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  • 18.06.2020

    Annabell Krämer zu TOP 11 „Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“

    In ihrer Rede zu TOP 11 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst) erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Mit dem vorliegenden Antrag versucht sich die AfD am Gleichstellungsgesetz. Dieser Umstand allein ist schon paradox genug. Es fällt mir zugegebenermaßen auch schwer, den Antrag mit einer gebotenen Ernsthaftigkeit zu behandeln – und das aus zwei Gründen.

    Zunächst möchte die AfD im Gesetz verankern, dass u.a. im dienstlichen Schriftverkehr die gültigen Rechtschreibregeln verwendet werden. Das ist mal eine Aussage! Was schreiben wir als Nächstes fest? Dass schleswig-holsteinische Gesetze in Schleswig-Holstein anzuwenden sind? Werte Herren der AfD, Allgemeingültigkeiten müssen wir nicht in ein Gesetz gießen. Was dem Ganzen jedoch die Krone aufsetzt, ist Folgendes. Die AfD möchte die allgemein gültigen Regeln der Grammatik festschreiben und heraus kommt ein wirklich putziger Gesetzentwurf. Nach dem Willen der AfD soll es im Gesetz wie folgt heißen: ‚Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Es fördert die Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst insbesondere durch…

    4. In den Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie im dienstlichen Schriftverkehr und Sprachgebrauch gelten die amtlichen Regelungen der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 […] einschließlich der allgemein gültigen Regeln der deutschen Grammatik.‘

    Liebe Herren der AfD, das ist wirklich eine grammatikalisch und inhaltlich sehr einzigartige Form der Frauenförderung. So etwas Peinliches kommt heraus, wenn man Gesetzentwürfe ohne Sinn und Verstand aus anderen Parlamenten übernimmt, ohne zu überprüfen, ob der Wortlaut überhaupt ins konkrete, landeseigene Gesetz passt. Inhaltlich überflüssig und grammatikalisch haarsträubend – Ihren Murks lehnen wir deshalb ab! Aber bin ich einmal so großzügig und sehe über die handwerklichen Fehler Ihres Antrages hinweg. Ihre Intention ist es, das Gendern zu verbieten. Meines Erachtens entspricht Ihre Abwehrhaltung einem ebenso engstirnigen Weltbild, wie Sie es den Verfechtern des Genderns vorhalten. Als Liberale lehne ich beide Haltungen ab! Ich muss zugeben, dass die heutigen Genderformen mit Schrägstrich, Gendersternchen, Binnen-I oder der langatmigen Benennung der männlichen und weiblichen Form bisweilen schwierig zu lesen bzw. auszusprechen sind. Ich persönlich habe als Frau kein Problem mit dem generischen Maskulinum, ist seine Verwendung doch die einfachste Art, sich geschlechtsabstrahierend auszudrücken.

    In meiner Quickborner FDP-Fraktion haben wir einen Frauenüberhang. Nichtsdestotrotz sprechen wir nur von ‚Kollegen‘. Niemand würde auf die Idee kommen, dies als herabsetzend zu empfinden. Wäre es jedoch so, würden wir es respektieren und ändern. Trotzdem bin ich der Meinung, wir Frauen brauchen keine gegenderte Sprache zur Selbstbestätigung und als Bestätigung der Gleichstellung. Mädchen haben im Durchschnitt die besseren Schulnoten, Frauen die besseren Examina und sind in der Regel multitaskingfähiger. Hören wir also auf, uns klein zu machen und verschwenden wir unsere Ressourcen nicht für Nebenkriegsschauplätze. Setzen wir diese lieber dafür ein, um die wirklichen gesellschaftlichen Probleme anzugehen und verbliebene Benachteiligungen der Geschlechter beispielsweise im Berufsleben zu beseitigen.

    Ihren bereits sprachlich nicht stimmigen Gesetzentwurf werden wir selbst-verständlich im Ausschuss behandeln. Diese zweite Blamage können wir Ihnen leider nicht ersparen. Also, zukünftig Augen auf beim Kopieren von AfD-Anträgen aus anderen Parlamenten!“

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  • 18.06.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 56 „Tierhaltung zukunftsfähig machen, tierwohlgerechte Umbauten erleichtern“

    In seiner Rede zu TOP 56 (Tierhaltung zukunftsfähig machen, tierwohlgerecht Umbauten erleichtern) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Tierwohl sollte keine Grenzen kennen. Tierwohl muss europäisch gedacht und baurechtlich endlich einfacher ermöglicht werden. Dafür braucht es mehr Wumms auf Bundes- und EU-Ebene. Deswegen unser Antrag.

    Wir müssen die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfähig machen. Dafür brauchen wir unsere Landwirte. Unsere Landwirte brauchen endlich mal Planungssicherheit, wirksame Förderinstrumente und Erleichterungen bei Baugenehmigungen für tierwohlgerechte Ställe. Nur so bekommen unsere Landwirte eine wirtschaftlich tragfähige Perspektive. Unsere im Antrag formulierten Forderungen an die Bundesebene gehen daher in diese Richtung. Ein staatliches Tierwohllabel, wie es Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner plant, darf an den Grenzen zu unseren europäischen Nachbarn keinen Halt machen. Wir wollen europaweit einheitliche Standards bei der Tierhaltung. Beim Tierwohl muss einfach europäisch gedacht werden, damit Wettbewerbsnachteile für unsere hiesigen Landwirte vermieden werden. Es bedarf unserer Meinung auf europäischer Ebene unverzüglich eines Konzeptes für die Einführung eines bindenden, mehrstufigen Tierwohl- und Herkunftskennzeichens für alle tierischen Erzeugnisse über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg. Grundlage für die Haltungsstufen innerhalb des Tierwohlkennzeichens müssen wie gesagt einheitliche Standards in der EU sein.

    Deutschland verschärft in vielen Bereichen die Regeln der Tierhaltung und hält noch dazu die Betriebe im Ungewissen, ob die neuen Vorschriften auch noch in ein paar Jahren gelten. Das treibt die Kosten nicht nur in die Höhe, das macht sie sogar unkalkulierbar – mit dem Ergebnis, dass künftig mehr Fleisch aus dem Ausland importiert wird. Und die Bauern hier keine Perspektive mehr sehen. Wir wollen natürlich auch dabei helfen, dass die Landwirte mit den enormen Investitionskosten für ihre Stallumbauten nicht alleingelassen werden. Die Vorschläge der Borchert-Kommission sehen wir dabei aber kritisch. Wenn jetzt einige fordern, dass der Fleischkonsum durch höhere Preise sanktioniert werden soll, denken sie damit leider nur von der Tapete bis zur Wand. Wenn lediglich in Deutschland geschlachtetes Fleisch verteuert werden soll, befördert dies nur die Tendenz, dass Verbraucher noch häufiger zu im Ausland produziertem Fleisch vom im Ausland geschlachteten Tieren greifen. Dadurch werden noch mehr deutsche Nutz-tierhalter gezwungen, ihre Betrieb aufzugeben, obwohl sie in aller Regel nach  viel höheren Standards Tiere halten und schlachten lassen als dies fast überall in Europa der Fall ist.

    Eine Steuererhöhung oder Einführung einer neuen ‚Fleischsteuer‘ wäre also unserer Meinung nach der falsche Weg. Steuereinnahmen werden im all-gemeinen Haushalt verrührt. Die Verteilung von Einnahmen aus einer Ab-gabe ist mit Geldverlusten durch Bürokratie verbunden. Wir müssen sicher-stellen, dass das Geld effektiv und ohne Verluste in der Verwaltung beim Landwirt ankommt. Förderprogramme für Stallumbauten sind da ein besserer Weg. Wir wollen deshalb auch Mittel im Haushalt bereitstellen, um an kommenden Stallbau-Förderprogrammen des Bundes teilnehmen zu können. Aber nur über Geld zu reden, reicht nicht. Was bringen die ganzen Vor-schriften und was bringen finanzielle Förderungen, wenn die Landwirte tierwohlgerechte Umbauten nicht genehmigt bekommen? Oder die Genehmigungsprozesse sogar widersprüchlich sind? Die Genehmigungspraxis bei baulichen Veränderungen von Stallanlagen stellt mitunter absurde Forderungen, sodass tierwohlfördernde Umbaumaßnahmen oft nicht durchgeführt werden können. Unser Vorschlag ist daher: Tierwohlgerechte Stall-umbauten müssen erleichtert werden. Dazu soll der Bund das Bundesimmissionsschutzgesetz und die zugehörige Verordnung entsprechend anpassen.

    Nur mit diesen Punkten – europarechtlich einheitliche Standards, wirksame Finanzierungsinstrumente und die Erleichterung von tierwohlgerechten Stallumbauten – kann die Tierhaltung in Deutschland eine Zukunft haben. Natürlich muss auch die ewige Hängepartie im Bundesrat zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ein Ende haben. Hier sind alle Beteiligten dazu aufgerufen, schnell zu rechtssicheren, machbaren Regelungen und Übergangsfristen zu kommen.“

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  • 18.06.2020

    Christopher Vogt: Der Datenschutz in Schleswig-Holstein bleibt in guten Händen

    Zur Wiederwahl von Marit Hansen zur Landesbeauftragten für Datenschutz in Schleswig-Holstein erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Im Namen der FDP-Fraktion gratuliere ich Marit Hansen sehr herzlich zur Wiederwahl! Wir freuen uns, dass der Landtag unserem Vorschlag einstimmig gefolgt ist. Das klare Votum macht deutlich, wie sehr ihre bisherige Arbeit und ihre Kompetenz im Hohen Hause geschätzt werden. Der Daten-schutz wird in Schleswig-Holstein damit weiterhin in guten Händen sein. Wir wünschen Marit Hansen und ihrem Team weiterhin gutes Gelingen bei dieser wichtigen Aufgabe.“

