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  • 28.08.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 12 "Gesetz zur Integration und Teilhabe"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Gesetz zur Integration und Teilhabe) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan MarcusRossa:

    ,,Die Jamaika-Koalition bringt heute für Schleswig-Holstein das Integrations- und Teilhabegesetz auf den Weg und das ist eine gute Nachricht. Daran ändert auch die Kritik der SPD-Fraktion nichts. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist eine der wichtigsten Aufgaben, der wir uns stellen müssen. Diesem Ziel dient das nun vor Ihnen liegende Integrations- und Teilhabegesetz.

    Es darf nicht wieder geschehen, dass in unserem Land Parallelgesellschaf- ten entstehen, weil wir uns nicht gekümmert haben und Menschen mit Mig- rationshintergrund nicht in unsere Gesellschaft eingegliedert haben. Der Umgang mit den Gastarbeitergenerationen, die in den 50er und 60er Jahren in unser Land gekommen sind, ist ein warnendes Beispiel. Obwohl sie einen ganz wesentlichen Anteil am Wiederaufbau Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg hatten, haben wir sie ausgegrenzt und hingenommen, dass auch deren Nachkommen in unserer Gesellschaft häufig nicht angekommen sind.

    Integration hat in der Vergangenheit häufig nicht stattgefunden und die Erfahrung zeigt, dass dies ein schwerwiegender Fehler gewesen ist. Deshalb ist es vorbehaltlos zu begrüßen, dass wir nun auch in Schleswig- Holstein ein Integrations- und Teilhabegesetz auf den Weg bringen werden.

    Damit bringen wir zum Ausdruck, wie wichtig eine gelungene, erfolgreiche Integration für unsere Gesellschaft ist. Das Gesetz wird Integrationsziele festlegen, die künftig bei der Gestaltung von Integrationsmaßnahmen beachtet werden müssen. In den Fokus nehmen wir insbesondere die Sprachförderung, die schulische und berufliche Bildung sowie die Beschäftigung von Migranten. Das Gesetz stellt auch klar, dass Integration nicht nur ein Angebot des Staates ist, sondern auch Mitwirkungspflichten für die Migranten, die in unserem Land leben wollen, bestehen. Und auch das ist eine wichtige Botschaft. Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz schaffen wir einen verbindlichen Rahmen für die Gestaltung der Integrationsarbeit. Wir Freie Demokraten hätten uns konkrete Einzelmaßnahmen vorstellen können. Das war aber leider nicht konsensfähig. Es ist aber jetzt an uns, aus den Erfahrungen der letzten Jahre konkrete Maßnahmen herzuleiten, die sich an den gesetzlich definierten Integrationszielen messen lassen müssen.

    Das Hauptproblem für eine erfolgreiche Integrationsarbeit in den nächsten Jahren aber ist, dass unter Mitwirkung der SPD die finanziellen Mittel für die Integrationsarbeit massiv gekürzt werden. Das wollen wir am heutigen Tag bitte nicht vergessen. Und verschonen Sie mich mit dem reflexartig immer wiederkehrenden Hinweis, dass Sie hier in Schleswig-Holstein nicht die SPD im Bund wären. Nehmen Sie gefälligst Einfluss auf Ihre Parteifreunde im Bund und kehren Sie erst einmal vor Ihrer eigenen Tür, bevor Sie unsere Arbeit kritisieren, die Integration von Menschen in Schleswig-Holstein zu verbessern. Außerdem müssen Sie sich auch fragen lassen, wo denn Ihr Bemühen um ein Integrationsgesetz ist. Die Probleme bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sind ja nicht neu und Sie hätten ein entsprechendes Gesetz schon in der letzten Legislaturperiode auf den Weg bringen können. Das haben Sie aber nicht, aus welchen Gründen auch immer. Und dank Ihrer verantwortungslosen Politik im Bund steht der Start für das Integrations- und Teilhabegesetz aktuell unter einem sehr unglücklichen Stern, denn parallel zu unserem Gesetzesvorhaben werden die Mittel für die Unterstützung der Integrationsarbeit in Deutschland unter maßgeblicher Mitwirkung der SPD spürbar verringert.

    Schon heute bauen wir bei der Integrationsarbeit in ganz erheblichem Umfang auf das Engagement ehrenamtlicher Helfer, die sich in den Kommunen organisieren, um Migranten auf ihrem Weg in unsere Gesellschaft zu unterstützen. Die Unterstützung, die die Ehrenamtler in den vergangenen Jahren durch den Staat erhalten haben, war schon bisher eher sparsam ausgefallen und verschlechtert sich wegen der Entscheidungen der Groko weiter. Wenn nun die Mittel für die ehrenamtliche Integrationsarbeit spürbar beschnitten werden, steht dies offenkundig im Widerspruch zu den Zielen, die wir mit unserem Integrations- und Teilhabegesetz verfolgen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass sich der Bund nicht aus seiner Verantwortung stiehlt. Darüber hinaus müssen wir ernsthaft prüfen, wo das Land einspringen kann.

    Und deshalb hoffe ich als migrationspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, dass wir in den anstehenden Haushaltsberatungen einen Weg finden, die Kürzungen von Bundesmitteln wenigsten ein wenig mehr als geplant abzumildern."

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  • 29.08.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 21 "Besserer Schutz von Demokrat*innen gegen rechtsextreme Bedrohungen"

    In seiner Rede zu TOP 21 (Besserer Schutz von Demokrat*innen gegen rechtsextreme Bedrohungen) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Rechtsextreme Bedrohung zu bekämpfen ­ das dürfte auf einen breiten Konsens treffen. Wir dürfen demokratiefeindliche Strömungen nicht tolerieren und das ist gerade in einem freiheitlich demokratischen Staat wie der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Herausforderung. Denn es gehört eben auch zu den demokratischen Grundprinzipien, unterschiedliche Meinungen vertreten zu können, auch wenn sie extrem erscheinen oder es tatsächlich auch sind.

    Die Grenze der Meinungsvielfalt und -freiheit ist aber da erreicht, wo sich diese gegen den Bestand unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung richtet. Ist diese Grenze überschritten, muss sich eine Demokratie wehren.

    Das gilt in besonderem Maße für die Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ja hervorgegangen aus einem der menschenverachtendsten Regime, die Menschen je hervorgebracht haben. Sie ist das Produkt der grausamen Erfahrungen, die wir mit einem faschistischen Staat gemacht haben. Wir dürfen nicht vergessen, dass eine schwache Demokratie den Weg geebnet hat für die Feinde der Demokratie, die auf der Grundlage der Weimarer Verfassung zumindest legal die Macht in Deutschland errungen haben.

    Die Schöpfer des Grundgesetzes haben aus diesen Erfahrungen gelernt und daher eine Verfassung erarbeitet, die vom Bundesverfassungsgericht als streitbare, wehrhafte Demokratie bezeichnet wird.

    Damit sich in Deutschland die Geschichte nicht wiederholen kann, wird die freiheitliche demokratische Grundordnung durch unsere Verfassung besonders geschützt, denn sie kann nicht auf legalem Weg oder durch Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben werden. Hier besteht eine Ewigkeitsgarantie. Und jedermann, der das in Frage stellt, ist ein Feind unserer Verfassung und unserer Gesellschaftsordnung. Der Staat, unsere Gesellschaft ist nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, gegen verfassungsfeindliche Einzelpersonen und Vereinigungen präventiv vorzugehen, um die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen.

    Wir dürfen auch in Zukunft nicht zulassen, dass die Feinde der Demokratie andere Menschen bedrohen, sie angreifen, verletzen oder wie zuletzt im Fall des Regierungspräsidenten Walter Lübcke einen Menschen ermorden. Walter Lübcke ist ganz unbestreitbar ins Visier von Rechtsextremisten geraten, weil er sich auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise für diese Flüchtlinge eingesetzt hat und sich der Pegida-Bewegung entgegengestellt hat. Da sein Engagement für die Grundwerte unserer Gesellschaft deutschlandweit Aufmerksamkeit erzeugt hat, wurde er zum Ziel rechtsextremer Anfeindungen, die schließlich zu seiner Ermordung führten. Die Ermordung eines Menschen, der für Humanität, für Menschen- und Grundrechte eintrat und sich gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus stellte, ist erschütternd und ist eine ernstzunehmende Bedrohung unserer Gesellschaft. Denn diejenigen, die für den Tod von Walter Lübcke verantwortlich sind, bedrohen auch andere Menschen in diesem Land, wenn ihnen deren Meinungen missfällt.

    Wir dürfen Menschen, die unsere Gesellschaftsordnung und das Existenzrecht der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen kein Pardon gewähren, sondern müssen entschieden gegen solche Strömungen vorgehen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass Menschen in unserem Land bedroht und eingeschüchtert werden, nur weil sie andere politische aber zulässige Meinungen vertreten. Der Staat und seine Sicherheitsbehörden müssen dafür sorgen, dass durch Einschüchterung und Bedrohung der demokratische Diskurs nicht leidet und geschwächt wird.

    Es ist deshalb richtig und wichtig, wenn wir unsere Sicherheitsbehörden stärken, um Extremisten zu bekämpfen, die unseren Staat beschädigen und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zerstören wollen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass Gruppierungen wie die Reichsbürger, die Gruppe Nordkreuz oder auch Bewegungen wie die Pegida den Staat in Frage stellen.

    Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass die Menschen, die von Rechtsextremisten bedroht werden, geschützt werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Angst und Schrecken durch die Feinde der Demokratie geschürt werden und dadurch unsere freiheitlich demokratische Grundordnung unterminieren und beschädigen. Deshalb ist die fraktionsübergreifende Initiative, sich Rechtsextremisten entgegenzustellen und sie zu bekämpfen, die richtige Antwort. Wir sind eine streitbare Demokratie und das sollen auch die zu spüren bekommen, die sich als Staats- und Verfassungsfeinde gegen die Mehrheit stellen und versuchen, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu zerstören. Lassen Sie sich gesagt sein, wir werden sie enttarnen, wir werden sie mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgen und zur Verantwortung ziehen und wir kennen kein Pardon. Das sind wir unserem Staat, unserer Verfassung und den Menschen, die in Freiheit und Sicherheit in diesem Land leben wollen, schuldig und wir werden dieser Verpflichtung nachkommen. Das ist keine Drohung, sondern ein Versprechen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 29.08.2019

    Drei Fragen an: Annabell Krämer - Finanzpolitik in Schleswig-Holstein

     

    Was sind Ihre Aufgaben als Landtagsvizepräsidentin?

    "Als Landtagsvizepräsidentin repräsentiere ich im Vertretungsfall den Landtag nach außen. Im Falle der Vertretung obliegt mir zudem das Hausrecht und die Ordnungs­gewalt im Landtagsgebäude. Gemeinsam mit den beiden anderen Landtagsvizepräsidentinnen teilen wir uns mit dem Landtagspräsidenten die Sitzungsleitung des Landtages. Hier haben wir für die Einhaltung der Geschäftsordnung zu sorgen."

    Wie können die Bürgerinnen und Bürger steuerpolitisch entlastet werden?

    "Auf Bundesebene machen wir uns für die vollständige und nicht nur teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags stark. Auch die kalte Progression bei der Einkommensteuer muss endlich ein Ende haben. Die Einführung neuer Steuern – hier sei insbesondere auf die Bemühungen der SPD um eine Renaissance der Vermögensteuer verwiesen – wollen wir verhindern.

    Auf Landesebene setzen wir uns für ein einfaches, unbürokratisches und aufkommensneutrales Grundsteuermodell ein. Aktuell sieht es leider nicht so aus, als würden unsere Koalitionspartner das von uns favorisierte Flächenmodell für Schleswig-Holstein mittragen.

    Wohneigentum ist die beste Altersvorsorge. Deshalb wollen wir den Ersterwerb einer Wohnimmobilie durch Privatpersonen finanziell unterstützen. Wir machen uns stark für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer, die mit 6,5% - als Erbe der Vorgängerregierung - nirgendwo höher ist als in Schleswig-Holstein."

    Wofür sollten Ihrer Meinung nach mehr Mittel im nächsten Haushalt eingeplant werden?

    "Nachdem wir es geschafft haben, in dieser Legislaturperiode über eine halbe Milliarde Euro zusätzlich für die Kinderbetreuung bereitzustellen, ist es mir nun wichtig, dass unsere weiteren Infrastrukturprojekte vollständig ausfinanziert werden. Für die dringende Sanierung unserer Landesstraßen stehen die benötigten Mittel bereits zur Verfügung. Leider hat sich die Konjunktur in Deutschland eingetrübt. Auch wenn die Spielräume im Landeshaushalt kleiner werden, wollen wir den flächendeckenden Breitbandausbau vorantreiben und so unser Land fit für die digitale Zukunft machen."

     

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  • 29.08.2019

    Christopher Vogt zu TOP 28 "Übergesetzlicher Lärmschutz für die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger"

    In seiner Rede zu TOP 28 (Übergesetzlicher Lärmschutz für die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Seit Jahren diskutieren wir immer wieder über die Feste Fehmarnbeltquerung und die benötigte Anbindung auf deutscher Seite. Ich war immer ein Befürworter dieses Projekts und ich finde es gerade in diesen bewegten Zeiten deutlich besser, wenn wir in Europa zwischen unseren Ländern Tunnel oder Brücken bauen und keine Grenzzäune oder Schlagbäume, oder auch Parlamente in die Ferien schicken.

    Ich respektiere natürlich, dass nicht Wenige das Projekt kritisch sehen oder sogar ablehnen. Vor allem die Anbindung auf unserer Seite ist natürlich nach wie vor ein großes Thema, weil viele Dinge noch nicht abschließend geklärt sind und weil es viele Anwohner gibt, die ihre Interessen zu Recht vertreten.

    Als Befürworter des Projekts haben wir immer gefordert, dass es eine vernünftige Anbindung geben muss. Aber auch, wenn man ein Gegner ist, muss man daran ein großes Interesse haben. Und ich bin dankbar, dass wir heute diesen Antrag vorgelegt haben. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein bei der Frage, ob es am Ende eine richtig gute Anbindung gibt, die auch die Interessen der Anwohner adäquat berücksichtigt.

    Die Bundesregierung hatte beim Schließen des Staatsvertrages mit Dänemark aus meiner Sicht den Fehler gemacht, dass man sich zum einen nicht am Tunnel beteiligt hat und zum anderen eine Schmalspuranbindung geplant hatte. Letzteres wurde immerhin größtenteils korrigiert. Der politische Druck aus Kiel hat dazu geführt, dass Bund und Bahn die neue zweigleisige Trasse und auch eine Sundquerung in die Planung aufgenommen haben.

    Das reicht uns aber noch nicht.

    Angesichts der vielen Güterzüge, die auf der Strecke fahren werden, brauchen wir an vielen Stellen auch übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen.

    Das ist alles andere als eine überdrehte Forderung. Wir sprechen hier über ein TEN-Projekt - also ein Projekt mit europäischer Bedeutung. Und mit Blick auf solche Projekte hatte der Bundestag auf Antrag von Union und SPD im Jahr 2016 beschlossen, dass es Gelder für übergesetzliche Schutzmaßnahmen geben kann.

    Auf dieser Grundlage wurde vom Dialogforum, das übrigens eine sehr wichtige Arbeit für die Menschen in Ostholstein leistet, ein Akzeptanzpapier mit Empfehlungen erstellt und dem Bund übergeben.

    Aber anders als in Aussicht gestellt, will das Bundesverkehrsministerium jetzt plötzlich von übergesetzlichen Lärmschutzmaßnahmen nichts mehr wissen und verweist an den Bundestag. Wie das Bundesverkehrsministerium mit dem Dialogforum, das wir damals zu Recht auf den Weg gebracht haben, aktuell umgeht, ist aus meiner Sicht wirklich beschämend.

    Man kann heute solche Großprojekte eben nicht mehr planen wie in früheren Jahrzehnten. Wir sollten nicht nur auf die Belange der Umwelt große Rücksicht nehmen, sondern auch auf die Menschen, die an der Trasse leben und sich entsprechend einbringen.

    Wie dem auch sei, der Bundestag ist jetzt als Haushaltsgesetzgeber des Bundes unser Adressat. Ich hoffe auf ein möglichst breites Votum hier heute im Hohen Hause, mit dem wir hoffentlich über die Koalitionsmehrheit hinaus ein klares Signal nach Berlin senden. Wir sprechen ja über ein Projekt des Bundes in unserer Region und ich sehe überhaupt nicht ein, warum für die Rheintalbahn etwas gilt, was dann in Ostholstein nicht kommen soll. Gegen diese Ungleichbehandlung müssen wir uns gemeinsam wehren. Im Süden klotzen, im Norden kleckern: Das darf nicht sein.

    Unser Verkehrsminister Bernd Buchholz setzt alle Hebel in Bewegung, um in Berlin für mehr Lärmschutz zu kämpfen. Und es ist ganz wichtig, dass auch der Ministerpräsident sich demnächst in Berlin entsprechend einsetzen wird.

    Wir sollten aber auch als Parlament unseren Beitrag leisten. Wir würden mit einem klaren Signal unsere Bundestagsabgeordneten nicht nur freundlich motivieren, sondern ihnen auch den Rücken stärken. Das wird ja mit Sicherheit kein Selbstläufer in Berlin. Wir sollten aber auch das klare Signal nach Ostholstein und an die vielen Anwohner der Trasse senden, dass wir uns für ihre Interessen vehement einsetzen.

    Ich habe natürlich gesehen, dass die SPD-Fraktion sich ebenfalls mit einem eigenen Antrag für übergesetzliche Maßnahmen ausspricht. Das freut mich sehr. Da wir hier aber über einen dreistelligen Millionenbeitrag sprechen, ist eine Ko-Finanzierung durch das Land von bis zu 50 Prozent jedoch völlig utopisch. Das ist auch wirklich nicht die Aufgabe des Landes. Der Bund muss seiner Verantwortung für sein eigenes Projekt nachkommen.

    Das Land beteiligt sich bereits mit rund 70 Millionen Euro an Baumaßnahmen an der Trasse, was ein sehr hoher Beitrag ist. Das Akzeptanzpapier sieht Maßnahmen in Höhe von 370 Millionen Euro vor und hinzu könnten noch eine ­ so oder so ­ nicht gerade günstige Lösung für Bad Schwartau kommen, wo man das Akzeptanzpapier bisher ja leider nicht unterstützt.

