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  • 23.02.2017

    Wolfgang Kubicki: Gesetzentwurf der Piraten ist ein Placebo für ein Scheinproblem

    „Man kann ohne Zweifel darüber streiten, ob das Verfahren für die Wahl der Mitglieder des Landesrechnungshofes verbessert werden kann. Wenn wir es durch eine Änderung schaffen, mehr und vor allem besser geeignete Kandidaten für den Landesrechnungshof zu finden oder die Akzeptanz des Rechnungshofs in der Bevölkerung zu steigern, dann wird sich auch niemand in diesem Hause hier dieser Änderung verschließen.

     

    Allein das Problem ist, Herr Kollege Dr. Breyer, Ihr Gesetzentwurf ist ein Placebo für ein Scheinproblem. Das ist ja inzwischen zu einem Wesensmerkmal Ihrer Politik geworden. Sie konstruieren ein Problem oder machen aus einem Einzelfall ein systemisches Defizit und dann versuchen Sie, sich mit einer Scheinlösung öffentlich zu profilieren.

     

    Erstens: Es gibt gar keinen Handlungsbedarf. Die Art und Weise der Besetzung des Landesrechnungshofes hat bis heute nicht dazu geführt, dass der Landesrechnungshof in seiner Reputation oder Glaubwürdigkeit beeinträchtigt worden wäre. Zweitens: Die von Ihnen angebotene Lösung ist nicht nur gar keine, sondern birgt sogar die Gefahr, dem Ansehen des Landesrechnungshofes zu schaden.

     

    Es wird eine öffentliche Diskussion darüber entstehen, welche persönlichen Vorstellungen und politischen Ansichten die Kandidaten haben. Der Besetzung der Stellen droht dann eine Art Wahlkampf. Und solche Debatten werden das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institution des Landesrechnungshofes sicher nicht stärken.

     

    Sie schicken Menschen in die Öffentlichkeit, obwohl diese das möglicherweise gar nicht wollen. So schreckt man geeignete Bewerber eher ab. Zumal durch eine öffentliche Ausschreibung in einem kleinen Bundesland wie Schleswig-Holstein schon gar nicht zu erwarten ist, dass erst bzw. allein durch eine öffentliche Ausschreibung mehr Bewerber zum Kandidaten werden.

     

    Das Dritte und eigentlich Problematische ist: Man kann sich nicht des Eindrucks verwehren, dass es Ihnen gar nicht so sehr um die Sache geht. Sonst hätten Sie Ihren Gesetzentwurf nicht über drei Jahre im Ausschuss liegen lassen.

     

    Es geht Ihnen vielmehr darum, mit solchen Anträgen ein ganz bestimmtes Bild zu zeichnen. Sie versuchen, unser Land in eine von Parteien beherrschte Bananenrepublik umzufälschen. Dabei wissen Sie ganz genau, dass dieses Bild nicht stimmt.

     

    Trotzdem versuchen Sie, den Bürgerinnen und Bürgern zu suggerieren, überall sei Filz und Vetternwirtschaft. Und das geschieht in einer Intonation, die überhaupt kein Maß mehr hat und geeignet ist, Menschen öffentlich zu denunzieren.

     

    Sie fordern Transparenz und Offenheit. Und gleichzeitig stellen Sie den Kandidaten für den Posten des Vizepräsidenten des Rechnungshofes in der Öffentlichkeit als jemanden bloß, der persönlich ungeeignet ist und die Stellen nur durch Parteiseilschaften erhalten hat. Das ist ungeheuerlich und stillos.

    Sie selber geben damit im Übrigen eindrucksvoll den Beweis dafür, dass man öffentliche Ausschreibungen hier wohl besser nicht durchführen sollte.

     

    Aber, Herr Kollege Dr. Breyer, der Zwiespalt, dass Sie den Parlamentarismus und die Parteiendemokratie bei jeder Gelegenheit als etwas potentiell Korruptes desavouieren, aber praktisch an ihm teilnehmen, besteht zu Ihrem Glück ja bald nicht mehr.“
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  • 12.07.2023

    Annabell Krämer zu TOP 4 "Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung dienstrechtlicher Vorschriften"

    In ihrer Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung dienstrechtlicher Vorschriften) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Da der Kollege Losse-Müller gerne Eichhörnchen Vergleiche zieht, möchte ich meine Rede auch einmal mit einem beginnen: 'Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen'. Was ich damit sagen möchte: 'Was lange währt, wird endlich gut.' Oder doch etwas politischer ausgedrückt: Schön, dass die CDU endlich ihre Blockadehaltung bei der Einführung eines Zuschusses für Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgegeben hat.

    Meistens sind wir Freie Demokraten ja eher kritisch, wenn Sie, liebe CDU, sich mal wieder von den Grünen haben treiben lassen. Ausnahmsweise befürworte ich aber ausdrücklich, dass die Grünen sich wieder einmal durchgesetzt haben. Um das Gesicht zu wahren, besteht die Erfordernis der mühsamen Einzelfallprüfung. Für die Beamtinnen und Beamten, die jetzt gesetzlich freiwillig versichert sind, kommt es im Regelfall aber zum gleichen Ergebnis. Bleibt zu hoffen, dass in der Anfangsphase nicht unnötigerweise Gerichte belastet werden.

    Aber mit dem Gesetzentwurf soll ja nicht nur ein Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden. Kommen wir also erst einmal zu den vollkommen unkritischen Punkten, die wir als FDP-Fraktion begrüßen: Das Entfallen des Kriteriums der Messbarkeit für die Mehrarbeitsvergütung zum Beispiel. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Mehrarbeit manchmal unausweichlich ist und vergütet gehört. Die Änderungen reduzieren sinnvollerweise den Bürokratieaufwand.

    Unsere Zustimmung findet auch die Konkretisierung der Berechnungsmethode bei den Kindererziehungs- und Pflegezuschlägen. Für Klarheit und daraus folgende Rechtssicherheit sind wir Freie Demokraten immer zu haben.

    Bei der Anpassung des Beamtenversorgungsgesetzes an die durch die Bundesregierung umgesetzte Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Absatz 1a SGB IV auf aktuell 520 Euro sehen wir aber noch Verbesserungsbedarf. Wir Freie Demokraten haben uns nicht ohne Grund für die Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze durch die Kopplung an den Mindestlohn eingesetzt. Denn jede Mindestlohnerhöhung würde sonst unausweichlich zu einer Stundenreduzierung des oder der geringfügig Beschäftigten führen. Diese Dynamisierung fehlt aber leider in Ihrem Gesetzentwurf.

    Kommen wir nun zurück zur Einführung eines Zuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ich danke den Kollegen der SPD und des SSW für die gute Zusammenarbeit. Unser gemeinsamer Druck führt nun dazu, dass unseren gesetzlich versicherten Beamten endlich der Weg zur pauschalen Beihilfe offensteht. Opposition wirkt!

    Denn um es auch den letzten Zweiflern im Raum einmal zu verdeutlichen: In Zeiten von Fachkräftemangel, erheblichen Lebenskostensteigerungen und einer veränderten Arbeitswelt, muss der Landesdienst attraktiver werden. Denn wir brauchen dringend auch Menschen, die nicht den klassischen Beamtenweg gegangen sind und sich vielleicht erst später für eine der vielen tollen Arbeitsplätze beim Land entschieden haben.

    Auch nehmen wir den anderen Bundesländern, die ähnliche Zuschüsse schon längst eingeführt haben, damit einen Wettbewerbsvorteil. Denn wer im Hamburger Speckgürtel lebt, der kann ohne persönlichen Nachteil auch das Land Hamburg als Arbeitgeber wählen.

    Mit dem Gesetzentwurf geht das Land einen großen Schritt in die richtige Richtung. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Abschließend bleibt zu sagen: 'Ende gut, alles gut.'"

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 12.07.2023

    Christopher Vogt & Oliver Kumbartzky: Schleswig-Holstein verliert mit Heide Simonis eine herausragende Persönlichkeit

    Zum Tode der früheren Ministerpräsidentin Heide Simonis teilen der Fraktionsvorsitzende der FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Christopher Vogt, sowie der Parlamentarische Geschäftsführer, Oliver Kumbartzky, mit:

    „Mit Heide Simonis verliert Schleswig-Holstein eine herausragende politische Persönlichkeit. Als erste Frau an der Spitze eines Bundeslandes war sie ein Vorbild für nachfolgende Generationen und hat vielen Frauen damit den Weg in die Politik geebnet.

    Ihre Sachkompetenz stand dabei stets ebenso außer Frage wie ihr Durchsetzungsvermögen. Mit ihrer direkten Art verstand sie es, die Menschen im Land mitzunehmen und ihnen auf Augenhöhe zu begegnen. Unsere Gedanken sind nun bei ihrer Familie.“ 

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  • 12.07.2023

    Annabell Krämer zu TOP 11 "Bundesratsinitiative zur Begrenzung von Dispositionszinsen und Abhebegebühren an Geldautomaten"

    In ihrer Rede zu TOP 11 (Bundesratsinitiative zur Begrenzung von Dispositionszinsen und Abhebegebühren an Geldautomaten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Werte Kollegin Raudies, es ist richtig und wichtig, dass Sie diesen Antrag heute hier ins Parlament einbringen.

    Dieses meine ich nicht, weil ich ihn inhaltlich teilen würde, sondern weil es richtig ist, dass wir als Opposition darauf achten, dass die Regierung Plenarbeschlüsse auch umsetzt und diese nicht ignoriert. Denn dieses ist eine Missachtung des Parlaments.

    Den Inhalt des Antrages, der Bekräftigung der Forderungen aus dem letzten Jahr, teilen wir Freie Demokraten nicht.

    Ich vermute, dass sich mittlerweile auch die Kollegen der CDU bewusst sind, dass sie vor knapp einem Jahr einen Antrag zugestimmt haben, der in Teilen an den Grundpfeilern unserer sozialen Marktwirtschaft rüttelt.

    Freie Preisbildung, Privatbesitz an den Produktionsmitteln sowie die Vertragsfreiheit werden massiv eingeschränkt.

    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, warum der Antrag noch nicht den Weg in den Bundesrat geschafft hat.

    Könnte es daran liegen, dass diese massiven Eingriffe in die Finanzwirtschaft für Kopfschütteln sowohl in der Wirtschaft als auch bei den Unionskollegen in anderen Bundesländern führen?

    Die von mir bereits mehrfach aufgeführten Gegenargumente in Kurzfassung:

    Der Dispositionskredit ist eine mit hohen Verwaltungs-, Risiko- und Personalkosten verbundene Kreditlinie, die der Verbraucher flexibel nutzen kann.

    Der Kunde ist nicht an regelmäßige Tilgungsleistungen gebunden.

    Die zugesagte Kreditlinie muss seitens der Bank vorgehalten werden und zwar unerheblich davon, ob der Kunde den Kreditrahmen in Anspruch nimmt. Nicht nur, dass die Bank mit den zugesagten Mitteln nicht anderweitig arbeiten kann, die zugesagten Mittel müssen zudem vollständig mit Eigenkapital unterlegt werden.

