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  • 13.06.2018

    Stephan Holowaty zu TOP 12 „EU-Binnenmarkt stärken“

    In seiner Rede zu TOP 12 (EU-Binnenmarkt stärken – Verbandsklagen verhindern) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Wir sehen immer wieder, wie wichtig Verbraucherrechte sind. Sei es aktuell auf der Marschbahn, im Luftverkehr oder beim Diesel-Skandal – oft geht es nicht um einen Verbraucher mit einem ganz persönlichen Problem, sondern um eine große Zahl von Menschen, die ein gleichgelagertes Problem haben.

    Wie auch im Datenschutz macht es im gemeinsamen Wirtschaftsraum Europa absolut Sinn, Verbraucherrechte nicht jeweils an Landesgrenzen neu zu definieren, sondern überall in gleicher Art und Weise zu behandeln. Das ist wieder ein Punkt, an dem die Europäische Union einen europäischen Mehrwert schaffen kann. Wie aber auch im Datenschutz darf das nicht nur gut gemeint sein, sondern es muss auch gut gemacht werden. Die Richtlinie zum Verbandsklagerecht wird derzeit noch erarbeitet und auch hier gibt es zahllose Fallen, zahllose Missbrauchsmöglichkeiten, wenn wir nicht aufpassen.

    Wir haben ganz aktuell im Bereich der Datenschutzgrundverordnung große Sorgen wegen des Missbrauchs durch eine Abmahn- und Klageindustrie, die gar nicht den Datenschutz und den Schutz des Nutzers im Sinne hat, sondern nur ihre eigenen Taschen füllen will. Ähnliches gilt auch im Verbraucherschutz. Ein Verband oder ein Verein, der ohne jede tatsächliche Eigenbetroffenheit klagen kann, kann schnell der Versuchung erliegen, lediglich aus egoistischen, kommerziellen oder politischen Interessen oder zum Zwecke der Behinderung zu klagen oder abzumahnen. Gleichzeitig brauchen wir aber das Wissen, die Erfahrung und die Expertise leistungsstarker, am Gemein- und Verbraucherwohl orientierter Verbände, die Verbraucher bei Problemen unterstützen und auch vertreten können.

    Die Verbraucherzentralen leisten hier übrigens eine wirklich gute Arbeit. Nicht umsonst hat sich die Jamaika-Koalition im Koalitionsvertrag eindeutig zu einer Stärkung der Rolle der Verbraucherzentralen bekannt. Und das ist auch der Grund warum der vorliegende Antrag der AfD schlichtweg schlecht ist. Ihnen fehlt jede Differenzierung. Sie sagen einfach ’nein‘ statt sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Mir ist zum Beispiel sehr wichtig, dass Verbraucher eine hervorragende Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte bekommen. Mir ist aber auch sehr wichtig, dubiosen Abmahn- und Klageverbänden das Handwerk zu legen und deren Geschäftsmodell zu stoppen. Ich möchte wissen, wer hinter einem klageberechtigten Verband steht. Ich möchte wissen, wer diesen Verband finanziert, wer damit welche Interessen verfolgt. Ich möchte sicherstellen, dass ein solcher Verband unabhängig und am Verbraucherwohl interessiert ist. Wer sich wie von Toyota finanzieren lässt, um andere Autohersteller zu verklagen, ist eben nicht mehr wirklich unabhängig. Ich möchte aber auch sicherstellen, dass ein klageberechtigter Verband die nötige Relevanz hat. Wir brauchen Vereine mit transparenten Strukturen und die echte Verbraucherinteressen vertreten.

    Der Bundesrat hat das Thema bereits behandelt. Der Antrag der AfD in Richtung Landesregierung ist daher überflüssig. Aber auch inhaltlich ist der Antrag Unsinn: auch wenn die Richtlinie noch nicht die richtigen Schwerpunkte setzt, sollte sie eben nicht einfach abgelehnt werden. Vielmehr muss die Richtlinie so gestaltet werden, dass daraus eine für die Verbraucher sinnvolle Richtlinie wird und die ganz klar den Missbrauch verhindert. Die Musterfeststellungklage ist, auch wenn der Referentenentwurf in Deutschland noch weiter diskutiert werden muss, meiner Meinung nach ein denkbares Modell für Europa.

    Fazit: Diese Richtlinie muss Rechtssicherheit schaffen und nicht dubiosen Winkeladvokaten und Aktivisten einen Spielplatz für die persönliche finanzielle und politische Bereicherung ermöglichen. Der Verbraucher muss im Mittelpunkt stehen, nicht die Interessen von Verbandslobbyisten. Lernen wir auch hier bitte aus der DSGVO!“

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  • 02.12.2019

    Oliver Kumbartzky: Wildschweinzaun ist wirkungslos und Symbol der Abschottung

    Zur Fertigstellung des Wildschweinzauns an der deutsch-dänischen Grenze erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Fertigstellung des Zaunes ist kein Grund zur Freude. Im Gegenteil: Der Wildschweinzaun an der deutsch-dänischen Grenze hilft kein Stück gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Gleichzeitig stellt er eine Barriere für sehr viele Wildtiere dar.

    Die Afrikanische Schweinepest wird vorwiegend über den Menschen durch fehlende Hygiene entlang von Schweinetransportrouten verbreitet. Die verstärkte Bejagung von Wildschweinen hilft zur Eindämmung der Seuche, aber der teure kilometerlange Zaun wird nichts bringen, um die Erreger am Grenzübertritt zu hindern. Stattdessen wird der Zaun jetzt zur Sackgasse für Wildtiere nahezu jeglicher Art, auch für den Wolf.

    Der Zaun ist ein trauriges und absurdes Symbol der Abschottung im deutsch-dänischen Jubiläumsjahr 2020.“  

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  • Unsere Halbzeitbilanz - Viel angepackt und noch viel mehr vor.

    Zweieinhalb Jahre ist es her, dass wir Freien Demokraten gemeinsam mit CDU und Bündnis90/Die Grünen „Jamaika“ in Schleswig-Holstein gewagt haben. Es begründete die erste Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein. Was hat sich seitdem getan?

    Titelbild Halbzeitbilanz

    Unser Fraktionsvorsitzender Christopher Vogt im Videostatement zu zweieinhalb Jahren Jamaika.

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  • 03.12.2019

    Christopher Vogt: Wir brauchen mehr Engagement in der Bildungspolitik

    Zum Ergebnis der heute vorgestellten PISA-Studie erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Ergebnisse sind unter dem Strich besorgniserregend und zeigen einen weiterhin gewaltigen Handlungsbedarf in der Bildungspolitik auf.

    Wir haben in Schleswig-Holstein bereits viele Weichenstellungen vorgenommen, um die Bildung zu stärken – sei es die Reform der Lehramtsausbildung, die Förderung der Perspektivschulen oder die Verbesserung der Unterrichtsversorgung durch mehr Lehrer. Mit der Kita-Reform werden wir einen weiteren wichtigen Baustein zur Stärkung der Chancengerechtigkeit beschließen.

    Wenn wir die Chancen der jungen Generation aber spürbar verbessern und den Wohlstand unserer Gesellschaft sichern wollen, müssen wir endlich größer denken. Wir brauchen einen nationalen Bildungspakt, mit dem sich auch die Bundesebene dauerhaft mit massiven Investitionen an einer deutlich besseren Finanzierung der Bildungslandschaft einbringt. Anders werden wir im internationalen Vergleich nicht wirklich aufholen können.

    Der Digitalpakt kann da nur ein zartes Pflänzchen gewesen sein. Auch Bayern und Baden-Württemberg werden sich nicht gegen zusätzliche Mittel für die Bildung sperren und besser können die steigenden Steuereinnahmen nun wirklich nicht verwendet werden.

    Wir stehen schon lange nicht mehr im Wettbewerb mit Bremen und Rhein-land-Pfalz, sondern mit den USA und China. Die Fans der Gemeinschaftsschule sollten beachten, dass Bayern und Sachsen regelmäßig vorne liegen. Wir brauchen also mehr Engagement und weniger Ideologie.“ 

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  • 05.12.2019

    Jan Marcus Rossa: Flüchtlingen in Not wollen und müssen wir helfen

    Zur Ankunft der ersten 22 schutzbedürftigen Menschen aus einem ägyptischen Flüchtlingslager heute in Boostedt erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Für diese 22 schutzbedürftigen Menschen beginnt heute ein neues und hoffentlich besseres Leben in Frieden und Sicherheit. Im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms werden wir insgesamt aber 500 Flüchtlinge, die ein besonders hartes Schicksal haben, nach Schleswig-Holstein holen. Wir setzen mit dieser freiwilligen Aufnahme ein wichtiges Signal in den gegenwärtigen Debatten zur Flüchtlingspolitik, die auf Abschottung ausgerichtet sind. Es ist ein klares Bekenntnis, dass wir Menschen, die in Not sind, helfen wollen und müssen.

    Unser Dank gilt den engagierten Mitarbeitern des Innenministeriums, die in den vergangenen Monaten vor Ort in Ägypten alles unternommen haben, um Menschen aus besonders prekären und elendigen Lebensverhältnissen zu retten. Unser Dank gilt aber auch den vielen freiwilligen Helfern und den Gemeinden, die sich bereit erklärt haben, diese Menschen aufzunehmen und sich um sie zu kümmern. Denn wir müssen uns auch bewusst sein, dass es mit der bloßen Aufnahme von schutzbedürftigen Menschen nicht getan ist – wir müssen uns nun auch besonders um sie kümmern und sie integrieren.“  

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  • 05.12.2019

    Christopher Vogt: Wir brauchen eine rechtliche Grundlage für ein Vollverschleierungsverbot

    Zur heutigen mündlichen Anhörung des Bildungsausschusses zum Thema Gesichtsschleier erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Anhörung hat das Thema noch einmal von verschiedenen Seiten intensiv beleuchtet und die Positionen der vielen Anzuhörenden verdeutlicht. Wir bleiben bei unserem Vorschlag, mit dem wir im Hochschulgesetz klarstellen wollen, dass die Hochschulen über die Form eines Vollverschleierungsverbotes entscheiden können. Hochschulen sind Orte des wissenschaftlichen Diskurses und da ist das Zeigen des Gesichts nicht nur zumutbar, sondern in den meisten Veranstaltungsformen sogar eine zwingende Voraussetzung.

    Es geht doch im Kern um die Frage, inwieweit wir radikalen Kräften in unserer Gesellschaft und insbesondere an öffentlichen Einrichtungen Raum geben wollen. Die Vollverschleierung ist eben kein Ausdruck der Selbstbestimmung, sondern der Unterdrückung von Frauen. Wir sind der Meinung, dass wir unseren Bildungseinrichtungen beim Begegnen von Symbolen, die die Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zum Ausdruck bringen, den Rücken stärken sollten.