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  • 18.06.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP 22 „Aufarbeitung der Europäischen und Deutschen Kolonialgeschichte in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 22 (Aufarbeitung der Europäischen und Deutschen Kolonialgeschichte in Schleswig-Holstein) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ich danke Lars Harms und dem SSW, dass sie mit ihrer großen Anfrage hier im Landtag eine Debatte über Schleswig-Holsteins Kolonialgeschichte angestoßen haben. Es ist gut und richtig, dass wir uns mit diesem Thema auseinandersetzen. Es reicht nämlich nicht aus, dass wir uns nur über den Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialem Kontext befassen. Vielmehr ist es notwendig, sich immer wieder bewusst zu machen, welche Auswirkungen der Kolonialismus bis heute weltweit hat. Es ist eine mutige Botschaft unseres Ministerpräsidenten gewesen, als er sich bei seinem Besuch Namibias im Jahr 2019 als Bundesratspräsident zur deutschen Schuld bekannte und erklärte: ‚Die Folgen der damaligen Verbrechen wirken bis heute nach. Diese historische Schuld erkennen wir ohne Wenn und Aber an.‘

    Deutschland gehörte sicherlich nicht zu den großen Kolonialmächten und die Kolonialzeit Deutschlands beträgt nur wenige Jahrzehnte. Dennoch ist auch das Deutsche Reich dafür verantwortlich gewesen, dass Menschen in den deutschen Kolonien Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts ihrer Rechte beraubt, drangsaliert, unterdrückt und ermordet wurden. Und die Gräueltaten im heutigen Namibia sind Beispiele für eine menschenverachtende Haltung der Kolonialherren, die uns bis heute mit Scham erfüllt und die es rechtfertigt, dass wir uns auch heute noch dieser historischen Schuld stellen. Denn eines ist klar: Die Ausbeutung der Kolonien, die Zerstörung der dortigen Gesellschaftsstrukturen und die Unterdrückung der einheimischen Bevölkerung wirken bis heute nach und sind Ursache existentieller Probleme in den ehemaligen Kolonien. Deshalb stehen alle Kolonialmächte auch heute noch in der Verantwortung für ihr damaliges Handeln. Und ich halte es vor diesem Hintergrund für geboten, dass wir uns mit der Frage beschäftigen, wie wir mit unserer kolonialen Vergangenheit, mit kolonialen Denkmälern und Straßennamen umgehen wollen.

    Meine unmittelbare Heimat ist mit einem besonders widerwärtigen Denkmal geschlagen, denn in Aumühle steht das sogenannte ‚Deutsch-Ostafrikaner-Ehrenmal‘ zu Ehren von Paul von Lettow-Vorbeck, der zwischen 1904 und 1906 am Völkermord an den Herero und Nama unmittelbar beteiligt war und diesen ausdrücklich befürwortete. Und natürlich stellt sich die Frage, ob wir ein solches sogenanntes Ehrenmal stehen lassen können oder ob es zu beseitigen ist. Eine physische Beseitigung befürworte ich nicht, denn das wirkt wie das Leugnen unserer eigenen Geschichte. Ei-ne Umwidmung eines Ehrenmals zu einem Mahnmal dürfte sinnvoller sein, um sich mit dem kolonialen Erbe unseres Landes kritisch auseinanderzusetzen. Dabei ist es sicherlich nicht ausreichend, lediglich auf einer Tafel auf die Verbrechen des mit dem Denkmal ‚Geehrten‘ zu verweisen. Wir sollten ein Erinnerungskonzept für Schleswig-Holstein entwickeln, wie wir mit kolonialen Denkmälern und auch Straßennamen umgehen wollen. Ich finde den Ansatz von Barbara Plankensteiner, der Direktorin des Hamburger Museums am Rothenbaum für Kulturen und Künste, viel besser als die Beseitigung solcher Denkmäler. Sie schlägt vor, Gegendenkmäler zu errichten, also Denkmäler zu schaffen und Straßennamen auszuwählen, die gezielt an die Opfer des deutschen Kolonialismus oder an die Menschen erinnern, die sich schon damals gegen den deutschen Kolonialismus gestellt haben. Das dürfte viel stärker eine aktive Auseinandersetzung mit dem deutschen Kolonialismus anregen als die schlichte Beseitigung kolonialer Denkmäler. Letzteres hätte die Wirkung, dass die deutsche Kolonialgeschichte aus dem öffentlichen Bewusstsein noch mehr verschwindet und eine thematische Auseinandersetzung mit diesem unrühmlichen Teil unserer Geschichte unterbleibt. Deshalb lassen Sie uns auch für Schleswig-Holstein ein Erinnerungskonzept entwickeln, das die kritische Auseinandersetzung mit unserer Geschichte fördert.“

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  • 22.05.2018

    Oliver Kumbartzky: Der Kompromiss hat sich bewährt, Minister Buchholz schafft nun Rechtssicherheit

    Anlässlich der heute von Tourismusminister Bernd Buchholz verkündeten künftigen Ausgestaltung der Bäderverordnung erklärt der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Sonntagsöffnungen beleben die Tourismusorte und gehören zum Urlaubsland Schleswig-Holstein einfach dazu. Tourismusminister Buchholz schafft nun für einen langen Zeitraum Rechtssicherheit – und das ist gut so. Der seinerzeit beschlossene Kompromiss in Sachen Bäderregelung hat sich bewährt und daher begrüßen wir die Verlängerung der Regelung ausdrücklich. Die Rechtsprechungen der vergangenen Jahre sind im Übrigen ein deutlicher Hinweis darauf, dass es für eine weitere Liberalisierung der Sonntagsöffnungszeiten sehr wenig Spielraum gibt.“

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  • 18.06.2020

    Jörg Hansen zu TOP 26 „Selbstbestimmtes Leben im Alter unterstützen“

    In seiner Rede zu TOP 26 (Selbstbestimmtes Leben im Alter unterstützen – „Präventiven Hausbesuch“ für Seniorinnen und Senioren in Schleswig-Holstein auf den Weg bringen) erklärt der seniorenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Die Corona-Pandemie hat es noch einmal verdeutlicht: Die ältere Generation braucht eine besondere Fürsorge. Jeder hat wohl die gleiche oder eine ähnliche Erfahrung im Verwandtenkreis gemacht. Zu Beginn der Einschränkungen habe ich bei meiner Mutter in Flensburg angerufen: ‚Kann ich et-was für dich tun, soll ich vorbeikommen?‘ Und tapfer wie sie ist, hat sie geantwortet: ‚Ich komme schon zurecht. Bleib bitte zu Hause, wir wollen doch gesund bleiben.‘ Natürlich war das vernünftig und auch richtig – aber das ist nicht das, was man als Sohn möchte. Zum Glück hat sie eine gute Nachbarschaft und meine Schwester wohnt auch in der Nähe. Mich hat das etwas beruhigt, aber natürlich ist die Situation nicht überall so, wie bei mir. Denn es gibt viele ältere Menschen, die in dieser Zeit einsam und allein waren.

    Die ältere Generation möchte überwiegend im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung bleiben. Diesen sehr persönlichen Wunsch gilt es zu respektieren. Manche Menschen sagen, dass damit die Probleme wachsen würden. Ich aber sage: Einen Wunsch nach Selbstbestimmtheit darf man nicht als Problem bezeichnen. Jamaika setzt hier bei einem Antrag aus dem Altenparlament an. Demnach sollen im Rahmen einer Kommunalen Quartiersbetreuung die Kommunen Unterstützung erfahren, eine aufsuchende Beratung von Senioren zu etablieren. Mit viel Engagement hatte das Altenparlament das Thema aufgearbeitet. Die Betroffenen selbst erhalten hier-mit also eine Stimme. Ich danke herzlich für diesen Impuls.

    Wir wollen, dass ältere Bürgerinnen und Bürger möglichst lange selbstbestimmt in der gewohnten und vertrauten Umgebung leben können. Und wir wollen das nicht als Problem bezeichnen, sondern tatkräftig unterstützen, indem wir die Selbstbestimmtheit dieser Generation fördern. Das gilt auch beim Thema Beratung. Uns ist bewusst, dass es in diesem Kontext vielerlei Projekte gibt, national wie international. Diese richten sich zumeist am Lebensalter aus. Dieser Ansatz ist jedoch zu kurz gedacht, denn ein Wunsch nach Unterstützung, wie ihn Hausbesuche bieten, kann auch früher entstehen. Warum ein Alter definieren? Dabei ist doch aber vor allem der persönliche Bedarf oder Wunsch entscheidend. Für uns gelten drei Aspekte: Wir wollen ein Angebot schaffen, wir müssen darüber informieren und wir müssen die Menschen dafür motivieren, dass das Angebot angenommen wird. Vielerorts existieren bereits Angebote oder es sollen welche etabliert wer-den. Es ist wichtig, dass darüber informiert wird, welche Möglichkeiten für die Menschen bestehen, um eine passgenaue Hilfe zu erhalten. In diesem Dreiklang sieht Jamaika einen guten Weg, Menschen wieder zum Mitmachen zu bewegen, die soziale Teilhabe zu stärken und mögliche Vereinsamung und damit seelische oder psychosomatische Erkrankungen zu mini-mieren. Das alles geschieht dann so lange es geht aus ihrer vertrauten Umgebung heraus.

    Ein flächendeckender ‚Präventiver Hausbesuch‘ ist ein ehrenwertes Ziel, es hapert allerdings an der praktischen Umsetzbarkeit. Die Zeiten, als die typische Gemeindeschwester mit dem Fahrrad durch das Dorf gefahren ist und sich kümmerte, sind vorbei. Das mag in kleinen Gemeinden vielleicht noch soeben denkbar sein, aber in Metropolen, an die wir auch denken müssen, fehlt es auch der SPD in ihrem Antrag an Vorschlägen. Jamaika setzt neben dem Angebot auch auf die Mobilität und Digitalisierung, denn wenn man teilnehmen möchte, muss man auch dorthin kommen. Und Corona hat es gezeigt: Auch für ältere Menschen gehört ein Video-Chat mehr und mehr dazu.