    Was sind die Konsequenzen? Sofern ein Kreditunternehmen Linien für Dispositionskredite einräumt, stehen ihr diese Mittel nicht mehr für die sonstige Kreditvergabe zur Verfügung. Diese Mittel werden der Wirtschaft als Produktionskapital entzogen. Das heißt, Unternehmen bekommen weniger Mittel für wichtige Investitionen.

    Dispositionskredite und Investitionskredite für Unternehmen stehen aufgrund des begrenzten Eigenkapitals der Banken im Wettbewerb zueinander.

    Bei Dispositionskrediten ist die Ausfallwahrscheinlichkeit höher als bei allen anderen Formen des Darlehens.

    Die Höhe des Dispozinses ist für alle Kunden einer Bank einheitlich. Er muss im Gegensatz zum Ratenkredit nicht die individuelle, sondern die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit abbilden.

    Ein Dispositionskredit steht variabel zur Verfügung und bindet das Eigenkapital der Bank in Höhe von acht Prozent des Kreditrahmens – unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme.

    Sofern ein Kunde seinen Dispo über einen Zeitraum von sechs Monaten durchgehend in Höhe von 75 Prozent oder mehr in Anspruch nimmt, ist das Kreditinstitut verpflichtet, aktiv kostengünstigere Alternativen anzubieten.

    Dieses ist ein vernünftiger Ordnungsrahmen, in dem sich die Finanzinstitute bewegen müssen, und schützt die Konsumenten.

    Ein Dispositionskredit soll kurzfristige Liquiditätsprobleme überbrücken. Er ist nicht für die dauerhafte Inanspruchnahme gedacht.

    Es ist doch gerade der Dispositionskredit, der viele Menschen in die Verschuldung stürzt.

    Was passiert denn, wenn wir den Zinssatz gesetzlich senken und defizitär für den Anbieter gestalten? Je günstiger der Kredit wird, desto mehr wird er in Anspruch genommen.

    Wir wollen keine erhöhte Inanspruchnahme als Einstieg in die Verschuldungsfalle. Je günstiger ein Kredit durch staatliche Reglementierung wird, desto teurer wird er am Ende.

    Der Dispositionskredit ist lediglich dazu da, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken – er ist nicht gedacht für die dauerhafte Inanspruchnahme.

    Die gesetzliche Begrenzung von Gebühren an Geldautomaten lehnen wir ebenfalls ab. Geldautomaten sind immer weniger verfügbar, da sie oft beschädigt, gesprengt und für Kreditinstitute schon jetzt nicht kostendeckend zu führen sind. Eine kostenlose Bargeldabhebung ist mittlerweile fast flächendeckend im Einzelhandel als Kooperationspartner der Kreditinstitute möglich.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 12.07.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und des Brandschutzgesetzes

    In seiner Rede zu TOP 6 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und des Brandschutzgesetzes) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich will zunächst einmal erklären, warum wir nicht Mit-Antragsteller sind. Denn ich finde, dass wenn man einen interfraktionellen Antrag einbringt, dann sollte das eine Initiative aus dem Parlament sein. Eine politisch übereinstimmende Initiative des Parlamentes.

    Das hier ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung, wo nicht draufsteht, dass es eine Initiative der Landesregierung ist. Wo ich mich dann wiederum frage, warum sich die Landesregierung nicht mehr traut, ihre Gesetzentwürfe selber einzubringen. Ich habe auch nicht verstanden, welche Fristverkürzungen hier eine Rolle spielen könnten, wenn dieser Gesetzentwurf durch die Fraktionen gestellt wird. Parlamentarisch finde ich das zweifelhaft, wenn ein Gesetzentwurf der Landesregierung nicht auch als solcher eingebracht wird.

    Im März haben wir in diesem Haus über die Landesbauordnung gesprochen und haben in dem Zuge auch über einen Antrag der FDP beraten. Der Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen beinhaltete, dass die Landesregierung die Landesbauordnung mit genau den Punkten, die jetzt auch im Gesetzentwurf drinstecken, überarbeiten soll. Zu diesen Anträgen läuft gerade die schriftliche Anhörung. Da ist es schon komisch, dass man diese nicht abwartet.

    Das ist ein Verfahren, das sich mir nicht erschließt. Dann muss man auch keine schriftliche Anhörung zu Anträgen der Landesbauordnung durchführen. Jetzt machen wir eine schriftliche Anhörung hierzu. Inhaltlich stimme ich vielen Änderungen zu, die jetzt im Gesetzentwurf drinstehen. Vieles hier ist richtig.

    Wobei ich ein grundsätzliches Bedenken habe. Ich habe in meinem Jurastudium gelernt, dass wir Gesetze machen, um abstrakt generelle Regelungen zu schaffen, bei denen möglichst durch Auslegung und dann durch die Judikative Fallkonstellationen dazu gebildet werden. Wir sind inzwischen, gerade in der Landesbauordnung, dazu übergegangen, nicht mehr abstrakte Regelungen zu schaffen, sondern jeden Einzelfall gesondert zu regeln. 

    Der Abstand der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach kann nicht etwa derselbe Abstand sein wie der eines Fensters auf dem Dach. Die Photovoltaik-Anlage muss explizit anders geregelt werden. Der Mindestabstand von der Gebäudefläche ist dann plötzlich, wenn die Wärmepumpe außen rankommt, ein völlig anderer. Und das, weil die Wärmepumpe am liebsten nicht zählen soll.

    Das sind keine generellen Regelungen mehr, sondern das sind Ausnahmen von Ausnahmen. Es ähnelt inzwischen dem deutschen Steuerrecht. Aus meiner Sicht ist das auf Dauer ungut. Deshalb habe ich auch gewisse Zweifel, ob man hier an der einen oder anderen Stelle wirklich schreiben kann, dass das keinerlei Auswirkungen hat. Die Wärmepumpe, die in die Abstandsfläche jetzt nicht mehr reingerechnet wird, ist durchaus manchmal lärmemittierend. Ich finde schon, dass man dann darüber mal reden muss, ob das dann in den Abstandflächenregelungen nicht auch eine Rolle spielen sollte. Da können wir gerne im Ausschuss auch nochmal drüber sprechen.

    Im Kern machen Sie aber ganz viel von dem, was wir im März gefordert hatten. Mehr Angleichungen an die Musterbauordnung – das finde ich sehr richtig. Zweitens werden die Standards herabgesetzt, damit man auch zu einem preiswerteren Bauen kommen kann. Die lichte Höhe von 2,30 Meter auf 2,20 Meter herabzusetzen, bedarf einfach weniger Bausubstanz und hat die gleiche Aufenthaltsqualität, die man da schaffen kann.

    Die Ausnahmen für die Funkmasten sind lange überfällig. Da haben wir vor einer Weile noch drüber gerungen. Das beschleunigt den Mobilfunkausbau und das brauchen wir auch für den Mobilfunkausbau.

    Alles in allem ist das inhaltlich aus unserer Sicht gar nicht so sehr zu beanstanden. Aber wir freuen uns auf die Beratungen, weil es in dem einen oder anderen Punkt noch Fragen gibt.

    Die grundsätzliche Frage, die wir uns mal stellen müssen, ist, ob wir denn auch für die nächste neue Anlagentechnik die nächste Ausnahmeregelung schaffen müssen. Oder ob wir nicht zurück zu abstrakten und generellen Regelungen zurückkommen sollten, die das Wort Gesetz auch tatsächlich verdienen.“

     

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  • 23.02.2017

    Anita Klahn: Es gibt kein gesetzliches Problem, sondern ein Vollzugsproblem

    „Ich stelle einmal ganz grundsätzlich fest, dass es Waldkindergärten in Schleswig-Holstein gibt. Ergo müssen Waldkindergärten auch bei bestehender Gesetzeslage genehmigungsfähig sein. Brauchen wir wirklich eine Gesetzesänderung oder geht es hier vielmehr um Probleme im Vollzug? Möglicherweise ausgelöst durch einen gutgemeinten Leitfaden, der sich jetzt aber zum Leidfaden entwickelt. Ich will das kurz ausführen.

     

    § 35 Baugesetzbuch regelt das Bauen im Außenbereich. Dort heißt es in Absatz 2, dass Vorhaben ‚im Einzelfall zugelassen werden [können], wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange‘ – also z.B. der Naturschutz – ‚nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist‘. Die Regelung sieht also einen Ermessensspielraum vor. Gleichwohl – und das will ich betonen – könnte an dieser Stelle aus der Sicht der FDP-Fraktion eine Klarstellung im Gesetz erfolgen, so dass der Bau von Waldkindergärten gesondert privilegiert wird.

     

    In § 51 der Landesbauordnung sind baurechtliche Erleichterungen für Sonderbauten geregelt. In diesem Paragraphen gibt es eine umfangreiche und nicht abschließende Liste, in welchen Bereichen Erleichterungen möglich sind. Dazu gehören nach Absatz 2 Nummer 11 auch Tageseinrichtungen für Kinder.

     

    Ohne Experte zu sein, würde ich sagen, dass Erleichterungen bei allen Aspekten des Bauens möglich sind. Auch hier besteht also ein Ermessensspielraum.

     

    Auch im Landeswaldgesetz, das die Union ändern will, ist in § 24 ist das Abstandsgebot von 30 Metern zum Wald normiert. Und auch hier gibt es eine Ausnahmeregelung. In Absatz 2 heißt es: ‚Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann Unterschreitungen des Abstandes im Einvernehmen mit der Forstbehörde zulassen […]’.

     

    Und weiter: ‚Eine Unterschreitung des Waldabstands zugunsten von baulichen Anlagen waldpädagogischer Einrichtungen kann bereits zugelassen werden, wenn diese nicht durch Windwurf oder Waldbrand gefährdet werden und von ihnen keine Waldbrandgefahr ausgeht.’

     

    Für Waldkindergärten steht also schon eine Ausnahmegenehmigung extra im Gesetz. Diese kann man in Kenntnis und bei wohlwollender Genehmigungspraxis anwenden.

     

    Ich frage die Union also, welche gesetzlichen Änderungen ihrer Meinung nach konkret herbeigeführt werden sollen und mit welchem verbessernden Ergebnis?

     

    Wahrscheinlich ist ihnen das auch nicht ganz klar, denn sonst hätten sie einen Gesetzentwurf vorgelegt.

     

    Auffällig ist auch, dass die Union einzig Änderungen landesrechtlicher Vorschriften will, aber nicht die Änderung der einschlägigen Bundesregelung, die aus unserer Sicht zuerst anzugreifen wäre. Im Bund könnten sie doch dank ihrer Regierungsbeteiligung erfolgreich agieren.