    Mit der Kieler Universität bittet uns die mit Abstand größte Hochschule unseres Landes um eine rechtliche Grundlage für ein Verbot und darauf sollten wir reagieren. Wir werden die Anhörung jetzt in der Koalition auswerten und ich bin zuversichtlich, dass wir zu einer sinnvollen Regelung kommen werden.“  

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  • 06.12.2019

    Jörg Hansen: eSport in Kiel – lasst die Spiele beginnen

    Zur Unterzeichnung des Mietvertrags für ein eSport-Zentrum in Kiel erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Was lange währt, wird endlich gut. Wir freuen uns, dass der eSport eine neue Heimat in Kiel gefunden und die lange Suche nach einer geeigneten Immobilie endlich ein Ende hat. Damit heißt es auch „Game Over“ für den SSW, der aus dieser Hängepartie politisch Kapital hatte schlagen wollen.

    Uns Freien Demokraten war immer klar: Beim Thema eSport erreichen wir Jugendliche und Erwachsene nicht in den Elternhäusern. Wir können sie in Vereinen oder Einrichtungen erreichen, wo wir über unsere Förderrichtlinien auch inhaltlichen Einfluss nehmen können. Dieser Aspekt ist uns wichtig.

    Wir haben verlässliche Strukturen für den eSport geschaffen, im Rahmen derer er sich jetzt entwickeln kann. eSport ist für uns nicht nur Jugendkultur, sondern ein gesamtgesellschaftlicher Trend. Er ist wichtig für Schleswig-Holstein, deshalb lasst die Spiele beginnen.“

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  • 06.12.2019

    Oliver Kumbartzky: Fracking in Schleswig-Holstein schon jetzt praktisch unmöglich

    Zum heute ergangenen Urteil des Landesverfassungsgerichts über die Nicht-Zulässigkeit eines Frackingverbots im Landeswassergesetz erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Landesplanung der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir danken dem Gericht für seine Klarstellung. Die Rechtsauffassung des Landtags wurde bestätigt. Auch wenn kein explizites Frackingverbot im Landeswassergesetz möglich ist, ist Fracking in Schleswig-Holstein praktisch unmöglich.

    Wir haben dafür im Land alles rechtlich Zulässige getan. So wurde das Landeswassergesetz verschärft und auch der Landesentwicklungsplan schließt die Nutzung von Fracking in Schleswig-Holstein aus.“  

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  • 10.12.2019

    Jamaika beschließt Urabstimmung über die Zukunft der Pflegeberufekammer

    KIEL. Die Jamaika-Fraktionen haben sich heute (10.12.) darauf verständigt, einen Haushaltsänderungsantrag zur Pflegeberufekammer einzubringen. Das Land wird eine erweiterte Anschubfinanzierung in Höhe von drei Millionen Euro zur Verfügung stellen. Mit diesen Mitteln soll die Kammer in die Lage versetzt werden, auf die Beitragserhebung 2019 zu verzichten. Gekoppelt wird diese Neuregelung an die Bedingung, dass im Jahr 1. Quartal 2021 eine Urabstimmung unter allen Mitgliedern zur Zukunft der Pflegeberufekammer stattfinden muss. Weitere Landesmittel zur Fortführung des Betriebes der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein sind ausgeschlossen.

    Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Christopher Vogt, sagt dazu:

    „Wir hatten die Einrichtung der Pflegeberufekammer bekanntlich in der letzten Wahlperiode abgelehnt und können die Proteste der Pflegekräfte nachvollziehen. Jetzt ist es die beste Lösung, die Entscheidung über die Zukunft der Pflegeberufekammer in einem fairen, basisdemokratischen Prozess in die Hände der Pflegekräfte zu legen. Wichtig ist uns Freien Demokraten auch, dass die Pflegeberufekammer bis zu einer Entscheidung auf dem Status Quo eingefroren wird. Es gilt bis zur Urabstimmung ein Einstellungsstopp, sodass sich die Kosten nicht weiter erhöhen können. Das Wichtigste ist uns, dass wir die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Pflegekräfte in Schleswig-Holstein erreichen. Das dient allen Menschen in unserer Gesellschaft.“

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  • 11.12.2019

    Annabell Krämer zu TOP 2 u.a. „Haushaltsberatungen 2020“

    „Die Hälfte dieser Legislaturperiode liegt hinter uns und somit ist es an der Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Der heute zu beschließende Landeshaushalt trägt die klare Handschrift von Jamaika. Er ist erneut im strukturellen Plus und weist eine Nettotilgung von 27 Millionen Euro auf. Der Haushalt bleibt solide aufgestellt und das, obwohl wir zentrale Aufgaben-felder des Landes personell und finanziell gestärkt haben: Polizei und Justiz ebenso wie unsere Schulen und Planungsbehörden. Wir arbeiten weiter mit Hochdruck daran, unsere Betonschulden abzubauen und die Wettbewerbs-fähigkeit des Landes zu verbessern. Rund 1,3 Milliarden Euro investieren wir auch im nächsten Jahr insbesondere in unsere Verkehrswege, den Ausbau des Glasfasernetzes oder in unsere Hochschullandschaft. Die Bauwirtschaft kann sich darauf verlassen, dass wir auch zukünftig dasselbe hohe Tempo an den Tag legen werden, denn unser festes Ziel bleibt der Abbau des Sanierungsstaus bis zum Jahr 2030. Dank unserer Task Force werden wir die Projekte auch weiterhin so steuern, dass wir aus den verfügbaren Mitteln das Maximale herausholen. Im nächsten Infrastrukturbericht, der im Sommer 2020 vorgelegt wird, werden schon deutliche Fortschritte sichtbar sein.

     

    Wir haben gezeigt, dass wir Investitionen in Rekordhöhe ohne neue Schul-den finanzieren können. Den letztjährigen Haushaltsüberschuss hat diese Regierung sogar genutzt, um eine halbe Milliarde Euro an Altverbindlichkeiten zu tilgen. Mit dem diesjährigen Haushaltsüberschuss, den wir der Höhe nach noch nicht kennen, wollen wir in jedem Fall unser Sondervermögen IMPULS aufstocken. Das Geld wird mitnichten ‚gebunkert‘, wie uns die SPD mantraartig erzählen will, sondern in den nächsten Jahren komplett für unsere Investitionsvorhaben abfließen. Denn ich betone es noch einmal: Wir wollen die hohe Geschwindigkeit beim Abbau des Sanierungsstaus beibehalten, damit unser Land kontinuierlich an Attraktivität gewinnt und sich noch dynamischer entwickeln kann. Nur so können wir im Vergleich zu den anderen westdeutschen Flächenländern an Boden gutmachen hinsichtlich Infrastrukturqualität, Wirtschaftskraft und Nettoeinkommen. Das ist und bleibt unser Ziel! Ich bin übrigens der Überzeugung, dass Bund und Länder grundsätzlich in der Lage sein müssen und auch in der Lage sind, ihre notwendigen Investitionen ohne Neuverschuldung zu finanzieren. Den deutschen Arbeitnehmern wird schließlich im OECD-Vergleich die zweithöchste Steuer- und Ab-gabenlast aufgebürdet. Wenn nun eine linksgewendete SPD zugunsten von mehr Investitionen die Schuldenbremse abschaffen und die Vermögensteuer wiedereinführen will, so stellt sie ihrem eigenen Regierungshandeln ein wirklich schlechtes Zeugnis aus. Dann hat sie trotz eines lange währenden Aufschwungs offenbar die falschen Prioritäten im Bundeshaushalt gesetzt. Und das stimmt ja tatsächlich: An der Infrastruktur wurde gespart, bis es einfach nicht mehr ging. Sozialausgaben wurden und werden ausgeweitet, anstatt die Eigenverantwortung der Bürger zu stärken. An der Wahlurne hat sich diese Politik der letzte Jahre nicht bezahlt gemacht. Einer irrlichtern-den SPD, die sich immer weiter von der Mitte der Gesellschaft entfernt, wird das Comeback als Volkspartei wohl kaum gelingen. Im Gegensatz dazu zieht die Jamaika-Koalition an einem Strang, wenn es um die Interessen des Landes geht und quält sich nicht mit einer endlosen Standortbestimmung herum. Wir haben einen klaren Fahrplan und wollen unser Land zukunftsfest aufstellen!

    Wir schauen nicht ängstlich in die Zukunft, sondern wollen sie gestalten! Nicht mit neuen Schulden, sondern ausschließlich mit dem vorhandenen Geld, das die fleißigen Bürger und Betriebe an Steuern entrichten. Um das so sinnvoll wie möglich zu tun, haben wir zu Beginn dieser Legislaturperiode unsere Prioritäten festgelegt. Diese Prioritäten verfolgen wir weiter mit Nachdruck. Neben der Sanierung unserer Infrastruktur ist die Neuordnung der Kita-Finanzierung ein ganz wichtiges Vorhaben dieser Koalition. Ich bin sehr froh, dass die Kita-Reform nach über zwei Jahren akribischer Arbeit jetzt beschlossen und 2020 in Kraft treten kann. Ich möchte der noch folgenden Kita-Debatte zwar nicht vorgreifen, aber kann es nicht lassen, an dieser Stelle unserem Sozialminister Dr. Heiner Garg meinen herzlichen Dank auszusprechen, der es auch dank frühzeitiger Einbindung aller relevanten Akteure geschafft hat, eine wirklich überzeugende Neustrukturierung der bislang so intransparenten Kita-Finanzierung vorzunehmen. Wir setzen damit den Dreiklang aus Elternentlastung, verstärkter Unterstützung der Kommunen und Verbesserung der Qualität konsequent um. Das kostet das Land zwar eine Menge Geld, aber es ist gut investiertes Geld, weil es den Jüngsten in unserer Gesellschaft zugutekommt. Ihnen wollen wir die bestmöglichen Perspektiven geben. Deshalb werden wir die Förderung des Landes pro Kind zwischen 2017 und 2022 mehr als verdoppeln – eine Milliarde Euro zusätzlich für die Kitabetreuung und Tagespflege! Während die Landesregierung mit der Kita-Reform einen echten Meilen-stein setzt, fällt der SPD nichts besser ein, als ihren Oppositionsantrag der letzten beiden Jahre nach kostenloser Krippenbetreuung zu wiederholen. Die SPD, die uns die höchsten Kitabeiträge bundesweit hinterlassen hat. Vollmundig hat die SPD nun im Vorwege vermeintliche Defizite der vorgelegten Reform angeprangert, die mit Anträgen geheilt werden sollten. Au-ßer der alten Forderung nach einer nicht zu finanzierenden Beitragsbefreiung im Krippenbereich kommt heute nichts! Absolut nichts! Kein einziger zusätzlicher Euro soll im Haushalt für Änderungen des Reformentwurfs veranschlagt werden. Ich freue mich, dass die SPD anscheinend endlich doch erkannt hat, dass es Dr. Heiner Garg mit seinem Ministerium gelungen ist, was zu Beginn wie die Quadratur des Kreises angemutet hat. Eine echte Reform mit signifikanter Qualitätsverbesserung und Entlastung von Kommunen und Eltern! Vor zwei Wochen konnte das Land zudem eine Verständigung mit den Beamtenvertretern über die Besoldungsstrukturreform verkünden.

