„Die heutige Weigerung des Ministerpräsidenten Torsten Albig (SPD), in der Debatte über das Asylpaket I und II zur schleswig-holsteinischen Öffentlichkeit zu sprechen, genügt maximal den Anforderungen, die an Ministerpräsidentendarsteller gestellt werden. Wer so mit seiner Verantwortung umgeht, ist nicht nur eine Schande für die Flüchtlingspolitik, sondern auch eine Schande für unser Land.“
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17.02.2016
Wolfgang Kubicki: Dieser Ministerpräsidentendarsteller ist eine Schande für unser Land
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17.02.2016
Anita Klahn: Integration kann nur durch Bildung gelingen
„Vorweg möchte ich die Gelegenheit nutzen, im Namen der FDP-Fraktion unseren Dank und unsere Anerkennung all denen Lehrkräften im Land auszusprechen, die mit hohem Engagement, unter schwierigen Rahmenbedingungen und häufig weit über ihre Lehrverpflichtung hinausgehend, sich um die Flüchtlingskinder kümmern.
Sie werden mir sicher zustimmen, dass Integration nur durch Bildung gelingen kann. Daraus resultiert, dass die zunehmende Anzahl von minderjährigen, schulpflichtigen Flüchtlingskindern und eine noch größere Anzahl von jungen Erwachsenen bis 25 Jahre ein gutes System in den allgemeinbildenden sowie in den berufsbildenden Schulen erfordern.
Um diese Integrationsaufgabe zielführend organisieren zu können, sind Zahlen, Daten, Fakten nötig. Das war ein Grund für unseren Berichtsantrag. Der wichtige Punkt ist, Frau Ministerin, dass ich in den Schulen große Unruhe und Sorge wahrnehme.
Ich honoriere ausdrücklich die zusätzlich geschaffenen Lehrerstellen, wobei nicht ganz deutlich ist, ob dazu bereits Einstellungen vorgenommen wurden und entsprechend auch eine Verteilung an die Schulen erfolgt ist. Vielleicht können sie, Frau Ministerin, dazu hier Stellung nehmen oder die Antwort ersatzweise schriftlich nachreichen.
Es gibt aber noch viele andere unbeantwortete Fragen. Vor allem die, nach welchen Kriterien die Flüchtlingskinder an die Schulen und in die Schulstufen verteilt werden.
Wichtig wäre dazu eine genauere Kenntnis über die Anzahl von Flüchtlingskindern bzw. Asylsuchenden, die im Gegensatz zu Schülern mit Migrationshintergrund keine mehrjährigen Erfahrungen in unserem Sprach- und Kulturkreis haben und mehr als nur das ‚Deutsch als Zweitsprachen‘-Förderangebot benötigen.
Dazu gibt der Bericht leider keine Auskunft, obwohl wir ausdrücklich danach gefragt haben. Sie beantworten auch nicht, wie sie den Bedarf von Lehrerstellen speziell für die Flüchtlingskinder berechnen.
Im Bericht steht, dass es keine festgelegten Klassengrößen gibt, sondern die Gruppengrößen von der aktuellen Situation und den Möglichkeiten vor Ort abhängig ist. Was antworten sie dem Landrat in Ostholstein, der Klassengrößen mit bis zu 80 Jugendlichen beklagt. Weder Sprachvermittlung noch Integration lässt sich so erfolgreich gestalten. Ganz abgesehen von der Belastung der Lehrkraft bei einer derartigen Lerngruppengröße.
Mit zielführenden Zahlen hat es der Bericht sowieso nicht so. So werden die finanziellen Auswirkungen nur versatzstückhaft dargestellt und besonders erschreckend ist, dass die Landesregierung anscheinend keinen Plan für eine Bedarfsentwicklung hat.
Für Aussagen wie, dass ‚langfristige Planungen schwierig sind‘ und ‚Bedarfsberechnungen, Strukturen und Ressourcen laufend angepasst werden müssen‘, habe ich ja sogar Verständnis, aber erklären Sie uns doch bitte, warum Sie nicht die Bedarfsberechnungen zum Stand der Berichtsabgabe darstellen? Das sollte Ihr Ministerium mindestens leisten können.
Seit der Haushaltseinbringung fragen wir nach der Bedarfsentwicklung und bekommen darauf keine vernünftige Antwort. Das ist bei diesem Thema jedoch völlig inakzeptabel.
Auch bei der außerschulischen Sprachförderung und Integration gibt sich der Bericht sehr schmallippig. Hier wendet die Landesregierung erhebliche zusätzliche Mittel auf – konkret erhalten die Wohlfahrtsverbände 1,5 Millionen Euro. Unklar ist dabei aber, welche Maßnahmen zusätzlich geschaffen werden, ob sie die gewünschte Wirkung entfalten können. Wie sieht die Kooperation mit den Schulen aus?
Abschließend möchte ich noch kurz auf den Antrag der Union eingehen. Ich verstehe die Zielsetzung, die Integration von jungen Flüchtlingen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und damit keiner Schulpflicht mehr unterliegen, zu verbessern.
