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  • 20.08.2020

    Christopher Vogt: Chancengerechtigkeit muss auch in der Krise oberste Priorität haben

    Zur Pressekonferenz der Bildungsministerin zum Schulstart erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der Schulstart nach den Ferien war in Pandemie-Zeiten eine große Herausforderung für alle Beteiligten und der Schulbetrieb wird auch in den nächsten Monaten ein besonders wichtiges Thema bleiben. Die Chancengerechtigkeit hat für uns auch in der Krise oberste Priorität, weshalb im Rahmen der Verhältnismäßigkeit alles dafür getan werden muss, dass die Schulen weitestgehend geöffnet bleiben können. Es ist eine sehr gute Nachricht, dass dies in den ersten zwei bzw. drei Wochen des neuen Schuljahres auch der Fall war. Es gibt also keinen Grund zur Panik, aber es ist natürlich Vorsicht geboten. Es ist der richtige Weg, dass nun für die Bereiche, in denen das Kohortenprinzip nicht eingehalten werden kann, die Empfehlung zum Tragen einer Maske in eine Pflicht umgewandelt wird. Dies sorgt für die notwendige Klarheit an den Schulen und ist mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen absolut sinnvoll und angemessen.

    Mit Blick auf die Schulen gibt es in den nächsten Wochen weiterhin sehr viel zu tun: Die Digitalisierung der Schulen muss unbürokratisch und mit Hochdruck weiter vorangetrieben werden. Diese Krise muss hier mehr als nur ein Weckruf sein, weil es nach wie vor enormen Nachholbedarf gibt. Es darf nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler nun durch einen leichten Schnup-fen erneut erhebliche Nachteile beim Lernerfolg erfahren müssen. Mit Blick auf den Herbst und Winter brauchen wir noch bessere Konzepte zum Umgang mit Erkältungssymptomen, damit die Familien nicht wieder besonders durch die Pandemie belastet werden. Der Bund ist hier auch in der Verantwortung, weil es dringend eine Entscheidung bei der notwendigen Erhöhung der Kinderkrankentage braucht.“

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  • 20.08.2020

    FDP-Fraktion begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Wahl der Landesdatenschutzbeauftragten

    Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig bezüglich eines Eilantrages gegen die Ernennung der wiedergewählten Landesdatenschutzbeauftragten Marit Hansen erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die FDP-Fraktion hatte dem Landtag Marit Hansen zur Wiederwahl vorgeschlagen und deshalb begrüßen wir den Beschluss des Verwaltungsgerichts, das unsere Rechtsauffassung nun vollumfänglich bestätigt hat. Das Gericht hat den Eilantrag eines weiteren Bewerbers mit der Begründung abgelehnt, dass die Wahl gemäß den landesgesetzlichen Vorschriften erfolgt ist, die mit der DSGVO vereinbar sind. Hierfür bedarf es eben keiner öffentlichen Ausschreibung oder einer öffentlichen Debatte. Das Gericht hat auch sehr deutlich gemacht, dass die Wahl durch den Landtag die rechtlich gebotene Transparenz des Verfahrens und die Unabhängigkeit der Beauftragten sicherstellt. Die hohe Kompetenz von Marit Hansen ist ja ohnehin unbestritten. Ich gehe davon aus, dass dieser glasklare Beschluss die Diskussion über die rechtliche Grundlage der Wahl nun beenden wird und Frau Hansen sehr bald ernannt werden kann. Ich wünsche ihr und ihrem Team weiterhin viel Erfolg bei dieser wichtigen Aufgabe!“

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  • 21.08.2020

    Annabell Krämer: Wir müssen mit gezielten Hilfen aus der Krise kommen

    Zu den heute veröffentlichten Bemerkungen 2020 des Landesrechnungshofs erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Es liegt auf der Hand, dass die enormen Steuerausfälle und umfangreichen Hilfsprogramme die öffentlichen Finanzen schwer belasten. Der Staat erweist sich in dieser Krise als Stabilitätsanker, darf aber nicht in die Planwirtschaft abgleiten. Wir teilen deshalb die Kritik des Landesrechnungshofs an der Bundesregierung, die teilweise Konjunkturhilfen mit industriepolitischen Eingriffen überfrachtet. Es muss darum gehen, gezielt jenen Unternehmen zu helfen, die vor der Krise gesund waren und die eine Zukunftsperspektive haben.

    Im Ländervergleich hält sich Schleswig-Holstein mit zusätzlichen Ausgaben sogar relativ zurück. Trotzdem werden wir weitere Schulden aufnehmen müssen, um diese Krise zu meistern. Erst die September-Steuerschätzung wird mehr Klarheit schaffen. Die Corona-Krise wird Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung haben. Wir wollen so früh wie möglich zu ausgeglichenen Haushalten zurückkehren und gleichzeitig das hohe Tempo beim Abbau des Sanierungsstaus beibehalten. Das wird keine leichte Aufgabe, aber wir werden sie angehen.“

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  • 25.08.2020

    Anita Klahn: Wir sind bei der frühkindlichen Bildung auf dem richtigen Weg

    Zum heute vorgestellten Ländermonitoring „Frühkindliche Bildungssysteme 2019“ der Bertelsmann Stiftung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die heute vorgestellten Auswertungen der Bertelsmann-Stiftung für 2019 zeigen: Wir sind auf dem richtigen Weg. Die von Jamaika unternommenen Bemühungen im Bereich der frühkindlichen Bildung tragen Früchte. Der Ausbau der Kita-Plätze wie auch die Investitionen in zusätzliches Personal haben für Verbesserungen in den Betreuungseinrichtungen gesorgt. Die Zahlen belegen aber auch, dass weitere Anstrengungen nötig sein werden. Mit der Umsetzung der Kita-Reform werden diese weiteren qualitativen Verbesserungen kommen, u.a. bei den Gruppengrößen oder auch bei der Zeit für Leitungsaufgaben.

    Gleichzeitig wird klar: Die Frage nach Anzahl und Qualifikation des pädagogischen Personals wird uns auch in Zukunft beschäftigen und uns vor große Herausforderungen stellen. Denn einerseits fehlen uns schlichtweg die Bewerberinnen und Bewerber, andererseits befinden wir uns im Wettlauf mit anderen Bundesländern um die besten Fachkräfte und wir stehen in Konkurrenz mit anderen gut bezahlten Jobs in der freien Wirtschaft.

    Aber auch der Bund steht hier in der Verantwortung. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hatte bei der Unterzeichnung des Gute-Kita-Gesetzes in Kiel im vergangenen Jahr zugesagt, dass die Bundesmittel über 2022 hin-aus verstetigt werden. Davon ist mittlerweile keine Rede mehr. Diese werden aber von den Ländern für weitere Verbesserungen der Qualitätsstandards dringend benötigt.

    Hier braucht es ein eindeutiges Bekenntnis der Bundesministerin und der Bundesregierung insgesamt noch vor der nächsten Bundestagswahl, dass der Bund seine Verantwortung im Bereich der frühkindlichen Bildung gemeinsam mit dem Land und den Kommunen wahrnehmen will.“

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  • 25.08.2020

    Christopher Vogt: Das Einreiseverbot für Tagestouristen war längst unverhältnismäßig

    Zur Entscheidung der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, ab 3. September 2020 wieder Tagestouristen ins Land zu lassen, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Diese Entscheidung war mehr als überfällig. Es ist wirklich skurril, dass wir schon seit Monaten ohne Begründung nach Dänemark fahren können, aber nicht nach Mecklenburg-Vorpommern. Das Verbot war längst völlig unverhältnismäßig.

    Es wird auf das ohnehin sehr niedrige Infektionsgeschehen keine messbaren Auswirkungen haben, wenn auch Schleswig-Holsteiner dort wieder den Strand nutzen, Einkaufen gehen oder Freunde und Bekannte besuchen, wenn sich alle an die Regeln halten.“

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  • 26.08.2020

    Anita Klahn zu TOP 2 „Regierungserklärung ‚Lernen in der Pandemie – Perspektiven für unsere Kinder‘“

    In ihrer Rede zu TOP 2 (Regierungserklärung „Lernen in der Pandemie – Perspektiven für unsere Kinder“) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Ich bin wirklich sehr erleichtert über den grundsätzlich geglückten Schulstart nach den Sommerferien! Denn auch wenn die Opposition so tut, als wäre an unseren Schulen das Chaos ausgebrochen, so müssen wir mit einem nüchternen Blick auf die Zahlen sagen, dass das mitnichten der Fall ist. Daher zunächst an dieser Stelle meinen Dank an alle Beteiligten in Schule und Kita, ohne die ein regulärer Schul- und auch Kitabesuch unmöglich gewesen wäre.

    Die im Fokus stehende Diskussion um die Maskenpflicht hat sich meiner Meinung nach ein wenig verselbstständigt. Und bei einigen Beiträgen stellt sich mir die Frage, ob es noch um die Sache geht oder es nur ein verzweifelter Profilierungsversuch Einzelner ist. Es ist ein wenig aus dem Blickfeld geraten, dass die Mund-Nasen-Bedeckung nur eine der vielfältigen Maß-nahmen ist, die im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie getroffen wurden. Wir haben bereits gehört, dass es an 98 Prozent der Schulen einen – natürlich unter Infektionsschutzbedingungen – reibungslosen Präsenzunterricht gibt, der aus liberaler Sicht für die Schülerinnen und Schüler auch wichtig ist.

    An unseren knapp 800 Schulstandorten waren bis gestern 16 Schulen, in denen es Einschränkungen beim Präsenzunterricht gibt oder gab. Wir haben in Schleswig-Holstein ganze 37 positiv bestätigte Fälle bei den Schülerinnen und Schülern und in der Lehrerschaft. Ich finde, beim Blick auf diese Zahlen und dem Umstand, dass die Infektionsursache immer außerhalb der Schule lag, darf der Ausdruck ‚geglückter Schulstart‘ durchaus verwendet werden.

    Ja, wir haben gesehen, dass es an den Schulen Unsicherheiten im Umgang mit Schutzmaßnahmen und möglichen Infektionsrisiken gab. Ja, wir haben die Ängste und Sorgen der Familien, der Lehrkräfte vernommen und nehmen sie ernst. Trotzdem muss bei allen Entscheidungen die Frage der Verhältnismäßigkeit beantwortet werden. Aus diesem Grund begrüßen wir die Entscheidung von Bildungsministerin Karin Prien, dass seit Montag das Tragen einer Maske außerhalb des Unterrichts in den Fluren, auf den Pausenhöfen und anderen Begegnungsräumen Pflicht geworden ist. Denn trotz größter Anstrengung ist es in diesen Bereichen nicht möglich, die Abstandsregeln einzuhalten, es kommt zu Vermischungen der Lerngruppen und damit besteht dann ein erhöhtes Infektionsrisiko.

