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  • 24.01.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 36 „Wildnis in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 36 (Wildnis in Schleswig-Holstein) erklärt der um-weltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Mit der im Mai 2016 beschlossenen Novelle des Landesnaturschutzgesetzes geht das Ziel einher, zwei Prozent der Landesfläche in sogenannte Wildnisgebiete umzuwandeln. Zwei Prozent der Landesfläche sollen also Gebiete sein, welche dem ungestörten Ablauf von Naturvorgängen gewidmet sind. Hiermit trägt Schleswig-Holstein seinen Anteil zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bei, welche vorsieht das gleiche Flächenziel bis 2020 für die Fläche von gesamt Deutschland zu erreichen.

    Die Einrichtung solcher Wildnisgebiete wird von den Freien Demokraten ausdrücklich unterstützt. Nachdem in den 1980er Jahren auf gezielte Maßnahmen wie extensive Beweidung, Entbuschung und Anlage von Biotopen gesetzt wurde, ist man aktuell wieder dazu übergegangen, Flächen der Sukzession zu überlassen. Es hat sich gezeigt, dass die häufig sehr aufwändigen Biotopgestaltungs- und Biotoppflegemaßnahmen nicht effektiv waren. Auch in Schleswig-Holstein sind wir dazu übergegangen, es zu fördern, dass sich die Natur auch außerhalb des Wattenmeeres eigendynamisch und ungestört entwickeln kann.

    Gemessen an der terrestrischen Gesamtfläche Schleswig-Holsteins müssten nach dem Zwei-Prozent-Ziel ca. 32.000 Hektar in Wildnisgebiete umgewandelt werden. Da eine verbindliche Einstufung als Wildnisbestand oder Eignung zur Wildnisentwicklung eine einzelgebietsbezogene Analyse erfordert, erfolgte zunächst eine Bestandsermittlung durch Benennung von potentiellen Wildnisgebieten, die einer konkreten Prüfung auf Eignung unterzogen wurden. Insgesamt wurden bisher 206 Gebiete mit 76.600 Hektar Fläche geprüft. Eine vorläufige Prüfung bis zum Frühjahr 2018 ergab, dass von dieser nur 24.776 Hektar Fläche als geeignet eingestuft wurden, was etwa 1,6 Prozent der Landesfläche entspricht. Hinzu kommen noch 0,3 Prozent der Landesfläche, also etwas über 5200 Hektar Nationalpark als Wildnisgebietsvorschlag.

    Wildnisflächen sollen möglichst unzerschnitten sein, um störende Einflüsse wie Stoffeinträge, Entwässerung und Freizeitaktivitäten des Menschen zu vermindern. Daher hat sich das MELUND bei der Prüfung vor allem auf größere Flächen von mehr als 20 Hektar konzentriert. Im weiteren Verfahren soll in den ermittelten Gebieten eine konkrete Umsetzung erfolgen. Gerne möchten wir mehr über die Erkenntnisse aus diesen Beispielgebieten erfahren. Lassen Sie mich noch eine Sache zur nostalgisch angepriesenen ‚Unberührtheit‘ dieser Flächen sagen: Eine solche wird auch bei großen Anstrengungen nicht zu erreichen sein. Anthropogene Einflüsse wie Stoffeinträge aus der Atmosphäre oder wandernde Arten lassen sich bei realistischer Betrachtung nicht verhindern. Wir sind gespannt, wie die neuen Wildnisgebiete aussehen werden. Sie werden eine tolle Ergänzung der Landschaft Schleswig-Holsteins sein. Wir danken der Landesregierung für den vorgelegten Bericht. Und wir danken auch den Mitarbeitern des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) für die Erstellung.“

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  • 13.06.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 4 „Änderung des Landesplanungsgesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 4 (Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Jamaika-Koalition hat sich der Digitalisierung verschrieben. In dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zeigt sich, was Digitalisierung auch bedeuten kann: Nicht das Rad neu erfinden, sondern die Digitalisierung und ihr Potential nutzen, um Bestehendes zu optimieren.

    Es müssen eben nicht immer die großen Stelleschrauben in Bewegung gesetzt werden. Manchmal reicht es, ein bestehendes Verfahren an die technologische Entwicklung der letzten Jahrzehnte anzupassen und lang etablierte Verfahren in das digitale Zeitalter zu transformieren.  Von außen betrachtet fragen sich ohnehin viele, wieso ausgerechnet die Verwaltung mit ihren immensen Ressourcen für diesen Prozess so viel länger braucht als andere. In Anbetracht des gewaltigen ‚Großprojekts Digitalisierung‘ mag die Änderung des Landesplanungsgesetzes ein nur kleiner Schritt sein, aber gerade die kleinen Schritte sind notwendig, um alle Teilbereiche der Verwaltung der Digitalisierung zu öffnen und den Bürgerinnen und Bürger ihr Potential nutzbar zu machen.

    Beim Landesplanungsgesetz führt dieser Schritt vor allem zu einer einfacheren und schnelleren Verfügbarkeit der Planungsunterlagen. Das Drucken und Auslegen der Papierunterlagen – was ja weiterhin in verringertem Maße notwendig und richtig ist – braucht Zeit. Zeit, die nicht nur bei Vorhaben mit enormem Handlungsdruck zu kostbar ist, um sie ungenutzt verstreichen zu lassen. Mit unserem Gesetzentwurf sichern wir die frühzeitige digitale Bereitstellung gesetzlich ab. Die Bürgerinnen und Bürger, also die, auf die es gerade bei großen Planvorhaben ankommt, werden damit deutlich schneller und einfacher Zugang zu den Planungsunterlagen bekommen. Die Hemmschwelle, sich im Internet zu informieren, ist ja unbestreitbar deutlich niedriger als zu den Öffnungszeiten der Amtsverwaltung vor Ort Einsicht in die ausgelegten Planungsunterlagen zu nehmen.

    Wer dennoch oder gerade aufgrund der Bereitstellung im Internet Einsicht nehmen möchte,  wird dies weiterhin bei den Kreisen und kreisfreien Städten tun können. Die Einsicht in die Papierunterlagen bedeutet damit ein einem Behördengang vergleichbarer Aufwand. Sollte hier der Eindruck erweckt worden sein, die Einsichtnahme in die Papierunterlagen würde erschwert bis unmöglich gemacht, so ist dies schlicht weg falsch. Nicht ausschlaggebend, aber dennoch beachtlich ist, dass wir durch die vorgenommenen Veränderungen auch erheblich Geld einsparen werden. Mit immerhin rund 200.000 Euro schlägt das Drucken pro Entwurf derzeit zu Buche. Wenn man bedenkt, dass die Zugänglichkeit und Reichweite auf digitalem Wege deutlich größer ist – also das eigentliche Ziel auf leichterem Weg besser und schneller erreicht werden kann – haben wir schlichtweg die Pflicht, die Ausgaben für das der öffentlichen Hand anvertraute Steuergeld zu hinterfragen.

