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  • 07.12.2020

    Jan Marcus Rossa: Wer ist verantwortlich für den Vertrauensverlust?

    Zur Befragung des ehemaligen Innenministers Hans-Joachim Grote heute im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss erklärt der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der heutige Untersuchungsausschuss hat erwiesen, dass bereits zu Beginn der Amtszeit des ehemaligen Innenministers das Verhältnis zur Polizeiführung schwer belastet war. Die Gründe dafür liegen leider im Dunkeln. Hans-Joachim Grote nahm bereits Mitte Juli 2017 ein ‚Kräftemessen‘ zwischen ihm und dem Führungspersonal der Landespolizei wahr. Ich bedaure, dass dem Untersuchungsausschuss nicht erklärt werden konnte, worauf der ehemalige Innenminister diese Einschätzung stützte.

    Vielmehr wurde heute deutlich, dass die Polizeiführung fehlendes Vertrauen beklagte. Hierauf hätte der oberste Dienstherr eingehen müssen und das Ganze nicht als ‚Kräftemessen’ abtun dürfen.“

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  • 08.12.2020

    Jan Marcus Rossa: Sachsen-Anhalts CDU erweist den Menschen einen Bärendienst

    Zur Blockade Sachsen-Anhalts der geplanten Beitragsanpassung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der heutige Tag ist kein guter Tag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Beitragserhöhung wird zwar zunächst zum 1. Januar 2021 nicht kommen, weil sich die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt querstellt. Über die Höhe des künftigen Beitrags entscheidet jetzt aber das Bundesverfassungsgericht und die Länder haben ihre Einflussmöglichkeiten weitgehend eingebüßt. Nicht zu vergessen ist, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) einen Beitrag empfohlen hat, der spürbar hinter dem von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf zurückbleiben würde. Wenn die Politik nunmehr die Rundfunkanstalten zwingt, den Gerichtsweg mit sehr guten Erfolgschancen zu beschreiten, wird sie nichts davon abhalten, einen Beitrag einzuklagen, der über der Empfehlung der KEF hinausgehen wird. Das wäre dann ein Pyrrhussieg der klassischen Art und wir können uns alle bei den Unionsfreunden in Sachsen-Anhalt für diesen Bärendienst bedanken.

    Es soll allerdings auch nicht unerwähnt bleiben, dass gute Gründe dafür sprechen, der Beitragsentwicklung energisch entgegenzuwirken. Auch die KEF hat den ständig und ungezügelt steigenden Finanzbedarf bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den fehlenden Willen für kostensparende Reformen bemängelt. Es ist allerdings der falsche Weg, nun eine Beitragserhöhung zu vereiteln, die nach Feststellung der KEF verfassungsrechtlich geboten ist. Verantwortungsbewusste Medienpolitiker wissen seit langem, dass ein Einfrieren oder sogar eine Reduzierung der Beitragshöhe eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags und der Rundfunkstrukturen erfordert. Das Scheitern des Staatsvertrages zur Beitragserhöhung sollten wir daher als Signal begreifen, dass die Länder endlich ernsthaft über eine Reform des Rundfunkauftrags und der Struktur verhandeln müssen. Neben einer Fokussierung auf die Kernaufgaben muss auf den Prüfstand, wie viele Sender wir uns leisten wollen und tatsächlich benötigt werden, um den verfassungsrechtlichen Rundfunkauftrag erfüllen zu können. Beim Auftrag muss auch darauf hingewirkt werden, dass die Berichterstattung im Vordergrund stehen muss und der Haltungsjournalismus ausgewogen ausfallen muss. Hier bestehen erheblicher Handlungsbedarf aber auch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die die Länder nutzen sollten.“

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  • 09.12.2020

    Jörg Hansen: Sport ist wichtig, deshalb unterstützen wir die Vereine weiter

    Zu dem neu aufgelegten Soforthilfeprogramm für Sportvereine und -verbände während der Corona Pandemie durch das Innenministerium erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Die neu aufgelegte Soforthilfe durch das Innenministerium ist ein gutes Signal für den Sport, der seit Beginn der Pandemie die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie solidarisch mitgetragen hat. Es war bereits im Frühjahr klar, dass die Sportvereine ihre tatsächlichen coronabedingten Defizite erst im Herbst dieses Jahres werden benennen können. Es war absehbar, dass sich hier Löcher auftun, die wir im Frühjahr nicht erwartet hätten und nicht erwarten konnten. Diese Prognose hat sich nun bestätigt. Je länger die Pandemie anhält, umso mehr Mitglieder beenden die Mitgliedschaft im Sportverein, an Neueintritte ist kaum zu denken. Diese Umstände verschlechtern die Aussichten der Sportvereine, die finanziellen Löcher – auch im Hinblick auf zukünftige Lockerungen - wieder stopfen zu können. Daher haben wir in der Jamaika-Koalition nun die Breitensport-Förderung in Höhe von 2,5 Millionen Euro neu aufgelegt.

    Wir Freie Demokraten haben seit Beginn der Pandemie die notwendigen Gespräche um Hilfen für den Sport nicht abreißen lassen. Denn Sport ist wichtig, in allen Lebenslagen. Dass der Sport uns allen sehr fehlt, spricht ausdrücklich für den Wert des Sportes. Deshalb möchten wir an dieser Stelle noch einmal an unsere Bürgerinnen und Bürger appellieren: Bleiben sie Ihrem Verein treu!“

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  • 09.12.2020

    Christopher Vogt zu TOP 1 „Aktuelle Stunde: Corona-Management von Bund und Ländern“

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde: Corona-Management von Bund und Ländern) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich bin der festen Überzeugung, dass die Akzeptanz von schwierigen politischen Entscheidungen in der Krise dann besonders hoch ist, wenn effektive und nachvollziehbare Entscheidungen getroffen und diese dann auch klar kommuniziert werden. Man kann und sollte sich natürlich auch immer korrigieren, wenn die Lage es erfordert, aber es wirkt eben nicht besonders souverän und überzeugend, wenn bundesweite Vereinbarungen alle paar Tage immer wieder verändert werden. Vor allem dann, wenn dies sehr überraschend passiert. Die Menschen wünschen sich da zu Recht mehr Verlässlichkeit, auch wenn dies in einer solchen Krise natürlich nicht immer einfach zu gewährleisten ist.

    Die Ministerpräsidentenkonferenz, die ja bekanntermaßen kein Verfassungsorgan ist, sondern ein Abstimmungsgremium zwischen Bund und Ländern – wenn auch ein wichtiges, aber die Entscheidungen müssen am Ende eben in den Ländern selbst getroffen werden – hatte sich Ende November nach umfangreichen Diskussionen in den Tagen zuvor auf ein Paket geeinigt. Sieben Tage später wurde dann ziemlich überraschend der Zeitplan verändert. Man hatte sich vom 15. Dezember 2020 auf den 4. Januar 2021 vertagt und die Verordnungen der Länder sollten einfach bis zum 10. Januar 2021 verlängert werden. Für Schleswig-Holstein hatte das letztlich erstmal keine allzu großen Auswirkungen, weil wir die Verordnung im Dezember sowieso ändern wollten und weil wir vor allem Hotels und Gaststätten für den Jahreswechsel wenig Hoffnung gemacht hatten. Aber man sollte schon beachten, dass das Infektionsschutzgesetz – als gesetzliche Grundlage für die Landesverordnungen – für die bestehenden Landesverordnungen eine Laufzeit von vier Wochen vorsieht. Dieser Zeitraum kann natürlich verlängert werden, aber dass dies bereits von vornherein geschehen sollte, war dann doch etwas ungewöhnlich. Und dann kam am letzten Wochenende wieder Bayern, verkündete neue Maßnahmen und forderte einen MPK-Termin noch vor Weihnachten, den man ja erst am Mittwoch gecancelt hatte. Das alles ist aber jetzt auch fast schon wieder ‚Schnee von gestern‘.

    Ich halte es für absolut notwendig, dass die bundesweiten Vereinbarungen zukünftig wieder eine längere Halbwertszeit haben. Die Lage ist in Deutschland sehr ernst – auch in Schleswig-Holstein – und der Winter hat ja noch gar nicht richtig angefangen. Ich habe großes Verständnis dafür, dass die besonders betroffenen Bundesländer wie Sachsen oder Bayern kurzfristig zu schärferen Maßnahmen übergehen. Teilweise ist dies sogar überfällig. Bei einzelnen Maßnahmen wundert man sich als Schleswig-Holsteiner, dass diese dort erst jetzt ergriffen werden, z.B. im Sport- oder Kulturbereich. Ich staune immer wieder – angesichts der Situation dort – über den anhaltend breitbeinigen Auftritt des bayerischen Ministerpräsidenten, aber das muss ja jeder für sich selbst entscheiden. Ich finde, Worte und Taten sollten schon zusammenpassen. Es hat ihn jedenfalls niemand davon abgehalten, schon deutlich früher nachzusteuern. Auf Bundesebene ist vor allem eine sinnvolle Hotspot-Strategie längst überfällig. Es war ein Versäumnis der MPK Ende November, dass man dies nicht vereinbart hatte.

    In Schleswig-Holstein ging das Infektionsgeschehen bis letzte Woche ganz langsam zurück, sodass wir rund drei Wochen unter dem berühmten Grenzwert der 7-Tages-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohnern lagen, die ein Bundesland zum Risikogebiet macht. Aber in den letzten Tagen haben wir – trotz des Teil-Lockdowns – leider eine negative Entwicklung und eine Überschreitung des Grenzwertes. Wir wissen noch immer nicht überall ganz genau, woran dies liegt, wir können es aber erahnen. Ein Problem ist sicherlich, dass ein Teil der Bevölkerung nicht oder nicht mehr so diszipliniert ist, auch wenn sich die allermeisten Menschen weiterhin vorbildlich verhalten. Auf diesen negativen Trend werden wir in geeigneter Form reagieren müssen. Schleswig-Holstein wird ja gern von außen ein sehr lockerer Kurs angedichtet, was entweder Unkenntnis oder Unterstellung sein muss. Wir haben stets früh, umsichtig und möglichst zielgenau agiert. Das ist ein wichtiger Teil des bisherigen Erfolgs. Die geographische Lage und die Mentalität helfen sicherlich, aber sie sind auch nicht alles! Einen Kontrollverlust, den wir in einigen Regionen beobachten müssen, wollen wir hier verhindern. Am Wichtigsten ist und bleibt natürlich der Schutz der besonders verletzlichen Gruppen unserer Gesellschaft. Wir nehmen die Hinweise aus der Wissenschaft gerade in Schleswig-Holstein sehr ernst, aber entscheiden müssen am Ende letztlich wir als politisch Verantwortliche. Der Teil-Lockdown hat in vielen Regionen nicht den erhofften Erfolg gebracht und er ist nicht nur deshalb keine überzeugende Dauerlösung. Das gilt vor allem für den Südosten der Republik, aber offenbar auch für uns.

