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  • 11.07.2025

    Annabell Krämer: Endlich wird die Landesregierung bei den Taschengeldkonten für Kinder von Alleinerziehenden aktiv

    Zur heute von der Landesregierung eingebrachten Bundesratsinitiative zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die FDP-Fraktion hat den Antrag gestellt, die Landesregierung solle sich über den Bundesrat dafür einsetzen, Alleinerziehenden die Kontoeröffnung für Minderjährige ohne Zustimmung des zweiten Elternteils zu ermöglichen. Dieser Antrag wurde einstimmig im Parlament angenommen. Endlich, eineinhalb Jahre später und nach mehrfacher Aufforderung, folgt die Landesregierung der Aufforderung des Parlaments. 

    Bisher erhalten Kinder von getrennt lebenden Eltern oft kein Taschengeldkonto und werden somit in ihrer finanziellen Bildung benachteiligt. Die Eröffnung ist sehr langwierig und mit hohen bürokratischen Hürden für das Elternteil und die Kreditinstitute verbunden. Es wird Zeit, dass die Zustimmung eines Elternteils für die Kontoeröffnung ausreicht und der Alltag von Alleinerziehenden ein kleines bisschen bürokratieärmer wird."

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  • 15.07.2025

    Christopher Vogt: Landesregierung muss konsequenter gegen politischen Extremismus vorgehen

    Zur Räumung eines Baugerüsts am Kieler Landeshaus, das von Aktivisten besetzt worden war, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Wir danken den Einsatzkräften der Landespolizei und der Hamburger Polizei für die erfolgreiche und besonnene Räumung des Baugerüstes am Landeshaus! Protest hat in einer funktionierenden Demokratie einen natürlichen Platz, aber ganz sicher nicht an der Fassade des Landeshauses. Der Landtag ist das Herzstück der parlamentarischen Demokratie in diesem Land. Unser Parlamentsgebäude darf nicht für rechtswidrige Aktionen von Extremisten missbraucht werden. Wir haben keinerlei Verständnis für diese rechtswidrige und gefährliche Aktion. Die Arbeit der FDP-Fraktion war durch diesen Vorfall teilweise eingeschränkt. Das Sicherheitskonzept des Landtages wird nach diesem Vorfall überarbeitet werden müssen, weil sich sowas nicht wiederholen darf. Das Landeshaus muss aber selbstverständlich ein offenes Haus für die Bürgerinnen und Bürger bleiben. Der gut besuchte Tag der offenen Tür am vergangenen Sonntag war dafür der beste Beleg.

    Die ‚TKKG‘ fällt seit Jahren in Kiel und Umgebung immer wieder mit politisch motivierten Straftaten auf, deren Ziel eine möglichst große Medienaufmerksamkeit ist. Der Zweck heiligt in unserem demokratischen Rechtsstaat aber nicht die Mittel. Diese Gruppe zeigt immer wieder ihren fehlenden Respekt für unseren Rechtsstaat und unsere parlamentarische Demokratie. Es geht dieser Gruppe offenbar auch nicht um einen fairen Gerichtsprozess für eine Straftäterin, sondern um deren Freilassung. Ihrem Anliegen hat sie mit der Besetzung des Baugerüstes am Landeshaus wohl eher einen Bärendienst erwiesen. Die Landesregierung muss noch viel konsequenter gegen jede Form des politischen Extremismus vorgehen."

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  • 15.07.2025

    Christopher Vogt: Die Landesregierung versucht, Probleme zu lösen, die sie selbst verursacht hat

    Zur Pressekonferenz der Landesregierung zu den Ergebnissen des Kommunalgesprächs erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Die Landesregierung versucht die Probleme zu lösen, die sie selbst verursacht hat. Dies gilt vor allem für die massiven Probleme beim Ganztagsausbau und die Unruhe zu den Vorgaben zu hybriden Sitzungen der kommunalen Gremien. 

    Die verpflichtende Regelung für hybride Sitzungen selbst für kleine Gemeindevertretungen ist völliger Murks. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn auch die kleinste Gemeinde die Teilnahme an Sitzungen per Bild- und Tonübertragung ermöglichen könnte. Dies sollte jedoch unbedingt freiwillig bleiben, weil der Aufwand angesichts der Auflagen zur Durchführung sehr hoch ist. Wir hatten darauf von Beginn an hingewiesen. Die Koalition hätte sich und vielen Kommunen viel Ärger erspart, wenn sie dies früher erkannt hätte. Jetzt rudert Schwarz-Grün nur aufgrund des Gegenwindes aus hunderten Kommunen zurück.

    Beim notwendigen Ganztagsausbau an Grundschulen, bei dem der Rechtsanspruch im kommenden Jahr starten wird, hat sich die Landesregierung bisher überhaupt nicht mit Ruhm bekleckert. Die Antragstellung für die Investitionen war ein Desaster, das pädagogische Rahmenkonzept kam erst nach dem verspäteten Investitionsprogramm und die letzte Betriebskosten-Richtlinie war erneut nicht praxistauglich. Viele Beschäftigte in der Ganztagsbetreuung hatten zuletzt Sorge um ihren Job und die Kommunen mussten befürchten, auf einem Großteil der Kosten sitzen zu bleiben. Die Zusage, 75 Prozent der Betriebskosten nun unkomplizierter zu übernehmen, schaffen immerhin eine gewisse Planungssicherheit. Man muss aber kein Prophet sein um vorherzusehen, dass dieses Thema weiterhin für Diskussionen sorgen wird.  

    Die Landesregierung muss beim Umgang mit Ausreisepflichtigen endlich viel konsequenter werden und sollte die entsprechenden Aufgaben der Ausländerbehörden landesweit zentralisieren. Die Kommunen kämpfen mit massiven Finanzierungsproblemen bei der Eingliederungshilfe und bei der Schulbegleitung. Hier braucht es endlich vernünftige Lösungen und nicht nur Absichtserklärungen."

     

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  • 28.09.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 13 „Soziale Initiative stärken“

    In seiner Rede zu TOP 13 (Soziale Initiative stärken und verlässlich unterstützen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „In schwierigen Lebenssituationen verlässliche und unkomplizierte Hilfe zu leisten, um dadurch einerseits die wirtschaftliche Sicherheit aller Bürger zu gewährleisten und andererseits soziale Gegensätze innerhalb der Gesellschaft auszugleichen, gehört zu den wesentlichen Zielen, die ein Sozialstaat erfüllen muss. Dies geschieht auf vielerlei Ebenen, allen voran der Sozialgesetzgebung, der Sozialverwaltung, über die kommunale Daseinsvorsorge und natürlich über die Akteure der Wohlfahrtspflege.

    So können Menschen, die Hilfe benötigen, auf ein breites und gut organisiertes Angebot an Wohlfahrtsverbänden zurückgreifen, die vielerlei Informationen und Unterstützungsleistungen bereithalten. Mit der Verlängerung des Sozialvertrag I werden diese nun auch weiterhin mit Fördergeldern des Landes unterstützt, um Aufgaben des sozialen Netzes und damit des Sozialstaates und seiner Ideale zu unterstützen. Den Aufbau und den Erhalt der Strukturen der Wohlfahrtsverbände unterlegen wir hier mit finanziellen Mitteln.

    Über die Förderung der ‚großen‘ Wohlfahrtsverbände hinaus ist es aber auch sinnvoll, den kleineren Initiativen zu helfen, die punktuellere und individuellere Hilfe anbieten können. Viele dieser kleinen Projekte werden durch Ehrenamtler mit viel Engagement und Herzblut am Leben erhalten. Angefangen bei Selbsthilfegruppen für chronisch Erkrankte, über Einkaufhilfen für Senioren, bis hin zur Mittelsperson und zum Ansprechpartner für Geflüchtete. All dies geschieht vielerorts unter einer Doppelbelastung der Helfer, die in vielen Situationen Ehrenamt und Beruf unter einen Hut bringen müssen. Eine Entscheidung für so viel Engagement verdient unseren unbedingten Respekt. Des Weiteren sind die Initiativen zumeist lokal aufgestellt und ihre finanziellen Handlungsspielräume äußerst begrenzt.

    Aber gerade dieses soziale Engagement, sei es auf die individuellen Bedarfe einer Stadt oder einer oder mehrerer Gemeinden abgestimmt, unterstützt auch genau dort niederschwellig. Es füllt Lücken, die aus der Vogelperspektive klein und unscheinbar erscheinen mögen, jedoch für die Betroffenen einen sehr großen Unterschied ausmachen können. Eine Ausweitung des Sozialvertrages I, auch im Hinblick auf diese kleinteiligen Initiativen, kann die Drucksituation, mit der sich viele ehrenamtliche Projekte konfrontiert sehen, entschärfen. Dies kann auch den positiven Effekt zur Folge haben, dass mehr Menschen soziales, ehrenamtliches Engagement in Erwägung ziehen.

    Ziel der Verlängerung des Sozialvertrag I ist es, Angebote anzupassen, sie thematisch breit aufzustellen und darüber hinaus neuen Initiativen eine realistische Chance auf Fortbestand zu geben. Genau dafür plädiert der vorliegende Antrag. Die Verlängerung des Sozialvertrages I um fünf Jahre honoriert das landesweite Engagement unzähliger Menschen, vor allem bei den großen Wohlfahrtsverbänden. Und durch die Dynamisierung der Mittel ab 2023 um jährlich zwei Prozent geben wir den Wohlfahrtsverbänden darüber hinaus Planungssicherheit für die Zukunft.

    Ein vielfältiges Angebot aus unterschiedlich großen Einheiten kann effektiver und effizienter helfen. Mit dem Vertrag wird die Vielfalt und eigene Schwerpunktsetzung der Wohlfahrtsverbände untermauert. Auf lokaler Ebene werden Bedürfnisse erkannt, wodurch ihnen maßgeschneidert begegnet werden kann – wie z.B. durch Nachbarschaftshilfen. Die derzeitige Förderperiode des Sozialvertrages I läuft Ende des Jahrs aus. Wir möchten, dass der Sozialvertrag I verlängert und finanziell ausgebaut wird. Jeder Euro, der den Zusammenhalt der Gesellschaft stärkt, der Ungleichbehandlungen abbaut und dadurch den Sozialstaat stützt, ist ein gut investierter Euro. Daher bitten wir um die Zustimmung zu diesem Antrag.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 16.07.2025

    Christopher Vogt: Verbot der Islamischen Hochschulgruppe ist richtig

    Zur Stellungnahme der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zu den ersten Ergebnissen der Überprüfung der Vorgänge während der diesjährigen ‚Islam-Woche‘ erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Es war höchste Zeit, dass die Uni-Leitung erste Konsequenzen aus den Vorfällen der ‚Islam-Woche‘ zieht. Der Verfassungsschutz war in seiner Einschätzung zur Nähe der Islamischen Hochschulgruppe zum Salafismus sehr deutlich. Das ist eine sehr bedauerliche und auch gefährliche Entwicklung. Eine Unterwanderung der Schulen und Hochschulen durch extremistische Gruppen muss konsequent unterbunden und im Keim erstickt werden. Das Verbot der Islamischen Hochschulgruppe ist deshalb richtig.

