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  • 09.05.2018

    Christopher Vogt: Holstein Kiel keine unnötigen Steine in den Weg legen

    Anlässlich der Diskussion um den Stadionausbau von Holstein Kiel erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Bei Holstein Kiel wird seit Jahren hervorragende Arbeit geleistet, die man einfach anerkennen muss. Hier ist ein neuer sportlicher Leuchtturm entstanden, der für unser gesamtes Bundesland von Bedeutung ist. Bei einem Erfolg in der Relegation wäre erstmals seit der Gründung der Bundesliga im Jahr 1963 ein schleswig-holsteinischer Verein im Fußball-Oberhaus dabei. Wir wünschen Holstein Kiel bei den beiden bevorstehenden Relegationsspielen viel Erfolg!

    Wir wollen Bundesligafußball in Schleswig-Holstein haben und sind auch bereit, diesen angemessen zu unterstützen. Das haben wir bereits im vergangenen Jahr bei den Zusagen zum Kieler Stadionausbau deutlich gemacht. Wenn es von Seiten des Vereins und der Landeshauptstadt Kiel konkrete weitere Pläne zum Stadion geben sollte, sind wir gesprächsbereit. Im Fokus unserer Sportpolitik liegt der Breitensport, aber auch der Spitzensport braucht als Zugpferd eine vernünftige Infrastruktur, die auch wieder für Einnahmen sorgt. Bundesligafußball ist nicht nur ein Image-, sondern auch ein Wirtschaftsfaktor.

    Der Sinn der DFL ist es, die Bundesliga auch international gut zu vermarkten. Die DFL sollte aber auch Traditionsclubs wie Holstein Kiel, die es ohne großen Konzern im Rücken nach oben schaffen können, fair behandeln und ihnen keine unnötigen Steine in den Weg legen. Über sinnvolle Übergangslösungen, bis ein bundesligareifes Stadion in Kiel entstanden ist, sollte man deshalb noch einmal sprechen. Der Fußball lebt von den Fans und von der Tradition. Das sollte nicht in Vergessenheit geraten."

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  • 24.11.2020 | 07:00 |

    Kiel

    | Termine

    Gewalt im Alltag - Was mache ich?

    Darum soll es in der Online-Veranstaltung gehen...

    So genau die juristische Definition von Gewalt auch sein mag, sie bildet weder die genauen Grenzen der Gewalt im Alltag ab, noch sagt sie verlässlich aus, wann eine Handlung als Gewalt empfunden wird. Dies ist wahrscheinlich auch gar nicht möglich, da sich Gewalt, abseits der physischen Gewalt, auf sehr vielfältige Art und Weise zeigen kann.


    Zusätzlich entstehen in den modernen Medien immer mehr Formen der digitalen Gewalt, für die neue rechtliche Grundlagen der Strafverfolgung geschaffen werden müssen, um Personen vor digitalen Übergriffen schützen zu können. Wir müssen uns daher die Frage stellen, wann gewaltsames Handeln beginnt, wie wir es erkennen und wann wir als Privatperson, als Gesellschaft oder als Politik eingreifen müssen und können. Mit unseren Gästen wollen wir diese und weitere Fragen beleuchten, um so Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, wie Gewalt in unserer Gesellschaft zukünftig noch klarer abgegrenzt werden kann, um dann entsprechend zu reagieren.


    Eines muss uns bei der Diskussion um den Begriff Gewalt bewusst sein:
    „Gewalt nimmt nicht immer sichtbare Formen an, und nicht bei allen Verletzungen fließt Blut.“ (von Haruki Murakami)

    Ablauf:

    19:00 Uhr Begrüßung:

    • Anita Klahn, MdL / Stellv. Fraktionsvorsitzende und familienpolitische Sprecherin

    19:10 Uhr Eingangsstatements der Referentinnen und Referenten:

    • Ursula Schele / PETZE-Institut für Gewaltprävention Kiel- Präventionsarbeit in KITA und Schule
       
    • Silke Lechterbeck / Frauenhaus Pinneberg e.V.- Arbeit in Frauenhäusern
       
    • Katharina Hensgens-Hadenfeld / Landeskriminalamt- Gesetzgebung und Exekutive
       
    • Prof. Dr. Fabian Lamp / FH Kiel / Plakataktion „Männlichkeit entscheidest Du!“ - Jungen- und Männerarbeit

    20:45 Uhr Fazit:

    • Anita Klahn, MdL

    Moderation: Andreas Otto, R.SH

    Wir laden interessierte Bürgerinnen und Bürger ein, nicht nur zuzuschauen, sondern sich auch auf digitalem Weg der Diskussion anzuschließen und aktiv Fragen zu stellen.

    Link zur Online-Veranstaltung: youtube.com/FDPLTSH

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  • 12.11.2020

    Kay Richert: Schwere handwerkliche Fehler beim Atomausstieg

    Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Bereits nach dem Atomausstieg 2011 war klar, dass die Energiekonzerne dafür saftige Entschädigungen verlangen würden. 2018 kam das Gesetz, nach dem diese Entschädigung geregelt werden sollte. Dieses Gesetz wurde heute gekippt, die Beschwerde von Vattenfall war erfolgreich. Das Entschädigungsgesetz ist aber nicht nur verfassungswidrig, es ist nichtig. Der Umfang des Urteils ist eine schallende Ohrfeige und bescheinigt der schwarz-roten GroKo schwere handwerkliche Fehler.

    Dabei war es eigentlich eine gute Entscheidung, die Energiegewinnung aus Atombrennstoffen einzustellen. Zu groß ist die Gefahr, die vor allem von den Unmengen an hochradioaktivem Abfall ausgeht. Aber schwere handwerkliche Fehler ziehen sich durch den ganzen Prozess. Ob Laufzeitverlängerung oder Entschädigungsregelung – beides waren Entscheidungen, die die Deutschen Milliarden gekostet haben und noch kosten werden.

    Auch das Atommüllproblem ist ungelöst. Dabei sind wir natürlich in jeder Hinsicht verpflichtet, alles zu tun, um den kommenden Generationen so wenig gefährlichen Abfall wie möglich zu hinterlassen. Hier die Forschung einzustellen war verantwortungslos.“  

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  • 13.11.2020

    Stephan Holowaty: Konsequenter Ausbau des Verbraucherschutzes ist wichtig

    Zur Festlegung der neuen Zielvereinbarung zwischen der Landesregierung und der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erklärt der Sprecher für Verbraucherschutz der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Wir unterstützen die Zielvereinbarung der Landesregierung mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein als konsequenten weiteren Ausbau des Verbraucherschutzes. Unser Leitbild in der Verbraucherpolitik sind selbstbestimmte und eigenverantwortlich handelnde Verbraucherinnen und Verbraucher. Ihre Möglichkeiten für eine umfassende und unabhängige Information und Beratung sowie Durchsetzung ihrer Rechte werden durch den Aufwuchs der Mittel um weitere 300.000 Euro gestärkt, was wir ausdrücklich begrüßen.

    Der Verbraucherschutz liegt uns am Herzen. Bereits seit 2017 haben wir uns wiederholt für einen systematischen Ausbau des Budgets für die Verbraucherzentrale als wichtigen Partner im Verbraucherschutz eingesetzt. Dabei verzeichnen wir einen Anstieg der Mittel von 870.000 Euro im Jahr 2016 auf 1.500.000 Euro im Jahr 2021.

    Wir bedauern, dass aufgrund der ‚coronageplagten‘ Haushaltssituation die Mittel begrenzt sind, sind aber froh, die gute und wichtige Arbeit der Verbraucherzentrale weiter zu unterstützen.“   

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  • 13.11.2020

    Anita Klahn: Solide Kita-Reform statt illusorischen Überbietungswettbewerb

    Zu den Äußerungen der SPD-Landesvorsitzenden Serpil Midyatli heute zur Kita-Reform erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Statt mit immer neuer Kritik und neuen Reformüberlegungen aufzuwarten, sollte die SPD im Lande ihre sozialpolitischen Ziele lieber zusammen mit der Jamaika-Koalition verwirklichen, nachdem sie das in der vergangene Wahlperiode als Regierungsfraktion versäumt hat. Dies gilt auf Landes- wie auch auf Kommunalebene. Der Kita-Reform 2020 liegt eine sehr breite Beteiligung und Akzeptanz der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein e.V., der kommunalen Landesverbände, der Landeselternvertretung aber auch weiterer Verbände, Organisationen und nicht zuletzt Oppositionsparteien zugrunde. Alle, auch die SPD mit Frau Midyatli, wurden stets ermutigt, konstruktiv an der Reform mitzuwirken.

