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  • 13.01.2019

    Kay Richert: Landesweites Semesterticket nicht aufgeben

    Anlässlich des gestrigen Beschlusses des Studierendenparlaments der Hochschule Flensburg, den Vertrag zum landesweiten Semesterticket nicht anzunehmen, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Wir haben das Votum des Studierendenparlaments mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Für die Einführung des landesweiten Semestertickets ist die Zustimmung aller Hochschulen im Land notwendig. Dass das Semesterticket durch den negativen Entscheid des Studierendenparlaments der Hochschule Flensburg nun gefährdet wird, ist daher eine schlechte Nachricht. Zumal sich die Studierenden der Hochschule im Dezember noch mehrheitlich für das landesweite Semesterticket ausgesprochen haben.

    Begrüßenswert ist aber, dass lediglich rechtliche Fragen Grund für die Haltung des Studierendenparlaments sind, das Konzept in seiner vorliegenden Form aber auf Zustimmung trifft. Wir Freie Demokraten sind weiterhin zuversichtlich, dass das landesweite Semesterticket kommen wird. Ich werde mich deshalb auch heute noch persönlich mit dem AStA der Hochschule Flensburg treffen und dafür einsetzen, dass die offenen Fragen schnellstmöglich geklärt werden können. Denn das landesweite Semesterticket ist ein fantastisches Angebot für alle Studierenden im Land und den Hochschulstandort Schleswig-Holstein. Die Entscheidung über die Einführung liegt aber letztlich allein bei den Studierenden."

     

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  • 14.01.2019

    Christopher Vogt: Die Gorch Fock als Institution erhalten

    Zum Prüfbericht des Bundesrechnungshofes bezüglich des Segelschulschiffes „Gorch Fock“ erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der ganze Vorgang und vor allem der Bericht des Rechnungshofes machen mich wirklich fassungslos. Es wäre katastrophal, wenn Dilettantismus und Missmanagement im Verteidigungsministerium dazu führen würden, dass die Deutsche Marine bald kein Segelschulschiff mehr hat. Jetzt müssen endlich alle Fakten auf den Tisch.

    Ich spreche mich ganz klar für den Erhalt der Gorch Fock als Institution aus. Dieses Segelschulschiff ist nicht nur der Stolz der Marine, sondern auch ein Wahrzeichen Schleswig-Holsteins. Wenn klar werden sollte, dass ein Neubau doch erheblich wirtschaftlicher als eine Sanierung sein sollte, muss diese Option ernsthaft in Betracht gezogen werden. Ich verstehe nicht, dass die Union angesichts des anhaltenden Chaos im Verteidigungsministerium noch immer an Frau von der Leyen als Ministerin festhält.“

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  • 15.01.2019

    Oliver Kumbartzky: Planungen gründlich und sorgsam fortsetzen

    Zu der Ankündigung der Landesregierung dem Landtag eine Verlängerung des Windkraft-Moratoriums vorzuschlagen, erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Es ist erfreulich, dass sich sehr viele Bürger an der 2. Anhörung zu den Regionalplänen beteiligt haben. Alle, die Stellung genommen haben, erwarten nun zu Recht, dass ihre Argumente gründlich und sorgsam abgewogen werden. Gerade wegen der Bedeutung des Ausbaus der Windenergie ist hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit gefragt. Ein Ausbau über die Köpfe der Bürger hinweg würde der Akzeptanz der Windenergie ebenso schaden wie ein unkontrollierter Wildwuchs.

    Der jetzt von der Landesregierung vorgeschlagene Weg, einerseits das laufende Planungsverfahren durch die Verlängerung des Moratoriums zu sichern und andererseits mit Ausnahmegenehmigungen den Ausbau voranzutreiben, wo dies schon möglich ist, findet daher unsere Unterstützung.“

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  • 17.01.2019

    Christopher Vogt: Entscheidung des Verfassungsschutzes ist absolut folgerichtig

    Zur Erklärung des Verfassungsschutzes, die AfD bundesweit zum Prüffall zu machen, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Die Einstufung der AfD als Prüffall durch den Verfassungsschutz ist absolut folgerichtig, da diese Partei immer weiter nach Rechtsaußen abdriftet und mit Extremisten wie von der Identitären Bewegung zusammenarbeitet. Jetzt ist es spannend zu beobachten, wie die AfD darauf reagiert. Entweder wird sie nun endlich ernsthafte Anstrengungen unternehmen, sich von Radikalen zu distanzieren oder sie wird noch hemmungsloser mit ihnen paktieren. Ich vermute Letzteres. Klar ist aber auch, dass man die AfD nicht in erster Linie mit dem Verfassungsschutz kleinmachen wird, sondern mit Problemlösung und politischer Auseinandersetzung. Unser Ziel ist es, dass die AfD schnellstmöglich aus dem Landtag wieder rausfliegt."

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  • 17.01.2019

    Christopher Vogt: Vielen Dank Philipp Nimmermann

    Zum Personalwechsel im Finanzministerium, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Wir danken Philipp Nimmermann für die gute Zusammenarbeit in den letzten eineinhalb Jahren und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute! Wir sind nun gespannt darauf, seinen Nachfolger Udo Philipp kennen zu lernen, der eine wichtige Aufgabe übernehmen wird. Auch nach dem Verkauf der Landesanteile an der HSH Nordbank gibt es in der Finanzpolitik viele Baustellen, die wir gemeinsam anpacken werden."

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  • 17.01.2019

    Jörg Hansen: eSportland Schleswig-Holstein geht voran

    Anlässlich der heutigen Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags, erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion Jörg Hansen:

    ,,Die heutige Anhörung zeigt, wie wichtig und richtig unsere Entwicklungspläne im Bereich des eSport sind. Daher war es gut, dass wir die Anhörung vielschichtig angelegt haben und die junge Bewegung ernst nehmen. Insbesondere die Landesschülervertretung dokumentierte, wie differenziert und werteorientiert sie sich diesem Thema widmet. Wir wollen diesen Trend aber nicht nur jungen Menschen, sondern allen Generationen zugänglich machen.

    Weltweit stellt der eSport ein Massenphänomen im Profi- und Breitensport dar, wie etwa in den USA, Südkorea oder auch China. Diesen Entwicklungen darf sich Deutschland nicht verschließen. Wir Freie Demokraten setzen uns daher für den Abbau von politischen und gesellschaftlichen Hindernissen ein und stellen die Chancen in den Mittelpunkt.

    Unsere Politik erkennt dabei den Wachstumsmarkt des eSport an und will diesen in Zusammenarbeit mit allen eSportlern, Vereinen und Interessensgruppen weiterentwickeln. Für Schleswig-Holstein bietet sich jetzt die Möglichkeit innerhalb Deutschlands eine Vorreiterrolle zu übernehmen.

    Daher rufe ich alle beteiligten Akteure auf, gemeinsam an der Weiterentwicklung des eSport zu arbeiten, um so das eSportland Schleswig-Holstein Wirklichkeit werden zu lassen."

