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  • 14.11.2019

    Christopher Vogt zu TOP 36 „Schutz des jüdischen Lebens“

    In seiner Rede zu TOP 36 (Gemeinsam für ein starkes und geschütztes jüdisches Leben in Schleswig-Holstein einsetzen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der Terroranschlag in Halle hat uns wohl alle fassungslos gemacht. Wir verurteilen diese verabscheuungswürdige Tat auf das Schärfste. Ich will auch ganz deutlich sagen: Es war kein Amoklauf, wie teilweise berichtet wurde. Es war ganz klar ein Terroranschlag, weil es ein eindeutiges politisches Motiv gab. Es gab in der Vergangenheit bereits ähnlich gelagerte Terroranschläge im Ausland. Am 9. Oktober 2019 mussten wir nun erleben, dass so etwas trotz aller Vorkehrungen auch in Deutschland traurige Realität wurde und wir eben nicht davon ausgehen können, dass wir von dieser neuen Dimension von Terror in Zukunft verschont bleiben werden.

    Zwei Menschen wurden völlig wahllos ermordet. Nur durch die Sicherung der Synagoge konnte ein Massaker unter den Mitgliedern und Gästen der jüdischen Gemeinde verhindert werden. Auch wenn es schmerzt, dass Synagogen und andere jüdische Einrichtungen in Deutschland im Jahr 2019 geschützt werden müssen: Wir werden alles tun, um für die Sicherung der Gebäude zu sorgen, damit das Risiko entsprechend minimiert werden kann. Wir sagen heute erneut ganz klar ‚Ja‘ zu einem aktiven jüdischen Leben in Schleswig-Holstein, das wir gewährleisten und unterstützen. Das beinhaltet aber natürlich nicht nur die Sicherung von Gebäuden und andere Sicherheitsmaßnahmen. Der Staatsvertrag von 2018 und die Schaffung einer Beauftragtenstelle können natürlich nur einzelne Bausteine sein, die aber al-les andere als unbedeutend sind.

    Das Wichtigste aber ist: Wir müssen Antisemitismus in allen Bereichen der Gesellschaft konsequent entgegentreten und uns viel intensiver mit der Frage beschäftigen, wie und warum sich junge Menschen in unserem Land derart radikalisieren können, dass sie solche Taten vorbereiten und ausführen. Daher ist die Frage sehr wichtig, was wir gegen das gesellschaftliche Klima tun können, in dem immer offener und schamloser extremistische und antisemitische Gedanken geäußert werden und somit eine Atmosphäre geschaffen wird, in dem Anschläge von radikalisierten Menschen zunehmend wahrscheinlicher werden. Es geht dabei um die grundsätzliche Frage, wie wir miteinander umgehen. Wie schaffen wir es, diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten und den weiter zunehmenden Hass, die Beleidigungen im Netz und die Hetze gegen Andersartigkeit wieder zurückzudrängen? Besondere Sorge bereitet es mir, wenn diese Tendenzen die Mitte der Gesell-schaft erfassen. Vor allem, wenn in dieser Mitte Antisemitismus still-schweigend geduldet wird und dadurch droht, dass dieser in breiten Schichten der Gesellschaft schleichend wieder ‚salonfähig‘ gemacht wird.

    Es gab nach dem Terroranschlag in Halle wieder merkwürdige Diskussionen darüber, dass der Täter ‚Gamer‘ gewesen sei. Wir kennen diese Diskussion nach Amokläufen, die in Deutschland stattgefunden haben. Ich halte dies für ziemlich unsinnig, weil es vom Kern des Problems ablenkt. Das Problem bestand meines Erachtens nicht darin, dass der Täter ein Gamer ist, sondern dass er ein Nazi ist. Viel schlimmer fand ich aber die Äußerungen aus den Reihen der AfD. Die Scheinheiligkeit des geistigen Brandstifters Björn Höcke nach dem Anschlag war kaum zu ertragen. Nicht besser war das Verhalten des Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner, der jetzt völlig zu Recht als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt wurde.

    Es ist an uns, den staatstragenden Parteien, uns klarer gegen Hetze zu positionieren und nicht zuzulassen, dass sich fortschreitend verbale Entgleisungen einschleichen und damit die Grenze des Sagbaren immer weiter verschoben wird. Wir alle müssen Vorbilder sein, Toleranz vorleben, Intoleranz konsequent begegnen, die politische Bildung stärken und den Austausch in der Gesellschaft fördern.“

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  • 14.11.2019

    Kay Richert zu TOP 40a „Ausbau der Marschbahn“

    In seiner Rede zu TOP 40a (Dringlichkeit: Ausbau der Marschbahn) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wege und Schienen sind so ein technisches Thema. Eher was für den Kopf als für das Herz. Da geht es um Zahlen und Maße, um juristische Spitzfindigkeiten und technische Details. Dabei ist Mobilität eigentlich ein emotionales Thema. Denn die Wege und Schienen verbinden uns. Auf diesen Wegen und Schienen kommen wir zur Arbeit, damit erwirtschaften wir unseren Wohlstand. Auf Wegen und Schienen kommen wir zu unserer Familie, zu unseren Liebsten. Und Wege und Schienen geben uns die Freiheit, über den Tellerrand zu schauen, uns zu entwickeln und Neues kennenzulernen. Wir wollen mobil sein, denn Mobilität verbindet die Gesellschaft.

    Unsere Aufgabe, die Aufgabe von Politik und Verwaltung ist es, die Mobilität so sicher und komfortabel wie möglich zu machen – für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die uns gewählt haben. Das Planungsrecht in Deutschland wird dieser Aufgabe nur sehr eingeschränkt gerecht. Anstatt für schnelle Lösungen ist das deutsche Planungsrecht für ewig lange Verfahren berühmt, an die sich ewig lange Gerichtsverfahren anschließen. Das Planungsrecht muss verbessert und beschleunigt werden. Am 06. September 2018 haben wir deshalb genau hier darüber diskutiert, dass wir für den zweigleisigen Ausbau der Marschbahn zwischen Klanxbüll und Niebüll die Legalplanung wollen. Wir wollen Gas geben, wir wollen Taten sehen – nur von schönen Worten allein geht es nicht voran. Und ich habe mich über den Referentenentwurf gefreut, der den zweigleisigen Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll beinhaltet hat. Bei der Befassung im Wirtschaftsausschuss am 12. September, nach der Plenardebatte, haben die Abgeordneten der SPD als einzige nicht für die beschleunigte Planung per Maßnahmengesetz gestimmt. Da hatte ich schon so eine Ahnung, dass hier das Instrument ‚Legalplanung‘ oder ‚Maßnahmengesetz‘ nicht verstanden worden ist. Jetzt lese ich Statements von SPD-Bundespolitikern wie ‚an Struktur und Schnelligkeit des Planungsverfahrens ändert sich wenig‘, eine Planung per Gesetz bringe keine Beschleunigung. Ich weiß gar nicht, was ich dazu sagen soll; das ist schlicht falsch. Wer die Wirksamkeit von Legalplanungen besichtigen will, der muss nach Dänemark gucken; Beispiel Öresundbrücke: Beschluss 1991, Baubeginn 1995, Fertigstellung 1999, sechs Monate früher als geplant und im Budget – und das für ein gigantisches Ingenieursbau-werk, inklusive Landanbindung, Eisenbahntrasse, zusätzlichem Tunnel und künstlicher Insel. Es geht aber auch kleiner: Beispiel Autobahn Klipleff – Sonderburg. 26 Kilometer Länge, Baubeginn 2010, Fertigstellung 2011, sieben Monate früher als geplant und ebenfalls im Budget.