    Deshalb mein Appell an alle Beteiligten: Lassen Sie uns ein klares Signal nach Berlin und insbesondere die Schleswig-Holsteiner dort senden, damit der Bundestag übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen finanziert. Es darf keine Benachteiligung Schleswig-Holsteins gegenüber anderen Regionen geben, wo es ganz ähnliche Projekte des Bundes gibt. Wenn wir zusammenarbeiten, werden wir mit unserem Anliegen erfolgreich sein. Die Zeit der Schmalspurlösungen muss ein Ende haben."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 29.08.2019

    Kay Richert zu TOP 16 "Kostenfreier Nahverkehr zum Tag der deutschen Einheit"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Kostenfreier Nahverkehr zum Tag der deutschen Einheit) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Der Tag der Deutschen Einheit ist ein Freudenfest für alle Deutschen. Ich ­ und ich spreche da auch für meine gesamte Fraktion ­ empfinde es als großes Glück, dass Deutschland vor nunmehr 29 Jahren wieder zu einem Staat geworden ist, dass die unselige Teilung überwunden wurde, dass die ständige Bedrohung des Kalten Krieges vorbei ist.

    Nach wie vor bin ich den Bürgerinnen und Bürgern der DDR dankbar für ihren Mut und ihre Entschlossenheit, sich dem menschenverachtenden, brutalen und gewalttätigen sozialistischen Regime entgegenzustellen ­ ein eindrucksvoller Beweis für die Kraft, die das Verlangen nach Freiheit verleiht.

    Dieses Gefühl der Befreiung, der Erlösung von der ständigen Drohung mit Krieg und Verderben, das können wir vielleicht nicht weitergeben. Aber die Überzeugung, dass Unrechtsregime, Gängelung, Bevormundung und Unfreiheit überwunden werden können und müssen, die können und müssen wir weitergeben. Deshalb ist der Tag der Deutschen Einheit so wichtig.

    Wir sind nun wieder ein Volk und die Freude über dieses Glück wollen wir mit all unseren Freunden teilen. Deshalb richten wir einmal im Jahr ein Bürgerfest aus, jedes Jahr in einem anderen Bundesland. Dieses Jahr haben wir die Ehre, Gastgeber für dieses große Fest sein zu dürfen ­ hier in Schleswig- Holstein, hier in unserer Landeshauptstadt Kiel.

    Natürlich kommt auch dieses Fest nicht großes Rahmenprogramm aus ­ aber der eigentliche Mittelpunkt sind die Bürgerinnen und Bürger. Denn nicht die große Politik hat das DDR-Regime überwunden, sondern mutige, aufrechte, optimistische Bürgerinnen und Bürger, voller Hoffnung und Neugier auf eine eigene Zukunft.

    Wir wollen alle zusammen dieses Fest feiern. Ich finde es deshalb klasse, dass die Landesregierung zusammen mit der Stadt Kiel dafür sorgt, dass alle Menschen in Kiel mobil sind ­ und das kostenlos. Danke für die Initiative, Herr Ministerpräsident!

    Der Tag der Deutschen Einheit ist ein Freudentag für uns Deutsche und für unsere Freunde und Gäste. Wie einig wir uns in diesem Punkt sind, zeigt der Antrag der Opposition, der parallel zur Initiative der Landesregierung eingebracht wurde. Ich freue mich auf ein schönes Bürgerfest in unserem schönen Schleswig-Holstein!"

     

    Es gilt das gesrpochene Wort.

     

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  • 15.06.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 11 „Haltungskennzeichnung für Fleisch- und Milchprodukte einführen“

    In seiner Rede zu TOP 11 (Haltungskennzeichnung für Fleisch- und Milchprodukte einführen“) erklärt der Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „In den Kühlregalen der Supermärkte gibt es eine Menge bunter Label auf den Verpackungen von Fleisch, Milch und Käse – aber zu wenig Klarheit darüber, was diese Label tatsächlich aussagen. Wir Freie Demokraten sind dafür, dem Label-Chaos zu begegnen, weil nur so der Kunde besser entscheiden kann, was er kaufen will.

    Wir wollen die Stärkung der Transparenz im Markt erreichen und damit die Stärkung der Verbraucher. Für uns ist der Verbraucher als Marktteilnehmer ein ganz entscheidender Akteur. Der Verbraucher kann über die Nachfrageseite mit steuern, was – und in welcher Weise – auf der Angebotsseite produziert wird. Um diese Steuerungsfunktion gut ausführen zu können, benötigt der Verbraucher als Marktteilnehmer möglichst gute und klare Informationen über das Produkt.

    Die in unserem Jamaika-Antrag vorgeschlagene Haltungskennzeichnung nach dem Vier-Stufen-Prinzip gibt dem Verbraucher deutlichere Informationen für seine Kaufentscheidungen.

    Es existieren bereits viele unterschiedliche Label. Aber die Vielzahl der Label trägt bisher eher zur Verwirrung bei. So gibt es beispielsweise das blaue Label 'Für mehr Tierschutz' des Deutschen Tierschutzbundes in zwei Stufen, das Label mit dem Namen 'Tierschutz kontrolliert' in Silber und Gold und das 'Neuland-Label' des Deutschen Tierschutzbundes gemeinsam mit dem BUND und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft."

    Ich wette mit Ihnen, kaum ein Kunde kann sagen, welche Kriterien sich hinter diesen Labeln jeweils verstecken. Daher können diese Label nur eingeschränkt dazu dienen, den Verbraucher mit den bestmöglichen Informationen zu versorgen.

    Die bisher existierenden Label schaffen höchstens ein wohliges Gefühl beim Kauf, etwas für ein undefiniertes 'Tierwohl' zu tun. Das mag auch so sein. In der Einzelbetrachtung stiftet dieses Label-Chaos aber doch eher Verwirrung, statt den Kunden zu informieren.

    Richtiger und besser finden wir es, wenn man sich EU-weit auf objektive, einheitliche Kriterien einigt. Wir sprechen uns daher für eine obligatorische, EU-einheitliche, vierstufige Kennzeichnung aus. Der Fleisch- und Milchmarkt und der Verbraucher sollen damit bessere Informationen bekommen.

    Der Verbraucher an der Fleischtheke ist natürlich nicht bloß ein gesichtsloses Funktionsglied in einem abstrakten Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Der Verbraucher hat das Recht, selbst zu entscheiden, was er kaufen möchte. Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, was er oder sie essen möchte.

    Wir wollen die mündigen Bürgerinnen und Bürger mit unserem Antrag in diesem Recht zu Wählen bestärken. Uns ist die freie Wahl der Verbraucher deutlich lieber als eine staatliche Steuerung über Verbote.

    Ein Vier-Stufen-System bedeutet übrigens nicht automatisch, dass vier besser ist als eins. Oder, dass Stufe eins besser ist als vier. Es ist einfach ein Kategoriensystem, das die unterschiedlichen Haltungsarten kategorisiert. Alle Stufen haben ihre Vor- und Nachteile. Der Kunde soll frei entscheiden, was ihm die jeweilige Tierhaltungsform wert ist.

    Unser Anliegen ist es, bessere Transparenz für den Käufer herzustellen.

    Das ist die Vereinbarung von Ökologie und Ökonomie, für die wir als Jamaika-Koalition stehen! Ich möchte Sie bitten, unserem Antrag zuzustimmen.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 29.08.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 8 "Hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum"

    In seiner Rede zu TOP 8 (Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Ver- sorgung im ländlichen Raum) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Unterschiedliche Lebensverhältnisse und Lebenssituationen zwischen Stadt und Land sind wiederkehrend in der gesellschaftlichen Debatte. Ob öffentliche Versorgung oder ein kleiner Supermarkt in erreichbarer Nähe sind, ob es eine weiterführende Schule mit gymnasialer Oberstufe gibt, ob eine Bahnstation vorhanden ist, ob der Hausarzt erreichbar und vor allem verfügbar ist ­ das sind wesentliche Fragen für das Gemeinwohl vor Ort.

    Die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum muss in Teilen neu gedacht werden. Den Landarzt, der gefühlt 80 Stunden die Woche leistet, wie die damalige ZDF-Serie fast schon romantisch suggerierte, wird es immer weniger geben. Das ist nicht mehr die regelhafte Arbeitsrealität. Neue Anforderungen von jungen Ärztinnen und Ärzten, die sich selbst ebenfalls Gedanken um Familienplanung machen, müssen daher auch bei der Ausgestaltung der medizinischen Ausbildung stärker im Fokus liegen. Im Koalitionsvertrag haben wir einige Ideen festgehalten, die im ländlichen Raum sowohl die Aufrechterhaltung als auch die Schaffung von Strukturen der Gesundheitsversorgung unterstützen werden. Beispielsweise die Möglichkeit zur Gründung von öffentlich-rechtlichen Genossenschaften, die auch eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ermöglicht.