     

    Der wichtigste Vorteil des vorliegenden Gesetzentwurfs liegt in der Situation begründet, die seit dem 20. Januar 2015 die gesamte Landespolitik nachhaltig beschäftigt. An jenem Tag hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Teilfortschreibung der Regionalpläne Wind für unwirksam erklärt. Und fast genau so lange diskutieren wir über die Notwendigkeit, endlich zu einer wirksamen und gerichtsfesten Planung zu kommen. Nicht nur die Windbranche, die ein großer Wirtschaftsfaktor für Schleswig-Holstein ist und bleiben soll, sondern das ganze Land erwartet von uns, dass wir alle Möglichkeiten der Optimierung für ein schnelles und rechtssicheres Verfahren ergreifen. Ein zügiges Verfahren, das die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger erhält und verbessert. Darum geht es uns. Um die laufenden Planungen nicht ins Leere laufen zu lassen, ist es auch notwendig, die Landesplanung abzusichern. Daher werden wir das Moratorium noch einmal verlängern. Es geht dabei ausdrücklich nicht um die Verhinderung von Windkraft, sondern um die Sicherstellung ihres Ausbaus im Rahmen der neuen Fortschreibung des Landesentwicklungsplans.

    Der Planungsstau wird aufgebrochen und das ist gut! Denn die Menschen erwarten, dass wir voran kommen. Die Neuaufstellung der Regionalpläne Wind hat viele Kapazitäten in der Landesplanung gebunden, dabei besteht auch über die Windplanung hinaus großer Handlungsdruck. Bei der gesamten wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Schleswig-Holsteins spielt die Landesentwicklungsplanung eine herausgehobene Rolle. Gerade bei einem der drängendsten Probleme – der Situation auf dem Wohnungsmarkt – brauchen wir eine Planung, die neue Potentiale erschließt und alte optimal ausnutzt. Der Innenminister hat die Leitlinien seiner Planung vorletzte Woche dankenswerterweise im Innenausschuss vorgestellt. Ich danke ihm und seinem Haus, mit welchem Nachdruck und Einsatz er den Fortschritt bei der gesamten Landesentwicklungsplanung verfolgt und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz, um diese wichtige Arbeit zu unterstützen und abzusichern.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 24.01.2020

    Anita Klahn zu TOP 26 „Mobbing und Gewalt an Schulen“

    In ihrer Rede zu TOP 26 (Expertenanhörung zum Thema „Mobbing und Gewalt an Schule“) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Dass das Problem Mobbing und Gewalt an Schulen ein Dauerthema ist, hat hier keiner der Redner heute geleugnet oder ignoriert. Insofern finde ich es schon gefährlich, dass die AfD so tut, als wenn dies der Fall wäre. Auch wenn immer gerne gesagt wird ‚früher gab es das doch auch schon und das ist doch alles gar nicht so schlimm‘, denke ich, dass wir realisieren müssen, dass die Art und Weise der Gewalt an Schule sich schon verändert.

    Es ist eben schon gesagt worden, wir haben im August 2018 erstmalig überhaupt Daten zum Thema ‚Gewalt an Schulen‘ erhoben. Das heißt im Umkehrschluss, dass wir vorher nur eine Art gefühlte Wahrheit hatten, denen die faktische Grundlage fehlte. Eine Expertenanhörung zu begründen, die das Datenmaterial aus einem einzigen Jahr zum Erkenntnisgewinn verwenden soll, das halte ich für unseriös. Selbstverständlich müssen wir hin-gucken, wie sich Mobbing an Schulen im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken verhält und genau das tun wir auch. Wir werden Ihren Antrag ablehnen und haben unseren Alternativantrag ganz bewusst formuliert, weil wir schon viele Maßnahmen in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben. So finanziert beispielsweise das Land seit vielen Jahren Schulsozialarbeit, die in dem Bereich der Prävention eine ganz wichtige Aufgabe hat. Dass wir die Perspektiv-Schulen eingerichtet haben, ist auch eine Antwort darauf, dass Jugendliche an Schulen sind, die Probleme haben, die nicht allein ursächlich an der Schulen zu suchen sind.

    Ich bin der Meinung, dass wir natürlich mit der Datenbank ‚Gewaltmonitoring an Schulen‘ ganz zielgerichtet an dieses Problem herangehen, so dass wir uns zukünftig ein genaues Bild machen können. Und mit dem Zentrum für Prävention am IQSH und den umfangreichen Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte haben wir jede Menge Instrumente an der Hand, um Mobbing und Gewalt an Schulen effektiv einzudämmen. Und über eines müssen wir auch diskutieren: Wie definieren wir Mobbing? Ich habe manchmal das Gefühl, dass Mobbing von einzelnen Gruppen sehr schnell benutzt wird, um etwas zu skandalisieren. Das ist insofern gefährlich, weil man dem tatsächlichen Mobbing damit nicht gerecht wird. Wir werden uns mit dem Thema weiterhin befassen und wir werden schauen, welche weiteren ergänzenden Maßnahmen wir einführen müssen. Wir leben in einer sich verändernden Gesellschaft, in der sich Werte im Umgang miteinander geändert haben. Sich dem zu stellen, ist keine Aufgabe, die wir politisch verordnen können. Das ist etwas, was nur jeder einzelne von uns vorleben kann.

    Die AfD versucht mit dem vorliegenden Antrag zu suggerieren, dass sie ein gravierendes Problem identifiziert hätte, obwohl hier in Wirklichkeit lediglich Alarmismus betrieben wurde. Dadurch wird nichts zu einer möglichen Lösung beigetragen, sondern lediglich zur Spaltung in der Gesellschaft.“

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  • 24.01.2020

    Christopher Vogt zu TOP 26b „Dringlichkeitsantrag zum Marineschiffbau“

    In seiner Rede zu TOP 26b (Dringlichkeitsantrag zum Marineschiffbau) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Mit der Vergabeentscheidung zum MKS 180 sind unsere schlimmsten Befürchtungen wahr geworden. Die Bundesregierung hat dem Industriestandort Schleswig-Holstein massiv geschadet. Das ist ein großer Verlust für die Beschäftigten, nicht nur an den Werften, sondern auch bei den vielen Zuliefererbetrieben, von denen wir gerade hier im Raum Kiel, aber auch im Rest des Landes viele haben. Es werden Steuereinnahmen verloren gehen. Es wird Know-How verloren gehen. Das macht mich wirklich fassungslos. Die europaweite Ausschreibung war natürlich eine Drohung der Bundesregierung in Richtung der deutschen Rüstungsindustrie. Das Problem ist nur, dass das Ergebnis ein Desaster geworden ist. Es hat nicht dazu beigetragen, dass es besser wird, sondern dass es schlechter wird.

