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  • 27.08.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 17+32 „Gesetz zur Einrichtung einer Clearingstelle Windenergie“

    In seiner Rede zu TOP 17+32 (Gesetz zur Einrichtung einer Clearingstelle Windenergie und Änderung und Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäfts-führer und Sprecher für Landesplanung der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Zunächst danke ich der Landesregierung für den Entwurf der Landesverordnung zur Teilfortschreibung Wind im Landesentwicklungsplan (LEP). Die FDP-Fraktion wird diesem heute zustimmen. Die Teilfortschreibung des LEP an dieser Stelle sichert eine geordnete Nutzung der regenerativen Energiequelle Windkraft im Land unter Würdigung des Urteils des OVG Schleswig und es werden die landesplanerischen Voraussetzungen für die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung geschaffen. Die Grundsätze, Ziele und Kriterien in der Teilfortschreibung finden unsere Zustimmung.

    Auch wenn die SPD die immer selbe Leier spielt: Es geht in diesem ganzen Verfahren um Gründlichkeit und Rechtssicherheit. Wir haben das von der Regierung Albig gestartete Verfahren modifiziert fortgeführt und befinden uns nun auf der Zielgeraden. Neu im Vergleich zu den Kriterien der Vorgängerregierung ist beispielsweise das landesplanerische Ziel, dass Wind-kraftanlagen mindestens die fünffache Gesamthöhe Abstand zu Gebäuden in Siedlungsbereichen einhalten müssen. Das haben wir mit dem Koalitionsvertrag angekündigt und das wird nun in der Teilfortschreibung festgeschrieben. Höhenabhängige, größere Abstände sind ein Weg hin zu mehr Akzeptanz.

    Das Stichwort Akzeptanz führt mich nun zur Clearingstelle. Mit dem Gesetzentwurf soll der rechtliche Rahmen für diese Stelle geschaffen werden. Die unabhängige Clearingstelle beim Landtag soll allen Bürgern und Kommunen für Fragen des Windkraftausbaus zur Verfügung stehen. Sie soll bei Konflikten moderieren, vermitteln und beraten. Wir brauchen die Clearingstelle, weil wir erkannt haben, dass die ambitionierten Vorhaben der Energiewende vielerorts zu Fragen und Unsicherheiten bis hin zu Verwerfungen geführt haben. Die Clearingstelle dient zum einen der Konfliktbewältigung und zum anderen der Konfliktvermeidung. Die Beratung für diejenigen, die sich an die Stelle wenden, beinhaltet das Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten abhängig vom Verfahrensstatus des konkreten Windprojekts, um das es dann jeweils geht.

    Für Außenstehende ist das Institutionengeflecht aus MELUND, MILIG, LLUR und anderen Institutionen schwer zu durchschauen. Daher ist es notwendig, einen klar zu identifizierenden Ansprechpartner in Fragen des Windkraft-ausbaus für die Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Die Clearingstelle soll ein neutrales Vermittlungsangebot schaffen. Dabei wird die Stelle keine bestehenden Strukturen ersetzen. Die bisherigen rechtlichen Verfahren und Informationsangebote der Landesregierung und Behörden bleiben selbstverständlich bestehen, werden aber eben ergänzt. Der Erfolg einer Clearingstelle hängt maßgeblich vom Vertrauen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die sich an sie wenden, ab. Deswegen haben wir folgerichtig im Koalitionsvertrag eine unabhängige Stelle vereinbart. Weil die zu lösenden Konflikte Folge von Regierungshandeln sind, kann die zur Bewältigung dieser Konflikte geschaffene Stelle nicht Teil der Regierung selbst sein. Daher empfiehlt sich eine Angliederung an den Landtag. Und ich begrüße sehr, dass wir das fraktionsübergreifend bereits im Haushalt, Einzelplan 1 im Budget des Landtags verankert haben, und dass wir auch das dazugehörige Gesetz gemeinsam voranbringen.

    Nachvollziehbarkeit und Transparenz sind immens wichtig beim Thema Windkraft. Mit der Einrichtung der Clearingstelle Wind setzen wir ein Versprechen aus unserem FDP-Wahlprogramm und einen wichtigen Punkt aus unserem Jamaika-Koalitionsvertrag um. Ob bei Bürgern, Kommunen oder Projektierern – es gibt viele Fragen und Unsicherheiten rund um neue Windkraftanlagen und damit auch viele Gründe, weshalb vor Ort ein Konflikt auch zwischen Nachbarn entstehen kann. Für all diese Betroffenen möchten wir einen Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin. Und zwar jemanden, der oder die nicht nur anonym in einem Büro sitzt, sondern auch viel im Land unterwegs ist.

    Wir setzen auf eine breite parlamentarische Mehrheit für die Einrichtung der Clearingstelle Windkraft. Der Ausbau der Windkraft kann nur mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht gegen sie funktionieren.“

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  • 27.08.2020

    Jörg Hansen zu TOP 14+18 „Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen“

    In seiner Rede zu TOP 14+18 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen) erklärt der Innenpolitiker der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Mit dem vorliegenden Entwurf zum Thema Wasserrettung legen wir einen Zwischenstopp eines langen Törns ein. Wie Sie wissen, liegt mein Wahlkreis direkt an der Ostsee. Und das Thema Sicherheit ist seit knapp 40 Jahren mein Metier. Ich habe mir lange nicht vorstellen können, dass es hier zu irgendwelchen Problemen kommen könnte. Es ist beeindruckend, mit wie viel Eifer und ehrenamtlichem Engagement Retterinnen und Retter bei der Sache sind. Ihnen gehört unser Dank statt Gezank‘.

    Zur Wasserrettung gehören nach Wikipedia ‚sämtliche Erste-Hilfe-Leistungen, welche in unmittelbarer Nähe zum Wasser erforderlich sind‘. Allein diese simple Einstiegsdefinition zeigt die hohe Komplexität des Themas. Alle Beteiligten haben sich dem gemeinsamen Ziel verschrieben, Menschen zu helfen und Leben zu retten. Jahrelang wurde um eine Lösung gerungen. Und es zeigte sich, dass neben den vielen Themenfeldern die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Beteiligten Auswirkungen zeigten. Dies gehört zur Vorgeschichte dazu. Stellen wir also fest: Die Wasserrettung ist ein komplexes Thema mit vielen Beteiligten, die trotz der Vorgeschichte aber ein gemeinsames Ziel haben.

    Wir konnten uns in der Jamaika-Koalition auf einen Entwurf einer Gesetzesänderung einigen und auch auf ein Verfahren. Ich bin nach wie vor da-von überzeugt, dass wir mit allem Ruckeln bei der Entstehung ein solides Fundament für die weiteren Beratungen gelegt haben. Gleichwohl überraschte die SPD mit einem eigenen Antrag. Liebe SPD: Wenn uns die Vergangenheit eines gelehrt hat, dann doch die Tatsache, dass wir Verbinden-des suchen müssen und nicht einen Beteiligten gegen den anderen aus-spielen sollten. Genau das macht die SPD aber mit ihrem Antrag. Anders ausgedrückt: Es war in letzter Zeit sehr ermutigend, dass Bewegung in die Sache gekommen ist. Mein Wunsch ist es, dass wir uns weiter aufeinander zu bewegen und nicht voneinander entfernen. Und ich bin sehr optimistisch, dass wir das hinbekommen.

    Auch wir haben das Schreiben des Landesfeuerwehrverbandes erhalten und setzen uns inhaltlich damit auseinander. Einige Elemente sind diskussionswürdig. Aber es steht auch die Frage im Raum, was man untergesetzlich regeln und was man schlanker regeln kann. Als jemand, der unvorbelastet in diesen Vorgang eingestiegen ist, hielt ich manche Aufregung für nicht berechtigt. Ich halte aber auch das Eintreten für eigene Interessen für legitim. Den guten Gesprächsfaden sollten wir wieder aufnehmen. Es wird Zeit in Anspruch nehmen, denn die Beteiligten müssen auch die Möglichkeit erhalten, Rückmeldung aus ihren Unterorganisationen zu erhalten. Aber eine Regelung zur Wasserrettung ohne Einbindung aller maßgeblichen Akteure ist für mich die schlechteste aller Lösungen.

    Ich hatte mit dem Bild begonnen, dass wir uns auf einem langen Törn befinden. Und wenn wir uns mit allen Kräften an Bord nach vorn bewegen, kann es für die Wasserrettung nur lauten: ‚Land in Sicht!‘“

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  • 27.08.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 58+64 "Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 58+64 (Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Der jährliche Energiewendebericht gibt einen Eindruck davon, wo wir in Schleswig-Holstein beim Thema Energiewende und Klimaschutz stehen. Und dort wird eine Lücke deutlich: Die Emissionsminderungen decken sich nicht ausreichend mit dem Zielpfad. Da gibt es nichts schönzureden. Wir sollten allerdings schon darauf achten, dass wir in der Diskussion über die Frage, warum die Lücke da ist, nicht undifferenziert werden.

