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  • 08.11.2019

    Christopher Vogt: Arbeitsverweigerung der SPD geht zu Lasten der Justiz

    Zur heutigen Sitzung des Richterwahlausschusses und dem Boykott der SPD erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Es ist sehr bedauerlich, dass der SPD politische Ränkespiele wichtiger sind als die Arbeitsfähigkeit unserer Justiz. Diese völlig überflüssige Aktion der größten Oppositionsfraktion geht zu Lasten des Ansehens von Parlament und Justiz. Nachdem wir uns einvernehmlich auf eine Reform des Richtergesetzes geeinigt hatten und es keinen Dissens in der Sache gibt, erwarte ich, dass die allgemeinen Differenzen zwischen den großen Fraktionen im neuen Jahr nicht weiter zu Lasten der Justiz ausgetragen werden. Die SPD gibt hier mit ihrer Arbeitsverweigerung ein wirklich trauriges Bild ab.

    Der Richterwahlausschuss wird sehr zeitnah neu besetzt werden, ist aber arbeits- und entscheidungsfähig. Die von der AfD verursachten Probleme wurden einvernehmlich gelöst. Jetzt weiter künstlich Stimmungsmache zu betreiben, misst der AfD eine Bedeutung bei, die sie in Wahrheit gar nicht hat.“  

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  • 11.11.2019

    3 Fragen an: Jörg Hansen - Innenpolitik in Schleswig-Holstein

    Herr Hansen, Sie sind Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für die Themen Petitionen, Sport, Polizei und Senioren. Die Reform des Polizeigesetzes wird gerade heiß diskutiert. Wie beurteilen Sie den vorgelegten Entwurf?

    Uns war wichtig, dass das Polizeigesetz Rechtssicherheit für unsere Polizisten schafft, aber gleichzeitig die Bürgerrechte nicht unzulässig einschränkt. Unser schleswig-holsteinisches Polizeigesetz trägt eine liberale Handschrift. Die Polizei erhält die Befugnisse, die sie braucht, um Kriminalität zu bekämpfen, aber die individuellen Freiheitsrechte der Menschen dürfen dafür nicht unzulässig eingeschränkt werden. Anlasslose Kontrollen von Bürgern waren daher mit uns nicht zu machen, und es wird sie im neuen Polizeigesetz auch nicht geben. Wir schützen Polizei und Bürger gleichermaßen.

    Demnächst ist #Halbzeit für Jamaika. Zeit, Bilanz zu ziehen. Was hat Jamaika in dieser Zeit schon geschafft?

    Insgesamt haben wir schon viel erreicht. Mit Blick auf meine Themenfelder gibt es da etliche Beispiele zu nennen. Wir Freien Demokraten haben zum Beispiel erreicht, dass bis zum Ende der Legislatur 500 neue Stellen für unsere Landespolizei geschaffen werden. Allein 2020 werden wir 10 Millionen Euro für 200 zusätzliche Planstellen bei der Polizei ausgeben. Das ist ein starkes Signal für unsere Polizei und für die Bürger und die Sicherheit in unserem Land.

    Den Rückzug aus der Fläche bei den Polizeistationen haben wir, wie versprochen, gestoppt. Auch in die Ausstattung haben wir kräftig investiert: Neue Bewaffnung und professionelle persönliche Ausstattung. Die Fahrzeugflotte wird ausgebaut. Neben Verbesserungen bei der Besoldung und den Beförderungsmöglichkeiten haben wir unter anderem auch eine spürbare Erhöhung der Erschwerniszulagen für Einsatzkräfte durchgesetzt.

    Und sportpolitisch?

    Auch in diesem Bereich haben wir etwas bewegen können: Wir stellen insgesamt 25 Mio. Euro für die Förderung der Sportstätteninfrastruktur bereit. Damit investieren wir in die Sportinfrastruktur, wie z.B. in die Renovierung von Spielfeldern, Laufbahnen sowie in Hallen- und Freibäder. Mit 500.000 Euro fördert das Land den eSport, z.B. für die Einrichtung von Räumen, die Anschaffung technischer Geräte, Aus- und Fortbildungen.

    Und es gäbe natürlich weitere Punkte, das würde den Rahmen aber sprengen.

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  • 22.01.2020 | 10:00 |

    Kiel

    | Termine

    28. Landtagssitzung

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  • 12.11.2019

    Dennys Bornhöft: Unsinniges Ablenkungsmanöver des SSW

    Zum Vorschlag des SSW, dass das Land für drei Jahre die Mitgliedsbeiträge für die Pflegeberufekammer übernehmen soll, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Lars Harms ist wirklich ein Scherzkeks, denn wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre, müsste man den Vorstoß des SSW als großen Witz bezeichnen. Der Protest Tausender Pflegekräfte zeigt, wie ernst die Lage ist und da braucht es jetzt keine unsinnigen Ablenkungsmanöver ehemaliger Regierungsparteien. Anders als die FDP-Fraktion hat der SSW die Einrichtung der Kammer befürwortet und gegen den Widerstand vieler Pflegekräfte auf den Weg gebracht.

    Jetzt mit absurden Beiträgen zu kommen, die verfassungsrechtlich fragwürdig sind, ist wirklich daneben. Die Übernahme der Beiträge durch den Steuerzahler würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen und macht deutlich, dass der SSW die politische Verantwortung bei anderen abladen will.“  

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  • 13.11.2019

    Christopher Vogt zu TOP 1 „Aktuelle Stunde zur Situation des UKSH“

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zum Thema „Situation des UKSH“) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Solche Vereinbarungen wie die von gestern sind wirklich selten. Angesichts der finanziellen Dimension kann man das ja auch nicht jeden Tag machen. Ich danke der Landesregierung für das wirklich gute und stimmige Konzept. Das gilt insbesondere für Monika Heinold, Heiner Garg und Karin Prien.

    Es ist alles andere als selbstverständlich, dass man solche Lösungen parteiübergreifend hinbekommt. Ich muss SPD und SSW jetzt nicht unbedingt danken, aber ich bin froh darüber, dass so etwas hier in Schleswig-Holstein in diesen Zeiten möglich ist. Der Zukunftspakt ist ein wirklich großer Wurf. Für über 14.000 Beschäftigte und Hunderttausende Patienten ist er eine sehr gute Nachricht. Es gibt jetzt Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Die Menschen am UKSH können jetzt beruhigt ihre Arbeit machen und sich um die Forschung, Lehre und die Krankenversorgung kümmern.

    Gleichzeitig ist der Pakt für die Steuerzahler keine Kleinigkeit. Aber: Das Land hat die Verantwortung für die beiden Standorte. Wir können stolz auf dieses große und in vielen Bereichen äußerst erfolgreiche und mittlerweile auch moderne Klinikum sein. Wir wollen ein hochmodernes Universitätsklinikum, wir wollen hervorragende Krankenversorgung und wir wollen Spitzenmedizin. Das kostet dann eben entsprechend Geld, das aber auch gut angelegt ist. Denn das UKSH ist von großer Bedeutung für die Patienten in unserer älter werdenden Gesellschaft, für den Wissenschaftsstandort und für das Gesundheitsland Schleswig-Holstein.

    Wir beenden mit dem Zukunftspakt das jahrelange Ping-Pong-Spiel zwischen Land und Vorstand bezüglich der finanziellen Bedarfe. Die neuen Gebäude in Kiel und Lübeck sind wichtige Meilensteine, aber eben auch noch nicht alles. Es gibt weitere Investitionsbedarfe bei Gebäuden und Ausstattung. Es gibt zudem eine hohe Verschuldung. Jetzt wurde endlich für Klarheit gesorgt und alles auf den Tisch gelegt und das Land hat geliefert. Der Ball liegt jetzt wieder beim Vorstand, weiterhin erfolgreich zu modernisieren und das Klinikum insgesamt noch attraktiver und wirtschaftlicher zu machen. Durch die Modernisierungen, Zuschüsse, Investitionen und Entlastungen wird das Klinikum erfolgreich wirtschaften können. Das UKSH ist ein attraktiver Arbeitgeber und wird mit dem neuen Arbeitszeitmodell, das erprobt werden soll, noch mehr Flexibilität anbieten können.

    Land und Vorstand werden sich bis Mitte 2021 darauf verständigen, welche weiteren Baumaßnahmen umgesetzt werden sollen. Es stehen bis zu 303 Millionen Euro im Schritt III im Raum. Es geht trotz der hohen Summen nicht um Luxus oder Elfenbeintürme, sondern um moderne und zukunftsfähige Campi. Marode Gebäude, Baracken und Sanierungsstau werden sehr bald der Vergangenheit angehören. Hier wird für die nächsten Jahrzehnte gebaut und es soll nicht wieder alles Mögliche immer wieder vertagt wer-den, wie es in der Vergangenheit allzu oft der Fall war.

    Der Zukunftspakt bedeutet natürlich eine hohe Belastung für die Steuer-zahler. Aber es ist doch besser, vorher Klarheit zu haben als später böse Überraschungen zu erleben; das hatten wir lange genug. Das Land macht sich ehrlich und kommt seiner Verantwortung nach: Gebäude für Forschung und Lehre können saniert werden. Das ÖPP-Projekt, das das Land bis 2044 vereinbart hat, ist bisher gut gelaufen und das bleibt hoffentlich auch so. Mein Eindruck ist, dass hier gute Verträge geschlossen wurden. Und die Landesregierung hat in dieser Wahlperiode den Aufsichtsrat gestärkt, weil auch dies dringend notwendig war.

    Nun ist aber auch der Bund gefragt. Bei den Basisfallwerten muss nachgesteuert werden, die in jedem Bundesland anders sind. In Schleswig-Holstein muss der Steuerzahler für die Lücke aufkommen, die durch den niedrigen Basisfallwert entsteht. Das kann nicht sein. Und dann spielen auch die Gewerkschaften eine wichtige Rolle. Es ist richtig, dass sie sich für die Arbeitsbedingungen einsetzen, aber Universitätskliniken sind auch immer ein sehr sensibler Bereich. Es wird also interessant sein, wie sich ver.di künftig verhält.

    Uns ist wichtig: Das UKSH steht für Innovation und Fortschritt. Wir brauchen es, zum Wohle von uns allen.“

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  • 13.11.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 16 „Pflegesituation verbessern“

    In seiner Rede zu TOP 16 (a) Pflegesituation verbessern – Kostenübernahme für Palliativ Care Fortbildung für Pflegekräfte und b) Grundlagen zur Finanzierung einer generalistischen Pflegehelferausbildung schaffen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Viele Akteure, sowohl direkt aus der Pflege als auch aus dem politischen Kontext, sehen und sahen die Einführung der generalistischen Ausbildung in der Pflege eher mit Skepsis. Die Bundesregierung hat aber Tatsachen geschaffen, mit denen wir auch länderseitig umgehen müssen. Auch in der Hoffnung und Erwartung, dass der Ausbildungs- und Berufszweig hierdurch mehr Vor- als Nachteile erfahren wird. Der Wechsel von den bisher verschiedenen Professionen wie der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege hin zu einem generalistischen Abschluss macht aber nur dann Sinn, wenn alle Pflegeberufe in ihrer Ausbildung ineinander greifen können. Hierzu gehören natürlich auch die Felder, die mit dem ersten allgemeinbildenden Bildungsabschluss zugänglich sind, sprich die Pflegehelferinnen- und Pflegehelferausbildung. Während der Bund für die examinierten generalistischen Pflegekräfte ab 2020 die finanziellen Rahmenbedingungen abgesteckt hat, wurde es bisher versäumt, die Rahmenbedingungen für die generalistische Pflegehelferausbildung im Krankenhausgesetz mit aufzunehmen.

