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  • 07.08.2019

    Oliver Kumbartzky: Fleischsteuer ist eine Milchmädchenrechnug

    Zur Forderung des Deutschen Tierschutzbundes und der aktuellen Debatte im Bund über die Einführung einer Fleischsteuer, um die Haltebedingungen von Nutztieren zu verbessern, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    ,,Die Forderung nach einer Fleischsteuer geht auf keine Kuhhaut! Unter dem Deckmantel des Klima- und des Tierschutzes sollen Fleischprodukte verteuert und landwirtschaftliche Betriebe in den Bankrott getrieben werden. Es ist eine Milchmädchenrechnung, wer glaubt, dass eine Fleischsteuer den Umbau von Ställen finanzieren wird. Denn eine Steuer ist nicht zweckgebunden und fließt in den Staatshaushalt. Wir bezweifeln, dass diese Steuereinnahmen jemals wieder den Weg zurück zu den Landwirten finden werden. Am Ende droht doch nur eines: Fleisch aus deutscher Erzeugung wird für den Kunden teurer, dafür landen günstigere ausländische Produkte in den Supermarktregalen. Am Ende bezahlen die einheimischen Landwirte mit ihrer Existenz für die Fleischsteuer.

    Elementar für das Tierwohl ist die Einhaltung geltender Gesetze. Die Kontrollmechanismen müssen überprüft und gegebenenfalls verbessert werden.

    Aber letztlich muss sich jeder an die eigenen Nase fassen: Wer am Fleischregal zum Billigfleisch greift, fördert den Preisdruck bei den Landwirten und schadet letztlich dem Tierwohl."

     

     

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  • 08.08.2019

    Annabell Krämer: Wir werden uns für das bestmögliche Steuerentlastungskonzept für die Bürger einsetzen

    Zum Vorschlag von Finanzministerin Monika Heinold, die Grunderwerbsteuer zu senken, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    ,,Für die FDP-Fraktion kann es kaum etwas Schöneres geben als offensive Beiträge der Finanzministerin zu Steuersenkungsdebatten. Es gibt allerdings noch einige Fragen, die wir klären müssen, bevor wir uns auf ein gemeinsames Modell verständigen können. Es ist auf jeden Fall eine sehr gute Nachricht, dass es uns als Jamaika-Koalition gelingen wird, die Bürgerinnen und Bürger mit einer weiteren Maßnahme zu entlasten. Es ist eben kein Naturgesetz, dass Steuern nicht auch wieder sinken können.

    Wir werden uns zunächst gemeinsam anschauen müssen, wie hoch die Spielräume durch das Schließen des Steuerschlupfloches tatsächlich sein werden, um dann das bestmögliche Entlastungskonzept erstellen zu können. Wir halten Freibeträge für junge Familien nach wie vor für die bessere der beiden möglichen Varianten, da diese zielgenauer wirken würden. Das Ziel muss es sein, dem angespannten Wohnungsmarkt zu begegnen und die Vermögensbildung von mehr Bürgern zu erleichtern.

    Ich bin nicht der Auffassung, dass Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer bundespolitisch nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden könnten. Es ist letztlich eine Frage des politischen Willens, des Einsatzes der Landesregierungen auf Bundesebene und der Durchsetzungsfähigkeit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dies gilt es zunächst abzuwarten. Das gibt uns Zeit, den genauen Spielraum und die verschiedenen Modelle gemeinsam genauer zu prüfen."

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  • 15.06.2018

    Kay Richert zu TOP 31 „Bahnkunden auf der Marschbahn angemessen entschädigen“

    In seiner Rede zu TOP 31 (Bahnkunden auf der Marschbahn endlich angemessen entschädigen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Die SPD hat ihr Interesse für die Bahnkunden an der Westküste entdeckt. In dem uns vorliegenden Antrag fordern die Genossen drei Punkte:

    - höhere Entschädigungen im Nahverkehr,

    - den Wegfall der Zugbindung,

    - und höhere Entschädigungen im Fernverkehr.

    Einfallslos und – wenn ich das so sagen darf: Genau so macht man es nicht. Tun wir doch mal einen Augenblick so, als wäre Ihr Antrag gut und wir würden dem so folgen. Was wäre das Resultat? Im ersten Punkt wollen Sie, dass das Land Schleswig-Holstein die Pendlerinnen und Pendler in Höhe von drei Viertel des Kartenpreises entschädigt. Das Land Schleswig-Holstein? Ist denn das Land der Vertragspartner der Zugkunden? Nein, das ist die Deutsche Bahn. Hat denn das Land die Probleme auf der Marschbahn schuldhaft verursacht? Nein, das war die Deutsche Bahn. Wenn die Züge also nicht wie vereinbart fahren, ist die Deutsche Bahn in der Pflicht. Und diesen Druck, diesen Verhandlungsdruck brauchen wir für unsere Bemühungen, die Bahn zu Verbesserungen anzuspornen. Ihr Vorschlag nähme den Druck von der Bahn und verschlechterte unsere Position.

    Im zweiten Punkt wollen Sie, dass die Landesregierung den Kunden des Regionalverkehrs die zusatzkostenfreie und uneingeschränkte Nutzung der Fernverkehrszüge ermöglicht. Wie soll die Landesregierung das denn machen? Nochmal: Vertragspartner der Zugkunden ist nicht das Land. Vertragspartner ist die Deutsche Bahn. Eine Aufhebung der Zugbindung kann also nur zwischen der DB und ihren Kunden vereinbart werden. Würden wir Ihrem Vorschlag folgen, würden wir doch nur zeigen, dass wir die einfachsten rechtlichen Zusammenhänge nicht verstehen. Auch das würde unsere Position schwächen und die Situation nicht einen Deut verbessern.

    Ihr letzter Punkt ist kryptisch. Dem ersten Halbsatz kann ich ja noch zustimmen: Die Zumutungen für Tourismus und Handel – und auch für die Anwohner und Pendler, möchte ich hinzufügen – sind wirklich massiv. Aber dann: Die Landesregierung soll eine Erhöhung gesetzlicher Entschädigungsleistungen mit der Deutschen Bahn vereinbaren? Insgesamt hilft uns Schleswig-Holsteinern Ihr Antrag nicht, er schwächt im Gegenteil unsere Position. Was mich als FDP-Mann aber darüber hinaus stört: Ihr Antrag ist nur Jammern und Klagen, Ideen oder Lösungen: Fehlanzeige.

    Da lobe ich mir, wie der Verkehrsminister die Probleme dynamisch und lösungsorientiert anpackt. Die andauernde Schlechtleistung der Deutschen Bahn sanktioniert der Minister mit einem angemessenen Sondermalus. Monatlich wurden erst 350.000, jetzt 500.000 Euro der vertraglich vereinbarten Zahlungen einbehalten. Das ist angemessen und das beweist Rückgrat. Vor Bernd Buchholz hat sich noch niemand getraut, sich so für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner auf der Westküstenbahn einzusetzen. Schade eigentlich; andernfalls könnten wir hier schon viel weiter sein.

    Die Pendlerinnen und Pendler erhalten aus den einbehaltenen Geldern eine Zahlung, freiwillig und nur so kann es laufen, wenn man den Verhandlungsdruck nicht von der Bahn nehmen will. Reparaturen werden jetzt zügig erledigt. Natürlich ist das schwer, wenn man es mit einer jahrzehntelang vernachlässigten Trasse zu tun hat. Aber nun wird plötzlich auch nachts und am Wochenende gearbeitet, die Weiche in Klanxbüll ist seit heute Morgen wieder intakt. So muss das laufen. Und schließlich setzen wir uns massiv für die notwendigen Ausbauten an der Strecke ein. Für die Zweigleisigkeit zwischen Niebüll und Klanxbüll hat Minister Buchholz zugesagt, mit den Planungskosten in Vorleistung zu gehen. Ja, Kollege Vogel, das dauert. Umso bedauerlicher, dass erst jetzt ein Minister im Amt ist, der die Sachen anpackt.