    Was wir im Land als Emissionsminderungslücke haben, ist dieser Landesregierung nicht anzulasten. Dass der Windkraftausbau stockt, liegt am OVGUrteil und dem Moratorium, das ist richtig. Aber auch mit einem fortgesetzten Ausbau, den wir bald erleben werden, wird sich die Emissionslücke nicht viel weiter schließen lassen. Der Grund dafür ist in der Bundespolitik zu suchen, der Grund ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das EEG verhindert nämlich durch seine Anreize die sinnvolle Nutzung des vielen Windstroms, den das EEG gleichzeitig subventioniert. So verhindern das EEG und weitere Verordnungen die Nutzung des Windstroms in den Bereichen Wärme und Verkehr. Die Sektorkopplung kann nicht erfolgen, solange der Strompreis durch die Energieabgaben, - steuern und –umlagen so hoch ist, dass fossile Energieträger wie Gas und Öl billiger sind. Das EEG macht den Windstrom zu teuer für die weitere Nutzung und garantiert gleichzeitig den Stromerzeugern die Abnahme zu einem bestimmten Preis. So kommt es dazu, dass wir jedes Jahr hunderte Millionen Euro für Abschaltstrom zahlen müssen. Dass wir so viel guten Windstrom abschalten müssen, ist der Bundespolitik anzulasten. Der Landespolitik sind da leider weitgehend die Hände gebunden. Unsere Landesregierung hat bereits ihr Möglichstes getan und im Bundesrat einen entsprechenden Entschluss erreichen können. Das Energiesteuersystem muss reformiert werden! Der Ball liegt schon lange in Berlin!

    Und ja, die CO2-Minderungspotentiale der Landwirtschaft sind noch nicht ausgeschöpft. Allerdings sollten wir auch nicht vergessen: SchleswigHolstein ist ein landwirtschaftlicher Gunststandort. Unsere Felder und unsere Ställe, unsere landwirtschaftlichen Betriebe in Schleswig-Holstein versorgen die übrigen Bundesländer mit. Und trotzdem werden dann bei uns in Schleswig-Holstein die Emissionen angerechnet. Die Landwirtschaft hat die Zeichen erkannt und früh eine eigene Klimastrategie als Selbstverpflichtung aufgelegt. Die Landwirtschaft der Zukunft wird auch im Land durch erfolgreiche Dialogformate der Landesregierung vorangebracht. Und es wird nicht nur geredet. Den Worten folgen auch Taten.

    Um die CO2-Emissionen zu senken, muss man weiter denken als nur zu Fahrzeugen und Fabriken. Drainierte Moore beispielsweise oder fehlende Waldflächen tragen ebenso zum Klimawandel bei. Deswegen setzen wir mit diesem Programm auf die Bewahrung von Humus als natürlichem Kohlenstoffspeicher im Boden und auf die Förderung seines Aufbaus. Der biologische Klimaschutz leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Kohlenstoffvorräte und damit zum Klimaschutz generell. Die Eckdaten sind bekannt, das Programm wurde vom Minister bereits vorgestellt.

    Uns ist noch wichtig festzuhalten: Die Landwirtschaft ist Hauptbetroffene des Klimawandels und zugleich eine wesentliche Emissionsquelle, aber sie bindet auch CO2. Eine 100-prozentig emissionsfreie Landwirtschaft ist unmöglich. Allerdings können wir die Emissionen begrenzen. Dazu trägt dieses Programm bei. Wir wollen erreichen, dass mehr drainierte Moorflächen, die derzeit für den Ackerbau genutzt werden, wieder vernässt werden. Das geht nur auf freiwilliger Basis, gemeinsam mit engagierten Landwirten und Flächeneigentümern. So steht es auch in dem Programm.

    Für die weitere Fortführung wäre es gut, wenn wir mit Bundesmitteln stärker unterstützt würden. Denn biologischer Klimaschutz in Schleswig-Holstein nutzt nicht nur Schleswig-Holstein. Solange die Bundesregierung in der Klimapolitik nicht entschlossen und marktwirtschaftlich vorangeht, drehen wir an den Schrauben, die auf Landesebene möglich sind: Wir legen ein Programm für biologischen Klimaschutz auf, setzen die norddeutsche Wasserstoffstrategie um und stellen die Regionalpläne Wind fertig. Die Landesregierung arbeitet außerdem im Dialog mit Hamburg daran, das auch das letzte Kohlekraftwerk auf dem Boden Schleswig-Holsteins abgeschaltet werden kann. Hier sind wir allerdings auf ein schlüssiges Konzept des Hamburger Senates angewiesen. Nur auf die Landesregierung zu schimpfen und immer wieder auf die Windplanung zu verweisen, wie es die Opposition in diesem Hause tut, ist undifferenziert, ist eindimensional, wird der Komplexität der Aufgabe Klimaschutz nicht gerecht. Klimaschutz ist mehr als die reine Aufstellung von Windrädern. Unsere Landesregierung ergreift Maßnahmen, wo es eben auf Landesebene sinnvoll ist. Und hiesige, innovative Unternehmer entwickeln engagiert regionale Energiekonzepte der Zukunft, wie beispielsweise in Heide zum Thema Wasserstoff. Und für den Rest brauchen wir die Kooperation der Länder und den Bund, eine Wende zu marktwirtschaftlichen Lösungen der Energiewendepolitik – und vor allem Pragmatismus statt Fingerzeigen. Die europäischen Klimaziele sind erreichbar.“

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  • 27.08.2020

    Anita Klahn zu TOP 25 "Lernmittelfreiheit in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 25 (Gemeinsame Beratung: a) Familien bei schulischen Lernmitteln unterstützen, b) Lernmittelfreiheit in Schleswig-Holstein) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die Lernmittelfreiheit ist wichtig für die Bildungsgerechtigkeit. Es ist keine Frage, dass beim Bildungserfolg die Schülerinnen und Schüler nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängig sein dürfen. Denn langfristig entstehen der Gesellschaft immense Kosten, wenn die Zahl der Schulabbrecher steigt, auf höherwertige Abschlüsse verzichtet wird und als Folge davon teilweise ein Leben lang unterstützende staatliche Maßnahmen nötig werden.

    Nicht nur für Familien mit geringem Einkommen ist der schulische Einkaufszettel zum Schuljahresbeginn eine echte Herausforderung. Der ursprüngliche Gedanke, dass Eltern nur die Verbrauchsmaterialien von geringem Wert beschaffen, hat sich mit der Zeit gewandelt zu einem zusätzlichen persönlichen Wert und Nutzen im außerschulischen Bereich. Schulbuchverlage haben teure Arbeitshefte entwickelt, deren Nutzen teilweise hinterfragt werden darf. Hier haben Lehrkräfte eine besondere Verantwortung. Die Erhöhung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz auf 150 Euro war wichtig. Dies gilt auch für den Wegfall der Eigenanteile für das gemeinschaftliche Mittagessen.

    Die Digitalisierung – erst recht in Zeiten von Corona – hat bei der Lernmittelfreiheit neue Fragen aufgeworfen: Die Anschaffung von Tablets und anderen Endgeräten ist teuer – umso erfreulicher ist es, dass wir mit den Hilfen aus dem Sofortausstattungsprogramm und den zusätzlichen Landesmitteln an dieser Stelle die ersten Schritte einleiten konnten, damit Lehrkräfte und Schüler entsprechend mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden können. Denn: ‚Bring your own device‘ bedeutete häufig, dass die Schülerinnen und Schüler nur ein Smartphone mitbringen, was aber kein angemessenes Lernmittel ist.

    Niedrige Kosten sind auch eine Frage der Entscheidungsverantwortung: Ein gutes Beispiel sind die Klassenfahrten. Auch ohne Corona stellt sich die Frage, wie umfangreich diese sein müssen. Die Schul- und Klassenkonferenzen entscheiden grundsätzlich über Umfang und damit auch über die Kosten – Eltern, Schüler und Lehrkräfte können also Grenzen setzen.

    Auch beim immer wichtiger werdenden Thema ‚Nachhilfe‘ geht es nicht allein um die Frage der Lernmittelfreiheit. Wir sollten uns die Frage stellen, ob es nicht einen strukturellen Grund hat, warum die Erteilung von Nachhilfe für immer mehr Schülerinnen und Schüler nötig zu sein scheint. Meiner Meinung nach ist die Erteilung von Nachhilfe weniger eine Frage der Lernmittelfreiheit, sondern eine Frage der Unterrichtsgestaltung oder auch der passenden Schulform. Denn wenn wir guten Unterricht anbieten und die Schülerinnen und Schüler auf derjenigen Schule sind, die ihrem Leistungsvermögen und ihren Fähigkeiten entsprechen, sollte die Erteilung von Nachhilfe eher die Ausnahme und nicht die Regel sein. Der Wegfall der verbindlichen Schulartempfehlung hat hier sicher einen Teil dazu beigetragen, dass falsch verstandener Ehrgeiz sich in einem Übermaß an Nachhilfe niederschlägt. Aber auch zu häufiger Unterrichtsausfall und fachfremd erteilter Unterricht spielen eine Rolle.

    Das Land hat zwar bereits Maßnahmen ergriffen, aber nach der Evaluierung des Lernsommers als Unterstützungsangebot sollten wir diskutieren, ob und in welcher Form eine Verstetigung sinnvoll sein könnte. Bei allen Diskussionen ist eines aber auch klar: Letztendlich werden Eltern auch in Zukunft Kosten für den Schulbesuch übernehmen müssen – aber es muss sich dabei um angemessene Beträge handeln, damit Bildung für jeden zugänglich bleibt.“

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  • 17.05.2018

    Dennys Bornhöft: Kein blinder Aktionismus wegen Klage der EU-Kommission

    Zur von der EU-Kommission angekündigten Klage gegen Deutschland und weitere Länder wegen der fortgesetzten Überschreitung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten erklärt der umweltpolitische Sprecher der FPD-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Wir Freie Demokraten teilen das europaweit geeinte Ziel, die Luftqualität zu verbessern. Allerdings zweifeln wir daran, dass die Klage der EU-Kommission hilfreich sein wird, die Stickoxidbelastung in deutschen Städten zu senken.

    Die Entscheidung der EU-Kommission, Deutschland aufgrund zu starker Luftverschmutzung zu verklagen, darf daher keinesfalls zu blindem Aktionismus und Symbolpolitik führen. Vorschnelle Verbote und Besteuerungen mögen vielleicht kurzfristig die Symptome bekämpfen, bieten aber keine sinnvollen Ansätze zur Verbesserung der Ursachen. Vielmehr gehen Verbote zunächst einmal zu Lasten der Bürger und Betriebe. Wir sind gegen Maßnahmen wie Fahrverbote, die bloß politische Geschäftigkeit vortäuschen, aber das Problem noch verschlimmern oder verlagern.