     

    Die Grünen dagegen wollen mit ‚Nachdruck’ Änderungen am Bundesbaurecht, nicht aber die Änderung landesrechtlicher Regelungen. Warum die Grünen dann aber keine Bundesratsinitiative anstoßen, verwundert mich. Möglicherweise weil sie in Schleswig-Holstein noch regieren?

     

    CDU und Grüne wollen also genau dort die rechtliche Änderung, wo sie jeweils nicht in der Verantwortung stehen.  Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.

     

    Und typisch für die Küstenkoalition ist der Schaufensterantrag. Anstatt sich mit der gesetzlichen Lage richtig auseinanderzusetzen, machen sie einen Runden Tisch. So kann man sich über den Wahlkampf retten. Es ist nur keine Lösung.

     

    Ich will es noch mal klar stellen, aus meiner Sicht haben wir kein gesetzliches Problem, sondern ein Vollzugsproblem. Einige untere Bauaufsichtsbehörden scheinen – ich kenne keinen der Bescheide – eine sehr rigide Auslegung der gesetzlichen Regelung vorzunehmen. Um eine abschließende Würdigung vornehmen zu können, müsste man die Gründe der Ablehnung im Einzelfall kennen. Alles andere bleibt ein Stochern im Nebel.

     

    Es besteht jedoch, wie schon gesagt, in der Regel ausreichend Ermessensraum und ich kenne Gemeinden, die dieses auch genutzt haben zum Wohle der Kinder. Da der eingangs erwähnte Leitfaden anscheinend mit zur restriktiven Genehmigungspraxis geführt hat, möchten wir die Landesregierung bitten, die Gemeinden in geeigneter Form – schriftlich – über die Ermessensspielräume zu informieren.

     

    Manchmal hilft gesunder Menschenverstand, insbesondere da bei der genauen Standortfrage sicherlich zwischen allen Beteiligten Kompromisse möglich sind. Im Zweifel besteht auch immer die Möglichkeit, dass die Gemeinde die Flächennutzungspläne anpasst.

     

    Die FDP-Fraktion lehnt daher sowohl den Antrag der Union, als auch den der Koalition ab. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.“ 

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  • 13.07.2023

    Christopher Vogt zu TOP 12+13+23+46 "Übergang Kita - Grundschule und verpflichtende Sprachtests und Offensive zur Stärkung der Grundschule"

    In seiner Rede zu TOP 12+13+23+46 (Übergang Kita - Grundschule, verpflichtende Sprachtests und Offensive zur Stärkung der Grundschulen) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Unsere Grundschulen – und diese Erkenntnis setzt sich ja zum Glück immer mehr durch – haben eine ganz zentrale Bedeutung für unsere Bildungslandschaft, weil sie eben für die weitere Entwicklung unserer Kinder und ihren Bildungserfolg sehr entscheidend sind.

    Aus diesem Grund hatten wir uns als FDP-Fraktion schon in der Jamaika-Koalition (erfolgreich) dafür eingesetzt, dass an den Grundschulen in Schleswig-Holstein mehr Unterrichtsstunden erteilt werden, weil es da im bundesweiten und auch internationalen Vergleich ganz einfach Luft nach oben gibt.

    Die Grundschulen stehen vor gewaltigen Herausforderungen: Das unterstreichen auch alle relevanten Studien – wie der IQB-Bildungstrend oder die IGLU-Studie – in geradezu dramatischer Form.

    Wenn jedes fünfte oder – wie beim Lesen – sogar fast jedes vierte Grundschulkind erhebliche Lerndefizite aufweist, ist das mehr als nur erschreckend und alarmierend. Wenn es in der nachkommenden Generation solche Lerndefizite gibt, ist das nicht nur für die betroffenen Kinder und ihre Eltern schlimm, sondern es ist letztendlich natürlich auch ein großes Problem für unsere Volkswirtschaft und somit für die ganze Gesellschaft. Es besteht erheblicher Handlungsbedarf.

    Wenn man auf die Ursachen schaut, dann hat die Pandemie – das muss man nüchtern feststellen und das ist ja auch wenig überraschend angesichts der Schulschließungen – natürlich ihre Spuren hinterlassen.

    Es gibt aber auch längerfristige gesellschaftliche Trends, die da eine Rolle spielen. Dass zum Beispiel die verstärkte Zuwanderung in den letzten Jahren dazu geführt, dass der Anteil der Kinder, die mehr Sprachförderung benötigen, deutlich gestiegen ist, überrascht ja auch nicht.

    Wir wissen aus verschiedenen Studien, dass die Bildungschancen eines Kindes signifikant geringer sind, wenn es bei seiner Einschulung nennenswerte Sprachdefizite aufweist. Deshalb war es auch richtig, dass das Land beim Thema Sprach-Kitas eingesprungen ist. Das erkennen wir an.

    Aber die Fachleute – allen voran der renommierte Kieler Bildungsforscher Professor Olaf Köller – mahnen aus meiner Sicht völlig zu Recht an, dass deutlich mehr passieren muss. Wir haben mittlerweile aus meiner Sicht kein Erkenntnisdefizit mehr, sondern ein Umsetzungsdefizit:

    Wir schlagen Ihnen deshalb vor, für einen verbesserten Übergang von der Kita zur Grundschule zu sorgen und zwar mit verpflichtenden Sprachtests für alle Kinder im Alter von viereinhalb Jahren, die dann im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen der Sprachförderung nach sich ziehen müssen. Das ist natürlich leichter gesagt als getan, aber es ist nun einmal dringend notwendig, hier etwas zu tun.

    Leider sind sich die Bildungsministerin und die Sozialministerin hier mal wieder völlig uneins, so dass sich hier in Schleswig-Holstein bisher nichts bewegt. Dies muss sich unbedingt ändern, denn andere Bundesländer sind hier bereits deutlich weiter und auch wir müssen uns hier endlich auf den Weg machen.

    Die SPD-Fraktion macht ja einen ganz ähnlichen Vorschlag mit den Vorstellungsgesprächen in den Schulen. Es ist auch richtig – wie zum Beispiel Hamburg – bessere Daten zu generieren, die dann zielgenauere Maßnahmen ermöglichen.

    Ich möchte deshalb vorschlagen, dass wir die Anträge in den Bildungsausschuss überweisen und dort mit Fachleuten wie Professor Köller weiter diskutieren. Ich wünsche mir aber auch ein klares Signal der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen, dass es jetzt beim Thema Sprachtests und Sprachförderung endlich vorangeht!

    Der vor einigen Tagen vorgestellte Handlungsplan zur Stärkung der basalen Kompetenzen der Ministerin geht zwar erneut in die richtige Richtung, er steht aber leider auch unter der Überschrift ‚zu spät und zu wenig‘. Denn die angekündigten Maßnahmen sind leider völlig unzureichend. Schleswig-Holstein braucht eine echte „Grundschuloffensive“, die wir mit unserem Antrag ebenfalls fordern. Es braucht mehr Unterricht in den Kernfächern, der dann aber auch stattfinden und von ausgebildeten Lehrkräften gegeben werden muss. Beides ist leider nicht selbstverständlich, auch daran muss weiterhin und intensiver gearbeitet werden, gerade wenn wir uns die bevorstehenden Altersabgänge bei den Lehrkräften anschauen und wenn wir sehen, was an Nachwuchskräften nachkommen wird.

    Bei Lerndefiziten sollte es verpflichtende schulische Nachhilfe geben. Das mag vielleicht nicht besonders populär sein, es ist aber notwendig und Hamburg macht meines Erachtens vor, dass es auch erfolgreich ist. Wir plädieren auch für gezielte Lese-, Rechtschreib- und Matheoffensiven nach Hamburger Vorbild.

    In Zeiten knapper Kassen ist das alles andere als einfach, aber die Bildungspolitik und vor allem die Grundschulen müssen einen klaren Schwerpunkt beim Haushalt bilden.

    Die Lehrkräfte brauchen – gerade auch in den Grundschulen – mehr Unterstützung bei der Umsetzung der Inklusion und bei der Integration und müssen von unterrichtsfremden Aufgaben stärker entlastet werden, damit sie sich besser auf die Erteilung des Unterrichts und insbesondere auf die Kernfächer konzentrieren können.

    Die Bildungsministerin muss sich auch endlich verstärkter dem notwendigen Ausbau des Ganztagsangebotes widmen, auf den es ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch geben wird. Hier liegen auch viele Chancen für den Bildungserfolg in den Kernfächern, wenn man es denn richtig macht.

    Der Ganztagsausbau darf nicht nur als lästige und teure Pflicht angesehen werden, denn er ist nicht nur wichtig für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern eine echte Chance – gerade für die Stärkung der Grundfertigkeiten oder 'basale Kompetenzen', wie es neuerdings heißt, also Lesen, Schreiben und Rechnen.

    Doch statt durchzustarten, trödelt das Bildungsministerium auch hier leider nur herum. Auch das muss sich ändern. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss!"

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 13.07.2023

    Heiner Garg zu TOP 24 "Mündlicher Bericht der Landesregierung zur dauerhaften Sicherung und Weiterentwicklung der akut-stationären Versorgung in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 24 (Mündlicher Bericht der Landesregierung zur dauerhaften Sicherung und Weiterentwicklung der akut-stationären Versorgung in Schleswig-Holstein) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Zunächst einmal stelle ich fest: Mit einer krassen Fehlentscheidung lässt sich die CDU-Fraktion für Gesundheitspolitik begeistern. Sie waren ja gar nicht mehr zu halten bei dem Beitrag der Ministerin. Ich bleibe hingegen dabei: Es wurde eine krasse Fehlentscheidung mit dieser Enthaltung getroffen.

    Seit geraumer Zeit führen insbesondere das Fallpauschalensystem, aber auch eine ganze Reihe an Qualitätsanforderungen, die beispielsweise aus dem gemeinsamen Bundesausschuss kommen, zu einer kalten Strukturbereinigung in der Kliniklandschaft.

    Es war im Sommer 2019 auf der Gesundheitsministerkonferenz in Leipzig, als auf Initiative Schleswig-Holsteins hin alle 16 Bundesländer – inklusive Bayern – den Beschluss gefasst haben, eine umfassende Reform zur Krankenhausfinanzierung auf den Weg bringen zu wollen.

    Bei der Finanzierungsreform ist der Grundgedanke, dass die sogenannten Vorhaltekosten pauschal gezahlt werden sollen und nicht länger eine leistungsabhängige Komponente sind, damit der Bestand von versorgungsrelevanten Krankenhäusern in der Fläche gesichert wird. Was allen 16 Kolleginnen und Kollegen dabei klar war: Das muss von einer Krankenhausstrukturreform begleitet werden.

    Im Januar 2020 hat Schleswig-Holstein dann in der Landesvertretung in Berlin erste Eckpunkte dazu vorgestellt. Im Herbst 2021 haben Daniela Behrens, Manfred Lucha und ich für den Ampel-Koalitionsvertrag reinverhandelt, dass die Krankenhausstrukturreform auf Bundesebene umgesetzt wird.