    Stellen Sie sich mal vor, wie schnell wir die 14 Kilometer zwischen Niebüll und Klanxbüll per Planungsgesetz mit einem zweiten Gleis versorgen könnten! Die Planung per Maßnahmengesetz ändert sehr wohl etwas an der Schnelligkeit. Und wir sind es den Bahnreisenden, den Pendlerinnen und Pendlern schuldig, hier auch nicht locker zu lassen. Ich hoffe und ich bitte darum, dass wir hier und heute ein einstimmiges Signal senden, dass wir die Legalplanung wollen! Interessant ist auch die Aussage, die Marschbahn sei aus ökologischen und verkehrlichen Gründen nicht wichtig genug. Da bleibt mir die Spucke weg. Liebe Bundesumweltministerin, die Marschbahn ist deutschlandweit bekannt, und zwar nicht für ihre Pünktlichkeit und gute Qualität. Wenn Sie schon den Umweltnutzen des Bahnverkehrs nicht sehen, den verkehrlichen Nutzen wenigstens können Sie aus dem Bundesverkehrswegeplan ablesen, da steht es drin. Allen Fraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag sind doch der Ausbau des nachhaltigen und um-weltfreundlichen Verkehrs und die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs im Land und Fortschritte bei wichtigen Verkehrsprojekten wichtig. Es ist unser aller Ziel, die Mobilität schnellstmöglich so sicher und komfortabel wie möglich zu machen – für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die uns gewählt haben. Dieses Ziel ist in Gefahr.

    Die Veto-Ministerin hat gesagt, das Planungsgesetz für unsere Marschbahn sei nun nicht mehr ihre Sache, sondern Sache des Bundestags. Lassen Sie uns ein starkes Signal an die Kollegen Bundestagsabgeordnete senden. Ich bitte Sie um Ihre einstimmige Unterstützung.“

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  • 14.11.2019

    Kay Richert zu TOP 44 „Kapazitäten und Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen“

    In seiner Rede zu TOP 44 (Kapazitäten und Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen und in der Fleischverarbeitung in Schleswig-Holstein) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wir von der FDP glauben an den Markt und an seine Kräfte. Wir glauben daran, dass Leistung sich lohnen muss. Wir glauben, dass Unternehmertum die Triebfeder unseres Wohlstands ist. Wir glauben an die soziale Verpflichtung, die alle Mitglieder einer Gesellschaft füreinander haben. Der Markt funktioniert, wenn es Regeln gibt, die für alle gleich sind und an die sich alle halten.

    In der Vergangenheit gab es viele erschreckende, ja unglaubliche Meldungen, vor allem aus der Schlachthofregion in Niedersachsen. Da war die Re-de von Menschen, die für lächerlich geringe Löhne arbeiten. Oder von Beschäftigten, die zwar realistische Löhne bekommen, dafür aber Unterkünfte zu Wucherpreisen mieten müssen. Oder von Menschen, denen die Unterkunft gekündigt wurde, und die daraufhin in den Wäldern hausten. Das sind selbstverständlich Zustände, die wir nicht dulden. Wie ist nun die Situation in Schleswig-Holstein? Wir sprechen hier über zwei Bereiche: Die Beschäftigungssituation und die Unterbringung.

    Im Bereich Beschäftigung geht es um Mindestlohn, Bereitstellung von Arbeitsmaterial und Ausrüstung, Arbeitsschutz und Hygiene. Außerdem geht es um die klare Zuordnung von Verantwortung, also um Werkvertragsstrukturen. Die Landesregierung stellt in ihrem Bericht fest, dass bisher nur geringfügige Verstöße festgestellt werden konnten. Diese beträfen zum Bei-spiel die Dokumentationspflichten. Die Betriebe zeigen sich bereit zur Behebung von festgestellten Mängeln. Gegen den Arbeitsschutz wird also nicht systematisch verstoßen, wie von mancher Stelle behauptet wird. Im Bereich Unterbringung geht es um Würde, Zumutbarkeit und Übervorteilung.

    Gerade in diesem Bereich haben sich in der Vergangenheit findige Subunternehmer getummelt, die durch vollkommen überzogene Mietkosten und fragwürdige Wohnverhältnisse aufgefallen sind. Um Klarheit in die Situation hier vor Ort zu bekommen und Auswüchse zu bekämpfen, hat unser Sozialministerium unter Minister Heiner Garg Anfang 2018 eine Kampagne gestartet. Die Arbeitgeber wurden über die einzuhaltenden Standards in-formiert und die Umsetzung wurde und wird kontrolliert. Nun kann man natürlich sagen, die schwarzen Schafe würden vor den Kontrollen auch noch gewarnt. Ich muss sagen: Ist das nicht unerheblich? Es ist doch das Ergebnis, was zählt und das ist hier in jedem Fall eine Verbesserung für die betroffenen Menschen. Ende 2019/Anfang 2020 wird diese Kampagne ab-geschlossen sein. Die Erfahrungen werden uns helfen, zukünftig effizient und wirksam Aufsicht zu führen.

    Natürlich gibt es noch Ermittlungsbedarf. Der Bericht verweist dabei auf die Unterbringungssituation der Beschäftigten. Die Unterkünfte müssen natürlich angemessen sein. Und die Arbeitgeber dürfen keinen Mietwucher betreiben. Die Arbeitgeber müssen ihrer Verantwortung und ihrer Selbstverpflichtung im Verhaltenskodex gerecht werden. Aber vor Abschluss der In-formations- und Überprüfungskampagne liegen uns keine belastbaren Zahlen vor. Auch der vorliegende Bericht bleibt da zwangsläufig vage. Gibt es Missstände in nennenswerter Zahl oder bleibt es bei Einzelfällen? Sind Arbeitsinspektoren vor Ort erforderlich? Greift die Selbstverpflichtung der Arbeitgeber? Muss es eine staatliche Aufsicht auch über Mietwohnraum geben? Erst wenn wir Ergebnisse haben, können wir diese und andere Fragen beantworten.

    Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um eine Lanze für die Unternehmen zu brechen, die hier mit in den Fokus geraten, obwohl sie mit Missständen der Branche gar nicht in Verbindung stehen. Ich spreche hier von den Betrieben des Fleischerhandwerks. In diesen handwerklich arbeitenden Betrieben wird nach guter handwerklicher Tradition und gesetzeskonform gearbeitet. Im Fleischerhandwerk sind viele Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, gerade im ländlichen Raum. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Betrieb des Fleischerhandwerks durch mangelnden Arbeitsschutz, durch würdelosen Umgang, Lohndumping oder Tricksereien aufgefallen wäre. Wir von der FDP stehen hinter unserem Handwerk. Auch hier sind wir gut beraten, dem Handwerk einen guten Rahmen zu schaffen und zu erhalten, wir tun uns damit selbst einen Gefallen.“

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  • 14.11.2019

    Christopher Vogt zu TOP 43 „Ziel- und Leistungsvereinbarungen Hochschulmedizin“

    In seiner Rede zu TOP 43 (Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hoch-schulmedizin zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der CAU zu Kiel, der Universität zu Lübeck und dem Uniklinikum Schleswig-Holstein für die Jahre 2020-2024 und Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Landesregierung mit den staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die große strategische Bedeutung der Hochschulen für die Entwicklung unseres Bundeslandes ist wohl unbestritten. Aus diesem Grund statten wir unsere Hochschulen nicht nur bei den Investitionen, sondern auch bei der Grundfinanzierung schrittweise besser aus und übernehmen auch die Tarif-steigerungen. Die Hochschulen stehen vor großen Herausforderungen, einige wurden schon genannt: die Digitalisierung, die Künstlichen Intelligenz, die zunehmend ein großes Thema in der Wissenschaft spielt und der inter-nationale Wettbewerb. Auf der anderen Seite sind natürlich auch große Chancen für die Hochschulen in Schleswig-Holstein damit verbunden aufzuholen. Sie sind stark aufgefordert, die Fachkräfte der Zukunft auszubilden, aber auch eigene Fachkräfte zu binden, also die jungen Talente als Mitarbeiter an den Hochschulen zu haben und so den akademischen Mittelbau zu stärken. Um die Attraktivität zu steigern, muss man auch die Arbeitsbedingungen verbessern, das hat natürlich immer mit Geld zu tun und da müssen wir ein bisschen auf den Bund schauen, das der sich mehr einbringt, denn mit eigenen Mitteln wird das kaum hinzubekommen sein.

    Mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen setzen wir den inhaltlichen Rahmen, um unsere Hochschullandschaft fit für die kommenden Jahre zu machen und sinnvoll weiterzuentwickeln. Wir haben mit der Kieler Uni nur eine Volluniversität und ansonsten eher kleinere Hochschulen, die aber in den letzten Jahren auch noch einmal gewachsen sind – zum Teil sogar erheblich.

    Jede Hochschule hat mit ihrem jeweiligen Profil ihre Stärken und die wollen wir gezielt stärken. Wir werden uns darauf aber nicht ausruhen, denn es gibt vielen Stellen noch eine ganze Menge zu tun: Die leider erneut gescheiterte Bewerbung der CAU zur Exzellenz-Universität hat noch einmal sehr deutlich gemacht, dass wir als Land gemeinsam mit den Hochschulen noch an einigen Stellschrauben drehen müssen. Dazu gehört zunächst ein-mal eine schonungslose Analyse, welche Bereiche die Vorgaben nicht er-füllt haben und wie diese Bereiche zukünftig aufgestellt werden können, damit die Anforderungen bei einer möglichen neuen Bewerbung erfüllt werden können.

    Ziel muss es also sein, frühzeitig eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, um möglicherweise eine neue Initiative auf den Weg zu bringen, da-mit man für die mögliche Bewerbung für das Jahr 2026 erfolgversprechend aufgestellt ist. Vielleicht kommt man auch zu dem Schluss, dass eine erneute Bewerbung nicht sinnvoll wäre, aber ich halte es für notwendig, sich sehr zeitnah damit zu beschäftigen. Wir müssen uns Hamburg und Bonn an-schauen, denn die haben sich erfolgreich beworben. Hat die Geldfrage letztlich zum Erfolg geführt? Ich glaube es ehrlich gesagt eher nicht. Ich glaube, wir müssen uns eher die internationale Ausrichtung anschauen und da müssen wir besonders nach Skandinavien und den Ostseeraum gucken. Und ich glaube, dann haben wir beim nächsten Mal gute Chancen, auch dabei zu sein. Der Kieler Unipräsident hatte ja gefordert, dass man als Land den Zuschuss für die Uni Kiel einfach mal verdoppeln sollte. Ich glaube, ihm ist selbst bewusst, dass das ein eher gewagter Vorschlag ist, der wenige Chancen auf Realisierung hat. Und er hat ein eigenes Wissenschaftsministerium gefordert. Ich glaube, wir müssen vielmehr unsere Wissenschaftsabteilung stärken und dann sind wir besser aufgestellt beim nächsten Mal.  

    Ein weiterer Punkt, der uns die nächsten Jahre mit wachsender Dringlichkeit beschäftigen wird, ist der Hochschulbau. Zum einen erfordern die weiter zunehmenden Studierendenzahlen zusätzliche Räumlichkeiten. Haupt-sächlich stehen wir aber vor der Herausforderung, dass die bestehenden Gebäude vieler Hochschulen an die zeitliche Nutzungsgrenze kommen. Große Teile der Bausubstanz stammen aus den 60er und 70er Jahren und müssen innerhalb kurzer Zeitabstände entweder saniert oder komplett neu gebaut werden. Für das Land wird es in den kommenden Jahren einen finanziellen Kraftakt bedeuten, diesen aufgelaufenen Sanierungsstau abzuarbeiten, aber wir brauchen dringend weiterhin dieses hohe Investitionsniveau!

    Auch im Bereich der Start-Ups und des Entrepreneurships wollen wir in die Offensive gehen, um Schleswig-Holstein gründerfreundlicher zu machen. Wir wollen dafür sorgen, dass wir einen Mentalitätswechsel einleiten, bei dem Scheitern kein Stigma, sondern Ansporn ist, es beim nächsten Mal besser zu machen. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.“

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  • 15.11.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 39 „Maßnahmenkatalog für eine Wasserstoffstrategie“

    In seiner Rede zu TOP 39 (Erstellung eines Maßnahmenkatalogs für eine Wasserstoffstrategie der Erneuerbaren Energien für Schleswig-Holstein) er-klärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir setzen uns dafür ein, in Schleswig-Holstein eine grüne Wasserstoff-wirtschaft aufzubauen. An der Westküste ist dafür schon einiges im Gang. Wir können aber noch viel mehr und wollen das ganze Land mitnehmen. Dafür ist die neue Wasserstoffstrategie der norddeutschen Bundesländer ein ausgezeichnetes, frisches Konzept. Wir sollten und wir werden uns hier im echten Norden an der Wasserstoffstrategie orientieren und sie mit Leben füllen.

    Wasserstoff ist eine Schlüsseltechnologie für eine gelingende Energiewende. Die Energiewende ist leider immer noch zu sehr eine Stromwende. Die Stromerzeugung wird ausgebaut, aber die richtigen Rahmenbedingungen für eine gelingende Sektorkopplung fehlen. Die Energiewende muss technologieoffen gestaltet sein, denn keiner weiß, welche Technologie in Zukunft unsere Energieversorgung sicherstellen wird. Wasserstoff wird ein wichtiges Bindeglied für die Energiewende sein, die alle Sektoren über-greift – wenn der Bund die Rahmenbedingungen dafür technologieoffenen gestaltet. Wasserstoff hat sogar das Zeug dazu, in vielen Bereichen das Öl, Benzin und Diesel als Kraftstoff bzw. als Energiespeicher zu ersetzen.

    Schleswig-Holstein ist dafür prädestiniert. Schleswig-Holstein hat viel Wind und viele Windkraftanlagen, die mehr Strom erzeugen als zurzeit noch in die Netze passen. Wir können selbst nach dem erfolgten Netzausbau noch genug Energie erzeugen, um hier vor Ort Wasserstoff damit zu erzeugen. Der Wasserstoff kann dann in das Erdgasnetz eingespeist oder in die Tanks neuer Autos mit Brennstoffzellen gefüllt werden. Wasserstoff ist relativ leicht zu erzeugen und vielseitig einsetzbar. Das ist eine enorme Chance für eine gelingende, innovative Energiewende.

    Leider krankt der Wasserstoffausbau noch vor allem an den hohen Kosten bei der Elektrolyse. Und das nicht einmal, weil es so aufwendig wäre. Der Strom, auch und vor allem aus Windkraft, ist in den letzten Jahren immer billiger geworden. Der Preis für die Elektrolyse ist so hoch, weil die staatlichen Umlagen und Abgaben den Strom, den man zur Elektrolyse, zur Wasserstofferzeugung, braucht, so teuer machen. Diese Rahmenbedingungen werden aber auf Bundesebene gesetzt. Hier steht die GroKo weiter auf der Bremse, trotz aller großen Worte, die beide Parteien dazu führen. Sie reden von Klimaschutz und schaffen nicht die wesentlichen Bedingungen für eine gelingende, technologieoffene Energiewende mit Wasserstoff. Hoffen wir, dass der Bund endlich faire Wettbewerbsbedingungen schafft. Wir werden weiter dafür werben.

    Die Rahmenbedingen, die wir brauchen sind: EEG-Umlage weg, denn die EEG-Umlage macht den Strom für die Elektrolyseure zur Wasserstofferzeugung zu teuer. Stattdessen bedarf es einer CO2-Bepreisung über alle Sek-toren, damit die Technologien im Wettbewerb auf einer fairen Grundlage gegeneinander antreten können. Und wir brauchen die richtigen Strukturen im Land, um der Nachfrage nach Wasserstoff, zum Beispiel im Verkehr, den Weg zu ebnen. Die norddeutsche Wasserstoffstrategie ist Impulsgeber für die Bundesstrategie für Wasserstoff. Wir setzen dabei auf unsere Landes-regierung, dass unsere Stimme in Berlin klar und deutlich vernommen wird. Ich habe da keine Zweifel. Wir zeigen aber nicht nur nach Berlin und lehnen uns bequem zurück. Wir können im Land vieles anstoßen und mit bewegen. Viele engagierte Unternehmer wollen in Schleswig-Holstein Wasserstoff-projekte umsetzen. Für diese Initiativen und innovativen Ideen setzen wir uns ein, soweit wir das eben können als Landespolitiker. Wir bitten daher die Landesregierung in unserem Antrag, aus der vorgelegten norddeutschen Wasserstoffstrategie einen konkreten Maßnahmenkatalog abzuleiten. Wir brauchen diese verstärkten Maßnahmen des Landes, um die grüne Wasserstoffwirtschaft in Schleswig-Holstein aufzubauen.