    Ich hoffe, dass die Uni-Leitung die weiteren rechtlichen Schritte nun sehr zügig prüft. Die Stellungnahme des Uni-Präsidiums weist darauf hin, dass die Vorfälle während der ‚Islam-Woche‘ möglicherweise noch weitaus gravierender waren als bisher öffentlich bekannt. Extremismus jeglicher Art ist eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es braucht einen weltoffenen Diskurs, aber dazu gehört weder salafistisches noch anderes extremistisches Gedankengut. Die Uni-Leitung muss hier in Zukunft eine deutliche rote Linie ziehen und konsequenter durchgreifen. Es braucht mehr Wachsamkeit und weniger Naivität."

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  • 17.07.2025

    Bernd Buchholz: Jetzt muss das Landesverfassungsgericht für Klarheit sorgen

    Die Abgeordnete Annabell Krämer, der Abgeordnete Bernd Buchholz und die FDP-Landtagsfraktion haben heute Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Geltend gemacht wird eine Verletzung der Unterrichtungs- und Informationspflichten der Landesregierung gegenüber dem Schleswig-Holsteinischen Landtag und den Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages bei der Entscheidung über eine Bürgschaft für eine Wandelanleihe über 300 Millionen Euro für Northvolt. Die Antragsteller sehen sich in ihren Rechten gemäß Art. 28 Abs. 1 und Art. 17 der Landesverfassung Schleswig-Holstein verletzt. Dazu erklärt der Abgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    "Die Vertreter der Landesregierung äußern wiederholt, dass sie sorgfältig gearbeitet und dem Parlament alle Informationen bezüglich der Bürgschaft für eine Wandelanleihe in Höhe von 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt haben. Beides ist nicht richtig. Insbesondere die mittlerweile entschwärzte Kabinettsvorlage (Umdruck 20/5017, S. 38ff), die die Entscheidungsgrundlage der Landesregierung war, zeigt, dass der Landesregierung Risiken bekannt waren, die sie aber den Abgeordneten bis zur entscheidenden Finanzausschusssitzung am 25. Januar 2024 nicht mitgeteilt haben. Die Abgeordneten mussten folglich eine Entscheidung über 300 Millionen Euro Steuergeld fällen, in Unkenntnis darüber, dass die Datengrundlage hinsichtlich der wirtschaftlichen Bewertung von Northvolt extrem dünn war und weder die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert, noch die Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens festgestellt werden konnte.

    Der Ministerpräsident hat zwar per Zeitungsinterview mitgeteilt, dass er die Verantwortung für Fehler übernimmt, schiebt aber hinterher, dass keine Fehler gemacht wurden. Gleichzeitig kommuniziert die Landesregierung, dass die Opposition gemeinsam mit der Landesregierung einstimmig für die Northvolt-Bürgschaft gestimmt hat. Wir wollen daher vom Landesverfassungsgericht in einem sogenannten Organstreitverfahren feststellen lassen, dass diese Entscheidung auf der Grundlage unvollständiger Informationen erfolgt ist. Mit dem heutigen Kenntnisstand wäre die Abstimmung im Januar 2024 höchstwahrscheinlich anders ausgefallen." 

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  • 17.07.2025

    Heiner Garg: Schleswig-Holstein darf bei der pflegerischen Versorgung nicht den Anschluss verlieren

    Zur Vorstellung der „Regionalisierten Analyse pflegerischer Versorgungsstrukturen und -kapazitäten in Schleswig-Holstein 2025“ durch Gesundheitsministerin von der Decken in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Der Bericht bietet eine detaillierte Zusammenfassung der sich perspektivisch weiter verschärfenden Situation der Pflege in Schleswig-Holstein. Im Wesentlichen bestätigt er jedoch die Erkenntnisse der Vergangenheit: Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, Fachkräfte fehlen und Arbeitsmarktreserven können absehbar nicht im notwendigen Maße aufgebaut werden. Jetzt kommt es darauf an, dass dieser Bericht nicht innerhalb der Landesregierung versandet, sondern endlich in effektive und innovative Maßnahmen mündet. Es wäre ein Fehler, den Bericht einfach ins Sozialministerium zu schieben und auf Besserung zu hoffen.

    Entscheidend ist, jetzt konkrete finanzielle und personelle Ressourcen bereitzustellen, um lange bekannte Herausforderungen ressortübergreifend anzugehen. Ein zentraler Baustein bleibt die gezielte Anwerbung und Unterstützung von Fachkräften aus dem Ausland. Schleswig-Holstein hinkt beim Tempo der Anerkennung im Vergleich zu anderen Bundesländern hinterher. Wer sich zwischen Schleswig-Holstein und NRW entscheiden kann, geht dorthin, wo es schneller und unkomplizierter geht. Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil – hier müssen wir dringend besser werden.

    Neben mehr Personal brauchen wir vor allem Mut zur Innovation. Digitalisierung, neue Versorgungskonzepte und zweckmäßige Skill-Mix-Modelle müssen noch aktiver ermöglicht und flankiert werden, damit die Pflegeversorgung zukunftssicher bleibt. Anderenfalls ist die Stabilität des gesamten Systems gefährdet. Die Pflege braucht eine klare Priorisierung und einen ressortübergreifenden Kraftakt für die verbleibende Legislatur. Ohne konkrete Maßnahmen und eine beschleunigte Umsetzung bleibt sonst lediglich eine Bestätigung bisheriger Erkenntnisse – das können wir uns nicht leisten."

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  • 18.07.2025

    Christopher Vogt: Die Vergabe des Fregatten-Auftrages in die Niederlande war ein großer Fehler – Landesregierung muss handeln

    2020 hatte die niederländische Werft Damen einen Auftrag der Bundesrepublik Deutschland für den Bau von sechs Fregatten erhalten. Die Kieler Werft German Naval Yards soll als Subunternehmer Teile der Schiffe bauen bzw. zusammenbauen. Doch bei der niederländischen Werft gibt es massive Verzögerungen, die sich nun auf die Kieler Werft auswirken. Dazu erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Die Vergabe des größten Marine-Auftrags in der Nachkriegsgeschichte an eine niederländische Werft erweist sich immer mehr als großer industrie- und sicherheitspolitischer Fehler. German Naval Yards kam damals bei diesem Mega-Auftrag nur als Subunternehmen zum Zuge und leidet jetzt massiv unter der Fehlentscheidung der damaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Man hätte sich im Jahr 2020 zugunsten einer deutschen Werft entscheiden sollen, denn es ging dabei nicht nur um Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Kiel, sondern eben auch um den Verbleib von strategisch wichtigem Know-how an unserem Standort. 

    Ich habe keinerlei Verständnis dafür, dass die Kieler Werft nun wegen den massiven Verzögerungen und offenbar auch finanziellen Schwierigkeiten bei der niederländischen Werft in schwieriges Fahrwasser kommt. Es ist nicht nur industriepolitischer, sondern auch sicherheitspolitischer Wahnsinn, dass Beschäftigte einer unserer Werften in Kurzarbeit geschickt werden müssen, während die Marine dringend auf modernes Material wartet. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, die Bundesregierung dazu zu bewegen, diesen Auftrag umgehend auf den Prüfstand zu stellen und im Zweifel doch noch an die Kieler Werft zu vergeben. Es darf keine weitere Zeit verloren gehen und die Kieler Werft darf nicht weiter in Bedrängnis geraten, sondern muss schnellstmöglich wieder voll ausgelastet werden, um unsere Marine bestmöglich zu unterstützen."

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  • 21.07.2025

    Anne Riecke: Führungslosigkeit im Bildungsministerium – Unterrichtsausfall ist die bittere Konsequenz

    Zur Berichterstattung heute über die aufgebrauchten Mittel aus dem Vertretungsfonds für erkrankte Lehrkräfte erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke: 

    „Die Lage beim Unterrichtsausfall ist ein bildungspolitischer Offenbarungseid der schwarz-grünen Landesregierung. Sechs Wochen vor Schulstart ist die Unterrichtsversorgung in vielen Schulen nicht gesichert – das ist nicht nur verantwortungslos, sondern ein Armutszeugnis für unsere Kinder und Jugendlichen. Hier zeigt sich erneut, dass das Bildungsministerium fernab der schulischen Alltagsrealität agiert.

    Schon die Pressekonferenz vor einigen Wochen hat gezeigt, dass keine echten Einblicke in die Bedarfe und Herausforderungen der Lehrkräfte besteht. Besonders dramatisch ist dabei, dass der Unterrichtsausfall nicht nur Schülerinnen und Schüler trifft, denen damit wichtige Bildungschancen genommen werden, sondern auch die Lehrkräfte, die den Mangel mit noch mehr Vertretungsstunden auffangen müssen. Die ohnehin schon überlasteten Lehrerinnen und Lehrer werden jetzt auch noch alleine gelassen.

    Wer es sechs Wochen vor dem Start ins neue Schuljahr nicht schafft, die Unterrichtsversorgung zu sichern, der hat den Auftrag als Bildungsministerin nicht verstanden. Wir fordern die Landesregierung auf, den Schulen jetzt Planungssicherheit und ausreichende Mittel zu geben – und zwar verlässlich!"

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  • 22.07.2025

    Annabell Krämer: Die Landesregierung regiert auf viel zu großem Fuß

    Zum heute von der Landesregierung vorgestellten Haushaltsentwurf 2026 erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Nach drei verfassungswidrigen Haushalten hat es die Landeregierung zumindest dank der strukturellen Neuverschuldungsmöglichkeit geschafft, einen verfassungskonformen Haushaltsentwurf aufzustellen. Darüber hinaus lässt dieser Haushaltsentwurf leider wieder das Schlimmste befürchten. Schwarz-Grün schöpft sämtliche Kreditmöglichkeiten aus und plant somit eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 750 Millionen Euro. Gleichzeitig liegt die Investitionsquote bei unter zehn Prozent, eine beschämende Bilanz, zumal diese Quote schon allein durch gestiegene Baukosten erreicht wird. Wer Wirtschaftswachstum erreichen will, muss investieren. Darauf hat auch vor kurzem der Stabilitätsrat eindringlich hingewiesen. 