    Insofern hat die schwarz-rote Bundesregierung unserem Standort einen echten Bärendienst erwiesen. Es ist ein schwerer Schlag für uns als Bundesland und ein fatales Signal. Es ist natürlich auch für unsere europäischen Verbündeten keine Werbung, in Deutschland entsprechende Schiffe zu bestellen, wenn wir selbst den Auftrag in die Niederlande geben. Und ich will auch noch einmal sagen: Natürlich ist es richtig, wenn jetzt endlich der Marine-Überwasserschiffbau zur Schlüsseltechnologie erklärt wird, so wie es im Unterwasserbereich bereits der Fall ist. Allerdings ist die Frage, ob das im Zweifel für unsere Werften nicht schon zu spät ist. Auch im zivilen Bereich kann das wichtig sein für unser Bundesland. Aber ich muss auch noch einmal sagen: Dieser Auftrag ist auch insgesamt mit Blick auf die Bundeswehr problematisch. Ich höre von ranghohen Offizieren, die das besser beurteilen können als ich, dass beim MKS 180 zwei Schiffe zu wenig bestellt wurden für das, was man an militärischen Aufgaben an die Bundesmarine erteilt. Und dass die Schiffe viel zu spät kommen. Deshalb kann ich auch viele Offiziere bei der Marine verstehen, die sagen: Endlich ist zumindest einmal der Auftrag erteilt worden, so schlimm das für den Standort Deutschland sein mag. Und es gibt ja insgesamt ein Problem beim Etat der Bundeswehr. Der muss weiter erhöht werden bei den Herausforderungen, die wir leider international haben. Das Beschaffungswesen der Bundeswehr muss dringend reformiert werden. Es ist ein großes Problem, das dort seit Jahren nichts vorangeht.

    Wir sehen ja bei der Diskussion in Deutschland, dass wir in Schleswig-Holstein die Vergabe sehr kritisch sehen. In anderen Bundesländern wird das ganz anders bewertet. Nicht nur die Niederlande profitieren, sondern auch Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Und es gibt ja auch viele, auch Koalitionsabgeordnete in Berlin, die die Vergabe eigentlich ganz toll finden und für richtig halten. Ich wundere mich sehr über die Bundesregierung. Das Erbe von Frau von der Leyen als Verteidigungsministerin ist auch hier problematisch. Die SPD hat eben sehr zackig die Union angegriffen. Ich frage mich allerdings auch, was macht eigentlich die SPD in der Bundesregierung? Die Gewerkschaften kritisieren zurecht nicht nur die Union, sondern auch die Sozialdemokraten. Die Ausschreibung wurde übrigens im Jahr 2015 gestartet. Und der Ministerpräsident hieß damals übrigens nicht Daniel Günther, sondern Torsten Albig. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Und auch in meiner Partei gibt es einen Obmann im Verteidigungsausschuss, der es nicht verstanden hat. Der hat gesagt, dass sei doch eine gute europäische Entscheidung. Das Problem ist nur, dass das Rüstungsgeschäft in dieser Dimension kein echter Wettbewerb ist. Es ist ein hochpolitisches Geschäft. Und europäische Lösungen hin oder her: Europa hat noch nie als Einbahnstraße funktioniert. Das weiß kaum ein Land besser als das unsere.

    Und insofern finde ich es falsch, wenn man sagt, die Vergabe sei halt europäisch. Man muss auch sehen, dass wir in Deutschland Werften im Privatbesitz haben. Die Franzosen und andere europäische Nationen haben hin-gegen staatliche Rüstungskonzerne. Wenn wir echten europäischen Wettbewerb haben wollen, so sollten es private Konzerne sein, damit es auch tatsächlich ein Wettbewerb ist und eben kein politisches Geschäft, wo nur jeder an sich denkt. German Naval Yards will jetzt rechtliche Schritte einleiten. Ich hoffe, dass dabei etwas Gutes herauskommt. Wir sehen ja auch bei anderen Vergaben im Bereich der Bundeswehr, dass Anfechtungen sehr oft erfolgreich sind. Das sagt auch viel über das Beschaffungswesen der Bundeswehr aus.

    Ich freue mich über den Vorschlag der Gewerkschaften, dass man sich jetzt im Norden zusammentut. Der Ministerpräsident und der Wirtschaftsminister haben bereits mit den Betriebsräten und Gewerkschaften gesprochen. Denn wir brauchen ein breites Bündnis in unserem Bundesland. Wir müssen das Lobbying in Berlin deutlich verstärken. Es wird bald die Vergabe für die Fregatte F127 geben. Das sind zwar etwas kleinere Schiffe, aber auch das ist ein großer Auftrag für die Bundesmarine. Ich glaube, wir müssen zusehen, dass wir uns in Schleswig-Holstein noch stärker, noch lauter aufstellen, damit diese Aufträge in Zukunft zu uns kommen. Damit der Industrie-standort gestärkt wird und damit unser Bundesland noch stärker prosperiert.“

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  • 24.01.2020

    Christopher Vogt: Wir stärken Infrastruktur, Digitalisierung, Bildung und Forschung

    Zum heute vorgestellten Haushaltsüberschuss 2019 erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wir haben uns dazu entschieden, mit dem Haushaltsüberschuss die Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung, Bildung und Forschung weiter zu steigern. Das verbessert die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes und kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute. Es ist eine großartige Nachricht, dass wir damit den flächendeckenden Breitbandausbau bis 2025 ausfinanziert haben. Hier sind wir bundesweit führend und das werden wir weiter ausbauen. Was der Bund nicht hinbekommt, machen wir jetzt eben selbst.

    Die Mittel für die Wasserstoffstrategie machen deutlich, dass wir beim Klimaschutz auf Technik und Innovation setzen. Auch in die Künstliche Intelligenz investieren wir weiteres Geld, um unser Land fit für den digitalen Fortschritt zu machen.

