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  • 22.03.2018

    Kay Richert zu TOP 25 „Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen“

    In seiner Rede zu TOP 25 (Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen) erklärt der minderheitenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Demokratie ist die Herrschaft der Mehrheit über die Gesamtheit. Das ist grundsätzlich gut und unterscheidet sich angenehm von beispielsweise Diktaturen oder Monarchien, wo Einzelne oder Wenige die Mehrheit beherrschen. Schwierig kann das für diejenigen sein, die nicht der Mehrheit angehören. Ein Schutz von Minderheiten ist also geboten; so wird gewährleistet, dass niemandes Freiheitsrechte eingeschränkt werden. So wird die freie Lebensgestaltung und letztlich auch die freie demokratische Willensbildung gewährleistet.

    Der Schutz von Minderheiten ist also wichtig, trotzdem schreie ich nicht: "Hurra, lasst uns das Grundgesetz ändern." Unser Grundgesetz ist nämlich kein Stück Prosa, dass man einfach mal so ändern sollte. Das Grundgesetz hat eine sehr wichtige Funktion, es ist der Schild des einzelnen Bürgers gegen jede Willkür des Staates. Seine einfache Struktur in den Artikeln 1 bis 20 sorgt dafür, dass auch jeder Bürger seine dort garantierten Rechte nachlesen und verstehen kann.

    In Artikel 6 der schleswig-holsteinischen Landesverfassung werden die nationalen Minderheiten und Volksgruppen explizit erwähnt. Sie sind Träger von besonderen Rechten gegenüber dem Land. Aber genauso gibt es die Artikel 7, 8 und 10. Hier werden Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftigen und Kindern und Jugendlichen ebenfalls besondere Rechte, zumeist Schutzrechte, eingeräumt. Das ist der Aufbau unserer Landesverfassung.

    Das Grundgesetz ist anders aufgebaut. Anstatt einzelne Gruppen aus der Gesamtheit herauszugreifen, werden die Schutzrechte aller Menschen einmal positiv – in Artikel 2 – und einmal in Form des sogenannten Diskriminierungsverbots – Artikel 3 – formuliert. Dort heißt es: "Niemand darf wegen [seines Geschlechtes,] seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Mit anderen Worten: Alle Angehörigen ethnischer, sprachlicher, kultureller oder lebensanschaulicher Minderheiten werden in ihren Eigenheiten umfassend geschützt. Und – auch das sollte hier einmal gesagt werden – im Gegensatz zu vielen anderen Verfassungen werden bei uns nicht nur die Bürger, sondern alle Menschen durch das Grundgesetz geschützt. Ich finde, wir haben eine der modernsten, liberalsten, fortschrittlichsten Verfassungen, darauf können wir mit Recht stolz sein. Eine zusätzliche Erwähnung der Minderheiten würde zweifellos die angebrachte Wertschätzung ausdrücken, darüber hinaus aber keine weitere Wirkung entfalten.

    Jetzt werden hier aber immer zwei Argumente eingebracht, die eine Änderung des Grundgesetzes zwingend erscheinen lassen sollen. Das erste ist: In Artikel 3 der schleswig-holsteinischen Landesverfassung werden doch die "im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte" zum Bestandteil der Verfassung erklärt. Einer weiteren Erwähnung von Minderheiten, Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftigen und Kindern und Jugendlichen hätte es gar nicht bedurft. Kann man so sehen, ist aber nicht zwingend richtig. Denn immerhin handelt es sich beim Diskriminierungsverbot um ein Verbot, nicht um ein Recht.

    Das zweite Argument ist: Wir haben doch hier beschlossen, Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen zu wollen. Das ist doch – genau wie bei den Minderheiten – auch nur deklaratorisch. Wie Sie sich sicherlich erinnern, hatte die FDP-Fraktion genau aus diesem Grund auch Bedenken, dieser Initiative zuzustimmen. Den Ausschlag für unsere Zustimmung hat letztlich gegeben, dass mit den Kinderrechten im Grundgesetz eine substantielle Änderung herbeigeführt werden soll: Nämlich die Stärkung von Kindern als eigene Rechtsträger gegenüber den Eltern, die nach Artikel 6 des Grundgesetzes ebenfalls Rechtsträger sind. Das hat jedenfalls mich überzeugt und wahrscheinlich ist es auch etlichen Kollegen so gegangen.

    Wir stehen also vor einem Abwägungsprozess: Die Klarheit und Stringenz des Grundgesetzes auf der einen Seite gegenüber einem Ausdruck von Wertschätzung gegenüber den Minderheiten auf der anderen Seite. Ich weiß heute nicht, was die beste Lösung ist. Das muss gründlich abgewogen werden und allein der Respekt vor unserem Grundgesetz gebietet hier die weitere Beratung im zuständigen Ausschuss.“

     

    (Es gilt das gesprochene Wort.)

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  • 15.07.2021

    Christopher Vogt: FDP-Fraktion begrüßt den sozialdemokratischen Kurswechsel bei der Grunderwerbsteuer

     Zur SPD-Forderung nach einer familienfreundlichen Grunderwerbsteuer erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Deutschland muss endlich zu einem Land der Eigentümer werden, um mehr Wohlstand für eine möglichst breite Mittelschicht zu schaffen. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass jetzt auch die SPD-Fraktion den FDP- Vorschlag für eine familienfreundliche Grunderwerbsteuer im Kern unterstützt. Wir hatten bereits zur Landtagswahl 2017 vorgeschlagen, dass es für die erste selbstgenutzte Wohnimmobilie einen hohen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer geben sollte. Dies schlägt die FDP nun auch in ihrem aktuellen Bundestagswahlprogramm vor. Schleswig-Holstein hat aktuell mit 6,5 Prozent leider noch mit die höchste Grunderwerbsteuer, was erst in der letzten Wahlperiode unter Federführung der SPD beschlossen wurde. Insofern sind wir von diesem sozialdemokratischen Kurswechsel sehr positiv überrascht.