    Die zusätzlich erfolgte gerichtliche Klarstellung, dass Schulleitungen nicht in Eigenregie die Pflicht zum Tragen einer Maske im Unterricht hätten an-ordnen dürfen, widerspricht der gut gemeinten Idee von regionalen Lösungen und wir hätten diese Unsicherheit gerne allen erspart, aber wir behaupten auch nicht, alles richtig zu machen. Jetzt werden die kommenden Wochen zeigen, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt und welche Maßnahmen nötig sein werden. Wir geben den Schulen mit den Hygiene-plänen, dem Schnupfenplan und dem Stufenplan gute Instrumente an die Hand. Und natürlich, die Ministerin hat es bereits erwähnt, werden diese Pläne laufend angepasst und verbessert werden müssen, je nachdem, welche Entwicklungen wir die kommenden Wochen sehen werden.

    An dieser Stelle möchte ich auch betonen, dass jeder zu einem gewissen Grad eine Eigenverantwortung trägt, und dass diese Eigenverantwortung auch nicht vollständig abgewälzt werden kann: Es wird auch weiterhin nicht möglich sein, bis ins letzte Detail die Dinge über Vorschriften, Verordnungen und Erlasse zu regeln und vorzugeben. Ich appelliere daher an die Menschen, dass jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten weiterhin dazu bei-trägt, dass wir alle mit möglichst wenigen Blessuren durch diese Krise kommen. Je besser wir miteinander und nicht gegeneinander arbeiten, desto bessere Resultate werden wir erzielen.

    Dazu gehören auch die Planungen für die Klassenfahrten im kommenden Schuljahr. Schüler und Lehrkräfte werden sich gut überlegen müssen, ob unter den derzeitigen Bedingungen eine solche Fahrt verlässlich und sicher durchgeführt werden kann. Mir erscheint es nicht ratsam, eine Reise nach Brüssel, Spanien oder Frankreich zu buchen, weil niemand seriös sagen kann, wie sich die Pandemie in einem halben Jahr entwickelt. Vielleicht würde es ausnahmsweise auch reichen, die diesjährige Klassenfahrt in Deutschland oder sogar Schleswig-Holstein zu verbringen: Ich bin sicher, die hiesigen Jugendherbergen und Hotels würden es begrüßen.

    Ich möchte betonen, dass wir von der FDP voll hinter dem Ziel stehen, so weit wie möglich zum regulären Unterricht zurückzukehren. Der wochen-lange Unterrichtsausfall hat sich bereits verheerend ausgewirkt. Wenn das in dieser Form wieder geschieht, wird es nicht mehr möglich sein, die entstandenen Lerndefizite aufzuholen. Im Übrigen gilt das nicht nur für die Schulen, sondern auch für die Hochschulen. Großflächige Lockdowns und Unterrichtsausfall für Schulen und Hochschulen kann niemand wollen.

    Die Corona-Pandemie hat uns vor ungeahnte Herausforderungen gestellt und auch wenn viele davon wenig erfreulich waren, so gibt es doch auch ein paar Entwicklungen, die durchaus positiv bewertet werden können: Die ‚zwangsweise‘ Umstellung auf digitale Angebote hat bei vielen Menschen zu einem Umdenken geführt. Die ein oder andere Geschäftsreise wird viel-leicht auch nach Corona nicht gebucht werden und der ein oder andere Landtagsantrag ausschließlich in der digitalen Variante zur Verfügung gestellt. Für die Digitalisierung an unseren Schulen war die Krise, so seltsam das jetzt klingen mag, ein starker Beschleuniger, der in vielen Bereichen zu einem Anschub und auch ein Stück weit zu einem Mentalitätswechsel geführt hat. Dabei geht es uns Liberalen nicht darum, den Präsenzunterricht, das analoge Arbeiten, abzuschaffen, sondern durch digitale Angebote sinn-voll zu ergänzen, um mit einer Mischung aus beidem die optimale Kombination für die jeweilige Lerngruppe oder Situation zu finden. Mit dem Sofortausstattungsprogramm konnten wir in Schleswig-Holstein fast 19 Millionen Euro in die Ausstattung mit digitalen Endgeräten stecken, damit jeder Schüler die Voraussetzungen hat, an den digitalen Angeboten teilzunehmen. Der Bund verspricht weitere Finanzhilfen für die Ausstattung der Lehrkräfte mit Endgeräten.

    Auch beim Aufbau eines digitalen Lernmanagement-Systems sind wir ein gutes Stück vorangekommen: Wöchentlich werden jetzt 100 Schulen an das Lernmanagement-System angeschlossen, fast 6000 Lehrkräfte haben bereits einen Zugang bekommen. Über ein solches System können Lehr-kräfte Unterrichtsmaterial bereitstellen, Aufgaben an die Schüler erteilen und Rückmeldungen geben, wenn es Fragen dazu gibt. Die Schülerinnen und Schüler können gemeinsam an Projekten arbeiten, untereinander kommunizieren. Über eine App können die Eltern in die Kommunikation der Schule einbezogen werden. Das ist in Pandemie-Zeiten natürlich besonders wertvoll, soll aber darüber hinaus ein fester Teil des Unterrichtes bleiben. Digitale Endgeräte und Lernmanagement-Systeme brauchen schnelles Internet. Laut den Planungen werden zum Ende des Jahres mehr als 80 Pro-zent (775 von 950) der Schulen über Glasfaser-Technik angebunden sein. Sie sehen: Wir bemühen uns in allen Bereichen, die Maßnahmen so zusammenfließen zu lassen, dass wir dem Ziel des reibungslosen digitalen Unterrichtes ein gutes Stück näher kommen. Wir sind noch nicht am Ziel – aber wir machen einen großen Schritt in die richtige Richtung.

    Wichtig wird sein, dass wir, egal, wie weit uns die Corona-Krise noch beschäftigen wird, wir den eingeschlagenen Weg konsequent weiter gehen und die dafür nötigen Personal-, Sach- und Finanzmittel verstetigen. Denn die Digitalisierung im Bildungsbereich ist keine Einmalinvestition: Allein mit der flächendeckenden Versorgung mit digitalen Endgeräten wird sich schnell die Frage stellen, wie wir mit der Wartung sowie der Erneuerung der Software und – in absehbarer Zeit – auch der Hardware umgehen wollen. Hierfür gilt es, langfristig Pläne zu entwickeln und die nötigen Mittel bereitzustellen, sonst stehen wir in drei Jahren wieder da, wo wir auf keinen Fall wieder hin wollen. Für all dies werden wir eine neue Vereinbarung brauchen, wir brauchen einen Digitalpakt 2.0.

    Auch gibt es weitere Punkte, die noch nicht abschließend geregelt sind und bei denen wir uns in den kommenden Wochen um eine Verständigung bemühen sollten. Eine offene Frage ist die Evaluierung des Lernsommers, wie unterstützen wir Schülerinnen und Schüler in den kommenden Monaten individuell, damit sie ihre Abschlüsse erreichen. Eine andere Fragestellung ist die der sicheren Schülerbeförderung. Wenn wir eine Maskenpflicht in den Begegnungsräumen der Schule und auf dem Weg vom Bus zur Schule haben, dann müssen wir auch in den Bussen selbst eine annehmbare Situation herstellen. Wenn die Schulbusse so überfüllt sind, dass die Kinder dicht an dicht stehen, wird die Schutzwirkung der Maske herabgesetzt. Mir ist bewusst, dass es dafür keine einfache, schnelle Lösung geben kann. Erstens findet die Schülerbeförderung vielfach im Rahmen des ÖPNV statt und ist damit auch auf Bedarfe von Pendlern ausgerichtet. Die Idee, Schulen zeitversetzt anfangen zu lassen und damit Verkehre zu entzerren, passt für den Individualverkehr, aber nicht zum ÖPNV-Takt.

    Deshalb sehen wir hier auch die Kreise und Kommunen in der Verantwortung, regionale Lösungen zu suchen, um die Situation ein wenig zu entschärfen. Und gestatten Sie mir einen Hinweis: Die Kommunen erhalten erhebliche Landesmittel, um Corona-bedingte Defizite im ÖPNV ausgleichen zu können. Das Angebot der privaten Busunternehmer, für einen begrenzten Zeitraum beim Schultransport einzuspringen, sollte von den Kommunen ernsthaft geprüft werden. So könnten wir einerseits das Problem der Überfüllung lösen und auch einer besonders in Bedrängnis geratenen Branche helfen.

    Je näher wir Richtung Herbst rücken, desto mehr wird die Frage aufkommen, wie wir mit den Erkrankungen abseits von Corona umgehen wollen. Wenn wir die Kinder bei einem Schnupfen vorsichtshalber 48 Stunden zu Hause lassen, werden wir uns mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Anzahl der Kinderkrankentage für die Eltern erhöht werden sollten. Da setze ich auf die Bundesfamilienministerin, dass die notwendigen gesetzlichen Initiativen schnell erfolgen. Wenn wir weiter mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand unsere Entscheidungen treffen, bin ich zuversichtlich, Schule so organisieren zu können, dass für alle die Freude am Lernen und Lehren wieder im Vordergrund steht.“

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  • 26.08.2020

    Kay Richert zu TOP 42+43 „Home Office steuerlich berücksichtigen“

    In seiner Rede zu TOP 42+43 (Home Office steuerlich berücksichtigen und Arbeitsstättenverordnung an neue Formen des mobilen Arbeitens anpassen) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „In der Coronakrise haben wir uns an vielen Stellen aus dem Gewohnten heraus bewegt. Das galt auch für die Arbeit. Es war ja eine Zeit lang schlicht nicht möglich, zur Arbeit zu gehen. Also haben wir Akten und Laptop mit nach Hause genommen oder gleich den eigenen Rechner genutzt und von zu Hause aus gearbeitet. Anstatt zum Meeting in andere Städten zu fahren, haben wir uns virtuell getroffen. Viele dieser Dinge, die wir alle gemacht haben, entsprechen nicht dem, wie wir die Dinge bislang gemacht haben – und auch nicht immer den geltenden Vorschriften. Das gibt uns die Möglichkeit zu überprüfen, wie sinnvoll diese Vorschriften denn sind und ob sie der Lebenswirklichkeit noch entsprechen.