     

    Uns eint das Ziel, den Landesdienst attraktiv zu halten und im Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs zu bestehen. Die strukturelle Besoldungserhöhung um insgesamt ein Prozent in den Jahren 2021 und 2022 trägt ebenso dazu bei wie die gezielte Anhebung der Besoldung in den Eingangsstufen. Zudem hat die Landesregierung zugesagt, den nächsten Tarifabschluss zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten zu übertragen. Auch das ist ein starkes Signal an unsere Landesbediensteten. Was mich auch hier besonders er-freut, ist die erneute Einsicht der Opposition. Denn auch die SPD hat offen-sichtlich erkannt, welch guten Kompromiss Land und Gewerkschaften bei der Besoldungsstrukturreform gefunden haben. Noch am 13. November erklärte die geschätzte Kollegin Beate Raudies (SPD) in diesem Hause, dass es angesichts der guten Haushaltslage an der Zeit sei, jetzt das Zeichen zu setzen und die Sonderzahlung wieder einzuführen. Nur zwei Wochen später legte die SPD ihre Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf 2020 vor. Darin sind erstaunlicherweise keine Mittel für dieses Weihnachtsgeld vorgesehen. Ihre Rede ist also nichts als ein Lippenbekenntnis geblieben. Dass Parteien ihre eigenen Versprechen nicht einhalten, wenn sie regieren, kommt vor. Doch die SPD ist wohl die einzige Partei, die es nicht einmal auf der Oppositionsbank schafft, ihre eigenen Forderungen aufrechtzuerhalten! Und wenn ich schon einmal auf die Änderungsanträge der SPD zu sprechen komme, so komme ich nicht umhin, einige der erneut unseriösen Gegenfinanzierungen zu kommentieren. Dass Sie die kostenlose Krippenbetreuung erst ab August finanzieren müssen, während dieses Vorhaben für ein ganzes Haushaltsjahr nochmal 35 Millionen Euro per anno extra kostet – das kennen wir ja schon aus den beiden Vorjahren. Dass Sie einen Einstieg in die Lernmittelfreiheit vorschlagen, ohne zu sagen, wie die volle Lernmittel-freiheit danach finanziert werden soll – auch dies kann sich nur eine Oppositionsfraktion erlauben, die keine mehrjährige Finanzplanung aufstellen muss. Aber dass Sie mehr als 55 Millionen Euro durch einen beherzten Griff ins Sondervermögen IMPULS verbraten wollen, das ist schon ein starkes Stück. Nicht nur, dass sie uns immer wieder vorwerfen, Geld zu ‚bunkern‘ anstatt in die Tilgung zu stecken. Von einer höheren Schuldentilgung – wie von Ihnen öffentlichkeitswirksam gefordert - lese ich übrigens in Ihrem Haushaltsantrag gar nichts! Nein, jetzt wollen Sie diese Mittel mit beiden Händen ausgeben! Mittel übrigens, die in 2021 bis 2023 gebraucht wer-den, um jene Sanierungsprojekte umzusetzen, die sich diese Landesregierung vorgenommen hat. Jeder Cent davon wird in den nächsten Jahren in den Wirtschaftskreislauf zurückgegeben! Es macht nur eben keinen Sinn, dies alles auf einmal zu tun. Auf dem Bau herrscht Vollbeschäftigung und das ist auch gut so. Ihre Programme, die Sie so plakativ fordern, gehen zulasten geplanter Infrastrukturmaßnahmen an Landesstraßen, Hochschulen oder Krankenhäusern in den Folgejahren. Noch schlimmer: Sie wollen IMPULS sogar schröpfen, um hieraus Investitionen in Höhe von über 10 Millionen Euro zu finanzieren, die im Haushaltsentwurf bereits berücksichtigt sind. Durch diesen Taschenspielertrick verbrauchen Sie wichtige Finanzmittel, die für zukünftige Investitionen verplant sind, um durch Umschichtungen konsumtive Ausgabenwünsche in 2020 zu decken. Nein, SPD und zukunftsgerichtete Infrastrukturpolitik passen so gut zusammen wie Feuer und Wasser. Das war so und das bleibt so.

    Die Infrastrukturpolitik in diesem Lande ist seit nunmehr zweieinhalb Jahren in den kompetenten Händen unseres Ministers Dr. Bernd Buchholz. Er stellt die Weichen für einen raschen Ausbau der Verkehrswege und wir als Fraktion unterstützen ihn dabei mit vollen Kräften. Ich freue mich deshalb ganz besonders, dass wir im Rahmen unserer Fraktionsanträge die Themen Digitalisierung und Beschleunigung von Infrastrukturplanungen voranbringen konnten. Mit Mitteln für das Projekt ‚Digitaler Planungsraum‘ nutzen wir die heutigen technischen Möglichkeiten, damit alle beteiligten Akteure neue Planungsunterlagen zügig austauschen können. Der ‚Digitale Planungsraum‘ ist unser Beitrag, um Verkehrsprojekte zu beschleunigen. Allerdings muss der Bund ebenfalls seinen Teil leisten und einen noch viel größeren Hebel in Bewegung setzen, indem er endlich das Planungsrecht massiv vereinfacht. Sonst fällt es uns allen schwer, mit dem Ausbau der Infrastruktur so voranzukommen, dass Deutschland im internationalen Standortwettbewerb bestehen kann und nicht noch weiter ins Hintertreffen gerät. Für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes ist ein modernes und leistungsfähiges Verkehrsnetz unverzichtbar. Wir bringen das Land und unsere Infrastruktur voran, aber das geht natürlich nicht ohne Baustellen. Wir richten deshalb ein modernes Baustellenmanagement ein, um den Verkehrs-fluss so reibungslos wie möglich zu gestalten. Uns Freien Demokraten war es im Rahmen unserer Haushaltsanträge aber auch wichtig, die vielen unermüdlichen Ehrenamtler stärker zu würdigen, ohne die unser gesellschaftliches Miteinander nicht denkbar wäre. Eine Herzensangelegenheit ist uns dabei die Stärkung der Hospiz- und Palliativarbeit. Außerdem wollen wir es künftig auch Selbstständigen ermöglichen, sich den durch ehrenamtliche Jugendarbeit entstehenden Verdienstausfall erstatten zu lassen. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür wollen wir zügig schaffen.

    Zu guter Letzt investieren wir in die Ausstattung des Jugendfeuerwehrzentrums in Rendsburg. Mit unseren Fraktionsanträgen sorgen wir somit für gezielte Verbesserungen in den Bereichen Infrastruktur und Soziales, ohne den Landes-haushalt unnötig aufzublähen. Es ist ein starkes Zeichen der Regierungs-fraktionen, dass die geplante Nettotilgung in Höhe von 27 Millionen Euro auch unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Projekte unangetastet bleibt. Einen Haushaltsantrag möchte ich zum Abschluss noch ganz besonders hervorheben. Wir alle wissen: Der Erfolg der Energiewende steht und fällt mit der Akzeptanz der Bürger. Niemand weiß es besser als wir in Schleswig-Holstein, wo der massive Windkraftausbau des letzten Jahrzehnts im Grundsatz von der Mehrheit befürwortet, aber im konkreten Einzelfall teil-weise zu massiven Verwerfungen in den Kommunen geführt hat, die auch heute noch zu spüren sind. Diese Koalition bekennt sich zum Ausbau der Windenergie, aber wir wollen den Ausbau nicht gegen, sondern nur mit den Bürgern! Darum haben wir einen neuen Ansatz vorgeschlagen, für den wir heute die finanziellen Voraussetzungen schaffen. Bei Abschluss der Regionalplanung werden wir mit der neuen ‚Clearingstelle Windenergie‘ eine unabhängige Stelle zur Konfliktvermeidung und Konfliktbewältigung geschaffen haben. Sie soll vermitteln, beraten und wird Transparenz schaffen, wo schon jetzt in den Kommunen Verunsicherung hinsichtlich der Windplanung auftritt. Es wird damit nicht nur erstmals eine unabhängige und einheitliche Beratungsstelle für Bürger und Kommunen geben. Es bietet sich zudem die Chance für dieses Parlament – etwa durch Berichtspflichten der Clearingstelle – ein umfassenderes Bild zum Windausbau und den Auswirkungen vor Ort zu gewinnen. Das ist angesichts der Tragweite und der Größe des ‚Projekts Energiewende‘ nicht nur angemessen, sondern auch geboten. Dass die Clearingstelle im Haushaltsantrag überparteilich mitgetragen wird, stärkt die neu zu schaffende Institution schon jetzt. Mein Dank gilt hierfür allen beteiligten Fraktionen.

    Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf starten wir Schleswig-Holsteiner mit Schwung ins neue Jahrzehnt. Unser Land wird wieder ein Stück moderner, klüger und leistungsfähiger. Wir sorgen dafür, den Menschen die nötigen Fähigkeiten und Freiräume für ein selbstbestimmtes Leben zu geben. Die mittelständische Wirtschaft weiß uns an ihrer Seite. Wir setzen die Kita-Reform ins Werk und stärken die Infrastruktur in allen Gebieten unseres schönen Landes. Mit dem Haushalt 2020 sagen wir ‚ja‘ zur Schuldenbremse und ‚ja‘ zu Investitionen! Jamaika schafft es zum dritten Mal in Folge, einen ausgeglichenen Haushalt mit hohen Investitionen zu verbinden. Diesen Weg werden wir weitergehen, weil er unserem Land guttut. Ich bedanke mich bei der Finanzministerin und ihren Mitarbeitern für die geleistete Arbeit sowie bei den Kollegen für die konstruktiven Beratungen in den Aus-schüssen. Ich freue mich auf die Zustimmung zu diesem Haushalt!“

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  • 11.12.2019

    Christopher Vogt zu TOP 9 u.a. „Haushaltsberatungen 2020“

    In seiner Rede zu TOP 2+4+18+29+31+32+35+36+40 (Haushaltsberatungen 2020) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich möchte mit der Pflegeberufekammer beginnen, die in der Tat ein schwieriges Thema ist, auch für meine Fraktion. Wir haben die Kammer immer abgelehnt in der letzten Wahlperiode und das hat sich inhaltlich auch nicht geändert. Jede Fraktion ist bei ihrer Meinung geblieben, was auch in Ordnung ist, aber wir wollen trotzdem die Unzufriedenheit aufnehmen, die bei der Pflegeberufekammer besteht. Wie sich das gehört, wenn man gut regiert. Wir nehmen die Proteste ernst und wollen das Thema entweder auf ein solides Fundament stellen oder eben beenden. Aber das entscheiden nicht wir, sondern das entscheiden die Pflegekräfte in Schleswig-Holstein, so wie sich das auch gehört. Und natürlich gibt es massive Akzeptanzprobleme, die ja auch daher rühren, wie bestimmte Entscheidungen in der Vorgängerregierung gelaufen sind. Ich will mich nicht weiter dazu äußern, aber in der Tat machen wir etwas anderes als der SSW vorgeschlagen hat. Wir machen jetzt eine vernünftige Anschubfinanzierung, denn die war eines der Probleme. Und mit diesen zusätzlichen drei Millionen Euro vom Land wird es jetzt eine Entlastung der Pflegekräfte geben, was auch richtig ist. Das wird kurzfristig gut sein für die Akzeptanz und dann kann man sich in über einem Jahr in einem geordneten Prozess die Strukturen anschauen und entweder sagen die Pflegekräfte dann, dass sie die Kammer als Interessenvertretung für die Pflegekräfte behalten wollen oder eben nicht. Ich finde, egal wie die Entscheidung am Ende ausfällt, wir alle sollten sie in diesem Hause respektieren.     