    Ich möchte mich deswegen zunächst mal bei Melanie Schlotzhauer aus Hamburg, bei Karl-Josef Laumann aus Nordrhein-Westfalen sowie bei Manfred Lucha aus Baden-Württemberg bedanken. Sie haben federführend dafür gesorgt, dass wir eine Krankenhausstrukturreform bekommen. Eine SPD-Gesundheitssenatorin, ein CDU-Gesundheitsminister – mit einer hohen Expertise und seit vielen Jahren im Amt – und der GMK-Vorsitzende, mein Freund Manfred Lucha, haben den Mut bewiesen, den Sie, Frau von der Decken, nicht gehabt haben. Mit einer kraftvollen Enthaltung haben Sie sich nämlich komplett vom Spielfeld genommen. Sie haben sich damit jeglichen Gestaltungsspielraum genommen.

    Natürlich brauchen wir eine Übergangsfinanzierung. Sie ist notwendig, um den kalten Strukturwandel zu stoppen. Doch glauben Sie denn, dass mit Ihrer kraftvollen Enthaltung, der kalte Strukturwandel gestoppt wird? Glauben Sie das wirklich? Nein, das glauben sie noch nicht mal selber. Sie wissen wahrscheinlich heute, dass die Enthaltung ein Fehler war.

    Was hätten Sie machen können? Was hätten Sie nicht nur machen können, sondern machen müssen? Sie hätten zustimmen müssen. Sie hätten eine Protokollerklärung abgeben müssen und damit genau diese Übergangsfinanzierung einfordern. Das wäre der richtige Weg gewesen.

    Bei dem jetzt gesehenen Abstimmungsverhalten könnte man sich auch scherzhaft fragen, ob das die neue Achse Söder-Günther ist.

    Bayern hat dagegen gestimmt. Das war von vornherein klar, dass Bayern kurz vor der Landtagswahl nicht mehr an Bord ist. Ich fand es beeindruckend, dass der hessische Kollege, obwohl der auch vor einer Landtagswahl steht, den Mut hatte zuzustimmen.

    Sind Sie jetzt der Auffassung, dass Ihre 14 Kolleginnen und Kollegen von der Sache keine Ahnung haben und sich alle haben über den Tisch ziehen lassen? Sie haben also als Einzige verstanden, worum es bei der Krankenhausstrukturreform geht? Dann müssen Sie nochmal erklären, ob Sie glauben, dass ohne die Strukturreform der kalte Strukturwandel gestoppt oder aufgehalten wird. Nein, das wird er natürlich auch nicht. Vor diesem Hintergrund bleibt es dabei – aus welchem Reflex auch immer – die Entscheidung getroffen worden ist: Es war eine falsche Entscheidung.

    Niemand hätte Schleswig-Holstein die Rolle streitig gemacht an der Erstellung des Gesetzeswerkes federführend mitzuwirken. Das tun jetzt andere. Sie haben sich der größten Gestaltungsmöglichkeit beraubt. Ihr Handeln kann ich nicht nachvollziehen. Sie hätten wirklich für dieses Bundesland etwas Großartiges erreichen können.

    Für Schleswig-Holstein ist das Kind jetzt in den Brunnen gefallen. Sie werden nicht an der Redaktionsgruppe teilnehmen. Das machen jetzt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Sie hätten mit dabei sein können. Die Rolle hätte Schleswig-Holstein niemand streitig gemacht.

    Dabei gibt es gar keinen Zweifel daran, dass die Krankenhausstrukturreform auch in Schleswig-Holstein kommen wird. Das Schlimme ist jedoch, dass Schleswig-Holstein sich mit diesem Abstimmungsverhalten gesundheitspolitisch verzwergt hat – und das ist es, was mich so ärgert.

    Frau Ministerin, Sie haben noch Redezeit darauf verwandt, in die Zukunft zu schauen und zu erläutern, was auf der Basis der kommenden Strukturreform im Land passiert, um die akut-stationäre Versorgung zu sichern. Dabei geht es um ganz zentrale Fragen, die schnell beantwortet werden müssen – und zwar unabhängig von der Krankenhausstrukturreform.

    Nun haben die Oppositionsfraktionen erst gestern erfahren, dass das Haushaltsaufstellungsverfahren und die Debatte um den Landeshaushalt nochmal drei Monate nach hinten geschoben werden. Doch Investitionsentscheidungen sind dringend zu treffen – und zwar nicht erst nach Verabschiedung des Haushalts 2024.

    Die Regio Kliniken im Kreis Pinneberg brauchen jetzt eine Entscheidung über die konkrete Fördersumme. Sie brauchen die Entscheidung jetzt – und nicht den Hinweis auf laufende Haushaltsberatungen irgendwann. SANA Lübeck braucht eine klare Ansage, ob und in welcher Höhe gefördert wird – und zwar jetzt.

    Im Landeskrankenhausausschuss werden Sie kommende Woche Farbe bekennen müssen im Hinblick auf den Standort in Eckernförde. Wird das Land Investitionsmittel für diesen Standort ausgeben – oder nicht?

    Ich fordere Sie auf, dass Sie in Zukunft Ihre Gestaltungsmöglichkeiten auch nutzen und endlich anfangen, Gesundheit für dieses Land zu gestalten.

    Bislang bleibt als Bilanz für Ihre Zeit als Ministerin, dass Sie in einem Namensbeitrag in einem AOK-Magazin die Wiedereinführung der Praxisgebühr gefordert oder als überlegenswert betitelt haben. Außerdem bleibt, dass Sie sich bei dem wichtigsten Versorgungssicherungsprojekt – nämlich der Krankenhausstrukturreform – kraftvoll enthalten haben. Meine Damen und Herren, das ist eine sehr bescheidene Bilanz nach einem Jahr."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 13.07.2023

    Christopher Vogt zu TOP 21+51 "Weiterbildungsstrategien umfassend anlegen sowie Europäisches Jahr der Kompetenzen"

    In seiner Rede zu TOP 21+51 (Weiterbildungsstrategien umfassend anlegen sowie Europäisches Jahr der Kompetenzen) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Beim ersten Blick auf den SPD-Antrag zur Weiterbildungsstrategie war ich ehrlicherweise etwas irritiert: Denn die acht Punkte, die der Kollege Habersaat in dem Antrag ausgearbeitet hat, haben ja nun tatsächlich einen eher überschaubaren Innovationswert. Wir sind uns vermutlich alle einig, dass Grund- und Weiterbildung für die Persönlichkeitsentwicklung wichtig sind, dass nach Deutschland einwandernde Fachkräfte auch Deutschkenntnisse benötigen oder dass politische Bildung eine große Daueraufgabe ist. Bei aller berechtigten Kritik an der Arbeit der Landesregierung würde ich in diesem Fall aber eigentlich darauf setzen, dass sie diese Positionen uneingeschränkt teilt. Schließlich steht ja auch im Koalitionsvertrag: ,Weiterbildung muss einen größeren Stellenwert in den Bildungsbiografien erhalten.‘ Und die Landesregierung betont ja auch, dass Fachkräfte und Bildung zu ihren großen Schwerpunkten gehören.

    Wenn man sich aber etwas detaillierter anschaut, was die Landesregierung im Bereich der Weiterbildung bisher macht, so wächst mein Verständnis für den SPD-Antrag. Da ist zum einen der Bericht der Landesregierung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Ein beeindruckendes Dokument, das im Rahmen seiner Möglichkeiten morgen noch tiefergehend behandelt wird. Dieser 43-seitige Bericht, der einen doch sehr an einen mittelmäßigen Wikipedia-Artikel erinnert, dokumentiert eindrucksvoll, was die aktuelle Landesregierung bisher im Bereich Weiterbildung unternommen hat: nämlich nichts!

    Zum anderen macht eine Kleine Anfrage des Kollegen Habersaat sehr deutlich, dass die Landesregierung auch nicht allzu schnell Tempo bei dem Thema aufnehmen möchte. Erst gibt es Eckpunkte, dann eine Weiterbildungsstrategie. Und wenn die Legislatur dann noch nicht um ist, eventuell ja auch die gesetzliche Verankerung. Wenn man es sehr freundlich formulieren möchte, setzt die Regierung hier auf Gründlichkeit statt Schnelligkeit.

    Lassen Sie mich aber zum eigentlichen Thema zurückkommen: Der Nutzen von Weiterbildung, von lebenslangem Lernen generell, darf nicht unterschätzt werden. Weiterbildung ist ein essentielles Instrument, um persönliche Entfaltungschancen und das Aufstiegsversprechen wahr zu machen. Weiterbildung ist auch ein zentraler Schlüssel bei der so wichtigen Fachkräftesicherung. Denn die Anforderungen vieler Tätigkeiten ändern sich ja wahnsinnig schnell – besonders mit Blick auf die Digitalisierung. Daher sollte es im Interesse von uns allen sein, noch mehr Weiterbildungsangebote zu ermöglichen, die Angebote kostengünstig oder sogar kostenfrei anzubieten und sie vor allem transparent und einfach auffindbar zu machen. Und zur Weiterbildung gehört selbstverständlich auch, niedrigschwellige Möglichkeiten zum Nachholen von Schulabschlüssen zu schaffen – auch außerhalb der allgemeinbildenden Schulen. Es ist daher wichtig, dass dieses wichtige Thema Fahrt aufnimmt und kluge Ideen umgesetzt werden. Da sich alle Fraktionen ja offenbar der Bedeutung der Weiterbildung bewusst sind, sollten wir auch gemeinsam an Lösungen arbeiten.

    Zum Bericht der Landesregierung zum Europäischen Jahr der Kompetenzen möchte ich abschließend nur wenige Sätze in aller Kürze sagen: Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die EU die Aus- und Weiterbildung in den Fokus des aktuellen Europäischen Jahres der Kompetenzen stellt. Bei der Umsetzung darf sich aber nicht in dicken Berichten, Konzepten und Strategien verloren werden. Wichtiger ist es auch, ins Handeln zu kommen und konkrete Maßnahmen umzusetzen. Und auch hier ist schön und gut, was das Land bisher schon alles macht – teils seit vielen Jahren. Wirklich neue Impulse, die das Land setzen möchte, werden auch hier leider nicht sichtbar. Aber das Europäische Jahr der Kompetenzen läuft ja auch noch bis Mai 2024, so dass da noch einiges kommen kann. Ansonsten müsste sich die Landesregierung selbst ein Weiterbildungsprogramm auferlegen.“

    Zu Protokoll gegeben.

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  • 13.07.2023

    Christopher Vogt zu TOP 14+39 "Studentische Beschäftigte an Hochschulen"

    In seiner Rede zu TOP 14+39 (Studentische Beschäftigte an Hochschulen) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Unsere Hochschulen haben eine enorme Bedeutung für die Entwicklung unseres Bundeslandes, die sich in ihrer Finanzierung durch das Land leider schon seit Jahrzehnten nicht in angemessener Form widerspiegelt. Wir hatten zu Zeiten der Jamaika-Koalition zwar Fortschritte bei der Hochschulfinanzierung gemacht, aber das Problem ist weiterhin im erheblichen Maße vorhanden. 