Aber ob der vorgeschlagene Weg, der einfachen Verlängerung der Berufsschulpflicht, machbar ist, müssen wir im Ausschuss beraten.
Aus meiner Sicht bedarf es anderer flexibler Instrumente, um dem Problem entgegenzuwirken. Die Bundesagentur für Arbeit ist an dieser Stelle ein wichtiger Partner. Beispielsweise könnten die bislang auf ein Jahr angelegten berufsvorbereitenden Maßnahmen verlängert werden, damit die jugendlichen Flüchtlinge ausreichend Zeit bekommen, ihre Sprachkenntnisse zu erwerben und zu festigen.
Meine Fraktion steht dabei vernünftigen Lösungen offen gegenüber, die wir fachlich weiter im Ausschuss beraten sollten.“
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17.02.2016
Wolfgang Kubicki: Aufnahme von Flüchtlingen ist nicht nur Rechtspflicht, sondern Gebot der Humanität
„Die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, aber auch die Flüchtlingspolitik unserer Landesregierung steht langsam aber sicher kurz vor dem Scheitern. Die vielen ehrenamtlichen Helfer, die ein einigermaßen funktionierendes System der Flüchtlingshilfe erst ermöglichen, haben zunehmend Überlastungsbefürchtungen.
Und der Staat zeigt sich weiterhin völlig überfordert. Wenn die Behörden nicht wissen, wie viele Flüchtlingen im Land sind und – was unter dem Aspekt der inneren Sicherheit noch schlimmer ist – mangels Registrierung oder erkennungsdienstlicher Behandlung auch die Identität zahlreicher Flüchtlinge nicht kennen, dann reden wir über staatliches Versagen bei der Bewältigung des Flüchtlingsansturms.
Die Politik schaut dieser Entwicklung wie gelähmt zu. Planlos und hilflos.
Anstatt jetzt sachorientiert und geschlossen Steuerungsinstrumente zu etablieren, um wenigstens einen Teil der verloren gegangenen Handlungsfähigkeit zurückzuerlangen, haben Union und SPD das hier in Rede stehende Asylpaket II mit einer fast beispiellosen Peinlichkeit geschnürt. Nachdem Sie es bereits im November letzten Jahres zum ersten Mal beschlossen hatten, haben Sie erst einmal drei Monate gestritten – und das auf einem Niveau, das seinesgleichen sucht.
Die SPD wollte zwischenzeitlich straffällig gewordene Asylbewerber die Gefängnisstrafe im Heimatland verbüßen lassen und vermeintlich unsolidarischen EU-Mitgliedsstaaten Finanzmittel streichen. Die CDU will eigentlich einen vollständigen Kurswechsel – wobei ständig Maßnahmen gefordert werden, die wahlweise gegen die Genfer Flüchtlingskonvention oder Europarecht oder beides verstoßen – kommt aber an der eigenen Kanzlerin nicht vorbei. Die CSU stellt (in ihren Augen) keine Kanzlerin, weshalb sie dieser eine ‚Herrschaft des Unrechts‘ vorwirft und erwägt die Bundesregierung (der sie selbst angehört) vor dem Bundesverfassungsgericht zu verklagen.
Wenn das SPD-geführte Bundesfamilienministerium im Zuge der Ressortabstimmung einen Gesetzentwurf vorgelegt bekommt und die entscheidende Änderung zwar auffällt, aber offensichtlich nicht verstanden wird – und das obwohl man für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sogar fachlich zuständig ist – dann wirft das nicht nur ein bedenkliches Licht auf die Arbeitsweise in der Bundesregierung, sondern auch auf die Regierungsfähigkeit der deutschen Sozialdemokratie.
Das Bild, das so in der Öffentlichkeit entsteht, ist jedenfalls erbärmlich.
Die Menschen im Land gewinnen den Eindruck, dass unser politisches System in Krisensituationen in eine Schockstarre verfällt, dass die Exekutive gelähmt und die Legislative gleich verzichtbar ist, weil sie in den entscheidenden Fragen der Flüchtlingspolitik gar nicht mehr gefragt wird.
Das Schlimme daran ist: Sowohl die Art der Debattenkultur als auch der zwischen den Regierungsparteien ausgebrochene Überbietungswettbewerb, schaden nicht nur den Parteien selbst, sondern vor allem dem Parlamentarismus an sich und damit am Ende uns allen. Wenn die regierungstragenden Partien mit einer solch verwirrenden Vielstimmigkeit agieren, um dann auch noch etwas zu beschließen, über das sie sich zuvor noch allen Regeln der Kunst empört haben, dann ist das kein Segen für die große Idee der parlamentarischen Demokratie, sondern der Beginn ihrer sukzessiven Diffusion.
Das gleiche gilt für den Zustand unseres Rechtsstaates. Wenn an mancher Stelle der politische Wille fehlt, geltendes Recht durchzusetzen, dann verlieren die Menschen das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Was dann passiert, können wir schon heute bei Facebook lesen.