    Die enge Einbindung der Parlamente haben wir bisher in Schleswig-Holstein sehr gut hinbekommen. Und das ist ja auch kein Orchideen-Thema. Gerade in der Krise erhöht dies die Akzeptanz von schmerzhaften Beschlüssen. Transparenz bei einer MPK heißt für mich nicht, den Live-Ticker von ‚BILD‘- Online zu füttern, sondern vorher in den Ländern mit dem Parlament den Kurs abzustimmen. Ganz entscheidend für die Akzeptanz sind auch angemessene Hilfen für die Unternehmen, die stark beeinträchtigt oder sogar geschlossen werden müssen, obwohl sie nicht für diese Situation verantwortlich sind. Nach den zugegebenermaßen sehr üppigen November- und Dezemberhilfen mit einer Erstattung von 75 Prozent des Umsatzes soll es keine ‚Januarhilfe‘ geben, sondern nur die Überbrückungshilfe III, die nur noch Fixkosten erstattet und bei 200.000 Euro gedeckelt ist. Für viele mittlere Betriebe ist dies wirklich schwierig. Noch schwieriger ist es aber, dass der Bund die Abwicklung der November- und Dezemberhilfe einfach nicht auf die Reihe bekommt. Das gefährdet die Zahlungsfähigkeit vieler Unternehmen. Die Erhöhung der Abschlagszahlungen auf 50.000 Euro ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber für viele Unternehmen leider nicht ausreichend. Da muss noch einmal dringend nachgebessert werden. Immerhin ist es bei der Diskussion um eine mögliche Beteiligung der Länder an den Hilfen zumindest medial etwas ruhiger geworden. Dies würde auch unsere Leistungsfähigkeit überfordern, denn die Länder sind bereits mit erheblichen Paketen an der Bewältigung dieser Krise beteiligt, was man auch in Berlin endlich anerkennen sollte.

    Was wir alle dringend brauchen, sind Perspektiven. Planungssicherheit ist in einer solchen Krise sehr schwierig, aber dennoch erstrebenswert. Wir werden ja gleich auch über die Impfstrategie debattieren. Die Leopoldina hat gestern übrigens nicht nur für einen kurzen harten Lockdown über den Jahreswechsel plädiert, sondern auch eine politische Einigung auf ein klares, mehrstufiges und bundesweit einheitliches System von Regeln gefordert. Ein solches System hatte die FDP bereits bei der Debatte über das Infektionsschutzgesetz im Bundestag vorgeschlagen. Ich bin der Meinung, dass auch dieser Vorschlag bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz auf die Tagesordnung gehört. Dann müsste man sich nicht immer nur von Gipfel zu Gipfel hangeln. Ich verstehe die SPD-Fraktion mit der Inzidenz-Ampel auch so.

    Ich höre zurzeit immer wieder, dass das Virus keine Weihnachtspause machen wird. Das stimmt, aber die Menschen wollen ihre Familie dann dennoch treffen. Das ist ohne Frage ein Risiko, aber wir sollten genau darauf achten, dass wir die Menschen jetzt nicht durch lebensfremde Vorgaben in eine sehr schwierige Situation bringen. Ein normales Weihnachten wird es auf jeden Fall nicht werden können. Aber man muss auch immer die Nebenwirkungen der Maßnahmen beachten und damit meine ich nicht nur die wirtschaftlichen, sondern auch die sozialen und psychischen. Auch sogenannte Ausgangssperren finde ich problematisch. Darauf hatten wir ja auch im Frühjahr bewusst verzichtet, als wir über zwei Monate zu sehr drastischen Maßnahmen greifen mussten. Ich gehe davon aus, dass es sehr zeitnah wieder eine MPK geben wird. Auch deshalb ist diese Debatte wichtig. Eine enge Einbeziehung des Parlaments ist für uns eine Selbstverständlichkeit und ich habe keinen Zweifel daran, dass diese Landesregierung dies auch so sieht.“

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  • 09.12.2020

    Christopher Vogt zu TOP 31 „Umsetzung der Impfstrategie“

    In seiner Rede zu TOP 31 (Bericht zur Umsetzung der Impfstrategie) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich danke dem Minister für seinen Bericht zur Impfstrategie! Besonders dankbar bin ich auch dafür, dass wir in Schleswig-Holstein auf die bevorstehende Zulassung des Impfstoffes gut vorbereitet sind. Es wurden frühzeitig die benötigten Kühlgeräte und weitere Materialien bestellt. Die 29 Impfzentren im Land sind ebenfalls frühzeitig geplant und sehr schnell aufgebaut worden, wofür ich auch ganz besonders den Kommunen, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Bundeswehr und den vielen Freiwilligen danke, die sich hierfür bereits gemeldet haben. Das Technische Hilfswerk war bei der Einrichtung eine sehr große Hilfe. Es hätte wohl niemand verstanden, wenn die Aufbauarbeiten der Impfzentren erst aufwendig hätten ausgeschrieben werden müssen. Herzlichen Dank dafür!

    Die Impfung macht sehr vielen Menschen die große Hoffnung, dass wir die Pandemie schon irgendwann im kommenden Jahr in den Griff bekommen und damit unsere gewohnte Freiheit zurückbekommen werden. Dazu gehöre auch ich. Die Impfung muss freiwillig bleiben, aber ich hoffe sehr, dass viele Menschen diese Möglichkeit wahrnehmen werden. Selbstverständlich ist das immer eine Abwägungsfrage, denn es gibt noch eine Reihe an offenen Fragen. Diese müssen schnellstmöglich nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden. Die schnelle Entwicklung der Impfstoffe ist eine große Leistung. Hier muss man – meiner Meinung nach – noch besser erklären, warum dies hier möglich war, wo es bei anderen Krankheiten doch so schwierig ist. Das gewählte Verfahren der Firma BionTech ist ja nicht neu, bedarf aber noch stärker der Erläuterung, um Ängste abzubauen. Vertrauen wird man auch hier nur durch Offenheit und Transparenz aufbauen und vertiefen können. Ich habe Verständnis für die Skepsis vieler Menschen und das ist am Ende immer eine persönliche Entscheidung. Ich weiß, dass man dabei vielen Menschen nicht mit Statistiken kommen muss. Ich staune aber schon darüber, dass es nicht wenige Menschen gibt, die wenig Angst vor einer Covid-19-Erkrankung haben, aber große Angst vor einer Impfung. So richtig rational ist dies angesichts der vorliegenden Daten ja nicht. Ich hoffe, dass mehr Aufklärung da hilfreich ist.

    Eine ganz wichtige – auch ethische Frage – ist natürlich die Priorisierung bei der Verteilung des Impfstoffes. Das muss jetzt zügig geklärt werden. Für mich steht außer Frage, dass vor allem die besonders verletzlichen Gruppen Vorrang haben müssen. Hinzu kommen medizinisches und pflegerisches Personal, aber absehbar auch andere Menschen, die besonders an der Front steht, wie z.B. Polizisten oder Feuerwehrleute. Eine ganz besondere logistische Herausforderung wird die Impfung der sehr vielen Menschen sein, die zu Hause gepflegt werden. Das hat natürlich auch mit der notwendigen Kühlung des Impfstoffs zu tun. Es deutet bisher alles darauf hin, dass Nebenwirkungen sehr überschaubar sein werden. Hundertprozentige Garantien gibt es aber natürlich nicht. Das wird man deshalb genau beobachten müssen. Und ich finde es wichtig, dass in den Impfzentren stets eine Aufklärung stattfindet. Eine spannende Frage wird auch die Dauer der Immunität sein, was für notwendige Nachimpfungen natürlich entscheidend ist.

    Wichtig ist mir auch, dass die Impfstoffe international angemessen verteilt werden. In einem vereinten Europa und einer global vernetzten Welt darf es keinen ‚Impfnationalismus‘ geben. Wir können aber dennoch auch ein bisschen stolz darauf sein, dass der erste zugelassene Impfstoff in Deutschland entwickelt wurde. Übrigens von Zuwanderern, aber dies nur am Rande. Wir sollten das Impfen weiterhin konzentriert vorbereiten, offen und respektvoll kommunizieren und dabei aber auch keine unnötige Zeit verlieren. Dann werden wir auch diese tiefe Krise hoffentlich irgendwann hinter uns lassen können.“

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  • 09.12.2020

    Jörg Hansen zu TOP 32 „Polizei gegen Rassismus und Rechtsextremismus stärken“

    In seiner Rede zu TOP 32 (Polizei gegen Rassismus und Rechtsextremismus stärken) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Im vergangenen Sommer kamen vereinzelt Berichte in den Medien hoch, die Rassismus in der Polizei thematisierten. Ich habe das mit meinen eigenen Erfahrungen verglichen und kann guten Gewissens sagen, dass in unserer Landespolizei Schleswig-Holstein eine ‚Null-Toleranz‘-Strategie gefahren wird.

    Wir hatten bei uns in der Fraktion auch die Diskussion, ob wir bei einer Respektkampagne diese Diskussion ausblenden können. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass wir das sogar trennen müssen. Wir können für die Polizei nicht auf der einen Seite Respekt einfordern und sie auf der anderen Seite mit dem unterschwelligen Vorwurf eines Rassismus- oder Rechtsextremismusproblems gewollt oder ungewollt in die Ecke stellen. Daher bin ich meiner Fraktion und meinen Koalitionspartnern sehr dankbar, dass sie meinen Argumenten gefolgt sind. So ist es möglich, dass wir bei beiden Punkten getrennt voneinander richtige und gute Akzente setzen können. 

    Die jüngsten Umfragen und Studien belegen, dass die Polizei höchste Zustimmungswerte aus der Bevölkerung genießt, dass die Bürgerinnen und Bürger gute Erfahrungen im Kontakt mit der Polizei haben, aber auch, dass das Beschwerdewesen in Richtung der Polizeibeauftragten im Verhältnis zu den tagtäglichen Kontakten betrachtet verschwindend gering ist. Auch ein Defizit in Sachen ‚Rassismus‘ oder ‚Rechtsextremismus‘ ist nicht belegbar. Das sind die Fakten. Lässt man diese Fakten bei einer Bewertung außer Acht, wird man pauschal und erschafft ein Feindbild, das der Polizei nicht gerecht wird und dem Urteil aus der jüngst veröffentlichten Dunkelfeldstudie nicht im geringsten Rechnung trägt.