    Die SPD hat uns vorgehalten, dass wir stark steigende Steuereinnahmen hatten in den letzten Jahren. Das ist auch richtig, aber das schwächt sich vermutlich etwas ab, dennoch werden wir relativ ordentlich steigende Ein-nahmen haben, beispielsweise mit Blick auf frühere Jahrzehnte. Das liegt auch an der Steuerpolitik der Bundesregierung. Die kalte Progression ist ein Thema, übrigens auch ein Gerechtigkeitsthema, das man angehen muss. Deswegen werden die Lohnerhöhungen zum großen Teil beim Staat abgeladen. Umso mehr kann man sich über die ständigen Steuererhöhungspläne nur wundern. Hier wurde gesagt, man müsste in Boomzeiten mehr tilgen. Aber ich finde, man müsste in Boomzeiten Mittelschicht und Mittelstand eigentlich gezielt entlasten, damit man die gute wirtschaftliche Entwicklung beibehält und Ungerechtigkeiten beseitigt.

    Wir haben den dritten Jamaika-Haushalt vorgelegt und wir bringen das Land damit auf den verschiedenen Ebenen voran. Ja, wir hätten es schwerer haben können, das galt aber auch schon vor 2018. Entscheidend ist, dass man die Spielräume nutzt, um die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Das haben wir getan und das tun wir auch weiterhin. Wir investieren in Infrastruktur, Bildung in Kita, Schule, Ausbildung und Hochschule, Forschung, Digitalisierung, die Stärkung des Mittelstandes, des Rechtsstaates und des Umweltschutzes und die gezielte Entlastung von Bürgern, insbesondere von Familien.

    Angesprochen wurde von der SPD aber auch der Umgang mit den HSH-Schulden. Und da muss man ganz deutlich sagen: Die Schulden werden jetzt im Haushalt abgebildet, sie sind schon da. Sie wurden leider in früheren Jahren gemacht, wir waren daran nicht beteiligt, aber wir müssen das Problem alle gemeinsam ausbaden. Ich finde aber nicht, dass man wegen der HSH-Schulden nicht in die Zukunft investieren sollte. Ich bin ein großer Verfechter der Schuldenbremse. Die Schuldenbremse ist nämlich in der Tat kein Selbstzweck, Verschulden aber erst recht nicht. Entscheidend ist für uns die Generationengerechtigkeit. Das sind im Übrigen nicht nur die Staatshaushalte. Fehlende Nachhaltigkeit in den Sozialversicherungen und die indirekte Verschuldung, beispielsweise die Pensionslasten, werden all-zu oft völlig ausgeblendet. Wenn Leute also sagen, das ist jetzt die Zeit, um endlich mehr Schulden zu machen, denn die Zinsen sind so niedrig, dann haben die einiges Grundsätzliche nicht verstanden. Und auch beim nächsten großen Thema, dem UKSH, gab es keine lustigen Umbesetzungen im Aufsichtsrat, wie es die SPD kolportiert, sondern wir haben den Aufsichtsrat gestärkt. Das war notwendig, weil wir wissen wollen, was am UKSH so vor sich geht. Kontrolle ist dann doch besser als Vertrauen.

    Ich finde es gut, dass jetzt das Thema Investitionen, das geht eben auch ohne Verschuldung, sondern mit Schwerpunktsetzung, auch auf Bundesebene ein großes Thema ist, auch da ist es dringend notwendig. Die Union, aber auch die Sozialdemokraten und die Grünen haben das Thema Investitionen für sich erkannt. Ich glaube nur, dass man das im Rahmen der Schuldenbremse sehr gut machen kann, wenn man Schwerpunkte setzt. Und ich finde auch gut, dass der neue Bundesvorsitzende der SPD, Norbert Walter-Borjans, einen Punkt erkannt hat, nämlich dass man auch endlich an das Planungsrecht herangehen müsste, damit man nicht nur Investitionen in den Haushalt stellt, sondern damit das Geld auch abfließt. Immerhin besteht mittlerweile Konsens, dass Betonschulden ein großes Problem dar-stellen, da sie nicht nur teurer sind als die regelmäßige Instandhaltung, sondern auch eine Wachstumsbremse. Problematisch ist übrigens nicht nur der Zerfall der bestehenden Infrastruktur, sondern auch der mangelnde Ausbau. Das Planungsrecht muss dringend reformiert werden und es gibt viele Möglichkeiten, dies nicht zu Lasten von Anwohnern und Umwelt zu machen.

    Von Verbänden, mit denen wir einen konstruktiven Austausch pflegen, haben wir mit Blick auf den Haushalt Lob, aber auch Kritik erhalten. Gelobt wird insbesondere die Investitionsquote, was mich sehr freut. Kritisiert wird dagegen insbesondere die Personalentwicklung. Ich möchte dazu sagen, dass wir uns angesichts der Arbeitsmarktlage, der Demographie und des damit verbundenen Fachkräftemangels dringend um neues Personal bemühen müssen. Das muss gut qualifiziert und motiviert sein. Wir müssen uns aber auch verstärkt um Seiteneinsteiger bemühen und das tun wir auch. Es ist natürlich richtig: Wir müssen beim Personal vorsichtig sein und dürfen die Pensionslasten nicht aus den Augen verlieren. Wir machen ja schließlich nachhaltige Politik.

    Aber das Land ist auch für elementare staatliche Kernaufgaben zuständig und die müssen wir endlich vernünftig erfüllen, um das Vertrauen der Bürger in den Staat und die Politik wieder zu stärken. Bei aller Kritik, aber wir müssen uns doch anschauen, was das Personal eigentlich macht, das wir einstellen. Klar, diese Leute müssen später auch eine Pension bekommen, darum müssen wir uns kümmern. Wir haben Lehrer, Sonderpädagogen, Polizisten, Staatsanwälte, Verfassungsschützer, Richter und Verkehrsplaner eingestellt. All diese Menschen brauchen wir dringend. Und da wird niemandem langweilig werden. Ich habe noch nie gehört, dass zu wenig Unterricht ausfallen würde oder zu viele Verkehrsprojekte geplant werden würden oder die Justiz zu schnell arbeiten würde, sodass weniger Personal benötigt werden würde. Das würde ich den Verbänden gerne mit auf den Weg geben. Wir arbeiten aber auch verstärkt daran, wie wir die Verwaltung effizienter aufstellen können, unnötige Prozesse und unnötige Aufgaben dürfen auch gern entfallen.

    Abschließend möchte ich sagen: Wir stärken den Rechtsstaat. Die Abschiebehaft ist für alle kein schönes Thema, aber es gibt Menschen, die keine dauerhafte Perspektive in Deutschland haben und sich dauerhaft der Ab-schiebung entziehen. Es kann nicht sein, dass es egal ist, ob Menschen freiwillig ausreisen oder sich einer Ausreise entziehen. Das kann in einem Rechtsstaat nicht sein, das macht die gesellschaftliche Akzeptanz kaputt, deswegen können wir dort nicht wegsehen. Und ich bin auch nicht davon überzeugt, dass die Lösungen in Eisenhüttenstadt und Pforzheim humaner waren als das, was wir jetzt machen. Das ist eine schräge Debatte, zumal SPD-Länder das ja unterstützen.

    Der Haushalt 2020 bringt unser Bundesland wieder ein Stück voran und macht es zukunftsfähiger!“

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  • 13.06.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 7 “Schutz und Sicherung von Wohnraum“

    In seiner Rede zu TOP 7 (Gesetzentwurf zum Schutz und zur Sicherung von Wohnraum) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der Schutz und die Sicherung von Wohnraum gehören genauso zu den Aufgaben des Staates wie die Wohnraumförderung. Dabei hat der Staat die Rahmenbedingung zu schaffen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land ausreichender und auch bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.

    Über die Ziele dürften wir uns schnell einigen können. Allerdings der Weg dahin birgt erheblichen Konfliktstoff, das macht auch der Antrag des SSW deutlich. Ein Wohnraumschutzgesetz scheint auf den ersten Blick eine sinnvolle Maßnahme zu sein, um bestehenden Wohnraum zu sichern. Wenn wir vom Verbot der Zweckentfremdung sprechen, dann könnten sich sicherlich auch die Freien Demokraten mit einem solchen Instrument einverstanden erklären, sofern ein Verbot erforderlich, geeignet und verhältnismäßig im engeren Sinne ist, um dem Wohnungsproblem in Schleswig-Holstein entgegenzuwirken.

    Der Gesetzentwurf enthält aber eine ganze Reihe von Regelungen, die die Eigentümer von Wohnraum gängeln. Besonders kritisch sind die Instandsetzungsverpflichtung, die Verpflichtung Ersatzwohnraum zu beschaffen, das Wohnnutzungs-, Räumungs- und Wiederherstellungsgebot sowie die Möglichkeit, dem Eigentümer den Besitz zu entziehen und einen Treuhänder einzusetzen. Diese Regelungen greifen in ganz erheblicher Weise in die Rechte der Eigentümer ein. Das aber ist nur zulässig, wenn solche Eingriffe in Schleswig-Holstein erforderlich und verfassungsrechtlich zulässig sind.

    Der SSW hat sich mit der Frage der rechtlichen Zulässigkeit vordergründig befasst und verweist auf eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz. An diesem Gesetz orientiert sich auch der Entwurf des SSW. Allerdings kann man aus dieser Stellungnahme keineswegs ableiten, dass ein solches Gesetz auch in Schleswig-Holstein rechtlich zulässig wäre.

    Liebe Kollegen des SSW, Sie wollen doch nicht allen Ernstes die Wohnraumsituation in Hamburg mit der in Schleswig-Holstein vergleichen. Es ist doch hinlänglich bekannt, dass die Problematik auf dem Hamburger Wohnungsmarkt viel dramatischer ist, als in unserem Land. Deshalb können Hamburger Verhältnisse ein Wohnraumschutzgesetz in Schleswig-Holstein nicht rechtfertigen. Schauen Sie sich doch bitte einmal an, wo in Schleswig-Holstein ein „angespannter Wohnungsmarkt“ im Sinne des §556d BGB (Mietpreisbremse) besteht. Abgesehen von den Orten auf Sylt und Föhr sind das die Landeshauptstadt Kiel und einige Gemeinden im Hamburger Rand. Natürlich müssen wir auch in Schleswig-Holstein dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum in ausreichendem Umfang den Menschen zur Verfügung gestellt wird. Doch die in Betracht kommenden Maßnahmen sind andere als in Hamburg, wo die Problematik auf dem Wohnungsmarkt viel dramatischer ist.

    Deshalb überzeugt es nicht, wenn der SSW ein Wohnraumschutzgesetz in Schleswig-Holstein nach dem Vorbild Hamburgs fordert. Genauso wenig ergibt sich aus der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, dass ein Wohnraumschutzgesetz in unserem, von ländlichen Regionen geprägten Land eine erforderliche, geeignete und verhältnismäßige Maßnahme wäre. Ich habe daher erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und Zweifel an der Verhältnismäßigkeit eines solchen Gesetzes. Zum einen besteht in vielen Gemeinden überhaupt kein angespannter Wohnungsmarkt, zum anderen stehen in Schleswig-Holstein anders als vielleicht in Hamburg, nach wie vor mildere Mittel für die Wohnraumförderung zur Verfügung, die ausgeschöpft werden müssen, bevor wir mit Geboten und Verboten die Eigentümer von Wohnraum drangsalieren. Es ist immer der einfachste Weg, auf Probleme, die der Staat lösen muss, mit Geboten und Verboten zu reagieren, die allein den Bürger treffen. Damit erweckt man zwar den Eindruck, etwas getan zu haben. Verdeckt aber die Versäumnisse des Staates, andere ihm zur Verfügung stehende Möglichkeiten nicht ausgeschöpft zu haben, die den Bürger weniger einschneidend belasten.

    Wir wissen doch, wie wir den Wohnungsbau forcieren können. Wir werden deshalb die Regionalplanung flexibilisieren, damit in Wachstumsregionen der Mehrbedarf an Wohnraum berücksichtigt werden kann. Wir werden darauf hinwirken, dass die Instrumente der Baulandmobilisierung konsequenter angewendet und die Baugenehmigungsverfahren beschleunigt werden. Wir wollen eine Intensivierung der sozialen Wohnraumförderung mit längeren Bindungsfristen. Wir werden uns auch für steuerliche Anreize einsetzen, damit der Mietwohnungsbau attraktiver wird. Diese Maßnahmen sind zum Teil auf einem guten Weg und wir sollten jetzt abwarten, ob sie die gewünschte Wirkung entfalten. Ein Wohnraumschutzgesetz wirkt hier kontraproduktiv. Gebote und Verbote entfalten keine Anreizwirkung und werden am Ende den in Schleswig-Holstein dringend benötigten Wohnungsneubau hemmen. Wir lehnen ein solches Gesetz daher ab und beantragen die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 11.12.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 17 „Faire Besteuerung für digitale Geschäftsmodelle sicherstellen“

    In seiner Rede zu TOP 17 (Faire Besteuerung für digitale Geschäftsmodelle sicherstellen) erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Es versteht doch kein Malermeister, kein Buchhändler, kein Arbeitnehmer, in Deutschland mit Spitzensteuersatz und Solidaritätszuschlag belastet zu werden, während gleichzeitig ein hier operierendes Digitalunternehmen seinen Ort der Besteuerung frei wählen darf und dabei feststellt, dass die Steuersätze in Zypern oder Irland einfach niedriger sind. Digitale Unter-nehmen leben auch steuerlich in einer neuen Welt. Weder das internationale noch das deutsche Steuerrecht haben die Herausforderung der neuen Welt bisher begriffen. Wir brauchen ein neues Steuerrecht, das in der digitalen Welt auch funktioniert.

    Wenn die Politik es nicht schafft, für die Digitalwirtschaft angemessene und abgestimmte Besteuerungsmodelle zu entwickeln, dann braucht sich die Politik auch nicht zu wundern, dass die Digitalwirtschaft sich genau an die existierenden Gesetze hält und nicht mehr Steuern zahlt als nötig. Wenn Sie heute mit Google zum Beispiel nach dem Begriff ‚einfaches Steuerwesen‘ suchen, wo wird dann die Leistung von Google erbracht? Auf Ihrem Bildschirm, wo Daten angezeigt werden, die über das Internet hinge-schickt wurden? Oder im Google-Datencenter in Belgien, wo die Suchan-frage ausgeführt wird? Oder doch im Silicon Valley, wo die Suchfunktion entwickelt und programmiert wird, wo also das Produkt ‚Suche‘ hergestellt wird? Genau an dieser Frage muss eine Reform ansetzen, genau deshalb müssen wir als Land auch darauf drängen, dass es hier endlich mehr Engagement gibt, auch in Berlin.

    Wirkungsvoll ist nur eine Lösung auf internationaler Ebene, am besten auf OECD-Ebene. Da liegen aber die Interessen unterschiedlicher Länder sehr weit auseinander – klar, jeder möchte den größten Teil des Kuchens abbekommen. Unternehmenssteuern müssen sich am Gewinn orientieren. Wenn Sie einem Unternehmen etwas wegnehmen, was es nicht hat, führt das zur systematischen Vernichtung von neuen Ideen, Unternehmen und natürlich auch Arbeitsplätzen. Wie lange ist darüber diskutiert worden, ob ein Amazon, ein Google oder ein Facebook überhaupt tragfähige Geschäftsmodelle sind? Sie haben jahrelang mit zum Teil horrenden Verlusten gearbeitet. Wo fällt aber nun der Gewinn an? Wie werden Doppelbesteuerungen vermieden? Letztlich wird eine internationale Verständigung über die Gewinnzurechnung benötigt, mindestens auf EU-Ebene, besser auf OECD-Ebene. Aber seien wir bitte nicht blauäugig. Auch andere werden reagieren.

    Stellen wir uns mal vor, China kommt jetzt auf die Idee, dass die Wert-schöpfung von VW in China stattfindet, wo die Autos gefahren werden und nicht in Wolfsburg, wo sie gebaut werden. Sie sehen, wie problematisch es ist, Dienste und Produkte am Ort der Nutzung zu besteuern. Natürlich wollen wir, dass es bei der Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle dazu kommt, dass vermehrt im ‚Nutzerstaat‘ besteuert wird, aber wir können die Besteuerung am Ort der Nutzung nicht zum neuen Besteuerungsprinzip erheben. Die USA – und das hat erstmal nichts mit Donald Trump zu tun – verstehen dies dann als Importzoll. Damit würden wir uns als Exportnation gleich ins eigene Fleisch schneiden. Was wir brauchen, sind keine Zoll- und Handelskriege, sondern globale Besteuerungsregeln für globale Unter-nehmen. Machen wir uns aber bitte die Dimensionen klar: Die von der EU-Kommission angeregte Digitalsteuer bringt nach Berechnungen des ifo-Instituts europaweit etwa 3-4 Milliarden Euro – ohne Einberechnung hypo-thetischer Strafmaßnahmen und Handelskriege anderer Länder. Allein in Deutschland sind 2018 von Bund und Ländern rund 776 Milliarden Euro an Steuern eingenommen worden. Die Besteuerung digitaler Geschäftsmodel-le ist und bleibt also kompliziert.

    Also: Fairer Wettbewerb und faire Besteuerung, ja und das international! Wir brauchen keine eigene Sondersteuer für die Digitalwirtschaft, sondern ein ‚Update‘ für das Körperschaftssteuerrecht durch Erweiterung um die ‚digitale Präsenz‘. Wir tun gut daran, aus Schleswig-Holstein dieses Thema aufzugreifen. Faires Wirtschaften, faire Spielregeln, auch faire Steuern sind für uns Freie Demokraten fundamentale Bausteine der Sozialen Marktwirtschaft.“

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  • 11.12.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 19 „Gefährliche Weltkriegsmunition in Nord- und Ostsee bergen“

    In seiner Rede zu TOP 19 (Gefährliche Weltkriegsmunition in Nord- und Ostsee bergen) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Vor unseren Küsten in Nord- und Ostsee liegen noch heute rund 1,6 Millionen Tonnen Munition. 1,3 Millionen Tonnen in der deutschen Nordsee und 300 000 Tonnen in der Ostsee. Ein Großteil davon wurde nicht bei Gefechten dort verbracht, sondern erst nach dem Weltkrieg verklappt. Frei nach dem Motto ‚Aus den Augen, aus dem Sinn‘. Im Rahmen der Demilitarisierung war es eine schnelle und einfache Lösung, die Munition kistenweise über Bord zu werfen.

    Zum Thema Weltkriegsmunition wurde bereits in vorherigen Legislaturperioden hier im Landtag gesprochen. Einig war man sich eigentlich immer, dass hier etwas getan werden muss, um die Kriegsaltlasten zügig zu beseitigen. Das Thema ist also nicht brandneu, aber perspektivisch brandgefährlich. Doch während wir reden und uns dabei sogar einig sind, machen die Minen und Bomben auf dem Meeresgrund nur eines: sie korrodieren. Durch die verstärkte Nutzung der Meere zur Energiegewinnung und die Verlegung von Infrastruktur auf dem Meeresgrund werden wir mehr und mehr mit Funden von noch funktionsfähiger Munition konfrontiert. Mancher Fischer hatte hier auch schon unerwünschten metallischen Beifang. Dadurch steht das Thema Beseitigung von Weltkriegsmunition sowohl auf Bundesebene als auch bei den anderen europäischen Staaten immer häufiger oben auf der Tagesordnung.

    Jedoch hat die Bundesregierung kürzlich auf eine kleine Anfrage der FDP- Bundestagsfraktion geantwortet, dass es weiterhin nicht erkennbar sei, ‚dass eine großräumige Gefährdung der marinen Umwelt über den lokalen Bereich der munitionsbelasteten Flächen hinaus vorhanden oder zukünftig zu erwarten ist‘. Deshalb plant sie innerhalb der Versenkungsgebiete bis-lang auch keine großflächige Beräumung. Das ist schlicht verantwortungs-los. Es zeugt auch nicht von faktenbasiertem Handeln. Wissenschaftler raten dringend dazu, eine Räumung vorzunehmen und die alten Bomben zu heben. Wir haben noch etwa 15 Jahre Zeit bis viele der Behälter soweit verrostet sind, dass große Mengen an TNT und anderen toxischen Stoffen ins Meer gelangen. Auch wenn der Zünder inaktiv ist, die Bombe tickt sozusagen weiter. Schleswig-Holstein hat es sowohl land- als auch meerseitig mit Unmengen an Bomben, Blindgängern und Munitionsaltlasten zu tun. Auch hierin begründet sich unser gesteigertes Interesse, dass zeitnah Fortschritte erzielt werden.

    Ein weiterer sehr wesentlicher Aspekt aus Landessicht ist die hier vorhandene Kompetenz. Wir haben mehrere Forschungsprojekte hierzu, sowohl öffentlich als auch durch Unternehmen finanziert. In der Kieler Region wird aus verschiedenen Perspektiven zum Thema Kriegsaltlasten geforscht und entwickelt. Es gibt Projekte wie AMUCAD, die auch dank künstlicher Intelligenz eine Kartierung der Munition vornehmen. Am toxikologischen Institut an der CAU von Prof. Maser wird über die Schadwirkung und die Risiken geforscht. Das GEOMAR ist mit den Projekten UDEMM und ROBEMM bei der Entwicklung von Bergungs- und Entschärfungsmethoden beteiligt. An erster Stelle ist das Thema eine Belastung – für Mensch, Natur als auch für die Volkswirtschaft. Da die Belastung aber zwingend zu beseitigen ist, sollte hier auch der wirtschaftliche Aspekt mit einbezogen werden. Die Kiel Region bietet sich perfekt für ein Excellenzcluster Munitionsbeseitigung an. Beim Bund und der Europäischen Union müssen wir mehr dafür werben, da auch andere Regionen wie z.B. Rostock oder auch Regionen im EU-Ausland großes Interesse daran haben, Zentrum für die Bergung und Beseitigung der Munition zu werden – schließlich geht es hierbei auch um viel Geld und viele hochbezahlte Arbeitsplätze.

    In der Kolberger Heide, fast in Sichtweite des Plenarsaales, liegen ca. 18.000 Tonnen Kampfmittel, die sich bis zu sechs Meter über den Meeres-grund stapeln. Es würde sich anbieten, für diesen leicht zugänglichen und eher überschaubaren Bereich mit einem Delaborations-Projekt zu beginnen. So können Erfahrungswerte gesammelt und Arbeit und Ergebnisse skaliert werden. Mit dem heutigen Beschluss wollen wir einen wichtigen Aspekt aus dem Jamaika-Koalitionsvertrag zum Meeresschutz umsetzen und somit die Kartierung als auch die Bergung schneller in Gang bringen. Die Kriegsaltlasten sind wie Schulden für die kommenden Generationen. Diese Schulden gegenüber Natur und unseren Nachfahren müssen wir zeitnah abbauen, bevor es zu spät ist. Die Uhr tickt.“

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  • 11.12.2019

    Anita Klahn zu TOP 20 „Politische Bildung in der Schule“

    In ihrer Rede zu TOP 20 (Stärkung der politischen Bildung in der Schule) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre, aber insbesondere seit 2016, haben uns allen deutlich gezeigt, dass unsere Demokratie viel weniger gefestigt ist als wir uns das die vergangenen Jahrzehnte weisgemacht haben. Die Bedrohung der westlichen Demokratien durch autoritäre Kräfte hat ohne Zweifel zugenommen und es brauchte vergleichsweise wenig, um scheinbar gefestigte Glaubenssätze erschüttert zu sehen.

    Es wird daher höchste Zeit, dass wir uns aktiv zur Wehr setzen. Wir müssen deutlich machen, dass wir bereit sind, Zeit, Energie und Überzeugung in unsere Lebens- und Wertevorstellungen zu legen. Die politische Bildung in der Schule ist für mich ein wichtiger Teil davon. Daher war und bin ich ein großer Anhänger des Jahres der politischen Bildung. Und wenn es nach mir ginge, könnten wir 2020 nahtlos daran anschließen. Mit Programmen wie Dialog P oder der Juniorwahl ‚Kids‘ haben wir es nämlich geschafft, unseren Kindern Politik und Demokratie erlebbar zu machen. Sie konnten sich aktiv einbringen und verstehen, wie Demokratie bei politischen Prozessen funktioniert. Doch unter politischer Bildung verstehe ich nicht nur zu lernen, wer den Bundespräsidenten wählt, oder ob Referenden ein sinnvolles Element der Demokratie sind.

    Vielmehr sollte unseren Kindern von klein auf aufgezeigt werden, dass Pluralismus ein erstrebenswerter Zustand ist, weil nur so garantiert werden kann, dass in einer Gesellschaft ein jeder Gehör finden kann. Denn den Grad der Entwicklung einer Gesellschaft kann man daran erkennen, wie diese Gesellschaft es schafft, mit ihren Minderheiten umzugehen. Aller-dings darf es dabei nicht darum gehen, jemanden zu belehren oder ihm vorzugeben, was er gefälligst zu denken hat. Es geht darum, den anderen und seine abweichende Meinung wahrzunehmen und sie bei überzeugenden Argumenten vielleicht sogar anzunehmen. Auf jeden Fall aber: sie gelten zu lassen, so lange dies in einem demokratischen Umfeld stattfindet! Das sehe ich als primäre Aufgabe der politischen Bildung.

    Darüber hinaus bin ich ebenso davon überzeugt, dass wir den gesellschaftlichen und politischen Tendenzen nicht allein Einhalt gebieten können, indem wir die Stundenanzahl von Politikunterricht erhöhen oder das Jahr der politischen Bildung ausrufen. Ich bin daher auch der Auffassung, dass wir uns nicht so sehr darum streiten sollten, in welcher Klassenstufe, in welcher Schulform wieviel reiner Politikunterricht stattfindet. Denn politische Bildung bleibt nicht auf ein Fach oder einen Lehrer beschränkt. Es ist eine ganzheitliche Aufgabe, die von den Lehrern und Schülern gemeinsam geleistet wird, und die täglich stattfinden muss. Und ich sehe uns als Politiker mindestens ebenso in der Pflicht, unseren Teil der Demokratiebildung zu leisten. Auch und gerade außerhalb der Schule. Es kann nicht reichen, sich zufrieden auf die Schulter zu klopfen, weil ein Klassenverband eine Stunde mehr Politikunterricht erhält. Wir alle müssen die Werte vorleben, die wir hier vorne vom Podium aus predigen! Dazu gehört zuallererst ein angemessener Umgang untereinander, der gerne hart in der Sache sein kann, aber der immer die Meinung des Anderen anhört und sie respektiert, ohne in Beleidigungen und Diffamierungen abzugleiten.“

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  • 11.12.2019

    Dennys Bornhöft: Opposition muss bei der Debatte um die Pflegekammer zur Sachlichkeit zurückkehren

    Zu den aktuellen Äußerungen der Pflegeberufekammer sowie der SPD- und AfD-Fraktionen über die Vollbefragung aller Pflegekräfte in Schleswig-Holstein erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Als Liberaler freue ich mich sehr, dass der Landtag heute den Weg dafür bereitet hat, dass über die Existenz einer Pflegeberufekammer in unserem Land diejenigen entscheiden werden, die es wirklich betrifft. Das sind nicht die 73 Landtagsabgeordneten, sondern alle 27.000 Pflegekräfte des Landes. Damit beenden wir auch den Zustand von gefühlten Mehrheiten und Wahrheiten, die von einigen Landtagsfraktionen verlautbart wurden.

    Wer nun die Urabstimmung und die nachgelagerte Anschubfinanzierung als Erpressung bezeichnet, trägt keineswegs zur Versachlichung der Debatte bei. Diese Argumentation zeugt eher davon, dass diejenigen wissen, dass sie auf dem Holzweg sind. Wer nun demonstrierenden Pflegekräften Propaganda vorwirft, wird schwerlich eine Mehrheit der Pflegekräfte vom Sinn und Nutzen der Kammer überzeugen können. Die Vollbefragung muss zu Beginn 2021 erfolgen. Unserer Meinung nach hätte dies vor Gründung er-folgen sollen, andere sehen erst nach 2023 den richtigen Zeitpunkt für ei-ne Urabstimmung. Das heute von der Jamaika-Koalition verabschiedete Verfahren ist ein guter Kompromiss. Wir danken ausdrücklich unseren Koalitionspartnern für diese konstruktive Lösung.

    Über ein Jahr haben nun alle Akteure Zeit, sich entsprechend über Vor- und Nachteile zu informieren und somit eine fundierte Entscheidung zu treffen. An dieser Entscheidung, die eine größtmögliche Legitimität haben wird, werden wir uns als Gesetzgeber gebunden fühlen. Sollte die Mehrheit der Zwangsmitglieder für eine Abschaffung stimmen, werden wir einen Gesetzesentwurf zur Liquidation der Pflegeberufekammer ins Parlament einbringen.“  

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  • 12.12.2019

    Anita Klahn zu TOP 26 „Erzieherische und sozialpädagogische Ausbildung attraktiver gestalten“

    In ihrer Rede zu TOP 26 (Erzieherische und sozialpädagogische Ausbildung attraktiver gestalten und Ausbildungsvergütung einführen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Bei all den zahlreichen Diskussionen des letzten Jahres um die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, Schließ-, Verfügungs- und Leitungszeiten im Zuge der Kita-Reform dürfen wir nicht vergessen, dass wir das Funktionieren und die reibungslosen Abläufe in den Kitas vor Ort dem dort tätigen Fachpersonal zu verdanken haben. Ohne diese engagierten Menschen, die sich täglich dafür einsetzen, den Kindern und Eltern die bestmögliche Betreuungsregelung zu ermöglichen, wäre unsere Kita-Reform nicht gewinnbringend umzusetzen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bei sämtlichem Fachpersonal der schleswig-holsteinischen Kitas bedanken!

    Für uns alle steht außer Frage, dass wir im Zuge der Kita-Reform bei der Verbesserung der Qualität und der Ausweitung der Angebote auf zusätzliches gut qualifiziertes Personal angewiesen sein werden. Dieses auszubilden wird in Zukunft eine der größeren Herausforderungen sein. Einerseits fehlen uns schlichtweg die Menschen, andererseits befinden wir uns im Wettlauf mit anderen Bundesländern um die besten Fachkräfte und wir stehen in Konkurrenz mit anderen gut bezahlten Jobs in der freien Wirtschaft. Da uns dieses Problem bereits länger bewusst ist, sind wir es bereits aktiv angegangen. So haben wir bei den Erzieherberufen seit 2017 50 weitere Planstellen geschaffen, die Ausbildungszahlen um ca. sieben Pro-zent erhöht, also von 3551 in 2016/17 auf 3812 in 2018/19. Des Weiteren wurde mit der Agentur für Arbeit eine Rahmenvereinbarung getroffen. Mit Mitteln der Agentur wurden an vier Standorten im Land 105 Erzieher im Quereinstieg finanziert und ausgebildet. Es wurden berufsbegleitende Aus-bildungsformen wie der ‚praxisintegrierten Ausbildung (PiA)‘ etabliert, mit deren Hilfe Quereinsteiger angesprochen werden. An fünf Standorten wer-den bereits PiA-Klassen unterhalten, sieben weitere Standorte planen oder prüfen eine solche Einrichtung.

    Der Fachkräftemangel gilt im Übrigen nicht nur für den Krippen- und Kita-Bereich. Es lässt sich meiner Meinung nach schwer argumentieren, dass ein Kind bis zu seinem sechsten Lebensjahr eine umfassende Betreuung erhält, aber in der Grundschule oder der Sekundarstufe I dann nicht mehr. Wir werden in den Ausbau der Kinderbetreuung noch große Anstrengungen unternehmen müssen, um all denjenigen Eltern die Berufstätigkeit zu er-möglichen, die dieses auch wollen oder aus wirtschaftlichen Gründen schlichtweg müssen. Wenn wir also sicherstellen wollen, dass unsere Kin-der sowohl in der Kita als auch danach eine angemessene Schulbetreuung erhalten, dann wird sich der Fachkräftebedarf in der Sozialpädagogischen Assistenz und dem Erzieherbereich absehbar noch weiter erhöhen. Ich finde es daher sinnvoll, dass wir uns im Bildungsausschuss mit der Frage beschäftigen, wie wir junge Leute für ein Engagement in den Sozialberufen motivieren können. Und wie wir sie auch im Beruf halten können. Wie viele Fachkräfte werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen, für die wir Ersatz brauchen? Wie entwickeln sich die Geburtenzahlen? Es wird also nötig sein, den genauen Bedarf zu ermitteln.

    Mir ist bei der ganzen Diskussion allerdings eines nochmal besonders wichtig zu betonen: Wenn wir im Raum stehende Möglichkeiten wie einen Quer- oder Seiteneinstieg diskutieren, dann müssen wir peinlich genau darauf achten, dass wir das hohe Qualifikationsniveau in unseren Kitas nicht über Ausnahmeregeln oder das Aufweichen der Standards dauerhaft unterlaufen. Konkret meine ich damit, dass wir in der Übergangsphase der Kita-Reform den Einrichtungen der dänischen Minderheit hier noch einen besonderen Status einräumen. Dauerhaft würden wir den Kindern und ihrem Recht auf die bestmögliche Betreuung damit aber nicht gerecht werden.

    Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss.“

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  • 12.12.2019

    Anita Klahn zu TOP 5 „Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung“

    In ihrer Rede zu TOP 5 (Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und familienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wir sind heute in der zweiten Lesung zum neuen Kita-Gesetz. Nach mehr als zweieinhalb Jahren intensiver Vorbereitung, nach etlichen Arbeitskreisen, Sitzungen und einer mehrtägigen breit angelegten Anhörung kommen wir heute zum vorläufigen Abschluss. Von großer Bedeutung und uns ein wichtiges Anliegen war, ein neues Kita-Gesetz nicht am grünen Tisch zu entwickeln, sondern im engen und konstruktiven Austausch mit den Beteiligten und den Betroffenen. Dass wir unseren selbst eng gesteckten Zeit-plan einhalten konnten, verdanken wir der überaus engagierten und professionellen Zusammenarbeit aller Beteiligten. Aus diesem Grunde möchte ich mich ganz besonders bei unserem Familienminister Dr. Heiner Garg und seinem Staatssekretär Dr. Matthias Badenhop sowie allen hinter ihnen wirkenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialministeriums bedanken. Einen ganz besonderen Dank richte ich an die ehrenamtlich mit-wirkenden Mitglieder der Landeselternvertretung der Kindertagesstätten, Yvonne Leidner und Axel Briege,  den Vertretern der Kindertagespflege, den Vertretern der Kita-Träger, hier möchte ich Markus Potten als einen besonderen Experten und verlässlichen Gesprächspartner hervorheben und den Kommunalen Verbänden. Mit letzteren waren die Gespräche nicht ganz so einfach und wir werden während der Evaluierungsphase sicher weiterhin eng mit ihnen im Gespräch sein. Ihnen allen ein herzliches Danke für den konstruktiven Austausch, die kritischen Anmerkungen, die letztendlich zu unserem jetzt gemeinsamen Werk geführt haben. Sie haben alle hervorragende Lobbyarbeit für die von ihnen jeweils vertretene Gruppe geleistet und trotzdem sind sie alle zu Kompromissen bereit gewesen. Davon hängen der Erfolg und auch die Akzeptanz des neuen Kita-Gesetzes maßgeblich ab.

    An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf die Ausgangslage zurückblicken: Das derzeitige Kita-System ist das wohl unübersichtlichste Verwaltungskonstrukt, welches man sich vorstellen kann. Es ist aber historisch gewachsen. Sieben Fördererlasse, 13 Regelungsbereiche und 32 Kriterien der Zuweisung beschreiben die Verteilung der bestehenden Finanzmittel. 2017 wurden so 230 Millionen Euro verteilt. Welch ein Aufwand! Auch bei den Elternbeiträgen ist Schleswig-Holstein trauriger Spitzenreiter und das trotz des Krippen-Hunderters der Vorgängerregierung. Elternbeiträge von über 700 Euro pro Kind sind leider keine Seltenheit. Dazu kommt, dass die Elternbeiträge im Land völlig unterschiedlich ausgestellt sind. Im Hamburger Rand bis hin zu den Krippen und Kitas in Dithmarschen, Kiel oder Flensburg – in keinem dieser Orte sind die Elternbeiträge auch nur ansatz-weise vergleichbar. So auch die weiteren qualitativen Eigenschaften der Einrichtungen, wie beispielsweise der Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Verfügungs- und Leitungsfreistellungszeiten, die Betreuungs- oder Schließzeiten. Kurz gesagt: Eine Reform des Systems war überfällig!

    Mit Jamaika haben wir uns von Beginn der Legislaturperiode an dem Problem gestellt. Unter dem von uns entwickelten Dreiklang aus einer Entlastung der Eltern, einer Entlastung der Kommunen sowie qualitativen Verbesserungen innerhalb unserer Kitas haben wir eine Reform initiiert, welche heute ihren Abschluss finden wird. Diesen Dreiklang haben wir mit Leben gefüllt und das trotz der zum Teil harschen Kritik seitens der Opposition. Mit Erlaubnis, würde ich gerne aus dem Plenarprotokoll vom 27. September 2019 zitieren. Frau Midyatli hat die Jamaika-Fraktionen in ihrer Rede zur ersten Plenarbefassung zum Kita-Reform-Gesetz mehrerer gebrochener Versprechen bezichtigt. Unter anderem hieß es: ‚Den Trägern haben Sie Qualitätsverbesserungen versprochen. Verbesserungen haben Sie den Trägern versprochen. Bekommen tun diese aber nur noch Mindeststandards, die in über 70 Prozent aller Kitas in Schleswig-Holstein bereits Realität sind und gar keinen Fortschritt darstellen‘. Tatsache ist aber, dass das zu-künftige Kita-Gesetz erstmals überhaupt Basisstandards gesetzlich fest-schreibt, die damit für jeden verlässlich sind. Das gab es bislang eben gerade nicht.

    Wir erhöhen den Fachkraft-Kind-Schlüssel von 1,5 auf 2,0. Wir vereinheitlichen die Gruppengrößen auf 20 Kinder, in Ausnahmen auf 22. Wir schreiben erstmals einheitliche Verfügungszeiten fest. Als eines der Ergebnisse aus der Anhörung erhöhen wir die Zeit von fünf Stunden auf 7,8 Stunden pro Woche und Gruppe. Zudem haben wir eine bedarfsgerechte Lösung bei der Frage der Leitungsfreistellung erarbeitet, nach der bis zu 1,5 Leitungskräfte in Abhängigkeit zur Anzahl der bestehenden Gruppen in den Einrichtungen freigestellt werden. Auch ein Ergebnis aus der Anhörung. Wir haben erstmalig Schließzeiten gesetzlich normiert, auf einem tragfähigen Kompromiss aller Beteiligten. Weihnachten und Silvester sind inkludiert. Dieses war den Eltern ein wichtiger Punkt, um Berufs- und Familienalltag organisieren zu können. Aber auch für die Angestellten in den Kitas bietet es Perspektiven, Privat- und Berufsalltag besser planen zu können, beispielsweise im Hinblick auf den Jahresurlaub. Mit der Kita-Datenbank wird es zu-künftig einfacher und transparenter sein, einen Kitaplatz zu finden. Das Wunsch- und Wahlrecht rief größte Sorge bei den Bürgermeistern hervor. Inzwischen ist es ein akzeptiertes Instrument und es wird alle bei der zu-künftigen Bedarfsplanung unterstützen. Es wird unbestechlich sein und ehrliche Zahlen liefern. Und noch ein Versprechen halten wir: Um die wichtige Elternarbeit auch in der weiteren Qualitätsentwicklung zu ermöglichen, unterstützen wir die Landeselternvertretung mit einer Geschäftsstelle.

    Das SQKM-System hält ebenso Mittel für den weiteren Ausbau unserer Kita-Landschaft bereit. Damit profitieren nicht 30 Prozent, sondern 100 Prozent aller Einrichtungen im Land von der Reform. Das Wichtigste an diesen Basisstandards ist aber Folgendes: Niemand ist gezwungen, an diesen Mindeststandards festzuhalten, sondern jeder kann individuelle Verbesse-rungen vornehmen. Mit den zusätzlichen Landes- und Bundesgeldern, die wir ins Kita-System stecken, werden Kitaträger beispielsweise in die Lage versetzt, ihre Ausstattung zu verbessern, eine bessere Vergütung ihrer An-gestellten oder aber einen höheren Personalschlüssel zu realisieren. So schafft man Arbeitszufriedenheit, so bindet man Arbeitnehmer und holt vielleicht sogar abgewanderte Fachkräfte zurück in die Kinderbetreuung. Gleichzeitig haben wir im Gesetz Übergangsvorschriften und damit zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen für jene Einrichtungen geschaffen, die die Standards ab dem 01.08.2020 nicht sofort werden einhalten können.

    Wir haben immer dargestellt, dass die Reform nicht abschließend ist. Das darf sie auch gar nicht sein, weil das Stillstand bedeuten würde. Aber auch wir mussten Kompromisse eingehen, vor allem in Verantwortung vor der Haushaltslage. Ein ‚mehr‘ kann man natürlich immer fordern, dies gilt vor allem für die Opposition. Allerdings muss ein solches ‚mehr‘ auch bezahlbar sein. Für die 19. Legislaturperiode haben wir alles aus dem Haushalt herausgeholt, was möglich war. Ein Versprechen, welches Jamaika laut der SPD gebrochen haben soll ist, ich zitiere wieder Frau Midyatli: ‚Sie haben allen Eltern eine Entlastung bei den hohen Kita-Gebühren versprochen‘. Und genau dieses Versprechen werden wir zusammen mit den Trägerkommunen auch einhalten. Eltern, die heute mehr als den künftigen Deckelbei-trag entrichten müssen, werden direkt vom Deckel profitieren. Eltern, die heute weniger als den künftigen Deckelbeitrag entrichten, müssen durch die Reform keinesfalls mehr bezahlen. Tatsache ist doch, dass diese Landesregierung bis 2022 eine Milliarde Euro in das Kita-System geben wird. Dieses zusätzliche Geld wird zum Teil einen Anstieg der Qualitätsstandards kompensieren. Ein weiterer Teil wird jedoch auch in die Elternentlastung fließen können. Wichtig ist uns, dass wir nicht eine Interessengruppe gegen die andere ausspielen. Sinkende Elternbeiträge gegen steigende Qualität und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen gegen kommunale Entlastung oder Trägerinteressen. Erstmals wird die Tagespflege mitgedacht. Erstmals werden Mindestvergütungssätze festgelegt, die Kooperation zwischen verschiedenen Tagespflegepersonen wird gestärkt und auch hier wird der Elternbeitragsdeckel gelten.

    Langfristig wird unser Ziel die Herabsetzung des Elternbeitrags auf null bleiben. Dies wird dann möglich sein, wenn das Land es finanziell stemmen kann. Das sollte, wie von Minister Dr. Garg formuliert, ein Ziel der nächsten Legislaturperiode sein. Uns ist aber wichtig, zu diesem Zweck keine neuen Schulden machen zu müssen. Wir wollen nicht, dass Beitragsfreiheit Qualitätseinbußen zur Folge hat. Dort, wo wir nunmehr verstärkt als Land voran-gehen, dort wird auch der Bund zukünftig stärker hinsehen und handeln müssen. Allen Mühen zum Trotz wird das Land zukünftig nicht allein die Kita-Kosten tragen können. Mit Familienministerin Giffey und dem von ihr initiierten Gute-Kita-Gesetz bewegt sich der Bund in die richtige Richtung. Ein Bundesgesetz sollte aber den Anspruch haben, nicht nur nett zu klingen, sondern über die laufende Legislaturperiode hinaus verlässlich zu unterstützen. Es kann langfristig nur gemeinsam mit dem Bund gehen. Diesem muss klar sein, dass er nicht ausschließlich dafür da ist, Pflichten, wie beispielsweise den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr, an die Länder zu geben. Nein, er muss sich verlässlich an den Finanzierungen solcher Versprechen beteiligen. Es geht nur partnerschaftlich, denn nur zusammen lassen sich große Erfolge realisieren. Das neue Kita-Gesetz mit seiner vereinfachten und transparenten Finanzierungsstruktur wird heute endlich Realität und damit wird eines der wichtigsten Projekte der Jamaika-Koalition umgesetzt. Stetig steigende Elternbeiträge wird es zukünftig nicht mehr geben – dieses haben wir, die Koalitionspartner von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Freien Demokraten, den Familien in Schleswig-Holstein versprochen und mit dem neuen Kita-Gesetz schaffen wir heute die Voraussetzungen dafür.

    Ich habe es häufig erwähnt, dass ich mich persönlich seit 20 Jahren genau für diese Ziele engagiere. Heute bin ich stolz darauf, dieses Gesetz mit Ihnen gemeinsam zu verabschieden.“

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  • 12.12.2019

    Kay Richert zu TOP 28 „Mindestlohn für Jugendliche“

    In seiner Rede zu TOP 28 (Mindestlohn für Jugendliche) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Mindestlohnregelungen wurden über Jahre von allen Parteien diskutiert und sind mittlerweile akzeptierter Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik. Das Konzept einer Lohnuntergrenze von uns Freien Demokraten unterschied sich übrigens von der nun geltenden Regelung vor allem dadurch, dass wir Arbeitgeber und vor allem die Gewerkschaften einbinden wollten. Das hätte die Tarifautonomie und die Tarifbindung gestärkt. Es ist anders gekommen. Der Gesetzgeber hat dirigistisch in das Tarifgeschehen eingegriffen und eine Expertenkommission befindet nun über die Ausgestaltung des Mindestlohns. Das ist eine kluge Regelung. Denn so bleibt der Mindestlohn – jedenfalls in der Theorie – dem politischen Überbietungswettbewerb entzogen. Gerade mit Blick auf die aktuellen Mindestlohndiskussionen sollte daher auch an dieser unabhängigen Kommission nicht gerüttelt werden.

    Rechtsgrundlage für den Mindestlohn ist das Mindestlohngesetz (MiLoG). Im persönlichen Geltungsbereich des MiLoG werden Ausnahmen für Gruppen definiert, für die der Mindestlohn nicht gilt: Azubis, Ehrenamtliche und unter bestimmten Bedingungen auch Praktikantinnen und Praktikanten, Jugendliche und ehemalige Langzeitarbeitslose. Nun kann man natürlich ‚Skandal‘ rufen und mit Buzzwords wie ‚unfair‘, ‚vorenthalten‘, ‚ungerecht‘, ‚Ungleichbehandlung‘, ‚Gerechtigkeit‘, ‚Diskriminierung‘ oder ‚Benachteiligung‘ arbeiten. Dadurch bekommt man die Sache schön emotional und muss sich nicht mit störenden Vernunftargumenten aufhalten. Witziger-weise kommen solche Scheinargumente dabei meist von denen, auf deren Mist das MiLoG gewachsen ist. Der vorliegende Antrag hält sich hier angenehm zurück, von den genannten Buzzwords werden nur zwei gebraucht. Wir von der FDP gehen die Sache lieber vernunftgesteuert an.

    Und siehe da, für alle genannten Ausnahmen gibt es gute Begründungen: Ein Mindestlohn für Ehrenamtliche würde das Ehrenamt unmöglich machen. Für Azubis gelten andere Rechtsgrundlagen, über die wir hier ja auch schon debattiert haben. Bei Praktikantinnen und Praktikanten sowie bei ehemaligen Langzeitarbeitslosen ist die Hinführung zum ersten Arbeitsmarkt zentrales Momentum. Und auch bei Jugendlichen gibt es einen Grund, sie vom Mindestlohn auszunehmen. Der Grund ist, dass die Aufnahme einer Ausbildung nicht unattraktiv gegenüber der ungelernten Arbeit mit höherem Ein-kommen erscheinen soll.

    Ist das aber wirklich so? Gibt es diesen Effekt? Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft hat festgestellt, dass zum Beispiel in Frankreich junge Menschen Schwierigkeiten haben, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Zum Zeitpunkt der Untersuchung im Jahr 2015 galt dort der Mindestlohn von 9,35 Euro. Und weil junge Menschen aufgrund des hohen Mindestlohns Schwierigkeiten beim Berufseintritt hatten, steuerte der Staat mit Subventionsprogrammen dagegen. Es gibt also den Effekt, dem das MiLoG mit seinen Ausnahmetatbeständen vorbeugen will.

    Andererseits ist es nicht nur ordnungspolitisch fragwürdig, wenn Arbeit-nehmer von einer Schutzregel ausgenommen werden, weil sie ein bestimmtes Alter noch nicht erreicht haben. Fragen müssen wir uns auch: Wie viele Menschen wären denn von einer beabsichtigten Regeländerung betroffen? Das kann nur eine Gruppe von Menschen sein, die weder arbeitsvorbereitend tätig ist noch sich in einer Ausbildung befindet noch volljährig ist. Da bleiben fast nur Schüler übrig. Schüler sind aber nicht hauptberuflich, sondern zumeist geringverdienend tätig. Den Verdienst pro Stunde anzuheben würde hier ausschließlich dann überhaupt einen Sinn ergeben, wenn zeit-gleich die Verdienstgrenze von 450 Euro deutlich angehoben würde. Sie sehen, da hängt vieles mit vielem zusammen und es gibt Argumente so-wohl pro wie auch contra. Wir sollten diesen Antrag zum Anlass nehmen, uns im Wirtschaftsausschuss mit diesen Fragen in ihrer Gesamtheit auseinanderzusetzen. Ich beantrag deshalb die Überweisung – auch wenn es sich beim Mindestlohn letztlich natürlich um eine Bundeskompetenz handelt.

    Meiner Meinung nach sollten tarifliche Regelungen in erster Linie von den Tarifpartnern getroffen werden. So sieht es das Grundgesetz vor und eine ausgewogene Tarifpartnerschaft war auch ein maßgeblicher Grund für das Wiedererstarken der deutschen Wirtschaft ab den 1950er Jahren, weil alle – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – so an Aufschwung und Wohlstand teil-haben konnten. Wenn wir dieses Prinzip wieder stärken können, ist das die Anstrengung wert.“

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  • 12.12.2019

    Anita Klahn zu TOP 25 „Stationäre Versorgung von kranken Kindern verbessern“

    In ihrer Rede zu TOP 25 (Stationäre Versorgung von kranken Kindern verbessern – Kinderkrankenhäuser auf eine sichere finanzielle Grundlage stellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die derzeitige Struktur der Krankenhausfinanzierung in Deutschland ist nunmehr über 15 Jahre alt. Nicht nur wegen des Zeitverlaufs, sondern auch aufgrund vielerlei Fehlentwicklungen, welche vielerorts zu Fehlanreizen wie Leistungserweiterungen aus rein ökonomischen Gründen unter gleichzeitigem Abbau von Personal führen, bedarf das bestehende Krankenhaus-finanzierungssystem einer gründlichen Novellierung. Für eine gute öffentliche Gesundheitsversorgung in den Städten sowie auf dem Land gehört aber auch ein gesunder Wettbewerb. Zu einem gesunden Wettbewerb gehört wiederum aber auch ein fortlaufender Anpassungsprozess an aktuelle Gegebenheiten.

    Die Presseberichterstattung über die deutschlandweite Situation in der Kinderheilkunde im Deutschen Ärzteblatt hat uns alle aufhorchen lassen. Auch wenn es in den pädiatrischen Klinikabteilungen in Schleswig-Holstein nicht zu den beschriebenen Schieflagen kam, müssen wir die Entwicklungen weiter im Auge behalten. Wir müssen dafür sorgen, dass eine hohe bedarfsorientierte Versorgung im Land gesichert ist. Der Ehrlichkeit halber müssen wir aber auch klar sagen, dass das Land hier nur eingeschränkt Abhilfe schaffen kann. Neben Bundesratsinitiativen, wie sie der vorliegen-de Jamaika-Alternativantrag vorsieht, kann das Land eben nur dort tätig werden, wo es rechtlich möglich ist. Vorliegend also schwerpunktmäßig in der Krankenhausplanung. Und genau mit diesem Mittel hat die Landesregierung die Normauslastung sowohl im Bereich der Kinderheilkunde als auch im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie von 80 Prozent auf 75 Prozent herabgesetzt. Hierdurch wurde sichergestellt, dass einerseits genügend Betten zur Verfügung stehen und andererseits auf höhere Auslastungsspitzen reagiert werden kann.

    Vielerlei Aspekte müssen bei der Krankenhausfinanzierung beachtet wer-den, dies gilt besonders für pädiatrische Einrichtungen. Auch wenn die Unterschiede zwischen der Erwachsenen- und Kindermedizin im ersten Moment gering erscheinen, so sind die Unterschiede im Hinblick auf das besondere Arzt-Patienten-Verhältnis doch groß. Neben der fachlichen Expertise braucht es im besonderen Maße eine emotionale Kompetenz. Einfühlungsvermögen ist nicht nur eine Gabe, sie kostet im Zweifel auch mehr Zeit. Hieraus resultieren auch bis zu 30 Prozent höhere Personalkosten im Vergleich zu einer Erwachsenenabteilungen. Personalkosten machen bei Kinderkliniken bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten aus. Dieser tatsächliche Mehraufwand wird im heutigen DRG-System (Diagnosis Related Groups) nicht bedarfsgerecht abgebildet. Erschwerend kommt hinzu, dass im Leistungsspektrum der Kinderheilkunde ein großer Leistungsanteil der Notfallmedizin zukommt, ein anderer großer Teil den saisonal-epidemischen Schwankungen, welche nur bedingt vorhersehbar oder gar planbar sind. In der Konsequenz sind die Vorhaltekosten im pädiatrischen Bereich oftmals höher als in anderen Fachbereichen. Problematisch ist dies, weil diese Vorhaltekosten im jetzigen System nicht berücksichtigt werden. Dadurch bleibt es dann unternehmerisches Risiko der Klinikbetreiber.

    Nach 15 Jahren sind genug Erfahrungswerte gesammelt worden, um sagen zu können, dass das geltende DRG-System nicht genug Berücksichtigung auf die Mehrbedarfe in den Kinderkliniken nimmt. Dass es prinzipiell Handlungs- und Nachsteuerungsbedarf gibt, hat auch der gemeinsame Bundesausschuss erkannt. Sonst wären ‚zusätzliche‘ Sicherstellungszuschläge in Höhe von jährlich 400.000 Euro für bedarfsnotwendige ländliche Kranken-häuser, die wegen ihrer Bedeutung für die zeitnahe Erreichbarkeit im Rahmen der wohnortnahen Versorgung gestärkt werden müssen, worunter neun Klinikstandorte in Schleswig-Holstein fallen, nicht nötig gewesen. Bei diesem Instrument sollten auch Kinderkliniken mehr bedacht wer-den. Jamaika hat den Anspruch über die pädiatrischen Klinken hinaus zu denken. Das DRG-System als Ganzes ist novellierungsbedürftig. Und gera-de weil dies so ist, sollten wir unser Augenmerk auf eine grundlegende Re-formierung des DRG-Systems lenken. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.“

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