    Wir danken Minister Buchholz für seinen Einsatz in einer Sache, für die es immer viel Schelte und wenig Applaus gibt, das wird wohl auch so bleiben. Sie packen die Probleme aber an und genau das braucht unser Land. Weiter so!“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 09.08.2019

    Dennys Bornhöft: Peta soll Angler nicht stören

    Anlässlich der Veröffentlichung des Vereins Peta zur Aufforderung zur gezielten Belästigung von Anglerinnen und Anglern erklärt der fischereipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    "Der Verein Peta schreckt mittlerweile nicht mehr davor zurück, Angler unter den Generalverdacht der Tierquälerei zu stellen. Ziel sind dieses Mal friedliche Anglerinnen und Angler, die sich regional und nachhaltig mit Fisch ernähren wollen. Peta fordert die Bevölkerung dazu auf, die Fischereischeine von friedlichen Anglerinnen und Anglern zu kontrollieren, mit Steinwürfen die Fische zu verscheuchen und sogar deren Fang zu stehlen.

    Mit diesen Maßnahmen sollen Anglerinnen und Angler vom Fischen abgehalten werden. Der öffentliche Aufruf zum Diebstahl des Fanges sollte unverzüglich entfernt werden, da er zu einer Straftat anstiftet. Der Aufruf zu Straftaten steht im Widerspruch zu der Gemeinnützigkeit eines Vereins. Die öffentliche Aufforderung zur Belästigung von unbescholtenen Anglerinnen und Anglern führt zu unnötigen Konflikten in unserem täglichen Miteinander. Wir lehnen derlei populistischen Aktivismus entschieden ab.

    Die Angelvereine sorgen mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit dafür, dass wir gesunde und nachhaltige Fischbestände in unseren Gewässern haben. Dieses Engagement wird hier von Peta mit Füßen getreten."

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  • 14.08.2019

    Jörg Hansen: Innenministerium zieht die richtigen Konsequenzen

    Zum Bericht des Innenministeriums in der heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses zur Schimmelbelastung des Dienstgebäudes des Polizeireviers Neumünster Mitte erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    ,,Wir sind froh, dass eine gesundheitliche Gefährdung unserer Neumünsteraner Beamtinnen und Beamten durch die Schimmelbelastung nach derzeitigem Erkenntnisstand ausgeschlossen werden kann. Das Ministerium hat heute im Ausschuss überzeugend dargelegt, dass es die richtigen Konsequenzen zieht.

    Der neu eingerichtet Jour Fixe im Innenministerium schafft kurze Wege zu den jeweiligen Entscheidungsträgern. Bei der hohen Zahl der Liegenschaften sind Hinweise der Belegschaft auf Missstände von unschätzbarem Wert.

    Eine regelmäßiger Austausch darüber schafft Transparenz für die Betroffenen und verhindert eine unnötige Emotionalisierung."

     

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  • 15.08.2019

    Anita Klahn: Wir brauchen einen DigitalPakt II

    Zum heute veröffentlichten Bildungsmonitor 2019 des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Schleswig-Holstein hat sich im Bildungsvergleich der Länder seit 2013 verbessert, das ist die gute Botschaft. Im Gesamtranking haben wir allerdings einen Platz eingebüßt. Viele unserer Maßnahmen werden im Bildungsmonitor 2019 noch nicht berücksichtigt. Wir haben Lehrerstellen geschaffen, die Unterrichtsversorgung auf 100 Prozent angehoben und wir haben zahlreiche MINT-Initiativen angestoßen. Dieser Weg ist richtig und diesen werden wir weitergehen. Trotzdem zeigt sich: Die anderen Bundesländer schlafen nicht.

    Wir werden die Grundschulen weiter stärken und weitere Anstrengungen für die Inklusion unternehmen.

    Mit dem DigitalPakt Schule kommt jetzt endlich digitale Technik an die Schulen. Der nächste Schritt muss jetzt ein DigitalPakt II sein, damit künftig digitale Lernmittel angeschafft und Lehrkräfte weitergebildet werden können. Die Jamaika-Koalition hat ihre Hausaufgaben gemacht. Der Bund muss sich noch deutlich stärker finanziell engagieren, denn das Ziel für Schleswig-Holstein muss Platz 1 im Bildungsmonitor sein."

     

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  • 16.08.2019

    Dennys Bornhöft: Barrierefreiheit muss gelebt werden

    Anlässlich der heutigen Übergabe des ersten Zuwendungsbescheids aus dem Schleswig-Holsteinischen Fonds für Barrierefreiheit erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Menschen mit Behinderung sind Teil dieser Gesellschaft, aber viel zu häufig verwehren ihnen Barrieren einen gleichberechtigten Zugang zu Angeboten und Einrichtungen. Ich freue mich deshalb sehr, dass für so viele innovative Modellvorhaben zur Beseitigung von Barrieren eine Förderung beantragt wurde.

    Neben den baulichen Barrieren sind die Barrieren in den Köpfen ein großes gesellschaftliches Problem. Vorurteile und Klischees zerstören manchmal mehr als eine Bordsteinkante, die nicht bewältigt werden kann. Deshalb hat das Projekt des KIELER FENSTERS Vorbildcharakter. Ich würde mir wünschen, dass Toleranz und Akzeptanz irgendwann kein Diskussionsthema mehr sind, weil sie selbstverständlich gelebt werden."

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  • 16.08.2019

    Anita Klahn: Wir nehmen Ministerin Giffey beim Wort

    Zur heutigen Unterzeichnung des ,,Gute-Kita-Gesetzes" erklärt die stellvertretende Vorsitzende und familienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Zu unserer freudigen Überraschung hat Bundesfamilienministerin Giffey heute in Kiel zugesagt, dass die Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz über 2022 hinaus verstetigt werden. Über diese gute Botschaft können sich Eltern und Kommunen freuen, denn wir werden sie dauerhaft entlasten und Qualitätsstandards weiter verbessern können. Die Mittel des Bundes unterstützen das Land bei der Kita-Reform.

    Wir nehmen Ministerin Giffey beim Wort."

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  • 21.08.2019

    Stephan Holowaty: Unser Land braucht eine digitale Innovationsoffensive

    Zum heute veröffentlichten Digitalisierungsmonitor der FDP Bundestagsfraktion erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,Wenn 83 Prozent der Bevölkerung keinen Fortschritt bei der Digitalisierung wahrnehmen, dann läuft etwas schief. Wenn dagegen die Mehrheit der jungen Menschen optimistisch auf die Digitalisierung blickt, dann zeigt das, dass die Politik die Gestaltung der Zukunft verschläft.

    Die Digitalisierung verspricht Erleichterungen in der Mobilität, beim Energiemanagement und Klimaschutz, in Wirtschaft und Arbeitswelt, der Landwirtschaft, aber vor allem auch im Bildungsbereich. Die Potentiale für Innovation durch Digitalisierung liegen auf der Hand. Wir müssen sie nur endlich konsequent nutzen und voranbringen. Schleswig-Holstein braucht einen Digitalpakt 2.0 für modern ausgestattete Schulen.

    Leistungen der Verwaltung müssen für den Bürger digital zugänglich, Prozesse innerhalb der Verwaltung durch Digitalisierung beschleunigt und sicherer werden. Schleswig-Holstein muss den Anschluss an Fortschritt und Innovation halten: Dazu müssen wir eine digitale Innovationsoffensive auf allen Ebenen des Landes und der Kommunen starten.

    Beim Glasfaserausbau ist Schleswig-Holstein mit einer Anschlussquote für 40 Prozent der Haushalte bundesweit weit führend - aber die Städte hinken vielfach hinterher. Hier dürfen wir nicht auf die Bremse treten, sondern wir müssen das Tempo weiter erhöhen und finanzielle Spielräume investieren.

    Die Infrastruktur kommt also voran, jetzt müssen wir sie auch nutzen."