    Warum also überhaupt dieser Antrag? Zu dem tief empfundenen Respekt für das Berufsbild der Polizistin bzw. des Polizisten gehört auch, dass wir sie vor Einflüssen schützen, die ihnen und ihrer Reputation schaden können. Ich finde es gut und richtig, zielgerichtet zu hinterfragen, wieso es in anderen Teilen Deutschlands oder in den Metropolen anders ist. Ein Vorwurf aus dem polizeilichen Alltag ist beispielsweise, dass ‚ihr mich nur kontrolliert, weil ich so aussehe‘. Wenn aber nach einem Täter südländischen, schmächtigen Typs gefahndet wird, macht es keinen Sinn, einen hellblonden Bodybuilder aus Skandinavien zu kontrollieren. Pauschale Vorwürfe machen also keinen Sinn.

    Es macht aber Sinn, Fehlverhalten in der öffentlichen Verwaltung und bei der Polizei, sobald es auftritt, strikt zu ahnden. Und an dieser Stelle möchte ich die vorbildliche, stringente und professionelle Ahndungskultur der Landespolizei Schleswig-Holstein loben. Es ist ein guter Schritt, wenn das Innenministerium hier gezielt die wesentlichen Eckpfeiler, wie das Werteverständnis und die Grundhaltung der Landespolizistinnen und –polizisten, hinterfragt und eben nicht von vornherein in Frage stellt. In § 34 des Beamtenstatusgesetz, das unmittelbar für die Landespolizei gilt, heißt es unter anderem: ‚Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen […]. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern […]‘ Damit ist eine wichtige Leitplanke definiert. Die Landespolizei und dieses Haus sind eine Wertepartnerschaft. Das ist gut für alle und das sollte man nicht infrage stellen.

    Gleichwohl halte ich diese Studie für sinnvoll. Wir erhoffen uns dadurch wertvolle Erkenntnisse für verschiedene Bereiche. Ich zum Beispiel möchte gerne wissen, wo und in welchem Milieu die Polizei aber auch andere öffentliche Einrichtungen besonders für Einflüsse auf ihre Grundeinstellung empfänglich sind. Ich würde auch gerne erfahren, wie und warum Frustration entsteht, die eine Veränderung der Einstellung zur Folge haben kann. Warum ist das so? Und schließlich möchte ich gerne wissen, was wir dagegen tun können. Wir können jetzt diese wichtigen Erkenntnisse gewinnen und die erforderlichen Schritte darauf folgen lassen. Damit tragen wir nach meiner Überzeugung einen weiteren Teil dazu bei, den Respekt gegenüber unserer Polizei zu stärken und zu erhalten. Und nicht zuletzt: All dies trägt zu einer weiteren Versachlichung der Diskussion bei.“

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  • 09.12.2020

    Anita Klahn: Wir unterstützen die Kreise bei der Finanzierung zusätzlicher Schulbusse

    Zum Alternativantrag der Jamaika-Koalition, mit dem ein Landesprogramm zur Unterstützung der Schülerbeförderung aufgelegt werden soll, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die steigenden Infektionszahlen in Schleswig-Holstein erfordern weitere Maßnahmen. Leider können in den häufig dicht besetzten Schulbussen die allgemein empfohlenen Abstände nicht eingehalten werden. Bisherige Appelle an die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte, den Schulbusverkehr mit zusätzlichen Bussen zu verstärken, zeigten nur vereinzelt Wirkung.

    Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, 4,4 Millionen Euro für den Einsatz zusätzlicher Busse an die Kreise und kreisfreien Städte zu geben. Mit der Entzerrung bei der Schülerbeförderung werden wir dazu beitragen, die Infektionszahlen in Schleswig-Holstein auf einem vertretbaren Niveau zu halten, um so die Schulen weiter offen lassen zu können. Jetzt, wo die Finanzierung geklärt ist, wird es darauf ankommen, dass die zuständigen Kreise in Absprache mit den Schulen und dem ÖPNV dafür sorgen, dass schnellstmöglich Konzepte umgesetzt werden, um die Situation in den Schulbussen zu entschärfen.“

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  • 09.12.2020

    Annabell Krämer zu TOP 21 „Finanztransaktionssteuer einführen“

    In ihrer Rede zu TOP 21 (Finanztransaktionssteuer einführen) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Der SSW spricht sich in seinem Antrag für die Besteuerung sämtlicher Umsätze am Wertpapiermarkt aus. Er will zugleich den Kleinsparer verschonen und glaubt, dies mit einer – viel zu niedrig angesetzten – steuerfreien Bagatellgrenze gewährleisten zu können. Der SSW beantragt, dass jede Privatperson für insgesamt 3000 Euro im Jahr steuerfrei traden darf. Das durchschnittliche Ordervolumen beträgt heute bereits 4500 Euro.

    Dieser Antrag des SSW ist eine komplette Luftnummer. Er hilft Privatanlegern gar nicht. Die Steuerfreistellung gemäß SSW-Antrag betrüge bei einem angenommenen Steuersatz von 0,25 Prozent sage und schreibe ganze sieben Euro 50 im Jahr. Mit der Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird die Hoffnung verbunden, schädliche Spekulationen einzudämmen und längerfristige Investments zu begünstigen. Zudem soll der Finanzsektor stärker an der Finanzierung des Staates beteiligt werden. Das sind alles hehre Ziele, für die aber eine Finanztransaktionssteuer ein untaugliches Mittel mit beträchtlichen Nebenwirkungen ist. Warum ist das so? Nun, eine solche Steuer unterscheidet nicht zwischen förderlichen und schädlichen Transaktionen. Auch kurzfristige Finanztransaktionen sind für einen funktionierenden Kapitalmarkt notwendig.

    Über die Sinnhaftigkeit des sogenannten Hochfrequenzhandels kann man sich zweifellos streiten. Wenn Computer vollautomatisch im Millisekundenbereich mit Wertpapieren handeln, hat das kaum noch etwas mit der Realwirtschaft zu tun. Allerdings ist es nicht so, dass dieser Bereich völlig unreguliert wäre und hier ein zwingender Bedarf für eine lenkende Steuer bestünde. Auch mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip ist es nicht weit her. Denn die Steuer fällt unabhängig davon an, ob eine Finanztransaktion zu einem Gewinn, einem Verlust oder lediglich zu einer Vermögensumschichtung führt. Doch nur ein Gewinn ist mit einem Zuwachs an Leistungsfähigkeit verbunden und dürfte somit besteuert werden. Steuergerechtigkeit sieht anders aus! Zudem stellt sich die Frage, wie effektiv eine Finanztransaktionssteuer überhaupt sein kann, die auf europäischer oder sogar nur nationaler Ebene umgesetzt wird. Es muss damit gerechnet werden, dass die Finanzmarktakteure einfach auf andere Handelsplätze ausweichen. Diese Erfahrung hatte übrigens Schweden gemacht und deshalb die einseitig eingeführte Finanztransaktionssteuer 1991 nach wenigen Jahren wieder abgeschafft. Ich meine, wir sollten daraus lernen und es tunlichst unterlassen, mit einer solchen Steuer den heimischen Finanzplatz zu beschädigen.

    Eigentlich sollten wir uns darin einig sein, Kleinsparer nicht noch zusätzlich zu belasten. Wir Freie Demokraten sehen im Gegenteil sogar dringenden Handlungsbedarf, den privaten Vermögensaufbau zu stärken, um einer wachsenden Altersarmut entgegenzuwirken. Die Deutschen haben relativ hohe Einkommen und relativ kleine Vermögen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Belastung mit Steuern und Abgaben ist hoch, die Wohneigentumsquote niedrig. Die Grunderwerbsteuer ist eine Hürde auf dem Weg zum Eigenheim, die wir gerne senken würden. Leider hat es die Bundesregierung immer noch nicht fertig gebracht, das Steuerschlupfloch bei den Share Deals zu schließen, damit wir die Bürger an anderer Stelle entlasten können.

    Ein weiterer Grund für das niedrige Vermögen der Deutschen ist die geringe Aktienquote. Das Geldvermögen der Deutschen schmilzt in Zeiten negativer Realzinsen wie Schnee in der Frühlingssonne. Je nach Studie besitzen nur 12 bis 16 Prozent der Deutschen Aktien, obwohl eine langfristige und breit gestreute Aktienanlage zu den besten Anlageformen gehört, die es gibt. Es passt ins Bild, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz eine Finanztransaktionssteuer vorgeschlagen hat, die ausgerechnet Aktienkäufe besteuert, aber Finanzderivate ausspart. Betroffen wären also nicht in erster Linie Spekulanten, sondern Kleinanleger. Auch Lebensversicherungen und Versorgungswerke, die sich um die Altersvorsorge von Millionen Menschen kümmern, wären von der Steuer betroffen. Man kann sich nur an den Kopf fassen, was Olaf Scholz da schon wieder geritten hat. Eine vernünftige Politik für die Mitte der Gesellschaft ist das jedenfalls nicht.

    Was wir stattdessen fordern, ist die Wiedereinführung der Spekulationsfrist, mit der die Gewinne auf Aktien steuerfrei gestellt werden, wenn der Anleger die Wertpapiere eine gewisse Zeitspanne hält. Denn das dürfen wir in der Diskussion nicht vergessen: Auf alle Gewinne, die den Sparerpauschbetrag übersteigen, fällt die Abgeltungssteuer an. Mit der Spekulationsfrist könnten wir diejenigen Bürger belohnen, die langfristig anlegen und eben nicht an den Finanzmärkten zocken.

    Als Freie Demokraten wollen wir den privaten Vermögensaufbau stärken, nicht behindern. Wir wollen Bürger und Unternehmen entlasten, nicht mit neuen Steuern belasten. Deshalb lehnen wir die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ab. Wenn wir die Finanzmärkte stabiler machen wollen, dann hilft keine Besteuerung. Wir sollten stattdessen den Blick auf die Notenbanken der Welt richten, die ungeheure Geldmengen in die Märkte gepumpt haben. Dieses Geld hat die Vermögenspreise befeuert, die Volatilität der Finanzmärkte vergrößert und Spekulanten reich gemacht.“

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  • 09.12.2020

    Christopher Vogt zu TOP 34 „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“

    In seiner Rede zu TOP 34 (Antrag auf Zustimmung des Landtages zu den Zielvereinbarungen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Mit dem Zukunftsvertrag, der den Hochschulpakt ablösen wird, wird der Bund die Hochschulen zukünftig dauerhaft mitfinanzieren. Das haben wir seit vielen Jahren gefordert und deshalb unterstützen wir dies sehr. Das bringt den Hochschulen die notwendige Planungssicherheit und hilft dabei, die Qualität von Forschung und vor allem Lehre zu sichern und zu verbessern. Die strategische Bedeutung der Hochschulen für unser Bundesland und unsere Gesellschaft insgesamt muss meines Erachtens aber noch stärker in den Fokus rücken.