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  • 17.01.2019

    Kay Richert: Neues und schlankes Vergabegesetz ist absolut notwendig

    Anlässlich der heutigen Annahme des neuen Vergabegesetzes im Wirtschaftsausschuss erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Der heutige Tag ist ein Gewinn für die Betriebe und Arbeitnehmer im Land.

    Öffentliche Aufträge werden wieder einfacher und unbürokratisch vergeben, wodurch Ausschreibungen insbesondere für den schleswig-holsteinischen Mittelstand wieder attraktiver werden. Die Zeiten, dass sich keine Betriebe auf überkomplexe Ausschreibungen bewerben, gehen damit zu Ende. Von öffentlichen Aufträgen profitieren neben den Betrieben auch die dort beschäftigten Arbeitnehmer. Das ist uns wichtig. Deshalb ist Jamaikas neues, schlankes Vergabegesetz absolut notwendig.

    Die Unterstellungen der Opposition sind wieder einmal zum Kopfschütteln.

    Es wird krampfhaft versucht, den Erfolg der Jamaika-Koalition mit haltlosen Vorwürfen schlecht zu reden. Insbesondere der Vorwurf, dass Jamaika durch das neue Gesetz die Menschenrechte untergräbt, ist unterste Schublade. Tatsache ist, dass sich durch das neue Vergabegesetz für keinen Arbeitnehmer die Bedingungen verschlechtern.

    Die FDP steht im Übrigen selbstverständlich hinter den Menschenrechten und dem internationalen Klimaschutz. Alle anderslautenden Vorwürfe sind billige Stimmungsmache. Zudem setzen wir auch grundsätzlich auf einen konstruktiven Dialog mit den Gewerkschaften. Der Versuch der Opposition hingegen, Arbeitnehmer mit aller Gewalt gegen Arbeitgeber und Jamaika aufzuhetzen, ist billiges Schmierentheater und absolut unseriös."

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  • 18.01.2019

    Anita Klahn: Jahr der politischen Bildung als Auftakt für neue Formen der Demokratiebildung

    Anlässlich der heutigen Vorstellung des Jahres der politischen Bildung durch Ministerin Prien, erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion Anita Klahn:

    ,,Wir danken Frau Prien für die Vorstellung der umfangreichen schul- und fächerübergreifenden Projekte, die im Rahmen von ,Demokratiebildung 19` angeboten und durchgeführt werden sollen.

    Das Jahr der politischen Bildung hat nicht zuletzt durch die historischen Jubiläen eine herausragende Bedeutung. Demokratiebildung und politische Aufklärung in den Schulen sind in Zeiten des Politikverdrusses und der politischen Radikalisierung am linken und rechten Rand unbedingt notwendig.

    Der digitale Wandel und das veränderte Medienverhalten erfordern zudem neue Unterrichtsformen insbesondere hinsichtlich des Umgangs mit Fake News und Sozialen Medien. Die unmittelbare Orientierung an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen ist dabei elementar, um Demokratie erlebbar zu machen und sie zu motivieren, sich früh in demokratische Prozesse einzubringen und gemeinsam die Welt zu gestalten.

    Die Angebote sollen Lehrkräfte unterstützen und Anreize schaffen, moderne Formen der Demokratieerziehung in den Unterricht einzubinden. Die Abgeordneten der FDP-Landtagsfraktion freuen sich darauf, zum Beispiel im Rahmen des Projekts ,Dialog P` aktiv einen Beitrag zu leisten und auf Augenhöhe mit Schülerinnen und Schülern über die Sachthemen zu diskutieren, die sie wirklich bewegen.

    Ich wünsche mir, dass sich das Jahr der politischen Bildung durch die attraktiven Angebote und Anreize dauerhaft in den Schulen etabliert und neue Formen der Demokratieerziehung stärker eingesetzt werden."

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  • 18.01.2019

    Stephan Holowaty: Straßenausbau ist für uns eine Gemeinschaftsaufgabe

    Anlässlich des Urteils des Verwaltungsgerichts Schleswig zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Stephan Holowaty:

    ,,Es zeigt sich, dass wiederkehrende Straßenausbaubeiträge für die Gemeinden keine Lösung sind. Die Bürger werden weiterhin belastet, am Ende genauso wie bei fallweisen Ausbaubeiträgen. Zulässig ist die Bildung einer sogenannten Abrechnungseinheit nämlich nur dann, wenn die belasteten Bürger auch wirklich einen Vorteil erlangen.

    Die Abgrenzung bereitet hier immer wieder Schwierigkeiten, und das hat in Oersdorf wie in vielen anderen Städten und Gemeinden eben nicht funktio- niert. Das beweist auch die Entscheidung aus Schleswig noch einmal deutlich.

    Wir Freie Demokraten haben uns schon länger grundsätzlich gegen die finanzielle Belastung der Anwohner beim Straßenausbau ausgesprochen. Wir sind der Meinung, dass der Straßenausbau eine Gemeinschaftsaufgabe ist und aus Steuermitteln finanziert werden muss. Wir haben daher die Pflicht der Gemeinden, Straßenausbaubeiträge zu verlangen, abgeschafft. Wir haben ferner im Kommunalpaket schon 2018 120 Millionen Euro für die Kommunen bereitgestellt, mit denen diese in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben ­ so auch den kommunalen Straßenbau ­ besser zu erfüllen. Wir werden mit der Reform des Kommunalausgleichsgesetzes diesen Weg konsequent fortgehen.

    Kein Bürger dieses Landes soll die Angst haben müssen, dass seine finanzielle Existenz durch eine kommunale Entscheidung, die Straße vor seiner Tür auszubauen, gefährdet wird!"

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  • 05.07.2018

    Kay Richert: Chancen der Digitalisierung für den Mittelstand

    Anlässlich der Übergabe des Förderbescheids für das neue Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum in Kiel erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Dass es jetzt auch ein Mittelstands-Kompetenzzentrum in Kiel gibt, ist ein gutes Zeichen. Denn gerade in Schleswig-Holstein ist die Unternehmenslandschaft mittelständisch geprägt und hat die Chancen der Digitalisierung erkannt. Diese Bereitschaft für Innovationsfreude und technologischen Fortschritt wird durch das Kompetenzzentrum weiter gefördert und unterstützt.

    Die Schwerpunktthemen des neuen Kompetenzzentrums sind dabei gut gewählt. So kann besonders in den Bereichen Lebensmittel- und Medizintechnik von den Erfahrungen der zwei erfolgreichen schleswig-holsteinischen Clustern „Life Science Nord“ und „foodRegio“ (Ernährungswirtschaft) profitiert werden.

    Wir Freie Demokraten stehen fest hinter den vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Landes. Die positive Resonanz auf unsere vorwärtsgewandte Wirtschaftspolitik gibt uns Recht. Wir werden uns daher auch weiterhin für mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen und weniger Bürokratie einsetzen, damit die Potenziale der Digitalisierung erfolgreich genutzt werden können. Denn die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen im Land sind das Fundament unseres Wohlstands.“

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  • 27.02.2019 | 07:00 |

    Kiel

    | Termine

    Ökonomie trifft Ökologie II: Mobilität - zukunftsgerecht und umweltfreundlich - aber wie?