     

     

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  • 28.08.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 15 "Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verbessern"

    In seiner Rede zu TOP 15 (Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verbessern) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Mein Weltbild, mein liberales Menschenbild hat eine Zielvorstellung: Jeder Mensch soll aus eigenem Engagement, aus eigenem Willen sein Leben in seinem Sinne gestalten können. Das Bestreiten des eigenen Lebensunterhaltes durch eigene Arbeit oder eine zündende Idee ist ein wesentlicher Bestandteil, um dieses Ziel zu erreichen. Diese Wunschvorstellung hat aber leider Grenzen. Aus unterschiedlichsten Gründen ist es manchmal leider nicht möglich, seines Glückes Schmied zu sein. Eine schwierige Kindheit, Schicksalsschläge oder auch körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen können dazu führen, dass der eigene Lebensunterhalt nicht oder nicht im vollen Umfang selbst bestritten werden kann. Hier müssen die Gesellschaft und das staatliche Wesen so unterstützend tätig werden, dass die Betroffenen so weit wie möglich ihr Leben selbst in die Hand nehmen können.

    Deswegen freue ich mich auch über jede sozial- oder bildungspolitische Debatte, weil wir so unser soziales Netz im Land engmaschiger gestalten können. Bei all der guten Gesetzgebung und all der guten Absicht merkt man aber auch, dass es immer ein fortlaufender Prozess ist, öffentliche Unterstützung zu schärfen. Dies gilt insbesondere bei der Inklusion, die zusammen mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ohne Grund im sozialen Kapitel des Koalitionsvertrages zu Beginn steht, aber auch einen großen Teil im Bildungskapitel ausmacht. Mit jedem Schritt, den wir voranschreiten, steigen in der Regel zu Recht die Anforderungen an und die Nachfrage nach mehr Inklusion. Der Weg zur vollständigen Inklusion wird daher niemals zu Ende sein. Gesellschaft und Staat dürfen hier niemals aufhören, besser zu werden. Wir müssen Menschen mit Behinderungen Schutz bieten; aber bürokratische Vorgaben dürfen nicht dazu führen, dass wir Menschen mit Behinderungen vor Arbeit schützen. Daher sollten wir in der weiteren Beratung die Punkte, die bereits in der Antragsbegründung des SSW aufgegriffen werden, wie beispielsweise ,niedrigschwellige Angebote`, ,flexibilisierte Arbeitszeiten`, beleuchten, bewerten und schauen, welche Regelungen es derzeit schon gibt. Gut gemeinte Vorgaben können auch zu kontraproduktiven Ergebnissen führen. Jede Erleichterung, die Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in ein Beschäftigungsverhältnis bringt, ist die Diskussion wert. Einige der beschriebenen Problemlagen der Drucksache werden voraussichtlich durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gemildert oder hoffentlich gänzlich behoben. Die volle Wirkung entfalten das Bundesteilhabegesetz sowie seine landesrechtlichen Umsetzungen erst zukünftig.

    Wir können daher jetzt noch nicht sagen, ob und wo eventuell zur Verbesserung nachjustiert werden kann oder muss.

    Die Verengung auf die Eingliederungshilfe und den Zusammenarbeitsbereich mit den Kommunen, wie sie im vorliegenden Antrag geschrieben steht, könnte hier zu kurz greifen. So braucht es beispielsweise Wege, die insbesondere denjenigen, die bereits länger ohne Berufstätigkeit sind, Arbeitschancen eröffnen. Das wiederum ist nur in Kooperation mit den jeweiligen Arbeitgebern möglich. Hier hat der Bundesgesetzgeber im SGB IX, § 11 auch die Unterstützung von Modellprojekten eröffnet. In Schleswig-Holstein wird dies auch bereits genutzt. So hat die Landesregierung in 2018 zusammen mit den kommunalen Landesverbänden und der Bundesagentur für Arbeit eine Möglichkeit geschaffen, die es Menschen mit Behinderungen einfacher macht, den ersten Schritt in den Arbeitsmarkt über einen Mini-Job zu machen. Die Arbeitgeber erhalten hierfür bis zu fünf Jahre lang die Hälfte der Lohnkosten als Erstattung.

    Wir würden es sehr begrüßen, wenn dieses Modell noch weiter wächst und mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, am besten gut verteilt im ganzen Land, dazukommen. Perspektivisch wäre es wünschenswert, wenn auch mehr Arbeitsverhältnisse oberhalb der Minijob-Grenze hierüber für die Menschen realisiert werden können. Ich freue mich auf eine weitere Beratung zu diesem Thema im Sozialausschuss."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 28.08.2019

    Christopher Vogt zu TOP 1 "Aktuelle Stunde: Verbesserungen beim Mietpreisschutz konsequent umsetzen"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde: ,,Mieterinnen und Mieter wirksam schützen - ­ Verbesserungen beim Mietpreisschutz auch in Schleswig-Holstein konsequent umsetzen!") erklärt der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Den von der SPD-Fraktion gewählten Titel dieser Aktuellen Stunde finde ich richtig gut: ,Mieterinnen und Mieter wirksam schützen ­ - Verbesserungen beim Mietpreisschutz auch in Schleswig-Holstein konsequent umsetzen!` Genau das wollen wir auch und deshalb tun wir auch genau das! Uns eint das Ziel: Nämlich bezahlbarer Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins. Und auch möglichst attraktiver Wohnraum. Ich hoffe, auch dabei herrscht hier Einigkeit.

    Uns trennt aber der Weg dahin. Wir wollen eben nicht nur das Problem bewundern, hilflos an Symptomen herumdoktern und Beruhigungspillen vor Wahlen verteilen. Wir wollen das Problem tatsächlich an der Wurzel packen und die Mieterinnen und Mieter wirksam vor Preissteigerungen schützen.

    Deshalb gehen wir aus gutem Grund einen anderen Weg als die SPD und als die ­ aus historischen Gründen so genannte ­ Große Koalition. Wir haben angesichts der niedrigen Zinsen seit einigen Jahren einen Immobilienboom in Deutschland. Wir erleben nach wie vor einen Drang in die Ballungsgebiete. Es gibt gestiegene Ansprüche an die Größe von Wohnungen und in den verschiedenen Altersgruppen ­ also auch bei Senioren ­ mehr Singlehaushalte als früher. Und wir haben natürlich auch Zuwanderung in Deutschland.

    Das alles zusammen bringt einen gehörigen Druck auf den Wohnungsmarkt mit sich, auf den man politisch viel zupackender reagieren muss als die SPD im Bund und in der früheren Landesregierung.

    Uns Liberalen wird ja immer gern vorgehalten, dass wir der Meinung wären, dass der Markt schon alles regeln würde. Ich habe das ehrlich gesagt bei Liberalen noch nie gehört. Aber was in der Tat richtig ist: Der Staat wird es allein nicht richten. Und seine unternehmerischen Fähigkeiten sind ja auch legendär. Und es ist kontraproduktiv für die zügige und nachhaltige Schaffung neuen Wohnraums, wenn man die Marktmechanismen außer Kraft setzen will. Das ist noch nie gut gegangen und das wird auch niemals gut gehen. Die Mietpreisbremse ist nicht neu, sondern ein uraltes Instrument. Und sie hat noch nie zu guten Ergebnissen geführt. Sie wurde erheblich nachgeschärft, weil auch die Befürworter erkannt haben, dass sie nicht wie gewünscht wirkt. Die alte Variante wurde vom Bundesverfassungsgericht gerade bestätigt, bei der neuen wird man das wohl noch abwarten müssen.

    Aber das ist nicht der entscheidende Punkt. Im Bundesland Berlin wird bereits die nächste Stufe der Regulierung sichtbar: Dort liegt jetzt der Entwurf für einen Mietendeckel vor, mit dem vom Staat sehr enge Preiskorridore vorgegeben werden sollen. Der Markt soll fast komplett außer Kraft gesetzt werden. Die Lage der Wohnung soll mehr oder weniger egal sein. Da braucht man als Liberaler dann keine polemischen Sozialismus-Vergleiche mehr, denn das ist Sozialismus. Die linke Stadtentwicklungssenatorin verhindert und verzögert ein Neubauprojekt nach dem anderem und will offenbar nur noch Mangelverwaltung betreiben. Ich bin sehr gespannt, ob SPD und Grüne das dort mitmachen werden. Dadurch werden noch weniger Wohnungen geschaffen. Sozial ist das am Ende nicht, weil die Wohnungssuchenden leer ausgehen werden.