    Beim Thema der hausärztlichen Versorgung in Bezug auf Ärztinnen und Ärzte haben wir uns in der Jamaika-Koalition ein unterstützendes Ziel gesetzt:

    Zehn Prozent der Medizinstudienplätze sollen an diejenigen vergeben werden, die sich dazu verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums in strukturschwächeren Regionen zu praktizieren. Das wird übrigens nicht nur den ländlichen Raum stärken, sondern auch die dringend notwendige Öffnung des für viele so unglaublich schwer zu erreichenden Medizinstudiums voranbringen. Ich denke jeder hat jemanden im Bekanntenkreis, der Semester um Semester gewartet hat, um dem Wunsch nachgehen zu können, Medizin zu studieren. Bei hausärztlicher Versorgung geht es auch um die Erhaltung von eigentlich wirtschaftlich vorzüglich laufenden Praxen: Im von der FDP mitregierten Rheinland-Pfalz wurde beispielsweise die finanzielle Förderung für diejenigen erhöht und vereinfacht, die selbst eine Praxis in einer dieser Regionen errichten wollen, Ärzte neu anstellen oder eine Praxis übernehmen wollen. Unternehmensnachfolge ist wegen des demographischen Wandels in jeder Branche ein Thema ­ auch in der Gesundheitsbranche. In Nordrhein-Westfalen wurde vor kurzem eine Landarztquote eingeführt. Die entsprechenden Medizinstudienplätze erfreuen sich auch großer Nachfrage ­ die Leute haben weiterhin Lust auf ein Medizinstudium, sie haben auch Lust im ländlichen Raum zu wirken. Nun ist Nordrhein-Westfalen nicht Schleswig-Holstein. Die Problemlage dort hat nicht nur aufgrund der Fläche, sondern auch zahlenmäßig eine andere Dimension. Wenn wir als Jamaika- Koalition der Meinung gewesen wären, es wäre fachlich korrekt, einfach den Gesetzentwurf aus NRW zu verwenden, um unsere Passage aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen, dann hätten wir das sicherlich gemacht, werte Abgeordnete der AfD-Fraktion. Dafür bräuchte es keinen kopierten Antrag von Ihnen hier in unserem Landtag.

    Der Titel ,Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum` greift dann in Bezug zur inhaltlichen Forderung völlig zu kurz.

    Selbst wenn man es schaffen würde, das Gesetz in zweiter Lesung so zu verabschieden, dass es zum Wintersemester 2020 in Kraft treten kann, müssen diese Medizinerinnen und Mediziner erst einmal ihr Studium absolvieren und sich anschließend noch einige Jahre weiterbilden. Vor 2032 wäre vermutlich kein einziger dieser angehenden Landärztinnen und Landärzte wirklich am Praktizieren. Eine Landarztquote im Studium sowie eine Verpflichtung, anschließend im ländlichen Raum zu praktizieren, kann ein Teil zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Land sein. Es braucht aber Maßnahmen, die unterschiedliche Lebens- und Familienmodelle der Ärztinnen und Ärzte berücksichtigt, klare Delegationsregeln, was zwingend ärztlich gemacht werden muss, und was wiederum nicht ­ vor allem braucht es aber auch Maßnahmen, die das Versorgungsgefüge in Schleswig-Holstein als Ganzes begreifen, um wirklich Wirkung zu zeigen.

    Daher sehe ich den Gesetzentwurf der AfD kritisch im Hinblick auf die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 29.08.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 17 "Eigenanteile bei der häuslichen und stationären Pflege"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Pflegebedürftige von Eigenanteilen bei der häuslichen und stationären Pflege entlasten) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Die AfD scheint nach zwei Jahren im Landtag festzustellen, dass man mit nur einem Thema im politischen Betrieb nicht weit kommt. Man kann nicht bei jedem Antrag oder jeder Drucksache Abschiebungen und weniger Flüchtlinge fordern ­ gut, ihr Fraktionsvorsitzender Nobis kriegt es hin, dies zu jedem Tagesordnungspunkt anzuführen, selbst bei einer Debatte über Besoldungsstrukturen unserer Landesbediensteten. Vermutlich brauchen Sie das für Ihr Bingo-Tippspiel oder die Bestätigung in den eigenen Reihen.

    Ein Gutes hat es aber, weil es so den demokratischen Parteien, also CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW, die Möglichkeit gibt zu verdeutlichen, was wir in dieser Legislaturperiode bereits ­ teils gemeinsam, teils als Jamaika ­ für die Verbesserung der Pflege auf den Weg gebracht haben.

    Sie greifen das Pflegewohngeld auf, welches vom Land finanziert wird.

    Schleswig-Holstein ist eines der letzten Bundesländer, das diese personenbezogene Leistung noch gewährt. Ich finde, dass wir bei diesem Weg bleiben sollten. Aus Schleswig-Holstein werden sowohl der Bundesrat als auch die Gesundheitsministerkonferenzen regelmäßig mit progressiven Anträgen zur Pflegepolitik bestückt. Wir haben diverse Vorschläge aus Schleswig-Holstein in den Bund gegeben, um die finanzielle Situation für die Pflege, für die Pflegekräfte, aber auch für die zu Pflegenden und deren Angehörige zu verbessern. So wollen wir erreichen, dass es einen faireren Ausgleich zwischen Krankenkassen und Pflegekassen bei der sogenannten Behandlungspflege im stationären Bereich gibt. Wir fordern eine gesetzliche Obergrenze des Eigenanteils an den Pflegekosten für die Pflegebedürftigen. Wir wollen die Pflegeversicherung für Zuschüsse aus dem allgemeinen Bundeshaushalt öffnen ­ etwas, das bei Sozialversicherungen eigentlich nicht sein sollte, aber bei Rentenversicherung oder Krankenversicherung schon gang und gäbe ist und auch bei der Pflegeversicherung vonnöten ist. Wir setzen uns da- für ein, dass die Pflegekräfte von zeitaufwendigen Dokumentationspflichten befreit werden, statt über ein Drittel ihrer Arbeitszeit mit Bürokratie zu verbringen. Es ist dabei gleichgültig, ob ein Pflegeheim öffentlich, freigemeinnützig oder privat organisiert ist. Die Hauptsache ist, dass es sowohl den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch den zu Pflegenden gut geht. Der Punkt 3 in Ihrem Antrag, der etwaige ,Gewinnsteigerungen` im Pflegebereich einschränken will, beinhaltet und bedient ein Ressentiment gegenüber den Anbietern der Pflege. Hier sollte man doch mehr Vorsicht walten lassen!

    ,Sozial geht anders` ­ mit diesem Slogan hat uns die AfD diesen Sommer überrascht. Zur Abwechslung hatte die AfD hier mal Recht, aber anders, als sie vermutlich wollten. Was kann man machen, um seinen Mangel an sozialer Ader nach außen zu kaschieren? Man kann mit einem Plakatwagen durchs Land fahren, um auf Altersarmut aufmerksam zu machen. Wo lässt man so einen LKW-Planwagen dann am besten auffahren? Da, wo Altersarmut am meisten eine Gefahr im Land darstellt? Also vielleicht in strukturschwächeren Regionen? Oder in einigen Ballungszentren wie auf dem Kieler Ostufer, wo ich selbst herkomme? Sie von der AfD lassen den Wagen auf Sylt rumfahren, bekanntermaßen die Altersarmutsgemeinde unserer Nation.

    Ich dachte erst, das sei ein Gag der ,heute show`. Wissen Sie, was gegen Altersarmut hilft? Beispielsweise ein fundiertes Rentenkonzept. Ihre Partei, die nun seit 2013 auf dem Wählermarkt ist, hat bis heute keine Vorstellung von Altersvorsorge. Ein AfD-Parteitag zu diesem Thema, der im Spätsommer stattfinden sollte, wurde nun auf 2020 verschoben. Das Thema scheint bei Ihnen eindeutig keinerlei Priorität zu haben!

    Thematisch passt dies leider gut zum Pflegeantrag. Sie wissen bis heute nicht, was sich bereits in Umsetzung befindet, was auf Landes- oder auf Bundesebene bereits beschlossen wurde.

    Deswegen: Sozial geht anders, insbesondere geht sozial eben nicht mit der AfD."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 29.08.2019

    Kay Richert zu TOP 18 "Autozugverkehre Sylt in Nahverkehr integrieren"

    In seiner Rede zu TOP 18 (Autozugverkehre Sylt in Nahverkehr integrieren) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Mobilität ist ein Ausdruck persönlicher Freiheit und ein Grundbedürfnis unserer modernen Gesellschaft. Keiner von uns kann sich vorstellen, nicht mehr reisen zu können oder andere Städte zu besuchen. Auch wenn sich die Art der Fortbewegung vor allem in den Ballungsräumen verändert: Der Wunsch nach Reisen ist nach wie vor stark. Dazu kommt: Viele Menschen arbeiten nicht mehr im direkten Wohnumfeld, sondern pendeln oft über beachtliche Entfernungen. Diese Fahrten ­ in den Urlaub, zur Arbeit, zum Shoppen oder einfach nur, um Freunde und Verwandte zu besuchen ­ diese Fahrten so sicher und komfortabel wie möglich zu machen und gleichzeitig die negativen Effekte auf die Umwelt entscheidend zu verringern, das ist das Ziel dieser Jamaika-Koalition.

    Für uns von der FDP ist eines der wichtigsten Verkehrsmittel die Bahn. Je voller die Straßen werden, umso mehr wird das Reisen oder Pendeln mit der Bahn zur attraktiven Alternative. Wir von Jamaika tun viel dafür, das Reisen mit der Bahn im schönsten Bundesland der Welt sicherer und komfortabler zu machen. Wir drängen auf den Ausbau von Bahnstrecken und gehen auch schon mal in die planerische Vorleistung. Wir kümmern uns um die Erhöhung von Kapazitäten. Wir klemmen uns dahinter, dass die Bahn pünktlicher und zuverlässiger wird. Wir sind ständig dabei zu prüfen, ob das Angebot noch besser werden kann. Eine zweifellos besondere Position in unserer Schienenlandschaft nimmt die Marschbahn an der Westküste ein. Sie ist in erster Linie bekannt geworden für Verspätungen oder auch ganze Zugausfälle, Probleme mit Kupplungen, Verständigungsprobleme der Bord-IT, Motorenausfälle, Rollkuren, Langsamfahrabschnitte, usw. usw. Aber es gibt hier noch eine Besonderheit: Der Abschnitt Niebüll-Westerland ist einer der profitabelsten der deutschen Bahnlandschaft. Denn hier verkehren die Autozüge zwischen Sylt und Festland. Lange Jahre gab es hier nur einen Anbieter.

