Direkt zum Inhalt
Logo Freie Demokraten Landtagsfraktion Schleswig-Holstein FDP

Main navigation

  • Aktuelles
    • Newsletter
  • Themen
  • Positionspapiere
  • Fraktion
    • Abgeordnete
    • Mitarbeiter
    • Organigramm
    • Stellenangebote
  • Presse
  • Termine
    • Fraktion
    • Landtagssitzungen
    • Veranstaltungsrückblicke
  • Mediathek

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche
  • 16.12.2016

    Anita Klahn: Jugendpolitische Belange müssen stärker berücksichtigt werden

    „Vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für die vorliegenden Berichte.

     

    Zur Fortführung und Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendaktionsplan ist noch einmal ein kurzer Blick in die Historie angebracht. 2005 wurde dieser vom Landtag beschlossen, 2014 die Fortführung und Weiterentwicklung. In der Zwischenzeit gab es fraktionsübergreifend Einigkeit, dass hier mehr getan werden musste. Wichtig war uns, dass ressortübergreifend jugendpolitische Belange stärker berücksichtigt werden.

     

    Und vorgesehen war auch, dass bereits im Frühjahr 2016 ein Zwischenbericht zur Umsetzung erfolgen sollte. Wir haben jetzt Jahresende. Aber lieber spät, als gar nicht.

     

    Festzustellen ist, dass eine Reihe von Veranstaltungen durchgeführt wurde. Die bedeutendste ist aus unserer Sicht ‚Jugend im Landtag‘. Für die Durchführung und Organisation geht mein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtages.

     

    In der Gesamtbewertung finden sich aber wie in der Vergangenheit nur Allgemeinplätze. Damals wie heute ist die Beteiligung von Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung nicht zufriedenstellend umgesetzt.

     

    Und damit möchte ich zum Bericht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen überleiten.

     

    Zu dieser Fragestellung gibt es ehrlicherweise keine Lösungsansätze. Eine Umfrage unter Parteikollegen zu Erfahrungen aus ihren kommunalen Gremien zeigte erschreckenderweise, dass viele Kommunen gern bereit waren, Kinder- und Jugendbeiräte einzusetzen, es aber schlichtweg am Interesse der Jugendlichen mangelte. Oder es funktionierte nur zeitweise gut, weil es zufällig gerade eine interessierte Gruppe Jugendlicher gab. Wir müssen also ehrlich festhalten, dass ohne das örtliche Engagement von Jugendlichen Beteiligung nicht funktioniert. So was kann nicht von oben verordnet werden und Zwang nutzt in dieser Situation überhaupt nichts.

     

    Daraus müssen wir die Frage ableiten: Wie und mit welchen Mitteln erreichen wir die Jugendlichen? Eine gute Idee haben die Jugendlichen selbst entwickelt – nämlich die Wahlen zu ihren Gremien erstmalig landesweit an einem gemeinsamen Termin durchzuführen und ähnlich wie bei anderen Wahlen landesweit dafür zu werben. Das sollten wir nach allen Kräften unterstützen.

     

    Darüber hinaus müssen wir aber einen Blick in die Schulen werfen. Wie findet hier die politische Information und Interessensbildung statt? Ein kleiner Fortschritt mag der jüngste Erlass dazu sein, der klarstellt, in welchem Umfang Parteien in den Schulen auftreten dürfen. Aus der Sicht meiner Fraktion wäre da auch noch mehr möglich gewesen. Bei einem Erlass, der den Titel ‚Erlass zur politischen Bildung’ trägt, hätte ruhig etwas mehr geregelt werden können, als die technische Abwicklung von Besuchen von Abgeordneten an Schulen.

     

    Lehrer benötigen Rückendeckung, wenn sie zum Beispiel Podiumsdiskussionen durchführen. Uns allen ist doch klar, dass immer Schwierigkeiten bestehen, wenn und dann welche Parteien vom linken oder rechten Rand eingeladen werden. Da muss das Schulministerium hinter den Lehrern stehen, weil es sonst dazu kommt, dass wegen der Unsicherheiten lieber darauf verzichtet wird, eine Podiumsdiskussion durchführen zu lassen. Das kann auch niemand wollen.

     

    Ein letzter wichtiger Punkt ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Der Untersuchungsausschuss hat gezeigt, welche Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung bestehen. Nur ein Konzept zu haben, bedeutet nichts für die praktische Umsetzung. Das Sozialministerium und die Heimaufsicht sind gefordert, hier auf die Umsetzung zu achten. Gerade in Einrichtungen mit Intensivgruppen muss dieses Instrument funktionieren – in den anderen natürlich auch. Aber wie der Untersuchungsausschuss gezeigt hat, sind diese Einrichtungen intensiver zu begleiten.“

    Weiterlesen
  • 16.12.2016

    Christopher Vogt: Minister Meyer gewinnt mit seiner Verkehrspolitik keinen Blumentopf

    „In einer für den Wirtschaftsausschuss fast schon rekordverdächtigen Schnelligkeit wurde der vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion abgelehnt. Vorweg gesagt: Den Gedanken, dass das Land wieder deutlich mehr für den Erhalt der kommunalen Straßen tun muss, teile ich ganz ausdrücklich. Die Vorgehensweise der CDU-Fraktion, dafür einen eigenen Gesetzentwurf zu schreiben, der die Umkehr der Verteilungsquote der GVFG-Mittel vorsieht, finde ich ausgesprochen kreativ. Es ist aus meiner Sicht allerdings nicht unbedingt der richtige Weg. Gleichwohl hat meine Fraktion – der Sache wegen – dem Gesetzentwurf im Ausschuss zugestimmt.

     

    Nicht erst seit dem letzten Landesstraßenzustandsbericht wissen wir, in welch schlimmem und besorgniserregendem Zustand sich weite Teile unseres Landesstraßennetzes befinden. Bei den kommunalen Straßen sieht es leider nicht sehr viel besser aus. Dennoch hat die rot-grün-blaue Koalition die Mittel für den Erhalt der kommunalen Straßen in ihrer Regierungszeit fast halbiert. Das Credo ‚Erhalt vor Neubau‘ scheint keine Gültigkeit mehr zu haben, wenn es Fahrradwege geht. Dafür gibt es seit dem Regierungswechsel wieder einen eigenen Haushaltstitel. Und selbst aus dem Haushaltstitel mit der Bezeichnung ‚Zuweisungen aus Bundesmitteln für den kommunalen Straßenbau (ohne Radwegebau)‘ werden Radwege finanziert.

     

    Folgerichtig hat auch ein Großteil der angehörten Verbände und Institutionen das Anliegen des Gesetzentwurfes in den schriftlichen Stellungnahmen grundsätzlich begrüßt. Es ist ja auch nicht verwunderlich, dass die Wirtschaftsverbände die Sorge haben, dass der schlechte Zustand des Straßennetzes die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Bundesland gefährdet.

     

    Ich möchte an dieser Stelle aus der Stellungnahme des Handwerks Schleswig-Holstein, Umdruck 18/6850, zitieren. Dort heißt es:

     

    ‚Für unsere Handwerksbetriebe ist ein intaktes Straßennetz von elementarer Bedeutung‘

     

    Und weiter:

     

    ‚Wir müssen jedoch feststellen, dass sich der Zustand der Kreis- und Landesstraßen in den vergangenen Jahrzehnten stetig verschlechtert hat. Geschwindigkeits- und Gewichtsbegrenzungen, teilweise sogar Sperrungen, sind die bedauerliche Folge.‘

     

    Das Kernproblem ist und bleibt die zu geringe Investitionsquote auf allen Ebenen: Der GVFG-Topf ist zu klein, um allen relevanten Bereichen gerecht zu werden. Daran ändert auch keine 70:30- oder 30:70-Verteilung etwas.

     

    Minister Meyer gewinnt mit seiner Verkehrspolitik auch deshalb keinen Blumentopf, weil die Koalition trotz der sehr guten Einnahmesituation des Landes viel zu wenig Mittel für die Landesstraßen und auch viel zu wenig für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung stellt. Das muss sich dringend ändern. Auch wenn Frau von Kalben glaubt, mit neuen Radwegen neben maroden Straßen das Weltklima retten zu können: Die Bürgerinnen und Bürger – und auch die Wirtschaft – in diesem Land sind auf ein intaktes Straßennetz angewiesen. Dass Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Landes nicht nur stiefmütterlich behandelt werden, sondern für die Landesregierung sogar ‚Banane‘ sind, hat Finanzministerin Heinold sehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

     

    Wir treten dafür an, diese mittelstandsfeindliche Verkehrspolitik  zu beenden. In unserem Haushaltsantrag haben wir hinterlegt, welchen Weg wir gehen wollen – mit deutlich mehr Investitionen in unsere Verkehrsinfrastruktur.“

    Weiterlesen
  • 16.12.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Demokratischer Neuanfang ist auch in Schleswig-Holstein nach 1945 gelungen

    „Es war eine gute Entscheidung vor drei Jahren, den Auftrag zu einer geschichtswissenschaftlichen Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 im Landesparlament und in der Landesregierung zu erteilen.