    Uns war sehr wichtig, dass auch der Kita-Bereich weiter gestärkt und die Kommunen für den Ausbau zusätzliche Unterstützung bekommen. Mit diesen 40 Millionen Euro können unsere Städte und Gemeinden dringend benötigte Plätze schaffen und die Qualität weiter verbessern. Insgesamt hat die Koalition ein sehr gelungenes Maßnahmenpaket vorgelegt, mit dem wir wichtige Bedarfe decken und zusätzliche Akzente setzen. Das bringt Schleswig-Holstein und seine Infrastruktur in den nächsten Jahren wieder einen großen Schritt weiter.

    Zudem war uns wichtig, dass das Programm zur Einbruchsprävention fortgesetzt wird.“  

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  • 27.01.2020

    Christopher Vogt: Gewalt darf kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein

    Zum Brandanschlag auf ein Gebäude des Wohnungsunternehmens Vonovia am vergangenen Wochenende in Kiel erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Gewalt darf kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Daran wollen und werden wir uns nicht gewöhnen. Die FDP-Landtagsfraktion verurteilt diesen Anschlag aufs Schärfste. Wir sehen mit Sorge, dass auch selbsternannte linke Aktivisten in Schleswig-Holstein zunehmend durch politisch motivierte Straftaten auffallen. Diese von Extremisten verübten Straftaten dürfen in unserer Demokratie aber keinen Platz haben und alle Demokraten sind aufgerufen, dem entschieden entgegenzutreten.“  

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  • 28.01.2020

    Christopher Vogt: Nie wieder!

    Zum heutigen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Es ist von elementarer Bedeutung, dass wir nie vergessen werden, welches Leid Millionen Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus im deutschen Namen zugefügt wurde. Das Verbrechen der Shoah darf sich nie wiederholen und es liegt in unserer Verantwortung, dass sie auch bei den nachkommenden Generationen nicht in Vergessenheit gerät.

    Das Erinnern ist also sehr wichtig, aber erinnern allein reicht leider nicht mehr aus. Gerade jetzt, wo es immer weniger Zeitzeugen gibt und verschiedene Formen des Antisemitismus wieder hemmungsloser um sich greifen, müssen wir als Demokraten allen Anfängen der Menschenfeindlichkeit noch konsequenter entgegentreten. Die Sicherheit der jüdischen Menschen in Deutschland und die Sicherheit des Staates Israel bleiben deutsche Staatsraison. Wir wollen das aktive jüdische Leben in Schleswig-Holstein weiter unterstützen und auch den Austausch mit Israel vertiefen.“  

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  • 28.01.2020

    3 Fragen an: Dennys Bornhöft - Sozialpolitik für Schleswig-Holstein

    Herr Bornhöft, Sie sind Sprecher für Soziales, Gesundheit, Sucht, Jugend, Queer, Umwelt, Klima, Tierschutz, Fischerei und Start-Ups. Inhaltlich ist das eine ganz schöne Bandbreite, die Sie abdecken müssen. Gibt es ein „Lieblingsthema“? Oder anders gefragt: Welches Thema liegt Ihnen besonders am Herzen?

    Im Grunde sind mir alle Themen gleich lieb, und ich hänge mich bei allen Fragestellungen tief rein. Umweltpolitik macht mir inhaltlich aber am meisten Spaß. Ich war als Kind in der NABU-Jugend und hatte da zuerst auch viel Freude. Da ich aber auch liebend gerne Angler gewesen bin, vertrug sich das leider nicht lange. Nun bin ich passives NABU-Mitglied und aktiver Freizeitangler - beides gehört meiner Meinung nach beim Arten- und Gewässerschutz zusammen.

    Hinzu kommen Themen der Start-Up-Szene. Seit Jahren begleite ich diese in Schleswig-Holstein und unterstütze, wo es geht. Beispielsweise in Gesprächen mit Genehmigungsbehörden in Kommunen etc. Dies auch schon deutlich vor meiner Abgeordnetentätigkeit. Entrepreneurship und die Unterstützung von Gründungen stehen bei uns Freien Demokraten ohnehin schon lange auf der Agenda, und wir haben uns in unserem Positionspapier zu diesem Thema auch im vergangenen Jahr sehr intensiv damit auseinandergesetzt. Für uns gilt: Es muss künftig einerseits um bessere Rahmenbedingungen gehen, andererseits aber auch unbedingt um einen neuen Gründergeist, also einen Wandel bei der Mentalität. Wir brauchen mehr Akzeptanz als auch Respekt für diejenigen, die etwas ausprobiert haben und im Zweifel auch gescheitert sind. Wir wollen jungen Menschen Mut machen, ihren ganz eigenen (beruflichen) Weg zu gehen. Jeder, der ein Unternehmen gründet, schafft nicht nur sich selbst eine Zukunft, sondern meist auch drei weiteren Personen als Mitarbeiter. StartUp-Förderung ist daher auch eine lokale Wirtschaftsförderung, die unserer Gesellschaft gut tut.

     

    Sie sind im Mai 2020 seit drei Jahren Abgeordneter des schleswig-holsteinischen Landtags. Wenn Sie auf diese Zeit zurückblicken: Welches war aus Ihrer persönlichen Sicht das wegweisendste Projekt, das Jamaika umgesetzt hat? Wo profitieren die Menschen am meisten?

    Ohne es als Floskel zu meinen, aber Jamaika hat einige, positive Veränderungen für das Land gebracht. Um nur ein Beispiel zu nennen: Ich erinnere mich noch ganz genau an ein Pärchen im Januar 2017 am Wahlkampfstand in Bad Segeberg, die zwar geplant Eltern, aber ungeplant Zwillingseltern wurden. Aufgrund der sehr hohen Kita-Gebühren hat die Mutter ihren Job niedergelegt, um Zeit mit den Kindern zu verbringen. Für sie kam es nicht in Frage, die Kinder arbeitsbedingt kaum zu sehen, gleichzeitig aber fast noch weniger Geld monatlich zur Verfügung zu haben, als wenn sie ganz zuhause bleibt. Die Frage, ob man es sich als junge Eltern leisten kann, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen, wird die Kita-Reform positiv beantworten. Das war dringend überfällig.

    Insgesamt haben wir eine regelrechte Flut an Investitionen in Infrastruktur in Gang gebracht, um den zukünftigen Generationen nicht nur Schulden zu vererben, sondern auch funktionierende Schienen, Straßen, Breitbandnetze als auch medizinische Versorgung. All dies hätte es ohne die FDP definitiv nicht gegeben. Die Dinge, die diese Landesregierung gut macht, hätten CDU und Grüne ohne uns so nicht umgesetzt.