    Die Politik und somit auch die Landespolitik ist in der Verantwortung, die richtigen Weichen zu stellen und sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen, damit deutlich mehr, damit schneller und damit günstiger gebaut wird. Und das tun wir in Schleswig-Holstein: Mit dem neuen Landesentwicklungsplan werden wir in vielen Kommunen mehr Neubau ermöglichen, der heute zum Teil unterbunden wurde. Wir entrümpeln die Landesbauordnung, um vor allem in den Städten aufzustocken und zu verdichten. Wir wollen Mietwucher ­ es gibt ja schwarze Schafe ­ wirksam bekämpfen und werden eine entsprechende Bundesratsinitiative starten. Wir haben die Förderprogramme verbessert und stärken insbesondere den sozialen Wohnungsbau, den die SPD auch in Schleswig-Holstein so sehr vernachlässigt hat. Und: das Land wird Flächen günstig für den Wohnungsbau abgeben. Viele Kommunen machen das leider nicht.

    Wir müssen die Investitionsbremsen lösen und nicht neue schaffen. Wir wollen kein Volkseigentum, sondern ein Volk von Eigentümern. Wir müssen auch die ländlichen Räume stärken, um den Druck von den Ballungsgebieten zu nehmen: Wir müssen Kitas und Schulen bauen, wir müssen die Verkehrsinfrastruktur verbessern und überall einen schnellen Internetzugang anbieten. Die Wohnungsbaudebatte ist allzu oft auch ziemlich verlogen, denn der größte Kostentreiber ist leider noch immer der Staat. Durch Unterlassung, durch zu viele Auflagen, aber auch durch die Steuer- und Abgabenpolitik verteuert er Wohnen. Aktuell diskutieren wir über die Grundsteuer, bei der wir das Scholz-Modell kritisch sehen. Am interessantesten ist aber die Diskussion über die Grunderwerbsteuer: sie wurde vor einigen Jahren von 3,5 Prozent auf 6,5 Prozent angehoben. Das ist eine Verteuerung für all diejenigen, die sich eine Immobilie kaufen wollen, vor allem erhöht sich der Eigenkapitalanteil, den viele Menschen so nicht mehr stemmen können. Das erschwert die Vermögensbildung, die gerade für die Altersvorsorge ein zentraler Aspekt ist! Ich könnte jetzt noch viele Versäumnisse der SPD in der Vergangenheit aufzählen, aber wir schauen lieber nach vorne. Mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen ermöglichen wir mehr neuen Wohnraum in Schleswig-Holstein. So schützt man die Mieterinnen und Mieter am wir- kungsvollsten vor Preissteigerungen. Und deshalb gehen wir den Weg weiter, den wir bereits eingeschlagen haben!"

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 15.06.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 21 „Kunststoffe von Lebensmittelabfällen trennen“

    In seiner Rede zu TOP 21 (Kunststoffe konsequent von Lebensmittelabfällen trennen) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Deutschland - nicht nur noch amtierender Fußballweltmeister, sondern international bekannt für seine akribische, weltmeisterliche Mülltrennung. Hier werden selbst Teebeutel noch auf drei verschiedene Tonnen aufgeteilt.

    Häufig ist Gemüse wie Feldsalat oder teils auch Salatgurken im Einzelhandel noch in Plastiktüten oder -folie eingepackt. Auch wenn wir vermutlich alle gegen Lebensmittelverschwendung sind, wird es vorkommen, dass einem zuhause das Gemüse mal vergammelt. Dann kommt es auf den Kompost. Niemand würde wohl auf die Idee kommen, den Salat in der Plastikverpackung dorthin zu werfen. Genau diese Selbstverständlichkeit findet im gewerblichen Bereich aber nicht zwingend statt. Hier werden die Lebensmittel in ihrer jeweiligen Verpackung geschreddert und dann zur Energiegewinnung weiterverwendet. Warum das so gemacht wird? Weil es kostengünstiger und erlaubt ist.

    Verpackungsindustrie, Versand- und Einzelhandel sollten die kommende Zeit sehr aufmerksam sein, insbesondere der Online-Einzelhandel wie Amazon mit seiner Praktik der Neuwarenvernichtung sollte äußerst aufmerksam sein. Wenn nicht ein Umdenken im Umgang mit Plastik und Plastikmüll stattfindet, wird die Politik mehr und mehr Zwangsmaßnahmen erlassen müssen. Über die EU wird ein Verbot von Plastik-Wegwerfartikel ergehen. Jetzt mag mancher über die EU schimpfen, so wie die Briten es stets getan haben. Jedoch war eines der ersten Gesetze, die Theresa May im Hinblick auf den EU-Austritt angestoßen hat, das Verbot von Plastik-Einweggeschirr in Großbritannien vorzuziehen.

    Als Mitglied der Freien Demokraten ziehe ich Eigeninitiative und innovative Ideen stets politisch auferlegten Verboten vor. Wir wünschen uns hier auch mehr eigene Impulse aus der Industrie. Wenn wiederum die Ambitionen und Eigeninitiativen kaum ausgeprägt sind, muss Politik Ersatzvornahmen treffen. Die Horrorbilder und -videos von Gewässern in Asien, in denen aufgrund der Müllmenge kein Wasser mehr zu sehen ist, hat sicherlich jeder schon gesehen. Dann wird erwähnt, Müllvermeidung in Deutschland und Europa würde die Abfallwirtschaft im Pazifikraum nicht ändern. Ja und Nein. Ein Sinneswandel wird sicherlich nicht von Nord- und Ostsee bis zum Pazifik schwappen. Jedoch haben wir Europäer beispielsweise jahrelang unseren Plastikmüll als Rohstoff z.B. nach China exportiert. Auf den Wasserkreislauf der Meere haben wir keinen Einfluss, anders als auf den Abfallwirtschaftskreislauf und diesen müssen wir globaler denken – so z.B. Recycling -Technologie vermehrt exportieren.

    Es gibt kaum einen Ort auf der Welt, an dem Plastikmüll nicht gefunden wird. Selbst in der Arktis oder in Tiefseegräben sind Mikroplastik-Partikel bereits aufgetaucht. Was für eine Ausbreitung in nicht mal 70 Jahren industrieller Produktion. Plastikmüll in den Meeren ist in aller Munde, Plastikmüll auf unseren Feldern und Äckern wiederum weniger. Jahrelang wurden Faulschlämme mit 0,5% Beimengung von Plastikteilchen auf unsere Äcker als Dünger verbracht, so auch auf die Gebiete rund um die Schlei. Die 99,5% organischen Materials sind abgebaut, die Plastikteile bleiben. Sie bleiben und gelangen so in unsere Nahrungskette. Um dieses Risiko zu minimieren, fordern wir, dass die Düngeverordnung bei Gärresten verschärft wird, um die Verunreinigungen möglichst gering zu halten. 0,0% wird technisch niemals möglich sein. Nicht alles kann man herausfiltern. Aber die strengere Maßgabe, mit der das Schreddern inklusive Plastikverpackung verhindert wird, führt automatisch auch zu einem geringeren Plastikanteil im Kompost.

    Kunststoffe galten einmal als Erfolgsprodukt der Materialindustrie. Vor nicht mal 70 Jahren industriell gestartet, kommen nun aber von Jahr zu Jahr mehr die Schattenseiten zum Vorschein. Biologisch nicht abbaubar, sondern lediglich stetig in kleinere Teile zerfallend oder auch hormonell wirkend und somit unter strengem Verdacht stehend, unfruchtbar zu machen. Der Einsatz von Plastik und dessen Hinterlassenschaften werden uns noch sehr lange begleiten. Plastik kann Jahrtausende in der Umwelt überdauern. Plastikmüll wird vom Stellenwert der möglichen Negativfolgen und dem zu Recht miesen Image die Atomkraft der heutigen jungen Generation. Der Kampf gegen Plastikmüll wird ein großer und langer sein. Lassen Sie uns heute einen großen Schritt in die richtige Richtung wagen.“

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  • 28.08.2019

    Oliver Kumbartzky: Einbindung der Jäger ist die richtige Entscheidung

    Zum Thema Wolf GW 924m erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    ,,Die Einbindung der Jägerschaft ist eine absolut richtige und überfällige Entscheidung. Wir hatten eine Evaluation und Anpassung der Maßnahmen gefordert und begrüßen die Umsetzung. Es ist dennoch bedauerlich, dass der Wolf GW 924m seit einem Jahr zahlreiche Weidetiere reißen konnte. Dabei hatte er auch Schutzzäune überwunden.