    Das spüren auch viele Beschäftigte an unseren Hochschulen, vor allem im sogenannten akademischen Mittelbau, bei ihren Arbeitsbedingungen. Und auch bei den studentischen Beschäftigten gibt es da Handlungsbedarf. Der Staat ist als Arbeitgeber leider nicht immer besonders vorbildlich.

    Meine Damen und Herren! 

    In Schleswig-Holstein beginnt für mehrere tausend Studienanfängerinnen und Studienanfänger jedes Jahr ein komplett neuer, von Veränderungen geprägter Lebensabschnitt. Für die allermeisten beginnt mit dem Studium auch die Zeit, in der finanzielle Herausforderungen erstmals ganz oder zumindest teilweise eigenständig bewältigt werden müssen. Eine Erwerbstätigkeit neben dem Studium ist daher für die Mehrheit der Studentinnen und Studenten nicht nur fakultativ, sondern obligatorisch.

    Eine Stelle an der Hochschule als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft wirkt dabei auf den ersten Blick verlockend. Denn es ist gerade zu Beginn des Studiums selten, dass durch einen Nebenjob Studieninhalte und Arbeitstätigkeit miteinander verbunden werden können. Gleichzeitig trägt man mit einem solchem Job idealerweise auch noch zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen bei.

    Leider sieht die Praxis aber oft anders aus: Denn vielen Studentinnen und Studenten bleibt der Zugang zu diesen Stellen schon aufgrund ihres sozio-ökonomischen Hintergrundes verwehrt. Man muss es sich nämlich fast schon leisten können, Verträge einzugehen, in denen durch eine geringe Stundenanzahl das Einkommen weit unter der Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro liegt. Dies gilt in Zeiten der Inflation noch in ganz besonderem Maße.

    Wir können deshalb beiden vorliegenden Anträgen etwas abgewinnen. Ein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte könnte einige Missstände beseitigen. Aber meine Damen und Herren, und vor allem liebe Vertreterinnen und Vertreter der Koalition: Sie machen es sich mit Ihrem Antrag meines Erachtens zu einfach, denn Sie verweisen allein auf die Tarifgemeinschaft der Länder, wo meines Wissens schon seit Jahren keine entsprechende Einigung in Sicht ist.

    Sie schreiben ja auch, dass für Sie zu fairen Arbeitsbedingungen eine tarifliche Absicherung, eine Personalvertretung und angemessene Mindestvertragslaufzeiten gehören. Da drängt sich mir die Frage auf, warum Sie dies mit Ihrer Landtagsmehrheit nicht einfach selbst auf den Weg bringen!?

    Sie könnten doch den Paragraphen 69 des Hochschulgesetzes ändern und dort eine Mindestvertragslaufzeit festschreiben. Oder man könnte – wie in Nordrhein-Westfalen – die Möglichkeit zur Einführung einer eigenständigen Vertretung für die Belange studentischer Hilfskräfte im Hochschulgesetz verankern.

    Meine Damen und Herren!

    Zum Glück ist Ihnen die Bundesforschungsministerin mit der geplanten Änderung des ,Wissenschaftszeitvertragsgesetzes‘, auf deren Regelungen ja im Paragraph 69 des Hochschulgesetzes verwiesen wird, schon einige Schritte voraus. Mit der Änderung werden sowohl eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr als auch eine Erweiterung der maximalen Beschäftigungsdauer auf acht Jahre kommen.

    Damit wird die Planungssicherheit für die Beschäftigten zukünftig verbessert werden.

    Handeln Sie also endlich auch selbst. Die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte in diesem Land werden es Ihnen danken.

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!"

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 13.07.2023

    Annabell Krämer zu TOP 17+22 "Sportförderung und Sportentwicklungsplan"

    In seiner Rede zu TOP 17+22 (Sportförderung und Sportentwicklungsplan) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und sportpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Der Ministerpräsident sprach gestern von der großen Verunsicherung der Bevölkerung. Herr Ministerpräsident, wofür haben Sie denn mit der ,Streichliste‘ und der vorläufigen Haushaltssperre gesorgt? Ich beantworte Ihnen das gerne. Sie haben für massive Verunsicherung im gesamten Land gesorgt. Und das völlig ohne Not. Auch die Sportvereine und -verbände waren davon nicht ausgenommen.

    Aber von vorne. Im März 2023 beschließen Ihre regierungstragenden Fraktionen auf Basis eines expliziten Fraktionsantrags eine Mittelerhöhung für den Landessportverband in Höhe von 250.000 Euro. Und dann? Sie streichen diese Mittel im Mai schon wieder!

    Hauptsache Sie haben sich in Ihren Wahlkreisen im März noch ausgiebig für die Mittelerhöhung feiern lassen. Glaubwürdigkeit? Fehlanzeige!

    Weiter geht es mit dem Streichkonzert im Bereich des Ihnen doch angeblich so wichtigen Sports: Die Mittel für die Gemeinden zur Förderung des Sports an Gemeinden und Dritte werden um sage und schreibe zwei Drittel gekürzt

    Es passt in das Bild, welches Sie hier seit einem Jahr zeichnen: Weltmeister im Ankündigen, Kreisklasse bei der tatsächlichen Umsetzung.

    Eines möchte ich hier in aller Deutlichkeit sagen, die ehemalige sportpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion hätte der Landesregierung diese Kürzungen niemals durchgehen lassen – und schon gar nicht ohne Parlamentsbeschluss. Und nun? Kein Widerstand der CDU-Fraktion. Liebe Barbara Ostmeier, Du hast immer darauf hingewiesen: Die Herausforderungen bei der Sportentwicklung sind riesig.

    Beispiel Schwimmunterricht: Fast 60 Prozent der Zehnjährigen sind keine sicheren Schwimmer. 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Ende der sechsten Klasse haben keine ausreichende Schwimmfähigkeit.

    Doch Ihre Lösungen sind nicht existent. Wir fordern, dass die Fachanforderungen beim Schwimmen endlich verbindlich umgesetzt werden und echte Schwimmfähigkeit in den Schulen vermittelt wird. Jedes Kind im Land muss schwimmen können!

    Aber was haben die Kürzungen bei der Sportförderung denn nun konkret zur Folge? Auch das beantworte ich Ihnen gerne anhand eines Beispiels.

    Die Ehrenamtsoffensive des Landessportverbandes wird erschwert und verzögert. Dabei fehlen schon jetzt Übungsleiterinnen und Übungsleiter an allen Ecken und Enden. Teilweise mussten Vereine deswegen Wartelisten für das Vereinsangebot einführen. Liebe Landesregierung, ,Sportland Nummer eins‘ werden Sie so nicht.

    Dabei sind der Sport und das ehrenamtliche Engagement das Herzstück unserer Gesellschaft. Denn wo Menschen sich zusammentun und gemeinsamen Interessen nachgehen, spielt es eben keine Rolle, wer man ist und wo man herkommt. Es zählt nur, gemeinsam etwas voranzubringen. Der Sport leistet auch einen unglaublich wichtigen Beitrag zur Integration und zum gesellschaftlichen Miteinander. Und gerade da setzen Sie den Rotstift an?

    Jetzt verschieben Sie sogar die Haushaltsberatungen. Müssen unsere Sportvereine und -verbände jetzt noch länger um die benötigten Mittel bangen? Die Vereine und Verbände brauchen Planungssicherheit und keinen Schlingerkurs.

    Wir als FDP-Fraktion sagen es in aller Deutlichkeit: Bei der Sportförderung darf nicht gekürzt werden. Die vorgenommenen Streichungen müssen umgehend zurückgenommen werden.

    Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Getreu dem Motto: ,In den Farben getrennt, in der Sache vereint.‘"

     

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  • 13.07.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 15+18 "Juristenausbildung in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 15+18 (Juristenausbildung in Schleswig-Holstein) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Man glaubt es kaum: Es gibt Sätze im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün, die ich gut und richtig finde. Da steht zum Beispiel: ,Wir werden die Überarbeitung der Juristenausbildungsverordnung aufgrund der Reformierung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) dazu nutzen, den Pflichtfachstoff zu überprüfen und zu modernisieren. Dabei ist eine Überfrachtung des Ausbildungsstoffes unbedingt zu vermeiden, um keine zusätzlichen Belastungen für die Studierenden zu schaffen‘.

    Und die Frage, die man sich stellt, und wo man sich die Augen reibt, ist der Umstand, dass Sie ein Jahr nach der Verabschiedung des Koalitionsvertrages genau das Gegenteil machen.

    Alle Beteiligten, die sich mal mit dem Studium der Rechtswissenschaften auseinandergesetzt haben, wissen, dass es total unsinnig ist, nach vier oder fünf Jahren entscheiden zu lassen, ob man innerhalb von zehn Tagen bei konzentriert sechs oder sieben Klausuren zeigt, ob man ein guter Jurist ist, ein Prädikatsexamensjurist, ein mittelprächtiger Jurist oder eben gar kein Jurist. Das ist lernpädagogischer Unsinn. Das ist insgesamt eine psychische Druck-Belastung, die völlig unrealistisch ist.

    Man muss zu Harmonisierungen kommen. Das bedeutet aber nicht, dass man zur Identität mit anderen Bundesländern kommt. Harmonisierung bedeutet, dass man sich darauf konzentriert, die Methodenlehre wieder in den Mittelpunkt zu rücken und nicht die Detailkenntnisse zu den Verträgen der Ehevermittlung oder der Anbahnung von Darlehen oder ähnlichen Finanzierungsinstrumente abverlangt. Das ist jetzt der Kanon, den sie erweitern. Das internationale Privatrecht mit Einzelheiten kommt dazu.

    Zusätzlich, ohne dass es Beschränkungen gebe, ist die Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen hinzugekommen. Die private Ehevermittlung als detaillierter Vertrag setzt demnächst beim Jurastudium in der Prüfung voraus, dass man genau weiß, was Literatur und Rechtsprechung dazu sagen. Das ist eine unsinnige Übertreibung der Detailkenntnisse.

