-Gesetz von Franziska Giffey dazu. Und das summierte sich dann auf knapp eine Milliarde Euro zusätzliches Geld für die Kita in der Legislaturperiode. Wir haben damals in einem fairen und anstrengenden Verhandlungsprozess mit allen Beteiligten gesagt, dass das in der vergangenen Legislaturperiode schlicht und ergreifend nicht abbildbar war. So ist es dazu gekommen, dass wir die Verpflegungskosten nicht mitgedeckelt haben.

    Ich glaube, die erweiterte Sozialstaffelregelung, die Sie auch heute wieder gefeiert haben, ist keine gute Antwort. Ich will Ihnen die Ergebnisse der Abfrage aus zwei Kommunen präsentieren. Die haben nicht wir gemacht. Sie wissen, auf die Kleine Anfrage von mir, wieviel denn die erweiterte Sozialstaffelregelung gebracht hat, wie viele Familien erreicht wurden, sagte die Landesregierung, das wisse man nicht. Der shz hat sich dann auf den Weg gemacht und das recherchiert: Es gab 20 Anträge im ganzen Kreis Nordfriesland und 30 Anträge in Neumünster. Ich habe Ihnen schon vorher gesagt, dass das eine ziemlich unsinnige Maßnahme ist, die ganz wenige Menschen erreichen wird, weil durch 'Wohngeld plus' zum Glück viel mehr Menschen Zugang zum Wohngeld haben. Damit sind sie aber von den Kitagebühren gänzlich befreit und brauchen die erweiterte Sozialstaffelregelung nicht. 

    Und wenn man hier eine Maßnahme an den Start bringt, von der noch nicht einmal ein nennenswerter zweistelliger Anteil von Eltern in einem Kreis profitiert, finde ich, muss man doch selbstkritisch fragen: Was können wir denn jetzt schnell auf den Weg bringen, damit wir in dieser Situation wirklich Menschen entlasten? Und da finde ich den Vorschlag richtig, den die SPD-Fraktion hier federführend gemacht hat. Das sieht ja nicht nur die Opposition geschlossen so. Ich will mal den Geschäftsführer des DRK in Lübeck zitieren, Herrn Krause. Er ist übrigens der CDU-Vertreter im Jugendhilfeausschuss der Stadt Lübeck. Er hat gesagt, dass die Eltern entlastet werden müssen. Als Kita-Träger sehe man sich auch als Anwalt der Eltern. Und er stellt sehr schön dar, wie das Verhältnis des Deckels versus immer weiter steigender Verpflegungskostenanteile wirkt. 

    Also vor dem Hintergrund hilft es ja vielleicht auch nochmal, wenn Sie in Ihre eigenen Wahlprogramme schauen. Bei den Grünen wäre das die Seite neun, wo Sie den Gebührendeckel schrittweise weiter senken wollen, inklusive der Verpflegungskosten und bei der CDU wäre das die Seite drei, wo steht: 'Jede und jeder muss sich Kinderbetreuung leisten können. Die Elternbeträge werden wir weiter reduzieren. Dabei wollen wir insbesondere weitere Verbesserungen für Familien mit geringem Einkommen für Familie mit vielen Kindern vorantreiben.' Auch hier gilt: Einfach machen. Sie haben den Antrag von SPD, FDP und SSW gelesen. Die Kollegin hat ganz klar beantragt, das zunächst mal für das Jahr 2023 zu machen und vor diesem Hintergrund finde ich es unredlich so zu tun, als ob das eine Maßnahme für die nächsten zehn Jahre werden sollte.

    Ich bin auch über die Verwunderung der Union wirklich erstaunt. Was sonst als eigene Vorschläge, wie wir uns vorstellen, Eltern zu entlasten sollten wir denn in den Haushaltsberatungen präsentieren? Ganz neu sind diese übrigens nicht, schließlich haben wir schon zweimal den Anlauf hier vergeblich unternommen und wir werden ihn auch ein drittes Mal unternehmen. Und natürlich werden wir diese auch mit Finanzmitteln unterlegen und insofern werden Sie sich ganz entspannt auf den März freuen können, Herr Koch und Herr Kalinka. Und ich freue mich auf die erneute Debatte, wer hier die besten Ideen hat, um die Eltern wirklich zu entlasten und wer hier nur so tut, als ob er Sozialpolitik macht."

     

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  • 23.02.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 34+37 "Entschlossene Industriepolitik"

    In seiner Rede zu TOP 34+37 (In wirtschaftlich schwierigen Zeiten braucht es eine entschlossene Industriepolitik sowie maritime Wirtschaft als Bestandteil der ökologischen Transformation fördern) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich bin zunächst dem Oppositionsführer dankbar für den Antrag, weil er eines der wichtigsten Themen für die Zukunftsfähigkeit dieses Landes betrifft. Und Kollege Losse-Müller hat ja Recht, dass die industriepolitische Strategie des Landes weiterentwickelt werden muss, weil wir auf der Basis veränderter Ausgangslagen stehen. Wir haben ganz andere Energiepreisniveaus und wir werden, gerade in dem für die Industrie wichtigen Bereich der Gaspreise, auf dem doppelten Niveau verbleiben, im Vergleich zu dem, was wir vorher hatten. Unser Geschäftsmodell in der Industrie war, mit billigem Gas aus dem Osten Wertschöpfung zu schaffen und teuer dem Westen zu verkaufen. Dieses Modell ist in sich zusammengeklappt. Jetzt braucht es dafür etwas anderes. 