    Mir ist klar, Rahmenbedingungen ersetzen nicht das ‚Kümmern‘, die persönliche Ansprache. Und auch ist klar, dass hier viele Behörden und Organisationen beteiligt werden sollten. Konzentrieren wir uns eher darauf und auch der SPD-Antrag hat das Ziel, dass wir uns auf den Weg machen. Mit dem kleinen Unterschied, dass wir den Blick auf das Umsetzbare und für die Bürger Bestmögliche wenden. Nehmen wir also die heutige Debatte zum Startschuss, die ältere Generation weiter zu unterstützen.“

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  • 18.06.2020

    Anita Klahn zu TOP 27 „Entgeltgleichheit wirksam regeln“

    In ihrer Rede zu TOP 27 (Entgeltgleichheit wirksam regeln) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die Geschichte der Gleichstellung zwischen Mann, Frau und Divers ist lang und steinig und wird auch ein andauernder Prozess bleiben – weil sich Gesellschaft und Lebensmodelle ändern und damit auch die Gleichstellung immer wieder neu justiert werden muss. Die markig wirkende Überschrift des SPD-Antrages weckt nun Erwartungen. Welche beim genauen Lesen dann doch schnell wieder vergehen. Teilweise sind es Phrasen, die Sachlagen suggerieren sollen, die es de facto so nicht gibt. Das schadet einer ernsthaften Gleichstellungspolitik mehr als das es ihr nützt.

    Als 1949 die Mütter und Väter unserer Verfassung das Ziel der Gleichstellung in Artikel 3 unseres Grundgesetzes festschrieben, entschied noch der Mann über den Arbeitsvertrag seiner Ehefrau. Ziel der politischen Diskussion in den Folgejahren war, die formal-rechtliche Gleichstellung hin zu einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen. So wurde 1994 das Grundgesetz durch die Einführung des Artikels 3 Absatz 2 Satz 2 ergänzt. Hier heißt es seitdem: ‚Der Staat fördert die tatsächliche Durch-setzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.‘ Dieses Ziel teile ich uneingeschränkt als Freie Demokratin und Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

    Wie uns jüngst der fünfte Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst aufgezeigt hat, haben wir in Schleswig-Holstein unsere Hausaufgaben gemacht. Wenngleich noch viel Arbeit vor uns liegt, um die Gleichstellung der Geschlechter in wirklich allen Bereichen zu verwirklichen, so sind wir doch auf einem guten Weg. Tatsächlich könnten wir in einigen wenigen öffentlichen Bereichen sogar schon über eine stärkere Anwerbung von Männern nachdenken. Beispiels-weise im Bereich des Justizvollzugs, der einen Frauenanteil von 83,3 Pro-zent hat. Auch sind vier von fünf Behördenleitungen innerhalb der oberen Landesgerichte Frauen. Ich habe dem Bericht nicht entnehmen können, dass im öffentlichen Dienst dahingehend ein Problem besteht, dass gleiche und gleichwertige Arbeit ungleich entlohnt wird. Vielleicht zeigt die SPD uns die Stelle im TV-L oder TVöD, wonach ein Gehalt nach Geschlecht differenziert werden soll. Aber vielleicht ist der Punkt zwei des SPD-Antrages ja auch nur unglücklich formuliert.

    Mit Jamaika wollen wir die Gleichstellung in allen Lebensbereichen voran-bringen und nicht nur über die Entgeltgleichheit diskutieren. Ein Grundproblem dabei ist immer noch die Berufswahl. Diese wird bereits in der Schule vorbereitet. Unsere Aufgabe ist es, tradierte Rollenbilder in Unterrichtsmaterialien durch moderne Vielfalt abzulösen. Auch Vorbilder prägen einen beruflichen Karriereweg. Das findet im familiären Umfeld der Kindheit statt und geht über in alle Facetten der Lebenswelt eines Erwachsenen. Es ist also auch die Aufgabe von uns allen, im Sinne der Gleichberechtigung, ein Vorbild zu sein. Ich nehme viele junge und gut ausgebildete Frauen wahr, die mit voller Überzeugung darauf vertrauen, ausschließlich über ihre Leistung und Qualifikation ihr Berufsleben gestalten zu können. Diese jungen Frauen fordern auch die partnerschaftliche Familien- und Erziehungsarbeit ein. Und für die jungen Männer ist das selbstverständlich. Eigentlich ist das doch der Erfolg für die Gleichberechtigung. Die Forderung der SPD ist damit obsolet.

    Die vielfach bestehende uneinheitliche Entlohnung einzelner Berufsgruppen zeigt jedoch nicht zuletzt die gesellschaftliche Wertschätzung dieser Tätigkeiten. Hier müssen wir gesellschaftlich ansetzen und diskutieren, wie Beruf, Arbeitszeitmodelle und natürlich Entlohnung zusammenpassen. Die von uns erbetene Gleichstellungsstrategie soll dazu Ideen skizzieren und Akteure zusammenbringen und auch konkrete Handlungsempfehlungen darstellen. Wichtig ist uns, dass wir uns mit den guten Beispielen aus der Wirtschaft auseinandersetzen. Wir wollen Erfahrungen aus anderen Ländern bewerten, europäische Ansätze evaluieren, nicht nur die aus Island. Dies ist in Zeiten der Globalisierung notwendig.

    Wir freuen uns jedenfalls, dass Frau Ministerin Sütterlin-Waack den Bereich der Gleichstellung weiterhin verantwortet und unterstützen sie gerne dabei. Ich bitte um Zustimmung zum Koalitionsantrag.“

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  • 18.06.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP 18A + 35 „Modernisierung der Medienordnung“

    In seiner Rede zu TOP 18A + 35 (Entwurf eines Gesetzes und Antrag zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland) er-klärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Wir stimmen heute in erster Lesung über den sogenannten Medienstaatsvertrag ab, der sich zum Ziel gesetzt hat, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der der Vermehrung der Medienangebote und der zunehmend durch das Internet geprägten Medienwelt Rechnung trägt. Dieses Regelungsziel begrüßen wir ausdrücklich. Es ist notwendig, dass wir nicht nur im klassischen Rundfunk, sondern auch bei den neuen Medien Leitplanken setzen, um in allen Medien die Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt zu gewährleisten und zu fördern. Hier hat ein Regelungswerk gefehlt, das mit Ausnahme der Printmedien alle Medien in den Blick nimmt.

    Aber wir dürfen auch nicht die Augen davor verschließen, dass sich die Länder bei der Ausgestaltung des Medienstaatsvertrages von einem gewissen Übereifer haben übermannen lassen, indem eine Vielzahl unterschiedlichster Medienangebote im Internet nun als Rundfunk zu behandeln sind. Das klingt zunächst eher harmlos. Ist es aber nicht, wenn man sich vor Au-gen führt, welche Medienangebote künftig unter das Rundfunkrecht fallen werden. Es wird zwar immer wieder darauf hingewiesen, dass der Medienstaatsvertrag die Telemedien weitgehend ungeregelt lässt und weder eine Zulassungs- noch eine Anzeigepflicht vorsieht. Das ist aber Augenwischerei, denn eine Vielzahl von Telemedienangeboten werden eine Rundfunklizenz beantragen oder eine Anzeige erstatten müssen, weil sie nach der neuen Definition des Medienstaatsvertrages künftig als Rundfunk zu qualifizieren sein werden. Und es werden eine Vielzahl rundfunkrechtlicher Pflichten zu beachten sein, die beim klassischen Rundfunk sinnvoll sind, nicht aber bei den Telemedien. 

     Konnte man sich in der Vergangenheit trefflich darüber streiten, ob z.B. In-halte von ‚bild.de‘ Rundfunkangebote waren, ist dies künftig durch den Medienstaatsvertrag geklärt. Wer in Bild und Ton nach einem Sendeplan journalistische Inhalte im Internet verbreitet, der betreibt Rundfunk und für den sind die Vorschriften des Medienstaatsvertrags für private Rundfunk-anbieter weitgehend bindend. Davon werden neben Presseunternehmen auch Streaming-Dienste oder YouTuber, sofern sie lineare Angebote bereit-stellen, betroffen sein. Aber auch die übrigen Telemedienangebote werden in dem vorliegenden Vertrag reguliert, der zwar ‚Medienstaatsvertrag‘ heißt, aber doch ein ‚Rundfunkstaatsvertrag‘ bleibt. Wer sich wie Frau Kramp-Karrenbauer über Rezo geärgert hat, der wird sich vielleicht freuen. Er übersieht aber die Intensität des damit verbundenen Grundrechtsein-griffs. Wir halten das für problematisch.

    Das Problem des Medienstaatsvertrages wird besonders bei den Verlagen deutlich. Wenn sie ihre medialen Angebote erweitern, können auch Presseunternehmen künftig dem Rundfunkrecht unterfallen und dagegen hat sich unter anderem der Springer-Verlag zu Recht gewehrt. Denn als Verlag unterliegt er bereits einem seit Jahrzehnten bewährten Medienrecht. Und es ist nicht nachvollziehbar, warum die dortigen Regeln nicht auch für alle Medienangeboten im Internet gelten können. Die Regelungen des Medien-staatsvertrages sind deutlich restriktiver und deshalb werbe ich für eine Opt-Out-Lösung für alle Medienangebote, die nicht klassischen Rundfunk darstellen. Verlagen, aber auch allen sonstigen Telemedienanbietern, die keine ‚klassischen‘ Rundfunkanbieter sind, sollen die Möglichkeit erhalten, sich weiterhin ausschließlich dem Presserecht oder einem anderen einschlägigen Medienrecht zu unterwerfen, wenn sie das wollen und in geeigneter Form öffentlich kenntlich machen.