    Aber Vorschriften sind ja kein Selbstzweck. Niemand würde doch abstreiten, dass zum Beispiel Schutzausrüstung oder geregelte Arbeitszeiten sinn-voll sind. Und auch im Bereich der Steuer geht es ja darum, das Verhältnis von Staat und Steuerzahler möglichst gerecht zu regeln. Die Wechselwirkungen zwischen Schutz und Freiheit, zwischen Hemmnis und Nutzen sind über Jahre hinweg austariert. In der Coronakrise hat sich jetzt besonders im Bereich der Arbeit vieles etabliert, was auch zukünftig zu unserem Verständnis modernen Arbeitens dazu gehören wird. Unser Auftrag muss also sein, die Vorschriften an die Lebenswirklichkeit der Menschen anzupassen, ohne dabei die Schutzwirkungen aufzuheben. Das ist nicht trivial. Beispiel Heimarbeit: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen modern von zu Hause aus arbeiten. Trotzdem bleibt der Arbeitgeber für eine arbeits-schutzgerechte Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätte und Arbeits-platz zuständig. Da fangen die Probleme schon beim Design des Interieurs an. An all diesen Problemen wird bereits gearbeitet. Schleswig-Holstein ist durch das Sozialministerium im Ausschuss für Arbeitsmedizin vertreten. Dieser Ausschuss, der als Beratungsgremium für das Bundesarbeitsministerium fungiert, beschäftigt sich in einem seiner Arbeitskreise mit ‚modernen Arbeitsformen‘. Außerdem soll eine ‚arbeitsmedizinische Regel für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten‘ erstellt werden. So hätten alle Menschen eine verlässliche Anleitung, wie auch von zu Hause aus arbeitssicher gearbeitet werden kann.

    Oft wird ja auch gesagt, dass zeit- und ortsunabhängiges Arbeiten familien-förderlich ist. In Bezug auf den Familienfrieden kann man da auch andere Erfahrungen machen. Aber es ist sicherlich richtig, dass Flexibilität viel Druck aus der Kinderbetreuung nehmen kann. Wir von der FDP kämpfen seit Jahren für diese Familien und diese Menschen. In Coronazeiten haben Betriebe und Arbeitnehmer es dann einfach mal umgesetzt. Da kann man mal sehen, was möglich ist. Aber auch hier ist es wichtig, das Ganze zu sehen: Mit der Möglichkeit von ‚always on‘, also der durchgängigen Erreichbarkeit, muss auch verantwortungsvoll umgegangen werden. Einigen Arbeitnehmern fällt es schwer, abzuschalten und nicht dauerhaft erreichbar zu sein. Diese Menschen müssen vor Überforderung und Selbstausbeutung geschützt werden. Auf der anderen Seite gilt auch für die Arbeitgeber ganz klar: Die theoretisch mögliche dauerhafte Erreichbarkeit bedeutet keines-falls, dass die Arbeitnehmer durchgängig erreichbar sind oder sein müssen. Im Gegenteil, diese Erwartungshaltung darf gar nicht erst entstehen. Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister hat daher schon 2016 Beschlüsse in diesem Sinne gefasst, die nun auch vollständig von der Bundesregierung umgesetzt werden müssen.

    Lassen Sie mich zusammenfassen: In der Coronazeit haben wir viele Dinge einfach mal gemacht, an die wir uns aus verschiedenen Gründen vorher nicht herangetraut haben. Einiges davon hat sich als gut erwiesen. Wir müssen jetzt diese neuen Möglichkeiten in unser Bild von Arbeit einfügen.

    Und was lernen wir daraus? Mit dem richtigen Mindset ist weniges so schlecht, dass es nicht auch gute Seiten haben kann. Es lohnt sich, mutig nach vorne zu sehen, anstatt ängstlich auf die eigenen Fußspitzen zu schauen.“

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  • 17.05.2018

    Jan Marcus Rossa: Gesetzliche Rahmenbedingungen für Wohnungsbau verbessern

    Zu den Forderungen von Haus & Grund nach Änderungen der Landesbauordnung erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Wir freuen uns über das Signal der privaten Grundeigentümer, dass sie unsere Bemühungen zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum tatkräftig unterstützen. Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Dazu gehört auch, dass wir die von Haus & Grund vorgeschlagenen Punkte prüfen. Auch wir fordern, dass wir uns von strikten Stellplatzanforderungen oder Abstandsregelungen lösen und kreative Ideen wie Dachaufbauten ermöglichen müssen.

    Klar ist aber auch, dass wir das Wohnraumproblem nur mit der Änderung der Landesbauordnung nicht in den Griff bekommen werden. Eine Lösung wird es nur gemeinsam mit der privaten Wohnungswirtschaft geben.“

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  • 26.08.2020

    Kay Richert zu TOP 23+48 "Für Nachhaltigkeit im öffentlichen Bauwesen"

    In seiner Rede zu TOP 23+48 (Für Nachhaltigkeit im öffentlichen Bauwesen – Verwendung von Recyclingbaustoffen im Straßen- und Wegebau und landeseigenen Bauprojekten) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wir haben in diesem hohen Haus bereits des Öfteren über die Sicherstellung der Baustoffversorgung gesprochen. Das ist auch kein Wunder, denn neben dem privaten Bauboom gibt es ja auch umfangreiche öffentliche Bauvorhaben, auf die die Menschen im Land dringend warten: Ausbau der B5, Sanierung der Landesstraßen inklusive der Radwege, Neubau der Rader Hochbrücke oder Bau der A20, um hier mal einige zu nennen.

    Nun wissen wir aus den vergangenen Debatten, dass im Land jährlich 17 Millionen Tonnen Kies oder Sand abgebaut werden und dass ein Kilometer Landesstraße inklusive Radweg etwa 40.000 Tonnen und ein Kilometer Autobahn sogar 216.000 Tonnen Sand erfordern. Dazu kommt, dass Kies aus immer tieferen Schichten gefördert werden muss, beziehungsweise über weite Strecken aus Norwegen oder Schottland hergebracht werden muss. Das ist aus Umweltsicht schwierig und auch teuer. Da steht die Frage ‚warum nicht Baustoffe wiederverwerten‘ quasi schon im Raum. Die Wieder-verwertung von Asphalt ist kein triviales Unterfangen. Zwar ist in Deutschland die Mischgutherstellung mit bis zu 100 Prozent Ausbauasphalt erlaubt, aber das Verfahren ist empfindlich. Es muss aufgrund der Korngrößenverteilung und des Alterungsprozesses im Bitumen großer Wert auf Sortenreinheit gelegt werden. Bei Beton fällt das Bitumen natürlich weg. Beton-Recycling hat dafür einen erhöhten Feinkornanteil. Man könnte meinen, das alles mache Recycling zu einem aufwändigen und auch teuren Verfahren und der Einsatz von RC-Baustoffen wäre deswegen bei den Baubetrieben unbeliebt.

    Im Oktober letzten Jahres hat der NDR berichtet, dass in Hamburg die Baubetriebe Sturm liefen für mehr RC-Baustoffe, vor allem im Straßenbau, weil der Senat vor allem Naturstein aus Norwegen und Schottland einbauen lie-ße. Und in der Tat hat die Verwendung von RC-Baustoffen einen erheblichen Umwelteffekt: Die natürlichen mineralischen Ressourcen wachsen nicht nach und sind deshalb begrenzt verfügbar. Bau- und Abbruchabfälle gibt es in sehr großen Mengen. Durch die Rückführung dieser Bau- und Abbruchabfälle in den Bau- und Wirtschaftskreislauf werden die natürlichen Ressour-cen geschont. Dadurch werden also natürliche Rohstoffe in beachtlichen Größenordnungen substituiert. Natur und landwirtschaftliche Flächen werden durch die Verringerung des Flächenverbrauchs für den Abbau von natürlichen Kiesen und Splitten geschont. Der Gesamtenergieverbrauch für die Herstellung von RC-Baustoffen im Vergleich zu Primärbaustoffen ist geringer, das führt zu weniger Emissionen und weniger Kosten. Es gibt weniger Bedarf an Schwerlasttransporten und das führt zu weniger Kraftstoffver-brauch, weniger Emissionen und es werden zusätzliche Straßenschäden vermieden.

    Alle diese Effekte wirken sich natürlich besonders in den per se höher belasteten Ballungsräumen aus, weil sowohl die Anlieferung der Primärstoffe wie auch der Abtransport der Ausbaumaterialien erheblich gemindert wer-den. Und schließlich gibt es einen weiteren Effekt, der oft nicht mit betrachtet wird: Ausbaumaterial, das nicht wiederverwendet wird, muss deponiert werden. Allein in Hamburg sind das laut NDR pro Jahr eine Million Tonnen. Es werden also wertvolle Deponiekapazitäten gebunden, um einen zu zertifizierenden Sekundärrohstoff zu beseitigen. Der BVSE – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung – bringt es treffend auf den Punkt: Die Wiederverwendung von mineralischem Bauschutt und Straßenaufbruch sowie deren Wiedereinsatz in der Bauindustrie als Sekundärrohstoffe oder Recycling-Baustoffe trägt in erheblichem Umfang zur Einsparung von Primär-ressourcen und schließlich auch zum Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz bei. Wir von der Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein sind angetreten, Ökonomie und Ökologie zu vereinen. Wir haben schon oft unter Beweis gestellt, dass wir das können und wir wollen auch diese Möglichkeiten nutzen.

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  • 26.08.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 5 "Änderung des Landesplanungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 5 ( Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Landesplanung der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „‘Die Entwicklung unseres Landes ist schon heute durch die Herausforderungen von morgen bestimmt.‘ Dieser kluge Satz hätte von mir sein können. Er ist aber zitiert, und zwar aus dem Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und FDP.

    Die Jamaika-Koalition tut etwas für die positive Weiterentwicklung des echten Nordens. Und zwar richten wir die Landesplanung beispielsweise so aus, dass wir die Weiterentwicklung von Städten und Gemeinden fördern. Hierzu brauchen wir natürlich einen Rahmen, aber eben auch mehr Flexibilität. Dies gilt vor allem für die Grenzen der wohnbaulichen Entwicklung. Diese werden im Landesentwicklungsplan so angepasst, dass in Regionen mit erhöhter Wohnraumnachfrage die wohnbauliche Entwicklung nicht unnötig eingeschränkt wird. Und die Flexibilisierung soll auch für eine erleichterte Ausweisung von Gewerbeflächen gelten.