    Wir begrüßen daher sinnvolle Maßnahmen, wie die gemeinsame Entscheidung, in Kiel endlich Landstrom für die Schiffe auf den Weg zu bringen. Des Weiteren brauchen wir intelligentere Verkehrsleitsysteme, die für flüssigere Verkehrsströme sorgen und somit auch Schadstoffemissionen senken.“

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  • 27.08.2020

    Christopher Vogt: Der Bundesinnenminister muss endlich für eine gemeinsame Strategie für Reiserückkehrer aus Risikogebieten sorgen

    Zu den Ergebnissen der heutigen Bund-Länder-Beratung, bei der es um die weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus ging, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Es ist überfällig, endlich eine gemeinsame effektive Strategie für die Reiserückkehrer aus Risikogebieten zu verfolgen, die die Zahlen ja bundesweit spürbar in die Höhe treiben. Dies hätte eigentlich schon vor den Ferien erfolgen müssen und muss jetzt auch im Bundesinnenministerium Priorität haben. Mit Blick auf die strapazierten Testkapazitäten muss wieder gezielter getestet werden und es sollten vor allem die sensiblen Bereiche stärker in den Fokus rücken.

    Das unterschiedliche Infektionsgeschehen in den Bundesländern wird sich jedoch selbstverständlich weiterhin bei den verschiedenen Maßnahmen widerspiegeln müssen. Wir waren zum Beispiel bei den privaten Feiern vergleichsweise zurückhaltend und ich sehe nicht, dass wir diese wegen des Versagens in südlichen Bundesländern wieder einschränken sollten.

    Der bevorstehende Herbst sorgt natürlich für eine gewisse Unsicherheit. Der möglichst störungsfreie Betrieb von Kitas und Schulen hat für uns oberste Priorität. Die Familien dürfen nicht weiter die Hauptlast der Pandemiebekämpfung tragen. Der neue Schnupfenplan der Landesregierung ist eine wichtige Weichenstellung für Familien und Schulen, um besser durch die Erkältungszeit zu kommen. Alle Beteiligten sind dazu aufgerufen, verantwortungsvoll damit umzugehen. Die Erhöhung der Kinderkrankentage durch den Bund ist richtig, aber leider noch zu hasenfüßig. Ich gehe davon aus, dass die Große Koalition hier im Herbst nachlegen muss.

    Was die Digitalisierung der Schulen angeht, ist zwar jeder Fortschritt zu begrüßen, aber ohne einen weiteren Digitalpakt wird es nicht gelingen, für dauerhafte Lösungen zu sorgen, die uns wirklich weiterbringen.

    Das Veranstaltungskonzept des Landes hat bisher gut funktioniert. An größere Veranstaltungen wie Jahrmärkte oder Sportveranstaltungen mit Besuchern müssen wir uns langsam herantasten. Hier muss weiter an Perspektiven für die Veranstalter gearbeitet werden.

    Die Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Ende Dezember hatten wir von Anfang an gefordert. Für viele Unternehmen reichen die monatlichen Höchstbeträge jedoch nicht aus. Die maximalen Förderbeträge je Monat müssen deshalb verdoppelt werden. Dann könnten zum Beispiel auch größere Unternehmen der Veranstaltungsbranche bis zu 100.000 Euro pro Monat erhalten. Die bisherigen Antragszahlen geben diesen Spielraum her. Bei der weiteren Ausgestaltung der Programme muss zudem der Übergang vom Gießkannenprinzip zu zielgenauen Maßnahmen gefunden werden. Die Unternehmen, die vor der Pandemie gesund waren, sollen nicht Corona zum Opfer fallen. Notwendige Insolvenzverfahren bei Unternehmen, die bereits vor der Krise nicht mehr marktfähig waren, wird man jedoch nicht endlos hinauszögern können.“

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  • 27.08.2020

    Stephan Holowaty zu TOP 27+56 "Konferenz zur Zukunft Europas starten und Ostseebericht 2020"

    In seiner Rede zu TOP 27+56 (Konferenz zur Zukunft Europas starten und Ostseebericht 2020) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Herzlichen Dank für den umfassenden Bericht zu den Ostseeaktivitäten der Landesregierung. Die Ostsee ist für alle Anrainer, auch für unser Land, Chance und Herausforderung zugleich – als Wirtschaftsraum, als geschichtlicher Kulturraum, aber auch als Treffpunkt unterschiedlicher politischer Positionen und Interessen.

    Wir wissen natürlich, dass dieser Bericht noch nicht die Lage unter CoronaBedingungen widerspiegelt, aber die grundsätzliche Botschaft wird auch weiterhin dieselbe sein: Kooperation ist der Treibstoff für die Ostseezusammenarbeit. Ob Tourismus, Meeresschutz, die Bewältigung von Altlasten wie Munitionsrückständen, auch die Zusammenarbeit der Regionen in kleinen Projekten teils jenseits der Interessen zentraler Regierungen – über die Ostsee fließen Güter und Dienste, aber auch Ideen und Verständigung. Corona wird vieles auf die Probe stellen. Abschottung, Ängste, aber auch fehlende Möglichkeiten zum persönlichen Austausch stellen Herausforderungen dar. Eine Ostseeparlamentarierkonferenz zum Beispiel lebt zu einem guten Teil vom persönlichen Austausch auch jenseits konkreter Formulierungen in Resolutionen. Das schafft Verständnis und Gesprächskanäle. Ich hoffe sehr, dass wir im nächsten Europabericht berichten können, dass diese Gesprächskanäle weiter offen geblieben sind.

    Vor 70 Jahre begann mit der Schumann-Erklärung ein erster zaghafter Schritt einer europäischen Einigung. Heute haben wir auch jenseits von Handy-Roaming, einer gemeinsamen Währung oder der Reisefreiheit im Schengen-Raum enorm viel für Frieden und Wohlstand im ganzen vereinigten Europa erreicht. Aber die Tragik großer Errungenschaften ist, dass sie morgen bereits wieder von gestern sind. Genauso schnell haben sich nämlich auch Krisen mitentwickelt, vom Brexit über Covid-19 bis hin zu den geostrategischen Verschiebungen der letzten Jahre. Diese Krisen zeigen auch die Verletzlichkeiten des geeinten Europas. Die europäischen Institutionen sind schwerfällig, es fehlt eine gemeinsame Außenpolitik, die Orientierung an gemeinsamen demokratischen und freiheitlichen Werten ist nicht mehr in jedem Mitgliedsland selbstverständlich. Ursula von der Leyen ist daher hoch anzurechnen, mit der Initiative zur Konferenz zur Zukunft Europas einen Prozess der Neuorientierung und Weiterentwicklung angestoßen zu haben – denn wer stehenbleibt, der fällt zurück.

    Die SPD-Fraktion hat den Anstoß für ein klares Signal des schleswigholsteinischen Landtags gegeben, dass auch unsere Region auf diesen Prozess wartet, sich auch in diesen Prozess aktiv einbringen will, ja, darauf drängt. Dass alle demokratischen Fraktionen diesen Antrag nun gemeinsam einbringen, ist nur folgerichtig. Aber meine Erwartung zur Konferenz zur Zukunft Europas ist nicht nur, geeignete Beteiligungsformate zu entwickeln. Wir Freie Demokraten habe auch klar Erwartungen an die ‚andere Seite‘, an den Rat, die Kommission, das Parlament. Diese Konferenz darf nicht zum Alibi werden, sie darf nicht versanden, sie darf nicht nach dem Motto ‚Wenn du nicht mehr weiterweißt, gründe einen Arbeitskreis‘ betrieben werden.

    Die Kommissions-Vizepräsidentin Dubravka Šuica hat bereits klargemacht, dass sie keine Verpflichtung sieht, die in den Debatten angesprochenen Punkte am Ende tatsächlich anzugehen. Wenn am Ende der Konferenz deren Ergebnisse nur ‚weiterverfolgt werden‘, ist mir das ein Stück zu wenig Selbstverpflichtung. Ich erwarte, dass Kommission und Parlament aus ihrer Brüsseler Blase herauskommen und notwendige Veränderungen auch angehen. Ich erwarte, dass der Rat – also die nationalen Regierungen – zuhören, mitarbeiten und Konsequenzen ziehen. Ich erwarte, dass auch Vertragsänderungen – also institutionelle Änderungen – am Ende der Konferenz stehen. Der Wanderzirkus Brüssel-Straßburg ist ein symbolisch wichtiges Thema, aber die Frage einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik, um mit anderen Großmächten auf Augenhöhe zu bleiben, eine gemeinsame europäische Sicherheitspolitik, die Durchsetzung der gemeinsamen Werte, am Ende eine europäische Verfassung – es darf keine Tabus, keine Denkverbote geben. Wenn es der Kommission also ernst ist mit ihrem Reformwillen, dann sind das die Themen, die zu einer demokratischeren und handlungsfähigeren EU führen – auch wenn damit liebgewordene Marotten aufgegeben und alte Zöpfe abgeschnitten werden.

    Es wäre übrigens naiv zu glauben, dass nur überzeugte Pro-Europäer an der Konferenz teilnehmen. Die Debatte wird das gesamte Meinungsspektrum umfassen und auch vor Einflussnahme von Interessengruppen und auch fremder Staaten nicht geschützt sein. Hier haben vor allem die demokratischen Beteiligten eine hohe Verantwortung bei der Mitgestaltung der Konferenz.