    Die Analyse ist auch richtig, dass der Inflation Reduction Act (IRA) eine Rolle spielt. Aber die Analyse ist leider nicht breit genug. Denn nehmen wir dieses wunderbare Beispiel Northvolt und untersuchen, was das Unternehmen denn jetzt eigentlich daran hindert zu investieren, dann fehlt eine wichtige Komponente. Durch die Geschehnisse des letzten Jahres hat sich die Inflation und damit das Zinsniveau in Deutschland komplett verändert. Und ich sage mal, bei einer Investition von vier Milliarden Euro ist eine Veränderung des Zinsniveaus um einen Prozentpunkt bezogen auf zehn Jahre eine Veränderung des Businessplans um 400 Millionen Euro. Oder anders ausgedrückt: Die Veränderung im letzten Jahr von mehr als drei Prozent heißen für den Businessplan von Northvolt 1,2 Milliarden Euro Veränderung, und zwar negativ in Bezug auf ihren Businessplan. Das darf man nicht ignorieren, denn wenn man möchte, dass auf der Basis von Staatsverschuldung zusätzliche Fördertöpfe aufgemacht werden, dann muss man den Zusammenhang zwischen Staatsverschuldung und weitergetriebener Inflation dabei sehen. 

    Und auch wenn das jetzt wie ein Proseminar klingt: In dem Buch von Mehnert und Nastansky, 'Staatsverschuldung und Inflation' heißt es: 'Die Übertragungswege von der Staatsverschuldung hin zur Inflation gehen mithilfe des Ankaufs von Staatsschuldtiteln durch die Zentralbank oder durch die Nachfrage nach Staatsschuldtiteln der Bevölkerung mittels Kreditaufnahme. Wenn die Schuldtitel durch eine Kreditaufnahme finanziert werden, steigen die Zinsen. Höhere Zinsen verdrängen jedoch die privaten Investitionen und um dieser Entwicklung entgegenzuwirken muss die Zentralbank mit einer Ausweitung der Geldmenge reagieren. Als Folge steigen mittel- bis langfristig die Verbraucherpreise.' Das ist das, was marktwirtschaftlich passiert. Deshalb ist das Fixieren auf den IRA und die Ausweitung von Fördertöpfen falsch. Im Übrigen ein kleiner Hinweis: Wenn wir so auf die Größe von IRA gucken, dann reden wir über 370 Milliarden US-Dollar in zehn Jahren; jedes Jahr 37 Milliarden. 'NextGenerationEU', das Programm der Europäischen Union, umfasst 800 Milliarden Euro. 300 Milliarden Euro hat die Europäische Union zur Verfügung gestellt, um die Energieinfrastruktur und die erneuerbaren Energien auszubauen und sie stehen immer noch zur Verfügung. Wer behauptet, dass in Europa die Fördertöpfe nicht ausreichend wären, der sollte einmal gucken, wie IPCEI usw. finanziert werden. 

    Natürlich sage ich nicht, dass man das nicht noch ein Stückchen vergrößern kann. Aber eine pure Ausweitung der Fördertöpfe ist nicht die Lösung unseres Problems, sondern wir haben ein anderes Thema und das liegt am Standort. Der Standort hat hier im Land eigene Hausaufgaben. Diese Landesregierung hat dafür zu sorgen, dass Ansiedlungen an der Westküste möglich werden. Dafür steht im Kern, und das steht in Ihrem Antrag genauso richtig wie in meinem, der Ausbau der Infrastruktur. Und der Ausbau der Infrastruktur an der Westküste kann, muss und darf völlig unabhängig von der Ansiedlung von Northvolt passieren. Denn wenn es nicht Northvolt ist, dann ist es ein anderes Unternehmen. Aber immer wieder neue Strukturen zu schaffen, zum Beispiel eine Investitionsagentur, macht wenig Sinn, wir haben ja die WTSH. Und die WTSH soll das auch tun. Nur dann erwarte ich von der Landesregierung, dass sie sich bei solchen Ansiedlungsprojekten wie Northvolt auch um die Frage kümmert, wie die WTSH das denn schaffen soll. Mit wie im Haushalt vorgesehen einer Stelle mehr bei der WTSH wird das nicht gehen. Da werden Sie noch mal darüber nachdenken müssen bis zum Abschluss des Haushaltes, ob denn die Ansiedler, die die Ansiedlungsstrategie umsetzen sollen und die Sie in Ihrem Antrag so preisen, das mit einer Stelle mehr überhaupt machen können. 