    Die Diskussion um schädliche Abgase oder über Schummelsoftware, der alltägliche Stau und auch steigende Spritpreise führen zu Frust in der Republik. Die politische Debatte über eine Mobilitätswende wird in Städten ganz anders als im ländlichen Raum geführt. Klimaschutz und sauberere Luft dürfen nicht im Widerspruch zu den berechtigten Mobilitätsbedürfnissen stehen. Diskutieren Sie mit uns und unseren Gästen über die  umweltfreundliche Mobilität von morgen.

     

    Ablauf:

    • 19:00 Uhr – Begrüßung durch Kay Richert, MdL, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion
    • Grußwort von Dr. Thilo Rohlfs, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
    • Impulsvortrag von Julia Wolf, Projektmanagerin Automatisiertes und Vernetztes Fahren Region Nord bei Interlink GmbH
    • Moderierte Podiumsdiskussion mit anschließenden Fragen aus dem Publikum
    • Schlusswort von Dennys Bornhöft, MdL, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion
    • ab ca. 20:45 Uhr – Ausklang mit Imbiss

    Podiumsdiskussion mit:

    • Julia Wolf, Interlink GmbH
    • Dorothee Saar, Deutsche Umwelthilfe e.V.
    • Maximilian Schay, myBoo
    • Dr. Michael Niedenthal, Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA)
    • Dennys Bornhöft, Umweltpolitischer Sprecher
    • Moderation: Carsten Kock, R.SH

    Bitte legen Sie am Eingang des Landeshauses Ihren Ausweis vor.

    Anmeldung:

    Anmeldung erforderlich!

    Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis
    Mittwoch, 20. Februar 2019, an:

    FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
    Düsternbrooker Weg 70
    24105 Kiel

    Telefon: 0431/9881480
    Email: anmeldung@fdp.ltsh.de

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  • 23.01.2019

    Oliver Kumbartzky: Nutztiere vor Wölfen schützen und Maßnahmen auswerten

    Die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen zu den Rissvorfällen im Kreis Pinneberg beweisen, dass ein Wolf sogenannte Herdenschutzzäune überwunden und Schafe gerissen hat. Außerdem hat das MELUND heute angekündigt, dass ein Antrag auf Entnahme des Wolfes gestellt wurde, der höchstwahrscheinlich genehmigt wird. Dazu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    ,,Es ist gut und richtig, dass den betroffenen Tierhaltern mit der Genehmi- gung zur Entnahme des Wolfes erst einmal geholfen werden soll. Selbstverständlich müssen wir aber auch zeitnah ehrlich auswerten, ob diese Maßnahme letztlich erfolgreich und der Weg dahin der optimale war.

    Ich gehe davon aus, dass der beauftragte Jäger und der Antragssteller Rechtssicherheit und persönlichen, umfangreichen Datenschutz genießen.

    Denn nichts wäre gefährlicher als eine Hetzkampagne, die die Debatte um den Wolf ins Absurde führen würde.

    Wenn ein Wolf nachweislich auffällig wird, dann muss es eine schnelle und effektive Handhabe für den Umgang damit geben. Das Land mit kilometerlangen Herdenschutzzäunen zu zerschneiden, kann nicht die Lösung sein, zumal das massive Auswirkungen auf die Nahrungssuche und Wanderrouten anderer Wildtiere hätte. Für uns hat Priorität, dass wir die Weidewirtschaft, den naturnahen Tourismus und den Küstenschutz sicherstellen müssen."

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  • 23.01.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 1 "Aktuelle Stunde"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zur Windenergie) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    ,,Der Sturm der Entrüstung seitens der SPD hat sich als ganz laues Lüftchen entpuppt. SPD und SSW scheinen den gemeinsam unrealistischen Traum zu träumen, unter einer Fortführung der Küstenkoalition wären die Regionalpläne Wind heute bereits längst fertig gewesen. Aber es ist wirklich nur ein Traum, denn realistisch ist es nicht.

    Wir als Jamaika-Koalition wollen die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes auch weiterhin mitnehmen bei der Energiewende. Deshalb haben wir zahlreiche Kriterien angepasst und einen neuen Regionalplan aufgestellt, zu dem wir selbstverständlich die Bürgerinnen und Bürger anhören wollen. Die Stellungnahmen werden sorgfältig ausgewertet und beantwortet. Das braucht seine Zeit. Es gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Außerdem werden wir eine unabhängige Clearingstelle auf Landesebene für Fragen des Windkraftausbaus einrichten. Und wir treiben u.a. den Netzausbau, die Sektorenkopplung, die E-Mobilität, Wasserstoff und Power-to-X-Projekte voran.

    Die Energiewende ist eine Investition in die zukünftigen Generationen. Wir würden uns freuen, wenn die Opposition dieses Projekt konstruktiv begleiten statt mit hanebüchenen Behauptungen torpedieren würde. Wenn die SPD heute die Verlängerung des Moratoriums kritisiert, kritisiert sie damit auch, dass die Bürgerinnen und Bürger umfangreich angehört werden. Ich kann das mit einem Satz erwidern, den Herr Dr. Stegner am 8. Juni 2016 an die CDU- und FDP-Fraktionen richtete: ,Wir werden den Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin gut zuhören ­ das ist übrigens auch interessanter, als Ihnen zuzuhören bei dem, was Sie hier vorgetragen haben.` Die SPD hat den Weckruf der Bürgerinnen und Bürger damals leider verpasst, die Jamaika-Koalition wird diesen Fehler nicht machen."

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 23.01.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 2 "Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 2 (Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    ,,Dauergrünlandschutz ist Umwelt- und Klimaschutz. Er schützt die Böden und die typische Landschaft Schleswig-Holsteins. Grünlandschutz ist damit auch Landschaftspflege.

    Das heute vorliegende Gesetz beschränkt sich künftig auf Dauergrünlandflächen, die besonders sensibel sind. Die Gebietskulisse, die durch das heute vorliegende Gesetz geschützt wird, wird im Vergleich zum bestehenden Gesetz faktisch halbiert, da ,wie gesagt, künftig nur noch das sensible Dauergrünland vom Gesetz erfasst wird.

    Außer der Änderung bei der Kulisse gibt es natürlich auch noch weitere Änderungen. So wird zum Beispiel in Paragraf 2 die Definition von Dauergrünland an die unionsrechtliche und bundesweite Definition angepasst.