    Mittlerweile gibt es Konkurrenz auf diesem Abschnitt durch andere Eisenbahnverkehrsunternehmen, die ein Stück dieses Kuchens abhaben wollen.

    Da hat nun einer der Anbieter zu einem Trick gegriffen. Es gibt nämlich den Grundsatz, dass bei vollen Trassen Personenfernverkehr grundsätzlich Vorrang vor Personennahverkehr hat (§ 52 (8) ERegG). Und: Eigenwirtschaftliche Angebote haben Vorrang vor gemeinwirtschaftlichen (§8 (4) PBefG). Also setzt die Deutsche Bahn Züge ein, die sie als Fernzüge bezeichnet, eigenwirtschaftlich betreibt und die die Gleise für die Konkurrenz belegen.

    Aber erfüllen diese Züge denn überhaupt die Kriterien? Ein Fernzug ist ein Zug, der eine Reiseweite von mehr als 50 Kilometern abdeckt und eine Reisezeit von über einer Stunde. Das ist hier beides erkennbar nicht der Fall.

    Also ist das klassischer Nahverkehr. Wir wollen die Betriebssituation vor Ort verbessern. Und dazu müssen Autozug- und Personennahverkehr harmonisiert werden. Möglicherweise können wir das am besten, wenn wir über den Landesnahverkehrsplan direkten Einfluss auf die Trassenvergabe nehmen können. Vielleicht geht es auch anders.

    Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen, dass es mir als Liberalem nicht leicht fällt, über eine Einstufung als Personennahverkehr zu sprechen. Denn de facto ist das die Abkehr von den eigenwirtschaftlichen hin zu den gemeinwirtschaftlichen Verkehren auf diesem Streckenabschnitt. Aber unser oberstes Ziel ist es, den Menschen in diesem Land eine bestmögliche Mobilität zu verschaffen. Das hat oberste Priorität für uns. Mobilität ist persönliche Freiheit. Wir alle hier wollen doch den Menschen den Traum von der Mobilität erhalten, dabei die Beeinträchtigungen unserer Umwelt entscheidend verringern und den Bahnverkehr für die Bürgerinnen und Bürger sicherer und komfortabler machen. Wir sind entschlossen, den Schleswig- Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern eine attraktive, sichere Mobilität zu ermöglichen. Dazu werden wir jeden gangbaren Weg prüfen. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Das Ergebnis wird es Wert sein."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 29.08.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 24+32 „Tierwohllabel und Nutztierstrategie jetzt umsetzen“

    In seiner Rede zu TOP 24+32 (Tierwohllabel und Nutztierstrategie jetzt umsetzen und Tierexporte in tierschutzrechtlich problematischen Staaten stoppen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir alle setzen uns für mehr Tierwohl ein. Das wird immer wieder deutlich. Deutlich war es nicht zuletzt vor einem Jahr. Wir haben hier in dieser Stelle einstimmig, also mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen, einen Antrag zur verbesserten Haltungskennzeichnung beschlossen. Das scheint die SPD vergessen zu haben. Anders ist nicht zu erklären, warum die SPD nach einem Jahr wieder dasselbe fordert. Die SPD scheint aber auch vergessen zu haben, dass sie Teil der Bundesregierung ist. Der vorliegende Antrag richtet sich daher auch an Sie selbst, liebe SPD-Fraktion. Andererseits wird durch die heutige Debatte auch mal wieder deutlich, dass die Bundesregierung dazu neigt, in Agrarfragen keine Entscheidungen zu treffen. Das sehen wir beim Tierwohllabel und aktuell auch bei der Düngeverordnung.

    Zur Erinnerung: Wir haben die Landesregierung mit der Drucksache 19/676 einstimmig darum gebeten, sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungssysteme bei Fleisch- und Milchprodukten einzusetzen. Das Kennzeichnungssystem sollte für jeden Kunden leicht verständlich sein. Wir wollen das Vierstufen-System wie bei den Eiern. Manche Supermärkte drucken so eine Kennzeichnung schon freiwillig auf ihre Waren. Dieses freiwillige Engagement finden wir gut und begrüßen es sehr. An der Fleischtheke und den Supermarktregalen entscheidet der Kunde, was nachgefragt und somit wie es produziert wird. Mit unserem gemeinsamen Beschluss sind wir noch weiter gegangen als sich Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner mit ihrer Tierwohllabel-Initiative traut. Das Tierwohllabel soll nämlich freiwillig sein und bleiben. Wir wollten eine obligatorische Kennzeichnung, damit der mündige Verbraucher eindeutig erkennen und entscheiden kann, was er oder sie da kauft. Freiwilligkeit kommt hier an seine Grenzen. Wir brauchen verbindliche, transparente Regeln für alle, und zwar EU-weit einheitlich. Das Tierwohllabel von Klöckner ist außerdem verwirrend angelegt. Bei Eiern ist es einfach. Stufe eins steht für gesetzlichen Mindeststandard, Stufe vier für die tierfreundlichste Haltungsweise. So einfach so klar. Warum Klöckner die Bewertungsskala für Fleischprodukte aber umdrehen will, erschließt sich einem nicht. Das macht den Eindruck, als wollte man eher verschleiern als Transparenz zu schaffen. Die Tierwohllabel-Initiative der Bundesministerin ist also nicht nur ineffektiv, sondern auch noch verwirrend. Wir bekennen uns daher weiterhin zu unserem gemeinsamen Beschluss. Wir können nicht erkennen, was die SPD hier substantiell Anderes oder Sinnvolles zur Abstimmung stellt.

    Natürlich muss auch die Landwirtschaft etwas für den Klimaschutz tun. Sieben Prozent der CO2-Emissionen stammen aus der Landwirtschaft. Das ist, angesichts des Nutzens der Landwirtschaft aber ein relativ geringer Anteil. Außerdem darf man nicht ausblenden, dass gerade die Forst- und Landwirtschaft als einziger Wirtschaftsbereich überhaupt in der Lage ist, CO2 zu binden – wenn Bäume gepflanzt werden, wenn Nahrungsmittel erzeugt werden, wenn Pflanzen angebaut werden. Der Bauernverband hat dennoch eine Klimaschutzstrategie aufgelegt, um den eben genannten Wert zu verringern. Das hat unsere Anerkennung verdient. Das Tierwohl ist uns auch wichtig, wenn Tiere exportiert werden. Horror-Bilder von Verladestationen im Mittelmeerraum lassen auch uns den Atem stocken. Wir wollen nicht, dass auch nur ein Rind aus Schleswig-Holstein so behandelt wird, wie in einigen Reportagen gezeigt wurde. Das wollen auch die Rinderzüchter- und Rinderexporteure nicht. Das muss man an dieser Stelle feststellen. Die Debatte um die Tierexporte wurde teilweise vorurteilsbeladen geführt. Brutalität ist kein Geschäftsmodell! Vorurteile gegen die Rinderexporteure sollten nicht weiter geschürt werden.

    Wir begrüßen den Erlass des Ministers vom März 2019. Der Erlass sorgt für Rechtssicherheit bei der Genehmigung von Transporten, soweit es von Landesseite aus möglich ist. Der Bund ist jetzt in der Pflicht. Nur der Bund kann erreichen, dass sich Drittländer an die Transportregeln halten. Nur der Bund kann erreichen, dass die Versorgungsstationen entlang der Transportrouten kontrolliert werden. Wir setzen uns für das Tierwohl ein, ob bei der Haltung oder beim Export in Drittländer. Der Antrag der SPD hilft dem Tierwohl nicht weiter. Wir lehnen ihn daher ab und erinnern an den gemeinsam beschlossenen Antrag 19/676. Das Engagement der Landesregierung zur Schaffung von Rechtssicherheit bei Tierexporten in Drittländer unterstützen wir und stimmen der Ausschussempfehlung zu.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 29.08.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 27 "Grundwasser schützen"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Grundwasser schützen! Stand der Diskussion zur Verschärfung der Düngeverordnung) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    ,,Vielen Dank an den Minister für den Bericht. Die ganze Problematik lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die Bundesregierung hat noch keine Düngeverordnung zustande bekommen und daher drohen EU-Strafen in Millionenhöhe. Das ist ein Armutszeugnis für die große Koalition im Bund. Es wurde noch nicht geschafft, in einem so wichtigen Feld wie der Düngeverordnung eine gemeinsame Lösung zu finden. Das ist nicht nur bedauerlich, es ist auch eine Belastung für den deutschen Steuerzahler. Aber vor allem auch eine Belastung für die Landwirtschaft, die auf eindeutige Signale aus der Politik wartet. Dabei hat die Landwirtschaft es ohnehin schon schwer genug. Seien es Extremwetterlagen wie die Dürre 2018, die niedrigen Erzeugerpreise oder die immer weiter wachsende Bürokratie.