Und hier im Land sieht es nicht besser aus.
Der Ministerpräsident macht seine Zustimmung zu der Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer vom Votum des Auswärtigen Amtes abhängig und als die entsprechende Billigung vorliegt, wird er von Dr. Stegner zurückgepfiffen.
Und der grüne Teil der Regierung empört sich lieber reflexartig über sämtliche Vorschläge – mitunter ja auch völlig zu Recht –, weil er seine durchaus lobenswerten Grundsätze lieber nicht der Realität anpassen will.
Es ist aber zu wenig, immer nur darauf zu hoffen, dass der grüne Ministerpräsident Kretschmann schon allem zustimmen werde.
Es reicht auch nicht, sich immer nur darüber einig zu sein, die Fluchtursachen bekämpfen zu wollen und die europäischen Außengrenzen zu sichern, wobei die Herren Gabriel und Steinmeier nach einer bemerkenswerten Kehrtwende neuerdings ja auch bereit sind, ‚zusätzliche Maßnahmen an den Binnengrenzen Europas zu ergreifen‘, um die Flüchtlingsströme besser kontrollieren zu können.
Das sind zwar in der Sache alles vollkommen richtige Forderungen, bei denen Sie uns an Ihrer Seite wissen, doch wenn wir ehrlich und realistisch sind, wissen wir doch, dass sich das kurzfristig überhaupt nicht umsetzen lässt.
Genauso ist es doch parteiübergreifend Konsens, dass wir eine europäische Lösung brauchen. Aber davon sind wir erstens weit entfernt und zweitens heißt europäische Solidarität, anders als es manch ein Vertreter von CDU und SPD versteht, auch nicht, sich den deutschen Interessen zu fügen.
Insofern erfordern alle diese Forderungen auch keinen Mut.
Was wir jetzt brauchen, sind nationale Lösungen. Das Asylpaket II ist auf dem Weg dahin auch sicher kein unvernünftiger Schritt. Wir können den Regelungen auch grundsätzlich zustimmen, weil sie für sich genommen jedenfalls nicht ungeeignet sind.
Dazu gehört auch die Einstufung der Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten, wenn man sich die aktuellen Zahlen vor Augen hält:
- Allein im Dezember 2015 kamen fast 2.300 Asylbewerber aus Algerien und 3.000 aus Marokko nach Deutschland, während im Gesamtjahr 2014 weniger als 4.000 Menschen aus diesen beiden Staaten Asyl in Deutschland begehrt hatten. Im Vergleich zum Juli 2015 stellt dies eine Verfünffachung der Zugangszahlen dar.
- Die bisherige Schutzquote im Jahr 2015 betrug bei algerischen Staatsbürgern 0,98 Prozent, bei Marokkanern 2,29 Prozent und bei Tunesiern 0,02 Prozent.
Und wenn die Kritiker jetzt wieder entgegnen, dass die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat wirkungslos sei, dem empfehle ich einen Blick auf die Zugangszahlen vom Westbalkan. Während im März 2015 noch 11.729 Kosovaren einen Asylantrag stellten, waren es im Dezember, nachdem das Land zum sicheren Herkunftsstaat erklärt worden ist, nur noch 451.
Und bei allen berechtigten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Einstufung ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat als ‚verfahrensbezogene‘ Regelung das Grundrecht auf Asyl nicht beseitigt, sondern eine widerlegbare Vermutung etabliert.
Auch künftig muss das Bundesamt bei jedem Antrag prüfen, ob im Einzelfall doch eine Verfolgung droht. Das gleiche gilt für die geplante Begrenzung des Familiennachzuges. Es mag vertretbar sein, dass sowohl die Europäische Menschenrechtskonvention als auch die UN-Kinderrechtskonvention hier beeinträchtigt sein könnten.
Tatsache ist aber, dass die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung dem Gesetzgeber Verpflichtungen nur für Flüchtlinge auflegt, nicht jedoch für subsidiär Schutzberechtigte.
Die hier in Rede stehenden Maßnahmen sind Schritte in die richtige Richtung. Die Probleme werden sie aber nicht lösen.
Nach wie vor haben wir nämlich weniger ein Gesetzesdefizit, sondern vor allem ein Vollzugsdefizit.
Der Rückstau unbearbeiteter Asylanträge beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegt inzwischen bei rund 370.000 Verfahren.
Weitere 400.000 Menschen haben wegen der langen Wartezeiten noch gar keinen Antrag gestellt.
Nach Kenntnis der Landesregierung sind in Schleswig-Holstein zudem derzeit nur knapp ein Drittel (32,4 Prozent) der Stellen des BAMF besetzt (56 Vollzeitstellen von 173). Dies wirft ein Schlaglicht auf den desaströsen Verfahrensstand in diesem Bereich. Seit November 2015 vergibt das BAMF bei der Registrierung der Flüchtlinge überhaupt keine Termine mehr für die Aufnahme von Asylanträgen, womit die Situation bei der Verfahrensdauer seither systematisch verschleiert wird.