    Wenn wir international wettbewerbsfähig bleiben wollen, werden wir diesen Bereich finanziell noch weiter stärken müssen. Die Digitalisierung wird auch die Hochschulen zunehmend verändern. Ich meine nicht nur die technische Ausstattung, wo derzeit viel nachgeholt werden muss, um das digitale Semester gut bewerkstelligen zu können. Auch die gewaltigen Datenmengen einer Hochschule müssen besser vernetzt und sinnvoller genutzt werden als bisher. Dabei gewinnt das Thema Künstliche Intelligenz zunehmend an Bedeutung. Andere Regionen – auch innerhalb Deutschlands – sind uns da weit voraus. Wir haben in diesem Bereich also Nachholbedarf. Es ist wichtig, dass wir in enger Abstimmung mit den Hochschulen zu einem guten Ergebnis kommen konnten. Dafür möchte ich vor allem Staatssekretär Oliver Grundei und seinem Team danken, aber auch den Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen, die sich hier sehr konstruktiv eingebracht haben.

    Wir statten unsere Hochschulen nicht nur bei den Investitionen, sondern auch bei der Grundfinanzierung schrittweise besser aus und übernehmen auch die Tarifsteigerungen. Wichtig ist mir, dass wir den Hochschulen bei der Mittelverwendung eine gewisse Autonomie gewähren werden. Vor Ort weiß man in der Regel am besten, wie man das Geld am sinnvollsten einsetzen kann, um die jeweilige Strategie zu verfolgen. Die dauerhafte Finanzierung des Bundes muss auch dazu führen, die Arbeitsbedingungen für viele Beschäftigte zu verbessern und als Arbeitgeber noch attraktiver für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu werden. Die Hochschulen können und sollen ihre jeweiligen Profile weiter schärfen. Besonders freut es mich, dass wir den schon länger geforderten Architektur-Studiengang an der Fachhochschule Kiel nun aufbauen können. Beim Bauingenieurwesen haben wir bereits zu Beginn der Wahlperiode neben Lübeck diesen zweiten Standort aufgebaut. Dieser Studiengang wird den dringend benötigten Fachkräftenachwuchs auch für den Norden des Landes sichern.

    Unsere überschaubare, aber sehr vielfältige Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein ist besser aufgestellt als viele denken. Darüber sollten wir alle noch stärker sprechen. Bei der Internationalisierung sind wir gut davor, aber wir sollten unsere interessante geographische Lage hier noch besser nutzen. Das wird gerade für die Christian-Albrechts-Universität eines der wichtigen Themen sein, um bei der Exzellenzstrategie nächstes Mal erfolgreich sein zu können. Das Ziel der neuen Präsidentin, zukünftig unter den Top 15 in Deutschland zu sein, halte ich für richtig. Ich finde auch ihren Ansatz, diese große Universität nicht nur international, sondern auch innerhalb des Bundeslandes stärker zu vernetzen, genau richtig.

    Wo wir ebenfalls noch deutlich zulegen müssen, ist der Hochschulbau, der in Schleswig-Holstein leider über Jahrzehnte sträflich vernachlässigt wurde. Warum wir uns als FDP-Fraktion so sehr für ein anhaltend hohes Investitionsniveau einsetzen, kann man besonders gut an den meisten Hochschulen des Landes besichtigen. Gerade an der Christian-Albrechts-Universität haben wir nach wie vor einen immensen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bei den Gebäuden. Ich kann mir vorstellen, dass die Corona-Krise und die Digitalisierung das Studium und auch das Arbeiten an den Hochschulen zumindest ein Stück weit verändern können. Das wird sich vermutlich auch beim Raumbedarf niederschlagen. Den Investitionsbedarf wird das aber wohl nicht nennenswert verringern. Im Zweifelsfall wird mit Blick auf die Digitalisierung eher das Gegenteil der Fall sein.

    Was wir ebenfalls noch weiter stärken wollen, ist der Wissens- und Technologietransfer und die Ausgründungen aus den Hochschulen. Und dass wir die Diversität stärken wollen, halte ich für eine Selbstverständlichkeit, auch weil das längst internationaler Standard ist. Wir werden also an verschiedenen Stellen daran arbeiten, unsere Hochschullandschaft weiter zu verbessern. Wir haben ein sehr gutes Paket vorliegen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu den vorliegenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen!“

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  • 09.12.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP 24 „Mieter in der Corona-Krise nicht im Stich lassen“

    In seiner Rede zu TOP 24 (Mietenmoratorium wieder in Kraft setzen! Mieterinnen und Mieter in der Corona-Krise nicht im Stich lassen) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ich bin dem Kollegen Kilian dankbar, dass er die praktischen Auswirkungen des Mietenmoratoriums geschildert hat. Tatsächlich barg das Moratorium das nicht zu vernachlässigende Risiko, dass sich viele Menschen zusätzlich verschuldeten. Denn es wurde nicht die Mietzahlungspflicht suspendiert, sondern nur das Kündigungsrecht ausgesetzt. Unser Ziel muss es aber sein, die Mieter in die Lage zu versetzen, ihren Verpflichtungen auch dann nachkommen zu können, wenn sie durch die Corona-Pandemie unverschuldet in finanzielle Not kommen. Hier sind die sozialen Sicherungssysteme gefragt, die bereits Anfang April nachgebessert wurden, um den Zugang zum Wohngeld zu erleichtern.

    Der Antrag der SPD ist aus diesem Grund ein gefährliches Spiel mit dem Feuer. Sie schüren bei Mietern während der wohl größten Krise unseres Landes unnötig Ängste, indem der Eindruck vermittelt wird, eine Vielzahl von Menschen würden konkret vor dem Verlust ihres Zuhauses stehen. Darüber hinaus vergiften sie vorsätzlich das Klima zwischen Mietern und Vermietern, indem letztere diffamiert werden.

    Ich habe ehrlich gesagt nicht verstanden, was der konkrete Anlass für diesen Antrag ist. Mir ist nicht bekannt, dass Mieter wegen der Corona-Pandemie von außerordentlichen Kündigungen wegen Zahlungsverzugs konkret bedroht sind. Wo also sind die Missstände, die einen solchen Antrag rechtfertigen? Die SPD will einer steigenden Verschuldung von Mietern vorbeugen. Das aber erreicht man nicht durch ein Moratorium, mit dem nur die Kündigungsmöglichkeit ausgesetzt und zeitlich verschoben wird. Es gibt zurzeit auch keinen Bedarf für ein Mietenmoratorium! Und das liegt auch daran, dass die sozialen Sicherungssysteme in unserem Land funktionieren. Der Zugang zum Wohngeld wurde bereits Anfang April 2020 erleichtert. Es überrascht deshalb nicht, dass die Mieten ganz überwiegend weiterhin vertragsgemäß gezahlt wurden.

    Im Frühjahr dieses Jahres gab es durchaus nachvollziehbare Argumente für das Mietenmoratorium, auch wenn schon damals diese Maßnahme von Praktikern sehr kritisch bewertet wurde. Zu Beginn der Pandemie war unklar, welche wirtschaftlichen und finanziellen Belastungen durch die Pandemie ausgelöst werden würden. Die Auswirkungen auf die Einkommensverhältnisse der Menschen konnten damals nicht sicher vorhergesagt werden und der erleichterte Zugang zum Wohngeld war damals noch nicht auf den Weg gebracht. Damals machte ein befristetes Moratorium durchaus Sinn, um Mieter vor etwaigen Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zu schützen.

    Neun Monate später, im Dezember 2020, wissen wir aber, dass das Moratorium so gut wie gar nicht in Anspruch genommen wurde. Die überwiegende Anzahl der Mieter hat trotz verschlechterter Einkommensverhältnisse die Miete weiterhin pünktlich gezahlt. Das wird auch am erleichterten Zugang zum Wohngeld gelegen haben. Und seien wir mal ehrlich, liebe Frau Kollegin Ünsal, die Debatte, die Sie hier und heute anstoßen wollten, war doch eigentlich gestern nach dem Beitrag Ihres Parteifreundes Andreas Breitner schon erledigt. Besser als der Direktor des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen konnte man doch die Untauglichkeit eines Mietenmoratoriums nicht entlarven. Es wäre besser gewesen, Sie hätten diesen Antrag kurzerhand zurückgezogen. So aber werden wir uns jetzt einmal ganz grundsätzlich mit der wohnungspolitischen Haltung der SPD und ihrem Verhältnis zu Vermietern befassen müssen. Und Ihre Haltung ist hochproblematisch, denn sie stellen Vermieter als verantwortungslos und unsozial hin, da Sie unterstellen, in Not geratene Mieter müssten mit Kündigungen und Zwangsräumungen rechnen.

    Mit einem solchen Framing werden Sie am Ende aber nur erreichen, dass sich die Investitionsbereitschaft der Wohnungswirtschaft verschlechtern wird. Sie werden mit Ihrer Politik die Schaffung neuen, bezahlbaren Wohnraums, den wir dringend brauchen, spürbar behindern. Leider bemerken Sie gar nicht, welchen Schaden Sie langfristig mit Ihrer Wohnungspolitik hier im Land, in Berlin oder auch im Bund anrichten. Sie gefährden das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Politik. Vertrauen braucht es aber, wenn Sie Unternehmen und Einzelpersonen dazu bringen wollen, in Wohnimmobilien zu investieren. Und deshalb meine ich: Sie sollten auf Ihren Parteifreund Andreas Breitner hören. Sprechen Sie mit ihm, lassen Sie sich im Vorfeld solcher Anträge von Fachleuten informieren. Die verstehen nämlich ihr Geschäft. Dann vermeiden sie vielleicht auch Anträge, die die Menschen in diesem Land tatsächlich nicht brauchen.“

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  • 04.05.2018

    Christopher Vogt: Wir brauchen ein nachhaltiges Gesamtkonzept für die Besoldungsstruktur des Landes

    Anlässlich des Fristablaufs der öffentlichen Petition zur Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes für Beamtinnen und Beamte erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes bleibt ein wichtiges Thema für unsere Beamtinnen und Beamten. Wir haben stets betont, dass wir die Wiedereinführung dieser Sonderzahlung grundsätzlich befürworten. Diese muss aber neben den vielen anderen Aufgaben des Landes auch seriös finanziert werden. Die Haushaltslage des Landes hat sich durch die immer neuen Rekordsteuereinnahmen und die Haushaltsdisziplin zwar in der Tat ein Stück weit entspannt. Große Ausgabenblöcke müssen aber dennoch gut geplant werden, damit der Landeshaushalt bei der nächsten Konjunkturschwankung nicht gleich wieder in Schieflage gerät. Dies wäre auch nicht im Sinne der Beamtinnen und Beamten.

