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  • 25.03.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 13 „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“

    In seiner Rede zu TOP 13 (Berichtsantrag zu den Planungen der Landesregierung anlässlich 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland) erklärt der religionspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Bedeutung des jüdischen Lebens für unser Land haben wir im letzten Plenum fraktionsübergreifend gewürdigt. 1.700 Jahre jüdisches Leben sind 1.700 Jahre jüdische Kultur, jüdische Wissenschaft und vieles mehr. Das Judentum hat unsere Gesellschaft ganz wesentlich geprägt und viele außerordentliche Errungenschaften in unserem Land sind ohne die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht denkbar.

    Ich will heute nicht meine Rede von vor vier Wochen wiederholen. Die heutige Debatte steht aber in unmittelbarem Zusammenhang mit der Debatte im Februar. Wegen der herausragenden Bedeutung jüdischen Lebens für Deutschland ist es richtig und wichtig, dass wir dieses jüdische Leben gerade in diesem Jahr besonders sichtbar machen. ‚1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland‘ ist eine hervorragende Gelegenheit, das jüdische Leben in die Mitte unserer Gesellschaft zu holen. Und deshalb danke ich der Landesregierung, der Bildungsministerin und ihrem Mitarbeiterstab, dass wir dieses Jahr nutzen, mit einer Vielzahl von Veranstaltungen der breiteren Öffentlichkeit einen Zugang zu diesem Thema ‚jüdisches Leben in Deutschland‘ zu verschaffen.

    Seien wir ehrlich: Obwohl es jüdisches Leben in Deutschland seit 1.700 Jahren gibt, ist das Judentum vielen Menschen in diesem Land fremd. Wenn wir Antisemitismus wirksam bekämpfen wollen, dann dürfte die wohl erfolgversprechendste Strategie sein, sich einfach einmal gegenseitig kennenzulernen. Vorurteile werden überwunden, wenn man mit der Wirklichkeit konfrontiert wird. Wenn sich Menschen begegnen und sich kennenlernen, entstehen Verständnis und Respekt. Und wo Verständnis und Respekt sich durchgesetzt haben, ist in der Regel kein Platz mehr für Intoleranz und auch nicht für Antisemitismus. Es ist gut, dass nicht nur wir in Schleswig-Holstein dieses Jahr nutzen, jüdisches Leben in Deutschland bekannt zu machen und damit einen wichtigen Beitrag für Respekt, Akzeptanz und auch Anerkennung zu leisten und gleichzeitig dem Antisemitismus die Stirn zu bieten, gemeinsam mit unseren und für unsere jüdischen Mitmenschen.“

     

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  • 25.04.2018

    Kay Richert zu TOP 4 „Änderung des Kommunalabgabengesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 4 (Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Meine Vorredner haben ja bereits ihre Verwunderung über den vorliegenden Gesetzentwurf kundgetan. Dem kann ich mich nur anschließen. Denn als ich den Gesetzentwurf zum ersten Mal vor mir liegen hatte, dachte ich kurzzeitig, dass es sich um einen Aprilscherz der SPD handelt. Wir hören jetzt aber, dass der Gesetzentwurf ernst gemeint ist. Daher frage ich mich, was der Sinn hinter dieser Aktion ist, liebe SPD? Was genau erhoffen Sie sich durch diesen Aktionismus?

    Ich kann mich noch sehr gut an die Sitzung des Wirtschaftsausschusses Ende Februar erinnern, als wir in aller Ausführlichkeit sowohl mit den Insel- und Halligvertretern als auch mit den Reedereien über die verpflichtende Erhebung der Kurabgabe durch die Reedereien diskutiert haben. Und besonders ist mir das übereinstimmende Fazit aller Fraktionen in Erinnerung geblieben: Bevor irgendwelche rechtlichen Verpflichtungen ermöglicht werden, soll zunächst eine gemeinsame Lösung durch Gespräche zwischen Insel- und Reedereivertretern angestrebt werden. Mehrfach wurde auch ein Mediationsverfahren angeregt, statt rechtliche Vorschriften zu erlassen – unter anderem vom Kollegen Vogel. Daher verwundert mich Ihr Gesetzentwurf umso mehr, liebe SPD. Haben Sie die Ergebnisse der Anhörung schlicht ignoriert und verdrängt? Oder wollten Sie Ihre Kollegin Frau Poersch mit diesem Gesetzentwurf ins offene Messer laufen lassen?

    In der Pressemitteilung zum Gesetzentwurf erwähnt die SPD ja völlig zu Recht, dass die Kommunen durch die Bereitstellung und Pflege der touristischen Infrastruktur eine Menge leisten und dies auch gegenfinanziert sein muss. Dies betrifft neben dem Festland auch die Inseln und Halligen. Und dementsprechend ist in den Satzungen der hier relevanten Inseln und Halligen ja auch festgehalten, dass nicht nur Übernachtungs-, sondern auch Tagesgäste kurabgabenpflichtig sind. Dies erwähnt die Kollegin Poersch in ihrer Pressemitteilung auch zu Recht. Eine Ungleichbehandlung von Übernachtungs- und Tagesgästen, auf die Sie gleichzeitig hinweisen, besteht rechtlich gesehen also gar nicht.

    Dass nicht alle Tagesgäste auch tatsächlich die Kurabgabe zahlen, ist hingegen eine andere Sache. Hier stellt sich aber die Frage: Wollen die Tagesgäste die Abgabe nicht leisten? Oder wissen sie eventuell gar nicht, dass sie auch als Tagesgäste eine Kurkarte lösen müssen? Hier müssen sich die Gemeinden die Frage stellen, ob sie die Tagesgäste ausreichend informieren. Werden die Besucher bei Ankunft auf den Inseln und Halligen deutlich und einfach auf die Abgabenpflicht hingewiesen, oder ist dies nur in Satzungen und kleingedruckten Aushängen enthalten? Würden anschauliche Hinweise, beispielsweise durch Piktogramme oder Kurkartenautomaten, an den Anlegern eventuell hilfreich sein?

    Vielleicht besteht in einer dieser Ansätze die Lösung, dass mehr Tagesgäste auch tatsächlich die Kurabgabe entrichten. Vielleicht liegt die beste Lösung aber auch in der Zusammenarbeit mit den Reedereien und sonstigen Verkehrsträgern. Denn auch die Verkehrsträger müssen sich die Frage gefallen lassen, ob sie den Inseln und Halligen nicht mehr entgegenkommen könnten, zum Beispiel durch Kurabgabenautomaten an Bord der Schiffe!? Es gibt also noch eine Menge Aufklärungs- und Gesprächsbedarf.

    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat uns die SPD überrascht – allerdings wieder einmal nicht im positiven Sinne! Die FDP hat die Anhörung im Wirtschaftsausschuss aufmerksam verfolgt und unterstützt daher den dort angesprochenen Weg, gemeinsam und auf freiwilliger Basis eine Lösung zu finden. Eine mögliche Verpflichtung der Verkehrsträger durch Gesetzesänderung lehnen wir ab.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • Christopher Vogt

    Vorsitzender
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  • 26.03.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 2+4 „Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 2+4 (Gesetze zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Zu Beginn meiner heutigen Rede möchte ich all denjenigen danken, die an der Ausarbeitung der Verfassungsänderung, die wir heute beschließen wollen, in den letzten Wochen mitgewirkt haben. In einem unheimlich intensiven Arbeitsprozess ist es uns gelungen, eine Verfassungsregelung zu erarbeiten, der man anmerkt, dass wir aus Fehlern der Vergangenheit gelernt haben, dass wir uns nicht von dem Handlungsdruck, unter dem wir wegen der Pandemie gestanden haben, auf Kosten der Qualität haben treiben lassen.

    Ich möchte ausdrücklich meinen Kolleginnen und Kollegen von CDU, SPD, Grünen und dem SSW danken, dass wir uns sehr schnell auf die Regelungsziele verständigen konnten, die dann in dem ersten Entwurf der Verfassungsänderung niedergeschrieben wurden. Wir waren uns alle einig, dass wir einen solchen ersten Entwurf brauchten, um schnell in das parlamentarische Verfahren einzutreten, um dann auch den rechtlich fragwürdigen Zustand zu beenden, die Beschlussfähigkeit des Parlaments über unsere Geschäftsordnung herzustellen. Wir hatten uns daher in die Hand versprochen, dass wir über Änderungen dieses ersten Aufschlags ergebnisoffen diskutieren wollten. Mit diesem gemeinsamen Verständnis haben wir dann die Expertenanhörung durchgeführt und auch ihnen gilt mein heutiger Dank. Sie haben auf eine Reihe von Punkten aufmerksam gemacht, die uns dabei halfen, unseren ersten Entwurf deutlich zu verbessern. Diese Hinweise betrafen insbesondere den Schutz der Abgeordnetenrechte, in die ein Notausschuss eingreifen wird, wenn er als Notparlament an die Stelle des Landtags treten wird.