    Schwarz-Grün bleibt sich dagegen treu und spart an den falschen Stellen: Die 2025 gestrichenen Lehrerstellen werden nicht wieder eingesetzt, stattdessen wird sogar noch weiter reduziert. Der Landesrechnungshof hat zurecht vor einem Schulkollaps gewarnt, wenn der Lehrermangel nicht endlich behoben wird. Die Landesregierung setzt bei der Bildung keinen Schwerpunkt und das ist ein schwerer Fehler. 

    Genauso kurzsichtig ist Schwarz-Grün beim Versorgungsfonds unterwegs. Er ist die zentrale Rücklage der Landesbeamten für Pensionszahlungen und wurde auch durch einen Gehaltsverzicht der Beamten selbst gespeist. Die Landesregierung möchte den Versorgungsfonds plündern und in den kommenden zwei Jahren halbieren. 

    Die Landesregierung regiert nach wie vor auf viel zu großem Fuß. Statt sinnvoll in die Zukunft zu investieren, werden die finanziellen Spielräume verprasst. Es wird der Zeitpunkt kommen, das muss sich die Landesregierung für diese Haushaltspolitik rechtfertigen."

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  • 28.09.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 25 „Justizvollzug den Rücken stärken“

    In seiner Rede zu TOP 25 (Justizvollzug den Rücken stärken, menschenwürdigen Strafvollzug sichern) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Justizvollzug den Rücken stärken und einen menschenwürdigen Strafvollzug sichern, so lautet der Antrag der AfD. Einer solchen Aufforderung hätte es aber zum heutigen Zeitpunkt überhaupt nicht bedurft, denn sowohl das Justizministerium als auch die regierungstragenden Fraktionen haben die Problematik erkannt und befassen sich mit dieser.

    Was also bitte soll Ihr Antrag? Das nennt man doch wohl ‚Erledigung vor Rechtshängigkeit‘! Da uns aber die Menschen wichtig sind, die im Strafvollzug sind oder in unseren Vollzugsanstalten arbeiten, ist dieses Thema Gegenstand unseres Koalitionsvertrages geworden. Die Personalbedarfsanalyse, auf die wir uns in der Koalition verständigt haben, ist mittlerweile ausgeschrieben und in Auftrag gegeben worden. Gemeinsam mit den Anstalten wird ein renommiertes Beratungsunternehmen untersuchen, welchen Stellenbedarf wir in den Justizvollzugsanstalten vor dem Hintergrund der gesetzlich geregelten Aufgaben haben.

    Unabhängig davon haben wir uns mit der Frage beschäftigt, und insoweit dürfte ebenfalls große Einigkeit mit dem Justizministerium bestehen, wo wir eigentlich das Personal herbekommen wollen, dass wir in den Strafvollzugsanstalten benötigen. Auf diese Problematik, den Fachkräftemangel, der selbstverständlich nicht vor dem öffentlichen Dienst Halt macht, haben wir Anfang August aufmerksam gemacht und die daraufhin folgende Berichterstattung in den Medien, aber auch die Reaktion der GdP zeigten, dass dieser Aspekt richtig und wichtig ist.

    Der Justizvollzugsdienst muss unter deutlich schwierigeren Bedingungen auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt im Wettbewerb um geeignete Fachkräfte bestehen. Das liegt nicht nur am demografischen Wandel, sondern in besonderem Maße an den herausfordernden Beschäftigungsbedingungen und den sich daraus ergebenden persönlichen Anforderungen, die wir im Justizvollzug an die Bediensteten stellen müssen, um einen geordneten und sicheren Strafvollzug gewährleisten zu können.

    Schulabgänger erfüllen im Regelfall nicht die Voraussetzungen, um in den Strafvollzugsdienst einzutreten. Sie sind schlicht zu jung und unerfahren. Gebraucht werden Männer und Frauen, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und über Berufserfahrung verfügen. Wir brauchen also gestandene und gefestigte Persönlichkeiten mit Lebenserfahrung, die den täglichen Herausforderungen im Strafvollzug gewachsen sind. Es ist eine besondere Herausforderung, wie in einem immer schwieriger werdenden Arbeitsmarkt die notwendigen Fachkräfte gefunden werden sollen, die in der Regel einen Rückschritt im Einkommen und am Anfang äußerst niedrige Anwärterbezüge hinnehmen müssen. Das ist nicht wirklich attraktiv und erleichtert das Anwerben von Personal nicht. Es gehört schon viel Idealismus dazu, wenn sich ein Mann oder eine Frau trotzdem für eine Laufbahn im Strafvollzug entscheidet.

    Erschwert wird die Fachkräftegewinnung durch den demografischen Wandel. Das liegt so offen auf der Hand, dass wir in diesem Sommer verstärkte Anstrengungen bei der Anwerbung von Fachkräften gefordert haben. Und hier besteht ja ebenfalls kein Dissens zwischen Justizministerium und Fraktionen. Warum die AfD in dieser Situation ihren Antrag stellt, obgleich alle verantwortlichen Stellen bereits aktiv an der Problemlösung arbeiten, erschließt sich mir nicht. Auch medial war das Thema abgearbeitet. Die AfD erweist sich hier als schlichter und äußerst phantasieloser Trittbrettfahrer.

    Nun ja. Das wird uns nicht aufhalten, die Arbeit an der Personalbedarfsanalyse und die Personalanwerbestrategie konstruktiv zu begleiten. Wir werden anschließend die Ergebnisse bewerten und daraus unsere Schlüsse ziehen, wie der Strafvollzug in Schleswig-Holstein künftig ausgestaltet werden muss, damit wir mit dem uns tatsächlich und prognostisch zur Verfügung stehenden Personal die gesetzlichen Aufgaben erfüllen können und ggf. werden wir diese Aufgaben den tatsächlichen Gegebenheiten und den personellen Möglichkeiten anpassen müssen. Dabei muss immer beachtet werden, dass wir die Bediensteten in unseren Strafvollzugseinrichtungen nicht überfordern. Wir brauchen sie und deshalb ist es eine vordringliche Aufgabe, auf einen sich abzeichnenden Personalmangel frühzeitig zu reagieren. Dazu gehört auch, realistische Aufgaben für den Strafvollzug zu definieren. Es gibt also mehrere Stellschrauben, um unsere Beamten vor Überforderung zu schützen und wir werden davon keine ausblenden. Hier hat der Staat Fürsorgepflichten. Wenn wir die Beschäftigungsbedingungen verbessern, wird es uns auch leichter fallen, das benötigte Personal zu gewinnen. Das eine bedingt das andere und deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. Den AfD-Antrag aber können wir getrost ablehnen, da er sich als überholt erwiesen hat.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 23.07.2025

    Christopher Vogt zu TOP 1 "Aktuelle Stunde: Vertretungsfonds erschöpft. Unsere Schulen brauchen Verlässlichkeit und Lehrkräfte!"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde: Vertretungsfonds erschöpft. Unsere Schulen brauchen Verlässlichkeit und Lehrkräfte!) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die schulische Bildung ist eine der wichtigsten Kernaufgaben des Landes und ganz entscheidend hierbei ist zunächst einmal die Gewährleistung der Unterrichtsversorgung an den Schulen. Wir sehen mit großer Sorge, dass die Landesregierung dieser elementar wichtigen Aufgabe immer weniger nachkommt. Der Unterrichtsausfall ist an vielen Schulen unseres Bundeslandes bereits ein Riesen-Problem. Jede nicht planmäßig erteilte Unterrichtsstunde verringert die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen. Und die Grundschulen und die Gemeinschaftsschulen sind dabei nun einmal besonders wichtig.

    Mir fehlt deshalb jedes Verständnis dafür, dass es bereits vor Beginn der Sommerferien dazu kommen kann, dass in zehn von 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten die Mittel für den Vertretungsfonds bereits völlig ausgeschöpft sind. Und dass es dadurch zu weiteren Problemen bei der Unterrichtsversorgung gekommen ist. Dieses Versagen ist inakzeptabel. Wir hören aus den betroffenen Schulen, dass das Problem der ausgeschöpften Mittel im Vertretungsfonds dort bereits seit Wochen bekannt ist und man durch Not-Maßnahmen wie das Zusammenlegen von Klassen reagieren musste. Ich kann und will mir nicht vorstellen, das Bildungsministerium erst in den letzten Tagen davon erfahren hat.

    Es ist jedoch sehr klar geworden, dass das Bildungsministerium den notwendigen Überblick über die reale Situation in vielen Schulen und auch über die Entscheidungen der eigenen Schulämter verloren hat. Es mangelt schlichtweg an einem funktionierenden Controlling durch das Ministerium. Das ist schlechtes Management, das wir ja leider auch an vielen anderen Stellen im Bildungsbereich – wie z.B. dem Ganztagsausbau beobachten müssen.

    Nach dem Ministerinnenwechsel hatten wir einen Neustart in der Bildungspolitik des Landes gefordert. Dieser bleibt dringend notwendig und ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass die Koalition den massiven Korrekturbedarf bei verschiedenen Großbaustellen im Bildungsbereich angeblich nicht erkennen mag. Denn korrigieren müssen Sie sich ja schließlich trotzdem permanent. Leider machen Sie dies immer nur dann, wenn es massiven öffentlichen Druck gibt. Es ist aber keine gute Bildungspolitik, wenn man permanent hektisch die selbst verursachten Probleme lösen muss.

    Um es deutlich zu sagen: Es ist natürlich gut, wenn die Ministerin nun angekündigt hat, den Vertretungsfonds durch Umschichtungen im Haushalt schnell wieder aufzufüllen. Es ist dennoch sehr irritierend, wenn die Landesregierung derart unrealistisch plant und von den hohen Krankenständen sowie den Entscheidungen der eigenen Schulämter offenbar überrascht wird. Das Kernproblem ist und bleibt die falsche Schwerpunktsetzung dieser Koalition, die auch mit dem gestern vorgestellten Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 erneut dokumentiert wurde.

    Trotz hoher Neuverschuldung wird zu wenig in die Infrastruktur und in die Bildung investiert. So wird unser Bundesland nicht zukunftsfähig aufgestellt. Die Kürzungen bei der Kontingentstundentafel und die Absenkung der Unterrichtsversorgung sind fatale Fehlentscheidungen. Es ist vollkommen klar, dass die Zeiten auch in Sachen Haushaltspolitik schwieriger geworden sind, aber deshalb wäre es ja umso wichtiger, den klaren Schwerpunkt bei den wichtigsten Kernaufgaben des Landes zu setzen. Und es gibt nun einmal kaum Wichtigeres, als die Unterrichtsversorgung an unseren Schulen zu gewährleisten.