    Das Land hat nunmehr vor kurzem eine Verordnung über die Berufe in der Pflegehilfe veröffentlicht, um einen landesweit anerkannten Pflegehilfeberuf zu gründen. Der Bund wird mit unserer Unterstützung nun hoffentlich zeitnah nachziehen und den generalistischen Pflegehelfer im Krankenhaus-gesetz mit aufnehmen, sodass mit dem Systemwechsel zur Generalistik ein verlässliches und einheitliches Ausbildungssystem geschaffen wird. Ich möchte mich daher im Namen der FDP-Landtagsfraktion beim Sozialministerium und -minister bedanken, hier Klarheit zu schaffen.

    Das Thema Generalistik passt nun auch zu den beiden zusammengefassten Tagesordnungspunkten. Die AfD möchte, dass per se alle Alten- und Krankenpfleger die Möglichkeit bekommen, die hochspezialisierte Palliativ Care-Ausbildung zu erhalten – bezahlt bestenfalls vom Land. Ich glaube, Sie haben das mit der Generalistik nicht ganz verstanden, sehr geehrte Herren von der AfD. Im gesamten Pflegegefüge sollten Sie die jeweiligen Einsatzorte mal genauer unter die Lupe nehmen. Sie sollten sich auch die Frage stellen, was bedeutet Palliativversorgung oder wer braucht Palliativ-versorgung? Die 85-jährige Uroma, sehbeeinträchtigt und ggf. dement ist keine Person, die in der Regel palliativ oder im Hospiz versorgt werden muss. Auf der anderen Seite müssten Sie mir erklären, warum eine Intensiv-Krankenpflegerin, die in der Chirurgie tätig ist, nun unbedingt eine Palliativ Care-Ausbildung benötigt. Die Arbeit im Hospiz oder auf der Palliativstation beschreibt eine der sensibelsten Tätigkeiten, in denen man arbeiten kann. Jede und jeder, die oder der dort tätig ist, verdient den größten Respekt und Dank. Darüber hinaus ist dieser Bereich, bei dem sich sehr intensiv um den jeweiligen Menschen gekümmert werden muss, einer derjenigen, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am längsten im Beruf bleiben. Das ist ein starkes Indiz dafür, dass die Arbeitszufriedenheit trotz der teils schweren Schicksale, die man erlebt, groß ist.

    Und eines noch zum Schluss an die Männerrunde von der AfD: Wenn Ihnen das Thema so wichtig ist, Sie die Sensibilität angeblich anerkennen, wieso können Sie es selbst beim Thema Hospizarbeit nicht vermeiden, einen negativen Kommentar über nicht-deutsche Arbeitnehmer in die Antragsbegründung zu schreiben? Der Mangel an Pflegefachkräften führe „zu einer verstärkten Anwerbung ausländischer Pflegekräfte“. Das ist einfach nur unanständig und beschämend, was sie hier immer und immer wieder ab-ziehen.

    Zurück zur Sachlichkeit und somit zum Jamaika-Alternativantrag. Bisher ist es der Regelfall, dass entweder durch den Arbeitgeber die Fortbildung finanziert wird oder von der jeweiligen Fachkraft selbst. Letzteres wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das Unternehmen nicht den direkten Bezug zur eigenen betrieblichen Tätigkeit sieht. Dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht per se so fortbildet, dass sie danach woanders arbeiten, ist nachvollziehbar. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die solch eine Weiterbildung auf eigene Kosten übernehmen, können diese regelhaft zumindest bei der Steuererklärung geltend machen und so knapp ein Drittel der Kosten zurückerstattet bekommen. Viel Geld für die jeweilige Fachkraft bleibt es natürlich dennoch.

    Wir sind daher der Auffassung, dass hier die Kostenträger mehr herangezogen werden müssen. Wir bitten daher die Landesregierung, sich an die Kassen zu wenden und eine Lösung zu Gunsten der fortbildungsinteressierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erarbeiten.“

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  • 13.11.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 9+26 „Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 9+26 (Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein und Transparenz auf lokalen Wohnungsmärkten schaffen) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist ohne Frage eines der drängendsten Probleme, dem wir uns stellen müssen. Es fragt sich nur, mit welchen Instrumenten wir dieses Ziel erreichen wollen. Die Jamaika-Koalition hat sich entschieden, die Rahmenbedingungen für die Schaffung neuen Wohnraums zu verbessern, indem wir die Landesbauordnung novelliert haben, um bürokratische Hürden zu beseitigen, die die Nachverdichtung insbesondere in Ballungszentren bisher verhindert haben. Wir haben aber auch ein klares Bekenntnis abgegeben, um rechtswidrigen Mietpreisüberhöhungen wirksamer begegnen zu können als bisher, indem wir die Beweislast-verteilung zugunsten der Mieter im Zivilrecht verändern wollen. Sofern unsere Bundesratsinitiative Erfolg hat, wird künftig der Vermieter nachweisen müssen, ob er eine Mangellage ausgenutzt hat oder nicht. Will ein Vermieter ausnahmsweise die ortsübliche Vergleichsmiete überschreiten, wird dies an konkret geregelte Bedingungen geknüpft werden, die bereits vor Abschluss des Mietvertrages nachgewiesen sein müssen.

    Und mit der Vergleichsmiete bin ich nun beim Antrag der SPD. Dort heißt es, dass das Land die Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln durch die Gemeinden auch finanziell fördern soll, um in den angespannten Wohnungsmärkten die Konflikte zwischen Mietern und Vermietern über die zu-lässige Miethöhe zu verringern. Die Idee hat auf den ersten Blick durchaus Charme. Jedoch überzeugt der Antrag trotzdem nicht: Die Erstellung von Mietspiegeln gehört zu den originären kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge und liegt damit in der ausschließlichen Zuständigkeit der Gemeinden. Die Erstellung eines Mietspiegels ist auch kein Selbstzweck, sondern erfordert ein konkretes Bedürfnis und der Aufwand muss vertretbar sein. Auch darüber entscheidet die Gemeinde selbst. Das ist eine Erkenntnis, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, und die in der Vergangenheit auch von der SPD durchaus geteilt wurde, wie es sich der Begründung der Mietpreisverordnung 2015 entnehmen lässt.

    Ihr Antrag ist aber auch in anderer Hinsicht schwach. Sie blenden aus, dass es sehr unterschiedliche Ermittlungsmethoden gibt, um eine Vergleichsmiete festzustellen. Mit Ihrer Forderung, die Erstellung qualifizierter Mietspiegel zu fördern, schießen Sie ohne sachlichen Grund deutlich über das Ziel hinaus. Schon heute stehen für die Ermittlung der Vergleichsmiete der ein-fache Mietspiegel, die Mietendatenbank oder auch die Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu Verfügung. Außer-dem kann man schlicht die Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen heranziehen, wobei drei Wohnungen ja ausreichend sind.

    Bedenken Sie, dass die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels in der Regel einen sechsstelligen Betrag kosten wird. Da dürfte sich in vielen Gemeinden bereits die Frage nach der Vertretbarkeit stellen. Und bedenken Sie weiter, dass die Rechtsprechung bereits in einem einfachen Mietspiegel ein Indiz für die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete sieht. Den Bedarf für die Förderung qualifizierter Mietspiegel durch das Land vermag ich nicht zu erkennen. Und das gänzlich unabhängig von der Frage der Zuständigkeit!

    Kommen wir jetzt zum Antrag des SSW. Ich mache es kurz und knapp. Ich halte nichts von einer Fehlbelegungsabgabe. Sie schafft einen hohen bürokratischen Aufwand, der sich in Schleswig-Holstein kaum lohnen dürfte. Viel wichtiger ist aber, dass Fachleute mit guten Argumenten eine Fehlbelegungsabgabe ablehnen, weil sie die Gefahr in sich birgt, eine Ghettoisierung in unseren Städten zu fördern. Wissenschaftler stellen fest, dass die Fehlbelegung kein wirkliches Problem ist und diese stadtentwicklungspolitisch sogar sinnvoll ist, um gut funktionierende Nachbarschaften nicht zu zerstören. Denn die Fehlbelegungsabgabe führt eben auch dazu, dass Menschen, deren Einkommen sich so verbessern, dass sie keinen sozialen Wohnraum mehr in Anspruch nehmen können, ein Quartier verlassen, wenn sie mit der Abgabe belastet werden. Das ist nicht nur die Meinung von Wissenschaftlern, sondern auch die Auffassung der Wohnungswirtschaft. Und auch der Mieterbund hat in Schleswig-Holstein die Fehlbelegungsabgabe sehr kritisch gesehen und deren Abschaffung gefordert. Wohl nicht ohne Grund.“

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  • 13.11.2019

    Jörg Hansen zu TOP 48 „Bericht zu eSports-Initiativen“

    In seiner Rede zu TOP 48 (Bericht zu eSports-Initiativen) erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Alles hat seine Zeit. Und eSport hat jetzt seine Zeit. Wir kümmern uns um eine Bewegung von noch nicht abzusehender Dimension. Großveranstaltungen sind ein Publikumsmagnet, eSport-Verbände werden gegründet und nehmen Fahrt auf, Sportvereine wenden sich dem Thema zu. Ich sagte deswegen ganz bewusst in der ersten Landtagsdebatte: Wir wollen eSport gestalten.

    Der Bericht, für den ich dem Herrn Minister sehr danke, hat diesen Willen verdeutlicht. Und ich danke nahezu allen Fraktionen in diesem Hause, dass Sie diesen Weg mitgehen wollen. Es dreht sich was beim eSport in Schleswig-Holstein. Wir wollen eSport-Land Nummer 1 werden! Deswegen habe ich die Aufregung der letzten Tage nicht so recht verstanden. Alles steht auf der Kippe, so der SSW. Aber ist das so? Gehen wir die Punkte durch: Das erste öffentlich geförderte eSport-Zentrum in der Bundesrepublik, das wir mit ESBD und der Stadt Kiel angehen, ist ein kraftvolles Symbol für unseren Willen, bei diesem Thema voranzugehen und nicht hinterherzulaufen. Es scheiterte bis jetzt nicht am politischen Willen, nicht an einem Konzept, sondern allein an einer passenden Immobilie. Das wusste auch der SSW.