    Die Ergebnisse der Anhörung waren Grundlage für den weiteren Arbeitsprozess und das Ergebnis kann sich meines Erachtens sehen lassen. Herausgekommen ist die bundesweit einzigartige und erstmalige Zulassung hybrider Parlamentssitzungen und hybrider Beschlussfassungen. Uns ist durchaus bewusst, dass wir jetzt zügig die technischen Voraussetzungen für hybride Sitzungen schaffen müssen. Aber ich glaube, dass das realisierbar ist. Eine weitere Errungenschaft dieser Arbeit ist, dass wir uns für eine ‚atmende' Ausschussgröße entschieden haben. Dem Ausschuss müssen mindestens elf Abgeordnete angehören. Die Mitgliederzahl ist aber zu erhöhen, wenn weitere Abgeordnete zur Verfügung stehen und die Mehrheitsverhältnisse durch ihren Eintritt in den Ausschuss nicht verschoben werden. Eine auf den ersten Blick etwas schwergängige Regelung. Sie ist aber wichtig, um einerseits den Eingriff in die Abgeordnetenrechte möglichst gering zu halten und andererseits Minderheitenrechte zu wahren, insbesondere von fraktionslosen Abgeordneten. Zum Schutz der Abgeordnetenrechte gehört aber auch, dass alle Abgeordneten bei einem Zusammentritt des Notausschusses ihre Teilnahme-, Rede- und Antragsrechte behalten und nur das Stimmrecht suspendiert ist, wenn sie nicht ‚ordentliches‘ Mitglied des Notausschusses sind.

    Für mich persönlich war von Anfang an wichtig, dass wir Regelungen implementieren, die die Eingriffe in die Rechte der einzelnen Abgeordneten nur in extremen Ausnahmefällen zulassen. Wir haben aus der Vergangenheit gelernt, dass Notrechte immer die Gefahr des Missbrauchs in sich tragen. Und deshalb war für mich eine der zentralen Forderungen bei dieser Verfassungsänderung, dass wir einen effektiven Rechtsschutz zugunsten der Abgeordneten gestalten. Am Anfang diskutierten wir über einen Richtervorbehalt. Dieser Lösungsansatz traf nicht überall auf Gegenliebe. Die Argumente gegen einen solchen Richtervorbehalt, das möchte ich an dieser Stelle auch sehr deutlich sagen, waren zum Teil eher bizarr. Man gewann den Eindruck, dass ein Teil dieser Gegenstimmen es als Makel empfanden, erst das Verfassungsgericht fragen zu müssen, ob man als Notausschuss zusammentreten und Beschlüsse fassen dürfte. Hier wurde mit einer Durchbrechung des Gewaltenteilungsprinzips argumentiert. Mit Verlaub: Da hat offenbar jemand dieses Prinzip nicht verstanden. Es ist schließlich die Aufgabe der Rechtsprechung, das Handeln anderer Verfassungsorgane zu überprüfen und auch ggf. zu korrigieren. Dieses Argument konnte nicht überzeugen. Daneben machte unser Verfassungsgericht darauf aufmerksam, dass man sich mit einem Richtervorbehalt nicht wohl fühle und dass ein solches Instrument eher ein Fremdkörper wäre. Auch das vermochte nicht wirklich zu überzeugen, denn die angesprochenen Probleme, dass bei einem Richtervorbehalt irreversible Entscheidungen in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergehen könnten, ließen sich auch bei einem einstweiligen Anordnungsverfahren nicht vermeiden.

    Bei dieser Frage ließen uns die Experten in einer zunächst etwas ratlosen Lage zurück. Dank des gemeinsamen Lösungswillens und dank der Unterstützung des Wissenschaftlichen Dienstes, was ich hier ausdrücklich hervorheben will, haben wir jetzt eine Lösung gefunden, die den verfahrensrechtlichen Bedenken Rechnung trägt und trotzdem einen wirklich effektiven Rechtsschutz gewährleistet. Mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung ist jeder Abgeordnete in der Lage, die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung des sogenannten Notausschusses vor dem Wirksamwerden der Beschlüsse vom Landesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Es bedarf nur eines schlichten Antrags ohne weitere Begründung. Anschließend muss der Landtag durch den Landtagspräsidenten das Vorliegen der Voraussetzungen für das Zusammentreten des Notausschusses darlegen und glaubhaft machen, also an Eides statt versichern. Erst danach muss ein Abgeordneter selbst zur Sache vortragen. Das reicht, um sicherzustellen, dass sich ein Notausschuss nicht verselbständigen kann.  

    Diese Überlegungen sind auch der Grund dafür, dass Beschlüsse des Notausschusses nicht unbefristet gelten werden, sondern automatisch ihre Wirkung verlieren, wenn sie in der ersten regulären Sitzung des Landtags nach der Beschlussfassung durch den Notausschuss vom Parlament nicht ausdrücklich bestätigt werden. Auch dies sichert die Rechte der Abgeordneten und gewährleistet die Einhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze. Ich glaube, dass nur mit solchen Schutzmechanismen Notstandsregeln in Verfassungen Akzeptanz finden werden. Daran fehlte es Ende der 60er Jahre und wir sollten Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen.“

    Es gilt das gesprochene Woche!

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  • 26.03.2021

    Christopher Vogt zu TOP 34 „Digitalpakt auch für die Hochschulen“

    In seiner Rede zu TOP 34 (Digitalpakt auch für die Hochschulen) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Durch die Pandemie ist die Wissenschaft seit einem Jahr in aller Munde. Ich hoffe, dass dadurch noch mehr Menschen den hohen Wert der Wissenschaft erkennen. Aber die Wissenschaft mit Forschung und Lehre ist durch die Pandemie auch besonders betroffen. Unsere Hochschulen sind größtenteils leergefegt und in kürzester Zeit zu digitalen Fernunis mutiert. Das hat – trotz Mängeln bei der digitalen Ausstattung – oftmals erstaunlich gut geklappt. Die Hochschulen hatten es da natürlich auch leichter als unsere Schulen, aber zufriedenstellend ist die Situation natürlich noch lange nicht.

    Auch an unseren Hochschulen gibt es nach wie vor hohe Investitionsbedarfe. Das gilt vor allem für die Infrastruktur, das gilt aber auch für die digitale Ausstattung. Das ist eine bundesweite Herausforderung. Und wir sind auch der Auffassung, dass Bildung und Wissenschaft gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind, um die sich eben auch der Bund mit kümmern muss – zumindest so lange die Finanzausstattung der Länder so ist wie aktuell. Bei den Schulen ist seit Beginn der Pandemie mehr oder weniger schnell gegengesteuert worden: Zusätzlich zum regulären Digitalpakt wurden bundesweit nochmals 1,5 Milliarden Euro bewilligt, um die digitale Ausstattung zu verbessern. Etwas Vergleichbares für die Hochschulen fehlt bisher leider. Eine Vereinbarung im Koalitionsausschuss im letzten Jahr konnte sich immerhin auf 500 Millionen Euro verständigen, die in die Hochschullehre fließen sollen. Das geht in die richtige Richtung. Unsere Hochschulen brauchen aber schlichtweg eine vergleichbare Offensive bei der Digitalisierung wie unsere Schulen. Und vor allem muss das Ganze schneller ablaufen als wir das beim Digitalpakt Schule gesehen haben.

    Wir schlagen deshalb vor, dass Bund und Länder analog zum Digitalpakt Schule auch hier einen Pakt vereinbaren, der den Hochschulen zum Beispiel drei Milliarden Euro über drei Jahre verteilt bereitstellen könnte. Für die Hochschulen in Schleswig-Holstein wären das dann rund 100 Millionen Euro in drei Jahren. Bei diesen Summen ist klar, dass das nicht von den Ländern allein gestemmt werden kann. Hier ist der Bund in der Verantwortung, aber auch die Länder werden sich mit einer entsprechenden Kofinanzierung beteiligen müssen. Wenn man bedenkt, dass Bildungsinvestitionen nachweislich die höchste gesellschaftliche Rendite bringen, und sowohl Einkommen als auch entsprechend Steuereinnahmen erhöhen, wäre das mehr als gut angelegtes Geld.