    Ein entsprechender Freibetrag würde mehr Menschen als bisher den Erwerb oder den Bau von Wohneigentum ermöglichen, was gerade für die junge Generation ein wichtiger Baustein bei der Altersvorsorge sein kann. Denn die hohen Kaufnebenkosten, die in der Regel aus dem Eigenkapital finanziert werden müssen, stellen bisher für viele Familien eine hohe Hürde dar. Der Landeshaushalt hat über die Grunderwerbsteuer vom Immobilienboom der letzten Jahre in erheblichem Maße profitiert. Zudem gibt es jetzt eine bundesweite Neuregelung beim Thema Share Deals. Auch wenn es sicherlich noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist, worauf sich die GroKo zum Schließen dieses Steuerschlupfloches für Unternehmen geeinigt hat, wollen wir die zu erwartenden Mehreinnahmen für eine familienfreundliche Lösung bei der Grunderwerbsteuer nutzen. Wir haben dies im Jamaika- Koalitionsvertrag vereinbart, so dass ich sehr zuversichtlich bin, dass wir noch in dieser Wahlperiode einen ersten Schritt in Richtung einer familien-freundlichen Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein gehen werden.“

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  • 15.07.2021

    Anita Klahn: Wir brauchen zeitnah Lösungen für den Präsenzunterricht nach den Ferien

    Zur Forderung der Bildungsministerin Karin Prien nach finanziellen Mitteln vom Bund für mobile Luftfilteranlagen in Klassenzimmern, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin, Anita Klahn:

    „Die Folgen des Unterrichtausfalls sind dramatisch. Von daher ist die Erteilung von Präsenzunterricht nach den Sommerferien unser erklärtes Ziel. Die Delta-Variante breitet sich aus und bringt neue Risiken mit sich.
    Deswegen müssen wir uns neben den bekannten Corona-SchutzMaßnahmen in den Schulen Gedanken über einen effektiveren Infektionsschutz machen. Dazu gehören als Ergänzung auch mobile Luftfilteranlagen, deren Wirksamkeit von Studien bewiesen werden konnte.

    Wir Freie Demokraten haben bereits frühzeitig für Förderprogramme in diese Richtung geworben, von daher freuen wir uns, dass nun bundesweit seitens der CDU zu diesem Thema ein Umdenken stattfindet. Dem kann sich dann hoffentlich auch Schleswig-Holstein anschließen.
    Die Bundesförderung über festinstallierte Anlagen ist zwar richtig, kommt aber für einen sofortigen Schutz an den Schulen zu spät. Wenn die CDU jetzt ein weiteres Bundesprogramm für eine Förderung von mobilen Luftfiltern ankündigt, können wir das als FDP nur begrüßen.
    Allerdings brauchen wir hier keine wahlkampftaktischen Ausweichmanöver, sondern zeitnah umsetzbare Konzepte für unsere Schulen. Ebenso stehen das Bildungsministerium und die Kommunen als Schulträger hier gemeinsam in der Pflicht, sich Gedanken um Finanzierung und Umsetzung zu machen, damit der Präsenzunterricht zum Schulbeginn gewährleistet werden kann.“

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  • 28.07.2021

    Anita Klahn: Eine lokale Impfkampagne an den Schulen ist absolut richtig

    Zur heutigen Pressekonferenz der Bildungsministerin Karin Prien zum Schulstart nach den Sommerferien, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin, Anita Klahn:

    „Für uns als Freie Demokraten steht fest: Wir wollen ein Schuljahr in Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler. Erneute Schulschließungen gilt es zu verhindern. Die Sicherheit der an Schulen Beschäftigten und der Schülerinnen und Schüler hängt von verantwortungsvollen Schutzkonzepten und einer möglichst hohen Impfquote ab. Daher ist es absolut richtig, in den Schulen ab dem 19. August eine Impfkampagne zu starten, um all jene im Umfeld Schule zu erreichen, die bisher noch nicht geimpft werden konnten.

    Gleichzeitig brauchen wir weiterhin die bewährten Schutzmaßnahmen.
    Maske tragen in den Innenräumen, zwei Tests pro Woche und zusätzliche Luftfilter werden zusammen mit den anderen Hygienemaßnahmen nötig sein, um im unsicheren Umfeld der Delta-Variante und der Reiserückkehrer allen Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht zu ermöglichen. Nach den Ferien werden wir das Geschehen an den Schulen genau beobachten und sehen, ob wir relevante Fortschritte bei der Impfquote gemacht haben.

    Erst dann können wir über mögliche Lockerungen bei den Schutzmaßnahmen diskutieren.

    Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für die Berufsschulen im Land. Hier wird es ein auf die speziellen Bedürfnisse Berufsbildender Schulen zugeschnittenes Impfangebot geben. Unter welchen Rahmenbedingungen dies stattfinden kann, muss zeitnah geklärt werden.“

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  • 02.08.2021

    Christopher Vogt: Die Strukturen des Katastrophenschutzes sollten überprüft werden

    Anlässlich der Hilfe von 1430 Einsatzkräften aus Schleswig-Holstein bei der Bewältigung der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Im Namen der FDP-Landtagsfraktion bedanke ich mich sehr herzlich bei den 1430 Einsatzkräften aus Schleswig-Holstein, die zur Bewältigung der Flutkatastrophe vor Ort angepackt haben – und dies in der Regel mit sehr wenig Vorlauf und unter schwierigsten Bedingungen in der betroffenen Region. Das Land sollte die Beteiligten zeitnah in besonderer Weise für diesen großartigen Einsatz ehren.

    Das Land Schleswig-Holstein sollte die schrecklichen Ereignisse in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen auch zum Anlass nehmen, die Strukturen des Katastrophenschutzes zu überprüfen. Die Erfahrungen unserer dort eingesetzten Einsatzkräfte sollten dabei unbedingt berücksichtigt werden.“

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  • 24.08.2021 | 07:00 |

    Kiel

    | Termine

    Ökonomie trifft Ökologie IV

    Frischer Fisch auf dem Tisch – Zukunft oder Auslaufmodell? Über Angeln, bedrohte Bestände und Aquakulturen

    Fische und Meeresfrüchte erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, nicht nur in Deutschland. Sie gelten als gesund und klimaschonend. Pro Kilogramm Fisch wird deutlich weniger Futtermittel benötigt als für Schweine oder Rinder.
    Die Schattenseite der weltweit gestiegenen Nachfrage ist eine drohende Überfischung. Zusätzlich macht der Klimawandel den Meerestieren zu schaffen. Wir möchten an diesem Abend darüber diskutieren, ob und wie eine nachhaltige Ernährung aus dem Meer gestaltet werden kann und welchen Einfluss Anglerinnen und Angler sowie Aquakulturen haben können.