     

    Das Resultat ist eine Studie, die sich deutlich heraushebt aus der großen Zahl vergleichbarer Untersuchungen.

     

    Ihr Vorzug liegt in dem differenzierten Zugang zum Thema: Die betroffenen Personen werden gut begründet unterschiedlichen Kategorien zugeordnet. Es geht also nicht bloß um die simple Frage, wer bis 1945 Mitglied der NSDAP gewesen ist.

     

    So lässt sich – um nur ein Beispiel zu nennen – erkennen, ob jemand zu den aktiven Stützen des Regimes gezählt hat, oder ob er ‚nur‘ als 17- oder 18-jähriger junger Mann – nach Jahren ideologischer ‚Infizierung‘ durch das NS-Regime – gegen Ende des Zweiten Weltkrieges der Partei beigetreten ist.

     

    Die Ergebnisse der Untersuchung sind bemerkenswert. Es gibt jetzt auch Klarheit darüber, dass der Anteil der Akteure mit NS-Vergangenheit v.a. seit den frühen 50er Jahren in Schleswig-Holstein besonders hoch lag – im Vergleich mit anderen Bundesländern, für solche Studien bereits vorliegen. Weshalb ist das so? Über eine Erklärung wird meines Erachtens noch zu diskutieren sein. Lag es daran, dass Schleswig-Holstein vor und nach 1933 besonders stark ‚braun‘ gefärbt war? Hat vielleicht auch der große Anteil der Flüchtlinge in der Landesbevölkerung nach 1945 dazu beigetragen – weil man mit solcher Biografie größere Chancen hatte, die eigene Vergangenheit zu kaschieren?

     

    Weitere Studien werden vermutlich auch der Frage nachgehen, ob es in britischen Aktenbeständen noch Informationen darüber gibt, wie die damalige Militärregierung einzelne Akteure der schleswig-holsteinischen Landespolitik eingeschätzt hat.

     

    Nach den guten Erfahrungen mit der vorliegenden Studie des Flensburger/Schleswiger Historikerteams sollte der 19. Landtag meines Erachtens prüfen, ob er einen Folgeauftrag erteilt.

     

    Gab es eine Vorbelastung der deutschen Nachkriegsdemokratie durch personelle Kontinuitäten zur NS-Zeit? Diese Frage muss man bejahen.

     

    Dazu ist dann jedoch gerechterweise auch ein großes ABER anzufügen: Der demokratische Neuanfang ist gleichwohl gelungen, in Deutschland und auch hier in Schleswig-Holstein.

     

    Daran hatten nicht nur ‚unbelastete‘ Politiker Anteil (von denen gab es leider auch nur relativ wenige!), sondern auch solche, die aus der deutschen Vergangenheit – und wohl auch aus eigenen, persönlichen Irrwegen – gelernt haben und die sich dann redlich um die Entwicklung der jungen Demokratie in unserem Land bemüht haben. Solche Persönlichkeiten hat es im Übrigen im gesamten politischen Spektrum gegeben.

     

    Die Aufarbeitung der Vergangenheit hat bekanntlich in Deutschland, auch in Schleswig-Holstein, sehr spät begonnen. Spät, aber doch nicht zu spät.

     

    Bei diesem Punkt sollte man nach meiner Ansicht jedenfalls nicht immer nur das sprichwörtliche Haar in der Suppe suchen. Die Tatsache, dass wir in Deutschland jetzt seit geraumer Zeit und bis heute eine so intensive Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit führen, diese Tatsache verdient an sich schon Beachtung.

     

    Blickt man über den nationalen Tellerrand hinaus, so wird auch deutlich, dass diese Tatsache sehr stark beachtet wird. Die Deutschen haben nicht zuletzt wegen dieser Bereitschaft und Fähigkeit, sich der eigenen Geschichte zu stellen, den Respekt vieler Menschen aus anderen Staaten gewonnen – nicht zuletzt bei ehemaligen Kriegsgegnern und Opfern der NS-Eroberungs- und Vernichtungspolitik.

     

    Was den Umgang mit der eigenen Geschichte betrifft, so ist auch der Unterschied zu anderen Ländern sehr bemerkenswert. Man denke etwa daran, wie man bis heute in Japan mit den Kriegsverbrechen umgeht, die vor dem 2. Weltkrieg und während des Krieges begangen worden sind.

     

    Ein anderes Beispiel ist das im heutigen Russland nach wie vor sehr problematische Verhältnis zum Stalinismus. Abschließend möchte ich in diesem Zusammenhang den Schriftsteller Michail Schischkin zitieren, der einer der bedeutendsten Vertreter der russischen Gegenwartsliteratur ist.

     

    In einem in der ‚Neuen Zürcher Zeitung‘ veröffentlichten Beitrag zum 70. Jahrestag des Kriegsendes 1945 geht der Autor abschließend darauf ein, wie unterschiedlich sich die Russen und die Deutschen mit ihrer Geschichte auseinandersetzen bzw. auseinandergesetzt haben.

     

    Schischkin schreibt:


    ‚Jeder Sieg Hitlers war eine Niederlage für die Deutschen, sein Fall umgekehrt ein großer Sieg. Zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte hat sich gezeigt, wie ein total besiegtes Volk wiederauferstehen und weiterleben kann – ohne Fieberträume vom Krieg.‘

     

    In diesem Sinne möchte ich abschließen mit der Feststellung: Die kontinuierliche Auseinandersetzung mit der NS-Zeit vollendet schließlich auch die Befreiung vom nationalsozialistischen Gift.“

    Weiterlesen
  • 16.12.2016

    Anita Klahn: Schnellschüsse der Landesregierung helfen niemandem

    „Die Landesregierung behauptet, dass der Gesetzentwurf einen gleichstellungspolitischen Schwerpunkt abbilde und deswegen sei das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung zuständig.

     

    Welch ein Irrtum!

     

    Hauptanliegen des vorliegenden Gesetzentwurfes sind Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften. Es geht um Änderungen in der Gemeindeordnung und Änderungen der Kreisordnung. Es geht vorrangig um die verpflichtende Bestellung und um Vollzeitbeschäftigung, also Fragen zur Arbeitszeit der Gleichstellungsbeauftragten und nicht um eine inhaltliche Aufgabenwahrnehmung.

     

    Der Schwerpunkt liegt also auf einer Änderung  kommunalrechtlicher Vorschriften und dafür ist immer noch das Innenministerium zuständig.

     

    Und genau dieses wäre auch zuständig, wenn Erkenntnisse darüber vorliegen,  dass Kommunen ihre  Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnehmen.

     

    Also stellt sich die Frage, ob der Kommunalaufsicht, die dem Innenministerium zugeordnet ist, überhaupt Beanstandungen vorliegen, dass Gleichstellungsbeauftragte ihre Aufgaben nur unzureichend wahrnehmen können? Gibt es entsprechende Überlastungsanzeigen bei den Kommunen?

     

    Wir haben bisher von keiner Kommune gehört, dass derartige Beschwerden vorliegen. Wenn es also, wie die Landesregierung zum Gesetzentwurf formuliert, maximal in Einzelfällen Probleme gibt, bereits geltendes Recht umzusetzen, wozu braucht es dann den Gesetzentwurf.

     

    Wäre es nicht viel sinnvoller und vor allem verhältnismäßiger, wenn bei diesen Beschwerden erst einmal die Kommunalaufsicht prüft und dann möglicherweise einen Bericht zur Situation abgibt.

     

    Stattdessen beweist diese Landesregierung erneut ihr grundsätzliches Misstrauen in die kommunale Selbstverwaltung. Sie greifen mit diesem Gesetzentwurf in die Personal- und die Organisationshoheit  der kreisfreien Städte, der Kreise und Kommunen ein.

     

    Haben Sie kein Vertrauen in die Arbeit Ihrer ehemaligen Landtagskollegen oder Parteifreunde, die in den Kommunen als Bürgermeister und Landräte wirken?

     

    Die Gemeindeordnung von Februar 2003 sieht vor, dass in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern grundsätzlich eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte beschäftigt wird.

     

    In der Diskussion sollten wir aber auch berücksichtigen, dass das Urteil des Verfassungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Januar 2002 deutlich klarstellt, dass Hauptamtlichkeit keine regelmäßige Arbeitszeit von mehr als 50 Prozent voraussetzt.