    Die Sozialdemokraten, die die Streichung des Weihnachtsgeldes durch die damalige schwarz-rote Koalition zu verantworten haben, müssen sich die Frage gefallen lassen, warum sie ihre vielen vollmundigen Versprechen allesamt erst erfüllen wollen, seitdem sie auf der Oppositionsbank sitzen. So sehr hat sich die Haushaltslage seit der Landtagswahl ja nicht verbessert. Die fehlenden Finanzierungsvorschläge für die vielen SPD-Forderungen werfen ein schlechtes Licht auf die langjährige Regierungspartei. Regierungsfähigkeit sieht anders aus.

    Wir wollen, dass Schleswig-Holstein im Wettbewerb um qualifizierte Bewerber gut aufgestellt ist und unsere Beamten fair bezahlen. Das Weihnachtsgeld bleibt dabei natürlich ein wichtiges Thema. Wir werden beraten, ob und wie es wieder eingeführt werden kann. Dafür werden wir uns die Besoldungsstruktur des Landes insgesamt genau anschauen und ein Gesamtkonzept erarbeiten, das dann auch nachhaltig finanziert werden kann."

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  • 10.12.2020

    Anita Klahn: Auch auf dem Schulweg muss das Ansteckungsrisiko reduziert werden

    Zum heute im Landtag beschlossenen Landesprogramm zur Unterstützung der Schülerbeförderung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die Schülerbeförderung liegt in der Verantwortung der Kreise. Wir wissen aber auch, dass die Corona-Pandemie eine besondere Herausforderung für den ÖPNV darstellt, da einige Linien zu Schulbeginn und Unterrichtsende so überfüllt sind, dass Abstände nicht eingehalten werden können. Wir haben daher beschlossen, dass wir die Kreise mit 4,4 Millionen Euro finanziell unterstützen, damit besonders stark frequentierte Strecken durch zusätzliche Busse entlastet werden können.

    Dies ist aber als einmalige Unterstützungsmaßnahme zu verstehen, um die Ansteckungsrisiken beim Schülertransport weiter zu reduzieren. Wer daraus Forderungen ableitet, dass das Land dauerhaft und strukturell in die Finanzierung einsteigt, verkennt die Situation. Für eine umfassende Neugestaltung der Schülerbeförderung wären 1000 Busse und 30 Millionen Euro nötig. Mit ungeplanten Mehrausgaben von bereits jetzt über fünf Milliarden Euro sollten wir es vermeiden, im Vorbeigehen zusätzliche strukturelle Verpflichtungen einzugehen. Die Kreise sind weiterhin die Verantwortlichen bei der Schülerbeförderung und das Land ist bei der Kompensation der Einnahmeausfälle bei den Kreisen seiner Verantwortung bereits nachgekommen. Die Corona-Pandemie darf nicht dazu dienen, neue Projekte anzuschieben.“

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  • 10.12.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 3+4 „Maßregelvollzugsgesetz“

    In seiner Rede zu TOP 3+4 (Maßregelvollzugsgesetz und Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Sowohl beim Maßregelvollzug als auch beim Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen, kurz PsychHG, befindet man sich im Spannungsfeld zwischen psychiatrischen Maßnahmen und rechtlichen Sicherungsmaßnahmen, zwischen ärztlich-therapeutischen Belangen und juristischen Normierungen. Im Sommer 2018 gab es eine wegweisende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über Vorgaben der Fixierung von Personen in jenen Einrichtungen. Karlsruhe forderte somit zwingend zu Anpassungen von landesrechtlichen Vorschriften auf. Wir haben diese Aufforderung genutzt, das seit 2008 fast unverändert geltende Recht, nach dem Fixierungen auch gegen den Willen der Menschen möglich sind, zu novellieren. Somit wird mit den vorliegenden Gesetzentwürfen also nicht nur das Verfassungsgerichtsurteil umgesetzt, sondern auch die fortgeschrittene Entwicklung in der Therapiepraxis eingearbeitet.

    Die beiden Fälle aus Baden-Württemberg und Bayern, die zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichts geführt haben, handelten von jeweils mehrstündigen Fixierungen an allen Extremitäten sowie am Bauch als auch am Kopf. Diese waren jeweils zwar ärztlich angeordnet, jedoch nicht erneut richterlich beschieden worden. Vor dem Karlsruher Urteil wurde es so gesehen, dass die richterliche Anordnung zur Unterbringung in einer forensischen Klinik auch das etwaige Fixieren gleichfalls mit erlauben würde. Die schlüssige Logik des Verfassungsgerichts hierbei ist, dass die Unterbringungsanordnung in eine geschlossene Einrichtung einerseits zwar ein Freiheitsentzug ist, es allerdings eine andere Form des Freiheitsentzuges ist, wenn für mehr als 30 Minuten oder auch wiederkehrend der ganze fixiert wird und somit eine Bewegungsfreiheit besteht, die gegen null tendiert. Diese besondere Sicherungsmaßnahme muss erneut durch Richterbeschluss angeordnet sein; eine ärztliche Anordnung zur Fixierung reiche hierfür nicht aus.

    Die Fixierung, vor allem die Mehrpunkt-Fixierung, wird in dieser Novelle nun natürlich auch in Schleswig-Holstein unter Richtervorbehalt gestellt. Der Anforderung der Eins-zu-eins-Betreuung tragen wir bei dieser Anpassung ebenso Rechnung. Da bei Fixierungen sowohl der Freiheitsentzug auf der einen Seite, aber auch der Schutz vor Eigen- als auch Fremdgefährdung auf der anderen Seite eine Rolle spielen, war die Umsetzung natürlich in eine längere und kontroversere Debatte im Ausschuss als auch in so manchem Fraktionsarbeitskreis eingebettet. Ein paar Aspekte und damit weitere Änderungen möchte ich gerne aufgreifen: Besuchsdelegationen, wie z.B. die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, erhalten ein gesetzlich normiertes Akteneinsichtsrecht, um deren Arbeit und Einsatz für Menschen in jenen Einrichtungen zu stärken – natürlich unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner.

    Der Schutz des Fachpersonals, das ein enormes Engagement einbringt, ist ein wichtiger Punkt, da leider auch im Maßregelvollzug natürlich ungewollte Situationen entstehen können. So wurde Klarheit geschaffen bezüglich der Durchsuchung von Besuchern und von Bewohnerinnen und Bewohnern, um das Einschleusen von Gefahrgut oder gefährlichen Gegenständen auszuschließen. Dies dient natürlich wiederum auch dem Schutz der anderen Bewohnerinnen und Bewohnern. Hierfür darf nun auch rechtssicher die Kleidung durchsucht sowie technisches Gerät wie z.B. Metalldetektoren eingesetzt werden. Generell wurden die Besuchsrechte, vor allem wenn Kinder involviert sind, gestärkt und der Mindestanspruch für Besuchsmöglichkeiten erhöht. Die familiäre Bindung und der Kontakt zu Bekannten sind natürlich wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Therapie der stationär aufgenommenen Menschen. Der Therapieplan, welcher in Absprache mit dem Betroffenen erstellt wird, wurde im Hinblick der angebotenen Freizeitmöglichkeiten explizit um sportliche Aktivitäten ergänzt. Die Religionsausübung haben wir im Ausschussverfahren im Vergleich zum Landesregierungsentwurf ausgeweitet. So darf ein religiöser Seelsorger in Anspruch genommen werden und auch religiöse Schriften oder Besitztümer dürfen mit in die Einrichtung geführt werden.

    Zusammenfassend kann ich sagen, dass wir einen modernen und selbstreflektierenden Maßregelvollzug gesetzlich fortschreiben und begleiten. Ich bitte um Zustimmung zu den beiden geänderten Entwürfen.“

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  • 10.12.2020

    Stephan Holowaty zu TOP 30 „Die Corona-App jetzt weiterentwickeln“

    In seiner Rede zu TOP 30 (Die Corona-App jetzt weiterentwickeln) erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Wir sind alle der Ansicht: Die Corona-Warn-App hat noch großes Verbesserungspotential. Die Corona-Warn-App ist bislang keine Erfolgsgeschichte. Denn bisher muss man nüchtern bilanzieren: Die App kam zu spät. Sie ist noch wenig attraktiv. Sie hat zu wenige Funktionen. Sie ist für viele Benutzer verwirrend. Sie ist zu teuer für das, was sie kann.

    Rund sieben Millionen Euro für die initiale Programmierung hat die deutsche App verschlungen. Plus Pflege, Betrieb, Wartung und anderen Posten summieren sich die Kosten auf über 60 Millionen Euro insgesamt! Viel Geld macht aber noch keine gute App. Die irische Corona-Warn-App – die durchaus auch ihren Job macht – hat gerade mal 850.000 Euro gekostet. Da frage ich mich doch, warum kann dann die App der Bundesregierung so wenig?

    Einen besonders guten Aspekt möchte ich aber auch hervorheben. Der Datenschutz ist die große Stärke der Corona-App. Die dezentrale Datenhaltung und ein offen einsehbarer Quellcode haben auch die Datenschützer überzeugt. Ohne Datenschutz und damit Vertrauen geht nichts. Datenschutz bringt Vertrauen. Dass wir das haben durchsetzen können, ist ein Erfolg. 

    Die Corona-App der Bundesregierung hat noch großes Potential. Das müssen wir ausschöpfen! Wir müssen die Corona-App jetzt weiterentwickeln. Wir brauchen ein Update, und zwar schnell! Eigentlich ist die Idee ganz einfach: eine App, die mich informiert, ob ich Menschen mit Corona-Infektion so nahe gekommen bin, dass ich gefährdet bin. Eine App, die – wenn ich positiv getestet wurde – den Menschen, die ich in der letzten Zeit getroffen habe, eine Warnung gibt. Und die mich warnt, wenn ich Menschen getroffen habe, die positiv getestet wurden. Eine App, die es möglich macht, Kontakte im Fall der Fälle nachzuverfolgen, Menschen zu warnen. Schnell, automatisch, einfach und zuverlässig.

    Meine Vorredner haben einiges an neuen Features, an notwendigen Erweiterungen schon vorgestellt, die alle dafür sorgen können, dass die App attraktiver und nützlicher wird. Ich möchte aber noch auf eine besonders wichtige Kernfunktion eingehen: Was vielen Menschen wirklich wichtig ist, ist eine zuverlässige und unkomplizierte Testverfolgung. Wer getestet worden ist und beim Test seine Handy-Nummer oder seine E-Mail-Adresse hinterlegt hat, der soll sein Testergebnis direkt auf das Handy geliefert bekommen. Eine SMS, eine E-Mail, dann ein Klick und die App dokumentiert den eigenen Test. Das ist technisch ziemlich trivial. Aus Sicht der Labore ist das ein vollautomatischer Prozess, technisch zum Beispiel ein simpler Webservice, eine Schnittstelle, die ein halbwegs begabter Programmierer in wenigen Tagen programmieren und testen kann.