    Frau Stenke, dieses Desaster war kein guter Einstand als Ministerin – zumal Sie ja vorher auch schon als Staatssekretärin dafür zuständig waren. Ich fand Ihre erste Reaktion auch absolut unangemessen: Ihr Kommentar 'Das kann gelegentlich mal passieren' zeigt eine lapidare Haltung bei dieser elementar wichtigen Frage, die mich wirklich irritiert. Es ist ja mittlerweile hinreichend bekannt, dass diese Landesregierung sehr großzügig mit sich selbst ist, wenn es um den Umgang mit den eigenen Fehlern geht, aber etwas mehr Selbstkritik wäre wohl angemessen gewesen. Denn ich habe nicht den Eindruck, dass irgendjemand nachvollziehen kann, dass in Kiel bei einem solchen Thema derart schlecht gearbeitet wird.

    Ihre Ankündigung, das Loch beim Vertretungsfonds stopfen zu wollen, werden nicht ausreichend sein. Denn das Kernproblem ist und bleibt die unzureichende Versorgung vieler Schulen mit fertig ausgebildeten Lehrkräften. Die hohen Krankenstände sind doch auch kein Zufall und können in Wahrheit niemanden überraschen. Viele Lehrkräfte sind offenkundig überlastet. Die Umsetzung der Inklusion an den Grund- und vor allem den Gemeinschaftsschulen ist zum Teil schlichtweg gescheitert. Man muss es so deutlich sagen. Während es oft an Lehrkräften fehlt, sitzen teilweise bis zu vier Schulbegleiterinnen bzw. Schulbegleiter mit im Klassenraum, was wiederum die Kreise und kreisfreien Städten finanziell zu überfordern droht und in dieser Form auch bildungspolitisch fragwürdig ist.

    Kleinere Korrekturen reichen deshalb nicht mehr aus. Sie müssen die Unterrichtsversorgung dringend spürbar verbessern und nicht weiter verschlechtern. Und Sie müssen die Fehlentwicklungen im Schulsystem – vor allem im Bereich der Inklusion – dringend anpacken anstatt diese immer weiter laufen zu lassen. Das erhöht den Druck auf alle Beteiligten nur weiter und verringert auf Dauer die Bildungsqualität immer weiter. Die Kinder und Jugendlichen haben Besseres verdient als eine ambitionslose und chaotische Bildungspolitik."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 23.07.2025

    Anne Riecke zu TOP 53 "Verlässliche Planbarkeit beim Ganztag sicherstellen"

    In ihrer Rede zu TOP 53 (Verlässliche Planbarkeit beim Ganztag sicherstellen) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Ganztag soll für Chancengerechtigkeit und Bildungsgerechtigkeit stehen. Ganztag steht für mehr Zeit. Für mehr intensive Förderung, individuelles Lernen und Unterstützung. Für soziale Integration. Ganztag steht für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für mehr Bildungs- und Kulturangebote außerschulischer Art. Eben eine Riesenchance für Schleswig-Holstein und für unsere Kinder. Bisher ist der Ganztag eher keine Erfolgsgeschichte. 

    Im März noch der Ärger mit der Individualveranstaltung der CDU und der über Nacht erschienenen Förderrichtlinien. Mit einer Betriebskostenförderung von 75 Prozent, die sich als Mogelpackung herausstellte. Einen völlig überzogenen Stufenplan, der zwar sinnvolle Aspekte enthielt, aber gar nicht umsetzbar war. Die kommunalen Verbände haben in zu Recht infrage gestellt. Das zuvor schon heillos überzeichnete Investitionsprogramm mit nächtlichen Warteschlangen vor dem Briefkasten der IB.SH durch kommunale Vertreter. Wir als Opposition haben das hier im Plenum, aber auch im Ausschuss immer wieder moniert und eine andere Lösung gefordert. 

    Noch in der letzten Junisitzung sagten Sie, Herr Kollege Balasus: 'Wenn Sie ehrlich sind, werden Sie zugeben müssen, dass wir in Schleswig-Holstein ein sehr gutes Blatt haben, ein Blatt, das wir im Sinne der Zukunftschancen unserer Schülerinnen und Schüler ausspielen werden.' Mit Verlaub: Bis vor ganz wenigen Wochen haben Sie an Ihrem Blatt noch sehr festgehalten. Und Ihren Plan verteidigt. Im Bildungsausschuss konnten auch noch im Juni vom Ministerium keine weiteren Fragen beantwortet werden. Unsere Fragen wären viel zu detailreich. Das haben wir nicht verstanden. Unsere Fragen konnten von Ihnen einfach nur nicht beantwortet werden. Letztlich mussten Sie die Karten doch neu mischen, denn das Blatt war dann doch nicht so glorreich, wie von Ihnen angekündigt. Beim Pokern, wenn wir in der Sprache des Glücksspiels bleiben wollen, nennt man das Bluff.

    Wir sind aber nicht beim Spielen und schon gar nicht beim Verspielen der Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen. Es ist zu begrüßen, dass Sie nun im Bildungsministerium, so wie wir es auch gefordert haben, mit der kommunalen Ebene eine Einigung gefunden haben. Auf die ausgearbeiteten Förderrichtlinien zu den Betriebskosten bin ich sehr gespannt und hoffe inständig, dass diese diesmal ehrlich auch wirklich die vollen 75 Prozent Zuschuss enthalten und nicht wieder durch ein Hintertürchen umgangen werden können. 

    Das pädagogische Rahmenkonzept, welches bereits im März vorgelegt wurde, beschreibt die Vision einer guten Ganztagsgrundschule mit Fokus auf Wohlbefinden, Förderung und Chancengerechtigkeit. Das Land unterstützt die Umsetzung finanziell, das wurde da schon groß angekündigt. Allerdings bleibt das Konzept relativ abstrakt und enthält wenig konkrete Umsetzungsvorschläge. Mit großer Einleitung und vielen bunten Bildern beginnt das 80-seitige Konzept erst nach vielen guten Wünschen und Worthülsen sowie kleinen Narrativen aus Kinderperspektive, die sich durch das ganze Werk ziehen, erst auf Seite 18. Das Rahmenkonzept formuliert zwar wichtige und meiner Meinung nach selbstverständliche Grundsätze, bleibt aber vage und lässt konkrete Umsetzungsschritte vermissen. Eine stärkere Konkretisierung wäre wünschenswert, um Schulen bei der Gestaltung des Ganztags besser zu unterstützen.

    Das wissen Sie sicherlich selbst, denn sonst würden Sie den Schulen nicht bis zum Schuljahr 2030/31 Zeit dafür geben, ein eigenes Konzept zu entwickeln. Ein wichtiger Punkt ist hier, dass nicht nur Schule, sondern auch Durchführungsträger in die konzeptionelle Ausgestaltung eingebracht werden müssen. Denn nur dann, wenn Schule, Schulträger und Durchführungsträger und Kooperationspartner an einem Strang ziehen, kann es für unsere Kinder ein gutes Konzept geben, das nicht nur die Betreuung beinhaltet, sondern echte Bildungschancen.

    Einen weiteren von uns immer angemahnten Punkt möchte ich hier auch noch einmal anführen. Es ist äußerst kritikwürdig, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Schleswig-Holstein nicht gesetzlich geregelt werden soll! Diese Haltung zeugt von einem fundamental falschen Verständnis und ignoriert die Notwendigkeit, den Rechtsanspruch rechtssicher und verbindlich umzusetzen. Zunächst einmal lässt sich feststellen, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs in der Verantwortung der Bundesländer liegt, da das Schulwesen zur Kulturhoheit der Länder gehört. Der Bund hat lediglich den Rechtsanspruch selbst eingeführt, nicht aber dessen konkrete Ausgestaltung vorgegeben. Es ist daher Aufgabe eines jeden Bundeslandes, den Rechtsanspruch durch eigene Gesetze umzusetzen, was auch genauso von der Ruhr Universität Bochum in einem für die Bertelsmann Stiftung erstellten Gutachten zur Einführung des Rechtsanspruches nachzulesen ist. Eine gesetzliche Regelung auf Landesebene ist zwingend erforderlich, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten – Kommunen, Schulen, Träger und Eltern – zu schaffen. Ohne klare gesetzliche Vorgaben drohen uneinheitliche Umsetzungen und Rechtsunsicherheiten, die letztlich zulasten der Kinder und Eltern gehen. Nur durch Landesgesetze können die Länder zudem ihre Steuerungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung des Rechtsanspruchs wahrnehmen und Mindeststandards verbindlich festlegen. Die Behauptung, dass der Rechtsanspruch in Schleswig-Holstein nicht gesetzlich geregelt werden muss, ist daher völlig unangebracht. Sie zeugt von einem erschreckenden Mangel an Verständnis für die Notwendigkeit klarer rechtlicher Rahmenbedingungen im Bildungsföderalismus.

    Die Kinder in Schleswig-Holstein haben ein Recht auf eine rechtssichere und landesweit einheitliche Umsetzung des Rechtsanspruchs – und dafür braucht es dringend Landesgesetze. Wenn das nicht geregelt wird, steuern wir auf die nächste Misere im Ganztagsschulausbau hin."

     

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  • 23.07.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 38 "Sonderbericht des Landesrechnungshofs"

    In seiner Rede zu TOP 38 (Sonderbericht des Landesrechnungshofs zur Absicherung der Wandelanleihe für Northvolt durch das Land) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ja, mit dem heutigen Antrag ersuchen wir den Landesrechnungshof um ein Sondergutachten zu dieser Frage. Und dieses Sondergutachten ist deshalb notwendig, weil die zentralen Feststellungen, die man anhand der Unterlagen treffen kann und aus meiner Sicht treffen muss, durch Sie nicht getroffen werden und auch nicht eingeräumt werden. Sie, inklusive des Herrn Ministerpräsidenten, behaupten weiter fröhlich, dass Sie Ihre Entscheidung auf einer gesicherten Datengrundlage und auf gesicherten Zahlen getroffen hätten.