     

    Das halte ich auch für grundsätzlich richtig. Arbeitszeit sollte sich immer nach den tatsächlichen Aufgaben bemessen. Wenn die Stadt Kiel vier Mitarbeiter benötigt, um ihren Aufgaben angemessen nachzukommen, dann muss die Stelle so bemessen werden. Wenn aber in anderen Gemeinden, Ämtern oder Kreisen die Arbeit mit einer halben Stelle erledigt werden kann, dann ist auch nur eine halbe Stelle dafür vorzusehen.

     

    Offensichtlich hatten Sie aber wohl selbst Zweifel an Ihrem Vorhaben. Aber wenn Sie schon einen Gutachter beauftragen, warum orientieren Sie sich dann nicht an dessen Ergebnissen?

     

    Der Gutachter kommt nämlich in der Drs. 18/4295, Seite 36, erster Absatz, zu der Feststellung, dass der Gesetzentwurf nicht ‚zwingend notwendig’ ist, ‚weil dasjenige, was bereits gesetzlich geregelt ist, naturgemäß nicht erneut normiert werden muss‘.

     

    Was der Gutachter Ihnen also sagen will, ist, dass der Gesetzentwurf überflüssig ist. Er schreibt es aber nicht in dieser Deutlichkeit, sondern nur verklausuliert. Ist ja auch schwierig für ihn, schließlich bekommt er 7.000 Euro von seinem Auftraggeber, der Landesregierung. ‚Wes Brot ich es, des Lied ich sing...‘

     

    Ob es Ihnen nun gefällt oder nicht, dieses Gutachten zu ignorieren, zeugt von einem wenig verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern. Und es erweckt den Eindruck eines missglückten Versuches, das Interesse Einzelner gutachterlich zu bestätigen.

     

    Und wenn wir die seit 25 Jahren etablierte Gleichstellungsarbeit wirklich nach vorne bringen wollen, dann sollten wir den Mut haben, über verpflichtende Aufgaben zu sprechen.

     

    Wir Liberale wollen ein echtes ‚Diversity Management’ einführen. Das ist aus unserer Sicht der richtige Ansatz, auch um das Berufsfeld attraktiver zu gestalten.

     

    Wir wollen den Gleichstellungsbereich ernsthaft inhaltlich weiterentwickeln. Solche Schnellschüsse, wie sie die Landesregierung hier heute vorlegt, helfen dagegen niemandem.“

    Weiterlesen
  • 06.12.2016

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky zur Genehmigung von Bingo-Ausspielungen

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky zur Genehmigung von Bingo-Ausspielungen - Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten - sowie Antwort des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten
    Weiterlesen
  • 15.12.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Piraten wollen Pfeifenbläserschutz aufmotzen

    „Der vorliegende Antrag der Piraten-Fraktion zielt darauf ab, den Pfeifenbläserschutz wesentlich auszuweiten. Der Antrag enthält acht Unterabschnitte zu unterschiedlichen Aspekten des Themas.

     

    Bevor ich auf einzelne Punkte eingehe, möchte meinen generellen Eindruck skizzieren:


    Der Antrag ‚atmet‘ das heute Nachmittag auch bereits in einer früheren Debatte durch Herrn Kollegen Breyer dargelegte ‚Robin-Hood-Selbstverständnis‘ unserer hiesigen Piraten-Crew.

     

    Danach sind ‚Whistleblower‘ (also zu deutsch: Pfeifenbläser) die großen Helden unser Zeit, und jeder kleine Pirat möchte nur zu gern dem großen Edward Snowden nacheifern.

     

    Ein so geartetes Selbstverständnis hat allerdings das Manko, dass es immer auch haarscharf am Übel der Selbstgerechtigkeit und Selbstbeweihräucherung vorbeischrammt – und diese Grenze unter Umständen auch souverän überschreitet.

     

    So werden Heldengeschichten konzipiert, wie sie von Joseph Campbell einst auch in seiner wegweisenden Monografie über ‚kreative Mythologie‘ – ‚The Masks of God‘ – beschrieben worden sind – die ja nicht zuletzt auch George Lucas und Steven Spielberg seinerzeit zu wegweisenden Schöpfungen zeitgenössischer Trivial-Kultur inspiriert haben.

     

    Ausgehend von den in der Aufklärung konzipierten Maximen vernunftgesteuerter Politik wird man allerdings hier auch einige kritische Fragen stellen dürfen.

     

    Der entscheidende Punkt ist doch: Wie erreicht man am Ende in der Frage, wer nun eigentlich der Held ist und wer womöglich der Schuft, eine fundierte, d.h. begründete und im Recht verankerte Unterscheidung?

     

    Klar ist: Diese Aufgabe kann in einem Rechtsstaat allein bei einer Instanz liegen, nämlich der Judikative. Nur sie kann entscheiden, was ein zutreffender Hinweis auf eine Rechtsverletzung war oder ist – beziehungsweise: welche Anschuldigung sich unter Umständen als falsch herausstellt und somit eher in den Bereich von Verleumdung, übler Nachrede, politischem Mobbing und ähnlicher unappetitlicher Erscheinungen fällt. Bei gekonntem Timing kann es sich beim ‚Whistleblowing‘ eventuell auch um Wählertäuschung bzw. um Wahlbeeinflussung handeln – wie wir ja zuletzt im Präsidentschaftswahlkampf der USA sehen konnten.

     

    Man muss also aufpassen, bei dieser Sache nicht ‚blauäugig‘ der Heldengeschichte zu vertrauen, sondern sollte immer auch das Wirken der ‚dunklen Seite der Macht‘ im Blick halten.

     

    Generell halte ich es für sehr problematisch, neben den in unserem Rechtsstaat mit der Untersuchung von Gesetzesübertretungen beauftragten Organen weitere, besondere Instanzen zu schaffen, die hierfür eingesetzt werden.

     

    Andererseits sollte aber durchaus geprüft werden, inwiefern die Situation für Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Rechtsverstöße bekannt machen, verbessert werden kann.


    Wahr ist allerdings auch, dass es z.B. eine Anzeigepflicht bei Korruptionsstraftaten und schweren Straftagen auch heute bereits gibt und dass im Übrigen auch der Versuch einer internen Klärung jederzeit möglich ist.

     

    Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entfällt die dienstliche Verschwiegenheitspflicht, wenn ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat angezeigt wird; auch die gesetzlich begründeten Pflichten, geplante Straftaten anzuzeigen, werden durch die Verschwiegenheitsregelungen des Dienstrechts bzw. der Arbeitsverträge nicht außer Kraft gesetzt.“

    Weiterlesen
  • 15.12.2016

    Oliver Kumbartzky: Die Pläne der Landesregierung sind alles andere als alternativlos

    „Über 900.000 Euro am Tag bezahlen die Stromkunden für Strom aus Schleswig-Holstein, der gar nicht produziert wird. 64 Prozent der bundesweiten Abregelungen entfällt auf Schleswig-Holstein – der Mutter aller Netzengpassgebiete. Im Jahr 2015 waren das 2.934 GWh. 90 Prozent davon betrifft Windstrom.

     

    Und was macht die Landesregierung? – Sie schreibt planwirtschaftlich fest, dass aus aktuell knapp 3.100 Windkraftanlagen bis 2025 etwa 3.600 werden sollen.

     

    Dabei wird schon heute Strom in einer Größenordnung abgeregelt, die die Landesregierung bis zum Jahr 2020 an Windenergie Onshore zubauen will. Die Landesregierung plant darüber hinaus an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei und mit viel zu kurzen Abstandsregelungen. Gesundheitsschäden und Wertverluste von Immobilien werden billigend in Kauf genommen.

     

    Blicken wir nochmal knapp zwei Jahre zurück. Das OVG-Urteil vom Januar 2015 hat uns alle überrascht und es musste gehandelt werden. In Windeseile – ohne eine richtige Anhörung – wurde eine Änderung des Landesplanungsgesetzes herbeigeführt. Besonders bemerkenswert daran war, dass die CDU-Fraktion die Gesetzesänderung zusammen mit der Koalition eingebracht hat. Die Mitübernahme einer Regierungsvorlage durch die größte Oppositionsfraktion, ohne dass sie daran auch nur ein Wort mitgearbeitet hat, war sicherlich ein Novum in diesem Hohen Hause. Aber Daniel Günther hatte damals eine schlüssige Erklärung parat: Ausweislich seiner Pressemitteilung vom 28. April 2015 vertraue er Ministerpräsident Torsten Albig. Dieser hätte ein Telefonat mit ihm geführt, das eine ‚ausreichende Grundlage für diesen gemeinsamen Weg‘ sei.


    Der vertrauensvolle, gemeinsame Weg wird inzwischen schon länger nicht mehr beschritten. Offenbar telefonieren die Herren Albig und Günther nicht mehr so häufig miteinander.

     

    Aber im Ernst: Herr Ministerpräsident, dass Sie jetzt ein Anhörungsverfahren machen, ist sicher gut und richtig. Aber in Wahrheit ist es auch eine Selbstverständlichkeit.