    Rundfunkregulierung und Presserecht passen nicht zusammen. Die Regelungsziele sind in weiten Teilen grundverschieden. Das müssen wir berück-sichtigen. Und ich halte es für sinnvoll, wenn wir uns bei den Telemedienangeboten eher an dem seit Jahrzehnten bewährten Presserecht orientieren statt am Rundfunkrecht, das entstanden ist, weil der Zugang zu Rundfunklizenzen aus technischen Gründen und nicht aus medienrechtlichen Gründen reglementiert werden musste.“

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  • 19.06.2020

    Christopher Vogt zu TOP 47 u.a. „Hilfen in der Corona-Pandemie“

    In seiner Rede zu TOP 47 + 48 + 53 + 57 (Anträge zu Hilfen für die Berufliche Bildung, Kulturschaffende, Öffentlicher Personenverkehr und ein Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramm) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Was als Gesundheitskrise begann, ist mittlerweile auch zu einer Weltwirtschaftskrise geworden, deren Ausmaß wir seit mindestens einigen Jahrzehnten nicht kannten. Und deshalb muss der Staat gegensteuern, um den Schaden zu begrenzen und eine schnelle Erholung zu unterstützen. Da geht es natürlich um die Nachfrage im Inland, aber wir müssen als stark export-orientierte Nation auch ein großes Interesse daran haben, dass es international schnell wieder bergauf geht.

    Klar ist: Ohne neue Schulden werden wir nicht gegensteuern können. Aus der Krise kann man sich nicht wirklich heraussparen. Aber: Wir sprechen hier auch nicht über Spielgeld, wie man manchmal fast denken könnte, deshalb müssen unsere Maßnahmen zielgerichtet sein. Die Schulden müssen dabei helfen, wieder neues Wachstum zu stimulieren, damit wir wieder zur finanzpolitischen Solidität zurückkehren können. Das ist zumindest unser Wunsch. Die Wirtschaftskrise muss bewältigt werden, aber sie darf nicht genutzt werden, um die finanzpolitische Solidität dauerhaft zu verlas-sen. Wohin das sonst führen würde, sehen wir in anderen Ländern. Wir können uns wirklich glücklich schätzen, dass wir jetzt diese Möglichkeiten haben, um auch in Europa helfen zu können, was uns dann hoffentlich auch wieder hilft. Wir haben aber auch in den letzten Jahren erlebt, wie wichtig eine gute wirtschaftliche Entwicklung ist. Das lässt auch die Staatsein-nahmen steigen und führt nicht zu Steuererhöhungen, die dabei ja auch kontraproduktiv sein können. Wir müssen unsere Art des Wirtschaftens modernisieren, aber ich wäre sehr froh, wenn sich die Erkenntnis stärker durchsetzen würde, dass wir als Industrienation eine ökologische Verantwortung für die Welt haben, aber auch eine ökonomische. Die Weltwirtschaft ist ja kein Kuchen, den man aufteilen kann. Die Weltwirtschaftskrise wird für uns unschön werden, aber für viele Menschen in den Entwicklungs-ländern wird sie im wahrsten Sinne des Wortes existenziell bedrohlich.

    Kommen wir zu den konkreten Paketen von Bund und Land: Das Bundespaket ist unterm Strich besser geworden als ich es erwartet hätte. Viele Punkte sind naheliegend oder zumindest nachvollziehbar. Die Unterstützung für Unternehmen, Kommunen, den ÖPNV, den Kulturbereich oder auch Geld für Forschung finden wir weitestgehend richtig. Besonders begrüßenswert ist die Initiative zur Wasserstofftechnologie, die für Deutschland, aber insbesondere für Schleswig-Holstein große Chancen auf neues Wachstum bringen kann. Da muss jetzt aber auch endlich konsequent angepackt werden. Die Reform des EEG ist wirklich überfällig.

    Mehr ‚Wumms‘ hätten wir uns beim Bundespaket bei der Bildung und auch bei der Digitalisierung gewünscht. Das ist schließlich entscheidend für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Wir hätten uns auch mehr strukturelle Reformen gewünscht, z.B. bei den Unternehmens- und Einkommensteuern.

    Die Kalte Progression ist leistungsfeindlich und eine Belastung für die Mittelschicht. Ein Problem sind auch die weiter steigenden Energiekosten. Bei der EEG-Umlage soll jetzt aus dem Bundeshaushalt bezuschusst werden. Warum man nicht einfach die Stromsteuer senkt oder abschafft, verstehe wer will. Ganz im Sinne unseres Koalitionsvertrages soll auch das Planungs- und das Vergaberecht vereinfacht werden. Das begrüße ich sehr. Investitionen können nur dann wirken, wenn sie auch irgendwann abfließen und wenn sie nicht für unnötige Kostensteigerungen gebraucht werden. Bei der Planungsbeschleunigung wünschen wir uns Unterstützung und auch konkrete Vorschläge Schleswig-Holsteins im Bundesrat. Es wird wirklich Zeit.

    Ich finde es auch gut, dass Steuersenkungen für die Große Koalition und selbst für die SPD kein Tabu mehr sind. Ein richtig großer Brocken ist ja die temporäre Mehrwertsteuersenkung, bei der ich noch etwas skeptisch bin, ob sie tatsächlich den gewünschten Effekt haben und wem sie am Ende helfen wird. Klar ist aber die Botschaft: Die Privathaushalte sollen konsumieren. Und Herr Stegner, Sie haben sich ja gestern wieder kritisch mit den Sonntagsöffnungen auseinandergesetzt: Die IHK Schleswig-Holstein hat gestern wohl nicht nur mich angeschrieben, um mitzuteilen, dass sie für die kommenden Monate vorschlägt, jeweils den ersten Sonntag die Geschäfte in Schleswig-Holstein öffnen zu lassen, damit der Plan der Bundesregierung auch tatsächlich aufgeht. Ich finde, wir sollten diesen Vorschlag umsetzen. Der Bund übernimmt ja den Großteil der Kosten für sein Paket. Alles andere wäre auch schwierig. Wir haben als Jamaika-Koalition aber auch beschlossen, dass unser Bundesland über die Sicherstellung von Ko-Finanzierungen bestmöglich profitieren soll.

    Wir flankieren die Maßnahmen des Bundes sinnvoll: Kurzfristig z.B. mit dem neuen Härtefallfonds für Unternehmen, über den schon gestern debattiert wurde: An sich gesunde Unternehmen sollten jetzt nicht pleitegehen. Wir müssen weiterhin helfen, die vielen bedrohten Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein zu schützen. Wir helfen auch den Kommunen in erheblichem Um-fang. Die Kritik der SPD-Fraktion daran fand ich schon sehr bemüht. Herr Dolgner holte sogar den alten Kampfbegriff ‚neoliberal‘ aus der Mottenkiste. Da kann man sich nur wundern. Wenn die Nord-SPD mit den Kommunen immer so gut umgegangen wäre wie diese Koalition, hätten diese deutlich weniger Probleme. Die Kommunen müssen weiter investieren können: In Straßen, Schulen, Kitas, Digitalisierung oder auch Krankenhäuser. Das Land wird ebenfalls weiterhin kräftig investieren und mehr für Bildung, Klimaschutz, Forschung und Gesundheit tun. Für die Digitalisierung brauchen wir dauerhaft höhere Etats zur Verwaltungsmodernisierung, für Schulen und Hochschulen und für weitere Projekte. Das Geld muss aber auch zügig und sinnvoll abfließen.

    Das Gleiche gilt für die Elektromobilität: Da brauchen wir nicht immer höhere Kaufprämien, sondern eine sinnvolle Infrastruktur zum Laden, damit das auch praktikabel wird. Wo hoffentlich auch Einigkeit besteht: Wir müssen noch mehr für die Kultur- und Veranstaltungsbranche auf den Weg bringen. Und wir sollten jetzt für Start-Ups und andere Gründer bessere Möglichkeiten schaffen. Am wichtigsten aber bleiben Mut, Zuversicht, Zusammenhalt, Kreativität und Vertrauen in die Stärke unseres Landes!“

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  • 19.06.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 38 + 44 „Regelmäßige Tests auf SARS-CoV-2 für Sozialberufe ermöglichen“

    In seiner Rede zu TOP 38 + 44 (Regelmäßige Tests auf SARS-CoV-2 für Sozialberufe ermöglichen mit Bericht zum Corona-Virus und seinen Auswirkungen auf Schleswig-Holstein) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Der Umgang mit einer unbekannten Gefahr, mit einem neuen Gegner ist geprägt von Unsicherheiten, stetig neuen Erkenntnissen sowie leider natürlich auch dem Widerlegen von bisherigem Wissen.

    Wirkt sich Corona nur wie eine alljährliche Grippe aus, wie es einige im Februar dachten? Bringt ein Mund-Nasen-Schutz etwas oder bringt er nichts? Wie wirkt sich das Corona-Virus auf Kinder aus? Schädigt Covid-19 nur die Lunge oder auch andere Organe wie Niere, Leber oder Gehirn? Reicht die Virenlast im Atemaerosol aus, um andere anzustecken oder müssen es schon Tröpfchen sein? Aus letzterem Gedanken sind die 1,5 Meter Abstand entstanden. Die erste und richtige Reaktion war, die Möglichkeiten, dass Menschen, vor allem sich fremde Menschen, sich nahe kommen zu reduzieren, die Übertragungswege zu minimieren. Dies wirkte sich nicht nur auf den Konsum und das Freizeitverhalten aus. Großveranstaltungen wie die Kieler Woche, die heute Soundcheck gehabt hätten, sind verboten. Aber auch Alltäglicheres wie der Gang zum Hausarzt oder Fachärztin wurde weniger bzw. verschoben.

    Nun ist es aber nicht so, dass aufgrund der Corona-Pandemie eine Krebserkrankung, Herz-Kreislaufleiden und weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht mehr stattfinden. Corona kommt sozusagen obendrauf. Das Verschieben oder nicht Wahrnehmen von Vorsorgeuntersuchungen oder das Vermeiden von  Praxis- oder Klinikbesuchen, trotz akuter Beschwerden, aus Sorge, sich mit Covid-19 anzustecken, ist ebenfalls ein Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung. Insofern kann man hier einen Appell an die Bevölkerung richten: Bitte gehen Sie zum Arzt, wenn Sie Beschwerden haben. Bitte nehmen Sie Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen wahr, damit ein etwaiger Krankheitsverlauf frühzeitig therapiert werden kann.