    Dass Sie sich hier erdreisten, sich über Feststellungen des Bundesrechnungshofes in einer solchen Art und Weise überhöhen zu dürfen, das ist nicht nur unparlamentarisch, das ist auch dieser Regierung nicht würdig. Ich zitiere aus der Zeitschrift Cicero, weil ich aus dem vertraulichen Bericht des Bundesrechnungshofes nicht zitieren darf: ‚Zu diesem alarmierenden Befund kommt ein vertraulicher Bericht des Bundesrechnungshofes, der diesen Montag (17. Juni) an die Mitglieder des Haushaltsausschusses im Bundestag gegangen ist. Auf 50 Seiten zeichnen die Prüfer der regierungsunabhängigen Kontrollbehörde das Bild des systematischen Versagens. […] Der zentrale Befund des Rechnungshofs ist, dass das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, auf das sich Habeck bei seiner Entscheidung, das Wagnis Northvolt-Wandelanleihe einzugehen, wesentlich stütze, unzureichend war.‘ Wörtliches Zitat aus dem Bericht. ‚Eine Simulation zur Ausfallwahrscheinlichkeit der Wandelanleihe unterschätzte die Risiken für den Bund systematisch. Denn die als Vergleich herangezogenen Unternehmen waren überwiegend deutlich reifer als Northvolt und bereits mit Produkten im Wettbewerb etabliert. Zugleich enthielt die Stellungnahme keine Szenarioanalysen, um die Auswirkungen von Abweichungen bei wesentlichen Planungsparametern zu bewerten – obwohl solche Szenarien in vergleichbaren Fällen herangezogen werden. […] Das BMWE hätte die Stellungnahme daher in mehrfacher Hinsicht nicht als hinreichende Entscheidungsgrundlage betrachten dürfen. Es hätte den Informationslücken und Risiken weiter nachgehen müssen.‘ Und diese Feststellung trifft eins zu eins auf die Landesregierung Schleswig-Holstein zu. Und das noch ganz besonders, weil der Bundesrechnungshof feststellt, dass in Berlin nicht mal jemand Fragen gestellt hat. Hier haben die Mitarbeiter wenigstens Fragen gestellt. Sie sind nur unbeantwortet geblieben.

    Und dazu, Herr Kollege Koch, zitiere ich wieder den Bundesrechnungshof. Denn wenn Sie mir nicht glauben, dann sollten Sie sich nicht so überhöhen, die Prüfer des Bundesrechnungshofes ad absurdum zu führen. ‚Das BMWE verstieß zudem gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aktenführung, denn wesentliche Entscheidungsschritte zur Wandelanleihe dokumentierte es nicht. Damit entziehen sich wesentliche Handlungen der Nachvollziehbarkeit und einer externen Kontrolle, insbesondere die Videokonferenzen mit der WP-Gesellschaft sowie Hintergrundgespräche.‘

    Das sind alles schwerwiegende Dinge, die auch der Bundesrechnungshof festgestellt hat. Wenn Sie das alles bestreiten, dann muss es hier eben für das Land der Landesrechnungshof noch mal nachprüfen. Doch, das bestreiten Sie, weil Sie ja permanent sagen, Sie hätten auf einer sauberen Entscheidungsgrundlage gearbeitet. Noch mal: Diese Dinge basieren darauf, dass das Gutachten, von dem Sie immer sagen, da habe nur ein Prozent Ausfallwahrscheinlichkeit dringestanden, dass dieses Gutachten völlig unzureichend war. Und deshalb nur noch mal eins, lieber Herr Ministerpräsident: wenn Sie noch mal sagen, wir haben die Entscheidung nicht leichtfertig, sondern auf einer belastbaren Grundlage getroffen, so berichten die Kieler Nachrichten vom 17. Juli. Dann zitiere ich hierzu auf einer belastbaren Grundlage, nämlich aus Ihrer Kabinettsvorlage. Dort heißt es unter dem Punkt ‚Risiken und Schwächen‘: 'Aufgrund der Unsicherheiten bezüglich der Belastbarkeit der vorgelegten Zahlen von Northvolt ist die Rückzahlung der Wandelanleihe nicht sichergestellt.‘ Das steht in Ihrer eigenen Kabinettsvorlage.

    Und räumen wir nochmal an einer anderen Stelle, lieber Kollege Petersdotter, mit einem Märchen auf. Sie lassen sich ja zitieren mit dem wunderbaren Satz: ‚Es handelt sich um marktübliche Risiken bei landesunüblichen Chancen.‘ Dass diese Risiken nicht marktüblich waren, zeigt einfach schlicht und ergreifend der Blick in die Unterlagen. Für jede Bürgschaft des Landes Schleswig-Holstein gibt es nach der Bürgschaftsrichtlinie des Landesfinanzministeriums bestimmte Grundvoraussetzungen. Zu den Grundvoraussetzungen zählen nach Ziffer 3, dass die Gesamtfinanzierung der zu fördernden Maßnahme unter Berücksichtigung angemessener Eigenmittel gesichert sein muss. In der Kabinettsvorlage heißt es: ‚Die Gesamtfinanzierung des Ansiedlungsvorhabens am Standort Heide ist nicht gesichert.‘ Nach Ihrer eigenen Bürgschaftsrichtlinie hätten Sie eine Bürgschaft gar nicht vornehmen dürfen. Nun ist es eine Verwaltungsvorschrift, über die kann man sich sicherlich auch hinwegsetzen. Dass das aber ein übliches Thema gewesen wäre, können Sie an dieser Stelle nicht mehr behaupten. Denn wenn das, was Sie üblicherweise für Bürgschaften einfordern, zu diesem Bereich hier nicht gegeben war, dann ist das nichts Übliches und schon gar nichts Marktübliches. Sondern hier hat ein Sonderrisiko vorgelegen, das Sie kannten und dem Parlament verheimlicht haben.

    Und jetzt lassen Sie mich zum Schluss auch Ihnen persönlich noch mal eines sagen. Wir hätten uns viel von dem hier schenken können, wenn Sie einfach an bestimmten Stellen einfach mal das tun würden, was Sie permanent vor sich hertragen: nämlich wirklich Verantwortung zu übernehmen. Sie reden immer davon, dass Sie transparent sind und Fehler einräumen und Verantwortung übernehmen. Mit dem Satz ‚Wir würden alles wieder so machen‘ übernehmen Sie keine Verantwortung und räumen keine Fehler ein. Stellen Sie sich hier hin, stellen Sie sich Ihrer Verantwortung, sonst müssen wir es Ihnen beweisen und das werden wir tun."

     

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  • 23.07.2025

    Annabell Krämer zu TOP 36 "Barrierefreien Tourismus in Schleswig-Holstein stärken"

    In ihrer Rede zu TOP 36 (Barrierefreien Tourismus in Schleswig-Holstein stärken) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tourismuspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Zunächst einmal ist es gut und wichtig, dass wir heute wieder einmal über den Tourismus sprechen, der zu unseren wichtigsten Wirtschaftsbereichen gehört. Der Antrag greift mit der Barrierefreiheit zunächst einmal ein wichtiges Thema auf. Barrierefreiheit ist in allen Lebensbereichen ein wichtiges Ziel, das anzustreben ist. Dies gilt selbstverständlich auch für den Tourismus, gerade in einem Urlaubsland wie Schleswig-Holstein, in dem es auch viel Gesundheitstourismus gibt. Daher ist die Stärkung des Bewusstseins für dieses Thema selbstverständlich grundsätzlich zu unterstützen.

    Auch wenn das Ziel des Antrages richtig ist, sind die konkreten Ansätze doch etwas dünn. Die regierungstragenden Fraktionen fordern nun unter anderem eine Untersuchung der ökonomischen Bedeutung eines barrierefreien Tourismus und eine Sensibilisierungskampagne. In der Begründung des Antrages heißt es, dass sich die Branchenvertreter in der Bedeutung barrierefreien Tourismus einig sind. Wieso braucht es dann eine Sensibilisierungskampagne? Ebenso fraglich erscheint, wozu es einer Untersuchung zur ökonomischen Bedeutung des barrierefreien Tourismus bedarf? Schleswig-Holstein ist ein beliebtes Urlaubsland und alle wissen, dass Familien, ältere Menschen und auch Menschen mit Behinderung oder Erkrankungen gerne bei uns Urlaub machen, insbesondere an den Küsten. Und mit unsere Reha-Kliniken ist der Gesundheitstourismus auch stark im Land. Es streitet also niemand ab, dass Barrierefreiheit ein ganz wichtiger Punkt ist.

    Mehr als 20 Prozent der Bevölkerung sind auf barrierefreie Angebote angewiesen. Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen, sondern breite Teile der Gesellschaft wie zum Beispiel ältere Generationen, aber z.B. auch Familien mit Kinderwagen. Insofern hat barrierefreier Tourismus nicht nur eine ökonomische Bedeutung, sondern vor allem auch eine gesellschaftliche.

    Viele zu ergreifende Maßnahmen betreffen die Kommunen oder private Anbieter. Insofern sollte der Fokus vielleicht auf der Einbindung der Kommunalen Landesverbände und der TA.SH bzw. der lokalen Tourismusorganisationen als Multiplikatoren und Infoquellen liegen. Wenn man die Akteure der Tourismusbranche jedoch stärker einbinden möchte, muss auch über deren Ausstattung nachgedacht werden. Bereits Anfang 2024 haben TA.SH, TV.SH und DEHOGA in einem gemeinsamen Schreiben mehr als deutlich gemacht, dass man alleine für die Umsetzung der vier priorisierten Handlungsfelder der Tourismusstrategie 2030 mehr Mittel bräuchte. Der barrierefreie Tourismus ist übrigens auch ein konkret benanntes Leitprojekt im Handlungsfeld.

    Was ich in Ihrem Antrag vermisse, ist die Aufforderung an die Landesregierung, zur konsequenten Umsetzung der eigenen Zuständigkeiten wie die Barrierefreiheit beim Bahnfahren, Bushaltestellen und Sanierung der Landesstraßen. Barrierefreiheit im Tourismus bezieht sich auf diverse Bereiche:

    • Barrierefreie Infrastruktur vor Ort, insbesondere stufenlose und ausreichend breite Zugänge (Rampen, Aufzüge), barrierefreie Toiletten, ausreichend Sitzmöglichkeiten
    • Detaillierte und gut lesbare/erkennbare Informationen - auch durch verständliche Piktogramme und leichte Sprache
    • Geschultes Personal
    • Barrierefreie Verkehrsmittel, z.B. rollstuhl-/kinderwagengerechte Busse und Bahnen,
    • gut erreichbare und ausreichende Parkmöglichkeiten
    • Entsprechende Freizeitangebote, z.B. barrierefreie Wander- oder Radwege

    Das Land hat das Thema bereits seit Längerem auf dem Schirm und verschiedene Initiativen ergriffen, z.B.:

    • Information der Tourismusagentur Schleswig-Holstein über barrierefreie Urlaubsangebote im Land
    • Benennung einzelner Best Practice-Beispiele auf der Homepage des (Eckernförde und Büsum)
    • Erstellung des ‚Leitfadens für barrierefreie Wanderwege in Schleswig-Holstein‘ (Juli 2021)
    • Förderung von Maßnahmen durch den Fonds für Barrierefreiheit (seit 2019)
    • Unterstützung der Barrierefreiheit in Bus und Bahn

    Sowohl die DEHOGA als auch der Tourismusverband SH stellen bereits Informationen zur Barrierefreiheit zur Verfügung, teils auch durch Verlinkung zu Leitfäden anderer Länder. 2011 wurde beispielsweise das Zertifizierungssystem ‚Reisen für Alle‘ ins Leben gerufen, das von Beginn an vom Bundeswirtschaftsministerium unterstützt wird. Bis 2023 gab es drei Projektphasen. Im Jahr 2023 hat sich der Bundestag mit dem Zertifizierungssystem befasst und eine Sachverständigenanhörung im Tourismusausschuss durchgeführt. Das Ergebnis: Zertifizierungssystem ist ein guter Ansatz, braucht aber eine bessere Verbreitung in der Fläche, einen ‚Kümmerer‘ auf kommunaler Ebene vor Ort sowie eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene. Als Konsequenz wird ‚Reisen für Alle‘ seit 2024 zentral von der Bayern Tourist GmbH betrieben und koordiniert.