    Dadurch wird eine höhere Transparenz für alle Verfahrensbeteiligen geschaffen und das sowieso schon komplizierte Antragsverfahren wieder vereinfacht. Sollte sich das Prämienrecht der EU ändern, stellen wir sicher, dass unsere absoluten Grünlandstandorte gesichert sind. Für die Kulisse gilt der Schutz und das Umwandlungsverbot künftig unabhängig davon, was die EU beschließt oder ändert. Die Entfristung des Gesetzes ist dabei sinnvoll, denn auch in fünf Jahren werden wir die sensiblen Grünlandflächen, Moore und Anmoore dort haben, wo wir sie heute identifiziert haben. Die Sensibilität wird dort dieselbe sein. Deswegen ist es richtig, den Schutz entsprechend dauerhaft zu gestalten.

    Wir haben mit unserem Änderungsantrag dafür gesorgt, dass es eine erneute Evaluation des Gesetzes geben wird. Es ist wichtig zu sehen, ob es gegebenenfalls weiteren Anpassungsbedarf gibt. Die Umwandlung von Grünland in Ackerland ohne Ersatzflächen ist verboten. Hier haben wir erreicht, dass im Gesetzestext deutlicher wird, dass es sich um einen 1:1-Ausgleich handeln muss, wenn eine Umwandlung in Ausnahmefällen genehmigt wird ­ nicht weniger, aber auch nicht mehr. Das grundsätzliche Umwandlungsverbot gilt für besonders sensible Gebiete:

    Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Moore und Anmoore. Wir werden eine Kulisse als Grünland schützen, die auch als Ackerland nicht dauerhaft zu bewirtschaften wäre. Wir sagen, dieser Boden ­ der Boden, der auch als Ackerland schnell seinen Wert verlieren würde ­ sollte geschützt werden und das rechtfertig nach unserem Dafürhalten auch einen Eingriff in das Eigentumsrecht an dieser Stelle.

    Durch das Gesetz gibt es die Sicherheit, dass unsere Böden dauerhaft ihr volles Funktionsspektrum für die Umwelt erhalten können: Als Speicher für Wasser, als Lebensraum, aber auch als Speicher für Treibhausgase. Das ist eine gute Sache, zu der wir uns gemeinsam in der Jamaika-Koalition entschlossen haben. So ist auch die Landwirtschaftskammer in ihrer schriftlichen Stellungnahme der Auffassung, dass ,das natürliche Dauergrünland in seinen vielfältigen Ausprägungen als Bestandteil unserer Kulturlandschaft zu pflegen und zu erhalten ist.`

    Heute nun haben SPD und SSW einen gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht, der knapp dargestellt lediglich ausdrückt, dass alles so bleiben soll wie bisher. Die Evaluation zum bestehenden Gesetz und die Änderungen im EU-Prämienrecht werden dabei nahezu ausgeblendet. Wir werden dem Änderungsantrag der Opposition daher nicht zustimmen.

    Die Begründung für den Gesetzentwurf der Landesregierung sein Inhalt ist vernünftig und überzeugend. Ich werbe daher um Ihre Zustimmung für die vom Ausschuss empfohlene Fassung."

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 23.01.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 34 "Möglichkeiten der Aufarbeitung nutzen und fortsetzen"

    In seiner Rede zu TOP 34 "Alle Möglichkeiten der Aufarbeitung nutzen undfortsetzen" erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Das zweitägige Symposium ,Die Vergangenheit im Kopf ­ die Zukunft in der Hand` Ende November letzten Jahres hat für die Öffentlichkeit Schleswig- Holsteins unfassbares erfahrenes Leid offengelegt. In dem Zeitraum mindestens von 1949 bis 1975 wurden von einigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in sozialen Einrichtungen schwerste Verfehlungen bis hin zu Straftaten gegenüber den Schutzbefohlenen begangen. Das, was die Betroffenen hier im Plenarsaal aus ihrer Kindheit und Jugend berichtet haben, ließ einem den Atem stocken. Das, was den Gästen an den beiden Tagen erzählt wurde, war das Bedrückendste, was ich bisher als Abgeordneter erlebt habe. Es gehört enormen Mut und Courage dazu, das erfahrene Leid so detailliert und bildlich vorzutragen.

    Für mich, Jahrgang 1986, ist es eigentlich unvorstellbar, dass es selbst 30 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges in der Bundesrepublik, auch mitten in Schleswig-Holstein, ein derartiges Menschenbild, vor allem gegenüber Kinder und Jugendlichen, gab. Ein Menschenbild, welches mit dem Artikel 1 Grundgesetz nichts zu tun hat. Unfreiwillige Medikamentenvergabe, körperliche Gewalt, Ausbeutung der Arbeitskraft bis hin zu Zwangsarbeit, es wurde sogar von unterlassenen Hilfeleistungen mit Todesfolge berichtet.

    Diese Übergriffe wurden den kleinsten und schwächsten unserer Gesellschaft angetan. Es geschah in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der

    Kinder- und Jugendpsychiatrie. Der lange Zeitraum, die Schwere der Verfehlungen sowie deren Anzahl sprechen dafür, dass dies keine isolierten, auf lediglich einzelne Angestellte begründeten Vorfälle waren. Die Übergriffe hatten in Teilen System oder es wurde weggeguckt. Mehrere Akteure müssen beteiligt gewesen sein oder haben zumindest hier nicht richtig hingeschaut. Das Land Schleswig-Holstein als Träger des damaligen Landeskrankenhauses in Schleswig stellt sich der Verantwortung und betreibt proaktiv die Aufarbeitung und gesteht auch die damaligen Verfehlungen ein. So geschehen durch den derzeitigen Sozialminister Dr. Heiner Garg. Schleswig- Holstein geht damit voran.

    Es ist leider davon auszugehen, dass ähnliche Verfehlungen auch in anderen Bundesländern stattfanden. Die Aufarbeitung aus Schleswig-Holstein wird so indirekt auch Betroffenen von anderswo helfen können. Auch die anderen damals Beteiligten wie Träger aus der Wohlfahrtshilfe oder Pharmakonzerne müssen sich hier deutlich stärker als bisher einbringen. Das ist nicht einfach, nur eine Bitte: das ist eine Aufforderung und die Erfüllung dieser Aufforderung sollte eine Pflicht dieser Akteure sein. Eine weitere Forderung des Sozialausschuss ist, dass die Antragsfristen für die Entschädigungsleistungen aus dem Budget der Stiftung ,Anerkennung und Hilfe` deutlich verlängert werden und nicht alsbald enden. Bei der Interessensabwägung zwischen planbarer Antragsbearbeitung auf der einen und längerfristigeren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Betroffenen auf der anderen Seite stehen wir ganz klar hinter den Betroffenen. Die Umsetzung dieser Forderung würde auch Opfern aus anderen Bundesländern zugutekommen.

    Wir als Parlament, und das wird auch für die Landesregierung gelten, werden weiterhin und wiederkehrend den Stand der Aufarbeitung begleiten, zuarbeiten, aber auch Zwischenstände abfragen und einfordern. Sollte sich hieraus ergeben, dass für die wissenschaftliche Auswertung mehr Ressourcen benötigt werden, so werden wir natürlich auch dies positiv begleiten.