    Das Ganze hat auch finanzielle Auswirkungen auf die Praxen und Kliniken, da ihnen mit Ausbleiben von Behandlungen Einnahmen fehlen. Die hieraus resultierende finanzielle Schieflage des UKSH haben wir im Finanz- als auch im Sozialausschuss bereits erörtert bekommen. Die internationale Reaktion auf die Pandemie war eine überwiegend sehr schnelle Schließung der jeweiligen Ländergrenzen – auch für den Berufs- und Warenverkehr. Die globale Just-in-Time-Produktion und Lieferketten sind binnen kürzester Zeit kollabiert. Selbst der stabile europäische Binnenmarkt ist für eine gewisse Zeit zum Erliegen gekommen. Dies hat sich auch direkt auf medizinische Produkte ausgewirkt, so auf persönliche Schutzausrüstung oder teil-weise auch auf Medikamente. Hieraus müssen wir Lehren ziehen. Als Frei-er Demokrat bin ich ein Verfechter der Globalisierung, weil es weltweit viele Menschen aus der Armut gebracht hat und Wohlstand schafft. Spätestens jetzt wissen wir aber, dass es volkswirtschaftlich zu einem Problem werden kann, wenn gewisse Produkte fast ausschließlich aus einer Region für die ganze Welt hergestellt werden. Die Forderung, die Arzneiherstellung in Europa wieder zu stärken, gab es auch schon vor Corona. Pharmaforschung, -entwicklung und -produktion im europäischen Binnenmarkt ist gut. Politische Forderungen, nun z.B. Schutzausrüstung in Deutschland oder gar in Schleswig-Holstein für den Eigenbedarf herzustellen, sehe ich als Liberaler etwas kritischer. Besser ist es, wenn es genauere Vorgaben gibt, was das Vorhalten von Reserven für den Katastrophen- oder Pandemiefall betrifft. Diese Vorgaben müssen dann auch eingehalten werden, um Probleme bei Lieferketten überbrücken zu können.

    Schleswig-Holstein hat im Bundesvergleich die geringsten Infektionsraten. Das heißt, dass wir, die Landesregierung, die Beschäftigten im Gesundheitswesen, im Einzelhandel, an sich fast alle Menschen in Schleswig-Holstein viel richtig gemacht haben. Ich möchte auch an dieser Stelle einen ausdrücklichen Dank an all die besonnenen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner richten. Je konsequenter unser Verhalten dazu führt, dass sich der Virus nicht clusterförmig verbreitet, desto schneller werden wir auch wieder zu dem gesellschaftlichen Leben kommen, wie wir es 2019 noch hatten.

    Ich möchte bei den Corona-Folgen einen Blick über Schleswig-Holstein hin-aus werfen: Das SARS-CoV-2-Virus allein ist schon für die menschliche Gesundheit sehr gefährlich. Seine weiteren Folgen und Auswirkungen sind es aber nicht minder. Mit der Corona-Pandemie ging auch eine Pandemie an Fake News um die Welt. Da waren zum einen harmlose Dinge dabei gewesen, die zu Hamsterkäufen von Knoblauch oder Klopapier geführt haben. Ich bin gespannt, ob bald bei Testamentsvollstreckungen der gänzlich mit Klorollen gefüllte Wohnungskeller für Nachlassstreitigkeiten sorgen wird. Bei Verschwörungstheorien waren und sind aber auch gefährliche Umtriebe dabei. In ihrer Ablehnung gegenüber Staat und Politik tun sich nun auch in Deutschland Reichsbürger, Esoteriker, Rechts- und Linksradikale zusammen, um sich zu widersetzen. Ich muss gestehen, dass ich mir ‚Gemeinsam gegen Corona‘ anders vorgestellt habe als diese unheilige Allianz von ganz links bis nach ganz rechts. Eine krude Truppe um einen gefeuerten Radiomoderatoren, einen geschassten Soulsänger und einen antisemitischen Kochbuchautor. Im heutigen Tagesspiegel ist zu lesen, dass Attila Hildmann Hitler bezüglich der Ermordung von Juden verteidigt habe. Dieser widerliche Antisemitismus gehört verurteilt. Dafür darf es keinen Platz in unserer Gesellschaft geben.

    Wirtschaftsminister Buchholz hat gestern gesagt, er sei froh, dass er diese Pandemie in Deutschland und nicht anderswo erfahren muss. Das möchte ich bekräftigen. Schaut man sich an, wie andere Länder oder Regierungen der Pandemie begegnen, bzw. sie vielmehr nutzen. In Ungarn schleift Orban die Parlamentsrechte noch weiter, in Brasilien nutzt Bolsonaro die eingeschränkte Arbeit der Kontrollbehörde, um illegal mehr Amazonas-Regenwald abholzen zu lassen, in China schleift Xi Jingping das Prinzip ‚Ein Land – Zwei Systeme‘ und macht Hongkong zum West-Berlin des 21. Jahr-hunderts. Die Corona-Pandemie kam Festlandchina gelegen, konnten so doch die Demonstrationen in Hongkong gegen die Einflussnahme von Peking noch schneller unterdrückt werden.                       

    Ja, ich kann wirklich sagen, ich bin sehr froh, dass wenn ich diese Pandemie schon erleben muss, ich sie in Deutschland und Schleswig-Holstein durchleben kann.“

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  • 18.06.2020

    Jörg Hansen zu TOP 26 „Selbstbestimmtes Leben im Alter unterstützen“

    In seiner Rede zu TOP 26 (Selbstbestimmtes Leben im Alter unterstützen – „Präventiven Hausbesuch“ für Seniorinnen und Senioren in Schleswig-Holstein auf den Weg bringen) erklärt der seniorenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Die Corona-Pandemie hat es noch einmal verdeutlicht: Die ältere Generation braucht eine besondere Fürsorge. Jeder hat wohl die gleiche oder eine ähnliche Erfahrung im Verwandtenkreis gemacht. Zu Beginn der Einschränkungen habe ich bei meiner Mutter in Flensburg angerufen: ‚Kann ich et-was für dich tun, soll ich vorbeikommen?‘ Und tapfer wie sie ist, hat sie geantwortet: ‚Ich komme schon zurecht. Bleib bitte zu Hause, wir wollen doch gesund bleiben.‘ Natürlich war das vernünftig und auch richtig – aber das ist nicht das, was man als Sohn möchte. Zum Glück hat sie eine gute Nachbarschaft und meine Schwester wohnt auch in der Nähe. Mich hat das etwas beruhigt, aber natürlich ist die Situation nicht überall so, wie bei mir. Denn es gibt viele ältere Menschen, die in dieser Zeit einsam und allein waren.

    Die ältere Generation möchte überwiegend im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung bleiben. Diesen sehr persönlichen Wunsch gilt es zu respektieren. Manche Menschen sagen, dass damit die Probleme wachsen würden. Ich aber sage: Einen Wunsch nach Selbstbestimmtheit darf man nicht als Problem bezeichnen. Jamaika setzt hier bei einem Antrag aus dem Altenparlament an. Demnach sollen im Rahmen einer Kommunalen Quartiersbetreuung die Kommunen Unterstützung erfahren, eine aufsuchende Beratung von Senioren zu etablieren. Mit viel Engagement hatte das Altenparlament das Thema aufgearbeitet. Die Betroffenen selbst erhalten hier-mit also eine Stimme. Ich danke herzlich für diesen Impuls.

    Wir wollen, dass ältere Bürgerinnen und Bürger möglichst lange selbstbestimmt in der gewohnten und vertrauten Umgebung leben können. Und wir wollen das nicht als Problem bezeichnen, sondern tatkräftig unterstützen, indem wir die Selbstbestimmtheit dieser Generation fördern. Das gilt auch beim Thema Beratung. Uns ist bewusst, dass es in diesem Kontext vielerlei Projekte gibt, national wie international. Diese richten sich zumeist am Lebensalter aus. Dieser Ansatz ist jedoch zu kurz gedacht, denn ein Wunsch nach Unterstützung, wie ihn Hausbesuche bieten, kann auch früher entstehen. Warum ein Alter definieren? Dabei ist doch aber vor allem der persönliche Bedarf oder Wunsch entscheidend. Für uns gelten drei Aspekte: Wir wollen ein Angebot schaffen, wir müssen darüber informieren und wir müssen die Menschen dafür motivieren, dass das Angebot angenommen wird. Vielerorts existieren bereits Angebote oder es sollen welche etabliert wer-den. Es ist wichtig, dass darüber informiert wird, welche Möglichkeiten für die Menschen bestehen, um eine passgenaue Hilfe zu erhalten. In diesem Dreiklang sieht Jamaika einen guten Weg, Menschen wieder zum Mitmachen zu bewegen, die soziale Teilhabe zu stärken und mögliche Vereinsamung und damit seelische oder psychosomatische Erkrankungen zu mini-mieren. Das alles geschieht dann so lange es geht aus ihrer vertrauten Umgebung heraus.

    Ein flächendeckender ‚Präventiver Hausbesuch‘ ist ein ehrenwertes Ziel, es hapert allerdings an der praktischen Umsetzbarkeit. Die Zeiten, als die typische Gemeindeschwester mit dem Fahrrad durch das Dorf gefahren ist und sich kümmerte, sind vorbei. Das mag in kleinen Gemeinden vielleicht noch soeben denkbar sein, aber in Metropolen, an die wir auch denken müssen, fehlt es auch der SPD in ihrem Antrag an Vorschlägen. Jamaika setzt neben dem Angebot auch auf die Mobilität und Digitalisierung, denn wenn man teilnehmen möchte, muss man auch dorthin kommen. Und Corona hat es gezeigt: Auch für ältere Menschen gehört ein Video-Chat mehr und mehr dazu.