     

    Seit einigen Wochen erhitzt die sogenannte Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein wieder die Gemüter und war auch Thema im Landtag. Kritiker und Befürworter scheinen sich unversöhnlich gegenüber zu stehen? Wie beurteilen Sie die Gemengelage? Und wie wird es bei diesem Thema weitergehen?

    Ja, an der Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein scheiden sich die Geister. Schon in der letzten Wahlperiode gab es manch zünftige Plenardebatte über das Konstrukt. Unsere damalige Kritik als FDP an der Errichtung einer Kammer bleibt überwiegend auch bis heute bestehen. Unsere Sorge, dass eine Kammer nicht im Sinne der meisten Pflegekräfte sein wird, wird sich leider voraussichtlich bewahrheiten. Dennoch hat die damalige SPD-geführte Landesregierung die Errichtung per Gesetz mit ihrer Einstimmenmehrheit auf den Weg gebracht.

    Wenige Jahre später haben wir nun die Situation, dass viele hundert Pflegekräfte ihre hart verdienten Urlaubstage damit verbringen, bei Nieselregen und Kälte vor dem Landtag oder in den Kreisstädten gegen die Kammer zu demonstrieren. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Da gehen fast tausend Pflegekräfte in Kiel auf die Straße, um für die Abschaffung einer Behörde zu streiten, die dafür gegründet wurde, um für die Pflegekräfte bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Verkehrte Welt? Mitnichten! Man hört Unmut über eine zu geringe Beteiligung vor allem im Gründungsprozess.

    Als FDP-Landtagsfraktion ist uns besonders wichtig, dass es eine Vollbefragung aller Pflichtmitglieder zu Beginn des Jahres 2021 über die Zukunft der Pflegeberufekammer geben muss. Wir machen es nicht mit, eine Institution künstlich am Leben zu erhalten, wenn tatsächlich eine Mehrheit derjenigen, für die sie geschaffen wurde, diese ablehnt. Mit einer Vollbefragung aller 27.000 Pflichtmitglieder wird die Entscheidung für oder gegen eine Kammer höchstmögliche Legitimität haben. Wir Freien Demokraten wollen, dass diejenigen, die es direkt betrifft, hierüber die Entscheidung fällen, nicht nur die 73 Abgeordneten des Landtags.

     

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  • 19.02.2020 | 10:00 |

    Kiel

    | Termine

    29. Landtagssitzung

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  • 28.01.2020

    Kay Richert: GroKo hört auf Schleswig-Holstein

    Zur Entscheidung der Fraktionsspitzen von Union und SPD in Berlin, die Marschbahn wieder in das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz aufzunehmen, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Es ist schön zu hören, dass sich die GroKo in Berlin die nützlichen Hinweise aus Schleswig-Holstein endlich mal zu Herzen nimmt und die Marsch-bahn wieder als Projekt für die Legalplanung berücksichtigen will. Das ganze Theater hätten wir uns aber sparen können, wenn Bundesumweltministerin Schulze die Marschbahn im Vorwege nicht wahllos herausgekegelt hätte.

    Alles, was den Ausbau der Marschbahn beschleunigen kann, muss probiert werden. Die Legalplanung kann hierfür ein geeignetes Mittel sein. Grundsätzlich müssen wir aber dringend an die umfassende Modernisierung unseres Planungsrechts heran, um unser Land fit für die Zukunft zu machen.“  

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  • 29.01.2020

    Dennys Bornhöft: Pflege darf kein Luxusgut werden

    Zur Empfehlung der Pflegekommission, einen einheitlichen Pflegemindestlohn in Deutschland einzuführen, erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Empfehlung der Pflegekommission, sowohl den Mindestlohn für Pflegekräfte als auch für Pflegehilfskräfte schrittweise bis zum 1. April 2022 ansteigen zu lassen, setzt ein richtiges und wichtiges Zeichen. Gute Arbeit muss auch fair vergütet werden. Gleichwohl bleibt die Frage offen, wer letztlich für die Kosten aufkommen wird. Ein weiterer Anstieg der Pflege-kosten darf nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen oder deren Angehörige gehen.

    Schon heute können viele Pflegebedürftige die Kosten der Pflege nicht mehr selbstständig erbringen. Gerade erst hat die Einführung das Pflegepersonalstärkungsgesetz des CDU-geführten Bundesgesundheitsministeriums zu Kostensteigerungen in Schleswig-Holsteinischen Pflegeheimen von bis zu 300 Euro im Monat geführt. Da die Pflegeversicherung unterfinanziert ist, steht zu befürchten, dass der neue einheitliche Mindestlohn, so richtig er auch ist, zu weiteren Kostensteigerungen bei den Pflegebedürftigen führen wird.

    Pflege darf kein Luxusgut werden. Wir fordern daher endlich ein Umdenken der Bundesregierung in der Frage der Finanzierung der Pflege. Der insgesamt steigende Finanzbedarf im Pflegesektor muss zukünftig durch einen angemessenen Bundeszuschuss unterstützt werden – so wie es bei der Rente bereits getan wird. Pflege ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dies sollte sich auch bei der Kostenlast widerspiegeln.“  

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  • 29.01.2020

    Oliver Kumbartzky: Wir haben Wind, wir haben Windräder – was wir brauchen sind Netze

    Zu der heute von Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht vorgestellten Zwischenbilanz des Netzausbaus in Schleswig-Holstein erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die gute Nachricht ist, dass der Ausbau der Netze vorankommt. Insbesondere der Bürgerdialog hat dazu beigetragen, dass die notwendige Akzeptanz bei den Schleswig-Holsteinern aufgebaut werden konnte. Wir haben Wind, wir haben Windräder, was wir brauchen sind Netze.