    Ablauf

    • 9.00 Uhr: Begrüßung durch Oliver Kumbartzky,
      Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion
    • Impulsvortrag aus der Wissenschaft
      Dr. Thorsten Reusch (GEOMAR)

    • Moderierte Podiumsdiskussion - mit Ralf Rose (R.SH)
      mit anschließenden Fragen aus dem Publikum

    • ca. 20.30 Uhr: Schlusswort von Dennys Bornhöft, MdL
      Umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion

    • Ausklang

    Gäste

    • Dr. Thorsten Reusch,(GEOMAR)

    • Lars Wernicke,(Wassertourismus in Schleswig-Holstein e.V.)
    • Dr. Bert Wecker,(Fördegarnelen)

    • Valeska Diemel ,(BUND Bundesverband)

     

    Im Plenarsaal des Landtags Schleswig-Holstein
    Einlass ab 18.30 Uhr

    Bitte melden Sie sich bis Montag, 23. August 2021, an:

    Telefon: 0431/9881480

    Email: anmeldung@fdp.ltsh.de

    Bitte legen Sie am Eingang des Landeshauses Ihren Ausweis vor und beachten Sie die Hygieneregeln vor Ort.

    Achtung: Es gilt die 3-G-Regel - Einlass nur mit einem gültigen Nachweis (Geimpft, Genesen oder Getestet).

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  • 05.08.2021

    Jan Marcus Rossa: Öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren, statt hoffnungslose Streitigkeiten über Beitragshöhen führen

    Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Blockade Sachsen-Anhalts bei der Anhebung des Rundfunkbeitrags entschieden. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Land Sachsen-Anhalt mit seiner Ablehnung die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz verletzt hat. Nun wird der Rundfunkbeitrag vorläufig um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro erhöht, bis die Länder einen neuen Staatsvertrag zur Beitragshöhe abgeschlossen haben. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist keine Überraschung, denn die rechtliche Grundlage, auf die sich die Erhöhung des Rundfunkbeitrags stützt, ist eindeutig. Die Blockade Sachsen-Anhalts musste daher vor Gericht scheitern. 

    Das Bundesverfassungsgericht macht aber deutlich, dass seine Entscheidung nur eine Zwischenregelung sein kann und die Länder sich auf einen neuen Staatsvertrag einigen müssen. Wir begrüßen, dass das Gericht den Rundfunkbeitrag nun nicht an Stelle der zuständigen Bundesländer für die Beitragsperiode festgesetzt hat, sondern die Länder auffordert, umgehend Verhandlungen über einen Staatsvertrag aufzunehmen, um den Beitrag für die Restlaufzeit der Beitragsperiode unter Berücksichtigung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu zu regeln. Das ist ganz im Sinne der FDP-Fraktion, die schon seit langem eine Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordert.

    Im Ergebnis bleibt festzustellen: Statt hoffnungslose Streitigkeiten über die Beitragsfestsetzung vom Zaun zu brechen, sollten sich die Bundesländer mit Nachdruck mit der Novellierung von Rundfunkauftrag und Struktur befassen. Es ist dringend geboten, endlich das Verhältnis von privaten Medien und öffentlich-rechtlichem Rundfunk neu zu gestalten, um die zum Teil unfairen Wettbewerbsbedingungen zu beenden, die Folge der Beitragsfinanzierung der Rundfunkanstalten sind. Eine solche Reform wird dann sicherlich auch Einfluss auf den künftigen Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben.“

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  • 09.08.2021

    Jan Marcus Rossa: Keine Ideologisierung der Wohnungsbaupolitik

    Zum Schreiben der norddeutschen Wohnungswirtschaft an Ministerpräsident Daniel Günther, in dem sie sich unter anderem für den Bau von Mehr- statt Einfamilienhäusern ausspricht, erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Forderungen des VNW sind offenkundig interessengetrieben, steht dieser Verband doch für Wohnungsunternehmen, deren Geschäftsgegenstand die Vermietung von Wohnraum in Mehrfamilienhäusern ist. Die Forderungen nach mehr Mehrfamilienhäusern und die Nachverdichtung mögen für urbane Siedlungsstrukturen sinnvoll sein, passen aber in vielen ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins schlicht nicht zu unseren Dörfern, Ortschaften und Kleinstädten. Wir sollten uns davor hüten, wieder einmal Lösungsansätze für Großstädte zum Leitbild für das ganze Land zu machen.

    Keine Frage ist, dass auch der Wohnungsbau seinen Beitrag zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit leisten muss. Noch wichtiger aber ist es, den Menschen in diesem Land ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und genauso wichtig ist es, dass sich Menschen ihren Traum vom Eigenheim auch zukünftig erfüllen können. Deshalb gilt es, die Schaffung von Wohnraum nicht durch immer neue Auflagen und Vorgaben ständig zu verteuern. Hier müssen ein gesundes Maß und eine ganzheitliche Lösung gefunden werden. Deshalb werden wir keine Strategie verfolgen, die nur sehr einseitig individuelle Interessen einzelner Player in der Wohnungswirtschaft berücksichtigt und unter dem Vorwand des Klimaschutzes sich am Ende als Klientelpolitik erweisen wird. Für die Landespolitik muss im Vordergrund die Schaffung bezahlbaren Wohnraums stehen, sei es zur Miete, sei es als Eigentum für den Einzelnen. Wohnen ist für den Menschen essentiell und darf nicht aus ideologischen Gründen anderen politischen Zielen untergeordnet werden. Darin liegt die Schwäche des Vorstoßes des VNW.“

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  • 21.03.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 15 „Sicherung der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 15 (Sicherung der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

     

    „Eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung muss für alle Bürger des Landes gewährleistet sein. Um dieses eigentlich selbstverständliche Ziel dauerhaft und nachhaltig zu erreichen, müssen wir allerdings verschiedenen Herausforderungen begegnen. Zum Beispiel der ungleichen Verteilung von Fachärzten.

    Besonders im ländlichen Raum sind die notwendigen Fachärzte nicht immer in direkter Umgebung ansässig. Weil sich die Suche nach einem Facharzt und die lange Terminfindung für die Betroffenen häufig als schwierig herausstellen, wird in vielen Fällen der vermeintlich einfachere Weg, nämlich das Krankenhaus gewählt. Statt die Gesundheitsversorgung aber auf Notaufnahmen abzuwälzen, ist die Präsenz von Ärzten in der Fläche notwendig. Hierfür müssen bereits im Studium Anreize gesetzt werden, sich gerne in der Fläche und nicht nur in den Ballungszenten niederzulassen.