     

    Problematisch ist aber, – und das haben Sie, Herr Günther, vor lauter Vertrauen in den Ministerpräsidenten so mitbeschlossen, – dass trotz landesplanerischer Veränderungssperre eine Ausnahmegenehmigung nach der anderen erteilt wird. Es gibt de facto kein Windkraftmoratorium. Es werden weiterhin Windkraftanlagen (WKA) vom Land genehmigt. Und zwar über die Ausnahmeregelung des § 18a Landesplanungsgesetz. Bisher sind so über 200 WKA-Genehmigungen erteilt worden und derzeit liegen Anträge für 229 weitere WKA vor, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Regionalpläne genehmigt werden könnten.


    Also auch während des bald laufenden Anhörungsverfahrens können WKA gebaut werden.

     

    Den Bürgerinnen und Bürgern wird der Eindruck vermittelt, sie könnten an den Plänen noch etwas ändern, während zugleich quasi durch die Hintertür intensiv Ausnahmegenehmigungen erteilt werden – und zwar theoretisch auch in Gebieten, die derzeit gar nicht als Vorranggebiet ausgewiesen sind oder Stand heute Vorranggebiet sind und nach der Anhörung vielleicht wegfallen. So wird das Beteiligungsverfahren ja mehr oder weniger torpediert.

     

    Wir Freie Demokraten fordern, dass vor dem Hintergrund möglicher Planungsänderungen der bisher von der Landesregierung betriebene Ausbau der Windenergie an der Bevölkerung vorbei über die Ausnahmegenehmigungen während des Anhörungsverfahrens so weit wie möglich eingeschränkt wird. Es kann nämlich nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern Einflussmöglichkeiten suggeriert werden, während gleichzeitig mithilfe von Ausnahmegenehmigungen oder Sonderregelungen Fakten geschaffen werden.

     

    Hinzu kommt: In Wahrheit stellt das Anhörungsverfahren ohnehin nur ein Minimum der Mitwirkung dar. Denn einwenden dürfen die Bürger nur abwägungserhebliche Belange. Die hat die Landesplanung von Gesetzes wegen aber ohnehin schon geprüft. Im Anhörungsverfahren können also faktisch nur fachliche Fehler der Landesplanung korrigiert werden.

     

    Ja, es ist gut, dass diese Möglichkeit besteht und hoffentlich auch intensiv von den Menschen im Land in Anspruch genommen wird. Es ist aber nicht genug. Demokratische Entscheidungen sollten akzeptiert und berücksichtigt werden – ob raumordnungsrechtlich begründet oder nicht. Es ist kein guter Zustand, wenn der Wille der Bürgerinnen und Bürger einfach als unfachlich abgetan wird.

     

    Wir alle hier wissen, dass uns die Rechtslage da wenig Spielraum gibt. Und, Herr Ministerpräsident, da trifft Sie keine Schuld und es wäre unredlich, Sie dafür in Verantwortung zu nehmen.

     

    Wahr ist aber auch, dass Ihre Bemühungen dies zu ändern, auf niedrigstem Niveau stecken geblieben sind. Tatsache ist, es hätte Wege gegeben und diese sind nicht beschritten worden.

     

    Sie haben Recht, der Gesetzentwurf der Union, den wir heute diskutieren, gehört ganz sicher nicht dazu. Das hat die Anhörung in großer Deutlichkeit ergeben. Es handelt sich nicht, Herr Günther, um juristische Kunst, sondern mehr oder weniger um die Manifestierung des Status quo. Insofern – und das sollte man an dieser Stelle auch mal sagen dürfen – ist die öffentliche Darstellung Ihres Gesetzentwurfs auch ein wenig irreführend gewesen. Zumal es gar nicht um Mitbestimmung, sondern nur um eine Form der Beteiligung geht.

     

    Fakt ist und bleibt aber, Herr Ministerpräsident: Sie haben Ihren Ankündigungen keine Taten folgen lassen.

     

    Und die mangelnde Berücksichtigung des Bürgerwillens bei der Ausweisung der Vorrangflächen ist einer der entscheidenden Makel, an dem Ihre gesamten Pläne leiden und der letztlich das Gelingen der Energiewende nachhaltig zu gefährden droht.

     

    Der andere Punkt: Ihre Pläne sind – anders als Sie es immer darstellen – keineswegs alternativlos. Sie weisen zwei Prozent der Landesfläche aus.

     

    Dabei ist das erstens rechtlich nicht notwendig: In der Rechtsprechung wurden recht kleine Flächenanteile als ausreichend angesehen – sogar weniger als ein Prozent. Jedenfalls wurden Konzentrationsflächenplanungen nur höchst selten für unwirksam erklärt, weil die ausgewiesenen Flächen flächenmäßig zu klein waren.

     

    Zweitens wissen Sie in Wahrheit gar nicht, wie viel Prozent der Landesfläche heute schon beansprucht wird (siehe Drs. 18/4419). Wenn Sie also immer sagen, Sie halten 98 Prozent des Landes frei, dann ist das eine ziemlich kühne Behauptung.

     

    Und drittens, der wichtigste Punkt: Ihre Pläne sind auch aus energie- und klimapolitischen Gründen nicht alternativlos.

     

    Sie ignorieren das Potenzial von Repowering. Wir haben hier schon mehrfach hingewiesen, dass ein Mehr an Repowering ein Weniger an neuem Zubau ausgleichen kann. Wir haben deshalb erweiterten Bestandsschutz für alle Bestandsanlagen gefordert, nach dem Repowering grundsätzlich immer zulässig sein soll, wenn dafür mindestens zwei Anlagen abgebaut werden.

     

    So schützt man die wirtschaftlichen Interessen der Anlagenbetreiber, ältere Anlagen durch effizientere neue Anlagen zu ersetzen.

     

    Und noch viel wichtiger: So wird die Möglichkeit einer umfassenden Flurbereinigung geschaffen. Wir würden Wildwuchs abbauen und die Verspargelung reduzieren.

     

    Die Landesregierung will dies offensichtlich ausdrücklich nicht.

     

    Genauso ignoriert die Landesregierung die Chancen durch Offshore-Anlagen. Es ist ja richtig, dass Offshore-Windenergie heute oft teuer ist als Windkraft Onshore. Klar ist aber auch, dass sich dies schon sehr bald ändern könnte. Und Fakt ist, dass Windkraftanlagen in Nord- und Ostsee effizienter und bürgerverträglicher sind als Anlagen an Land.

     

    Sie sehen also, es geht anders. Dafür steht die FDP. Ein moderater, ein flexibler Ausbau an Land, der sich an den tatsächlichen Netz- und Speicherkapazitäten orientiert.

     

    Und bevor Sie jetzt alle hyperventilieren und uns mit Ihrem beliebten Vorwurf belegen, wer den Ausbau an der Windenergie an Land einschränken will, spricht sich automatisch dafür aus, das die Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein länger laufen, will ich Ihnen eines sagen: Wir sagen nicht, dass wir keinen Ausbau an Land mehr wollen. Wir sagen, dass wir einen anderen, klügeren Ausbau wollen. Einen synchronisierten Ausbau mit Augenmaß und kein Ausbau ins Blaue hinein. Das ist der feine Unterschied.

     

    Also hören Sie auf, andere Meinungen mit solchen Anwürfen als umweltfeindlich und damit quasi unmoralisch zu ächten.

     

    Machen Sie sich lieber ehrlich. Sie alle hier wissen genau, das jede neue Windkraftanlage keinen Einfluss auf den CO2-Ausstoß hat, solange dieser durch den Emissionshandel über noch geltende Zertifikate geregelt ist. Das hat die Landesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage selber zugegeben. In dem Moment, in dem die Ausgabenmenge verknappt ist, – was aus Klimaschutzgründen zweifelsohne der richtige Weg ist – können wir gerne wieder reden. Jetzt müssen wir uns aber an den heutigen Rahmenbedingungen orientieren.

     

    Und Sie wissen auch alle um das Problem der Volatilität des Windstroms. Die installierte Nennleistung aller WKA in Schleswig-Holstein beträgt zwar 6,5 GW, die tatsächlich eingespeiste Leitung aufgrund der Abhängigkeit vom Wind ist aber viel niedriger. Deshalb kann man 27,6 TWh Windstrom übers Jahr nicht mit 27,6 TWh Atomstrom vergleichen. Das Problem der Volatilität des Windstroms würde übrigens durch den Netzausbau nur verteilt, nicht aber gelöst. Fakt ist deshalb, dass jedenfalls in einer Übergangszeit noch regelbare Gaskraftwerke notwendig sind, um das Stromsystem zu stabilisieren.