    Der internationale Wettbewerb bei den Hochschulstandorten zeigt, dass wir bei der Digitalisierung auch der Hochschulen nicht weiter ins Hintertreffen geraten dürfen. Es ist gut, dass wir eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung der künstlichen Intelligenz in der Hochschulbildung haben. Aber wir können nicht laufend Leuchtturmprojekte wie KI oder Big-Data vorzeigen, wenn wir nicht einmal ein stabiles Bild vom Hörsaal nach Hause übertragen können. Es ist zwar schon einiges getan worden, gerade erst wurden Extra-Millionen für die Digitalisierung freigegeben und Studentenwohnheime mit WLAN ausgestattet. Doch es muss mehr getan werden, um dauerhafte Verbesserungen auch für die Zeit nach der Pandemie zu erreichen. Wenn Vorlesungen dauerhaft nach Hause übertragen werden, könnten wir übrigens auch Teile des Raumproblems lösen. Wir würden zudem für die Studenten eine größere zeitliche Unabhängigkeit schaffen. Vorlesungen könnten generell aufgezeichnet und zeitversetzt gestreamt werden. Darüber hinaus eigenen sich digitale Vorlesungen deutlich besser dafür, die Lehrveranstaltungen der Hochschulen untereinander zu vernetzen und den Austausch zu vereinfachen.

    Ein Digitalpakt muss also in erster Linie Verbesserungen bei der Hardware zum Ziel haben. Wir brauchen Serverkapazitäten, IT-Hardware, flächendeckendes, stabiles WLAN und eine moderne Ausstattung der Hörsäle mit Kameratechnik. Besonders wichtig wird die unbürokratische Mittelverwendung sein – ohne allumfassende Bestandsaufnahmen. Den Hochschulen muss bei der Mittelverwendung hinreichend Autonomie zugestanden werden – im Zweifel weiß man vor Ort am besten, wo sich die größten Lücken auftun. Ich würde mich über eine breite Zustimmung freuen!“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

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  • 26.03.2021

    Stephan Holowaty zu TOP 9 u.a. „Europabericht und europapolitische Anträge“

    In seiner Rede zu TOP 9+36+39+46 (Europabericht und europapolitische Anträge) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Die Leistung der Europäischen Kommission in der Corona-Pandemie ist eine Geschichte des Versagens. Ob es um Impfungen oder Grenzschließungen geht – vieles, was in Jahren und Jahrzehnten erkämpft worden ist, wurde innerhalb von Stunden zurückgedreht. Dieser Vertrauensverlust betrifft nicht nur einzelne Personen oder Parteien, sondern das geeinte Europa als Ganzes, es betrifft staatliches Handeln als Ganzes.

    Die Gründerväter der Europäischen Union waren Menschen mit völlig unterschiedlichem Hintergrund. Aber ihre Ideale waren dieselben: ein freies, friedliches, geeintes Europa, das über seine starke Wirtschaft Wohlstand für alle Europäer schafft. Diese Ideale aber müssen mit Vertrauen unterlegt sein, damit sie Begeisterung und Zuversicht auslösen. Es wird lange dauern, bis dieses Vertrauen wiederhergestellt sein wird. Und es wird ein schwieriger Weg angesichts der großen Themen, denen Europa gegenübersteht. Dieser Landtag hat sich seit jeher engagiert für die Belange der nationalen Minderheiten eingesetzt. Auch mich enttäuscht die Reaktion der Kommission auf die ‚MinoritySafePack-Initiative‘. Die klare organisatorische Verankerung einer Aufgabe ist entscheidend dafür, ein Thema voranzubringen. Dies gilt für eigentlich alle Themenbereiche, ob es nun Digitalisierung ist oder die Belange der nationalen Minderheiten. Hier weiter am Ball zu bleiben, sich nicht zufrieden zu geben mit Desinteresse und Missachtung, darum bitten wir die Landesregierung heute nachdrücklich.

    Die europäische Union hat mit dem Green Deal, dem Just Transition Funds und dem Europäischen Wiederaufbaufonds große Ziele formuliert und umfangreiche finanzielle Programme aufgelegt. Wir Freie Demokraten stehen genauso wie der weitaus überwiegende Teil der Menschen in Europa hinter dem Pariser Klimaschutzabkommen. Aber seit Corona in unser aller Leben trat, haben die Menschen nicht nur Sorge um das Klima. Sie haben genauso Angst um ihre Freiheiten und ihren Urlaub, ihr Geld, ihr Einkommen, ihren Arbeitsplatz, ihre wirtschaftliche und soziale Zukunft. Vergessen wir nicht, dass sich Deutschland Förderprogramme leisten kann, von denen viele andere europäische Länder nicht einmal zu träumen wagen. Gerade in Süd- und Osteuropa werden Unternehmen, Selbständige und Menschen, die besonders durch Corona belastet werden, nicht mal ansatzweise in der Form unterstützt wie bei uns. Das hat Auswirkungen: Der Druck zur Linderung der Wohlstandverluste, der Druck auf die Sozialsysteme, der Druck auch auf die Erwartungen des Wirtschaftsaufbaus steigt enorm.

    Gerade deshalb ist es entscheidend, dass Europa in Zukunft mehrgleisig fährt und nicht auf eine einzelne Karte setzt. Wer die Wirtschaft in Europa nicht wieder zum Laufen bekommt, wer nicht neue Chancen für Wirtschaft und Wohlstand schafft, der wird für eine engagierte Klimaschutzpolitik weder die Akzeptanz noch die Ressourcen haben. Deshalb geht es am Ende nicht um ein Feigenblatt des ‚sozialen Abfederns‘: Sozialpolitik kann helfen, kurzfristige Probleme zu überbrücken, das kann besonders benachteiligten Menschen helfen. Aber Menschen sind nicht langfristig zufrieden mit mageren Transferleistungen. Menschen wollen Perspektiven für ihr Leben jenseits von Transferleistungen, jenseits einer Sozialwohnung im zwölften Stock und jenseits einer Mindestrente. Nur wenn wir immer daran denken, Chancen zu schaffen, wird es gelingen, die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen – wird es gelingen, weiter ein friedliches, freies und nachhaltiges Europa zu schaffen.

    Mittel- und langfristig sind daher Innovation und Wirtschaftspolitik die bessere Sozialpolitik. Wir müssen danach streben, den Kuchen größer zu machen als ihn schlicht anders zu verteilen. Ich erinnere mich an den Bundestagswahlkampf 2009, als die LINKE zwei Plakate nebeneinander aufgehängt hat. Auf dem einen stand ‚Reichtum für alle‘. Auf dem anderen ‚Reichtum besteuern‘. Der Mathematiker weiß, wie man Gleichungen kürzt. Heraus kommt: ‚Alle besteuern‘. Genau das ist nicht die Perspektive, die Veränderung attraktiv macht. Die Gelder von Wiederaufbau- und Just Transition Fonds sind an nationale Pläne gekoppelt. Gleichzeitig – und das ist entscheidend für passgenaue Lösungen – müssen dann natürlich auch die Regionen intensiv beteiligt werden. Wir Freie Demokraten nehmen die Pariser Klimaziele von 2015 sehr ernst. Wir Freie Demokraten nehmen auch die Sorgen der Menschen vor einem Verlust von Freiheit und Wohlstand sehr ernst. Und Genau deshalb sagen wir Freie Demokraten: Erfolgreiche Klimaschutzpolitik und erfolgreiche Wirtschaftspolitik brauchen einander. Klimaschutz ohne Wohlstand ist genauso undenkbar wie Wohlstand ohne Klimaschutz. Lassen Sie uns den Kuchen größer machen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 26.03.2021

    Christopher Vogt zu TOP 18 u.a. „Landeseltern- und -schülervertretungen stärken“

    In seiner Rede zu TOP 18+19+37 (Landeselternvertretungen und Landesschülervertretungen stärken und weitere Unterstützungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

     

    „Die Pandemie hält unsere Gesellschaft weiterhin in Atem und die notwendigen Lockdown-Maßnahmen treffen ganz besonders die Familien und unsere Kinder und Jugendlichen. Durch die erneut steigenden Inzidenzen und leider weiterhin schleppende Verimpfung drohen erneute Einschränkungen beim Unterricht. Ich hoffe sehr, dass Schulschließungen vermieden werden können.

    Wir alle erleben es entweder in der eigenen Familie selbst oder hören zumindest seit einem Jahr viel von den verschiedenen Problemen, die mit den Einschränkungen an den Schulen verbunden sind. Ich möchte es an dieser Stelle einmal sagen: Es gibt unter den Lehrkräften – wie überall im Leben – ohne Zweifel auch einzelne Ausfälle. Aber mein Eindruck ist auch, dass sich die große Mehrheit wirklich motiviert oder sogar aufopferungsvoll einbringt und kümmert. Und das sollten wir nicht nur sehen, sondern auch öfter betonen.

    Es ist von elementarer Wichtigkeit, dass wir uns intensiv darum kümmern, die schwierigen Bedingungen an den Schulen trotz aller Herausforderungen zu verbessern und auch beraten, wie wir mit dem nicht zu leugnenden Flurschaden bei der Schulbildung mittelfristig umgehen wollen. Über das vergangene Jahr hinweg haben sich vielfach große Lernlücken aufgetan, um die wir uns kümmern müssen. Wir werden wohl noch über mehrere Jahre damit beschäftigt sein. In der Politik ist meines Erachtens wenig bis nichts alternativlos. Diese Aufgabe ist es aber.