    So weit, so gut. Heute geht es aber nicht primär um den Landesentwicklungsplan an sich, sondern um das Landesplanungsgesetz. Und auch hier liefern wir: Die heute zu beschließende Experimentierklausel schafft Frei-raum für neues Denken und darum ist sie zweifelsohne das Herzstück der hier heute vorliegenden Novelle.

    Eine Landesplanung muss es möglich machen, der Zukunft Raum zu geben. Es muss möglich sein, uns mit Entwicklungen und Neuerungen zu überraschen, die wir heute noch nicht für möglich halten. Wir brauchen daher ent-sprechende Instrumente, Neues auch ausprobieren zu können. Die jetzt im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgeschlagene Experimentierklausel ist ein solches Instrument.

    Auch die weiteren Änderungen sind sinnvoll. Dass das Mitglied der Landesregierung, welches für die Landesplanung verantwortlich ist, den Vorsitz des Landesplanungsrates innehat, ist dabei genauso pragmatisch und einleuchtend wie die verstärkte Nutzung des Internets für die Bekanntmachung der Pläne. Die Flexibilisierung der Beteiligungsfrist ist sinnvoll und auch notwendig, weil es nichts nützt, nur über zu lange Verfahrensdauern in Deutschland zu jammern – man muss auch etwas dagegen tun. Einen kleinen Beitrag leisten wir mit der heutigen Gesetzesänderung. Sie sehen: Jamaika packt an, während andere das Wort ‚Planungsbeschleunigung‘ gerade erst lernen. Die FDP-Fraktion stimmt der Ausschussempfehlung heute selbstverständlich und sehr gerne zu. Dieses modernere und flexiblere Landesplanungsgesetz ist sinnvoll und gut.

    Gestatten Sie mir zur näheren Erläuterung noch einen Hinweis auf den Änderungsantrag von CDU, Grünen und FDP, dem im Innen- und Rechtsausschuss bereits zugestimmt wurde. Mit dem neuen Paragrafen 5a reagieren wir zum einen auf die Pandemie. Für den Fall, dass landesweite oder lokale Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen vorliegen, kann die Landesplanungsbehörde eine Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzen. Zum anderen soll der neue Paragraf 5a auch bei einer fortgeschrittenen Planung oder bei einer erneuten Auslegung gelten. Die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein neuer Ansatz und dieser soll auch evaluiert werden. So schreiben wir ebenfalls ins Gesetz, dass die Landesplanungsbehörde dem Landtag innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes berichten soll, ob sich die neuen Regelungen des Paragrafen 5a bewährt haben.

    Was sich übrigens auch lohnt, ist ein genaueres Hinsehen zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Ich fasse ihn kurz zusammen:

    Experimentierklausel und damit mehr Flexibilität – wollen sie nicht.
    Planungsbeschleunigung – wollen sie nicht.
    Digitalisierte Öffentlichkeitsbeteiligung – wollen sie nicht.

    Ginge es nach der SPD-Fraktion, würde also alles beim Alten bleiben. Und dann das Highlight: Die Sozialdemokraten regen sich darüber auf, dass nicht der Ministerpräsident, sondern die zuständige Ministerin den Vorsitz im Landesplanungsrat bekommen soll. Donnerwetter. Ich habe mir nochmal alle Stellungnahmen zum Gesetzentwurf angesehen. Nicht ein Anzuhörender moniert diese Sache! Warum auch...

    Ich zitierte eingangs diesen Satz hier: ‚Die Entwicklung unseres Landes ist schon heute durch die Herausforderungen von morgen bestimmt.‘ Jamaika lässt den Worten Taten folgen mit dem Landesplanungsgesetz, das wir heute beschließen werden. Die SPD leistet stattdessen einen landesplanerischen Offenbarungseid und dokumentiert, dass sie von gestern ist. Aber Achtung, liebe Sozialdemokraten: Die ewig Gestrigen sind morgen schon von vorgestern.“

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  • 27.08.2020

    Kay Richert zu TOP 22 "Niederdeutsch ist Teil der schleswig-holsteinischen Identität"

    In seiner Rede zu TOP 22 (Niederdeutsch ist Teil der schleswigholsteinischen Identität) erklärt der minderheitenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wir alle wissen, wie wichtig Sprache für uns ist: Nicht nur für die Kommunikation untereinander, sondern auch für das Schaffen von Identität, Gebräuchen und Gemeinsamkeiten. Bevölkerungsgruppen, die eine Sprache im täglichen Leben sprechen, leisten einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Sprache, des Brauchtums und der Traditionen, zum Erhalt unseres vielfältigen Schleswig-Holsteins.

    Besonders wichtig ist die Sprache für uns hier im Norden. Die wechselvolle Geschichte Schleswig-Holsteins hat dafür gesorgt, dass wir die Heimat für viele unterschiedliche Sprachen sind. Das ist eine kulturelle Vielfalt, auf die kein Bundesland zurückblicken kann und die dadurch umso schützenswerter ist. Minderheitensprachen sind eben nicht nur Folklore, die von ein paar Leuten auf fernen Inseln gesprochen werden. Sie bilden den Träger für traditionelles Wissen und kulturelle Gepflogenheiten, die in ganz SchleswigHolstein eine Bedeutung haben und dessen Geschichte über Jahrhunderte geprägt hat. Wenn wir also dafür sorgen wollen, dass wir unsere kulturelle Vielfalt erhalten, dann führt kein Weg an der Sprache und an der Pflege von Sprache vorbei.

    Niederdeutsch hat unter allen Regionalsprachen eine herausgehobene Bedeutung, weil es einmal wesentlich mehr war als das. Zu Hochzeiten der Hanse wurde von Riga bis London und von Bergen bis Köln platt gesprochen, es war eine Sprache der Händler und des gebildeten Bürgertums. Das änderte sich durch zwei Menschen, einen Erfinder und einen Reformer: Martin Luther übersetzte 1521/22 die Bibel – ins Hochdeutsche. Zusammen mit dem 70 Jahre vorher erfundenen Buchdruck des Johannes Gutenberg erfuhr das Hochdeutsche eine schnelle Verbreitung, jedenfalls unter den lesenden Menschen. Wer Gottes Wort lesen wollte, der musste des Hochdeutschen mächtig sein. Das führte langsam dazu, dass die hochdeutsche Sprache das Niederdeutsche als Handelssprache zumindest an den Rand drängte. Zu meiner Kindheit und Jugend war platt die Sprache der einfachen Menschen und der Landbevölkerung. Wer für seine Kinder akademische Ziele hatte, der hielt sie vom Plattdeutschen fern. So habe auch ich – wie viele meiner Generation – kein platt gelernt, obwohl es die Muttersprache meiner Mutter war. Eine falsche Entscheidung, wie ich heute finde.

    Auch wenn das Plattdeutsche heute keine internationale Bedeutung mehr hat – außer zwischen Schleswig-Holstein-stämmigen Auswanderern in aller Welt – wurde und wird es noch von vielen Menschen in ihrem Alltag gesprochen. Deswegen hat das Plattdeutsche eine herausragende kulturelle Bedeutung für uns und das muss uns ein Ansporn sein, uns für ihren Erhalt besonders einzusetzen. Der Politik fällt also eine besondere Verantwortung zu, uns um die Minderheitensprachen zu kümmern und für ihren Erhalt zu sorgen. Denn wenn eine Sprache erst einmal ausstirbt, dann geht für immer ein unwiederbringlicher Teil unserer Kultur und damit unserer Identität verloren. Es ist Realität, dass die Zahl der aktiven Sprecher des Niederdeutschen abnimmt. Es wird also darum gehen, dass bereits in den Kindergärten und Schulen früh eine Verbindung mit der Sprache hergestellt wird, um das Interesse zu wecken und die kleinen Menschen in die Lage zu versetzen, ihren Alltag in plattdeutsch zu leben. Wahr ist aber auch, dass es mit diesen und ähnlichen Maßnahmen nicht getan sein wird. Ich verfüge über eine gute humanistische Ausbildung, dazu gehört selbstverständlich das Latinum. Eine interessante Sprache, sicherlich. Aber was ist mir davon geblieben? ‚Ceterum censeo Carthaginem esse delendam‘ und ‚De bello gallico: Gallia est omnis divisa in partes tres‘. Vielleicht kann ich auch den Sinn des einen oder anderen Wortes in romanischen Sprachen erraten. Aber sprechen kann ich Latein nicht und deswegen lebt diese Sprache auch nicht in mir.

    Wenn wir Minderheiten- und Regionalsprachen erhalten wollen, müssen wir uns also gleichzeitig dafür einsetzen, dass diese Sprachen in den Familien erhalten bleiben und das tägliche Sprechen fördern, dann lebt die Sprache in den Menschen und wir sind auf einem guten Weg. Eine Idee auf dem Weg dorthin könnte sein, auch andere Fächer – Mathematik, Physik, Sachkunde, Geschichte – auf plattdeutsch zu unterrichten.

    Unsere Kultur und unsere Sprachen sind es wert, dass wir uns dafür einsetzen. Ich unterstütze den vorliegenden Antrag und hoffe, dass er dazu beiträgt, niederdeutsch zu stärken und zu erhalten und damit dafür zu sorgen, dass auch zukünftige Generationen plattdeutsch als Sprache und Kultur leben und erleben können.“

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  • 27.08.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 15+26 "Pflege am UKSH stärken - nicht schwächen!"

    In seiner Rede zu TOP 15+26 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein und Pflege am UKSH stärken – nicht schwächen!) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Unser UKSH ist der einzige Maximalversorger, den wir im Land haben. Damit geht für die Klinikstandorte in Kiel und Lübeck auch eine große Verantwortung einher. Das erste Halbjahr 2020 hat ein weiteres Mal verdeutlicht, wie verlässlich die Mitarbeiter unseres Universitätsklinikums sind. Die Kapazitäten für Intensivbeatmung wurden zügig und drastisch erhöht, das Pflegepersonal, die Ärztinnen und Ärzte, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hausservices und weitere, die die Klinik am Laufen halten, haben Enormes geleistet. Hierfür kann man nicht genug danken – herzlichen Dank an die Belegschaft des UKSH.