    Mir ist klar, Rahmenbedingungen ersetzen nicht das ‚Kümmern‘, die persönliche Ansprache. Und auch ist klar, dass hier viele Behörden und Organisationen beteiligt werden sollten. Konzentrieren wir uns eher darauf und auch der SPD-Antrag hat das Ziel, dass wir uns auf den Weg machen. Mit dem kleinen Unterschied, dass wir den Blick auf das Umsetzbare und für die Bürger Bestmögliche wenden. Nehmen wir also die heutige Debatte zum Startschuss, die ältere Generation weiter zu unterstützen.“

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  • 19.06.2020

    Stephan Holowaty zu TOP 25 + 67 „Deutsche EU-Ratspräsidentschaft“

    In seiner Rede zu TOP 25 + 67 (Deutsche EU-Ratspräsidentschaft: Solidarische Akzente setzen! und Europabericht 2019-2020) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Die EU steht mit der Corona-Krise vor einer historisch einmaligen Herausforderung. Durch Corona haben sich die Vorzeichen für die deutsche Ratspräsidentschaft in den vergangenen Monaten fundamental geändert. Bereits bisher war die Präsidentschaft mit dem Green Deal, dem mehrjährigen Finanzrahmen, dem Brexit, der Rolle Europas in der Welt und vor allem den zunehmend schwierigen Beziehungen zum Beispiel zu China, Russland, den USA oder der Türkei absehbar eine große Herausforderung.

    Außenminister Heiko Maas hat im April eine ‚Corona-Präsidentschaft‘ an-gekündigt. Genau das ist aber zu wenig. Europa braucht eine ambitionierte Zukunftspräsidentschaft, nicht nur eine Krisenpräsidentschaft. Geld auf Probleme zu werfen, ohne neue Wege zu gehen – das ist diese nur zu gut bekannte Form der Lethargie der Großen Koalition. Genau das ist es, was Europa nicht braucht. Investieren in die Gestaltung einer gemeinsamen und starken Zukunft, das ist das Gebot der Stunde. Wo sind denn die jetzt an-gekündigten großen europapolitischen Initiativen der Bundesregierung? Wie steht die Große Koalition zur Zukunft Europas? Die EU-Kommission ist trotz einer Präsidentin von der Leyen eben nicht die Große Koalition in Berlin. Emmanuel Macron hat umfassende Initiativen und Ideen zur Erneuerung der Strukturen der EU auf den Tisch gelegt. Da steht viel Kluges drin, manches ist auch zu diskutieren – aber was ist denn nun die deutsche Antwort im Rahmen der Ratspräsidentschaft?

    Ich will nur ein paar der vielen Dinge herausgreifen, die für uns Freie Demokraten für das Europa von Morgen besonders wichtig sind. Erstens: Die Konferenz für die Zukunft Europas muss jetzt und sofort gestartet werden, auch digital, und den Grundstein für eine künftige Europäische Verfassung legen. Europa braucht handlungsfähige, effiziente und schnelle Institutionen. Nur dann wird Europa den aufkommenden Werte-Wettbewerb sowohl innerhalb der Union als auch zum Beispiel mit autoritären Systemen wie in China bestehen können. Europa braucht auch einen Rettungsschirm für den Rechtsstaat, eine weitere europäische Grundwerteinitiative, die Möglichkeit, besser mit Vertragsverletzungen einzelner Mitgliedsstaaten umzugehen.

    Zweitens: Der Green Deal muss umgesetzt werden – und zwar smart! Wir Freie Demokraten stehen für eine Klimapolitik, die Anreize für die Entwicklung innovativer, kosten- und emissionssparender Technologien setzt. Ein europaweiter Emissionshandel ist dafür einer der wichtigsten Bausteine. Nur Technologieoffenheit und ein auch langfristig stabiler Regulierungs-rahmen werden der Billion Euro an Investitionen eine Chance für eine echte Wirkung für das Klima und eine CO2-neutrale Gesellschaft geben. Klima-schutz ist eine europaweite Anstrengung. Gut gemeinte nationale Allein-gänge unterlaufen am Ende des Tages das Gesamtziel. Wir erwarten, dass die Gründung einer Wasserstoffunion den Klimaschutz mit einer zukunftssicheren Industriestrategie verbindet.

    Drittens: Europa braucht einen zukunftsfähigen, soliden Haushalt. Der mehrjährige Finanzrahmen muss aber auch klare Prioritäten setzen – wirtschaftliche Impulse und Innovationen, Digitalisierung, Bildung und Forschung, grenzübergreifende Zusammenarbeit, europäischer Klimaschutz. Der Haushalt kann nicht ein ‚Wünsch-dir-was‘ nationaler Egoismen befriedigen, sondern muss echten europäischen Mehrwert schaffen. Transferzahlungen schaffen auf Dauer keine Zukunft, sondern Bequemlichkeit und Anspruchsdenken. Das gilt auch für das Wiederaufbauprogramm ‚Next Gene-ration EU‘. Damit dürfen keine alten Strukturprobleme zugeschüttet wer-den, sondern es müssen klare Kriterien gesetzt, neue Perspektiven geschaffen, dringend notwendige Reformen gestützt werden. Und wir Freie Demokraten wollen, dass auch das Europaparlament bei der Ausgestaltung eng mit eingebunden wird. Dabei darf Europa aber auch das Ziel ausgeglichener Haushalte nicht aus dem Auge verlieren. Auch künftige Generationen haben das Recht, ein fittes, starkes Europa voller Chancen und Möglichkeiten vorzufinden – und nicht nur unter einem Berg von Schulden leben zu müssen. Das gehört genauso zu einem lebenswerten Europa wie ein gutes Klima und nur finanzpolitische Stabilität lässt Reserven zu, die auch für künftige Krisen gebraucht werden.

    Viertens: Wir Freie Demokraten stehen für den Sprung in die digitale Zukunft. Wir stehen für einen klaren rechtlichen Rahmen mit überzeugendem und handhabbarem Datenschutz. Wir wollen aber auch eine faire und einheitliche Besteuerung digitaler Unternehmen dort, wo sie Umsätze und Gewinne erwirtschaften.

    Fünftens: Wir wollen europäische Handelsabkommen, eine starke WTO – gerade jetzt ist ein freier, multilateraler Welthandel auf Basis klarer, gemeinsamer Regeln fundamental wichtig. Wertebasierter Freihandel ist die Basis für Wohlstand und soziale Sicherheit auf der ganzen Welt. Wertschöpfungs- und Produktionsketten müssen nicht im Sinne einer Trumpschen Ab-schottungs- und Protektionismuspolitik nationalisiert werden, aber sie müssen diversifiziert werden, um Abhängigkeiten von einzelnen Regionen zu vermindern. Das bedeutet aber auch, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass zum Beispiel Industrie in Europa weiter eine gute Grundlage findet.

    Übrigens – auch ein gemeinsames europäisches Planungsrecht zum Bei-spiel nach dänischem Vorbild muss auf der Agenda stehen. Europa braucht eine moderne, leistungsfähige Infrastruktur für Verkehr, Energie und Wirtschaft.

    Sechstens: Wir wollen die Tür für die Menschen im Vereinigten Königreich offen lassen, aber wir wollen auch die Rechtsordnung und Grundfreiheiten der EU bewahren – Binnenmarkt, Zollgrenzen und die Nordirland-Problematik. Das braucht auch auf der britischen Seite lösungsorientierte Partner und kluge Diplomatie. Ob die Sicherstellung des Schengen-Raumes – also offene Grenzen, freies Reisen – die Erneuerung der Lissabon-Strategie – also Europa zum wettbewerbsfähigsten, dynamischsten, wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen – ob eine einheitliche und humanitäre europäische Migrations-, Flüchtlings- und  Asylpolitik, die Abkommen mit der Türkei, der weitere Schutz und Förderung nationaler Minderheiten –  Europa steht vor großen Aufgaben. Die deutsche Ratspräsidentschaft muss genau deshalb eine Zukunftspräsidentschaft sein.

    An dieser Ratspräsidentschaft wird am Ende das politische und geschichtliche Erbe der Bundeskanzlerin gemessen. Die nächsten sechs Monate sind entscheidend für die Zukunft Europas. Sie können in die Geschichtsbücher eingehen. Und gerade deshalb muss es heißen: Frau Bundekanzlerin, Schluss mit der Lethargie, an die Arbeit!“

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  • 22.06.2020

    Jörg Hansen zu TOP 18 „Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen“

    In seiner Rede zu TOP 18 (Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen und zur Anpassung weiterer Vorschriften) erklärt der Innenpolitiker der FDPLandtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Wie Sie wissen, habe ich den schönsten Wahlkreis der Welt. Uns zeichnet nicht nur die besondere Gelassenheit aus, sondern wir liegen an der Ostsee mit den herrlichen Hotspots wie Scharbeutz oder Timmendorfer Strand. Hier liegen aber auch idyllische Binnengewässer.

    Damit bin ich von dem vorliegenden Gesetzesentwurf im besten Sinne betroffen. Worüber aber reden wir bei dem jetzt vorliegenden Entwurf? Was war der Anlass für das Badesicherheitsgesetz? Wir mussten feststellen, dass in unseren Kommunen eine immense Verunsicherung im Hinblick auf die Badestellen eingetreten ist. Immer wieder geisterten Berichte von Gerichtsurteilen durch die Medienlandschaft, die zu Verunsicherung führten: Welche Verkehrssicherungspflichten bestehen für eine Gemeinde? Was muss beachtet werden, um Gemeinde und Gemeindeorgane nicht einem erheblichen Haftungsrisiko auszusetzen? Nicht jede Aufregung war berechtigt. Jedes der Gerichtsurteile war von einer starken Einzelfallbetrachtung geprägt. Allgemeingültige Aussagen waren nur schwer ableitbar. Dies führte aber nicht zur Beruhigung vor Ort, denn wo allgemeingültige Aussagen fehlen, bleibt Raum für Interpretation. Und diesen Raum nutzten vor allem diejenigen, die für eine Übervorsicht plädierten. So war es der Versicherer der Kommunen, der Kommunale Schadenausgleich, der für die maximale Risikovermeidung plädierte. So mussten manche Kommunen den Eindruck gewinnen, dass ein nicht durchgängig bewachter Strand nicht mehr zulässig ist. Bauzäune wurden aufgestellt und Stege gesperrt. Ein trauriges Bild!