    Die Konferenz für die Zukunft Europas muss einen großen Wurf für die Zukunft Europas landen. Sie darf sich nicht im Klein-Klein verheddern – auch nicht im Klein-Klein regionaler Spezialinteressen.“

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  • 28.08.2020

    Annabell Krämer zu TOP 61 „Infrastrukturbericht 2020“

    In ihrer Rede zu TOP 61 (Infrastrukturbericht 2020) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Infrastruktur bildet die Lebensader für unsere Zivilisation und ist Grundlage unseres Wohlstands. Viel zu lange hat sich die Politik auf dem Bestand an Infrastruktur ausgeruht, der in früheren Jahrzehnten aufgebaut wurde. Die Investitionsquoten in den öffentlichen Haushalten sanken von Jahr zu Jahr. Ein fataler Fehler, denn der Sanierungsstau ist zwischenzeitlich so groß und augenfällig geworden, dass es zu einem Umsteuern in der Infrastrukturpolitik gar keine Alternative mehr gab. Die Jamaika-Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, die Infrastrukturprobleme endlich anzugehen und den Sanierungsstau so schnell wie möglich abzubauen. Doch es handelt sich um keinen Sprint, sondern um einen Marathonlauf.

    Es gibt zu viele Engpassfaktoren: Häufig liegt es gar nicht mehr am Geld, sondern an dem Mangel an Planern und Ingenieuren, dass die Umsetzung von Investitionsvorhaben stockt. Erschwerend kommt hinzu, dass die gesetzlichen Anforderungen immer komplexer werden und ein Ausmaß angenommen haben, dass es treffender wäre, von Planungsverhinderungsrecht statt von Planungsrecht zu sprechen. Als Freie Demokraten haben wir zahl-reiche Vorschläge auf den Tisch gelegt, wie wir das Planungsrecht entschlacken könnten, damit wir beim Infrastrukturausbau besser und schneller vorankommen als jetzt. Aber der Ball liegt hier vor allem beim Bund.

    Auf Landesebene tun wir das, was wir tun können: Wir haben die Investitionsquote signifikant auf 10 Prozent erhöht und neue Planer eingestellt. Je-des Jahr hat Jamaika über eine Milliarde Euro für Investitionen bereitgestellt und Vorsorge für anspruchsvolle Haushaltsjahre getroffen, indem wir zusätzlich eine Milliarde Euro im Sondervermögen IMPULS zurückgestellt haben. Wir investieren – um nur eine Auswahl zu nennen – in Kitas, Hoch-schulen, Forschungseinrichtungen, Krankenhäuser, Straßen und schnelles Internet. Mittlerweile beziffern sich die Infrastrukturbedarfe auf 8,5 Milliarden Euro – nicht gleichzusetzen mit dem anteiligen milliardenhohen Sanierungsstau, da wir auch den Bau neuer Infrastruktur im Fokus haben, die unser Land nach vorne bringt wie das LNG-Terminal in Brunsbüttel. Wir sanieren nicht nur – wir modernisieren auch.

    Trotz dieser neuen Bedarfe ist bereits ein Viertel der erforderlichen Investitionen erfolgreich umgesetzt worden. Insbesondere bei den Landesstraßen sehen wir große Fortschritte. Es ist dem Einsatz unseres Ministers Bernd Buchholz zu verdanken, dass nicht 80, sondern mittlerweile 140 Kilometer Landesstraße pro Jahr saniert werden. Während es frühere Minister nicht einmal geschafft haben, ihre damals ohnehin zu kleinen Budgets für unsere Straßen auszuschöpfen, hat es unser Minister sogar geschafft, für Folge-jahre geplante Maßnahmen im Umfang von 30 Millionen Euro vorzuziehen! Das ist eine immense Leistung. Wo sonst könnte Bob der Baumeister in Lehre gehen als dort, wo Bernd Buchholz baut!

    Genauso wichtig wie Betonstraßen sind uns neue Datenstraßen. Wir halten an unserem Ziel fest – bis 2025 wollen wir ein flächendeckendes Glasfasernetz haben. Ende dieses Jahres werden wir bereits jedes zweite Haus ans schnelle Internet angebunden haben. Damit sind wir im bundesdeutschen Vergleich mit Abstand Spitzenreiter! Wie wichtig der Breitbandausbau ist, wird uns in dieser Corona-Krise täglich vor Augen geführt. Homeoffice wird immer wichtiger! Ein flächendeckendes Breitbandnetz schafft Arbeitsplätze außerhalb der Metropolen und eröffnet dem ländlichen Raum neue Perspektiven als Standort für das Wohnen und Arbeiten. Wir machen es rund – intakte Straßen für die Pendler und schnelles Internet für die Unternehmen und alle, die von zu Hause arbeiten wollen! Dieser Infrastrukturbericht ist nicht nur eine ehrliche Bestandsaufnahme. Er zeigt nicht nur die Investitionsbedarfe auf, sondern auch die Chancen, die dieses Land hat, wenn wir den eingeschlagenen Modernisierungskurs fortsetzen.

    Ich danke unserer Finanzministerin, dass sie es geschafft hat, erhebliche Mittel für unser Sondervermögen zur Verfügung zu stellen, damit wir auch in diesen schwierigen Zeiten unseren jamaikanischen Weg fortführen können. Nicht nur trotz, sondern gerade auch wegen der Corona-Krise müssen wir weiter konsequent in die elementare Infrastruktur investieren, um neu-es Wirtschaftswachstum und damit Wohlstand und Steuereinnahmen zu generieren. Jetzt ist die Zeit für Investitionen – und für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel werde ich mich als finanzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion auch weiterhin mit aller Kraft einsetzen; damit Bernd Buchholz weiter baggert, buddelt und baut!“

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  • 28.08.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 34 „Streichung des Begriffs der ‚Rasse‘ aus sämtlichen nationalen und internationalen Rechtstexten“

    In seiner Rede zu TOP 34 (Streichung des Begriffs der „Rasse“ aus sämtlichen nationalen und internationalen Rechtstexten und dessen Ersetzung durch einen zeitgemäßen Begriff) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Ich hoffe, dass wir uns zunächst alle einig sind, dass das Grundgesetz an sich nicht rassistisch angelegt ist. Im Gegenteil.

    Die Vielschichtigkeit und Bedeutung des Begriffs ‚Rasse‘ zeigt sich nicht im Wortlaut allein. Er wurde auch nicht ins Grundgesetz eingeführt, um aufzuzeigen, dass es Rassen gibt, sondern um aufzuzeigen, dass es ein Diskriminierungsverbot – auch – aufgrund der Rasse gibt. Der Begriff wird also keinesfalls positiv bewertet, sondern ist ein Punkt in der negativen Aufzählung, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung – und eben wegen seiner Rasse – bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Und er ist eine konkrete Ausgestaltung des Art. 1 GG, in dem die Unverletzlichkeit der Menschenwürde festgeschrieben ist.

    Wir sind uns hoffentlich auch bei Folgendem einig: Für uns Deutsche kann es keine neutrale Bedeutung des Begriffs ‚Rasse‘ geben. Er wird bei uns immer mit den Gräueln des Nationalsozialismus und der Vernichtung der Juden im Holocaust im Zusammenhang stehen. Mit der Aufnahme in Art. 2 GG sollte und wird der Welt gezeigt, dass wir Deutsche aus unserer Vergangenheit gelernt haben und der Welt versprechen, dass so etwas mit uns nicht wieder vorkommt. Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben den Begriff ‚Rasse‘ also 1949 nicht verwendet, weil sie diskriminieren wollten, sondern weil es zur damaligen Zeit ein starkes Zeichen gegen den Nationalsozialismus war. Die Aufnahme des Begriffs ‚Rasse‘ in Art. 2 GG war 1949 ein politisches Statement.

    Wir müssen aber anerkennen, dass Sprache und damit auch einzelne Begriffe sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte verändern - weil sich auch die Menschen und die Gesellschaft verändern. Fontanes Gedichte sind für einige heute unverständlich, ebenso wie die Bezeichnung ‚Fräulein‘ heute eher zu einer Ohrfeige führen würde als zu einem Erröten der als solches bezeichneten Dame. Sprache kann verbindlich sein, wie der Diplomaten-Kodex. Sprache kann spalten wie die aggressiven Tweets des US-Präsidenten. Sprache kann manipulieren, etwas ‚schön reden‘ was nicht schön ist und sie kann etwas vertuschen und verleugnen, was eigentlich immer noch da ist – zum Beispiel Rassismus!

    Heute wissen wir, dass es den Begriff ‚Rasse‘ biologisch nicht gibt. Und noch immer haben wir es auf der Welt mit Rassismus zu tun. Während die Mütter und Väter des Grundgesetzes hehre und starke Ziele für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft hatten und diese in unserer Verfassung abgebildet haben, haben die Kinder und Enkel des Grundgesetzes die höchst verantwortungsvolle Aufgabe, die Verfassung in ihrem Wesen und in ihrer Zielrichtung zu erhalten. Das bedeutet aber nicht, dass das Grundgesetz konserviert werden muss. Auch unsere Verfassung muss mit der Zeit gehen und den gesellschaftlichen Wandel anerkennen. Und da muss man eindeutig sagen: Der Rasse-Begriff ist in unserem Sprachgebrauch längst nicht mehr zeitgemäß, im Gegenteil, er befördert eine Debatte, derer sich Rassisten gerne bedienen und von der wir und unsere Verfassung sich eindeutig und unmissverständlich distanzieren müssen. Deshalb müssen wir uns immer wieder deutlich machen: Sprache formt unsere Denkweise. Auch unser Grundgesetz muss sich immer wieder einer kritischen Überprüfung unterziehen, auch hinsichtlich seiner Sprache, denn es ist der Spiegel und der Rahmen einer Gesellschaft. Trennt sich das Grundgesetz sprachlich von seiner Bevölkerung, kann es diese nicht mehr repräsentieren.