    Die Daumenschrauben für Landwirte sind mit der letzten Düngeverordnung noch fester angezogen worden. Dabei dauert es Jahre, bis man überhaupt erkennen kann, wie sich die Novellierung auf die Qualität unserer Grundwasserkörper auswirkt. Trotzdem werden auf Bundesebene immer wieder Forderungen nach weiteren Verschärfungen laut. Und zwar bar jeder Vernunft, bar jeder Erkenntnis der geologischen, chemischen, physikalischen und hydrologischen Wissenschaft. Und immer hat die Landwirtschaft Schuld. Gleichzeitig wird gerne ausgeblendet, dass gerade in deutschen Großstädten sehr große Teile der Abwässer, die aus privaten Haushalten in die Abwassersysteme eingeleitet werden, nicht bei den Kläranlagen ankommen, weil sie auf dem Weg dorthin durch Leckagen diffundieren. Die Landwirtschaft hat erkannt, dass sie ihren Teil beitragen muss und sie will daran arbeiten. Sie braucht dafür aber auch Planungssicherheit. Dabei könnte alles viel besser sein, wenn die Bundesregierung zukunftsorientiert handeln würde. Aber das tut die Bundesregierung nicht. Es gibt innovative Methoden zur Nutzung von organischem Dünger. Man kann den Wassergehalt abscheiden und den Dünger trocken in Regionen fahren, wo er gebraucht wird. Es ist daher nicht notwendig, über Flächenquoten zu reden.

    Aber die Bundesregierung zog das bisher nicht in Betracht. Stattdessen ist weiter von Beschränkungen von intensiv wirtschaftenden Betrieben die Rede. Dabei kommt es doch auf die richtige Verteilung des organischen Düngers an und nicht, wieviel an einem Ort erzeugt wird.

    Die Bundesregierung sollte endlich einmal eine Folgenabschätzung vornehmen, die untersucht, welche Regelungen der aktuellen Düngeverordnung dafür sorgen, dass der Transport vorhandener wertvoller Naturdünger aus Tierhaltungs in Ackerbauregionen gehemmt wird und so insgesamt positive Umwelteffekte verhindert werden. Auf der Grundlage der Folgenabschätzung sollte dann die aktuelle Düngeverordnung novelliert werden, sodass neben einer angemessenen Basisregulierung Ausnahmen für Betriebe geschaffen werden, die nachweislich aufgrund ihrer Betriebsstruktur beziehungsweise Düngepraxis keine problematischen Nitratemissionen verursachen. So werden Anreize für die Reduzierung von Nitratemissionen und den Transport vorhandener wertvoller Naturdünger aus Tierhaltungs- in Ackerbauregionen geschaffen sowie eine bedarfsgerechte Verteilung der Naturdünger erreicht. Durch die gleichzeitige Einsparung von mineralischem Dünger entstehen insgesamt positive Umwelteffekte.

    Außerdem muss es eine Offenheit für innovative Lösungen geben. Eine gezielte Investitionsförderung vom Bund könnte vielen Landwirten helfen, sich auf die neue Düngeverordnung einzustellen. Wir brauchen außerdem ein schlankes, unbürokratisches Kontrollsystem. Die Regelungen zu der Stoffstrombilanzierung müssen schnell und transparent erfolgen. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen die Vorgaben auch in die Praxis umsetzen können. Wir brauchen für die ganze Thematik übrigens auch eine Überarbeitung der Nitratmessnetze in der EU. Wir Deutschen spielen wieder den Messweltmeister und ermitteln die Daten oberflächennah und an Extrempunkten, ganz im Gegensatz zu unseren europäischen Partnern. Unsere Landwirte jetzt dafür zu bestrafen, halte ich ausdrücklich für falsch. Es bedarf stattdessen der Entwicklung eines einheitlichen repräsentativen europaweiten Nitratmessnetzes auf wissenschaftlicher Grundlage. Natürlich geht es vor allem um den Schutz unseres Grundwassers. Der chemische Zustand des Grundwasserkörpers in Schleswig-Holstein wird vom Umweltbundesamt teilweise als ,schlecht` bewertet. Dagegen müssen wir etwas tun. Mit unserer Landesdüngeverordnung befanden wir uns schon auf dem richtigen Weg. Wir warten gespannt darauf, welche Spielräume uns die neue Düngeverordnung des Bundes geben wird.

    Zusammenfassend: Landwirte müssen sachkundig ihrer Arbeit nachgehen können. Bei der Düngung ist dafür ein praktikables und bewegliches Düngerecht notwendig. Der Grundsatz einer bedarfs- und standortgerechten Nährstoffversorgung der landwirtschaftlichen Kulturen muss in Zukunft wieder der Maßstab der Düngung werden."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 30.08.2019

    Christopher Vogt zu TOP 5 "Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 5 (Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelli- genz in Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) kommt seit Jahren in immer schnellerer Folge auf die Tagesordnung. War es vor zehn Jahren vielleicht noch eher ein Thema bei der Gamescom oder beim ChaosComputerClub, hat heutzutage eigentlich jeder zumindest eine grobe Ahnung, was sich hinter KI verbirgt, auch wenn die Alltagserfahrungen für den einzelnen Bürger teilweise noch überschaubar sind.

    Es ist jedoch ein Trugschluss, wenn man das Thema KI für reine Zukunftsmusik halten würde. Wir haben heute schon Autos, die mit einem kommunizieren und teilweise auch autonom fahren können. Kühlschränke, die selbst einkaufen und autonome Staubsauger oder Rasenmäher, was mir persönlich sehr entgegenkommt.

    Es geht also nicht um die Frage, ob unsere Gesellschaft bei KI irgendwie mitmacht oder nicht, sondern um die Frage, wie wir uns darauf vorbereiten, also inwieweit wir die Chancen nutzen und die Risiken im Zweifel auffangen.

    Es geht um die Dominanz der USA und Chinas bei dieser gewaltigen technischen Revolution, die nicht mehr Jahrzehnte für Umwälzungen brauchen wird, sondern wohl nur einige Jahre und deren wirtschaftliche und soziale Folgen wohl gewaltig sein werden.

    Zwei kurze Beispiele dazu, über die ich kürzlich gestolpert bin: In einer Studie der Uni Heidelberg wurde dargelegt, dass mit Hilfe von maschinellem Lernen KI in der Lage war, bösartige Melanome auf einem Röntgenbild besser zu erkennen als international anerkannte Top-Experten. Nur 22 Prozent dieser Ärzte konnten im Jahr 2018 den Algorithmus schlagen.

    Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass dies bald wohl kein Arzt mehr schaffen wird. Das hat große Vorteile für die Patienten, aber wird den Arztberuf natürlich erheblich verändern.

    Ein weiteres Beispiel: JP Morgan hat dieses Jahr verkündet, eine Software einzusetzen, die innerhalb von Sekunden Dokumente analysiert, die 360.000 Arbeitsstunden von Fachpersonal entsprechen.

    Da wird deutlich, welche ungeahnten Möglichkeiten sich bereits jetzt ergeben und zukünftig noch viel stärker ergeben werden. Aber man sieht eben auch, welche enormen Umwälzungen uns in der Arbeitswelt unmittelbar bevorstehen und welche drängenden sozialen Fragen sich daraus bis weit in die Mittelschicht hinein ergeben.

    Daher ist es richtig und dringend notwendig, dass wir uns viel intensiver als bisher mit der Frage auseinandersetzen, wie wir uns beim Zukunftsthema KI positionieren wollen und unsere Gesellschaft angesichts der zunehmend zum Einsatz kommenden Künstlichen Intelligenz gestalten wollen.

    Wir haben uns vorgenommen, eine digitale Vorzeigeregion zu werden. Beim Breitbandausbau sind wir gut, aber ansonsten gibt es da in den meisten Bereichen noch viel Luft nach oben. Wir werden dabei auch erhebliche finanzielle Mittel aufbringen müssen. Die 4,5 bzw. 7 Mio. Euro für KI sind ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Sie können natürlich nur ein Anfang sein.

    Daher freue ich mich sehr über den Gesetzentwurf und die geplante Schaffung eines Sondervermögens. Das Instrument des Sondervermögens war und ist ja nicht ganz unumstritten, aber es macht hier Sinn und ich danke der Staatskanzlei für die bisher geleistete Arbeit beim Thema KI.

    Die Konzentration auf wichtige Themen wie Medizintechnik, Küsten- und Klima-Modellierung und Datensicherheit nehmen die richtigen Themen ins Visier.

    Wenn wir uns auf die Stärken in Schleswig-Holstein konzentrieren und die Maßnahmen bündeln, bin ich mehr als zuversichtlich, dass in baldiger Zukunft vorzeigbare Ergebnisse präsentieren werden können.

    Allerdings muss ebenso klar sein, dass unsere Mittel in Schleswig-Holstein im weltweiten Vergleich begrenzt sind. Bei sechsstelligen Einstiegsgehältern für KI-Experten und dreistelligen Milliarden-Beträgen, die von den zwei Top-Forschungsnationen USA und China aufgerufen werden, kann die KI-Forschung in Europa nur mit massivem Kapitaleinsatz wirksam vorangetrieben werden.

    2017 kamen 86 Prozent der Investitionen aus den USA und China. Da werden auch die drei Milliarden deutschen Forschungsgelder, wohlgemerkt bis 2025, keinen wesentlichen Unterschied machen. Daher ist es an der Bundesregierung, sich vorrangig für eine EU-weite KI-Strategie einzusetzen, damit wir im internationalen Umfeld mithalten können und rückwirkend auch in Schleswig-Holstein profitieren können.

    Es geht dabei übrigens nicht nur um die Frage des Erhalts unseres Wohlstandes und um wirtschaftliche Dominanz, sondern auch um ganz elementare Fragen der Ethik. Das Thema Social Scoring in China ist wirklich gruselig und wird gerade ja auch auf Unternehmen ausgeweitet. Das kann und darf kein Vorbild für unsere Gesellschaft sein.

    Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass die Vorlage nur ein Anfang sein kann. Er mag überschaubar sein, ist aber dennoch wichtig. Wir stehen in Schleswig-Holstein bei der KI nicht am Anfang. Wir sollten aber dazu beitragen, dass die vorhandenen Kompetenzen stärker gebündelt werden. Wir sollten Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen stärker zusammenbringen und vor allem auf den Schwerpunkt Medizin und Gesundheitswirtschaft setzen.

    Bei der Künstlichen Intelligenz muss es aber immer auch um die natürliche Intelligenz gehen. Deshalb wollen und müssen wir die Bildung weiter stärken. Den MINT-Bereich, aber auch die klassischen Kernkompetenzen und vor allem die Kreativität und Persönlichkeitsbildung, denn bei Empathie und Kreativität wird der Mensch hoffentlich immer überlegen sein."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 30.08.2019

    Kay Richert zu TOP 31 "HVV-Preiserhöhung ablehnen"

    In seiner Rede zu TOP 31 (HVV-Preiserhöhung ablehnen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Mobilität ist ein Ausdruck persönlicher Freiheit und ein Grundbedürfnis unserer modernen Gesellschaft. Der Wunsch nach Reisen ist nach wie vor stark, auch wenn sich die Art der Fortbewegung vor allem in den Ballungsräumen verändert. Und: Viele Menschen arbeiten nicht mehr im direkten Wohnumfeld, sondern pendeln oft über beachtliche Entfernungen. Diese Fahrten ­ in den Urlaub, zur Arbeit, zum Shoppen oder einfach nur um Freunde und Verwandte zu besuchen ­ diese Fahrten so sicher und komfortabel wie möglich zu machen und gleichzeitig negative Effekte auf eine gesunde Umwelt entscheidend zu verringern, das ist das Ziel dieser Jamaika-Koalition.

    Für uns von der FDP ist eines der wichtigsten Verkehrsmittel die Bahn. Je voller die Straßen werden, umso mehr wird das Reisen oder Pendeln mit der Bahn zur attraktiven Alternative. Wir von Jamaika tun viel dafür, das Reisen mit der Bahn im schönsten Bundesland der Welt sicherer und komfortabler zu machen. Wir kümmern uns um die Erhöhung von Kapazitäten. Wir klemmen uns dahinter, dass die Bahn pünktlicher und zuverlässiger wird. Wir sind ständig dabei zu prüfen, ob das Angebot noch besser werden kann.

    Und wo es sinnvoll ist, kooperieren wir dabei mit anderen: Zum Beispiel im Hamburger Umland mit dem Hamburger Verkehrsverbund HVV. Dadurch erreichen wir eine Durchtaktung der Verkehre aus dem Umland bis in die City, ohne umzusteigen. Das ist attraktiv und führt zu hohen Nutzungszahlen.

    Aber die Medaille hat auch eine Kehrseite: Beim HVV bestimmt die Stadt Hamburg. Und die behandelt uns nicht unbedingt auf Augenhöhe. Die Wünsche und Bedürfnisse der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner stehen hinten an. Und das wird der Sache nicht gerecht, denn wir zahlen viel Geld dafür, beim HVV dabei zu sein. Aktuell sollen die Preise innerhalb des HVV erhöht werden. Damit wir uns nicht missverstehen:

    Preiserhöhungen sind nicht generell des Teufels. Wer den Schienenverkehr attraktiv haben will, der muss auch dafür angemessen bezahlen. Das halten wir hier auch so. Die Frage ist nur: Wie kommen die Preiserhöhungen zustande? Wer profitiert und wer wird nur belastet? Das Tarifgebiet des HVV ist in fünf Ringe (A bis E) unterteilt, wobei A und B im Wesentlichen das Hamburger Stadtgebiet abdecken. Warum werden die Preise in den Ringen unterschiedlich erhöht?

    Alle Nutzerinnen und Nutzer des HVV zahlten bislang eine sogenannte ,Strukturabgabe`, mit der das Angebot verbessert werden sollte. Die Programme dazu heißen Angebotsoffensive I und II. Da finde ich es schon irritierend zu lesen, dass es Taktgarantien nur auf Hamburger Stadtgebiet geben soll. Einzige Destination in Schleswig-Holstein, die eine Verbesserung aus der Angebotsoffensive erfahren soll, ist Wedel. Seit Jahren gibt es Schwierigkeiten mit den S-Bahn-Verkehren. Der Hamburger Verkehrssenator lädt zu einem S-Bahn-Gipfel ein, es geht laut Presse besonders um die Linien S2, S3 und S21. Die S2 geht von Altona bis Bergedorf. OK. Aber die S3 führt von Pinneberg nach Stade, die S21 von der Elbgaustraße bis nach Aumühle. Schleswig-Holstein ist also in beiden Fällen betroffen. Da frage ich mich: Werden die Interessen der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig- Holsteiner hier angemessen vertreten? Ist unser Ministerium mit dabei?

    Nein, nicht bei jeder S-Bahn-Lappalie müssen die Schleswig-Holsteiner beteiligt sein. Aber hier geht es nicht um Lappalien. Unser oberstes Ziel ist es, den Menschen in diesem Land eine bestmögliche Mobilität zu verschaffen.

    Das hat oberste Priorität für uns. Und dazu werden wir das Geld, was uns die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner anvertrauen, so nutzenbringend wie möglich verwenden. Wir sind nicht generell gegen er- forderliche Preiserhöhungen. Aber wir wollen auf Augenhöhe beteiligt sein, wenn die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger betroffen sind. Deswegen wollen wir die Landesregierung bitten, hier nicht zuzustimmen und so ein Zeichen zu setzen. Mobilität ist persönliche Freiheit. Wir alle hier wollen den Menschen den Traum von der Mobilität erhalten, dabei die Beeinträchtigungen unserer Umwelt entscheidend verringern und den SPNV für die Bürgerinnen und Bürger sicherer und komfortabler machen.

    Wir sind entschlossen, den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern eine attraktive, sichere Mobilität zu ermöglichen. Dazu werden wir jeden gangbaren Weg prüfen. Dabei werden wir gerne mit anderen kooperieren. Aber wir werden auch darauf achten, dass das Geld der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner gut eingesetzt wird und Kooperation auf Augenhöhe stattfindet."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 03.09.2019

    Anita Klahn: Modell des Regionalzuschlags könnte Fachkräftemangel entgegenwirken

    Zur Vorstellung des Modellversuchs ,,Regionalzuschlag für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter" durch das Bildungsministerium erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Ein Regionalzuschlag kann für besonders betroffene Regionen eine Maßnahme sein, die es wert ist, getestet zu werden. Wir setzen uns aber für die ganzheitliche Stärkung des ländlichen Raumes ein, um Arbeitsplätze auf dem Land insgesamt attraktiver zu gestalten.

    Denn wie wir auch bei der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum sehen, hängt die Wahl des Berufsstandortes nicht allein am Gehalt. Es braucht eine hervorragende digitale Infrastruktur, eine verlässliche Ausstattung mit Kita-Plätzen, sanierte Schulgebäude und bezahlbare Immobilien. Erst wenn diese Faktoren zusammenkommen, werden wir uns weniger mit dem Fachkräftemangel auf dem Land auseinandersetzen müssen.

    Das Konzept des Regionalzuschlags sollte nach Ablauf des zweijährigen Modellversuches evaluiert werden. Dabei werden wir uns insbesondere ansehen, wie sich die fünfjährige Verpflichtungsperiode ausgewirkt hat und wie hoch die Abbruchquoten sind."

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  • 14.06.2018

    Annabell Krämer zu TOP 19 „Senioren von Bürokratie entlasten“

    In ihrer Rede zu TOP 19 (Seniorinnen und Senioren von Bürokratie entlasten: Verzicht auf Einkommensteuererklärungen durch Einführung eines Amtsveranlagungsverfahrens) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Alle Jahre wieder steht sie an – die Steuererklärung. Privatpersonen, die keine besonderen oder umfangreichen Sachverhalte zu erklären haben, gehen selten zum Steuerberater und erstellen ihre Steuererklärung zumeist alleine – oder gar nicht. Selbst bei Kenntnis über Erstattungsansprüche zögern viele Bürger ihre Erklärung bis zum letzten Tag oder darüber hinaus heraus. Die Steuererklärung fertigzustellen ist ungefähr so beliebt wie ein Termin beim Zahnarzt zur Wurzelbehandlung! Oft ist die Abscheu so groß, dass bei rechtlicher Zulässigkeit auf die Erstellung einer Steuererklärung verzichtet wird. Im Durchschnitt schenkt der Steuerzahler dem Staat dadurch jedes Mal 800 Euro.

    Es muss unser fortwährendes Ziel sein, Bürger und Verwaltung so weit wie möglich von Bürokratie zu entlasten. Ja, auch unsere Verwaltung leidet unter der anfallenden Bürokratie. In Mecklenburg-Vorpommern läuft ein Pilotprojekt zum Amtsveranlagungsverfahren für Senioren. Das Finanzamt kann die Einkommensteuer eigenständig festsetzen, sofern lediglich Einkünfte der gesetzlichen Rentenversicherung und sonstige Ruhegelder bezogen werden.