    Es gibt ein allgemeines Lebensrisiko eines jeden Einzelnen. Hier muss jeder für sich und für Andere Verantwortung übernehmen. Ein risikoloses Leben können und dürfen wir niemandem versprechen und von unseren Kommunen sollten wir es auch nicht verlangen! Was können wir also tun? Das Haftungsrecht ist Bundessache und seit sehr langer Zeit unverändert. Aber wo wir als Land eine Erwartungshaltung definieren – nämlich in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften – konnten wir etwas tun. Das haben wir mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf abgearbeitet.

    Nach der Aufsicht nehmen wir nun die Wasserrettung in Angriff. Hier haben wir eine Lücke an Schleswig-Holsteins Küsten von Nord- und Ostsee schließen können. Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger soll in Zukunft die Koordinierung zur Wasserrettung übernehmen. Sofern im Notfall keine eigenen Rettungseinheiten der DGzRS zur Verfügung stehen oder andere Organisationen wie z.B. DLRG oder Feuerwehr schneller verfügbar sind, werden sie im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen. Auch wenn damit eine seit Jahren offene Frage geklärt ist, kann dies nur der erste Schritt sein. Denn das Thema Wasserrettung hat insgesamt viele Beteiligte. Für die küstennahe Rettung ist man gut aufgestellt. Für alles andere arbeiten wir derzeit hart daran, eine Lösung herzustellen. Im Ausschuss wurden hier von allen Beteiligten positive Signale gesendet und dafür möchte ich mich herzlich bedanken. Denn eine Regelung zur Wasserrettung ohne Einbindung aller maßgeblichen Akteure ist für mich undenkbar.“

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  • 22.06.2020

    Anita Klahn zu TOP 23 „Unterrichtsqualität an den Grundschulen Schleswig-Holsteins“

    In ihrer Rede zu TOP 23 (Unterrichtsqualität an den Grundschulen Schleswig-Holsteins im Schuljahr 2018/19) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die vorliegende Große Anfrage gibt einen guten Überblick über die aktuelle Situation an den Grundschulen. Da wir alle wissen, dass guter Unterricht immer von der Lehrkraft abhängt, haben wir Koalitionspartner hier auch einen Arbeitsschwerpunkt gesetzt und auch einiges auf den Weg gebracht.

    Unterrichtsausfälle werden in der verlässlichen Grundschule anders wahrgenommen als an den weiterführenden Schulen, da die Kinder nicht nach Hause geschickt werden können. Auch jahrgangsübergreifende oder inklusive Unterrichtskonzepte erfordern besondere Bedarfe. Insofern ist die Bewertung von Unterrichtsausfall zwar wichtig, aber auch das System muss sich einer kritischen Überprüfung stellen. Wir wissen alle, wie wichtig die Bildung in der Frühphase ist. Einmal entstandene Lücken in der Grundschule sind nur mit viel Mühe und Einsatz wieder aufzuholen. Weil wir seit Jahren auch wissen, dass Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich deutlich weniger Unterrichtsstunden erteilt als andere Bundesländer, was auf vier Schuljahre hochgerechnet einen Unterschied von bis zu einem drei viertel Schuljahr ausmacht, haben wir die Unterrichtszeit an den Grundschulen bereits um eine Stunde erhöht und wollen weitere folgen lassen.

    Bedauerlich ist, dass es nach wie vor einen hohen Prozentsatz fachfremd erteilten Unterrichts gibt. Insbesondere in dem mathematischnaturwissenschaftlichen Bereich konkurriert das Lehramt mit deutlich besser bezahlten Jobs in der freien Wirtschaft. Insofern war die Besoldungsanpassung für Grundschullehrkräfte auf das Niveau A13 überfällig – aber auch aus Gründen der Anerkennung gegenüber unseren Lehrerinnen und Lehrer.

    In diesem Zusammenhang wird sich auch das Lehrerkräfte-Prognosetool zukünftig als große Hilfe erweisen. Erstmalig wird es möglich sein, frühzeitig Bedarfe abschätzen zu können. Denn unser Problem sind nicht nur zu wenig angehende Lehrer – sie studieren oftmals auch Fächerkombinationen, in denen kein Mangel herrscht. Zur Wahrheit gehört aber auch: Ohne Seitenund Quereinsteiger werden wir den Schulbetrieb in Zukunft kaum aufrechterhalten können.

    Eine weitere große Herausforderung ist nach wie vor die Inklusion. Wir mögen in Schleswig-Holstein vielleicht eine hohe Inklusionsquote aufweisen – eine Aussage über die Qualität lässt diese aber nicht zu. Nach einem von der FDP –Fraktion veranstalteten Fachtag haben wir noch einmal bestätigt bekommen, dass wir in diesem Bereich viel mehr Ressourcen brauchen. Das betrifft die räumliche Ausstattung ebenso wie die personelle. Es ist niemandem geholfen, wenn man alle Kinder gemeinsam unterrichten möchte, aber den Lehrern nicht die Möglichkeiten gibt, ihren eigenen hohen Ansprüchen – der auch unserer ist - gerecht zu werden. Deswegen halte ich es für dringend notwendig, dass wir die Inklusion und die sonderpädagogische Förderung weiterentwickeln und das Thema keinesfalls auf die lange Bank schieben und aus dem Blickfeld verlieren. In diesem Zusammenhang sollten wir auch die starken Schüler im Blick behalten. Ich halte eine sinnvolle Begabtenförderung für ebenso wichtig. So richtig es ist, schwächere Schüler zu fördern, müssen wir auch den begabten Kindern die Möglichkeit geben, ihre Neigungen und Fähigkeiten voll zur Geltung kommen zu lassen.

    Ebenso wichtig ist das Thema Digitalisierung bzw. digitaler Unterricht. Auch wenn die Corona-Pandemie kaum als freudiges Ereignis zu bezeichnen ist – etwas Gutes kann man ihr aus Bildungssicht vielleicht dennoch abgewinnen: Uns wurden schonungslos unsere Defizite beim digitalen Unterricht aufgezeigt. Und obwohl wir in Schleswig-Holstein eine im bundesvergleich hervorragende Abdeckung mit schnellem Internet haben, kommt davon an den Schulen zu wenig an. Mit den aufgestockten Bundesmitteln für den Digitalpakt und den zusätzlichen Mitteln des Landes müssen wir nun schnell dafür sorgen, die gröbsten Defizite zu beseitigen. Mit fast zehn Millionen Euro für die Ausstattung der Lehrer mit digitalen Endgeräten und der Etablierung einer einheitlichen Lernsoftware sind wir auch hier auf einem guten Weg. Den gilt es weiter zu beschreiten – auch nach Corona.

    Das Perspektivschul-Programm haben wir in dieser Legislaturperiode erstmals geschaffen und mit 40 Millionen Euro hinterlegt. Diejenigen Schulen, die mit besonders großen Herausforderungen konfrontiert sind, erfahren eine besondere Unterstützung. Die ersten 20 Schulen sind bereits erfolgreich mit dem Projekt gestartet, weitere 40 Schulen werden folgen.“

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  • 22.06.2020

    Stephan Holowaty zu TOP 68 „Nutzung von OpenSource-Software“

    In seiner Rede zu TOP 68 (Nutzung von Open-Source-Software) erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Die Jamaika-Koalition hat in der Tat vereinbart, den Einsatz von OpenSource-Software im Land voranzutreiben. Es ist im sogenannten Backend, also bei den Servern, schon seit jeher der Fall gewesen, dass Software nach Anforderungen eingesetzt wird. Mit der Umstellung von rund 25.000 Arbeitsplätzen im Land Schleswig-Holstein auf Open-Source-Software hat das zuständige Ministerium ein extrem ambitioniertes Projekt gestartet. Schleswig-Holstein wird mit diesem Projekt ein Zeichen für Open-SourceSoftware setzen. Eine erfolgreiche Umsetzung wird ein Meilenstein und ein Vorbild für andere Verwaltungen sein. Es gilt 25.000 Arbeitsplätze, Betriebssysteme und Arbeitsplatzsoftware mit größtenteils neuem Aussehen, neuer Bedienung und neuen oder zumindest anderen Funktionen auszustatten. Das sind 25.000 Arbeitsplätze mit unterschiedlichsten technischen Voraussetzungen, mit unterschiedlichsten Anschlüssen, unterschiedlichsten Supportstrukturen und Softwareverteilungsmechanismen.

    Ob Formulare in Microsoft Word, Kalkulationsmodelle in Excel, Präsentationsvorlagen in PowerPoint, aber auch Datenbankabfragen von Excel im Frontend zu beliebigen Systemen im Backend, der Datenaustausch zwischen Behörden im Land, mit dem Bund und den Kommunen, aber auch zwischen Behörden und Bürgern, das ist eine Herkulesaufgabe, die Sie da mit Vollgas angehen. 25.000 Benutzer, die umgeschult werden müssen, die zusätzlichen Support brauchen, die ihre Vorlagen oder Kalkulationsmodelle neu erstellen müssen. Dafür, Herr Minister, meinen Respekt, dass Sie diese große Aufgabe mit einem klaren Zeitplan – bis 2025 – angehen. Sie wissen, die Stadt München ist vor einigen Jahren mit einem derartigen Projekt krachend gescheitert. Aber dies sind auch Erfahrungen, die, da bin ich mir sicher, in Ihr Projekt einfließen. Erfahrungen, aus denen Sie lernen, Probleme, die in Ihrem Projekt vermieden werden. Deshalb habe ich großes Vertrauen, dass Sie und Ihr Team dieses Projekt gut umgesetzt bekommen.