    Ich möchte aber auch ganz deutlich sagen: Das Grundgesetz ist keine Spielwiese für parteipolitische Taktierereien. Jede Änderung unserer Verfassung muss mit äußerster Sorgfalt betrieben und diskutiert werden. Wir Liberale sind in der Regel sehr, sehr zurückhaltend bei Änderungen des Grundgesetzes. Für Symbolpolitik darf kein Platz in unserer Verfassung sein. Beim Begriff der ‚Rasse‘ sind wir aber der Meinung, dass er dort nichts mehr zu suchen hat. Stattdessen sind wir Freie Demokraten der Meinung, dass wir eine Alternative finden müssen, die glasklar deutlich macht, dass eine Ungleichbehandlung aufgrund ethnischer Merkmale weiterhin verboten bleibt. Deshalb wäre uns ein Ersatz für den Begriff lieber als eine Streichung. Aber da wir uns einig sind, dass der Rasse-Begriff überprüft werden muss, haben wir guten Gewissens den vorliegenden An-trag gestellt. Dennoch sollten wir uns auch im Klaren darüber sein, dass das Dilemma, in dem wir uns in der Diskussion um die Streichung des Begriffs ‚Rasse‘ aus dem Grundgesetz befinden, sich auch darin zeigt, dass der Wegfall von Begriffen oder seine Ersetzung das Problem an sich ja nicht lösen.

    Deswegen gilt der Appell an uns alle: Solange es Rassismus auf der Welt gibt, ist die Streichung des Begriffs alleine nicht die Lösung des Problems, sondern nur ein einzelner Schritt.“

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  • 28.08.2020

    Kay Richert zu TOP 33 „Lieferkettengesetz jetzt!“

    In seiner Rede zu TOP 33 (Lieferkettengesetz jetzt!) erklärt der wirtschafts-politische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Um eines ganz deutlich zu sagen: Niemand stellt die Einhaltung von Freiheit und Menschenrechten weltweit in Frage. Ganz besonders nicht die Freien Demokraten. Im Gegensatz zu allen anderen Parteien haben wir uns dem sogar besonders verpflichtet: ‚Freiheit und Menschenrechte weltweit‘ ist eines der sechs Ziele unseres Leitbildes. Bei uns ist das eines der explizit formulierten Ziele – können Sie dasselbe von sich sagen?

    Die FDP macht auch den Mund auf, im Gegensatz zu allen anderen. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass irgendeine andere Delegation von China demonstrativ düpiert wurde, weil sie sich deutlich zu Hongkong, den Uiguren und anderen geäußert hat. Unsere Parteifreundin Gyde Jensen leitet den Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages, sie ist das wohltuend wahrnehmbare Gesicht für Freiheit und Menschenrechte aus Deutschland. Und ich bin es leid, mir Unterstellungen anzuhören von Parteienvertretern, die mit wissentlich untauglichen Instrumenten Aktivitäten vorschützen.

    Eigentlich hätten wir diesen Punkt heute von der Tagesordnung absetzen können. Denn der Bundeswirtschaftsminister hat das geplante Lieferkettengesetz im Bundeskabinett angehalten. Dass dieser Minister, der ja in der Vergangenheit nicht immer glücklich zugunsten der Wirtschaft agiert hat, das Gesetz anhält, sagt schon etwas aus. Und es besteht die berechtigte Hoffnung, dass das Gesetz in der angedachten Form nicht noch ein-mal auf den Tisch kommt.

    ‚Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, müssen dafür haften – und wer zu Schaden kommt, kann ein Unternehmen dafür zur Rechenschaft ziehen‘ – das ist das Ziel des Lieferkettengesetzes.

    ‚Ich schaue mit großem Entsetzen auf das Lieferkettengesetz‘, damit würde ‚die Axt an das Erfolgsmodell der deutschen Wirtschaft‘ gelegt, sagt dazu der Chef der Wirtschaftsweisen Lars Feld. ‚Das Ganze hat durchaus das Potential, uns über Jahre so zu belasten, dass die Wirtschaftsentwicklung wesentlich geschwächt wird‘. Eine tolle Botschaft für alle Selbstständigen, für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, so direkt nach der Corona-Krise.

    Es spricht nichts dagegen, wenn deutsche Unternehmen bei ihren Engagements im Ausland auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umwelt-standards verpflichtet werden; das sollte selbstverständlich sein. Und meines Wissens nach ist es das auch schon. Deutsche Unternehmen können auch für bestimmte im Ausland begangene Straftaten in Deutschland zur Rechenschaft gezogen werden. Das geplante Lieferkettengesetz soll aber deutsche Unternehmen verpflichten, bei fremden Unternehmen im Ausland für eine Sicherstellung deutscher Standards zu sorgen. Das ist absurd. Ein-fluss zu nehmen auf die Zustände in Gebieten und Staaten außerhalb des Geltungsbereichs unserer Gesetze ist Außenpolitik.

    Wir hier in Schleswig-Holstein hatten ja schon einmal ein Gesetz, das die staatliche Verantwortung auf unsere Betriebe übertragen hat: Das gescheiterte Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG). Ein Gesetz, das niemand einhalten konnte, was auch jeder wusste und wo die Einhaltung deswegen auch gar nicht kontrolliert wurde. Ein Gesetz, das von der eigenen Evaluierung in der Luft zerrissen wurde und das dennoch folkloristisch-verklärt in den Er-zählungen von SPD und SSW weiterlebt. Das geplante Lieferkettengesetz atmet den Geist des gescheiterten TTG. Es bürdet Pflichten und Belastungen den Betrieben auf, die das gar nicht leisten können. Wir wollen aber keine Belastungen für unsere mittelständischen Betriebe, auch nicht für die wenigen Industriebetriebe in Schleswig-Holstein, wir wollen ein Level-Playing-Field, auf dem die Akteure in einen fairen Wettbewerb um die Gunst von Kundinnen und Kunden miteinander treten können.

    Wenn man sich die Eckpunkte des geplanten Gesetzes anschaut, könnte man meinen, es sei alles gar nicht so schlimm. Die Belastungen sollen für Unternehmen ab 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten und es soll keine Erfolgspflicht gelten; die Betriebe müssen lediglich nachweisen, dass sie alles getan haben, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen. Aber auch wenn Arbeitsminister Heil sagt, den Unternehmen solle nichts aufgebürdet werden, was sie nicht leisten könnten, ist genau das der Fall. Kein Unter-nehmen kann sicher wissen, wie genau eingekaufte (Teil-)Produkte hergestellt wurden, auch bei sorgfältiger Recherche nicht. Wir wollen ein Level-Playing-Field, gleiche Bedingungen für alle. Einer bedarfsgerechten europäischen Lösung werden wir uns deswegen nicht verschließen. Aber ein nationales Lieferkettengesetz nach diesem Strickmuster schadet den deutschen Betrieben, den deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ohne Freiheit und Menschenrechte weltweit auch nur irgendwie voranzubringen.

    Wir in Schleswig-Holstein stehen zu unserer mittelständischen Wirtschaft. Gerade jetzt, nach den Herausforderungen der Corona-Krise brauchen wir gut arbeitende Betriebe, wir brauchen die Sicherheit durch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Wir wollen keine Belastungen, mit denen die Betriebe nicht zurechtkommen. Freiheit und Menschenrechte weltweit sind erklärtes Ziel der Freien Demokraten, es ist eines unserer sechs Parteiziele. Aber Außenpolitik ist nicht Sache der Betriebe, das ist Sache der Bundesregierung. Und die darf sich ihrer Verantwortung nicht durch ein solches Gesetz entziehen – schon gar nicht auf Kosten der Betriebe und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Familien.“

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  • 28.08.2020

    Annabell Krämer: Die politische Debatte um die Grundsteuerreform geht weiter

    Anlässlich der heutigen Pressemitteilungen zahlreicher Verbände zum Thema Grundsteuerreform erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDPLandtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Als Freie Demokraten nehmen wir die Warnungen des Landesrechnungshofs und Bundes der Steuerzahler vor einem Scheitern der Grundsteuerreform ernst. 1,2 Millionen Grundstücke müssen allein in Schleswig-Holstein neu bewertet werden. Die Umsetzung der Reform wird somit zu einer riesigen Herausforderung für die Finanzverwaltung. Die Erkenntnisse des Landesrechnungshofs, wonach die Bewertungsstellen schon heute überlastet sind, stärkt unser Argument, dass die neue Grundsteuer möglichst schlank und einfach sein sollte.

    Dass das vom Bund beschlossene Grundsteuermodell nicht unbedingt der Königsweg ist, zeigt die große Anzahl von Bundesländern, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, einen anderen Weg mit einem eigenen Gesetz zu gehen. Es ist kein Geheimnis, dass wir Freie Demokraten uns schon immer für das einfache Flächenmodell ausgesprochen haben. Wir waren aber auch immer dazu bereit, einen Kompromiss mitzutragen und die Grundstücksfläche mit einem vereinfachten Lagefaktor zu kombinieren.