    Das gesamte Verfahren zeigt abermals, dass das Problem Wolf nicht ohne die Jägerschaft zu lösen ist. Für die Zukunft drängen wir weiter auf die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht, damit die Jägerschaft strukturell besser und rechtssicher eingebunden werden kann."

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  • 28.08.2019

    Anita Klahn zu TOP 19 "Herkunftssprachlichen Unterricht neu aufstellen"

    In ihrer Rede zu TOP 19 (Herkunftssprachlichen Unterricht neu aufstellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Dem herkunftssprachlichen Unterricht kommt aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung eine immer stärkere Bedeutung zu. Immer mehr Menschen in Schleswig-Holstein haben unterschiedlichste sprachliche und kulturelle Hintergründe und es ist für die Zukunft zu erwarten, dass sich diese Entwicklung weiter fortsetzen wird. Die Frage ist, wie wir damit umgehen wollen.

    Wenn wir auf andere Bundesländer schauen, sind wir in Schleswig-Holstein bei der Beantwortung der Frage, wie wir diesen Entwicklungen Rechnung tragen wollen, etwas ins Hintertreffen geraten. Der herkunftssprachliche Unterricht hat zum Ziel, die Mehrsprachigkeit zu erhalten und zu fördern, da sie erwiesenermaßen beim weiteren Spracherwerb hilft und auch beim Lernen der deutschen Sprache förderlich ist. Mehrsprachigkeit fördert daher die Integration in unsere Gesellschaft und baut Brücken zwischen den Kulturen. Es wäre geradezu sträflich, wenn wir uns dieses Potential nicht zunutze machen würden.

    Damit wir alle davon profitieren können, ist es jedoch entscheidend, wie wir den herkunftssprachlichen Unterricht aufstellen. Es kommt darauf an, wer den Unterricht erteilt und was unterrichtet wird. In einem ersten Schritt müssen wir die Bedarfe der am meisten nachgefragten Sprachen ermitteln.

    Nur so gewinnen wir einen fundierten Überblick über die tatsächliche Nachfrage und können im Anschluss die nötigen Angebote bereitstellen. Dass wir zurzeit nicht wissen, welche Lehrkräfte an welchen Einrichtungen welche Inhalte vermitteln, ist ein blinder Fleck in unserem Bildungssystem. Im zweiten Schritt muss sichergestellt werden, dass der herkunftssprachliche Unterricht in ein schulisches Gesamtkonzept integriert ist und ein fächerübergreifender Mehrwert geschaffen wird. Ein isoliert erteilter Unterricht in der Herkunftssprache, losgelöst vom Deutschunterricht und ohne Anknüpfungspunkte zum restlichen Schulprogramm, ginge dabei eindeutig in die falsche Richtung. Herkunftssprachlicher Unterricht darf nicht zu einer parallelen Schulveranstaltung verkommen, bei der an den regulären Lehrplänen vorbei unterrichtet wird, und bei denen wir nichts über die Inhalte wissen.

    Herkunftssprachlicher Unterricht darf ebenso keinesfalls dazu missbraucht werden, politische Haltungen zu vermitteln, die nicht im Einklang mit unserer demokratischen Grundordnung stehen. Genauso wenig darf er dazu dienen, sich von der hiesigen Gesellschaft und den gelebten Werten abzugrenzen. Den herkunftssprachlichen Unterricht DITIB zu überlassen, kann nicht der Ansatz sein, den wir uns für die Bildung unserer Kinder wünschen.

    Was sollten wir also tun? Wir brauchen die Kontrolle über die Lehrinhalte.

    Das bedeutet, dass das Land Schleswig-Holstein und das Bildungsministerium Kenntnis über die Lehrpläne und Schulbücher haben müssen und so sichergestellt wird, dass diese im Einklang mit unserer Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Darüber hinaus müssen wir die Lehrkräfte stellen. Natürlich ist uns klar, dass dies unter Umständen schwierig zu bewerkstelligen ist. Aber wir können es uns nicht leisten, dass wir die Erteilung von herkunftssprachlichem Unterricht in Schleswig-Holstein Konsulatslehrkräften überlassen, bei denen wir weder etwas über die Qualifikation noch über politische Ausrichtung wissen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 28.08.2019

    Anita Klahn zu TOP 9 "Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten"

    In ihrer Rede zu TOP 9 (Gesetz zur Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten in den Gemeinden, Kreisen, Ämtern und Hochschulen) erklärt die stellvertretenden Vorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Die Freien Demokraten tragen das Ansinnen der AfD weder fachlich noch politisch mit und es ist bedauerlich, dass wir uns mit diesem plakativen, populistischen Antrag befassen, anstatt endlich darüber zu diskutieren, wie der Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes im liberalen Rechtsstaat verwirklicht werden kann.

    In der Gleichstellungsdebatte ist eine zunehmende Radikalisierung zu beobachten. Auf der einen Seite sind diejenigen, die zur Durchsetzung des Ziels der Gleichstellung jedes Mittel als zulässig erachten. Ins Spiel gebracht werden hier auch immer wieder Instrumente, die für uns verfassungsrechtlich bedenklich sind. Stichwort: Parité-Gesetz. Und auf der anderen Seite sind die Herren von rechts, die uns in ihrer Gesetzesbegründung glauben machen wollen, die Gleichstellung sei schon vollendet. Ganz so, als gäbe es kein Problem. Ganz so als würden Frauen sich in einigen Bereichen nicht noch immer Benachteiligungen gegenüber sehen. Sind die Debatten um die Gleichberechtigung der letzten Jahre vergessen? Oder glaubt die AfD noch immer an das Idealbild vom ,Heimchen am Herd`?

    Es ist entlarvend, meine Herren von der AfD, dass Sie sich in ihrer Gesetzesbegründung mit keinem Wort mit dem Grundgesetz auseinandersetzen.

    Das Schleswig-Holsteinische Kommunalrecht nimmt direkt Bezug auf das ,Grundrecht der Gleichberechtigung von Mann und Frau`, wie es etwa in § 2 der Gemeindeordnung heißt. Da wäre es doch nur redlich gewesen, sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen wenigstens einmal auseinanderzusetzen! Aber diesen Respekt erweisen Sie weder der Verfassung selbst, noch dem historischen Gesetzgeber. Stattdessen malen Sie das Bild einer Gesellschaft, das schlicht nicht mit der Realität in Einklang zu bringen ist.

    Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist eben noch nicht vollendet!

    Das müsste auch in einer Fraktion angekommen sein, die nur aus Männern besteht.

    Die Begründung ihres Gesetzentwurfs hält noch mehr Abenteuerlichkeiten bereit, deren Erwähnung wir der Öffentlichkeit schulden. Zum Beispiel die Behauptung, Gleichstellungsbeauftragte seien entbehrlich, weil es ja das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gebe. Meine Herren von der AfD: Ist Ihnen bei Ihrem Gesetzentwurf überhaupt aufgefallen, woran Sie Hand anlegen? Ist Ihnen bewusst, dass es unter anderem das Kommunalrecht ist, das Sie hier ändern wollen? Das kann ich gar nicht glauben, denn dann wüssten Sie, wer die Gesetzgebungskompetenz dafür besitzt. Ich gebe Ihnen ein Tipp: Es ist nicht der gleiche Gesetzgeber wie beim AGG. Darüber hinaus ist das Antidiskriminierungsgesetz vornehmlich an Arbeitgeber gerichtet und enthält Regelungen wie ein zivilrechtliches Benachteiligungsverbot. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, die nur Sie abschaffen wollen, sind im Wesentlichen gar nicht Thema des AGG! Sie können es auch gar nicht sein, weil wir uns als Land hier schon selbst einen Kopf machen müssen.