    Daher unterstützt meine Fraktion ausdrücklich die Forderung nach einer ‚Lernmilliarde‘. Ein Antrag der FDP hat diese Forderung auch bereits im Bundestag eingebracht. Ich bin sogar der Meinung, dass wir mit diesem Betrag nicht auskommen werden. Wir werden auch im Nachgang der Krise im Bildungsbereich dauerhaft mehr Mittel in die Hand nehmen müssen: Wenn wir Chancengerechtigkeit haben und den Wohlstand unserer Gesellschaft erhalten wollen, wird dies nicht anders gehen.

    Aber einfach nur mehr Geld ins System zu stecken, wird nicht ausreichen. Wir müssen kompetentes Personal und überzeugende Konzepte haben. Auch die Einbindung externer Akteure, wie die Nachhilfe-Anbieter oder auch den Landesjugendring, wird dabei notwendig sein. Der Lernsommer sollte neu aufgelegt und sogar ausgeweitet werden. Dabei müssen wir uns vor allem auf die diejenigen konzentrieren, die in der Pandemie am stärksten zurückgefallen sind. Wichtig wird sein, dass der Fokus auf die Kernfächer gelegt wird – denn hier gilt es besonders, die größten Lücken zu schließen. Wir werden dafür noch mehr Lehramtsstudenten oder auch motivierte pensionierte Lehrkräfte motivieren müssen, sich einzubringen. Das Ganze sollte natürlich auf Freiwilligkeit bauen, aber klar ist auch: Wir werden einen finanziellen und personellen Kraftakt brauchen. Daher ist es auch wichtig, dass wir bei diesem Kraftakt auf die breite Einbeziehung aller Beteiligten setzen.

    Eltern- und Schülervertretungen haben in den vergangen Monaten immer wieder aufgezeigt, welche Maßnahmen gegriffen haben, aber eben auch, an welchen Stellen wir noch nachbessern mussten. Natürlich hat es gerade zu Beginn der Krise besonders bei der Digitalisierung der Bildung massive Probleme gegeben. Es konnten zwar schnell Fortschritte erzielt werden, aber wir stehen noch immer eher am Anfang. Es ist daher richtig, dass wir bei den Mitwirkungsrechten von Eltern und Schülern prüfen werden, inwiefern wir deren Arbeit über eine bessere Sachausstattung und auch personelle Maßnahmen in Zukunft erleichtern können. Ich bin sicher, dass wir den Austausch und die Zusammenarbeit weiter verbessern können. Am Ende haben wir alle das Ziel, dass wir gemeinsam eine bessere Bildung an unseren Schulen bereitstellen. Daher freue ich mich auf die Beratungen dazu im Ausschuss.“

     

     

     

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  • 19.05.2021 | 10:00 |

    Kiel

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    47. Landtagssitzung

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  • 26.03.2021

    Dennys Bornhöft: Die Pflegekräfte haben gesprochen – überwältigende Mehrheit ist für Kammerauflösung

    Zum heute vorgestellten Ergebnis über die Zukunft der Pflegeberufekammer, in dem sich eine große Mehrheit der Pflegekräfte für eine Abschaffung ausspricht, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Pflegekräfte durften wählen und sie haben deutlich gewählt: Weit mehr als 90 Prozent der Kammermitglieder sprechen sich für eine Auflösung der Behörde aus, die der damalige Landesgesetzgeber für die Pflegefachkräfte geschaffen hat. Das ist ein eindeutiges und vor allem basisdemokratisches Ergebnis – die Pflegekräfte haben gesprochen.

    Wir freuen uns sehr über die riesige Beteiligung der Kammermitglieder, die damit beweisen, dass sie sehr wohl über ihre Interessensvertretung entscheiden wollen und können. Wir Freie Demokraten haben die Pflegekräfte jahrelang intensiv auf ihrem Weg zu dem heutigen historischen Ergebnis begleitet und uns dafür eingesetzt, dass sie selbst über ihren Berufsstand bestimmen dürfen. Die Beschlusslage des Landtages und die Verabredungen der Jamaika-Landesregierung sind klar. Der eindeutige Wunsch der Kammerauflösung von fast allen Pflegekräften hier in Schleswig-Holstein muss jetzt wie vereinbart umgesetzt werden.

    Wir hoffen, dass dieses Ergebnis und die anstehende parlamentarische Behandlung wieder Ruhe in die Debatte bringen. Die Zeiten, in denen tausende Pflegekräfte ihren Erholungsurlaub bei Wind und Wetter auf der Straße zum Demonstrieren gegen die Pflichtkammer verwendet haben, sind vorbei. Ich möchte mich bei allen Pflegekräften, die abgestimmt haben, gleich wie sie abgestimmt haben, für die rege Teilnahme bedanken. Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion auch bei der Kammer inklusive des Abstimmungsvorstandes für den reibungsfreien Wahlvorgang in den letzten Wochen bedanken

    Wir müssen uns jetzt gemeinsam um die größeren Probleme in der Pflege kümmern. Der Personalmangel, die geringe Bezahlung und die nicht verlässlichen Dienstpläne müssen dringend angepackt werden. Der Pflegeberuf braucht eine attraktive Zukunft – deshalb bitten wir alle, die sich bislang gemeinsam mit uns für eine faire Abstimmung über die Selbstbestimmung im Berufsstand eingesetzt haben, den Austausch mit uns fortzuführen, um zusammen Ideen fortzuentwickeln, wie wir wieder mehr Menschen für den Pflegeberuf begeistern können.“

     

     

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  • 26.03.2021

    Christopher Vogt zu TOP 15 „Studienstarthilfe – Mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung des Studienstarts“

    In seiner Rede zu TOP 15 (Studienstarthilfe – Mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung des Studienstarts) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Nicht jeder soll studieren, aber jeder, der die Voraussetzungen dafür und den Willen mitbringt, soll studieren können. Das darf keine Frage der sozialen Herkunft sein. Wir müssen zu mehr Chancengerechtigkeit kommen. Mit unserem Antrag auf Studienstarthilfe wollen wir in Zukunft dauerhaft den Studienstart in Schleswig-Holstein verbessern. Mit einer einmaligen Zahlung von 800 Euro zu Beginn des Studiums werden wir die finanziellen Einstiegshürden senken und so mehr junge Menschen zu einem Studium motivieren, die sonst vielleicht von den hohen Kosten zu  Beginn abgeschreckt werden würden. Denn beim Studienstart fallen, viele werden es kennen, sei es von früher oder jetzt als Eltern, erst einmal viele Kosten an, bevor man überhaupt in der ersten Vorlesung sitzt: Die Wohnung muss eingerichtet werden, Mietkautionen müssen hinterlegt werden. Und auch für den Studiengang braucht es entsprechende Literatur und Unterlagen.

    Daher ist es sinnvoll, wenn wir bei diesen Ausgaben mit einer einmaligen, nicht rückzahlpflichtigen Zahlung den Studienstart erleichtern. Damit nicht schon vor Beginn der ersten Vorlesung jegliche Euphorie vor der ersten Vorlesung verflogen ist. Es ist richtig, dass wir dabei eine Bedürftigkeitsprüfung zugrunde legen. Wir müssen diejenigen im Auge haben, die es ohnehin schon schwer haben und für die manchmal besonders hohe Hürden aufgebaut werden. Besonders ärgerlich ist, dass für Kinder von Hartz-4-Empfängern die Zuverdienstmöglichkeiten so unattraktiv gestaltet sind, dass hier jegliche Anstrengung für einen eigenen Verdienst vom Staat unterbunden wird. Wenn der Staat oberhalb von einem Zuverdienst von 100 Euro 80 Cent von jedem weiteren Euro als Abgabe einbehält, zerstört er jeglichen Antrieb, sich unabhängiger von staatlichen Zahlungen zu machen. Hier müsste auch dringend reformiert werden und die Eigeninitiative stärker belohnt werden. Aber das ist eine andere Baustelle.

    Ich verstehe die Studienstarthilfe keineswegs als eine Sozialausgabe, sondern eher als eine gesellschaftliche Investition: Wenn die Studienstarthilfe dafür sorgt, dass mehr Studienanfänger einen erfolgreichen Start in ihr Studium haben und ihr Studium dadurch letztendlich auch beenden, dann profitieren alle davon. In erster Linie natürlich die- und derjenige, die oder der einen Abschluss macht, aber auch die Gesellschaft: Nachgewiesenermaßen erwirtschaften Akademiker im Durchschnitt ein höheres Einkommen. Damit werden Steuern und Sozialabgeben finanziert, die dann wiederum allen zu Gute kommen – auch denjenigen, die mit ihren Steuern die Studienstarthilfe zu Anfang finanziert haben. Meine Hoffnung ist, dass wir hier mit überschaubarem finanziellen Aufwand viel erreichen können. Unser Antrag wirft nicht nur einen Blick auf die Finanzierung des Studienstarts, sondern auch auf die Studienfinanzierung im Allgemeinen.