    Und es gibt noch eine Herausforderung für die Gesundheitsversorgung: Bei Beschwerden suchen immer mehr Menschen direkt die Notaufnahme, statt einen Bereitschaftarzt auf. So ist der Anteil an Patienten, welche in Notaufnahmen ambulant behandelt werden, stark steigend und betrug zuletzt fast 45%. Dies führt auf beiden Seiten zu Unzufriedenheit: Patienten sehen sich häufig langen Wartezeiten ausgesetzt und Notaufnahmen und deren Personal müssen weit mehr abdecken als eigentlich vorgesehen. Das Vorziehen der Notaufnahme gegenüber Bereitschaftärzten hat häufig einfache Gründe: Es ist in der Regel einfacher und schneller, ins Krankenhaus zu gehen als den zuständigen Bereitschaftsarzt herauszusuchen. Zudem sind Patienten häufig nur unzureichend über kassenärztliche Bereitschaftsdienste und auch deren Hotline 116117 informiert.

    Um bei den Notaufnahmen Entlastung zu schaffen, hat der Landtag in dieser Legislaturperiode bereits die Landesregierung gebeten, sich für eine Verbesserung der rechtlichen Ausgestaltung bei den Portalpraxen einzusetzen. Die Landesregierung bringt sich diesbezüglich bereits auf Bundesebene dafür ein, dass Portalpraxen rund um die Uhr geöffnet sein können, also auch zu normalen Geschäftszeiten. Dies darf nicht als Konkurrenz zu Haus- und Fachärzten verstanden werden. Es ist stattdessen vielmehr eine sinnvolle Ergänzung und deutliche Entlastung für die derzeit überlaufenen Notaufnahmen.

    Die steigende Zahl an Patienten ist nicht die einzige Herausforderung für Krankenhäuser. Wir haben auch einen Sanierungsstau im Land. Vielfach sind Kliniken in der Vergangenheit nicht ausreichend durch das Land finanziert worden. Der von Jamaika bereits häufig angesprochene Sanierungsstau bezieht sich nicht nur auf die Verkehrsinfrastruktur. Die stationäre Versorgung in Krankenhäusern ist davon leider ebenso betroffen.

    Damit komme ich zum nächsten Punkt, der gedanklich wie auch rechtlich überwunden werden muss: Die derzeit strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Wir werden Modelle brauchen, die es ermöglichen, den Sanierungsstau im ambulanten Bereich abzubauen. Als Patient und auch als medizinisches Personal wird im Zweifelsfall der rechtliche Rahmen, ob ich nun mit ambulanter oder stationärer Infrastruktur zu tun habe, relativ egal sein. Das Land kann kaum einen Ziegelstein finanzieren, der in einem Gebäude für ambulante Versorgung verbaut wird. Diese Barriere ist nicht mehr zeitgemäß.

    Es sind also schon einige Punkte bekannt, die zur Sicherstellung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung in unserem Land im Fokus stehen. Mit dem heutigen Antrag wollen wir eine wichtige Grundlage für die angestrebte sehr gute Gesundheitsversorgung im Land schaffen. Hierfür möchten wir eine umfassende Erhebung des Ist-Zustandes und Bedarfes durchführen. Erst, wenn eine detaillierte Aufstellung über ambulante, stationäre und sektorenübergreifende Versorgungsangebote besteht, können zielgerichtet Maßnahmen ergriffen werden. Daher fordern wir auch gleich mit, dass das Ergebnis der Erhebung dem Landtag zur weiteren Befassung vorgelegt wird.“

     

    (Es gilt das gesprochene Wort.)

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  • 09.08.2021

    Dennys Bornhöft: Wir brauchen klare Vorgaben für den CO2-Ausstoß

    Anlässlich des heute vorgestellten IPCC-Klimaberichts erklärt der klimapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Der IPCC-Klimabericht macht die Handlungserfordernis deutlich, die national und vor allem international dringend anzugehen ist. Für Klimakleinstaaterei und Symboldebatten wie ein generelles Tempolimit oder ein Verbot von Verbrennungsmotoren hat Deutschland, die Welt und die Atmosphäre aber keine Zeit mehr.

    Politik sollte endlich davon wegkommen, kleinteilige Instrumente und Maßnahmen vorzutragen und sich darauf konzentrieren, der Volkswirtschaft ganz klare Vorgaben zu machen, wieviel CO2 jährlich absinkend noch ausgestoßen werden darf. Das schafft Planungssicherheit und die richtigen Anreize. Unternehmen, Ingenieure und Forscher sind am besten in der Lage, zielgerichtete technische Antworten zu finden. Ein Wirtschafts- und Wohlstandsmoratorium in Deutschland wird weder dazu in der Lage sein, die deutschen Klimaziele zu erreichen, noch wird es andere Länder dazu animieren, es uns gleich zu tun.

    Innovationen und Forschungsergebnisse müssen schnellstmöglich Marktreife erlangen und einfach und günstig dem Rest der Welt zur Verfügung gestellt werden. Jede Tonne CO2, die auch am anderen Ende der Welt eingespart werden kann, kommt direkt uns in Europa und Deutschland zu Gute.“

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  • 10.08.2021

    Jörg Hansen: Bevölkerungsschutz darf nicht an der personellen und technischen Ausstattung scheitern

    Zum heute von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack vorgestellten 10-Punkte-Plan zur Stärkung des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Die Unwetterkatastrophe in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westphalen, Sachsen und Bayern hat uns einmal mehr vor Augen geführt, dass wir ein größeres Augenmerk auf den Bevölkerungsschutz richten müssen. Die bestehenden und neuen Herausforderungen müssen wir ernst nehmen und begrüßen daher die heute von der Innenministerin vorgestellte Bevölkerungsschutzstrategie.

    Es ist ausgesprochen wichtig, dass der Bevölkerungsschutz im Ernstfall nicht an der personellen und technischen Ausstattung scheitert und dass alle mit dem Bevölkerungsschutz betrauten Akteure, und damit auch der Rettungsdienst, in diese Gesamtstrategie einbezogen werden. Mit der Umsetzung eines Cell-Broadcast-Systems wird die schnelle Warnung aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger sichergestellt. Darüber hinaus ist es wichtig und richtig, dass sich die Ausbildung und Ausstattung der jeweiligen Akteure am Puls der Zeit orientieren. 