    Die Sozialdemokraten fordern nun, in Schleswig-Holstein ebenfalls ein Pilotprojekt zu starten. Ein Pilotprojekt zum selben Sachverhalt! Wir haben ein anderes Verständnis von Bürokratieabbau, als zwei gleichartige Pilotprojekte laufen zu lassen. Aus diesem Grund bitten wir die Landesregierung, nach Abschluss des Pilotprojektes in Mecklenburg-Vorpommern eine Evaluierung der Ergebnisse vorzunehmen. Wir wollen wissen, ob das Verfahren ein geeigneter und praktikabler Weg ist, die Beteiligten von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Lassen Sie uns die richtigen Schlüsse aus dem Pilotprojekt unseres östlichen Nachbarlandes ziehen! Aber lassen Sie uns auch nicht dort Halt machen, wo Mecklenburg-Vorpommern aufgehört hat! Wir erwägen deshalb zusätzlich, die Amtsveranlagung auch den Arbeitnehmern zu ermöglichen. Wir sehen in unserem Antrag eine Prüfung vor, ob Arbeitnehmerinnen und -nehmer mit Werbungskosten, die unterhalb des Pauschbetrags liegen, einbezogen werden können.

    Wann ist dieses Verfahren sinnvoll? Nachteile für Rentner und Arbeitnehmer dürfen nicht entstehen. Denn grundsätzlich gibt es auch Tücken beim Amtsveranlagungsverfahren. Zwar werden sämtliche Einkünfte berücksichtigt, bei den absetzbaren Ausgaben sieht es jedoch gegebenenfalls anders aus. Der Staat hat hier nicht selten eine sehr klebrige Hand! Arztrechnungen, Pflegekosten und haushaltsnahe Dienstleistungen, deren Aufwendungen mit zunehmendem Alter des Steuerzahlers in der Regel steigen, bleiben unberücksichtigt. Mit dem Amtsveranlagungsverfahren verzichten Senioren auf sämtliche Ermäßigungsmöglichkeiten. Auch der Abzug für Spenden bleibt unberücksichtigt.

    Bleibt das Recht des Steuerzahlers auf Einspruch oder Klage gegen den Steuerbescheid bestehen? Wären vereinfachte Steuerformulare für Senioren gegebenenfalls nicht der bessere Weg? Broschüren zum Thema ‚Steuererklärung leicht gemacht‘ oder ein Bürgerbüro in den Finanzämtern als Unterstützung bei der Erstellung von Erklärungen wären auch Alternativen. Denn eines darf nicht in den Hintergrund geraten: Die Finanzverwaltung und die gesamte öffentliche Hand müssen für den Bürger da sein – und nicht umgekehrt!

    Bei der Evaluierung des Pilotprojektes setzen wir darum eine Priorität: Die bereits erwähnte Vermeidung von Nachteilen für jene Steuerzahler, für die das Amtsveranlagungsverfahren in Frage kommt. Das Amtsveranlagungsverfahren darf nicht dazu führen, dass amtsveranlagte Steuerzahler ebenfalls auf durchschnittlich 800 Euro jährlicher Steuererstattung verzichten!“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 06.09.2019

    Oliver Kumbartzky: Kontrolle muss sein

    Zur aktuellen Berichterstattung über Tiertransporte in Drittländer erklärt der agrarpolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Kein Rind darf auf Horror-Trips geschickt werden. Die aktuelle Berichterstattung über die sogenannte Russlandroute unterstreicht den Bedarf an Kontrollen der Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen. Es ist offensichtlich, dass Vertrauen nicht reicht und Kontrolle sein muss. Der Bund ist in der Pflicht dafür zu sorgen, dass Tiertransporte, die das Bundesgebiet verlassen, den gesetzlichen Tierschutzstandards gehorchen. Daher schlagen wir vor, dass der Bund endlich gemeinsam mit den Bundesländern Kontrolldelegationen finanziert, die das Vorhandensein der vorgeschriebenen Rast- und Verpflegungsstationen überprüft. Handfeste Beweise über Gesetzesverstöße sind notwendig, um gegebenenfalls gerichtsfeste Exportverbote zu verhängen.“

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  • 10.09.2019

    Dennys Bornhöft: Dienstwagen der Verwaltung auf Wasserstoff umstellen

    Zur Ernennung der KielRegion durch das BMVI zu einer der neun Wasserstoffregionen erklärt der Kieler Landtagsabgeordnete und umweltpolitische Sprecher, Dennys Bornhöft:

    „Schleswig-Holstein eignet sich wie kein anderes Land für die Nutzung sauberen Wasserstoffs. Ich freue mich daher sehr, dass die KielRegion durch die Ernennung die Möglichkeit bekommt, zu einem Vorreiter bei der Nutzung von Wasserstoff zu werden. Dies ist auch ein wichtiger Schritt in Richtung echter Technologieoffenheit. Denn bisher kettet sich die Bundespolitik bei der Mobilität viel zu einseitig an Batterieantriebe. Energiewende und Klimaschutz sind aber nur dann zu schaffen, wenn die Politik nicht alles auf eine Karte setzt.

    Jetzt müssen alle Akteure in der KielRegion zeigen, dass sie es mit Mobilität auf Basis von Wasserstoff ernst meinen. Die Politik muss hier mit gutem Beispiel vorangehen. Die Stadt Kiel und die Landesverwaltung sollten zukünftig nur noch Dienstwagen mit Wasserstoffantrieb anschaffen. So kann die Politik als Vorbild eine richtige Aufbruchsstimmung erzeugen. Stadt und Land wären gemeinsam Innovations- und Klimaschutztreiber.

    Natürlich braucht es neben den Fahrzeugen auch eine entsprechende Wasserstofftankstelleninfrastruktur. Hier sollten vor allem die Stadt Kiel und die Umlandkreise auf mögliche Tankstellenbetreiber und Investoren zugehen und gemeinsam die notwendige, öffentlich für jedermann zugängliche Infrastruktur voranbringen.“

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  • 09.09.2019

    Annabell Krämer: Nachhaltige Finanzanlagen ohne Abstriche bei der Wirtschaftlichkeit

    Zum geplanten Gesetzentwurf ,,FINISH - Gesetz zur Finanzstrategie Nachhaltigkeit in Schleswig- Holstein" erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Wir setzen mit der Initiative ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Es ist belegt, dass die Sicherheit und Rendite von Finanzanlagen nicht unter der Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien leiden müssen. Das ist eine zentrale Botschaft, da wir auch auf finanzielle Nachhaltigkeit nicht verzichten wollen. Uns Freien Demokraten ist es wichtig, dass sich das Gesetz nicht negativ die Fördertätigkeit unserer Investitionsbank auswirkt und somit der Mittelstand wie bisher gefördert werden kann.

    Durch die Beschränkung auf hundertprozentige Landesbeteiligungen gewährleisten wir zudem, dass keine Einflussnahme auf unsere im Wettbewerb stehenden Sparkassen erfolgt. Somit unterstützen wir nachhaltige Finanzanlagen, ohne dass die Wirtschaftlichkeit leidet.“

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  • 10.09.2019

    Annabell Krämer: Jamaikas solide Finanzplanung behält zentrale Zukunftsthemen im Fokus

    Anlässlich der heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten Finanzplanung erklärt die finanz- und haushaltspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Mit der Finanzplanung hält die Jamaika-Koalition an ihrem Kurs fest: Wir wirtschaften solide und fokussieren uns auf die zentralen Zukunftsthemen Bildung, Infrastruktur und Digitalisierung. Der konsequente Abbau des Sanierungsstaus steht für uns Freie Demokraten weiterhin an oberster Stelle. Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass die Investitionsquote auch über das Jahr 2020 hinaus zweistellig bleibt. Vordringliche Aufgabe wird es sein, den noch bestehenden Finanzbedarf für den flächendeckenden Glasfaserausbau zu decken. Bis 2025 soll das gesamte Land mit schnellem Internet versorgt sein. Damit verschaffen wir auch vermeintlich abgehängten Regionen neue wirtschaftliche Perspektiven.

    Im Zuge der für 2021 anstehenden Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs machen wir Freie Demokraten uns zudem dafür stark, die vollen Straßenausbaukosten als kommunalen Finanzbedarf anzuerkennen. Damit wollen wir unsere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, wonach wir die Kommunen in die Lage versetzen werden, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten.“

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  • 10.09.2019

    Anita Klahn: Das Kita-Reform-Gesetz kommt ins Parlament

    Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Entwurf des Kita-Reformgesetzes, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kita- und familienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss geht die Kita-Reform 2020 in die heiße Phase der parlamentarischen Beratung. Schon in der kommenden Plenartagung vom 25. bis 27. September 2019 werden wir das Kita-Reform-Gesetz beraten. Damit kommen wir unserem Ziel einer gerechten und für alle Beteiligten verlässlichen Kita-Landschaft in Schleswig-Holstein einen großen Schritt näher.

    Wir danken Familienminister Dr. Heiner Garg und allen an der Reform Beteiligten, die den Reformprozess in den vergangenen zwei Jahren mit viel Engagement und Herzblut vorangetrieben haben.

    Auch wenn einzelne Fragen im parlamentarischen Verfahren noch zu klären sind, so kann man eines doch schon heute sagen: Elternentlastung, Qualitätssteigerungen und kommunale Entlastungen bilden die Essenz unserer Kita-Reform, von der ganz Schleswig-Holstein für lange Zeit profitieren wird. 

    Unser langfristiges Ziel ist und bleibt die Beitragsfreiheit, welche jedoch unter keinen Umständen zu Lasten der Kommunen, Eltern oder der Qualität gehen darf. Hierfür bildet das zukünftige Kita-Reform-Gesetz einen Grundpfeiler, auf welchem weitere Verbesserungen hinsichtlich Qualität und Elternentlastung aufgebaut werden.“

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