    Ich bleibe dabei: Das BAföG-System muss reformiert und weniger von externen Faktoren abhängig gemacht werden. Vor allem brauchen wir eine elternunabhängige Ausgestaltung der Studienfinanzierung. Über die Details lässt sich da sicher streiten, aber die Verdienste der Eltern über mehrere Jahre heranzuziehen und daraus eine Bedürftigkeit abzuleiten, kann nicht der richtige Weg sein. Das Geld dafür ist im Bundeshaushalt schließlich bereits vorhanden und die immer wieder nicht ausbezahlten BAföG-Mittel sprechen dabei eine klare Sprache: Hier muss dringend reformiert werden. Dass die Bundesregierung dies bisher ablehnt, halte ich für einen Fehler. Wir müssen ein System etablieren, das jedem, der ein Studium aufnehmen möchte, dies auch ermöglicht – unabhängig von der eigenen finanziellen Ausstattung oder der der Eltern. Ich hoffe, dass wir das Thema hier auch nochmal werden besprechen können. Hier und jetzt bitte ich sie um Zustimmung zu unserem Antrag.“

     

     

     

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  • 26.03.2021

    Dennys Bornhöft: Wir brauchen mehr Landärzte im ländlichen Raum

    Zur heute von Gesundheitsminister Heiner Garg vorgestellten Vergabe von ersten Landesstipendien für Medizinstudierende erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Wir brauchen Landärzte, die ihre Patienten im Dorf kennen und im Idealfall ein Leben lang begleiten. Deshalb lautet unser Angebot: Wir suchen angehende Ärztinnen und Ärzte, die im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins tätig sein wollen, dafür bieten wir eine attraktive finanzielle Unterstützung im Studium und Jobgarantie. 

    Die Landesstipendien für Medizinstudenten waren im Koalitionsvertrag ein zentrales Anliegen von uns und wir freuen uns, dass sie heute erfolgreich an den Start gehen. Denn der klassische Hausarzt wird in immer mehr ländlichen Regionen händeringend gesucht. Wir fördern den medizinischen Nachwuchs, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern.“

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  • 25.04.2018

    Christopher Vogt zu TOP 6 u.a. „Größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern“

    In seiner Rede zu TOP 6, 11, 12, 36, 41, 42 (Vorlagen zu größeren Abständen zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Energiepolitik in Schleswig-Holstein und die damit einhergehende Windflächenplanung beschäftigen uns seit vielen Jahren im Hohen Hause. Darüber wird in der Regel ja auch mit großer Leidenschaft debattiert. Dieses Thema bewegt eben sehr viele Bürger in unserem Bundesland, wie nur wenige andere Themen.

    Die FDP in Schleswig-Holstein hat sich schon sehr früh zum Atomausstieg bekannt und sich auch sehr vehement gegen die damalige Laufzeitverlängerung ausgesprochen. Wir haben auch immer dafür plädiert, dass Schleswig-Holstein nach der Abschaltung der drei Kernkraftwerke in Brunsbüttel, Brokdorf und Krümmel Stromexportland bleiben soll, und dass die Erneuerbaren Energien deshalb viel stärker genutzt werden sollen. Das geht nur mit dem Ausbau der Windenergie.

    Zu schwarz-gelben Zeiten haben wir uns deshalb für entsprechende Rahmenbedingungen zum Ausbau der Windenergie eingesetzt. Damals hatten wir allerdings noch eine etwas andere Situation: Einen hohen Anteil an Bürgerwindparks, im Durchschnitt deutlich kleinere Anlagen und natürlich weniger Flächen. Durch die im Durchschnitt höher gewordenen Anlagen, mehr Flächen in nahezu allen Regionen und – das gehört zur nüchternen Betrachtung der Situation auch dazu – mehr Investoren, die eben nicht mehr quasi neben den Anlagen wohnen, hat sich etwas verändert und darauf sollte man reagieren. Dass viele Bürger unzufrieden sind, zeigen auch die beiden Volksinitiativen, die uns jetzt hierzu vorliegen.

    Auch wenn eine der Volksinitiativen die Anzahl der notwendigen zulässigen Unterschriften knapp verfehlt hat, sollte die Botschaft hier doch jeden erreicht haben: Die Windkraft treibt die Menschen um und sie mobilisiert. Deswegen war es richtig, dass die Jamaika-Koalition sich verpflichtet hat, nicht einfach in ein „weiter so“ zu verfallen, sondern die Kriterien für die laufende Planung zu überarbeiten und zu echten Veränderungen im Vergleich zu den Vorhaben der Vorgängerregierung zu kommen.

    Uns war bei der Erarbeitung dieser Veränderungen immer klar, dass dieses Regierungsbündnis unterschiedliche politische Sichtweisen auf die Energiewende abbildet. Dass alle Beteiligten jedoch recht zügig begriffen haben, dass hierin auch eine große Chance liegt, ist etwas, das diese Jamaika-Koalition auszeichnet. Der Standpunkt der Freien Demokraten war und ist dabei klar:

    Wir wollen die Energiewende.

    Wir wollen sie mit Sinn und Verstand umsetzen.

    Wir wollen sie mit den Bürgern umsetzen und nicht gegen sie.

    Das heißt natürlich, dass man die Sorgen und die Einwände der betroffenen Menschen ernst nimmt und berücksichtigt. Es geht deshalb nicht darum, den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein auszubremsen, sondern für eine größtmögliche Akzeptanz zu sorgen. Wir sind somit froh, dass wir bei den Abständen nun zu einer neuen Regelung kommen. Die 1.000 Meter Abstand zu Siedlungen für neue Flächen, wie sie der veränderte Kriterienkatalog ermöglicht, sind ein echter Fortschritt und sehr nah an unserem Wahlprogramm.

    Wir hatten – anders als viele Mitbewerber – in unserem Wahlprogramm keine festen Energie- oder Flächenziele definiert, sondern die Vergrößerung der Abstände auf 1.000 Meter zu Wohnsiedlungen. Für neue Flächen konnten wir dies erreichen. Die ausgewiesenen Flächen sind das eine, die konkrete Genehmigung der Anlagen das andere: Da gibt es das neue Schallprognoseverfahren, die dreifache Höhe der Anlagen als Abstand im Außenbereich und die fünffache Höhe der Anlagen als Abstand im Innenbereich. Im Ergebnis ist es logischerweise nicht ganz das, was wir gemacht hätten, wenn wir alleine die Verantwortung tragen würden, sondern ein Kompromiss. Es ist aber ein Kompromiss, der aus unserer Sicht ein Fortschritt darstellt. Wenn die SPD die Wahl gewonnen hätte, hätte sich nichts geändert. Ich bin auch der Überzeugung, dass die Energiepolitik einer der Gründe war, warum die Landtagswahl so ausgegangen ist.

    Die Windkraft ist ein Wirtschaftsfaktor für Schleswig-Holstein und viele warten darauf, dass wir nun endlich zu einer rechtssicheren Windplanung kommen. Das Moratorium, wie es diese Koalition und davor die Vorgängerkoalition beschlossen haben, ist nicht beliebig oft verlängerbar. Die Überarbeitung der Kriterien war deshalb eine besondere Herausforderung, nicht nur in fachlicher, sondern auch in zeitlicher Hinsicht. Durch die im letzten Plenum behandelte Änderung des Landesplanungsgesetzes sorgen wir zwar für eine zeitliche Straffung des Verfahrens, indem wir die elektronische Versendung der Anhörungsmaterialien im Planungsverfahren ermöglicht haben. Das bedeutet jedoch nicht weniger Arbeit für die Mitarbeiter der Landesplanung. Insbesondere beim anstehenden Anhörungsverfahren ist nicht damit zu rechnen, dass dieses weniger anspruchsvoll wird als das letzte.

    Wir haben stets angemahnt, die Akzeptanz bei den Bürgern mehr zu beachten und dem einen oder anderen Koalitionspartner mögen wir damit auch mal auf die Nerven gefallen sein. Wir haben uns aber nie unserer Verantwortung entzogen, sondern stets zwischen den verschiedenen Interessen bei dieser Diskussion abgewogen. Und so müssen wir auch sagen, dass der von der Volksinitiative vorgelegte Gesetzesentwurf zu den Abständen mit dem von uns geforderten Ziel eines Ausbaus der Windenergie mit Augenmaß nicht vereinbar wäre.