    Anstatt weitere Beispiele aufzuzählen, stelle ich für die Liberalen fest: Wir stellen die Gleichstellungsbeauftragten nicht in Frage. Wir können gerne über die Ausgestaltung der Aufgaben und die Praxis in Kommunen und Hochschulen reden und immer dort Verbesserungen durchsetzen, wo sich Handlungsbedarf zeigt, von dem wir wissen. Das werden wir aber nicht aufgrund dieses unseriösen Ansinnens der AfD tun. Sondern vielmehr sind wir dazu immer in Gesprächen mit der kommunalen Familie, den Hochschulen und den Gleichstellungsbeauftragten selbst. Und das wird auch so bleiben."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 28.08.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 11 "Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 11 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) erklärt der jugendpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Über diesen Tagesordnungspunkt freue ich mich besonders, auch wenn ich mich persönlich ein klein wenig ärgere, weil mir der SSW mit diesem Antrag zuvor gekommen ist. Ich saß ebenfalls an einem ähnlichen Gesetzentwurf zu diesem Thema, nachdem ich mich zuvor mit dem einen oder anderen Kinder- und Jugendbeirat beraten habe. Hauptsache ist aber, dass wir nun hierüber sprechen können, und dass wir hier zielgerichtet tätig werden und die Gesamtsituation in der Konsequenz verbessern.

    Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen, oder wie ich lieber sage: Die Steigerung der politischen Gestaltungsmöglichkeiten von nicht volljährigen Menschen, ist eines der Themen, weswegen ich überhaupt in die Politik gegangen bin. Minderjährige sind diejenigen, die am längsten mit den getroffenen politischen Entscheidungen leben müssen ­ und sind dann doch diejenigen, die diese Entscheidungen am wenigsten mit beeinflussen können. Diese Ungerechtigkeit muss fortlaufend minimiert werden ­ Kinder und Jugendliche ganz konsequent in politische Entscheidungen mit einbezogen werden.

    Im FDP-Wahlprogramm wurde ein Passus von den Jungen Liberalen zur möglichst flächendeckenden Einrichtung von Kinder- und Jugendbeiräten sowie zum Ausbau ihrer Kompetenz aufgenommen. Im Koalitionsvertrag ist der Passus zur Beteiligungen von Kindern und Jugendlichen doch recht vage. Heute reden wir nicht über das große Ganze bei der politischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, dennoch ist jeder verbesserte Teilaspekt zu begrüßen. Mit einer Normierung der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses sprechen wir nur die Ebene von Kreisen, kreisfreien Städten sowie großen kreisangehörigen Städten, wie beispielsweise Norderstedt an. Der Kreis der Betroffenen ist aber noch kleiner, da es in den Flächenkreisen wiederum bisher keine kreisweiten, einheitlichen Kinder- und Jugendbeiräte gib, sodass hier nur die größeren Städte im Fokus stehen.

    Als Mitglied der FDP bin ich generell kein Fan davon, Dinge gesetzlich zu regeln, die auch auf freiwilliger Basis möglichst reibungsfrei umgesetzt werden können. Schon jetzt haben die kreisfreien Städte die Möglichkeit, ein beratendes Mitglied eigener Priorität, beispielsweise für die Belange von Kindern und Jugendlichen, zu benennen. Als jugendpolitischer Sprecher überwiegt hier aber die gute Intention des Vorhabens; Konnexitätsschwierigkeiten lassen sich derzeit auch noch nicht herauslesen, sodass wir gerne das weitere parlamentarische Verfahren inklusive Anhörung zu diesem Gesetzentwurf beschreiten sollten. Hierbei müssen wir sehr gut auf den genauen Wortlaut achten. Noch sind die KJUB eher heterogen aufgebaut und wir wollen natürlich keinen außen vor lassen, nur weil der Wortlaut ggf. zu eng gefasst ist.

    Insbesondere ist es mir wichtig, dass der Landesjugendring sowie seine Untergliederungen bei diesem Gesetzesvorhaben gehört und einbezogen werden. Diese leisten enorme Arbeit für die Berücksichtigung, als auch Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen. Eine wie vom Jungen Rat Kiel gewünschte Gesetzesänderung kann es daher nur geben, wenn hieraus ein Plus für die Gestaltungsmöglichkeit von Kindern und Jugendlichen und nicht eine schwächende gegenläufige Kompetenz entsteht. Ich bin hier aber auch nach den ersten Gesprächen mit dem Jugendring guter Dinge, dass wir solch einen Entwurf hinbekommen. Klar ist aber, dass auch wenn dieser Gesetzesentwurf verabschiedet wird, noch kein Haken hinter der ,Steigerung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen` im Koalitionsvertrag gesetzt werden kann. Insbesondere bei der Etablierung von KJUB in der Fläche als auch deren Kompetenz gibt es noch einiges zu tun."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 28.08.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 12 "Gesetz zur Integration und Teilhabe"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Gesetz zur Integration und Teilhabe) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan MarcusRossa:

    ,,Die Jamaika-Koalition bringt heute für Schleswig-Holstein das Integrations- und Teilhabegesetz auf den Weg und das ist eine gute Nachricht. Daran ändert auch die Kritik der SPD-Fraktion nichts. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist eine der wichtigsten Aufgaben, der wir uns stellen müssen. Diesem Ziel dient das nun vor Ihnen liegende Integrations- und Teilhabegesetz.

    Es darf nicht wieder geschehen, dass in unserem Land Parallelgesellschaf- ten entstehen, weil wir uns nicht gekümmert haben und Menschen mit Mig- rationshintergrund nicht in unsere Gesellschaft eingegliedert haben. Der Umgang mit den Gastarbeitergenerationen, die in den 50er und 60er Jahren in unser Land gekommen sind, ist ein warnendes Beispiel. Obwohl sie einen ganz wesentlichen Anteil am Wiederaufbau Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg hatten, haben wir sie ausgegrenzt und hingenommen, dass auch deren Nachkommen in unserer Gesellschaft häufig nicht angekommen sind.

    Integration hat in der Vergangenheit häufig nicht stattgefunden und die Erfahrung zeigt, dass dies ein schwerwiegender Fehler gewesen ist. Deshalb ist es vorbehaltlos zu begrüßen, dass wir nun auch in Schleswig- Holstein ein Integrations- und Teilhabegesetz auf den Weg bringen werden.

    Damit bringen wir zum Ausdruck, wie wichtig eine gelungene, erfolgreiche Integration für unsere Gesellschaft ist. Das Gesetz wird Integrationsziele festlegen, die künftig bei der Gestaltung von Integrationsmaßnahmen beachtet werden müssen. In den Fokus nehmen wir insbesondere die Sprachförderung, die schulische und berufliche Bildung sowie die Beschäftigung von Migranten. Das Gesetz stellt auch klar, dass Integration nicht nur ein Angebot des Staates ist, sondern auch Mitwirkungspflichten für die Migranten, die in unserem Land leben wollen, bestehen. Und auch das ist eine wichtige Botschaft. Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz schaffen wir einen verbindlichen Rahmen für die Gestaltung der Integrationsarbeit. Wir Freie Demokraten hätten uns konkrete Einzelmaßnahmen vorstellen können. Das war aber leider nicht konsensfähig. Es ist aber jetzt an uns, aus den Erfahrungen der letzten Jahre konkrete Maßnahmen herzuleiten, die sich an den gesetzlich definierten Integrationszielen messen lassen müssen.