    Aber außer der Forderung nach der Beitragsfreiheit, die die SPD verständlicherweise erst entdeckt hat, nachdem sie nicht mehr in Regierungsverantwortung war, kamen keine konstruktiven Änderungsvorschläge. Ein seriöses Finanzierungskonzept blieb die SPD ebenfalls schuldig.

    Damit sah es übrigens auch schon zu Regierungszeiten der SPD eher mau aus. Statt einer grundlegenden Reform der Kitafinanzierung hat sich die SPD mit Flickschusterei aus der Affäre gezogen. Das unsägliche Krippengeld und horrende Elternbeiträge bei niedrigen Qualitätsstandards gehen auf das Konto der Sozialdemokraten. Dass die SPD die Kita jetzt als Wahlkampfthema entdeckt, ist schade, denn wir hätten uns gewünscht, dass sich die Sozialdemokraten auch abseits von Wahlen dafür interessieren. Gut, dass sich Jamaika seit fast dreieinhalb Jahren ernsthaft um deutliche Verbesserungen im Kitawesen bemüht und Erfolg damit hat.“

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  • 16.11.2020

    Kay Richert: Anpassungen helfen vielen, aber nicht allen

    Zu den am Wochenende verkündeten Anpassungen zu den Wirtschaftshilfen erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Vergangenes Wochenende wurden echte Verbesserungen bei den Hilfen des Bundes für von der Corona-Krise getroffene Betriebe erzielt. Der Wegfall des 50.000-Euro-Deckels bei der Überbrückungshilfe ist ein großer Erfolg, den sich Wirtschaftsminister Buchholz und Ministerpräsident Günther anheften dürfen. Die verbesserte Definition von ,mittelbar betroffenen` Unternehmen ist ebenfalls um Meilen näher an der Realität als die untaugliche Vorversion. Und auch die Soloselbständigen fallen diesmal nicht vollständig durchs Raster. Aber trotz dieser Verbesserungen ist jetzt lange nicht alles gut.

    Die pauschale ,Neustarthilfe` für Soloselbständige kommt dem von mir geforderten Unternehmerlohn schon recht nah ­ systematisch wenigstens. Allerdings sind 5.000 Euro für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 viel zu wenig, das entspricht 714 Euro im Monat ­ und wer etwas hinzuverdient, der bekommt entsprechend weniger. Als zusätzliche Hilfe wäre das toll, aber sehr viele Soloselbständige erhalten keinerlei andere Leistungen und müssten davon alle Ausgaben des Betriebs und der Lebenshaltung zahlen.

    Sehr viele Soloselbständige mussten sich mit Krisenbeginn verschulden oder ihre Altersvorsorge anbrechen, um die täglichen Kosten bezahlen zu können. Diesem Umstand wird die ,Neustarthilfe` nicht gerecht. Wir fordern nach wie vor einen Unternehmerlohn in Höhe von 1.500 Euro im Monat, der auch rückwirkend ab März gewährt wird. Die Abwicklung kann über die Finanzverwaltung erledigt werden, dort sind alle relevanten Daten bereits vorhanden.

    Ein weiteres Stiefkind sind die Bäckerei-Cafés und ähnliche Betriebe. Warum diese wie alle gastronomischen Betriebe schließen müssen, aber von den ,Novemberhilfen` faktisch ausgeschlossen werden, ist nicht zu verstehen. Denn viele Bäckereien erzielen zwar große Teile des Umsatzes über die angeschlossenen Cafés. Aber einen Anteil von mindestens 80 Prozent am Gesamtumsatz der Bäckerei vorauszusetzen, um die ,Novemberhilfen` beanspruchen zu können, ist realitätsfern. Ich halte das für einen Fehler, der behoben werden muss. Eine rechnerische Trennung zwischen ,Bäckerei` und ,Café` wäre einfach zu machen, sodass die fehlenden Café-Umsätze wie bei allen anderen Gastronomiebetrieben auch zu 75 Prozent erstattet werden könnten."

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  • 16.11.2020

    Jörg Hansen: Die Menschen vertrauen unserer Polizei

    Zur Vorstellung der Dunkelfeldstudie 2019 heute durch Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDPLandtagsfraktion, Jörg Hansen:
     
    „Mit der Dunkelfeldstudie ergänzen wir die Erkenntnisse aus der Kriminalstatistik. Sie ist mit ihren umfangreichen Ansatzpunkten ein wichtiges Instrument, um ein umfassenderes Bild von Kriminalität zu erhalten und die Sorgen und Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger einordnen zu können. Deshalb möchte ich mich für die hohe Rücklaufquote, die uns einen großen Einblick in das Dunkelfeld ermöglicht, bei unseren schleswigholsteinischen Bürgerinnen und Bürgern bedanken.  
    Die Dunkelfeldstudie 2019 zeigt nicht nur auf, dass sich die SchleswigHolsteiner sicherer fühlen, sie zeigt auch, dass sie unserer Polizei vertrauen, sie schätzen und ihr höchste Professionalität zusprechen. Die Landespolizei Schleswig-Holstein ist bürgernah. Das ist ein maßgeblicher Aspekt – unter einigen anderen – der zu einem erhöhten Sicherheitsgefühl unserer Bürgerinnen und Bürger beiträgt.
    Die Kriminalitätsfurcht, das heißt, die Angst Opfer zu werden, ist gesunken und grenzüberschreitende Handlungen werden eher zur Anzeige gebracht. Die entscheidenden Einflussfaktoren in Schleswig-Holstein verleihen den Menschen das erforderliche Vertrauen in den Rechtsstaat. Trotz der insgesamt positiven Daten dürfen wir nicht nachlassen, uns stets zu verbessern. Die Ergebnisse der Studie halten uns daher auf Trab.
     
    Wir begrüßen darüber hinaus, dass die in Schleswig-Holstein gewonnen Erkenntnisse zu einer bundesweiten Studie ‚SKID‘ beitragen werden.“

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  • 17.11.2020

    Annabell Krämer: Kleiner Lichtblick, aber keine Entwarnung

    Zur Bekanntgabe der November-Steuerschätzung 2020 heute durch Finanzministerin Monika Heinold erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Es ist ein kleiner Lichtblick, dass die Steuerausfälle etwas niedriger ausfallen könnten als zuletzt befürchtet. Für eine Entwarnung gibt es jedoch noch keinen Anlass. Es bleibt die große Aufgabe, die öffentlichen Haushalte sukzessive an einen niedrigeren Einnahmenpfad anzupassen.

    Natürlich ist die Hoffnung groß, durch eine erfolgreiche Impfung schon im nächsten Jahr einen kräftigen Aufschwung und damit auch eine Entspannung der Haushaltslage zu erleben. Wir dürfen aber nicht die langfristigen Herausforderungen vergessen, die durch ein sinkendes Erwerbspersonenpotenzial und einen verschärften Standortwettbewerb gekennzeichnet sind. Deshalb müssen wir auf allen Ebenen daran arbeiten, die Rahmenbedingungen für eine dynamische Wirtschaft zu verbessern.

    Ansonsten werden die Verteilungsspielräume in den nächsten Jahren auch ohne Corona kleiner. Dass die Steuerschätzung für das Jahr 2024 leicht nach unten korrigiert wurde, sollte insbesondere unseren politischen Mitbewerbern eine Mahnung sein, das Wirtschaftswachstum wieder stärker in den Fokus zu nehmen.“

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  • 17.11.2020

    Kay Richert: Eine weitere Schwachstelle der ‚Novemberhilfen‘ scheint beseitigt

    Zur Pressemitteilung des Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV), dass die Bundesregierung Bäckerei-Cafés nun doch im Rahmen der „Novemberhilfe“ unterstützen will, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Ich freue mich, dass die Bundesregierung zumindest eine Schwachstelle der sogenannten ‚Novemberhilfe‘ anscheinend beseitigt hat. Jeder weiß, dass moderne Bäckereien einen Großteil ihres Umsatzes mit Bäckereicafés machen, denen eine Verkaufsstelle angeschlossen ist. Bäckerei-Cafés sind ohne Zweifel gastronomische Betriebe, deshalb mussten sie im Lockdown den Betrieb einstellen. Nachdem klar wurde, dass die Bundesregierung Bäckerei-Cafés trotzdem von finanziellen Hilfen ausschließen wollte, sind die Unternehmen zu Recht Sturm gelaufen.