    Auch in der Breitenwirkung hat Jamaika geliefert. Eine halbe Million Euro haben wir für die Errichtung und den Aufbau von eSport-Strukturen zur Verfügung gestellt. 19 Anträge mit einem Fördervolumen von 490.000 Euro sind eingegangen. Wer will da abstreiten, dass wir einen Nerv und vor allem einen Bedarf getroffen haben?

    Die Landesregierung hat sich nicht nur intensiv mit der eSport-Akademie und dem Konzept der FH Westküste auseinandergesetzt, sondern wird dies auch weiter tun. Der Bericht enthält konkrete Verfahrensschritte, wie diese Prüfung geschehen soll. Ich habe überhaupt keinen Grund zum Zweifeln, dass die Landesregierung dies einhalten und das Projekt der eSport-Akademie weiter bewegen wird.

    Und zu guter Letzt: Lieber Lars Harms: Toll, dass der SSW dieses Feld zusammen mit uns Liberalen, den Grünen und der CDU angegangen ist, als er mit uns im August letzten Jahres den Antrag ‚eSport auch in Schleswig-Holstein fördern‘ aufs Gleis gesetzt hat. Umso unverständlicher ist es, dass angesichts konkreter Erfolge und konkreter Förderung der SSW im Stakkato Negativmeldungen über die eSport-Politik von Jamaika verbreitet. Aber mit Ihrer ‚Holzhammer-Methode‘ kommen wir nicht weiter. Die Veranstaltung der FDP-Fraktion in der vergangenen Woche zu diesem Thema hat gezeigt, dass man sich gemeinsam auf den Weg machen muss, um dieses Projekt zum Erfolg zu führen. So, wie wir es in den vergangenen Monaten bewiesen haben. Ich betone dabei, da war der SSW noch an Bord und ich hoffe, dass das auch so bleibt.

    Natürlich kann man unterschiedlicher Meinung darüber sein, was eSport ist. Wir Liberale haben uns eindeutig positioniert. Entscheidend ist doch, was man macht! Haben uns also unterschiedliche Auffassungen über die Definition daran gehindert, konkret etwas für den eSport in Schleswig-Holstein zu tun? Nein, im Gegenteil. Wir suchen – wie immer – bei allen Unterschieden das Einende, gehen Kompromisse ein und machen damit Politik abseits jeder Klientelpolitik. Für das Land und für die Menschen. Diese Stärke von Jamaika wird auch dieser Diskussion am Ende nützen! Warum sollten wir uns auch in Definitionsfragen blockieren, wenn wir uns bei den konkreten Zielen einigen können? Etwa, wenn wir uns für ein eSport-Zentrum entscheiden, das auch Felder abdeckt, die für manche kein e-Sport, sondern sogenanntes ‚Gaming‘ darstellt.

    Ich würde mich freuen, wenn wir den Weg zum eSport-Land Nummer 1 weiter gemeinsam über Koalitions- und Lagergrenzen hinweg gehen.“

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  • 14.06.2018

    Annabell Krämer zu TOP 8 „Besoldungs- und beamtenrechtliche Vorschriften“

    In ihrer Rede zu TOP 8 (Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Mit dem Gesetz zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften gehen wir den ersten Schritt, den wir in unserem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wir sehen es als Notwendigkeit, die Gehalts- und Besoldungsstruktur umfangreich zu überarbeiten, um ausreichend Fachkräfte für die öffentliche Verwaltung zu gewinnen.

    Wie dem Personalstruktur- und Personalmanagementbericht 2017 zu entnehmen ist, werden bis 2029 rund 20.000 Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse durch Erreichen der Altersgrenze beendet. Dies entspricht einem Anteil von rund 30% der bestehenden Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse. Das Land steht somit vor großen Herausforderungen bei der Personalgewinnung. Wir befinden uns mit anderen Ländern, aber auch mit der freien Wirtschaft in einem harten Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte. Diesem Wettbewerb muss sich Schleswig-Holstein stellen! Wir müssen konkrete Schritte in die Wege leiten, um unseren öffentlichen Dienst leistungsfähig zu halten und noch leistungsfähiger zu machen.

    Wir beginnen u.a. mit

    • der Anhebung von Einstiegsämtern im einfachen und mittleren Dienst,
    • dem Wegfall des befristeten Zuschlags bei Beschäftigung über die Altersgrenze hinweg,
    • der Erhöhung von Amtszulagen für ständige Vertreter der Direktoren kleinerer Amtsgerichte und
    • der Einführung eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung für Beamte in Elternzeit.

    Neben diesen ersten Schritten werden wir in dieser Legislatur eine Besoldungsstrukturreform erarbeiten, die die Besoldung unserer Landesbediensteten ganzheitlich überarbeitet. Zu einer attraktiven Bezahlungsstruktur gehört – liebe Sozialdemokraten – mehr als die selbstverständlich erfolgende Evaluierung der jetzigen Weihnachtsgeldregelung. Eine Besoldungsstrukturreform, die die Attraktivität des öffentlichen Sektors steigern soll, ist nicht mit einer Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes getan. Wir müssen uns noch ganz andere Fragen stellen: Sind die Einstiegsgehälter noch angemessen? Sind die Eingruppierungen anforderungsgerecht? Gibt es genügend Aufstiegsmöglichkeiten? Ich wünsche mir z.B. ein Schleswig-Holstein als Arbeitgeber, in dem nicht der berufsqualifizierende Abschluss die Beförderungsmöglichkeiten diktiert, sondern Leistung und Einsatz mindestens genauso zählen. Eine Besoldung und Vergütung, die die Kriterien der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft stärker berücksichtigen, liefern starke Anreize für eine Karriere im öffentlichen Dienst. Eine höhere Durchlässigkeit der Laufbahnen und Laufbahngruppen wäre erstrebenswert, denn die bisherigen Aufstiegsverfahren sind zu aufwändig und zu bürokratisch. Verbesserte Aufstiegsmöglichkeiten bedeuten bessere Perspektiven und diese tragen dazu bei, den Landesdienst attraktiver für motivierte Arbeitskräfte zu machen. Sie stärken das Leistungsprinzip und sorgen für eine produktive Durchmischung unterschiedlicher beruflicher Werdegänge in den Behörden.

    Doch es geht längst nicht nur um monetäre Anreize im öffentlichen Dienst. Nein, auch andere Faktoren werden für die Beschäftigten immer wichtiger. Ich wünsche mir ein Land als Arbeitgeber mit modern ausgestatteten Arbeitsplätzen, erweiterten Möglichkeiten für Home-Office und flexiblen Arbeitszeiten, die den Wünschen von jungen Menschen, Arbeit und Familie miteinander zu vereinbaren, entsprechen. In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns nicht erlauben, auf personelle Ressourcen zu verzichten, weil Kind und Beruf sich unversöhnlich gegenüberstehen. Ich bin mir sicher, dass wir den Mut haben werden, diese wichtigen Themen anzugehen.

    Ich freue mich auf die weiteren Schritte, die wir gehen werden, damit sich Schleswig-Holstein als moderner und attraktiver Arbeitgeber präsentiert. Wir werden ein Gesamtpaket schnüren, das uns im Wettbewerb mit unseren Nachbarländern bestehen lässt. In Schleswig-Holstein sollen nicht nur die glücklichsten Menschen wohnen, die Menschen sollen auch zufrieden mit dem Land als Arbeitgeber sein. Zufriedenes und motiviertes Personal ist der Garant dafür, dass das Land seine Aufgaben als Dienstleister für unsere Bürger effizient und in hoher Qualität erfüllen kann."

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 13.11.2019

    Kay Richert zu TOP 17 „Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt“

    In seiner Rede zu TOP 17 (Bericht zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Heimat ist etwas sehr Wichtiges. Für jeden von uns. Vielleicht verstehen wir alle unterschiedliches darunter - Liebe, Geborgenheit, Vertrautheit, Traditionen und Erinnerungen – aber Heimat ist für uns alle sehr wichtig. Und Heimat ist das Ziel von Integration. Am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses ist das Ankunftsland Heimat – neue Heimat – geworden. Das Gegenteil von gelungener Integration sind Parallelgesellschaften. Wir von der FDP stehen für eine einige, solidarische Gesellschaft. Parallelgesellschaften lehnen wir ab. Die aufnehmende Gesellschaft muss Integration ermöglichen. Hinzukommende Menschen müssen sich integrieren. Daran darf kein Zweifel bestehen.

    Grundvoraussetzung für die Orientierungsfähigkeit in einem bis dato fremden Land sind Sprache und Kulturverständnis. Die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen muss obligatorisch für alle Migranten sein, eine Nichtteilnahme darf keine Option sein. Eine Unterscheidung in Geduldete und Gestattete, in Anerkannte, nach Herkunftsstaaten und Einreisedatum ist da nicht hilfreich. Ein Grundprinzip unserer Solidargemeinschaft ist, dass jeder und jede, die selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen kann, das auch tut. Das – und nur das – führt zu Akzeptanz und entkräftet die Befürchtung von einer Einwanderung in die Sozialsysteme. Deswegen ist es richtig, dass wir hier tätig werden, in erster Linie dort, wo der Bund Lücken in den Prozessketten für eine gelingende Arbeitsmarktintegration lässt. Darüber hinaus stehen auch Flüchtlingen Angebote aus dem Landespro-gramm Arbeit offen, also Angebote, die nicht spezifisch für Flüchtlinge konzipiert sind. In über 30 Einzelmaßnahmen werden Menschen gefördert und Chancen für ein selbstbestimmtes Leben eröffnet.

    Besonders hervorheben möchte ich das Programm HAYATI zur Arbeitsmarktaktivierung von migrierten Frauen. Denn gerade hier ist es oft besonders schwierig – und daher auch besonders wichtig – unsere offene Kultur und Lebensweise und das damit einhergehende Frauenbild zu vermitteln. Wie schon 2015, als es um die Unterbringung und Versorgung der ankommenden Flüchtlinge ging, gibt es eine große Bereitschaft zur Mithilfe in der Zivilgesellschaft. Das Land nimmt diese Bereitschaft gerne auf und unter-stützt zusammen mit anderen Institutionen – wie etwa der Agentur für Arbeit – entsprechende Netzwerke, zum Beispiel das Beratungsnetzwerk ‚Alle an Bord‘.

    Neben der Akzeptanz, die die Teilnahme am Arbeitsmarkt bedeutet, gibt es noch einen weiteren Effekt, der anders nicht erzielt werden kann: Während der Arbeit kommt es zu intensiven Kontakten zwischen Einwanderern und Einheimischen. Arbeitskollegen verbringen einen Großteil des Tages miteinander. Arbeitskollegen haben meistens einen vergleichbaren Interessens-horizont. Die sprachlichen Kenntnisse werden alltagsangepasst gefestigt. Auf keine andere Art kann Lebensgefühl und Kultur besser und authentischer vermittelt werden als im Austausch unter Arbeitskollegen. Nach An-sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebunds wäre sogar eine kombinierte, eine verzahnte Berufs- und Sprachausbildung notwendig aufgrund ebendieser Beobachtungen. Je schneller die Integration in den Arbeits-markt erfolgt, desto erfolgreicher wird die Integration in die Gesellschaft.