    Den meisten von uns ist klar, dass das Pflegewesen im Hinblick auf Personalmangel, Mehrbedarfe der Finanzierung, Arbeitsbelastung und berufliche Selbstbestimmung vor Herausforderungen steht. Beifall klatschen und eine Einmalzahlung via Pflegebonus sind schön und gut, helfen aber nicht strukturell. Es sollte mittlerweile wirklich bei allen angekommen sein, dass es dauerhafter Verbesserungen bedarf. Heute sprechen wir über Kompetenzen und Entscheidungsfindungen der Pflege am UKSH. ‚Pflege am UKSH stärken – nicht schwächen‘, so lautet der Titel des bahnbrechenden SPD-Antrages. Da ist man schon gespannt, was die SPD im Sinne der 3.300 Pflegekräfte vorhat. Den Pflegekräften mehr Mitspracherecht einräumen? Oder ihnen eine starke Stimme verleihen, die wirklich ihre Interessen vertritt, von denen sie sich auch repräsentiert fühlen? Leider weit gefehlt. Statt um 3.300 Personen geht es hier nur um eine einzige Person: um die konkrete Ausgestaltung eines Vorstandspostens beim Universitätsklinikum. Ich kann das Ansinnen des SPD-Antrages sogar nachempfinden, allerdings wird es der eigenen reißerischen Titelzeile des SPD-Antrages schlichtweg nicht gerecht. Dankenswerterweise wurden der SPD-Antrag und unser Jamaika Gesetzesentwurf nun in einer Debatte zusammengefasst. Durch unseren Gesetzesentwurf haben wir nun die Möglichkeit, auch über wirkliche Verbesserungen für pflegerische Entscheidungen zu sprechen.

    Das UKSH ist rechtlich und organisatorisch ein komplexes Konstrukt. Als Klinikum an einer Universität und 100-prozentiger Tochter eines Bundeslandes haben wir hier andere Rahmenbedingungen, als beispielsweise bei einem kommunalen, privaten oder Wohlfahrtsverbandsklinikum. Diesem Umstand haben wir als Jamaika-Koalition bei dem Ziel, die pflegerische Expertise und Entscheidungskompetenz zu stärken, deutlich Rechnung getragen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf stellen wir klar, dass bei den wesentlichen Entscheidungen, die in Kiel und Lübeck getroffen werden, auch die pflegerische Seite mitbestimmen muss. Damit gehen wir deutlich über die SPD-Forderung hinaus, die sich rein auf den beruflichen Hintergrund eines Vorstandsmitgliedes reduziert.

    Wir konkretisieren die Entscheidungsfindung in den beiden Campusdirektionen, die die direkten Auswirkungen sowohl auf die Patientinnen und Patienten als auch die Belegschaft haben. Aus unserer Sicht stärken wir so die Pflege am UKSH mehr als wenn wir die Stellenbeschreibung eines Vorstandspostens zusammenkürzen. Auch unsere Gesetzesänderung, die ohne Zweifel eine Verbesserung darstellt, ist nur eine kleine Stellschraube im System. Es ist aber eine Stellschraube, die an die jeweilige Struktur geht und somit dauerhaft etwas verändern wird, sowohl in Kiel als auch in Lübeck.

    Neben Arbeitsbedingungen, mehr Kolleginnen und Kollegen und mehr eigene Selbstbestimmung gibt es aber auch weitere Möglichkeiten, die wir als Politik zur echten Stärkung der Pflege erwirken können. Unter anderem haben wir auch eine Verantwortung, nicht Verunsicherung oder Ängste bei den Pflegekräften zu schüren, insbesondere in der derzeitigen Corona-Pandemie nicht. Alle wie wir hier im Landtag sitzen, sei es regierungstragend oder oppositionell, haben eine große Verantwortung gegenüber der Bevölkerung und natürlich auch gegenüber dem medizinischen Personal. Daher sollte mit Skandalisierung und Erstellen von Schreckensszenarien nicht hantiert werden. Es verunsichert unnötig in einer sowieso angespannten Situation. Es wäre mir ein persönlicher Wunsch, dass wir alle hier vorsichtig formulieren und agieren.“

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  • 27.08.2020

    Kay Richert zu TOP 44+49 „Trendwende für die Innenstädte und Ortszentren in Schleswig-Holstein einleiten“

    In seiner Rede zu TOP 44+49 (Perspektiven für Galeria Karstadt Kaufhof entwickeln und Trendwende für die Innenstädte und Ortszentren in Schleswig-Holstein einleiten) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Sowohl Karstadt als auch Kaufhof sind deutsche Unternehmen mit Tradition. Die Warenhäuser prägen das Stadtbild in vielen unserer Innenstädte. Und wohl jede und jeder hier verbindet Erinnerungen und Erlebnisse mit diesen Warenhäusern oder hat – so wie ich – familiäre Verbindungen in die Belegschaft. Schreibwaren, Schmuck, Wäsche oder Konfirmationsanzug – all das gab es bei Karstadt, bei Hertie, Horten oder Kaufhof, je nach dem.

    Die jüngere Geschichte ist allerdings nicht so schön. Spätestens ab 2002 liest sie sich die Geschichte von Karstadt eher wie ein Krimi: Oppen-heim/Esch, Quelle, Saint Tropez, Kursmanipulationen, Schickedanz und Middelhoff, Highstreet, Arcandor, Goldman Sachs und am Ende ein Warenhauskonzern ohne eigene Immobilien. Als Kollateralschaden 30 geschlossene Filialen und der Abbau von hunderten Arbeitsplätzen – auch meine Familie hat das damals betroffen, eine bittere Zeit. Die verbliebene Belegschaft musste auf knapp 1,8 Milliarden an Betriebsrenten, Löhnen und Gehältern verzichten. Aber dann kam der Ritter Nicolas Berggruen: Empathisch, sympathisch, nachhaltig, das Gegenteil eines Private-Equity-Managers, ein Menschenfreund, der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine gesicherte Zukunft versprochen hat. Leider hat er nicht gesagt, wessen Zukunft gesichert wird. Karstadt machte 250 Millionen Euro Verluste, der Umsatz ging um fast acht Prozent zurück. Die Warenhausgesellschaft wurde nun in drei Teile zerlegt und 51 Prozent der wertvollen Assets wurden verkauft. Danach hat Herr Berggruen Karstadt für den gleichen Euro wieder verkauft, den er selbst bezahlt hat. Und das Geld aus den Verkaufs-erlösen floss über die Niederlande und die Antillen in die Karibik in die Nicolas-Berggruen-Stiftung. Ein toller Ritter. Warum rede ich hier so ausführlich über die Vergangenheit? Weil die Lage des Gesamtkonzerns eine direkte Folge dieser Geschichte ist. Man kann wohl zutreffend behaupten, dass Karstadt seit 2002 für die Eigentümer ein Spekulationsobjekt war, das planvoll ausgehöhlt und systematisch ausgesaugt wurde; das eigentliche Geschäft, der Handel mit Waren oder die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter scheinen überhaupt keine Rolle gespielt zu haben. Bleibt zu hoffen, dass das mit der Fusion mit Kaufhof unter dem Dach von Signa anders ist.

    Die Geschäftsführung von Galeria Karstadt Kaufhof muss das Wohl der Firma als Ziel verfolgen. Das kann Sanierung und Konsolidierung bedeuten. Wenn wir als Land tätig werden, müssen wir vor allem auf die Menschen achten, die betroffen sind. Und was es den Menschen bringt, wenn für eine kommunale Zwischenanmietung Steuergeld verbrannt wird, erschließt sich wohl niemandem. Wir sind für die Menschen da, nicht für die Finanzierung oder den Weiterbetrieb defizitärer Unternehmensteile. Und den Menschen ist durch eine Verschiebung der Schließungen um wenige Monate nicht geholfen; ich finde, die Verantwortlichen in Unternehmen und Betriebsrat sollten im Gegenteil die Hängepartie für die Kolleginnen und Kollegen nicht unnötig verlängern und alles daran setzen, dass alle Karstadt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter schnell in neue Jobs kommen.

    Alle sagen ja immer, das Geschäftsmodell der Warenhäuser sei überkommen und tauge nichts mehr. Ich möchte in diesen Abgesang so nicht ein-stimmen. Das Galeria-Konzept von Horten, das Kaufhof mit in den neuen Konzern eingebracht und weiterentwickelt hat, scheint eine mögliche Antwort des stationären Handels auf den zunehmenden Onlinehandel zu sein. Damit das aufgeht, sind aber auch zukunftsfähige Rahmenbedingungen vor Ort nötig und das bringt mich zum zweiten Teil: zu den Innenstädten. Galeria Karstadt Kaufhof will Filialen schließen, die einen negativen Filialdeckungsbeitrag haben, die also weniger einbringen als sie kosten. Das ist bestimmt auch auf Mieten zurückzuführen, die nicht im Verhältnis zum Um-satz stehen – eine direkte Folge des Raubzugs 2002 bis 2009. Diese Mieten strangulieren jedes Konzept, auch die, die ansonsten zukunftsfähig sind. Diese Mieten müssen gesenkt werden oder die Filialen müssen dicht machen, wenn der Konzern überleben soll. Aber in Schleswig-Holstein sollen Filialen geschlossen werden, obwohl sie einen positiven Filialdeckungsbeitrag haben. Obwohl sie schwarze Zahlen schreiben. Sie sollen schließen, weil die gesamten Innenstädte eine schlechte Prognose haben, weil die Handelsprofis den Innenstädten nicht zutrauen, eine ausreichend hohe Kundenfrequenz zu bringen. Und das liegt – das wird auch ganz deutlich ausgesprochen – an der Standortpolitik in den Kommunen. Das liegt unter anderem an einer falschen Verkehrspolitik. Wer Straßen verkleinert, die Verkehrsführung verschlechtert und Parkraum zurückbaut, der verschlechtert die Emissionslage und schadet den Innenstädten als Orte des sozialen und wirtschaftlichen Lebens. Autofreie beziehungsweise nicht er-reichbare Innenstädte sind auch kundenfreie Innenstädte. Das liegt an einer Stadtentwicklung, die großflächigen Einzelhandel auf der grünen Wiese fördert. Das kann man wollen, dann darf man sich aber nicht beschweren, wenn der Innenstadt die Kunden wegbleiben. Das liegt an Verwaltungen, die – oft auch auf politische Beschlüsse hin – Sondernutzungen, Sonder-öffnungszeiten oder Sonderveranstaltungen, zum Beispiel verkaufsoffene Sonntage oder Innenstadtfeste, restriktiv handhaben anstatt den gemein-samen Nutzen für die gemeinsame Innenstadt zu sehen. Und das liegt schließlich am fehlenden Erlebnis für die Besucher der Innenstädte, am Erscheinungsbild, an Sicherheit und Sauberkeit und an nicht abgestimmten Öffnungszeiten.