    Vor diesem Hintergrund ist es schade, dass die Weiterleitung in die südlichen Bundesländer stockt. Jede Kilowattstunde Windstrom, die abgeregelt werden muss, führt zu unnötigen Zusatzkosten. Wir können deshalb nicht auf den weiteren Netzausbau warten. Die Bundesregierung muss endlich die entsprechenden Weichen stellen und dafür sorgen, dass Strom, der nicht eingespeist werden kann, wettbewerbsfähig zum Beispiel in Wasser-stoff umgewandelt werden kann.“  

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  • 13.06.2018

    Christopher Vogt zu TOP 1 Aktuelle Stunde: Keine Drohung mit Fahrverboten durch die Landesregierung

    In seiner Rede zu TOP 1 Aktuelle Stunde zu „Keine Drohung mit Fahrverboten durch die Landesregierung“ erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich finde es gut, dass wir die SPD beim Verhindern von unverhältnismäßigen Fahrverboten auf unserer Seite haben. Das ist auch ein wichtiges Signal an die betroffenen Autofahrer. Besser und vor allem hilfreicher wäre es allerdings für die betroffenen Autobesitzer, wenn sie die zuständigen Sozialdemokraten in der Stadt Kiel, in Berlin, in Brüssel und nicht zuletzt in den Aufsichtsräten der Autohersteller an ihrer Seite hätten. Das würde den Menschen tatsächlich helfen.

    Unterkomplexe Empörungstiraden in Aktuellen Stunden helfen jedenfalls niemandem weiter. Ich sage es ganz deutlich: Wir wollen keine Fahrverbote am Theodor-Heuss-Ring in Kiel.

    Es handelt sich hier nicht um eine Nebenstraße, sondern um eine der Hauptverkehrsverbindungen in der gesamten Region. Schon heute ist die Verkehrslage dort sehr angespannt. Das müssen viele Menschen morgens und nachmittags erleben. Ich denke, jeder hier im Saal kennt das. Ich sehe bisher nicht, wie man rund 12.000 betroffene Fahrzeuge sinnvoll in Kiel umleiten könnte. Es gibt einfach keine vernünftige Ausweichstrecke. Es sollte einmal eine Umgehung gebaut werden. Das ist allerdings nach wie vor in weiter Ferne. Ich glaube, es macht keinen Sinn – auch umweltpolitisch nicht – das Problem nur auf andere Straßen mit deutlich weniger Kapazität zu verlagern. Damit würde man das Problem vermutlich noch verschlimmern.

    Und das Problem ist, dass auch dort Menschen wohnen und zwar deutlich mehr als am Theodor-Heuss-Ring. Die Anwohner an der Umfahrungsstrecke dürfen nicht über Gebühr belastet werden. Wir können die Stickoxid-Belastung nicht einfach verlagern.

    Ich habe nach den doch sehr ausführlichen Ausführungen von Herrn Dr. Stegner noch nicht so ganz verstanden, was die SPD-Fraktion zur Lösung des konkreten Problems in Kiel außer abstrakten Programmen vorschlägt, für die angeblich die Landesregierung zuständig sei.

    Und ich finde es auch wirklich bemerkenswert, wie man auf der einen Seite eine vermeintliche Uneinigkeit in der Koalition kritisiert, über die man sich gleichzeitig diebisch freut. Herr Dr. Stegner, Ihnen als stellvertretender Bundesvorsitzender sage ich: Wenn Sie eine uneinige Koalition sehen wollen, dann müssen Sie nur den Fernseher einschalten und sehen, was in Berlin derzeit passiert. Man kann sich doch nicht als stellvertretender Bundesvorsitzender hinstellen und sagen, es sei eine Sauerei, dass es hier unterschiedliche fachliche Einschätzungen gibt.

    Man kann in der Nachbarschaft beobachten, was passiert, wenn die SPD an einer Landesregierung beteiligt ist. Schauen wir nach Hamburg. In Altona haben wir auch diese kuriose Kombination, dass hier die Fahrverbote sogar feierlich eröffnet wurden, von einem grünen Umweltsenator aus einer rot-grünen Koalition. Das wurde mit einem großen Pressetermin feierlich getan. Dort sieht man: Das Fahrverbot kann eigentlich nicht sinnvoll kontrolliert werden. Es wir auf andere Nebenstraßen ausgewichen. Wirklich sinnvoll ist das alles nicht.

    Natürlich muss man mit dem Problem der überschrittenen Grenzwerte umgehen. Die Luft in den Städten wird seit Jahrzehnten besser, aber an der Stelle reicht es eben nicht aus. Das Problem ist eben auch nicht erst seit einigen Monaten bekannt, wie es Herr Dr. Stegner heute behauptet hat. Es ist natürlich schon seit Jahren bekannt. Es war auch der Vorgängerregierung bekannt. Nur Herr Dr. Stegner hat es wieder nicht mitbekommen. Das ist schon extrem unehrlich, wenn man sagt, das sei seit einigen Monaten ein Problem, wenn es tatsächlich schon seit Jahren ein Problem gibt.

    Die Stadt Kiel und das Umweltministerium sind deshalb aufgefordert, hier nun endlich geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, damit die Situation entschärft wird. Unsere Erwartung ist, dass es gemeinsam gelingt, ohne Fahrverbote am Theodor-Heuss-Ring auszukommen. Das muss das gemeinsame Ziel sein.

    Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Kiel und dem Umweltministerium ist noch ausbaufähig. Die beteiligten Akteure kennen sich. Ich würde mich freuen, wenn man, sobald die Gutachten der Stadt Ende Juni vorliegen, gemeinsam einen vernünftigen Luftreinhalteplan ausarbeitet.

    Der von mir sehr geschätzte Kieler SPD-Oberbürgermeister Ulf Kämpfer hat den Kollegen Koch und mich gestern als "fachlich unbeleckte Politiker" betitelt. Bei mir mag das noch okay sein, aber den Kollegen Koch nehme ich ausdrücklich in Schutz. Er hat eben gezeigt, dass er durchaus kompetent ist bei dem Thema. Aber im Ernst: das Thema ist zu wichtig, um sich ohne Lösungsansätze gegenseitig die Schuld zuzuschieben. Es gibt aber auch Zuständigkeiten und ich bin gespannt, was der fachlich extrem beleckte Herr Oberbürgermeister nun konkret vorschlagen wird.

    Das ist auch eine wichtige soziale Frage, über die wir hier reden. Jetzt kann man natürlich nicht der alleinerziehenden Mutter und Krankenschwester im UKSH, die vielleicht in Ascheberg wohnt, sagen, ‚Fahr doch mit dem Fahrrad nach Kiel zur Arbeit!‘ Ich glaube nicht, dass das der richtige Ansatz ist. Es macht auf einer Bundesstraße wenig Sinn, auf Fahrräder zu verweisen. Insofern ist es auch eine soziale Frage. Wir sollten das nicht vergessen.