    Frühzeitig haben wir uns im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung der Thematik auch für ein Klimafolgenmanagement eingesetzt. Um langfristig Naturkatastrophen und damit den Eintritt eines Katastrophenfalls in Art und Umfang zu reduzieren, ist eine getrennte Betrachtung von Bevölkerungsschutz und Klimafolgenmanagement nicht geboten.“

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  • 16.08.2021

    Jan Marcus Rossa: In Abschiebehaft muss nur, wer sich beharrlich seiner Ausreisepflicht widersetzt

    Zur Eröffnung der Abschiebehaftanstalt in Glückstadt erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ein Koalitionsvertrag muss sich in der Praxis bewähren und migrationspolitisch hat er das getan. Mit der Abschiebehaft in Glückstadt wird eine Vollzugspraxis der Küstenkoalition beendet, die mehr als fragwürdig gewesen ist. Migranten, die nicht freiwillig ihrer Ausreisepflicht nachkamen, wurden durch die Republik gefahren, um sie in Hafteinrichtungen anderer Bundesländer unterzubringen, auf deren Bedingungen Schleswig-Holstein keinen Einfluss nehmen konnte. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind in einem freiheitlichen Rechtsstaat immer hoch sensibel. Allerdings muss geltendes Recht auch durchgesetzt werden und das ist in Extremfällen manchmal nur mit Zwangsmitteln zu erreichen. Auch künftig wird die Abschiebehaft nicht der Regelfall sein, sondern trifft Menschen, die sich beharrlich weigern und sich wiederholt ihrer Ausreisepflicht entzogen haben. Jeder kann die Inhaftierung vermeiden oder auch beenden, wenn er freiwillig und ohne Widerstand seiner gesetzlichen Ausreisepflicht nachkommt.

    Auch im Hinblick auf Abschiebungen nach Afghanistan hat sich der Jamaika-Koalitionsvertrag bewährt. Schon im Frühsommer 2017 haben wir mit unseren Koalitionspartnern vereinbart, dass in Länder mit einer unübersichtlichen Sicherheitslage – Afghanistan war ausdrücklich als Beispiel genannt – nur nach einer sorgfältigen Einzelfallprüfung abgeschoben werden darf. Nach meinem Kenntnisstand hat unsere Landesregierung in den vergangenen Jahren Abschiebungen nach Afghanistan nur nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall veranlasst. Jetzt aber brauchen  wir keine Einzelfallprüfung mehr, denn die Lage in Afghanistan ist so unsicher, dass Abschiebungen in dieses Land nicht in Betracht gezogen werden dürfen. Wir begrüßen, dass das nicht nur unsere Landesregierung, sondern auch der Bundesinnenminister so sieht.“

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  • 16.08.2021

    Dennys Bornhöft: STIKO-Empfehlung stärkt das Vertrauen in eine Impfung

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine neue Einschätzung für die Corona-Impfung von Kindern und Jugendlichen abgegeben. Sie empfiehlt jetzt eine Impfung gegen Corona ab zwölf Jahren. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die neue Einschätzung der STIKO stärkt das Vertrauen in eine Impfung gegen Corona. Und sie sorgt für mehr Sicherheit bei den Eltern und Jugendlichen, die von den Debatten über das Für und Wider einer solchen Impfung verunsichert worden sind.

    Die STIKO-Empfehlung ändert jedoch nichts daran, dass das Impfen eine individuelle Entscheidung bleibt und zwar in beide Richtungen. Weder dürfen Lehrerinnen und Lehrer bedroht werden, weil es ein niederschwelliges Impfangebot an Schulen gibt, noch dürfen Kinder und Jugendliche stigmatisiert werden, weil sie sich gegen eine Impfung entscheiden.

    In Schleswig-Holstein haben sich bereits mehr als 30 Prozent aller Schülerinnen und Schüler zwischen zwölf und 17 Jahren freiwillig impfen lassen. Damit sind wir bundesweit Spitzenreiter, was uns sehr freut. Eine hohe Impfquote an Schulen bietet eine Chance für einen reibungslosen Schulbetrieb. Allerdings haben auch unsere bisherigen Schutzmaßnahmen Wirkung gezeigt, sodass wir auch weiterhin auf einen Mix aus Impfung und AHA+L-Regeln setzen.“

     

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  • 17.08.2021

    Jan Marcus Rossa: Die deutsche Politik trägt Verantwortung dafür, dass Menschen in Afghanistan hoch gefährdet sind

    Zum heute vom Kabinett beschlossenen Landesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Unsere Solidarität und unsere Schutzpflichten gegenüber den friedlichen Menschen in Afghanistan dürfen nicht mit dem blamablen Scheitern der Afghanistan-Mission enden. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass die Landesregierung sich zu einem weiteren Landesaufnahmeprogramm bekannt hat, mit dem wir nicht nur den sogenannten Ortskräften, sondern auch anderen in Not geratenen Menschen humanitären Schutz und Hilfe gewähren.

    Dass diese Menschen in Afghanistan hoch gefährdet sind, dafür trägt auch die deutsche Politik Verantwortung. Zu keinem Zeitpunkt hat die Bundesregierung eine Exit-Strategie für Afghanistan entwickelt, um die jetzt bevorstehende humanitäre Katastrophe im Land abzuwehren. Nicht nur dieser Fall macht deutlich, dass unser Land einen Regierungswechsel dringend braucht. Das Angebot humanitärer Hilfen macht das Politikversagen nicht ungeschehen.“

     

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  • 50. Landtagssitzung

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  • 24.08.2021

    Annabell Krämer: Trotz finanzieller Herausforderungen halten wir das Land am Laufen

    Zum heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten Haushaltsentwurf 2022 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Der heute vorgestellte Haushaltsentwurf zeigt es deutlich auf: Trotz finanziell herausfordernder Zeiten halten wir an unseren Jamaika-Schwerpunkten und damit an unseren investiven Maßnahmen fest. Die Sanierung des Landes schreitet weiter voran.

    Mit dem Infrastrukturmodernisierungsprogramm für unser Land Schleswig-Holstein haben wir unseren Bürgerinnen und Bürgern ein Versprechen gegeben, an das wir uns nach wie vor gebunden fühlen. Dieses Versprechen werden wir trotz angespannter Haushaltslage einlösen. Es bleibt darüber hinaus aber wichtig, dass wir auch an der Schuldenbremse festhalten und uns auf die wesentlichen Kernaufgaben konzentrieren. Vor diesem Hintergrund werden wir jeden Euro, den wir ausgeben, daraufhin überprüfen, ob er langfristig geeignet ist, den Motor unseres Landes am Laufen zu halten.“

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  • 25.08.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 18 „Sofortiger Abschiebestopp nach Afghanistan“

    In seiner Rede zu TOP 18 (Sofortiger Abschiebestopp nach Afghanistan) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Es ist eine Tragödie, was sich seit Jahrzehnten in Afghanistan, diesem geschundenen Land ereignet. Der überstürzte Rückzug der NATO-Truppen ist nur ein weiteres Kapitel in der Geschichte des hunderttausendfachen Leids der Menschen, von denen die Mehrheit nie ein Leben in Frieden und Sicherheit kennengelernt hat.