    Schauen wir uns doch mal an, wie Sie diesem Problem begegnen wollen. ‚Die Zukunft der Ortszentren wird nicht allein durch den Einzelhandel bestimmt, wir brauchen dort ‚Dritte Orte‘.‘ Das klingt erstmal gut. Natürlich muss auch der Rahmen gestaltet werden. Aber Grund für einen Besuch der Innenstadt sind für die meisten Menschen Einzelhandel und Gastronomie. Aufenthaltsqualität gibt es auch im Stadtpark. Das Land soll die Städte hin zu einer städtebaulichen Neuausrichtung bringen und diese Neuausrichtung über den kommunalen Finanzausgleich auch bezahlen. Mit dem Weg zu einer wirtschaftsfreundlichen Neuausrichtung haben Sie ja Recht. Eine Finanzierung kann ich mir allerdings eher im Rahmen städtebaulicher Pro-gramme vorstellen. Die Onlinekompetenz der lokalen Einzelhändler soll gestärkt werden, und zwar durch das Land. Die Idee von kooperativen Online-auftritten ist ja gar nicht schlecht, aber was hat das Land damit zu tun? Das klingt für mich ein bisschen nach betreutem Unternehmertum. Eine Neugestaltung der Vertriebswege ist Sache der Unternehmen selbst, nicht Sache des Steuerzahlers.

    Hohe Mieten machen Ortszentren unattraktiv für Neuansiedlungen, Sie wünschen sich hier eine vermittelnde Rolle der Politik zwischen Vermietern und Mietern, eine Mietpartnerschaft für Innenstädte und Ortszentren. Das finde ich gut. Leider können Sie sich am Ende nicht verkneifen, Eingriffs-möglichkeiten in das Grundrecht auf Eigentum zu fordern. Und schließlich fordern Sie verstärkt Investitionen in Innenstädte und Ortszentren. Den Kleiner-Kiel-Kanal als kluges Konzept zu bezeichnen, finde ich zwar gewagt, aber die Idee von der gewerbeorientierten Aufwertung der Innenstädte ist richtig. Bauliche Attraktivität, eine zuträgliche Verkehrsführung, Sauberkeit und Sicherheit sind die richtigen Standortmaßnahmen, um unsere Innen-städte als Orte des sozialen und wirtschaftlichen Miteinanders zu revitalisieren. Ob das über PACT-Maßnahmen gelingen kann, bezweifle ich ehrlicherweise nach den Herausforderungen der Coronakrise. Aber städtebauliche Programme hielte ich durchaus für eine gute Idee.

    Ich stelle mit Freude fest, dass Ihr Antrag versucht, sich vom wirtschafts-fernen Kurs der Sozialdemokratie zu befreien. Auch wenn mich erstaunt, dass Sie gerade die Kommunen, die SPD-regiert sind, kritisieren. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen und beantrage deshalb die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss.“

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  • 27.08.2020

    Anita Klahn zu TOP 20 „Stand der Inklusion im schulischen Bereich“

    In ihrer Rede zu TOP 20 (Gemeinsame Beratung: a) Umsetzung sonderpädagogischer Standards an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und an Förderzentren in Schleswig-Holstein, b) Bericht zum Stand der Inklusion im schulischen Bildungsbereich) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wir haben hier bereits einiges an Zahlen und Fakten zu dem Bericht gehört. Und wir haben auch gehört, dass Schleswig-Holstein mit einer Quote von 70 Prozent im Vergleich zu den anderen Bundesländern sehr gut da-steht. Vorab möchte ich mich bei all jenen bedanken, die sich engagiert und unter Aufbietung aller Kräfte dafür einsetzen, dass vielerorts eine Inklusion trotz manch mangelnden Rahmenbedingungen und Widrigkeiten möglich gemacht wird. Dem positiven Tenor des Berichts will ich auch gar nicht widersprechen, ich wünsche mir aber, dass wir uns dem Thema ein wenig differenzierter nähern.

    Die hohe Quote sieht nach außen gut aus, birgt aber auch ein Problem:

    Über die Qualität der Inklusion sagt diese Zahl leider gar nichts aus. Und daher ist es mir wichtig, dass wir den Fokus etwas von dieser Zahl nehmen und der Qualität der Inklusion eine viel größere Beachtung schenken. Ich halte es auch für unglücklich und unangemessen, den Förderschulen pauschal zu unterstellen, dass die Kinder dort exkludiert seien. Das Gegenteil ist der Fall! Die Wirklichkeit ist so, dass die Förderschule für manche Kinder der bessere Lernort ist. Dort gibt es den bestmöglichen Förderunterricht, weil es dort Möglichkeiten zur Individualisierung gibt, die wir an den Regelschulen nicht haben. Wir Freie Demokraten plädieren dafür, die Förderschule zu erhalten und wir sind damit nicht allein: Auch die Eltern wünschen sich an dieser Stelle ein Wahlrecht, weil sie eben für viele eine sinnvolle Alternative zu den Regelschulen sind. Auch das gehört für mich zu einer echten Schulwahlfreiheit dazu. In diesem Zusammenhang müssen wir auch darüber diskutieren, unter welchen Bedingungen eine 100-prozentige Inklusion ein erreichbares Ziel sein könnte. Dann müssen wir aber auch ehrlich darüber sprechen, welche Konsequenzen dieses Ziel insgesamt für die Bildungspolitik und vor allem für die Personal- und Finanzpolitik hätte.

    Im Schulalltag erleben wir viele engagierte Lehrkräfte, die inklusiven Unterricht erfolgreich umsetzen, allerdings sehen wir auch eine große Unzufriedenheit und Frustration: In den Kollegien ist eine zu hohe Arbeitsbelastung Alltag, welche sich wiederum stark auf die Lehrergesundheit nieder-schlägt. Hauptgründe sind fehlendes Personal, fehlende Zeit im Unterricht, nötige Fortbildungen und mangelnde Räumlichkeiten. Besonders heraus-fordernd wird es, wenn viele Kinder mit vielschichtigen Auffälligkeiten ein-zubinden sind: Hier wird es für Lehrkräfte häufig schwierig, Unterricht zu organisieren. Dies ist für alle Beteiligten kein wünschenswerter Zustand: weder für die Schüler, noch für die Lehrer und erst recht nicht für die Kinder mit Förderbedarf. Mit einer frühen Diagnostik, intensiven Gesprächen mit allen Beteiligten und regelmäßigen Überprüfungen sollte dafür gesorgt werden, dass wir Frustrationserlebnisse vermeiden und so früh wie möglich die bestmöglichen Förderinstrumente für alle Schülerinnen und Schüler identifizieren – gleich welche Schulform sie besuchen. Im Rahmen der Überarbeitung der sonderpädagogischen Förderverordnung haben wir die Möglichkeit, nach einer guten Lösung zu suchen.

    Daher kann es für uns alle fraktionsübergreifend nur Ansporn sein, uns konstruktiv mit dem Thema im Bildungs- und Sozialausschuss auseinanderzusetzen und ich hoffe dabei darauf, dass wir alle Inhalte und Sichtweisen sachlich diskutieren können. Alle Beteiligten haben es verdient, dass wir sie in ihrer Arbeit unterstützen!“

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  • 27.08.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 17+32 „Gesetz zur Einrichtung einer Clearingstelle Windenergie“

    In seiner Rede zu TOP 17+32 (Gesetz zur Einrichtung einer Clearingstelle Windenergie und Änderung und Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäfts-führer und Sprecher für Landesplanung der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Zunächst danke ich der Landesregierung für den Entwurf der Landesverordnung zur Teilfortschreibung Wind im Landesentwicklungsplan (LEP). Die FDP-Fraktion wird diesem heute zustimmen. Die Teilfortschreibung des LEP an dieser Stelle sichert eine geordnete Nutzung der regenerativen Energiequelle Windkraft im Land unter Würdigung des Urteils des OVG Schleswig und es werden die landesplanerischen Voraussetzungen für die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung geschaffen. Die Grundsätze, Ziele und Kriterien in der Teilfortschreibung finden unsere Zustimmung.

    Auch wenn die SPD die immer selbe Leier spielt: Es geht in diesem ganzen Verfahren um Gründlichkeit und Rechtssicherheit. Wir haben das von der Regierung Albig gestartete Verfahren modifiziert fortgeführt und befinden uns nun auf der Zielgeraden. Neu im Vergleich zu den Kriterien der Vorgängerregierung ist beispielsweise das landesplanerische Ziel, dass Wind-kraftanlagen mindestens die fünffache Gesamthöhe Abstand zu Gebäuden in Siedlungsbereichen einhalten müssen. Das haben wir mit dem Koalitionsvertrag angekündigt und das wird nun in der Teilfortschreibung festgeschrieben. Höhenabhängige, größere Abstände sind ein Weg hin zu mehr Akzeptanz.

    Das Stichwort Akzeptanz führt mich nun zur Clearingstelle. Mit dem Gesetzentwurf soll der rechtliche Rahmen für diese Stelle geschaffen werden. Die unabhängige Clearingstelle beim Landtag soll allen Bürgern und Kommunen für Fragen des Windkraftausbaus zur Verfügung stehen. Sie soll bei Konflikten moderieren, vermitteln und beraten. Wir brauchen die Clearingstelle, weil wir erkannt haben, dass die ambitionierten Vorhaben der Energiewende vielerorts zu Fragen und Unsicherheiten bis hin zu Verwerfungen geführt haben. Die Clearingstelle dient zum einen der Konfliktbewältigung und zum anderen der Konfliktvermeidung. Die Beratung für diejenigen, die sich an die Stelle wenden, beinhaltet das Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten abhängig vom Verfahrensstatus des konkreten Windprojekts, um das es dann jeweils geht.