     

    Hören Sie also mit Ihrer strategischen Etikettierung auf, um alle Kritiker Ihrer Pläne schon als Person zu diskreditieren, sondern entwickeln Sie Argumente. Dann bin ich mir sicher, dass wir auch gemeinsame Wege finden können. 


    Um es zusammenzufassen: Statt einer Energiewende mit der Brechstange und an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei, brauchen wir eine Windenergiepolitik, die sich an den vorhandenen Netzkapazitäten orientiert, auf Bestandsflächen Repowering erlaubt und so eine längst überfällige Flurbereinigung ermöglicht. So lassen sich auch größere Abstände von bis zu 7 x H realisieren.


    Größere Abstände und echte Bürgermitbestimmung sind nämlich unerlässlich. Die Tatsache, dass es immer mehr Bürgerinitiativen gibt und jetzt sogar zwei Volksinitiativen am Start sind, zeigt, dass Sie, Herr Ministerpräsident, in den letzten Monaten Windkraftbefürworter zu Windkraftkritikern gemacht haben. Und dass Sie mit ihren Repowering-Regeln auch noch die Regionen, in denen die Windenergie sehr akzeptiert ist, gegen sich aufbringen, dokumentiert das Totalversagen Ihrer Landesregierung in der Energiepolitik. Dieses Trauerspiel muss im Mai 2017 beendet werden.“

    Weiterlesen
  • 15.12.2016

    Christopher Vogt: Das rot-grüne Versagen in der Verkehrspolitik schadet unserem Bundesland

    „Trotz der anderslautenden Beteuerungen des Verkehrsministers wurde erneut sehr deutlich, dass die Zusammenarbeit zwischen Robert Habeck und ihm überhaupt nicht funktioniert. Hier ziehen zwei Minister am selben Strang – allerdings in die entgegengesetzte Richtung. Mir sind die persönlichen Animositäten innerhalb des Kabinetts herzlich egal, aber mich ärgert, dass das rot-grüne Versagen in der Verkehrspolitik unserem Bundesland schadet. Das ist nicht hinnehmbar und wird hoffentlich am 7. Mai ein Ende finden.

     

    Ich finde es wirklich dreist, dass Minister Meyer fast zwei Monate abwartet, bis er es für nötig erachtet, den Landtag und die Öffentlichkeit über die erneuten Verzögerungen zu unterrichten. Bei dieser Landesregierung passieren ständig vermeidbare Fehler bei der Planung der Verkehrsprojekte und dann will es hinterher immer niemand gewesen sein. Wenn der Ministerpräsident die Verzögerungen für ‚geringfügig‘ erklärt und der Verkehrsminister darauf verweist, dass die von ihm genannten Termine ja eh immer nur ‚best case‘-Szenarien seien, muss sich diese Landesregierung nicht wundern, wenn man sie in der Verkehrspolitik nicht mehr ernstnimmt.

     

    Habecks Ministerium muss sich vorwerfen lassen, dass es zu lange für die benötigte Stellungnahme gebraucht hat. Immerhin wurde dies auch an das Verkehrsministerium kommuniziert. Der Verkehrsminister hatte dies lediglich zur Kenntnis genommen, um dann später zu versuchen, Habeck die gesamte politische Verantwortung zuzuschieben. Das ist schon ein erstaunlicher Umgang miteinander.

     

    Bereits im vergangenen Jahr hatte es bei der Verzögerung der A20-Realisierung durch einen verlassenen Adlerhorst zwischen Habeck und Meyer mächtig geknallt. Damals hatte der Ministerpräsident seine Minister zur Gründung eines ‚Ad-hoc-Lenkungsausschuss‘ verdonnert, damit solche Kommunikationspannen nicht mehr vorkommen. Jetzt ist endgültig klar geworden, dass dies überhaupt nichts gebracht hat. Mit diesen beiden Ministern kommen die großen Verkehrsprojekte des Landes einfach nicht voran.“

    Weiterlesen
  • 15.12.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Reform stärkt die Unabhängigkeit der Verfassungsrichter

    „Die Einführung einer zwölfjährigen Amtszeit ohne Wiederwahlmöglichkeit stärkt die Unabhängigkeit der Verfassungsrichter. Das ist exakt die Regelung, die es auch beim Bundesverfassungsgericht gibt. Dort hat sie sich seit langem bewährt. Es ist nur folgerichtig, dass wir sie auch für unser Landesverfassungsgericht übernehmen.

     

    Die Reform nimmt den Richterinnen und Richtern die Ungewissheit, ob ihr Handeln in einer ersten, kürzeren Wahlperiode Einfluss auf ihre Chancen zur Wiederwahl haben könnte.

     

    Die geplante Änderung kann so einer – möglicherweise lediglich unbewussten – Beeinflussung der Entscheidungsfindung entgegenwirken.

     

    Daneben enthält der vorliegende Gesetzentwurf weitere sinnvolle Änderungsvorschläge.

     

    Das Nachrücken des Stellvertreters eines Verfassungsrichters bei dessen Ausscheiden wird künftig auch ohne erneute Wahl durch den Landtag möglich sein. Dies dient der Kontinuität der Arbeit des Landesverfassungsgerichts und stärkt damit die Unabhängigkeit des Gerichts.

     

    Als dritte Änderung wird nach dieser Reform schließlich auch die Wahl von Nichtrichtern zum Gerichtspräsidenten ermöglicht. Auch das ist nach meiner Auffassung ein sinnvoller Vorschlag. Auch dafür gibt es übrigens Beispiele und Vorbilder aus anderen Verfassungsgerichten, nicht zuletzt beim Karlsruher Bundesverfassungsgericht.

     

    Den Gesetzentwurf der Piraten-Fraktion halten wir nicht für sinnvoll. Eine öffentliche Ausschreibung für die Richterämter im Landesverfassungsgericht würde zwangsläufig zu einer Art Wahlkampfsituation führen, und das halte ich nicht für angemessen.

     

    Ich halte es auch für wenig wahrscheinlich, dass sich geeignete Bewerberinnen oder Bewerber allein durch eine öffentliche Ausschreibung ausfindig machen ließen – erst recht nicht angesichts der im Grunde doch ‚überschaubaren‘ schleswig-holsteinischen Verhältnisse.

     

    Die Initiative der Piraten erweckt den Anschein besonderer Transparenz, ist in dieser Hinsicht aber nicht mehr als das, was der Kinderbuchautor Michael Ende einmal in seinen Bilderbüchern über Jim Knopf und Lukas, den Lokomotivführer, geschildert hat: ein ‚Schein-Riese‘: Je näher man bei der Betrachtung an ihn herankommt, desto stärker schrumpft er zusammen.“

    Weiterlesen
  • 15.12.2016

    Christopher Vogt: Schleswig-Holstein muss zur digitalen Vorzeigeregion werden

    „Es ist gut, dass die Landesregierung nun auch ihre Vorstellungen zur Digitalen Agenda für unser Bundesland vorgelegt hat. Es ist allerdings sehr bedauerlich, dass dies so lange gedauert hat und nun erst kurz vor Ende der Wahlperiode geschieht.

     

    Sei es drum. Ende 2016 ist zwar sehr spät, aber es muss ja auch nicht schaden, dass dieses wichtige Thema dadurch im Wahlkampf noch einmal erheblich an Bedeutung gewinnen wird. Es ist ja schließlich auch ein ganz entscheidendes Zukunftsthema, wie wir diesen Prozess politisch begleiten. Aus meiner Sicht hat die Landesregierung grundsätzlich die richtigen Handlungsfelder identifiziert. Es gibt viele Überschneidungen mit unseren Vorschlägen, über die wir im November an dieser Stelle debattiert haben.

     

    Wie immer im Leben geht es um Chancen und Risiken. Für Schleswig-Holstein sieht meine Fraktion bei der zunehmenden Digitalisierung mehr Chancen als Risiken. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Land endlich in die Puschen kommt und die große Herausforderung auch tatsächlich annimmt, den unaufhaltbaren Digitalisierungsprozess politisch zu gestalten.

     

    Meine Fraktion wünscht sich mehr politischen Ehrgeiz beim Thema Digitalisierung. Der Landesregierung mangelt es an Mut und Engagement. Wir möchten Schleswig-Holstein zu einer digitalen Vorzeigeregion in Europa machen. Auch wenn bisher nicht alles schlecht ist, ist unser Bundesland davon noch sehr entfernt. Wenn das Land so wenig investiert wie aktuell, wird das auch nichts werden. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, bedarf es aber natürlich nicht nur deutlich mehr Investitionen, z.B. in die Bildungsinfrastruktur, in die Wissenschaft, die Fort- und Weiterbildung und die digitalen Netze. Es muss auch um einen Kulturwandel gehen, den man nicht einfach politisch verordnen kann. Das geht nur im Zusammenspiel mit den verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren. Das Land sollte der Entwicklung aber nicht hinterherlaufen, sondern versuchen voranzugehen.