    Ich beantrage Ausschussüberweisung und Austausch mit der Tourismusbranche über Barrierefreiheit und deren tatsächlichen Unterstützungsbedarf durch die Landespolitik."

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  • 23.07.2025

    Heiner Garg zu TOP 46 "Schwangerschaftsabbrüche im Raum Flensburg"

    In seiner Rede zu TOP 46 (Schwangerschaftsabbrüche im Raum Flensburg) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Ich will den Antrag von SSW und SPD nicht zum Anlass nehmen, grundsätzlich über die Frage des Paragrafen 218 StGB zu debattieren. Ich glaube, meine Haltung dazu ist klar und ist auch bekannt.

    Ich will fragen, worum geht es eigentlich im Kern bei dem Antrag und auch bei dem Anliegen in Flensburg? Geht es im Kern darum, die Versorgungslage und die Versorgungssicherheit für Frauen in besonderen Notsituationen in Flensburg zu sichern? Das ist die Aufgabe des Landes Schleswig-Holstein. Dieser Aufgabe kommt das Land Schleswig-Holstein bis zum heutigen Tag im Übrigen umfassend nach. Das will ich an dieser Stelle deutlich sagen, ob einem das gefällt oder nicht.

    Ich habe die SSW-SPD-Initiative so verstanden, dass es darum geht. Wenn es aber im Kern, um etwas ganz anderes geht, nämlich grundsätzlich infrage zu stellen, ob, und das klang beim Kollegen Stender ein bisschen durch, ein katholischer Kirchenträger ein Krankenhaus betreiben darf, weil ein katholischer Kirchenträger, und man mag das Ideologie nennen, das katholisches Kirchenrecht anwendet, auch wenn ich mir das nicht zu eigen mache. Aber das ist katholisches Kirchenrecht, das man zunächst einmal, akzeptieren sollte, auch wenn man es in der Sache dezidiert anders sieht. Ich finde, wir sollten als Gesellschaft, die so auseinanderdriftet, uns auch mal die Mühe machen, den Standpunkt der anderen zumindest nachzuvollziehen.

    Wenn man das aber grundsätzlich infrage stellt – das kann man ja tun – weil nach katholischem Kirchenrecht weder Schwangerschaftsabbrüche noch In-vitro-Fertilisation noch Sterbehilfe angeboten werden dürfen – das gilt übrigens sowohl für die Caritas als auch die Malteser und noch eine ganze Reihe anderer Träger von Kliniken in ganz Deutschland – dann diskutieren wir hier in Wahrheit über ein Projekt in Flensburg, von dessen Idee ich immer noch überzeugt bin. Und ich will Ihnen auch sagen, warum. Ich finde es richtig, dass man für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Patientinnen und Patienten ein Krankenhaus, ein Zentralklinikum State of the Art errichtet. Das finde ich richtig. Ich finde es richtig, dass wir mit aller Kraft versucht haben, dass das aus einer Fusion der beiden jetzigen Versorger, die in Flensburg seit vielen Jahren erfolgreich versorgen und kooperieren, entsteht und nicht dadurch, dass beispielsweise ein privater Klinikträger ein Zentralklinikum einfach übernimmt.

    Schleswig-Holstein profitiert, anders als andere Bundesländer, im Übrigen nach wie vor davon, dass die Trägerlandschaft sehr gemischt ist. Wir profitieren von der Trägervielfalt aus öffentlich-rechtlichen Kliniken, aus freigemeinnützigen Kliniken, wozu die beiden Häuser in Flensburg gehören, demnächst als fusioniertes Klinikum, und von privaten Kliniken. Wenn man das aber nicht akzeptiert, dann muss man einen ganz anderen Diskussionsprozess beginnen. Ich würde mir das nicht zu eigen machen, aber da muss man dann konsequent sein. Ich bin froh, dass wir die Chance haben, das Ganze noch einmal im Ausschuss zu diskutieren. Ich glaube, dass es gut wäre, wenn Sie, Frau Ministerin, wie in der vergangenen Legislaturperiode, die beiden zukünftigen Träger, also Diako und Malteser, die Stadt Flensburg, die KVSH und Vertreter des Landes die Situation gemeinsam erörtern und dann gemeinsam eine Lösung entwickeln, wie dauerhaft der Auftrag des Landes aus dem Schwangerschaftskonfliktgesetz ausgefüllt werden kann, um gleichzeitig dem neuen Klinikum eine Chance zu geben, das zu tun, was es tun kann: nämlich für viele tausende von Patientinnen und Patienten jährlich ein guter Versorger zu werden."

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  • 23.07.2025

    Annabell Krämer zu TOP 3+54 "Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts"

    In ihrer Rede zu TOP 3+54 (Gemeinsame Beratung a) Nachtragshaushaltsgesetz 2025 b) Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts – Landeshaushalt 2025 verfassungskonform unverzüglich aufstellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Zum Haushaltsentwurf 2025 hat die FDP-Fraktion zahlreiche Vorschläge eingebracht, wie eine solide Haushaltspolitik ohne die Inanspruchnahme von Notkrediten aussehen kann. Diese wurden durch den Kollegen Plambeck im Ausschuss als ‚unseriös‘ bezeichnet und vom Kollegen Koch in der Plenardebatte als ‚Scheinlösung‘ abgetan. Schön, dass insbesondere die Kollegen von CDU – jetzt eines Besseren belehrt werden. Es geht eben doch – allerdings nur auf Druck der Opposition und aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils.

    Denn es ist offensichtlich, dass die Notkredite im Haushalt 2025 einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung genauso wenig standhalten würden, wie die in 2024. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass Parlament und Regierung rechtswidrige – gar verfassungswidrige – Zustände schnellst möglichst beseitigen. Dies hinauszuzögern, bis ein Rettungsanker der Bundesregierung kommt, wie von der Landesregierung zunächst geplant, darf nicht die Lösung sein. Es war daher ein Lichtblick, dass die Ministerin am Ende der Plenardebatte im Mai nach unserer scharfen Kritik zugesagt hatte, die Notkredite 2025 noch einmal isoliert zu betrachten und einen zügigen ersten Nachtrag zu prüfen.

    Fassungslos waren wir, dass bei der Einbringung des Nachtrags im Ausschuss kein Wort über die Verfassungswidrigkeit der Notkredite verloren wurde. Auf Nachfrage wiederholte die Ministerin nur, was sie damals schon sagte: Die Frage der Verfassungswidrigkeit des Notkredits 2025 stellt sich nicht. Erst wenn alternative Verschuldungsmöglichkeiten bestünden, müsse man sich gegebenenfalls über eine Verfassungswidrigkeit Gedanken machen. Da haben wir uns über die Einsicht wohl zu früh gefreut. Aber so scheint das mit Verantwortung in dieser Regierung auszusehen: Fehler werden nicht einmal eingestanden.

    Nein Frau Ministerin, Ihr Haushalt 2025 ist – wie die Jahre zuvor – verfassungswidrig. Ich will noch einmal deutlich machen, dass das Landesverfassungsgericht ganz explizit die Maßnahmen beanstandet hat, weil sie nicht in einem sachlichen Veranlassungszusammenhang zu den Maßnahmen stünden, die in 2025 über Notkredite finanziert werden sollten. Ich zitiere einmal aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts – Randnummer 187: ‚Diejenigen Maßnahmen, die sich auf gestiegene Energiepreise, generelle Kostensteigerungen und die Beschleunigung der Energiewende beziehen, wie auch diejenigen Maßnahmen, die auf den Ukrainekrieg als auslösendes Krisenereignis gestützt werden und die Investitionen oder Unterstützungen bestimmter Wirtschaftsbereiche bezwecken, zielen auf einen Ausgleich einer krisenbedingten Entwicklung ab, die sich – mit entsprechendem Abstand zum auslösenden Krisenereignis – zwischenzeitlich als permanente Veränderung herausgestellt hat. Die nach den oben dargelegten Maßstäben erforderliche konkrete Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhangs zur Notlage liegt insofern nicht vor.‘ Dies können Sie eins zu eins auf die Maßnahmen im Haushalt 2025 übertragen. Dass diese Tatsache immer wieder negiert wird, grenzt fast schon an Ignoranz. Und es bringt auch nichts, sich argumentativ hinter dem Gesamtdeckungsprinzip zu verstecken, denn der Haushalt wird nicht vom Jahresende gedacht.

    Kommen wir aber zum Inhalt des Nachtrags. Die Umfinanzierung der Notkreditmittel ist richtig und überfällig. Dass dafür zu viel eingeplante Versorgungsbezüge und Zinszahlungen herangezogen werden, ist für uns auch in Ordnung. Auch wenn wir es schön gefunden hätten, mit den zu viel angesetzten Versorgungsbezügen den Versorgungsfonds wieder zu füllen. Dieser ist für uns Freie Demokraten weiterhin sinnvoll und wichtig. Die geplanten Entnahmen in 2026 zum Decken ihrer konsumtiven Wünsche verurteilen wir aufs Schärfste!

    Unfassbar ist der geplante Umgang mit den 136,4 Millionen Euro Northvolt-Förderung. Sie streichen den Ansatz aus dem Haushaltsplan, damit dieser nicht gegenfinanziert werden muss – und lassen sich gleichzeitig eine Ermächtigung geben, diese Mittel bei Bedarf ohne Beteiligung des Parlaments oder wenigstens des Finanzausschusses zur Auszahlung bringen zu können.

    Frau Ministerin, bei rund 136,4 Millionen Euro ist das Parlament umfassend zu beteiligen. Unabhängig davon, ob eine Verpflichtung zur Auszahlung der Mittel bei Eigentumsübergang überhaupt noch besteht, muss es dem Parlament obliegen, wie eine Auszahlung in dieser Höhe gedeckt wird. Wir beantragen die Streichung der Ermächtigungspassage im Haushaltsgesetz!"