    Wir können dazu im Land viel tun. Wir können uns zum Beispiel dafür ein-setzen, dass eine Versorgungsinfrastruktur für Fahrzeuge mit Brennstoffzellen aufgebaut wird. Das können Autos, aber auch LKW und Züge sein. Der Energieträger Wasserstoff bietet hier aufgrund seiner hohen Energiedichte große Vorteile. Wir sollten dabei als Land vorangehen, denn ohne ein An-gebot an Infrastruktur wird sich eine Nachfrage nach Wasserstofffahrzeugen nur schwerlich ergeben. Das gilt natürlich genauso für die batterie-elektrische Mobilität. Die beiden Technologien stehen für uns nicht in direkter Konkurrenz, beide Technologien haben in einer technologieoffenen Energiewende eine Chance. Wir können auch auf vieles aufsatteln. Wir setzen auf das Reallabor Westküste, wo gezeigt wird, wie sich wirtschaftlich Wasserstoff erzeugen und verwerten lässt. Die Modellregion Westküste kann als Innovations-Hub dienen. Von der Westküste aus ergeben sich für das ganze Land Perspektiven für eine grüne Wasserstoffwirtschaft. Nehmen wir diese Chance für Innovationen, diese Chance für Schleswig-Holstein wahr und gehen wir voran!“

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  • 14.06.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 24 „Stärkung des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche“

    In seiner Rede zu TOP 24 (Stärkung des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Gefühlt ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man in einem Auto, indem sich Kinder befinden nicht raucht. Und es ist doch auch davon auszugehen, dass die meisten Eltern, die Raucher sind, dies ebenso so sehen. Und doch spiegelt die Realität hin und wieder ein anderes Bild wider. Das kann man so hinnehmen oder entsprechend handeln. Und auch wenn wir Freie Demokraten den Liberalismus ehren, mit Zwangsmaßnahmen hier und da hadern, so müssen wir akzeptieren, dass einzelne Verbote sinnvoll und notwendig sind!

    Und so greift unsere heutige Forderung den Kinderschutz auf, indem wir eine teilweise von der Gesellschaft akzeptierte, teilweise aber auch geforderte Regelung im Bereich des Raucherschutzes für unsere Jüngsten im Auto schaffen wollen. Für mich bleibt mit Spannung abzuwarten, wie die konkrete Formulierung im Ordnungswidrigkeitenkatalog ausschauen wird. Für einige Menschen wird Rauchen im geschlossenen Kombi auf der einen Seite oder in einem offenen Cabrio auf der anderen Seite zumindest materiell-rechtlich einen vermeintlichen Unterschied machen.

    Ein weiteres Erschwernis wird die Ahndungsmöglichkeit sein. Die Ordnungswidrigkeit wird ein Vergehen darstellen, welches nur durch Zufallsüberprüfung zu ahnden sein wird, da man hier nur in flagranti überführt werden kann. Doch wird auch dies kein Grund sein, dieses Ansinnen abzulehnen, schließlich werden auch Parksünder so geahndet. Eines will ich hier ganz klar sagen: Wir wollen nicht die Freiheit des Rauchers per se einschränken! Hieraus soll auch keine weitere Debatte über die Verbannung des Rauchens aus dem öffentlichen Raum, ganz zu schweigen eine Debatte über das Rauchen in der eigenen Wohnung entstehen.

    Die individuelle Handlungsfreiheit eines erwachsenen Rauchers muss hier gegenüber dem Kindeswohl eines minderjährigen Menschen und damit seiner körperlichen Unversehrtheit abgewogen werden. In einem geschlossenen PKW kann sich ein Kind dem Rauch nicht entziehen. Auch das Öffnen von Fenstern senkt die Belastung nicht auf ein gesundheitskonformes Maß. Da ein Kind das Auto während der Fahrt schwerlich verlassen kann, wäre es dem Rauch des Erwachsenen schlichtweg ausgeliefert. Dass ein Kind die eigenen Eltern bittet, nicht zu Rauchen und sich ggf. in dieser Diskussion im Wagen durchsetzt, ist zwar möglich, doch eher unwahrscheinlich. Das Kindeswohl bewerten wir eindeutig höher als das Bedürfnis, während der Fahrt im PKW zu rauchen. Es hat ja auch einen Grund, warum Minderjährige selbst nicht rauchen dürfen.

    Ich möchte nochmal betonen, wir stoßen hier nicht ins Horn des Kampfes gegen das Rauchen als solches. Wir planen keine Verschärfung des Rauchverbots in Gaststätten, wir unterstützen keine Einschränkung des Rauchens in den eigenen vier Wänden. Es wäre nun auch inkonsequent, sich einerseits für die Legalisierung von Cannabis einzusetzen und andererseits Tabakprodukte einzuschränken. Wir sprechen hier über die Schadstoffbelastung durch Rauchen in einem kleinen, abgeschlossenen Raum mit wenigen Kubikmeter, bei dem man sich nicht einfach in ein anders Zimmer begeben und die Tür schließen kann. Hier werden wir uns klar für das Wohl des Kindes entscheiden!

    Warum wir nun einen Alternativantrag der SPD-Initiative gegengestellt haben, möchte ich kurz erläutern. Das Hauptziel, womit die Drucksache auch im Vorwege in den Medien beworben wurde, unterstützen wir. Der Absatz aber, der sich zusammengefasst mit Einschränkungen des Rauchens beschäftigt, schwächt die klare und prägnante Forderung nach dem Schutz des Kindeswohls im PKW. Außerdem wäre eine weitere Beratung im Sozialausschuss vonnöten. Zeitverzug wollen wir aber nicht. Da dieses Thema bei der kommenden Gesundheitsministerkonferenz nächste Woche aufschlagen wird, bitte ich darum, heute in der Sache abzustimmen, um der Landesregierung entsprechend ein klares Votum mitgeben zu können.“

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  • 15.11.2019

    Kay Richert zu TOP 27 „Aushöhlung des Arbeitszeitgesetzes verhindern“

    In seiner Rede zu TOP 27 (Aushöhlung des Arbeitszeitgesetzes verhindern) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Die Arbeitnehmerrechte sind ein hohes Gut. Es ist der Verdienst von organisierten Arbeitern und Angestellten, dass Arbeit nicht krank machen darf, dass die Gesundheit der Arbeitenden über dem Profit der Unternehmung steht. Der Kampf für die Arbeitnehmerrechte hat in Deutschland sehr früh begonnen, beginnend mit den Gesellenstreiks des späten Mittelalters über die Bergmannsausstände und Arbeitervereine bis zu den Gewerkschaften des Industriezeitalters. Häufig waren die Auseinandersetzungen heftig, immer ging es um zwei Dinge: Entlohnung und Arbeitsbedingungen. Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist noch heute Prinzip der Arbeitsgesetzgebung. Spätestens seit dem Stinnes-Legien-Abkommen ist es das Selbstverständnis von Arbeitgebern und Gewerkschaften, dass beide Parteien gemeinsam am Erfolg des Unternehmens arbeiten. Diese Partnerschaft, das Miteinander für den gemeinsamen Erfolg, findet sich auch in der Gesetzgebung wieder.