    Das erfahrene Leid und die Aufarbeitung ist definitiv ein Thema, welches absolut unangemessen für parteipolitische Schlagabtäusche ist. Daher möchte ich mich ausdrücklich bei den unterzeichnenden Fraktionen dieser Drucksache bedanken. Die bisherigen Beratungen und Diskussionen, die wir im Ausschuss haben, sind konsensual und frei von Koalitions- oder Oppositionsgebaren.

    Schließen möchte ich nochmals meinen Dank an all diejenigen richten, die am Symposium teilgenommen haben und es organisiert haben, wie dem Sozialminister Dr. Heiner Garg und dem Sozialausschussvorsitzenden Werner Kalinka. Insbesondere möchte ich mich bei den Vortragenden bedanken, die für sich und auch für andere gesprochen haben. Damit wurde der Deckmantel des Schweigens über die Missbräuche weggezogen. Damit nie wieder weggeguckt werden kann."

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  • 23.01.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 13 "Schaffung eines Modellprojekts Clearingstelle"

    In seiner Rede zu TOP 13 Schaffung eines ,,Modellprojekts Clearingstelle" erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Schleswig-Holstein geht wieder einmal voran! Wir waren uns in der Koalition von Anfang an einig, dass wir Menschen, die sich illegal in unserem Land aufhalten, helfen wollen, aus der Illegalität herauszufinden.

    Ich freue mich, dass wir heute den ersten Schritt machen werden und eine Lösung anbieten können, wie wir Menschen eine Perspektive bieten können, einem Leben in der Illegalität den Rücken zu kehren. Wir alle haben von den Risiken und Gefahren gehört, denen Menschen, die in der Schattenwelt der Illegalität leben müssen, ausgesetzt sind. Dies zu beenden, muss unser Ziel sein. Ging es am Anfang unserer koalitionsinternen Debatten darum, ein Modellprojekt aufzusetzen, wie es in Köln besteht, haben wir schnell erkannt, dass es nicht nur um Gesundheitsfürsorge für Menschen ohne Papiere ging. Für uns Freie Demokraten war klar, dass die fehlende Gesundheitsversorgung nur eines von vielen Problemen ist, denen Menschen in der Ille- galität ausgesetzt sind. Unser Ziel musste es doch sein, Menschen in die Legalität, also aus dem Schatten ins Licht und damit in ein geordnetes und sicheres Leben zurückzuholen. Das ist das Ziel, das wir mit unserem heutigen Antrag zum ,Modellprojekt Clearingstelle` verfolgen.

    Menschen, die in unserem Land illegal leben und arbeiten, befinden sich in prekären und äußerst schwierigen Verhältnissen. Der illegale Aufenthalt in Deutschland ist häufig verbunden mit menschenunwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen. Zwangsarbeit und Zwangsprostitution sind bei Migranten, die sich illegal in unserem Land aufhalten, ein nicht zu unterschätzendes Problem. Menschen, die sich vor dem Staat verstecken müssen, die im Verborgenen leben müssen, sind besonders gefährdet, dass ihre Zwangslage ausgenutzt wird und ihnen weder ein leistungsgerechter Lohn noch der in unserem Land übliche Sozial- und Arbeitsschutz gewährt werden. Ein in der Illegalität lebender Mensch wird sich kaum gegen Willkür und Drangsalierungen und unzulässigen Zwang zur Wehr setzen können. Er wird dies hinnehmen, weil er nicht entdeckt werden möchte. Das aber ist ein Zustand, den wir in unserem Land nicht dulden können.

    Die Idee unserer Clearingstelle ist nun, dass sich Menschen, die in dieser Schattenwelt leben, die Chance bekommen, in ein geordnetes Leben zurückzukehren. Wir wollen die Strafandrohung beseitigen, die eine rechtswidrige Einreise und der unerlaubte Aufenthalt in Deutschland mit sich bringen.

    Wir wissen, dass dies allein kein Anreiz ist, sich an eine Behörde zu wenden, wenn das Risiko besteht, am Ende Deutschland verlassen zu müssen. Dieses Problem werden wir mit einer Clearingstelle allein nicht lösen können.

    Wir sind aber der Überzeugung, dass es für viele Migranten, die sich illegal in unserem Land aufhalten, schon als Hilfe empfunden wird, wenn sie sich ohne das Risiko einer Bestrafung an eine Behörde wenden könnten, um ihren Aufenthaltsstatus klären zu lassen und die rechtswidrige Einreise und der unerlaubte Aufenthalt in Deutschland nicht mehr zu ihrem Nachteil berücksichtigt werden wird.

    Wir müssen aber auch anerkennen, dass sich niemand zu einer Selbstanzei- ge bereit erklären wird, der nicht zuvor eingehend und vertraulich über Chancen und Risiken beraten wurde. Da besteht kein Unterschied zwischen dem Steuersünder, der sich zur Selbstanzeige entschließt und einem Migranten, der sich illegal in Deutschland aufhält und nun in ein geordnetes aufenthaltsrechtliches Verfahren eintreten will. Deshalb ist ein zentraler Baustein unseres Modellprojekts, dass sich diese Migranten vertraulich im Vorfeld beraten lassen können, und dass diese Beratung staatsfern ist.

    Wir werden Menschen aus der Illegalität mit den dort bestehenden Gefahren, Risiken und Nachteilen nur herausholen, wenn wir zum einen eine staatsferne, unabhängige und vertrauliche Beratung gewährleisten und der Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung zukommen lassen. Eine schlichte Beratungsstelle reicht nicht aus, denn sie wird Menschen nicht aus einer Illegalität befreien. Das aber muss unser Ziel sein und deshalb wollen wir hier in Schleswig-Holstein einen Schritt weiter gehen als wir das in anderen Bundesländern gesehen haben. Wir wollen den Anstoß für ein Clearingstellenverfahren mit strafbefreiender Wirkung geben, da nur das Erfolg versprechend sein wird."

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 23.01.2019

    Anita Klahn zu TOP 14+23 "Gewalt gegenüber Frauen entgegen treten"

    In ihrer Rede zu TOP 14+23 Gewalt gegenüber Frauen entschlossen entgegen treten und Geschlechtssensible Asylverfahren umsetzen erklärt die stellvertretende Vorsitzenden und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Es ist bezeichnend, dass der Friedensnobelpreis 2018 an die Menschenrechtsaktivistin Nadia Murad und den Arzt Denis Mukwege verliehen wurde.

    Mit großem Mut haben beide dazu beigetragen, dass sexualisierte Gewalt, in diesem Fall als Kriegswaffe, nicht mehr totgeschwiegen werden kann. Diese Preisverleihung ist eine Mahnung an die Gesellschaft, ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen und sie kann als Brückenschlag zur Istanbul-Konvention interpretiert werden.

    Mit folgenden Sätzen beginnt der Erläuternde Bericht zur Istanbul-Konvention: ,Gewalt gegen Frauen ­ einschließlich häuslicher Gewalt ­ stellt in Europa eine der schwersten geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen dar, die immer noch in den Mantel des Schweigens gehüllt wird.