    Das Hauptproblem für eine erfolgreiche Integrationsarbeit in den nächsten Jahren aber ist, dass unter Mitwirkung der SPD die finanziellen Mittel für die Integrationsarbeit massiv gekürzt werden. Das wollen wir am heutigen Tag bitte nicht vergessen. Und verschonen Sie mich mit dem reflexartig immer wiederkehrenden Hinweis, dass Sie hier in Schleswig-Holstein nicht die SPD im Bund wären. Nehmen Sie gefälligst Einfluss auf Ihre Parteifreunde im Bund und kehren Sie erst einmal vor Ihrer eigenen Tür, bevor Sie unsere Arbeit kritisieren, die Integration von Menschen in Schleswig-Holstein zu verbessern. Außerdem müssen Sie sich auch fragen lassen, wo denn Ihr Bemühen um ein Integrationsgesetz ist. Die Probleme bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sind ja nicht neu und Sie hätten ein entsprechendes Gesetz schon in der letzten Legislaturperiode auf den Weg bringen können. Das haben Sie aber nicht, aus welchen Gründen auch immer. Und dank Ihrer verantwortungslosen Politik im Bund steht der Start für das Integrations- und Teilhabegesetz aktuell unter einem sehr unglücklichen Stern, denn parallel zu unserem Gesetzesvorhaben werden die Mittel für die Unterstützung der Integrationsarbeit in Deutschland unter maßgeblicher Mitwirkung der SPD spürbar verringert.

    Schon heute bauen wir bei der Integrationsarbeit in ganz erheblichem Umfang auf das Engagement ehrenamtlicher Helfer, die sich in den Kommunen organisieren, um Migranten auf ihrem Weg in unsere Gesellschaft zu unterstützen. Die Unterstützung, die die Ehrenamtler in den vergangenen Jahren durch den Staat erhalten haben, war schon bisher eher sparsam ausgefallen und verschlechtert sich wegen der Entscheidungen der Groko weiter. Wenn nun die Mittel für die ehrenamtliche Integrationsarbeit spürbar beschnitten werden, steht dies offenkundig im Widerspruch zu den Zielen, die wir mit unserem Integrations- und Teilhabegesetz verfolgen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass sich der Bund nicht aus seiner Verantwortung stiehlt. Darüber hinaus müssen wir ernsthaft prüfen, wo das Land einspringen kann.

    Und deshalb hoffe ich als migrationspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, dass wir in den anstehenden Haushaltsberatungen einen Weg finden, die Kürzungen von Bundesmitteln wenigsten ein wenig mehr als geplant abzumildern."

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  • 29.08.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 21 "Besserer Schutz von Demokrat*innen gegen rechtsextreme Bedrohungen"

    In seiner Rede zu TOP 21 (Besserer Schutz von Demokrat*innen gegen rechtsextreme Bedrohungen) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Rechtsextreme Bedrohung zu bekämpfen ­ das dürfte auf einen breiten Konsens treffen. Wir dürfen demokratiefeindliche Strömungen nicht tolerieren und das ist gerade in einem freiheitlich demokratischen Staat wie der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Herausforderung. Denn es gehört eben auch zu den demokratischen Grundprinzipien, unterschiedliche Meinungen vertreten zu können, auch wenn sie extrem erscheinen oder es tatsächlich auch sind.

    Die Grenze der Meinungsvielfalt und -freiheit ist aber da erreicht, wo sich diese gegen den Bestand unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung richtet. Ist diese Grenze überschritten, muss sich eine Demokratie wehren.

    Das gilt in besonderem Maße für die Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ja hervorgegangen aus einem der menschenverachtendsten Regime, die Menschen je hervorgebracht haben. Sie ist das Produkt der grausamen Erfahrungen, die wir mit einem faschistischen Staat gemacht haben. Wir dürfen nicht vergessen, dass eine schwache Demokratie den Weg geebnet hat für die Feinde der Demokratie, die auf der Grundlage der Weimarer Verfassung zumindest legal die Macht in Deutschland errungen haben.

    Die Schöpfer des Grundgesetzes haben aus diesen Erfahrungen gelernt und daher eine Verfassung erarbeitet, die vom Bundesverfassungsgericht als streitbare, wehrhafte Demokratie bezeichnet wird.

    Damit sich in Deutschland die Geschichte nicht wiederholen kann, wird die freiheitliche demokratische Grundordnung durch unsere Verfassung besonders geschützt, denn sie kann nicht auf legalem Weg oder durch Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben werden. Hier besteht eine Ewigkeitsgarantie. Und jedermann, der das in Frage stellt, ist ein Feind unserer Verfassung und unserer Gesellschaftsordnung. Der Staat, unsere Gesellschaft ist nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, gegen verfassungsfeindliche Einzelpersonen und Vereinigungen präventiv vorzugehen, um die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen.

    Wir dürfen auch in Zukunft nicht zulassen, dass die Feinde der Demokratie andere Menschen bedrohen, sie angreifen, verletzen oder wie zuletzt im Fall des Regierungspräsidenten Walter Lübcke einen Menschen ermorden. Walter Lübcke ist ganz unbestreitbar ins Visier von Rechtsextremisten geraten, weil er sich auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise für diese Flüchtlinge eingesetzt hat und sich der Pegida-Bewegung entgegengestellt hat. Da sein Engagement für die Grundwerte unserer Gesellschaft deutschlandweit Aufmerksamkeit erzeugt hat, wurde er zum Ziel rechtsextremer Anfeindungen, die schließlich zu seiner Ermordung führten. Die Ermordung eines Menschen, der für Humanität, für Menschen- und Grundrechte eintrat und sich gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus stellte, ist erschütternd und ist eine ernstzunehmende Bedrohung unserer Gesellschaft. Denn diejenigen, die für den Tod von Walter Lübcke verantwortlich sind, bedrohen auch andere Menschen in diesem Land, wenn ihnen deren Meinungen missfällt.

    Wir dürfen Menschen, die unsere Gesellschaftsordnung und das Existenzrecht der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen kein Pardon gewähren, sondern müssen entschieden gegen solche Strömungen vorgehen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass Menschen in unserem Land bedroht und eingeschüchtert werden, nur weil sie andere politische aber zulässige Meinungen vertreten. Der Staat und seine Sicherheitsbehörden müssen dafür sorgen, dass durch Einschüchterung und Bedrohung der demokratische Diskurs nicht leidet und geschwächt wird.

    Es ist deshalb richtig und wichtig, wenn wir unsere Sicherheitsbehörden stärken, um Extremisten zu bekämpfen, die unseren Staat beschädigen und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zerstören wollen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass Gruppierungen wie die Reichsbürger, die Gruppe Nordkreuz oder auch Bewegungen wie die Pegida den Staat in Frage stellen.

    Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass die Menschen, die von Rechtsextremisten bedroht werden, geschützt werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Angst und Schrecken durch die Feinde der Demokratie geschürt werden und dadurch unsere freiheitlich demokratische Grundordnung unterminieren und beschädigen. Deshalb ist die fraktionsübergreifende Initiative, sich Rechtsextremisten entgegenzustellen und sie zu bekämpfen, die richtige Antwort. Wir sind eine streitbare Demokratie und das sollen auch die zu spüren bekommen, die sich als Staats- und Verfassungsfeinde gegen die Mehrheit stellen und versuchen, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu zerstören. Lassen Sie sich gesagt sein, wir werden sie enttarnen, wir werden sie mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgen und zur Verantwortung ziehen und wir kennen kein Pardon. Das sind wir unserem Staat, unserer Verfassung und den Menschen, die in Freiheit und Sicherheit in diesem Land leben wollen, schuldig und wir werden dieser Verpflichtung nachkommen. Das ist keine Drohung, sondern ein Versprechen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 29.08.2019

    Drei Fragen an: Annabell Krämer - Finanzpolitik in Schleswig-Holstein

     

    Was sind Ihre Aufgaben als Landtagsvizepräsidentin?

    "Als Landtagsvizepräsidentin repräsentiere ich im Vertretungsfall den Landtag nach außen. Im Falle der Vertretung obliegt mir zudem das Hausrecht und die Ordnungs­gewalt im Landtagsgebäude. Gemeinsam mit den beiden anderen Landtagsvizepräsidentinnen teilen wir uns mit dem Landtagspräsidenten die Sitzungsleitung des Landtages. Hier haben wir für die Einhaltung der Geschäftsordnung zu sorgen."

    Wie können die Bürgerinnen und Bürger steuerpolitisch entlastet werden?