    Es gibt in Schleswig-Holstein Erfolge zu vermelden. Über 13.000 Flüchtlinge sind in Arbeit, allein in diesem Jahr kamen über 3.000 dazu. Trotzdem wird die Zahl der arbeitssuchenden Flüchtlinge steigen, da viele nun die Sprach- und Integrationskurse absolviert haben und dem Arbeitsmarkt erstmals zur Verfügung stehen. Wir werden unsere Anstrengungen deshalb beibehalten. Denn wir wollen eine erfolgreiche Integration, wir stehen für eine einige, solidarische Gesellschaft. Parallelgesellschaften und der dauerhafte Verbleib in den sozialen Sicherungssystemen sind keine Option, da gibt es für eine Integration in den Arbeitsmarkt keine Alternative.

    Einwanderung ist ein emotionales Thema, bei dem auf allen Seiten Ressentiments und Vorurteile benutzt werden. Es ist nicht alles gut, es ist nicht al-les schlecht. Nur mit Vernunft und Plan bekommen wir das Geschrei aus der Debatte und finden Lösungen. Zuwanderung und sozialer Frieden gehen nur zusammen, wenn die Integration von Flüchtlingen oder Einwanderern in die aufnehmende Gesellschaft gelingt. Das Gegenteil von Integration sind Parallelgesellschaften. Arbeit ermöglicht nicht nur ein selbstbestimmtes Leben, sie ist auch selbstverständlicher Teil unseres solidarischen Miteinanders: Die Gemeinschaft hilft, aber jeder nimmt die Gemeinschaft nur insoweit in Anspruch, wie es wirklich notwendig ist. Außerdem ermöglicht Arbeit wie kein anderes Umfeld ein Einfügen in Kultur und Lebensweise der Einheimischen. Deswegen unterstützt Jamaika die Eingliederung von Flüchtlingen in Arbeit aus vollster Überzeugung.“

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  • 13.11.2019

    Annabell Krämer zu TOP 20 „Sonderzahlungen statt Weihnachtsgeld“

    In ihrer Rede zu TOP 20 (Sonderzahlungen statt Weihnachtsgeld – Angebot der Beschäftigten annehmen) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „In Schleswig-Holstein erhalten aktive Beamte bis einschließlich Besoldungsgruppe A10 eine jährliche Sonderzahlung von 660 Euro zuzüglich 400 Euro je Kind. Ein Beamter mit zwei Kindern innerhalb dieser Besoldungsstufen erhält somit 1.460 Euro Weihnachtsgeld.

    Der nun vom SSW aufgegriffene Vorschlag des Deutschen Beamtenbundes bedeutet eine Kürzung des Weihnachtsgeldes in diesen Tarifgruppen um über 30 Prozent - bei Familien mit drei Kindern schon um über 46 Prozent. Der Vorschlag würde zudem in der Endstufe 48 Millionen Euro kosten und wäre wahrscheinlich nur mit Stellenstreichungen finanzierbar. Mindestens 800 Lehrer-, Polizei- oder Justizstellen würden dem Rotstift zum Opfer fallen. Dies kann niemand allen Ernstes wollen. Selbst wenn die Sonderzahlung die zusätzlich geplanten strukturellen Tariferhöhungen von insgesamt einem Prozent bis 2024 ersetzen würde, wäre die Landeskasse bis 2024 mit kumuliert mindestens 112,5 Millionen Euro zusätzlich belastet. Ein Betrag, der in der jetzigen Haushaltssituation nicht darstellbar wäre. Würde das nun geforderte Sonderzahlungsmodell die von uns geplanten zusätzlichen strukturellen Erhöhungen ersetzen, wäre spätestens 2024 sogar auch der überwiegende Anteil der Beamten ohne Kinder bis zur Besoldungsstufe 10 finanziell schlechter gestellt als bei der jetzt geplanten Regelung. Sprechen wir somit einmal Tacheles – der vorliegende Antrag würde faktisch für alle Beamten bis einschließlich Besoldungsstufe 10 Einbußen bedeuten! Ich kann mir somit kaum vorstellen, dass der vorliegende Vorschlag von allen Vertretern der Beamten befürwortet wird.

    Ja, Schleswig-Holstein muss wettbewerbsfähig bleiben beim Werben um die besten Arbeitskräfte. Aus diesem Grund haben wir uns bewusst dafür entschieden, aufwachsend bis 2024 die Bezüge strukturell um ein zusätzliches Prozent zu erhöhen. Dieser Teil unserer Besoldungsstrukturreform wird in der Endstufe rund 35 Millionen Euro kosten. Strukturelle Erhöhungen sind verlässlich und können nicht wieder je nach Haushaltslage ein-kassiert werden. Sie geben im Gegensatz zu einer Sonderzahlung finanzielle Sicherheit. Mit Recht hat der Beamtenbund kritisiert, dass viele Beamte noch unter Defiziten in der Büro- und Technikausstattung sowie unter unflexiblen Arbeitszeiten leiden. Diese Kritik müssen wir ernst nehmen und mit Nachdruck an Lösungen arbeiten.

    Unsere Beamten wünschen sich an erster Stelle eine moderne Verwaltung mit einem attraktiven Arbeitsplatz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, weniger Überstunden und eine Entlastung von Aufgaben, die ebenso gut privatwirtschaftlich zu erbringen sind. Zudem wünschen sie sich ein Besoldungssystem mit marktgerechten Einstiegsgehältern und positiven monetären Anreizen. Das haben wir verstanden! Wo es brennt, schaffen wir sofortige Abhilfe. Wir haben die Erschwerniszulage erhöht und Laufbahngruppen angepasst. Die Besoldungsgruppen A2 bis A4 gehören bald der Vergangenheit an. Die Besoldungsstufe für Grundschullehrer erhöhen wir sukzessive auf A13, die Schulleitungen werden gestärkt. Ferner passen wir die Zuschläge bei begrenzter Dienstfähigkeit an. Um den öffentlichen Dienst für alle Nachwuchskräfte attraktiver zu machen, werden die Einstiegsgeh-älter sämtlicher Besoldungsgruppen ab 2021 angehoben. Hierfür nehmen wir pro Jahr weitere zwölf Millionen Euro in die Hand.

    Aktuell diskutieren wir zudem im Finanzausschuss, ob wir eine pauschale Beihilfe einführen wollen. Die hiermit verbundene Einführung einer echten Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Beamte würde Schleswig-Holstein als Arbeitgeber attraktiver machen und den bestehenden Wettbewerbsnachteil gegenüber unserem Nachbarland Hamburg, das die pauschale Beihilfe bereits eingeführt hat, ausgleichen. Wir Freie Demokraten in Schleswig-Holstein stehen hinter dem Wettbewerb und befürworten insofern diese Wahlfreiheit für Beamte. Steigenden Kosten in der Anfangszeit stehen zudem nicht unerhebliche Einsparungen für den Landeshaushalt bei Betrachtung der Kosten über die gesamte Versicherungslaufzeit gegenüber. Dieses Argument ist für mich als finanzpolitische Sprecherin zugegebenermaßen nicht ganz unwesentlich.

    Hier jedoch möchte ich erneut eine deutliche Ansage in Richtung Opposition machen: Eine Einführung der pauschalen Beihilfe bedeutet für uns nicht den Einstieg in eine Einheitsversicherung, wie es sich vielleicht die SPD wünscht. Die private Krankenversicherung ist für uns Freie Demokraten ein unverzichtbarer Innovationsmotor im Gesundheitswesen. Dieser subventioniert viele Gesundheitsleistungen für die gesetzliche Krankenversicherung. Was ich jedoch fordere ist, dass sich beide Systeme dem Wettbewerb um die Versicherungsnehmer stellen müssen. Ein echtes Wahlrecht stärkt den Wettbewerb dieser zwei gleich wichtigen Säulen unseres Gesundheitssystems!

    Marktgerechte Einstiegsgehälter, familienfreundliche Strukturen – auch bei der Wahl der Krankenversicherung – sowie moderne Arbeitsplätze sind die richtigen Stellschrauben, um im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte bestehen zu können. Hier können und wollen wir noch besser werden. Dieses gilt es – auch mit Unterstützung der Vertreter unserer Beamten – weiter voranzutreiben. Den Antrag des SSW lehnen wir ab.“

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  • 13.11.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 29 „Grünes Band bundesweit zum Naturdenkmal erklären“

    In seiner Rede zu TOP 29 (Das Grüne Band bundesweit zum Naturdenkmal erklären) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Das Grüne Band soll eine Lebenslinie für Flora und Fauna werden. Dieser ehemalige Todesstreifen wird somit zur Lebensader. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist dieser zusammenhängende Biotopverbund mit über 1400 Kilometern Länge eine ausgezeichnete Idee. Denn häufig sind Flüsse, Seen, Gebirgszüge sowie mehrspurige Autobahnen oder Kanalbauten Barrieren für Tierpopulationen. Das Grüne Band schafft eine wunderbare Möglichkeit, dass Tiere und Pflanzen sich beinahe ungestört ausbreiten können und so-mit sich auch der Genpool leichter mischen kann. Auch wenn dieser Streifen in der Regel nur zwischen 200 und 500 Meter breit ist, kann er als geschützter Transitraum für wandernde Arten fungieren und das von der Ostsee bis ins Vogtland.

    Bisher gibt es im Bereich des im Antrag geforderten Grünen Bandes über 160 Naturschutzgebiete. Einige Bundesländer wie Sachsen haben bereits auf ihrem Gebiet die komplette Fläche unter Naturschutz gestellt. Bundes-weit haben wir dabei aber ähnliche Fragestellungen, da in fast allen Bundesländern verschiedenste Eigentumsverhältnisse der begehrten Grundstücke vorliegen. Man muss besonders kooperativ die betreffenden Landwirte und Waldbesitzer einbinden, da das geplante Naturmonument natürlich nur mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten sinnhaft ist. Gegebenenfalls wäre hierbei auch über Flächentausche nachzudenken, wenn Grundstücksangelegenheiten vor Ort zu konfliktreich sein sollten. Mit staatlichen Enteignungen z.B. von Landwirten sollte keinesfalls gearbeitet werden. Vor allem auch aufgrund des Umganges der DDR mit seinen Bürgern und dem staatlichen Eigentumsverständnis sind Enteignungen keine sachgerechte Option.