    Das ist nicht nur meine Meinung. Es ist die des Dekans der juristischen Fakultät am Dienstag in der Anhörung des Petitionsausschusses und die der juristischen Fakultät insgesamt – ich zitiere aus der Stellungnahme: ,Es ist zu bedauern, dass die von der zivilrechtlichen Fachsäule unterbreiteten und in der Stellungnahme der Fakultät vom 24.2.2023 übernommenen Vorschläge zur Eingrenzung des Pflichtfachstoffes im Bürgerlichen Recht weitgehend unbeachtet geblieben sind. Dies überrascht umso mehr, als die Begründung des JAVO-Entwurfs […] ausdrücklich eine Begrenzung des Prüfungsstoffs propagiert, im Vergleich zu der aktuell geltenden Fassung der JAVO wird jedoch das genaue Gegenteil umgesetzt […].‘

    Das sagt die juristische Fakultät. Und Sie setzen sich darüber hinweg. Ich fass‘ es nicht. Mein Appell lautet daher, dass Sie noch einmal in sich gehen. Bei dem Ruhetagsthema haben wir jetzt offensichtlich einen Konsens dahingehend gefunden, dass bei diesen Klausuren nach zwei Tagen dann auch ein Ruhetag erfolgt. Ein Konsens ist schön, aber der muss dann auch im Text der Ausbildungsverordnung stattfinden.  

    Sie können einen Text nicht so belassen, der es ermöglicht, vier Tage Prüfung hintereinander zu machen, wobei sie sich bemühen wollen, das nicht umzusetzen.

    Aber vor allem überlegen Sie bitte nochmal, ob es wirklich einer siebten Klausur in diesem Examen bedarf. Das ist die zweite massive Belastung der Studentinnen und Studenten. Die Strafrechts-Ergebnisse waren auch zu meiner Zeit schon schlecht und man merkt es blöderweise bei dem Juristenausbildungsthema deshalb, weil die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaften durch Examinierte als Erstes stattfindet. Man sollte mal versuchen, jemanden im Zivilrecht direkt nach dem Examen als Amtsrichter zu fungieren und ihn Verhandlungen durchführen zu lassen.

    Das kann der auch nicht sofort. Da wird es immer deutlich, dass nach dem ersten Examen Defizite vorhanden sind.

    Wichtig ist es, dass die Professorinnen und Professoren der zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Sparte in ihrer Stellungnahme sehr eindeutig gewesen sind und ihren Entwurf und die Begründung ihres Entwurfes zerfetzen.

    Erstes Zitat: ,Bereits die Aussage, ,in den Juristenausbildungsverordnungen anderer Länder ist eine zweite Klausur aus dem Bereich des Strafrechts bereits Standard‘ […] ist unzutreffend. Das Gegenteil trifft zu.‘ Zweites Zitat: ,Die hierfür angeführten schlechteren Ergebnisse im Bereich der Strafrechtsklausur sind in keiner Weise mit belastbaren Vergleichsdaten unterlegt.‘ Drittes Zitat: ,Die in der Begründung genannten Klausurergebnisse aus Sachsen-Anhalt sind selektiv.‘ Sie lassen sich nicht verallgemeinern. Das ist doch eine Ohrfeige der juristischen Fakultät für diese Ausbildungsverordnung gewesen. Es wäre auch möglich, jetzt noch mal einen Anlauf zu unternehmen. Das geht aber nur bundeseinheitlich, denn wir reden von einem Staatsexamen. Man muss hin gehen und in der Justizministerkonferenz hinterfragen, ob man eigentlich an diesem Irrsinn weiter teilhaben will.

    Wir verschärfen für ein Examen den Pflichtstoff immer weiter und gehen dann immer mit weiteren zusätzlichen Dingen ran. Wollen wir nicht mal einen wirklich großen Anlauf unternehmen und uns auf die Methodenlehre der Juristerei auf die Grundlagen, die einen Juristen ausmachen konzentrieren und nicht auf die Detailversessenheit und die letzte Kenntnis der Rechtsprechung des BGH. Das ist doch eine Grundsatzfrage, die man beantworten muss. Deshalb liebe Frau Ministerin appelliere ich, nicht nur im Interesse der Studierenden, sondern auch im Interesse des Studienortes Kiel und des Ausbildungsplatzes Schleswig-Holstein, der mit ihrer Juristen Ausbildungsverordnung an Attraktivität im Verhältnis zu allen anderen Bundesländern deutlich verlieren würde: Verzichten sie zumindest auf die 7. Klausur, belassen sie es bei einer Klausur im Strafrecht oder ziehen sie ihren Entwurf der Juristenausbildung ganz zurück.

    Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.“

     

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  • 14.07.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 16 "TEN-V: Kieler Hafen und weitere Bahnstrecken aufnehmen"

    In seiner Rede zu TOP 16 (TEN-V: Kieler Hafen und weitere Bahnstrecken aufnehmen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Man kann nie etwas dagegen haben, wenn in den transeuropäischen Verkehrsnetzen mehr schleswig-holsteinische Destinationen und Häfen mit auftauchen. Es wurde bereits zu Recht darauf hingewiesen, welche Bedeutung diese Häfen haben und wie wenig die Häfen in Schleswig-Holstein oft wertgeschätzt werden.

    Die Koalition kommt mit dem Antrag allerdings recht spät. Denn es geht um die Einstufung im Rahmen der Revision der Verordnung des transeuropäischen Verkehrsnetzes, die bereits im Jahr 2022 lief. Und es haben sich ja auch alle Beteiligten dafür eingesetzt, dass da der Kieler Hafen mit reinkommt. Es hat auch ein entsprechendes Votum des Verkehrsausschusses des EU-Parlaments gegeben.

    Leider ist es dann aber dazu gekommen, dass – trotz der Unterstützung des Ministerpräsidenten und der Bundesregierung – die Kommission diesem Vorschlag nicht gefolgt ist. Und daher ist man jetzt im Trilogverfahren an der Stelle, dass man das Votum der Kommission gegen den Kieler Hafen gegen sich hat.

    Die Bundesregierung unterstützt die Aufnahme des Kieler Hafens. Das Thema ist nur, dass die Umschlagszahlen des Kieler Hafens trotz der wachsenden strategischen Bedeutung der letzten Jahre, insbesondere im Hinblick auf die militärische Situation und die Transporte von militärischen Gütern über den Kieler Hafen, für die Einstufung als TEN-V-Vorhaben eigentlich nicht reichen. Wir unterstützen das natürlich trotzdem und wollen Kiel bei diesem Anliegen unter die Arme greifen, zumal wir den Hafen auch bereits in der vergangenen Legislaturperiode immer unterstützt haben.

    Den zweiten Teil des Antrags finde ich etwas schwierig. Eine Resilienzstrecke zwischen Neumünster und Bad Oldesloe ist vollkommen richtig und steht auch im Landesweiten Nahverkehrsplan ganz oben. Aber die kann man nicht einfach als TEN-V-Strecke anmelden, wenn man sie noch nicht einmal für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet hat.

    Es wäre jetzt zunächst einmal die Aufgabe des zuständigen Ministers, dafür zu sorgen, dass man die Strecke für den Bundesverkehrswegeplan anmeldet. Das ist bisher nicht erfolgt. Und so kann man jetzt nicht einfach sagen, dass man diese Strecke als transeuropäische Resilienzachse aufbauen möchte. Natürlich erhofft man sich daraus zusätzliche Fördermittel. Aber das wird nicht funktionieren. Diese Aufnahme werden Sie nicht hinbekommen. Denn wenn in Europa künftig für jede TEN-V-Strecke auch noch diverse Resilienzstrecken angemeldet und aufgenommen werden, ist im transeuropäischen Verkehrsnetz bald alles enthalten. Das ist nicht Sinn der Sache und daher auch nicht unterstützenswert.

    Diese Strecke zwischen Neumünster und Bad Oldesloe muss zwingend ausgebaut werden. Aber Sie werden dafür keine europäischen Mittel bekommen. Das muss aus dem Bundesverkehrswegeplan oder in anderer Form finanziert werden. Da werden Sie nicht drum herumkommen.

    Und auch beim dritten Punkt ist der Antrag aus meiner Sicht nicht ganz auf der Höhe der Zeit. Denn die Einstufung des letzten Restes der Strecke zum Skandinavienkai in Lübeck soll, wenn er an einem TEN-V-Korridor liegt, mit erfasst werden. Das war jedenfalls mir gegenüber immer die Auskunft.

    Wenn man wie Lübeck an einem TEN-V-Korridor liegt, dann gilt die Hafenstruktur vom Korridor als mit erfasst. Und deshalb ist auch die Anbindung der multimodalen Fähigkeit des Hafens davon mit erfasst. Das ist also nicht extra zu beantragen, sondern das steht schon fest. Insoweit ergibt in Ihrem Antrag einiges Sinn, doch manches eben leider auch nicht.“

     

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  • 23.02.2017

    Anita Klahn: Die Partizipation von Menschen mit Behinderung muss im Mittelpunkt stehen

    „Zunächst danke ich an dieser Stelle den beteiligten Mitarbeitern und den verantwortlichen Ministern für die Erstellung des ausführlichen Berichts.

     

    Ganz besonderen Dank möchte ich aber an den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen richten, Prof. Dr. Ulrich Hase. Ohne seine Hartnäckigkeit und sein Engagement läge dieser Aktionsplan heute nicht vor.

     

    Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein findet parteiübergreifend Konsens und wird von uns allen unterstützend begleitet.

     

    Viele in diesem Bereich tätige Menschen bestätigen mir immer wieder in persönlichen Gesprächen, wie wichtig eine fundierte und umfassende Inklusionsdebatte im Sinne der Betroffenen ist.

     

    Festzustellen ist aber, dass der Umgang mit Menschen mit Behinderung häufig noch von gegenseitiger Unsicherheit geprägt ist. Eine beständige Öffentlichkeitsarbeit ist also nötig, um proaktiv einen respektvollen Umgang zu vermitteln.

     

    Der vorliegende Bericht ist dazu ein erster Schritt auf Herausforderungen hinzuweisen und auch Handlungsempfehlungen für eine bessere Inklusion zu liefern – darauf kann dieses Parlament meiner Ansicht nach stolz sein. Die Kritik von Prof. Dr. Hase, dass es keine klaren Konzepte gäbe und eine Aussage zur Evaluation fehle, teile ich allerdings.

     

    Trotz der vorbildlichen Befassung des Parlaments mit der Thematik fehlt mir im Bereich Arbeit und Beschäftigung eine intensive Auseinandersetzung mit dem Zukunftsthema unserer Arbeitswelt: der Digitalisierung.

     

    Die Digitalisierung ist der prägende Faktor für die Arbeitswelt von morgen: Zahlreiche Jobs werden sich stark verändern, viele Berufe wird es in Zukunft nicht mehr geben – genauso werden aber viele neue Berufsfelder entstehen, die wir heute noch gar nicht kennen.

     

    Ein Thema, dass bei der Partizipation von Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt stehen und worauf sich unsere Anstrengungen stärker konzentrieren sollten.

     

    Dies gilt insbesondere für die Anwendung der Digitalisierung im Bereich der Inklusion. Durch technische Hilfsmittel, sogenannte assistive Technologien (ATs), können Berufsfelder für  Menschen mit Behinderung neu erschlossen werden. Dadurch können wir sie besser in den Arbeitsalltag einbeziehen und damit auch den objektiven, aber auch persönlichen (Selbst-)Wert als Arbeitskraft für diese Menschen erhöhen.