    Nachdem Wirtschaftsminister Bernd Buchholz und Ministerpräsident Daniel Günther als auch wir Parlamentarier auf allen Ebenen alle Hebel in Bewegung gesetzt haben, um die mittelbar betroffenen Betriebe fair zu entschädigen, ist die heutige Nachricht eine weitere gute.

    Jetzt bleibt es abzuwarten, ob die Signale aus Berlin auch in verbindliche Rechtstexte umgesetzt werden und ob ähnliche Betriebe wie etwa Metzgerei-Imbisse ebenfalls Unterstützung erhalten.“

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  • 18.11.2020

    Anita Klahn: Wir brauchen hybride Unterrichtsmodelle

    Zum Vorschlag von Bildungsministerin Karin Prien, die Weihnachtsferien auf drei Woche zu verlängern, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wenn wir davon ausgehen, dass nur über die Weihnachtstage engere Familienbesuche stattfinden und damit in diesem Zeitfenster ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, ist eine Ausweitung der Ferien bis zum 11. Januar eine angemessene Präventionsmaßnahme. Damit deckt man den maximalen Zeitraum eines Infektionsausbruches für dieses eine Zeitfenster ab. Das wird aber nur funktionieren, wenn sich in der übrigen Zeit alle Familienbesuche freiwillig auf wenige nachvollziehbare Kontakte reduzieren.

    Wichtig ist aber auch, dass wir unabhängig davon, ob nach Weihnachten ein Impfstoff zur Verfügung steht oder nicht, weiterhin die Entwicklung und Umsetzung hybrider Unterrichtsmodelle vorantreiben. Denn die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden uns noch länger beschäftigen. Wir brauchen zusätzliche Unterrichtseinheiten für die Schülerinnen und Schüler zum Erlernen von digitalen Kompetenzen für den hybriden Unterricht.“

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  • 18.11.2020

    Dennys Bornhöft und Jan Marcus Rossa zur Expertenanhörung

    Im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben sich heute die Landtagsabgeordneten mit Experten zur Corona-Pandemie beraten und Strategien für das weitere Verfahren besprochen. Am Vormittag ging es zunächst um die aktuelle Pandemielage und anschließend um rechtliche Fragen.

    Zum ersten Themenkomplex erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Experten bestätigen einhellig, dass das bisherige Vorgehen der schleswig-holsteinischen Landesregierung konsequent und richtig gewesen ist. Der öffentliche Gesundheitsdienst ist bei uns besser aufgestellt als in anderen Bundesländern. Das anlasslose Testen sollte wegen drohender Engpässe bei den Laborkapazitäten nicht durchgeführt werden. Die Experten unterstützen damit die bisherige Haltung unseres Gesundheitsministeriums. Vor diesem Hintergrund sollten auch zukünftige Überlegungen zu PCR-Tests des Landtages betrachtet werden.

    Die Regionalisierung der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen wird als wesentlich angesehen. Eine Einschätzung, die wir als FDP-Landtagsfraktion eindeutig teilen und auch in der Ministerpräsidentenkonferenz am 23.November 2020 widergespiegelt sehen wollen.“

    Zu der Einschätzung der rechtlichen Aspekte erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die heutige Expertenanhörung hat eines eindeutig betätigt: Infektionsschutz ist mit massiven Eingriffen in die Grundrechte der Menschen verbunden und damit bewegen wir uns in einen sehr sensiblen Bereich eines Rechtsstaats. Ohne die stärkere Einbindung der Parlamente werden wir deshalb die Corona-Krise nicht erfolgreich meistern können. Denn nur gesetzliche Regelungen können den Schutzmaßnahmen die notwendige gesetzliche Legitimierung verschaffen. Das vermögen Landesverordnungen nicht.
    Wir werden nun in Schleswig-Holstein dafür werben, ein Landesgesetz zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes zu schaffen, um neben der Legitimität auch die Akzeptanz für künftige Infektionsschutzmaßnahmen zu erhöhen.“

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  • 08.05.2018

    Stephan Holowaty: Vorratsdatenspeicherung widerspricht unseren Grundwerten

    Zur Berichterstattung über die laufenden Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Der Schutz der privaten Kommunikation, ob analog oder digital, muss für alle eine Selbstverständlichkeit sein. Wir Freie Demokraten verfolgen daher aktuelle Meldungen mit großer Sorge, wonach die EU Möglichkeiten zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung über die E-Privacy-Verordnung sucht.

    Die anlasslose Speicherung von Nutzerdaten widerspricht den Grundsätzen freier Kommunikation! Der Europäische Gerichtshof hat diesbezüglich auch 2014 und 2016 geurteilt, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig sei, da sie unter anderem Rückschlüsse auf das Privatleben der Bürgerinnen und Bürger zulasse. Sollte der EU-Ministerrat daher tatsächlich versuchen, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung zu umgehen, wäre dies eine beispielslose Missachtung des europäischen Rechtssystems.

    Wir Freie Demokraten begrüßen es grundsätzlich, wenn Rechtsakte an die sich wandelnden Rahmenbedingungen – besonders auf dem Gebiet der Digitalisierung – angepasst werden. Solche Prozesse dürfen jedoch nicht dazu genutzt werden, unsere Grundrechte und die bestehende Rechtsprechung auszuhöhlen. Es ist daher wichtig, dass die aktuellen Verhandlungen zur neuen E-Privacy-Verordnung intensiv und kritisch begleitet werden, um mögliche Eingriffe in Datenschutz und Privatsphäre zu unterbinden.

    Hier muss im Zweifel auch die Landesregierung auf die Bundesregierung einwirken, sodass nicht in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird. Denn es darf nicht sein, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung schleichend durch die Hintertür eingeführt wird.“

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  • 19.11.2020

    Kay Richert zu TOP 21+25 „Corona: Wirtschaftshilfen“

    In seiner Rede zu TOP 21+25 (Corona: Wirtschaftshilfen) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „‘Hals-über-Kopf-Versprechen‘ sind meist das Gegenteil von durchdachten Konzepten. Spontane Zusagen und Beschlüsse, die ohne gemeinsame Vorbereitung entstehen, führen in aller Regel zu Chaos und Unklarheit. Die vergangenen Ministerpräsidentenkonferenzen und insbesondere die entsprechenden ‚Vorbereitungen‘ durch das Bundeskanzleramt haben dies leider eindrucksvoll bestätigt. Dies gilt umso mehr für die versprochenen ‚außerordentlichen Wirtschaftshilfen‘, beziehungsweise ‚Novemberhilfen‘, wie sie ja jetzt vielfach genannt werden.

    Das großmütig angekündigte Konzept für die Hilfen lag bekanntermaßen nicht bis Ende Oktober vor. Und auch die ersten Entwürfe, die nach einer Woche langsam eingingen, entsprachen nicht den Zusagen des Bundes. Mittelbar Betroffene wurden zunächst völlig ignoriert. Die Bundesregierung und insbesondere Peter Altmaier und Olaf Scholz schienen sich über den Ernst der Lage, die Existenzen, die auf dem Spiel stehen, überhaupt nicht bewusst zu sein. Das ist völlig inakzeptabel. Denn wenn der Bund das wirtschaftliche Leben herunterfährt und entsprechende Kompensationen verspricht, dann muss er sie auch zügig auf den Weg bringen.

    Es hat gute zwei Wochen gedauert, bis sich die Konditionen des Bundes für die Wirtschaftshilfen nennenswert verbessert haben. Und diese Verbesserungen sind insbesondere auf den Druck der Wirtschaft und des Landes Schleswig-Holstein zurückzuführen. Viele von uns Abgeordneten haben sich eingebracht und sämtliche Kontakte genutzt. Besonders Daniel Günther und Bernd Buchholz haben in eindrucksvoller Manier alle Hebel in Bewegung gesetzt, um auf den Bund einzuwirken. Für diesen engagierten Einsatz möchte ich meinen größten Dank aussprechen. Im Gegensatz zu den Vertretern vieler anderer Bundesländer haben Sie beide wie kaum jemand anderes für die Schleswig-Holsteiner gekämpft. Und gerade die CDU war dabei auch mit Kritik an den eigenen Parteifreunden in Berlin nicht sparsam.