    Die DDR zu erwähnen ist passend, da das Grüne Band nicht nur ein Umweltthema ist, sondern auch eines der Erinnerungskultur. Dieses geplante Monument ist insbesondere geschichtlich ein wichtiges Denkmal, eher ein Mahnmal. Ein Zeichen dafür, dass es sowohl rechte als auch linke Terrorregime mitten in Europa gegeben hat. Staatsformen, welche andere Völker, aber auch ihr jeweils eigenes Volk unterdrückt haben. Deswegen wäre es falsch, diesen Grünstreifen gänzlich sich selbst zu überlassen bis sprich-wörtlich Gras über die Sache wächst. Dieses Grüne Band wird in den Köpfen ewig der Todesstreifen bleiben, den das DDR-Regime als antifaschistischen Schutzwall bezeichnete, bei dessen versuchtem Überschreiten 327 Menschen kaltblütig durch den Terrorstaat DDR ums Leben gebracht wurden. 140 davon allein an der Berliner Mauer. Mittlerweile ist die Berliner Mauer länger Geschichte als es sie gegeben hat. Das beweist, dass der Freiheitswille eines Volkes sich nicht einkerkern lässt. Der Freiheitswille lässt sich nicht einmauern, er lässt sich auch nicht erschießen. Seien Mauern aus Stein, Beton oder in Gedanken geformt. Bundespräsident Steinmeier hat Recht: Gleich ob alt oder neu – diese Mauern werden wieder ein-gerissen und sie werden einstürzen.

    Um dies zu unterstreichen und niemals zu vergessen, dass sich bis 1990 mitten durch Europa großes Unrecht zog, wäre es aus meiner Sicht eine Idee, entlang des Grünen Bandes 327 Gedenk- und Erinnerungsorte zu schaffen. Je ein Gedenkort für jede Frau, für jeden Mann, welche beim Versuch der DDR den Rücken zu kehren, feige in den Rücken geschossen wurde. Das wäre zwar eine hohe Anzahl an Gedenkorten. Der einschneidenden Situation und dem Leid der Familien östlich und westlich der Grenze jedoch in jedem Fall angemessen. Voraussichtlich werden bundesweit alle Bundesländer sich für das Grüne Band als Umwelt- und Erinnerungsmonument aussprechen. Hierbei müssen wir aber auch andere öffentliche Belange im Blick behalten. So sollte im Hinblick auf zum Beispiel länderübergreifende Infrastrukturprojekte wie Schienenverkehr oder Leitungsbau darauf geachtet werden, dass hierfür eine Hintertür offen gelassen wird. Im Landesnaturschutzgesetz wäre derzeit hierzu kein einschlägiger Passus enthalten, sodass ggf. anderweitig landesrechtliche Anpassungen erforderlich sind. Unsere Planungsbehörden brauchen Sicherheit.“

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  • 14.11.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 22 „Demonstration von Bäuerinnen und Bauern“

    In seiner Rede zu TOP 22 (Demonstration von Bäuerinnen und Bauern) er-klärt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Landwirte verdienen Respekt und Vertrauen für ihre Arbeit. Und was sie zudem dringend brauchen, ist Verlässlichkeit. Diese bekommen sie in unserem Bundesland mit Jamaika. Ministerpräsident Daniel Günther hat das auf dem Landesbauerntag 2017 mit dem Wort ‚Ackerfrieden‘ treffend formuliert. Im Gegensatz zur GroKo in Berlin lässt Jamaika die Landwirtschaft in Ruhe, aber nicht im Stich. Wir reden mit den Landwirten und nicht über sie.

    Wir brauchen auch auf der Bundesebene endlich eine Politik, die den Dia-log nach vorne stellt und die sich auf Wissenschaft und Sachverstand gründet und eben nicht durch Meinungsmache und Bauchgefühl bestimmt wird. Es kann nicht in Berlin von oben irgendetwas beschlossen werden, ohne sich Gedanken darüber gemacht zu haben, wie das in den Betrieben vor Ort ankommt und umgesetzt werden soll. Die Landwirtschaft tut beispielsweise schon vieles für den Insektenschutz, doch ihre Anstrengungen werden von der Bundesregierung nicht gesehen. Deshalb fühlen sich die Menschen nicht ernst genommen von der Politik. Daher ist es auch folgerichtig und nachvollziehbar, dass die gesamte Landwirtschaftsbranche auf die Straße geht. Und es geht in der ganzen Thematik auch nicht nur um den Respekt gegenüber der Landwirtschaft an sich. Es geht auch um einen der zentralen Grundwerte unserer Gesellschaft – nämlich den Respekt vor dem privaten Eigentum.

    Es ist schlimm genug, dass der Respekt für die, die uns ernähren, in unserer Gesellschaft dramatisch gesunken ist. Leider ist das so genannte Bauern-Bashing vonseiten mehrerer Verbände und leider auch einiger Politiker mittlerweile vielerorts an der Tagesordnung. Landwirte werden quasi für al-le Herausforderungen unserer Gesellschaft verantwortlich gemacht. Dabei blenden die, die die Vorwürfe erheben, oftmals aus, dass die Landwirte, die ihren Betrieb häufig genug seit vielen Generationen bewirtschaften, ein ur-eigenes Interesse daran haben, dass auch die nächste Generation sauberes Wasser, Boden und Luft nutzen kann. Unsere Bauern denken nun mal in Generationen und nicht in Kampagnen. Anstatt Landwirte immer wieder pauschal an den Pranger zu stellen, sollten Gesellschaft und Politik sich die Mühe machen, sich ein differenzierteres Bild anzueignen. Die gegenwärtige Politik der Bundesministerinnen Schulze und Klöckner sowie das Agrarpaket sind eine Ohrfeige für die unternehmerische Landwirtschaft in Deutsch-land, die zu höchsten Standards produziert.

    Das Agrarpaket wird – so umgesetzt, wie es sich abzeichnet – dazu führen, dass viele Betriebe in Deutschland aufgeben müssen. Ist der Bauer ruiniert, wird dein Essen importiert. Wollen wir das? Wollen wir, dass unser Fleisch und unsere Milch dort erzeugt werden, wo die Standards bei Tierwohl, Bo-den- und Gewässerschutz deutlich niedriger sind als in Deutschland? Insgesamt geht es Tieren und natürlichen Ressourcen dann nicht besser, sondern schlechter – nicht zuletzt verlängern sich Transportwege und es wird mehr CO2 emittiert.

    In einem europäischen Binnenmarkt können nationale Alleingänge schlicht nicht funktionieren – weder bei Pflanzenschutz noch bei Nitrat oder beim neuen Tierwohllabel. Um die Anforderungen an immer neue Label erfüllen zu können, muss der Landwirt Geld in die Hand nehmen. Er muss in Ställe investieren – wofür er zu häufig gar keine Genehmigung erhält. Und wir dürfen auch die ökonomische Seite nicht vergessen. Die zusätzlichen Kosten müssen auch wieder reinkommen. Schließlich sind die grünen Berufe zwar ehrenhaft, aber keine Ehrenämter. Statt immer mehr draufzusatteln und immer höhere Standards zu definieren, sollte die Bundesregierung endlich ihren Einfluss in Brüssel dafür nutzen, dass es einheitliche europäische Standards für die Tierhaltung gibt. Damit wäre auch endlich gewährleistet, dass die, die hohe Standards einhalten, am Markt nicht die Dummen sind. Und ich bin mir sicher: Wir werden den Tag erleben, an dem wieder nach den deutschen Bauern gerufen werden wird, weil sie es sind, die hochwertige Lebensmittel produzieren und sich um unsere Kulturlandschaft kümmern. Um den Gewässerschutz, um Artenvielfalt, um Biodiversität.

    Statt pauschal übergestülpte Verbote brauchen wir einen Dialog mit den Landwirten und Fachleuten, um gemeinsam effektive und machbare Lösungen zu finden. Wir müssen gemeinsam mit der Landwirtschaft Natur- und Umweltschutz vorantreiben. Die Landwirtschaft ist dazu bereit.“

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  • 14.11.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 13 u.a. „Anträge zur Klima- und Energiepolitik“

    In seiner Rede zu TOP 13+28+31+40 (Beratung über Anträge zur Klima-und Energiepolitik) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir beraten heute über eine Bandbreite an Anträgen, die beinahe alle Facetten der Energie- und Klimapolitik abdeckt. Das sind die Facetten der konkreten Energieproduktion, der richtigen Rahmenbedingungen für gute Klimapolitik und Diskussionen über Technologieoffenheit. Die SPD deckt dabei den ideologischen Part ab, die AfD den reaktionären und wir von der Jamaika-Koalition kümmern uns um den pragmatischen Teil.

    Die Energiewende muss den Wärmesektor erreichen, das ist klar. Wir fordern dazu die Einführung einer echten CO2-Bepreisung und zwar über alle Sektoren, also auch Verkehr, Industrie und Energieerzeugung. In Kombination mit technologieoffenen Rahmenbedingungen werden sich nach und nach CO2-ärmere Technologien durchsetzen. Ganz ohne Steuersparmodel-le, Antragschaos und Subventionsdschungel. Eine sektorübergreifende CO2-Bepreisung wäre die pragmatischste Lösung. Die SPD hat sich in der Bundesregierung im Klimaprogramm für ein vermurkstes CO2-Festpreismodell eingesetzt. Mit widersinnigen Sektorzielen. Und die SPD fordert hier im Landtag ein Landesprogramm zur Umrüstung von Ölheizungen. Ein klassisches Subventionsprogramm! Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die 90er Jahre bei der SPD-Fraktion angerufen haben und ihre Subventionspolitik zurück wollten. Die SPD schreibt selbst in ihrem Antrag, dass derzeit noch 18 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein Ölheizungen haben. Das sind vorwiegend ältere Wohngebäude im ländlichen Raum. Dort, wo es auch keine Alternative zur Ölheizung gab oder gibt, weil beispielsweise kein Anschluss an ein Fernwärmenetz oder das Gasnetz vorhanden ist. Wir brauchen eine echte CO2-Bepreisung und technologieoffene Rahmenbedingungen. Wenn moderne, CO2-arme Heiztechnologien wettbewerbsfähig sind, dann ergibt sich die Umrüstung auf klimaschonen-de Technologien auf möglichst effizientem Weg. Ein Subventionsprogramm aus Landesmitteln ist finanziell nicht leistbar. Die SPD bleibt den Deckungsvorschlag auch schuldig. Das ist keine seriöse Politik. Hier verschließt die SPD die Augen vor der Realität. Das ist Ideologie.