Man kann dies nicht anders bezeichnen als ein Totalversagen der zuständigen Dienststellen des Bundes – im Verantwortungsbereich des Bundesinnenministers.
Wir haben es deshalb an dieser Stelle schon mehrfach gefordert: Wir brauchen eine Schutzgewährung von Bürgerkriegsflüchtlingen in einem summarischen Verfahren außerhalb des individuellen Asylverfahrens!
Mit unserem Gesetzentwurf zum vorübergehenden Schutz haben wir hierzu schon vor Monaten einen belastbaren Verfahrensvorschlag gemacht, der die Behörden nachhaltig entlastet und das Asylverfahren deutlich beschleunigt.
Die Aufnahme von Flüchtlingen ist nicht nur eine Rechtspflicht, sondern ein Gebot der Humanität, sie ist aber kein Grund zu euphorischer Freude. Und Flüchtlinge sind Menschen, die Schutz vor konkreter Verfolgung suchen, und nicht Mittel zum Zweck – weder ökonomisch noch demografisch oder zur Selbstverwirklichung.
Bürgerkriegsflüchtlinge sind nämlich gerade keine Arbeitsemigranten und im Übrigen auch keine Asylbewerber im Sinne unseres Grundgesetzes.
Die Flüchtlingsstellung ist abhängig von der Fortdauer der Verfolgungslage im Heimatland. Sobald sich die Lage in ihrer Heimat bessert, müssten sie zurückkehren – nur so kann weltweite Flüchtlingshilfe überhaupt funktionieren. Genau das sieht das Völkerrecht auch vor. Die Genfer Flüchtlingskonvention sieht hierfür ein automatisches Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft vor (Art. 1 C 5 GFK).
Der Status des vorübergehenden Schutzes trägt sowohl dem Schutzbedürfnis der Flüchtenden als den Aufnahme- und Integrationskapazitäten unserer Gesellschaft Rechnung. Wer als Flüchtling Schutz sucht, erhält ihn ohne Einschränkung. Wer in der Folge für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, erhält nach Maßgabe eines modernen Einwanderungsgesetzes einen dauerhaften Aufenthaltstitel.
All dies wäre auch ein überfälliges internationales Signal, dass Deutschland solidarisch ist, aber Flüchtlinge in unbegrenztem Umfang nicht dauerhaft aufnehmen kann.
Und schließlich muss das Vollzugsdefizit bei Abschiebungen beseitigt werden.
Bis heute, so die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ‚Rückführung‘ in ihrem Bericht aus dem Jahr 2011, wird hier ‚Rechtsstaatliches Verwaltungshandeln (...) unter dem Deckmantel vermeintlicher Humanität als etwas ‚Anrüchiges‘ betrachtet. In keinem anderen Rechtsgebiet ist eine vergleichbare Positionierung festzustellen.
Es käme z.B. niemand ernsthaft auf die Idee, jemanden der zehn Jahre lang erfolgreich Steuern oder Sozialabgaben hinterzogen hat, aus ‚humanitären Gründen‘ eine Steuerlass zu gewähren oder jemandem nach zehn Jahren unfallfreien Fahrens ohne Fahrerlaubnis allein aus dieser Tatsache eine Fahrerlaubnis zu gewähren. (...) Jede Form von Restriktion zur Herstellung der Ausreisebereitschaft oder zur Erfüllung der dem Ausländer obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen wird als menschenunwürdig oder gar als menschenrechtsverletzend gebrandmarkt, um dadurch unter Berufung auf ein quasi höheres Recht die Rechtmäßigkeit jedes Verwaltungshandelns zu desavouieren und ein moralisches Widerstandsrecht zu begründen.‘“
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12.02.2016
Christopher Vogt: Differenzierte Lösungen sind sinnvoller als der starre gesetzliche Mindestlohn
„Wir sehen uns durch die Studie des Kieler Instituts für Wirtschaftsforschung in unseren Bedenken am Modell des starren gesetzlichen Mindestlohns bestätigt. Wir halten unser Modell der differenzierten Lösungen, also nach Branchen und Regionen differenzierte Lohnuntergrenzen, die von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern verhandelt und für allgemeinverbindlich erklärt werden, nach wie vor für deutlich sinnvoller.
Wenn nur etwa die Hälfte der bisher durch den Mindestlohn weggefallenen Mini-Jobs in andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden, dann können CDU, SPD und Grüne dies nicht einfach vom Tisch wischen und weiterhin leugnen, dass der gesetzliche Mindestlohn durchaus negative Auswirkungen auf die Beschäftigung hat. Durch die gute wirtschaftliche Lage sind die negativen Folgen des gesetzlichen Mindestlohns nicht sofort sichtbar geworden, aber gerade angesichts der Wirtschaftsstruktur Schleswig-Holsteins muss sich die Landesregierung mit den Ergebnissen dieser Studie beschäftigen.