    Ich muss auch auf die Verantwortung der Bundesregierung eingehen. Wenn ich richtig informiert bin, ist die SPD noch an der Bundesregierung beteiligt und war es ja auch in den letzten Jahren. Nach dem Aufdecken des Diesel-Skandals und nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Thema Fahrverbote, hat die Bundesregierung stets betont, dass sie keine Fahrverbote will. Das ist in der Sache okay. Das Problem ist aber, sie hat nicht wirklich etwas getan, um Fahrverbote zu verhindern. Es gab zwei kleine Gipfel, wo man die Bürgermeister eingeladen hat. Man hat zweimal 500 Millionen versprochen. Nun sieht man: am Geld ist es nicht gescheitert, es fehlt an Konzepten.

    Bis heute lehnt es die Bundesregierung ab, die Automobilkonzerne zum Beispiel konsequent zu Hardware-Nachrüstungen zu verpflichten. Es gab bisher nur rund 2,5 Millionen Software-Updates vor allem bei VW-Modellen, aber mit den Folgen dieser Nachrüstungen, zum Beispiel beim Thema Verschleiß, werden die Kunden allein gelassen.

    Es kann doch nicht sein, dass die Kunden, die betrogen wurden, nach wie vor das Problem ausbaden müssen. Wer betrogen hat, muss für den Schaden aufkommen und nicht derjenige, der betrogen wurde. Dieses einfache Prinzip sollte selbstverständlich sein.

    Die Hersteller sind in der Pflicht und eben auch die Bundesregierung. Der Bund hat schließlich mit seinen Behörden versagt. Er hat den Skandal nicht aufgedeckt und hat auch danach wenig getan, um Druck aufzubauen. Insofern muss man bei Hardware-Nachrüstungen mehr Druck aufbauen.

    Die Bundesumweltministerin Schulze (SPD) fordert diese Nachrüstungen, allerdings nur in den betroffenen Ballungsgebieten. Ich verstehe nicht, wie man das rechtssicher abgrenzen will. Soll man jetzt sagen, wenn man im Kreis Plön ein Auto zugelassen hat, bekommt man eine Nachrüstung, im Kreis Bad Segeberg nicht mehr? Mir ist unklar, was Frau Schulze uns damit sagen will. Ich glaube, die Bundesregierung muss ihren Worten auch Taten folgen lassen.

    Wenn man Fahrverbote tatsächlich verhindern will, dann muss man jetzt handeln, dann muss man sich in den nächsten Wochen sich zusammensetzen, die Gutachten vernünftig auswerten, die einzelnen Maßnahmen aufstellen und gucken, wie man vor Gericht bestehen kann. Die Deutsche Umwelthilfe hat das Land bereits verklagt. Es wird früher oder später ein Gerichtsverfahren geben, wenn man keine sinnvolle Lösung anbieten kann.

    Insofern: Weniger Schuldzuweisungen, mehr vernünftige Politik, dann schaffen wir es vielleicht gemeinsam, Fahrverbote zu verhindern. Das wäre im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 30.01.2020

    Oliver Kumbartzky: ‚Bauernmilliarde‘ ist unwirksames Schweigegeld

    Zur von der GroKo geplanten zusätzlichen Milliarde Euro an Hilfsgeldern für die Landwirte erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wenn das Zuschießen von immer mehr Steuergeld für die Landwirtschaft nötig zu sein scheint, heißt das doch nur eins: Die regulatorischen Rahmenbedingen für den Landwirtschaftssektor sind so katastrophal, dass viele Betriebe allein durch einen einzigen Verordnungsentwurf über den Rand des Ruins getrieben werden können. Die Landwirtschaft braucht unsere Unterstützung, das ist richtig. Aber wer wirklich helfen will, ändert die regulatorischen Rahmenbedingungen so, dass moderne Landwirtschaft auch ohne immer neue steuerfinanzierte Förderprogramme möglich ist.

    Die sogenannte ‚Bauernmilliarde‘ ist Schweigegeld, wird die Bauern aber nicht zum Verstummen bringen. Es ist Aufgabe der Bundesregierung für europäisch einheitliche Standards in der Agrarpolitik zu sorgen, nicht Steuergeld zu nehmen, um Schlagzeilen zu machen. Die Milliarde hätte man besser für ein optimales Messstellennetz ausgeben sollen, um der Nitratproblematik mit besseren wissenschaftlichen Daten beizukommen. Die Bundesregierung scheut mal wieder die inhaltliche Auseinandersetzung und kippt die inhaltlichen Leerstellen ihrer Politik mit Steuergeld zu. Das geht nicht mehr lange gut.“

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  • 30.01.2020

    Annabell Krämer: Steuerschlupflöcher effektiv und zielgenau stopfen

    Zur Diskussion um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermeidung von Steuerschlupflöchern bei Share Deals erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Nicht nur die Finanzministerin auch wir Freie Demokraten fordern, dass die Steuerschlupflöcher durch Share Deals endlich gestopft werden. Allerdings verfehlt der Entwurf der schwarz-roten Bundesregierung das wichtigste Ziel der Neuregelung, nämlich die effektive Bekämpfung von Gestaltungsmissbrauch im Zusammenhang mit Share Deals. Gleichzeitig unterwirft der Entwurf allerdings eine Vielzahl von alltäglichen wirtschaftlichen Vorgängen einer Grunderwerbsteuerpflicht, ohne dass ein missbräuchliches Verhalten eines Beteiligten erkennbar wäre: Etwa der Handel von Aktien an der Börse, konzerninterne Umstrukturierungen oder die Platzierung von Anteilen eines Immobilienfonds an eine Vielzahl von Kleinanlegern. Der Vorschlag schließt also nur einen Teil der Lücke und richtet einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden an.

    Wir fordern hingegen eine gesetzliche Regelung, die Gestaltungsmissbrauch effektiv und zielgenau bekämpft. Denn die jetzigen GroKo-Pläne sehen vor, dass die Grunderwerbsteuer erst bei einem Erwerb von über 90 Prozent der Gesellschaftsanteile oder dem Abschluss eines Beherrschungsvertrags fällig wird. Wir schlagen hingegen vor, dass die Grunderwerbsteuer auch bei einem 50- bis 90-prozentigen Erwerb anteilsmäßig anfällt. Der FDP-Vorschlag verhindert wirtschaftlichen Schaden, schließt Share Deals umfassend und würde uns somit einen erheblich größeren finanziellen Spielraum bei der Senkung der Grunderwerbsteuer für den erstmaligen Immobilienerwerb ermöglichen.