    Der nächste Antrag ist der Berichtsantrag der SPD mit dem Titel ‚Keine weitere Ölförderung im Wattenmeer‘. Hierzu ist vom Minister eigentlich schon alles gesagt worden, was man beim Stand des Verfahrens halt sagen kann. Das Bergamt ist zuständig. Das Amt wird über den Antrag von Wintershall-Dea nach Recht und Gesetz entscheiden. Die Naturschutzbelange werden dabei natürlich berücksichtigt. Wir dürfen aber auch eines nicht unter den Tisch fallen lassen: Die Bohrinsel Mittelplate arbeitet seit Förderbeginn nachweisbar störungsfrei. Die hohen Umweltschutzauflagen werden zuverlässig eingehalten. Wir müssen die Entscheidung des Bergamts jetzt abwarten. Politische Vorfestlegungen müssen vermieden werden, sie führen nirgendwohin. Der Schutz des Nationalparks ist uns natürlich sehr wichtig. Aber die Ölförderung an der Mittelplate hat eben auch eine hohe wirtschaftliche Bedeutung, nicht nur für den Förderbetrieb selbst, sondern auch für die Raffinerie Heide und den ChemCoastPark Brunsbüttel, wo das Öl weiterverarbeitet wird – übrigens zu Dingen des täglichen Bedarfs. Zudem macht das Mittelplate-Öl uns unabhängiger vom Import aus Staaten, in denen Umweltschutz und Menschenrechte leider keinen hohen Stellenwert haben. Am Rande sei außerdem bemerkt, dass Erdöl auch in Schlüssel-technologien der Energiewende genutzt wird, beispielsweise in Dämmmaterialien, in Kunststoffbauteilen für Elektroautos, in Photovoltaikmodulen, bei Kabeln jeglicher Art und auch beim Bau von Windkraftanlagen. Die Er-schließung der bekannten Ölreserven im südlichen Zipfel der nachgewiesenen Lagerstätte von vornherein aus ideologischen Gründen abzulehnen, halte ich aus den eben genannten Gründen für unverantwortlich.

    Kommen wir nun zum Antrag der AfD. Ein Problem einfach nur deshalb zu ignorieren, weil man sich vor der Arbeit an der Lösung scheut – das ist das Motto der so genannten Alternative für Deutschland. Die AfD beweist wie-der einmal, wo es mit ihr hingeht: nämlich nirgendwohin. Mit dem vorgelegten Antrag offenbart die AfD ihre reaktionäre Haltung. Die AfD will eine 180-Grad-Wende in der Klima- und Energiepolitik. Sie will den Einsatz für die Prävention des Klimawandels aufgeben. Sie, meine Herren von der AfD, leugnen sogar direkt, dass Prognosen der zukünftigen Klimaentwicklung grundsätzlich möglich sind. Das Problem zu ignorieren und alles zurückzudrehen, als wäre nichts geschehen und als müsste man sich nicht anpassen – das ist faul, das ist reaktionär, das ist AfD. Die AfD verweigert sich der Verantwortung für zukünftige Generationen. Ideologischer Aktionismus und reaktionäre Blindheit helfen uns nicht weiter. Bleiben wir pragmatisch bei der Klimapolitik.

    Die Jamaika-Koalition bittet die Landesregierung, mit ihrem Antrag alle für den Klimaschutz relevanten Regelungsentwürfe des Landes auf ihre Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen des Landes zu überprüfen. Das ist ein richtiges Signal in diesen Zeiten. Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die für den Klimaschutz relevant sind, müssen wirklich etwas bringen. Sie dürfen nicht nur Symbolkraft haben. Unser Antrag stellt das auf pragmatische Art und Weise sicher.“

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  • 14.11.2019

    Christopher Vogt zu TOP 36 „Schutz des jüdischen Lebens“

    In seiner Rede zu TOP 36 (Gemeinsam für ein starkes und geschütztes jüdisches Leben in Schleswig-Holstein einsetzen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der Terroranschlag in Halle hat uns wohl alle fassungslos gemacht. Wir verurteilen diese verabscheuungswürdige Tat auf das Schärfste. Ich will auch ganz deutlich sagen: Es war kein Amoklauf, wie teilweise berichtet wurde. Es war ganz klar ein Terroranschlag, weil es ein eindeutiges politisches Motiv gab. Es gab in der Vergangenheit bereits ähnlich gelagerte Terroranschläge im Ausland. Am 9. Oktober 2019 mussten wir nun erleben, dass so etwas trotz aller Vorkehrungen auch in Deutschland traurige Realität wurde und wir eben nicht davon ausgehen können, dass wir von dieser neuen Dimension von Terror in Zukunft verschont bleiben werden.

    Zwei Menschen wurden völlig wahllos ermordet. Nur durch die Sicherung der Synagoge konnte ein Massaker unter den Mitgliedern und Gästen der jüdischen Gemeinde verhindert werden. Auch wenn es schmerzt, dass Synagogen und andere jüdische Einrichtungen in Deutschland im Jahr 2019 geschützt werden müssen: Wir werden alles tun, um für die Sicherung der Gebäude zu sorgen, damit das Risiko entsprechend minimiert werden kann. Wir sagen heute erneut ganz klar ‚Ja‘ zu einem aktiven jüdischen Leben in Schleswig-Holstein, das wir gewährleisten und unterstützen. Das beinhaltet aber natürlich nicht nur die Sicherung von Gebäuden und andere Sicherheitsmaßnahmen. Der Staatsvertrag von 2018 und die Schaffung einer Beauftragtenstelle können natürlich nur einzelne Bausteine sein, die aber al-les andere als unbedeutend sind.

    Das Wichtigste aber ist: Wir müssen Antisemitismus in allen Bereichen der Gesellschaft konsequent entgegentreten und uns viel intensiver mit der Frage beschäftigen, wie und warum sich junge Menschen in unserem Land derart radikalisieren können, dass sie solche Taten vorbereiten und ausführen. Daher ist die Frage sehr wichtig, was wir gegen das gesellschaftliche Klima tun können, in dem immer offener und schamloser extremistische und antisemitische Gedanken geäußert werden und somit eine Atmosphäre geschaffen wird, in dem Anschläge von radikalisierten Menschen zunehmend wahrscheinlicher werden. Es geht dabei um die grundsätzliche Frage, wie wir miteinander umgehen. Wie schaffen wir es, diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten und den weiter zunehmenden Hass, die Beleidigungen im Netz und die Hetze gegen Andersartigkeit wieder zurückzudrängen? Besondere Sorge bereitet es mir, wenn diese Tendenzen die Mitte der Gesell-schaft erfassen. Vor allem, wenn in dieser Mitte Antisemitismus still-schweigend geduldet wird und dadurch droht, dass dieser in breiten Schichten der Gesellschaft schleichend wieder ‚salonfähig‘ gemacht wird.

    Es gab nach dem Terroranschlag in Halle wieder merkwürdige Diskussionen darüber, dass der Täter ‚Gamer‘ gewesen sei. Wir kennen diese Diskussion nach Amokläufen, die in Deutschland stattgefunden haben. Ich halte dies für ziemlich unsinnig, weil es vom Kern des Problems ablenkt. Das Problem bestand meines Erachtens nicht darin, dass der Täter ein Gamer ist, sondern dass er ein Nazi ist. Viel schlimmer fand ich aber die Äußerungen aus den Reihen der AfD. Die Scheinheiligkeit des geistigen Brandstifters Björn Höcke nach dem Anschlag war kaum zu ertragen. Nicht besser war das Verhalten des Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner, der jetzt völlig zu Recht als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt wurde.

    Es ist an uns, den staatstragenden Parteien, uns klarer gegen Hetze zu positionieren und nicht zuzulassen, dass sich fortschreitend verbale Entgleisungen einschleichen und damit die Grenze des Sagbaren immer weiter verschoben wird. Wir alle müssen Vorbilder sein, Toleranz vorleben, Intoleranz konsequent begegnen, die politische Bildung stärken und den Austausch in der Gesellschaft fördern.“

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  • 14.11.2019

    Kay Richert zu TOP 40a „Ausbau der Marschbahn“

    In seiner Rede zu TOP 40a (Dringlichkeit: Ausbau der Marschbahn) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wege und Schienen sind so ein technisches Thema. Eher was für den Kopf als für das Herz. Da geht es um Zahlen und Maße, um juristische Spitzfindigkeiten und technische Details. Dabei ist Mobilität eigentlich ein emotionales Thema. Denn die Wege und Schienen verbinden uns. Auf diesen Wegen und Schienen kommen wir zur Arbeit, damit erwirtschaften wir unseren Wohlstand. Auf Wegen und Schienen kommen wir zu unserer Familie, zu unseren Liebsten. Und Wege und Schienen geben uns die Freiheit, über den Tellerrand zu schauen, uns zu entwickeln und Neues kennenzulernen. Wir wollen mobil sein, denn Mobilität verbindet die Gesellschaft.

    Unsere Aufgabe, die Aufgabe von Politik und Verwaltung ist es, die Mobilität so sicher und komfortabel wie möglich zu machen – für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die uns gewählt haben. Das Planungsrecht in Deutschland wird dieser Aufgabe nur sehr eingeschränkt gerecht. Anstatt für schnelle Lösungen ist das deutsche Planungsrecht für ewig lange Verfahren berühmt, an die sich ewig lange Gerichtsverfahren anschließen. Das Planungsrecht muss verbessert und beschleunigt werden. Am 06. September 2018 haben wir deshalb genau hier darüber diskutiert, dass wir für den zweigleisigen Ausbau der Marschbahn zwischen Klanxbüll und Niebüll die Legalplanung wollen. Wir wollen Gas geben, wir wollen Taten sehen – nur von schönen Worten allein geht es nicht voran. Und ich habe mich über den Referentenentwurf gefreut, der den zweigleisigen Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll beinhaltet hat. Bei der Befassung im Wirtschaftsausschuss am 12. September, nach der Plenardebatte, haben die Abgeordneten der SPD als einzige nicht für die beschleunigte Planung per Maßnahmengesetz gestimmt. Da hatte ich schon so eine Ahnung, dass hier das Instrument ‚Legalplanung‘ oder ‚Maßnahmengesetz‘ nicht verstanden worden ist. Jetzt lese ich Statements von SPD-Bundespolitikern wie ‚an Struktur und Schnelligkeit des Planungsverfahrens ändert sich wenig‘, eine Planung per Gesetz bringe keine Beschleunigung. Ich weiß gar nicht, was ich dazu sagen soll; das ist schlicht falsch. Wer die Wirksamkeit von Legalplanungen besichtigen will, der muss nach Dänemark gucken; Beispiel Öresundbrücke: Beschluss 1991, Baubeginn 1995, Fertigstellung 1999, sechs Monate früher als geplant und im Budget – und das für ein gigantisches Ingenieursbau-werk, inklusive Landanbindung, Eisenbahntrasse, zusätzlichem Tunnel und künstlicher Insel. Es geht aber auch kleiner: Beispiel Autobahn Klipleff – Sonderburg. 26 Kilometer Länge, Baubeginn 2010, Fertigstellung 2011, sieben Monate früher als geplant und ebenfalls im Budget.