    Für Außenstehende ist das Institutionengeflecht aus MELUND, MILIG, LLUR und anderen Institutionen schwer zu durchschauen. Daher ist es notwendig, einen klar zu identifizierenden Ansprechpartner in Fragen des Windkraft-ausbaus für die Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Die Clearingstelle soll ein neutrales Vermittlungsangebot schaffen. Dabei wird die Stelle keine bestehenden Strukturen ersetzen. Die bisherigen rechtlichen Verfahren und Informationsangebote der Landesregierung und Behörden bleiben selbstverständlich bestehen, werden aber eben ergänzt. Der Erfolg einer Clearingstelle hängt maßgeblich vom Vertrauen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die sich an sie wenden, ab. Deswegen haben wir folgerichtig im Koalitionsvertrag eine unabhängige Stelle vereinbart. Weil die zu lösenden Konflikte Folge von Regierungshandeln sind, kann die zur Bewältigung dieser Konflikte geschaffene Stelle nicht Teil der Regierung selbst sein. Daher empfiehlt sich eine Angliederung an den Landtag. Und ich begrüße sehr, dass wir das fraktionsübergreifend bereits im Haushalt, Einzelplan 1 im Budget des Landtags verankert haben, und dass wir auch das dazugehörige Gesetz gemeinsam voranbringen.

    Nachvollziehbarkeit und Transparenz sind immens wichtig beim Thema Windkraft. Mit der Einrichtung der Clearingstelle Wind setzen wir ein Versprechen aus unserem FDP-Wahlprogramm und einen wichtigen Punkt aus unserem Jamaika-Koalitionsvertrag um. Ob bei Bürgern, Kommunen oder Projektierern – es gibt viele Fragen und Unsicherheiten rund um neue Windkraftanlagen und damit auch viele Gründe, weshalb vor Ort ein Konflikt auch zwischen Nachbarn entstehen kann. Für all diese Betroffenen möchten wir einen Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin. Und zwar jemanden, der oder die nicht nur anonym in einem Büro sitzt, sondern auch viel im Land unterwegs ist.

    Wir setzen auf eine breite parlamentarische Mehrheit für die Einrichtung der Clearingstelle Windkraft. Der Ausbau der Windkraft kann nur mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht gegen sie funktionieren.“

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  • 27.08.2020

    Jörg Hansen zu TOP 14+18 „Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen“

    In seiner Rede zu TOP 14+18 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen) erklärt der Innenpolitiker der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Mit dem vorliegenden Entwurf zum Thema Wasserrettung legen wir einen Zwischenstopp eines langen Törns ein. Wie Sie wissen, liegt mein Wahlkreis direkt an der Ostsee. Und das Thema Sicherheit ist seit knapp 40 Jahren mein Metier. Ich habe mir lange nicht vorstellen können, dass es hier zu irgendwelchen Problemen kommen könnte. Es ist beeindruckend, mit wie viel Eifer und ehrenamtlichem Engagement Retterinnen und Retter bei der Sache sind. Ihnen gehört unser Dank statt Gezank‘.

    Zur Wasserrettung gehören nach Wikipedia ‚sämtliche Erste-Hilfe-Leistungen, welche in unmittelbarer Nähe zum Wasser erforderlich sind‘. Allein diese simple Einstiegsdefinition zeigt die hohe Komplexität des Themas. Alle Beteiligten haben sich dem gemeinsamen Ziel verschrieben, Menschen zu helfen und Leben zu retten. Jahrelang wurde um eine Lösung gerungen. Und es zeigte sich, dass neben den vielen Themenfeldern die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Beteiligten Auswirkungen zeigten. Dies gehört zur Vorgeschichte dazu. Stellen wir also fest: Die Wasserrettung ist ein komplexes Thema mit vielen Beteiligten, die trotz der Vorgeschichte aber ein gemeinsames Ziel haben.

    Wir konnten uns in der Jamaika-Koalition auf einen Entwurf einer Gesetzesänderung einigen und auch auf ein Verfahren. Ich bin nach wie vor da-von überzeugt, dass wir mit allem Ruckeln bei der Entstehung ein solides Fundament für die weiteren Beratungen gelegt haben. Gleichwohl überraschte die SPD mit einem eigenen Antrag. Liebe SPD: Wenn uns die Vergangenheit eines gelehrt hat, dann doch die Tatsache, dass wir Verbinden-des suchen müssen und nicht einen Beteiligten gegen den anderen aus-spielen sollten. Genau das macht die SPD aber mit ihrem Antrag. Anders ausgedrückt: Es war in letzter Zeit sehr ermutigend, dass Bewegung in die Sache gekommen ist. Mein Wunsch ist es, dass wir uns weiter aufeinander zu bewegen und nicht voneinander entfernen. Und ich bin sehr optimistisch, dass wir das hinbekommen.

    Auch wir haben das Schreiben des Landesfeuerwehrverbandes erhalten und setzen uns inhaltlich damit auseinander. Einige Elemente sind diskussionswürdig. Aber es steht auch die Frage im Raum, was man untergesetzlich regeln und was man schlanker regeln kann. Als jemand, der unvorbelastet in diesen Vorgang eingestiegen ist, hielt ich manche Aufregung für nicht berechtigt. Ich halte aber auch das Eintreten für eigene Interessen für legitim. Den guten Gesprächsfaden sollten wir wieder aufnehmen. Es wird Zeit in Anspruch nehmen, denn die Beteiligten müssen auch die Möglichkeit erhalten, Rückmeldung aus ihren Unterorganisationen zu erhalten. Aber eine Regelung zur Wasserrettung ohne Einbindung aller maßgeblichen Akteure ist für mich die schlechteste aller Lösungen.

    Ich hatte mit dem Bild begonnen, dass wir uns auf einem langen Törn befinden. Und wenn wir uns mit allen Kräften an Bord nach vorn bewegen, kann es für die Wasserrettung nur lauten: ‚Land in Sicht!‘“

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  • 27.08.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 58+64 "Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 58+64 (Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Der jährliche Energiewendebericht gibt einen Eindruck davon, wo wir in Schleswig-Holstein beim Thema Energiewende und Klimaschutz stehen. Und dort wird eine Lücke deutlich: Die Emissionsminderungen decken sich nicht ausreichend mit dem Zielpfad. Da gibt es nichts schönzureden. Wir sollten allerdings schon darauf achten, dass wir in der Diskussion über die Frage, warum die Lücke da ist, nicht undifferenziert werden.

    Was wir im Land als Emissionsminderungslücke haben, ist dieser Landesregierung nicht anzulasten. Dass der Windkraftausbau stockt, liegt am OVGUrteil und dem Moratorium, das ist richtig. Aber auch mit einem fortgesetzten Ausbau, den wir bald erleben werden, wird sich die Emissionslücke nicht viel weiter schließen lassen. Der Grund dafür ist in der Bundespolitik zu suchen, der Grund ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das EEG verhindert nämlich durch seine Anreize die sinnvolle Nutzung des vielen Windstroms, den das EEG gleichzeitig subventioniert. So verhindern das EEG und weitere Verordnungen die Nutzung des Windstroms in den Bereichen Wärme und Verkehr. Die Sektorkopplung kann nicht erfolgen, solange der Strompreis durch die Energieabgaben, - steuern und –umlagen so hoch ist, dass fossile Energieträger wie Gas und Öl billiger sind. Das EEG macht den Windstrom zu teuer für die weitere Nutzung und garantiert gleichzeitig den Stromerzeugern die Abnahme zu einem bestimmten Preis. So kommt es dazu, dass wir jedes Jahr hunderte Millionen Euro für Abschaltstrom zahlen müssen. Dass wir so viel guten Windstrom abschalten müssen, ist der Bundespolitik anzulasten. Der Landespolitik sind da leider weitgehend die Hände gebunden. Unsere Landesregierung hat bereits ihr Möglichstes getan und im Bundesrat einen entsprechenden Entschluss erreichen können. Das Energiesteuersystem muss reformiert werden! Der Ball liegt schon lange in Berlin!

    Und ja, die CO2-Minderungspotentiale der Landwirtschaft sind noch nicht ausgeschöpft. Allerdings sollten wir auch nicht vergessen: SchleswigHolstein ist ein landwirtschaftlicher Gunststandort. Unsere Felder und unsere Ställe, unsere landwirtschaftlichen Betriebe in Schleswig-Holstein versorgen die übrigen Bundesländer mit. Und trotzdem werden dann bei uns in Schleswig-Holstein die Emissionen angerechnet. Die Landwirtschaft hat die Zeichen erkannt und früh eine eigene Klimastrategie als Selbstverpflichtung aufgelegt. Die Landwirtschaft der Zukunft wird auch im Land durch erfolgreiche Dialogformate der Landesregierung vorangebracht. Und es wird nicht nur geredet. Den Worten folgen auch Taten.

    Um die CO2-Emissionen zu senken, muss man weiter denken als nur zu Fahrzeugen und Fabriken. Drainierte Moore beispielsweise oder fehlende Waldflächen tragen ebenso zum Klimawandel bei. Deswegen setzen wir mit diesem Programm auf die Bewahrung von Humus als natürlichem Kohlenstoffspeicher im Boden und auf die Förderung seines Aufbaus. Der biologische Klimaschutz leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Kohlenstoffvorräte und damit zum Klimaschutz generell. Die Eckdaten sind bekannt, das Programm wurde vom Minister bereits vorgestellt.

    Uns ist noch wichtig festzuhalten: Die Landwirtschaft ist Hauptbetroffene des Klimawandels und zugleich eine wesentliche Emissionsquelle, aber sie bindet auch CO2. Eine 100-prozentig emissionsfreie Landwirtschaft ist unmöglich. Allerdings können wir die Emissionen begrenzen. Dazu trägt dieses Programm bei. Wir wollen erreichen, dass mehr drainierte Moorflächen, die derzeit für den Ackerbau genutzt werden, wieder vernässt werden. Das geht nur auf freiwilliger Basis, gemeinsam mit engagierten Landwirten und Flächeneigentümern. So steht es auch in dem Programm.