Wir brauchen jetzt eine ehrliche Bestandsaufnahme, eine durch fundierte Daten und Analysen gestützte offene und ideologiefreie Diskussion über die Vor- und Nachteile des gesetzlichen Mindestlohns. Auch der DGB täte gut daran, diese Studie ernst zu nehmen und nicht einfach abzutun und zu diffamieren. Undifferenzierte Kampfparolen in Richtung Wirtschaft und Wissenschaft wirken nicht gerade souverän und sind eher ein Anzeichen dafür, dass die Genossen in Anbetracht des Ausmaßes des Beschäftigungsverlustes langsam nervös werden.“
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12.02.2016
Anita Klahn: Der vollmundigen Ankündigung von Ministerin Ernst müssen die richtigen Taten folgen
„Wenn man der Argumentation der Bertelsmann-Stiftung folgt, dass Schleswig-Holstein im Bereich der Beruflichen Bildung noch besser werden kann, war es überfällig, dass das Bildungsministerium in dieser Frage endlich tätig wird. Wichtig ist nur, dass der vollmundigen Ankündigung auch die richtigen Taten folgen müssen.
Aus unserer Sicht ist es das vollkommen falsche Signal an die von Britta Ernst genannten Sechst- und Siebtklässler, wenn sie erklärt, alle bekämen eine berufliche Ausbildung garantiert. Denn mit einer solchen Aussage deutet sie an, dass auch Nichtstun garantiert belohnt wird. Die Abschaffung von Leistungsanreizen schiebt im Zweifel den Betrieben die Verantwortung für eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu – und ‚entlastet‘ die Schulen von dieser Verantwortung. Das ist nicht unsere Vorstellung von einer verantwortungsvollen schulischen Bildung.
Wenn wir sehen, dass Schleswig-Holstein das Land mit der höchsten Hauptschulabschlussquote (erster allgemeinbildender Schulabschluss) ist, dann liegen die Probleme nicht bei den Betrieben im Land, sondern in einer verkorksten Bildungspolitik, die in den vergangenen 28 Jahren fast 26 Jahre von Sozialdemokraten verantwortet wurde. Angesichts der Tatsache, dass wir schon jetzt deutlich mehr freie Ausbildungsstellen als Bewerber haben, haben die Betriebe in Schleswig-Holstein ihr Soll erfüllt. Jetzt muss die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass die Ausbildungsfähigkeit von möglichst vielen auf ein angemessenes Niveau gehoben wird.“
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12.02.2016
Wolfgang Kubicki: Schäbige Argumentation der Finanzministerin
„Es ist ein bemerkenswertes Eingeständnis von Finanzministerin Monika Heinold (Grüne), wenn sie jetzt erklären muss, dass Rekordsteuereinnahmen in Verbindung mit einem historisch niedrigen Zinsniveau wahrscheinlich nicht ausreichen werden, um die rot-grün-blaue Schuldenpolitik zu finanzieren. Und es ist schäbig, dass sie in ihrer Argumentation die steigenden Flüchtlingszahlen dazu missbraucht, um ihre exzessive Ausgabenpolitik zu rechtfertigen. Faktisch traut sich die selbsternannte ‚Sparkommissarin‘ nicht, vernünftige finanzpolitische Schwerpunktsetzungen vorzunehmen und erklärt vielmehr, Schulden machen sei eigentlich eine gute Sache.
Die FDP-Fraktion wird nicht zulassen, dass Rot-Grün-Blau die Schuldenbremse reißt und damit gegen die Landesverfassung verstößt. Aus unserer Sicht besteht auch keine ‚außergewöhnliche Notsituation‘ gem. Art. 61 Abs. 3 Landesverfassung, die mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag ein Abweichen von der Schuldenbremse gestattet. Solange Konsolidierungsmaßnahmen möglich sind, käme ein solches Vorgehen einem Ignorieren der überparteilich vereinbarten Schuldenbremse gleich.“
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11.02.2016
Dr. Heiner Garg: Erklärung des Innenministeriums zu Schwemer-Äußerungen ist peinlich
„Dass es so leicht ist, sich einer Abschiebung zu entziehen – wie es jetzt eine sechsköpfige Familie in Boostedt gezeigt hat – ist niemandem vernünftig vermittelbar. Der Rechtsstaat wird mit solchen Aktionen der Lächerlichkeit preisgegeben.