    Nun gibt es Labore, die aber mit Faxen arbeiten. Und die meinen, es geht nicht anders. Die, so wird mir dann schulterzuckend gesagt, ‚zu klein‘ sind für aufwändige Prozesse. So haben wir es in der Anhörung gehört. Es gibt also Labore, die hochtechnische und sensible Tests mit potentiell infektiösem Material durchführen, die aber keinen Internetanschluss haben, keinen PC, keinen Laptop und kein Smartphone. Die stattdessen das Testergebnis ausdrucken oder aufschreiben, auf ein Fax übertragen, eine Nummer wählen und warten bis das Blatt Papier eingezogen wird. Ich habe solche Ausreden satt. Im Jahr 2020 gibt es keinen Grund mehr für ein Fax.

    Die Corona App braucht ein Update. Unser Antrag zeigt den Weg und die wichtigen Features im Detail dafür auf. Wir wollen, dass die Menschen der App weiter vertrauen können. Deshalb steht Datenschutz weiterhin ganz oben. Wir wollen, dass die App einen echten Nutzen generiert. Und wir wollen, dass gute Ideen umgesetzt und möglich gemacht werden. Und das schnell.“

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  • 10.12.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP 19 „Funktionsfähigkeit der Justiz in Schleswig-Holstein während der Corona-Epidemie“

    In seiner Rede zu TOP 19 (Mündlicher Bericht über die Funktionsfähigkeit der Justiz in Schleswig-Holstein während der Corona-Epidemie) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ich danke dem Justizminister für seinen Bericht und kann aus meiner eigenen Erfahrung als Rechtsanwalt bestätigen, dass die Justiz während der Corona-Pandemie eine gute Arbeit geleistet hat. Natürlich hat es etwas gebraucht, bis unsere Gerichte einen gewissen Regelbetrieb unter Krisenbedingungen aufgenommen haben. Aber eines ist auf jeden Fall festzustellen: Den Bürgerinnen und Bürgern wurde der Zugang zu den Gerichten nicht unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert. Wer Rechtsschutz suchte, dem wurde Rechtsschutz gewährt. Und ich kann auch bestätigen, dass die Justiz erfolgreich sichergestellt hat, dass insbesondere Eilverfahren so durchgeführt wurden, wie dies auch ohne Krise der Fall gewesen wäre.

    Ein besonderes Lob gilt hier zunächst einmal den Richtern des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts, die mehr als 200 Eilverfahren im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen abwickeln mussten. Das ist juristisches Hochreck gewesen, denn unsere Gerichte mussten prüfen, ob jede einzelne Infektionsschutzmaßnahme, die die Landesregierung und die Gesundheitsbehörden angeordnet hatten, verfassungsgemäß, also erforderlich, geeignet und angemessen waren. Unsere Richter trugen in diesen Verfahren eine immense Verantwortung, denn von ihren Entscheidungen hing die Wirksamkeit des Infektionsschutzes ab. Es gehört schon Mut dazu, einzelne Maßnahmen aufzuheben und sich damit am Ende dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, mit ihren Entscheidungen hätten sie das Infektionsgeschehen angeheizt. Hier gilt unser ausdrücklicher Dank der Justiz, die diese Herausforderungen in hochprofessioneller Art und Weise angenommen und getan hat, was getan werden musste, nämlich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger staatliches Handeln zu kontrollieren und auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Dieser Aufgabe sind unsere Gerichte in vorbildlicher Weise nachgekommen.

    Und auch wenn der ein oder andere mit einer gerichtlichen Entscheidung nicht einverstanden gewesen sein mag, können wir heute aber feststellen: Unsere Justiz ist krisenfest. Das hat sie in den vergangenen Monaten eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Ich will aber noch auf einen anderen Punkt aus Ihrem Bericht eingehen, der eigentlich nichts mit Corona zu tun hat. Es geht um den Stand, den Grad der Digitalisierung der schleswig-holsteinischen Justiz und hier sind wir auch im Bundesvergleich vorbildlich. Herausragend und nach meiner Kenntnis bundesweit einzigartig ist die schleswig-holsteinische Arbeitsgerichtsbarkeit. Diese hat es nach meiner Kenntnis geschafft, sämtliche Arbeitsabläufe in kurzer Zeit komplett zu digitalisieren. Es gibt die E-Akte, Schriftverkehr zwischen Gerichten und Anwälten erfolgt ausschließlich elektronisch. Alle Arbeitsprozesse in den Gerichten mussten umgestellt und auf die neue Arbeitsweise angepasst werden. Solche Change-Prozesse sind Kraftakte und erfordern eine klare und straffe Führung.

    Ich bin bundesweit als Arbeitsrechtsanwalt tätig und schon früher fiel die schleswig-holsteinische Arbeitsgerichtsbarkeit durch eine beispiellose Effizienz auf, ohne dass dadurch die Qualität der Rechtsprechung litt. Die zügige Anberaumung von Güte- und Kammerterminen war in Schleswig-Holstein eine Selbstverständlichkeit. Braucht es in manchen Bundesländern mehr als ein Jahr von der Klageerhebung bis zur erstinstanzlichen Entscheidung, so konnte man hier im Land davon ausgehen, dass man binnen weniger Monate eine erste Entscheidung bekam. Schnelligkeit der Justiz ist gerade im Kündigungsschutz wichtig, für beide Parteien. Und hier hat unsere Arbeitsgerichtsbarkeit sehr viel richtig gemacht. Diese Effizienz zeichnet die Arbeitsgerichtsbarkeit auch im Bereich der Digitalisierung aus. Das verdient allergrößten Respekt und der Bericht des Ministers ist eine gute Gelegenheit, das auch einmal sehr deutlich hier im Parlament zum Ausdruck zu bringen und der Arbeitsgerichtsbarkeit hier und heute ein großes Lob auszusprechen.“

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  • 10.12.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 5 „Krankenhausgesetz für das Land Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 5 (Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Schleswig-Holstein - Landeskrankenhausgesetz) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Schleswig-Holstein ist ein Flächenland mit teils langen Wegen. Dies ist nicht nur im Hinblick auf Schulwege eine Herausforderung, sondern auch im Gesundheitswesen. Jede Minute, die ein Patient früher aus dem Rettungswagen in eine Klinik kommen kann, ist eine wichtige Minute. Mit diesen Umständen im Fokus wurden neue rechtliche Parameter für die Notfallversorgung nun im Landeskrankenhausgesetz geschaffen. So kann ein Notfallpatient selbst bei Überbelegung der Erstversorgung nicht mehr abgewiesen werden, sodass die Weiterfahrt zu einem anderen Krankenhaus wegfällt. Der Behandlungserfolg wird innerhalb des Klinikgebäudes größer sein als im Fahrgastraum des Rettungswagens. Damit solche Situationen aber möglichst nicht auftreten, soll der Informationsaustausch zwischen Kliniken und Rettungsdiensten hinsichtlich der Belegungskapazitäten verbessert werden, sodass der Rettungswagen frühzeitig zu freien Kapazitäten gelenkt werden kann.

    Aus rechtstechnischer Sicht eine der größten Neuerungen ist die Etablierung einer Krankenhausaufsicht in Schleswig-Holstein. Diese würde eingreifen, wenn sich Kliniken in erheblicher Weise nicht an die Vorgaben des Landeskrankenhausgesetzes halten und dies z.B. mit Bußgeldern behaften. An sich klingt das selbstverständlich, dass eine Regierung eine solche Instanz hat – ist es auch bisher in 15 anderen Bundesländern, nun auch endlich in Schleswig-Holstein. Das Land kann über den Krankenhausplan verstärkt auf eine fachliche Zentrierung und die Wahrnehmung von besonderen Aufgaben an einzelnen spezialisierten Standorten hinwirken. Kliniken, welche die Anforderungen nicht erfüllen oder nicht als Zentren ausgewiesen werden, sollen bestimmte hochspezialisierte Leistungen dann nicht mehr erbringen dürfen. Wir legen hohe qualitative Anforderungen an chirurgische Behandlungen an. So kann das Gesundheitsministerium auch erforderliche Fallzahlen vorgeben. Schließlich geht mit mehr Routine und mehr Erfahrung beim jeweiligen Eingriff eine Verbesserung des Behandlungserfolgs und der Patientensicherheit einher.

    Kontroverse Debatten haben wir im Sozialausschuss und insbesondere auch in der mündlichen Anhörung bezüglich der Besetzung und Erweiterung der Beteiligtenrunde erlebt. Vielen Argumentationen, warum dieser und jener Verband dort als unmittelbar oder mittelbar neu hinzuzuziehen sei, war etwas abzugewinnen. Jedoch hätte es jeweils zu einer wohl zu großen Erweiterung geführt. Ein Sitz nur für eine der fachspezifischen Kammern? Ein weiterer Sitz für die Krankenkassen, aber wiederum nicht für die Krankenhäuser? Wie ist es dann mit Gewerkschaften oder weiteren Berufsverbanden? Weil wir auch nicht wollten, dass die Beteiligtenrunde am Ende die Größe eines Kreistages erreicht, haben wir Jamaika-Partner uns entschieden, dass wir zunächst keine Verbreiterung der Beteiligtenrunde vornehmen. Wir werden erstmal beobachten, wie sich die neuen Aufgaben und Kompetenzen, die das Landeskrankenhausgesetz gewährt, auf dieses Gremium auswirken und dann zu gegebener Zeit etwaigen Veränderungsbedarf berücksichtigen.

    Eine andere deutliche Veränderung durch das Gesetz muss im Lichte des Hin und Her des Verkaufs der Sanaklinik in Eutin betrachtet werden. Ein Wechsel des Krankenhausträgers mit Übergang des Versorgungsauftrages kann dann nicht mehr ohne vorherige Einbeziehung des Landes erfolgen. Das macht Trägerwechsel zwischen Gesundheitsdienstleistern nicht einfacher, aber das Land kann so besser eine strategische Vielfalt der Krankenhauslandschaft unterstützen.

    Werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Sie sind es doch, die landauf, landab und sogar bundesweit herumlaufen und erzählen, dass die Klinikbetreiber nur profitorientiert und gewinnmaximierend arbeiten. Sie singen das hohe Lied von Verstaatlichung und Zurückdrängen von privatem Engagement. Insofern müssten Sie ja zwingend unserem Landeskrankenhausgesetz zustimmen, weil es die Lenkung des Staates in Bezug auf eine wachsende Versorgungssicherheit stärkt. Krankenhausbetreiber haben weniger Gestaltungsspielraum bezüglich ihrer Planung, sodass der vermeintliche Fokus auf profitablere Behandlungen wie die klischeehaft herangezogene Hüft-OP sinkt. Sollten Sie nicht für das Landeskrankenhausgesetz stimmen, dann sprechen Sie sich für den Status-Quo aus. D.h. gar kein Landeskrankenhausgesetz als einziges Land in Deutschland, keine stärkere Lenkungswirkung der jeweiligen Regierung auf die Strukturen der Krankenhauslandschaft. Sollten Sie ablehnen, räumen Sie Ihre grundlegende Position, dass die öffentliche Hand ein größeres Mitspracherecht im Gesundheitswesen haben sollte. Das ist keine Opposition, das ist Opportunismus.“

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  • 10.12.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 15 „Aufbau von Frauenmilchbanken fördern“

    In seiner Rede zu TOP 15 (Aufbau von Frauenmilchbanken fördern) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Menschlicher Erfindergeist kennt kaum Grenzen. Häufig orientiert man sich an der Jahrmillionen alten Erfahrung von Mutter Natur. Bisher erreicht man aber nicht die Perfektion der Tragfähigkeit eines Spinnfadens oder die Stabilität und Leichtigkeit des Vogelskeletts. Gleiches gilt auch bei der Ernährung von Babys. Auch wenn unsere Nahrungsmittelindustrie sehr hochleistungsfähig und innovativ ist, gibt es auch hierbei Grenzen, die Mutter Natur uns aufzeigt. Die humane Muttermilch ist nicht nur sehr nahrhaft, sie aktiviert vor allem auch das Immunsystem und ist während der Stillzeit auch eine Art externes Abwehrsystem. Es werden sich sicherlich einige dran erinnern, dass die eigenen Kinder ihre erste richtige Erkältung erst beim Abstillen bekommen haben.

    Die Verteilung von Frauenmilchspendenbanken ist in Deutschland regional sehr ungleich verteilt. In den alten Bundesländern gab es bis 2012 keine einzige, während es in den neuen Bundesländern diese bereits zu Zeiten der DDR gab. Von rund 200 Perinatalzentren in Deutschland haben rund 30 ein solches Angebot. In allen Bundesländern bis auf Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gibt es mittlerweile offizielle Angebote. Die Frauenmilchbank-Initiative e.V., die sich in diesem Jahr an die Landtagsfraktionen gewandt und auch vor kurzem ausführlich im Sozialausschuss berichtete hat, hat das Ziel vorgegeben, dass bis 2023 in jedem Bundesland eine Milchbank betrieben wird. Historisch gesehen ist die Milchspende lange Zeit sehr in der Gesellschaft etabliert gewesen. In der jüngeren Geschichte ist es so, dass es erst seit März 2012 die erste westdeutsche Frauenmilchspendenbank an der Uniklinik München gibt. Am Perinatalzentrum erhalten nach Einwilligung der Eltern prinzipiell alle Kinder, die vor der 28. Schwangerschaftswoche geboren werden bzw. mit einem Geburtsgewicht unter 1000g zur Welt kommen, bereits am ersten Lebenstag Frauenmilch. Auch Kinder, die vor der 32. Schwangerschaftswoche geboren werden und bei der Geburt leichter sind als andere Kinder der gleichen Schwangerschaftswoche erhalten diese Milch. Die Frühgeborenen erhalten durchschnittlich über fünf Tage Spendermilch, die durchschnittliche Menge liegt bei ca. 300ml. Nach rund fünf Tagen kommt häufig auch bei Frühgeburten die eigene Muttermilch zum Einschuss, sodass Mütter ihre Kinder zumeist selbst versorgen können. 

    In der Jamaika-Koalition sind wir uns einig, dass die Versorgung von Frühchen mit humaner Muttermilch als Teil der Gesundheitsversorgung zu sehen ist. Zwar ist der Aufbau und Betrieb dieser Spendenbanken mit Kosten verbunden. Andererseits werden wahrscheinlich Folgeerkrankungen und Spätfolgen bei den kleinen Menschen verhindert. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass mit Spendermilch ernährte Frühgeborene deutlich seltener an schwerwiegenden Darmproblemen oder -erkrankungen (Nekrotisierende Enterokolitis) leiden als diejenigen, die mit künstlicher Säuglingsnahrung ernährt werden. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass menschliche Milch sich positiv auf die Hirnentwicklung auswirkt und die Abwehrstoffe in der Milch vor Infektionen und Augenerkrankungen schützen. Dies erspart nicht nur dem Kind, sondern auch den Angehörigen Leid und es spart wiederum langfristig dem Gesundheitssystem Geld. Deswegen stehen wir dafür ein, dass das Abrechnungssystem mit den Krankenkassen, welches in vielerlei Hinsicht grundlegend reformbedürftig ist, die Betriebskosten von Muttermilchbanken zukünftig dem Bedarf entsprechend berücksichtigt. Die Anschubinvestition an den Kliniken wiederum obliegt den Ländern. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir den Weg dafür ebnen, dass der weiße Fleck Schleswig-Holstein behoben wird und dieses Angebot an einem unserer größeren Kliniken aufgebaut werden kann.

    Wir würden uns daher darüber freuen, das Ziel der Frauenmilchbank-Initiative zu unterstützen und ein Angebot in Schleswig-Holstein zu schaffen und bitten um Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag.“

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  • 10.12.2020

    Kay Richert zu TOP 33 „Zusammenarbeit mit der Autobahn GmbH“

    In seiner Rede zu TOP 33 (Mündlicher Bericht zur zukünftigen Zusammenarbeit mit der Autobahn GmbH) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Der Bund hat als Gebietskörperschaft keine eigene Bauverwaltung. Aber der Bund hat Liegenschaften, Gebäude, Anlagen und Infrastruktur, die erstellt und unterhalten werden müssen. Deswegen bedient sich der Bund der Finanzbauverwaltungen der Länder, bei uns also der GMSH, und im Bereich der Straßen des LBV. Wir bauen für den Bund. Von diesem Prinzip gibt es Ausnahmen, etwa bei der Bundeswasserstraßenverwaltung. Die kennen wir zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Nord-Ostsee-Kanal. Und nun wird es bald auch eine Bundesfernstraßenverwaltung geben. Als wir die Verantwortung in diesem Land übernommen haben, war die Neuaufstellung bereits beschlossen und das Errichtungsgesetz nur noch Formsache. Dass die FDP diese Entscheidung immer sehr kritisch gesehen hat, ist kein Geheimnis.

    So ein Wechsel zur bundeseigenen Verwaltung hat für uns nicht nur Vorteile. Aber wie bei vielen Dingen, die wir vorgefunden haben, haben wir nicht lamentiert, sondern uns gefragt: Wie gehen wir damit am besten um? Wenn wir die Bundesfernstraßen aus unserer Auftragsverwaltung entlassen müssen, wie gestalten wir den Übergang am besten? Was ist am besten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Was ist am besten für die Landesverwaltung? Und was ist am besten für die Menschen in diesem Land? Wir haben uns dazu entschlossen, nicht zu zögern, sondern die Sache offensiv und zügig zu lösen. Dabei mussten wir darauf achten, dass beachtliche Know-how im LBV zu erhalten. Außerdem musste die Frage geklärt werden, ob Bundesstraßen und Autobahnen oder nur die Autobahnen in die Bundesverwaltung übergehen sollen.

    Minister Buchholz hat früh entschieden, die großen Autobahnprojekte an die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH) abzugeben. Die Opposition hat das damals kritisiert, aber es war die richtige Entscheidung. Das hat nicht nur die Planungskapazitäten gewaltig erhöht, sondern auch die Voraussetzungen für einen möglichst gleitenden Übergang geschaffen. Heute plant die DEGES alle Autobahn-Vorhaben in Schleswig-Holstein: Den verkehrsgerechten Ausbau der A7 (fertig), der A23, den Weiterbau der A21, den Ersatzbau für die Rader Hochbrücke und natürlich die A20. Unser LBV hat jetzt die Kapazitäten, um zum Beispiel den Ausbau der B5 zu planen. Das war schon lange erforderlich, darauf haben wir im Norden lange gewartet, jetzt kommt der Ausbau. Und natürlich kann der LBV jetzt unsere Landesstraßenstrategie vorantreiben, wo wir mit mindestens 90 Millionen Euro pro Jahr unsere Landesstraßen instand setzen, die Radwege machen wir dabei gleich mit. Das ist gut für die Menschen in diesem Land, denn die Straßen werden tatsächlich repariert, es geht endlich voran! Und das ist gut für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn sie haben Erfolg bei der Arbeit, einen für alle sichtbaren Erfolg, und bekommen dafür die Wertschätzung, die ihnen für Fleiß und Qualität auch zusteht.

    Die Übergangsphase zum Aufbau der Autobahn GmbH ist noch nicht abgeschlossen. Ja, wir hatten Recht damit, die DEGES frühzeitig ins Boot zu holen. Und wir hatten auch Recht damit, zusammen mit Hamburg Pilotregion für die Niederlassung Nord der neuen Autobahn-GmbH zu werden, davon profitieren wir jetzt alle zusammen. Und ja, es gibt auch Probleme: Im ZDF hieß es: ‚Die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) versprochene Organisation der Bundesfernstraßenverwaltung aus einer Hand mit mehr Effizienz und Kosteneinsparung unter der Regie des neuen Fernstraßenbundesamtes in Leipzig wird es auf Jahre hinaus nicht geben‘. Und auch die Zukunft der DEGES als Teil der Fernstraßenverwaltung scheint unsicher. Für uns – und besonders für die Menschen in diesem Land – ist dabei nur eines wichtig: Dass der Wechsel der Verwaltung keine Nachteile für die Autofahrerinnen und Autofahrer haben wird. Und deswegen lassen wir auch niemanden hängen, auch wenn die Probleme woanders verursacht werden und auch woanders gelöst werden müssen. Das Horrorbild, dass auf schleswig-holsteinischen Autobahnen ab dem 1. Januar 2021 kein Winterdienst mehr stattfindet, wird es nicht geben. Das lassen wir nicht zu.

    Ich hatte zu Beginn meiner Rede gesagt, der Wechsel der Verwaltung birgt nicht nur Vorteile. Ein Nachteil wird es sein, dass der Abstimmungsbedarf steigen wird. Schließlich hängen weder die landeseigenen noch die bundeseigenen Straßen in der Luft, sondern sind Teil eines gesamten Straßennetzes. Wir werden deswegen darauf drängen, dass im Zusammenspiel mit der Fernstraßenverwaltung verpflichtende Abstimmungsgremien eingerichtet werden, und zwar sowohl auf der konzeptionellen wie auf der operativen Ebene. Lassen Sie mich zusammenfassen: Wir haben die Straßeninfrastruktur in Schleswig-Holstein mit Riesenschritten vorangebracht. Das sieht jeder, der mit offenen Augen durch unser schönes Land fährt. Der Bund hat bei der Errichtung seiner Fernstraßenverwaltung Probleme, wir können das nicht ändern. Aber wir tun alles dafür, dass die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner weiterhin mit der gleichen Qualität bedient werden, wie sie es bislang von uns gewohnt waren.“

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  • 10.12.2020

    Kay Richert zu TOP 36+44 „Arbeits- und Gesundheitsbedingungen auf Schlachthöfen und in der Fleischverarbeitung“

    In seiner Rede zu TOP 36+44 (Kapazitäten und Arbeits- und Gesundheitsbedingungen auf Schlachthöfen und in der Fleischverarbeitung in Schleswig-Holstein) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wir wollen, dass es den Menschen in der Wirtschaft gut geht. Wir wollen, dass die Arbeitsbedingungen gut und sicher sind. Wir wollen, dass die Löhne und Gehälter der Arbeit angemessen hoch sind. Wir wollen, dass die Unternehmen ausreichende Gewinne erwirtschaften. Wir wollen, dass die Rechte der Arbeitnehmer durch starke Betriebsräte gewahrt werden. Und wir wollen nicht, dass sich eine der genannten Gruppen auf Kosten einer anderen unangemessene Vorteile verschafft.