    Genau einen solchen Mittelweg wollen Länder wie Hamburg, Niedersachsen und Hessen jetzt gehen. Länder mit ganz verschiedenen Regierungskonstellationen. Da wir in der Koalition jedoch keine Mehrheit für ein abweichendes Modell haben, begleiten wir die erforderlichen Umsetzungsschritte selbstverständlich konstruktiv. Unser Ziel einer einfachen, fairen und rechtssicheren Grundsteuer besteht aber weiterhin. Letztlich wird der schleswigholsteinische Wähler in zwei Jahren final darüber abstimmen, welches Grundsteuermodell tatsächlich ab 2025 zum Einsatz kommt.“

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  • 28.08.2020

    Annabell Krämer zu TOP 35 "Das Hotel- und Gastgewerbe nachhaltig stützen"

    In ihrer Rede zu TOP 35 (Das Hotel- und Gastgewerbe nachhaltig stützen) erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Mit umfangreichen Soforthilfen für unsere Wirtschaft haben wir in Schleswig-Holstein früh auf diese beispiellose Krise reagiert. Denn unser zukünftiger Wohlstand hängt davon ab, ob es uns gelingt, gesunde Unternehmen auf breiter Front zu erhalten, die völlig unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten sind. An diesen Unternehmen hängen tausende Arbeitsplätze und oft jahrzehntelange Aufbauarbeit von Eigentümern und Beschäftigten. Es geht um Existenzen! Es hat sich gezeigt, wie stark das Soforthilfeprogramm des Landes für Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten nachgefragt wird. Es setzt dort an, wo die Liquidität nicht mehr ausreicht, um unabwendbare Betriebskosten zu decken. Fast 98 Prozent unserer Unternehmen haben weniger als 50 Angestellte. Das macht uns stark in der Breite – lässt uns aber nicht gerade im Fokus der Bundeshilfen für Unternehmen stehen. Dies hat unser Wirtschaftsminister Bernd Buchholz frühzeitig erkannt und geholfen.

    Neben dem genannten Zuschussprogramm hilft das Land dem Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe mit besonders günstigen Krediten aus dem Mittelstandssicherungsfonds. In dieser Branche betrugen die Einkommensausfälle in den ersten Monaten der Krise bis zu 100 Prozent. Das Veranstaltungsgewerbe liegt immer noch brach! Wo dagegen dringender Nachbesserungsbedarf besteht, das sind die Sofort- und Überbrückungshilfen des Bundes. Ja, der Bund hat unter der Woche nachgebessert – die Überbrückungshilfen werden bis zum Ende des Jahres gezahlt und Kurzarbeitergeld für insgesamt 24 Monate. Das Erste ist zu begrüßen – wir wollen zwar den Strukturwandel nicht behindern, aber auch kein Unternehmen am Markt verlieren, das vor der Krise gesund war.

    Mit der Verlängerung der Überbrückungshilfen bis einschließlich Dezember setzt der Bund um, wofür unser liberaler Wirtschaftsminister Bernd Buchholz von Anfang an in Berlin geworben hatte. Gescheitert war es jedoch an Olaf Scholz. Ich freue mich, dass die SPD in Schleswig-Holstein ihrem Kanzlerkandidaten zusammen mit uns auf die Sprünge helfen konnte! Wir werben aber dafür, die Überbrückungshilfen nicht nur bis Dezember zu verlängern. Wir fordern auch die Verdopplung der Hilfen für Unternehmen, die nachweislich noch mitten in der Krise stecken. Dies wären wichtige Hilfen, damit wir auch besonders die gesunden Unternehmen im Tourismus und der Veranstaltungsbranche mit ihren wertvollen Arbeitsplätzen erhalten. Denn, wen die Krise durch staatlich verordnete Maßnahmen hart getroffen hat, dem gehört auch von uns geholfen – und keine Steine in den Weg gelegt durch zum Beispiel zu kurze Antragsfristen, wie es bei der erste Soforthilfe für die Monate März bis Mai der Fall ist. Wir wollen heute ein starkes Signal nach Berlin senden. Wir wollen jene Branchen des Mittelstands stärker unterstützen, die sich aufgrund staatlicher Auflagen noch nicht aus der Krise kämpfen konnten. Wir wollen gemeinsam an die Bundesregierung und insbesondere den Bundesfinanzminister appellieren. Liebe SPD, wir freuen uns, dass wir den Druck auf Olaf Scholz gemeinsam mit Ihnen verstärken können!

    Lassen sich mich abschließend noch etwas zum Kurzarbeitergeld sagen: Eine gießkannenartige, also branchenunabhängige und vorzeitige Verlängerung auf gleich zwei Jahres sehe ich mehr als kritisch. Zum Glück haben viele Unternehmen das Schlimmste schon überstanden. Für diese Unternehmen war die staatliche Unterstützung wichtig – sie darf sich jedoch nicht manifestieren. Das Problem ist, dass auch diese Unternehmen weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen dürfen, deren Profitabilität nie gefährdet war oder aber wieder gegeben ist. Eine Rückzahlungspflicht bei erwirtschafteten Gewinnen im Bezugszeitraum besteht nämlich nicht. Das ist ein Sachverhalt, den viele bei der Diskussion um das Kurzarbeitergeld vergessen. Verstehen Sie mich bitte richtig, ich sage nicht, dass die staatliche Unterstützung vom Volumen her gekürzt werden soll. Sie sollte nur jetzt zielgerichtet dort ankommen, wo sie dringend benötigt wird. Gießkannenartiges Ausschütten von Beiträgen und Steuern halten wir nicht mehr lange aus und das ist zum Glück auch nicht mehr erforderlich. Wir müssen jetzt zielgenau helfen und Subventionsmissbrauch so weit wie möglich den Riegel vorschieben.

    Und, lassen Sie mich damit enden: Wir müssen den Blick auch verstärkt wieder nach vorne richten. Es ist ein Irrglaube, der Staat könne jeden Arbeitsplatz auf Dauer konservieren und Wohlstand durch Subventionen schaffen. Die Wirtschaft befand sich schon vor Corona im Wandel. Wandel ist mit Risiken verbunden, aber auch mit großen Chancen für jeden Einzelnen, wenn wir die Kräfte der Marktwirtschaft nutzen, anstatt sie zu strangulieren. Wir Liberale stehen hier eng an der Seite unseres Mittelstandes!

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  • 28.08.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 39+47 "Teilhabe während der Corona-Pandemie sicherstellen"

    In seiner Rede zu TOP 39+47 (Teilhabe während der Corona-Pandemie sicherstellen und durch Entwicklung von Besuchskonzepten besser schützen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Mit einer neuen Gefahr gehen auch immer neue Unsicherheiten einher. Wir haben zu Jahresbeginn einen deutlich geringeren Wissensstand um das Corona-Virus gehabt als wir es mittlerweile haben. So lässt es sich auch erklären, warum von März bis Mai so weitreichende, sehr einschränkende Maßnahmen erfolgt sind. Schulen geschlossen, Kindertagesstätten geschlossen, Einzelhandel teilweise geschlossen, Altenheime und Kliniken ereilte ein Besuchsverbot, Gottesdienste, Familienfeiern und andere Veranstaltungen verboten. Einrichtungen der Eingliederungshilfe – ebenfalls Besuchsverbot und in den meisten Fällen keine Möglichkeit, das Gebäude zu verlassen. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Ulrich Hase, hat uns in der letzten Sozialausschusssitzung sehr eindrücklich dargestellt, wie einschneidend die Lockdown-Zeit für Menschen in Einrichtungen war. Während andere auf die Straße gehen und das Tragen einer Maske beim Supermarkt als Untergang des Abendlandes deklarieren, haben die meisten Menschen mit Behinderungen wirklich schwerwiegende Einschränkungen der Lebensqualität mit Fassung ertragen. So unterschiedlich übernehmen die Menschen im Land Verantwortung für sich und andere. Man kann sich bei denjenigen, die besonnen agieren, nur bedanken. Wir erleben derzeit, dass das leider keine Selbstverständlichkeit ist.

    Mittlerweile wissen wir mehr über das Virus. Man weiß mittlerweile, dass es keine einheitliche Risikogruppe gibt. Und es ist auch nicht so, dass Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe eine homogene Gruppe sind. Deshalb müssen Besuchsmöglichkeiten deutlich flexibler gehandhabt werden und mehr auf die jeweilige Person und ihr persönliches Risiko abgestellt werden - das tut das Land auch. Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im Einzelhandel oder im ÖPNV ist für zahlreiche Menschen mit Behinderungen ein weiteres alltägliches Problem, da vom Masketragen aus medizinischer Sicht bei einigen Personen abzuraten ist. Daher gibt es Befreiungstatbestände vom Maskentragen. Diese sind jedoch häufig insbesondere bei den Verantwortlichen im Einzelhandel oder beim ÖPNV nicht bekannt. Dies kann zu unangenehmen Diskussionen beim Einkaufen führen oder sogar generell das Einkaufen verhindern.

    Die im SPD-Antrag vorgeschlagene Einführung eines eigenen und neuen amtlichen Ausweises ist vermutlich nicht die beste oder schnellste Lösung: Mehr Bürokratie, extra Anträge oder gar Behördengänge für die Betroffenen wären die Konsequenz. Wir brauchen unkompliziertere Lösungen und setzen deswegen auf die notwendige Mischung aus Eigenverantwortung des Einzelhandels und Zuhilfenahme derjenigen Dokumente, die wir bereits haben: Es sollte völlig ausreichen, einen Schwerbehindertenausweis oder ein Attest vorzuzeigen. Schon jetzt gibt die Landesverordnung dies her, dass man mit solchen Dokumenten die Befreiung glaubhaft machen kann. Dies muss aber noch stärker kommuniziert werden.

    Es ist voraussichtlich auch noch schwieriger ein neues Ausweisdokument so in der Bevölkerung bekannt zu machen, dass dann auch mit dem neuen Ausweis keine wiederkehrenden Diskussionen am Supermarkt-Eingang entstehen. Das Vorzeigen eines Attestes oder eines Schwerbehindertenausweises wird voraussichtlich bei allen Personen die höchste Akzeptanz haben. Zwar mag es Stimmen geben, die dann sagen, dass nicht jede anerkannte Schwerbehinderung am Masketragen hindert, das stimmt. Ich gehe aber nicht davon aus, dass bei denjenigen, die einen Schwerbehindertenausweis tragen, eine höhere Quote an Corona-Leugnern gegeben ist, die diesen Umstand dann ausnutzen würden und sich ungerechtfertigterweise der Maskenpflicht entzögen. So eine negative Grundhaltung wäre auch nicht mit unserem Menschenbild vereinbar.