    Aber wir sollten auch die Erwartungen richtig setzen – da geht mein Blick auch zur Finanzministerin. Open Source hat sicher viel Gutes - ein Kostensparmodell ist dieses Projekt in Gänze aber ganz bestimmt nicht. Was auf der einen Seite an Lizenzkosten eingespart werden kann, geht auf der anderen Seite in die Schulung der Mitarbeiter, die Transitionsprozesse, die Umstellung der vorhandenen Vorlagen und Kalkulationsmodelle und in die Services. Dieses Projekt kann auch eine Chance für die Digitalwirtschaft, für selbständige Berater und Trainer, für die vielen freiberuflichen LibreOfficeExperten hier im Land, sein. Binden Sie diese mit ein! Viele Behörden und Kommunen hier im Lande setzen im Übrigen noch Office 2010 auf Basis von Windows 7 ein. Das ist – mit Verlaub gesagt – Uraltsoftware direkt am Supportende mit altersbedingten Schwachstellen. Das geht jeder zehn oder 15 Jahre alten Software so, unabhängig vom Lizenzmodell. Es ist also die richtige Zeit zum Handeln, auch am Arbeitsplatz.

    Aber die Erneuerung der Arbeitsplatzsoftware ist noch keine Digitalisierung. Dieses wichtige Projekt ersetzt am Ende des Tages Textverarbeitung A durch Textverarbeitung B. Gleichzeitig steht nicht nur die Erneuerung bzw. das Update der Arbeitsplatzsoftware im Fokus, sondern der Ausbau der Digitalisierung und der digitalen Infrastruktur in unserem Lande. Denken wir an die Einführung neuer Anwendungen der Künstlichen Intelligenz, an die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, neue und innovative Datenauswertungen, die Weiterentwicklung von Datenschutz und Datensicherheit, digitale Lern- und Schulplattformen, Digitales Coworking, ein sicheres Homeoffice, digitaler Bürgerservice, autonomes Fahren, intelligente Stromnetze, landesweite WLANs oder ein Landesdigitalisierungsgesetz – nur wenige Stichworte aus der großen Welt der Digitalisierung. Für all diese Projekte braucht unser Land engagierte IT-Experten. Es ist also auch in Zukunft eine wichtige Aufgabe, auch für unser Digitalisierungsministerium, sowohl unseren Dienstleister Dataport dabei zu unterstützen, sich leistungsstark und flexibel aufzustellen, als auch systematisch die guten IT-Dienstleister hier im Lande, ob groß, klein oder ganz klein als Solo-Selbständige, in die Digitalisierung unseres Landes einzubinden.

    Ich wünsche diesem großen Projekt der Open-Source-Umstellung am Arbeitsplatz viel Erfolg und freue mich auf eine regelmäßige Berichterstattung über die Fortschritte und Erfolge durch Sie, Herr Minister.“

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  • 22.05.2018

    Jan Marcus Rossa: Ein wichtiger Schritt für den Rechtsstaat

    "Es ist sicherlich kein politisches Ziel der Freien Demokraten, Abschiebehafteinrichtungen zu schaffen, leider sind wir aber dazu gezwungen, wenn wir unseren Rechtsstaat durchsetzen wollen. Besser wäre es, wenn Menschen, die kein Bleiberecht haben und ausreisepflichtig sind, das ihnen gewährte Gastrecht nicht überstrapazieren und freiwillig unser Land verlassen würden. Solange dies aber nicht in jedem Fall sichergestellt ist, sind wir auf das Instrument der Abschiebehaft angewiesen. Würden wir hierauf verzichten, werden wir geltendes Recht in Extremfällen nicht mehr durchsetzen können. Das dürfen wir nicht zulassen, denn das würde die humanitäre Flüchtlingspolitik in Misskredit bringen und damit denen schaden, die auf unsere Hilfe und unseren Schutz angewiesen sind.

     

    Wir sind daher glücklich, dass wir in einer so schwierigen Frage, bei der die politischen Grundüberzeugungen ja nicht unbedingt deckungsgleich gewesen sind, eine wirklich gute Lösung erarbeiten konnten. Das Gesetz schafft die notwendige rechtliche Grundlage, damit wir in Schleswig-Holstein Abschiebehaft vollziehen und gleichzeitig humanitäre Bedingungen gewährleisten können.“

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  • 23.06.2020

    Anita Klahn: Der reguläre Präsenzunterricht ist wichtig für die soziale Entwicklung

    Zum heute vorgestellten Rahmenkonzept für das Schuljahr 2020/21 durch die Bildungsministerin Karin Prien, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wir unterstützen die Planungen des Bildungsministeriums, das kommende Schuljahr so regulär wie möglich anlaufen zu lassen, auch wenn dies für alle Beteiligten große Anstrengungen erfordert. Nach einer langen Phase ohne Präsenzunterricht ist es wichtig, den Eltern und Schülern eine Perspektive aufzuzeigen, wie ein normaler Schulalltag unter Corona aussehen kann. Auch wenn digitaler Unterricht in Zukunft ein Teil des Unterrichts bleiben wird: ohne Präsenzunterricht geht es nicht. Nicht nur bildungspolitische Gründe sprechen dafür, sondern ebenso das soziale Miteinander im Schulalltag als Bestandsteil der sozialen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler.

    Für den digitalen Unterricht gilt es, bestehende Lücken zügig zu schließen. Dazu gehören die Ausstattung mit digitalen Endgeräten und die Bereitstellung einer einheitlichen Lernplattform.

    Allen voran bleibt das Wichtigste: Es muss in Absprache mit allen Beteiligten schlüssige Hygienekonzepte geben, damit vor allem die Lehrer aus den Risikogruppen keiner Gefahr ausgesetzt sind.“

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  • 25.06.2020

    Christopher Vogt: Anwohner brauchen echte Lösungen

    Zum dem am Abend des 24.06.2020 ergangenen Urteils des Oberverwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan Kiel, erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wir nehmen Urteil des OVG mit Bedauern zur Kenntnis. Ich wundere mich nicht darüber, dass sich die DUH nicht für intelligente Lösungen interessiert, aber es sollte doch möglich sein, die Richter davon zu überzeugen. Wir setzen darauf, dass dies in der nächsten Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht gelingen wird. Wir sind es den Anwohnern schuldig, für echte Lösungen zu sorgen.

    Die Jamaika-Koalition unterstützt die Landeshauptstadt Kiel beim Einsatz von technischen Lösungen finanziell. Jetzt muss es in der nächsten Instanz darum gehen, deren Wirksamkeit auch rechtssicher zu belegen. Ein Problem scheint mir da bisher zu sein, dass diese erst im Herbst am Theodor-Heuss Ring zum Einsatz kommen sollen und es somit bisher noch an Erfahrungswerten fehlt.

    Die Statistik zeigt, dass die Schwankungen bei den Monatsmittelwerten am Theodor-Heuss-Ring erheblich sind. Die kausalen Zusammenhänge mit den Ursachen und Lösungsansätzen sind nicht einfach zu belegen. Auffällig ist jedoch, dass der Monatsmittelwert im März, als das Verkehrsaufkommen durch den Lockdown erheblich gesunken war, über dem des Vorjahres lag.

    Wir sind davon überzeugt, dass technische Innovationen in der Fahrzeugflotte und an der Strecke wirksamer und insgesamt besser sind als unsoziale Verbote.“

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  • 25.06.2020

    Christopher Vogt: Viel Erfolg in diesem wichtigen Amt

    Zur Wahl von Prof. Dr. med. Simone Fulda zur neuen Präsidentin der Christian-Albrechts-Universität Kiel, erklärt der Fraktionsvorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich gratuliere Prof. Simone Fulda im Namen der FDP-Fraktion sehr herzlich zur Wahl und wünsche ihr viel Erfolg in diesem wichtigen Amt! Prof. Fulda kann einen interessanten Lebenslauf vorweisen und ihre ehrgeizigen Ziele teilen wir.

    Die Universität muss sich dringend noch besser international vernetzen, um ganz vorne mitspielen zu können. Wir wünschen uns auch noch mehr Technologie- und Wissenstransfer, der unser Bundesland insgesamt stärken würde. Alle Beteiligten sollten jetzt daran mitwirken, dass die neue Leitung die Universität kraftvoll voranbringen kann. Die Zeit der internen Querelen wird jetzt hoffentlich ein Ende finden.“

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  • 25.06.2020

    Jörg Hansen: Unabhängige und objektive Ansprechstelle ist wichtig

    Zum Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten des Landes SchleswigHolstein erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „An jedem Tag finden zahllose Kontakte zwischen der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein beschwerdefrei statt. Dies ist ein Beleg dafür, wie gut und bürgerfreundlich unsere Polizei arbeitet. Dafür gilt ihnen zunächst unser Dank und Respekt.

    Es ist aber auch richtig, dass sich mit jeder Petition gründlich auseinander gesetzt wird, jedes vermittelnde Gespräch ist positiv. Dafür bedanke ich mich bei der Polizeibeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Frau Samiah El Samadoni und ihrem Team. Eine unabhängige und objektive Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger sowie für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ist wichtig. Es ist daher ein positives Signal, dass es gelungen ist, Hemmschwellen abzubauen, und dass die Beratungsstelle so gut in Anspruch genommen wird. Wir werden uns insbesondere mit einer möglichen Verbesserung zur Regelung von Schmerzensgeldansprüchen für Polizeibeamte intensiv auseinandersetzen.

    Für die FDP ist klar, dass wir für eine bürgerfreundliche Polizei im Außenund für eine kooperative und transparente Organisation im Innenverhältnis einstehen. Der Bericht sowie die darin enthaltenen Empfehlungen sehen wir daher als Auftrag, uns mit über den Einzelfall hinausgehenden möglichen Verfahrensverbesserungen auseinanderzusetzen. Bei aller Verschwiegenheitspflicht hätten wir uns aber mehr „Butter bei die Fische“ gewünscht. So wird in dem Bericht vielfach auf die ohnehin bestehenden Instrumente wie Dienstaufsichtsbeschwerde, Anrufung des Personalrates oder eine Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt hingewiesen.

    Leider mussten wir lange auf den Tätigkeitsbericht warten und der Berichtszeitraum liegt schon beträchtlich zurück. Um auf aktuelle Entwicklungen zeitgerecht reagieren zu können, müssen wir zukünftig auf die jährliche Berichtspflicht bestehen.“

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