Fast noch schlimmer – aber in jedem Falle peinlich – ist in diesem Zusammenhang die offenbar schnell zusammengeschusterte Erklärung des Innenministeriums am heutigen Tage, die Sachverhalte vermengt, die rein gar nichts miteinander zu tun haben. Der Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat sich schließlich nicht darüber ‚echauffiert‘, dass zu wenig Flüchtlinge in seinen Kreis geleitet werden, die abgeschoben werden sollen. Ein wenig mehr Sachlichkeit täte auch dieser Landesregierung ganz gut – gerade in einer solch schwierigen politischen Frage.“
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10.02.2016
Oliver Kumbartzky: Habeck verpasst Vorlage neuer Erkenntnisse zu geplanten Kitesurfverbotszonen
„Weder die heutige Pressekonferenz noch die Auskunft im Umwelt- und Agrarausschuss von Minister Dr. Habeck haben die Diskussion vorangebracht. Die Landesregierung bleibt es weiterhin schuldig, neue Erkenntnisse zur Störwirkung von Kitesurfern vorzulegen. Eine neue Befahrensverordnung auf einer fragwürdigen wissenschaftlichen Grundlage zu erstellen, stärkt nicht gerade das Vertrauen in die Arbeitsweise dieser Landesregierung. Darüber hinaus ist nicht zu erkennen, inwieweit Kitesurfer bei der geplanten Verordnung ähnlichen emissionsfreien Wassersportarten, wie Seglern oder Windsurfern, gleichgestellt werden sollen.
Die Ankündigung, nun von der Sprachregelung eines ‚generellen Verbotes‘ für die Sportler abzusehen, dann aber doch – wie im Ausschuss angekündigt – an Verbotszonen festhalten zu wollen, sorgt dabei für zusätzliche Verwirrung. Wir fordern daher den Minister auf, klar Stellung zur geplanten Verordnung zu beziehen und die grundsätzliche Notwendigkeit für den Tier- und Pflanzenschutz darzulegen.“
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10.02.2016
Wolfgang Kubicki: Merkwürdiges Rechts- und Demokratieverständnis Dr. Stegners
„Der Brief von 80 Bürgerinnen und Bürgern aus Dänischenhagen, die dem Ministerpräsidenten ihre Sorge über die steigende Zahl von Einbrüchen in ihrer Nachbarschaft mitteilen wollten, hat Erstaunliches zutage gebracht: Dass der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Ralf Stegner offenbar der Auffassung ist, die CDU dürfe sich dieser Sorgen nicht annehmen, weil der Landtagsdirektor – als Bürger – einer der Betroffenen ist, offenbart ein merkwürdiges Rechts- und Demokratieverständnis Dr. Stegners. Es wäre ja auch möglich gewesen, dass Stegner selbst diesen Hilferuf aufgreift und sich ein Bild vor Ort macht. Das wäre wahrscheinlich im Sinne der SPD vollkommen in Ordnung gewesen.
Die Menschen in Dänischenhagen haben mit Sicherheit nicht absichtlich bei sich einbrechen lassen, damit führende Landespolitiker vor Ort erscheinen. Es handelt sich um die reale Furcht vor steigender Einbruchskriminalität, die mittlerweile durch Zahlen des Innenministeriums belegbar sind. Es ist die Aufgabe der Politik, diese Entwicklung ernst zu nehmen. Und es ist Aufgabe der Opposition, auf Missstände hinzuweisen. Deshalb ist der Stegnersche Vorwurf, es handele sich um ‚Oppositions-PR‘, mindestens einfältig.“
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10.02.2016
Wolfgang Kubicki: Es gibt keine guten Argumente für beide Positionen gleichzeitig
„Nun ist die Verwirrung komplett: Nach dem Schwenk von Ministerpräsident Albig in der Frage der Haltung der Landesregierung zum Asylpaket II folgt der Schwenk des grünen Koalitionspartners in derselben Frage in die andere Richtung. Es wäre schön, wenn die Menschen in Schleswig-Holstein eine konsistente Linie der Landesregierung bezüglich der Eingruppierung der Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer erkennen könnten. Tatsächlich sehen sie aber ein peinliches Kabinetts-Chaos.
Es gibt sicherlich für beide Positionen jeweils gute Argumente. Es gibt allerdings keine guten Argumente für beide Positionen gleichzeitig. Der Ministerpräsident muss in der kommenden Plenarwoche in diesem Punkt klar Farbe bekennen, um nicht noch weiteres Vertrauen in die Handlungsfähigkeit seiner Regierung zu verlieren.“
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09.02.2016
Dr. Ekkehard Klug: Landesregierung muss dem Innenausschuss über Secura Protect berichten
„Die heute verkündete fristlose Kündigung der Verträge mit der Firma Secura Protect Nord GmbH durch das Innenministerium wirft erhebliche Fragen auf. Nachdem die Landesregierung auf parlamentarische Anfrage bislang nur nebulös Auskunft über ‚mögliche‘ Konsequenzen gegeben hat, weist die jetzt vollzogene Kündigung darauf hin, dass die bereits bekannten Vorwürfe offenbar schwerwiegend waren.
Vor diesem Hintergrund habe ich mit heutigem Schreiben an den Innen- und Rechtsausschuss für die morgige Sitzung um einen Bericht der Landesregierung gebeten.“
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09.02.2016
Anita Klahn: Und wo bleibt die Qualität?
„Mit der Einführung des Kitageldes zum kommenden Jahr verbessert die Landesregierung mit keinem Cent die Qualität ihrer Bildungspolitik. Denn von den angekündigten ‚bis zu 100 Euro‘ je Kind wird nichts in den Betreuungsschlüssel oder in sonstige qualitative Maßnahmen gesteckt.