    Dieser ließe der Windenergie nämlich überhaupt keinen Raum mehr. Das ist nicht das, was wir wollen und so kann es niemanden verwundern, wenn wir das Vorhaben der Volksinitiative nicht unterstützen können. Auf die rechtlichen Bedenken bei der Volksinitiative zur Durchsetzung des Bürgerwillens haben wir auch schon früh hingewiesen. Diese Einschätzung wurde durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages bestätigt. Die Mindestanzahl an zulässigen Unterschriften wurde hier – wenn auch knapp – verfehlt.

    Mit den jetzt vorgestellten Änderungen im Kriterienkatalog nehmen wir jedoch viele der Sorgen, die die Menschen zur Unterstützung der Volksinitiativen geführt haben, auf. Die Veränderung der Kriterien haben von allen Seiten Zugeständnisse erfordert. Auch von uns. Mit einem Ergebnis, das für mehr Abstände sorgt und höhere Spielräume zugunsten der Anwohner ermöglicht, können wir nun leben. Die Ausschöpfung von möglichen Spielräumen hängt im Übrigen nicht nur allein von uns als Land ab, sondern wird gerade bei den harten Tabukriterien vom Bund bestimmt.

    Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen, aber ich habe großes Vertrauen, dass sie seitens der Landesplanung mit Hochdruck weiter betrieben werden, und dass wir zeitnah zu einer rechtssicheren Planung kommen werden. Dass nun Mitte des Jahres der zweite Planentwurf vorliegen wird, zeigt, dass dieses Vertrauen gerechtfertigt ist.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 26.03.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 32 „Krankenhausfinanzierung pandemiegerecht ausgestalten“

    In seiner Rede zu TOP 32 (Krankenhausfinanzierung pandemiegerecht ausgestalten) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Kliniken in Deutschland sind an ihrer Belastungsgrenze. Das gilt nicht nur für das Personal, das Tag und Nacht um Menschenleben kämpft, das gilt auch für die finanzielle Situation der Krankenhäuser in unserem Land. Die Kritik an der Art und Weise, wie in Deutschland die stationäre Gesundheitsversorgung finanziert wird, ist nicht neu.

    Bereits im Jahr 2019, bevor die Corona-Pandemie in unser Leben trat, wies fast die Hälfte aller Kliniken in Deutschland ein strukturell negatives Ergebnis aus. Die Betriebsfinanzierung über das DRG setzt diverse Fehlanreize, welche in der Corona-Pandemie durch Erlösausfälle noch erschwert wurden.

    Geplante Operationen konnten nicht umgesetzt werden, weil Ärzte und Ärztinnen und Krankenpflegerinnen und -pfleger sich richtigerweise um Corona-Patienten kümmerten. Dort wo der Regelbetrieb eingeschränkt ist, fehlen Einnahmen aus Routineoperationen und Behandlungen. Wo dies im Sommer 2020 überwiegend noch angemessen vom Bund ausgeglichen wurde, fallen seit November durch andere Kriterien viele Kliniken aus diesem Rettungsschirm heraus.

    Uns alle erreichen von den hiesigen Kliniken Hilferufe, weil die finanzielle Lage eine Schwierige ist. Wenn die Bundesregierung nicht zeitnah ein Konzept vorlegt, wie die Krankenhausfinanzierung und damit einhergehend auch der hohe Standard der Behandlung von Patienten gesichert werden kann, dann werden sehr bald diverse Kliniken die Gehälter nicht mehr zahlen können. So dramatisch stellt sich die Lage in Teilen unserer Kliniken dar. So eine Situation kann sich niemand erlauben, in einer Pandemie schon gar nicht. Daher freut es uns Freie Demokraten sehr, dass der Ministerpräsident dieses Thema bei den letzten Ministerpräsidentenkonferenzen auf den Tisch gebracht hat.

    Und da sprechen wir über ein weiteres Problem, mit dem sich Kliniken und das gesamte Gesundheitssystem auseinandersetzen müssen: Der massive Fachkräftemangel. Das Zwischenfazit aus der Pandemie ist: Ohne Personal geht es nicht, da bringen auch mehr Intensivbetten mit Beatmungskapazitäten wenig, wenn nicht genug fachkundige Menschen da sind, die die Patienten versorgen. Wir brauchen andere Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und dazu gehören neben verlässlichen Dienstplänen und angemessenerer Bezahlung auch die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Berufe.

    Die Bundesebene muss den Krankenhäusern finanzielle Planungssicherheit - auch während einer Pandemie – verschaffen. Die Gesundheitsversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger darf nicht von den finanziellen Engpässen der Kliniken und Krankenhäuser abhängen, die in der Pandemie nicht ihrem regulären Betriebsablauf nachgehen können. Wir brauchen nun ad hoc eine Lösung, um die derzeit schwierige Zeit zu überbrücken. Wie eingangs aber erwähnt, braucht es, spätestens nach der Pandemie, eine dauerhafte strukturelle Veränderung der Finanzierungsmodelle für Kliniken und Krankenhäuser. Wir haben in Schleswig-Holstein einen sehr gesunden Anbietermix in der Krankenhauslandschaft. Diesen gesunden Mix sollten wir uns erhalten. Die Krankenhausträger sind hier die öffentliche Hand, Kommunen oder das Land, Wohlfahrtsverbände und auch Private. Die finanziellen Einbußen treffen alle, insbesondere so manche kommunale Klinik hat die letzten Wochen mehrfach Alarm geschlagen. So hat der Kreistag Rendsburg-Eckernförde zur Liquiditätssicherung der Imland-Klinik sieben Millionen Euro bereitgestellt, um Engpässe nicht entstehen zu lassen. Engpässe, die eigentlich vom Bund ausgeglichen werden sollten. Dass Kommunen nun in Vorleistung für Bundesgeld gehen müssen, ist im Lichte der jeweiligen Finanzkraft kein guter Weg und muss schnell begradigt werden.

    Es gibt erste Signale vom Bund, dass man eine stärkere Schließung der Finanzlücke in Erwägung zieht. Die sehr klaren Forderungen der Gesundheitsministerkonferenz, auf Initiative unseres FDP-Landesgesundheitsministers, zeigen Wirkung. Das wäre gut für die Krankenhäuser im Land, das wäre gut für die Patientinnen und Patienten im Land, das wäre gut für die Klinikbeschäftigten im Land. Besser wäre noch, wenn der Erlösausfall auch unterjährig geleistet würde und nicht erst zum Jahresende, da die Liquidität schon unterjährig ein Problem ist und nicht erst zum 31.12. eines Jahres. Insofern die Bitte der FDP-Fraktion an die Landesregierung: Beharren Sie weiterhin auf die Lösungsvorschläge und überzeugen bestenfalls sehr zeitnah Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der anderen Länder.“

    Rede zu Protokoll gegeben.

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  • 26.03.2021

    Jörg Hansen zu TOP 35 „Faire Verteilung der Corona-Hilfen auch für den Profisport“

    In seiner Rede zu TOP 35 (Faire Verteilung der Corona-Hilfen auch für den Profisport) erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Sport lebt vom Fair Play. Und das wird gerade mit Füßen getreten. Sollen wir uns das gefallen lassen? Als ich in dieses Thema eingestiegen bin, gab es niemanden, der diese Regelung gerecht fand. Aus zunächst schierer Unwissenheit wurde nach und nach schlechtes Gewissen. Und an diesem Punkt befinden wir uns jetzt.

    Konfuzius sagt: ‚Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten!‘ Hier haben wir ein Paradebeispiel für deutsche Bürokratie. Eine bürokratische Entscheidung, die eigentlich keiner will. Sport fehlt uns und er wird beim Restart für die Gesellschaft eine bedeutende Rolle einnehmen. Schleswig-Holstein macht viel für seinen Sport und wir haben in dieser Legislaturperiode bereits wichtige Beschlüsse gefasst. Das haben wir auch in der Corona-Zeit unter Beweis gestellt: Mit der Ausrufung des Sportlandes Schleswig-Holstein und den umfassenden Corona-Hilfen, aber auch mit den jüngsten Öffnungsschritten.

    Aber es gibt eine weitere Ebene, die wir nur mittelbar beeinflussen können, die jedoch unmittelbare Auswirkungen auf unsere Vereine haben. Mir war immer klar, dass es bei den Corona-Hilfen einen Graubereich gibt. Dem Spitzensport wird genauso geholfen wie wir als Land dem Breitensport helfen. Aber die Vereine, die auf dem Sprung in den Profi-Bereich standen oder stehen, müssen gesondert betrachtet werden. Davon gibt es einige in Schleswig-Holstein. Und wir helfen ihnen bereits auf Landesebene. Was macht also der Bund? Ich begrüße ausdrücklich die vom Bund bereitgestellten Corona-Hilfen für den Profisport und deren Verlängerung als ein gutes Signal für den professionellen und semiprofessionellen Sport.