    Im Betriebsverfassungsgesetz steht etwa ‚Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten vertrauensvoll zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen‘ oder im Personalvertretungsgesetz: ‚Dienststelle und Personalvertretung arbeiten vertrauensvoll zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen‘. Und auch die Gewerkschaften werden ausdrücklich als konstruktives Element erwähnt. Aus den ehemaligen Gegnern sind Partner, Tarifpartner geworden. Ich finde es schade, wenn rhetorisch aufgerüstet wird, um das gewerkschaftliche Profil zu schärfen. Obwohl ich anerkenne, dass es für die Gewerkschaften wichtig ist, ihre Möglichkeiten und den Mehrwert einer Mitgliedschaft auch plakativ darzustellen.

    Wie bereits gesagt, bei der Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen geht es immer um Arbeitsbedingungen und Entlohnung. Für den Gesetzgeber heißt das, er muss den geeigneten Rahmen für die Tarifpartner schaffen. Und dieser Rahmen muss an die modernen Arbeitsbedingungen angepasst werden. Das ist über die Jahre immer wieder geschehen, weil sich auch die Arbeit über die Jahre immer wieder verändert hat. Der Arbeitsplatz heute eines Mitarbeiters in einem Kraftwerk beispielsweise ist mit dem von vor 30 Jahren überhaupt nicht mehr zu vergleichen. Musste der Mitarbeiter vor 30 Jahren noch Kohle schaufeln und wagenradgroße Ventilverschlüsse bewegen, muss er heute Sensor- und Steuertechnik beherrschen. Der Fortschritt der Technik und die Automatisierung haben die Arbeitswelt stark verändert.

    Heute stehen wir mitten in einer Phase der Veränderung. Zum einen eröffnet die Digitalisierung viele neue Möglichkeiten. Zum anderen ist die Freizeit für immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der bloßen Zeit zwischen Arbeit und Schlaf zu einem aktiv geplanten Teil ihres Lebens geworden. Die Entschließung des Landes Bayern nimmt diese Veränderungen auf. Und ehrlicherweise verstehe ich nicht, wo genau die SPD sich hier in die Bresche schmeißen will. ‚Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Bedürfnis, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können, moderne Kommunikationstechnik bietet Freiraum für orts- und zeitunabhängiges Arbeiten‘. Das stimmt. ‚Dies [Flexibilität im Arbeitszeitrecht] muss aber unter sorgfältiger Abwägung der Interessen beider Seiten gerade auch mit Blick auf die Gesunderhaltung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Sicherheit erfolgen‘. Das sind berechtigte, klassische gewerkschaftliche Forderungen. ‚Lösungen [für Flexibilisierungen] müssen daher stets einen zeitnahen und adäquaten Ausgleich für längere Arbeitszeiten oder verkürzte Ruhezeiten vorsehen‘. Das ist doch genau das, was moderne Menschen von einem modernen Arbeitsrecht erwarten.

    Das geltende Arbeitszeitrecht ist nicht für die moderne Arbeitswelt gemacht, deswegen muss es angepasst werden. Familienfreundlich wäre es, wenn man die Arbeit z.B. mittags für ein paar Stunden unterbrechen, dann fortsetzen und am nächsten Morgen wieder normal zur Arbeit gehen könnte. Geht jetzt aber nicht. Realitätsnah wäre es, wenn man über sein Handy auch mal eine geschäftliche Email beantworten könnte, ohne dass dann die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden unterbrochen würde oder neu zu laufen beginnt. Das Arbeitszeitrecht entspricht ganz offensichtlich nicht mehr der Lebenswirklichkeit der modernen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es wird deswegen angepasst werden, es geht gar nicht anders. Für uns muss es darum gehen, den Zweck der Schutzregelungen zu erhalten – gute Arbeitsbedingungen, die den Wünschen und der Lebensrealität moderner Menschen entsprechen. Die FDP steht für moderne Regeln und für ein selbstbestimmtes Leben, auch in Beziehung auf Arbeit und Familie. Wir wollen den Wandel gestalten, nicht danebenstehen und maulen. Für die Gewerkschaften ist der Wandel eine große Chance, denn natürlich sind gerade die Gewerkschaften mit ihrem Know-how gefragt, wenn es um eine neue Rahmensetzung geht. Hier können sie zeigen, warum gewerkschaftliche Bindung wertvoll ist. Das ist eine Chance, auch die Tarifbindung wieder attraktiv zu machen. Ergreifen Sie sie! Wir werden gerne mit Ihnen zusammen die neuen Herausforderungen angehen.

    Zu dem SPD-Antrag ist zu sagen: Natürlich kann man immer gegen alles Neue sein. Und Neues hat ja auch nicht nur gute Seiten. Mit ‚dagegen sein‘ hält man es aber nicht auf. Verantwortungsvolle Politik nimmt Neuerungen auf und gestaltet. Danebenstehen und nörgeln – oder gar Ängste schüren – hilft niemandem, nicht einmal Ihnen selbst. Wir werden Ihren Antrag des-wegen aus tiefster Überzeugung ablehnen. Unser Antrag nimmt die Heraus-forderungen an. Wir wollen gestalten. Das ist unsere Aufgabe. Ich bitte deshalb um Zustimmung.“

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  • 28.11.2019

    Annabell Krämer: Wir lassen die Landwirte nicht alleine

    Zu der zusätzlichen Bereitstellung von 1,9 Millionen Euro für die Landwirtschaft durch die Jamaika-Koalition erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Den Landwirten immer mehr Regularien vor die Füße zu kippen und damit dann alleine zu lassen, ist ein No-Go. Die eindrucksvollen Proteste der Landwirte sind ein Ergebnis der verheerenden Agrarpolitik im Bund der letzten Jahrzehnte von SPD und CDU. Es ist gut, dass hier dank des beharrlichen Protestes der Landwirte auch aus Schleswig-Holstein langsam ein Umdenken auch bei den politischen Mitbewerbern einsetzt. Besonders freue ich mich, dass wir im Rahmen der Haushaltsberatungen mit unseren Koalitionspartnern vereinbaren konnten, den Landwirten in Schleswig-Holstein mit zusätzlich 1,9 Millionen Euro bei der Umsetzung der Düngeverordnung unter die Arme zu greifen.

    Die finanziellen Belastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe bleiben trotzdem noch immer gewaltig. Wichtig ist deshalb, dass die Landwirte jetzt schnell investieren können und beispielsweise Genehmigungsverfahren für neue Güllebehälter und -ausbringtechnik so schnell und effizient wie möglich abgearbeitet werden. Das Geld steht bereit und nun muss es schnellst-möglich nutzbar gemacht werden. Hierfür hat die Landesregierung unsere vollste Unterstützung."

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  • 26.11.2019

    Oliver Kumbartzky: 5H-Regelung bei Windenergie bleibt unser Ziel

    Zur Forderung des Bundesverbands WindEnergie, Abstand von der 5H-Regelung zu nehmen, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir nehmen zur Kenntnis, dass der BWE die Interessen seiner Mitglieder vertritt. Aber er sollte auch zur Kenntnis nehmen, dass Jamaika die fünffache Anlagenhöhe (5H) im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Daran wollen und werden wir nicht rütteln. Die 5H-Regelung bleibt das Ziel und wir sind zuversichtlich, dass das zuständige Ministerium verbindliche und gerichts-feste Regionalpläne erarbeitet. Wir wollen einen planvollen Ausbau mit und nicht gegen die Bürger. Der BWE sollte nicht so viel Gegenwind produzieren. Störfeuer aller Art gegen die Windplanung bringen uns keinen Schritt weiter.“

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  • 26.11.2019

    Dennys Bornhöft: Damoklesschwert „Fahrverbote“ muss weg

    Zur aktuellen Presseberichterstattung über den Luftreinhalteplan Kiel er-klärt der Kieler Abgeordnete und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Landeshauptstadt Kiel und das Umweltministerium verhandeln mittlerweile bereits seit über einem Jahr über einen Luftreinhalteplan für den Theodor-Heuss-Ring und bis heute scheint keine Einigung im Sinne der Bewohner als auch der Pendler möglich zu sein. Nun wird das tote Pferd Fahrverbote noch eine weitere Runde geritten. Dabei liegen schon seit langem verhältnismäßigere Alternativen zu Fahrverboten vor. Wir fordern alle Beteiligten erneut auf, die 500.000 Euro des Landes für baulich-technische An-lagen zur Luftreinhaltung abzurufen und das Damoklesschwert der Fahr-verbote wegzunehmen.