    Für Unternehmen, bei denen Grundbesitz eine untergeordnete Rolle spielt, ist das Motiv für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen gewöhnlich nicht die Umgehung von Grunderwerbsteuer. Eine Steuerpflicht beim Erwerb von Ge- sellschaftsanteilen sollte somit nur entstehen, wenn eine Gesellschaft erworben wird, die nicht operativ tätig ist und deren Vermögen überwiegend aus Grundstücken besteht. Konzerninterne Umstrukturierungen sollen von der Grunderwerbsteuer befreit sein, weil sich hierbei an der Kontrolle über die Grundstücke nichts ändert."

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  • 30.01.2020

    Christopher Vogt: Beim Umgang mit Extremismus und Fundamentalismus hätten wir uns eine klare gemeinsame Linie gewünscht

    Zur heute bekannt gewordenen Entscheidung, dass die Landtagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen einer Änderung des Hochschulgesetzes hinsichtlich einer Regelung zum Tragen von Gesichtsschleiern bei Lehrveranstaltungen nicht zustimmen möchte, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich bedaure sehr, dass es in der Koalition trotz der intensiven Diskussion nicht möglich war, dem Wunsch der Uni nach einer rechtssicheren Lösung nachzukommen. Das bisherige Verbot zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit Niqab wurde von der Studentin ja offenbar ignoriert, was auch für sich spricht.

    Wir würden das Hochschulgesetz gern weiterhin dahingehend ändern, dass die Hochschulen selbst vernünftig regeln können, wie sie mit der Vollverschleierung in ihren Veranstaltungen umgehen. Leider bleibt die Rechtslage für die Hochschulen nun weiter unklar und das ist sehr unbefriedigend. Dass die Emanzipation der Frau davon abhängen soll, dass sie vollverschleiert in der Uni sitzen darf, erschließt sich mir nicht. Es geht doch im Kern vielmehr um die Frage, wie wir mit Extremismus und Fundamentalismus in unserer Gesellschaft umgehen wollen und da würde ich mir eine klare gemeinsame Linie wünschen.“  

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  • 31.01.2020

    Christopher Vogt: Beim Umgang mit Extremismus und Fundamentalismus hätten wir uns eine klare gemeinsame Linie gewünscht

    Zur heute bekannt gewordenen Entscheidung, dass die Landtagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen einer Änderung des Hochschulgesetzes hinsichtlich einer Regelung zum Tragen von Gesichtsschleiern bei Lehrveranstaltungen nicht zustimmen möchte, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich bedaure sehr, dass es in der Koalition trotz der intensiven Diskussion nicht möglich war, dem Wunsch der Uni nach einer rechtssicheren Lösung nachzukommen. Das bisherige Verbot zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit Niqab wurde von der Studentin ja offenbar ignoriert, was auch für sich spricht.

    Wir würden das Hochschulgesetz gern weiterhin dahingehend ändern, dass die Hochschulen selbst vernünftig regeln können, wie sie mit der Vollverschleierung in ihren Veranstaltungen umgehen. Leider bleibt die Rechtslage für die Hochschulen nun weiter unklar und das ist sehr unbefriedigend. Dass die Emanzipation der Frau davon abhängen soll, dass sie vollverschleiert in der Uni sitzen darf, erschließt sich mir nicht. Es geht doch im Kern vielmehr um die Frage, wie wir mit Extremismus und Fundamentalismus in unserer Gesellschaft umgehen wollen und da würde ich mir eine klare gemeinsame Linie wünschen.“

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  • 03.02.2020

    Christopher Vogt: Auch an Schulen brauchen wir eine offene Kommunikation

    Zur Diskussion über die Vollverschleierung in Bildungseinrichtungen erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Bereits im vergangenen Jahr haben wir vorgeschlagen, im Schulgesetz klare Regelungen bezüglich eines Vollverschleierungsverbots in unseren Schulen festzuschreiben. Der aktuelle Fall in Hamburg und die Entscheidung des dortigen Verwaltungsgerichts machen noch einmal deutlich, dass wir dies zeitnah in Angriff nehmen sollten.

    Mit Blick auf die Schulpflicht und die überwiegend minderjährigen Schülerinnen ist die Situation an Schulen noch einmal etwas anders gelagert als in Hochschulen. Es geht uns um eine offene Kommunikation in unseren Schulen und auch ein klares Zeichen gegen dieses Symbol der Unterdrückung und des Fundamentalismus. Wir müssen dabei nicht nur die Schülerinnen, sondern auch die Lehrkräfte in den Blick nehmen. Wir sollten unsere Schulen damit nicht alleine lassen.“  

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  • 06.02.2020

    Thüringen braucht sofortige Neuwahlen

    Der Landesvorstand der FDP Schleswig-Holstein und die FDP-Landtagsfraktion haben anlässlich der Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen am Abend des 5. Februars folgenden gemeinsamen Beschluss gefasst:

    „Thomas Kemmerich kann aus seiner Wahl zum thüringischen Ministerpräsidenten keinen Regierungsauftrag ableiten. Ein liberaler Ministerpräsident darf nicht von den Stimmen einer rechtsradikalen Partei abhängig sein. Die FDP lehnt jegliche Kooperation mit der AfD ab. Die FDP Schleswig-Holstein fordert daher von Thomas Kemmerich den sofortigen Rücktritt und Neuwahlen in Thüringen.“

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  • 06.02.2020

    Rücktritt von Thomas Kemmerich ist ein konsequenter und nötiger Schritt

    Zum Rücktritt von Thomas Kemmerich als Ministerpräsident von Thüringen erklären der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt, der Landesvorsitzende der FDP Schleswig-Holstein, Heiner Garg, und der stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Schleswig-Holstein, Bernd Buchholz:

    „Wir begrüßen den Rücktritt von Thomas Kemmerich. Dies war der einzigmögliche und konsequente Schritt, um weiteren Schaden von der Demokratie und der Partei abzuwenden. Das Machtwort des Bundesvorsitzenden Christian Linder hat Wirkung gezeigt und dafür gesorgt, dass in Thüringen endlich eine klare Entscheidung gefällt wurde.

    Der Landesvorstand der FDP Schleswig-Holstein und die FDP-Landtagsfraktion haben sich bereits gestern glasklar positioniert. Unsere Forderungen sind mit dem Rücktritt Kemmerichs und dem FDP-Antrag auf Auflösung des dortigen Landtags erfüllt worden. Die erfolgreiche Arbeit in der Jamaika-Koalition wollen wir zum Wohle der Menschen selbstverständlich in Schleswig-Holstein fortsetzen.“

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