Bei aller verständlichen Freude über zusätzliches Geld in der Familienkasse: Noch ist nicht geklärt, wie viel Geld bei den Familien bleiben wird. Klar ist aber, dass diejenigen, die aus finanziellen Gründen schon jetzt von der Beitragszahlung befreit sind, keine Vorteile dieses politischen Bonbons haben werden.
Wer profitiert eigentlich von den 23 Millionen Euro? Einen Hinweis gibt die Äußerung des SPD-Landes- und -Fraktionsvorsitzenden Dr. Ralf Stegner am 8. Juli 2015 im SHZ: Solche Vorhaben seien ‚eine klare Basis für die Wahl‘.“
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09.02.2016
Christopher Vogt: Nach der A20 vermasselt die Landesregierung jetzt auch noch die Beltquerung
„Nach der A20 vermasselt die Landesregierung jetzt auch noch die Beltquerung. Außer ein paar lächerlichen Flickschustereien an den Landesstraßen bekommt diese Landesregierung in der Verkehrspolitik wirklich nichts mehr auf die Reihe. Es war ja befürchten, dass angesichts der Verzögerungen und des fehlenden Zeitplanes auf deutscher Seite in der dänischen Politik irgendwann Zweifel daran aufkommen würden, ob man bei dem Projekt noch auf dem richtigen Weg ist. Dieser Zeitpunkt ist jetzt offenbar gekommen.
Wie bei der A20 fehlt es auch hier an Planungskapazitäten und an ausreichender Unterstützung innerhalb der Koalition. Es fällt schon schwer, Verkehrsminister Meyer noch ernst zu nehmen, wenn er erklärt, dass Herr Abruzzini mit seinem Brandbrief bei der Landesregierung offene Türen einrenne, obwohl die Landesregierung darin offenbar scharf kritisiert werde und bei diesem Projekt seit Jahren ja alles andere als geschlossen auftrete. Dem Ministerpräsidenten und seinem Verkehrsminister fehlt seit Regierungsübernahme die Unterstützung vom grünen Koalitionspartner und der Ostholsteiner SPD. Deshalb wird das Projekt vom Land seit dem Regierungswechsel nicht einmal halbherzig vorangetrieben. Das ist in Kopenhagen natürlich nicht unbemerkt geblieben. Schleswig-Holstein droht eine weitere Blamage in der Verkehrspolitik, dieses Mal sogar auf internationaler Bühne.“
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08.02.2016
Christopher Vogt: Koalition und CDU müssen sich für den LNG-Terminal in Brunsbüttel einsetzen
„Ich schätze Herrn Ferlemann sowohl persönlich als auch fachlich sehr und ich verstehe auch, dass er sich als Niedersachse für seine Heimatregion einsetzt. Bei seiner Haltung zum Bau des LNG-Terminals ist er aber schlichtweg auf dem Holzweg. In Niedersachsen hat man mittlerweile auch erkannt, dass ein LNG-Terminal große wirtschaftliche Chancen bietet, aber es macht eben viel mehr Sinn, diese Infrastruktur in Brunsbüttel zu bauen. Die Bundesregierung sollte das auch endlich einsehen.
Vor kurzem hat der Landtag über den Industriestandort Unterelbe debattiert und dabei haben sich sowohl die Koalition als auch die CDU- und die FDP-Fraktion dafür ausgesprochen, ein LNG-Terminal in Brunsbüttel zu bauen. Die Landesregierung und auch die Landes-CDU müssen der Bundesregierung nun klarmachen, dass das LNG-Terminal in Brunsbüttel mehr Sinn macht als in Wilhelmshaven. Ansonsten wäre das wieder einmal ein wirtschaftspolitisches Debakel für unser Bundesland, das wir uns nicht leisten können. Klar ist aber auch, dass von der Landesregierung endlich verlässliche Signale für eine bessere Anbindung des Industriestandortes Unterelbe mit einem Ausbau der B5 und der A20 mit Elbtunnel kommen müssen. Anderenfalls darf sich niemand wundern, wenn die Industrieansiedlungen südlich der Elbe realisiert werden, wie es schon bei Siemens in Cuxhaven der Fall war.“
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08.02.2016
Wolfgang Kubicki: Mit Dr. Stegner für und gegen die Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer
„Es liegt selbstverständlich im Ermessen der schleswig-holsteinischen SPD, wie sie sich zum Asylpaket II der großen Koalition positioniert. Merkwürdig ist jedoch die Zweigleisigkeit, mit der der Stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD, Dr. Ralf Stegner, in dieser Frage unterwegs ist. Denn als ‚Nummer 6‘ der SPD muss er mit Sigmar Gabriel für die mit der Union gemeinsam getroffenen Entscheidungen der Großen Koalition einstehen. So kommt der irritierte Betrachter der schleswig-holsteinischen Sozialdemokratie zum Schluss, dass man sich mit Dr. Stegner gleichzeitig für und gegen die Eingruppierung der Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer ausspricht.