    Aber: Ich zitiere den CDU-Sportpolitiker Frank Steffel: ‚Es ist absolut sichergestellt, dass kein seriöser Verein der Ligen in diesem Jahr relevante Verluste machen wird – und wenn nur überschaubare‘. Zu lesen auf den Seiten des NDR vom 3. März 2021. An diesem Ziel muss sich der Haushaltsausschuss messen lassen. Vielleicht war es schlicht Unwissenheit, denn eine Tatsache wurde außer Acht gelassen: Eine wirkliche Unterstützung ist diese Hilfe ausschließlich für die Vereine, die bereits im Vorjahr in den Profiligen gespielt haben. Und genau an dieser Stelle hakt es gewaltig. Ticketeinnahmen aus dem Vorjahr sind für Aufsteiger unfair. Man kann eben nicht 3. und 4. Liga vergleichen. Aber man tut es und geht nun sogar in eine vielleicht gut gemeinte Verlängerung.

    Jetzt kommt Konfuzius ins Spiel. Kann man in der ersten Runde vielleicht zugutehalten, dass man dieses Problem schlicht übersehen hat, muss man jetzt feststellen, dass dies bürokratische Sturheit ist. Den ersten Fehler nicht zu korrigieren, ist der zweite Fehler. Und dies hat für die betroffenen Vereine verheerende Konsequenzen. Zwei Aspekte sind für mich bei alledem bemerkenswert. Erstens: Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich mit nennenswerten Beträgen beim Aufbau eines Nachwuchsleistungszentrums sowie an der Infrastruktur in Lübeck. Diese Beträge werden dem Verein streng genommen durch die Verfahrensweise des Bundes wieder eiskalt entzogen. Zweitens: Ein Beispiel, wo die Corona-Hilfe des Bundes in der 3. Liga wirkt, ist Ingolstadt. Es ist vermutlich nur Zufall, dass dies der Heimatort von Sportminister Seehofer ist. Sie sehen, das ganze Gebilde knirscht an allen Ecken und Enden!

    Anstelle einer starren Berechnungsgrundlage erwarte ich daher, dass diese Ungleichbehandlung durch eine faire Verteilung der Corona-Hilfen für den Profisport beseitigt wird. Ich erwarte vom Bund nicht 1000 Argumente, warum etwas nicht geht, sondern wie es geht. Daher lehne ich den SPD-Änderungsantrag auch konsequent ab, weil ich ihn für grundlegend falsch halte. Er ist gut gemeint und sucht einen Lösungsansatz. Aber: Er akzeptiert das grobe Foulspiel des Bundes. Das war noch nie meine Art. Wir entlassen den Bund nicht aus seinem selbst gesteckten Ziel: Kein Verein wird nennenswerte Verluste machen! Dieses Signal sollten wir nicht verwässern. Das Geld steht zur Verfügung – man scheitert wie so oft in dieser Phase nur an der sturen Bürokratie.

    Dieser Antrag ist Ausdruck der Hartnäckigkeit, mit der die Jamaika-Fraktion für den Profisport im Land Schleswig-Holstein kämpft. Schließlich wollen wir als Sportland Schleswig-Holstein die betroffenen Vereine auf keinen Fall kampflos im Regen stehen lassen.“

     

    Rede zu Protokoll gegeben.

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  • 26.03.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 29 „Kinder und Jugendliche in der Pandemie besser unterstützen“

    In seiner Rede zu TOP 29 (Kinder und Jugendliche in der Pandemie besser unterstützen) erklärt der jugendpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Sorgen und Nöte von Kindern wurden in der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu oft übersehen. Wir merken es jetzt, ein Jahr nach dem Beginn des ersten Lockdowns deutlich: Unseren Kindern geht es nicht gut. Studien belegen, was vielen aufmerksamen Menschen schon länger klar war: Kinder und Jugendliche leiden noch mehr an den aktuellen Kontaktbeschränkungen als Erwachsene.

    Wen wundert es? Volle Klassenzimmer und Fußballtraining mit mehreren Mannschaften, der Musikkurs oder der Besuch im Jugendzentrum sind innerhalb kürzester Zeit eingeschränkt worden. Jetzt steht Homeschooling auf der Tagesordnung. Oftmals beschränken sich Kontakte auf die eigene Familie. Die Expertenanhörung im Landtag hat uns mitgegeben, dass die eigenen Eltern rund um die Uhr nicht unbedingt die beste Peer-Group für jedes Kind sind. Immer mehr Eltern sorgen sich um die Ausbildung ihrer Kinder. Mit steter Verlängerung des Lockdowns dreht sich die Sorge auch noch viel mehr um die psychische Gesundheit der jungen Menschen.

    Schleswig-Holstein hat als eines der ersten Bundesländer Schulen und Kitas wieder geöffnet. Die Landesregierung und auch die Mehrheit des Landtages haben hier deutlich gemacht, dass sie gerade bei der Bildung nicht blindlings den Vorstellungen der Kanzlerin und der Ministerpräsidentenkonferenz folgen. Ich sage es auch hier ganz deutlich: Ich lasse mir den Bildungserfolg und die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen hier in Schleswig-Holstein nicht wegen politischer Verfehlungen bei der Pandemiebekämpfung von Söder, Ramelow oder Kretschmer an die Wand fahren. Eine geöffnete Kita oder Grundschule in Heide hat nichts mit dem Pandemiegeschehen in Thüringen, Sachsen oder Bayern zu tun, dadurch wird auch kein Binnentourismus in Deutschland ausgelöst. Der Bildungsbereich ist daher ganz klar von bundesweiten Einschränkungen durch die MPK zu trennen.

    Bildung ist der Schlüssel für den sozialen Aufstieg. Beenden wir den Präsenzunterricht oder schließen die Bildungseinrichtungen, verschlechtern sich die Chancen einer Generation auf eine bessere Zukunft – Woche für Woche, Monat für Monat. Diese verlorene Bildungszeit in jungen Jahren ist an sich kaum wieder aufzuholen. Deswegen hat es ganz klar Priorität, dass Kitas und Schulen mit einem hohen Präsenzanteil geöffnet bleiben können. Da Kinder nicht wahlberechtigt sind, haben sie die kaum Möglichkeit, sich politisches Gehör zu verschaffen. Deswegen ist uns Freien Demokraten und auch der Jamaika-Koalition der beständige Austausch mit den Interessensvertretungen von Kindern und Jugendlichen wichtig.

    Die psychischen, sozialen und emotionalen Beeinträchtigungen nach einem Jahr Ausnahmezustand sind vielfältig: Vereinsamung, Depression, aggressives Verhalten und interfamiliäre Konflikte. Lassen Sie mich hier für die Freien Demokraten sprechen: Wir haben eine Abwägung getroffen. Und wir sind zu der Überzeugung gekommen: Dauerlockdown ist keine Option, am wenigsten für unsere Kinder. Deswegen gilt für die Koalition auch weiterhin: Die Schließung von Schulen und Kitas ist das letzte Mittel. Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte müssen zügig ein Impfangebot erhalten und sich bis dahin regelmäßig testen lassen können. 

    Bei der Öffnung von Schulen geht es uns nicht um Gebäude, in denen sich Menschen befinden. Die Kinder vermissen nicht das Gebäude. Sie sehnen sich nach den Begegnungen mit Mitschülern, dem Sozialen. Herumtollen auf dem Pausenhof, die Freunde auf dem Spielplatz oder im Jugendzentrum zu sehen. Sie vermissen das Miteinander, den Austausch. Dieses soziale Miteinander ist für die psychologische Gesundheit unserer Kinder ein entscheidender Faktor. Ich bin froh, dass der Expertenrat unserer Landesregierung dies mit berücksichtigt. Wenn man sich wiederum die Besetzung der Expertengremien von Kanzlerin Merkel in den vergangenen Monaten angeschaut hat, wundert es einen nicht, dass dieser Aspekt zu kurz gekommen ist. In so ein Gremium gehören nicht nur Virologen, sondern auch Psychologen und Sozialwissenschaftler, Betriebs- und Volkswirte und Pädagogen. Zu lange haben wir den ‚Kollateralschäden‘ der Pandemie zu wenig Bedeutung beigemessen. In Schleswig-Holstein gehen wir einen anderen Weg und sind damit in den meisten Fällen gut gefahren.“

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 29.03.2021

    Dennys Bornhöft: Am Impfstoffdebakel hat auch die SPD ihren Anteil

    Anlässlich der heutigen Pressemitteilung von Birte Pauls zum „Impf-Anmelde-Chaos“, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die SPD sollte als Teil der Bundesregierung ihren Anteil am Impfstoff-Beschaffungsdebakel weder unterschätzen noch vergessen. Wenn die SPD-Landtagsabgeordnete Birte Pauls nun öffentlich suggeriert, dass die Impfstoffverteilung in Schleswig-Holstein schlecht oder nur unter großen Mühen der Impfwilligen funktioniere, ist dies schlicht falsch. Die Terminvergabe funktioniert online und per Telefon. Zudem wurden die über 80-Jährigen postalisch angeschrieben, um sie so besonders serviceorientiert seitens des Landes bei der Terminvergabe zu unterstützen. Nicht ohne Grund liegt Schleswig-Holstein im Ländervergleich auf dem dritten Platz.