    Man muss sich das einmal vor Augen führen. Seit Dezember 1979 befindet sich dieses Land im Kriegszustand, sei es durch die Invasion der Russen, sei es der Bürgerkrieg, sei es die Intervention der USA und ihrer Verbündeten, die 2001 mit militärischen Aktionen den Kriegszustand verlängerten. Und nun, im Jahr 2021, ein offenkundig übereilter, ungeplanter und unkoordinierter Rückzug der ausländischen Truppen. Es gibt keine erkennbare Strategie, wie dieses Land befriedet werden kann; keine Idee, wie den Menschen, die in Afghanistan auch in Zukunft leben müssen, geholfen werden kann. Auch die Afghaninnen und Afghanen haben ein Recht auf Frieden. Es wird aufzuarbeiten sein, unter welchen Voraussetzungen die Bundesrepublik Deutschland sich an derartigen Missionen beteiligen darf. Darf ohne klare Zielvorstellungen und ohne eine Exitstrategie überhaupt eine solche Mission gestartet werden? Muss der Bundestag Out-of-Area-Einsätzen seine Zustimmung verweigern, wenn nicht ein Mindestmaß an Planung bereits vor Beginn einer Mission feststeht und eine dezidierte Risikobewertung vorliegt?

    Für diese Aufarbeitung ist heute sicherlich nicht der richtige Zeitpunkt. Heute gilt es nur noch, Menschen in Not zu helfen, die auch durch unser Land in diese Notlage geraten sind.

    Bestürzend ist aber auch, dass selbst die Hilfs- und Rettungsmaßnahmen beschämend schlecht sind. Mit Entsetzen sehen wir, wie hilflos die Bundesregierung agiert. Auch hier stellen sich Fragen über Fragen: Wieso wurden wir überrascht, dass die Taliban so schnell die Macht übernommen haben? Warum ist das Staatswesen, das wir stützen und aufbauen wollten, so schnell und ohne spürbaren Widerstand zusammengebrochen? Und dann die unwürdige Diskussion der letzten Tage, welche Menschen wir retten wollen und müssen. In Anbetracht der Lage ist die Antwort einfach: Jeden, der sich auf den Kabuler Flughafen retten kann. Es werden aber künstliche Hürden aufgebaut. So erklärte die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit allen Ernstes, dass sie Menschen, die nicht in den letzten zwei Jahren für sie gearbeitet haben, nicht als Ortskräfte behandeln will. Was für eine menschenverachtende Haltung, die Gott sei Dank kurzfristig korrigiert wurde.

    Es geht gegenwärtig nur darum, so viele Menschen wie nur irgend möglich, die in akuter Lebensgefahr schweben, aus Afghanistan herauszuholen, bevor das Land endgültig abgeriegelt wird. Das Zeitfenster ist denkbar eng. Nach aktuellen Berichten beenden die US-Truppen ihre Evakuierungsmaßnahmen am 31. August 2021. Danach dürfte auch der Flughafen in Kabul dicht sein. Und kein anderes Land als die USA sind militärisch in der Lage, weitere Evakuierungen sicherzustellen. Auch das ist ein Offenbarungseid – und nun rächt sich, dass die Bundesregierung in den letzten 16 Jahren die Bundeswehr so sträflich vernachlässigt hat, wie nie zuvor.

    Wir müssen in der kurzen verbleibenden Zeit so viele in akuter Not befindliche Menschen wie irgend möglich aus Afghanistan retten und ihnen Schutz gewähren. Die Landesregierung hat sofort ihre Hilfe angeboten und dafür danke ich ausdrücklich. Das Angebot humanitärer Hilfen macht aber das Politikversagen der letzten Jahrzehnte nicht ungeschehen. Und das wird aufzuarbeiten sein.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 25.08.2021

    Jörg Hansen zu TOP 20+37 „Lehren aus Pandemie und Flutkatastrophe ziehen“

    In seiner Rede zu TOP 20+37 (Lehren aus Pandemie und Flutkatastrophe ziehen – den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein optimal aufstellen und gewährleisten) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Die Katastrophenlage hat viel Leid über Menschen gebracht, sie hat tiefe Spuren hinterlassen. Einer der eingesetzten Helfer meinte zu mir: ‚Es ist unser Selbstverständnis, dass wir diese Einsätze wahrnehmen und helfen. Das müssen und können Sie als Parlament von uns erwarten.‘ Die Art und Weise, mit welchem Engagement und Einsatzwillen die Frauen und Männer im Katastrophengebiet trotz schwierigster Umstände geholfen haben, verdient unseren Respekt und unseren Dank.

    Aber: Es ist dieses herausragende Selbstverständnis, das uns als Parlament in die Pflicht nimmt. Und unsere Verpflichtung wurde durch die Unwetterkatastrophe unterstrichen. Im Koalitionsvertrag haben wir bereits unsere Ziele zu diesem Thema formuliert. Die Frage ist, ob der Katastrophenschutz noch zeitgemäß ist. Diese Frage haben wir intensiv diskutiert. Die Antworten auf die Herausforderungen gibt der nun vorliegende Zehn-Punkte-Plan, den ich ausdrücklich begrüße.

    Die zentrale Botschaft muss sein: Wir müssen ihn als ‚lernende Organisation‘ betrachten und ihn entsprechend ausstatten. Es ist daher gut, dass in diesem Konzept auch die fachliche Ebene eng mit eingebunden wurde. Es ist auch zu begrüßen, dass sich die SPD an diesem Prozess beteiligen will. Sie stellt in ihrem Antrag wichtige Fragen, die wir bereits beantworten. Einer Aufforderung bedarf es daher nicht. Es bedarf auch nicht der Aufforderung, die ‚Unteren Katastrophenschutzbehörden‘ einzubinden. Ja, wen denn sonst? Das Standesamt?