     

    Gleichzeitig gibt es Unternehmen die Chance, eine neue, qualifizierte und hoch motivierte Arbeitnehmergruppe zu erschließen. In diesem Zusammenhang müssen wir auch viel mehr für die Förderung von flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie Fort- bzw. Weiterbildungen im Sinne einer ortsunabhängigen Arbeitsgestaltung tun und das Recht für Tätigkeiten im Home-Office für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich stärken.

     

    Wir  können auch nicht nachvollziehen, dass dieser wichtige Bereich der heutigen und zukünftigen Arbeitswelt laut Foresight-Studie im nationalen Aktionsplan der Bundesregierung sowie in einzelnen Förderprogrammen der SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles kein Schwerpunktthema ist. Der Apfel fällt bekanntlich nicht weit vom Stamm, denn dieser Trend setzt sich leider auf Landesebene fort.

     

    Gerade diese Landesregierung, die das Thema Inklusion mantramäßig vor sich herträgt, hätte längst mit ihren Ministerien mit bestem Beispiel vorangehen können.

     

    Im Bildungsbereich fordern wir nicht zuletzt seit unserer digitalen Agenda ein landesweit abgestimmtes E-Learning-Format und die Digitalisierung von Arbeitsmaterialen. Wir sollten hier nicht nur auf die Erfahrungen anderer Bundesländer oder gar anderer Nationen warten, sondern selbst das Potential, das sich hier bietet ausschöpfen und eigene Pilotprojekte wie bspw. ein ‚E-Learning für Inklusion‘ auf den Weg bringen.

     

    Bei den Auswertungen vieler Projekte unter dem Titel ‚Inklusion durch Digitalisierung‘ lässt sich feststellen, dass wir keine Speziallösung brauchen, sondern dass der Ausbau digitalen Lernens und Arbeitens bereits Verbesserungen für die Inklusion nach sich zieht. D.h. je besser wir uns für den digitalen Wandel rüsten, desto besser ist es um die Inklusion im Land bestellt.

     

    Der gemeinsame parteiübergreifende Weg ist mit dem vorliegenden Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch einmal bekräftigt worden, das möchte ich nochmal ausdrücklich hervorheben.“ 
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  • 14.07.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 5 "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Vorschriften"

    In seiner Rede zu TOP 5 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Vorschriften) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Der Wolf muss in Jagdrecht und es ist gut, dass der Gesetzentwurf dazu endlich vorliegt. Die FDP-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf und steht einer zügigen Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss sehr wohlwollend gegenüber.

    Das Gesetz schafft Rechtssicherheit bei der Erlegung von schwerkranken Wölfen. Und es erleichtert die Entnahme auffälliger, sich gefährlich verhaltender Wölfe. Damit ist diese Änderung des Landesjagdgesetzes ein erster Schritt hin zu einem Bestandsmanagement, was der nächste Schritt sein muss. Dafür muss der sogenannte ‚günstige Erhaltungszustand‘ des Wolfes auf Bundes- und EU-Ebene endlich festgestellt werden.

    Wir brauchen eine Abkehr von der romantisierenden Wolfsschutzpolitik hin zu einem echten Weidetierschutz.
    Damit verbunden ist ein klares Bekenntnis für Artenvielfalt, für die Pflege der Kulturlandschaft und für den Küstenschutz.

    Zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf: Es ist schon bemerkenswert, dass die Landesregierung fast ein Jahr gebraucht hat, um das Gesetz endlich vorzulegen. Das sagt viel über das Innenleben der schwarz-grünen Koalition aus, wo sicherlich über jedes Wort gerungen wurde. Aber das Ergebnis zählt und ich freue mich ausdrücklich darüber, dass die Grünen ihre Meinung um 180 Grad geändert haben. Als ich im Mai 2015 bereits die Aufnahme ins Jagdrecht gefordert habe, hieß es in der Landtagsdebatte dazu von Maries Fritzen noch, dass dies nicht nur geltendem EU-Artenschutzrecht widerspräche, sondern auch verfassungswidrig sei. Diese Bedenken scheinen ja nun ausgeräumt zu sein.

    In der besagten Debatte vom Mai 2015 war auch Hauke Göttsch noch nicht von einer Aufnahme ins Jagdrecht überzeugt, sagte aber folgenden, legendären Satz zum damaligen Landwirtschaftsminister: ‚Herr Habeck, Sie haben den Wolf verpennt.‘

    Und das führt mich zur Landesregierung. Ich hoffe sehr, dass hier künftig nichts verpennt oder zwischen bürokratischen Mühlen zerrieben wird. Denn entscheidend wird sein, wie das neue Gesetz zum Thema Problemwolf angewendet wird. Für das Jagdrecht ist das MLLEV zuständig, aber für das Wolfsmanagement das grün geführte MEKUN. Wir werden das genau im Auge behalten.

    Die weiteren Punkte aus dem Gesetzentwurf wie die Regelungen zu den Wolfshybriden, den Nutrias und den Gruppenabschussplänen werden von der FDP-Fraktion ausdrücklich begrüßt und unterstützt.

    Abschließend und zusammenfassend: Wir sind für eine zügige Beratung und Beschlussfassung. Es ist keine Zeit zu verlieren. Und um auch das klar zu sagen: Es geht uns nicht darum, den Wolf auszurotten, sondern um eine ausgewogene Politik, die auch die Weidetierhaltung und den Küstenschutz nicht außer Acht lässt. Dafür ist das vorliegende Gesetz als erster Schritt geeignet
    ."

     

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  • 14.07.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 37 "Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken"

    In seiner Rede zu TOP 37 (Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Ich finde an dem Antrag vieles richtig, aber auch einiges falsch. Kommen wir doch erst mal zu den richtigen Punkten. Ja, es ist richtig, dass wir an die staatlich induzierten Preisbestandteile endlich konsequenter herangehen. Das wollen wir seit sechs Jahren in diesem Land.

    Dass man die Steuern im Energiebereich senken kann, um den Wettbewerbsnachteil der deutschen Wirtschaft aufzuheben, ist nicht neu. Aber deshalb wäre es gut, wenn Sie erwähnt hätten, dass Christian Lindners Vorschlag für ein Wachstumschancengesetz ein wirklich gutes Paket ist, weil das das Steuersenkungsanreizthema einmal richtig nach vorne bringt. Die Superabschreibung ist eines der Instrumente, das neu ist, mit denen wir nach vorne kommen.

    Die Power-Purchase-Agreements werden viel zu wenig genutzt. Wir brauchen mehr davon, denn die Direktbelieferung ist richtig an der Stelle. Die Nutzung von abgeregelten Strommengen für flexible Verbraucher fordern wir seit 2017. Die zuschaltbaren Lasten kommen einfach nicht in dem Maße. Hier kann Berlin in der Tat mehr tun.

    Die Ausgestaltung der Netzentgelte haben Robert Habeck und ich gemeinsam 2017 im Bundesrat beantragt. Wir sind aber ehrlicherweise auch an allen grün-mitgeführten Bundesländern südlich der Elbe komplett gescheitert. Auch das gehört zur Wahrheit, dass an der Stelle keine Einigkeit ist.

    Dass die Netzplanung vorangetrieben werden muss, das stimmt übrigens auch im Land, Herr Minister Goldschmidt. Eine Netzplanung ist nämlich auch für das, was hier an Photovoltaikanlagen irgendwo aufgestellt wird, elementar. Ohne Netzplanung führt dies zum Chaos. Also kann man auch im Land etwas machen.

    Was nicht passt in Ihrem Antrag, ist auf der einen Seite ,Carbon Contracts for Difference‘ zu schaffen, während Sie die Direktstrombelieferung einführen wollen. Warum soll ich auf eigene Kosten investieren, um mich direkt mit Strom beliefern zu lassen, wenn der Staat mir eine Risikoabnahme gibt, falls die Energie viel zu teuer wird? Diese ,Carbon Contracts for Difference‘ sind Markteingriffe, die falsch sind.

    Der zweite richtig große falsche Punkt sind Strompreisermäßigungen für die Industrie. So steht es in Ihrem Antrag. Strompreisermäßigungen für die Industrie sind immer Diskriminierung der anderen Marktteilnehmer. Strompreisermäßigungen bedeuten immer Diskriminierung all derjenigen, die nicht zur Industrie gehören. Sie sind damit eine Wettbewerbsverzerrung. Außerdem wäre ein solcher Industriestrompreis lediglich ein Subventionsprogramm für den deutschen Süden, wo der Großteil der deutschen Industrie ansässig ist. 98 Prozent der Unternehmen in Schleswig-Holstein bringt das nichts. Der ermäßigte Strompreis für die Industrie ist ein Irrweg – gehen Sie den nicht.

    Ich möchte an der Stelle auch mal klar machen, worüber wir hier in Schleswig-Holstein eigentlich reden, und ein bisschen auch mit Ihrer Vision vom klimaneutralen Industrieland aufräumen. Sagen wir doch erst einmal, wie es ist: In Schleswig-Holsteins Wirtschaft spielt die Industrie eine geringe Rolle und hat nur einen Anteil von zwei Prozent am Bruttoinlandsprodukt.

    Und lieber Herr Ministerpräsident, da wir das jetzt wieder drei Tage lang erlebt haben: Ich finde es gut, wenn man Ziele hat. Mehr Industriearbeitsplätze in Schleswig-Holstein zu schaffen, ist wichtig und richtig. Und dass man eine Vision hat, ganz fern am Horizont, ist auch wichtig. Man will Industrieland werden. Das ist auch gut.

    Aber bevor Sie sich alle über die Sommerpause besoffen reden, da Sie denken, wir seien dem Industrieland in irgendeiner Form nahe: Der Anteil der Industrie-Wertschöpfung am Bruttoinlandsprodukt Schleswig-Holsteins beträgt rund 14 Milliarden Euro. Der Anteil der Industrieproduktion Baden-Württembergs am Bruttoinlandsprodukt beträgt 190 Milliarden Euro. Der Anteil von Bayerns Industrie am Bruttoinlandsprodukt beträgt 170 Milliarden Euro. Nun können Sie sagen: Die haben auch ein viel größeres Bruttoinlandsprodukt. Stimmt! Aber selbst wenn Sie prozentual auf das Bruttoinlandsprodukt schauen, dann macht der Industrieanteil in Schleswig-Holstein nur rund 14 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt aus. In Baden-Württemberg sind es 33 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Auf dem Weg, ein wirkliches Industrieland werden zu wollen, müssten Sie den Anteil der Industrie in diesem Land also deutlich vervielfachen.

    Aber dafür brauchen Sie Flächen, die in einem Maße ungefähr 20-mal Northvolt ausmachen würden. Wenn ich mir die Regionalpläne der Frau Innenministerin ansehe, dann sind wir in diesem Land nicht einmal in der Lage, ein einziges weiteres Northvolt anzusiedeln, weil dafür keine Flächen vorgesehen sind. Sie sind meilenweit entfernt davon, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass dieses Land wirklich Industrieland werden könnte.