    Häusliche Gewalt gegen andere Opfer wie Kinder, Männer und ältere Menschen ist ebenfalls ein kaum beachtetes Phänomen, das zu viele Familien betrifft, um ignoriert werden zu können.`

    Diese Worte nehmen jeden Appell im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen vorweg. Es muss etwas geschehen.

    Unsere Gesetzgebung und unsere Wertvorstellung sind die Eckpfeiler für unser Zusammenleben. Gerade das Grundgesetz ist ein Meilenstein in der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Viel hat sich dadurch in unserer Gesellschaft verändert. Auch wenn dieser Prozess der Veränderung teilweise nur mühsam und viel zu langsam erscheint. Erinnert sei nur an die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe, die in der Bundesrepublik gerade mal seit 1997 als solche strafbar ist. Und der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen ist noch lange nicht gewonnen.

    Es ist wichtig, die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranzutreiben, den gegenseitigen Respekt in zwischenmenschlichen Beziehungen zu erhöhen sowie die Gewaltfreiheit zu fördern: Die Verantwortung hierfür liegt vorrangig bei den Eltern. Aber sie liegt eben auch bei der Politik. Die Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention ist hier ein wichtiger Schritt. Dort wird Gewalt in seinen unterschiedlichen Formen definiert. Wir stellen klar, dass Gewalt unter Berufung auf Kultur, Sitten, Religion, Tradition oder die sogenannte ,Ehre` nicht toleriert wird.

    Viele der einzelnen Artikel der Istanbul-Konvention erfüllen wir bereits. So fanden und finden viele tausende Frauen in Deutschland Schutz, weil sie wegen ihres Geschlechts in ihren Herkunftsländern verfolgt wurden. Schon lange vor der Istanbul-Konvention hat sich die Bundesrepublik im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention und der europäischen Flüchtlingskonvention gebunden und gewährleistet dies zudem über das Asylgesetz und die Rechtsprechung. 2017 wurden über 20.000 Personen wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung als Flüchtling anerkannt. Das entsprach 22,3 Prozent aller Entscheidungen bei denen eine Flüchtlingsanerkennung festgestellt wurde. Geschlechtsspezifische Gewalt durch staatliche und nichtstaatliche Akteure nimmt in der Entscheidungspraxis des BAMF einen großen Stellenwert ein.

    Unser Aufenthaltsgesetz räumt Frauen auch ein eigenes Aufenthaltsrecht ein, wenn die Ehe im Bundesgebiet seit drei Jahren bestanden hat. Sollte das Festhalten an der Ehe für die Frauen unzumutbar sein, sieht das Aufenthaltsgesetz vor, dass keine dreijährige Ehe bestanden haben muss. Diese Regelung zielt auch auf Frauen ab, die Opfer von Gewalt durch ihre Ehe- männer geworden sind. Sie soll verhindern, dass Frauen durch die Drohung einer möglichen Abschiebung, vom Ausbrechen aus der sie belastenden Ehe abgehalten werden. Ich sehe hier insbesondere in der frühzeitigen und umfangreichen Information einen wichtigen Hebel, damit diese Regelung den Frauen auch wirklich hilft. Darum lassen sie uns im Ausschuss über bestehende und ggf. erforderliche konkrete Maßnahmen diskutieren, wo die Themen Beratung und Unterbringung eine zentrale Rolle spielen sollten.

    Es gibt viele wichtige Akteure im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen. Genannt sei etwa das mit Landesmitteln unterstützte Projekt von Petze e.V., das in Kitas und Schulen ansetzt. Unsere gemeinsame Herausforderung wird sein, die vielen einzelnen Hilfsmaßnahmen und gesetzgeberischen Maßnahmen besser miteinander zu verzahnen und ineinandergreifende poli- tische Maßnahmen zu entwickeln. Lassen sie uns alle gemeinsam an der Situation der Frauen arbeiten. Lassen sie uns alle gemeinsam daran arbeiten, dass Gewalt gegen Frauen, gegen Kinder, gegen jeden Menschen zukünftig der Vergangenheit angehören wird."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 24.01.2019

    Christopher Vogt zu TOP 3 "Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 3 "Gesetz zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein" erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Das bisherige Tariftreue- und Vergabegesetz war meines Erachtens ein Musterbeispiel für ,Gut gemeint, aber schlecht gemacht`. Spätestens bei der Evaluation im Jahr 2016 wurde klar, dass es in Teilen noch nicht einmal praktikabel ist, und dass die vorgegebenen Ziele des Gesetzgebers ganz klar verfehlt wurden. Das Gesetz hat vielmehr dazu geführt, dass sich immer weniger Betriebe an öffentlichen Auftragsvergaben beteiligt haben, und dass somit auch immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von öffentlichen Aufträgen profitiert haben. Das kann es nicht sein und das ist auch keine sozial verantwortliche Politik.

    Das Ziel des Vergaberechts ist es ja, durch die wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln öffentliche Aufträge zu vergeben. So definiert es das Bundeswirtschaftsministerium. Der Kern ist also die Vergabe öffentlicher Aufträge im Wettbewerb: Nach fairen, eindeutigen und transparenten Kriterien. Und eben nicht auf Grundlage bestimmter politischer Ziele, die vielleicht wünschenswert sind, aber landesgesetzlich nicht durchsetzbar sind.

    Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt gezielt den zentralen Zweck des Vergaberechts: Er ist klar verständlich, regelt alles Wesentliche und steigert die Attraktivität öffentlicher Vergaben. Redundante Vorschriften fallen weg.

    Auf rechtlich nicht eindeutig definierte Kriterien wird verzichtet. Nachweise müssen nicht bei der Angebotsabgabe eingereicht werden, sondern werden auf den Erfolgsfall begrenzt. All dies führt zu einer enormen Reduzierung des Verwaltungsaufwands und macht öffentliche Aufträge auch wieder für kleinere Betriebe im Land attraktiv. Damit entbürokratisieren wir das Vergaberecht und bringen Schleswig-Holstein ein ganzes Stück weiter auf dem Weg zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland. Der Abbau von unnötiger Bürokratie ist also möglich, wenn man es denn möchte. Das Interesse an öffentlichen Aufträgen ist in den letzten Jahren leider erheblich zurückgegangen. Das liegt natürlich auch an dem anhaltenden Boom im Bausektor, aber eben auch an der unnötigen Bürokratie, die bei öffentlichen Aufträgen angefallen ist. Dass Holstein Kiel keine Firma für den Neubau einer Tribüne findet, ist ja nur eines von vielen Beispielen.