     

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  • 23.07.2025

    Heiner Garg zu TOP 9+21 "Umsetzung des novellierten Kindertagesförderungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 9+21 (Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes b) Bericht zur Umsetzung des novellierten Kindertagesförderungsgesetzes und zu den Ergebnissen der KiTaG-Dialogveranstaltungen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und kitapolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Ich will mich auch zunächst kurz auf den von Ihnen gegebenen mündlichen Bericht beziehen und dabei etwas aufnehmen, was der Vorsitzende der CDU-Fraktion heute Morgen bei der Debatte zum Ganztag ausgeführt hat. Er sprach im Zusammenhang mit der Kita-Reform aus der letzten Legislaturperiode und dem damals verankerten Fachkraft-Kind-Schlüssel von einem Fehler, den man jetzt korrigiert habe und man müsse aus Fehlern lernen.

    Grundsätzlich ist es sehr klug, immer aus Fehlern zu lernen. Allerdings gehen da die Beurteilung und die Bewertung diametral auseinander. Ich halte den festen Fachkraft-Kind-Schlüssel nach wie vor nicht für einen Fehler, sondern für einen sehr klugen Kernbaustein der ursprünglichen Kita-Reform. Und zwar deshalb, weil ich das Signal an die Erzieherinnen und Erzieher, aber auch an die Eltern richtig fand, dass wir die Arbeitsbedingungen verbessern. Wenn Sie sich die Jahre 2022 bis 2024 anschauen, dann hat es genau eine Handvoll Ausnahmeanträge, beziehungsweise Anträge auf Ausnahmen vom Fachkraft-Kind-Schlüssel, gegeben, wenn man die kreisfreie Stadt Kiel rausnimmt in der Betrachtung. Und das nahm von Jahr zu Jahr ab. Das heißt, der Fachkraft-Kind-Schlüssel fing an zu wirken und nachdem er zu wirken begonnen hat, haben Sie sich für den Anstellungsschlüssel entschieden. Das finde ich nach wie vor falsch.

    Man könnte natürlich jetzt auch sagen, die Opposition stellt einen Berichtsantrag, eigentlich zum letzten Plenum, und wenige Tage später korrigiert die Landesregierung einen Fehler, auf den wir sie bereits im Dezember hingewiesen haben, nämlich dass das Personalbudget von 95 Prozent nicht ausreichend ist. Ich finde es richtig und begrüße ausdrücklich, dass Sie davon Abstand nehmen und dass Sie das Personalkostenbudget jetzt auf 97,5 % bis 2027 erhöhen. Vor diesem Hintergrund will ich auch erklären, warum der weitere Verlauf meines Debattenbeitrages ist, wie er sein wird. Man kann da auch wieder aus zweierlei Perspektiven herangehen: entweder sehr grundsätzlich und mit der letzten großen Reform, wie Sie sie genannt haben, Herr Minister, also der Reform der Reform, hat sich die Landesregierung aus meiner Sicht ein Stück weit davon verabschiedet, was Jamaika in der vergangenen Legislaturperiode installiert hat. Das halte ich nach wie vor, genauso wie meine Fraktion, für falsch.

    Das können wir im Moment allerdings nicht ändern, werden wir im Moment auch nicht ändern. Vor dem Hintergrund will ich sehr deutlich sagen, dass die heute vorgelegten Änderung einiges Richtiges enthält: die Erhöhung des Personalkostenbudgets von 95 auf 97,5 %, das Nachvollziehen der Tarifabschlüsse, die Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Qualifikation der Menschen, die in den Kitas der dänischen Minderheit arbeiten, auch das finde ich eine pragmatische und richtige Entscheidung, die Verbesserungen für die Kindertagespflege.

    Schwierig ist, dass Sie ein Fachgremium haben, das Sie ehrlicherweise ein Stück weit mit der Vorgehensweise – ich will das gleich erläutern – aushebeln bzw. zumindest nicht so berücksichtigen, wie man es eigentlich berücksichtigen sollte. Als die Kollegin Pauls in einer Sozialausschusssitzung vor einigen Wochen fragte, ob da noch etwas zur Kita kommt, da wurde uns gesagt, ja, wir vollziehen die Tarifabschlüsse nach und außerdem gibt es noch ein paar redaktionelle Änderungen. Wir wissen heute, dass es mehr ist als nur ein paar redaktionelle Änderungen. Mein Wunsch und meine Anregung und meine Bitte wäre, wenn es uns nicht gelingt, Tarifabschlüsse anders nachzuvollziehen als mit der Änderung des Kita-Gesetzes, also wenn wir nicht irgendeinen schlauen Automatismus entwickeln – entweder die Opposition oder Ihnen fällt ausnahmsweise mal was ein – aber wenn uns das nicht gelingt, dann lassen Sie uns bitte in Zukunft, beispielsweise nächstes Jahr, wenn es wieder Tarifabschlüsse gibt, diese Tarifabschlüsse nachvollziehen. Und alles, was wirklich inhaltlich, auch substanziell inhaltlich ist, macht man dann danach, weil das einfacher, transparenter und ich finde auch fairer gegenüber dem Fachgremium ist.

    Nichtsdestoweniger trotz haben wir uns nach reichlicher Überlegung und auch nach intensiver Diskussion in unserer Fraktion dazu entschieden, die heute vorgelegten Änderungen mitzumachen. Ich bedanke mich auch noch einmal bei den Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, dass sie es geschafft haben, die Änderungsanträge, die beim letzten Mal noch mündlich kamen, dass auch das alles einmal verschriftlicht wurde. Und Fehler können immer und überall passieren, insbesondere bei einer so komplexen Materie wie der Kita-Reform. Ich sage aber nochmal, und das meine ich wirklich ernst, manche Dinge kann man sich auch ersparen, wenn man sie mit etwas mehr Vorlauf und auch etwas mehr Transparenz in der Kommunikation macht, was man eigentlich tatsächlich ändern will. In diesem Sinne, wir werden zustimmen. Wir bleiben aber dabei, der Grundgedanke der Kita-Reform, nämlich Eltern zu entlasten und gleichzeitig die Qualität zu verbessern, ist zumindest in der Säule Qualitätsverbesserung aus unserer Sicht extrem erodiert worden. Das halten wir nach wie vor für einen großen Fehler, den wir bitter bezahlen werden."

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  • 24.07.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 15 "Lage der Justiz in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 15 (Lage der Justiz in Schleswig-Holstein) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich habe zunächst einmal der Frau Ministerin herzlich zu danken für die Beantwortung der Großen Anfrage. Das ist in der Tat auf 150 Seiten ein Werk von detaillierter Aufarbeitung, teilweise sogar über das hinaus, was man an Informationen hätte zwingend geben müssen. Und, wenn Sie mir das gestatten zu sagen, es ist teilweise auch, was die Sprachakrobatik angeht, bemerkenswert. Denn wenn man bestimmte Sachverhalte auf eine bestimmte Art und Weise darstellen muss, ohne wirklich was Falsches zu sagen, das so einzukleiden, dass es irgendwie noch super klingt, das ist wirklich gelungen. Also Frau Ministerin, meine ausdrückliche Anerkennung, das ist in der Tat eine stolze Leistung.

    Denn die Lage der Justiz in Schleswig-Holstein, das ist das Ergebnis der Großen Anfrage, ist insgesamt schwierig. In einigen Bereichen ist sie kritisch und in einem Bereich ist sie katastrophal. Und dieser Bereich sind die Staatsanwaltschaften im Lande und ich will dabei überhaupt nicht leugnen, dass die Anstrengungen der Landesregierung mit den zusätzlichen 42 Stellen in den Jahren seit 2023 dazu beigetragen haben, die Not etwas zu lindern. Aber die Anstrengungen waren eben insgesamt leider nicht groß genug, denn wenn der Personaldeckungsgrad gerade mal bei 80 Prozent liegt, dann heißt das, dass jede fünfte Stelle bei den Staatsanwaltschaften im Lande unbesetzt ist. Und das hat Konsequenzen für die Durchsetzung des Rechtsstaats.

    Das hat insoweit Konsequenzen, als dass Verfahren immer länger dauern und unerledigt bleiben. Ich will jetzt gar nicht darauf eingehen, dass 88,5 Prozent der Verfahren bei den Staatsanwaltschaften eingestellt werden. Die Ministerin hat mir heute in den Kieler Nachrichten zu Recht entgegengehalten, das sei noch kein Beweis dafür, dass man überlastet sei. Aber wenn man sich neben den 88 Prozent an Einstellungen auch die unerledigten Sachen bei den Staatsanwaltschaften anschaut, dann lagen die im Jahr 2016 bei 26.200, heute liegen sie bei fast 34.000 mit 33.984. 94 Verfahren bei den Staatsanwaltschaften liegen dort länger als seit 2016. Wir sind hier an einer Stelle, wo es darum geht, dass der Rechtsstaat auch durchgesetzt wird.

    Wer bei der Amtseinführung des neuen Generalstaatsanwalts vor einigen Tagen im Oberlandesgericht in Schleswig dabei war, der konnte dort die Rede des ehemaligen Generalstaatsanwalts Wolfgang Zepter hören. Der sagte Worte wie ‚Die Staatsanwaltschaft im Lande steht am Abgrund‘. So weit würde ich nicht gehen. Aber dass wir hier eine katastrophale Situation haben, der wir Herr werden müssen, weil wir ansonsten dabei sind, Straftaten nur noch zu verwalten und nicht mehr aufzuklären und einer Strafgerichtsbarkeit zuzuführen. Das steht fest.

     Der zweite kritische Bereich sind die Verwaltungsgerichte des Landes. In den Verwaltungsgerichten des Landes hat sich die Verfahrensdauer in unglaublicher Art und Weise verlängert. Dauerten im Jahr 2015 an den Oberverwaltungsgerichten die Verfahren noch im Durchschnitt 2,8 Monat, so beträgt die Verfahrensdauer jetzt über zehn Monate. Das zeigt, dass auch die Verwaltungsgerichte maßlos überlastet sind, da ist es nicht katastrophal, aber da ist es kritisch. Das hat viel mit Asylverfahren zu tun und einer schwer einschätzbaren Anzahl von Asylverfahren in Wellen. Keine Frage. Aber es hat auch viel damit zu tun, dass dort ganz viele Bauleitplanungsverfahren, Baugenehmigungsthemen anhängig sind, die auch kritisch für die schleswig-holsteinische Wirtschaft sind, wenn nicht entschieden wird und wenn Verfahren so lange dauern. Und die Chefin des Oberverwaltungsgerichts hat uns im Innen- und Rechtsausschuss sehr wohl berichtet, dass selbst der Personalstand, der auf dem Papier vorhanden ist, niemals zum Einsatz kommt, weil sie ganz viele Abordnungen hat. Auch im Bereich der Verwaltungsgerichte ist es kritisch im Land Schleswig-Holstein und deshalb weise ich darauf hin, dass auch hier Handlungsbedarf besteht.