    "Auf Bundesebene machen wir uns für die vollständige und nicht nur teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags stark. Auch die kalte Progression bei der Einkommensteuer muss endlich ein Ende haben. Die Einführung neuer Steuern – hier sei insbesondere auf die Bemühungen der SPD um eine Renaissance der Vermögensteuer verwiesen – wollen wir verhindern.

    Auf Landesebene setzen wir uns für ein einfaches, unbürokratisches und aufkommensneutrales Grundsteuermodell ein. Aktuell sieht es leider nicht so aus, als würden unsere Koalitionspartner das von uns favorisierte Flächenmodell für Schleswig-Holstein mittragen.

    Wohneigentum ist die beste Altersvorsorge. Deshalb wollen wir den Ersterwerb einer Wohnimmobilie durch Privatpersonen finanziell unterstützen. Wir machen uns stark für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer, die mit 6,5% - als Erbe der Vorgängerregierung - nirgendwo höher ist als in Schleswig-Holstein."

    Wofür sollten Ihrer Meinung nach mehr Mittel im nächsten Haushalt eingeplant werden?

    "Nachdem wir es geschafft haben, in dieser Legislaturperiode über eine halbe Milliarde Euro zusätzlich für die Kinderbetreuung bereitzustellen, ist es mir nun wichtig, dass unsere weiteren Infrastrukturprojekte vollständig ausfinanziert werden. Für die dringende Sanierung unserer Landesstraßen stehen die benötigten Mittel bereits zur Verfügung. Leider hat sich die Konjunktur in Deutschland eingetrübt. Auch wenn die Spielräume im Landeshaushalt kleiner werden, wollen wir den flächendeckenden Breitbandausbau vorantreiben und so unser Land fit für die digitale Zukunft machen."

     

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  • 29.08.2019

    Christopher Vogt zu TOP 28 "Übergesetzlicher Lärmschutz für die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger"

    In seiner Rede zu TOP 28 (Übergesetzlicher Lärmschutz für die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Seit Jahren diskutieren wir immer wieder über die Feste Fehmarnbeltquerung und die benötigte Anbindung auf deutscher Seite. Ich war immer ein Befürworter dieses Projekts und ich finde es gerade in diesen bewegten Zeiten deutlich besser, wenn wir in Europa zwischen unseren Ländern Tunnel oder Brücken bauen und keine Grenzzäune oder Schlagbäume, oder auch Parlamente in die Ferien schicken.

    Ich respektiere natürlich, dass nicht Wenige das Projekt kritisch sehen oder sogar ablehnen. Vor allem die Anbindung auf unserer Seite ist natürlich nach wie vor ein großes Thema, weil viele Dinge noch nicht abschließend geklärt sind und weil es viele Anwohner gibt, die ihre Interessen zu Recht vertreten.

    Als Befürworter des Projekts haben wir immer gefordert, dass es eine vernünftige Anbindung geben muss. Aber auch, wenn man ein Gegner ist, muss man daran ein großes Interesse haben. Und ich bin dankbar, dass wir heute diesen Antrag vorgelegt haben. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein bei der Frage, ob es am Ende eine richtig gute Anbindung gibt, die auch die Interessen der Anwohner adäquat berücksichtigt.

    Die Bundesregierung hatte beim Schließen des Staatsvertrages mit Dänemark aus meiner Sicht den Fehler gemacht, dass man sich zum einen nicht am Tunnel beteiligt hat und zum anderen eine Schmalspuranbindung geplant hatte. Letzteres wurde immerhin größtenteils korrigiert. Der politische Druck aus Kiel hat dazu geführt, dass Bund und Bahn die neue zweigleisige Trasse und auch eine Sundquerung in die Planung aufgenommen haben.

    Das reicht uns aber noch nicht.

    Angesichts der vielen Güterzüge, die auf der Strecke fahren werden, brauchen wir an vielen Stellen auch übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen.

    Das ist alles andere als eine überdrehte Forderung. Wir sprechen hier über ein TEN-Projekt - also ein Projekt mit europäischer Bedeutung. Und mit Blick auf solche Projekte hatte der Bundestag auf Antrag von Union und SPD im Jahr 2016 beschlossen, dass es Gelder für übergesetzliche Schutzmaßnahmen geben kann.

    Auf dieser Grundlage wurde vom Dialogforum, das übrigens eine sehr wichtige Arbeit für die Menschen in Ostholstein leistet, ein Akzeptanzpapier mit Empfehlungen erstellt und dem Bund übergeben.

    Aber anders als in Aussicht gestellt, will das Bundesverkehrsministerium jetzt plötzlich von übergesetzlichen Lärmschutzmaßnahmen nichts mehr wissen und verweist an den Bundestag. Wie das Bundesverkehrsministerium mit dem Dialogforum, das wir damals zu Recht auf den Weg gebracht haben, aktuell umgeht, ist aus meiner Sicht wirklich beschämend.

    Man kann heute solche Großprojekte eben nicht mehr planen wie in früheren Jahrzehnten. Wir sollten nicht nur auf die Belange der Umwelt große Rücksicht nehmen, sondern auch auf die Menschen, die an der Trasse leben und sich entsprechend einbringen.

    Wie dem auch sei, der Bundestag ist jetzt als Haushaltsgesetzgeber des Bundes unser Adressat. Ich hoffe auf ein möglichst breites Votum hier heute im Hohen Hause, mit dem wir hoffentlich über die Koalitionsmehrheit hinaus ein klares Signal nach Berlin senden. Wir sprechen ja über ein Projekt des Bundes in unserer Region und ich sehe überhaupt nicht ein, warum für die Rheintalbahn etwas gilt, was dann in Ostholstein nicht kommen soll. Gegen diese Ungleichbehandlung müssen wir uns gemeinsam wehren. Im Süden klotzen, im Norden kleckern: Das darf nicht sein.

    Unser Verkehrsminister Bernd Buchholz setzt alle Hebel in Bewegung, um in Berlin für mehr Lärmschutz zu kämpfen. Und es ist ganz wichtig, dass auch der Ministerpräsident sich demnächst in Berlin entsprechend einsetzen wird.

    Wir sollten aber auch als Parlament unseren Beitrag leisten. Wir würden mit einem klaren Signal unsere Bundestagsabgeordneten nicht nur freundlich motivieren, sondern ihnen auch den Rücken stärken. Das wird ja mit Sicherheit kein Selbstläufer in Berlin. Wir sollten aber auch das klare Signal nach Ostholstein und an die vielen Anwohner der Trasse senden, dass wir uns für ihre Interessen vehement einsetzen.

    Ich habe natürlich gesehen, dass die SPD-Fraktion sich ebenfalls mit einem eigenen Antrag für übergesetzliche Maßnahmen ausspricht. Das freut mich sehr. Da wir hier aber über einen dreistelligen Millionenbeitrag sprechen, ist eine Ko-Finanzierung durch das Land von bis zu 50 Prozent jedoch völlig utopisch. Das ist auch wirklich nicht die Aufgabe des Landes. Der Bund muss seiner Verantwortung für sein eigenes Projekt nachkommen.

    Das Land beteiligt sich bereits mit rund 70 Millionen Euro an Baumaßnahmen an der Trasse, was ein sehr hoher Beitrag ist. Das Akzeptanzpapier sieht Maßnahmen in Höhe von 370 Millionen Euro vor und hinzu könnten noch eine ­ so oder so ­ nicht gerade günstige Lösung für Bad Schwartau kommen, wo man das Akzeptanzpapier bisher ja leider nicht unterstützt.

    Deshalb mein Appell an alle Beteiligten: Lassen Sie uns ein klares Signal nach Berlin und insbesondere die Schleswig-Holsteiner dort senden, damit der Bundestag übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen finanziert. Es darf keine Benachteiligung Schleswig-Holsteins gegenüber anderen Regionen geben, wo es ganz ähnliche Projekte des Bundes gibt. Wenn wir zusammenarbeiten, werden wir mit unserem Anliegen erfolgreich sein. Die Zeit der Schmalspurlösungen muss ein Ende haben."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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