     

    Wenn wir sagen, dass wir Schleswig-Holstein zu einer Vorzeigeregion machen wollen, dann tun wir das nicht, weil das Thema einen vielleicht irgendwie modern wirken lässt oder weil die Digitalisierung ein Selbstzweck wäre. Man muss die konkreten Vorteile für die Menschen sehen und natürlich die Risiken minimieren. Wir sehen einfach die Chance, dass unser Bundesland dadurch zu anderen, bisher erfolgreicheren Regionen aufschließen könnte und das Leben der Bürgerinnen und Bürger an vielen Stellen besser werden kann.

     

    Ich kann aber auch verstehen, dass die Geschwindigkeit, mit der die Digitalisierung mittlerweile voranschreitet, vielen Menschen schon fast Angst macht. Vor allem die Sorge vieler Menschen um den Arbeitsplatz muss man sehr ernst nehmen. Es werden mit Sicherheit Jobs wegfallen und auch Berufe verschwinden. Es werden aber auch viele neue Berufe und auch viele neue Jobs entstehen. Die Aufgabe der Landesregierung ist es, für möglichst gute Rahmenbedingungen zu sorgen, dass diese Jobs hier bei uns und nicht in Asien oder Nordamerika entstehen.

     

    Und ich verstehe deshalb z.B. auch nicht, dass das Industriebündnis nicht vorankommt und auch hier kurz vor der Wahl noch nichts Konkretes vorliegt. Herr Wirtschaftsminister, man hat leider nicht den Eindruck, dass sie das ernsthaft vorantreiben. Das Thema ist aus meiner Sicht viel zu wichtig, um daraus nur ein Feigenblatt für den Wahlkampf zu machen.

     

    Wir haben zwar mittlerweile eine Ahnung, wohin die Reise bei der Digitalisierung gehen könnte, aber in Wahrheit wissen wir das ja alle nicht so richtig. Ich bin mir aber zumindest relativ sicher, dass die hohe Lebensqualität in Schleswig-Holstein ein immer bedeutenderer Standortfaktor wird. Man kann durch die technischen Möglichkeiten zukünftig immer einfacher hier leben, auch wenn die Kollegen oder die Kunden ganz woanders sitzen.

     

    Voraussetzung dafür ist allerdings ein beschleunigter Ausbau der digitalen Netze. Wie schon im November geklärt: Die Koalition klopft sich hier gern selbst für etwas auf die Schulter, wofür sie eigentlich kaum etwas kann. Es ist richtig, Schleswig-Holstein steht im bundesweiten Vergleich beim Breitbandausbau gut da. Den regionalen Versorgern sei Dank! Im internationalen Vergleich hinken wir aber leider extrem hinterher. Das Back-Bone-Konzept der Landesregierung für die Gegenden, in denen der privatwirtschaftliche Breitbandausbau nicht attraktiv ist, finde ich grundsätzlich richtig. Entscheidend ist aber, dass man sich da tatsächlich nicht mit privaten Anbietern ins Gehege kommt. Für diesen Bereich sind auch deutlich mehr Bundes- und Landesmittel erforderlich, damit ländliche Gegenden in den nächsten Jahren nicht abgehängt werden.

     

    Beim mobilen Surfen mangelt es in Deutschland an Wettbewerb. Deshalb muss man hierzulande viel Geld für wenig Datenvolumen zahlen. Das Land sehen wir aber vor allem in der Verantwortung, dass Thema öffentliches WLAN voranzubringen. Aus diesem Grund hatten wir Ihnen 2,5 Millionen Euro für öffentlich zugängliches WLAN an allen Gebäuden und Liegenschaften des Landes und zur Unterstützung von Freifunk-Initiativen vorgeschlagen. Leider hat die Mehrheit diesen Vorschlag abgelehnt. Die Landesregierung will jetzt erst einmal ein Konzept erarbeiten. Dies macht deutlich, dass die Landesregierung hier bisher geschlafen hat. Nahezu flächendeckendes WLAN wird erst kommen, wenn endlich das Problem der sogenannten Störerhaftung zufriedenstellend gelöst wird. Das muss endlich passieren. Ich denke, da sind wir uns weitestgehend einig.

     

    Die Digitalisierung bietet auch viele Chancen bei den Themen Bildung, Verwaltung, Mobilität oder auch bei der öffentlichen Sicherheit. Für Schleswig-Holstein von besonderer Bedeutung ist das Thema Gesundheit: Die medizinische Versorgung im ländlichen Raum kann durch den technischen Fortschritt wohl schon in wenigen Jahren deutlich verbessert werden. Hier sollte das Land dem Universitätsklinikum zusätzliche Gelder zur Verfügung stellen, um dies gezielter voranzutreiben.

     

    Die Digitalisierung sorgt für sehr viel gesetzgeberischen Handlungsbedarf: Da ist z.B. beim Thema europäischer Binnenmarkt noch sehr viel Luft nach oben. Wir sprechen uns auch konsequent für die Gewährleistung der Netzneutralität aus und klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die die schwarz-rote Bundesregierung beschlossen hat. Den besten Datenschutz hat man ja, wenn Daten gar nicht erst gesammelt und gespeichert werden. Es bereitet uns große Sorgen, dass mit diesen von uns allen gesammelten Vorratsdaten Missbrauch betrieben werden könnte – und da meine ich nicht in erster Linie unsere staatlichen Institutionen, sondern Kriminelle, die sich Zugang zu diesen sensiblen Daten verschaffen könnten. Ich sehe die aktuelle Bundesregierung da auf dem völlig falschen Weg. Sie schützt nicht die Privatheit der Bürger. Sie gefährdet sie.

     

    Wie reformbedürftig unser bisheriges Recht ist, zeigt z.B. auch die Digitalisierung der Hochschulen. Da gibt es datenschutzrechtliche Probleme bei der Übertragung von Veranstaltungen im Internet. Da gibt es urheberrechtliche Probleme bei den digitalen Medien. Da gibt es verfassungsrechtliche und auch personalrechtliche Probleme, wenn man meint, man könnte die Digitalisierung der Lehre verordnen. All diese rechtlichen Herausforderungen wird man in den nächsten Jahren anpacken müssen.

     

    Wenn wir die Arbeitsplätze der Zukunft in Schleswig-Holstein haben wollen, dann brauchen wir auch neue Unternehmen, die diese schaffen können. Es gibt eine aktive Gründerszene an verschiedenen Orten in Schleswig-Holstein. Das ist sehr erfreulich. Dennoch ist Schleswig-Holstein im Bereich der Startups noch immer ein Entwicklungsland. Die Zahl der Existenzgründungen ist in den letzten Jahren insgesamt viel zu niedrig.

     

    Wir haben Ihnen eine Reihe an Vorschlägen vorgelegt, wie man dies ändern könnte. Leider konnten wir sie damit nicht überzeugen. Wir bleiben aber dabei: Wir wollen Schleswig-Holstein zum Gründerland Nr. 1 machen. Es muss z.B. um bessere Finanzierungsmöglichkeiten gehen, mehr Vernetzung und Technologietransfer, weniger Bürokratie und insgesamt ein sehr gründerfreundliches Klima. Dazu muss auch gehören, in den Schulen die Themen Wirtschaft, Selbständigkeit und Unternehmertum durch eine stärkere Einbindung von Menschen aus der Praxis besser zu vermitteln.

     

    Apropos Schulen: Die Vermittlung von Medienkompetenz wird immer wichtiger – nicht nur in den Schulen, aber dort natürlich ganz besonders. Wir wollen auch, dass die Schülerinnen und Schüler bereits in den Grundschulen spielerisch an Programmiersprachen herangeführt werden. Eine große Herausforderung wird dabei die Aus- und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer darstellen. Ich bin der Meinung, dass die zunehmende Digitalisierung uns sehr deutlich vor Augen führt, dass eine der wichtigsten bildungspolitischen Projekte der nächsten Wahlperiode eine umfangreiche MINT-Offensive sein muss!

     

    Das Ende der Wahlperiode ist quasi schon in Sichtweite. Dennoch sollten wir die vorliegenden Vorschläge in einer Anhörung näher beleuchten lassen und uns sehr ernsthaft damit beschäftigen. Ich finde, eine möglichst breite gesellschaftliche Diskussion ist bei diesem wichtigen Thema absolut angemessen.“
    Weiterlesen
  • 14.12.2016

    Dr. Heiner Garg: Wir müssen den Substanzverzehr in unserer Infrastruktur endlich stoppen

    „Die jetzt veröffentlichte Landesentwicklungsstrategie der Staatskanzlei ist ein leuchtendes Beispiel für die verschrobene Selbstwahrnehmung dieser Landesregierung. Es wird ein zukünftiges Schleswig-Holstein beschrieben, dass es jedenfalls mit der Finanzpolitik dieser Landesregierung niemals geben wird. Wer den Substanzverzehr der Infrastruktur so energisch vorantreibt wie Rot-Grün-Blau, der sorgt dafür, dass den kommenden Generationen ein riesiger Schuldenberg in unseren Straßen, Brücken, Schulen und Krankenhäusern hinterlassen wird, der kaum mehr politische Handlungsmöglichkeiten zulässt. So geht man nicht mit seinem ‚Lieblingsland‘ um!