    Fahrverbote, wie auch das Abschneiden der Gewerbebetriebe vom Verkehrsfluss, sind im Lichte der Messwerte und der Prognosen für die kommenden zwei Jahre aus unserer Sicht nicht verhältnismäßig. Um keine weitere Besorgnis in der Bevölkerung zu fördern, muss die Debatte um Fahrverbote umgehend beendet werden.“  

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  • 26.11.2019

    Kita-Reform 2020 – ein gutes Ergebnis für unsere Kinder und Familien

    KIEL. In einem dritten Änderungsantrag haben die Jamaika-Koalitionsfraktionen heute drei weitere Anpassungen beim Gesetzentwurf zur Kita-Reform vorgenommen. Damit übernehmen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP neue Erkenntnisse aus der Anhörung in das künftige Gesetz.

    Zum einen wird die Freistellung der Leitungskräfte erhöht. Der Gesetzentwurf sah bisher eine Freistellung der Kita-Leitung vor, gestaffelt nach der Anzahl der Gruppen. Neu eingefügt wird nun, dass in Kindertageseinrichtungen mit sechs bis zehn Gruppen nun auch die stellvertretende Leitungskraft anteilig freigestellt wird. Mit dieser Ergänzung wird sichergestellt, dass die Kita-Leitung künftig mehr Zeit für organisatorische Aufgaben zur Verfügung hat. Die Änderungen sind somit eine Maßnahme zur Qualitätsverbesserung.

    Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Katja Rathje-Hoffmann, sagt dazu:       

    „Im Verlauf der umfangreichen Anhörungen wurde für uns deutlich, dass im Bereich der Freistellung der Kita-Leitungen Nachbesserungen vorgenommen werden sollten. Bislang wurden die Leitungskräfte schrittweise bis zur völligen Freistellung ab der fünften Gruppe berücksichtigt. Danach gab es jedoch für große Kitas keine weiteren Freistellungsanteile. Deswegen freue ich mich, dass wir jetzt gestuft bis zur zehnten Gruppe eine weitere Leitungsfreistellung mit einer halben Stelle ermöglichen können.“

    Des Weiteren wird die Zahl der Schließtage reduziert. Statt wie bisher geplant 22 dürfen Kitas künftig höchstens 20 Tage im Kalenderjahr planmäßig schließen, davon drei Tage außerhalb der schleswig-holsteinischen Schulferien, ursprünglich waren fünf Tage vorgesehen. Mit der Reduzierung der Schließtage kommt Jamaika dem Wunsch der Landeselternvertreter nach.

    Eka von Kalben, Vorsitzende und kitapolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, erklärt dazu: 

    „Nachdem wir bereits zwei Änderungsanträge insbesondere zu den Naturkindergärten sowie den Kindertagesstätten der dänischen Minderheiten eingebracht haben, legen wir jetzt noch einmal nach. Wir kommen den Eltern mit einer Änderung der Schließzeitenregelung entgegen. Diese Regelung hilft insbesondere alleinerziehenden Eltern und denjenigen, die keine 30 Tage Urlaub im Jahr haben und somit auf Schließzeiten nicht flexibel reagieren können. Eine planbare Schließzeit, die zum Großteil innerhalb der Ferien liegen muss, kommt überdies auch den Familien entgegen, die nicht nur Kita- sondern auch Schulkinder haben.

    Das Kitagesetz soll die Interessen der Erziehenden in Kitas und Kindertagespflege, der Eltern und der Kommunen unter einen Hut bringen. Und gleichzeitig für alle Bereiche des Landes vergleichbare Situationen schaffen, aber das Wichtigste bei allem müssen die Kinder sein und bleiben. Dieser Spagat, die verschiedenen Interessen auszutarieren, ist schwierig, aber in der Jamaika-Koalition ausgezeichnet gelungen.“

    Als dritte Änderung im Kita-Reform-Gesetzentwurf werden die sogenannten Verfügungszeiten erhöht. Die Anhörung hat ergeben, dass die bisher angenommenen Verfügungszeiten von vier Stunden im Gesetzentwurf zu niedrig sind. Neue Erhebungen zum Status-Quo haben dies bestätigt. Für Vor- und Nachbereitung benötigt das pädagogische Personal bereits heute 7,3 Stunden pro Woche und Gruppe. Das Land erhöht diesen Anteil um eine halbe Stunde auf 7,8, der künftig erstmals als Mindeststandard im Gesetz verankert wird. Auch diese Maßnahme dient der qualitativen Verbesserung in den Kindertageseinrichtungen.

    Die familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Anita Klahn, sagt dazu:

    „Die Kita ist ein Ort, an dem frühkindliche Bildung in einem nicht unwesentlichen Maße stattfindet. Es ist daher nur konsequent, dass die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höhere Verfügungszeiten bekommen, damit diese eine qualitativ hochwertige und kindgerechte Bildungsarbeit leisten können. Dadurch entstehen mehr Bildungschancen für unsere Kinder. Gleichzeitig nehmen wir Rücksicht auf die Arbeitsbelastung der Erzieherinnen und Erzieher sorgen mit der Erhöhung der Verfügungszeiten für mehr Arbeitszufriedenheit.

    Die Kita-Reform ist ein Prozess, der sich ständig weiterentwickelt und anpasst. Es war von vornherein klar, dass bei der großen Anzahl von Interessen Maximalforderungen einzelner nicht umgesetzt werden können. Wir danken allen Beteiligte für die enge Zusammenarbeit, nur so konnten wir einen fairen Interessenausgleich schaffen, der sich sehen lassen kann.“

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  • 25.11.2019

    Christopher Vogt: Wir begrüßen den tragfähigen Kompromiss mit Gewerkschaften und Verbänden

    Zur heutigen Verständigung zwischen Land und Gewerkschaften bei der Besoldungsstrukturreform erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Dieses Paket ist ein wichtiger Schritt, um das Land im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt attraktiver zu machen. Die Beamtinnen und Beamten werden nun deutlich früher von den strukturellen Erhöhungen profitieren, die von der Landesregierung schon im Sommer angekündigt worden sind.

    Zudem bleibt es dabei, dass wir die Besoldung in den Eingangsstufen verbessern und damit auf die verstärkte Konkurrenz bei der Nachwuchsgewinnung reagieren. Dieser tragfähige Kompromiss mit den Gewerkschaften und Verbänden ist haushaltspolitisch vertretbar und gibt allen Beteiligten Planungssicherheit. Dazu gehört auch die Zusage des Landes, den nächsten Tarifabschluss zeit- und wirkungsgleich zu übertragen. Die Einigung entlarvt die plumpen Forderungen der Opposition, die stets ohne solide Gegenfinanzierung vorgetragen werden.“  

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  • 21.11.2019

    Anita Klahn: Der Lehrerberuf muss wieder attraktiv werden

    Zur heutigen Landespressekonferenz von Bildungsministerin Karin Prien zu den Maßnahmen der Lehrkräftegewinnung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Es ist eine gute Nachricht, dass Ministerin Karin Prien den Weg einer effizienten Besetzung von Lehrerstellen fortsetzt. Das neue Lehrkräftebedarfsplanungstool kann hier einen wertvollen Beitrag leisten. Denn bisher glichen die zukünftigen Lehrerbedarfe eher einem Blick in die Glaskugel. Mit dem neuen Tool werden wir nicht nur erheben können, wie viele Lehrer benötigt werden, sondern auch welche Fächerkombinationen gebraucht wer-den. Insbesondere im Hinblick auf die Studienberatung werden wir damit zukünftig besser aufgestellt sein. Es nützt uns nichts, wenn wir massenhaft Deutschlehrer ausbilden, wenn wir händeringend Mathelehrer brauchen.