    Wenn man sich die Änderungsanträge der Opposition anschaut, gewinnt man den handfesten Eindruck, dass es Ihnen hier heute vor allem um Vergangenheitsbewältigung geht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird sich da gar nicht erst befasst. Man bemängelt nur sein eigenes Gesetz als unzureichend und will es weiter ausweiten. Wie so häufig stellt sich dabei die Frage: Warum fordern Sie eigentlich schon wieder Jamaika dazu auf, etwas zu tun, was Sie zu Ihren Regierungszeiten problemlos selbst hätten tun können? Hatten Sie damals etwa keine Mehrheit dafür innerhalb der Koalition? Wer hat es denn verhindert? Oder versuchen Sie nur noch auf Teufel komm raus, die Koalition zu kritisieren? Ich sage Ihnen ganz deutlich: Das geht nach hinten los. Denn wenn wir uns mal Ihre Änderungsvorschläge und Ihre entsprechende Pressearbeit anschauen, wird nur eines deutlich: Sie kritisieren im Grunde andauernd nur das TTG, also Ihr eigenes Gesetz. Und versuchen uns, für Ihr Gesetz verantwortlich zu machen. Das ist schon reichlich absurd!

    Sie werfen dabei auch mit den wildesten Vorwürfen um sich: Dass wir Menschenrechte untergraben würden. Dass wir Lohndumping fördern würden.

    Dass wir die Arbeitnehmer im Land verkaufen und verraten würden. Das hat mit konstruktiver Kritik nichts mehr zu tun. Im Gegenteil: Fakt ist, dass sich für keinen Arbeitnehmer die Bedingungen im Vergleich zum TTG verschlechtern werden. Das wurde auch mehrfach klargestellt. Dennoch wird konsequent versucht ­ zum Teil auch von den Gewerkschaften ­ die Arbeitnehmer gegen die Regierung aufzubringen. Und ich möchte noch etwas im Zusammenhang mit der öffentlich geäußerten Kritik am neuen Vergabegesetz klarstellen: Sämtliche Unterstellungen, wir würden Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit fördern, sind populistisch und völlig daneben. Ich würde mir wünschen, dass wir diese Ebene der Unterstellungen und Diffamierungen wieder verlassen würden.

    Bei den Koalitionsverhandlungen gab es einfachere Themen, bei denen wir uns entsprechend schneller geeinigt haben. Ich bin aber insbesondere unserem grünen Koalitionspartner dankbar für die konstruktiven und sachlichen Gespräche und ich bin mir sicher, dass wir ein sehr gutes neues Gesetz schaffen, von dem mehr Menschen profitieren können als es bisher der Fall war."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 05.07.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 20 u.a. „Pflegeassistenz-ausbildung und Arbeitsbedingungen in Pflegeberufen"

    In seiner Rede zu TOP 20+28 (Anträge zur Pflegeassistenzausbildung und zu Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Debatte um die Situation in der Pflege ist nun dort, wo sie hingehört. Ganz oben auf der Tagesordnung – auch auf Bundesebene und in den überregionalen Leitmedien. Bezüglich des Zusammenhaltes der Gesellschaft und der Generationen wird die Behebung des Fachkräftemangels die zentrale Frage des kommenden Jahrzehntes.

    Wie können wir den Bedarf an Fachkräften zeitnah und nachhaltig decken? Zum einen brauchen wir Menschen, die neu in den Pflegeberuf, sei es als Pflegehelfer oder als examinierte Pflegefachkraft, einsteigen. Hier werden bereits landes- und bundesweit die Ausbildungszahlen erhöht. Der demographische Wandel lässt uns aber offen in einen Zielkonflikt laufen, vor allem im sozialen und öffentlichen Sektor. Wir wollen mehr Lehrerinnen und Lehrer, mehr Polizistinnen und Polizisten, mehr Erzieherinnen und Erzieher, mehr Pflegekräfte oder auch mehr Planerinnen und Planer. Andere Branchen hätten ebenfalls gerne Nachwuchskräfte.

    Als junger Mensch ist das prinzipiell eine komfortable Situation, da man nicht nur eine breite Auswahl an Berufszweigen hat, sondern auch an Arbeitgebern. Mit dem demographischen Wandel im Nacken müssen wir noch stärker auf das Anwerben ausländischer Fachkräfte und derjenigen, die Fachkräfte werden wollen, setzen. Hierfür müssen die Verfahren der Anerkennung ausländischer Abschlüsse deutlich beschleunigt werden. Noch immer gibt es in vielen europäischen Ländern eine enorm hohe Jugendarbeitslosigkeit – die Chancen und Perspektiven in Deutschland können noch mehr herausgestellt werden.

    In der politischen Debatte, weniger bei den Pflegekräften selbst, wird häufig erwähnt, man müsse besser über die Pflege sprechen und für ein positives Image sorgen. Positives Image? Schön und gut, aber geht eine einzige Nachtschicht, erst Recht bei Unterbesetzung, besser von der Hand, wenn sich Politiker in Zeitung und Fernsehen hinstellen und davon reden, dass man besser über Pflege reden müsse? Oder wenn die Bundesfamilienministerin Giffey sagt: „Es muss cool sein, Pflegefachkraft zu sein“? Solches Gebaren lockt junge Menschen eher nicht hinterm Ofen hervor.

    Was auf jeden Fall ‚cool‘ ist, sind Arbeitsbedingungen, die einem nicht nur acht Jahre, sondern gerne bis zur Rente Freude am Job bereiten. ‚Cool‘ ist es auch, ausreichend Kolleginnen und Kollegen zu haben, sodass z.B. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen kein Problem darstellen. Und es ist sicherlich auch ‚cool‘, sich von seinem Gehalt den wohlverdienten Urlaub ansparen zu können.

    Diese ‚coolen‘ Grundlagen bedingen sich auch gegenseitig. Wir werden daher nicht umhin kommen, deutlich mehr Geld ins System zu geben. Über die Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge und auch über die Bezuschussung aus dem allgemeinen Haushalt muss offener diskutiert werden. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sodass die Zuhilfenahme des Steueraufkommens nicht wesensfremd ist. Das Mehr an Geld muss aber auch dem Personal zu Gute kommen, beispielsweise mit der Lohnangleichung der Altenpflege an die Krankenpflege. Fast noch wichtiger wird aber das Geld für mehr Kolleginnen und Kollegen in der Pflege sein.

    Damit sind primär menschliche Kolleginnen und Kollegen gemeint. Die Debatte um den Einsatz von technischen Unterstützungen ist natürlich sehr sensibel. Niemand will, dass die menschliche und somit auch fürsorgliche Komponente im pflegerischen Bereich durch wie auch immer geartete Roboter oder künstliche Intelligenzen ersetzt wird. Das ist in Deutschland auch noch Zukunftsmusik und lenkt von den vielen kleinen Schritten ab, die zeitnah für Verbesserungen sorgen können. Beispielsweise sind hier Spracherkennung bei der Dokumentation, Hausnotrufsysteme sowie die Hinzunahme eines ärztlichen Rates über Fernbehandlung zu nennen.