     

    Wir wollen den Substanzverzehr in der Infrastruktur endlich stoppen. Wir wollen die Landesstraßen innerhalb von zehn Jahren vollständig sanieren. Wir wollen Sonderprogramme für den Erhalt von Brücken, Schulen und Krankenhäusern auflegen. Nur durch eine engagierte Infrastrukturpolitik wird es gelingen, für Wachstum zu sorgen und künftigen Wohlstand zu sichern.

     

    Im Bereich der frühkindlichen Bildung wollen wir die Eltern durch eine Deckelung der Beiträge vor zu hohen Kosten bewahren. So wollen wir diesen Betrag im U3-Bereich bei maximal 200 Euro, im Ü3-Bereich bei maximal 150 Euro festschreiben. Das ist ein fairer Einstieg in das über die Fraktionsgrenzen hinweg ausgerufene Ziel, schrittweise in die Beitragsfreiheit zu kommen – und nicht das 100-Euro-Geschenk von Grüßonkel Albig, das aus systematischen Gründen irgendwann wieder zurückgenommen werden muss.

     

    Wir wollen den Rechtsstaat stärken. Deshalb brauchen wir mehr Polizeibeamtinnen und -beamte. Wie brauchen eine Verbesserung der sächlichen Ausstattung – vor allem wollen wir der Landespolizei mobile Endgeräte zur Verfügung stellen, die Erschwerniszulage erhöhen.

     

    Wir wollen die Anwohnerinnen und Anwohner von den Straßenausbaubeiträgen entlasten. Offensichtlich scheitert die von dieser Koalition eingeführte Zwangsbeteiligung an der Akzeptanz der Anwohnerinnen und Anwohner, die durch diese Regelung zum Teil finanziell überfordert werden. Wir wollen diese hierfür zusätzlich erforderlichen Mittel über den Finanzausgleich den Kommunen zukommen lassen. Die Menschen vor Ort haben es nicht verdient, dass sie durch falsche landespolitische Entscheidungen in finanzielle Nöte kommen.

     

    Der Landesrechnungshof erklärte jüngst, diese Landesregierung habe den höchsten Ausgabenanstieg in 20 Jahren zu verantworten. Es muss endlich Schluss damit sein, dass Geld kommender Generationen schlicht verpulvert und nicht in die Sanierung der Infrastruktur gesteckt wird.“

    Weiterlesen
  • 13.12.2016

    Dr. Heiner Garg: Bloßes Beschreiben genügt nicht

    „Die Hunderttausenden Euro Steuermittel, die insbesondere der Chef der Staatskanzlei in sein literarisches Lebenswerk gesteckt hat, wären in unsere Schulen, Straßen oder digitale Infrastruktur besser investiert gewesen. Wer glaubt, durch bloßes Beschreiben des eigenen Wollens könne die Welt verändert werden, der hat sich in einer beängstigenden Art und Weise von der Lebenswirklichkeit entfernt.

     

    Diese Landesregierung beschreibt mit dieser Landesentwicklungsstrategie das zukünftige Schleswig-Holstein, das es unter dieser Landesregierung niemals geben wird.“

    Weiterlesen
  • 13.12.2016

    Heiner Garg: Krankenhausplan offenbart neuen Tiefpunkt in der Gesundheitspolitik

    „Die nicht vorhandene Gesundheitspolitik der amtierenden Landesregierung durch die völlig unsichtbar gebliebene Gesundheitsministerin findet einen erneuten Tiefpunkt in dem heute vorgestellten ‚neuen’ Krankenhausplan. Es wäre die Aufgabe von Ministerin Alheit gewesen, den Krankenhausplan auf aktuelle Entwicklungen hin anzupassen. Dieser Aufgabe kommt die Ministerin nicht nach, obwohl sie sich schon ein Jahr länger Zeit genommen hat, den Plan zu überarbeiten, als eigentlich vorgesehen war. Ministerin Alheit hat ganz offensichtlich keine Vorstellung davon, wie sie die Krankenhausstruktur zukunftsfähig gestalten will und zeigt damit ihr Desinteresse an medizinischen Versorgungsfragen.

    Wo bleiben konsequente Antworten auf die zentralen Fragen - wie viel Zentralisierung und Spezialisierung braucht Schleswig-Holstein? Welche besonderen Bedürfnisse haben Menschen im ländlichen Raum? Wie versorgen wir eine älterwerdende Bevölkerung? Wie soll dauerhaft eine gut strukturierte und vernetzte Versorgung bei zurückgehenden Arztzahlen gesichert werden?

     

    Aber wahrscheinlich ist es besser, dass Ministerin Alheit ernstzunehmende Antworten auf diese Fragen schuldig bleibt. So kann sie immerhin nichts kaputtmachen. In der kommenden Legislaturperiode wird Gesundheitspolitik wieder eine zentrale Rolle spielen damit die dauerhafte Sicherung der Bevölkerung mit medizinischen Leistungen gelingt. Dass hierbei das UKSH eine besondere Rolle einnimmt, steht außer Frage. Der Rahmen der medizinischen Leistungserbringung ist jedoch ausschließlich unter versorgungspolitischen Aspekten zu definieren. Hierbei schließt Versorgungspolitik insbesondere die besonderen Herausforderungen an ein Universitätsklinikum ein, wie die Ausbildung oder Diagnostik und Behandlung sehr seltener Erkrankungen.“

    Weiterlesen
  • 12.09.2018

    Kay Richert: Große Mehrheit für die Legalplanung

    Anlässlich der mehrheitlichen Zustimmung zum Jamaika-Antrag zur Legal-planung im Wirtschaftsausschuss erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:


    „Schleswig-Holstein sendet ein klares Signal nach Berlin: Die Zweigleisigkeit zwischen Niebüll und Klanxbüll muss schnellstmöglich realisiert werden. Um Planung und Bau zu beschleunigen, hat die Jamaika-Koalition den zweiglei-sigen Ausbau daher als Projekt zur Erprobung der Legalplanung durch den Bund vorgeschlagen. Der entsprechende Antrag fand heute im Wirtschafts-ausschuss eine breite Mehrheit und wurde dem Landtag zur Annahme emp-fohlen. Wir freuen uns dabei, dass die Legalplanung parteiübergreifend un-terstützt wird.
    Die Zustände auf der Marschbahn sind schon viel zu lange ein Desaster. Jetzt muss der Bund endlich aufwachen und den zweigleisigen Ausbau in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans hochstufen. Alles andere wäre unverständlich.“

    Weiterlesen
  • 12.12.2016

    Christopher Vogt: Verkehrsprojekte kommen mit dieser Landesregierung nicht voran

    „Kein relevantes Verkehrsprojekt kommt bei dieser Landesregierung richtig voran. Die Verzögerungen bei der Fehmarnbeltquerung sind peinlich für die Landesregierung und schädlich für die Entwicklung unseres Bundeslandes. Planungspannen und verschleppte Verfahren sind ja mittlerweile schon feste Bestandteile des Markenkerns von Rot-Grün-Blau. Zum Glück wird dieser Koalition am 07. Mai durch den Souverän wohl das Vertrauen entzogen. Die Koalition hat es über viereinhalb Jahre nicht geschafft, bei diesem wichtigen Projekt eine gemeinsame Linie zu finden. Nicht einmal innerhalb der SPD-Landtagsfraktion ist dies der Fall. Da muss sich niemand wundern, wenn Minister Meyer einmal mehr mit schlechten Ausreden an die Öffentlichkeit geht.

     

    Wir erneuern auch unsere Forderung nach einer Reform des Planungsrechts. Die extrem hohe Zahl an Einwendungen auf der deutschen Seite ist absolut aberwitzig. Gegen berechtigte Einwendungen von betroffenen Anwohnern ist überhaupt nichts einzuwenden. Deren Interessen müssen bestmöglich berücksichtigt werden. Die konzertierte Aktion der Projektgegner macht aber sehr deutlich, dass unser Planungsrecht ein Verhinderungsrecht ist. Bei den allermeisten Einwendungen geht es ja nicht darum, das Projekt zu verbessern, sondern darum, es zu verzögern und am Ende zu verhindern.“

    Weiterlesen
  • 09.12.2016

    Oliver Kumbartzky: Mitbestimmung und größere Abstände sind unerlässlich

    „Die Forderung nach verbindlicher Bürgermitbestimmung ist zweifelsohne richtig und wird von der FDP-Fraktion auch ausdrücklich unterstützt. Die Landesregierung ist leider entgegen den Ankündigungen von Ministerpräsident Albig bis heute untätig geblieben. Der Bürgerwille wird von Rot-Grün-Blau bei der Umsetzung selbstbestimmter politischer Zielvorgaben offensichtlich als hinderlich angesehen.