    Wir sehen aber auch, dass viele Probleme nicht mit einer höheren Besoldung zu lösen sein werden. Wir müssen den Lehrerberuf insgesamt wieder attraktiver gestalten, die Lehrergesundheit im Blick haben und bessere schulische Rahmenbedingungen schaffen, wenn wir mehr junge Menschen für diesen tollen Beruf begeistern wollen.“ 

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  • 19.11.2019

    Annabell Krämer: Jamaika treibt die Modernisierung des Landes voran

    Zur heute vom Kabinett beschlossenen Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf 2020 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Mit der Nachschiebeliste entlastet Jamaika die Kommunen von steigenden Sozialausgaben und springt mit zusätzlichen Integrationsmitteln für den Bund ein, der sich finanziell leider massiv zurückzieht. Wir zeigen damit unseren Willen, die Kommunen im Rahmen des Machbaren unter die Arme zu greifen und begnügen uns nicht damit, die unverantwortliche Politik der Bundesregierung nur anzuprangern.

    Wir investieren zudem weiter in die Mobilität und erhöhen die Zuschüsse für den ÖPNV um 5 Millionen Euro. Zur Umsetzung wichtiger Digitalisierungsprojekte stellt Jamaika zusätzliche 35 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem schaffen wir die finanziellen Voraussetzungen für die Ansiedlung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR). Die Stärkung von Kommunen, Digitalisierung, Forschung und Mobilität geht mit einem ausgeglichenen Haushalt und einer Schuldentilgung von 27 Millionen Euro einher. Jamaika bleibt damit auf dem Pfad seriöser Haushaltspolitik und treibt zugleich die Modernisierung des Landes voran.“

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  • 19.11.2019

    Christopher Vogt: Wir wollen gemeinsam mit den Kommunen unser Land voranbringen

    Zum kommunalen Finanzausgleich erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Das Land bildet mit den Kommunen eine Schicksalsgemeinschaft und das ist besser, als es in manchen Ohren vielleicht klingen mag. Während sich die Bundesregierung unter anderem bei den Kosten für notwendige Integrationsmaßnahmen vom Acker macht, lassen wir die Kommunen nicht im Regen stehen. Die FDP-Fraktion begrüßt sehr, dass sich Landesregierung und Kommunen im Grundsatz auf ein faires und tragfähiges Paket zur Stärkung der kommunalen Finanzausstattung verständigt haben.

    Wie schon beim Kommunalpaket macht diese Koalition erneut deutlich, dass sie für ein gutes Miteinander mit den Kommunen steht. Eine wesentliche Forderung der kommunalen Familie war die Herstellung einer symmetrischen Mittelverteilung. Wir werden uns nun schrittweise auf dieses Ziel zubewegen und damit den kommunalen Finanzbedarfen Rechnung tragen, ohne dabei das Land finanziell zu überfordern. Wir dokumentieren damit unseren festen Willen, gemeinsam mit den Kommunen unser Land voranzubringen.

    Wichtig ist nun, dass sich die Kommunen auf die Verteilung der Finanzmittel untereinander einigen. Für die Reform des kommunalen Finanzausgleichs brauchen wir eine aufgabengerechte und rechtssichere Lösung, um Planungssicherheit für die kommunalen Haushalte zu bekommen. Wir sind auf einem guten Weg, diese komplexe Aufgabe mit unseren Kommunen gemeinsam zu lösen.“

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  • 15.11.2019

    Kay Richert zu TOP 35 „Schleswig-Holstein steht hinter der Provinzial"

    In seiner Rede zu TOP 35 (Schleswig-Holstein steht hinter der Provinzial) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Es sieht gut aus mit der Fusion von Provinzial Nordwest und Provinzial Rheinland. Nach der Hochzeit werden wir einen großen, soliden Versicherer in öffentlicher Trägerschaft haben. Diese Fusion erscheint wirtschaftlich sinnvoll, sowohl im Interesse der Eigentümer als auch im Interesse der Kunden.

    Nun kann man zu Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft verschiedene Meinungen haben. Es wird Sie nicht erstaunen, dass gerade in der FDP die Vor- und Nachteile kontrovers diskutiert werden. Aber es geht heute nicht um eine akademische Diskussion über ordnungspolitische Grundsätze, es geht um unsere Provinzial und die vielen fleißigen Menschen, die hier arbeiten, um anderen in Notlagen zu helfen. Der größte Vorteil der kleinteiligen öffentlichen Trägerschaft ist mit Sicherheit die Nähe zu den Menschen. Das ist historisch gewachsen. Die meisten öffentlichen Versicherer wurden als kommunale oder staatliche Feuerversicherer im 18. Jahrhundert gegründet. Genau wie die Sparkassen konzentrieren sie sich auf ein regionales Gebiet. Das unterscheidet sie von den beiden anderen Arten von Versicherern, den privaten Versicherungsunternehmen und den Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Anliegen jedes öffentlichen Versicherers ist es daher, die eigene Region zu stärken. Nicht das Interesse der Eigentümer, sondern der langfristige Erfolg der Region ist festgeschriebenes Ziel. Wie bei jeder Fusion waren im Wesentlichen drei Fragen zu klären:

    -      Wer wird zukünftig wie viele Anteile am neuen, gemeinsamen Unter-nehmen haben?

    -      Welche Personen werden an welcher Stelle das neue Unternehmen führen?

    -      Wo werden die Standorte des neuen Unternehmens sein?

    Personal- und Standortfragen wurden nach einschlägigen Presseberichten bereits Anfang September 2018 geregelt, als die beiden Partner ein sogenanntes ‚Memorandum of Understanding‘ unterzeichnet haben. Unser Vor-teil dabei ist, dass wir mit den anderen Eigentümern der Provinzial Nord-west die gleichen Interessen haben: Auch für das eher ländlich strukturierte Münster mit vergleichsweise wenig großen Arbeitgebern ist die Standortfrage ein wichtiger Punkt. Nach den Presseberichten soll die Holding des fusionierten Instituts in Münster angesiedelt werden, Düsseldorf wird der Sitz des gemeinsamen Kompositversicherers mit dem Vertriebsgeschäft. Kiel bleibt Sitz einer Lebensversicherung und der Provinzial Nord Brandkasse AG.

    Schleswig-Holstein braucht qualifizierte Arbeitsplätze, auch in der Finanz- und Versicherungsbranche. Wir haben hier vor Ort viele engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Tag für Tag für ihre Kunden da sind und ihnen helfen, wenn sie Hilfe brauchen. Nun könnten diese Menschen selbst Hilfe brauchen. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Provinzial, wir stehen hinter Ihnen.“

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  • 13.06.2018

    Stephan Holowaty zu TOP 12 „EU-Binnenmarkt stärken“

    In seiner Rede zu TOP 12 (EU-Binnenmarkt stärken – Verbandsklagen verhindern) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Wir sehen immer wieder, wie wichtig Verbraucherrechte sind. Sei es aktuell auf der Marschbahn, im Luftverkehr oder beim Diesel-Skandal – oft geht es nicht um einen Verbraucher mit einem ganz persönlichen Problem, sondern um eine große Zahl von Menschen, die ein gleichgelagertes Problem haben.

    Wie auch im Datenschutz macht es im gemeinsamen Wirtschaftsraum Europa absolut Sinn, Verbraucherrechte nicht jeweils an Landesgrenzen neu zu definieren, sondern überall in gleicher Art und Weise zu behandeln. Das ist wieder ein Punkt, an dem die Europäische Union einen europäischen Mehrwert schaffen kann. Wie aber auch im Datenschutz darf das nicht nur gut gemeint sein, sondern es muss auch gut gemacht werden. Die Richtlinie zum Verbandsklagerecht wird derzeit noch erarbeitet und auch hier gibt es zahllose Fallen, zahllose Missbrauchsmöglichkeiten, wenn wir nicht aufpassen.