    Für das Gleichgewicht der Interessen sind die Sozialpartner zuständig. Und wo das nicht klappt, weil einer der beiden Sozialpartner zu schwach ist – was auch immer die Gründe dafür sein mögen – da muss staatlicherseits eingegriffen werden. Die Wirtschaft ist für die Menschen da, das ist das Wesen der sozialen Marktwirtschaft. In der Fleischindustrie hat es in der Vergangenheit Grund zur Beanstandung gegeben. Sie sprechen hier ja oft von der Fleischwirtschaft, das finde ich nicht richtig. In der Fleischindustrie gab es in zwei Bereichen Mängel: Bei den Arbeitsbedingungen und bei den Wohnbedingungen. Die staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK) hat hier eine Informations- und Kontrollkampagne durchgeführt. Die aufgedeckten Mängel wurden abgestellt. Inzwischen ziehen alle Betriebe in Schleswig-Holstein mit, es gibt eine große Kooperationsbereitschaft. Sie sagen jetzt: Ja, aber das machen die nur, weil die Kontrollen angezogen wurden. Und ich sage Ihnen: Na und?

    Wer Gesetze macht und deren Einhaltung nicht kontrolliert, ist ein schlechter Gesetzgeber. Das führt dazu, dass die Ehrlichen die Dummen sind und am Ende doch jeder tut, was ihm am vorteilhaftesten erscheint. Das kenne ich aus meiner Heimatstadt Flensburg, was die Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt angeht und die Parksituation nach 16.00 Uhr am Wochenende. Und auch Sie haben das in der Küstenkoalition im Übermaß ausprobiert, nämlich mit Ihrem gescheiterten Tariftreue- und Vergabegesetz TTG. Wie gesagt, es gab Auffälligkeiten in den Bereichen Unterbringung und Arbeitsschutz. Um Verbesserungen in diesen Bereichen umzusetzen, werden auf Bundesebene drei Regelwerke novelliert: Das Arbeitsschutzgesetz, das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft und die Arbeitsstättenverordnung.

    In den Bereichen Unterbringung und Arbeitsschutz werden genau die Dinge nun durch Bundesgesetz geregelt, die wir hier in Schleswig-Holstein gefordert haben: verbindliche Besichtigungsquoten, Besichtigungs- und Betretungsrechte, Vorschriften zur Unterkunftsstellung und Aufnahme der Gemeinschaftsunterkunft in die Arbeitsstättenverordnung mit festgelegten Standards und Dokumentationspflichten, eine Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und ein Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Und es ist auch nicht verwunderlich, dass hier unsere Forderungen umgesetzt werden. Schließlich sind es die durch Schleswig-Holstein initiierten Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz ASMK, die nach über einem Jahr umgesetzt werden.

    Lassen Sie mich noch ein paar abschließende Bemerkungen machen. In jeder Krise, so scheint es, wird versucht, das Maximum für die eigene Agenda herauszuholen. Das mag politisch-taktisch verständlich sein, gut finde ich das nicht. Konkret meine ich damit das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit. Kontrolle und Eingriffsmöglichkeiten zur Durchsetzung notwendiger Regeln: Ja, unbedingt. Aber dafür braucht man einen klaren Kompass. Und das geht darüber hinaus. Das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit ist bestenfalls ein hilfloses Eingeständnis von Orientierungslosigkeit. Wenn man sich die Einlassungen des Ministers Heil dazu anhört, wird es allerdings eher Symbolpolitik sein. Vollkommen nutzlose Symbolpolitik, wie ich ergänzen möchte. Ein Feldzug gegen die Wörter ‚Werkvertrag‘ und ‚Leiharbeit‘, der an der Sache selbst nichts ändert. Alle wissen das. Und die Einschränkungen werden als kollaterale Auswirkungen in Kauf genommen. Positive Kreativität entsteht durch Neugierde und Freiheit. Wir sind das Land der Dichter und Denker, der Tüftler und Erfinder, des technologischen Vorsprungs. Geistige Enge stranguliert die Neugierde und erwürgt positive Kreativität. Um die Arbeits- und Unterbringungsbedingungen in der Fleischindustrie menschenwürdig adäquat zu gestalten, um die Schwachen zu schützen und die Übeltäter zu sanktionieren, brauchen wir die geistige Enge nicht, das haben wir bewiesen.“

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  • 10.12.2020

    Anita Klahn zu TOP 6 „Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes“

    In ihrer Rede zu TOP 6 (Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes) erklärt die stellvertretende Vorsitzenden und kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wir alle blicken auf ein Jahr zurück, das viele Höhen, aber auch sehr viele Tiefen mit sich brachte. Sie alle werden zustimmen, dass die Corona-Pandemie das Jahr 2020 zu einer wahren Herausforderung machte. Und zwar in buchstäblich allen Lebensbereichen! Diese Herausforderungen führten auch dazu, dass die Kommunen die notwendigen Änderungen zur Umsetzung der Kita-Reform 2020 nur bedingt umsetzen konnten. Wir mussten also den Spagat zwischen dem Wunsch, nach einer vollständigen Umsetzung der Kita-Reform und dringend notwendigen Maßnahmen im Pandemiegeschehen zu organisieren, schaffen.

    Wie wir heute alle wissen, hat sich Jamaika für die einzig richtige Umsetzungsstrategie entschieden – einer teilweisen Umsetzung. Während also einzelne Reformbestandteile wie geplant zum 1. August 2020 in Kraft getreten sind, wie der Elterndeckel, die einheitliche Geschwisterermäßigung, die erstmals einheitliche Sozialstaffel, eine Regelung zu einer verbindlichen Gruppengröße von 20, in Ausnahmen 22 Kindern oder aber dem neuen Fachkraft-Kind-Schlüssel von 2,0. Es war richtig, dass wir uns für die notwendigen gesetzlichen Anpassungen zum Kitagesetz Zeit genommen haben. Denn die Kita als Ort der ersten Lebenserfahrungen junger Menschen, als Ort des Lernens und Lebens ist wichtig! Die breite Anhörung führte in einigen Punkten zu guten Erkenntnissen, die wir in unseren Änderungsantrag aufgenommen haben. Eine wichtige Änderung sehe ich beispielsweise in der Erweiterung des aktiven und passiven Wahlrechts bei der Wahl der Kreiselternvertretung der Eltern in § 4. Auch die erleichterte Förderung von Naturgruppen in § 17 ist eine gute Entscheidung.

    Leider beklagen die Kommunen weiterhin, dass das neue SQKM zu einer Mehrbelastung und damit einer Verteuerung des Kita-Systems führen würde. Das ist aber nur insoweit richtig, wo beispielsweise der Fachkraft-Kind-Schlüssel von 1,5 auf 2,0 steigt. Allerdings scheint diesen Kommunen nicht bewusst zu sein, dass auch der Landeszuschuss pro Kind zwischen 2017 bis 2022 von etwa 2.000 Euro auf 4.400 Euro pro Kind ansteigt. Sie werden also entlastet. Ebenfalls nicht von der Hand zu weisen ist, dass die Kommunen, welche eine Vorabberechnung ihrer zukünftig zu erwartenden Finanzbedarfe durch das Sozialministerium haben durchführen lassen, nunmehr wissen, dass sie mit der Reform zukünftig nicht schlechter da stehen werden. Die Beispiele hierfür sind vielfältig. Ich möchte jedoch jene Kommunen auffordern, die sich noch unsicher über ihre zukünftige Finanzlage sind, sich beim Sozialministerium zu melden. Nehmen Sie deren Angebot an. Lassen Sie Ihre Finanzbedarfe vom Ministerium prüfen!

    Unabhängig davon haben wir in § 58 einen neuen Absatz 3 eingeführt. Dieser wird die Standortgemeinde zur Erstellung einer Überleitungsbilanz verpflichten, mit der insbesondere die Veränderungen der finanziellen Aufwendungen der Gemeinde für die Kindertagesförderung auf Basis von z.B. den Ist-Zahlen, der Elternbeiträge, des Betreuungsangebots und der finanzierten Qualitätsstandards im Gemeindegebiet im Vergleich der Jahre 2019 und 2021 dargestellt werden. Ich bin mir sicher, dass dieses Mittel zusammen mit der im Gesetz festgeschriebenen Evaluation dazu beitragen wird, eventuell bestehende Regelungslücken aufzudecken, sodass Jamaika hier nachjustieren kann, wenn dies notwendig werden sollte, aber es wird auf jeden Fall zu einer Versachlichung der Debatte beitragen, inwieweit die Kommunen zukünftig bei der Kita-Finanzierung be- oder doch entlastet werden.

    Klarstellen möchte ich an dieser Stelle aber auch die wiederholt falsche Darstellung der SPD-Landesvorsitzenden Serpil Midyatli. Es ist eben keine Folge der Kita-Reform aus 2020, dass Familien mit behinderten Kindern den gedeckelten und der Sozialstaffel unterliegenden Elternbeitrag zukünftig zahlen müssen. Dieses ist eine Folge des Bundesteilhabegesetzes, welches ab Januar 2021 gilt und dieses stammt aus der Feder sozialdemokratischer Bundesminister. Es ist unredlich, diese Familien mit Unwahrheiten zu verunsichern, um den Preis der kurzen medialen Aufmerksamkeit. Richtig ist, dass sich Jamaika für die Inklusion einsetzt, das mag dem einen oder anderen zu wenig sein, aber wir haben die Belange von Kindern mit Behinderungen auch im Gesetz mitbedacht. Ich nenne hier beispielhaft die §§ 11, 17, 18, 19, 25, 28, 45 und weitere. Und wir haben auch immer gesagt, dass die Kita-Reform mehrere Schwerpunkte beinhaltet, die nicht alle zeitgleich debattiert und umgesetzt werden können. Das Thema Qualitätsverbesserung, und dazu gehört auch Inklusion, wird von uns, und wir laden Sie herzlichst zur konstruktiven Beteiligung ein, weiter vorangebracht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.“

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