    Stellen Sie sich mal vor, wie schnell wir die 14 Kilometer zwischen Niebüll und Klanxbüll per Planungsgesetz mit einem zweiten Gleis versorgen könnten! Die Planung per Maßnahmengesetz ändert sehr wohl etwas an der Schnelligkeit. Und wir sind es den Bahnreisenden, den Pendlerinnen und Pendlern schuldig, hier auch nicht locker zu lassen. Ich hoffe und ich bitte darum, dass wir hier und heute ein einstimmiges Signal senden, dass wir die Legalplanung wollen! Interessant ist auch die Aussage, die Marschbahn sei aus ökologischen und verkehrlichen Gründen nicht wichtig genug. Da bleibt mir die Spucke weg. Liebe Bundesumweltministerin, die Marschbahn ist deutschlandweit bekannt, und zwar nicht für ihre Pünktlichkeit und gute Qualität. Wenn Sie schon den Umweltnutzen des Bahnverkehrs nicht sehen, den verkehrlichen Nutzen wenigstens können Sie aus dem Bundesverkehrswegeplan ablesen, da steht es drin. Allen Fraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag sind doch der Ausbau des nachhaltigen und um-weltfreundlichen Verkehrs und die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs im Land und Fortschritte bei wichtigen Verkehrsprojekten wichtig. Es ist unser aller Ziel, die Mobilität schnellstmöglich so sicher und komfortabel wie möglich zu machen – für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die uns gewählt haben. Dieses Ziel ist in Gefahr.

    Die Veto-Ministerin hat gesagt, das Planungsgesetz für unsere Marschbahn sei nun nicht mehr ihre Sache, sondern Sache des Bundestags. Lassen Sie uns ein starkes Signal an die Kollegen Bundestagsabgeordnete senden. Ich bitte Sie um Ihre einstimmige Unterstützung.“

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  • 14.11.2019

    Kay Richert zu TOP 44 „Kapazitäten und Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen“

    In seiner Rede zu TOP 44 (Kapazitäten und Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen und in der Fleischverarbeitung in Schleswig-Holstein) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wir von der FDP glauben an den Markt und an seine Kräfte. Wir glauben daran, dass Leistung sich lohnen muss. Wir glauben, dass Unternehmertum die Triebfeder unseres Wohlstands ist. Wir glauben an die soziale Verpflichtung, die alle Mitglieder einer Gesellschaft füreinander haben. Der Markt funktioniert, wenn es Regeln gibt, die für alle gleich sind und an die sich alle halten.

    In der Vergangenheit gab es viele erschreckende, ja unglaubliche Meldungen, vor allem aus der Schlachthofregion in Niedersachsen. Da war die Re-de von Menschen, die für lächerlich geringe Löhne arbeiten. Oder von Beschäftigten, die zwar realistische Löhne bekommen, dafür aber Unterkünfte zu Wucherpreisen mieten müssen. Oder von Menschen, denen die Unterkunft gekündigt wurde, und die daraufhin in den Wäldern hausten. Das sind selbstverständlich Zustände, die wir nicht dulden. Wie ist nun die Situation in Schleswig-Holstein? Wir sprechen hier über zwei Bereiche: Die Beschäftigungssituation und die Unterbringung.

    Im Bereich Beschäftigung geht es um Mindestlohn, Bereitstellung von Arbeitsmaterial und Ausrüstung, Arbeitsschutz und Hygiene. Außerdem geht es um die klare Zuordnung von Verantwortung, also um Werkvertragsstrukturen. Die Landesregierung stellt in ihrem Bericht fest, dass bisher nur geringfügige Verstöße festgestellt werden konnten. Diese beträfen zum Bei-spiel die Dokumentationspflichten. Die Betriebe zeigen sich bereit zur Behebung von festgestellten Mängeln. Gegen den Arbeitsschutz wird also nicht systematisch verstoßen, wie von mancher Stelle behauptet wird. Im Bereich Unterbringung geht es um Würde, Zumutbarkeit und Übervorteilung.

    Gerade in diesem Bereich haben sich in der Vergangenheit findige Subunternehmer getummelt, die durch vollkommen überzogene Mietkosten und fragwürdige Wohnverhältnisse aufgefallen sind. Um Klarheit in die Situation hier vor Ort zu bekommen und Auswüchse zu bekämpfen, hat unser Sozialministerium unter Minister Heiner Garg Anfang 2018 eine Kampagne gestartet. Die Arbeitgeber wurden über die einzuhaltenden Standards in-formiert und die Umsetzung wurde und wird kontrolliert. Nun kann man natürlich sagen, die schwarzen Schafe würden vor den Kontrollen auch noch gewarnt. Ich muss sagen: Ist das nicht unerheblich? Es ist doch das Ergebnis, was zählt und das ist hier in jedem Fall eine Verbesserung für die betroffenen Menschen. Ende 2019/Anfang 2020 wird diese Kampagne ab-geschlossen sein. Die Erfahrungen werden uns helfen, zukünftig effizient und wirksam Aufsicht zu führen.

    Natürlich gibt es noch Ermittlungsbedarf. Der Bericht verweist dabei auf die Unterbringungssituation der Beschäftigten. Die Unterkünfte müssen natürlich angemessen sein. Und die Arbeitgeber dürfen keinen Mietwucher betreiben. Die Arbeitgeber müssen ihrer Verantwortung und ihrer Selbstverpflichtung im Verhaltenskodex gerecht werden. Aber vor Abschluss der In-formations- und Überprüfungskampagne liegen uns keine belastbaren Zahlen vor. Auch der vorliegende Bericht bleibt da zwangsläufig vage. Gibt es Missstände in nennenswerter Zahl oder bleibt es bei Einzelfällen? Sind Arbeitsinspektoren vor Ort erforderlich? Greift die Selbstverpflichtung der Arbeitgeber? Muss es eine staatliche Aufsicht auch über Mietwohnraum geben? Erst wenn wir Ergebnisse haben, können wir diese und andere Fragen beantworten.

    Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um eine Lanze für die Unternehmen zu brechen, die hier mit in den Fokus geraten, obwohl sie mit Missständen der Branche gar nicht in Verbindung stehen. Ich spreche hier von den Betrieben des Fleischerhandwerks. In diesen handwerklich arbeitenden Betrieben wird nach guter handwerklicher Tradition und gesetzeskonform gearbeitet. Im Fleischerhandwerk sind viele Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, gerade im ländlichen Raum. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Betrieb des Fleischerhandwerks durch mangelnden Arbeitsschutz, durch würdelosen Umgang, Lohndumping oder Tricksereien aufgefallen wäre. Wir von der FDP stehen hinter unserem Handwerk. Auch hier sind wir gut beraten, dem Handwerk einen guten Rahmen zu schaffen und zu erhalten, wir tun uns damit selbst einen Gefallen.“

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  • 14.11.2019

    Christopher Vogt zu TOP 43 „Ziel- und Leistungsvereinbarungen Hochschulmedizin“

    In seiner Rede zu TOP 43 (Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hoch-schulmedizin zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der CAU zu Kiel, der Universität zu Lübeck und dem Uniklinikum Schleswig-Holstein für die Jahre 2020-2024 und Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Landesregierung mit den staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die große strategische Bedeutung der Hochschulen für die Entwicklung unseres Bundeslandes ist wohl unbestritten. Aus diesem Grund statten wir unsere Hochschulen nicht nur bei den Investitionen, sondern auch bei der Grundfinanzierung schrittweise besser aus und übernehmen auch die Tarif-steigerungen. Die Hochschulen stehen vor großen Herausforderungen, einige wurden schon genannt: die Digitalisierung, die Künstlichen Intelligenz, die zunehmend ein großes Thema in der Wissenschaft spielt und der inter-nationale Wettbewerb. Auf der anderen Seite sind natürlich auch große Chancen für die Hochschulen in Schleswig-Holstein damit verbunden aufzuholen. Sie sind stark aufgefordert, die Fachkräfte der Zukunft auszubilden, aber auch eigene Fachkräfte zu binden, also die jungen Talente als Mitarbeiter an den Hochschulen zu haben und so den akademischen Mittelbau zu stärken. Um die Attraktivität zu steigern, muss man auch die Arbeitsbedingungen verbessern, das hat natürlich immer mit Geld zu tun und da müssen wir ein bisschen auf den Bund schauen, das der sich mehr einbringt, denn mit eigenen Mitteln wird das kaum hinzubekommen sein.

    Mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen setzen wir den inhaltlichen Rahmen, um unsere Hochschullandschaft fit für die kommenden Jahre zu machen und sinnvoll weiterzuentwickeln. Wir haben mit der Kieler Uni nur eine Volluniversität und ansonsten eher kleinere Hochschulen, die aber in den letzten Jahren auch noch einmal gewachsen sind – zum Teil sogar erheblich.

    Jede Hochschule hat mit ihrem jeweiligen Profil ihre Stärken und die wollen wir gezielt stärken. Wir werden uns darauf aber nicht ausruhen, denn es gibt vielen Stellen noch eine ganze Menge zu tun: Die leider erneut gescheiterte Bewerbung der CAU zur Exzellenz-Universität hat noch einmal sehr deutlich gemacht, dass wir als Land gemeinsam mit den Hochschulen noch an einigen Stellschrauben drehen müssen. Dazu gehört zunächst ein-mal eine schonungslose Analyse, welche Bereiche die Vorgaben nicht er-füllt haben und wie diese Bereiche zukünftig aufgestellt werden können, damit die Anforderungen bei einer möglichen neuen Bewerbung erfüllt werden können.

    Ziel muss es also sein, frühzeitig eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, um möglicherweise eine neue Initiative auf den Weg zu bringen, da-mit man für die mögliche Bewerbung für das Jahr 2026 erfolgversprechend aufgestellt ist. Vielleicht kommt man auch zu dem Schluss, dass eine erneute Bewerbung nicht sinnvoll wäre, aber ich halte es für notwendig, sich sehr zeitnah damit zu beschäftigen. Wir müssen uns Hamburg und Bonn an-schauen, denn die haben sich erfolgreich beworben. Hat die Geldfrage letztlich zum Erfolg geführt? Ich glaube es ehrlich gesagt eher nicht. Ich glaube, wir müssen uns eher die internationale Ausrichtung anschauen und da müssen wir besonders nach Skandinavien und den Ostseeraum gucken. Und ich glaube, dann haben wir beim nächsten Mal gute Chancen, auch dabei zu sein. Der Kieler Unipräsident hatte ja gefordert, dass man als Land den Zuschuss für die Uni Kiel einfach mal verdoppeln sollte. Ich glaube, ihm ist selbst bewusst, dass das ein eher gewagter Vorschlag ist, der wenige Chancen auf Realisierung hat. Und er hat ein eigenes Wissenschaftsministerium gefordert. Ich glaube, wir müssen vielmehr unsere Wissenschaftsabteilung stärken und dann sind wir besser aufgestellt beim nächsten Mal.  

    Ein weiterer Punkt, der uns die nächsten Jahre mit wachsender Dringlichkeit beschäftigen wird, ist der Hochschulbau. Zum einen erfordern die weiter zunehmenden Studierendenzahlen zusätzliche Räumlichkeiten. Haupt-sächlich stehen wir aber vor der Herausforderung, dass die bestehenden Gebäude vieler Hochschulen an die zeitliche Nutzungsgrenze kommen. Große Teile der Bausubstanz stammen aus den 60er und 70er Jahren und müssen innerhalb kurzer Zeitabstände entweder saniert oder komplett neu gebaut werden. Für das Land wird es in den kommenden Jahren einen finanziellen Kraftakt bedeuten, diesen aufgelaufenen Sanierungsstau abzuarbeiten, aber wir brauchen dringend weiterhin dieses hohe Investitionsniveau!