    Alles in allem würde ich die Nutzung von etablierten und sehr bekannten offiziellen Dokumenten der Neuerstellung eines Ausweises vorziehen. Ich danke dennoch der SPD, dass sie das Anliegen in den parlamentarischen Raum getragen hat. Ich freue mich im Ergebnis darauf, im weiteren Verfahren darüber zu beraten, inwieweit wir möglichst unbürokratisch und zügig für Menschen mit Behinderungen eine weitreichende Teilhabe in Zeiten von Corona wieder sicherstellen können und danke für den konstruktiven Ansatz. Über die am Ende beste Lösung werden wir zeitnah diskutieren.“

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  • 28.08.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 65 "Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten"

    In seiner Rede zu TOP 65 (Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Zuallererst möchte ich, stellvertretend für die Freien Demokraten, der Bürgerbeauftragten Frau Samiah El Samadoni und allen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit im Jahr 2019 aufrichtig danken.

    Wir haben es gehört: 3643 Petitionen, fast 400 mehr als im Vorjahr sind an die Bürgerbeauftragte gerichtet worden. Diese Zahl zeigt uns, wie wichtig die unabhängige Institution der Bürgerbeauftragten ist, und wie gut diese angenommen wird. Sie bietet Betroffenen eine niedrigschwellige Ansprechstelle. Die Tatsache, dass so viele Bürgerinnen und Bürger diese Stelle bemühen, zeigt aber auch, dass viele Menschen ohne Hilfe nicht mit der Komplexität unseres Sozialsystems zurechtkommen. Sie ‚scheitern‘ an unterschiedlichen Stellen, in den verschiedensten Bereichen. Die angestiegenen Zahlen der eingegangenen Eingaben zeigen, dass gerade im Bereich der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch Nachbesserungsbedarf besteht.

    Oftmals sind die Hürden, an die Menschen stoßen, bürokratischer Natur. Im Bericht wird angestoßen, dass eine digitale Verwaltung an vielen Stellen helfen würde. Wir sollten weiter daran arbeiten, Bürokratie abzubauen und den Zugang zu behördlichen Angelegenheiten zu erleichtern. Die aktuelle Krise hat in vielen Bereichen dazu geführt, dass aufgeschobene Schritte zu einer digitalisierten Verwaltung schneller, mutiger angefasst wurden. Sie hat auch gezeigt, dass durch ein Miteinander der Behörden schnelle, einfache Lösungen gefunden werden können. Lassen Sie uns diesen Drive nutzen und weitermachen. Ich werde auch heute nicht müde, es zu wiederholen: Die Verwaltung ist für den Menschen da und kein staatlich-reglementierender Selbstzweck. Das sollten wir bei unseren Bemühungen immer an erste Stelle setzen.

    Der Bericht kommt an mehreren Stellen auf das Kindergeld zu sprechen. Familienbezogene Leistungen sind wegen zahlreichen Bedingungen, Berechtigungen und Anrechenbarkeiten zu kompliziert geregelt. So werden zum Beispiel familienbezogene Leistungen, wie eben das Kindergeld, Betreuungsgeld oder Unterhaltsvorschuss auf Leistungen des ALG II angerechnet. Immer wieder ergeben sich hieraus Unklarheiten, das System ist kompliziert und oftmals nicht transparent. An dieser Stelle sollten wir ansetzen und den Strauß an kindesbezogenen Leistungen zu einem Leistungspaket bündeln. Wir Freie Demokraten setzen uns für eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung ein. Diese Alternative stellt nicht nur sicher, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt, sie mindert gleichzeitig den bürokratischen Aufwand im System und reduziert Probleme mit Anrechenbarkeiten und Rückforderungen.

    Lassen Sie mich einen weiteren Punkt aufgreifen: Frau El Samadoni, Sie haben darauf hingewiesen, dass Ausbildungsförderung nicht geleistet wird, wenn Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnittes, für den sie Ausbildungsförderung beantragen, das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben. Von diesem Grundsatz gäbe es zwar einige Ausnahmen, die aber in den meisten Fällen eben nicht greifen. Hierdurch ergibt sich für Auszubildende, die diese Altersgrenze überschneiden, ein ernsthaftes Problem. Sie sind in vielen Fällen gezwungen ihre Ausbildung abzubrechen, andere fangen diese gar nicht erst an. Gerade, wenn durch das Elternhaus keine finanzielle Unterstützung geleistet wird bzw. auch geleistet werden kann. Eine Ausbildung stellt die Weichen für die Zukunft. Es darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen oder an ihren Vorstellungen scheitern, ob ein junger oder älterer Mensch eine Ausbildung absolvieren kann. Wir debattieren in diesen Tagen viel über Bildung. Leider kommt häufig der Bereich der beruflichen Bildung in den Debatten viel zu kurz. Wir stehen heute deutschlandweit vor einem großen Mangel an Fachkräften. Diese Herausforderung müssen wir auf unterschiedlichen Ebenen angehen. Ein sehr einfacher Schritt ist sicher eine finanzielle Unterstützung von eben diesen genannten Auszubildenden. Danke, Frau El Samadoni, dass Sie diesen Punkt herausgegriffen haben.

    Nicht bei allen Vorschlägen werden wir in der kommenden Zeit einen Konsens finden. Viele Aspekte liegen zudem in der Zuständigkeit des Bundes. Wie im letzten Jahr kann ich sagen, dass der Jahresbericht uns für die Arbeit im Sozialausschuss eine gute Grundlage gibt. Ich möchte Ihnen und ihrem Team aber an dieser Stelle auch schon einmal für die geleistete Arbeit im Jahre 2020 danken. Die Corona-Pandemie stellt Sie in diesen Tagen vor besondere Herausforderungen. Danke für Ihren unermüdlichen Einsatz.“

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  • 28.08.2020

    Jörg Hansen zu TOP 66 "Bericht der Beauftragten für die Landespolizei"

    In seiner Rede zu TOP 66 (Bericht der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages Tätigkeitsbericht 2016-2018) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Heute beraten wir den ersten Bericht der Beauftragten für die Landespolizei über ihre Tätigkeiten im Zeitraum 2016 bis 2018. Zunächst gilt Ihnen, Frau El Samadoni, und Ihrem Team unser herzlicher Dank. In dem Zeitraum gingen 396 Petitionen ein. In Ihrer Presseerklärung vom 25. Juni 2020 stellt die Beauftragte daher fest: ‚Das Amt der Polizeibeauftragten wird von den Bürgerinnen und Bürger sowie Polizistinnen und Polizisten als Ansprechpartnerin angenommen‘.

    Der Bericht stellt zwei Komplexe von Eingaben dar: Zum einen die Außenwirkung, zum anderen das Innenverhältnis. Bei den 105 Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger mit Außenwirkung ging es in 33 Fällen um vermeintlich rechtswidrige polizeiliche Maßnahmen. In weiteren 33 Fällen beklagten die Betroffenen Kommunikationsdefizite bei der Polizei oder Probleme bei der Aufnahme bzw. Bearbeitung von Strafanzeigen. An jedem Tag finden zahllose Kontakte zwischen der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein beschwerdefrei statt. Dies ist ein Beleg dafür, wie gut und bürgerfreundlich unsere Polizei arbeitet. Die insgesamt 66 Eingaben in einem Berichtszeitraum von zwei Jahren sind für mich ein weiterer Beleg für das Zeugnis guter Polizeiarbeit. Bei allem Verständnis für die Vertraulichkeit bei der Abfassung des Berichtes sind grundsätzliche Ableitungen aus den Empfehlungen aber nur bedingt möglich. Beispielsweise wird in einigen Sachverhalten des Berichtes die Kommunikation zwischen Polizei und Bürgern als Schwachstelle identifiziert. Zwar auf zahlenmäßig niedrigem Niveau – aber ein Aspekt, auf den man schauen kann und muss.

    ‚Die Waffe des Polizeibeamten ist das Wort‘ - so lautet ein alter Leitsatz. Und es gibt Situationen im polizeilichen Alltag, da ist eine deutliche Ansprache das mildeste Mittel. Das steht vermeintlich im Widerspruch zu der Feststellung der Beauftragten auf Seite 12: ‚Gleichwohl ist festzustellen, dass es zu mehreren Beschwerden bei der Polizeibeauftragten wahrscheinlich nicht gekommen wäre, wenn die Kommunikation im Verhältnis Polizei und Bürgerin und Bürger in diesen Situationen besser gelungen wäre‘. Der Bericht spricht dabei von mehr Zugewandtheit und ähnlichem. Ich sagte es bereits: Wenn das Wort in schwierigen Situationen das mildeste Mittel ist, dann mag es in der Tat direktiv und knapp ankommen. Aber dann ist es auch gewollt und bewusst eingesetzt. Leider ist es in den Sachverhaltsdarstellungen des Berichts nicht im Detail möglich, diese Aspekte nachzuvollziehen. Ich halte es aber für relevant, auf diese Einordnung hinzuweisen. In Aus- und Fortbildung wird dieses Instrument aktiv und professionell vermittelt. Das Einsatztraining umfasst auch ein Situationstraining. Deeskalierende Gesprächsführung ist dabei ein wesentlicher Bestandteil.