    Die Frau Ministerin sagt dann ‚Ja, unsere Anstrengungen zum Thema Personalgewinnung sind ja nun reichhaltig‘. Und in der Tat, Frau Ministerin, da ehrlich gesagt, war ich über die Antwort in der Großen Anfrage so ein bisschen schockiert. Wenn bei der Personalgewinnungsfrage die Antwort lautet, dass man zum 1. Juli des Jahres 2025 ein Referat für Personalgewinnung beim Oberlandesgericht geschaffen habe und zwar mit einer halben Stelle, dann sage ich Ihnen: Wissen Sie, wir haben vor 25 Jahren in großen Unternehmen in dieser Republik über den drohenden Fachkräftemangel nachgedacht und über die Frage, wie wir den War of Talent besiegen können. Wenn das Land Schleswig-Holstein bei seiner Personalrekrutierung seiner Leute im Jahr 2025 im Sommer so weit ist zu sagen, ey, wir müssen anstrengen, denn dazu sollte zunächst mal eine halbe Stelle am OLG reichen, dann sage ich ‚Guten Morgen, lieber Leser‘. Das ist wirklich spät und im Übrigen auch zu wenig.

    Ich will an dieser Stelle auch sagen, dass wir bei dem Thema Personalgewinnung nicht umhinkommen werden, auch die Attraktivität der Tätigkeiten in der Justiz deutlich zu steigern. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Anzahl der Bewerbungen in den höheren Diensten der Landesjustiz innerhalb der letzten Jahre halbiert hat. Das ist ein Umstand, der auch damit zu tun hat, dass mein eigener Sohn ein Angebot in einer Rechtsanwaltskanzlei bekommt, mit der man als Berufsanfänger sofort mehr verdient als der OLG-Präsident des Landes Schleswig-Holstein. Dieses Gap werden wir nie ganz ausfüllen, das ist klar. Aber dass wir darauf gucken müssen, dass es auch weiter für gut ausgebildete Juristen attraktiv bleibt, in den Landesdienst zu kommen, das steht doch außer Frage. Und dann ist es vielleicht doch richtig und wichtig, dass man sich etwas der Frage widmet, wäre es nicht schlau, eine bundeseinheitliche Richterbesoldung in den Blick zu nehmen? Wäre es nicht schlau, diese Richterbesoldung vielleicht auch ein Stückchen von der restlichen Besoldung im Justizdienst abzukoppeln, um zu sagen, im höheren Dienst der Justiz brauchen wir einfach Menschen, die auch hochqualifiziert sind und wir werden sie nicht bekommen, wenn wir weiter mit den Strukturen auch der Besoldung, wie wir das in der Richterbesoldung derzeit haben, unterwegs sind.

    Lassen Sie mich zum dritten Punkt kommen und das ist ja einer der Schwerpunktbereiche, den auch die Frau Ministerin für sich definiert, das ist das Thema Digitalisierung der Justiz. Und Sie sehen mit mir hier den größten Befürworter der Digitalisierung der Justiz, weil es in der Tat die Chance der Verwaltungsvereinfachung schafft. Im Bereich der Strafjustiz wird die Digitalisierung durch die Einführung der elektronischen Strafakte, die sich schon jetzt deutlich verzögert, weil bei den Polizeien nur noch ganz wenige Pilotdienststellen überhaupt mit dem Thema arbeiten und die Übergabe zum Ende des Jahres an die Staatsanwaltschaften schwierig werden wird, zu einer weiteren Belastung der Staatsanwaltschaften führen. Nicht zu einer Entlastung, sondern zu einer weiteren deutlichen Belastung der Staatsanwaltschaften, das sage ich voraus. Und in dem Bereich, in dem die E-Akte gerade für Massenverfahren eingesetzt wird, nämlich an unseren Amtsgerichten, dort, wo die Zivilrichterinnen und Zivilrichter, die Familienrichterinnen und Familienrichter viele Verfahren abzuwickeln haben, da ist die Performance der E-Akte nach wie vor eine Katastrophe. Menschen des höheren Dienstes der Justiz sind nicht dafür eingestellt, wenn sie 20 Verfahren aufmachen und anschließend signieren müssen, eine Stunde lang vor einer Eieruhr zu sitzen, um zuzusehen, dass die Performance des Systems nicht funktioniert. Und dazu haben wir vor eineinhalb Jahren bei der Einführung vorgeschlagen, dass das neue Verfahren doch bitte nicht nur von Dataport und irgendwelche internen IT-Leuten umgesetzt wird, sondern dass dort externe IT-Unternehmen mit einbezogen werden, die Performance überprüfen. Nach meiner Kenntnis war das durch das Justizministerium so wohl auch gewollt. Sollte 500.000 Euro kosten, ist dann unter Finanzgesichtspunkten gestrichen worden. Und da sage ich: Gespart am falschen Ende, denn die hochbezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen heute frustriert in ihre Amtsgerichte, weil sie erleben, dass die Digitalisierung der Akte keine Vereinfachung schafft, sondern dazu führt, dass alles viel, viel komplizierter wird. Deshalb haben die Kieler Nachrichten ja heute auch getitelt, dass die Justiz im Land Alarm schlägt und das auch, weil die Digitalakte so viel länger dauert.

    Sie, Frau Ministerin, machen stattdessen eine Strukturreform. Die Fachgerichtsstrukturreform werden wir ja heute noch beraten. Die Amtsgerichtsstrukturreform führt zurzeit zu massiver Unruhe in der Justiz, weil sie die geschilderten Probleme ja noch zusätzlich hat. Das Einsparpotenzial bei den Amtsgerichten an Liegenschaften ist gering. Das Potenzial, Unruhe zu schaffen und damit verstörend die Lage der Justiz noch zu verschärfen, ist groß. Deshalb sage ich Ihnen heute: Lassen Sie die Finger davon. Hören Sie auf mit der Amtsgerichtsstrukturreform. Sie bringt uns nicht voran, sondern sie schafft zusätzliche Probleme im Land. Lösen Sie jetzt die Probleme, die alle mit Ihrer Antwort auf die Große Anfrage auf dem Tisch liegen. Lösen Sie diese Probleme, schaffen Sie nicht noch zusätzlich neue, das würde ich gut finden."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 24.07.2025

    Christopher Vogt zu TOP 10 "Freistellung von Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr"

    In seiner Rede zu TOP 10 (Entwurf eines Gesetzes zur Freistellung von Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr in Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Die FDP-Fraktion begrüßt und unterstützt diesen Gesetzentwurf! Mein Dank geht an alle Beteiligten – auch an das Landeskommando der Bundeswehr in Schleswig-Holstein und an den Reservistenverband, der gute und wichtige Arbeit leistet!

    Dieses Gesetz ist nicht nur ein wichtiges Signal, sondern in diesen Zeiten mit Blick auf die internationale Sicherheitslage und die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes auch eine notwendige Maßnahme! Sie stellt natürlich eine gewisse Herausforderung für die Unternehmen in Schleswig-Holstein dar – gerade für die vielen kleinen Betriebe. Insofern kann ich die Zurückhaltung der Unternehmensverbände nachvollziehen. Mein Eindruck ist aber auch, dass es dennoch eine relativ große Unterstützung gibt für dieses Gesetz – auch in der Wirtschaft unseres Bundeslandes.

    Das Bewusstsein für die Bedeutung unserer Verteidigungsfähigkeit ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Dieses Gesetz ist natürlich nur ein kleiner Mosaikstein bei der Wiederherstellung unserer Verteidigungsfähigkeit. Bei der Bundeswehr denkt man natürlich immer zunächst an die vielen aktiven Soldatinnen und Soldaten, die ihr Leben in den Dienst zum Schutz unseres Landes stellen. Dafür gebührt ihnen unser Dank und höchster Respekt!

    Zur Bundeswehr gehören aber auch die Reservistinnen und Reservisten, die eine wichtige Funktion in einer funktionierenden Armee erfüllen – sowohl zur Stärkung der Bundeswehr selbst, als auch als Bindeglied zwischen Bundeswehr und Zivilgesellschaft. Und dafür ist es eben notwendig, dass sie unkompliziert an entsprechenden Veranstaltungen der Bundeswehr teilnehmen können. Die Freistellung von Reservistinnen und Reservisten für Übungen, Einsätze und Lehrgänge ist eine sinnvolle Sache.

    Damit darf sich die Landesregierung aber nicht zufriedengeben. Es darf nicht die einzige Maßnahme zur Stärkung der Bundeswehr sein. Denn es besteht weiterhin die Absurdität, dass die deutschen Meldeämter der Bundeswehr aus Datenschutzgründen gar nicht die Kontaktdaten ehemaliger Soldatinnen und Soldaten zur Verfügung stellen dürfen. Das muss dringend geändert werden! Es geht um rund 1 Million ehemalige Soldaten, die sich vielleicht gern im Heimatschutzregiment engagieren würden.

    Es gibt Probleme, gerade mit Blick auf die neuen Fregatten bei der niederländischen Werft. Aus meiner Sicht wäre es besser gewesen, den Auftrag nach Kiel zu vergeben. Und man sollte darüber auch noch nachdenken. Wir haben im Bereich der Liegenschaften viel zu tun. Es geht um Boostedt, das reaktiviert werden soll und es geht auch um das MFG5-Gelände. Natürlich braucht Kiel dringend deutlich mehr Wohnraum. Aber ich glaube, die Bundeswehr muss Vorfahrt haben, damit sie schnell wieder an geeignete Liegenschaften kommt und es muss vor allem so sein, dass die GMSH als Landesbehörde, die für Liegenschaften der Bundeswehr zuständig ist, dass die deutlich besser ausgestattet wird und deutlich schneller arbeitet, damit das auch gelingen kann.

    Es braucht im Bevölkerungsschutz mehr Schutzräume. Bisher gibt es in Schleswig-Holstein gar keine. Es braucht mehr Schnelligkeit und mehr Investition in die Verkehrsinfrastruktur. Diese muss auch aus Gründen der Verteidigungsfähigkeit hergestellt werden. Und abschließend will ich sagen, es braucht eben auch in der Gesellschaft noch mehr Respekt für unsere Bundeswehr. Und da spreche ich über öffentliche Gelöbnisse. Wir haben mit dem Veteranentag gemeinsam ein starkes Zeichen gesetzt. Es muss aber auch darum gehen, dass es keine unsinnigen ideologischen Diskussionen darüber gibt, wenn zum Beispiel Jugendberufsoffiziere in unsere Schulen kommen, um über Sicherheitspolitik zu diskutieren. Das muss selbstverständlich werden."

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    Es gilt das gesprochene Wort.

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