    Wir haben ganz aktuell im Bereich der Datenschutzgrundverordnung große Sorgen wegen des Missbrauchs durch eine Abmahn- und Klageindustrie, die gar nicht den Datenschutz und den Schutz des Nutzers im Sinne hat, sondern nur ihre eigenen Taschen füllen will. Ähnliches gilt auch im Verbraucherschutz. Ein Verband oder ein Verein, der ohne jede tatsächliche Eigenbetroffenheit klagen kann, kann schnell der Versuchung erliegen, lediglich aus egoistischen, kommerziellen oder politischen Interessen oder zum Zwecke der Behinderung zu klagen oder abzumahnen. Gleichzeitig brauchen wir aber das Wissen, die Erfahrung und die Expertise leistungsstarker, am Gemein- und Verbraucherwohl orientierter Verbände, die Verbraucher bei Problemen unterstützen und auch vertreten können.

    Die Verbraucherzentralen leisten hier übrigens eine wirklich gute Arbeit. Nicht umsonst hat sich die Jamaika-Koalition im Koalitionsvertrag eindeutig zu einer Stärkung der Rolle der Verbraucherzentralen bekannt. Und das ist auch der Grund warum der vorliegende Antrag der AfD schlichtweg schlecht ist. Ihnen fehlt jede Differenzierung. Sie sagen einfach ’nein‘ statt sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Mir ist zum Beispiel sehr wichtig, dass Verbraucher eine hervorragende Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte bekommen. Mir ist aber auch sehr wichtig, dubiosen Abmahn- und Klageverbänden das Handwerk zu legen und deren Geschäftsmodell zu stoppen. Ich möchte wissen, wer hinter einem klageberechtigten Verband steht. Ich möchte wissen, wer diesen Verband finanziert, wer damit welche Interessen verfolgt. Ich möchte sicherstellen, dass ein solcher Verband unabhängig und am Verbraucherwohl interessiert ist. Wer sich wie von Toyota finanzieren lässt, um andere Autohersteller zu verklagen, ist eben nicht mehr wirklich unabhängig. Ich möchte aber auch sicherstellen, dass ein klageberechtigter Verband die nötige Relevanz hat. Wir brauchen Vereine mit transparenten Strukturen und die echte Verbraucherinteressen vertreten.

    Der Bundesrat hat das Thema bereits behandelt. Der Antrag der AfD in Richtung Landesregierung ist daher überflüssig. Aber auch inhaltlich ist der Antrag Unsinn: auch wenn die Richtlinie noch nicht die richtigen Schwerpunkte setzt, sollte sie eben nicht einfach abgelehnt werden. Vielmehr muss die Richtlinie so gestaltet werden, dass daraus eine für die Verbraucher sinnvolle Richtlinie wird und die ganz klar den Missbrauch verhindert. Die Musterfeststellungklage ist, auch wenn der Referentenentwurf in Deutschland noch weiter diskutiert werden muss, meiner Meinung nach ein denkbares Modell für Europa.

    Fazit: Diese Richtlinie muss Rechtssicherheit schaffen und nicht dubiosen Winkeladvokaten und Aktivisten einen Spielplatz für die persönliche finanzielle und politische Bereicherung ermöglichen. Der Verbraucher muss im Mittelpunkt stehen, nicht die Interessen von Verbandslobbyisten. Lernen wir auch hier bitte aus der DSGVO!“

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  • 02.12.2019

    Oliver Kumbartzky: Wildschweinzaun ist wirkungslos und Symbol der Abschottung

    Zur Fertigstellung des Wildschweinzauns an der deutsch-dänischen Grenze erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Fertigstellung des Zaunes ist kein Grund zur Freude. Im Gegenteil: Der Wildschweinzaun an der deutsch-dänischen Grenze hilft kein Stück gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Gleichzeitig stellt er eine Barriere für sehr viele Wildtiere dar.

    Die Afrikanische Schweinepest wird vorwiegend über den Menschen durch fehlende Hygiene entlang von Schweinetransportrouten verbreitet. Die verstärkte Bejagung von Wildschweinen hilft zur Eindämmung der Seuche, aber der teure kilometerlange Zaun wird nichts bringen, um die Erreger am Grenzübertritt zu hindern. Stattdessen wird der Zaun jetzt zur Sackgasse für Wildtiere nahezu jeglicher Art, auch für den Wolf.

    Der Zaun ist ein trauriges und absurdes Symbol der Abschottung im deutsch-dänischen Jubiläumsjahr 2020.“  

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  • 03.12.2019

    Christopher Vogt: Wir brauchen mehr Engagement in der Bildungspolitik

    Zum Ergebnis der heute vorgestellten PISA-Studie erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Ergebnisse sind unter dem Strich besorgniserregend und zeigen einen weiterhin gewaltigen Handlungsbedarf in der Bildungspolitik auf.

    Wir haben in Schleswig-Holstein bereits viele Weichenstellungen vorgenommen, um die Bildung zu stärken – sei es die Reform der Lehramtsausbildung, die Förderung der Perspektivschulen oder die Verbesserung der Unterrichtsversorgung durch mehr Lehrer. Mit der Kita-Reform werden wir einen weiteren wichtigen Baustein zur Stärkung der Chancengerechtigkeit beschließen.

    Wenn wir die Chancen der jungen Generation aber spürbar verbessern und den Wohlstand unserer Gesellschaft sichern wollen, müssen wir endlich größer denken. Wir brauchen einen nationalen Bildungspakt, mit dem sich auch die Bundesebene dauerhaft mit massiven Investitionen an einer deutlich besseren Finanzierung der Bildungslandschaft einbringt. Anders werden wir im internationalen Vergleich nicht wirklich aufholen können.

    Der Digitalpakt kann da nur ein zartes Pflänzchen gewesen sein. Auch Bayern und Baden-Württemberg werden sich nicht gegen zusätzliche Mittel für die Bildung sperren und besser können die steigenden Steuereinnahmen nun wirklich nicht verwendet werden.

    Wir stehen schon lange nicht mehr im Wettbewerb mit Bremen und Rhein-land-Pfalz, sondern mit den USA und China. Die Fans der Gemeinschaftsschule sollten beachten, dass Bayern und Sachsen regelmäßig vorne liegen. Wir brauchen also mehr Engagement und weniger Ideologie.“ 

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  • 05.12.2019

    Jan Marcus Rossa: Flüchtlingen in Not wollen und müssen wir helfen

    Zur Ankunft der ersten 22 schutzbedürftigen Menschen aus einem ägyptischen Flüchtlingslager heute in Boostedt erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Für diese 22 schutzbedürftigen Menschen beginnt heute ein neues und hoffentlich besseres Leben in Frieden und Sicherheit. Im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms werden wir insgesamt aber 500 Flüchtlinge, die ein besonders hartes Schicksal haben, nach Schleswig-Holstein holen. Wir setzen mit dieser freiwilligen Aufnahme ein wichtiges Signal in den gegenwärtigen Debatten zur Flüchtlingspolitik, die auf Abschottung ausgerichtet sind. Es ist ein klares Bekenntnis, dass wir Menschen, die in Not sind, helfen wollen und müssen.

    Unser Dank gilt den engagierten Mitarbeitern des Innenministeriums, die in den vergangenen Monaten vor Ort in Ägypten alles unternommen haben, um Menschen aus besonders prekären und elendigen Lebensverhältnissen zu retten. Unser Dank gilt aber auch den vielen freiwilligen Helfern und den Gemeinden, die sich bereit erklärt haben, diese Menschen aufzunehmen und sich um sie zu kümmern. Denn wir müssen uns auch bewusst sein, dass es mit der bloßen Aufnahme von schutzbedürftigen Menschen nicht getan ist – wir müssen uns nun auch besonders um sie kümmern und sie integrieren.“  

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