    Es ist aber auch richtig, dass sich mit jeder Eingabe gründlich auseinandergesetzt wird, jedes vermittelnde Gespräch ist positiv. Eine unabhängige und objektive Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger sowie für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ist wichtig. Vielleicht führte es im zweiten Teil, den Eingaben von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, dazu, Hemmschwellen abzubauen und dass allein dadurch die Beratungsstelle so gut in Anspruch genommen wird. Wir werden uns insbesondere mit einer möglichen Verbesserung zur Regelung von Schmerzensgeldansprüchen für Polizeibeamte intensiv auseinandersetzen.

    Die FDP hat von Beginn an die Polizeibeauftragte kritisch begleitet. Bei aller Verschwiegenheitspflicht hätten wir uns auch mehr Substanz und vor allem mehr Aktualität gewünscht. Aber: In Zeiten, in der sich die Polizei mit Vorwürfen von strukturellem Rassismus auseinandersetzen muss, ist dieser Bericht sehr wohl geeignet, zur Versachlichung der Debatte mit beizutragen.“

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  • 16.05.2018

    Jörg Hansen: Polizei besser ausstatten, statt Gesetze verschärfen

    Anlässlich der Verabschiedung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes und der aktuellen Diskussion um Sicherheitskonzepte erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Der Weg der CSU in Bayern ist ein absoluter Holzweg. Zu glauben, dass die Ausweitung von Polizeibefugnissen zulasten der Bürgerrechte mehr Sicherheit schafft, ist ein Trugschluss. Unsere Polizei genießt ein großes Vertrauen in der Bevölkerung. Ein Polizeigesetz wie das in Bayern könnte dieses Vertrauen nachhaltig gefährden.

    Derzeit führt das Innenministerium eine Schwachstellenanalyse bei unserem Polizeirecht durch. Die Ergebnisse stehen noch aus, aber den von Bayern eingeschlagenen Weg lehnen wir Freie Demokraten ab. Ein Polizeigesetz auf Kosten der Bürgerrechte wird es in Schleswig-Holstein nicht geben.

    Statt wirkungsloser Placebos in Form von Gesetzesverschärfungen setzen wir Freie Demokraten bei der Sicherheit der Bürger auf eine gut ausgestatte Landespolizei. Die Koalition hat in den letzten Monaten schon einiges angestoßen, etwa indem wir den von der Vorgängerregierung betriebenen Kahlschlag bei den Polizeistationen gestoppt und die Voraussetzungen für neue Stellen bei der Polizei geschaffen haben. Weitere Maßnahmen werden folgen, etwa bei der Digitalisierung im Streifenwagen.

    Die Polizei muss sich darauf verlassen können, dass sie ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen kann und die Bürger müssen darauf vertrauen können, dass die Polizei sie nicht ohne triftigen Grund einschränkt.“

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  • 21.09.2020 | 07:00 |

    Kiel

    | Termine

    Workshop Pflege "TAKE CARE - Pflegekräfte, wir müssen reden!"

    Die pflegerische Versorgung in Schleswig-Holstein und deutschlandweit ist ein Thema, das uns alle angeht - vor allem mit Blick auf den demografischen Wandel und die Herausforderung, auch zukünftig ausreichend und gut qualifiziertes Pflegepersonal für Krankenhäuser sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen gewinnen zu können. Neben dem Fachkräftemangel wird, insbesondere in der bisherigen Altenpflege, die schlechte Bezahlung beklagt. Damit sich diese Situation nicht noch weiter verschärft, und um die Situation in der Pflege sowohl für die Pflegekräfte als auch für die zu Pflegenden zu verbessern, müssen die Rahmenbedingungen verändert werden.

    Die nötigen Veränderungen wollen wir mit Ihnen herausarbeiten: Nach einer kurzen Einführung haben Sie die Möglichkeit, an Themen-Tischen Positionen zu formulieren, über die wir gemeinsam diskutieren wollen. Wir freuen uns auf den konstruktiven Gedankenaustausch.

     

    Beginn: 19:00 Uhr

    Begrüßung durch Dennys Bornhöft, MdL

    gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion

    Impulsvortrag von Prof. Dr. Katrin Balzer

    Pflegewissenschaftlerin der Universität zu Lübeck

    World Café - Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer tauschen sich in wechselnden Gruppen zu folgenden Themen aus:

    - Mehr Kolleginnen und Kollegen in der Pflege

    - Finanzierung des Pflegewesens

    - Pflegerische Tätigkeit verbessern

    - Pflegenden eine (starke) Stimme geben

    Vorstellung der Ergebnisse und anschließende Diskussion

     

    Um VERBINDLICHE Anmeldung wird gebeten:

    bis Donnerstag, 17. September 2020, an:
    FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
    Düsternbrooker Weg 70
    24105 Kiel
    Telefon: 0431/9881480
    Email: anmeldung@fdp.ltsh.de

     

    Bitte legen Sie am Eingang des Landeshauses Ihren Ausweis vor und denken Sie an Ihren Mund-Nasen-Schutz.

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  • 01.09.2020

    Kay Richert: Der Echte Norden kriegt erstmals eine echte Radstrategie

    Zur Vorstellung der „Radstrategie Schleswig-Holstein 2030“ erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Schleswig-Holstein hat zum ersten Mal eine echte, umfassende Radstrategie, mit der das Rad zum Laufen gebracht wird. Die Strategie trägt dabei eine liberale Handschrift. Denn einen attraktiveren und sichereren Radverkehr erreichen wir durch die gezielte Förderung des Fahrrads – und nicht durch die Schwächung anderer Verkehrsträger. Mit neuen und besseren Radwegen, modernen Mobilitätsstationen zur besseren Verknüpfung der Verkehrsträger und umfassenden Verkehrssicherheitskonzepten wird Schleswig-Holsteins Position als attraktives Fahrradland gestärkt. Dies gilt insbesondere für den Radtourismus, der Jahr für Jahr mehr Fahrradfreunde ins Land zieht.

    Für die Umsetzung der Radstrategie werden die entsprechenden Ressourcen gebraucht. Die FDP wird sich daher in der Koalition dafür einsetzen, dass die notwendigen personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wir danken Verkehrsminister Bernd Buchholz auf jeden Fall für den sehr ausführlichen und intensiven Prozess zur Erstellung der Strategie, in den sämtliche Radakteure einbezogen wurden. Ein so umfangreiches Beteiligungsverfahren ist vorbildlich.“

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  • 04.09.2020

    Jan Marcus Rossa: Skandalisierung hat in einem Strafverfahren nichts zu suchen

    Zur Anklageerhebung gegen den Gewerkschaftsfunktionär Thomas N. erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Es ist gut, dass die Staatsanwaltschaft Kiel in der Ermittlungssache Thomas N. eine Entscheidung getroffen und sich für die Anklageerhebung entschieden hat. Jetzt kann der Fall durch unabhängige Richter bewertet und beurteilt werden und das führt hoffentlich zu einer Versachlichung der Diskussion.

    Dass der Strafverteidiger von Thomas N. die Anklageerhebung gegen seinen Mandanten mit Unverständnis zur Kenntnis nimmt und an seiner ‚grundsätzlichen Kritik an dem Verfahren festhält‘, ist erwartbar und dürfte zu den anwaltlichen Gepflogenheiten gehören. Die Politik aber sollte sich mit Bewertungen zurückhalten und sich vor Vorverurteilungen hüten.

    Mit der Anklageerhebung ist sichergestellt, dass sich nun unabhängige Richter mit der Sache befassen und hier habe ich volles Vertrauen in unsere Gerichte. Es wird einige Zeit in Anspruch nehmen, bis ein Gericht über die Anklage entschieden haben wird und hier ist auch von der Politik Geduld gefragt. Das gilt insbesondere für den Fraktionsvorsitzenden Ralf Stegner, der sich durch besonders vorschnelle Vorverurteilungen hervortut. Vielleicht sollte er zur Kenntnis nehmen, dass nicht unter jedem Steinchen, das er umdreht, gleich ein handfester Skandal lauert. Skandalisierung hat in einem Strafverfahren nichts zu suchen.“

     

     

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  • 10.09.2020

    Oliver Kumbartzky: Die Ausbreitung der Schweinepest muss mit aller Kraft verhindert werden

    Zum ersten bestätigten Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Brandenburg erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir haben es lange befürchtet, jetzt ist es leider eingetreten: Die Afrikanische Schweinepest hat Deutschland erreicht. Die von Brandenburg eingeleiteten Maßnahmen für den Krisenfall sind drastisch, aber angesichts der drohenden Gefahr richtig. Eine Ausbreitung der ASP muss unbedingt mit aller Kraft verhindert werden, damit sie nicht in unsere Ställe gelangt. Die Lage für unsere Landwirte ist bedrohlich. Trotzdem dürfen wir in SchleswigHolstein nicht in Panik verfallen, sondern müssen mit allen Akteuren zielgerichtet die vorbereiteten Präventionsmaßnahmen intensivieren.

    Wir haben bereits das Jagdgesetz angepasst, damit die rasant steigende Wildschweinpopulation von den Jägern reduziert werden kann. Die intensive Bejagung ist eine wirksame Maßnahme gegen die weitere Ausbreitung der Seuche in Europa. Unsere Jäger setzen sie bereits um, aber jetzt müssen wir die Bejagung ausweiten.

    Für die Landwirte gilt: Jeder Betrieb kann etwas gegen ASP tun! Sie müssen das Risiko der Seuchenausbreitung in ihren Betrieben soweit wie möglich minimieren und dadurch sich und andere schützen. Deshalb sollten jetzt unbedingt unterstützende Tools wie beispielsweise die ASP-Risikoampel der Uni Vechta genutzt werden.

    Sollte trotz aller Anstrengungen die Seuche nach Schleswig-Holstein gelangen, sind wir für den Krisenfall vorbereitet. Damit dieser nicht eintritt, ist es jetzt umso wichtiger, dass wir alle Kräfte bündeln und vorsorgen. Wir danken allen, die an diesem Ziel mitarbeiten.“

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