    Viele Impfberechtigte stehen jedoch einer zu geringen Zahl an Impfstoffdosen gegenüber, sodass leider nicht jeder sofort einen Termin erhalten kann. Auch weitere Anschreiben für weitere Gruppen können das entscheidende Problem nicht lösen: zu wenig Impfstoff. Entscheidend ist, dass der Impfstoff, den wir haben, auch schnell buchbar gemacht und dann auch schnell verimpft wird. Die notwendige Infrastruktur hierzu haben wir in Schleswig-Holstein geschaffen!

    Auf die von Kanzlerkandidat Olaf Scholz vor drei Wochen angekündigten bis zu zehn Millionen Impfungen pro Woche warten wir immer noch.

    Mein Rat an die Schleswig-Holsteinische SPD: Richten sie ihre Kritik dorthin, wo sie hingehört, an ihre Genossen und Koalitionspartner in Berlin!“

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  • 13.04.2021

    Jörg Hansen: Sport leistet einen wichtigen Beitrag auf dem Weg aus der Krise

    Zur Vorstellung der Modellprojekte im Sportbereich heute durch Innenminis-terin Sabine Sütterlin-Waack erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen: „Sport treiben zu können, fehlt vielen Menschen in Schleswig-Holstein. Daher bedanken wir uns bei den zahlreichen Sportvereinen und- verbänden, die den Schritt gewagt haben, sich für das Modellvorhaben zu bewerben. Eine große Hürde im Rahmen der Bewerbung waren die hohen Anforderungen in Form der Ausschreibungskriterien. Diese waren jedoch aus Sicht des Infek-tionsschutzes notwendig, damit das Modellprojekt nachhaltig gelingen kann. Umso mehr freuen wir uns, dass zahlreiche Sportvereine und –verbände den Aufwand nicht gescheut und kreative wie verantwortungsvolle Hygienekonzepte erstellt haben, um unseren Bürgerinnen und Bürgern einen bedachten Restart in ein gesellschaftliches und gesundes Leben zu ermöglichen. Ein großer Applaus geht auch von mir an den SSV Hennstedt, der mit großem Engagement in kurzer Zeit ein großartiges Konzept auf die Beine gestellt hat. Der SSV Hennstedt und sechs weitere schleswig-holsteinische Sportvereine können ab dem 19. April mit Fußball, Basketball, Mehrsparten-Projekten und vor allem auch dem Schwimmsport durchstarten. Damit wird die Breite des Sportangebots in diesen Zeiten gut und verantwortbar dargestellt. Der Sport verbindet, hält gesund und stimmt glücklich – er spielt für alle Altersgruppen eine bedeutende Rolle bei der Rückkehr aus der Isolation in die Normalität. Genau richtig ist deshalb auch die wissenschaftliche Begleitung der Modellprojekte, um frühzeitig Erkenntnisse für das Sporttreiben in Pandemiezeiten sammeln und auswerten zu können. Das kommt auch den weiteren Vereinen und Verbänden zu Gute, die jetzt noch nicht mit der Umsetzung ihrer Konzepte starten durften. Sport leistet einen wichtigen Beitrag auf dem Weg aus der Krise.“
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  • 15.04.2021

    Jan Marcus Rossa: Rot-rot-grüner Mietendeckel hat Wohnraum verknappt statt geschaffen

    Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig ist, erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung dem Mietendeckel in Berlin eine Absage erteilt und klargestellt, dass die Bundesländer nicht berechtigt sind, gesetzliche Regelungen zur Miethöhe aufzustellen. Die Entscheidung des BVerfG ist wenig überraschend gewesen. Der Berliner Landesgesetzgeber hat aber mit seinem starrsinnigen Vorgehen mehr Schaden als Nutzen gebracht. Über viele Monate hinweg hatte der Mietendeckel dafür gesorgt, dass die Immobilienwirtschaft in Berlin außerordentlich zurückhaltend agierte. Es wurde weniger neuer Wohnraum geschaffen und dringend nötige Sanierungen und Erhaltungsmaßnahmen wurden zurückgestellt. Leidtragende waren wieder einmal die Mieterinnen und Mieter. Die Lehre aus dieser Posse ist, dass die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht durch immer neue Regulierungen und durch staatliche Eingriffe in den Markt gelöst werden können. Im Gegenteil erweist es sich als sinnvoll, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Immobilienwirtschaft ein Interesse daran hat, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen bzw. zu erhalten. Mietendeckel oder Mietpreisbremse erweisen sich immer wieder als kontraproduktiv. Vielleicht erkennen das am Ende auch Sozialdemokraten, Grüne und Linke.“
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  • 16.04.2021

    Stephan Holowaty: Diskussion um Luca-App wenig hilfreich

    Zur aktuellen Diskussion um die Luca-App erklärt der Sprecher für Digitalisierung und Datenschutz der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty: „Die neue Diskussion um die Luca-App ist wenig hilfreich. Die vom Chaos-Computer-Club kritisierte Sicherheitslücke wurde schnell geschlossen. Dabei kann man durchaus darüber diskutieren, ob es sich hierbei um eine wirklich relevante Sicherheitslücke gehandelt hat. Zudem haben die Luca-App-Entwickler nunmehr den kompletten Quellcode als Open Source veröffentlicht. Das begrüßen wir Freie Demokraten ausdrücklich. Wenn der Chaos Computer Club nun dennoch weiter eine ‚Bundesnotbremse‘ für die Luca-App fordert, entsteht der Eindruck, dass es nicht um eine sachgerechten Beitrag zur Weiterentwicklung der App und um bedeutende Datenschutzfragen geht, sondern im Wesentlichen um einen medienwirksamen Auftritt. Es scheint jedoch auch weiterhin der bequemere Weg in unserem Land zu sein, Notbremsen, Stopps und Stillstand zu fordern, statt Lösungen aufzuzeigen. Jede Kontaktverfolgung, egal wie sie gemacht wird, ist für uns Freie Demokraten ein schwerwiegender Eingriff in Persönlichkeitsrechte, nur in selte-nen Ausnahmesituationen akzeptabel und nur solange, wie es unbedingt nö-tig ist. Wir Freie Demokraten stehen dennoch dazu, dass die digitale Kontaktverfolgung einen bedeutenden Beitrag dazu leisten kann, die dramatischen Auswirkungen der Pandemie auf Gastronomie, Tourismus, Kultur und das öffentliche Leben zumindest zu mindern. Wir brauchen daher in der Pandemie schnellstens die Einführung einer wirksamen digitalen Kontaktverfolgung genauso wie wir ihre konsequente Weiterentwicklung brauchen. Das ist unser Land den Menschen, der Gastronomie, dem Tourismus und der Kultur als eine Alternative zu einem Dauerlockdown schuldig. Das gilt im nächsten Schritt auch für den digitalen Test- und Impfnachweis, den wir genauso dringend brauchen.“
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  • 20.04.2021

    Annabell Krämer: Krisenbewältigung heißt investieren

    Zu den heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten Haushaltseckwerten 2022 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: „Es überrascht nicht, dass Rezession und Neuverschuldung die finanziellen Spielräume in den nächsten Jahren stark einengen. Künftige Landeshaushalte werden Haushalte der Konsolidierung sein. Unsere vordringliche Aufgabe bleibt es, die Pandemie schnell zu überwinden und den kommenden Wirtschaftsaufschwung zu unterstützen. Dann sind wir zuversichtlich, dass mehr Steuereinnahmen fließen und Schulden schneller abgebaut werden als aktuell geplant. Trotz herausfordernder Zeiten werden wir auch 2022 wieder einen Haushalt mit einer zweistelligen Investitionsquote aufstellen. Denn die Krise zeigt uns leider auch deutlich, wo in den vergangenen Jahre auf Kosten der Infrastruk-tur gespart wurde. Die Sanierung öffentlicher Gebäude wie Krankenhäuser und Schulen sind genauso wichtig für die Modernisierung unseres Landes wie eine gute Straßeninfrastruktur. Die Investitionen machen uns nicht nur krisenfester, sondern helfen der Wirtschaft auch dabei, sich schneller zu erholen und neue Wachstumskraft zu entfalten. Die Pandemie hat der schleswig-holsteinischen Wirtschaft viele Belastungen zugemutet. Wir stellen jetzt im Haushalt die Weichen, damit es so schnell wie möglich wieder bergauf geht und unser Land zur alten Stärke zurückkehren kann.“
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