    Seien Sie vorsichtig mit dem Begriff vom klimaneutralen Industrieland. Der Weg dahin wäre sehr weit. Bleiben wir realistisch, schaffen wir mehr Industriearbeitsplätze. Einige Dinge sind richtig, aber Strompreisreduzierungen nur für Industrie lehnen wir ab.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 14.07.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 25 "Mündlicher Bericht zur Umsetzung des 8-Punkte-Entlastungspaketes"

    In seiner Rede zu TOP 25 (Mündlicher Bericht zur Umsetzung des 8-Punkte-Entlastungspakets) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Im Kieler Sommertheater läuft gerade ein Musical, das auf einer Komödie von William Shakespeare basiert. Die Komödie trägt den Titel ,Viel Lärm um nichts‘.

    ,Viel Lärm um nichts‘ – so könnte man auch das 8-Punkte-Entlastungspaket der Landesregierung nennen. Oder, um es in Anlehnung an die Worte des Kollegen Koch aus der 7. Tagung zu sagen: Das Entlastungspaket der schwarz-grünen Landesregierung bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Das Land hat nicht geliefert!

    Bevor wir das Drama aber gemeinsam aufarbeiten, gehört der Dank erstmal der Kollegin Raudies, die mit ihren zahlreichen Kleinen Anfragen die Landesregierung ihren eigenen PR-Gag hat verschriftlichen lassen.

    Denn man muss schon sehr aufmerksam lesen, um umgesetzte Maßnahmen zu finden. Fangen wir mal mit der so wichtigen Beratungsprogrammoffensive an. Von den fünf Maßnahmen in diesem Punkt ist bisher eine umgesetzt. Die anderen werden finalisiert, befinden sich in der Erarbeitung oder werden noch überarbeitet. Von zehn Millionen Euro sind also erst 800.000 Euro verausgabt worden.

    Gleiches gilt für den Härtefallfonds für Vereine und Verbände. Die Richtlinie zur Unterstützung sozialer Vereine und Verbände ist noch in Bearbeitung. Die Richtlinie für die Frauenfacheinrichtungen ist auch noch nicht fertig.

    Immerhin, die Richtlinie für den Energiekosten-Härtefallfonds Kultur ist vor kurzem veröffentlicht worden. Es droht aber hier genau der gleiche Fehler zu passieren, wie beim Härtefallfonds Energie Sport. Dort ist sogar schon Geld geflossen, sage und schreibe 45.000 Euro von den neun Millionen Euro. Dies ist die Folge, wenn Sie die Förderung daran knüpfen, dass die Vereine kurz vor der Bankrotterklärung stehen.

    Auch Ihr groß angekündigtes Darlehensprogramm ging in großen Teilen an den Bedürfnissen der Unternehmen vorbei. Der Schutzschirm für Vermieterinnen und Vermieter wurde überhaupt nicht in Anspruch genommen. Von den 200 Millionen Euro für den Mittelstandssicherungsfonds Energie sind 720.000 Euro abgerufen worden. Das sind 0,36 Prozent.

    Ihre Begründung, dass alles doch gar nicht so schlimm gewesen sei, ist, ich muss es in aller Deutlichkeit sagen, peinlich. Denn die Energiepreise haben sehr wohl viele Unternehmen in Bedrängnis gebracht. Wenn die Unternehmen aber in Ihren Programmen die volle Zinslast zahlen müssen, können diese auch einfach zu ihrer Hausbank gehen. Wirtschaftspolitische Kompetenz sieht anders aus.

    Aber, meine Damen und Herren, eine Komödie endet ja meist glücklich für den Helden. Wenn Sie die Rolle des Helden übernehmen wollen, sollten Sie konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu verbessern. Sie sollten Ihre Förderrichtlinien anpassen, damit das Geld auch bei den Menschen ankommen kann, oder, wenn das nicht gelingt, führen Sie die Mittel des Ukraine-Notkredits wieder zurück. Anderenfalls wird die Komödie schnell zu einer kompletten Tragödie."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 14.07.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 27 "GAK als tragende Säule vollständig erhalten"

    In seiner Rede zu TOP 25 (GAK als tragende Säule vollständig erhalten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Ich könnte mir jetzt einen schlanken Fuß machen und sagen: Der Antrag von CDU und Grünen ist ein Appell an die Bundestagsfraktionen. Wir stimmen zu und wünschen gute Reise. Oder ich könnte sagen: Rufen Sie Cem Özdemir an!

    Aber ganz so einfach will ich es mir und vor allem der schwarz-grünen Koalition nicht machen. Denn der Antrag an sich und die Hintergründe sind wirklich bemerkenswert.

    Es fängt schon mit dem Datum der Einreichung an. Das war der 28. Juni 2023. Also bevor das Bundeskabinett seinen Haushaltsentwurf beschlossen und veröffentlicht hat. Der Haushaltsbeschluss des Kabinetts erfolgte am 5. Juli 2023. Und vor diesem Beschluss war nur klar, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner darauf drängt, endlich wieder die Schuldenbremse einzuhalten. Das ist ja auch der große Unterschied zwischen Christian Lindner und Monika Heinold. Christian Lindner steht für eine solide Haushaltspolitik und Monika Heinold steht für Chaos.

    Vor dem 5. Juli lag der Haushaltsentwurf übrigens ausschließlich regierungsintern vor. Und es ist keineswegs so, dass der Bundesfinanzminister jeden einzelnen Haushaltstitel verantwortet, sondern das obliegt den jeweiligen Fachministern. Und dann ist es schon ein ziemlich starkes Stück, dass diese Interna – gemeint sind die Zahlen zur GAK – aus dem Hause Özdemir an die Presse gelangen, und dass ausgerechnet Monika Heinold hier Lunte gerochen hat und Alarm schlägt. Aber eines ist klar: Diese Lunte führt am Ende unter Ihren eigenen Tisch, Frau Heinold. Denn schon bald wird die GAK (Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘) ein Thema im GAK (Gemeinsamer Arbeitskreis der schwarz-grünen Koalition).

    Und damit zu den aktuellen Zahlen im Haushaltsentwurf: Den Unkenrufen zum Trotz steigen nämlich die Mittel ohne Zweckbindung. Und genau darüber wird in der Koalition und unbedingt auch im Umwelt- und Agrarausschuss zu sprechen sein. Wie werden diese Mittel verteilt? Und wie wird kofinanziert? Verteilungskämpfe zwischen Tobias Goldschmidt und Werner Schwarz sind vorprogrammiert. Die FDP vermittelt aber gerne.

    Und liebe CDU: Tun Sie nicht so, als sei der ‚Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung‘ einfach so verschwunden. Wer mal genau in den Haushaltsentwurf schaut, wird feststellen, dass der Titel ‚Bundesanteil zur Finanzierung des Sonderrahmenplans Förderung der ländlichen Entwicklung‘ mit dem Titel ‚Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans, der Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität‘ zusammengeführt wurde. Dieser Titel steigt von 119.923 Millionen auf 237.303 Millionen Euro.

    Der Sonderrahmenplan Küstenschutz wird übrigens von 48 Millionen auf 120 Millionen erhöht. Das ist eine sehr gute Nachricht für das Land zwischen den Meeren.

    Ich beantrage Ausschussüberweisung und bitte die Landesregierung dort einmal darzustellen, welche Programme überhaupt wie abgerufen wurden. Auch das könnte spannend werden, denn Fakt ist, dass Schleswig-Holstein eben nicht alle Mittel vollständig abgerufen hat.

    Ich will gar nicht verschweigen, dass es insgesamt zu einer Kürzung bei der GAK kommt. Aber diese ist bei Weitem nicht so, wie CDU und Grüne suggerieren. Und wenn im Zuge der Haushaltsberatungen diese Mittel wieder aufgestockt werden sollen, muss man woanders im selben Ministerium kürzen. Hier bin ich auf die Vorschläge von CDU und Grünen gespannt! Wenn Sie beispielsweise beim Agrardiesel kürzen wollen – wovon ich abraten würde –, sagen Sie es ruhig!

    Abschließend mein Rat an die Koalition: Mit Kritik an der Finanzpolitik der Ampel sollte man sparsam umgehen. Und wenn man schon keine eigenen Ideen für Anträge hat und einfach von irgendwelchen Positionspapieren einzelner Verbände etwas kopiert – hier war es von der Akademie für die ländlichen Räume –, sollte man sich vorher schon etwas genauer informieren."

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  • 16.07.2023

    Oliver Kumbartzky: Konsultation Nationalpark Ostsee ist eine Farce

    Zur Berichterstattung des shz „Daniel Günther wirbt für Nationalpark Ostsee“ (15. Juli) sagt der parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die jüngsten Äußerungen des Ministerpräsidenten sind ein weiterer Beleg dafür, was diese Landesregierung unter ‚ergebnisoffen‘ versteht: Einmal mehr wird deutlich, dass der so genannte ‚Konsultationsprozess‘ eine Farce ist und das Ergebnis der angetäuschten Bürgerbeteiligung auch für die CDU längst feststeht. Ich kann die schwarz-grüne Koalition nur davor warnen, gravierende Einschnitte über die Köpfe der Betroffenen vor Ort durchzusetzen.

    Die Ostsee wird nicht besser geschützt, indem man die Menschen verprellt. Und alte Kriegsmunition am Grund der Ostsee verschwindet nicht dadurch, dass man Wassersportlern neue Verbote auferlegt.

    Ich erwarte, dass die Landesregierung jetzt die Karten auf den Tisch legt und den Menschen nicht weiterhin Beteiligungsmöglichkeiten vorgaukelt. Daniel Günther selbst sollte den Sommer nutzen, um sich vor Ort ein Bild zu machen und den Betroffenen aus Tourismus, Wassersport und Fischerei zu erklären, was auf sie zukommt.“

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  • 18.07.2023

    Bernd Buchholz: Landesregierung sorgt für eine unsinnige Mehrbelastung für die Jurastudierenden

    Zu der heute vom Kabinett beschlossenen Reform der Juristenausbildungsverordnung erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Bernd Buchholz:  

    „Anstatt auf die Proteste der Juristischen Fakultät zu hören, zieht das Justizministerium die unsinnige Mehrbelastung der Studierenden durch  und verabschiedet eine Reform der Juristenausbildungsverordnung ohne die berechtigte und faktenbasierte Kritik der Professorinnen und Professoren sowie der Studierenden zu berücksichtigen. Das nenne ich unsouveräne Politik.

    Ein guter Jurist zeichnet sich nicht durch das Schreiben von nunmehr sieben Klausuren in einem Zeitraum von zehn Tagen aus, sondern durch die Anwendung der Grundlagen der Juristerei und der juristischen Methodenlehre. Damit verliert der Ausbildungsplatz Schleswig-Holstein an Attraktivität.“

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