    Die neuen Konditionen für die November- und die Überbrückungshilfen III stellen für viele Betroffene eine wichtige Verbesserung dar. Wer seit fast einem dreiviertel Jahr in Ausübung seines Berufes eingeschränkt oder gehindert ist, geht mittlerweile auf dem Zahnfleisch. Die Existenzangst, vor der viele Unternehmen und vor allem auch Soloselbständige stehen, müssen wir uns alle viel bewusster machen. Wer sein Geld jeden Monat automatisch überwiesen bekommt, kann sich die existenziellen Sorgen derer, die auf Umsatz angewiesen sind, vielfach gar nicht vorstellen. Es ist leicht gesagt, dass man doch eine vierwöchige Betriebsschließung schon überstehen könne. Da wird aber häufig außer Acht gelassen, dass viele Unternehmen und Selbständige bereits im letzten halben Jahr Monat für Monat ihre Rücklagen oder Altersvorsorgen anfassen mussten und diese endlich sind. Von daher sind die jetzigen Wirtschaftshilfen enorm wichtig. Es ist gut, dass der Bund eingesehen hat, dass die ursprünglich genannten zehn Milliarden Euro nicht ausreichen und daher aufgestockt werden.

    Lassen Sie mich bitte noch ein Wort zu den Soloselbständigen sagen, die ja bislang immer durch das Raster gefallen sind. Die jetzt angedachte ‚Neustarthilfe‘ geht schon in die richtige Richtung, wie ich mir eine Hilfe für die Soloselbständigen vorstelle. Die Hilfe ist pauschal und sie gilt nur für bedürftige Betriebe, deren Bedürftigkeit auch im Nachhinein überprüft wird.

    Aber 5.000 Euro für sieben Monate? Wer soll denn davon leben, geschweige denn sein Unternehmen stützen? Da nützt es den Betroffenen auch nichts, dass die ‚Neustarthilfe‘ nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden soll. Denn diese Sozialleistung – die Grundsicherung – bekommt fast kein Soloselbständiger. Das ist eine Leistung, die zu der besonderen Lage der Soloselbständigen nicht passt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Soloselbständigen einen Unternehmerlohn in Höhe von 1.500 Euro pro Monat brauchen, der pauschal gezahlt wird, der an eine Bedürftigkeit gekoppelt ist und der rückwirkend ab März 2020 beantragt werden kann. Und ich freue mich, dass ich in dieser Auffassung in der gestrigen Anhörung so prominent unterstützt wurde.

    Die aktuellen Hilfen sind wichtig, aber auf Dauer ist der aktuelle Zustand keine Lösung. Es muss im kommenden Jahr Priorität haben, den politischen Schwerpunkt von ‚Wirtschaftshilfen‘ zu ‚Wirtschaft helfen‘ zu verlegen. Dazu gehört, dass es sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene eine wachstumsfreundliche Politik geben muss. Wachstum darf nicht länger, wie von einigen propagiert, als etwas Schlechtes verteufelt werden. Wirtschaftliches Wachstum ist vielmehr die Grundlage für die Herausforderungen unserer Zeit, die von der Corona-Pandemie über Altersarmut bis zum Klimawandel reichen.

    Es bedarf daher auch eines ernstgemeinten Belastungsmoratoriums, damit die Wirtschaft in der aktuellen Krise nicht noch durch zusätzliche, wirkungslose Bürokratie belastet wird. Das Lieferkettengesetz oder das Verbandssanktionierungsgesetz sind da nur zwei Beispiele. Was wir stattdessen brauchen, sind gerade jetzt Investitionen auf hohem Niveau – Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Forschung, Digitalisierung und Innovationen. Dafür sollten wir alle gemeinsam sorgen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 19.11.2020

    Kay Richert zu TOP 11 „Armutsfester Mindestlohn"

    In seiner Rede zu TOP 11 (Armutsfester Mindestlohn) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Aus der Bundestagswahl 2009 kann man in der Nachschau eine Menge lernen. FDP, Linkspartei und Grüne hatten die jeweils besten Ergebnisse ihrer Parteigeschichte. Die SPD erreichte genauso viele Prozentpunkte wie Linkspartei und Grüne zusammen. Mir persönlich ist ein Plakat in Erinnerung geblieben, und zwar von der Linkspartei: ‚Reichtum für alle‘. Und 2009 haben wir den ersten Wettbewerb verschiedener Parteien darum erlebt, wer den höheren Mindestlohn fordert: Die SPD forderte 7,50 Euro je Stunde, die Grünen zogen gleich und die Linkspartei konterte. 2013 wollen SPD und Grüne 8,50 Euro die Stunde erreichen, die Linkspartei überbietet mit 10,00 Euro.

    Dabei ist das Verfahren, wie die Höhe des Mindestlohns festgelegt wird, klug geregelt – klug deshalb, weil die Höhe des Mindestlohns in einer Kommission festgelegt wird, nicht auf dem politischen Basar der folgenlosen Versprechungen auf Kosten Dritter. Und in dieser Kommission sind sowohl die Arbeitgeber wie auch die Arbeitnehmer vertreten – also genau die Parteien, um die es geht und die die Ergebnisse tragen und ertragen müssen. Dies entspricht dem bewährten Prinzip der Tarifautonomie. Zusätzlich gehören der Kommission zwei Wissenschaftler in beratender Funktion an.

    Nun fordert der SSW einen Mindestlohn von 13,00 Euro pro Zeitstunde und begründet das damit, dass Bundesarbeitsminister Heil 12,63 Euro gefordert hat. Um es deutlich zu sagen: Ich finde es bedenklich, wenn Politiker für den Effekt in unabhängige Gremien hineindirigieren wollen, egal ob es Herr Heil in Berlin oder der SSW in Kiel ist.

    Was mich interessiert hätte: Sie fordern auch, die Ausnahmen nach §22 Mindestlohngesetz für Jugendliche und Langzeitarbeitslose zu streichen. Leider begründen sie diese Forderung nicht. In Bezug auf Jugendliche kann ich – unter ganz bestimmten, engen Voraussetzungen – Ihre Idee durchaus nachvollziehen. Das haben Kollege Knuth und ich selbst bereits hier im hohen Haus gesagt. Aber warum Langzeitarbeitslose? Was wollen Sie denn damit erreichen? Ist Ihnen nicht bewusst, dass einige Menschen nur so eine kleine Chance darauf haben, wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden? Selbst wenn ich diesem Antrag aus nachvollziehbaren Gründen nicht zustimmen kann: Auch ich finde nicht alles richtig, was auf dem Arbeitsmarkt passiert. Ich möchte nicht generell gegen das Aufstocken polemisieren, wie das viele tun. Es gibt Familienkonstellationen, in denen das zusätzliche Geld vom Amt richtig ausgegeben ist. Aber wenn ich höre, dass sich Geschäftsmodelle auf der ergänzenden Grundsicherung abstützen, dann geht das nicht. Wer ganztags arbeitet, soll auch ohne Stütze davon leben können.

    Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten zu reagieren. Die eine ist zu lamentieren und zu reglementieren. Dieser Antrag stammt aus dieser Denkschule. Nachdem wir uns gegenseitig versichert haben, wie furchtbar alles ist (lamentieren), suchen wir einen Schuldigen, der das Problem für uns löst (reglementieren). Es gibt aber noch eine andere Art, das Problem anzugehen. Man kümmert sich um hochwertigere, besser entlohnte Arbeitsplätze. Das wäre übrigens auch ein Konjunkturprogramm für die Gewerkschaften und das wiederum ein Beschleuniger dafür, dass möglichst viele Menschen am allgemeinen Wohlstand teilhaben können, was wiederum ist die Grundlage für einen allgemeinen, breiten Aufschwung wäre. Ich finde das gut. Ich habe hier ja noch nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich starke Gewerkschaften für wichtig halte.

    Ja, wir haben in Schleswig-Holstein aktuell vergleichsweise wenige hochwertige, besser entlohnte Arbeitsplätze. Sie von der SPD sprechen ja immer vom deutschen Lohnkeller. Und das nach vielen, vielen Jahren – ohne Zweifel gut gemeinter – sozialdemokratischer Politik. Dem kann man entgegen wirken, zum Beispiel mit einer Industriestrategie oder mit einer Ansiedlungsstrategie, wie sie das Wirtschaftsministerium derzeit vorantreiben. Aber die Versäumnisse von 20 Jahren holt man nicht in 5 Jahren auf.

    Grundsätzlich weiß doch jeder, wie es geht: Wirtschaftsfreundlich sein, Steuern und andere Abgaben überprüfen und wenn möglich senken, Verwaltungsverfahren zuverlässig beschleunigen, Bürokratie und Gängelung abbauen, Dienstleistungsmentalität in Politik und Verwaltung leben.

    Und bevor Sie vom SSW jetzt dagegen sind: Ich empfehle Ihnen einen Artikel des Nordschleswiger vom Montag. In der Region Nordschleswig tut man genau das, sehr erfolgreich übrigens. Laut dem Artikel Ist Nordschleswig dabei, Schleswig-Holstein abzuhängen – wer hätte das vor 30 Jahren gedacht.

    Um die Höhe des Mindestlohns kümmert sich die unabhängige Mindestlohnkommission, und zwar unabhängig. Das ist gut so, und das soll auch so bleiben. Wir machen gemeinsam bessere Wirtschaftspolitik. Schaffen wir hochwertigere, besser entlohnte Arbeitsplätze – dann ist Schleswig-Holstein nicht mehr Lohnkeller und Mindestlohn kein Thema mehr.“

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  • 19.11.2020

    Annabell Krämer zu TOP 10 „Mittel aus nachrichtenlosen Bankkonten"

    In ihrer Rede zu TOP 10 (Mittel aus nachrichtenlosen Bankkonten) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Schätzungsweise zwei bis neun Milliarden nicht zuordenbare Euro liegen auf deutschen Bankkonten und Depots. Finanzinstitute haben hier den Kontakt zum Kunden verloren. Sei es, weil der Kunde verstorben ist und der Erbberechtigte keine Kenntnis über das Vermögen hat, oder sei es, weil der Kunde umgezogen ist und dieses seiner Bank nicht mitgeteilt hat.

    Durch die Digitalisierung nimmt die Anzahl der herrenlosen Konten zu. Anders als in früheren Zeiten, fällt den Erben kein physisches Sparbuch mehr in die Hand.

    Im Gegensatz zu den USA, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Japan,

    Frankreich und Italien hat Deutschland als einziger G7-Mitgliedstaat keine Regelungen für den Umgang mit nachrichtenlosen Assets. Diese Regelungslücke wollen wir schließen.

    Die FDP im Bundestag hat im März mit der Drucksache 19/17708 einen vergleichbaren Antrag eingebracht, der wie der vorliegende Antrag die Einrichtung eines zentralen Meldesystems mit gesetzlicher Melde- und Auskunftspflicht für nachrichtenlose Vermögenswerte fordert, um die Nachverfolgung von Konten durch Anspruchsberechtigte zu erleichtern.

    Eine Website könnte hier Auskunft darüber geben, ob es Einträge im Melderegister gibt. Datenschutzrechtliche Einwände greifen hier nicht, da ein berechtigtes Interesse auf Auskunft analog zum Grundbuchamt oder Handelsregister besteht bzw. bestehen muss.

    Vermögen, das derzeit herrenlos auf Konten und Depots liegt, ist ‚totes‘ Kapital, das nicht wertschöpfend eingesetzt wird.

    Insofern setzen wir uns mit dem heutigen Antrag dafür ein, zwei durch die KfW verwaltete Fonds aufzulegen, auf die das Guthaben dieser Konten und Depots nach einer geeigneten Zeit der Nachrichtenlosigkeit überführt werden soll.

    Das Guthaben dieser Fonds soll hälftig gemeinnützigen Zwecken und deutschen Start-Ups als Risikokapital zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel nachrichtenloser Konten sollen nach unserer Auffassung eingesetzt werden, um Zukunftsideen zu finanzieren.

    Denn es mangelt in Deutschland an Wagniskapital. Insbesondere in späteren Wachstumsphasen stehen Gründer hierzulande vor erheblichen Problemen, ihren Kapitalbedarf zu finanzieren.

    Der Mangel an Kapital birgt das Risiko, dass Gründer ins Ausland abwandern oder Wachstumschancen und Innovationskraft ungenutzt bleiben.

    Zum anderen könnte ein Fonds bei der KfW geschaffen werden, der gezielt neue soziale, technologische oder gesellschaftliche Innovationen fördert. Diese Kapitalanlagen haben primär keine Gewinnerzielungsabsicht, gleichwohl generieren sie einen hohen sozialen Mehrwert.

    Deutschland könnte durch einen solchen Fonds für einen Wachstumsschub sorgen und zudem die Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vorantreiben. Hier sei verwiesen auf den britischen Fonds ‚Big Society Capital‘, der mit einem ähnlichen Modell in den letzten acht Jahren mehr als eine Milliarde Pfund für solche innovativen Start-Ups bereitstellen konnte.

    An dieser Stelle muss klargestellt werden, dass die Eigentumsrechte der Berechtigten selbstverständlich unangetastet bleiben. Die Fonds sollten daher nach dem britischen Vorbild einen gewissen Anteil an liquiditätsnahen Investitionen vorhalten, um angemeldete Ansprüche sicher bedienen zu können.

    Bisher sind die Finanzinstitute verpflichtet, die herrenlosen Konten weiterzuführen. Den Instituten entstehen hierdurch nicht nur Kosten durch die Verwaltung und Nachforschungsaufträge. Das operative Ergebnis wird aktuell auch durch den negativen Einlagenzins der EZB von aktuell derzeit 40 Basispunkten belastet.

    Mangels einer zentralen Veröffentlichung oder einer Auskunftstelle ist es für Anspruchsberechtigte oft schwierig, die Vermögen zu ermitteln. Unter Vorlage des Erbscheins müssen sie sich teils mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand an jede Bank einzeln wenden. Hingegen ist es der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem Kreditwesengesetz erlaubt, zum Zwecke der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung die Inhaberdaten aller Konten in Deutschland abzufragen.

    Im Gegensatz zu Behörden sind Erben auf einen langwierigen und kostenintensiven Prozess angewiesen, wenn sie die Existenz eines Kontos vermuten, aber nicht wissen, bei welchem Kreditinstitut es sich befindet.

    Mit der Einführung eines zentralen Melderegisters und der Einrichtung von Fonds für gemeinnützige Zwecke und Start-Ups gäbe es somit nur Gewinner. Die Banken würden von Verwaltungskosten und Negativzinsen entlastet, die Ermittlung von Vermögenswerten durch Erben erleichtert sowie Gründer und soziale Zwecke unterstützt.

    Insofern freue ich mich, dass wir heute eine Bundesratsinitiative anstoßen, die den Druck auf Berlin erhöht, das von der FDP im Bundestag adressierte Anliegen endlich in die Tat umzusetzen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 19.11.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 19 „Umsetzung der Düngeverordnung in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 19 (Umsetzung der Düngeverordnung in SchleswigHolstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Vor etwa einem Jahr begannen die Proteste der Landwirte. Sie wollten erreichen, dass sie mehr Wertschätzung für ihre Arbeit erfahren Dieser Appell wirkt bis heute nach. Lassen Sie mich an die Landwirte gerichtet sagen: Ihre Arbeit hat unser aller Wertschätzung und Respekt verdient! Wir haben Sie gehört und werden Sie weiter hören! Und wir werden uns weiter für Fairness am Markt, neue Technologien, für einheitliche, wissenschaftlich begründete und verlässliche Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft einsetzen. Und vor allem: Für Planungssicherheit.

    Die Proteste entzündeten sich konkret an zwei Dingen: an der Tierschutznutztierhaltungsverordnung sowie an der neuen Düngeverordnung. Beides sehen wir als Folge der unterschiedlichen nationalen Agrarpolitiken in den EU-Mitgliedstaaten – während die Landwirte sich aber im gemeinsamen europäischen Markt und im europäischen Wettbewerb befinden. Mittlerweile steht auch der Rahmen für die europäische Gemeinsame Agrarpolitik der Zukunft fest. Leider hat die EU wieder die Chance verpasst, europaweit einheitlichere Rahmenbedingungen zu setzen. Konkreter: Die Bundesregierung hat die Chance verpasst, in der EU einen fairen, gemeinsamen Rahmen für die von der Gesellschaft gewünschten Leistungen für mehr Tierwohl und für mehr Naturschutz zu erreichen. Es gibt weiterhin wenig Fairness im europäischen Markt und damit wenig Fairness für die deutschen Landwirte.

    Wir Freie Demokraten hatten auch die Düngeverordnung der Bundesregierung stark kritisiert. Lassen Sie mich festhalten: Kein Land mit FDP Regierungsbeteiligung hatte der neuen Bundesdüngeverordnung im Bundesrat zugestimmt. Wir halten sie nach wie vor für Murks. Zu bürokratisch, zu kleinteilig in den Regelungen und vor allem: Die härtesten Maßnahmen sind weitgehend unwirksam für den Gewässerschutz. Für uns war klar: Die Düngeverordnung bedroht die Existenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe. Das ist unsere große Sorge, die wir mit den Landwirten teilen. Wir wollen, dass verursachergerecht geregelt wird. Mit der Düngeregelungen dürfen nicht pauschal alle über einen Kamm geschoren werden.

    Nun, wir Freie Demokraten sind als Pragmatiker immer zukunftsgewandt. Die Bundesdüngeverordnung muss mit bestem wissenschaftlichem Handwerkszeug in der Praxis umgesetzt werden. Dafür hat der Bund eine Allgemeine Verwaltungsverfügung – kurz AVV – erlassen. Diese AVV ist anders als die Bundesdüngeverordnung im ständigen Austausch mit den Ländern und auch der EU-Kommission entstanden. Und das Ergebnis ist eine Landesdüngeverordnung, die wir begrüßen. Die Stickstoff-Kulisse – also die Kulisse, in der die härtesten Maßnahmen der Bundesdüngeverordnung greifen sollen – fällt stark verkleinert aus. Rund 80 Prozent kleiner als bisher ist diese Kulisse. Das ist eine gute Nachricht für die Landwirte in SchleswigHolstein. So werden in Zukunft weniger Landwirte zu den härtesten in der Bundesdüngeverordnung erlassenen Maßnahmen verpflichtet. Das ist auch richtig so, denn eine pauschale, nicht-verursachergerechte Reduzierung der Düngung halten wir nicht nur für ungerecht. Eine pauschale Reduzierung bringt auch dem Gewässerschutz wenig. Und die Betriebe, die ab Januar in der verbliebenen Nitratkulisse liegen, dürfen natürlich nicht alleine gelassen werden. Außerdem sind wir sehr dafür, dass es in Zukunft eine regelmäßige Überprüfung der Kulisse geben wird. Dafür müssen auch neue Messstellen aufgebaut werden. Das ist nur konsequent. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit dieser Landesdüngeverordnung die Nitrat- und auch die Phosphorgrenzwerte einhalten werden. Das Messstellennetz wird zukünftig verbessert. Die Erfassung der Einträge durch die Landwirtschaft auch. Wir setzen sehr darauf, dass die Düngekulissen und die Einschränkungen der Düngung zunehmend verursachergerecht werden. Und wir werden es erreichen, dass wir bei der Düngung und den Messungen so individuell wie technisch möglich sehen und handeln können. Auf Feldblock- und Betriebsebene. So erreichen wir eine verursachergerechte Regulierung der Düngung. Und so erreichen wir die Einhaltung der Stickstoff-Grenzwerte.

    Abschließend möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im MELUND und den nachgelagerten Behörden danken. Es ist eine Herkulesarbeit, die Kulissen neu zu ziehen. Die Zeit drängt. Die Länder müssen den Anforderungen der Bundesdüngeverordnung bis zum Jahresende gerecht werden. Schleswig-Holstein kann die Frist einhalten und bekommt eine gute Landesdüngeverordnung. Wir sind in Schleswig-Holstein übrigens weiter im Verfahren als unsere Nachbarn, beispielsweise in Niedersachsen. Dort musste Agrarministerin Barbara Otte-Kinast auf Nachfrage der dortigen FDP-Landtagsfraktion zugeben, dass sie noch nicht sagen könne, wie, in welchem Umfang und wann überhaupt sich die Kulissen in Niedersachsen verändern. Da sind wir hier im echten Norden schneller und trotzdem gründlich vorangegangen. Dafür nochmals meinen Dank an das Ministerium. In Schleswig-Holstein haben die Landwirte in dieser schweren, von Corona, Schweinestau und Vogelpest geprägten Zeit nun wenigstens in Sachen Düngeverordnung Planungssicherheit.“

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  • 19.11.2020

    Anita Klahn zu TOP 14 „Durchführung des schleswig-holsteinischen Weiterbildungsgesetzes“

    In ihrer Rede zu TOP 14 (Gemeinsame Beratung a) Tragfähige Förderstrukturen für die Volkshochschulen schaffen – Weiterbildungsgesetz reformieren, b) Bericht über die Durchführung des schleswig-holsteinischen Weiterbildungsgesetzes nach §25 Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDPLandtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Ich bedanke mich für den Weiterbildungsbericht. Lebenslanges Lernen ist Ausdruck des liberalen Selbstverständnisses mündiger Bürgerinnen und Bürger. Dabei werden den Menschen entsprechend ihrer jeweiligen Lebensumstände Bildungsangebote unterbreitet, um selbstbestimmt teilhaben zu können, aber auch um Aufstiegschancen zu bekommen. Wir Liberale bekennen uns zur kontinuierlichen Weiterentwicklung, Verbesserung und Finanzierung der Weiterbildungsangebote, um Menschen mit Brüchen oder Unterbrechungen der individuellen Bildungskette nicht von gesellschaftlichen Entwicklungen abzuhängen. Dies schließt Angebote der Bildungsinklusion und der Alphabetisierung ein.

    Es mag ein wenig abgedroschen sein, vom ‚lebenslangen Lernen‘ zu sprechen. Dass sich die Arbeitswelt wandelt, ist schon immer so gewesen. Wer im Jahr 1960 am Rechenschieber Buchhaltung gelernt hat, wird es im Jahr 2000 ohne Fortbildung schwer gehabt haben. Aber was wir die letzten 20- 30 Jahre gesehen haben, ist eine beständig zunehmende Geschwindigkeit, mit der sich Arbeitsprozesse verändern. Daher begrüße ich ausdrücklich die KMK-Vereinbarung, in der genau das klar zum Ausdruck gebracht wird. Wenn wir den engen Austausch zwischen dem Bund, den Kommunen, den Sozialpartnern und anderen Trägern suchen, werden wir tragfähige Konzepte entwickeln können. Dadurch ist klar: Ohne Weiterbildungen können wir diesen Prozessen nicht begegnen und wir werden sehen müssen, wie wir diesen Bereich zukünftig noch weiter stärken können. Dies ist im Interesse aller: Weiterbildung trägt maßgeblich dazu bei, Ihren Arbeitsplatz und Ihr Einkommen zu sichern und der Staat muss weniger Transfergesellschaften, Subventionen und Sozialtransfers bereitstellen.

    Allerdings ist es mit dem globalen Begriff ‚Weiterbildung‘ nicht getan. Das sehen wir, wenn wir in den Bericht schauen und uns die Nutzung der Angebote ansehen: Natürlich ist es wichtig, dass wir ein breites Angebot vorhalten, um den vielfältigen Bedürfnissen bei den Fortbildungen gerecht zu werden. Dennoch lohnt sich ein genauerer Blick auf die am häufigsten in Anspruch genommenen Weiterbildungsangebote: Da liegen die Bereiche Sprachen (Englisch, Spanisch, Italienisch) und Pädagogik/Psychologie mit großem Abstand vorne. Auch wenn dies zweifellos einen unverzichtbaren Beitrag zur Verständigung leistet, darf und muss an dieser Stelle die Frage gestellt werden, inwieweit die Fortbildungen an den Bedarfen der Betriebe ausgerichtet sind. Die Freistellung durch ein Unternehmen ist immer auch mit Kosten verbunden, die von den anderen Mitarbeitern aufgebracht werden müssen. Die Frage nach dem Nutzen einer Fort- und Weiterbildung für den betrieblichen Zweck ist daher legitim. Wir müssen uns also auch darüber Gedanken machen, wie wir die Weiterbildung so gestalten, dass sie auch, nicht nur, aber auch, für die Betriebe einen sinnvollen, nutzbaren Kompetenz-Erwerb darstellen. Wenn wir ein tragfähiges Konzept entwickeln, wird es darauf ankommen, dass wir sicherstellen, dass die Angebote für alle auch von allen in Anspruch genommen werden können. Heißt: unabhängig von Alter, Geschlecht, beruflicher Situation und Lebensphase. Denn auch das zeigt der Bericht: Wir sehen eine sehr starke Häufung in bestimmten Altersklassen und auch deutliche Unterschiede bei Männern und Frauen.

    Der zweite wichtige Punkt wird die Modernisierung sein: So wie wir die Digitalisierung in den Schulen in Corona-Zeiten deutlich vorantreiben, müssen wir das auch bei den Trägern der Weiterbildung tun. Einen Weiterbildungskurs von zu Hause durchführen, ohne den Zeitverlust die zusätzlichen Kosten, die durch An- und Abreise entstehen, wird die Attraktivität der Weiterbildung ohne Zweifel weiter stärken. Mit welchem Instrument wir die vorhandenen Strukturen der Weiterbildung überprüfen wollen, schlage ich vor im Ausschuss zu beraten. Uns ist es wichtig, dabei nicht nur die Volkshochschulen zu betrachten.“

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  • 19.11.2020

    Kay Richert zu TOP 12 „Aktuelle Ausbildungssituation in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 12 (Mündlicher Bericht zur aktuellen Ausbildungssituation in Schleswig-Holstein) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Die Zeit der Ausbildung ist einer der wichtigsten Abschnitte auf dem Weg ins Erwachsenenleben. Oft ist es das erste Mal, dass Jungen und Mädchen das Elternhaus dauerhaft verlassen und ohne elterliche Hilfe in einer bis dahin vollkommen unbekannten Umgebung mit unbekannten Menschen Fuß fassen müssen. Da ist es nur natürlich, wenn man unsicher ist und sensibel auf Störungen reagiert. Umso wichtiger ist es für diese jungen Menschen, dass dieser Schritt ins Leben ein Erfolg wird.

    Corona ist so eine Störung. Wenn der Ausbildungsbetrieb in Schwierigkeiten gerät und das Ausbildungsverhältnis nicht weiterführen kann, ist das für die Auszubildenden eine Katastrophe. Damit die jungen Menschen aufgefangen werden und es nicht zu einem Bruch in der Biographie kommt, ist es wichtig, eine Perspektive zu bieten und die Fortführung der Lehre zu ermöglichen. Das kann dadurch geschehen, dass der entsprechende Betrieb unterstützt wird. Wenn das nicht geht, muss ein anderer Ausbildungsbetrieb gefunden werden. Damit Auszubildende nicht allein gelassen werden, gibt es das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, das durch unser Landesprogramm zur Förderung der dualen Ausbildung ergänzt wird. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht zu einem beruflichen Misserfolg bei jungen Menschen führen.

    Die Zahlen deuten allerdings darauf hin, dass nicht nur die CoronaPandemie schuld daran ist, wenn junge Menschen den Einstieg in das Berufsleben nicht ohne weiteres schaffen. Knapp 2.000 unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern auf der einen Seite stehen 2.000 unbesetzte Ausbildungsstellen auf der anderen gegenüber. Dieses Missverhältnis gibt es bereits seit Jahren. Angesichts dieser Zahlen stellt sich also die Frage, weshalb Bewerber und Ausbildungsbetriebe in einigen Berufszweigen nicht zueinander finden. Dies kann räumliche oder Qualifikationsgründe haben. Oft fehlt aber auch die notwendige Orientierung, zum Beispiel über die beruflichen Möglichkeiten, die es überhaupt gibt und wie der jeweilige Berufsalltag aussieht.

    Wenn wir also wollen, dass Jugendliche sich für einen Ausbildungsberuf entscheiden, der weniger nachgefragt ist, dann muss möglichst frühzeitig in den allgemeinbildenden Schulen über das Jobprofil, Weiterbildungen und Aufstiegschancen informiert werden. Außerdem müssen wir gemeinsam mit den Arbeitgebern Maßnahmen ergreifen, um Berufe von Vorurteilen oder einem möglicherweise negativen Image zu befreien.

    Eine wichtige Rolle spielen da natürlich einerseits die Lehrkräfte, die über ihre Rolle als Fachausbilder hinaus auch Bezugsperson und Vorbild für ihre Schülerinnen und Schüler sind. Für diese Aufgabe sollten die Lehrerinnen und Lehrer natürlich auch selbst über eine gewisse Orientierung am Ausbildungsmarkt verfügen. Dafür ist wichtig, dass wir Schule und Wirtschaft frühzeitig in Kontakt bringen und zum Beispiel auch Unternehmer und Handwerker zum Vorstellen ihrer Berufe in die Schulen kommen lassen. Eine Auffassung, die im Übrigen in vielen Ausbildungsbetrieben und - einrichtungen des Handwerks geteilt wird.

    Die jungen Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Und die duale Ausbildung ist das zentrale Instrument, um ihnen eine erfolgreiche Zukunft zu erschließen. Und nicht nur wir als regierungstragenden Fraktionen, nicht nur die Landesregierung wollen den Erfolg dieser jungen Menschen sichern. Arbeitgeber, Unternehmensverbände und Kammern unterstützen uns bei unseren Anstrengungen, das Beste für die Auszubildenden möglich zu machen. Die Zukunft unseres Nachwuchses ist die Zukunft unserer Gesellschaft, und dieser Gemeinschaftsaufgabe stellen wir uns auch gemeinsam.

    Ob Corona oder nicht: Der Schritt in das Erwachsenenleben, in den Beruf ist ein sehr wichtiger Schritt im Leben der jungen Generation. Wir wollen Störungen von ihnen fernhalten, sodass sie sich auf ihre Ausbildung konzentrieren und sich in der neuen Umgebung mit neuen Menschen zurechtfinden können und somit erfolgreich in ihr Berufsleben starten. Dafür strengen wir uns an.“

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  • 19.11.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 15 „Gründungsgeist im Land weiter stärken“

    In seiner Rede zu TOP 15 (Gründungsgeist im Land weiter stärken) erklärt der Start-Up-politische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Habe ich im Lockdown gerade die Möglichkeit, meine Geschäftsidee zu eröffnen? Bekomme ich mitten in einer Wirtschaftskrise von einer Bank 50.000 Euro Startkapital? Kann ich via Zoom genauso gut für meine Idee pitchen wie in einem Vor-Ort-Meeting? Die Rahmenbedingungen für Gründer sind jetzt in der Corona-Pandemie nicht rosig, können aber auch dornige Chancen sein, wie ein 18-jähriger Unternehmensgründer Ende der 90er sagte.

    Wo es uns möglich ist, will Jamaika Rahmenbedingungen verbessern. Schließlich sind Unternehmensgründungen für eine Volkswirtschaft und Gesellschaft von großem Wert. Hier nehmen Menschen ihre Zukunft in die Hand und schaffen sowohl sich selbst als auch anderen eine Perspektive. Schließlich hat die Mehrheit der Start-Ups meist schon im Jahr nach der Gründung mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs. Unternehmensgründungen sind Jobmotor und hier möchten wir mit unserem vorliegenden Acht-Punkte-Plan anknüpfen. Wir haben diesen unter Einbeziehung der Entrepreneur-Cluster erarbeitet, die uns in den letzten Monaten und Jahren einige Wünsche an die Politik mitgegeben haben.

    Wer gute Ideen hat, soll nicht nur ermutigt, sondern aktiv dabei unterstützt werden, den Schritt der Umsetzung auch zu wagen. Deutschland profitiert wie kaum ein zweites Land vom Wissen und einem hervorragenden Ausbildungsstand – das gilt es noch besser zu nutzen. Wenn wir uns die Zahlen zu den Ausgründungen ansehen, gibt es Luft nach oben. Wir glauben, dass das Biotop Hochschule sich besonders gut dafür eignet. Wir wollen erreichen, dass die Institutionen der Hochschulen noch besser mit den Ideen der Studierenden und dem Knowhow der Wirtschaft verbunden werden. Es ist sinnvoll, gerade in der Anfangsphase zu unterstützen, wenn die Risiken und auch die Unsicherheiten groß sind. Wichtig ist, die Einstiegshürden zu senken. Grundvoraussetzung ist auch, dass man Zeit und Muße haben kann, während des Studiums zu gründen. Daher wollen wir den Studierenden aller Studiengänge die Möglichkeit eines Gründungssemesters einräumen, das keine Nachteile für den regulären Studienerfolg bedeutet. Wer sich weniger Sorgen um Regelstudienzeiten oder BAföG-Zahlungen machen muss, wird sich eher auf die Gründung eines Start-Ups einlassen und die Risiken auf sich nehmen.