Zugleich können wir feststellen, dass der SPD-Landesvorsitzende seinen Regierungschef mit diesem Positionsschwenk zur Lachnummer macht. Dass Rot-Grün-Blau einen festen Kompass hat, ist hiermit einmal mehr fraglich geworden.“
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05.02.2016
Christopher Vogt: Brandschutzgesetz muss Probleme lösen und keine neuen schaffen
„Die FDP-Fraktion ist noch nicht überzeugt, dass der von den Regierungskoalitionen eingeschlagene Weg bei den Kameradschaftskassen der Feuerwehr richtig ist. Gleichwohl ist es für uns natürlich selbstverständlich, dass wir uns am weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv beteiligen. Für uns ist wichtig, dass mögliche Bedenken und Kritikpunkte aller Feuerwehren im Verfahren berücksichtigt werden. Denn Gesetze, die keine Akzeptanz bei der Feuerwehr haben, brauchen wir nicht.
Es muss einerseits Rechtssicherheit für die Feuerwehren beim Thema Kameradschaftskassen geschaffen werden. Andererseits dürfen aber auch die vielen kleinen Feuerwehren in unserem Land nicht in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt und durch Bürokratie erstickt werden. Das Brandschutzgesetz muss Probleme lösen und keine neuen schaffen.“
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04.02.2016
Christopher Vogt: Eine klare Perspektive für das UKSH mit fairen Bedingungen
„Das UKSH ist der Maximalversorger unseres Bundeslandes und wir wollen, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Das UKSH muss ein echtes Universitätsklinikum mit allen damit verbundenen Aufgaben bleiben. Der mit großer Mehrheit gefasste Beschluss, das UKSH unter bestimmten Bedingungen bei den Zinsen zu entlasten, ist ein weiterer wichtiger Baustein bei der Sanierung. Es geht darum, dem Personal des Universitätsklinikums und dem Steuerzahler eine klare Perspektive aufzuzeigen. Der UKSH-Vorstand ist jetzt in der Verantwortung, die vom Landtag formulierten Bedingungen zu erfüllen.
Drei Punkte waren dabei für die FDP-Fraktion besonders wichtig: Die Kosten für Forschung und Lehre auf der einen und die Krankenversorgung auf der anderen Seite müssen klarer voneinander getrennt werden, das Sanierungskonzept darf mit Blick auf die bereits hohe Arbeitsbelastung zu keiner weiteren Arbeitsverdichtung beim Personal führen und der Versorgungsauftrag muss weiterhin voll erfüllt werden. Klinische Forschung, qualifizierte Lehre und Weiterbildung sowie medizinische Spitzenforschung, die diagnostische und therapeutische Innovationen erlaubt, müssen weiterhin auf höchstem Niveau sichergestellt werden. Wir freuen uns, dass unsere Initiative und die von uns vorgeschlagenen Bedingungen von fast allen Fraktionen des Landtages mitgetragen werden.“
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04.02.2016
Dr. Heiner Garg: Investitionen im Krankenhausbereich erleichtern
„Wir haben einen enormen Sanierungsstau bei den Krankenhäusern. Die Landesregierung schätzt allein die Deckungslücke bis zum Jahr 2024 auf rund 554 Millionen Euro. Die bisherige Gesetzeslage sieht bisher eine anteilige Finanzierung der Kommunen in gleicher Höhe zu den vom Land bereitgestellten Mitteln vor. Kein anderer Bereich des IMPULS Programmes sieht zwingend eine Kofinanzierung durch die Kommunen vor. Das Land kann und soll in die Krankenhausinfrastruktur investieren. Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur ist eine originäre Aufgabe des Landes.“ Die FDP-Fraktion wolle mit ihrem Gesetzentwurf das Land in die Lage versetzen, genau dieser Aufgabe nachzukommen.
„Mit unserem konkreten Gesetzentwurf (Drs. 18/3810) können bereits im laufenden Jahr Investitionen in Höhe von 25 Millionen Euro in die Krankenhausinfrastruktur fließen – ohne zusätzliche Belastung der Kommunen. Im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser ist das ausgezeichnet angelegtes Geld“, so Garg.
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02.02.2016
Anita Klahn: Ministerin Spoorendonk hat nicht ohne Grund auf Pressekonferenz verzichtet
„Frau Ministerin Spoorendonk hat nicht ohne Grund auf eine Pressekonferenz zur Vorstellung ihres Entwurfes für ein neues Bibliotheksgesetz verzichtet, nachdem ihr Referentenentwurf schon übel zerrissen wurde. Interessant ist, dass die Ministerin jetzt erklärt, dass der Gesetzentwurf ‚in der Fachwelt grundsätzlich als beispielhaft gelobt‘ worden sei. Wir werden im parlamentarischen Verfahren klären, was ‚grundsätzlich‘ in diesem Zusammenhang zu bedeuten hat. Wir befürchten: Nichts Gutes.“
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