     

    Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die in der Volksinitiative niedergeschriebenen Regelungen erheblichen rechtlichen Bedenken begegnen, die man nicht einfach ignorieren kann. Besser wäre es aus unser Sicht, alle Vorschläge zur Bürgerbeteiligung bei der Ausweisung von Windvorrangflächen vorab dem Landesverfassungsgereicht zur Begutachtung vorzulegen. So würde man keine Erwartungen wecken, die man später enttäuschen müsste.

     

    Neben einer verbindlichen Bürgerbeteiligung spricht sich die FDP-Landtagsfraktion für größere Abstande zwischen Wohnhäusern und Windkraftanlagen aus. So haben wir im Landtag schon mehrfach einen Abstand von 7H zum Innenbereich gefordert.“

    Weiterlesen
  • 08.12.2016

    Christopher Vogt: Union will den Autofahrern noch tiefer in die Tasche greifen

    „Es wird immer deutlicher, was für einen Murks die Regierungschefs mit ihrem Beschluss zur Gründung einer Bundesautobahngesellschaft fabriziert haben. Es ist offensichtlich, dass für die Union dabei gar nicht die Effizienz bei der Verkehrsverwaltung im Vordergrund steht. CDU und CSU geht es in erster Linie darum, mit dem neuen System aus PKW-Maut und Autobahngesellschaft den Autofahrern noch tiefer in die Tasche greifen zu können als bisher schon. Es steht zu befürchten, dass wichtige Verkehrsprojekte wie die A20 durch das Bund-Länder-Gerangel um Zuständigkeiten und Personal in den nächsten Jahren noch weiter verzögert werden. Das darf auf gar keinen Fall passieren.

     

    Entweder kommt man nun gemeinsam zu der Einsicht, dass dieses Modell nicht zielführend ist, oder Bund und Länder einigen sich zügig auf eine halbwegs vertretbare Lösung, die dann auch möglichst schnell umgesetzt werden muss. Alles andere wäre mit Blick auf die ohnehin schon verunsicherten Mitarbeiter des Landesbetriebes und die zügige Realisierung von A20 und anderen Projekten verantwortungslos.“

    Weiterlesen
  • 06.12.2016

    Christopher Vogt: Wir brauchen eine Kostenbremse und ein Beschleunigungsprogramm beim Wohnungsbau

    „In den Ballungsgebieten des Landes brauchen wir dringend mehr bezahlbaren Wohnraum. Es kann aber nur ein kleiner Baustein in einem Gesamtkonzept sein, Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau an die Wohnungswirtschaft durchzuleiten. Die Wohnungsbaupolitik der Landesregierung springt leider wieder einmal viel zu kurz und wirkt unter dem Strich sogar kontraproduktiv. Die Landesregierung muss endlich begreifen, dass sie vor allem die privaten Vermieter und Bauherren unterstützen muss, weil man nur so das eigentliche Problem lösen kann. Nur deutlich mehr Wohnraum in den stark nachgefragten Regionen wird die Wohnkosten dort bezahlbar machen.

     

    Anstatt vollmundig Geld des Bundes zu verteilen, sollte das Land damit aufhören, das Bauen und Wohnen immer teurer zu machen. Der größte Kostentreiber beim Wohnungsbau ist durch immer höhere Steuern und Abgaben sowie bürokratische Auflagen schließlich der Staat. Rot-Grün-Blau hat z.B. die Grunderwerbsteuer auf ein bundesweites Rekordniveau erhöht und damit das Problem massiv verschärft. Deshalb schlagen wir vor, die Grunderwerbsteuer in einem ersten Schrift für den erstmaligen Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie bis 500.000 Euro abzuschaffen. Das würde jungen Familien sehr helfen und dazu beitragen, dass sich die Situation in den stark nachgefragten Gegenden entspannt.

     

    Zudem fordern wir bei der Förderung die Gleichstellung von Neu- und Bestandsbauten, um auch für Privatpersonen Anreize zu schaffen. Sinnvoll wäre es zudem, die Wohnraumförderung für eine Umnutzung des Gebäudebestands auszudehnen. So könnten vor allem Dachgeschosse oder Büroräume in Wohnraum umgewandelt werden. Dies hätte nicht nur den Vorteil, dass der Leerstand in Innenstädten verringert würde, sondern würde auch innerhalb gut erschlossener Lagen zusätzlichen Wohnraum schaffen.

     

    Statt einer Mietpreisbremse, die Investoren abschreckt und im Zweifel vor allem den solventen Mietern hilft, braucht das Land eine Kostenbremse und ein Beschleunigungsprogramm beim Wohnungsbau. In einem breiten Bündnis mit den Kommunen, den Wohnungsunternehmen und -verbänden sollte die Landesregierung dafür sorgen, dass vor allem im Bereich der Zentren deutlich mehr Gebiete zur Schaffung neuen Wohnraums ausgewiesen, Baugenehmigungen schneller erteilt und unnötige Bürokratie konsequent abgebaut werden. Hohe Immobilienpreise und hohe Mieten entstehen in Bereichen mit hoher Nachfrage und geringem Angebot. Aus diesem Grund muss klar sein, dass nur zusätzliches Angebot für den benötigten bezahlbaren Wohnraum sorgen kann. Wir erwarten von der Landesregierung auch, dass sie sich auf der Bundesebene gegen unnötige Bürokratie einsetzt und Anreize zur Stimulierung des Wohnungsbaus anregt, z.B. die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung auf Wohnimmobilien.“

    Weiterlesen
  • 06.12.2016

    Wolfgang Kubicki: Rechtsstaat darf nicht durch politische Opportunität ausgehebelt werden

    „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist so richtig, wie es erwartbar war. Auch wenn der Atomausstieg in der Sache zweifelsohne notwendig war, darf der Rechtsstaat nicht durch politische Opportunität ausgehebelt werden. Wir haben daher schon 2011 darauf hingewiesen, dass ein Atomausstieg ohne Entschädigungsregelungen nicht gehen wird.

     

    Demokratisch legitimierte Politikwechsel müssen unbestritten jederzeit möglich sein und dürfen auch nicht durch das rechtsstaatliche Kontinuitätsgebot oder private Dispositionen verhindert werden. Wer aber abrupt, wenn auch richtigerweise, die Rahmenbedingungen verändert, so nun auch das Bundesverfassungsgericht, muss eben auch die schutzwürdigen Interessen der Eigentümer ausreichend beachten und entsprechende Übergangs- und Entschädigungsregelungen schaffen.

     

    Investitions- und Vertrauensschutz sind hohe Güter in einem Rechtsstaat. Insofern ist diese Entscheidung sicherlich auch wegweisend für die Energiewende.“

    Weiterlesen
  • 06.12.2016

    Oliver Kumbartzky: Windenergie an Netzkapazitäten orientieren + nicht an planwirtschaftlichen Zielen

    „Wir erwarten von der Landesregierung, dass die Prüfung der Einwände im Anhörungsverfahren gründlich und vor allem ergebnisoffen erfolgt.

     

    Vor dem Hintergrund erwartbarer Planungsänderungen muss der bisher von der Landesregierung betriebene Ausbau der Windenergie an der Bevölkerung vorbei über die Ausnahmegenehmigungen während des Anhörungsverfahrens auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. Es kann nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern Einflussmöglichkeiten suggeriert werden, während gleichzeitig mithilfe von Ausnahmegenehmigungen oder Sonderregelungen Fakten geschaffen werden.

     

    Angesichts der Tatsache, dass in Schleswig-Holstein im Jahr 2016 Wegwerfstrom im Wert von über 300 Millionen Euro produziert wird, muss auch endlich ernsthaft über die Sinnhaftigkeit von planwirtschaftlichen Ausbauzielen nachgedacht werden. Stand heute bedeutet die Ausweisung von zwei Prozent der Landesfläche einen intensiven Ausbau ins Blaue hinein, der jedenfalls weder rechtlich noch sachlich notwendig ist.

     

    Statt einer Energiewende mit der Brechstange und an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei, brauchen wir eine Windenergiepolitik, die sich an den vorhandenen Netzkapazitäten orientiert, auf Bestandsflächen Repowering erlaubt und so eine längst überfällige Flurbereinigung ermöglicht. So lassen sich auch größere Abstände von bis zu 7 x H realisieren.“
    Weiterlesen
  • Mehr laden

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche

Footer menu

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz