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  • 21.06.2019

    Anita Klahn zu TOP 38 „‘Upskirting‘ strafrechtlich sanktionieren"

    In ihrer Rede zu TOP 38 (‚Upskirting‘ strafrechtlich sanktionieren) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Der Begriff des ‚Upskirtings‘ beschreibt zunächst einmal relativ nüchtern das ‚Unter-den-Rock-fotografieren‘ einer anderen Person. Tatsächlich jedoch beschreibt es eine Handlung, die ohne das Einverständnis, oftmals ohne das Wissen der fotografierten Person vorgenommen wird und dadurch fundamental in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreift. Diese Handlungen – und dies ist die Krux der Debatte – sind in einigen Fällen nicht strafbar! Es besteht also eine sogenannte Strafbarkeitslücke. Eine Lücke, die dringend geschlossen werden muss, wollen wir die Opfer dieser Taten zukünftig besser schützen.

    Als ich mich das erste Mal mit dem ‚Upskirting‘ auseinandergesetzt habe, war ich sehr verwundert über die Aussagen der Betroffenen. Ich ging davon aus, dass das Strafgesetzbuch (StGB) für solche Taten Sanktionen vorsieht. Dem war nicht so. Zwar ist es zivilrechtlich möglich, Aufnahmen im Internet löschen zu lassen, wenn diese dort auftauchen. Auch kann man auf Unterlassung klagen. Doch ein strafrechtliches Verfahren zu initiieren ist schwer und in einigen Fällen derzeit leider nicht erfolgsversprechend. Gerade in Fällen, in denen die Täter entsprechende Fotos machen, um diese privat zu nutzen, ist eine Verurteilung nach dem StGB derzeit ausgeschlossen. Weder der neue §201a StGB, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schützen soll, noch §184i StGB (Sexuelle Belästigung) oder §185 StGB (Beleidigung) sind tatbestandlich erfüllt. In Fällen des ‚Upskirtings‘ kommt daher häufig nur eine Ordnungswidrigkeit und damit eine Bestrafung nach §118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Betracht. Dies darf nicht so stehen bleiben.

    ‚Upskirting‘ beschreibt Taten, die absolut verwerflich und verabscheuungswürdig sind. Taten, die endlich verboten gehören. Ob in den Printmedien, in TV-Berichten oder in den sozialen Netzwerken: ‚Upskirting‘ ist derzeit omnipräsent. Während sich in anderen europäischen Ländern, wie beispielsweise Großbritannien, der Gesetzgeber zu einer deutlichen Klarstellung und Strafe für das ‚Upskirting‘ entschieden hat, passiert in Deutschland bislang nichts. Schon viel zu lange lässt sich der zuständige Bundesgesetzgeber, und hier war bislang durchaus Bundesjustizministerin Barley in erster Verantwortung, bitten, tätig zu werden. Vielleicht engagiert sich die designierte neue Bundesjustizministerin Frau Lamprecht mehr!

    ‚Upskirting‘ ist kein Phänomen. Es ist auch keine neue „Modeerscheinung. Es ist vielmehr die Tat von Personen, die meines Erachtens dringend psychologische Hilfe benötigen. ‚Upskirting‘ beschreibt Handlungen einiger weniger, die fundamental in die verfassungsrechtlichen Rechte jener Menschen eingreifen, die in der Öffentlichkeit einen Rock, ein Kleid oder eine andere kurze oder enge Beinbekleidung tragen. Und damit sind meistens Frauen die Betroffenen. ‚Upskirting‘ ist ein Übergriff in die Intimsphäre und verletzt damit die Würde der Betroffenen.

    Wollen wir unsere Freiheit aufgeben, Kleider oder Röcke in der Öffentlichkeit zu tragen, um uns zu schützen? Wollen wir weiter tolerieren, dass einige Wenige in die Intimsphäre anderer Personen eingreifen? Dies sind Fragen, die so eindeutig sind, dass sie eigentlich keiner Antwort bedürfen. Die Regelungslücke im StGB muss geschlossen werden. Taten müssen rechtssicher geahndet und Täter damit bestraft werden können. Hieran führt kein Weg vorbei! Und dies ist nicht nur meine Meinung oder die unserer Jamaika-Koalition. Über 53.500 Personen haben sich auf der Onlineplattform ‚change.org‘ für eine entsprechende Initiative ausgesprochen (Stand 17.06.2019). Mein Dank geht dabei allen voran an Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg, den Petentinnen dieser Petition. Sie haben das Thema verantwortungsbewusst und sachlich in die öffentliche Diskussion getragen. Sie und viele weitere Betroffene haben den Stein ins Rollen gebracht. Ich danke ihnen ausdrückliche und versichere ihnen, dass wir alle Möglichkeiten nutzen werden, um die bestehende Gesetzeslücke im StGB zu schließen. ‚Upskirting‘ muss zukünftig mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgbar sein. An Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg, an alle Unterstützer der Petition, an alle Betroffenen, ob Mann, Frau oder Divers. Wir Freie Demokraten haben ihren politischen Auftrag verstanden und wir werden handeln! Das bloße Reden um die Schließung der Gesetzeslücke rund um das ‚Upskirting‘ hat nun ein Ende. Mit Jamaika gehen wir dort voran, wo die eigentlich zuständige Bundesregierung schon längst hätte tätig werden müssen. Für die Rechte jener Personen, die dem Schutz der Rechtsordnung bedürfen, wenden wir uns mit der Ihnen vorliegende Drucksache 19/1539 an den Bundesrat.

    ‚Upskirting‘ ist ein aktiver Übergriff auf die betroffenen Personen und damit sexualisierte Gewalt. Diese Gewalt dürfen wir nicht weiter dulden. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung zu unserem Antrag und auf eine breite Zustimmung in der sich anschließenden Bundesratsbefassung.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 21.06.2019

    Christopher Vogt zu TOP 15 „Altersversorgung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr“

    „Die Idee für eine Rente für freiwillige Feuerwehrleute ist zwar nicht neu, mir aber nicht nur deshalb erstmal sympathisch, weil ich selbst seit fast 20 Jahren aktives Feuerwehrmitglied bin und davon profitieren würde. Jede Idee, wie man die Anerkennung von ehrenamtlicher Arbeit, ohne die unsere Gesellschaft nicht funktionieren würde, erhöhen kann, ist uns Freien Demokraten erstmal willkommen.

    Ein wirklicher finanzieller Anreiz wäre eine kleine Zusatzrente wohl nicht, sie könnte aber eine schöne Anerkennungsgeste für den jahre- und nicht selten jahrzehntelangen freiwilligen Dienst an der Gesellschaft sein. Der Aufwand, den die freiwilligen Feuerwehrleute in ihrer Freizeit betreiben, wäre für den Staat unbezahlbar. Wenn die Rente aber auch nur halbwegs etwas bringen soll, müsste man schon jedes Jahr einen ordentlichen Millionenbeitrag aufbringen. Es stellt sich meines Erachtens auch die Frage, wie man mit ehemaligen Mitgliedern umgehen sollte, die bereits aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind oder mit Feuerwehrleuten, die nur noch einige Jahre dabei sein können. Eine Ungleichbehandlung wäre kaum zu rechtfertigen. Und es gibt ja auch schon Praxiserfahrungen: So war in den ‚Kieler Nachrichten‘ über zwei Wehren im Kreis Rendsburg-Eckernförde zu lesen, die eine Feuerwehrrente eingeführt haben. Der Nutzen ist aber auch dort umstritten. Der Bürgermeister der Gemeinde Noer, die die Rente vor einigen Jahren eingeführt hat, wurde zitiert, dass ihm klar sei, dass wegen der Rente allein niemand in die Feuerwehr eintrete. Diese könne aber ‚das letzte i-Tüpfelchen bei der Entscheidung‘ sein und darüber hinaus gehe es ‚um Wertschätzung‘.

    43 Prozent der Schleswig-Holsteiner engagieren sich ehrenamtlich. Das sind rund eine Million Menschen. Wie mag es bei ihnen ankommen, wenn wir eine Gruppe von Ehrenamtlichen nun mit dieser Wertschätzung bedenken und andere nicht? Wäre es dann nicht eine Frage der Gerechtigkeit, auch die Freiwilligen bei THW, DRK oder DLRG gleich zu behandeln und auch ihnen ebenfalls eine Rente zu gewähren? Die Einführung der Feuerwehrrente würde uns deshalb vor ein Dilemma stellen. In Thüringen gibt es übrigens seit 2010 eine landesweite Feuerwehrrente und diese war mit großen Hoffnungen für die Nachwuchsgewinnung verbunden. Erfüllt haben sich die Hoffnungen nach meinen Erkenntnissen allerdings nicht. In Thüringen kämpft man weiterhin mit einem Mitgliederschwund bei den Freiwilligen Feuerwehren. Ich denke, die Feuerwehren brauchen und wollen auch keine Mitglieder, die vor allem deshalb dabei sind, um ihre Rente aufzubessern. Wichtiger sind eine gute Ausstattung und vor allem die bessere Vereinbarkeit mit dem Beruf, denn die Tagesverfügbarkeit ist vielerorts ein großes Problem. Die Jugendarbeit und Zweitmitgliedschaften bei den Wehren am Arbeitsort müssen besser unterstützt werden. Am effektivsten sind deshalb meines Erachtens schnelle und unbürokratische Erstattungen für die Arbeitgeber, die gerade auf dem Land oft nur wenige Mitarbeiter haben und ebenfalls einen großen Beitrag für die Gesellschaft leisten.

    Es ist ja wie so oft bei den Sozialdemokraten: Zur Finanzierung sagen sie nichts. Die Kommunen dürften bei einem Landesgesetz auch Konnexität geltend machen, sodass das Land die Maßnahme quasi komplett bezahlen müsste. So bleibt ein bisschen der fade Beigeschmack, dass sich die SPD nur bei einer bestimmten Gruppe beliebt machen will. Das könnte aber nach hinten losgehen, wenn der Eindruck bestehen bleibt, dass die Initiative nicht ganz ernst gemeint ist. Vorab gab es dazu nämlich meines Wissens keine interfraktionellen Gespräche, was angemessen wäre, wenn es um unsere Feuerwehren geht. Und auch der Landesfeuerwehrverband wurde ja offenbar von der Initiative der SPD überrascht. Bemerkenswert finde ich auch die Tatsache, dass die SPD hier auf das Kapitaldeckungsverfahren setzen will, das bei ihr doch sonst eher verpönt ist und derzeit wegen der Niedrigzinsen auch kaum etwas abwirft. Es wäre allen Bürgern geholfen, wenn die SPD generell bei ihrer Rentenpolitik damit aufhören würde, ungedeckte Schecks auszustellen.

    Das Ehrenamt hat viele Gesichter und ist eine tragende Stütze unseres Landes. Lassen Sie uns weiter konstruktiv über Konzepte diskutieren, wie wir diese Stütze auch zukünftig sichern können. Das wird aber leider etwas komplizierter sein, als die doch recht einfache Forderung nach einer Feuerwehrrente.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 21.06.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 36 „Lebensmittelrettung unterstützen"

    In seiner Rede zu TOP 36 (Lebensmittelrettung unterstützen) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen jedes Jahr in der Abfalltonne. Ungefähr die Hälfte der Lebensmittelabfälle entsteht in Privathaushalten. In unserer Gesellschaft stehen Nahrungsmittel im Überfluss zur Verfügung. Aus Überfluss wird leicht Verschwendung. Die Lebensmittelverschwendung ist eine Herausforderung, denn sie schadet auch unserer Umwelt. Mit jedem Lebensmittel, das weggeworfen wird, wurde Boden, Arbeitskraft und Energie für nichts aufgewendet. Was können wir also hier in Schleswig-Holstein tun, damit weniger in der Tonne landet?

    Da sollte zunächst jeder bei sich selbst beginnen. Denn ungefähr die Hälfte der Lebensmittelabfälle entsteht in privaten Haushalten. Jeder von uns wirft durchschnittlich im Jahr 55 Kilo Lebensmittel weg. Ich selbst ärgere mich auch, wenn mir Brot oder Zucchini im Kühlschrank verschimmeln und ich also auch verschwendet habe – auch wenn ich eigentlich immer darauf achte, es zu vermeiden. Nun ist es so, dass im Einzelhandel selbst der geringste prozentuale Anteil der Lebensmittelabfälle entsteht, gerade einmal 4 bis 5 Prozent. An sich auch logisch, denn die Einzelhändler sorgen schon aus eigenem Geschäftsinteresse dafür, dass Verluste möglichst klein sind. Selbst wenn man beim Containern mit einer Ladung sogenannten ‚Lebensmittelabfalls‘ von einem Discounter seinen privaten Küchentisch decken kann – gemessen an dem Tagesumsatz eines Discounters, der den Tag über eine ganze Nachbarschaft versorgt hat, ist das ein kleiner Teil. Der Einzelhandel gibt an, dass durchschnittlich 1,1 Prozent der vom Handel bezogenen Lebensmittel nicht bis zum Verbraucher gelangen. Das entspricht immerhin einem Wert von 1,2 Milliarden Euro bei einem Umsatz von 108 Milliarden Euro. Der Handel hat selbst ein Interesse daran, diese Summe für sich zu reduzieren. Ich will damit Lebensmittelverschwendung nicht kleinreden, ich will sie aber in einen Gesamtkontext einordnen. Daher ist es natürlich auch von allgemeinen Interesse, diesen besagten Teil auch noch zu vermeiden. Dies ist das Anliegen der vorliegenden Anträge. Ich selbst glorifiziere das Containern nicht, stehe dem aber auch nicht generell ablehnend gegenüber. Nach derzeitiger Rechtslage ist es aber z.T. Hausfriedensbruch und die Haftungsfrage bezüglich gesundheitlicher Vorgaben engt den Einzelhandel ein.

    Als Mitglied der FDP glaube ich an den verständigen Menschen. Derjenige, der sich aus Müllcontainern ernährt, wo prinzipiell alle Lebensmittel unsortiert hinein gekippt werden und ungekühlt liegen, wird wissen, dass er sich einem potenziellen Risiko aussetzt, sich eine Magenverstimmung oder Schlimmeres einzufangen. Auf die Idee, sich dann ggf. wegen Gesundheitsgefährdung gegen den Supermarkt zu wenden, wäre absurd, bleibt aber ein Risiko. Ich bin sehr offen, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der Einzelhandel im separierten Bereich z.B. Regale und Kühlschränke aufstellt, in denen betreffende Lebensmittel zur Abholung bereitgestellt werden. Die Lebensmittel würden so nicht unsortiert in ungekühlte Müllcontainer gekippt werden. Die Möglichkeit muss dann aber auch mit einer Freistellung von etwaigen Haftungsfragen einhergehen. Das gehört zur Wahrheit in der Debatte dazu. Wer sich durch solche Lebensmittel einen Magendarm-Infekt holt, muss dieses Risiko selbst tragen. Wie eben aber schon erwähnt, gehe ich davon aus, dass diejenigen, die Containern, das für sich selbst abwägen und einpreisen.

    Das Modell, wie ich es eben beschrieben habe, wird in Teilen sogar freiwillig bereits umgesetzt. Solche Lebensmittel, wenn sie nicht an Tafeln gehen, werden in Kiel von vielen Supermärkten bereits in eigenen Bereichen zur Abholung zur Verfügung gestellt. Da ist also kein Hausfriedensbruch notwendig. Wir sollten unbedingt auch betonen: Die Supermärkte geben die Lebensmittel, die sie nicht mehr verkaufen können zu fast 90 Prozent bereits an gemeinnützige Organisationen. Die Zusammenarbeit mit den Tafeln ist vertrauensvoll und freiwillig. Das dürfen wir nicht konterkarieren.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 21.06.2019

    Anita Klahn zu TOP 39 „Freie Theater im Land unterstützen“

    In ihrer Rede zu TOP 39 (Freie Theater im Land unterstützen) erklärt die Stellvertretende Vorsitzende und kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Das Thema Theaterförderung hat seit dem Rücktritt von Herrn Schwandt und den damit zusammenhängenden Umständen hohe Wellen geschlagen.

    Zunächst möchte ich grundsätzlich etwas über die Theaterszene in Schleswig-Holstein sagen. Ich denke, man kann mit Fug und Recht behaupten, dass wir hier im Norden eine vielfältige und umfassende Theater-Szene haben, die sich mit dem ohnehin großen Angebot in Deutschland ohne Frage messen kann. Daher herrscht bei den politisch Verantwortlichen auch große Einigkeit, dass wir mit dafür verantwortlich sind, dass das auch so bleibt.

    Dabei sollte sich aber nicht alles allein um die Frage drehen, wer wieviel Geld zur Förderung erhält. Es muss vielmehr sichergestellt werden, die Förderstrukturen so auszugestalten, dass sie zum einen der modernen Theaterszene Rechnung tragen und zum anderen finanziell abgesichert sind.

    Vorweg: Ich weiß um die schwierige finanzielle Situation vor allem der freien Theater, als auch der freien Theaterszene, und ich würde es uneingeschränkt begrüßen, wenn hier mehr getan werden würde. Ich erkenne die Leistung der Theaterleute an, aus geringen Mitteln ein tolles Angebot auf die Beine zu stellen und Saison für Saison für ein kulturelles Angebot zu sorgen.

    Aber unabhängig davon möchte ich an dieser Stelle betonen, dass ich ein Freund der Methode bin, sich gemeinsam zusammenzusetzen, auszutauschen und zu einem tragfähigen Konsens zu finden. Beispielhaft dafür ist der von den Verantwortlichen der freien Theaterszene angestoßene offene Dialog.

    Die politischen Entscheidungen aus so einem Konsens kann man im Nachgang kritisieren, man kann seinen Unmut äußern und Widerspruch ankündigen. Aber mediale Überbietungswettbewerbe oder öffentlich vorgetragene Hinweise auf etwaige Missstände, können meiner Meinung nach keine Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sein.

    Kommen wir zurück zu dem Antrag. Ich finde es gut und richtig, sich über die Modernisierung der Theaterförderung Gedanken zu machen. Vorranging sollte darauf geachtet werden, den Zugang zu Fördermitteln so zu gestalten, dass er für jede Form des Theaters zugänglich ist, damit keine der Theaterformen in diesem Land benachteiligt wird.

    Das würde man am ehesten über transparente Förderstrukturen mit durchschaubaren und bürokratiearmen Anträgen erreichen, bei denen keine Einschränkungen gemacht werden und somit von vorneherein nicht bestimmte Gruppierungen ausgeschlossen werden.“

    Rede zu Protokoll gegeben.

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  • 21.06.2018

    Annabell Krämer: Niedersachsen darf nicht alleiniger Nutznießer der VW-Milliarde sein

    Anlässlich der Debatte um die Verwendung der VW-Milliarde erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Es hat einen faden Beigeschmack, wenn das Land Niedersachsen von eigenen Versäumnissen als Miteigentümer des Volkswagen-Konzerns in Milliardenhöhe profitiert. Damit wird der marktwirtschaftliche Zusammenhang von Verantwortung und Haftung praktisch ins Gegenteil verkehrt. Die Vertreter des Landes im Aufsichtsrat haben den VW-Vorstand jahrelang nur unzureichend kontrolliert. Sonst wären die Abgasmanipulationen in dieser Dimension kaum möglich gewesen.

    Die Leidtragenden der schweren Verfehlungen des VW-Konzerns sind hunderttausende Dieselbesitzer und alle Bürger, die von drohenden Fahrverboten und gesundheitsschädlichen Stickoxiden betroffen sind. Und das sind mitnichten nur die Bürger Niedersachsens. Deshalb sollte Niedersachsen das Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro der Allgemeinheit zur Verfügung stellen – auch wenn das Land rechtlich nicht dazu verpflichtet ist, diese Einnahme zu teilen. Ich kann mir neben der Unterstützung betroffener Kommunen beispielsweise auch die Einrichtung eines Sonderfonds für die Entwicklung umweltfreundlicher Verkehrsinfrastruktur vorstellen.

    Die Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche von Bürgern ist im Übrigen unabhängig vom Bußgeld und seiner Verwendung möglich. Das ist ein wichtiges Signal und zeigt, dass sich VW nicht von seinen Abgasmanipulationen freikaufen kann."

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  • 21.06.2019

    Anita Klahn zu TOP 46 „Gesunde Ernährung an Schulen“

    In ihrer Rede zu TOP 46 (Gesunde Ernährung an Schulen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Bundesweite Gesundheitsstudien belegen, dass immer mehr Kinder und Jugendliche vielfältige gesundheitliche Probleme durch Übergewicht haben. Nach einem Bericht unseres Sozial- und Gesundheitsministeriums waren im Schuljahr 2017/18 im Landesdurchschnitt knapp 6 Prozent der einzuschulenden Jungen übergewichtig und 5,1 Prozent adipös. Bei den Mädchen waren 6,6 Prozent übergewichtig und 4,8 Prozent adipös. Damit steigt das Risiko an Diabetes zu erkranken. Als besonders kritischer Zeitraum für die Entstehung von Übergewicht wird der Wechsel vom Kindergarten in die Schule gesehen. Die Gründe hierfür sind schnell erkennbar: Weniger Bewegung, mehr süße Snacks und zuckerhaltige Getränke.

    Immer mehr Kinder frühstücken zuhause nicht, bekommen gar kein oder wenn, dann ein ungesundes Frühstück mit in die Schule. Obst und Gemüse sind immer seltener in den Brotdosen zu finden. Apfel, Banane, Gurke und Paprika kennen die meisten. Bei Johannisbeeren und Kohlrabi sind es deutlich weniger. Und wer hat schon mal Mangold gegessen? Welches Kind interessiert sich freiwillig für gesunde Ernährung, wenn Pizza, Hamburger und Cola locken? Diesen Kreis zu durchbrechen und Kinder für eine gesunde Ernährung zu begeistern, ist das Ziel des EU-Schulobstprogramms. Die Idee, den Schulkindern Obst und Gemüse sowie Milch kostenfrei zur Verfügung zu stellen und parallel im Unterricht Kenntnisse über Erzeugung und Herkunft zu vermitteln, hat sich bewährt.

    In Schleswig-Holstein haben im Schuljahr 2017/18 insgesamt 143 Grundschulen und Förderzentren und damit fast 28.000 Kinder an dem Schulobstprogramm teilgenommen. Im Jahr 2018/2019 konnte diese Zahl sogar auf 146 Einrichtungen ausgeweitet werden. Die Schulen werden ein- oder zweimal pro Woche mit Produkten beliefert. Die Anlieferung erfolgt i.d.R. in Form von Schulkisten, die dann durch die Schule auf die Klassen verteilt werden müssen. Die Anzahl verschiedener Obst- und Gemüsesorten, die durch die Lieferanten angeboten werden, liegt bei Obst zwischen fünf und 28 Sorten und bei Gemüse zwischen zwei und 20 Sorten. Die Kinder lernen so ihnen bisher unbekannte Obst- und Gemüsesorten kennen. Die gemeinsame Zubereitung und das gemeinsame Essen fördern den sozialen Zusammenhalt und nebenbei werden die Kinder für eine gesunde Ernährung sensibilisiert.

    Die Fortführung des Programmes sollte auf Basis einer Evaluierung stehen. Denn auch was gut ist, kann noch besser werden.“

    Rede zu Protokoll gegeben.

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  • 21.06.2019

    Anita Klahn: Die Reform der Oberstufe kommt voran

    Zum heute durch Bildungsministerin Karin Prien vorgestellten aktuellen Stand bei der Oberstufenreform erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wir freuen uns, dass die geplante Oberstufenreform voranschreitet und begrüßen die bisher erzielten Fortschritte. Der angestoßene Diskussionsprozess mit den betroffenen Beteiligten hat dabei noch einmal für eine verbesserte Abstimmung gesorgt. Mit der nach der Sommerpause stattfinden-den Verbandsanhörung erhoffen wir uns, die Bedarfe noch weiter konkretisieren zu können, um so sicherzugehen, dass wir nicht an den Schulen vorbeiplanen. Sicher ist jedoch schon jetzt, dass die Reform für eine erhöhte Flexibilität bei der Fächerwahl sorgen wird und die gewählten Fächer gleichzeitig eine Vertiefung erfahren. Dadurch geben wir den Schulen mehr Spielraum, da-mit sie passende Profile anbieten können.

    Es ist aber jetzt schon klar, dass eine solche Umstellung Ressourcen benötigen wird. Besonders die Gemeinschaftsschulen mit ihren kleinen Oberstufen werden zusätzliche Lehrerstellen benötigen, um das breiter gefächerte Angebot auch realisieren zu können. Wir befinden uns in einem guten Prozess, den wir weiter aktiv vorantreiben werden. Letztendlich hoffen wir, dass die Oberstufenreform zeitnah umgesetzt werden kann.“

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  • 21.06.2019

    Kay Richert zu TOP 19 „Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr“

    In seiner Rede zu TOP 19 (Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Mobilität ist ein Ausdruck persönlicher Freiheit und ein Grundbedürfnis unserer modernen Gesellschaft. Keiner von uns kann sich noch vorstellen, nicht mehr reisen zu können oder andere Städte zu besuchen. Auch wenn sich die Art der Fortbewegung vor allem in den Ballungsräumen verändert, der Wunsch nach Reisen ist nach wie vor stark. Dazu kommt: Viele Menschen arbeiten nicht mehr im direkten Wohnumfeld, sondern pendeln oft über beachtliche Entfernungen. Diese Fahrten – in den Urlaub, zur Arbeit, zum Shoppen oder einfach nur, um Freunde und Verwandte zu besuchen – diese Fahrten so sicher und komfortabel wie möglich zu machen und gleichzeitig die negativen Effekte auf eine gesunde Umwelt entscheidend zu verringern, das ist das Ziel dieser Jamaika-Koalition.

    Für uns von der FDP ist eines der wichtigsten Verkehrsmittel die Bahn. Je voller die Straßen werden, umso mehr wird das Reisen oder Pendeln mit der Bahn zur attraktiven Alternative. Wir von Jamaika tun viel dafür, das Reisen mit der Bahn im schönsten Bundesland der Welt sicherer und komfortabler zu machen. Wir drängen auf den Ausbau von Bahnstrecken und gehen auch schon mal in die planerische Vorleistung. Wir kümmern uns um die Erhöhung von Kapazitäten. Wir klemmen uns dahinter, dass die Bahn pünktlicher und zuverlässiger wird. Wir sind ständig dabei zu prüfen, ob das Angebot noch besser werden kann. Leider haben wir in Schleswig-Holstein dafür keine gute Infrastruktur. Am prominentesten sind wohl die Probleme auf der Marschbahn. Aber auch in den anderen Netzen ist die Infrastruktur größtenteils einfach alt. Das sieht man auch am Grad der Elektrifizierung der Bahnstrecken in Schleswig-Holstein, denn damit ist es noch nicht allzu üppig bestellt. Über die Gründe dafür gibt es verschiedene Theorien. Fakt ist: Schleswig-Holstein ist ungenügend elektrifiziert. Das wollen wir gerne ändern. Elektrifizierter Bahnverkehr hat mehrere Vorteile gegenüber der sogenannten Diesel-Traktion.

    -          Elektrozüge sind stärker und können schwerere Lasten ziehen.

    -          Elektrozüge beschleunigen schneller.

    -          Elektrozüge sind verbrauchsärmer.

    -          Elektrozüge sind emissionsärmer.

    Man kann den Bahnverkehr auf zwei Arten elektrifizieren: Entweder über Oberleitungen oder über Speicher im Zug. Hier schließen wir gerade das Vergabeverfahren zur Beschaffung von 50 emissionslosen Lokomotiven ab, ein gewaltiger Schritt in Richtung Umweltschutz und eine tolle Innovation. Aber wir würden auch gerne mehr Oberleitungen über unseren Bahnstrecken haben. Leider ist der Bau von Oberleitungen zur Stromversorgung sehr teuer. Und Schleswig-Holstein ist ein finanzschwaches Land. Wir freuen uns deswegen sehr, dass die Bundesregierung das Programm ‚Bund für Elektrifizierung‘ angekündigt hat. Über eine baldige Realisierung des Programms würden wir uns ebenfalls sehr freuen. Wir bitten die Landesregierung, sich auf Bundesebene hierfür einzusetzen.

    Schleswig-Holstein hat einen sehr geringen Elektrifizierungsgrad. Das haben wir gemein mit anderen finanzschwachen Ländern, wir rangieren hier hinter Sachsen und Thüringen auf dem letzten Platz. Besonders hoch ist der Elektrifizierungsgrad in den wohlhabenderen Ländern im deutschen Südwesten. Es ist also gerade in den finanzschwächeren Ländern der Ausbau der Elektrifizierung besonders nötig. Damit wir – und Sachsen und Thüringen – aber von der Bundesförderung profitieren können, muss das Programm richtig ausgestaltet werden: Es darf nicht in bestehende Programme wie etwa das Bundes-GVFG eingebunden werden. Diese Programme sind auf eine Kofinanzierung ausgelegt, die sich finanzschwächere Länder nicht werden leisten können. Maßnahmen zur Emissions- und Kostensenkung, Maßnahmen zur Strukturverbesserung dürfen nicht an der fehlenden Finanzkraft der betroffenen Länder scheitern. Was wäre denn das für eine Hilfe, die sich gerade die Bedürftigen nicht leisten können?

    Wir möchten, dass das Programm ‚Bund für Elektrifizierung‘ direkte Förderungen vergibt, die nicht von bestehenden Finanzhilfen abhängig gemacht werden und unmittelbar der Verbesserung des Schienenregionalverkehrs zugutekommen. Mobilität ist persönliche Freiheit. Wir alle hier wollen doch den Menschen den Traum von der Mobilität erhalten, den Bahnverkehr für die Bürgerinnen und Bürger sicherer und komfortabler machen, wir alle wollen doch die Beeinträchtigungen unserer Umwelt entscheidend verringern. Wenn wir von den Hilfen des Bundes profitieren wollen – und das wollen wir – dann darf das Geld nicht an Kofinanzierungen gebunden sein. Lassen Sie uns daher gemeinsam unsere Regierung beauftragen, das Programm ‚Bund für Elektrifizierung‘ zügig umzusetzen und dafür zu werben, dass die Bedingungen auch so ausgestaltet werden, dass wir nicht ausgeschlossen werden.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 21.06.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 45 „Hilfen für wohnungs- und obdachlose Bürger"

    In seiner Rede zu TOP 45 (Hilfen für wohnungs- und obdachlose Bürger) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Eine der wichtigsten Aufgaben unseres Sozialstaates ist es, dafür Sorge zu tragen, allen Bürgerinnen und Bürgern eine Existenz- und Lebensgrundlage zu gewährleisten. Diese Aufgabe kann nie vollständig erfüllt werden, da wir uns immer wieder mit neuen Herausforderungen konfrontiert sehen, die Existenzen in unserem Land gefährden. Daher freue ich mich, dass bei einem so wichtigen Thema alle demokratischen Fraktionen gemeinsam ein gutes Maßnahmenpaket hier und heute auf den Weg bringen werden.

    Wir leben in einem der reichsten und wohlhabendsten Länder der Welt und dennoch gibt es leider weiterhin Menschen in unserer Gesellschaft, die obdachlos sind oder keine eigene Wohnung haben. Eine eigene Wohnung, das eigene Zuhause erfüllt als Ort der Erholung, des Rückzugs und als Privatraum eine unverzichtbare Aufgabe im Leben eines jeden von uns. Aus dem Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip ergibt sich für uns, dass jeder ein Recht auf ein Dach über dem Kopf hat. Obdachlosigkeit kann sehr viele Ursachen haben, jeder Verlauf macht betroffen und wirft die Frage auf, wie es in unserer Gesellschaft überhaupt so weit kommen konnte. Daher ist es enorm wichtig, in einer bundesweiten Erhebung die Ursachen und Probleme von Obdachlosigkeit besser zu analysieren. Auf dieser Grundlage müssen dann bei uns im Land maßgeschneiderte Lösungen entwickelt werden.

    Eine der Ursachen, – vielleicht sogar die schwerwiegendste – kein Obdach zu finden, ist uns aber schon bekannt: Der Wohnungsmangel in unseren Städten und Ballungsräumen. Wir können uns hier weiter lang und breit in verschiedenen Sitzungen und Ausschüssen darüber streiten, wie man den Wohnungsmangel bekämpft und welche Mittel am geeignetsten erscheinen, so wie im gestrigen Plenum. Wir werden aber am Ende zu dem logischen Schluss kommen, dass wir schlicht und einfach mehr bauen müssen. Wir müssen das Angebot an bezahlbarem Wohnraum ausweiten. Der erschreckende Trend wird sich sonst weiter fortsetzen und immer mehr Personen oder Familien werden von der Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sein. Dafür müssen auch etwaige Baukostentreiber identifiziert und, so sie nur politischer oder verwaltungstechnischer Natur sind, kritisch hinterfragt werden. Es müssen bei den jeweiligen Akteuren, häufig sind das die Kommunen, auch die jeweiligen politischen Mehrheiten gegeben sein, Flächen für günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In meiner kommunalpolitischen Erfahrung musste ich leider häufig erleben, dass es wiederkehrend vermeintlich höhere politische Ziele gibt als neuen Wohnraum zu schaffen. Aus den Erfahrungen der Selbstbefassung im Sozialausschuss und den vielen Gesprächen mit Verbänden nehme ich mit, energischer auf den einen oder anderen kommunalen Entscheidungsträger zuzugehen und für Ausweisung entsprechender Flächen zu werben.

    Aber auch wenn wir sofort mit dem Bau sozialen Wohnraums anfangen würden, wird es einige Zeit dauern, bis genügend Wohnraum vorhanden ist. Deshalb ist das Modell ‚Housing First‘, welches in Skandinavien bereits Erfolge vorzuweisen hat, so enorm wichtig, um mehr bestehenden Wohnraum für Menschen in Not zur Verfügung zu stellen. Dies zeigt mal wieder deutlich, dass ein wertschätzender Umgang mit Betroffenen und freiwillige Angebote immer mehr Erfolg haben werden als jene Projekte, die hohe Auflagen und Verpflichtungen haben, die Hilfebedürftige somit unter Druck setzen. Möglicherweise hat der ein oder andere schon mal negative Erfahrungen mit der Schufa gemacht, z.B. aufgrund von Fehlern bei der Zuordnung von Daten oder hinterlegten Berechnungen beim Scoring. Die Schufa-Abfrage erfolgt schon lange nicht mehr nur bei großen Anschaffungen wie einem PKW- oder Hauskauf oder der Wohnungsmiete, selbst bei günstigen Handytarifen im zweistelligen Euro-Bereich kann es zu einem neuen Scoring kommen. Dies ist häufig als Betroffener schwer nachvollziehbar, und wenn es zu negativen Bewertungen kommt, kann man sich schnell ausgeliefert fühlen. Hier mahnen wir ausdrücklich eine größere Transparenz an.

    Schließen möchte ich mit einem herzlichen Dank an den Landtagspräsidenten und den Sozialausschussvorsitzenden für die tatkräftige Unterstützung bei dem Thema sowie bei allen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Unterstützern der Obdachlosenhilfe in Schleswig-Holstein.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 21.06.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 40A „Das einige Europa bleibt das Ziel"

    In seiner Rede zu TOP 40A (Das einige Europa bleibt das Ziel) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Richtig so, dass die AfD ihren Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung zurückgezogen hat. Sie hat wohl selbst eingesehen, dass ihrem Gesetzentwurf die Grundlage fehlt. Der Gesetzentwurf der AfD war überflüssig. Mit dem Artikel 23 des Grundgesetzes und durch das Frühwarnsystem der Subsidiaritätskontrolle besteht ein Mechanismus zur Absicherung der Subsidiarität der EU. Über den Mitwirkungsauftrag sind auch die Länder eingebunden. Das hat die AfD wahrscheinlich eingesehen und ihren Gesetzentwurf zurückgezogen. Änderungen der Verfassung sollte man aber nicht leichtfertig vorschlagen.

    Wir möchten deutlich machen, dass wir uns zu der Europäischen Union und einem vereinten Europa bekennen. Das bedeutet nicht, dass ein Superstaat erschaffen werden soll, wie die AfD gerne suggeriert. Es gibt in der EU klar verankerte Grundprinzipien, die die Souveränität der Mitgliedstaten schützen. Der Vertrag von Lissabon schuf beispielsweise ein Subsidiaritäts-Frühwarnsystem. Die Parlamente erhalten neue EU-Gesetzesvorschläge vor Beginn des Gesetzgebungsverfahrens. Damit ist sichergestellt, dass mögliche Subsidiaritätsverletzungen frühzeitig wahrgenommen werden können. Über den Bundesrat sind auch die Bundesländer beteiligt. Was dann mit dieser Wahrnehmung einer Subsidiaritätsverletzung getan wird, ist eine Frage der Politik. Gute Politik können Sie nicht in die Verfassung schreiben. Für gute Politik müssen Sie die richtigen Leute wählen.

    Einer unserer Kollegen, der jetzt nach Brüssel geht, ist unser geschätzter Kollege Rasmus Andresen. Damit die Einigkeit in Europa nicht nur ein Ziel bleibt, sondern verwirklicht wird –

    dafür wird sich Rasmus Andresen mit Kräften einsetzen. Wir wünschen ihm die nötige Energie an seinem neuen Arbeitsplatz im Europaparlament. Ich bin mir sicher, dass er sich auch für die Themen aus Schleswig-Holstein, aus unserer Region einsetzen wird. Rasmus, Dir persönlich alles Gute und denk‘ immer an das beste Bundesland der Welt.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 28.08.2019 | 10:00 |

    Kiel

    | Termine

    24. Landtagssitzung

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  • 25.09.2019 | 10:00 |

    Kiel

    | Termine

    25. Landtagssitzung

    mehr
  • 13.11.2019 | 10:00 |

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  • 22.06.2018

    Stephan Holowaty: Problem der Straßenausbaubeiträge kann nur politisch gelöst werden

    Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Schon wieder sorgt ein Verfahren um Straßenausbaubeiträge für Schlagzeilen. Das bestätigt einmal mehr: Straßenausbaubeiträge werden von Bürgern als ungerecht, oft sogar als existenzgefährdend empfunden.

    Letztendlich zeigt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aber, dass sich dieses Problem nur politisch und nicht über die Gerichte lösen lässt. Es ist unstrittig, dass Straßenausbaubeiträge rechtmäßig von den Gemeinden erhoben werden können.

    Wir Freie Demokraten bekennen uns aber weiter zu dem Ziel, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. In Schleswig-Holstein haben wir hierzu einen ersten wichtigen Schritt gemacht, indem wir die Wahlfreiheit für die Kommunen durchgesetzt haben. Flankiert von dem Kommunalpaket der Jamaika-Koalition werden damit die Gemeinden in die Lage versetzt, ihre Prioritäten zu setzen.“

     

     

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  • 25.06.2019

    Christopher Vogt: Der Erhalt der Gorch Fock ist eine gute Nachricht für die Marine und für Schleswig-Holstein

    Zur Ankündigung von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, dass die Gorch Fock fertig gebaut werden soll, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich freue mich sehr, dass die Ministerin angekündigt hat, dass die Gorch Fock schon sehr bald wieder als Segelschulschiff der Marine nach Kiel zurückkehren kann. Es ist eine gute Nachricht für die Marine und für unser Bundesland, dass dieses Wahrzeichen Schleswig-Holsteins erhalten bleiben kann. Alles andere wäre auch eine Katastrophe gewesen.

    Die entstandene Kostenexplosion ist jedoch niemandem zu erklären. Eine Totalversenkung des Steuerzahlergeldes durch eine Außerdienststellung des Segelschulschiffes wäre allerdings noch schlimmer gewesen. Ich hoffe sehr, dass die Verteidigungsministerin jetzt alle nötigen Vorkehrungen getroffen hat, um die Kosten nicht weiter aus dem Ruder laufen zu lassen. Es wird so oder so der fade Beigeschmack bleiben, den der verantwortungslose Umgang mit Steuergeldern bei der Sanierung hinterlassen hat. Der Skandal um die frühere Werftleitung wird die Staatsanwaltschaft bzw. die Gerichte weiter beschäftigen. Die Rolle des Verteidigungsministeriums und dessen miserables Projektmanagement werden die Politik noch weiter beschäftigen. Dieser Vorgang muss umfassend aufgearbeitet werden, damit sich ein solches Desaster nicht wiederholt.

    Der Gorch Fock und ihrer Besatzung wünsche ich, dass das Schiff nach turbulenten Jahren bald wieder in ruhigeres Fahrwasser zurückfinden wird.“

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  • 25.06.2019

    Stephan Holowaty: Finanzlage der Kommunen hat sich auch dank des Landes deutlich verbessert

    Anlässlich der Diskussion um die Mittelausstattung der Kommunen und der bedarfsgerechten Reform des kommunalen Finanzausgleichs erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Es ist richtig, dass die Reform des Finanzausgleichsgesetzes in enger Abstimmung mit der kommunalen Familie erfolgt. Unabhängig davon hat das Land die Finanzierung der Kommunen bereits deutlich verbessert. Allein über den kommunalen Finanzausgleich fließen in diesem Jahr rund 300 Millionen Euro mehr an unsere Kommunen als noch 2016. Hinzu kommen die finanziellen Verbesserungen durch das Kommunalpaket des Landes und durch Veränderungen bei der Gewerbesteuerumlage. Im nächsten Jahr wollen wir 69 Millionen Euro Landesmittel insbesondere für den Ausbau von Schulen, Kitas und Sportstätten bereitstellen. Bei der Neuordnung der Eingliederungshilfe sind wir ebenfalls an einem tragfähigen Kompromiss interessiert.

    Das Land hat alles Machbare möglich gemacht, um die Kommunen zu entlasten. In Verbindung mit den weiterhin steigenden Steuereinnahmen erhalten die Kommunen einen sehr viel größeren Handlungsspielraum als in den vergangenen Jahren. Bei der Frage nach der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen oder einer weiteren Senkung der Kita-Beiträge kann jetzt nicht mehr nur aufs Portemonnaie gezeigt werden. Jetzt müssen die richtigen Prioritäten bei der Finanzierung von Projekten gesetzt werden.  

    Land und Kommunen sind nur gemeinsam stark. Wir stehen für einen fairen Ausgleich der Interessen und Finanzbedürfnisse. In diesem Geiste werden wir auch die komplexe Aufgabe der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs lösen.“

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  • 25.06.2019

    Annabell Krämer: Wir setzen den Modernisierungskurs 2020 fort

    Zum heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten Beschluss des Haushaltsentwurfs 2020 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Modernisierung unseres Bundeslandes schreitet mit dem Haushaltsentwurf 2020 weiter voran. Wir stärken die Bildung, den Rechtsstaat und die Infrastruktur und damit die Kernaufgaben des Landes. Kitas, Schulen und Hochschulen werden erneut durch zusätzliche Mittel gestärkt. Wir lösen den massiven Sanierungsstau in der Infrastruktur konsequent auf. Diese Mammutaufgaben haben für uns oberste Priorität. Auch die Kommunen und das Universitätsklinikum werden davon profitieren.