    Für die weitere Fortführung wäre es gut, wenn wir mit Bundesmitteln stärker unterstützt würden. Denn biologischer Klimaschutz in Schleswig-Holstein nutzt nicht nur Schleswig-Holstein. Solange die Bundesregierung in der Klimapolitik nicht entschlossen und marktwirtschaftlich vorangeht, drehen wir an den Schrauben, die auf Landesebene möglich sind: Wir legen ein Programm für biologischen Klimaschutz auf, setzen die norddeutsche Wasserstoffstrategie um und stellen die Regionalpläne Wind fertig. Die Landesregierung arbeitet außerdem im Dialog mit Hamburg daran, das auch das letzte Kohlekraftwerk auf dem Boden Schleswig-Holsteins abgeschaltet werden kann. Hier sind wir allerdings auf ein schlüssiges Konzept des Hamburger Senates angewiesen. Nur auf die Landesregierung zu schimpfen und immer wieder auf die Windplanung zu verweisen, wie es die Opposition in diesem Hause tut, ist undifferenziert, ist eindimensional, wird der Komplexität der Aufgabe Klimaschutz nicht gerecht. Klimaschutz ist mehr als die reine Aufstellung von Windrädern. Unsere Landesregierung ergreift Maßnahmen, wo es eben auf Landesebene sinnvoll ist. Und hiesige, innovative Unternehmer entwickeln engagiert regionale Energiekonzepte der Zukunft, wie beispielsweise in Heide zum Thema Wasserstoff. Und für den Rest brauchen wir die Kooperation der Länder und den Bund, eine Wende zu marktwirtschaftlichen Lösungen der Energiewendepolitik – und vor allem Pragmatismus statt Fingerzeigen. Die europäischen Klimaziele sind erreichbar.“

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  • 27.08.2020

    Anita Klahn zu TOP 25 "Lernmittelfreiheit in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 25 (Gemeinsame Beratung: a) Familien bei schulischen Lernmitteln unterstützen, b) Lernmittelfreiheit in Schleswig-Holstein) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die Lernmittelfreiheit ist wichtig für die Bildungsgerechtigkeit. Es ist keine Frage, dass beim Bildungserfolg die Schülerinnen und Schüler nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängig sein dürfen. Denn langfristig entstehen der Gesellschaft immense Kosten, wenn die Zahl der Schulabbrecher steigt, auf höherwertige Abschlüsse verzichtet wird und als Folge davon teilweise ein Leben lang unterstützende staatliche Maßnahmen nötig werden.

    Nicht nur für Familien mit geringem Einkommen ist der schulische Einkaufszettel zum Schuljahresbeginn eine echte Herausforderung. Der ursprüngliche Gedanke, dass Eltern nur die Verbrauchsmaterialien von geringem Wert beschaffen, hat sich mit der Zeit gewandelt zu einem zusätzlichen persönlichen Wert und Nutzen im außerschulischen Bereich. Schulbuchverlage haben teure Arbeitshefte entwickelt, deren Nutzen teilweise hinterfragt werden darf. Hier haben Lehrkräfte eine besondere Verantwortung. Die Erhöhung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz auf 150 Euro war wichtig. Dies gilt auch für den Wegfall der Eigenanteile für das gemeinschaftliche Mittagessen.

    Die Digitalisierung – erst recht in Zeiten von Corona – hat bei der Lernmittelfreiheit neue Fragen aufgeworfen: Die Anschaffung von Tablets und anderen Endgeräten ist teuer – umso erfreulicher ist es, dass wir mit den Hilfen aus dem Sofortausstattungsprogramm und den zusätzlichen Landesmitteln an dieser Stelle die ersten Schritte einleiten konnten, damit Lehrkräfte und Schüler entsprechend mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden können. Denn: ‚Bring your own device‘ bedeutete häufig, dass die Schülerinnen und Schüler nur ein Smartphone mitbringen, was aber kein angemessenes Lernmittel ist.

    Niedrige Kosten sind auch eine Frage der Entscheidungsverantwortung: Ein gutes Beispiel sind die Klassenfahrten. Auch ohne Corona stellt sich die Frage, wie umfangreich diese sein müssen. Die Schul- und Klassenkonferenzen entscheiden grundsätzlich über Umfang und damit auch über die Kosten – Eltern, Schüler und Lehrkräfte können also Grenzen setzen.

    Auch beim immer wichtiger werdenden Thema ‚Nachhilfe‘ geht es nicht allein um die Frage der Lernmittelfreiheit. Wir sollten uns die Frage stellen, ob es nicht einen strukturellen Grund hat, warum die Erteilung von Nachhilfe für immer mehr Schülerinnen und Schüler nötig zu sein scheint. Meiner Meinung nach ist die Erteilung von Nachhilfe weniger eine Frage der Lernmittelfreiheit, sondern eine Frage der Unterrichtsgestaltung oder auch der passenden Schulform. Denn wenn wir guten Unterricht anbieten und die Schülerinnen und Schüler auf derjenigen Schule sind, die ihrem Leistungsvermögen und ihren Fähigkeiten entsprechen, sollte die Erteilung von Nachhilfe eher die Ausnahme und nicht die Regel sein. Der Wegfall der verbindlichen Schulartempfehlung hat hier sicher einen Teil dazu beigetragen, dass falsch verstandener Ehrgeiz sich in einem Übermaß an Nachhilfe niederschlägt. Aber auch zu häufiger Unterrichtsausfall und fachfremd erteilter Unterricht spielen eine Rolle.

    Das Land hat zwar bereits Maßnahmen ergriffen, aber nach der Evaluierung des Lernsommers als Unterstützungsangebot sollten wir diskutieren, ob und in welcher Form eine Verstetigung sinnvoll sein könnte. Bei allen Diskussionen ist eines aber auch klar: Letztendlich werden Eltern auch in Zukunft Kosten für den Schulbesuch übernehmen müssen – aber es muss sich dabei um angemessene Beträge handeln, damit Bildung für jeden zugänglich bleibt.“

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  • 17.05.2018

    Dennys Bornhöft: Kein blinder Aktionismus wegen Klage der EU-Kommission

    Zur von der EU-Kommission angekündigten Klage gegen Deutschland und weitere Länder wegen der fortgesetzten Überschreitung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten erklärt der umweltpolitische Sprecher der FPD-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Wir Freie Demokraten teilen das europaweit geeinte Ziel, die Luftqualität zu verbessern. Allerdings zweifeln wir daran, dass die Klage der EU-Kommission hilfreich sein wird, die Stickoxidbelastung in deutschen Städten zu senken.

    Die Entscheidung der EU-Kommission, Deutschland aufgrund zu starker Luftverschmutzung zu verklagen, darf daher keinesfalls zu blindem Aktionismus und Symbolpolitik führen. Vorschnelle Verbote und Besteuerungen mögen vielleicht kurzfristig die Symptome bekämpfen, bieten aber keine sinnvollen Ansätze zur Verbesserung der Ursachen. Vielmehr gehen Verbote zunächst einmal zu Lasten der Bürger und Betriebe. Wir sind gegen Maßnahmen wie Fahrverbote, die bloß politische Geschäftigkeit vortäuschen, aber das Problem noch verschlimmern oder verlagern.

    Wir begrüßen daher sinnvolle Maßnahmen, wie die gemeinsame Entscheidung, in Kiel endlich Landstrom für die Schiffe auf den Weg zu bringen. Des Weiteren brauchen wir intelligentere Verkehrsleitsysteme, die für flüssigere Verkehrsströme sorgen und somit auch Schadstoffemissionen senken.“

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  • 27.08.2020

    Christopher Vogt: Der Bundesinnenminister muss endlich für eine gemeinsame Strategie für Reiserückkehrer aus Risikogebieten sorgen

    Zu den Ergebnissen der heutigen Bund-Länder-Beratung, bei der es um die weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus ging, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Es ist überfällig, endlich eine gemeinsame effektive Strategie für die Reiserückkehrer aus Risikogebieten zu verfolgen, die die Zahlen ja bundesweit spürbar in die Höhe treiben. Dies hätte eigentlich schon vor den Ferien erfolgen müssen und muss jetzt auch im Bundesinnenministerium Priorität haben. Mit Blick auf die strapazierten Testkapazitäten muss wieder gezielter getestet werden und es sollten vor allem die sensiblen Bereiche stärker in den Fokus rücken.

    Das unterschiedliche Infektionsgeschehen in den Bundesländern wird sich jedoch selbstverständlich weiterhin bei den verschiedenen Maßnahmen widerspiegeln müssen. Wir waren zum Beispiel bei den privaten Feiern vergleichsweise zurückhaltend und ich sehe nicht, dass wir diese wegen des Versagens in südlichen Bundesländern wieder einschränken sollten.

    Der bevorstehende Herbst sorgt natürlich für eine gewisse Unsicherheit. Der möglichst störungsfreie Betrieb von Kitas und Schulen hat für uns oberste Priorität. Die Familien dürfen nicht weiter die Hauptlast der Pandemiebekämpfung tragen. Der neue Schnupfenplan der Landesregierung ist eine wichtige Weichenstellung für Familien und Schulen, um besser durch die Erkältungszeit zu kommen. Alle Beteiligten sind dazu aufgerufen, verantwortungsvoll damit umzugehen. Die Erhöhung der Kinderkrankentage durch den Bund ist richtig, aber leider noch zu hasenfüßig. Ich gehe davon aus, dass die Große Koalition hier im Herbst nachlegen muss.

    Was die Digitalisierung der Schulen angeht, ist zwar jeder Fortschritt zu begrüßen, aber ohne einen weiteren Digitalpakt wird es nicht gelingen, für dauerhafte Lösungen zu sorgen, die uns wirklich weiterbringen.

    Das Veranstaltungskonzept des Landes hat bisher gut funktioniert. An größere Veranstaltungen wie Jahrmärkte oder Sportveranstaltungen mit Besuchern müssen wir uns langsam herantasten. Hier muss weiter an Perspektiven für die Veranstalter gearbeitet werden.

    Die Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Ende Dezember hatten wir von Anfang an gefordert. Für viele Unternehmen reichen die monatlichen Höchstbeträge jedoch nicht aus. Die maximalen Förderbeträge je Monat müssen deshalb verdoppelt werden. Dann könnten zum Beispiel auch größere Unternehmen der Veranstaltungsbranche bis zu 100.000 Euro pro Monat erhalten. Die bisherigen Antragszahlen geben diesen Spielraum her. Bei der weiteren Ausgestaltung der Programme muss zudem der Übergang vom Gießkannenprinzip zu zielgenauen Maßnahmen gefunden werden. Die Unternehmen, die vor der Pandemie gesund waren, sollen nicht Corona zum Opfer fallen. Notwendige Insolvenzverfahren bei Unternehmen, die bereits vor der Krise nicht mehr marktfähig waren, wird man jedoch nicht endlos hinauszögern können.“

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