    Grundsätzlich geht es um andere Themen in diesem Land und die gelten nicht nur für Schleswig-Holstein. Die Energiepreise in Deutschland sind einfach im internationalen Verhältnis zu hoch. Nochmal: Gas war bei uns billig, Strom war bei uns immer viel zu teuer. Wenn ich der Industrie jetzt sage, ihr müsst vom Gas weg und auf Strom gehen, dann hieße das für die Industrie die Verzehnfachung des Preises. Das geht einfach nicht. Und deshalb müssen wir von den hohen Energiepreisen runter und das geht auch, wenn wir schauen, warum unser Strom so teuer ist. Die staatlich induzierten Strombestandteile sind einfach viel zu hoch."

     

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  • 23.02.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 13 "Verbot von Einwegkunststoff-Elektrozigaretten unterstützen"

    In seiner Rede zu TOP 13 (Bundesratsinitiative für ein Verbot von Einwegkunststoff-Elektrozigaretten unterstützen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Pauschale Verbote sehen wir Freie Demokarten immer kritisch. Und so lehnen wir heute auch die SPD-Initiative zum Verbot von Einweg-E-Zigaretten ab. Das wird niemanden hier im Saal wundern. Gewundert hat mich allerdings, dass sich die Sozialdemokraten heute hinter eine Bundesratsinitiative aus Bayern, sprich hinter Ministerpräsident Markus Söder, stellen. Und noch mehr wundert mich, dass die Nord-CDU da mitgeht. So viel zu der vom CDU-Landesvorsitzenden oft betonten Liberalität. Die CDU in Schleswig-Holstein ist nicht liberal, sondern offenbar ‚redmannisiert‘.

    Ich will nicht verschweigen, dass es ein Problem mit den Einweg-E-Zigaretten gibt, und zwar mit den eingebauten Akkus und Batterien, die viel zu oft falsch entsorgt werden. Diese Problematik besteht aber für alle falsch entsorgten Batterien und Akkus und kann nicht auf E-Zigaretten reduziert werden.
    Hinweise und Tipps, wie angefallener Müll richtig entsorgt wird, gibt es im Internet zu Hauf. Außerdem droht bei nicht korrekt getrenntem Müll ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Bürger müssen ihren Elektroschrott sachgerecht entsorgen, das ist schon lange über das Elektrogesetz vorgeschrieben.

    Regelungen und Informationen sind also da. Vielleicht müssen wir uns fragen, ob es notwendig ist, Müllentsorgung grundsätzlich einfacher zu gestalten. Container für Elektroschrott würden den Weg zum Wertstoffhof verkürzen, aber auch arbeitnehmerfreundlichere Öffnungszeiten in Wertstoffhöfen würden den Bürgern erleichtern, eine fachgerechte Müllentsorgung vorzunehmen. Deswegen ist der dritte Punkt im Antrag aus Bayern auch richtig und wichtig. Überall, wo wir Ressourcen einsparen können, sollten wir prüfen, inwieweit das umsetzbar ist.

    Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, dass im Antrag aus Bayern erst das Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten auf EU-Ebene als Lösung dargestellt wird, um dann im dritten Punkt zu sagen, die Bundesregierung solle auch mal prüfen, ob man der nicht sachgerechten Entsorgung anders entgegenwirken könne. Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern muss wie bei jedem Produkt, welches im Elektroschrott entsorgt werden muss, an oberster Stelle stehen.

    Ein viel milderes Mittel als ein Verbot wäre ein Pfandsystem. Und was Pfand angeht, sind wir in Deutschland doch wirklich Weltklasse. Und Pfand aufs Herz: Dafür sollten sich doch gerade die Grünen begeistern lassen. Die Europäische Union könnte aber auch vorschreiben, dass der Akku abtrennbar sein muss. Genau dieser Punkt, dass die Möglichkeit zur Wiederaufbereitung fehlt, wird auch im Antrag aus Bayern aufgegriffen und bemängelt. Eine solche Vorschrift würde also bereits Teile des Problems lösen. Der Umsatz, der mit Einweg-E-Zigaretten gemacht wird, wird auf 575 Millionen Euro geschätzt. Offensichtlich ist die Nachfrage nach Einweg-E-Zigaretten also da. Ein Pfandsystem könnte die Abfallvermeidung als oberstes Ziel der Kreislaufwirtschaft erfüllen.

    Zusammenfassend: Die vorliegende Initiative aus Bayern ist kein ernsthafter Versuch eines ganzheitlichen und intelligenten Umweltschutzes. Der größte Ärger für die Menschen in Deutschland in Bezug auf unachtsam entsorgte Artikel sind übrigens die in die Umwelt geworfenen Zigarettenfilter. Eine Einweg-E-Zigarette ersetzt zwischen zwei und drei Schachteln ‚normale‘ Zigaretten. Ein Pfandsystem wäre für die Umwelt eine gute Lösung. Den Antrag der Verbotsparteien von CDU, Grünen und SPD lehnen wir ab und werben mit unserem Alternativantrag für ein Pfandsystem."

     

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