    Abgesehen davon, dass es in Ihrer Begründung in Ihrem Antrag etwas durcheinander gegangen ist, möchte ich auf einen Widerspruch aufmerksam machen. Zum einen schreiben Sie: ‚Ziel ist dabei, keine umfassende Kompetenzneuverteilung‘. Einen Satz später schreiben Sie: ‚Die Kompetenzzuordnung zwischen Bund und Ländern ist kritisch zu überprüfen und ggf. neu zu ordnen.‘ Vielleicht sollten Sie hier noch Ihre Gedanken neu ordnen und die Frage beantworten, ob sie mehr Kompetenzen in Richtung Bund verschieben wollen. Für mich ist in dieser Frage relevant, dass der Bund unterstützt, damit vor Ort agiert werden kann. Nicht andersherum. Die wichtigste Lehre aus diesem Sommer muss sein, dass die Lehren von der Basis heraus gezogen werden. Der Einsatz zeigte leider schmerzlich, dass ungeübte Stäbe im Zweifelsfall nicht einer größeren Lage gewachsen sind. Daher ist der Aufbau einer stehenden Organisation mit regelmäßigen Trainings aller Player notwendig. Der Bau eines integrativen Lage- und Kompetenzzentrums inklusive einer Lehrleitstelle ist eine dringende Notwendigkeit, um effektiv im Krisenfall handeln zu können. Grundlage ist hier selbstverständlich auch die moderne und vorausschauende personelle und sachliche Ausstattung, die wir nicht infrage stellen dürfen. Dies sind Themen, die wir im Innenverhältnis lösen werden.

    Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, dass wir Vorsorge treffen, beispielsweise durch Hinweise über Starkregen- oder Hochwassergebiete oder auch Schaffung von Kapazitäten in den Krankenhäusern. Eine effektive Schutzstrategie muss den heutigen technischen Standards entsprechen. Daher begrüßen wir die Idee App-basierter Ersthelfersysteme und wollen die erforderliche Weiterentwicklung der Rettungs-dienste konstruktiv begleiten. Auch die Umsetzung von Cell-Broadcast als ein Puzzleteil einer funktionierenden Warninfrastruktur darf für uns heute kein Problem mehr sein. All diese Punkte finden wir in unserem Antrag.

    Besonderes Augenmerk möchte ich auf Menschen mit einem Handicap richten. Sie finden in der Bevölkerungsschutzstrategie besondere Beachtung. Eine Lagebeurteilung beinhaltet Wahrscheinlichkeiten. Und die Wahrscheinlichkeit einer durch den Klimawandel verursachten Unwetterkatastrophe steigt. Das führt uns auch die jüngst veröffentlichte Studie der World Weather Attribution und dem Deutschen Wetterdienst, die einen klaren Zusammenhang zwischen Klimawandel und Unwetterkatastrophe herstellt, vor Augen. Darauf müssen wir uns vorbereiten.

    Wie Sie wissen, habe ich gerade bei diesem Thema umfangreiche Erfahrungen und daher bin ich dem Innenministerium außerordentlich dankbar, dass mit diesem Zehn-Punkte-Plan ein wichtiger Schritt für den Bevölkerungsschutz vorliegt.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 25.08.2021

    Christopher Vogt zu TOP 10+46 „Änderung des Hochschulgesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 10+46 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes sowie des Gesetzes über die Stiftungsuniversität zu Lübeck und Bericht über Änderung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Wissenschaft hat eine enorme Bedeutung für unsere moderne Gesellschaft und für die weitere Entwicklung unseres Bundeslandes. Deshalb ist das Hochschulgesetz in meinen Augen auch eines der wichtigsten Landesgesetze, das wir haben. Neben der finanziellen Ausstattung, die wir schrittweise weiter verbessern, und einzelnen Standortentscheidungen, stellt dieses Gesetz die wesentlichen Weichen für die Entwicklung unserer Hochschullandschaft. Diese Novelle im ‚Spätherbst dieser Wahlperiode‘ ist recht umfangreich, aber sicherlich auch keine Revolution, sondern unter dem Strich eher eine sinnvolle Modernisierung an verschiedenen Stellen.

    Es wurden schon viele Punkte angesprochen, deshalb möchte ich nur auf die Dinge eingehen, die wir für besonders wichtig erachten: Mehr Möglichkeiten für mehr Autonomie bei Bau, Finanzen und Personal finden wir natürlich gut. Auch mehr Flexibilität, wie zum Beispiel beim Hochschuljahr. Das war ja schließlich auch unser Wunsch. Ich sage aber auch ganz offen: Wir könnten uns auch noch etwas mutigere Schritte vorstellen. Wir sind da ganz bei der neuen Präsidentin der Kieler Christian-Albrechts-Universität, Frau Prof. Fulda – oder sie halt bei uns – je nachdem. Wenn man bei der finanziellen Ausstattung absehbar nicht ganz vorne mitspielen kann, macht es Sinn, durch mehr Freiräume mehr Potenzial zur Entfaltung zu bringen. Wir haben da aber offenbar auch noch weitere Überzeugungsarbeit zu leisten.

    Was ich ebenfalls als sehr positiv betonen möchte: Mehr Digitalisierung, die Verankerung eines Gründungssemesters, um sich da besser ausprobieren zu können, die Tenure-Track-Professuren, die hoffentlich auch mehr weibliche Karrieren in der Wissenschaft befördern werden oder auch das Thema ‚Ph.D.‘ bei bestimmten Promotionsprogrammen. Die stärkere Betonung des Technologie- und Wissenstransfers und der Ausgründungen ist genau richtig, weil es da – bei allen Erfolgen – auch noch viel Luft nach oben gibt. Gemäß dem Struckschen Gesetz können wir uns auch noch einige weitere Verbesserungen vorstellen: Wir haben eine sehr vielfältige Hochschullandschaft, zu der auch die privaten Hochschulen gehören. Ob deren Rahmenbedingungen optimal sind, werden wir uns anschauen müssen. Beim Thema Freiheit und Hochschulen denke ich nicht nur an die Hochschulautonomie, sondern auch an die Stärkung der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit, an das Unterbinden des Einflusses von ausländischen Regimen auf unsere Hochschulen – Stichwort Konfuzius-Institute – oder auch an die Stärkung der Cybersicherheit.

    Für sinnvoll halten wir auch die Einführung einer institutionalisierten Landesstudierendenvertretung und eines Vorsemesters bzw. eines Orientierungsstudiums. Letzteres wäre vor allem mit Blick auf die technischen Studiengänge interessant, die viel mehr Nachfrage verdienen und wo es allzu oft Unsicherheiten gibt, ob diese wirklich die richtige Wahl wären. Wir wünschen uns zumindest Modellversuche. Wir wollen die Wissenschaftsabteilung des Landes weiter stärken. Am einfachsten könnte man dies tun, indem man sie von Aufgaben im Bereich der Detailsteuerung entlastet. Wenn es da kluge Vorschläge zum Bürokratieabbau geben sollte, werden wir uns diese sehr interessiert anschauen. Es wird niemanden überraschen, dass wir uns auch die Abschaffung des Erweiterten Senats sehr gut vorstellen können, da sich dieser offenkundig nicht bewährt hat. Beim viel diskutierten Thema Vollverschleierung bleiben wir dabei, dass wir den Hochschulen erlauben wollen, diese zu unterbinden. Hier sind wir uns bekanntermaßen innerhalb der Koalition nicht einig, so dass dies leider nicht möglich sein wird. Unter dem Strich liegt uns ein guter Entwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes vor, für den ich mich beim Ministerium herzlich bedanke. Wir werden diesen sehr intensiv beraten und an der einen oder anderen Stelle auch noch weiter verbessern.

    Die notwendigen Lehren aus der Zeit der Corona-Pandemie werden bei der Anhörung mit Sicherheit eine große Rolle spielen. Die digitale Lehre hat dadurch quasi zwangsläufig einen gewaltigen Schub bekommen. Jetzt wird es wieder ein Praxissemester geben, aber die Digitalisierung der Hochschulen sollten wir dennoch weiter vorantreiben, um Forschung und Lehre zu verbessern.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 22.03.2018

    Oliver Kumbartzky zu TOP 12 „Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 12 (Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes) erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Mit dem Urteil des OVG Schleswig vom 20. Januar 2015 wurde die Teilfortschreibung der Regionalpläne Wind für unwirksam erklärt. Die Folgen wurden hier vielfach diskutiert und sie beschäftigen uns noch immer.

    Wir alle wissen um die Notwendigkeit, endlich zu wirksamen und gerichtsfesten Regionalplänen Wind zu kommen. Deswegen arbeiten wir bei der Windplanung gründlich und beharrlich weiter. Wir führen das in der letzten Legislaturperiode begonnene Verfahren modifiziert fort. Der in dieser Woche vom Innenminister vorgestellte Zeitplan zeigt, dass wir allen Unkenrufen zum Trotz auf Kurs sind. Es passiert etwas und Schleswig-Holstein hat die Chance den Planungs- und Investitionsstau endlich aufzulösen.

    Damit die Planung nicht konterkariert wird, ist es notwendig diese abzusichern. Diese grundsätzliche Notwendigkeit hat auch die Vorgängerregierung erkannt und aus diesem Grund seinerzeit ein Moratorium auf den Weg gebracht. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen und daher muss das Moratorium nun folgerichtig verlängert werden.

    Übrigens wären die Planungen auch dann heute nicht abgeschlossen, wenn es keinen Regierungswechsel gegeben hätte. Auch wenn die SPD hier hin und wieder einen anderen Eindruck vermitteln will.

    Die Dauer des Moratoriums ist dabei keineswegs willkürlich gewählt. Das Moratorium, dessen grundsätzliche Zulässigkeit bereits gerichtlich geklärt ist, wird mit Auslaufen der Verlängerung vier Jahre betragen haben. Es wird damit genau so lange dauern, wie eine baurechtliche Veränderungssperre zulässig ist. Wir bewegen uns also in einem Rahmen, den der Bundesgesetzgeber für die Absicherung der Bebauungspläne für zulässig erachtet. Den gleichen Zeitrahmen für die deutlich komplexeren und langwierigeren Regionalpläne zum Maßstab zu nehmen, ist daher keinesfalls überzogen.

    Der von uns vorgelegte Gesetzesentwurf beinhaltet aber mehr als die Verlängerung des Moratoriums. Wir wollen das Landesplanungsgesetz an die moderne Wirklichkeit anpassen und werden das Beteiligungsverfahren nicht nur transparenter und zugänglicher machen, sondern auch günstiger und schneller.

    Wir sichern etwa die möglichst frühzeitige Information der Öffentlichkeit gesetzlich ab. Und zwar schon dann, wenn die Aufstellung eines Raumordnungsplanes geplant ist. Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit gegeben, sich mit den wesentlichen Inhalten einer Planung möglichst frühzeitig auseinanderzusetzen.

    Mit der unverzüglichen Bereitstellung der Planungsunterlagen im Internet, noch vor der Auslegung in Papierform, passen wir das Landesplanungsgesetz an die Bedürfnisse und Arbeitsweisen des 21. Jahrhunderts an.

    Jamaika bringt auch hier dem echten Norden die notwendige Digitalisierung.

    Die Informationen werden den Beteiligten und der gesamten Öffentlichkeit dadurch nicht nur einfacher, sondern vor allem auch deutlich frühzeitiger zur Verfügung gestellt. Damit geben wir allen mehr Zeit, sich mit den Planungen auseinanderzusetzen, ohne dabei insgesamt Zeit zu verlieren. Eine Auslegung der Unterlagen in traditioneller, analoger Form wird weiterhin in angemessener Form bei den Kreisen und kreisfreien Städten erfolgen, aber eine Übersendung von Plänen in Papierform an die Beteiligten wird darüber hinaus nicht mehr stattfinden. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld.

    Das wird nicht nur die Windplanung positiv beeinflussen.

    Es mag manchmal untergehen, aber Landesplanung betrifft mehr als die Windenergie. Wir haben zum Beispiel gestern hier im Landtag über den Wohnungsbau gesprochen. Um den bestehenden Problemen auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen, benötigt man auch hier zukunftsweisende, moderne landesplanerische Grundlagen.

    Schleswig-Holstein braucht also insgesamt eine Landesplanung, die den veränderten Gegebenheiten Rechnung trägt. Wir können es uns einfach nicht leisten Ressourcen der Landesplanung zu verschwenden, wo dies vermeidbar wäre. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir die Möglichkeit die Planungen zu vereinfachen und zu straffen und gleichzeitig die Bürgerbeteiligung zu stärken. Davon wird nicht nur die Windplanung profitieren, sondern alle betroffenen Bereiche.

    Wir wollen die Gelegenheit nutzen das Verfahren zu modernisieren, Hürden abzubauen und Bürgerbeteiligung zu stärken. Das wäre für sich genommen Grund genug unser Vorhaben zu unterstützen. Die Dringlichkeit der Fortführung der laufenden Planungen verstärkt dies nur.“

     

    (Es gilt das gesprochene Wort.)

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