    Ein weiterer Punkt ist die Flexibilisierung der Ausbildungsbedingungen. Formale allgemeinbildende Schulabschlüsse sollten nicht das ausschlaggebende Kriterium sein, sondern die Haltung und der Umgang, wie ein möglicher Auszubildender zur Pflege und zum Arbeiten mit und an anderen Menschen steht. Um eine Vielzahl an Lebensmodellen mitnehmen zu können, ist das Angebot einer Teilzeitausbildung eine richtig gute Sache. Auch hierüber wird der Personenkreis potenzieller neuer Pflegekräfte ausgeweitet. Des Weiteren können wir die Pflegebedürftigkeit senken, wenn wir Rehabilitation stärken. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Sachabstimmung.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 24.01.2019

    Christopher Vogt zu TOP 25 "Mündlicher Bericht Cybersicherheit"

    In seiner Rede zu TOP 25 "Mündlicher Bericht Cybersicherheit" erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Ich danke dem Herrn Minister für seinen Bericht! Die Medienberichte über den Datenklau und die Veröffentlichung von persönlichen Daten von Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft über Twitter löste Anfang des Jahres ein gewaltiges Echo aus. Mögen die meisten der veröffentlichten Daten zum Glück noch so banal gewesen sein, der schiere Umfang und die offensichtliche Leichtigkeit, mit der der 20-Jährige mutmaßliche Täter an die Daten gekommen ist, ist erschreckend.

    Viele trösteten sich allzu schnell darüber hinweg, dass vermeldet wurde, bei dem Schüler aus Hessen handele es sich um einen Einzeltäter. Und gerade als die Diskussion in allgemeinphilosophische Erwägungen über den Umgang mit der Digitalisierung und den sozialen Medien abdriftete, kam wenige Tage später die nächste erschreckende Meldung: Ein Datensatz mit 773 Millionen E-Mail-Adressen und 21 Millionen Passwörtern sei im Umlauf. Und dies sei auch nur Teil eines noch größeren Datensatzes. Und obwohl wir uns hier schon in schwer vorstellbaren Größenordnungen bewegen, führt uns dies erneut sehr deutlich vor Augen, dass wir eine größere Sensibilität und effektivere Maßnahmen im Bereich der Datensicherheit brauchen. Diese Ereignisse müssen ein Weckruf für uns alle sein.

    Eine höhere Sensibilität ist in allen Bereichen notwendig und sie fängt zunächst bei jedem Einzelnen von uns an. Nach Angaben des Hasso-Plattner- Instituts war das beliebteste Passwort der Deutschen im Jahr 2018 die wahrlich nicht schwer zu knackende Kombination ,123456`, gefolgt von ,12345` auf Platz zwei. Deutlicher kann sich kaum zeigen, wie groß der Bedarf an Aufklärung und erhöhter Sensibilität ist. Datensicherheit ist nicht zuletzt auch ein Bildungsthema. Allerdings ein Bildungsthema für alle Altersgruppen und keines, das auf die Schule beschränkt werden sollte. Für besonders gefährdete Personengruppen von Cybercrime sollte nach meiner Überzeugung auch eine verstärkte Beratung durch das LKA angeboten werden. Werden private Daten gestohlen, ist der Eingriff in die Privat- oder Intimsphäre immer immens. Die persönliche Betroffenheit der Geschädigten liegt auf der Hand, ohne dass sich dabei immer ein geldwerter Schaden realisiert haben muss. Wir sollten über Schmerzensgeldansprüche der Betroffenen reden und wie diese möglichst unkompliziert geltend gemacht werden können. Der persönliche Schaden liegt schon in dem extrem übergriffigen Eindringen in den Privat- und Intimbereich eines Menschen und zwar unabhängig davon, welche Daten dort gefunden oder verwendet werden. Die Folgen für die Opfer können noch viel schlimmere Folgen haben als ein Wohnungseinbruch. Wir sollten auch die Anbieter noch mehr in die Pflicht nehmen, zum Beispiel bei der notwendigen Zusammenarbeit mit den Behörden, wenn es um den Schutz von Nutzern geht.

    Es geht bei Cybercrime nicht nur um den Schutz des Privaten. Nicht nur die Lebenswirklichkeit der Bürger verlagert sich immer weiter in den digitalen Raum, sondern auch die öffentliche Kommunikation und unser gesamtes Gemeinwesen ist von einer sicheren digitalen Infrastruktur abhängig. Hier müssen wir daher bestmöglich gewappnet sein. Nicht nur gegen kriminelle Machenschaften, sondern auch gegen Spionage und Manipulationen von Nachrichtendiensten, die kein Märchen, sondern Normalität geworden sind.

    Wir wollen Schleswig-Holstein zu einer digitalen Vorzeigeregion machen.

    Das muss auch die Bekämpfung von Cyberkriminalität beinhalten. Wir haben mit dem ,Kompetenzzentrum Digitale Spuren` bereits einen wichtigen Schritt unternommen und beim LKA 20 neue Stellen geschaffen, unter anderem für Informatiker und Ingenieure.

    Die Wahrheit ist aber: Das kann nur der Anfang sein. Ich bin kein großer Freund davon, reflexartig nach schärferen Gesetzen zu rufen. Es liegt aber meines Erachtens auf der Hand, dass unser Strafrecht an das digitale Zeitalter mit der immer weiter wachsenden Wichtigkeit von Daten an einigen Stellen angepasst werden muss. Es sollte geprüft werden, ob nicht Strafbarkeitslücken bestehen und auch der sogenannte ,Hackerparagraf` bedarf einer Reform, die einerseits eine sichere Handhabe gegen kriminelle Hacker gewährleistet und andererseits Sicherheitsexperten, die sogenannte Hackertools herunterladen und austauschen, um sie unschädlich zu machen, nicht kriminalisiert. Wir müssen unser IT-Sicherheitsmanagement bundesweit noch besser bündeln und verzahnen. Es bedarf auch einer noch engeren Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA). Cybercrime macht nicht an Ländergrenzen halt. Das ist eine Tatsache, mit der wir umgehen müssen.

    Es wird immer deutlicher, wie sehr das Hinterherhinken unseres Landes bei der Digitalisierung zu einem ernsthaften Sicherheitsproblem geworden ist.

    Es sind eben nicht nur zunehmend Menschen betroffen, die in der Öffentlichkeit stehen, sondern viele ganz normale Bürger, große und auch kleine Unternehmen, die attackiert und zum Teil auch erfolgreich erpresst werden.

    Wenn 20-Jährige Hacker Politiker bloßstellen können und 17-Jährige Unternehmen erpressen können, kann sich jeder ausmalen, wozu professionelle Banden und ausländische Geheimdienste in der Lage sind. Bei Unternehmen geht es immer öfter nicht nur um ärgerliche Störungen, sondern um immense Schäden und es beginnen dann Diskussionen mit den Versicherungen, wer für diese Schäden aufkommt. Wir wollen keinen Überwachungsstaat, aber unsere Demokratie muss auch im Netz wehrhaft sein und der Rechtsstaat konsequent durchgesetzt werden. Es gibt da viel zu tun.

    Packen wir es an."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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