    In einem zweiten Schritt brauchen wir die Möglichkeit, eine spezielle Unternehmensform – wie bisher GmbH oder OHG – nur zugeschnitten auf gründungswillige Studierende zu schaffen. Wir brauchen in Deutschland diese Form einer studentischen Gründungsgesellschaft. Diese sollte niedrigere Einstiegshürden haben. Geringere Anforderungen zu Beginn an Haftung und Eigenkapital können hier ebenso sinnvoll sein, wie die Reduktion des Verwaltungsaufwandes. Besonders beim Patent- und Lizenzverfahren erhalten wir wiederkehrend aus den Hochschulen die Rückmeldung, dass bisherige Prozesse eher gründungshemmend als -fördernd sind. Hierbei haben wir es als Land einfacher, selbst Verbesserungen zu schaffen. PatentScouts an den Hochschulen können den Studierenden bei der Identifizierung und Anmeldung einer Idee beratend zur Seite stehen. Über Standard-Lizenz-Verträge sollen einheitliche, verlässliche Regelungen über die weitere Verwendung einer Idee bereitgestellt werden. Auch die Infrastruktur der ‚Gründungszonen‘ an den Hochschulen wollen wir finanziell ausbauen, u.a. durch das IMPULS-Programm.

    Wir brauchen eine positivere Wahrnehmung, die auch nicht erst zu Hochschulzeiten beginnen sollte. Bereits in Kita und Schule sollte die Mentalität für Mut und Zutrauen zum Risiko und das Verfolgen eigener Ideen vermittelt werden. Deutschland weist viele Ausgründungen im Hochtechnologie-Bereich aus. Wir werden weiter und noch stärker als bislang auf gute Schulbildung im Bereich Mathematik, Physik und Informatik angewiesen sein, wenn wir den Kern der Wertschöpfung dieses Landes erhalten wollen. Schließlich finanzieren wir hieraus auch unseren Sozialstaat. Menschen aus fast jeder Altersgruppe sind potentielle Gründer. Den Gedanken, dass die Umsetzung von eigenen Ideen in jeder Lebensphase möglich ist, wollen wir stärken. Hierzu soll die Gründungsberatung für Berufstätige oder auch Rentner ausgeweitet werden. Denn gute Ideen müssen immer Konjunktur haben, auch in solchen Zeiten wie Corona, egal wie alt der Vater oder die Mutter des Gedankens ist.“

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  • 20.11.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 36 „Maßnahmen für eine effiziente Energiewende und Klimaschutzpolitik“

    In seiner Rede zu TOP 36 (Maßnahmen und Ziele für eine effiziente Energiewende und Klimaschutzpolitik) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Ich danke der Landesregierung für den vorliegenden Bericht, in dem das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) evaluiert wird. Die Küstenkoalition hatte das Gesetz 2012 in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt und man ließ sich viel Zeit. Im Frühjahr 2017 schließlich – kurz vor Ende der Legislatur – wurde das Gesetz dann im Landtag beschlossen.

    Wir konnten uns damals nicht hinter dem Gesetz versammeln, weil es aus unserer Sicht viel Symbolik beinhaltete und Ziele beschrieben hat, ohne den Weg aufzuzeigen, wie man diese erreichen will. Und unsere Skepsis war ja offensichtlich berechtigt, denn bewirkt hat das Gesetz von damals nicht viel. Nach mehr als drei Jahren praktischer Anwendung zeigt der Evaluationsbericht jetzt deutlich, dass das Gesetz angepasst werden sollte.

    Aber die Konsequenz darf jetzt nicht sein, den Menschen über Gebühr Pflichten aufzubürden, um die Versäumnisse von damals auszubügeln. Wir sind der Meinung, dass das Land als gutes Beispiel vorangehen sollte beim Klimaschutz, bevor es die Menschen auffordert, das umzusetzen, was das Land selbst nicht schafft. Ich spreche da beispielsweise von der Pflicht, dass alle privat genutzten Neubauhäuser mit einem Solardach versehen werden sollen, wie es die SPD-Landesvorsitzende kürzlich in einem Interview gefordert hat. Ihre Forderung, Frau Midyatli, lässt uns ziemlich ratlos zurück. Erst recht, weil kurz vorher aus der SPD-Fraktion noch andere Töne zu hören waren. Und bisher lag der SPD die Frage des bezahlbaren Wohnraums sehr am Herzen. Mit einer von ihr nun geforderten Solardachpflicht für Private würde das Wohnen sowohl für Eigentümer als auch Mieter teurer werden.

    Aber zurück zum EWKG. Die Evaluierung ist gut und richtig und wir haben nun die Möglichkeit, das Gesetz besser zu machen. Und da werden wir uns kritisch-konstruktiv einbringen. Wir wollen die Energiewende technologieoffen und mit Innovationsgeist voranbringen. Wir wollen die Chancen nutzen, die die Energiewende für das Land bietet. Und natürlich wollen wir die Pariser Klimaschutzziele einhalten. Lassen Sie uns festhalten: Wir sind bei der CO2-Minderung auf einem guten Weg, vor allem wegen des europäischen Emissionshandels im Energiesektor. Und im Land ist die Regionalplanung für den rechtssicheren Ausbau der Windkraft kurz vorm Ziel. Beim Klimaschutz im Land muss die Landesregierung vor allem bei den eigenen Gebäuden verantwortungsvoll und als gutes Beispiel vorangehen. Wir begrüßen die Strategie, eine Photovoltaik-Pflicht für die Landesliegenschaften einzuführen und auf nachhaltiges Baumaterial zu setzen. Wenn wir den Rest des Landes zu stärkeren Klimaschutzmaßnahmen bewegen wollen, dann muss zuerst und insbesondere die energetische Sanierung der Gebäude in Landeshand stärker vorangetrieben werden. Hier ist in der Vergangenheit zu wenig passiert und das EWKG gab auch nichts Konkretes vor. Die Grundlage für eine konsequentere energetische Sanierung der Landesgebäude werden wir nun mit Änderungen am EWKG schaffen.

    Bei der Erzeugung von Wärme mit erneuerbaren Energien gibt es auch erhebliches Potential, das wir mit Landesinstrumenten heben helfen können. Wir befürworten zudem eine Unterstützung der Kommunen bei der Planung der Wärmeversorgung der Zukunft. Wir sind auch für den Ausbau der erneuerbaren Energien und das schließt Photovoltaik mit ein. Grundsätzlich kann sich die Solarenergie rechnen. Erst recht auf Freiflächen, wo die Kosten für die Installation und den Betrieb niedriger und die Erträge größer sind als auf Dachflächen. Bei dem Vorschlag der Landesregierung, das Gewerbe zu verpflichten, bei Neubauten Solardächer mit aufzubauen, setzen wir stark auf das Prinzip der Wirtschaftlichkeit. Wir könnten es gerade in der wirtschaftlichen Rezession nicht vermitteln, wenn wir Gewerbetreibende zu Investitionen verpflichten würden, die sich nicht amortisieren. Wir sind für eine Klimapolitik, die rechnen kann.

    Bei den in dem Bericht vorgeschlagenen Regelungen ist uns die Verhältnismäßigkeit besonders wichtig. Und so steht es auch im vorliegenden Bericht: Es muss Übergangsfristen und auch Ausnahmen, zum Beispiel bei technischer Unmöglichkeit oder unbilliger Härte, geben. Und auch die Möglichkeit für Ersatzmaßnahmen, zum Beispiel der Anschluss an ein Wärmenetz oder Übererfüllung der Wärmedämmungsanforderungen, sollte normiert werden. Wir wollen mit einem novellierten EWKG die Chancen für das Land und für das Klima nutzen. Ich freue mich jetzt schon auf die breite Diskussion über den konkreten Gesetzentwurf. Wir dürfen bei den Diskussionen um Klimaschutzmaßnahmen im Land aber auch nicht vergessen: Klimaschutz muss global angegangen werden. Klimaschutz endet halt nicht an Landesgrenzen. Und viele entscheidende Regelungen liegen in der Entscheidungshoheit des Bundes. Die klimapolitische Planlosigkeit der Bundesregierung muss endlich ein Ende haben. Ein gemeinsames Bekenntnis und ein stärkerer Einsatz für einen effektiven und umfassenden Europäischen Emissionshandel würde viel für den Klimaschutz bringen. Wir Freie Demokraten wollen die Entwicklung von Technologien fördern, die Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit verbinden. Gehen wir es gemeinsam an, setzen wir uns gemeinsam für ein substantielles Landesklimaschutzgesetz ein. Und bleiben wir auch dann nicht stehen. Die größte Aufgabe liegt darin, die Energiewende im Bund und in der EU entscheidend voranzubringen.“

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