    Das Land wird im nächsten Jahr erneut mehr als 1,3 Milliarden Euro investieren. Diese Anstrengung ist notwendig, um Schleswig-Holstein nach vorne zu bringen und unseren Wohlstand von morgen zu sichern. Wir statten zudem unsere Polizei und Justiz mit neuen Stellen aus und reagieren damit auf die Herausforderungen für den Rechtsstaat. Die Digitalisierung wird ein weiterer Schwerpunkt des Haushaltes sein. Von einer digitalen Vorzeigeregion, die wir werden wollen, sind wir insgesamt noch ein ganzes Stück entfernt, aber vor allem beim Breitbandausbau wollen wir unseren Vorsprung weiter ausbauen.

    Mit der großen Kita-Reform setzen wir eines unserer zentralen Projekte in dieser Wahlperiode aufs Gleis. Mehr Betreuungsqualität für unsere Kinder, gedeckelte Beiträge für die Eltern und eine verlässliche Finanzierung für unsere Kommunen werden dank deutlich erhöhter Landesmittel Realität werden. Das ist vor allem das Verdienst unseres Sozialministers Heiner Garg, der unter Einbindung aller Beteiligter den Kitabereich neu ordnen wird.

    Wir werden Schleswig-Holstein auch im dritten Regierungsjahr positiv gestalten. Wir bauen weiter Betonschulden ab, ohne dabei neue Geldschulden zu machen. Damit sorgen wir für mehr Generationengerechtigkeit und machen unser Bundesland fit für die Zukunft. Der Landeshaushalt ist sehr solide, wird aber auch durch das Agieren der Bundesregierung und die Konjunkturaussichten nicht alles Wünschenswerte ermöglichen können. Wir können die Steuerzuwächse der vergangenen Jahre nicht einfach fortschreiben. Deshalb gilt es, die richtigen Schwerpunkte im Haushalt zu setzen und sich vor allem auf die Kernaufgaben zu konzentrieren.“

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  • 26.06.2019

    Kay Richert: Bus und Bahn heißen die Studierenden willkommen

    Zur Unterzeichnung der Verträge für das landesweite Semesterticket erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Ich freue mich, dass dem landesweiten Semesterticket mit der Unterzeichnung der notwendigen Verträge jetzt nichts mehr im Weg steht. Mit Beginn des Wintersemesters stehen den Studierenden im Land jetzt neue Möglichkeiten zur Verfügung, unser schönes Bundesland zu erkunden und von A nach B zu kommen. Bus und Bahn heißen die Studierenden dabei nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch in Hamburg willkommen.

    Die FDP hat sich schon lange für ein landesweites Semesterticket stark gemacht. Daher freut es uns, dass sich die jahrelangen Bemühungen jetzt auszahlen. Die Verkehrsunternehmen und Studierenden haben sich mit großem Engagement in die Verhandlungen reingekniet, um das Projekt zum Erfolg zu bringen. Ich freue mich, dass wir als Jamaika-Koalition dieses attraktive Ticket mit bis zu neun Millionen Euro unterstützen. Denn mit dem Semesterticket wird ein wichtiger Impuls für den Nahverkehr gesetzt.

    Das Semesterticket ist ein attraktives und zugleich umweltbewusstes Angebot. Für die Studierenden erhöht sich dadurch nicht nur die flexible Mobilität in Schleswig-Holstein. Durch das Ticket wird auch der Hochschulstandort Schleswig-Holstein noch attraktiver. Spitzenforschung und klimaschonende Mobilität gehen Hand in Hand. Daher bleibt die Tür für die Studierenden der Hochschule Flensburg und der Fachhochschule Westküste auch selbstverständlich weiterhin offen, dem Semesterticket auch noch beizutreten.

    Das Semesterticket ist ein erster Schritt, mit dem wir den Nahverkehr insgesamt attraktiver machen werden. Im nächsten Jahr wollen wir deswegen mit einem landesweiten Jobticket den nächsten Schritt gehen. Finanzielles Engagement in gute, neue Angebote ist gut investiertes Steuergeld.“

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  • 27.06.2019

    Drei Fragen an: Oliver Kumbartzky - Tourismus in Schleswig-Holstein

     

    Wo verbringen Sie die Sommerferien?

    "Wenn man das Weltnaturerbe Wattenmeer vor der Tür hat und im 'echten Norden' wohnt, zieht es einen im Sommer nicht unbedingt in die Ferne. Ich verbringe den Sommer im schönsten Bundesland – mit Tagesausflügen zu unterschiedlichen Zielen. Fest eingeplant sind Trips auf die Nordseeinseln, in die Lübecker Bucht und Radtouren entlang der Elbe und des Nord-Ostsee-Kanals. Meine Kinder freuen sich besonders darauf, Winnetou in Bad Segeberg zu treffen sowie darauf, ihren Vater im Hansa Park in diverse Attraktionen hinein zu locken."

    Welche tourismuspolitischen Erfolge wurden in den letzten Jahren erzielt?

    "Wir haben glänzende Wachstumszahlen bei den Gästeankünften und Übernachtungen. Das ist ein Erfolg der gemeinsam von allen Akteuren entwickelten und getragenen Tourismusstrategie des Landes. In den letzten Jahren sind viele Investitionen im Tourismus getätigt worden – nicht zuletzt durch die Förderpolitik des Landes. Erfreulich ist auch die von der Jamaika-Koalition beschlossene Erhöhung der Mittel für das Landes-Tourismusmarketing. Zudem haben wir in dieser Legislaturperiode den Stellenwert des Tourismus in der Landesregierung sichtbar erhöht. So wird daher auch – wie schon im FDP-Landtagswahlprogramm gefordert – das Wort 'Tourismus' im Titel Wirtschaftsministeriums aufgeführt."

    Welche Handlungsfelder sehen Sie für die Weiterentwicklung des Urlaubslandes Schleswig-Holstein?

    "Der Tourismus ist ein riesiger Wirtschaftszweig und Jobmotor für unser Land und zudem ein ganz besonderer Imagefaktor. Die Gäste- und Übernachtungszahlen lassen sich wirklich sehen. Die in der Tourismusstrategie des Landes verankerten Ziele sind längst übertroffen. Es muss nun meiner Meinung nach mehr um das Thema Qualität gehen. Die Fördermittel sind dahingehend auszurichten. Dabei geht es unter anderem um Punkte wie die Digitalisierung und die Barrierefreiheit. Auch im Binnenland- und im Radtourismus gibt es noch enormes Potential. Gut ausgebaute, beschilderte Radwege, Wanderwege, Reitwege und ein attraktives wassertouristisches Angebot sind ebenfalls von besonderer Bedeutung."

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