    Auch im Bereich der Start-Ups und des Entrepreneurships wollen wir in die Offensive gehen, um Schleswig-Holstein gründerfreundlicher zu machen. Wir wollen dafür sorgen, dass wir einen Mentalitätswechsel einleiten, bei dem Scheitern kein Stigma, sondern Ansporn ist, es beim nächsten Mal besser zu machen. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.“

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  • 15.11.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 39 „Maßnahmenkatalog für eine Wasserstoffstrategie“

    In seiner Rede zu TOP 39 (Erstellung eines Maßnahmenkatalogs für eine Wasserstoffstrategie der Erneuerbaren Energien für Schleswig-Holstein) er-klärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir setzen uns dafür ein, in Schleswig-Holstein eine grüne Wasserstoff-wirtschaft aufzubauen. An der Westküste ist dafür schon einiges im Gang. Wir können aber noch viel mehr und wollen das ganze Land mitnehmen. Dafür ist die neue Wasserstoffstrategie der norddeutschen Bundesländer ein ausgezeichnetes, frisches Konzept. Wir sollten und wir werden uns hier im echten Norden an der Wasserstoffstrategie orientieren und sie mit Leben füllen.

    Wasserstoff ist eine Schlüsseltechnologie für eine gelingende Energiewende. Die Energiewende ist leider immer noch zu sehr eine Stromwende. Die Stromerzeugung wird ausgebaut, aber die richtigen Rahmenbedingungen für eine gelingende Sektorkopplung fehlen. Die Energiewende muss technologieoffen gestaltet sein, denn keiner weiß, welche Technologie in Zukunft unsere Energieversorgung sicherstellen wird. Wasserstoff wird ein wichtiges Bindeglied für die Energiewende sein, die alle Sektoren über-greift – wenn der Bund die Rahmenbedingungen dafür technologieoffenen gestaltet. Wasserstoff hat sogar das Zeug dazu, in vielen Bereichen das Öl, Benzin und Diesel als Kraftstoff bzw. als Energiespeicher zu ersetzen.

    Schleswig-Holstein ist dafür prädestiniert. Schleswig-Holstein hat viel Wind und viele Windkraftanlagen, die mehr Strom erzeugen als zurzeit noch in die Netze passen. Wir können selbst nach dem erfolgten Netzausbau noch genug Energie erzeugen, um hier vor Ort Wasserstoff damit zu erzeugen. Der Wasserstoff kann dann in das Erdgasnetz eingespeist oder in die Tanks neuer Autos mit Brennstoffzellen gefüllt werden. Wasserstoff ist relativ leicht zu erzeugen und vielseitig einsetzbar. Das ist eine enorme Chance für eine gelingende, innovative Energiewende.

    Leider krankt der Wasserstoffausbau noch vor allem an den hohen Kosten bei der Elektrolyse. Und das nicht einmal, weil es so aufwendig wäre. Der Strom, auch und vor allem aus Windkraft, ist in den letzten Jahren immer billiger geworden. Der Preis für die Elektrolyse ist so hoch, weil die staatlichen Umlagen und Abgaben den Strom, den man zur Elektrolyse, zur Wasserstofferzeugung, braucht, so teuer machen. Diese Rahmenbedingungen werden aber auf Bundesebene gesetzt. Hier steht die GroKo weiter auf der Bremse, trotz aller großen Worte, die beide Parteien dazu führen. Sie reden von Klimaschutz und schaffen nicht die wesentlichen Bedingungen für eine gelingende, technologieoffene Energiewende mit Wasserstoff. Hoffen wir, dass der Bund endlich faire Wettbewerbsbedingungen schafft. Wir werden weiter dafür werben.

    Die Rahmenbedingen, die wir brauchen sind: EEG-Umlage weg, denn die EEG-Umlage macht den Strom für die Elektrolyseure zur Wasserstofferzeugung zu teuer. Stattdessen bedarf es einer CO2-Bepreisung über alle Sek-toren, damit die Technologien im Wettbewerb auf einer fairen Grundlage gegeneinander antreten können. Und wir brauchen die richtigen Strukturen im Land, um der Nachfrage nach Wasserstoff, zum Beispiel im Verkehr, den Weg zu ebnen. Die norddeutsche Wasserstoffstrategie ist Impulsgeber für die Bundesstrategie für Wasserstoff. Wir setzen dabei auf unsere Landes-regierung, dass unsere Stimme in Berlin klar und deutlich vernommen wird. Ich habe da keine Zweifel. Wir zeigen aber nicht nur nach Berlin und lehnen uns bequem zurück. Wir können im Land vieles anstoßen und mit bewegen. Viele engagierte Unternehmer wollen in Schleswig-Holstein Wasserstoff-projekte umsetzen. Für diese Initiativen und innovativen Ideen setzen wir uns ein, soweit wir das eben können als Landespolitiker. Wir bitten daher die Landesregierung in unserem Antrag, aus der vorgelegten norddeutschen Wasserstoffstrategie einen konkreten Maßnahmenkatalog abzuleiten. Wir brauchen diese verstärkten Maßnahmen des Landes, um die grüne Wasserstoffwirtschaft in Schleswig-Holstein aufzubauen.

    Wir können dazu im Land viel tun. Wir können uns zum Beispiel dafür ein-setzen, dass eine Versorgungsinfrastruktur für Fahrzeuge mit Brennstoffzellen aufgebaut wird. Das können Autos, aber auch LKW und Züge sein. Der Energieträger Wasserstoff bietet hier aufgrund seiner hohen Energiedichte große Vorteile. Wir sollten dabei als Land vorangehen, denn ohne ein An-gebot an Infrastruktur wird sich eine Nachfrage nach Wasserstofffahrzeugen nur schwerlich ergeben. Das gilt natürlich genauso für die batterie-elektrische Mobilität. Die beiden Technologien stehen für uns nicht in direkter Konkurrenz, beide Technologien haben in einer technologieoffenen Energiewende eine Chance. Wir können auch auf vieles aufsatteln. Wir setzen auf das Reallabor Westküste, wo gezeigt wird, wie sich wirtschaftlich Wasserstoff erzeugen und verwerten lässt. Die Modellregion Westküste kann als Innovations-Hub dienen. Von der Westküste aus ergeben sich für das ganze Land Perspektiven für eine grüne Wasserstoffwirtschaft. Nehmen wir diese Chance für Innovationen, diese Chance für Schleswig-Holstein wahr und gehen wir voran!“

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  • 14.06.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 24 „Stärkung des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche“

    In seiner Rede zu TOP 24 (Stärkung des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Gefühlt ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man in einem Auto, indem sich Kinder befinden nicht raucht. Und es ist doch auch davon auszugehen, dass die meisten Eltern, die Raucher sind, dies ebenso so sehen. Und doch spiegelt die Realität hin und wieder ein anderes Bild wider. Das kann man so hinnehmen oder entsprechend handeln. Und auch wenn wir Freie Demokraten den Liberalismus ehren, mit Zwangsmaßnahmen hier und da hadern, so müssen wir akzeptieren, dass einzelne Verbote sinnvoll und notwendig sind!

    Und so greift unsere heutige Forderung den Kinderschutz auf, indem wir eine teilweise von der Gesellschaft akzeptierte, teilweise aber auch geforderte Regelung im Bereich des Raucherschutzes für unsere Jüngsten im Auto schaffen wollen. Für mich bleibt mit Spannung abzuwarten, wie die konkrete Formulierung im Ordnungswidrigkeitenkatalog ausschauen wird. Für einige Menschen wird Rauchen im geschlossenen Kombi auf der einen Seite oder in einem offenen Cabrio auf der anderen Seite zumindest materiell-rechtlich einen vermeintlichen Unterschied machen.

    Ein weiteres Erschwernis wird die Ahndungsmöglichkeit sein. Die Ordnungswidrigkeit wird ein Vergehen darstellen, welches nur durch Zufallsüberprüfung zu ahnden sein wird, da man hier nur in flagranti überführt werden kann. Doch wird auch dies kein Grund sein, dieses Ansinnen abzulehnen, schließlich werden auch Parksünder so geahndet. Eines will ich hier ganz klar sagen: Wir wollen nicht die Freiheit des Rauchers per se einschränken! Hieraus soll auch keine weitere Debatte über die Verbannung des Rauchens aus dem öffentlichen Raum, ganz zu schweigen eine Debatte über das Rauchen in der eigenen Wohnung entstehen.

    Die individuelle Handlungsfreiheit eines erwachsenen Rauchers muss hier gegenüber dem Kindeswohl eines minderjährigen Menschen und damit seiner körperlichen Unversehrtheit abgewogen werden. In einem geschlossenen PKW kann sich ein Kind dem Rauch nicht entziehen. Auch das Öffnen von Fenstern senkt die Belastung nicht auf ein gesundheitskonformes Maß. Da ein Kind das Auto während der Fahrt schwerlich verlassen kann, wäre es dem Rauch des Erwachsenen schlichtweg ausgeliefert. Dass ein Kind die eigenen Eltern bittet, nicht zu Rauchen und sich ggf. in dieser Diskussion im Wagen durchsetzt, ist zwar möglich, doch eher unwahrscheinlich. Das Kindeswohl bewerten wir eindeutig höher als das Bedürfnis, während der Fahrt im PKW zu rauchen. Es hat ja auch einen Grund, warum Minderjährige selbst nicht rauchen dürfen.

    Ich möchte nochmal betonen, wir stoßen hier nicht ins Horn des Kampfes gegen das Rauchen als solches. Wir planen keine Verschärfung des Rauchverbots in Gaststätten, wir unterstützen keine Einschränkung des Rauchens in den eigenen vier Wänden. Es wäre nun auch inkonsequent, sich einerseits für die Legalisierung von Cannabis einzusetzen und andererseits Tabakprodukte einzuschränken. Wir sprechen hier über die Schadstoffbelastung durch Rauchen in einem kleinen, abgeschlossenen Raum mit wenigen Kubikmeter, bei dem man sich nicht einfach in ein anders Zimmer begeben und die Tür schließen kann. Hier werden wir uns klar für das Wohl des Kindes entscheiden!

    Warum wir nun einen Alternativantrag der SPD-Initiative gegengestellt haben, möchte ich kurz erläutern. Das Hauptziel, womit die Drucksache auch im Vorwege in den Medien beworben wurde, unterstützen wir. Der Absatz aber, der sich zusammengefasst mit Einschränkungen des Rauchens beschäftigt, schwächt die klare und prägnante Forderung nach dem Schutz des Kindeswohls im PKW. Außerdem wäre eine weitere Beratung im Sozialausschuss vonnöten. Zeitverzug wollen wir aber nicht. Da dieses Thema bei der kommenden Gesundheitsministerkonferenz nächste Woche aufschlagen wird, bitte ich darum, heute in der Sache abzustimmen, um der Landesregierung entsprechend ein klares Votum mitgeben zu können.“

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